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BAUMINISTERKONFERENZ KONFERENZ DER FÜR STÄDTEBAU, BAU- UND WOHNUNGSWESEN ZUSTÄNDIGEN MINISTER UND SENATOREN DER LÄNDER (ARGEBAU) AUSSCHUSS FÜR STAATLICHEN HOCHBAU FACHKOMMISSION BAU- UND KOSTENPLANUNG PROJEKTGRUPPE „VERBESSERUNG DER ENERGIEEFFIZIENZ IM BEREICH DER LANDESHOCHBAUTEN“ Schlussbericht Juni 2009

PROJEKTGRUPPE „VERBESSERUNG DER ENERGIEEFFIZIENZ IM … · 2010. 2. 16. · E 2.7.2 Energetische Standards 49 E 2.8 Quellen und weiterführende Literatur 51 ... Dazu ist im Rahmen

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BAUMINISTERKONFERENZ KONFERENZ DER FÜR STÄDTEBAU, BAU- UND WOHNUNGSWESEN

ZUSTÄNDIGEN MINISTER UND SENATOREN DER LÄNDER (ARGEBAU)

AUSSCHUSS FÜR STAATLICHEN HOCHBAU

FACHKOMMISSION BAU- UND KOSTENPLANUNG

PROJEKTGRUPPE „VERBESSERUNG DER ENERGIEEFFIZIENZ

IM BEREICH DER LANDESHOCHBAUTEN“

Schlussbericht

Juni 2009

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Inhaltsverzeichnis A Zusammenfassung 4 A1 Strategien für den Bestand 4 A 2 Strategien für den Neubau 7 A 3 Strategien zum Nutzerverhalten 10 B Energieeinsparziele im Gebäudebereich 11 C Projektauftrag 12 D Projektorganisation und Vorgehensweise 12 E Strategien zur Verbesserung der Energieeffizienz 14 E 1 Strategien für den Gebäudebestand 14 E 1.1 Ausgangslage 14 E 1.2 Leitfaden für die Entwicklung von Sanierungsstrategien 14 E 1.2.1 Zieldefinition 14 E 1.2.2 Ressourcen 15 E 1.2.3 Sanierungspotenzial 15 E 1.2.3.1 Ermittlung des Sanierungsbedarfes 15 E 1.2.3.2 Bildung von Kategorien 17 E 1.2.3.3 Bestimmung von Prioritäten 19 E 1.2.4 Handlungsfelder und ihre Möglichkeiten 20 E 1.2.4.1 Energiecontrolling 22 E 1.2.4.2 Mitwirken bei der Optimierung des Betriebes 22 E 1.2.4.3 Instandhaltung 22 E 1.2.4.4 Umgang mit dem verbleibenden Sanierungsbedarf 23 E 1.3 Auswertung von Beispielen energetischer Sanierungen 25 E 1.4 Wirtschaftlichkeit 26 E 1.5 Contracting 29 E 1.6 Quellen und weiterführende Literatur 31 E 2 Strategien für den Neubau 33 E 2.1 Aufgabenstellung 33 E 2.2 VOF - Vergabeverfahren für Leistungen zur Umsetzung der EnEV 33 E 2.2.1 Auswahl- und Auftragskriterien im VOF-Vergabeverfahren 33 E 2.2.2 Leistungsbild EnEV, Vertragsgestaltung 35 E 2.3 Wettbewerbsverfahren 38 E 2.3.1 Vorbereitung 38 E 2.3.2 Auslobungstext 40 E 2.3.3 Vorprüfung 41 E 2.3.4 Preisgericht 42 E 2.4 Organisatorische Maßnahmen der Bauverwaltungen 42 E 2.4.1 Grundsatzangelegenheiten 43 E 2.4.2 Einbindung in Planungsprozesse und Optimierung der Gebäude 43 E 2.5 Gebäudesimulation 44 E 2.5.1 Bewertung von Gebäudesimulationen als Planungswerkzeug 44 E 2.5.2 Anwendungsbereiche im öffentlichen Hochbau 45 E 2.5.3 Geltende Standards für Gebäudesimulationen 46 E 2.6 Wirtschaftlichkeit 47 E 2.7 Neubaustandards 47 E 2.7.1 Verbesserung der Energieeffizienz bei Neubauten 47 E 2.7.2 Energetische Standards 49 E 2.8 Quellen und weiterführende Literatur 51 E 2.9 Anlagen 53 E 2.9.1 Anlage 1: Textbausteine in der Wettbewerbsauslobung 53 E 2.9.2 Anlage 2: Energiestandards 53

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E 3 Nutzerverhalten 56 E 3.1 Projektaufgabe 56 E 3.1.1 Projektumfang 56 E 3.1.2 Grundsätzliches 56 E 3.2 Energieeinsparpotentiale durch angepasstes Nutzerverhalten 57 E 3.2.1 Flächenmanagement 57 E 3.2.2 Verbrauchs und Kostencontrolling 57 E 3.2.3 Beratung/ Schulung/ Information der Nutzer 57 E 3.2.4 Beratung/ Schulung/ Information der Mitarbeiter der nutzenden Verwaltung 58 E 3.3 Maßnahmen zur Beeinflussung des Nutzerverhaltens 58 E 3.4 Wer ist zuständig für die Beeinflussung des Nutzerverhaltens? 59 E 3.5 Quellen und weiterführende Literatur 60 F Mitglieder der Projektgruppe 61

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A Zusammenfassung A1 Strategien für den Bestand Um die Energieeffizienz des Liegenschaftsbestandes der Länder nachhaltig zu verbessern, bedarf es effektiver Strategien und gezielter Ansätze. Neben grundsätzlichen Vorgaben für Neubauten muss vor allem der vorhandene Gebäudebestand systematisch energetisch ertüchtigt werden. Grundlage für ein Konzept zur energetischen Sanierung bildet zunächst eine klare Zieldefinition. Diese Ziele sollten in Abhängigkeit der Entwicklung der gesetzlichen Anforderungen und den politischen Zielsetzungen regelmäßig überprüft und angepasst werden. Die vorhandenen Ressourcen (Finanzmittel, Wissen, Personal) beeinflussen die Zielsetzung bzw. den Grad der Zielerreichung. Für eine nachhaltige energetische Verbesserung der Gebäudesubstanz wird empfohlen, dass

1. energetische Sanierungsmaßnahmen aus Gründen der Effizienz nach Möglichkeit im Zusammenhang mit ohnehin notwendigen Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden, um Synergieeffekte zu nutzen und

2. energetische Verbesserungen grundsätzlich auf einem hohen, über den gesetzlich geforderten Mindeststandard hinausgehenden Niveau erfolgen, soweit dies wirtschaftlich darstellbar ist.

Für eine gezielte und flächendeckende energetische Sanierung des Gebäudebestands innerhalb der nächsten Jahre sind darüber hinaus zusätzliche Ressourcen, z. B. in Form von Sonderprogrammen, notwendig. Insbesondere energetische Maßnahmen, die eigenständig durchführbar sind und sich in kürzester Zeit amortisieren, sollten als hocheffiziente Verbesserungen möglichst kurzfristig durchgeführt werden. Hier kann auch eine interne Refinanzierung (Intracting) aus den in der Zukunft eingesparten Energiekosten erwogen werden. Energiespar-Contracting mit externen Investoren ist in geeigneten Fällen ein Verfahren für die Finanzierung zur Verbesserung der Energieeffizienz im Bestand Der Großteil der Sanierungs- und Instandhaltungsaufgaben wird jedoch mit diesem Verfahren nicht lösbar sein. Mit Contracting-Verfahren können zwar in der derzeitigen Marktlage Maßnahmen zur Energieeinsparung initiiert werden, jedoch beschränkt sich das wirtschaftlich sinnvolle Einsatzfeld auf Optimierungsmaßnahmen an Teilen von betriebstechnischen Anlagen. Zur Ermittlung des gesamten Sanierungspotenzials ist zunächst der Sanierungsbedarf zu ermitteln. Dies kann mittels eines Top-Down-Ansatzes oder mit einem Bottom-Up-Ansatz erfolgen. Der erste Ansatz zielt auf eine Abschätzung des globalen finanziellen Sanierungsbedarfs für einen größeren Gebäudebestand. Das Einsparpotenzial wird mit Kennwerten über die Zuordnung zu Kategorien ermittelt, z. B. nach Baualter oder Nutzungsart. Anschließend werden die Sanierungskosten mittels statistischer Kenngrößen abgeleitet. Der zweite Ansatz geht vom Einzelobjekt aus. Besonders hilfreich ist hierbei das Verbrauchsmonitoring, welches mehr oder weniger trennscharf bezogen auf die Objekte in den meisten Ländern vorhanden ist. Durch den Vergleich mit vorhandenen spezifischen Verbrauchskennwerten kann das Sanierungspotenzial eingegrenzt werden. Auch eine Priorisierung von Sanierungsmaßnahmen ist auf diesem Weg denkbar. Nach der Ermittlung des Sanierungsbedarfs wird die Bildung von Kategorien empfohlen, z.B. nach der Nutzungsart gemäß Bauwerkszuordnungskatalog. Auf der Grundlage von

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spezifischen und absoluten Energieverbräuchen ist die Erstellung einer 4-Felder-Matrix pro Gebäudekategorie geeignet. Die Lage des Einzelobjekts innerhalb dieses Diagramms kann eine weitere Kategorisierung ermöglichen und auch Hinweise zur Bestimmung von Prioritäten geben. Für konkrete Investitionsentscheidungen wird die Methoden der dynamischen Wirtschaftlichkeitsberechnung empfohlen. Als Grundlage zur Festlegung einer Sanierungsreihenfolge kann z.B. die Annuitätenmethode in Verbindung mit der Ermittlung einer dynamischen Amortisationszeit herangezogen werden. Neben den Gesamtkosten für die Maßnahme können Umweltgesichtspunkte (z.B. CO2-Einsparungen) über einen fiktiven Abminderungsfaktor berücksichtigt werden. Energiepreissteigerungen sowie Maßnahmen, die aus anderen Gründen sowieso durchgeführt werden müssen, beeinflussen die Wirtschaftlichkeit maßgeblich. Der Einfluss sollte über Sensitivitäts- und Nutzwertanalysen dargestellt werden. Für ein zielgerichtetes Vorgehen ist eine ganzheitliche Betrachtung der jeweiligen Liegenschaft erforderlich. Hierfür sollten frühzeitig Energiekonzepte bzw. zumindest Teil-Energiekonzepte erstellt werden, um die einzelnen Maßnahmen aufeinander abzustimmen. Energetische Verbesserungen des Gebäudebestandes können bereits bei der Portfolio-Bewirtschaftung erzielt werden, d. h. bei grundsätzlichen Entscheidungen zum Liegenschaftsbestand (Kauf, Verkauf, Abriss, Neubau, Anmietung, Vermietung). Daneben bieten sich für die Bauverwaltung im Lebenszyklus einer Immobilie folgende Handlungsstränge:

• Mitwirkung bei Maßnahmen zur Betriebsoptimierung und zur Beeinflussung des Nutzerverhaltens (überwiegend nicht-investiv oder gering-investiv)

• Instandhaltung und Generalsanierungen aus den regulären Haushaltsmitteln – es sollten Synergieeffekte genutzt werden und energetische Maßnahmen nach der Maßgabe von (Teil-)Energiekonzepten mit umgesetzt werden bzw. eine erhebliche Verbesserung der betroffenen Bauteile / Anlagen erreicht werden (z. B. anhand von entsprechenden U-Wert-Vorgaben)

• Gezielte energetische Sanierungen (keine andere Veranlassung) Können Sanierungsmaßnahmen aus rein energetischer Sicht ausgewählt werden, bietet es sich an, die Sanierungsreihenfolge in Abhängigkeit von den Energieverbrauchsdaten festzulegen. Dazu ist im Rahmen eines Energiecontrolling ein konsequentes Monitoring der Energie- und Medienverbräuche notwendig. Erforderlich ist ein intelligenter Aufbau der Zähler-Infrastruktur. Anschließend kann anhand von Objektanalysen, Energiekonzepten und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen über die konkrete Sanierungsreihenfolge entschieden werden. Der energetische Verbesserungsprozess sollte grundsätzlich durch ein intensives Energiecontrolling begleitet werden, welches einen zyklischen Abgleich des IST-Zustandes mit dem aktuellen Ziel ermöglicht.

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Zusammenfassend ergeben sich folgende wesentliche Empfehlungen für Strategien im Bestand: Empfehlung: • Formulierung konkreter energetischer Ziele, die zyklisch überprüft werden • Eine wichtige Ausgangsbasis für Sanierungsstrategien und Erfolgskontrollen ist die

Kenntnis des Energieverbrauchs. Ein konsequentes Monitoring ist hierfür erforderlich • Ganzheitliche Betrachtung der Gebäude/Liegenschaft • Systematische Analyse des Sanierungsbedarfs und des Einsparpotenzials als

Grundlage einer gezielten Sanierungsstrategie mittels Top-Down oder Bottom-up-Ansatz

• Baualtersklassifizierungen sind für die Einschätzung des energetischen Sanierungsbedarfes nur bedingt aussagekräftig

• Prioritätensetzung vorrangig anhand von absoluten und spezifischen Verbrauchswerten, z. B. durch 4-Felder-Matrix

• Konsequente Berücksichtigung des „Wenn schon, denn schon“ -Prinzips bei allen Baumaßnahmen im Bestand (Nutzung von Synergieeffekten; hohe energetische Standards)

• Schnellst mögliche Umsetzung aller wirtschaftlich hocheffizienten Maßnahmen

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A 2 Strategien für den Neubau Mit der zum 1. Oktober 2009 in Kraft tretenden EnEV 2009 werden für Neubauten durchschnittlich 30 % höhere Energiestandards gegenüber der EnEV 2007 eingeführt und auf Grundlage des EEWärmeG 2009 wird die Nutzungspflicht von Erneuerbaren Energien vorgeschrieben. Für die Landeshochbauten wird insbesondere Handlungsbedarf bei der Anpassung der Planungsprozesse und -instrumente hin zu einer energieeffizienten Planung von Projektbeginn an gesehen. Zur Umsetzung des Projektgruppenauftrages wurden von der Untergruppe „Energieeffizienz im Neubau“ inhaltliche Schwerpunkte definiert, in die die Ergebnisse der Länderabfrage eingeflossen sind. Soll bzw. muss ein VOF-Verfahren oder ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt werden, sollten energetische Aspekte anhand nachfolgend aufgeführter Kriterien berücksichtigt werden. VOF-Vergabeverfahren für Leistungen zur Umsetzung der Vorgaben nach der EnEV Zur Auswahl von Planern, Erstellung von Leistungsbildern und Vertragsgrundlagen werden folgende Empfehlungen gegeben: - In den Auswahl- und Auftragskriterien bei VOF-Vergabeverfahren sind die Aspekte des

energieeffizienten Bauens besonders zu berücksichtigen. Im Zuge der gemäß VOF erforderlichen Gewichtung der Auftragskriterien wird empfohlen, die Aspekte der „Energieeffizienten Planung“ schwerpunktmäßig in die Bewertung einfließen zu lassen (siehe Beispiele E 2.2.1)

- Zur Vertragsgestaltung für Leistungen nach der EnEV 2007 werden nach Auskunft der Länder unterschiedliche Vorlagen verwendet. Diese Vorlagen können nur eingeschränkt angewendet werden. Es lässt sich kein allgemeingültiges Leistungsbild für sämtliche Aufgabenstellungen nach EnEV erstellen, und auch die Honorierung kann nicht mehr auf Grundlage der HOAI getroffen werden.

- Zur Vertragsgestaltung und Erstellung eines Leistungsbildes wird das Vertragsmuster „Thermische Bauphysik“ der RBBau empfohlen, das am 12.02.2009 durch das BMVBS zur probeweisen Anwendung für die Bauaufgaben des Bundes eingeführt wurde. Die Erstellung der Nachweise sollte an zentraler Stelle und gemäß Empfehlung des RBBau-Arbeitskreises vom beauftragten Fachingenieur für Bauphysik durchgeführt werden.

Wettbewerbsverfahren Um die Beachtung energieeffizienter Planung stärker im Wettbewerbsverfahren zu verankern, werden Hinweise und Empfehlungen gegeben für die Formulierung entsprechender Anforderungen, die Einforderung entsprechender Planungen, die Durchführung einer qualifizierten Vorprüfung und die Berücksichtigung der Ergebnisse bei der Beurteilung im Preisgericht. Wesentliche Ergebnisse sind im Folgenden aufgelistet: - Im Hinblick auf die Erreichung einer energieeffizienten Planung bietet der nichtoffene ein-

oder zweiphasige Wettbewerb sehr gute Rahmenbedingungen, ein optimiertes Ergebnis zu erhalten. Insbesondere im zweiphasigen Wettbewerb kann in der ersten Phase eine Bewertung nach den Kriterien der Kompaktheit, Ausrichtung, etc. erfolgen und in der zweiten Phase eine rechnerische Ermittlung des Energiebedarfs durchgeführt werden.

- Bei einem interdisziplinären Wettbewerb mit haustechnischen Fachplanungen müssen die Aufgabenstellung und zu erbringende Leistungen so definiert sein, dass die Fachplanungen auch entsprechend dargestellt und bewertet werden können. Deshalb sollte der Teilnehmerkreis durch ein nichtoffenes, zweistufiges Verfahren begrenzt werden (ca. 8 - 12 Büros).

- Im Vorprüfbericht sollte die Energieeffizienz der Wettbewerbsentwürfe textlich und graphisch in vergleichender Form anschaulich dargestellt werden.

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- Im Protokoll des Preisgerichts sollte bei der schriftlichen Beurteilung der Arbeiten immer auch der Aspekt „Energieeffizienz“ behandelt und dabei auf problematische Punkte und erkennbaren Optimierungsbedarf ausdrücklich hingewiesen werden.

- Falls das Preisgericht zu einer Entscheidung tendiert, die aus Sicht des Auslobers den Effizienzgedanken nicht wie intendiert berücksichtigt, sollte ggf. darauf hingewirkt werden, keinen ersten Preis zu vergeben (ggf. eine Empfehlung zur Überarbeitung oder Auswahl im anschließenden VOF-Verfahren).

- Der offene Wettbewerb eignet sich in der Regel nicht, um explizit energieeffiziente Planungen auswählen zu können.

Organisatorische Maßnahmen der Bauverwaltungen Unter dem Oberbegriff „verwaltungsinterne Energieberatung“ sind die Handlungsfelder des Energiemanagements bei der Verbesserung der Energieeffizienz der Landeshochbauten zusammengefasst. Dies sind die Bereiche Grundsatzfragen, das Energiecontrolling, die Mitwirkung bei der Optimierung der Gebäude, die Betriebsoptimierung und die Mitwirkung bei der Optimierung des Nutzerverhaltens.

Im Abschnitt E 2.4 werden Empfehlungen gegeben, welche Aufgaben die verwaltungsinterne Energieberatung im Hinblick auf Neubauplanungen erfüllen sollte und wie die systematische Einbindung in Planungsprozesse erfolgen sollte.

Die Länder haben das Thema Energieeffizienz organisatorisch sehr unterschiedlich verankert. Es ist in jedem Fall erforderlich, dass die Organisationsstruktur und die Aufgabenzuordnung klar geregelt sind. Die systematische Einbindung in Grundsatzentscheidungen und Projekte sollte sichergestellt und zur Erfüllung der Beraterrolle die Beteiligten bekannt sein. Dazu ist die Zusammenfassung dieser Kompetenz sinnvoll. Die Erstellung und Bekanntmachung eines Organigramms mit Aufgaben, Abläufen und Beteiligten ist zu empfehlen. Gebäudesimulation Durch die EnEV i. V. m. der DIN V 18599 wird der Aufwand für die energetische Berechnung und die Optimierung des Baukörpers für Nichtwohngebäude deutlich umfangreicher. Gebäudesimulationen entfalten ihre volle Leistungsfähigkeit bei komplexen Baumaßnahmen und können besonders für diese Anwendungsbereiche im öffentlichen Hochbau empfohlen werden:

- Komplexe Gebäude aus architektonischer als auch nutzungsbedingter Sicht, - Innovative Gebäudekonzepte und neue Technologien, - Überprüfung und Entscheidung der Notwendigkeit des Einbaus von RLT-Anlagen, - Planung des sommerlichen Wärmeschutzes und passiver Gebäudekühlung, - Büro- und Verwaltungsgebäude mit Klimatisierung oder hoch verglasten Fassaden.

Geeignete Simulationsprogramme bieten hier folgende Möglichkeiten: - Erhöhung der Planungs- und Kostensicherheit für Betreiber und Bauherren und klare

Vorgaben für den Planungsprozess, - Energiebedarfsprognose in der Vorplanung mit energetischer Bewertung des

Energiebedarfs für Heizen und Kühlen, des Raumklimas und der Umweltbelastung, - Realitätsnahe Ermittlung der Investitions- und Betriebskosten in der Planung auf

Grundlage von Energie- und Verbrauchsprognosen, - Flexibilität der Variantendefinitionen und Kontrolle, Steuerung und Optimierung durch

Veränderung von Parametern, - Identifizierung von Schwachstellen und Entwicklung von Maßnahmen, - Hohe und realitätsnahe Genauigkeit der Betrachtung unter realen Bedingungen.

Für die Leistungs- und Vertragsgestaltung wird die „Richtlinie zu baulichen und planerischen Vorgaben für Baumaßnahmen des Bundes zur Gewährleistung der thermischen Behaglichkeit im Sommer“ vom 05.12.2008 des BMVBS empfohlen.

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Wirtschaftlichkeit (Siehe Ausarbeitung Projektuntergruppe E 1 „Gebäudebestand“) Neubaustandards Zur Beurteilung der Energieeffizienz von neu zu errichtenden Landeshochbauten bedarf es der umfassenden Betrachtung aller Projektphasen von der Projektierung über die Errichtung und Nutzung bis hin zum Umbau und Rückbau der Gebäude.

Grundsätzlich sollten für die energieeffiziente Errichtung von Landeshochbauten die folgenden Vorschläge bedacht werden:

- Kritische Bewertung der Erforderlichkeit des Baubedarfs - Auswahl energieeffizienter Baugrundstücke (Verkehrserschließung, Potentiale zur

Nutzung der nachhaltigen Energiequellen) - Festlegung von Energieeffizienz-Parametern als Planungsziel - Nutzung energieeffizienter Entwurfselemente - Zentralisierung der Zuständigkeit für die Unterbringung aller Landesbehörden zur

optimalen Realisierung von Synergien (Reduzierung von Schnittstellen)

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A 3 Strategien zum Nutzerverhalten Dem Nutzerverhalten kommt eine zentrale Bedeutung bei der Senkung des Energie- und Resourcenverbrauchs zu. Mehrere Studien und Untersuchungen haben ergeben, dass bei bewusstem und intelligentem Umgang mit Energie durch Mitarbeiter/- innen bis zu 20 % Energiekosten eingespart werden können. Die zentrale Frage ist dabei, wie das Verhalten der Mitarbeiter positiv beeinflusst werden kann, und wer für diese Aufgabe zuständig ist. Energieeinsparpotentiale durch angepasstes Nutzerverhalten können erschlossen werden im Bereich

- Flächenmanagement, durch Flächenminimierung - Verbrauchs und Kostencontrolling, durch verstärkten Daten- und

Informationsaustausch zwischen Bau- und Liegenschaftsverwaltung und Nutzer - Betriebsweise der betriebstechnischen Anlagen, durch Beratung, Schulung und Information der Nutzer und deren Mitarbeiter hinsichtlich eines optimierten Betriebs - Energieoptimiertem Verhalten der Mitarbeiter der nutzenden Verwaltungen, durch

Beratung, Schulung und Information der Mitarbeiter

Dabei bildet die Nutzerinformation über die anfallenden Kosten sowie über den Energie- und Ressourcenverbrauch einen wichtigen Baustein im technischen Gebäudemanagement. Die enge Einbindung der Geschäftsführung oder Behördenleitung des jeweiligen Nutzers ist eine weitere wichtige Voraussetzung für die Nutzerbeteiligung und -motivation. Pro Gebäude oder Liegenschaft sollte ein Energiebeauftragter als Ansprechpartner für Energiefragen aus dem Nutzerkreis benannt werden. Durch geeignete Maßnahmen, oder durch eigens ins Leben gerufene Projekte, können und sollten die Nutzer und staatlichen Bediensteten motiviert werden, intensiv an der Senkung des Energieverbrauches mitzuwirken. Zugeschnittene Aktionsprogramme können diesen Prozess unterstützen. Je nach Art der Liegenschaft und den spezifischen Nutzern haben sich zum Beispiel diverse Anreizmodelle bewährt. Möglich sind dabei z. B. Prämienzahlungen an hausverwaltende Dienststellen, wie bei Win-Win oder fifty-fifty-Modellen oder einmaligen Bonusleistungen und/oder Auszeichnungen im Rahmen von Ideenwettbewerben sowie der Verleihung von Energiesparpreisen für realisierte Einsparungen. Schulungen der nutzenden Verwaltungen/Hausmeistern und die konsequente Umsetzung von Energiesparprogrammen unterstützen die Bemühungen der einzelnen Bediensteten. Die Zuständigkeit für den Betrieb einer Liegenschaft liegt in den Ländern bei den nutzenden Verwaltungen. Hier müssen alle Anstrengungen unternommen werden, die nutzenden Verwaltungen diesbezüglich stärker in die Verantwortung zu nehmen, oder aber in effektiverer Weise zu organisieren. Diese Handlungsfelder sind nur durch organisatorische Maßnahmen erfolgreich umzusetzen. Je weniger Organisationseinheiten mit diesem zukunftsträchtigen Arbeitsfeld befasst sind, umso effizienter werden die Einsparbemühungen sein, und umso größer sind die auszuschöpfenden Potentiale im Bereich des Nutzerverhaltens. Das Thema Energieeffizienz ist ein Dauerthema und bedarf einer dauerhaften Institution. Ohne „Kümmerer“, sprich Objektverantwortliche, die dieses Thema ganzheitlich betrachten, werden hier keine Fortschritte zu erzielen sein.

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B Energieeinsparziele im Gebäudebereich Die Verbesserung der Energieeffizienz im Bereich der Gebäude stellt eine der größten Herausforderung seit dem Wiederaufbau nach dem 2. Weltkrieg für die Gebäudeeigentümer und die am Bau Beteiligten dar. Dies gilt auch für die Gebäude der Länder. Zusätzlich spielt bei der öffentlichen Hand auch die Wahrnehmung einer Vorbildfunktion eine wichtige Rolle. Das übergeordnete Ziel aller gesetzgeberischen bzw. ordnungsrechtlichen Maßnahmen ist der Beschluss des Europäischen Rates, bis 2020 den Energieverbrauch in der EU um 20 % zu senken. Zur Erreichung dieses Ziel ist u. a. die Richtlinie 2007/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen erlassen worden. Auf dieser Basis hat die Bundesregierung den „Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan (EEAP)“ erstellt, der für Deutschland eine Energieeinsparung bis zum Jahr 2016 von bis zu 1080 PJ entsprechend 300 Mio. MWh Endenergie vorsieht. Für die Sektoren Private Haushalte, öffentlicher Sektor, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, Industrie, Verkehr und Sektorenübergreifende Maßnahmen gilt es, Teilziele zu erreichen. Welche konkreten Einsparverpflichtungen sich hieraus für die einzelnen Bundesländer ergeben ist derzeit noch nicht bekannt. Zur Umsetzung der EU-Richtlinie und des Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplans hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz (Energieeffizienzgesetz EnEFG) initiiert. Die wesentlichen Inhalte dieses Gesetzentwurfs sind:

• Ermächtigung der Bundesregierung zur Festlegung nationaler Energiesparziele • Nominierung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand, insbesondere bei

Beschaffungen • Förderung eines Marktes für Energiedienstleistungen und andere Maßnahmen zur

Verbesserung der Energieeffizienz für die Endverbraucher • Beauftragung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) als mit

der Kontrolle und der Aufsicht betraute „Bundesstelle für Energieeffizienz“. Nach der EU-Richtlinie ist bis zum Jahr 2016 der Endenergiebedarf um 9 % zu reduzieren. Wesentliche gesetzliche Regelungen zur Erreichung dieser Ziele im Gebäudebereich sind die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG). Darüber hinaus sind noch weitere Bestimmungen zu nennen, wie z. B. das Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas. Durch die Liberalisierung des Messwesens soll der Einsatz „Intelligenter Zähler“ gefördert und damit verbunden eine Steigerung der Energieeffizienz erreicht werden. Neben den genannten, gesetzlich vorgegebenen Zielen, die mindestens einzuhalten sind, können darüber hinausgehende Ziele jederzeit formuliert und verfolgt werden. Als Beispiel für über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Ansätze ist das in einigen Bundesländern formulierte Ziel für Neubauten von EnEV 2007 minus 30% zu nennen. Aber auch Sonderprogramme zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden sind sicherlich hierzu zu zählen. Um die erreichten Verbesserungen im Bereich der Energieeffizienz in Gebäuden im Gesamtkontext bewerten zu können, ist die eindeutige Definition eines Zieles oder Zielwertes oder zumindest eine Dokumentation der Ausgangslage Voraussetzung. Nur unter Vorgabe eines Zieles kann auch eine auf dieses Ziel ausgerichtete wirtschaftliche Planung erfolgen.

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Die Ergebnisse der durchgeführten Länderabfrage haben vielfältige und unterschiedliche, über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Ziele ergeben. Diese unterschiedlichen Ziele zu erreichen, hat aber auch unterschiedliche Maßnahmen, Techniken und Schwerpunkte zur Folge. Vergleiche zwischen den Ländern sind deshalb immer auch vor dem Hintergrund der länderspezifisch formulierten Ziele zu sehen. C Projektauftrag Auf der Bauministerkonferenz am 14. März 2008 wurde der Klimawandel als eine zentrale Herausforderung unserer Zeit anerkannt und die besondere Verantwortung der Themenfelder „Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung“ und „Staatlicher Hochbau“ für den Klimaschutz herausgestellt. Insbesondere die Realisierung von CO2 – Einsparpotenzialen im Gebäudebestand ist ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der ehrgeizigen Klimaschutzziele der Bundesregierung. Vor diesem Hintergrund und zur Erfüllung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand wollen die Länder ihren Beitrag leisten, um die Berücksichtigung von Klimaschutz, Energieeinsparung und erneuerbare Energien in den Bereichen Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung zu fördern. Bezogen auf die Landesbauten hat die Bauministerkonferenz deshalb folgende Beschlüsse gefasst:

1. Es sollen sollen geeignete Strategien entwickelt werden, um den für das Erreichen der Klimaschutzziele bedeutsamen Gebäudebestand bei gleichzeitiger Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsaspekten energetisch zu ertüchtigen.

2. Bei Neubauten werden das Erreichen höherer Energiestandards und der Einsatz

erneuerbarer Energien und Technologien verpflichtend geprüft. 3. Potentiale zur Beeinflussung des Nutzerverhaltens sollen ausgeschöpft

werden, um eine weitere Reduzierung des Energieverbrauches zu erreichen. Mit Auftrag des Ausschusses für Staatlichen Hochbau (ASH) vom 12.08.2008 wurde die Fachkommission Bau- und Kostenplanung um Erarbeitung eines entsprechenden Positionspapiers gebeten. D Projektorganisation und Vorgehensweise Für die Bearbeitung des Projektauftrags standen 12 Monate zur Verfügung. Vor dem Hintergrund dieses Zeitraumes und des Aufgabenumfangs führte dies zur Einrichtung von drei Unterarbeitsgruppen zu den Themen

• Gebäudebestand • Neubau • Nutzerverhalten

Die Bearbeitung in den Untergruppen erfolgte weitgehend eigenständig. Zur Klärung der Aufgabenstellung und übergeordneter inhaltlicher Abstimmungen fanden vier Sitzungen unter Teilnahme aller Projektgruppenmitglieder statt.

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Auftrag und Ziel der Projektgruppe war von Beginn an die Erarbeitung von Handlungsstrategien für die genannten Themenfelder. Die Erstellung einer überwiegend technisch geprägten Ausarbeitung („Fachbuch“) war nicht Gegenstand des Auftrages. Wichtiger Bestandteil der Projektgruppenarbeit war die Durchführung einer Länderabfrage für den Bereich Gebäudebestand und Neubau. Aufgrund des Umfangs der Fragen und Antworten wird auf einen Ausdruck als Anlage zu diesem Bericht verzichtet. Als Information über den unterschiedlichen Sachstand in den Ländern zu energetischen Maßnahmen im Gebäudebereich dürfte die Abfrage durchaus von allgemeinem Interesse sein. Es bietet sich deshalb an, die Ergebnisse dieser Abfrage im IS-ARGEBAU zur Ansicht zur Verfügung zu stellen.

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E Strategien zur Verbesserung der Energieeffizienz E 1 Strategien für den Gebäudebestand

E 1.1 Ausgangslage Die von der Projektgruppe durchgeführte Abfrage unter den Ländern gibt zur dortigen Ausgangslage erste Aufschlüsse und zeigt, dass unabhängig voneinander, die meisten Länder bereits dabei sind, strategische und konzeptionelle Überlegungen anzustellen und Maßnahmen zur gezielten energetischen Verbesserung der landeseigenen Gebäude umzusetzen. Einige Länder haben Klimaschutzprogramme entwickelt, die multidimensionale Strategien zur Verbesserung des Klimaschutzes formulieren und in denen die energetische Optimierung landeseigener Hochbauten eine Teildimension darstellt. Die Herangehensweisen und die konkreten Sanierungsvorgaben unterscheiden sich zwischen den Ländern erheblich nach dem Ausmaß ihrer jeweiligen energiepolitischen Zielsetzungen. Überwiegend werden Standards verfolgt, die besser als die geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind. Entsprechend unterschiedlich ambitioniert sind auch die Rahmenbedingungen für den Nachweis der Wirtschaftlichkeit von Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz. Teilweise werden hier rechnerische Erleichterungen (z.B. CO2-Bonus, Minderung der Investitionskosten) für Maßnahmen gewährt, die sich unter den sonst üblichen Rahmenbedingungen nicht als wirtschaftlich darstellen würden. Generell ist die dynamische Wirtschaftlichkeitsrechnung Standard. Die notwendigen Annahmen über die künftige Steigerungsrate der Energiepreise zeigen hier eine sehr breite Spreizung zwischen den Ländern, auch Sensitivitätsanalysen werden durchgeführt. Es wurde von den Ländern eine Reihe von bereits realisierten Pilotvorhaben benannt und beschrieben. Daneben werden z. T. umfangreiche Vorhaben mittels Contracting umgesetzt.

E 1.2 Leitfaden für die Entwicklung von Sanierungsstrategien Um die Energieeffizienz des Liegenschaftsbestandes der Länder nachhaltig zu verbessern, bedarf es möglichst effektiver Strategien. Dazu ist die Formulierung von Energieeffizienzkriterien für Neubauten allein nicht ausreichend. Insbesondere muss der vorhandene Gebäudebestand systematisch energetisch ertüchtigt werden.

E 1.2.1 Zieldefinition Der gewählten Strategie liegt in der Regel ein zuvor gefasstes Ziel zugrunde. Die Ziele, die Bund und Länder und Kommunen jeweils bei der Verbesserung der Energieeffizienz ihrer Bestände erreichen wollen, sind unterschiedlich akzentuiert. Gemeinsam ist ihnen weit überwiegend, dass der öffentliche Bauherr als Vorbild gegenüber den Privaten auftreten sollte. Ausweitungen der Anforderungen an Energieeffizienz auf andere Kriterienfelder können sich z.B. durch den Anspruch auf Nachhaltigkeit ergeben. Bei der Zieldefinition ist zu beachten, dass die Klimaschutzpolitik in Bewegung ist und auch die gesetzlichen Vorgaben weiter verschärft werden (EnEV 2009 ab Herbst 2009, weitere Novelle u. U. 2013). Erkennbar ist dabei, dass zunehmend gesetzliche Anforderungen an Bestandsgebäude erhoben werden, die nicht mehr nur anlassbezogen sind. Die Zielsetzungen sind also in einem sich rückkoppelnden Prozess regelmäßig zu überprüfen. Auch ohne die Definition eines konkreten Klimaschutzzieles sollten Sanierungsziele formuliert werden, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Außerdem sind Vorgaben von Qualitäten möglich, Handlungsempfehlungen oder die Vorgabe von bauteilbezogenen Werten.

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Die Verwaltungsvorschrift Energieeffizienz aus Sachsen vom 07.02.2008 gibt beispielsweise Leistungsziffern, Wirkungsgrade und sonstige Mindestwerte vor, die überschritten werden müssen. In der Literatur finden sich zudem Beispiele für Vorgaben von Maßnahmen, bei denen die Wirtschaftlichkeit grundsätzlich unterstellt wird (z.B. in einer Veröffentlichung von Nordrhein-Westfalen "Energieeinsparung in öffentlichen Gebäuden"). Empfehlung: Grundlage für ein Konzept zur energetischen Sanierung bildet die Zieldefinition. Es müssen unter Beachtung wirtschaftlicher Kriterien möglichst konkrete Sanierungsziele formuliert werden. Diese Ziele müssen in Abhängigkeit von der Entwicklung der gesetzlichen Anforderungen und den politischen Zielsetzungen regelmäßig überprüft und angepasst werden.

E 1.2.2 Ressourcen Jedes Ziel kann nur mit den hierfür erforderlichen Ressourcen erreicht werden. Insoweit sind grundsätzlich Ziele immer nur im Rahmen von verfügbaren Ressourcen zu verwirklichen. Die personellen und finanziellen Ressourcen stellen sich zwar länderweise unterschiedlich dar. Sie sind jedoch bei allen Ländern begrenzt. Die Bauverwaltungen der Länder verfügen über ein umfangreiches Wissen über Energieeffizienz, gleichwohl ist dieses meistens ungleich verteilt, weil Energieeffizienz in der Vergangenheit kein flächendeckendes Ziel war. Das Personal bedarf also der Weiterbildung und das Wissen muss verfügbar gemacht werden. Die Bedeutung des „Wissens“ beschränkt sich dabei nicht nur auf das Fachwissen als solches. Insbesondere die Verfügbarkeit von Informationen über den Liegenschaftsbestand hat einen sehr hohen Wert. Die Finanzmittel sind aufgrund der Haushaltssituation der öffentlichen Bauherren nach Einschätzung der Projektgruppe der am stärksten limitierende Faktor. Hier treten die größten Unterschiede zwischen den Ländern auf und hieran haben sich die zu wählenden Strategien zu orientieren. Aufgrund der zunehmenden politischen Bedeutung der Klimaschutzziele treten insbesondere bei den Stadtstaaten zunehmend Mischmodelle mit Bundes- oder EU-Anteilen auf. Die jeweils geltenden Förderbestimmungen sind zu beachten und prägen das jeweilige Projektziel. Als eine Finanzierungsalternative kann für einen sehr begrenzten Teil von Maßnahmen vom sogenannten „Contracting“ Gebrauch gemacht werden. Auch das verwaltungsinterne „Intracting“ stellt eine Möglichkeit dar, bei der für Optimierungen ein sich aus den Betriebskosteneinsparungen refinanzierender Topf in Anspruch genommen wird. (Zu weiteren Ausführungen zum Contracting / Intracting: s. E 1.3.4) Empfehlung: Die vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen sowie das verfügbare Wissen beeinflussen die Zielsetzung. Für eine gezielte und flächendeckende energetische Sanierung des Gebäudebestands wären zusätzliche Ressourcen notwendig.

E 1.2.3 Sanierungspotenzial E 1.2.3.1 Ermittlung des Sanierungsbedarfes Zur Ermittlung des Sanierungsbedarfs ist das festgelegte Ziel mit dem Ist-Zustand abzugleichen. Nachfolgend werden zwei Vorgehensweisen zur Erfassung des Ist-Zustandes näher erläutert, ein globaler und ein auf konkreten Einzelinformationen basierender, additiver Ansatz:

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Der globale Ansatz geht als Top-Down-Methode vom gesamten Gebäudebestand aus und ermittelt zunächst ein theoretisches energetisches Einsparpotenzial für einzelne Gebäudekategorien. Auf dieser Basis werden die Kosten zur energetischen Sanierung des gesamten Gebäudebestands berechnet. Anschließend werden Einzelmaßnahmen in einem Stufenplan festgelegt. Am Beispiel des im Jahr 2008 erstellten "Konzepts zur energetischen Sanierung und zum Einsatz erneuerbarer Energien bei landeseigenen Liegenschaften" aus Baden-Württemberg

Für die Bestandsaufnahme wurden die Gebäude des Landes mit Nutzungsa

lässt sich der globale Top-Down-Ansatz schematisch wie folgt darstellen:

rt, ogs

ewertet.

zwischen

ür jede Gebäudekategorie wurde statistisch mit Hilfe von Sollkennwerten ein maximales

wirtschaftlichen Maßnahmen abgeleitet. Die Einteilung in Kategorien gemäß der o. g. Kriterien

Katalogisierung der Gebäude (Nutzung, Alter, Verbräuche)

Ermittlung des spezifischen Einsparpotentials an Wärme + Strom je Nutzungsart

Ermittlung der dadurch möglichen absoluten Einsparungen an • Energie: Wärme +Strom • CO2-Emissionen • Verbrauchskosten Wärme +Strom

Ermittlung der Investitionskosten aus spezifischen Kennwerten - Euro/Tonne CO2

Berechnung der Wirtschaftlichkeit / Amortisation

Ermittlung der Gebäudeflächen

Ermittlung und Einteilung der Gebäude in Nutzungsarten und Bauwerkszuordnung

Szenarien / Stufenkonzept

Nettogrundfläche und Nutzfläche auf Grundlage des Bauwerkszuordnungskatalzusammengestellt. Zusätzlich wurden Denkmalschutz und Baujahr als Kriterien ausgEs zeigte sich, dass ca. 78% der landeseigenen Gebäude vor Inkrafttreten der 1. Wärmeschutzverordnung 1978 erstellt wurden, 15% zwischen 1978 und 1995, 5%1996 und 2002 und nur 2% seit 2003. Fenergetisches Einsparpotenzial ermittelt. Daraus wurde der Investitionsbedarf aus spezifischen Kennwerten (Kosten pro vermiedene Tonne CO2) zur Umsetzung aller

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dient im Folgenden dazu, im Rahmen eines Stufenplans die Sanierungsreihenfolge zu strukturieren. Die Verteilung von Prioritäten und die konkrete Ermittlung von Einzelmaßnahmen innerhalb

er einzelnen Kategorien müssen sich bei diesem Ansatz noch anschließen.

Einzelgebäude er Sanierungsbedarf ermittelt, um dann als Summe den Gesamtbedarf zu berechnen. Für

gestellt werden. in Ansatzpunkt für Sollwerte sind die im Rahmen der Energieausweise herangezogenen

)

des

-Vergleich und eine nachfolgende Abschätzung des Sanierungspotenzials sind also uch vom Einzelobjekt aus bzw. liegenschaftsweise möglich. Für die Ermittlung des konkreten

- z.B. im ahmen der Erstellung von Energiekonzepten - objektweise zusammengetragen werden, aus

ngrundlage in Frage (vgl. 120 io. Programm des Bundes, Sonderprogramm "Energetische Sanierung staatlicher Gebäude"

d Im Rahmen eines Bottom-Up-Verfahrens wird im additiven Ansatz für jedes ddieses Vorgehen müssen jedoch zu allen Gebäuden qualifizierte Informationen vorliegen. Bei diesem Ansatz stellt der aktuelle Energieverbrauch des Gebäudes eine wichtige Informationdar, die in den meisten Ländern bereits in Form einer Datenbank vorliegt. Den vorhandenen Ist-Verbrauchswerten können Sollkennwerte gegenüber EVergleichswerte (vgl. Bekanntmachungen des BMVBS zur EnEV). Weitere Hinweise sind in der VDI 3807, beim IEMB (www.bbr.bund.de) oder in Veröffentlichungen der ages GmbH (www.ages-gmbh.de) enthalten. Außerdem können einzelne Kennwerte-Veröffentlichungen (z.B. Betriebskosten und Verbräuche, Kennwerte von Hochbauten in Baden-Württembergherangezogen werden, ebenso Verwaltungsvorschriften die bestimmte grundlegende Standards hinsichtlich der relevanten energetischen Parameter vorschreiben. Im Rahmen eines „Benchmarking“ können auch Vergleiche innerhalb des eigenen Gebäudebestanerfolgen. Im Einzelfall ist zum Vergleich auch eine Berechnung gem. DIN 18599 oder eine Simulation des Gebäudes denkbar, allerdings kann es insbesondere bei einem nach DIN 18599 berechneten Bedarf zu deutlichen Abweichungen zum tatsächlichen Verbrauch kommen. Ein Soll-IstaSanierungsbedarfes des Einzelobjektes sind weitere Informationen erforderlich. Für einen überschaubaren Liegenschaftsbestand können konkrete Informationen Rdenen dann die erforderlichen Kennzahlen gewonnen werden. Auch Meldungen seitens der Baudienststellen kommen als DateMin Bayern, Modernisierungsempfehlungen aus den Energieausweisen u. ä.). Um allerdings einen zuverlässigen Überblick über das Gesamtpotenzial zu gewinnen, sind fundierte Meldungen erforderlich, die in auswertbarer Form vorliegen. Zudem müssen alle relevantenGebäude mit in die Erfassung eingeschlossen werden. Empfehlung: Zur Ermittlung des gesamten Sanierungspotenzials ist zunächst der Sanierungsbedarf zu bestimmen. Dieser kann theoretisch mit Hilfe des Top-Down-Ansatzes ermittelt werden oder ausgehend von Informationen über die Einzelgebäude, wie z. B. dem tatsächlichen Energieverbrauch (Bottom-Up-Ansatz). Mittels Soll-Ist-Vergleich muss bei beiden Ansätzen der Sanierungsbedarf für den Gebäudebestand abgeleitet werden.

EZ

1.2.3.2 Bildung von Kategorien ur Strukturierung des vorhandenen Sanierungsbedarfs bietet sich eine Einteilung in

ung von ähnlich gelagerten Fällen erlaubt. Hierzu sind Kategorien an, die eine Gruppenbildgeeignete Auswahlkriterien erforderlich, die je nach gesetztem Ziel variieren und sich ggf. ergänzen können.

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Hilfreich können insbesondere Kategorien bezüglich der Nutzungsart, z. B. entsprechend dBauwerkszuordnung

em skatalog und der Größe, z. B. der Nutzfläche, sein. Auch die Verteilung

in ist jedoch nur edingt aussagekräftig. Ergänzend sind Informationen zum Sanierungsstand erforderlich.

ers n

harf erfasst und sind aher zumeist nicht geeignet, um Rückschlüsse auf die Qualität einzelner Baualtersklassen zu

r

ende

rungszyklen bereits greifen, sind daher auf diesem Wege chwer einzuordnen. Eine Kategorisierung nach Altersschritten gemäß den Änderungen der

ll. Eine ögliche Vorgehensweise ist die Verwendung der Ergebnisse des Verbrauchsmonitorings.

r ng

einem hohen absoluten und ohen spezifischen Verbrauch einer Gebäudekategorie. Sie bieten das größte Potenzial im

links weisen einen hohen spezifischen Verbrauch uf, aber einen geringeren absoluten Verbrauch. Die Energiekosten sind daher

in aus den

Quadranten unten rechts werden Gebäude mit einem hohen absoluten, aber eringen spezifischen Verbrauch abgebildet. Sie weisen eine gute Energieeffizienz auf, haben

hohe

auf Ressorts und nach Regionen im Land sind Aspekte, die z. B. bezüglich der zur Verfügung stehenden Ressourcen zu einer Einteilung in Kategorien führen können. Denkbar wäre auch die Zuordnung zu Baualtersklassen. Das Baualter allebInsbesondere bei der Gebäudetechnik sind die Sanierungszyklen relativ kurz. Der direkte Rückschluss vom Baualter auf den Energieverbrauch ist dem zur Folge nicht möglich. Andals im Wohnungsbau sind bei den öffentlichen Gebäuden zudem die verwendeten Bautypeund Konstruktionen sehr vielschichtig. Hinzu kommt, dass die nutzungsspezifische Gebäudeausstattung einen immer höheren Anteil am Gesamtenergieverbrauch hat und die baualterstypischen Merkmale dadurch immer weniger Gewicht haben. Die derzeit vorhandenen Verbrauchsdaten sind oftmals nicht gebäudescdziehen. Eine Auswertung, in der der Verbrauch im Bereich der Heizwärme einiger Finanzämteauf das Baualter bezogen wurde, hat keine signifikanten Unterschiede in Bezug auf Baualtersklassen ergeben. Ein ähnliches Bild ergibt eine Auswertung der ages GmbH des Heizwärmeverbrauchs nach Baujahren.1 Sehr wohl ist aber die grundsätzlich ansteigenergetische Qualität der Gebäude in Abhängigkeit von den jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben zu erkennen. Ältere Gebäude, bei denen die Saniesgesetzlichen Vorgaben ist aus Sicht der Arbeitsgruppe dennoch ein Anhaltspunkt. Die Bildung von Kategorien auf der Grundlage von Verbrauchsdaten ist sehr sinnvomHier bietet sich z. B. die Erstellung einer 4-Felder-Matrix pro Gebäudekategorie an. In dieseDarstellung werden der absolute und der spezifische Verbrauch eines Gebäudes in Beziehuzueinander gesetzt. Dargestellt werden beide Verbrauchswerte in einem Diagramm, das anschließend in vier Quadranten eingeteilt wird (siehe Seite 19). Im ersten Quadranten oben rechts befinden sich die Gebäude mithRahmen einer energetischen Sanierung. Die Gebäude im zweiten Quadranten obenavergleichsweise gering. Demnach können diese Gebäude zunächst nachrangig behandelt werden. Da sich energetische Sanierungsmaßnahmen in vielen Fällen nicht alleeingesparten Energiekosten refinanzieren, sollten diese Gebäude im Zusammenhang mit sonstigen notwendigen Baumaßnahmen auch einer energetischen Sanierung unterzogen werden. Im drittengaber bedingt durch ihre Größe einen hohen absoluten Verbrauch und verursachen damitEnergiekosten. Es empfiehlt sich, den Einsatz regenerativer Energien zu prüfen, spätestens in dem Fall, wenn aus Altersgründen Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudetechnik anstehen.

1 "Verbrauchskennwerte 2005" ages GmbH, Münster 1. Auflage Feb. 2007: Anhang 7 S. 1

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Im vierten Quadranten unten links sind die Gebäude abgebildet, deren absolute und spezifische Verbräuche vergleichsweise gering sind. Aus energetischen Gründen ergibt sich derzeit kein zwingender Handlungsbedarf. Sofern diese Gebäude aus anderen Gründsaniert werden müssen, sind jedoch immer auch der Einsatz regenerativer Energien und das Gesamtkonzept des Gebäudes zu berücksichtigen.

en

Da ein auffällig hoher Verbrauch verschiedene Ursachen haben kann, sind die Objekte anschließend genauer zu analysieren.

oder absoluten Abweichungen der Verbräuche der inzelnen Objekte vom flächenspezifischen Sollwert ließe sich grafisch aufbereiten.

Auch eine Betrachtung der prozentualene Empfehlung: Zur Strukturierung des Sanierungsbedarfs und Bestimmung einer Sanierungsreihenfolge müssen Kategorien gebildet werden. Dazu sollte eine Einteilung aufgrund des Energieverbrauchs vorgenommen werden. Für die Darstellung ist eine 4-Felder-Matrix geeignet. Die im Zusammenhang dargestellten absoluten und spezifischen Verbräuche geben Hinweise für die Festlegung einer Sanierungsreihenfolge.

E 1.2.3.3 Bestimmung von Prioritäten s sind Kriterien zu benennen, anhand derer sich eine konkrete Handlungsreihenfolge ergibt.

angestrebte Ziel eine entscheidende Rolle (z. B.

gs wird der Verbrauch derzeit oft nur

uss

EFür die Festlegung der Kriterien spielt dasCO2-Einsparung, Betriebskostenreduzierung etc.). Die Zuordnung der Energieverbrauchsdaten bietet die beste Basis für die Festlegung der Gebäude, die genauer zu untersuchen sind. Allerdinliegenschaftsweise erfasst. Um möglichst konkrete Informationen zu gewinnen, sollte der Energieverbrauch differenziert, d. h. in der Regel gebäudescharf, erfasst werden. Hierzu mggf. die Messstellenstruktur angepasst werden.

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Wurde der Sanierungsbedarf aufgrund des Bottom-Up-Ansatzes ermittelt, können u. .U. bereits sehr differenzierte Kriterien zur Festlegung von Prioritäten herangezogen werden (z. B.

osten pro eingesparte Tonne CO2, Wirtschaftlichkeitsvergleich etc.). Ähnlich wie bei den

sollte bei er Ansatz verfolgt werden, um alle

ukünftigen Maßnahmen an diesem ausrichten zu können. Die Maßnahmen sollten in der

nd en. Dabei können

ntscheidungskriterien jedoch völlig unterschiedlich sein und ggf. sogar konträr zueinander

rgien

eitsberechnungen, s. E 1.3.3

KVerbrauchsdaten setzt dies jedoch eine konsequente Erfassung der erforderlichen Informationen nach einheitlichen Kriterien voraus. Um eine umfassende energetische Sanierung des Gebäudebestands zu erreichen, den einzelnen Gebäuden möglichst ein ganzheitlichzRegel im Gesamtzusammenhang durchgeführt werden, da der Aufwand in diesem Fall geringer sein wird als bei zahlreichen Einzelmaßnahmen. Grundsätzlich sollten Entscheidungen über energetische Sanierungsmaßnahmen aufgruder Wirtschaftlichkeit der Einzelmaßnahmen getroffen werdEverlaufen. Beispiele für Entscheidungskriterien in diesem Zusammenhang sind:

Wirtschaftlichkeit / Amortisation eingesparte Menge CO2 kurzfristige Refinanzierungszeiten hohe Primärenergieeinsparung

er Ene breiter Einsatz erneuerbar Nähere Ausführungen zu Wirtschaftlichk Empfehlung: Es bietet sich an, die Sanierungsreihenfolge in Abhängigkeit von den Energieverbrauchsdaten festzulegen. Dazu ist ein konsequentes Monitoring der Energie- und Medienverbräuche fundamental. Erforderlich ist ein intelligenter Aufbau der Zähler-Infrastruktur. Anschließend kann anhand von Energiekonzepten und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen über die Umsetzung entschieden werden.

E 1.2.4 Handlungsfelder und ihre Möglichkeiten as vorhandene energetische Sanierungspotenzial muss nun im Rahmen der vorhandenen essourcen möglichst effektiv ausgeschöpft werden. Dabei beginnt der

irtschaftung, d. h. bei grundsätzlichen

DRVerbesserungsprozess bereits bei der Portfolio-BewEntscheidungen zum Liegenschaftsbestand (Kauf, Verkauf, Abriss, Neubau, Anmietung, Vermietung).

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Lebenszyklus im und Immobilienmanagement und Sanierungsauslöser

Voraussetzung für eine geeignete und notwendigerweise multifokale Strategie ist ein Verständnis des Lebenszyklus im Immobilienmanagement. Dem Neubau eines Objekts folgt die Betriebsphase, in der ein Energiecontrolling und Monitoring der Verbräuche vorgenommen wird. Bei auftretenden Abweichungen von den Sollwerten wird nach der Mängelanalyse zunächst eine Ursachenbehebung durch Optimierungsmaßnahmen bzw. Instandhaltung erfolgen. Bei Objekten mit gutem bautechnischem und anlagentechnischem Zustand können gleichwohl energetische Mängel bestehen, die gezielt behoben werden können. In vielen Objekten werden die Mängel mit der Zeit jedoch so groß sein, dass eine Generalsanierung angezeigt ist, um die nach längerer Standzeit vorhandenen, bautechnischen Mängel an der Gebäudehülle und der Gebäudetechnik gleichzeitig zu beheben. Hieran schließt sich wiederum eine längere Betriebsphase an – wobei mehrere Phasen von Instandhaltung, Generalsanierung und/oder energetischer Sanierung im Lebenszyklus durchlaufen werden können. Letztlich wird sich ein Portfoliomanager von einem nicht mehr wirtschaftlich zu betreibenden oder instand zu setzendem Objekt durch Verkauf oder Abriss trennen, sofern nicht andere Gründe für den Erhalt bestehen. Für die Bauverwaltungen bieten sich in diesem Zusammenhang folgende Handlungsfelder:

- Mitwirken bei der Optimierung des Betriebes - Instandhaltung (Bauunterhalt, Teil-Sanierungen) - Generalsanierungen - Gezielte energetische Sanierungen bei dem verbleibenden Sanierungsbedarf

Begleitet werden sollten diese Felder durch ein intensives Monitoring der Energieverbräuche im Rahmen des Energiecontrollings, das Potenziale aufdecken, Veränderungen aufzeigen und eine zyklische Anpassung der eigenen Ziele ermöglichen kann.

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E 1.2.4.1 Energiecontrolling Kernpunkt des Energiecontrollings ist das Verbrauchsmonitoring. Der Verbrauch wird z. B. in Beziehung zu einem geeigneten Benchmark bzw. zum durchschnittlichen Verbrauch der jeweiligen Objektgruppe gesetzt. Bei Abweichungen oder ungewöhnlichen Veränderungen kann eine Ursachenanalyse durch detaillierte Untersuchung des Objekts erfolgen. Bei betriebsbedingten Abweichungen sind u. U. betriebliche Maßnahmen wie Nutzerschulung oder Betriebsoptimierung ausreichend. Bei Abweichungen, die in der Funktion des Objekts liegen, muss der Benchmark angepasst werden. In den übrigen Fällen ist nach Mängeln an der Gebäudehülle oder der Gebäudetechnik zu forschen. Letztlich hängt es von der Größenordung des Sanierungsbedarfs, von den zur Verfügung stehenden Mitteln und vom Sanierungszyklus des restlichen Gebäudes ab, ob die notwendigen Maßnahmen in der Instandhaltung, im Rahmen einer Generalsanierung oder in gezielten Programmen zur energetischen Sanierung durchgeführt werden können. Empfehlung: Eine wichtige Ausgangsbasis für Sanierungsstrategien ist der Energieverbrauch. Es sollte daher ein konsequentes Monitoring als Basis für das Energiecontrolling vorgenommen werden.

E 1.2.4.2 Mitwirken bei der Optimierung des Betriebes Der Betrieb des Gebäudes obliegt in der Regel dem jeweiligen Nutzer. Dieser Ansatz wird im Kapitel „Nutzerverhalten“ näher erläutert. Der Anstoß zur Betriebsoptimierung kann auch von der Bauverwaltung im Rahmen der Nutzerunterstützung und der Betriebsüberwachung kommen. Schwachstellen gilt es kurzfristig zu erkennen und zu beseitigen, betriebliches Optimierungspotenzial – auch im Bereich der Anlagentechnik – aufzudecken und ggf. gemeinsam mit dem Nutzer auszuschöpfen. Ein Beispiel hierfür ist die Einstellung von Regelungen für Heizungs- und Lüftungsanlagen. Diese nicht-investiven Maßnahmen können zumeist sofort umgesetzt werden.

E 1.2.4.3 Instandhaltung a) Bauunterhalt / Teilsanierungen Die Instandhaltung der Gebäude ist eine Daueraufgabe der staatlichen Bauverwaltung. Dabei ist die gesamte Gebäudesubstanz unter vielfältigen Aspekten zu betrachten. Die energetischen Belange sind in der Regel nicht der Auslöser von Baumaßnahmen, sondern die festgestellten Mängel betreffen direkte Funktionen der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik (z.B. defekte Fenster oder funktionsuntüchtige Gebäudetechnik). Die beiden Fälle "Bauunterhalt" und "Generalsanierung" unterscheiden sich zumeist dadurch, dass im Bauunterhalt häufig nur einzelne Bauteile nacheinander angegangen werden können. Hier sollte zumindest ein Teil-Energiekonzept vor einer Bauteilerneuerung stehen bzw. der Gesamtzusammenhang hergestellt werden. Die einzelnen Bauteile sollten auf einem hohen Niveau saniert werden, wobei letztere Strategie vielfach nach vorgegebenen Bauteilkatalogen erfolgt (z. B. Vorgaben der Stadt Frankfurt, Rheinland-Pfalz etc.). Bei der Gebäudetechnik sind je nach Zieldefinition unterschiedliche Standards für die Energieeffizienz der erneuerten Bauteile (z.B. Heizkessel, Beleuchtung) anzusetzen.

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Dabei ist auch der Verlauf des Sanierungszyklus mitentscheidend. Wird in ein Gebäude investiert, bietet sich eine Chance zur Verbesserung der Energieeffizienz, die anderenfalls ungenutzt verstreicht. In diesem Zuge spielt auch die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand eine Rolle. Zur Strukturierung des Sanierungsbedarfs und Bestimmung einer, wie unter E 1.2.3.2 beschriebenen Sanierungsreihenfolge, können Kategorien gebildet werden. b) Generalsanierungen Die Generalsanierung ist ein Sonderfall der Instandhaltung. Sie wird üblicherweise anders finanziert als diese und setzt eine umfangreiche Planung voraus. Zugleich ermöglicht sie größere Eingriffe in die Gebäudesubstanz und damit auch eine Veränderung der energetischen Konzeption. Die Priorisierung unter konkurrierenden Objekten wird hier durch Art und Umfang der bestehenden technischen Mängel oder auch durch äußere Anlässe, wie einem Nutzerwechsel, bestimmt. Um die energetische Qualität deutlich zu verbessern, sollte ein detailliertes Energiekonzept erstellt werden. Empfehlung: Für eine nachhaltige energetische Verbesserung der Substanz ist es unerlässlich, dass 1. energetische Sanierungsmaßnahmen aus Gründen der Effizienz nach Möglichkeit im Zusammenhang mit ohnehin notwendigen Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden, um Synergieeffekte zu nutzen und 2. energetische Verbesserungen grundsätzlich auf einem hohen, über den gesetzlich geforderten Mindeststandard hinausgehenden Niveau erfolgen, soweit dies wirtschaftlich darstellbar ist. Beide Aspekte lassen sich unter dem Schlagwort „Wenn schon – denn schon!“ zusammenfassen.

E 1.2.4.4 Umgang mit dem verbleibenden Sanierungsbedarf Nach Ausschöpfung der Potenziale im Bereich der Betriebsoptimierung und unter Abzug der im Rahmen der normalen Instandhaltung mit abzuwickelnden Maßnahmen ergibt sich ein verbleibender energetischer Sanierungsbedarf. Bei diesen Maßnahmen hängt die Umsetzbarkeit von der Verfügbarkeit weiterer Haushaltsmittel ab. Zusätzlich aufgelegte Programme zur gezielten Verbesserung der Energieeffizienz können hier ein Weg sein. Kann die Entscheidung über die Durchführung primär nach energetischen Gesichtspunkten erfolgen, empfiehlt es sich wie im Abschnitt E 1.2.3 „Sanierungspotenzial“ beschrieben, aufbauend auf den ermittelten Sanierungskategorien, Prioritäten zu bilden. Dabei sind zunächst die Objekte mit der höchsten Priorität - bezogen auf die jeweiligen Ziele - zu überprüfen und nach Möglichkeit umzusetzen. Dabei muss das konkrete Einzelobjekt betrachtet werden und das Fachwissen über das jeweilige Gebäude bei der endgültigen Festlegung von Prioritäten einfließen (Bottom-Up-Prinzip). Auch wenn nicht alle Maßnahmen kurzfristig umgesetzt werden können, empfehlen sich eine konsequente Aufbereitung und die Verfolgung ganzheitlicher Ansätze. Dazu sollten im Rahmen des Möglichen Energiekonzepte für die Gebäude erstellt werden, um alle zukünftigen Maßnahmen an diesen ausrichten zu können. Das Vorhandensein von konkreten Informationen ermöglicht dabei auch fundierte Entscheidungen über das weitere Vorgehen. Insbesondere die hocheffizienten Maßnahmen, die sich in einem kurzen Zeitraum über Einsparungen bei den Betriebskosten refinanzieren, sollten kurzfristig umgesetzt werden. In einem weitgehend unsanierten Bestand sind beispielsweise vielfach auf technische Anlagen begrenzte energetische Optimierungsmaßnahmen sinnvoll (z.B. Hocheffizienzpumpen, Einbau

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von Wärmerückgewinnungsanlagen, Optimierungen an Steuerungs- und Regelungstechnik, energieeffiziente Leuchtmittel, Wasserspareinrichtungen). Diese Maßnahmen können im Regelfall schnell umgesetzt werden. Sie bieten sich insbesondere an, wenn die Nutzungsdauer der vorhandenen Anlagen überschritten ist. Für solche Zwecke bestehen teilweise in den Ländern bereits gesonderte Haushaltstitel, in die Einsparungen aus den Betriebskosten wieder einfließen, um erneut Maßnahmen durchzuführen. Dies geschieht z. B. auch beim „Intracting“. Häufig sollten Maßnahmen im Gesamtzusammenhang durchgeführt werden, da der Aufwand in diesem Fall geringer ist als bei zahlreichen Einzelmaßnahmen. Dies gilt es bei der Aufstellung einer Sanierungsreihenfolge ebenfalls zu beachten. Umso wichtiger ist jedoch der bereits angesprochene „wenn schon, denn schon“- Grundsatz im Rahmen der regulären Instandhaltung bzw. bei Generalsanierungen. Empfehlung: Zur flächendeckenden energetischen Sanierung sind zusätzliche finanzielle Ressourcen notwendig. Auf Basis von Energiekonzepten sollten ganzheitliche Ansätze verfolgt werden. Oftmals ist es wirtschaftlicher, Maßnahmen im Gesamtzusammenhang und im Rahmen von sowieso anstehenden Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Insbesondere für die flächendeckende Umsetzung von hocheffizienten Einzelmaßnahmen aber auch zur Beschleunigung des Verbesserungsprozesses sollten jedoch darüber hinaus gezielte Sonderprogramme umgesetzt werden.

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E 1.3 Auswertung von Beispielen energetischer Sanierungen Im Zuge der Länderabfrage wurde um Benennung bzw. Übersendung von Auswertungen zu durchgeführten energetischen Sanierungen gebeten. Neun Länder gaben an, dass sie noch keine Auswertungen hierzu vorliegen hätten. Sechs Länder konnten Auswertungen liefern, bzw. zumindest Beispiele für durchgeführte Maßnahmen benennen. Oftmals scheiterte eine Auswertung auch an den fehlenden Messstellen pro Gebäude. Es zeigt sich, dass sehr unterschiedliche Parameter bewertet, bzw. benannt wurden, so dass nicht alle Beispiele einheitlich ausgewertet werden konnten. Des Weiteren muss erwähnt werden, dass es sich bei den Bauvorhaben häufig nicht primär um Energieeinsparmaßnahmen handelte, sondern sich vielmehr im Zuge anderweitig angestoßener Maßnahmen - wie z. B. konstruktiv bedingter Sanierungen – ebenfalls energetische Einsparungen ergeben haben. Ungeachtet dessen stellen sich jedoch auch viele dieser aus anderen Gründen vorgenommenen Sanierungen als aus energetischer Sicht sinnvoll und wirtschaftlich dar. Zur Auswertung kamen 65 Maßnahmen im Bereich des baulichen Wärmeschutzes und 67 Maßnahmen im Bereich der Gebäudetechnik. Anhand des Mittelwertes ergibt sich eine statisch ermittelte Amortisationszeit für die Maßnahmen an der Gebäudehülle von 36 Jahren und für die Maßnahmen an der Gebäudetechnik von 13 Jahren. Unter Beachtung der jeweiligen Lebensdauer der Bauteile ergibt sich für diese Maßnahmen im Mittel annähernd die gleiche Amortisation. Die zuvor beschriebene Auswertung musste aufgrund fehlender Angaben zur Höhe der so genannten „Sowiesokosten“ mit vollem Kostenansatz durchgeführt werden. Würde man die Kosten für ohnehin anstehende Sanierungen abziehen und die reinen Mehrkosten der höheren energetischen Qualität ansetzen, so würde sich die Wirtschaftlichkeit noch erheblich klarer darstellen. Eine Auswertung von durchgeführten Sanierungsmaßnahmen wurde im Deutschen Architektenblatt 06/2007 auf Basis äquivalenter Energiepreise veröffentlicht. Zur Ermittlung dieser Werte wurden die annuitätischen Investitionskosten durch die erzielte jährliche Energieeinsparung (in kWh) dividiert. Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme wird dieser Wert (€/kWh) anschließend mit dem Energiebezugspreis verglichen. Gemäß Veröffentlichung aus dem Deutschen Architektenblatt 06/2007 ergeben sich z. B. folgende äquivalente Wärme-Energiepreise (€-Ct./kWh) für entsprechende Sanierungsmaßnahmen im Wohnungsaltbau: Wärmedämm-Verbundsystem von 10 auf 20 cm erhöhen 2,4 ct/kWh Wärmedämm-Verbundsystem von 10 auf 30 cm erhöhen 3,4 ct/kWh Lüftungsanlage mit WRG 5,2 ct/kWh Weitere Beispiele für durchgeführte energetische Sanierungen sind z. B. unter den folgenden Internetadressen zu finden: www.innenministerium.bayern.de/bauen/themen/gebaeude-energie/16548/ www.bine.info/hauptnavigation/publikationen/projektinfos/

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E 1.4 Wirtschaftlichkeit Die Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme wird von zahlreichen Faktoren beeinflusst. Entscheidend ist die Wahl der Ausgangsparameter. Um eine Vergleichbarkeit der Maßnahmen vorzunehmen, ist ein einheitliches Vorgehen anzustreben. Wahl der Rechenmethode: Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme ist zunächst die Rechenmethode festzulegen. Grundsätzlich sollten die dynamischen Verfahren der VDI 2067 (Wirtschaftlichkeit gebäudetechnischer Anlagen) zugrunde gelegt werden. Die Kapitalwertmethode ermöglicht eine Berechnung des Gesamtgewinns bzw. -verlustes innerhalb des Lebenszyklus eines Gebäudes oder Bauteils. Dazu werden sämtliche Einnahmen und Ausgaben auf den Bezugszeitpunkt abgezinst. Die Annuitätenmethode ermöglicht die Ermittlung der jährlichen Kapitalkosten im Vergleich zu den jährlichen Betriebskosten. Die dynamische Amortisationszeit kann einen Hinweis auf die Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme geben. Sie sollte kleiner sein als die Nutzungsdauer oder Lebensdauer der Anlage bzw. des Bauteils. Hierzu kann auch eine bestimmte Amortisationszeit vorgegeben werden, die nicht überschritten werden darf. Für die Erstellung der Berechnung sind einige Annahmen (Energiepreissteigerungen, kalkulatorische Zinssätze,...) zu treffen. Die Veränderung dieser Werte kann schlecht prognostiziert werden. Es empfiehlt sich daher, Sensitivitätsanalysen zu erstellen, d.h. die Ergebnisse bei veränderten Ausgangsparametern zu berechnen. Neben den reinen dynamischen Berechnungsverfahren haben sich zur Entscheidungsunterstützung in der Praxis noch weitere Verfahren etabliert: Es werden die Investitionskosten der Maßnahme pro vermiedene Tonne CO2 errechnet (CO2-Vermeidungskosten) und mit Durchschnittswerten aus abgeschlossenen Sanierungsmaßnahmen verglichen. Beispiele: • Baden-Württemberg: Durchschnitt aus bisher umgesetzten Maßnahmen (überwiegend

Gebäudetechnik, nur Einzelmaßnahmen): 2.500,- €/t • Bayern: Durchschnitt im Sonderprogramm: Baukosten / Einsparungen über die

gesamte Lebensdauer des Bauteils: aktuell unter 200,- €/t prognostiziert • BDI-McKinsey-Studie2: Investitionskosten abzüglich aller Barwerte der

Kosteneinsparung bezogen auf die vermiedenen Tonnen CO2 der gesamten Lebensdauer; Die Maßnahme ist wirtschaftlich, wenn dieser Wert negativ ist.

Eine weitere Vorgehensweise ist die Ermittlung eines äquivalenten Energiebezugspreises. Dazu werden die annuitätischen Investitionskosten durch die erzielte jährliche Energieeinsparung (in kWh) dividiert. Anschließend wird dieser Wert (€/kWh) mit dem Energiebezugspreis verglichen. Sind die Kosten der eingesparten Endenergie pro kWh kleiner als der Energiebezugspreis pro kWh, ist die Maßnahme wirtschaftlich. Der Vorteil dieser Methode ist der direkte Vergleich mit dem aktuellen Energiebezugspreis sowie mit prognostizierten Preisen.3

2 Kosten und Potenziale der Vermeidung von Treibhausgasemissionen in Deutschland, 2007 3 Beispiel: IWU - Querschnittsbericht "Energieeffizienz im Wohngebäudebestand", 2008, bzw. Passivhaus Institut - Wirtschaftlichkeit von Wärmedämm-Maßnahmen im Gebäudebestand, 2005

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Eine dritte Möglichkeit ist die Vorgabe von Maßnahmen, die als grundsätzlich wirtschaftlich angenommen bzw. vorgegeben werden. Beispiele: • Nordrhein-Westfahlen: Dachdämmung bei Häusern, die älter als Baujahr 1978 sind, ist

wirtschaftlich4 • BDI-McKinsey-Studie, s.o.: Bei unsanierten Wohngebäuden, die vor 1979 gebaut

wurden, sind alle energetischen Maßnahmen wirtschaftlich, um einen vorgegebenen guten energetischen Standard zu erreichen, wenn sie bei einer ohnehin fälligen Sanierung erfolgen.

• Länder-Richtlinien, die Vorgaben über die EnEV hinaus machen: Sachsen, Rheinland-Pfalz

Neben Maßnahmen sind auch technische Vorgaben denkbar, beispielsweise die Vorgabe von Leistungsziffern, Wirkungsgraden oder Mindestwerten, die einzuhalten sind. Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten Zur Berücksichtigung nicht-monetärer Faktoren wird derzeit bereits in einigen Ländern ein fiktiver Abminderungsfaktor für Investitionskosten vorgegeben. Diese Vorgabe kann unterschiedlich gestaltet werden: • prozentualer Bonusfaktor: z.B. pauschale Reduzierung der Investitionskosten um 20 % in

Baden-Württemberg oder anlagenspezifisch in Sachsen (zwischen 20 und 40 %) • 2/3-Wirtschaftlichkeit: z.B. Hamburg: Mindestens 2/3 der zu erwartenden jährlichen

Mehrkosten, die durch die Investition anfallen, müssen durch die zu erwartende Energie- und Betriebskostenersparnis erbracht werden.

• Abminderungsfaktor: z.B. fiktiver Annuitätsfaktor in Baden-Württemberg getrennt nach Gebäude und technischen Anlagen5

• Kostenreduzierung pro vermiedenem Kilogramm CO2: z.B. 0,07 € in Sachsen • Sonstige Betriebskosten: Kosten pro ausgestoßene Tonne CO2 werden bei den jährlich

anfallenden Betriebskosten mit angesetzt.6 Einflussgrößen auf die Wirtschaftlichkeit: Wesentliche Einflussgrößen auf die Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen sind die Annahmen und Prognosen, die im Vorfeld festgelegt werden müssen: Von den meisten Bundesländern werden derzeit Energiepreissteigerungen bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen angenommen. Hierbei wird sehr unterschiedlich verfahren. Die angesetzten Preissteigerungen bewegen sich zwischen 0 und 13 %. Im Mittel werden 3 bis 6 % jährliche Preissteigerungen angesetzt (Ergebnis aus Länderabfrage). Weiterhin ist ein kalkulatorischer Zinssatz festzulegen. Es empfiehlt sich, den jeweiligen Kapitalmarktzins für die durchschnittliche Laufzeit der vom Land aufgenommenen Kredite anzusetzen, ggf. reduziert um die Inflationsrate.

4 Energieeinsparung in öffentlichen Gebäuden, 2000 5 Wirtschaftlichkeit energiesparender Baumaßnahmen unter Berücksichtigung des Umweltschutzes, 1999 6 Baumgärtner, Cornelia, Passivhaus Institut (2009), Untersuchung von Betriebskosteneinsparungen am Beispiel einer Grundschule in Frankfurt/M., Tagungsband zur 13. Internationalen Passivhaustagung 2009

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Die Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme ist davon abhängig, ob Baumaßnahmen aus anderen Gründen (z.B. altersbedingte / abgängige Gebäudetechnik) sowieso notwendig sind. In diesen Fällen der "Sowieso-Maßnahmen" kann eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ggf. auch nur für die weitergehenden energetischen Maßnahmen durchgeführt werden (Beispiel: Fensteraustausch als Zweifach-Verglasung geplant; es werden nur die Mehraufwendungen für eine Dreifachverglasung betrachtet). Nutzwertanalyse Investitionsentscheidungen werden oftmals nicht nur aufgrund monetärer Kriterien getroffen. Es fließen weitere Kriterien mit ein, die in Form einer Nutzwertanalyse neben der Wirtschaftlichkeit und der Finanzierbarkeit gewichtet werden könnten. Diese sind z.B.: • politische Faktoren • ästhetische Gesichtspunkte • Komfortverbesserung • Sicherheitsaspekte • Umweltkriterien (z.B. Umweltfolgekosten) • Wertsteigerung • soziale Aspekte

Auch Faktoren zur Bewertung der Nachhaltigkeit eines Gebäudes von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) könnten als Beurteilungskriterien mit herangezogen werden. Beispiele für Berechnungsverfahren • Stadt Frankfurt am Main: Vergleich EnEV gegenüber EnEV minus 30% und gegenüber

Passivhaus7 • Berechnung LBB, Rheinland-Pfalz

Empfehlung: Es sollte die dynamische Wirtschaftlichkeitsberechnung angewendet werden. Als Grundlage zur Festlegung einer Sanierungsreihenfolge hat sich die Annuitätenmethode in Verbindung mit der Ermittlung einer dynamischen Amortisationszeit bewährt. Neben den Gesamtkosten für die Maßnahme sind die absoluten CO2-Einsparungen bei der Entscheidung zu berücksichtigen. Umweltgesichtspunkte können z. B. über einen fiktiven Abminderungsfaktor berücksichtigt werden. Energiepreissteigerungen und "Sowieso-Maßnahmen" beeinflussen die Entscheidung maßgeblich. Risiken sollten anhand von Sensitivitäts- und Nutzwertanalysen aufgezeigt werden.

7 http://www.stadt-frankfurt.de/energiemanagement/

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E 1.5 Contracting Contracting ist eine Möglichkeit zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Dabei wird unterschieden zwischen Energiespar- und Energieliefer-Contracting.

Das Energiespar-Contracting dient zur energetischen Optimierung von gebäudetechnischen Anlagen oder der Gebäudehülle unter Einsatz von Fremdkapital. Die Refinanzierung wird durch die Einsparung von Energiekosten erreicht. Die Vertragslaufzeit liegt meist bei 7 bis 10 Jahren.

Das Energieliefer-Contracting sieht eine Überlassung geeigneter Anlagen bzw. Flächen wie z.B. Heizwerke an private Investoren vor. Der Investor modernisiert die Anlagen oder errichtet sie ggf. neu, betreibt sie und übernimmt die Wärmelieferung für die angeschlossenen Nutzer. Die Investitionen des Contractors werden über die erzielten Wärmeerlöse refinanziert. Kennzeichen sind i.d.R. lange Vertragslaufzeiten bis zu 25 Jahren.

Einsatzbereich Bei den Ländern liegen zum Teil sehr gute, zum Teil negative oder gar keine Erfahrungen mit beiden Formen des Contracting vor (Ergebnis aus Länderabfrage). Das Energiespar-Contracting kann bei Liegenschaften, deren jährliche Energiekosten mindestens 50.000,- € (lt. DENA mind. 200.000 €) betragen und in denen keine pauschalen Energieabrechnungen vorliegen, geeignet sein. Es ist auch möglich, mehrere Gebäude oder Liegenschaften zu einem Los zusammen zu fassen. Voraussetzung ist die Nachweisbarkeit von Einsparungen. Der Erfolg ist abhängig von der Art und dem Alter der technischen Ausstattung sowie deren Beeinflussbarkeit. Bei den begrenzten Personalressourcen ist diese Möglichkeit gut geeignet, um externes Fachwissen zur energetischen Optimierung einzubeziehen. Erfahrungsgemäß werden durch dieses Verfahren nur Teile der Anlagentechnik optimiert. Komplettsanierungen oder energetische Optimierungen an der Gebäudehülle amortisieren sich meistens nicht innerhalb der vom Contractor angestrebten Vertragslaufzeit. Außerdem sind Änderungen der Ausgangsbasis (Baseline) und Abrechnungen innerhalb langer Zeiträume aufgrund von Nutzungsänderungen mit erhöhtem Aufwand verbunden. Insofern sind Objekte, die gerade saniert wurden, nicht geeignet. Weiterhin nicht geeignet sind Objekte, bei denen sonstige energetische Maßnahmen größeren Umfangs geplant sind, die außerhalb des Contracting-Vertrags abgewickelt werden sollen. Es sollten zudem keine Nutzungsänderungen oder wesentlichen Änderungen in der Ausstattung (PC-Ausstattung, Server, technische Anlagen) absehbar sein. Vorgehen: Zur Umsetzung hat sich der Leitfaden der dena bewährt.8 Der Vertrag sollte als Erfolgsgarantie-Vertrag abgeschlossen werden, der bei Nicht-Erfüllung des Einsparziels Ausgleichszahlungen des Auftragnehmers vorsieht. Im Vertrag sollte ein "Service-Niveau" definiert werden, d.h. die einzuhaltenden klimatischen Bedingungen im Gebäude sollten vertraglich fixiert werden. Gleichzeitig ist vertraglich sicher zu stellen, dass Einsparungen bei einer Energie- und Medienart nicht Mehrkosten bei einer anderen verursachen.

8 Leitfaden Energiespar-Contracting, September 2008

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Es empfiehlt sich, rechtzeitig die Führungsebene und den haustechnischen Dienst der nutzenden Verwaltung einzubeziehen. Die Bediensteten müssen informiert werden. Ggf. kann der Nutzer an dem Einsparerfolg beteiligt werden. Intracting: Von einigen Bundesländern wird das verwaltungsinterne Contracting (Intracting) zur Finanzierung von Maßnahmen eingesetzt (Ergebnis aus Länderabfrage). Die Refinanzierung der Investitionskosten wird über Einsparungen bei den Betriebskosten vorgenommen, die entweder in den Nutzerressorts oder aus einem zentralen Bewirtschaftungstitel erzielt werden. Empfehlung: Contracting ist eine Form der Finanzierung, die überwiegend zur Sanierung von Teilen der Anlagentechnik genutzt werden kann. Gesamtsanierungen einschließlich der Gebäudehülle lassen sich jedoch mittels Contracting nicht finanzieren. Während der Vertragslaufzeit sollte zur Vermeidung von Baseline-Anpassungen möglichst keine Nutzungsänderung oder weitere energetische Sanierung vorgenommen werden. Der Vertrag sollte als Erfolgsgarantie-Vertrag abgeschlossen und ein Service-Niveau sollte definiert werden. Es bietet sich an, im Rahmen eines verwaltungsinternen Contracting (Intracting) selbst die Möglichkeit zu nutzen, einzelne energiesparende Maßnahmen über eingesparte Betriebskosten zu refinanzieren.

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E 1.6 Quellen und weiterführende Literatur

1. Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchskennwerte und der Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (26. Juli 2007)

2. Leitfaden nachhaltiges Bauen. Stand: Januar 2001, 1. Nachdr. (mit red. Änderungen) (2001). Berlin: Bundesministerium für Verkehr Bau- und Wohnungswesen.

3. Bewertung energetischer Anforderungen im Lichte steigender Energiepreise für die EnEV und die KfW-Förderung (2008). Deutschland. Online verfügbar unter http://www.bbr.bund.de/cln_005/nn_23582/DE/Veroeffentlichungen/BBR-Online/2008/DL__ON182008,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/DL_ON182008.pdf / urn:nbn:de:0093-ON1808R22X.

4. Monitoring der Verfahren für die Bewertung von Nichtwohngebäuden nach EnEV 2007 (2008). Deutschland. Online verfügbar unter http://www.bbr.bund.de/cln_007/nn_23582/DE/Veroeffentlichungen/BBR-Online/2008/DL__ON172008,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/DL_ON172008.pdf / urn:nbn:de:0093-ON1708R22X.

5. Wärmeschutz für Sonderfälle. Abschlussbericht (2009). Deutschland. Online verfügbar unter http://www.bbr.bund.de/cln_007/nn_23582/DE/Veroeffentlichungen/BBR-Online/2009/DL__ON012009,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/DL_ON012009.pdf / urn:nbn:de:0093-ON0109R22X.

6. Effiziente Energienutzung in Bürogebäuden. 1. Aufl. Planungsleitfaden ; [Klima schützen - Kosten senken] (2008). Augsburg Bay: Bayerisches Landesamt für Umwelt (UmweltThema).

7. Eicke-Hennig, Werner; Siepe, Bennedikt; Zink, Johannes (1997): Konstruktionshandbuch - Verbesserung des Wärmeschutzes im Wohngebäudebestand. Darmstadt: Inst. Wohnen und Umwelt; IWU.

8. Erhorn-Kluttig, H. (2008): Elektronische Gebäude- und Anlagencheckliste. Ein Hilfsmittel zur sicheren Datenaufnahme bei Bestandsgebäuden. Stuttgart: Fraunhofer-Inst. für Bauphysik.

9. Checkliste Leitlinien 2009 Hochbauamt Frankfurt a.M. (2009):. Frankfurt a.M.: Hochbaumt Frankfurt a.M. Online verfügbar unter http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=3045&_ffmpar[_id_inhalt]=2173924, zuletzt geprüft am 05.05.09.

10. Hochbauamt Frankfurt a.M. (2009): Energieausweis Frankfurt. Frankfurt a.M.: Hochbaumt Frankfurt a.M. Online verfügbar unter http://www.stadt-frankfurt.de/energiemanagement/, zuletzt geprüft am 05.05.09.

11. Hochbauamt Frankfurt a.M. (2009): Leitlinie wirtschaftliches Bauen 2009. Herausgegeben von Hochbauamt Frankfurt a.M. Online verfügbar unter http://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/Leitlinie-wirtschaftliches-Bauen_2009.pdf, zuletzt geprüft am 5.5.09.

12. Institut Wohnen und Umwelt: Dokumentation Deutsche Gebäudetypologie. Systematik und Datensätze. 2. Aufl., Stand: 18. Dezember 2003. (2003). Darmstadt: IWU.

13. Kaufmann, Berthold (2002): Das Passivhaus - Energie-Effizientes-Bauen. Düsseldorf: Arge Holz (Holzbau-Handbuch, Reihe 1, T. 3, Folge 10).

14. Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Rheinland-Pfalz (11/2007): Richtlinie Energieeffizientes Bauen und Sanieren, vom November 2007.

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15. dena: Leitfaden Energiespar-Contracting. Vorbereitung und Durchführung von Energergiespar-Contracting in Bundesliegenschaften. Zukunft Haus. Energie sparen. Wert gewinnen (2008).

16. Finanzministerium Baden-Württemberg (1999): Wirtschaftlichkeit energiesparenden Baumaßnahmen unter Berücksichtigung des Umweltschutzes. Herausgegeben von Finanzministerium Baden-Württemberg.

17. Hochbauamt Frankfurt am Main: Gesamtkostenberechnung: Hochbauamt Frankfurt a.M. Online verfügbar unter http://www.stadt-frankfurt.de/energiemanagement/.

18. Institut für Wohnen und Umwelt (2008): Energieeffizienz im Gebäudebestand. Techniken, Potenziale, Kosten und Wirtschaftlichkeit. Herausgegeben von Institut für Wohnen und Umwelt.

19. McKinsey&Company (2007): Kosten und Potentiale der Vermeidung von Treibhausgasemissionen in Deutschland.

20. Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr Landes Nordrhein-Westfalen (2000): Energieeinsparung in öffentlichen Gebäuden. Herausgegeben von Energie und Verkehr Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand.

21. Passivhaus-Institut Darmstadt (Mai 2005): Wirtschaftlichkeit von Wärmedämm-Maßnahmen im Gebäudebestand 2005. Darmstadt.

22. Verbrauchskennwerte 2005, ages GmbH, Münster 1. Auflage Feb. 2007.

23. Finanzministerium Baden-Württemberg (2004): Betriebskosten und Verbräuche - Kennwerte von Hochbauten. Herausgegeben vom Finanzministerium Baden-Württemberg.

24. Finanzministerium Baden-Württemberg (2008): Konzept zur energetischen Sanierung und zum Einsatz erneuerbarer Energien bei landeseigenen Liegenschaften. Herausgegeben vom Finanzministerium Baden-Württemberg.

25. Baumgärtner, Cornelia, Passivhaus Institut (2009), Untersuchung von Betriebskosteneinsparungen am Beispiel einer Grundschule in Frankfurt/M., Tagungsband zur 13. Internationalen Passivhaustagung 2009, Passivhaus-Institut Darmstadt, Energieinstitut Vorarlberg, Stadt Frankfurt am Main

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E 2 Strategien für den Neubau E 2.1 Aufgabenstellung Mit der zum 1. Oktober 2009 in Kraft tretenden neuen EnEV 2009 werden für Neubauten durchschnittlich 30 % höhere Energiestandards gegenüber der alten Regelung eingeführt. Des Weiteren ist die Nutzungspflicht von Erneuerbaren Energien mit dem EEWärmeG ab 1. Januar 2009 für neu zu errichtende Gebäude vorgeschrieben. Insofern erfolgt schon jetzt eine Umsetzung des Beschlusspunktes der Bauministerkonferenz vom 14. März 2008, bei Neubauten das Erreichen höherer Energiestandards und den Einsatz erneuerbarer Energien und Technologien verpflichtend zu prüfen. Handlungsbedarf wird allerdings bei der Anpassung der Planungsprozesse und Planungsinstrumente hin zu einer energieeffizienten Planung von Projektbeginn an gesehen. Die Aufgabe der Projektgruppenarbeit ist es daher, Handlungsstrategien zur „Verbesserung der Energieeffizienz im Bereich der Landeshochbauten“ zu entwickeln. Zur Umsetzung des Projektgruppenauftrages wurden von der Untergruppe „Energieeffizienz im Neubau“ inhaltliche Schwerpunkte definiert, in die die Ergebnisse der Länderabfrage eingeflossen sind und im Folgenden dargestellt werden:

1. Vergabeverfahren für Leistungen zur Umsetzung der Vorgaben nach der EnEV 2. Wettbewerbsverfahren 3. Organisatorische Maßnahmen der Bauverwaltungen 4. Gebäudesimulation 5. Wirtschaftlichkeit (s. Unterarbeitsgruppe Gebäudebestand) 6. Neubaustandards

E 2.2 VOF - Vergabeverfahren für Leistungen zur Umsetzung der EnEV Da die Länderabfrage zeigt, dass nur wenige Bundesländer bis jetzt Erfahrungen bei der Durchführung von VOF-Vergabeverfahren (ab dem EG-Schwellenwert von 206.000 €) unter Berücksichtigung der aktuellen Anforderungen durch die EnEV haben, werden Empfehlungen zur Festlegung von Auswahl- und Auftragskriterien zur Auswahl von Planern aufgezeigt. Es wird auf Leistungsbilder und Vertragsgrundlagen eingegangen. Diese Empfehlungen können sinngemäß auch auf die Beauftragung von Planern unterhalb der Schwellenwerte übertragen werden.

E 2.2.1 Auswahl- und Auftragskriterien im VOF-Vergabeverfahren Das Verhandlungsverfahren nach VOF gliedert sich in eine erste Stufe, in der die Bewerber ausgewählt werden, die zu Verhandlungsgesprächen eingeladen werden und in eine zweite Stufe, in der aus dem Kreis der Verhandlungsteilnehmer der Auftragnehmer ermittelt wird. Im Weiteren wird auf Auswahl- und Auftragskriterien mit dem Schwerpunkt „Energieeffiziente Planung“ eingegangen. Mögliche Teilnehmer am Vergabeverfahren sind Architekten, Fachplaner - auch mit speziellen Qualifikationen wie Bauphysiker - oder interdisziplinäre Planungsteams.

1. Stufe: Auswahl der Bewerber / Auswahlkriterien für Architekten, Fachplaner, Planungsteams im Hinblick auf Energieeffizienz (zu §§ 10 - 13 VOF) Die Durchführung von VOF-Ausschreibungen für interdisziplinäre Planungsteams bzw. Arbeitsgemeinschaften (Argen) aus Architekten, TGA-Fachplanern und Bauphysikern zur Beauftragung von energieeffizienten Planungen kann insbesondere zur Förderung und Sicherstellung einer Integralen Planung von Projektbeginn an sinnvoll sein. Zu beachten ist, dass das Planungsteam nur in seiner Gesamtheit beauftragt werden kann. Dabei kann die Problematik auftreten, dass eine Fachrichtung unter Umständen nicht die gewünschte Leistungsfähigkeit oder fachliche Eignung aufweist und von vornherein Kompromisse bei der Auswahl der Planer eingegangen werden müssen. Deshalb sollten Nachweise und Unterlagen zur Prüfung der Eignung jeweils getrennt für alle Fachrichtungen der Arge nach

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spezifischen Kriterien abgefordert werden. Die Eignung der Bewerber sollte also differenziert nach Fachrichtungen betrachtet und in einer Gesamtbewertung zusammengeführt werden. Nachweis der fachlichen Eignung (Katalog des § 13 VOF): - Nachweis der Qualifikation der Projektleiters und des fachspezifischen Personals,

Erfahrungen in der interdisziplinären Zusammenarbeit / Integralen Planung, ggf. Nachweis der Ausstellerberechtigung für Energieausweise (§ 21 EnEV 2007);

- Referenzliste über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren, z. B.:mind. 1 Projekt mit vergleichbarer Nutzung, BGF und/oder Honorarvolumen, mind. 2 Projekte mit prozentualer Unterschreitung der EnEV (QP u. HT: -25/- 40%) oder Niedrigenergiehaus-Standard/ Passivhaus-Standard mit Nachweisen durch Energiebedarfsausweise/Passivhaus-Projektierung, Projekte mit Umsetzung alternativer Energiekonzepte / innovativer Technologien;

- Nachweis zur allgemeinen Ausstattung und technischen Ausrüstung mit besonderem Bezug zum Projekt, z. B.: EnEV/DIN V 18599 -Programme, Software Gebäudesimulation, Untersuchungsgeräte.

Auswahlkriterien für die Fachplanung Bauphysik Die Baukammer Berlin hat 2008 das Merkblatt 05 zur Beauftragung von Leistungen der thermischen und hygrischen Bauphysik (Wärme- und Feuchtedurchgang von Bauteilen) mit Empfehlungen für die Auslobung und einem Kriterienkatalog zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Bewerber erarbeitet. Im Rahmen des Merkblattes wird empfohlen, die jeweiligen Fachplanerleistungen jeweils als Einzelleistungen auszuloben. Der Bauherr hat damit den Vorteil, sich bei der Vergabe projektbezogen und unabhängig von der Vergabe der anderen Leistungen für den für diesen Fachbereich am besten geeigneten Bieter entscheiden zu können. (Anmerkung: In der Regel wird jedoch die Leistung der Bauphysiker nicht über dem EU- Schwellenwert liegen.)

2. Stufe: Auftragserteilung / Auftragskriterien im Hinblick auf Energieeffizienz (zu §§ 16 und 24 VOF) § 16 Abs. 3 VOF enthält eine nicht abschließende Aufzählung von Auftragskriterien (Zuschlagskriterien) die mit der Bekanntmachung oder spätestens in der Aufgabenbeschreibung anzugeben sind. Dabei ist darauf zu achten, dass die Auftragskriterien sich von den Auswahlkriterien unterscheiden. Mit ihrer Angabe tritt eine Selbstbindung des Auftraggebers ein. Qualität: - Organisation der Qualitätskontrolle, insbesondere Sicherstellung der interdisziplinären Zusammenarbeit und Integralen Planungsabläufe zur Optimierung der Einflüsse von Bauphysik/TGA und nutzungs- bzw. entwurfsbedingten Parametern; Fachlicher und technischer Wert:

- Fachtechnischer Wert und fachliche Präsentation von Referenzobjekten, z. B. Entwurfsqualität, Funktionalität, Termin- u. Kosteneinhaltung, Wirtschaftlichkeit (Bau- u. Betriebskosten), Energetische Standards, Nachhaltigkeit, Umweltverträglichkeit;

- Zweckmäßigkeit des projektbezogenen Leistungskonzeptes, z. B. Energiestandards, Energieoptimierung, alternative Energiekonzepte, innovative Technologien, Ökologie Sonstige objektbezogene Auftragskriterien:

- Erfahrungen des vorgesehenen Personals mit vergleichbaren Leistungen;

- Erfahrungen mit den einschlägigen Regelwerken (EnEV, EEWärmeG, Passivhaus-Projektierung, landesspezifische Regelungen);

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- Erfahrungen mit Zertifizierungssystemen (Leed-Zertifizierungssystem, Deutsches Gütesiegel Nachhaltiges Bauen etc.) Einbindung von Wettbewerben in das VOF-Verfahren (siehe Kap. E 2.3):

- Wettbewerbsergebnis/Überarbeitung: Besondere Berücksichtigung des energiesparenden Bauens, energetischer Standards und innovativer Energiekonzepte (Gleichwertigkeit zur architektonisch-funktionalen Qualität);

- Schwerpunktbildung auf die Technische Qualität und Wirtschaftlichkeit des Entwurfs im Lebenszyklus: z. B. Wirtschaftlichkeitsnachweis mit Berechnungen zu Investitions- u. Betriebskosten, Nachweis Energieeffizienz mittels Energiebedarfsberechnungen;

- Verbindliche Einhaltung von Anforderungen hinsichtlich energetischer Kennwerte.

Empfehlung In den Auswahl- und Auftragskriterien bei VOF-Vergabeverfahren im Bereich Energieeffizienz sind die Aspekte des energieeffizienten Bauens besonders zu berücksichtigen. Im Zuge der gemäß VOF erforderlichen Gewichtung der Auftragskriterien wird empfohlen, die Aspekte der „Energieeffizienten Planung“ schwerpunktmäßig in die Bewertung einfließen zu lassen.

E 2.2.2 Leistungsbild EnEV, Vertragsgestaltung Aufgrund der Einführung der EnEV 2007 und Anwendung der Referenztechniken gemäß DIN V 18599 für Nichtwohngebäude werden bei Bauvorhaben umfangreiche Ingenieurleistungen erforderlich. Die Anforderungen haben zur Folge, dass sowohl die thermische Bauphysik als auch die technische Ausrüstung integraler Bestandteil der Gebäudeplanung werden.

Viele Bundesländer haben angegeben, bereits Erfahrungen oder Vorgaben hinsichtlich der Vertragsgestaltung, Leistungsbild und Honorierung der Leistungen nach der EnEV 2007 gemacht zu haben. Als Grundlage für die Leistungen in Ingenieur- und Architektenverträgen dienen folgende Vorlagen: die Vertragsmuster „RifT-Muster“9, die Vertragsmusterentwürfe „Thermische Bauphysik“ der RBBau (Entwurf 19. Austauschlieferung) oder das Honorarschema für „Leistungen nach EnEV 2007 für Nichtwohngebäude“10 des AHO-Arbeitskreises.

Diese Arbeitshilfen beschreiben Leistungen und Honorierungsvorschläge, die größtenteils nur eingeschränkt auf die Anforderungen nach der EnEV 2007 i. V. m. der DIN V 18599 angewendet werden können. Auf Fragen der Honorierung der Leistungen wird im Rahmen dieser Ausarbeitung nicht näher eingegangen. Hinweis: Leitfaden für Energiebedarfsausweise im Bestand 11 Das BMVBS hat 2008 einen Leitfaden für Energieausweise im Gebäudebestand publiziert, der als Arbeitshilfe für die Leistungen zur Erstellung von Energiebedarfsausweisen nach der Berechnungsmethodik der DIN V 18599 für Nichtwohngebäude dienen kann.

9 „Vertrag Bauphysik“, RifT-Muster L216, 06/2008; „Vertrag technische Ausrüstung“, RifT-Muster L215, 06/2008, Richtlinien der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg für die Beteiligung freiberufliche Tätiger. 10 „Leistungen nach der EnEV 2007“, AHO-Arbeitskreis EnEV, Nr. 23 der Schriftenreihe, 11/2007, Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO). 11 „Leitfaden für Energiebedarfsausweise im Nichtwohnungsbau“, BMVBS, 12/2007.

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Empfehlungen für das Leistungsbild und die Vertragsgestaltung nach EnEV Wie aus den Empfehlungen der oben beschriebenen Institutionen ersichtlich wird, lässt sich kein allgemeingültiges Leistungsbild für sämtliche Aufgabenstellungen nach EnEV erstellen. Auf jeden Fall sollte das energetische Ziel, das erreicht werden soll, vertraglich ebenso definiert werden wie die beabsichtigen Nachweisregeln und Randbedingungen. Insbesondere bei der Zielvereinbarung ist zu beachten, dass diese Vorgaben bindend sind und eine Nichterreichung zu einer Mangelhaftigkeit der Leistung führt (§ 633 BGB, Haftung bei Mängelansprüchen). 12

Vertragsmuster „Thermische Bauphysik“ der RBBau Nach Ansicht des RBBau-Arbeitskreises können Leistungen im Rahmen der EnEV nur in minimalem Umfang nach HOAI abgegolten werden, da sich das hier beschriebene Leistungsspektrum der alten WSVO (§ 77-79 HOAI) bereits mit Einführung der EnEV 2002 erheblich verändert hat. In der Folge wurde das Vertragsmuster „Thermische Bauphysik“ erarbeitet:

Empfehlung Im Rahmen dieser Ausarbeitung wird als Empfehlung zur Vertragsgestaltung und Erstellung eines Leistungsbildes das Vertragsmuster „Thermische Bauphysik“ der RBBau vorgeschlagen. Dieses Muster wurde am 12.02.2009 durch das BMVBS zur probeweisen Anwendung für die Bauaufgaben des Bundes eingeführt.

Leistungsbild gemäß Vertragsmuster RBBau Die Leistungspflichten werden in diesem Vertragsmuster von der HOAI abgekoppelt und gliedern sich in allgemeine, also in jeder Stufe zu erfüllende Pflichten (§ 5), und spezifische Leistungspflichten, die in der jeweils beauftragten Stufe zu erbringen sind (§ 6). Die allgemeinen Leistungspflichten umfassen beispielsweise die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenze für das Projekt. Weiterhin gibt es die Möglichkeit der Festlegung von bindenden energetischen Zielvorgaben, wie die prozentuale Unterschreitung des Primärenergiebedarfs in Bezug zur EnEV, konkrete Energiekennwerte oder die Aufstellung von Zertifizierungsnachweisen (§ 5.3). Die spezifischen Leistungspflichten können aus dem Leistungskatalog der Anlage je nach Bedarf individuell ausgewählt werden. Aufgrund der Zusammenhänge zwischen Anlagentechnik und Gebäudehülle nach EnEV sind verschiedene Ingenieurleistungen aus den Bereichen Architektur, technische Ausrüstung und Bauphysik für die Erstellung der Nachweise erforderlich. Die erforderliche Berechnung muss im Regelfall an zentraler Stelle durchgeführt werden. Vorwiegend sollte diese gemäß Empfehlung des RBBau-Arbeitskreises, insbesondere bei Neubauten, beim beauftragten Fachingenieur für Bauphysik liegen. Sollte eine andere Aufgabenverteilung gewählt werden, so müssen vor Beauftragung die erforderlichen Leistungen definiert und dem Architekt oder dem jeweiligen Fachplaner zugeordnet werden. Entsprechende Hinweise hierzu können im Vertragsmuster „Technische Ausrüstung“ in Verbindung mit der Anlage „Energieeinsparung/Wärmeschutz“ erfolgen. Werden der Energiebedarfsausweis und die Berechnungen durch die TGA durchgeführt, bleibt zu klären, wer den Wärmeschutz der Hülle plant und die Nachweise für den Mindestwärmeschutz und den sommerlichen Wärmeschutz führt.

12 „Energieeinsparverordnung und Honorar“, Leitfaden für die Berechung von Leistungen nach der EnEV, Verfasser Dipl.-Ing. Stefan Horschler, Deutsches Architektenblatt 07/2008

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Die nachfolgend dargestellte Leistungsübersicht geht davon aus, dass die Berechnungen für den Energiebedarfsausweis im Bereich Bauphysik durchgeführt werden. Der Architekt und die Fachplaner für Heizung/Klima/Lüftung und Elektrotechnik arbeiten zu.

EnEV

Architekt / Amt Koordination

Fachplaner 2 Heizung/Klima/Lüftung

Ingenieurvertrag RBBau Muster 11

Anlagengruppe 1.1.2

Besondere Leistungen

Fachplaner 1 Bauphysik

Ingenieurvertrag Thermische Bauphysik

Grundleistungen

Besondere Leistungen

Fachplaner 3 Elektrotechnik

Ingenieurvertrag RBBau Muster 11

Anlagengruppe 1.1.3

Besondere Leistungen

Zusammenstellung der Daten und Weitergabe

Zusammenstellung der Daten und Weitergabe

Berechnung Qp

Erstellung förmlicher Nachweis

Quelle: „Erlass Thermische Bauphysik“, Oberfinanzdirektion Hannover, 16.2.2009

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E 2.3 Wettbewerbsverfahren Im Hinblick auf die Erreichung eines energieeffizienten Entwurfs bietet sich mit der Durchführung von Wettbewerben die Möglichkeit, eine optimale Lösung mittels Vergleichs konkreter Planungen - unter Berücksichtigung aller Beurteilungskriterien - herauszufiltern; im Unterschied zum VOF-Verfahren, bei dem die Eignung der Bewerber das wesentliche Kriterium ist. Zwar sind in der Regel in Wettbewerben Kriterien wie Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz beschrieben, in der Praxis werden diese Aspekte in den Entscheidungen aber häufig nicht wie vom Auslober intendiert gewürdigt, weil in den Diskussionen und Abwägungen des Preisgerichtes andere Aspekte in den Vordergrund rücken oder entsprechende Angaben zur Beurteilung nicht in vergleichender Form vorliegen. Um die Beachtung energieeffizienter Planung stärker im Wettbewerbsverfahren zu verankern, sind im Folgenden Empfehlungen aufgeführt für die Formulierung entsprechender Anforderungen, die Einforderung entsprechender Planungen, die Durchführung einer qualifizierten Vorprüfung und die Berücksichtigung der Ergebnisse bei der Beurteilung im Preisgericht.13

E 2.3.1 Vorbereitung Vor der Durchführung eines Wettbewerbs werden grundsätzliche Entscheidungen zur Erfüllung eines baulichen Bedarfs und Standortes getroffen, die weitreichende Auswirkungen auf den Energieverbrauch haben können (s. Kap. E 2.7). Zur Klärung dieser grundsätzlichen Fragen kann es ggf. angebracht sein, vor der Durchführung eines Wettbewerbs eine Machbarkeitsstudie oder ein Testentwurf zu erstellen.

Empfehlung Die ortspezifischen Möglichkeiten zur Energieversorgung und insbesondere der Nutzung regenerativer Energien sollten vor der Durchführung eines Wettbewerbs geprüft werden, um im Auslobungstext entsprechende Informationen geben zu können.

Festlegung des Verfahrens Die Art des Verfahrens bestimmt wesentlich die Bearbeitungstiefe und Konkretisierung bestimmter Planungsaspekte und damit die Bewertungsmöglichkeit von Einzelaspekten wie z.B. der Energieeffizienz. Zwar können allgemeine Aussagen zur Energieeffizienz auch bei lediglich konzepthaft dargestellten Entwürfen gemacht werden, aber für vergleichbare und belastbare Aussagen, die ggf. auch mit einer Berechnung zum Energiebedarf hinterlegt sind, ist eine entsprechende Bearbeitungstiefe erforderlich. Offener Wettbewerb Die in der Regel große Anzahl von Teilnehmern bedingt, dass die Bearbeitungstiefe und der Umfang der einzureichenden Unterlagen relativ gering zu halten ist, um einerseits für die Büros eine Teilnahme in wirtschaftlich vertretbarem Rahmen zu halten und andererseits den Auslober mit der Vorprüfung und das Preisgericht nicht übermäßig zu belasten. Belegbare Aussagen zur Energieeffizienz der Planung können nicht sehr differenziert und nur anhand von Kriterien, wie z.B. Kompaktheit und Ausrichtung, getroffen werden.

Hinweis Der offene Wettbewerb eignet sich in der Regel nicht, um explizit energieeffiziente Planungen auswählen zu können. Wenn er in zwei Phasen durchgeführt wird, kann in der zweiten Phase mit einem kleinen Teilnehmerkreis die Energieeffizienz dargestellt und bewertet werden.

13 Die Terminologie orientiert sich an den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2008).

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Nichtoffener Wettbewerb Die Begrenzung der Teilnehmerzahl bietet die Möglichkeit, im Hinblick auf eine energieeffiziente Planung konkrete und vor allem besser prüfbare Vorgaben zu machen. Es besteht die Möglichkeit, Teilnehmer mit entsprechender Fachkunde und Referenzen im Hinblick auf energieffiziente Planung hinzu zuladen. Das Ziel, energieeffiziente Planungen zu erhalten, kann optimiert werden, wenn ein zweiphasiges Verfahren gewählt wird. In der zweiten Phase können von einem kleinen Teilnehmerkreis detaillierte Entwürfe/Konzepte/Berechnungen erstellt werden, die vertieft auch das Thema Energieeffizienz behandeln und die differenziert bewertet werden können. Die Frage der Erfordernis der Vergütung für diese in der zweiten Phase zu erbringenden Leistungen ist im Einzelfall zu prüfen.

Empfehlung Im Hinblick auf die Erreichung einer energieeffizienten Planung bietet der nichtoffene ein- oder zweiphasige Wettbewerb sehr gute Rahmenbedingungen, ein optimiertes Ergebnis zu erhalten, ohne in den einzelnen Bearbeitungsphasen die Teilnehmer, die Vorprüfung und das Preisgericht über Gebühr zu belasten.

Hinweis Auch das nach einem Wettbewerb durchzuführende Verhandlungsverfahren bietet Möglichkeiten, einen im Hinblick auf Energieeffizienz optimierten Entwurf zu erhalten. Im Verhandlungsverfahren können z.B. detaillierte Berechnungen zum Energiebedarf, zu Investitions- und Betriebskosten erstellt und bewertet werden. Der Wettbewerb könnte diesbezüglich mit weniger Aufwand für Teilnehmer und Vorprüfung durchgeführt werden.

Wettbewerbsteilnehmer Bei der Auswahl des Teilnehmerkreises können entsprechende Anforderungen, z.B. an Referenzprojekte oder die fachliche Eignung, insbesondere im Hinblick auf Erfahrung und Kompetenz mit energieeffizienten Planungen gestellt werden. Ist beabsichtigt, einen interdisziplinären Wettbewerb mit haustechnischen Fachplanungen durchzuführen, ist zu beachten, dass die Aufgabenstellung und zu erbringende Leistungen so definiert sein sollten, dass diese Fachplanungen auch entsprechend dargestellt und bewertet werden können. Oft wird diese Bearbeitungstiefe mit vertretbarem Aufwand nicht erreicht, insbesondere wenn mit dem Wettbewerb auch städtebauliche Lösungsansätze geklärt und komplexe Nutzungen räumlich organisiert werden sollen. Deshalb sollte der Teilnehmerkreis durch ein nichtoffenes, zweistufiges Verfahren begrenzt werden (ca. 8 - 12 Büros), um mit vertretbarem Aufwand für Teilnehmer und Vorprüfung eine entsprechende Bearbeitungstiefe zu erhalten. Wird ein interdisziplinärer Wettbewerb durchgeführt, müssen alle am Wettbewerbsbeitrag beteiligten Büros beauftragt werden. Werden im Architektenwettbewerb bestimmte Anforderungen an den Energiestandard gestellt können damit geeignete Entwürfe ausgewählt werden, die energieeffizient sind oder diesbezüglich ein hohes Optimierungspotential besitzen. Damit behält der Auftraggeber die Möglichkeit, gezielt Fachplaner mit entsprechender Eignung, ggf. in VOF-Verfahren, auszuwählen und ein interdisziplinäres Planungsteam zusammenzustellen.

Empfehlung Es sollte ein Kolloquium durchgeführt werden, in dem auch die Bedeutung des Themas Energieeffizienz erläutert und die spezifischen Rahmenbedingungen, Anforderungen und Ziele betont werden.

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E 2.3.2 Auslobungstext In den Auslobungstext fließen die Aspekte zur Energieeffizienz ein bei der Festlegung und Formulierung der Aufgabenstellung, der Zielvorgaben, zu erbringender Leistungen und der Beurteilungskriterien.

Aufgabenstellung und Zielvorgaben Sollen höhere als die gesetzlichen Standards zur Ausführung kommen, ist das konkret zu benennen.

Empfehlung Die Festlegungen zum geforderten Energiebedarf sollten immer objektbezogen erfolgen, da dieser stark durch nutzungsspezifische Anforderungen an die Haus- und Sondertechnik beeinflusst wird (z.B. Laborgebäude, Museen). Gegebenenfalls kann als Planungsvorgabe ein Energiestandard ohne Berücksichtigung der nutzungsspezifischen Anlagentechnik für Arbeitsmittel vorgegeben werden. Bei den Vorgaben kann zwischen Ziel- und/oder Höchstwerten unterschieden werden. Ersteres empfiehlt sich insbesondere bei Gebäuden, für die aufgrund besonderer Nutzung oder anderer Rahmenbedingungen keine Vergleichswerte vorliegen oder diese nur vage zu schätzen sind.

In der Anlage 1 (E 2.9) sind Textbausteine für Formulierungen in der Wettbewerbsauslobung beigefügt. Verschiedene Länder und Kommunen haben Planungshilfen zur energieeffizienten Gebäudeplanung erarbeitet, die im Literaturverzeichnis (Kap. E 2.8) aufgelistet sind.

Geforderte Leistungen Zur Bewertung der energieeffizienten Planung sind neben den Standardbeiträgen (Plänen und Modell, Erläuterungsbericht) insbesondere zwei Unterlagen wichtig: Energiekonzept Es sollte eine Beschreibung des Energiekonzeptes gefordert werden, in der die Teilnehmer die zentralen Punkte der energetischen Planung erläutern. Damit können Hinweise zu Aspekten erfolgen, die sich der Vorprüfung und dem Preisgericht ansonsten nicht erschließen und die ggf. durch vereinfachte rechnerische Nachweise nicht erfasst werden können. Rechnerische Ermittlung des Energiebedarfs Der Vergleich von Wettbewerbsbeiträgen mittels Berechnung des Energiebedarfs wird kontrovers diskutiert. Die Positionen bewegen sich zwischen folgenden Standpunkten:

1. Energiebedarfsberechnungen im Wettbewerbsverfahren seien nicht sinnvoll, da die mit diesen Berechnungen vorgenommenen Pauschalierungen und die modellhaften Rechenverfahren den spezifischen Bedingungen des einzelnen Entwurfes nicht gerecht würden, man also verfälschte Ergebnisse erhielte. Zudem sei der Aufwand für Teilnehmer und Vorprüfung sehr groß. Stattdessen sollte mit den augenscheinlichen Aspekten der Kubatur, Ausrichtung, A/V-Verhältnis, Fensterflächenanteil etc. eine Bewertung der Entwürfe erfolgen.

2. Es sollte nicht nur der Energiebedarf während der Nutzung, sondern eine Gesamtenergiebilanz mit Aufwand für Erstellung und Abbruch bereits im Wettbewerb für jede Arbeit ermittelt werden. Diese Berechnung würde einen differenzierten Vergleich ermöglichen und damit eine belastbare Entscheidungsgrundlage liefern.

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Empfehlung Wird ein zweiphasiger Wettbewerb durchgeführt, sollte in der ersten Phase eine Bewertung der Energieeffizienz nach den Kriterien Kompaktheit, Ausrichtung, Fensterflächenanteil und anderer sich unmittelbar aus den Plänen und Flächenberechnungen ersichtlicher Aspekte erfolgen. In der zweiten Phase wird eine rechnerische Ermittlung des Energiebedarfs durch Vorprüfung oder Teilnehmer (ggf. Aufwandskosten) durchgeführt. Je nach Aufgabenstellung und Größe des Teilnehmerkreises kann mit unterschiedlichen Berechnungswerkzeugen (Excel-Tabelle, Programm Solar-Computer), die mit unterschiedlich hohem Differenzierungsgrad (und damit Eingabe- Auswertungsaufwand) arbeiten, gerechnet werden. Alternativ kann die rechnerische Ermittlung im Rahmen des VOF-Verfahrens erfolgen (Aufwandskosten).

In der Regel beschränken sich die vereinfachten Berechnungen auf die energieübertragenden Hüllflächen der Gebäudeentwürfe und sind mit vertretbarem Zeit- und Personalaufwand durchführbar. Je genauer die Ermittlung und je mehr Faktoren berücksichtigt werden, desto genauer ist das Ergebnis, aber auch aufwändiger in der Dateneingabe und Auswertung und somit im Rahmen eines Wettbewerbes nicht geeignet. Einfache Berechnungstools hingegen können bestimmte den Energiebedarf beeinflussende Faktoren nicht berücksichtigen, bieten aber eine einheitliche Vergleichsgrundlage aller Arbeiten.

Empfehlung Bei der Berechnung des Energiebedarfs sollte darauf geachtet werden, dass einheitliche Nutzungsbedingungen und Bauteileigenschaften (U-Werte) für gleiche Bauteile verwendet werden, um vergleichbare Ergebnisse zu erhalten.

In die Berechnung fließen in der Regel nur die geschätzten erwarteten Verbrauchsdaten ein. Weitere Faktoren, wie die in Baustoffen aufgewendete Energie (Herstellung, Verarbeitung, Transport) und der Energiebedarf für Abbruch, Rückbau etc., werden hierbei nicht berücksichtigt. Für eine umfassendere Betrachtung der Energieeffizienz gibt es derzeit keine geeigneten Berechnungswerkzeuge, die im Rahmen eines Wettbewerbs mit vertretbarem Aufwand aussagekräftige Ergebnisse liefern könnten.

Beurteilungskriterien Entsprechende Beurteilungskriterien, wie z.B. „Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz“, müssen im Auslobungstext benannt werden.

E 2.3.3 Vorprüfung Die Vorprüfung muss fachlich in der Lage sein, die Planung im Hinblick auf Energieeffizienz zu beurteilen, um eine Auswertung durchführen zu können.

Auswertung der Arbeiten Die Vorprüfung prüft die Angaben der durch die Wettbewerbsteilnehmer eingereichten Daten (z.B. Excel-Berechnungsblatt oder spezielles Systemprogramm) auf Plausibilität und/oder führt die Berechnungen durch. Das Ergebnis wird textlich und graphisch im Vorprüfbericht dargestellt. Die Empfehlung aus NRW ist, die Berechnungen der erwarteten jährlichen Energiekosten für Heizen und Kühlen nach der Barwertmethode zu kapitalisieren, da mit der Kapitalisierung der jährlichen Energiekosten die Unterschiede zwischen den Gebäudeentwürfen besonders transparent wären.14 14 „Mit Energie in neue Wettbewerbe“, Bundesbaublatt 2004

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E 2.3.4 Preisgericht Bei der Sitzung des Preisgerichtes sollte der Auslober fachkundig vertreten sein (Architekt/Energieexperte der Bauverwaltung), zusätzlich ggf. ein externer Sachverständiger aus dem Bereich der Energieoptimierung. Im Preisgericht selbst sollte ein Fachkundiger stimmberechtigt vertreten sein, der sich durch Erfahrung in Fragen der Planung energieoptimierter Gebäude und/oder Lehrtätigkeit in diesem Bereich auszeichnet.

Empfehlung Um den Stellenwert der Energieeffizienz hervorzuheben, sollte die Zielsetzung in der „Preisrichtervorbesprechung“ ausführlich erläutert werden.

Berücksichtigung der Effizienzkriterien Damit in der Beurteilung des Preisgerichts die Effizienzkriterien nicht zu Gunsten anderer Aspekte zurückgestellt werden, sollte im Vorprüfbericht als Entscheidungshilfe die Energieeffizienz textlich und mit graphischen Darstellungen in vergleichender Form anschaulich dargestellt werden. Die Arbeiten selbst können zusätzlich auch direkt gekennzeichnet werden, z.B. durch Darstellung der Ergebnisse als relative Bewertungen mit den drei Ampel-Farben:

Vollständige Anzahl der Teilnehmer 100% 33% = grün (die energetisch besten Entwürfe) 33% = gelb (die energetisch mittelmäßigen Entwürfe) 33% = rot (die energetisch schlechtesten Entwürfe) Zusätzlich sollte die Vorprüfung die Ergebnisse zur Energieeffizienz explizit zu jedem Entwurf im Rahmen der Rundgänge, ggf. ab „Engere Wahl“, verbal erläutern. Die im Preisgericht vertretene Fachkunde des Auslobers sollte den Aspekt der Energieeffizienz im Auge haben und in den Diskussionen darauf hinweisen und vertreten.

Empfehlung Im Protokoll des Preisgerichts sollte bei der schriftlichen Beurteilung der Arbeiten immer auch der Aspekt „Energieeffizienz“ behandelt und dabei auf problematische Punkte und erkennbaren Optimierungsbedarf ausdrücklich hingewiesen werden.

Falls das Preisgericht zu einer Entscheidung tendiert, die aus Sicht des Auslobers den Effizienzgedanken nicht wie erwartet berücksichtigt, sollte ggf. darauf hingewirkt werden, keinen ersten Preis zu vergeben und ggf. eine Empfehlung zur Überarbeitung der Beiträge einer Preisgruppe zu erhalten. E 2.4 Organisatorische Maßnahmen der Bauverwaltungen Unter dem Oberbegriff „verwaltungsinterne Energieberatung“ sind die im Folgenden aufgeführten wesentlichen Aufgabenbereiche zu verstehen. Die Zuordnung der Handlungsfelder zu Organisationseinheiten in den Ländern kann aufgrund der verschiedenen Organisationsformen für den Bau und Betrieb der Gebäude nicht einheitlich vorgegeben werden.

Handlungsfelder des Energiemanagements bei der Verbesserung der Energieeffizienz der Landeshochbauten sind Grundsatzfragen, das Energiecontrolling, die Mitwirkung bei der Optimierung der Gebäude (Bestand und Neubau), die Betriebsoptimierung und die Mitwirkung bei der Optimierung des Nutzerverhaltens. Die Länderabfrage zeigt, dass das Thema Energieeffizienz bei Neubauprojekten unterschiedlich behandelt wird. In einigen Ländern werden die Belange der Energieeffizienz bei Neubauten durch das (technische) Gebäude- oder Energiemanagement vertreten, das neben der Betreuung des Bestandes auch für die Beratung bei Neubauten heran gezogen wird. In anderen Ländern sind die Belange der Energieeffizienz stärker im Rahmen von

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Grundsatzfragen, wie z.B. Standardisierung oder Projektprüfung, verankert. Die Einbindung in Projekte oder Einzelfragen erfolgt fallbezogen.

Empfehlung Die Organisationsstruktur und Aufgabenzuordnung ist eindeutig zu regeln. Zur Gewährleistung einer systematischen Einbindung des Energiemanagements in Grundsatzentscheidungen und Projekte muss der Informationsfluss sichergestellt sein. Zur Erfüllung der Beraterrolle müssen die Beteiligten klar bekannt sein. Dazu ist die Zusammenfassung dieser Kompetenz sinnvoll. Die Erstellung und Bekanntmachung eines Organigramms mit Aufgaben, Abläufen und Beteiligten wird empfohlen.

Im Folgenden sind die Handlungsfelder „Grundsatzfragen“ und „Mitwirkung bei der Optimierung der Gebäude“ erläutert. Weitere Handlungsfelder finden sich in den Abschnitten E-1, „Gebäudebestand“ und E-3, „Nutzerverhalten“.

E 2.4.1 Grundsatzangelegenheiten

- Erstellung und Führung von „Energieleitlinien“ (z.B. länderspezifische Vorgaben zum angestrebten Energiestandard) als grundsätzliche Vorgabe und Hilfsmittel der Energieberatung

- Aufstellung von Muster- und Pflichtenheften zur Standardsicherung und Beratung der baudurchführenden Stellen.

- Aufstellung (ggf. länderübergreifend) von Arbeitshilfen für die Planung und zum wirtschaftlichen Betrieb von Gebäuden und Anlagen, z. B. AMEV-Empfehlungen.

- Bewertung von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien.

- Vorgaben zur Ausstattung von Gebäuden mit Mess-/ Zähl- und Regeleinrichtungen.

- Wissenstransfer, Öffentlichkeitsarbeit (Broschüren, Publikationen, Intra- oder Internetpräsenz, Homepage der Energieberatung)

- Qualifikation des Personals in den baudurchführenden Stellen durch Schulungen und Fortbildungen auf dem Gebiet des energieeffizienten Bauens.

E 2.4.2 Einbindung in Planungsprozesse und Optimierung der Gebäude

- Frühzeitige Information und Einbindung der Stelle für Energieberatung über beabsichtigte Planungen, Implementierung von geeigneten Kommunikationsstrukturen

- Planungsbegleitende Beratung zur Beachtung nachhaltig ökologischer und ökonomischer Aspekte durch fortlaufende Beteiligung der Energieberatung, z.B.:

o Mitwirkung bei der Erstellung von Energiekonzepten

o Mitwirkung beim Erstellen von Systemvergleichen der Versorgung bei Neuerrichtung oder Umrüstung der Anlagensysteme, z. B. Wärmeversorgungsanlagen.

o Festlegung von Kriterien für Energieeffizienz als Vorgabe bei Planungswettbewerben (Pflichtenheft). Die Vorgabe von Kriterien als Bestandteil der Auslobung und der Wettbewerbsentscheidung erleichtert die Durchsetzung der Standards bei der weiteren Planung.

o Unterstützung der baudurchführenden Stellen bei der Umsetzung und Bewertung von Maßnahmen zur Vermeidung der sommerlichen Übererwärmung.

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o Unterstützung der baudurchführenden Stellen beim Nachweis des thermischen Komforts.

- Erstkontrolle und Monitoring: Zur Optimierung der technischen Anlagen nach der Übergabe von Baumaßnahmen sollte eine Erstkontrolle und im weiteren Verlauf ein Monitoring durchgeführt werden, um weitere Energieeinsparmöglichkeiten auszuschöpfen und für neue Objekte zu berücksichtigen.

E 2.5 Gebäudesimulation Mit der Einführung der EnEV 2007, i. V. m. der DIN V 18599, wurde der Aufwand für die energetische Berechnung für Nichtwohngebäude deutlich umfangreicher. Eine Optimierung des Baukörpers, z. B. mit verschiedenen Konstruktionsaufbauten, ist ein zeitaufwändiges Unterfangen. Geeignete Simulationsprogramme stellen hier eine Möglichkeit dar, einzelne Parameter schnell und gezielt zu verändern und das Ergebnis unmittelbar abzulesen. Ab der Vorentwurfsphase kann ein Gebäude in seiner Entwicklung energetisch bewertet und optimiert werden. In der weiteren Planung werden gemeinsam mit den Fachplanern ganzheitliche Konzepte entwickelt und auf Grundlage von Energie- und Verbrauchsprognosen realitätsnahe Ermittlungen der Investitions- und Betriebskosten vorgenommen. Nicht zu letzt können Simulationen für den laufenden Gebäudebetrieb zur Fehlererkennung und -diagnose als auch für eine vorausschauende Betriebsweise (Betriebskostenanalyse) eingesetzt werden.

E 2.5.1 Bewertung von Gebäudesimulationen als Planungswerkzeug Als Gebäudesimulation werden instationäre (dynamisch zeitabhängige) Verfahren auf Grundlage von stündlichen Berechnungen zur Abbildung des energetischen Verhaltens eines Gebäudes bezeichnet. Der vorliegenden Ausarbeitung liegt die Begriffsdefinition der „dynamischen thermischen Gebäudesimulation“ zugrunde. Diese liefert Aussagen zum Energiebedarf des Gebäudes mittels der zeitlichen Verläufe der Kühl- und Heizleistung und zur Bewertung des thermischen Komforts im Sommer.

Gebäudesimulation als integrales Planungsinstrument 15 Viele Bundesländer haben inzwischen Erfahrungen zum Einsatz und zur Honorierung von computer-gestützten Gebäudesimulationen als integrales Planungsinstrument einer energieoptimierten Planung gesammelt. Folgende Möglichkeiten und Vorteile bieten sich: Optimierung im Vorentwurf und Variantenbearbeitung Simulationsprogramme dienen dazu, den Energiebedarf eines Gebäudes bereits in der Planungsphase zu ermitteln und diesen anhand von Variantenbildung durch einfache Veränderung von Parametern zu optimieren. Maßnahmenkombinationen sind korrekt abbildbar. Realitätsnahe Ermittlung der Betriebskosten in der Planung Modernes Gebäudemanagement fordert optimierte Bedingungen in der Gebäudetechnik. Vor dem Hintergrund des energieeffizienten Bauens wird es zunehmend wichtiger, günstige Betriebskosten und deren realitätsnahe Ermittlung zum Zeitpunkt der Planung aufzustellen. Identifizierung von Schwachstellen und Entwicklung von Maßnahmen Durch die Möglichkeit, jede Klimasituation eines Raumes im Jahres- und Tagesablauf zu simulieren, lassen sich Schwachstellen identifizieren und rechtzeitig Maßnahmen zu deren Vermeidung entwickeln. Hieraus lassen sich Maßnahmen oft ohne den hohen technischen Aufwand einer Klimatisierung ableiten.

15 Vgl. „Planungshilfe energiesparendes Bauen“, Kap. 2, Argebau, Aachen 2003

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Entscheidungsfindung Auf Grundlage von Voraussagen über verschiedene Raumzustände sind nachvollziehbare Entscheidungen möglich. Vereinfachte Gebäudesimulationen sind besonders im Entwurfsstadium sinnvoll, da in dieser Phase die wesentlichen Entscheidungen in Richtung einer energie- und umweltgerechten Planung stattfinden, z. B.:

- bei Planungen, in denen das Nachweisverfahren für den sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108-2 grenzwertige Ergebnisse aufweist,

- wenn Unsicherheiten bestehen, ob das Gebäude mit RLT zu kühlen ist oder wenn für eine geplante Kühlung/Nachtlüftungskonzept/passive Gebäudekühlung Variantenbildungen zur Optimierung erforderlich sind,

- für Planungssicherheit von Sonderlösungen, z.B. bei innovativen Technologien oder bei Konzepten mit maximaler Reduzierung der Anlagentechnik.

Empfehlung Simulationsprogramme stellen ein hervorragendes Mittel für die „integrale Planung“ im Sinne einer in Zukunft in seiner Bedeutung zunehmenden ganzheitlichen Betrachtung des Lebenszyklus eines Gebäudes dar, wie sie ohnehin durch die Einführung der EnEV i. V. m. der DIN V 18599 notwendig wird. Dies erfordert ein intensives Zusammenwirken aller Planungsbeteiligten.

E 2.5.2 Anwendungsbereiche im öffentlichen Hochbau Gebäudesimulationen entfalten ihre volle Leistungsfähigkeit bei komplexen Baumaßnahmen und können daher für folgende Bereiche empfohlen werden:

Anwendungsbereiche - Komplexe Gebäude aus architektonischer als auch nutzungsbedingter Sicht - Innovative Gebäudekonzepte und neue Technologien - Überprüfung und Entscheidung der Notwendigkeit des Einbaus von RLT-Anlagen - Planung des sommerlichen Wärmeschutzes und passiver Gebäudekühlung - Büro- und Verwaltungsgebäude mit Klimatisierung oder hoch verglasten Fassaden.

Vorteile - Erhöhung der Planungs- und Kostensicherheit für Betreiber und Bauherren und

klare Vorgaben für den Planungsprozess - Energiebedarfsprognose in der Vorplanung mit energetischer Bewertung des

Energiebedarfs für Heizen und Kühlen, des Raumklimas und der Umweltbelastung - Realitätsnahe Ermittlung der Investitions- und Betriebskosten in der Planung auf

Grundlage von Energie- und Verbrauchsprognosen - Flexibilität der Variantendefinitionen und Kontrolle, Steuerung und Optimierung durch

Veränderung von Parametern - Identifizierung von Schwachstellen und Entwicklung von Maßnahmen - Hohe und realitätsnahe Genauigkeit der Betrachtung unter realen Bedingungen.

Anwendung von Gebäudesimulationen in Architekturwettbewerben Die vereinfachte Gebäudesimulation in Form einer Energiebedarfsprognose kann als Nachweisverfahren bei Wettbewerben gefordert werden (s. Kap. E 2.3). Die Anwendung von Energiebedarfsberechnungen wird z. B. durch den AMEV16 für Architekturwettbewerbe empfohlen. In der Schriftenreihe des AMEV „Energieprognosen bei Architektenwettbewerben“ (2008) sind zu diesem Thema Erfahrungen der Länder zusammengestellt. In NRW müssen im Rahmen von Wettbewerben seit dem Jahr 2002

16 Vgl. Hinweise zum Planen und Bauen von Wärmeversorgungsanlagen für öffentliche Gebäude, S. 2, Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen, 2005

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vergleichende Energiebedarfsberechnungen durchgeführt werden.17 Hierzu wird dem Entwurfsverfasser eine entsprechende Datei18 zur Verfügung gestellt, in die er bestimmte geometrischen Daten der Hüllfläche einträgt, die dann von der Vorprüfung programmgestützt ausgewertet werden. Damit können bereits in einer frühen Planungsphase der künftige Energiebedarf und die Kosten für Heizenergie und Kälte geschätzt werden. Bei der Anwendung dieses Verfahrens ist der Zeit- und Personalaufwand bei der Gesamtplanung des Wettbewerbs zu berücksichtigen. Es kann angemessen sein, wenn die Vertiefung des Kriteriums Energieeffizienz mit einer entsprechenden Bearbeitungstiefe in Form von zweiphasigen Wettbewerbsverfahren oder auch bei nach geschalteten Verhandlungsverfahren vorgesehen ist.

Softwareprogramme für Gebäudesimulationen19 Das Angebot an Simulationssoftware ist sehr groß. Die Produkte sind entweder für eine möglichst breite und vielseitige Anwendung konzipiert oder auf ganz spezielle Aufgabenfelder zugeschnitten. Eine Übersicht über die wichtigsten Programme können der Informationsbroschüre „Gebäude- und Anlagensimulation“ des BINE Informationsdienst (III/1999) entnommen werden. Qualität und Genauigkeit von Simulationsprogrammen Im Rahmen der Entwicklung von Simulationsprogrammen unter dem Dach der internationalen Energieagentur (IEA) wurde festgestellt, dass die nicht vollständige Berücksichtigung von das Raumklima wesentlich beeinflussenden Effekten (z. B. Wärmebrücken, Luftundichtigkeiten) ebenso wie Eingabefehler und falsche Randbedingungen stärkere Auswirkungen auf die Genauigkeit der Vorhersagewerte hat als die Modellgüte des verwendeten Programms. Damit wird deutlich, dass die Berechnung weniger von Qualitätsunterschieden der Simulationsprogramme als vielmehr von falschen Modellparametern beeinflusst wird. Kosten und Zeitlicher Aufwand Für die Gebäude- und Anlagensimulation werden je nach Umfang Angebotspreise zwischen 5.000 und 60.000 Euro genannt. Für einfache Berechnungen, z.B. in Wettbewerben für eine Zone, können ca. zwei Arbeitstage angesetzt werden. Komplexe Berechnungen können dagegen durchaus ca. zwei Wochen beanspruchen.20 Nutzen Der Kosteneinspareffekt durch eine simulationsgestützte Energieberatung hängt stark vom jeweiligen Gebäude ab. In Veröffentlichungen werden Einsparungen von 10 bis 30 % genannt. Hinzu kommen evtl. verringerte Investitions- und Wartungskosten. Zu beachten ist, dass durch geänderte Parameter in der Betriebsphase (z. B. Nutzerverhalten, Anzahl Computer) Bedarfsrechnung und Verbrauch nicht übereinstimmen und geplante Einspareffekte nicht realisiert werden können. E 2.5.3 Geltende Standards für Gebäudesimulationen Hinweise zu Standards können im Anhang „Literatur“ (Kap. E 2.8) entnommen werden.

„Richtlinie zu baulichen und planerischen Vorgaben für Baumaßnahmen des Bundes zur Gewährleistung der thermischen Behaglichkeit im Sommer“ Wichtigstes Ziel des Klimaerlasses ist es, Gesundheit und Behaglichkeit in normalen

17 Vgl. Runderlass Umweltcheck NRW vom 20.08.2002. 18 Beispiel: Erfassungstool K 75 „Datenerfassung Hochbau“ auf Grundlage VDI 2067 Teile 10 u. 11, Solar-Computer GmbH 19 Vgl. „Gebäude- und Anlagensimulation“ BINE Informationsdienst, III/1999 20 Quelle: Herr Kempkes, Fraunhofer Institut für Bauphysik, zum Thema „Gebäudesimulation“, Vortrag am 10.2.2009

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Büroräumen grundsätzlich ohne den Einsatz maschineller Kühlung sicherzustellen und dort, wo eine Kühlung notwendig ist, die erforderlichen Anlagen so zu planen, dass sie mit möglichst wenig fossiler Energie betrieben werden können. Für den sicheren Nachweis dieser Planungsvorgaben soll - nach Prüfung im Einzelfall - bei großen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten mit Kosten über 5 Mio € eine thermische Gebäudesimulation für kritische Gebäudebereiche durchgeführt werden.

Empfehlung Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBS) hat den sog. Klimaerlass aus dem Jahr 2005 durch eine Richtlinie vom 5.12.2008 ersetzt und Ihre Anwendung für die Baumaßnahmen des Bundes verbindlich erlassen. Diese Richtlinie enthält insbesondere Bestimmungen für die Beauftragung und Durchführung einer dynamischen thermischen Gebäudesimulation.

Simulationen als Dienstleistung Simulationsrechnungen setzen einen nicht zu unterschätzenden Aufwand für die Dateneingabe und eine hohe Flexibilität des Planungsteam für die erforderliche „Tiefenschärfe“ der Angaben voraus. Sie sind zeit- und kostenintensiv und mit Personal-, Lizenz- und Rechnerkosten verbunden. Aus diesem Grunde werden von der öffentlichen Hand in verstärktem Maße externe Dienstleister beauftragt. E 2.6 Wirtschaftlichkeit Da die methodische Vorgehensweise für dynamische Wirtschaftlichkeitsberechnungen sowohl für den Gebäudebestand als auch für den Neubaubereich gleichermaßen anwendbar ist, wird dieser Aspekt von der Projektuntergruppe „Gebäudebestand“ (Kap. E 1.3.) in einer gemeinsamen Abhandlung dargestellt.

E 2.7 Neubaustandards E 2.7.1 Verbesserung der Energieeffizienz bei Neubauten Zur Beurteilung der Energieeffizienz von neu zu errichtenden Landeshochbauten bedarf es der umfassenden Betrachtung aller Projektphasen von der Projektierung über die Errichtung und Nutzung bis hin zum Umbau und Rückbau der Gebäude. Die Energieeffizienz eines Gebäudes wird letztlich von der Qualität seiner Nachhaltigkeit bestimmt. Die Wichtung der Nachhaltigkeitsparameter kann dabei in Abhängigkeit zu der jeweiligen Bauaufgabe variieren.

Der überwiegende Teil der Bundesländer hat bereits eigene Vorgaben, Richtlinien oder bauliche Standards zur gezielten Verbesserung der Energieeffizienz neu zu errichtender Landeshochbauten festgelegt bzw. ist dabei, solche festzulegen, die über dem Anforderungsniveau der EnEV liegen.

Zehn Bundesländer führen derzeit Pilotprojekte zur Verbesserung der Energieeffizienz neu zu errichtender Landeshochbauten durch, mit unterschiedlich weit gehenden Anforderungen bis hin zum Passivhausstandard. Ein Teil der Projekte wurde bereits fertig gestellt und befindet sich in der Auswertungsphase.

Grundsätzlich sollten für die energieeffiziente Errichtung von Landeshochbauten die folgenden Vorschläge bedacht werden.

a) Kritische Bewertung der Erforderlichkeit des Baubedarfs Die kritische Prüfung der Erforderlichkeit und der Vollständigkeit des angemeldeten Baubedarfs hat den größten Einfluss auf die Effizienz eines Bauprojekts:

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- Prüfung der Notwendigkeit des angemeldeten Raum- und Flächenbedarfs sowie der Vollständigkeit und Erforderlichkeit der Qualitativen Bedarfsanforderungen,

- Ggf. Prüfung, ob die benötigten Räume auch durch organisatorische Maßnahmen bereitgestellt werden können (gemeinsame Nutzung sowie Erhöhung der temporären Verfügbarkeit vorhandener Räume),

- Ggf. Prüfung, ob der Raumbedarf durch den Umbau bzw. die Erweiterung vorhandener Gebäude wirtschaftlicher gedeckt werden kann als durch einen Neubau.

b) Auswahl energieeffizienter Baugrundstücke Bei der Auswahl von Baugrundstücken ist insbesondere auf die energieeffiziente Verkehrserschließung, insbesondere gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel (Bahn, Bus) und die effiziente Energieversorgung, z.B. Fernwärme, BHKW oder regenerative Energien, zu achten.

c) Festlegung von Planungszielen - Minimierung des Endenergiebedarfs des Neubaus in Abhängigkeit von dessen Nutzung

und unter Wahrung der Anforderungen an dessen Behaglichkeit.

- Vorgabe: energetisches Niveau „Passivhaus“ (siehe E 2.7.2 und Anlage 2 „Passivhausstandard“). Bei Pilotprojekten anzustrebendes energetisches Ziel: „CO2-Neutralität“ oder „Aktivhaus-Qualität“

- Nachhaltige Gebäudekonzeption zur langfristigen Nutzbarkeit, z.B. der Rohbaukonstruktion des Neubaus, ggf. auf der Grundlage von „Lebenszyklusanalysen“.

- Vorgabe der Errichtung des Neubaus als nachhaltiges Gebäude (ggf. Zertifizierung,z.B. mit dem „Deutschen Gütesiegel für Nachhaltiges Bauen - DGNB“ 21). Sicherstellung energieeffizienter Planungen im Rahmen von Realisierungswettbewerben (s. Kap. E 2.3)

22 und Auswahl geeigneter Planer in VOF-Verfahren (s. Kap. E 2.2).

d) Entwurfselemente energieeffizienter Neubauten - Minimierung der Gebäudehüllfläche und Optimierung der Qualität der Gebäudehülle

(ästhetische Anmutung; Dichtigkeit; hohe Wärmedämmung: U-Werte zwischen 0,15 und 0,20 W/m²K; Nutzung zur Energiegewinnung passiv/aktiv; Kostengünstige Reinigung/ Unterhaltung/ Sanierung/ Demontage/ Rückführung in den Stoffkreislauf).

- Bevorzugte Verwendung vorhandener Baustoffe in Ortsnähe.

- Prüfung der Möglichkeiten zur passiven und aktiven Nutzung regenerativer Energiequellen:

o Erdwärme: Erdwärmetauscher/„Luftbrunnen“, d.h. erdverlegte Röhren zur Vortemperierung der Zuluftströme von Lüftungsanlagen, oberflächennahe Geothermie (Erdsonden ca. 100 bis max. 400 m), Flächengeothermie, Tiefengeothermie (Unterstützung Heizzentralen großer Liegenschaften)

o Sonne: Anordnung von Fenstern zur natürlichen Belichtung aller Räume/Verkehrsflächen, Anordnung/Bemessung von Fenstern zur gezielten Nutzung des „Treibhauseffekts“, Einsatz Transparenter Wärmedämmung (TWD) i.V.m.

21 Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V.aus: „Das Deutsche Gütesiegel für Nachhaltiges Bauen“; Copyright DGNB; 2. Auflage 03/2009. 22 Prof. Dr.-Ing. Gerhard Hausladen: „1. Zwischenbericht zum Projekt: Entwicklung eines energetischen und raumklimatischen Planungswerkzeugs für Architekten und Ingenieure in der Konzeptphase bei der Planung von Nichtwohngebäuden sowie Erstellung eines Anforderungs- und Bewertungskatalogs für Architekturwettbewerbe“; Das Projekt wird mit Mitteln der Forschungsinitiative Zukunft Bau des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung gefördert (Az.: Z6-10.08.18.7-0728/II2-F20-07-09).

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massiven Speichermassen, Solarkollektoren zur Warmwasserbereitung, Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung.

o Luft/Wind: Nutzung lokaler Luftströmungen bei Tag u. Nacht (Fallwinde) zur Gebäudekühlung, Windkraftanlagen, Abwärmenutzung bei Lüftungsanlagen.

o Wasser: Nutzung vorhandener Wasservorkommen zur Gebäudeheizung und -kühlung (Bauteiltemperierung) sowie zur Vorhaltung von Löschwasser (Teich), Nutzung des Regenwassers zur Pflege der Grünflächen und ggf. zur Versorgung von Toiletten mit „Grauwasser“ (Zisternen), Anordnung von Wasserflächen zur Lichtlenkung (Reflektion des Sonnenlichts), Regenwasserversickerung (Regenwasserrückhaltung; Grundwasserregeneration), Nutzung der therm. Energie des Wassers mittels Wärmepumpen zur Beheizung, Adiabate Kühlung (Verdunstungskühlung; Kälteerzeugung ausschließlich mit Luft und Wasser)

e) Zentralisierung der Zuständigkeit für die Unterbringung aller Landesbehörden Durch die Zentralisierung der Zuständigkeit für die Unterbringung sämtlicher Landesbehörden, -dienststellen und -einrichtungen in einer Liegenschafts- und Bauverwaltung ergeben sich eine Vielzahl von Synergien bei der Bereitstellung, der Unterhaltung und dem Betrieb der Landesgebäude. E 2.7.2 Energetische Standards Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Standards, also insbesondere das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) sowie die EnEV. In verschiedenen Bundesländern wird derzeit die Vorgabe gemacht, 30% unter dem Niveau der EnEV zu bleiben. Vereinzelt wird auch eine Unterschreitung der EnEV 2007 um 40 oder 50% vorgegeben.

Um für den Energiebedarf von Gebäuden Orientierungswerte und Vergleichsmöglichkeiten zu erhalten, hat sich im Bereich des Wohnungsbaus eine Vielzahl von Begriffen entwickelt, die jeweils einen bestimmten Standard des Energiebedarfs definieren.

Der Begriff „Passivhaus" beschreibt ein Gebäude, das einen solchen festgelegten Energiestandard erfüllt und mit einer bestimmten Anlagentechnik ausgestattet ist, bei der die geringe noch erforderliche Heizwärme über die Lüftungsanlage zugeführt werden kann. Die Berechnungsgröße ist der Energiebedarf des Gebäudes pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und Jahr (Wohngebäude: beheizte Wohnfläche). Die Bezeichnung Passivhaus ist ebenso wie andere Bezeichnungen mit den zugehörigen Energiestandards z. T. geschützt, aber nicht genormt. Es gibt aber allgemein anerkannte Standards.

Zur Orientierung können folgende Kennwerte dienen (s. auch Anlage 2): • Niedrigenergiehaus: Jahresheizwärmebedarf < 70 kWh/ (m²a), Basis EnEV2007 • Passivhaus: Jahresheizwärmebedarf < 15 kWh/ (m²a), das entspricht etwa

1,5 Liter Heizöl pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr, Primärenergiebedarf (inkl. Haushaltsstrom) < 120 kWh/(m²a) für Wohngebäude, kein Grenzwert für Nichtwohngebäude (Der Nachweis erfolgt über das wissenschaftlich und gerichtlich anerkannte und mit Simulations- und Messdaten validierte Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP) des Passivhaus-Instituts Darmstadt.)

• Nullenergiehaus: Im Jahresmittel kein Netto-Energiebezug von außen. Die o.g. Standards sind orientiert am Wohnungsbau. Für Nichtwohngebäude gibt es keine spezifischen festgelegten Werte für Höchstgrenzen des Heiz- oder Primärenergiebedarfs. In der EnEV 2007 ist geregelt, dass der Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs eines zu errichtenden Nichtwohngebäudes einem Referenzgebäude gleicher Geometrie, Nutzung etc. entsprechen muss. Fixe Grenzwerte sind demnach nicht vorgegeben. Es sollten entsprechende Vorgaben gemacht werden, falls vorgesehen ist, bestimmte Energieträger oder Anlagentechnik einzusetzen (z.B. Fernwärme, Geothermie, Photovoltaik).

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Zu beachten ist die Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Nutzungsanforderungen bei Nichtwohngebäuden, wodurch die Festlegung einheitlicher Standards erschwert wird. Das Förderprogramm „Energieoptimierter Neubau“ (EnBau) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie setzt voraus, dass der Jahres-Heizwärmebedarf von 20 kWh/ (m²a) nicht überschritten wird bzw. die Anforderungen der EnEV 2007 um mind. 50% unterschritten werden. Viele Länder und Kommunen haben Leitfäden und Planungshilfen zur energieeffizienten Gebäudeplanung erarbeitet, die im Literaturverzeichnis aufgelistet sind. Hinweis: Die EU-Mitgliedsstaaten müssen gemäß der novellierten Richtlinie zu Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden bis zum 31. Dezember 2018 sicherstellen, dass alle neu gebauten Gebäude so viel Energie erzeugen wie sie gleichzeitig verbrauchen, etwa mittels Sonnenkollektoren oder Wärmepumpen. Schon jetzt sollten die Mitgliedsstaaten nationale Pläne entwickeln, um die Zahl der “Netto-Nullenergiegebäude” zu erhöhen. Zudem sollen die Regierungen festlegen, wie hoch der Anteil der Null-Energiehäuser bei bestehenden Gebäuden für die Jahre 2015 bis 2020 sein soll. Hierbei nehmen vor allem öffentliche Einrichtungen eine Vorreiterrolle ein. (Neufassung der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2002), Beschluss des EU-Parlaments vom 23.4.2009)

Empfehlung Die Festlegung eines Ziel- oder Maximalwertes zu Beginn der Planung ist erforderlich, um eine daran orientierte integrierte Planung durchführen zu können. Für Verwaltungsgebäude sollte ein Primärenergieverbrauch von 100 kWh/ (m²a) für Heizung, Lüftung, Klimatisierung und Allgemeinbeleuchtung angestrebt werden. Für Gebäude mit besonderen Nutzungen ist in Abstimmung mit einem Energieberater unter Berücksichtigung des Verbrauchs durch Arbeitsmittel (s. Kap. E 2.3) eine einzelfallbezogene Festlegung zu treffen.

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E 2.8 Quellen und weiterführende Literatur A Literaturhinweise Vergabeverfahren

A 1. „Leitfaden VOF-Verfahren“, Rudolf Weyland, 02/2008

A 2. „Erlass Thermische Bauphysik“, Oberfinanzdirektion Hannover, 16.2.2009

A 3. „Einführungserlass SiGeKo und Thermische Bauphysik“, BMVBS, 12.2.2009

A 4. „Vertragsmuster Thermische Bauphysik“, RBBau, BMVBS 2009

A 5. „Leistungen nach der EnEV 2007“, AHO-Arbeitskreis EnEV, Nr. 23, 11/2007

A 6. „VOF-Vergabeverfahren bei Leistungen für thermische und hygrische Bauphysik, Bau- und Raumakustik, Brandschutzplanung“, Merkblatt 05 (02/2008), Baukammer Berlin

A 7. „Leistungen für den baulichen Wärmeschutz und den rechnerischen Nachweis“, Merkblatt 02 (03/2006), Baukammer Berlin

A 8. „Zusätzliche Leistungen für die technische Ausrüstung“, Merkblatt 03 (10/2004), Baukammer Berlin

A 9. „Leitfaden für Energiebedarfsausweise im Nichtwohnungsbau“, BMVBS, 12/2007

A 10. „Energieeinsparverordnung und Honorar“, Leitfaden für die Berechung von Leistungen nach der EnEV, Verfasser Dipl.-Ing. Stefan Horschler, Deutsches Architektenblatt 06 und 07 2008

B Literaturhinweise Wettbewerbe

B 1. „Hinweise für umweltschonendes Bauen in der öffentlichen Verwaltung“ (Umweltcheck 2001), Empfehlungen des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV)

B 2. Leitfaden Nachhaltiges Bauen, BMVBS, 2001

B 3. Nachhaltigkeit in der Wettbewerbskalkulation, Stadt Zürich, in „BAU & ARCHITEKTUR, Dezember 2007

B 4. „Mit Energie in neue Wettbewerbe“, Bundesbaublatt 2, 2002

B 5. „Energieprognosen bei Architektenwettbewerben“, Verf. Jürgen Hardkop, AMEV Erfahrungsaustausch 2008, www.amev-online.de.

B 6. „Baukultur versus Technik?“, Wege zu energieeffizienten Gebäuden, Energieprognosen bei Wettbewerben, 121/2005, Ministerium für Bauen und Verkehr, Nordrhein-Westfalen

C Literaturhinweise Organisatorische Maßnahmen der Bauverwaltungen

C 1. Pflichtenheft „Energieeffizienz für NÖ Landesgebäude“, Energetische und ökologische Anforderungen für die Planung und Errichtung sowie Betrieb und Instandhaltung, 12/2007

C 2. „Richtlinie Energieeffizientes Bauen und Sanieren“ Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Rheinland-Pfalz (LBB), 11/2007

C 3. „Konzept zur energetischen Sanierung und zum Einsatz erneuerbarer Energien bei landeseigenen Liegenschaften“, Strategie und Handlungsleitlinien, Baden-Württemberg

C 4. Leistungskatalog Gebäudebewirtschaftung 2009, Abschnitt K5

C 5. „Energiemanagement“, Anlage 1 zum Rahmenbewirtschaftungsvertrag, Gebäudemanagement Schleswig-Holstein

C 6. „Energiebericht für die landesgenutzten Liegenschaften in Schleswig-Holstein“, zukünftige Entwicklung und Handlungsfelder, Gebäudemanagement Schleswig-Holstein, 03/2007

C 7. „Hinweise zur wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sparsamen Verwendung von Energie und Wasser in öffentlichen Gebäuden“, Energie 2000, Empfehlungen des

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Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV)

D Literaturhinweise Gebäudesimulation

D 1. „Richtlinie zu baulichen und planerischen Vorgaben für Baumaßnahmen des Bundes zur Gewährleistung der thermischen Behaglichkeit im Sommer“, Erlass 12.2.2009, BMVBS, Berlin

D 2. „Energieeinsparung contra Behaglichkeit“, Heft 121, Hrsg.: BMVBS/BBR, Bonn 2007

D 3. „Gebäude- und Anlagensimulation“, BINE Informationsdienst, III/1999

D 4. „Planungshilfe energiesparendes Bauen“, Kapitel 2, Argebau, Aachen 2003

D 5. „Energieausweis nach DIN V 18599 und mittels Gebäudesimulation“, Bauphysik Heft 30, 3/2008

D 6. „Hinweise zum Planen und Bauen von Wärmeversorgungsanlagen für öffentliche Gebäude“, Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV), 2005

D 7. Runderlass Umweltcheck NRW, 20.08.2002

D 8. DIN 4108-2. Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden, Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz, 07/2003

D 9. Arbeitsstätten-Richtlinie zur Arbeitsstättenverordnung, ASR 6-1

D 10. VDI 2067 Blatt 10. Wirtschaftlichkeit gebäudetechnischer Anlagen - Energiebedarf beheizter und klimatisierter Gebäude,1998

D 11. VDI 2067 Blatt 11. Wirtschaftlichkeit gebäudetechnischer Anlagen - Rechenverfahren zum Energiebedarf beheizter und klimatisierter Gebäude

D 12. VDI 6020 Blatt 1. Anforderungen an Rechenverfahren zur Gebäude- und Anlagensimulation - Gebäudesimulation, 05/2001

D 13. DIN 18960.Nutzungskostenvorgabe nach Zielkosten, Förderung von frühzeitigen Alternativüberlegungen in der Planung, 03/2008

D 14. EN 15252. Eingangsparameter für das Raumklima zur Auslegung und Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden - Raumluftqualität, Temperatur, Licht u. Akustik, 08/2007

E Literaturhinweise Neubaustandards

E 1. „Energiekonzepte“, Prof. Dr.-Ing. Gerhard Hausladen, DBZ 1-2009

E 2. „Das Deutsche Gütesiegel für Nachhaltiges Bauen“, Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V., Copyright DGNB, 2. Auflage, 03/2009

E 3. „Was bedeutet „Platin? Zur Entwicklung von Nachhaltigkeitsbewertungsverfahren“, Prof. Dr.-Ing. habil. Dr. h. c. mult. Dr. E. h. mult. Karl Gertis u.a., Bauphysik 30, Heft 4, Seite 244-256; 2008

E 4. „Hinweise für umweltschonendes Bauen in der öffentlichen Verwaltung“,Umweltcheck 2001, Empfehlungen des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV)

E 5. Pflichtenheft „Energieeffizienz für NÖ Landesgebäude“, Energetische und ökologische Anforderungen für die Planung und Errichtung sowie Betrieb und Instandhaltung, 12/2007

E 6. „Richtlinie Energieeffizientes Bauen und Sanieren“ Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Rheinland-Pfalz (LBB), 11/2007

E 7. Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2009, Stadt Frankfurt am Main

E 8. „Effiziente Energienutzung in Bürogebäuden“, Planungsleitfaden, Bayerisches Landesamt für Umwelt, 07/2008

E 9. „Konzept zur energetischen Sanierung und zum Einsatz erneuerbarer Energien bei landeseigenen Liegenschaften“, Strategie und Handlungsleitlinien, Baden-Württemberg

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E 2.9 Anlagen E 2.9.1 Anlage 1: Textbausteine in der Wettbewerbsauslobung Zusammenstellung aus Veröffentlichungstexten im Hinblick auf Energieeffizienz: Beurteilungskriterium:

- Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit oder - Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit

zu erfüllende Anforderungen an die energieeffiziente Planung:

- Geringer Grad der Grundstücksüberbauung und Flächenversiegelung - Günstige städtebauliche Disposition, (Lage, Erschließung, Verschattung) - Kompakte Gebäudeform, optimierte Gebäudeausrichtung, Optimierung der Flächenwerte und

des Fensterflächenanteils - Potential der Nutzung regenerativer Energien - natürliche Belüftung - natürliche Kühlung - Umfassende Tageslichtnutzung - Effizienter Sonnenschutz - Festgelegter Energiestandard (siehe Punkt E 2.7), z.B.: Reduzierung der Anforderungen der

EnEV 2009 um 30% und des Transmissionswärmetransferkoeffizienten um 15% - Ausgabe eines Formblattes (Excel-Arbeitsblatt) oder Programmtools (z.B. Solar Computer) zur

Datenerfassung zur Berechnung der Energieeffizienz - ggf. erst in der zweiten Phase. E 2.9.2 Anlage 2: Energiestandards Standards für den baulichen Wärmeschutz und die Gebäudetechnik: EnEV 2009 Mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) werden Gebäude gegenüber der alten Regelung (EnEV 2007) um durchschnittlich 30 Prozent sparsamer im Energiebedarf sein müssen. Die Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf von Neubauten wird durchschnittlich um 30 % gesenkt und der bauliche Wärmeschutz muss um durchschnittlich 15 % verbessert werden. Bei größeren baulichen Änderungen an der Gebäudehülle (z.B. Dach, Fassade, Fenster) werden die Anforderungen an diese Bauteile um durchschnittlich 30 % verstärkt. Verschärfung der jeweils gültigen EnEV (z.B. - 50%) In einigen Bundesländern sind für die landeseigenen Gebäude verschärfte energetische Anforderungen, die sich in einem prozentualen Abschlag von dem jeweils aktuellen Stand der gesetzlichen Vorschriften (EnEV / DIN V 18599) äußern, vorgeschrieben. Niedrigenergiehausstandard (EnEV - 30%) Als Niedrigenergiehaus wird ein Gebäude bezeichnet, wenn es die jeweils geltenden gesetzlichen energetischen Anforderungen um mind. 25 % unterschreitet. Es existieren verschiedene Standards und es handelt sich nicht um einen geschützten Begriff. Kriterien: Transmissionswärmeverlust - 30 % unter gültiger EnEV Jahresheizwärmebedarf ≤ 70 kWh/m²a (Basis EnEV2007) KfW-Effizienzhaus 70 (entspricht etwa dem ehem. KfW 60–Standard) Transmissionswärmeverlust max. 70 % der nach EnEV 2007 zulässigen Werte Jahres-Primärenergiebedarf max. 70 % der nach EnEV 2007 zulässigen Werte Jahres-Primärenergiebedarf max. 60 kWh pro m2a KfW-Effizienzhaus 55 (entspricht etwa dem ehem. KfW 40–Standard) Transmissionswärmeverlust max. 55 % der nach EnEV 2007 zulässigen Werte Jahres-Primärenergiebedarf max. 55 % der nach EnEV 2007 zulässigen Werte, max. 40 kWh/m2a 3-Liter- Haus Hier wird der Heizöl-Bedarf definiert. Eine konkrete und plakative Bezeichnung für ein Gebäude, das mit drei Litern Heizöl/ m²a beheizt werden kann; üblicherweise wird dabei als Bilanzgrenze der Heizwärmebedarf gesehen. Oft wird für Niedrigenergiehäuser als 3-Liter-Haus geworben, dieser Wert ist aber nur mit sorgfältiger Planung und umfangreichen Maßnahmen zu erreichen. Kriterien:

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Jahresheizwärmebedarf ≤ 30 kWh/ m²a Primärenergiebedarf keine Anforderungen Passivhausstandard Das Passivhaus ist ein Gebäude, dessen Heizwärmebedarf so gering ist, dass auf ein herkömmliches Heizwärmeverteilsystem verzichtet werden kann, da die Wärme über die ohnehin erforderliche Zuluft zugeführt werden kann. Im Vergleich zu einem nach EnEV 2007 gebauten Gebäude verbraucht das Passivhaus ca. 80 % weniger Heizenergie. Passivhauskriterien, bezogen auf den Neubau von Nicht-Wohngebäuden:23 Jahresheizwärmebedarf≤ 15 kWh/ m²a (Grenzwert wird in der Regel vom Wohnungsbau übernommen) Luftdichtigkeit n50 ≤ 0,60/h Primärenergiebedarf keine nutzungsspezifischen Grenzwerte, für Verwaltungsgebäude und

Schulen wird in der Regel auch der Grenzwert für Wohngebäude (120 kWh/m2a) angewendet.

U-Werte Außenhülle: ≤ 0,15 W/m²a U-Werte Fenster: ≤ 0,80 W/m²a Zusätzliche Nachweise: z. B. Lüftungsanlage: Nachweis Wärmebereitstellungsgrad > 75% und Strombedarf Ventilatoren < 0,45 W/(m3/h), ggf. Planung und Auslegung von passiven Kühlsystemen, Beleuchtungsplanung, sonstige Verbraucher und deren Strombedarf. Energiebilanzierungsnachweis über „Passivhaus-Projektierungspaket“ (PHPP; auf Excel basierendes Programm, evtl. qualitätssichernde Zertifizierung und Begleitung durch das Passivhaus-Institut oder durch qualifizierte Planer und Ingenieurbüros. Bei von Büronutzung und Schulnutzung abweichenden Nutzungsprofilen besteht allerdings noch Unsicherheit in der Definition des Zielwertes „Primärenergiebedarf“, da hier der Zielwert von 120 kWh/m2 a aus dem Wohnungsbau nicht ohne weiteres übernommen werden kann.) CO2-Neutralität bzw. Null-CO2-Haus Durch die Verwendung fossiler Brennstoffe bei der Wärme- und Stromversorgung eines Hauses entstehen CO2-Emissionen. Ein Nullemissionsgebäude dagegen ist in der Jahresbilanz CO2-neutral. Bei diesem Konzept wird der Energiebedarf zur Konditionierung (Heizung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung) vollständig durch regenerative Energiegewinne kompensiert. CO2-neutral in der Jahresbilanz bedeutet, dass am Jahresende die Energieerzeugung dem Energieverbrauch entspricht. In einem Nullemissionshaus können verschiedene regenerative Energietechniken zum Einsatz kommen. Eine häufige Form ist die Verwendung von Wärmepumpen in Kombination mit netzgekoppelten Photovoltaikanlagen. Zusätzlich werden spezielle Wärmedämmungen sowie individuelle Lüftungskonzepte eingesetzt. Die Beheizung des Gebäudes erfolgt oft auch über Fernwärme ohne fossile Energieträger. Nullheizenergiehaus Ein Nullheizenergiehaus ist ein Gebäude, dessen Jahresheizwärmebedarf in einem durchschnittlichen Jahr definitionsgemäß „Null“ ist. Das Null-Heizenergie-Haus benötigt keine von außen zugeführte Energie zum Heizen. Möglich ist dies in unserem Klima nur durch aktive Systeme (sehr große Solaranlage, eventuell mit Saisonspeicher). Es werden auch große Photovoltaikanlagen installiert, die soviel Strom ins Netz zurückspeist, wie die zur Beheizung verwendete Wärmepumpe benötigt. Da die Photovoltaikanlage den Strom jedoch im Sommer einspeist und die Wärmepumpe den Strom im Winter benötigt (erhöhte Aufbringung mit fossilen Energieträgern), ist dieses Konzept nicht klimaneutral. Das Passivhaus kann durch zusätzliche Maßnahmen zu einem "Nullheizenergiehaus" weiterentwickelt werden. Erfahrungsgemäß wird die fortgesetzte Energieeinsparung mit zunehmend verbesserten Standards immer aufwendiger. So ist es vergleichsweise einfach, ausgehend von einem gewöhnlichen Neubau (Heizenergiebedarf: 100 kWh/(m²a) den Niedrigenergiestandard mit 70 kWh/(m²a) zu erreichen. Die Einsparung der nächsten 55 kWh/(m2a) zum Passivhaus fällt schon schwerer, ist aber gleichfalls noch mit traditionellen Mitteln möglich. Die letzten 15 kWh/(m²a) erfordern jedoch einiges an Aufwand, der derzeit wirtschaftlich noch nicht zu vertreten ist und dessen ökologische Bedeutung zu hinterfragen ist. 24 23 Quelle: Zertifizierung als „Qualitätsgeprüftes Passivhaus“- Ergänzung für Gebäude im Nichtwohnungsbau, Passivhaus-Institut 24 http://www.passivhaustagung.de/Passivhaus_D/Aufsatz_Passivhaus_1997.htm

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Nullenergiehaus Das Nullenergiehaus ist ein Energiestandard für Gebäude, die rechnerisch in der jährlichen Bilanz keine externe Energie (Elektrizität, Gas, Öl) beziehen. Es handelt sich bei Null- oder Plusenergiehäusern daher in der Regel um Passivhäuser mit Solarstromanlage. Über die Solarstromanlage wird über das Jahr verteilt genauso viel bzw. mehr Energie produziert, als an Strom und Wärmeenergie gebraucht wird. Der Solarstrom wird in das öffentliche Netz eingespeist und bei Bedarf wird Strom aus dem Netz gezogen, so dass die Jahresbilanz ausgeglichen bzw. positiv ist. Nicht berücksichtigt wird dabei die Energie, die zur Erstellung des Hauses benötigt wird. Plusenergiehaus Das Plusenergiehaus®25 verfolgt ein dreifaches Ziel: 100 Prozent regenerative Energieversorgung, emissionsfreier Betrieb und positive Energiebilanz. Um seine positive Energiebilanz im Jahresmittel zu erreichen, zieht das Haus den aktiven und passiven Nutzen aus der Sonnenenergie in Form von Photovoltaik-Paneelen auf dem Dach (Dach-Solaranlage) und Solarthermieanlagen für die Brauchwassererwärmung. Das Plusenergiehaus produziert somit mehr Energie als es verbraucht. Das Haus verbraucht nur theoretisch keine Energie, da die Photovoltaik-Anlage Strom erzeugt und ins öffentliche Netz einspeist. Plusenergiehäuser werden generell südseitig gebaut. Es werden noch mehr Fensterverglasungen als beim Passivhaus eingesetzt, damit die Sonnenenergie passiv zur Raumerwärmung genutzt werden kann. Eine bedeutende Rolle spielt auch die kontrollierte Lüftungsanlage, welche vom erzeugten Strom betrieben und die warme Luft gleichmäßig im Haus verteilt. Dazu kommt die Auswahl wohngesunder Baustoffe. Energieautarkes Haus Das energieautarke Haus verfügt über keinen Anschluss an die öffentlichen Versorgungsnetze, so dass die gesamte benötigte Energie selbst gewonnen und so gespeichert werden muss, dass sie zum Zeitpunkt des Bedarfs verfügbar ist. In angeschlossenen Gebieten sind energieautarke Häuser unökonomisch und nur zu Forschungszwecken sinnvoll.

25 http://www.plusenergiehaus.de/, Das Plusenergiehaus wurde von seinem Urvater, dem deutschen Architekten Rolf Disch, markenrechtlich geschützt. Dieser realisierte im Jahr 2000 unter anderem auch in Freiburg die erste, 100 % CO2-neutrale Solarsiedlung mit 50 Plusenergiehäusern. http://www.energiesparhaus-energiesparhaus.de/plusenergiehaus.html

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E 3 Nutzerverhalten E 3.1 Projektaufgabe

Aufgabe bei dem engen Thema Nutzerverhalten waren drei Kriterien, die näher untersucht werden sollten. Diese inhaltlichen Schwerpunkte waren wie folgt definiert:

- Energieeinsparpotentiale durch angepasstes Nutzerverhalten - Maßnahmen zur Beeinflussung des Nutzerverhaltens - Wer ist zuständig für die Beeinflussung des Nutzerverhaltens?

E 3.1.1 Projektumfang Im Teilprojekt "Nutzerverhalten" soll die Vielschichtigkeit der Verantwortlichkeiten bei der Nutzung von staatlichen Gebäuden aufgezeigt werden.

E 3.1.2 Grundsätzliches Dem Nutzerverhalten kommt eine zentrale Bedeutung bei der Senkung des Energie- und Resourcenverbrauchs zu. Der Erfolg aller technischen Maßnahmen hängt in hohem Maße vom Verhalten der Nutzer eines Gebäudes ab. Hierbei geht es nicht um technische Fachfragen. Im Vordergrund stehen

- organisatorische und - psychologische Fragen.

Energiesparendes Nutzerverhalten bedeutet, Verschwendung vermeiden und die zur Verfügung stehenden Energie rationeller und effektiver nutzen. Die dazu notwendigen Maßnahmen können bei Einbeziehung aller Beteiligter ohne größere Investitionen umgesetzt werden. Für den staatlichen Bereich ergeben sich dabei folgende elementare Fragen: Wie ist (wird) das Gebäudemanagement hinsichtlich

- technischem Gebäudemanagement - energetischem Management - Flächenmanagement

organisiert? Die Analyse des Ist-Zustandes ergibt ein heterogenes Bild in der Bewirtschaftung der Gebäude. An dem Prozess Bau, Bauunterhalt und Betrieb sind unterschiedlich viele Beteilige in den Ländern eingebunden. Nicht immer ergibt sich für den Nutzer eine optimale Betreuung aus einer Hand, da eine Vielzahl von zu beachtenden Handlungssträngen eine sinnvolle Bewirtschaftung eines staatlichen Gebäudes oft erschwert. Viele Bemühungen in den einzelnen Ländern sind zu erkennen, eine einheitliche Betrachtung und Linie jedoch fehlt.

An der Schnittstelle zur Arbeit der Bauverwaltung ergeben sich vielfach Reibungsverluste in punkto Informationsfluss und aufgrund der verschiedenen Interessenslagen. Mehrere Studien und Untersuchungen haben ergeben, dass bei bewusstem und intelligentem Umgang mit Energie durch Mitarbeiter/- innen bis zu 20 % Energiekosten eingespart werden können. Die zentrale Frage dabei ist nur, wie das Verhalten der Mitarbeiter positiv beeinflusst werden kann, und wer für diese Aufgabe zuständig ist. Die Höhe des zu erreichenden Einsparpotentials hängt vom bisherigen Nutzerverhalten, vom Gebäude sowie dessen energetischem Zustand ab. Dieses Einsparpotential ist mit nicht oder geringinvestiven Maßnahmen ohne Komforteinbußen für die Nutzer erschließbar. Einen wesentlichen Anteil beim Umgang mit den Ressourcen hat dabei das örtliche Betriebs- bzw. Hausmeisterpersonal. Der Einfluss der Nutzer ist jedoch genau so wichtig und nicht zu

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vernachlässigen. In Liegenschaften ohne festes Betriebspersonal ist deren Einfluss elementar. Bei der Erfüllung der Vielzahl der staatlichen Aufgaben ist ein vielschichtiger Gebäudebestand vorhanden. Entsprechend unterschiedlich sind auch die Nutzer der öffentlichen Gebäude. Auch die Nutzungszeiten sind sehr vielfältig. Neben regelmäßigen Gebäudenutzern wie Verwaltungsmitarbeitern, Soldaten, Studenten, Schülern, Polizisten gibt es auch temporäre Nutzer, wie z.B. Besucher von Museen oder Theatern, Sportvereine in Sporthallen etc., die erheblichen Einfluss auf den Energie- und Ressourcenverbrauch haben.

E 3.2 Energieeinsparpotentiale durch angepasstes Nutzerverhalten Folgende Elemente sind dabei von Bedeutung und ein wesentlicher Schritt zur nutzerbedingten Energieeinsparung:

E 3.2.1 Flächenmanagement Die Flächenminimierung ist ein erster und wesentlicher Schritt. Das Flächenmanagement liegt schwerpunktmäßig auf der Seite der nutzenden Verwaltung, wie z.B. den Hochschulen. Ein effektiver Umgang mit Flächen ist anzustreben. Eine enge Kommunikation und Rückkopplung mit der das Energiemanagement zu vertretende Organisationseinheit ist notwendig.

E 3.2.2 Verbrauchs und Kostencontrolling Des Verbrauchs- und Kostencontrolling wird in den Ländern unterschiedlich gehandhabt. Die Datenerfassung der Verbräuche findet sowohl bei den nutzenden Verwaltungen selbst, als auch bei den Bau- und Liegenschaftsverwaltungen statt. Ein Vergleich untereinander und eine Rückkopplung mit den Nutzern direkt findet in vielen Fällen nicht statt. Der einzelne Nutzer hat oft keine Rückmeldung, in wieweit seine eigenen Sparbemühungen erfolgreich waren. Ein enger Daten und Informationsaustausch ist notwendig E 3.2.3 Beratung/ Schulung/ Information der Nutzer / Mitarbeiter hinsichtlich optimierter Betriebsweise der betriebstechnischen Anlagen Bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen sind auf Grund der jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben (EnEV) projektbezogene Sollkennwerte zu Beginn der Planung als einzuhaltende Grenzwerte festzulegen. Nach Übergabe der Anlagen an die Nutzer / Nutzende Verwaltung ist innerhalb der ersten 24 Monate eine Erstkontrolle der Leistungs- und Verbrauchswerte sinnvoll. Dies schließt einen Soll – Ist Vergleich mit den Zielwerten der Planung ein. Ein sorgfältiges Überwachen und Beobachten der Anlagen (Monitoring) ergänzt diesen Prozess, um eine optimale Anpassung der Anlagen an die realen Betriebsverhältnisse zu gewährleisten. Diese Prozesse erfolgen in der Regel innerhalb der Leistungsphase 9 der HOAI . Diese Aufgaben können: - mit eigenem technischem Personal

- durch Beauftragung der beteiligten Planungsbüros mit Besonderen Leistungen oder - durch Beauftragung geeigneter Dritter erledigt werden.

Dabei ist das Personal der nutzenden Verwaltung intensiv einzubinden.

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E 3.2.4 Beratung/ Schulung/ Information der Mitarbeiter der nutzenden Verwaltung hinsichtlich eines energieoptimierten Verhaltens Im Betrieb sind die nutzenden Verwaltungen durch eine enge Betriebsüberwachung im Bestand zu begleiten. Durch die Einrichtung geeigneter Messstellen ist eine flächendeckende Erhebung der Daten für eine durchgängige Betriebsüberwachung zu gewährleisten. Mittels routinemäßig durchgeführter Begehungen sind die Anlagen zu begutachten und bei Abweichungen der Istwerte von den Sollwerten diese wenn möglich zu korrigieren und durch Optimierung zu verbessern. Diese von der Bauverwaltung durchgeführten Begehungen können durch Nutzerschulungen und entsprechendes Schulungsmaterial ergänzt werden. Ist in Einzelfällen geeignetes Betriebspersonal beim Nutzer vorhanden, sind eine enge Zusammenarbeit und ein wechselseitiger, guter Informationsfluss erforderlich. Falls die Landesbauverwaltungen aus Kapazitätsgründen nicht in der Lage sind, diese Aufgaben zu übernehmen, ist die Fremdvergabe der Betriebsüberwachung an geeignete Dienstleistungsfirmen ein möglicher Weg, alle Einsparmöglichkeiten auszuschöpfen. Die jeweiligen Begehungen mit den sich anschließenden Untersuchungen sollen sich nicht nur auf die verbrauchsbedingten Kosten beschränken, sondern auch sonstige Betriebskosten einbeziehen. E 3.3 Maßnahmen zur Beeinflussung des Nutzerverhaltens

Die allgemeine Nutzerinformation über die Kosten sowie die auch wichtige Information über den Energie- und Resourcenverbrauch bilden einen wichtigen Baustein im technischen Gebäudemanagement. Eine zentrale Bewirtschaftung der Betriebskosten mit Weiterverrechnung der Kosten an die Nutzer bündelt die Vorteile beispielsweise von zentraler Beschaffung und einem geschärften Nutzerbewusstsein über die von ihm verursachten Kosten. Durch ein verstärktes Energiecontrolling kann auch die Höhe der energetisch bedingten Betriebskosten haushaltstechnisch fundierter hinterfragt werden.

Die enge Einbindung der Geschäftsführung oder Behördenleitung des jeweiligen Nutzers ist eine wichtige Voraussetzung für die Nutzerbeteiligung und -motivation.

Pro Gebäude oder Liegenschaft sollte ein Energiebeauftragter als Ansprechpartner für Energiefragen aus dem Nutzerkreis benannt werden. Durch geeignete Maßnahmen, oder durch eigens ins Leben gerufene Projekte, können und sollen die Nutzer und staatlichen Bediensteten motiviert werden, intensiv an der Senkung des Energieverbrauches mitzuwirken. Zugeschnittene Aktionsprogramme können diesen Prozess unterstützen.

Hierzu gibt es viele Möglichkeiten, mit einfachen Mitteln die Nutzermotivation zu fördern: Energiespartipps, Verleih von Messgeräten, etc. Dennoch ist die Regel, dass das persönliche Einsparverhalten im privaten Bereich konsequenter gelebt wird als am Arbeitsplatz oder in Öffentlichen Bereichen. Das liegt einfach daran, dass die Gebäudenutzer die anfallenden Energiekosten häufig nicht selbst zu bezahlen haben. Je nach Nutzergruppe können über die einfachen Mittel hinausgehenden Methoden und Einsparprojekte entwickelt werden, die zum Energiesparen motivieren und die Nutzer ansprechen. Grundlage ist immer die Ermittlung eines Referenzverbrauchs eine Gebäudes. Je nach Art der Liegenschaft und den spezifischen Nutzern haben sich zum Beispiel diverse Anreizmodelle bewährt. Möglich sind dabei z. B. Prämienzahlungen an hausverwaltende Dienststellen, wie bei Win-Win oder fifty-fifty-Modellen oder einmaligen Bonusleistungen

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und/oder Urkunden im Rahmen von Ideenwettbewerben sowie der Verleihung von Energiesparpreisen für realisierte Einsparungen. Schulungen der nutzenden Verwaltungen/Hausmeistern und die konsequente Umsetzung von Energiesparprogrammen unterstützen die Bemühungen der einzelnen Bediensteten.

E 3.4 Wer ist zuständig für die Beeinflussung des Nutzerverhaltens?

Im Staatlichen Bereich, auf Länderebene, besteht hier ein großer Handlungsbedarf. Aus den Gründen, die oben genannt wurden, müssen hier alle Anstrengungen unternommen werden, die nutzenden Verwaltungen in diesem Bereich stärker in die Verantwortung zu nehmen, oder aber in effektiverer Weise zu organisieren. Dabei ist auch eine zentrale Frage, wie und durch wen die haushaltsmäßige Bewirtschaftung der Betriebskosten erfolgt.

In den Ländern sind die nutzenden Verwaltungen in Ihren Liegenschaften grundsätzlich selbst zuständig für den Betrieb der technischen Anlagen. Im besten Falle erhalten Sie von den Staatlichen Bau-und Liegenschaftsämtern eine Unterstützung, die Verantwortung für den Betrieb bleibt aber in ihrer Hand.

Eine immer notwendigere Rückkopplung zum technischen Gebäudemanagement der Bauverwaltung, welche zwingend notwendig ist, findet oft nicht in dem notwendigen Umfang statt.

In der Regel werden bis heute in allen Ländern die Einsparungen, die auf Grund eines geänderten Nutzerverhaltens erreicht werden, nicht in den Nutzerhaushalt übertragen.

Diese Handlungsfelder sind nur durch organisatorische Maßnahmen erfolgreich umzusetzen. Je weniger Organisationseinheiten mit diesem zukunftsträchtigen Arbeitsfeld konfrontiert sind, um so effizienter werden die Einsparbemühungen sein, und um so größer sind die auszuschöpfenden Potentiale im Bereich des Nutzerverhaltens.

Empfehlung: Das Thema Energieeffizienz ist ein Dauerthema und bedarf einer dauerhaften Institution. Ohne „Kümmerer“, sprich Objektverantwortliche, die dieses Thema ganzheitlich betrachten, werden hier keine Fortschritte zu erzielen sein. Eindeutige Ziele, Offenheit und Transparenz sind die Grundlage einer erfolgreichen Organisation. Nichts motiviert und spornt Mitarbeiter mehr zum sportlichen Wettbewerb und erfolgreichen Energiesparen an, als klare Ziele und die Differenz zwischen Soll und Ist vor den Augen.

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E 3.5 Quellen und weiterführende Literatur

(1) Klimaschutzinitiative des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit; www.bmu.de/klimaschutzinitiative/aktuell/41708.php (2) Hinweis für Gebäudenutzer der Stadt Frankfurt; www.stadt-frankfurt.de/energiemanagement/pdf/Hinweise-fuer-Gebaeudenutzer.pdf; Seminarprogramm der Stadt Frankfurt; www.stadt-frankfurt.de/energiemanagement/seb/intro.htm (3) Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung; Endbericht über die Auswertung der Budget- und Anreizsysteme zur Energieeinsparung an hessischen Schulen; Bearbeiter: ifeu-Institut Heidelberg; November 2004; www.ifeu.org/index.php?bereich=bil&seite=hessepraemien

(4) Unabhängiges Institut für Umweltfragen e.V. (UfU e.V.); Bundesweite Studie zum Thema „Einsparprojekte an Schulen“; Berlin im März 2003; www.ufu.de/fifty-fifty/fifty-fifty- downloads.html (5) Energieeinsparprojekte der Landeshauptstadt Hannover;

www.hannover.de/de/umwelt_bauen/energie/leitstelle_energie_klimaschutz/energie_klima_ihh/ene_schu.html

(6) Energiespar-Projekt an Schulen der Stadt Frankfurt; www.umweltlernen- frankfurt.de/Energie/Projekt.htm und www.stadt- frankfurt.de/energiemanagement/xls/Erfolgsbeteiligung-Praemien.xls (7) Energiesparprogram KEiM (Keep Energy in Mind) der Stadt Nürnberg; www.keim-

nuernberg.de (8) E-Team-Projekt an Schulen der Stadt Heidelberg;

www.heidelberg.de/servlet/PB/menu/1101140/index. html

(9) Leitfaden Nachhaltiges Bauen des BmVBW vom Januar 2001 (10) AMEV-Hinweise zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung von Energie und Wasser in öffentlichen Gebäuden – Energie 2000 – (11) Pflichtenheft „Energieeffizienz“ für NÖ Landesgebäude, Ausgabe Dezember 2007 (12) Energiebericht für die landesgenutzten Liegenschaften in Schleswig-Holstein, März 2007 (13) Evaluationsbericht des Projektes „Energiepartnerschaft“ in Kooperation mit der Klimaschutz- und Energieagentur Baden Württemberg

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F Mitglieder der Projektgruppe Projektleitung Ingo Roll Niedersächsisches Finanzministerium Unterarbeitsgruppe Gebäudebestand Jürgen Fischer Oberfinanzdirektion Hannover Stefan Großhans Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Rheinland-Pfalz Christiane Kamprath Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin Tatjana Keusgen Finanzministerium Baden-Württemberg Dirk Markfort Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Theresia Rosenbusch Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium

des Innern Falko von Strauss Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa, Bremen Unterarbeitsgruppe Neubau Peter Eichler Hessisches Baumanagement Ralf Gauda Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein Stefan Haub Hessisches Ministerium der Finanzen Stefanie Kiegeland Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg Thomas Schilling Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz Unterarbeitsgruppe Nutzerverhalten Tilman Ritter Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium

des Innern