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XVI. Jahreshauptversammlung des BLC am 13. / 14. Oktober 2006 in Erlangen Risikoorientierung im Verbraucherschutz – ein Risiko für Verbraucher ? Kernforderungen der Lebensmittelwirt-schaft an die Lebensmittelüberwachung Prof. Dr. Matthias Horst Hauptgeschäftsführer Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. Berlin

Prof. Dr. Matthias Horst Hauptgeschäftsführer

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XVI. Jahreshauptversammlung des BLC am 13. / 14. Oktober 2006 in Erlangen Risikoorientierung im Verbraucherschutz – ein Risiko für Verbraucher ? Kernforderungen der Lebensmittelwirt-schaft an die Lebensmittelüberwachung. Prof. Dr. Matthias Horst Hauptgeschäftsführer - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Prof. Dr. Matthias Horst Hauptgeschäftsführer

XVI. Jahreshauptversammlung des BLC am 13. / 14. Oktober 2006 in Erlangen

Risikoorientierung im Verbraucherschutz – ein Risiko für Verbraucher ?

Kernforderungen der Lebensmittelwirt-schaft an die Lebensmittelüberwachung

Prof. Dr. Matthias HorstHauptgeschäftsführerBund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. Berlin

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Zunehmende Klagen über Organisation, Durchführung und Effizienz der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Deutschland (Öffentlichkeit / Medien; Bund; Länder; EU – Kommission; Lebensmittelwirtschaft)

Anlass: „Gammelfleischskandal“ 2006 Politische Folgen:

- 10 Punkte – Sofortprogramm von Bundesminister Seehofer vom November 2005- 13 Punkte – Plan der Verbraucherschutzministerkonferenz vom 07. September 2006- Vorschläge des BMELV zur Reform der Lebensmittelüberwachung in Deutschland vom 10. Oktober 2006

Verordnung (EG) Nr. 882/2004 bildet Brücke für Reformansätze

Ausgangssituation

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Hauptkritikpunkte in der öffentlichen Diskussion

Mangelnde Effizienz Unzureichende personelle, finanzielle / sächliche Ausstattung Unzureichende Frequenz der Betriebskontrollen Unzureichende Fortbildungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen Unterschiedliche Überwachungsstandards in den Bundesländern Fehlende Koordinierung der Bundesländer untereinander und

zwischen Bund und Ländern bei Krisensituationen und bei der Auslegung und Anwendung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften

Unzureichender behördlicher Informationsfluss bei länderübergreifenden Sachverhalten

Kein ausreichender Schutz vor „Verfilzungen“

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Keine Pauschalkritik

aber: Diskussion von Mängeln und Verbesserungsvorschlägen aus der Praxis

Lebensmittelwirtschaft hat ein ureigenes Interesse an einer gut funktionierenden, effizienten und anerkannten staatlichen Lebensmittelüberwachung.

Lebensmittelüberwachung ist und bleibt Aufgabe der Bundesländer; aber: Länder stehen bei übergreifenden Sachverhalten in der Verantwortung zur Kooperation untereinander und mit dem Bund

BLL hat eine interne Meinungsbildung in der Lebensmittel-wirtschaft angestoßen; die Ergebnisse werden mit der Über-wachung, den Bundesländern, dem Bund diskutiert, um zu sachgerechten und gemeinsam getragenen Ergebnissen zu kommen!

Ansatz der Lebensmittelwirtschaft

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Beispiele: Doppelbegehungen der Betriebe durch Lebensmittelkontrolleure

und Veterinäre keine Information über Untersuchungsziele bei Probenahme Mehrfach-Kontrollen und –Beanstandungen ein und desselben

Produkts in unterschiedlichen Bundesländern fehlende Abstimmung in der Auslegung und Anwendung der

lebensmittelrechtlichen Vorschriften innerhalb der Bundesländer und länderübergreifend

geringer werdende Sachkenntnis in der Warenkunde und in der lebensmittelrechtlichen Beurteilung

Fehlen einer länderübergreifenden Koordination in Krisensituationen, insbesondere hinsichtlich der Krisenkommunikation

Kritikpunkte der Wirtschaft

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Verbesserung der internen Überwachungsorganisation- Konsequente und zeitnahe Einführung von Qualitätsmanage- mentsystemen auf Landes- und Bundesebene - Unabhängige (länderübergreifende) Auditierung

Verbesserung der Effizienz und Konsistenz der Überwachung- Übernahme bundeseinheitlicher Überwachungsstandards im Rahmen der AVV – Rahmenüberwachung (müssen konstruktiv und zügig vorangetrieben werden)- streng risiko- und schwachstellenorientierte Ausrichtung der Betriebsinspektionen auf allen Stufen der Lebensmittel-Kette

- Einführung von effizienzsteigernden Maßnahmen bei den Kontrollen vor Ort

- „Einstellen“ auf „moderne“ Warenströme

Verbesserungspotentiale aus Sicht des BLL

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Verbesserung der Personalqualifizierung- verstärkte Fortbildung in Lebensmittelrecht und Warenkunde (Hilfestellung des BLL?)- keine Sparpolitik zu Lasten des Überwachungspersonals

Verbesserung der behördeninternen Kommunikation und bundesweiten Koordination- Stärkerer Informationsaustausch zwischen den Bundes- ländern untereinander bzw. zwischen Bundesländern und Bund über FIS-VL oder andere Kommunikationssysteme- Koordination bei länderübergreifenden Sachverhalten durch den Bund (BVL) – „Sinnvolles, konstruktives Miteinander“ statt „isolierte, publikumswirksame Profilierung“- Verbesserung des Informationsaustauschs mit den Strafverfolgungsbehörden

Verbesserungspotentiale aus Sicht des BLL

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Privatisierung der Lebensmittelüberwachung- allenfalls von unterstützenden Tätigkeiten (Analysen)

- keinesfalls von hoheitlichen Aufgaben

- aufwändiges Auswertungs- und Aufsichtssytem

- Interessenkollision?

- wenn, dann nur bundeseinheitlich

keine Gebührenerhebung für „normale Überwachungstätigkeit“

Weitere Diskussionspunkte

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nationales Frühwarnsystem?Ausnahme vom VIG

EU-Meldepflicht für Angebot unsicherer Lebensmittel keine Strafverschärfung dafür Erhöhung des

Verfolgungsdruckes Schwerpunktermittlungsbehörden Schwerpunktgerichte Leitlinien zum Verbraucherinformationsgesetz

Weitere Diskussionspunkte

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Sachorientierte – „sine ira et studio“ - Diskussion von Verbesserungsvorschlägen und ihre zügige Umsetzung

Beteiligung der Lebensmittelwirtschaft

Angesichts des EU-Binnenmarkts und der zunehmenden globalen Handelsströme können wir uns ein Kompetenzgerangel nicht mehr leisten!

Forderungen des BLL