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Radiologienetz CuraCompact Mitgliederzeitschrift Exklusiv für Radiologienetz-Mitglieder Ausgabe 1/2018 Die Zukunft der nuklearmedizinischen Abteilung in der radiologischen Praxis

Radiologienetz CuraCompact · 2018-03-06 · Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, ist ab dem 25. Mai 2018 . verbindlich. Lesen Sie ab Seite 36, was in den Praxen bis

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Radiologienetz CuraCompactMitgliederzeitschriftExklusiv für Radiologienetz-Mitglieder

Ausgabe 1/2018

Die Zukunft der nuklearmedizinischen Abteilung in der radiologischen Praxis

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Impressum:Curagita AG für das Radiologienetz DeutschlandHaus der RadiologieRingstraße 19B, 69115 HeidelbergHerausgeber: Dr. Michael KreftRedaktion und Gesamtkoordination: Eva Jugel, Janine Rost Fotos: Curagita, Adobe Stock

Hinweis:Der Inhalt von CuraCompact wurde nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Wir übernehmen jedoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und letzte Aktu-alität der Informationen.

Inhaltsverzeichnis

Seite 19: Früherkennung von Lungenkrebs:ein Screeningprogramm für Europa?

Seite 17: Mitarbeitergespräche in radiologischen Praxen

Seite 36: Neue Datenschutz-Grundverordnung ab 25. Mai

Seite 09: Die Zukunft der nuklearmedizinischen Abteilung in der radiologischen Praxis

01. EinstiegEditorial ............................................................................................. 03Aus den Vollversammlungen ............................................................ 04Neu im Radiologienetz ..................................................................... 05

02. News Netzpionier Dr. med. Klaus-M. Ricken verabschiedet sich ............... 06Geburtstage, Termine ....................................................................... 08

03. TitelthemaDie Zukunft der nuklearmedizinischen Abteilung in der radiologischen Praxis ............................................................. 09

04. DeRaGErstes Berliner MVZ der DeRaG ...................................................... 14Erfolgreicher gemeinsamer Start in Planegg .................................... 16Mitarbeitergespräche in radiologischen Praxen .............................. 17Prof. Henzler: Früherkennung von Lungenkrebs: ein Screeningprogramm für Europa? ............................................... 19

05. Fachbeirat und BerufspolitikRaDiagnostiX – Prostata aktuell ....................................................... 21Weitere News aus der Gesundheitspolitik ........................................ 22

06. Dienstleistungen und ProjekteSchmieden im Team ......................................................................... 31CurAcademy Powerwochenende für Praxismanager: Employer Branding – Image als attraktiver Arbeitgeber stärken ...... 32Dosismanagement-Systeme für die radiologische Praxis ................ 34Änderungen im MFA Tarifvertrag: Was ist neu? ............................... 35Die Umsetzung der neuen Datenschutz-Grundverordnung ............. 36Die neue Datenschutz-Grundverordnung – was radiologische Praxen für das Betreiben ihrer Webseite wissen müssen ................ 38Wichtige Änderungen der KRINKO .................................................. 39Bewerberpool ................................................................................... 40

07. BackofficeWas ist geworden aus … der digitalen Patientenzufriedenheit ......... 42 Qualitätsoffensive aktuell .................................................................. 43Highlight-Feedback ........................................................................... 44Stille Post .......................................................................................... 44

08. Fachliteratur ................................................................................ 45

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Editorial

Liebe Mitglieder im Radiologienetz,

etwa die Hälfte unserer Netzpraxen betreibt keine Nuklear-medizin (mehr). Wir haben nach den entscheidungsrelevan-ten Determinanten für ein nuklearmedizinisches Angebot in

radiologischen Praxen gefragt und stellen das Ergebnis auf den Frühjahrsvollversammlungen zur Diskussion (Seite 9).

Seit dem 1. Januar 2018 ist das erste DeRaG-MVZ in Berlin am Start. „Wenn Berlin, dann jetzt“, sagt Rainer Hülsewede, einer der Radiologen vor Ort (Seite 14).

An der urologischen Fachklinik in Planegg hat zum Ende des vergangenen Jahres ein neuer MVZ-Standort der Diagnostik München (DKM) eröffnet – gleichzeitig die erste Kooperation eines DeRaG-MVZ mit einer Netzpraxis. Die ersten Monate sind erfolg-reich angelaufen, die Verantwortlichen zufrieden (Seite 16).

Schon beim vergangenen Radiologentag war das Interesse am Workshop „Mitarbeiter-gespräche führen“ groß. Im Interview hat uns der Referent nun einige Fragen zum Thema beantwortet. Ergänzend teilt Personalmanager Till Wippermann seine Erfah-rungen bei der Einführung des Themas bei Conradia in Hamburg mit uns (Seite 17).

Prof. Dr. Thomas Henzler, Mitglied der Geschäftsführung der Diagnostik München, hat gemeinsam mit Experten aus insgesamt acht europäischen Ländern das Lancet Policy Review Paper „European position statement on lung cancer screening“ vorgelegt. Im Interview skizziert er seine Vorstellungen einer sinnvollen Früherkennung von Lungen-krebs in Deutschland (Seite 19).

Auf dem CurAcademy Powerwochenende Anfang 2018 haben sich Praxismanager aus sieben Mitgliedspraxen getroffen und darüber ausgetauscht, wie man die eigene Praxis gegenüber potenziellen Bewerbern optimal aufstellt. Lesen Sie ein Resümee auf Seite 32.

Auch wenn die Umsetzungsverordnungen des neuen Strahlenschutzgesetzes noch nicht vollständig vorliegen, steht fest, dass auf die Praxen ab 2019 einiges Neues an Pflichten zukommen wird. Das DeRaTek-Team testet momentan Dosismanagement-systeme in den DeRaG-MVZ. (Seite 34).

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, ist ab dem 25. Mai 2018 verbindlich. Lesen Sie ab Seite 36, was in den Praxen bis dahin zu tun ist. Ab Seite 38 erfahren Sie, welche Konsequenzen die DSGVO speziell für Praxis-Webseiten hat.

CuraCompact lebt von den Themen, die Sie bewegen. Informieren Sie uns. Sprechen Sie uns an – im Rahmen unserer Vollversammlungen, beim Radiologentag oder durch Kommentare auf curacompact.de. Wir freuen uns über Ihr Feedback.

Herzlichst für den Gesamtvorstand

Dr. Michael Kreft

Der Vorstand der Curagita: Frank Duffner,

Dr. Johannes Schmidt-Tophoff und Dr. Michael Kreft

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01Einstieg

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Einstieg

Aus den Vollversammlungen

Ende 2017 fanden die vorweih-nachtlichen Vollversammlungen der regionalen Netze statt. Im Fo-kus stand das Thema „Balanced Scorecard“, welches bereits im letzten CuraCompact (Ausgabe 5/2017) ausführlich aufgearbeitet wurde.

Zusammenfassung der Diskussion zum Schwerpunkt-thema „Balanced Scorecard“Axel Grundmann, kaufmännischer Geschäftsführer der Conradia Ham-burg und Leiter der Shared Services DeRaG bzw. Sebastian Dieterle, Pro-kurist und kaufmännischer Leiter der Diagnostik München, stellten die Bal- anced-Scorecard (BSC) als „Cockpit“ zur Steuerung der DeRaG-MVZ vor. Mit diesem Steuerungstool verschafft sich die Geschäftsleitung in den MVZ auf einen Blick monatlich Transpa-renz darüber, inwieweit die Ge-schäftsplanung realisiert wird. Auffäl-ligkeiten (z.B. ausbleibende Zuweisungen von Top-Überweisern) werden sofort erkannt und können dann näher verfolgt werden (Ursa-chenanalyse, Reaktion). Welche aus der Fülle der möglichen Kennzahlen eine Praxis sich in einem zentralen Cockpit wie der BSC anzeigen lässt, bleibt den praxisindividuellen Prioritä-ten überlassen. Das Kennzahlensys-tem der BSC setzt sich sowohl aus Finanzkennzahlen als auch aus leis-tungs- und kundenbezogenen Kenn-zahlen zusammen. Ziel ist die ausgewogene („balanced“) Darstel-lung einer Praxis auf einen Blick für die Entscheider.

In den meisten typischen „Freiberuf-ler-Praxen“ wird die Steuerungs-funktion vorwiegend von einem Arzt wahrgenommen, der dann in der Re-gel tief in den Zahlen steckt. Die al-lerwenigsten Praxen haben einen expliziten Geschäfts- bzw. Finanz-plan. Dennoch arbeiten viele sogar

arbeitstäglich mit Kennzahlen wie Geräteauslastung, Fallzahlen und der monatlichen Betriebswirtschaftli-chen Auswertung (BWA). Kritisch angemerkt wurde, dass bei aller Transparenz einer BSC die kurzfris-tigen Reaktionsmöglichkeiten bzgl. Umsatzerhöhung und Kostenreduk-tion in einer Arztpraxis sehr be-schränkt seien und dass es bei nicht bilanzierenden Praxen (was die al-lermeisten sind) bei monatlichen Be-trachtungen zu großen Ist-Plan-Ab-weichungen kommen könnte, durch die das Praxisgeschäft nicht richtig abgebildet würde.

In den MVZ hat sich inzwischen das Steuerungsinstrument BSC nicht nur etabliert, sondern wird im Rahmen der regelmäßigen Geschäftsleitungs-sitzungen aktiv von ärztlicher und kaufmännischer Geschäftsführung genutzt. Dennoch wird es stetig wei-terentwickelt und insbesondere bei den nicht finanzwirtschaftlichen Kenn-zahlen auch verändert, je nach aktuel-ler Schwerpunktsetzung. Die Mög-lichkeiten, durch eine BSC mehr Transparenz zu schaffen und gleich-zeitig ein funktionierendes Pla-nungs- bzw. Steuerungssystem für die Praxis aufzubauen, fanden die Vollversammlungsteilnehmer sehr in-teressant. Gleichwohl bildete sich spontan keine Mehrheit für ein ge-meinsames Netzprojekt zur Entwick-lung einer Praxis-BSC.

Bericht aus dem Fachbeirat/Berufspolitik/DeRaG• Da im Rahmen der neuen Regie-

rungsbildung immer wieder der Be-griff „Bürgerversicherung“ auftaucht, wurde diskutiert, wie sich eine sol-che auf die Gesamteinnahmen einer Praxis auswirken könnte. Eine ein-fache Simulation zeigte negative Konsequenzen für Partnergehälter, Praxiswert und Sitzwerte. Sobald Veränderungen im Gesundheitswe-sen konkret in Sicht sind, wird das Netz schnellstmöglich – etwa durch Simulationsrechnungen – reagie-ren, um die dann beginnende Ver-teilungsdiskussion im Sinne der Radiologen argumentativ beeinflus-sen zu können.

• Seit dem 1. Januar 2018 gibt es zwei neue GOPs im EBM zur Abrech-nung eines Ultraschall-Screenings von Bauchaortenaneurysmen für Männer über 65 Jahre. Für Rückfra-gen dazu steht Carsten Krüger aus dem Curagita-Team gern zur Verfü-gung.

• Die Schwerpunktthemen der Voll-versammlungen 2018 wurden im Fachbeirat abgestimmt und durch die Anwesenden bestätigt. Festge-legt wurden die Themen Teleradio-logie, nuklearmedizinische Abtei-lung in der radiologischen Praxis sowie Strahlenschutzgesetz/Do-sismanagement.

Kontrastmittel-Ausschreibungen StandDas Netz braucht auch weiterhin ein Standbein im Kontrastmittelgeschäft. Dies wird momentan von Händlern und Herstellern (z.B. Guerbet, Ben-der, Villié, Bracco) vielfältig angegrif-fen. In E-Mail-Newslettern werden die Mitglieder über aktuelle Entwick-lungen in den verschiedenen KV-Re-gionen informiert. Die KVen und der Landes-BDR in Rheinland-Pfalz und in der Region Nordrhein setzen sich für die Therapiefreiheit der Radiolo-

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• Mitgliedspraxis

Radiologie im Roten Feld Dr. med. Karl Struckmann | Darius Ettehad | Dr. med. Hendrik Fenske | Dr. med. Ralf Pavlicek | Alexander Ritter

Willy-Brandt-Straße 221335 Lüneburg

www.radiologie-lueneburg.de

Einstieg01

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gen und damit gegen wirkstoffüber-greifende Kontrastmittelausschrei-bungen ein. Der BDR Nordrhein führte zum Jahresende eine Mitglie-derbefragung zu den gewünschten Kontrastmittel-Systemen durch. Die Mitglieder aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein stimmten dafür, dass das Netz eine analoge Befragung unter Mitgliedsradiologen durchführt und den Landes-KVen bzw. dem BDR zur Verfügung stellen sollte. Dies wurde

im Nachgang der Vollversammlung getan. Wahrscheinlich war es dem Umstand des Weihnachtscount-downs geschuldet, dass der Rücklauf von den Mitgliedsradiologen sehr ge-ring war.

SonstigesDie Website Radiologensuche.de wurde überarbeitet. Alle Mitgliedspra-xen sind nun über diese Adresse und optimiert für verschiedene Endgeräte

komfortabel für interessierte Patien-ten auffindbar und durch Aktivie-rungsmöglichkeiten (Email, Telefon, Webseite) einfach erreichbar. Radio-logensuche.de verzeichnete 2017 62.000 Besuche. Dieser Netzservice ist für Netzmitglieder durch die Jah-resgebühr abgedeckt.

Radiologienetz

Neu im RadiologienetzWir heißen die neue Praxis herzlich im Radiologienetz willkommen!

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01Einstieg

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Als Mann der ersten Stunde war er 1999 Mitbegründer des Radio-logienetzes. Anfang des Jahres nun wurde Dr. med. Klaus-M. Ricken von seinen Netzkollegen verabschiedet. Curagita-Vorstand Dr. Johannes Schmidt-Tophoff nutzte die Verabschiedungsfeier in Weinheim am 12. Januar für eine persönliche Danksagung.

Verehrter Herr Doktor Ricken, vielen Dank für die fast 20-jährige Zusammenarbeit! 1999 haben Sie mit uns und neun weiteren Praxen das Radiologienetz gegründet. Da-bei war unser beider Anfang nicht leicht, ließen Sie mich doch schrift-lich erklären, nicht bei Scientology zu sein. Aber wenn jedem Anfang ein Zauber innewohnt, dann sind Sie einer der Zauberer gewesen, einer, der Wort führte, einer, der mit Kopf und Herz für Radiologie und Netz eintrat, einer, der stets gute Ideen einbrachte:

• 2000 beschafften wir Praxisbedarf und PACS als Gruppe,

• 2002 starteten wir mit MaMa in das Mammografie-Screening und mit einem EU-Projekt in die Teleradio-logie,

• 2006 stellten wir Radiologie 2020 auf dem DRK vor und wurden als Dienstleister des Jahres vom Land Baden-Württemberg ausgezeich-net,

• 2006 bis 2008 waren Sie Aufsichts-rat der Curagita,

• ab 2010 waren Sie Fachbeirat und • seit 2011 Aktionär der von Ihnen

ebenfalls mitgegründeten DeRaG.

Die heute anwesenden Curagitaner Kreft, Schmid, Staudigel und ich er-innern sich gerne an tägliche Telefo-nate, an viele Versammlungen, an unzählige berufspolitische Termine in Karlsruhe, Stuttgart, Bayern, Ber-lin, Chicago, darunter mit dem

BDR-Vorstand in Köln. Bei all dem Engagement und der Kompetenz, die Sie einbrachten, hat mich immer interessiert, wer „KMR“ ist, wer der Mensch hinter dem Arzt, dem „Pra-xissenior“ und dem Berufspolitiker ist. Zur Befundung ziehe ich Ihr eige-nes WhatsApp-Bild heran und bitte die anwesenden Radiologen, mir da-bei zu helfen:

Wir sehen Sie, Herr Dr. Ricken, als Steuermann eines Segelboots auf dem Meer. Natürlich ein Segelboot, denn Motorboot ist zu einfach. Furchtlos gehen Sie im Zweifel den schwierigeren Weg, wo es Intelli-genz und Kunstfertigkeit zur Prob-lemlösung braucht. Im Hintergrund ist ruhiges Fahrwasser zu sehen, aber warum schauen Sie so ernst?

Zum einen blicken Sie nach vorne, das zukünftige Wetter vor uns im Blick, während wir nach hinten in die Vergangenheit schauen. Sie schau-en voraus und sind gerüstet für den Sturm. Als vorbereiteter und erfahre-ner Seemann sehen Sie eher die Gefahr des Unwetters als ein eitel in die Kamera lächelnder Schönwetter-kapitän. Ihr Blick ist also weniger ernst als vielmehr konzentriert.

Das liegt auch daran, dass Sie eine weit höhere Komplexität als die meis-ten von uns erfassen können und die-se zulassen: Ihr Blick ist der Rönt-genblick auch auf Nebenbefunde und kleinste Läsionen, oB heißt bei Ihnen nicht oB-erflächlich gescreent son-dern oB-ergenau durchgearbeitet.

Leider sieht man das auf dem Bild nicht, aber Sie haben die neueste Me-teorologie- und Navigations-Elektro-nik im Head-up-Display im Blick. Die haben Sie nach Durchsicht zahlrei-cher Testberichte und intensivem Kol-legenaustausch im Media Markt selbst erstanden und vor Einsatz geprüft.

Ebenfalls nicht auf dem Bild zu sehen ist das Mobiltelefon im Halfter des fleißigen Multitaskers, mit dem er Meinungen einholt, Wasserstands-meldungen abfordert, Aufträge ver-gibt, Aufmerksamkeit kontrolliert, ak-tivierende Rundrufe absondert und über das er Freuden und Sorgen, verpackt in viele Sachthemen, mit an-deren teilt.

Als Kapitän sorgen Sie sich mit ho-hem Gerechtigkeitssinn um die Mannschaft und übernehmen Ver-antwortung. Liebe erwarten Sie nicht. Sie wollen vorankommen und mit Ihrem hohen Anspruch ist die beste Note bei Ihnen, dem strengen Lehrer, die 3. Mit Ihrem eher pater-nalistischen Weltbild ziehen Sie an-dere durch überzeugende Kompe-tenz und engagierten Einsatz in Ihr Boot.

Sie gehören zu der Gruppe von Menschen, die sich Dinge durch selbstloses Dienen für die Sache er-

Nach 20 Jahren Zusammenarbeit – Netzpionier Dr. med. Klaus-M. Ricken verabschiedet sich

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Einstieg01

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arbeiten wollen. Manchmal freilich fühlen Sie sich allein auf der Brücke, weil die anderen auf Position, aber eben weniger einsatzbereit sind. Sie sind zwar auch Kämmerer, der auf die Stellen hinter dem Komma schaut, aber vor allem Kümmerer, der, wenn man ihn braucht, zuver-lässig da ist.

Wenn es der Sache hilft, kann Ihr Boot schon mal zum Schlachtschiff und Sie zum Flottenadmiral wer-den. Dafür haben Sie sich manch Feind, aber eben auch große Aner-kennung verdient. Als überzeugter Segler ziehen Sie jedoch Segel-schiffe dem Dampfer mit vielen Ers-ten Offizieren vor, selbst wenn Sie der Haupteigner bleiben.

Sie suchen die Herausforderungen in der (Un-)Tiefe und Weite des Meeres. In der Tiefe beschäftigen Sie sich mit IT auf Byte-Level, mit AGB (die Sie als einziger gelesen haben), tauchen mutig im undurch-dringlichen Barrier Reef der Gebüh-renordnungen und Abrechnungen. Sie wollen den Feind kennen, um ihn zu schlagen, dafür erscheint Ih-nen kein Detail unumschiffbar.

Auf dem weiten Meer der Berufspo-litik kennen Sie keine Angst, weil Berufspolitik für Sie als Strategen die Fortsetzung der freiberuflichen Praxis mit anderen Mitteln ist.

Zurück zum Bild. Unkonventionell angezogen steht der Kapitän da. Obwohl machtbewusst, braucht er keine Insignien wie Kapitänsmütze oder -uniform. Er ist eher Glau-benskrieger, der überzeugen will.

Herr Ricken, soweit der hoffentlich richtig-positive Befund. Wir schätzen Sie mit all den hier genannten Ei-genschaften sehr. In Anerkennung Ihrer Verdienste um das Radiologie-

netz und als Zeichen unserer wahr-haftigen Verehrung möchten wir da-her einen Raum in unserem Büro nach Ihnen benennen. Bitte lachen Sie nicht, denn spontan dachten wir an unseren wichtigsten, den Server-raum. Dort laufen deutschlandweit alle Drähte zusammen, das ist unse-re Schaltzentrale.

Nun ist es das Foyer, der Eingangs-raum, geworden, den wir nach Ihnen benennen wollen.

Außerdem tragen wir Ihnen die Eh-renmitgliedschaft des Radiologie-netzes an. Sie gehen als unser Lot-se von Bord und wir bedanken uns

bei Ihnen, weil Sie uns immer mit Arbeit und Kritik auf Trab gehalten und uns so besser gemacht haben. Damit Sie uns in Erinnerung behal-ten, möchte ich Ihnen abschließend eine Fotocollage mit einigen unserer Fotos überreichen.Vielen Dank!

Dr. Johannes Schmidt-Tophoff

Radiologienetz-Pionier der ersten Stunde

Niedergelassener Radiologe im Herzen der Kurpfalz (1990 bis 2017)

Begeisterter Netzwerker Curagita-Aufsichtsrat 2006 bis 2008

Radiologie-Unternehmer seit 2011 DeRaG-Aktionär

Unermüdlich im berufspolitischen Einsatz

Alles Gute für die Zukunft

vom gesamten Curagita-Team!

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News02

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Vollversammlungen 2018 Rhein-Neckar-Pfalz: 13. Juni, 19. Sept., 5. Dez.

Baden-Württemberg: 14. Juni, 27. Sept., 6. Dez.

Köln-Bonn-Aachen: 20. Juni, 26. Sept., 12. Dez.

Bayern: 21. Juni, 20. Sept., 13. Dez.

Berlin: 12. September

Radiologienetz Deutschland

10. Radiologentag17. November 2018

DeRaG

Pool-(Haupt-)Versammlungen7.Juli, 16. November 2018

Termine:

Februar• PD Dr. Dr. Friedemann Gückel

Radiologisches Zentrum Sinsheim

• Prof. Dr. Johannes Görich Radiologisches Zentrum Sinsheim

• Dr. Friedrich-Wilhelm Roloff Radiologische Gemeinschaftspraxis Ludwigsburg

• Prof. Dr. Reinhard Kubale Gemeinschaftspraxis für Radiologie und Nuklearmedizin Pirmasens

• Dr. Helmut Wöhrle Radiologie Zentrum Rastatt

• Dr. Wolfgang Wrazidlo Radiologische Gemeinschaftspraxis in der ATOS Klinik Heidelberg

• Dr. Rudolf Janné Radiologische Gemeinschaftspraxis Kaiserslautern

• Matthias Wolf Radiologie Franken-Hohenlohe Praxis Neckarsulm

• Dr. Stephan Boos Zentrum Radiologie Dreiländereck Lörrach

• Astrid Wallscheid Gemeinschaftspraxis für Radiologie und Nuklearmedizin Pirmasens

• Dr. Bernhard Eckert Radiologische Gemeinschaftspraxis Ludwigsburg

• Dr. Klaus Mott Radiologie Team Ortenau Lahr

• Dr. Marco Etzel Radiologie Darmstadt

März• Dr. Clemens Roznowicz

Radiologie Brühl Zentrum für Radiologie und Nuklearmedizin

• Dr. Michael Scherer Radiologie am Stern Kassel

• Rainer Kittmann Radiologische Praxis München

• Dr. Michael Mork Radiologie am Neumarkt Neuss

• Dr. Georg Herrmann Gemeinschaftspraxis für bildgebende Diagnostik Wertheim

• PD Dr. Hilmar Krapf Radiologische Gemeinschaftspraxis Metzingen-Reutlingen

• Dr. Heidemarie Braun Radiologie Ettlingen

• Dr. Udo Bühring Radiologische Gemeinschaftspraxis Landau

• Dr. Axel Neumann Gemeinschaftspraxis für bildgebende Diagnostik Wertheim

• Rolf Wiehn Praxis für Radiologie und Nuklearmedizin Zweibrücken

• Dr. Kai Eichhorn Radiologisches Zentrum Wiesloch

• Prof. Dr. Peter Hallscheidt Radiologie Darmstadt

April• Dr. Martin Kolb

MVZ Radiologie Karlsruhe GbR

• Dr. Günther Schneider Radiologisches Zentrum Wiesloch

• Dr. Klaus-M. Ricken• Dr. Beate Kozak

Radiologie Brühl Zentrum für Radiologie und Nuklearmedizin

• Dr. Anselm Pottmeyer Radiologie Darmstadt

• Dr. Wolfgang Stern Radiologische Gemeinschaftspraxis Schorndorf

• Dr. Stefan Schneider Radiologische Gemeinschaftspraxis in der ATOS Klinik Heidelberg

• Dr. Michael Claus Peters Radiologische Gemeinschaftspraxis Kaiserslautern

• Dr. Jörg-André Nickel Radiologisches Institut Hohenzollernstraße Koblenz

• Rita Waldmann-Straub MVZ SAARA GmbH Völklingen

• Dr. Michael Knölker Radiologische Gemeinschaftspraxis Landau

• Dr. Florian Mehnert Radiologische Praxis am Diakonie-Klinikum Stuttgart

• Dr. Björn Kalka Radiologische Gemeinschaftspraxis Schorndorf

• Dr. Andreas Kleinholz Radiologische Gemeinschaftspraxis Ludwigsburg

• Jörg Marz Radiologie Franken-Hohenlohe Neckarsulm

• Dr. Marco Anders Radiologische Gemeinschaftspraxis Kaiserstraße Heilbronn

Geburtstage Wir gratulieren herzlich den folgenden Mitgliedern:

Weitere Termine sowie Aktualisierungen auf curacompact.de

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News02

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Die Zukunft der nuklearmedizinischen Abteilung in der radiologischen Praxis

Bereits in der Radiologienetz-Umfrage „Thesen zu Trends in der Radiologie“ 2016 stellten die Radiologen und Nuklearmediziner unisono fest, dass sich die Situation der Nuklearmedizin schwierig darstellt. Mittlerweile haben einige radiologische Praxen die Nuklearmedizin ganz aufgegeben oder erwägen dies ernsthaft. Andere wiederum beschäftigen sich mit einem Ausbau der NUK-Versorgung. Grund genug, sich dem Thema ausführ-lich im Rahmen der Frühjahrsvollversammlungen der regionalen Netze zu widmen.

Exemplarisch für die vielfältigen Pers-pektiven, mit denen man das Thema betrachten kann, war die kontroverse Diskussion in einer Mitgliedspraxis im Radiologienetz über die Zukunft ihrer Nuklearmedizin. Mit dem geplanten Ausstieg zweier Seniorpartner¹ blieb dort niemand mehr übrig, um die Nuk-learmedizin zu betreiben. Von den Einstiegskandidaten konnte auf Grund der Änderung der Weiterbildungsord-nung niemand eine Abrechnungsge-nehmigung der KV erhalten; von den verbleibenden Radiologen verfügte ebenfalls niemand über die Fachkunde NUK. Durch die Abgrenzungsbestre-bungen der Fachgesellschaften ist es für Radiologen und Nuklearmediziner zunehmend schwieriger geworden,

¹ Beide waren als Radiologen niedergelassen, ver-fügten aber über die Fachkunde und die Abrech-nungsgenehmigung Nuklearmedizin.

Status quo des diagnostischen Angebots der Radiologienetz-Praxen

nur RAD nur NUK NUK und RAD

54 %

41 %

5 %

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Titelthema03

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für Leistungen aus dem jeweils ande-ren Fachbereich die notwendigen Befähigungen und Berechtigungen zu erlangen. Der Nachwuchs an Ra-diologen mit Fachkunde NUK und Nuklearmedizinern mit MRT-Abrech-nungsgenehmigung bleibt dadurch künftig aus.

Hinzu kam, dass auch über die Wirt-schaftlichkeit der Abteilung Nuklear-medizin unterschiedliche Ansichten herrschten. In der besagten Netzpra-xis spitzten sich die Positionen zu. Eine Fraktion wollte die Nuklearmedi-zin in der Praxis lieber heute als mor-gen beenden, die andere auf keinen Fall darauf verzichten. Beide Seiten konnten gute und stichhaltige Argu-mente aufführen. Gleichwohl gibt es verschiedene Überlegungen und Kri-terien, die in einen solchen Entschei-dungsprozess mit einbezogen werden sollten, zumal es sich um eine strate-

gische Entscheidung für eine radiolo-gische Praxis mit Auswirkungen auf vielen Ebenen handelt.

Für über die Hälfte der Mitgliedspra-xen im Radiologienetz (54 %) gehört die nuklearmedizinische Abteilung seit vielen Jahren fest zum diagnostischen Spektrum (siehe Abb. S. 9). Aus ver-schiedenen Gründen könnte sich dies in den nächsten Jahren ändern. So stehen den Einnahmen aus der Nuklearmedizin, die in der radiologi-schen Praxis durchschnittlich weni-ger als 10 % Prozent der Gesamtein-nahmen (Ergebnisse der Auswertung über alle 20 CuraFee-Praxen) aus-machen, ein erheblicher Infrastruk-turaufwand und Beschaffungsproble-me gegenüber.

Die Nuklearmedizin braucht separate Räumlichkeiten, die besonders be-schaffen und vom Rest der Praxis ab-

geschirmt sein müssen. Dazu wird neben Fachärzten speziell geschultes Personal benötigt bei insgesamt deut-lich längeren Untersuchungszeiten als in der radiologischen Diagnostik.

Weiterhin wird es immer teurer und unsicherer, Nuklide zu beschaffen und effizient einzusetzen. Einerseits sind die Märkte schwer kalkulierbar und durch begrenzte Beschaffungsquellen kaum beherrschbar. Andererseits führt die abnehmende Termintreue der Patienten zu höheren Kosten durch die Halbwertszeit von Radio-nukliden und die Schwierigkeit, Pati-enten kostenseitig für Ausfälle mit he-ran zu ziehen. Und das Ganze bei einem hohen Planungsaufwand zur optimalen Nutzung der schnell schwin-denden Radioaktivität.

Ein Aufwand, den Praxen aus wirt-schaftlichen Gründen immer mehr in-frage stellen, zumal die Engpässe bei Nuklearmedizinern bzw. Radiologen, die auch Leistungen aus dem jeweils anderen Fachgebiet abrechnen dür-fen, jetzt deutlich zutage treten. Nach Angaben der KBV hat die Anzahl der in der vertragsärztlichen Versorgung teil-nehmenden Nuklearmediziner deutlich zugenommen (24 % (+ 183 Ärzte) Zu-wachs von 2009 bis 2015). Dieser Zu-wachs steht allerdings im Zusammen-hang mit den ab 2013 für diese Arztgruppe neu eingeführten Zulas-sungsbeschränkungen. Hinter diesem Wachstum steht außerdem eine große Anzahl Doppelfachärzte. Im selben Zeitraum sind der Anteil und die abso-lute Zahl der nuklearmedizinischen Fachärzte unter 40 Jahren gesunken. Dies deutet auf zukünftig zu erwarten-de Schwierigkeiten bei der Nachbeset-zung hin, wenn die große Zahl der über 60-jährigen potenziellen Praxisabge-ber ihre Tätigkeit beendet. Aufgrund der veränderten Weiterbildungsord-nungen ist der Nachwuchs an Nuklear-medizinern und Radiologen nicht mehr so flexibel wie bisher in beiden Berei-chen einsetzbar. Bessere Vorausset-zungen bringen hier die Doppel-fachärzte mit, die bundesweit sehr

Situation der Fachgebietsgrenzen In der aktuell geltenden Fassung der Weiterbildungsordnung (WBO) für Nuklearmediziner sind eingehende Kenntnisse und Fertigkeiten in der Kernspintomographie nicht mehr aufgeführt (anders als in der vor-herigen WBO von 1996). In Verbindung mit den Anforderungen der Qualitätssicherungsrichtlinien des G-BA führt dies dazu, dass die KV keine Abrechnungsgenehmigung mehr erteilt.

Über die Jahre betonen verschiedenste Gerichtsurteile die Bedeutung der Fachgebietsgrenzen für die Genehmigung der Leistungsdurchfüh-rung und -abrechnung in der vertragsärztlichen Versorgung. Mit Kulanz- entscheidungen der KV ist daher wohl künftig kaum noch zu rechnen. Welche ärztlichen Leistungen zu einem Fachgebiet gehören, beurteilt sich vor allem nach der jeweiligen Gebietsdefinition in der WBO.

Die Deutsche Röntgengesellschaft (DRG) verhindert über ihre Gremi-en und deren Einfluss bei der Bundesärztekammer, dass anderen Fachgebieten der Zugang zu MRT-Abrechnung im vertragsärztlichen Bereich gestattet wird. Das richtet sich nicht unbedingt gegen die Nuk-learmediziner, sondern zielt in erster Linie auf Kardiologie und Ortho-pädie, die beide gerne das MRT in ihren Leistungskatalog mit aufneh-men würden. Das ist natürlich ein Dilemma für die Radiologen, die in Gemeinschaften mit Nuklearmedizinern tätig sind, die auch MRT ab-rechnen und für die kaum Nachfolger zu finden sind. Wenn man den Nuklearmedizinern die MRT-Fachkunde zugesteht, gibt es kaum noch Argumente gegen andere Fachgebiete. Umgekehrt scheint auch die Fachgesellschaft der Nuklearmediziner nicht bereit, den Radiologen wieder den Zugang zur Nuklearmedizin zu geben.

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Titelthema03

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Determinanten des medizinischen Praxis-Konzepts

NuklearmedizinischesAngebot?

ZulassungssituationTOP-Zuweiser

VerfügbarkeitNachfolger

Vergütung /Wirtschaftlichkeit

QualifikationenÄrzte

Privatpatienten PraxisinfrastrukturWettbewerber

gesucht sind und damit eine große Auswahl und eine gute Verhand-lungsbasis für Positionen in der ambu-lanten Versorgung haben.

Trotzdem ist für viele Fachärzte in den Netzpraxen die Nuklearmedizin nicht wegzudenken. Da sind einer-seits die medizinischen Argumente, dass die nuklearmedizinische Funk-

tionsdiagnostik Erkenntnisse bringt, die durch kein radiologisches Ver-fahren zu ersetzen sind. „Mit den Schnittbildverfahren können wir bei-spielsweise in der Herzdiagnostik Aussagen über Gefäße treffen, aber nicht über die Vitalität und die Durch-blutung unter Belastung des Muskel-gewebes, was in vielen Fällen thera-pieentscheidend ist“ beschreibt Axel

Wagenmann, Doppelfacharzt und Mitglied der ärztlichen Geschäftsfüh-rung der Diagnostik München die Komplementarität der Methoden. Die am häufigsten genannten fachlichen Praxisschwerpunkte, für die nukle-armedizinische Verfahren beson-ders wichtig seien, sind laut Antwor-ten aus den Mitgliedspraxen die Schilddrüsen-, die Herz-, die Kno-

wird eher schlechter/ abnehmen wird gleich bleiben wird eher besser/ zunehmen 0 %

20 %

40 %

60 %

80 %

100 %

Versorgung Generatoren

Anzahl ausgeb. Nuk & Do FA

Vergütung nukl. Leistungen

68 %

27 %

5 %5 %

64 %

27 %

9 %

24 %

71 %

Aktuelle Umfrage unter Radiologienetz-Praxen zu ihrer Einschätzung von Entwicklungen

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chen-, die Nieren-Diagnostik sowie die Onkologie.

„Das Angebot und die Kompetenz so-wohl in der radiologischen als auch in der nuklearmedizinischen Diagnostik ist für unsere kardiologischen Zuwei-ser ein wichtiges Kriterium, im wettbe-werbsintensiven München, Herzpati-enten zu uns zu schicken“, fügt er hinzu. „Außerdem können wir Patien-

ten kurzfristig ergänzende Untersu-chungen im Haus anbieten.“ Dies ist für die Großstadtpraxis auch ein wich-tiges Kriterium, nicht zuletzt im Kampf um lukrative Privatpatienten. Im Rück-lauf der Mitglieder-Befragung zum Thema wurde aus einer Mitgliedspra-xis im kleinstädtischen Bereich auf die Bedeutung der Schilddrüsen-Sprech-stunde als Patientenbindungselement hingewiesen.

Je nach KV-Region können sich nuk-learmedizinische Leistungen durch-aus rechnen, bestätigen Carsten Krü-ger und Dorothea Schmid. Beide sind seit vielen Jahren Honorar-/Vergü-tungsberater im Curagita-Team und Ansprechpartner vieler Mitgliedspra-xen. „Es hängt neben der personellen Zusammensetzung der Praxis (Radio-logen, Nuklearmediziner) in erster Li-nie davon ab, wie die Vergütung nuk-learmedizinischer Leistungen für beide Arztgruppen im jeweiligen Ho-norarverteilungsmaßstab geregelt ist.“ Dennoch sollte die Entscheidung über die Zukunft der Nuklearmedizin nach Ansicht der Curagita-Experten nicht nur von der aktuellen Vergütungssitu-ation abhängig gemacht werden, da Änderungen, wie z.B. in der KV Bay-ern zu Beginn dieses Jahres, grund-sätzlich nicht ausgeschlossen sind. Mit der Einführung leistungsbezoge-ner QZV für die Nuklearmediziner hat sich die Vergütung nuklearmedizini-scher Leistungen im Bereich der KVB deutlich verbessert. Wenige ausge-wählte nuklearmedizinische Leistun-gen und Therapien (Radiosynovi-orthesen) werden dort außerdem seit Januar 2018 außerbudgetär als freie „Topf-im-Topf-Leistungen“ vergütet.

Wichtige Entscheidungskriterien sind neben der Vergütung und der Abre-chenbarkeit radiologischer Leistungen durch Nuklearmediziner (MRT) und umgekehrt nuklearmedizinischer Leis-tungen durch Radiologen vielmehr auch die fachlichen Schwerpunkte ei-ner Praxis – eine hoch strategische Frage, die von den Praxispartnern dis-kutiert werden und in ein im Konsens zu verabschiedendes medizinisches Konzept der Praxis münden sollte. Natürlich kann eine solche Diskussion nicht im freien Raum stattfinden, son-dern hängt stark von den fachlichen Qualifikationen und den medizini-schen Schwerpunkten der aktuellen Praxispartner sowie von den Verfüg-barkeiten auf dem Arbeitsmarkt ab. Weiterhin gilt es, die Erwartungen und Anforderungen der (Top-)Zuweiser zu berücksichtigen, um gute Beziehun-

Situation aus zulassungsrechtlicher SichtWas passiert, wenn ein nuklearmedizinischer Sitz wiederbesetzt wer-den soll und der Vorgänger MRT-Untersuchungen abrechnen durfte? Es kommt entscheidend auf die Weiterbildungsordnung an, nach der der Nachfolger seine Facharztanerkennung erworben hat. In der WBO 2006 fehlt für die Nuklearmediziner der Hinweis auf eingehende Kenntnisse und Fertigkeiten in der Magnetresonanztomographie, weshalb die meisten KVen solchen Nuklearmedizinern keine Abrech-nungsgenehmigung MRT mehr erteilen. Daher rührt die Suche vieler Praxen nach Doppelfachärzten, die dann einen NUK-Sitz besetzen und zumindest die MRT weiter abrechnen dürfen. Aber Vorsicht: Es gibt KVen, die nur dann eine MR-Genehmigung erteilen, wenn bereits der Vorgänger auf diesem Versorgungsauftrag Kernspintomographien erbringen durfte. Daher sollte vor der Nachbesetzung immer der Kon-takt zur Qualitätssicherungsabteilung der KV gesucht werden.

Doppelfacharzt hin oder her: In Bezug auf die Abrechnungsgenehmi-gungen ist auch der Doppelfacharzt an das Fachgebiet gebunden, für das er niedergelassen ist. Wer einen nuklearmedizinischen Versor-gungsauftrag innehat, darf keine Röntgen- oder CT-Leistungen ab-rechnen, auch wenn er als Radiologe die Qualifikation dafür besitzt. Das Gesagte gilt auch umgekehrt; der Doppelfacharzt, der als Radio-loge niedergelassen ist, wird dann eine Genehmigung für Nuklearme-dizin erhalten, wenn diese bereits der Sitzvorgänger hatte. Andernfalls müsste er einen gesonderten Antrag stellen und ggf. Sicherstellungs-gründe bezüglich der nuklearmedizinischen Versorgung anführen. Auf Grund der eher sinkenden Zahl der Ärzte, die noch „echte“ NUK an-bieten, könnte er sogar gute Erfolgsaussichten haben.

Immer wieder diskutiert: Kann man Nuklearmedizinern mit MRT-Ge-nehmigung vorschreiben, in einem bestimmten Maße tatsächlich nuk-learmedizinische Leistungen zu erbringen? Viele KVen haben solche Versuche gestartet. Im Bereich der KV Westfalen-Lippe gab es die Ankündigung, Nuklearmediziner dürften nur noch in Fällen, in denen sie tatsächlich nuklearmedizinisch tätig werden, auch MR erbringen. In einem anderen Bundesland prüfte die KV, ob sie vorschreiben kann, dass der überwiegende Leistungsanteil (gemessen in Prüfzei-ten) aus der Nuklearmedizin stammen müsse. Sämtliche dieser Ver-suche sind aber an rechtlichen Bedenken gescheitert. Aus heutiger Sicht ist weiter davon auszugehen, dass es hier zumindest kurzfristig keine Beschränkungen gibt.

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Situation der nuklearmedizinischen Untersuchungen Innerhalb radiologisch-nuklearme-dizinischer Praxen stellt sich die Nuklearmedizin als die „kleine Schwester“ der Radiologie dar. Mit durchschnittlich max. 5 bis 10 % der Kassenvergütung und ca. durch-schnittlich 40 Patienten pro Woche ist sie ein überschaubarer Baustein in der radiologischen Praxis, über den in bestimmten Situationen dis-kutiert werden kann, ohne dass die Praxisexistenz davon berührt wird.

Inhaltlich stellt die Schilddrüsendiag-nostik nach wie vor mit 50 % (Quelle: GKV-Frequenzstatistik 2016) die mit Abstand häufigste nuklearmedizini-sche Untersuchung in der vertrags-ärztlichen Versorgung dar, gefolgt von Skelett- und Herzuntersuchun-gen (24 bzw. 20 %). Wenngleich Schilddrüsenerkrankungen heute noch den wesentlichen Tätigkeitsschwer-punkt eines Nuklearmediziners dar-

stellen, sind die Leistungszahlen bei Diagnostik und Therapie rück-läufig (z.B. Rückgang der Schild-drüsenuntersuchungen von 2009 bis 2015 um 23 %), was in einer neuen Fachveröffentlichung (Hell-wig D. et. al. Nuklearmedizin in Deutschland, erschienen in Nukle-armedizin, Heft 2, 2017) als Folge der flächendeckenden Jodversor-gung und besseren Schilddrüsenge-sundheit in der deutschen Bevölke-rung gesehen wird. Sicherlich spielt auch etwa bei der Herzdiagnostik im vertragsärztlichen Bereich eine große Rolle, dass die nuklearmedizi-nische Untersuchung (Myokardszin-tigrafie) eine aussagekräftige Diag-nose ermöglicht und damit weiterhin als Alternative zur Herz-MRT und Herz-CT eingesetzt wird, da die Kosten für GKV-Versicherte von den Krankenkassen übernommen werden.

Nach DRG-Statistiken im stationären Bereich ist der Einsatz von Hybrid-verfahren (PET/CT und SPECT/CT) deutlich gestiegen. In deutschen Kran-kenhäusern sind immer mehr PET/(CT)-Scanner (2009:97; 2015:125) im Einsatz.

In der niedergelassenen Radiologie/Nuklearmedizin wurde PET/(CT) An-fang 2016 für einige ausgesuchte In-dikationen regulär in den EBM aufge-nommen. Die Sachkostenpauschale (40584) deckt die Kosten der FDG-Kits nicht. Auch die Vergütung der ärztlichen Leistung inkl. Geräteein-satz ist mit ca. 380 € bis 600 € trotz der Herausnahme aus den Budgets nicht wirklich attraktiv. In der nieder-gelassenen Radiologie können daher bisher nur einige wenige Groß-stadt-Geräte durch die Nachfrage von ausreichend Privatpatienten wirt-schaftlich betrieben werden.

gen aufrechtzuerhalten und weiter zu befördern. Selbstverständlich ist auch der Blick ins Umfeld einer Praxis (Wettbewerber-„Sortiment“ und Ver-sorgungsauftrag) und eine sorgfältige Folgenabschätzung wichtig (Siehe Abb. S. 11).

Nuklearmedizinische Abteilung oder nicht – hier handelt es sich um eine Entscheidung, die auf den jeweiligen Einzelfall Bezug nehmen muss, sorg-fältig vorbereitet werden sollte und von allen Partnern einer Praxis kon-sentiert werden muss. Axel Wagen-mann aus der Diagnostik München: „Wir haben im letzten Jahr von der Stilllegung der Nuklearmedizin einer großen kardiologischen Praxis in viel-fältiger Weise profitieren können: Pati-entenzuwachs in der Nuklearmedizin und engere fachliche Kooperation mit den vier Kardiologen der Praxis.“ Eine andere Sicht der Dinge erfährt man von Teilnehmern der Netzbefra-gung, bei denen die Nuklearmedizin schon seit Jahren nur eine geringe Rolle spielt. Eine Praxis hat die nukle-armedizinische Abteilung zum Jahres-ende 2017 geschlossen, eine andere wird die nuklearmedizinischen Geräte nach Ablauf der Funktionsfähigkeit eher nicht mehr ersetzen und erhält den Bereich nur noch wegen einiger Top-Zuweiser aufrecht. Laut Angaben

dieser Praxis „subventioniert“ der Be-reich Kernspintomografie den Bereich Nuklearmedizin. Im offenen Kommen-tarfeld fordert der Radiologe aus die-ser Praxis die Trennung von Budgets und Sitzen der beiden Fachbereiche, um den Budgetabfluss aus der Radio-logie zu verhindern.

Die Meinungen, die in der Befragung und in vielen Gesprächen mit Radiolo-gen und Nuklearmedizinern im Netz zurückgespielt wurden und werden, driften sehr auseinander. Am Ende spielt vor allem die ganz konkrete Konstellation vor Ort für die Einschät-zung des Themas eine entscheidende Rolle.

Ihre Ansprechpartner: Carsten Krüger [email protected]

Dorothea Schmid [email protected]

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Neues aus der DeRaG

„Wenn Berlin, dann jetzt.“ – Erstes Berliner MVZ der DeRaG

Seit Januar betreibt die DeRaG ein MVZ am Stuttgarter Platz 1 in Berlin Charlottenburg. Die neue Praxis vereint den Radiologen Dr. Uwe Tosch und seinen jüngeren Kolle-gen Rainer Hülsewede unter einem Dach.

Bereits 1992 ließ sich Dr. Uwe Tosch als Radiologe in Berlin nieder. Nun verkaufte er aus Altersgründen sei-ne gutgehende Praxis in einer zent-ralen Lage in Berlin-Charlottenburg an die Deutsche Radiologienetz AG (DeRaG) und ließ sich im neu ge-gründeten MVZ anstellen. Zu seiner Entscheidung sagt er: „Vielleicht ist es so möglich, mein „Lebenswerk“ weiterleben zu lassen.“ Und er hofft, auf diese Weise weiterhin Radiolo-gie auf technisch aktuellem Stand betreiben zu können, ohne den stän-digen Investitionsdruck, der bisher auf ihm als Einzelradiologen lastete.

Rainer Hülsewede hat sich im Jahr 2000 in Berlin niedergelassen: „Die letzten Jahre war ich in verschiede-nen Konstrukten verankert – zuletzt mit externen Geldgebern, die auf dem medizinischen Sektor versu-

chen, Gewinne zu erzielen, aber den Kern der Medizin nicht verstehen. Das war ein großes Problem für mich.“ Und für Hülsewede ein weite-rer Grund, auf die DeRaG und die Kooperation mit dem Curagita-Team zu setzen.

Den Wunsch, mit Curagita zusam-menzuarbeiten, hegt Hülsewede schon länger: „Ich habe die Curagita bereits seit ihrer Gründung auf dem Schirm und verfolge seither ihr Wir-ken. Den DeRaG-Gedanken fand ich schon immer gut. Jetzt Teil des ers-ten DeRaG-MVZ in Berlin zu sein, freut mich natürlich besonders.“

Hülsewede verfolgte aus der Ferne die MVZ-Gründungen Conradia Ham-burg und Diagnostik München. „Und irgendwann war klar: Wenn Berlin, dann jetzt. Der Berliner Markt ist an-ders als der Rest des Landes – zum einen der Insellage, zum anderen der immer noch spürbaren Teilung der Stadt geschuldet. Die Radiolo-gengruppe ist in Berlin nicht homo-gen gewachsen. Die Praxen haben hier schon immer wenig miteinander gearbeitet. Zudem sind Einzelpra-

xen politisch nicht mehr gewollt. Während die Leistungsansprüche der KVen und der Gesellschaft stetig steigen, ist die Bezahlung in Berlin rückläufig. Ich habe aber nicht Wirt-schaft studiert, sondern Medizin. Das schafft man langfristig nur mit einem starken Verbund im Rücken.“

Die Möglichkeit der Fusion mit der Praxis von Dr. Tosch und die Um-wandlung in ein MVZ wurde von al-len Seiten begrüßt. Seit Anfang des Jahres arbeitet das neue Team nun zusammen. „Im Moment sind wir noch eine relativ kleine Mannschaft – mit vier Halbtagskräften, einer Ganztagskraft und zwei Radiologen – und betreiben ein CT und ein MRT. Aber das ist der Anfang und wir sind im Aufbau“, sagt Hülsewede.

Noch ist alles frisch und es gilt, sich aufeinander einzuspielen – nur eine der Herausforderungen, die Hülse-wede in den kommenden Monaten meistern möchte: „Jeder muss sich freischwimmen und in diesem neuen System wiederfinden. Das gilt es, in den ersten sechs Monaten zu schaf-fen. Wenn dann ruhigeres Fahrwas-ser erreicht ist, stehen alle Optionen auf Wachstum – nicht zuletzt auf-grund vieler Themen, die ich nicht mehr verantworten muss, wie zum

Dr. Uwe Tosch

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Beispiel die Außendarstellung der Praxis. Das übernehmen Spezialis-ten im Curagita-Team. Das sind Leu-te, die keine Medizin machen. Und genau diesen Input brauchen wir in der Praxis.“

Zudem möchte Hülsewede das regio-nale Radiologienetz ausbauen, damit sich die Berliner Radiologen zukünf-

tig auch berufspolitisch gegenüber anderen Fachrichtungen stärker und einheitlicher positionieren können. Auch seine persönliche Vorstellung von Arbeit mit anderen und Medizin für andere hat Hülsewede in die jetzi-ge MVZ-Lösung geführt: „Ich wün-sche mir eine Praxis, in der Mensch-lichkeit und ethische Werte nach innen und außen gelebt werden. Ohne sie funktioniert Medizin nicht. Dazu gehört auch eine gemeinsame interne Kommunikationskultur. Die ist besonders wichtig. Viele Gemein-schaftspraxen funktionieren auch nicht, weil sowohl auf Partner- als auch auf Mitarbeiterebene nicht kom-muniziert wird. Jeder kocht sein Süppchen. Ich möchte, dass alle ger-ne und mit Freude und Spaß in der Praxis arbeiten. Auch hier übernimmt das Curagita-Team eine zentrale (Moderations-)funktion.“

Für Hülsewede ist die Anstellung im DeRaG-MVZ ein „guter Kompro-miss“: „Das MVZ als ein im Kon-sens geführtes ärztlich-radiologi-sches Unternehmen, an dem ich auch Anteile erwerben kann, sehe ich als zweitbeste Option (nach ei-ner wirtschaftlich leider nicht mehr darstellbaren Einzelpraxis). Das Mo-dell der DeRaG zieht sicherlich auch Praxisinhaber an, die kurz vor dem Ruhestand stehen. Aber ein Großteil der Kollegen, die ich gesprochen habe, sind noch jung. Für uns ist das DeRaG-MVZ eine reale Option, in Berlin langfristig sicher arbeiten zu können. Und letztlich funktioniert ein MVZ nur, wenn man seine gesamte Arbeitskraft hier hineingibt.“

Ihr Ansprechpartner:Dr. Michael [email protected]

Rainer Hülsewede

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Ihr Ansprechpartner: Dr. Johannes Schmidt-Tophoff [email protected]

An der urologischen Fachklinik in Planegg hat zum Ende des vergangenen Jahres ein neuer MVZ-Standort der Diagnostik Mün-chen (DKM) eröffnet, den die DKM in Kooperation mit der Netzpraxis Radiologie München Süd West be-treibt. Die Region zählt damit ab sofort zu einer Hochburg der Pro-stata-Bildgebung – Ärzte und Pati-enten wissen es zu schätzen.

Noch in der dritten Dezemberwoche haben die Mitarbeiter des neuen MVZ-Standortes Planegg ihre Arbeit aufgenommen. Vorab erhielt auch der DeRaG-Aufsichtsrat die Möglich-keit, Professor Martin Kriegmair, Uro-loge, Geschäftsführer und Chefarzt der urologischen Klinik München-Pla-negg, kennenzulernen. Als Koopera-tionspartner hat er gemeinsam mit Professor Thomas Henzler, DKM-Ex-perte im Bereich Prostata- und kardi-aler Bildgebung und Gewinner des Marie-Curie-Ringes 2017, das Spezi-alzentrum mit Schwerpunkt Uroradio-logie an der urologischen Fachklinik etabliert. Mit im Boot ist die Radiolo-gie München Süd West, Mitglied des Radiologienetzes Bayern. Denn: Der Standort Planegg wird in Form einer Apparategemeinschaft der DKM und der Radiologie München Süd West betrieben. Zudem wird eng mit einer weiteren Netzpraxis kooperiert.

Diese Kooperation zwischen DeRaG MVZ und Netzpraxen beweist, wie man gemeinsam in einem wettbe-werbsintensiven Markt Stärke zeigen und Synergien nutzen kann. Insbe-sondere das Verbundprojekt RaDiag-nostiX – Prostata, an dem die DKM

und die Radiologie München Süd West beteiligt sind, wird hier angebo-ten. „Sowohl die fachübergreifende Zusammenarbeit mit den Urologen als auch die Kooperation unter den radiologischen Kollegen laufen sehr gut an! Nicht nur auf der professionel-len, sondern auch auf der persönli-chen Ebene ist die Zusammenarbeit mit den Kollegen ein echter Zuge-winn, der großen Spaß macht“, be-richtet Henzler. Sein Kollege, Dr. Thomas Bauer aus der Radiologie München Süd West, ist ebenfalls hochzufrieden. „Durch perfekte radio-logische Diagnostik und die fach-übergreifende Verschränkung mit den Urologen können wir unserem Anspruch auf medizinische Quali-tätsführerschaft im Bereich Prosta-ta-Bildgebung gerecht werden!“

Die interdisziplinäre Kooperation zwi-schen Urologie und Radiologie in den Räumen des Spezialzentrums für Prostata-MRT soll ein urologisches Qualitätsnetzwerk mit Mehrwert für Ärzte und Patienten schaffen. Und schon die ersten Monate lassen eine positive Resonanz vernehmen. „Die Rückmeldungen der Urologen zei-gen, dass es einen großen Bedarf gibt, sich in einem solchen Zentrum auf Prostata und Uro-Radiologie zu fokussieren und so die Befundquali-tät zu steigern“, fasst Henzler zusam-men. „Die Kooperation soll zukünftig noch weiter gestärkt werden.“ erklärt Bauer. In diesem Zusammenhang nimmt das Spezialzentrum gemein-sam mit weiteren Disziplinen, welche in eine Krebstherapie eingebunden sind, einmal im Monat an interdiszipli-nären Tumorboards teil, um einzelne Befunde ausführlich zu besprechen. Die Teilnahme an den Tumorboards ist für Patienten ein Zugewinn, da hierdurch keine Informationen durch umständliches Zusammensuchen von Befunden verloren gehen. „Darüber hinaus bietet es uns auch die Mög-

lichkeit des regelmäßigen Kontakts mit unseren Zuweisern. So entstehen nachhaltige Bindungen“, erklären Henzler und Bauer.

Und die Patienten sehen das Plus in der Zusammenarbeit am Standort Planegg. Sebastian Dieterle, kauf-männischer Geschäftsführer der Diagnostik München: „Vor dem Hin-tergrund dieser einzigartigen Koope-ration von Urologie und Radiologie gab es von Anfang an eine sehr gro-ße Nachfrage im ambulanten wie sta-tionären Bereich. Die neue Praxis war gleich ausgelastet und zieht viele (Privat-)Patienten an.“

Und es gibt weitere Vorhaben, näm-lich den Ausbau der kardialen Bildge-bung und der Präventionsmedizin. Bereits Mitte Februar 2018 hat ein leistungsstarker Kardio-CT der neues-ten Generation (SIEMENS 128-Zeiler CT) seinen Betrieb aufgenommen. Neben der Prostata-Bildgebung steht den Patienten damit nun auch ein Spezialzentrum für kardiale Bildge-bung zur Verfügung.

Der neue MVZ-Standort überzeugt nicht nur mit Hightech-Geräten wie einem neuen 3-Tesla-MRT, sondern auch durch hochmoderne und besu-cherfreundliche Räumlichkeiten.

Erfolgreicher gemeinsamer Start in Planegg

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Mitarbeitergespräche in radiologischen Praxen

„Mitarbeitergespräche führen“ war ein sehr gut besuchter Workshop auf dem Radiologentag. Und das nicht ohne Grund. Denn Mitarbei-tergespräche (MAG) bestimmen nicht nur das Klima zwischen Ar-beitgeber und Arbeitnehmer, son-dern nehmen aktiv Einfluss auf die Produktivität des Mitarbeiters und somit auf die Effizienz und den Er-folg einer Praxis. Wir haben mit dem Referenten des Workshops, Markus Schmidt-Tophoff (Institut für Managementberatung Heidel-berg), gesprochen, der die Einfüh-rung von MAG bereits in verschie-denen Praxen und Unternehmen fachlich begleitet hat. Till Wipper-mann, Personalmanager der Cura-gita und auch für die Personalar-beit in den DeRaG-MVZ zuständig, lässt uns ergänzend an seinen Erfahrungen bei der aktuellen Ein-führung von MAG in der Conradia in Hamburg teilhaben.

Mitarbeitergespräche gehören zum Alltag einer jeden Praxis. Doch noch allzu häufig wird deren Bedeutung missverstanden, so Schmidt-Tophoff: „Es geht um Performance Manage-ment und Talent Management in der Praxis, also die Frage, wie ich in der Gesamtmannschaft der Praxis die Leistungen aller Mitarbeiter steuere und Talente – gerade in Zeiten zu-nehmenden Fachkräftemangels – gezielt entwickle. Es geht also nicht um eine Empfehlung für oder gegen Mitarbeitergespräche, sondern um eine grundlegende unternehmeri-sche Fragestellung und die Verant-wortung aller Führungskräfte dabei. Das Mitarbeitergespräch selbst ist die Konsequenz beziehungsweise das Ergebnis dieser Prozesse.“

Performance Management und Talent Management in der PraxisPerformance Management ist der Prozess, mit dem die Führungskräfte

in der Praxis systematisch die Erwar-tungen an die Mitarbeiter in den ver-schiedenen Funktionen definieren und auf Basis klarer Leistungskriteri-en die Erfüllung dieser Erwartungen bewerten. Es geht um Themen wie Funktionsbeschreibung, Leistungs-kriterien und Leistungsbeurteilung. Schmidt-Tophoff: „Konkret bedeutet dies, dass zum Jahreswechsel die Leiterin der Funktionsarbeitsplätze und die Leiterin des Empfangs für alle ihre Mitarbeiter einen Entwurf der Leistungsbeurteilung ausfüllen. Die-se Entwürfe werden dann in einer Personalklausur aller Führungskräfte und Gesellschafter abgestimmt, um gemeinsame Maßstäbe sicherzustel-len.“ Häufig ist diese Bewertung auch mit einem Leistungsbonus verbun-den, der in seiner Höhe an die Leis-tungsbeurteilung gekoppelt ist.

Talent Management wiederum be-deutet, dass in der gleichen oben ge-nannten Personalklausur auf Basis des Bedarfs abgestimmt wird, wel-cher Mitarbeiter kurz-, mittel- oder langfristig wohin und wie entwickelt werden kann. Schmidt-Tophoff: „Nur so kann auch zukünftig sichergestellt werden, dass alle Modalitäten und Arbeitsplätze mit ausreichender Mit-arbeiter-Kapazität besetzt werden können.“

Das Mitarbeitergespräch steht am Ende dieses Prozesses. Erst wenn die direkte Führungskraft, also zum Beispiel die Leiterin des Empfangs, ihre Beurteilungs- und Entwicklungs-vorstellungen für ihr Team im Kreise der Kollegen und Gesellschafter ab-gestimmt hat, führt sie das Mitarbei-tergespräch mit ihren Mitarbeitern. Schmidt-Tophoff: „Dadurch erhalten die Gespräche auch Verbindlichkeit, weil sie einerseits durch die direkte Führungskraft geführt werden, die den Mitarbeiter tagtäglich erlebt und konkretes Feedback geben kann.

Gleichzeitig hat die direkte Füh-rungskraft auch die Rückendeckung durch die Gesellschafter aus der Personalklausur.“

Aufbau eines MitarbeitergesprächesIm Mitarbeitergespräch erhält zu-nächst der Mitarbeiter das Wort, wie er sich im Job und in der Praxis wohl-fühlt. Schmidt-Tophoff: „Als nächstes gibt die Führungskraft als Abgleich von Selbst- und Fremdbild Rückmel-dung zur Leistung des Mitarbeiters anhand der Leistungskriterien und fasst die Stärken und Verbesserungs-potenziale zusammen. Damit ist der Rückblick abgeschlos-sen und es geht in den Ausblick, das heißt, beide Parteien besprechen, was der Mitarbeiter tun kann, um den Erwartungen weiterhin oder noch mehr zu entsprechen, seine Potenzi-ale zu entwickeln, und mögliche zu-künftige Änderungen in der Tätigkeit. Schließlich gibt auch der Mitarbeiter Rückmeldung an die Führungskraft, wie er die Zusammenarbeit mit ihr er-lebt beziehungsweise was aus seiner Sicht hier noch verbessert werden könnte.

Zum Abschluss unterschreiben bei-de Parteien den im Gespräch ausge-füllten Mitarbeitergesprächsbogen.

Ein Workflow, den auch Till Wipper-mann gut kennt. Er führt das Thema MAG aktuell bei der Conradia in Hamburg ein: „Die Mitarbeitergesprä-che sind ein Angebot zum persönli-chen Austausch zwischen Mitarbeiter und Führungskraft. Deshalb ist es wichtig, die richtige Mischung aus ei-nem festen inhaltlichen Rahmen und spontaner, individueller Gesprächs-führung zu finden. Wir haben in die-sem Sinne einen begleitenden „Mitar-beitergesprächsbogen“ entwickelt. Die Gesprächspartner bekommen den Bogen vorab ausgehändigt und

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können sich damit auf die Kernthe-men vorbereiten.“ Zum einen wird hierbei der Blick auf das vergangene Jahr mit beidseitigem Feedback in-klusive Leistungsbeurteilung gewor-fen. Zum anderen wird das kommen-de Jahr mit besonderem Fokus auf die Personalentwicklungschancen in Augenschein genommen. Wipper-mann: „Der Bogen lässt Raum für in-dividuelle Themen und gibt dem Mit-arbeiter gleichzeitig die Möglichkeit, seine eigene Sicht auf seine Arbeit und die Organisation zu formulieren.“ Damit die Beurteilung eine gewisse Objektivität erreichen kann, bedarf es – sozusagen im Hintergrund – zu-sätzlich eines Werkzeugs, das den Leistungs- und Entwicklungsstand der Mitarbeiter regelmäßig erfasst. Wippermann: „Bei der Conradia ha-ben wir ein auf die Radiologie spezi-alisiertes Kompetenzmanagement- System mit Softwareunterstützung entwickelt, in dem die Fähigkeiten und Potenziale aller Mitarbeiter ständig gepflegt werden. Hier fließen auch die Ergebnisse der Mitarbeiter-gespräche ein.“

Eine gute Vorbereitung ist die halbe MieteAuf ein MAG sollten sowohl die Füh-rungskraft als auch der Mitarbeiter vorbereitet sein. Schmidt-Tophoff: „Ein gutes MAG ist möglichst kon-kret. Daher sollten beide Parteien, Führungskraft und Mitarbeiter, prak-tische Beispielsituationen nennen können, um eine Rückmeldung zu erläutern.“

Bei der Conradia werden die Füh-rungskräfte individuell auf die Ge-spräche vorbereitet. Sie führen vor den Gesprächen mit ihren Mitarbei-tern ein eigenes Mitarbeitergespräch mit ihrem Vorgesetzten beziehungs-weise der Geschäftsleitung. Wichtig ist, dass sich die Führungskräfte im Gespräch in die Mitarbeiterperspekti-ve versetzen können. Wippermann: „Bei der Conradia ist das Thema neu. Die Auswertung der laufenden Ge-

spräche kann uns aber den zukünfti-gen Handlungsbedarf aufzeigen, zu dem wir dann gezielte weitere Ent-wicklungsmaßnahmen anbieten. Wir glauben aber, dass wir nicht nur über dieses eine Werkzeug Mitarbeiterge-spräch nachdenken dürfen. Ein um-fassendes Führungscurriculum, das diesen Aspekt miteinbezieht, aber vor allem den übergeordneten Zusam-menhang vermittelt – Organisations-kultur, Führungsstil, Teamrollen etc. –, ist aus unserer Sicht nachhaltiger. Eine Führungskraft, die das „große Ganze“ versteht, wird dann auch im Mitarbeitergespräch eher als glaub-würdiger und professioneller Vorge-setzter wahrgenommen.“

Dokumentation und OrganisationZur Dokumentation dienen bei der Conradia nicht nur die Gesprächsbö-gen. Die Leistungsbeurteilung und das Entwicklungsgespräch fließen in das Kompetenzmanagement-System ein. Sofern konkrete Entwicklungs-maßnahmen vereinbart worden sind, ist es Aufgabe der Personalabteilung, dafür zu sorgen, dass diese auch wirklich stattfinden. Wippermann: „Das Wichtigste ist, rechtzeitig – zum Beispiel nach einem halben Jahr – eine Zwischenbilanz zu ziehen und zu prüfen, ob die Maßnahmen tat-sächlich umgesetzt worden sind. Wir halten es auch für sinnvoll, unterjäh-rig eine oder mehrere Rückkopplun-gen zwischen Führungskraft und Mit-

arbeiter zu veranlassen, damit sich eventuelle Fehlentwicklungen rasch identifizieren und beheben lassen. Was wir definitiv nicht wollen, ist an-gestauter Frust, der sich dann einmal im Jahr im Mitarbeitergespräch ent-lädt!“

Die Verantwortung für den Gesamt-prozess trägt bei der Conradia Wip-permanns Personalabteilung. Dazu gehören die Entwicklung, Einfüh-rung und Pflege der Werkzeuge, die Organisation und Durchführung des turnusmäßigen Personalmeetings, die Vorbereitung der Gesprächsteil-nehmer und schließlich die Auswer-tung der Gespräche. Wippermann: „Die einzelnen Gespräche und ihre Terminierung gehören in die Hände der Führungskräfte, aber es ist un-sere Aufgabe sicherzustellen, dass alle Gespräche stattfinden und er-folgreich sein können. Die Personal-abteilung muss dafür ihrerseits eine entsprechende Ausbildung und Kompetenz mitbringen oder entwi-ckeln. Es muss auch klar sein, dass es kein fertiges Modell gibt, das auf jede Praxis passt.“ Kosten-Nutzen-Faktor MitarbeitergesprächDas Mitarbeitergespräch kann mehr oder weniger umfangreich gestaltet werden, aber eine Stunde pro Mitar-beiter wird als Minimum gesehen, um wenigstens die grundlegenden Themen – Mitarbeiterzufriedenheit, Leistungsbeurteilung, Personalent-wicklung, Verbesserungsvorschlä-ge – ernsthaft besprechen zu kön-nen. Wippermann: „Dabei ist die Vor- und Nachbereitung der Ge-spräche noch gar nicht berücksich-tigt. Wenn die Prozesse eingespielt sind, sollte die Führungskraft für Vor- und Nachbereitung etwa eben-soviel Zeit benötigen wie für das Gespräch selbst. Wenn aber stark improvisiert wird, kann dieser Teil auch sehr viel aufwendiger werden als das eigentliche Gespräch oder sogar weitere (Klärungs-)Gesprä-che mit dem Mitarbeiter erforderlich

Markus Schmidt-Tophoff beim Radiologentag 2017

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machen. Deshalb lohnt sich die In-vestition in eine gute Vorbereitung und ausgereifte Werkzeuge in je-dem Fall.“

Bei der Conradia ist damit allein für die Gesprächsführung inklusive Vor- und Nachbereitung mit über

vierhundert Arbeitsstunden zu rech-nen, wobei an allen Gesprächen zu-dem Führungskräfte und oftmals Ärzte und Geschäftsführer beteiligt sind. Wippermann: „Wir bewegen uns hier in Hamburg kostenseitig also im deutlich fünfstelligen Be-reich pro Jahr.“ Diesen Kosten steht aber ein messbarer Nutzen gegen-über. Die meisten Mitarbeiter wün-schen sich regelmäßiges Feedback zu ihrer Arbeit und wollen sich wei-terentwickeln. Dann ist ein gut vor-bereitetes Gespräch mit durchdach-ten Angeboten an den Mitarbeiter ein sehr motivierendes Führungsin-strument, das zur Steigerung der Leistung beiträgt und den Mitarbei-ter bindet. Wippermann: „Mitarbei-terbindung und -zufriedenheit sind echte Werte. Die Kosten, die durch Fluktuation entstehen, sind ja be-

kannt und stehen in direktem Ver-hältnis zur (Un-)Zufriedenheit der Mitarbeiter. Zudem sind zufriedene Mitarbeiter auch die beste Empfeh-lung für potenzielle zukünftige Mit-arbeiter!“

In vielerlei Hinsicht ist das Mitarbei-tergespräch ein wichtiger Baustein für leistungsfähigere und zufriede-nere Mitarbeiter, denen weniger Fehler unterlaufen, die höherwerti-ge Aufgaben erfüllen können und die die Organisation insgesamt ef-fektiver machen.

Vielen Dank an Markus Schmidt-Top-hoff und Till Wippermann für ihren Input. Kontaktaufnahme und Rück-fragen bitte über das Netzmanage-ment ([email protected]).

Till Wippermann

Früherkennung von Lungenkrebs: ein Screeningprogramm für Europa? – Interview mit Prof. Dr. Thomas Henzler

Ein internationales Expertengremi-um, welches sich mit der Qualität von Lungenkrebs-Früherkennung beschäftigt, hat die europäische Position für Lungenkrebsscreening ausgearbeitet. Wir haben mit Prof. Dr. Thomas Henzler, Geschäftsfüh-rer der Diagnostik München und deutscher Vertreter unter den Ex-perten, darüber gesprochen.

Welche medizinische Bedeutung hat Lungenkrebsscreening? Prof. Henzler: Lungenkrebsscreening hat ein immenses Potential, die Sterblichkeit von Lungenkrebs dras-tisch zu reduzieren. Dies ist insbe-sondere von zentraler Bedeutung, da Lungenkrebs immer noch die mit Abstand am häufigsten zum Tode führende Krebserkrankung ist. Im Gegensatz zu anderen Krebser-krankungen ist ein durchschlagen-der therapeutischer Erfolg trotz neuartiger Therapieformen, wie bei-

spielsweise der Immuntherapie, nicht erkennbar.

Ein Lungenkrebsscreening mit Hilfe der nativen low dose CT des Thorax hat die Chance, die Sterblichkeit von Lungenkrebs um ca. 20 % zu re-duzieren. Der Erfolg der Methodik liegt an der Erkennung von Tumoren in einem nicht metastasierten An-fangsstadium. Dies sehen wir aus den Daten der bereits abgeschlos-senen und laufenden Screening-Stu-dien, in welchen der Großteil der Tumoren in der Lunge T1-Tumoren entsprechen.

Welche Rolle spielt das Thema Lungenkrebsscreening aktuell in Deutschland? Prof. Henzler: Im Moment gibt es leider noch keine deutsche Empfeh-lung zur Durchführung eines Lun-genkrebsscreenings. In diesem Be-reich liegt Deutschland, aber auch

ganz Europa, derzeit hinter den USA zurück. In den USA gibt es eine ein-deutige Empfehlung für das Lun-genkrebsscreening durch die U.S. Preventive Services Task Force (USPSTF) und auch die Kosten wer-den hierfür übernommen. Deutsch-land steckt, was das Lungenkrebs-screening angeht, damit leider noch in den Kinderschuhen. Aus meiner Sicht ist es daher besonders wich-tig, dass sich Radiologen mit der Thematik auseinandersetzen und eine führende Treiberrolle überneh-men. Es ist doch faszinierend, dass eine unserer radiologischen Techni-ken eine derart wichtige Rolle zur Reduzierung der Sterblichkeit bei der tödlichsten Krebserkrankung der Welt einnehmen kann. Mein Ziel ist es daher, die Thematik in der deutschen Radiologie stärker auf die Agenda zu setzten. Als Radiolo-gienetz haben wir die Chance, dabei eine führende Rolle zu übernehmen.

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Worin bestehen die Herausforde-rungen beim Lungenkrebsscreening?Prof. Henzler: Bei den Herausfor-derungen muss man zwischen or-ganisatorischen und medizinischen Herausforderungen unterscheiden. Organisatorisch besteht die Heraus-forderung darin, mit den Kostenträ-gern ein Programm zu entwickeln. Dabei ist es wichtig, dass die Kosten übernommen und die Risikopatienten auch erreicht werden. Im Gegensatz zum Mammographiescreening wird dies aus meiner Sicht jedoch deutlich schwieriger, da die gesellschaftliche Bereitschaft, Kosten für Raucher zu übernehmen, zum Teil sehr gering ist. Dies ist aus meiner Sicht jedoch eine falsche Sichtweise, da gesundheits-ökonomisch die Folgekosten bei Lun-genkrebs-Patienten sehr hoch sind und die Behandlungskosten die Lun-genkrebsscreening-Kosten bei Wei-tem übersteigen und ja dann auch von den Nichtrauchern getragen wer-den müssen. Eine gute Aufklärungs-arbeit innerhalb der Bevölkerung ist daher notwendig.

Medizinisch besteht die Herausforde-rung im Umgang mit falschen Posi-tiv-Befunden. Innerhalb der Risikopo-pulation ist bei ca. jedem zweiten Patienten mit einem Rundherd zu rechnen. Von diesen Rundherden sind allerdings ca. 90 % gutartig. Es ist daher für den Erfolg des Lungen-krebsscreenings entscheidend, die Befunde streng nach festgelegten Kriterien einzuordnen, um unnötige Unsicherheit bei den Patienten zu

vermeiden und die Anzahl unnötiger Folgeuntersuchungen zu reduzieren.

Was wird hinsichtlich Lungenkrebs-screening mittels CT kritisiert? Was entgegnen Sie? Prof. Henzler: Kritiker bemängeln der-zeit vorwiegend die hohe Anzahl an Folgeuntersuchungen von gutartigen Befunden. Durch ein strukturiertes Vor-gehen bei der Interpretation der Befun-de sowie die volumetrische Analyse von Rundherden kann die Anzahl un-nötiger Folgeuntersuchungen jedoch massiv reduziert werden.

Wer sollte wann zum Lungenkrebsscreening? Prof. Henzler: Das ist eine der span-nendsten Fragen in den kommenden Jahren. Derzeit liefert eine amerikani-sche Screening-Studie, die sogenann-te NLST-Studie, die besten Daten. Hier wurden Raucher zwischen 55 und 80 Jahren untersucht, welche eine Raucheranamnese von 30 Packungen pro Jahr hatten. Die Daten der nieder-ländischen NELSON-Studie, welche wir im kommenden Jahr erwarten, wer-den diese Kriterien jedoch noch einmal verändern. Darüber hinaus profitieren in anderen Ländern wie China auf-grund der hohen Luftverschmutzung wahrscheinlich noch deutlich mehr Menschen, auch mit einer geringeren Raucher-Vergangenheit.

Wie erfolgt die Kommunikation mit den Krankenkassen? Prof. Henzler: Leider gibt es hier noch keine strukturierten Pläne. Aus meiner Sicht sollten Pneumologen gemein-sam mit Radiologen die Verantwortung bei der Kommunikation übernehmen. Von beiden Fachgesellschaften fehlt mir aber bisher die Initiative. Ich hoffe, dass unsere europäisch abgestimmte Veröffentlichung hier den Stein etwas ins Rollen bringen wird. Darüber hin-aus sehe ich das Radiologienetz und RaDiagnostiX als wertvolle Instrumen-te, um besser voranzukommen.

Sie haben mit Experten aus insgesamt acht Ländern das Lancet Policy Re-

view Paper „European position state-ment on lung cancer screening“ erstellt und vorgelegt. Wie geht es nun weiter? Prof. Henzler: Zunächst haben wir Aufklärungsarbeit und das Eintreten in einen guten Dialog mit den Kostenträ-gern auf dem Plan. Nach der Veröf-fentlichung der NELSON-Studie wird ausreichend Evidenz für das Verfah-ren bestehen. Kostenträger können durch das Screening sogar Kosten reduzieren, da spätere extrem teure Therapiekosten entfallen werden. Das muss besser dargelegt und kommuni-ziert werden. Parallel hierzu sollte ein strukturiertes Programm zur Bildak-quisition und strukturierten Befundung entwickelt werden.

Gibt es alternative Methoden zum Lungenkrebsscreening? Prof. Henzler: Aktuell werden eine Reihe von Blut- und Atemtests experi-mentell getestet. Für diese Verfahren gibt es jedoch noch keine qualitativ hochwertigen Studien, so dass ich die CT derzeit alternativlos sehe.

Vielen Dank für das Interview!

Ihr Ansprechpartner:Prof. Dr. Thomas [email protected]

Prof. Dr. Thomas Henzler

Das PDF der Lancet Oncolo-gy-Publikation „European position statement on lung cancer screening“ können Sie auf curacompact.de zur Lektüre laden.

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RaDiagnostiX – Prostata aktuell

RaDiagnostiX – Prostata misst seine technische Qualität am Standard der DKTK-Universitätsstandorte

Der Standort Deutschland steht für ein hohes medizinisches Qualitäts-niveau. Warum sonst kommen Pati-enten aus aller Welt zu uns? Bei der Früherkennung von Prostatakrebs ist hier nicht nur die Qualifikation der beteiligten Fachärzte, sondern auch die Qualität der zur Diagnose verfügbaren mpMRT-Technik aus-schlaggebend. RaDiagnostiX – Pro-stata investierte daher 2017 in die technische Kalibrierung der Geräte der Teilnehmer und startete eine große Multicenter-Initiative an zwölf Standorten.

Zielstellung der technischen Standardi-sierung der multiparametrischen Pros-tata-MRT auf Universitätsniveau ist es, technisch einheitliche Qualitätsstan-dards über Hersteller und Gerätetypen hinweg zu etablieren. Dabei ist der Zweck des Vorhabens die Optimierung der Aussage des Apparent-Diffusion- Coefficient (ADC)-Wertes bezogen auf die Gleason-Kategorien und damit die Genauigkeit, den aggressivsten Tu-morherd zu identifizieren.

Als Datenbasis dient der bereits er-folgreich durchgeführte Pilot der Fo-kusgruppe zur Erkennung von Fehler-quellen im Gradientensystem oder in der Geräteeinstellung mit Phantom, Probanden und Quantifizierung. Die Praxen haben das Ausrollen dieser Maßnahme in die gesamte Gruppe bereits per Memorandum empfohlen.

Dabei wurde die Ausrichtung des Ra- DiagnostiX-internen Referenzwertes am Benchmark des Deutschen Konsor-tiums für Translationale Krebsforschung (DKTK) zur Vereinheitlichung des ADC-Wertes auf Universitätsniveau ge-wählt: SNR (Signal-zu-Rausch-Verhält-nis), ADC, Standardabweichung des ADC). DKTK-Mitglieder sind die Unikli-niken München, Freiburg, Tübingen,

Frankfurt, Dresden, Düsseldorf, Essen, Charité Berlin und das Deutsche Krebs-forschungszentrum.

Die Ergebnisse des Kalibrierungspro-jekts sollen auf dem Deutschen Rönt-genkongress 2019 vorgestellt und alle teilnehmenden Praxen in die Au-torenschaft mit einbezogen werden. Wir freuen uns bereits auf die weitere Berichterstattung in den Regionen, um den Mehrwert dieser Investition auch der breiten Öffentlichkeit vor-stellen zu können.

Damit sichert sich das Versorgungs-projekt RaDiagnostiX – Prostata eine weitere Qualitätsstufe, die den sinn- vollen Einsatz von Artificial Intelligence- Systemen erleichtern kann und in dieser Gruppe ausgerollt werden könnte. Das rundet die 2013 begon-nenen Schritte hin zur Qualitätsstan-dardisierung für den Patienten, Ra-diologen und Urologen nachhaltig ab.

Das Qualitätsmanagement hat bei RaDiagnostiX – Prostata einen sehr hohen Stellenwert. Es umfasst die or-ganisatorischen und technischen Maßnahmen, die vorbereitend und begleitend der Schaffung und Erhal-tung einer definierten Qualität die-nen. Und das sind inzwischen einige:

Seit Ende 2013 haben sich die Teil-nehmer der RaDiagnostiX – Prostata- Gruppe dafür einer umfassenden Schulung zur Methodik der mpMRT und zum Dialog mit den Urologen mit Leistungsüberprüfung unterzogen. Da-bei verpflichteten sie sich, in einem zweiten Schritt sich an eine Falldaten-bank anschließen zu lassen, in der die erbrachten mpMRT-Fälle gesammelt werden. Mit dieser digitalen Infrastruk-tur konnte zum einen eine Stichpro-benbasis zur Überprüfung der techni-schen und medizinischen Qualität der

Untersuchungen geschaffen werden. Zum anderen wurde damit auch eine Grundlage zur dezentralen Umsetzung eines Vier-Augen-Prinzips geschaffen, bei dem der Radiologe konsultativ ei-nen Experten zu Rate ziehen kann.

Zur Abrundung wurden im Rahmen der Qualitätsstichprobe den Bildern die Befunde zugeordnet und über-prüft, inwieweit diese mit den PI-RADS-Kriterien und der Pathohisto-logie übereinstimmten.

Parallel zu diesen Maßnahmen wur-den Zufriedenheitsanalysen bei den Patienten und den zuweisenden Ärz-ten durchgeführt, um sowohl den Nutzen der Befunde als auch die Qualität der Aufklärung und Informati-on der Patienten zu analysieren.

Der Einstieg für Mitgliedspraxen in das Projekt ist noch bis zum 30. Juni 2018 möglich. Die nächste Schulung findet am 14. und 15. September statt.

RaDiagnostiX – Prostata informiert – auch auf Facebook!Gut eineinhalb Jahre ist RaDiagnos-tiX – Prostata nun in den Social Me-dia unterwegs. Seither können wir uns über ein generisches Wachstum der Zahl unserer Facebook-Follower und Website-Besucher freuen. Mitt-lerweile halten wir allein via Face-book mehr als 700 Abonnenten auf dem Laufenden. Sie werden regel-mäßig über Neuigkeiten von RaDiag-nostiX – Prostata, Nachrichten zum Thema sowie Input vom Deutschen Krebsforschungszentrum informiert. Und wir möchten noch mehr Men-schen erreichen. Empfehlen auch Sie uns durch das „Teilen“ der Seite: www.facebook.com/radiagnostix.Vielen Dank.

Ihre Ansprechpartnerin: Dr. Barbara Amler [email protected]

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Weitere News aus der Gesundheitspolitik

Politische Entwicklung im Gesundheits-systemDie künftige Entwicklung der Rahmenbedingungen im Gesundheitssystem dürfte maßgeblich von den bereits er-folgten Weichenstellungen im Vorfeld der Bildung einer Großen Koalition (Sondierungsgespräche, Koalitionsver-handlungen) abhängen. Selbst bei einem Scheitern der GroKo, bekanntermaßen hängt nun alles vom SPD-Mit-gliederentscheid ab, dürften die vereinbarten Inhalte die künftige Gesundheitspolitik, unabhängig von der parteipo-litischen Konstellation, bestimmen.

Die Kernpunkte, die von CDU, CSU und SPD zum Thema Gesundheit in den Verhandlungen zu einem Koalitions-vertrag mit wesentlichem Handlungsbedarf herausgear-beitet wurden, lauten:

• Gute flächendeckende Versorgung, dazu soll die Zu-sammenarbeit und Vernetzung im Gesundheitswesen ausgebaut und verstärkt werden.

• Sektorenübergreifende Versorgung verbessern, hierzu soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe bis 2020 Vorschlä-ge erarbeiten.

• Bessere Vergütung insbesondere der hausärztlichen Versorgung und der „sprechenden Medizin“ sowie regi-onale Zuschläge, um eine verbesserte Versorgung von GKV-Patienten (Stichwort Terminvergabe – Quartals-problematik) zu erreichen.

• Das Mindestsprechstundenangebot der Vertragsärzte für die Versorgung von gesetzlich versicherten Patien-ten soll von 20 auf 25 Stunden erhöht werden – hier dürfte allerdings erheblicher Widerstand der Ärzteschaft zu erwarten sein, wenn keine adäquate Gegenfinanzie-rung in Aussicht gestellt wird.

• Die Bedarfsplanung zur Verteilung der Arztsitze soll „kleinräumiger, bedarfsgerechter und flexibler“ werden,

die Länder sollen ein Mitberatungs- und Antragsrecht in den Zulassungsausschüssen der Kassenärztlichen Ver-einigungen (KVen) erhalten.

• Ein Sofortprogramm für den Bereich Pflege soll 8.000 neue Fachkraftstellen schaffen, eine „Konzertierte Akti-on Pflege“ soll dazu die Situation in der Altenpflege be-darfsgerecht weiterentwickeln.

• Erhöhte Investitionen für Krankenhäuser für Umstruktu-rierungen und Digitalisierung, zudem eine Refinanzie-rung der Tarifkostensteigerungen im Krankenhaus mit Nachweispflicht.

• Schrittweise Einführung kostendeckender Krankenkas-senbeiträge für Arbeitslosengeld II-Bezieher und Wie-derherstellung der paritätischen Finanzierung der ge-setzlichen Krankenversicherung (GKV).

• Die GroKo will sich für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln einsetzen.

Darüber hinaus steht aber zum Beispiel sowohl die Re-form des Medizinstudiums wie auch die, in ihrer konkre-ten Ausführung noch heftig umstrittene, Reform des Psy-chologie-Studiums und damit zusammenhängend der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten auf der Agenda einer zukünftigen Gesundheitspolitik.Entgegen entsprechender Forderungen der SPD ist die Einführung einer Bürgerversicherung kein Gegenstand der Vereinbarung mit den Unionsparteien.

Novellierung der Gebührenordnung für ÄrzteDer Weg für die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) scheint nun insofern frei zu sein, als dass nach dem Ergebnis der Koalitionsverhandlungen die Einführung einer Bürgerversicherung vorerst vom Tisch ist. Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) könnten nun ihre Verhandlungen zur Novellierung der GOÄ rasch abschließen und die seit geraumer Zeit vorliegenden Eckpunkte des GOÄ-Konzeptes beschleunigt in der Poli-tik zur Geltung zu bringen.

Laut Koalitionsvertrag sollen sowohl die ambulante Ho-norarordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung – der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) – als auch die in der privaten Krankenversicherung (PKV) gültige Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) reformiert werden. Mit „sorgfältiger Vorbereitung“ soll ein „modernes Vergü-tungssystem“ geschaffen werden, das den Versorgungs-bedarf der Bevölkerung und den Stand des medizini-schen Fortschritts abbildet. Die Bundesregierung will dazu auf Vorschlag des Bundesministeriums für Ge-sundheit (BMG) eine wissenschaftliche Kommission ein-

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Meldungen aus der Gesundheitspolitik

Die auf diesen Seiten abge-druckten Artikel stammen vom Leo Schütze Verlag, Herausge-ber des „Schütze-Briefs“.Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit die-ser Informationen.

Ihre Ansprechpartner: Dr. Michael Kreft [email protected]

Carsten Krüger [email protected]

setzen, die bis Ende 2019 entsprechende Vorschläge vorlegen soll.

Allerdings: Es kursieren bereits jetzt unterschiedliche In-terpretationen aus dem Unionslager bzw. der SPD darü-ber, ob der entsprechende Passus so zu lesen ist, dass die Kommission den Auftrag hat, einen Vorschlag zu un-terbreiten, die Honorarordnungen von GKV und PKV in ein einheitliches System zu überführen (SPD) oder aber jedes Vergütungssystem für sich reformiert werden soll (CDU/CSU). Über die Umsetzung der erarbeiteten Vor-schläge soll aber ohnehin erst nach dem Vorliegen, also nicht vor 2020, entschieden werden – Problem vertagt.

Da jedwede Regierungskonstellation Lösungen für die re-formbedürftigen Vergütungssysteme benötigen wird, dürf-te der Gedanke einer Kommission auch im Falle eines Scheiterns der GroKo dankbar aufgegriffen werden

Gesundheitsausgaben im internationalen VergleichDeutschland hat eines der teuersten Gesundheitssys-teme der Welt. Aber es ist seinen hohen Preis nicht wert. Das ist das für die Zeitung „Die Welt“ „vernichten-de Resümee“ eines internationalen Vergleichs der Or-ganisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). „Deutschland hat hohe Gesund-heitsausgaben, aber die Ergebnisse des Gesundheits-systems sind nur durchschnittlich“, wird Michael Müller, Analyst für Gesundheitspolitik bei der OECD, zitiert. Das deutsche Gesundheitssystem sollte die umfangrei-chen Ressourcen, über die es verfügt, besser einset-zen.

Einige Feststellungen der OECD-Studie „Gesundheit auf einen Blick“:

► Mehr als Deutschland mit 11,3 % des Bruttoinlandspro-duktes (BIP) geben etwa die Schweiz (12,4 %) und die USA (17,2 %) aus. Der OECD-Durchschnitt liegt bei 9,0 % vom BIP. Die Ausgaben allein der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland belaufen sich derzeit auf fast 230 Mrd. Euro. Die Türkei liegt bei

den Gesundheitsausgaben im OECD-Vergleich mit 4,3 % vom BIP am unteren Ende der Skala.

► Deutschland hat mit rund 2.000 Häusern eine relativ hohe Krankenhaus- und Bettendichte. Es gebe eine überdurchschnittlich hohe Überlebenschance bei Darmkrebs. Zugleich stellt der Report aber auch he-raus, dass mehr Eingriffe im Krankenhaus ambulant erledigt werden könnten. Ebenso sollten nicht notwen-dige Eingriffe reduziert werden. Zudem wird ein hoher Verbrauch von Arzneimitteln kritisiert.

► Das gute Angebot bei der Gesundheitsversorgung füh-re dazu, dass dieses auch ausgiebig genutzt werde, heißt es in dem Report. Allerdings gebe es große regi-onale Unterschiede, die teils auf eine Überversorgung hinweisen könnten.

► In den OECD-Ländern ist die Lebenserwartung in den vergangenen rund 50 Jahren um zehn auf 80,6 Jahre gestiegen. Deutschland liegt hier im guten Mittelfeld. Lettland steht dem Report zufolge mit einer Lebens-erwartung von 74,6 Jahren am Ende der Skala, Japan mit 83,9 Jahren an der Spitze.

► Von den Gesundheitsrisiken – Rauchen, Trinken, zu viel Essen – sind die Deutschen besonders betroffen. In den meisten OECD-Ländern ist das Rauchen seit dem Jahr 2000 zum Teil deutlich zurückgegangen. Al-lerdings hängen im OECD-Schnitt immer noch 18,4 % der Erwachsenen (gerechnet ab 15 Jahren) täglich am Glimmstängel. In Mexiko rauchen nur 7,6 % der Be-völkerung, in Griechenland 27,3 %. Deutschland liegt trotz intensiver Bemühungen der Bundesregierung mit 20,9 % Rauchern immer noch über dem Durchschnitt.

► Die Deutschen trinken im Jahr in welcher Form auch immer 11 Liter reinen Alkohol. Der Länderdurchschnitt liegt bei 9 Liter. Die Türken trinken nur 1,4 Liter, die Belgier 12,6 Liter.

Entwicklung der ärztlichen Vergütungen

Alle vier Jahre veröffentlicht das Statistische Bundesamt (Destatis) die Ergebnisse seiner repräsentativen Erhe-bung zu den ärztlichen Honoraren: die Kostenstruktur bei Arzt- und Zahnarztpraxen oder kurz Kostenstrukturerhe-bung (KSE). Seit August 2017 liegen nun die Ergebnisse

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Meldungen aus der Gesundheitspolitik

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für das Jahr 2015 der Öffentlichkeit vor. Aufgrund der ho-hen Beteiligung von Arztpraxen (Stichprobenrücklaufquo-te von 72,5 %) ist die KSE derzeit die repräsentativste Erhebung betriebswirtschaftlicher Arztdaten, die für Deutschland vorliegt.

Die Zahlen des Destatis werden von den Krankenkassen und vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versor-gung (Zi) unterschiedlich interpretiert.

Auch aus der aktuellen Erhebung für 2015 ist gut ersicht-lich, dass der Reinertrag gegenüber 2011 um 14,5 % bzw. 3,5 % p.a. deutlich angestiegen ist, stellt der GKV-Spit-zenverband fest. Ursächlich für diesen Anstieg sei die positive Einnahmenentwicklung durch Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit 12 % je Praxisinhaber bzw. -inhaberin und der geringe Anstieg der Praxisaufwendungen von rund 4 %. Die aus Sicht der Arztpraxen offensichtlich gute Einnahmenentwicklung re-sultiert fast ausschließlich aus dem Anstieg der GKV-Ein-nahmen, da sich die Privateinnahmen der Arztpraxen zwi-schen 2011 und 2015 nur um 1,6 % je Praxisinhaber bzw. -inhaberin erhöhten. Die Privateinnahmen umfassen die Einnahmen aus der privaten Krankenversicherung (PKV), die überwiegend von gesetzlich Versicherten selbst be-zahlten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) so-wie die Arbeitgeber-Zuschüsse für Beamte (Beihilfen). Entsprechend hat sich der Anteil der GKV-Einnahmen an den Gesamteinnahmen von 68,7 % (2011) auf 70,4 % (2015) erhöht. Hintergrund der Einnahmenverschiebung sind hohe Vergütungsanpassungen für die Vertragsärzte-schaft seit 2013 von jährlich zwischen 4 % und 5 %.

Mit einem Anteil an den Gesamteinnahmen von rund 26 % sind die Privateinnahmen der Arztpraxen zwar bedeutsam, aber auch sehr unterschiedlich auf die Arztgruppen verteilt. Während Radiologen und Radiologinnen einen Anteil der Privateinnahmen an den Gesamteinnahmen von 38 % und Hautärzte und -ärztinnen sogar von 46 % aufweisen, haben allgemeinmedizinische und kinderärztliche Praxen nur ei-nen Privateinnahmen-Anteil von 14,5 % bzw. 18 %.

Zwischen 2011 und 2015 haben die Arztgruppen sehr un-terschiedlich an den Einnahmenerhöhungen partizipiert.

Aber selbst die überdurchschnittliche Erhöhung der Reiner-träge zwischen 2011 und 2015 um 21 % bei den allgemein-medizinischen Praxen hat die bestehende Ungleichheit zwischen den Arztgruppen nicht wesentlich reduziert, heißt es kritisch in dem Bericht des GKV-Spitzenverbandes. Denn einzelne Facharztgruppen etwa der Bereiche Radio-logie, HNO, Dermatologie, Gynäkologie und Urologie konn-ten ihre Reinerträge gleichfalls oberhalb des Durchschnit-tes erhöhen.

Das Zi hält dagegen: „Der GKV-Spitzenverband bedient sich der Zahlen des Statistischen Bundesamts, um die Ein-kommenssituation der Vertragsärzte zu bewerten, erliegt aber den methodischen Schwächen der Kostenstruk-turanalyse (KSA), wodurch die Einkommen falsch hoch dargestellt werden. Insbesondere wird der Reinertrag einer Arztpraxis mit dem Arzt-Einkommen verwechselt, Psycho-therapeuten bleiben komplett außen vor und die Besetzung der Fachgruppen weicht erheblich vom Bundesarztregister ab, wodurch es zusätzlich zu Verzerrungen in den Ergeb-nissen kommt. Insbesondere kann durch Vergleich von zwei Querschnittserhebungen nicht zuverlässig auf Verän-derungen von Kosten und Einnahmen geschlossen wer-den“, betonte Dr. Dominik von Stillfried, Geschäftsführer des Zi.

Ärztliche Zweitmeinung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21. September 2017 die Erstfassung einer Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren (Zm-RL) bei bestimmen Indikati-onen beschlossen. Zum Start sollen die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei Mandelope-rationen und Gebärmutterentfernungen einen Rechtsan-spruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung er-halten. Der Beschluss liegt dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur aufsichtsrechtlichen Prüfung vor. Es ist zu erwarten, dass es erst nach der Regierungsbil-dung eine definitive Entscheidung hierzu geben wird.

Ziele der Richtlinie sind:

1. den Rechtsanspruch der Patientin oder des Patienten auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung zu den im

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Besonderen Teil der Richtlinie aufgeführten planbaren Eingriffen zu konkretisieren,2. die Information der Patientin oder des Patienten über das Recht, eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung ein-holen zu können, um auf dieser Grundlage zu einer infor-mierten Entscheidung über die Durchführung oder Nicht-Durchführung des empfohlenen planbaren Eingriffs zu gelangen, einschließlich der Erläuterung weiterer Be-handlungsoptionen,3. medizinisch nicht notwendige Indikationsstellungen bei planbaren Eingriffen und die Durchführung von medizi-nisch nicht gebotenen planbaren Eingriffen zu vermeiden,4. eine qualitativ hochwertige Erbringung der Zweitmei-nung durch definierte Anforderungen festzulegen.

In den Richtlinien werden detaillierte Vorgaben zum An-spruch der Patientin oder des Patienten, den Aufgaben der indikationsstellenden Ärztin bzw. des indikationstel-lenden Arztes sowie für die Anforderungen an die Qualifi-kation, fachliche Voraussetzungen und die Aufgaben der Zweitmeinung erstellenden Ärzte gemacht.

Honorarbericht der Kassenärztlichen BundesvereinigungDie niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten konn-ten nach dem Honorarbericht der Kassenärztlichen Bun-desvereinigung (KBV) im Jahr 2015 im Vergleich zu 2014 leichte Honorarzuwächse verzeichnen. Die Honorarzu-wächse seien zwar erfreulich, dennoch würde jede zehnte Leistung der 165.000 niedergelassenen Ärzte und Psycho-

therapeuten nach wie vor nicht vergütet, so kommentiert Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, das wirtschaftliche Ergebnis im Jahr 2015. Zudem sei durch die steigenden Betriebskosten das Einkommen vieler Ärzte trotz Umsatzsteigerungen gesunken.

Der durchschnittliche Honorarumsatz je Arzt und Psycho-therapeut aus vertragsärztlicher Tätigkeit erhöhte sich dem Bericht zufolge im Jahr 2015 im Vergleich zu 2014 um 2.576 Euro auf 211.892 Euro. Das entspricht einer Steige-rung um 1,2 %. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall stieg im Durchschnitt um 1,48 Euro auf 63,63 Euro (+ 2,4 %). Entsprechende Zuwächse registrieren 14 der 17 Kasse-närztlichen Vereinigungen (KVen).

Der durchschnittliche Honorarumsatz je Arzt erhöhte sich im hausärztlichen Versorgungsbereich im Berichtsjahr 2015 in fast allen KV-Bereichen: Er stieg gegenüber dem Vorjahr im Durchschnitt um 3.193 Euro auf 212.801 Euro (+ 1,5 %). Der Honorarumsatz je Behandlungsfall erhöhte sich im Durch-schnitt um 0,85 Euro auf 62,80 Euro (+ 1,4 %).

Im fachärztlichen Versorgungsbereich entwickelte sich der durchschnittliche Honorarumsatz je Arzt dagegen regional sehr unterschiedlich: Die Veränderungsraten liegen zwi-schen minus 1,5 % in Bayern und + 2,8 % in Thüringen. Im Bundesdurchschnitt zeigte sich ein Plus von 0,8 %. Damit erhöhte sich der Honorarumsatz je Arzt um 1.619 Euro auf 202.876 Euro.

Die größten Zuwächse beim Honorarumsatz erzielten im fachärztlichen Bereich Fachärzte für Humangenetik (+ 10,5 %), Fachärzte für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen (+ 6,3 %), Fachärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (+ 5,9 %), Fachärzte für Augenheil- kunde (+ 4,8 %) und Fachärzte für Psychiatrie (+ 4,7 %).

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Medizinische Notwendigkeit bei PrivatbehandlungenDie Abrechnung der ärztlichen Leistungen bei Privatpatien-ten führt zuweilen zu Auseinandersetzungen mit dem be-treffenden Krankenversicherungsunternehmen. Im Mittel-punkt steht dabei die Frage der medizinischen Notwendigkeit der erbrachten Leistungen. Diese Abrechnungsstreitigkei-ten sind deshalb besonders ärgerlich, weil das Vertrauens-verhältnis mit dem Patienten gefährdet werden kann.

Der zentrale Punkt für die Abrechnung des Arztes: „Ver-gütungen darf der Arzt nur für Leistungen berechnen, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für eine medi-zinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich ist.“ Diese Vorgabe im § 2 Abs. 1 Satz 1 der Gebühren-ordnung für Ärzte (GOÄ) bedeutet im Umkehrschluss: Alle Leistungen, die für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich sind, können von der privaten Krankenversicherung (PKV) oder auch von der Beihilfestelle nicht in Frage gestellt werden.

Ganz ohne irgendwelche Restriktionen erfolgt die Be-handlung und Abrechnung bei ärztlichen Leistungen, die auf Verlangen des Patienten erbracht werden. Hier gilt § 2 Abs. 1 Satz 2 der GOÄ: „Leistungen, die über das Maß einer medizinisch notwendigen ärztlichen Ver-sorgung hinausgehen, darf er (der behandelnde Arzt) nur berechnen, wenn sie auf Verlangen des Zahlungs-pflichtigen erbracht worden sind.“

Auf die „medizinische Notwendigkeit“ beziehen sich auch die Versicherungsbedingungen der Unternehmen der privaten Krankenversicherung. „Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit und Unfallfol-

gen.“ (§ 1 Abs. 2 der Musterbedingungen des Verban-des der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband).

Das Maß der medizinisch notwendigen ärztlichen Ver-sorgung ergibt sich grundsätzlich aus dem Gebühren-verzeichnis der GOÄ (Oberlandesgericht (OLG) Naum-burg, Urteil vom 26. Juni 2014, Az.: 4 U 56/13) (Vorinstanz: Landgericht (LG) Magdeburg: Urteil vom 8. August 2013, Az.: 11 O 379/13).

Bei der Beanstandung von Privatliquidationen beziehen sich die Privatkassen gerne auf die Regelung im § 5 Abs. 2 der Musterbedingungen: „Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme, für die Leis-tungen vereinbart sind, das medizinisch notwendige Maß, so kann der Versicherer seine Leistungen auf ei-nen angemessenen Betrag herabsetzen. Stehen die Aufwendungen für die Heilbehandlung oder sonstigen Leistungen in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen, ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet.“

Die Versicherer sind nicht berechtigt, mit Verweis auf die Regelung im § 5 Abs. 2 der Musterbedingungen bei einer das medizinische Maß übersteigenden Heilbe-handlung (sog. Übermaßregelung) die Erstattung auf einen nach eigenem Ermessen angemessenen Betrag herabzusetzen. Hier gilt die Rechtsprechung des Bun-desgerichtshofes (BGH) (Karlsruhe): „Diese Klausel (im § 5 Abs. 2 der Musterbedingungen) räumt dem Versi-cherer die Befugnis ein, bei das medizinische Maß übersteigenden Heilbehandlungen (sog. Übermaßbe-handlungen) seine Leistungen auf einen angemesse-nen Betrag herabzusetzen. Die Übermaßregelung er-streckt sich nach herrschender Meinung und der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch auf einen im Verhältnis zum medizinisch notwen-digen Behandlungsumfang überhöhten Vergütungsan-satz. An dieser Auffassung hält der Bundesgerichtshof nicht fest. Der durchschnittliche Versicherungsnehmer kann schon dem Wortlaut des § 5 Abs. 2 MB/KK 76 nicht entnehmen, dass mit der Überschreitung des me-dizinisch notwendigen Maßes auch ein wirtschaftliches Übermaß gemeint ist. Auch wenn er als Ziel der Über-maßregelung erkennen kann, den Versicherer vor einer unnötigen Kostenbelastung zu schützen, bezieht er die Kürzungsbefugnis auf Heilbehandlungsmaßnahmen, die aus medizinischer Sicht nicht mehr oder nicht in dem ab-gerechneten Umfang notwendig waren“ (Bundesge-richtshof, Urteil vom 12. März 2003, Az.: IV ZR 278/01) (Vorinstanzen: Landgericht (LG) Wiesbaden: Urteil vom 10. November 2000, Az.: 1 O 78/00; Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main: Urteil vom 10. Oktober 2001, Az.: 7 U 192/00).

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Morbiditätsorientierter RisikostrukturausgleichDer Gesetzgeber hat im Heil- und Hilfsmittelversorgungs-gesetz (HHVG) verschiedene Regelungen getroffen, die darauf ausgerichtet sind, einer unrechtmäßigen Einfluss-nahme auf Diagnoseangaben der Ärzte, die den morbidi-tätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) und damit die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds an die gesetzlichen Krankenkassen beeinflussen, entgegenzu-wirken. In einem Schreiben an die Vorstände der Kassen- ärztlichen Vereinigungen (KVen) hat Frank Plate, Präsi-dent des Bundesversicherungsamtes (BVA), die neuen „Spielregeln“ in dem milliardenschweren Ausgleichsver-fahren erläutert.

► Der Gesetzgeber hat in seiner Begründung zum HHVG klargestellt, dass ein vertragsärztliches Fehlverhalten gegeben ist, wenn Vertragsärztinnen und Vertrags-ärzte allein für die Vergabe und Dokumentation von Vergütungen eine zusätzliche Vergütung (ergänzend zur regulären Vergütung) oder sonstige wirtschaftliche Vorteile sich versprechen oder sich gewähren lassen.

► Zusätzliche Vergütungen für Diagnosen sind ausge-schlossen und laufen dem Willen des Gesetzgebers zuwider. Aus diesem Grund hat das BVA flächende-ckend die entsprechenden Vereinbarungen einer Prü-fung unterzogen und solche Verträge aufgegriffen, die Vergütungen allein für die Vergabe von Diagnose-schlüsseln vorsehen und diesen eine konkrete ärzt-liche Leistung nicht gegenübersteht.

► Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen die Vertrags-ärztinnen und Vertragsärzte nur in den gesetzlich geregelten Fällen beraten. Es gehöre nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Auf-gaben der Krankenkassen, die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte im Hinblick auf die Vergabe oder die Do-kumentation der Diagnosen zu beraten. Unzulässig sei auch eine beratende Beeinflussung des Kodierverhal-tens über den Einsatz von Praxissoftware.

► Eine Beratung des Arztes oder Psychotherapeuten durch die Krankenkasse oder durch einen von der Krankenkasse beauftragten Dritten im Hinblick auf die Vergabe und Dokumentation von Diagnosen auch mit-tels informationstechnischer Systeme ist unzulässig.

Ärztliche Fernbehandlung

Das geltende Fernbehandlungsverbot steht auf der Kippe. Eine Expertengruppe der Bundesärztekammer (BÄK) hat sich dafür ausgesprochen, Diagnosen über den Bild-schirm oder per Telefon künftig zumindest in Ausnahme-fällen zu erlauben. Beim nächsten 121. Deutschen Ärzte-tag vom 8. Mai bis 11. Mai 2018 in Erfurt soll dieses Thema behandelt werden.Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat inzwi-schen ein weiteres Modellprojekt zur ausschließlichen ärztlichen Fernbehandlung genehmigt. Das zunächst auf zwei Jahre angelegte Modellprojekt „DocDirect“ wird von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) getragen, die damit bundesweit erstmals die aus-schließliche Fernbehandlung für Kassenpatienten anbie-tet. Das Projekt soll in Kürze in den Regionen Tuttlingen und Stuttgart starten, bevor es aufs ganze Bundesland ausgerollt wird. Ein sogenannter verantwortlicher Arzt garantiert dabei als Mitglied der Landesärztekammer Baden-Württemberg die gewissenhafte Einhaltung des berufsrechtlichen Rahmens gemäß der ärztlichen Be-rufsordnung sowie Patientensicherheit und Datenschutz. Die Technik wird von der TeleClinic GmbH aus München realisiert; Kostenträger sind alle Landesverbände der ge-setzlichen Krankenkassen.

Eine begleitende wissenschaftliche Evaluation prüft in Ba-den-Württemberg kontinuierlich, ob Patienten auch bei der ausschließlichen Fernbehandlung die gleiche Qualität und Expertise wie in Praxis oder Krankenhaus geboten wird. Wann immer die Behandlung auf Distanz im Einzelfall un-möglich sei, wird auf „patientennah erreichbare Portalpra-xen“ verwiesen, die ebenfalls von der KVBW getragen wer-den. Lebensbedrohliche Notfälle werden immer sofort an die Rettungsleitstelle weitergegeben.

Meldungen aus der Gesundheitspolitik

Die auf diesen Seiten abge-druckten Artikel stammen vom Leo Schütze Verlag, Herausge-ber des „Schütze-Briefs“.Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit die-ser Informationen.

Ihre Ansprechpartner: Dr. Michael Kreft [email protected]

Carsten Krüger [email protected]

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Meldungen aus der Gesundheitspolitik

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Vergütung ärztlicher Leistungen: Berücksichtigung regionaler Besonder-heitenDer Gesetzgeber hat mit dem GKV-Versorgungsstruktur-gesetz (GKV-VStG) vom 22. Dezember 2011 (mit Wirkung ab 1. Januar 2012) den regionalen Vertragspartnern die Möglichkeit eröffnet, einen Zuschlag auf den oder einen Abschlag von dem Orientierungswert gemäß § 87 Absatz 2e zu vereinbaren, „um insbesondere regionale Beson-derheiten bei der Kosten- und Versorgungsstruktur zu be-rücksichtigen“ (§ 87a Absatz 2 Satz 2 SGB V).

In den Vergütungsverhandlungen zwischen den Kassen- ärztlichen Vereinigungen (KVen) und den Krankenkas-sen spielt die Vereinbarung eines Zuschlages auf den bundeseinheitlich geltenden Punktwert eine wichtige Rolle. Über einen Abschlag auf den Orientierungspunkt-wert wurde noch nicht verhandelt.

Die Vereinbarung von Zuschlägen ist nicht obligatori-scher, sondern fakultativer Teil einer Vergütungsverein-barung, hat das Bundessozialgericht (BSG) (Kassel) be-tont. Für den Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KV Hamburg) hat das BSG die Voraussetzun-gen für einen Zuschlag auf den Orientierungswert im Hinblick auf eine besondere regionale Kosten- und Ver-sorgungsstruktur anerkannt.

Das BSG hat einen regionalen Schiedsspruch für Bay-ern beanstandet, weil die Schiedsstelle es abgelehnt hatte, einen Zuschlag auf den Orientierungswert festzu-setzen, und diese Entscheidung nicht hinreichend be-gründet hatte.

Für den Bereich der KV Hessen hat das BSG die Revi-sion der KV zurückgewiesen, weil die vom Schiedsamt angeführten Besonderheiten der vertragsärztlichen Versorgung in Hessen den Zuschlag auf den bundes-einheitlichen Orientierungswert nicht rechtfertigten. Zwar könne eine in Relation zum Bundesdurchschnitt niedrigere Fallzahl in einem KV-Bezirk zur Begründung eines überdurchschnittlichen Kostenniveaus herange-zogen werden. Es treten dann nämlich die vom Bewer-

tungsausschuss der Festsetzung des Orientierungs-wertes zugrunde gelegten Kostenvorteile bei hohen Fallzahlen nicht oder jedenfalls in geringerem Umfang ein. Ein Rückgang der Fallzahl je Arzt um 0,24 % in Relation zum Bundesdurchschnitt ist jedoch eine zu vernachlässigende Größe, die von vornherein keinen Anlass geben kann, einen Zuschlag auf den Orientie-rungswert festzusetzen. Hinsichtlich des Verbraucher-preisindexes ist nicht begründet worden, inwieweit Hessen hier vom Bundesdurchschnitt abweicht, und dafür ist auch nichts ersichtlich. Die Daten, die der Be-klagte zum Beleg einer überdurchschnittlichen Kosten-struktur in Hessen angeführt hat, sind teilweise – bezo-gen auf 2013 – nicht aktuell und im Übrigen nicht aussagekräftig. Jedenfalls erreichen alle genannten Faktoren keine Größenordnung, die einen Zuschlag um 1,1 % auf den Orientierungswert rechtfertigen könnte.

Beschäftigung eines WeiterbildungsassistentenDie Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten (also eines bereits approbierten Arztes, der zur Erlangung der Facharzt-Anerkennung in einer Facharztpraxis ausgebildet wird) darf vom ausbildenden Arzt nicht zur Vergrößerung seiner Kassenpraxis oder zur Aufrechterhaltung eines übergroßen Praxisumfangs genutzt werden.

Ein derartiger Missbrauch von Weiterbildungsassistenten als billige Arbeitskräfte berechtigt die Kassenärztliche Ver-einigung (KV) zu Honorarkürzungen. Allerdings kann nicht automatisch von einem unzulässigen Praxisumfang ausge-gangen werden, sobald die Zahl der behandelten Patienten das Doppelte des durchschnittlich Üblichen beträgt. Erst ab einem Praxisumfang von 250 % über dem Durchschnitt der Fachgruppe liegt ein übergroßer – und damit eine Honorar-kürzung rechtfertigender – Praxisumfang vor. Selbst dann muss die KV zusätzlich noch beweisen, dass der über-durchschnittliche Praxisumfang auch tatsächlich auf dem missbräuchlichen Einsatz von Assistenten beruht, hat das Sozialgericht (SG) Berlin in einem aktuellen Rechtsstreit entschieden.

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In der Begründung seiner Entscheidung stellt das SG Ber-lin fest, dass ein übergroßer Praxisumfang nicht schon au-tomatisch ab dem Doppelten des Fachgruppendurch-schnitts gegeben sei. Es müsse vielmehr berücksichtigt werden, dass die Gruppe der Hausärzte in Berlin nicht ho-mogen sei. Der Durchschnitt der Fallzahlen bilde nicht den Leistungsumfang einer voll ausgelasteten Hausarztpraxis ab. Wolle man – wie die Beklagte – einen festen Grenzwert für das Vorliegen eines übergroßen Praxisumfangs zu-grunde legen, so sei dieser deshalb erst bei 250 % des Durchschnitts anzusetzen.

Zudem spiegelten allein die Fallzahlen in den unterschied-lichen Arztgruppen und angesichts der unterschiedlichen Therapieangebote auch nur unzureichend wider, wie viel Zeit dem weiterbildenden Vertragsarzt tatsächlich für die Weiterbildung verblieb. Deshalb müsse zusätzlich darauf abgestellt werden, ob ein Kausalzusammenhang zwischen der Beschäftigung des Weiterbildungsassistenten und dem übergroßen Praxisumfang bestehe. Hierfür trage die Be-klagte die Beweislast (Urteil vom 13. September 2017, Az.: S 83 KA 423/14 – noch nicht rechtskräftig).

Elektronische Patientenakte

Das Projekt „Einführung einer elektronischen Gesundheits-akte (eGA)“ ist im Aufwind. Mit der eGA können Patienten und Ärzte in Zukunft alle Gesundheitsdaten des Patienten auf einem einheitlichen Medium erfassen und für die weite-re Versorgung des Patienten nutzen. Dieses Projekt hat ein erhebliches gesundheitspolitisches Potential.

Die Mehrheit der Deutschen ist grundsätzlich bereit, eine eGA anzulegen. 56 % der Bevölkerung, so das Ergebnis einer aktuellen Umfrage, sind an einer Nutzung ihrer Ge-sundheitsdaten interessiert.

Die Techniker Krankenkasse (TK) entwickelt gemeinsam mit IBM Deutschland eine eGA, die im laufenden Jahr an den Start gehen soll. Der Versicherte bekommt damit die

Möglichkeit, seine Gesundheitsdaten gebündelt und sicher an einer zentralen Stelle zu speichern. Unabhängig von ei-ner Arztpraxis hat er so jederzeit Zugriff auf seine Daten. Und jeder Einzelne entscheidet für sich, ob nur er selbst Einblick bekommt oder die Informationen auch einem Arzt zur Verfügung gestellt werden. Die eGA ist ein Novum im deutschen Gesundheitssystem. Erstmalig haben Patienten Transparenz über ihre Daten und sind über Diagnose und Therapie umfassend informiert. Sie bekommen mit der eGA ein Tool an die Hand, das es ihnen ermöglicht, ge-meinsam mit dem Arzt selbstbestimmte Entscheidungen für ihre Gesundheit zu treffen.

Bei der eGA geht es also nicht um eine neue Funktion auf dem Smartphone, betont Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsit-zender der TK. Vielmehr läute sie ein Umdenken in der Ver-sorgung ein. Historisch gewachsen sei das Verhältnis zwi-schen Patient und Arzt noch immer paternalistisch geprägt. Patienten sind in den Entscheidungsprozess über ihre ei-gene Gesundheit oft nicht ausreichend eingebunden. In-dem die TK Möglichkeiten der Digitalisierung für ihre Versi-cherten nutze, rücke der Patient in den Mittelpunkt. Er werde aktiv in den eigenen Behandlungsverlauf eingebun-den. Der Versicherte habe schließlich das größte Interesse an seiner eigenen Gesundheit und deshalb ein Recht dar-auf, involviert zu sein. Baas ist der Überzeugung, dass der Versicherte die Souveränität über seine Daten, seine eige-ne Gesundheit, haben muss.

Die Ortskrankenkassen entwickeln ein Gesundheitsnetz-werk mit der eGA im Mittelpunkt. Das Besondere am Ge-sundheitsnetzwerk der AOK ist, dass die Gesundheitsinfor-mationen nicht zentral gespeichert werden, sondern bei demjenigen bleiben, der sie erhoben hat. „Mit dem Ge-sundheitsnetzwerk der AOK bleibt jeder Patient zu jeder Zeit Herr über seine Daten. Das stärkt die Patienten und vereinfacht die Behandlung auch für die Ärzte. Außerdem bietet unsere Plattform durch ihre dezentrale Struktur weni-ger Angriffsfläche für Datendiebstahl“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes.

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Zukunft der Krankenversicherungen – Trendstudie vorgestelltDas traditionelle Verhältnis der Akteure in der Gesund-heitswirtschaft wird durch eine immer individuellere Me-dizin und die Möglichkeiten der Digitalisierung auf eine neue Grundlage gestellt. Versicherte und Patienten wer-den zu Gesundheitskunden. Sie erwarten jederzeit eine präzise und differenzierte Bestimmung ihres aktuellen und zukünftigen Gesundheitszustandes. Die Gesund-heitskunden der Zukunft messen die Leistungsfähigkeit ihrer Gesundheitsanbieter an deren Prognosekompe-tenz. Nicht der einzelne Mediziner, sondern intelligente Software und neuronale Netzwerke übersetzen die Kör-perdaten der Gesundheitskunden in konkrete Hand-lungsempfehlungen – für die Versicherten selbst, Medizi-ner, Apotheker sowie Nahrungsmittelhersteller.

Das sind die wichtigsten Kernaussagen einer neuen Trendstudie „Die Zukunft der Krankenversicherungen“, die das unabhängige Trendforschungsinstitut „2b AHEAD ThinkTank“ in Kooperation mit der AOK PLUS vorgestellt hat.

„Die Gesundheitsbranche steht kurz vor einem grundle-genden Innovationsschub“, erklärt Kai Gondlach, Autor der Studie. „Die eindeutige Botschaft laute: Rollenwan-del oder Bedeutungsverlust.“ Gesundheit werde im Zuge der digitalen Transformation mehr und mehr zu einem gestaltbaren Gut. An die Stelle der Bonushefte von Kran-kenversicherungen und pauschalen, verdachtsunabhän-gigen und in der Summe ungerichteten gesundheitsför-dernden Maßnahmen träten in naher Zukunft evidenz- basierte, personalisierte Empfehlungen zur gezielten Vorsorge, basierend auf zahlreichen Sensoren in der Le-benswelt, am und im Körper des Gesundheitskunden.

Die Gesundheitsbranche wird bis zum Jahr 2030 einen beispiellosen Wandel erleben. Mit der Digitalisierung wachsen die Möglichkeiten medizinischer Forschung, Di-agnostik, Therapie, Rehabilitation und Prävention mit ex-ponentieller Geschwindigkeit. Das Wissen über die Funk-tionsweise des menschlichen Körpers, seine Stärken und Schwachstellen verdoppelt sich etwa alle vier Jahre. Dies

stellt nicht nur Medizinstudenten, sondern auch erfahrene Mediziner und schließlich die gesamte Gesundheitsbran-che vor ungeahnte Herausforderungen.

Durch die Digitalisierung verlagert sich die Kernkompe-tenz des Arztes, so heißt es. Die Rolle des Arztes ver-schiebe sich vom „Allwissenden“ zum vertrauenswürdi-gen Gesundheitsgefährten. Das Sammeln und Aufbereiten von Daten übernehmen zunehmend Tech-nologien. Mediziner wachsen damit in die Rolle eines Gesundheitsberaters. Neue Technologien könnten Ärzte im Alltag unterstützen, aber nicht ersetzen.

„Ein neuer Erfolg versprechender Weg für Ärzte ist es, den Wandel der Medizin aktiv mitzugestalten und das Thema Gesundheit für ihre Patienten ganzheitlich zu be-handeln – anstatt zum austauschbaren Dienstleister zu werden. Durch individualisierte Medizin, vor allem durch den Zugang zu den Gesundheitsdaten der Gesundheits-kunden, ergeben sich völlig neue Möglichkeiten und neue Beratungsstufen. Die Daten dienen als Erweiterung der Analysekapazitäten der Mediziner und helfen, Diagnosen zu präzisieren und Prioritäten zu justieren. Gesundheits-kunden erwarten Unterstützung nicht nur im Krankheits-fall, sondern in allen Phasen der Lebensführung.“

Meldungen aus der Gesundheitspolitik

Die auf dieser Seite abgedruck-ten Artikel stammen vom Leo Schütze Verlag, Herausgeber des „Schütze-Briefs“.Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit die-ser Informationen.

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Schmieden im TeamAnlässlich des alljährlichen Stra-tegiemeetings war das Curagita- Team diesen Januar ein langes und spannendes Wochenende in Berlin. Neben dem fachlichen Teil fanden wir außerdem eine ganz besondere Aktivität auf unserer Agenda.

Die Schmiede der bekannten Metall-bau- und Schmiedekünstler Tobias, Coco und Achim Kühn stand uns ei-nen Nachmittag offen und bot uns eine gute Möglichkeit, künstlerisch und körperlich aktiv zu werden. Ziel dieser Veranstaltung war es, als Team in drei bunt gemischten Gruppen je-weils ein kleines Kunstwerk für eine radiologische Praxis zu gestalten. Auf Basis von drei aus Stahlblech ge-schnittenen Formen entstanden im Laufe des Tages eine Frau, ein Mann

und eine Hand. Personalisiert wurden die Figuren mit Hilfe aller möglicher Techniken. Es wurde in der Esse er-hitzt, geschmiedet, geschweißt, ge-schliffen und vor allem viel gehämmert und heiß-verformt.

Da sich immer nur zwei der drei Grup-pen im Werkstattbereich aufhalten konnten, um dort von Tobias Kühn und seinem Lehrling Dimitri betreut zu werden, wurde die dritte Gruppe im Nebenraum von Senior Achim Kühn unterhalten. Er erzählte uns von sei-nem Werdegang als Kunstschmied in der damaligen DDR und der Ge-

schichte des Familienbetriebes Kühn, der aktuell von seinem Sohn Tobias in vierter Generation geführt wird. Der Ausstellungsbereich zeigte die Band-breite der möglichen Kreativität von Formen, Themen und Materialien (für Interessierte: www.kuehnmetall.de).Abschließend kann man sagen, dass dieser Tag viel Spaß machte und uns auch als Gruppe zusammenge-schweißt hat. Natürlich sind wir jetzt gespannt, wie die Ergebnisse unserer „Schweißerei“ in den neuen DeRaG-MVZ ankommen, für die sie bestimmt sind.

Von Daniel Ellwanger, Team DeRaTek

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CurAcademy Powerwochenende für Praxismanager: Employer Branding – Image als attraktiver Arbeitgeber stärken

Auf dem Powerwochenende An-fang 2018 trafen sich die Praxis-manager aus sieben Mitgliedspra-xen mit dem Ziel, sich darüber auszutauschen, wie man die eige-ne Praxis gegenüber potenziellen Bewerbern optimal aufstellt. Dabei stellte sich schnell heraus, dass es sich bei diesem Thema um ein „dickes Brett“ handelt, das lange und an verschiedenen Stellen ge-bohrt werden muss, um Erfolg auf dem Arbeitsmarkt zu haben.

Viele der teilnehmenden Praxismana-gerinnen (leider konnten die wenigen angemeldeten männlichen Kollegen wegen Sturmtief Friederike nicht kom-men) kannten sich bereits aus zurück-liegenden Powerwochenenden der CurAcademy, und so hatten die Cura-gita-Referentinnen Eva Jugel und Christine Staudigel wenig Mühe, die Anwesenden in den moderierten Aus-tausch zu bringen.

Schnell zeigte sich, dass das Thema Employer Branding zwar vor allem ein Kommunikationsthema ist, aber das zu vermarktende Gesamtpaket einer Praxis erst mal geschnürt werden muss, bevor es nach außen kommuni-ziert werden kann. Aller Anfang einer Branding-Strategie ist daher eine ein-gehende Analyse der Gegebenheiten (Stärken und Schwächen der Praxis, Wettbewerb um Talente, Zielgruppen und deren Erwartungen). Interessant war, dass auf den ersten Blick keiner

so recht wusste, mit welchen Pfunden er im „War of Talents“ aufwarten kann. Erst durch eingehenden Austausch wurden die besonderen Stärken der einzelnen Praxen herausgearbeitet (z.B. familienfreundliche Arbeitszei-ten, Homeoffice, Aufgabenrotation) und könnten damit auch für eine Branding-Strategie verwendbar sein.

Die Beschäftigung mit dem Thema Praxiskultur zeigte, dass diese, falls positiv besetzt, als Unterscheidungs-merkmal für Bewerber erkennbar ist und am Ende auch das Quäntchen an der Waage bei der Entscheidung zwi-schen verschiedenen Stellen sein kann. Denn Fakt ist: Der Arbeitsmarkt für Fachkräfte (MFA, MTRA und auch Radiologen) hat sich längst zum „Käu-fermarkt“ entwickelt – das heißt, dass sich nicht mehr der Kandidat bei der Praxis bewerben muss, sondern die guten Bewerber von Praxen umwor-ben werden. Ein erkennbares positi-ves und unterscheidbares Profil hilft dabei, das Interesse potenzieller Be-werber zu wecken und den Ausschlag zu geben.

Beispiele mittelständischer Dienstleis-ter wie das Hotel Schindlerhof, des-sen Geschäftsführer Kobjol vor eini-gen Jahren die Keynote auf dem Radiologentag gesprochen hatte, zei-gen, wie es gehen kann und sich auch in ländlichen Gegenden (junge) Men-schen gewinnen und begeistern las-sen. Weitere Beispiele aus verschie-

densten Branchen, die nicht alle 1:1 auf radiologische Praxen übertragbar sind, aber die Kreativität bei der Ent-wicklung eigener Lösungen anregten, sorgten dafür, dass die Praxismana-gerinnen viele Ideen und Inspirationen zum Aufbau einer Arbeitgebermarke für ihre Praxis mitnehmen konnten.

Mit dem Schindlerhof-Motto „Heart work statt hard work“ im Ohr wurden auf dem Workshop dann Kampagnen geplant – insbesondere mit Blick auf die optimale Einbindung von Internet und Social Media, die laut neuesten Human-Ressource-Studien inzwischen die mediale Führung im Bereich Rec-ruiting übernommen haben. Ob Xing, LinkedIn oder Facebook – oder auch die klassische lokale Anzeige für Re-zeptionspersonal – die Meinungen und auch die Erfahrungen mit der Er-folgswahrscheinlichkeit waren durch-aus unterschiedlich, was viel Leben in die Diskussion brachte. Klar ist allen, dass man Bewerber heute in einem überschaubaren Zeitfenster einladen und professionell durch den Prozess begleiten muss, um sie bei der Stange zu halten.

Zuletzt wurde die Bedeutung des On-boardings, das heißt der Integration des neuen Mitarbeiters in das Team und die Abläufe, sowie einer guten Praxiskultur mit Entwicklungsmöglich-keiten zur Erhöhung der Bleibemoti-vation für gewonnene Mitarbeiter be-sprochen, womit sich der Kreis wieder schloss.

Alles in allem: viel Austausch und Dis-kussion, ein bisschen Zeit fürs „Soci-aln“ zwischendurch und am Freitag-abend in der urigen Heidelberger Weststadt-Kneipe „Krokodil“ sowie eine 100%ige Weiterempfehlungs-quote des Workshops, was die Ref- erentinnen sehr freute.

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Ihre Ansprechpartnerin: Eva Jugel [email protected]

Zehn Punkte zum Employer Branding für radiologische Praxen

01 In Zeiten zunehmenden Fachkräftemangels wird die Personalbeschaffung zum Engpass und damit zur kon-tinuierlichen Führungsaufgabe.

02Employer Branding bezeichnet eine nachhaltige Pull-Strategie, die darauf abzielt, zu jedem Zeitpunkt moti-vierte Arbeitnehmer in ausreichender Qualität und Quantität zur Verfügung zu haben, indem man sich als Arbeitgeber einen guten Namen macht. Die Zielgruppe umfasst neben potenziellen Bewerbern auch das heutige Praxisteam.

03 Jede Praxis hat eine eigene Praxiskultur mit vielen positiven Merkmalen, die es herauszuarbeiten gilt. Dazu sollten möglichst viele Mitarbeiter mit ins Boot genommen werden, denn die Sicht der Dinge differiert je nach Leitungsebene und Abteilung.

04 Vorteil der Beschäftigung mit der Praxiskultur ist nicht nur deren Schärfung, sondern auch die bewusste Gestaltung von Ist- zu Soll-Zuständen.

05 Je mehr Mitarbeiter daran beteiligt werden, desto stärker identifizieren sie sich mit der Praxis und tragen als Multiplikatoren dazu bei, sowohl intern als auch im Umfeld der Praxis das gewünschte Image zu verbreiten.

06 Durch die neuen Medien und Social Media haben sich die Kommunikationswege und -geschwindigkeiten verändert. Sie in Branding und Recruiting einzubeziehen, ist unumgänglich. Es erfordert klare Regelungen für Zuständigkeiten und Verantwortungen, um professionell und zeitnah in diesen Medien präsent zu sein.

07 Die Employer Brand (Arbeitgebermarke) einer Praxis muss positiv, erkennbar und vor allem auch wahr sein. Es geht nicht um die Verbreitung gut klingender Botschaften, sondern die Vermittlung authentischer Erfah-rungen und Werte – die vom Team auch so bestätigt werden.

08 Strukturierte Prozesse, um Mitarbeiter zu gewinnen, einzuarbeiten und ins Team zu integrieren, helfen allen daran Beteiligten, sich zu orientieren und diese Aufgaben neben ihrer eigentlichen Praxisarbeit gerne und gut umzusetzen.

09 Employer Branding wirkt auch stark nach innen und hilft, gute Mitarbeiter zu motivieren und ans Unterneh-men zu binden („Da bringen mich keine zehn Pferde weg“).

10 Eine funktionierende Employer Brand ist messbar: weniger Krankheitstage, geringere Fluktuation, höhere Weiterempfehlungsbereitschaft, mehr Initiativbewerbungen, bessere Dienstleistungen, höhere Wirtschaft-lichkeit.

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Dosismanagement-Systeme für die radiologische Praxis – Status quo-Bericht

Andrea Salwat aus dem DeRa-Tek-Team im Gespräch mit Guido Gebhardt, Jury-Mitglied beim Me-dienpreis für Radiologie sowie He-rausgeber des Radiologie Magazin.

A. Salwat (Team DeRaTek): Herr Gebhardt, in der Sonderausga-be 3-2017 Ihres Radiologie Magazins haben Sie einen detaillierten Über-blick über das Thema „Dosismanage-ment“ bzw. die zukünftige Dokumen-tationspflicht der applizierten Dosis dargestellt. Können Sie für uns und unsere Netzmitglieder die wichtigsten Eckpunkte daraus zusammenfas-sen?

G. Gebhardt (Radiologie Magazin):EURATOM steht als Akronym für die Europäische Atomgemeinschaft, die durch die Unterzeichnung der Römi-schen Verträge von Frankreich, Itali-en, den Beneluxstaaten und der Bun-desrepublik Deutschland am 25. März 1957 in Rom gegründet wurde. Die EURATOM-Richtlinie 2013/59 hat in Deutschland zur Folge, dass der Strahlenschutz erstmals in ein Gesetz gegossen wurde. Vorgehensweisen im Allgemeinen sind noch in der Strah-lenschutzverordnung und für die Ra-diologie in der Röntgenverordnung geregelt. Dem Strahlenschutzgesetz wird nunmehr eine allumfassende Strahlenschutzverordnung folgen, die alle möglichen Anwendungsfälle um-fasst.

Der Strahlenschutz bekommt einen höheren Stellenwert. Wesentliche Neuerungen für die Radiologie be-treffen die rechtfertigende Indikation, die klinische Kontrolle, die Patienten-information und -aufklärung sowie die Qualitätssicherung: Es ist ein Infor-mations- und Meldewesen zu etablie-ren, das jederzeit Rückschlüsse zie-hen lässt, welcher Patient wie viel Strahlung abbekommen hat und in welchem Verhältnis die applizierte

Strahlung zu den vorgegebenen dia-gnostischen Referenzwerten steht. Werden Referenzwerte überschrit-ten, sind – abhängig von der Höhe der Überschreitung – entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Auch wenn nirgendwo im Gesetz das Wort „Dosismanagementsystem“ zu lesen ist, sind die umfassenden Do-kumentations- und Auswertepflichten sinnvoll wohl nur mit Hilfe eines dedi-zierten Softwarepakets (Dosisma-nagementsystem) zu erfüllen.

Das Strahlenschutzgesetz wurde be-reits am 6. Juli 2017 verabschiedet. Also kurz vor der Sommerpause und den danach anstehenden Bundes-tagswahlen. Diesem Umstand ist wahrscheinlich auch geschuldet, dass das Gesetz im Oktober 2017 nur in Teilen in Kraft treten konnte und noch nicht vollumfänglich vollzo-gen werden kann. Den Behörden fehlen bisher die exakten Vorgaben für den Vollzug.

Wie bei zahlreichen anderen Geset-zen auch, beschreibt das Strahlen-schutzgesetz die neuen Pflichten zwar umfassend, geht dabei aber nicht ins Detail. Details werden in der nachgelagerten Verwaltungsver-ordnung – der Strahlenschutzver-ordnung – geregelt. Doch diese fehlt

noch. Für das Erscheinen der neuen Strahlenschutzverordnung gilt als Frist der 31.12.2018. Aber auch dann ist noch nicht alles gut! Denn zur Umsetzung der Verordnung be-darf es sogenannter Durchführungs-richtlinien. Bisher sind das für die Radiologie die Qualitätssicherungs-richtlinie (QS-RL) und die Sachver-ständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL). Die QS-RL beschreibt detailliert, wie die Qualitätssicherung in der Radiologie auszusehen hat und referenziert da-bei auf die entsprechenden Normen. Für die Normen ist wiederum der Normenausschuss Radiologie (NAR) zuständig. Der SV-RL entnehmen die Sachverständigen, nach welchen Prüfmustern sie die jeweiligen Rönt-geneinrichtungen zu prüfen haben.

Die Überarbeitung der QS-RL kann erst beginnen, wenn die Strahlen-schutzverordnung veröffentlicht ist. Die Sachverständigen-Prüfrichtlinie befindet sich gerade in der Überar-beitung und wird Mitte 2019 fertig sein. Das bearbeitende Gremium ist der Arbeitskreis-Röntgenverordnung (AK-RöV), der zweimal im Jahr tagt. Bis nach dem Gesetz also auch die Strahlenschutzverordnung sowie die QS-RL und die SV-RL wieder im Takt sind, werden somit noch mehrere Monate vergehen, in denen niemand weiß, wie die bereits jetzt gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben umzu-setzen und von den Behörden zu kontrollieren sind.

Eines ist aber jetzt schon klar, es wird eine umfangreiche Dokumentations-pflicht in der Radiologie geben.

Auf dem Markt werden bereits jetzt schon knapp 15 unterschiedliche Dosismanagementsysteme ange-boten, die alle vorgeben, sämtliche Anforderungen zu erfüllen, sich je-doch in Ausstattung und Umfang für unterschiedliche Anwendungssze-

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Änderungen im MFA-Tarifvertrag: Was ist neu?Am 1. August 2017 einigten sich die Tarifpartner der niedergelas-senen Ärzte (AAA) und der Medizi-nischen Fachangestellten (Ver-band medizinischer Fachberufe e.V.) auf einen neuen Gehaltstarif-vertrag mit einer Laufzeit vom 01.04.2017 bis zum 31.03.2019 so-wie einen neuen Manteltarifvertrag mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2020. Wir haben das Wich-tigste für Sie zusammengefasst:

Die Gehälter steigen rückwirkend zum 01.04.2017 um 2,6 Prozent line-ar und ab 01.04.2018 nochmals um 2,2 Prozent.Auch die Ausbildungsvergütungen werden rückwirkend zum 01.04.2017 erhöht und zwar in allen drei Ausbil-dungsjahren um 30 Euro brutto mo-natlich, d.h.

• im ersten Ausbildungsjahr von derzeit 730 Euro auf 760 Euro,

• im zweiten Ausbildungsjahr von

770 Euro auf 800 Euro und• im dritten Ausbildungsjahr von

820 Euro auf 850 Euro.Ab 01.04.2018 steigen die Ausbil-dungsvergütungen durchschnittlich um weitere 1,7 Prozent.Ab 2018 wird die Hälfte des 13. Mo-natsgehalts auf die Monatsgehälter und Ausbildungsvergütungen umge-legt. Die andere Hälfte wird als Son-derzahlung zum 1. Dezember ausge-zahlt. Damit werden die in der Tariftabelle vereinbarten monatli-chen Bruttogehälter und die Ausbil-dungsvergütungen ab Januar 2018 um 4,17 Prozent bzw. 1/24 angeho-ben. Die Sonderzahlung wird nun auch für den Zeitraum der Elternzeit gezahlt.Außerdem wurde eine Erhöhung der Sonderzahlung ab dem zweiten Jahr der Betriebszugehörigkeit vereinbart. Sie beträgt:

• im Jahr 2018: 55 Prozent,• im Jahr 2019: 60 Prozent und

• ab 2020: 65 Prozent des Mo-natslohns.

Voraussetzung für den Bezug ist ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis am 1. Dezember des jeweiligen Jahres. Bei Eigenkündigung durch MFA wird eine Rückzahlungsverpflichtung ein-geführt. Sie gilt für den Fall, dass die oder der Beschäftige das Arbeitsver-hältnis durch eigene Kündigung vor dem 31.03. des Folgejahres beendet. Diese Rückzahlungsverpflichtung re-duziert sich nach drei Jahren auf die Hälfte und entfällt ab fünf Jahren Be-triebszugehörigkeit.

Quelle: www.vmf-online.de

All das gilt natürlich nur für Praxen, die tarifgebunden sind oder die sich bei der Gehaltsfindung an den MFA-Tarifvertrag anlehnen wollen.Ihre Ansprechpartnerin:Ludmila [email protected]

narien – Klinik oder Praxis – unter-scheiden. Auch wenn bis zum Be-ginn der Überprüfung und der Umsetzung des Strahlenschutzge-setzes vermutlich mehr als ein Jahr vergeht, ist es empfehlenswert, sich schon bald um die Auswahl eines geeigneten Systems zu kümmern. Zum einen vergeht die Zeit ja immer schneller als man denkt, zum ande-ren: Das Gesetz gilt in großen Tei-len bereits seit Oktober 2017! Selbst wenn die Umsetzung noch nicht bis ins Detail geregelt ist und eine flächendeckende Kontrolle fehlt, steht der Strahlenschutzver-antwortliche in der Pflicht. Er steht dafür gerade, dass die gesetzlichen Vorgaben vor Ort nach bestem Wis-sen und Gewissen umzusetzen sind – egal ob die Strahlenschutzverord-

nung bzw. die nachgelagerten un-tergesetzlichen Regelwerke bereits veröffentlicht sind.

A. Salwat (Team DeRaTek): Vielen Dank für Ihre interessante Aus-führung, Herr Gebhardt.

Auch wir im Team der DeRaTek haben uns zum Ziel gesetzt, durch diverse Pi-lottests verschiedener Dosismanage-ment-Software-Systeme in unseren DeRaG-MVZ die richtige Software für uns zu identifizieren und bis zum 31.12.2018 verbindlich einzuführen. Wichtig ist uns dabei, eine stabile und intuitive Softwareplattform zu finden, die der Dokumentationspflicht zukünf-tig in Gänze entspricht und trotzdem nur einen geringen Zeit- und Pflegeauf-wand für die Anwender beansprucht.

Wir gehen davon aus, am Ende des ersten Halbjahrs 2018 die geeignete Software für die DeRaG-MVZ identifi-ziert zu haben und die Entscheidung darüber sowie die Erfahrungen aus dem Entscheidungsprozess den Mit-gliedspraxen zur Verfügung stellen zu können. Weiterhin können wir auch die dann rabattierten Konditio-nen für Netzmitglieder final verhan-deln. Hier gilt wie immer der Grund-satz: je mehr Praxen sich beteiligen, desto stärker die Verhandlungs-macht. Daher sind Interessensbe-kundungen bei uns ab sofort durch-aus erwünscht.

Ihre Ansprechpartnerin:Andrea Salwat [email protected]

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Dienstleistungen und Projekte06

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Die Umsetzung der neuen Datenschutz-Grundverordnung

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinheitlicht die Rege-lungen zum Datenschutz in der EU. Sie wird ab dem 25. Mai 2018 anwendbar sein und das alte Bun-desdatenschutzgesetz (BDSG) ab-lösen. Gleichzeitig wird eine er-gänzende Neufassung des natio-nalen Rechts eingeführt (BDSG-neu 2018).

Die DSGVO regelt den Datenschutz und zwar speziell die personenbezo-genen Daten (z.B. Name, Geburtsda-tum, Kontaktdaten). Besondere per-sonenbezogene Daten unterliegen einem verschärften Schutz. In diese Kategorie fallen auch Gesundheitsda-ten. Die DSGVO beschäftigt sich ins-besondere mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, wozu z.B. die Erhebung, Speicherung und Löschung der Daten zählt. Grundsatz der DSGVO ist das „Verbot mit Er-laubnisvorbehalt“, was bedeutet, dass die Verarbeitung personenbezo-gener Daten grundsätzlich verboten ist, außer es liegt eine ausdrückliche Erlaubnis vor (per gesetzlicher Rege-lung oder per Einwilligung des Betrof-fenen).

Da in Deutschland schon zuvor ein strenger Datenschutz bestand, müs-sen Praxen nur mit Anpassungen im Detail rechnen. Doch auch diese sind nicht zu unterschätzen.

Insgesamt werden die Verbraucher- und damit die Patientenrechte ge-stärkt. Insbesondere gibt es für Pati-enten spezifische Verbesserungen bezüglich der Datenportabilität (Pra-xen müssen den Patienten Daten auf Wunsch in einem gängigen und siche-ren Format aushändigen).

Was ist nun in den Praxen konkret zu tun? Zunächst kann das Thema nicht ein-fach an den Datenschutzbeauftragten delegiert werden, sondern ist „Chefsa-

che“, was sich schon in der Höhe der möglichen Bußgelder widerspiegelt. Trotzdem muss der betriebliche Da-tenschutzbeauftragte natürlich unbe-dingt in die Umsetzung der neuen DSGVO eingebunden werden. Das Projekt sollte schnellstmöglich in An-griff genommen werden und zwei Phasen umfassen:

1. Phase: Bestandsaufnahme• Finden Sie heraus, welche Prozes-

se in der Praxis anzupassen sind. Bestehen schon Beschreibungen (sog. Verfahrensverzeichnisse) für die Datenverarbeitung Ihrer RIS- und PACs-Systeme oder für die Ver-arbeitung der Mitarbeiterdaten? Gibt es weitere Prozesse, in denen per-sonenbezogene Daten verarbeitet werden?

• Beschreiben Sie die Organisation Ihres Datenschutzes.

• Sammeln Sie Unterlagen, auf wel-chen Sie Patienten und Mitarbeiter über den Datenschutz informieren (sollten).

• Für Fremdfirmen, die Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten ha-ben (Auftragsdatenverarbeiter), be-nötigen Sie weiterhin Vereinbarun-gen zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV). Fügen Sie diese zur IST-Auf-nahme hinzu.

2. Phase: Handlungsbedarf eruieren • Rechtsgrundlagen: Dokumentie-

ren Sie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Gesundheits- und

Mitarbeiterdaten, z.B. RöV, Berufs-ordnung für Ärzte, SGB V, Einver-ständniserklärung Patient.

• Betroffenenrechte: Diese wurden gestärkt. Bitte prüfen Sie, ob Sie Ihre Patienten und Mitarbeiter verständ-lich und ausreichend informieren. Achten Sie auch künftig auf geeig-nete Löschprozeduren der Soft-warehersteller.

• Verzeichnisse von Verarbeitungs-tätigkeiten: Diese hießen bisher Verfahrensverzeichnisse und unter-scheiden sich von der bisherigen Form in einigen Punkten. Positiv zu erwähnen: Früher mussten sie in Teilen auf Anfrage offengelegt wer-den, egal, wer sich dafür interessierte („Jedermannverzeichnis“). Ab 25. Mai müssen sie nur noch gegenüber den Aufsichtsbehörden zugänglich ge-macht werden. Zwar sind Einrich-tungen mit weniger als 250 Mitarbei-tern nach Art. 30 Abs. 5 DSGVO von der Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten befreit, aber dies gilt nicht für die Verarbei-tung von Gesundheitsdaten.

• Auftragsdatenverarbeitung: Prü-fen Sie, ob die bestehenden Verein-barungen bzw. Verträge mit Fremd-firmen zur Auftragsverarbeitung den neuen Vorgaben entsprechen (Arti-kel 28 und 29 DSGVO).

• Dokumentationspflicht: An eini-gen Stellen fordert die DSGVO eine Dokumentation, z.B. in Bezug auf die rechtmäßige Verarbeitung, auf das vorgenannte Verarbeitungsver-zeichnis, Datenschutzvorfälle sowie die Dokumentation von Weisungen an die Auftragsdatenverarbeiter.

• Ermittlung der Schutzbedarfska-tegorie: Das Standard-Daten-schutzmodell, an dem sich Praxen orientieren müssen, unterscheidet einen normalen, hohen und sehr ho-hen Schutzbedarf. Bei Gesundheits-daten ist die Ermittlung einfach: Es handelt sich immer um einen hohen Schutzbedarf.

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• Datenschutz-Folgenabschät-zung: Die Datenschutz-Folgenab-schätzung (DSFA) soll eine umfas-sende Risikobewertung von Datenverarbeitungsvorgängen er-möglichen. Hier sind die Maßga-ben der Aufsichtsämter noch nicht verabschiedet.

• Meldepflichten: Zum einen sind die Kontaktdaten des Datenschutz-beauftragten der zuständigen Auf-sichtsbehörde zu melden (aber bitte nicht vor Mai 2018, da die Ämter noch nicht darauf vorbereitet sind). Zum anderen besteht eine Melde-pflicht bei Verletzungen des Schut-zes personenbezogener Daten. Diese sind künftig binnen 72 Stun-den an die Aufsichtsbehörde und an

die Betroffenen zu melden. Erstel-len Sie hierzu eine Maßnahmenpla-nung. Achten Sie darauf, dass die Meldung leider nicht mehr vor einer möglichen Strafe schützt.

• Die Prüfung auf Datensicherheit muss regelmäßig eingeplant wer-den.

Praxen werden nicht umhinkommen, die Umsetzung baldmöglichst in An-griff zu nehmen. Bis zum 25. Mai 2018 müssen alle Anpassungen vor-genommen werden. Gelingt dies nicht, drohen empfindliche Strafen. Bei Verstößen können Bußgelder in Höhe von zwei bis vier Prozent des Jahresumsatzes (der Praxis) ver-hängt werden.

Das Thema ist seitens der Praxen auf jeden Fall ernst zu nehmen. Mit-gliedspraxen, die das CuraPro-tect-Datenschutzpaket gebucht haben, werden in den nächsten Monaten fokussiert im Daten-schutz betreut, damit die notwen-digen Anpassungen entlang des vorliegenden Projektplans zeitge-recht vorgenommen werden kön-nen.

Ihre Ansprechpartnerin: Anette ButzmannFachkraft für Datensicherheit bei Curagita [email protected]

Beispiel für eine Verzeichnis-Struktur

Wer herausfinden will, wo er mit seinem Projekt steht, kann einen schnellen Selbsttest auf der Seite des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht durchführen: https://www.lda.bayern.de/tool/start.html

Verzeichnis für VerarbeitungstätigkeitenVerarbeitungskategorie z.B. Lohn- und Gehaltsabrechnung

AName/Kontaktdaten des Verantwortlichen (Praxisanschrift) und ggf. des gemeinsam mit ihm Verantwortlichen und ggf. des Datenschutz-beauftragten

B Zweck der Verarbeitung

C Beschreibung der Kategorien betroffener Personen undpersonenbezogener Daten

DKategorien von Empfängern, ggü. denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, ein-schl. Empfänger in Drittländern …

E Ggf. Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland …

F Löschfristen

G Technische und organisatorische Maßnahmen nach DSGVO Art. 32 Abs. 1 einschl. Beschreibung von Hard- und Software

Mitgeltende Dokumentationen: • Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV)• Interne Verhaltensregeln• Datensicherheitskonzept• Zertifikate von Dienstleistern• Risikoanalyse und Datenschutz-Folgeabschätzung

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Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung – was radiologische Praxen für das Betreiben ihrer Webseite wissen müssen

Nach einer Übergangszeit von zwei Jahren ist die EU-Daten-schutz-Grundverordnung ab dem 25. Mai 2018 verbindlich – auch für Praxen, die sich mit ihren Angebo-ten an EU-Bürger wenden. Was ha-ben diese zukünftig beim Betrei-ben ihrer Website zu beachten?

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt gemäß Artikel 2 der DSGVO „für die ganz oder teilweise automatisier-te Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomati-sierte Verarbeitung personenbezoge-ner Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.“

Als personenbezogene Daten gelten sämtliche Informationen, die sich auf eine identifizierbare Person bezie-hen. Neben Angaben wie Name und Adresse gehören dazu auch On-line-Kennungen wie IP-Adressen und Cookie-Kennungen. Es fallen zudem pseudonymisierte Daten darunter, wenn diese mit anderen Informatio-nen zum Zwecke des Profilings zu-sammengeführt werden.

Die Datenverarbeitung als solches ist generell erlaubt, sobald …

• … die betroffene Person der Daten-verarbeitung zugestimmt hat, zum Beispiel mittels Double-Opt-In-Ver-fahren (zweistufiger Zustimmungs-prozess), oder• … ein berechtigtes zweckgebun-denes Interesse zur Datenverarbei-tung seitens der Praxis besteht oder• … die Datenverarbeitung erforder-lich ist, zum Beispiel zum Schutz le-benswichtiger Interessen.

DSGVO und Google AnalyticsIm Zuge der DSGVO sind auch eini-ge Aspekte beim Gebrauch von Goo-gle Analytics zu beachten. Um Goog-le Analytics datenschutzkonform auf

der eigenen Praxis-Website nutzen zu können, gilt es folgende Punkte umzusetzen:

1. Vertragsabschluss mit Google Schließen Sie einen entsprechenden schriftlichen Vertrag mit Google ab. Die Vertragsvorlage von Google fin-den Sie hier: https://static.googleusercontent.com/media/www.google.com/en//analytics/terms/de.pdfBetreibt der Inhaber der Seite weitere Online-Auftritte, genügt es, den Ver-trag einmal abzuschließen.

2. Datenschutzerklärung und Wi-derspruchErgänzen Sie Ihre Datenschutzerklä-rung und stellen Sie eine Erläuterung zur Nutzung der Daten inklusive eines Hinweises auf Widerspruchsmöglich-keiten zur Verfügung. Dem Websei-ten-Besucher muss klar kommuniziert werden, welche Daten für welchen Zweck erhoben werden und wie er der Datenerhebung widersprechen kann.

3. Anonymisierung der IP-AdressenDie IP-Adressen der Website-Besu-cher müssen zwingend anonymisiert werden. Dazu braucht es eine Anpas-sung des Quellcodes. Entsprechen-de Hinweise bietet Google hier: https://developers.google.com/ analytics/devguides/collection/ analyticsjs/ip-anonymization

4. Altdaten löschenEventuelle Altdaten, welche nicht da-tenschutzkonform erhoben wurden, müssen unbedingt fristgemäß ge-löscht werden. 5. Cookie-WarnungUm rechtlich auf der sichereren Seite zu stehen, empfiehlt sich die Imple-mentierung einer automatisch er-scheinenden Cookie-Meldung. Die Cookie-Warnung sollte beim ersten

Aufruf der Webseite eingeblendet werden.

DSGVO und Matomo (Piwik)Mit der Aktualisierung auf Version 3.3.0 wurde aus Piwik Matomo. Mat-omo positioniert sich als datenschutz-rechtlich sensiblere Alternative zu Google Analytics. Die in diesem Jahr kommende Version 4.0 bringt neue Datenschutzmaßnahmen mit sich, damit das Tool mit der DSGVO kon-form geht.

Die Anonymisierung der IP-Adressen erfolgt durch das Aktivieren des inte-grierten Plugins AnonymizeIP. In den Datenschutzbestimmungen müssen User aktiv auf das Tracking hingewie-sen werden. Zudem muss ihnen die Möglichkeit zum Widerspruch gege-ben werden. Matomo bietet dazu ein IFrame, das dafür sorgt, dass dem User beispielsweise beim Aufruf der Webseite die Datenschutzerklärung präsentiert wird.

Weiterhin empfiehlt es sich, Referrer- Daten (Suchbegriffe, Herkunfts-Web-seiten etc.) sparsam zu verwenden. Mit der Deaktivierung des Refer-rer-Plugins wird die Verarbeitung der Referrer-Daten komplett ausgesetzt. Weiterhin sollte die Lebensdauer von Cookies möglichst knapp gehalten werden. Alle Datensätze sollten re-gelmäßig gelöscht werden.

Das Prinzip der datenschutzfreundlichen Technik„Privacy by Design and Privacy by Default“ dient der Erhöhung der Da-tensicherheit der von einer Datener-hebung betroffenen Person. Das Prinzip ist nicht neu, erlangt aber vor dem Hintergrund der Verankerung in Art. 25 DSGVO neue Bedeutung.

„Privacy by Design“ bezweckt den Schutz personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO durch das

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Aktualisierung des HygieneplansDie KRINKO-Empfehlung „Prä-vention von Infektionen, die von Gefäßkathetern ausgehen, Bun-desgesundheitsblatt 02/2017“ hat Auswirkungen auf den Praxis- Hygieneplan.

Das Thema Hygiene ist für jede Arztpraxis wichtig. Dies gilt insbe-sondere, da die Hygiene rechtlich als „beherrschbares Risiko“ gilt. Wie wir alle wissen, ist die hun-dertprozentige Umsetzung aller Hygienemaßnahmen nicht ganz einfach. Umso wichtiger ist es, dass den formalen Vorschriften Genüge getan wird.

Die Basis für Hygiene ist immer der Hygieneplan. Die Mitarbeiter sind in diesen Hygieneplan einzu-weisen und die Kenntnisse jährlich aufzufrischen. Wichtig ist, dass die Praxis diese Einweisungen und Auffrischungen immer nach-weisen kann, z.B. mittels einer Unterschriftenliste.

Die Hygieneverordnung verweist an vielen Stellen auf die Empfehlung der Kommission für Krankenhaus-hygiene und Infektionsprävention (KRINKO) am Robert Koch-Institut (RKI). Hierdurch erreichen die nach-stehenden Empfehlungen Gesetzes- charakter. Die Nachdrücklichkeit der Empfehlungen wird seit 2010 in Kategorien von IV bis IA differen-ziert, z.B. Kategorie IA: Diese Emp-fehlung basiert auf gut konzipierten systematischen Reviews oder ein-zelnen hochwertigen randomisierten kontrollierten Studien. Seit Februar 2017 müssen im Hygieneplan bei al-len Maßnahmen die vorgenannten Kategorien angegeben werden.

Weiterhin gibt es etliche differenzierte Vorgaben zum Umgang mit periphe-ren venösen Verweilkanülen (PVK), zum Beispiel: Auf den Einsatz von Mandrins zum „Abstöpseln“ einer ru-henden PVK sollte ganz verzichtet werden, weil ein erhöhtes Risiko für Patient (Kontamination) und Personal

(Blutkontakt) besteht. Empfohlen wird auch die Verwendung von desinfizier-baren nadelfreien Konnektionsventi-len (NFC), wenn an dieser Stelle häu-fige Manipulationen erforderlich sind. Ansonsten reichen sterile Verschluss-kappen (häufig in rot). Dasselbe gilt für das Verschließen einer Verlänge-rung oder für Drei-Wege-Hähne, die Desinfektion der Luer-Lock-Enden, die Verwendung von sterilen flexiblen Verbindungsstücken direkt an der PVK sowie die Spülung der PVK und des Verbindungsstücks mit steriler Kochsalzlösung.

Auf der Grundlage dieser KRINKO- Empfehlungen sollten Praxen ihren Hygieneplan aktualisieren.

Ihr Ansprechpartner für Schu-lungstermine und Mitgliederkon-ditionen bei unserem Kooperati-onspartner HYBETA:Boris Kö[email protected]

frühzeitige Ergreifen technischer und organisatorischer Maßnahmen bereits bei der Entwicklung eines Datenverarbeitungssystems (Art. 25 Abs. 1 DSGVO). Eine solche Maß-nahme ist beispielsweise die Pseud-onymisierung.

„Privacy by Default“ zielt darauf ab, dass die technischen Voreinstellun-gen ausschließlich absolut notwen-dige Datenverarbeitungen ermögli-chen (Art. 25 Abs. 2 DSGVO). Weniger technikaffine Nutzer sollen hier geschützt werden, indem sie beispielsweise nicht gezwungen sind, bestimmte Datenerhebungen abzulehnen, die gemäß Voreinstel-lungen bereits aktiviert sind.

Benennung des Datenschutzbe-auftragtenDer Datenschutzbeauftragte (DSB) ist bei Verarbeitung personenbezo-gener Daten weiterhin ab 10 Mitar-beitern zu benennen. Es ist eine Funktions-E-Mail-Adresse für den DSB einzurichten und auf der Web-site zu nennen. Der DSB selbst muss dabei nicht zwingend nament-lich auf der Webseite genannt wer-den (z.Bsp. [email protected]).

Bis zum 25. Mai 2018 müssen alle Anpassungen an Ihrer Webseite vorgenommen werden. Wir unter-stützen Sie dabei gern. Sprechen Sie uns an.

Ihr Ansprechpartner:W4 (www.w-4.com) bietet ein Kom-plettpaket „Sorgenfreie Homepage“ speziell für Praxen. Radiologie-netz-Mitglieder erhalten gesonderte Konditionen.

Lilian Schwarzweller [email protected]

Alle Tätigkeiten der Da-tenverarbeitung müssen zukünftig in einem Verzeich-nis von Verarbeitungstätig-keiten beschrieben werden, so auch Tätigkeiten, die die Datenverarbeitung via Web-seite betreffen. (Lesen Sie dazu mehr auf Seite 36.)

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BewerberpoolZielregion des Bewerbers FA

Rad.FA NUK

FA Strah-lenth.

Dop pel- fach-arzt

Bes. Qualifikationen, Teilgebiete Einstiegsoption Referenz-nr.

BB, Potsdam (Raum) x Angestellter / später Partner 0712BE, Berlin (Großraum) Mammo, Interventionen Angestellter 0531BE, Berlin (Großraum) x Angestellter 0839BE, Berlin (Großraum) x Tgb. Neuro, Mammo Angestellter / später Partner 0702BE, Berlin (Großraum) x x x PRT, PET Angestellter / später Partner 0354BE, Berlin (Großraum) x Angestellter 0687BE, Berlin (Großraum) x Angio./DAS, Interventionen Angestellter / später Partner 0496BE, Berlin (Großraum) x Tgb. Neuro Partner 0532BW - Vaihingen (an der Enz) x Mammo Angestellter / später Partner 0718BW Baden-Württemberg Nord x x x PRT, PET Angestellter / später Partner 0448BW Baden-Württemberg Nord x Mammo, Angio./DAS, Interventionen Angestellter / später Partner 0059BW Leinfelden-Echterdingen x Angestellter 0313BW Mannheim - Nord x Mammo Angestellter 0582BW Tuttlingen x x x Fk. NUK Angestellter 0197BW, Baden-Württemberg - Süd x PET Angestellter / später Partner 0230BW, BY, Baden-Württemberg und Bayern x Tgb. Kinder, Mammo, Interventionen Angestellter / später Partner 0717BW, BY, Baden-Württemberg und Bayern x Tgb. Neuro, Mammo Angestellter / später Partner 0530BW, BY, Baden-Württemberg und Bayern x Angestellter / später Partner 0134BW, BY, Baden-Württemberg und Bayern x Mammo Angestellter 0155BW, BY, Bodenseeraum x MRT-Führerschein, Mammo Angestellter 0286BW, BY, Bodenseeraum x Angestellter 0306BW, BY, Bodenseeraum x Tgb. Neuro, Fk. NUK, PRT Angestellter / später Partner 0192BW, BY, Bodenseeraum x x x Mammo, PRT, PET Angestellter / später Partner 0604BW, Dreiländereck D-F-CH Angestellter / später Partner 0660BW, Dreiländereck D-F-CH x PRT, Interventionen Angestellter 0648BW, Dreiländereck D-F-CH x Angestellter 0584BW, Freiburg PRT, Angio./DAS. Interventionen Partner 0921BW, Freiburg - Bodenseeraum x Angestellter 0057BW, Freiburg - Bodenseeraum x Angestellter 0555BW, Heidelberg (Großraum) x Mammo Angestellter / später Partner 0649BW, Heidelberg (Großraum) x Tgb. Neuro, PRT, Interventionen Angestellter / später Partner 0566BW, Heidelberg (Großraum) x Tgb. Neuro, Mammo Angestellter / später Partner 0546BW, Heidelberg (Raum) x Angestellter 0314BW, Heilbronn (Großraum) Angestellter 0859BW, Rhein-Neckar-Kreis x Tgb. Kinder, PRT, Angio./DAS, Interventionen Angestellter 0319BW, Stuttgart - Süd (Großraum) x Angestellter / später Partner 0977BW, Stuttgart - Süd (Großraum) x Mammo, PRT, Angio./DAS, PET, Interventionen Angestellter / später Partner 0682BW, Stuttgart (Großraum) x PRT, Angio./DAS, Interventionen Angestellter / später Partner 0485BW, Stuttgart (Großraum) x Tgb. Neuro Angestellter / später Partner 1024BW, Stuttgart (Großraum) x PRT, Angio./DAS, Interventionen Angestellter 0398BW, Stuttgart (Großraum) x x x Mammo, PRT, Angio./DAS, PET, Interventionen Angestellter / später Partner 0369BW, Stuttgart (Raum) x Angio./DAS, Interventionen Angestellter / später Partner 0759BW, Südlicher Oberrhein x Angestellter 0320BW, Ulm (Großraum) Angestellter 0843BY München OST x Angestellter 0829BY Rosenheim Raum x Mammo, Interventionen Angestellter 0765BY, Bamberg (Großraum) x Tgb. Kinder Angestellter 0868BY, Bayern x Angestellter 0992BY, Bayern x Mammo, Angio./DAS, Interventionen Angestellter 0456BY, Bayern - Süd x Angestellter 0802BY, Garmisch-Partenkirchen x Angestellter 1026BY, München (Großraum) x Angestellter / später Partner 0965BY, München (Großraum) x Tgb. Kinder Angestellter 0933BY, München (Großraum) x Angio./DAS, Interventionen Angestellter / später Partner 0385BY, München (Großraum) x Angestellter / später Partner 1006BY, München (Großraum) x Angestellter 0799BY, München (Großraum) x Mammo, PRT Angestellter 0249BY, München (Großraum) x Angestellter 0919BY, München (Großraum) x Tgb. Neuro, Angio./DAS, Interventionen Angestellter / später Partner 0574BY, München (Großraum) Angestellter / später Partner 0951BY, München (Großraum) x Angestellter / später Partner 0683BY, München (Raum) x Angestellter 0924BY, München (Raum) x Interventionen Angestellter 0183BY, München (Raum) x Mammo, Angio./DAS, Interventionen Angestellter 0339BY, München (Raum) x Angestellter 0801BY, München (Raum) x Angestellter / später Partner 0990BY, Nürnberg - Süd (Großraum) x x Fk. NUK, Mammo Angestellter / später Partner 0205

40

Dienstleistungen und Projekte06

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Zielregion des Bewerbers FA Rad.

FA NUK

FA Strah-lenth.

Dop pel- fach-arzt

Bes. Qualifikationen, Teilgebiete Einstiegsoption Referenz-nr.

BY, Würzburg (Raum) x Angio./DSA Angestellter / später Partner 0366CH Konstanz x Tgb. Neuro, PRT, Angio./DAS Angestellter 0908CH Basel x Mammo, Interventionen Angestellter 0948CH Basel x Angestellter 0610HE Frankfurt - West-Region x x Angestellter / später Partner 0766HE Wetzlar Großraum x Angestellter 0696HE, Darmstadt Angestellter / später Partner 0986HE, Dillenburg x x Angestellter 0942HE, Frankfurt (Großraum) x Angestellter 1016HE, Frankfurt (Großraum) Angestellter 0949HE, Frankfurt (Großraum) x PRT, Interventionen Angestellter 0824HE, Frankfurt (Großraum) x Angestellter 1023HE, Frankfurt (Großraum) x PET Angestellter 0926HE, Frankfurt Süd x Angestellter / später Partner 0803HE, Hessen - Nord x MRT-Führerschein, Mammo, PRT Angestellter / später Partner 0954HE, Hessen - Nord x Angestellter / später Partner 0538HE, Rhein-Main-Gebiet x Fk. NUK, PRT, Interventionen Angestellter 0776HH, Hamburg (Raum) x Tgb. Neuro, Mammo, Interventionen Partner 0692

HH, Hamburg (Raum) x MRT-Führerschein, Mammo, PRT, Angio./DAS, Interventionen Angestellter 0985

HH, Hamburg (Raum) Angestellter / später Partner 0989HH, Hamburg (Raum) x Angestellter 0784HH, Hamburg (Raum) x Angestellter 0461HH, Hamburg (Raum) x x x PET Angestellter / später Partner 0688HH, Hamburg (Raum) x Tgb. Neuro, Tgb. Kinder, Angio./DAS Angestellter 0552HH, Hamburg (Raum) x Tgb. Kinder, Mammo, PRT Angestellter 0481HH, HB, Hamburg, Bremen x Interventionen Angestellter 0991NI, NI - West, bis Osnabrück x Angestellter 0043Norddeutschland x Fk. NUK, Interventionen Angestellter 0693

Norddeutschland x Tgb. Neuro, Tgb. Kinder, PRT, Angio./DAS, Interventionen Angestellter / später Partner 0855

NRW - Nordrhein-Westfalen x Angestellter 1017NRW, Duisburg-Recklinghausen (Region) x PRT, Angio./DAS Angestellter / später Partner 0578NRW, Düsseldorf Raum x Angestellter 0907NRW, Essen, Region x x x Mammo Angestellter / später Partner 0711NRW, Köln - Bonn - Aachen (Raum) x Tgb. Neuro, PRT, Angio./DAS, Interventionen Angestellter / später Partner 0335NRW, Köln - Bonn - Aachen (Raum) x x Mammo, Interventionen Angestellter / später Partner 0009NRW, Köln - Bonn - Aachen (Raum) x Mammo, PRT, Interventionen Angestellter / später Partner 0663NRW, Köln - Bonn - Aachen (Raum) x Angestellter / später Partner 0098NRW, Köln - Bonn - Aachen (Raum) x Fk. NUK Angestellter / später Partner 0464NRW, Köln - Düsseldorf (Raum) x Angestellter / später Partner 0158NRW, Köln - Düsseldorf (Raum) x PRT, PET Angestellter / später Partner 0289NRW, Köln - Düsseldorf (Raum) x Angestellter / später Partner 0416NRW, Köln Ost Großraum x Angestellter 0944NRW, Münsterland x Angestellter / später Partner 0677

NRW, RP, Raum Köln - Olpe - Herborn - Limburg (Lahn) - Koblenz x Fk. NUK Angestellter / später Partner 0750

NRW, Ruhrgebiet x Angestellter 0303NS, Hameln x Angestellter 0995Ostdeutschland x Mammo, PRT, Angio./DAS, Interventionen Partner 0469

RP-BW-BY Landau-Karlsruhe-Offen-burg-Freiburg x Angestellter 0869

RP, Raum Koblenz x x x Angestellter / später Partner 0694RP, Rhein-Neckar-Pfalz-Kreis x MRT-Führerschein, Fk. NUK Angestellter 0581RP, Rhein-Neckar-Pfalz-Kreis x Mammo Angestellter 0703SA-A, Magdeburg, Großraum Angestellter 0722SH, Schleswig-Holstein x Tgb. Neuro, Tgb. Kinder Angestellter / später Partner 0997SH, Schleswig-Holstein Angestellter / später Partner 0852SL, Saarland x Mammo, PRT, Angio./DAS Angestellter 1025Süddeutschland x Mammo, Angio./DAS, Interventionen Angestellter / später Partner 0338Süddeutschland Angestellter 0792Süddeutschland x Mammo, PRT Angestellter / später Partner 0827Süddeutschland x Mammo, Angio./DAS, Interventionen Angestellter / später Partner 1004Westdeutschland x Tgb. Neuro, Tgb. Kinder, Mammo, Interventionen Angestellter 0973Westdeutschland x Tgb. Neuro Angestellter 0964

Westdeutschland x MRT-Führerschein, Mammo, Angio./DAS, Interventionen Partner 0652

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Dienstleistungen und Projekte06

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Zielregion des Bewerbers FA Rad.

FA NUK

FA Strah-lenth.

Dop pel- fach-arzt

Bes. Qualifikationen, Teilgebiete Einstiegsoption Referenz-nr.

Westdeutschland x Angestellter / später Partner 0465Westdeutschland x Tgb. Neuro, Angio./DAS, PET, Interventionen Angestellter / später Partner 0865Westdeutschland x Mammo Angestellter / später Partner 0848Westdeutschland x Mammo Angestellter 0950Westdeutschland Angestellter 0676Westdeutschland Angestellter 0854Westdeutschland x PRT, Angio./DAS, Interventionen Angestellter 0656

Bewerberpool

Ihr Ansprechpartner: Frederik Brenner [email protected]

Frederik Brenner ist bundesweit für die Radiologienetz-Praxen bei der Perso-nalsuche und -vermittlung im Einsatz.

Bewerberpool

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Backoffice07

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Was ist geworden aus … dem Thema „Digitale Patientenzufriedenheitsbefragungen“

Patientenzufriedenheitsbefragungen bilden die Kritikpunkte, Wünsche und Anregungen der Patienten ab – Informationen, die für jede Praxis relevant sind. Wie diese am besten abgefragt werden, wird von radio-logischen Praxen unterschiedlich umgesetzt.

Ein Pad mit Touchscreen, verständli-che Smileys und ein einfaches Hand-ling – mit der digitalen Patientenzu-friedenheitsbefragung hat modernste Technik auch bei diesem Thema Ein-zug in manche Praxen gehalten. Beispiel: Das DeRaG-MVZ Conradia hat bereits 2016 die digitale Patienten-zufriedenheitsbefragung eingeführt. Die Erfahrungen im ersten Jahr waren zweischneidig, wie Praxismanagerin Yvonne Scholz im Praxismanage-ment-Austausch auf dem Radiologen-tag berichtete.

Positiv ist, dass die digitale Zufrie-denheitsbefragung die kontinuierli-che Abfrage und Auswertung der Pa-tienten-Feedbacks ermöglicht. Durch die Auswertung nach Abteilungen

können sich auch wertvolle Hinweise für die Praxisführung ergeben, wo genau besonderer Verbesserungsbe-darf besteht.

Weiterhin erlaubt die Befragung so-wohl die anonyme Beantwortung als auch die Hinterlassung der Patien-ten-Kontaktdaten, wenn diese das wünschen. In letzteren Fällen ermög-licht die digitale Technik besonders kurze Reaktionszeiten – ganz im Sin-ne eines optimalen Beschwerdema-nagements. Yvonne Scholz: „So konnten wir auch schon mal mit ei-nem Wiedergutmachungsblumen-strauß für langes Warten aus einem verärgerten Patienten einen treuen Stammkunden machen.“

Negativ sieht sie, dass so manches Kind im Wartezimmer durch die Mi-schung aus bunten Bildern und Com-puter animiert wird, auf dem Pad ziel-los herum zu tippen, und damit für verzerrende Darstellungen sorgt. Bei der Conradia wurde daher schon über den optimalen Standort für das Bewertungs-Terminal diskutiert. Wei-terhin sind die absoluten Kosten pro

Jahr wesentlich höher als bei der bis-herigen schriftlichen Einmalbefra-gung mit 200 Fragebögen. Das Er-gebnis der Kosten-Nutzen-Diskussion bisher gab jedoch der neuen Technik weiterhin grünes Licht. So wägt der kaufmännische Geschäftsführer der Conradia, Axel Grundmann, vorsich-tig ab: „Die digitale Patientenzufrie-denheitsbefragung hat nach wie vor nicht nur Vorteile. Wir haben uns den-noch mit einigen Anpassungen für den weiteren Einsatz entschieden, weil wir damit einfach näher am Pati-enten sind.“

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Backoffice07

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Ihr Feedback als Radiologe und Dienstleistungsempfän-ger ist nach wie vor gefragt! Über das Formular zur Beur-teilung von Dienstleistungen, das nach Abschluss von Projekten versandt

wird, können Sie dies einfach abgeben und so komforta-bel Lob oder auch Kritik äußern. Wie immer an dieser Stelle können Sie den aktuellen Stand in unserer Grafik ablesen.

Qualitätsoffensive aktuell

Einkauf 116 CurAcademy 45 Marketing 89 Geräte 59 RaDiagnostiX 76 Beratung 16 QM/CuraProtect 90 CuraPEP 28 Radiologenvermittlung 19 Sonstige 57

Anzahl Beurteilungen pro Dienstleistung

Beurteilungsergebnis

Positiv Neutral Negativ

574

174

Anzahl Beurteilungen pro Praxis

34 %

20 %

24 % X

22 %

100 %

Σ = 595

3 und mehr

2

1

Keine

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Freundlich und imSinne der Praxis denkend.

Sehr gute Beratung! Schnelle Lieferung!

Unsere Vorstellungen/Vorschläge wurden kompetent und prompt umgesetzt.

Es hat Spaß gemacht! Geduldige Ansprechpartner. Erfolgreich.

Sehr angenehme Zusammen-arbeit, Geduld, langer Atem, Engagement – am Ende mit sehr gutem Ergebnis.

Wie jedes Jahr sehr zufrieden.

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Highlight-FeedbackWie immer an dieser Stelle die schönsten Rückmeldungen zu Curagita-Dienstleistungen im Ra-diologienetz. Über solche Feed -backs freuen wir uns natürlich sehr.

Sagen Sie uns die Meinung und gestalten Sie mit!CuraCompact gibt es jetzt nicht nur gedruckt, sondern auch online auf curacompact.de. Dort können Sie Ihr Feedback zu bestimmten Artikeln ganz einfach als Kommentar geben. Oder Sie nehmen an einer unserer Um fragen teil.

Wir freuen uns aber nach wie vor über alle Rückmeldungen. Per E-Mail an [email protected] oder per Fax an 06221 5025 200.

Quelle: Kim von Ciriacy, „So finden Forscher heraus, dass du auf Helene Fischer stehst“, https://www.welt.de/kmpkt/article173266401/Forschern-ist-es-erstmals-gelungen-musikalische-Gedanken -zu-lesen.html, Stand 08.02.2018

Ein brasilianisches Team von Neuro-wissenschaftlern hat mit Hilfe funkti-oneller Magnetresonanztomogra-phie (fMRT) eine Technik entwickelt, durch die ein Computer erkennen kann, welches Musikstück eine Per-son hört. Im Rahmen der Studie wurden sechs Probanden zunächst über zwei Stunden 40 Musikstücke vor-gespielt: Klassik, Jazz, Folk, Pop, Rock; Stücke sowohl mit als auch ohne Gesang. Die Hirnaktivität der Probanden wurde parallel mit Hilfe von fMRT gemessen und alle Verän-derungen während der einzelnen Songs dokumentiert. Danach kam es zur eigentlichen Test- reihe. In der ersten Runde standen zwei Musikstücke, die die Teilneh-mer zuvor noch nicht gehört hatten, zur Auswahl. Jeweils eines wurde ihnen vorgespielt. Anhand der durch die fMRT gemessenen Hirnaktivität

musste der Computer nun erken-nen, welches Stück die Probanden hörten.In einer zweiten, schwierigeren Test- reihe wurde den Teilnehmern einer von zehn zuvor nicht gehörten Songs vorgespielt. Die Trefferquote seitens des Com-puters war in beiden Tests ähnlich gut: Bei zwei der sechs Teilnehmer lag der Computer bei 84 % und 85 % der Songs richtig; bei den weiteren Probanden wurden Werte zwischen 70 % und 78 % erreicht.

Stille PostIch weiß, was du letzten Sommer gehört hast …

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Ausgabe 4/2017

Strukturierte Befundung

Segen oder Albtraum?

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Ausgabe 5/2017

Balanced Scorecard Cockpit für die Praxissteuerung

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Ausgabe 1/2018

Die Zukunft der nuklearmedizinischen Abteilung in der radiologischen Praxis

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08Fachliteratur

Fachliteratur

► Journal of Vascular Surgery, Vol.63, Juni 2016, S.1434-1442 Volume growth of abdominal aortic aneurysms correla-tes with baseline volume and increasing finite element analysis-derived rupture risk. M.L. Liljeqvist et al., Stockholm

► Journal of Vascular Surgery, Vol.65, März 2017, S.734-743 High dose-rate brachytherapy for the treatment of lower extremity in-stent restenosis K.J. Ho et al., Chicago und Boston

► Journal of Neurological Surgery, Vol.78, August 2017, S.288-294 Gamma knife stereotactic radiosurgery for grade 2 meningiomas T. Refaat et al., Chicago

► Der Orthopäde, Vol.45, August 2016, S.644-652 Präoperative bildgebende Diagnostik und Planung (Becken) S. Schrading et al., Aachen

► Wehrmedizinische Monatsschrift, Vol.61, August 2017, S.201-206 Schussverletzung der Niere – Fallbericht einer Einsatzverletzung N. Sanatgar et al., Hamburg

► HNO, Vol.64, März 2016, S.156-162 Häufigkeit und Komplikationen von MRT-Untersuchungen bei Cochlea-Implantat-Patienten. German version G. Grupe et al., Berlin

► HNO, Vol.64, März 2016, S.179-183 Zerebrale Venenthrombose, Fallbeschreibung und Vorgehen A. Koch et al., Luxemburg und Homburg/Saar

► World Journal of Surgery, Vol.41, April 2017, S.970-974 Does MRI of the thoracolumbar spine change manage-ment in blund trauma patients with stable thoracolum-bar spinal injuries without neurologic deficits? P. Deramo et al., Dallas

► Der Gynäkologe, Vol.50, September 2017, S.716-718 Monströser, rasch wachsender Mammatumor bei Adipositas permagna und Makromastie J. Schümann et al., Brandenburg

► Wehrmedizinische Monatsschrift, Vol.61, Mai 2017, S.94-97 Renale Sympathikusdenervation als innovative Therapie des resistenten Hypertonus – eine Be-standsaufnahme T. Okon et al., Berlin

► HNO, Vol.64, März 2016, S.189-210 Bildgebung der Kopf-Hals-Region M. Lell et al., Erlangen

► Abdominal Radiology, Vol.42, Juli 2017, S.1850-1856 Imaging features of papillary renal cell carcinoma with cystic change-dominant appearance in the era of the 2016 WHO classification Y. Honda et al., Hiroshima

► European Spine Journal, Vol.26, Oktober 2017, S.2529-2535 The prevalence of tandem spinal stenosis and its characteristics in a population-based MRI study: The Wakayama spine study K. Nagata et al., Wakayama/Japan

► Abdominel Radiology, Vol.42, September 2017, S.2219-2224 The usefulness of MR defecography in the evaluation of pelvic floor dysfunction: our experience using 3T MRI M.S. Al-Najar et al., Amman/Jordanien

► Orthopaedic and Trauma Surgery, Vol.137, September 2017, S.1187-1191 Routine follow-up radiographs for distal radius fractures are seldom clinically substantiated N.L. Weil et al., Leiden/Holland

Wir danken unserem Ehren-mitglied Prof. Dr. U. Klein aus München, der Ihnen die Veröffentlichungen aus den Fachzeitschriften auswählt und zusammenfassend erläutert.

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Fachliteratur08

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Journal of Vascular Surgery, Vol.63, Juni 2016, S.1434-1442Volume growth of abdominal aortic aneurysms correlates with baseline volume and increasing finite element analysis-derived rupture riskM.L. Liljeqvist et al., Stockholm

Hinsichtlich des Größenwachs-tums eines abdominalen Aorten- aneurysmas hat die Volumen- Wachstumsrate (12 %/Jahr) eine größere Vorhersagekraft bzgl. ei-ner Aortenruptur als die Durch-messer-Wachstumsrate (5,9 %/Jahr). Die Erstvolumenmessung korreliert positiv mit der Volumenzunahme, nicht jedoch der Erstdurchmesser mit der Durchmesserzunahme.

Da mit einer Größenzunahme eines abdominalen Aorten-Aneurysmas (AAA) das Risiko einer Ruptur an-steigt (Joung-Laplace-Gleichung), wird allgemein empfohlen, ein AAA mit einem Durchmesser von 55 mm zu operieren. Allerdings sind AAA oft fusiform, asymmetrisch, verdreht, und sie beinhalten nicht selten Thromben, so dass die Joung-Laplace- Gleichung ungenau sein kann. Die Ruptur-Rate bei AAA <55 mm be-trägt 1 % pro Jahr. Andere Autoren berichten über ein Ruptur-Risiko von 0,6 % bei Männern und 2,6 % bei Frauen. 15 % aller Rupturen erfolgen jedoch bei kleineren Aneurysmen unter 55 mm.

Ziel dieser Studie war es, zu bestim-men, inwieweit das Basis-Volumen mit der nachfolgenden Volumen-Grö-ßenzunahme korreliert, und ob die Volumen-Größenzunahme mit ei-nem ansteigendem Ruptur-Risiko assoziiert ist, geschätzt durch „finite element analysis“ (FEA) (äußere

Schicht der Gefäßwand). Zwischen 2009 und 2013 wurden 41 Patienten (9 Frauen, 32 Männer) mit einem Durchschnittsalter von 72 Jahren (59-86 Jahre) untersucht. Die mittlere Zeit zwischen Erst- und Zweit-CTA betrug 12 Monate (11-14 Monate).

Die Durchmesser der AAA lagen im Mittel um 52 mm (39-65 mm) bei der Erstuntersuchung und 55 mm (44-71 mm) bei der Kontrolle. Die Volumina betrugen bei der ersten CTA 137 cm³ (62-244 cm³), bei der zweiten CTA 162 cm³ (62-307 cm³). Die Durch-messer-Wachstumsrate betrug 3,1 mm (1,2-9,1 mm) und 5,9 % (1,8-14 %) pro Jahr. Die mittlere Volu-men-Wachstumsrate betrug 17 cm³ (0,93-77 cm³) und 12 % (1,5-40 %) pro Jahr. Eine signifikante Volumen-zunahme fand sich bei 23 AAAs, eine signifikante Durchmesser-Zu-nahme bei 18 AAAs. Der Durchmes-ser korrelierte mit dem Volumen bei der Erstuntersuchung, jedoch nicht mit der Durchmesserzunahme. Da-gegen korrelierte das Erstvolumen positiv mit der Volumen-Wachstums-rate.

Insgesamt ist das Volumenwachs-tum eher zur Vorhersage einer Rup-tur geeignet als das Durchmesser-wachstum.

Journal of Vascular Surgery, Vol.65, März 2017, S.734-743High dose-rate brachytherapy for the treatment of lower extremity in-stent restenosisK.J. Ho et al., Chicago und Boston

Zur Vermeidung von in-stent-Re-stenosen nach PTA im Bereich der Becken- und Beinarterien wurde bei 35 Patienten mit 55 Stents eine endovaskuläre Brachy-Therapie mittels eines Gamma-Strahlers (Iri-dium-192) durchgeführt. Die tech-nische Erfolgsrate betrug 97,6 %. Eine Restenose trat in 14,6 % der Fälle auf.

Zur Vermeidung von in-stent-Reste-nosen (ISR) nach transluminaler An-gioplastie (PTA) sind verschiedene Strategien angewandt worden. Eine davon ist die endovaskuläre Brachy-Therapie (EVBT) mittels Beta- oder Gamma-Strahlen. In die-ser Studie sollte retrospektiv die Ef-fektivität der EVBT hinsichtlich der Öffnungsrate bei ISR in der A.iliaca, der A.femoralis superficialis und der A.poplitea mittels Iridium-192 mit ei-ner hohen Dosis eruiert werden.

Zwischen November 2004 und No-vember 2012 wurde bei 35 Patienten 42mal eine EVBT durchgeführt. Es handelte sich um 16 Frauen (45,7 %) und 19 Männer (54,3 %). Von 55 Stents wurden zwei in die A.iliaca communis gelegt, acht in die Iliaca externa, 36 in die A.femoralis com-munis, zwei in die A.poplitea und sie-ben kombiniert in die A.femoralis und die A.poplitea.

Die EVBT wurde mittels Compu-ter-Programm geplant. Eine Dosis von 20 Gy 192Ir wurde für eine Be-handlungstiefe von 0,5 mm unterhalb des Radius der größten PTA-Bal-lon-Ausdehnung appliziert. Die durchschnittliche Zeit nach der Stent-Implantation bis zur EVBT be-trug 550 Tage. Die durchschnittlich zu behandelnde Länge betrug 23,5 +/- 12,3 cm (3-49 cm), die durchschnittli-che Behandlungstiefe 3,5 +/- 0,7 mm (3-5,5 mm) und die durchschnittliche Behandlungsdauer 16,1 +/- 9,6 min (3,5-45 min).

Die technische Erfolgsrate der EVBT betrug 97,6 %, die durchschnittliche Kontrollzeit 706,3 +/- 543,7 Tage). Es gab acht Fälle (14,6 %) mit 50%iger bis 90%iger ISR nach EVBT, die Hälf-te im Iliacalbereich, die andere Hälfte im Femoropoplitealbereich. Ein frü-her thrombotischer Verschluss ereig-nete sich bei zwei Patienten (4,9 %), ein später thrombotischer Verschluss zeigte sich bei fünf Patienten (11,8 %) nach durchschnittlich 669 Tagen. Es gab einen Todesfall einen Tag nach

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Fachliteratur08

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der EVBT offenbar wegen eines Herzinfarktes. Die Öffnungsrate nach einem Jahr betrug 75,4 %, nach zwei Jahren 63,7 %.Insgesamt hat sich gezeigt, dass der Einsatz von EVBT nach PTA eine ef-fektive Behandlung für eine ISR in den unteren Extremitäten darstellt.

Journal of Neurological Surgery, Vol.78, August 2017, S.288-294Gamma knife stereotactic radio-surgery for grade 2 meningiomasT. Refaat et al., Chicago

Grad-2-Meningiome zeigen hohe postoperative Rezidivraten bzw. lassen sich nicht immer vollstän-dig entfernen. Hier kann die Gam-ma-knife-Bestrahlung sehr effek-tiv eingesetzt werden mit einer Strahlendosis von durchschnitt-lich 14,4 Gy. Die Drei- bzw. Fünf-Jah-res-Überlebensraten betrugen 88,6 bzw. 81,1 %.

In den letzten Jahren hat die Zahl der Meningiome zugenommen. Grad-2- Meningiome schließen atypische, Klarzell- und Chordoid-Meningiome ein. Sie zeigen eine deutlich höhere Rezidivrate und eine niedrigere Über-lebensrate als Grad-1-Meningiome. Mittels stereotaktischer Radiochirur-gie lassen sich große Strahlendosen auf den Tumor bringen. Das Gam-ma-knife-System besteht aus einer Anordnung von mehr als 192 Ko-balt-60-Quellen, mit denen eine Ziel-genauigkeit zwischen 0,1 und 1 mm erreicht wird.

In dieser Studie wird über eine Langzeitkontrolle und über die be-handlungsbedingten Ergebnisse bei Patienten mit histopathologisch bestätigten Grad-2-Meningiomen berichtet, die mittels Gamma-knife radiosurgery (GKRS) behandelt wurden. Von Januar 1998 bis Au-gust 2014 wurden 97 Grad-2-Menin-giome bei 75 Patienten postoperativ untersucht. Es handelte sich um 54 Männer (55,7 %) und 43 Frauen (44,3 %) mit einem Durchschnittsal-ter von 62 Jahren (20-87 Jahre). 33 Tumoren (34 %) waren Resttumo-ren, 64 (66 %) Rezidive. Die durch-schnittliche Strahlendosis betrug 14,5 Gy.

Nach durchschnittlich 41 Monaten (3-174 Monaten) zeigte sich bei 28 operierten Meningiomen (29,8 %) ein Lokalrezidiv. Die Drei- bzw. Fünf- Jahres-Überlebensraten betrugen 88,6 % bzw. 81,1 %. Bei Bestrahlungen unter 13 Gy kam es häufiger zu Rezidiven als bei Patienten mit Bestrahlungen über 13 Gy. Je größer der Tumor, desto statistisch signifikant höher war die Rezidivrate.

Patienten mit einem Alter über 60 Jahre hatten eine statistisch signifi-kant niedrigere Überlebensrate als Patienten unter 60 Jahren. Nebenwir-kungen nach drei Monaten waren selten: Kopfschmerzen 1 %, visuelle

Beeinträchtigung 1 %, plötzlicher An-fall 3 %, sensorisches Defizit 3 %, mo-torisches Defizit 3 %. Insgesamt ist die adjuvante GKRS eine sichere und effektive Behandlungsmöglichkeit für Patienten mit Grad-2-Meningiom.

Der Orthopäde, Vol.45, August 2016, S.644-652Präoperative bildgebende Dia-gnostik und Planung (Becken)S. Schrading et al., Aachen

Bei Vorliegen einer Hüftpathologie ist für die operative Korrektur eine korrekte Diagnostik durch konven-tionelles Röntgen und durch CT nötig. Es gilt, einige Fixpunkte symmetrisch miteinander zu ver-binden, um die vorhandenen Fehl-stellungen optimal beurteilen zu können.

Röntgenaufnahmen des Beckens und der Hüftgelenke stellen bei Vor-liegen einer Hüftpathologie die Grundlage zur Planung einer Osteo-tomie der Hüften und des proximalen Femurs dar. Die korrekt zentrierte Röntgenaufnahme ohne Verkippung oder Drehung lässt die Bestimmung des Diaphysenwinkels (DW) zu. Zur Planung einer Osteotomie ist die Bestimmung der Rotationsfehlstel-lung entscheidend. Die Festlegung des Rotationsfehlers erfolgt durch die

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Berechnung des DW-Winkels und des Antetorsionswinkels (AT-Winkel). Es gibt ein Beinhaltegestell zur Mes-sung des AT-Winkels nach Rippstein. Mittels CT ist jedoch die Antetorsi-onsbestimmung wesentlich genauer. Zur Beurteilung der ventralen Über-dachung des Hüftkopfes dient die Faux-Profilaufnahme. Sie wird im Stehen angefertigt mit nach außen rotiertem Bein und um 65° vom Stativ weggedrehter gesunder Seite.

Bei Säuglingen und Kindern ist die korrekte Lagerung des Kindes be-sonders wichtig. Die exakte Lage-rung gewährleistet die Messung der beiden Foramina obturata bei glei-cher Größe. Zur Bestimmung und Klassifikation der Hüftdysplasie und -luxation wird die Hilgenreiner-Linie an den untersten Punkten der Be-ckenschaufeln angelegt. Vom seitli-chen Punkt des Hüftdaches wird eine Linie senkrecht auf die Hilgenrei-ner-Linie gezogen.

Weitere Linien und Parameter sind die Linie nach Ombrédanne und Per-kins, der Pfannendach-Winkel nach Hilgenreiner, der Instabilitätsindex nach Reimers, der CE-Winkel nach Wiberg sowie die Ganzbeinaufnah-me zur Bestimmung der mechani-schen Gelenkachse (Mikulicz-Linie). Die CT ist genaueste Methode zur Bestimmung der Schenkelhalsante-torsion und der Pfannenanteversion. Die MRT wird eingesetzt, um beglei-

tende Gelenkveränderungen aufzu-zeigen, wie z.B. Pathologien des Labrum acetabulare, periartikuläre Ganglien, Knochenmarködeme und Knorpelschäden.

Wehrmedizinische Monatsschrift, Vol.61, August 2017, S.201-206Schussverletzung der Niere – Fallbericht einer Einsatzverlet-zungN. Sanatgar et al., Hamburg

Nach traumatischen Nierenverlet-zungen (diese werden in fünf Schweregrade eingeteilt) sind dia-gnostisch die Sonographie, die CT und eventuell die retrograde Pyelographie einzusetzen. Da-nach sollte möglichst konservativ behandelt werden. Nach Schuss-verletzung ist zusätzlich eine An-tibiotika-Therapie erforderlich.

Die häufigsten Verletzungen im ge-nito-urethralen System werden durch Verkehrs-, Sport- und Arbeits-unfälle sowie Gewaltdelikte verur-sacht. Allerdings liegt bei solchen traumatisierten Patienten nur in 1,4 % bis 3,3 % eine Nierenverlet-zung vor. Kriegseinsatzbedingte Verletzungen sind seit dem Zweiten Weltkrieg deutlich gesunken u.a. wegen des Einsatzes von Schutzwesten. Der Anteil von Nie-rentraumata im ersten Golfkrieg bei Soldaten ohne Schutzwesten betrug 33 % gegenüber 17 % der Soldaten der US-Streitkräfte mit Schutzwes-ten.

Die Nierenverletzungen werden durch die „American Association for Surgery of Trauma“ (AAST) in eine fünfstufige Skala eingeteilt: Grad I: Nierenkontusion mit Hämaturie und/oder subkapsulärem Hämatom mit intakter Organkapsel, ohne retrogra-des Hämatom; Grad II: Nierenparen-chym-Einriss unter 1 cm Länge und Einriss der Organkapsel mit retrope-ritonealem Hämatom; Grad III: Nie-renparenchymeinriss über 1 cm Län-

ge und Einriss der Organkapsel mit retroperitonealem Hämatom; Grad IV: Parenchymeinriss mit Eröffnung des Hohlsystems und Urinaustritt, Verletzung der Nierenarterie oder -vene mit begrenzter Blutung; Grad V: Komplett zerrissene Niere. Hilus-gefäßausriss, vollständiger Ausfall der Nierendurchblutung.

Die Sonographie ist die erste diag-nostische Maßnahme. Die CT-Un-

tersuchung mit KM gilt als der Gold-standard. Bei unklaren Verletzungen des Hohlsystems kommt die retro-grade Pyelographie in Betracht. Bei Nierenverletzungen Grad I bis III er-folgt in der Regel ein konservatives Management. Verletzungen durch Schusswaffen müssen antibiotisch behandelt werden. Unter Umstän-den sind CT-Kontrollen notwendig.

Eine Harnleiterschienung kann bei infizierten Urinomen oder perinephri-tischen Abzessen indiziert sein. Die selektive Embolisation von Nieren-gefäßen stellt eine weitere effektive Möglichkeit dar, blutende Nierenver-letzungen zu behandeln.

Fallbericht: In Afghanistan wurde ein 20-jähriger Soldat durch ein Ge-schoss an seiner rechten Flanke verletzt. Er hatte keine Schutzweste getragen. Die CT ergab ein Nieren-trauma rechts mit Hämatom und Uri-nom. Eine retrograde Pyelographie ergab eine Verletzung der oberen Kelchgruppe mit KM-Austritt. Es er-folgte die Einlage einer Harnlei-ter-Schiene, die nach drei Wochen entfernt wurde. Danach zeigten sich

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Fachliteratur08

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keine Entzündungszeichen, keine erhöhten Retentionswerte und keine subjektiven Beschwerden, so dass der Patient entlassen werden konn-te. Dieser Fall zeigt, dass auch bei höhergradigen Nierenverletzungen ein organerhaltendes Vorgehen indi-ziert ist.

HNO, Vol.64, März 2016, S.156-162Häufigkeit und Komplikationen von MRT-Untersuchungen bei Cochlea-Implantat-Patienten. German versionG. Grupe et al., Berlin

Cochlea-Implantate stellen im Hinblick auf die Durchführung ei-ner MRT besondere Probleme dar. Als Komplikationen gelten: Dislo-kation oder Entmagnetisierung des internen Magneten, Erhitzung des Implantates. Die Dislokation muss zeitnah operiert werden. Prophylaktisch kann ein Kopf-kompressionsverband angelegt werden, der eine Dislokation ver-hindern soll. Bei 70,7 % der Fälle wurden Schmerzen angegeben, bei 10 % ereignete sich eine Mag-netdislokation, bei 13,3 % kam es zu einem Hörverlust.

Cochlea-Implantate (CI) werden bei hochgradiger Schallempfindungs-schwerhörigkeit seit ca. 25 Jahren erfolgreich zur Behandlung gehörlos geborener Kinder oder postlingual er-taubter Erwachsener eingesetzt. Zu-sätzliche Indikationen: Hörverlust nach reseziertem Akustikus-Neuri-nom oder durch Neurofibromatose Typ 2. Letztere müssen mittels MRT untersucht werden. Dabei kann es auf verschiedene Weise zu Interakti-onen mit dem Cochlea-Implantat kommen: Dislokation des internen Magneten aus dem Silikonbett sowie Erhitzung des Implantates durch Ra-diofrequenzimpulse, Implantatschä-den durch induzierten elektrischen Stromfluss und Entmagnetisierung des internen Magneten.

Die Dislokation muss zeitnah opera-tiv revidiert werden. Eine Entmagneti-sierung des internen Magneten ist bei der allgemein üblichen Kopfposition und bei den neueren Magnetkonfigu-rationen eher selten. Allerdings sind die Artefakt-Schatten im MRT eine häufige Fehlerquelle, da verschiede-ne ZNS-Strukturen sowie der innere Gehörgang und das Labyrinth über-deckt werden und nicht beurteilt wer-den können.

Zur Vermeidung einer Dislokation des inneren Magneten kann ein Kopf-kompressionsverband angelegt wer-den. Neuerdings kann man den Mag-neten auch kurz vor der Untersuchung operativ entfernen. Zudem kann das Implantat durch Schrauben fixiert werden.

In dieser Studie sollte untersucht werden, wie häufig CI-Träger mittels MRT untersucht wurden und wie sich diese Untersuchung auf das CI aus-gewirkt hat. Von 1999 bis 2013 wurde 482 Patienten mit einem CI ein Fra-gebogen zugesandt mit folgenden Beurteilungskriterien: Wann und wo wurde eine MRT durchgeführt? Sub-jektives Empfinden nach der MRT-Untersuchung, Komplikationen, Behandlungen.

Es konnten 204 Antworten (42,3 %) ausgewertet werden. 20 dieser Pati-enten (9,8 %) hatten eine MRT-Unter-suchung erhalten. Insgesamt wurden 23 CI und 33 MRT durchgeführt: 49 % im Kopfbereich, 24 % im Extremitä-tenbereich, 18 % im Wirbelsäulenbe-reich, je 3 % im Abdomen und im Tho-raxbereich, 3 % wurden nicht näher spezifiziert.

Während der MRT-Untersuchung wurde bei 20 Patienten ein Kopfwi-ckel angelegt. In 23 Fällen (70 %) wurden Schmerzen angegeben, 10 Patienten mit Kopfwickel hatten keine Beschwerden. dreimal ereignete sich eine Magnetdislokation, wobei in zwei Fällen kein Kopfwickel angelegt worden war. Patienten ohne Kopfwi-ckel gaben immer Schmerzen an. Bei vier Patienten kam es zu einem Hör-verlust. Zwei MRT-Untersuchungen mussten wegen Beschwerden abge-brochen werden. In keinem Fall kam es zu einer Entmagnetisierung des internen Magneten.

Insgesamt sollten vor jeder Untersu-chung Informationen zur MRT-Kom-patibilität vom jeweiligen Hersteller eingeholt werden. Korrekt angewen-dete präventive Maßnahmen vor

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einer MRT-Untersuchung von CI-Pa-tienten (Anamnese!) sind geeignet, Komplikationen zu verhindern bzw. zu minimieren.

HNO, Vol.64, März 2016, S.179-183Zerebrale Venenthrombose, Fall-beschreibung und VorgehenA. Koch et al., Luxemburg und Homburg/Saar

Die zerebrale Sinusvenenthrombo-se hat eine Inzidenz von 1,5/100.000 Einwohnern. Sie ist auch schon im Kindesalter zu beobachten. Sie führt zu Resorptionsstörungen des Liquors mit nachfolgenden Kopfschmerzen, Übelkeit, Papil-len-Ödem und hirnorganischen Störungen. Ursachen sind Otitis, Mastoiditis oder ein Cholesteatom. Diagnostisch stellt die MRT die Methode der Wahl dar. Die Rekana-lisationsrate nach Gaben von Vita-min K-Antagonisten beträgt ca. 85 %, die Frühletalität 5 %, die Spät-letalität 15 %.

Fallbeispiel: Eine 45-jährige Frau mit seit sechs Tagen bestehenden thera-pieresistenten Kopfschmerzen zeigte in der Anamnese keine Besonderhei-

ten. HNO-Befund, Neurologiebefund und ein Nativ-CT des Kopfes waren unauffällig. Die MRT zeigte in der T2-Sequenz eine rechtstemporale Si-gnalanreicherung als Zeichen für ein Hirnödem mit geringen Einblutungen. Nach KM-Gabe zeigte sich ein feh-lendes Signal im Bereich des Sinus laterales, bis in die Vena jugularis hi-neinreichend. Der D-Dimer-Wert lag bei 1175 ng/ml. Es wurde die Diagno-se einer Sinusvenenthrombose ge-stellt, die Antikoagulationstherapie mit Enoxaprim eingeleitet und nach der Akutphase auf einen Vitamin K-Antagonisten umgestellt. Die Pati-entin erholte sich folgenlos. Als Ursa-che kam wahrscheinlich eine kürzlich umgestellte hormonelle Kontrazepti-on in Betracht.

Die zerebrale Sinusvenenthrombose (ZVT) hat eine Inzidenz von ca. 1,5/100.000 Einwohnern/Jahr. Frau-en sind häufiger als Männer und in einem früheren Lebensalter betrof-fen, bei Neugeborenen und im Kin-desalter ist eine ZVT selten zu beob-achten. Im HNO-Bereich tritt sie als Komplikation bei einer eitrigen Mitte-lohrentzündung, bei einer Mastoiditis oder beim Cholesteatom auf.

Die Sinusvenenthrombose führt zu Resorptionsstörungen des Liquors und damit zur Erhöhung des intrakra-niellen Drucks (mit Kopfschmerz, Übelkeit, Papillen-Ödem) und zu ei-ner venösen Abflussstörung mit konsekutiven hirnorganischen Stö-rungen, zu Hirn-Ödemen und zu Nekrosen. Folgen davon sind neu-rologische Ausfallerscheinungen, Krämpfe und Aphasien. In 89 % der Fälle steht der unerträgliche Kopf-schmerz im Vordergrund der Be-schwerden. Meist setzt er plötzlich ein und spricht kaum auf die gängi-gen Schmerzmittel an.

Die kranielle CT ist bis zu 30 % der Fälle unauffällig. Allerdings ist die Di-agnose durch die CT-Venographie zu stellen. Die MRT (T2-Wichtung) und die MRT-Venographie sind die diag-nostischen Methoden der Wahl. Die Bestimmung der D-Dimere ist im po-sitiven Fall aussagekräftig, der Wert kann aber auch normal sein. Die Be-handlung mit Vitamin K-Antagonisten dauert bei Erwachsenen zwischen drei und 12 Monate, bei Kindern zwi-schen drei und sechs Monate. Als Verlaufskontrolle kann die transkrani-elle Farb-Doppler-Untersuchung ein-gesetzt werden.

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Die Rekanalisationsrate nach drei Monaten beträgt ca. 85 %. Bei Pro-gredienz der Thrombosierung kommt eine systemische oder endovaskulä-re Thrombolyse z.B. mit Urokinase in Betracht. In 85 % der Fälle lässt sich mindestens eine prädisponierende Grunderkrankung nachweisen. Bei Frauen z.B. eine hormonelle Kontra-zeption, verbunden mit einer Rau-cheranamnese bzw. einer Schwan-gerschaft oder einer Autoimmun- erkrankung, wie z.B. Lupus. Die Pro-gnose einer ZVT ist gut. Die frühe Le-talität liegt bei 5 %, die Langzeit-Leta-lität bei ca. 15 %.

World Journal of Surgery, Vol.41, April 2017, S.970-974Does MRI of the thoracolumbar spine change management in blund trauma patients with stable thoracolumbar spinal injuries without neurologic deficits?P. Deramo et al., Dallas

Bei stumpfen Wirbelsäulen-Trau-mata ohne neurologische Defizite, bei denen eine CT-Untersuchung durchgeführt wurde, konnte eine zusätzliche MRT-Untersuchung nicht zu einer Änderung der Thera-pie führen.

Bei Patienten mit stumpfen Traumata gilt die CT-Diagnostik als Goldstan-dard. Bei Patienten ohne neurologi-sches Defizit wird meist eine MRT angefertigt um z.B. Ligamentverlet-zungen nachweisen zu können. Es sollte der Frage nachgegangen wer-

den, ob die zusätzliche MRT-Unter-suchung bei Patienten mit stumpfen Traumata und stabilen Wirbelsäulen-verhältnissen (nach CT-Untersuchung) ohne neurologische Defizite eine Umstellung der ursprünglichen The-rapieplanung notwendig machen würde.

Von Dezember 2005 bis Dezember 2015 wurden 236 Patienten in die Studien aufgenommen und in vier Gruppen eingeteilt. Gruppe 1: CT plus MRT, ohne Intervention (n=99); Gruppe 2: CT ohne MRT, ohne Inter-vention (n=87); Gruppe 3: CT plus MRT, plus Intervention (n=34); Grup-pe 4: CT ohne MRT, plus Intervention (n=16). Es handelte sich um 54 % Männer und 46 % Frauen. Das Durch-schnittsalter betrug 52 +/- 23 Jahre. 133 Patienten (56 %) erhielten eine MRT, 103 Patienten (44 %) erhielten nur eine CT. Patienten mit MRT hat-ten nicht signifikant häufiger eine In-tervention erhalten als die Patienten mit „nur CT“.

Insgesamt zeigte sich, dass Interven-tions-Entscheidungen, die mittels CT getroffen wurden, durch die MRT-Di-agnostik nicht verändert wurden.

Der Gynäkologe, Vol.50, September 2017, S.716-718Monströser, rasch wachsender Mammatumor bei Adipositas per-magna und MakromastieJ. Schümann et al., Brandenburg

Ein fibroepithelialer Tumor (Phyl-loid-Tumor) der Mamma betrifft meist Frauen zwischen dem 35. und 55. Lebensjahr. Er tritt bei 0,2 % bis 3 % aller Mammatumoren auf. Eine Malignität ist selten. Ab 10 cm Größe spricht man von ei-nem „giant Cytosarcoma phylloi-des“. Er tritt in etwa 20 % der Fälle auf. Als Therapie kommt aus-schließlich die OP in Betracht.

Fallbeschreibung: Eine 56-jährige adipöse Patientin hatte einen derben

Tumor in der rechten Mamma von ca. 20 cm Durchmesser. Sonographisch zeigte sich eine glatt begrenzte Raum-forderung, BIRADS 3, wahrscheinlich benigne; Mammographisch BIRADS 4. Bei einer Stanzbiopsie wurde his-topathologisch eine fibroepitheliale B3-Läsion beschrieben. Innerhalb von sechs Monaten zeigte sich eine erhebliche Größenzunahme des Tu-mors und ein Erythem der Haut. Der Tumor konnte operativ komplikati-onslos entfernt werden. Histologie: „Stark rarefizierte, wechselnd große Ductulie und Überwucherung durch spindelzelliges Stroma. Pleomorphe Kerne und viele Mitosen. Infiltrieren-des Wachstum im Grenzbereich der Läsion.“

Es handelte sich um einen Phyl-loid-Tumor, der bei 0,3 % bis 1 % aller Mammatumoren auftritt und Frauen meist zwischen dem 35. und 55. Le-bensjahr betrifft. Eine maligne Aus-prägung ist selten. Nur in ca. 5 % der Fälle sind die Lymphknoten metasta-tisch befallen. Ab 10 cm Größe spricht man von einem „giant Cytosarcoma phylloides“, der in ca. 20 % der Fälle auftritt. Die optimale Therapie stellt die OP dar. Ob Nachbestrahlung und/oder Chemotherapie bessere Ergeb-nisse zeigen, ist noch unklar. In 15 % bis 20 % der Fälle kommt es zu Lokal-rezidiven. Die Fünf-Jahres-Überle-bensrate liegt bei 60 %.

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Wehrmedizinische Monatsschrift, Vol.61, Mai 2017, S.94-97Renale Sympathikusdenervati-on als innovative Therapie des resistenten Hypertonus – eine BestandsaufnahmeT. Okon et al., Berlin

Hyperaktivität der sympathischen Nervenfasern entlang der Nieren-arterien sind in 50 % für den thera-pieresistenten Bluthochdruck ver-antwortlich. Die Nervenfaserdichte nimmt von proximal nach distal ab. 75 % dieser Fasern liegen in-nerhalb von 4,28 mm Entfernung vom Lumen in der Adventitia. The-rapeutisch kommt die Anwendung der Radio-Frequenz-Energie in Betracht, die Ultraschall-Energie sowie eine Kryoablation.

5 % bis 30 % aller Hypertoniker leiden an therapieresistentem Bluthoch-druck. Bei den 25- bis 64-jährigen Männern beträgt die Prävalenz 16 % -73 % bzw. 4,2 %-60,7 %. Bei ca. 50 % der Patienten ist eine Überaktivität des sympathischen Nervensystems entlang der Nierenarterien nachweis-bar. Dies führt zu einer vermehrten Renin-Ausschüttung mit erhöhter Natrium-Retention. Durch einen ka-theterbasierten Eingriff ist es mög-lich, die Nervenfasern in der Adven-

titia zu veröden, eine „renale Sympa-thikus-Denervation (RSD)“ durchzu-führen. Die anfängliche große Zu-stimmung ist allerdings einer eher abwartenden, zweifelnden Position gewichen.

77,5 % der Nervenfasern des Sympa-thikus liegen in einem Abstand zwi-schen 0,5 und 2,5 mm (von translu-minal gemessen) in der Arterienwand, 22,5 % in einem Abstand zwischen 2,5 und 4 mm. Durchschnittlich sind 75 % der Nervenfasern innerhalb von 4,28 mm vom Lumen her lokalisiert. Je weiter die Nervenfasern vom Lu-men entfernt liegen, desto größer sind sie. Die Nervenfaserdichte nimmt von proximal nach distal ab.

Neben der Anwendung von Radiofre-quenz-Energie sind heute Katheter mit mehreren Elektroden verfügbar. Daneben ist es möglich, mittels Ul-traschall als Energieform die Ver-ödung der Nervenfasern zu erzielen. Auch eine Kryoablation wird disku-tiert. Patienten mit erhöhter arteriel-ler Steifigkeit profitieren angeblich weniger von der RSD, wobei jedoch nicht feststeht, ob die erhöhte Stei-figkeit Folge oder Ursache des Blut- hochdruckes ist.

In großen Studien (z.B. Symplicity HTN 3-Studie) konnten die berich-

teten blutdrucksenkenden Erfolge nicht bestätigt werden. Die Ursachen liegen einerseits in technischen pro-zeduralen Aspekten an sich, zum an-deren an der nicht optimalen Patien-tenauswahl. In der o.g. Studie hatten über 25 % der Patienten eine KHE und 45 % einen Diabetes mellitus. Dennoch scheint sich herauszukris-tallisieren, dass die RSD bei einem ausgewählten Patientenkollektiv eine effektive Therapie-Option dar-stellt.

HNO, Vol.64, März 2016, S.189-210Bildgebung der Kopf-Hals-RegionM. Lell et al., Erlangen

Im Jahre 2011 wurden von 9.579 Patienten mit Tumoren im Kopf-Hals-Bereich 6.839 (71,4 %) Tumo-ren in Mundhöhle und Rachen (Plattenepithel-Karzinome), 1.878 (19,6 %) Tumoren im Kehlkopf, 462 (4,8 %) in Nase und Nasenneben-höhlen und 470 (4,9 %) Tumoren in den Speicheldrüsen diagnosti-ziert. Bei Nasopharynx-Karzino-men wurde ein Epstein-Barr-Virus nachgewiesen. Auch genetische Faktoren wurden identifiziert. Für die Diagnose dieser Tumoren wur-den CT und MRT eingesetzt. Nur beim CUP-Syndrom ist zusätzlich eine PET-CT erforderlich.

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Tumoren der Kopf-Hals-Region sind überwiegend Plattenepithel-Karzino-me, bei den Speicheldrüsen sind es Adeno-Karzinome, adenoid-zysti-sche Karzinome oder Mukoepider-moid-Karzinome. 2011 lag die Inzi-denz von diesen Tumoren bei 6.839 Patienten. Davon waren 5.026 (73,5 %) Männer und 1.813 (26,5 %) Frauen. Tumoren des Kehlkopfes fanden sich bei 1.878 Patienten. Es handelte sich um 1.642 Männer (87,4 %) und um 236 Frauen (12,6 %). Die Inzidenz von Tumoren der Nase und der Nasennebenhöhlen (NNH) lag mit 462 Patienten und die der Speicheldrüsen mit 470 Patienten deutlich niedriger.

Die vordringliche Aufgabe von CT und MRT sind das Staging und die Beurteilung der Infiltrationstiefe. Eine zusätzliche Thorax-CT wird in den Leitlinien zur Abklärung von Me-tastasen oder eines Zweit-Karzi-noms empfohlen. Ein PET-CT ist für die Primärdiagnostik – außer beim CUP-Syndrom – nicht notwendig.

Nasopharynx-Karzinome sind selten. Bei nicht verhornenden, undifferen-zierten Karzinomen ließ sich ein Ep-stein-Barr-Virus nachweisen. Darü-ber hinaus wurde eine Reihe genetischer Faktoren identifiziert. Meist liegen bei Diagnosestellung Lymphknoten-Metastasen vor. Fern-metastasen (20 %) finden sich in Kno-chen, Lunge und Leber. Therapie der Wahl ist die intensitätsmodulierte Strahlentherapie (IMRT) oder die kombinierte Radiochemotherapie.

Die Tumoren der Nasen und NNH sind meist Plattenepithel-Karzinome. Eine Exposition mit Nickel- und Chromverbindungen stellt einen Risi-kofaktor dar (Berufserkrankung). An zweiter Stelle stehen Adeno-Karzino-me. Holzstaub (Buche und Eiche) ist ein Risikofaktor (Berufskrankheit). Melanome, adenoid-zystische Karzi-nome und das sehr aggressive undif-ferenzierte NNH-Karzinom sind sel-ten. Die Tumoren sind sehr lange

asymptomatisch und werden meist erst im späten Stadium diagnosti-ziert.

Karzinome der Lippen (in 95 % der Fälle ist die Unterlippe betroffen) und der Mundhöhle sind meist Plat-tenepithel-Karzinome, die in der Re-gel reseziert werden. Auch Oro-pharynx-Karzinome sind zu über 90 % Plattenepithel-Karzinome. Ihre Zahl ist vom Jahr 2000 von 13,8/100.000 auf 16,8/100.000 Pati-enten im Jahr 2011 angestiegen. Häufigste Entstehungsorte sind in über 80 % die Fossa tonsillaris und der Zungengrund. Bei Diagnosestel-lung zeigen sich in 60 %-76 % Lymph-drüsen-Metastasen.

Die Inzidenz von Hypopharynx-Karzi-nomen liegt bei 2-2,3/100.000. Es sind fast ausschließlich Plattenepi- thel-Karzinome, die eine schlechte Prognose haben. In 70 %-80 % der Fälle gehen sie vom Sinus piriformis aus und metastasieren frühzeitig. Larynx-Karzinome betreffen 4,4 – 4,9/100.000 Menschen. Tabak und Alkohol sind Risiko-Faktoren bei mehr als 80 % der Patienten. Die durchschnittliche Fünf-Jahres-Über-lebensrate liegt bei etwa 60 %.

Die Schildknorpel-Invasion ist bildge-bend schwer zu beurteilen. Die Me-thode der Wahl ist hier die CT-Unter-suchung wegen der Möglichkeit, funktionelle Manöver durchzuführen (i-Phonation, Valsalva-Manöver). Tu-moren der großen Speicheldrüsen (z.B. Warthin-Tumoren) sind über-wiegend gutartig. Häufigstes Malig-nom ist das Mukoepidermoid-Karzi-nom.

Beim CUP-Syndrom bleibt nur in 1 %- 3 % der Fälle der Primär-Tumor unbe-kannt. Durch Inspektion, Endoskopie sowie CT und MRT wird der Pri-mär-Tumor meist gefunden. Wird er nicht entdeckt, kommt das PET-CT zum Einsatz. In einer Metaanalyse wurde die Sensitivität mit 97 %, die Spezifität mit 68 % angegeben.

Insgesamt ist bei den meisten Kopf-Hals-Tumoren die MRT die dia-gnostische Methode der Wahl. Le-diglich bei Larynx- und Hypo-pharynx-Karzinomen kommt das CT zum Einsatz.

Abdominal Radiology, Vol.42, Juli 2017, S.1850-1856Imaging features of papillary renal cell carcinoma with cystic change- dominant appearance in the era of the 2016 WHO classificationY. Honda et al., Hiroshima

Längst ist bekannt, dass das Nie-ren-Karzinom (RCC) keinen einheit-lichen Tumortypus darstellt. Neben dem Klarzell-Karzinom und dem papillären Karzinom (P-RCC) gibt es eine seltene Untergruppe: das tubolo-zystische RCC (TC-RCC). Diese Untergruppe wurde 2016 neu in die WHO-Klassifikation aufge-nommen. Eine Unterscheidung zum P-RCC ist oft schwierig, so dass weitere MRT-Untersuchungen durchgeführt werden müssen, um eine sichere Differenzierung vor-nehmen zu können.

Nach dem Klarzell-Nieren-Karzinom ist das papilläre Nieren-Karzinom (P-RCC) der zweithäufigste Subty-pus des Nieren-Karzinoms (RCC). Das P-RCC bildet typischerweise eine homogene, solide, hypovasku-läre Masse. Nicht selten weist es je-doch zystische Merkmale auf, die durch degenerative oder nekrotische Veränderungen bedingt sind. Eine seltene Untergruppe der RCC, das tubulo-zystische RCC (TC-RCC), wur-de in die WHO-Klassifizierung 2016 neu aufgenommen. Die TC-RCC und die P-RCC überlappen sich hinsicht-lich ihrer immunhistologischen und molekularen Profile. So ist es manch-mal schwierig, beide Typen vonein-ander zu unterscheiden.

Ziel der vorliegenden Studie war es, mittels CT die Häufigkeit der P-RCC mit zystischen Komponenten zu un-

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tersuchen. Von Januar 2005 bis De-zember 2014 wurden 26 Patienten retrospektiv ausgewertet. 19 Patien-ten (73,1 %) waren männlich, sieben Patienten (26,9 %) weiblich. Das Durchschnittsalter betrug 60 Jahre (36-81Jahre).

Das T-Stadium lag bei 19 Patienten (73,1 %) im Stadium pT1, bei einem Patienten (3,9 %) im Stadium pT2, bei sechs Patienten (23,0 %) im Sta-dium pT3. Alle Patienten erhielten präoperativ ein KM-CT und wurden anschließend operiert. Bei Vorliegen von 50 % zystischen Komponenten in der Histologie wurde der Tumor als „cystic change-dominant mass“ (CCDM) eingeordnet.

Der mittlere Durchmesser der Tumo-ren betrug 4,4 cm (2,1-12,2 cm). Ra-diologisch wurden sieben Tumoren (27 %) als CCDM eingeordnet, eben-falls auch von den Pathologen. Drei von den sieben Tumoren wiesen z.T. extensive Nekrosen auf, die anderen vier Tumoren zeigten gemischt soli-de und zystische Komponenten. Ein Tumor hatte multilokuläre Zysten. Die charakteristischen multilokulä-ren zystischen Läsionen bei TC-RCC unterscheiden sich von den zystischen Veränderungen der P-RCC. Weitere MRT-Untersuchun-gen sind aber notwendig, um diese beiden Typen eindeutig voneinander differenzieren zu können.

European Spine Journal, Vol.26, Oktober 2017, S.2529-2535The prevalence of tandem spinal stenosis and its characteristics in a population-based MRI study: The Wakayama spine studyK. Nagata et al., Wakayama/Japan

Bei einer Tandem-Spinal-Stenose handelt es sich um eine gleichzei-tige Spinalstenose im Zervikal- und Lumbalbereich. Die Prävalenz einer Zervikal-Mark-Kompression bei 931 Patienten betrug 24,7 %, die einer lumbalen Spinal-Stenose 30,2 %. Eine symptomatische Tan-dem-Stenose fand sich bei 1,1 % aller Patienten.

Der Terminus „tandem spinal steno-sis” (TSS) wurde erstmals 1987 von T.F. Dagi et al. eingeführt, um eine gleichzeitige Zervikal- und Lum-bal-Spinalstenose (LSS) zu be-schreiben. Eine sich entwickelnde Kanalstenose ist der wichtigste Vor-hersagefaktor für eine zervikale Myelopathie bei Patienten mit einer LSS. Ziel der vorliegenden Untersu-chung war es, die Prävalenz einer TSS mittels whole-spine-MRT und ihre Assoziation mit einer Kanalste-nose (DCS) zu bestimmen.

931 Patienten wurden in die Studie aufgenommen, 304 Männer (32,7 %)

und 627 Frauen (67,3 %), die zwi-schen 2008 und 2010 in zwei Regio-nen Japans untersucht wurden. Alle Patienten erhielten eine Radiogra-phie der seitlichen Wirbelsäule. In Höhe C5 wurde der sagittale Spinal-kanal-Durchmesser gemessen und das Kanal-zu-Wirbelkörper-Verhält-nis (CBR) berechnet.

Die Prävalenz einer Zervikal-mark-Kompression bei allen Patien-ten betrug 24,7 % und war bei Män-nern signifikant höher als bei Frauen. Die Prävalenz einer lumbalen Spi-nalstenose betrug 30,2 % und war bei älteren Patienten sowohl bei Män-nern als auch bei Frauen signifikant höher.

Insgesamt zeigte sich eine signifikan-te Assoziation zwischen TSS und ei-ner DCS. Bei Patienten mit einer TSS lag die Prävalenz einer zervikalen Myelopathie und einer symptomati-schen LSS bei 9,8 % bzw. 18,6 %. Eine symptomatische TSS fand sich bei 1,1 % aller Patienten.

Abdominel Radiology, Vol.42, September 2017, S.2219-2224The usefulness of MR defecogra-phy in the evaluation of pelvic floor dysfunction: our experience using 3T MRIM.S. Al-Najar et al., Amman/Jordanien

Eine Beckenboden-Dysfunktion im-pliziert u.a. eine chronische Ver-stopfung und eine schmerzhafte obstruktive Defäkation. Die drei Komponenten des weiblichen Be-ckenbodens sind unterschiedlich betroffen. Am häufigsten zeigen sich bei Frauen eine Zystozele und eine Uterus/Vagina-Senkung. Die MR-Defäkation- Untersuchung er-fasst das gesamte Becken. Es konnte damit gezeigt werden, dass die Beckenboden-Dysfunktion eine multikompartimentale Erkrankung ist, bei der es häufig zu einer ano-rektalen Senkung kommt.

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Eine Beckenboden-Dysfunktion, ein-schließlich Blasenprolaps, vorwie-gend bei Frauen auftretend, selten auch bei Männern, geht einher mit unterschiedlichen klinischen Symp-tomen einschließlich chronischer Verstopfung und schmerzhafter ob-struktiver Defäkation. Der weibliche Beckenboden wird in drei Komparti-mente (KO) unterteilt: Das anteriore KO mit Blase und Urethra, das mitt-lere KO mit Vagina und Uterus sowie das posteriore anorektale KO.

Eine Zystozele und eine Uterus/Va-gina-Senkung sind die häufigsten Abnormitäten bei Frauen und betref-fen das anteriore und das mittlere KO, Rektozele, Enterozele, Rektum-wand-Invagination und anorektale Senkung betreffen das posteriore KO.

Für die Diagnostik der beschriebe-nen Anomalien ist die MR-Defäkati-on (MR-D) am besten geeignet. Sie benötigt keine Röntgenstrahlen und erfasst das gesamte Becken. Es wurden 95 Patienten von Juni 2011 bis November 2014 retrospektiv ausgewertet. Es handelte sich um 70 Frauen (73,7 %) und 25 Männer (26,3 %) mit einem durchschnittli-chen Alter von 48 Jahren (20-81 Jahre).

79 % der Frauen hatten geboren, bei 11 Frauen war eine Hysterektomie durchgeführt worden. Die meisten Beschwerden (56,8 %) verursachte die chronische Obstipation, 62 % bei den Frauen und 41,7 % bei den Män-nern. Bei 29,5 % der Patienten zeigte sich eine obstruktive Defäkation, zu 21,1 % bei Frauen und 54,2 % bei Männern. Eine fäkale Inkontinenz lag bei 5,3 % der Patienten vor, ein rektaler Prolaps bei 3,2 %, rektales Blut wurde bei 3,2 % und eine Urinin-kontinenz bei 2,1 % der Patienten gefunden.

Eine Darmreinigung war vor der Un-tersuchung einer MR-D nicht nötig, es wurde kein i.v.-KM verabreicht.

In Rückenlage wurden 200 ml eines Sonographie-Gels in das Rektum eingeführt. In jeder Sekunde wurde während der Defäkation eine Auf-nahme gemacht.

Die häufigsten Abnormitäten waren anorektale Senkungen in 72,6 % der Fälle und anteriore Rektozelen in 71,6 %, wobei Frauen gegenüber Männern signifikant häufiger anorek-tale Senkungen (85,7 % vs. 36,0 %) und anteriore Rektozelen (85,7 % vs. 32,0 %) aufwiesen. 9,0 % der Frauen hatten eine Uterus/Vagina- Sen-kung, 57,1 % eine Zystozele. Die an-orektale Senkung war assoziiert mit einem abnormen Status aller drei KO in Verbindung mit einer obstruk-tiven Defäkation, so dass die Be-ckenboden-Dysfunktion in der Regel eine multikompartimentale Erkran-kung darstellt.

Insgesamt ist die MRT-Defäkation die Methode der Wahl, um Becken-boden-Dysfunktionen zu beurteilen. Dies ist besonders vor einer geplan-ten OP notwendig.

Orthopaedic and Trauma Surgery, Vol.137, September 2017, S.1187-1191Routine follow-up radiographs for distal radius fractures are seldom clinically substantiatedN.L. Weil et al., Leiden/Holland

Nach Behandlung von Radiusfrak-turen werden häufig Röntgenkont-rollen durchgeführt. Von 1042 Pa-tienten wurden bei 720 Patienten routinemäßig, bei 121 Patienten aus klinischer Indikation Rönt-gen-Aufnahmen angefertigt. Bei den Routinekontrollen wurden nur in 1.5 % der Fälle (11 Patienten), bei Kontrolle aus klinischer Indikation bei 9 % der Fälle (11 Patienten) Än-derungen der Therapie vorgenom-men. So erscheint eine routinemä-ßige Rö-Kontrolle nach Radius- fraktur-Therapie nicht notwendig.

18 % aller Frakturen betreffen den dis- talen Radius. Man schätzt eine Häu-figkeit von 70-160 Patienten pro 100.000 Einwohnern. Routinemäßige Kontroll-Rö-Aufnahmen sind umstrit-ten. Ziel dieser Studie war es daher, herauszufinden, ob diese Kontrollun-tersuchungen klinische Therapie-Ent-scheidungen beeinflussen.

Von Januar bis Dezember 2012 wur-den 1.042 Patienten in die Studie auf-genommen. Es handelte sich um 755 Frauen (72 %) und 787 Männer (28 %) mit einem Durchschnittsalter von 58,5 Jahren. Von den 1.042 Patien-ten wurden 804 Patienten (77 %) – davon 28 % Männer und 72 % Frauen – konservativ, 238 Patienten (23 %) – davon 27 % Männer und 73 % Frauen – operativ behandelt.

In den ersten drei Wochen der Be-handlung wurden 1.115 Röntgenbil-der angefertigt, nach drei Wochen 841. Routinemäßig wurden 720 (86 %) Aufnahmen angefertigt, aus klinischer Indikation 121 Aufnahmen (14 %). Hinsichtlich einer Änderung der Behandlungsstrategie ergab sich bei Patienten mit einer Routinekont-rolle in 11 Fällen (1,5 %) eine Ände-rung, bei den Patienten mit Kontrolle aus klinischer Indikation ebenfalls in 11 Fällen (9 %).

Insgesamt hat sich gezeigt, dass Kontrollroutine-Rö-Aufnahmen nach Radiusfraktur nur sehr selten eine Therapieänderung indizieren, so dass sie in der Regel nicht notwendig sind.

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CurAcademy Terminübersicht 2018

Weitere Informationen und Anmeldung unter: [email protected]

Sta

nd: 2

6.02

.201

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Datum Veranstaltungstitel Ort

20.04.2018 Personal- und Dienstplanung Heidelberg

21.04.2018 Gestaltung und Anpassung von Arbeitsverträgen Heidelberg

10.03.2018

16.06.2018

15.09.2018

20.10.2018

Curriculum für Führungskräfte in radiologischen Praxen

Modul 1: Führungsrolle, -modelle; Erwartungen an Mitarbeiter;  typische Führungssituationen, -aufgabenModul 2:  Delegation und Feedback,     Feedbackgespräche, MotivationModul 3:  Mitarbeiter beurteilen / entwickeln;    Mitarbeitergespräche; Mitarbeiter fordern / fördern Modul 4: Teamarbeit; Zusammenhalt; Konflikte bearbeiten

Heidelberg

14.09. – 15.09.2018 RaDiagnostiX – Prostata: jährliche Fortbildung zum Versorgungsprogramm für alle Teilnehmer Heidelberg

21.09.2018 Workshop Qualitätsmanagement Heidelberg

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Kongress für die niedergelassene Radiologie am 17. November 2018

10. Radiologentag in Heidelberg SAVE THE DATE