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PROJEKTAUFRUF „UNTERNEHMEN REVIER 2021“ www.rheinisches-revier.de CO - FORSCHUNG 2

PROJEKTAUFRUF „UNTERNEHMEN REVIER 2021“€¦ · » Zweckverband :terra.nova » Rheinisches Sixpack » RWE Power » Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und

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PROJEKTAUFRUF „UNTERNEHMEN REVIER 2021“

www.rheinisches-revier.de

CO -FORSCHUNG

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INHALT

1. VORWORT

2. „UNTERNEHMEN REVIER“

2.1 PROFIL

2.2 EIN FÖRDERPROGRAMM VERÄNDERT SICH

2.3 DAS ZWEISTUFIGE VERFAHREN

3. DER PROJEKTAUFRUF 2021

3.1 DIE AKTUELLE FÖRDERRICHTLINIE

3.2 VORAUSSETZUNGEN

3.3 BEWERTUNGSKRITERIEN

3.4 VON DER IDEE ZUM FÖRDERBESCHEID

4. FÖRDERUNG IN VIER THEMENFELDERN

4.1 NACHHALTIGE RAUMENTWICKLUNG

4.2 MODELLREGION FÜR DIE ENERGIEWENDE

4.3 REGIONALES RESSOURCENSYSTEM

4.4 DIGITALISIERUNG, INFRASTRUKTUR, WEITERBILDUNG

5. IMPRESSUM

INHALTSVERZEICHNIS

SEITE

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VORWORT

Das Rheinische Revier hat eine Jahrhundert-aufgabe vor sich: Durch den Ausstieg aus der Braunkohleverstromung muss sich eine ganze Region neu aufstellen. Diese Aufgabe ist aber zugleich eine Jahrhun-dertchance: Gemeinsam können wir eine bes-sere Zukunft gestalten – für die Menschen, ihre Arbeitsplätze und unsere Umwelt. Dabei bewegen uns die großen Themen wie die Energiewende, der Klimawandel und der nachhaltige Umgang mit unseren Ressourcen. Der Strukturwandel bei uns kann zum Vorbild für andere europäische Koh-leregionen werden, denn im Rheinischen Revier steigen wir deutlich früher als andere Regio-nen aus der Braunkohleverstromung aus.

Mit dem Bundesmodellvorhaben „Unterneh-men Revier“ möchte der Bund dieses Inno-vationspotenzial heben, und zwar gezielt bei „KMU“ und „KKMU“ – also bei mittleren, klei-nen und kleinsten Unternehmen in den vier deutschen Braunkohlerevieren. Das Ziel des

Förderprogramms ist die Schaffung einer wirtschaftsstarken und wertschöpfungsin-

tensiven Region mit hoch-wertigen Arbeitsplätzen. „Unternehmen Revier“ existiert bereits seit Ende 2017. Das Bundesminis-terium für Wirtschaft und Energie als fördernde Institution, die Bezirksre-gierung Köln als Abwick-lungspartner und die Zukunftsagentur Rheini-sches Revier als Regional-partner betreiben damit eine präventive „Gestal-tung des Strukturwan-dels in Echtzeit“. Prak-tisch umgesetzt heißt das: Wir bringen neue Wert-schöpfung und zukunfts-orientierte Arbeitsplätze bereits jetzt auf den Weg

– bevor die ersten Braunkohlekraftwerke abgeschaltet werden.

Für den präventiven Strukturwandel benö-tigen wir Ihre Ideen. Wir möchten Sie des-halb ermutigen, sich mit uns auf den Weg zu machen. Ihr Projekt kann ein wertvol-ler Mosaikstein im Profil des Rheinischen Zukunftsreviers sein. Ich zähle auf Sie!

Ralph SterckGeschäftsführer Zukunftsagentur Rheinisches Revier

„Diese Aufgabe ist eine Jahrhundertchance: Gemeinsam können wir eine bessere Zukunft gestalten – für die Menschen, ihre Arbeits-plätze und unsere Umwelt.“

RALPH STERCK,GESCHÄFTSFÜHRER ZUKUNFTSAGENTUR RHEINISCHES REVIER

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Diese Projekte werden idealerweise in Form von Kooperationen von Partnern aus For-schung und Praxis umgesetzt. Das Förder-programm unterstützt auch Projekte von Vereinen, Kommunen und anderen Institu-tionen, jedoch liegt sein Fokus auf der För-derung von Unternehmen. Auch Start-ups können sich bewerben.

Das Spektrum der Themen bei diesem För-deraufruf von „Unternehmen Revier“ ist groß. Für das Jahr 2021 suchen wir Projekte aus folgenden vier regionalen Themenfel-dern:

» Nachhaltige Raumentwicklung » Das Rheinische Revier als Modellregion für

die Energiewende » Das Rheinische Revier als Modellregion für

ein regionales Ressourcensystem » Neue Netzwerke und Initiativen im Bereich

Digitalisierung, Infrastruktur und Weiter-bildung

Projekte werden mit bis zu 90 Prozent aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirt-schaft und Energie gefördert. Details dazu erfahren Sie in dieser Broschüre.

Das Förderprogramm „Unternehmen Revier“ ist etwas Anderes als das Regelförderpro-gramm, das sich aus dem Strukturstärkungs- und dem Kohleausstiegsgesetz ergeben wird. Das Regelförderprogramm für das Rheinische Revier wird erst in der zweiten

Jahreshälfte 2020 anlaufen und zumeist Pro-jekte von anderem Zuschnitt als „Unterneh-men Revier“ fördern.

Das bereits im Jahr 2017 eingeführte För-derprogramm „Unternehmen Revier“ hat jedoch ähnliche Ziele im Blick wie das künf-tige Regelförderprogramm. In der Richtlinie zum Programm heißt es: „Am Ende kommt es vor allem auf die Ideen und das Engage-ment der betroffenen Menschen an, um den Braunkohleregionen eine Perspektive als starke, zukunftsfähige Wirtschaftsstand-orte zu geben. Genau an dieser Stelle setzt das Bundesmodellvorhaben „Unternehmen Revier“ an.“

2. „UNTERNEHMEN REVIER“

2.1 PROFIL

„UNTERNEHMEN REVIER“ IST DAS MASSGESCHNEIDERTE FÖRDERPROGRAMM FÜR SMARTE UND INNOVATIVE PROJEKTE MITTLERER, KLEINER UND KLEINSTER UNTERNEHMEN, DIE EINEN POSITIVEN EFFEKT FÜR DEN STRUKTURWANDEL IM RHEINISCHEN REVIER ERZIELEN.

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REGIONALER BEZUG

Wenn Sie eine Projektskizze einreichen wol-len, muss Ihr Unternehmen oder Ihre Insti-tution grundsätzlich ihren Sitz im Gebiet des Rheinischen Reviers haben.

In der aktuellen Förderrichtlinie wird dies genauer defi niert. Antragsberechtigt sind demnach ausschließlich natürliche und juris-tische Personen aus» dem Rhein-Kreis Neuss» dem Kreis Düren

» dem Rhein-Erft-Kreis» der Städteregion Aachen» dem Kreis Heinsberg » dem Kreis Euskirchen sowie» der Stadt Mönchengladbach

Im Großraum Rheinisches Revier leben 2,4 Millionen Menschen. Von den geförder-ten Projekten und Projektpartnern sollen Impulse für eine Modernisierung der Region ausgehen.

NL

B

Rekul�vierungsflächen

Tagebau / Betriebsfläche

Genehmigte Abbaugrenze

Kreis DürenKreis DürenKreis DürenKreis Düren

Kreis Euskirchen

Mönchen-Mönchen-Mönchen-Mönchen-Mönchen-Mönchen-gladbachgladbachgladbach

Herzogen-Herzogen-rath

Übach-Übach-Übach-PalenPalenPalenPalenPalenPalenPalen-

WesselingWesseling

Kreis HeinsbergKreis HeinsbergKreis HeinsbergKreis HeinsbergKreis HeinsbergKreis HeinsbergKreis HeinsbergKreis HeinsbergKreis HeinsbergKreis HeinsbergKreis HeinsbergKreis HeinsbergKreis HeinsbergKreis HeinsbergKreis HeinsbergKreis HeinsbergKreis HeinsbergKreis HeinsbergKreis HeinsbergKreis HeinsbergKreis HeinsbergKreis HeinsbergKreis HeinsbergKreis HeinsbergKreis HeinsbergKreis HeinsbergKreis Heinsberg

Kreis DürenKreis DürenKreis DürenKreis DürenKreis DürenKreis DürenKreis DürenKreis DürenKreis DürenKreis DürenKreis DürenKreis DürenKreis DürenKreis DürenKreis DürenKreis DürenKreis DürenKreis DürenKreis DürenKreis DürenKreis DürenKreis DürenKreis DürenKreis DürenKreis DürenKreis DürenKreis DürenKreis DürenKreis DürenKreis DürenKreis DürenKreis DürenKreis Düren

Kreis EuskirchenKreis EuskirchenKreis EuskirchenKreis EuskirchenKreis EuskirchenKreis EuskirchenKreis EuskirchenKreis EuskirchenKreis EuskirchenKreis EuskirchenKreis EuskirchenKreis EuskirchenKreis EuskirchenKreis EuskirchenKreis EuskirchenKreis Euskirchen

Mönchen-Mönchen-Mönchen-Mönchen-Mönchen-Mönchen-Mönchen-Mönchen-Mönchen-Mönchen-Mönchen-Mönchen-Mönchen-Mönchen-Mönchen-Mönchen-Mönchen-Mönchen-Mönchen-Mönchen-Mönchen-Mönchen-Mönchen-Mönchen-Mönchen-Mönchen-Mönchen-Mönchen-Mönchen-Mönchen-Mönchen-Mönchen-Mönchen-gladbachgladbachgladbachgladbachgladbachgladbachgladbachgladbachgladbachgladbachgladbachgladbachgladbachgladbachgladbachgladbachgladbachgladbachgladbachgladbachgladbachgladbachgladbachgladbachgladbachgladbach

0 2,5 5 10 15 20Kilometer

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Mit dem Bundesmodellvorhaben „Unter-nehmen Revier“ gestaltet das Bundesminis-terium für Wirtschaft und Energie seit 2017 aktiv den Strukturwandel in den Braunkoh-leregionen Lausitzer Revier, dem Mittel-deutschen Revier, dem Rheinischen Revier und dem Helmstedter Revier. Hierzu stehen den Revieren jährlich Mittel von insgesamt acht Millionen Euro zur Verfügung. Ein Vier-tel davon, zwei Millionen Euro, kommt dem Rheinischen Revier zugute. Das Programm ist auf die Dauer von zehn Jahren ausgelegt. Nach den Erfahrungen aus den ersten vier Jahren wird eine Zwischenbilanz gezogen und über die Fortführung des Programms entschieden.

Die Grundlage für eine Förderung sind die aktuelle Förderrichtlinie sowie sogenannte „Regionalen Investitionskonzepte“ (RIK). Die Zukunftsagentur Rheinisches Revier hat im

Jahr 2017 ein solches Regionales Investiti-onskonzept für den Raum des Rheinischen Reviers erarbeitet.

Die geförderten Projekte des Jahres 2018 stammten aus einem Pool von 75 Projekt-ideen, die bereits im Jahr 2015 für die Innova-tionsregion Rheinisches Revier zusammen-getragen worden sind. Für die Förderaufrufe in den Jahren 2019 und 2020 wurde der Pro-jektqualifizierungs- und Entwicklungsprozess stetig weiterentwickelt. Der Schwerpunkt der Förderung liegt heute auf praktisch umsetz-baren (Kooperations-)Projekten und nicht mehr auf der Entwicklung von Leitbildern. Die Höchstfördersumme für Projekte, bei denen sich mehrere Partner zusammen-schließen, etwa aus Wirtschaft und Wissen-schaft, wurde für den aktuellen Projektaufruf auf 800.000 Euro vervierfacht.

2.2 EIN FÖRDERPROGRAMM VERÄNDERT SICH

2.2 EIN FÖRDERPROGRAMM VERÄNDERT SICH

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RHEINISCHES REVIER

BremenBremen

HannoverBerlin

Potsdam

Schwerin

Magdeburg

Erfurt

Wiesbaden

Düsseldorfüsseldorf

Mainz

SaarbrückenSaarbrückenSaarbrücken

Stuttgart

München

Dresden

RHEINISCHES REVIER

1 Garzweiler2 Inden3 Hambach

LAUSITZER REVIER

7 Welzow-Süd8 Jänschwalde9 Nochten

10 Reichwalde

MITTELDEUTSCHES REVIER

4 Amsdorf5 Profen6 Vereinigtes Schleenhain

LAUSITZERREVIER

MITTELDEUTSCHESREVIER

HELMSTEDTER REVIER

Kiel

Hamburg

6 Dresden

B R A U N K O H L E I N D E U T S C H L A N D

Tagebaue

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Es gibt zwei Auswahlgremien, die über die Förderempfehlung für eine Projektskizze beraten und entscheiden: der Operationellen Arbeitskreis (OPAK) sowie die Jury.

DER OPERATIONELLE ARBEITSKREIS (OPAK)

Die Stimme der Region bei der Beurteilung Ihrer Förderskizze ist der Operationelle Arbeitskreis (OPAK). Die 20 Mitglieder dieses Arbeitskreises nehmen Ende August 2020 Stellung zu allen eingereichten Projektskiz-zen. Sie geben ihre Meinung ab, ob die Pro-jekte aus ihrer Sicht förderwürdig sind oder nicht.

Im OPAK sind folgende Mitglieder stimm-berechtigt:

» Zukunftsagentur Rheinisches Revier » Region Köln/Bonn e.V. » Region Aachen Zweckverband » Standort Niederrhein GmbH » Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH

DIE JURY

» Die Jury besteht aus fünf Personen. Sie ent-scheiden bei einer Sitzung Anfang Septem-ber 2020 darüber, welche Projekte eine Förderempfehlung erhalten und somit antragsberechtigt sind.

» Die Vorsitzende der Jury ist Regierungsprä-sidentin Gisela Walsken (Bezirksregierung Köln).

Weitere Mitglieder sind:

» Landrat Hans-Jürgen Petrauschke für den Regionalrat Düsseldorf

» Heiner Höfken für den Regionalrat Köln » Dr. Arne Vorderwülbecke für das Ministe-

rium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisie-rung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

» Ralph Sterck für die Zukunftsagentur Rhei-nisches Revier

» LandFolge Garzweiler Zweckverband » Team Hambach

Darüber hinaus haben folgende Mitglie-der des OPAK eine beratende Stimme:

» Zweckverband :terra.nova » Rheinisches Sixpack » RWE Power » Ministerium für Wirtschaft, Innovation,

Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein Westfalen

» Bezirksregierung Köln » Stadt Mönchengladbach » Kreis Düren » Kreis Euskirchen » Kreis Heinsberg » Rhein-Erft Kreis » Rhein-Kreis Neuss » StädteRegion Aachen

Jurysitzung 2019, v. l.: Isabel Klee, Bezirksregierung Köln (Abwicklungspartner); Ralph Sterck, Zukunftsagentur Rheinisches Revier (Jury-Mitglied); Dr. Arne Vorderwülbecke, Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitali-sierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) (Jury-Mitglied); Regierungspräsidentin Gisela Walsken, Bezirksregierung Köln (Vorsitzende der Jury); Hans Krings, Regionalrat Köln (Jury-Mitglied); Land-rat Hans-Jürgen Petrauschke, Regionalrat Düsseldorf (Jury-Mitglied); Gabriele Eucken, Bezirksregierung Köln (Abwicklungspartner); Nicole Monath, Zukunftsagentur Rheinisches Revier (Regionalpartner)

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2.3 DAS ZWEISTUFIGE VERFAHREN

Der Weg zur erfolgreichen Projektförderung erfolgt in zwei Stufen und dauert bis zum Beginn der Umsetzung etwa ein Jahr:

» In der ersten Stufe reichen Sie nur eine Skizze Ihres Projekts ein. Damit Sie von Anfang an alles richtig machen, berät die Zukunftsagentur Rheinisches Revier Sie gern – entweder individuell oder im Rah-men von zwei Informationsworkshops, die im Technologiezentrum Jülich stattfinden. Die Jury wählt aus den eingereichten Pro-jektskizzen diejenigen aus, die eine För-derempfehlung erhalten. Doch Achtung:

Die Förderempfehlung in der ersten Stufe begründet noch keinen Rechtsanspruch auf Förderung.

» Wenn Ihr Projekt ausgewählt wurde, muss es noch eine zweite Hürde nehmen: Sie müssen einen formalen Antrag auf Förde-rung bei der Bezirksregierung Köln stellen. Auch dabei lassen wir Sie nicht allein. In einem Antragsworkshop der Bezirksregie-rung Köln vermitteln wir Ihnen alle Infor-mationen, die Sie für eine erfolgreiche Antragsstellung benötigen.

Hier finden Sie die einzelnen Phasen der Förderung im Überblick:

PHASE 1

WETTBEWERBSVORBEREITUNGdurch die Zukunftsagentur Rheinisches Revier

VERÖFFENTLICHUNG DES PROJEKTAUFRUFSauf der Internetseite www.rheinisches-revier.de/unternehmen-revier

EINREICHUNG PROJEKTSKIZZENbis 6. Mai 2020 (24 Uhr), digital unter folgender E-Mail-Adresse: [email protected]

AUFBEREITUNG UND AUSWERTUNG DER SKIZZENdurch die Zukunftsagentur in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln und Stellungnahme der Bezirksregierung zur Förderfähigkeit (Empfehlung der Behörde)

SITZUNG DES OPAKStellungnahme zur Förderwürdigkeit (Empfehlung der Region)

JURYSITZUNGDie Entscheidung über eine Förderempfehlung fällt im Rahmen der Jurysit-zung, danach werden alle Bewerber über den Ausgang des Vorverfahrens informiert

PHASE 2

OFFIZIELLE ANTRAGSTELLUNG BEI DER BEZIRKSREGIERUNGbis 30. November 2020

BEGINN DER UMSETZUNG IHRES FÖRDERPROJEKTSvoraussichtlich ab März 2021

1.1

1.2

1.3

1.4

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3. DER PROJEKTAUFRUF 2021

3.1 DIE AKTUELLE FÖRDERRICHTLINIE

Unterstützt werden vorrangig Koopera-tionsprojekte mit Beteiligten aus ver-schiedenen Branchen, öffentlichen und gesellschaftlichen Institutionen sowie überbetriebliche Projekte in den Feldern:

» Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Standorts

» Qualifizierung und Fachkräftesicherung » Cluster- und Innovationsmanagement » Kompetenz- und Kapazitätsaufbau

Räumlicher Rahmen

Die Antragssteller haben ihren Sitz im Rhei-nischen Revier (Details dazu siehe Seite 5) und ihre Projekte wirken im Raum des Rhei-nischen Reviers.

Geförderte Projekte...

» befassen sich mit Ideen für den Struktur-wandel und deren Umsetzung.

» tragen zur Sicherung und dem Ausbau der industriellen Kerne im Revier bei.

» tragen zur Fachkräfteentwicklung bei. » nutzen Zukunftschancen, etwa im Bereich

Industrie und Handel 4.0, bei der Digitali-sierung oder der Bioökonomie.

» setzen Impulse für eine Modernisierung des Reviers.

» haben Modellcharakter und sind auf andere Reviere übertragbar.

» vernetzen die Strukturen im Revier. » sind keine Machbarkeitsstudien oder Kon-

zepterstellungen.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

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Zeitlicher Rahmen

Die Laufzeit eines geförderten Projekts darf maximal vier Jahre betragen.

Voraussetzung für Antragsteller

Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen mit Sitz im Rheinischen Revier. Sie müssen personell und materiell in der Lage sein, die Projektaufgaben durchzu-führen und dürfen im laufenden Jahr sowie in den vorausgegangenen zwei Kalenderjah-ren einschließlich der Förderung nach dieser Richtlinie keine „De minimis“-Beihilfen im Gesamtumfang von mehr als 200.000 Euro (im Fall von Unternehmen des Straßentrans-portsektors 100.000 Euro) erhalten haben.

Finanzieller Rahmen

Ein Einzelprojekt kann mit bis zu 200.000 Euro bezuschusst werden, ein Verbundpro-jekt mit bis zu 800.000 Euro, wobei pro Ver-bundpartner bis zu 200.000 Euro Fördermit-tel möglich sind.

Projekte werden stets anteilig finanziert. Die Eigenbeteiligung beträgt mindestens 10 Pro-zent, bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mindestens 40 Prozent. Diese Unternehmen können bei überbetrieblichen Projekten auf Antrag einen Förderbonus von 10 Prozent erhalten, durch den sich ihr Eigen-anteil auf mindestens 30 Prozent verringert.

Den vollständigen Text der aktuellen Förderrichtlinie (Stand: 15.11.2019) können Sie sich auf unserer Internetseite www.rheinisches-revier.de/unternehmen-revierherunterladen.

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3.2 VORAUSSETZUNGEN

Damit Ihre Projektskizze in die Voraus-wahl gelangt, muss sie bestimmte Vor-aussetzungen erfüllen:

DIE PROJEKTUNTERLAGEN SIND VOLLSTÄNDIG » Sie haben Ihr Projekt ausreichend genau

beschrieben und begründet und einen Arbeitsplan vorgelegt.

DER FINANZIELLE RAHMEN WIRD EINGEHALTEN » Sie beantragen je Projektpartner nicht

mehr als 200.000 Euro Zuschuss (Verbund-projekt insgesamt bis zu 800.000 Euro).

IHRE EIGENBETEILIGUNG IST GESICHERT » Sie steuern mindestens 10 Prozent eigene

Mittel bei, gewerbliche Unternehmen: min-destens 40 bzw. 30 Prozent (Details siehe Seite 11).

DER ZEITLICHE RAHMEN WIRD EINGEHALTEN » Ihr Projekt kann innerhalb von vier Jahren

durchgeführt und beendet werden.

IHR PROJEKT STELLT EINEN BEZUG ZU DEN BUNDESZIELEN DES FÖRDERPROGRAMMS HER » Details dazu siehe Seite 10-11

IHR PROJEKT STELLT EINEN BEZUG ZU DEN REGIONALEN ZIELEN DES FÖRDERPROGRAMMS HER » Details dazu siehe Seite 16-23

DIE REGIONALE ABGRENZUNG IHRES PROJEKTS STIMMT » Ihr Projekt bezieht sich auf den Raum des

Rheinischen Reviers.

SIE DOKUMENTIEREN IHRE FACHKUNDE UND KOMPETENZ » Sie können eine ausreichende Fachkunde

und Kompetenz für das angestrebte Pro-jekt nachweisen.

SIE DOKUMENTIEREN IHRE LEISTUNGSFÄHIGKEIT » Ihr Unternehmen bzw. Ihre Institution ist

von der Personalausstattung und der Grö-ßenordnung her im Stande, das Projekt zu realisieren.

SIE HALTEN DIE DE-MINIMIS-BEIHILFEREGEL EIN » In Ihrem Unternehmen bzw. Ihrer Institu-

tion ist die „De-minimis“-Beihilfe von bis zu 200.000 € für das laufende und die beiden vorausgegangenen Kalenderjahre noch nicht erschöpft.

Achtung: Machbarkeitsstudienund die Erarbeitung von Konzepten sind grundsätzlich nicht förderfähig (vgl. 7.2 der Richtlinie)!

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3.3 BEWERTUNGSKRITERIEN

Ihre Projektskizze wird anhand folgender Kriterien bewertet.

GUTE QUALITÄTS- UND ERFOLGSAUSSICHTEN » Sie präsentieren einen konkret realisier-

baren Projektansatz, der über den Förder-zeitraum hinaus nachhaltig fortgeführt werden kann und nicht nur eine abstrakte Projektidee.

INNOVATION UND KREATIVITÄT » Ihre Idee ist neuartig und gibt Antwort auf

relevante Zukunftsfragen.

MODELLHAFTIGKEIT » Ihre Idee kann ein Vorbild für andere sein

– im Rheinischen Revier und darüber hin-aus.

MEHRWERT FÜR DAS RHEINISCHE REVIER » Ihre Idee hat einen praktischen Nutzen

für den Strukturwandel im Rheinischen Revier: Positive Arbeitsmarkteffekte, Stär-kung der Wettbewerbsfähigkeit, Etablie-rung regionaler Wertschöpfung etc.

Zusatzpunkte können Sie erreichen, wenn Ihr Projekt folgende Eigenschaften erfüllt: BEZUG ZU DEN SCHWERPUNKTZIELEN DES AUFRUFES (VGL. KAPITEL 4)

EINBINDUNG KLEINSTER, KLEINER UND MITTLERER UNTERNEHMEN

AUFBAU VON THEMATISCHEN ODER RÄUMLICHEN PROJEKTVERBÜNDEN

!MESSBARE ZIELE » Der Erfolg Ihres Projekts kann in Zahlen

gemessen werden, etwa: Anzahl der wei-tergebildeten Fachkräfte, der erreichten Bürger oder Unternehmen.

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3.4 VON DER IDEE ZUM FÖRDERBESCHEID

Vom Einreichen der Skizze bis zur Bewilli-gung Ihres Projekts wird etwa ein Jahr verge-hen. Doch keine Sorge: Sie werden sich nicht durchgehend damit beschäftigten müssen, sondern nur in genau definierten Zeitfens-tern.

Zuerst reichen Sie eine Projektskizze bei der Zukunftsagentur Rheinisches Revier ein. Nach dem Erhalt einer grundsätzlichen För-derempfehlung arbeiten Sie einen Förderan-trag für die Bezirksregierung aus.

Im Zeitstrahl haben wir markiert, wann Sie tätig werden können bzw. müssen:

WOCHE 9. MÄRZ 2020 FF.Der Aufruf „Unternehmen Revier 2021“ wird veröffentlicht, die Einreichungsfrist beginnt

24. MÄRZ/3. APRIL 2020Die beiden Informationsworkshops finden statt

BIS 6. MAI 2020Die Antragssteller erstellen die Projektskizzen

6. MAI 2020Die Frist für Einreichung der Projektskizzen bei der Zukunftsagentur Rhei-nisches Revier endet

MAI/JUNI 2020 Die Projektskizzen werden ausgewertet

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AUGUST 2020Der Operationelle Arbeitskreises trifft sich

SEPTEMBER 2020Die Jury trifft sich. Die Entscheidung über eine Förderempfehlung fällt.

MITTE SEPTEMBER 2020 Alle Bewerber erhalten eine Information über den Ausgang des Vorverfahrens

30. SEPTEMBER/1.OKTOBER 2020Die Antragsworkshops finden statt

BIS 30. NOVEMBER 2020Die Antragsteller erstellen die Projektanträge

30. NOVEMBER 2020 Die Frist für die Einreichung der Projektanträge bei der Bezirksregierung Köln endet

NOVEMBER 2020 – FEBRUAR/MÄRZ 2021 Die Bezirksregierung Köln prüft die Projektanträge

FEBRUAR/MÄRZ 2021 Die ersten Projekte werden von der Bezirksregierung Köln bewilligt. Ihr Förder-projekt kann nach der Förderbewilligung umgesetzt werden

ORT DER INFORMATIONSWORKSHOPSTechnologiezentrum JülichKarl-Heinz-Beckurts-Straße 1352428 Jülich

ZEIT24. März und 3. April 2020jeweils von 14 bis 16 UhrAnmeldung per Mail unter [email protected] und Zeit der Antragsworkshops wer-den noch bekannt gegeben.

Für die erste Stufe des Prozesses müssen Sie Ihre Projektskizze undIhren Arbeitsplan zwingend in unser Skiz-zenformular einfügen. Sie können sich das Formular von der Internetseite www.rheinisches-revier.de/unternehmen-revier.deherunterladen.

Die Projektskizzen müssen zusammen mit der Datenschutzerklärung bis zum 6. Mai 2020 (24 Uhr) digital unter der E-Mail-Adresse [email protected] eingereicht werden.

!

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4. FÖRDERUNG IN VIER THEMENFELDERN

NEBEN DEN ALLGEMEINEN ZIELEN DER RICHTLINIE DES BUNDES (SIEHE SEITE 10 – 11) HAT DIE ZUKUNFTSAGENTUR RHEINISCHES REVIER FÜR DEN FÖRDERAUF-RUF 2021 VIER THEMENFELDER IDENTIFIZIERT.

» Machbarkeitsstudien und die Erarbeitung von Konzepten sind grundsätzlich nicht förderfähig (vgl. 7.2 der Richtlinie)

Generell gilt: » bevorzugt werden Umsetzungsprojekte » reine Netzwerkprojekte und -tätigkeiten

liegen bei diesem Aufruf nicht im Fokus

4.1 THEMENFELD »NACHHALTIGE RAUMENTWICKLUNG«

(A) ALLGEMEINES ZIEL UND WIRKUNG AUF DIE REGION

Hier gibt es drei regionale Ziele:

» Durch die Ansiedlung von Unternehmen soll das Rheinische Revier als Wirtschafts-standort gestaltet werden.

» Durch eine kluge und vorausschauende Flächenpolitik soll die Zusammenarbeit zwischen Kommunen gefördert werden.

» Die Projekte sollen zum klimagerechten Bauen beitragen.

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RESSOURCEN- OPTIMIERTE

GEWERBEGEBIETE

FOLGENUTZUNGVON

KRAFTWERK-STANDORTENFORSCHUNG &

WISSENSCHAFT

REGIONAL ABGESTIMMTE

FLÄCHEN-ENTWICKLUNGEN

OPTIMIERUNG SIENCE-TO-BUINESS-TRANSFER

(AUS-)BILDUNG

(B) PRAKTISCHE EFFEKTE

» Das geförderte Projekt nutzt Standortvor-teile des Rheinischen Reviers.

» Es nutzt und optimiert die vorhandene Infrastruktur, z. B. Gleise oder Industrie-standorte, etwa für Gründerzentren.

» Durch das Projekt verbessert sich das Image des Rheinischen Reviers als Wirt-schaftsstandort.

» Der Bau klimagerechter Gebäude wird geplant und umgesetzt.

(C) FÖRDERFÄHIGE PROJEKTE (BEISPIELE)

» Kooperationsprojekte zwischen Hoch-schulen/Kommunen und KMU/KKMU

» Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung, Ressourcen und Energie

» Projekte zum Wissensaustausch, Kompe-tenz- und Kapazitätsausbau im Bereich kli-magerechtes Bauen

» Vernetzungsinitiativen rund um die Tage-baue

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4.2 THEMENFELD »DAS RHEINISCHE REVIER ALS MODELLREGION FÜR DIE ENERGIEWENDE«

(A) ALLGEMEINES ZIEL UND WIRKUNG AUF DIE REGION

zu nutzen, das Image des Rheinischen Reviers zu verbessern und neue Unterneh-men anzusiedeln.

» Das dritte Ziel widmet sich der Umset-zung emissionsfreier Mobilitätsstrategien. Dadurch sollen die Kohlendioxid-Emissio-nen im Straßenverkehr sinken.

Hier gibt es drei regionale Ziele:

» Das Schwerpunktziel ist die Integration von nachhaltigen Technologien und Lösungen in das regionale Energiesystem. Dies soll zum Umbau von einer zentralen zu einer dezentralen Energieerzeugung beitragen.

» Das zweite Ziel ist der Ausbau des Techno-logietransfers, um neueste Technologien

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(B) PRAKTISCHE EFFEKTE

» Im geförderten Projekt werden nachhal-tige Technologien erprobt und umgesetzt.

» Das Projekt baut Vorurteile gegenüber erneuerbaren Energien ab.

» Das Projekt fördert den Transfer wissen-schaftlicher Erkenntnisse zu Unternehmen bzw. zum Verbraucher.

» Es dient der Schaffung von Netzwerkstruk-turen.

» Das Projekt ist ein Best-Practice-Beispiel zur Senkung der Emissionen im Verkehr.

» Es berät, informiert und sensibilisiert einer-seits zum Thema emissionsfreie Mobilität. Sein Schwerpunkt liegt aber andererseits auf der Umsetzung der emissionsfreien Mobilität.

» Es schafft Anreize zur Nutzung alternativer Transportmöglichkeiten.

SMART- HOMES

ENERGIE-PLUS-

QUARTIERE

VIRTUELLES KRAFTWERK

NACHHALTIGEMOBILITÄT

SEKTOREN-KOPPLUNGNACHHALTIGE

ENERGIE-KREISLÄUFE

(C) FÖRDERFÄHIGE PROJEKTE (BEISPIELE)

» Integrierte Technologien/Lösungen im Bereich Produktion und im privaten Umfeld

» Informationsveranstaltungen, die Bürger und Unternehmen erreichen

» Interdisziplinäre Arbeits- und Austausch-treffen, die Bürger und Unternehmen erreichen

» Mobilitätskonzepte, die im Bereich Logistik und Individualverkehr erprobt werden

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4.3 THEMENFELD »DAS RHEINISCHE REVIER ALS MODELLREGION FÜR EIN REGIONALES RESSOURCENSYSTEM«

(A) ALLGEMEINES ZIEL UND WIRKUNG AUF DIE REGION

Hier gibt es zwei regionale Ziele:

» Regionale Stoffkreisläufe fördern, damit weniger Ressourcen verbraucht werden

» Die regionale Kompetenz in der Bioöko-nomie und Ressourcennutzung ausbauen, um die Landwirtschaft zu stärken und Res-sourcen effektiv zu nutzen

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RESSOURCEN-SCHUTZ

KREISLAUF-WIRTSCHAFT

GESCHLOSSENE RESSOURCEN-

KREISLÄUFE

REGIONALES KOMPETENZ-

ZENTRUM

STOFFLICHE NUTZUNG VON BRAUNKOHLE

CO -FORSCHUNG

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(B) PRAKTISCHE EFFEKTE

» Das geförderte Projekt baut bestehende Stoffkreisläufe aus und generiert neue.

» Das Projekt etabliert eine Kaskadennut-zung von Ressourcen.

» Im Projekt werden alternative Wertschöp-fungsketten für regionale Rohstoffe wie zum Beispiel Braunkohle, Zuckerrüben oder Grünschnitt erprobt.

» Im Projekt wird Wissen zwischen For-schung und Wirtschaft ausgetauscht, besonders mit der Landwirtschaft.

» Das Projekt setzt bereits entwickelte und neue Geschäftsmodelle praktisch um.

(C) FÖRDERFÄHIGE PROJEKTE (BEISPIELE)

» Vernetzungsprojekte von Akteuren und Unternehmen

» Digitale Anwendungen, die die Kaskaden-nutzung und die Etablierung von Stoff-kreisläufen unterstützen

» Netzwerke im Bereich nachhaltiger und wirtschaftlicher Ressourcennutzung

» Reallabore für regenerative, multifunktio-nale Landwirtschaft und alternative Res-sourcennutzung

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4.4 THEMENFELD »NEUE NETZWERKE UND INITIATIVEN IM BEREICH DIGITALISIERUNG, INFRASTRUKTUR UND WEITERBILDUNG«

(A) ALLGEMEINES ZIEL UND WIRKUNG AUF DIE REGION

» Stärkung der digitalen Kompetenz, um die Wirtschaftskraft zu erhöhen, Geschäfts-tätigkeiten zu diversifizieren und dadurch den Wirtschaftsstandort Rheinisches Revier zukunftsfähig umzubauen

Hier gibt es zwei regionale Schwerpunkt-ziele sowie ein weiteres Ziel:

» Neue Formate der Aus- und Weiterbildung, um Fachkräfte durch Qualifizierung an die Region zu binden (Schwerpunkt)

» Erschließung neuer Geschäftsfelder (Schwerpunkt)

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RESSOURCEN- OPTIMIERTE

GEWERBEGEBIETE

FOLGENUTZUNGVON

KRAFTWERK-STANDORTENFORSCHUNG &

WISSENSCHAFT

REGIONAL ABGESTIMMTE

FLÄCHEN-ENTWICKLUNGEN

OPTIMIERUNG SIENCE-TO-BUINESS-TRANSFER

(AUS-)BILDUNG

(B) PRAKTISCHE EFFEKTE

» Das geförderte Projekt qualifiziert Arbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmer.

» Das Projekt bildet Fachkräfte weiter, um ihre Arbeitskraft für das Rheinische Revier zu erhalten.

» Es begleitet vom Strukturwandel betrof-fene Unternehmen dabei, ihre Geschäfts-felder umzustellen.

» Das Projekt weitet bestehende Leistungen und Produkte auf andere Geschäftsberei-che aus.

» Es erschließt neue Arbeitsfelder in den Bereichen Raum, Energie, Ressourcen, Digitalisierung oder Infrastruktur.

» Es erreicht KMU, KKMU und Start-ups.

» Es vernetzt Unternehmen miteinander.

» Das Projekt stärkt die Nutzung von Digi-talisierungsmöglichkeiten bei KMU bzw. KKMU.

» Es vernetzt Hochschulen und Unterneh-men.

» Es baut Hemmnisse im Bereich der Digita-lisierung von Arbeitsabläufen und -struk-turen ab.

(C) FÖRDERFÄHIGE PROJEKTE (BEISPIELE)

» Außerschulische Initiativen im Bereich MINT und Strukturwandel

» Koordinierungsstellen für bestimmte Gruppen von Beschäftigten

» Initiativen zur Beratung von Unternehmen und zur Steigerung der Wertschöpfung durch Digitalisierung

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www.rheinisches-revier.de

IMPRESSUM

HerausgeberZukunftsagentur Rheinisches RevierKarl-Heinz-Beckurts-Straße 1352428 Jülich

+49 (0)2461 690 –180zukunftsagentur@rheinisches-revier.dewww.rheinisches-revier.de

Redaktionelle Aufbereitung des TextesWalter Liedtkepressto GmbH, Kölnwww.pressto.de

Satz und LayoutBirgit MittelstenscheeFachWerkStadt, Wuppertalwww.fach-werk-stadt.de

Stand: März 2020

Bildnachweis:S. 1: Stadtplanungsbüro Dr. Wolfgang Wackerl; S. 3: Zukunftsagentur Rheinisches Revier – A. Schmitter; S. 5: eigene Darstellung; S. 6: RWE Power AG; S. 7: Braunkoh-lereviere im Überblick - https://braunkohle.de/media/mediathek; S. 8: Zukunftsagentur Rheinisches Revier; S. 10: Günter Köbernik; S. 11: RWE Power AG; S. 13: EWV – Ener-gie- und Wasser-Versorgung GmbH; S. 14: Zukunftsagentur Rheinisches Revier – A. Schmitter; S. 16: Windräder – pixa-bay – Hans Braxmeier; Industrielandschaft – NRW.URBAN; S. 17: Industrielandschaft – NRW.URBAN; Betriebsführung – Energie-Kompetenz-Zentrum Rhein-Erft-Kreis GmbH; Gra-fik – Stadtplanungsbüro Dr. Wolfgang Wackerl; S. 18: Solar-felder – EWV – Energie- und Wasser-Versorgung GmbH; Windräder – Innogy SE; S. 19: Beteiligung – Zukunftsagentur Rheinisches Revier – A. Schmitter; Grafik – Stadtplanungs-büro Dr. Wolfgang Wackerl; S. 20: Drohne – Forschungs-zentrum Jülich; Algenschläuche – RWE Power AG; S. 21: Tre-cker – Stiftung Rheinische Kulturlandschaft; Wasserstoffbus – Regionalverkehr Köln GmbH; Grafik – Stadtplanungsbüro Dr. Wolfgang Wackerl; S. 22: Tagebaukante – Zukunftsagen-tur Rheinisches Revier – Nicole Monath; Menschen mit Akte – Energie-Kompetenz-Zentrum Rhein-Erft-Kreis GmbH; Menschen am Monitor – Rhein-Erft-Akademie – Torsten Kohlhaas; S. 23: Rhein-Erft-Akademie – Torsten Kohlhaas; Grafik – Stadtplanungsbüro Dr. Wolfgang Wackerl