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© Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. www.bwv.de Stand 20. August 2014 Proximus 3 – Überblick der Neuerungen

Proximus 3 – Überblick der Neuerungen - bwv.de · für die überbetriebliche Aus- und Weiterbildung für ... (GDV) Schaffung eines Bedingungswerks für die Ausbildung unter Berücksichtigung

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Stand 20. August 2014

Proximus 3 – Überblick der Neuerungen

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Proximus 3 – Inhalt

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I. Zielsetzung des vorliegenden Dokuments und Definition Proximus 3

II. Übergreifende Änderungen

III. Spartenspezifische Änderungen

IV. Änderungswünsche für Proximus 4

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Proximus 3 – Definition

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Proximus 3 sammelt alle Versicherungsbedingungen und Tarife der Proximus Versicherung AG als Muster-Versicherung und dient als einheitliches Bedingungswerk für die überbetriebliche Aus- und Weiterbildung für Versicherungsfachleute, Kaufleute für Versicherungen und Finanzen sowie Fachwirte für Versicherungen und Finanzen.

Der nachfolgende Themenüberblick:

sammelt exemplarisch die Neuerungen Proximus 3

hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit

kann nicht als Grundlage für die Überarbeitung von Unterrichts- oder Schulungsmaterialien verwendet werden

stellt lediglich einen exemplarischen Auszug dar

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Proximus 3 – Inhalt

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I. Zielsetzung des vorliegenden Dokuments und Definition Proximus 3

II. Übergreifende Änderungen

III. Spartenspezifische Änderungen

IV. Änderungswünsche für Proximus 4

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Übergreifende Änderungen Erstellung von Proximus 3 auf Grundlage der Musterbedingungen des Gesamtverbandes

der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Schaffung eines Bedingungswerks für die Ausbildung unter Berücksichtigung der

aktuellen Rahmenbedingungen der Versicherungswirtschaft sowie der Ausbildungsanforderungen für die Berufsbilder

» Geprüfter Versicherungsfachmann / Geprüfte Versicherungsfachfrau IHK (die grünen Seiten für die Versicherungsfachleute sind entfallen)

» Kaufmann für Versicherungen und Finanzen / Kauffrau für Versicherungen und Finanzen » Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen / Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen

Erstellung von Proximus 3 unter starkem Einfluss praktischer Erfahrungen im Umgang mit dem bisherigen Bedingungswerk Proximus 2; beteiligte Berufsgruppen sind Ausbilder, Dozenten, Fachbereichsleiter und Lehrer an Berufsschulen und Studienleiter der Fachwirtfortbildung

Neugestaltung der Proximus Konzernstruktur und neues Kapitel „Finanzprodukte“ Neugestaltung im Design:

» Farbliche Strukturierung im Text für einen besseren Lesefluss » Farbliche Unterscheidung von Bedingungswerk und Tarifen» Griffregister für eine leichtere Handhabbarkeit

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Proximus 3 – Inhalt

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I. Zielsetzung des vorliegenden Dokuments und Definition Proximus 3

II. Übergreifende Änderungen

III. Spartenspezifische Änderungen

IV. Änderungswünsche für Proximus 4

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Proximus 3 – Inhalt

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III. Spartenspezifische Änderungen

Folgende Sparten sind derzeit als Themenübersicht verfügbar:

Sparte Hausrat mit Glas

Sparte Wohngebäude mit Glas

Sparte Leben

Sparte Unfall

Sparte Kranken

Sparte Haftpflicht

Sparte Kraftfahrt

Sparte Rechtsschutz

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Sparte Hausrat

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Grundsätzliches Wohngebäude und Hausrat

Die wesentlichste Änderung: „Entschlackung“ um den Teil B:

» In „Proxi 2“ finden Sie im Anschluss an den Teil A einen Teil B, der sowohl für die Hausrat-, als auch für die Wohngebäudeversicherung im Wesentlichen eine Abschrift des VVG darstellt

» Die wenigen wesentlichen Punkte, die juristisch aus dem VVG hinsichtlich dieser beiden Versicherungen „aufgeschlossen“ werden müssen, konnten in den Teil A mit eingearbeitet werden

» Somit verliert der Teil A zwar seinen Namen, weil es Teil B nicht mehr gibt, aber Proximus 3 kann an dieser Stelle deutlich „abspecken“

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Änderungen Hausrat Auszug für die Paragrafen: § 1

§ 1 weitere Elementargefahren (außer Sturm, Hagel) / Überspannung: Über Klausel versicherbar

» gemäß der GDV Version / Proximus 2

Diverse Paragrafen: Abhandenkommen ist durchgängig versichert

» Ergänzung der GDV Version

§ 6 Wertsachen einschließlich Bargeld

» Ergänzung der GDV Version

§ 6 Versicherungsort: Privat genutzte Garagen auf dem Grundstück / außerhalb, sofern im Antrag bekannt

» Erweiterung der GDV Version

§ 9: Versicherungswert/-summe: Aufwendungsersatz wird unbegrenzt ersetzt. Keine Berücksichtigung einer SB

» Erweiterung der GDV Version

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Straffung der Klauseln Hausrat

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Straffung der Klauseln Hausrat

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Sparte Wohngebäude

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Änderungen Wohngebäude Auszug für die Paragrafen: § 1

§ 1 Überspannungsschäden: Nur über Klausel und entgegen Version des GDV

§ 1 weitere Elementargefahren: Gesondert versichert; analog zu Hausrat

Diverse Paragrafen: Abhandenkommen durchgängig mitversichert; Erweiterung GDV, analog zu Hausrat

§ 5 Versicherungsort: gesondert versicherbar sind Photovoltaik auf Dach (Analog zu Proximus 2) gesondert versicherbar sind ohne qm-Angabe: Carports, Gartenhäuser, Hundehütten

§ 7 / § 8 Kosten / Mehrkosten: Entschädigungsgrenzen wie Proximus 2

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Änderungen Klausel Wohngebäude

Klauseln zu den Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen

___________________

Übersicht

7100 Versicherte Gefahren und Schäden

PK 7160 Überspannung PK 7161 Einschluss von NutzwärmeschädenPK 7165 Fahrzeuganprall PK 7166 Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes PK 7167 Kosten für die Beseitigung von Rohrverstopfungen PK 7168 Datenrettungskosten in der Privatversicherung

7200 Versicherte Sachen

PK 7260 Weitere Zuleitungsrohre auf dem Grundstück PK 7261 Weitere Zuleitungsrohre außerhalb des Grundstücks PK 7262 Weitere Ableitungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück PK 7263 Ableitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks PK 7264 Weiteres Zubehör sowie sonstige Grundstücksbestandteile PK 7265 Sonstig Bruchschäden an Armaturen

7300 Versicherte Kosten

PK 7361 Gebäudebeschädigungen durch unbefugte DrittePK 7362 Kosten für Dekontamination von Erdreich PK 7363 Aufwendungen für die Beseitigung umgestürzter Bäume PK 7364 Wasserverlust PK 7366 Graffitischäden

7700 Entschädigung (Versicherungssumme, Unterversicherung, Selbstbehalte, Entschädigungsgrenzen)

PK 7761 Selbstbehalt

PK 7799 Wohnflächenmodell

7800 Verhaltens- und Wissenszurechnung, Vertretung

PK 7862 Makler

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Änderungen GlasversicherungAllgemeines: Die Glasversicherung kann als rechtlich selbständiger Vertrag (Bündelung) zusammen mit der Hausrat-oder (neu) Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Das Bedingungswerk AGlB 2014 ist aber nur einmal im Anschluss an die VHB aufgeführt. (S. 015) Den Glastarif kann man sowohl im Abschnitt Hausrat (S. 028) als auch im Abschnitt Wohngebäude (S. 062) finden.

Inhaltliche Neuerungen: Beitragsfrei mitversichert (nun ohne besondere Vereinbarung) sind nach "§ 3 (1) b) künstlerisch

bearbeitete Glasscheiben, -platten und –spiegel. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag begrenzt.„ Es gilt ein Betrag von (neu) 500 € als vereinbart. Ein höherer Betrag kann gegen Mehrprämie vereinbart werden (siehe Tarif).

§ 3 (1) a) Glaskeramikkochflächen sind bedingungsgemäß (ohne Beitragszuschlag) mitversichert.

§ 3 (2) f) Aquarien/Terrarien sind gesondert versicherbar (ist nun explizit im Bedingungswerk aufgeführt und dient der Klarstellung).

§ 3 (3) e Ausschluss – "Sachen in gewerblich genutzten Räumen"

§ 4 (1) c) und d) Versicherte Kosten: Ohne besondere Vereinbarung sind z. B. Kran- und Gerüstkosten sowie Kosten für das Beseitigen und Wiederanbringen von Schutzgittern versichert. Die Kosten sind bis (neu) 500 € prämienfrei mitversichert. Ein höherer Betrag kann gegen Mehrprämie vereinbart werden. (siehe Tarif).

Die §§ 6, 9 bis 18 sind in Anlehnung an die Bedingungen des GDV neu hinzugekommen.

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Sparte Leben

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Welche Bedingungswerke gibt es? (1) Schicht 1: Allgemeine Bedingungen für die Rentenversicherung gemäß § 10 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe b EStG

(„Basis-Rente“) Besondere Bedingungen für die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung zur Rentenversicherung

gemäß § 10 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe b EStG („Basis-Rente“)

Schicht 2: Allgemeine Bedingungen für eine Rentenversicherung nach dem AltZertG („Zulagen-Rente“)

Schicht 3: Allgemeine Bedingungen für die Risikolebensversicherung (Raucher / Nichtraucher) Allgemeine Bedingungen für die kapitalbildende Lebensversicherung Allgemeine Bedingungen für die fondsgebundene Lebens-/Rentenversicherung Allgemeine Bedingungen für die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung Allgemeine Bedingungen für die Rentenversicherung mit sofort beginnender Rentenzahlung Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Besondere Bedingungen für die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung zur Rentenversicherung Besondere Bedingungen für die Unfalltod-Zusatzversicherung Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz Besondere Bedingungen für die Lebensversicherung mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und

Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung

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Tarifberechnungen (mit jeweils 1.200 EUR Jahresbeitrag bzw. 100.000 EUR Einmalbeitrag)

» Grundsätzlich: Tarifberechnungen stellen einen Bezug zu dem zugrundeliegenden Bedingungswerk her

» Aufgeschobene Rentenversicherung ohne Todesfallleistung (Basis-Rente)» Aufgeschobene Rentenversicherung (Zulagen-Rente) » Aufgeschobene Rentenversicherung mit Beitragsrückgewähr» Sofortbeginnende Rentenversicherung mit Rentengarantiezeit gegen Einmalbeitrag

» Fondsgebundene Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht » Risikoversicherung (Raucher und Nichtraucher)» Kapitalbildende Lebensversicherung » Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung

Erläuterung zu den Tarifen

Glossar

Welche Bedingungswerke gibt es? (2)

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Schnittstelle Leben zur anderen Sparten (3) Unfall

» Anrechnung von Vorerkrankungen im Leistungsfall einheitlich mit 25 Prozent auch bei der Unfalltod-Zusatzversicherung

Finanzen

» Hinsichtlich der Risikoklassen greift nunmehr die fondsgebundene Rentenversicherung auf die Produkte der Proximus KAG zurück:

sicherheitsorientiert (3%) PROXIMUS Bond Investrenditeorientiert (6%) PROXIMUS Balance Investchancenorientiert (9%) PROXIMUS Global Invest

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Was ändert sich von Proximus 2 auf 3Highlights (4)Schicht 1 Tarif abgestellt auf das Bedingungswerk. Fondsvariante bei den Tarifen entfällt Bedingungen für die Hinterbliebenen-Zusatzversicherung Schicht 2 Auszug aus dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz entfällt Information zu Altersvorsorgeverträgen entfällt Tariftabelle abgestimmt auf das Bedingungswerk. Fondsvariante bei den Tarifen entfälltSchicht 3 Risikolebensversicherung: Variante Raucher + Nichtraucher neu Berufsunfähigkeit: Wiedereinführung der konkreten Verweisung in den Bedingungen,

Verbesserung bei den Pflegestufen Kapitalbildende LV: Termfixversicherung in den Bedingungen berücksichtigt Vorläufiger Versicherungsschutz: Klarstellung für wen der Schutz gilt. Fondsgebunde LV: Abgestimmte Fonds mit Finanzen-Teil und Änderung der Fondsentwicklung Dynamik: Fester Steigerungssatz kann vereinbart werden Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Bedingungstexte werden eingeführtGenerell: Antragsvordruck komplett überarbeitet und auf die neuen gesetzlichen Anforderungen abgestellt „Kalkulationszuschläge“ ersetzen bei einem Teil der Tarife die „Ratenzahlungszuschläge“ Anwendungsbeispiele entfallen

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Sparte Unfall

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Änderungen Unfall (1) AUB Ziffern 1 – 18:

Unfallrente beinhaltet weiterhin die Verdopplung ab 90 % Invalidität » Positionsänderung von Ziffer 2.7 auf 2.2

Krankenhaustagegeld wird auch bei ambulanten Operationen gezahlt» Vorgabe des GDV übernommen

Altersbedingte Tarifänderung in Ziffer 6.3» Wechsel von Tarif 30 auf Tarif 50 (Senioren)

Pauschalregelung für ärztliche Gebühren in Ziffer 9.3 je Leistungsart bis zu 100 €

Folgende Inhalte sind nicht mehr in den AUB enthalten:

» Genesungsgeld und Kurkostenbeihilfe sind entfallen: GDV sieht es nicht mehr vor; Notwendigkeit generell strittig

» Oberschenkelhalsbruch: In BB Unfall-Assistance integriert

» Tarifmerkmale zur Invalidität: jeweils für Mehrleistung und Progression eigene Bedingungen

» Zuwachs von Beitrag und Leistung: Neue Bedingungen zur Dynamik

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Änderungen Unfall (2)

ZB für beitragsfreie Kinder:

alte Regelung „3 + 3“ wird durch die neue Regelung „6 + 6“ ersetzt

Bergungs- und Rettungskosten werden auf 25.000 € reduziert

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Änderungen Unfall (3)

BB für Unfall-Assistance:

kein beitragsfrei mitversicherter Vertragsbestandteil

» keine Ausgrenzung von Pflegebedürftigen & Geisteskranken

neue BB orientieren sich an den GDV Bedingungen (Stand 2006)

» nur abschließbar für Senioren im Tarif 50

Kombination aus GDV und Proximus 2 (Ziffern 3.1 bis 3.14)

» in neuen BB sind sämtliche Inhalte an passenden Stellen integriert

Oberschenkelfraktur

» bisherige Leistung aus AUB nun hier integriert

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Änderungen Unfall (4)

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Leistungserweiterungen und -verbesserungen

kein beitragsfrei mitversicherter Vertragsbestandteil » Bestandteile sind in die AUB integriert worden

Verteidigung / Rettung von Menschenleben ist entfallen» Versicherungsschutz ist gegeben und benötigt keine Klarstellung

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Änderungen Unfall (5) Tarifauszug

starke Reduzierung der Tarifvielfalt:

Berücksichtigung von unisex-Tarifen

» Tarife 40 (Hausfrauen) und 500 Plus-Lady sind entfallen

Orientierung an üblichen Tarifangeboten

» Tarife 20 (Studenten) und 31 (Freizeitschutz) sind ebenso entfallen

Endalter im Tarif 30: Vollendung des 67. Lebensjahres

» anschließend Wechsel in Tarif 50 (Ziffer 6.3)

Aufnahme eines Berufsgruppenverzeichnisses (Auszug)

» Nennung konkreter Berufe in Berufsgruppen A und B

Aufnahme „anfragepflichtiger Berufe“

» Bsp.: Berufstaucher, Piloten und fliegendes Personal

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Änderungen Unfall (6) HöchstVS und Beitragsübersicht

Anpassung der VS bei Kindern im Tarif 10» Invalidität von bisher max. 400.000 € auf 750.000 €

» Unfallrente von bisher max. 2.000 € auf 3.000 €

Reduzierung Todesfallleistung im Tarif 30» von bisher max. 250.000 € auf 100.000 €

generelle Reduzierung KOSOP und „Rettungskosten“ » je Tarif und Leistung max. 25.000 €

Aufnahme der Beiträge für Berufsgruppe A und B im Tarif 30» aus Platzgründen

Erweiterung des Angebots im Bereich Tagegeld » ab 1. Tag für Selbstständige

» ab 15. Tag für Selbstständige und Hausfrauen

» ab 43. Tag für Selbstständige, Hausfrauen sowie Arbeitnehmer

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Änderungen Unfall (7) Antrag

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Aufnahme von Gesundheitsfragen

Berücksichtigung eines SEPA-Mandats

weiterhin stark reduzierte Schlusserklärungen

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Änderungen Unfall (8) Dynamik / Mehrleistung / Progression

es wurde jeweils die Bezeichnung „Besondere Bedingungen“ gewählt

inhaltlich sind die BB weitestgehend deckungsgleich mit den bisherigenFormulierungen

lediglich die Anpassung an neue HöchstVS ist berücksichtigt worden

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Sparte Kranken

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Änderungen Kranken (1) Generelle Änderungen in der Krankenversicherung Trennung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen von den Tarifbedingungen Kürzung/Verschlankung der Tarifbedingungen der Krankheitskosten-,

Krankenhaustagegeld- und Krankentagegeldversicherung Kürzung Standardtarif Neu: Einführung neuer (marktüblicher) Tarife Neu: Tabellarische Übersicht der zu ersetzenden Leistungshöhen und

Summenbegrenzungen sämtlicher Tarife Trennung der Tarife in Krankheitskostenvoll-, Krankentagegeld- und

Ergänzungsversicherung zur besseren Übersicht und Handhabung Aktualisierung sämtlicher Tarifbeiträge Aktualisierter Antrag

Generelle Änderungen in der Krankenversicherung Kein Abdruck von Kursivtexten und Umrandungen Kein Abdruck von Gesetzestexten

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Änderungen Kranken (2) Neue Musterbedingungen/Tarife

Staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung Notlagentarif Pflege-Tagegeld Beitragsentlastungsvereinbarung Anwartschaft Auslands-Krankenversicherung Tarife der Ergänzungsversicherung

» Ambulant» Stationär» Zahn

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Änderungen Kranken (3) Aufbau der Tarifbedingungen:

Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung Krankentagegeldversicherung Pflegeversicherung Pflege-Tagegeld Beitragsentlastungsvereinbarung Standardtarif Basistarif Notlagentarif Anwartschaft Auslands-Krankenversicherung

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Änderungen Kranken (4) Aufbau der Tarifbeschreibungen / Beitragstabellen

Tarifbeschreibung für die Krankheitskosten-VollversicherungAmbulant (A) A0, A1, A2

Stationär (S) S1, S2, S3

Zahn (Z) Z1, Z2, Z3

Kompakttarif (KPV) Ambulant, Stationär, Zahn

Beamten-Tarife (AB/SB/ZB) 20 BA/BZ, 30 BA/BZ, 50 BA/BZ,20 BS, 30 BS, 50 BS

Private Pflegepflichtvers. (PVN) PVN, PVB

Beitragsentlastungsvereinbarung (BEV)

Leistung ab Vollendung des 65. Lebensjahr

Basistarif (BT)

Notlagentarif (NLT)

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Änderungen Kranken (5) Aufbau der Tarifbeschreibungen/Beitragstabellen

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Änderungen Kranken (6) Aufbau der Tarifbeschreibungen/Beitragstabellen

Tarifbeschreibung für die Kranken-Ergänzungsversicherung

Ambulant (AEV) Heilbehandlung, Heilpraktiker, Sehhilfen

Stationär (SEV) Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung

Zahn (ZEV) Zahnbehandlung, Zahnersatz, prof. Zahnreinigung, Kieferorthopädie

Krankenhaus-Tagegeld (KHT) Leistung pro Tag der stationären Behandlung

Gesetzlich geförderte ergänzendePflegeversicherung (GEPV)

Pflegestufe 0: 10 %Pflegestufe I: 20 %Pflegestufe II: 30 %Pflegestufe III: 100 %

Pflegeergänzungs-Tagegeld (PET) Pflegestufe 0: 40 %Pflegestufe I: 40 %Pflegestufe II: 60 %Pflegestufe I: 80 %

Anwartschaftsvereinbarungen (AWV) Große und kleine Anwartschaft

Auslandskrankenversicherung (AAV) Aufenthalt bis 2 Monate Aufenthalt ab 3. Monat bis ein Jahr

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Sparte Haftpflicht

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Änderungen / Hinweise Haftpflicht (1) Einheitliches Bedingungswerk für Haftpflicht. Keine Unterscheidung mehr zwischen AHB und Besondere Bedingungen.

Teil A | Abschnitte 1: Mitversicherung Mitversicherung von Kindern für eine zweite Ausbildung (innerhalb von 12

Monaten im Anschluss an die erste Ausbildung) Wartezeiten zwischen Schule und Ausbildung/Studium bis 12 Monate versichert Mitversicherter Lebensgefährte muss beantragt werden und unter der Anschrift

des VN gemeldet sein Im gemeinsamen Haushalt lebende Angehörige sind versichert, sofern eine

Pflegebedürftigkeit von mindestens der Pflegestufe 1 festgestellt wurde

Teil A | Abschnitte 1: Begrenzung von Leistungen Versicherungssumme beträgt je nach je gewähltem Tarif für Personen, Sach- und

Vermögensschäden EUR 5.000.000 bzw. EUR 10.000.000.

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Änderungen / Hinweise Haftpflicht (2) Teil A | Abschnitt 1: 6.1 Haushalt und Familie Leistung bei Schäden durch deliktunfähige Kinder jetzt bis EUR 15.000, max. EUR 30.000 Leistung bei Gefälligkeitshandlungen jetzt bis EUR 15.000, max. EUR 30.000 Beaufsichtigung von bis zu fünf zur Betreuung übernommenen minderjährigen Kindern im

eigenen Haushalt oder im Haushalt der betreuten Kinder (Tagesmutter)

Teil A | Abschnitt 1: 6.2 Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligenarbeit, fachpraktischer Unterricht und Praktika Ehrenamtliche Tätigkeit etc. wurde jetzt klar geregelt Mitversicherung von Beschädigung von Ausbildungsgegenständen bis EUR 2.500, max.

EUR 5.000; Selbstbeteiligung EUR 100

Teil A | Abschnitt 1: 6.3 Haus- und Grundbesitz Versichert sind auch Inhaber von im Inland gelegenen Zweifamilienhäusern, sofern diese

selbst bewohnt und ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden. Mitversichert ist jetzt auch die Vermietung einer Wohnung im Zweifamilienhaus Versichert ist die Bauherrenhaftpflicht jetzt bis zu einer Bausumme von EUR 100.000

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Änderungen Haftpflicht (3) Teil A | Abschnitte 1: 6.5.3 Gemietete, geliehene, geleaste, gepachtete, unentgeltlich überlassene bewegliche Sachen Mitversichert sind Beschädigungen oder Zerstörung von gemieteten (außerhalb der

Reiseunterkunft), geliehenen … Sachen Höchstersatzleistung beträgt je Versicherungsfall EUR 2.500 und 5.000 innerhalb eines

Versicherungsjahres Hierbei gilt eine Selbstbeteiligung von EUR 100 je SchadenfallTeil A | Abschnitte 1: 6.6 Schlüsselverlust - privat und beruflich Mitversichert ist das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln, auch elektronischen

Zugangsberechtigungskarten und elektronischen Türöffnern Versicherungsschutz umfasst auch die Kosten für die Auswechslung von Schlössern und

vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) Ausschluss von Schlüsseln im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit, Tresor-, Schließfach-

und Möbelschlüssel, Folgeschäden (Einbruch) Höchstersatzleistung beträgt pro Versicherungsfall EUR 15.000 begrenzt auf EUR 30.000

für alle FälleTeil A | Abschnitte 1: 6.7 Sportausübung Jetzt auch mit Pedelecs bis 25 (km/h) Privates Training und Wettkampfteilnahme bei Radrennen, sofern keine Startberechtigung

erforderlich ist

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Änderungen Haftpflicht (4) Teil A | Abschnitte 1: 6.7 Tiere Flurschäden anlässlich der Weidehaltung (einschließlich dem Auf- und Abtrieb), auch privat gehaltenes

Kleinvieh (z.B. Schweine, Schafe, Ziegen). Diese gelten ebenfalls als zahme Haustiere. Teil A | Abschnitte 1: 6.10 Gebrauch von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhängern Be- und Entladeschäden, außer am Ladegut und selbstgenutzten Kfz, bis max. EUR 500 je Versicherungsfall Teil A | Abschnitte 1: 6.13 Gebrauch von Kitesportgeräten, Strandseglern und Eisseglern, mitversichert Kite- bzw. Segelfläche maximal 15 m², bei Kitesportgeräten die Seillänge max. 30 mTeil A | Abschnitte 1: 6.15 Schäden im Ausland eintretende Versicherungsfälle bei einem zeitlich unbegrenzten Aufenthalt innerhalb der EU (auch

außereuropäische EU-Gebiete), z.B. in der Schweiz, in Norwegen, … vorübergehende Aufenthalte bis zu zwei Jahren in allen anderen Staaten

auch die vorübergehende Nutzung oder Anmietung von im Ausland gelegener selbstbewohnter Wohnungen und Häuser bis zu zwei Jahren

Teil A | Abschnitte 1: 6.18 Ansprüche aus Diskriminierung, Benachteiligung, Ungleichbehandlungen Versicherungsschutz als Dienstherr einer in seinem Privathaushalt tätigen Person als Vermieter, z.B. Einliegerwohnung oder von GaragenTeil A | Abschnitte 1: 9. Vorsorgeversicherung Vorsorge bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme keine Vorsorge für betriebliche und berufliche Risiken Teil A | Abschnitte 1: 11. Forderungsausfallrisiko Forderungsausfalldeckung ist in der PHV jetzt mitversichert

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Sparte Kraftfahrt

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Änderungen Kraftfahrt (1) Grundsätze

Orientierung an GDV-Bedingungen, nicht an den alten Proximus-Bedingungen Maßvolle Ergänzung um ausbildungsrelevante Regelungen, die der GDV noch

nicht berücksichtigt hat Gestaltung des Tarifteils unter didaktischen Gesichtspunkten. Vorrangig ist die

Beispielhaftigkeit und nicht die Vollständigkeit, z.B. wird auf die meisten besonderen Fahrzeugtypen verzichtet.

Anpassung des Antragsformulars an Bedingungen und Tarif

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Teil A.1 | Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Umweltschadenversicherung für öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz wurde neu in das Bedingungswerk aufgenommen. Sie ist zwar in A.4 geregelt, jedoch fester Bestandteil der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Aufnahme berechtigte Begleitpersonen bei begleitendenden Fahren Ansonsten nur marginale Änderungen

Teil A.2 | Kaskoversicherung

explizite Aufführung mitversicherter Teile innerhalb der Bedingungen Verzicht auf die ohnehin veraltete Teileliste Erweiterung der Leistungen bei Sturm etc. um Lawinen, Muren, Erdrutsch, Erdfall Zusammenstoß mit Tieren aller Art versichert (nicht nur Haarwild) Bruchschäden an der Verglasung incl. Leuchtmittel und Reinigung; Verzicht auf SB bei

Reparatur der Scheibe (ohne Austausch)

„Tierbiss“ statt Marderbiss versichert und mit Folgeschäden

Erweiterung der Neupreiserstattung auf 12 Monate Verzicht auf Abzug „neu für alt“ Verzicht auf KaskoPlus und GAP-Deckung

Änderungen Kraftfahrt (2)

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Änderungen Kraftfahrt (3) Teil A.3 | Autoschutzbrief

Schutzbriefversicherung jetzt selbstständiger Vertrag, nicht mehr an Haftpflicht gekoppelt

Mitversicherung Falschbetankung bzw. Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel Entfall kleinerer Deckungskonzepte wie

Krankenbesuch Haustiere Reiserückrufservice …

Teilweise Änderung der Erstattungsbeträge grobe Fahrlässigkeit nun Ausschluss Aufnahme der Schäden durch Erkrankungen

Neuer Teil A.4 | Kfz-Umweltschadenversicherung

Entfall der Kfz-Unfallversicherung und der FahrerPlus-Versicherung Versicherung von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach dem

Umweltschadengesetz

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Änderungen Kraftfahrt (4) Teil B | Beginn des Vertrages und vorläufiger V-Schutz

Übergang des vorläufigen in den endgültigen Versicherungsschutz mit Zahlung der Erstprämie (nicht mit Zugang des Versicherungsscheins)

Teil C | Prämienzahlung

Neustrukturierung dieses Abschnitts Entfall der bisherigen Regelungen zur Zahlungsweise in C.1; jetzt in C.4 Verweis auf § 12 VVG

zur Versicherungsperiode Prämienfälligkeit jetzt vereinheitlicht auf „unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen“, d.h.

Berücksichtigung der Widerrufsfrist Keine Sonderregelungen mehr für unterjährige Versicherungsverträge, d.h. der bisherige C.2

entfällt. Verzicht auf Abrechnung nach Kurztarif.

Teil D | Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs

Alle Versicherungsarten: Obliegenheit „vollständiges Führen eines Wechselkennzeichens“ Kaskoversicherung: Obliegenheit „Anwesenheit der Begleitung beim begleitenden Fahren“

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Änderungen Kraftfahrt (5) Teil E | Pflichten im Schadenfall

Selbstregulierung von Kleinschäden bis 500 € nur noch in der Kfz-Haftpflichtversicherung

Neu: zusätzliche Obliegenheiten in der Kfz-Umweltschadenversicherung

Teil F | Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen

unverändert

Teil G | Laufzeit und Kündigung, Veräußerung des Fahrzeugs, Wagniswegfall

Recht des VN bei Prämienerhöhung Vertragsumstellung auf Neugeschäftskonditionen ist entfallen

Haftpflicht- und Schutzbriefversicherung sind einzeln kündbar Kündigung in Textform möglich Beitragsabrechnung nur noch pro rata temporis

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Änderungen Kraftfahrt (6) Teil H | Außerbetriebsetzung Saisonkennzeichen, Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen

Absatz H.1.6 entfällt, nur marginale Änderungen

Teil I | Schadenfreiheitsrabatt-System

Diverse Änderungen, Kürzungen und Umstrukturierungen Keine Sondereinstufung in SF-Klassen 1 und 3 mehr Überflüssiger „Rabattretter“ nach I.3.5 entfällt. Neu aufgenommene Regelungen zu einem Rabattschutz, der gegen Beitragszuschlag versichert

werden kann.

Teil J | Individuelle Tarifmerkmale

Da in GDV-Bedingungen nicht enthalten, daher eigene Regelungen Im Vergleich zu Proximus 2 etliche Streichungen Wegen des exemplarischen Charakters des Tarifs wurden alle individuellen Tarifmerkmale

gestrichen, die lt. Proximus-Tarif nicht beitragswirksam sind, z.B. Nutzeralter, Branche. Für Ein-/Zweifamilienhausrabatt ist eine bestehende Wohngebäudeversicherung keine

Voraussetzung mehr. Keine Regelungen mehr für Fahrzeugarten, die im Tarif nicht enthalten sind.

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Änderungen Kraftfahrt (7) Teile K und L | Prämienänderungen

nur wenige Änderungen

Teil M | Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände

Hinweis auf Ombudsmann mit Anschrift Hinweis auf BAFin mit Anschrift

Teil N | Bedingungsänderung

keine Änderung

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Tabellenteil

Anhang 1: SFR-System aktualisiert (bis SF 35), Beschränkung auf Pkw, Zweiräder und Campingfahrzeuge

Anhang 2: Typklassentabellen unverändert

Anhang 3: Regionalklassentabellen unverändert

Anhang 4: Art und Verwendung von Fahrzeugen entfernt

Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile: entfernt (s.o.)

Fahrzeugschein bis zum Jahr 2005: entfernt

Fahrzeugschein ab dem Jahr 2005: neues Muster

Änderungen Kraftfahrt (8)

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Änderungen Kraftfahrt (9) Tarif zur Kraftfahrtversicherung: aktualisiert, u.a.

multiplikative Rabatte Zuschlag für Rabattschutz ergänzt Vorauszahlungsnachlässe statt Ratenzahlungszuschlägen Autoschutzbrief 12,30 € „exklusiv“ TK: Ergänzung von Regionalklassen R6 und R8

Krafträder und Wohnmobile korrigiert

Regionalklassenverzeichnis: Beschränkung auf einen Auszug

Typklassenverzeichnis: Verwendung eines Nachtrags zum Verzeichnis, neue Fahrzeugtypen des Jahres 2013 beinhaltend

Antrag: vollständig überarbeitet und an die aktuelle Gesetzeslage, die Bedingungen und den Tarif angepasst.

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Sparte Rechtsschutz

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Änderungen Rechtsschutz (1)

Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft |

Aufbau

Da der inhaltliche Aufbau an die Musterbedingungen des GDV angeglichen worden ist (aus Paragrafen sind beispielsweise die Ziffern 1-9 geworden), sind die Inhalte weitestgehend gleich geblieben, jedoch nun teilweise an anderer Stelle zu finden.

Vom GDV wurde auch das Bausteinprinzip zu den Versicherungsprodukten übernommen. Die früheren Paketlösungen (wie z.B. Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS) sind hierdurch hinfällig geworden. Der Kunde kann nun die einzelnen Bausteine nach individuellem Bedarf kombinieren. Der Versicherungsschutz der einzelnen Bausteine bleibt immer gleich, egal ob sie einzeln oder in Kombination abgeschlossen werden.

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Änderungen Rechtsschutz (2)

Bausteine

In den Bedingungen gibt es jetzt Zuordnungen, die durch „Abkürzungen“ rechts neben dem Text kenntlich gemacht worden sind. Sie beziehen sich auf die verschiedenen Bausteine und machen somit kenntlich, welche Textpassagen für den einzelnen Kunden relevant sind (erklärend werden Beispiele in Klammern aufgeführt):

Vertragsform Zuordnung

Allgemein A

Beruf (Berufs-Rechtsschutz) B

Privat (Privat-Rechtsschutz) P

Verkehr (Verkehrs-Rechtsschutz) Vk

Fahrzeug (Fahrzeug-Rechtsschutz) F

Fahrer (Fahrer-Rechtsschutz) D

Wohnen (Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz W

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Änderungen Rechtsschutz (3)Privatkunden Die ARB sind nur für Privatkunden (private Risiken) geschrieben; alle Inhalte zu gewerblichen Risiken

wurden gestrichen. Da Rechtsschutz für Selbstständige nur noch im privaten oder Verkehrsbereich möglich ist, müssen keine Umsatzgrenzen mehr beachtet werden

Leistungsarten Bei den Leistungsarten wurde der Rahmenplan der Versicherungsfachleute berücksichtigt. Daraus

ergibt sich, dass Steuer-RS und Sozial-RS generell nur vor Gericht und der Verwaltungs-RS nur für Verkehrssachen gelten

Verkehr-Rechtsschutz Der Verkehrs-Rechtsschutz (Vk) umfasst Versicherungsschutz als Halter/Fahrer von Kraftfahrzeugen

(= Motorfahrzeuge zu Lande), sowie für das Fahren eigener und fremder Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft. Der Versicherungsschutz wird auf die Familie des VN ausgeweitet, so z.B. bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr, aber auch in Bezug auf die Haltereigenschaft. Über den Beitrags-Tarif wird geregelt, ob es sich um ein Kraftfahrzeug oder alle auf den versicherten Personenkreis zugelassenen Kraftfahrzeuge handelt. Dieser Umfang bleibt auch in Kombination mit anderen Bausteinen bestehen, was zur Folge hat, dass Kraftfahrzeuge zu Wasser oder in der Luft immer zusätzlich über einen F (Fahrzeug-Rechtsschutz) versichert werden müssen

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Änderungen Rechtsschutz (4)Versicherungssummen Die Versicherungssummen sind nun nicht mehr ausschließlich im Tarif, sondern auch in

den ARB (Ziffer 2.3) zu finden.

StichentscheidverfahrenDie ARB 2012 sehen nur noch die Möglichkeit des Stichentscheidverfahrens vor (Ziffer 3.4)

Anmerkungen zum Prämientarif: Ausgewiesen werden Jahres-Netto-Prämien inkl. 5 % Ratenzahlungsnachlass Selbstbeteiligungsvarianten der ARB 2012: ohne SB, 150 € SB und 250 € SB

ARB 2008 ARB 2012

Versicherungssumme 200.000 € bzw. 250.000 € 1.000.000 €

Strafkaution 60.000 € 200.000 €

VSu außerhalb Geltungsbereich 100.000 € 100.000 €

Internetverträge 100.000 € 100.000 €

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Änderungen Rechtsschutz (5)

Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft

Anhang:

Schnelleinstieg Kapitel

Mediation 2.3.1.1

Wartezeiten 3.1.1

Stichentscheid 3.4

RS-Fall-Definition 2.4

Geltungsbereich 5.1

Versicherungssumme 2.3

Leistungsarten 2.2

Nachhaftung 3.1.3

Verjährung 8.1

Freie Anwaltswahl 4.1.3

Baurisiko 3.2.2

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Proximus 3 – Änderungswünsche

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Bitte senden Sie Änderungswünsche an [email protected]

Kontaktdaten:

Claudia Be Referentin Bildungspolitik Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.Arabellastr. 2981925 München

E-Mail: [email protected] oder [email protected]

Tel. 089 922001-834Fax 089 922001-844