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Prüfungsordnung NDK e.V.   

Stand: März 2011 Seite 2

Verfahrensordnung für NDK-KYU-Grade A) Allgemeines

1. KYU-Grade

6. KYU : weiß-gelber Gürtel 5. KYU : gelber Gürtel 4. KYU : orangener Gürtel 3. KYU : grüner Gürtel 2. KYU : blauer Gürtel 1. KYU : brauner Gürtel

Die Prüfung zum 6. Kyu ist nur eine Empfehlung für den JUDO-Kinderbereich! Kyu-Grade werden auf Grund von Kyu-Prüfungen erlangt (Anerkennung oder besondere Leistungen siehe dort).

Das Überspringen einer Prüfung ist nicht möglich. In besonderen Fällen ist eine Einstufungsprüfung möglich.

2. Wartezeiten

1. Die Prüfung zum 6. Kyu kann in der Vorbereitungszeit zum 5. Kyu (z.B. 3 Monate) liegen.

2. Zum 5. Kyu sollten 6 Monate Vorbereitungszeit vergangen sein. 3. Zum 4. und 3. Kyu beträgt die Vorbereitungszeit 6 Monate, 4. Zum 2. und 1. Kyu jeweils 1 Jahr.

Mindestalter:

AIKIDO / JIU-JITSU

• 2. Kyu mind. 14 Jahre • 1. Kyu mind. 16 Jahre

JUDO

• 2. Kyu mind. 12 Jahre • 1. Kyu mind. 14 Jahre

3. Es ist bei allen sportlichen Anlässen des NDK der in der entsprechenden

BUDO-Sportart erworbene Gürtel zu tragen. Das Recht und die Pflicht zum tragen des erworbenen neuen Gürtels beginnt sofort nach bestandener Prüfung.

4. Prüfungsreferent

Das NDK bestimmt durch seine Jahreshauptversammlung einen Prüfungsreferenten.

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Prüfungsordnung NDK e.V.   

Stand: März 2011 Seite 4

C) Vergabe für besondere Leistungen

In besonderen Fällen kann der nächsthöhere Kyu-Grad auch für besondere Leistungen (Wettkampf, Kata etc.) vergeben werden. Der schriftliche Antrag wird an den Prüfungsreferenten gerichtet. Der Vorstand des NDK e.V. entscheidet auf seiner nächsten Sitzung.

D) Vergabe durch Anerkennung

Eine Anerkennung von Kyu-Graden anderer Verbände oder verwandter Budo-Sportarten ist grundsätzlich möglich. Es wird im Einzelfall vom Prüfungsreferenten entschieden:

• Sofortige Anerkennung ohne weitere Überprüfung • Überprüfung bei der nächsthöheren Kyu-Prüfung. Gegebenenfalls

bekommt der Prüfling den seinen Leistungen entsprechenden (niedrigeren) Kyu-Grad anerkannt.

• Einstufungsprüfung für Budo-Sportler aus verwandten Budo-Sportarten E) Prüfungen außerhalb des NDK e.V. (Institutionen)

Prüfungen im Rahmen von Kursen / Seminaren / Arbeitsgemeinschafen etc. an Schulen, Universitäten oder anderer entsprechender Institutionen sind grundsätzlich möglich. 40 Unterrichtsstunden entsprechen hier sechs Monate. Bis zur nächsten Prüfung müssen mindestens die normalen Wartezeiten dieser Verfahrensordnung eingehalten werden. Die Zuständigkeit dieser Prüfungen liegt beim Prüfungsreferenten.

F) Änderungen der Verfahrensordnung / Prüfungsordnung

Änderungen und Überarbeitungen dieser Verfahrensordnung (incl. der technischen Prüfungsordnung) werden vom Prüfungsreferenten und ggf. durch diesen bestimmte Kommission bearbeitet und der Vorstandsitzung des NDK e.V. vorgeschlagen und zur Abstimmung gebracht.

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Stand: März 2011 Seite 5

Verfahrensordnung für NDK-DAN-Grade A) Allgemeines

1. DAN-Grade

1. DAN bis 5. DAN : schwarzer Gürtel 6. DAN bis 8. DAN : rot-weißer oder schwarzer Gürtel 9. DAN und 10. DAN : roter oder schwarzer Gürtel AIKIDO: Dan-Grade tragen den schwarzen Hakama

DAN-Grade werden auf Grund von DAN-Prüfungen oder Verleihungen erlangt (Anerkennung oder Meisterschaftserfolg siehe dort). Das Überspringen eines DAN-Grades ist nicht möglich.

2. Wartezeiten / Mindestalter (siehe dazu auch Tabellen im Anhang)

In Ausnahmefällen kann von diesen Vorgaben abgewichen werden. Der schriftliche Antrag hierzu wird an den Prüfungsreferenten gerichtet. Der Vorstand des NDK e.V. entscheidet auf seiner nächsten Sitzung. Ebenso kann in begründeten Fällen der Antrag auf Graduierung durch Prüfung auch unter Einhaltung der Wartezeit und des Mindestalters vom NDK-Vorstand abgelehnt werden. Dies trifft im Besonderen auf die Graduierungen zum 5. und 6. DAN zu.

3. Es ist bei allen sportlichen Anlässen des NDK der erworbene Gürtel bzw.

Hakama zu tragen. Das Recht und die Pflicht zum Tragen des erworbenen neuen Gürtels beginnt sofort nach bestandener Prüfung.

4. Prüfungsreferent

Das NDK bestimmt durch seine Jahreshauptversammlung einen Prüfungsreferenten. Dieser hat für die ordnungsgemäße Durchführung von Prüfungen und die Einhaltung der Verfahrensordnung Sorge zu tragen. Er teilt die Prüfer ein! Er bestimmt (z.B. durch entsprechende Prüferlehrgänge) wer prüfungsberechtigt ist. Bei groben Verstößen können Prüfungen für ungültig erklärt werden.

B) Prüfungen

1. Prüfungen finden nur in Absprache mit dem Prüfungsreferenten statt. DAN-Prüfungen werden alle mit landesoffener Beteiligung durchgeführt und werden vom Prüfungsreferenten zentral angesetzt.

• Eine Prüfungskommission besteht aus drei prüfungsberechtigten DAN-

Trägern. • Die Prüfer müssen mind. den angestrebten DAN-Grad des Prüflings inne

haben • Der Vorsitzende der Prüfungskommission sollte höher graduiert sein

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Prüfungsordnung NDK e.V.   

Stand: März 2011 Seite 7

C) Vergabe für besondere Leistungen

In besonderen Fällen kann der nächsthöhere DAN-Grad für besondere Leistungen (z.B. im Bereich Meisterschaften, Wettkampf, Kata etc.) vergeben werden. (siehe dazu auch Vergabe durch Verleihung)

D) Vergabe durch Anerkennung

Eine Anerkennung von DAN-Graden, die außerhalb des NDK erworben sind, ist grundsätzlich möglich. Ein Ersuchen um Anerkennung setzt folgendes voraus:

• Die abgelegte Prüfung wird nachgewiesen • Die Graduierung erfolgte durch eine anerkannte Organisation • Die Verfahrensordnung für DAN-Grade wurde im wesentlichen (Mindestalter,

Wartezeiten, usw.) eingehalten

Es kann im Einzelfall vom Prüfungsreferenten bzw., NDK-Vorstand entschieden werden, das eine (Einstufungs-) Prüfung statt findet. Gegebenenfalls bekommt der Antragsteller/ Prüfling den seinen Leistungen entsprechenden (niedrigeren) DAN (oder KYU) -Grad anerkannt.

E) Vergabe durch Verleihung

In besonderen Fällen können der 1. bis 5. DAN-Grad verliehen werden. Der schriftliche Antrag mit entsprechender Begründung wird an den Prüfungsreferenten gerichtet. Dieser Antrag kann von Einzelpersonen/ Vereinen die NDK-Mitglied sind gestellt werden. Der Vorstand des NDK e.V. entscheidet auf seiner nächsten Sitzung.

F) Graduierungen ab 6. DAN

Ab dem 6. DAN werden DAN-Grade nur noch auf Antrag verliehen. Der entsprechende Antrag mit entsprechenden Begründungen, Befürwortungen und detaillierten Darstellung des (Budo-) sportlichen Werdeganges wird an den Prüfungsreferenten gerichtet. Dieser Antrag kann von Einzelpersonen / Vereinen, die NDK-Mitglied sind, gestellt werden. Der Prüfungsreferent stellt diesen Antrag dem NDK-Vorstand vor. Dieser entscheidet ob dem Antrag stattgegeben wird.

G) Gebühren

Siehe entspr. Beitrags / Gebühren / Spesenordnung des NDK e.V. ANHANG:

• Tabelle: Mindestalter / Wartezeiten DAN-Grade • Graduierungsantrag

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Prüfungsordnung NDK e.V.   

Stand: März 2011 Seite 8

H) Änderungen der Verfahrensordnung / Prüfungsordnung Änderungen und Überarbeitungen dieser Verfahrensordnung (incl. der technischen Prüfungsordnung) werden vom Prüfungsreferenten und ggf. durch diesen bestimmte Kommission bearbeitet, der Vorstandsitzung des NDK e.V. vorgeschlagen und zur Abstimmung gebracht.

I) Ausnahmen von dieser Ordnung erteilt der Vorstand auf Antrag des Prüfungsreferenten. Der nächste Dan-Tag ist von diesen Ausnahmen zu unterrichten.

Anhang: WARTEZEITEN DAN - GRADE 

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GRAD Mindestalter Mindestvorbereitungszeit1.DAN 18 Jahre 2 Jahre 2.DAN 20 Jahre 2 Jahre 3.DAN 23 Jahre 3 Jahre 4.DAN 26 Jahre 3 Jahre 5.DAN 30 Jahre 4 Jahre

GRAD Mindestalter Mindestvorbereitungszeit1.DAN 16 Jahre 2 Jahre 2.DAN 18 Jahre 2 Jahre 3.DAN 21 Jahre 3 Jahre 4.DAN 25 Jahre 4 Jahre 5.DAN 30 Jahre 5 Jahre

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Niedersächsisches DAN-Kollegium e.V. ANTRAG AUF GRADUIERUNG

 durch: Prüfung Verleihung Anerkennung zum: DAN Budo-Sportart KATA:

Name: Mitglieds-Nr.: Vorname: Verein: geb. am: Staatsangehörigkeit: Straße/ Nr.: PLZ/ Wohnort: Den im Antrag betroffenen BUDO-Sport betreibt der Antagsteller seit:

Grad: Budo-Sport Datum NDK bzw. Verband gezeigte

KATA: 1. Kyu     1. DAN       2. DAN       3. DAN      

4. DAN      

5. DAN      

6. DAN      

7. DAN        

8. DAN        

9. DAN         Letzte Graduierungen (Kyu o. DAN) in anderen BUDO-Sportarten:

Grad: Budo-Sport Datum NDK bzw. Verband gezeigte KATA:

     

 

     

 

     

 

Ort, Datum: Unterschrift Antragsteller: Prüfungsreferent: Unterlagen geprüft Antrag zugestimmt: Antrag abgelehnt: (ggf. Begründung angeführt)

NDK- Vorstand: Antrag genehmigt: Antrag abgelehnt: (ggf. Begründung angefügt)

Datum Unterschrift Datum Unterschrift

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Prüfungsliste JUDO KYU - GRADE des Niedersächsischen DAN-Kollegiums e.V.

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