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5/25/2018 Quereinsteiger-slidepdf.com http://slidepdf.com/reader/full/quereinsteiger 1/3 Stand März 2014 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Hinweise zur Einstellung von Quereinsteigern/-innen in den Berliner Schuldienst und zum berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst Für den Berliner Schuldienst werden Personen gesucht, die für eine Tätigkeit als Lehrkräfte geeignet sind, ohne über die herkömmliche Ausbildung zur Lehrerin oder zum Lehrer zu verfügen. Voraussetzungen Im Gesetz über die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer im Land Berlin (Lehrkräftebildungsgesetz - LBiG) vom 7. Februar 2014, in Kraft getreten am 20. Februar 2014, ist dazu geregelt, dass interessierte Personen dann in den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst aufgenommen werden können, wenn nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber mit einer Lehramtsbefähigung für die Einstellungen in den öffentlichen Schuldienst zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck können Stellen mit Bewerberinnen und Bewerbern besetzt werden, die über einen lehramtsbezogenen Master (Master of Education), über eine Erste Staatsprüfung oder über einen Diplom-, Master- oder Magisterabschluss verfügen, der an einer Universität oder Fachhochschule erworben wurde und bei dem sich ein zweites Fach mit angemessenem Studienumfang feststellen lässt. Sollte der festgestellte Studienumfang nicht ausreichen, um ein zweites Fach anzuerkennen, so kann das zweite Fach durch berufsbegleitende Studien erworben werden. Hierzu werden derzeit Lehrgänge durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft konzipiert. Alle Fächer - mit Ausnahme der Fächer Geschichte, Erdkunde und Sozialkunde - der Berliner Schule sind Bedarfsfächer (Mangelfächer). Es ist erforderlich, dass das gesuchte Mangelfach als Hauptfach studiert wurde. Die Hochschulprüfungen der einzustellenden Quereinsteiger/-innen werden im Einstellungsfall der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt gleichgesetzt, sofern sich ein zweites Fach mit angemessenem Studienumfang (mindestens 20 SWS oder 30 Leistungspunkten (ECTS)) feststellen lässt. Einstellung & Arbeitsvertrag Lehrkräfte mit unbefristetem Beschäftigungsverhältnis, die nach ihrer Einstellung zur Förderung und Entwicklung ihrer für den Lehrkräfteberuf notwendigen berufsbezogenen Kompetenzen berufsbegleitend am Vorbereitungsdienst teilnehmen, erhalten Arbeitsverträge, die mit einer auflösenden Bedingung für den Fall versehen sind, dass die Staatsprüfung am Ende des Vorbereitungsdienstes nicht erfolgreich absolviert wird. In diesem Fall ist eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach der schriftlichen Bekanntgabe des endgültigen Nichtbestehens der Staatsprüfung vorgesehen oder wenn an den berufsbegleitenden Studien nicht kontinuierlich teilgenommen wird. Teilzeitmöglichkeit Den Lehrkräften steht die Möglichkeit offen, Teilzeit sowohl für die Tätigkeit als Lehrkraft wie für die Ausbildung im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst zu nutzen. So kann individuell auf die Berufsbe- lastungen reagiert werden. 

Quereinsteiger

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Quereinsteiger

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  • Stand Mrz 2014

    Senatsverwaltung fr Bildung, Jugend und Wissenschaft

    Hinweise zur Einstellung von

    Quereinsteigern/-innen in den Berliner Schuldienst

    und zum berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst Fr den Berliner Schuldienst werden Personen gesucht, die fr eine Ttigkeit als Lehrkrfte geeignet sind, ohne ber die herkmmliche Ausbildung zur Lehrerin oder zum Lehrer zu verfgen.

    Voraussetzungen

    Im Gesetz ber die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer im Land Berlin (Lehrkrftebildungsgesetz - LBiG) vom 7. Februar 2014, in Kraft getreten am 20. Februar 2014, ist dazu geregelt, dass interessierte Personen dann in den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst aufgenommen werden knnen, wenn nicht gengend Bewerberinnen und Bewerber mit einer Lehramtsbefhigung fr die Einstellungen in den ffentlichen Schuldienst zur Verfgung stehen.

    Zu diesem Zweck knnen Stellen mit Bewerberinnen und Bewerbern besetzt werden, die ber einen lehramtsbezogenen Master (Master of Education), ber eine Erste Staatsprfung oder ber einen Diplom-, Master- oder Magisterabschluss verfgen, der an einer Universitt oder Fachhochschule erworben wurde und bei dem sich ein zweites Fach mit angemessenem Studienumfang feststellen lsst. Sollte der festgestellte Studienumfang nicht ausreichen, um ein zweites Fach anzuerkennen, so kann das zweite Fach durch berufsbegleitende Studien erworben werden. Hierzu werden derzeit Lehrgnge durch die Senatsverwaltung fr Bildung, Jugend und Wissenschaft konzipiert.

    Alle Fcher - mit Ausnahme der Fcher Geschichte, Erdkunde und Sozialkunde - der Berliner Schule sind Bedarfsfcher (Mangelfcher). Es ist erforderlich, dass das gesuchte Mangelfach als Hauptfach studiert wurde. Die Hochschulprfungen der einzustellenden Quereinsteiger/-innen werden im Einstellungsfall der Ersten Staatsprfung fr ein Lehramt gleichgesetzt, sofern sich ein zweites Fach mit angemessenem Studienumfang (mindestens 20 SWS oder 30 Leistungspunkten (ECTS)) feststellen lsst.

    Einstellung & Arbeitsvertrag

    Lehrkrfte mit unbefristetem Beschftigungsverhltnis, die nach ihrer Einstellung zur Frderung und Entwicklung ihrer fr den Lehrkrfteberuf notwendigen berufsbezogenen Kompetenzen berufsbegleitend am Vorbereitungsdienst teilnehmen, erhalten Arbeitsvertrge, die mit einer auflsenden Bedingung fr den Fall versehen sind, dass die Staatsprfung am Ende des Vorbereitungsdienstes nicht erfolgreich absolviert wird. In diesem Fall ist eine Beendigung des Arbeitsverhltnisses nach der schriftlichen Bekanntgabe des endgltigen Nichtbestehens der Staatsprfung vorgesehen oder wenn an den berufsbegleitenden Studien nicht kontinuierlich teilgenommen wird.

    Teilzeitmglichkeit

    Den Lehrkrften steht die Mglichkeit offen, Teilzeit sowohl fr die Ttigkeit als Lehrkraft wie fr die Ausbildung im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst zu nutzen. So kann individuell auf die Berufsbe-lastungen reagiert werden.

  • Stand Mrz 2014

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    Dauer des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes

    Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate. Beim erstmaligen Nicht-Bestehen der Staatsprfung verlngert sich die Ausbildung um sechs Monate. Der Vorbereitungsdienst hat das Ziel, die Fhigkeit zu selbststndigem, berufbezogenem Handeln in Schule, Unterricht und Erziehung zu frdern und die Lehrkrfte zu befhigen, Entwicklungsprozesse der Schulen mit zu gestalten.

    Ausbildungsverpflichtungen beim berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst

    Grundstzlich unterliegen die Lehrkrfte, die am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst teilnehmen, einer wchentlichen Stundenverpflichtung von 19 Stunden, an Grundschulen von 21 Unterrichtsstunden. Whrend des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes entfallen wchentlich

    - 10 Stunden Ausbildungsunterricht auf die Fcher, in denen die Staatsprfung abgenommen wird.

    - 7 Stunden insgesamt auf die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen im Allgemeinen Seminar des Schulpraktischen Seminars und auf die Sitzungen der Fachseminare. Teilzunehmen ist dabei im Allgemeinen Seminar an verschiedenen Einzelveranstaltungen der Module. Bei den Fachseminaren finden wchentlich Fachseminarsitzungen in den Fchern statt, die der Staatsprfung zugrunde liegen. In den verbleibenden Stunden werden die Lehrkrfte zustzlich im Unterricht in der Schule eingesetzt.

    Die Leiterinnen und Leiter der Schulpraktischen Seminare beraten und beurteilen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst; die Fachseminarleiterinnen und Fachseminarleiter beraten und beurteilen ebenfalls und fhren diese in die Unterrichtspraxis der gewhlten Unterrichtsfcher ein.

    Bewerbungsverfahren

    Sie knnen sich wie folgt bewerben

    online ber BEO bzw. mit dem Bewerbungsbogen fr die zentrale Nachsteuerung und/oder auf schulbezogene Stellenausschreibungen (nur mit dem entsprechenden Bewerbungsbogen) bei Schulen unter:

    http://www.berlin.de/sen/bildung/lehrer_werden/einstellungen/

    Folgende Unterlagen sind bei einer Bewerbung in jedem Fall erforderlich:

    - aktueller Lebenslauf (tabellarisch und unterschrieben), - unbeglaubigte Kopien der Zeugnisse smtlicher Studienabschlsse (bitte auch der Vordiplome

    und Bachelorabschlsse). - Nachweise in Kopie ber den Studienumfang (z. B. Bescheinigungen bzw. Seminarscheine der

    Universitt oder Hochschule, ggf. auch die Studienordnungen) von Nebenfchern - ggf. Nachweise (z. B. Zeugnisse) in Kopie ber ausgebte Unterrichtsttigkeiten

    Fr befristete Vertretungsstellen geben Sie bitte Ihre Daten in der sog. BEOv-Datenbank auf der

    o. g. Internetseite ein. Auf diese Datenbank knnen alle Schulleiter/-innen direkt zugreifen. Bei Bedarf und Interesse setzen sich dann die Schulleiter/-innen mit Ihnen direkt in Verbindung. Bewerbungsunterlagen werden hier erst zum Bewerbungsgesprch von der Schulleitung bentigt.