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1 P P S S O O - - G G u u i i d d e e Informationen und Checklisten für Polizeischülerinnen und Polizeischüler Instruktorinnen und Instruktoren und alle an der PSO Interessierten

PSO-Guide 2013

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Polizistin/Polizist mit eidgenössischem Fachausweis

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Page 1: PSO-Guide 2013

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Informationen und Checklisten für Polizeischülerinnen und Polizeischüler Instruktorinnen und Instruktoren und alle an der PSO Interessierten

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Allgemeine Informationen

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Informationen................................................................................................... 2

Vorwort .............................................................................................................................. 3 Leitbild ............................................................................................................................... 4 Sinn und Auftrag ................................................................................................................ 4

Die PSO ......................................................................................................................... 4 Führung und Organisation .............................................................................................. 4 Menschen im Zentrum .................................................................................................... 5

Organigramm Polizeischule Ostschweiz ............................................................................ 6 Berufsprofil und Ansprüche an die Polizei .......................................................................... 7 Eidgenössische Berufsprüfung .......................................................................................... 8 Rahmenlehrplan und Schullehrplan PSO ........................................................................... 9 Das Wichtigste aus der Schulordnung ..............................................................................11 Das Wichtigste aus der Promotionsordnung .....................................................................12

Polizeischülerinnen/Polizeischüler ...................................................................................13 Effizient und effektiv lernen ...............................................................................................13 Checkliste „Effizient und effektiv lernen“ ...........................................................................14 Effizient auf Prüfungen vorbereiten ...................................................................................15 Checkliste „Effizient auf Prüfungen vorbereiten“ ...............................................................15 Vom Wissen und Können zu Kompetenzen ......................................................................16 Lerntagebuch (Learning log) .............................................................................................17 Checkliste „Lerntagebuch“ ................................................................................................18

Instruktorinnen/Instruktoren .............................................................................................19 Wirkungsvoll ausbilden (1) ................................................................................................19 Checkliste „Wirkungsvoll ausbilden“ (Unterrichtskonzept Polizeischule Ostschweiz) ........20 Wirkungsvoll ausbilden (2) ................................................................................................21 Lernen am Computer ........................................................................................................22 Aufbau einer Unterrichtseinheit (Doppellektion) ................................................................23 Checkliste „Aufbau einer Doppellektion“ ...........................................................................24 Lernziele ...........................................................................................................................25 Checkliste „Lernziele“ (Taxonomiestufen nach Bloom) .....................................................26 Theoretischer und praktischer Unterricht ..........................................................................27 Checkliste „Theoretischer und praktischer Unterricht“ .......................................................28 Wirkungsvoll prüfen ..........................................................................................................29 Checkliste „Wirkungsvoll prüfen“ .......................................................................................30

Formular ..............................................................................................................................31 Unterrichtsvorbereitung .....................................................................................................31 Unterrichtsvorbereitung / Lektionen ..................................................................................32 Schülerfeedback ...............................................................................................................33 Audit .................................................................................................................................34

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Allgemeine Informationen

Vorwort

„Der Mensch ist, was er als Mensch sein soll, erst durch Bildung“ Georg Wilhelm Friedrich Hegel

Sehr geehrte Polizeischülerinnen und Polizeischüler, sehr geehrte Instruktorinnen und In-struktoren, sehr geehrte Damen und Herren

Die Polizeischule Ostschweiz (PSO) entspricht in Qualität, Ruf und Innovation den hohen Standards der Ostschweizer Polizeikorps. Die Schule beruht auf einer Verwaltungsvereinbarung zwischen den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Graubünden, Schaffhausen, St.Gallen, Thurgau und den Städten Chur und St.Gallen sowie dem Fürstentum Liechtenstein. Dies ermöglicht eine praxisnahe Ausbildung im Milizsystem mit erfahrenen Polizistinnen und Polizisten als Instruk-torinnen und Instruktoren. Die gemeinsame Ausbildung an der Polizeischule Ostschweiz ist ein Baustein für die weitere und gute Zusammenarbeit zwischen diesen Korps im Interesse der Ostschweizer Bevölkerung.

Organisatorisch führt die PSO pro Jahr einen Lehrgang mit vier Klassen à ca. 20 Schülerin-nen und Schülern durch. Die Grundausbildung dauert jeweils von Oktober bis September. Im Sinne einer hervorragenden, zukünftigen Zusammenarbeit innerhalb des Ostschweizeri-schen Polizeikonkordats werden die Schülerinnen und Schüler gemischt auf die vier Klassen aufgeteilt.

Dieser PSO-Guide soll alle Interessierten über die Polizeischule Ostschweiz kurz und bündig informieren. Dabei sollen auch in kurzer und verständlicher Form die heute anerkannten Grundsätze von praxisnaher, kompetenzorientierter und wirkungsvoller Erwachsenenbildung zusammengefasst werden. In einem ersten Kapitel finden sich Informationen zum Polizeibe-ruf und zur Organisation der PSO. Das zweite Kapitel richtet sich insbesondere an die Schü-lerinnen und Schüler, das dritte an die Instruktorinnen und Instruktoren. Im vierten Kapitel finden sich praktische Formulare für den Schulbetrieb.

Wir wünschen viel Vergnügen beim Lesen des PSO-Guide. Den Schülerinnen und Schülern wünsche ich eine erfolgreiche und spannende Ausbildung. Bei den Instruktorinnen und In-struktoren bedanke ich mich schon hier für das geschätzte Engagement im Interesse einer praxisnahen Ausbildung ihrer zukünftigen Kolleginnen und Kollegen.

Der Zürcher Polizeischule (ZHPS) danke ich recht herzlich für den kreativen Input und das Copyright.

Amriswil im September 2013

lic. phil. Marcus Kradolfer Direktor PSO

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Allgemeine Informationen

Leitbild

Leitbild Polizeischule Ostschweiz

Unsere Schule handelt:

menschenorientiert, praxisorientiert, ergebnisorientiert

Die PSO strebt im Sinne des politischen Auftrages eine fundierte, polizeiliche Grund-ausbildung der Schülerinnen und Schüler an, die sie befähigt, selbständig, bürger-freundlich und verantwortungsbewusst zu denken und zu handeln.

Sinn und Auftrag Die PSO • stellt hohe Leistungserwartungen an die Schülerinnen und Schüler.

• schafft bestmögliche Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss der Eidgenössi-schen Berufsprüfung.

• bereitet in Zusammenarbeit mit den Korps der Vertragspartner die Schülerinnen und Schüler auf den abwechslungsreichen und spannenden Beruf einer Polizistin bzw. eines Polizisten vor.

Führung und Organisation • Die PSO versteht sich als Dienstleisterin für Instruktorinnen und Instruktoren sowie für

Schülerinnen und Schüler. Das Team der PSO arbeitet unbürokratisch, effizient und ko-operativ.

• Die Schulleitung der PSO legt grossen Wert auf eine gute Lernumgebung und betreut die Schülerinnen und Schüler in ihrem Lernen.

• Neben dem ordentlichen Schulbetrieb legt die Schulleitung ein Schwergewicht auf Pro-jekte, die das gelernte theoretische Wissen mit der Praxis verknüpfen. Diese Projekte werden zusammen mit den Instruktorinnen und Instruktoren geplant und umgesetzt.

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Allgemeine Informationen

Leitbild

Menschen im Zentrum • Die Polizeikorps der Vertragspartner sowie die Polizeischülerinnen und Polizeischüler

sind die Kunden der Polizeischule Ostschweiz. Die Korps werden durch die Komman-danten, die Ausbildungsverantwortlichen und die Instruktorinnen und Instruktoren vertre-ten. Die Polizeischule Ostschweiz setzt die Bedürfnisse ihrer Kunden wirkungsvoll und pragmatisch um.

• Das Team der Polizeischule Ostschweiz verhält sich vorbildlich, unseren Kunden ge-genüber wertschätzend und respektvoll und setzt seine Kräfte auf das Erzielen von Er-gebnissen ein.

• Die Instruktorinnen und Instruktoren orientieren sich an Lernzielen und typischen Be-rufssituationen. Theoretisches Wissen und praktische Fähigkeiten werden vermittelt, verarbeitet, miteinander verknüpft und überprüft.

• Die Polizeischülerinnen und Polizeischüler übernehmen Verantwortung für ihren indivi-duellen Lernprozess. Sie verhalten sich leistungs- und teamorientiert und sind sich der Wirkung ihres Verhaltens jederzeit bewusst.

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Allgemeine Informationen

Organigramm Polizeischule Ostschweiz

Dirktor

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Allgemeine Informationen

Berufsprofil und Ansprüche an die Polizei

Berufsprofil (aus dem Rahmenlehrplan für Polizist/Polizistin, Schweiz. Polizei-Institut) Der Polizeiberuf ist ein sehr anspruchsvoller und vielseitiger Beruf. Der Dienst am Menschen und am Gemeinwesen steht im Mittelpunkt der polizeilichen Arbeit. Um für die Bevölkerung da zu sein, arbeiten Polizistinnen und Polizisten zu unterschiedlichen Zeiten sowohl am Tag als auch nachts, an Wochenenden und Feiertagen. Die polizeiliche Arbeit muss sich stets den sich zum Teil rasch ändernden Situationen anpassen.

Der polizeiliche Auftrag umfasst im Wesentlichen folgende drei Punkte:

1. Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung

2. Beseitigung von vorhandenen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

3. Verfolgung von strafbaren Handlungen im Rahmen der geltenden Rechtsordnung

Die Polizistin und der Polizist sind somit sowohl präventiv als auch repressiv tätig.

Die Polizei besitzt im Rechtsstaat das Gewaltmonopol. Nur sie darf die Freiheit der Bürger einschränken beispielsweise mittels Vorladung, Vorführung, Anhaltung, vorläufige Festnah-me oder Durchsuchung. Die Ausübung dieses Gewaltmonopols setzt stabile, sozial gefestig-te Persönlichkeiten voraus.

Das polizeiliche Handeln muss immer drei Voraussetzungen erfüllen:

1. Es besteht eine Rechtsgrundlage. Deshalb sind die rechtlichen Fächer an der Polizei-schule Ostschweiz sehr wichtig.

2. Ein öffentliches Interesse ist vorhanden. Die Polizei dient dem Staate und dem Bürger. Dieses Dienen im Interesse von Recht und Freiheit ist nicht immer eine angenehme Auf-gabe. Der Polizeiberuf ist deshalb nicht nur Beruf, sondern auch Berufung. Ein intaktes privates Umfeld, interessante Freizeitaktivitäten und Sport helfen mit, die Belastungen des Berufes zu ertragen.

3. Die Verhältnismässigkeit ist gewährt. Die ergriffenen Massnahmen sind geeignet, er-forderlich und angemessen. Dieses Abwägen setzt ein grosses Mass an gesundem Menschenverstand und Sozialkompetenz voraus.

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Allgemeine Informationen

Eidgenössische Berufsprüfung

Seit 2003 ist die Berufsbezeichnung Polizist/Polizistin mit eidgenössischem Fachaus-weis ein vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) anerkannter und geschützter Titel. Dazu werden in der gesamten Schweiz einheitliche Qualifikationsver-fahren, die eidgenössischen Berufsprüfungen, durchgeführt.

Die eidgenössische Berufsprüfung ist der erste Abschluss in der höheren Berufsbildung und setzt ein anerkanntes Fähigkeitszeugnis oder einen Abschluss im Bereich einer allgemein-bildenden Ausbildung (Matura) voraus. Das Bestehen der einjährigen Polizeischule (siehe Promotionsordnung Polizeischule Ostschweiz) ist eine weitere, wichtige Zulassungsvoraus-setzung für die eidgenössische Berufsprüfung. Jährlich absolvieren schweizweit rund 850 Schülerinnen und Schüler die am Ende der Polizeischule durchgeführten rund einwöchigen Berufsprüfungen. Die Prüfungskommission wacht darüber, ob das Prüfungsreglement in al-len Landesteilen einheitlich angewendet wird und dass die Anforderungen an die Prüfung zwischen den Polizeischulen vergleichbar sind. Die eidgenössische Berufsprüfung ist die letzte Qualitätskontrolle vor dem definitiven Übertritt ins Korps.

Nach der eidgenössischen Berufsprüfung findet die Berufseinführung korpsweise statt. Die Korps haben diesbezüglich gemäss ihren individuellen Ansprüchen und Anforderungen un-terschiedliche Konzepte. Danach folgen Weiterbildung (Erwerb neuer Kompetenzen) und Training (Erhalten der nötigen Kompetenzen) im Sinne des lebenslangen Lernens. Nach einigen Jahren Berufserfahrung kann gemäss den Bestimmungen der Korps der eidgenössi-sche höhere Fachausweis Polizist/Polizistin (eidgenössisches Diplom) erworben werden (mehr Informationen hierzu unter www.institut-police.ch).

Prüfungsfächer an der eidgenössischen Berufsprüfung Polizist/Polizistin:

Fach schriftlich mündlich praktisch

Polizeieinsatz (zählt doppelt) bestehend aus: 1. Verkehrsunfallaufnahme

2. Einbruchdiebstahl

3. Häusliche Gewalt

Community Policing

Polizeipsychologie

Berufsethik und Menschenrechte zwei Prüfungsteile (Wissensfragen und Fallbeispiele)

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in allen Fächern mindestens die Note 4.0 erreicht wor-den ist.

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Allgemeine Informationen

Rahmenlehrplan und Schullehrplan PSO

Der Rahmenlehrplan des Schweizerischen Polizei-Instituts (SPI) gibt bezüglich der zu errei-chenden Kompetenzen und der ungefähren Lektionszahlen den Rahmen für den Lehrplan der Polizeischule Ostschweiz vor. Konkret gibt der Rahmenlehrplan den folgenden quantita-tiven Rahmen vor:

Bildungsbereich Die wichtigsten Fächergruppen Lektionen

Allgemeinbildung Deutsch, Geographie, Staatskunde, Informatik 56

Allgemeine Polizeifächer Rapportlehre, Polizeiorgane, Community Policing (CP), Psychologie, Ethik/Menschenrechte 333

Recht Polizeigesetz, Strafrecht, Strafprozessrecht (ohne Verkehrsrecht) 153

Sicherheit Polizeitaktik, Ordnungsdienst, Sicherheitspolizei 110

Verkehr Strassenverkehrsrecht, Verkehrsunfallaufnahme, Fahrtraining 182

Kriminalistik Kriminaltaktik, Kriminaltechnik 125

Sport/Gesundheit Fitness, Schwimmen (SLRG), Sanitätsdienstliche Ausbildung 118

Einsatztraining Schiessen, Persönliche Sicherheit, Einsatz-training 149

Praktika Inkl. korpsspezifische Ausbildung 560

Berufsprüfung 48

Urlaub Ferien und Feiertage 200

Total 2000

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Allgemeine Informationen

Rahmenlehrplan und Schullehrplan PSO

Die Polizeischule Ostschweiz sieht folgende Lektionszahlen vor:

Bildungsbereich Fächergruppen Lektionen

Allgemeinbildung

Staatskunde, ICT Informations- und Kommunikati-onstechnologie, Staatskunde, Polizeiliche Sprach-kompetenz (Deutsch im Niveauunterricht), Rap-portlehre, Präsentationstechnik, Methodenkompe-tenz & Lerntechnik

146

Allgemeine Polizeifächer

Berufsethik/Menschenrechte (BE/MR), Community Policing (CP), Häusliche Gewalt (HG), Interkultu-relle Kompetenz, Polizeipsychologie, Umwelt-schutz, Funk/Übermittlung, Bevölkerungsschutz-tag, Rechtsmedizin (IRM)

205

Recht

Allgemeine Rechtslehre, Strafprozessrecht, Straf-recht allgemeiner und besonderer Teil, Zivilge-setzbuch (ZGB/OR), Ausländerrecht/Schengen (AUG), Opferhilfegesetz (OHG), Schuldbetrei-bungs- und Konkursgesetz (SchKG)

129

Sicherheit und Einsatz Sipo Taktik, Schiessen, Persönliche Sicherheit, Waffen und Sprengstoffe, Schusswaffengebrauch, Befehlstechnik

257

Verkehr

Strassenverkehrsrecht, Verkehrsunfallaufnahme, Verkehrszeichengebung, VTS Fahrzeugkenntnis-se, Schwerverkehr, Verkehrs- und Schwerver-kehrskontrollen, Fahrkurse

180

Kriminalistik Betäubungsmittel, Kriminaltaktik, Kriminaltechnik, Wirtschaftsdelikte, Brandermittlung, Sexualdelikte 105

Sport/Gesundheit Sanitätsausbildung, Kartenkunde/OL, Fitness, Sport Allgemein, Sporttage und Finale 128

Diverses Fachreferate, Informationsstunden, Umgangsfor-men, Allgemeines 74

Praktika Korpsspezifische Ausbildung (12 Wochen) 510

Eidg. Berufsprüfung 48

Urlaub Ferien und Feiertage 221

Total 2003

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Allgemeine Informationen

Das Wichtigste aus der Schulordnung

Die Schulordnung erlässt die Spielregeln im täglichen Zusammenleben an der Polizeischule Ostschweiz. Ein Auszug der wichtigsten Bestimmungen:

• Der Besuch des Unterrichts ist obligatorisch.

• Zum täglichen Schulbetrieb, ob uniformiert oder in zivil, wird in einwandfreier Klei-dung erschienen.

• Der Unterrichtsbeginn ist pünktlich zu den im Stundenplan angegebenen Zeiten. Die Klassenchefin oder der Klassenchef meldet auf diesen Zeitpunkt der Instruktorin oder dem Instruktoren die Klasse. Die Klasse erhebt sich dazu.

• Im Schulzimmer sind Handys verboten.

• Die Klassen wählen eine Klassensprecherin/einen Klassensprecher. Die Schulleitung verteilt pro Klasse weitere Verantwortlichkeiten.

• Abwesenheiten wegen Krankheit oder Unfalls werden sofort per Mail dem Ausbil-dungsverantwortlichen des Korps und dem Schulleiter bzw. Sekretariat PSO gemel-det. Ausgenommen sind einmalige stündliche Abwesenheiten (z.B. Arztbesuch etc.). In diesen Fällen genügt die mündliche Orientierung an den Schulleiter sowie an die Klassenchefin bzw. den Klassenchef.

• Die Polizeischülerinnen und Polizeischüler unterstehen dem Amtsgeheimnis und haben gegenüber Dritten absolute Schweigepflicht. Diese gilt auch nach dem Austritt aus der Polizeischule Ostschweiz.

• Die Dienstwaffe wird während des ersten und des dritten Ausbildungsblockes im Waffenraum der Polizeischule Ostschweiz deponiert. Die Dienstwaffe wird zu Schiessübungszwecken ungeladen im Waffengurt an den Ausbildungsort verbracht. Sie darf ohne Bewilligung nicht nach Hause genommen werden.

• Bis zur Inpflichtnahme haben die Polizeischülerinnen und Polizeischüler keine poli-zeilichen Handlungsbefugnisse.

• Änderungen der Personalien sind umgehend dem Sekretariat und dem entspre-chenden Korps mitzuteilen.

• Film- und Tonaufnahmen sind während der ganzen Schuldauer nicht gestattet. Fo-tografische Aufnahmen nur nach Absprache mit der Schulleitung.

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Allgemeine Informationen

Das Wichtigste aus der Promotionsordnung

Ziel der Promotionsordnung ist es, Leistungs- und Verhaltensmängel frühzeitig zu erkennen und mit geeigneten Anträgen und individuellen Massnahmen eine hohe Erfolgsquote in der Polizeischule Ostschweiz und an der eidgenössischen Berufsprüfung zu garantieren. Die wichtigsten Punkte aus der Promotionsordnung:

• Vor den Weihnachtsferien, gegen Ende Februar und nach Abschluss des ersten Schulblockes (d.h. vor Beginn des Praktikums) erhält jede Schülerin und jeder Schü-ler zur persönlichen Orientierung ein aktualisiertes Notenblatt. Eine Kopie wird den Kommandanten sowie den Ausbildungsverantwortlichen der Stammkorps zugestellt.

• Prüfungen von den Prüfungsfächern werden meist auf der E-Learning-Plattform "e-tutor" abgelegt. In allen Fächern können kurze Lernzielkontrollen durchgeführt werden. Lernzielkontrollen können unangekündigt bei Unterrichtsbeginn oder vor Un-terrichtsende stattfinden.

• Die Polizeischule gilt als bestanden, wenn eine Gesamtnote von mindestens 4.0 er-reicht wurde, wobei von den Fächergruppen maximal eine Note unter 4.0, jedoch nicht unter 3.0 liegen darf.

• Anmerkungen über Charaktereigenschaften und Disziplin werden nicht ins Zeug-nis eingetragen. Ausserordentliche Bemerkungen zum Verhalten in einem Fach er-fordern einen separaten Bericht der Instruktorin bzw. des Instruktoren zuhanden der Schulleitung. Verhalten, das auf charakterliche Mängel hindeutet, wie etwa Prüfungs-betrug oder wiederholtes und/oder gravierendes Verstossen gegen die Haus- und Schulordnung sowie der IT-Bestimmungen führt zu Sanktionen. Das Stammkorps wird über besondere Feststellungen in Bezug auf das Verhalten via Schuldirektor ori-entiert, soweit es sich nicht um Bagatellen handelt.

• Der Sipo-Grundkurs soll besucht und erfolgreich abgeschlossen werden. Kann der Kurs wegen Krankheit oder Unfall nicht besucht werden, entscheidet das betreffende Polizeikorps in Absprache mit der Polizeischule Ostschweiz über das weitere Vorge-hen.

• Informationspflicht: Besteht die Gefahr, nicht promoviert zu werden, wird die Schul-leitung die betroffene Person in Kenntnis setzen. Gleichzeitig erfolgt via Direktor die Orientierung der zuständigen Korpsleitung sowie des entsprechenden Ausbildungs-verantwortlichen.

• Die Modalitäten der SBFI-Prüfungen richten sich nach der eidgenössischen Prü-fungsordnung und der Wegleitung für die Berufsprüfung zur Polizistin bzw. zum Poli-zist.

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Polizeischülerinnen/Polizeischüler

Effizient und effektiv lernen

Lernen ist anstrengend! Dies bestätigt der im Volksmund verwendete Begriff ‚büffeln‘. Und im Schlaf lernt leider niemand. Genügend Schlaf ist allerdings eine sinnvolle Voraussetzung, um dem Unterricht mit der nötigen Motivation, Aufmerksamkeit und Effizienz folgen zu können. Zudem lernen nicht alle gleich schnell. Es ist bekannt, dass in der Erwachsenenbildung das Lerntempo von 1 bis 9 variiert. Das heisst, was jemand in einer Stunde lernt, dazu braucht ein Anderer 9 Stunden! Lassen Sie sich nicht entmutigen, falls Sie zu Letzteren gehören. Letztendlich interessiert nicht der Aufwand sondern das Ergebnis.

Was einmal gelernt ist, geht in fünf Tagen zu zwei Dritteln wieder vergessen, vor allem, wenn es nicht regelmässig gebraucht wird (use it or lose it). In einer längeren Ausbildung ist es deshalb wichtig, sich für die Repetition regelmässig auf Zusammenfassungen und Checklis-ten oder ein Lerntagebuch abzustützen. Am wirkungsvollsten sind selbstgeschriebene Zu-sammenfassungen, Mindmaps, Visualisierungen – machen Sie sich ein eigenes Bild über den Stoff. Lernen ist letztlich ein selbstgesteuerter und selbstverantwortlicher Prozess.

An der Polizeischule Ostschweiz lernen wir nicht ausschliesslich für Prüfungen! Natürlich soll hier der Tatbeweis erbracht werden, dass die Ausbildungsinhalte verstanden worden sind. Die Polizeischule Ostschweiz will aber insbesondere die Schülerinnen und Schüler auf den Polizeiberuf vorbereiten.

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Polizeischülerinnen/Polizeischüler

Checkliste „Effizient und effektiv lernen“

• Lerngruppen: Lernen Sie zusammen mit einem Partner oder im kleinen Team (drei bis vier Personen). Dies ist effizient und entspricht auch der Arbeitsweise der Polizei im All-tag (nie allein!). Organisieren Sie regelmässige Termine mit Ihrer Lerngruppe. Notieren Sie sich im Lerntagebuch, was Sie nicht verstanden haben. Stellen Sie diese Fragen in der Lerngruppe. Sicher wird Ihnen jemand aus der Lerngruppe weiterhelfen können! Wenn Sie jemandem die Lerninhalte erklären können, ist dies für Sie der Beweis, dass Sie das Gelernte verstanden haben. Je besser Sie etwas verstanden haben, desto we-niger vergessen Sie das Gelernte.

• Falls Ihnen niemand in der Lerngruppe helfen kann, wenden Sie sich an das In-struktorenteam oder an die Schulleitung der PSO.

• Fassen Sie zusammen: Zusammenfassen ist wie aufräumen. Es schafft Klarheit, Durchblick und Überblick. Was geordnet ist, lässt sich besser lernen und speichern. Zusammenfassen heisst: Selektionieren: Wichtiges von Unwichtigem trennen. Reduzieren und Verdichten: auf den Punkt bringen, Kernaussagen und Leitideen er-fassen. Der Rest ergibt sich von selbst. Strukturieren: stichwortartig, als Skizze, Mindmap.

• Machen Sie im Unterricht aktiv mit. Dies erhöht den Lernerfolg und reduziert den Auf-wand für Nachbearbeitung und Prüfungsvorbereitung in Ihrer Freizeit.

• Denken Sie positiv! Oft erkennt man den Sinn des Gelernten erst später in der Berufs-praxis.

• Erkunden Sie, wann und wo Sie am besten lernen!

• Schalten Sie Störfaktoren aus. Achten Sie auf körperliche Fitness, ausgewogene Er-nährung und genügend Schlaf. All dies wirkt stressmindernd und leistungsfördernd.

• Orientieren Sie sich an den Lernzielen. Erkennen Sie das Wesentliche und verschaffen Sie sich den Überblick.

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Polizeischülerinnen/Polizeischüler

Effizient auf Prüfungen vorbereiten

Prüfungen sollen Ihnen Erfolgserlebnisse garantieren, indem sie Ihnen bestätigen, dass Sie das Gelernte verstanden haben und anwenden können. Falls das Erfolgserlebnis ausbleibt, haben Sie immerhin die Gewähr, dass Ihnen bestehende Lücken im Hinblick auf eine Nach-bereitung aufgezeigt wurden. Prüfungen finden immer im geschützten Rahmen statt. Trotz schlechter Note ist es wesentlich unproblematischer und ungefährlicher in einer Prüfung falsch zu antworten oder zu reagieren als später in der Praxis!

Lernen resultiert aus dem Zusammenspiel von Können, Wollen und Müssen. Prüfungen set-zen beim Müssen an. Prüfungen sind eine Form der extrinsischen Motivation (Druck ausü-ben, um Leistung zu erzielen). Wichtig ist aber, dass Sie erkennen, dass Sie nicht alleine für die Prüfungen lernen, sondern insbesondere für einen reibungslosen Berufseinstieg. Diese intrinsische Motivation wird bei Ihnen das nötige Feuer zum Lernen auslösen.

Die Polizeischule Ostschweiz unternimmt alles, um Ihnen beste Voraussetzungen für den Lernerfolg zu verschaffen. Lernen müssen Sie aber immer selber und das ist auch anstren-gend.

Checkliste „Effizient auf Prüfungen vorbereiten“

• Erstellen Sie einen Plan, was, wann und wie Sie im Hinblick auf eine Prüfung lernen müssen.

• Fragen Sie bei den Instruktorinnen/Instruktoren nach, wenn der Stoffumfang für die nächste Prüfung nicht genau definiert ist.

• Erkennen Sie das Wesentliche und konzentrieren Sie sich bei der Vorbereitung darauf.

• Stützen Sie sich auf Zusammenfassungen und Übersichten in Ihrem Lerntagebuch.

• Begeben Sie sich vorbereitet und konzentriert in eine Prüfung, genau wie bei einem Wettkampf. Überlegen Sie sich nach der Prüfung, was gut und was weniger gut gelau-fen ist und ziehen Sie für die nächste Prüfung Ihre Schlüsse daraus.

• Lesen Sie während der Prüfung die gestellten Fragen genau. Vergewissern Sie sich, dass Sie nur auf das Gefragte antworten.

• Verlieren Sie während der Prüfung keine Zeit mit Fragen, die Sie nicht beantworten können. Eine Prüfung setzt Sie immer unter Zeitdruck. Es geht auch darum, das Ge-lernte mit einer gewissen Sicherheit und damit Geschwindigkeit reproduzieren zu kön-nen.

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Polizeischülerinnen/Polizeischüler

Vom Wissen und Können zu Kompetenzen

Das Wissen steht heute in Datenbanken und im Internet jedermann zur Verfügung. Um Wis-sen zu erlangen, braucht man eigentlich keine Schule zu besuchen. Und Schulen, die sich auf das Vermitteln von Wissen beschränken, gelten rasch als theoretisch und praxisfern. Zudem hat das reine Wissen heute eine immer kürzere Halbwertszeit. Das heisst, die Dauer, während der das Wissen aktuell ist, wird immer kürzer. Heute geht man von einer Halb-wertszeit des Wissens von drei bis fünf Jahren aus. In drei bis fünf Jahren ist die Hälfte des Gelernten nicht mehr aktuell. Dies veranschaulicht auch die Wichtigkeit des lebenslangen Lernens.

An der Polizeischule Ostschweiz geht es darum, Handlungskompetenzen für die ersten Berufsjahre bei der Polizei zu erwerben. Wer im Polizeialltag korrekt handelt, ohne über das dazu nötige Wissen zu verfügen, ist im Prinzip auf gutem Wege. Es ist aber fraglich, ob das Bauchgefühl oder der gesunde Menschenverstand wirklich in allen Alltagssituationen die idealen und verlässlichen Ratgeber sind. Andererseits nützt das richtige Wissen wenig, wenn jemand willentlich, aus Vergesslichkeit oder unter Stress im entscheidenden Moment falsch reagiert.

Handlungskompetenzen umfassen deshalb:

• das nötige theoretische Wissen

• die nötigen praktischen Fähigkeiten

• die richtige Einstellung

Wissen, Fähigkeiten und die richtige Einstellung sind wichtige Voraussetzungen, um Hand-lungskompetenzen zu erwerben.

Damit Sie das Gelernte auch anwenden können, müssen Sie dies verinnerlichen. Der Stoff muss nicht nur aufgenommen, sondern insbesondere verarbeitet werden. Dieses Verarbei-ten des Stoffes ist ein individueller Prozess, der im Unterricht beginnt und bei der Nachbear-beitung oder Prüfungsvorbereitung seine Fortsetzung findet. Geeignete Methoden dazu sind:

• selber Zusammenfassungen, Visualisierungen, Mindmaps erstellen, Lerntagebuch füh-ren

• das Gelernte anderen oder sich selber laut erklären

• üben an möglichst konkreten Problemstellungen

Polizeiliche Einsatzsituationen lassen sich immer unterteilen in eine Vorbereitungsphase (Meldung, Anzeige, persönliche Vorbereitung), eine Aktionsphase (Einsatz, Feststellung, Ermittlung) und eine Nachbereitungsphase (Rapport, Anzeige, Nachkontrollen).

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Polizeischülerinnen/Polizeischüler

Lerntagebuch (Learning log)

In einer Ausbildung ist man mit einer grossen Informationsflut konfrontiert. Es geht darum, individuell die wesentlichen Lerninhalte zu erfassen und für sich in geeigneter Form darzu-stellen. Dies erleichtert die Vorbereitung auf Prüfungen und die gezielte Repetition im Hin-blick auf die Berufsanwendung. Das Gleiche machen Sie vielleicht auf einer längeren Reise mit einem Reisetagebuch. Nachhaltig wird das Lerntagebuch, wenn auch Überlegungen zu Lernstrategie und Lernprozess reflektiert und aufgeschrieben werden.

Informationen werden zuerst ins Kurzzeitgedächtnis aufgenommen. Dort bleiben sie aber nur einige Sekunden gespeichert. Wenn uns jemand eine Autonummer sagt, können wir diese aufschreiben, danach vergessen wir diese Nummer wieder. Durch den Lernprozess muss das Wichtige vom Kurzzeitgedächtnis via Arbeitsgedächtnis ins Langzeitgedächtnis überführt werden. Das Lerntagebuch hilft dabei, weil Wesentliches in kurzer Zeit wiederholt werden kann.

Das Selbstgeschriebene ist immer verbindlicher als alles Gedruckte, das man im Rahmen einer Ausbildung erhält. Mit dem Selbstgeschriebenen werden die Gedanken geordnet und Sie machen sich ein eigenes Bild von der Sache. Sie erkennen auch, was verstanden wurde und wo noch zusätzliche Lernanstrengungen nötig sind.

Ein Lerntagebuch kann nach Tagen oder nach Fächern geordnet sein. In der Polizeischule Ostschweiz empfehlen wir das Ordnen nach Fächern. Ein Lerntagebuch besteht grundsätz-lich aus zwei Teilen:

• Fachreflexion (gegen das Vergessen) stichwortartige Zusammenfassungen, Checklisten, Übersichten, Abbildungen, Mind-maps, neue Begriffe und ihre Bedeutung. So erhalten Sie eine Übersicht über das Gelernte und erleichtern sich Repetition und Prüfungsvorbereitung wesentlich. Die Fachreflexion dient im engeren Sinn als Spi-cker des Gelernten. Sie antwortet auf die Fragen:

- Was habe ich gelernt und verstanden? - Was habe ich nicht verstanden, welche Fragen muss ich noch in der

Lerngruppe stellen?

• Persönliche Reflexion (für die Verarbeitung und die Vertiefung) beispielsweise eigene Gedanken, Ziele, Werte und Reflexionen (wozu brauche ich das, wie hätte ich das vor dem Unterricht gemacht, was werde ich in Zukunft beach-ten, welches sind meine guten Vorsätze). Dies hilft, den Stoff nicht nur aufzunehmen, sondern auch zu verarbeiten. Die persönliche Reflexion beantwortet Fragen wie:

- Wo sehe ich Verbindungen und Widersprüche zu anderen Fächern und Themen? - Wie lerne ich effizient und motiviert?

Bezüglich der Form des Lerntagebuchs gibt es keine verbindlichen Vorgaben. Die Polizei-schule Ostschweiz empfiehlt das Führen eines Ordners mit Registern gemäss Fächerplan. Ein solches Lerntagebuch wird Ihnen auf Wunsch abgegeben. Ein Lerntagebuch kann grundsätzlich auch elektronisch geführt werden.

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Polizeischülerinnen/Polizeischüler

Checkliste „Lerntagebuch“

• Je mehr Sie über ein Thema wissen, desto mehr lernen Sie dazu.

• Das Lerntagebuch erleichtert einerseits das nachhaltige Speichern von Inhalten, ande-rerseits erleichtert es die Vorbereitung auf Prüfungen.

• Idealerweise wird das Lerntagebuch direkt im Unterricht geführt. Das selber Schreiben vertieft den Lernprozess. Notieren Sie sich auch, was Sie nicht verstanden haben. Die Lerngruppe oder die Lehrperson wird Ihnen weiterhelfen.

• Im Praktikum und im Berufseinstieg können Sie sich mit dem Lerntagebuch über ein be-stimmtes Thema rasch Ihre Kenntnisse auffrischen.

• Instruktorinnen/Instruktoren bringen die Inhalte oft bestens strukturiert und visualisiert auf den Punkt. Notieren Sie sich dies und versuchen Sie, das zu verstehen.

• Geben Sie dem Lerntagebuch Ihre persönliche Note. Arbeiten Sie mit Mindmaps, Zeich-nungen etc. Strukturieren Sie Texte und schreiben Sie stichwortartig.

• Die persönliche Reflexion über das Gelernte ist für den Lernprozess unabdingbar. Stel-len Sie sich die Fragen: - Wie hätte ich das vor dem Unterricht gemacht? - Wie werde ich das in Zukunft machen? - Wann werde ich das anwenden? - Welches sind meine guten Vorsätze?

• Verarbeiten Sie den behandelten Stoff möglichst unmittelbar nach dem Unterricht. Las-sen Sie es nicht zu einem Schreibstau kommen!

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Instruktorinnen/Instruktoren

Wirkungsvoll ausbilden (1)

Guter Unterricht, ob praktisch oder theoretisch, führt zu einem nachhaltigen Lernerfolg. Lernerfolg tritt ein, wenn die Inhalte nicht nur vermittelt, sondern von den Schülerinnen und Schülern auch verarbeitet werden. Instruktorinnen und Instruktoren müssen dieses Verarbei-ten bereits während des Unterrichts einleiten. Die Schülerin oder der Schüler wird den Ver-arbeitungsprozess in der individuellen Nachbereitung und der Prüfungsvorbereitung weiter vertiefen.

Wir Instruktorinnen und Instruktoren haben oft den Eindruck, wir hätten zu wenig Ausbil-dungszeit. Dies hängt meist damit zusammen, dass wir uns nicht trauen, den Stoff konse-quent didaktisch zu reduzieren (vereinfachen, exemplarische Auswahl). Der Lernerfolg ist meist umgekehrt proportional zu der Stoffmenge. Ist die Stoffmenge zu gross, fehlt die Zeit zum Verarbeiten. Das Ganze bleibt oberflächlich, ist rasch wieder vergessen und damit we-nig nachhaltig. Wir erreichen die Schülerinnen und Schüler nicht und erreichen als Instrukto-rin/Instruktor nichts!

Die Polizeischule Ostschweiz will den Unterricht nicht standardisieren. Eine Schule lebt von der Individualität der Instruktorinnen und Instruktoren. Die Polizeischule Ostschweiz emp-fiehlt aber das untenstehende Unterrichtskonzept, das bei konsequenter Anwendung einen hohen Lernerfolg garantiert.

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Instruktorinnen/Instruktoren

Checkliste „Wirkungsvoll ausbilden“ (Unterrichtskonzept Polizei-schule Ostschweiz)

1. Brauchen Sie maximal die halbe Unterrichtszeit für die Stoffvermittlung. Dazu eignen sich Vortrag und Lehrgespräch. Erleichtern Sie den Schülerinnen und Schülern, sich in der Informationsflut von Lehrmitteln und Unterlagen zu orientieren. Projizieren Sie keine Gesetzesartikel. Polizeischülerinnen und -schüler sollen diese in ihren Unterlagen suchen. Für einen halbstündigen Vortrag brauchen Sie als Richtgrös-se 10 bis 20 Powerpoint-Bilder.

2. Setzen Sie mindestens einen Drittel der Unterrichtszeit für die Stoffverarbeitung ein. Dazu eignen sich Problem- und Fragestellungen, welche in Einzel- oder Teamarbeit, Rollenspiele und Diskussionen zu bearbeiten sind. Dieser Teil des Unterrichts läuft indi-viduell ab. Gute Schülerinnen und Schüler werden die Aufgaben rasch gelöst haben. Diese können Kollegen unterstützen, die mehr Probleme haben, oder sie können weite-re, anspruchsvollere Aufgaben lösen. Sie als Instruktorin/Instruktor coachen und mode-rieren diesen Teil. Erzählen Sie Ihre Fälle aus der Praxis nicht nur. Formulieren Sie besser vereinfachte Fragestellungen und lassen Sie diese von den Schülerin-nen/Schülern bearbeiten.

Aufgaben sollten immer schriftlich bekanntgegeben werden. Zudem muss auch vorge-geben werden, was erwartet wird und welche Zeit zur Verfügung steht.

3. Fassen Sie in drei Minuten das Wichtigste, das aus Ihrem Unterricht mitgenom-men werden muss, zusammen.

Präsentieren Sie diese Zusammenfassung am Anfang oder am Ende des Unterrichts (oder am Anfang und am Ende). Idealerweise brauchen Sie dazu eine Powerpoint-Folie oder eine halbe A4 Seite. Stellen Sie diese Zusammenfassung wenn immer möglich grafisch strukturiert oder als Mindmap dar. Diese Zusammenfassung eignet sich dann auch als Vorlage für den Eintrag ins Lerntagebuch.

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Instruktorinnen/Instruktoren

Wirkungsvoll ausbilden (2)

Ein wichtiger Grundsatz in der Erwachsenenbildung ist, dass man um so mehr lernt, je mehr man über ein Thema bereits weiss (wer hat, dem wird gegeben!). Dies hängt damit zusam-men, dass Neues immer an Bestehendem angeknüpft werden muss. Die Vorkenntnisse sind also deutlich wichtiger für den Lernerfolg als beispielsweise die Begabung oder die Motivati-on.

Oft wird zudem beobachtet, dass zu eng auf Prüfungen gelernt wird, nicht aber für das richti-ge, professionelle Handeln. In unserem Kopf haben wir zwei Systeme:

1. Das Wissen: Hier ist sehr viel Wissen abgelegt, das wie ein grosses Netzwerk funkti-oniert. Wenn ich aber unter Zeitdruck oder Stress handeln muss, wird dieses Wissen oft nicht abgerufen. Dieser Teil des Gehirns ist dazu zu langsam.

2. Das Handeln: Hier sind fixe Handlungsmuster abgelegt. Oft sind diese aber nicht durch den oben beschriebenen ersten Teil des Gehirns beeinflusst. Dafür sind diese Handlungsmuster rasch abrufbar. Wer mehrmals mit ähnlichen Situationen konfron-tiert ist, stabilisiert diese Handlungsmuster.

Wichtig ist nun, das neue Wissen des ersten Gehirnsystems in die Handlungsmuster im zweiten Gehirnsystem einzubauen. Dazu muss man sich zuerst der Handlungsmuster im zweiten Gehirnsystem bewusst werden. Einsicht, Aha-Erlebnisse, das bewusste Vereinbaren von „guten Vorsätzen“ und das Üben führen schliesslich zur Bildung neuer Handlungsmus-ter, die dann später beim Handeln unter Zeitdruck und Stress auch abgerufen werden. Wis-sen, das nicht im Handeln verankert ist, bleibt graue Theorie (unverdautes Wissen).

Beispiel:

Polizeischüler Harzenmoser lernt Theorien über Stress, Verhältnismässigkeit, korrektes Verhalten und Einsatztaktik. Im Rahmen einer Demonstration wird er von einem Aktivisten angespuckt. Wird er nun handeln, indem er sein Wissen zu Stress, Verhältnismässigkeit, korrektem Verhalten und Einsatztaktik aus dem ersten Hirnsystem abruft? Nein, das ginge viel zu lange! Er wird irgendein Handlungsmuster hervorholen, welches aus dem zweiten Hirnsystem sofort abrufbar ist. Hoffen wir, dass er richtig handelt.

Wenn der Polizeischüler Harzenmoser eine solche Situation in der Polizeischule mehrmals, möglichst praxisnah geübt hat, ist die Chance gross, dass das erlernte Handlungsmuster nun zum Zug kommt. Mit einer bewussten Einsatzvorbereitung kann er sich zudem ver-schiedene Handlungsmuster für konkrete Situationen bereitlegen.

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Instruktorinnen/Instruktoren

Lernen am Computer

An der Polizeischule Ostschweiz soll der Computer so eingesetzt werden, wie er später im polizeilichen Alltag gebraucht wird. Im privaten Umfeld ist der Computer ein nicht mehr weg-zudenkendes Hilfsmittel der Kommunikation. Viel Zeit wird täglich in Wikileaks, Blogs und Foren, auf Plattformen wie Facebook, Youtube oder Twitter verwendet. Sinnvolle Computer-anwendungen zum institutionellen Lernen hinken diesen privaten Möglichkeiten aber noch hinten nach. Zudem lenken die spielerischen und freizeitorientierten Anwendungen oft auch von ernsthaften beruflichen Anwendungen ab.

In den USA haben Lehrgänge, welche im Fernstudium alleine auf webbasiertem E-Learning beruhen, Abbruchquoten von 80%. Dies bestätigt grundsätzlich die Haltung, dass Lernen vor dem Bildschirm weder einfacher noch lustiger ist als andere Lernformen. Zudem ist Lernen vor dem Bildschirm wenig sinnvoll, wenn grosse Teile der Arbeitszeit bereits vor dem Bild-schirm verbracht werden.

Der Polizeiberuf ist ein praktischer Beruf. Was 1:1 in einem praxisnahen Umfeld geübt wer-den kann, braucht eigentlich nicht am Computer mit viel Aufwand simuliert zu werden. Und gute E-Learning-Programme sind in der Herstellung sehr aufwändig. Man rechnet mit Kosten von CHF 40‘000.— pro Lektion.

In der Ausbildungspraxis ist ebenfalls zu beobachten, dass Teilnehmende, welche dem Un-terricht zu folgen vermögen, oder mit schriftlichen Lehrmitteln klar kommen, auch E-Learning-Programmen gewachsen sind. Umgekehrt sind aber Teilnehmende, welche im Un-terricht oder mit den schriftlichen Lehrmitteln Probleme haben, auch vor dem Bildschirm ver-loren. Der Computer ersetzt also keinesfalls die persönliche Betreuung und hilft auch nicht denjenigen Teilnehmenden, die etwas mehr Mühe haben, dem Unterricht zu folgen.

Der Lernprozess besteht immer aus folgendem Ablauf:

• Aufnehmen

• Verarbeiten, dieser individuelle Prozess ist zentral, er fixiert und verankert das Neue am Bekannten und schafft die Voraussetzung, dass das Gelernte auch angewendet wird

• Abrufen, durch regelmässiges Üben und Repetieren

• Anwenden, hier zeigt sich, ob der Lernprozess erfolgreich war und in der Praxis umge-setzt werden kann

• Reflektieren, das Hinterfragen des eigenen Handelns und das Ziehen von Konsequen-zen für eine nächste Handlungssituation sind sehr wirkungsvolle Mechanismen des le-benslangen Lernens.

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Instruktorinnen/Instruktoren

Aufbau einer Unterrichtseinheit (Doppellektion)

Instruktorinnen und Instruktoren sind die Regisseure ihrer Lektionen. Es geht darum, die Lernziele mit sinnvollen Methoden effizient umzusetzen. Dabei gilt der Grundsatz: Weniger ist mehr, das heisst, wenig Stoff aber wirkungsvolle Methoden bringen mehr als viel Stoff mit wenig effizienten Methoden. Nutzen Sie die Unterrichtszeit. Je länger die Lernzeit, desto grösser ist der Lernerfolg.

Empirische Untersuchungen zeigen, dass sich Teilnehmende eines Unterrichts ungefähr während 20 Minuten auf die Instruktorin oder den Instruktoren konzentrieren können. Da-nach sinkt die Aufmerksamkeit nahezu gegen Null. Während einer Lektion schweifen Teil-nehmende in Gedanken zwischen 5 und 20 Mal ab. Das heisst, die Teilnehmenden sind in Gedanken bei ihren Partnern, bei Pendenzen oder beim heutigen Abend. Sie hören aber der Instruktorin oder dem Instruktoren sicher nicht zu, obschon sie so tun. Zudem ist auch be-kannt, dass Handeln nur durch Handeln gelernt werden kann – und nicht durch Zuhö-ren. Deshalb sollen die Teilnehmenden eines Unterrichts auch in der Schulstube so oft und so lange wie möglich selber aktiv sein können.

Ferner ist bekannt, dass aus einer Lektion maximal 20 bis 25% der Inhalte in Erinnerung bleiben. Nach drei Wochen sind es nur noch 15%.

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Instruktorinnen/Instruktoren

Checkliste „Aufbau einer Doppellektion“

1. Informierender Lektionseinstieg (10 Minuten) bestehend aus drei Teilen: - erklären Sie in 5 Minuten, worum es geht, warum Ihr Fach wichtig ist und welches der

praktische Nutzen des Gelernten ist. Dabei sollen Sie auch Ihre Motivation für dieses Fach evtl. an einem kurzen Beispiel schildern!

- Lernziele (zwei bis vier pro Doppellektion) - Ablauf (welche Methoden, wann Pausen)

2. Informationsblock (30 Minuten): Vermitteln Sie den neuen Stoff gut strukturiert und visualisiert. Vortrag, Lehrgespräch, Film, Leseunterlagen sind die geeigneten Methoden. Nach 15 Minuten diesen Block eventuell unterbrechen durch eine kurze Murmelphase zu einer bestimmten Fragestel-lung (mit dem Nachbarn bespricht man die Fragestellung, kurzes Fazit nach der Mur-melphase, Gesamtdauer 5 bis 10 Minuten). Bereiten Sie diesen Teil sorgfältig vor. Mit Ihrer Vorbereitung zeigen Sie Ihre Wertschätzung gegenüber den Teilnehmenden. Holen Sie mit Ihren Erläuterungen nicht zu weit und zu systematisch aus. Erstellen Sie den Bezug zur zukünftigen Praxis der Polizeischülerinnen und Polizeischüler. Gehen Sie vom Problem zur Lösung (keine Lösung ohne Problem), vom Bekannten zum Un-bekannten, von der Praxis zur Theorie.

3. Stoffverarbeitung (30 Minuten): Die Stoffverarbeitung führt zu einer Vertiefung und Festigung des Stoffs. Hier beginnt der individualisierte Teil des Unterrichts. Es werden anspruchsvolle Aufträge, welche in Einzel- oder Partnerarbeit zu erledigen sind, ausgeteilt. Solche Aufträge sind am besten schriftlich auf einem Arbeitsblatt zu notieren, das gleichzeitig für die Beantwortung und eine formale Antwortstruktur Raum bietet. Für Schülerinnen und Schüler, die diesen Auftrag rasch erledigt haben, ist allenfalls ein Zusatzauftrag vorzusehen.

4. Abschluss (20 Minuten): Präsentation von Ergebnissen aus den Aufträgen, Beantwortung von Fragen, Lösung von Problemen. Die Unterrichtseinheit zusammenfassen und Bezug zu den Lernzielen erstellen. Brechen Sie den Satz ab, wenn die Zeit um ist – es hört Ihnen sowieso nie-mand mehr zu! Evaluieren Sie für sich den Unterricht. Was lief gut, wo sehen Sie Verbesserungspoten-tial? Was werden Sie das nächste Mal anders machen?

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Instruktorinnen/Instruktoren

Lernziele

Die Lernziele stabilisieren und konkretisieren das Vorgehen und schaffen für alle Beteiligten klare Verhältnisse.

Die Lernziele der Polizeischule Ostschweiz basieren auf dem schweizerischen Rahmenlehr-plan Polizist/Polizistin.

Lernziele lassen sich gemäss ihren Verben in sechs Kompetenzstufen einteilen (K1 bis K6). Eine Unterrichtseinheit sollte nie nur aus K1-Lernzielen bestehen. Gerade der wichtige Ver-arbeitungsprozess wird eigentlich erst durch Lernziele der Stufe K2 und K3 eingeleitet. Je höher die Lernziele sind, desto nachhaltiger ist letztlich der Lernerfolg.

Formulieren Sie Lernziele immer mit dem Verb beginnend, zum Beispiel: - erklärt die drei wichtigsten Unterschiede zwischen sexueller Nötigung und Vergewaltigung.

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Instruktorinnen/Instruktoren

Checkliste „Lernziele“ (Taxonomiestufen nach Bloom)

Lernziele Erklärung Verben für die Lernziel-formulierung

K1: Kennen/Wissen (Knowledge)

Gespeichertes Wissen routinemässig und mit grosser Sicherheit wiedergeben, ohne zu be-weisen, dass dies auch verarbeitet oder ver-standen wurde.

auswendig können, nennen aufschreiben, aufzählen, ausführen, benennen, be-zeichnen, darstellen, repro-duzieren, vervollständigen, zeichnen, zeigen

K2: Verstehen (Comprehension)

Sachverhalte erfassen, in eigenen Worten darstellen, zusammenfassen.

begründen, beschreiben, deuten, einordnen, erklären, erläutern, interpretieren, ordnen, präzisieren, über-tragen, umschreiben, unter-scheiden, verstehen, ver-deutlichen, vergleichen, zu-sammenfassen

K3: Anwenden (Application)

An Beispielen üben, anwenden, vertiefen.

ableiten, anwenden, an-knüpfen, aufstellen, begrün-den, beweisen, einordnen, durchführen, erstellen, ent-wickeln, formulieren, ver-gleichen, übertragen unter-scheiden,

K4: Analysieren (Analysis)

Sachverhalte in Teile zerlegen, anhand von Kriterien vergleichen, Kriterien ermitteln, Wi-dersprüche, Absichten und Strukturen aufde-cken.

analysieren, ableiten, identi-fizieren, gegenüberstellen, gliedern, isolieren, entwer-fen, kombinieren, nachwei-sen, zerlegen, untersuchen, vergleichen

K5: Weiterdenken (Synthesis)

Verschiedene Wissenselemente zu etwas Neuem zusammenfügen, Pläne und Struktu-ren entwerfen und entwickeln.

ausarbeiten, bemessen, de-finieren, entwerfen, entwi-ckeln, erläutern, interpretie-ren, kombinieren, optimie-ren, organisieren, planen, verfassen

K6: Beurteilen (Evaluation)

Ein grösseres Ganzes, das mehrschichtig oder komplex ist, beurteilen. Eigene Meinun-gen formulieren, Entschlüsse fassen und be-gründen.

auswerten, beurteilen, be-werten, differenzieren, erör-tern, entscheiden, folgern, gewichten, messen, prüfen, qualifizieren, urteilen, ver-einfachen, werten, widerle-gen

Das Verb „können“ sollte vermieden werden, da es sich nicht eindeutig einer K-Stufe zuord-nen lässt.

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Instruktorinnen/Instruktoren

Theoretischer und praktischer Unterricht

Vom Unterrichtskonzept her unterscheiden sich theoretischer und praktischer Unterricht nicht grundsätzlich. Es bestehen im Gegenteil viele Gemeinsamkeiten. Klare Ziele braucht es in jedem Fall, ebenso eine sinnvolle Struktur des Unterrichts. Immer muss an den bestehenden Vorkenntnissen angeknüpft werden. Wichtig ist in beiden Formen, dass die Teilnehmenden zu möglichst grosser eigener Aktivität angeregt werden. Viele Instruktorinnen und In-struktoren sind von ihrer Sache aber so begeistert, dass sie oft zu lange, zu systematische und zu umständliche Erklärungen abgeben. Für das Üben fehlt dann die Zeit. Sowohl der theoretische als auch der praktische Unterricht bestehen aus je drei Teilen (siehe unten). Nie sollte eine Unterrichtseinheit aber nur aus einem dieser Teile bestehen. Mit dem Wechsel zwischen den Teilen ist immer eine Rhythmusänderung verbunden. Dadurch wird der Unterricht kurzweilig. Bei der theoretischen Ausbildung geht es darum, Inhalte so zu verarbeiten und zu verinnerli-chen, dass man diese Inhalte auch unter Zeitdruck und im Stress beim Handeln berücksich-tigt. Genau gleich geht es im praktischen Unterricht darum, schrittweise die Automation und die Sicherheit zu erhöhen.

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Instruktorinnen/Instruktoren

Checkliste „Theoretischer und praktischer Unterricht“

Die drei Teile der theoretischen Ausbildung

1. Neues Wissen ver-mitteln

Am Vorwissen und allfälliger Erfahrungen der Schülerinnen/Schüler anknüpfen. Je mehr man über ein Thema bereits weiss, desto mehr lernt man dazu! Von praktischen Situationen und Problem-stellungen ausgehen.

2. Wissen verarbeiten und vertiefen

Wichtig ist hier die grosse Teilnehmeraktivität. Schon Sokrates hat sinngemäss gesagt, dass der Schüler nichts lernt, wenn er nicht zwei Drittel des Weges selber zurücklegt.

3. Überprüfen, stabili-sieren, zusammen-fassen

Hier wird die Grundlage gelegt, dass das Erlernte später in der Praxis auch angewandt wird und abrufbar bleibt.

Die drei Teile der praktischen Ausbildung

1. Anlernstufe Durch Erklären, Vorzeigen, Mit- und Nachmachen wird die prakti-sche Fähigkeit erarbeitet.

2. Festigungsstufe Durch Üben wird Sicherheit und eine gewisse Automatik im prakti-schen Ablauf erreicht. Wichtig sind in dieser Phase das Korrigieren und das Überprüfen an Leistungsnormen.

3. Anwendungsstufe Im Rahmen von Übungen wird möglichst praxisnah überprüft, ob die erlernten Fähigkeiten auch unter dem Druck einer Alltagssitua-tion korrekt angewendet werden können.

Wichtig ist in der praktischen Ausbildung der Grundsatz: kurz erklären, lange üben! Die nötigen Grundlagen und Checklisten sollen im theoretischen Unterricht im Schulzimmer er-arbeitet werden. Dies ist effizienter. Auf dem praktischen Arbeitsplatz soll dann wiederholt und intensiv geübt werden.

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Instruktorinnen/Instruktoren

Wirkungsvoll prüfen

Die Polizeischule Ostschweiz bietet in Zusammenarbeit mit der PH Kreuzlingen einen Wei-terbildungskurs an, der den Instruktorinnen und Instruktoren wichtige Tipps zum Erstellen von sinnvollen Prüfungen bzw. Prüfungsfragen gibt.

Ein wichtiger Grundsatz der Ausbildung ist, dass Ausbilden und Prüfen klar voneinander ge-trennt werden. Das Schwergewicht des zeitlichen Einsatzes soll beim Ausbilden liegen. In der Landwirtschaft pflegt man zu sagen, dass das Schwein vom häufigen Wägen nicht schwerer wird.

Prüfungen geben der Instruktorin und dem Instruktoren aber auch ein Feedback, ob die Bot-schaft angekommen ist und die Teilnehmenden die Lernziele erreicht haben. Kurztests – sogenannte Lernzielkontrollen – zu Beginn einer Lektion sind dazu sinnvoll, weil so nicht zu viel Ausbildungszeit verloren geht.

Schriftliche Prüfungen sind relativ objektiv, weil allen Teilnehmenden zur gleichen Zeit und unter den gleichen Bedingungen die gleichen Fragen gestellt werden. Zudem werden alle Fragen von der gleichen Person bewertet. Es fragt sich nur, wie hoch der Aussagegehalt einer schriftlichen Prüfung ist. Insbesondere, wenn sich diese auf reine Wissensfragen (siehe Kapitel Lernziele) konzentriert. Oft gilt nämlich der Grundsatz: Rasch gelernt, rasch verges-sen. Mündliche und praktische Prüfungen, wie sie an der eidgenössischen Berufsprüfung durchgeführt werden, sind zwar etwas weniger objektiv, da nicht alle mit den gleichen Fragen oder Fällen konfrontiert werden. Dafür sind sie aussagekräftiger, da sie dem praktischen Be-rufsverhalten näher kommen.

Multiple Choice-Tests sind immer einfacher, da es beim Ankreuzen der zutreffenden Antwor-ten um das Wiedererkennen geht. In offenen Fragestellungen muss ein Sachverhalt repro-duziert werden, was deutlich anspruchsvoller ist. Dafür sind diese schwieriger zu korrigieren als eine Multiple Choice.

Prüfungen motivieren letztlich zum Lernen. Häufigere, dafür kürzere Tests sind des-halb sinnvoll.

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Instruktoren/Innen

Checkliste „Wirkungsvoll prüfen“

• Stellen Sie zweiteilige Fragen. Im ersten Teil geht es um das Reproduzieren von Wis-sen. Dieser Teil ist einfach zu korrigieren, weil richtig oder falsch hier eindeutig sind. Im zweiten Teil soll die Schülerin oder der Schüler beweisen, dass das Gelernte auch verstanden wurde. Es soll ein Beispiel beschrieben, oder zu einem Sachverhalt Stellung genommen werden.

• Geben Sie immer die formale Antwortstruktur vor: z.B. „Nennen Sie drei Gründe…“

• Geben Sie die maximale Punktzahl pro Frage an.

• Geben Sie die nötige Punktzahl vor, welche für eine Note 4.0 erreicht werden muss.

• Klären Sie eindeutig, welche Hilfsmittel erlaubt sind und wie viel Zeit zur Verfügung steht.

• Ziehen Sie nach Ablauf der Zeit die Prüfungen ein (gleiche Bedingungen für alle). Die Zeit selektioniert immer. Wer länger braucht, ist letztlich auch weniger sicher.

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Formular

Unterrichtsvorbereitung

Formular Unterrichtsvorbereitung

Thema

Datum / Zeitvolumen Einstieg

Thema

Zielsetzung

Sicherheits-vorschriften

Besprechung (Nagel)

Übungs-bestimmungen

Munition

Fahrzeuge

Besonderes

Arbeitsplatz

Instruktor

Ziele TN.. ...

...

...

Material

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Formular

Unterrichtsvorbereitung / Lektionen

Name: .......................................................

Thema Lektion Lernziele: Lektionsziele / Fein-ziele

Zeit / Sequenz

Inhalt (Was)

Methodik / Sozialform (Wie)

Hilfsmittel (Womit)

Begrüssung, Einleitung, Lernziele • Kurzvorstellung der eigenen Person • Überleitung auf Thema • Lernziele bekannt geben (auf Flip-Chart) • Ablauf der Lektion erläutern

Abholen der Teilnehmer

Vermitteln der theoretischen Grundlagen

Visualisieren der verschiedenen Themen

Lernzielkontrolle

Vorbehaltener Entschluss (wenn Zeit übrig ist)

Abschluss der Lektion • Überprüfen der Lernziele • Zusammenfassung • Offene Fragen beantworten • Verabschiedung der TN (Evaluation)

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Formular

Schülerfeedback

Methodik/Didaktik

Die Ziele waren realistisch, transparent und klar.

Die Teilnehmeraktivität war hoch.

Unterrichtshilfsmittel wurden abwechslungsreich eingesetzt.

Ziele

Wurden die Ziele im Unterricht erreicht?

Konnten Sie von diesem Fach profitieren?

Unterrichtsstoff

Das Thema praxisnah und aktuell vermitteln?

Instruktorin/Instruktor

Der Instruktor war motiviert.

Die Sprache und der Augenkontakt waren opti-mal.

Was ich noch sagen möchte: .................................................................................................................................................

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Formular

Audit

Instruktorin / Instruktor

6 ++ sehr gut

Thema 5 + gut 4 +/- befriedigend

Ort / Zeit 3 - unbefriedigend 2 - - schlecht

6 5 4 3 2 ++ + +/- - - - Bemerkungen

Einstieg Einleitung (Motivation, Originalität, Abholen der Teilnehmer)

Ziele (klar, mess- und be-obachtbar, Massstab)

Hauptteil Fachliche Richtigkeit (Wichtigkeit, Praxisbezug, didakt. Reduktion)

Teilnehmeraktivität (Teilnehmer sind rasch selbst aktiv)

Schluss Bezug zu Lernzielen

Nagel (Prägnant, bleibt den Teilnehmern in Erinne-rung)

Instruktorin Instruktor

Sprache (Lautstärke, Augenkon-takt, Fragetechnik, Gestik)

Auftreten (Klarheit, Feedback, Durchsetzungsvermögen)

Methodik (Hilfsmittel, Visualisierung, Methodenvielfalt)

Zeitplanung (realistisch, eingehalten, flexibel)

Umgang mit Störungen (Kritik, Einwände der Teilnehmer)

Gesamtbeurteilung

Kommentar und Nagel zur Gesamtbeurteilung

Die Instruktorin/der Instruktor (Datum, Unterschrift)