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PKV vs. GKV Privat oder gesetzlich versichert: Welche Unterschiede gibt es? Mit der ersten Anstellung als Zahnarzt steht neben vielen weiteren Dingen auch das Thema Krankenver- sicherung zur Entscheidung an. Eine beitragsfreie oder vergünstigte Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) endet spätestens mit der Aufnahme einer eigenen sozialversicherungspflich- tigen Tätigkeit. Aber auch wer bislang in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert war, muss sich ab diesem Zeitpunkt selbst in der GKV pflichtversichern. Dr. jur. Mark Hindenlang // Mannheim G rund hierfür ist die jedes Jahr von der Bundesregierung neu festgelegte Versicherungspflichtgrenze. Sie regelt, ab welcher jährlichen Einkommenshöhe (Brutto-Einkommen) für Angestellte ein Wechsel in die PKV möglich ist. Im Jahr 2013 betrug sie 52.200,- Euro; im Jahr 2014 wird sie voraussichtlich bei 53.550,- Euro liegen. Ein Wechsel von der GKV in die PKV ist für Arbeitnehmer möglich, wenn die Versicherungspflicht- grenze in dem vorhergehenden Jahr überschritten wird. Beispiel: Wer sich als Angestellter 2014 privat krankenversichern möchte, muss bereits im Jahr 2013 mehr als 53.550,- Euro verdient haben. Diese Voraussetzung erfüllt auch derjenige, der aufgrund einer Einkommenserhöhung zum Jahresende, rein rechnerisch aufs Jahr betrachtet, die Verdienstgrenze überschritten hätte. Mit Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit als Zahnarzt entfällt die Pflichtmitgliedschaſt in der GKV unabhängig von der Höhe des erzielten Einkommens. Ebenso wie für Arbeitnehmer nach Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze besteht nun die Möglichkeit, entweder als freiwilliges Mitglied in der GKV zu bleiben oder in eine PKV zu wechseln. Unterschiede zwischen GKV und PKV Die GKV und PKV unterscheiden sich nicht nur vom Umfang der jeweils versicherten bzw. versicherbaren Leistungen, sondern auch systematisch. Die GKV bietet trotz der im Laufe der Jahre vom Gesetzgeber immer wieder vorgenommenen Leistungskürzungen noch immer einen recht umfangreichen Versicherungsschutz. Eine Mitgliedschaſt setzt keine individuelle Gesundheitsprüfung voraus. Die GKV wird durch Bundeszuschüsse und einen prozentual auf bestimmte Einnahmen ihrer Mitglieder erhobenen, in der Höhe limitierten Beitrag finanziert. Im Jahr 2013 betrug dieser beispiels- weise für oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienende Arbeitnehmer 610,31 Euro, für Selbstständige und Existenzgrün- der ohne Krankentagegeldanspruch 586,69 Euro (jeweils zuzüglich des Beitrags für die Pflegepflichtversicherung). Nichterwerbstätige Familienmitglieder können unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert werden. Da Leistungen und Beiträge vom Gesetzgeber festgelegt werden, gibt es auch für die bereits in der GKV-Versicherten dies- bezüglich keine „Bestandsgarantie“ für die Zukunſt. Vor eine große Herausforderung werden künſtige Gesetzgeber gestellt, da aufgrund der durch die demografische Entwicklung drohenden Überalterung der Gesellschaſt ein immer größeres Missverhältnis zwischen Beitragszahlern auf der einen und Leistungsempfängern auf der anderen Seite zu entstehen droht. Im Gegensatz hierzu finanzieren sich die PKVen durch die Bei- träge ihrer Versicherten. Die anfängliche Höhe bemisst sich nicht prozentual nach bestimmten Einkünſten, sondern nach dem Ein- trittsalter und dem individuellen Gesundheitszustand. Junge, nichtverheiratete und – bei Eintritt in die PKV – gesunde Versi- cherungsnehmer zahlen gegenüber ihrer in der GKV versicherten Vergleichsgruppe oſtmals deutlich niedrigere Beiträge, obwohl sie je nach Tarifwahl sogar die umfassenderen Leistungen versichert haben. Bei späterer Familiengründung hängt die Gesamtkalku- lation vom Einzelfall ab. (Bleibt der Partner berufstätig? Anzahl der Kinder? Persönliche Gewichtung von Versicherungsumfang zum Beitrag?) Eine Familienversicherung entsprechend dem Vor- bild der GKV kennt die PKV nicht. Es gibt PKV-Tarife, die sich ausschließlich an bestimmte Berufsgruppen richten. (Zum Bei- spiel gibt es spezielle Tarifangebote nur für Zahnärzte.) Die PKV- Tarife weisen große Unterschiede beim tariflich versicherbaren Leistungsspektrum auf. Es gibt leistungsstarke Tarife, die den Ver- sicherten im Vergleich zur GKV bessere Leistungen garantieren. Es gibt aber auch Tarife, die in ihrem Leistungsspektrum hinter dem Niveau der GKV zurückbleiben. Tarife mit jährlicher Eigen- beteiligung sind in der Regel günstiger als solche ohne. Während bei der PKV der zu Versicherungsbeginn durch Abschluss eines praxis 42 DER JUNGE ZAHNARZT 04 | 2013

Privat oder gesetzlich versichert: Welche Unterschiede gibt es?

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PKV vs. GKV

PKV vs. GKV

PKV vs. GKV

Privat oder gesetzlich versichert: Welche Unterschiede gibt es? Mit der ersten Anstellung als Zahnarzt steht neben vielen weiteren Dingen auch das Thema Krankenver-sicherung zur Entscheidung an. Eine beitragsfreie oder vergünstigte Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) endet spätestens mit der Aufnahme einer eigenen sozialversicherungspflich-tigen Tätigkeit. Aber auch wer bislang in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert war, muss sich ab diesem Zeitpunkt selbst in der GKV pflichtversichern.

Dr. jur. Mark Hindenlang // Mannheim

Grund hierfür ist die jedes Jahr von der Bundesregierung neu festgelegte Versicherungsp� ichtgrenze. Sie regelt, ab

welcher jährlichen Einkommenshöhe (Brutto-Einkommen) für Angestellte ein Wechsel in die PKV möglich ist. Im Jahr 2013 betrug sie 52.200,- Euro; im Jahr 2014 wird sie voraussichtlich bei 53.550,- Euro liegen. Ein Wechsel von der GKV in die PKV ist für Arbeitnehmer möglich, wenn die Versicherungsp� icht-grenze in dem vorhergehenden Jahr überschritten wird. Beispiel: Wer sich als Angestellter 2014 privat krankenversichern möchte, muss bereits im Jahr 2013 mehr als 53.550,- Euro verdient haben. Diese Voraussetzung erfüllt auch derjenige, der aufgrund einer Einkommenserhöhung zum Jahresende, rein rechnerisch aufs Jahr betrachtet, die Verdienstgrenze überschritten hätte. Mit Aufnahme einer freiberu� ichen Tätigkeit als Zahnarzt entfällt die P� ichtmitgliedscha� in der GKV unabhängig von der Höhe des erzielten Einkommens. Ebenso wie für Arbeitnehmer nach Überschreiten der Versicherungsp� ichtgrenze besteht nun die Möglichkeit, entweder als freiwilliges Mitglied in der GKV zu bleiben oder in eine PKV zu wechseln.

Unterschiede zwischen GKV und PKVDie GKV und PKV unterscheiden sich nicht nur vom Umfang der jeweils versicherten bzw. versicherbaren Leistungen, sondern auch systematisch. Die GKV bietet trotz der im Laufe der Jahre vom Gesetzgeber immer wieder vorgenommenen Leistungskürzungen noch immer einen recht umfangreichen Versicherungsschutz. Eine Mitgliedscha� setzt keine individuelle Gesundheitsprüfung voraus. Die GKV wird durch Bundeszuschüsse und einen prozentual auf bestimmte Einnahmen ihrer Mitglieder erhobenen, in der Höhe limitierten Beitrag � nanziert. Im Jahr 2013 betrug dieser beispiels-weise für oberhalb der Versicherungsp� ichtgrenze verdienende Arbeitnehmer 610,31 Euro, für Selbstständige und Existenzgrün-der ohne Krankentagegeldanspruch 586,69 Euro (jeweils zuzüglich

des Beitrags für die P� egep� ichtversicherung). Nichterwerbstätige Familienmitglieder können unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert werden. Da Leistungen und Beiträge vom Gesetzgeber festgelegt werden, gibt es auch für die bereits in der GKV-Versicherten dies-bezüglich keine „Bestandsgarantie“ für die Zukun� . Vor eine große Herausforderung werden kün� ige Gesetzgeber gestellt, da aufgrund der durch die demogra� sche Entwicklung drohenden Überalterung der Gesellscha� ein immer größeres Missverhältnis zwischen Beitragszahlern auf der einen und Leistungsempfängern auf der anderen Seite zu entstehen droht.

Im Gegensatz hierzu � nanzieren sich die PKVen durch die Bei-träge ihrer Versicherten. Die anfängliche Höhe bemisst sich nicht prozentual nach bestimmten Einkün� en, sondern nach dem Ein-trittsalter und dem individuellen Gesundheitszustand. Junge, nichtverheiratete und – bei Eintritt in die PKV – gesunde Versi-cherungsnehmer zahlen gegenüber ihrer in der GKV versicherten Vergleichsgruppe o� mals deutlich niedrigere Beiträge, obwohl sie je nach Tarifwahl sogar die umfassenderen Leistungen versichert haben. Bei späterer Familiengründung hängt die Gesamtkalku-lation vom Einzelfall ab. (Bleibt der Partner berufstätig? Anzahl der Kinder? Persönliche Gewichtung von Versicherungsumfang zum Beitrag?) Eine Familienversicherung entsprechend dem Vor-bild der GKV kennt die PKV nicht. Es gibt PKV-Tarife, die sich ausschließlich an bestimmte Berufsgruppen richten. (Zum Bei-spiel gibt es spezielle Tarifangebote nur für Zahnärzte.) Die PKV-Tarife weisen große Unterschiede beim tari� ich versicherbaren Leistungsspektrum auf. Es gibt leistungsstarke Tarife, die den Ver-sicherten im Vergleich zur GKV bessere Leistungen garantieren. Es gibt aber auch Tarife, die in ihrem Leistungsspektrum hinter dem Niveau der GKV zurückbleiben. Tarife mit jährlicher Eigen-beteiligung sind in der Regel günstiger als solche ohne. Während bei der PKV der zu Versicherungsbeginn durch Abschluss eines

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bestimmten Tarifs gewählte Leistungsumfang über die Laufzeit vertraglich garantiert ist, hängt die kün� ige Beitragsentwicklung primär von der weiteren Kostenentwicklung im Gesundheitswe-sen ab. Von Versicherungsbeginn an wird mit dem Sparanteil des PKV-Beitrags eine Alterungsrückstellung aufgebaut, um die stei-genden Gesundheitskosten im Alter bereits in der anfänglichen Tari� alkulation zu berücksichtigen. Dies führt dazu, dass der Versicherungsnehmer in jungen Jahren einen höheren Beitrag zahlt, als nach dem statistisch ermittelten Risiko für seine Alters-gruppe erforderlich wäre.

Zusatztarife nur nach GesundheitsprüfungZusammenfassend kann man sagen, dass der Abschluss eines leistungsstarken PKV-Vollversicherungstarifs gegenüber dem derzeitigen GKV-Leistungsspektrum eine bessere Absicherung ermöglicht. Zwar kann die GKV-Absicherung durch Zuwahl bestimmter Zusatzversicherungen (beispielsweise für den stati-onären Bereich oder in Form eines Krankentagegelds) in Teilbe-reichen sinnvoll ergänzt werden. Hierbei sollte aber auch bedacht werden, dass für die angestrebte, lediglich partielle Au� esserung wiederum ein Mehrbeitrag zu entrichten ist, was die Absicherung deutlich verteuert. Für solche Zusatztarife wird zudem – wie auch bei der PKV-Vollversicherung – regelmäßig eine Gesund-heitsprüfung anfallen. Da die Entscheidung zwischen den bei-den Krankenversicherungssystemen beim Start als angestellter Zahnarzt noch nicht getro� en werden kann – ein Wechsel in die PKV ist, wie gesagt, frühestens ein Jahr nach Überschreitung der Grenze möglich –, emp� ehlt es sich, zumindest dafür zu sorgen, dass man in der Zukun� , wenn ein Wechsel von GKV zu PKV möglich ist, unabhängig von der weiteren Entwicklung des eige-nen Gesundheitszustands noch die Wahl hat. Zwischenzeitlich au� retende Leiden, wie beispielsweise Allergien, Rückenschmer-zen, Frakturen oder rezidivierende Erkrankungen können bei der Aufnahme in eine PKV, aber auch schon beim Abschluss von Zusatzversicherungen zur Ergänzung der GKV für Erschwernisse (Beitragszuschläge, Leistungsausschlüsse und im schlimmsten Fall Komplettablehnung) sorgen.

Eine Option off enhalten Wer heute gesund ist und sicherstellen möchte, dass auch in der Zukun� unabhängig von der weiteren Entwicklung des eige-nen Gesundheitszustands der Wechsel in einen PKV-Vollversi-cherungstarif oder der Abschluss bestimmter Ergänzungstarife möglich bleibt, sollte seinen Gesundheitszustand durch Wahl eines sogenannten Optionstarifs „konservieren“.Optionstarife werden von vielen PKVen für die Zeit der gesetzlichen Versi-cherungsp� icht angeboten. Eine positive Gesundheitsprüfung bei Beantragung vorausgesetzt, bieten Optionstarife für einen zumeist niedrigen Beitrag die Garantie, dass bei späterem Weg-fall der Versicherungsp� icht in der GKV trotz Verschlechte-rung des Gesundheitszustands seit Antragstellung in einen PKV-Vollversicherungstarif des jeweiligen Anbieters gewechselt oder Zusatztarife bei diesem abgeschlossen werden können – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Bei der Auswahl des Versicherers beziehungsweise eines geeigneten Optionstarifs sollte man einen umfangreichen Preis-Leistung-Vergleich der derzeit am Markt angebotenen PKV-Vollversicherungstarife anstellen. Denn, was nutzt eine Option, wenn man erst bei der späteren Umstellung merkt, dass die vom gewählten Versicherer angebotene Tarifaus-wahl nicht den eigenen Erwartungen entspricht? ■

Dr. jur. Mark Hindenlang //Geschäftsführer Concura GmbH Mannheim

Das sagt der Coach

Zu Beginn der Assistenzzeit besteht Versicherungsp� icht in der GKV. Wer bislang in der PKV versichert war, muss

in die GKV wechseln, kann aber seinen bestehenden Tarif in der Regel in eine Anwartscha� umstellen. Diese ermöglicht eine spätere Wiederaufnahme ohne Gesundheitsprüfung. Empfohlen wird sowohl den PKV- als auch den GKV-Versi-cherten zu prüfen, welche PKV-Versicherung ihnen derzeit vom Preis-Leistung-Verhältnis das beste Tarifspektrum bie-tet und bei dem so ermittelten Anbieter einen Optionstarif abzuschließen. Dies setzt zum jetzigen Zeitpunkt die Beant-wortung von Gesundheitsfragen voraus, sichert aber bis zum Ende der GKV-P� ichtversicherung das Recht, unabhängig von der weiteren Gesundheitsentwicklung in eine PKV-Voll- oder Zusatzversicherung umzustellen (Konservierung des Gesund-heitszustands). Da Optionstarife umfassendere Umstellungs-möglichkeiten vorsehen als eine kleine Anwartscha� , sind sie grundsätzlich auch für die bislang privat Versicherten die bes-sere Wahl, zumindest solange keine Vorerkrankung besteht.

praxis

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