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Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 1
PROJEKTMAPPE
Ehem. Zeche Lohberg
Neunutzung der historischen
Heizzentrale der Zeche Lohberg 1/2
Ein Projekt im Rahmen von
denkmal aktiv – Kulturerbe macht Schule,
Schulprogramm der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.
Ein Projekt im Themenfeld
Historische Industriebauten der Energie- und Versorgungswirtschaft des BUND
Fachschule für Technik, Fachrichtung Bautechnik
des
Hans-Sachs-Berufskollegs der Stadt Oberhausen
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 1
Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung ................................................................................................................................. 3
1.1 Vorwort.............................................................................................................................. 4
1.2 Gruppenvorstellung ........................................................................................................... 5
1.3 Projektbeschreibung.......................................................................................................... 6
1.4 Standortbeschreibung ....................................................................................................... 7
2 Leistungsphase Ⅰ nach HOAI (Grundlagenermittlung) ............................................................... 9
2.1 Grundstücksbeschreibung, Lage, Daten ............................................................................ 9
2.2 Bestandsermittlung ......................................................................................................... 10
2.2.1 Baugrund ................................................................................................................. 11
2.2.2 Bestandsgebäude .................................................................................................... 12
2.2.3 Bestandsflächenermittlung ....................................................................................... 13
2.3 Wünsche des Bauherrn bzw. des Betreibers ................................................................... 13
2.3.1 Gebäudespezifische Wünsche ................................................................................. 15
2.3.2 Kita Anforderungen / Ausstattung ............................................................................. 15
2.4 Bauplanungsrechtliche Grundlagen ................................................................................. 15
2.4.1 Baugesetzbuch (BauGB) .......................................................................................... 17
2.4.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ......................................................................... 20
2.5 Bauleitplanung ................................................................................................................ 22
2.6 Denkmalschutz ................................................................................................................ 23
2.7 Raumprogramm .............................................................................................................. 24
2.8 Raumprogramm Empfehlungen ...................................................................................... 25
2.9 Raumfunktionsprogramm ................................................................................................ 26
3 Leistungsphase Ⅱ nach HOAI (Vorplanung)............................................................................ 27
3.1 Vorentwürfe mit Anbau .................................................................................................... 27
3.2 Vorentwurf Bunse-Wolz ................................................................................................... 28
3.3 Vorentwurf Frank Kafka ................................................................................................... 29
3.4 Vorentwurf Kevin Laschke ............................................................................................... 30
3.5 Vorentwurf Jürgen Lemke ............................................................................................... 31
3.6 Problemanalyse .............................................................................................................. 32
3.7 Entwürfe .......................................................................................................................... 33
3.8 Bestandssanierung ......................................................................................................... 34
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 2
3.8.1 Bestandssanierung Kellerwandunterfangung ........................................................... 34
3.8.2 Bestandssanierung Kellerwandsanierung ................................................................. 36
3.8.3 Bestandssanierung Fassade .................................................................................... 39
3.8.4 Bestandssanierung Böden ....................................................................................... 48
3.8.5 Bestandssanierung Unterseite der Decke: ............................................................... 48
3.8.6 Bestandssanierung Oberseite der Decke: ................................................................ 49
3.8.7 Bestandssanierung Fenster...................................................................................... 49
3.8.8 Bestandssanierung Dachkonstruktion ...................................................................... 50
3.9 Kostenschätzung nach DIN 277 ...................................................................................... 58
3.9.1 Kostenschätzung Entwurf Bunse-Wolz ..................................................................... 60
3.9.2 Kostenschätzung Entwurf Kafka ............................................................................... 61
3.9.3 Kostenschätzung Entwurf Laschke ........................................................................... 62
3.9.4 Kostenschätzung Entwurf Lemke ............................................................................. 63
3.9.5 Kostenschätzung der Entwürfe in der Übersicht ....................................................... 63
3.9.6 Kostenschätzung Gruppenentwurf ........................................................................... 64
4 Leistungsphase Ⅲ der HOAI (Entwurfsplanung) ..................................................................... 65
4.1 Pädagogischer Schwerpunkt ........................................................................................... 65
4.2 Objektbeschreibung Anbau ............................................................................................. 67
4.3 Beschreibung Dachaufbau Anbau ................................................................................... 68
4.4 Objektbeschreibung ........................................................................................................ 69
4.5 Standsicherheitsnachweis ............................................................................................... 72
4.6 Schallschutz .................................................................................................................... 72
4.7 Wärmeschutz .................................................................................................................. 77
4.8 Sommerlicher Wärmeschutz ......................................................................................... 100
4.9 Entwässerungsplanung ................................................................................................. 103
4.10 Dachentwässerung ....................................................................................................... 106
4.11 Brandschutz .................................................................................................................. 109
4.12 Abstandflächen ............................................................................................................. 113
4.13 Baustelleneinrichtung .................................................................................................... 114
5 Selbstständigkeitserklärung .................................................................................................. 115
6 Abbildungsverzeichnis .......................................................................................................... 116
7 Tabellenverzeichnis .............................................................................................................. 117
8 Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................................ 118
Literaturverzeichnis ..................................................................................................................... 120
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 3
1 Einleitung
Vorerst möchten wir ein paar grundsätzliche Informationen zu unserer Projektarbeit geben. Für die-
ses Bauvorhaben existiert bereits eine Entwurfsplanung, welche als Anlage mit beigefügt ist. Diese
wurde vom Architekturbüro Halfmann Architekten, aus Köln, im Jahre 2015 erstellt und hatte zu
keiner Zeit Auswirkungen auf die von uns geleistete Projektarbeit. Wir haben aus der ursprünglichen
Planung zur Umnutzung der ehemaligen Heizzentrale der Zeche Lohberg (Dinslaken) zu einer Kin-
dertagestätte, die der RAG Montan GmbH (Bauherr) und der Stadt Dinslaken (in Zusammenarbeit
mit der AWO – als Betreiber) vorliegt, ein neues Bauvorhaben mit ähnlichen Voraussetzungen ent-
wickelt und dadurch eine fiktive Errichtung/Umnutzung unter realen Voraussetzungen geschaffen.
Da wir uns in der Industriekultur des Ruhrgebietes bewegen, haben wir uns als Gruppe in Zusam-
menarbeit mit Herrn Georg Terbeck für die Teilnahme im Schulprogramm „denkmal aktiv“ der Deutschen Stiftung Denkmalschutz beworben und sind hierzu als Projekt angenommen worden.
Hier wurden uns finanzielle Mittel zur Unterstützung in Sachen Denkmalschutz (Weiterbildung im
Denkmalschutz) zur Verfügung gestellt.
Des Weiteren ist nach Absprache mit Herrn Riesener am 05.Oktober 2017 die Vereinbarung
getrof-fen worden, dass wir die Größe der Kindertagesstätte auf dem ehemaligen
Zechengelände, aus zeitlichen Gründen, im Sinne der Fertigstellung des Projektes, von den
ursprünglich geforderten 60 KiTa-Plätzen in drei Gruppen (12 Kinder u3, 48 Kinder Ü3) auf 48
Kita-Plätze in zwei Gruppen re-duzieren.
Die bis dahin abgeschlossene Realisierung der Vorentwürfe werden im späteren Verlauf der
HOAI-
Phase Ⅱ (Vorplanung) kurz dargestellt um eine Vorstellung zu erhalten, wie die weitere Planung im
Verlauf hätte aussehen können.
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 4
1.1 Vorwort
„Kinder werden nicht lebensfähig, wenn wir alle Steine aus dem Weg räumen“
-Jaasper Juules
Schon der dänische Familientherapeut und Gründer der Kempler Institute of Scandinavia in
Odder, Dänemark, einer Schule, die sich auf die Ausbildung von Familientherapeuten spe-
zialisiert hat, erkannte, dass das Beseitigen von Problemen nicht immer die beste Lösung
ist. Hierbei entsteht für unsere Projektgruppe eine Doppeldeutigkeit des Zitates, da es sich
bei unserer Projektabschlussarbeit als staatlich anerkannte Hochbautechniker um die Um-
planung eines bestehenden Gebäudes der ehemaligen Heizkesselanlage einer stillgelegten
Zeche zu einer Kindertagesstätte handelt.
Am Anfang stand die Frage im Raum:
„Abreißen und günstig neu bauen oder im Sinne des Denkmalschutzes für die nächsten Generationen erhalten?“
Dieser Spagat eine Lösung zu finden, um die ruhrgebietstypischen und landschaftsprägen-
den Häuser der Zechen, welche aus dem für das Ruhrgebiet historisch wichtigem Zeitalter
der Industrialisierung stammen und prägend sind, zu erhalten und sie für die zukunftsorien-
tierte pädagogische Betreuung von Kindern nutzen zu können, löste in unserer Gruppe das
Verlangen aus ein Stück dieser Lösung werden zu wollen.
Auch die Ideen des Kreativ Quartier Lohberg, einer Zusammenarbeit zwischen der Stadt
Dinslaken und der RAG Montan Immobilien GmbH (ehemaliger Betreiber der Zeche), wel-
che sich für die Förderung des Images von Lohberg einsetzen teilen wir. Hier werden zent-
rale Themen wie Integration, Inklusion, Bildung und Freizeitgestaltung behandelt.
Unser Leitsatz für unsere Projektabschlussarbeit ist, dass Kinder für unsere Zukunft so wich-
tig sind, wie es damals der Bergbau und die Kohlenförderung für das Ruhrgebiet war. Unter
diesem Gesichtspunkt sollte der Bestand für die nächsten Generationen erhalten werden.
Die Integration von moderner Architektur in die Erhaltung von Bestand ist stellvertretend für
die Integration von Migranten, welche für das Einzugsgebiet der KiTa prägend ist.
Vom ersten Tag an wissen wir um die Besonderheit unseres Bauvorhabens und behandeln
es deswegen auch mit dem nötigen Respekt und der nötigen Leidenschaft.
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
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1.2 Gruppenvorstellung
Sven Bunse-Wolz, verheiratet, 31 Jahre alt und wohnhaft in
Bottrop. Er schloss 2007 seine Ausbildung als Bautechnischer
Assistent mit gleichzeitiger Fachhochschulreife am Hans-
Sachs-Berufskolleg in Oberhausen ab. 2008 begann er an der
Hochschule Bochum das Studium im Bereich Bauingenieur-
wesen mit Vertiefungsrichtung Bauphysik, schloss dieses al-
lerdings nicht ab. Seine Stärken liegen in den Bereichen
Teamfähigkeit, Akribie, Kreativität, Zielorientierung und der
Auseinandersetzung mit komplexen Sachverhalten.
Frank Kafka, wohnhaft in Dinslaken, ist 50 Jahre alt und Vater
eines 27-jährigen Sohnes. Als gelernter Landmaschinenschlos-
ser in Kyritz kann er nach einigen Jahren als Schlosser auf eine
30-jährige Berufserfahrung im Bauhandwerk zurückblicken.
Hier konnte er gewerkübergreifend vielfältige Fähigkeiten und
Kenntnisse erlangen. Im Trockenbau- und Brandschutzbereich
leitete er diverse staatliche und öffentliche Großprojekte. Insbe-
sondere seine sorgfältige und zuverlässige als auch die team-
orientierte und eigenständige Arbeitsweise zeichnen ihn aus.
Kevin Laschke, 28 Jahre alt und wohnhaft in Witten. Nach Ab-
schluss seines Fachabiturs in der Fachrichtung Mediengestal-
tung hat er im Jahr 2012 eine Ausbildung als Bauzeichner in
der Fachrichtung Ingenieurbau abgeschlossen und 4 Jahre in
einem Sachverständigen Ingenieurbüro für Wärme- und
Brandschutz als Konstrukteur in Neubau/Bestand in Stahlbe-
ton-, Mauerwerk-, Stahl-, Holzbauweise gearbeitet. Des Wei-
teren übernahm er Aufgabenfelder in Projekt- und Bürokoordi-
nation und unterstützende Tätigkeiten bei der Kalkulation.
Jürgen Lemke ist 43 Jahre alt, verheiratet, Vater einer Tochter
und wohnt in Essen. Er erlernte das Dachdeckerhandwerk und
machte 2002 eine Weiterbildung zum Dachdeckermeister. In
seinen 24 Berufsjahren arbeitete er als Vorarbeiter und Projekt-
leiter. Durch diverse herausfordernde Projekte im privaten und
öffentlichen Sektor in seinem Berufsleben, entwickelte er ein
Geschick für außergewöhnliche Lösungen mit einer Liebe zum
Detail, sowohl in Planung als auch Ausführung.
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
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1.3 Projektbeschreibung
Als vor über 100 Jahren die Schachtanlage Lohberg ihre Arbeit aufnahm, entstand dort gleichzeitig
die Bergarbeiterkolonie, der Stadtteil Lohberg, um den Mitarbeitern der Zeche eine Heimat bieten
zu können. Von den knapp 5700 Bewohnern in Lohberg haben ca. 49 % einen Migrationshinter-
grund, die meisten mit türkischen Wurzeln. Ihre Vorfahren wurden als Gastarbeiter in der Nach-
kriegszeit aus Arbeitermangel angeworben und sind bis heute geblieben. Sie sind in Dinslaken ver-
wurzelt und leben nun in der dritten Generation hier.
Mit der Schließung der Zeche Lohberg im Jahr 2005 verlor die Stadt nicht nur einen wichtigen Ar-
beitgeber, sondern auch der Stadtteil Lohberg seine Identifikation. Die hier seither wohnenden Men-
schen, deren Leben sich um den Bergbau und die Zeche drehte, stellen sich seit dem Verlust des
Kohlebergwerks die Frage nach der Zukunft.
Durch die Zuwanderung der Gastarbeiter in der Nach-
kriegszeit gibt es heute im Stadtteil Lohberg in den Schu-
len und Kindergärten einen verhältnismäßig hohen An-
teil an ausländischen Kindern. Dieses liegt nicht unbe-
dingt daran, dass es überwiegend Kinder mit Migrations-
hintergrund gibt, sondern daran, dass deutsche Familien
ihre Kinder nicht in Einrichtungen mit einem hohen aus-
ländischen Anteil anmelden wollen. Des Weiteren be-
kam Lohberg durch den hohen Anteil von Sozialhilfe-
empfängern und Arbeitslosen und durch andere soziale
Probleme ein schlechtes Image, was bis heute besteht.
Eine Förderung durch das Land als "Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf” wurde beantragt. Die Lohberger selbst wurden von Anfang an in die Planungen mit einbezogen und es hat sich, auf Initiative der evangelischen, katholischen Kirchengemeinde und des Ausländerbeirates der Stadt Dinslaken, eine Bürgerbewegung entwickelt. Verschiedenste Vereine und Einrichtungen diskutierten und erörterten Probleme und teilten diese den Vertretern der Stadt mit. Vor allem die Ausweitung der Sprachförderung in den Kindergärten und Schulen war eines der Hauptanliegen. Durch diese Begegnungen entstanden freundschaftliche Beziehungen, neue Ideen wie gemeinsame Feste durch die ortsansässige Kirchengemeinde, deutsch-türkische Frauentreffs etc.
Durch die alte denkmalgeschütze Bergarbeitersiedlung, ein Kleinod der Region und die Gartenstadt
aus dem Anfang des 20igsten Jahrhunderts prägte und gestaltete sich ein Wohngebiet, welches seit
Jahren eine hohe Anziehungskraft für Studenten, städtebaulich Interessierte und Touristen besitzt.
Die Verantwortlichen der Stadtplanung haben nun eine besondere Aufgabe und die Chance das
Gebiet der stillgelegten Zeche in den Stadtteil zu integrieren.
Der Eigentümer des 370 Fußballfelder großen Areals, die RAG Montan Immobilien GmbH und die
Stadtentwicklung der Stadt Dinslaken, planten eine Umnutzung der dem Strukturwandel zum Opfer
gefallenen Zeche. Der Plan ist es, die durch die Hünxer Straße entstandene Trennung zwischen
dem ehemaligen Zechengelände und dem Stadtteil Lohberg, wieder zu einem Stadtteil werden zu
lassen. Die neue KiTa, gelegen zwischen dem neu angelegten Wohnpark, dem Erholungsgebiet
„Bergpark“, den Industriedenkmälern und neu entstehendem Gewerbegebiet, ersetzt die wegen
Abbildung 1: Zeche Lohberg bei Nacht (Andre Thissen 2010)
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
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baulicher Mängel und begrenzter Kapazitäten nicht mehr geeignete KiTa auf der Teerstraße in Loh-
berg. Eine Betreuung für Kinder unter drei Jahren macht es zudem erforderlich die KiTa barrierefrei
zu gestalten.
„Mit dem Umzug der Kita auf das Zechengelände verbunden ist auch eine städtebauliche Aufwer-
tung im Kernbereich der Gartenstadt Lohberg. Damit leistet das Kita-Projekt einen signifikanten Bei-
trag zum Leitgedanken des städtebaulichen Rahmenplans - Lohberg und die Halde werden eins -
sowie zur weiteren Aufwertung des Stadtquartiers Lohberg“ heißt es in der Beschlussvorlage der
Stadtverwaltung zur Bewertung des Vorhabens.
1.4 Standortbeschreibung
Unser Bauvorhaben befindet sich in der Hünxener Straße auf dem ehemaligen
Zechengelände Lohberg (Betreiber ist die RAG Immobilien GmbH), im Stadtteil
Lohberg der Stadt Dinslaken. Im folgenden Kapitel gehen wir Stück für Stück auf
die geographische Gegebenheit ein, sowohl auf die physische Beschaffenheit wie
auch als Raum und Ort des menschlichen Lebens und Handelns.
Die Stadt Dinslaken, gelegen zwischen der nordwestlichen
Grenze des industriel geprägten Ruhrgebiets und der nord-
östlichen Grenze des beschaulichen Niederrheins, bietet für
die hier ca. 72.500 in 10 Stadtteilen lebenden Menschen
(Stand 2016) eine Heimat. Direkt angrenzende Städte sind
Voerde und Hünxe im Norden, Oberhausen von Ost bis Süd,
Duisburg im Süden und der Rhein als westliche Begren-
zung.
Der Stadtteil Lohberg entstand am Anfang des zwanzigsten
Jahrhunderts in der Hiesfelder Bauerschaft am Fuße
des Oberlohbergs als Wohngebiet für die Arbeiter und Ange-
stellten der Zeche Lohberg. Er ist heute ein Zuhause für ca.
5.700 Bewohner (Stadt Dinslaken 2015). Fußläufig sind in
wenigen Gehminuten die Grundschule, die Stadtbibliothek,
verschiedene Einzelhandelsgeschäfte, wie Bäcker, Metzger,
Kleingewerbe, Restaurants sowie der Lohberger Marktplatz
mit dem Wochenmarkt am Mittwoch und Samstag, auf dem
regionale Händler verschiedenste Produkte anbieten, er-
reichbar.
Abbildung 2: Stadtwappen Dinslaken (Stadt Dinslaken 2014)
Abbildung 3: Stadt Dinslaken (Google)
Abbildung 4: Stadtteil Lohberg (Google)
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
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Das ehemalige Gelände der Zeche wird im Sinne einer Neuentwicklung städtebaulich und land-
schaftsplanerisch neu entworfen. Das Gelände soll für den Stadtteil Lohberg aber auch überregional
geöffnet und nutzbar gemacht werden. Die Entwicklung des Geländes wird in fünf Bereiche geglie-
dert: Städtebau, Landschaft, Verkehr, Ver- und Entsorgung und die Erzeugung regenerativer Ener-
gien. Der Standort ist seither in drei voneinander getrennte Nutzungsbereiche unterteilt: Dem Wohn-
cluster zur Wohnbebauung. Einem Zentralcluster für Gastronomie, Kultur aber auch unserer KiTa
und dem Gewerbegebiet zur Ansiedlung von Gewerbe.
Der durch den Stadtrat, am 23.03.2017 beschlossene Standort der KiTa, liegt im Zentralcluster des
ehemaligen Zechengeländes im Stadtteil Lohberg und ist umgeben von denkmalgeschützten Indust-
riebauten. Dahinter entsteht das neue acht Hektar große Wohngebiet „Wohnquartier“
Die Kita ist später erreichbar über die Erschließung einer Anbindung an die Hünxer Straße, eine
Hauptverkehrsstraße die mehrere Stadtteile und die Innenstadt miteinander verbindet. Durch die vor
kurzem errichtete Osttangente der Hünxer Straße sind die Stadtteile Oberlohberg, Hiesfeld und die
Autobahn A3 gut zu erreichen.
Abbildung 5: Bergpark Lohberg (RAG Montan GmbH 2016)
Quer durch das gesamte ehemalige Zechengelände führt der autofreie Lohberg Corso, ein kombi-
nierter Fuß-und Radweg, welcher an die überörtlichen Radwegeverbindungen angeschlossen ist.
Im Norden der KiTa direkt angeschlossen befindet sich die Parklandschaft „Bergpark“ mit Spielin-
seln, Picknickplätzen, Rutschen Landschaft, See usw.
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
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2 Leistungsphase Ⅰ nach HOAI (Grundlagenermittlung)
Tabelle 1: Grundstücksbeschreibung
2.1 Grundstücksbeschreibung, Lage, Daten
Bestand
Ehemaliges Heizkraftwerk mit einer Grundfläche von 460 m², renovie-rungsbedürftig, erhalten werden die Fassade, gleichzeitig die Außen-mauern und der Keller
Ort und Einwoh-nerzahl
Dinslaken EW 2016 ca. 72.500 / 47,67 m²
Lage im Stadtgebiet
Stadtteil Lohberg EW 2016 ca. 6.000, Entfernung vom Stadtzentrum 3,8km, nördlich liegend und angrenzend an den Hünxer Stadtteil Bruckhausen
Wohn- und Geschäftslage
Zentralcluster des ehemaligen Geländes des Kohlebergwerks
Bebauung des Nahbereichs
Wohngebiet Stadtteil Lohberg, Zechensiedlung in Gartenstadtbau-weise, Ein- bzw. Zweifamilienhäuser (Zechenhäuser), tlw. renovierte Mehrfa-milienhäuser aus 1970-80
Adresse Dinslaken, Im Kreativquartier, Hünxer Straße 384
Gemarkung Hiesfeld
Flur Nr. 1
Flurstück 462 (3200 m²)
Anbindung an das Straßennetz
Die neue erschlossene Straße „Im Kreativquartier“ liegt an der Hünxer Straße, einer Hauptverkehrsstraße vom Stadtzentrum bis in den Orts-teil Hünxe Bruckhausen. Die neue Erschließung erfolgt über die Ober-lohberg Allee an die Stadtteile Hiesfeld und Oberlohberg und in 2km Entfernung an die A3. Durch das komplette Zechengelände wurde der Lohbergcorso errichtet, ein autofreier kombinierter Fuß- und Radweg von ca. 1,5 km Länge
Öffentlicher Nahverkehr
In der Nähe (ca. 100m Fußweg) befinden sich Bushaltestellen mit Ver-bindung zum Stadtzentrum, Buslinien verkehren dort im 20-Minuten-Takt
Versorgungs- einrichtungen
Lebensmittelgeschäfte, der Lohberger Marktplatz, auf dem mittwochs und samstags der Wochenmarkt stattfindet, Banken, Restaurants, eine Zweigstelle der Stadtbibliothek, kleinere Einzelhandelsgeschäfte, Bä-cker, Frisöre, etc. sind fußläufig in 200-400m erreichbar
Naherholungs-möglichkeiten
Das Naherholungsgebiet „Bergpark“ schließt direkt an das Zentralclus-ter an, Radwegverbindung zur überörtlichen Radwegelinien, der Bade-see „Tedneringsse“ befindet sich in 2,5km Entfernung
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
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Grundstücks -gestalt und Form
Das Grundstück hat eine quadratische Form 57,65 m × 55,5 m und eine
ebene Fläche
Straßenbau Die Zuwegungen zur KiTa (Anschluss Hünxer Straße) und die neue Straße Im Kreativquartier werden im Zuge der Herstellung des Gebäu-des errichtet
Immissionen Geräuschimmissionen sind von der ca. 75m entfernten Hünxer Straße durch die Geschwindigkeitsbegrenzung von 40km/h geringer als üblich zu erwarten, Geruchsimmissionen sind nicht zu erwarten. Hier soll ein CO2 freier Standort entstehen
Bergbau Die 2005 stillgelegte Zeche „Bergwerk Lohberg“ wurde in die drei Ge-biete, Wohncluster, Gewerbecluster und Zentralcluster eingeteilt, da-zwischen wurde ein Naherholungsgebiet errichtet. Aus dem Gruben-wasser und –gas sollen hier Haushalte und Betriebe mit Energie ver-sorgt werden
Hochwasser Bei extremen Hochwassern durch den nahegelegenen Rhein kommt es in verschiedenen Stadtteilen Dinslakens zu überfluteten Kellern, wo-von der Stadtteil Lohberg bisher noch nie betroffen war
Altlasten Altlasten liegen bei der Bebauung des Grundstücks nicht vor, es wurde ein Bodengutachten der RAG Immobilien GmbH erstellt
Kultur Im Zentralcluster befindet sich das Kreativquartier, einige Künstler ha-ben sich hier niedergelassen und u.a. mit Ausstellungsräume und Ga-lerien. Festivals und Führungen werden ausgerichtet. Auch die Ruhr Triennale ist hier zu Gast. Die nahegelegene Zentralwerkstatt ist Spiel-stätte der „Extraschicht“ – Die Nacht der Industriekultur
Zukünftige Entwicklung
Das ehemalige Zechengelände wird wieder in den Stadtteil Lohberg integriert, im neuen Wohncluster (3 fertiggestellte und 10 im Bau be-findliche EFH), dem Gewerbepark und dem Zentralcluster findet eine stetige Entwicklung statt
2.2 Bestandsermittlung
Die Grundlage einer guten Planung ist die Bestandsuntersuchung und die Bestandsermittlung. Wer
nicht weiß, was er vor sich hat, kann auch keine Aussagen darüber treffen, was man damit anfangen
kann, geschweige denn, was man alles reparieren muss oder was man von der Bausubstanz erhal-
ten kann.
Alte Häuser haben, genau wie die Menschen die sie gebaut haben und sie bewohnen; eine Lebens-
geschichte. Und in dieser Lebensgeschichte tauchen Erkrankungen, Veränderungen und Schick-
salsschläge genauso, wie bei einem Menschen auf. Beim Menschen heißen sie „Gesundheitliche
Probleme“. Bei einem Gebäude benennt man sie mehr mit Worten wie „Bauschäden“. Im Grunde
meint man damit aber dasselbe, nämlich die grundlegende Ursache für eine bestimmte Ausgangs-
lage. Im Umgang mit einem alten Haus, welches man sanieren will, darf man diese Ursachen nicht
außer Acht lassen, will man keine bösen Überraschungen erleben. Sie lesen und erkennen zu kön-
nen, die Symptome zu einer Prognose oder zu einem Urteil formulieren zu können, bedarf umfang-
reicher Fachkenntnis aus der regionalen Architektur- und Baugeschichte, der Zimmermanns- und
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
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Tragwerkslehre, sowie der Handwerks- und Kunstgeschichte. Diese Anforderungen reichen weit
über die Grundleistungen der Bestandsermittlung im Zuge einer herkömmlichen Planung hinaus.
Gerade bei Kulturdenkmalen ist es besonders wichtig, bereits in diesem ersten Herantreten an den
Bestand, die Belange des Denkmalamtes zu kennen und zu berücksichtigen, um sich nicht für später
in einem Planungsprozess selbst Steine in den Weg zu legen. Nach den Überlegungen der Wichtig-
keit einer guten Bestandsaufnahme stellte sich uns die Frage: Ist das eine Grundleistung oder eine
besondere Leistung?
Grundleistungen:
Klären der Aufgabenstellung
Beraten zum gesamten Leistungsbedarf
Formulieren von Entscheidungshilfen für die
Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Zusammenfassen der Ergebnisse
Besondere Leistungen:
Bestandsaufnahme
Standortanalyse
Betriebsplanung
Aufstellung eines Raumprogramms
Aufstellen eines Funktionsprogramms
Prüfen der Umwelterheblichkeit
Prüfen der Umweltverträglichkeit
2.2.1 Baugrund
Das Baugrundstück befindet sich in einem Zentralcluster, in Dinslaken, im Stadtteil Lohberg.
Auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Lohberg an der Hünxer Straße. Nach aktuellem B-Plan
liegt das Grundstück zu einem Teil im Gewerbegebiet (GE) §8 BauNVO mit einer GRZ von 0,8 und
der andere Teil liegt in einem Mischgebiet (MI) §6 BauNVO mit einer GRZ von 0,6.
Für das Grundstück liegen zwei Gutachten vor, zum einem ein Messprotokoll über die Erschütte-
rungsmessungen von den Gutachtern Ahlenberg Ingenieure aus Herdecke vom 10.08.2016 mit dem
Ergebnis, dass die Standsicherheit des Bestandsgebäudes und des Anbaus gegeben ist.
Zum anderen liegt ein Gutachten über die Schallimmission von den Gutachtern Uppenkamp und
Partner aus Ahaus vom 12.04.2016 vor mit dem Ergebnis, das keine übermäßigen Schallimmissio-
nen vorliegen oder zu erwarten sind.
Festgestellte Bodenbelastungen beim Rückbau des alten Zechengeländes durch eine Gefährdungs-
abschätzung im Rahmen des Abschlussbetriebsplanverfahrens wurden durch die RAG saniert.
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 12
2.2.2 Bestandsgebäude
Das Bestandsgebäude „alte Heizzentrale“ ist ein freiste-
hendes Gebäude, welches voll unterkellert in eingeschos-
siger Massivbauweise aus Ziegelsteinen errichtet ist. Die
Außenwände haben eine Wandstärke von 49 cm, außen
als Sichtmauerwerk und innen verputzt. Das Mauerwerk
weist an der Außenfassade mehrere Risse und Pflanzen-
bewuchs auf. Aufgrund des Alters der „alten Heizzentrale“
ist die Außenfassade erhaltenswürdig und wird ansatz-
weise nach Richtlinien des Denkmalschutzes saniert.
Das Gebäude ist umlaufend freigeschachtet mit einer abgeböschten Baugrube. Durch die Rückbau-
maßnahmen und den Bodenaustausch sind an den Kellerwänden massive Schäden entstanden,
wie große Risse und Löcher im Mauerwerk. Da die Horizontalabdichtung und eine Drainageleitung
um das Gebäude komplett fehlen, kann die Baugrube erst nach Beseitigung der Mängel verfüllt
werden.
Die Fensterflächen sind mit Sprossenfenstern in Einfachverglasung im Metallfensterrahmen verse-
hen. Einige Fensterflächen sind im Laufe der Zeit, bei Umbauarbeiten des Gebäudes, mit Ziegel-
mauerwerk oder Kalksandsteinmauerwerk ausgemauert worden. Diese Flächen müssen nachträg-
lich wieder geöffnet werden um den alten Ursprung wiederherzustellen.
Das Dach wurde als Satteldach mit einer 18 %-igen Dachneigung ausgeführt. Die Dachkonstruktion
besteht aus Stahlfachwerkträgern auf denen Hohlkammerplatten und mehrlagig teerhaltige Bitumen-
bahnen zur Abdichtung verlegt sind. Diese könnten asbesthaltig sein, da zum Zeitpunkt der Ausfüh-
rungsarbeiten die Verwendung von asbesthaltigen Teerbahnen üblich war.
Zur Demontage und zum Abtransport der im Gebäude befindlichen Maschinen wird die Dachkon-
struktion von der RAG Immobilien GmbH zurück gebaut und entsorgt. Erschließung der Ver- und
Entsorgungsleitungen liegt in öffentlicher Hand und ist von der Stadt Dinslaken geleistet worden.
Abbildung 6: Bestandsgebäude (Sven Bunse-Wolz)
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 13
2.2.3 Bestandsflächenermittlung
Tabelle 2: Bestandsflächenermittlung
Grundfläche Grundstück:
57,07m x 56,49m = 3223,88m²
Grundfläche Gebäude:
18,05m x 25,50m = 460,28m²
Keller (Umbauter Raum):
460,28m² x 3,86 m = 1776,68m³
Erdgeschoss (Umbauter Raum):
460,28m² x 3,30m = 1518,92m³
Dach:
460,28m² x 4,34m = 1797,62m³
Summe Umbauten Raum 5293,22m³
Bestand Dach
Traufe:
24,50m x 2 = 49,00m
Dachfläche:
9,46m x 24,50m x 2 = 463,54m²
First:
24,50m x 1 St. = 24,50m
Wandanschluss Giebelmauerwerk
9,46m x 4 = 37,84m
Mauerkrone Giebelmauerwerk
9,46m x 0,49m x 4 St. = 18,54m²
Mauerkrone Giebelmauerwerksköpfe
0,49m x 0,45m x 4 = 0,88m²
Fallrohre:
5,91m x 4 St. = 23,64m
2.3 Wünsche des Bauherrn bzw. des Betreibers
Wir als Planende haben uns zusammen mit dem Bauherrn, der RAG Montan Immobiliengesellschaft,
dem Betreiber, der Arbeiterwohlfahrt (AWO) der Stadt Dinslaken und der Stadt Dinslaken am
16.02.2017 im Technischen Rathaus zusammengeschlossen, um die Vorstellungen und Vorgaben
miteinander zu besprechen.
Frau Schulz, Mitarbeiterin der Stadtverwaltung der Stadt Dinslaken, stellte zunächst die Ziele der
Stadt für das Kreativquartier Lohberg vor und wie sich das gesamte Gebiet aufteilen wird bzw. schon
aufgeteilt ist.
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 14
Der Bauherr, vertreten durch Herrn Lohse der RAG, zeigte im weiteren Verlauf auf, in wie weit sich
die RAG den Umbau der alten Heizzentrale vorstellt und welche Arbeiten die RAG im Vorfeld durch-
führen wird. Ebenfalls stellte er gewisse Rahmenbedingungen auf, um den Charme der Zechen- und
Industriekultur in Lohberg durch den Umbau nicht zu verändern.
Auch der Betreiber hat im Vorfeld gewisse Bedingungen an den Umbau der Heizzentrale geknüpft,
um deren täglichen Abläufe innerhalb der AWO nicht neu abstimmen zu müssen und in naher Zu-
kunft einen weiteren Standort suchen zu müssen.
In der folgenden Tabelle sind die Wünsche und Vorgaben der drei Verwaltungen aufgelistet:
Tabelle 3: Wünsche des Bauherrn
Bauherr (RAG) Betreiber (AWO)
Dacheindeckung wird durch den Bauherrn rückgebaut und die restlichen Anlagen werden entfernt
die Fassade soll erhalten blei-ben und unter dem Gesichts-punkt des Denkmalschutzes behandelt werden
die Dachträgerkonstruktion soll von innen sichtbar erhalten bleiben
die Fenster der Fassade fallen nicht unter den Denkmalschutz, die Optik soll aber erhalten blei-ben
die Kellerräume sollen nur als Lager bzw. Technikräume er-halten bleiben
zunächst sollen zwei Gruppen je 20 Kinder u/ü 3 Jahren in der Heizzentrale beherbergt werden
es bleiben nur ca. die Hälfte der Kinder in der Ganztags-betreuung
jede Gruppe soll einen separierten Neben- bzw. Schlaf-raum besitzen
eine Option auf einen Anbau, um weitere ein bis zwei Gruppen in der Kita zu beherbergen muss gegeben sein
ein Mehrzweckraum / Bewegungsraum soll enthalten sein
ein Elterncafé soll im Empfangsbereich erstellt werden
die AWO beliefert die Kita mit portioniertem, warmen Speisen (keine Großküche notwendig)
eine vollwertige Küche ist für die Zubereitung kleinerer Snacks mit einzuplanen
die Kinder werden zusammen mit den Betreuern im Gruppenraum essen
ein separater Wickelraum
getrennte Sanitäranlagen für Kinder und Personal / Be-sucher (für Personal / Besucher behindertengerecht)
Lagerräume
Putzraum
Wirtschaftsraum (Handtücher etc. werden vor Ort gewa-schen)
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
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2.3.1 Gebäudespezifische Wünsche
Die Fassade der ehemaligen Heizzentrale ist erhaltenswürdig und wie ein Denkmal-
geschütztes Gebäude zu behandeln
Der Keller der Heizzentrale soll für Gebäudetechnik und Lagerräume erhalten bleiben.
Die Stahlträger sollen sichtbar bleiben
2.3.2 Kita Anforderungen / Ausstattung
2 Gruppe je 18 – 20 Kinder mit u/ü 3
1 Gruppe ist in der Ganztagsbetreuung
Elterncafé für ca. 5 - 10 Sitzplätzen
Warmes Essen wird für die Kinder bzw. das Personal warm und portioniert angeliefert.
Die Kinder sollen im Gruppenraum essen
Eine vollwertige Küche ist für die Zubereitung von kleinen Snacks (Obst, Gemüse, oder
Teigwaren zur Weihnachtszeit) einzuplanen
Einen separaten Wickelraum für alle Gruppen
2.4 Bauplanungsrechtliche Grundlagen
In Deutschland hat jeder ein Recht zu bauen, was im Grundgesetz verankert ist. Dieses Recht wird
durch eine Fülle an baurechtlichen Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften des Bundes
und des Landes und die allgemeinen „Anerkannten Regeln der Technik“ eingeschränkt und geregelt.
Von der Auswahl des Baugrunds bis zu Bauabnahme kommt in Deutschland keiner an diesen Ge-
setzen, Bauvorschriften und Baunormen vorbei.
Bei diesem Berg an Gesetzen und Vorschriften, die bei der Planung einer Kindertageseinrichtung
zu beachten sind, bekommt man schnell das Gefühl, dass man in einem §§-Dschungel landen wird.
Die gesetzlichen Vorgaben für Kindertageseinrichtungen, die zu beachten sind, findet man im Lan-
desrecht NRW. Sowohl baulich-technische Anforderung (Bauordnungsrecht) als auch vor- und au-
Abbildung 7: Übersicht Raumplanung und Baurecht (Wikipedia)
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
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ßerschulische Betreuung von Kindern, liegt in der Hoheit der einzelnen Bundesländer. Für die Er-
richtung einer Kindertagesstätte gibt es keine Musterbaurichtlinie o.ä., lediglich einzelne Brand-
schutz- und Verwaltungsvorschriften finden sich in einigen Bundesländern.
Kindertagesstätten werden als Sonderbauten im Sinne von § 54 der Bauordnung NRW behandelt.
Auch in der Musterbauordnung in § 2 wird darauf verwiesen, dass es sich bei Kindertagesstätten
um Sonderbauten handelt, dort heißt es:
§ 2 MBO – Begriffe
1Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen; eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch ei-gene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist o-
der wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden. (Musterbauordnung §2)
(4) Sonderbauten sind Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung, die einen der nachfolgenden Tatbestände erfüllen: (Musterbauordnung §2)
11. sonstige Einrichtungen zur Unterbringung von Personen sowie Wohnheime,
12. Tageseinrichtungen für Kinder, Menschen mit Behinderung und alte Menschen, aus-genommen Tageseinrichtungen einschließlich Tagespflege für nicht mehr als zehn Kinder
(Musterbauordnung §2)
Unter anderem ist dies durch § 68 Abs. 1 S. 3 BauO NRW belegt, wo für Kindertagesstätten das
sog. umfassende Baugenehmigungsverfahren nach § 62 BauO NRW anzuwenden ist.
§ 68 (Fn 3) Vereinfachtes Genehmigungsverfahren (1) Das vereinfachte Genehmigungs-verfahren wird für die Errichtung und Änderung von baulichen Anlagen sowie anderen An-
lagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 durchgeführt, soweit sie nicht nach den §§ 65 bis 67 genehmigungsfrei sind. Das vereinfachte Genehmigungsverfahren
wird auch durchgeführt, wenn die Bauherrin oder der Bauherr dies gemäß § 67 Abs. 1 Satz 3 beantragt. Das vereinfachte Genehmigungsverfahren gilt nicht für die Errichtung
und Änderung von
10. Kindergärten und -horten mit mehr als 2 Gruppen oder mit dem Aufenthalt für Kinder dienenden Räumen außerhalb des Erdgeschisses sowie Tageseinrichtungen für Men-
schen mit Behinderungen und alte Menschen, …
(Der Minister für Bauen und Wohnen des Landes Nordrhein-Westfalen 01.09.2016) 9. Sa-natorien und Krankenhäusern, Entbindungs, Säuglings, Kinder und Pflegeheimen, 10. Kindergärten und horten mit mehr als 2 Gruppen oder mit dem Aufenthalt für Kinder die-nenden Räumen außerhalb des Erdgeschosses sowie Tageseinrichtungen für Menschen
mit Behinderungen und alte Menschen, (BauO NRW (Bauordnung NRW), S. 42)
§ 62 Sachliche Zuständigkeit
Für den Vollzug dieses Gesetzes sowie anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften für die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung, die Instandhaltung und den Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1
Satz 2 ist die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig, soweit nichts anderes bestimmt ist. (BauO NRW (Bauordnung NRW), S. 36)
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
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Für die Planung und dem Betrieb einer Kindertagesstätte sind in NRW zu beachten:
BauGB, BauO NRW, BauNVO, SBauVO, ArbStättV, KiFöG, KiBiz sowie Personalschlüssel
Hygienerichtlinien, Infektionsschutzgesetz,
VDI-Blätter, DIN-Normen, betreffende Durchführungsverordnungen und Erlässe
UVV und Regeln für Kindertageseinrichtungen der UK NRW, insbeson-dere DGUV Regel 102-002 und DGUV-V 82
2.4.1 Baugesetzbuch (BauGB)
Das Baugesetzbuch gibt es seit 1960 und hieß erst Bundesbaugesetz. Vor dem Baugesetz regelten die Rechtsvorschriften des Baupolizeirechts das öffentliche Baurecht. Das heutige Baugesetzbuch (BauGB) ist die wichtigste Rechtsquelle des Städtebaurechts. Es enthält die Vorschriften zum All-gemeinen und besonderen Städtebaurecht und ist in 4 Kapitel gegliedert.
Bei einer Nutzungsänderung ist zu klären, ob sich das Vorhaben nach § 9 BauGB:
Art und Maß der baulichen Nutzung,
der Bauweise und
der überbauten Grundstücksfläche
in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt
und dadurch das Ortsbild nicht beeinträchtigt.
Die Erschließung ist gewährleistet. Das Grundstück befindet sich in einer voll erschlossenen Ge-
gend. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind aufgrund vorgegebener Vorschriften eingehal-
ten. Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes liegt nicht vor, da sich das geplante Gebäude gestalterisch
an die nebenliegenden Gebäude anpasst.
Da die Voraussetzungen und der Regelgehalt von § 9 BauGB geklärt sind, muss nun geprüft werden,
ob:
eine Bauliche Nutzungsänderung des Gebäudes „alte Heizzentrale“ geben ist.
§ 29 Begriff des Vorhabens; Geltung von Rechtsvorschriften
(1) Für Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben, und für Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie für Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten gelten die §§ 30 bis 37. (Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 20.10.2015, S. 31)
(4) Den nachfolgend bezeichneten sonstigen Vorhaben im Sinne des Absatzes 2 kann nicht entgegengehalten werden, dass sie Darstellungen des Flächennutzungsplans oder
eines Landschaftsplans widersprechen, die natürliche Eigenart der Landschaft beein-trächtigen oder die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung be-
fürchten lassen, soweit sie im Übrigen außenbereichsverträglich im Sinne des Absatzes 3 sind:
1. die Änderung der bisherigen Nutzung eines Gebäudes im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 unter folgenden Voraussetzungen:
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
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a) das Vorhaben dient einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz, b) die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt im Wesentlichen gewahrt, (Bundesministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz 20.10.2015, S. 34)
Einer Nutzungsänderung der „alten Heizzentrale“ spricht nichts dagegen:
Sie widerspricht nicht dem derzeitigen Bebauungsplan,
die natürliche Eigenart der Landschaft wird nicht beeinträchtigt,
das Gebäude besitzt eine erhaltenswürdige Bausubstanz (Fassade),
die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt erhalten.
eine Erschließung des Gebäudes ist gewährleistet,
gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse können gewährt werden.
§ 30 – Bau Gesetzbuch
Der § 30 des BauGB ist anzuwenden sobald ein Qualifizierter Bebauungsplan vorhanden ist.
§ 30 Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (1) Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der allein oder gemeinsam mit sonstigen bau-rechtlichen Vorschriften mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der bauli-chen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und
die Erschließung gesichert ist. (Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 20.10.2015, S. 31)
1. Art der baulichen Nutzung
2. überbaubaren Grundstücksflächen
3. örtlichen Verkehrsflächen
Wie aus dem § 30 (1) hervorgeht steht der zu planende Kindertagesstätte nichts entgegen, dadurch
dass das Bauvorhaben im Geltungsbereichs unseres Bebauungsplanes liegt.
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
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§ 34 – Bau Gesetzbuch
Der § 34 des BauGB ist anzuwenden, wenn kein qualifizierter Bebauungsplan vorhanden ist.
§ 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ort-steile (1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig,
wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grund-stücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt
und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsver-hältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. (Bundes-
ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 20.10.2015, S. 32)
Die Bezeichnung „Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“
stellt die Anforderung, dass die Errichtung unserer geplanten Kindertagesstätte
1. innerhalb
2. eines im Zusammenhang bebauten
3. Ortsteils
genehmigt werden soll.
Die an der Hünxer Straße und Umgebung befindliche, vorhandene Bebauung besteht aus aufeinan-
derfolgenden „im Zusammenhang“, von Menschen dauerhaft bewohnten Gebäuden „bebaut“, wel-
che nicht verstreut, sondern kompakt strukturiert „Ortsteil“ (Lohberg) errichtet worden sind, ist diese
Anforderungen nach § 34 Abs. 1 erfüllt.
Da die Voraussetzungen und der Regelgehalt von § 34 BauGB geklärt sind, würde einer Baugeneh-
migung ohne qualifizierten Bebauungsplan nichts im Wege stehen.
§ 35 – Bau Gesetzbuch
Der § 35 des BauGB ist anzuwenden, wenn kein Qualifizierter Bebauungsplan vorhanden ist im
Außenbereich. Der §35 regelt folgende Vorhaben im Außenbereich:
Privilegierte Vorhaben: § 35 Abs. 1 BauGB
Sonstige Vorhaben: § 35 Abs. 2 BauGB
„Begünstigte“ Vorhaben: § 35 Abs. 4 BauGB
Zu den privilegierten Vorhaben zählen:
Land- oder Forstwirtschaft
Betriebe der gartenbaulichen Erzeugung
Betriebe der öffentlichen Versorgung, der Abwasserwirtschaft, ortsgebundene gewerbliche
Betriebe
Vorhaben mit nachteiligen Wirkungen auf die Umgebung
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
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Anlagen der Kernenergie
Anlagen der Wind- oder Wasserenergie
Biogasanlagen
Was sind „sonstige Vorhaben“:
Sonstige Vorhaben dürfen öffentliche Belange nicht beeinträchtigen.
Sonstige Vorhaben im Außenbereich sind nur sehr eingeschränkt zulässig: § 35 Abs. 2
BauGB
Wohngebäude, gewerbliche Anlagen
Was sind begünstigte Vorhaben:
Das sind „sonstige“ Vorhaben, die außenbereichsverträglich sein müssen, denen aber ein-
zelne öffentliche Belange nicht entgegenhalten können (z.B. Darstellung Flächennutzungs-
plan)
Kennzeichen: Gedanke eines erweiterten Bestandsschutzes
Ehemalige landwirtschaftliche Gebäude
Neuerrichtung gleichartiger Wohngebäude an gleicher Stelle
Neuerrichtung zerstörter Gebäude an gleicher Stelle („Brand“)
Besonders erhaltenswerte Gebäude („Burgenprivileg“)
Erweiterung von Wohngebäuden
Erweiterung gewerblicher Gebäude
Fazit:
Für den Bauantrag der Kindertagesstätte erfüllen wir, auf Grund des vorhandenen qualifi-
zierten Bebauungsplanes, die Bestimmungen und Anforderungen des §30 BauGB. Damit
können §§ 34 und 35 außer Betracht gelassen werden.
2.4.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) legt in Deutschland die mögliche Art und das Maß der bau-
lichen Nutzung eines Grundstücks, die Bauweise und die überbaubaren Grundstücksflächen im Be-
bauungsplan fest.
Wie man aus dem Bebauungsplan entnehmen kann befindet sich unser Baugrundstück zu einem
Teil im Gewerbegebiet (GE) und zum andern in einem Mischgebiet (MI).
§ 6 Mischgebiete
(1) Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören.
(2) Zulässig sind
1. Wohngebäude,
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
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2. Geschäfts- und Bürogebäude,
3. Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherber-gungsgewerbes, 4. sonstige Gewerbebetriebe,
5. Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, (Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, S. 6)
§ 8 Gewerbegebiete
(1) Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigen-den Gewerbebetrieben.
(2) Zulässig sind
1. Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe,
2. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude,
3. Tankstellen,
4. Anlagen für sportliche Zwecke.
(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden
1. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche
und Baumasse untergeordnet sind,
2. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke, (Bundesministe-riums der Justiz und für Verbraucherschutz, S. 7)
Fazit:
Nach § 6 Mischgebiete Abs. 5 und nach § 8 Gewerbegebiete (3) Abs. 1 sind Anlagen für soziale
Zwecke im Namen der Baunutzungsverordnung zulässig.
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
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2.5 Bauleitplanung
Im Baugesetzbuch steht im § 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung
(1) Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstü-cke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten.
(2) Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Be-bauungsplan (verbindlicher Bauleitplan)
Der vorbereitende Bauleitplan (Flächennutzungsplan) wird für das gesamte Gemeindegebiet aufge-
stellt und ist im BauGB §§ 5-7 umfasst. Er veranschaulicht die von der jeweiligen Gemeinde vorge-
sehene Bodennutzung und ist für die absehbaren („[…] voraussehbaren […]“ – BauGB §5 (1) 1)
Bedürfnisse der Gemeinde gedacht.
Die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) ist im BauGB §§ 8-10 geregelt. Dieser Plan ist lt.
BauGB § 10 (1) und (2) als Satzung von der Gemeinde beschlossen und ist entsprechend anzuwen-
den. Hier kann von der Gemeinde, im Detail, die Art und das Maß der baulichen Nutzung festlegt
werden. Im Umkehrschluss kann man sagen, dass der Bebauungsplan Baurecht schafft.
Die Bauleitpläne sind zusammenfassend, schriftlich zu erklären bzw. zu begründen und müssen für
Jedermann, auf Verlangen, einsehbar sein. Jeder Planende hat die Pflicht, sich über die für ihn
zuständigen Gemeindesatzungen bzw. den Bauleitplan zu informieren
Flächennutzungs- und Bebauungsplan
Der Flächennutzungsplan für unser Projekt der Stadt Dinslaken ist
online unter https://www.dinslaken.de/de/dienstleistungen/flae-
chennutzungsplan ausgestellt und kann dort von jedermann einge-
sehen werden. Das von der Stadt Dinslaken beschlossene Grund-
stück liegt zwischen zwei verschiedenen Arten der baulichen Nut-
zung. Zum einem die im Westen gelegene „gemischte Baufläche“
(kurz MI – nach BauNVO §1 (2)) in Beige dargestellt und im Osten
das „Gewerbegebiet“ (kurz GE - nach BauNVO §1 (2)) in hellgrau.
Abbildung 8: Flächennutzungsplan Ausschnitt (Stadt Dinslaken November)
In unserem Fall existiert bereits ein qualifizierter Bebauungsplan (B-Plan Nr. 303.04, siehe Abb. Bebau-
ungsplan). Dieser wurde bereits im August 2012 aufgestellt und ist bis heute gültig. Dieser kann auch
Online auf der Seite der Stadt Dinslaken eingesehen werden. Hier greift der §1 (1) BauGB, da wir
mit unserer Kita diesem nicht widersprechen. Wir können somit §30 (2) bzw. (3), §34 und §35 ver-
nachlässigen. Die Anforderungen des qualifizierten Bebauungsplanes werden erfüllt und unser Bau-
vorhaben ist somit im Sinne des BauGB zulässig.
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
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Abbildung 9: Bebauungsplan Ausschnitt (Stadt Dinslaken August)
2.6 Denkmalschutz
In dem vorhandenen Bebauungsplan sind denkmalgeschützte Gebäude, bzw. das gesamte Ensem-
ble, mit einer aus roten Rechtecken bestehenden Umrandung gekennzeichnet. Diese sind in dem
§9 (6) BauBG festgesetzt.
Da unser Bauvorhaben nicht dem Denkmalschutz unterliegt, wir aber die Fassade der baulichen
Anlage, welche inmitten des denkmalgeschützten Ensembles steht, als erhaltenswert betrachten,
wird diese von uns als schützenswert im Sinne des Denkmalschutzes behandelt. Dies ist im vorhan-
denen Bebauungsplan nicht gekennzeichnet.
Des Weiteren müssen bei Änderungen an denkmalgeschützten baulichen Anlagen, welches die
Fassade bei unserem Projekt betrifft und die Nutzungsänderung der bisherigen Heizzentrale zur
Kindertagesstätte, bei der Unteren Denkmalschutzbehörde beantragt werden. Diese zu beantragen-
den erlaubnispflichtigen Maßnahmen sind im Denkmalschutzgesetz (DschG) im §9 (1) festgehalten.
§ 9 Erlaubnispflichtige Maßnahmen
(1) Der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde bedarf, wer
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
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Baudenkmäler oder ortsfeste Bodendenkmäler beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbrin-
gen oder die bisherige Nutzung ändern will, in der engeren Umgebung von Baudenkmälern oder
ortsfesten Bodendenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn hierdurch das
Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigt wird.
2.7 Raumprogramm
Unsere Kinder sind unsere Zukunft und wir alle wissen, dass jeder in seine Zukunft investieren sollte.
Um die Entwicklung von Kindern zu fördern, ist es wichtig ihnen in jeder Entwicklungsphase die
entsprechenden Voraussetzungen bieten zu können. Die ersten Entwicklungsphasen, die außerhalb
der Verantwortung der Eltern liegen, sind Kindertagesstätten, Grundschulen und weiterführende
Schulen. Hier werden motorische, geistige und soziale Fähigkeiten und Fertigkeiten von den Betreu-
erinnen, Betreuern bzw. Lehrerinnen, Lehrern analysiert, trainiert, gefestigt, wiederholt und spiele-
risch weiterentwickelt. Damit sich die Kinder und Betreuenden voll und mit aller Hingabe diesen
Aufgaben widmen können, ist ein Zusammenspiel aus vielen Faktoren notwendig.
Einer dieser Faktoren, den wir als Planende beeinflussen können, ist das Raumprogramm. Dieses
beschreibt die Art, den Umfang und die Ausstattung aller Räume eines zu planenden bzw. zu sanie-
renden Gebäudes, jeweils nach den Wünschen des Bauherrn bzw. den gesetzlichen Vorgaben. Dies
ist die Grundlage jeder Planung, um ein Gebäude für ihren zweckmäßigen Gebrauch ausreichend
entwerfen zu können.
Jeder Mensch hat eine gewisse Vorstellung von seinem Traumhaus bzw. wie groß jener oder wel-
cher Raum sein soll. Doch wie groß und welche Räume sind für eine Kindertagesstätte notwendig
bzw. erstrebenswert?
In unserem Fall haben wir bei einem Treffen mit dem Bauherrn, die RAG-Montan-Immobiliengesell-
schaft und des späteren Betreibers, der Arbeiter Wohlfahrt Dinslaken (AWO) die Wünsche der je-
weiligen Partner besprochen und deren Wünsche zusammengetragen.
In der folgenden Auflistung haben wir alle Räume dargestellt, die von beiden Gesellschaften bei der
Umsetzung des Bauvorhabens gefordert wurden:
Büroraum für die Kitaleitung
Personalräume mit WC-Anlagen
Gruppenräume mit jeweils einem Schlaf- bzw. Nebenraum
WC-Anlagen für die Kinder
Wickelräume, die nicht in den Gruppenraum integriert sind
Küche
Mehrzweckraum
Elterncafé
Lager-, Putz-, Wirtschafts-, Abstell-, Haustechnikraum
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
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2.8 Raumprogramm Empfehlungen
Um ein Raumprogramm für eine Kindertagesstätte zu erstellen gibt es keine Richtlinien bzw. Min-
destgrößen, die der Gesetzgebende vorschreibt. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat dies-
bezüglich Empfehlungen für ein Raumprogramm für Kindertagesstätten erstellt. (Siehe Anlage
Raumemphelung des LVR) Aus diesen Empfehlungen haben wir zusammen mit den Wünschen der
RAG und der AWO folgendes Raumprogramm für den Umbau der Heizzentrale in Lohberg erstellt.
Tabelle 4: Raumprogramm Empfehlungen
Raum Raumbeschreibung Raumgröße Empfehlung LVR
Gruppenraum Gruppenräume für bis zu 20 Kinder u/ü 3 ge-mischt; mit Platz zum Spielen an Tischen und auf dem Boden; Möglichkeiten, Spielsachen, Bastel-sachen etc. in Schränken zu lagern; inklusive Ne-benraum
ca. 68 m²
Schlaf- / Ruheraum Schlafraum für max. 10 - 12 Kinder ca. 18 – 20 m²
Sanitärbereich (Kinder) 2 WCs / 2 - 3 Waschbecken pro Gruppe ca. 12 m²
Wickelraum beinhaltet ausreichend Lagermöglichkeiten für
den täglichen Bedarf, einen Wickeltisch mit an-
grenzendem Waschbecken, um die Kleinkinder
abzuduschen
18 m² *
Mehrzweckraum dient zum Spielen, Turnen oder zu anderen Grup-
penaktivitäten, inklusive eines Geräteraumes
ca. 65 – 67 m²
Garderobe bietet ausreichend Platz für die tägliche Kleidung
und Wechselschuhe
4 – 5 lfm
Kinderwagenabstellfläche für zeitweiligen Aufenthalt der Eltern im Elterncafé bzw. Besprechungsraum
Büroraum Büro der Kitaleitung mit Platz für einen Arbeits-platz; ausreichend Ablagefläche für Akten und Bü-romaterial
ca. 12 m²
Elterncafé / Besprechungs-
raum
für den zeitweiligen Aufenthalt der Eltern und für Gespräche zwischen Leitung - Eltern / Leitung - Betreuenden
18 – 20 m²
Personalraum Pausenraum der Mitarbeiter mit Verstaumöglich-keit persönlicher Sachen
ca. 16 – 20 m²
Küche zum Aufbereiten kleinerer Speisen bzw. mit aus-
reichenden Möglichkeiten Speisen mit kleineren
Gruppen zuzubereiten
ca. 15 – 20 m²
WC Besucher Sanitäranlagen für Besucher; behindertengerecht 6 – 8 m²
Putzmittelraum Lager- und Abstellraum, um die Kindertagesstätte
täglich zu reinigen
Ca. 4 m²
Lagerraum / allgemeiner Ab-
stellraum
mit ausreichend Stauraum für alle Güter, die nicht
leicht verderblich sind, je Gruppe
Ca. 6 m²
Wirtschaftsraum zum Waschen und Trocken der in der Kindertages-
stätte anfallenden Wäsche
5 – 6 m²
Haustechnikraum beinhaltet die komplette Heizungs- bzw. Lüftungs-
anlage
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
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2.9 Raumfunktionsprogramm
Die jahrelange Erfahrung der AWO als Betreiber verschiedener Kindertagesstätten hat aufgezeigt,
dass es im täglichen Ablauf innerhalb der Kitas immer wieder zu langen Wegen der Betreuenden
kommt. Viele Räume arbeiten zwar funktionell eng zusammen, sind aber von ihrer Lage häufig
weit entfernt und lassen die Betreuenden immer wieder durch die Kindertagesstätte pendeln.
Durch ein Raumfunktionsprogramm, welches mit dem Betreiber und den Planenden zusammen
entwickelt wird der Tagesablauf der Betreuenden um erheblich erleichtert, da sie mehr Zeit mit den
Kindern verbringen können und keine langen Wege mehr gehen müssen.
Zusammen mit der AWO wurde die folgende Raummatrix entwickelt:
Tabelle 5: Raummatrix
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
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3 Leistungsphase Ⅱ nach HOAI (Vorplanung)
3.1 Vorentwürfe mit Anbau
Wie bereits in der Einleitung erwähnt, werden hier die Vorentwürfe mit einem Anbau ausgelegt für
eine KiTa mit 4 Gruppen der einzelnen Gruppenmitglieder verkleinert dargestellt um die bis zur Ab-
sprache verrichteten Leistungen darzustellen. Diese haben im weiteren Vorgehen der Gruppe
keine Berücksichtigung
Abbildung 10: Vorentwurf Bunse-Wolz Abbildung 11: Vorentwurf Kafka
Abbildung 12: Vorentwurf Laschke Abbildung 13: Vorentwurf Lemke
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
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3.2 Vorentwurf Bunse-Wolz
Entwurfsbegründung: Für die Ent-
scheidung meines Entwurfs, habe
ich mir erst einmal eine Liste mit al-
len benötigten und vom Bauherrn
geforderten Räumen und Flächen
des Kindergartens aufgelistet und
die Größen der Räume (Vorgaben
des LVR) dazu notiert. In einem wei-
teren Schritt habe ich eine Raum-
matrix erstellt, damit Räume, die
stark miteinander vernetzt sind auch
in ihrer Lage nicht weit entfernt lie-
gen. Ebenfalls habe ich in die Raum-
matrix mit aufgenommen, ob die
Räume in der Nähe des Eingangsbe-
reichs, im Zugangsbereich der Au-
ßenanlagen, im Erdgeschoss, im
ersten Stock oder im Keller liegen
sollen. Auch ob die Räume eher in
einem leiseren Bereich des Gebäu-
des liegen sollen oder nicht.
Das Büro, mit Blick auf den Ein-
gangsbereich, habe ich zusammen
mit dem Elterncafé, dem Bespre-
chungsraum, dem Personalraum
und der Küche im zweiten Stock ge-
plant, da diese Räume nur indirekt
mit dem Kindergartenbetrieb inte-
griert sind. Haustechnik-, Putz-, Wirt-
schafts- und Lagerraum sind im Kel-
ler geplant, da diese Räume einen
noch geringen Anteil am Kitabetrieb besitzen, als die Räume im zweiten Stock. Nur die Räume im
Erdgeschoss sind aktiv und mit hoher Auslastung in den Kitaalltag integriert. Die beiden Gruppen-
räume (inkl. Neben- und Schlafräume) sind im hinteren Teil des Gebäudes, um den Aufenthaltsbe-
reich der Kinder vom Eingangsbereich möglichst fern zu halten. Die Trennung der beiden Bereiche
bildet das WC der Kinder. Es ist auf kurzem Weg vom Außenbereich (Ausgang zum Außenbereich
zwischen WC der Kinder und einem der Gruppenräume), den Gruppenraumen und des Mehrzweck-
raums zu erreichen. Die beiden Schlafräume sind so angeordnet, dass Lärm auf den Fluren nicht
direkt in die Räume dringen kann. Direkt neben dem Eingangsbereich ist das WC (Behindertenge-
recht) für Besucher und Personal geplant. Zwischen dem WC und einem der Nebenräume der Grup-
penräume ist der Wickelraum angeordnet. Dieser ist ebenfalls Zentral, mit kurzen Wegen von den
Gruppenräumen, dem Außenbereich und dem Mehrzweckraum zu erreichen. Ebenfalls im Ein-
gangsbereich (weit entfernt der Gruppen und Schlafräumen), gegenüber dem Wickelraum, ist der
Mehrzweckraum geplant. Dieser hat einen direkten Zugang zum Außenbereich.
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3.3 Vorentwurf Frank Kafka
Entwurfsbegründung: Die erhöhte Schwierigkeit ein Raumkonzept so umzusetzen, dass für alle Teil-
nehmenden wie den Kindern, dem Personal und den Besuchern ein interessantes Bild entsteht,
wurde bei der Ausarbeitung sehr deutlich, da wir mit dem bestehenden Objekt bereits eine Begren-
zung vorgegeben bekommen haben. Die Überlegungen des Planers sich auch gedanklich in das
Gebäude zu versetzen und auch vor allem auch aus der Sichtweise der Kinder zu planen, war eine
Herausforderung. In diesem Entwurf plante ich direkt in den Eingangsbereich ein Elterncafé um die
Kommunikation der Eltern zu fördern. Das Büro der Verwaltung und die Personalräume sind am
Eingang bzw. am Empfangs- und Abholbereich um eine besserer Kontrolle des Ein- und Ausgangs-
verkehres zu erreichen.
Die Küche wurde hier zentral geplant, um eine direkte Erreichbarkeit der Gruppenräume zu gewähr-
leisten, so auch der Sanitärbereich der mittig beider Gruppenmodule liegt. Der Pflegebereich bein-
haltet hier den Wickelraum, eine Dusche und eine Liegenddusche, da nicht alle U3 Kinder „im Not-
fall“ stehend gereinigt werden können.
Die Ruheräume sind zum Ende des Gebäudes hin angeordnet, was ein möglichst störungsfreies
Zurückziehen und trotzdem eine schnelle Erreichbarkeit und Kontrolle der Kinder durch das Perso-
nal ermöglicht.
Die sehr hohen Fenster des Gebäudes garantieren einen sehr großen Lichteinfall in das Gebäude
und in die einzelnen Räume. Der Flur ist nach oben hin offengehalten und der Charakter des Indust-
riegebäudes sorgt dort für ein besonderes Flair und lässt das Gebäude räumlich sehr groß und weit
erscheinen.
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3.4 Vorentwurf Kevin Laschke
Nach Rücksprache mit Herrn Riesener am 05.10.2017 wurde eine neue KiTa-Größe festgelegt. Die
zuvor benötigten Räume und Flächen der KiTa hätten einen Anbau zur Folge gehabt, welcher den
zeitlichen Rahmen unserer Projektarbeit gesprengt hätte. Des Weiteren wird hier auf Grund finanzi-
eller Vorgaben auf eine zweite Ebene in der KiTa verzichtet.
Entwurfsbegründung: Mit Hilfe der Raummatrix und den bis dahin getätigten Vorüberlegungen in
angepasster Form habe ich den neuen Grundriss erstellt. Mir war es wichtig einen zentralen Versor-
gungs- und Sanitärtrakt zu haben, der von überall schnell erreichbar ist. Die primären Gruppenräume
und deren Schlaf- bzw. Nebenräume sollten für die nun zwei Gruppen in der KiTa identisch aufgeteilt
sein um hier eine Gleichstellung aller Kinder zu gewährleisten. Die KiTa-Leitung soll direkt im Ein-
gangsbereich angesiedelt sein, um so einen Überblick zu haben, wer die KiTa betritt und wer sie
verlässt.
Die Idee des Elterncafés des Bauherrn ist hier selbstverständlich mit integriert und wird mittels eines
kleinen Anbaus an den Eingang der KiTa gesetzt. Die Raumgrößen wurden vorher mittels der Vor-
gaben des LVR gruppenintern besprochen. Im hinteren Teil (Sanitärbereich) sind die harten Wand-
ecken durch 45° Winkel entschärft worden. Umso die Behaglichkeit der Kinder, beim Wechseln der
Räume zu steigern. Im Wickel-/Pflegeraum ist eine Dusche angeordnet um dort Kinder in Notsitua-
tionen reinigen zu können. Der Mehrzweckraum, welcher u.a. zum Turnen dienen soll, ist in meinem
Grundriss kleiner gewählt, da hier pro Gruppe bereits drei Räume in ausreichender Größe vorgese-
hen sind. Das Verlassen der KiTa in den Außenbereich ist lediglich durch den Haupteingang vorge-
sehen. Durch das hohe Dach und die großen Fenster in allen Himmelsrichtungen ist es im Gebäu-
deinneren sehr hell und wirkt dadurch auch sehr großzügig geschnitten. Dieses soll teilweise durch
Wände bis unter die Dachhaut gebrochen werden.
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 31
3.5 Vorentwurf Jürgen Lemke
Entwurfsbegründung: Zur Planung
eines Kindergartens habe ich mir
überlegt wie die Raumgestaltung
und Raumgröße in den Kindergär-
ten war, die meine Frau und ich uns
ansahen, als wir einen Kindergar-
tenplatz für unser Kind suchten. Die
Wünsche und Gedanken die wir
damals hatten, spielten hierbei eine
große Rolle für meinen Entwurf. Mit
Hilfe des Raumprogrammes, mei-
nen Erkenntnissen aus der Vergan-
genheit und den Wünschen des
Bauherrn habe ich mir ein Raum-
programm erstellt und mir anschlie-
ßend die Räume rausgesucht die
nicht im EG sein müssen und sie in
das Untergeschoss geplant. Beim
Eintreten in die KiTa ist als erstes
die Kindergartenleitung geplant, mir
war es wichtig das die im Eingangs-
bereich positioniert wird, damit
keine fremden Personen den Kin-
dergarten betreten können. Dann
war mir wichtig das die beiden
Gruppenräume nicht in unmittelba-
rer Nähe zueinander angeordnet
werden. Auf einem zweiten Grup-
pen Nebenraum habe ich verzich-
tet, da in der Kita Lohberg auch eine
U-3 Betreuung angeboten wird und
nicht alle Kinder in der Ganztagsbe-
treuung sind. Aus dem gleichen
Grund habe ich auch den Mehr-
zweckraum etwas kleiner geplant,
da er bei dieser Konstellation nur
von kleinen Gruppen von Kindern
genutzt wird.
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 32
3.6 Problemanalyse
Kindern in ihren Fähigkeiten und Strategien zur Bewältigung von Lebensanforderungen als auch in
ihren Basiskompetenzen zu stärken, sollte Ziel jeder Kindertageseinrichtung sein.
Die Herausforderung der individuellen Planung der Gruppenmitglieder bestand darin, den für die
Kinder benötigten Platz in die durch die vorgegebene und zur Verfügung stehende Fläche so einzu-
teilen, dass durch ein bedürfnisorientiertes Angebot Neugier und Wissendrang gefördert wird. Zur
Realisierung mussten viele Fragen gelöst werden. Zum Beispiel diskutierten wir, ob wir die Decke
komplett einziehen oder die Räume in der Höhe begrenzen und nur der Flur nach oben hin offen
gestaltet wird. Es war zu überlegen, ob die Kinder gemeinsam essen, wie die Kommunikation zwi-
schen den Eltern aussieht und ob wir Platz für einen Mehrzweckraum haben uvm.
Um dem Bildungsauftrag Rechnung zu tragen genügte es uns nicht Kinder zusammenleben und
lernen zu lassen, sondern wir wollten auch die Eltern mit einbeziehen. Die Idee des Elterncafés,
besteht darin einen Ort zu schaffen an dem die Eltern verschiedenster Herkunft zur Kommunikation
eingeladen werden.
Die Überlegung das Gebäude nicht nur als KiTa umzubauen, sondern auch als Teil des denkmal-
geschützten Ensembles auf dem Gelände der Zeche, mit deren Anbauten und dem Ausbau, seinen
Bezug zur Herkunft widerspiegeln zu lassen sollte bei der Planung berücksichtigt werden.
Bauliche Aspekte des Bestandsgebäudes mussten beachtet werden, wie der allgemeine sanie-
rungsbedürftige Zustand, die monolithische Fassade, welche aus Sicht der Denkmalpflege nicht von
außen gedämmt werden kann, und das Anbringen einer Innendämmung, was eine Taupunktverla-
gerung mit sich bringt. Ein weiteres Thema war auch das Volumen des Gebäudes aus energetischer
und lüftungstechnischer Sicht sowie der komplett neue Dachaufbau
Bei den Recherchen zu Raumkonzepten, Raumplanung und Raumordnung waren wir sehr über-
rascht keine wirklichen Vorgaben, Hilfen und Konzepte staatlicher Einrichtungen zu finden, außer
einer Raumempfehlung des LVR auf einer DIN A Seite. Die meist genormten Vorschriften, Gesetze
und Regelungen in allen Bereichen der die Baukunst in Deutschland ihre Grenzen reglementiert, ist
gerade bei der Planung für unsere Zukunft, hier in Form der Kinder, der architektonischen Kreativität
und teils ausufernden Planungen der Architekten ausgeliefert. Die Anlehnung an das Raumkonzept
des LVR erschien uns nach den Recherchen dann doch am sinnvollsten und es wurde auf dieser
Grundlage auch geplant.
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 33
3.7 Entwürfe
Die unterschiedlichen Entwürfe zeigen die verschiedenen Herangehensweisen an die Planung, wel-
che damit verdeutlichte, dass jeder Teilnehmer die Erschließung und Anordnung der Räume anders
interpretiert und ein einheitliches Konzept gefunden werden muss. Nach Anlehnung an die Empfeh-
lungen verschiedenster Einrichtungen, wie der Landes Verband Rheinland (LVR) oder das Raum-
konzept für Kitas des Landesamtes für Jugend, Soziales und Versorgung Rheinland-Pfalz wurde ein
neuer gemeinsamer Entwurf, auf Grundlage eines der Teammitglieder entwickelt.
Individuelle Entwürfe Gemeinsamer Entwurf
• Lange schlauchartige Flure
• offene Flure
• zweite Etage (Brandschutzgründe)
• eingeschossige Bauweise
• verwinkelte Planung
• Mehrzweckraum
• eingeschränkte Anbaumöglichkeiten
• abgewinkelte Ecken
• Leitungsbüro nicht im Eingangsbereich
• offene Erscheinung
• kein oder zu kleiner Mehrzweckraum
• kurze Wege
• begrenzte Spielflächen
• optimale Raumbeziehung
Abbildung 14: Der Planungszyklus
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 34
Der neue gemeinsam entwickelte Entwurf [siehe Anlage Gruppenentwurf] beinhaltet, auf Grundlage
der individuellen Planung, der Raummatrix, Raumgrößenempfehlung, mit dem Einbeziehen vieler
unterschiedlicher Kriterien und einigen kontrovers geführten Diskussionen, nun unserer Meinung
nach die optimalste Aufteilung der Räume innerhalb des festgelegten Rahmens.
Die nun folgenden Darstellungen der Entwürfe jedes einzelnen Projektmitglieds zeigen ver-
schiedenste Ansätze und im kurzen schriftlichen Teil die Gedankengänge und Herangehensweise
an die Vorplanung. Weiterhin dargestellt ist eine Tabelle mit der Kostenschätzung, welche auf
Grundlage der Festlegung mit den Projektleitern basiert.
3.8 Bestandssanierung
3.8.1 Bestandssanierung Kellerwandunterfangung
Bei einer erneuten Ortsbegehung an der Heizzentrale in Loh-
berg am 12.10.2017 wurde an allen vier Gebäudeseiten eine
partielle Unterspülung des Bodens vor den Fundamenten
festgestellt. Diese Unterspülung wurde durch die Fallleitun-
gen der Dachentwässerung verursacht, da diese nicht fach-
gerecht an das Kanalnetz angeschlossenen waren. Die Fall-
leitungen sind unmittelbar an das Kanalnetz anzuschließen
oder anderweitig vom Gebäude wegzuführen, um weitere
Unterspülungen zu verhindern.
Da der Boden im Bereich der Fundamente bereits an einigen Stellen unterspült worden ist und sich
schon einige Risse in der Kelleraußenwand befinden, ist eine Unterstützung der Fundamente not-
wendig, um eine Setzung der Fundamente zu vermeiden. Sollten sich die Fundamente ungleichmä-
ßig setzen, kann dies die Gebrauchstauglichkeit oder ggf. sogar Tragfähigkeit der ehemaligen Heiz-
zentrale gefährden.
Um eine Setzung durch den nicht mehr verdichte-
ten, unterspülten Boden zu verhindern, können die
Fundamente z.B. mit einem Hochdruck-Injektions-
Verfahren oder mittels Unterfangung aus Mauer-
werk in einen Bereich mit tragfähigerem Boden ver-
längert werden.
Beim HDI-Verfahren werden entlang der Funda-
mente mit einem speziellen Bohrgerät Löcher unter
die Fundamente gebohrt und diese anschließend
mit einer Betonsuspension verpresst. Um eine voll-
flächige Verpressung des Bodens unterhalb der
Abbildung 15: Unterspühlung durch Falllei-tung (Sven Bunse-Wolz)
Abbildung 16: Injektionsverfahren (Burisch Grundbau)
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 35
Fundamente zu gewährleisten, werden die Bohrlöcher in verschiedenen Winkeln bzw. Tiefen unter
die Fundamente gebohrt und verpresst.
Da die Unterspülung des Bodens nur in einer geringen Tiefe zu erwar-
ten ist und die Fundamente eine Dicke von mindestens ca. 80cm auf-
weisen, ist das HDI-Verfahren nicht so gut geeignet. Um die Dicke der
Unterstützung zu gewährleisten, müssten mehrere Bohrungen mit ver-
schiedenen Neigungen in den Boden injiziert werden. Da auch nur eine
vergleichsweise geringe Höhe der Unterstützung zu erstellen ist, ist
eine Unterstützung aus Mauerwerk eine sinnvolle und auch wirtschaft-
lichere Methode. In einem ersten Arbeitsschritt wird die Baugrube wei-
ter ausgeschachtet, um den Arbeitsbereich für die Unterstützungsar-
beiten sicherzustellen. Die Unterfangung wird abschnittsweise erstellt,
wobei ein Arbeitsabschnitt maximal mit einer Breite von 1,25m ausge-
führt werden darf. Wenn zeitgleich an einer weiteren Stelle gearbeitet
werden soll, um Zeit zu sparen, kann dieser nur mit einem Mindestab-
stand der dreifachen Arbeitsbreite erstellt werden. Mit einer Gebäude-
breite von ca. 25 m werden an jeweils fünf Arbeitsabschnitten von je-
weils 1,25 m die Unterstützungen aus ca. 100 cm dickem Mauerwerk
erstellt. Die Tiefe, in der die Unterstützung gegründet wird liegt 1,50 m
unterhalb der alten Fundamentsohle.
Da es nicht möglich ist, den oberhalb von 1,25 m liegenden Boden abzuböschen, muss
der jeweilige Abschnitt bis zur Oberkante mit einem Verbaut gesichert werden. Damit aufsteigende
Feuchtigkeit nicht in die vorhandenen Fundamente bzw. weiter in das bestehende Mauerwerk ein-
dringen kann, wird eine horizontale Abdichtung in die Unterstützungswand eingebracht. Ebenfalls
ist darauf zu achten, dass die Fugen im Mauerwerk voll vermörtelt werden, um einen kraftschlüssi-
gen Verbund zu gewährleisten. Die letzte Steinreihe unter dem bestehenden Fundament wird mit
Keilsteinen ausgeführt. Diese werden eingetrieben, um die Unterstützung direkt zu belasten.
Ist die Unterstützung in den Abschnitten Nr. eins er-
stellt, so kann an Abschnitt Nr. zwei (siehe Abb. 18)
mit dem Aushub und mit dem Verbau begonnen wer-
den. Nachfolgend werden im gleichen Verfahren die
Abschnitte Nr. drei und Nr. vier erstellt. An den Ge-
bäudeecken ist darauf zu achten, dass die Abstände
der Arbeitsabschnitte ebenfalls mit der dreifachen Ar-
beitsabschnittsbreite eingehalten werden. Ist dies
nicht einzuhalten, so müssen die Unterstützungen der
Fundamente der anderen Gebäudeseite zu einem
späteren Zeitpunkt erstellt werden.
Abbildung 17: Baugrubenan-sicht (Sven Bunse-Wolz)
Abbildung 18: Ablauf Kellerwandunterstützung (BG-Bau, S. 2)
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 36
3.8.2 Bestandssanierung Kellerwandsanierung
Normalerweise sind Sanierungskonzepte für die Kellerwände nur sehr schwer zu erstellen, da man
nie genau weiß, in welchen Zustand sich das Mauerwerk im Erdreich befindet, welche Schäden sind
vorhanden oder welche Abschnitte können erhalten bleiben. In unseren Fall haben wir Glück, da die
Kellerwände umlaufend freigeschachtet und trocken sind. So kann man sich einen guten Überblick
über die anfallenden Arbeiten machen. Und somit kann man ein sehr stimmiges und vollständiges
Sanierungskonzept erstellen.
Bestandsaufnahme
Das Kellermauerwerk ist ein einschaliges ca. 50cm starkes Ziegelsteinmauerwerk, welches sich in
einem sehr sanierungsbedürftigen Zustand befindet. Während der Nutzung des Gebäudes (ca. 100
Jahre) wurden einige Sanierungs- und Änderungsarbeiten an den Kellerwänden durchgeführt.
Alle Schäden, die man
an einem solch alten Ge-
bäude hätte vorfinden
können, sind hier vor-
handen. Von kleineren
Abplatzungen bis hin zu
großen Mauerlöchern,
Stahlträger die aus den
Wänden heraus stehen,
Teilflächen mit einer Be-
tonvorsatzschale und
auch Flächen mit Hori-
zontaler Abdichtung. Im
gesamten Kellerwand
Bereich sind noch 7
Fenster und eine Tür
eingebaut, sowie sind zwei Fensterflächen mit KS-Steinen zu gemauert. Eine Außenecke wurde bei
Erdarbeiten (Bodenaustausch) stark beschädigt.
Keller Außenwände
24,50m x 3,86m x 2 St. = 189,14m²
18,03m x 3,86m x 2 St. = 139,19m²
Wandfläche gesamt 328,33m²
Fensterflächen
4 Stück
1,00m x 1,00m x 4 St. = 4,00m²
3 Stück
1,00m x 0,60m x 3 St. = 1,80m²
Tür Öffnung
1,00m x 2,00m x 1 St. = 2,00m²
Betonvorsatzschale ca. 70,00m²
Abdichtung KMB ca. 30,00m²
Abbildung 19 Kellerwand ( Sven Bunse-Wolz)
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 37
Mit den Werten aus dem Katalog der regionaltypischen Materialien der Uni Kassel konnten wir die
Wärmeleitfähigkeit (Lamda-Wert) 𝜆 0,79 𝑊
𝑚𝐾 des Ziegels ermitteln.
RT = 0,13 + 0,50
+ 0,04 = 0,802 m²*K
0,79 W
U = 1
= 1
= 1,22 W
RT 0,802 m²*K
Sanierungskonzept
Bevor man mit der Sanierung der Kellerwände beginnen kann, sind noch einige Vorarbeiten zu ver-
richten. Die alten Betonvorsatzschalen mit den KMB-Abdichtungen müssen abgetragen werden, um
zu überprüfen in welchem Zustand sich das dahinterliegende Mauerwerk befindet. Alle Mauervor-
sprünge müssen bis zum eigentlichen Mauerwerk abgetragen werden, damit wir eine grade flucht
der Mauer bekommen. Die Fenster bzw. die Türen müssen demontiert und Ausgemauert werden,
die Ausmauerung kann mit KS-Steinen ausgeführt werden, da im Keller Sichtmauerwerk vorhanden
ist. Risse im Mauerwerk müssen freigelegt werden und wieder beigemauert werden. Große Löcher
in der Wand und die weggebrochene Außenecke muss ebenfalls mit KS-Steinen ausgemauert wer-
den. Wenn die Arbeiten erledigt sind kann mit der eigentlichen Sanierung gestartet werden.
Wir haben festgelegt, dass wir das Kellermauerwerk mit einer Umlaufenden Betonvorsatzschale
versehen. Das ist aus Wirtschaftlichen Gründen die beste Lösung gegenüber der Variante das ganze
Mauerwerk in mehreren Arbeitsgängen neu zu verputzen, zeitaufwendiger und Arbeitszeit kostet
Geld. Die Vorsatzschale wird im Mittel 17 cm stark und bis zu einer Höhe der Unterkante der Bo-
denplatte des Erdgeschosses. Bei dem Beton haben wir uns für den XC2 C25/30, mit einem Stahl-
anteil von 2%. So können wir ohne Probleme unsere Abdichtungsarbeiten planen.
Für Abdichtungsarbeiten haben wir uns für die MB 2-K Abdichtung von der Firma Remmers ent-
schieden. Das ist eine mineralische Dichtungsschlämme (MDS) mit kunststoffmodifizierten Bitumen
Dickbeschichtungen (KMB/PMBC) in einem Produkt für die Bauwerksabdichtung. Die Mineralische
Untergründe müssen nach Herstellerangaben mit einem Haftgrund (Remmers Kiesol) versehen wer-
den, um einen Hinterfeuchtungsschutz zu gewehrleisten und eine Blasenbildung zu vermeiden. Das
Dichtmaterial wird zweilagig auf den vorbereiteten Untergrund aufgetragen. Die zweite Schicht kann
aufgetragen werden, sobald die Erste Schicht nicht mehr beschädigt werden kann (Hautbildung auf
der Oberseite).
Mit „Perimeter“ wird der erdberührte Wand- und Bodenbereich eines Gebäudes bezeichnet. Die Pe-
rimeterdämmung ist die Wärmedämmung, die das Bauwerk von außen umschließt. Die Nutzung von
Wärmedämmung in erdberührten Gebäudebereichen bekommt in Deutschland einen immer größe-
ren Stellenwert. Extrudierte Polystyrol-Hartschaumplatten gemäß DIN EN 13164 sind Wärmedämm-
platten, die aufgrund der geschlossenen Zellstruktur feuchtigkeitsunempfindlich sind und aufgrund
der homogenen Zellstruktur eine sehr hohe Druckfestigkeit haben. Beim speziellen Extrusionsver-
fahren entsteht ein feinzelliges Gefüge in der Dämmplatte. Dadurch wird eine gute Wärmedämmung
erreicht. Für unser Bauvorhaben haben wir uns für eine 100 mm starke Perimeterdämmplatte ent-
schieden mit einem (Lamda Wert) 𝜆 0,04.
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 38
Nach DIN 4095 „Dränung zum Schutz von baulichen Anlagen“ kann der Planer entscheiden, ob
Dränmaßnahmen für das geplante Gebäude erforderlich sind. Eine Dränung dient dem Abführen
des anstehenden Wassers – z. B. Oberflächenwas-
ser, Schichtenwasser und /oder Hangwasser – und
besteht aus einer Dränschicht und einer Dränleitung.
Wir haben uns für eine Drainageschicht und einer
Drainageleitung entschieden. Die Noppenbahn wirkt
als vollflächige Dränschicht, das aufgeschweißte
druck- und filterstabile Geotextil verhindert sicher das
Verschlämmen der Noppenstruktur. DELTA-TER-
RAXX ist als zweite wasserundurchlässige Hülle vor
der Kellerwandabdichtung ein universeller Schutz
nach DIN 18195 für alle Lastfälle bei Stau-, Schich-
ten- und Sickerwasser. Die Bahn schützt Perimeter-
dämmplatten vor Feuchtigkeit, und sichert so den
Dämmwert.
Abbildung 20 : Drainagematte (Dörken GmbH & Co. KG)
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 39
3.8.3 Bestandssanierung Fassade
Einleitung Fassade
Die meisten denkmalgeschützten Industriegebäude haben ein einschaliges Mauerwerk und über-
nehmen somit auch mehrere Funktionen. Zum einen muss die Fassade eines Bauwerks sich selbst
tragen sowie auch einwirkende Lasten wie Wind, Schnee und Verkehrslasten. Weiterhin muss sie
für die Nutzung des Innenraums ein Klima schaffen, welches sich hinsichtlich des Schalls, der
Wärme, des Wassers und den Witterungseinflüssen von der Außenwelt abgrenzt. Da aber auch
andererseits an die Fassade ästhetische Ansprüche gestellt werden, ist die Gewichtung der Funkti-
onen von der Bestimmung des Bauwerks abhängig.
Als erstes muss eine Bestandsaufnahme und Analyse durchgeführt werden, Materialien erkannt,
Schäden vollständig aufgenommen und ein Sanierungskonzept ausgearbeitet werden.
Der Anspruch an die Fassade ist hoch, der Wärmetransport, die Feuchtigkeit und das Raumklima
sind wichtige Punkte für die Auswahl der Wärmedämmung. Da die Fassade aus Denkmalschutz-
gründen von außen nicht verändert und somit nicht gedämmt werden darf, kommt hier nur eine
Innenraumdämmung in Frage. Die allerdings muss sehr gut geplant und ausgeführt werden, sonst
wird das Mauerwerk zu kalt, Feuchtigkeit kondensiert, und Algen sprießen. "Kaputt sanieren" nennt
das der Fachmann. Ein einheitliches allgemeingültiges Rezept gibt es nicht, denn jeder Fall ist an-
ders und muss mit den vorhandenen Materialien und Bauteilen auf die jeweilige Anforderung indivi-
duell abgestimmt werden.
Bauherren sind verpflichtet sich vor Beginn der Planung der Sanierungsmaßnahmen mit der lokalen
Denkmalschutzbehörde des Landes abzustimmen und Konzepte sollten von Fachleuten und Fach-
planern mit Erfahrung erstellt werden. Es müssen meist bestimmte Auflagen erfüllt werden, denn
ohne Zustimmung dieser Behörden ist ein Eingreifen in die Bausubstanz nicht erlaubt.
Wiederum nehmen gesetzliche Vorgaben zur Energieeinsparung, wie bei der EnEV 2016 oder das
Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) NRW in dem es im §19 heißt, dass die Nutzungspflicht
nach §4 Absatz 1 entfällt, sobald alle technisch oder baulichen Maßnahmen unmöglich sind oder sie
denkmalschutz-rechtlichen Vorschriften widersprechen, diese Art von Gebäuden aus den Regelun-
gen heraus. Auch einen Energieausweis brauchen Baudenkmäler nicht, die Anforderungen der
EnEV sind denen des Denkmalschutzes unterzuordnen. Doch sollte es das Ziel sein, das Gebäude
wirtschaftlich und energetisch so zu gestalten, um den Primärenergiebedarf des Gebäudes auf ein
Minimum reduzieren zu können.
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
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EnEV (2014/16) § 24 Ausnahmen
(1) Soweit bei Baudenkmälern oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bau-substanz die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen, kann von den Anforde-rungen dieser Verordnung abgewichen werden.
(2) Soweit die Ziele dieser Verordnung durch andere als in dieser Verordnung vorgesehene Maßnahmen im gleichen Umfang erreicht werden, lassen die nach Landesrecht zuständigen Behörden auf Antrag Ausnahmen zu.
Analyse, Zustand der Fassade, Allgemeiner Zustand
Steinformat: Reichsformat 25 cm × 12 cm × 6,5 cm
Material: Als Ziegel wird ein Baustoff bezeichnet, der aus Ton, Lehm oder tonischen Massen
besteht und üblicherweise durch einen Brennvorgang seine Festigkeit erhält.
Mörtel/Fuge: Zementmörtel, Bindemittel, Portlandzement, Eisenportlandzement, Hochofenzement.
Zementmörtel wird im Allgemeinen nur für Bauteile verwendet, die stark beansprucht
werden oder wasserdicht sein sollen.
Innenputz: Als Innenputz wurde hier ein Kalkzementputz aufgetragen
Analyse
Die Fassade der ehemaligen Heizzentrale und
neues Zuhause der Kindertagesstätte Lohberg ist
ein einschaliges ca. 50 cm starkes Ziegelsteinmau-
erwerk, welches sich in einem, nach 100-jährigen
Umwelteinflüssen in einem optisch entsprechenden
Zustand befindet. Einige Ziegelsteine sind durch me-
chanische und witterungsbedingte Einflüsse beschä-
digt und weisen Abplatzungen (Abbildung 21) der
Ziegeloberfläche (Ausscherben) auf. In einigen Be-
reichen fehlen teilweise ganze Ziegel, auch sind ei-
nige Fehlstellen mit Steinen anderer Formate und
Materialien ersetzt worden. Abbildung 21: Abplatzungen (Sven Bunse-Wolz)
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 41
Ein ca. 25m² großer Bereich der Fassade ist mit einer Dispersionsfarbe überstrichen und mehrere
Fensteröffnungen mit KS Mauerwerk geschlossen worden. An den beiden Seitenwänden reichen
einige verschieden starke Spannungsrisse durch
thermische Ausdehnung (Abbildung 22), vom Haar-
riss bis hin zu einer Stärke von bis zu 6cm über die
Fenster bis an die Dachkonstruktion heran. Diese
Schäden ermöglichen dem Wasser nicht nur in die
Fuge, sondern auch ins Mauerwerk einzudringen
und dort weitere Schäden zu verursachen. Durch
ehemalig angesetzte Bauwerke haben die Ziegel an
diesen Stellen keine Einflüsse durch Witterung erhal-
ten, sehen auch dementsprechend besser aus als
der Teil der Fassade, welcher ein Jahrhundert lang
allen Witterungen ausgesetzt war, mit einer Patina überzogen
ist und dadurch einen starken Farbunterschied aufweist.
Das Fugennetz befindet sich überwiegend an den Seitenwänden in
einem dem Alter des Bauwerks entsprechenden Zustand. Einige Fu-
gen sind tief ausgewaschen, oder durch Witterungseinflüsse ausge-
platzt. Durch die oben genannten Risse im Mauerwerk ist es dem
Wasser möglich tief in die Fugen einzudringen, dort leicht lösliche
Salze auszuwaschen, diese an die innen- und außenseitige Oberflä-
che zu transportieren, wo sie sich dann als Ausblühungen ablagern.
(Abb.3) Auch in Sockel- Dach-und Attikabereichen auch an geneigten
bzw. nicht geschützten Flächen sind, unter anderem durch defekte
Regenwasserleitungen und eine hohe Wasserbelastung auf das Mau-
erwerk, Schäden sichtbar. Hierdurch ist die Fassade mit Moosen, Al-
gen, Kletterpflanzen und stellenweise 2 m hohen Birken in den Fugen
und auf dem defekten Mauerwerk bewachsen, wodurch sie zusätzlich
beschädigt werden.
Im Inneren des Gebäudes hat die
Einwirkung des Wassers aus den undichten Dachbereichen teil-
weise bis zur Hälfte des aufsteigenden Mauerwerks den Putz
gelöst. Weiterhin sind auch hier wegen der Durchfeuchtung des
Mauerwerks an einigen Stellen aus den gelösten Salzen, Aus-
blühungen entstanden, einige Flächen sind mit Algen und Moo-
sen überzogen. Weiterhin sind kleinere Risse sind im oberen Be-
reich zu erkennen.
Zu den verbauten Materialien gab es weder beider Stadt Dinslaken noch bei der Ruhr Kohle AG
(RAG) Unterlagen. Um die Eigenschaften des Ziegels und somit des 49cm dicken einschaligen Mau-
erwerks zu ermitteln gingen wir den Rechercheweg über das Internet. So fanden wir den Verein an
der Universität Kassel „Zentrum für Umweltbewusstes Bauen e.V.“ , welcher einen Katalog regional-
typischer Materialien im Gebäudezustand mit Bezug auf die Baualtersklasse und Ableitung typischer
Bauteilaufbauten erstellte, wir somit in diesem Online-Katalog (Abbildung 24) unsere Daten eintra-
gen, den Ziegel ausfindig und z.B. die Wärmeleitzahl (λ-Lambda-Wert) ermitteln konnten.
Abbildung 22: Riss (Sven Bunse-Wolz)
Abbildung 23: Salze (Sven Bunse-Wolz
Abbildung 24: Putz (Sven Bunse-Wolz)
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 42
Abbildung 25: Altbaumaterialien und Konstruktionen (Universität Kassel)
Sanierung des Mauerwerks
Durch die mechanischen, witterungsbedingten Einflüsse und Schäden durch den Austausch des
Bodens um das Gebäude ist es zwingend erforderlich das Mauerwerk und somit auch die Fassade
als Sichtobjekt umfassend zu sanieren. Eine Überlegung die Fassade auf Grund der Risse und vie-
len Schäden abzutragen und im Originalzustand wieder neu aufzubauen, wurde in der Gruppe dis-
kutiert und nach Recherchen mit Fachfirmen und den Vorlagen der Unteren Denkmalschutzbehörde
wieder verworfen.
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 43
Reinigen der Oberfläche
Zuerst muss hier eine Reinigung der Fassade durchgeführt werden, um weitere Schäden, wie Risse
und nicht offensichtlich beschädigte Ziegel zu erkennen. Diese kann mit verschiedenen Verfahren
durchgeführt werden.
Wir wenden hier das JOS: Rotec Verfahren an, welches die Fassade schonend reinigt, ohne dass
es zu Abtragen des Materials kommt. Hierbei wird durch ein Niederdruck-Rotationswirbelverfahren
eine hohe Reinigungskraft erreicht. Dazu wandelt eine spezielle Düse die Strahlungsenergie in eine
Rotationsenergie um. Durch Beimengen von neutralen Reinigungs-
substraten, wie Glaspudermehl mit Wasser und geringer Druckluft-
zugabe wird die zu behandelnde Oberfläche schonend durch
Schleifen oder Polieren (vergleichbar ist dies mit einem Radieren
der Oberfläche) ohne Materialabtrag gereinigt. Das speziell für die-
ses Verfahren entwickelte Substrat aus Aluminiumsilikatglas-
schmelze ist gemäß Gutachten (Hygiene Institut Gelsenkirchen, Dir. Tgb.-
Nr. A 1871 D/91/R vom 21. Juni 1994) in den Trinkwasserzonen 2-3 und
Heilquellenschutzgebieten zugelassen und ist daher unbedenklich
für die Umwelt zu verarbeiten. Strahlabfälle sind, sofern der Abtrag
der zu reinigenden Fläche nicht mit schädlichen Stoffen belastet ist,
als normaler Bauschutt zu entsorgen.
Der mit Farbe gestrichene Bereich der Fassade wird mit dem Trockeneisverfahren gereinigt. Es
handelt sich hierbei um das tiefgefrorene Gas Kohlendioxid (CO2), welches mit 150m/s auf die zu
behandelnde Fläche prallt und hier drei physikalische Effekte ineinandergreifen. Das sich hier im
festen Zustand befindliche tiefgefrorene Gas trifft auf die Verschmutzung, kühlt diese schlagartig auf
-79°C ab. Dabei verödet, hier in unserem Beispiel, die Farbe, bildet Risse durch die das Gas weiter
eindringt und die Verschmutzung weiter von der Oberfläche löst. Dabei sublimiert das Gas schlag-
artig, wechselt den Zustand von fest in gasförmig,
vervielfacht sein Volumen um das 760 fache und
sprengt somit die Verunreinigung von der Ober-
fläche ab. Da dieses Verfahren nicht abrasiv wirkt
und die Oberfläche des zu behandelnden Materi-
als, ob Putz oder Holz, nicht beschädigt und nur
die Verunreinigungen von der Oberfläche abge-
tragen werden, nutzen Denkmalpfleger und Be-
hörden immer häufiger dieses schonende Verfah-
ren, um denkmalgeschützte Fassaden und Denk-
mäler zu reinigen. Hier fallen außer den Verunrei-
nigungen von der zu behandelnden Oberfläche
keine weiteren Abfälle durch Strahlmittel an.
Abbildung 26: Strahldüse (svt)
Abbildung 27 Trockeneisreinigung (Dr-Dicht GmbH)
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
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Beschädigte und fehlende Ziegel
Die fehlenden und durch andere Formate ersetzten Ziegel werden durch farblich gleichwertige im
gleichen Format (Reichsformat) ausgetauscht, bzw. ersetzt. Die Fugen sind dabei so tief auszukrat-
zen, dass ein späterer Fugenmörtel eingearbeitet werden kann. Die mit KS Steinen zugemauerten
Öffnungen wie Fenster und Türen sind wiederherzustellen. Einige Ziegeleien haben sich darauf spe-
zialisiert alte und historische Ziegel in Format, Farbe und Oberfläche dem Original entsprechend
nachzubrennen.
Abscherbungen, bzw. Abplatzungen der Ziegel können durch speziellen mineralischen Steinergän-
zungsmörtel repariert werden. Hierbei kann der Mörtel nach vorheriger Farbtestung durch einen
Musterziegel hergestellt werden und auf die beschädigten Ziegel, auch bis auf null, aufgetragen
werden. Auf einen kompletten Austausch der Ziegel kann durch dieses Verfahren verzichtet werden.
Risse
Um die Risse wirksam und dauerhaft schließen zu können muss die Ursache der Rissbildung be-
kannt sein. Durch Zwangsbeanspruchungen entstehen Risse im Mauerwerk, welche aus Verformun-
gen resultieren. Zu diesen Verformungen gehören Temperatur- und Schwindverformungen, sowie
Setzungsdifferenzen. Die durch die Zwangszugkräfte entstehende Überschreitung der Zugfestigkeit
des Mauerwerks hat eine Rissbildung zur Folge. Setzungsdifferenzen sind bei einer gleichmäßigen
Beanspruchung kein Problem für das Bauwerk, bei älteren Gebäuden ist von einer Schwindverfor-
mung nicht auszugehen da dort der Endwert erreicht sein dürfte. Die Risse in unserem Gebäude
verlaufen schräg vom oberen Fensterdrittel bis zum Dach (Traufe), das an beiden Giebelenden. Es
ist davon auszugehen, dass die Ursache eine thermische Ausdehnung im Dach und der Konstruk-
tion darunter ist, es dabei zu einer Längenänderung im Dachbereich kam und diese sich auf die
schwächsten Stellen im Mauerwerk auswirkten, welches hier die Fensterbereiche zum Dachan-
schluss sind. Das Dach wird bei Beginn der Sanierungsarbeiten demontiert und durch eine neue
Konstruktion und Aufbau ersetzt.
Um die kraftschlüssige Verbindung in den Rissbereichen wieder
herzustellen werden diese mit Spiralankern verbunden. Dazu wer-
den die horizontalen Fugen bei vertikalen Rissen, bei einer Mindest-
breite von 50cm links und rechts des Risses und (3 Anker auf 1m)
ca. alle 35cm, mit einer Fugenfräse 5cm tief ausgefräst. Die Fuge
wird mit Druckluft gereinigt, mit Wasser vorgenässt und der ange-
rührte 2K Ankermörtel mittels einer Mörtelpistole 2-3cm aufgefüllt.
Der Spiralanker wird nun in die Fuge eingesetzt und mit dem Anker-
mörtel aufgefüllt.
Abbildung 28 Spiralanker (Ru-benstein)
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 45
Der Riss selbst kann entweder mit einem Rissmörtel
aufgefüllt werden, wobei dort das Sichtbild der Fassade
beeinträchtigt wäre und man diese Variante bei Rissen
bis zu 1 cm – 1,5 cm anwenden sollte. Eine aufwendi-
gere Methode ist es, die beschädigten Ziegel entlang
des Risses zu entfernen und durch längenmäßig ange-
passte Ziegel zu ersetzen umso ein einheitliches Fassa-
denbild herzustellen.
Mörtel und Fugenputz
Lose Fugen werden schonend mechanisch entfernt und ebenfalls mit einem nach Testung alter Fu-
genreste hergestellten speziellen Mörtel wieder angearbeitet. Es ist zu überdenken, ob die Fassade
hydrophob beschichtet wird, um das Eindringen von Wasser durch Schlagregen etc., zu verhindern.
Ebenso wird der Mauermörtel mit denen die fehlenden Ziegel eingesetzt werden nach vorheriger
Testung des alten Mörtels in einem speziellen Verfahren hergestellt.
Innenbereich
Im Innenbereich wird der alte Putz mechanisch abgetragen, kleine Risse verpresst und größere
werden wie im Außenbereich mit Spiralankern aus Edelstahl verankert. Das Rohmauerwerk wird
grundiert und mit einem Putz versehen. Ergänzende Aufträge auf das Mauerwerk werden in Folge
der Komplexität der nur in Frage kommenden Innendämmung auf Grund der erhaltenswerten Fas-
sade im Folgenden hier behandelt.
Auf Grund des bestehenden einschaligen Mauerwerks und des Hintergrunds, dass die erhaltens-
werte Ansicht der Fassade nur von innen gedämmt werden kann, spielt hier die bauphysikalische
Betrachtung eine wichtige Rolle bei der Auswahl und Bemessung der Innendämmung. Mit den Wer-
ten aus dem Katalog der regionaltypischen Materialien der Universität Kassel konnten wir die Wär-
meleitfähigkeit (Lambda-Wert) λ 0,79 𝑊
𝑚𝐾 des Ziegels ermitteln und somit den Wärmedurchgangsko-
effizienten U-Wert von 1,26 𝑊
𝑚²𝐾 errechnen. Durch den Auftrag des neuartigen Hochleistungsdämm-
putzes (Aerobran) in einer Stärke von 5cm, welcher eine Wärmeleitfähigkeit von λ 0,028 𝑊
𝑚𝐾 vorzu-
weisen hat, erreichen wir nun einen U-Wert von 0,39 𝑊
𝑚²𝐾.
Abbildung 29: Risse mit Spiralanker (Ancon - Building Products)
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 46
In dem Putz ist ein Aerogel Granulat als Dämmstoff zuge-mischt, welches ein hochporöser Feststoff auf Kunststoff-oder Silikat Basis ist und bis zu 99% aus Luft besteht. Es ist somit mit einem ultrafeinen Schwamm vergleichbar und gehört hier-mit zu den leichtesten Feststoffen. Innerhalb des Gels sind die Fäden tausendmal dünner als Spinnfäden, weisen daher auch eine enorme Oberfläche auf und entsprechen bei einem Gramm des Materials, erhält man etwa die Oberfläche eines Fußballfeldes. Es ist dampfdiffusionsoffen, das heißt, dass er Wasserdampf ungehindert hindurchwandern kann und dadurch auch keine Gefahr von Oberflächenkondensation und Schimmelbildung besteht. Bei der Feuchtigkeitsauf-nahme haben wir keinen Dämmverlust. Es ist Schalldämmend
dank der porösen Gefügestruktur, resistent gegen Pilze und Algen und nicht brennbar. Schichtdi-cken von 60-80 mm sind problemlos in einem Arbeitsgang auszuführen. Die Trocknungszeit beträgt 3mm/Tag. Die endgültige Festigkeit erreicht er nach ca. 3 Wochen.
Berechnung des Mauerwerks
Bestand
RT = Rsi + ΣR + Rse RT = 0,13 + 0,49
0,79 + 0,04 = 0,79
𝑚²𝐾
𝑊
U = 1
RT =
1
0,79 = 1,26
𝑊
𝑚²𝐾
Geforderte Werte
U = 0,24 𝑊
𝑚²𝐾 RT = 4,17
𝑚²𝐾
𝑊
Nach der Sanierung
Aufbau von außen:
Vollziegel d = 49 cm ca. ρ = 1800 g/m³ λ = 0,79 𝑊
𝑚𝐾
Hochleistungsdämmputz d = 5 cm ρ = 220 kg/m³ λ = 0,028 𝑊
𝑚𝐾
(Aerobran)
RT = Rsi + ΣR + Rse RT = 0,13 + 0,49
0,79 +
0,05
0,028 + 0,04 = 2,58
𝑚²𝐾
𝑊
U = 1
RT =
1
2,58 = 0,39
𝑊
𝑚²𝐾
Abbildung 30 Aerogel (Energie Experten)
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 47
Der Energieausweis ist für Häuser unter Denkmalschutz nicht Pflicht
In § 16 der Energieeinsparverordnung "Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen" heißt
es in Satz 5 "... Auf Baudenkmäler sind die Absätze 2 bis 4 nicht anzuwenden." Eigentümer eines
Hauses unter Denkmalschutz sind also nicht verpflichtet, bei Vermietung oder Verkauf des Hauses
einen Energieausweis vorzulegen.
Auch ohne EnEV lässt sich die Energieeffizienz von Häusern unter Denkmalschutz verbessern
Die Bestimmungen der Energieeinsparverordnung für einzelne Sanierungsmaßnahmen gelten für
denkmalgeschützte Bauten zwar nicht, trotzdem sollten Hausbesitzer das Grundprinzip der EnEV
beachten: Grundsätzlich ist die Energieeinsparverordnung darauf ausgerichtet ist, ein Haus als Gan-
zes zu betrachten. Wer darauf auch bei einem Haus unter Denkmalschutz achtet, kann aus energe-
tischer Sicht einiges bewirken: Kann zum Beispiel die Fassade nicht gedämmt werden, lassen sich
die Wärmeverluste durch eine verstärkte Dachdämmung ausgleichen. Und auch eine moderne Hei-
zung senkt die Heizkosten erheblich, auch wenn vielleicht keine erneuerbaren Energien zum Einsatz
kommen.
Wir versuchen durch verschiedene Maßnahmen annehmbare Werte zu erreichen und werden dabei
das Objekt als Ganzes betrachten.
Berechnung Temperaturverläufe
Oberflächen- und Schichtgrenztemperaturen des vorhandenen Mauerwerks
U = (0,13 + 0,49
0,79 +
0,05
0,028 + 0,04)-1 = 0,3882
𝑊
𝑚²𝐾
(Wärmestromdichte) q = U • (θi – θe) = 0,3882 • (20°C – (-5°C)) = 9,705091575 𝑊
𝑚²
θsi = 20 – 0,13 • q = 18,74°C
18,74 - 0,05
0,028 • q = 1,41 °C
1,41 - 0,49
0,79 • q = -4,61 °C
-4,61 – 0,04 • q = -4,9 °C
An der Schicht zwischen Putz und Mauerwerk erreichen wir eine Temperatur von 1,41°C !!!
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 48
3.8.4 Bestandssanierung Böden
Bestandsaufnahme:
Bei der zu sanierenden Decke handelt es sich um eine 26 cm starke Stahlträgerdecke mit ausbeto-
niertem Stahlbeton-Gefach. An der Unterseite der Decke liegen die stark korrodierten Stahlträger
frei. Der Stahlbeton im Gefach ist unterseitig verputzt, stellenweise abgeplatzt und allgemein in ei-
nem sanierungsbedürftigen Zustand. Auf der Oberseite befindet sich ein ca. 12 cm starker Gussas-
phaltestrich, der sich allerdings in einem guten Zustand befindet.
3.8.5 Bestandssanierung Unterseite der Decke:
Der auf der Unterseite befindliche Putz wird zunächst entfernt, auf Gefahrenstoffe analysiert und
dementsprechend entsorgt.
Ist der Putz entfernt, wird die Oberfläche des
Stahlbetongefachs auf seinen Zustand geprüft
und schadhafte Stellen werden markiert und
eventuell Proben (Kernbohrungen) entnommen.
Es ist festzustellen, ob sich die schadhaften Stel-
len nur oberflächlich oder auch tieferdringend in
dem Stahlbetonbauteil befinden. Bei oberflächli-
chen Abplatzungen der Betonüberdeckung wer-
den diese Stellen zunächst gereinigt. Diese wer-
den bei kleineren Abplatzungen mit einem Stahl-
bürstenaufsatz oder bei größeren Abplatzungen
im Sandstrahlverfahren oberflächlich gereinigt.
Dabei wird ein Strahlgut (Sand), welches als
Schleifmittel dient, mit hohem Druck auf die zu
reinigende Fläche gestrahlt. Mit höheren Drücken wird mehr Material abgetragen, da das Strahlgut
härter auf die Oberfläche trifft. Die zu sanierenden Stellen werden so weit gestrahlt, bis ausreichend
schadhaftes Material abgetragen wurde. Diese Stellen werden anschließend mit einem Betonmörtel
(Remmers Betofix RM) verputzt. Abplatzungen, die bis zur Stahleinlage im Beton reichen, werden
ebenfalls im Sandstrahlverfahren inklusive der Stahleinlage gereinigt, diese wird zusätzlich mit einer
korrosionsschützenden Ummantelung (Remmers Rostschutz M) versehen und anschließend mit Be-
tonmörtel verputzt.
Auf der Oberfläche der Stahlträger im Gefach muss zunächst die über die letzten Jahre gebildete
Korrosion entfernt werden. Hierzu eignet sich am besten das Sandstrahlverfahren. Ist die Korrosion
entfernt, wird der Zustand der Träger geprüft und schadhafte Stellen werden markiert. Ist der Stahl-
trägerquerschnitt sehr stark durch die Korrosion verringert worden, ist ein Gutachten über die Statik
der Decke notwendig und ggf. ist der Träger zu verstärken oder auszutauschen. Anschließend ist
der Stahlträger mit einem Korrosionsschutz zu versehen.
Anschließend wird die Unterseite der Decke mit einem Innenputz auf Kalkzement neu verputzt.
Abbildung 31: Kellerdecke (Sven Bunse-Wolz)
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 49
3.8.6 Bestandssanierung Oberseite der Decke:
Der alte Gussasphaltestrich wird entfernt und
die Zusammensetzung des Gussasphalts ge-
prüft, ob dieser schädliche Bestandteile enthält.
Ist dies der Fall, muss er als Sondermüll, fach-
gerecht entsorgt werden.
Die Oberfläche der Stahlbetongefachs und des
Stahlträgers werden wie auf der Unterseite der
Decke geprüft und schadhafte Stellen wie im
oberen Teil beschrieben saniert.
Der neue Estrich wird als schwimmender Ze-
mentestrich (6cm Estrich / 4cm Dämmung) aus-
gebildet. Dieser wird für jeden Raum gesondert
erstellt, um die Schallentkopplung gewährleisten zu können.
3.8.7 Bestandssanierung Fenster
Bestandsaufnahme:
Bei den zu sanierenden Fenstern, die sich in allen vier Wän-
den des Gebäudes befinden, handelt es sich, wie auf den
Bildern zu sehen, um einfachverglaste Sprossenfenster.
Diese sind mit verschiedenen Abmessungen über die vier
Außenwände der alten Heizzentrale verteilt. Die Fensterglä-
ser sind zum größten Teil alle zerstört worden und müssten
ausgetauscht werden. Die Rahmen bzw. Sprossen der Fens-
ter sind alle aus Metall, welche sich in einem sanierungsbe-
dürftigen Zustand befinden. Die Rahmenanschlüsse sind
mittig im Mauerwerk angeschlossen. Dieser Anschluss ist
weder energetisch noch dem heutigen Stand der Technik
entsprechend. Im oberen und unteren Bereich der Fenster
ist jeweils ein Fensterelement welches durch ein Ausstellfenster zu öffnen ist.
Bestandssanierung:
Durch den schlechten Zustand der Fenstergläser bzw. der
nicht mehr zeitgemäßen Verglasung inklusive der Fensterrah-
men, ist ein kompletter Austausch
der Fenster inklusive der Fenster-
rahmen ratsam. Im Sinne der ener-
getischen Sanierung sollte nicht
nur die Ausbildung der Fensteran-
schlüsse an die neue Wandkon-
struktion, sondern auch die Lage
Abbildung 32: (Sven Bunse-Wolz)
Abbildung 33: Vorderansicht Heizzentrale ( Sven Bunse-Wolz)
Abbildung 34: Fenster Bestand (Sven Bunse-Wolz)
Abbildung 35: Fensterdetail (Deutsche Bauzeitschrift 2017)
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 50
der Fenster innerhalb des Wandquerschnitts, um einen wärmebrückenarmen Anschluss gewährleis-
ten zu können, neu geplant werden. Die Lage des Fensters im Wandquerschnitt ist abhängig davon,
wie die Wand energetisch saniert wird. In unserem Fall ist die Fassade erhaltenswürdig und wird
dementsprechend wie eine Fassade, die unter Denkmalschutz steht, saniert. Dementsprechend
werden die Anschlüsse der Fenster so nah wie möglich an die Außenkante der Wand gesetzt und
der innenliegende Wärmedämmputz bis zur Fensterinnenkante herangezogen, um Wärmebrücken
in diesem Bereich zu vermeiden.
In den Räumen, in den aus Brandschutzgründen ein zweiter Fluchtweg erstellt werden muss, wer-
den die Brüstungshöhen bis auf die Oberkante des Fußbodens abgebrochen und mit einem zwei-
teiligen Fenster- bzw. Türelement ersetzt.
3.8.8 Bestandssanierung Dachkonstruktion
Für ein gutes Sanierungskonzept der Dachkonstruktion (Dachaufbau) braucht man eine Bestand-
aufnahme mit allen relevanten Massen die für diese Maßnahme, vom Abriss bis zur Fertigstellung
benötigt werden. Bei den daraus anfallenden Arbeiten muss man wissen, welche DIN-Normen und
Verordnungen beachtet werden müssen. Für unsere Sanierung sind folgende Normen und Verord-
nungen zu beachten:
DIN 18299 „Allgemeine Regelungen
für Bauarbeiten jeder Art“
DIN 18338 „Dachdeckungs- und
Dachabdichtungsarbeiten“
DIN 18451 „Gerüstarbeiten“
EnEV 2016
DGUV 201-054
Die derzeitige Dachkonstruktion des Bestandgebäudes besteht aus:
Stahlgitterträger und Doppel T-Träger
Betonfertigdecken 10 cm
Mehrlagige Bitumenabdichtung mit Teeranteil
RT = 0,10 + 0,10
+ 0,015
+ 0,04 = 0,268 m²*K
2,5 0,17 W
U = 1
= 1
= 3,731 W
RT 0,268 m²*K
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 51
Tabelle 6: U-Wert Berechnung, Bestand
Baustoff Dicke (m) λ
Betonfertigdecke 0,1 2,5
Bitumenabdich-
tung 0,015 0,17
Rsi 0,10
Rse 0,04
Für das Sanierungskonzept brauchen wir auch eine Massenermittlung vom Dach.
Tabelle 7: Abmessungen des Daches
Bestand Dach Traufe
24,50m x 2 = 49,00m
Dachfläche
9,46m x 24,50m x 2 = 463,54m²
First
24,50m x 1 St. = 24,50m
Wandanschluss Giebelmauerwerk
9,46m x 4 = 37,84m
Mauerkrone Giebelmauerwerk
9,46m x 0,49m x 4 St. = 18,54m²
Mauerkrone Giebelmauerwerksköpfe
0,49m x 0,45m x 4 = 0,88m²
Fallrohre
5,91m x 4 St. = 23,64m
Jetzt fehlt uns nur noch die Ermittlung der Eigenlasten (gk) der alten Dachkonstruktion um die
Auswahl einer neuen Konstruktion zu ermöglichen.
Tabelle 8: Dachlasten
Berechnung der Eigenlasten gk
Betonfertigteil Decke
25 KN/m³ x 0,10m = 2,5 KN/m²
Alte Bitumenabdichtung je Lage
0,07 KN/m² x 3 St. = 0,21 KN/m²
Summe 2,71 KN/m²
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 52
Die Abdichtung und die Betonfertigteildecken werden noch durch Vorleistungen der RAG abgetra-
gen und entsorgt. Der Grund dafür ist, dass sich im Gebäude noch Maschinen und andere Großteile
befinden, die über das Dach entfernt werden sollen. Die Stahlkonstruktion bleibt bestehen, sie muss
aber optisch saniert werden:
1. Von der Stahlkonstruktion muss die alte Oberfläche (Farbe) entfernt werden. Dieses setz-
ten wir durch Sandstrahlen der Konstruktion um.
2. Die Konstruktion muss mit einer Metallschutzfarbe für den Innenraum gestrichen werden.
Diese kann man sich auch aus verschiedenen Ral-Tönen aussuchen.
So hört es sich für das Sanierungskonzept „Dach“ erst einmal einfach an. Es müssen aber einige
Faktoren beachtet werden.
1. Der neue Aufbau darf nicht wesentlich schwerer als der alte seien (Statische Gegeben-
heiten).
2. In der Aufbauhöhe sind wir durch die Brandmauern am Giebel eingeschränkt um das
alte Erscheinungsbild nicht zu verändern (erhaltenswürdige Fassade).
3. Brandschutz, Schallschutz
4. Normen, Richtlinien und Fachregeln
5. EnEV
Durch diese ganzen Vorgaben die wir beachten und einhalten müssen, ist es nicht einfach ein stim-
miges und gutes Sanierungskonzept zu erarbeiten.
Nach langer und intensiver Recherche haben wir uns auf folgenden Dachaufbau geeignet und fest-
gelegt.
Tragkonstruktion
Auf die Stahlkonstruktion verlegen wir parallel zum Giebel ein Stahl Trapezblech Profil M 50/250 mit
einem unterseitigen Antikondensat Vlies. Dieses Profil hat eine Aufbauhöhe von 5,00 cm und ein
geringes Flächengewicht, bei einer Blechdicke von 1,25 mm haben wir ein Flächengewicht von
0,123 KN/m². Das ist die wirtschaftlichste Lösung in den Punkten Beschaffungs- und Verarbeitungs-
kosten gegenüber anderen Produkten. Die wichtigsten Ansätze bei dieser Lösung sind das geringe
Gewicht und die Höhe der Trapezbleche. Dazu lässt sich keine vergleichbar andere Lösung finden.
Abbildung 36: Querschnitt Trapezblech (Landesstelle für Bautechnik)
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 53
Dämmung
Durch die technischen Eigenschaften von Schaumglas waren wir uns bei der Wahl des richtigen
Dämmstoffs schnell einig:
Konstant wärmegedämmt
Wasserdicht
Dampfdicht (Verzicht einer Dampfsperre)
Maßbeständig
Schädlingssicher
Nichtbrennbar
Druckfest
Bevor die Dämmung verlegt werden kann muss ein Kantholz quer zur Dachfläche im Traufbereich
montiert werden. Dieses Kantholz dient zum einen als Widerlager für die Dämmung, dass diese bei
der Verlegung nicht abrutscht und zum anderen wird daran die Dachentwässerung montiert. Damit
im Traufbereich kein Wasserstau (Pfützenbildung) verursacht wird ist das Holz 1 -2cm dünner als
die Dämmstoffstärke zu wählen. Bei den Dämmplatten haben wir uns für die FOAMGLAS ROOF
BOARD G2 T3+ entschieden. Diese Platten sind extra für den Einsatz auf Trapezblechen entwickelt
worden. Sie sind beidseitig mit einem Spezialglasvlies kaschiert, dadurch erspart man sich den an-
schließenden Bitumen-Heißabstrich und kann direkt mit der Verlegung der Abdichtung beginnen.
Die Dämmplatten werden mit einem Adhäsiv Kleber auf die Stahl Trapezbleche aufgeklebt, ebenso
werden die Platten unter einander (Quer- und Längsstöße) mit dem Kleber verklebt. Die wichtigste
Frage ist jetzt noch zu beantworten: Wie dick muss unsere Dämmung sein und welches Gewicht
resultiert daraus.
Abbildung 37: FOAMGLAS ROOF BOARD G2 T3+ (Schmid)
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 54
Berechnung der Dämmstoffstärke:
Tabelle 9: U-Wert Berechnung Sanierung
Nun wissen wir mit welcher Dämmstoffstärke wir arbeiten müssen und können uns jetzt daraus das
Gewicht berechnen.
Dachabdichtung
Bei der Auswahl der Abdichtungsmaterialien hatten wir die Wahl zwischen einlagigen und mehrlagi-
gen Abdichtungen. Wir wollten Gewicht und Aufbauhöhe einsparen. So blieb uns nur die einlagige
Abdichtung. Da haben wir uns dann für die Wolfin GWSK entschieden, weil sie alle gestellten Anfor-
derungen erfüllt:
Zugelassen als einlagige Abdichtung
Wurzelfest
Dachfolie mit Kaltselbstklebeschicht
frei von Flammschutzmitteln
lebenslang quell- und heißluftschweißbar
Durch die geforderten Anforderungen an die Abdichtung ist diese Bahn die wirtschaftlichste Lösung.
Man erspart sich mehrere Arbeitsgänge gegenüber einer Abdichtung aus Bitumen, aber auch im
Vergleich zu anderen einlagigen Abdichtung spart man Arbeitszeit. Es wird kein zusätzlicher Kleber
benötigt beim Verlegen der Bahn wie bei anderen Bahnen. Auf eine mechanische Befestigung kann
verzichtet werden, da das Dach eine schwere Auflast bekommt (extensives Gründach). Die Abdich-
tung muss über die Giebelmauern geführt werden um ein eventuelles Eindringen von Pflanzen und
Wasser zu verhindern. Vor dieser Arbeit müssen auf den Mauerkronen Holzkonstruktionen montiert
werden, zur Befestigung der Abdichtung und dem Haltersystem der neuen Mauerabdeckung.
Baustoff Dicke (m) ג
Stahl Trapezblech 0,00125 30
Schaumglas 0,0366
Wolfin GWSK 0,0028 0,25
Polystyrol 0,02 0,06
Rsi 0,10
Rse 0,04
W
m²*K
1 1 m²*K
U 0,24 W
0,0013 x 0,0028 0,02
30 0,0366 0,25 0,06
m²*K x
W 0,0366
+ + + 0,04
RT = 3,685 = = 0,134m gew. 14cm
max. U = 0,24
min. RT = = 4,17
RT = 4,17 = 0,10 +
=
+
0,14m x 0,02 KN/m² je cm Dicke = 0,28 KN/m²
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 55
Dachbegrünung
Warum haben wir uns für ein Gründach entschieden? In den Städten stehen wir durch den Klima-
wandel großen Herausforderungen gegenüber. Eine zunehmende Überhitzung in den Städten auf
der einen und Starkregenereignisse mit Überflutungen auf der anderen Seite, aber auch der Trend
zur Verstädterung, kombiniert mit dem menschlichen Grundbedürfnis nach einem grünen, lebendi-
gen Umfeld erfordern neue, intelligente Lösungsansätze.
Gründächer (Dachgärten) wirken diesen negativen Auswirkungen entgegen, indem sie u. a. Staub
und Luftschadstoffe binden, den urbanen Hitzeinsel-Effekt verringern und die Kanalisation entlasten.
Die Entwicklung von neuen zukunftsweisenden Systemvarianten maximiert diesen Effekt – vom Re-
genwasser Management auf dem Dach über die Optimierung der Kühlleistung bis hin zur Biodiver-
sität. Daraus ergeben sich die Vorteile die für eine Dachbegrünung sprechen:
Schutz der Dachabdichtung vor Extrembeanspruchung im Sommer und Winter
Schutz der Dachabdichtung vor Wind- und Witterungseinflüssen wie Sturm, Hagel, UV-
Strahlung
Verlängerung der Lebensdauer der Abdichtung
Wärmedämmleistungen im Winter und Hitzeschild im Sommer und damit ein Beitrag
zur Energieeinsparung
Wasserrückhaltung – je nach Begrünungsart jährlich 30-99% des Niederschlags
Durch die Verdunstung des gespeicherten Wassers ergibt sich eine Verbesserung des
Umgebungsklimas: Kühlung und Luftbefeuchtung
Ökologische Ausgleichsflächen, Lebensräume für Tiere
Filterung von Luftschadstoffen und Feinstaub
Dachbegrünungen bieten eine optische Aufwertung der Gebäudearchitektur, Imagewer-
bung
Entlastung des örtlichen Abwasserkanalnetzes
Bei Intensivbegrünungen: zusätzliche Wohn- und Nutzfläche
Bei diesen ganzen Vorteilen einer Dachbegrünung, fiel uns die Entscheidung zur Umsetzung nicht
mehr schwer, zumal wir im Vorfeld auf eine Dämmung geachtet haben, die druckbelastet werden
kann und eine Abdichtung gewählt haben, die wurzelfest ist.
Nun ging es darum ein System zu finden welches nicht zu schwer ist und auch bei einer Neigung
von 18° verlegt werden kann.
Arten der Dachbegrünung:
Extensivbegrünungen:
Extensivbegrünungen sind Vegetationsformen, die sich weitgehend selbst erhalten und weiterent-
wickeln. Sie erfordern daher meist nur einen geringen Pflegeaufwand. Es werden Pflanzen mit be-
sonderer Anpassung an extreme Standortbedingungen verwendet, wie Moose, Sedum, Kräuter und
Gräser. Charakteristisch für Extensivbegrünungen sind eine verhältnismäßig einfache Herstellung,
geringe Aufbauhöhe und geringes Gewicht. Daher ist diese Begrünungsart insbesondere auch im
Sanierungsbereich einzusetzen. Extensivbegrünungen sind in der Regel am kostengünstigsten her-
stellbar. (Böving 2012, S. 128)
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 56
Einfache Intensivbegrünungen:
Einfache Intensivbegrünungen sind als Begrünungen mit Gräsern, Stauden und kleinen Gehölzen
ausgebildet. Die Pflanzen stellen höhere Anforderungen an die Vegetationstragschicht sowie an
Wasser- und Nährstoffversorgung. Herstellungsaufwand und -kosten, Schichtdicke, Gewicht sowie
Pflegemaßnahmen sind höher als bei Extensivbegrünungen. (Böving 2012, S. 128)
Intensivbegrünungen:
Intensivbegrünungen umfassen aufwändigere Pflanzungen von Stauden und Gehölzen sowie Ra-
senflächen, im Einzelfall auch Bäume. Diese Begrünungsart ist in den Möglichkeiten der Nutzung
und Gestaltung am vielfältigsten. Sie ist jedoch auch in punkto Anforderung an Vegetationstrag-
schicht, Wasser- und Nährstoffversorgung, Herstellungsaufwand und -kosten, Schichtdicke, Ge-
wicht sowie Pflegemaßnahmen als am aufwändigsten einzustufen. (Böving 2012, S. 128)
Durch das geringe Gewicht und der Schichtendicke kommt für unser Bauvorhaben daher nur eine
Extensiv Begrünung in Betracht. Wie setzt sich der Schichtenaufbau bei einer Dachbegrünung auf
einem Schrägdach zusammen:
Abbildung 38: Schichtenaufbau Schrägdach-Begrünung (Bauder)
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 57
Bei der weiteren Planung der Begrünung müssen noch drei Faktoren
beachtet werden. Zum einen müssen an den Giebel-und Traufseiten ei-
nen 50 cm breiten Kiesstreifen vorsehen damit die Pflanzen nicht Auf-
gehende Bauteile beschädigen und die Dachrinnen verstopfen (zu
wachsen). Dann müssen wir noch eine Schubsicherung mit einplanen
das uns die Dachbegrünung nicht abrutscht.
Das wichtigste, das beachtet werden sollte, ist das Gewicht des Dachaufbaus:
Abbildung 40: Flächengewichte (Bauder)
Nach intensiver Recherche haben wir uns für eine Systemlösung der Firma Bauder entschieden.
Mauerabdeckung:
Die Mauerabdeckungen werden in vorbewitterten Titanzink 0,7mm verkleidet. Die Befestigung er-
folgt mit einem Haltersystem, welches auf dem zuvor montierten Holz auf den Mauerkronen befestigt
wird.
Abbildung 41: Mauerabdeckung Zink (Metallwelt)
Fazit:
Abbildung 39: Schubsicherung Schrägdach (Bauder)
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 58
Mit dem von uns gewählten Sa-
nierungssystem haben wir uns
für eine wirtschaftliche und
ökologische Lösung entschie-
den. Die an uns gestellten Vor-
gaben haben wir eingehalten,
auch die, dass unser neues
System nicht schwerer als der
alte Dachaufbau ist:
Alte Dachkonstruktion 2,71 KN/m²
Trapezblech -0,123 KN/m²
Dämmung -0,28 KN/m²
Abdichtung -0,03 KN/m²
Gründach -1,39 KN/m²
Summe 0,887 KN/m²
Unsere neue Dachkonstruktion ist 0,887 KN/m² leichter als die alte Konstruktion mit 2,71 KN/m². Die
neue Schichtenhöhe ist wie folgt:
Tabelle 10: Dachaufbau Höhen
Schicht Höhe (in mm)
Trapezblech M 50/250 50
Foamglas ROOF BOARD G2 T3+ 140
Wolfin GWSK 2,8
Gründach 160
Gesamt 352,8
3.9 Kostenschätzung nach DIN 277
Viele Bauherren verlieren während der Bauphase den Überblick über die entstehenden Kosten und
wundern sich, warum das Bauwerk plötzlich 25% teurer wird als er sich anfangs ausgerechnet hat.
Einen großen Konzern mit einem hohen Umsatz im Jahr wird dies eher weniger stören, als den
Bauherrn, der seit Jahren auf sein Eigenheim spart bzw. sich einer finanziellen Herausforderung
gestellt hat. Für ihn bedeuten diese 25% Mehrkosten unter Umständen einen finanziellen Bankrott.
Um dies zu vermeiden, wird vor Baubeginn ein Kostenrahmen vom Bauherrn festgesetzt. In einer
ersten Kostenschätzung werden der Ausstattungsstandard und die Größe des zu errichtenden Ge-
bäudes festgelegt und daraus eine Kostenschätzung ermittelt, mit dem Wissen, dass dieser Betrag
sich während der weiteren Planungsphase um ein gewisses Maß nach oben bzw. unten verändern
kann. Hierbei wird ein Betrag je nach Ausstattungsstandart pro m² ermittelt und diese mit der Brutto
Gesamtfläche multipliziert. Je weiter sich die Planung der Vergabe bzw. dem Ende der Bauphase
Abbildung 42: Schichtenaufbau Dachsanierung (Foamglas)
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 59
nähert, umso genauer werden die Kosten ermittelt und umso eher kann der Bauherr noch eine Än-
derung z.B. an der Größe oder dem Ausstattungsstandard ändern.
Im Rahmen unseres Projektes, Umnutzung der alten Heizzentrale auf der Zeche in Lohberg zu einer
Kindertagesstätte, haben wir uns mit der Kostenschätzung befasst. Da es sich um eine Umbaumaß-
nahme handelt, haben wir uns für eine Preissteigerung von 25% im Gegensatz zu einem Neubau
entschieden. Da es uns ohne hohen finanziellen Aufwand nicht möglich war, einen exakten Wert für
einen Bruttogrundflächenpreis für eine Kindertagesstätte zu ermitteln, haben wir zusammen mit
Herrn Riesener einen Preis von 1500 €/m² festgesetzt. Da wir einen Teil des Gebäudes abreißen
bzw. aufwendig sanieren müssen, haben wir die Kostengruppe 300 bis in die dritte Ebene aufgeglie-
dert, um genauere Werte für eine Kostenschätzung zu erstellen.
In den folgenden Tabellen sind die Baumassen der einzelnen Entwürfe bzw. die Kostenschätzungen
aufgelistet.
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 60
3.9.1 Kostenschätzung Entwurf Bunse-Wolz
Tabelle 11: Kostenschätzung Bunse-Wolz
Kosten für m³ Umbauten Raum der Kita 1500 €/m² 1134 75,6
m² 689,5 m² 366 24,4
Umbaufaktor / Sanierungsfaktor 25 %
Kostengruppe vorh. %-Anteil von KG 300 %-Anteil der KG Gesamtkosten
310 Baugrube
1,6 50 7818,93
320 Gründung
11,0 25 26877,57
330 Außenwände
34,8 75 255092,59
340 Innenwände
17,8 100 173971,19
350 Decken
17,4 65 110540,12
360 Dächer
11,8 90 103796,30
370 Baukonstruktive Einbauten
1,1 0 0,00
390 Sonstige Baukonstruktionen
4,6 100 44958,85
300 Bauwerk Baukonstruktion 723055,55
410 Abwasser, Wasser, Gas
15,6 100 49209,62
420 Wärmeversorgungsanlage
24,1 100 76022,55
430 Lufttechnische Anlagen
8,5 100 26812,93
440 Starkstromanlagen
32,3 100 101889,14
450 Fernmeldeanlagen
12,8 100 40377,12
460 Förderanlagen
2,3 100 7255,26
470 Nutzungsspezifische Anlagen
1,6 100 5047,14
480 Gebäudeautomation
2,5 100 7886,16
490 Sonstige Technische Anlagen
0,3 100 946,34
400 Bauwerk Technische Anlagen 315446,25
300 + 400 1038501,80
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 61
3.9.2 Kostenschätzung Entwurf Kafka
Tabelle 12: Kostenschätzung Kafka
Kosten für m³ Umbauten Raum der Kita 1500 €/m² 1134 75,6
m² 492 m² 366 24,4
Umbaufaktor / Sanierungsfaktor 25 %
Kostengruppe vorh. %-Anteil von KG 300 %-Anteil der KG Gesamtkosten
310 Baugrube
1,6 50 5579,28
320 Gründung
11,0 25 19178,78
330 Außenwände
34,8 75 182024,01
340 Innenwände
17,8 100 124138,98
350 Decken
17,4 65 78877,07
360 Dächer
11,8 90 74064,94
370 Baukonstruktive Einbauten
1,1 0 0,00
390 Sonstige Baukonstruktionen
4,6 100 32080,86
300 Bauwerk Baukonstruktion 515943,92
410 Abwasser, Wasser, Gas
15,6 100 35114,04
420 Wärmeversorgungsanlage
24,1 100 54246,69
430 Lufttechnische Anlagen
8,5 100 19132,65
440 Starkstromanlagen
32,3 100 72704,07
450 Fernmeldeanlagen
12,8 100 28811,52
460 Förderanlagen
2,3 100 5177,07
470 Nutzungsspezifische Anlagen
1,6 100 3601,44
480 Gebäudeautomation
2,5 100 5627,25
490 Sonstige Technische Anlagen
0,3 100 675,27
400 Bauwerk Technische Anlagen 225090,00
300 + 400 741033,92
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 62
3.9.3 Kostenschätzung Entwurf Laschke
Tabelle 13: Kostenschätzung Laschke
Kosten für m³ Umbauten Raum der Kita 1500 €/m² 1134 75,6
m² 488 m² 366 24,4
Umbaufaktor / Sanierungsfaktor 25 %
Kostengruppe vorh. %-Anteil von KG 300 %-Anteil der KG Gesamtkosten
310 Baugrube
1,6 50 5533,92
320 Gründung
11,0 25 19022,85
330 Außenwände
34,8 75 180544,14
340 Innenwände
17,8 100 123129,72
350 Decken
17,4 65 78235,79
360 Dächer
11,8 90 73462,79
370 Baukonstruktive Einbauten
1,1 0 0,00
390 Sonstige Baukonstruktionen
4,6 100 31820,04
300 Bauwerk Baukonstruktion 511749,25
410 Abwasser, Wasser, Gas
15,6 100 34828,56
420 Wärmeversorgungsanlage
24,1 100 53805,66
430 Lufttechnische Anlagen
8,5 100 18977,10
440 Starkstromanlagen
32,3 100 72112,98
450 Fernmeldeanlagen
12,8 100 28577,28
460 Förderanlagen
2,3 100 5134,98
470 Nutzungsspezifische Anlagen
1,6 100 3572,16
480 Gebäudeautomation
2,5 100 5581,50
490 Sonstige Technische Anlagen
0,3 100 669,78
400 Bauwerk Technische Anlagen 223260,00
300 + 400 735009,25
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 63
3.9.4 Kostenschätzung Entwurf Lemke
Tabelle 14: Kostenschätzung Lemke
Kosten für m³ Umbauten Raum der Kita 1500 €/m² 1134 75,6
m² 920 m² 366 24,4
Umbaufaktor / Sanierungsfaktor 25 %
Kostengruppe vorh. %-Anteil von KG 300 %-Anteil der KG Gesamtkosten
310 Baugrube
1,6 50 10432,80
320 Gründung
11,0 25 35862,75
330 Außenwände
34,8 75 340370,10
340 Innenwände
17,8 100 232129,80
350 Decken
17,4 65 147493,71
360 Dächer
11,8 90 138495,42
370 Baukonstruktive Einbauten
1,1 0 0,00
390 Sonstige Baukonstruktionen
4,6 100 59988,60
300 Bauwerk Baukonstruktion 964773,18
410 Abwasser, Wasser, Gas
15,6 100 65660,40
420 Wärmeversorgungsanlage
24,1 100 101436,90
430 Lufttechnische Anlagen
8,5 100 35776,50
440 Starkstromanlagen
32,3 100 135950,70
450 Fernmeldeanlagen
12,8 100 53875,20
460 Förderanlagen
2,3 100 9680,70
470 Nutzungsspezifische Anlagen
1,6 100 6734,40
480 Gebäudeautomation
2,5 100 10522,50
490 Sonstige Technische Anlagen
0,3 100 1262,70
400 Bauwerk Technische Anlagen 420900,00
300 + 400 1385673,18
3.9.5 Kostenschätzung der Entwürfe in der Übersicht
Tabelle 15: Kostenschätzung Übersicht der Entwürfe
Entwurf KG EG OG Anbauten Eingang
BGF Faktor €/m²
Summe €
Bunse-Wolz - 460 m² 229,5 m² 689,5 m² 1.500 1.038.502
Kafka - 460 m² - 32 m² 492 m² 1.500 741.034
Laschke - 460 m² - 28 m² 488 m² 1.500 735.009
Lemke 460 m² 460 m² - - 920 m² 1.500 1.385.673
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 64
3.9.6 Kostenschätzung Gruppenentwurf
Tabelle 16: Kostenschätzung Gruppenentwurf
Kosten für m² Brutto Raumfläche der Kita 1500 €/m² 1134 75,6
m² 989,37 m² 366 24,4
Umbaufaktor / Sanierungsfaktor 25 %
Kostengruppe vorh. %-Anteil von KG 300 %-An-teil der KG Gesamtkosten
310 Baugrube
1,6 50 11219,46
320 Gründung
11,0 25 38566,88
330 Außenwände
34,8 75 366034,75
340 Innenwände
17,8 100 249632,89
350 Decken
17,4 65 158615,06
360 Dächer
11,8 90 148938,28
370 Baukonstruktive Einbauten
1,1 0 0,00
390 Sonstige Baukonstruktionen
4,6 100 64511,87
300 Bauwerk Baukonstruktion 1037519,18
410 Abwasser, Wasser, Gas
15,6 100 70611,34
420 Wärmeversorgungsanlage
24,1 100 109085,46
430 Lufttechnische Anlagen
8,5 100 38474,13
440 Starkstromanlagen
32,3 100 146201,68
450 Fernmeldeanlagen
12,8 100 57937,51
460 Förderanlagen
2,3 100 10410,65
470 Nutzungsspezifische Anlagen
1,6 100 7242,19
480 Gebäudeautomation
2,5 100 11315,92
490 Sonstige Technische Anlagen
0,3 100 1357,91
400 Bauwerk Technische Anlagen 452636,78
300 + 400 1490155,95
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 65
4 Leistungsphase Ⅲ der HOAI (Entwurfsplanung)
4.1 Pädagogischer Schwerpunkt
Den gesetzlichen Rahmen auf Bundesebene für die Gestaltung einer Tageseinrichtung für Kinder bildet das achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Kinder- und Jugendhilfegesetz. Hier werden im dritten Abschnitt – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege – die Grunds-ätze festgelegt.
§ 22a Abs. 2 und 3 SGB VIII – Grundsätze der Förderung
(2) Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen
1. die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfä-higen Persönlichkeit fördern,
2. die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen,
3. den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.
(3) Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und be-zieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssi-
tuation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen.
Zusätzlich zu diesen Regelungen ist eine weitere Gesetzgebung entscheidend für die Ausgestaltung der frühen Bildung und Förderung von Kindern, das zum 01.08.2008 in Kraft tretende Kinderbil-dungsgesetz (KiBiz) in NRW, welches die bundesrechtlichen Vorgaben auf Landesebene umsetzt. Die Zuständigkeit der Sicherstellung der bedarfsgerechten Kindertagesbetreuung obliegt den Städ-ten, Gemeinden und Landkreisen, die die Versorgungssituation und Bedürfnisse der Eltern vor Ort kennt, in unserem Falle der Stadt Dinslaken. Die praktische Umsetzung der Vorgaben wird in dem Konzept einer Tageseinrichtung ausgearbeitet. Dieses legt die Schwerpunkte der Arbeit fest und dient allen Beteiligten als Orientierung und Umset-zungshilfe. Konzept Die geplante Einrichtung unter der Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat es sich zum Ziel gesetzt einen ganzheitlichen Blick auf das Kind zu nehmen, so dass neben der Einzelfallhilfe auch Gruppenarbeit und Gemeinwesenarbeit berücksichtigt werden soll. Die Mitarbeiter der KiTa, mit dem Schwerpunkt der Kompetenzorientierung, sind als Partner der Kinder zur Unterstützung und Förderung des Prozesses der Bildung anzusehen. Sie sind maßge-bend an der Entwicklung der Persönlichkeit der Kinder beteiligt. Die vermittelte Selbstständigkeit,
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 66
interkulturelles Lernen und Integration wirkt sich positiv auf die Entwicklung der Kinder aus und stärkt sie für den weiteren Lebensweg. Berücksichtigt hierbei werden der jeweilige individuelle Entwicklungsstand eines Kindes, die Alters-stufe sowie die Bedürfnisse und Interessen. Die vielfältigen Angebote sind so ausgerichtet, dass sie die körperlich-motorischen Fähigkeiten, die geistige und sozial-emotionale Entwicklung fordern und fördern. Ein besonderer Fokus liegt auf der Kleingruppenarbeit, damit sich die Schützlinge nicht unter- aber auch nicht überfordert werden. Flexibilität und situationsangepasstes Arbeiten sind dafür unerlässlich. Regelmäßige Angebote, Aktivitäten und Projekte, die die AWO dem jahreszeitlichen Rhythmus an-passt, können den aushängenden Plänen entnommen werden, so dass alle Beteiligten, sei es El-tern, Großeltern und/oder Erziehungsberechtigte immer über die Abläufe informiert sind und sie auch im eigenen Alltag nach Wunsch integriert und reflektiert werden können. Der AWO ist, im Sinne einer positiven Entwicklung des Kindes, ein enger Austausch mit dem direkten Umfeld des Kindes wichtig. Deren kompetenten MitarbeiterInnen stehen für kleine und große Sorgen und Nöte als Ge-sprächspartner zur Verfügung, gerne auch unter Absprache von Terminen, damit der Alltag im Kin-dergarten möglichst strukturiert und ungestört verlaufen kann. Um dem Schaffens- und Bewegungsdrang der Kinder gerecht zu werden, stehen zusätzliche Spiel- und Bewegungsangebote und Materialien für kreatives Gestalten zur Verfügung. Mit den folgenden 10 Bildungsbereiche stellt die AWO den Bildungsauftrag des Landes NRW vor:
1. Soziale, kulturelle und interkulturelle Bildung hier liegt der Fokus auf einem eigenverantwortlichen Handeln, einen friedlichen Umgang mit-einander und der Vermittlung von Offenheit für Sitten und Gebräuche anderer Kulturen. Die AWO nimmt Rücksicht auf kulturelle Traditionen.
2. Sprache und Kommunikation z.B. durch die täglich stattfindenden Morgenkreise, Bilderbuchbetrachtungen und Finger-spiele wird Sprache auf spielerische Art und Weise vermittelt. Der Mut sich zu beteiligen, seine Grenzen zu erspüren und gegenüber anderen zu äußern wird durch positive Rückmel-dung gestärkt
3. Bewegung Im Bewegungsraum/Mehrzweckraum sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt, die Aus-stattung kann vielfältig kombiniert werden. Gelenkte Turnstunden und das freie Spiel auf dem Außengelände stärken das Körpergefühl. Die motorischen Fähigkeiten werden durch Krea-tivangebote wie z.B. malen, prickeln, weben und lebenspraktische Dinge wie Besteckbenut-zung geschult.
4. Körper, Ernährung und Gesundheit Die AWO achtet auf Hygiene, tägliches Zähneputzen, ein warmes, abwechslungsreiches und ausgewogenes Mittagessen mit anschließender Mittagsentspannung. Obst- und Gemü-seeinheiten ergänzen die Ernährung.
5. Musische-ästhetische Bildung Singen und reimen, rhythmische Bewegungsspiele und Tanzen werden in unserem Alltag integriert. Die Kinder können ihre Ideen kreativ ausleben z.B. beim Kneten, Basteln und Wer-ken.
6. Mathematische Bildung – logisches Denken spielerisch vermitteln wir durch das Fortsetzen von Mustern, das Kennenlernen von Mengen und Formen, puzzeln und Logik-Spiele erste Grundkenntnisse
7. Naturwissenschaftlich-technische Bildung Die AWO unterstützt die Experimentierfreude und den Forscherdrang der Kleinen und be-wegen sich gerne in der Natur
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 67
8. Religion und Ethik Die AWO feiert Feste, hat feste Rituale und stellt gemeinsam mit den Kindern Regeln auf. Ein wertschätzender Umgang miteinander und Toleranz prägen unser Zusammenleben.
9. Ökologische Bildung bereits im Kindesalter soll Verantwortung für die Umwelt übernommen werden. Mülltrennung als auch das Kennenlernen von Pflanzen und Tieren und deren Lebensweisen sind Bestand-teil.
10. Medien Im KiTa-Alltag werden Fotos, Bücher, Mikrophone, CD-Player genutzt.
Die Dokumentation und die Besprechung der individuellen Bildungsprozesse der Kinder im Team werden regelmäßig durchgeführt. Fort- und Weiterbildung des Personals verbessert die Qualität und deren Arbeit. Ein weiterer Baustein der Arbeit mit Kindern ist die Mitbestimmung und Beteiligung der Kinder am KiTa-Alltag. Die Betreuer legen gemeinsam Gruppenregeln fest, gestalten Feste und Partys und planen gemeinsame Frühstücke. Wann, wie und wer darf sich in anderen Räumen oder im Garten aufhalten und dass auch mal ohne Aufsicht… die Kinder dürfen mitentscheiden und Vorschläge einbringen.
4.2 Objektbeschreibung Anbau
Der Anbau der Kindertagesstätte ist im Süd-Westen an das Bestandgebäude der Alten Heizzentrale
angeschlossen. Der fast quadratische Grundriss (9,86 m x 9,36 m) des Anbaus ist mit seiner nord-
östlichen Gebäudeecke, um 4,13 m in Richtung Osten bzw. 4,68 m in Richtung Norden, in die alte
Heizzentrale überlappend angebaut. Im Norden des Anbaus liegt die Eingangsdoppeltür aus Glas
bzw. im Süden die Glasdoppeltür zum Außenbereich der Kita. Im Westen des Anbaus befindet sich
eine bodentiefe Fensterfront, die sich über eine Länge von ca. 3,80 m erstreckt. Das Dach ist als
Flachdach bzw. Gründach mit einer Attika ausgebildet.
Der Anbau dient als Eingangsbereich zur Kita. Hier sind ebenfalls ein Elterncafé, eine Abstellfläche
für Kinderwägen und ein abgeteilter Ausgangsbereich in den Garten integriert. Der Eingang zur ei-
gentlichen Kita befindet sich in der Außenwand der alten Heizzentrale und ist ebenfalls mit einer
Glasdoppeltür ausgeführt.
Die Lasten des Anbaus werden über die 25 cm dicke Bodenplatte mit Frostschürze in den Boden
eingeleitet. Die Außenwände sind als zweischaliges Mauerwerk (12 cm Außenschale aus Ziegeln
und 20 cm Innenschale aus Ytong) mit Kerndämmung (6 cm aus Polyurethanhartschaum) ausge-
führt bzw. in den Bereichen auf denen die Stahlträger (HEA160) der Dachkonstruktion aufgelagert
sind, befindet sich anstelle der Innenschale aus Mauerwerk eine Stahlbetonstütze (20 cm x 20 cm).
Auf den Stahlträgern ist ein Trapezblech zur Lastableitung des Gründaches auf die Träger vorgese-
hen. Die Vormauerschale ist unten mit einer Konsole an die Bodenplatte angeschlossen, bis zum
Abschluss der Attika hochgezogen, mit Verbundankern an die Innenschale angeschlossen und mit
einem Kopfblech gegen Feuchtigkeit von oben gesichert.
Der genaue Aufbau der einzelnen Bauteile ist dem Kapitel Baubeschreibung Dachaufbau bzw. Wär-
meschutz zu entnehmen
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 68
4.3 Beschreibung Dachaufbau Anbau
Den Dachaufbau für die Abdichtung des Anbaus führen wir genau so aus, wie er schon auf dem
Bestandsgebäude für die Sanierungsarbeiten geplant und beschrieben ist. Diesen haben wir wie
folgt aufgebaut:
Stahl Trapezblech Profil M 50/250
FOAMGLAS ROOF BOARD G2 T3+ 180 mm stark (die Dämmstoffstärke muss um 40 mm
erhöht werden, weil für Flachdächer ein U-Wert von 0,02 W/(m²K) gilt)
Wolfin GWSK 2,8 mm
Bauder Gründach in folgender Ausführung:
1. Begrünung
2. Vegetationsschicht 80 mm
3. Filterschicht FV 125
4. Wasserspeicherschicht/Dränschicht WSP 50
5. Schutzschicht FSM 600
6. Tenn- und Gleitschicht Trennfolie FE 02
Technische Daten:
Dachneigung: 0° – 5°
Aufbauhöhe: 14 cm
Wasserspeichervermögen: 44 l/m²
Gesamtgewicht, wassergesättigt: 127,3 kg/m²
Die Dachränder werden mit einer umlaufenden Attika ausgebildet, die Höhe der Attika richtet sich
auch nach unserem Flachdachaufbau, denn die Attika muss 25 cm über das Gründach sein. Im
gesamten Wand- und Attikabereich müssen Dämmstoffkeile verlegt werden. Wenn das stehende
Wasser frieren sollte wird bei der Ausdehnung die Abdichtung der aufgehenden Wandteile beschä-
digt. Im Bereich der Hauswand muss der Wandanschluss 20 cm über Oberkante vom Gründach
hochgeführt, mechanisch befestigt und versiegelt werden. Die Abdichtung im Attikabereich muss bis
über die Außenkante der Attika geführt werden. Dieser Überhang sollte 20 – 30 mm betragen.
Die Abdeckung der Attika wird, wie an den Mauerkronen der Giebelwände, mit einer vorbewitterten
Zinkabdeckung ausgeführt. Die Befestigung wird mit einem Haltersystem in einer Neigung von 2°
W
m²*K
1 1 m²*K
U 0,20 W
0,0013 x 0,0028 0,02
30 0,0366 0,25 0,06
m²*K x
W 0,0366
+ + + 0,04
RT = 4,515 = = 0,165 gew. 18 cm
max. U = 0,20
min. RT = = 5,00
RT = 5,00 = 0,10 +
=
+
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 69
nach Innen zur Dachfläche ausgeführt, um das anfallende Regenwasser auf der Abdeckung von der
Außenwand fern zu halten.
Des Weiteren muss ein umlaufender Kiesstreifen eingeplant werden, dieser sollte eine Breite von
ca. 50 cm und die gleiche Höhe wie die Dachbegrünung haben.
Für die Dachentwässerung wird ein waagerechter Attikagully mit einem integrierten Notüberlauf
montiert. Der Ablauf hat einen Durchmesser von 125 mm und der Notüberlauf einen Durchmesser
von 50 mm. Für den Anschluss des Fallrohrs von der Dachfläche des Bestandgebäudes wird eine
waagerechte Leitung zum Dachablauf im Kies verlegt, da bei starkem Regen das anfallende Wasser
das Gründach wegspülen würde.
4.4 Objektbeschreibung
Tabelle 17: Objektbeschreibung
Haustyp/Hausform Umbau eines bestehenden Gebäudes, freistehend, einge-
schossig rechteckiger Grundriss, des ehemaligen Heiz-
kraftwerks
Planer Projektgruppe 2, FH 21 2016/18 Kevin Laschke, Sven
Bunse-Wolz, Jürgen Lemke, Frank Kafka
Bauweise monolithische Ziegelfassade (1900), nachträglich ange-
brachte Innendämmung, voll unterkellert, vollständiger In-
nenausbau Trockenbau, Fenster erneuert, neuer Dachauf-
bau mit extensiver Dachbegrünung
Darstellung des Objektes Grundrisse, Schnitte, Ansichten sind als Zeichnungssatz
beigefügt
Umfeld
Gebietscharakter nach BauPrüfVO Mischgebiet (MI) / Gewerbegebiet (GE)
Städtische Lage ehemaliges Zechengelände integriert in den Stadtteil Loh-
berg
Anbindung Nebenstraße
Untergrund ebenes Gelände, Boden ausgetauscht, tragfähiger Boden
Höhenlage Höhe 31,64 m - 29,60 m ü. NN.
Detaillierte Gebäudedaten
Abmessungen-Gebäude Länge = 25,50 m, Breite = 18,05 m, Firsthöhe = 8,765 m ü.
FFB EG, Traufhöhe = 5,91 m ü. FFB EG
Flächenangaben Brutto-Grundfläche: 989,38 m²
Netto-Raumfläche: 820,13 m²
Konstruktions-Grundfläche: 169,25 m²
Brutto-Rauminhalt: 6434,34 m³
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 70
Anzahl der Vollgeschosse 1. Erdgeschoss (ausgebaut)
Anzahl der Räume 12 Räume
Dachneigung 18°
Baulasten Vereinigungsbaulast
Energiebedarf Bauphysik Spezifischer flächenbezogener Transmissionswärmever-
lust:
vorh.: 0,36 W/m²*K
max.: 0,40 W/m²*K
Jahres Primärenergiebedarf:
vorh.: 157,59 kWh/m²*a
max.: 434,75 kWh/m²*a
Heizungsanlage: Wasser/Wasser Wärmepumpe mit
dezentraler Trinkwasseraufbereitung Lüftungsanlage mit
Wärmerückgewinnung (keine Heizluftnutzung)
Schallschutz Der Schallschutz ist in allen Bereich ausreichend erfüllt
Abstandsflächen
Bestandsgebäude: 1,48 m von Gebäudekante umlaufend
Anbau: 3,18 m von Gebäudekante umlaufend
Materialien (EG - Bestand)
Mauerwerk 490 mm einschaliges Ziegelmauerwerk (1900)
MW Innendämmung 50 mm Wärmedämmputz Aerobran
Bodenbeläge 5 mm Linoleum (rutschhemmend)
Zementestrich 65 mm
Fußbodenheizung Firma Cosmo d=16mm
Wärmedämmung 40 mm Trittschallschutz Rockwool Floorrock HP 140 mm Wärmedämmung Rockwool Floorrock AP
Betonplatte/Kellerdecke 250 mm (vorhanden)
Materialien (Dachaufbau - Bestand)
extensive Dachbegrünung 160 mm Gründach
Abdichtung 2,8 mm Wolfin GWSK
Dämmung 140 mm Foamglas Roof Board G2
Dachhaut 50 mm Trapezblech M50/250
Dachentwässerung vorgehangene Dachrinnen (Zink), pro Dachseite
zwei Fallrohre DN 100
Innenwände 125 mm GKB Ständerwerkswand
75 mm CW Profil
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 71
2 x 12,5 mm beidseitig zweilagig beplankt – GKB (Bau-
platte)
40 mm Dämmung Knauf Insulation nichtbrennbar
Raumdecken Freitragende Decken UA Profil
Abgehängte Decke K376 Knauf CUBO, bedingt begehbar
Materialien (Anbau)
Bodenbeläge 5 mm Linoleum (rutschhemmend)
Zementestrich 65 mm
Fußbodenheizung Firma Cosmo d=16mm
Wärmedämmung 40 mm Trittschallschutz Rockwool Floorrock HP
140 mm Wärmedämmung Rockwool Floorrock AP
Feuchteschutz PE Folie
StB.-Bodenplatte (tragend) 250 mm
Frostschürze Höhe 800 mm /Breite 250 mm – umlaufend
Mauerwerk 200 mm Porenbeton (599x200x249) Druckfestigkeitsklasse 6 Rohdichteklasse 0,65 λ = 0,10 W/(mK)
Stützen Stahlbetonstützen 200/200
Putz 15 mm Gipsleichtputz MP 75L
Verankerung 5 Stck/m² Edelstahl Verblendanker 4mm
mit Krallplatte u. Tropfscheibe
Luftschicht Keine - „Fingerspalt“
Dämmung 60 mm PUR Hartschaumplatte WLG 025,
Entwässerungsöffnungen in Stoßfugen herstellen
75cm²/20m²
Verblendung Ziegelstein, Reichsformat: ca. 25 x 12 x 6,5 cm
Auflager Winkelprofilschiene/Edelstahl 250/10m verankert an
Bodenplatte
Abdichtung Fußpunkt der Vormauerschale waag. Feuchtigkeitssperre
Bitumen-Dachdichtungsbahnen nach DIN 52130
(z. B. G 200 DD)
Materialien (Dachaufbau Anbau)
extensive Dachbegrünung 160 mm Gründach
Abdichtung 2,8 mm Wolfin GWSK
Dämmung 180 mm Foamglas Roof Board G2
Dachhaut 50 mm Trapezblech M50/250
Dachentwässerung Attikagully DN 125
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 72
4.5 Standsicherheitsnachweis
Der Nachweis über die Standsicherheit für die Umbauarbeiten zur geplanten Kindertagesstätte ist
nicht notwendig, da…
die Umbauarbeiten im Bereich des Daches keine neuen Belastungen auf das
Bauwerk zur Folge haben, weil die neu aufgebrachten Lasten nicht höher sind als
die Lasten, die das abgebrochene Dach aufgewiesen hat
die Risse in der Fassade das Gebäude weder in der Standsicherheit noch nach
der Sanierung in der Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigen
die Sanierungsarbeiten im Bereich der Decke im Kellergeschoss nur aus schall-
technischen Gründen an der Oberseite bzw. aus optischen und vorbeugenden
Gründen an der Unterseite der Decke ausgeführt werden
die Kellerwände aus feuchtetechnischen Gründen saniert werden müssen
Der einzige Nachweis, der im Rahmen der Umbauarbeiten nötig ist, ist eine geotechnische Unter-
suchung des Bodens unterhalb der Kellerwandunterstützung. Da dieser Nachweis nicht im Rahmen
der Hochbautechnikerausbildung behandelt wird, können wir diesen Nachweis nicht erbringen.
4.6 Schallschutz
Der Schallschutz im Hochbau hat in den letzten Jahren immer weiter an Bedeutung gewonnen, da
das Leben und Arbeiten in Gebäuden so angenehm wie möglich gestaltet werden soll, um die Le-
bensqualität zu erhöhen. Mit der Einhaltung der DIN 4109 bzw. dem Beiblatt 2 zur DIN 4109 (erhöh-
ter Schallschutz) wird sichergestellt, dass unzumutbare Lärmbelästigungen die Lebensqualität in
Aufenthalts-, Arbeits- oder Wohnräumen herabsetzten. Hierzu wird einmal Lärm, der außerhalb, und
Lärm, der innerhalb eines Gebäudes entsteht, unterschieden.
Beim Schallschutz gegen Außenlärm sind die einzuhaltenden Grenzwerte abhängig vom maßgebli-
chen Außenlärmpegel bzw. Lärmpegelbereich und der Art des Raumes. In der Regel gibt es zu jeder
Stadt online Lärmkarten, die einen Lärmpegelbereich und den dazugehörigen maßgeblichen Au-
ßenlärmpegel für das zu bebauende Grundstück angeben.
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
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In der DIN 4109 Tabelle 8 werden die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen
angegeben. Diese Grenzwerte gelten nicht für ein einzelnes Bauteil, sondern für das resultierende
Schalldämmmaß des Außenbauteils inklusive Fenster bzw. Türen. Um das resultierende Schall-
dämmmaß des gesamten Außenbauteiles eines Raumes zu errechnen, wird folgende Formel ange-
wendet:
Rges = R´W-10*log(1+{AT/AW+T)*(10(R´W-R´T)/10 -1)} [dB]
Rges = bewertetes resultierendes Schalldämmmaß [dB] R´W = bewertetes Schalldämmmaß der Außenwand [dB] R´T = bewertetes Schalldämmmaß der Tür bzw. des Fensters in der Außenwand [dB] AT = Fläche der Tür bzw. des Fensters in der Außenwand [m²] AW+T = Fläche des Außenbauteils, inklusive der Tür bzw. des Fensters (Innenmaße des Raumes) [m²]
Das bewertete Schalldämmmaß der Tür gibt der Hersteller der Tür in seinem Datenblatt an. Das bewertete Schalldämmmaße der einschaligen Außenwand berechnet sich nach folgender Formel:
R´W = 25*log(m´/m0) – 12 dB [dB]
R´W = bewertetes Schalldämmmaß der einschaligen Außenwand m´ = flächenbezogene Masse der Außenwand [kg/m²] m0 = bezugsflächenbezogene Masse 1kg/m²
Tabelle 18: Anforderung an Luftschalldämmung von Außenbauteilen (DIN 4109, Tabelle 8)
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
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Für den Nachweis des Schallschutzes gegen Außenlärm für die Kita in Lohberg ergeben sich nun folgende Randbedingungen und Berechnungen:
Maßgeblicher Außenlärmpegel: 56 bis 60 dB
Lärmpegelbereich: II
Raumart: Unterrichtsräume (Empfehlung des LVR)
erf. R´W,Res des Außenbauteils: 30dB (35dB in den Schlafräumen)
Tabelle 19: Schallschutz gegen Außenlärm
Abbildung 43: Lärmkarte Lohberg (MKULNV Umgebungslärmportal 2017)
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
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Somit sind die Nachweise zum Schallschutz gegen Außenlärm alle erbracht.
Zusätzlich zum Schallschutz gegen Außenlärm ist bei einer Kindertagesstätte der Schall-schutz aller Wände innerhalb des Gebäudes nachzuweisen. Dabei sind die Trennwände der Schlaf bzw. Ruheräume be-sonders wichtig, um die Schlaf- und Ruhezeiten der Kinder nicht zu unterbrechen. Der LVR gibt hier ebenfalls die Empfehlung, die einzuhalten-den Grenzwerte für Schulen und vergleichbare Unterrichts-bauten zu verwenden, da in der DIN 4109 keine Grenzwerte für Kindertagesstätten aufgelistet sind. In der Tabelle 3 der DIN 4109 werden die erforderlichen Grenzwerte der Luft- und Tritt-schalldämmung aufgelistet.
Für die Berechnung des be-werteten Schalldämmmaßes der einzelnen Bauteile werden die folgenden Formeln verwen-det:
Abbildung 44: Auszug Erforderliche Luft- und Trittschaldämmung (DIN 4109, Tabelle 3)
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Einschalige Wände ohne Öffnungen:
R´W = 25*log(m´/m0) – 12 dB [dB]
R´W = bewertetes Schalldämmmaß der einschaligen Außenwand m´ = flächenbezogene Masse der Außenwand [kg/m²] m0 = bezugsflächenbezogene Masse 1kg/m²
Zweischalige Wände mit Hohlraumdämmung:
R´W = 50*log(m´/m0) +20*log(dl/d0) + 56 dB [dB]
R´W = bewertetes Schalldämmmaß [dB] m´ = flächenbezogene Masse beider Schalen [kg/m²] m0 = Bezugswert 300 kg/m² [kg/m²] dL = Schalenabstand [mm] d0 = Bezugswert 10mm [mm]
Für den Nachweis des Schallschutzes der Luftschalldämmung für die Kita in Lohberg ergeben sich nun folgende Randbedingungen und Berechnungen:
Tabelle 20: Schallschutz gegenüber Schallschutzübertragung innerhalb von Gebäuden
Somit sind die Nachweise zum Luftschallschutz innerhalb des Gebäudes alle erbracht.
Tabelle 21: Schallschutz Bauteile
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4.7 Wärmeschutz
Der Wärmeschutz hat sich in den letzten Jahren zunehmend verschärft, um den Wärmeverlust der
Außenbauteile zu minimieren. Aber nicht nur der Wärmeverlust der Bauteile spielt im energetischen
Nachweis eine Rolle, sondern auch die gesamte Anlagentechnik. Durch die Bewertung der Bauteile
bzw. der Anlagentechnik ist es möglich, schnell eine Beurteilung über eine energetische Verbesse-
rung des zu erstellenden Gebäudes bzw. eine Sanierung zu beschließen.
Mit einer Beurteilung der U-Werte der Bauteile lässt sich schnell überprüfen, ob die einzelnen Werte
eingehalten werden und an welchen Bauteilen noch Optimierungspotential besteht. Zusammen mit
den Bauwerksmassen, den U-Werten der einzelnen Bauteile, ihrer Größe und Ausrichtung bzw.
Neigung lassen sich die Transmissionswärmeverluste des Gebäudes errechnen und so mit einem
Referenzgebäude vergleichen. Das Referenzgebäude hat die gleichen Abmessungen, Ausrichtun-
gen sowie Fensteröffnungen wie das zu planende bzw. zu sanierende Gebäude. Dieser Transmis-
sionswärmeverlust des Referenzgebäudes muss unterschritten werden - bei gleicher Anlagentech-
nik - um die Energieeinsparverordnung(EnEV) einzuhalten.
Der Transmissionswärmeverlust gibt an, wie viel Heizenergie man dem Gebäude über die Winter-
monate zuführen muss bzw. wie groß die Anlagentechnik bemessen werden muss. Je nach Art der
Wärmeübertragung in den Räumen, der Wärmeverteilung im Gebäude, der Speicherung der Ener-
gie innerhalb der thermischen Hülle des Gebäudes oder nach Art der eigentlichen Heizungsanlage
lassen sich die Primärenergiekosten des Gebäudes einsparen.
Um den Nachweis der EnEV einzuhalten, wird der Primärenergiebedarf des Gebäudes mit dem
Referenzgebäude verglichen und dieser muss unterschritten werden. So kann eine vergleichsweise
schlechte thermische Hülle eines Gebäudes mit einer guten Anlagentechnik - oder andersherum -
kompensiert werden.
Im Rahmen unserer Projektarbeit haben wir uns für die Einhaltung der EnEV mit vielen Einschrän-
kungen, aber auch vielen Ausnahmen auseinandersetzen müssen und die daraus entstehenden
Probleme gelöst.
Da es sich bei unserem Gebäude um eine Kindertagesstätte handelt, hätten wir den Nachweis der
EnEV 2014 für Nicht-Wohngebäude (DIN 18599) erbringen müssen. Dies war uns allerding nicht
möglich, da wir dieses Berechnungsverfahren im Bereich der Technikerausbildung aus zeitlichen
Gründen nicht behandeln konnten. Um dennoch eine energetische Beurteilung über die später fer-
tig sanierte Heizzentrale abgeben können, haben wir den Nachweis nach DIN V 4108-6 bzw. DIN
V 4701-10 für zu errichtende Wohngebäude erbracht.
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4.8 Sommerlicher Wärmeschutz
Durch die Verschärfung der DIN 4108 (Wärmeschutz im Hochbau) und der Einführung der Energie-
einsparverordnung (EnEV), wurden die Transmissionswärmeverluste und somit auch die Unterhal-
tungskosten bzw. der Primärenergiebedarf von Gebäuden, immer weiter verringert, um die gesetz-
lichen Vorgaben und Bestimmungen einzuhalten. Anfangs wurde das Hauptaugenmerk bei der Ein-
sparung der Kosten auf den winterlichen Wärmeschutz und damit auf die Einsparung der Heizkosten
bzw. der Transmissionswärmeverluste gelegt. Ein wahrer Dämm- und Dichtheitswahn senkte vorerst
die Unterhaltungskosten, brachte aber auch neue Probleme an den neu errichteten Gebäuden. Ne-
ben den Feuchteschäden, die durch falsches Nutzerverhalten, kleine Undichtigkeiten oder mangel-
hafte Ausführung in den Winter- und Frühjahrsmonaten entstanden, kam in den Sommermonaten
ein neuer Wahn. Die U-Werte der Fenster haben sich auf Kosten des Sonneneintrags so weit ver-
bessert, dass zu viel Sonnenenergie die Räume, in den Sommermonaten überhitzte. Diese Überhit-
zung hatte zur Folge, dass die Gebäudebetreiber in Klimageräte investierten und die Energieein-
sparung in den Wintermonaten für die sommerliche Klimatisierung der Räume regelrecht ver-
schwendet wurde oder sogar noch draufgezahlt werden musste.
Aus diesem Grund, ist der sommerliche Wärmeschutz mindestens genauso wichtig wie der winter-
liche Wärmeschutz.
Für unsere Projektarbeit spielt der sommerliche Wärmeschutz ebenfalls eine wichtige Rolle. Durch
die erhaltenswerte Fassade, die dem Denkmalschutz entsprechend behandelt werden soll, sind wir
gezwungen, den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes ohne jegliche Veränderung der Fas-
sadenerscheinung zu bestehen. Sogar mit einem Sonnenschutzfenster und der Berücksichtigung
der Verschattung der Nachbargebäude oder dem Einsatz einer herkömmlichen passiven Kühlung
würden wir den sommerlichen Wärmeschutz nicht ohne einen Sonnenschutz durch Jalousien bzw.
Rollläden bestehen.
Da die Investition bzw. der Betrieb der notwendigen Klimatisierung nicht wirtschaftlich ist, ist die
Befreiung des sommerlichen Wärmeschutzes zu beantragen.
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4.9 Entwässerungsplanung
Planungsvorgaben
Durch die Nutzungsänderung und umfangreichen Sanierungsmaßnahmen des ehemaligen
Heizkraftwerks zur Kindertagesstätte ist die Neuplanung der Entwässerung des gesamten
Grundstücks erforderlich. Dadurch sind Berechnungen der anfallenden Mengen und damit die
Dimensionen der abwassertechnischen Anlagen nötig. Durch die Stadt Dinslaken wird das anfal-
lende Schmutzwasser über den Hausanschluss dem städtischen Schmutz- bzw. Mischwasserkanal
zugeführt. Für das anfallende Regenwasser gibt es neben der Ableitung über den öffentlichen Re-
genwasserkanal auch die Möglichkeit der Versickerung auf dem Grundstück. Die Nutzung des Re-
genwassers ist möglich, bedarf aber eines gesonderten Antrags. Es muss ein Antrag zur Entwässe-
rung bzw. Hausanschlussantrag bei dem zuständigen Fachdienst „Tiefbau“ gestellt werden, welchen
dieser auch genehmigen muss und die fertig gestellte Anlage abnimmt.
Vorschriften
Die im Dezember 2016 erschienene Neuauflage der DIN 1986-100 „Entwässerungsanlagen für Ge-
bäude und Grundstücke regelt in Verbindung mit der DIN EN 752 und der DIN EN 12056 die Planung
und Ausführungen von Entwässerungsanlagen, wobei die DIN EN 12056 nur für Entwässerungsan-
lagen innerhalb von Gebäuden, die DIN EN 752 für die Grundstücksentwässerung außerhalb von
Gebäuden und die DIN EN 752 für den öffentlichen Bereich gilt.
Abbildung 45: Anwendungsbereich der jeweiligen Regelwerke (DIN 1986-100)
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Planung zum Gebäude
Bestandssituation:
Die Hauptanschlusskanäle des Stadtteils Lohberg liegen an der Hauptverkehrsstraße „Hünxer
Straße“, die benachbarten verschiedenen Clustern sind bereits erschlossen, die Verlegung bis an
die Gebäudegrenzen, wie an unserer KiTa, sind geplant und werden vor Baubeginn abgeschlos-
sen sein. Das Regenwasser wird vom Zentralcluster, in dem sich unser Gebäude befindet, in ein
Regenwasserklärbecken, welcher als Vorfluter fungiert, eingeleitet.
Abwasser
Alle anfallenden Wasser aus dem Gebäude werden über die Anschlussleitungen der Entwässe-
rungsgegenstände über Sammelanschlussleitungen in den Keller unterhalb der Kellerdecke in die
Sammelleitungen zusammengeführt. Die sich im Keller befindlichen Geräte und benötigten Bo-
denabläufe werden an eine Sammelanschlussleitung angeschlossen und über eine Hebeanlage in
die sich unter der Kellerdecke befindlichen Sammelleitung geführt, welche dann aus dem Gebäude
in die Grundleitung übergeht. Zur störungsfreien Funktion müssen Entwässerungsanlagen ausrei-
chen be- und entlüftet werden, dies erfolgt bei Schmutz- und Mischwassersystemen über die Lüf-
tungsleitung. Um das Leersaugen der Geruchsverschlüsse zu verhindern, muss der beim Abflie-
ßen von Schmutzwasser entstehende Unterdruck durch nachströmende Luft ausgeglichen werden.
Da unser Gebäude ohne Fallleitungen ausgeführt wird, muss die Be- und Entlüftung der Grund-
und Sammelleitungen mit einer Lüftungsleitung von mind. DN 70 über das Dach hinausgeführt
werden. Innerhalb der so belüfteten Leitungen sind die Anforderungen für Sammel- und Einzelan-
schlussleitungen einzuhalten. Diese Anforderungen gelten insbesondere bei größeren eingeschos-
sigen Gebäuden, bei denen keine Schmutzwasserfallleitungen notwendig sind. Dies liegt bei unse-
rem Gebäude vor.
Unter folgenden Bedingungen können Einzel- und Sammelanschlussleitungen unbelüftet geführt
werden:
Leitungsgefälle mind. 1 cm/m (1%)
Leitungslänge max. 4 m
Max. drei 90º - Umlenkungen (ohne Anschlussbogen)
Höhendifferenz. zwischen Anschluss und Rohrsohle im Anschlussabzweig < 1 m Wird eine Bedingung nicht erfüllt, muss die Einzelanschlussleitung, mittels Belüftungsventil oder
einer Lüftungsleitung entlüftet werden.
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
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Regenwasser
Das anfallende Regenwasser vom Hauptdach und vom Dach des Anbaus wird über die Regenwas-
serfallleitungen vom Grundstück in den städtischen Regenentwässerungskanal abgeleitet. Dieser
führt in den benachbarten Bergpark, wo sich ein Vorfluter befindet. Das Regenwasser aus den ver-
siegelten Flächen des Grundstücks kann auf diesem frei in den Boden versickern.
Entwässerungsplanung im Gebäude
Für die Berechnung der Leitungen und Durchflussmengen werden die einzelnen Anschlüsse und
die dazugehörigen Leitungsdurchmesser definiert. Die DIN 12056-1 bis 5 und die DIN 1986-100
regeln die Verlegung in Gebäuden.
Durchflussmengenberechnung Erdgeschoss
Tabelle 22: Durchflussberechnung Erdgeschoss
Sanitärobjekte Mengen DU
Durchflussmenge
Summe
Durchflussmenge
Spüle 2 0,8 l/s 1,6 l/s
Waschtisch 9 0,5 l/s 4,5 l/s
WC 5 2,0 l/s 10,0 l/s
Gesamt 16,1 l/s
Berechnung des Spitzenvolumenstroms (Vs) aus dem EG
Vs = 0,5 l/s • √𝛴 𝐷𝑈
Vs = 0,5 l/s • √16,1𝑙/𝑠
Vs = 2,0 l/s
Durchflussmengenberechnung Kellergeschoss
Tabelle 23: Durchflussmengenberechnung Kellergeschoss
Sanitärobjekte Mengen DU
Durchflussmenge
Summe
Durchflussmenge
Ausgussbecken 1 0,5 l/s 1,0 l/s
Waschmaschinen 3 0,8 l/s 2,4 l/s
Gesamt 3,4 l/s
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Berechnung des Spitzenvolumenstroms (Vs) aus dem KG
Vs = 0,5 l/s • √𝛴 𝐷𝑈
Vs = 0,5 l/s • √3,4𝑙/𝑠
Vs = 0,92 l/s
Gesamt Spitzenvolumenstrom
EG Vs = 2,0 l/s
KG Vs = 0,92 l/s
Gesamt: Vs = 2,92 l/s
Errechneter Fallleitungsdurchschnitt DN 70
Gewählter Fallleitungsdurchschnitt DN 100
4.10 Dachentwässerung
Die Dachentwässerung ist eine technische Anlage zur Ableitung des Regenwassers von Dächern.
Die Normen die für die Dachentwässerung zu berücksichtigen sind, sind folgende:
DIN 1986 Entwässerung für Gebäude und Grundstücke Teil 100 Zusätzliche Bestim-
mungen zu DIN EN 752 und DIN EN 12056
DIN EN 612 Hängedachrinnen und Regenfallrohre aus Metallblech; Begriffe, Einleitung
und Anforderungen
Die Bemessungsgrundlagen für eine Dachentwässerung sollte von der Regenwassereinzugsfläche
über Rinnen, Abläufe und den Grundleitungen bis hin zum Kanalanschluss gesamtplanerisch erstellt
werden. Die sichere Funktion setzt eine umfassende Kenntnis auch der Abflussverhältnisse im nach-
geschalteten Entwässerungssystem voraus.
Die Dachentwässerung erfolgt über eine vorgehängte halbrunde Dachrinne aus vorbewitterten Ti-
tanzink. Die Abläufe sind als Einhangstutzen geplant, da diese auch die Funktion eines Sammelkas-
tens übernehmen können. Der Ablauf und die Fallrohre werden gerade an der Gebäudefront herun-
ter geführt. Der Notüberlauf wird über die Rinnenvorderkante erfolgen.
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
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Abbildung 46: Berechnung der Dachentwässerung (Dachrinnen.info)
Formel zur Berechnung der Regenabflussmenge: Q5,5 = 𝐴 𝑥 𝑟𝑇(𝑛) x Ψ
10000 𝑙
(𝑠 /ℎ𝑎)
Wenn die örtliche Regenspende größer als 300 l/(s*ha) ist, muss mit entsprechend höheren Werten gerechnet werden.
Dachfläche (Bestand) Örtliche Regenspende Dinslaken: r = 326 l / (s*ha) Bemessungsregenspende: rT(n) = 400 l / (s*ha) Niederschlagsfläche: A = 459,77 m² Abflussbeiwert: Ψ = 0,3 (Dach begrünt)
Regenwasserabfluss: 𝑄(5,5) =459,77 𝑚2𝑥 400
𝑙
(𝑠 ∗ ℎ𝑎) 𝑥 0,3
10 000 𝑙
(𝑠 ∗ ℎ𝑎)
Q5,5 = 5,51 l/s
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
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Die örtliche Regelabflussmenge für die halbe Dachfläche des Bestandgebäudes beträgt ca. 2,755
l/s.
Dachfläche (Anbau) Örtliche Regenspende Dinslaken: r = 326 l / (s*ha) Bemessungsregenspende: rT(n) = 400 l / (s*ha) Niederschlagsfläche: A = 67,27 m² Abflussbeiwert: Ψ = 0,3 (Dach begrünt)
Regenwasserabfluss: 𝑄(5,5) =67,27 𝑚2𝑥 400
𝑙
(𝑠 ∗ ℎ𝑎) 𝑥 0,3
10 000 𝑙
(𝑠 ∗ ℎ𝑎)
Q5,5 = 0,81 l/s
Die örtliche Regelabflussmenge für die Dachfläche vom Anbau und der Menge die vom Bestands-
gebäude beträgt ca. 3,565 l/s.
Die örtliche Regelabflussmenge für die gesamten Dachflächen beträgt ca. 6,32 l/s.
Wie man aus der Tabelle (Abbildung 46) entnehmen kann müssen wir eine Dachrinne mit einer
Nenngröße von 333 mm nehmen sowie eine Fallrohrgröße von DN 100 mm. Die beiden Dachflächen
werden jeweils mit zwei Fallrohren entwässern.
Thermische Längendehnung von Metallbauteilen
Schäden an Entwässerungskonstruktionen lassen sich am häufigsten auf fehlende Dehnungsaus-
gleiche zurückführen. Damit diese Schäden von vornhinein vermieden werden können, müssen
Dehnungselemente nach Dachentwässerung Richtlinien DIN 12056-3 entsprechend geplant und
eingebaut werden.
Jedes Material besitzt einen Wert für die Ausdehnung bei Temperaturwechsel, dieser wird Ausdeh-
nungskoeffizienten genannt.
Tabelle 24: Material Ausdehnungskoeffizienten
Der spezifische Ausdehnungskoeffizient für Zink beträgt α = 0,022 mm/m*K.
Material Ausdehnungskoeffizient (Lt)(mm/mk)
Aluminium 0,024
Blei 0,029
Edelstahl 0,016
Kupfer 0,017
Stahl, verz. 0,012
Titanzink 0,022
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ΔT = T2 –T1 = 65°C – ( - 20°C )
ΔT = 85 K
Δl = α x l1 x ΔT
Rinnenlänge 24,50 m
Δl = 0,022 𝑚𝑚
𝑚𝐾 x 24,50 m x 85 K
Δl = 45,815 mm
4.11 Brandschutz
Gemäß § 17 der LBO NRW dienen Brandschutzmaßnahmen zur Vorbeugung eines Brandes, der
Verminderung der Ausbreitung von Feuer und Rauch und der Gewährleistung Menschen und Tiere
zu retten. Auch wirksame Löscharbeiten sollen möglich gemacht werden.
Es werden gefordert:
Angaben über die Brennbarkeit der Baustoffe
Feuerwiderstandsdauer der Bauteile (Feuerwiderstandsklassen)
Dichtheit der Verschlüsse von Öffnungen
Anordnung von Rettungswegen
In §17 (2) LBO NRW wird zudem klar definiert, dass keine Baustoffe, welche leichtentflammbar
sind, verbaut werden dürfen.
Da es sich bei der KiTa um einen Sonderbau (nach §2 MBO (4) Nr. 11/12) handelt, muss nach §68
(LBO NRW) ein Brandschutzkonzept eines staatlich anerkannten Sachverständigen erstellt wer-
den.
Nach Festlegung auf zwei KiTa-Gruppen am 05.10.2017 mit Herr Riesener, tritt für uns §68 (1) Nr.
10 in Kraft. Dort ist festgehalten, dass Kindergärten erst über zwei Gruppen ein Brandschutzkon-
zept eines staatlich anerkannten Sachverständigen benötigen.
Abbildung 47: Richtwerte von Dehnungselemente (Semmler Dehnungselemente, S. 1)
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
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Für Sonderbauten, die durch §68 kein Brandschutzkonzept benötigen gilt somit §54 (LBO).
Nach §54 „Sonderbauten“ können nach (2) Nr. 19 Anforderungen und im Einzelfall Erleichterun-
gen, an die Pflicht ein Brandschutzkonzept vorzulegen von der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde
festgelegt werden. Hierbei ist zu beachten, dass die im §3 „Allgemeinen Anforderungen“ genann-
ten Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere für Leben, Gesundheit oder
die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden dürfen.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde der Stadt Dinslaken am 23.11.2017
muss ein Brandschutzkonzept nach den in §9 (Bau PrüfVO) gelisteten Anforderungen geleistet
werden. Jedoch kann auf das Brandschutzkonzept eines staatlich anerkannten Sachverständigen
verzichtet werden. Es reicht, wenn der zuständige Architekt dieses Brandschutzkonzept erstellt.
Nach Rücksprache mit Herr Riesener am 24.11.2017 ist kein Brandschutzkonzept zu leisten.
Angedachte Brandschutzmaßnahmen:
Von allen Aufenthaltsräumen gehen zwei Flucht- und Rettungswege ab. Zum einen über den Flur
der KiTa im Gebäudeinneren, zum anderen über die vorgesehenen Notausgänge in der Außen-
wand. Somit ist kein Weg länger als die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen 25 Meter. Des Weite-
ren sollen alle Räume mit Rauchmeldern und einer Brandmeldeanlage ausgestattet sein. Die Tü-
ren, welche für den täglichen Gebrauch offenstehen sollten, sollen mit einem Türschließer-System
ausgestattet sein umso einen vorbeugenden Brandschutz zu gewährleisten. Zur Auswahl der für
den Brandschutz relevanten Materialien müssen zuvor einige Festlegungen getroffen werden, um
so die Anforderungen an unser Gebäude zu definieren.
Festlegung der Gebäudeklasse:
Tabelle 25: Festlegung Gebäudeklassen
Gebäudeklassen Lage auf dem
Grundstück
Gebäudehöhe Zahl der Nut-
zungseinheiten
Grundflächen der
Nutzungseinheiten
1 Freistehend
Bis 7 m Maximal 2
Insgesamt nicht
mehr als 400 m² 2 -
3 - - -
4 - Bis 13 m - Jeweils bis 400 m²
5 - - - -
Demnach handelt es sich bei unserem Bauvorhaben um die Gebäudeklasse 3, daraus entstehen
folgende Grundlegende Anforderungen:
Tragende Wände und Stützen (allgemein) : feuerhemmend
Tragende Wände und Stützen im Keller : feuerbeständig
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
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Trennwände zwischen Nutzungseinheiten : feuerhemmend
sowie zwischen Nutzungseinheiten und
anders genutzten Räumen
Trennwände zwischen Aufenthaltsräumen : feuerbeständig
und anders genutzten Räumen im
Kellergeschoss
Trennwände zum Abschluss von Räumen : feuerbeständig
mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr
Anstelle von Brandwänden zulässige Wände : hochfeuerhemmend
Wände notwendiger Treppenräume : feuerhemmend
Wände notwendiger Flure (allgemein) : feuerhemmend
Wände notwendiger Flure im Kellergeschoss : feuerbeständig
Fahrschachtwände : feuerhemmend
Decken (allgemein) : feuerhemmend
Decken im Kellergeschoss : feuerbeständig
Decken unter und über Räumen mit : feuerbeständig
Explosions- oder erhöhter Brandgefahr
Dächer : harte Bedachung (gem. § 32 MBO)
Tragende Teile notwendiger Treppen : feuerhemmend od. nicht brennbar
Nachfolgende Tabelle zeigt die brandschutztechnisch relevanten Bauteile und Materialien
Tabelle 26: Brandschutztechnische Materialien und Bauteile
Bauteil Material Europäi-
sche Bau-
stoffklasse
DIN
4102-1
DIN
4102-2
Bezeichnung
MBO
/
Bauaufsichtliche
Anforderung
Boden Bestand R90 F90 A feuerbeständig
Estrich A1fl A1 nichtbrennbar
Linoleum (Colorette
Acoustic Plus LPX Cfl -s1 B1 schwerentflammbar
Erweiterungsbau R90 F90 A feuerbeständig
Estrich A1fl A1 nichtbrennbar
Linoleum (Colorette
Acoustic Plus LPX Cfl -s1 B1 schwerentflammbar
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
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Außenwände Bestand REI 90 F90 A feuerbeständig
Vollziegel (ca. 1900) A1 A1 nichtbrennbar
Dämmputz (Aerob-
ran) A2 – s1, d0 A2 nichtbrennbar
Erweiterungsbau R 90 F90 A feuerbeständig
Yton Planstein PP2 A1 A1 nichtbrennbar
Knauf Gipsleichtputz
MP 75L A1 A1 nichtbrennbar
Innenwände Bestand EI 90 F90 AB feuerbeständig
GKB Gipskarton dop-
pelt beplankt
d= 12,5 cm A2 – s1, d0 A2 nichtbrennbar
d= 25,0 cm A2 – s1, d0 A2 nichtbrennbar
Erweiterungsbau EI 90 F90 AB feuerbeständig
Gipskarton doppelt
beplankt
d= 12,5 cm A2 – s1, d0 A2 feuerbeständig
Türen A2 nicht brennbar
Türen Alle Türen zum notwendigem Flur sind entsprechend der Wand auszuführen!
Decken Bestand
Freitragende Decken
UA Profil
Abgehängte Decke
K376 Knauf CUBO,
bedingt begehbar
R90 F90 AB feuerbeständig
Dachkonstruk-
tion
Bestand R90 F90 A Feuerbeständig
Stahlträger (mit
Dämmschichtbildner) R90 A1 nicht brennbar
Trapezblech Profil M
50/250 R90 A1 nicht brennbar
FOAMGLAS® ROOF
BOARD G2 T3+,
Baustoffklasse A1
A2 – s1, d0 A2 nicht brennbar
Erweiterungsbau
Stahlträger (mit
Dämmschichtbildner) F90 AB feuerbeständig
Trapezblech Profil M
50/250
FOAMGLAS® ROOF
BOARD G2 T3+,
Baustoffklasse A1
Nicht brennbar
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
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4.12 Abstandflächen
Abstandflächen gelten für alle Gebäudeteile die sich oberhalb der Geländefläche befinden. In
Deutschland werden die Abstandflächen in der LBO geregelt, im § 6 „Abstandflächen“. Das deut-
schen Bauordnungsrecht bezeichnet Abstandflächen, als Fläche vor Gebäuden die nicht bebaut
werden dürfen.
Abstandflächen müssen für jedes Gebäude separat berechnet werden und dürfen sich nicht über-
lappen. An allen Seiten des Gebäudes müssen Abstandflächen nachgewiesen werden und müssen
auf dem eigenen Grundstück sein, außer bei Reihenhäuser/Doppelhäusern. Abstandstandflächen
können aber auch bis zur Hälfte im öffentlichen Verkehrs-, Grün oder Wasserflächen liegen. Sie
dürfen aber auch auf anderen Grundstücken liegen, wenn sie durch eine Baulast gesichert sind.
Abstandflächen werden nach der Wandhöhe H berechnet. Bei Flachdächer ist der Punkt H der
oberste Teil von der Attika des Daches. Bei Steildächern wird ab 45° Dachneigung ein Drittel der
Höhe des Daches mit angerechnet zu H und bei Dachneigungen über 70° die volle Höhe des Da-
ches.
Nachdem die Höhe (H) ermittelt wurde, muss diese mit einem Faktor multipliziert werden, der sich
nach dem Baugebiet richtet. In unserem Fall befindet sich das Bestandsgebäude in einem Gewer-
begebiet, dort ist der Faktor 0,25 und der Anbau befindet sich in einem Mischgebiet mit einem Faktor
von 0,8.
Berechnung der Abstandfläche beim Bestandsgebäude:
H: 5,91m
5,91m x 0,25 = 1,48m
Berechnung der Abstandfläche beim Anbau:
H: 3,98m
3,98m x 0,8 =3,18m
Abbildung 48: Schematische Abstandsflächen ei-nes Gebäudes (Vermessungsbüro Jörg Schröder)
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
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Abbildung 49: Anzurechnende Wandhöhe bei Abstandflächen (Hildebert Dukart 2017)
4.13 Baustelleneinrichtung
Für die Planung der Baustelleneinrichtung wird folgendes verwendet:
Baustelleneinfahrt und Transportwege (für Großmaschinen, Schwertransporter mit Baggern, Betonpumpen, Betonmischer und Mobilkränen/ Drehkran)
Informationstafel (Basis für die Einrichtungspläne sollten nach Möglichkeit Über-sichtspläne des Architekten sein.)
Großgeräte – Anlieferungstransporter, Mobilkräne, Autobetonpumpe.
Lagerflächen – Schalung, Gerüste, Kies, Sand, Mutterboden, Baustoffe, Silo.
Baustellensicherung – Bauzaun, Baustellentor, Grundstücksgrenze, Höhenpunkt, Vermessungspunkt, Schächte,
Feuerlöscher, Bauschild, Verkehrsschilder.
Gebäude und Container – Büro für Bauleiter, Büro für Polier, WC und Duschen, Pau-sen und Umkleideraum, Magazin, Sanitätsraum und Gastank.
Medienversorgung – Wasser (Hydrant), Wasseranschluss, Abwassereinleitungs-punkt, Telefonanschluss, Stromanschluss, Stromverteiler, frei verlegte Leitung, Ka-belbrücke.
Schutz und Arbeitsgerüste – Standgerüst, Konsolen- Hängegerüst, Arbeitsbühne, Treppenturm.
Verkehrs und Transportwege – Laufsteg, Flucht- und Rettungsweg, Baustellenzu-fahrt, Baustraße, freihaltende Fläche
Abfallentsorgung – Mulde für Bauschutt, Holzabfall, Metallabfall, Baustellenabfall, Sondermüll.
Eine Zeichnung der Baustelleneinrichtung liegt als Anlage bei.
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
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5 Selbstständigkeitserklärung
Hiermit versichere ich, Sven Bunse-Wolz, dass ich diese Ausarbeitung selbstständig verfasst und keine anderen Hilfsmittel als die angegebenen Quellen verwendet habe.
Ort, Datum (Unterschrift)
Hiermit versichere ich, Frank Kafka, dass ich diese Ausarbeitung selbstständig verfasst und keine anderen Hilfsmittel als die angegebenen Quellen verwendet habe.
Ort, Datum (Unterschrift)
Hiermit versichere ich, Kevin Laschke, dass ich diese Ausarbeitung selbstständig verfasst und keine anderen Hilfsmittel als die angegebenen Quellen verwendet habe.
Ort, Datum (Unterschrift)
Hiermit versichere ich, Jürgen Lemke, dass ich diese Ausarbeitung selbstständig verfasst und keine anderen Hilfsmittel als die angegebenen Quellen verwendet habe.
Ort, Datum (Unterschrift)
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6 Abbildungsverzeichnis
ABBILDUNG 1: ZECHE LOHBERG BEI NACHT (ANDRE THISSEN 2010) .......................................................................... 6 ABBILDUNG 2: STADTWAPPEN DINSLAKEN (STADT DINSLAKEN 2014) ........................................................................ 7 ABBILDUNG 3: STADT DINSLAKEN (GOOGLE) .............................................................................................................. 7 ABBILDUNG 4: STADTTEIL LOHBERG (GOOGLE) .......................................................................................................... 7 ABBILDUNG 5: BERGPARK LOHBERG (RAG MONTAN GMBH 2016) ............................................................................ 8 ABBILDUNG 6: BESTANDSGEBÄUDE (SVEN BUNSE-WOLZ) ......................................................................................... 12 ABBILDUNG 7: ÜBERSICHT RAUMPLANUNG UND BAURECHT (WIKIPEDIA) ................................................................ 15 ABBILDUNG 8: FLÄCHENNUTZUNGSPLAN AUSSCHNITT (STADT DINSLAKEN NOVEMBER) ..........................................22 ABBILDUNG 9: BEBAUUNGSPLAN AUSSCHNITT (STADT DINSLAKEN AUGUST) ............................................................23 ABBILDUNG 10: VORENTWURF BUNSE-WOLZ ............................................................................................................ 27 ABBILDUNG 11: VORENTWURF KAFKA........................................................................................................................ 27 ABBILDUNG 12: VORENTWURF LASCHKE ................................................................................................................... 27 ABBILDUNG 13: VORENTWURF LEMKE....................................................................................................................... 27 ABBILDUNG 14: DER PLANUNGSZYKLUS .................................................................................................................... 33 ABBILDUNG 15: UNTERSPÜHLUNG DURCH FALLLEITUNG (SVEN BUNSE-WOLZ) ........................................................34 ABBILDUNG 16: INJEKTIONSVERFAHREN (BURISCH GRUNDBAU) ..............................................................................34 ABBILDUNG 17: BAUGRUBENANSICHT (SVEN BUNSE-WOLZ) ..................................................................................... 35 ABBILDUNG 18: ABLAUF KELLERWANDUNTERSTÜTZUNG (BG-BAU, S. 2) .................................................................. 35 ABBILDUNG 19 KELLERWAND ( SVEN BUNSE-WOLZ) .................................................................................................36 ABBILDUNG 20 : DRAINAGEMATTE (DÖRKEN GMBH & CO. KG) .............................................................................. 38 ABBILDUNG 21: ABPLATZUNGEN (SVEN BUNSE-WOLZ) ............................................................................................ 40 ABBILDUNG 22: RISS (SVEN BUNSE-WOLZ) .............................................................................................................. 41 ABBILDUNG 23: SALZE (SVEN BUNSE-WOLZ ............................................................................................................. 41 ABBILDUNG 24: PUTZ (SVEN BUNSE-WOLZ) ............................................................................................................. 41 ABBILDUNG 25: ALTBAUMATERIALIEN UND KONSTRUKTIONEN (UNIVERSITÄT KASSEL) .......................................... 42 ABBILDUNG 26: STRAHLDÜSE (SVT) ..........................................................................................................................43 ABBILDUNG 27 TROCKENEISREINIGUNG (DR-DICHT GMBH) ....................................................................................43 ABBILDUNG 28 SPIRALANKER (RUBENSTEIN) ........................................................................................................... 44 ABBILDUNG 29: RISSE MIT SPIRALANKER (ANCON - BUILDING PRODUCTS) ............................................................... 45 ABBILDUNG 30 AEROGEL (ENERGIE EXPERTEN) ...................................................................................................... 46 ABBILDUNG 31: KELLERDECKE (SVEN BUNSE-WOLZ) .............................................................................................. 48 ABBILDUNG 32: (SVEN BUNSE-WOLZ) ..................................................................................................................... 49 ABBILDUNG 33: VORDERANSICHT HEIZZENTRALE ( SVEN BUNSE-WOLZ) ................................................................ 49 ABBILDUNG 34: FENSTER BESTAND (SVEN BUNSE-WOLZ) ....................................................................................... 49 ABBILDUNG 35: FENSTERDETAIL (DEUTSCHE BAUZEITSCHRIFT 2017) ..................................................................... 49 ABBILDUNG 36: QUERSCHNITT TRAPEZBLECH (LANDESSTELLE FÜR BAUTECHNIK) ................................................... 52 ABBILDUNG 37: FOAMGLAS ROOF BOARD G2 T3+ (SCHMID) ............................................................................. 53 ABBILDUNG 38: SCHICHTENAUFBAU SCHRÄGDACH-BEGRÜNUNG (BAUDER)............................................................. 56 ABBILDUNG 39: SCHUBSICHERUNG SCHRÄGDACH (BAUDER) .................................................................................... 57 ABBILDUNG 40: FLÄCHENGEWICHTE (BAUDER) ........................................................................................................ 57 ABBILDUNG 41: MAUERABDECKUNG ZINK (METALLWELT) ........................................................................................ 57 ABBILDUNG 42: SCHICHTENAUFBAU DACHSANIERUNG (FOAMGLAS) ....................................................................... 58 ABBILDUNG 43: LÄRMKARTE LOHBERG (MKULNV UMGEBUNGSLÄRMPORTAL 2017) .............................................. 74 ABBILDUNG 44: AUSZUG ERFORDERLICHE LUFT- UND TRITTSCHALDÄMMUNG (DIN 4109, TABELLE 3) ................... 75
ABBILDUNG 45: ANWENDUNGSBEREICH DER JEWEILIGEN REGELWERKE (DIN 1986-100) ................................................. 103 ABBILDUNG 46: BERECHNUNG DER DACHENTWÄSSERUNG (DACHRINNEN.INFO) .................................................... 107 ABBILDUNG 47: RICHTWERTE VON DEHNUNGSELEMENTE (SEMMLER DEHNUNGSELEMENTE, S. 1) ........................ 109 ABBILDUNG 48: SCHEMATISCHE ABSTANDSFLÄCHEN EINES GEBÄUDES (VERMESSUNGSBÜRO JÖRG SCHRÖDER) ... 113 ABBILDUNG 49: ANZURECHNENDE WANDHÖHE BEI ABSTANDFLÄCHEN (HILDEBERT DUKART 2017) ..................... 114
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
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7 Tabellenverzeichnis
TABELLE 1: GRUNDSTÜCKSBESCHREIBUNG .................................................................................................................. 9 TABELLE 2: BESTANDSFLÄCHENERMITTLUNG ............................................................................................................ 13 TABELLE 3: WÜNSCHE DES BAUHERRN ..................................................................................................................... 14 TABELLE 4: RAUMPROGRAMM EMPFEHLUNGEN ........................................................................................................ 25 TABELLE 5: RAUMMATRIX ........................................................................................................................................ 26 TABELLE 6: U-WERT BERECHNUNG, BESTAND .......................................................................................................... 51 TABELLE 7: ABMESSUNGEN DES DACHES ................................................................................................................... 51 TABELLE 8: DACHLASTEN .......................................................................................................................................... 51 TABELLE 9: U-WERT BERECHNUNG SANIERUNG ....................................................................................................... 54 TABELLE 10: DACHAUFBAU HÖHEN ......................................................................................................................... 58 TABELLE 11: KOSTENSCHÄTZUNG BUNSE-WOLZ ....................................................................................................... 60 TABELLE 12: KOSTENSCHÄTZUNG KAFKA .................................................................................................................. 61 TABELLE 13: KOSTENSCHÄTZUNG LASCHKE .............................................................................................................. 62 TABELLE 14: KOSTENSCHÄTZUNG LEMKE ..................................................................................................................63 TABELLE 15: KOSTENSCHÄTZUNG ÜBERSICHT DER ENTWÜRFE .................................................................................63 TABELLE 16: KOSTENSCHÄTZUNG GRUPPENENTWURF .............................................................................................. 64 TABELLE 17: OBJEKTBESCHREIBUNG ........................................................................................................................ 69 TABELLE 18: ANFORDERUNG AN LUFTSCHALLDÄMMUNG VON AUßENBAUTEILEN (DIN 4109, TABELLE 8) ............... 73 TABELLE 19: SCHALLSCHUTZ GEGEN AUßENLÄRM ..................................................................................................... 74 TABELLE 20: SCHALLSCHUTZ GEGENÜBER SCHALLSCHUTZÜBERTRAGUNG INNERHALB VON GEBÄUDEN ................... 76 TABELLE 21: SCHALLSCHUTZ BAUTEILE ..................................................................................................................... 76 TABELLE 22: DURCHFLUSSBERECHNUNG ERDGESCHOSS ......................................................................................... 105 TABELLE 23: DURCHFLUSSMENGENBERECHNUNG KELLERGESCHOSS...................................................................... 105 TABELLE 24: MATERIAL AUSDEHNUNGSKOEFFIZIENTEN .........................................................................................108 TABELLE 25: FESTLEGUNG GEBÄUDEKLASSEN ......................................................................................................... 110 TABELLE 26: BRANDSCHUTZTECHNISCHE MATERIALIEN UND BAUTEILE .................................................................. 111
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
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8 Abkürzungsverzeichnis
A Fläche
Abb. Abbildung
Abs. Absatz
AW Außenwand
BauGB Baugesetzbuch
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BGF Bruttogeschossfläche
BKI Baukostenindex
BKI Baukostenzentrum Deutscher Architektenkammern
BPI Baupreisindex
BRD Bundesrepublik Deutschland
BRI Bruttoruminhalt
.de Generische Top Level Domain (Länderspezifisch für die BRD)
.com Generische Top Level Domain
dB Dezibel
DIN Deutsches Institut für Normung e.V.
erf. erforderlich
GE Gewerbegebiete
GK Gebrauchsklasse
http. Hyper Text Tranfer Prozocoll
HOAI Honorar Ordnung für Architekten und Ingenieure
ISO Internationale Organisation für Normung (Deutsche Abkürzung)
IW Innenwand
Kap. Kapitel
KG Kostengruppe
KIBIZ Kinderbildungsbesetz
KIFÖG Kinderförderungsgesetz
KIGA Kindergarten
KITA Kindertagesstätte
km Kilometer (Einheit)
l Länge
Lden Tag-Abend-Nacht Lärmindex
LPH Leistungsphase
LVR Landschaftsverband Rheinland
LWL Landschaftsverband Westfalen-Lippe
m Meter (Einheit)
mm Milimeter (Einheit)
m² Quadratmeter (Einheit)
MI Mischgebiete
m³ Kubikmeter (Einheit)
N Newten
NE Nutzungseinheit
NHK Normalherstellungskosten
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
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NM Newtenmeter
Nr. Nummer
NRW Nordrhein-Westfalen
.org Generische Top-Level-Domain
pdf Portable Document Format (plattformunabhängig)
Q Regenwasserabfluss
qm Quadratmeter (Einheit)
R Resistance (Widerstand)
r Regenspende
rT(n) Bemessungsregenspende
SGB Sozialgesetzbuch
sog. sogenannte
STLB Standardleistungsbuch
SW-RL Sachwertrichtlinie
T Temperatur
TSM Trittschallschutzmaß
U3 Unter-3-jährige
Ü3 Über-3-jährige
VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
WA Allgemeines Wohngebiet
www World Wide Web
z.B. zum Beispiel
§ Paragraph
Δ „Delta“ = Unterschied
α Ausdehnungskoeffizient
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 120
Literaturverzeichnis Andre Thissen (2010): Nachtschicht Bergwerk Lohberg. Hg. v. http://www.bergwerk-lohberg.de. Online verfügbar unter
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am 10.04.2017, zuletzt geprüft am 14.12.2017.
Metallwelt. Mauerabdeckung Zink. Online verfügbar unter http://www.metallwelt.eu/unsere-produkte/mauerabde-
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http://www.bauder.de/de/gruendach/gruendach-systemloesungen/schraegdach-begruenung.html (2017.09.28, 21.32Uhr)
http://www.bauder.de/de/gruendach/gruendach-systemloesungen/schraegdach-begruenung/5-15-dachneigung.html (2017.11.19, 19.14Uhr)
http://www.remmers.de/4058+M58821970193.0.html#bot (2017.10.01, 17.55Uhr)
http://www.remmers.de/4058+M56337e4534f.0.html#bot (2017.10.01, 18.14Uhr)
http://www.doerken.de/de/produkte/keller/delta-terraxx.php (2017.10.01, 19.01Uhr)
http://www.wolfin.de/wolfin-gwsk-25.html (2017.09.28, 19.40Uhr)
http://building.dow.com/europe/de/prod/tech/tech_pm_dia.htm (2017.10.02, 15.42Uhr)
Projektgruppe 2: KiTa Lohberg
Seite 121
http://www.muenker.com/produkte/stahltrapezprofile/m-50250/ (2017.09.27, 22.58Uhr)
https://de.foamglas.com/de-de/produkte/produktubersicht/foamglas-boards/foamglas-roof-board-g2-t3 (2017.09.27,
23.35Uhr)
https://de.wikipedia.org/wiki/Abstandsfl%C3%A4che (2017.12.04, 18.32Uhr)
Deutsches Dachdeckerhandwerk - Regeln für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk, Autor/ Herausgeber: Zentralver-
band des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) Erscheinungsjahr: April 2017, Stand 2017
Verlagsgesellschaft Rudolf Müller
Kellersanierung – Ratgeber für die Praxis Autor: Robert Graefe Erscheinungsjahr: 2017, 2. Auflage
Verlagsgesellschaft Rudolf Müller
Baugesetzbuch Autor: Prof. Dr. Wilhem Söfker Erscheinungsjahr: 2017, 48 Auflage Verlag dtv
Haustechnik Autor: Thomas Laasch, Erhard Lasch Erscheinungsjahr: 2013, 13. Auflage
Springer Vieweg
Hochbaukosten – Flächen - Rauminhalte Autor: Peter J. Fröhlich Erscheinungsjahr: März 2004, 12. Auflage
Springer Vieweg
Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung Autor: Michael Hauth Erscheinungsjahr: 2016, 12. Auflage
Verlag dtv
http://sanierung.svt.de/de/leistungen/brandschadensanierung/strahlverfahren/jos-rotec-verfahren/
http://www.birgroup.de/produkte/industrieservice/trockeneisreinigung/
https://www.sk-strahltechnik.de/strahltechnik/trockeneisstrahlen
http://spiralankershop.de/fassaden-hydrophobierung.html
Albert, Andrej; Heisel, Joachim P.; Schneider, Klaus-Jürgen (2016): Bautabellen für Architekten. Mit Entwurfshinweisen
und Beispielen. 22. Auflage.
Bläsi, Walter (2016): Bauphysik. 10. Auflage (Bibliothek des technischen Wissens).
BauNetz Media GmbH: Denkmalschutz - wichtig für Bauen im Bestand - Baurecht für Architekten: Urteile, Rechtspre-
chung im Bauwesen | BauNetz.de. BauNetz Media GmbH. Online verfügbar unter http://www.baunetz.de/recht/Denk-
malschutz_-_wichtig_fuer_Bauen_im_Bestand_44270.html, zuletzt geprüft am 04.12.2017.
Weller, Bernhard; Horn, Sebastian (2017): Denkmal und Energie 2018. Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Nutzerkom-
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est.com/lib/gbv/detail.action?docID=5113733
DIN 4109 November 1989
DIN 4109 Beiblatt 2 November 1989