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Projektgruppe 2: KiTa Lohberg Seite 1 PROJEKTMAPPE Ehem. Zeche Lohberg Neunutzung der historischen Heizzentrale der Zeche Lohberg 1/2 Ein Projekt im Rahmen von denkmal aktiv – Kulturerbe macht Schule, Schulprogramm der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Ein Projekt im Themenfeld Historische Industriebauten der Energie- und Versorgungswirtschaft des BUND Fachschule für Technik, Fachrichtung Bautechnik des Hans-Sachs-Berufskollegs der Stadt Oberhausen

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Projektgruppe 2: KiTa Lohberg

Seite 1

PROJEKTMAPPE

Ehem. Zeche Lohberg

Neunutzung der historischen

Heizzentrale der Zeche Lohberg 1/2

Ein Projekt im Rahmen von

denkmal aktiv – Kulturerbe macht Schule,

Schulprogramm der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.

Ein Projekt im Themenfeld

Historische Industriebauten der Energie- und Versorgungswirtschaft des BUND

Fachschule für Technik, Fachrichtung Bautechnik

des

Hans-Sachs-Berufskollegs der Stadt Oberhausen

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Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung ................................................................................................................................. 3

1.1 Vorwort.............................................................................................................................. 4

1.2 Gruppenvorstellung ........................................................................................................... 5

1.3 Projektbeschreibung.......................................................................................................... 6

1.4 Standortbeschreibung ....................................................................................................... 7

2 Leistungsphase Ⅰ nach HOAI (Grundlagenermittlung) ............................................................... 9

2.1 Grundstücksbeschreibung, Lage, Daten ............................................................................ 9

2.2 Bestandsermittlung ......................................................................................................... 10

2.2.1 Baugrund ................................................................................................................. 11

2.2.2 Bestandsgebäude .................................................................................................... 12

2.2.3 Bestandsflächenermittlung ....................................................................................... 13

2.3 Wünsche des Bauherrn bzw. des Betreibers ................................................................... 13

2.3.1 Gebäudespezifische Wünsche ................................................................................. 15

2.3.2 Kita Anforderungen / Ausstattung ............................................................................. 15

2.4 Bauplanungsrechtliche Grundlagen ................................................................................. 15

2.4.1 Baugesetzbuch (BauGB) .......................................................................................... 17

2.4.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ......................................................................... 20

2.5 Bauleitplanung ................................................................................................................ 22

2.6 Denkmalschutz ................................................................................................................ 23

2.7 Raumprogramm .............................................................................................................. 24

2.8 Raumprogramm Empfehlungen ...................................................................................... 25

2.9 Raumfunktionsprogramm ................................................................................................ 26

3 Leistungsphase Ⅱ nach HOAI (Vorplanung)............................................................................ 27

3.1 Vorentwürfe mit Anbau .................................................................................................... 27

3.2 Vorentwurf Bunse-Wolz ................................................................................................... 28

3.3 Vorentwurf Frank Kafka ................................................................................................... 29

3.4 Vorentwurf Kevin Laschke ............................................................................................... 30

3.5 Vorentwurf Jürgen Lemke ............................................................................................... 31

3.6 Problemanalyse .............................................................................................................. 32

3.7 Entwürfe .......................................................................................................................... 33

3.8 Bestandssanierung ......................................................................................................... 34

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3.8.1 Bestandssanierung Kellerwandunterfangung ........................................................... 34

3.8.2 Bestandssanierung Kellerwandsanierung ................................................................. 36

3.8.3 Bestandssanierung Fassade .................................................................................... 39

3.8.4 Bestandssanierung Böden ....................................................................................... 48

3.8.5 Bestandssanierung Unterseite der Decke: ............................................................... 48

3.8.6 Bestandssanierung Oberseite der Decke: ................................................................ 49

3.8.7 Bestandssanierung Fenster...................................................................................... 49

3.8.8 Bestandssanierung Dachkonstruktion ...................................................................... 50

3.9 Kostenschätzung nach DIN 277 ...................................................................................... 58

3.9.1 Kostenschätzung Entwurf Bunse-Wolz ..................................................................... 60

3.9.2 Kostenschätzung Entwurf Kafka ............................................................................... 61

3.9.3 Kostenschätzung Entwurf Laschke ........................................................................... 62

3.9.4 Kostenschätzung Entwurf Lemke ............................................................................. 63

3.9.5 Kostenschätzung der Entwürfe in der Übersicht ....................................................... 63

3.9.6 Kostenschätzung Gruppenentwurf ........................................................................... 64

4 Leistungsphase Ⅲ der HOAI (Entwurfsplanung) ..................................................................... 65

4.1 Pädagogischer Schwerpunkt ........................................................................................... 65

4.2 Objektbeschreibung Anbau ............................................................................................. 67

4.3 Beschreibung Dachaufbau Anbau ................................................................................... 68

4.4 Objektbeschreibung ........................................................................................................ 69

4.5 Standsicherheitsnachweis ............................................................................................... 72

4.6 Schallschutz .................................................................................................................... 72

4.7 Wärmeschutz .................................................................................................................. 77

4.8 Sommerlicher Wärmeschutz ......................................................................................... 100

4.9 Entwässerungsplanung ................................................................................................. 103

4.10 Dachentwässerung ....................................................................................................... 106

4.11 Brandschutz .................................................................................................................. 109

4.12 Abstandflächen ............................................................................................................. 113

4.13 Baustelleneinrichtung .................................................................................................... 114

5 Selbstständigkeitserklärung .................................................................................................. 115

6 Abbildungsverzeichnis .......................................................................................................... 116

7 Tabellenverzeichnis .............................................................................................................. 117

8 Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................................ 118

Literaturverzeichnis ..................................................................................................................... 120

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1 Einleitung

Vorerst möchten wir ein paar grundsätzliche Informationen zu unserer Projektarbeit geben. Für die-

ses Bauvorhaben existiert bereits eine Entwurfsplanung, welche als Anlage mit beigefügt ist. Diese

wurde vom Architekturbüro Halfmann Architekten, aus Köln, im Jahre 2015 erstellt und hatte zu

keiner Zeit Auswirkungen auf die von uns geleistete Projektarbeit. Wir haben aus der ursprünglichen

Planung zur Umnutzung der ehemaligen Heizzentrale der Zeche Lohberg (Dinslaken) zu einer Kin-

dertagestätte, die der RAG Montan GmbH (Bauherr) und der Stadt Dinslaken (in Zusammenarbeit

mit der AWO – als Betreiber) vorliegt, ein neues Bauvorhaben mit ähnlichen Voraussetzungen ent-

wickelt und dadurch eine fiktive Errichtung/Umnutzung unter realen Voraussetzungen geschaffen.

Da wir uns in der Industriekultur des Ruhrgebietes bewegen, haben wir uns als Gruppe in Zusam-

menarbeit mit Herrn Georg Terbeck für die Teilnahme im Schulprogramm „denkmal aktiv“ der Deutschen Stiftung Denkmalschutz beworben und sind hierzu als Projekt angenommen worden.

Hier wurden uns finanzielle Mittel zur Unterstützung in Sachen Denkmalschutz (Weiterbildung im

Denkmalschutz) zur Verfügung gestellt.

Des Weiteren ist nach Absprache mit Herrn Riesener am 05.Oktober 2017 die Vereinbarung

getrof-fen worden, dass wir die Größe der Kindertagesstätte auf dem ehemaligen

Zechengelände, aus zeitlichen Gründen, im Sinne der Fertigstellung des Projektes, von den

ursprünglich geforderten 60 KiTa-Plätzen in drei Gruppen (12 Kinder u3, 48 Kinder Ü3) auf 48

Kita-Plätze in zwei Gruppen re-duzieren.

Die bis dahin abgeschlossene Realisierung der Vorentwürfe werden im späteren Verlauf der

HOAI-

Phase Ⅱ (Vorplanung) kurz dargestellt um eine Vorstellung zu erhalten, wie die weitere Planung im

Verlauf hätte aussehen können.

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1.1 Vorwort

„Kinder werden nicht lebensfähig, wenn wir alle Steine aus dem Weg räumen“

-Jaasper Juules

Schon der dänische Familientherapeut und Gründer der Kempler Institute of Scandinavia in

Odder, Dänemark, einer Schule, die sich auf die Ausbildung von Familientherapeuten spe-

zialisiert hat, erkannte, dass das Beseitigen von Problemen nicht immer die beste Lösung

ist. Hierbei entsteht für unsere Projektgruppe eine Doppeldeutigkeit des Zitates, da es sich

bei unserer Projektabschlussarbeit als staatlich anerkannte Hochbautechniker um die Um-

planung eines bestehenden Gebäudes der ehemaligen Heizkesselanlage einer stillgelegten

Zeche zu einer Kindertagesstätte handelt.

Am Anfang stand die Frage im Raum:

„Abreißen und günstig neu bauen oder im Sinne des Denkmalschutzes für die nächsten Generationen erhalten?“

Dieser Spagat eine Lösung zu finden, um die ruhrgebietstypischen und landschaftsprägen-

den Häuser der Zechen, welche aus dem für das Ruhrgebiet historisch wichtigem Zeitalter

der Industrialisierung stammen und prägend sind, zu erhalten und sie für die zukunftsorien-

tierte pädagogische Betreuung von Kindern nutzen zu können, löste in unserer Gruppe das

Verlangen aus ein Stück dieser Lösung werden zu wollen.

Auch die Ideen des Kreativ Quartier Lohberg, einer Zusammenarbeit zwischen der Stadt

Dinslaken und der RAG Montan Immobilien GmbH (ehemaliger Betreiber der Zeche), wel-

che sich für die Förderung des Images von Lohberg einsetzen teilen wir. Hier werden zent-

rale Themen wie Integration, Inklusion, Bildung und Freizeitgestaltung behandelt.

Unser Leitsatz für unsere Projektabschlussarbeit ist, dass Kinder für unsere Zukunft so wich-

tig sind, wie es damals der Bergbau und die Kohlenförderung für das Ruhrgebiet war. Unter

diesem Gesichtspunkt sollte der Bestand für die nächsten Generationen erhalten werden.

Die Integration von moderner Architektur in die Erhaltung von Bestand ist stellvertretend für

die Integration von Migranten, welche für das Einzugsgebiet der KiTa prägend ist.

Vom ersten Tag an wissen wir um die Besonderheit unseres Bauvorhabens und behandeln

es deswegen auch mit dem nötigen Respekt und der nötigen Leidenschaft.

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1.2 Gruppenvorstellung

Sven Bunse-Wolz, verheiratet, 31 Jahre alt und wohnhaft in

Bottrop. Er schloss 2007 seine Ausbildung als Bautechnischer

Assistent mit gleichzeitiger Fachhochschulreife am Hans-

Sachs-Berufskolleg in Oberhausen ab. 2008 begann er an der

Hochschule Bochum das Studium im Bereich Bauingenieur-

wesen mit Vertiefungsrichtung Bauphysik, schloss dieses al-

lerdings nicht ab. Seine Stärken liegen in den Bereichen

Teamfähigkeit, Akribie, Kreativität, Zielorientierung und der

Auseinandersetzung mit komplexen Sachverhalten.

Frank Kafka, wohnhaft in Dinslaken, ist 50 Jahre alt und Vater

eines 27-jährigen Sohnes. Als gelernter Landmaschinenschlos-

ser in Kyritz kann er nach einigen Jahren als Schlosser auf eine

30-jährige Berufserfahrung im Bauhandwerk zurückblicken.

Hier konnte er gewerkübergreifend vielfältige Fähigkeiten und

Kenntnisse erlangen. Im Trockenbau- und Brandschutzbereich

leitete er diverse staatliche und öffentliche Großprojekte. Insbe-

sondere seine sorgfältige und zuverlässige als auch die team-

orientierte und eigenständige Arbeitsweise zeichnen ihn aus.

Kevin Laschke, 28 Jahre alt und wohnhaft in Witten. Nach Ab-

schluss seines Fachabiturs in der Fachrichtung Mediengestal-

tung hat er im Jahr 2012 eine Ausbildung als Bauzeichner in

der Fachrichtung Ingenieurbau abgeschlossen und 4 Jahre in

einem Sachverständigen Ingenieurbüro für Wärme- und

Brandschutz als Konstrukteur in Neubau/Bestand in Stahlbe-

ton-, Mauerwerk-, Stahl-, Holzbauweise gearbeitet. Des Wei-

teren übernahm er Aufgabenfelder in Projekt- und Bürokoordi-

nation und unterstützende Tätigkeiten bei der Kalkulation.

Jürgen Lemke ist 43 Jahre alt, verheiratet, Vater einer Tochter

und wohnt in Essen. Er erlernte das Dachdeckerhandwerk und

machte 2002 eine Weiterbildung zum Dachdeckermeister. In

seinen 24 Berufsjahren arbeitete er als Vorarbeiter und Projekt-

leiter. Durch diverse herausfordernde Projekte im privaten und

öffentlichen Sektor in seinem Berufsleben, entwickelte er ein

Geschick für außergewöhnliche Lösungen mit einer Liebe zum

Detail, sowohl in Planung als auch Ausführung.

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1.3 Projektbeschreibung

Als vor über 100 Jahren die Schachtanlage Lohberg ihre Arbeit aufnahm, entstand dort gleichzeitig

die Bergarbeiterkolonie, der Stadtteil Lohberg, um den Mitarbeitern der Zeche eine Heimat bieten

zu können. Von den knapp 5700 Bewohnern in Lohberg haben ca. 49 % einen Migrationshinter-

grund, die meisten mit türkischen Wurzeln. Ihre Vorfahren wurden als Gastarbeiter in der Nach-

kriegszeit aus Arbeitermangel angeworben und sind bis heute geblieben. Sie sind in Dinslaken ver-

wurzelt und leben nun in der dritten Generation hier.

Mit der Schließung der Zeche Lohberg im Jahr 2005 verlor die Stadt nicht nur einen wichtigen Ar-

beitgeber, sondern auch der Stadtteil Lohberg seine Identifikation. Die hier seither wohnenden Men-

schen, deren Leben sich um den Bergbau und die Zeche drehte, stellen sich seit dem Verlust des

Kohlebergwerks die Frage nach der Zukunft.

Durch die Zuwanderung der Gastarbeiter in der Nach-

kriegszeit gibt es heute im Stadtteil Lohberg in den Schu-

len und Kindergärten einen verhältnismäßig hohen An-

teil an ausländischen Kindern. Dieses liegt nicht unbe-

dingt daran, dass es überwiegend Kinder mit Migrations-

hintergrund gibt, sondern daran, dass deutsche Familien

ihre Kinder nicht in Einrichtungen mit einem hohen aus-

ländischen Anteil anmelden wollen. Des Weiteren be-

kam Lohberg durch den hohen Anteil von Sozialhilfe-

empfängern und Arbeitslosen und durch andere soziale

Probleme ein schlechtes Image, was bis heute besteht.

Eine Förderung durch das Land als "Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf” wurde beantragt. Die Lohberger selbst wurden von Anfang an in die Planungen mit einbezogen und es hat sich, auf Initiative der evangelischen, katholischen Kirchengemeinde und des Ausländerbeirates der Stadt Dinslaken, eine Bürgerbewegung entwickelt. Verschiedenste Vereine und Einrichtungen diskutierten und erörterten Probleme und teilten diese den Vertretern der Stadt mit. Vor allem die Ausweitung der Sprachförderung in den Kindergärten und Schulen war eines der Hauptanliegen. Durch diese Begegnungen entstanden freundschaftliche Beziehungen, neue Ideen wie gemeinsame Feste durch die ortsansässige Kirchengemeinde, deutsch-türkische Frauentreffs etc.

Durch die alte denkmalgeschütze Bergarbeitersiedlung, ein Kleinod der Region und die Gartenstadt

aus dem Anfang des 20igsten Jahrhunderts prägte und gestaltete sich ein Wohngebiet, welches seit

Jahren eine hohe Anziehungskraft für Studenten, städtebaulich Interessierte und Touristen besitzt.

Die Verantwortlichen der Stadtplanung haben nun eine besondere Aufgabe und die Chance das

Gebiet der stillgelegten Zeche in den Stadtteil zu integrieren.

Der Eigentümer des 370 Fußballfelder großen Areals, die RAG Montan Immobilien GmbH und die

Stadtentwicklung der Stadt Dinslaken, planten eine Umnutzung der dem Strukturwandel zum Opfer

gefallenen Zeche. Der Plan ist es, die durch die Hünxer Straße entstandene Trennung zwischen

dem ehemaligen Zechengelände und dem Stadtteil Lohberg, wieder zu einem Stadtteil werden zu

lassen. Die neue KiTa, gelegen zwischen dem neu angelegten Wohnpark, dem Erholungsgebiet

„Bergpark“, den Industriedenkmälern und neu entstehendem Gewerbegebiet, ersetzt die wegen

Abbildung 1: Zeche Lohberg bei Nacht (Andre Thissen 2010)

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baulicher Mängel und begrenzter Kapazitäten nicht mehr geeignete KiTa auf der Teerstraße in Loh-

berg. Eine Betreuung für Kinder unter drei Jahren macht es zudem erforderlich die KiTa barrierefrei

zu gestalten.

„Mit dem Umzug der Kita auf das Zechengelände verbunden ist auch eine städtebauliche Aufwer-

tung im Kernbereich der Gartenstadt Lohberg. Damit leistet das Kita-Projekt einen signifikanten Bei-

trag zum Leitgedanken des städtebaulichen Rahmenplans - Lohberg und die Halde werden eins -

sowie zur weiteren Aufwertung des Stadtquartiers Lohberg“ heißt es in der Beschlussvorlage der

Stadtverwaltung zur Bewertung des Vorhabens.

1.4 Standortbeschreibung

Unser Bauvorhaben befindet sich in der Hünxener Straße auf dem ehemaligen

Zechengelände Lohberg (Betreiber ist die RAG Immobilien GmbH), im Stadtteil

Lohberg der Stadt Dinslaken. Im folgenden Kapitel gehen wir Stück für Stück auf

die geographische Gegebenheit ein, sowohl auf die physische Beschaffenheit wie

auch als Raum und Ort des menschlichen Lebens und Handelns.

Die Stadt Dinslaken, gelegen zwischen der nordwestlichen

Grenze des industriel geprägten Ruhrgebiets und der nord-

östlichen Grenze des beschaulichen Niederrheins, bietet für

die hier ca. 72.500 in 10 Stadtteilen lebenden Menschen

(Stand 2016) eine Heimat. Direkt angrenzende Städte sind

Voerde und Hünxe im Norden, Oberhausen von Ost bis Süd,

Duisburg im Süden und der Rhein als westliche Begren-

zung.

Der Stadtteil Lohberg entstand am Anfang des zwanzigsten

Jahrhunderts in der Hiesfelder Bauerschaft am Fuße

des Oberlohbergs als Wohngebiet für die Arbeiter und Ange-

stellten der Zeche Lohberg. Er ist heute ein Zuhause für ca.

5.700 Bewohner (Stadt Dinslaken 2015). Fußläufig sind in

wenigen Gehminuten die Grundschule, die Stadtbibliothek,

verschiedene Einzelhandelsgeschäfte, wie Bäcker, Metzger,

Kleingewerbe, Restaurants sowie der Lohberger Marktplatz

mit dem Wochenmarkt am Mittwoch und Samstag, auf dem

regionale Händler verschiedenste Produkte anbieten, er-

reichbar.

Abbildung 2: Stadtwappen Dinslaken (Stadt Dinslaken 2014)

Abbildung 3: Stadt Dinslaken (Google)

Abbildung 4: Stadtteil Lohberg (Google)

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Das ehemalige Gelände der Zeche wird im Sinne einer Neuentwicklung städtebaulich und land-

schaftsplanerisch neu entworfen. Das Gelände soll für den Stadtteil Lohberg aber auch überregional

geöffnet und nutzbar gemacht werden. Die Entwicklung des Geländes wird in fünf Bereiche geglie-

dert: Städtebau, Landschaft, Verkehr, Ver- und Entsorgung und die Erzeugung regenerativer Ener-

gien. Der Standort ist seither in drei voneinander getrennte Nutzungsbereiche unterteilt: Dem Wohn-

cluster zur Wohnbebauung. Einem Zentralcluster für Gastronomie, Kultur aber auch unserer KiTa

und dem Gewerbegebiet zur Ansiedlung von Gewerbe.

Der durch den Stadtrat, am 23.03.2017 beschlossene Standort der KiTa, liegt im Zentralcluster des

ehemaligen Zechengeländes im Stadtteil Lohberg und ist umgeben von denkmalgeschützten Indust-

riebauten. Dahinter entsteht das neue acht Hektar große Wohngebiet „Wohnquartier“

Die Kita ist später erreichbar über die Erschließung einer Anbindung an die Hünxer Straße, eine

Hauptverkehrsstraße die mehrere Stadtteile und die Innenstadt miteinander verbindet. Durch die vor

kurzem errichtete Osttangente der Hünxer Straße sind die Stadtteile Oberlohberg, Hiesfeld und die

Autobahn A3 gut zu erreichen.

Abbildung 5: Bergpark Lohberg (RAG Montan GmbH 2016)

Quer durch das gesamte ehemalige Zechengelände führt der autofreie Lohberg Corso, ein kombi-

nierter Fuß-und Radweg, welcher an die überörtlichen Radwegeverbindungen angeschlossen ist.

Im Norden der KiTa direkt angeschlossen befindet sich die Parklandschaft „Bergpark“ mit Spielin-

seln, Picknickplätzen, Rutschen Landschaft, See usw.

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2 Leistungsphase Ⅰ nach HOAI (Grundlagenermittlung)

Tabelle 1: Grundstücksbeschreibung

2.1 Grundstücksbeschreibung, Lage, Daten

Bestand

Ehemaliges Heizkraftwerk mit einer Grundfläche von 460 m², renovie-rungsbedürftig, erhalten werden die Fassade, gleichzeitig die Außen-mauern und der Keller

Ort und Einwoh-nerzahl

Dinslaken EW 2016 ca. 72.500 / 47,67 m²

Lage im Stadtgebiet

Stadtteil Lohberg EW 2016 ca. 6.000, Entfernung vom Stadtzentrum 3,8km, nördlich liegend und angrenzend an den Hünxer Stadtteil Bruckhausen

Wohn- und Geschäftslage

Zentralcluster des ehemaligen Geländes des Kohlebergwerks

Bebauung des Nahbereichs

Wohngebiet Stadtteil Lohberg, Zechensiedlung in Gartenstadtbau-weise, Ein- bzw. Zweifamilienhäuser (Zechenhäuser), tlw. renovierte Mehrfa-milienhäuser aus 1970-80

Adresse Dinslaken, Im Kreativquartier, Hünxer Straße 384

Gemarkung Hiesfeld

Flur Nr. 1

Flurstück 462 (3200 m²)

Anbindung an das Straßennetz

Die neue erschlossene Straße „Im Kreativquartier“ liegt an der Hünxer Straße, einer Hauptverkehrsstraße vom Stadtzentrum bis in den Orts-teil Hünxe Bruckhausen. Die neue Erschließung erfolgt über die Ober-lohberg Allee an die Stadtteile Hiesfeld und Oberlohberg und in 2km Entfernung an die A3. Durch das komplette Zechengelände wurde der Lohbergcorso errichtet, ein autofreier kombinierter Fuß- und Radweg von ca. 1,5 km Länge

Öffentlicher Nahverkehr

In der Nähe (ca. 100m Fußweg) befinden sich Bushaltestellen mit Ver-bindung zum Stadtzentrum, Buslinien verkehren dort im 20-Minuten-Takt

Versorgungs- einrichtungen

Lebensmittelgeschäfte, der Lohberger Marktplatz, auf dem mittwochs und samstags der Wochenmarkt stattfindet, Banken, Restaurants, eine Zweigstelle der Stadtbibliothek, kleinere Einzelhandelsgeschäfte, Bä-cker, Frisöre, etc. sind fußläufig in 200-400m erreichbar

Naherholungs-möglichkeiten

Das Naherholungsgebiet „Bergpark“ schließt direkt an das Zentralclus-ter an, Radwegverbindung zur überörtlichen Radwegelinien, der Bade-see „Tedneringsse“ befindet sich in 2,5km Entfernung

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Grundstücks -gestalt und Form

Das Grundstück hat eine quadratische Form 57,65 m × 55,5 m und eine

ebene Fläche

Straßenbau Die Zuwegungen zur KiTa (Anschluss Hünxer Straße) und die neue Straße Im Kreativquartier werden im Zuge der Herstellung des Gebäu-des errichtet

Immissionen Geräuschimmissionen sind von der ca. 75m entfernten Hünxer Straße durch die Geschwindigkeitsbegrenzung von 40km/h geringer als üblich zu erwarten, Geruchsimmissionen sind nicht zu erwarten. Hier soll ein CO2 freier Standort entstehen

Bergbau Die 2005 stillgelegte Zeche „Bergwerk Lohberg“ wurde in die drei Ge-biete, Wohncluster, Gewerbecluster und Zentralcluster eingeteilt, da-zwischen wurde ein Naherholungsgebiet errichtet. Aus dem Gruben-wasser und –gas sollen hier Haushalte und Betriebe mit Energie ver-sorgt werden

Hochwasser Bei extremen Hochwassern durch den nahegelegenen Rhein kommt es in verschiedenen Stadtteilen Dinslakens zu überfluteten Kellern, wo-von der Stadtteil Lohberg bisher noch nie betroffen war

Altlasten Altlasten liegen bei der Bebauung des Grundstücks nicht vor, es wurde ein Bodengutachten der RAG Immobilien GmbH erstellt

Kultur Im Zentralcluster befindet sich das Kreativquartier, einige Künstler ha-ben sich hier niedergelassen und u.a. mit Ausstellungsräume und Ga-lerien. Festivals und Führungen werden ausgerichtet. Auch die Ruhr Triennale ist hier zu Gast. Die nahegelegene Zentralwerkstatt ist Spiel-stätte der „Extraschicht“ – Die Nacht der Industriekultur

Zukünftige Entwicklung

Das ehemalige Zechengelände wird wieder in den Stadtteil Lohberg integriert, im neuen Wohncluster (3 fertiggestellte und 10 im Bau be-findliche EFH), dem Gewerbepark und dem Zentralcluster findet eine stetige Entwicklung statt

2.2 Bestandsermittlung

Die Grundlage einer guten Planung ist die Bestandsuntersuchung und die Bestandsermittlung. Wer

nicht weiß, was er vor sich hat, kann auch keine Aussagen darüber treffen, was man damit anfangen

kann, geschweige denn, was man alles reparieren muss oder was man von der Bausubstanz erhal-

ten kann.

Alte Häuser haben, genau wie die Menschen die sie gebaut haben und sie bewohnen; eine Lebens-

geschichte. Und in dieser Lebensgeschichte tauchen Erkrankungen, Veränderungen und Schick-

salsschläge genauso, wie bei einem Menschen auf. Beim Menschen heißen sie „Gesundheitliche

Probleme“. Bei einem Gebäude benennt man sie mehr mit Worten wie „Bauschäden“. Im Grunde

meint man damit aber dasselbe, nämlich die grundlegende Ursache für eine bestimmte Ausgangs-

lage. Im Umgang mit einem alten Haus, welches man sanieren will, darf man diese Ursachen nicht

außer Acht lassen, will man keine bösen Überraschungen erleben. Sie lesen und erkennen zu kön-

nen, die Symptome zu einer Prognose oder zu einem Urteil formulieren zu können, bedarf umfang-

reicher Fachkenntnis aus der regionalen Architektur- und Baugeschichte, der Zimmermanns- und

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Projektgruppe 2: KiTa Lohberg

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Tragwerkslehre, sowie der Handwerks- und Kunstgeschichte. Diese Anforderungen reichen weit

über die Grundleistungen der Bestandsermittlung im Zuge einer herkömmlichen Planung hinaus.

Gerade bei Kulturdenkmalen ist es besonders wichtig, bereits in diesem ersten Herantreten an den

Bestand, die Belange des Denkmalamtes zu kennen und zu berücksichtigen, um sich nicht für später

in einem Planungsprozess selbst Steine in den Weg zu legen. Nach den Überlegungen der Wichtig-

keit einer guten Bestandsaufnahme stellte sich uns die Frage: Ist das eine Grundleistung oder eine

besondere Leistung?

Grundleistungen:

Klären der Aufgabenstellung

Beraten zum gesamten Leistungsbedarf

Formulieren von Entscheidungshilfen für die

Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter

Zusammenfassen der Ergebnisse

Besondere Leistungen:

Bestandsaufnahme

Standortanalyse

Betriebsplanung

Aufstellung eines Raumprogramms

Aufstellen eines Funktionsprogramms

Prüfen der Umwelterheblichkeit

Prüfen der Umweltverträglichkeit

2.2.1 Baugrund

Das Baugrundstück befindet sich in einem Zentralcluster, in Dinslaken, im Stadtteil Lohberg.

Auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Lohberg an der Hünxer Straße. Nach aktuellem B-Plan

liegt das Grundstück zu einem Teil im Gewerbegebiet (GE) §8 BauNVO mit einer GRZ von 0,8 und

der andere Teil liegt in einem Mischgebiet (MI) §6 BauNVO mit einer GRZ von 0,6.

Für das Grundstück liegen zwei Gutachten vor, zum einem ein Messprotokoll über die Erschütte-

rungsmessungen von den Gutachtern Ahlenberg Ingenieure aus Herdecke vom 10.08.2016 mit dem

Ergebnis, dass die Standsicherheit des Bestandsgebäudes und des Anbaus gegeben ist.

Zum anderen liegt ein Gutachten über die Schallimmission von den Gutachtern Uppenkamp und

Partner aus Ahaus vom 12.04.2016 vor mit dem Ergebnis, das keine übermäßigen Schallimmissio-

nen vorliegen oder zu erwarten sind.

Festgestellte Bodenbelastungen beim Rückbau des alten Zechengeländes durch eine Gefährdungs-

abschätzung im Rahmen des Abschlussbetriebsplanverfahrens wurden durch die RAG saniert.

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2.2.2 Bestandsgebäude

Das Bestandsgebäude „alte Heizzentrale“ ist ein freiste-

hendes Gebäude, welches voll unterkellert in eingeschos-

siger Massivbauweise aus Ziegelsteinen errichtet ist. Die

Außenwände haben eine Wandstärke von 49 cm, außen

als Sichtmauerwerk und innen verputzt. Das Mauerwerk

weist an der Außenfassade mehrere Risse und Pflanzen-

bewuchs auf. Aufgrund des Alters der „alten Heizzentrale“

ist die Außenfassade erhaltenswürdig und wird ansatz-

weise nach Richtlinien des Denkmalschutzes saniert.

Das Gebäude ist umlaufend freigeschachtet mit einer abgeböschten Baugrube. Durch die Rückbau-

maßnahmen und den Bodenaustausch sind an den Kellerwänden massive Schäden entstanden,

wie große Risse und Löcher im Mauerwerk. Da die Horizontalabdichtung und eine Drainageleitung

um das Gebäude komplett fehlen, kann die Baugrube erst nach Beseitigung der Mängel verfüllt

werden.

Die Fensterflächen sind mit Sprossenfenstern in Einfachverglasung im Metallfensterrahmen verse-

hen. Einige Fensterflächen sind im Laufe der Zeit, bei Umbauarbeiten des Gebäudes, mit Ziegel-

mauerwerk oder Kalksandsteinmauerwerk ausgemauert worden. Diese Flächen müssen nachträg-

lich wieder geöffnet werden um den alten Ursprung wiederherzustellen.

Das Dach wurde als Satteldach mit einer 18 %-igen Dachneigung ausgeführt. Die Dachkonstruktion

besteht aus Stahlfachwerkträgern auf denen Hohlkammerplatten und mehrlagig teerhaltige Bitumen-

bahnen zur Abdichtung verlegt sind. Diese könnten asbesthaltig sein, da zum Zeitpunkt der Ausfüh-

rungsarbeiten die Verwendung von asbesthaltigen Teerbahnen üblich war.

Zur Demontage und zum Abtransport der im Gebäude befindlichen Maschinen wird die Dachkon-

struktion von der RAG Immobilien GmbH zurück gebaut und entsorgt. Erschließung der Ver- und

Entsorgungsleitungen liegt in öffentlicher Hand und ist von der Stadt Dinslaken geleistet worden.

Abbildung 6: Bestandsgebäude (Sven Bunse-Wolz)

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Projektgruppe 2: KiTa Lohberg

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2.2.3 Bestandsflächenermittlung

Tabelle 2: Bestandsflächenermittlung

Grundfläche Grundstück:

57,07m x 56,49m = 3223,88m²

Grundfläche Gebäude:

18,05m x 25,50m = 460,28m²

Keller (Umbauter Raum):

460,28m² x 3,86 m = 1776,68m³

Erdgeschoss (Umbauter Raum):

460,28m² x 3,30m = 1518,92m³

Dach:

460,28m² x 4,34m = 1797,62m³

Summe Umbauten Raum 5293,22m³

Bestand Dach

Traufe:

24,50m x 2 = 49,00m

Dachfläche:

9,46m x 24,50m x 2 = 463,54m²

First:

24,50m x 1 St. = 24,50m

Wandanschluss Giebelmauerwerk

9,46m x 4 = 37,84m

Mauerkrone Giebelmauerwerk

9,46m x 0,49m x 4 St. = 18,54m²

Mauerkrone Giebelmauerwerksköpfe

0,49m x 0,45m x 4 = 0,88m²

Fallrohre:

5,91m x 4 St. = 23,64m

2.3 Wünsche des Bauherrn bzw. des Betreibers

Wir als Planende haben uns zusammen mit dem Bauherrn, der RAG Montan Immobiliengesellschaft,

dem Betreiber, der Arbeiterwohlfahrt (AWO) der Stadt Dinslaken und der Stadt Dinslaken am

16.02.2017 im Technischen Rathaus zusammengeschlossen, um die Vorstellungen und Vorgaben

miteinander zu besprechen.

Frau Schulz, Mitarbeiterin der Stadtverwaltung der Stadt Dinslaken, stellte zunächst die Ziele der

Stadt für das Kreativquartier Lohberg vor und wie sich das gesamte Gebiet aufteilen wird bzw. schon

aufgeteilt ist.

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Projektgruppe 2: KiTa Lohberg

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Der Bauherr, vertreten durch Herrn Lohse der RAG, zeigte im weiteren Verlauf auf, in wie weit sich

die RAG den Umbau der alten Heizzentrale vorstellt und welche Arbeiten die RAG im Vorfeld durch-

führen wird. Ebenfalls stellte er gewisse Rahmenbedingungen auf, um den Charme der Zechen- und

Industriekultur in Lohberg durch den Umbau nicht zu verändern.

Auch der Betreiber hat im Vorfeld gewisse Bedingungen an den Umbau der Heizzentrale geknüpft,

um deren täglichen Abläufe innerhalb der AWO nicht neu abstimmen zu müssen und in naher Zu-

kunft einen weiteren Standort suchen zu müssen.

In der folgenden Tabelle sind die Wünsche und Vorgaben der drei Verwaltungen aufgelistet:

Tabelle 3: Wünsche des Bauherrn

Bauherr (RAG) Betreiber (AWO)

Dacheindeckung wird durch den Bauherrn rückgebaut und die restlichen Anlagen werden entfernt

die Fassade soll erhalten blei-ben und unter dem Gesichts-punkt des Denkmalschutzes behandelt werden

die Dachträgerkonstruktion soll von innen sichtbar erhalten bleiben

die Fenster der Fassade fallen nicht unter den Denkmalschutz, die Optik soll aber erhalten blei-ben

die Kellerräume sollen nur als Lager bzw. Technikräume er-halten bleiben

zunächst sollen zwei Gruppen je 20 Kinder u/ü 3 Jahren in der Heizzentrale beherbergt werden

es bleiben nur ca. die Hälfte der Kinder in der Ganztags-betreuung

jede Gruppe soll einen separierten Neben- bzw. Schlaf-raum besitzen

eine Option auf einen Anbau, um weitere ein bis zwei Gruppen in der Kita zu beherbergen muss gegeben sein

ein Mehrzweckraum / Bewegungsraum soll enthalten sein

ein Elterncafé soll im Empfangsbereich erstellt werden

die AWO beliefert die Kita mit portioniertem, warmen Speisen (keine Großküche notwendig)

eine vollwertige Küche ist für die Zubereitung kleinerer Snacks mit einzuplanen

die Kinder werden zusammen mit den Betreuern im Gruppenraum essen

ein separater Wickelraum

getrennte Sanitäranlagen für Kinder und Personal / Be-sucher (für Personal / Besucher behindertengerecht)

Lagerräume

Putzraum

Wirtschaftsraum (Handtücher etc. werden vor Ort gewa-schen)

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Projektgruppe 2: KiTa Lohberg

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2.3.1 Gebäudespezifische Wünsche

Die Fassade der ehemaligen Heizzentrale ist erhaltenswürdig und wie ein Denkmal-

geschütztes Gebäude zu behandeln

Der Keller der Heizzentrale soll für Gebäudetechnik und Lagerräume erhalten bleiben.

Die Stahlträger sollen sichtbar bleiben

2.3.2 Kita Anforderungen / Ausstattung

2 Gruppe je 18 – 20 Kinder mit u/ü 3

1 Gruppe ist in der Ganztagsbetreuung

Elterncafé für ca. 5 - 10 Sitzplätzen

Warmes Essen wird für die Kinder bzw. das Personal warm und portioniert angeliefert.

Die Kinder sollen im Gruppenraum essen

Eine vollwertige Küche ist für die Zubereitung von kleinen Snacks (Obst, Gemüse, oder

Teigwaren zur Weihnachtszeit) einzuplanen

Einen separaten Wickelraum für alle Gruppen

2.4 Bauplanungsrechtliche Grundlagen

In Deutschland hat jeder ein Recht zu bauen, was im Grundgesetz verankert ist. Dieses Recht wird

durch eine Fülle an baurechtlichen Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften des Bundes

und des Landes und die allgemeinen „Anerkannten Regeln der Technik“ eingeschränkt und geregelt.

Von der Auswahl des Baugrunds bis zu Bauabnahme kommt in Deutschland keiner an diesen Ge-

setzen, Bauvorschriften und Baunormen vorbei.

Bei diesem Berg an Gesetzen und Vorschriften, die bei der Planung einer Kindertageseinrichtung

zu beachten sind, bekommt man schnell das Gefühl, dass man in einem §§-Dschungel landen wird.

Die gesetzlichen Vorgaben für Kindertageseinrichtungen, die zu beachten sind, findet man im Lan-

desrecht NRW. Sowohl baulich-technische Anforderung (Bauordnungsrecht) als auch vor- und au-

Abbildung 7: Übersicht Raumplanung und Baurecht (Wikipedia)

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Projektgruppe 2: KiTa Lohberg

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ßerschulische Betreuung von Kindern, liegt in der Hoheit der einzelnen Bundesländer. Für die Er-

richtung einer Kindertagesstätte gibt es keine Musterbaurichtlinie o.ä., lediglich einzelne Brand-

schutz- und Verwaltungsvorschriften finden sich in einigen Bundesländern.

Kindertagesstätten werden als Sonderbauten im Sinne von § 54 der Bauordnung NRW behandelt.

Auch in der Musterbauordnung in § 2 wird darauf verwiesen, dass es sich bei Kindertagesstätten

um Sonderbauten handelt, dort heißt es:

§ 2 MBO – Begriffe

1Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen; eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch ei-gene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist o-

der wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden. (Musterbauordnung §2)

(4) Sonderbauten sind Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung, die einen der nachfolgenden Tatbestände erfüllen: (Musterbauordnung §2)

11. sonstige Einrichtungen zur Unterbringung von Personen sowie Wohnheime,

12. Tageseinrichtungen für Kinder, Menschen mit Behinderung und alte Menschen, aus-genommen Tageseinrichtungen einschließlich Tagespflege für nicht mehr als zehn Kinder

(Musterbauordnung §2)

Unter anderem ist dies durch § 68 Abs. 1 S. 3 BauO NRW belegt, wo für Kindertagesstätten das

sog. umfassende Baugenehmigungsverfahren nach § 62 BauO NRW anzuwenden ist.

§ 68 (Fn 3) Vereinfachtes Genehmigungsverfahren (1) Das vereinfachte Genehmigungs-verfahren wird für die Errichtung und Änderung von baulichen Anlagen sowie anderen An-

lagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 durchgeführt, soweit sie nicht nach den §§ 65 bis 67 genehmigungsfrei sind. Das vereinfachte Genehmigungsverfahren

wird auch durchgeführt, wenn die Bauherrin oder der Bauherr dies gemäß § 67 Abs. 1 Satz 3 beantragt. Das vereinfachte Genehmigungsverfahren gilt nicht für die Errichtung

und Änderung von

10. Kindergärten und -horten mit mehr als 2 Gruppen oder mit dem Aufenthalt für Kinder dienenden Räumen außerhalb des Erdgeschisses sowie Tageseinrichtungen für Men-

schen mit Behinderungen und alte Menschen, …

(Der Minister für Bauen und Wohnen des Landes Nordrhein-Westfalen 01.09.2016) 9. Sa-natorien und Krankenhäusern, Entbindungs­, Säuglings­, Kinder­ und Pflegeheimen, 10. Kindergärten und ­horten mit mehr als 2 Gruppen oder mit dem Aufenthalt für Kinder die-nenden Räumen außerhalb des Erdgeschosses sowie Tageseinrichtungen für Menschen

mit Behinderungen und alte Menschen, (BauO NRW (Bauordnung NRW), S. 42)

§ 62 Sachliche Zuständigkeit

Für den Vollzug dieses Gesetzes sowie anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften für die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung, die Instandhaltung und den Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1

Satz 2 ist die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig, soweit nichts anderes bestimmt ist. (BauO NRW (Bauordnung NRW), S. 36)

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Für die Planung und dem Betrieb einer Kindertagesstätte sind in NRW zu beachten:

BauGB, BauO NRW, BauNVO, SBauVO, ArbStättV, KiFöG, KiBiz sowie Personalschlüssel

Hygienerichtlinien, Infektionsschutzgesetz,

VDI-Blätter, DIN-Normen, betreffende Durchführungsverordnungen und Erlässe

UVV und Regeln für Kindertageseinrichtungen der UK NRW, insbeson-dere DGUV Regel 102-002 und DGUV-V 82

2.4.1 Baugesetzbuch (BauGB)

Das Baugesetzbuch gibt es seit 1960 und hieß erst Bundesbaugesetz. Vor dem Baugesetz regelten die Rechtsvorschriften des Baupolizeirechts das öffentliche Baurecht. Das heutige Baugesetzbuch (BauGB) ist die wichtigste Rechtsquelle des Städtebaurechts. Es enthält die Vorschriften zum All-gemeinen und besonderen Städtebaurecht und ist in 4 Kapitel gegliedert.

Bei einer Nutzungsänderung ist zu klären, ob sich das Vorhaben nach § 9 BauGB:

Art und Maß der baulichen Nutzung,

der Bauweise und

der überbauten Grundstücksfläche

in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt

und dadurch das Ortsbild nicht beeinträchtigt.

Die Erschließung ist gewährleistet. Das Grundstück befindet sich in einer voll erschlossenen Ge-

gend. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind aufgrund vorgegebener Vorschriften eingehal-

ten. Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes liegt nicht vor, da sich das geplante Gebäude gestalterisch

an die nebenliegenden Gebäude anpasst.

Da die Voraussetzungen und der Regelgehalt von § 9 BauGB geklärt sind, muss nun geprüft werden,

ob:

eine Bauliche Nutzungsänderung des Gebäudes „alte Heizzentrale“ geben ist.

§ 29 Begriff des Vorhabens; Geltung von Rechtsvorschriften

(1) Für Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben, und für Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie für Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten gelten die §§ 30 bis 37. (Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 20.10.2015, S. 31)

(4) Den nachfolgend bezeichneten sonstigen Vorhaben im Sinne des Absatzes 2 kann nicht entgegengehalten werden, dass sie Darstellungen des Flächennutzungsplans oder

eines Landschaftsplans widersprechen, die natürliche Eigenart der Landschaft beein-trächtigen oder die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung be-

fürchten lassen, soweit sie im Übrigen außenbereichsverträglich im Sinne des Absatzes 3 sind:

1. die Änderung der bisherigen Nutzung eines Gebäudes im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 unter folgenden Voraussetzungen:

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a) das Vorhaben dient einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz, b) die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt im Wesentlichen gewahrt, (Bundesministeriums

der Justiz und für Verbraucherschutz 20.10.2015, S. 34)

Einer Nutzungsänderung der „alten Heizzentrale“ spricht nichts dagegen:

Sie widerspricht nicht dem derzeitigen Bebauungsplan,

die natürliche Eigenart der Landschaft wird nicht beeinträchtigt,

das Gebäude besitzt eine erhaltenswürdige Bausubstanz (Fassade),

die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt erhalten.

eine Erschließung des Gebäudes ist gewährleistet,

gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse können gewährt werden.

§ 30 – Bau Gesetzbuch

Der § 30 des BauGB ist anzuwenden sobald ein Qualifizierter Bebauungsplan vorhanden ist.

§ 30 Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (1) Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der allein oder gemeinsam mit sonstigen bau-rechtlichen Vorschriften mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der bauli-chen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und

die Erschließung gesichert ist. (Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 20.10.2015, S. 31)

1. Art der baulichen Nutzung

2. überbaubaren Grundstücksflächen

3. örtlichen Verkehrsflächen

Wie aus dem § 30 (1) hervorgeht steht der zu planende Kindertagesstätte nichts entgegen, dadurch

dass das Bauvorhaben im Geltungsbereichs unseres Bebauungsplanes liegt.

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§ 34 – Bau Gesetzbuch

Der § 34 des BauGB ist anzuwenden, wenn kein qualifizierter Bebauungsplan vorhanden ist.

§ 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ort-steile (1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig,

wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grund-stücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt

und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsver-hältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. (Bundes-

ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 20.10.2015, S. 32)

Die Bezeichnung „Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“

stellt die Anforderung, dass die Errichtung unserer geplanten Kindertagesstätte

1. innerhalb

2. eines im Zusammenhang bebauten

3. Ortsteils

genehmigt werden soll.

Die an der Hünxer Straße und Umgebung befindliche, vorhandene Bebauung besteht aus aufeinan-

derfolgenden „im Zusammenhang“, von Menschen dauerhaft bewohnten Gebäuden „bebaut“, wel-

che nicht verstreut, sondern kompakt strukturiert „Ortsteil“ (Lohberg) errichtet worden sind, ist diese

Anforderungen nach § 34 Abs. 1 erfüllt.

Da die Voraussetzungen und der Regelgehalt von § 34 BauGB geklärt sind, würde einer Baugeneh-

migung ohne qualifizierten Bebauungsplan nichts im Wege stehen.

§ 35 – Bau Gesetzbuch

Der § 35 des BauGB ist anzuwenden, wenn kein Qualifizierter Bebauungsplan vorhanden ist im

Außenbereich. Der §35 regelt folgende Vorhaben im Außenbereich:

Privilegierte Vorhaben: § 35 Abs. 1 BauGB

Sonstige Vorhaben: § 35 Abs. 2 BauGB

„Begünstigte“ Vorhaben: § 35 Abs. 4 BauGB

Zu den privilegierten Vorhaben zählen:

Land- oder Forstwirtschaft

Betriebe der gartenbaulichen Erzeugung

Betriebe der öffentlichen Versorgung, der Abwasserwirtschaft, ortsgebundene gewerbliche

Betriebe

Vorhaben mit nachteiligen Wirkungen auf die Umgebung

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Anlagen der Kernenergie

Anlagen der Wind- oder Wasserenergie

Biogasanlagen

Was sind „sonstige Vorhaben“:

Sonstige Vorhaben dürfen öffentliche Belange nicht beeinträchtigen.

Sonstige Vorhaben im Außenbereich sind nur sehr eingeschränkt zulässig: § 35 Abs. 2

BauGB

Wohngebäude, gewerbliche Anlagen

Was sind begünstigte Vorhaben:

Das sind „sonstige“ Vorhaben, die außenbereichsverträglich sein müssen, denen aber ein-

zelne öffentliche Belange nicht entgegenhalten können (z.B. Darstellung Flächennutzungs-

plan)

Kennzeichen: Gedanke eines erweiterten Bestandsschutzes

Ehemalige landwirtschaftliche Gebäude

Neuerrichtung gleichartiger Wohngebäude an gleicher Stelle

Neuerrichtung zerstörter Gebäude an gleicher Stelle („Brand“)

Besonders erhaltenswerte Gebäude („Burgenprivileg“)

Erweiterung von Wohngebäuden

Erweiterung gewerblicher Gebäude

Fazit:

Für den Bauantrag der Kindertagesstätte erfüllen wir, auf Grund des vorhandenen qualifi-

zierten Bebauungsplanes, die Bestimmungen und Anforderungen des §30 BauGB. Damit

können §§ 34 und 35 außer Betracht gelassen werden.

2.4.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) legt in Deutschland die mögliche Art und das Maß der bau-

lichen Nutzung eines Grundstücks, die Bauweise und die überbaubaren Grundstücksflächen im Be-

bauungsplan fest.

Wie man aus dem Bebauungsplan entnehmen kann befindet sich unser Baugrundstück zu einem

Teil im Gewerbegebiet (GE) und zum andern in einem Mischgebiet (MI).

§ 6 Mischgebiete

(1) Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören.

(2) Zulässig sind

1. Wohngebäude,

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2. Geschäfts- und Bürogebäude,

3. Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherber-gungsgewerbes, 4. sonstige Gewerbebetriebe,

5. Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, (Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, S. 6)

§ 8 Gewerbegebiete

(1) Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigen-den Gewerbebetrieben.

(2) Zulässig sind

1. Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe,

2. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude,

3. Tankstellen,

4. Anlagen für sportliche Zwecke.

(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden

1. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche

und Baumasse untergeordnet sind,

2. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke, (Bundesministe-riums der Justiz und für Verbraucherschutz, S. 7)

Fazit:

Nach § 6 Mischgebiete Abs. 5 und nach § 8 Gewerbegebiete (3) Abs. 1 sind Anlagen für soziale

Zwecke im Namen der Baunutzungsverordnung zulässig.

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2.5 Bauleitplanung

Im Baugesetzbuch steht im § 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung

(1) Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstü-cke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten.

(2) Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Be-bauungsplan (verbindlicher Bauleitplan)

Der vorbereitende Bauleitplan (Flächennutzungsplan) wird für das gesamte Gemeindegebiet aufge-

stellt und ist im BauGB §§ 5-7 umfasst. Er veranschaulicht die von der jeweiligen Gemeinde vorge-

sehene Bodennutzung und ist für die absehbaren („[…] voraussehbaren […]“ – BauGB §5 (1) 1)

Bedürfnisse der Gemeinde gedacht.

Die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) ist im BauGB §§ 8-10 geregelt. Dieser Plan ist lt.

BauGB § 10 (1) und (2) als Satzung von der Gemeinde beschlossen und ist entsprechend anzuwen-

den. Hier kann von der Gemeinde, im Detail, die Art und das Maß der baulichen Nutzung festlegt

werden. Im Umkehrschluss kann man sagen, dass der Bebauungsplan Baurecht schafft.

Die Bauleitpläne sind zusammenfassend, schriftlich zu erklären bzw. zu begründen und müssen für

Jedermann, auf Verlangen, einsehbar sein. Jeder Planende hat die Pflicht, sich über die für ihn

zuständigen Gemeindesatzungen bzw. den Bauleitplan zu informieren

Flächennutzungs- und Bebauungsplan

Der Flächennutzungsplan für unser Projekt der Stadt Dinslaken ist

online unter https://www.dinslaken.de/de/dienstleistungen/flae-

chennutzungsplan ausgestellt und kann dort von jedermann einge-

sehen werden. Das von der Stadt Dinslaken beschlossene Grund-

stück liegt zwischen zwei verschiedenen Arten der baulichen Nut-

zung. Zum einem die im Westen gelegene „gemischte Baufläche“

(kurz MI – nach BauNVO §1 (2)) in Beige dargestellt und im Osten

das „Gewerbegebiet“ (kurz GE - nach BauNVO §1 (2)) in hellgrau.

Abbildung 8: Flächennutzungsplan Ausschnitt (Stadt Dinslaken November)

In unserem Fall existiert bereits ein qualifizierter Bebauungsplan (B-Plan Nr. 303.04, siehe Abb. Bebau-

ungsplan). Dieser wurde bereits im August 2012 aufgestellt und ist bis heute gültig. Dieser kann auch

Online auf der Seite der Stadt Dinslaken eingesehen werden. Hier greift der §1 (1) BauGB, da wir

mit unserer Kita diesem nicht widersprechen. Wir können somit §30 (2) bzw. (3), §34 und §35 ver-

nachlässigen. Die Anforderungen des qualifizierten Bebauungsplanes werden erfüllt und unser Bau-

vorhaben ist somit im Sinne des BauGB zulässig.

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Abbildung 9: Bebauungsplan Ausschnitt (Stadt Dinslaken August)

2.6 Denkmalschutz

In dem vorhandenen Bebauungsplan sind denkmalgeschützte Gebäude, bzw. das gesamte Ensem-

ble, mit einer aus roten Rechtecken bestehenden Umrandung gekennzeichnet. Diese sind in dem

§9 (6) BauBG festgesetzt.

Da unser Bauvorhaben nicht dem Denkmalschutz unterliegt, wir aber die Fassade der baulichen

Anlage, welche inmitten des denkmalgeschützten Ensembles steht, als erhaltenswert betrachten,

wird diese von uns als schützenswert im Sinne des Denkmalschutzes behandelt. Dies ist im vorhan-

denen Bebauungsplan nicht gekennzeichnet.

Des Weiteren müssen bei Änderungen an denkmalgeschützten baulichen Anlagen, welches die

Fassade bei unserem Projekt betrifft und die Nutzungsänderung der bisherigen Heizzentrale zur

Kindertagesstätte, bei der Unteren Denkmalschutzbehörde beantragt werden. Diese zu beantragen-

den erlaubnispflichtigen Maßnahmen sind im Denkmalschutzgesetz (DschG) im §9 (1) festgehalten.

§ 9 Erlaubnispflichtige Maßnahmen

(1) Der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde bedarf, wer

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Projektgruppe 2: KiTa Lohberg

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Baudenkmäler oder ortsfeste Bodendenkmäler beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbrin-

gen oder die bisherige Nutzung ändern will, in der engeren Umgebung von Baudenkmälern oder

ortsfesten Bodendenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn hierdurch das

Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigt wird.

2.7 Raumprogramm

Unsere Kinder sind unsere Zukunft und wir alle wissen, dass jeder in seine Zukunft investieren sollte.

Um die Entwicklung von Kindern zu fördern, ist es wichtig ihnen in jeder Entwicklungsphase die

entsprechenden Voraussetzungen bieten zu können. Die ersten Entwicklungsphasen, die außerhalb

der Verantwortung der Eltern liegen, sind Kindertagesstätten, Grundschulen und weiterführende

Schulen. Hier werden motorische, geistige und soziale Fähigkeiten und Fertigkeiten von den Betreu-

erinnen, Betreuern bzw. Lehrerinnen, Lehrern analysiert, trainiert, gefestigt, wiederholt und spiele-

risch weiterentwickelt. Damit sich die Kinder und Betreuenden voll und mit aller Hingabe diesen

Aufgaben widmen können, ist ein Zusammenspiel aus vielen Faktoren notwendig.

Einer dieser Faktoren, den wir als Planende beeinflussen können, ist das Raumprogramm. Dieses

beschreibt die Art, den Umfang und die Ausstattung aller Räume eines zu planenden bzw. zu sanie-

renden Gebäudes, jeweils nach den Wünschen des Bauherrn bzw. den gesetzlichen Vorgaben. Dies

ist die Grundlage jeder Planung, um ein Gebäude für ihren zweckmäßigen Gebrauch ausreichend

entwerfen zu können.

Jeder Mensch hat eine gewisse Vorstellung von seinem Traumhaus bzw. wie groß jener oder wel-

cher Raum sein soll. Doch wie groß und welche Räume sind für eine Kindertagesstätte notwendig

bzw. erstrebenswert?

In unserem Fall haben wir bei einem Treffen mit dem Bauherrn, die RAG-Montan-Immobiliengesell-

schaft und des späteren Betreibers, der Arbeiter Wohlfahrt Dinslaken (AWO) die Wünsche der je-

weiligen Partner besprochen und deren Wünsche zusammengetragen.

In der folgenden Auflistung haben wir alle Räume dargestellt, die von beiden Gesellschaften bei der

Umsetzung des Bauvorhabens gefordert wurden:

Büroraum für die Kitaleitung

Personalräume mit WC-Anlagen

Gruppenräume mit jeweils einem Schlaf- bzw. Nebenraum

WC-Anlagen für die Kinder

Wickelräume, die nicht in den Gruppenraum integriert sind

Küche

Mehrzweckraum

Elterncafé

Lager-, Putz-, Wirtschafts-, Abstell-, Haustechnikraum

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2.8 Raumprogramm Empfehlungen

Um ein Raumprogramm für eine Kindertagesstätte zu erstellen gibt es keine Richtlinien bzw. Min-

destgrößen, die der Gesetzgebende vorschreibt. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat dies-

bezüglich Empfehlungen für ein Raumprogramm für Kindertagesstätten erstellt. (Siehe Anlage

Raumemphelung des LVR) Aus diesen Empfehlungen haben wir zusammen mit den Wünschen der

RAG und der AWO folgendes Raumprogramm für den Umbau der Heizzentrale in Lohberg erstellt.

Tabelle 4: Raumprogramm Empfehlungen

Raum Raumbeschreibung Raumgröße Empfehlung LVR

Gruppenraum Gruppenräume für bis zu 20 Kinder u/ü 3 ge-mischt; mit Platz zum Spielen an Tischen und auf dem Boden; Möglichkeiten, Spielsachen, Bastel-sachen etc. in Schränken zu lagern; inklusive Ne-benraum

ca. 68 m²

Schlaf- / Ruheraum Schlafraum für max. 10 - 12 Kinder ca. 18 – 20 m²

Sanitärbereich (Kinder) 2 WCs / 2 - 3 Waschbecken pro Gruppe ca. 12 m²

Wickelraum beinhaltet ausreichend Lagermöglichkeiten für

den täglichen Bedarf, einen Wickeltisch mit an-

grenzendem Waschbecken, um die Kleinkinder

abzuduschen

18 m² *

Mehrzweckraum dient zum Spielen, Turnen oder zu anderen Grup-

penaktivitäten, inklusive eines Geräteraumes

ca. 65 – 67 m²

Garderobe bietet ausreichend Platz für die tägliche Kleidung

und Wechselschuhe

4 – 5 lfm

Kinderwagenabstellfläche für zeitweiligen Aufenthalt der Eltern im Elterncafé bzw. Besprechungsraum

Büroraum Büro der Kitaleitung mit Platz für einen Arbeits-platz; ausreichend Ablagefläche für Akten und Bü-romaterial

ca. 12 m²

Elterncafé / Besprechungs-

raum

für den zeitweiligen Aufenthalt der Eltern und für Gespräche zwischen Leitung - Eltern / Leitung - Betreuenden

18 – 20 m²

Personalraum Pausenraum der Mitarbeiter mit Verstaumöglich-keit persönlicher Sachen

ca. 16 – 20 m²

Küche zum Aufbereiten kleinerer Speisen bzw. mit aus-

reichenden Möglichkeiten Speisen mit kleineren

Gruppen zuzubereiten

ca. 15 – 20 m²

WC Besucher Sanitäranlagen für Besucher; behindertengerecht 6 – 8 m²

Putzmittelraum Lager- und Abstellraum, um die Kindertagesstätte

täglich zu reinigen

Ca. 4 m²

Lagerraum / allgemeiner Ab-

stellraum

mit ausreichend Stauraum für alle Güter, die nicht

leicht verderblich sind, je Gruppe

Ca. 6 m²

Wirtschaftsraum zum Waschen und Trocken der in der Kindertages-

stätte anfallenden Wäsche

5 – 6 m²

Haustechnikraum beinhaltet die komplette Heizungs- bzw. Lüftungs-

anlage

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Projektgruppe 2: KiTa Lohberg

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2.9 Raumfunktionsprogramm

Die jahrelange Erfahrung der AWO als Betreiber verschiedener Kindertagesstätten hat aufgezeigt,

dass es im täglichen Ablauf innerhalb der Kitas immer wieder zu langen Wegen der Betreuenden

kommt. Viele Räume arbeiten zwar funktionell eng zusammen, sind aber von ihrer Lage häufig

weit entfernt und lassen die Betreuenden immer wieder durch die Kindertagesstätte pendeln.

Durch ein Raumfunktionsprogramm, welches mit dem Betreiber und den Planenden zusammen

entwickelt wird der Tagesablauf der Betreuenden um erheblich erleichtert, da sie mehr Zeit mit den

Kindern verbringen können und keine langen Wege mehr gehen müssen.

Zusammen mit der AWO wurde die folgende Raummatrix entwickelt:

Tabelle 5: Raummatrix

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Projektgruppe 2: KiTa Lohberg

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3 Leistungsphase Ⅱ nach HOAI (Vorplanung)

3.1 Vorentwürfe mit Anbau

Wie bereits in der Einleitung erwähnt, werden hier die Vorentwürfe mit einem Anbau ausgelegt für

eine KiTa mit 4 Gruppen der einzelnen Gruppenmitglieder verkleinert dargestellt um die bis zur Ab-

sprache verrichteten Leistungen darzustellen. Diese haben im weiteren Vorgehen der Gruppe

keine Berücksichtigung

Abbildung 10: Vorentwurf Bunse-Wolz Abbildung 11: Vorentwurf Kafka

Abbildung 12: Vorentwurf Laschke Abbildung 13: Vorentwurf Lemke

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Projektgruppe 2: KiTa Lohberg

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3.2 Vorentwurf Bunse-Wolz

Entwurfsbegründung: Für die Ent-

scheidung meines Entwurfs, habe

ich mir erst einmal eine Liste mit al-

len benötigten und vom Bauherrn

geforderten Räumen und Flächen

des Kindergartens aufgelistet und

die Größen der Räume (Vorgaben

des LVR) dazu notiert. In einem wei-

teren Schritt habe ich eine Raum-

matrix erstellt, damit Räume, die

stark miteinander vernetzt sind auch

in ihrer Lage nicht weit entfernt lie-

gen. Ebenfalls habe ich in die Raum-

matrix mit aufgenommen, ob die

Räume in der Nähe des Eingangsbe-

reichs, im Zugangsbereich der Au-

ßenanlagen, im Erdgeschoss, im

ersten Stock oder im Keller liegen

sollen. Auch ob die Räume eher in

einem leiseren Bereich des Gebäu-

des liegen sollen oder nicht.

Das Büro, mit Blick auf den Ein-

gangsbereich, habe ich zusammen

mit dem Elterncafé, dem Bespre-

chungsraum, dem Personalraum

und der Küche im zweiten Stock ge-

plant, da diese Räume nur indirekt

mit dem Kindergartenbetrieb inte-

griert sind. Haustechnik-, Putz-, Wirt-

schafts- und Lagerraum sind im Kel-

ler geplant, da diese Räume einen

noch geringen Anteil am Kitabetrieb besitzen, als die Räume im zweiten Stock. Nur die Räume im

Erdgeschoss sind aktiv und mit hoher Auslastung in den Kitaalltag integriert. Die beiden Gruppen-

räume (inkl. Neben- und Schlafräume) sind im hinteren Teil des Gebäudes, um den Aufenthaltsbe-

reich der Kinder vom Eingangsbereich möglichst fern zu halten. Die Trennung der beiden Bereiche

bildet das WC der Kinder. Es ist auf kurzem Weg vom Außenbereich (Ausgang zum Außenbereich

zwischen WC der Kinder und einem der Gruppenräume), den Gruppenraumen und des Mehrzweck-

raums zu erreichen. Die beiden Schlafräume sind so angeordnet, dass Lärm auf den Fluren nicht

direkt in die Räume dringen kann. Direkt neben dem Eingangsbereich ist das WC (Behindertenge-

recht) für Besucher und Personal geplant. Zwischen dem WC und einem der Nebenräume der Grup-

penräume ist der Wickelraum angeordnet. Dieser ist ebenfalls Zentral, mit kurzen Wegen von den

Gruppenräumen, dem Außenbereich und dem Mehrzweckraum zu erreichen. Ebenfalls im Ein-

gangsbereich (weit entfernt der Gruppen und Schlafräumen), gegenüber dem Wickelraum, ist der

Mehrzweckraum geplant. Dieser hat einen direkten Zugang zum Außenbereich.

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Projektgruppe 2: KiTa Lohberg

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3.3 Vorentwurf Frank Kafka

Entwurfsbegründung: Die erhöhte Schwierigkeit ein Raumkonzept so umzusetzen, dass für alle Teil-

nehmenden wie den Kindern, dem Personal und den Besuchern ein interessantes Bild entsteht,

wurde bei der Ausarbeitung sehr deutlich, da wir mit dem bestehenden Objekt bereits eine Begren-

zung vorgegeben bekommen haben. Die Überlegungen des Planers sich auch gedanklich in das

Gebäude zu versetzen und auch vor allem auch aus der Sichtweise der Kinder zu planen, war eine

Herausforderung. In diesem Entwurf plante ich direkt in den Eingangsbereich ein Elterncafé um die

Kommunikation der Eltern zu fördern. Das Büro der Verwaltung und die Personalräume sind am

Eingang bzw. am Empfangs- und Abholbereich um eine besserer Kontrolle des Ein- und Ausgangs-

verkehres zu erreichen.

Die Küche wurde hier zentral geplant, um eine direkte Erreichbarkeit der Gruppenräume zu gewähr-

leisten, so auch der Sanitärbereich der mittig beider Gruppenmodule liegt. Der Pflegebereich bein-

haltet hier den Wickelraum, eine Dusche und eine Liegenddusche, da nicht alle U3 Kinder „im Not-

fall“ stehend gereinigt werden können.

Die Ruheräume sind zum Ende des Gebäudes hin angeordnet, was ein möglichst störungsfreies

Zurückziehen und trotzdem eine schnelle Erreichbarkeit und Kontrolle der Kinder durch das Perso-

nal ermöglicht.

Die sehr hohen Fenster des Gebäudes garantieren einen sehr großen Lichteinfall in das Gebäude

und in die einzelnen Räume. Der Flur ist nach oben hin offengehalten und der Charakter des Indust-

riegebäudes sorgt dort für ein besonderes Flair und lässt das Gebäude räumlich sehr groß und weit

erscheinen.

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Projektgruppe 2: KiTa Lohberg

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3.4 Vorentwurf Kevin Laschke

Nach Rücksprache mit Herrn Riesener am 05.10.2017 wurde eine neue KiTa-Größe festgelegt. Die

zuvor benötigten Räume und Flächen der KiTa hätten einen Anbau zur Folge gehabt, welcher den

zeitlichen Rahmen unserer Projektarbeit gesprengt hätte. Des Weiteren wird hier auf Grund finanzi-

eller Vorgaben auf eine zweite Ebene in der KiTa verzichtet.

Entwurfsbegründung: Mit Hilfe der Raummatrix und den bis dahin getätigten Vorüberlegungen in

angepasster Form habe ich den neuen Grundriss erstellt. Mir war es wichtig einen zentralen Versor-

gungs- und Sanitärtrakt zu haben, der von überall schnell erreichbar ist. Die primären Gruppenräume

und deren Schlaf- bzw. Nebenräume sollten für die nun zwei Gruppen in der KiTa identisch aufgeteilt

sein um hier eine Gleichstellung aller Kinder zu gewährleisten. Die KiTa-Leitung soll direkt im Ein-

gangsbereich angesiedelt sein, um so einen Überblick zu haben, wer die KiTa betritt und wer sie

verlässt.

Die Idee des Elterncafés des Bauherrn ist hier selbstverständlich mit integriert und wird mittels eines

kleinen Anbaus an den Eingang der KiTa gesetzt. Die Raumgrößen wurden vorher mittels der Vor-

gaben des LVR gruppenintern besprochen. Im hinteren Teil (Sanitärbereich) sind die harten Wand-

ecken durch 45° Winkel entschärft worden. Umso die Behaglichkeit der Kinder, beim Wechseln der

Räume zu steigern. Im Wickel-/Pflegeraum ist eine Dusche angeordnet um dort Kinder in Notsitua-

tionen reinigen zu können. Der Mehrzweckraum, welcher u.a. zum Turnen dienen soll, ist in meinem

Grundriss kleiner gewählt, da hier pro Gruppe bereits drei Räume in ausreichender Größe vorgese-

hen sind. Das Verlassen der KiTa in den Außenbereich ist lediglich durch den Haupteingang vorge-

sehen. Durch das hohe Dach und die großen Fenster in allen Himmelsrichtungen ist es im Gebäu-

deinneren sehr hell und wirkt dadurch auch sehr großzügig geschnitten. Dieses soll teilweise durch

Wände bis unter die Dachhaut gebrochen werden.

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Projektgruppe 2: KiTa Lohberg

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3.5 Vorentwurf Jürgen Lemke

Entwurfsbegründung: Zur Planung

eines Kindergartens habe ich mir

überlegt wie die Raumgestaltung

und Raumgröße in den Kindergär-

ten war, die meine Frau und ich uns

ansahen, als wir einen Kindergar-

tenplatz für unser Kind suchten. Die

Wünsche und Gedanken die wir

damals hatten, spielten hierbei eine

große Rolle für meinen Entwurf. Mit

Hilfe des Raumprogrammes, mei-

nen Erkenntnissen aus der Vergan-

genheit und den Wünschen des

Bauherrn habe ich mir ein Raum-

programm erstellt und mir anschlie-

ßend die Räume rausgesucht die

nicht im EG sein müssen und sie in

das Untergeschoss geplant. Beim

Eintreten in die KiTa ist als erstes

die Kindergartenleitung geplant, mir

war es wichtig das die im Eingangs-

bereich positioniert wird, damit

keine fremden Personen den Kin-

dergarten betreten können. Dann

war mir wichtig das die beiden

Gruppenräume nicht in unmittelba-

rer Nähe zueinander angeordnet

werden. Auf einem zweiten Grup-

pen Nebenraum habe ich verzich-

tet, da in der Kita Lohberg auch eine

U-3 Betreuung angeboten wird und

nicht alle Kinder in der Ganztagsbe-

treuung sind. Aus dem gleichen

Grund habe ich auch den Mehr-

zweckraum etwas kleiner geplant,

da er bei dieser Konstellation nur

von kleinen Gruppen von Kindern

genutzt wird.

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Projektgruppe 2: KiTa Lohberg

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3.6 Problemanalyse

Kindern in ihren Fähigkeiten und Strategien zur Bewältigung von Lebensanforderungen als auch in

ihren Basiskompetenzen zu stärken, sollte Ziel jeder Kindertageseinrichtung sein.

Die Herausforderung der individuellen Planung der Gruppenmitglieder bestand darin, den für die

Kinder benötigten Platz in die durch die vorgegebene und zur Verfügung stehende Fläche so einzu-

teilen, dass durch ein bedürfnisorientiertes Angebot Neugier und Wissendrang gefördert wird. Zur

Realisierung mussten viele Fragen gelöst werden. Zum Beispiel diskutierten wir, ob wir die Decke

komplett einziehen oder die Räume in der Höhe begrenzen und nur der Flur nach oben hin offen

gestaltet wird. Es war zu überlegen, ob die Kinder gemeinsam essen, wie die Kommunikation zwi-

schen den Eltern aussieht und ob wir Platz für einen Mehrzweckraum haben uvm.

Um dem Bildungsauftrag Rechnung zu tragen genügte es uns nicht Kinder zusammenleben und

lernen zu lassen, sondern wir wollten auch die Eltern mit einbeziehen. Die Idee des Elterncafés,

besteht darin einen Ort zu schaffen an dem die Eltern verschiedenster Herkunft zur Kommunikation

eingeladen werden.

Die Überlegung das Gebäude nicht nur als KiTa umzubauen, sondern auch als Teil des denkmal-

geschützten Ensembles auf dem Gelände der Zeche, mit deren Anbauten und dem Ausbau, seinen

Bezug zur Herkunft widerspiegeln zu lassen sollte bei der Planung berücksichtigt werden.

Bauliche Aspekte des Bestandsgebäudes mussten beachtet werden, wie der allgemeine sanie-

rungsbedürftige Zustand, die monolithische Fassade, welche aus Sicht der Denkmalpflege nicht von

außen gedämmt werden kann, und das Anbringen einer Innendämmung, was eine Taupunktverla-

gerung mit sich bringt. Ein weiteres Thema war auch das Volumen des Gebäudes aus energetischer

und lüftungstechnischer Sicht sowie der komplett neue Dachaufbau

Bei den Recherchen zu Raumkonzepten, Raumplanung und Raumordnung waren wir sehr über-

rascht keine wirklichen Vorgaben, Hilfen und Konzepte staatlicher Einrichtungen zu finden, außer

einer Raumempfehlung des LVR auf einer DIN A Seite. Die meist genormten Vorschriften, Gesetze

und Regelungen in allen Bereichen der die Baukunst in Deutschland ihre Grenzen reglementiert, ist

gerade bei der Planung für unsere Zukunft, hier in Form der Kinder, der architektonischen Kreativität

und teils ausufernden Planungen der Architekten ausgeliefert. Die Anlehnung an das Raumkonzept

des LVR erschien uns nach den Recherchen dann doch am sinnvollsten und es wurde auf dieser

Grundlage auch geplant.

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Projektgruppe 2: KiTa Lohberg

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3.7 Entwürfe

Die unterschiedlichen Entwürfe zeigen die verschiedenen Herangehensweisen an die Planung, wel-

che damit verdeutlichte, dass jeder Teilnehmer die Erschließung und Anordnung der Räume anders

interpretiert und ein einheitliches Konzept gefunden werden muss. Nach Anlehnung an die Empfeh-

lungen verschiedenster Einrichtungen, wie der Landes Verband Rheinland (LVR) oder das Raum-

konzept für Kitas des Landesamtes für Jugend, Soziales und Versorgung Rheinland-Pfalz wurde ein

neuer gemeinsamer Entwurf, auf Grundlage eines der Teammitglieder entwickelt.

Individuelle Entwürfe Gemeinsamer Entwurf

• Lange schlauchartige Flure

• offene Flure

• zweite Etage (Brandschutzgründe)

• eingeschossige Bauweise

• verwinkelte Planung

• Mehrzweckraum

• eingeschränkte Anbaumöglichkeiten

• abgewinkelte Ecken

• Leitungsbüro nicht im Eingangsbereich

• offene Erscheinung

• kein oder zu kleiner Mehrzweckraum

• kurze Wege

• begrenzte Spielflächen

• optimale Raumbeziehung

Abbildung 14: Der Planungszyklus

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Projektgruppe 2: KiTa Lohberg

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Der neue gemeinsam entwickelte Entwurf [siehe Anlage Gruppenentwurf] beinhaltet, auf Grundlage

der individuellen Planung, der Raummatrix, Raumgrößenempfehlung, mit dem Einbeziehen vieler

unterschiedlicher Kriterien und einigen kontrovers geführten Diskussionen, nun unserer Meinung

nach die optimalste Aufteilung der Räume innerhalb des festgelegten Rahmens.

Die nun folgenden Darstellungen der Entwürfe jedes einzelnen Projektmitglieds zeigen ver-

schiedenste Ansätze und im kurzen schriftlichen Teil die Gedankengänge und Herangehensweise

an die Vorplanung. Weiterhin dargestellt ist eine Tabelle mit der Kostenschätzung, welche auf

Grundlage der Festlegung mit den Projektleitern basiert.

3.8 Bestandssanierung

3.8.1 Bestandssanierung Kellerwandunterfangung

Bei einer erneuten Ortsbegehung an der Heizzentrale in Loh-

berg am 12.10.2017 wurde an allen vier Gebäudeseiten eine

partielle Unterspülung des Bodens vor den Fundamenten

festgestellt. Diese Unterspülung wurde durch die Fallleitun-

gen der Dachentwässerung verursacht, da diese nicht fach-

gerecht an das Kanalnetz angeschlossenen waren. Die Fall-

leitungen sind unmittelbar an das Kanalnetz anzuschließen

oder anderweitig vom Gebäude wegzuführen, um weitere

Unterspülungen zu verhindern.

Da der Boden im Bereich der Fundamente bereits an einigen Stellen unterspült worden ist und sich

schon einige Risse in der Kelleraußenwand befinden, ist eine Unterstützung der Fundamente not-

wendig, um eine Setzung der Fundamente zu vermeiden. Sollten sich die Fundamente ungleichmä-

ßig setzen, kann dies die Gebrauchstauglichkeit oder ggf. sogar Tragfähigkeit der ehemaligen Heiz-

zentrale gefährden.

Um eine Setzung durch den nicht mehr verdichte-

ten, unterspülten Boden zu verhindern, können die

Fundamente z.B. mit einem Hochdruck-Injektions-

Verfahren oder mittels Unterfangung aus Mauer-

werk in einen Bereich mit tragfähigerem Boden ver-

längert werden.

Beim HDI-Verfahren werden entlang der Funda-

mente mit einem speziellen Bohrgerät Löcher unter

die Fundamente gebohrt und diese anschließend

mit einer Betonsuspension verpresst. Um eine voll-

flächige Verpressung des Bodens unterhalb der

Abbildung 15: Unterspühlung durch Falllei-tung (Sven Bunse-Wolz)

Abbildung 16: Injektionsverfahren (Burisch Grundbau)

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Projektgruppe 2: KiTa Lohberg

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Fundamente zu gewährleisten, werden die Bohrlöcher in verschiedenen Winkeln bzw. Tiefen unter

die Fundamente gebohrt und verpresst.

Da die Unterspülung des Bodens nur in einer geringen Tiefe zu erwar-

ten ist und die Fundamente eine Dicke von mindestens ca. 80cm auf-

weisen, ist das HDI-Verfahren nicht so gut geeignet. Um die Dicke der

Unterstützung zu gewährleisten, müssten mehrere Bohrungen mit ver-

schiedenen Neigungen in den Boden injiziert werden. Da auch nur eine

vergleichsweise geringe Höhe der Unterstützung zu erstellen ist, ist

eine Unterstützung aus Mauerwerk eine sinnvolle und auch wirtschaft-

lichere Methode. In einem ersten Arbeitsschritt wird die Baugrube wei-

ter ausgeschachtet, um den Arbeitsbereich für die Unterstützungsar-

beiten sicherzustellen. Die Unterfangung wird abschnittsweise erstellt,

wobei ein Arbeitsabschnitt maximal mit einer Breite von 1,25m ausge-

führt werden darf. Wenn zeitgleich an einer weiteren Stelle gearbeitet

werden soll, um Zeit zu sparen, kann dieser nur mit einem Mindestab-

stand der dreifachen Arbeitsbreite erstellt werden. Mit einer Gebäude-

breite von ca. 25 m werden an jeweils fünf Arbeitsabschnitten von je-

weils 1,25 m die Unterstützungen aus ca. 100 cm dickem Mauerwerk

erstellt. Die Tiefe, in der die Unterstützung gegründet wird liegt 1,50 m

unterhalb der alten Fundamentsohle.

Da es nicht möglich ist, den oberhalb von 1,25 m liegenden Boden abzuböschen, muss

der jeweilige Abschnitt bis zur Oberkante mit einem Verbaut gesichert werden. Damit aufsteigende

Feuchtigkeit nicht in die vorhandenen Fundamente bzw. weiter in das bestehende Mauerwerk ein-

dringen kann, wird eine horizontale Abdichtung in die Unterstützungswand eingebracht. Ebenfalls

ist darauf zu achten, dass die Fugen im Mauerwerk voll vermörtelt werden, um einen kraftschlüssi-

gen Verbund zu gewährleisten. Die letzte Steinreihe unter dem bestehenden Fundament wird mit

Keilsteinen ausgeführt. Diese werden eingetrieben, um die Unterstützung direkt zu belasten.

Ist die Unterstützung in den Abschnitten Nr. eins er-

stellt, so kann an Abschnitt Nr. zwei (siehe Abb. 18)

mit dem Aushub und mit dem Verbau begonnen wer-

den. Nachfolgend werden im gleichen Verfahren die

Abschnitte Nr. drei und Nr. vier erstellt. An den Ge-

bäudeecken ist darauf zu achten, dass die Abstände

der Arbeitsabschnitte ebenfalls mit der dreifachen Ar-

beitsabschnittsbreite eingehalten werden. Ist dies

nicht einzuhalten, so müssen die Unterstützungen der

Fundamente der anderen Gebäudeseite zu einem

späteren Zeitpunkt erstellt werden.

Abbildung 17: Baugrubenan-sicht (Sven Bunse-Wolz)

Abbildung 18: Ablauf Kellerwandunterstützung (BG-Bau, S. 2)

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Projektgruppe 2: KiTa Lohberg

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3.8.2 Bestandssanierung Kellerwandsanierung

Normalerweise sind Sanierungskonzepte für die Kellerwände nur sehr schwer zu erstellen, da man

nie genau weiß, in welchen Zustand sich das Mauerwerk im Erdreich befindet, welche Schäden sind

vorhanden oder welche Abschnitte können erhalten bleiben. In unseren Fall haben wir Glück, da die

Kellerwände umlaufend freigeschachtet und trocken sind. So kann man sich einen guten Überblick

über die anfallenden Arbeiten machen. Und somit kann man ein sehr stimmiges und vollständiges

Sanierungskonzept erstellen.

Bestandsaufnahme

Das Kellermauerwerk ist ein einschaliges ca. 50cm starkes Ziegelsteinmauerwerk, welches sich in

einem sehr sanierungsbedürftigen Zustand befindet. Während der Nutzung des Gebäudes (ca. 100

Jahre) wurden einige Sanierungs- und Änderungsarbeiten an den Kellerwänden durchgeführt.

Alle Schäden, die man

an einem solch alten Ge-

bäude hätte vorfinden

können, sind hier vor-

handen. Von kleineren

Abplatzungen bis hin zu

großen Mauerlöchern,

Stahlträger die aus den

Wänden heraus stehen,

Teilflächen mit einer Be-

tonvorsatzschale und

auch Flächen mit Hori-

zontaler Abdichtung. Im

gesamten Kellerwand

Bereich sind noch 7

Fenster und eine Tür

eingebaut, sowie sind zwei Fensterflächen mit KS-Steinen zu gemauert. Eine Außenecke wurde bei

Erdarbeiten (Bodenaustausch) stark beschädigt.

Keller Außenwände

24,50m x 3,86m x 2 St. = 189,14m²

18,03m x 3,86m x 2 St. = 139,19m²

Wandfläche gesamt 328,33m²

Fensterflächen

4 Stück

1,00m x 1,00m x 4 St. = 4,00m²

3 Stück

1,00m x 0,60m x 3 St. = 1,80m²

Tür Öffnung

1,00m x 2,00m x 1 St. = 2,00m²

Betonvorsatzschale ca. 70,00m²

Abdichtung KMB ca. 30,00m²

Abbildung 19 Kellerwand ( Sven Bunse-Wolz)

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Projektgruppe 2: KiTa Lohberg

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Mit den Werten aus dem Katalog der regionaltypischen Materialien der Uni Kassel konnten wir die

Wärmeleitfähigkeit (Lamda-Wert) 𝜆 0,79 𝑊

𝑚𝐾 des Ziegels ermitteln.

RT = 0,13 + 0,50

+ 0,04 = 0,802 m²*K

0,79 W

U = 1

= 1

= 1,22 W

RT 0,802 m²*K

Sanierungskonzept

Bevor man mit der Sanierung der Kellerwände beginnen kann, sind noch einige Vorarbeiten zu ver-

richten. Die alten Betonvorsatzschalen mit den KMB-Abdichtungen müssen abgetragen werden, um

zu überprüfen in welchem Zustand sich das dahinterliegende Mauerwerk befindet. Alle Mauervor-

sprünge müssen bis zum eigentlichen Mauerwerk abgetragen werden, damit wir eine grade flucht

der Mauer bekommen. Die Fenster bzw. die Türen müssen demontiert und Ausgemauert werden,

die Ausmauerung kann mit KS-Steinen ausgeführt werden, da im Keller Sichtmauerwerk vorhanden

ist. Risse im Mauerwerk müssen freigelegt werden und wieder beigemauert werden. Große Löcher

in der Wand und die weggebrochene Außenecke muss ebenfalls mit KS-Steinen ausgemauert wer-

den. Wenn die Arbeiten erledigt sind kann mit der eigentlichen Sanierung gestartet werden.

Wir haben festgelegt, dass wir das Kellermauerwerk mit einer Umlaufenden Betonvorsatzschale

versehen. Das ist aus Wirtschaftlichen Gründen die beste Lösung gegenüber der Variante das ganze

Mauerwerk in mehreren Arbeitsgängen neu zu verputzen, zeitaufwendiger und Arbeitszeit kostet

Geld. Die Vorsatzschale wird im Mittel 17 cm stark und bis zu einer Höhe der Unterkante der Bo-

denplatte des Erdgeschosses. Bei dem Beton haben wir uns für den XC2 C25/30, mit einem Stahl-

anteil von 2%. So können wir ohne Probleme unsere Abdichtungsarbeiten planen.

Für Abdichtungsarbeiten haben wir uns für die MB 2-K Abdichtung von der Firma Remmers ent-

schieden. Das ist eine mineralische Dichtungsschlämme (MDS) mit kunststoffmodifizierten Bitumen

Dickbeschichtungen (KMB/PMBC) in einem Produkt für die Bauwerksabdichtung. Die Mineralische

Untergründe müssen nach Herstellerangaben mit einem Haftgrund (Remmers Kiesol) versehen wer-

den, um einen Hinterfeuchtungsschutz zu gewehrleisten und eine Blasenbildung zu vermeiden. Das

Dichtmaterial wird zweilagig auf den vorbereiteten Untergrund aufgetragen. Die zweite Schicht kann

aufgetragen werden, sobald die Erste Schicht nicht mehr beschädigt werden kann (Hautbildung auf

der Oberseite).

Mit „Perimeter“ wird der erdberührte Wand- und Bodenbereich eines Gebäudes bezeichnet. Die Pe-

rimeterdämmung ist die Wärmedämmung, die das Bauwerk von außen umschließt. Die Nutzung von

Wärmedämmung in erdberührten Gebäudebereichen bekommt in Deutschland einen immer größe-

ren Stellenwert. Extrudierte Polystyrol-Hartschaumplatten gemäß DIN EN 13164 sind Wärmedämm-

platten, die aufgrund der geschlossenen Zellstruktur feuchtigkeitsunempfindlich sind und aufgrund

der homogenen Zellstruktur eine sehr hohe Druckfestigkeit haben. Beim speziellen Extrusionsver-

fahren entsteht ein feinzelliges Gefüge in der Dämmplatte. Dadurch wird eine gute Wärmedämmung

erreicht. Für unser Bauvorhaben haben wir uns für eine 100 mm starke Perimeterdämmplatte ent-

schieden mit einem (Lamda Wert) 𝜆 0,04.

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Projektgruppe 2: KiTa Lohberg

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Nach DIN 4095 „Dränung zum Schutz von baulichen Anlagen“ kann der Planer entscheiden, ob

Dränmaßnahmen für das geplante Gebäude erforderlich sind. Eine Dränung dient dem Abführen

des anstehenden Wassers – z. B. Oberflächenwas-

ser, Schichtenwasser und /oder Hangwasser – und

besteht aus einer Dränschicht und einer Dränleitung.

Wir haben uns für eine Drainageschicht und einer

Drainageleitung entschieden. Die Noppenbahn wirkt

als vollflächige Dränschicht, das aufgeschweißte

druck- und filterstabile Geotextil verhindert sicher das

Verschlämmen der Noppenstruktur. DELTA-TER-

RAXX ist als zweite wasserundurchlässige Hülle vor

der Kellerwandabdichtung ein universeller Schutz

nach DIN 18195 für alle Lastfälle bei Stau-, Schich-

ten- und Sickerwasser. Die Bahn schützt Perimeter-

dämmplatten vor Feuchtigkeit, und sichert so den

Dämmwert.

Abbildung 20 : Drainagematte (Dörken GmbH & Co. KG)

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Projektgruppe 2: KiTa Lohberg

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3.8.3 Bestandssanierung Fassade

Einleitung Fassade

Die meisten denkmalgeschützten Industriegebäude haben ein einschaliges Mauerwerk und über-

nehmen somit auch mehrere Funktionen. Zum einen muss die Fassade eines Bauwerks sich selbst

tragen sowie auch einwirkende Lasten wie Wind, Schnee und Verkehrslasten. Weiterhin muss sie

für die Nutzung des Innenraums ein Klima schaffen, welches sich hinsichtlich des Schalls, der

Wärme, des Wassers und den Witterungseinflüssen von der Außenwelt abgrenzt. Da aber auch

andererseits an die Fassade ästhetische Ansprüche gestellt werden, ist die Gewichtung der Funkti-

onen von der Bestimmung des Bauwerks abhängig.

Als erstes muss eine Bestandsaufnahme und Analyse durchgeführt werden, Materialien erkannt,

Schäden vollständig aufgenommen und ein Sanierungskonzept ausgearbeitet werden.

Der Anspruch an die Fassade ist hoch, der Wärmetransport, die Feuchtigkeit und das Raumklima

sind wichtige Punkte für die Auswahl der Wärmedämmung. Da die Fassade aus Denkmalschutz-

gründen von außen nicht verändert und somit nicht gedämmt werden darf, kommt hier nur eine

Innenraumdämmung in Frage. Die allerdings muss sehr gut geplant und ausgeführt werden, sonst

wird das Mauerwerk zu kalt, Feuchtigkeit kondensiert, und Algen sprießen. "Kaputt sanieren" nennt

das der Fachmann. Ein einheitliches allgemeingültiges Rezept gibt es nicht, denn jeder Fall ist an-

ders und muss mit den vorhandenen Materialien und Bauteilen auf die jeweilige Anforderung indivi-

duell abgestimmt werden.

Bauherren sind verpflichtet sich vor Beginn der Planung der Sanierungsmaßnahmen mit der lokalen

Denkmalschutzbehörde des Landes abzustimmen und Konzepte sollten von Fachleuten und Fach-

planern mit Erfahrung erstellt werden. Es müssen meist bestimmte Auflagen erfüllt werden, denn

ohne Zustimmung dieser Behörden ist ein Eingreifen in die Bausubstanz nicht erlaubt.

Wiederum nehmen gesetzliche Vorgaben zur Energieeinsparung, wie bei der EnEV 2016 oder das

Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) NRW in dem es im §19 heißt, dass die Nutzungspflicht

nach §4 Absatz 1 entfällt, sobald alle technisch oder baulichen Maßnahmen unmöglich sind oder sie

denkmalschutz-rechtlichen Vorschriften widersprechen, diese Art von Gebäuden aus den Regelun-

gen heraus. Auch einen Energieausweis brauchen Baudenkmäler nicht, die Anforderungen der

EnEV sind denen des Denkmalschutzes unterzuordnen. Doch sollte es das Ziel sein, das Gebäude

wirtschaftlich und energetisch so zu gestalten, um den Primärenergiebedarf des Gebäudes auf ein

Minimum reduzieren zu können.

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EnEV (2014/16) § 24 Ausnahmen

(1) Soweit bei Baudenkmälern oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bau-substanz die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen, kann von den Anforde-rungen dieser Verordnung abgewichen werden.

(2) Soweit die Ziele dieser Verordnung durch andere als in dieser Verordnung vorgesehene Maßnahmen im gleichen Umfang erreicht werden, lassen die nach Landesrecht zuständigen Behörden auf Antrag Ausnahmen zu.

Analyse, Zustand der Fassade, Allgemeiner Zustand

Steinformat: Reichsformat 25 cm × 12 cm × 6,5 cm

Material: Als Ziegel wird ein Baustoff bezeichnet, der aus Ton, Lehm oder tonischen Massen

besteht und üblicherweise durch einen Brennvorgang seine Festigkeit erhält.

Mörtel/Fuge: Zementmörtel, Bindemittel, Portlandzement, Eisenportlandzement, Hochofenzement.

Zementmörtel wird im Allgemeinen nur für Bauteile verwendet, die stark beansprucht

werden oder wasserdicht sein sollen.

Innenputz: Als Innenputz wurde hier ein Kalkzementputz aufgetragen

Analyse

Die Fassade der ehemaligen Heizzentrale und

neues Zuhause der Kindertagesstätte Lohberg ist

ein einschaliges ca. 50 cm starkes Ziegelsteinmau-

erwerk, welches sich in einem, nach 100-jährigen

Umwelteinflüssen in einem optisch entsprechenden

Zustand befindet. Einige Ziegelsteine sind durch me-

chanische und witterungsbedingte Einflüsse beschä-

digt und weisen Abplatzungen (Abbildung 21) der

Ziegeloberfläche (Ausscherben) auf. In einigen Be-

reichen fehlen teilweise ganze Ziegel, auch sind ei-

nige Fehlstellen mit Steinen anderer Formate und

Materialien ersetzt worden. Abbildung 21: Abplatzungen (Sven Bunse-Wolz)

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Ein ca. 25m² großer Bereich der Fassade ist mit einer Dispersionsfarbe überstrichen und mehrere

Fensteröffnungen mit KS Mauerwerk geschlossen worden. An den beiden Seitenwänden reichen

einige verschieden starke Spannungsrisse durch

thermische Ausdehnung (Abbildung 22), vom Haar-

riss bis hin zu einer Stärke von bis zu 6cm über die

Fenster bis an die Dachkonstruktion heran. Diese

Schäden ermöglichen dem Wasser nicht nur in die

Fuge, sondern auch ins Mauerwerk einzudringen

und dort weitere Schäden zu verursachen. Durch

ehemalig angesetzte Bauwerke haben die Ziegel an

diesen Stellen keine Einflüsse durch Witterung erhal-

ten, sehen auch dementsprechend besser aus als

der Teil der Fassade, welcher ein Jahrhundert lang

allen Witterungen ausgesetzt war, mit einer Patina überzogen

ist und dadurch einen starken Farbunterschied aufweist.

Das Fugennetz befindet sich überwiegend an den Seitenwänden in

einem dem Alter des Bauwerks entsprechenden Zustand. Einige Fu-

gen sind tief ausgewaschen, oder durch Witterungseinflüsse ausge-

platzt. Durch die oben genannten Risse im Mauerwerk ist es dem

Wasser möglich tief in die Fugen einzudringen, dort leicht lösliche

Salze auszuwaschen, diese an die innen- und außenseitige Oberflä-

che zu transportieren, wo sie sich dann als Ausblühungen ablagern.

(Abb.3) Auch in Sockel- Dach-und Attikabereichen auch an geneigten

bzw. nicht geschützten Flächen sind, unter anderem durch defekte

Regenwasserleitungen und eine hohe Wasserbelastung auf das Mau-

erwerk, Schäden sichtbar. Hierdurch ist die Fassade mit Moosen, Al-

gen, Kletterpflanzen und stellenweise 2 m hohen Birken in den Fugen

und auf dem defekten Mauerwerk bewachsen, wodurch sie zusätzlich

beschädigt werden.

Im Inneren des Gebäudes hat die

Einwirkung des Wassers aus den undichten Dachbereichen teil-

weise bis zur Hälfte des aufsteigenden Mauerwerks den Putz

gelöst. Weiterhin sind auch hier wegen der Durchfeuchtung des

Mauerwerks an einigen Stellen aus den gelösten Salzen, Aus-

blühungen entstanden, einige Flächen sind mit Algen und Moo-

sen überzogen. Weiterhin sind kleinere Risse sind im oberen Be-

reich zu erkennen.

Zu den verbauten Materialien gab es weder beider Stadt Dinslaken noch bei der Ruhr Kohle AG

(RAG) Unterlagen. Um die Eigenschaften des Ziegels und somit des 49cm dicken einschaligen Mau-

erwerks zu ermitteln gingen wir den Rechercheweg über das Internet. So fanden wir den Verein an

der Universität Kassel „Zentrum für Umweltbewusstes Bauen e.V.“ , welcher einen Katalog regional-

typischer Materialien im Gebäudezustand mit Bezug auf die Baualtersklasse und Ableitung typischer

Bauteilaufbauten erstellte, wir somit in diesem Online-Katalog (Abbildung 24) unsere Daten eintra-

gen, den Ziegel ausfindig und z.B. die Wärmeleitzahl (λ-Lambda-Wert) ermitteln konnten.

Abbildung 22: Riss (Sven Bunse-Wolz)

Abbildung 23: Salze (Sven Bunse-Wolz

Abbildung 24: Putz (Sven Bunse-Wolz)

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Abbildung 25: Altbaumaterialien und Konstruktionen (Universität Kassel)

Sanierung des Mauerwerks

Durch die mechanischen, witterungsbedingten Einflüsse und Schäden durch den Austausch des

Bodens um das Gebäude ist es zwingend erforderlich das Mauerwerk und somit auch die Fassade

als Sichtobjekt umfassend zu sanieren. Eine Überlegung die Fassade auf Grund der Risse und vie-

len Schäden abzutragen und im Originalzustand wieder neu aufzubauen, wurde in der Gruppe dis-

kutiert und nach Recherchen mit Fachfirmen und den Vorlagen der Unteren Denkmalschutzbehörde

wieder verworfen.

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Reinigen der Oberfläche

Zuerst muss hier eine Reinigung der Fassade durchgeführt werden, um weitere Schäden, wie Risse

und nicht offensichtlich beschädigte Ziegel zu erkennen. Diese kann mit verschiedenen Verfahren

durchgeführt werden.

Wir wenden hier das JOS: Rotec Verfahren an, welches die Fassade schonend reinigt, ohne dass

es zu Abtragen des Materials kommt. Hierbei wird durch ein Niederdruck-Rotationswirbelverfahren

eine hohe Reinigungskraft erreicht. Dazu wandelt eine spezielle Düse die Strahlungsenergie in eine

Rotationsenergie um. Durch Beimengen von neutralen Reinigungs-

substraten, wie Glaspudermehl mit Wasser und geringer Druckluft-

zugabe wird die zu behandelnde Oberfläche schonend durch

Schleifen oder Polieren (vergleichbar ist dies mit einem Radieren

der Oberfläche) ohne Materialabtrag gereinigt. Das speziell für die-

ses Verfahren entwickelte Substrat aus Aluminiumsilikatglas-

schmelze ist gemäß Gutachten (Hygiene Institut Gelsenkirchen, Dir. Tgb.-

Nr. A 1871 D/91/R vom 21. Juni 1994) in den Trinkwasserzonen 2-3 und

Heilquellenschutzgebieten zugelassen und ist daher unbedenklich

für die Umwelt zu verarbeiten. Strahlabfälle sind, sofern der Abtrag

der zu reinigenden Fläche nicht mit schädlichen Stoffen belastet ist,

als normaler Bauschutt zu entsorgen.

Der mit Farbe gestrichene Bereich der Fassade wird mit dem Trockeneisverfahren gereinigt. Es

handelt sich hierbei um das tiefgefrorene Gas Kohlendioxid (CO2), welches mit 150m/s auf die zu

behandelnde Fläche prallt und hier drei physikalische Effekte ineinandergreifen. Das sich hier im

festen Zustand befindliche tiefgefrorene Gas trifft auf die Verschmutzung, kühlt diese schlagartig auf

-79°C ab. Dabei verödet, hier in unserem Beispiel, die Farbe, bildet Risse durch die das Gas weiter

eindringt und die Verschmutzung weiter von der Oberfläche löst. Dabei sublimiert das Gas schlag-

artig, wechselt den Zustand von fest in gasförmig,

vervielfacht sein Volumen um das 760 fache und

sprengt somit die Verunreinigung von der Ober-

fläche ab. Da dieses Verfahren nicht abrasiv wirkt

und die Oberfläche des zu behandelnden Materi-

als, ob Putz oder Holz, nicht beschädigt und nur

die Verunreinigungen von der Oberfläche abge-

tragen werden, nutzen Denkmalpfleger und Be-

hörden immer häufiger dieses schonende Verfah-

ren, um denkmalgeschützte Fassaden und Denk-

mäler zu reinigen. Hier fallen außer den Verunrei-

nigungen von der zu behandelnden Oberfläche

keine weiteren Abfälle durch Strahlmittel an.

Abbildung 26: Strahldüse (svt)

Abbildung 27 Trockeneisreinigung (Dr-Dicht GmbH)

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Beschädigte und fehlende Ziegel

Die fehlenden und durch andere Formate ersetzten Ziegel werden durch farblich gleichwertige im

gleichen Format (Reichsformat) ausgetauscht, bzw. ersetzt. Die Fugen sind dabei so tief auszukrat-

zen, dass ein späterer Fugenmörtel eingearbeitet werden kann. Die mit KS Steinen zugemauerten

Öffnungen wie Fenster und Türen sind wiederherzustellen. Einige Ziegeleien haben sich darauf spe-

zialisiert alte und historische Ziegel in Format, Farbe und Oberfläche dem Original entsprechend

nachzubrennen.

Abscherbungen, bzw. Abplatzungen der Ziegel können durch speziellen mineralischen Steinergän-

zungsmörtel repariert werden. Hierbei kann der Mörtel nach vorheriger Farbtestung durch einen

Musterziegel hergestellt werden und auf die beschädigten Ziegel, auch bis auf null, aufgetragen

werden. Auf einen kompletten Austausch der Ziegel kann durch dieses Verfahren verzichtet werden.

Risse

Um die Risse wirksam und dauerhaft schließen zu können muss die Ursache der Rissbildung be-

kannt sein. Durch Zwangsbeanspruchungen entstehen Risse im Mauerwerk, welche aus Verformun-

gen resultieren. Zu diesen Verformungen gehören Temperatur- und Schwindverformungen, sowie

Setzungsdifferenzen. Die durch die Zwangszugkräfte entstehende Überschreitung der Zugfestigkeit

des Mauerwerks hat eine Rissbildung zur Folge. Setzungsdifferenzen sind bei einer gleichmäßigen

Beanspruchung kein Problem für das Bauwerk, bei älteren Gebäuden ist von einer Schwindverfor-

mung nicht auszugehen da dort der Endwert erreicht sein dürfte. Die Risse in unserem Gebäude

verlaufen schräg vom oberen Fensterdrittel bis zum Dach (Traufe), das an beiden Giebelenden. Es

ist davon auszugehen, dass die Ursache eine thermische Ausdehnung im Dach und der Konstruk-

tion darunter ist, es dabei zu einer Längenänderung im Dachbereich kam und diese sich auf die

schwächsten Stellen im Mauerwerk auswirkten, welches hier die Fensterbereiche zum Dachan-

schluss sind. Das Dach wird bei Beginn der Sanierungsarbeiten demontiert und durch eine neue

Konstruktion und Aufbau ersetzt.

Um die kraftschlüssige Verbindung in den Rissbereichen wieder

herzustellen werden diese mit Spiralankern verbunden. Dazu wer-

den die horizontalen Fugen bei vertikalen Rissen, bei einer Mindest-

breite von 50cm links und rechts des Risses und (3 Anker auf 1m)

ca. alle 35cm, mit einer Fugenfräse 5cm tief ausgefräst. Die Fuge

wird mit Druckluft gereinigt, mit Wasser vorgenässt und der ange-

rührte 2K Ankermörtel mittels einer Mörtelpistole 2-3cm aufgefüllt.

Der Spiralanker wird nun in die Fuge eingesetzt und mit dem Anker-

mörtel aufgefüllt.

Abbildung 28 Spiralanker (Ru-benstein)

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Der Riss selbst kann entweder mit einem Rissmörtel

aufgefüllt werden, wobei dort das Sichtbild der Fassade

beeinträchtigt wäre und man diese Variante bei Rissen

bis zu 1 cm – 1,5 cm anwenden sollte. Eine aufwendi-

gere Methode ist es, die beschädigten Ziegel entlang

des Risses zu entfernen und durch längenmäßig ange-

passte Ziegel zu ersetzen umso ein einheitliches Fassa-

denbild herzustellen.

Mörtel und Fugenputz

Lose Fugen werden schonend mechanisch entfernt und ebenfalls mit einem nach Testung alter Fu-

genreste hergestellten speziellen Mörtel wieder angearbeitet. Es ist zu überdenken, ob die Fassade

hydrophob beschichtet wird, um das Eindringen von Wasser durch Schlagregen etc., zu verhindern.

Ebenso wird der Mauermörtel mit denen die fehlenden Ziegel eingesetzt werden nach vorheriger

Testung des alten Mörtels in einem speziellen Verfahren hergestellt.

Innenbereich

Im Innenbereich wird der alte Putz mechanisch abgetragen, kleine Risse verpresst und größere

werden wie im Außenbereich mit Spiralankern aus Edelstahl verankert. Das Rohmauerwerk wird

grundiert und mit einem Putz versehen. Ergänzende Aufträge auf das Mauerwerk werden in Folge

der Komplexität der nur in Frage kommenden Innendämmung auf Grund der erhaltenswerten Fas-

sade im Folgenden hier behandelt.

Auf Grund des bestehenden einschaligen Mauerwerks und des Hintergrunds, dass die erhaltens-

werte Ansicht der Fassade nur von innen gedämmt werden kann, spielt hier die bauphysikalische

Betrachtung eine wichtige Rolle bei der Auswahl und Bemessung der Innendämmung. Mit den Wer-

ten aus dem Katalog der regionaltypischen Materialien der Universität Kassel konnten wir die Wär-

meleitfähigkeit (Lambda-Wert) λ 0,79 𝑊

𝑚𝐾 des Ziegels ermitteln und somit den Wärmedurchgangsko-

effizienten U-Wert von 1,26 𝑊

𝑚²𝐾 errechnen. Durch den Auftrag des neuartigen Hochleistungsdämm-

putzes (Aerobran) in einer Stärke von 5cm, welcher eine Wärmeleitfähigkeit von λ 0,028 𝑊

𝑚𝐾 vorzu-

weisen hat, erreichen wir nun einen U-Wert von 0,39 𝑊

𝑚²𝐾.

Abbildung 29: Risse mit Spiralanker (Ancon - Building Products)

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In dem Putz ist ein Aerogel Granulat als Dämmstoff zuge-mischt, welches ein hochporöser Feststoff auf Kunststoff-oder Silikat Basis ist und bis zu 99% aus Luft besteht. Es ist somit mit einem ultrafeinen Schwamm vergleichbar und gehört hier-mit zu den leichtesten Feststoffen. Innerhalb des Gels sind die Fäden tausendmal dünner als Spinnfäden, weisen daher auch eine enorme Oberfläche auf und entsprechen bei einem Gramm des Materials, erhält man etwa die Oberfläche eines Fußballfeldes. Es ist dampfdiffusionsoffen, das heißt, dass er Wasserdampf ungehindert hindurchwandern kann und dadurch auch keine Gefahr von Oberflächenkondensation und Schimmelbildung besteht. Bei der Feuchtigkeitsauf-nahme haben wir keinen Dämmverlust. Es ist Schalldämmend

dank der porösen Gefügestruktur, resistent gegen Pilze und Algen und nicht brennbar. Schichtdi-cken von 60-80 mm sind problemlos in einem Arbeitsgang auszuführen. Die Trocknungszeit beträgt 3mm/Tag. Die endgültige Festigkeit erreicht er nach ca. 3 Wochen.

Berechnung des Mauerwerks

Bestand

RT = Rsi + ΣR + Rse RT = 0,13 + 0,49

0,79 + 0,04 = 0,79

𝑚²𝐾

𝑊

U = 1

RT =

1

0,79 = 1,26

𝑊

𝑚²𝐾

Geforderte Werte

U = 0,24 𝑊

𝑚²𝐾 RT = 4,17

𝑚²𝐾

𝑊

Nach der Sanierung

Aufbau von außen:

Vollziegel d = 49 cm ca. ρ = 1800 g/m³ λ = 0,79 𝑊

𝑚𝐾

Hochleistungsdämmputz d = 5 cm ρ = 220 kg/m³ λ = 0,028 𝑊

𝑚𝐾

(Aerobran)

RT = Rsi + ΣR + Rse RT = 0,13 + 0,49

0,79 +

0,05

0,028 + 0,04 = 2,58

𝑚²𝐾

𝑊

U = 1

RT =

1

2,58 = 0,39

𝑊

𝑚²𝐾

Abbildung 30 Aerogel (Energie Experten)

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Der Energieausweis ist für Häuser unter Denkmalschutz nicht Pflicht

In § 16 der Energieeinsparverordnung "Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen" heißt

es in Satz 5 "... Auf Baudenkmäler sind die Absätze 2 bis 4 nicht anzuwenden." Eigentümer eines

Hauses unter Denkmalschutz sind also nicht verpflichtet, bei Vermietung oder Verkauf des Hauses

einen Energieausweis vorzulegen.

Auch ohne EnEV lässt sich die Energieeffizienz von Häusern unter Denkmalschutz verbessern

Die Bestimmungen der Energieeinsparverordnung für einzelne Sanierungsmaßnahmen gelten für

denkmalgeschützte Bauten zwar nicht, trotzdem sollten Hausbesitzer das Grundprinzip der EnEV

beachten: Grundsätzlich ist die Energieeinsparverordnung darauf ausgerichtet ist, ein Haus als Gan-

zes zu betrachten. Wer darauf auch bei einem Haus unter Denkmalschutz achtet, kann aus energe-

tischer Sicht einiges bewirken: Kann zum Beispiel die Fassade nicht gedämmt werden, lassen sich

die Wärmeverluste durch eine verstärkte Dachdämmung ausgleichen. Und auch eine moderne Hei-

zung senkt die Heizkosten erheblich, auch wenn vielleicht keine erneuerbaren Energien zum Einsatz

kommen.

Wir versuchen durch verschiedene Maßnahmen annehmbare Werte zu erreichen und werden dabei

das Objekt als Ganzes betrachten.

Berechnung Temperaturverläufe

Oberflächen- und Schichtgrenztemperaturen des vorhandenen Mauerwerks

U = (0,13 + 0,49

0,79 +

0,05

0,028 + 0,04)-1 = 0,3882

𝑊

𝑚²𝐾

(Wärmestromdichte) q = U • (θi – θe) = 0,3882 • (20°C – (-5°C)) = 9,705091575 𝑊

𝑚²

θsi = 20 – 0,13 • q = 18,74°C

18,74 - 0,05

0,028 • q = 1,41 °C

1,41 - 0,49

0,79 • q = -4,61 °C

-4,61 – 0,04 • q = -4,9 °C

An der Schicht zwischen Putz und Mauerwerk erreichen wir eine Temperatur von 1,41°C !!!

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3.8.4 Bestandssanierung Böden

Bestandsaufnahme:

Bei der zu sanierenden Decke handelt es sich um eine 26 cm starke Stahlträgerdecke mit ausbeto-

niertem Stahlbeton-Gefach. An der Unterseite der Decke liegen die stark korrodierten Stahlträger

frei. Der Stahlbeton im Gefach ist unterseitig verputzt, stellenweise abgeplatzt und allgemein in ei-

nem sanierungsbedürftigen Zustand. Auf der Oberseite befindet sich ein ca. 12 cm starker Gussas-

phaltestrich, der sich allerdings in einem guten Zustand befindet.

3.8.5 Bestandssanierung Unterseite der Decke:

Der auf der Unterseite befindliche Putz wird zunächst entfernt, auf Gefahrenstoffe analysiert und

dementsprechend entsorgt.

Ist der Putz entfernt, wird die Oberfläche des

Stahlbetongefachs auf seinen Zustand geprüft

und schadhafte Stellen werden markiert und

eventuell Proben (Kernbohrungen) entnommen.

Es ist festzustellen, ob sich die schadhaften Stel-

len nur oberflächlich oder auch tieferdringend in

dem Stahlbetonbauteil befinden. Bei oberflächli-

chen Abplatzungen der Betonüberdeckung wer-

den diese Stellen zunächst gereinigt. Diese wer-

den bei kleineren Abplatzungen mit einem Stahl-

bürstenaufsatz oder bei größeren Abplatzungen

im Sandstrahlverfahren oberflächlich gereinigt.

Dabei wird ein Strahlgut (Sand), welches als

Schleifmittel dient, mit hohem Druck auf die zu

reinigende Fläche gestrahlt. Mit höheren Drücken wird mehr Material abgetragen, da das Strahlgut

härter auf die Oberfläche trifft. Die zu sanierenden Stellen werden so weit gestrahlt, bis ausreichend

schadhaftes Material abgetragen wurde. Diese Stellen werden anschließend mit einem Betonmörtel

(Remmers Betofix RM) verputzt. Abplatzungen, die bis zur Stahleinlage im Beton reichen, werden

ebenfalls im Sandstrahlverfahren inklusive der Stahleinlage gereinigt, diese wird zusätzlich mit einer

korrosionsschützenden Ummantelung (Remmers Rostschutz M) versehen und anschließend mit Be-

tonmörtel verputzt.

Auf der Oberfläche der Stahlträger im Gefach muss zunächst die über die letzten Jahre gebildete

Korrosion entfernt werden. Hierzu eignet sich am besten das Sandstrahlverfahren. Ist die Korrosion

entfernt, wird der Zustand der Träger geprüft und schadhafte Stellen werden markiert. Ist der Stahl-

trägerquerschnitt sehr stark durch die Korrosion verringert worden, ist ein Gutachten über die Statik

der Decke notwendig und ggf. ist der Träger zu verstärken oder auszutauschen. Anschließend ist

der Stahlträger mit einem Korrosionsschutz zu versehen.

Anschließend wird die Unterseite der Decke mit einem Innenputz auf Kalkzement neu verputzt.

Abbildung 31: Kellerdecke (Sven Bunse-Wolz)

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3.8.6 Bestandssanierung Oberseite der Decke:

Der alte Gussasphaltestrich wird entfernt und

die Zusammensetzung des Gussasphalts ge-

prüft, ob dieser schädliche Bestandteile enthält.

Ist dies der Fall, muss er als Sondermüll, fach-

gerecht entsorgt werden.

Die Oberfläche der Stahlbetongefachs und des

Stahlträgers werden wie auf der Unterseite der

Decke geprüft und schadhafte Stellen wie im

oberen Teil beschrieben saniert.

Der neue Estrich wird als schwimmender Ze-

mentestrich (6cm Estrich / 4cm Dämmung) aus-

gebildet. Dieser wird für jeden Raum gesondert

erstellt, um die Schallentkopplung gewährleisten zu können.

3.8.7 Bestandssanierung Fenster

Bestandsaufnahme:

Bei den zu sanierenden Fenstern, die sich in allen vier Wän-

den des Gebäudes befinden, handelt es sich, wie auf den

Bildern zu sehen, um einfachverglaste Sprossenfenster.

Diese sind mit verschiedenen Abmessungen über die vier

Außenwände der alten Heizzentrale verteilt. Die Fensterglä-

ser sind zum größten Teil alle zerstört worden und müssten

ausgetauscht werden. Die Rahmen bzw. Sprossen der Fens-

ter sind alle aus Metall, welche sich in einem sanierungsbe-

dürftigen Zustand befinden. Die Rahmenanschlüsse sind

mittig im Mauerwerk angeschlossen. Dieser Anschluss ist

weder energetisch noch dem heutigen Stand der Technik

entsprechend. Im oberen und unteren Bereich der Fenster

ist jeweils ein Fensterelement welches durch ein Ausstellfenster zu öffnen ist.

Bestandssanierung:

Durch den schlechten Zustand der Fenstergläser bzw. der

nicht mehr zeitgemäßen Verglasung inklusive der Fensterrah-

men, ist ein kompletter Austausch

der Fenster inklusive der Fenster-

rahmen ratsam. Im Sinne der ener-

getischen Sanierung sollte nicht

nur die Ausbildung der Fensteran-

schlüsse an die neue Wandkon-

struktion, sondern auch die Lage

Abbildung 32: (Sven Bunse-Wolz)

Abbildung 33: Vorderansicht Heizzentrale ( Sven Bunse-Wolz)

Abbildung 34: Fenster Bestand (Sven Bunse-Wolz)

Abbildung 35: Fensterdetail (Deutsche Bauzeitschrift 2017)

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der Fenster innerhalb des Wandquerschnitts, um einen wärmebrückenarmen Anschluss gewährleis-

ten zu können, neu geplant werden. Die Lage des Fensters im Wandquerschnitt ist abhängig davon,

wie die Wand energetisch saniert wird. In unserem Fall ist die Fassade erhaltenswürdig und wird

dementsprechend wie eine Fassade, die unter Denkmalschutz steht, saniert. Dementsprechend

werden die Anschlüsse der Fenster so nah wie möglich an die Außenkante der Wand gesetzt und

der innenliegende Wärmedämmputz bis zur Fensterinnenkante herangezogen, um Wärmebrücken

in diesem Bereich zu vermeiden.

In den Räumen, in den aus Brandschutzgründen ein zweiter Fluchtweg erstellt werden muss, wer-

den die Brüstungshöhen bis auf die Oberkante des Fußbodens abgebrochen und mit einem zwei-

teiligen Fenster- bzw. Türelement ersetzt.

3.8.8 Bestandssanierung Dachkonstruktion

Für ein gutes Sanierungskonzept der Dachkonstruktion (Dachaufbau) braucht man eine Bestand-

aufnahme mit allen relevanten Massen die für diese Maßnahme, vom Abriss bis zur Fertigstellung

benötigt werden. Bei den daraus anfallenden Arbeiten muss man wissen, welche DIN-Normen und

Verordnungen beachtet werden müssen. Für unsere Sanierung sind folgende Normen und Verord-

nungen zu beachten:

DIN 18299 „Allgemeine Regelungen

für Bauarbeiten jeder Art“

DIN 18338 „Dachdeckungs- und

Dachabdichtungsarbeiten“

DIN 18451 „Gerüstarbeiten“

EnEV 2016

DGUV 201-054

Die derzeitige Dachkonstruktion des Bestandgebäudes besteht aus:

Stahlgitterträger und Doppel T-Träger

Betonfertigdecken 10 cm

Mehrlagige Bitumenabdichtung mit Teeranteil

RT = 0,10 + 0,10

+ 0,015

+ 0,04 = 0,268 m²*K

2,5 0,17 W

U = 1

= 1

= 3,731 W

RT 0,268 m²*K

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Tabelle 6: U-Wert Berechnung, Bestand

Baustoff Dicke (m) λ

Betonfertigdecke 0,1 2,5

Bitumenabdich-

tung 0,015 0,17

Rsi 0,10

Rse 0,04

Für das Sanierungskonzept brauchen wir auch eine Massenermittlung vom Dach.

Tabelle 7: Abmessungen des Daches

Bestand Dach Traufe

24,50m x 2 = 49,00m

Dachfläche

9,46m x 24,50m x 2 = 463,54m²

First

24,50m x 1 St. = 24,50m

Wandanschluss Giebelmauerwerk

9,46m x 4 = 37,84m

Mauerkrone Giebelmauerwerk

9,46m x 0,49m x 4 St. = 18,54m²

Mauerkrone Giebelmauerwerksköpfe

0,49m x 0,45m x 4 = 0,88m²

Fallrohre

5,91m x 4 St. = 23,64m

Jetzt fehlt uns nur noch die Ermittlung der Eigenlasten (gk) der alten Dachkonstruktion um die

Auswahl einer neuen Konstruktion zu ermöglichen.

Tabelle 8: Dachlasten

Berechnung der Eigenlasten gk

Betonfertigteil Decke

25 KN/m³ x 0,10m = 2,5 KN/m²

Alte Bitumenabdichtung je Lage

0,07 KN/m² x 3 St. = 0,21 KN/m²

Summe 2,71 KN/m²

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Projektgruppe 2: KiTa Lohberg

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Die Abdichtung und die Betonfertigteildecken werden noch durch Vorleistungen der RAG abgetra-

gen und entsorgt. Der Grund dafür ist, dass sich im Gebäude noch Maschinen und andere Großteile

befinden, die über das Dach entfernt werden sollen. Die Stahlkonstruktion bleibt bestehen, sie muss

aber optisch saniert werden:

1. Von der Stahlkonstruktion muss die alte Oberfläche (Farbe) entfernt werden. Dieses setz-

ten wir durch Sandstrahlen der Konstruktion um.

2. Die Konstruktion muss mit einer Metallschutzfarbe für den Innenraum gestrichen werden.

Diese kann man sich auch aus verschiedenen Ral-Tönen aussuchen.

So hört es sich für das Sanierungskonzept „Dach“ erst einmal einfach an. Es müssen aber einige

Faktoren beachtet werden.

1. Der neue Aufbau darf nicht wesentlich schwerer als der alte seien (Statische Gegeben-

heiten).

2. In der Aufbauhöhe sind wir durch die Brandmauern am Giebel eingeschränkt um das

alte Erscheinungsbild nicht zu verändern (erhaltenswürdige Fassade).

3. Brandschutz, Schallschutz

4. Normen, Richtlinien und Fachregeln

5. EnEV

Durch diese ganzen Vorgaben die wir beachten und einhalten müssen, ist es nicht einfach ein stim-

miges und gutes Sanierungskonzept zu erarbeiten.

Nach langer und intensiver Recherche haben wir uns auf folgenden Dachaufbau geeignet und fest-

gelegt.

Tragkonstruktion

Auf die Stahlkonstruktion verlegen wir parallel zum Giebel ein Stahl Trapezblech Profil M 50/250 mit

einem unterseitigen Antikondensat Vlies. Dieses Profil hat eine Aufbauhöhe von 5,00 cm und ein

geringes Flächengewicht, bei einer Blechdicke von 1,25 mm haben wir ein Flächengewicht von

0,123 KN/m². Das ist die wirtschaftlichste Lösung in den Punkten Beschaffungs- und Verarbeitungs-

kosten gegenüber anderen Produkten. Die wichtigsten Ansätze bei dieser Lösung sind das geringe

Gewicht und die Höhe der Trapezbleche. Dazu lässt sich keine vergleichbar andere Lösung finden.

Abbildung 36: Querschnitt Trapezblech (Landesstelle für Bautechnik)

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Dämmung

Durch die technischen Eigenschaften von Schaumglas waren wir uns bei der Wahl des richtigen

Dämmstoffs schnell einig:

Konstant wärmegedämmt

Wasserdicht

Dampfdicht (Verzicht einer Dampfsperre)

Maßbeständig

Schädlingssicher

Nichtbrennbar

Druckfest

Bevor die Dämmung verlegt werden kann muss ein Kantholz quer zur Dachfläche im Traufbereich

montiert werden. Dieses Kantholz dient zum einen als Widerlager für die Dämmung, dass diese bei

der Verlegung nicht abrutscht und zum anderen wird daran die Dachentwässerung montiert. Damit

im Traufbereich kein Wasserstau (Pfützenbildung) verursacht wird ist das Holz 1 -2cm dünner als

die Dämmstoffstärke zu wählen. Bei den Dämmplatten haben wir uns für die FOAMGLAS ROOF

BOARD G2 T3+ entschieden. Diese Platten sind extra für den Einsatz auf Trapezblechen entwickelt

worden. Sie sind beidseitig mit einem Spezialglasvlies kaschiert, dadurch erspart man sich den an-

schließenden Bitumen-Heißabstrich und kann direkt mit der Verlegung der Abdichtung beginnen.

Die Dämmplatten werden mit einem Adhäsiv Kleber auf die Stahl Trapezbleche aufgeklebt, ebenso

werden die Platten unter einander (Quer- und Längsstöße) mit dem Kleber verklebt. Die wichtigste

Frage ist jetzt noch zu beantworten: Wie dick muss unsere Dämmung sein und welches Gewicht

resultiert daraus.

Abbildung 37: FOAMGLAS ROOF BOARD G2 T3+ (Schmid)

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Berechnung der Dämmstoffstärke:

Tabelle 9: U-Wert Berechnung Sanierung

Nun wissen wir mit welcher Dämmstoffstärke wir arbeiten müssen und können uns jetzt daraus das

Gewicht berechnen.

Dachabdichtung

Bei der Auswahl der Abdichtungsmaterialien hatten wir die Wahl zwischen einlagigen und mehrlagi-

gen Abdichtungen. Wir wollten Gewicht und Aufbauhöhe einsparen. So blieb uns nur die einlagige

Abdichtung. Da haben wir uns dann für die Wolfin GWSK entschieden, weil sie alle gestellten Anfor-

derungen erfüllt:

Zugelassen als einlagige Abdichtung

Wurzelfest

Dachfolie mit Kaltselbstklebeschicht

frei von Flammschutzmitteln

lebenslang quell- und heißluftschweißbar

Durch die geforderten Anforderungen an die Abdichtung ist diese Bahn die wirtschaftlichste Lösung.

Man erspart sich mehrere Arbeitsgänge gegenüber einer Abdichtung aus Bitumen, aber auch im

Vergleich zu anderen einlagigen Abdichtung spart man Arbeitszeit. Es wird kein zusätzlicher Kleber

benötigt beim Verlegen der Bahn wie bei anderen Bahnen. Auf eine mechanische Befestigung kann

verzichtet werden, da das Dach eine schwere Auflast bekommt (extensives Gründach). Die Abdich-

tung muss über die Giebelmauern geführt werden um ein eventuelles Eindringen von Pflanzen und

Wasser zu verhindern. Vor dieser Arbeit müssen auf den Mauerkronen Holzkonstruktionen montiert

werden, zur Befestigung der Abdichtung und dem Haltersystem der neuen Mauerabdeckung.

Baustoff Dicke (m) ג

Stahl Trapezblech 0,00125 30

Schaumglas 0,0366

Wolfin GWSK 0,0028 0,25

Polystyrol 0,02 0,06

Rsi 0,10

Rse 0,04

W

m²*K

1 1 m²*K

U 0,24 W

0,0013 x 0,0028 0,02

30 0,0366 0,25 0,06

m²*K x

W 0,0366

+ + + 0,04

RT = 3,685 = = 0,134m gew. 14cm

max. U = 0,24

min. RT = = 4,17

RT = 4,17 = 0,10 +

=

+

0,14m x 0,02 KN/m² je cm Dicke = 0,28 KN/m²

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Dachbegrünung

Warum haben wir uns für ein Gründach entschieden? In den Städten stehen wir durch den Klima-

wandel großen Herausforderungen gegenüber. Eine zunehmende Überhitzung in den Städten auf

der einen und Starkregenereignisse mit Überflutungen auf der anderen Seite, aber auch der Trend

zur Verstädterung, kombiniert mit dem menschlichen Grundbedürfnis nach einem grünen, lebendi-

gen Umfeld erfordern neue, intelligente Lösungsansätze.

Gründächer (Dachgärten) wirken diesen negativen Auswirkungen entgegen, indem sie u. a. Staub

und Luftschadstoffe binden, den urbanen Hitzeinsel-Effekt verringern und die Kanalisation entlasten.

Die Entwicklung von neuen zukunftsweisenden Systemvarianten maximiert diesen Effekt – vom Re-

genwasser Management auf dem Dach über die Optimierung der Kühlleistung bis hin zur Biodiver-

sität. Daraus ergeben sich die Vorteile die für eine Dachbegrünung sprechen:

Schutz der Dachabdichtung vor Extrembeanspruchung im Sommer und Winter

Schutz der Dachabdichtung vor Wind- und Witterungseinflüssen wie Sturm, Hagel, UV-

Strahlung

Verlängerung der Lebensdauer der Abdichtung

Wärmedämmleistungen im Winter und Hitzeschild im Sommer und damit ein Beitrag

zur Energieeinsparung

Wasserrückhaltung – je nach Begrünungsart jährlich 30-99% des Niederschlags

Durch die Verdunstung des gespeicherten Wassers ergibt sich eine Verbesserung des

Umgebungsklimas: Kühlung und Luftbefeuchtung

Ökologische Ausgleichsflächen, Lebensräume für Tiere

Filterung von Luftschadstoffen und Feinstaub

Dachbegrünungen bieten eine optische Aufwertung der Gebäudearchitektur, Imagewer-

bung

Entlastung des örtlichen Abwasserkanalnetzes

Bei Intensivbegrünungen: zusätzliche Wohn- und Nutzfläche

Bei diesen ganzen Vorteilen einer Dachbegrünung, fiel uns die Entscheidung zur Umsetzung nicht

mehr schwer, zumal wir im Vorfeld auf eine Dämmung geachtet haben, die druckbelastet werden

kann und eine Abdichtung gewählt haben, die wurzelfest ist.

Nun ging es darum ein System zu finden welches nicht zu schwer ist und auch bei einer Neigung

von 18° verlegt werden kann.

Arten der Dachbegrünung:

Extensivbegrünungen:

Extensivbegrünungen sind Vegetationsformen, die sich weitgehend selbst erhalten und weiterent-

wickeln. Sie erfordern daher meist nur einen geringen Pflegeaufwand. Es werden Pflanzen mit be-

sonderer Anpassung an extreme Standortbedingungen verwendet, wie Moose, Sedum, Kräuter und

Gräser. Charakteristisch für Extensivbegrünungen sind eine verhältnismäßig einfache Herstellung,

geringe Aufbauhöhe und geringes Gewicht. Daher ist diese Begrünungsart insbesondere auch im

Sanierungsbereich einzusetzen. Extensivbegrünungen sind in der Regel am kostengünstigsten her-

stellbar. (Böving 2012, S. 128)

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Einfache Intensivbegrünungen:

Einfache Intensivbegrünungen sind als Begrünungen mit Gräsern, Stauden und kleinen Gehölzen

ausgebildet. Die Pflanzen stellen höhere Anforderungen an die Vegetationstragschicht sowie an

Wasser- und Nährstoffversorgung. Herstellungsaufwand und -kosten, Schichtdicke, Gewicht sowie

Pflegemaßnahmen sind höher als bei Extensivbegrünungen. (Böving 2012, S. 128)

Intensivbegrünungen:

Intensivbegrünungen umfassen aufwändigere Pflanzungen von Stauden und Gehölzen sowie Ra-

senflächen, im Einzelfall auch Bäume. Diese Begrünungsart ist in den Möglichkeiten der Nutzung

und Gestaltung am vielfältigsten. Sie ist jedoch auch in punkto Anforderung an Vegetationstrag-

schicht, Wasser- und Nährstoffversorgung, Herstellungsaufwand und -kosten, Schichtdicke, Ge-

wicht sowie Pflegemaßnahmen als am aufwändigsten einzustufen. (Böving 2012, S. 128)

Durch das geringe Gewicht und der Schichtendicke kommt für unser Bauvorhaben daher nur eine

Extensiv Begrünung in Betracht. Wie setzt sich der Schichtenaufbau bei einer Dachbegrünung auf

einem Schrägdach zusammen:

Abbildung 38: Schichtenaufbau Schrägdach-Begrünung (Bauder)

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Bei der weiteren Planung der Begrünung müssen noch drei Faktoren

beachtet werden. Zum einen müssen an den Giebel-und Traufseiten ei-

nen 50 cm breiten Kiesstreifen vorsehen damit die Pflanzen nicht Auf-

gehende Bauteile beschädigen und die Dachrinnen verstopfen (zu

wachsen). Dann müssen wir noch eine Schubsicherung mit einplanen

das uns die Dachbegrünung nicht abrutscht.

Das wichtigste, das beachtet werden sollte, ist das Gewicht des Dachaufbaus:

Abbildung 40: Flächengewichte (Bauder)

Nach intensiver Recherche haben wir uns für eine Systemlösung der Firma Bauder entschieden.

Mauerabdeckung:

Die Mauerabdeckungen werden in vorbewitterten Titanzink 0,7mm verkleidet. Die Befestigung er-

folgt mit einem Haltersystem, welches auf dem zuvor montierten Holz auf den Mauerkronen befestigt

wird.

Abbildung 41: Mauerabdeckung Zink (Metallwelt)

Fazit:

Abbildung 39: Schubsicherung Schrägdach (Bauder)

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Mit dem von uns gewählten Sa-

nierungssystem haben wir uns

für eine wirtschaftliche und

ökologische Lösung entschie-

den. Die an uns gestellten Vor-

gaben haben wir eingehalten,

auch die, dass unser neues

System nicht schwerer als der

alte Dachaufbau ist:

Alte Dachkonstruktion 2,71 KN/m²

Trapezblech -0,123 KN/m²

Dämmung -0,28 KN/m²

Abdichtung -0,03 KN/m²

Gründach -1,39 KN/m²

Summe 0,887 KN/m²

Unsere neue Dachkonstruktion ist 0,887 KN/m² leichter als die alte Konstruktion mit 2,71 KN/m². Die

neue Schichtenhöhe ist wie folgt:

Tabelle 10: Dachaufbau Höhen

Schicht Höhe (in mm)

Trapezblech M 50/250 50

Foamglas ROOF BOARD G2 T3+ 140

Wolfin GWSK 2,8

Gründach 160

Gesamt 352,8

3.9 Kostenschätzung nach DIN 277

Viele Bauherren verlieren während der Bauphase den Überblick über die entstehenden Kosten und

wundern sich, warum das Bauwerk plötzlich 25% teurer wird als er sich anfangs ausgerechnet hat.

Einen großen Konzern mit einem hohen Umsatz im Jahr wird dies eher weniger stören, als den

Bauherrn, der seit Jahren auf sein Eigenheim spart bzw. sich einer finanziellen Herausforderung

gestellt hat. Für ihn bedeuten diese 25% Mehrkosten unter Umständen einen finanziellen Bankrott.

Um dies zu vermeiden, wird vor Baubeginn ein Kostenrahmen vom Bauherrn festgesetzt. In einer

ersten Kostenschätzung werden der Ausstattungsstandard und die Größe des zu errichtenden Ge-

bäudes festgelegt und daraus eine Kostenschätzung ermittelt, mit dem Wissen, dass dieser Betrag

sich während der weiteren Planungsphase um ein gewisses Maß nach oben bzw. unten verändern

kann. Hierbei wird ein Betrag je nach Ausstattungsstandart pro m² ermittelt und diese mit der Brutto

Gesamtfläche multipliziert. Je weiter sich die Planung der Vergabe bzw. dem Ende der Bauphase

Abbildung 42: Schichtenaufbau Dachsanierung (Foamglas)

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nähert, umso genauer werden die Kosten ermittelt und umso eher kann der Bauherr noch eine Än-

derung z.B. an der Größe oder dem Ausstattungsstandard ändern.

Im Rahmen unseres Projektes, Umnutzung der alten Heizzentrale auf der Zeche in Lohberg zu einer

Kindertagesstätte, haben wir uns mit der Kostenschätzung befasst. Da es sich um eine Umbaumaß-

nahme handelt, haben wir uns für eine Preissteigerung von 25% im Gegensatz zu einem Neubau

entschieden. Da es uns ohne hohen finanziellen Aufwand nicht möglich war, einen exakten Wert für

einen Bruttogrundflächenpreis für eine Kindertagesstätte zu ermitteln, haben wir zusammen mit

Herrn Riesener einen Preis von 1500 €/m² festgesetzt. Da wir einen Teil des Gebäudes abreißen

bzw. aufwendig sanieren müssen, haben wir die Kostengruppe 300 bis in die dritte Ebene aufgeglie-

dert, um genauere Werte für eine Kostenschätzung zu erstellen.

In den folgenden Tabellen sind die Baumassen der einzelnen Entwürfe bzw. die Kostenschätzungen

aufgelistet.

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3.9.1 Kostenschätzung Entwurf Bunse-Wolz

Tabelle 11: Kostenschätzung Bunse-Wolz

Kosten für m³ Umbauten Raum der Kita 1500 €/m² 1134 75,6

m² 689,5 m² 366 24,4

Umbaufaktor / Sanierungsfaktor 25 %

Kostengruppe vorh. %-Anteil von KG 300 %-Anteil der KG Gesamtkosten

310 Baugrube

1,6 50 7818,93

320 Gründung

11,0 25 26877,57

330 Außenwände

34,8 75 255092,59

340 Innenwände

17,8 100 173971,19

350 Decken

17,4 65 110540,12

360 Dächer

11,8 90 103796,30

370 Baukonstruktive Einbauten

1,1 0 0,00

390 Sonstige Baukonstruktionen

4,6 100 44958,85

300 Bauwerk Baukonstruktion 723055,55

410 Abwasser, Wasser, Gas

15,6 100 49209,62

420 Wärmeversorgungsanlage

24,1 100 76022,55

430 Lufttechnische Anlagen

8,5 100 26812,93

440 Starkstromanlagen

32,3 100 101889,14

450 Fernmeldeanlagen

12,8 100 40377,12

460 Förderanlagen

2,3 100 7255,26

470 Nutzungsspezifische Anlagen

1,6 100 5047,14

480 Gebäudeautomation

2,5 100 7886,16

490 Sonstige Technische Anlagen

0,3 100 946,34

400 Bauwerk Technische Anlagen 315446,25

300 + 400 1038501,80

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3.9.2 Kostenschätzung Entwurf Kafka

Tabelle 12: Kostenschätzung Kafka

Kosten für m³ Umbauten Raum der Kita 1500 €/m² 1134 75,6

m² 492 m² 366 24,4

Umbaufaktor / Sanierungsfaktor 25 %

Kostengruppe vorh. %-Anteil von KG 300 %-Anteil der KG Gesamtkosten

310 Baugrube

1,6 50 5579,28

320 Gründung

11,0 25 19178,78

330 Außenwände

34,8 75 182024,01

340 Innenwände

17,8 100 124138,98

350 Decken

17,4 65 78877,07

360 Dächer

11,8 90 74064,94

370 Baukonstruktive Einbauten

1,1 0 0,00

390 Sonstige Baukonstruktionen

4,6 100 32080,86

300 Bauwerk Baukonstruktion 515943,92

410 Abwasser, Wasser, Gas

15,6 100 35114,04

420 Wärmeversorgungsanlage

24,1 100 54246,69

430 Lufttechnische Anlagen

8,5 100 19132,65

440 Starkstromanlagen

32,3 100 72704,07

450 Fernmeldeanlagen

12,8 100 28811,52

460 Förderanlagen

2,3 100 5177,07

470 Nutzungsspezifische Anlagen

1,6 100 3601,44

480 Gebäudeautomation

2,5 100 5627,25

490 Sonstige Technische Anlagen

0,3 100 675,27

400 Bauwerk Technische Anlagen 225090,00

300 + 400 741033,92

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3.9.3 Kostenschätzung Entwurf Laschke

Tabelle 13: Kostenschätzung Laschke

Kosten für m³ Umbauten Raum der Kita 1500 €/m² 1134 75,6

m² 488 m² 366 24,4

Umbaufaktor / Sanierungsfaktor 25 %

Kostengruppe vorh. %-Anteil von KG 300 %-Anteil der KG Gesamtkosten

310 Baugrube

1,6 50 5533,92

320 Gründung

11,0 25 19022,85

330 Außenwände

34,8 75 180544,14

340 Innenwände

17,8 100 123129,72

350 Decken

17,4 65 78235,79

360 Dächer

11,8 90 73462,79

370 Baukonstruktive Einbauten

1,1 0 0,00

390 Sonstige Baukonstruktionen

4,6 100 31820,04

300 Bauwerk Baukonstruktion 511749,25

410 Abwasser, Wasser, Gas

15,6 100 34828,56

420 Wärmeversorgungsanlage

24,1 100 53805,66

430 Lufttechnische Anlagen

8,5 100 18977,10

440 Starkstromanlagen

32,3 100 72112,98

450 Fernmeldeanlagen

12,8 100 28577,28

460 Förderanlagen

2,3 100 5134,98

470 Nutzungsspezifische Anlagen

1,6 100 3572,16

480 Gebäudeautomation

2,5 100 5581,50

490 Sonstige Technische Anlagen

0,3 100 669,78

400 Bauwerk Technische Anlagen 223260,00

300 + 400 735009,25

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3.9.4 Kostenschätzung Entwurf Lemke

Tabelle 14: Kostenschätzung Lemke

Kosten für m³ Umbauten Raum der Kita 1500 €/m² 1134 75,6

m² 920 m² 366 24,4

Umbaufaktor / Sanierungsfaktor 25 %

Kostengruppe vorh. %-Anteil von KG 300 %-Anteil der KG Gesamtkosten

310 Baugrube

1,6 50 10432,80

320 Gründung

11,0 25 35862,75

330 Außenwände

34,8 75 340370,10

340 Innenwände

17,8 100 232129,80

350 Decken

17,4 65 147493,71

360 Dächer

11,8 90 138495,42

370 Baukonstruktive Einbauten

1,1 0 0,00

390 Sonstige Baukonstruktionen

4,6 100 59988,60

300 Bauwerk Baukonstruktion 964773,18

410 Abwasser, Wasser, Gas

15,6 100 65660,40

420 Wärmeversorgungsanlage

24,1 100 101436,90

430 Lufttechnische Anlagen

8,5 100 35776,50

440 Starkstromanlagen

32,3 100 135950,70

450 Fernmeldeanlagen

12,8 100 53875,20

460 Förderanlagen

2,3 100 9680,70

470 Nutzungsspezifische Anlagen

1,6 100 6734,40

480 Gebäudeautomation

2,5 100 10522,50

490 Sonstige Technische Anlagen

0,3 100 1262,70

400 Bauwerk Technische Anlagen 420900,00

300 + 400 1385673,18

3.9.5 Kostenschätzung der Entwürfe in der Übersicht

Tabelle 15: Kostenschätzung Übersicht der Entwürfe

Entwurf KG EG OG Anbauten Eingang

BGF Faktor €/m²

Summe €

Bunse-Wolz - 460 m² 229,5 m² 689,5 m² 1.500 1.038.502

Kafka - 460 m² - 32 m² 492 m² 1.500 741.034

Laschke - 460 m² - 28 m² 488 m² 1.500 735.009

Lemke 460 m² 460 m² - - 920 m² 1.500 1.385.673

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3.9.6 Kostenschätzung Gruppenentwurf

Tabelle 16: Kostenschätzung Gruppenentwurf

Kosten für m² Brutto Raumfläche der Kita 1500 €/m² 1134 75,6

m² 989,37 m² 366 24,4

Umbaufaktor / Sanierungsfaktor 25 %

Kostengruppe vorh. %-Anteil von KG 300 %-An-teil der KG Gesamtkosten

310 Baugrube

1,6 50 11219,46

320 Gründung

11,0 25 38566,88

330 Außenwände

34,8 75 366034,75

340 Innenwände

17,8 100 249632,89

350 Decken

17,4 65 158615,06

360 Dächer

11,8 90 148938,28

370 Baukonstruktive Einbauten

1,1 0 0,00

390 Sonstige Baukonstruktionen

4,6 100 64511,87

300 Bauwerk Baukonstruktion 1037519,18

410 Abwasser, Wasser, Gas

15,6 100 70611,34

420 Wärmeversorgungsanlage

24,1 100 109085,46

430 Lufttechnische Anlagen

8,5 100 38474,13

440 Starkstromanlagen

32,3 100 146201,68

450 Fernmeldeanlagen

12,8 100 57937,51

460 Förderanlagen

2,3 100 10410,65

470 Nutzungsspezifische Anlagen

1,6 100 7242,19

480 Gebäudeautomation

2,5 100 11315,92

490 Sonstige Technische Anlagen

0,3 100 1357,91

400 Bauwerk Technische Anlagen 452636,78

300 + 400 1490155,95

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Projektgruppe 2: KiTa Lohberg

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4 Leistungsphase Ⅲ der HOAI (Entwurfsplanung)

4.1 Pädagogischer Schwerpunkt

Den gesetzlichen Rahmen auf Bundesebene für die Gestaltung einer Tageseinrichtung für Kinder bildet das achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Kinder- und Jugendhilfegesetz. Hier werden im dritten Abschnitt – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege – die Grunds-ätze festgelegt.

§ 22a Abs. 2 und 3 SGB VIII – Grundsätze der Förderung

(2) Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen

1. die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfä-higen Persönlichkeit fördern,

2. die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen,

3. den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.

(3) Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und be-zieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssi-

tuation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen.

Zusätzlich zu diesen Regelungen ist eine weitere Gesetzgebung entscheidend für die Ausgestaltung der frühen Bildung und Förderung von Kindern, das zum 01.08.2008 in Kraft tretende Kinderbil-dungsgesetz (KiBiz) in NRW, welches die bundesrechtlichen Vorgaben auf Landesebene umsetzt. Die Zuständigkeit der Sicherstellung der bedarfsgerechten Kindertagesbetreuung obliegt den Städ-ten, Gemeinden und Landkreisen, die die Versorgungssituation und Bedürfnisse der Eltern vor Ort kennt, in unserem Falle der Stadt Dinslaken. Die praktische Umsetzung der Vorgaben wird in dem Konzept einer Tageseinrichtung ausgearbeitet. Dieses legt die Schwerpunkte der Arbeit fest und dient allen Beteiligten als Orientierung und Umset-zungshilfe. Konzept Die geplante Einrichtung unter der Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat es sich zum Ziel gesetzt einen ganzheitlichen Blick auf das Kind zu nehmen, so dass neben der Einzelfallhilfe auch Gruppenarbeit und Gemeinwesenarbeit berücksichtigt werden soll. Die Mitarbeiter der KiTa, mit dem Schwerpunkt der Kompetenzorientierung, sind als Partner der Kinder zur Unterstützung und Förderung des Prozesses der Bildung anzusehen. Sie sind maßge-bend an der Entwicklung der Persönlichkeit der Kinder beteiligt. Die vermittelte Selbstständigkeit,

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interkulturelles Lernen und Integration wirkt sich positiv auf die Entwicklung der Kinder aus und stärkt sie für den weiteren Lebensweg. Berücksichtigt hierbei werden der jeweilige individuelle Entwicklungsstand eines Kindes, die Alters-stufe sowie die Bedürfnisse und Interessen. Die vielfältigen Angebote sind so ausgerichtet, dass sie die körperlich-motorischen Fähigkeiten, die geistige und sozial-emotionale Entwicklung fordern und fördern. Ein besonderer Fokus liegt auf der Kleingruppenarbeit, damit sich die Schützlinge nicht unter- aber auch nicht überfordert werden. Flexibilität und situationsangepasstes Arbeiten sind dafür unerlässlich. Regelmäßige Angebote, Aktivitäten und Projekte, die die AWO dem jahreszeitlichen Rhythmus an-passt, können den aushängenden Plänen entnommen werden, so dass alle Beteiligten, sei es El-tern, Großeltern und/oder Erziehungsberechtigte immer über die Abläufe informiert sind und sie auch im eigenen Alltag nach Wunsch integriert und reflektiert werden können. Der AWO ist, im Sinne einer positiven Entwicklung des Kindes, ein enger Austausch mit dem direkten Umfeld des Kindes wichtig. Deren kompetenten MitarbeiterInnen stehen für kleine und große Sorgen und Nöte als Ge-sprächspartner zur Verfügung, gerne auch unter Absprache von Terminen, damit der Alltag im Kin-dergarten möglichst strukturiert und ungestört verlaufen kann. Um dem Schaffens- und Bewegungsdrang der Kinder gerecht zu werden, stehen zusätzliche Spiel- und Bewegungsangebote und Materialien für kreatives Gestalten zur Verfügung. Mit den folgenden 10 Bildungsbereiche stellt die AWO den Bildungsauftrag des Landes NRW vor:

1. Soziale, kulturelle und interkulturelle Bildung hier liegt der Fokus auf einem eigenverantwortlichen Handeln, einen friedlichen Umgang mit-einander und der Vermittlung von Offenheit für Sitten und Gebräuche anderer Kulturen. Die AWO nimmt Rücksicht auf kulturelle Traditionen.

2. Sprache und Kommunikation z.B. durch die täglich stattfindenden Morgenkreise, Bilderbuchbetrachtungen und Finger-spiele wird Sprache auf spielerische Art und Weise vermittelt. Der Mut sich zu beteiligen, seine Grenzen zu erspüren und gegenüber anderen zu äußern wird durch positive Rückmel-dung gestärkt

3. Bewegung Im Bewegungsraum/Mehrzweckraum sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt, die Aus-stattung kann vielfältig kombiniert werden. Gelenkte Turnstunden und das freie Spiel auf dem Außengelände stärken das Körpergefühl. Die motorischen Fähigkeiten werden durch Krea-tivangebote wie z.B. malen, prickeln, weben und lebenspraktische Dinge wie Besteckbenut-zung geschult.

4. Körper, Ernährung und Gesundheit Die AWO achtet auf Hygiene, tägliches Zähneputzen, ein warmes, abwechslungsreiches und ausgewogenes Mittagessen mit anschließender Mittagsentspannung. Obst- und Gemü-seeinheiten ergänzen die Ernährung.

5. Musische-ästhetische Bildung Singen und reimen, rhythmische Bewegungsspiele und Tanzen werden in unserem Alltag integriert. Die Kinder können ihre Ideen kreativ ausleben z.B. beim Kneten, Basteln und Wer-ken.

6. Mathematische Bildung – logisches Denken spielerisch vermitteln wir durch das Fortsetzen von Mustern, das Kennenlernen von Mengen und Formen, puzzeln und Logik-Spiele erste Grundkenntnisse

7. Naturwissenschaftlich-technische Bildung Die AWO unterstützt die Experimentierfreude und den Forscherdrang der Kleinen und be-wegen sich gerne in der Natur

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Projektgruppe 2: KiTa Lohberg

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8. Religion und Ethik Die AWO feiert Feste, hat feste Rituale und stellt gemeinsam mit den Kindern Regeln auf. Ein wertschätzender Umgang miteinander und Toleranz prägen unser Zusammenleben.

9. Ökologische Bildung bereits im Kindesalter soll Verantwortung für die Umwelt übernommen werden. Mülltrennung als auch das Kennenlernen von Pflanzen und Tieren und deren Lebensweisen sind Bestand-teil.

10. Medien Im KiTa-Alltag werden Fotos, Bücher, Mikrophone, CD-Player genutzt.

Die Dokumentation und die Besprechung der individuellen Bildungsprozesse der Kinder im Team werden regelmäßig durchgeführt. Fort- und Weiterbildung des Personals verbessert die Qualität und deren Arbeit. Ein weiterer Baustein der Arbeit mit Kindern ist die Mitbestimmung und Beteiligung der Kinder am KiTa-Alltag. Die Betreuer legen gemeinsam Gruppenregeln fest, gestalten Feste und Partys und planen gemeinsame Frühstücke. Wann, wie und wer darf sich in anderen Räumen oder im Garten aufhalten und dass auch mal ohne Aufsicht… die Kinder dürfen mitentscheiden und Vorschläge einbringen.

4.2 Objektbeschreibung Anbau

Der Anbau der Kindertagesstätte ist im Süd-Westen an das Bestandgebäude der Alten Heizzentrale

angeschlossen. Der fast quadratische Grundriss (9,86 m x 9,36 m) des Anbaus ist mit seiner nord-

östlichen Gebäudeecke, um 4,13 m in Richtung Osten bzw. 4,68 m in Richtung Norden, in die alte

Heizzentrale überlappend angebaut. Im Norden des Anbaus liegt die Eingangsdoppeltür aus Glas

bzw. im Süden die Glasdoppeltür zum Außenbereich der Kita. Im Westen des Anbaus befindet sich

eine bodentiefe Fensterfront, die sich über eine Länge von ca. 3,80 m erstreckt. Das Dach ist als

Flachdach bzw. Gründach mit einer Attika ausgebildet.

Der Anbau dient als Eingangsbereich zur Kita. Hier sind ebenfalls ein Elterncafé, eine Abstellfläche

für Kinderwägen und ein abgeteilter Ausgangsbereich in den Garten integriert. Der Eingang zur ei-

gentlichen Kita befindet sich in der Außenwand der alten Heizzentrale und ist ebenfalls mit einer

Glasdoppeltür ausgeführt.

Die Lasten des Anbaus werden über die 25 cm dicke Bodenplatte mit Frostschürze in den Boden

eingeleitet. Die Außenwände sind als zweischaliges Mauerwerk (12 cm Außenschale aus Ziegeln

und 20 cm Innenschale aus Ytong) mit Kerndämmung (6 cm aus Polyurethanhartschaum) ausge-

führt bzw. in den Bereichen auf denen die Stahlträger (HEA160) der Dachkonstruktion aufgelagert

sind, befindet sich anstelle der Innenschale aus Mauerwerk eine Stahlbetonstütze (20 cm x 20 cm).

Auf den Stahlträgern ist ein Trapezblech zur Lastableitung des Gründaches auf die Träger vorgese-

hen. Die Vormauerschale ist unten mit einer Konsole an die Bodenplatte angeschlossen, bis zum

Abschluss der Attika hochgezogen, mit Verbundankern an die Innenschale angeschlossen und mit

einem Kopfblech gegen Feuchtigkeit von oben gesichert.

Der genaue Aufbau der einzelnen Bauteile ist dem Kapitel Baubeschreibung Dachaufbau bzw. Wär-

meschutz zu entnehmen

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Projektgruppe 2: KiTa Lohberg

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4.3 Beschreibung Dachaufbau Anbau

Den Dachaufbau für die Abdichtung des Anbaus führen wir genau so aus, wie er schon auf dem

Bestandsgebäude für die Sanierungsarbeiten geplant und beschrieben ist. Diesen haben wir wie

folgt aufgebaut:

Stahl Trapezblech Profil M 50/250

FOAMGLAS ROOF BOARD G2 T3+ 180 mm stark (die Dämmstoffstärke muss um 40 mm

erhöht werden, weil für Flachdächer ein U-Wert von 0,02 W/(m²K) gilt)

Wolfin GWSK 2,8 mm

Bauder Gründach in folgender Ausführung:

1. Begrünung

2. Vegetationsschicht 80 mm

3. Filterschicht FV 125

4. Wasserspeicherschicht/Dränschicht WSP 50

5. Schutzschicht FSM 600

6. Tenn- und Gleitschicht Trennfolie FE 02

Technische Daten:

Dachneigung: 0° – 5°

Aufbauhöhe: 14 cm

Wasserspeichervermögen: 44 l/m²

Gesamtgewicht, wassergesättigt: 127,3 kg/m²

Die Dachränder werden mit einer umlaufenden Attika ausgebildet, die Höhe der Attika richtet sich

auch nach unserem Flachdachaufbau, denn die Attika muss 25 cm über das Gründach sein. Im

gesamten Wand- und Attikabereich müssen Dämmstoffkeile verlegt werden. Wenn das stehende

Wasser frieren sollte wird bei der Ausdehnung die Abdichtung der aufgehenden Wandteile beschä-

digt. Im Bereich der Hauswand muss der Wandanschluss 20 cm über Oberkante vom Gründach

hochgeführt, mechanisch befestigt und versiegelt werden. Die Abdichtung im Attikabereich muss bis

über die Außenkante der Attika geführt werden. Dieser Überhang sollte 20 – 30 mm betragen.

Die Abdeckung der Attika wird, wie an den Mauerkronen der Giebelwände, mit einer vorbewitterten

Zinkabdeckung ausgeführt. Die Befestigung wird mit einem Haltersystem in einer Neigung von 2°

W

m²*K

1 1 m²*K

U 0,20 W

0,0013 x 0,0028 0,02

30 0,0366 0,25 0,06

m²*K x

W 0,0366

+ + + 0,04

RT = 4,515 = = 0,165 gew. 18 cm

max. U = 0,20

min. RT = = 5,00

RT = 5,00 = 0,10 +

=

+

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Projektgruppe 2: KiTa Lohberg

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nach Innen zur Dachfläche ausgeführt, um das anfallende Regenwasser auf der Abdeckung von der

Außenwand fern zu halten.

Des Weiteren muss ein umlaufender Kiesstreifen eingeplant werden, dieser sollte eine Breite von

ca. 50 cm und die gleiche Höhe wie die Dachbegrünung haben.

Für die Dachentwässerung wird ein waagerechter Attikagully mit einem integrierten Notüberlauf

montiert. Der Ablauf hat einen Durchmesser von 125 mm und der Notüberlauf einen Durchmesser

von 50 mm. Für den Anschluss des Fallrohrs von der Dachfläche des Bestandgebäudes wird eine

waagerechte Leitung zum Dachablauf im Kies verlegt, da bei starkem Regen das anfallende Wasser

das Gründach wegspülen würde.

4.4 Objektbeschreibung

Tabelle 17: Objektbeschreibung

Haustyp/Hausform Umbau eines bestehenden Gebäudes, freistehend, einge-

schossig rechteckiger Grundriss, des ehemaligen Heiz-

kraftwerks

Planer Projektgruppe 2, FH 21 2016/18 Kevin Laschke, Sven

Bunse-Wolz, Jürgen Lemke, Frank Kafka

Bauweise monolithische Ziegelfassade (1900), nachträglich ange-

brachte Innendämmung, voll unterkellert, vollständiger In-

nenausbau Trockenbau, Fenster erneuert, neuer Dachauf-

bau mit extensiver Dachbegrünung

Darstellung des Objektes Grundrisse, Schnitte, Ansichten sind als Zeichnungssatz

beigefügt

Umfeld

Gebietscharakter nach BauPrüfVO Mischgebiet (MI) / Gewerbegebiet (GE)

Städtische Lage ehemaliges Zechengelände integriert in den Stadtteil Loh-

berg

Anbindung Nebenstraße

Untergrund ebenes Gelände, Boden ausgetauscht, tragfähiger Boden

Höhenlage Höhe 31,64 m - 29,60 m ü. NN.

Detaillierte Gebäudedaten

Abmessungen-Gebäude Länge = 25,50 m, Breite = 18,05 m, Firsthöhe = 8,765 m ü.

FFB EG, Traufhöhe = 5,91 m ü. FFB EG

Flächenangaben Brutto-Grundfläche: 989,38 m²

Netto-Raumfläche: 820,13 m²

Konstruktions-Grundfläche: 169,25 m²

Brutto-Rauminhalt: 6434,34 m³

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Anzahl der Vollgeschosse 1. Erdgeschoss (ausgebaut)

Anzahl der Räume 12 Räume

Dachneigung 18°

Baulasten Vereinigungsbaulast

Energiebedarf Bauphysik Spezifischer flächenbezogener Transmissionswärmever-

lust:

vorh.: 0,36 W/m²*K

max.: 0,40 W/m²*K

Jahres Primärenergiebedarf:

vorh.: 157,59 kWh/m²*a

max.: 434,75 kWh/m²*a

Heizungsanlage: Wasser/Wasser Wärmepumpe mit

dezentraler Trinkwasseraufbereitung Lüftungsanlage mit

Wärmerückgewinnung (keine Heizluftnutzung)

Schallschutz Der Schallschutz ist in allen Bereich ausreichend erfüllt

Abstandsflächen

Bestandsgebäude: 1,48 m von Gebäudekante umlaufend

Anbau: 3,18 m von Gebäudekante umlaufend

Materialien (EG - Bestand)

Mauerwerk 490 mm einschaliges Ziegelmauerwerk (1900)

MW Innendämmung 50 mm Wärmedämmputz Aerobran

Bodenbeläge 5 mm Linoleum (rutschhemmend)

Zementestrich 65 mm

Fußbodenheizung Firma Cosmo d=16mm

Wärmedämmung 40 mm Trittschallschutz Rockwool Floorrock HP 140 mm Wärmedämmung Rockwool Floorrock AP

Betonplatte/Kellerdecke 250 mm (vorhanden)

Materialien (Dachaufbau - Bestand)

extensive Dachbegrünung 160 mm Gründach

Abdichtung 2,8 mm Wolfin GWSK

Dämmung 140 mm Foamglas Roof Board G2

Dachhaut 50 mm Trapezblech M50/250

Dachentwässerung vorgehangene Dachrinnen (Zink), pro Dachseite

zwei Fallrohre DN 100

Innenwände 125 mm GKB Ständerwerkswand

75 mm CW Profil

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2 x 12,5 mm beidseitig zweilagig beplankt – GKB (Bau-

platte)

40 mm Dämmung Knauf Insulation nichtbrennbar

Raumdecken Freitragende Decken UA Profil

Abgehängte Decke K376 Knauf CUBO, bedingt begehbar

Materialien (Anbau)

Bodenbeläge 5 mm Linoleum (rutschhemmend)

Zementestrich 65 mm

Fußbodenheizung Firma Cosmo d=16mm

Wärmedämmung 40 mm Trittschallschutz Rockwool Floorrock HP

140 mm Wärmedämmung Rockwool Floorrock AP

Feuchteschutz PE Folie

StB.-Bodenplatte (tragend) 250 mm

Frostschürze Höhe 800 mm /Breite 250 mm – umlaufend

Mauerwerk 200 mm Porenbeton (599x200x249) Druckfestigkeitsklasse 6 Rohdichteklasse 0,65 λ = 0,10 W/(mK)

Stützen Stahlbetonstützen 200/200

Putz 15 mm Gipsleichtputz MP 75L

Verankerung 5 Stck/m² Edelstahl Verblendanker 4mm

mit Krallplatte u. Tropfscheibe

Luftschicht Keine - „Fingerspalt“

Dämmung 60 mm PUR Hartschaumplatte WLG 025,

Entwässerungsöffnungen in Stoßfugen herstellen

75cm²/20m²

Verblendung Ziegelstein, Reichsformat: ca. 25 x 12 x 6,5 cm

Auflager Winkelprofilschiene/Edelstahl 250/10m verankert an

Bodenplatte

Abdichtung Fußpunkt der Vormauerschale waag. Feuchtigkeitssperre

Bitumen-Dachdichtungsbahnen nach DIN 52130

(z. B. G 200 DD)

Materialien (Dachaufbau Anbau)

extensive Dachbegrünung 160 mm Gründach

Abdichtung 2,8 mm Wolfin GWSK

Dämmung 180 mm Foamglas Roof Board G2

Dachhaut 50 mm Trapezblech M50/250

Dachentwässerung Attikagully DN 125

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4.5 Standsicherheitsnachweis

Der Nachweis über die Standsicherheit für die Umbauarbeiten zur geplanten Kindertagesstätte ist

nicht notwendig, da…

die Umbauarbeiten im Bereich des Daches keine neuen Belastungen auf das

Bauwerk zur Folge haben, weil die neu aufgebrachten Lasten nicht höher sind als

die Lasten, die das abgebrochene Dach aufgewiesen hat

die Risse in der Fassade das Gebäude weder in der Standsicherheit noch nach

der Sanierung in der Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigen

die Sanierungsarbeiten im Bereich der Decke im Kellergeschoss nur aus schall-

technischen Gründen an der Oberseite bzw. aus optischen und vorbeugenden

Gründen an der Unterseite der Decke ausgeführt werden

die Kellerwände aus feuchtetechnischen Gründen saniert werden müssen

Der einzige Nachweis, der im Rahmen der Umbauarbeiten nötig ist, ist eine geotechnische Unter-

suchung des Bodens unterhalb der Kellerwandunterstützung. Da dieser Nachweis nicht im Rahmen

der Hochbautechnikerausbildung behandelt wird, können wir diesen Nachweis nicht erbringen.

4.6 Schallschutz

Der Schallschutz im Hochbau hat in den letzten Jahren immer weiter an Bedeutung gewonnen, da

das Leben und Arbeiten in Gebäuden so angenehm wie möglich gestaltet werden soll, um die Le-

bensqualität zu erhöhen. Mit der Einhaltung der DIN 4109 bzw. dem Beiblatt 2 zur DIN 4109 (erhöh-

ter Schallschutz) wird sichergestellt, dass unzumutbare Lärmbelästigungen die Lebensqualität in

Aufenthalts-, Arbeits- oder Wohnräumen herabsetzten. Hierzu wird einmal Lärm, der außerhalb, und

Lärm, der innerhalb eines Gebäudes entsteht, unterschieden.

Beim Schallschutz gegen Außenlärm sind die einzuhaltenden Grenzwerte abhängig vom maßgebli-

chen Außenlärmpegel bzw. Lärmpegelbereich und der Art des Raumes. In der Regel gibt es zu jeder

Stadt online Lärmkarten, die einen Lärmpegelbereich und den dazugehörigen maßgeblichen Au-

ßenlärmpegel für das zu bebauende Grundstück angeben.

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In der DIN 4109 Tabelle 8 werden die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen

angegeben. Diese Grenzwerte gelten nicht für ein einzelnes Bauteil, sondern für das resultierende

Schalldämmmaß des Außenbauteils inklusive Fenster bzw. Türen. Um das resultierende Schall-

dämmmaß des gesamten Außenbauteiles eines Raumes zu errechnen, wird folgende Formel ange-

wendet:

Rges = R´W-10*log(1+{AT/AW+T)*(10(R´W-R´T)/10 -1)} [dB]

Rges = bewertetes resultierendes Schalldämmmaß [dB] R´W = bewertetes Schalldämmmaß der Außenwand [dB] R´T = bewertetes Schalldämmmaß der Tür bzw. des Fensters in der Außenwand [dB] AT = Fläche der Tür bzw. des Fensters in der Außenwand [m²] AW+T = Fläche des Außenbauteils, inklusive der Tür bzw. des Fensters (Innenmaße des Raumes) [m²]

Das bewertete Schalldämmmaß der Tür gibt der Hersteller der Tür in seinem Datenblatt an. Das bewertete Schalldämmmaße der einschaligen Außenwand berechnet sich nach folgender Formel:

R´W = 25*log(m´/m0) – 12 dB [dB]

R´W = bewertetes Schalldämmmaß der einschaligen Außenwand m´ = flächenbezogene Masse der Außenwand [kg/m²] m0 = bezugsflächenbezogene Masse 1kg/m²

Tabelle 18: Anforderung an Luftschalldämmung von Außenbauteilen (DIN 4109, Tabelle 8)

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Für den Nachweis des Schallschutzes gegen Außenlärm für die Kita in Lohberg ergeben sich nun folgende Randbedingungen und Berechnungen:

Maßgeblicher Außenlärmpegel: 56 bis 60 dB

Lärmpegelbereich: II

Raumart: Unterrichtsräume (Empfehlung des LVR)

erf. R´W,Res des Außenbauteils: 30dB (35dB in den Schlafräumen)

Tabelle 19: Schallschutz gegen Außenlärm

Abbildung 43: Lärmkarte Lohberg (MKULNV Umgebungslärmportal 2017)

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Somit sind die Nachweise zum Schallschutz gegen Außenlärm alle erbracht.

Zusätzlich zum Schallschutz gegen Außenlärm ist bei einer Kindertagesstätte der Schall-schutz aller Wände innerhalb des Gebäudes nachzuweisen. Dabei sind die Trennwände der Schlaf bzw. Ruheräume be-sonders wichtig, um die Schlaf- und Ruhezeiten der Kinder nicht zu unterbrechen. Der LVR gibt hier ebenfalls die Empfehlung, die einzuhalten-den Grenzwerte für Schulen und vergleichbare Unterrichts-bauten zu verwenden, da in der DIN 4109 keine Grenzwerte für Kindertagesstätten aufgelistet sind. In der Tabelle 3 der DIN 4109 werden die erforderlichen Grenzwerte der Luft- und Tritt-schalldämmung aufgelistet.

Für die Berechnung des be-werteten Schalldämmmaßes der einzelnen Bauteile werden die folgenden Formeln verwen-det:

Abbildung 44: Auszug Erforderliche Luft- und Trittschaldämmung (DIN 4109, Tabelle 3)

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Einschalige Wände ohne Öffnungen:

R´W = 25*log(m´/m0) – 12 dB [dB]

R´W = bewertetes Schalldämmmaß der einschaligen Außenwand m´ = flächenbezogene Masse der Außenwand [kg/m²] m0 = bezugsflächenbezogene Masse 1kg/m²

Zweischalige Wände mit Hohlraumdämmung:

R´W = 50*log(m´/m0) +20*log(dl/d0) + 56 dB [dB]

R´W = bewertetes Schalldämmmaß [dB] m´ = flächenbezogene Masse beider Schalen [kg/m²] m0 = Bezugswert 300 kg/m² [kg/m²] dL = Schalenabstand [mm] d0 = Bezugswert 10mm [mm]

Für den Nachweis des Schallschutzes der Luftschalldämmung für die Kita in Lohberg ergeben sich nun folgende Randbedingungen und Berechnungen:

Tabelle 20: Schallschutz gegenüber Schallschutzübertragung innerhalb von Gebäuden

Somit sind die Nachweise zum Luftschallschutz innerhalb des Gebäudes alle erbracht.

Tabelle 21: Schallschutz Bauteile

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Seite 77

4.7 Wärmeschutz

Der Wärmeschutz hat sich in den letzten Jahren zunehmend verschärft, um den Wärmeverlust der

Außenbauteile zu minimieren. Aber nicht nur der Wärmeverlust der Bauteile spielt im energetischen

Nachweis eine Rolle, sondern auch die gesamte Anlagentechnik. Durch die Bewertung der Bauteile

bzw. der Anlagentechnik ist es möglich, schnell eine Beurteilung über eine energetische Verbesse-

rung des zu erstellenden Gebäudes bzw. eine Sanierung zu beschließen.

Mit einer Beurteilung der U-Werte der Bauteile lässt sich schnell überprüfen, ob die einzelnen Werte

eingehalten werden und an welchen Bauteilen noch Optimierungspotential besteht. Zusammen mit

den Bauwerksmassen, den U-Werten der einzelnen Bauteile, ihrer Größe und Ausrichtung bzw.

Neigung lassen sich die Transmissionswärmeverluste des Gebäudes errechnen und so mit einem

Referenzgebäude vergleichen. Das Referenzgebäude hat die gleichen Abmessungen, Ausrichtun-

gen sowie Fensteröffnungen wie das zu planende bzw. zu sanierende Gebäude. Dieser Transmis-

sionswärmeverlust des Referenzgebäudes muss unterschritten werden - bei gleicher Anlagentech-

nik - um die Energieeinsparverordnung(EnEV) einzuhalten.

Der Transmissionswärmeverlust gibt an, wie viel Heizenergie man dem Gebäude über die Winter-

monate zuführen muss bzw. wie groß die Anlagentechnik bemessen werden muss. Je nach Art der

Wärmeübertragung in den Räumen, der Wärmeverteilung im Gebäude, der Speicherung der Ener-

gie innerhalb der thermischen Hülle des Gebäudes oder nach Art der eigentlichen Heizungsanlage

lassen sich die Primärenergiekosten des Gebäudes einsparen.

Um den Nachweis der EnEV einzuhalten, wird der Primärenergiebedarf des Gebäudes mit dem

Referenzgebäude verglichen und dieser muss unterschritten werden. So kann eine vergleichsweise

schlechte thermische Hülle eines Gebäudes mit einer guten Anlagentechnik - oder andersherum -

kompensiert werden.

Im Rahmen unserer Projektarbeit haben wir uns für die Einhaltung der EnEV mit vielen Einschrän-

kungen, aber auch vielen Ausnahmen auseinandersetzen müssen und die daraus entstehenden

Probleme gelöst.

Da es sich bei unserem Gebäude um eine Kindertagesstätte handelt, hätten wir den Nachweis der

EnEV 2014 für Nicht-Wohngebäude (DIN 18599) erbringen müssen. Dies war uns allerding nicht

möglich, da wir dieses Berechnungsverfahren im Bereich der Technikerausbildung aus zeitlichen

Gründen nicht behandeln konnten. Um dennoch eine energetische Beurteilung über die später fer-

tig sanierte Heizzentrale abgeben können, haben wir den Nachweis nach DIN V 4108-6 bzw. DIN

V 4701-10 für zu errichtende Wohngebäude erbracht.

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4.8 Sommerlicher Wärmeschutz

Durch die Verschärfung der DIN 4108 (Wärmeschutz im Hochbau) und der Einführung der Energie-

einsparverordnung (EnEV), wurden die Transmissionswärmeverluste und somit auch die Unterhal-

tungskosten bzw. der Primärenergiebedarf von Gebäuden, immer weiter verringert, um die gesetz-

lichen Vorgaben und Bestimmungen einzuhalten. Anfangs wurde das Hauptaugenmerk bei der Ein-

sparung der Kosten auf den winterlichen Wärmeschutz und damit auf die Einsparung der Heizkosten

bzw. der Transmissionswärmeverluste gelegt. Ein wahrer Dämm- und Dichtheitswahn senkte vorerst

die Unterhaltungskosten, brachte aber auch neue Probleme an den neu errichteten Gebäuden. Ne-

ben den Feuchteschäden, die durch falsches Nutzerverhalten, kleine Undichtigkeiten oder mangel-

hafte Ausführung in den Winter- und Frühjahrsmonaten entstanden, kam in den Sommermonaten

ein neuer Wahn. Die U-Werte der Fenster haben sich auf Kosten des Sonneneintrags so weit ver-

bessert, dass zu viel Sonnenenergie die Räume, in den Sommermonaten überhitzte. Diese Überhit-

zung hatte zur Folge, dass die Gebäudebetreiber in Klimageräte investierten und die Energieein-

sparung in den Wintermonaten für die sommerliche Klimatisierung der Räume regelrecht ver-

schwendet wurde oder sogar noch draufgezahlt werden musste.

Aus diesem Grund, ist der sommerliche Wärmeschutz mindestens genauso wichtig wie der winter-

liche Wärmeschutz.

Für unsere Projektarbeit spielt der sommerliche Wärmeschutz ebenfalls eine wichtige Rolle. Durch

die erhaltenswerte Fassade, die dem Denkmalschutz entsprechend behandelt werden soll, sind wir

gezwungen, den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes ohne jegliche Veränderung der Fas-

sadenerscheinung zu bestehen. Sogar mit einem Sonnenschutzfenster und der Berücksichtigung

der Verschattung der Nachbargebäude oder dem Einsatz einer herkömmlichen passiven Kühlung

würden wir den sommerlichen Wärmeschutz nicht ohne einen Sonnenschutz durch Jalousien bzw.

Rollläden bestehen.

Da die Investition bzw. der Betrieb der notwendigen Klimatisierung nicht wirtschaftlich ist, ist die

Befreiung des sommerlichen Wärmeschutzes zu beantragen.

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4.9 Entwässerungsplanung

Planungsvorgaben

Durch die Nutzungsänderung und umfangreichen Sanierungsmaßnahmen des ehemaligen

Heizkraftwerks zur Kindertagesstätte ist die Neuplanung der Entwässerung des gesamten

Grundstücks erforderlich. Dadurch sind Berechnungen der anfallenden Mengen und damit die

Dimensionen der abwassertechnischen Anlagen nötig. Durch die Stadt Dinslaken wird das anfal-

lende Schmutzwasser über den Hausanschluss dem städtischen Schmutz- bzw. Mischwasserkanal

zugeführt. Für das anfallende Regenwasser gibt es neben der Ableitung über den öffentlichen Re-

genwasserkanal auch die Möglichkeit der Versickerung auf dem Grundstück. Die Nutzung des Re-

genwassers ist möglich, bedarf aber eines gesonderten Antrags. Es muss ein Antrag zur Entwässe-

rung bzw. Hausanschlussantrag bei dem zuständigen Fachdienst „Tiefbau“ gestellt werden, welchen

dieser auch genehmigen muss und die fertig gestellte Anlage abnimmt.

Vorschriften

Die im Dezember 2016 erschienene Neuauflage der DIN 1986-100 „Entwässerungsanlagen für Ge-

bäude und Grundstücke regelt in Verbindung mit der DIN EN 752 und der DIN EN 12056 die Planung

und Ausführungen von Entwässerungsanlagen, wobei die DIN EN 12056 nur für Entwässerungsan-

lagen innerhalb von Gebäuden, die DIN EN 752 für die Grundstücksentwässerung außerhalb von

Gebäuden und die DIN EN 752 für den öffentlichen Bereich gilt.

Abbildung 45: Anwendungsbereich der jeweiligen Regelwerke (DIN 1986-100)

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Planung zum Gebäude

Bestandssituation:

Die Hauptanschlusskanäle des Stadtteils Lohberg liegen an der Hauptverkehrsstraße „Hünxer

Straße“, die benachbarten verschiedenen Clustern sind bereits erschlossen, die Verlegung bis an

die Gebäudegrenzen, wie an unserer KiTa, sind geplant und werden vor Baubeginn abgeschlos-

sen sein. Das Regenwasser wird vom Zentralcluster, in dem sich unser Gebäude befindet, in ein

Regenwasserklärbecken, welcher als Vorfluter fungiert, eingeleitet.

Abwasser

Alle anfallenden Wasser aus dem Gebäude werden über die Anschlussleitungen der Entwässe-

rungsgegenstände über Sammelanschlussleitungen in den Keller unterhalb der Kellerdecke in die

Sammelleitungen zusammengeführt. Die sich im Keller befindlichen Geräte und benötigten Bo-

denabläufe werden an eine Sammelanschlussleitung angeschlossen und über eine Hebeanlage in

die sich unter der Kellerdecke befindlichen Sammelleitung geführt, welche dann aus dem Gebäude

in die Grundleitung übergeht. Zur störungsfreien Funktion müssen Entwässerungsanlagen ausrei-

chen be- und entlüftet werden, dies erfolgt bei Schmutz- und Mischwassersystemen über die Lüf-

tungsleitung. Um das Leersaugen der Geruchsverschlüsse zu verhindern, muss der beim Abflie-

ßen von Schmutzwasser entstehende Unterdruck durch nachströmende Luft ausgeglichen werden.

Da unser Gebäude ohne Fallleitungen ausgeführt wird, muss die Be- und Entlüftung der Grund-

und Sammelleitungen mit einer Lüftungsleitung von mind. DN 70 über das Dach hinausgeführt

werden. Innerhalb der so belüfteten Leitungen sind die Anforderungen für Sammel- und Einzelan-

schlussleitungen einzuhalten. Diese Anforderungen gelten insbesondere bei größeren eingeschos-

sigen Gebäuden, bei denen keine Schmutzwasserfallleitungen notwendig sind. Dies liegt bei unse-

rem Gebäude vor.

Unter folgenden Bedingungen können Einzel- und Sammelanschlussleitungen unbelüftet geführt

werden:

Leitungsgefälle mind. 1 cm/m (1%)

Leitungslänge max. 4 m

Max. drei 90º - Umlenkungen (ohne Anschlussbogen)

Höhendifferenz. zwischen Anschluss und Rohrsohle im Anschlussabzweig < 1 m Wird eine Bedingung nicht erfüllt, muss die Einzelanschlussleitung, mittels Belüftungsventil oder

einer Lüftungsleitung entlüftet werden.

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Regenwasser

Das anfallende Regenwasser vom Hauptdach und vom Dach des Anbaus wird über die Regenwas-

serfallleitungen vom Grundstück in den städtischen Regenentwässerungskanal abgeleitet. Dieser

führt in den benachbarten Bergpark, wo sich ein Vorfluter befindet. Das Regenwasser aus den ver-

siegelten Flächen des Grundstücks kann auf diesem frei in den Boden versickern.

Entwässerungsplanung im Gebäude

Für die Berechnung der Leitungen und Durchflussmengen werden die einzelnen Anschlüsse und

die dazugehörigen Leitungsdurchmesser definiert. Die DIN 12056-1 bis 5 und die DIN 1986-100

regeln die Verlegung in Gebäuden.

Durchflussmengenberechnung Erdgeschoss

Tabelle 22: Durchflussberechnung Erdgeschoss

Sanitärobjekte Mengen DU

Durchflussmenge

Summe

Durchflussmenge

Spüle 2 0,8 l/s 1,6 l/s

Waschtisch 9 0,5 l/s 4,5 l/s

WC 5 2,0 l/s 10,0 l/s

Gesamt 16,1 l/s

Berechnung des Spitzenvolumenstroms (Vs) aus dem EG

Vs = 0,5 l/s • √𝛴 𝐷𝑈

Vs = 0,5 l/s • √16,1𝑙/𝑠

Vs = 2,0 l/s

Durchflussmengenberechnung Kellergeschoss

Tabelle 23: Durchflussmengenberechnung Kellergeschoss

Sanitärobjekte Mengen DU

Durchflussmenge

Summe

Durchflussmenge

Ausgussbecken 1 0,5 l/s 1,0 l/s

Waschmaschinen 3 0,8 l/s 2,4 l/s

Gesamt 3,4 l/s

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Berechnung des Spitzenvolumenstroms (Vs) aus dem KG

Vs = 0,5 l/s • √𝛴 𝐷𝑈

Vs = 0,5 l/s • √3,4𝑙/𝑠

Vs = 0,92 l/s

Gesamt Spitzenvolumenstrom

EG Vs = 2,0 l/s

KG Vs = 0,92 l/s

Gesamt: Vs = 2,92 l/s

Errechneter Fallleitungsdurchschnitt DN 70

Gewählter Fallleitungsdurchschnitt DN 100

4.10 Dachentwässerung

Die Dachentwässerung ist eine technische Anlage zur Ableitung des Regenwassers von Dächern.

Die Normen die für die Dachentwässerung zu berücksichtigen sind, sind folgende:

DIN 1986 Entwässerung für Gebäude und Grundstücke Teil 100 Zusätzliche Bestim-

mungen zu DIN EN 752 und DIN EN 12056

DIN EN 612 Hängedachrinnen und Regenfallrohre aus Metallblech; Begriffe, Einleitung

und Anforderungen

Die Bemessungsgrundlagen für eine Dachentwässerung sollte von der Regenwassereinzugsfläche

über Rinnen, Abläufe und den Grundleitungen bis hin zum Kanalanschluss gesamtplanerisch erstellt

werden. Die sichere Funktion setzt eine umfassende Kenntnis auch der Abflussverhältnisse im nach-

geschalteten Entwässerungssystem voraus.

Die Dachentwässerung erfolgt über eine vorgehängte halbrunde Dachrinne aus vorbewitterten Ti-

tanzink. Die Abläufe sind als Einhangstutzen geplant, da diese auch die Funktion eines Sammelkas-

tens übernehmen können. Der Ablauf und die Fallrohre werden gerade an der Gebäudefront herun-

ter geführt. Der Notüberlauf wird über die Rinnenvorderkante erfolgen.

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Abbildung 46: Berechnung der Dachentwässerung (Dachrinnen.info)

Formel zur Berechnung der Regenabflussmenge: Q5,5 = 𝐴 𝑥 𝑟𝑇(𝑛) x Ψ

10000 𝑙

(𝑠 /ℎ𝑎)

Wenn die örtliche Regenspende größer als 300 l/(s*ha) ist, muss mit entsprechend höheren Werten gerechnet werden.

Dachfläche (Bestand) Örtliche Regenspende Dinslaken: r = 326 l / (s*ha) Bemessungsregenspende: rT(n) = 400 l / (s*ha) Niederschlagsfläche: A = 459,77 m² Abflussbeiwert: Ψ = 0,3 (Dach begrünt)

Regenwasserabfluss: 𝑄(5,5) =459,77 𝑚2𝑥 400

𝑙

(𝑠 ∗ ℎ𝑎) 𝑥 0,3

10 000 𝑙

(𝑠 ∗ ℎ𝑎)

Q5,5 = 5,51 l/s

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Die örtliche Regelabflussmenge für die halbe Dachfläche des Bestandgebäudes beträgt ca. 2,755

l/s.

Dachfläche (Anbau) Örtliche Regenspende Dinslaken: r = 326 l / (s*ha) Bemessungsregenspende: rT(n) = 400 l / (s*ha) Niederschlagsfläche: A = 67,27 m² Abflussbeiwert: Ψ = 0,3 (Dach begrünt)

Regenwasserabfluss: 𝑄(5,5) =67,27 𝑚2𝑥 400

𝑙

(𝑠 ∗ ℎ𝑎) 𝑥 0,3

10 000 𝑙

(𝑠 ∗ ℎ𝑎)

Q5,5 = 0,81 l/s

Die örtliche Regelabflussmenge für die Dachfläche vom Anbau und der Menge die vom Bestands-

gebäude beträgt ca. 3,565 l/s.

Die örtliche Regelabflussmenge für die gesamten Dachflächen beträgt ca. 6,32 l/s.

Wie man aus der Tabelle (Abbildung 46) entnehmen kann müssen wir eine Dachrinne mit einer

Nenngröße von 333 mm nehmen sowie eine Fallrohrgröße von DN 100 mm. Die beiden Dachflächen

werden jeweils mit zwei Fallrohren entwässern.

Thermische Längendehnung von Metallbauteilen

Schäden an Entwässerungskonstruktionen lassen sich am häufigsten auf fehlende Dehnungsaus-

gleiche zurückführen. Damit diese Schäden von vornhinein vermieden werden können, müssen

Dehnungselemente nach Dachentwässerung Richtlinien DIN 12056-3 entsprechend geplant und

eingebaut werden.

Jedes Material besitzt einen Wert für die Ausdehnung bei Temperaturwechsel, dieser wird Ausdeh-

nungskoeffizienten genannt.

Tabelle 24: Material Ausdehnungskoeffizienten

Der spezifische Ausdehnungskoeffizient für Zink beträgt α = 0,022 mm/m*K.

Material Ausdehnungskoeffizient (Lt)(mm/mk)

Aluminium 0,024

Blei 0,029

Edelstahl 0,016

Kupfer 0,017

Stahl, verz. 0,012

Titanzink 0,022

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ΔT = T2 –T1 = 65°C – ( - 20°C )

ΔT = 85 K

Δl = α x l1 x ΔT

Rinnenlänge 24,50 m

Δl = 0,022 𝑚𝑚

𝑚𝐾 x 24,50 m x 85 K

Δl = 45,815 mm

4.11 Brandschutz

Gemäß § 17 der LBO NRW dienen Brandschutzmaßnahmen zur Vorbeugung eines Brandes, der

Verminderung der Ausbreitung von Feuer und Rauch und der Gewährleistung Menschen und Tiere

zu retten. Auch wirksame Löscharbeiten sollen möglich gemacht werden.

Es werden gefordert:

Angaben über die Brennbarkeit der Baustoffe

Feuerwiderstandsdauer der Bauteile (Feuerwiderstandsklassen)

Dichtheit der Verschlüsse von Öffnungen

Anordnung von Rettungswegen

In §17 (2) LBO NRW wird zudem klar definiert, dass keine Baustoffe, welche leichtentflammbar

sind, verbaut werden dürfen.

Da es sich bei der KiTa um einen Sonderbau (nach §2 MBO (4) Nr. 11/12) handelt, muss nach §68

(LBO NRW) ein Brandschutzkonzept eines staatlich anerkannten Sachverständigen erstellt wer-

den.

Nach Festlegung auf zwei KiTa-Gruppen am 05.10.2017 mit Herr Riesener, tritt für uns §68 (1) Nr.

10 in Kraft. Dort ist festgehalten, dass Kindergärten erst über zwei Gruppen ein Brandschutzkon-

zept eines staatlich anerkannten Sachverständigen benötigen.

Abbildung 47: Richtwerte von Dehnungselemente (Semmler Dehnungselemente, S. 1)

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Für Sonderbauten, die durch §68 kein Brandschutzkonzept benötigen gilt somit §54 (LBO).

Nach §54 „Sonderbauten“ können nach (2) Nr. 19 Anforderungen und im Einzelfall Erleichterun-

gen, an die Pflicht ein Brandschutzkonzept vorzulegen von der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde

festgelegt werden. Hierbei ist zu beachten, dass die im §3 „Allgemeinen Anforderungen“ genann-

ten Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere für Leben, Gesundheit oder

die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden dürfen.

Nach Rücksprache mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde der Stadt Dinslaken am 23.11.2017

muss ein Brandschutzkonzept nach den in §9 (Bau PrüfVO) gelisteten Anforderungen geleistet

werden. Jedoch kann auf das Brandschutzkonzept eines staatlich anerkannten Sachverständigen

verzichtet werden. Es reicht, wenn der zuständige Architekt dieses Brandschutzkonzept erstellt.

Nach Rücksprache mit Herr Riesener am 24.11.2017 ist kein Brandschutzkonzept zu leisten.

Angedachte Brandschutzmaßnahmen:

Von allen Aufenthaltsräumen gehen zwei Flucht- und Rettungswege ab. Zum einen über den Flur

der KiTa im Gebäudeinneren, zum anderen über die vorgesehenen Notausgänge in der Außen-

wand. Somit ist kein Weg länger als die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen 25 Meter. Des Weite-

ren sollen alle Räume mit Rauchmeldern und einer Brandmeldeanlage ausgestattet sein. Die Tü-

ren, welche für den täglichen Gebrauch offenstehen sollten, sollen mit einem Türschließer-System

ausgestattet sein umso einen vorbeugenden Brandschutz zu gewährleisten. Zur Auswahl der für

den Brandschutz relevanten Materialien müssen zuvor einige Festlegungen getroffen werden, um

so die Anforderungen an unser Gebäude zu definieren.

Festlegung der Gebäudeklasse:

Tabelle 25: Festlegung Gebäudeklassen

Gebäudeklassen Lage auf dem

Grundstück

Gebäudehöhe Zahl der Nut-

zungseinheiten

Grundflächen der

Nutzungseinheiten

1 Freistehend

Bis 7 m Maximal 2

Insgesamt nicht

mehr als 400 m² 2 -

3 - - -

4 - Bis 13 m - Jeweils bis 400 m²

5 - - - -

Demnach handelt es sich bei unserem Bauvorhaben um die Gebäudeklasse 3, daraus entstehen

folgende Grundlegende Anforderungen:

Tragende Wände und Stützen (allgemein) : feuerhemmend

Tragende Wände und Stützen im Keller : feuerbeständig

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Trennwände zwischen Nutzungseinheiten : feuerhemmend

sowie zwischen Nutzungseinheiten und

anders genutzten Räumen

Trennwände zwischen Aufenthaltsräumen : feuerbeständig

und anders genutzten Räumen im

Kellergeschoss

Trennwände zum Abschluss von Räumen : feuerbeständig

mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr

Anstelle von Brandwänden zulässige Wände : hochfeuerhemmend

Wände notwendiger Treppenräume : feuerhemmend

Wände notwendiger Flure (allgemein) : feuerhemmend

Wände notwendiger Flure im Kellergeschoss : feuerbeständig

Fahrschachtwände : feuerhemmend

Decken (allgemein) : feuerhemmend

Decken im Kellergeschoss : feuerbeständig

Decken unter und über Räumen mit : feuerbeständig

Explosions- oder erhöhter Brandgefahr

Dächer : harte Bedachung (gem. § 32 MBO)

Tragende Teile notwendiger Treppen : feuerhemmend od. nicht brennbar

Nachfolgende Tabelle zeigt die brandschutztechnisch relevanten Bauteile und Materialien

Tabelle 26: Brandschutztechnische Materialien und Bauteile

Bauteil Material Europäi-

sche Bau-

stoffklasse

DIN

4102-1

DIN

4102-2

Bezeichnung

MBO

/

Bauaufsichtliche

Anforderung

Boden Bestand R90 F90 A feuerbeständig

Estrich A1fl A1 nichtbrennbar

Linoleum (Colorette

Acoustic Plus LPX Cfl -s1 B1 schwerentflammbar

Erweiterungsbau R90 F90 A feuerbeständig

Estrich A1fl A1 nichtbrennbar

Linoleum (Colorette

Acoustic Plus LPX Cfl -s1 B1 schwerentflammbar

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Außenwände Bestand REI 90 F90 A feuerbeständig

Vollziegel (ca. 1900) A1 A1 nichtbrennbar

Dämmputz (Aerob-

ran) A2 – s1, d0 A2 nichtbrennbar

Erweiterungsbau R 90 F90 A feuerbeständig

Yton Planstein PP2 A1 A1 nichtbrennbar

Knauf Gipsleichtputz

MP 75L A1 A1 nichtbrennbar

Innenwände Bestand EI 90 F90 AB feuerbeständig

GKB Gipskarton dop-

pelt beplankt

d= 12,5 cm A2 – s1, d0 A2 nichtbrennbar

d= 25,0 cm A2 – s1, d0 A2 nichtbrennbar

Erweiterungsbau EI 90 F90 AB feuerbeständig

Gipskarton doppelt

beplankt

d= 12,5 cm A2 – s1, d0 A2 feuerbeständig

Türen A2 nicht brennbar

Türen Alle Türen zum notwendigem Flur sind entsprechend der Wand auszuführen!

Decken Bestand

Freitragende Decken

UA Profil

Abgehängte Decke

K376 Knauf CUBO,

bedingt begehbar

R90 F90 AB feuerbeständig

Dachkonstruk-

tion

Bestand R90 F90 A Feuerbeständig

Stahlträger (mit

Dämmschichtbildner) R90 A1 nicht brennbar

Trapezblech Profil M

50/250 R90 A1 nicht brennbar

FOAMGLAS® ROOF

BOARD G2 T3+,

Baustoffklasse A1

A2 – s1, d0 A2 nicht brennbar

Erweiterungsbau

Stahlträger (mit

Dämmschichtbildner) F90 AB feuerbeständig

Trapezblech Profil M

50/250

FOAMGLAS® ROOF

BOARD G2 T3+,

Baustoffklasse A1

Nicht brennbar

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Projektgruppe 2: KiTa Lohberg

Seite 113

4.12 Abstandflächen

Abstandflächen gelten für alle Gebäudeteile die sich oberhalb der Geländefläche befinden. In

Deutschland werden die Abstandflächen in der LBO geregelt, im § 6 „Abstandflächen“. Das deut-

schen Bauordnungsrecht bezeichnet Abstandflächen, als Fläche vor Gebäuden die nicht bebaut

werden dürfen.

Abstandflächen müssen für jedes Gebäude separat berechnet werden und dürfen sich nicht über-

lappen. An allen Seiten des Gebäudes müssen Abstandflächen nachgewiesen werden und müssen

auf dem eigenen Grundstück sein, außer bei Reihenhäuser/Doppelhäusern. Abstandstandflächen

können aber auch bis zur Hälfte im öffentlichen Verkehrs-, Grün oder Wasserflächen liegen. Sie

dürfen aber auch auf anderen Grundstücken liegen, wenn sie durch eine Baulast gesichert sind.

Abstandflächen werden nach der Wandhöhe H berechnet. Bei Flachdächer ist der Punkt H der

oberste Teil von der Attika des Daches. Bei Steildächern wird ab 45° Dachneigung ein Drittel der

Höhe des Daches mit angerechnet zu H und bei Dachneigungen über 70° die volle Höhe des Da-

ches.

Nachdem die Höhe (H) ermittelt wurde, muss diese mit einem Faktor multipliziert werden, der sich

nach dem Baugebiet richtet. In unserem Fall befindet sich das Bestandsgebäude in einem Gewer-

begebiet, dort ist der Faktor 0,25 und der Anbau befindet sich in einem Mischgebiet mit einem Faktor

von 0,8.

Berechnung der Abstandfläche beim Bestandsgebäude:

H: 5,91m

5,91m x 0,25 = 1,48m

Berechnung der Abstandfläche beim Anbau:

H: 3,98m

3,98m x 0,8 =3,18m

Abbildung 48: Schematische Abstandsflächen ei-nes Gebäudes (Vermessungsbüro Jörg Schröder)

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Projektgruppe 2: KiTa Lohberg

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Abbildung 49: Anzurechnende Wandhöhe bei Abstandflächen (Hildebert Dukart 2017)

4.13 Baustelleneinrichtung

Für die Planung der Baustelleneinrichtung wird folgendes verwendet:

Baustelleneinfahrt und Transportwege (für Großmaschinen, Schwertransporter mit Baggern, Betonpumpen, Betonmischer und Mobilkränen/ Drehkran)

Informationstafel (Basis für die Einrichtungspläne sollten nach Möglichkeit Über-sichtspläne des Architekten sein.)

Großgeräte – Anlieferungstransporter, Mobilkräne, Autobetonpumpe.

Lagerflächen – Schalung, Gerüste, Kies, Sand, Mutterboden, Baustoffe, Silo.

Baustellensicherung – Bauzaun, Baustellentor, Grundstücksgrenze, Höhenpunkt, Vermessungspunkt, Schächte,

Feuerlöscher, Bauschild, Verkehrsschilder.

Gebäude und Container – Büro für Bauleiter, Büro für Polier, WC und Duschen, Pau-sen und Umkleideraum, Magazin, Sanitätsraum und Gastank.

Medienversorgung – Wasser (Hydrant), Wasseranschluss, Abwassereinleitungs-punkt, Telefonanschluss, Stromanschluss, Stromverteiler, frei verlegte Leitung, Ka-belbrücke.

Schutz und Arbeitsgerüste – Standgerüst, Konsolen- Hängegerüst, Arbeitsbühne, Treppenturm.

Verkehrs und Transportwege – Laufsteg, Flucht- und Rettungsweg, Baustellenzu-fahrt, Baustraße, freihaltende Fläche

Abfallentsorgung – Mulde für Bauschutt, Holzabfall, Metallabfall, Baustellenabfall, Sondermüll.

Eine Zeichnung der Baustelleneinrichtung liegt als Anlage bei.

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Projektgruppe 2: KiTa Lohberg

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5 Selbstständigkeitserklärung

Hiermit versichere ich, Sven Bunse-Wolz, dass ich diese Ausarbeitung selbstständig verfasst und keine anderen Hilfsmittel als die angegebenen Quellen verwendet habe.

Ort, Datum (Unterschrift)

Hiermit versichere ich, Frank Kafka, dass ich diese Ausarbeitung selbstständig verfasst und keine anderen Hilfsmittel als die angegebenen Quellen verwendet habe.

Ort, Datum (Unterschrift)

Hiermit versichere ich, Kevin Laschke, dass ich diese Ausarbeitung selbstständig verfasst und keine anderen Hilfsmittel als die angegebenen Quellen verwendet habe.

Ort, Datum (Unterschrift)

Hiermit versichere ich, Jürgen Lemke, dass ich diese Ausarbeitung selbstständig verfasst und keine anderen Hilfsmittel als die angegebenen Quellen verwendet habe.

Ort, Datum (Unterschrift)

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Projektgruppe 2: KiTa Lohberg

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6 Abbildungsverzeichnis

ABBILDUNG 1: ZECHE LOHBERG BEI NACHT (ANDRE THISSEN 2010) .......................................................................... 6 ABBILDUNG 2: STADTWAPPEN DINSLAKEN (STADT DINSLAKEN 2014) ........................................................................ 7 ABBILDUNG 3: STADT DINSLAKEN (GOOGLE) .............................................................................................................. 7 ABBILDUNG 4: STADTTEIL LOHBERG (GOOGLE) .......................................................................................................... 7 ABBILDUNG 5: BERGPARK LOHBERG (RAG MONTAN GMBH 2016) ............................................................................ 8 ABBILDUNG 6: BESTANDSGEBÄUDE (SVEN BUNSE-WOLZ) ......................................................................................... 12 ABBILDUNG 7: ÜBERSICHT RAUMPLANUNG UND BAURECHT (WIKIPEDIA) ................................................................ 15 ABBILDUNG 8: FLÄCHENNUTZUNGSPLAN AUSSCHNITT (STADT DINSLAKEN NOVEMBER) ..........................................22 ABBILDUNG 9: BEBAUUNGSPLAN AUSSCHNITT (STADT DINSLAKEN AUGUST) ............................................................23 ABBILDUNG 10: VORENTWURF BUNSE-WOLZ ............................................................................................................ 27 ABBILDUNG 11: VORENTWURF KAFKA........................................................................................................................ 27 ABBILDUNG 12: VORENTWURF LASCHKE ................................................................................................................... 27 ABBILDUNG 13: VORENTWURF LEMKE....................................................................................................................... 27 ABBILDUNG 14: DER PLANUNGSZYKLUS .................................................................................................................... 33 ABBILDUNG 15: UNTERSPÜHLUNG DURCH FALLLEITUNG (SVEN BUNSE-WOLZ) ........................................................34 ABBILDUNG 16: INJEKTIONSVERFAHREN (BURISCH GRUNDBAU) ..............................................................................34 ABBILDUNG 17: BAUGRUBENANSICHT (SVEN BUNSE-WOLZ) ..................................................................................... 35 ABBILDUNG 18: ABLAUF KELLERWANDUNTERSTÜTZUNG (BG-BAU, S. 2) .................................................................. 35 ABBILDUNG 19 KELLERWAND ( SVEN BUNSE-WOLZ) .................................................................................................36 ABBILDUNG 20 : DRAINAGEMATTE (DÖRKEN GMBH & CO. KG) .............................................................................. 38 ABBILDUNG 21: ABPLATZUNGEN (SVEN BUNSE-WOLZ) ............................................................................................ 40 ABBILDUNG 22: RISS (SVEN BUNSE-WOLZ) .............................................................................................................. 41 ABBILDUNG 23: SALZE (SVEN BUNSE-WOLZ ............................................................................................................. 41 ABBILDUNG 24: PUTZ (SVEN BUNSE-WOLZ) ............................................................................................................. 41 ABBILDUNG 25: ALTBAUMATERIALIEN UND KONSTRUKTIONEN (UNIVERSITÄT KASSEL) .......................................... 42 ABBILDUNG 26: STRAHLDÜSE (SVT) ..........................................................................................................................43 ABBILDUNG 27 TROCKENEISREINIGUNG (DR-DICHT GMBH) ....................................................................................43 ABBILDUNG 28 SPIRALANKER (RUBENSTEIN) ........................................................................................................... 44 ABBILDUNG 29: RISSE MIT SPIRALANKER (ANCON - BUILDING PRODUCTS) ............................................................... 45 ABBILDUNG 30 AEROGEL (ENERGIE EXPERTEN) ...................................................................................................... 46 ABBILDUNG 31: KELLERDECKE (SVEN BUNSE-WOLZ) .............................................................................................. 48 ABBILDUNG 32: (SVEN BUNSE-WOLZ) ..................................................................................................................... 49 ABBILDUNG 33: VORDERANSICHT HEIZZENTRALE ( SVEN BUNSE-WOLZ) ................................................................ 49 ABBILDUNG 34: FENSTER BESTAND (SVEN BUNSE-WOLZ) ....................................................................................... 49 ABBILDUNG 35: FENSTERDETAIL (DEUTSCHE BAUZEITSCHRIFT 2017) ..................................................................... 49 ABBILDUNG 36: QUERSCHNITT TRAPEZBLECH (LANDESSTELLE FÜR BAUTECHNIK) ................................................... 52 ABBILDUNG 37: FOAMGLAS ROOF BOARD G2 T3+ (SCHMID) ............................................................................. 53 ABBILDUNG 38: SCHICHTENAUFBAU SCHRÄGDACH-BEGRÜNUNG (BAUDER)............................................................. 56 ABBILDUNG 39: SCHUBSICHERUNG SCHRÄGDACH (BAUDER) .................................................................................... 57 ABBILDUNG 40: FLÄCHENGEWICHTE (BAUDER) ........................................................................................................ 57 ABBILDUNG 41: MAUERABDECKUNG ZINK (METALLWELT) ........................................................................................ 57 ABBILDUNG 42: SCHICHTENAUFBAU DACHSANIERUNG (FOAMGLAS) ....................................................................... 58 ABBILDUNG 43: LÄRMKARTE LOHBERG (MKULNV UMGEBUNGSLÄRMPORTAL 2017) .............................................. 74 ABBILDUNG 44: AUSZUG ERFORDERLICHE LUFT- UND TRITTSCHALDÄMMUNG (DIN 4109, TABELLE 3) ................... 75

ABBILDUNG 45: ANWENDUNGSBEREICH DER JEWEILIGEN REGELWERKE (DIN 1986-100) ................................................. 103 ABBILDUNG 46: BERECHNUNG DER DACHENTWÄSSERUNG (DACHRINNEN.INFO) .................................................... 107 ABBILDUNG 47: RICHTWERTE VON DEHNUNGSELEMENTE (SEMMLER DEHNUNGSELEMENTE, S. 1) ........................ 109 ABBILDUNG 48: SCHEMATISCHE ABSTANDSFLÄCHEN EINES GEBÄUDES (VERMESSUNGSBÜRO JÖRG SCHRÖDER) ... 113 ABBILDUNG 49: ANZURECHNENDE WANDHÖHE BEI ABSTANDFLÄCHEN (HILDEBERT DUKART 2017) ..................... 114

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Projektgruppe 2: KiTa Lohberg

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7 Tabellenverzeichnis

TABELLE 1: GRUNDSTÜCKSBESCHREIBUNG .................................................................................................................. 9 TABELLE 2: BESTANDSFLÄCHENERMITTLUNG ............................................................................................................ 13 TABELLE 3: WÜNSCHE DES BAUHERRN ..................................................................................................................... 14 TABELLE 4: RAUMPROGRAMM EMPFEHLUNGEN ........................................................................................................ 25 TABELLE 5: RAUMMATRIX ........................................................................................................................................ 26 TABELLE 6: U-WERT BERECHNUNG, BESTAND .......................................................................................................... 51 TABELLE 7: ABMESSUNGEN DES DACHES ................................................................................................................... 51 TABELLE 8: DACHLASTEN .......................................................................................................................................... 51 TABELLE 9: U-WERT BERECHNUNG SANIERUNG ....................................................................................................... 54 TABELLE 10: DACHAUFBAU HÖHEN ......................................................................................................................... 58 TABELLE 11: KOSTENSCHÄTZUNG BUNSE-WOLZ ....................................................................................................... 60 TABELLE 12: KOSTENSCHÄTZUNG KAFKA .................................................................................................................. 61 TABELLE 13: KOSTENSCHÄTZUNG LASCHKE .............................................................................................................. 62 TABELLE 14: KOSTENSCHÄTZUNG LEMKE ..................................................................................................................63 TABELLE 15: KOSTENSCHÄTZUNG ÜBERSICHT DER ENTWÜRFE .................................................................................63 TABELLE 16: KOSTENSCHÄTZUNG GRUPPENENTWURF .............................................................................................. 64 TABELLE 17: OBJEKTBESCHREIBUNG ........................................................................................................................ 69 TABELLE 18: ANFORDERUNG AN LUFTSCHALLDÄMMUNG VON AUßENBAUTEILEN (DIN 4109, TABELLE 8) ............... 73 TABELLE 19: SCHALLSCHUTZ GEGEN AUßENLÄRM ..................................................................................................... 74 TABELLE 20: SCHALLSCHUTZ GEGENÜBER SCHALLSCHUTZÜBERTRAGUNG INNERHALB VON GEBÄUDEN ................... 76 TABELLE 21: SCHALLSCHUTZ BAUTEILE ..................................................................................................................... 76 TABELLE 22: DURCHFLUSSBERECHNUNG ERDGESCHOSS ......................................................................................... 105 TABELLE 23: DURCHFLUSSMENGENBERECHNUNG KELLERGESCHOSS...................................................................... 105 TABELLE 24: MATERIAL AUSDEHNUNGSKOEFFIZIENTEN .........................................................................................108 TABELLE 25: FESTLEGUNG GEBÄUDEKLASSEN ......................................................................................................... 110 TABELLE 26: BRANDSCHUTZTECHNISCHE MATERIALIEN UND BAUTEILE .................................................................. 111

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Seite 118

8 Abkürzungsverzeichnis

A Fläche

Abb. Abbildung

Abs. Absatz

AW Außenwand

BauGB Baugesetzbuch

BGB Bürgerliches Gesetzbuch

BGF Bruttogeschossfläche

BKI Baukostenindex

BKI Baukostenzentrum Deutscher Architektenkammern

BPI Baupreisindex

BRD Bundesrepublik Deutschland

BRI Bruttoruminhalt

.de Generische Top Level Domain (Länderspezifisch für die BRD)

.com Generische Top Level Domain

dB Dezibel

DIN Deutsches Institut für Normung e.V.

erf. erforderlich

GE Gewerbegebiete

GK Gebrauchsklasse

http. Hyper Text Tranfer Prozocoll

HOAI Honorar Ordnung für Architekten und Ingenieure

ISO Internationale Organisation für Normung (Deutsche Abkürzung)

IW Innenwand

Kap. Kapitel

KG Kostengruppe

KIBIZ Kinderbildungsbesetz

KIFÖG Kinderförderungsgesetz

KIGA Kindergarten

KITA Kindertagesstätte

km Kilometer (Einheit)

l Länge

Lden Tag-Abend-Nacht Lärmindex

LPH Leistungsphase

LVR Landschaftsverband Rheinland

LWL Landschaftsverband Westfalen-Lippe

m Meter (Einheit)

mm Milimeter (Einheit)

m² Quadratmeter (Einheit)

MI Mischgebiete

m³ Kubikmeter (Einheit)

N Newten

NE Nutzungseinheit

NHK Normalherstellungskosten

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Projektgruppe 2: KiTa Lohberg

Seite 119

NM Newtenmeter

Nr. Nummer

NRW Nordrhein-Westfalen

.org Generische Top-Level-Domain

pdf Portable Document Format (plattformunabhängig)

Q Regenwasserabfluss

qm Quadratmeter (Einheit)

R Resistance (Widerstand)

r Regenspende

rT(n) Bemessungsregenspende

SGB Sozialgesetzbuch

sog. sogenannte

STLB Standardleistungsbuch

SW-RL Sachwertrichtlinie

T Temperatur

TSM Trittschallschutzmaß

U3 Unter-3-jährige

Ü3 Über-3-jährige

VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

WA Allgemeines Wohngebiet

www World Wide Web

z.B. zum Beispiel

§ Paragraph

Δ „Delta“ = Unterschied

α Ausdehnungskoeffizient

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Projektgruppe 2: KiTa Lohberg

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Baugesetzbuch Autor: Prof. Dr. Wilhem Söfker Erscheinungsjahr: 2017, 48 Auflage Verlag dtv

Haustechnik Autor: Thomas Laasch, Erhard Lasch Erscheinungsjahr: 2013, 13. Auflage

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Hochbaukosten – Flächen - Rauminhalte Autor: Peter J. Fröhlich Erscheinungsjahr: März 2004, 12. Auflage

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