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CuraCompact Weitere Magazinthemen schnell durchleuchtet: Praxisführung in der konsolidierten ambulanten Radiologie § 299a StGB in Kraft: Was ist denn nun noch erlaubt? BSG zu Sitzübertragungen im MVZ: Ein Urteil mit Folgen Mitgliederzeitschrift Exklusiv für Radiologienetz-Mitglieder Ausgabe 3/2016 Siemens-Kooperation im Roll-Out Das Potenzial der Netzgeschlossenheit

CuraCompact · 2016-11-18 · Inhaltsverzeichnis Editorial 3 Liebe Mitglieder im Radiologienetz, „Print ist tot, Online ist die Zukunft!“ So heißt es schon lange. So hieß es

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Page 1: CuraCompact · 2016-11-18 · Inhaltsverzeichnis Editorial 3 Liebe Mitglieder im Radiologienetz, „Print ist tot, Online ist die Zukunft!“ So heißt es schon lange. So hieß es

CuraCompact

Weitere Magazinthemen schnell durchleuchtet:

Praxisführung in der konsolidierten ambulanten Radiologie

§ 299a StGB in Kraft: Was ist denn nun noch erlaubt?

BSG zu Sitzübertragungen im MVZ: Ein Urteil mit Folgen

MitgliederzeitschriftExklusiv für Radiologienetz-Mitglieder

Ausgabe 3/2016

Siemens-Kooperation im Roll-Out

Das Potenzial der Netzgeschlossenheit

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Inhaltsverzeichnis

Seite 14Praxisführung in der konsolidierten ambu-lanten Radiologie

Seite 10Titelthema: Siemens-Kooperation im Roll-Out

Impressum:Curagita AG für das Radiologienetz DeutschlandHaus der RadiologieRingstraße 19B, 69115 HeidelbergHerausgeber: Dr. Michael KreftRedaktion und Gesamtkoordination: Oliver Nord, Eva JugelWeitere Autoren dieser Ausgabe: Judith Blum, Anette Butzmann, RA’n Gabriele Holz, Carsten Krüger, RA Dr. Tilman Scheinert, Dr. Johannes Schmidt-Tophoff, Andreas Weissenberg, Fotos: Curagita, Radiologienetz, Fotolia, Adobe Stock.

Hinweis:Der Inhalt von CuraCompact wurde nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Wir übernehmen jedoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und letzte Aktualität der Informationen.

Seite 40„Auf dem Land haben wir kaum Chancen bei der Suche nach angestellten Fachärzten“

Seite 43Kernspintomofonie

Seite 22BSG zu Sitzübertragungen in MVZs: Ein Urteil mit Folgen

01. EinstiegEditorial ................................................................... 03Vollversammlungsrunde mit (fast) pünktlichem EM-Ausklang ....................... 04Neu im Radiologienetz ........................................... 06

02. NewsNeuigkeiten aus Netz und Praxen .......................... 07Geburtstage, Termine ............................................. 09

03. TitelthemaSiemens-Kooperation im Roll-Out: Das Potenzial der Netzgeschlossenheit .................. 10Offener Brief des Fachbeirats ................................. 11

04. DeRaGNeues aus der DeRaG ............................................ 13Leitbild, Geschäftsplan und Geschäftsordnung: Praxisführung in der konsolidierten ambulanten Radiologie ............................................................... 14

05. Fachbeirat und Berufspolitik§ 299a StGB in Kraft: Was ist denn nun noch erlaubt? ............................. 165. Memorandum RaDiagnostiX .............................. 18Interview mit PD Dr. Matthias Röthke ..................... 19Status Quo Kontrastmittelmarkt GKV ..................... 20BSG zu Sitzübertragungen in MVZs:Ein Urteil mit Folgen ............................................... 22Weitere Meldungen aus der Gesundheitspolitik ..... 24

06. UnterstützungsprozesseBenchmarkstudie zur Personaleffizienz ................. 33Der juristische Hintergrund I: Abrechnung von Bilder-CDs ................................... 34Der juristische Hintergrund II: Wie kann man „Blaumacher“ sanktionieren? .......... 35So meistern Sie das Gerätemanagement in Ihrer Praxis ......................................................... 36Serie: Beauftragte und Helfer in der radiologischen Praxis ................................... 37Radiologienetz-CIRS aktuell ................................... 38Psychische Belastungen bei Mitarbeitern:Wie kann man Gefährdungen erkennen? ............... 39Interview mit Netzmitglied Dr. Michael Hering ........ 40Bewerberpool ......................................................... 41

07. BackofficeKernspintomofonie .................................................. 43Qualitätsoffensive aktuell ........................................ 44Radiologienetz-Jubiläumskalender:Die Auflösung, zweiter Teil ...................................... 44Feedback ................................................................ 45

08. Fachliteratur ...................................................... 46

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Inhaltsverzeichnis Editorial

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Liebe Mitglieder im Radiologienetz,

„Print ist tot, Online ist die Zukunft!“

So heißt es schon lange. So hieß es auch vor rund vier Jahren. Aber wir haben damals dennoch aus dem News-

letter CuraCompact ein stattliches Magazin gemacht. Gedruckt. Auf Papier. Weil wir das für das geeignete Medium hielten, um Sie fundiert über das Netz, die Praxen, die DeRaG, die Berufspolitik und das Praxis management zu informieren.

Gibt uns der Erfolg recht? Vor Ihnen liegt die 15. Ausgabe dieser Mitglieder-zeitschrift. CuraCompact ist so etwas wie der Spiegel des Netzes, er zeigt die bunte Vielfalt, die lebendige Aktivität und auch die große Leistungsfähigkeit unseres Verbundes (die zu Erfolgen führt wie der Kooperation mit Siemens – lesen Sie hierzu unseren Schwerpunkt ab Seite 11). Wir haben die Zeitschrift stetig weiterentwickelt – viele von Ihnen haben mit Lob und Kritik dazu beige-tragen.

Auch nach 15 Ausgaben ist Print noch immer nicht tot. Aber: Die technischen Möglichkeiten für Online-Informationsangebote werden immer ausgefeilter und vor allem steigt die Akzeptanz hierfür stetig. Wir möchten daher den CuraCom-pact mit der nächsten Ausgabe verändern. Einige Beiträge und Artikel wird es künftig nur noch online zu lesen geben. Das ermöglicht eine größere Aktualität, weil wir so nicht an Redaktionsschluss und Erscheinungszyklen gebunden sind. Und wir können das Medium weiter zu einem interaktiven Kommunikationsmittel ausbauen, beispielsweise durch Kommentar- und Feedbackfunktionen.

Wir glauben aber nach wie vor, dass manche Informationen am besten auf gedrucktem Papier aufgehoben sind, angenehmer gelesen und einfach überall mit hingenommen werden können. Damit wir hier das richtige Maß finden, bitten wir um Ihre Mithilfe. Schreiben Sie uns, welche Beiträge von CuraCompact Sie auch weiterhin gedruckt lesen möchten und welche Sie gerne am Bildschirm, Tablet oder Smartphone lesen. Welche Rubriken im Magazin lesen Sie überhaupt am liebsten und auf welche könnten Sie viel-leicht auch ganz verzichten?

Schreiben Sie uns per E-Mail an [email protected] oder schi-cken Sie uns das beiliegende Fax zurück und nutzen Sie die Gelegenheit, die Kommunikation in Ihrem Radiologienetz mitzugestalten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und sind sehr gespannt, wie unser Mitgliedermagazin im Herbst eingerichtet nach Ihren Wünschen aussehen wird.

Herzlichst für den Gesamtvorstand

Dr. Michael Kreft

Der Vorstand der Curagita: Frank Duffner,

Dr. Johannes Schmidt-Tophoff und Dr. Michael Kreft

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Einstieg01

Ihre Ansprechpartner:DeRaGDr. Johannes [email protected] BerufspolitikDr. Michael [email protected] Organisation VollversammlungenEva [email protected]

Aus den Vollversammlungen

Vollversammlungsrunde mit (fast) pünktlichem EM-Ausklang

Gastreferenten RechtsthemenWie die Mitgliedspraxen ja bereits wissen, hat die Rechtsanwalts-kanzlei Tandler und Partner das ehemalige CuraJura-Team mit Dr. Tilman Scheinert und Ila Heyck-Cohnitz seit Januar übernommen. Ernst Tandler berichtete anlässlich des Inkrafttretens des §299 a/b am 4. Juni über die nun verabschiede-te Form des Gesetzes und mögliche Konsequenzen für niedergelassene Radiologen. Einen ausführlichen Hintergrundbericht hierzu lesen Sie auf Seite 16. Anschließend führte Dr. Scheinert anhand eines Falles

In der ersten Junihälfte fanden die-ses Jahr die Vollversammlungen ein wenig früher als sonst statt, um Kollisionen mit Spielen der Fußball-EM zu vermeiden. Ganz gelang es nicht – was in Bayern mit einer zeitlich vorverlegten, höchst pünktlich abgeschlosse-nen Sitzung und einem gemeinsa-men Abendausklang einiger Ra-diologen vor dem Bildschirm mit Weißbier und dem Spiel Deutsch-land gegen Polen endete. Das tat den interessanten Themen und der Diskussion aber keinen Abbruch.

AufklärungsbögenZum Thema Standardisierung von Aufklärungsbögen schlug Fachbei-rat Sous einen digitalen modularen „Baukasten“ in Form einer Datenbank vor. Hierfür wäre eine Anschubfinan-zierung durch die interessierten Netz-praxen erforderlich, die sich durch Zeiteinsparung für teilnehmende Pra-xen rechnen könnte. Sous hat bereits eine erste Quantifizierung der Pro-zesskosteneinsparung vorgenom-men, die er im Fachbeirat abstimmen und den Mitgliedern vorlegen wird. Spontan bekundeten einige Praxen ihr Interesse an diesem Verbundpro-jekt, weitere Interessenten werden gebeten, sich beim Netzmanagement zu melden, da nur bei ausreichen-der potenzieller Teilnehmerzahl eine Konkretisierung des Projekts stattfin-den kann. Die nächsten Schritte sind die Aufnahme und Vertiefung des Themas auf der nächsten Fachbei-ratssitzung und eine Kalkulation.

Neues aus der BerufspolitikKV-Spezialist Carsten Krüger berich-tete zu einem neuen BSG-Urteil zur Nachbesetzung von Vertragsarztsit-zen, die in ein MVZ oder eine BAG eingebracht werden. Seine Ausfüh-rungen finden Sie auf Seite 22.

Neues aus der DeRaG Nach Sanierung der MVZ Conradia und DKM ist die DeRaG nun bereit, weitere Praxen zu erwerben. Insbe-sondere für Praxen mit bevorstehen-dem Generationswechsel, Wachs-tumsinteresse und Investitionsbedarf könnte der Einstieg der DeRaG oder der Verkauf an die DeRaG eine at-traktive Option sein. Dr. Michael Kreft bat die Netzmitglieder, dass sie – falls ihnen potenzielle „Kandidaten“ in den Sinn kommen – ihm diese nennen, um dann, natürlich in enger Abstim-mung mit dem jeweiligen Mitglied, mit diesen in Kontakt zu treten.

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Hier wird vor allem im Hinblick auf einen synergetischen Ansatz im Rah-men des Zweitmeinungsverfahrens bei RaDiagnostiX – Prostata - die integrierte Softwarelösung von Sie-mens sense 1 geprüft.

Gadoliniumhaltige Kontrastmittel im offenen AustauschDie Anwesenden tauschten sich zum Thema Umgang mit gadoliniumhalti-gen Kontrastmitteln aus. Hier kommt es aufgrund der öffentlichen Bericht-erstattung zunehmend zu Nachfragen von Patientenseite. Im Nachgang zu den Vollversammlungen wurden vom Netzmanagement aktuelle Informati-onen, Artikel und Studienergebnisse zu diesem Thema zusammengestellt und an die Mitglieder versendet. Au-ßerdem ist bei Bedarf eine Patienten-information abrufbar, da aus einigen Praxen hierfür Interesse angemeldet wurde.

Verbundstrom mit Bestpreis-garantie Nach einem historischen Tiefstand im Frühjahr haben die Strompreise wieder leicht angezogen, liegen aber noch erheblich unter dem Niveau der Vorjahre. Zum Jahresende auslau-fende Altverträge müssen deshalb unbedingt noch rechtzeitig im Sep-tember gekündigt werden, um das niedrige Preisniveau für die nächsten Jahre zu sichern. Inzwischen werden über 60 Praxiss-tandorte mit Verbundstrom versorgt und genießen dabei eine Bestpreis-garantie. Die durchschnittliche Ein-sparung je Praxis liegt bei 5.000 Euro gegenüber bestehenden Verträgen.

Interessenten können sich jederzeit an Sabrina Müller wenden ([email protected])

Die vollständigen Protokolle und Prä-sentationen von Ihrer Vollversamm-lung finden Sie wie immer im Mitglie-derbereich von www.radiologienetz.de.

der Einhaltung von Wirtschaftlichkeit, höchstmögliche Verordnungsfreiheit für die Radiologen zu erhalten und Margen möglichst im Netz und zum Vorteil der Netzmitglieder zu halten. Wie allen bekannt sein dürfte, befin-det sich Curagita in diesem Jahr in einem Transformationsprozess, um sich wettbewerbsfähig und leistungs-stark für die Zukunft zu rüsten und damit auch attraktiv für eine eventu-elle Übernahme durch die DeRaG zu sein. Positiv ist für die Netzmitglieder, dass das Outsourcing von Abteilun-gen, z. B. Recht und Marketing, dazu führte, dass sich die Angebotsbreite und -qualität in diesen Bereichen bei gleichen günstigen Netzpreisen wei-ter verbessert hat.

E-Health-LösungenDr. Kreft berichtete über das Ver-bundprojekt IT-Vernetzungsplattform.

Einstieg01

vor, dass sich Ärzte strafbar machen können, wenn durch Lücken in der IT-Sicherheit einer Praxis Patienten zu Schaden kommen und wie sich Ärzte davor rechtlich möglichst zu-verlässig absichern können.

Statusbericht Radiologienetz und Curagita Für die Zusammenarbeit der Mit-gliedspraxen mit dem Netz hat sich durch das Inkrafttreten des §299 a/b nichts geändert. Viel Unsicherheit gibt es im Netz allerdings zum The-ma Kontrastmittelvergütung GKV (siehe dazu den Bericht auf Seite 20). Die Kassen haben den Kontrast-mittelmarkt als Wirtschaftlichkeitsre-serve für sich erkannt und probieren deutschlandweit verschiedene Mo-delle mit unterschiedlicher Resonanz aus. Das Radiologienetz agiert im Sinne der Mitglieder mit dem Ziel, bei

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Einstieg01

Neu im Radiologienetz

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Röntgeninstitut am Rathaus SteglitzDetlev Behrendt | Dr. Angelika Stabell | Dr. Constanze Roigas | Dr. Antje Hallanzy | Dr. Sigrun Badke | Kai Behrendt | Dr. Martin Mazur | Dr. Gabriele Nasseri

Standort am Rathaus SteglitzSchloßstraße 8812163 Berlin

Standort am Schloss CharlottenburgSophie-Charlotten-Straße 9214059 Berlin

www.roentgen-berlin.de

Praxis für Diagnostische Radiologie und NeuroradiologieDr. Matthias KorvesGroße Hamburger Str. 5 – 1110115 Berlinwww.mrt-korves.de

MRT – WarenDr. Alfred Hutzelmann (Inh.) | Dr. Marco OmenzetterAm Turnplatz 617192 Warenwww.mrt-waren.de

Wir heißen drei neue Praxen herzlich im Radiologienetz willkommen.

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News02

Neuigkeiten aus Netz und Praxen

Nach 37 Jahren hat die Radiologie Nordhessen ihren Hauptstandort aus Bad Zwesten ins Gesundheitszen-trum Fritzlar verlegt. Die bisherige Kooperation mit der Wicker-Gruppe wurde beendet. Der Klinikbetreiber eröffnet in Bad Zwesten und auch an der Werner Wicker Klinik in Rein-hardshausen eigene ambulante Ver-sorgungszentren, offenbar um sich neue Geschäftsfelder in der ambulan-ten Versorgung zu erschließen. „Wir wollten die Kooperation eigentlich nicht beenden“, hieß es dazu aus der Praxis.

Mit dem Rückzug aus Bad Zwesten beginnt eine neue Ära bei der Ra-diologie Nordhessen. Die Praxis war in Bad Zwesten von dem vor drei Jahren verstorbenen Dr. Gert Mariß gegründet worden und bildete die Keimzelle des erfolgreichen Radiolo-gie-Netzwerks – dort stand einer der ersten Magnetresonanztomographen Deutschlands und dort wurde die te-

leradiologische Versorgung bereits 1997 gestartet und über die Jahre weiter ausgebaut und koordiniert. „In die Röhre zu Mariß in Bad Zwesten“ galt in der Region demnach als geflü-geltes Wort. Das ist nun Geschichte, die Radiologie Nordhessen wird unter der Führung von Mariß Junior rund um den neuen Stammsitz Fritzlar

Radiologie Nordhessen mit neuem Stammsitz

um- und ausgebaut. Zum Start erhielt der Standort einen neuen Amira-MRT von Siemens (im Bild beim Einbau mit Dr. Jan Mariß). Zur Radiologie Nord-hessen gehören neun Stand orte, an denen 18 Radiologen praktizieren. Insgesamt sind 19 Kliniken teleradio-logisch angebunden, auch über die Grenzen Hessens hinaus.

Dr. Helge Baum, Partner im Ra-diologiezentrum Mannheim, Grün-dungsmitglied des Radiologienetz Rhein-Neckar-Pfalz und von jeher als konstruktiv-kritischer Ideen- und

Impulsgeber im Netz von vielen ge-schätzt, ist zum 1. April 2016 in den Ruhestand gegangen. Mit PD Dr. Erick Amarteifio und Mark Bryant rückten zeitgleich zwei weitere Ärzte

Dr. Baum im Ruhestand – neue Netzmitglieder aus dem RZM

in den Gesellschafterkreis der Mann-heimer Großpraxis auf. Armateifio und seine Kollegin Carmen Czechak-Reimann wurden auf der jüngsten Vollversammlung offiziell als Mitglie-der ins Radiologienetz Rhein-Ne-ckar-Pfalz aufgenommen, Professor Ingo Nölte und Dr. Johannes Grieger bereits im Frühjahr. Das RZM betreibt zwei Standorte und eine Mammogra-phie-Screening-Einheit in der Mann-heimer Innenstadt. Dr. Grieger und Frau Czechak-Reimann zeichnen als programmverantwortliche Ärzte für das Mammographie-Screening in der Region Rhein-Neckar-Pfalz verant-wortlich.

V.l.n.r.: Dr. Helge Baum, PD Dr. Erick Amarteifio, Carmen Czechak-Reimann

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News02

Sportliche Betätigung ist gesund und die Teilnahme an einem Lauf-Event stärkt auch den Teamzusammenhalt. Das haben sich Mitarbeiterinnen der Radiologischen Gemeinschaftspra-xis in der ATOS-Klinik in Heidelberg und eine gemischte Gruppe aus dem MVZ Conradia zu Herzen genom-men. Die sechs Heidelbergerinnen wagten sich am 8. Juni zum BASF Firmencup auf den Hockenheimring und meisterten die 4,8 Kilometer lan-ge Strecke trotz Blitz, Donner und strömendem Regen. Respekt!

Premiere in Leipzig: Anfang Mai fand der Deutsche Röntgenkongress zum ersten Mal im Congress Center der tra-ditionsreichen Messestadt statt. Nach einem fortbildungsreichen Vatertag traf sich eine Gruppe von Netz-Radiologen am Abend zu einem Altstadtrundgang und einem gemeinsamen Abendessen über den Dächern Leipzigs im hippen „Falco“. Dort gab es viel Zeit für inter-kollegialen Austausch und außerdem einen herrlichen Blick auf den Sonnen-untergang am wolkenlosen Leipziger Abendhimmel.

Hamburg und Heidelberg: Läuft bei euch!

Das MVZ Conradia stellte ein 10-köp-figes Team (zzgl. einem Vierbeiner) beim HSH Nordbank Run am 18. Juni und unterstützte damit einen guten Zweck: Bei der Großveranstaltung in der Hamburger HafenCity liefen mehr als 24.000 Menschen in 829 Teams die 4 Kilometer lange Strecke; insge-samt kamen dabei 155.000 Euro für die Initiative „Kinder helfen Kindern“ zusammen.

97. Deutscher Röntgenkongress Radiologienetz trifft sich in Leipzig

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News02

Vollversammlungen Rhein-Neckar-Pfalz21. Sept. 2016, 7. Dez. 2016Baden-Württemberg22. Sept. 2016, 8. Dez. 2016

Bayern29. Sept. 2016, 15. Dez. 2016Köln-Bonn-Aachen28. Sept. 2016, 14. Dez. 2016

Radiologienetz Deutschland8. Radiologentag19. November 2016

DeRaGPool-/(Haupt-)versammlungen19. November 2016

Termine:

Weitere Termine sowie Aktualisierungen auf radiologienetz.de

• Dr. Uwe Siebert Institut für Radiologie Mayen

• Dr. Dörte Nickl Radiologisches Zentrum Speyer

• Dr. Hendrik Baitsch Radiologie Team Ortenau

September• PD Dr. Rainer Dietz Gemeinschaftspraxis für Radiologie

und Nuklearmedizin Idar-Oberstein

• Dr. Peter Nunninger Radiologische Gemeinschaftspraxis

Weinheim

• Dr. Josef Kellermann Radiologie Franken-Hohenlohe

• Dr. Thomas Heuchemer Radiologie Aalen-Heidenheim

• Dr. Stefan Büttner Radiologie Ettlingen

• Dr. Werner Luther Radiologie Herne

• Dr. Gitte Judt-Stelzer Radiologische Gemeinschaftspraxis

Metzingen-Reutlingen

• Dr. Hubertus Gloger Kompetenznetz Radiologie,

Nuklearmedizin und Strahlentherapie Franken

• Dr. Josef Lösch Radiologische Gemeinschaftspraxis

Hanau

• Dr. Tanja Calovini Nuklearmedizinische Gemeinschafts-

praxis Schwäbisch Hall

Oktober• Dr. Wolfgang Lederer Radiologische Gemeinschaftspraxis in

der ATOS Klinik, Heidelberg

• Dr. Dorothea Klütsch Radiologie München Süd West

• Dr. Barbara Junk Gemeinschaftspraxis für Radiologie

und Nuklearmedizin Pirmasens

• Dr. Elisabeth Rygula Radiologische Gemeinschaftspraxis

am Stiftsplatz Kaiserslautern

Juli• Dr. Susanne Meyka Radiologie Brühl

• Dr. Heidi Daniel Radiologiezentrum Mannheim

• Prof. Dr. Andreas Steudel Radiologische Gemeinschaftspraxis

Weinheim

• Dr. Thilo-Andreas Wittkämper Radiologie Herne

• Dr. Thomas Fox Radiologische Gemeinschaftspraxis

Saarbrücken

• Dr. Frank Müller Radiologie und Nuklearmedizin

Ludwigshafen

• Dr. Joachim Söldner Radiologisch-nuklearmedizinische

Gemeinschaftspraxis

• Dr. Thomas Bock Radiologische Gemeinschaftspraxis

Weinheim

• Dr. Jochen Schenk Radiologisches Institut

Hohenzollernstraße Koblenz

• Dr. Andreas Hillemanns Zentrum Radiologie Dreiländereck

Lörrach

• Dr. Christiane Pazolt Gemeinschaftspraxis für Radiologie und

Nuklearmedizin Pirmasens

• Dr. Frank Neuwirth Radiologische Gemeinschaftspraxis

Metzingen-Reutlingen

August• Bernhard Schneider Gemeinschaftspraxis für bildgebende

Diagnostik Wertheim

• Angela Schweizer Radiologische Praxis am Diakonie-

Klinikum Stuttgart

• Dr. Matthias Wünsch Radiologische Gemeinschaftspraxis

Ludwigsburg

• Dr. Michael Hering Gemeinschaftspraxis für Radiologie und

Neurologie Mosbach

Geburtstage Wir gratulieren herzlich den folgenden Mitgliedern:

• Dr. Axel Helwig Radiologische Praxis Dr. Helwig Stuttgart

• Dr. Andreas Knierim Nuklearmedizinische

Gemeinschaftspraxis Schwäbisch Hall

• Dr. Bruno Betsch Radiologie Neustadt an der Weinstraße

• PD Dr. Sigrid Friese Radiologische Gemeinschaftspraxis

Metzingen-Reutlingen

• PD Dr. Andreas Gabelmann Zentrum Radiologie Dreiländereck

Lörrach

• Dr. Jörg Pala Diagnostikzentrum Esslingen

• Dr. Ralph Schuhmacher Radiologische Gemeinschaftspraxis

Hanau

• Dr. René H. Walser Radiologisches Zentrum Speyer

• Dr. Thomas Zajic Zentrum Radiologie Dreiländereck

Lörrach

• Martin Jost Radiologisches Institut

Hohenzollernstraße Koblenz

• Dr. Stefan Klein Radiologie Aalen-Heidenheim

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03Titelthema

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Mit den ersten Unterschriften von Radiologienetz-Praxen begann im Juli die heiße Phase der Umset-zung der Vereinbarung zwischen dem Radiologienetz und Siemens. Was lange dauerte, wird damit endgültig gut. Das bestätigt sich, wenn man das Ergebnis der Ver-einbarung im Ganzen betrachtet.

Der Radiologischen Gemeinschafts-praxis Metzingen-Reutlingen ge-bührt der Pionier-Orden – von der

Siemens-Kooperation im Roll-Out

Das Potenzial der Netzgeschlossenheit

Praxis traf im Juli die erste unter-schriebene CuraTOP-Vereinbarung ein, mittlerweile haben weitere der 45 Netzpraxen, die im vergangenen Jahr eine Absichtserklärung unter-zeichnet hatten, nachgezogen. Die Nachverhandlungen und die damit verbundene zeitliche Verzögerung haben sich gelohnt. Das Ziel, alle Siemens-Service-Verträge der Netz-praxen (nicht nur Vollwartungs-, sondern auch Hauswartungs-, Kap-pungs-, Betriebswartungsverträge

etc.) durch den Kooperationsver-trag abzudecken, konnte erreicht werden. Das bedeutet: Insgesamt werden 148 Siemens-Großgeräte dabei erfasst. Die Wartung für die-se Geräte wird im Durchschnitt um 10 Prozent günstiger. Bei einem jährlichen Gesamtvolumen der Ser-viceverträge von rund 10 Millionen Euro entspricht das einer Gesamt-Ersparnis für das Radiologienetz von einer Million Euro netto (1,2 Mil-lionen brutto) pro Jahr. Selten zeigte

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Titelthema03

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sich in den vergangenen 15 Jahren Radiologienetz ein Verbundvorteil so klar, das Netz als Einkaufsgemein-schaft konnte hier seine Leistungs-fähigkeit überdeutlich unter Beweis stellen. DeRaG- und Curagita-Vor-stand Dr. Johannes Schmidt-Tophoff sprachdaher von „einem der größten Erfolge des Radiologienetzes seit seiner Gründung, der nur durch die jahrelange Vorbereitung und den Umweg über das Joint Venture mit MESA möglich wurde.“ Anders als in vielen Ländern, in denen erfolg-reich der Weg mit unabhängigem Third Party Service beschritte wer-de, legten die Radiologen im Netz großen Wert auf industrienahen Service. „Dieser Wunsch erfüllt sich nun mit der Siemens-Kooperation“, so Schmidt-Tophoff, „da haben sich Mut und Ausdauer eines geschlos-sen handelnden Netzes gelohnt!“.Diese Geschlossenheit sei auch der entscheidende Punkt, den man be-

rücksichtigen müsse, wenn man sich frage, wie solche Konditionen mög-lich sind, ergänzt Frank Vogel von der DeRaTek: „Wir konnten über das Gesamtvolumen von 148 Großge-räten verhandeln, das ist natürlich eine andere Position als die einer einzelnen Praxis, auch wenn es eine große mit vielen Geräten ist“, so Vogel.

Auch heruntergebrochen auf ein-zelne Praxen wirkt sich der Vorteil spürbar aus. Je nach Gerät sind die Nachlässe unterschiedlich hoch, zu-weilen besteht der Vorteil auch „nur“ in einer verbesserten Leistung bei gleichbleibendem Preis. In Einzel-fällen beträgt die Ersparnis für ein Gerät aber bis zu 10 %. So springt für viele Praxen insgesamt ein jähr-licher Kostenvorteil im vierstelligen Bereich heraus. Eine individuelle Vorteilsrechnung hat die DeRaTek für jede der beteiligten Praxen er-

stellt und im Juli versendet. Die Ge-samteinsparung wird einerseits ver-wendet, um über einen Direktrabatt die aktuellen Servicekosten für die Praxis zu verringern, andererseits profitiert die Praxis von einer Gut-schrift, die für Dienstleistungen und weitere Beschaffungen bei Curagita verwendet werden kann. Zusätzlich wird ein weiterer Teil zur Kostende-ckung der DeRaTek verwendet.

Die DeRaTek tritt bei den Verträgen als Regulierer auf, der netzexklusi-ve Servicevertrag wird mit Siemens geschlossen und die Wartungsleis-tungen werden auch in gewohnter Qualität von Siemens erbracht. Die CuraTOP-Verträge laufen jeweils 10 Jahre oder bis zum Lebensende des Geräts.

Ihr Ansprechpartner:Frank [email protected]

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,wir alle haben vor 16 Jahren das Radio-logienetz gegründet, um gemeinsam eine Verhandlungsmacht aufzubauen. Ziel war und ist es, durch Professiona-lität und Volumenbündelung Kosten-synergien für jede einzelne Netzpraxis zu realisieren. Wir als Ihre gewählten Fachbeiräte können Ihnen versichern: Mit dem Siemens-Kooperationsvertrag ist uns das für unsere Wartungsverträ-ge eindrucksvoll gelungen!

Wir schreiben Ihnen heute, da sich durch die Verzögerung der CuraTOP-Wartungsverträge für Siemens-Gerä-te bei einigen von Ihnen Unsicherheit breitgemacht hat. Sie fragen sich, warum alles so lange dauert und ob die neuen Verträge tatsächlich die Leistungen der bestehenden Verträge zu besseren Konditionen vollständig

Offener Brief des Fachbeirats zur Kooperation mit Siemens

Mitgliederzusammenhalt für größten Verbunderfolg

umfassen. Geschürt wurde das auch durch Gerüchte darüber, was in den Verträgen an Leistungen und Nicht-leistungen enthalten ist. Als Radiolo-gienetz-Fachbeirat sehen wir das mit Sorge, da eine der werthaltigsten Ver-einbarungen der Radiologienetz-Ge-schichte beschädigt zu werden droht.

Eines vorweg: Ja, den Vertrag mit Sie-mens, der einen potentiellen Verbund-vorteil von einer Million Euro netto pro Jahr realisiert, gibt es tatsächlich! Wir haben uns vergewissert und bestä-tigen, dass auch auf Siemens-Seite erhebliches Interesse am großen Kun-denkreis Radiologienetz besteht. Die Verzögerungen bei der Umsetzung des CuraTOP-Vertrages resultieren vor allem aus Nachverhandlungen, um bisher nicht eingeschlossene Sonder-verträge in das Abkommen zu integ-rieren. Wir alle, die wir den Prozess

sehr engmaschig verfolgen konnten, staunen, wie lange die Verhandlungen mit einem Großunternehmen dauern – vergleichbar in unserem Praxisalltag allenfalls mit der Bürokratie der Kas-senärztlichen Vereinigung.

Am Ende zählt das Ergebnis: Nach wie vor steht der 1. Januar 2016 als Vertragsbeginn fest, die Konditionen werden rückwirkend gewährt, somit lassen sich auch die berechneten Er-sparnisse rückwirkend erzielen.

Wir haben ebenfalls nachgefragt, ob sämtliche Inhalte Ihrer bestehenden Wartungsverträge PerformanceTOP in einen CuraTOP übernommen werden. Das ist der Fall! So ist die Magnetab-sicherung in allen im Zuge der Koope-ration neu abgeschlossenen Verträgen enthalten, wenn der Magnet auch vor-her Teil der Vereinbarung war.

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03Titelthema

Die Inhalte und Ergebnisse des mit der Siemens-Führung ausgehandel-ten Kooperations-Vertrages kamen offensichtlich verspätet in einzelnen Vertriebsregionen von Siemens an. Hier lief und läuft noch nicht alles rund und es gibt so manche Versu-che von Direktabschlüssen mit dem Versprechen eines besonders güns-tigen Angebots, aber natürlich nur „wenn Curagita nichts davon erfährt“. Außerdem könne man angeblich bei einem Gerätekauf durch mit weiteren Leistungen verknüpfte Pauschalan-gebote noch mehr Geld sparen. Bitte lassen Sie sich dadurch nicht verunsi-chern! Bis heute unterbietet das Cu-raTOP-Angebot alle nachgewiesenen Siemens-Angebote, übrigens auch für weniger gängige Produkte. Curagita bietet dabei eine hohe Transparenz, was im eindeutigen Interesse von uns Radiologen im Verbund liegt.

Bei aller Transparenz netzintern for-dern wir Sie jedoch an dieser Stelle dazu auf, die im §7 Punkt 2 unseres Radiologienetzvertrags beschriebene Gesellschafterpflicht zur Verschwie-genheit zu wahren! Leider wurden Vollversammlungscharts an Nicht-Mitglieder und die Industrie weiter-gegeben. Das kann ganz schnell zum Bumerang werden und unsere Verhandlungsstärke und damit auch die Verhandlungserfolge gefährden – zum Nachteil aller Mitgliedspraxen!

Weitere Befürchtungen von Mitglie-dern, die uns erreichten, beziehen sich auf eine verminderte Kulanz von Siemens gegenüber CuraTOP-Kun-den. Das ist kaum zu erwarten. Ku-lanz ist ein wichtiges Instrument für Siemens bei der Vertrauensbildung gegenüber den Kunden. Und als sol-chen will Siemens uns Radiologen

Dr. Marco Anders

Dr. Frank Müller Dr. Peter Nunninger

Ulrich Sous

Dr. Reinhard Bock

Dr. Friedrich-Wilhelm Roloff

Jürgen Witt

Dr. Carsten Figge

Dr. Stefan Schneider

Dr. Wilfried Wolfgarten

Dr. Udo Bühring

Dr. Frank Rosa

Dr. Christoph Hahn

Dr. Joachim Söldner

im Radiologienetz mit 148 Siemens-Großgeräten ja nicht verlieren.

Verzögerung und Gerüchte sind Mit-tel, die Geschlossenheit des Verbun-des, die auf unserer Verhandlungs-stärke beruht, aufzubrechen, um so eventuell auf die eine oder andere ei-gene Marge nicht verzichten zu müs-sen. Bitte lassen Sie sich von solchen Manövern nicht irritieren!

Lassen Sie uns auch jetzt wieder den Mitgliederzusammenhalt demonstrie-ren, der diesen Verhandlungserfolg überhaupt erst möglich gemacht hat! Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Mit kollegialen Grüßen

Ihr Fachbeirat und der radiologische Aufsichtsrat der DeRaG

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DeRaG04

Kurs DeRaG-Aktie

Neues aus der DeRaG

Kurs der DeRaG-Aktie steigt auf 1,33 Euro

Vertriebsoffensive mit neuem Team

Auf der Pool-/(Haupt-)versammlung der Deutsche Radiologienetz AG (DeRaG) am 2. Juli in Heidelberg wurde der Aktienkurs der DeRaG auf 1,33 Euro festgelegt. Damit folgten die Aktionäre der konservativen Be-wertung des bestellten Wirtschafts-prüfers der Kanzlei vhp. Gegenüber dem Vorjahr steigt der Aktienwert somit um 10,8 %, der Gesamt-Unter-nehmenswert liegt nun bei 22,2 Milli-onen Euro. Die DeRaG-Aktie hat seit der Unternehmensgründung 2012 ein Drittel an Wert zugelegt, das ent-spricht einer jährlichen Verzinsung von 9,2 %.

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Die DeRaG startet erstmals eine Of-fensive, um Praxen für ihre Ideen zu begeistern und zu gewinnen. Dazu wurde unter Führung von Curagita-Vorstand Dr. Michael Kreft ein er-fahrenes Team zusammengestellt. Dieses wird nun deutschlandweit Praxen außerhalb des Radiologie-netzes ansprechen und die – gar nicht so einfach zu vermittelnde –

DeRaG-Idee einer genossenschaft-lichen Betreibergesellschaft in der Hand niedergelassener Radiologen vorstellen. Zu Karl-Josef Bohrer (Re-gion Süd), Andreas Weissenberg (Region West) und Fabian Groß (Region Nord) stößt mit Wolfgang Schaber (Region Berlin und neue Bundesländer) ein sehr erfahrener Vertriebsprofi. Schaber war mehr

als 20 Jahre im Vertrieb von medi-zinischen Großgeräten für Philips und Siemens tätig. Der überzeugte Wahlberliner kennt die radiologische Landkarte im Osten der Republik wie seine Westentasche. Erste Erfolge seiner Arbeit sind bereits auf Seite 6 (Neu im Radiologienetz) zu sehen.

Wolfgang Schaber Karl-Josef Bohrer Andreas Weissenberg Fabian Groß

1,50

1,40

1,30

1,20

1,10

2012 2013 2014 2015 2016

1,00Euro

1,08Euro

1,11Euro

1,20Euro

1,33Euro

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04DeRaG

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Die niedergelassene Radiologie in Deutschland hat sich dem stei-genden Reform- und Budgetdruck erfolgreich gestellt und angepasst. Die meisten Praxen sind konsoli-diert und gewachsen oder mit an-deren Praxen verschmolzen. Das diagnostische und therapeutische Angebot ist komplett, die Kosten weitgehend unter Kontrolle. Aller-dings bringen die Konsolidierungs- und Wachstumsprozesse auch neue Herausforderungen sowohl für die Praxisführung als auch für die Praxiskultur mit sich.

In einer Klein- oder Einzelpraxis kann und muss der Radiologe noch alle Funktionen als Eigentümer, als Manager und als Leistungserbringer in einer Person vereinen. In großen Praxen mit zweistelligen Millionen-umsätzen ist eine arbeitsteilige, klar definierte Organisation zwingend, wenn das inzwischen mittelständi-sche Unternehmen Radiologiepraxis noch funktionieren soll.

Das operative Management erledigen erfahrene MTRA oder spezialisierte Praxismanager, der persönliche Kon-takt zu den Mitarbeitern wandelt sich in ein distanzierteres Arbeitgeber-/ Angestelltenverhältnis, Praxisange-legenheiten werden nicht mehr bei Gelegenheit im Arztzimmer, sondern im Rahmen von Gesellschafterver-sammlungen im Konferenzraum der Praxis geklärt. Mit dem Wachstum er-gibt sich fast automatisch auch eine Aufteilung der Führungsaufgaben unter den Gesellschaftern, einher-gehend mit der nötigen Spezialisie-rung auf das jeweilige – zum Teil neu entstandene – betriebswirtschaftli-che Aufgabenfeld. Äußeres Zeichen dieser Entwicklung ist der deutliche Trend weg von der arztbezogenen Personengesellschaft hin zur Kapi-talgesellschaft, meist einer GmbH.

Leitbild, Geschäftsordnung und Geschäftsplan

Praxisführung in der konsolidierten ambulanten Radiologie

Denn komplexer gewordene Gesell-schafterverhältnisse, hohe Investiti-onen und damit verbundene Risiken erfordern klare gesellschaftsrechtli-che Verhältnisse.

„Nichts ist schwerer als Wachstum“, lautet eine Binsenweisheit zur Un-ternehmensentwicklung. Der Weg vom überschaubaren, alleine per Bauchgefühl gesteuerten Kleinbe-trieb zum strategisch geführten, stark arbeitsteiligen Unternehmen ist nirgendwo einfach, auch in der „normalen“ Wirtschaft nicht. Für Mediziner ist dieser Spagat jedoch besonders schwierig, weil Ärzte pri-mär ihrer Rolle als Leistungserbrin-ger verpflichtet sind und sich erst dann betriebswirtschaftlichen Auf-gaben widmen können.

Deshalb mag es kaum wundern, dass die interne Organisation vieler Praxen mit dem rasanten Wachs-tum nicht Schritt hält. Als typische Wachstumsschmerzen sind eskalie-rende Konflikte gerade in den erfolg-reichen Praxen zu beobachten. Sei es zwischen den Ärzten, den Gesell-schaftern oder den Mitarbeitern. Mal

werden Informationsdefizite, mal unterschiedliche oder vermeintlich unberücksichtigte Interessen oder auch persönliche Divergenzen als Gründe angeführt. Die eigentliche Ursache solcher Konflikte liegt je-doch meist in der nicht mitgewach-senen, inneren Organisation der Praxis und fehlendem Konsens über die Grundwerte unter den neuen Be-dingungen.

Hier kann ein Leitbild helfen, ein neu-es Selbstverständnis zu entwickeln. Denn eine gemeinsam geschaffene Wertebasis gibt für alle Beteiligten erste, grundlegende Anhaltspunkte von „richtig“ und „falsch“ für Entschei-dungen in der Praxis. Die Partner legen ihre Vorstellungen zu Fragen wie Praxisführung, Wachstum und Patientenversorgung offen und ver-ständigen sich auf die Ausrichtung der Praxis. Dabei stellen sich drei wesentliche Fragen:1. Wo kommen wir her?

(Basis, Historie)2. Wofür stehen wir?

(Vision, Selbstverständnis)3. Was wollen wir erreichen?

(Mission/Ziele)

Zum Weiterlesen und Umsetzen Die strukturierte Praxisführung anhand von Leitbild, Geschäftsordnung und Geschäftsplan ist im „Handbuch zur Führung von Radiologie-praxen“ ausführlich beschrieben (u.a. S. 64ff., und 213ff.). Dort findet sich auch die Mustervorlage für eine MVZ-Geschäftsordnung (S. 276ff.). Das Thema wurde bereits mehrfach in den Vollversammlungen vorge-stellt und auch bei Patenterminen regelmäßig angesprochen. Konkrete Beispiele für eine erfolgreiche Anwendung dieser Management-Tools sind die MVZ der DeRaG (Conradia Hamburg und Diagnostik Mün-chen). Das Curagita-Beratungsteam kann Sie bei der Umsetzung in Ihrer Praxis unterstützen.

Ihr Ansprechpartner:Dr. Michael [email protected]

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DeRaG04

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Am Anfang steht eine kritische Selbstbetrachtung. Wer sind wir? Wie ist unser Erscheinungsbild, unser Ruf, wie werden wir draußen wahrgenommen? Welche Fähigkei-ten haben wir und welches Spekt-rum bieten wir im Wettbewerb an? Sind wir eher risikobereit oder eher nicht? Wo liegen unsere Stärken und Schwächen? Je konkreter die-se Fragen im Leitbild beantwortet werden, desto klarer zeichnet sich die gemeinsame Ausrichtung der Partner ab. Insofern gehören unbe-dingt auch Angaben zu Leistungs-angebot, Qualität, Kommunikation, Qualifikation und Compliance in das Leitbild.

Um eine Praxis mit mehreren Partnern erfolgreich zu managen, bedarf es jedoch auch klarer Or-ganisationsstrukturen. Dazu dient neben dem Leitbild die Geschäfts-ordnung als zweite Säule der Praxisführung. Oft sind die Re-gelungen in den Gesellschafter-verträgen nicht ausreichend, um klare Handlungsanweisungen bei kritischen Situationen wie Ein- und Ausstieg von Partnern oder bei Konflikten unter den Gesellschaf-tern geben zu können. Wer ist wo-für in welchem Umfang zuständig? Wie werden Investitionsentschei-dungen getroffen? Gibt es ein Vetorecht, welche Entscheidun-gen müssen einstimmig getroffen werden? Wann und wie häufig trifft man sich, gibt es eine Agenda, ein Ergebnisprotokoll und eine Um-setzungsprüfung? Je größer eine Praxis ist, umso mehr müssen solche Punkte festgelegt und ge-regelt werden. Aber auch bei nur zwei oder drei Partnern hilft eine – in guten Zeiten gemeinsam ver-abschiedete – Geschäftsordnung, im Konfliktfall Regelungen zu fin-den, die alle Partner akzeptieren können.

Die dritte Säule der Praxisführung ist schließlich der Geschäftsplan. Dieser dient der strategischen und

operativen Planung der Praxisak-tivitäten. Gleichzeitig ist er Grund-lage für die internen Zielvereinba-rungen und Kommunikationsmittel gegenüber Kapitalgebern wie etwa Banken. Im Geschäftsplan werden zunächst die strategischen Ziele festgelegt. Dabei werden äuße-re Einflussfaktoren wie Markt- und Wettbewerbsbedingungen, an-stehende GOÄ-Reformen oder Krankenhauskooperationen, aber auch interne Gegebenheiten wie Produktivität der Modalitäten je Arbeitsstunde, Patientenvorberei-tungs- und Gerätelaufzeiten, Anteil Privatpatienten etc. berücksichtigt. Aus den Praxiszielen werden dann die konkreten operativen Maßnah-men abgeleitet und fixiert. Als Teil der Geschäftsplanung kommt der Finanz- und Investitionsplanung eine besondere Bedeutung zu. Da-rin werden die notwendigen finan-ziellen und personellen Ressour-cen (Kosten) abgeschätzt und den erwarteten Umsatzerlösen gegen-übergestellt, also die Wirtschaftlich-keit der Praxis abgebildet.

Zugegeben: Die Erstellung eines – vorausschauenden – Geschäftspla-nes für die Praxis ist mit Aufwand verbunden. Dieser scheint jedoch vertretbar, weil das Ad hoc-Ma-nagement des Praxisbetriebes bei fehlender Planung weit aufwändiger und zudem konfliktbeladener ist!

FazitDie Konsolidierung in der ambulan-ten Radiologie erfordert neue, stark arbeitsteilige Organisationsstruktu-ren in den Praxen. Diese müssen gesteuert und koordiniert werden, um reibungslose Arbeitsabläufe zu gewährleisten und interne Konflikte zu vermeiden. Ein stimmiges Leit-bild, eine klare Geschäftsordnung und ein detaillierter Geschäftsplan helfen, interne Organisationsdefizite in den Praxen zu beheben. Die drei Säulen der Praxisführung bilden da-mit die Grundlage für eine erfolgrei-che Praxisführung im Team.

Ihr Ansprechpartner:Dr. Michael [email protected]

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05Fachbeirat und Berufspolitik

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Nach langer Debatte sind zum 4. Juni 2016 mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen die Antikor-ruptionsparagraphen 299a und 299b im Strafgesetzbuch in Kraft getreten. Der § 299a StGB soll Bestechlichkeit im Gesundheits-wesen unterbinden, über die Ausgestaltung des Paragraphen hatten wir bereits vergangenes Jahr im Vorfeld informiert (Cura-Compact 3/2015). Doch nach wie vor herrscht unter Medizinern Un-sicherheit, welche Art von Koo-perationen und Zuweiserservices noch erlaubt und welche hinge-gen nun verboten ist.

Der neue Paragraph 299a stellt es unter Strafe, wenn ein Heilberufsan-gehöriger im Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufes einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt und als Gegenleistung da-für einen anderen im Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzugt. Das gilt ausdrücklich für folgende Vorgänge: Zum einen bei der Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln oder Medizinprodukten, zum anderen bei dem Bezug bestimmter zur unmittel-baren Anwendung bestimmter Mittel und Produkte sowie schließlich bei der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial.

Angesichts des drastischen Straf-maßes von bis zu drei ‒ und in besonders schweren Fällen bis zu fünf ‒ Jahren Gefängnis empfeh-len Juristen, generell alles zu ver-meiden, was nach einer unlauteren Vorteilsannahme „riecht“. Hört sich einfach an, doch bekanntlich steckt der Teufel im Detail. Am liebsten wäre vielen Ärzten wohl – das zei-gen auch aktuelle Diskussionen un-ter den Medizinern – eine Liste, auf

§ 299a StGB in Kraft

Was ist denn nun noch erlaubt?

der schwarz auf weiß niedergelegt ist, was verboten und was erlaubt ist. Doch eine solche pauschale und absolute Liste kann es aus Sicht von Dr. Tilman Scheinert, seit dem Curagita-Outsourcing Rechtsan-walt der Kanzlei Tandler & Partner, nicht geben. „Es gibt natürlich un-problematische Dinge, aber das sind nicht die Maßnahmen, bei denen Unsicherheit herrscht. Es dürfte klar sein, dass Werbe- bzw. Marketing-maßnahmen, wie das Überlassen von Visitenkarten, Praxisflyern oder Röntgenpässen auch künftig nicht zu beanstanden sind. Ähnlich sieht es bei Services aus, die ausschließ-lich im Sinne und zum Wohle der Patienten angeboten werden“, er-gänzt Scheinert. Also beispielswei-se zügige Terminslots oder auch die Garantie für eine schnelle Befund-übermittlung.

Wesentlich komplizierter wird es bei materiellen Zuwendungen. „Wenn Sie einer befreundeten Kollegin zum Geburtstag einen normalen Blumen-strauß schenken, wird darin kaum ein Richter eine Unrechtsvereinba-rung wittern. Wenn aber eine Phar-ma-Firma eine Praxis regelmäßig unentgeltlich mit frischem Blumen-schmuck ausstattet und dafür ein Entgegenkommen bei der Verschrei-bung ihrer Produkte erwartet, sieht das schon ganz anders aus“, umreißt Scheinert die Problematik mit einem Beispiel. Der Rechtsanwalt appel-liert an die Ärzte, auf den gesunden Menschenverstand und auch das ei-gene Unrechtsbewusstsein zu hören. „Wenn Sie Geschenke oder Vergüns-tigungen von Kollegen oder der In-dustrie erhalten, denken Sie einmal mehr darüber nach, warum Sie diese bekommen. Werden dafür irgend-

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Fachbeirat und Berufspolitik05

In eigener Sache

Curagita und DeRaG begrüßen die neuen Regelungen, durch die unlau-terer Wettbewerb, Marktmissbrauch und Kick-Back-Geschäften im Ge-sundheitswesen der Kampf angesagt wird. Wir halten uns an die Verhaltens-kodizes der Freiwilligen Selbstkont-rolle für die Arzneimittelindustrie e. V. Außerdem haben wir mit dem Heidel-berger Kontrastmittel kodex und dem Heidelberger Kooperations kodex die Stoßrichtungen des §299 a/b StGB bereits vor Jahren antizipiert und ver-pflichten alle Curagita- und DeRaG-Mitarbeiter zu regelkonformem Ver-halten. So sind die Kodizes Teil der Arbeitsverträge der Ärzte in den DeRaG-MVZ.

Die Rechtssicherheit für unsere Mit-gliedspraxen hat für uns höchste Prio-rität. Die Geschäftsbesorgungsverträ-ge sind 2016 erneut durch die Kanzlei Tandler & Partner überprüft und als unbedenklich eingestuft worden. Durch die jährlichen Netzbeiträge unserer 100 Mitgliedspraxen decken wir die Ausga-ben für die Kommunikationsplattform (Mitgliederzeitschrift, Vollversammlun-gen, Radiologentag, Social Event etc.). Unsere Netz-Dienstleistungen bieten wir mindestens kostendeckend an. Insgesamt hoffen wir, dass die neue Gesetzeslage zu mehr Fairness und Marktgerechtigkeit im Gesundheitswe-sen führt, ohne sinnvolle und notwendi-ge Kooperationen im Gesundheitswe-sen einzuschränken.

Ihr Ansprechpartner:Dr. Johannes [email protected]

peration ein tatsächlicher und adä-quater Austausch von Leistung und Gegenleistung stattfindet“, erklärt Scheinert. „Es darf keine Quersub-ventionierung stattfinden – denn die könnte ja eine verdeckte Zahlung für eine Zuweisung oder ein Rezept sein.“ Der Jurist empfiehlt, alle be-stehenden Kooperationen auf den Prüfstand zu stellen. Im Zweifel ist es angeraten, jede Kooperation von zwei unabhängigen Fachanwäl-ten prüfen zu lassen. „Wenn beide zum gleichen Ergebnis kommen, dass die Kooperation unbedenklich ist, hat der betroffene Arzt seiner Sorgfaltspflicht genüge getan“, so Scheinert.

welche Gegenleistungen belohnt oder erwartet? Und: Könnten die ge-währten Vorteile in irgendeiner Weise bei einem Außenstehenden den Ein-druck erwecken, dass durch sie die Unabhängigkeit Ihrer ärztlichen Ent-scheidung beeinflusst werden soll? Wenn Sie eine dieser Fragen ehrlich mit ‚Ja‘ beantworten, oder der Au-ßenstehende sagen könnte, ‚Das hat aber doch ein Geschmäckle!’ dann nehmen Sie diese Vergünstigung nicht an“, rät der Jurist.

Pauschal kaum zu beurteilen sind Kooperationen zwischen Radiolo-gen und zuweisenden Ärzten. Gene-rell sind diese zwar gesundheitspo-litisch erwünscht und weiter erlaubt, doch gibt es zu viele verschiedene Möglichkeiten, eine solche Koope-ration auszugestalten. „Wichtig ist, dass bei einer vertraglichen Koo-

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05Fachbeirat und Berufspolitik

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Die Mitglieder der „RaDiagnostiX – Prostata“-Fokusgruppe haben sich am 1. Juli 2016 in Heidelberg getrof-fen, um die bisherigen Erfahrungen mit dem Versorgungsprojekt aus-zutauschen und die Weichen für das weitere Vorgehen zu stellen. Dabei hat die Fokusgruppe folgen-de Punkte festgehalten:

Die deutlich steigende Nachfrage nach mpMRT der Prostata ist zu ei-nem großen Teil auf die Patienten selbst zurückzuführen. Dabei nimmt auch das Spektrum der Indikationen zu. Es besteht Nachfrage vor der ersten Biopsie, nach frustraner Bi-opsie, bei Staging- und Rezidivdia-gnostik sowie zur Überwachung der Active Surveillance. Die Zahlungsbe-reitschaft stützt sich dabei nicht nur auf die Methodik allein, sondern auf unsere Qualität und das gute Ver-hältnis zum Urologen. Diese wiede-rum sind vor allem von Bildqualität, strukturiertem PI-RADS-Befund und dem persönlichen Gespräch unter Kollegen abhängig. Daher fordert die Fokusgruppe die verpflichtende Ver-wendung des PI-RADS-Bogens und die Nutzung der Falldatenbank, um die gute Qualitätssicherung weiterhin gewährleisten zu können.

Der zweite Qualitätsbericht wird der-zeit für die Veröffentlichung vorberei-tet, erste Ergebnisse liegen vor:

1. Stichprobenüberprüfung von Bild- und Befundqualität:• Es wurden 124 Studien aus 25

Praxen ausgewertet, davon nah-men 14 Teilnehmer zum ersten Mal und 11 Teilnehmer zum zwei-ten Mal an der externen Überprü-fung teil.

• Alle Praxen haben eine komplet-te mpMRT durchgeführt und die Angulierung korrekt eingehalten. Die technische Durchführung war gut bis sehr gut. Ausreißer nach

5. Memorandum der Fokusgruppe RaDiagnostiX - Prostata -

Erste Ergebnisse des zweiten Qualitätsberichts

unten gab es in Abhängigkeit von der MRT-Gerätegeneration.

• Eine Bewertung der Befundqua-lität mit sehr gut scheitert daran, dass nicht alle den PI-RADS-Score vergeben und die Volu-menmessung angeben.

• Von 23 % der Untersuchungen lagen stanzbioptisch gesicherte Befunde vor.

• Eine positive Qualitätsentwick-lung zwischen Erst- und Zweit-teilnehmern ist deutlich sichtbar.

2. Zuweiserbefragung:• Akzeptanz und Zufriedenheit

spiegelt sich in der Gesamtnote 1,4 wider, es gibt eine deutliche Verbesserung zum Vorjahr (2,5).

• Sehr gute Bewertungen erteilten die Zuweiser u. a. im Bereich me-dizinische Qualität des PI-RADS-Befundes, bei der Qualität der Untersuchungsbilder sowie bei der Schnelligkeit der Befundüber-mittlung.

3. Repräsentative Patientenbefragung:• Mit der Note 1,7 wurde auch hier

eine deutliche Steigerung zum Vorjahr in fast allen Kategorien erreicht, z. B. ärztliche Kompe-tenz (sehr gut), Weiterempfeh-lungsquote bzw. Wiederbesuch (95 %), Information über das Programm (85 % fühlen sich ausreichend informiert).

Die Evaluation des zweiten Qualitäts-berichts bestätigt die guten Ergebnisse des vorhergehenden Berichts zur struk-turierten Durchführung der Prostata-mpMRT und -Befundung in der ambu-lanten Versorgung. In der Subgruppe der Zweitteilnehmer zeichnet sich die Erreichung der nächsten Qualitätsstu-fe ab. Mit den Alleinstellungmerkmalen des umfassenden Qualitätskonzep-tes (z. B. kontinuierliche Schulungen, Falldatenbank, Qualitätsbericht und Vier-Augen-Prinzip) werden wir wei-

terhin die Umsetzung des Programms vorantreiben und die Genauigkeit der Methodik sicherstellen. Die sehr guten Zufriedenheitsergebnisse seitens der Patienten und der Kooperationspartner bestärken uns in der Konzeptionierung des Programms in Zusammenarbeit mit unseren urologischen Kollegen zum Wohle des Patienten.

Folgende Zielsetzung für das kom-mende Jahr wurde vereinbart:1. Relevante Bilder für den Urologen

sollen besser verfügbar werden.2. Der PI-RADS-Befund soll weiter

verbessert werden.3. Aus Projektsicht sollen die guten

Ergebnisse im Bereich Fortbil-dungsangebot, Patientenbuch und Informationsmaterial weiter gestei-gert werden.

Gerade für Punkt drei sind zeitnah diverse Verbesserungen im Bereich Kommunikation geplant: Relaunch der Webseite, Responsives Design und bessere Suchmaschinenoptimierung• Facebookseite für RaDiagnostiX

- Prostata -• Überarbeitung des Patientenflyers • Überarbeitetes Fortbildungspro-

gramm, mehr Einbindung der Uro-logen

• Überarbeitung des Patientenbu-ches – hier muss in Richtung Zu-weiser mehr Überzeugungsarbeit geleistet werden, da heute nur 20 % der Patienten ein Patienten-buch erhalten. Nur 30 % der Zuwei-ser, aber 70 % der Patienten halten es für wichtig!

Die nächste Fortbildung mit neuen Themen findet am 11. und 12. No-vember 2016 statt, es haben bereits ca. 25 Urologen Interesse bekundet teilzunehmen.

Ihre Ansprechpartnerin:Dr. Barbara [email protected]

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Fachbeirat und Berufspolitik05

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Seit Anfang des Jahres ist PD Dr. Matthias Röthke bei der Conradia. Gemeinsam mit den Radiologen PD Dr. Marc Kalinowski und Dr. Jens Knüppelholz sowie dem kaufmän-nischen Geschäftsführer Axel Grund-mann bildet er die Geschäftsführung des Hamburger DeRaG-MVZ. Der Radiologe und Diplom-Kaufmann kommt aus dem wissenschaftlichen Bereich – er war zuletzt leitender Oberarzt am Deutschen Krebsfor-schungszentrum in Heidelberg.

Redaktion: Herr Dr. Röthke, wie würden Sie ihr erstes halbes Jahr bei der Conra-dia in drei Schlagworten beschreiben?Dr. Röthke: Intensiv – anstrengend – hat trotzdem Spaß gemacht.

Redaktion: Wie war die Landung auf dem „harten Boden“ der Nieder-lassung nach dem Sprung aus dem Elfenbeinturm?Dr. Röthke: Ich muss sagen, dass das eine komplett neue und spannende Herausforderung war. Zunächst sind da die Managementaufgaben einer gro-ßen Praxis: Gleich nach meinem Ein-stieg haben wir mit der neu formierten Geschäftsführung einen Geschäftsplan ausgearbeitet und verabschiedet. Nun sind wir dabei diesen umzusetzen. Dann muss man natürlich die ganzen Beson-derheiten bei der Abrechnung kennenler-nen, da gibt es ja in jeder KV-Region an-dere Regelungen. Also auch eine Menge Neuland, das einem unterkommt. Und dann ist die Schlagzahl in einer Praxis natürlich deutlich höher als in einer For-schungsinstitution wie dem DKFZ. Hier geht es unter anderem um Befunde pro Stunde, das macht die Leistungsverdich-tung und den ökonomischen Druck, un-ter dem man arbeitet, deutlich. Was mir

den Einstieg sicher erleichtert hat, war, dass ich schon Einblick in den niederge-lassenen Bereich hatte. Ich habe vor der Conradia sechs Monate bei Dr. Sattler in Ludwigshafen in der Nuklearmedizin für die Fachkunde NUK gearbeitet und hatte somit schon eine Idee, was mich erwar-tet. Aber natürlich ist ein großes MVZ mit sieben Standorten in Hamburg nochmal eine andere Nummer.

Redaktion: Wo setzen Sie Ihre Schwer-punkte in der Praxis? Dr. Röthke: Was ich als sehr wichtig erachte, ist der Kontakt zu den Zuwei-sern. Die stehen ja unter dem gleichen ökonomischen Druck wie wir. Und da entwickelt sich dann doch oft ein zwar kurzer, knackiger, aber guter Dialog. Ich denke ohnehin, dass wir Radiologen uns auf jeden Fall mehr einmischen und mit unserer Diagnose mehr Einfluss auf den Behandlungspfad nehmen sollten, sonst sind wir am Ende außen vor. Aber die fachliche Unterstützung ist ein Mehrwert, der auf der Gegenseite auch geschätzt wird. Auf diese Weise können wir echte Bindungen schaffen. Sehr gut unterstützt wird das aus meiner Sicht von unserem Zuweisermanagement-Tool CuraZum. Das macht auf einen Blick sichtbar, wie sich das Zuweisungsverhalten entwi-ckelt, und es gibt klare Hinweise, wel-che medizinischen Schwerpunkte wir im Portfolio setzen müssen. Da wird vor allem die muskuloskelettale und die neu-rologische Bildgebung nachgefragt. Und erfreulicherweise bekommen wir immer mehr Zuweisungen für Prostata-MRTs.

Redaktion: Für letzteres bringen Sie ja eine besondere Expertise mit in die Conradia. Viele Netzradiologen haben Sie ja als DKFZ-Experten im Versorgungsprogramm RaDiagnostiX - Prostata - kennengelernt.Dr. Röthke: Ich engagiere mich nach wie vor im Expertenrat für RaDiagnos-tiX und natürlich setzen wir das hier bei Conradia um. So erlebe ich das Versor-

gungsprogramm nun aus der Niederge-lassenen-Sicht. Ehrlich gesagt, erkenne ich jetzt einige der Schwierigkeiten, die es in der Umsetzung gibt und die ich vielleicht früher unterschätzt habe. Es ist ein hartes Stück Arbeit, die Urolo-gen hier in Hamburg zur Teilnahme zu bewegen. Da müssen wir hartnäckig Überzeugungsarbeit leisten, Aufklärung betreiben und Fortbildungen anbie-ten. Immerhin steigt erfreulicherweise die Zahl der Prostata-Untersuchungen stetig. Interessanterweise kommen die Patienten gar nicht alle aus Ham-burg, sondern teilweise aus den umlie-genden Bundesländern und nehmen einen längeren Anfahrtsweg in Kauf. Im Kreise der Prostata-Experten in der Stadt bin ich gut aufgenommen worden, wir konnten beispielsweise schon sehr gute Kontakte zur Martini-Klinik knüpfen und auch mit den Kollegen vom UKE stehen wir im Austausch. Dabei hat mir beim Einstieg meine Arbeit in der Fach-gesellschaft und in den entsprechenden DRG-Arbeitsgemeinschaften geholfen.

Redaktion: Auch als Geschäftsführer der Conradia sind Sie angestellter Arzt, so wie auch ihre 19 ärztlichen Kollegen. Wie steht es denn mit unter-nehmerischem Denken und Motivati-on bei einer solchen Konstellation?Dr. Röthke: Über die DeRaG besteht doch die Möglichkeit einer übergeord-neten Unternehmensbeteiligung für die mehr unternehmerisch motivierten Ärzte. Ich habe das Gefühl, dass der Er-werb von Unternehmensanteilen grund-sätzlich einer stärkeren inneren Betei-ligung und damit auch der Motivation zuträglich ist. Vielleicht nicht bei jedem gleichermaßen, aber für mich selbst kann ich das schon bestätigen. Man ist durch die eigene Arbeit direkt am Unter-nehmenserfolg beteiligt. Das geht über eine reine Angestellten-Attitüde hinaus.

Redaktion: Vielen Dank für das Ge-spräch.

Interview mit PD Dr. Matthias Röthke, Ärztlicher Geschäftsführer im MVZ Conradia

„Wir Radiologen sollten uns mehr in den Behandlungspfad einmischen!“

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05Fachbeirat und Berufspolitik

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Es „brodelt“ auf dem Kontrastmit-telmarkt. Die Kostenträger haben die in diesem Markt erzielten Mar-gen als Wirtschaftlichkeitsreser-ve identifiziert und leiten derzeit in vielen KV-Regionen Verände-rungen ein. Verunsichert sind vor allem die radiologischen Praxen, die seit Jahren den Einsatz ihrer Kontrastmittel über Pauschalen finanzieren. Aber auch die Praxen in anderen Bundesländern, in de-nen ein Systemwechsel ansteht, wissen nicht, welche Auswir-kungen dieser z. B. bezüglich ihrer Verordnungsfreiheit haben wird. Ein Überblick über angedachte GKV-Vergütungsmodelle und den aktuellen Stand der Umsetzung.

Prinzipiell gibt es drei verschie-dene Modelle für die Vergütung von GKV-Kontrastmitteln in Deutsch-land: Kontrastmittel auf Rezept, Kontrastmittel-Ausschreibungen und Kontrastmittelpauschalen. Einige KV-Regionen sind dabei, das Modell zu wechseln – zum Teil werden dabei neue Regelungen eingeführt:

Kontrastmittel auf RezeptDies ist das Modell mit der größt-möglichen Verordnungs- und Be-zugsfreiheit für einen Radiologen bezüglich der von ihm eingesetzten Kontrastmittel. Er selbst hat keinen wirtschaftlichen Vorteil, sondern ver-ordnet das Kontrastmittel durch die Ausstellung eines Rezeptes, das er an den Pharma-Großhändler seiner Wahl oder den Kontrastmittel-Direkt-vertrieb eines Herstellers weitergibt. Diese sorgen für die Belieferung und reichen die Rezepte bei der Kasse ein, die den Herstellerabgabepreis (kurz HAP) gemäß Sprechstundenbe-darfsverordnung erstattet. Die Marge (= Differenz zwischen HAP und Händler-Einkaufs- bzw. Herstellerpreis)

Status quo Kontrastmittelmarkt GKV

Auswirkungen der KM-Systemänderungen in den radiologischen Praxen

verbleibt beim Pharmagroßhänd-ler bzw. Hersteller. Das Rezeptmo-dell gilt derzeit in den KV-Regionen Baden-Württemberg, Hessen, Saar-land, Schleswig-Holstein, Nordrhein, Rheinland-Pfalz und seit kurzem auch wieder in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Aktuelle Veränderungen: Die Kran-kenkassen in Hessen arbeiten seit 1. August mit Rabattverträgen nach § 130a SGB V. Diese beinhalten einen produktübergreifenden Pauschalra-batt auf die derzeitigen HAP von 10 % bis 20 %. Dem Rabattvertrag kön-nen alle Pharma-Großhändler und Hersteller beitreten, die die von den Kassen vorgegebenen Konditionen akzeptieren. Für die radiologischen Praxen in Hessen ändert sich durch dieses neue System nichts. Curagita hat Rabattverträge für das gesamte

Kontrastmittelsortiment abschlossen, um den Mitgliedspraxen weiterhin Verordnungsfreiheit und Rechtssi-cherheit zu gewährleisten.

Für die KV-Regionen Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Nordrhein wurden die Kontrast-mittelpreise nun ausgeschrieben. Ab 1. Oktober in Nordrhein bzw. ab 1. November in den anderen drei Re-gionen soll es für verschiedene Wirk-stoffgruppen Zuschlagspreise geben, die eine Preisobergrenze darstellen. Ob und inwieweit die volle Verord-nungsfreiheit des Arztes erhalten bleibt, ist unklar und davon abhängig, wer den Zuschlag erhält.

Kontrastmittel-AusschreibungenIn den neuen Bundesländern und in Berlin werden die Kontrastmit-tel seit Jahren ausgeschrieben. Der

Rezeptmodell

Pauschalenmodell

Ausschreibungen

Derzeit Rezeptmodell, Ausschreibungen geplant

Die KV-Regionen und ihre Abrechnungsmodelle Stand: 08/2016

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Fachbeirat und Berufspolitik05

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Ausschreibungsgewinner ist ein Her-steller oder Pharmagroßhändler, der mehr oder weniger exklusiv Radiolo-gen mit einem bestimmten Kontrast-mittel zum Zuschlagspreis für den geltenden Ausschreibungszeitraum beliefern darf. Die Bezugs- und Ver-ordnungsfreiheit ist für die Radiolo-gen in der Ausschreibungsregion so-mit auf die Ausschreibungsgewinner und -produkte beschränkt.

Die Erfahrungen zeigen, dass es viele Fallstricke bei der Umsetzung des Ausschreibungsmodells gibt und die Beschränkung der Radiologen in ihrer Verordnungsfreiheit auch zum Misslingen des Modells führen kann. Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thü-ringen haben ihr Ausschreibungs-modell daher momentan ausgesetzt und arbeiten seit 1. Juli wieder auf Rezeptbasis. Bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in den KV-Regi-onen entwickelt, in denen momentan ausgeschrieben wird (siehe oben).

Kontrastmittel-PauschalenBereits seit Jahren in Bayern und Westfalen-Lippe und seit letztem Herbst auch in Hamburg und Nie-dersachsen erhalten Radiologen für die Kontrastmittelgabe eine pauscha-le Vergütung. Die Pauschale orien-tiert sich an einer durchschnittlichen Kontrastmittelgabe für die Untersu-chung eines Patienten (z. B. „bis zu 20 ml“). Die Radiologen kaufen das Kontrastmittel selbst beim Hersteller oder Handel und konnten bisher die Margen aus dem Einkaufspreis und der Pauschalenvergütung als Ein-nahme für die Praxis behalten.

Aktuelle Veränderungen: In Bayern wurden die Pauschalen zum 1. April angepasst, die Anpassungen führen zu geringeren Margen für die Kon-trastmittel einsetzenden Radiologen. Weitere Anpassungen sind bereits für Anfang 2017 avisiert. Während noch vor kurzem in Regionen wie Rheinland-Pfalz und Nordrhein der Wechsel zum Pauschalen-System im Raum stand, gibt es nun vermehrt

Vorbehalte gegen dieses Modell. Mit dem Inkrafttreten des § 299a/b am 4. Juni wurde die Unsicherheit der Radiologen geschürt, dass es sich bei der von ihnen vereinnahmten Kontrastmittel-Marge um eine Vor-teilnahme mit strafrechtlichen Konse-quenzen handeln könnte. Hier liegen zwar mittlerweile beruhigende Stel-lungnahmen von Landes-KVen vor, aber am Ende werden die Gerichte entscheiden, da es Staatsanwälte gibt, die das ganz anders sehen und ggfs. ermitteln könnten. Wenn diese Entscheidungen jedoch positiv für die Kontrastmittelpauschalen ausfallen sollen, könnten sie das Radiologen-budget langfristig stärken.

AusblickDer Kontrastmittelmarkt ändert sich derzeit dynamisch, in vielen Fällen ist die Lage unübersichtlich. Die Zusammenarbeit im Radiologienetz stärkt dabei die Praxen, da das Netz bundesweit aktiv ist und mit allen Modellen der Kontrastmittelvergü-tung schon jahrelange Erfahrungen sammeln konnte. Weiterhin inve-stiert das Radiologienetz seit Jahren in den Auf- und Ausbau von radio-logiespezifischen Dienstleistungen und in Verbundprojekte (z. B. be-rufspolitisches Lobbying, Versor-gungsprojekte wie RaDiagnostiX, Gerätegesellschaft DeRaTek) und unterstützt damit seine Mitglieder bei ihrer Zukunftssicherung. Von den für Mitglieder in Euro quantifizier-baren Erfolgen seien exemplarisch Mehreinnahmen durch die qualitäts-gesicherte mpMRT der Prostata so-

wie Kosteneinsparungen auf beste-hende Siemens-Wartungsverträge genannt.

Anders als einzelne Hersteller hat der Verbundeinkauf im Radiologie-netz ein hohes Substitutionspotenzial (inkl. Generika und Reimporte) und kann die Mitglieder langfristig sicher mit allen benötigten Kontrastmitteln versorgen. Dazu wurden Szenarien (z. B. Substitution, Teilnahme an Aus-schreibungen und Rabattverträgen, Kooperationen) vorbereitet, die es er-möglichen, dass das Radiologienetz unter allen Kontrastmittel-Konstel-lationen weiterhin uneingeschränkt und rechtlich sauber seine Mitglieder stärkt.

Die verbindliche Zusammenarbeit im Radiologienetz und auch der vertrau-ensvolle Zusammenhalt der Netz-praxen sind in den nächsten Jahren besonders wichtig. Nur ein starkes Radiologienetz mit zuverlässigem Mitgliedermandat kann sich nach-drücklich und überzeugend für die Verordnungsfreiheit seiner Mitglieder einsetzen und mit Lieferanten und Entscheidern im Sinne der Mitglieder verhandeln.

Ihre Ansprechpartner:

Verbundeinkauf: Bernhard [email protected]

Netzmanagement:Eva [email protected]

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05Fachbeirat und Berufspolitik

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Am 4. Mai dieses Jahres hat das Bundessozialgericht (BSG) ein be-merkenswertes Urteil in Bezug auf eine Sitzverlegung mit anschlie-ßender Anstellung in einem MVZ gefällt. Dieses hat weitreichende Folgen für MVZs und ihre Betreiber, aber auch für Sitzabgeber und ihre Praxen.

Das UrteilDas BSG entschied: Ein Arzt, der zu Gunsten einer Anstellung in einem MVZ auf seine Zulassung verzichtet hat, muss grundsätzlich 3 Jahre in diesem MVZ tätig sein, bevor seine Stelle im Zuge einer erneuten An-stellungsgenehmigung durch einen anderen Facharzt wieder besetzt werden kann. Die schrittweise Redu-zierung seines Tätigkeitsumfangs um jährlich eine Viertel-Stelle ist dabei laut Gericht unschädlich.

Dieses Urteil zielt auf ein beliebtes Vorgehen z. B. bei Einzelpraxen oder kleinen Gemeinschaftspraxen ab: Der Praxisinhaber verlegt sei-nen (Einzel-)sitz in ein großes MVZ vor Ort und lässt sich dort anstellen. Nach einer Übergangsfrist von zwei bis drei Quartalen scheidet er aus und überlässt den Sitz bzw. die An-stellungsgenehmigung einem Nach-folger, der wiederum selbst als Ange-stellter tätig wird. Im Gegensatz zum „normalen“ Ausschreibungsverfahren muss der Zulassungsausschuss die-sen Übergang genehmigen, wenn Versorgungsgründe dem nicht ent-gegenstehen. Konkurrierende Be-werbungen um einen Vertragsarztsitz sind damit faktisch ausgeschlossen.

Eine der Bedingungen für die Ge-nehmigungsfähigkeit ist, dass der seinen Sitz einbringende Vertrags-

arzt auch tatsächlich die Absicht hat, selbst in vollem Umfang im MVZ tätig zu werden. Der Gesetz-geber hat im § 103 SGB V keine Kriterien genannt, an Hand derer diese Absicht konkret nachweisbar ist. Dieser Aufgabe hat sich nun das Bundessozialgericht angenommen und entschieden, dass von einer ernsthaften Absicht erst bei einer persönlichen Weiterbeschäftigung von drei Jahren auszugehen ist.

Darüber hinaus hat das Gericht in seinem Urteil klargestellt, dass wenn der Arzt zwar seinen ganzen Sitz einbringt, selbst aber nur in geringerem Umfang tätig wird (im konkreten Fall im Rahmen einer Dreiviertel-Stelle) die Anstellung auch nur im Rahmen dieses teil-weisen Umfangs nachbesetzt wer-den kann.

Bundessozialgericht zu Sitzübertragungen in MVZs

Ein Urteil mit Folgen

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Fachbeirat und Berufspolitik05

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Praktische FolgenDas BSG trifft hiermit nicht nur MVZs, sondern in erster Linie abga-bewillige Ärzte, die für ihre Einzel-praxis nur schwer einen Nachfolger finden (viele Zulassungsausschüsse fordern bei Übernahme des Sitzes auch die Fortführung der Praxis am angestammten Ort). Für diese wird es nun ungleich schwerer, ihre Pra-xis in ein MVZ einzubringen und zeitnah auszuscheiden. Für auf-nehmende MVZs wird ein „Sitzkauf“ unattraktiver, weil nur noch unter diesen erschwerten Bedingungen möglich. Untersagt ein Zulassungs-ausschuss dem MVZ aus diesen Gründen die Nachbesetzung, fällt der Vertragsarztsitz – bedarfspla-nerische Überversorgung vorausge-setzt – entschädigungslos weg.

Betroffen sind aber auch Betreibermo-delle mit Investoren, die sich an Pra-xen beteiligen, indem sie MVZ grün-den und die bisherigen Praxisinhaber anstellen. Scheiden in diesem Fall Senioren aus, ist die Nachbesetzung der Arztstellen stark gefährdet. Ein Umstand, der reinen Private-Equity-Firmen mit keiner oder nur geringer Vernetzung im deutschen Gesund-heitswesen das Geschäft erschwert.

War die Planung einer erfolgreichen Praxisnachfolge schon bisher ein wichtiges strategisches Thema, so

rückt dieses nun noch stärker in den Vordergrund. Bisher war davon aus-zugehen, dass für die Nachfolgere-gelung ein Zeitraum von anderthalb bis zwei Jahren einzuplanen ist. Nach diesem Urteil ist es angebracht, be-reits vier Jahre vor einem geplanten Exit mit dem Stellen der Weichen zu beginnen.

Bisher liegt das schriftliche Urteil des BSG noch nicht vor, sondern nur ein sogenannter Terminbericht. Eine um-fangreichere Analyse des Urteils kann erst nach Vorliegen der Urteilsbegrün-dung erfolgen. Es ist davon auszuge-hen, dass sich das Urteil nicht nur auf MVZ, sondern auch auf Berufsausü-bungsgemeinschaften erstreckt, da die Absätze 4a und 4b zum § 103 SGB V nahezu im gleichen Wortlaut formuliert sind.

Fazit: MVZ als Wettbewerbsvorteil bei der NachfolgeTrotz dieses offenbar einschränken-den Urteils lohnt sich aus unserer Sicht die Beschäftigung mit der Fra-ge, ob Sie Ihre BAG in ein MVZ um-wandeln.

Zum einen hat der Gesetzgeber die Gründung von MVZs in den vergan-genen Jahren deutlich erleichtert. So muss ein MVZ jetzt nicht mehr fachgruppenübergreifend tätig sein. Theoretisch genügen für die Grün-

dung zwei Ärzte auf einem geteil-ten Vertragsarztsitz. Darüber hinaus können nun auf zeitweise nicht be-setzten Arztstellen Vertreter einge-setzt werden. Auch die Verlegung von Anstellungen von einem in ein anderes MVZ ist nun möglich. Mit dem Konstrukt MVZ können für die jüngere Generation von Radiologen und Nuklearmedizinern interessante Lebens- und Arbeitszeitmodelle ge-staltet werden.

Das MVZ erleichtert, Sitze durch Einbringung in die Gesellschaft zu schützen und dauerhaft dem öf-fentlich-rechtlichen, immer mit einer gewissen Unsicherheit behafteten, Nachbesetzungsverfahren zu ent-ziehen. Stand heute gehen wir da-von aus, dass sich die im Artikel be-schriebene Drei-Jahres-Frist durch rechtzeitige Umwandlung der Praxis in ein MVZ mit anschließendem Ge-sellschafterwechsel umgehen lässt.

Ein MVZ erlaubt Flexibilität, da sich Anteilsverkauf und -ankauf durch ei-nen Nachfolger zeitlich trennen las-sen. Denkbar ist in Einzelfällen, dass der ausscheidende Senior als Grün-dungsgesellschafter noch eine Zeit lang den MVZ-Anteil hält und erst später an die anderen Partner ver-kauft. Käufer dieses Anteils können dann andere Gründungsmitglieder oder die MVZ-GmbH sein.

Auch wenn dieses Urteil auf den er-sten Blick ernüchternd wirkt, so regt es zumindest dazu an, die eigene Praxisstrategie nicht nur im Hinblick auf das Ausscheiden einzelner Ge-sellschafter neu zu hinterfragen. In jedem Fall sollte die Änderung der Rechtsform betriebswirtschaftlich, vertrags- und vertragsarztrechtlich sowie steuerlich beleuchtet werden. Diese BSG-Entscheidung hat Ein-fluss auf den Praxiswert wie selten ein Urteil zuvor.

Ihr Ansprechpartner:Carsten Krü[email protected]

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Fachbeirat und Berufspolitik05

Die hier abgedruckten Meldungen stammen vom Leo Schütze Verlag, Herausgeber des „Schütze-Briefs“. Curagita übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.

Ihre Ansprechpartner:

Dr. Michael [email protected]

Carsten Krü[email protected]

Weitere Meldungen aus der Gesundheitspolitik

01. KBV legt Konzept zur Patientensteuerung vor

02. G-BA-Richtlinie zur ärztlichen Zweitmeinung erwartet

03. E-Health-Gesetz: Fristen der einzelnen Projekte

04. GOÄ-Novellierung: Beschlüsse des Ärztetags

05. Fernbehandlung: BÄK formuliert ihre Anforderungen

06. Ärztetag würdigt erste telemedizinische Leistung im EBM

07. Einsichtsrecht des Patienten auch bei noch unbezahlter Rechnung

08. Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten

09. BGH-Urteil zu Arztbewertungsportalen

10. Anforderungen an Teil-Berufsausübungsgemeinschaften

11. Abrechnung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung

12. Medikationsplan auf der eGK

13. Geplantes Selbstverwaltungsstärkungsgesetz

14. Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung

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Fachbeirat und Berufspolitik05

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01. KBV legt Konzept zur Patienten steuerung vor

„Im Durchschnitt geht in Deutschland jeder Patient 17-mal (pro Jahr) zum Arzt, entweder zum selben oder zu mehreren“, erklärt Dr. Andreas Gas-sen, Vorstandsvorsitzender der Kas-senärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Für eine bessere Steuerung sei es wichtig, einen Ansprechpartner als erste Anlaufstelle zu haben.

Die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) haben ge-meinsam ein Konzept „KBV 2020 – Versorgung gemeinsam gestalten“ vorgelegt. Zur besseren Koordinie-rung der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen werden drei Tarifmodel-le für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorge-schlagen.

• Tarif A – hausärztliche Patien-tenkoordination mit Einschrei-bung. Dieser Tarif entspricht in der Höhe dem aktuellen Beitrag in der GKV. Versicherte, die sich dafür entscheiden, schreiben sich bei einem Hausarzt ihrer Wahl ein und verpflichten sich, diesen immer als ersten in Anspruch zu nehmen, außer im Notfall. Die direkte Inanspruchnahme von Augenärzten, Gynäkologen und Psychotherapeuten bleibt hiervon unberührt. Ebenso ist die direk-te Inanspruchnahme im Rahmen von Präventionsleistungen mög-lich.

• Tarif B – hausärztliche Patien-tenkoordinierung ohne Ein-schreibung. Der Beitrag im Tarif B entspricht dem Beitrag im Tarif A. Auch bei diesem Tarif suchen die Patienten immer zuerst den Haus-arzt ihrer Wahl auf. Der einzige Un-terschied zu Tarif A besteht darin, dass sie sich beim Hausarzt nicht einschreiben.

In den Tarifen A und B können die koordinierenden Hausärzte bei Vor-liegen nur einer chronischen Erkran-kung eine Überweisung von vornher-

ein für einen Zeitraum von bis zu vier Quartalen an einen Facharzt aus-stellen. Das Krankheitsmanagement erfolgt während dieser Zeit durch den Facharzt in Bezug auf die Zuwei-sungsdiagnose.

• Tarif C – freier Zugang zu allen Vertragsärzten und -psychothe-rapeuten. Der Tarif C liegt über den Tarifen A und B. In diesem Tarif ist der freie Zugang zu allen Ver-tragsärzten möglich.

Versicherte wählen einen dieser Ta-rife jeweils für ein Quartal. Die Wahl kann danach bei Bedarf auch wider-rufen werden.

Darüber hinaus bedarf es, so das Konzept von KBV und KVen, einer Koordinierung des Inanspruchnah-me-Verhaltens von Versicherten im Bereitschaftsdienst oder von ambu-lanten Leistungen im Krankenhaus zu Zeiten außerhalb des organi-sierten Bereitschaftsdienstes von Vertragsärzten. Die Krankenkassen erheben dazu eine gegebenenfalls differenzierte Zuzahlung.

Im Mittelpunkt des Konzepts stehen grundlegende Veränderungen der Finanzierung der ärztlichen Leistun-gen. Die Eckpunkte:

• Die budgetierte morbiditätsori-entierte Gesamtvergütung soll in einem koordinierten Versorgungs-system durch neue Vergütungsfor-men ersetzt werden. In den Tarifen A und B sollen im Rahmen einer In-anspruchnahme des fachärztlichen Bereiches durch vom Hausarzt ko-ordinierte Versicherte die erforderli-chen Leistungen unbudgetiert und ohne Mengenbegrenzung zu fes-ten Preisen vergütet werden. Eine gegebenenfalls notwendige Fall-zahlzunahme darf nicht zu einer Abstaffelung der Vergütung führen.

• Zur Mengensteuerung soll ein neues Vergütungssystem einge-führt werden. Danach erfolgt eine Pauschalierung von Leistungen dort, wo eine Mengenzunahme medizinisch nicht indiziert ist. Eine Einzelleistungsvergütung soll dort fachgruppenspezifisch gefördert werden, wo eine Mengendynamik medizinisch indiziert erfolgen soll.

Die gesetzlichen Krankenkassen ha-ben den Vorschlag von KBV und KVen mit wenig Begeisterung aufgenom-men. „Die freie Arztwahl gehört zu den Grundelementen im deutschen Ge-sundheitswesen“, sagt Martin Litsch, Vorsitzender des Vorstandes des AOK-Bundesverbandes (AOK-BV).

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02. G-BA-Richtlinie zur ärztlichen Zweitmeinung erwartet

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte die Aufgabe, erstmals bis zum 31. Dezember 2015 in einer Richtlinie (RL) zu bestimmen, für wel-che planbaren Eingriffe Versicherte der gesetzlichen Krankenversiche-rung (GKV) einen Anspruch auf Ein-holung einer ärztlichen Zweitmeinung im Einzelnen besteht (§ 27b SGB V). Es ist aber damit zu rechnen, dass die Beschlussfassung erst in der zweiten Jahreshälfte 2016 erfolgen wird.

Der G-BA hat den gesetzlichen Auf-trag, in seinen Richtlinien die indi-kationsspezifischen Anforderungen an die Abgabe einer Zweitmeinung zum empfohlenen Eingriff und an die Erbringer einer Zweitmeinung fest-zulegen, um eine besondere Exper-tise zur Zweitmeinungserbringung zu sichern. Der G-BA hat inzwischen mitgeteilt, dass die Beratungen zur Erstfassung der Richtlinien zwar laufen, ein Termin zur Beschlussfas-sung aber noch nicht feststeht. Zur Erklärung dieser Verschiebung er-klärt der G-BA ergänzend, es sei eine umfangreiche wissenschaftliche Auf-bereitung notwendig, um bestimmen zu können, bei welchen Indikationen und zu welchen planbaren Eingriffen der Anspruch auf Einholung einer Zweitmeinung sinnvoll sei. Zudem seien bei der Beschlussvorbereitung die gesetzlichen Vorgaben zu schrift-lichen und mündlichen Stellungnah-merechten einzuhalten.

Insgesamt gibt es eine große Nach-frage nach Zweitmeinungen, vor al-lem bei Unsicherheiten hinsichtlich der Behandlung schwerer Erkrankungen. Zweitmeinungen werden zum Teil schon jetzt eingeholt und als entschei-dungsrelevant und sinnvoll erachtet. Damit dies auch zukünftig so bleibt, sollte ein patientengerechtes Angebot allen sozialen Schichten zur Verfügung gestellt werden, das nicht auf mengen-relevante Eingriffe beschränkt ist, im persönlichen Kontakt zu Ärzten statt-findet und keine Zuzahlung erfordert.

Das ist das Fazit aus der Analyse der Ergebnisse einer repräsentati-ven Umfrage im Rahmen des Ge-sundheitsmonitors von BARMER GEK und Bertelsmann Stiftung. Dazu wurden die Antworten von 1.598 Befragten ausgewertet. 89 % der Befragten halten es grundsätz-lich für sinnvoll, vor wichtigen Un-tersuchungen und Behandlungen eine ärztliche Zweitmeinung einzu-holen. Die Umfrageergebnisse be-legen, dass viele Menschen bei der Entscheidung für oder gegen eine Behandlung unsicher sind und des-wegen eine Zweitmeinung einholen (53 %). 43 % hatten schlechte Er-fahrungen mit früheren Behandlun-gen und 15 % folgten dem Rat ihrer Freunde und Bekannten. Etwa ein Viertel der Bevölkerung hat bereits konkrete Erfahrungen mit Zweitmei-nungen gemacht.

03. E-Health-Gesetz: Fristen der einzelnen Projekte

Der Deutsche Bundestag hat am 21. Dezember 2015 das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie weitere Gesetze beschlossen. Das sogenannte E-Health-Gesetz ist am 29. Dezember 2015 in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 54 vom 28. De-zember 2015).

Das E-Health-Gesetz sieht für die einzelnen Projekte verbindliche Fris-ten vor:

1. Telemedizinische LeistungenDer Bewertungsausschuss für die ärztlichen Leistungen sollte bis zum 30. Juni 2016 prüfen, inwieweit durch den Einsatz sicherer elektronischer Informations- und Kommunikations-technologien konsiliarische Befund-beurteilung von Röntgenaufnahmen telemedizinisch erbracht werden können. Diese Frist konnte nicht ein-gehalten werden. Bis zum 30. Sep-tember 2016 soll der Bewertungs-ausschuss zudem prüfen, inwieweit durch den Einsatz sicherer elektroni-

scher Informations- und Kommunika-tionstechnologien Videosprechstun-den telemedizinisch erbracht werden können.

Auf der Grundlage dieser Prüfung hat der Bewertungsausschuss eine An-passung des Bewertungsmaßstabes bis zum 31. Dezember 2016 (konsili-arische Befundbeurteilung von Rönt-genaufnahmen) bzw. bis zum 31. März 2017 (Videosprechstunden) zu beschließen.

Der Bewertungsausschuss legt dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Abstand von zwei Jahren beginnend bis zum 31. Oktober 2016 einen Bericht zum Stand der Bera-tungen zu telemedizinischen Leistun-gen vor.

2. Elektronische Kommunikations-verfahren

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband (GKV-SV) müssen prüfen, inwieweit bislang papiergebundene Verfahren zur Organisation der vertragsärzt-lichen Versorgung durch elektro-nische Kommunikationsverfahren ersetzt werden können. Das Er-gebnis der Prüfung ist dem BMG spätestens am 31. Dezember 2016 vorzulegen.

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3. TelematikinfrastrukturDie gematik (Gesellschaft für Telematik-anwendungen der Gesundheitskarte) hat bis zum 31. Dezember 2016 sichere Verfahren zur Übermittlung medizini-scher Dokumente über die Telematik-infrastruktur festzulegen. Die Erfüllung dieser Festlegungen muss der Anbieter eines Dienstes für ein Übermittlungs-verfahren gegenüber der gematik.

• Bis zum 31. Dezember 2016 hat die gematik zu prüfen, inwieweit mo-bile und stationäre Endgeräte der Versicherten zur Wahrnehmung ih-rer Rechte und für die Kommunika-tion im Gesundheitswesen genutzt werden können. Über das Ergebnis der Prüfung legt die gematik dem Deutschen Bundestag über das BMG spätestens bis zum 31. März 2017 einen Bericht vor.

• Die gematik hat bis zum 30. Juni 2017 ein elektronisches Interope-rabilitätsverzeichnis für Standards, Profile und Leitfäden für informa-tionstechnische Systeme im Ge-sundheitswesen aufzubauen und dieses Interoperabilitätsverzeichnis zu pflegen und zu betreiben.

• Bis zum 30. September 2017 ver-einbaren die Vertragspartner mit Wirkung ab 1. Januar 2018 nut-zungsbezogene Zuschläge für die Nutzung von Daten.

• Bis zum 31. Dezember 2017 hat die gematik die Maßnahmen durch-zuführen, die erforderlich sind, um die Daten der Telematikinfrastruk-tur nutzen zu können.

• Bis zum 31. Dezember 2018 hat die gematik die Maßnahmen durch-zuführen, die erforderlich sind, dass auch den Versicherten selbst bestimmte Daten zur Verfügung stehen.

4. MedikationsplanPatienten, denen mindestens drei Medikamente gleichzeitig verordnet werden, haben ab 1. Oktober 2016 Anspruch auf die Erstellung und Aus-händigung eines Medikationsplans in Papierform durch den behandeln-den Arzt. Bis zum 30. Juni 2016 ist mit Wirkung ab 1. Oktober 2016 eine vertragliche Vereinbarung zwischen der KBV und dem GKV-SV zu treffen. Bis zum 30. September 2016 ist eine Regelung zur Vergütung der Ärzte zu vereinbaren.

Inhalt, Struktur und Vorgaben zur Er-stellung des Medikationsplans sollen bis zum 30. April 2016 zwischen den Organisationen der Apotheker und der Ärzte im Benehmen mit dem GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ver-einbart werden. Diese Vereinbarung wurde inzwischen unter Dach und Fach gebracht. Für die elektronische Verarbeitung und Nutzung der Daten ist diese Vereinbarung erstmals bis zum 30. April 2017 fortzuschreiben.

Ab 2018 soll der Medikationsplan in elektronischer Form erstellt werden. Ab dem 1. Januar 2019 ist jeder Arzt und jede Apotheke zur Aktualisierung des Medikationsplans verpflichtet. Bis zum 30. September 2018 soll eine Vergütung für die Ärzte bei Er-stellung und Aktualisierung von Da-tensätzen vereinbart werden.

5. Elektronischer ArztbriefÄrzte und Psychotherapeuten kön-nen elektronische Arztbriefe derzeit über das Sichere Netz der Kassen-

ärztlichen Vereinigungen (KVen) versenden und abrechnen. Im Jahr 2017 wird der Versand und Empfang mit einer Pauschale von insgesamt 55 Cent für jeden elektronisch über-mittelten Arztbrief von den Kranken-kassen vergütet. Die Vergütung ab 1. Januar 2018 ist noch mit den Kran-kenkassen zu vereinbaren.

6. Medizinische NotfalldatenAb 1. Januar 2018 soll auf Wunsch der Versicherten auf der elektroni-schen Gesundheitskarte (eGK) ein Datensatz über bestimmte in einem Notfall relevanten medizinischen Da-ten gespeichert werden.

7. Elektronische PatientenakteDie gematik hat bis zum 31. Dezem-ber 2018 die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Daten über den Patienten in einer elektronischen Patientenakte bereitgestellt werden können. Für den Zugriff auf Notfall-daten, Daten eines elektronischen Medikationsplans einschließlich der Daten zur Prüfung der Arzneimittel-sicherheit ist neben der Zustimmung des Versicherten auch der technische Einsatz eines Heilberufeausweises erforderlich.

8. Elektronisches PatientenfachDas elektronische Patientenfach ist eine Anwendung auf der eGK, die es den Patienten ermöglichen soll, selbst Daten in einem Onlinefach der eGK zu speichern und auch außer-halb der Arztpraxis einzusehen. Im Patientenfach können auch eigene Daten z.B. ein Patiententagebuch über Blutzuckermessungen oder von Wearables und Fitnessarmbändern abgelegt werden. Bis zum 31. De-zember 2018 hat die Gesellschaft für Telematik die Voraussetzungen für die Nutzung dieser Daten zu schaffen.

9. Versichertenstammdaten- Management (VSDM)

Bis zum 30. Juni 2016 sollte die ge-matik ursprünglich die erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung des Online-Abgleichs der Versicher-

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tendaten auf der eGK treffen. Die Einführung des Versichertenstamm-daten-Managements (VSDM) wird voraussichtlich erst im Frühjahr 2017 flächendeckend eingeführt.

Die Vertragsärzte sind nach der Ein-führung der VSDM verpflichtet, bei der erstmaligen Inanspruchnahme ihrer Leistungen im Quartal die Leis-tungspflicht der Krankenkasse durch einen Online-Abgleich der Daten zu prüfen. Sofern sie diese Prüfung nicht durchführen, wird ab dem 1. Juli 2018 ihre Vergütung vertragsärztlicher Leistungen so lange um 1 % gekürzt, bis sie die Prüfung durchführen.

04. GOÄ-Novellierung: Beschlüsse des Ärztetags

Der 119. Deutsche Ärztetag (vom 24. bis 27. Mai 2016 in Hamburg) hat unter anderem folgende Beschlüsse zu den Anforderungen an eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gefasst:• Veränderungen des Paragrafen-

teils wie auch der Bundesärzte-ordnung (BÄO) sind nur zulässig, wenn sie zum Betreiben einer no-vellierten Gebührenordnung für Ärzte notwendig sind.

• Neben einer Neuordnung der Leis-tungslegenden werden Leistungs-änderungen durch Fortschritte in der Medizin wie neue Diagnostik oder Therapie fortlaufend erfasst.

• Nach 30 Jahren Stillstand wird die ärztliche Diagnostik und Therapie angemessen vergütet.

• Im Rahmen der innerärztlichen Neuordnung sollen auch die spezi-fisch hausärztlichen Leistungen an-gemessen abgebildet und bewertet werden.

• Die Bildung von Analogziffern bleibt wie in der bisherigen GOÄ erhalten.

• Das GOÄ-Dezernat muss personell und materiell so ausgestattet wer-den, dass es auch im Verhältnis zum Verhandlungspartner dieser Aufgabe gewachsen ist. Es soll sich externer Experten bedienen können und zusätzlich ein externes

Projektmanagement einrichten. Der Appell geht an die Landesärz-tekammern, dafür die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung zu stel-len. Im Finanzplan werden dafür rund zwei Millionen Euro veran-schlagt.

• Die Steigerungsfaktoren müssen auch in der neuen GOÄ grundsätz-lich und generell zur Verfügung ste-hen.

• Der Vorstand der Bundesärzte-kammer (BÄK) erarbeitet für eine neue GOÄ gemeinsam mit den je-weiligen Berufsverbänden und wis-senschaftlichen Fachgesellschaf-ten dem medizinischen Fortschritt entsprechende Leistungslegenden und Bewertungen. Diese entspre-chen aktuellen wissenschaftlichen und fachlichen Erkenntnissen.

• Die BÄK erstellt vor den Verhand-lungen mit der privaten Kranken-versicherung (PKV) und der Bei-hilfe statische und dynamische Simulationen, um die qualitativen und quantitativen Auswirkungen der GOÄneu abschätzen zu kön-nen. Diese sollen dem 120. Deut-schen Ärztetag 2017 sowie den Be-rufsverbänden vorgelegt werden.

05. Fernbehandlung: BÄK formuliert ihre Anforderungen

Die Bundesärztekammer (BÄK) hat in einem Grundsatzbeitrag Hinweise und Erläuterungen zu den Möglich-keiten und Grenzen einer „Fernbe-handlung“ des Patienten (§ 7 Absatz 4 (Muster-)Berufsordnung der Ärzte (MBO-Ä) gegeben.

„Ärztinnen und Ärzte dürfen eine individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung nicht ausschließlich über Print- und Kom-munikationsmedien durchführen. Auch bei telemedizinischen Verfahren ist zu gewährleisten, dass eine Ärztin oder ein Arzt die Patienten unmittelbar be-handelt“, das ist die berufsrechtliche Vorgabe (auch) für telemedizinische Leistungen im § 7 Abs. 4 Musterberufs-ordnung-Ärzte (MBO-Ä).

In der Stellungnahme der BÄK wer-den die berufsrechtlichen Vorgaben anhand telemedizinischer Versor-gungsmodelle erläutert. Sinn und Zweck der Regelung in der MBO sei, dass sich der Arzt von dem jeweili-gen Patient ein unmittelbares Bild durch die eigene Wahrnehmung ver-schafft und sich nicht allein auf Schil-derungen des Patienten oder Infor-mationen Dritter verlassen soll. Das Verbot der ausschließlichen Fernbe-handlung und die damit korrespon-dierende grundsätzliche Pflicht des Arztes zur persönlichen Leistungser-bringung verfolgen den Zweck, nicht durch eine fehlende persönliche Leis-tungserbringung die Behandlungs-qualität einzubüßen und damit die Patientensicherheit zu gefährden (www.bundesaerztekammer.de).

06. Ärztetag würdigt erste tele-medizinische Leistung im EBM

Mit Wirkung ab 1. April 2016 wurde die erste telemedizinische Leistung in den Einheitlichen Bewertungsmaß-stab für die ärztlichen Leistungen (EBM) aufgenommen. Bei Versicher-ten der gesetzlichen Krankenversi-cherung (GKV) ist danach die Kon-trolle spezieller Herzschrittmacher berechnungsfähig.

„Ärztliche Priorisierung von Einsatz-gebieten telemedizinischer Patienten-versorgung“, so lautet der Titel eines Grundsatzpapiers zur Einbeziehung von telemedizinischen Methoden in die Patientenversorgung. Der Deut-sche Ärztetag hat dazu die folgende Stellungnahme beschlossen:• Telemedizinische Verfahren, die

den innerärztlichen Austausch zum Wohle des Patienten verbessern, sind mit sehr hohem Nutzen bei vergleichsweise geringen Risiken verbunden. Hervorzuheben sind hier Telekonsilverfahren, wie sie beispielsweise in der Teleradiolo-gie oder Telepathologie eingesetzt werden, mit der Zielsetzung, Ex-pertenwissen mit geringerem Auf-wand verfügbar zu machen.

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• Ein sehr großes Nutzenpotential wird den Teletumorkonferenzen zu-geschrieben, bei denen durch die Einsparung von Wegezeiten die in-terdisziplinäre Versorgung der Pa-tienten optimiert bzw. vielfach erst ermöglicht wird.

• Auch andere eHealth-Methoden aus den Bereichen Dokumentati-on und Kommunikation (z.B. elek-tronische Patientenakte, eArzt-brief) können einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätssteigerung leisten.

• In der Notfallversorgung können Telekonsilsysteme mit hohem me-dizinischem Nutzen verbunden sein – insbesondere bei der Ver-sorgung zeitkritischer Erkrankun-gen, die ein hohes Maß an Spe-zialexpertise erfordern. So gibt es beispielsweise wissenschaftliche Belege für den Nutzen der teleme-dizinischen Versorgung von akuten Schlaganfallpatienten.

• Auch bei der palliativmedizinischen Versorgung können telemedizini-sche Methoden einen additiven Beitrag zur konventionellen pallia-tivmedizinischen Therapie leisten, um Palliativmedizin unabhängig vom Wohnort der Patienten anzu-bieten.

07. Einsichtsrecht des Patienten auch bei noch unbezahlter Rechnung

Der Anspruch auf Herausgabe der Patientenunterlagen in Kopie ist nur erfüllt, wenn der Arzt sämtliche Unterlagen in lesbarer Kopie ge-gen Kostenerstattung zur Verfügung stellt. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Unterlagen wegen einer noch offenen Behandlungsrechnung be-steht nicht. Das hat das Amtsgericht (AG) München in einem rechtskräf-tigen Urteil entschieden (Az.: 243 C 18009/14).

Mit dem Patientenrechtegesetz vom 20. Februar 2013 (BGBl. 2013 I Nr. 9) wurden die Rechte der Patienten im Rahmen der ärztlichen Behandlung gestärkt, unter anderem mit Vorga-ben zur Einsichtnahme in die Pati-entenakte. Das Amtsgericht Mün-chen führt in den Urteilsgründen aus, dass ein Patient einen Anspruch auf Einsichtnahme in die Behandlungs-unterlagen hat. Ein besonderes In-teresse muss dafür nicht dargelegt werden. Dieser Anspruch sei auf die Versicherung übergegangen wegen eines möglicherweise bestehenden Anspruchs auf Schadensersatz we-gen fehlerhafter zahnärztlicher Be-handlung. Mit diesem Anspruch gehe

auch das Einsichtsrecht in die Pati-entenakte auf die Versicherung über. Die Zahnärztin hat nach dem Urteil auch nicht das Recht, die Unterlagen zurück zu behalten, selbst wenn die Behandlungsrechnung nicht bezahlt wurde.

Im Patientenrechtegesetz wurden im § 630g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) folgende Vorgaben getroffen:(1) „Dem Patienten ist auf Verlan-

gen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffen-de Patientenakte zu gewäh-ren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebli-che Rechte Dritter entgegen-stehen. Die Ablehnung der Ein-sichtnahme ist zu begründen. § 811 ist entsprechend anzu-wenden.

(2) Der Patient kann auch elektro-nische Abschriften von der Pati-entenakte verlangen. Er hat dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten.

(3) Im Fall des Todes des Patien-ten stehen die Rechte aus den Absätzen 1 und 2 zur Wahrneh-mung von vermögensrechtlichen Interessen seinen Erben zu. Glei-ches gilt für die nächsten Ange-hörigen des Patienten, soweit sie immaterielle Interessen geltend machen. Die Rechte sind ausge-schlossen, soweit der Einsicht-nahme der ausdrückliche oder mutmaßliche Wille des Verstor-benen entgegensteht.“

08. Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Ver-tragsärzten

Bei der unternehmerischen Betäti-gung von Ärztinnen und Ärzten und die Beteiligung an Unternehmen sind einige wichtige berufsrechtliche As-pekte zu beachten. Bei den berufs-rechtlichen Regelungen sind die §§ 3 Absatz 2, 27 Absatz 3, 30 und 31 der Musterberufsordnung-Ärzte (MBO-Ä) von besonderem Gewicht.

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Der Vorstand der Bundesärztekam-mer (BÄK) hat in einem Grundsatz-papier unter anderem folgende Anfor-derungen betont:• Ärztliche Behandlungsentschei-

dungen müssen nach medizini-schen Gesichtspunkten getroffen werden und dürfen sich nicht von berufsfremden Erwägungen, ins-besondere nicht von merkantilen Aspekten, leiten lassen.

• Der Arzt muss sicherstellen, dass in den vertraglichen und sonstigen beruflichen Beziehungen zu Dritten die ärztliche Unabhängigkeit für die Behandlung der Patienten gewahrt ist.

• Der Arzt soll Empfehlungen für ei-nen bestimmten Leistungserbrin-ger nur aussprechen, wenn der Patient aus eigenem Antrieb darum bittet oder dafür ausnahmsweise ein hinreichender Grund besteht.

• Es ist unzulässig, wenn die Verord-nungen des Arztes oder die Zuwei-sung von Patienten einen spürba-ren Einfluss auf den Ertrag aus der Unternehmensbeteiligung haben.

• Werbung für eigene oder fremde gewerbliche Tätigkeit oder fremde gewerbliche Tätigkeit im Zusam-menhang mit der ärztlichen Tätig-keit ist berufsrechtlich unzulässig.

• Pläne für unternehmerische Betäti-gungen oder für eine Beteiligung an Unternehmen sollen vorher mit der zuständigen (Landes-)Ärztekam-mer abgestimmt werden, um auch insoweit Transparenz zu schaffen (Deutsches Ärzteblatt 46/2013).

09. BGH-Urteil zu Arztbewertungs-portalen

Der Bundesgerichtshof (BGH) (Karls-ruhe) hat in seinem Urteil vom 1. März 2016 die Pflichten der Betreiber eines Ärztebewertungsportals kon-kretisiert (Az.: VI ZR 34/15). Der BGH besteht auf einer stärkeren Prüfung bei (gegebenenfalls auch anonymen) Negativbewertungen.

Nach dieser Entscheidung hat der Betreiber eines großen Ärztebewer-tungsportals die ihm obliegenden Prüfpflichten verletzt. Der Betrieb ei-nes Ärztebewertungsportals trägt im Vergleich zu anderen Portalen von vornherein ein gesteigertes Risiko von Persönlichkeitsrechtsverletzun-gen in sich, stellt der BGH in seiner richtungweisenden Entscheidung fest. Diese Gefahr werde durch die Möglichkeit, Bewertungen anonym oder pseudonym abzugeben, ver-

stärkt. „Vor diesem Hintergrund hät-te die beklagte Portalbetreiberin die Beanstandung des betroffenen Arz-tes dem Bewertenden übersenden und ihn dazu anhalten müssen, ihr den angeblichen Behandlungskon-takt möglichst genau zu beschrei-ben. Darüber hinaus hätte sie den Bewertenden auffordern müssen, ihr den Behandlungskontakt belegende Unterlagen, wie etwa Bonushefte, Rezepte oder sonstige Indizien, mög-lichst umfassend, vorzulegen.

Fazit: Die Betreiber von Ärztebe-wertungsportalen sind weiterhin be-rechtigt, negative Bewertungen über einen Arzt oder Zahnarzt zu veröf-fentlichen, auch wenn sie anonym oder unter einem Pseudonym er-folgen. Allerdings sind sie nach der neuesten Rechtsprechung des BGH verpflichtet, den Wahrheitsgehalt selbst zu prüfen und bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit auf die Veröffent-lichung zu verzichten.

10. Anforderungen an Teil-Berufs-ausübungsgemeinschaften

Die gemeinsame Berufsausübung, bezogen auf einzelne Leistungen, ist zulässig, sofern diese nicht dazu dient, das Verbot der Zuweisung von Versicherten gegen Entgelt zu umge-hen oder sonstige wirtschaftliche Vor-teile nach § 73 Absatz 7 SGB V zu erlangen (§ 33 Absatz 2 Zulassungs-verordnung für Ärzte (Ärzte-ZV).

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat hierzu in einem Urteil vom 25. März 2015 (Az.: B 6 KA 21/14 R und B 6 KA 24/14 R) Ausführungen getroffen. Die wichtigsten Aspekte:• „ [...] Genehmigungsfähig sind nur

Kooperationen, in denen jeder be-teiligte Leistungserbringer einen Teil seines Leistungsangebots in die Teil-BAG einbringt und im Üb-rigen seine vertragsärztliche Tä-tigkeit weiter eigenständig ausübt. […] Auch der Gesetzgeber geht ausweislich der Gesetzesbegrün-dung zum Vertragsarztrechtsände-

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Fachbeirat und Berufspolitik05

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rungsgesetz (VÄndG) davon aus, dass neben der Teil-BAG noch je-weils eine (Rest-)Einzelpraxis be-stehen bleibt.

• Unabhängig hiervon gilt besonders für den Fall l einer Teil-BAG zwi-schen Zuweisern und Operateu-ren – aber auch darüber hinaus –, dass durch entsprechende ver-tragliche Regelungen sichergesellt sein muss, dass die nichtoperativ tätigen Ärzte am Gesamtergebnis (nur) in dem Verhältnis beteiligt werden, in welchem der Wert der von Ihnen erbrachten Leistungen zum Wert der Gesamtleistungen steht …“

• Die von den beteiligten Ärzten gewollte Konstruktion der Zusam-menarbeit in der Teil-BAG muss vertraglich fixiert werden und ist so den Zulassungsgremien mit der Antragstellung vorzulegen. Die Verträge über die Gründung einer Teil-BAG sind so klar und nachvoll-ziehbar zu gestalten, dass sie ohne Weiteres erkennen lassen, wel-chen Zwecken die Teil-BAG dienen soll, und dass sie den Zulassungs-gremien ohne Weiteres die Prüfung ermöglichen, damit eine Umge-hung des Verbots der Zuweisung gegen Entgelt ausgeschlossen ist.

11. Abrechnung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung

Der ergänzte Bewertungsausschuss für die ärztlichen Leistungen nach § 87 Abs. 5a SGB V hat am 6. Juni 2016 einen richtungweisenden Beschluss zur Vergütung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Ver-sorgung (ASV) gefasst: Für die Ver-gütung der Leistungen sind die in den ASV-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und den Vergütungsregelungen zu den einzel-nen Versorgungsbereichen der ASV vereinbarten Regelungen maßgebend.

Für die Abrechnung der ASV-Leis-tungen bedeutet das: Änderungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für die ärztlichen Leistungen (EBM)

wirken sich nicht automatisch in der ASV aus. Der ergänzte Bewertungs-ausschuss hat vereinbart, dass in dem Versorgungsbereich der ASV die Regelungen im EBM zunächst weiter-gelten. Demnach werden Leistungen, die im EBM gestrichen werden, in der ASV nach der bis dahin gültigen regionalen Euro-Gebührenordnung zunächst weiter vergütet. Dies gilt so-lange, bis der G-BA in der maßgeben-den ASV-Richtlinie beschlossen hat, die betreffenden Leistungen auch aus dem ASV-Behandlungsumfang und der dazu vereinbarten Vergütungsre-gelung (sog. Appendix) zu streichen.

Bei neuen Gebührenordnungspositi-onen (GOP), die den Inhalt von Leis-tungen des betreffenden „Appendix“ ganz oder teilweise ersetzen und keine neuen ärztlichen Leistungen enthalten, kann der ergänzte Bewer-tungsausschuss selbst den Appen-dix ändern. Ein Beschluss des G-BA ist hier nicht erforderlich. Mit dieser Vereinbarung wird erreicht, dass die ASV-Vergütungsregelungen rasch an die Bedingungen des EBM ange-passt werden.

Bei der Beschlussfassung des ergänz-ten Bewertungsausschusses sind ne-ben Vertretern der Kassenärztlichen

Bundesvereinigung (KBV), des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) auch Vertreter der Deutschen Krankenhaus-gesellschaft (DKG) beteiligt.

12. Medikationsplan auf der eGKVersicherte, die gleichzeitig mindes-tens drei verordnete Arzneimittel an-wenden, haben ab dem 1. Oktober 2016 Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikations-plans in Papierform (§ 31a SGB V). Ab 2018 soll der Medikationsplan auf der elektronischen Gesundheits-karte (eGK) gespeichert werden.

In dem Medikationsplan sind mit An-wendungshinweisen zu dokumentie-ren1. Alle Arzneimittel, die dem Versi-

cherten verordnet worden sind,2. Arzneimittel, die der Versicherte

ohne Verschreibung anwendet, sowie

3. Hinweise auf Medizinprodukte, soweit sie für die Medikation re-levant sind.

Der niedergelassene Arzt hat die Aufgabe, den Medikationsplan zu aktualisieren, sobald er die Medika-tion ändert oder er Kenntnis davon erlangt, dass eine anderweitige Än-

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05Fachbeirat und Berufspolitik

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derung der Medikation eingetreten ist. Auf Wunsch der Versicherten hat die Apotheke bei Abgabe eines Arz-neimittels eine insoweit erforderliche Aktualisierung des Medikationsplans vorzunehmen.

Inzwischen haben sich die betei-ligten Organisationen auf eine Ver-einbarung zum bundeseinheitlichen Medikationsplan mit den techni-schen Details zur Erstellung des Me-dikationsplans verständigt. Offen ist noch die Regelung im Bundesman-telvertrag-Ärzte (BMV-Ä) zwischen der Kassenärztlichen Bundesverei-nigung (KBV) und dem GKV-Spit-zenverband (GKV-SV). Über die Höhe der Vergütung der ärztlichen Leistungen wird voraussichtlich die Schiedsstelle entscheiden.

13. Geplantes Selbstverwaltungs-stärkungsgesetz

Das Bundesministerium für Gesund-heit (BMG) hat Eckpunkte zu einem „Gesetz zur Stärkung der Hand-lungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der GKV (GKV-Selbstverwaltungsstär-kungsgesetz – GKV-SVSG)“ vorge-legt.

In den „Eckpunkten“ werden tiefgrei-fende Maßnahmen zur Verschär-fung der staatlichen Aufsicht durch stringente Vorgaben für das Ver-waltungshandeln der Spitzenorga-nisationen des Gesundheitswesens auf Bundesebene vorgeschlagen.

„Zielgruppe“ für die Erweiterung der Kompetenzen des Bundesministe-riums für Gesundheit (BMG) sind die Kassenärztliche Bundesverei-nigung (KBV), die Kassenzahnärzt-liche Bundesvereinigung (KZBV), der GKV-Spitzenverband (GKV-SV), der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und der Medizinische Dienst des GKV-SV (MDS).

Einige wichtige Punkte:• Das Einsichts- und Prüfungsrecht

der Vertreterversammlung (VV) sowie des Verwaltungsrates wird gesetzlich als Individual- oder Min-derheitsrecht ausgestaltet.

• Zur Ausübung einer wirksamen internen Kontrolle sollen die Mit-glieder der Vertreterversammlung sowie des Verwaltungsrates bes-ser über die Beratungen der Aus-schüsse unterrichtet werden. Auf der Agenda stehen gesetzliche Vorgaben für die Gestaltung der Satzungen.

• Um eine wirksame Kontrolle ausüben zu können, soll – statt des bisherigen Beanstandungs-rechts – ein Genehmigungsvor-behalt für den Haushalt durch das BMG eingeführt werden. In der Praxis läuft dieser Vorschlag da-rauf hinaus, dass die staatliche Aufsicht unmittelbaren Einfluss auf die unternehmerischen Entschei-dungen der Organisationen – etwa bei der personellen Ausstattung – nehmen wird.

• Es wird eine Pflicht zur externen Prüfung der Geschäfts-, Rech-

nungs- und Betriebsführung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesell-schaft oder eine Wirtschafts-rechtskanzlei eingeführt.

• In Fällen, in denen rechtliche Be-urteilungsspielräume bestehen, soll die Möglichkeit geregelt wer-den, dass das BMG Weisungen zur Rechtsanwendung und zur Rechtsauslegung erlässt. Die In-stitutionen sollen an diese Wei-sungen gebunden sein und keine Klagemöglichkeit haben.

14. Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung

Die vom Verband der Privaten Kran-kenversicherung (PKV-Verband) vorgelegten Zahlen zum Stand der Versicherungen im Notlagentarif zeigen nach Meinung der Bundes-regierung, dass die Intention des Notlagentarifs, für privat krankenver-sicherte Personen in einer vorüber-gehenden finanziellen Notlage eine kostengünstige Absicherung des Krankheitsrisikos zu schaffen und ihnen die Möglichkeit einer schnel-len Rückkehr in den Ursprungstarif einzuräumen, in der Praxis funktio-niert. Diese Erklärung ist der Antwort von Annette Widmann-Mauz, Parla-mentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit, auf eine Frage von MdB Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen), zu entnehmen (Bundestagsdrucksa-che 18/8458).

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Unterstützungsprozesse06

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Vergleich mit anderen Praxen (Referenzwerte)Ableitung von Maßnahmen

Begleitung bei der Umsetzung

Die Personalkosten machen durch-schnittlich 25 % der Gesamtkosten einer radiologischen Praxis aus. Doch: Welche Leistungen bzw. Pra-xisumsätze stehen den Personal-kosten gegenüber? Das soll eine Benchmark-Studie zur Personal-effizienz in radiologischen Praxen aufzeigen. Hierfür sucht das Bera-tungsteam interessierte Praxen.

Auf den ersten Blick scheinen die Personalkosten fix und unveränder-bar – vor allem bei kleineren Praxen. Anlässe, sich Gedanken über die Personaleffizienz zu machen, gibt es allerdings zuhauf. Wie setzte ich mein vorhandenes Personal am bes-ten ein? Brauche ich mehr Personal bei einer Verlängerung der Öffnungs-zeiten? Wieviel Umsatz sollte ein durchschnittlicher angestellter Arzt bringen? Wie viele MRT pro Stunde schafft eine MTRA in Vollzeit? Wie viele Verwaltungsmitarbeiter benötigt eine Praxis?

Neben diesen eher Output orien-tierten Kennzahlen geben auch an-dere Strukturdaten wie Fluktuation, Fehlzeiten oder Überstundenquote der Praxisführung wichtige Rück-meldungen. Diese sind besonders werthaltig, wenn sie mit Referenz-werten verglichen werden können.

Im Idealfall stößt ein solcher Ver-gleich eine Diskussion in der Praxis an und zeigt am Ende Handlungs-bedarf auf: Warum schafft beispiels-weise Praxis A im Durchschnitt drei Untersuchungen pro Stunde am MRT, während Praxis B nicht einmal zwei Untersuchungen pro Stunde er-reicht? Ausgehend von den im Rah-men des Verbundprojekts CuraPEP gesammelten Zahlen, Daten und Fakten wurde ein Grundgerüst von Kennzahlen konstruiert, das die Ba-sis für eine detaillierte und umfang-reiche Personaleffizienzstudie im Radiologienetz liefert.

Durch die Ermittlung relativer Kenn-zahlen und Bezugsgrößen im Bench-mark-Tool wird gewährleistet, dass auch unterschiedliche Praxistypen und -größen miteinander vergleich-bar sind. Die Studie orientiert sich in ihrer Methodik maßgeblich am Hand-buch zur Führung von Radiologiepra-xen und enthält neben den Daten der Teilnehmerpraxen auch Referenz-werte aus den beiden DeRaG-Pra-xen Conradia Hamburg und Diagnos-tik München.

Die Ergebnisse werden den Teilneh-mern als ausformulierte Studie ein-schließlich Interpretation, Einordnung und Bewertung der Ergebnisse und Kennzahlen vorgelegt. Dabei erhält jede teilnehmende Praxis eine indi-viduelle Auswertung der erhobenen Kennzahlen, die dem Benchmark sowie dem „Klassenbesten“ und dem „Klassenschlechtesten“ gegen-übergestellt werden. So können die Praxisergebnisse eingeordnet, inter-pretiert und Handlungsempfehlungen bzw. Vorschläge zur Optimierung ab-geleitet werden.

Interessierte Praxen können derzeit in das Studienpanel einsteigen, die Ergebnisse sollen spätestens Ende des Jahres vorliegen. Um den Auf-wand für die Praxis möglichst gering zu halten, werden nur die wichtigsten Daten abgefragt – die Studienmacher halten dafür eine Checkliste bereit und stehen den Ansprechpartnern in den Praxen mit Rat und Tat zur Seite.

Ihr Ansprechpartner:Philip [email protected]

Benchmarkstudie zur Personaleffizienz

Wie effizient wird in Ihrer Praxis gearbeitet?

Personalstruktur Personalkosten Produktionskosten Sonstige Kennzahlen

Mitarbeiter• VZE, Köpfe• Ärztliche, nicht-

ärztliche• MTRA, MFA,

Callcenter, Ver-waltung…

Quoten• Auszubildende• Fehlzeiten• Überstunden

Ärztliche Personal kosten• Kosten je Partner• Kosten je Arzt• Kosten je Sitz• …Nicht-ärztliche Personal kosten• Kosten je Partner• Kosten je Arzt• Kosten je Sitz• Kosten je MTRA,

MFA…• …

Gesamtpersonal-kosten je Fall• Je MRT, CT, …• Kosten je Anruf• Anmeldekosten• Verwaltungskosten• …Kostenstrukturen

ProduktivitätUmsatzstrukturUntersuchungsstrukturModalitätenvergleich

Analyse von Input und Output und Auswertung der Effizienz und Effektivität

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Wenn ein Radiologe seinen Pati-enten die Diagnosebilder auf ei-ner CD oder DVD mitgibt, ist das in den meisten Netzpraxen eine kostenlose Serviceleistung. Muss das so sein oder könnte man hier-für auch Geld verlangen? Die Ant-wort unserer Rechtsanwältin.

Generell handelt es sich bei einer Bilder-CD um eine elektronische Ab-schrift der Patientenakte. Aufgrund des Patientenrechtegesetzes darf jeder Patient jederzeit seine Akte einsehen, das beinhaltet auch sol-che Abschriften bzw. Kopien. Dabei hat er – auch das ist im Gesetz ge-regelt – dem Behandelnden die ent-standenen Kosten zu erstatten.

Dass „entstandene Kosten“ die Ma-terialkosten beinhalten ist unstreitig. Für die Personalkosten gibt es na-türlich keine Abrechnungsziffer. Die Rechtsprechung hat aber anerkannt, dass man sich an den Kostensätzen

des Gerichtskostengesetzes (GKG) orientiert. Problem: Auch das GKG hinkt den technischen Entwicklungen hinterher und sieht zwar Kostensätze für Fotokopien vor (0,50 Euro/Seite für die ersten 50 Seiten, ab der 50. Seite 0,15 Euro/Seite), nicht aber für ande-re Speichermedien. Dennoch hat sich ein Standardpreis von 10 Euro für eine Bilder-CD eingebürgert.

Alle, die hier nun eine Einnahme-quelle wittern, sollten beachten: Die Fertigung von Kopien, elektro-nischen Abschriften oder CDs ist immer eine privatärztliche Leistung, egal ob Privat- oder Kassenpatient. Dies gilt auch für den Zuweiser, der die CD ja nicht für sich, sondern für seinen Patienten benötigt. Das bedeutet, dass der Patient vorher darüber aufgeklärt werden muss, dass ihm hierbei Kosten entste-hen, und ihm die voraussichtliche Höhe der Kosten mitgeteilt werden muss. Diese Aufklärung hat – auch

aus Beweisgründen – schriftlich zu erfolgen. Am praktikabelsten ist es wohl, die Kosten durch einen deut-lich sichtbaren Aushang kenntlich zu machen.

Und man sollte bedenken: In den meisten Praxen erhalten Patienten die Bilder auf CD kostenlos und auch die kostenlose Weitergabe von CDs an Zuweiser wird unter Radiologen meist als Service und Marketingin-strument gesehen.

Ein abschließender Hinweis: Aus Sicherheitsgründen sollten Sie davon Abstand nehmen, Informationen und Bilder auf von Patienten mitgebrach-ten Speichermedien (USB-Sticks, Speicherkarten, etc.) zu exportieren, da hier eine hohe Infektionsgefahr für die Praxis-IT bestehen kann.

Abrechnung von Bilder-DVDs

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Unterstützungsprozesse06

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Häufige Krankmeldungen sind nicht nur ein Ärgernis für den Ar-beitgeber. Auch die Kollegen, die die zusätzliche Arbeitsbelastung auffangen müssen, leiden darun-ter. Wie kann man als Arbeitge-ber mit solchen Fällen umgehen? Nicht immer stecken Krankheiten hinter häufigen Fehlzeiten – doch wie soll man „schwarze Schafe“ identifizieren?

In radiologischen Praxen wird viel und häufig auch hart gearbeitet. Und wer krank ist, sollte sich zu Hause ausku-rieren. Was aber kann ein Arbeitgeber tun, wenn sich bei Mitarbeitern Fehl-zeiten häufen – womöglich sogar in auffälliger Weise immer freitags, mon-tags oder an Brückentagen? Zunächst sollte er immer das persönliche Ge-spräch suchen, um herauszufinden, ob nicht vielleicht doch eine chro-nische Krankheit oder persönliche Probleme (z. B. Krankheit eines Fa-milienmitglieds) hinter den Fehlzeiten stecken. Wobei klar sein muss, dass nicht jeder Arbeitnehmer mit seinem Chef über seinen Gesundheitszu-stand oder sein Privatleben reden möchte (und dies auch nicht muss!).

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat nun der Arbeitgeber, wenn es sich beim besagten Arbeitnehmer mit dem auffälligen Fehlverhalten tatsächlich mit hoher Wahrscheinlichkeit um das „schwarze Schaf“ im Team handelt?

Kurze, wiederkehrende Fehlzeiten sind für den Arbeitgeber sehr ärger-lich, da er in der Regel aufgrund des Entgeltfortzahlungsgesetzes den vollen Lohn weiter zahlen muss. Aus-nahme: Der Arbeitnehmer ist wegen derselben Erkrankung – auch mit Unterbrechungen – mehr als sechs Wochen im Jahr erkrankt. Dann näm-lich tritt anstelle des Lohnes das von der Krankenkasse gezahlte Kran-

kengeld, das 70 Prozent des Brutto-lohnes beträgt. Erst wenn also diese sechs Wochen überschritten werden, spürt der häufig erkrankte Arbeitneh-mer erhebliche Einbußen.

Erhärtet sich der Verdacht des „Blau-machens“, wären Abmahnungen und Kündigungen wegen Verdachts des Vortäuschens einer nicht vorhandenen Erkrankung zwar rechtlich möglich. Allerdings haben ärztliche Atteste, die eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, einen sehr hohen Beweiswert, der in einem sich anschließenden Arbeits-rechtsprozess kaum oder nur sehr schwer zu widerlegen ist.

Der Arbeitgeber kann aber – soweit dies im Arbeitsvertrag nicht aus-drücklich anders geregelt ist – ein ärztliches Attest bereits am ersten Krankheitstag verlangen. Eine Alter-native ist es, den Arbeitnehmer vom Medizinischen Dienst der Kranken-kasse auf seine Arbeitsfähigkeit un-tersuchen zu lassen.

Unter Umständen ist es auch mög-lich, dem krankfeiernden Arbeit-nehmer Sonderzuwendungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld etc. zu kürzen. Wichtig ist, dass es sich

hierbei nicht um Elemente des Ar-beitslohnes handeln darf und dass diese freiwillig gewährt werden, ohne dass der Arbeitnehmer hierauf einen Rechtsanspruch hat.

Wie wäre es aber, nicht den „Blau-macher“ zu sanktionieren, sondern die Arbeitnehmer, die nicht oder nur in geringem Umfang erkrankt wa-ren, durch eine Sonderzahlung zu belohnen? Wird eine solche „Anwe-senheitsprämie“ als freiwillige Son-derzuwendung unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsge-setzes (verbietet eine Benachteili-gung u. a. wegen einer Behinderung eines Arbeitnehmers) gewährt, so ist in der Regel juristisch hiergegen nichts einzuwenden. Zu bedenken ist aber, dass eine solche Regelung einen besonders loyalen und pflicht-bewussten Arbeitnehmer dazu verlei-ten könnte, sich bei einer ernsthaften Krankheit nicht oder nicht rechtzeitig krank zu melden. Dies kann nicht nur seine eigene Gesundheit ernsthaft gefährden, sondern auch die der Kol-legen oder Patienten.

Die Beiträge auf dieser Doppelseite entstanden in Zusammenarbeit mit Rechtsanwältin Gabriele Holz.

Wie kann man „Blaumacher“ sanktionieren?

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06Unterstützungsprozesse

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Alle Mitarbeiter ordnungsge-mäß unterwiesen? Alle Wartungen und Geräteprüfungen fristgerecht terminiert? Wer ist für welche Aufgaben verantwortlich? Das Gerätemanagement nimmt in ei-ner radiologischen Praxis einen besonderen Stellenwert ein. Eine Modellprozessbeschreibung des CuraProtect-Teams hilft, die vie-len daran geknüpften organisato-rischen Aufgaben effizient zu be-wältigen.

Der Beispielprozess skizziert die nöti-gen Abläufe so, wie sie pragmatisch, ressourcenschonend und gleichzeitig rechtssicher durchgeführt werden kön-nen. In den DeRaG-MVZ in Hamburg und München wurden die Gerätema-nagementprozesse bereits anhand der Vorlage optimiert. Dabei ist die Einbin-dung der externen CuraProtect-Ex-perten in Heidelberg bereits integriert. So profitieren schon erste Netzpraxen, die beim Verbundprojekt CuraProtect mitmachen, von dem Dokument, das online zur Verfügung steht. Zum einen können sie der Prozessbeschreibung die Zuständigkeiten entnehmen, was Doppelarbeiten und Missverständnisse vermeiden hilft. Zum anderen benöti-gen die Praxen kein eigenes Medizin-produkteverzeichnis. Auch das notwen-dige Prozedere bei der Meldung von Vorkommnissen, das jede Praxis im Rahmen des Qualitätsmanagements einhalten muss, ist bereits enthalten.

Auch Netzpraxen, die bei CuraProtect nicht dabei sind, können die Prozess-beschreibung als Grundlage nehmen und auf ihre eigenen Gegebenheiten anpassen. Der hier abgebildete Pro-zess kann als elektronisches Doku-ment beim CuraProtect-Team abge-rufen werden.

Ihre Ansprechpartnerin:Judith [email protected]

Prozesse effizient und transparent gestalten

So meistern Sie das Gerätemanagement in Ihrer Praxis

Bestätigung per Email

Prozessbeschreibung: Gerätemanagement

Prozess Verantwortlichkeiten

PX

Externer Dienstleister

oder Institution

TEAMStart

Dokumente/Anmerkungen

Meldepflichtiges Gerät

Betriebsgenehmigung einholen, Anmeldung vornehmen

Gerätemeldung an CuraProtect

Medizinprodukteverzeichnis aktualisieren

Medizinproduktebuch prüfen bzw. anlegen

Einweisung des Praxispersonals

Meldepflichtig?

Wartungs- und Prüfturni organisieren

Terminierung

ja

nein

Geräteinstallation

Aufnahme des Routinebetriebs

(Regelmäßige) Beauftragung der Wartungen, etc.

Durchführung der Wartung und Prüfung

Dokumentation des Wartungs- und Prüfungseinsatzes

Umgang mit Vorkommnissen

Ggf. Gerät vorübergehend stilllegen

V - HerstellerM

Formlose Anmeldung bzw.Ausfüllen des notwendigen Vordrucks zur Anmeldung bzw.Genehmigung beiKV, ärztlicher Stelle oderGewerbeaufsicht

V

Nachmeldebogen V I - CuraProtect

V -CuraProtect

VM –

CuraProtect, ggf. Hersteller

V

V M

V

V -CuraProtect(V)

V I - CuraProtect

I

V – Hersteller/DL

I - CuraProtectM

V – Hersteller/DL

I - CuraProtectM

V

Wartungs-/ServiceprotokollRechnung

Per Email (Px. CC) DL kontaktiert die Px. zur Terminierung

Einweisungsprotokoll(§5 Abs. 1 MPBetreibV)

Dienstleisterliste Medizinprodukteverzeichnis

Medizinprodukteverzeichnis §8

Mitgeltende Quellen:MPB, MPBetreibV, MPSV, RöV, StrlSchV

Schnittstellen: Terminierung, Anmeldung, CallCenter

Bfarm – Meldeformular (www.bfarm.de)

I - Bfarm

Legende:V – Verantwortlich/Aktionsführen, M – Mitwirkend/einzubeziehen, I – zu Informieren / DL = Dienstleister

Schnittstellen / Externe Kooperationen

Bfarm MeldungJa

Ende

Reparatur veranlassen

Vnein

M

V

M

Abschluss eines CuraTopWartungsvertrags

(CT/MRT)

JaJa

V –DeRaTek/OEM M

Verantwortlichkeit je nach Vereinbarung und Wartungs-vertrag

Hier können Sie sich die Prozess beschreibung downloaden!www.bit.ly/PB-GM

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Unterstützungsprozesse06

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In dieser Ausgabe: Der Medizin-produktebeauftragte.

Die Bestellung eines Medizinprodukte-beauftragten ist keine Pflicht. Ob ein Medizinproduktebeauftragter benannt wird, obliegt der Praxisleitung. Den-noch sind die Aufgaben wichtig. Gän-gige Praxis ist es daher, sie dem Pra-xismanager, dem/der leitenden MTRA, Sicherheitsbeauftragten oder QM-Be-auftragten zu übertragen. Gerade in großen radiologischen Praxen mit vie-len Wartungs- und Prüfungsterminen

kann es angeraten sein, speziell einen Beauftragten für Medizinprodukte zu bestellen, um die anderen Funktions-träger zu entlasten.

Wichtig: Die Verantwortung für die korrekte Umsetzung der Medizin-produkte-Betreiberverordnung liegt weiterhin beim Arzt bzw. beim MVZ-Leiter.

Ihre Ansprechpartnerin:Judith [email protected]

Serie: Beauftragte und Helfer in der radiologischen Praxis

Stellenbeschreibung Medizinproduktebeauftragte/rVerantwortlicher Vorgesetzter

Unternehmer/Praxisleitung

Ziel der Stelle Der Medizinproduktebeauftragte unterstützt die Praxisleitung bei der praktischen Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Er trägt durch seine Tätigkeit zur Sicherheit beim Anwenden und Betreiben von Medizinprodukten bei. Darüber hinaus ist er die Schnittstelle zwischen Praxis und externen Dienstleistern (z.B. Wartungsfirmen, etc.) im Hinblick auf die eingesetzten Medizinprodukte. Verbesserung der Patienten-, Anwendersicherheit sowie der Sicherheit von Dritten.

Weisungs- befugnisse

keine

Zuständigkeiten • Teilnahme an Beauftragten-Einweisungen durch den Hersteller und der Funktionsprüfung bei Inbetriebnahme von Medizinprodukten

• Durchführung und Aktualisierung von Anwendereinweisungen• Organisation, Durchführung von Anwendereinweisungen• Führung der erforderlichen Dokumentationen gemäß MPBetreibV (Medizinproduktebuch)• Planung und Überwachung der Reinigungs-, Wartungs- und Funktionsprüfungsintervalle

(z. B. sicherheitstechnische- und messtechnische Kontrollen)• Pflege des Medizinprodukteverzeichnis (ggf. An- und Abmeldung von Medizinprodukten bei

einem externen Dienstleister wie z. B. CuraProtect, der das Medizinprodukteverzeichnis für die Praxis pflegt).

• Zusammenarbeit mit dem Qualitätsmanagementbeauftragten bei der Erstellung und Aktualisierung von Arbeitsanweisungen und Betriebsanweisungen unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze und Verordnungen

• Organisation und Durchführung praxisinterner Fortbildungen/Unterweisungen zum Umgang mit Medizinprodukten (kann z. B. gekoppelt werden an die jährliche Sicherheitsunterweisung)

• Koordination des Meldewesens nach Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung und des Bfarm-Meldewesens bei Vorkommnissen mit Medizinprodukten, Meldung und Dokumentation von Fehlern und unerwünschten Ereignissen

• Überwachung des Umgangs mit Medizinprodukten und Medizingeräten durch Schwerpunkt- und Stichprobenkontrollen, ggf. Entwicklung praxiseigener Checklisten

• Mitwirkung bei der Auswahl und Beschaffung von Medizinprodukten

Anforderungen an den Stelleninhaber

• EDV-Kenntnisse• Technisches Verständnis• Teamfähigkeit• Durchsetzungsvermögen• Organisations- und Koordinationsgeschick• Selbstständigkeit und Eigeninitiative • Fähigkeit, die Tätigkeiten des erlernten Berufs mit dem „neuen“ Aufgabenfeld zu verbinden.• optional Ausbildung zum Medizinprodukte-Beauftragten (bspw. bei IHK, TÜV oder DEKRA,

Kosten: ca. 400 – 500 Euro)

CC 4/2014 Brandschutzhelfe/rCC 1/2015 Hygienebeauftragte/rCC 2/2015 Qualitätsmanagementbeauftragte/rCC 3/2015 Datenschutzbeauftragte/rCC 1/2016 Sicherheitsbeauftragte/rCC 2/2016 Ausbildungsbeauftragte/rCC 3/2016 Medizinproduktebeauftragte/r

Strahlenschutzbeauftragte/rBetriebliche Ersthelfer

Betriebsrat/Betriebsrätin

Anhand unserer übersichtlichen Stellenbeschreibung stellen wir in jeder Ausgabe einen Beauftragten oder Helfer im Detail vor.

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06Unterstützungsprozesse

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Wie immer an dieser Stelle drei aktuelle CIRS-Meldungen aus dem Radiologie-netz. Wir veröffentlichen die (Beinahe-)Fehler, die uns von Radiologienetz-Mitgliedern anonym gemeldet werden,

inklusive der eingeleiteten fehlerver-meidenden Maßnahmen regelmäßig in CuraCompact. Alle CIRS-Meldungen sind zudem auf www.radiologienetz.de abrufbar.

Ihre Ansprechpartnerin:Judith [email protected]

(Beinahe-)Fehler:

Auswirkung:

Eingeleitete Maßnahmen / Verbesserungsvorschlag:

Ausschneiden und anonym schicken an:Curagita AGCIRS, z. Hd. Frau Judith BlumRingstraße 19B69115 Heidelberg

(Beinahe-)Fehler Auswirkung Ursache Eingeleitete Maßnahme/Verbesserungsvorschlag

Injektornutzung ohne Rückschlagventile

Ein Injektomat wurde ohne Rückschlagventile eingesetzt.

Keine.

Gefahr der Übertragung von infektiösen Erkrankungen wie Hepatitis B, C oder HIV.Gefährdung des Patienten.

• Kein Hygienestandard• Mangelnde Kenntnisse und

Unterweisung

• Erstellung eines Hygienestandards inkl. Bilddokumentation.

• Schwerpunktthema der jährlichen Hygieneunter-weisung/Unterweisung zum praxisinternen Hygieneplan

• Regelmäßige Stichpro-benkontrollen durch eine beauftragte Person

Mangelnde Hände-desinfektion

Aus Zeitgründen wurde auf die hygienische Hände-desinfektion verzichtet.

Keine.

Gefahr der Kontamination für Patient (und Mitarbeiter), sowie Verschleppung von Keimen.

• Zeitmangel• Mangelnde Compliance• Keine Vorbilder• Mangelnde Kenntnisse• Fehlender Hygieneplan

bzw. Desinfektionsplan• Fehlender Praxisstandard

• Definition eines Praxis-standards

• Unterweisung zum Praxis-hygieneplan

• Regelmäßige Stichproben-prüfung durch die Praxis-leitung bzw. eine beauf-tragte Person

• Berücksichtigung des Zeit-bedarfs bei Ablaufplanung

Fehllagerung von kühl-pflichtigen Arzneimitteln

Die kühlpflichtige Apotheken-lieferung stand über das Wochen ende in der Anmel-dung, erst am Montag darauf fand die Box Beachtung.

Keine Kühlung kühlpflichtiger Medikamente.

Medikamente mussten entsorgt werden.

• Unklare Verantwortlichkeit• Mangelnde Kommunikation• Mangelnde Sensibilität im

Umgang mit Arzneimitteln• Unachtsamkeit

• Schulung• Benennung von zwei ver-

antwortlichern Personen• Vereinbarung fester

Lieferzeiten

Radiologienetz-CIRS aktuell

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Unterstützungsprozesse06

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Psychische Belastungen bei Mitarbeitern

Wie kann man Gefährdungen erkennen?

Seit fast drei Jahren ist die Be-rücksichtigung psychischer Be-lastungen am Arbeitsplatz fest im Arbeitsschutzgesetz verankert. Dennoch ist vielen Arbeitgebern unklar, wie sie etwaige Gefähr-dungspotenziale entdecken und vermeiden sollen.

Dabei liegt es im ureigenen Interes-se eines Arbeitgebers (und damit auch eines Radiologieunternehmers), psychische Erkrankungen von Mitar-beitern präventiv zu verhindern, da diese meist mit langen Fehlzeiten einhergehen. Fehlzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen sind mit rund 34 Tagen im Jahr überdurch-schnittlich lang. Zum Vergleich: Muskel-Skelett-Erkrankungen be-dingen durchschnittlich nur halb so lange Fehlzeiten, Atemwegserkran-kungen sogar nur sechs Tage.

Doch wie soll die sogenannte Gefähr-dungsbeurteilung zu diesem Thema aussehen? Der Dachverband Ge-meindepsychiatrie hat zusammen mit der Barmer GEK eine Handlungsleitli-nie herausgebracht (Download unter: http://bit.ly/29gWf5Z). Diese bietet Checklisten, die psychische Krank-heitsbilder wie z. B. Depression, bipo-lare Störungen, schizophrene Psycho-se aufdecken sollen. Allerdings muss man sich die Frage stellen, wer solche Checklisten in der Praxis anwenden und psychische Krankheitsbilder tat-sächlich identifizieren kann. Dies ist eigentlich Sache eines Psychologen oder Psychiaters. Die Durchführung innerhalb der Praxis via Checkliste ist daher durchaus kritisch zu sehen.

Gefährdungsbeurteilung delegieren – aber an wen? Wer ist kompetent ge-nug? Wer kann die Situation in einer

Praxis adäquat beurteilen? Wie kommt man an valide Daten bzw. ehrliche Antworten und kann am Ende wirklich gefährdete Mitarbeiter identifizieren, um ihnen zu helfen? Am wirksamsten erscheint ein präventiver Ansatz, der mit Hilfe eines externen Moderators mögliche Problemfelder identifiziert (Top-Down-Prinzip). Danach wird ein Ausschuss aus Ärzten und Mitarbei-tern individuelle Gegenmaßnahmen entwickeln. Das CuraProtect-Team hat Kontakte zu spezialisierten Modera-toren für diese Themen und stellt diese bei Interesse gerne Mitgliedspraxen zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartnerin:Anette [email protected]

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06Unterstützungsprozesse

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Dr. Michael Hering ist einer der sechs Partner der fachübergreifen-den Gemeinschaftspraxis für Radi-ologie und Neurologie in Mosbach und Buchen. Bei der Besetzung von offenen Stellen in der Praxis arbeitete der Radiologe mehrfach mit der Vermittlung von Radiolo-gen und Nuklearmedizinern der Curagita zusammen. Mit Erfolg, wie er uns im Interview erzählte.

Redaktion: Herr Dr. Hering, welche Erfahrungen haben Sie mit der Per-sonalvermittlung von Curagita ge-macht?Dr. Hering: Wir haben im vergange-nen Jahr eine Praxismanagerstelle neu besetzt und zunächst eine nicht-medizinische Kandidatin gefunden und eingestellt – es hat sich aber schnell herausgestellt, dass das nicht optimal war. Das Team von Frederik Brenner hat dann recht schnell ei-nen Alternativkandidaten gefunden, mit dem sind wir sehr zufrieden sind. Und dann haben wir nach zwei neu-en Ärzten gesucht, was ein ziemlich schwieriges Projekt war. Aber mit Hilfe der Personalvermittlung haben wir zwei neue Kollegen gefunden, die Anfang des Jahres bzw. jetzt im Juli bei uns angefangen haben. Also: Viele Erfahrungen gemacht – alles in allem waren es sehr gute Erfah-rungen.

Redaktion: Warum war es für Sie bzw. Ihre Praxis schwierig, geeignete Ärzte zu finden?Dr. Hering: Wir sind mit unseren beiden Praxisstandorten Mosbach und Buchen mitten im Odenwald, also auf dem Land. Das ist beim ak-tuellen Facharztmangel ein echter Nachteil. Nehmen wir das angespro-chene Projekt: Wir hatten zunächst rund ein halbes Jahr nach angestell-ten Ärzten gesucht und dabei nicht

einen einzigen Kandidaten gefun-den, der zu uns will. Erst als wir un-ser Suchprofil auf Anraten von Herrn Brenner geändert und den Ärzten in einem zeitlich festgelegten Rahmen eine Teilhabe angeboten haben, sind wir mit Hilfe der Curagita fündig geworden.

Redaktion: Interessant – es heißt doch, dass die jungen Ärzte der Generation Y das unternehmerische Risiko scheu-en und sich lieber anstellen lassen…Dr. Hering: Ja, das höre ich auch immer. Aber das trifft vielleicht eher auf die größeren Städte zu. Ich denke, dass diese jungen Ärzte vielleicht eine Anstellung für ein bis zwei Jahre suchen – aber dann eben in München oder vielleicht auch in Heidelberg. Den Schritt zu uns aufs Land macht man eher ein bisschen später, wenn man vielleicht auch schon eine Familie und Kinder hat und dann ist es wohl auch wieder interessanter, richtig in eine Praxis einzusteigen. Ich kann das jetzt nicht mit allgemeinen Zahlen bele-gen, aber unsere Erfahrungen zei-gen: Auf dem Land haben wir kaum Chancen bei der Suche nach ange-stellten Ärzten.

Redaktion: Der ländliche Raum also als entscheidender Standortnach-teil…Dr. Hering: Ich glaube kaum, dass es an unseren sonstigen Gegeben-heiten liegt. Wir haben eine sehr in-teressante Konstellation mit unserer fachübergreifenden Gemeinschafts-praxis mit den Neurologen im Haus. Wir sind Konsiliarpraxis an zwei Krankenhäusern und haben moderne Standorte mit neuen, guten Geräten. Aber durch unsere geographische Lage fallen wir bei den suchenden Ärzten direkt durchs Raster, da hel-fen die besten Arbeitsbedingungen

nicht. Das wiederum ist das große Plus der Radiologenvermittlung der Curagita. Dort gibt es den Pool von Bewerbern, mit denen die Vermittler in Kontakt stehen und dann im Ge-spräch auch mal einen etwas weiter abgelegenen Standort schmackhaft machen können. Und das wird es in Zukunft auch anderswo brauchen – man muss sich nur mal die vielen Radiologienetz-Praxen im ländlichen Raum anschauen und wie viele Radi-ologen dort schon 55 und älter sind, also in absehbarer Zeit einen Praxis-nachfolger suchen werden. Und es gibt noch einen anderen wichtigen Grund, warum wir die Unterstützung durch die Personalvermittlung sehr schätzen: Wir haben ja derzeit auf-grund der noch nicht besetzten Stel-len sehr viel zu tun. Zusätzlich die Zeit aufzubringen, das Bewerbungs-verfahren selbst durchzuführen, ist nur schwer möglich. Daher ist es er-leichternd, jemand zu haben, der das professionell für einen erledigt.

Redaktion: Herr Dr. Hering, danke für das Gespräch.

Ihre Ansprechpartner:Frederik [email protected]

Interview mit Radiologienetz-Mitglied Dr. Michael Hering

„Auf dem Land kaum Chancen bei der Suche nach angestellten Fachärzten.“

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Unterstützungsprozesse06

41

Bewerberpool

Zielregion des Bewerbers FA Rad.

FA NUK

FA Strah-lenth.

Dop-pel- fach-arzt

Bes. Qualifikationen, Teilgebiete EinstiegsoptionRefe-renz-nr.

BE, Berlin (Großraum) Mammo, Interventionen Angestellter/später Partner 0578BE, Berlin (Großraum) X X X PRT, PET Angestellter/später Partner 0158BE, Berlin (Großraum) X Angestellter 0319BE, Berlin (Großraum) X Angio./DSA, Interventionen Angestellter/später Partner 0003BE, Berlin (Großraum) X Tgb Neuro Angestellter/später Partner 0560BW Baden-Württemberg Nord X Mammo, Angio./DSA, Interventionen Partner 0641BW, Bad Mergentheim (Großraum) X Angio./DSA Angestellter/später Partner 0335BW, Baden-Württemberg - Süd X PET Angestellter 0183BW, Baden-Württemberg - Süd-West X MRT-Führerschein Angestellter/später Partner 0009BW, BY, Baden-Württemberg und Bayern X Mammo, PRT, Angio./DSA, Interventionen Angestellter/später Partner 0367BW, BY, Baden-Württemberg und Bayern X Tgb Neuro, Mammo, Angestellter 0692BW, BY, Baden-Württemberg und Bayern X Mammo, PRT, Angio./DSA, Interventionen Angestellter/später Partner 0366BW, BY, Baden-Württemberg und Bayern Angestellter 0678BW, BY, Baden-Württemberg und Bayern X X X Partner 0332BW, BY, Baden-Württemberg und Bayern X Mammo Angestellter 0699BW, BY, Bodenseeraum X Angestellter/später Partner 0677BW, BY, Bodenseeraum X Tgb Neuro, FK NUK, PRT Angestellter/später Partner 0550BW, BY, Bodenseeraum X X X Mammo, PRT, PET Angestellter 0701BW, Dreiländereck D-F-CH X PRT, Angio./DSA, Interventionen Angestellter 0667BW, Dreiländereck D-F-CH Angestellter/später Partner 0289BW, Dreiländereck D-F-CH X PRT, Interventionen Angestellter/später Partner 0422BW, Dreiländereck D-F-CH X PRT, Interventionen Angestellter/später Partner 0370BW, Dreiländereck D-F-CH Angestellter 0314BW, Dreiländereck D-F-CH X Angestellter 0320BW, Freiburg - Bodenseeraum X FK NUK, Mammo Angestellter/später Partner 0640BW, Freiburg - Bodenseeraum X Angestellter/später Partner 0694BW, Freiburg - Bodenseeraum X Angestellter 0531BW, Freiburg - Bodenseeraum X Angestellter/später Partner 0566BW, Heidelberg (Großraum) X Tgb Neuro, PRT, Interventionen Angestellter 0582BW, Heidelberg (Großraum) X Tgb Neuro Angestellter/später Partner 0530BW, Heidelberg (Raum) X Angestellter/später Partner 0469BW, Rhein-Neckar-Kreis X Tgb Kinder, PRT, Angio./DSA, Interventionen Angestellter/später Partner 0650BW, Rhein-Neckar-Kreis X PRT, Angio./DSA, Interventionen Angestellter 0398BW, Stuttgart - Süd (Großraum) Angestellter 0690BW, Stuttgart (Großraum) X PRT, Angio./DSA, Interventionen Angestellter 0665BW, Stuttgart (Großraum) X PRT, Angio./DSA, Interventionen Angestellter 0664

BW, Stuttgart (Großraum) X Mammo, PRT, Angio./DSA, PET, Interventionen Angestellter/später Partner 0388

BW, Südlicher Oberrhein X Angestellter/später Partner 0663BW, Ulm (Großraum) X Mammo, PRT, Angio./DSA, Interventionen Angestellter/später Partner 0385BY, Großraum Augsburg X Angestellter/später Partner 0465BY, München (Großraum) X FK NUK Angestellter 0609BY, München (Großraum) X Angestellter/später Partner 0618BY, München (Großraum) X Angestellter/später Partner 0134BY, München (Großraum) X Angio./DSA, Interventionen Angestellter/später Partner 0577BY, München (Großraum) X Mammo, PRT Angestellter/später Partner 0547BY, München (Großraum) X Mammo, PRT, Angio./DSA, Interventionen Angestellter 0043BY, München (Großraum) X Tgb Neuro, Angio./DSA, Interventionen Angestellter/später Partner 0526BY, München (Großraum) X X X Angestellter/später Partner 0702BY, München (Großraum) X Angestellter/später Partner 0235BY, München (Raum) X Interventionen Angestellter 0025BY, München (Raum) X Mammo, PRT, Angio./DSA, Interventionen Angestellter 0446BY, Nürnberg (Raum) X Angestellter 0473HE, Frankfurt (Großraum) X Mammo Angestellter/später Partner 0660HE, Frankfurt (Großraum) X Mammo, PET, Interventionen Angestellter 0057HE, Hessen - Nord X PRT Weiterbildungsassistent 0647

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06Unterstützungsprozesse

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Zielregion des Bewerbers FA Rad.

FA NUK

FA Strah-lenth.

Dop-pel- fach-arzt

Bes. Qualifikationen, Teilgebiete EinstiegsoptionRefe-renz-nr.

HE, Hessen - Nord X Angestellter 0648

HE, Rhein-Main-Gebiet X Tgb Kinder, Mammo, PRT, Angio./DSA, Interventionen Angestellter 0249

HE, Rhein-Main-Gebiet X FK NUK, PRT, Interventionen Angestellter 0597HH, Hamburg (Raum) X Angestellter/später Partner 0423HH, Hamburg (Raum) X Angestellter/später Partner 0059HH, Hamburg (Raum) X Angestellter/später Partner 0538HH, Hamburg (Raum) X X X PET Weiterbildungsassistent 0653HH, Hamburg (Raum) X Tgb Neuro Angestellter/später Partner 0642HH, Hamburg (Raum) X Tgb Kinder, Mammo, PRT Angestellter 0461HH, HB, Hamburg, Bremen X PRT, Interventionen Angestellter 0557NI, NI - West, bis Osnabrück X Angestellter/später Partner 0354NRW, Duisburg-Recklinghausen (Region) X PRT, Angio./DSA Angestellter 0306NRW, HE, Bonn - Koblenz - Wiesbaden X Angestellter/später Partner 0623NRW, Köln - Bonn - Aachen (Raum) X Tgb Neuro, PRT, Angio./DSA, Interventionen Angestellter 0676NRW, Köln - Bonn - Aachen (Raum) X Mammo, Interventionen Angestellter/später Partner 0192NRW, Köln - Bonn - Aachen (Raum) X Tgb Neuro, PRT, Angio./DSA, Interventionen Angestellter 0584NRW, Köln - Bonn - Aachen (Raum) X Mammo, PRT, Interventionen Angestellter 0544NRW, Köln - Bonn - Aachen (Raum) X Angestellter 0687NRW, Köln - Bonn - Aachen (Raum) X Tgb Neuro Angestellter/später Partner 0524NRW, Köln - Bonn - Aachen (Raum) X FK NUK Angestellter/später Partner 0688NRW, Köln - Düsseldorf (Raum) X Angestellter 0555NRW, Köln - Düsseldorf (Raum) X PRT, PET Angestellter/später Partner 0611NRW, Köln - Düsseldorf (Raum) X Angestellter/später Partner 0604NRW, Köln - Düsseldorf (Raum) X Angestellter/später Partner 0496NRW, Münsterland X Angestellter 0528NRW, Ruhrgebiet X Angestellter 0155Ostdeutschland X Mammo, PRT, Angio./DSA, Interventionen Angestellter 0654RP, Raum Koblenz X X X Angestellter 0581RP, Rhein-Neckar-Pfalz-Kreis X Angestellter/später Partner 0378RP, Rhein-Neckar-Pfalz-Kreis X MRT-Führerschein, FK NUK Weiterbildungsassistent 0255RP, Rhein-Neckar-Pfalz-Kreis X Mammo Angestellter 0656RP, Rhein-Neckar-Pfalz-Kreis X Angestellter/später Partner 0230RP, Rheinland-Pfalz X Tgb Neuro Angestellter 0497

Süddeutschland X Tgb Neuro, Tgb Kinder, PRT, Angio./DSA, Interventionen Angestellter 0703

Westdeutschland X Angestellter/später Partner 0098Westdeutschland X Partner 0682Westdeutschland X Angestellter/später Partner 0501Westdeutschland X Tgb Neuro, PRT, Interventionen Angestellter 0303Westdeutschland X Interventionen Angestellter/später Partner 0477Westdeutschland X Angestellter 0100Westdeutschland X Angestellter/später Partner 0636Westdeutschland X Angestellter/später Partner 0464Westdeutschland X X X Angestellter/später Partner 0532Westdeutschland X Angestellter/später Partner 0394Westdeutschland X MRT-Führerschein, FK NUK, Mammo, PRT Angestellter 0389Westdeutschland X Tgb Neuro, Mammo Angestellter/später Partner 0683Westdeutschland Angestellter/später Partner 0546Westdeutschland X FK NUK, Mammo, PRT, Angio./DSA, PET Angestellter/später Partner 0101Westdeutschland X PRT, Angio./DSA, Interventionen Angestellter 0552Westdeutschland X Mammo, Angio./DSA, Interventionen Angestellter 0481Westdeutschland X Partner 0416

Ihr Ansprechpartner: Frederik [email protected]

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Backoffice07

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Aus dem bunten Vestibül werde ich in die erste Reihe direkt vor das 3T-Solo-Instrument aus der späten Eindhovener Schule geschoben. Im kleinen Blauen. Lange musste ich auf meine erste Kardio-Vorstellung des berühmten Dirigenten warten, umso kaltschweißiger meine Er-wartungsfreude. Noch kurz das Be-gleitheft zur Aufklärung, dann bin ich drin. Befinden, befand, Befund.

Allegro nativo: Im Resonanzraum klopft, hämmert, ächzt – Stille – kracht, knackt und klappert es. Die gradien-te Tonart Multikanal und die Supra-Tonleitern T1 und T2 – rauf und runter. Maschinengewehr unter KZ-Leuchte. Hyperintens spricht die Nobelpreis-Technik zu mir. Stimmt sich das Diagno-se-Instrument noch ein oder beginnt das Konzert? Meine Kerne spinnen, prädezieren und relaxieren. Einatmen, ausatmen, anhalten, weiteratmen – anmutig-warm ist die MTA-Leitstimme doch das schönste Instrument. Wer aber ist Instrument, wer Klangkörper und wer raison-iert? Bin ich Subjekt oder Objekt? Objekt der Selbstzuweisung bin ich auf jeden Fall. In situ veritas: Es geht um mich, eigentlich um meinen mir eventuell etwas vorspielenden Kör-per, dem ich zu wenig zuhöre und den ich nun dem ärztlichen Konzertmeister überantworte. Ihm gewähre ich Einblick, damit er die ganze Wahrheit sieht, de-ren potenziell hässliche Seite ich nicht wirklich hören will. Der Arzt ist geil auf die Läsion, mit Zoom hält er auf mei-ne Schwäche drauf. Der Zufallsbefund machte ihn stolz, mich träfe er. Werde ich somit instrumentalisiert oder wird mit mir instrumentiert?

Adagio contrasto: Nach kurzer Kon-zertpause weiter im Sensorround: Sägen, schrammeln, zischen, sirren – Pause – kratzen, schleifen, brummen, quietschen, nageln – Pause – reiben, jaulen, pfeifen, grollen, dröhnen. Wär-me schauert über die Spule, warm ums Herz wird mir dabei nicht. Kontrastmit-

tel durchfluten mich und bringen Frost auf ihrem Weg. Dissonante Stimmung bei aller Resonanz. Während der Be-gleitmusik für meine Reise ins Inne-re kommen mir Körperteile, -gefäße, -strukturen, -funktionen vor Augen, schwarz-weiß und signal-noise mit viel Grau – sagittal, frontal, transversal in schwindelerregender Frequenz. Von wegen Augen zu und durch – in dieser Sinfonie gilt: Augen auf und drin.

Menuett accelerato con dobutamin forte et un poco adenosino: Sounds like Kraftwerk meets Star Wars. „Lea-ve my head demagnetized, tell me where the trauma lies“ singt Charlot-te Gainsbourg („IRM“). Ich erkenne Tonfolgen und Rhythmus eines poly-phonen Maschinenparks, dazwischen eingebildetes Vogelzwitschern, Rep-tilienzischen, Gewitter- und Meeres-rauschen, dann Stille und wieder Stan-zen, Pressen und Signallaute. Mein Herz tanzt wie beim Laufen, nur dass nichts läuft außer dem Kontrastmittel aus der Injektor-Bläsergruppe. Mein Herz soll aber rasen und so werde ich rausgeschoben, um das Sportlerorgan mit Adenosin auf 160 zu akzelerieren – Dop-utam-ing alleine reicht nicht. Bilde ich mir nur ein, auf meinem Motoren-prüfstand unwuchtige Hinterwand-Ko-loraturen, pfeifende Ventile und stot-ternde Pump-Kadenzen zu hören?

Rondo vivace con enhancemento: Das Finale – furios und nur noch lustig. Piep, summ, zirp, ratter, knarr, quäk - Stakkato mit Tremolo. Zeit für die klei-ne Lebensbilanz: War’s das schon? Soll und Haben in Balance? Oder besser Herkunft und Sein? Wie muss es dem Arztpatienten gehen, des-

sen Erwartung statistisch die gleiche sein mag, aufgrund der Kenntnis aller möglichen Pathologien aber die eines malade image-inaire sein muss. Sieht das MRT zu viel („alles-positiv“), ist die Läsion zu klein („bald-positiv“, noch ge-sund oder schon krank?), Zu-fall? Bitte nicht falsch-positiv (oh, oh, die Zwangs-reise beginnt, wer verdient an mir?), oder falsch-negativ (richtig schlecht, passiert halt und jeder muss sterben, schnell noch ein Bierchen) Aber bitte, bitte, vor allem auch nicht richtig-positiv (Scheiße,Treffer, nicht-mehr-lange-po-sitiv, wieviel Zeit habe ich noch? Wen ziehe ich hinzu, um auf falsch-positiv hoffen zu dürfen? Kann ich dagegen klagen?). Am liebsten: richtig-negativ (Weiter so, so macht Prävention Spaß! Oder doch falsch-negativ?). Die Chan-ce steht eins zu drei, oder? Soll der Radiologe lieber was übersehen, als zu gnadenlos zu diagnostizieren? In meinem engen Konzertsaal fühle ich mich wie in Platons Höhle und frage mich, ob hier geräuschintensiv wirklich das gemessen wird, was tatsächlich ist? Ist das gewichtete, vom Computer errechnete „konstruierte“ und orthoko-dierte Abbild sensitiv, spezifisch bzw. selektiv erkennbar? Ist es frei von Arte-fakten, l’art pour l’art des MRT?

Applaus beim Schlussakkord, dem „hohen o. B.“. Obwohl der Befund un-verständlich, hallt nach „komplikations-los“, „normal“, „gute Funktion“ „keine Störung“. Magnetisiert stimme ich das Loblied auf die MRT an. Kein Herzka-theter mit Jod-KM und Strahlung, lieber MRT-Konzert als OP-Theater.

Draußen. Stille. Geläutert und müde zie he ich von dannen. Die Sonne scheint, ich atme durch. Memento Mori und Carpe Diem. Gesundheit ist nur wahrscheinlich, Leben definitiv unge-recht und rücksichtslos, aber warum be-schwere ich mich: Glück gehabt. Music is in the M-air-T: Da capo al fine?

Johannes Schmidt-Tophoff

Kernspintomofonie

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07Backoffice

44

Ihr Feedback als Radiologe und Dienst-leistungsempfänger ist nach wie vor ge-fragt! Über das Formular zur Beurteilung

von Dienstleistungen, das nach Abschluss von Projekten versandt wird, können Sie dies einfach abgeben und so komfortabel

Lob oder auch Kritik äußern. Wie immer an dieser Stelle können Sie den aktuellen Stand in unserer Grafik ablesen.

Qualitätsoffensive aktuell

Anzahl Beurteilungen pro Praxis

32%

21%

27%

20% X

100% 3 und mehr

2

1

Keine

Anzahl Beurteilungen pro Abteilung Einkauf 97 CurAcademy 45 Marketing 78 Geräte 44 RaDiagnostiX 59 Beratung 16 QM/CuraProtect 62 CuraPEP 22 Radiologenvermittlung 18 Sonstige 48

Beurteilungsergebnis

Positiv Neutral Negativ

100 % = 489

471

153

Haben Sie alles entdeckt?

Radiologienetz-Jubiläumskalender: Die Auflösung, zweiter Teil

Und weiter geht’s mit der Zweit-befundung des Radiologienetz-Jubiläumskalenders. Auch in den Monaten Mai bis August war einiges zu entdecken, manches offensichtlich, manches etwas versteckt.

MaiPanem et circenses – was wird denn da im Kolosseum zu Rom für eine Vorstellung gegeben? Die Fassadenplakate lassen tief blicken. Vor dem berühmten Am-phitheater in der ewigen Stadt zeigt sich ein ganz anderes Spiel: Das Skelett auf dem Radiologie-netz-Fahrrad hat dem Gladiator links den Helm geklaut – hat dieser sich womöglich mit einem Schwert-streich revanchiert, sodass die linke Lenkerhälfte dran glauben musste?

JuniDer Blick durch die CT-Gantry fällt auf die chinesische Mauer. Ein Schmierfink hat auf dem Jahr-

hunderte alten Bauwerk seine Liebe zur Radiologie bekundet, während der Läufer links das schicke Lauftri-kot des Radiologie.de-Team spazie-ren führt. Ob er tatsächlich schon die gesamten 21.196,18 Mauer-Ki-lometer in den Beinen hat?

MAISO MO DI MI DO FR SA SO MO DI MI DO FR SA SO MO DI MI DO FR SA SO MO DI MI DO FR SA SO MO DI1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

JUNIMI DO FR SA SO MO DI MI DO FR SA SO MO DI MI DO FR SA SO MO DI MI DO FR SA SO MO DI MI DO1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30

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Backoffice07

45

Wie immer an dieser Stelle die schönsten Rückmeldungen zu unse-ren Dienstleistungen im Radiologie-netz. Über solches Feedback freuen wir uns natürlich sehr.

Highlight-Feedback

CuraCompactAusgabe 1/2016

MitgliederzeitschriftExklusiv für Radiologienetz-Mitglieder

7. Radiologentag im November

Programmausweitung

mit Teilnehmerrekord

Weitere Magazinthemen

schnell durchleuchtet

Praxismanagement:

Vom Workshop

zum Handbuch

RSNA Chicago:

Ballbesitz in der

Radiologie

DeRaG: Kapitalerhöhung

und Teilübernahme der

Curagita

Vertiefung: Was Radiologen von

Radiologen erwarten

CuraCompactAusgabe 2/2016

MitgliederzeitschriftExklusiv für Radiologienetz-Mitglieder

Terminierung in der radiologischen Praxis

Zwischen Effi zienz und

positivem ersten Eindruck

Weitere Magazinthemen

schnell durchleuchtet:

E-Health-Pilotprojekt:

Digitale Vernetzung von

Fachärzten und Patienten

VSG und die Folgen: Droht un-

terdurchschnittlichen Abrech-

nern Verlust der Zulassung?

Prävention einmal anders:

Mit CuraFee die richtigen

Entscheidungen treffen

Elektronisches Zufriedenheits-

Barometer: Der schnelle

Draht zum Patientenfeedback

CuraCompact

Weitere Magazinthemen

schnell durchleuchtet:

Praxisführung mit Leit-

bild, Geschäftsplan und

Geschäftsordnung

§ 299a StGB in Kraft: Was ist

denn nun noch erlaubt?

BSG zu Sitzübertragungen im

MVZ: Ein Urteil mit Folgen

MitgliederzeitschriftExklusiv für Radiologienetz-Mitglieder

Ausgabe 3/2016

Siemens-Kooperation im Roll-Out

Das Potenzial der Netzgeschlossenheit

Sagen Sie uns die Meinung und gestalten Sie mit!

Wie im Editorial auf Seite 3 angekündigt, wollen wir Ihr Mitgliedermagazin CuraCompact weiterentwickeln. Es soll digitaler und interaktiver, schneller und aktueller werden – aber gleichzeitig dürfen Sie auch weiterhin die gewohnte Tiefe erwarten.

Doch wie soll CuraCompact in Zukunft genau aussehen?Helfen Sie uns, indem Sie uns das beiliegende Fax ausfüllen und an 06221 5025-200 schicken oder uns Ihre Rückmeldung und Kritik an [email protected] mailen

Die Zusammenarbeit war sehr an-genehm. Der Neuentwurf der Aufklä-rungsbögen erfolgte in enger Abstim-mung. Unsere Wünsche wurden alle berücksichtigt und umgesetzt. Die Preise waren fair. Herr K. war ein gut erreichbarer und sehr freundlicher Berater. Vielen Dank auch Herrn R. für die „Extratouren“ bei der erneuten Auslieferung nach Lochung.

Ende. Auf der Mauer, auf der Lauer sitzt … Don Diego de la Vega alias Zorro mit Hut und Degen, allerdings etwas „fleischloser“ als man es von Alain Delon oder Antonio Banderas in Erinnerung hat.

AugustDie Sommersonne brennt auf die transparente Seglerin und ersetzt dank bebildertem Segel den Leuchtkasten. Idyllisch. Doch oweh, von rechts naht ein selt-sames Gefährt – ein waschechtes 3-Tesla-MR-U-Boot!

Freuen Sie sich schon auf den drit-ten und letzten Teil unserer Kalen-derenträtselung in der kommenden

JUNIMI DO FR SA SO MO DI MI DO FR SA SO MO DI MI DO FR SA SO MO DI MI DO FR SA SO MO DI MI DO1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30

JULIFR SA SO MO DI MI DO FR SA SO MO DI MI DO FR SA SO MO DI MI DO FR SA SO MO DI MI DO FR SA SO1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

w30

AUGUSTMO DI MI DO FR SA SO MO DI MI DO FR SA SO MO DI MI DO FR SA MO DI MI DO FR SA SO MO DI MI1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

Sehr freundlich, sehr kompetent,

sehr engagiert, sehr mitdenkend und

im Sinne unserer Praxis handelnd!

„Sehr geehrte Frau S., herzlichen Dank für Ihre tolle Arbeit! Ich wollte Ihnen sagen, dass ich Ihre Arbeit sehr schätze und dankbar bin, dass Sie so viel Herzblut hineinstecken. Ich denke, ich spreche hier auch im Namen meiner Partner. Dies wollte ich Ihnen nur mal sagen! Das gleiche gilt für Herrn K., dessen E-Mail-Adresse ich leider nicht habe, aber vielleicht können Sie es wei-tergeben!“

JuliEine weitere Mauer gab es im Juli zu bestaunen, diesmal eine sehr bunte: Keramik-Kunst von Gaudí ziert diese, die sich im Park Gu-ell in Barcelona befindet. Und sie zeigt Rückgrat, zumindest in die-sem Bild am unteren und oberen

Ausgabe, der sie unter anderem auch bis in den Weltraum führen wird.

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Fachliteratur

Fachliteratur

Wir danken unserem Ehren-mitglied Prof. Dr. U. Klein aus München, der Ihnen die Veröffentlichungen aus den Fachzeitschriften auswählt und zusammenfassend erläutert.

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► Seminars in Hematology, Vol.52, April 2015, S.57-66 The histological classification of diffuse Large B-cell lymphomas Y. Xie et al., Bethesda/USA

► Annals of Hematology, Vol.95, Januar 2016, S.1-9 Systematic review and meta-analysis on the prognostic value of complete remission status at FDG-PET in Hodgkin Lymphoma after completion of first-line-therapy H.J.A. Adams et al., Utrecht

► The Journal of Cardiovascular Surgery, Vol.63, Februar 2016, S.363-369 Beta-blocker use is associated with lower stroke and death after carotid artery stenting T. Obeid et al., Baltimore

► The Journal of Cardiovascular Surgery, Vol.63, Februar 2016, S.52-57 Transcranial Doppler and diffusion-weighted magnetic resonance evaluation of cerebral embolisation occurring during transfemoral carotid stenting with proximal flow blockage G. Palombo et al., Rom

► Journal of Vascular Surgery, Vol.63, Februar 2016, S.466-476 Pediatric nonaortic arterial aneurysms F.M. Davis et al., Ann Arbor/USA

► International Journal of Cardiology, Vol.201, März, S.345-350 Catheter-based renal denervation for resistant hypertension: Twenty-four month results of the Enlig HTN 1- first-in- human study using a multy-electrode ablation system C.P. Tsioufis et al., Athen,Washington, Adelaide, Melbourne

► European Journal of Vascular and Endovascular Surgery, Vol.51, Februar 2016, S.167-173 Operative factors associated with development of new brain lesions during awake carotid endarterectomy V.C. Bourke et al., Gosford-Australien

► The American Journal of Sports Medicine, Vol.43, November 2015, S.2714-2719 The prevalence of symptomatic deep venous thrombosis and pulmonary embolism after anterior cruciate ligament reconstruction T. Gaskill et al., Porthmouth/USA

► Acta Radiologica, Vol.56, Dezember 2015, S.1463-1470 Preoperative 18F-FDG PET/CT predicts disease-free-survival in patients with primary invasive ductal breast cancer J.E. Jo et al., Busan/Korea

► Acta Radiologica, Vol.56, Dezember 2015, S.1471-1478 Role of low dose CT angiography in the follow-up after endovascular aneurysm repair of abdominal aorta M. Macchi et al., Varese/Italien

► Acta Radiologica, Vol.57, Januar 2016, S.58-65 Comparison of the diagnostic accuracy of 99 m-Tc-MDP bone scintigraphy and 18F-FDG PET/CT for the detection of skeletal metastasis C.Y. Chang et al., Boston

► European Journal of Nuclear Medicine and Molecular Imaging, Vol.43, März 2016, S.414-421 Image interpretation criteria for FDG PET/CT in multiple myeloma: a new proposal from an Italian expert panel. IMPeTus (Italien Myeloma criteria for PET use) C. Nanni et al., Bologna, Cuneo, Udine, Turin, Nizza

► American Journal of Otolaryngology, Vol. 37, Jan./Febr.2016, S.12-16 Venous malformation of the ethmoid and sphenoid sinuses A.J. Gertel et al., Milwaukee/USA

► World Journal of Surgery, Vol.40, Februar 2016, S.323-228 Treatment of patients with distant metastasis from Phylloides tumor of the breast I.W. Mitus et al., Krakau

► Leukemia and Lymphoma, Vol.57, März 2016, S.604-608 A single-institution retrospective analysis of outcomes for Stage I-II primary mediastinal large B-cell lymphoma treated with immuno-chemotherapy with or without radiotherapy M.S. Binkley et al., Stanford/USA

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Acta Radiologica, Vol.56, Dezember 2015, S.1463-1470Preoperative 18F-FDG PET/CT predicts disease-free-survival in patients with primary invasive ductal breast cancerJ.E. Jo et al., Busan/Korea

Ein hoher Tumor-SUVmax bei der präoperativen PET/CT-Untersuchung ist ein signifikanter Faktor für eine schlechte krebsfreie Überlebens-rate bei Patienten mit primärem invasiv-duktalem Brustkrebs.

Brustkrebs ist die häufigste Todesur-sache durch Krebs bei Frauen welt-weit. Lokale Rezidive treten nicht selten auf, und in ca. 20 % der Fäl-le entwickeln sich Metastasen. Da aufgrund der erheblichen Tumoran-giogenese ein Zusammenhang zwi-schen der Durchblutung im Tumor und dem Glukosestoffwechsel nach-gewiesen wurde, war das Ziel der vorliegenden Studie festzustellen, ob SUVmax bei einem invasiv-duktalem Brustkrebs in Abhängigkeit von sei-nen biologischen Charakteristika ei-nen prognostischen Faktor darstellt.

508 Patienten wurden von Janu-ar 2001 bis Dezember 2001 in die Studie aufgenommen. Das Durch-schnittsalter betrug 53,6 Jahre (26–85 Jahre). 351 Patienten hatten „Brustsymptome“, bei 157 Patienten fand ein Screening statt. Alle Patien-ten hatten ein invasiv-duktales Kar-zinom und erhielten präoperativ ein 18F-FDG PET/CT. Bestimmt wurden Tumorgröße, Lymphknotenstatus in der Axilla, histologischer Grad, operatives Vorgehen, die Östrogen- Rezeptoren (ER), die Progesteron-Rezeptoren (PR) sowie der „human epidermal growth factor receptor 2“ (HER2).

66,7 % der Patienten (339 Fäl-le) erhielten eine brusterhaltende Operation, 33,3 % (169 Fälle) eine totale Mastektomie. Nach bruster-haltender OP erhielten diese Patien-ten eine adjuvante Chemotherapie.

Die durchschnittliche Tumorgröße betrug 2,5 +/- 2,0 cm (0,2 cm–12,5 cm). SUV max der 508 Patienten war durchschnittlich 5,7 +/- 3,2 (1,0–24,5).

Es zeigten sich bei 21 Patienten (4,1 %) Rezidive bei einer Kontrollun-tersuchung nach durchschnittlich 46 Monaten (10 lokale Rezidive, 7 „ent-legene“ Rezidive, 4 sowohl lokale als auch entlegene Rezidive. Die mittlere krankheitsfreie Überlebenszeit be-trug bei allen Patienten 33 Monate (10–59 Monate).

Patienten mit einem Rezidiv hatten einen signifikant höheren SUVmax (9,5 +/- 3,5) als Patienten ohne Re-zidiv (6,6 +/- 4,2). Die Grenze zur Vorhersagbarkeit einer tumorfreien Überlebenszeit lag bei einem SUV-max von 5,95. Patienten mit einem höheren SUVmax hatten eine sigi-fikant geringere krebsfreie Überle-bensrate als Patienten mit einem SUV max von unter 5,95.

Es zeigte sich insgesamt, dass Pati-enten mit einem SUVmax höher als 5,95 ein größeres Risiko hatten, ein Rezidiv zu bekommen, als Patienten mit einem SUVmax unter 5,95.

Acta Radiologica, Vol.56, Dezember 2015, S.1471-1478Role of low dose CT angiography in the follow-up after endovascu-lar aneurysm repair of abdominal aorta M. Macchi et al., Varese/Italien

Die Herabsetzung der CT-Spannung von 120 kV auf 100 kV bei CTAs zur Kontrolle von operierten Bauchaor-ten-Aneurysmen (BAA) verringert die Strahlendosis von 20 +/- 7 mGy auf 15,6 +/- 4,3 mGy.

Die endovaskuläre Aneurysma-Be-handlung (EVAR) der abdominalen Aorta erfordert häufige CTA-Kontrol-len. Zur Klärung der Frage, ob eine Herabsetzung der Dosis von 120 kV

auf 100 kV sinnvoll und ohne wesent-liche Qualitätsverluste möglich ist, wurden 30 Patienten mittels CTA mit 120 kV und 100 kV untersucht, wobei die Strahlendosis („volume CT dose index“ sowie die effektive Dosis) er-rechnet wurde.

Zwischen Juli 2012 und März 2013 wurden 30 Patienten mittels CTA untersucht. Es handelte sich um 27 Männer und 3 Frauen mit einem Durchschnittsalter von 73 Jahren (58–86 Jahre). Die Untersuchung er-folgte zunächst mit einer Spannung von 100 kV, nach durchschnittlich 11,8 Monaten mit einer Spannung von 120 kV. Es wurden folgende Pa-rameter verglichen: Artefakte, Bild-rauschen, Umrisse der Aorta und der Iliakalarterien sowie die Gefäßfüllung.

Insgesamt waren die geprüften Pa-rameter bei den 120 kV-Bildern bes-ser als bei den 100 kV-Bildern, aber bei den einzelnen Parametern nicht signifikant unterschiedlich. Eine aus-reichende diagnostische Bewertung war in allen Fällen ohne Informations-verlust möglich. Lediglich bei Patien-ten mit erheblichem Körperumfang war die Übereinstimmung nicht im-mer gut, da bei 100 kV ein signifikant stärkeres Bildrauschen auftrat.

Der durchschnittliche Wert der Strah-lendosis betrug bei 120 kV 20 +/- 7 mGy, bei 100 kV 15,6 +/- 4,3 mGy.

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Das bedeutet eine statistisch signi-fikante Reduktion der Strahlendosis um 22 %. Insgesamt ist es ohne we-sentlichen diagnostischen Wertver-lust möglich, die Strahlendosis von 120 kV auf 100 kV herabzusetzen, mit der Einschränkung, dass dies bei einem BMI >30 kg/m2 nicht empfeh-lenswert ist.

Acta Radiologica, Vol.57, Januar 2016, S.58-65Comparison of the diagnostic accuracy of 99 m-Tc-MDP bone scintigraphy and 18F-FDG PET/CT for the detection of skeletal metastasisC.Y. Chang et al., Boston

Bei der Detektion von Knochen-metastasen jedweden Primärtu-mors ist die PET/CT hinsichtlich Sensitivität und Spezifität der Knochenszintigraphie nicht un-terlegen, so dass zum Erkennen von Knochenmetastasen stets die PET/CT eingesetzt werden sollte.

Bei ca. 68 % der Patienten mit Brust-, Prostata- oder Lungenkrebs finden sich Knochenmetastasen. Diese kön-nen sowohl mittels PET/CT als auch mittels Knochenszintigraphie nach-gewiesen werden. Um die beiden Me-thoden miteinander zu vergleichen, wurden 202 Patienten untersucht. Es handelte sich um 75 Männer und 127 Frauen mit einem Durchschnittsalter von 56 +/- 15 Jahren (11–88 Jahre).

Die primären Tumoren (PT) waren am häufigsten in der Brust (73 Fälle) und in der Lunge (23 Fälle) lokalisiert. In 16 Fällen lag ein Lymphom vor, 10-mal ein Prostata-Karzinom, 9-mal ein Kolon-Karzinom, 7-mal ein Schild-drüsen-Karzinom, je 6-mal ein Öso-phagus-Karzinom, sowie 1 Melanom, 1 Blasen-Karzinom, 1 Ewing-Sarkom und 1 Osteo-Sarkom. Außerdem fan-den sich noch einzelne andere bösar-tige Tumoren. Von den 202 Patienten hatten 71 Patienten (35 %) nachge-wiesene Knochenmetastasen. Eine

Läsion fand sich in 17 Fällen, 2 Lä-sionen in 12 Fällen, 3 Läsionen in 3 Fällen, 4 Läsionen in 3 Fällen und 5 oder mehr Läsionen in 36 Fällen.

Durch PET/CT ließen sich die Metas-tasen in 69 Fällen (97 %), durch die Knochenszintigraphie in 59 Fällen nachweisen (83 %). Bei 98 % der Pa-tienten (128 von 131 Patienten) ohne Knochenmetastasen stimmten beide Methoden überein. Bei PET/CT lag die Sensitivität bei 97 %, die Spezi-fität bei 98 % und die Genauigkeit bei 98 %. Die entsprechenden Werte für die Szintigraphie lagen bei 83 %, 98 % und 93 %. Bei 172 von 202 Pa-tienten (85 %) zeigten die beiden Me-thoden eine Übereinstimmung.

Falsch negative Befunde der Kno-chenszintigraphie fanden sich bei 5 Fällen mit Brustkrebs, bei 4 Fällen mit Lungenkrebs, bei je 2 Fällen mit Ösophagus- und Prostatakrebs und bei 8 Fällen mit anderen Krebsloka-lisationen. Falsch positive Befunde des Knochenszintigramms fanden sich bei insgesamt 6 Fällen (3 %). Bei PET/CT fanden sich falsch negative Befunde in 6 Fällen (3 %), falsch po-sitive Befunde bei 3 Fällen (2 %).

Insgesamt lässt sich feststellen, dass die 18F-FDG-PET/CT eine sensitive, spezifische und akkurate Technik für die Detektion von Knochenmetasta-sen jedweden Primärtumors darstellt.

European Journal of Nuclear Medicine and Molecular Imaging, Vol.43, März 2016, S.414-421Image interpretation criteria for FDG PET/CT in multiple myeloma: a new proposal from an Italian expert panel. IMPeTus (Italien My-eloma criteria for PET use)C. Nanni et al., Bologna, Cuneo, Udine, Turin, Nizza

Von italienischen Nuklearmedizi-nern entwickelte visuelle Interpre-tationskriterien zur Beurteilung von PET/CT-Bildern zur Aufde-

ckung eines medullären und ex-tramedullären Befalls durch das multiple Myelom sind für die kli-nische Handhabung gut geeignet.

Italienische Nuklearmediziner haben im Rahmen einer internationalen prospektiven Multicenterstudie des europäischen Myelom-Netzwerkes für eine standardisierte Bildinterpre-tation visuelle Interpretationskriterien entwickelt. Diese Kriterien umfassen den metabolischen Status des Kno-chenmarks, die Zahl und Größe der fokalen PET-positiven Läsionen, die Zahl der osteolytischen Läsionen, die Präsenz und die Größe der ext-ramedullären Ausdehnung sowie der paramedullären Erkrankungen und Frakturen.

Das multiple Myolom (MM) ist cha-rakterisiert durch die autonome Pro-liferation von monoklonalen Plasma-zellen im Knochenmark und durch die Überproduktion entweder von intakten Immunglobulinmolekülen (M-Compo-nent oder M-Protein) oder immunglo-bulinfreien Ketten kappa oder lambda. Das MM tritt selten bei Patienten unter 40 Jahren auf, nimmt im Alter zu und befällt mehr Männer als Frauen.

Umschriebene Proliferationen von malignen Plasmazellen im Mark und im Knochen im Sinne von Osteolysen können schmerzhaft sein. Sie sind im Röntgenbild sichtbar und können zur Instabilität der Knochen führen. Wir-belosteolysen verursachen zudem neurologische Probleme.

FDG PET/CT wurde eingesetzt für das Staging und das Erkennen eines Therapieerfolges bzw. eines Rezi-divs. Dabei kann es Fehlinterpretati-onen geben:1. Eine signifikante Zahl von Pati-

enten zeigt – als Ausdruck einer erheblichen Anämie und eines Anstieges des Knochenmarktra-cers – heiße Bezirke im Knochen.

2. Eine frühe PET-positive MM-Läsi-on korrespondiert nicht immer mit einem osteolytischen Prozess.

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3. Die geringe räumliche Auflösung von PET erlaubt nicht immer eine genaue Erkennung von Verände-rungen im Knochenmark.

4. Metall im Knochen verursacht oft signifikante Artefakte, die zum un-spezifischen FDG-Uptake führen.

5. Es gibt noch keine Standardkriterien für die Evaluation von FDG-PET/CT-Bildern bei Vorliegen eines MM.

Die sogenannten IMPeTus-Kriterien enthalten Deauville-Kriterien (Uptake im Mediastinum, in der Leber, in Ex-tremitäten und Rippen) sowie Kriteri-en hinsichtlich der Lokalisation und der Anzahl der Herde, der Frakturen sowie des paramedullären und ext-ramedullären Befalls (z.B. in Lymph-knoten). Sie schließen weiterhin den metabolischen Status des Knochen-marks ein.

Es wurden zunächst explorativ 30 Scans von 10 Patienten angefertigt. Aufgrund der Erfahrungen mit diesen ersten 10 Patienten wurden weitere 17 Patienten untersucht. Das Durch-schnittsalter betrug 59 Jahre (32–79 Jahre). 11 Patienten hatten eine Kreati-nin-Serum-Konzentration über 2 mg/dL.

Die Übereinstimmung hinsichtlich der fokalen Läsions-Scores und der Zahl der Läsionen waren gut, so dass die visuellen Kriterien für die Interpreta-tion von FDG PET/CT bei Patienten mit MM für die praktische klinische Handhabung gut geeignet ist.

American Journal of Otolaryngology, Vol. 37, Jan./Febr.2016, S.12-16Venous malformation of the eth-moid and sphenoid sinuses A.J. Gertel et al., Milwaukee/USA

Mittels MRT war eine venöse Malfor-mation in den Nasennebenhöhlen erkannt worden, die zunächst als Hämangiom fehlgedeutet wurde. Nach erfolgreicher Operation, die wegen NNH-Beschwerden und Seh-störungen durchgeführt wurde, ließ sich die richtige Diagnose stellen.

Eine vaskuläre Malformation ist de-finitionsgemäß eine Fehlentwick-lung der Gefäßmorphogenese in der Uterusphase. Sie hat eine Inzidenz von 1 zu 10.000 und ist der dritthäu-figste Typ gutartiger „Gefäßknäuel“ nach Hämangiomen und lymphati-schen Malformationen. 40 % sind im Schädel-Halsbereich lokalisiert. Im Gegensatz dazu repräsentieren Hä-mangiome eine heterogene Gruppe von gutartigen vaskulären Tumoren, die durch zelluläre Hyperplasie cha-rakterisiert sind. Am bekanntesten sind kindliche Hämangiome, die in der perinatalen Periode entstehen und sich allmählich zurückbilden. Ge-fäßanomalien der Nasenhöhlen sind selten, sie sind noch seltener im pa-ranasalen Sinus.

Im Folgenden wird der seltene Fall einer großen venösen Malformati-on im Bereich der Sphenoidal- und Ethmoidal-Zellen beschrieben, die primär sowohl von Radiologen als auch von Pathologen als Hämangiom diagnostiziert wurde. Ein 60-jähriger Patient hatte im CT eine ethmoidale Raumforderung, die beide Orbitawä-nde infiltriert hatte. Der Patient war Raucher und trank jeden Abend drei bis vier Gläser mit alkoholischen Ge-tränken.

Die MRT-Untersuchung zeigte ei-nen Tumor mit einer Ausdehnung von 3,8 x 5,2 x 4,3 cm, mit einem

erhöhtem T2-Signal und mit einem erniedrigten T1-Signal mit fleckigem heterogenem Enhancement, hellen und dunklen Arealen, die als intratu-morale Blutungen oder Verkalkungen interpretiert wurden. Die Biopsie er-gab kavernöse Blutgefäße innerhalb einer fibrösen Umgebung im Sinne eines Hämangioms.

Es erfolgte keine Therapie. Der Pa-tient hatte allerdings Kopfschmer-zen, Schmerzen über dem linken Sinus maxillaris, eine verstopfte Nase sowie eine olfaktorische Dys-funktion und Sehbeschwerden. Ein Kontroll-MRT zeigte eine Zunahme der Masse, die jetzt bis zur oberen Nasenhöhle reichte, und es be-stand der Verdacht, dass beide Or-bitae infiltriert waren mit Deforma-tion des M.medialis rectus und des M.superior oblique, vorwiegend links mit angedeuteter Kompression der Sella turcica.

Es war zunächst unter der Annahme eines Hämangioms eine Embolisati-on geplant, aber es wurde eine endo-skopische Resektion vorgenommen. Nach Septektomie war der Tumor gut zu sehen. Er wurde erfolgreich ent-fernt. Die Histologie ergab eine ve-nöse Malformation, die die Keilbein-höhle und die Siebbeinzellen infiltriert hatte.

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World Journal of Surgery, Vol.40, Februar 2016, S.323-228Treatment of patients with distant metastasis from Phylloides tumor of the breastI.W. Mitus et al., Krakau

Phylloide Tumoren der Brust ha-ben unterschiedliche Malignitäten bzw. Benignitäten und erfordern deshalb unterschiedliche thera-peutische Maßnahmen. Die In-zidenz von Metastasen beträgt 20 %–25 %. Die Prognose bei Vor-liegen von Metastasen ist schlecht. Remissionen sind allerdings mög-lich.

Der Phylloides-Tumor (PT) ist ein fibro-epithelialer Tumor der Brust, der 0,2 % – 2 % der Mamma-Karzinome ausmacht. Die Malignität ist nicht immer klar. Bei 1 % – 15 % aller Pa-tienten ist der Tumor disseminiert. Die Inzidenz von Metastasen beträgt 20 % – 25 %. Eine Metastasen-Träge-rin hat eine schlechte Prognose mit einer durchschnittlichen Überlebens-rate von unter 2 Jahren. Die Behand-lung ist nicht sehr erfolgreich. OP, Strahlentherapie und Chemotherapie haben nur eine begrenzte Wirkung. Die Hormon-Therapie spielt keine Rolle.

In der vorliegenden Studie sollten die Behandlungsmethoden und deren Ergebnisse dargelegt werden. Zwi-schen Januar 1952 und Februar 2010 (58 Jahre) wurden 295 Frauen mit PT operativ behandelt. Davon überleb-ten 256 Frauen (86,8 %) 5 Jahre. Bei benignen PT´s überlebten ebenso lange 96,9 %, bei borderline Tumoren 83,3 % und bei malignen Tumoren 71,7 %.

Fernmetastasen (FM) lagen bei 12,5 % aller Frauen vor, bei den gut-artigen Tumoren in 1,9 %, bei den bor-derline Tumoren in 16,7 % und bei den malignen Tumoren in 28,3 % (37 Pati-enten). Bei diesen 37 Patienten be-trug die durchschnittliche Tumorgröße 6 cm (4 cm–8 cm). Die Lunge zeigte

in 28 Fällen (75,7 %) Metastasen, die Knochen in 6 (16,2 %), das Hirn in 4 (10,8 %), Knochen in 7 (18,9 %) und Leber in 2 Fällen (5,4 %).

22 Patienten wurden unterschied-lich chemotherapeutisch behandelt, 11 Patienten mit Knochen oder Hirn-metastasen wurden zusätzlich be-strahlt. Die durchschnittliche Über-lebensrate lag bei 7 Monaten. Bei 24 Patienten mit Lungenmetastasen ergab sich eine komplette Remis-sion. Bei 10 Patienten mit partieller Remission betrug die Überlebensrate 8,2 Monate, bei Patienten ohne Re-mission 4,3 Monate.

Empfehlung: Patienten mit einem Phylloides-Tumor und Fernmetas-tasen sollten so behandelt werden wie Patienten mit einem Weichteil-Sarkom.

Leukemia and Lymphoma, Vol.57, März 2016, S.604-608A single-institution retrospective analysis of outcomes for Stage I-II primary mediastinal large B-cell lymphoma treated with immuno-chemotherapy with or without radiotherapyM.S. Binkley et al., Stanford/USA

Das mediastinale große B-Zell-lymphom hat eine Häufigkeit von 2 % – 3 % aller Non-Hodgkin-Lym-phome. Die Drei-bis-Fünf-Jahres-Behandlungsergebnisse nach Immun-Chemotherapie mit oder ohne Strahlentherapie (36 – 45 Gy) stimmten bis zu 100 % überein. Langzeitergebnisse stehen noch aus.

Das primäre mediastinale große B-Zelllymphom (PMBCL) ist eine un-gewöhnliche Variante des diffusen großen B-Zelllymphoms (DLBCL), das in 7 % des DLBCL auftritt. Es umfasst 2 % – 3 % aller Non-Hodg-kin-Lymphome. Meist tritt es in der dritten Lebensdekade auf. 66 % der Patienten sind Frauen. Die klinischen

und molekularen Merkmale gleichen denen der Hodgkin-Lymphome. Al-lerdings ermöglichen moderne mo-lekulare Methoden eine Abgrenzung gegenüber den klassischen Hodgkin-Lymphomen.

Die optimale Behandlung wird kon-trovers diskutiert. In der Rituximab-Aera wurde chemotherapiert mit anschließender Radiotherapie. In letzter Zeit wurde die Radiothe-rapie bevorzugt angewendet. Der Einsatz von PET-CT für ein Staging und zur Kontrolle des Therapieer-folges zeigte, dass ein persistieren-der metabolischer Uptake – größer als der durchschnittliche Leber-Uptake – (Deauville-Score 4 – 5) für eine höhere Wahrscheinlichkeit der Krankheitsprogression und für eine schlechtere Überlebensprognose spricht.

Kürzlich wurde über eine Behandlung ausschließlich mit Chemotherapie (DA-EPOCH-R) ohne Strahlenthe-rapie berichtet, und zwar bei jungen Patienten, um Spätkomplikationen im Herz- und Lungenbereich zu vermei-den. In der vorliegenden Studie soll-ten mittels PET/CT die Behandlungs-erfolge durch Immun-Chemotherapie und Strahlentherapie einerseits und alleiniger Chemotherapie andrerseits ausgewertet werden.

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Von 2003 bis 2012 wurden 28 Pati-enten mit PMBCL im Stadium I-II in die Studie aufgenommen. Es handel-te sich um 14 Frauen und 14 Män-ner, das Durchschnittsalter betrug 37,5 Jahre (20 – 68 Jahre). Der maxi-male Durchmesser des Mediastinal-Tumors lag zwischen 5,2 cm und 19,4 cm. 15 Patienten (53,6 %) erhielten eine Strahlentherapie: Tägliche Do-sis 1,5 Gy – 1,8 Gy, Gesamtdosis 36 Gy – 45 Gy.

Das Ergebnis des PET/CT wurde nach den Deauville-Kriterien in fünf Gruppen eingeteilt:1. Kein Uptake2. Uptake weniger oder gleich im

Vergleich zum mediastinalen Blut-pool (MBP)

3. Uptake größer als im MBP, aber weniger als in der Leber

4. Uptake größer als in der Leber5. Uptake erheblich größer als in der

Leber

Ein Deauville-Score von 1 bis 3 wurde in dieser Serie als vollständiges Anspre-chen der Therapie gewertet. 14 Pa-tienten, die bestrahlt wurden, hatten vorher entweder sechs Zyklen Immun-Chemotherapie oder 12 Wochen lang eine andere Chemotherapie mit einer Kontrollzeit von 24 Monaten erhalten. 14 andere Patienten erhielten vier bis acht Zyklen einer anders zusammen-gesetzten Immun-Chemotherapie mit einer Dauer von 12 Wochen einer Kon-trollzeit von 38 Monaten. Nach einer Chemotherapie und Strahlen-Therapie oder nur nach spezieller Chemothera-pie stimmten die Drei- und Fünf-Jahres-ergebnisse zu 100 % überein.

Man muss die Patienten jedoch wei-ter kontrollieren, um eventuelle Spät-folgen ausschließen oder nachwei-sen zu können.

Seminars in Hematology, Vol.52, April 2015, S.57-66The histological classification of diffuse Large B-cell lymphomasY. Xie et al., Bethesda/USA

Die diffusen großen B-Zell-Lym-phome sind aggressive Neoplas-men mit erheblichen klinischen, biologischen und pathologischen Unterschieden auf Grund ver-schiedener molekularer Identi-täten. Diese entstehen aus den unterschiedlichen Stadien der B-Zell-Differenzierung.

Diffuse große B-Zell-Lymphome (DLBCL) sind aggressive B-Zell-Neoplasmen mit erheblichen klini-schen, biologischen und pathologi-schen Unterschieden, die teilweise die funktionellen Diversitäten des B-Zell-Systems sowie die vielen Wege der Transformation wiederspiegeln. In der letzten Zeit sind neue „high-throughput genomic“ Technologien entwickelt worden, die neue Einsich-ten in die Biologie von DLBCL ermög-licht haben und zur Identifikation von verschiedenen molekularen Identi-täten und neuen pathogenetischen Wegen führten.

Dies wiederum hatte Auswirkungen auf die Identitäten bei der WHO-Klas-sifikation und führte zur Einführung einiger Untergruppen: 1. DLBCL-CNS entsteht im ZNS und

schließt auch einen intraokularen Sitz ein.

2. T-Cell/Histiocyte-Rich-Large B-cell-Lymphoma gilt als morpholo-gische Variante des DLBCL.

3. Epstein-Barr-Virus-positives DLB-CL

4. Primary mediastinal large B-cell lymphoma (PMBCL). Möglicher Entstehungsort ist der Thymus. Es entsteht durchschnittlich in der vierten Lebensdekade und betrifft Frauen häufiger als Männer. Bei Fortschreiten der Krankheit sind extranodal die Nieren, die Neben-nieren, die Leber und das ZNS betroffen.

5. Diffuse large B-cell-lymphoma with plasma-cell-immuno-phenotype

Alle diese Subtypen entstehen aus den verschiedenen Stadien der B-Zell-Differenzierung und sind asso-

ziiert mit unterschiedlichen geneti-schen Anomalien und verschieden klinischen Ergebnissen.

Mit verbesserten Kenntnissen der Tumorbiologie und der Transformati-onswege lässt sich auch die Therapie optimieren.

Annals of Hematology, Vol.95, Januar 2016, S.1-9Systematic review and meta-ana-lysis on the prognostic value of complete remission status at FDG-PET in Hodgkin Lymphoma after completion of first-line-therapyH.J.A. Adams et al., Utrecht

Obwohl die Rezidivrate bei Hodg-kin-Patienten, die bei Abschluss der Standard-Behandlung mittels FDG-PET/CT untersucht wurden und eine Vollremission aufwie-sen, gering ist (je nach Stadium zwischen 5,6 % und 8,1 %), ist sie unter Berücksichtigung der an-sonsten guten Heilungsrate relativ hoch.

Das Hodgkin-Lymphom ist in der westlichen Welt relativ selten und umfasst ca. 1 % aller neu diagnosti-zierten malignen Tumoren. Jährlich erkranken 2–3 Patienten/100.000 Einwohner. Frühstadien (Stadium I–II) werden definiert als Erkrankun-gen ohne Risikofaktoren wie Medi-astinum-Befall, extranodaler Befall, erhöhte BKS, Befall von drei oder mehr Lymphknoten-Stationen. Pati-enten mit Stadium I und II, die einen oder mehrere dieser Risikofaktoren aufweisen, müssen in die ungünstige Risikogruppe eingegliedert werden.

Patienten im Frühstadium erhalten zwei bis vier Zyklen Chemotherapie und anschließend eine Strahlenthe-rapie der befallenen Lymphknoten-Stationen. Fortgeschrittene Hodgkin-Lymphome werden meist mit sechs bis acht Zyklen Chemotherapie be-handelt, woran sich eine Strahlen-therapie anschließt. Patienten mit

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Fachliteratur08

Rezidiven erhalten hohe Dosen von Chemotherapie und anschließend eine Stammzellen-Transplantation. Nach neuen prognostischen Biomar-kern wird kontinuierlich geforscht.

Obwohl FDG-PET/CT die Standard-methode für die Remissionsbewer-tung darstellt, zeigte sich in 15 Stu-dien eine große Heterogenität der Ergebnisse mit suboptimalen me-thodischen Qualitätsmerkmalen. Es sollte deshalb bei dieser Studie der prognostische Wert des gesamten Remissions-Status durch PET/CT nach Beendigung der first-line Thera-pie systematisiert werden. Von 1.627 Artikeln waren nur zehn Artikel für eine Auswertung geeignet, mit insge-samt 1.137 Patienten.

Die Rezidivrate aller Patienten mit vollständiger Remission nach der ers-ten Behandlung lag zwischen 0 % und 26,7 %, ermittelt durch FDG-PET/CT, wobei der Mittelwert 7,5 % betrug. Bei Studien mit allein PET als Diagnose lagen die Rezidiv-Werte zwischen 5,1 % und 11,8 % mit einem Mittelwert von 7 %. Bei Patienten im frühen Sta-dium betrug die Rezidiv-Rate 5,7 % (1,3 % – 13,8 %), in fortgeschrittenen Stadien 8,6 % (0,0 % – 26,7 %).

Insgesamt werden 80 % der Hodg-kin-Patienten mit der beschriebe-nen Standard-Therapie geheilt. Dennoch kann PET/CT Reste des Lymphoms nicht zuverlässig aus-schließen, d.h. es müssen neue prognostische Biomarker entwickelt werden, um die Risiko-Stratifikation zu verbessern.

Eine andere Studie umfasste 727 Hodgkin-Patienten, die mittels PET/CT nach Ende der Behandlung eine vollständige Remission aufwiesen, aber anatomische Tumorreste zeig-ten, die wiederum durch CT nach-gewiesen wurden. Die Rezidivrate betrug bei der Kontrolle 6,8 %. Aller-dings sind Tumorreste nicht immer mit einem schlechten Ergebnis asso-ziiert.

Das klassische Hodgkin-Lymphom ist charakterisiert durch eine geringe Zahl von Tumorzellen, die vom Ger-minal-Zentrum aus durch B-Zellen entstehen, sowie eine große Menge nicht maligner reaktiver Zellen. Den-noch sind die Hodgkinzellen stark FDG-avid.

The Journal of Cardiovascular Surgery, Vol.63, Februar 2016, S.363-369Beta-blocker use is associated with lower stroke and death after carotid artery stentingT. Obeid et al., Baltimore

Das Stenting einer A.carotis Ste-nose hatte eine 30-Tage Stroke/death-Rate von 3,4 %. Postproze-duale Hyper- oder Hypotensionen (9,9 % bzw. 22 %) waren deutlich assoziiert mit einer erhöhten Stro-ke/death-Rate. Die Einnahme von Betablockern 30 Tage vor der OP reduzierte diese Rate um 34 %.

Eine Karotis-Endarterektomie (CEA) ist die Goldstandard-Behandlung bei Patienten mit signifikanten Sympto-men oder bei symptomfreien Patien-ten mit hochgradiger Karotissteno-se. Ein Stenting der Karotisstenose (CAS) ist zwar weniger invasiv, wird aber nur bei Hochrisiko-Patienten an-gewendet.

Die Rate von Schlaganfällen oder Todesfällen ist periprozedual bei symptomatischen Patienten wegen der verbesserten OP-Technik und sorgfältigerer Indikationsstellung von 12,1 % auf 6,0 % gesunken. Eine kürzlich veröffentlichte Studie berich-tete von 3,3 % Schlaganfällen und 1,7 % Todesfällen.

Alter, Symptomstatus, Diabetes und Hochdruck haben einen signifikan-ten Einfluss auf die Post-CAS-Kom-plikationen. Darüber hinaus kommt es wegen Manipulationen an den Baro-Rezeptoren der Karotis-Intima zu Hypotensionen nach einer CAS. Ziel der vorliegenden Studie war es,

die Auswirkungen einer präoperati-ven Medikation und der Patienten-Charakteristika auf die Ergebnisse zu bewerten, mit der Frage, wie man die postoperativen Risiken verringern kann.

Zwischen 2005 und 2014 wurden 5.263 Patienten mittels CAS behan-delt. Das Durchschnittsalter betrug 69,7 +/- 9,9 Jahre. Es handelte sich um 63 % Männer und 37 % Frauen. 83 % der Patienten wurden elektiv behandelt, 16 % als Notfall. 59 % der Patienten nahmen Betablocker, 41 % erhielten keine Betablocker. Die tota-le 30-Tage Stroke/death-Rate betrug 3,4 %, die Herzinfarkt-Rate 0,8 %. 40 % der Patienten mit großem Schlaganfall starben innerhalb von 30 Tagen nach CAS.

Postprozeduale behandlungsbedürf-tige Hypotensionen traten bei 22 % der Patienten auf, Hypertensionen bei 9,9 % der Patienten. Intrakraniale Blutungen zeigten sich bei 0,5 % al-ler Patienten, und zwar etwa achtmal häufiger (statistisch signifikant) bei den Patienten mit postprozedualem Hochdruck (2,5 %) als bei Patienten ohne Hochdruck (0,3 %).

Fortgeschrittenes Alter war assoziiert mit einem 5 %igem Anstieg der Stro-ke/death-Rate pro Altersjahr. Bei ei-nem symptomatischen Status zeigte sich eine Verdoppelung dieser Rate, bei Diabetes erhöhte sich die Rate um den Faktor 1,5 und ohne Embo-lieprotektion stieg die Rate auf das 2,5fache.

Die Einnahme von Beta-Blockern mehr als 30 Tage vor der Prozedur führte zu einer Verringerung des Stroke/death-Risikos um 34 %, eine Betablocker-Langzeitbehandlung um bis zu 65 %, abhängig von der Höhe des post-prozedualen Blutdrucks.

Insgesamt zeigte sich, dass nach Karotis-Arterien-Stenting postproze-duale behandlungsbedürftige Hyper- und Hypotensionen streng assoziiert

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sind mit einer erhöhten Stroke/death-Rate, dass aber die Einnahme von Beta-Blockern 30 Tage vor der OP diese Rate um 44 % verringern kann.

The Journal of Cardiovascular Surgery, Vol.63, Februar 2016, S.52-57Transcranial Doppler and diffusi-on-weighted magnetic resonance evaluation of cerebral embolisati-on occurring during transfemoral carotid stenting with proximal flow blockageG. Palombo et al., Rom

Nach Stent-Implantation wegen einer Stenose in der A.carotis mit Hilfe des Mo Ma-Systems (Ballon-Okklusion der A.carotis communis mit distalem Filtereinsatz), das ce-rebrale Embolien verhindern soll, traten in 23,5 % der Fälle Hirnläsi-onen auf, die mittels DW-MRT oder transkranieller Doppler-Sonogra-phie entdeckt wurden, die aber zu keinen wesentlichen neurolo-gischen Ausfällen führten.

Bewertungen der Ergebnisse von Karotis-Stents sind noch sehr un-terschiedlich. Die Hauptursache für Komplikationen ist die zerebrale Em-bolie. Deren Diagnostik ist durch die transkraniale Doppler-Sonographie (TCD) oder durch die diffusionsge-wichtete MRT (DW-MRT) möglich. Neurologische Symptome sind aller-dings selten. Es sind zahlreiche Pro-tektionsversuche entwickelt worden, wobei distale Filter am meisten zum Einsatz kommen. Das Mo Ma-Sys-tem blockiert den Flow im Zielgefäß nach Ballonokklusion der A.car.com. und der A.car.ext.

In der vorliegenden prospektiven Studie wurde bei Patienten, die we-gen asymptomatischer oder symp-tomatischer Karotis-Stenose unter Verwendung des Mo Ma-Systems einen Stent erhalten sollten, die Zahl der zerebralen Embolien untersucht, wobei die Diagnose mittels DW-MRT oder TCD erfolgte.

Von Januar bis September 2010 wurden 35 Patienten mit einer Ste-nose der A.car.int. (ICA), größer als 70 %, in diese Studie aufge-nommen. Es handelte sich um 25 Männer (71 %) und um 10 Frauen (29 %). 10 Patienten wiesen kon-tralateral eine 50 %–99 %ige Ste-nose auf. Die Plaque-Strukturen wurden durch Ultraschall (US) er-mittelt.

Das intraoperative Monitoring der ipsilateralen A.car.med. erfolgte durch ein transkraniales Zwei-Ka-nal-Dopplergerät. Die MRT wurde mittels FLAIR-Sequenzen inner-halb von drei Tagen durchgeführt. Alle Patienten wurden vor und nach dem Stenting neurologisch unter-sucht. Bei 34 Patienten (97 %) war das Mo Ma-System erfolgreich. Bei 1 Patienten platzte der Ballon in der A.carotis. Bei 4 Patienten (12 %) wurde der vorübergehende Ballonverschluss nicht toleriert. Insgesamt zeigten sich keine neu-rologischen Auffälligkeiten, kein Todesfall.

Beim Vergleich der prä- und post-operativen DW-MRT-Bilder wurden bei 8 Patienten (23,5 %) postope-rativ neue ipsilaterale ischämische Läsionen entdeckt, wobei keine Korrelation zu Risikofaktoren be-stand. Die TCD konnte bei 31 Pati-enten (89,0 %) diagnostisch erfolg-reich eingesetzt werden.

Insgesamt erzielte die transfemorale Stent-Implantation der A.car.int. mit proximaler Flow-Blockade gute klini-sche Resultate. Bei optimaler tech-nischer Durchführung des Stentings entstehen lediglich in 23,5 % der Fälle klinisch unbedeutende zerebrale Em-bolien ohne neurologische Ausfälle.

Journal of Vascular Surgery, Vol.63, Februar 2016, S.466-476Pediatric nonaortic arterial aneu-rysmsF.M. Davis et al., Ann Arbor/USA

Die seltenen arteriellen Aneurysmen im Kindesalter haben als Ursache arterielle Dysplasien, Entzündungen oder Traumata. In der Regel sind chirurgische Eingriffe notwendig, um eventuellen Komplikationen der Aneurysmen vorzubeugen

Arterielle Aneurysmen (AA) im Kin-desalter sind sehr ungewöhnlich. In dieser Studie sollten retrospektiv die Diagnosen, die Indikationen für chi-rurgische Maßnahmen und die ent-sprechenden Ergebnisse untersucht werden.

Von 1983 bis 2015 wurden 41 Kinder mit 61 Aneurysmen (ohne intrakrani-elle Aneurysmen und ohne Aorten-Aneurysmen) behandelt. Es handelte sich um 27 männliche und 14 weibli-che Kinder mit einem Durchschnitts-alter von 10,3 +/- 9,7 Jahren.

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Fachliteratur08

Präoperativ wurde die Diagnose mit-tels DSA (23 Fälle), mittels MRT-A (6), mittels CT-A (5) und mittels Ult-raschall (7) gestellt. Es handelte sich um Aneurysmen in der Nierenarterie (26 Fälle), in der Femoral-Arterie (7), in der Illiakal-Arterie (7), in der obe-ren Mesenterial-Arterie (4), in der Brachial-Arterie (3), in der Karotis-Ar-terie (3), in der Popliteal-Arterie (3), in der Axillar-Arterie (2), in der A.cöliaca (2) und in der Ulna-Arterie (2), in der A.hepatica (1) und der A.temporalis (1).

14 Kinder hatten 2 oder mehrere Aneu-rysmen. Bei diesen wiesen nur 3 Kin-der eine genetische Komponente auf: 2 Kinder hatten eine Neuro-Fibromato-se, 1 Kind hatte ein Klippel-Trenauney-Syndrom. Eine Kawasaki-Erkrankung lag bei 4 Patienten vor, 18 Patienten hatten (wahrscheinlich) ein idiopati-sches Aneurysma.

Von 27 Patienten ohne Nieren-arterien-Aneurysmen war bei 16 Patienten ein pulsierender Tumor vorhanden. 3 Patienten hatten ein nichttraumatisches Karotis-Aneu-rysma mit einem Durchmesser von 18 mm (9–30 mm). 6 Patienten wiesen ein intestinales Aneurysma auf mit einem Durchmesser von 21 mm (4–46 mm). Von 26 Nierenar-terien-Aneurysmen betrafen 14 die Hauptarterie, 12 die Segmentarte-rien.

7 Aneurysmen waren in den obe-ren Extremitäten lokalisiert, 17 in den unteren Extremitäten, wobei in 2 Fällen ein Aorto-iliakaler-Bypass angelegt wurde. 2 Aneurysmen der A.ilaca int. wurden mittels arterieller Ligation behandelt. Die meisten fe-moralen und poplitealen Aneurysmen wurden reseziert mit primärer Reana-stomose. Bei 35 % aller Aneurysmen handelte es sich um poststenotische Erweiterungen. Die visceralen Inter-ventionen waren nach einem Jahr in 83,3 % ohne Rezidiv, nach drei Jah-ren musste in 69,4 % der Fälle neu interveniert werden.

Die Karotis-Aneurysmen entste-hen meist auf Grund von arteriellen Dysplasien, von Entzündungen oder posttraumatischen Veränderungen. Eine frühe chirurgische Intervention wird wegen der möglichen cerebralen Komplikation gefordert.

Alle Patienten erhielten postoperativ eine Angiographie oder einen US. Langzeitbeobachtungen sind not-wendig und erfolgen mittels US und im Visceral-Bereich mittels MRT-A.

International Journal of Cardiology, Vol.201, März, S.345-350Catheter-based renal denerva-tion for resistant hypertension: Twenty-four month results of the Enlig HTN 1- first-in- human study using a multy-electrode ablation systemC.P. Tsioufis et al., Athen,Washington, Adelaide, Melbourne

Die katheterbasierte Nierenarte-rien-Denervation bei therapiere-sistentem Hochdruck mittels eines Multielektroden-Ablation-Systems führt auch nach 24 Monaten noch zu einer effektiven Blutdrucksen-kung.

Die katheterbasierte Nieren-Arterien-Denervation (RDN) bei therapieresis-tentem Hochdruck hat sich in zahl-reichen Studien als sichere Methode bewährt. Allerdings ist die Ursache

für diesen Mechanismus noch weit-gehend unbekannt. Über die Effekti-vität 6 und 12 Monate nach Einsatz von Enlig HTN TM 1 (multielectrode renal sympathetic denervation sys-tem, St.Jude Medical) wurde 2013 berichtet. In der vorliegenden Studie werden die Ergebnisse nach 18 und 24 Monaten dargestellt.

Es handelte sich um 46 Patien-ten mit einem Durchschnittsalter von 60 +/- 10 Jahren, 31 Männer (67 %), 15 Frauen (33 %). Der durch-schnittliche Blutdruck betrug systo-lisch 176 +/- 16 mm Hg, diastolisch 96 +/- 14 mm Hg. Die RDN war stan-dardisiert, wobei der Versuch ge-macht wurde, zwei Sets kreisförmig an vier Ablationspunkten jeder Renal-Arterie zu platzieren.

Nebenwirkungen traten bei 3 Patien-ten (6,5 %) innerhalb von 24 Monaten auf: eine symptomatische Hypotensi-on, eine Progression einer vorbeste-henden Arterienstenose, eine Pro-gression des Hochdrucks mit Anstieg des Serumkreatinins. Vor der Proze-dur und 6 Monate danach wurde eine CTA durchgeführt, nach 12 und 24 Monaten ein US.

Die Abnahme des Blutdrucks nach 18 und 24 Monaten betrug durch-schnittlich 24 mm Hg bzw. 29 mm Hg. Der größte Unterschied zeigte sich bei einem systolischen Aus-gangswert von 180 mm Hg (Rück-gang um 44 mm Hg), wobei sich nach 24 Monaten eine kontinuierli-che Abnahme des Blutdrucks zeigte. Der Unterschied zwischen Respon-dern und Nichtrespondern zeigte sich lediglich bei Patienten mit ho-hem Body-Maß-Index.

Insgesamt stellt die Enlig HTN 1-Stu-die eine sichere Methode hinsichtlich einer renalen Denervation bei Pati-enten mit therapieresistentem Hoch-druck dar, die auch nach 24 Monaten noch zu einer deutlichen Verringe-rung des Hochdrucks geführt hat.

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European Journal of Vascular and Endo-vascular Surgery, Vol.51, Februar 2016, S.167-173Operative factors associated with development of new brain lesions during awake carotid endarterec-tomyV.C. Bourke et al., Gosford-Australien

Die Häufigkeit von postoperativen zerebralen Ischämien nach Endar-terektomien der A.carotis, die mittels DW-MRT erkannt werden können, ist abhängig von der Ope-rationsmethode. Vor allem ist das Anlegen eines Shunt und die Ver-wendung eines Patch assoziiert mit dem Auftreten von zerebralen Is-chämien, ebenso wie eine zerebrale Symptomatik vor der Operation.

Die Karotis-Endarterektomie (CEA) hat sich als Schlaganfallprävention bewährt. Als Alternativmethoden sind Karotis-Stenting (CAS) und Medikation (BMT) anzusehen. Eine postoperative zerebrale Ischämie kann durch Embo-lien oder Blutungen hervorgerufen wer-den. Durch die DW-MRT lassen sich subklinische Ischämien, die als Risiko-faktoren für zukünftige Schlaganfälle gelten können auch bei asymptomati-schen Patienten analysieren.

Zwischen Juni 2006 und Januar 2012 wurden 206 Patienten in die Studie aufgenommen. 149 Patienten (72,3 %) zeigten Symptome, 57 Pa-tienten (27,7 %) waren symptomfrei. Von den 57 Patienten entwickelten 4 Patienten (7 %) neue Läsionen.

Eine DW-MRT wurde zwei Tage vor und fünf Tage nach der OP durchge-führt. Vor August 2008 erfolgte die CEA mittels Längsschnitt, woran sich ein Venen-Patch anschloss (50,5 %). Danach wurde kein Patch mehr ver-wendet und kein Shunt angelegt.

Die Gabe von Dextran-40 erwies sich zur Verringerung von Embolien der postoperativen Phase als vorteilhaft, wobei die DW-MRT besonders sensi-tiv für die Diagnostik war.

Die einzige prädiktive Variable für neue zerebrale Ischämien bei der DW-MRT war die gewählte OP-Methode. CEA unter Lokal-Anästhesie zeigte bei 85 %–90 % der Patienten, dass kein Shunt benötigt wurde und dass Shunts potenziell mit zerebralen Ischämien as-soziiert sind.

Die Rate der neu aufgetretenen Lä-sionen war bei symptomatischen Pa-tienten doppelt so hoch wie bei den nicht symptomatischen Patienten. Die Anlegung eines Shunts war ein prädiktiver Faktor für eine postopera-tive zerebrale Ischämie.

The American Journal of Sports Medicine, Vol.43, November 2015, S.2714-2719The prevalence of symptoma-tic deep venous thrombosis and pulmonary embolism after anterior cruciate ligament re-constructionT. Gaskill et al., Porthmouth/USA

Venenthrombembolien treten nach elektiver vorderer Kreuzbandrekon-struktion selten (0,53 %) auf, wobei das Alter, Rauchgewohnheiten, Be-gleiterkrankungen und perioperative Medikation von nicht-steroidalen, entzündungshemmenden Medika-menten den größten Einfluss auf die Häufigkeit von Thrombosen haben. Antikoagulantien haben dagegen keinen Einfluss auf die Thrombose-rate.

Tiefe Venenthrombosen (DVT) nach Extremitäten-Operationen sind eher selten, aber es wird geschätzt, dass jedes Jahr mehr als 350.000 Ame-rikaner DVT oder Lungenemboli-en (PE) entwickeln und dass ca. 100.000 Patienten daran sterben. Die Häufigkeit von Venenthrom-bembolien (VTE) nach elektiver arthroskopischer vorderer Kreuz-band-Rekonstruktion (ACL) wird un-terschiedlich angegeben. Deswegen sollte in der vorliegenden Studie die Prävalenz von VTE nach ACL unter-sucht werden.

Dafür wurde das „Military Healthcare System“ (MHS) der USA mit 9,6 Mil-lionen Personen herangezogen. Ins-gesamt hat man 15.767 Patienten mit 16.558 ACL-Rekonstruktionen aus-gewertet. Davon waren 747 Patien-ten mehrmals operiert worden. Das Durchschnittsalter betrug 28,9 +/- 7,6 Jahre. Es handelte sich um 13.794 Männer (83,3 %) und um 2.764 Frau-en (16,7 %). Der Body-Mass-Index betrug 27,8 +/- 4,0. 3.943 Patienten (23,8 %) waren Raucher. Die Zeit von der OP bis zum Auftreten einer Lun-genembolie (LE) betrug 35,8 +/- 24,7 Tage.

Insgesamt wurden 87 VTE (0,53 %) diagnostiziert, wobei es sich um 55 (0,33 %) tiefe Venenthrombosen und 35 (0,21 %) Lungenembolien handel-te. 3 Patienten hatten sowohl DVT als auch PE (0,21 %). Von den diagnos-tizierten VTE-Patienten ist keiner ge-storben. Faktoren für die Entstehung von VTE waren im Einzelnen das Alter, etwaige Rauchgewohnheiten und die perioperative Medikation. Äl-tere Patienten und Raucher wiesen einen – allerdings nicht statistisch signifikanten – Anstieg von VTE und DVT auf.

Die perioperative Gabe von nicht ste-roidalen entzündungshemmenden Medikamenten hatte immer einen statistisch signifikanten protektiven Effekt auf VTE und DVT. Dagegen zeigte die postoperative Gabe von Antikoagulantien keine derartige Wirkung. Auch Geschlecht, BMI, As-piringabe und kontrazeptive Medika-mente hatten keinen Einfluss.

Die vorliegende Studie bestätigt, dass VTE nach ACL insgesamt sehr selten auftritt (0,53 %). Es zeigte sich, dass ein Alter über 35 Jahre, Rauchen und Begleiterkrankungen Faktoren sind, die in Einzelfällen zu Venenthromb-embolien führen können. Periopera-tive Gaben nicht nichtsteroidaler, ent-zündungshemmender Medikamente haben eine protektive Wirkung auf VTE, DVT und PE.

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CurAcademy Jahresprogramm 2016 Terminübersicht

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17.09.2016Curriculum Radiologiemanagement: Strategieseminar 3 Strategische Planung und Praxisorganisation

17.09.2016 Arbeitsrecht in der Arztpraxis

24.09.2016 Personal- und Dienstplanung

12.11.2016 Geschäftsetikette für Auszubildende

19.11.2016 (Radiologentag 2016)

Herausforderung Niederlassung

26.11.2016 Prozessoptimierung und Qualitätsmanagement