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Prüfungsordnung D1, D2 und D3 für Blasmusik und Spielmannsmusik 1. Vorbemerkung Diese Prüfungsordnung hält sich eng an die Stoffpläne und Prüfungsordnungen für die Leistungsstufen D1, D2 und D3 der Bundesvereinigung Deutscher Blas- und Volksmusikverbände (BDBV 1991). 2. Zweck der Prüfung Zur Hebung des musikalischen Leistungsstandes und als Anreiz zum Musizieren im Verein führt der Kreisverband Heinsberg Instrumentalprüfungen in den Stufen D1 (Bronze), D2 (Silber) und D3 (Gold) durch. Zur öffentlichen Dokumentation der abgelegten Prüfung erhält jeder Prüfungsteilnehmer nach bestandener Prüfung das Leistungsabzeichen in Bronze, Silber oder Gold, ein Prüfungszeugnis und eine entsprechende Urkunde. 3. Zulassungsvoraussetzungen In der Regel können nur Mitglieder eines Musikvereins im Kreisverband Heinsberg zur Prüfung zugelassen werden. Über Ausnahmen entscheidet der Kreisdirigent. Der Musiker soll eine dreijährige Ausbildung auf dem zu prüfenden Instrument durchlaufen haben. Musiker, die ihr Instrument gewechselt haben, können mit diesem erneut zur Prüfung antreten. Hierbei kann sich die dreijährige Ausbildung verkürzen. Eine bestandene Theorieprüfung hat zwei Kalenderjahre Gültigkeit. Die Teilnehmer an der D3-Prfüfung sollen mindestens 15 Jahre alt sein. Doppelprüfungen (z.B. D1 und D2) innerhalb eines Kalenderjahres sind nicht zulässig. 4. Prüfungskommission (Jury) Der Kreisdirigent ist für die Durchführung der Prüfungen zuständig. Er bestellt die Mitglieder der Prüfungskommission/en und sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der schriftlichen und praktischen Prüfung. Eine Prüfungskommission besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. 5. Prüfungsumfang Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen (Theorie mit Gehörbildung) und einer praktischen Prüfung (Instrument). Die theoretische und praktische Prüfung müssen nicht am gleichen Tag abgelegt werden. Ein bestandener Prüfungsteil gilt im Prüfungsjahr und im darauffolgenden Kalenderjahr. Wiederholungsprüfungen sind frühestens nach drei Monaten möglich.

Prüfungsordnung - VMB · PDF fileFür Schlagzeuger gilt: D1– Prüfung: Kleine Trommel und Drumset, D2 – Prüfung: Kleine Trommel, Drumset und Pauken oder Stabspiele

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Prüfungsordnung

D1, D2 und D3 für Blasmusik und Spielmannsmusik

1. Vorbemerkung Diese Prüfungsordnung hält sich eng an die Stoffpläne und Prüfungsordnungen für die Leistungsstufen D1, D2 und D3 der Bundesvereinigung Deutscher Blas- und Volksmusikverbände (BDBV 1991). 2. Zweck der Prüfung

Zur Hebung des musikalischen Leistungsstandes und als Anreiz zum Musizieren im Verein führt der Kreisverband Heinsberg Instrumentalprüfungen in den Stufen D1 (Bronze), D2 (Silber) und D3 (Gold) durch. Zur öffentlichen Dokumentation der abgelegten Prüfung erhält jeder Prüfungsteilnehmer nach bestandener Prüfung das Leistungsabzeichen in Bronze, Silber oder Gold, ein Prüfungszeugnis und eine entsprechende Urkunde. 3. Zulassungsvoraussetzungen In der Regel können nur Mitglieder eines Musikvereins im Kreisverband Heinsberg zur Prüfung zugelassen werden. Über Ausnahmen entscheidet der Kreisdirigent. Der Musiker soll eine dreijährige Ausbildung auf dem zu prüfenden Instrument durchlaufen haben. Musiker, die ihr Instrument gewechselt haben, können mit diesem erneut zur Prüfung antreten. Hierbei kann sich die dreijährige Ausbildung verkürzen. Eine bestandene Theorieprüfung hat zwei Kalenderjahre Gültigkeit. Die Teilnehmer an der D3-Prfüfung sollen mindestens 15 Jahre alt sein. Doppelprüfungen (z.B. D1 und D2) innerhalb eines Kalenderjahres sind nicht zulässig. 4. Prüfungskommission (Jury) Der Kreisdirigent ist für die Durchführung der Prüfungen zuständig. Er bestellt die Mitglieder der Prüfungskommission/en und sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der schriftlichen und praktischen Prüfung. Eine Prüfungskommission besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. 5. Prüfungsumfang Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen (Theorie mit Gehörbildung) und einer praktischen Prüfung (Instrument). Die theoretische und praktische Prüfung müssen nicht am gleichen Tag abgelegt werden. Ein bestandener Prüfungsteil gilt im Prüfungsjahr und im darauffolgenden Kalenderjahr. Wiederholungsprüfungen sind frühestens nach drei Monaten möglich.

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6. Prüfungsprotokoll Für jeden Prüfungsteilnehmer ist ein Zeugnis anzufertigen, in welchem die erreichten Punkte und das Ergebnis der Prüfung vermerkt werden. 7. Prüfungsanforderungen Theoretischer Teil: Siehe Lehrgangs- und Prüfungsordnung, Qualifikationsstufe D herausgegeben von Volksmusikerbund NRW, Verband der Fanfaren- und Tambourkorps NRW 1960 e.V. und Landesfeuerwehrverband NRW e.V. (www.vmb-nrw.de) Praktischer Teil: „Instrumentallehrgang für die Instrumentalprüfungen D1, D2, D3“ herausgegeben von Wolfram Heinlein, Humboldtstr. 99, 99459 Nürnberg (Tel. 0911 – 4305166). Auf die in diesen Heften aufgeführten Literaturlisten wird ausdrücklich hingewiesen. Das Material ist erhältlich für Flöte, Oboe Klarinette, Saxophon, Trompete/Flügelhorn, Horn (Eb/F), Tenorhorn, Bariton, Posaune, Tuba, Spielmannsflöte und Schlagzeug. Es sind grundsätzlich alle Stücke der betreffenden Leistungsstufe aus diesem Heft vorzubereiten. Tonleiterspiel (auswendig) nach Leistungsstufe und „Prima Vista“ (Vom-Blatt-Spiel) einer einfachen Melodie. Für Schlagzeuger gilt: D1– Prüfung: Kleine Trommel und Drumset, D2 – Prüfung: Kleine Trommel, Drumset und Pauken oder Stabspiele. D3 – Prüfung: Kleine Trommel, Drumset, Pauken und Stabspiele (nur Blasmusik). Die Vortragsdauer für D1 soll etwa 5 – 10 Minuten, für D2 etwa 10 Minuten und für D3 etwa 15 Minuten betragen. 8. Festsetzung der Prüfungsergebnisse Die theoretische Prüfung findet zentral statt und erfolgt in schriftlicher Form. Die Fragen werden aus den verbindlichen Inhalten der jeweiligen Leistungsstufe erstellt. Diese schriftliche Prüfung führt der Kreisdirigent oder eine von ihm beauftragte Person durch. Maximal können 100 Punkte (40 Punkte Theorie und 60 Punkte Praxis) erreicht werden. Die Prüfungskommission bewertet die Leistung der Prüfungsteilnehmer nach folgendem Schlüssel: - mit sehr gutem Erfolg bestanden 91 - 100 Punkte - mit gutem Erfolg bestanden 79 – 90 Punkte - mit Erfolg bestanden 60 – 78 Punkte - nicht bestanden 0 – 59 Punkte 60 Prozent müssen sowohl in der theoretischen (24 Punkte) als auch in der praktischen Prüfung (36 Punkte) erreicht werden. Die drei Punktbesten werden getrennt nach Leistungsstufen und Zugehörigkeit (Blasmusik oder Spielmannswesen) gesondert prämiert. 9. Täuschungsversuch Versucht ein Bewerber, das Ergebnis einer Prüfung durch Täuschung zu beeinflussen, so ist der Prüfungsteil mit „nicht bestanden“ zu bewerten. 10. Anfechtung des Prüfungsergebnisses Die Beschlüsse der Prüfungskommissionen sind verbindlich. Heinsberg, den 11. August 2005