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KAPITEL II – SICHERHEIT 2.1. ERSTE HILFE Prof. Aleman Viorica 2013-1-RO1-LEO05-28756 LLP-LdV/TOI/2013/RO /007

Prof. Aleman Viorica. Arbeitsunfall- schwerwiegende Köperschädigung, sowie auch die akute Berufsvergiftung, die während des Arbeitsablaufs oder der

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KAPITEL II – SICHERHEIT

2.1. ERSTE HILFE

Prof. Aleman Viorica

2013-1-RO1-LEO05-28756

LLP-LdV/TOI/2013/RO/007

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DEFINITION DER ARBEITSUNFÄLLE Arbeitsunfall- schwerwiegende Köperschädigung,

sowie auch die akute Berufsvergiftung, die während des Arbeitsablaufs oder der Dienstpflichten eintritt und welche die zeitweilige Arbeitsunfähigkeit von mindestens 3 Kalendertagen, Behinderung oder Tod verursacht.

      Berufskrankheit- Beschwerde, welche infolge der

Ausübung eines Berufs oder Erwerbstätigkeit eintritt und durch physikalische, chemische oder biologische Schadstoffe, sowie durch Überbeanspruchung unterschiedlicher Organe oder Organsysteme des Körpers während des Arbeitsablaufs verursacht wird.

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DEFINITION DER ARBEITSUNFÄLLE Ferner gelten ebenso auch Folgende als

Arbeitsunfälle:         der durch die im Betrieb und/oder der Wirtschaftseinheit, mit

Zustimmung des Arbeitsgebers befindlichen Person, erlittene Unfall;

der durch Naturerscheinungen- und –Katastrophen verursachte Unfall, wie beispielsweise infolge des Sturms, Schneesturms, Erdbebens, Hochwassers, Erdrutsch, Blitz (Stromschlag), sollte das Unfallopfer inmitten des Arbeitsverfahrens oder der Erfüllung von Dienstpflichten begriffen sein;

  der durch Schüler, Studenten und Auszubildende während der Ableistung des Berufspraktikums erlittene Unfall;

    der während und auf der üblichen An- und -Abfahrtsstrecke von und zum Arbeitsplatz von und zum Wohnsitz, sowie in beliebig umgekehrter Richtung, erlittene Unfall.

     

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EINSTUFUNG DER ARBEITSUNFÄLLE

Einstufung der Arbeitsunfälle entsprechend der verursachten Auswirkungen:

          Unfälle, welche die zeitweilige Arbeitsunfähigkeit verursachen – bewirken die

Unterbrechung des Tätigkeitsablaufs des Mitarbeiters für einer Zeitspanne von mindestens 3 aufeinanderfolgende Kalendertage, durch ärztlichen Attest, als auf den ereigneten Unfall zurückzuführen, bestätigt.

          Unfälle, welche Behinderung verursachen - bewirken den vollständigen oder anteiligen

Verlust der Arbeitsfähigkeit, nachweisbar durch Beschluss zur Einstufung innerhalb eines gewissen Behinderungsgrads, ausgestellt durch die hierfür rechtlich zuständigen ärztlichen Fachkräfte.

        tödlicher Unfall - setzt den Tod des Unfallopfers, unmittelbar nach dem Ereignen oder nach

einer bestimmten Zeitspanne ab dem Unfall, sollte dieser Todesfall durch eine gerichtsmedizinische Urkunde als auf den erlittenen Unfall zurückzuführen sein, bestätigt werden

    Entsprechend der Anzahl der Unfallopfer:    Einzelunfall – sollte eine einzige Person den Unfall erlitten haben    Kollektivunfall – sollten mindestens 3 Personen, gleichzeitig und aufgrund gleicher Ursachen,

im Zuge des gleichen Ereignisses, hiervon betroffen werden.    

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EINSTUFUNG DER ARBEITSUNFÄLLE   Entsprechend der Art der direkten Ursachen:   mechanische Unfälle – werden infolge der körperlichen Schadwirkungen der

Gegenstände, Werkzeuge und Aggregate, die während des Fertigungsverfahrens anzuwenden sind, infolge der unsachgemäßen Handhabung und Transportierung der Werkstoffe oder mangelhaften Handhabung im Zuge der Arbeitsaufgaben verursacht

        elektrische Unfälle – entstehen durch die Gewalt- und –Schadwirkung des

elektrischen Stroms auf den Menschen Die elektrischen Unfälle sind einstufbar unter:

        Stromschläge (elektrischer Schlag) – sind Unfälle verursacht infolge des Fließens eines elektrischen Stroms gefährlicher Stromstärke durch den menschlichen Körper; durch Stromschlag werden die inneren Organe geschädigt

        Stromverletzungen – hierzu gehören weitere elektrische Unfälle, die in der Regel externe Schädigungen verursachen, eingestuft

     chemische Unfälle– werden infolge der Schadwirkung chemischer Stoffe im

Organismus verursacht und umfassen dabei die chemischen Verätzungen der Haut und die Vergiftungen; das Dringen von Giftstoffen, Gasen oder giftigen Dämpfen im Organismus kann durch die Haut, dem Atmungsapparat oder dem Verdauungstrakt erfolgen.

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EINSTUFUNG DER ARBEITSUNFÄLLE Entsprechend ihrer Tiefe lassen sich Verbrennungen in drei Graden

einstufen, jeder hiervon mit den eigenen erkennbaren Anzeichen:    Verbrennungen I. Grades – weisen Erythem (Rötung), Ödem,

Hyperthermie, Juckreiz auf;     Verbrennungen II. Grades – weiße Phlyktäne (Blase), mit einer

Ansammlung, die einen Inhalt an klarem Serozitrin (weißlich-gelbliche Flüssigkeit) farblos, durchsichtig, ausgeprägte rote Flecke, Ödem;

    Verbrennungen III. Grades (die schwerwiegendsten) – Wundstelle (Kruste) an der gesamten Hautoberfläche, mit vollständig beschädigter Dermis und Epidermis, die Muskulatur und sogar die Blutgefäße verkohlend. Die Farbe der Wundstelle reicht von weiß bis zu schwarz, entsprechend des Temperaturgrads, der sie verursachte.

Die Vergiftungen können folgendermaßen sein:     akut – sollte der Giftstoff im Organismus innerhalb einer kurzen

Zeit gelangen, so äußern sich die Anzeichen der Vergiftung sofort        chronisch - sollte der Giftstoff im Organismus in geringeren

Mengen während einer längeren Zeitspane gelangen, Berufskrankheiten verursachend

   

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EINSTUFUNG DER ARBEITSUNFÄLLE Thermische Unfälle – sind auf die Schadwirkung von Hoch- oder

–Niedrigtemperaturen auf den menschlichen Organismus zurückzuführen.

    Die Auswirkung des Ereignens thermischer Verbrennungen oder

Erfrierungen:       Verbrennungen können durch physikalische (Hochtemperaturen und

elektrischer Strom) oder chemischen (heiße säurehaltige oder alkalische Lösungen) Faktoren verursacht werden

    Hitzschlag oder Wärmeschlag – wird durch die allgemeine Überhitzung des Körpers infolge der heftigen Wärmeinwirkung verursacht

    Erfrierungen – können infolge der Niedrigtemperaturen auftreten, sollte das technologische Verfahren Arbeiten im Freien während des Winters oder in Kühlanlagen erfordern

      Unfälle durch Einstrahlung       Unfälle mehrerer zusammenwirkender Ursachen    

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EINSTUFUNG DER ARBEITSUNFÄLLE Entsprechend der Verletzungsart:       Prellungen, Wunden, Einstriche, Schnitte, Quetschungen   Verbrennungen     Verstauchungen, Frakturen, Amputationen       Vergiftungen       Stromschläge       mehrfache Verletzungen

Entsprechend der geschädigten Stelle:       am Kopf       am Rumpf      an den oberen oder unteren Gliedmaßen       mit mehrfachen Erscheinungsstellen

Ab dem Wahrnehmungszeitpunkt der Auswirkungen:       mit sofortiger Wirkung       mit nachträglich verzögerter Wirkung

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EINTRITTSURSACHEN DER ARBEITSUNFÄLLE

Die Ursachen des Ereignens von Arbeitsunfällen sind folgt einzustufen:

     technischer Art:         der unsachgemäße technische Zustand der Werkzeuge,

Arbeitsausrüstungen, mechanischen oder elektrischen Anlagen      der Mangel an entsprechenden Schutzvorrichtungen, der Prüf- und –

Meldeanlagen oder ihr unsachgemäßer Zustand          organisatorischer Art: die unsachgemäße Gestaltung des Arbeitsplatzes oder des Arbeitsverfahrens,

das Nichtvorliegen der Arbeitsschutzunterweisung   die unsachgemäße Bedingungen im Arbeitsumfeld   der Mangel an Schutzausrüstung oder der Einsatz einer beschädigten

Schutzausrüstung die unsachgemäße Handhabung der Werkstoffe, die Nichtbeachtung der für

Hebezeuge und Transportmittel geltenden Verkehrsregeln die Nichtbeachtung der Arbeitsdisziplin und der technischen Normen über die

Arbeitssicherheit

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ERSTE HILFE BEI ARBEITSUNFÄLLEN   Als Erste Hilfe-Maßnahmen verstehen sich die Pflegevorkehrungen, die

dem Opfer innerhalb der ersten Augenblicke nach dem Stattfinden des Unfalls geleistet werden, mit dem Zweck, das Leben des Unfallopfers zu retten. Sie sind gefolgt vom Transport des Unfallopfers zu einer ärztlichen Einrichtung, weil die erste Hilfe durch jegliche Person in der Nähe des Opfers zu leisten ist

Die Zuständigkeit des Retters ist zwar begrenzt, doch unbedingt erforderlich

und in den meisten Fällen auch hinreichend.   Entsprechend der jetzig geltenden Arbeitsschutzgesetzgebung obliegt der

Führungskraft des Unternehmens die Verpflichtung den Mitarbeitern die erforderliche Arbeitssicherheit und Arbeitsgesundheit zu sichern. In diesem Sinne hat er die Aufgabe die Ersthilfestellen im Rahmen der Einrichtung zu gestalten und auszustatten. Für den Fall dass innerhalb der Einrichtung arbeitsmedizinische Dienste vorliegen, so übernehmen diese die Hauptaufgabe der erste Hilfe-Leistung.

    Die erste Hilfe beim Ereignen eines Unfalls ist an dem Standort, wo dieser

Unfall geschah, durch jede hierzu fähige Person zu leisten. Fürs gesundheitlich-ärztliche Personal ist die erste Hilfe-Leistung am Unfallort eine bedeutende Arbeitsaufgabe.

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ERSTE HILFE BEI ARBEITSUNFÄLLEN Zur Sicherstellung der erste Hilfe-Leistung am Arbeitsplatz, müssen die

Arbeitsschutzdienste: ·        Kenntnisse über die Zuständigkeiten der Personalbestände und sämtlichen

der verfügbaren technischen Einsatzmitteln zu haben, um im Fall des Ereignens eines Arbeitsunfalls wirksam und zur gezielten Begrenzung der Folgen hiervon handeln zu können;

·        regelmäßige Arbeitsschutzunterweisungen zu veranstalten, zwecks Unterrichtung der Mitarbeiter über die der betreffenden Einrichtung entsprechenden, mit Unfalleintritt und der Berufserkrankung verbundenen Gefahren, dabei auf jeden einzelnen Arbeitsplatz ausführlich eingehend;

·        Ersthelfer auszubilden, die schnell und wirksam bei Notfallhandlungen am Arbeitsplatz, bis zur Ankunft der zuständigen Fachkräfte, eintreffen konnten;

·       regelmäßig Vorgehensweisen zur Nachahmung spezifischer Notfallsituationen bei Unfällen, zur erste Hilfe-Leistung durch die zu Ersthelfern ausgebildeten Arbeitskollegen und zum Transport der Unfallopfer zu veranstalten, weil einfach nur die theoretische Unterweisung unzureichend ist, daher praxisnahe Anwendungen und wiederholte Trainings erforderlich sind.

    Der Ersthelfer ist am Arbeitsplatz unersetzlich, weil er sich am Ort und zum

Zeitpunkt des Unfalls aufhält und spezifische Kenntnisse über die Unfallart hat. Umso höher die Anzahl der zur erste Hilfe-Leistung am Arbeitsplatz ausgebildeten Personen ist, umso besser.

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ERSTE HILFE BEI ARBEITSUNFÄLLEN  Die Handlungen des Ersthelfers beim Ereignen eines Arbeitsunfalls müssen in

mehreren Abschnitten stattfinden : Auswertung des Zustand: Bestimmung der Unfallart durch Befragung der

Zeugen oder des Opfers (insoweit möglich), Untersuchung der wesentlichen Sachlagen;

 Erkennung unmittelbarer Gefahren: sollten diese beseitigt werden können, so wird er sich daran beteiligen oder jemand anderen aufsuchen dies zu tun, sollte dies nicht der Fall sein, so wird er den Zutritt zum Gefahrenbereich untersagen und den Alarm auslösen;

 Untersuchung des Opfers, Erkennung der anhaltenden Gefahren und welche zur Ausweitung des Unfallzustands führen können, Schutz des Opfers;

Festlegung der Handlungen, die zur Beseitigung der Gefahren vorzunehmen sind, sowie die hierzu erforderliche Ausrüstung, ohne innerhalb dieser Zeitspanne die Sicherheit der Ersthelfer oder weiterer Personen zu gefährden; das Opfer wird bewegt nur wenn die Unfallgefahr oder die Verschlechterung ihres Zustands weiterhin möglich sind;

Bekanntmachung des Unfalls; erste Hilfe-Leistung; Beaufsichtigung des Unfallopfers und Abwarten des Eintreffens der fachlichen

Einsatzkräfte; Teilnahme am Transport des Unfallopfers.

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ERSTE HILFE BEI ARBEITSUNFÄLLEN   Erste Hilfe bei mechanischen Unfällen a.      Innere Blutung (das Unfallopfer ist blass, der Puls und die Atmung sind sehr

heftig und der arterielle Blutdruck sind niedrig)-       das Unfallopfer wird am ruhigen Ort hingelegt-      es werden Maßnahmen zum Transport des Unfallopfers bis ins Krankenhaus

getroffen   b.     Äußere Blutung – die Stillung der Blutung wird wie folgt durchgeführt:-      durch Auftragung einer engen Abschnürbinde am Obergelenk der verletzten

Gliedmaße-        durch Andrücken entlang des Verlaufs des durchgerissenen Blutgefäßes und zwar

oberhalb der Wunde, sollte das Blut hellrot sein und ausströmen (arterielle Blutung) oder unterhalb hiervon, sollte das Blut dunkelrot sein (venöse Blutung)

-       durch starkes Andrücken des Nasenlochs sollte eine Nasenblutung vorliegen    c.      Auftragung eines Pflasters auf den Verletzungen (Wundstellen)-       die der Wunde umliegende Haut wird mit Alkohol oder Jodtinktur gereinigt-       die Verunreinigungen werden aus der Wunde mit in vorsichtig gekochtem Wasser

getränkter Mullbinde oder Verbundstoff beseitigt-       die Wunde wird mit Wasserstoffperoxid begossen -       die Wunde wird mit sterilem Pflaster abgedeckt, oberhalb welcher Watte

aufgetragen wird und alles mit einer Binde zusammengeschnürt

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ERSTE HILFE BEI ARBEITSUNFÄLLEN   d.     Verstauchungen und Verrenkungen -       bei Verstauchungen wird ein enganliegender, vorsichtig geschnürter

Verbund aufgetragen, um das Gelenk unbeweglich zu machen-       im Fall der Verrenkungen erfolgt die Stilllegung in unbeweglicher

Haltung mit der Anlegung von Schienen, auf der einen und der anderen Seite der verstellten Knochenenden

e.      Fraktur-       ein Knochenbruch erfordert die sofortige Stilllegung in unbeweglicher

Haltung mittels langer Schienen, welche die beiden Enden des gebrochenen Knochens überschreiten

-       sollte der Verdacht auf Rippenbruch bestehen, so ist die Stilllegung in unbeweglicher Haltung mittels eines Kompressenverbands, der den gesamten Brustkorb umkreist

-       im Fall einer Wirbelsäulenfraktur erfolgt die Stilllegung in unbeweglicher Haltung mittels Hinlegen des Opfers auf einer festen Unterstandplatte oder auf einer Bahre, mit dem Gesicht nach unten liegend, dann wird das Opfer nachfolgend ins Krankenhaus gebracht

f.        Dringen eines Fremdkörpers im Auge-       das Augenlid des Unfallopfers wird angehoben und insofern möglich

das Fremdkörper durch ein in Kamillentee getränktes Stück Watte entfernt

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ERSTE HILFE BEI ARBEITSUNFÄLLEN        Erste Hilfe bei elektrischen Unfällen     Wird ausschließlich dann geleistet, nachdem das Unfallopfer außerhalb des

Stromkreises gebracht wurde, durch Trennung der Stromleitung von ihrer Stromquelle:

-       die Wiederherstellung der Atmung durch künstliche Beatmungsmanöver (“Mund zu Mund”- oder “Mund zu Nase”-Beatmung)

-       die Wiederherstellung des Blutkreislaufs durch Massieren im Herzbereich oder durch den Einsatz von Herzdefibrillatoren

    Erste Hilfe bei chemischen Unfällen

Chemische Verbrennungen -         die Haut ist umgehend zu waschen (um den verursachenden Stoff zu

entfernen) mit einer neutralisierenden Lösung: sauer (Essig), sollte die Wunde von einer Base verursacht werden;

-         basisch (Natriumkarbonat), sollte die Wunde von einer Säure verursacht werden

Vergiftungen mit Schadstoffen -         sollte der Unfall durch die Einatmung gasförmiger oder flüchtiger Stoffe

verursacht worden sein, so ist das Giftopfer umgehend an die frische Luft zu bringen, danach ärztlich zu beaufsichtigen

-        im Fall der Vergiftungen sind dem Unfallopfer Erbrechen herbeizuführen, danach ins Krankenhaus zu bringen

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ERSTE HILFE BEI ARBEITSUNFÄLLEN  

Erste Hilfe bei thermischen Unfällen a. Thermische Verbrennungen -         Verbrennungen I. Grades – mit Alkohol abwischen und eine

dünne Schicht Salbe auftragen-         Verbrennungen II. Grades – die Brandblasen sind nicht

aufzusprengen(um sich nicht zu infizieren), sondern sind mit trockenem Verbund abzudecken (gegebenenfalls sind diese vorherig mit Sulfamid zu besprühen), dann wird das Unfallopfer ins Krankenhaus gebracht

-         Verbrennungen III. Grades – der verkohlte Bereich wird mit sterilem Pflaster oder mit einem sauberen Laken abgedeckt, dann umgehend zum Krankenhaus gefahren

b. Erfrierungen werden auf folgende Weise behandelt:-         der betroffene Bereich ist mit Schnee abzureiben und das

Unfallopfer in einem kühlen Raum zu bringen - es dürfen keine warmen Kompressen, heiße Tees oder warme

Bäder verabreicht werden