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PSVaG PSVaG Das Kollektiv als Versicherungsprinzip in Zeiten der Krise Versicherungswissenschaftlicher Verein in Hamburg e.V. 2. Juli 2020 Hans H. Melchiors

PSVaG Das Kollektiv als Versicherungsprinzip in Zeiten der Krise · 2020. 7. 10. · 1982 „AEG Jahr“ 2009 ... Abschluss einer Versicherung, die den Risikoträger jedoch belastet

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  • PSVaG

    PSVaG Das Kollektiv als Versicherungsprinzip in Zeiten der Krise

    Versicherungswissenschaftlicher Verein in Hamburg e.V.

    2. Juli 2020

    Hans H. Melchiors

  • PSVaG

    Versicherungswissenschaftlicher Verein in Hamburg e.V. | 02.07.2020 2https://www.pexels.com

    Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung

    https://www.pexels.com

  • PSVaG

    Aufgabe und Finanzierung des PSVaG

    Versicherungswissenschaftlicher Verein in Hamburg e.V. | 02.07.2020 3

    Insolvenzsicherung der bAV (1/5)

    • Sicherung der betrieblichen Altersversorgung für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers

    • Insolvenzgeschützte Durchführungswege:

    Direktzusage

    Unterstützungskasse

    Pensionsfonds

    „beschädigte“ Direktversicherung

    ab 2022*: Pensionskassen die über kein anderes Sicherungsinstrument verfügen

    • Öffentlich-rechtliche Verpflichtung der Arbeitgeber

    • Vollständige Kapitaldeckung (im Jahr 2006 umgestellt)

    • Kalkulation der erforderliche Beiträge am Jahresende und Umlage auf alle Arbeitgeber

    • Abwicklung der Rentenzahlungen über ein Konsortium von 49 Lebensversicherungsunternehmen

    Aufgabenstellung Finanzierung

    * Ab Mitte 2020 eingeschränkter Schutz für zurückliegende Insolvenzen.

  • PSVaG

    Über den PSVaG abgesicherte Verpflichtungen

    Versicherungswissenschaftlicher Verein in Hamburg e.V. | 02.07.2020 4

    Insolvenzsicherung der bAV (2/5)

    95.250 Mitglieds-unternehmen

    348 Mrd. EuroBeitragsbemessungs-

    grundlage (BBG)

    7,1 Mio. Anwärter

    4,0 Mio. Rentner

    Der abgesicherte Verpflichtungsumfang ist deutlich höher, da die BBG mit 6 % Rechnungs-zins ermittelt wird

  • PSVaG

    In 2019 wurden vom PSVaG* Renten in Höhe von insgesamt knapp 1 Mrd. € gezahlt

    Versicherungswissenschaftlicher Verein in Hamburg e.V. | 02.07.2020 5

    Insolvenzsicherung der bAV (3/5)

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    2014 2015 2016 2017 2018 2019

    Anzahl Sicherungsfälle

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    5.000

    10.000

    15.000

    20.000

    2014 2015 2016 2017 2018 2019

    Renten Anwartschaften

    Anzahl Sicherungsfälle (Insolvenzen) gemeldete Renten und Anwartschaften

    niedrigste Werte seit 1997

    niedrigste Werte seit 1997

    * bzw. zum Großteil vom Konsortium

  • PSVaG

    Historisches Schadenvolumen in Mio. Euro

    Versicherungswissenschaftlicher Verein in Hamburg e.V. | 02.07.2020 6

    Insolvenzsicherung der bAV (4/5)

    * Für 2020 wird ein überdurchschnittlicher Wert erwartet.

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    1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020*

    4.000

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    20094,4 Mrd. €

  • PSVaG

    PSVaG in Zahlen

    Versicherungswissenschaftlicher Verein in Hamburg e.V. | 02.07.2020 7

    Insolvenzsicherung der bAV (5/5)

    • Vor 45 Jahren im Jahr 1975 Gründung

    • 23 Mrd. Euro Beitragsvolumen für

    • 19.000 Sicherungsfälle mit

    • 1,5 Mio. gesicherten Anwärtern/Rentnern

    Insolvenzsicherung

    • 95.000 Mitgliedsunternehmen mit

    • 348 Mrd. Euro BeitragsbemessungsgrundlageMitglieder

    • 251 nach Köpfen, 216 effektivMitarbeiter

    • 7,5 Mrd. EuroBilanzsumme

  • PSVaG

    Versicherungswissenschaftlicher Verein in Hamburg e.V. | 02.07.2020 8https://www.pexels.com

    Insolvenzsicherung in Krisenzeiten

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  • PSVaG

    Methoden zur Senkung von Beitragsspitzen

    Versicherungswissenschaftlicher Verein in Hamburg e.V. | 02.07.2020 9

    Insolvenzsicherung in Krisenzeiten (1/3)

    • Ausgleichsfonds enthält aktuell mehr als das Dreifache des durchschnittlich erforderlichen Beitrags

    • Nutzung in Krisenjahren

    • antizyklische Auffüllung

    • In Krisenjahren können Teile des erforderlichen Beitrages auf bis zu vier Folgejahre verteilt werden.

    Ausgleichsfonds Glättungsverfahren

    2.350

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    2009 2010 2011 2012 2013

    in Mio. €

    3,1 Mrd. €Dez. 2019

  • PSVaG

    Die zwei bislang größten Krisenjahre des PSVaG

    Versicherungswissenschaftlicher Verein in Hamburg e.V. | 02.07.2020 10

    Insolvenzsicherung in Krisenzeiten (2/3)

    • 40.000 Rentner

    • 55.000 Anwärter

    • Schadenvolumen 1,2 Mrd. DM

    • Zuzüglich 960 Mio. DM für Anwärter, die in den Folgejahren finanziert werden mussten

    • Erstmalige Nutzung des Ausgleichsfonds in Höhe von 156 Mio. DM

    • Beitragssatz: 6,9 ‰

    • 80.000 Rentner

    • 90.000 Anwärter

    • Schadenvolumen 4,4 Mrd. € (fast das Dreifache des bis dahin höchsten Schadenvolumen in 2002 mit 1,5 Mrd. €)

    • Erstmalige Nutzung des Glättungsverfahrens mit dem die Fälligkeit von 1,7 Mrd. € auf die Jahre 2010 bis 2013 verschoben wurden

    • Beitragssatz: 14,2 ‰

    1982 „AEG Jahr“ 2009 „Arcandor Jahr“

  • PSVaG

    Kapitalanlage – konservatives Risiko-Renditeverhältnis

    Versicherungswissenschaftlicher Verein in Hamburg e.V. | 02.07.2020 11

    Insolvenzsicherung in Krisenzeiten (3/3)

    • Ein Krisenjahr kann Aktiv- und Passivseite gleichzeitig treffen

    • Grundlage für die Steuerung ist die Strategische Asset Allokation.

    • Die Aufteilung der Kapitalanlagen orientiert sich am Zeithorizont der entsprechenden Verpflichtungen.

    • Insbesondere im Direktbestand wird auf eine hohe Bonität der Emittenten bzw. Emissionen geachtet.

    Struktur der Kapitalanlagen Kapitalanlagestrategie

    29%

    23%

    39%

    9%Einlagen bei Kreditinstituten

    Inhaberschuld-verschreibungen

    Namensschuld-verschreibungen und Schuldschein-forderungen

    7,3 Mrd. €

    Buchwert

    Investment-anteile

    Stand 31.12.2019

  • PSVaG

    Versicherungswissenschaftlicher Verein in Hamburg e.V. | 02.07.2020 12https://www.pexels.comhttps://www.pexels.com

    Versicherbarkeit

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  • PSVaG

    Wann ist ein Ereignis versicherbar?

    Versicherungswissenschaftlicher Verein in Hamburg e.V. | 02.07.2020 13

    Versicherbarkeit (1/8)

    • Zufälligkeit: Das zu versichernde Ereignis muss ungewiss und unbeeinflussbar sein

    • Eindeutigkeit: Das Ereignis muss hinsichtlich Eintritt und Schadenhöhe klar definiert werden können.

    • Schätzbarkeit: Gesamtschadenverteilung muss für Versicherung schätzbar sein.

    • Unabhängigkeit: Risiken müssen diversifizierbar sein

    • Größe: Der höchstmögliche Schaden muss begrenzt sein

    Abwicklung des Vertrages Beherrschbarkeit

    Karten, Walter: Zum Problem der Versicherbarkeit und zur Risikopolitik des Versicherungsunternehmens – betriebswirtschaftliche Aspekte, in: Zeitschrift für die gesamte Versicherungswissenschaft, 61. Bd., 1972, S. 286 ff.

  • PSVaG

    Versicherungsmathematische Kollektivierung von Risiken

    Versicherungswissenschaftlicher Verein in Hamburg e.V. | 02.07.2020 14

    Versicherbarkeit (2/8)

    Wah

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    ein

    lich

    keit

    Schadenhöhe

    Transformation der Einzelschadenverteilungen in eine Gesamtschadenverteilung

    Voraussetzung:Mindestens zwei Schaden-verteilungen die nicht vollständig positiv korreliert sind.

  • PSVaG

    Kollektivierung von Risiken

    Versicherungswissenschaftlicher Verein in Hamburg e.V. | 02.07.2020 15

    Versicherbarkeit (3/8)

    • Freiwillige Teilnahme am Kollektiv

    • Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom individuellen Risiko

    • Bewertung der Risiken muss möglich sein

    • In der Regel privatwirtschaftlicher, gewinnorientierter Risikoträger

    • Teilnahme am Kollektiv kann erzwungen werden

    • Höhe der Beiträge kann unabhängig vom individuellen Risiko festgelegt werden (Bsp. gesetzliche Krankenversicherung)

    • Beiträge und Leistungen können angepasst werden

    • Risikoträger ist nicht gewinnorientiert

    • In der Regel öffentlicher Risikoträger

    • Bsp: gesetzliche Rentenversicherung

    Individualrechtlich Sozialpolitisch

  • PSVaG

    Prägnante Definition von Versicherbarkeit

    Versicherungswissenschaftlicher Verein in Hamburg e.V. | 02.07.2020 16

    Versicherbarkeit (4/8)

    Versicherbarkeit ist einzig eine Frage der Prämienhöhe, sofern der Risikoträger die Verhaltensweisen Moral Hazardund Adverse Selectionausreichend einschränken kann.

    Hartmann, P., Grenzen der Versicherbarkeit: private Arbeitslosenversicherung, Sozialökonomische Schriften, Bd.15, 1998

  • PSVaG

    Adverse Selection in der Insolvenzsicherung der bAV

    Versicherungswissenschaftlicher Verein in Hamburg e.V. | 02.07.2020 17

    Versicherbarkeit (5/8)

    • Adverse Selection bezeichnet die Tendenz dass sich zu Durchschnittsprämien überwiegend die schlechten Risiken versichern.

    • Der Grund liegt in einer Informationsasymmetrie vor Abschluss eines Versicherungsvertrages.

    • ausgeschlossen durch gesetzliche Verpflichtung zur Insolvenzsicherung

    • Unternehmen in schwieriger wirtschaftlicher Lage führen im Allgemeinen keine neue bAV ein bzw. erhöhen nicht die Aufwendungen für bAVsondern versuchen den Aufwand eher zu verringern.

    • Aufgrund der Langfristigkeit von Pensionsverpflichtungen ist ein kurzfristiger Austritt aus dem Risikokollektiv nicht möglich

    Adverse Selection allgemein … … und beim PSVaG

  • PSVaG

    Moral Hazard in der Insolvenzsicherung der bAV

    Versicherungswissenschaftlicher Verein in Hamburg e.V. | 02.07.2020 18

    Versicherbarkeit (6/8)

    • Moral Hazard bezeichnet eine Verhaltensänderung des Versicherungsnehmers durch den Abschluss einer Versicherung, die den Risikoträger jedoch belastet.

    • Der Grund für Moral Hazard liegt in einer Informationsasymmetrie nach Abschluss des Versicherungsvertrages

    • Ein Missbrauch ist durch die gesetzlichen Regelungen ausgeschlossen.

    • Es besteht kein Anspruch gegen den PSVaG, wenn der überwiegende Zweck der Versorgungszusage war, den PSVaG in Anspruch zu nehmen.

    • Geschützt werden nur Arbeitnehmer nicht jedoch Unternehmer.

    Moral Hazard allgemein … … und beim PSVaG

  • PSVaG

    Versicherbarkeit ist eine Frage der Prämienhöhe

    Versicherungswissenschaftlicher Verein in Hamburg e.V. | 02.07.2020 19

    Versicherbarkeit (7/8)

    • Mit Ausgleichsfonds und Glättungsverfahren stehen zwei wirksame Methoden zur Verfügung um die Beitragsbelastung zu reduzieren.

    • Ein großer Teil der deutschen Wirtschaft ist Mitglied beim PSVaG

    • Es kommt zu einem Risikoausgleich zwischen einzelnen Branchen

    • Im Allgemeinen bewegen sich die Beitragssätze innerhalb weniger Promillepunkte

    Prämienhöhe beim PSVaG

  • PSVaG

    Risikotransfer durch Rückversicherungslösung?

    Versicherungswissenschaftlicher Verein in Hamburg e.V. | 02.07.2020 20

    Versicherbarkeit (8/8)

    • Geeignet wäre eine Jahresüberschaden-Rückversicherung, die den erforderlichen Beitrag auf 3 Mrd. € jährlich begrenzt.

    • Selbst für große Rückversicherer ist die potentielle Schadenhöhe von mehreren Milliarden Euro zu hoch.

    • Daher ist das solidarische Umlageverfahren auf die über 95.000 Mitglieder des PSVaG ökonomisch sachgerecht.

    Deckungskonzept einer Rückversicherung Bewertung

    Schadenvolumen

    Deckung

    durch

    PSVaG

    Deckung

    durch

    Rück-

    versicherer

  • PSVaG

    Die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung ist Teil der sozialen Sicherheit

    Versicherungswissenschaftlicher Verein in Hamburg e.V. | 02.07.2020 21

    Fazit

    • Moral Hazard und Adverse Selectionwerden durch gesetzliche Regelungen ausgeschlossen.

    • Das Umlageverfahren ermöglicht den niedrigsten möglichen Beitrag

    • Ein größeres Risikokollektiv als der Großteil der deutschen Wirtschaft ist nicht möglich.

    • Durch Ausgleichsfonds und Glättungsverfahren wird ein zusätzlicher Risikoausgleich in der Zeit geschaffen.

    Risikokollektivierung beim PSVaG

  • PSVaGZum Schluss

    Versicherungswissenschaftlicher Verein in Hamburg e.V. | 02.07.2020 22

    Für eine höhere Rente verzichten Arbeitnehmer am ehesten auf …

    Quelle: Dr. Dorothee Franzen (2020), Qualität der betrieblichen Altersversorgung, Working Paper Nr. 169, Hans Böckler Stiftung

  • PSVaG

    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

    PSVaGPensions-Sicherungs-Verein VVaGBahnstraße 650996 Köln© Pensions-Sicherungs-Verein VVaG