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Quartiersrat Schelmengraben: Sitzungsprotokoll 17.01.2018 Quartiersrat Schelmengraben - Sitzungsprotokoll 2. Sitzung des Quartiersrates Datum: Donnerstag, 17.01.2018, 18.00 - 20.30 Uhr Ort: Stadtteilbüro Schelmengraben Teilnehmende: Bürger/innenvertretung: Christian K. Baron, Anna Denischev, Felicia Floyd, Sayed Akram Nawabi, Walter Neid- Nusser, Alina Gehdt, Frido Meier, Markus Pieruch, Klaus Weiß, Oleg Knoll Vertreter/innen der Institutionen: Michael Back (Leiter Wohnungsbewirtschaftung Wiesbaden und Umland, GWH) Maria Schwantag (AG Schelmengraben, Vertretung), Eva-Maria Winkelmann (Mieterbund Wiesbaden und Umgebung e. V.), Manfred Ernst (Ortsbeirat Dotzheim), Christoph Rath (Stadtteilzentrum Schelmengraben), Stefan Rausch-Böhm (Stadtplanungsamt, LH Wiesbaden) Referenten/innen: Marcus Giebeler (Beteiligungsreferent - Dezernat I / Büro des Oberbürgermeisters) Juliane Rösler (Stabsstelle Wiesbadener Identität. Engagement. Bürgerbeteiligung.) Entschuldigt: Marc Hohmann (Leiter Unternehmenskommunikation, GWH), Andrea Schobes (Amt für Soziale Arbeit, Abteilung Grundsatz) Klaus-Dieter Dittrich (Bürgervertreter) Moderation: Walter Neid-Nusser (1.Vorsitz), Laura Krumm (Stadtteilmanagement) Protokoll: Joachim Lazarek (Stadtteilmanagement) Anlagen: - Verfahren zur Beteiligung der Bürger/innen am Quartiersrat (Stadtteilmanagement) - PowerPoint Zeitplan Bürgerbeteiligung (Herr Giebeler) - PDF - Ablaufschema zur Bauleitplanung nach BauGB (Herr Rausch-Böhm) - PowerPoint Wiesbadener Leitlinien für Bürgerbeteiligung(Frau Rösler) - Wiesbadener Leitlinien für Bürgerbeteiligung (Frau Rösler) Tagesordnung: 1. Begrüßung und Anwesenheitsliste 2. Festlegung der Tagesordnung 3. Bürger/innenfragestunde 4. Verabschiedung des Protokolls der letzten Sitzung 5. a) Verfahren zur Beteiligung der Bürger/innen am Quartiersrat (J. Lazarek) b) Vorstellung des „Zeitplan Bürgerbeteiligung“ (M. Giebeler) 6. Information über baurechtliche Grundlagen Was ist ein: Rahmenplan; Bebauungsplan; formelles Verfahren der Bürgerbeteiligung? (S. Rausch-Böhm) 7. Letter of Intent (17-V-01-0037, Anlage 1) Inhalte und Fragen (M. Hohmann) 8. a) Planung der nächsten Sitzung b) Vorstellung „Wiesbadener Leitlinien für Bürgerbeteiligung(J. Rösler)

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Quartiersrat Schelmengraben: Sitzungsprotokoll – 17.01.2018

Quartiersrat Schelmengraben - Sitzungsprotokoll –

2. Sitzung des Quartiersrates Datum: Donnerstag, 17.01.2018, 18.00 - 20.30 Uhr Ort: Stadtteilbüro Schelmengraben Teilnehmende:

Bürger/innenvertretung: Christian K. Baron, Anna Denischev, Felicia Floyd, Sayed Akram Nawabi, Walter Neid-Nusser, Alina Gehdt, Frido Meier, Markus Pieruch, Klaus Weiß, Oleg Knoll Vertreter/innen der Institutionen:

Michael Back (Leiter Wohnungsbewirtschaftung Wiesbaden und Umland, GWH) Maria Schwantag (AG Schelmengraben, Vertretung), Eva-Maria Winkelmann (Mieterbund Wiesbaden und Umgebung e. V.), Manfred Ernst (Ortsbeirat Dotzheim), Christoph Rath (Stadtteilzentrum Schelmengraben), Stefan Rausch-Böhm (Stadtplanungsamt, LH Wiesbaden) Referenten/innen:

Marcus Giebeler (Beteiligungsreferent - Dezernat I / Büro des Oberbürgermeisters) Juliane Rösler (Stabsstelle Wiesbadener Identität. Engagement. Bürgerbeteiligung.) Entschuldigt:

Marc Hohmann (Leiter Unternehmenskommunikation, GWH), Andrea Schobes (Amt für Soziale Arbeit, Abteilung Grundsatz) Klaus-Dieter Dittrich (Bürgervertreter) Moderation: Walter Neid-Nusser (1.Vorsitz), Laura Krumm (Stadtteilmanagement)

Protokoll: Joachim Lazarek (Stadtteilmanagement)

Anlagen:

- Verfahren zur Beteiligung der Bürger/innen am Quartiersrat (Stadtteilmanagement) - PowerPoint Zeitplan Bürgerbeteiligung (Herr Giebeler) - PDF - Ablaufschema zur Bauleitplanung nach BauGB (Herr Rausch-Böhm) - PowerPoint „Wiesbadener Leitlinien für Bürgerbeteiligung“ (Frau Rösler) - Wiesbadener Leitlinien für Bürgerbeteiligung (Frau Rösler)

Tagesordnung:

1. Begrüßung und Anwesenheitsliste 2. Festlegung der Tagesordnung 3. Bürger/innenfragestunde 4. Verabschiedung des Protokolls der letzten Sitzung 5. a) Verfahren zur Beteiligung der Bürger/innen am Quartiersrat (J. Lazarek)

b) Vorstellung des „Zeitplan Bürgerbeteiligung“ (M. Giebeler) 6. Information über baurechtliche Grundlagen – Was ist ein: Rahmenplan;

Bebauungsplan; formelles Verfahren der Bürgerbeteiligung? (S. Rausch-Böhm) 7. Letter of Intent (17-V-01-0037, Anlage 1) – Inhalte und Fragen (M. Hohmann) 8. a) Planung der nächsten Sitzung

b) Vorstellung „Wiesbadener Leitlinien für Bürgerbeteiligung“ (J. Rösler)

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Quartiersrat Schelmengraben: Sitzungsprotokoll – 17.01.2018

TOP Inhalt Bemerkungen

1

Begrüßung und Anwesenheitsliste Walter Neid-Nusser eröffnet die zweite Sitzung des Quartiersrates, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Diese ist gegeben, da mehr als 50% der Mitglieder anwesend sind. Entschuldigt fehlen: Marc Hohmann (Leiter Unternehmenskommunikation, GWH), Andrea Schobes (Amt für Soziale Arbeit, Abteilung Grundsatz) und Klaus-Dieter Dittrich (Bürgervertreter). Als neues Mitglied wird Oleg Knoll im Quartiersrat vorgestellt, der anstelle von Carmen Florena als gewähltes Mitglied die Bürger/innen zukünftig vertreten wird.

2

Festlegung der Tagesordnung

Bei der Vorstellung der Tagesordnung ergeben sich Veränderungen, da Herr Hohmann an dieser Sitzung nicht teilnehmen und somit nicht über den Letter of Intent referieren kann. Der Tagesordnungspunkt 7 „Letter of Intent (17-V-01-0037, Anlage 1) – Inhalte und Fragen“ wird in

Rücksprache mit Herrn Hohmann in der nächsten Sitzung am 21. Februar nachgeholt. Es wird darüber abgestimmt, ob die Bürgerfragestunde auf Tagespunkt 3 verschoben werden kann. Die Mitglieder beschließen dies einstimmig.

Weitere Änderungswünsche werden nicht geäußert und die Tagesordnung wird einstimmig beschlossen.

3

Bürger/innenfragestunde

Frau Sperling (Sprecherin Bürgerinitiative Lebenswerter Schelmengraben) bittet um Klärung, da in einem Zeitungsartikel zu lesen war, dass eine neue Haltestelle an der Hans-Böckler-Straße am REWE-Markt beschlossen sei. Hingegen sei im Bauausschuss, der vor Weihnachten getagt hat, keine neue Haltestelle beschlossen worden, da zunächst eine Kostenermittlung stattfinden müsse. Herr Giebeler (Beteiligungsreferent - Dezernat I / Büro des Oberbürgermeisters) beantwortet die Frage: Eine Kommentierung des besagten Presseartikels ist ihm nicht möglich. Es sei jedoch ein gängiges Vorgehen, dass bevor ein finaler Beschluss gefasst werden kann, zunächst eine Prüfung verschiedener Variablen (Kosten, Finanzierung, Grundstück) stattfinden muss. Es wird aber davon ausgegangen, dass diese Haltestelle machbar und finanzierbar ist. Endgültig könne die Haltestelle erst beschlossen werden, wenn alle Zahlen bekannt sind. Herr Ernst (Ortsbeirat Dotzheim) ergänzt, dass das Thema Haltestelle am REWE, in der kommenden Ortsbeiratssitzung (24. Januar) auf der Tagesordnung stehe. Frau Bouwmann (Bürgerin) stellt die Frage, ob die Bürgerbeteiligung mit dem Quartiersrat gleich zusetzen ist und ob es noch andere Möglichkeiten der Beteiligung geben wird? Frau Rösler (Stabsstelle Wiesbadener Identität. Engagement. Bürgerbeteiligung) beantwortet die Frage. Der Quartiersrat ist das zentrale Gremium für die Bürgerbeteiligung im Prozess der Quartiersentwicklung und das Stadtteilbüro der direkte Ansprechpartner vor Ort.

Themenspeicher

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Quartiersrat Schelmengraben: Sitzungsprotokoll – 17.01.2018

Frau Bouwmann (Bürgerin) stellt die Frage, wie weit die Verhandlungen mit dem neuen Eigentümer des roten Hochhauses seien. Michael Back (Leiter Wohnungsbewirtschaftung Wiesbaden und Umland, GWH) beantwortet die Frage: Mit der Firma Round Hill Capital gab es bereits Gespräche und es wurde die Bedeutung des roten Hochhauses verdeutlicht. Ende Januar werden die nächsten Gespräche mit Round Hill Capital stattfinden – weitere Auskünfte sind erst dann möglich. Frau Sperling weist in diesem Zusammenhang auf einen Artikel in der „Zeit“ hin, mit dem Titel „Warum ist Wohnen so teuer“; in diesem werde Round Hill Capital erwähnt. Herr Walter Neid-Nusser (Mitglied des Quartiersrates) stellt die Frage, ob in der Stadtverordnetenversammlung am 21.12.2017 der Tagesordnungspunkt 3.15 - Beschluss Nummer 0548 tatsächlich beschlossen wurde. Herr Giebeler (Beteiligungsreferent - Dezernat I / Büro des Oberbürgermeisters) beantwortet die Frage: Der Beschluss wurde in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Herr Walter Neid-Nusser (Mitglied des Quartiersrates) stellt die Frage, ob es eine oder mehrere Aufstellungsbeschlüsse geben würde und wenn ja welche bzw. ob es Beschlussvorschläge im Hinblick auf die Bebauung gäbe? Herr Giebeler (Beteiligungsreferent - Dezernat I / Büro des Oberbürgermeisters) beantwortet die Frage: Der Magistrat hat am 19. Dezember, die Aufstellungsbeschlüsse für die Bebauungspläne 1 und 2 (Karl-Marx-Straße und August-Bebel-Straße) auf den Weg gebracht und diese gehen nun in den Ortsbeirat. Nach Entscheidung des Ortsbeirates gehen diese zurück an den Magistrat, den Planungsausschuss, den Umweltausschuss und das Stadtparlament. Wenn der Sitzungszug normal verläuft, werden die Aufstellungsbeschlüsse im Februar/März gefasst sein. Herr Walter Neid-Nusser (Mitglied des Quartiersrates) stellt die Frage, um wie viele Wohnungen es sich im Abschnitt 1 und 2 handelt? Herr Ernst (Ortsbeirat Dotzheim) beantwortet die Frage: Es handelt sich um 200 und 290 Wohnungen. Oleg Knoll (Mitglied des Quartiersrates) stellt die Frage, ob Parkplatz-Schäden, die beim Bau des Spielplatzes im Familieninnenhof August-Bebel-Straße verursacht werden auf die Mieter/innen umgelegt werden. Michael Back (Leiter Wohnungsbewirtschaftung Wiesbaden und Umland, GWH) beantwortet die Frage: Wenn Schäden durch eine Baufirma entstanden sind, müssen diese dafür aufkommen und nicht die Bürger/innen. Felicia Floyd (Mitglied des Quartiersrates) stellt die Frage, ob es Planungen hinsichtlich einer Renovierung der bestehenden Wohnungen der August-Bebel-Straße gäbe, bevor neue Wohnungen gebaut werden. Michael Back (Leiter Wohnungsbewirtschaftung Wiesbaden und Umland, GWH) beantwortet die Frage: Eine mittelfristige Planung gibt es, die genauen Zahlen stehen ihm hier nicht zur Verfügung. De Bürger/innen können sich zur Klärung direkt an die GWH wenden.

Themenspeicher

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Quartiersrat Schelmengraben: Sitzungsprotokoll – 17.01.2018

Felicia Floyd (Mitglied des Quartiersrates) stellt die Frage: Wird bei den Planungen berücksichtigt, dass mit einem erhöhten Sperrmüllaufkommen zu rechnen ist und ob die entstehenden Kosten auf die Bürger/innen verteilt werden. Michael Back (Leiter Wohnungsbewirtschaftung Wiesbaden und Umland, GWH) beantwortet die Frage: Die Firma Musterknabe beschäftigt sich momentan mit dem Müllmanagement. Frage einer Zuhörerin (keinen Namen genannt): Sind bei den Planungen auch die angrenzenden Stadtgebiete und speziell deren Bewohner/innen berücksichtigt worden? Stefan Rausch-Böhm (Stadtplanungsamt, LH Wiesbaden) beantwortet die Frage: Die angrenzenden Stadtgebiete (Märchenland) wurden in die Planungen mit einbezogen.

4

Verabschiedung des Protokolls der letzten Sitzung Das Thema Präambel wird auf die kommende Sitzung verschoben. Weitere Veränderungswünsche werden nicht geäußert.

5

a) Verfahren zur Beteiligung der Bürger/innen am Quartiersrat

Joachim Lazarek (Stadtteilmanagement) stellt das Verfahren zur Beteiligung der Bürger/innen am Quartiersrat vor. Durch dieses wird der Ablauf dargestellt, wie Fragen an den Quartiersrat gerichtet, beantwortet, protokolliert und ggf. an Fachexperten/innen weitergeleitet werden. Konkret werden Fragen und Anliegen während einer Sitzung vom Quartiersrat beantwortet, vom Stadtteilmanagement protokolliert und anschließend online gestellt und sind im Stadtteilbüro einsehbar. Falls eine Frage nicht während einer Sitzung beantwortet werden kann, wird diese entweder durch eine/n Fachexperten/in des Quartiersrates oder vom Stadtteilmanagement an Herr Giebeler (Beteiligungsreferent - Dezernat I / Büro des Oberbürgermeisters) weitergeleitet. Unbeantwortete Fragen verbleiben im Themenspeicher und werden Thema in der nächsten Quartiersratssitzung. detailliertes Verfahren siehe Anlage dieses Protokolls. b) Vorstellung des „Zeitplan Bürgerbeteiligung“ (M. Giebeler)

Herr Giebeler begrüßt die Anwesenden und veranschaulicht, dass alle unbeantworteten Fragen des Quartiersrates direkt an ihn adressiert werden können. Als Vorsitzender der Projektsteuerungsrunde sorgt er dafür, dass Fragen an die entsprechende Stelle weitergeleitet werden und die Antworten gebündelt an den Quartiersrat zurückfließen. Der aktuelle Zeitplan der Bürgerbeteiligung wird von ihm vorgestellt. Dieser sieht vor, dass folgende Themen in den nächsten Sitzungen im Quartiersrat vorgestellt werden (detaillierte Inhalte befinden sich in der Anlage dieses Protokolls). Februar 2018 (3. Sitzung des Quartiersrates) Erweiterung des Schulstandortes, Standorte möglicher Kindertagesstätten, Frage der Wohnungsgrößen, Letter of Intent, evtl. auch Mieter/innenprivatisierung

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Quartiersrat Schelmengraben: Sitzungsprotokoll – 17.01.2018

März 2018 (4. Sitzung des Quartiersrates) Mobilität, ÖNPV, fließender Autoverkehr, Parksituation April 2018 (5. Sitzung des Quartiersrates) Entwurf der Bebauungspläne („Wo soll gebaut werden“) Mai 2018 (6. Sitzung des Quartiersrates) Wie soll es gebaut werden („Architekturideen“) Der vorläufige Stand ist:

- Im Dezember 2017 hat die Stadtverordnetenversammlung einen Grundsatzbeschluss zum Rahmenplan, zum Letter of Intent und zur sozialen Infrastruktur gefasst.

- Im Januar bis März 2018 wird es voraussichtlich einen formalen Einleitungsbeschluss zur Aufstellung der Bebauungspläne 1 und 2 geben.

- Im ersten Quartal 2018 wird es ein Grundsatzbeschluss zu den Standorten für Schulen und Kindertagesstätten geben.

- Im April /Mai 2018 wird die frühzeitige Beteiligung der Bürger/Behörden und Träger öffentlicher Belange stattfinden.

- Im September 2018 liegt der Entwurf der Bebauungspläne vor, wird durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und geht in die Offenlage.

- Im September/Oktober 2018 wäre die Möglichkeit bei den ausgehängten Plänen für Einwendungen.

- Im November 2018 könnte das Verfahren abgeschlossen sein und erste Baugenehmigungen (falls bereits Bauanträge vorliegen) könnten theoretisch erteil werden.

Herr Giebeler führt weiter aus, dass Bürger/innen an veröffentlichte Dokumente und Beschlüsse der Stadt, über das Internet-Portal PIWI gelangen können. Jedoch sei es aufgrund von Regularien nicht immer möglich, dass Dokumente und Beschlüsse über PIWI zeitnah einsehbar sind. Falls dies der Fall sein sollte, können Fragen und Anliegen direkt an ihn gerichtet werden, da die Bürgerbeteiligung transparent verlaufen soll. Die PowerPoint Präsentation von Herrn Giebeler mit detaillierten Angaben befindet sich in den Anlagen dieses Protokolls.

6

Information über baurechtliche Grundlagen – Was ist ein: Rahmenplan; Bebauungsplan; formelles Verfahren der Bürgerbeteiligung? (S. Rausch-Böhm) Herr Rausch Böhm stellt anhand eines Ablaufschemas zur Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch dar, wie der Prozess von einer informellen Planung (städtebauliche Entwicklungskonzepte, Rahmenplan) zu einer formalen Planung geregelt ist. Konkret wünscht der Gesetzgeber, dass vor der Bauleitplanung eine informelle Planung einhergeht. Das heißt, dass Kommunen sich einer Rahmenplanung zuwenden, da sich gezeigt hat, dass auf diese Weise frühzeitig mit den Bewohnern/innen diskutiert und strittige Themen geklärt werden können. Ein Format zur informellen Planung ist u.a. der Quartiersrat. Herr Rausch-Böhm bittet die anwesenden Mitglieder des Quartiersrates,

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Quartiersrat Schelmengraben: Sitzungsprotokoll – 17.01.2018

dass sie sich aktiv mit den Themen auseinandersetzen und Vorschläge vorbringen, die dann mit in einen Entwurf einfließen können, was zu einer höheren Qualität und auch Akzeptanz führen kann. Geplant ist, dass die Bebauungsplanentwürfe im Stadtplanungsamt (Gustav Stresemann-Ring 15) ausgestellt werden. In einer 4-wöchigen Frist können die Bürger/innen dann die Planungen genau betrachten und auch Vorort Fragen stellen. Das detaillierte Ablaufschema befindet sich im Anhang dieses Protokolls. Herr Baron (Mitglied des Quartiersrates) stellt die Frage: Wie hoch werden die Gebäude in der Karl-Marx-Straße? Die Frage kann von Herrn Rausch-Böhm nicht beantwortet werden und wird bis zur Beantwortung im Themenspeicher verbleiben. Herr Walter Neid-Nusser (Mitglied des Quartiersrates) stellt die Frage, warum die Stadt bei der Versteigerung des Einkaufszentrums im Jahr 2015 nicht agiert bzw. zugegriffen hat? Herr Giebeler kann die Frage nicht beantworten, da er zu diesem Zeitpunkt noch nicht zuständig war. Er möchte sich jedoch über die damaligen Beweggründe informieren. Die Frage kann nicht beantwortet werden und wird bis zur Beantwortung im Themenspeicher verbleiben. Herr Walter Neid-Nusser (Mitglied des Quartiersrates) stellt die Frage, was mit der Beteiligung der Öffentlichkeit in einer öffentlichen Veranstaltung genau gemeint ist? Stefan Rausch-Böhm (Stadtplanungsamt, LH Wiesbaden) beantwortet die Frage: In einer Bürgerversammlung, die mit dem Ortsversteher gemeinsam eröffnet wird, wird die Öffentlichkeit frühzeitig von dem Planverfahren informiert – bei dieser gibt es einen Bebauungsplanentwurf, an dem möglicherweise noch gearbeitet wird. In dieser Bürgerversammlung hat die Öffentlichkeit zudem die Gelegenheit, unmittelbar auf die Inhalte der Planung zu regieren. Diese Bürgerversammlung hat noch nicht stattgefunden. Laura Krumm (Stadtteilmanagement) stellt die Frage: Welche Aufgabe kann der Quartiersrat in diesem Kontext haben? Stefan Rausch-Böhm (Stadtplanungsamt, LH Wiesbaden) beantwortet die Frage: Innerhalb einer Sitzung des Quartiersrates kann geplant an einem Thema gearbeitet und zudem den Bürger/innen zurückgespiegelt werden, an welchen Themen momentan gearbeitet wird. Außerdem kann der Quartiersrat beschließen Stellungnahmen zu bestimmten Themen abzugeben. Diese Stellungnahmen können im Rahmen der formellen Bürgerbeteiligung beim Stadtplanungsamt eingereicht werden. Es ist jedoch wichtig, dass falls Stellungnahmen durch den Quartiersrat abgegeben werden, diese von einer privaten Person übernommen werden, da der Quartiersrat weder eine juristische noch eine private Person darstellt.

Themenspeicher

Themenspeicher

7

Letter of Intent (17-V-01-0037, Anlage 1) – Inhalte und Fragen (M. Hohmann)

Der Tagesordnungspunkt entfällt und wird auf die nächste Sitzung verschoben.

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Quartiersrat Schelmengraben: Sitzungsprotokoll – 17.01.2018

8

a) Planung der nächsten Sitzung

In der nächsten Sitzung des Quartiersrates stehen folgende Tagesordnungspunkte fest:

- Bürgersprechstunde - Themenspeicher - Präambel der Geschäftsordnung des Quartiersrates - Letter of Intent und Rahmenplan (vorgestellt von Herrn Hohmann) - Soziale Infrastruktur (Schule und Kita)

b) Vorstellung „Wiesbadener Leitlinien für Bürgerbeteiligung“ (J. Rösler) Juliane Rösler (Landeshauptstadt Wiesbaden, Stabsstelle „Wiesbadener Identität. Engagement. Bürgerbeteiligung.“ beim Oberbürgermeister) stellt die „Wiesbadener Leitlinien für Bürgerbeteiligung“ vor. Diese wurden gemeinsam von Bürgerschaft, Politik und Verwaltung erarbeitet und 2016 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Die Leitlinien regeln freiwillige und frühzeitige Beteiligungsprozesse. Die Idee hinsichtlich des Quartiersrates ist, dass sich dieser als zentrales Gremium der Bürgerbeteiligung im Kontext der Quartiersentwicklung Schelmengraben in seiner Arbeit evaluieren lässt. Dadurch könnte betrachtet werden, wie dieser Weg der Bürgerbeteiligung funktioniert und welche Erkenntnisse sich für weitere Projekte und die Leitlinien selbst daraus ableiten lassen. Geplant ist ein Brainstorming, bei dem die Mitglieder des Quartiersrates eigene Qualitätskriterien ihrer Arbeit festlegen. Vorschlag von Frau Rösler: In der übernächsten Sitzung werden Qualitätskriterien vom Quartiersrat festgelegt und einmal im Jahr findet ein gemeinsames Auswertungsgespräch statt, um die eigene Arbeit zu reflektieren. Des Weiteren sollen diese Qualitätskriterien auch gelten um die Bürger/innen, die an den öffentlichen Sitzungen teilnehmen, mithilfe eines Fragebogens zu befragen. Der Vorschlag wird abgestimmt und mit einfacher Mehrheit beschlossen. Die PowerPoint Präsentation von Frau Rösler mit detaillierten Angaben, sowie die „Wiesbadener Leitlinien für Bürgerbeteiligung“ befinden sich in den Anlagen dieses Protokolls.

Themenspeicher: - Haltestelle am REWE Markt - Zukunft der Liegenschaft Karl-Marx-Straße 53-57 - Priorisierung von Maßnahmen im Rahmen einer ganzheitlichen Quartiersentwicklung

(Soziale Infrastruktur, Verehr und Nahversorgung sollte MIT den ersten 450 neuen Wohnungen bearbeitet werden und nicht erst danach)

- Parkraum im Schelmengraben - Wie viele Stockwerke werden die Gebäude in der Karl-Marx-Straße haben? - Warum hat die Stadt beim Verkauf des EKZ nicht reagiert?

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Quartiersrat Schelmengraben: Sitzungsprotokoll – 17.01.2018

Nächste Sitzung: Mittwoch, 21.02.2018, 18 bis 20:30 Uhr im Stadtteilbüro Schelmengraben

Verteiler: Quartiersrat

Anlagen:

Verfahren zur Beteiligung der Bürger/innen am Quartiersrat (Stadtteilmanagement)

PowerPoint Zeitplan Bürgerbeteiligung (Herr Giebeler)

PDF - Ablaufschema zur Bauleitplanung nach BauGB (Herr Rausch-Böhm)

PowerPoint „Wiesbadener Leitlinien für Bürgerbeteiligung“ (Frau Rösler)

Wiesbadener Leitlinien für Bürgerbeteiligung (Frau Rösler)

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Beschluss vom 17.01.2018

Infopoint im Stadtteilbüro

Das weitere Vorgehen wird durch das Stadtteilmanagement protokolliert und im

Themenspeicher festgehalten

Durch Bewohner/in während der

Quartiersratssitzung (Fragestunde)

Mitglied des Quartiersrates

Stadtteilmanagement

Beantwortung der Frage im Quartiersrat

Frage oder Anliegen wird an den

Quartiersrat herangetragen

Ja Nein

Das STM leitet die Frage an Marcus Giebeler (Dez. I)

weiter

Ein QR-Mitglied (Fachexperte/in)

übernimmt Klärung

direkte Beantwortung durch einen/e Fachexperte/in

über

Bis zur Klärung verbleibt die Frage / das Anliegen im Themenspeicher.

Verfahren zur Beteiligung der Bürger/innen am Quartiersrat

Ergebnis wird protokolliert

Das Protokoll ist im Stadtteilbüro (Infopoint) und

online (www.sozialestadtplus-schelmengraben.de)

einsehbar.

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Herzlich Willkommen

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Projektstruktur Schelmengraben 2020

Projektlenkungsgruppe

Oberbürgermeister (Dez. I, Vorsitzender)

Dezernenten für Stadtentwicklung (Dez. IV), Verkehr/Umwelt

(Dez. V), Soziales (Dez. VII)

Projektsteuerungsgruppe

Referent Dezernat I (Hr. Giebeler, Vorsitz)

Referent Dezernat IV (Hr. Kötschau / Hr. Schwendler)

Referent Dezernat V (Hr. Weidner)

Referent Dezernat VII (Fr. Dr. Eck)

Bei Bedarf:

Referent Dezernent VI (Fr. Hoffmann / Hr. Dietz)

Justiziar Rechtsamt (Hr. Wilkens)

Ggf. Weitere Mitglieder

Berichte Aufträge

MAG & StvV

Info,

Projektstatus,

Entscheidung

AG 2

Planung/Mobili

tät/Umwelt

Leitung: Schwendler/Weidner I, IV, V,

61/Jörger, 36,

66, ESWE,

AG 1:

Öffentlichkeitsar

beit

Leitung: Giebeler I, VII, I/WIEB,

50/51,

61/Jörger,

BauHaus, GWH

Berichte Aufträge

13.11.2017, MG

AG 3: Schule

/ KT / Soziale

Infrastruktur

Leitung: Dr. Eck/Hoffmann VI, VII, 40,

50/51, Bedarf:

61/Jörger

Quartiers-

rat

Schelmen-

graben

Beteiligung, n Beteiligung,

Information

Vorschläge,

Fragen,

Positionierung

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Aktueller Zeitplan

Bürgerbeteiligung Quartiersrat

1. Sitzung 17.01.2018

Entwicklung Verfahren zur Beteiligung des Quartiersrats/

Kommunikation mit der Stadt, Transparenz & Information

Rahmenplan, B-Plan: Rechtliche Grundlagen Zeitplan

Leitlinien für Bürgerbeteiligung, Evaluierung des Quartiersrats

2. Sitzung 21.02.2018

Präambel

Erarbeitung von Qualitätskriterien für die Evaluierung

Kita und Schule LOI, Wohnungsmix/-größen, Mieterprivatisierung

3. Sitzung 21.03.2018

Mobilität: Ruhender & fließender Verkehr, ÖPNV

4. Sitzung 18.04.2018

Vorstellung der Entwürfe der Bebauungspläne: Wo soll gebaut,

nachverdichtet, aufgestockt, werden?

5. Sitzung 16.05.2018

Architektur: Wie soll gebaut werden?

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Aktueller Zeitplan zur

Aufstellung der B-Pläne I & II

Dezember 2017

Grundsatzbeschluss der StvV zu Rahmenplan, LOI und Soziale

Infrastruktur

Januar bis März 2018

Formaler Einleitungsbeschluss der StvV für die Bebauungspläne I & II

I. Quartal 2018

Grundsatzbeschluss der StvV zu den Standorten für Schule & Kita

April / Mai 2018

Frühzeitige Beteiligung der Bürger, Behörden und Träger öffentlicher

Belange

September 2018

Beschluss des Entwurfes der Bebauungspläne I & II

durch die StvV und Einleitung der Offenlage der Bebauungspläne I & II

September / Oktober 2018

Formale Offenlage der Bebauungspläne I & II

November 2018

Vorläufiger Abschluss des Verfahrens, Baurecht nach liegt vor

Dezember 2018

Formaler Beschluss der Bebauungspläne I & II durch die StvV

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Aktuelle Entwicklungen

21. Dezember 2017: Beschlüsse der StvV

Grundsatzbeschluss der StvV zu Rahmenplan, LOI und Soziale

Infrastruktur

Grundsatzbeschluss zur Bushaltestelle Hans-Böckler-Straße

19. Dezember 2017: Beschlüsse des Magistrates

Einleitung der Bebauungspläne 1 & 2, Weiterleitung an den Ortsbeirat und

die Stadtverordnetenversammlung

Vorläufige Festlegung der Anzahl der Wohneinheiten

650 Wohneinheiten, ±50

PiWi und die Dokumente

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Kontaktdaten

Marcus Giebeler

Beteiligungsreferent des Oberbürgermeisters

Rathaus, Schloßplatz 6

65183 Wiesbaden

Telefon: 0611 31 3177

Email: [email protected]

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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Ablaufschema zur Bauleitplanung nach BauGB

Behörden und sonstige Träger öffentlicher

Belange und Nachbar-gemeinden

Gemeinde

Öffentlichkeit

Planer Aufstellungs- /

Änderungsbeschluss SV Aufstellungsbeschluss

(ohne Entwurf)

Bekanntmachung §2 Abs. 1

Früh

zeiti

ge B

ehör

den

und

Bürg

er-

bete

iligu

ng

Vorabstimmung mit

den Behörden und sonstigen Trägern -

Bestandsaufnahme, Be-standsanalyse, Ziele /

Alternativen Städtebauliches Konzept

Vorentwurf

Frühzeitige Beteili-gung der Öffent-

lichkeit § 3 Abs. 1

Abstimmung mit den Nachbargemeinden

§ 2 Abs. 2

Einstellen der Belange in

den Bauleitplan

Behö

rden

bete

iligu

ng

Beteiligung der Be-

hörden und sonstigen Träger § 4 Abs. 1

Entwurf

Beschluss zum Entwurf

und über die öffentl. Auslegung

(SV Öffentliche Ausle-gung)

Bekanntmachung der Auslegung

§3 Abs. 2

Öffe

ntlic

he A

usle

gung

Öffentliche Auslegung § 3 Abs. 2

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger § 4 Abs. 2

ggf. Wiederholung o. § 13 Verfahren Behandlung der

Stellungnahmen, Abwägung § 1 Abs. 7

Mitteilung des Ergeb-

nisses an Behörden und sonstige TÖB

§ 3 Abs. 2

Mitteilung des Ergebnisses an die

Bürger § 3 Abs. 2

Feststellungs- bzw.

Satzungsbeschluss (SV Satzungsbeschluss)

In-K

raft

- Tre

ten

Genehmigung (FNP § 6 Abs. 1 / Genehmigungspflichtiger B-Plan § 10 Abs. 2) ggfs. Wiederholung Ausfertigung des Plans Bekanntmachung

FNP § 6 Abs. 5 B-Plan § 10 Abs. 3

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Wiesbadener Leitlinien für Bürgerbeteiligung

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Evaluierung der Bürgerbeteiligung

Wer bin ich und was ist meine Funktion? Stabsstelle Bürgerbeteiligung = Service- und Beratungsstelle

Was sind die „Leitlinien für Bürgerbeteiligung“?

regeln seit 2016 freiwillige, frühzeitige Beteiligungsprozesse in Wiesbaden

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Evaluierung der Bürgerbeteiligung

Warum eine Evaluierung der Bürgerbeteiligung? Erprobungsphase der Leitlinien bis 2019: Auftrag zur Evaluierung Wichtiges Vorhaben der Landeshauptstadt mit Quartiersrat als zentralem Gremium der Bürgerbeteiligung Besonderer und neuer Ansatz der Bürgerbeteiligung liefert wichtige Erkenntnisse

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Evaluierung der Bürgerbeteiligung

Wie soll das ganze ablaufen? Festlegung von Qualitätskriterien ausgehend von den Zielen (Präambel) in einer der nächsten Sitzungen Vorteile:

Überprüfung der eigenen Arbeit ausgehend von den selbstgesteckten Zielen Bewertung aus Sicht der Bewohnerinnen und Bewohner Input für Verwaltung: neue Erkenntnisse für Leitlinien und Bürgerbeteiligungsprozesse

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Evaluierung der Bürgerbeteiligung

Vorschlag zur Umsetzung: Gemeinsame Erarbeitung der Qualitätskriterien:

Auswertungsgespräch mit der Stabsstelle Bürgerbeteiligung einmal jährlich Fragebogen für Bewohnerinnen und Bewohner bei Veranstaltungen

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Herausgeber und Kontakt

Landeshauptstadt Wiesbaden Stabsstelle Wiesbadener Identität. Engagement. Bürgerbeteiligung. Tel.: 0611 31-4579 (Zentrale) Fax: 0611 31-4928 [email protected] dein.wiesbaden.de

Wilhelmstraße 32, 65183 Wiesbaden

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LANDESHAUPTSTADT

www.wiesbaden.de

Wiesbadener Leitlinien für Bürgerbeteiligung

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2016

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Herausgeber Landeshauptstadt Wiesbaden Stabsstelle Wiesbadener Identität - Engagement - Bürgerbeteiligung Wilhelmstraße 32, 65183 Wiesbaden September 2016 Auftragnehmer für fachliche Begleitung empirica ag Bonn Titelbild Jahnke design Offenbach am Main Layout Grafiken INDIVISUAL Mia Sedding, empirica Bezug Stabsstelle Wiesbadener Identität - Engagement - Bürgerbeteiligung Postfach 39 20, 65029 Wiesbaden Tel.: 06 11/31-45 79 FAX: 06 11/31-49 28 E-Mail: [email protected] Internet: www.wiesbaden.de Druckerei Druck-Center Landeshauptstadt Wiesbaden

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Wiesbadener Leitlinien für Bürgerbeteiligung i

I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

1. Kurzfassung ...........................................................................................................................1

2. Hintergrund, Ziele und Ablauf des Prozesses der Leitlinienentwicklung ...................................3

3. Definition und Ziele der Bürgerbeteiligung in Wiesbaden .........................................................4

4. Reichweite der Wiesbadener Leitlinien ...................................................................................5

5. Frühzeitige, aktuelle und vollständige Information über die Vorhabenliste ...............................7

6. Ablauf zur Beantragung von Bürgerbeteiligung und neuen Vorhaben ......................................8

7. Individuelle und zielgruppenorientierte Beteiligungskonzepte ................................................ 10

8. Transparente Durchführung der Bürgerbeteiligung ................................................................ 12

9. Inkrafttreten .......................................................................................................................... 12

10. Anhang ................................................................................................................................. 13

10.1 Vorlage Steckbrief .................................................................................................................... 13

10.2 „Instrumentenkoffer“ mit den unterschiedlichen Methoden der Bürgerbeteiligung .................. 14

10.3 Weitere Informationsmöglichkeiten .......................................................................................... 17

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1. Kurzfassung

Die vorliegenden Leitlinien für Bürgerbeteiligung regeln Abläufe und Verantwortlichkeiten bei Beteiligungsverfahren. Sie sollen zu einer Verbesserung der Kooperations- und Beteili-gungskultur und des gegenseitigen Verständnisses von Bürgerschaft, Politik und Verwaltung führen. In allen relevanten Vorhaben, die die Gestaltung der Stadt beeinflussen und die Ein-wohnerinnen und Einwohner betreffen, soll die Möglichkeit zur aktiven Beteiligung gegeben werden. (Einwohnerinnen und Einwohner sind alle Menschen, die in der Landeshauptstadt Wiesbaden ihren Wohnsitz haben.) Dadurch können Entscheidungen getroffen werden, die eine breite Akzeptanz in der Stadtgesellschaft finden.

Zentrale Aussagen der Leitlinien:

1. Bürgerbeteiligung im Sinne der „Wiesbadener Leitlinien für Bürgerbeteiligung“ umfasst jede Form von Initiative, aktiver Teilhabe und Einbeziehung von Bürgerinnen und Bür-gern bei Vorhaben, Planungen und politischen Entscheidungsprozessen.

2. Bürgerbeteiligung kann von der Bürgerschaft, Institutionen und Gremien (z.B. Ortsbeirä-te) sowie vom Magistrat angeregt werden.

3. Für die Förderung und Koordination von Bürgerbeteiligung ist die Stabsstelle „Wiesba-dener Identität - Engagement – Bürgerbeteiligung“ beim Oberbürgermeister (Stabsstelle Bürgerbeteiligung) verantwortlich. Ein trialogisch besetztes Gremium (vorläufiger Name: „Arbeitskreis Bürgerbeteiligung“) begleitet den Prozess der Umsetzung und führt eine fortlaufende Qualitätskontrolle durch.

4. Eine regelmäßig aktualisierte Vorhabenliste gibt einen Überblick über Vorhaben und mögliche Bürgerbeteiligung. Darüber hinaus werden die Vorhaben in Steckbriefform dargestellt.

5. Entscheidungen, bei welchen Vorhaben Bürgerbeteiligung durchgeführt wird, trifft die Stadtverordnetenversammlung, ggfs. der Ausschuss für Bürgerbeteiligung oder der Ma-gistrat (je nach Organzuständigkeit). Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung prüft die Anträge zuvor formell anhand festgelegter Kriterien.

6. Für jedes Vorhaben, bei dem Bürgerbeteiligung vorgesehen ist, ist ein Bürgerbeteili-gungskonzept zu erstellen.

7. Die Ergebnisse des jeweiligen Bürgerbeteiligungsprozesses werden bei der abschlie-ßenden Entscheidungsfindung durch die Stadtverordnetenversammlung diskutiert.

8. Es ist sicherzustellen, dass ausreichend Informationen und Ressourcen bereitgestellt und betroffene Zielgruppen einbezogen werden.

9. Alle Entscheidungen werden transparent begründet und veröffentlicht (soweit zulässig); dies gilt insbesondere für eine Ablehnung des Antrags auf Bürgerbeteiligung sowie für Abweichungen von den Empfehlungen des Beteiligungsprozesses.

10. Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung erstellt jährlich einen Bericht zur Bürgerbeteiligung.

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2 Stabsstelle Wiesbadener Identität – Engagement – Bürgerbeteiligung

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Der Ablauf ist im folgenden Diagramm dargestellt:

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2. Hintergrund, Ziele und Ablauf des Prozesses der Leitlinienentwicklung

Bürgerinnen und Bürger möchten ihre Stadt aktiv mitgestalten. Ne-ben den positiven Effekten für die Bürgerschaft können auch Politik und Verwaltung in hohem Maße von Bürgerbeteiligung profitieren. Eine verlässliche kommunale Beteiligungskultur braucht jedoch ei-nen verbindlichen Rahmen. Da es bislang noch keine einheitlichen Regelungen für informelle Beteiligungsprozesse in Wiesbaden gab, haben Bürgerschaft, Politik und Verwaltung im Laufe des Jahres 2015 gemeinsam in einem „trialogischen" Prozess „Leitlinien für die Bürgerbeteiligung“ in Wiesbaden erarbeitet (Beschluss der Stadtver-ordnetenversammlung vom 21.11.2013).

Ziele der Wiesbadener Leitlinien sind:

Schaffen verbindlicher und verlässlicher Regeln für Bürgerbeteiligung Frühzeitige Information und maximale Transparenz zwischen Bürgerschaft, Politik und

Verwaltung Verbessern der Kooperations- und Beteiligungskultur und des gegenseitigen

Verständnisses Sicherstellen der Berücksichtigung unterschiedlicher Interessen, auch von Menschen

ohne Lobby

Eine intensive und konsensorientierte Kommunikation der drei Gruppen Bürgerschaft, Politik und Verwaltung sollte bei der Erarbeitung der Leitlinien für Bürgerbeteiligung gewährleisten, dass die Entscheidungen zum Wohle der gesamten Stadt getroffen werden und nicht nur einzelne Gruppen davon profitieren. Der „trialogische Prozess“ erfolgte im Rahmen des Erstellungsprozesses auf unterschiedlichen Wegen:

Gespräche mit Expertinnen und Experten sowie Bürgerinnen und Bürgern in Wiesbaden Einführende Informationsveranstaltung, große Auftaktveranstaltung, sechs Themen- und

Zielgruppenworkshops, Veranstaltung zur Präsentation des Entwurfs, Abschlussveran-staltung - jeweils mit Bürgerschaft, Politik und Verwaltung, zusätzlich ein Workshop mit Politik-Vertretern

Koordinierung durch eine paritätisch mit Vertreterinnen und Vertretern von Bürgerschaft, Politik und Verwaltung besetzte Steuerungsgruppe

Abstimmung mit der verwaltungsinternen „Projektgruppe Bürgerbeteiligung“ Online-Kommentierung der Leitlinien Praxistest im Rahmen eines Verwaltungs-Workshops und eines Gruppengesprächs mit

Amtsleitern

Die Landeshauptstadt Wiesbaden versteht Bürgerbeteiligung als Lernprozess, der sich weiterentwickelt und somit im Laufe der Zeit stetig verbessert wird. Deshalb gelten die Leitlinien vorerst für eine dreijährige Phase der Erprobung. In diesem Zeitraum werden die Leitlinien fortlaufend im „trialogischen Prozess“ überprüft und bei Bedarf angepasst.

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4 Stabsstelle Wiesbadener Identität – Engagement – Bürgerbeteiligung

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3. Definition und Ziele der Bürgerbeteiligung in Wiesbaden

Bürgerbeteiligung im Sinne der „Wiesbadener Leitlinien für Bürgerbeteiligung“ umfasst jede Form von Initiative, aktiver Teilhabe und Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern bei kommunalen Vorhaben, Planungen und politischen Entscheidungsprozessen.

Für die Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern in Beteiligungsprozessen ist entscheidend, dass

sie unmittelbar einbezogen werden, sie sich auch aktiv einbringen können, sie aktiv angesprochen werden und der Prozess gemeinsam von der Politik, Bürgerinnen und Bürgern sowie der Verwaltung

gestaltet wird.

Bürgerbeteiligung kann Entscheidungen von gewählten Volksvertretern nicht ersetzen. Sie zielt vielmehr darauf, die Entscheidungsfindung zu unterstützen, beste Lösungen für politische Entscheidungen zu finden, eine Vielzahl von relevanten Informationen zu berücksichtigen und Wissen vor Ort zu mobilisieren. Auch bereits (ohne die Leitlinien) initiierte Bürgerbeteiligungsprozesse und deren Ergebnisse sollen berücksichtigt werden. Durch eine gute Kultur der Zusammenarbeit von Politik, Verwaltung und Bürgerschaft soll langfristige Akzeptanz von politischen Entscheidungen erreicht werden.

Bürgerbeteiligung kann unterschiedlich intensiv angelegt sein (siehe Erläuterung im Anhang):

Information Konsultation (Austausch, Dialog) Kooperation (aktive Mitwirkung, Mitgestaltung).

Bürgerbeteiligung in Wiesbaden orientiert sich an folgenden Qualitätskriterien:

Offene, klare und transparente Kommunikation: Dies umfasst die Klärung der Rahmenbedingungen und Ziele, der unterschiedlichen Intensität der Beteiligung, der Entscheidungsprozesse sowie der Verwertung der Ergebnisse

Regelmäßige Rückmeldungen zum Beteiligungsprozess sowie zu den Ergebnissen in der Öffentlichkeit

Gute Zeitplanung und Projektsteuerung für die zeitlich begrenzte Beteiligung der Bürgerschaft: Beteiligungsprozesse müssen einen klaren Anfang und ein klares Ende haben.

Frühzeitige und umfassende Information: Gute Bürgerbeteiligung benötigt ausreichend Vorlauf, um die Bürgerinnen und Bürger zu informieren und zu sensibilisieren.

Zielgruppenorientierung und gezielte Einbeziehung von schwer erreichbaren und sozial benachteiligten Zielgruppen: zu Beginn von Bürgerbeteiligungsprozessen werden die relevanten Zielgruppen und Wege der Ansprache geklärt.

Angemessene Ressourcenausstattung: Dies bezieht sich auf die finanzielle Ausstattung sowie eine effiziente Organisation von Prozessen der Bürgerbeteiligung.

Respektvoller Umgang: Unterschiedliche Sichtweisen werden gleichwertig diskutiert.

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Verbindlichkeit und Vertraulichkeit: Gute Bürgerbeteiligung bedarf klarer, verlässlicher Spielregeln, an die sich alle halten. Alle Beteiligten haben eine Bring- und Holschuld.

Ergebnisoffenheit: Sofern es Restriktionen gibt, sind diese zu Beginn klar zu benennen.

Ein trialogisch besetztes Gremium (vorläufiger Name: „Arbeitskreis Bürgerbeteiligung“) be-gleitet den Prozess der Umsetzung und führt eine fortlaufende Qualitätskontrolle durch.

Was ist das begleitende Gremium und welche Aufgaben erfüllt es?

Der „Arbeitskreis Bürgerbeteiligung“ besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Bürger-schaft, der Verwaltung und der Politik. Er hat folgende Aufgaben: Qualitätskontrolle: Der „Arbeitskreis Bürgerbeteiligung“ überprüft die Umsetzung der

Wiesbadener Leitlinien anhand der festgelegten Qualitätskriterien. Hierzu werden u.a. auch Beschwerden ausgewertet.

Begleitung der Umsetzung: Der „Arbeitskreis Bürgerbeteiligung“ berät bei der Aufstellung der Vorhabenliste, der Erstellung und Durchführung von Beteiligungskonzepten und kann Empfehlungen für den Umgang mit den Ergebnissen der Bürgerbeteiligungsverfahren abgeben. Außerdem kann er Anpassungen der Wiesbadener Leitlinien anregen.

4. Reichweite der Wiesbadener Leitlinien

Für die Beteiligung der Bürgerschaft gibt es sowohl formelle als auch informelle Beteiligungs-formen. Formelle Bürgerbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben (z.B. Bürgerentscheide, Beteiligung der Öffentlichkeit bei Bauleitplanung nach BauGB) und bleibt von den Leitlinien unberührt, schließt aber informelle Bürgerbeteiligung nicht aus. Die Qualitätskriterien der Wiesbadener Leitlinien dienen als Orientierung für formelle Beteiligungsverfahren.

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6 Stabsstelle Wiesbadener Identität – Engagement – Bürgerbeteiligung

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Informelle Bürgerbeteiligung geht über die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren hinaus und ist freiwillig. Die „Wiesbadener Leitlinien für Bürgerbeteiligung“ ergänzen die gesetzlich verankerten und bereits bestehenden formellen Beteiligungsformen, indem sie als „Anleitung zum Mitmachen“ verlässliche Rahmenbedingungen für freiwillige, informelle Beteiligungspro-zesse festlegen. Die Wiesbadener Leitlinien vermitteln den Bürgerinnen und Bürgern und den im Folgenden genannten weiteren Akteuren keinen Rechtsanspruch auf Bürgerbeteili-gung und damit keine Möglichkeit, die Beteiligung vor Gericht einzuklagen.

Die „Wiesbadener Leitlinien für Bürgerbeteiligung“ gelten grundsätzlich für alle Anwendungs-bereiche mit Ausnahme solcher Bereiche, die explizit aufgrund gesetzlicher Vorschriften von der Beteiligung der Öffentlichkeit ausgeschlossen sind:

Angelegenheiten der internen Verwaltung und Organisation der Kommune Personalentscheidungen Vorhaben, bei denen Gründe der Vertraulichkeit, des Datenschutzes, des Urheberrechts

oder des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses einer Bürgerbeteiligung entgegenstehen Vorhaben mit gesetzwidrigem Ziel Vorhaben, bei denen aufgrund gesetzlicher Vorgaben kein Entscheidungsspielraum der

Stadt besteht Verwaltungsverfahren, in denen der Ablauf einer gesetzlichen Frist von bis zu 3 Monaten

zur automatischen Genehmigung führt.

Auch der städtische Haushaltsplan kann nicht Gegenstand einer Bürgerbeteiligung sein.

Bei Vorhaben der städtischen Gesellschaften der Landeshauptstadt Wiesbaden sowie Vor-haben von privaten Investoren empfiehlt die Landeshauptstadt Wiesbaden, Vorhaben freiwil-lig auf der Grundlage der Leitlinien umzusetzen und Bürgerbeteiligung durchzuführen.

Welche Anwendungsbereiche gibt es?

Die „Wiesbadener Leitlinien für Bürgerbeteiligung“ gelten für städtische Vorhaben und Projekte in unterschiedlichen Anwendungsbereichen. Dazu gehören u.a.:

Vorhaben mit gesamtstädtischer Bedeutung, z.B. Landschaftsplan, Stadtentwicklungs- konzept oder bauliches Großprojekt in exponierter Lage. (Ein Vorhaben ist gesamtstädtisch, wenn die Betroffenen oder Nutzer im gesamten Stadtgebiet wohnen)

Stadtteilbezogene Vorhaben, z.B. neue Sporthalle in einem Stadtteil, Stadtteilkonzept, lokale Verkehrsplanung. (Ein Vorhaben ist stadtteilbezogen, wenn die Betroffenen oder Nutzerinnen und Nutzer überwiegend in diesem Stadtteil wohnen und wenn die Reichweite des Vorhabens nicht über die Stadtteilgrenze hinausreicht).

Zielgruppenbezogene Vorhaben, z.B. Neubau von Kinderspielplätzen oder Errichtung eines Jugendtreffs. (Ein Vorhaben ist zielgruppenbezogen, wenn es in erster Linie die Interessen einzelner Gruppen betrifft).

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5. Frühzeitige, aktuelle und vollständige Information über die Vorhabenliste

Geplante Vorhaben von Verwaltung und Politik werden in einer Vorha-benliste veröffentlicht. Vorhaben sind alle Planungen und Entscheidun-gen zu zukünftigen Projekten in der Zuständigkeit der Stadtverordneten-versammlung, des Magistrats oder der Ortsbeiräte, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

Voraussichtliches Projektvolumen von mindestens 1 Mio. Euro Gesamtstädtische, regionale oder überregionale hohe Bedeutung

Hohe Anzahl an betroffenen Personen Vermutetes hohes Interesse der Bürgerinnen und Bürger der gesamten Stadt, eines

Stadtteils oder der Nutzerinnen und Nutzer einer Einrichtung. Wesentliche Veränderung des Ortsbildes/Öffentlichen Raumes Errichtung oder wesentliche Veränderung öffentlicher Einrichtungen (insbesondere

Schulen, Kindertagesstätten, Grünanlagen, Spiel- und Sporteinrichtungen, Bürgerhäuser) Entwicklungskonzepte und Aktionspläne o. Ä. für die Gesamtstadt, einen Stadtteil oder

ein Quartier

Vorhaben, die Bürgerbeteiligungsverfahren bereits vorsehen (einschließlich Vorhaben mit formeller Bürgerbeteiligung nach BauGB), stehen automatisch auf der Vorhabenliste. Vorhaben von städtischen Unternehmen (Eigenbetriebe und städtische Gesellschaften) und Vorhaben privater Investoren werden nur dann in die Vorhabenliste aufgenommen, sofern ein Bürgerbeteiligungsverfahren freiwillig durchgeführt wird. Nicht in die Vorhabenliste aufgenommen werden Vorhaben, die nicht im Anwendungsbereich der Wiesbadener Leitlinien liegen (vgl. Kap. 4).

Die Vorhabenliste wird durch die Stabsstelle Bürgerbeteiligung unter Mitwirkung der Fachämter erstellt, aktualisiert und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Über Vorhaben in der (alleinigen) Zuständigkeit des Magistrats entscheidet der Magistrat. Neue Vorhaben werden jederzeit in die Liste aufgenommen. Sie sollen so früh wie möglich auf die Vorhabenliste gesetzt werden. Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung fragt bei Bedarf bei den Fachämtern nach, ob bereits auf der Vorhabenliste stehende Vorhaben aktualisiert oder gelöscht werden können.

Neben einer tabellarischen Übersicht der Vorhaben umfasst die Vorhabenliste für jedes Vorhaben einen ausführlichen Steckbrief, der die folgenden Informationen enthält:

Titel des Vorhabens Kurze inhaltliche Beschreibung und Zielsetzung Kosten des Vorhabens Betroffener Ortsbezirk Betroffene Teile der Bürgerschaft Bürgerbeteiligung vorgesehen: ja (Kurzbeschreibung des geplanten

Bürgerbeteiligungsverfahrens) /nein (Begründung) Aktueller Bearbeitungsstand, nächste Schritte und geplanter Zeitpunkt der Umsetzung Ansprechpartnerin, Ansprechpartner im Fachamt Datum der letzten Aktualisierung

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8 Stabsstelle Wiesbadener Identität – Engagement – Bürgerbeteiligung

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Die Vorhabenliste wird im Büro der Stabsstelle Bürgerbeteiligung, Wilhelmstraße 32, Raum 214, im Raum für öffentliche Auslegungen im Stadtentwicklungsdezernat, Gustav-Stresemann-Ring 15, Raum A001, in den Stadtteilbüros und Ortsverwaltungen ausgelegt. Bestehende Gremien werden als Multiplikatoren genutzt, damit diese betroffene und schwer erreichbare Zielgruppen gezielt ansprechen und über die Vorhaben informieren können.

Zudem wird die Vorhabenliste auf der Webseite der Stadt veröffentlicht. Die Online-Version enthält eine Kommentierungsfunktion und kann als Newsletter oder Email-Benachrichtigung zu vorab mitgeteilten Arten von Projekten abonniert werden. Auf einer Internetplattform können Bürgerinnen und Bürger Informationen über neu zu initiierende Vorhaben austauschen.

Offline und online wird dieselbe Information bereitgestellt. Das online-Angebot wird von der Stabsstelle Bürgerbeteiligung redaktionell betreut. Hier ist auf die Einhaltung bestehender rechtlicher Beschränkungen (Datenschutz, Urheberrecht, Geschäftsgeheimnis o. ä.) zu achten.

6. Ablauf zur Beantragung von Bürgerbeteiligung und neuen Vorhaben

Was ist die Stabsstelle Bürgerbeteiligung und welche Aufgaben erfüllt sie?

Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung ist zentrale Anlaufstelle für alle Interessierten zum Thema Bürgerbeteiligung in Wiesbaden. Sie übernimmt folgende Aufgaben:

Bearbeiten und formale Vorprüfung der Anregungen von Bürgerbeteiligung und neuen Vorhaben

Erstellen, Veröffentlichen und Fortschreiben der Vorhabenliste Beratung und Unterstützung sowie zentrale Anlaufstelle für die Bürgerschaft (auch

aufsuchende Angebote) Methodische Unterstützung der Fachämter beim Erstellen der Beteiligungskonzepte

und deren Umsetzung Fördern der Vernetzung der Fachämter untereinander und zur Bürgerschaft in Bezug

auf Bürgerbeteiligung Qualitätssicherung im Prozess der Bürgerbeteiligung Konzeption und Beratung zu Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter der Stadtverwaltung Erstellen eines regelmäßigen Berichts zur Bürgerbeteiligung Weiterentwickeln der Leitlinien für Bürgerbeteiligung

Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung ist fachlich unabhängig und mit den Kompetenzen ausgestattet, kurzfristig Informationen auch auf Leitungsebene einzuholen und Auskünfte zu erteilen. Für diese Tätigkeit wird eine hohe fachliche Kompetenz bezüglich Bürgerbe-teiligung und Kenntnisse der Verwaltungsabläufe in Wiesbaden vorausgesetzt. Die Stabsstelle ist eine verwaltungsinterne Stabsstelle des Oberbürgermeisters. Nach Ablauf der Erprobung wird geprüft, ob sie um einen freien Träger (z.B. Verein) ergänzt wird.

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Ist für ein Vorhaben in der Vorhabenliste von der Verwaltung keine Bürgerbeteiligung vorge-sehen, kann ein Verfahren der Bürgerbeteiligung angeregt werden. Zusätzlich kann die Auf-nahme von gänzlich neuen Vorhaben auf die Vorhabenliste beantragt werden (Initiativrecht). Damit wird gleichzeitig auch für dieses Vorhaben Bürgerbeteiligung angeregt.

Das folgende Ablaufschema skizziert die Wege der Anregung von Bürgerbeteiligung:

Bürgerinnen, Bürger und Vereine, Institutionen und Gremien können einen formlosen Antrag bei der Stabsstelle Bürgerbeteiligung einreichen (auch online). Es ist der Name des Projektes, eine Begründung für den Antrag sowie Name und Kontaktinformationen des Antragstellers anzugeben. Zusätzlich muss der Antragsteller einen Wohnsitz in Wiesbaden haben und mindestens 14 Jahre alt sein. Der Magistrat kann Bürgerbeteili-gung direkt bei der Stadtverordnetenversammlung beantragen.

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Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung sichtet den Antrag, recherchiert mögliche Doppelungen zu bereits laufenden Beteiligungsprozessen und führt eine formale Vorprüfung durch: Fällt diese positiv aus, wird der Antrag den zuständigen Gremien zur Entscheidung vor-gelegt. Bei stadtteilbezogenen Vorhaben ist hierfür eine Stellungnahme des zuständigen Ortsbeirats einzuholen.

Die endgültige Entscheidung, ob Bürgerbeteiligung bei einem bestimmten Vorhaben stattfindet, trifft die Stadtverordnetenversammlung. Die Stadtverordnetenversammlung hat die Möglichkeit, die Entscheidung an den Ausschuss für Bürgerbeteiligung zu dele-gieren. Entscheidungen über Bürgerbeteiligung bei Vorhaben im Zuständigkeitsbereich des Magistrats werden auch vom Magistrat getroffen.

Bei einer positiven Entscheidung wird für das Vorhaben ein individuelles Beteiligungs-konzept bzw. eine Projektkonzeption erarbeitet (vgl. Kap. 7).

Nach Ablehnung durch das zuständige Gremium informiert die Stabsstelle Bürgerbeteili-gung die Antragsteller.

Eine Ablehnung wird schriftlich begründet und bei Zustimmung der/s Antragstellenden veröffentlicht. Bestehende rechtliche Beschränkungen (Datenschutz, Urheberrecht, Ge-schäftsgeheimnis o. ä.) sind einzuhalten.

7. Individuelle und zielgruppenorientierte Beteiligungskonzepte

Ist bei einem Vorhaben die Entscheidung für Bürgerbeteiligung getroffen worden, entwickeln die zuständigen Fachämter ein Beteiligungskonzept. Diese werden dabei durch die Stabs-stelle Bürgerbeteiligung unterstützt (kooperative Erarbeitung). Handelt es sich um ein stadt-teilbezogenes Vorhaben, wird der Ortsbeirat unter Berücksichtigung der bestehenden Ar-beits- und Beteiligungsstrukturen vor Ort einbezogen. Das Beteiligungskonzept legt einen Rahmen fest, wie Bürgerbeteiligung bei einem bestimmten Vorhaben konkret stattfinden soll. Es beinhaltet Aussagen zu folgenden Punkten:

Beschreibung des Vorhabens und Beteiligungsprozesses inklusive Chancen/Potentialen und Risiken der Bürgerbeteiligung

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Planung des Prozesses Auswahl der zu Beteiligenden Auswahl der Methoden Information der Öffentlichkeit Zeitplan und Kostenschätzung

Eine kurzfristige Erstellung des Beteiligungskonzepts und eine darin vorgesehene frühzeitige Beteiligung stellen ausreichend Entscheidungsspielräume sicher.

Wie können schwer erreichbare Zielgruppen beteiligt werden?

Es gibt Teile der Bevölkerung, die durch Beteiligungsangebote nicht oder nur selten er-reicht werden können (oder wollen). Die Gründe für deren häufig geringe Beteiligung un-terscheiden sich nach Zielgruppen und liegen z.B. in einem mangelnden Wissen über be-stehende Teilhabemöglichkeiten, Desinteresse, fehlenden Sprachkenntnissen oder auch schwierigen Lebensumständen. Dementsprechend unterschiedlich sollten auch die Wege der Ansprache der verschiedenen Zielgruppen sein. Kurzfristige Ideen und Lösungsvorschläge zur Unterstützung der Beteiligung: Kennenlernen der Zielgruppen: Zunächst sollen die Bedürfnisse und Interessen der

Zielgruppen und ihre typischen Aufenthaltsorte im Stadtteil identifiziert werden, um darauf aufbauend eine zielgerichtete Beteiligung zu ermöglichen.

Zielgruppengerechte Kommunikation: Die Ansprache soll v.a. persönlich (vor Ort oder auf Veranstaltungen), über das Internet (z.B. soziale Netzwerke) sowie über Printmedien erfolgen. Texte sollen kurz und in einfacher Sprache verfasst sein. Bilder veranschaulichen Inhalte. Übersetzungen in andere Sprachen können sinnvoll sein.

Multiplikatoren: Personen und Institutionen im Stadtteil, die einen Zugang zur Zielgruppe haben, sollen eingebunden werden, um die Beteiligung zu unterstützen (z.B. Quartiersmanager, Sozialarbeiter, Lehrer, Vereine, Imane).

Ehrenamtlich Aktive: Mitglieder der Zielgruppe können im Rahmen eines Ehrenamtes oder Nebenjobs eingebunden werden, um die Beteiligung bestimmter Zielgruppen zu erhöhen.

Ansprache im Umfeld der Zielgruppen: Die Beteiligung soll nach Möglichkeit dort erfolgen, wo die Zielgruppen im Alltag anzutreffen sind (z.B. in Kindergärten und Schulen, an Treffpunkten im Stadtteil oder auf öffentlichen Plätzen).

Kombination von Beteiligungsinstrumenten mit Aktivitäten der Zielgruppe: Die Teilnahmebereitschaft wird erhöht, wenn Infostände und Workshops z.B. mit Treffen, Veranstaltungen oder Konzerten der Zielgruppe verknüpft werden.

Gezielter Einsatz von Verwaltungsmitarbeitern unterschiedlicher Herkunft und Alter. Dies erleichtert den Zugang zur Zielgruppe und den Aufbau von Vertrauen.

Darüber hinaus sind auch langfristig wirkende Ansätze notwendig, um schwer erreichbare Zielgruppen zu aktivieren. Hierzu zählen politische Grundbildung, Informationen für Neubürger/-innen und Aufbau von Kontakten und Vertrauen über eine Willkommenskultur.

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8. Transparente Durchführung der Bürgerbeteiligung

Für die Durchführung der Bürgerbeteiligung bei einem konkreten Vorhaben sind die jeweiligen Fachämter verantwortlich, in deren Zuständigkeitsbereich das Vorhaben fällt. Hierfür arbeiten diese eng mit der Stabsstelle Bürgerbeteiligung und bei stadtteilbezogenen Vorhaben zusätzlich mit den Ortsbeiräten zusammen. Darüber hinaus können sie auch Leistungen an ein externes Unternehmen vergeben. Maßgeblich für die Durchführung ist das für das jeweilige Vorhaben erstellte individuelle Beteiligungskonzept.

Die zuständigen Fachämter dokumentieren die durchgeführten Bürgerbeteiligungs- maßnahmen, werten die Ergebnisse aus und stellen die Protokolle online. Die Empfehlungen werden bei der abschließenden Entscheidungsfindung diskutiert. Die Entscheidung über die Annahme, Modifikation oder Ablehnung der Empfehlungen aus dem Beteiligungsprozess obliegt dem zuständigen Gremium. Die Diskussion der Ergebnisse des Bürger- beteiligungsprozesses in der Stadtverordnetenversammlung erfolgt in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Beschlussfassung.1 Alle Entscheidungen müssen transparent begründet und veröffentlicht werden; dies gilt insbesondere für Abweichungen von den Empfehlungen.

In der Vorhabenliste wird vermerkt, ob die Empfehlungen aus dem Beteiligungsprozess angenommen, modifiziert oder abgelehnt werden. Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung sammelt alle Dokumentationen und erstellt einen vorhabenübergreifenden Bericht zur Bürgerbeteiligung. Der Bericht wird ebenfalls veröffentlicht und kann bei der Stabsstelle Bürgerbeteiligung eingesehen werden.

9. Inkrafttreten

Die Wiesbadener Leitlinien zur Bürgerbeteiligung wurden durch Beschluss der Stadtverord-netenversammlung vom 14.07.2016 zunächst für eine Erprobungsphase von 3 Jahren be-schlossen.

1 Die Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsprozesses von Vorhaben in (alleiniger) Zuständigkeit des Magistrats werden von diesem diskutiert. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

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10. Anhang

10.1 Vorlage Steckbrief

Titel

Beschreibung und Ziel- setzung

Kosten ca. …………….. Euro

betroffener Ortsbezirk

betroffene Zielgruppen

betroffene Themen

Bürgerbeteiligung vorgesehen

� Ja

� derzeit nicht vorgesehen aber grundsätzlich möglich

� Nein – Begründung:

Kurzbeschreibung geplan-tes Bürgerbeteiligungsver-fahren

Aktueller Bearbeitungsstand

Nächste Schritte und ge-plante Umsetzung

Ansprechpartner Amt:

Vorname, Name:

Telefonnr.:

E-Mail:

Weitere Informationen unter:

Webseite:

Sonstiges:

Datum der letzten Aktuali-sierung

Letzte Aktualisierung am:

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14 Stabsstelle Wiesbadener Identität – Engagement – Bürgerbeteiligung

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10.2 „Instrumentenkoffer“ mit den unterschiedlichen Methoden der Bürgerbeteiligung

Aus den vergangenen Jahrzehnten der Bürgerbeteiligung ist eine Fülle an unterschiedlichen Methoden und Formaten (synonym auch als Instrumente bezeichnet) der Bürgerbeteiligung hervorgegangen und die Entwicklung kann niemals abgeschlossen sein. Je nach Beteili-gungsintensität können grob drei aufeinander aufbauende Stufen unterschieden werden:

Information: Beispiele für Informationsinstrumente sind z. B. Presseartikel, Online-Artikel, Webauftritte zu Projekten, Wurfsendungen oder auch Informationsveranstaltungen. In-formation ist die Grundlage aller Beteiligungsprozesse. Handelt es sich um Vorhaben, bei denen es z. B. durch äußere Sachzwänge keine Einflussmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger gibt, kann Information generell auch die einzige Stufe der Beteiligung bleiben. In allen anderen Fällen bildet sie eine unabdingbare Voraussetzung für alle weiteren Stu-fen der Beteiligung.

Konsultation (Austausch): Im Gegensatz zur reinen Information zielt die Konsultation da-rauf, Einschätzungen, Erfahrungen und/oder Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in den Planungsprozess einzubeziehen. Ziel ist ein Austausch. Dieser kann als Abfrage der Bürgerstimmen erfolgen, z. B. durch Befragungen, oder auch als direkter gegenseitiger Austausch der beteiligten Seiten z. B. in Form von gemeinsamen Workshops, Ortsbege-hungen oder Ideen-Werkstätten.

Kooperation (aktive Mitwirkung): Bei der Kooperation kommt es zusätzlich zu den Ebenen der Information und Konsultation zu einer aktiven Mitwirkung von Bürgerinnen und Bür-gern an Planungsprozessen. Ziel ist es, die unterschiedlichen Perspektiven (proaktiv) in den Prozess einzubringen, gemeinsam Ideen zu entwickeln und Lösungen zu suchen. Dies kann beispielsweise durch Runde Tische, Zukunftswerkstätten oder Bürgergutach-ten erfolgen. Im höchsten Fall reicht die Kooperation bis hin zur gemeinsamen Entschei-dungsfindung, wobei Bürgerbeteiligung nie die Rechte der gewählten Repräsentanten beschneiden darf.

Die folgende Übersicht stellt eine Auswahl typischer und in der Praxis bewährter Methoden dar. Sie beschränkt sich auf Methoden der Konsultation und Kooperation, da es sich nur bei diesen beiden Stufen um Beteiligung im engeren Sinne handelt. Für die Stufe der Information stehen alle gängigen Informationsmedien in der Stadt zur Verfügung (Printmedien, Websites, Radio, Aushänge, Postwurfsendungen, Informationsveranstaltungen etc.). Die Aufzählung ist weder abschließend noch starr zu betrachten. Vielmehr zeigen die Erfahrungen in Prozessen der Bürgerbeteiligung, dass sich die Methoden stets an den Bedarfen im konkreten Projekt und entsprechend der Zielgruppen orientieren müssen. Die Teilnehmerkreise setzen sich je nach Betroffenheit und Aufwand stadtteilbezogen, zielgruppenspezifisch oder gesamtstäd-tisch zusammen. Die Auswahl kann und sollte daher im Zeitverlauf angepasst werden, es können Methoden kombiniert werden und/oder Methoden können weiterentwickelt und ange-passt werden. Bei den Methoden der Bürgerbeteiligung sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt.

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Wiesbadener Leitlinien für Bürgerbeteiligung 15

Methode Ziel Dauer (ca.) Teilnehmer (ca.) Vorgehen Eignung

Befragungen Konsultation, Einholung von Meinungen, Einschät-zungen, Wünschen oder Vorstellungen

Einmalig bis wie-derkehrend

Variable Grund-gesamtheit, flä-chendeckend oder Stichpro-benauswahl

Schriftlich, online, telefo-nisch oder mündlich zu be-stimmten Projekten oder Themen

• Hohe Repräsentativität möglich • Beobachtung von Veränderungen

im Zeitablauf möglich (z.B. Bürger-panel)

Online-Dialog Information und Konsultati-on mit dem Ziel, Feedback zu erhalten, Ideen zu erfah-ren, Priorisierungen vorzu-nehmen oder Prozesse vorzubereiten

Mehrere Wochen, auch dauerhaft möglich

Alle Internet- nutzer

Online organisierte und moderierte Bürgerbefragung und -diskussion

• Erreichen vieler Bürger, jedoch Ausschluss von Gruppen ohne Internetzugang

• Zügige Umsetzung • Örtlich/zeitlich unabhängig • Intensive Betreuung der Plattform

erforderlich Stadtteilrundgang Information und Konsultati-

on z. B. zur Erläuterung von Vorhaben oder Diskussion konkreter Anliegen

1 bis 3 Stunden Bis 35 Geführte Vor-Ort-Begehungen im Stadtteil. Teilnehmer tauschen sich mit Fachleuten aus, infor-mieren sich oder erläutern ihre Ideen.

• Für alle Planungsprozesse mit einem räumlichen Bezug

• Sehr anschaulich und preiswert

Workshops/ Werkstätten

Information bis Kooperati-on; Ideensammlung, ge-meinsame Lösungsansätze und/oder Konzeptideen

3 Stunden bis 2-tägig; teils mehre-re Veranstaltun-gen über einen längeren Zeitraum (z.B. Charette)

5 bis 25, darüber ggf. Unterteilung in weitere Ar-beitsgruppen möglich

Moderierte Arbeit in der Gruppe zu vorbereiteten Themen mit vielfältigen Verfahren je nach Anlass (Ideen-, Kreativ-, Planungs-workshops)

• Flexibel einsetzbar und lösungsori-entiert

• Professionelle Begleitung erforder-lich

Fokus- und Projektgruppen

Konsultation bis Kooperati-on als ergänzende oder vertiefende Konkretisierung bzw. Erweiterung von (Unter)Themen

Einmalig bis wiederkehrend

5 bis 15

Zielgruppenbezogene moderierte Arbeitsgruppe

• Intensiver Austausch und Erarbei-tung konkreter Ergebnisse möglich

• Aufgrund geringer Gruppengröße je nach Besetzung Dominanz von Partikularinteressen berücksichti-gen

Fish Bowl / Goldfischglas

Konsultation, Ziel ist nicht unbedingt ein Konsens, sondern eine strukturierte Diskussion und Weiterent-wicklung konkreter Themen

Ca. 2 Stunden Innerer Kreis 4-6, äußerer Kreis beliebig

Moderierte Gruppendiskus-sion mit wechselnden Teil-nehmern im inneren Zirkel und Zuhörern im äußeren

• Auflösung von Hierarchien und Diskussion „auf Augenhöhe“, Perspektivwechsel

• Angenehme Diskussionskultur • Eignung für kontroverse Themen

und gezielte Fragestellungen

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16 Stabsstelle Wiesbadener Identität – Engagement – Bürgerbeteiligung

1

Methode Ziel Dauer (ca.) Teilnehmer (ca.) Vorgehen Eignung

Mediation Kooperation zur Lösungs-findung auch bei festgefah-renen Situationen

Einmalig bis län-gerfristig

Variabel, bei sehr großen Gruppen über Stellvertre-ter

Unabhängig moderierte und strukturierte Konsensbil-dung

• Angewiesen auf Konfliktlösungswil-len aller

• Typische Anwendung bei latenten oder offenen Konflikten

Ideenwettbewerb Konsultation bis Kooperati-on; (unverbindliche) Ent-wicklung von Ideen

Mehrere Wochen Variabel, i.d.R. zielgruppenspe-zifisch

Moderierter Wettbewerb von Vorbereitung bis Ergebnis-darstellung; flexible Gestal-tung von niedrigschwellig bis formalisiert

• Typische Anwendung bei investi-ven Maßnahmen z. B. im Stadtteil

• Jedoch Berücksichtigung von Sachzwängen nicht umfassend möglich

Planning for Real/ Aktiv für den Ort/ Planung von unten

Konsultation bis Kooperati-on zur Ermittlung von kon-kreten Defiziten, Potenzia-len und Handlungsschwer-punkten

Einmalig bis wie-derkehrend

Offen Vor-Ort-Ausstellung eines Städtebaumodells zum Ist-Zustand. Gedanken werden direkt am Modell festgehal-ten. Es folgt eine Veranstal-tung zu Stärken und Schwächen, in der Prioritä-ten gesetzt und Arbeits-gruppen zur Umsetzung gebildet werden. Die Ergeb-nisse fließen in einen Akti-onsplan ein.

• Typische Anwendung bei konkreten Anliegen mit einem räumlichen Be-zug

• Niedrigschwellige Mobilisierung auch von schwer erreichbaren Gruppen

Öffentliche Konferenzen

Konsultation bis Kooperati-on zum Meinungsaus-tausch, zur Ideensamm-lung, Konsensfindung und Entwicklung von (Zu-kunfts)Perspektiven

1- bis 3-tägig Bis mehrere hundert

Veranstaltungen zu vorge-gebenen Themen in unter-schiedlichen Formaten (z. B. Open Space, World Café, Zukunftswerkstatt).

• Typische Anwendung bei großen und komplexen Vorhaben

• Sehr lösungsorientiert, Berücksich-tigung von Ideen und Vorschlägen vieler Zielgruppen möglich

• Jedoch hoher Aufwand durch Vorbereitung, professionelle Be-gleitung und Konferenzkapazitäten

Formate mit Zufallsauswahl von Bürgern

Konsultation bis Kooperati-on; Erarbeitung von konkre-ten Problemanalysen/ Lö-sungsvorschlägen auch für komplexe Zusammenhänge

Abhängig vom Format punktuell bis mehrtägig

15 bis mehrere hundert

Mehrstufige Prozesse (Vor-bereitung, Auswahl, Durch-führung) unterschiedlicher Formate (z. B. Bürgerkom-pass, Planungszelle/ Bür-gergutachten)

• Breites Meinungsbild, hoher Ge-staltungsgrad der Teilnehmer

• Typische Anwendung bei gesamt-städtischen und strategischen Vor-haben (z. B. Leitbildentwicklung, Quartierskonzepte)

• Aktive Teilnehmer erforderlich

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Wiesbadener Leitlinien für Bürgerbeteiligung 17

10.3 Weitere Informationen

Bundeszentrale für politische Bildung: Handbuch Bürgerbeteiligung Download unter www.bpb.de

Modelle, Instrumente und Methoden informeller Bürgerbeteiligung Download unter www.bw21.de

Netzwerk Bürgerbeteiligung www.netzwerk-buergerbeteiligung.de

Stiftung Mitarbeit: Modelle und Methoden der Bürgerbeteiligung Download unter www.wegweiserbürgergesellschaft.de

www.wiesbaden.de/buergebeteiligung