426
Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - Sonderschrift - S 42 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute 4. aktualisierte Auflage Dortmund/Berlin 2004

Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

  • Upload
    others

  • View
    1

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

- Sonderschrift -S 42

Ratgeberzur Ermittlung

gefährdungsbezogenerArbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb

Handbuch für Arbeitsschutzfachleute

4. aktualisierte AuflageDortmund/Berlin 2004

Page 2: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

2

Autoren: Dipl.-Ing. M. Efker, Dipl.-Ing. R. Fähnrich, Dr.-Ing. H. Hahne,Dr. rer. nat. M. Henn, Dipl.-Ing. M. Janßen, Dr. rer. soc. K. Kuhn,Dipl.-Ing. J. Kühs, Dr.-Ing. H. Lazarus, Dr. rer. nat. H. Müller-Arnecke,Dipl.-Ing. G. Ott, Dr. rer. nat. R. Packroff, Dr. rer. pol. R. Pieper,Dr. rer. nat. R. Pipke, Dr. phil. H.-J. Windberg, Dr. A. WindelBundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund

Dr. med. J. Kopske, Dr. med. D. Krastel, Dipl.-Ing. (FH) W. Leistner,Dr. med. B. Matschke, Dr. med. I. Ruppe, Dipl.-Chem. R. Schöneich,Dr.-Ing. M. Schust, Dr. sc. med. H. Seidel, Dipl.-Ing. U. Steinberg,Dr. sc. med. P. UllspergerBundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Berlin

Dr.-Ing. K. Bux, Dr.-Ing. H. Fischer, Dipl.-Chem. B. Görner, Dipl.-Ing. R.Hofert, Dr.-Ing. S. Kirchberg, Dipl.-Ing. M. Kittelmann, Dr.-Ing. P. Lange,Dipl.-Ing. I. Lepenies, Dr.-Ing. R. Melzig-Thiel, Dr.-Ing. J. Nagel,Dipl.-Ing. W. Parthey, Dr. rer. nat. G. Richter, Dipl.-Ing. E. Tschöcke,Dipl.-Psych. B. WeißgerberBundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dresden

Dr.-Ing. A. PärntIBEXU Institut für Sicherheitstechnik GmbH

Projektleiter: Dipl.-Ing. (FH) W. Leistner

TechnischeBearbeitung: A. Brodehl, R. Ciesinski

Herausgeber: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und ArbeitsmedizinDortmund:Friedrich-Henkel-Weg 1 - 25, D-44149 DortmundTelefon: 0231 9071–0, Telefax: 0231 9071–2454E-Mail: [email protected] Internet: www.baua.de

Berlin:Nöldnerstr. 40 - 42, D-10317 BerlinTelefon: 030 51548–0, Telefax: 030 51548–4170

Dresden:Proschhübelstr. 8, D-01099 DresdenTelefon: 0351 5639–50, Telefax: 0351 5639–5210

Alle Rechte einschließlich der fotomechanischen Wiedergabe undder auszugsweisen Veröffentlichung vorbehalten.

Page 3: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

3

Inhaltsverzeichnis Seite

Zusammenfassung.................................................................................................................5

Summary................................................................................................................................6

Résumé..................................................................................................................................7

Abkürzungsverzeichnis...........................................................................................................8

Vorwort.................................................................................................................................11

Teil 1 Hinweise zur Vorbereitung und Durchführung derGefährdungsbeurteilung 13

1 Einführung...................................................................................................................142 Erläuterungen zu den Begriffen...................................................................................163 Inhalt und Ablauf der Gefährdungsbeurteilung ............................................................174 Verantwortung und Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung .................................215 Zeitpunkt der Gefährdungsbeurteilung ........................................................................236 Arbeitsschutzmaßnahmen...........................................................................................247 Unterlagen über die Gefährdungsbeurteilung..............................................................268 Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung..............................................................................27

Teil 2 Gefährdungsfaktoren 28

Übersicht:Gefährdungsfaktoren und ihre kennzeichnenden Merkmale ................................................29

Alle folgenden Kapitel sind gegliedert in:1. Art der Gefährdungen und deren Wirkungen2. Grenzwerte, Beurteilungskriterien3. Arbeitsschutzmaßnahmen/Gestaltungsmaßnahmen4. Vorschriften, Regelwerk, Literatur5. Textbausteine für Prüflisten und Arbeitsschutzmaßnahmen

Anlagen

Page 4: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

4

1 Mechanische Gefährdungen .....................................................................................341.1 Gefährdungen durch ungeschützt bewegte Maschinenteile ...............................381.2 Gefährdungen durch Teile mit gefährlicher Oberfläche......................................521.3 Gefährdungen durch Transport und bewegte Arbeitsmittel ................................571.4 Gefährdungen durch unkontrolliert bewegte Teile ..............................................721.5 Sturzgefährdungen.............................................................................................841.6 Absturzgefährdungen.........................................................................................97

2 Elektrische Gefährdungen ......................................................................................115

3 Gefahrstoffe............................................................................................................129

4 Biologische Arbeitsstoffe.........................................................................................178

5 Brand- und Explosionsgefährdungen ......................................................................197

6 Kalte und heiße Medien ..........................................................................................2096.1 Kalte Medien ....................................................................................................2116.2 Heiße Medien...................................................................................................214

7 Klima.......................................................................................................................2197.1 Übersicht..........................................................................................................2217.2 Kälte.................................................................................................................2247.3 Hitze.................................................................................................................229

8 Beleuchtung............................................................................................................243

9 Lärm .......................................................................................................................257

10 Vibration..................................................................................................................281

11 Strahlung ................................................................................................................289

12 Aufnahme von Informationen, Handhabung von Stellteilen.....................................306

13 Physische Belastungen...........................................................................................32513.1 Übersicht..........................................................................................................32813.2 Manuelle Handhabung von Lasten ...................................................................32813.3 Erzwungene Körperhaltung..............................................................................33613.4 Bewegung unter überhöhter Kraftanstrengung.................................................350

14 Psychische Belastung.............................................................................................357

Teil 3 Praxishilfen 375

1 Formblätter zur Dokumentation.................................................................................3762 Prüflisten Arbeitsstätte ..............................................................................................3793 Mitarbeiterbefragung .................................................................................................4024 Betriebliche Arbeitsschutzorganisation......................................................................4055 Bezugsquellen-Verzeichnis .......................................................................................419

Stichwortliste......................................................................................................................422

Page 5: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

5

Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogenerArbeitsschutzmaßnahmen im BetriebHandbuch für Arbeitsschutzfachleute

Zusammenfassung

Der Ratgeber richtet sich an Arbeitsschutzfachleute, die den Arbeitgeber bei Gefährdungs-beurteilungen und der Festlegung erforderlicher Arbeitsschutzmaßnahmen unterstützensollen. Der Ratgeber vermittelt branchenunabhängig Grundwissen und Handlungshilfen. Erist in 3 Teile gegliedert.Teil 1 enthält Hinweise zur Vorbereitung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung aufder Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes.Teil 2 stellt für wesentliche Gefährdungsfaktoren Informationen über Art und Wirkung,Grenzwerte und Beurteilungskriterien, Arbeitsschutzmaßnahmen sowie über Gesetze,Verordnungen, Vorschriften, Normen und Literatur zusammen. Dabei werden alle wesent-lichen Einwirkungen auf den Menschen, die zu Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheits-gefahren führen können, z. B. mechanische und elektrische Gefährdung, Gefahrstoffe,Klima, Lärm, physische und psychische Belastungen, berücksichtigt.Teil 3 enthält Praxishilfen, z. B. Formblätter zur Dokumentation, Prüflisten, Informationen zurMitarbeiterbefragung.

Schlagwörter:

Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsplatzanalyse, Gefährdung, Belastung, Beurteilungskriterien,Grenzwert, Elektrische Gefährdung, Gefahrstoffe, Explosionsgefahr, Brandgefahr, Klima,Biologische Gefährdung, Beleuchtung, Lärm, Vibration, Strahlenschutz, Handhabung,Signal, Heben und Tragen von Lasten, Körperhaltung, Psychische Belastung, BewegteMaschinenteile, Transport, Sturzgefahr, Absturz, Prüflisten Arbeitsstätte, Arbeits-platzgestaltung, Dokumentation zur Gefährdungsbeurteilung

ArbeitsschutzgesetzGefährdungsanalyseArbeitsschutzmaßnahme

Page 6: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

6

Guideline for the identification of hazard-relatedsafety measuresHandbook for safety experts

Summary

Handbook for experts advising employers on risk assessment and safety mesures. Basicknowledge and guidelines are not branch-specific.Part 1 explains the preparation and necessary steps of risk assessment on the basis of theGerman Occupational Safety and Health Law.Part 2 discusses the essential risk factors at work, e.g. mechanical and electrical hazards,hazardous substances, climatic factors, noise, physical and mental strain. For these factors,legal provisions, standards, literature references, safety measures, assessment criteria andcharaceristics of hazards are outlined.Part 3 gives practical advice for several aspects of risk assessment, such as documentationforms, checklists, a questionnaire for workers' participation.

Key words:

risk assessment, risk analysis, work analysis, hazard, workload, threshold value, electricalhazard, dangerous substances, hazardous substances, fire protection, explosion, climate,biological hazard, lighting, noise, vibration, radiation protection, lifting of loads, transport,posture, mental strain, machine safety, moving parts, protection of falls, falls from heights,checklist, work design, workplace design, documentation, Occupational safety and healthlaw, Germany, safety measure

Occupational safety and health lawrisk analysissafety measure

Page 7: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

7

Conseils pour la détermination de mesures desécurité et de santé au travail dans une entrepriseManuel pour les spécialistes de la sécurité et de la sécurité et de lasanté au travail

Résumé

Le présent guide s’adresse aux spécialistes de la sécurité et de la santé au travail qui sontchargés d’assister l’employeur dans l’appréciation des dangers et la détermination desmesures à prendre pour la sécurité et la santé au travail. Le guide contient des informationset aises ne se rapportant pas à une branche spécifique. Il est subdivisé en trois parties.La 1ère partie contient des renseignements sur les travaux préparatifs et la réalisation del’appréciation du degré de danger sur la base de la loi en matiére de sécurité et de santé autravail.La 2ème partie donne, pour des facteurs essentiels de danger, des informations concernantleur type et effet, les valeurs limites et les critères d’appréclation, les mesures de sécurité etde santé au travail ainsi que les lois, ordonnances, prescriptions, normes applicables et lalittérature correspondante. On y prend en considération tous les effets essentielssusceptibles de provoquer pour les personnes des accidents et de présenter des dangerspour la santé de ces dernières, par exemple dangers mécaniques et électriques, substancesdangereuses, climat, bruits et sollicitations physiques et psychiques.La 3ème partie contient des aides pratiques, par exemple des formulaires pour ladocumentation, des listes de contrôle, des informations relatives l’interrogation desemployés.

Mots clés:

appréciation des dangers, analyse du poste de travail, mise en danger, sollicitation, critéresd’appréciation, valeur limite, danger èlectrique, substances dangereuses, dangerd’explosion, danger d’incendie, climat, danger biologique, éclairage, bruit, vibration,protection contre le rayonnement, manipulation, signal, levage et port de charges, attitudecorporelle, sollicitation psychique, piéces mobiles des machines, transport, danger de chute,chute, listes de contrôle Atelier de travail, organisation du poste de travail, documentationpour appréclation des dangers

loi en matière de sécurité et de santé au travailanalyse des dangersmesure de sécurité et de santé au travail

Page 8: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

8

Abkürzungsverzeichnis

Gefährdungsspezifische Abkürzungen und Formelzeichen sind im Text erläutert

AbfG AbfallgesetzAMS ArbeitsschutzmanagementsystemArbSchG ArbeitsschutzgesetzArbStättV ArbeitsstättenverordnungArbZG ArbeitszeitgesetzASiG ArbeitssicherheitsgesetzASR Arbeitsstätten-RichtlinieAÜG ArbeitnehmerüberlassungsgesetzAWE Arbeitswissenschaftliche ErkenntnisseBAT Biologischer ArbeitsplatztoleranzwertBAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz und ArbeitsmedizinBetrSichV BetriebssicherheitsverordnungBetrVG BetriebsverfassungsgesetzBGG Berufsgenossenschaftliche Grundsätze (gewerbliche Berufsgenossen-

schaften)BGI Berufsgenossenschaftliche Information (gewerbliche Berufsgenossen-

schaften)BGR Berufsgenossenschaftliche Regel (gewerbliche Berufsgenossen-

schaften)BGV Berufsgenossenschaftliche Vorschrift (gewerbliche Berufsgenossen-

schaften)BIA Berufsgenossenschaftliches Institut für ArbeitssicherheitBildscharbV BildschirmarbeitsverordnungBImSchG Bundes-ImmissionsschutzgesetzBImSchV Verordnung zum Bundes-ImmissionsschutzgesetzBioStoffV BiostoffverordnungBK BerufskrankheitBKV Berufskrankheiten-VerordnungBMWA Bundesministerium für Wirtschaft und ArbeitBPersVG BundespersonalvertretungsgesetzCEN Europäisches Komitee für NormungChemG ChemikaliengesetzChemVerbotsV Chemikalien-VerbotsverordnungDA Durchführungsanweisung zur UVVDIN Deutsches Institut für Normung e.V.

Page 9: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

9

EG Europäische GemeinschaftEN Europäische NormETS Emissionskennwerte technischer SchallquellenEU Europäische UnionEWG Europäische WirtschaftsgemeinschaftEx-RL Explosionsschutz-RichtlinienG Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für arbeitsmedizinische

VorsorgeuntersuchungenGefStoffV GefahrstoffverordnungGenTG GentechnikgesetzGenTSV Gentechnik-SicherheitsverordnungGesBergV Gesundheitsschutz-BergverordnungGewO GewerbeordnungGSG GerätesicherheitsgesetzGSGV Verordnung zum GerätesicherheitsgesetzGUV Unfallverhütungsvorschriften mit Durchführungsanweisungen, Richt-

linien, Sicherheitsregeln und Merkblätter des Bundesverbandes derUnfallkassen (BUK)

IEC Internationale Elektrotechnische KommissionIndBauR Industriebau-RichtlinieISO Internationale Organisation für NormungJArbSchG JugendarbeitsschutzgesetzKindArbSchV KinderarbeitsschutzverordnungLasthandhabV LastenhandhabungsverordnungLBG Landwirtschaftliche BerufsgenossenschaftenLSA Lärmschutz-ArbeitsblattLSI Lärmschutz-InformationsblattMAK Maximale ArbeitsplatzkonzentrationMuSchG MutterschutzgesetzMuSchRiV MutterschutzrichtlinienverordnungNH-Sicherungen Niederspannungs-Hochleistungs-Sicherungenpr EN Europäischer NormentwurfPSA Persönliche SchutzausrüstungPSA-BV PSA-BenutzungsverordnungRöV Röntgen-VerordnungRVO ReichsversicherungsordnungSGB SozialgesetzbuchSprengG Sprengstoffgesetz

Page 10: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

10

SprengV SprengstoffverordnungStrVG StrahlenschutzvorsorgegesetzStrlSchV StrahlenschutzverordnungTGL Technische Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen der DDRTRBA Technische Regeln für biologische ArbeitsstoffeTRB Technische Regeln für DruckbehälterTRbF Technische Regeln für brennbare FlüssigkeitenTRD Technische Regeln für DampfkesselTRG Technische Regeln DruckgaseTRGL Technische Regeln für GashochdruckleitungenTRGS Technische Regeln für GefahrstoffeTRK Technische RichtkonzentrationTRR Technische Regeln für RohrleitungenUVV UnfallverhütungsvorschriftVbF Verordnung über brennbare FlüssigkeitenVBG Unfallverhütungsvorschriften mit Durchführungsanweisungen des

Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (frühereKurzbezeichnung)

VDE Verband Deutscher ElektrotechnikerVDI Verein Deutscher Ingenieure e. V.VdS Verband der SchadenversichererVDSI Verein Deutscher Sicherheitsingenieure e. V.VSG Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (Unfallverhütungs-

vorschriften) der landwirtschaftlichen BerufsgenossenschaftenZH 1/ Richtlinien, Sicherheitsregeln und Merkblätter des Hauptverbandes der

gewerblichen Berufsgenossenschaften

Page 11: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

11

Vorwort zur 3. überarbeiteten AuflageArbeitsbedingte Unfälle und Erkrankungen belasten nicht nur die Betroffenen und ihre Fa-milien. Sie belasten auch die Betriebe durch Störungen des Arbeitsablaufes und durch Zu-satzkosten. Die Krankenkassen berichten, dass durchschnittlich jeder Beschäftigte mehr alseinmal jährlich erkrankt. Auch wenn nicht jede Erkrankung arbeitsbedingte Ursachen hat, sosteht außer Zweifel, dass die Arbeitsbedingungen in vielen Fällen einen Einfluss auf dieErkrankungen und deren Verlauf haben.Das neue Arbeitsschutzgesetz dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz derBeschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zuverbessern. Grundlage zielgerichteter Maßnahmen ist eine Beurteilung der für die Be-schäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen. Dies erfordert Grundkenntnisseüber Ursachen, Arten und Wirkungen der Gefährdungen sowie über Beurteilungskriterien,anhand derer man über die Notwendigkeit und Art von Schutzmaßnahmen befinden kann.Der vorliegende Ratgeber richtet sich an Arbeitsschutzfachleute, die den Arbeitgeber beiseinen Arbeitsschutzaufgaben z. B. durch Mitwirkung bei einer systematischen Gefähr-dungsbeurteilung und durch Vorschläge für zielgerichtete Maßnahmen unterstützen. Erenthält im Teil 1 Empfehlungen zur Vorgehensweise bei der Ermittlung und Bewertung vonGefährdungen, im Teil 2 Grundlagen für die Beurteilung von Gefährdungen und die Aus-wahl von Schutzmaßnahmen. Im Teil 3 finden Sie Praxishilfen für ausgewählte Teilaufga-ben der Gefährdungsbeurteilung: Vorschläge für Dokumentationsformulare, Prüflisten fürArbeitsstätten, Fragebogen zur betrieblichen Arbeitsschutzorganisation und Hinweise zurMitarbeiterbefragung.Der Ratgeber ist weitgehend auf branchenunabhängige Regelungen und Maßnahmen be-grenzt. Es bleibt Aufgabe der Arbeitsschutzfachleute, die Auslegungsspielräume der Rege-lungen durch branchen- bzw. betriebsspezifische Maßnahmen zu füllen.In den einzelnen Abschnitten sind Ansprechpartner der Bundesanstalt für Arbeitsschutz undArbeitsmedizin genannt, an die Sie sich mit Ihren Fachproblemen wenden können.Der Ratgeber ist in gedruckter Fassung und als CD-ROM erhältlich.Die 3. überarbeitete Fassung enthält Textänderungen und weitere Arbeitshilfen, wie Gefah-renzonen, Schutzabstände, Annäherungszonen und Prüffristen für elektrische Anlagen undBetriebsmittel, Messstrategien und Messprotokolle zur Messung optischer Strahlung undelektromagnetischer Felder.In der Internet-Version können die Nutzer direkt auf kostenlos angebotene aktuelle Geset-zestexte und sonstige Arbeitsschutzvorschriften zugreifen, in der Druckfassung werden dieInternetadressen angegeben.Textbausteine sind jedem Gefährdungsfaktor im Teil 2 des Ratgebers zugeordnet. Sie die-nen den Arbeitsschutzfachkräften zum Erstellen von Prüflisten und Ausfüllen von Dokumen-tationsformularen. Sie können individuell bearbeitet und als Formulierungshilfe einer er-kannten Gefährdung oder als Maßnahmevorschlag in Prüflisten oder Formblätter kopiertwerden. Mehreren Gefährdungsfaktoren wurden spezielle Arbeitshilfen, wie spezielle For-mulare oder Tabellen zugeordnet.Der Ratgeber wurde von einer Projektgruppe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz undArbeitsmedizin erarbeitet. Den beteiligten Autoren wie auch jenen Mitarbeiterinnen und Mit-arbeitern, die durch ihren Rat, ihre Fachkenntnisse sowie durch Gestaltung von Bild undText zum Entstehen des Ratgebers beigetragen haben, sei für die gute Zusammenarbeitgedankt.Der Ratgeber basiert auf dem aktuellen, aber sich schnell entwickelnden Wissensstand. DieAktualisierungen berücksichtigen Erfahrungen der betrieblichen Umsetzung des Arbeits-schutzgesetzes wie auch Änderungen im Vorschriften- und Regelwerk. Es ist vorgesehen,

Page 12: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

12

auch weiterhin den Ratgeber den Erfordernissen entsprechend zu aktualisieren. Wir bittenSie deshalb, uns Ihre Meinungen, Änderungs- und Erweiterungswünsche mitzuteilen, damitwir sie bei der nächsten Aktualisierung berücksichtigen können.

Siegfried Kirchberg Dresden, Juni 2001

Vorwort zur 4. aktualisierten AuflageNicht nur die große Nachfrage, sondern auch Neuordnungen im arbeitsschutzrechtlichenRegelwerk in den vergangenen Jahren (z. B. Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV, BGVA 1 sowie weitere Änderungen im berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerk)machten die Aktualisierung des Ratgebers bereits zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich. DieInitiative der Bundesregierung zur Deregulierung wird in nicht allzu ferner Zukunft zuweiterem Überarbeitungsbedarf des Ratgebers führen. Gegenwärtig befinden sich die Neu-fassung der Gefahrstoffverordnung und der Arbeitsstättenverordnung, aber auch anderegesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regelungen bereits in derDiskussion.Die jetzt vorliegende aktualisierte 4. Auflage des „Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbe-zogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb“ berücksichtigt alle Änderungen in der Ar-beitsschutzrechtssetzung, die bis zum Stichtag 01.01.2004 in Kraft gesetzt wurden. Somitsteht für die Anwender des im Ratgeber dargestellten Basiswissens und der Handlungshilfeneine der Rechtslage im Arbeitsschutz zum o. g. Stichtag entsprechende Grundlage zur Ver-fügung.

Die 4. Auflage wird ausschließlich in elektronischer Form als pdf-Dokument zum kostenlosenDownload auf der BAuA-Homepage unter http://www.baua.de/prax/index.htm bereitgestellt.Mit diesem vereinfachten Verfahren soll der Notwendigkeit Rechnung getragen werden, dieaktualisierte Version möglichst kurzfristig den Anwendern zugänglich zu machen. Die bereitsgeplante 5. Auflage, deren Fertigstellung bis Ende des Jahres 2005 vorgesehen ist, wirddann wieder sowohl in gedruckter Form als Sonderschrift der BAuA herausgegeben, wieauch in elektronischer Fassung als pdf-Dokument zur Verfügung gestellt.

Das Ziel des Ratgebers für die Gefährdungsbeurteilung ist und bleibt die zusammenfas-sende Darstellung von Basisinformationen unter gleichzeitiger Bereitstellung von Hand-lungshilfen und Instrumentarien für den Anwender in der betrieblichen Praxis. Es ist daherdas Anliegen des Herausgebers, nicht nur die Entwicklungen der arbeitsschutzrechtlichenRegeln und Vorschriften, sondern auch die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Praxissowie neue wissenschaftliche Erkenntnisse in zukünftigen Auflagen des Ratgebers zu be-rücksichtigen. Daher bitten die Autoren alle Leser und Anwender, Ihre Erfahrungen bei derAnwendung des Ratgebers mitzuteilen sowie weitere Anregungen für die Gestaltung aufdem Postweg oder elektronisch an [email protected] zu übermitteln.

Jürgen Kopske Berlin, Juli 2004

Page 13: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

13

Teil 1Hinweise zur Vorbereitungund Durchführung derGefährdungsbeurteilung

1 Einführung

2 Erläuterungen zu den Begriffen

3 Inhalt und Ablauf der Gefährdungsbe-urteilung

4 Verantwortung und Mitwirkung bei derGefährdungsbeurteilung

5 Zeitpunkt der Gefährdungsbeurteilung

6 Arbeitsschutzmaßnahmen

7 Unterlagen über die Gefährdungs-beurteilung

8 Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung

Autoren:Dr.-Ing. S. KirchbergDr. med. B. Matschke

Ansprechpartner:Dr.-Ing. S. KirchbergBAuA, Gruppe 2.2, Dresden

Dr. med. J. KopskeDr. med. B. MatschkeBAuA, Gruppe 3.2, Berlin

Bearbeitungsstand: 01.01.2004

Page 14: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

14Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung

1 EinführungZiel und Nutzen derGefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung bildet im Konzept einer systematischenPrävention die Grundlage für einen wirksamen betrieblichen Ar-beitsschutz zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeits-bedingten Gesundheitsgefahren einschließlich der menschenge-rechten Gestaltung der Arbeit.Sie ist auch eine Voraussetzung dafür, Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe,Arbeitsverfahren, Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe so auszuwählenoder zu gestalten, dass technische Mängel, Organisationsmängelund Fehlverhalten verringert oder beseitigt werden.Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Hilfsmittel, um Ursachen fürStörungen der Arbeit zu verringern und die Qualität der Führungs-tätigkeit zu verbessern.Sie hilft zu entscheiden, wo und in welchem Umfang und mit wel-cher Dringlichkeit welche Maßnahmen erforderlich sind.Die Informationen über die Ergebnisse der Beurteilung und über dieMaßnahmen helfen den Beschäftigten, sich sicherheits- und gesund-heitsgerecht zu verhalten.

Rechtsgrundlagen Die gesetzliche Basis für die Gefährdungsbeurteilung ist das Ar-beitsschutzgesetz, §§ 5 und 6 (siehe unten).Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen mit Ausnahme der privatenHaushalte. Es gilt nicht auf Seeschiffen und im Bergbau, soweit dortfür den Arbeitsschutz entsprechende Rechtsvorschriften bestehen.Für die Betriebe, die dem Bundesberggesetz unterliegen, sind Fest-legungen zur Gefährdungsbeurteilung in entsprechenden Bergver-ordnungen enthalten (z. B. Allgemeine Bundesbergverordnung,Gesundheitsschutz-Bergverordnung).Darüber hinaus enthalten eine Reihe von Vorschriften im deutschenArbeitsschutzrecht spezielle Festlegungen zur Gefährdungsbeur-teilung und deren Dokumentation, so z. B.

� Betriebssicherheitsverordnung� Bildschirmverordnung� Biostoffverordnung� Gefahrstoffverordnung� Lastenhandhabungsverordnung� Mutterschutzrichtlinienverordnung� Störfallverordnung (12. Verordnung zur Durchführung des

Bundesimmissionsschutzgesetzes)� Unfallverhütungsvorschrift „Lärm“ (BGV B3).

Arbeitsschutzgesetz Das Arbeitsschutzgesetz enthält unter anderem folgende Festle-gungen:

§ 2 Begriffsbestimmungen(1) Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzessind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit undarbeitsbedingter Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmender menschengerechten Gestaltung der Arbeit.

Page 15: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

15Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung

§ 4 Allgemeine GrundsätzeDer Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von fol-genden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben

und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Ge-fährdung möglichst gering gehalten wird;

2. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen;3. bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedi-

zin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissen-schaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen;

4. Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsor-ganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungenund Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zuverknüpfen;

5. individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderenMaßnahmen;

6. spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftig-tengruppen sind zu berücksichtigen;

7. den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen;8. mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch wirkende Re-

gelungen sind nur zulässig, wenn dies aus biologischen Grün-den zwingend geboten ist.

§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäf-tigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welcheMaßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeitenvorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beur-teilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Ar-

beitsplatzes,2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln,

insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anla-gen sowie den Umgang damit,

4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeits-abläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,

5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftig-ten.

Page 16: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

16Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung

§ 6 Dokumentation(1) Der Arbeitgeber muss über die je nach Art der Tätigkeiten undder Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, ausdenen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm fest-gelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrerÜberprüfung ersichtlich sind. Bei gleichartiger Gefährdungssituationist es ausreichend, wenn die Unterlagen zusammengefasste An-gaben enthalten. Soweit in sonstigen Rechtsvorschriften nichts an-deres bestimmt ist, gilt Satz 1 nicht für Arbeitgeber mit zehn oderweniger Beschäftigten; die zuständige Behörde kann, wenn beson-dere Gefährdungssituationen gegeben sind, anordnen, dass Unter-lagen verfügbar sein müssen. Bei der Feststellung der Zahl der Be-schäftigten nach Satz 3 sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regel-mäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stundenmit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.(2) Unfälle in seinem Betrieb, bei denen ein Beschäftigter getötetoder so verletzt wird, dass er stirbt oder für mehr als drei Tage völligoder teilweise arbeits- oder dienstunfähig wird, hat der Arbeitgeberzu erfassen.

2 Erläuterungen zu den BegriffenGefährdungen Unter einer Gefährdung versteht man im Arbeitsschutz das Zu-

sammenwirken einer Quelle eines möglichen arbeitsbedingtenUnfalls oder einer arbeitsbedingten Gesundheitsbeeinträchti-gung mit dem Menschen.Gefährdungen umfassen sowohl die Möglichkeit des Einwirkensvon schädlichen Energien und Stoffen auf den Menschen alsauch Belastungen, die negative Beanspruchungsfolgen hervor-rufen können.

Gefährdungsbeurteilung Unter Gefährdungsbeurteilung wird hier das Erkennen und Bewer-ten der Entstehungsmöglichkeiten von Unfällen und Gesundheits-beeinträchtigungen infolge der beruflichen Arbeit verstanden. Siehat das Ziel, Maßnahmen zur Beseitigung von Gefährdungen ab-zuleiten. Eingeschätzt werden sollte,

� welche Gefährdungen auftreten können,

� welche Personen von den Gefährdungen betroffen sind,

� ob die Bedingungen am Arbeitsplatz akzeptabel sind, insbeson-dere ob sie den Vorschriften und Regeln, den arbeitswissen-schaftlichen Erkenntnissen, dem Stand der Technik sowie denLeistungsvoraussetzungen der Beschäftigten entsprechen,

� ob Verbesserungen möglich sind,

Page 17: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

17Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung

� wie dringlich und welcher Art die erforderlichen Maßnahmensind,

� welche Anforderungen geplante Arbeitsschutzmaßnahmen, neueArbeitsstätten, neue Arbeitsmittel und neue Arbeitsverfahren er-füllen müssen.

Gefährdungsfaktoren Gefährdungsfaktoren sind Gruppen von Gefährdungen, die durchgleichartige Gefahrenquellen oder Wirkungsqualitäten gekenn-zeichnet sind. Die folgende Liste enthält Gefährdungsfaktoren, diebei der Arbeit auftreten können.Im Teil 2 dieses Ratgebers sind Informationen über die Wirkungen,die Bewertung dieser Gefährdungsfaktoren und über geeigneteArbeitsschutzmaßnahmen sowie Hinweise auf Vorschriften undweiterführende Literatur zusammengestellt.1 Mechanische Gefährdungen2 Elektrische Gefährdungen3 Gefahrstoffe4 Biologische Arbeitsstoffe5 Brand- und Explosionsgefährdungen6 Kalte und heiße Medien7 Klima8 Beleuchtung9 Lärm10 Vibration11 Strahlung12 Aufnahme von Informationen, Handhabung von Stellteilen13 Physische Belastungen14 Psychische Belastung15 Sonstige Gefährdungen

Position 15 umfasst solche Gefährdungen, die den anderen Gefähr-dungsfaktoren nicht eindeutig zuzuordnen sind, z. B. Umgang mitTieren, Bedrohungen oder Gewalt an Kassen, Gefährdungen durchSport bei Lehrern und Trainern.

Risiko Risiko ist die Wahrscheinlichkeit und die Schwere eines durch eineGefährdung möglichen Schadens.

3 Inhalt und Ablauf der Gefährdungsbeur-teilung

Methoden undVerfahren

Zur Gefährdungsbeurteilung können verschiedene Methoden/Ver-fahren angewendet werden, z. B. Betriebsbegehungen, Mitarbeiter-befragungen, sicherheitstechnische Überprüfungen von Arbeits-mitteln, spezielle Ereignis-, Sicherheits- oder Risikoanalysen. Wel-che Methoden/Verfahren für den zu beurteilenden Arbeitsbereichgewählt werden, wird bestimmt durch das zu erwartende Gefähr-dungspotential, die angewendeten Arbeitsverfahren und Arbeits-mittel, die vorhandenen Vorinformationen und Erfahrungen sowiedie personellen und organisatorischen Voraussetzungen im Betrieb.

Page 18: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

18Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung

Vorinformationen Wichtige Vorinformationen über Gefährdungen können Auswertun-gen der Unfallmeldungen, der Eintragungen in Verbandsbücher,des Krankenstandes, von Betriebsstörungen und Havarien geben.Statistische Auswertungen solcher Daten durch Großbetriebe, Be-rufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichtsämter und Krankenkassenweisen innerhalb einer Branche Unfall- und Belastungs-schwerpunkte aus, die besonders beachtet werden sollten.

Inhalt Die Gefährdungsbeurteilung soll alles erfassen, was zu Unfällenoder Gesundheitsbeeinträchtigungen führen kann.Gefährdungen können sich insbesondere ergeben durch:

� die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte einschließ-lich aller Verkehrswege, Arbeits-, Lager-, Sanitär-, Aufenthalts-räume und des Arbeitsplatzes,

� die Gestaltung, die Auswahl, den Einsatz, den Zustand von Ar-beitsmitteln (Maschinen, Geräte, Anlagen, Werkzeuge) und Ar-beitsstoffen sowie den Umgang damit und den Umgang mit denzu bearbeitenden Arbeitsgegenständen,

� die Arbeits- und Fertigungsverfahren, die Tätigkeiten ein-schließlich der Arbeitsorganisation (Arbeitsabläufe, Arbeits-teilung, Arbeitszeit, Pausen, Verantwortung),

� die Arbeitsumgebungsbedingungen wie Klima, Beleuchtung,Lärm, Strahlung,

� die Auswahl und die Benutzung von persönlichen Schutzaus-rüstungen,

� unzureichende Qualifikation, Fähigkeit und Fertigkeit sowieunzureichende Unterweisung der Beschäftigten.

Es ist zu prüfen, ob die Bedingungen und die getroffenen Maßnah-men am Arbeitsplatz bzw. bei der Arbeitstätigkeit sicherstellen, dassdurch keinen der im Teil 2 dieses Ratgebers genanntenGefährdungsfaktoren Unfälle oder Gesundheitsbeeinträchtigungenentstehen können.

Arbeitsmittel Bei Arbeitsmitteln ist zu prüfen, ob sie für die jeweiligen Arbeitengeeignet sind und ob bei ihrer bestimmungsgemäßen und ihrer vor-hersehbaren Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz ge-währleistet sind. Dabei sind sowohl die mit der Benutzung des Ar-beitsmittels selbst verbundenen Gefährdungen zu berücksichtigenals auch jene, die durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel unter-einander oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervor-gerufen werden.

Auf der Grundlage dieser Gefährdungsbeurteilung sind erforderli-che Maßnahmen zur Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittelsowie Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermit-teln. Ferner sind die notwendigen Voraussetzungen zu ermittelnund festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die vomArbeitgeber mit der Prüfung oder Erprobung der Arbeitsmittel zubeauftragen sind.

Page 19: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

19Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung

Betriebszustände Da bei unterschiedlichen Betriebszuständen unterschiedliche Ge-fährdungen entstehen können, sind erforderlichenfalls zu beachten:

� Normalbetrieb� Ingangsetzen� Einrichten� Probebetrieb

� Stillsetzen� Wartung/Pflege� Instandsetzung� Störungen/Ausfälle

BerücksichtigungbesondererPersonengruppen

Es ist zu prüfen, ob der Schutz für folgende Personengruppen ge-währleistet ist:

� Betriebsangehörige

� Beschäftigte aus Fremdbetrieben, z. B. Reinigung, Wartung,Bau, Ausbildung (Erforderlichenfalls sind Absprachen oder Fest-legungen mit Fremdbetrieben zu treffen.)

� Leiharbeiter

� Besucher

� Rettungsdienste.

Für besonders schutzbedürftige Personen

� Jugendliche und Kinder ab 13. Lebensjahr� Schwangere und stillende Mütter� Behinderte� Rehabilitanden, z. B. stufenweise wiedereinzugliedernde Er-

krankte (§ 74 SGB V)ist zu prüfen, ob Beschäftigungsbeschränkungen eingehalten bzw.die vorgesehenen Schutzmaßnahmen angemessen sind.Bei erhöhtem Risiko oder auf Wunsch der Betroffenen sollte auchfür andere Personen, z. B. ältere Beschäftigte, geringqualifizierteoder unerfahrene Beschäftigte, Beschäftigte mit Vorerkrankungen,die Notwendigkeit von Beschäftigungsbeschränkungen oder ergän-zenden Schutzmaßnahmen geprüft werden. Erforderlichenfalls sindindividuelle Regelungen in Absprache mit dem Betriebsarzt festzu-legen.

betriebliche Arbeitsschutz-organisation

Eine gute Organisation des Arbeitsschutzes erleichtert die Durch-führung der Gefährdungsbeurteilung. Sie hat wesentlichen Einflussauf die festzulegenden Maßnahmen sowie auf deren Wirksamkeits-kontrolle. Es ist deshalb hilfreich, vor der Gefährdungsbeurteilungeinzuschätzen, ob für die Aufgaben des Arbeitsschutzes ausrei-chende betriebliche Regelungen bestehen und dafür Verantwort-liche festgelegt wurden. Im Teil 3 dieses Ratgebers sind Anregun-gen zur Selbsteinschätzung der Arbeitsschutzorganisation gege-ben.

Ablauf Die Gefährdungsbeurteilung kann in unterschiedlicher Schrittfolgegeschehen. Ein typischer Ablauf zur Ermittlung und Realisierunggefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen sowie die wesent-lichen Inhalte der einzelnen Schritte sind in Abbildung 1 dargestellt.

Page 20: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

20Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung

Aufgabenstellung festlegen� Untersuchungseinheit festlegen, z. B. Arbeitsbereich, Tätigkeit, Personengruppen� Mitwirkende Personen festlegen, z. B. Führungskraft, Spezialisten� Führungskräfte und Arbeitnehmer über Ziele und Vorgehensweisen informieren

Gefährdungen ermittelnarbeitsstättenbezogen:� Überprüfen der Arbeitsstätte, z. B. Allgemeinbeleuchtung, Heizung, Verkehrswege,

Fluchtwege, Brandschutz, Fußbodenarbeitsplatz-, tätigkeits- bzw. berufsbezogen:� Ermitteln, welche Arbeitsabläufe bzw. Tätigkeiten mit welchen Arbeitsstoffen und mit

welchen Arbeitsmitteln in welchen Arbeitsbereichen durchgeführt werden und welcheGefährdungen dabei auftreten

arbeitsmittelbezogen:� Prüfen der vom Hersteller/Lieferer vorgesehenen Sicherheitsfunktionen bzw.

Schutzeinrichtungen� Ermitteln, welche Gefährdungen bzw. Emissionen bei der Benutzung der Arbeits-

mittel entstehen könnenpersonenbezogen:� Ermitteln, welche Personengruppen bzw. einzelne Personen von welchen Gefährdun-

gen betroffen sein können� Berücksichtigung besonders schutzbedürftiger Personen und individueller Leis-

tungsvoraussetzungen

Bewerten durch Vergleich mit dem sicheren bzw. gesundheitsge-rechten Sollzustand (Schutzziele)� Vergleich mit normierten Schutzzielen, z. B. in Gesetzen, Verordnungen, Vorschrif-

ten, Normen� Vergleich mit bewährten sicheren bzw. gesundheitsgerechten Lösungen und

Maßnahmen bzw. mit gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen� erforderlichenfalls sind spezielle Analysen oder Risikobewertungen durchzuführen

Maßnahmen ableiten, durchführen und deren Wirksamkeit über-prüfen

Ergebnisse dokumentieren� vorhandene Gefährdungen� festgelegte Maßnahmen� Ergebnisse der Wirksamkeitsüberprüfung

Abb. 1 Typischer Ablauf zur Ermittlung und Realisierung gefährdungsbezogener Arbeits-schutzmaßnahmen

Page 21: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

21Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung

Oft ist es zweckmäßig, zunächst bereichsübergreifende Anforde-rungen an die Arbeitsstätte zu überprüfen, z. B. Verkehrswege,Fluchtwege, Brandschutz, Sanitärräume, Erste Hilfe, Allgemein-beleuchtung, Lüftung, Heizung.Danach könnten schrittweise, dem Arbeitsablauf folgend, die Ar-beitsplätze und Tätigkeiten unter Beachtung aller verwendetenArbeitsmittel, der Arbeitsumgebungsbedingungen und der Beschäf-tigten beurteilt werden.Für Beschäftigte, die häufig an nicht ortsfesten Arbeitsplätzen tätigsind oder deren Arbeitsabläufe häufig wechseln, ist eine Beurteilungder Berufs- oder Tätigkeitsgruppen empfehlenswert.

Bei besonderen Leistungsvoraussetzungen oder hohen Belastun-gen oder besonders schutzbedürftigen Personen sollte die Gefähr-dungsbeurteilung personenbezogen durchgeführt werden.

In manchen Fällen wird man Gruppen von Arbeitsmitteln, wieMaschinen, stationäre Anlagen, oder einzelne Gefährdungsfakto-ren, wie Elektrosicherheit, Gefahrstoffe, Lärm, separat beurteilen,z. B. wenn befähigte Personen beteiligt werden sollen.

Bewertungskriterien Die Gefährdungen müssen mit dem Ziel bewertet werden, zu ent-scheiden, ob Maßnahmen zur Verminderung bzw. Beseitigung desUnfall- oder Gesundheitsrisikos erforderlich sind bzw. welche Rest-gefährdungen verbleiben. Gefährdungen können bewertet werdendurch:

� Vergleich mit normierten Schutzzielen, z. B. in Gesetzen, Verord-nungen, Vorschriften oder Normen enthaltenen� Grenz- oder Richtwerten der Belastung� Auslöse- bzw. Schwellenwerten, ab denen Maßnahmen erfor-

derlich oder empfohlen werden� Gestaltungsregeln für technische, organisatorische oder ver-

haltensbezogene Maßnahmen.

� Vergleich mit bekannten sicheren bzw. gesundheitsgerechtenLösungen, die dem Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hy-giene sowie sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Er-kenntnissen entsprechen.

4 Verantwortung und Mitwirkung bei derGefährdungsbeurteilung

Arbeitgeber Der Arbeitgeber hat die Verantwortung für die Durchführung derGefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der Ergebnisse.Er kann die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen oder fach-kundige Personen, z. B. Führungskräfte oder Spezialisten, damitbeauftragen.

Page 22: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

22Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung

Mitwirkung derBeschäftigten

Die Beschäftigten sind berechtigt, dem Arbeitgeber Vorschläge zuallen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei derArbeit zu machen (§ 17 Arbeitsschutzgesetz).Die Vertretungen der Beschäftigten bzw. wenn solche Vertretungennicht vorhanden sind, die Beschäftigten selbst, sind vom Arbeit-geber zu allen Maßnahmen zu hören, die Auswirkungen auf ihreSicherheit und Gesundheit haben (§§ 81, 82, 89 Betriebsverfas-sungsgesetz, § 14 Arbeitsschutzgesetz).Die Mitwirkung der Beschäftigten ist eine wesentliche Vorausset-zung, um Gefährdungen zu erkennen und realistisch zu beurteilensowie um effektive Schutzmaßnahmen festlegen zu können, dievon den Beschäftigten akzeptiert und unterstützt werden.Dazu empfiehlt es sich, die Beschäftigten

� vor Beginn der Beurteilung über das Ziel und den Nutzen zu in-formieren

� in die Ermittlungen über die tatsächliche Ausführung der Arbeit,die gefährlichen Arbeitssituationen und Betriebszustände einzu-beziehen

� über Sicherheitsmängel, gesundheitliche Beschwerden und sub-jektiv empfundene Belastungen zu befragen , z. B. in Form vonMitarbeiterbefragungen (siehe Teil 3, Mitarbeiterbefragung); In-terviews oder Gruppendiskussionen im Rahmen von Unterwei-sungen auf der Grundlage vorliegender Handlungshilfen (vgl.Teil 1, Abschn. 8)

� bei der Umgestaltung der Arbeitsplätze bzw. bei der Auswahl derArbeitsmittel, der Arbeitsstoffe, der persönlichen Schutzausrüs-tungen und bei der Durchführung von Schutzmaßnahmen zubeteiligen.

Sicherheitsfachkräfte,Betriebsärzte

Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte haben u. a. dieAufgabe, den Arbeitgeber bzw. die betrieblichen Führungskräfte beider Gefährdungsbeurteilung zu beraten (§ 3 Abs.1 1g bzw. § 6 1eArbeitssicherheitsgesetz), indem sie z. B.

� Vorschläge zum methodischen Vorgehen unterbreiten

� über Kriterien zur Risikobewertung informieren

� durch Begehungen, Überprüfungen und Untersuchungen Ursa-chen für Unfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungenermitteln

� Vorschläge für Schutzmaßnahmen unterbreiten.

Page 23: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

23Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung

Bei dieser Beratungstätigkeit stehen für den Betriebsarzt die medi-zinischen Aspekte und für die Fachkraft für Arbeitssicherheit dietechnischen Aspekte des Arbeitsschutzes im Vordergrund der Auf-gabenerfüllung, so dass erst durch beider Zusammenwirken eineumfassende Beratung des Arbeitgebers gegeben ist.Betriebsärztliche Beiträge zur Gefährdungsbeurteilung können sichz. B. beziehen auf

� Erfassung und Auswertung von Gesundheitsdaten, z. B. ausarbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen

� Gefährdungsermittlung auf der Basis biologischer Indikatoren(Biomonitoring)

� Risikobewertung unter Berücksichtigung individueller Gesund-heits- und Leistungsvoraussetzungen (z. B. Behinderte, Leis-tungsgewandelte).

Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte haben den Be-triebsrat über wichtige Angelegenheiten des Arbeitsschutzes undder Unfallverhütung zu unterrichten; sie haben ihm den Inhalt ihrerVorschläge an den Arbeitgeber mitzuteilen und ihn auf sein Ver-langen in Angelegenheiten des Arbeitsschutzes und der Unfallver-hütung zu beraten (§ 9 Arbeitssicherheitsgesetz).

5 Zeitpunkt der GefährdungsbeurteilungGefährdungsbeurteilungen sollten keine einmaligen Aktionen sein,sondern Bestandteil der kontinuierlichen Sicherheitsarbeit.

Bestandsaufnahme Bei erstmaligen Gefährdungsbeurteilungen sollten schrittweise dieArbeitsstätte und alle Arbeitsplätze untersucht werden.

regelmäßigeÜberprüfung

In der Folge sollten die Arbeitsstätte und die Arbeitsplätze regel-mäßig überprüft werden. Die Zeitintervalle und die Form der Über-prüfung sollten so gewählt werden, dass Änderungen des Schutz-niveaus erfasst werden. Die Überprüfung einzelner Gefährdungs-bereiche oder einzelner Gefährdungsfaktoren kann separat erfol-gen, in verschiedenen Zeitintervallen und Überprüfungsformen.

Neue Arbeitsplätze,wesentlicheÄnderungen

Wenn neue Arbeitsplätze geplant oder wesentliche Änderungen anArbeitsplätzen vorgenommen werden, sollte bereits in der Pla-nungsphase eine vorausschauende Beurteilung erfolgen.

Page 24: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

24Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung

6 ArbeitsschutzmaßnahmenAus der Gefährdungsbeurteilung ergibt sich, ob die bestehendenMaßnahmen zur Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Ge-sundheitsgefahren ausreichen oder ob weitere Maßnahmen erfor-derlich sind. Deren zeitliche Umsetzung sowie die personellen Ver-antwortlichkeiten sollten in geeigneter Form festgelegt werden.Darüber hinaus ist die Umsetzung zu kontrollieren.

Rangfolge Maßnahmen sollten entsprechend der folgenden Rangfolge getrof-fen werden:1. Arbeitsverfahren so gestalten, dass keine Gefährdung vorhan-

den ist, Gefahrenquellen beseitigen2. Gefährdungen ausschalten oder mindern durch Anwendung von

Schutzeinrichtungen, vorzugsweise mit zwangsläufiger Wirkung3. Gesundheitsrisiko minimieren durch Herabsetzung von Intensität

bzw. Dauer der Exposition mittels technischer oder arbeitsorgani-satorischer Maßnahmen

4. Persönliche Schutzeinrichtungen oder Verhaltensregeln an-wenden.

Grundsätze Dabei sind die in § 4 Arbeitsschutzgesetz genannten Grundsätze zuberücksichtigen:

� Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Lebenund Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Ge-fährdung möglichst gering gehalten wird.

� Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen.

� Bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizinund Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftlicheErkenntnisse zu berücksichtigen.

� Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorgani-sation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen undEinfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu ver-knüpfen.

� Individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderenMaßnahmen.

� Spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäfti-gungsgruppen sind zu berücksichtigen.

� Den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen.

� Mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch wirkende Rege-lungen sind nur zulässig, wenn dies aus biologischen Gründenzwingend geboten ist.

Besondere Bedeutung hat die vorausschauende Gefährdungsbe-urteilung, damit der Arbeitsschutz integraler Bestandteil der Pla-nung von Arbeitsstätten, Arbeitsplätzen und Arbeitsprozessen ein-schließlich der Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe wird.

Page 25: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

25Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung

Maßnahmen können sich auf die Technik, die Organisation und diePersonen beziehen, z. B.:

technischeMaßnahmen

� Einsatz gefährdungsarmer Technik bzw. ungefährlicher Stoffe

� Änderung der Technologie

� Automatisierung

� Einsatz technischer Hilfsmittel

� Einbau technischer Schutzeinrichtungen

� Einsatz ungefährlicher StoffeorganisatorischeMaßnahmen

� Arbeitsschutzmanagement, das z. B. einschließen sollte:� Verantwortlichkeiten� Prüfung von Arbeitsmitteln� Bereitstellung und Kontrolle von Schutzeinrichtungen und per-

sönlicher Schutzausrüstungen� Unterweisungen

� Änderung des Arbeitsablaufes, des Arbeitsinhaltes und der Auf-gabenverteilung

� ArbeitszeitgestaltungpersonenbezogeneMaßnahmen

� Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen

� hinweisende Sicherheitstechnik, z. B. Schilder, Warnsignale, An-weisungen

� Beschäftigte qualifizieren und unterweisen

Page 26: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

26Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung

7 Unterlagen über die Gefährdungsbeur-teilung

Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten müssen über Unterlagenverfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, diefestgelegten Maßnahmen sowie das Ergebnis ihrer Überprüfungersichtlich sind. Die Unterlagen helfen,

� die Durchführung der Maßnahmen zu kontrollieren

� die Beschäftigten über bestehende Gefährdungen zu informierenund im sicherheits- und gesundheitsgerechten Handeln zu unter-weisen.

Inhalt Die Unterlagen sollten erkennen lassen:

� ermittelte Gefährdungen

� zu realisierende technische und organisatorische Maßnahmensowie zu verwendende persönliche Schutzausrüstungen undVerhaltensanforderungen

� Ergebnisse der Wirksamkeitsüberprüfung der Maßnahmen.Zusätzliche Angaben über Prioritäten sowie über den Zeitplan derMaßnahmen und die Verantwortlichen erleichtern die Kontrolle.

Form Als Unterlagen können verwendet werden:

� bereits im Betrieb vorhandene� Protokolle von Betriebsbegehungen durch Fachkräfte für Ar-

beitssicherheit und Betriebsärzte� Eintragungen in Prüflisten, Gefährdungskatalogen u. ä.� Betriebsanweisungen für Tätigkeiten, für den Umgang mit Ar-

beitsmitteln und Arbeitsstoffen

� eigenständige, zusammenfassende Gefährdungsdokumentationen(siehe z. B. Teil 3 dieses Ratgebers, Formblätter zur Dokumen-tation).

Page 27: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

27Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung

8 Hilfen zur GefährdungsbeurteilungBeratungen Das zuständige Gewerbeaufsichtsamt bzw. das Amt für Arbeits-

schutz, der zuständige Unfallversicherungsträger (Berufsgenossen-schaft) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizinstellen Hilfsmittel zur Verfügung und beraten die Betriebe zur Vor-gehensweise oder zu bestimmten Gefährdungssituationen. Die Be-triebe können auch den Rat von Spezialisten einholen, z. B. vonIngenieurbüros, Prüfstellen oder Beratungsstellen.

Hilfsmittel Zur Gefährdungsbeurteilung werden unterschiedliche Hilfsmittelangeboten. Sicherheitschecks richten sich vor allem an kleinere undmittelgroße Betriebe mit dem Ziel, Informationen zur Durchführungder Gefährdungsbeurteilung sowie zu typischen Gefährdungen undSchutzmaßnahmen für eine bestimmte Branche, Tätigkeitsgruppenoder Berufsgruppen zu vermitteln. Die Informationen sind in Formeiner Prüfliste zusammengestellt, die gleichzeitig zur Dokumenta-tion der Ergebnisse genutzt werden kann.Gefährdungskataloge enthalten Auflistungen typischer Gefährdun-gen und Schutzmaßnahmen für bestimmte Branchen oder Betriebs-bereiche. Fachkräfte für Arbeitssicherheit können Gefährdungs-kataloge zur Vorbereitung der Gefährdungsbeurteilung nutzen unddaraus z. B. betriebsspezifische Checklisten erstellen.Software vereint die Vorteile der Kopier- und Schreibhilfe, z. B. zumErstellen von Checklisten, zur Dokumentation für Betriebsbereichebzw. Arbeitsabläufe, mit den Möglichkeiten einer leicht handhabba-ren Recherche, z. B. in Gefährdungskatalogen, Gesetzen oder Un-fallverhütungsvorschriften und erleichtert die statistische Auswer-tung und die Realisierungskontrolle festgelegter Maßnahmen.Gefährdungsbeurteilungen erfordern sowohl Sachkenntnisse überdie Gefährdungsfaktoren und die Schutzmaßnahmen als auch überdie aktuellen betrieblichen Abläufe. Sowohl gedruckte als auchsoftwaregestützte Hilfsmittel können deshalb zwar Kenntnisse überdie Vorbereitung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilungvermitteln, sie ersetzen aber nicht die sachgerechte Gefährdungs-beurteilung vor Ort.

Page 28: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

Teil 228

Gefährdungsfaktoren

Übersicht:Gefährdungsfaktoren und ihrekennzeichnenden Merkmale

Gefährdungsfaktoren 1 bis 14

Bearbeitungsstand: 01.01.2004

Page 29: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

Übersicht Gefährdungsfaktoren

29

Gefährdungsfaktoren und ihre kennzeichnenden Merkmale

Gefährdungsfaktor kennzeichnende Merkmale

1 Mechanische Gefährdungenungeschützt bewegte Maschi-nenteile

� Stoßstellen/Schlagstellen� Quetschstellen� Scherstellen� Stichstellen� Schneidstellen� Aufwickelstellen� Einzugstellen

Teile mit gefährlichen Oberflä-chen

� Ecken, Kanten� Spitzen, Schneiden� Rauhigkeit

Transport und bewegte Ar-beitsmittel

� Beschaffenheit bzw. Benutzung von Transport-mitteln, Arbeitsmitteln,

� Transportweg,� Transportgut,� Transporthilfsmittel, z. B. Anschlagmittel, Ladungs-

sicherungen, Behälterunkontrolliert bewegte Teile � Kippende, pendelnde Teile

� rollende, gleitende Teile� herabfallende, sich lösende, berstende und weg-

fliegende TeileSturz auf der Ebene � Ausrutschen

� Stolpern, Umknicken, FehltretenAbsturz � Absturz vom Standobjekt

� Zerstörung des Standobjektes� Kippen, Rutschen, Rollen des Standobjektes u. ä.

2 Elektrische GefährdungenDurchströmung � Berühren betriebsmäßig unter Spannung

stehender Teile� Berühren leitfähiger Teile, die im Fehlerfall Span-

nung annehmen können� Unzulässige Annäherung an spannungsführende

Teile über 1 kVStörlichtbögen � Isolationsdurchbrüche durch

- Handlungen, insbesondere Schalthandlungenunter Last, Überbrückungen

- Überspannungen- Alterung, Verschmutzung, klimatische Bedingun-

gen

Page 30: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

Übersicht Gefährdungsfaktoren

30

Gefährdungsfaktor kennzeichnende Merkmale

3 GefahrstoffeArbeitsstoffeGefahrstoffe � z. B. brandfördernd, leichtentzündlich, giftig, ge-

sundheitsschädlich, ätzend, reizend, sensibilisie-rend

Gefahrstoffe mitspezifischen gefährlichenEigenschaften

� z. B. explosionsgefährlich, hochentzündlich, sehrgiftig, krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend,erbgutverändernd

4 Biologische ArbeitsstoffeBakterien, Viren, Pilze, human-pathogene Endoparasiten,gentechnisch veränderte Mik-roorganismen, Zellkulturen

� gezielte Tätigkeiten mit charakterisierten biologi-schen Arbeitsstoffen z. B. im Rahmen des Einsat-zes für biotechnologische Zwecke

nicht gezielte Tätigkeiten:� Vorliegen geeigneter Lebensbedingungen in Bezug

auf Feuchtigkeit, Wärme und Substanzen die alsNährstoffe dienen können,

� typischer Geruch (z.B. muffig, faulig),� Trübung von Flüssigkeiten,� sichtbarer Bewuchs von Materialien

5 Brand- und ExplosionsgefährdungBrand � Brennbare Stoffe

(Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase)� Oxidationsmittel� Zündquelle� Brandausbreitung

Explosion � Explosionsfähige Atmosphäre(Gase, Dämpfe, Nebel, Stäube)

� Zündquelle� Druckwellenausbreitung

Explosivstoffe

6 Kalte und heiße Medien� Kontakttemperatur� Kontaktzeit� Wärmeleitfähigkeit

Page 31: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

Übersicht Gefährdungsfaktoren

31

Gefährdungsfaktor kennzeichnende Merkmale

7 KlimaKältebelastung

Wärmebelastung

� Klimagrundgrößen(Lufttemperatur, Luftfeuchte, Luftgeschwindigkeit,Wärmestrahlung)

� Arbeitsschwere� Bekleidung� Expositionszeit

8 Beleuchtung� Beleuchtungsstärke� Leuchtdichteverteilung� Blendung� Lichtrichtung, Schattigkeit� Lichtfarbe, Farbwiedergabe

9 Lärm� Lärmemission der Lärmquellen, z. B. der Arbeits-

mittel, des Verkehrs (Schalleistungspegel, Schall-druckpegel)

� Schallausbreitung (z. B. im Freien, in Arbeitsräu-men)

� Lärmimmission an Arbeitsplätzen (Beurteilungs-pegel, max. Spitzenschalldruckpegel)

10 VibrationGanzkörperschwingung � Effektivwert der frequenzbewerteten Schwingbe-

schleunigung aw x,y,z

Hand-Arm-Schwingung � frequenzbewertete Beschleunigungssumme ahws

Page 32: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

Übersicht Gefährdungsfaktoren

32

Gefährdungsfaktor kennzeichnende Merkmale

11 Strahlungionisierende Strahlung � Elektromagnetische Strahlung

(Röntgenstrahlung, Gammastrahlung)� Teilchenstrahlung

nichtionisierende Strahlung � Optische Strahlung- UV-Strahlung

(z. B. zum Härten, Trocknen, Desinfizieren,LB-Schweißen, Entladungslampen)

- Sichtbare Strahlung(z. B. künstliche Beleuchtung)

- Infrarotstrahlung(z. B. Wärmestrahler)

- Laserstrahlung (kohärente optische Strahlung)

� Elektromagnetische Felder- Hochfrequente Wellen und Felder

(z. B. Mikrowellen, Funkanlagen)- Niederfrequente Felder

(z. B. elektrische Anlagen im 50 Hz-Bereich)- Statische Felder

12 Aufnahme von Informationen, Handhabung von StellteilenWahrnehmung von Signalenund Prozessmerkmalen

� Sichtbarkeit bzw. Hörbarkeit von Informationen� Unterscheidbarkeit von Informationen� Verständlichkeit von Zeichen, Symbolen, Pikto-

grammen� Sinnfälligkeit zwischen Gestaltung der Informati-

onsmittel und Inhalt der Information� Softwaregestaltung� Vorhandensein und Wahrnehmbarkeit von Signa-

len und Prozessmerkmalen, die kritische Situatio-nen anzeigen

Handhabung von Stellteilen � körperliche Überbelastung� Rückmeldung� Griffigkeit� Sinnfälligkeit zwischen der Bewegung des Stelltei-

les und der ausgelösten Wirkung� Anordnung� Erkennbarkeit der Stellgröße� unbeabsichtigte Betätigung

weitere Einflussfaktoren � Arbeitsumgebungsbedingungen� Beeinträchtigungen durch persönliche Schutzaus-

rüstungen� Informationsüberflutung u. a.

Page 33: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

Übersicht Gefährdungsfaktoren

33

Gefährdungsfaktor kennzeichnende Merkmale

13 Physische Belastungenmanuelle Handhabungvon Lasten

� Lastgewicht, Lastweg� Körperhaltung� Häufigkeit, Dauer� Ausführungsbedingungen

erzwungene Körperhaltungund/oder häufig wiederkeh-render Einsatz kleiner Muskel-gruppen

� Körperhaltung, Art der Bewegungunter Beachtung von Körpermaßen, Arbeitshöhe,Bewegungsraum, Greifraum, Beinfreiraum, Sehraum

� Häufigkeit , DauerBewegung unter ungünstigenräumlichen Bedingungen oderüberhöhter Kraftanstrengung

� Steighöhe, Durchgangshöhe� Entfernung, Weg� Energieumsatz, Herzfrequenz� Belastungsdauer, Pausenregime

14 Psychische BelastungArbeitsaufgabe undorganisatorischer Rahmen

� Arbeitstätigkeit,z. B. Vollständigkeit, Verantwortung, Tätigkeits-spielraum, Information, Kooperation, Kommunika-tion, körperliche Abwechslung

� Arbeitsablauf: z. B. Störungen des Arbeitsablaufes,Arbeitsanfall über die Arbeitszeit

� Qualifikation: z. B. Qualifikationsnutzung und-erweiterung

� Arbeitszeit,z. B. Dauer, Flexibilität, Nacht- und Schichtarbeit

� Verhaltensanforderungen: Erfüllbarkeit und Akzep-tanz

soziale Bedingungen � Betriebsklima,z. B. Führungsverhalten, Gruppenverhalten

� Personalmanagement,z. B. berufliche Entwicklungsmöglichkeiten, sozialeAngebote

Einflüsse der Gefährdungs-faktoren 1 bis 13

� Belastungen,z. B. durch Lärm, Klima, Beleuchtung, Verhaltens-anforderungen

15 sonstige GefährdungenDer 15. Gefährdungsfaktor ist frei verfügbar. Entspre-chend den speziellen Bedingungen am Arbeitsplatzkönnen hier Gefährdungen aufgenommen werden, dienicht eindeutig den vorangegangenen 14 Gefährdungs-faktoren zuzuordnen sind, z. B. Umgang mit Tieren,Gewalt, Sport.

Page 34: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

34

1 Mechanische Gefährdungen

Ungeschützt bewegte Maschinenteile

Teile mit gefährlicher Oberfläche

Transport und bewegte Arbeitsmittel

Unkontrolliert bewegte Teile

Sturz auf der Ebene

Absturz

Inhaltsverzeichnis

Autoren:Dr.-Ing. H. FischerDipl.-Ing. R. Hofert

Ansprechpartner:Dr.-Ing. H. FischerBAuA, Gruppe 2.2, Dresden

Bearbeitungsstand: 01.01.2004

Page 35: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

35

Inhaltsverzeichnis

1.1 Gefährdungen durch ungeschützt bewegte Maschinenteile1.1.1 Art der Gefährdungen und deren Wirkungen

Gefahrstellen

1.1.2 Grenzwerte, Beurteilungskriterien

Kräfte, Geschwindigkeiten

Oberflächengestalt

Engstellen

Sicherheitsabstände

1.1.3 Arbeitsschutzmaßnahmen

Schutzeinrichtungen

Organisatorische und verhaltensbezogene Maßnahmen

PSA

1.1.4 Vorschriften, Regelwerk, Literatur

1.1.5 Textbausteine für Prüflisten und Formblätter

1.2 Gefährdungen durch Teile mit gefährlicher Oberfläche1.2.1 Art der Gefährdungen und deren Wirkungen

1.2.2 Grenzwerte, Beurteilungskriterien

1.2.3 Arbeitsschutzmaßnahmen

1.2.4 Vorschriften, Regelwerk, Literatur

1.2.5 Textbausteine für Prüflisten und Formblätter

1.3 Gefährdungen durch Transport und bewegte Arbeitsmittel1.3.1 Art der Gefährdungen und deren Wirkungen

1.3.2 Grenzwerte, Beurteilungskriterien

Prüfungen

Kontrollen

1.3.3 Arbeitsschutzmaßnahmen

Schutzeinrichtungen

Aufstiege

Arbeitsstände

Verkehrswege

Kennzeichnung der Wege und Flächen

Page 36: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

36

Organisatorische und verhaltensbezogene Maßnahmen

1.3.4 Vorschriften, Regelwerk, Literatur

1.3.5 Textbausteine für Prüflisten und Formblätter

1.4 Gefährdungen durch unkontrolliert bewegte Teile1.4.1 Art der Gefährdungen und deren Wirkungen

Kippende, pendelnde Teile

Rollende, gleitende Teile

Herabfallende Teile

Sich lösende, berstende und wegfliegende Teile

1.4.2 Grenzwerte, Beurteilungskriterien

Kippende Teile, Standsicherheit, Stapeln

Rollende, gleitende Teile

Herabfallende Teile

Sich lösende, berstende und wegfliegende Teile

1.4.3 Arbeitsschutzmaßnahmen

Kippende, pendelnde Teile,

Rollende, gleitende Teile

Herabfallende Teile

Sich lösende, berstende und wegfliegende Teile

Überwachungsbedürftige Anlagen

1.4.4 Vorschriften, Regelwerk (Auswahl), Literatur

1.4.5 Textbausteine für Prüflisten und Formblätter

1.5 Sturzgefährdungen1.5.1 Art der Gefährdungen und deren Wirkungen

Ausrutschen

Stolpern, Umknicken, Fehltreten

1.5.2 Grenzwerte, Beurteilungskriterien

Prüfung, Schiefe Ebene

Prüfung, Reibwertmessgerät

Stolperstellen

Standflächen

Sonstige Beurteilungskriterien

Page 37: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

37

1.5.3 Arbeitsschutzmaßnahmen

Trittflächen

Verhaltensbezogene Maßnahmen

Schuhe

1.5.4 Vorschriften, Regelwerk, Literatur

1.5.5 Textbausteine für Prüflisten und Formblätter

1.6 Absturzgefährdungen1.6.1 Art der Gefährdungen und deren Wirkung

1.6.2 Grenzwerte, Beurteilungskriterien

Absturzhöhen

Arbeitsmedizinische Untersuchungen

1.6.3 Arbeitsschutzmaßnahmen

Grundforderungen

Absturzsicherungen

Auffangeinrichtungen

PSA gegen Absturz

1.6.4 Vorschriften, Regelwerk (Auswahl)

1.6.5 Textbausteine für Prüflisten und Formblätter

Page 38: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

38

1.1 Gefährdungen durch ungeschützt be-wegte Maschinenteile

1.1.1 Art der Gefährdungen und deren Wirkungen

Gefahrstellen Bewegte Maschinenteile sowie Antriebe, Werkzeuge, Werk-stücke u. ä., die frei zugänglich sind, können Gefahrstellenbilden (Abbildung 1-1, siehe auch Abschnitt 1.1.2 – Engstellen).

Abb. 1-1 Gefahrstellen durch ungeschützt bewegte Maschi-nenteile

Normalbetrieb Im Normalbetrieb verhindern in der Regel technische Schutz-maßnahmen den Zugang zu den Gefahrstellen. Gefährdungenkönnen dennoch entstehen durch:

� Nachlauf der Bewegungen,

� Ausfälle, z. B. Versagen von Bewegungsbegrenzungen,Bremseinrichtungen,

� Umgehen, Abmontieren, Beschädigen der Schutzeinrichtun-gen.

Die Gründe für das Nichtbenutzen bzw. Außerkraftsetzen vonSchutzeinrichtungen sind meist unzureichende Handhabbar-keit, Behinderungen im Tätigkeitsablauf, Bequemlichkeit und Stre-ben nach Zeitersparnis.

Page 39: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

39

Besondere Betriebszu-stände

Zu achten ist auf die Entstehung von Gefahrstellen in beson-deren Betriebszuständen, in denen die Schutzmaßnahmenfür den Normalbetrieb außer Kraft gesetzt werden müssen, z. B.:

� Anfahren, Abschalten� Probebetrieb� Einrichten, Programmieren� Fehlersuche, Störungsbeseitigung� Wartung, InspektionGrundsätzlich untersagt, aber in Ausnahmefällen unumgänglich,ist das Eingreifen bei laufendem Betrieb in unmittelbarer Nähevon Gefahrstellen, z. B. zur Beseitigung von Störungen durchMaterialstau. Solche Gefahrensituationen sind mit Verhaltens-anforderungen meist nicht mehr beherrschbar. Es sollten recht-zeitig zusätzliche technische und/oder organisatorischeSchutzmaßnahmen getroffen werden, damit keine unsicherenImprovisationen oder Überforderungen entstehen können(Abschnitt 1.1.3).

Wirkungen Körperschäden durch mechanische Einwirkungen können vonleichten Schnittverletzungen bis hin zu tödlichen Verletzungenreichen. Die Schwere der Verletzungen hängt primär von derwirksamen Energie ab. Weitere Einflussgrößen können sein:

� Oberflächengestalt des bewegten Teils (Ecken, Kanten;Spitzen, Schneiden; Rauhigkeit)

� gestaltungsbedingte Engstellen und unzureichende Sicher-heitsabstände

� Wirkungsrichtung bzw. -bereich des bewegten Teils, bezogenauf den anwesenden Menschen

� betroffenes Körperteil und dessen Widerstandsfähigkeit ge-gen äußere Einwirkungen, einschließlich der Benutzung vonPSA.

Die Schädigung kann alle Körperteile betreffen, vor allem Hände,Füße, Beine, Kopf, Brust, Arme (in der Reihenfolge ihrer Häu-figkeit).

Page 40: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

40

1.1.2 Grenzwerte, Beurteilungskriterien

Maschinen dürfen erstmals nur dann in Verkehr gebracht wer-den, wenn die Sicherheitsanforderungen und Voraussetzungennach §§ 2 bis 4 der Maschinenverordnung (9. GSGV) erfülltsind. Bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeit-geber hat dieser nach §§ 3 und 4 der Betriebssicherheitsver-ordnung (BetrSichV) die erforderlichen Vorkehrungen zu tref-fen, dass bei den gegebenen Einsatzbedingungen die Sicherheitund der Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleistetsind. Dabei sind die Erfordernisse für die Prüfung hinsichtlichArt, Umfang, Fristen sowie personelle Voraussetzungen zuermitteln bzw. festzulegen. Besonders zu beachten sind Ar-beitsmittel, deren Sicherheit von der Montage, Instandsetzungu. a. möglichen Veränderungen abhängt (§ 10 BetrSichV).Zum Schutz vor Gefahrstellen gibt es grundsätzlich zwei Mög-lichkeiten:

� Begrenzung der Gefahr auf ein ungefährliches Maß

� Verhinderung der Wirkung der Gefahrstelle durch Schutz-maßnahmen, insbesondere durch Schutzeinrichtungen(Abschnitt 1.1.3)

Begrenzung der Kräfteund Geschwindigkeiten

Nur für wenige Fälle gibt es Grenzwerte für Kräfte oder Ge-schwindigkeiten bewegter Maschinenteile, weil auf Grund derVielzahl von Einflussgrößen und Bedingungen eine Verallge-meinerung schwierig ist.

� So wird an kraftbetätigten Türen und Toren eine maximaleSchließkraft (Klemmkraft) von 150 N empfohlen [1].Trennende Schutzeinrichtungen werden in der Regel fürnicht erforderlich gehalten, wenn die maximale Kraft be-wegter Maschinenteile �150 N und der Kontaktdruck<50 N/cm² betragen (z. B. DIN EN 12203).

� Für bewegte Teile in automatisierten Fertigungssystemensieht VDI 2854 eine "sicher" reduzierte Geschwindigkeit beigefahrbringenden Bewegungen ohne Quetsch- und Scher-gefahr (durch Anstoßen) von maximal 25 cm/s und bei ge-fahrbringenden Bewegungen mit Quetsch- und Schergefahrvon maximal 3,3 cm/s vor. Die Rückstellgeschwindigkeit vonkraftbetriebenen, trennenden Schutzeinrichtungen soll �5 cm/sbetragen (DIN EN 12203).

Oberflächengestalt Für die Gestaltung von Ecken/Spitzen, Kanten/Schneiden,Rauigkeit an bewegten Maschinenteilen gibt es keine allge-meingültigen Grenzwerte. Es existieren Richtwerte für spezielleFälle [2] (z. B. sind Fangstellen durch Wellenenden vermeidbar,wenn diese nicht mehr als das 0,25fache ihres Durchmessersvorstehen oder glatt rundlaufend und <50 mm breit sind).

Page 41: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

41

Engstellen Gefährliche Engstellen, meist in Form von Quetschstellen, lie-gen nach DIN EN 349 dann vor, wenn bezogen auf bestimmteKörperteile, folgende Maße zwischen zwei bewegten Teilenoder zwischen einem bewegten und feststehenden Teil unter-schritten werden (Abbildung 1-2).

Abb. 1-2 Vermeidung von Quetschstellen nach DIN EN 349

Zur Vermeidung von Quetschstellen der unteren Extremitäten(Zehen, Fuß, Bein) ist DIN EN 811 „Sicherheitsabstände gegendas Erreichen von Gefahrstellen mit den unteren Gliedmaßen“zu beachten.

Sicherheitsabstände Der Sicherheitsabstand ist der Mindestabstand zwischenMensch und Gefahrstelle, bei dem die Gefahrstelle nicht mehrerreichbar ist. In Abhängigkeit von Lage der Gefahrstelle, An-ordnung und Gestalt des Hindernisses (geschlossen oder mitÖffnungen durchbrochen) sowie der auf das Hindernis bezoge-nen Bewegung des Menschen oder seiner Körperteile werdenin DIN EN 294 folgende Sicherheitsabstände angegeben:

� vertikale Sicherheitsabstände beim Hinaufreichen(bei geringem und hohem Risiko),

� horizontale Sicherheitsabstände beim Hinüberreichen überHindernisse(bei geringem und hohem Risiko - siehe Tabelle 1-1),

� Sicherheitsabstände beim Herumreichen(für Personen ab 14 Jahre),

� Sicherheitsabstände beim Hindurchreichen durch Öffnungen(für Personen ab 3 Jahre und ab 14 Jahre).

� Körper-Enge 500 mm

� Bein-Enge 180 mm

� Fuß-Enge 120 mm

� Arm-Enge 120 mm

� Hand-Enge 100 mm

� Finger-Enge 25 mm

Page 42: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

42

Tab. 1-1 Horizontale Sicherheitsabstände beim Hinüberrei-chen über Hindernisse (bei geringem Risiko)1) nachDIN EN 294

Seitlicher Mindestabstand(nächster, unbehindert erreichbarerOrt zur Gefahrstelle) zwischenMensch und Gefahrstelle:

Maße in mm

Höhe des festen Hindernisses oder der schützenden Kon-struktion b

1000 1200 1400 1600 1800 2000 2200 2400 2500

Höhedes Ge-fahrbe-reiches

a Horizontaler Abstand zum Gefahrbereich c

250024002200200018001600140012001000

800600400200

0

-100600

11001100130013001400140013001200120011001100

-100600900

10001000100010001000

900500300200200

-100500700900900900900900600

----

-100500600900900800500300

-----

-100400500600500100

-------

-100350350

----------

-100250

-----------

-100

------------

--------------

1) geringes Risiko: bei Reib-, Stoßstellen o. ä. (leichte Verletzungen)(hohes Risiko: bei Aufwickel-, Einzugstellen o. ä. schwere Verletzungen)

Sicherheitsabstände für nicht trennende Schutzeinrichtungen(z. B. mit Annäherungsreaktion) können wie folgt berechnetwerden:

S = K x T + CS = Mindestsicherheitsabstand (Abstand zwischen Auslö-

ser der Schutzeinrichtung und Gefahrbereich)K = AnnäherungsgeschwindigkeitT = gesamte Ansprechzeit der SchutzeinrichtungC = zusätzlicher Sicherheitsabstand

Page 43: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

43

Als Annäherungsgeschwindigkeit kann angenommen werden:

� für Teilkörperbewegungen(Hand-, Arm-, Fuß-, Beinbewegung): 2,0 m/s

� für Ganzkörperbewegungen: 1,6 m/sDer zusätzliche Sicherheitsabstand C hängt von der Annähe-rungsrichtung, Zugangsmöglichkeit zum Gefahrbereich, Typder Schutzeinrichtung (Objekterkennung) ab (DIN EN 999).

1.1.3 Arbeitsschutzmaßnahmen

Arten von Schutzeinrich-tungen

Zum Schutz vor bewegten Maschinenteilen können Schutzein-richtungen nach Abbildung 1-3 zum Einsatz kommen.

Abb. 1-3 Schutzeinrichtungen nach DIN EN 292-1

� Trennende Schutzeinrichtung:Räumliche Abtrennung der Gefahrstelle gegenüber dem Ar-beitsbereich, so dass Personen den Gefahrbereich nicht er-reichen können.Beispiele: Verkleidungen, Verdeckungen, Umzäunungen u. ä.

� Abweisende Schutzeinrichtung:Körperliches Hindernis, das die Zugangsmöglichkeit zumGefahrbereich behindert durch Blockierung des freien Zu-gangs, ohne den Zugang völlig zu verhindern.Beispiele: Fingerabweiser an Walzeneinläufen, Fußabweiser anFahrrollen.

Page 44: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

44

� Nicht trennende Schutzeinrichtung:Einrichtung ohne trennende oder abweisende Funktion, diedie Gefährdungen eliminiert oder reduziert, allein oder inVerbindung mit einer trennenden Schutzeinrichtung (meistmit Steuerungsfunktion).Beispiele: Verriegelungseinrichtungen, Zweihandschaltungen,Schutzeinrichtungen mit Annäherungsreaktion.

Auswahl von Schutzein-richtungen

Die Auswahl der geeigneten Schutzeinrichtung kann in Ab-hängigkeit vom Wirkungsbereich der Gefahrstelle, Zugangs-möglichkeit und notwendiger Eingriffshäufigkeit nach Abbil-dung 1-4 erfolgen.

Abb. 1-4 Auswahl von Schutzeinrichtungen nach DIN EN 292-2

Page 45: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

45

Sicherheitstechnische An-forderungen

Bei der Auswahl und beim Einsatz von Schutzeinrichtungensind für den sicheren Normalbetrieb folgende Maßnahmen zuempfehlen [3] (DIN EN 292-2):

� Schutzeinrichtungen sollen möglichst örtlich umfassend undzwangsläufig wirken und möglichst funktionsunabhängigvom technischen Arbeitsmittel sein.

� Schutzeinrichtungen sollen leicht handhabbar sein. Die An-zeigen und Stellteile sollen gut wahrnehmbar bzw. gut er-reichbar sowie sicher bedienbar sein und ein unbeabsich-tigtes Betätigen ausschließen (DIN EN 894-1 bis -2). Erfor-derlichenfalls müssen sie verschließbar sein. Ein Umgehenoder außer Funktion setzen der Schutzeinrichtung mit einfa-chen Mitteln soll nicht möglich sein.

� Bei Ausführung und Einsatz von trennenden Schutzeinrich-tungen sollen Sicherheitsmaße gegen Erreichen von Gefahr-stellen durch Hinauf-, Hinüber-, Herum- oder Hindurchrei-chen nach DIN EN 294, DIN EN 953 eingehalten werden(Abschnitt 1.1.2).

� Schutzeinrichtungen sind entsprechend den Einsatzbedin-gungen so auszuwählen, dass sie zuverlässig und funktions-sicher wirken und bei unvermeidbaren Umgebungseinflüs-sen, wie Feuchtigkeit, Schmutz, Hitze, nicht ausfallen.

Folgende Maßnahmen können der Vermeidung oder Beseiti-gung besonderer Gefahrensituationen bei Störungsbeseiti-gung, Einrichten, Überprüfen, Anfahren, Probebetrieb usw. die-nen (DIN EN 292-2):

� Es sollen Möglichkeiten zum Ausweichen bzw. Befreien ausdem Gefahrbereich vorhanden sein.

� Der Not-Aus-Schalter soll in Gefahrensituationen erreichbarsein (DIN EN 418).

� Zur Vermeidung ungewollten Einschaltens des Antriebs odersonstiger Bewegungen durch Dritte müssen alle Energiear-ten sicher abgeschaltet sein.

� Bei Energieausfall ist ein Sichlösen von Spanneinrichtungenund gefährliches Herabfallen von Werkzeugen oder Werk-stücken zu verhindern, z. B. durch zusätzliche Haltevor-richtungen oder selbsthemmende Vorrichtungen.

� Bei Mehrmannbedienung oder Anwesenheit mehrerer Per-sonen sind für Anfahrvorgänge optische/akustische War-neinrichtungen vorzusehen (DIN EN 457, DIN EN 981). An-fahrvorgänge u. ä. können besser beobachtet werden, wenntrennende Schutzeinrichtungen (Verkleidungen, Verdeckun-gen) aus durchsichtigem Material bestehen.

� Bei erforderlichem Aufenthalt im Gefährdungsbereich sindEinrichtungen zum gefahrlosen Betrieb, wie Handsteuerungoder Schleichgangbetrieb geeignet.

Page 46: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

46

Organisatorische und ver-haltensbezogene Anforde-rungen

Auf verbleibende Gefährdungen sollte nach BGV A 8 mit Schil-dern, Sicherheitszeichen und Sicherheitsfarben hingewiesenwerden. Kennzeichnungen und Beschriftungen von Stellteilenmit sicherheitsrelevanten Kenndaten (zulässiger Druck, Dreh-zahl, Geschwindigkeit usw.) unterstützen den Bediener in sei-nem sicherheitsgerechten Verhalten. Auf die Sinnfälligkeit zwi-schen der Bewegung von Stellteilen und der ausgelösten Wir-kung bzw. zwischen Stellteilen und Anzeigen ist zu achten (Ab-schnitt 12.3).Sicherheitswidriges Verhalten ist zu erwarten, wenn Gefähr-dungen nicht erkannt werden, z. B. durch ungünstige Umge-bungseinflüsse (Beleuchtung, Lärm usw.), fehlende oder unzu-reichende Warneinrichtungen. Je schwerer die Erkennbarkeitvon Gefahren, desto eingehender sollten Informationen undUnterweisungen der Betroffenen erfolgen.Um ein Aufwickeln von lose hängendem Haar zu verhindern, isteine geschlossene Kopfbedeckung erforderlich. Zum Schutz vorbewegten Maschinenteilen hilft sichere Kleidung, z. B. Maschi-nenschutzanzüge nach DIN EN 510. Handschuhe dürfen beiArbeiten an rotierenden Maschinenteilen nicht getragen wer-den. Als Schuhwerk sind zum Schutz vor Gefährdungen durchungeschützte Maschinenteile Berufsschuhe (ohne Zehenkap-pen) nach DIN EN 347-1 bis -2, BGR 191 ausreichend (sieheauch PSA-BV).Bei der Auswahl und beim Einsatz von Personen ist auf derenLeistungsvoraussetzungen zu achten, insbesondere auf dieerforderliche Sachkundigkeit für besondere Betriebssituationenund spezielle Tätigkeiten, z. B. bei Einricht- und Umbauarbeiten,Instandhaltungsarbeiten, Überprüfungen. Die Zusammenarbeitvon mehreren Beteiligten ist zu koordinieren; falls erforderlich,sind Beaufsichtigung und besondere Absicherungen festzule-gen.

Page 47: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

47

1.1.4 Vorschriften, Regelwerk, Literatur

Gesetze, Verordnungen, RichtlinienArbStättV Arbeitsstättenverordnung

Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR)ASR 7/3 Künstliche BeleuchtungASR 7/4 SicherheitsbeleuchtungBetrSichV Betriebssicherheitsverordnung9. GSGV Neunte Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (Maschinen-

verordnung)PSA-BV PSA - Benutzungsverordnung

Berufsgenossenschaftliche VorschriftenBGV A 1 Grundsätze der PräventionBGV A 8 (VBG 125) Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Ar-

beitsplatz

Regeln der TechnikDIN EN 292-1 : 1991 Sicherheit von Maschinen : Grundbegriffe, allgemeine Gestal-

tungsleitsätze : Grundsätzliche Terminologie, MethodikDIN EN 292-2 : 1995 Sicherheit von Maschinen : Grundbegriffe, allgemeine Gestal-

tungsleitsätze : Technische Leitsätze und SpezifikationenDIN EN 294 : 1992 Sicherheit von Maschinen : Sicherheitsabstände gegen das

Erreichen von Gefahrstellen mit den oberen GliedmaßenDIN EN 347-1 : 1997 Berufsschuhe für den gewerblichen Gebrauch : SpezifikationDIN EN 347-2 : 1996 Berufsschuhe für den gewerblichen Gebrauch : Zusätzliche

SpezifikationDIN EN 347/A2 : 1998(Entwurf)

Berufsschuhe für den gewerblichen Gebrauch : Spezifikation;Änderung A2

DIN EN 349 : 1993 Sicherheit von Maschinen : Mindestabstände zur Vermeidungdes Quetschens von Körperteilen

DIN EN 418 : 1993 Sicherheit von Maschinen : Not-Aus-Einrichtung: funktionelleAspekte - Gestaltungsleitsätze

DIN EN 457 : 1992 Sicherheit von Maschinen : Akustische Gefahrensignale - All-gemeine Anforderungen, Gestaltung und Prüfung

DIN EN 510 : 1993 Festlegungen für Schutzkleidungen für Bereiche, in denen einRisiko des Verfangens in beweglichen Teilen besteht

DIN EN 547-1 : 1997 Sicherheit von Maschinen : Körpermaße des Menschen :Grundlagen zur Bestimmung von Abmessungen für Ganzkör-perzugänge an Maschinenarbeitsplätzen

DIN EN 547-2 : 1997 Sicherheit von Maschinen : Körpermaße des Menschen :Grundlagen für die Bemessung von Zugangsöffnungen

DIN EN 574 : 1997 Sicherheit von Maschinen : Zweihandschaltungen : FunktionelleAspekte, Gestaltungsleitsätze

Page 48: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

48

DIN EN 614-1 : 1995 Sicherheit von Maschinen : Ergonomische Gestaltungsgrund-sätze : Begriffe und allgemeine Leitsätze

DIN EN 775 : 1993 Industrieroboter : Sicherheit (ISO/P/S 10218)DIN EN 811 : 1996 Sicherheit von Maschinen : Sicherheitsabstände gegen das

Erreichen von Gefahrstellen mit den unteren GliedmaßenDIN EN 842 : 1996 Sicherheit von Maschinen : Optische Gefahrensignale : Allge-

meine Anforderungen, Gestaltung und PrüfungDIN EN 894-1 : 1997 Sicherheit von Maschinen : Ergonomische Anforderungen an

die Gestaltung von Anzeigen und Stellteilen : Allgemeine Leit-sätze für Benutzer-Interaktionen mit Anzeigen und Stellteilen

DIN EN 894-2 : 1997 Sicherheit von Maschinen : Ergonomische Anforderungen andie Gestaltung von Anzeigen und Stellteilen : Anzeigen

DIN EN 894-3 : 2000 Sicherheit von Maschinen : Ergonomische Anforderungen fürdie Gestaltung von Anzeigen und Stellteilen : Stellteile

DIN EN 953 : 1997 Sicherheit von Maschinen : Allgemeine Anforderungen an Ge-staltung und Bau von feststehenden und beweglichen tren-nenden Schutzeinrichtungen

DIN EN 954-1 : 1997 Sicherheit von Maschinen : Sicherheitsbezogene Teile vonSteuerungen : Allgemeine Gestaltungsleitsätze

DIN EN 981 : 1997 Sicherheit von Maschinen : System akustischer und optischerGefahrensignale und Informationssignale

DIN EN 999 : 1998 Sicherheit von Maschinen : Anordnung von Schutzeinrichtun-gen im Hinblick auf Annäherungsgeschwindigkeiten von Kör-perteilen

DIN EN 1005-2 : 1999(Entwurf)

Sicherheit von Maschinen : Menschliche, körperliche Leistung :Manuelle Handhabung von Gegenständen in Verbindung mitMaschinen und Maschinenteilen

DIN EN 1005-3 : 1993(Entwurf)

Sicherheit von Maschinen : Menschliche, körperliche Leistung :Empfohlene Kraftgrenzen für Maschinenbetätigung

DIN EN 1037 : 1996 Sicherheit von Maschinen : Vermeidung von unerwartetem An-lauf

DIN EN 1050 : 1997 Sicherheit von Maschinen : Leitsätze zur RisikobeurteilungDIN EN 1070 : 1999 Sicherheit von Maschinen : TerminologieDIN EN 1088 : 1996 Sicherheit von Maschinen : Verriegelungseinrichtungen in Ver-

bindung mit trennenden Schutzeinrichtungen : Leitsätze fürGestaltung und Auswahl

DIN EN 12203 : 1996(Entwurf)

Maschinen zur Herstellung von Schuhen, Leder- und Kunstle-derwaren : Schuh- und Lederpressen : Sicherheitsanforderun-gen

DIN EN 60204-1 : 1998(VDE 0113-1)

Sicherheit von Maschinen : Elektrische Ausrüstung von Ma-schinen : Allgemeine Anforderungen

Page 49: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

49

DIN EN 60204-1/A1 : 1998(VDE 0113-1/A1)(Entwurf)

Sicherheit von Maschinen : Elektrische Ausrüstung von Ma-schinen : Allgemeine Anforderungen; Änderung A 1

DIN EN 61131-1 : 1994 Speicherprogrammierbare Steuerungen : Allgemeine Informati-onen

DIN EN 61310-1 : 1996(VDE 0113-101)

Sicherheit von Maschinen : Anzeigen, Kennzeichen und Bedie-nen : Anforderungen an sichtbare, hörbare und tastbare Si-gnale

DIN EN 61310-2 : 1996(VDE 0113-102)

Sicherheit von Maschinen : Anzeigen, Kennzeichen und Bedie-nen : Anforderungen an die Kennzeichnung

DIN EN 61496-1 : 1998 Sicherheit von Maschinen : Berührungslos wirkende Schutzein-richtung - Allgemeine Anforderungen und Prüfungen

DIN 1760-1 : 1997 Sicherheit von Maschinen : Druckempfindliche Schutzeinrichtun-gen : Allgemeine Leitsätze für die Gestaltung und Prüfung vonSchaltmatten und Schaltplatten

DIN 4844-1 : 1980 Sicherheitskennzeichnung : Begriffe, Grundsätze und Sicher-heitszeichen

DIN 31001-1 : 1983 Sicherheitsgerechtes Gestalten technischer Erzeugnisse :Schutzeinrichtungen : Begriffe, Sicherheitsabstände für Er-wachsene und Kinder

ISO 11161 : 1994 Industrielle Automatisierungssysteme : Sicherheit von inte-grierten Fertigungssystemen - Grundanforderungen

VDI 2854 : 1991 Sicherheitstechnische Anforderungen an automatisierte Ferti-gungssysteme

BGI 575 (ZH 1/153) Auswahl und Anbringung elektromagnetischer Verriegelungs-einrichtungen für Sicherheitsfunktionen

BGR 189 (ZH 1/700) Einsatz von SchutzkleidungBGR 191 (ZH 1/702) Benutzung von Fuß- und BeinschutzZH 1/281 Sicherheitsregeln für berührungslos wirkende Schutzeinrich-

tungen an kraftbetriebenen Pressen der MetallbearbeitungZH 1/456 Sicherheitsregeln für Zweihandschaltungen an kraftbetriebenen

Pressen der MetallbearbeitungZH 1/457 Sicherheitsregeln für Steuerungen an kraftbetriebenen Pressen

der MetallbearbeitungZH 1/597 Sicherheitsregeln für berührungslos wirkende Schutzeinrich-

tungen an kraftbetriebenen Arbeitsmitteln

Page 50: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

50

Literatur[1] Mauser, F.; Mewes, D.; Schliefer, V.: Messung und Bewertung

von Schließkräften an kraftbetätigten Türen und Toren.In: Die BG (1991), Nr. 11, S. 650-653

[2] Vorath, B.-J.; Lang, K.-H.; Tismer, S.: Untersuchungen . typi-scher Unfallgefährdungen durch rotierende Maschinenteile.Bremerhaven: Wirtschaftsverl. NW 2001. (Schriftenreihe derBundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: For-schung, Fb 910)- ISBN 3-89701-

[3] Nohl, J.; Thiemecke, H.: Systematik zur Durchführung vonGefährdungsanalysen - Teil II: Praxisbezogene Anwendung.Bremerhaven: Wirtschaftsverl. NW 1988. (Schriftenreihe derBundesanstalt für Arbeitsschutz: Forschung, Fb 542)- ISBN 3-88314-765-6

[4] Koch, J.: Maschinensicherheit aus europäischer Sicht.In: Die Industrie der Steine und Erden 105 (1995), Nr. 1,S. 27-38

[5] Nicolaisen, P.; Kann, R.; Krockenberger, O.: Gestaltung vonIndustrieroboterarbeitszellen und -bereichen. Bremerhaven:Wirtschaftsverl. NW 1992. (Bundesanstalt für Arbeitsschutz:Forschung, Fb 651) - ISBN 3-89429-184-2

[6] Freund, E.; Dierks, F.; Roßmann, J.: Untersuchungen zumArbeitsschutz bei mobilen Robotern und Mehrrobotersystemen.Bremerhaven: Wirtschaftsverl. NW 1993. (Bundesanstalt fürArbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Forschung, Fb 682)– ISBN 3-89429-297-0

[7] Bundesanstalt für Arbeitsschutz (Hrsg.): Schutzeinrichtun-gen an Maschinen mit Walzeneinzugstellen. Dortmund 1992.(BAU-Quartbroschüre)- ISBN 3-88261-325-4

[8] Koch, Th.: Zustimmungsschalter. Bremerhaven: Wirtschafts-verl. NW 1993. (Bundesanstalt für Arbeitsschutz: Forschung,Fb 6681) - ISBN 3-89429-296-2

[9] Verzeichnis A der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zumGerätesicherheitsgesetz (vom Mai 1996). Bundesarbeitsblatt9/1996, S. 72

[10] Verzeichnis B der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zumGerätesicherheitsgesetz (vom Mai 1996). Bundesarbeitsblatt9/1996, S. 90

[11] Verzeichnis der harmonisierten Normen gemäß der Ma-schinenverordnung (9. GSGV) (vom Okt. 1999). Bundesar-beitsblatt 12/1999, S. 55

[12] Verzeichnis der Normen gemäß der Verordnung über dasInverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen(8. GSGV) (Stand: Mai 1999). Bundesarbeitsblatt 10/1999,S. 47

Page 51: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

51

1.1.5 Textbausteine für Prüflisten und Formblätter

Prüffragen � Sind bewegte Maschinenteile (Stoß-, Quetsch-, Scher-,Schneid-, Stich-, Fang-, Aufwickel-, Einzugstelle) im Nor-malbetrieb durch Schutzeinrichtungen vor freiem Zuganggeschützt?

� Sind die Schutzeinrichtungen ordnungsgemäß montiert undausreichend wirksam?

� Müssen die bewegten Maschinenteile bei besonderen Be-triebszuständen (z. B. bei Einrichten, Wartung, Inspektion,Störungsbeseitigung) zugänglich sein und sind dafür die si-cherheitstechnischen Maßnahmen, z. B. durch Einschalts-perren, Freischalten, Hinweisschilder, Absperrungen, aus-reichend?

� Sind die Sicherheitsabstände bzw. Engstellen ausreichendbemessen?

� Sind die Gefahrstellen in ihrer Anordnung bzw. durch Be-leuchtung, Staubschutz u.a. gut wahrnehmbar?

Gefährdungen/Mängel � bewegte Maschinenteile ... sind im Normalbetrieb frei zu-gänglich(Stoß-, Quetsch-, Scher-, Schneid-, Stich-, Fang-, Aufwickel-, Einzugstelle)

� Schutzeinrichtungen fehlen / sind demontiert bzw. unzurei-chend wirksam / defekt aus folgenden Gründen ...(fehlen schon immer, Behinderung, Zeitersparnis, Funktionsmangel, fehlende Re-paratur)

� bewegte Maschinenteile ... müssen bei bestimmten Arbeiten... zugänglich sein(z. B. Einrichten, Wartung, Inspektion, Störungsbeseitigung)

� zu geringe Sicherheitsabstände ... bzw. Engstellen ... zu derGefahrstelle(hinauf-, hinüber-, herum-, hindurchgreifen; Quetschstelle für Arm, Hand, Fuß)

� schlechte Wahrnehmbarkeit der Gefahrstellen wegen un-günstiger Umfeldbedingungen ...(z. B. Beleuchtung, Staub, Lärm)

Maßnahmen � geeignete Schutzeinrichtungen einsetzen ... bzw. instand-setzen ...

� Sicherheitsabstände einhalten ...� Engstellen beseitigen ...� Arbeitsanweisungen für besondere Betriebszustände erstel-

len ...(z. B. Wartung, Einrichten)

� sicherheitstechnische Maßnahmen für besondere Betriebs-zustände durchführen ...(z. B. Einschaltsperren, Freischalten, Hinweisschilder, Absperrung)

� bei unvermeidbaren Gefahrstellen für deren gute Wahr-nehmbarkeit sorgen ...(z. B. Kennzeichnung, Beleuchtung, optische oder akustische Warnsignale u.a.)

� enganliegende Arbeitskleidung, Haarschutz u.a. vorge-schriebene PSA tragen ...

Page 52: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

52

1.2 Gefährdungen durch Teile mit gefährli-cher Oberfläche

1.2.1 Art der Gefährdungen und deren Wirkungen

Gefährliche Oberflächen Gefährliche Oberflächen sind� Ecken, Kanten� Spitzen, Schneiden� Oberflächenrauhigkeitan feststehenden, umherliegenden oder beweglichen Teilen,z. B. an Arbeitsmitteln, baulichen Anlagen, Werkzeugen, Werk-stücken, Arbeitsmaterial, Abfällen.

Verletzungen können entstehen, wenn sich Teile mit gefährli-cher Oberfläche� im Handhabungs- und Bewegungsbereich des Menschen,

z. B. an hervorstehenden Stellteilen, Maschinen- oder Anla-genteilen

� in Engen, z. B. raue Oberflächen in schmalen oder niedrigenDurchgängen, geringen Handfreiräumen

� an unerwarteten, zeitweiligen Hindernissen im Gehbereich,z. B. plötzliches Öffnen von Türen und Toren

� an Werkzeugen, Werkstücken, Abfällen

� an Abrissmaterial oder zerstörten Gegenständen, z. B.Splitter, Scherben, Nägel

� auf Tritt-, Knie-, Sitzflächen

befinden.

Gefährliche Oberflächen können bewirken:

� Stoßen, Stechen, Schneiden� Schürfen, Aufreißen� Einhaken, Hängen bleiben.Form und Abmessungen beeinflussen die Schwere des mögli-chen Körperschadens. Neben der Oberflächengestalt spielen

� Intensität der Körperbewegung (Geschwindigkeit, Kraft,Weglänge)

� betroffenes Körperteil und dessen spezifische Widerstands-fähigkeit

� Benutzung von PSAeine Rolle.

Page 53: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

53

Unfallbegünstigende Faktoren können sein:

� schlechte Wahrnehmbarkeit der gefährlichen Oberfläche durch� fehlende Sicht� unzureichende Beleuchtung, zu geringer Kontrast� unerwartetes, plötzliches Auftreten gefährlicher Oberflä-

chen

� ungünstiger Bewegungsraum, ungünstige Wegführung(Kontaktmöglichkeit mit gefährlichen Oberflächen)

� zu geringe Standfläche, zu enger Bewegungsraum sowieZwangshaltungen.

1.2.2 Grenzwerte, Beurteilungskriterien

Beurteilung Grenzwerte für Abmessungen von gefährlichen Oberflächen gibtes nicht. Schutzmaßnahmen werden auf der Grundlage vonErfahrungen aus zurückliegenden Schadensereignissen oderauf Grund von Vorschriften getroffen (siehe Abschnitt 1.2.3).Entscheidend ist die Kontaktmöglichkeit des Menschen mit dengefährlichen Oberflächen.

1.2.3 Arbeitsschutzmaßnahmen

Schutzmaßnahmen Der wirksamste Schutz ist, gefährliche Oberflächen zu vermei-den. Dort, wo dies nicht möglich ist, sollte deren schädigendeWirkung auf ein ungefährliches Maß verringert werden, z. B.durch Abrunden, Anfassen, Entgraten, Verwendung von split-terfreiem Material, Schneiden- oder Kantenschutz, Abpolsternmit weichem Material, Abdecken oder bewegliche Gestaltung,um möglichst große und/oder weiche bzw. nachgiebige Kon-taktflächen zu erzielen.Sind gefährliche Oberflächen unvermeidbar, sollten durch dentechnologischen Ablauf die Bewegungsrichtungen des Menschenso festgelegt werden, dass es möglichst zu keinem Kontaktkommt, oder die Bewegungsräume so angeordnet und bemes-sen sind, dass mit ausreichendem Sicherheitsabstand einKontakt mit den gefährlichen Oberflächen vermieden werdenkann, z. B. durch:

� Verwendung von technischen Hilfsmitteln (z. B. Spänehaken)

� freie Bewegungsfläche am Arbeitsplatz �1,5 m² bei einerSeitenlänge �1,0 m (§ 24 ArbStättV).

Page 54: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

54

Vermeidung von gefährli-chen Engen

� Vermeidung von gefährlichen Quetschstellen durch Ein-haltung folgender Mindestabstände nach DIN EN 349, [1]:

� Ganzkörper-Enge /vertikal: 1800 mm /horizontal: 500 mm

� Arm-Enge: 120 mm� Hand-Enge: 100 mm� Finger-Enge: 25 mm� Bein-Enge: 180 mm� Fuß-Enge: 120 mmIn Abhängigkeit von tätigkeitsbezogener Bewegungsge-schwindigkeit, vom erforderlichen Bewegungsraum sowievon der Art der gefährlichen Oberfläche können zusätzlichSicherheitszuschläge festgelegt werden.

� Feststehende Bewegungshindernisse sind möglichst zuvermeiden. Ist dies nicht möglich, sollten diese beweglichbzw. elastisch nachgebend gestaltet werden.

� Türen sollten so angebracht sein, dass sie beim Öffnen vor-beiführende Verkehrswege (z. B. Gänge) nicht einengen(ASR 10/1).

Wahrnehmung/ Handha-bung

Sind gefährliche Oberflächen nicht vermeidbar, sollte für derenWahrnehmbarkeit gesorgt werden (Beleuchtung).Bei gefährlichen Oberflächen von Werkzeugen ist auf eine si-chere und praktische Handhabung zu achten, z. B. durch siche-re Ablagestellen und Behältnisse.Scharfe und spitze Werkzeuge u. ä. Gegenstände sollten nichtin der Kleidung getragen werden.

Persönliche Schutzaus-rüstung

Auch durch persönliche Schutzausrüstungen

� Kopfschutz (Schutzhelm)

� Fußschutz (Sicherheitsschuhe mit durchtrittsicherer Sohle –Kategorie S 3 oder S 5 nach DIN EN 344-1 bis -2)

� Körperschutz (Handschuhe, schnitt- und stichsichere Klei-dung – DIN EN 340, BGR 196, BGR 200)

kann vor gefährlichen Oberflächen geschützt werden(PSA-BV).

Page 55: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

55

1.2.4 Vorschriften, Regelwerk, Literatur

Gesetze, Verordnungen, RichtlinienArbStättV ArbeitsstättenverordnungASR 10/1 Arbeitsstätten-Richtlinie Türen und TorePSA-BV PSA – Benutzungsverordnung

Berufsgenossenschaftliche VorschriftenBGV A 1 Grundsätze der Prävention

Regeln der TechnikDIN EN 340 : 1993 Schutzkleidung : Allgemeine AnforderungenDIN EN 344-1 : 1997 Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe für den gewerblichen

Gebrauch : Anforderungen und PrüfverfahrenDIN EN 344-2 : 1996 Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe für den gewerblichen

Gebrauch : Zusätzliche Anforderungen und PrüfverfahrenDIN EN 344/A2 : 1998(Entwurf)

Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe für den gewerblichenGebrauch : Anforderungen und Prüfverfahren; Änderung A2

DIN EN 349 : 1993 Sicherheit von Maschinen : Mindestabstände zur Vermeidungdes Quetschens von Körperteilen

DIN EN 388 : 1994 Schutzhandschuhe gegen mechanische RisikenDIN EN 420 : 1994 Allgemeine Anforderungen für HandschuheBGI 533 (ZH 1/71) Sicherheit beim Arbeiten mit HandwerkzeugenBGI 534 (ZH 1/78) Arbeiten in engen RäumenBGR 189 (ZH 1/700) Einsatz von SchutzkleidungBGR 191 (ZH 1/702) Benutzung von Fuß- und BeinschutzBGR 193 (ZH 1/704) Benutzung von KopfschutzBGR 195 (ZH 1/706) Einsatz von SchutzhandschuhenBGR 196 (ZH 1/707) Einsatz von StechschutzbekleidungBGR 200 (ZH 1/711) Benutzung von Stechschutzhandschuhen und ArmschützernBGR 232 (ZH 1/494) Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore

Literatur[1] Nohl, J; Thiemecke, H.: Systematik zur Durchführung von

Gefährdungsanalysen – Teil II: Praxisbezogene Anwendung.Bremerhaven: Wirtschaftsverl. NW 1988. (Schriftenreihe derBundesanstalt für Arbeitsschutz: Forschung, Fb 542– ISBN 3-88314-765-6

Page 56: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

56

1.2.5 Textbausteine für Prüflisten und FormblätterPrüffragen � Kann ein Kontakt mit gefährlichen Oberflächen (z. B. Ecken,

Kanten; Spitzen, Schneiden; raue Oberflächen) durch tren-nende Schutzeinrichtungen verhindert werden?

� Sind ausreichend Frei- und Bewegungsräume vorhanden,um einen Kontakt mit den gefährlichen Oberflächen zu ver-meiden?

� Werden gefährliche Oberflächen beseitigt bzw. ihre Wirkungverhindert, z. B. durch Entgraten, Schneidenschutz, Hand-schuhe?

� Sind die gefährlichen Oberflächen in ihrer Anordnung bzw.durch Beleuchtung, Kontrast und Farbe gut wahrnehmbar?

Gefährdungen/Mängel � Kontakt mit gefährlichen Oberflächen im Bewegungsraum ...möglich(z. B. Ecken, Kanten; Spitzen, Schneiden; raue Oberflächen)

� zu enger Bewegungsraum in Nähe von gefährlichen Oberflä-chen ...

� gefährliche Oberflächen sind schlecht wahrnehmbar ...(z. B. Beleuchtung, Kontrast, Farbe)

Maßnahmen � trennende Schutzeinrichtungen einsetzen ...(z. B. Verkleidungen, Verdeckungen)

� gefährliche Oberflächen beseitigen(z. B. Entgraten, Polstern, Kantenschutz)

� spitze und scharfe Werkzeuge, Werkstücke usw. sicher auf-bewahren ...(z. B. Behälter, Ablagen)

� technische Hilfsmittel verwenden ...(z. B. Spänehaken)

� Wahrnehmbarkeit verbessern ...(z. B. Beleuchtung)

� ausreichenden Frei- und Bewegungsraum schaffen ...

Page 57: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

57

1.3 Gefährdungen durch Transport und be-wegte Arbeitsmittel

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich schwerpunkt-mäßig auf:

� Fahrzeuge (z. B. LKW, Kipper, Anhängefahrzeuge – im Sinneder BGV D 29)

� Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler, Hubwagen, Heberoller –im Sinne der BGV D 27)

� Krane/Hebezeuge (z. B. Krane mit Tragmitteln, LKW-Lade-kran, Regalbedienkran – im Sinne der BGV D 6 undBGR 258).

Sie können auch auf die übrigen Transportmittel sowie anderebewegte Arbeitsmittel (nachfolgend Transportmittel genannt)angewendet werden. Für ortsgebundene Transportmittel, z. B.Stetigförderer (VBG 10 siehe BGR 500), Hebebühnen (VBG 14siehe BGR 500), sind zusätzlich Abschnitt 1.1 „Gefährdungendurch ungeschützt bewegte Maschinenteile“ und für Aufzugs-anlagen die Aufzugsverordnung (12. GSGV) zu beachten.

1.3.1 Art der Gefährdungen und deren Wirkungen

Gefährdungen Gefährdungsschwerpunkte sind:

a) Anfahren oder Überfahren von Personen durch Fahrbe-wegungen

b) Quetschen von Personen durch Fahrbewegungen (Fahrengegen ein Fahrhindernis oder Entstehung einer gefährlichenEnge, z. B. beim Kuppeln, Rückwärtsfahren, Rangieren,Transportieren)

c) Umkippen, Abstürzen und Aufprallen mit Transportmitteln(z. B. bei Fahren in Kurven, Vertiefungen)

d) Umkippen, Sichlösen und Herabfallen von Transportgut,ungesicherten Fahrzeugaufbauten u. a. (Be- und Entladenvon ungesicherter Ladung, bei anstehendem Ladungsdruck;Transport bei unzureichender Last- bzw. Ladungssicherung,Fahrbahnunebenheiten, Hängen bleiben)

e) Stürzen von Personen auf/von Transportmitteln(unsichere Auf- und Abstiege sowie Standorte auf dem Trans-portmittel beim Be- und Entladen, Bedienen, Überwachen/Kontrollieren, Transportieren, Mitfahren)

Die Schwere von Unfällen durch Transportmittel kann sehrhoch sein (z. B. waren bei jährlich rund 13 000 meldepflichtigenStaplerunfällen rund 700 schwere Unfälle, davon mindestens20 Unfälle mit Todesfolge).

Page 58: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

58

1.3.2 Grenzwerte, Beurteilungskriterien

Transportmittel dürfen nur in Betrieb genommen werden, wennsie den Beschaffenheitsanforderungen gemäß § 2 und denVoraussetzungen der §§ 3 und 4 der Maschinenverordnung(9. GSGV) entsprechen.

Prüfungen Transportmittel, die nicht betriebsbereit angeliefert wurden (oh-ne Typ-/Baumusterprüfung oder EG-Konformitätserklärung)oder die sich nach Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaß-nahmen wesentlich verändert haben, sind vor der ersten Inbe-triebnahme durch Sachverständige zu prüfen (siehe auch § 25BGV D 6 und Abschn. 3.15.1 BGR 258).Der Verkehrs- und Betriebssicherheit kraftbetriebener Transport-mittel dienen wiederkehrende Prüfungen durch Sachkundigebzw. Sachverständige:

� Fahrzeuge (einschließlich Anhängefahrzeuge):mindestens einmal jährlich nach § 57 BGV D 29, StVO, StVZO

� Flurförderzeuge (einschließlich Anbaugeräte):mindestens einmal jährlich nach § 37 BGV D 27

� Krane/Lastaufnahmeeinrichtungen:nach § 26 BGV D 6, Abschn. 3.15.2 BGR 258 mindestenseinmal jährlich, nach Umsetzen/Aufstellen jedes Mal, kraft-betriebene Krane nach § 26 Abs. 2 BGV D 6 – alle 4 Jahre,Anschlagmittel – alle 3 Jahre, durch Sachverständige.

Über die wiederkehrenden Prüfungen ist nach § 57 BGV D 29,§ 39 BGV D 27, § 27 BGV D 6, Abschn. 3.15.5 BGR 258 einNachweis zu führen.Mit Einführung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)ist eine Flexibilisierung der Prüfvorschriften für Vorschriftenverbunden, die auch Transportmittel einschließt:

Gem. § 3 Absatz 3 BetrSichV wird der Arbeitgeber verpflichtet,Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen des sicherenZustandes der eingesetzten Arbeitsmittel im Rahmen der Ge-fährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz zu ermit-teln.

Des Weiteren muss der Arbeitgeber die notwendigen Voraus-setzungen an das Prüfpersonal ermitteln und auf dieserGrundlage geeignete Personen mit der Durchführung der Prü-fungen beauftragen. Konkretisierende Regelungen zur prakti-schen Umsetzung der Forderungen gem. BetrSichV werden inForm von Technischen Regeln bereitgestellt werden.

In Ergänzung dazu werden von den UnfallversicherungsträgernAnforderungen an die Prüfung von Arbeitsmitteln in BGR her-ausgegeben werden.

Page 59: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

59

Zustandskontrollen Zur Feststellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sollten vorArbeitsbeginn und während der Nutzung Zustandskontrollenan Transportmitteln, Transporthilfsmitteln, Transportgütern,Transportwegen und Lagerflächen durchgeführt werden. Mängelsollten in ein Kontrollbuch eingetragen werden (§ 36 BGV D 29,§ 9 BGV D 27, § 30 BGV D 6, Abschn. 3.15.5 BGR 258).

1.3.3 Arbeitsschutzmaßnahmen

Sichere Transportmittel und Transporthilfsmittel (Fahrzeug-aufbauten, Lastaufnahmeeinrichtungen, Behälter usw.)

Schutzeinrichtungen Zum Schutz vor gefährlichen Fahrbewegungen werden örtlicheBewegungsbegrenzungen, wie Hubbegrenzungseinrichtungen,Notendhalteinrichtungen oder Nothalteinrichtungen, selbsttätigeBremseinrichtungen eingesetzt (z. B. §§ 14, 15, 19, 24 BGV D 6).Als Auffahrschutz können Fußabweiser oder druckempfindlicheSchutzbügel an den Rädern der Transportmittel angebrachtwerden. Für die Sicherung des rückwärtigen Raumes beimRückwärtsfahren finden neben akustischen und optischen Sig-nal- und Warneinrichtungen sowie Rückfahrscheinwerfern (we-gen möglicher Verschmutzung möglichst hoch anbringen) auchRückraumsicherungseinrichtungen Anwendung. Bei Verwen-dung von Infrarot- und Ultraschallsensoreinrichtungen sind jenach Einsatzbedingungen Funktionsstörungen infolge Ver-schmutzung oder Beschädigung möglich. Sicherer sind TV-Rückraumüberwachungssysteme [1].Um ein Kippen oder Abstürzen von Transportmitteln zu verhin-dern, werden Sicherheits- und Signaleinrichtungen zur Begren-zung von Neigungswinkel, Lastmoment oder Fahrgeschwindig-keit verwendet. Die Ausrüstung mit einem Überrollschutzschützt den Fahrer beim Kippen des Transportmittels.

Sichere Aufstiege Aufstiege, Ein- und Ausstiege sollen sicher und leicht zugäng-lich sein (§§ 25, 41 BGV D 29, DA Anhang 2), insbesonderedurch:

� ausreichend tiefe und breite sowie rutschhemmende Trittflä-chen

� Höhe der ersten Sprosse/Stufe maximal 0,5 m

� griffgünstige Haltegriffe

� Notaus- oder Notabstiege (§ 8 BGV D 6).

Page 60: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

60

Sichere Arbeitsstände Einem sicheren Aufenthalt beim Be- und Entladen, Bedienen,Überwachen, Kontrollieren, Instandhalten dienen folgendeMaßnahmen (§§ 24, 41 BGV D 29):

� Laufstege � 0,4 m Breite

� Standfläche mindestens 0,4 x 0,5 m

� rutschhemmende Beläge (möglichst R12 – R13 nachBGR 181)

� Haltegriffe o. a. Haltemöglichkeiten, erforderlichenfalls zusätzli-che Benutzung geeigneter Hilfsmittel, wie Leitern, geeigneteStauräume zur Aufbewahrung von Hilfsmitteln

� Hilfsmittel, die ein Aufsteigen erübrigen, z. B. Haltestangenfür Spriegelbretter

� ausreichende Beleuchtung auf Arbeits- und Standflächen,gegebenenfalls Zusatzbeleuchtung

� sichere Arbeitsstände und Arbeitsbühnen für Instandhaltungs-arbeiten

� gesicherte hochfahrbare Arbeitsbühnen (Befestigung, Ge-länder, Hubbegrenzung) (§ 26 BGV D 27)

� gesonderte Sitzplätze für Beifahrer oder sicherer Aufent-haltsort für mitfahrende Person, um ein Sitzen auf Bordwän-den zu vermeiden (§§ 8, 9, 42 BGV D 29; § 25 BGV D 27)

Sichere Transport- und VerkehrswegeTransport- und Verkehrswege sollen ausreichend bemessen,tragfähig, eben und gut ausgeleuchtet sein (§ 17 ArbStättV;ASR 17/1,2; BGI 701; DIN 18225).

Sichere Wegebreiten Die Mindestbreite der Wege richtet sich nach der Breite desTransportmittels bzw. des Ladegutes. Zur Vermeidung gefährli-cher Engen sind diese mit Sicherheitszuschlägen zu versehen(für nichtschienengebundenen Verkehr – Abbildung 1-5).

Page 61: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

61

bei Richtungsverkehr: ages = aL + 2 x Z1

bei Begegnungsverkehr: ages = aL1 + aL2 + 2 x Z1 + Z2

ages Gesamt-WegebreiteaL Breite des Transportmittels bzw. -gutesZ1 RandzuschlagZ2 Begegnungszuschlag

Empfohlene Zuschläge für Geschwindigkeiten � 20 km/h:� Randzuschlag Z1 beiderseits 0,50 m (insgesamt also 1 m)� Begegnungszuschlag Z2 = 0,40 m

Abb. 1-5 Berechnung der Mindestwegebreiten [2] (ASR 17/1,2)

Für bestimmte Transportoperationen, z. B. Zufuhr-, Stapel-,Wendefahrten, können zusätzliche Sicherheitszuschläge erfor-derlich sein [3].In BGR 234 (ZH 1/428) werden Sicherheitsabstände und Brei-ten von Verkehrswegen und Gängen in Lagern mit Lagerein-richtungen (Regale u. ä.) vorgeschlagen.An engen und unübersichtlichen Stellen der Verkehrswegesollten zum Schutz von Personen und Sachwerten (z. B. Sta-peln) Absperrgeländer, Spiegel oder Anfahrschutz (Abweiseroder Leitplanken in 0,3 m Höhe) angebracht werden.

Page 62: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

62

Richtungsverkehr Nach Möglichkeit sollte Richtungsverkehr vorgesehen und Be-gegnungsverkehr vermieden werden. Geh- und Fahrverkehrsollten voneinander getrennt werden.

Kennzeichnung derWege und Flächen

Die Begrenzungen der Verkehrswege müssen nach § 17ArbStättV gekennzeichnet sein.Übersichtspläne, Hinweisschilder u. ä. zur Verkehrsregulierungim Gelände tragen zur Erhöhung der Transport- und Verkehrs-sicherheit bei.

Sicheres Verhalten und sichere OrganisationDokumentation, Vorschrif-ten und Regelungen

Voraussetzung ist der bestimmungsgemäße Einsatz der Trans-portmittel und -hilfsmittel entsprechend dem in der Dokumenta-tion vorgesehenen Verwendungszweck und unter Beachtungder Betriebsvorschriften (zulässige Höchstgeschwindigkeit,Nutzlast, Achslast, Anhängelast usw.).Betriebs- oder Bedienanleitungen, Betriebsvorschriften sollenfür das Bedienpersonal zugänglich sein und möglichst in derSprache des Anwenders vorliegen. Die Unfallverhütungsvor-schriften sind an geeigneter Stelle (z. B. Meisterbüro) auszulegen.Können besondere Gefährdungen auftreten, sind nach § 34BGV D 29; § 5 BGV D 27; § 34 BGV D 6 Betriebsanweisun-gen mit besonderen Regelungen aufzustellen, z. B. über:

� innerbetrieblichen Verkehr� Transport gefährlicher Güter� Personentransport.Für Flurförderzeuge hat nach § 5 BGV D 27 die Betriebsanwei-sung in schriftlicher Form vorzuliegen.

Weitere Regelungen sollten zur Organisation der Instandhal-tung getroffen werden, z. B.:

� planmäßige Wartung und Pflege der Transportmittel

� Führung von Kontrollbüchern über die laufende Kontrolle derBetriebs- und Verkehrssicherheit und Auswertung der Kon-trollbücher

� sachgemäße Lagerung von Lastaufnahme- und Anschlag-mitteln (Abschn. 3.12 BGR 258)

Des Weiteren kann die Zusammenarbeit mehrerer Personenoder Firmen Regelungen bzw. Absprachen zur Koordinierungdes Arbeitsablaufes erforderlich machen, z. B. zwischen Fahrerund Transportarbeitern (Einweisern, Anschlägern) (§ 30BGV D 6; § 46 BGV D 29).

Page 63: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

63

VoraussetzungenKenntnisseFähigkeiten

Das Führen von Transportmitteln erfordert bestimmte Voraus-setzungen, Kenntnisse und Fähigkeiten, z. B. durch:

� spezielle Ausbildung (als Fahrzeugführer, Staplerfahrer,Kranfahrer) und Nachweis der Befähigung

� schriftliche Beauftragung zum Führen ortsveränderlicherkraftbetriebener Transportmittel (§ 35 BGV D 29; § 7BGV D 27; § 29 BGV D 6)

� regelmäßige arbeitsplatz- bzw. tätigkeitsbezogene Unterwei-sungen (§ 4 BGV A 1; § 29 BGV D 6; § 35 BGV D 29; § 7BGV D 27)

� Vorsorgeuntersuchungen (für Staplerfahrer nach BGI 504-25)

� Mindestalter des Fahrers für kraftbetriebene Transportmittelin der Regel 18 Jahre.

Verhalten bei gefährli-chen Fahrbewegungen

Sicheres Kuppeln von Fahrzeugen:(§ 40 BGV D 29)

� Beim selbsttätigen Kuppeln das Anhängefahrzeug möglichstauf ebenem Gelände abstellen oder unter Verwendung vonUnterlegkeilen feststellen.

� Nicht zwischen den Fahrzeugen aufhalten!

� Beim manuellen Kuppeln – Anhängefahrzeug nicht auf Zug-fahrzeug ungebremst auflaufen lassen! Dabei Feststell-bremse benutzen bei ausreichendem Frei- und Bewegungs-raum.

Sicheres Rückwärtsfahren von Fahrzeugen:(§ 46 BGV D 29, §§ 15-17 BGV A 8)

� Wenn möglich, Rückwärtsfahren vermeiden!

� Der Einweiser soll sich im Sichtbereich außerhalb des Ge-fahrbereiches befinden.

� Eindeutige optische oder akustische Signale geben, z. B.mittels Handzeichen.

Sicheres Rangieren/Bewegen von Fahrzeugen:(§ 47 BGV D 29)

� Wenn möglich, Rangieren vermeiden!

� Sichere Abschleppmittel, wie Abschleppstange, -seil, -ketteverwenden.

� Erforderlichenfalls beim manuellen Bewegen eine Brems-möglichkeit benutzen.

Standsicherheit Vermeidung von Kippgefährdungen:� Fahrzeuge (§§ 37, 45 BGV D 29):

Bei Benutzung von Kipp-, Hub- und Schwenkeinrichtungen,Einachshängern sowie höhenverstellbaren Stützeinrichtun-

Page 64: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

64

gen auf die stabile Gleichgewichtslage achten. Zu einer ge-fährlichen Schwerpunktverlagerung kann es auch beim Be-und Entladen durch Veränderung der Lastverteilung kom-men. Dabei besonders Gesamtgewicht, Achslast bzw.Stützlast sowie Lastverteilung beachten.Die Standsicherheit wird kritisch, wenn sich der Körper-schwerpunkt nahe der Kippkante, im ungünstigsten Fall vorder Kippkante (in Kipprichtung gesehen) befindet. Ein Bei-spiel für ein Arbeitsmittel mit ungünstiger Standsicherheitzeigt Abbildung 1-6.

Abb. 1-6 Stand- bzw. Kippkantenfläche eines vierrädrigenAnhängers mit drehbarer, starrer Vorderachse

Kippgefahr besteht, wenn sich der durch einseitige Ladungverschobene Schwerpunkt außerhalb der schraffierten Flä-che befindet und das Kippmoment größer ist als das Stand-moment des Hängers. Ebenso kann eine außermittigeSchwerpunktlage durch einseitiges Entladen/Entlasten desTransportmittels auf der schwerpunktabgewandten Seiteoder durch einseitiges Einsinken der Räder (beim Befahrenunbefestigter Wege oder Durchfahren von Löchern und Ver-tiefungen) auf der Schwerpunktseite entstehen. Die Standsi-cherheit von Transportmitteln hängt maßgeblich von derForm und Größe der Stand- bzw. Kippkantenfläche und da-mit von der Konstruktion ab.

� Flurförderzeuge (§ 8 BGV D 27):Lastschwerpunkt-Diagramm beachten. Die Last möglichstam Gabelrücken anliegend mit zurückgeneigtem Hubmastund in möglichst niedriger Stellung verfahren (Ausnahmen:§ 12 BGV D 27). Last bergseitig und nicht über Vertiefungen

Page 65: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

65

oder Schrägen führen. In Kurven langsam fahren. Beim Kip-pen nicht abspringen!

� Krane (§§ 30, 31 BGV D 6):Lastmomentbegrenzung einstellen. Windsicherungsmaß-nahmen durchführen, im allgemeinen bei Windgeschwindig-keiten >15 m/s.

Abgestellte Transportmittel gegen ungewolltes Wegrollen,z. B. mittels Feststellbremse und/oder Verschiebe- und Weg-rollsicherungen (Unterlegkeile), sichern (§§ 30, 55 BGV D 29;§ 15 BGV D 27).

Ladungssicherung Nach Beendigung des Ladevorganges erforderlichenfalls dieLadung sichern (BGI 649), z. B. durch Festzurren (DIN 75410-1bis -3, [10]). Ein Hinausragen der Ladung über die Fahrzeug-außenbegrenzung vermeiden. Nach hinten hinausragende La-dung kenntlich machen, z. B. mit Warnflagge bei 1 m Über-stand (§ 37 BGV D 29; DIN 75410-1 bis -3).Können Lasten auf den Fahrer von Flurförderzeugen herabfal-len, ist in Abhängigkeit von deren Größe und Gewicht nach§§ 11, 13 BGV D 27 ein Lastschutzgitter bzw. Fahrerschutz-dach erforderlich.

Aufenthaltsverbot Personen dürfen sich unter angehobenen Lasten nicht unnötigaufhalten. Ein unvermeidbares Hinwegführen von Lasten überPersonen ist nur bei spezieller Sicherung zulässig (§ 30BGV D 6). Pendelnde Last sollte mit Halteseil oder Haltestangegeführt werden. Ebenso dürfen Instandhaltungsarbeiten unterangehobenen oder geöffneten Aufbauten nur bei sicherer Ab-stützung erfolgen (§ 56 BGV D 29). Der Personentransport mitKran ist nur dann gestattet, wenn zusätzliche Sicherheitsmaß-nahmen durchgeführt wurden (Mitteilungspflicht an BG) (§ 36BGV D 6, BGI 555).Beim Bewegen und Absetzen von Lasten ist nach § 32BGV D 6 ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,5 m zwi-schen den kraftbewegten äußeren Teilen des Kranes und denfesten Teilen der Umgebung, des gelagerten Materials oder derabgesetzten Last einzuhalten.Bestehen beim Be- und Entladen von Transportmitteln Gefähr-dungen durch herabfallende schwere Lasten, ist nach § 54BGV D 29 das Führerhaus zu verlassen.Das Öffnen von Bordwänden bei anstehendem Ladungsdrucksollte vorsichtig erfolgen. Für ein sicheres Öffnen und Schlie-ßen der Ladebordwände sind ausreichende Freiräume erfor-derlich (§ 38 BGV D 29).

Page 66: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

66

1.3.4 Vorschriften, Regelwerk (Auswahl), Literatur

Gesetze, Verordnungen, RichtlinienArbStättV Arbeitsstättenverordnung12. GSGV

BetrSichV

Zwölfte Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (Aufzugsver-ordnung)Betriebssicherheitsverordnung

9. GSGV Neunte Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (Maschinen-verordnung)

StVO Straßenverkehrs-OrdnungStVZO Straßenverkehrs-Zulassungs-OrdnungPSA-BV PSA – Benutzungsverordnung

Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR)ASR 8/1 FußbödenASR 10/1 Türen und ToreASR 11/1-5 Kraftbetätigte Türen und ToreASR 17/1,2 VerkehrswegeASR 18/1-3 Fahrtreppen und Fahrsteige

Berufsgenossenschaftliche VorschriftenBGV A 1 Grundsätze der PräventionBGV A 8 (VBG 125) Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Ar-

beitsplatzBGV D 8 (VBG 8) Winden, Hub- und ZuggeräteBGV D 6 (VBG 9) KraneBGV D 29 (VBG 12) FahrzeugeBGV D 27 (VBG 36) FlurförderzeugeRegeln der TechnikDIN EN 1757-1 : 1995(Entwurf)

Sicherheit von Maschinen : Flurförderzeuge : Handbetriebeneund teilweise handbetriebene Mitgänger–Flurförderzeuge ;Teil 1 : Stapler

DIN EN 1757-2 : 1995(Entwurf)

Sicherheit von Maschinen : Flurförderzeuge : Handbetriebeneund teilweise handbetriebene Mitgänger–Flurförderzeuge ;Teil 2 : Gabelhubwagen mit einer Hubhöhe bis 300 mm

DIN EN 1757-3 : 1997(Entwurf)

Sicherheit von Maschinen : Flurförderzeuge : Handbetriebeneund teilweise handbetriebene Mitgänger–Flurförderzeuge ;Teil 3 : Plattformwagen

DIN EN 1757-4 : 1997(Entwurf)

Sicherheit von Maschinen : Flurförderzeuge : Handbetriebeneund teilweise handbetriebene Mitgänger–Flurförderzeuge ;Teil 4 : Scheren-Gabelhubwagen

DIN 15003 : 1970 Hebezeuge : Lastaufnahmeeinrichtungen : Lasten und Kräfte,Begriffe

Page 67: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

67

DIN 15019-1 : 1979 Krane : Standsicherheit für alle Krane außer gleislosen Fahr-zeugkranen und außer Schwimmkranen

DIN 15026 : 1978 Hebezeuge : Kennzeichnung von GefahrstellenDIN 15138-1 : 1963 Flurförderzeuge : Standsicherheit, Einführung, Allgemeine

GrundsätzeDIN 18225 : 1988 Industriebau : Verkehrswege in IndustriebautenDIN 33409 : 1983 Sicherheitsgerechte Arbeitsorganisation : Handzeichen zum

EinweisenDIN 74040 : 1975 Mechanische Verbindungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger-

fahrzeuge : Zuggabeln, AnschlussmaßeDIN 75410-1 : 1990 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen : Zurrpunkte an

Nutzfahrzeugen zur Güterbeförderung : MindestanforderungenDIN 75410-2 : 1995 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen : Ladungssicherung

in Pkw, Pkw-Kombi und Mehrzweck-PkwDIN 75410-3 : 1996 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen : Ladungssicherung

in KastenwagenVDI 2194 : 1995 Auswahl und Ausbildung von KranführernVDI 2194a : 1998 KranführerausweisVDI 2700 : 1990 Ladungssicherung auf StraßenfahrzeugenVDI 3313 : 1998 Fahrerausweis für Flurförderzeuge mit wesentlichen Regeln für

den FahrerVDI 3632 : 1983 Ausbildung für Fahrer von GabelstaplernBGG 905 (ZH 1/27) Prüfung von KranenBGG 915 (ZH 1/282.1) Prüfung von Fahrzeugen durch FahrpersonalBGG 916 (ZH 1/282.2) Prüfung von Fahrzeugen durch SachkundigeBGG 918 (ZH 1/306) Prüfung von FlurförderzeugenBGG 925 (ZH 1/554) Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen

mit Fahrersitz und FahrerstandBGG 939 (ZH 1/304) Prüfbuch für kraftbetriebenes FlurförderzeugBGG 941 (ZH 1/414) Prüfbuch für handbetriebene Flurförderzeuge (z. B. Heberoller,

Hubwagen, Handgabelstapler)BGG 943 (ZH 1/29) Prüfbuch für den KranBGI 504-25 (ZH 1/600.25) Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge

nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für ar-beitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen : Fahr-, Steuer-und Überwachungstätigkeiten

BGI 545 (ZH 1/92) GabelstaplerfahrerBGI 555 (ZH 1/103) KranführerBGI 556 (ZH 1/103a) AnschlägerBGI 582 (ZH 1/185) Transport- und Lagerarbeiten

Page 68: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

68

BGI 599 (ZH 1/245) Sicheres Kuppeln von FahrzeugenBGI 603 (ZH 1/260) Umgang mit GabelstaplernBGI 610 (ZH 1/283) Sicherer Umgang mit LKW-LadekranenBGI 649 (ZH 1/413) Ladungssicherung auf FahrzeugenBGI 701 (ZH 1/640) Innerbetriebliche VerkehrswegeBGI 707 (ZH 1/647) GabelstaplerBGI 711 (ZH 1/651) FahrzeugeBGR 159 (ZH 1/461) Hochziehbare PersonenaufnahmemittelBGR 233 (ZH 1/156) Ladebrücken und fahrbare RampenBGR 234 (ZH 1/428) Lagereinrichtungen und –geräteBGR 258 Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im HebezeugbetriebBGR 259 Betreiben von StetigförderernBGR 260 Betreiben von HebebühnenBGR 262 Betreiben von ErdbaumaschinenBGR 500 Betreiben von ArbeitsmittelnZH 1/317 Kran-KontrollbuchZH 1/473 Richtlinien für fahrerlose FlurförderzeugeCHV 6 (ZH 1/4) Aufzugsverordnung

Literatur[1] Reinhardt, O.; Kirchner, J.-H.: Verhütung von Unfällen beim

Be- und Entladen von Lastkraftwagen. Bremerhaven: Wirt-schaftsverl. NW 1996. (Schriftenreihe der Bundesanstalt fürArbeitsschutz: Forschung, Fb 741)- ISBN 3-89429-727-1

[2] Bundesanstalt für Arbeitsschutz (Hrsg.): InnerbetrieblicheVerkehrswege. Dortmund 2000. BAU-Quartbroschüre- ISBN 3-88261-327-0

[3] Lehder, G.; Uhlig, D.: Betriebsstättenplanung und Arbeits-schutz. In: Sicherheitsingenieur (1996) Nr. 6, S. 12-17

[4] Henken, H.-M.; Kliem, M.; Kirchner, J.-H.: Aufbauten undLastkraftwagen. Bremerhaven: Wirtschaftsverl. NW 1987.(Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz: Forschung,Fb 517)- ISBN 3-88314-668-4

[5] Barth, Chr.; Hamacher, W.; Kliemt, G.: Untersuchung desUnfallgeschehens bei der Mithilfe beim kraftbetriebenen Trans-port. Bremerhaven: Wirtschaftsverl. NW 1993. (Schriftenreiheder Bundesanstalt für Arbeitsschutz: Forschung, Fb 693)- ISBN 3-89429-396-9

Page 69: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

69

[6] Gau, F.; Dobenecker, W. D.: Unfälle beim Ankuppeln undRückwärtsfahren von Lastkraftwagen. Bremerhaven: Wirt-schaftsverl. NW 1977. (Schriftenreihe der Bundesanstalt fürArbeitsschutz: Forschung, Fb 166) - ISBN 3-920320-95-6

[7] Brüser, D.; Kirchner, J.-H.; Kliem, M.; Schmok, P.: Arbeits-plätze in Umschlag- und Lageranlagen von Speditionsunter-nehmen: Katalog mit Vorschlägen zur Gestaltung und Organi-sation. Berlin: Schmidt-Verlag 1991.- ISBN 3-503031-90-1

[8] Bundesanstalt für Arbeitsschutz (Hrsg.): Arbeitswissen-schaftliche Erkenntnisse: Handgeschobene Wagen. Dortmund1990. AWE-Nr. 81

[9] Bundesanstalt für Arbeitsschutz (Hrsg.): Kein Problem mithandgeschobenen Wagen. Dortmund 1993. BAU-Quartbroschüre- ISBN 3-88261-322-X

[10] Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (Hrsg.): La-dungssicherung auf Fahrzeugen: Ein Handbuch für Unterneh-mer, Einsatzplaner, Fahr- und Ladepersonal. Hamburg 1995

Page 70: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

70

1.3.5 Textbausteine für Prüflisten und Formblätter

Prüffragen � Wird die Prüfung bzw. Kontrolle der Betriebs- und Ver-kehrssicherheit der Transportmittel regelmäßig und zu denvorgeschriebenen Prüffristen durchgeführt, z. B. für Hebe-zeuge, Lastaufnahmeeinrichtungen, Flurförderzeuge, Fahr-zeuge?

� Sind technische und organisatorische Maßnahmen zumSchutz vor Gefährdungen beim Kuppeln, Rückwärtsfahrenoder Rangieren ausreichend, z. B. durch Rückraumüberwa-chung, Zusatzspiegel, Zusatzbeleuchtung am Fahrzeug,Wegebeleuchtung, weiträumige Wegführung, Regelungenzur Einweisung?

� Sind technische und organisatorische Regelungen zumSchutz vor Gefährdungen durch Umkippen, Abstürzen undAufprallen von Transportmitteln ausreichend, z. B. durchAbsicherung von Gruben, übersichtliche und kreuzungsfreieVerkehrswege, nur befugte Benutzung von Transportmit-teln?

� Sind Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch Um-kippen, Sichlösen und Herabfallen von Transportgut ausrei-chend, z. B. durch Regelungen zur Ladungssicherung, Ver-bot unerlaubten Aufenthaltes, Ebenheit von Transportwe-gen?

� Sind Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durchSturz auf bzw. von dem Transportmittel ausreichend, z. B.durch Vermeidung bzw. Beseitigung von Verunreinigungenoder Stolperstellen auf Ladeflächen, geeignete Aufstiegeund Haltemöglichkeiten?

Gefährdungen/Mängel � Gefährdung durch Anfahren oder Überfahren durch Trans-portmittel (TM) infolge ...(z. B. unzureichende Betriebs- und Verkehrssicherheit; unübersichtliche, sich kreu-zende Verkehrswege)

� Gefährdung durch Quetschen beim Kuppeln, Rückwärtsfah-ren, Rangieren von TM infolge ...(z. B. fehlende Rückraumüberwachung / Einweisung, enge Wegführung)

� Gefährdung durch Umkippen, Abstürzen und Aufprallen vonTM infolge ...(z. B. zu schnelle Kurvenfahrt, fehlende Absicherung von Gruben)

� Gefährdung durch Umkippen, Sichlösen und Herabfallenvon Transportgut infolge ...(z. B. ungesicherte Ladung, fehlende Auffangeinrichtung, unzulässiger Aufenthalt)

� Gefährdung durch Sturz auf / von dem TM infolge ...(z. B. rutschige oder unebene Ladefläche, fehlende / unzureichende Aufstiege undHaltemöglichkeiten)

Page 71: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

71

Maßnahmen Transportmittel� regelmäßige und fristgemäße Prüfungen der Transportmittel

veranlassen ...(z. B. für Hebezeuge, Lastaufnahmeeinrichtungen, Flurförderzeuge, Fahrzeuge)

� Betriebs- und Verkehrssicherheit ständig kontrollieren ...(z. B. Führung eines Kontrollbuches/Fahrtenbuches)

� Vollständigkeit der technischen Ausstattung von Fahrzeugenregelmäßig kontrollieren ...(z. B. Wegrollsicherungen, Ladungssicherungen, Aufstiegshilfen, Erste-Hilfe-Aus-rüstung)

� technische Maßnahmen zur Überwachung und Sicherungdes Rückraumes beim Rückwärtsfahren ...(z. B. Nachrüstung mit Überwachungseinrichtungen, Zusatzbeleuchtung, Zusatz-spiegel)

� Regelungen zu den Gefahrenschwerpunkten Kuppeln,Rückwärtsfahren, Rangieren ...(z. B. Regelungen zur Einweisung, zum Kuppeln; spezielle Unterweisungen)

Transportwege� Transportwege freihalten ...; Sicht nicht versperren ...

(besonders in Nähe von Türen, Toren, Durchgängen, Kreuzungen)� Transportwege kennzeichnen und ausreichend beleuchten

...� Transportwege möglichst überschneidungsfrei gestalten

(möglichst vom Fußgängerverkehr trennen oder Richtungsverkehr)� ausreichende Tragfähigkeit, Fahr- und Trittsicherheit auf

Transportwegen gewährleisten(z. B. Instandhaltung, Reinigung, Winterdienst)

Verhalten und Organisation� unbefugtes Benutzen von Transportmitteln verhindern ...

(z. B. Einschaltsperren; unbefugten Zugang zu Zündschlüssel verhindern)� nur geeignete, ausgebildete und beauftragte Personen zum

Führen der Transportmittel einsetzen ...(z. B. Vorsorgeuntersuchungen, Ausbildung, schriftliche Beauftragung)

� auf Gefährdungen beim Aufenthalt unter schwebenden,pendelnden oder möglichen herabstürzenden Lasten hin-weisen bzw. unterweisen ...(z. B. Hinweisschilder, Regelungen, Aufenthaltsverbote, Unterweisungen)

Page 72: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

72

1.4 Gefährdungen durch unkontrolliert be-wegte Teile

1.4.1 Art der Gefährdungen und deren Wirkungen

Die geführt bewegten Teile (Abbildung 1-1) unterscheiden sichin der Regel von den unkontrolliert bewegten Teilen (Abbildung1-7) dadurch, dass der örtliche und zeitliche Wirkungsbereichder Bewegung und deren Parameter, wie kinetische Energieund Oberflächengestalt der geführt bewegten Teile weitgehendbekannt oder vorherbestimmbar sind.

Kippen Wegrollen Weggleiten Herabfallen/Sichlösen ...

Abb. 1-7 Gefahrstellen durch unkontrolliert bewegte Teile

Unkontrolliert bewegte Arbeitsmittel sind z. B. fahrbare oderstationäre Maschinen, Anlagen, einzelne Bauteile und -gruppensowie Transportgüter, die unkontrolliert kippen, rollen, gleiten,herabfallen und dabei Personen treffen können. Solche Bewe-gungen sind in der Regel ungewollt. Sie sind in Wirkungsrich-tung und in der Intensität ihres Wirkens meist schwer vorher-bestimmbar.

Kippende, pendelndeTeile

Gefährdungen durch kippende, pendelnde Teile:� Kippfähig sind Gegenstände, d. h. Arbeitsgegenstände,

Arbeitsmittel oder deren Teile, mit instabiler oder ungünsti-ger Schwerpunktlage, wie� schlanke, hohe oder kopflastige Teile� Stapel� bewegte, teilgefüllte Flüssigkeitsbehälter� bewegte Teile bei Transport, Montage� flache Teile bei hohen Krafteinwirkungen.

� Eine Schwerpunktverlagerung und damit gleichzeitigeKippbewegung kann durch Anstoßen, Drücken, Hängenblei-ben oder durch eigene Schwerkraft erfolgen, wie durch� äußere Krafteinwirkung (Horizontalkräfte), z. B. maschi-

nelle, menschliche Kräfte, Windkraft� Einwirkung von Brems- oder Beschleunigungskräften,

z. B. bei Bremsung, Nothalt, Anfahren, Kurvenfahrt� Schwerkraftwirkung bei Änderung des Neigungswinkels

von Bewegungs- oder Standflächen, z. B. bei einseitigemEinsinken von Lagergut in weichen Untergrund, beimFahren über Bodenunebenheiten

� Schwerkraftwirkung bei talseitigem Führen kopflastiger

Page 73: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

73

Teile� Massenverlagerung, z. B. durch Lageveränderung von

Bauteilen, einseitiges Beladen mit Material, bei Kurven-fahrt teilgefüllter Flüssigkeitsbehälter, bei Verschiebenvon Bauteilen über Kippkante.

� Vorhandene Kippsicherungen, Verankerungen oder sonstigeBefestigungen können dabei überwunden werden.

Rollende, gleitende Teile Gefährdungen durch rollende, gleitende Teile:� Durch Einwirkung von Kräften können roll- oder gleitfähige

Gegenstände, Stapelgut, Schüttgut u. ä. ins Rollen oderGleiten geraten und Personen verletzen.

� Einwirkende Kräfte können sein:� äußere Krafteinwirkung (insbesondere Stöße, Erschütte-

rungen) durch maschinelle, menschliche Kräfte, Wind-kraft

� Brems- oder Beschleunigungskräfte, z. B. bei Bremsung,Nothalt, Anfahren, Kurvenfahrt

� Schwerkraft (horizontal wirkende Komponente), z. B. beiStapeln oder Änderung des Neigungswinkels der Stand-fläche.

� Bei Fehlen bzw. Beseitigen/Überwinden von Schutzeinrich-tungen, z. B. Wegrollsicherungen oder sonstigen Bewe-gungshindernissen, die ein Rollen oder Gleiten verhindernsollen bzw. die Teile auffangen sollen.

Herabfallende, sich lösen-de, berstende und wegflie-gende Teile

Gefährdungen durch herabfallende oder sich lösende, ber-stende und wegfliegende Teile:� Gefährdungen können ausgehen von höherliegenden Ge-

genständen, wie Werkzeuge, Werkstücke, Bauteile, diedurch� Lösen von Verriegelungen, Halterungen, Befestigungen� Lösen von anhaftenden Gegenständen (klebend, magne-

tisch u. ä.)� Erschütterungen, Anstoßen, Hängenbleiben und Mitreißen� Materialbruch� Löcher, fehlende Begrenzungenherabfallen und anwesende Personen treffen können.

� Ein Getroffenwerden von unkontrolliert sich lösenden,berstenden und wegfliegenden Teilen bzw. versprühtemoder verspritztem Material ist möglich durch� Zerbersten, Versprühen, Verspritzen, Herumschlagen von

unter Druck oder Spannung stehenden Materialien oderMedien infolge Materialfehler/Funktionsfehler, fehlenderDruckentlastung (z. B. geborstene Leitungen, Verbindun-gen von hydraulischen oder pneumatischen Ausrüstun-gen, die zu Verletzungen durch herausgeschleuderteBauteile, heraussprühende heiße Medien, schlagendeflexible Schläuche u. a. führen können)

Page 74: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

74

� Zerbersten von bewegten Teilen, Lösen von Befestigungen,Halterungen (z. B. von rotierendem Werkzeug infolgeFliehkraftwirkung)

� Auftreffen auf Bewegungshindernis und Abprallen vomHindernis.

� bei Fehlen von Auffangeinrichtungen bzw. von persönli-cher Schutzausrüstung (Helm, Gesichtsschutz, Schutzbrille)– Abschnitt 1.4.3.

1.4.2 Grenzwerte, Beurteilungskriterien

Beurteilungkippender Teile

Der wichtigste Nachweis der Standsicherheit ist der Kippsi-cherheitsnachweis. Zur Vermeidung des Kippens kippfähigerGegenstände gilt die Bedingung:

Σ Standmomente Ms > Σ Kippmomente Mk

d. h., die Summe der Standmomente Ms muss, bezogen auf dieKippkante K, größer sein als die Summe der durch äußereKräfte hervorgerufenen Kippmomente Mk (Abbildung 1-8).

F1, F2 - äußere Kräfte

FG - Gewichtskraft

S - Schwerpunkt

K - Kippkante

Abb. 1-8 Standsicherheit eines Körpers

Die äußeren Kräfte sind darauf gerichtet, den Körper um dieKippkante K zu kippen.Die Summe der Standmomente Ms beträgt: FG · aSumme der Kippmomente Mk: F1 · h + FH2 · h + FV2 · bKippsicherheit ist vorhanden, wenn

Page 75: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

75

FG · a > F1 · h + F H2 · h + FV2 · b.Die Standsicherheit wird kritisch, wenn sich der Körperschwer-punkt nahe der Kippkante, im ungünstigsten Fall vor der Kipp-kante (in Kipprichtung gesehen) befindet. Ein Beispiel für einArbeitsmittel mit ungünstiger Standsicherheit zeigt Abb. 1-6(Abschnitt 1.3).Die Standsicherheit, z. B. von Stapeln und Regalen, kann nachBGR 234 (ZH 1/428) rechnerisch nachgewiesen werden. We-gen möglicher Querkräfte (horizontaler Kräfte) im Stapel (durchungleichmäßigen Stapelverband, geringe Unebenheiten derStandfläche - <2 % Neigung, Stöße und Erschütterungen) istein

Standsicherheitsfaktor = StandmomentKippmoment

� 2,0

zu beachten, der dem Schlankheitsverhältnis des Stapels (Sta-pelhöhe bezogen auf schmalste Standseite) zugeordnet ist(Tabelle 1-2), (BGR 234), [1].

Tab. 1-2 Standsicherheitsfaktoren für Stapel

Schlankheitsverhältnis Standsicherheitsfaktor

4 bis 6 2,06 bis 8 2,38 bis 9 2,69 bis 10 3,0

10 bis 11 3,5

Im Normalfall soll der Standsicherheitsfaktor gegen das Kippenvon Lagereinrichtungen mindestens 2,0 betragen und das Ver-hältnis der Höhe zur Schmalseite eines Stapels soll nicht grö-ßer als (4 bis 6) : 1 sein. Bei ungünstigen Bedingungen imFreien (möglichen Windkräften) soll das Schlankheitsverhältnisnicht mehr als 3 : 1 betragen.Größere Stapelhöhen/Schlankheitsverhältnisse als 6 : 1 könnengewählt werden, wenn größere Standmomente bzw. geringereKippmomente durch günstige Lagerbedingungen (ebener La-gerboden, steife Ladeeinheiten, gleichmäßige Lastverteilung,kein Personenaufenthalt u. a.) und damit höhere Standsicher-heitsfaktoren vorhanden sind.

Beurteilung rollender, glei-tender Teile

Für roll- oder gleitfähige Teile, die in Bewegung geraten können,kann im Einzelfall ein Nachweis der Querkräfte erforderlichsein, z. B. für die Dimensionierung von Wegrollsicherungen beider Lagerung von schweren Teilen.

Page 76: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

76

Beurteilung herabfallen-der Teile

Zur Auswahl oder Dimensionierung von Auffangeinrichtungenoder Schutzdächern sind herabfallende Teile hinsichtlich ihrer

� Masse und Fallhöhe� Oberflächengestalt, Härte und Elastizitätzu beurteilen.Kann eine Gefährdung durch herabfallende Teile mit Schutzein-richtungen nicht ausgeschlossen werden, sind Entscheidungenzu fällen in Hinblick auf die Notwendigkeit des Tragens vonpersönlicher Schutzausrüstung (Abschnitt 1.4.3).

Beurteilung sich lösender,berstender und wegflie-gender Teile

Für sich lösende, berstende und wegfliegende Teile existie-ren Grenzwerte für spezielle Gebiete, z. B. als

� zulässige Drehzahlen von rotierenden Teilen, wie Spannfut-ter, Schleifscheiben, bei deren Überschreitung durch Un-wucht, Schlag o. ä. ein Sichlösen oder Bersten möglich ist,

� Durchschlagfestigkeit von Schutztüren mit Sichtscheibe [2],

� zulässige Druckbelastung von Behältern und Rohrleitungen,bei denen durch zu hohe Druckbelastung ein Bersten desBehälters oder der Rohrleitung möglich ist.

Besondere Gefährdungen können bei Druckbelastungen vonDruckgeräten, d. h. von Druckbehältern und Rohrleitungen,auftreten. Bestimmte Druckgeräte bedürfen daher gem. § 13Abs. 1 BetrSichV einer Betriebserlaubnis durch zuständige Be-hörden (überwachungsbedürftige Anlagen).Druckgeräte, die erstmalig in Betrieb genommen werden oderwesentlich verändert werden, müssen den Beschaffenheits-anforderungen der 14. GSGV entsprechen. Altgeräte müssenmindestens den Stand der Technik zum Zeitpunkt des erstmali-gen Inverkehrbringens erfüllen. Bei Änderungen an Anlagetei-len ist der Stand der Technik zu erfüllen.

Für Anlagen, die in besonderem Maße schädliche Umweltein-wirkungen hervorrufen können, gilt das Bundes-Immissions-schutzgesetz (BImSchG). Diese Anlagen bedürfen einer Ge-nehmigung (§ 4 BImSchG). Betreiber genehmigungsbedürfti-ger Anlagen haben einen oder mehrere Störfallbeauftragte zubestellen (§ 58a BImSchG). Ergänzende Regelungen zur Be-urteilung der Systemsicherheit einschließlich Arbeitsschutz vonbesonders gefährlichen Anlagen sind in der Störfall-Verordnung(12. BImSchV) zum Bundes-Immissionsschutz-gesetz enthal-ten. Für die nach der Verordnung (§§ 1, 7 12. BImSchV) alsgefährlich eingestuften Anlagen ist eine Sicherheitsanalyse an-zufertigen.

Page 77: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

77

1.4.3 Arbeitsschutzmaßnahmen

Schutz vor kippenden,pendelnden Teilen

Maßnahmen zum Schutz vor kippenden, pendelnden Teilen:Schutzmaßnahmen dienen in erster Linie zur Erhaltung bzw.Erlangung des stabilen Gleichgewichtszustandes, z. B. durch:

� Vermeidung von Beschleunigungskräften - keine plötzlicheRichtungsänderung, kein plötzliches Bremsen, Anfahren,Schrägzug bei pendelnder Last.

� Vermeidung von einseitiger Schwerkrafteinwirkung, z. B.durch einseitiges Einsinken in Untergrund, Löcher, Vertie-fungen; bergseitiges Führen von Kopflast.

� Sicheres Einrichten, Erhalten und Abtragen von Stapeln,insbesondere durch Einhaltung des Lastverteilungsplanesund der zulässigen Stapelhöhe.

� Gleichmäßige Masseverteilung, z. B. bei Lageveränderungvon Bauteilen, Beladen mit Material.

� Einhaltung eines Sicherheitsabstandes zu bewegten Teilenvon mindestens 0,5 m (siehe Abbildung 1-5).

Wo die genannten Maßnahmen nicht möglich oder unzweck-mäßig sind, wird Standsicherheit mit zusätzlichen Mitteln(Kippsicherungen) erreicht, z. B. durch

� seitliche Befestigungen, Stützen, Rungen, Abspannungen,Blockierungen

� senkrechte Befestigungen, Verankerungen in der Standfläche� an der Grundfläche befestigte Plattformen zur Vergrößerung

der Standfläche.

Schutz vor rollenden, glei-tenden Teilen

Maßnahmen zum Schutz vor rollenden, gleitenden Teilen:Bei Teilen, die durch zu geringes Eigengewicht, zu geringenHaftreibungswiderstand oder mögliche äußere Krafteinwirkun-gen keine ausreichende Stand- bzw. Lagesicherheit besitzen,wird ein Rollen oder Gleiten mit zusätzlichen Mitteln (Wegroll-sicherungen) oder Sicherheitsabständen verhindert, z. B. durch

� Keile, Gegensteigungen

� Rungen, Pflöcke, Stützen, Rahmen, Bordwände

� Spannseile, -gurte

� sicheres Stapeln durch Aufsetzen im Stapelverband, möglichstpyramidenförmigen Aufbau, Verwendung von rutschhem-menden Zwischenlagen, Keilen

� Sicherheitsabstand zu Transportmitteln von mindestens 0,5 m(siehe Abbildung 1-5).

Page 78: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

78

Ist das Rollen bzw. Gleiten nicht auszuschließen, können rol-lende oder gleitende Teile durch Schutzeinrichtungen kontrol-liert geführt bzw. aufgefangen werden, z. B. durch

� Leitplanken, Führungsrinnen� Fangnetze, -körbe, -zäune� Verkleidungen, Verdeckungen, Umzäunungen.Zusätzlich sind persönliche Schutzausrüstungen (Fußschutz mitZehenkappen) zu tragen (PSA-BV).

Schutz vor herabfallendenTeilen

Maßnahmen zum Schutz vor herabfallenden Teilen, z. B.� Entfernen der nicht gesicherten Teile oder sichere Aufbe-

wahrung von Werkzeugen, Werkstücken, Kleinmaterial ingeeigneten Behältern sowie andere Maßnahmen zumSchutz vor Herabfallen von höherliegenden Standorten (Ge-rüste, Laufstege u. a.), z. B. durch Umwehrungen, Fußleis-ten � 5 cm (ASR 12/1-3)

� Befestigungen (Halte- und Spanneinrichtungen) für Werk-stücke, Werkzeuge u. a., die auch bei Energieausfall odergefahrbringendem Lösen wirksam sind

� optische oder akustische Warneinrichtungen

� Sicherung gegen Herabfallen von Ladeeinheiten und Lager-gut durch entsprechende Regalgestaltung und-Dimensionierung nach BGR 234

� sichere Errichtung und Kennzeichnung von tragenden Teilender Lagereinrichtungen mit Angabe der zulässigen Belas-tung

� Abdeckung von Öffnungen in höherliegenden Flächen

� Errichtung von Auffangeinrichtungen, z. B. Fangnetze,Schutzdächer über Verkehrswegen (DIN 4420-1), Gerüst-beläge (§ 13 BGV C 22)

� kein unnötiger Aufenthalt unter angehobenen Lasten(§ 30 BGV D 6) oder Kennzeichnung und Absperrung desGefahrbereiches oder Sicherung durch Warnpo-sten (§ 13 BGV C 22), (siehe auch Abschnitt 1.3.3)

� Tragen von Kopfschutz (Schutzhelmen) und Fußschutz mitZehenkappen (DIN EN 397; BGR 191; PSA-BV).

Page 79: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

79

Schutz vor sich lösenden,berstenden und wegflie-genden Teilen

Maßnahmen zum Schutz vor sich lösenden, berstenden undwegfliegenden Teilen, z. B.� Geschwindigkeitsbegrenzungen für bewegte Maschinenteile,

Werkzeuge, Werkstücke (siehe Abschnitt 1.1), z. B. Dreh-zahlbegrenzung

� Vermeidung von Unwuchten u. a. ungewollten dynamischenBelastungen (Stoß, Druck), z. B. durch entsprechende Aus-wahl und Umgang mit rotierenden Werkzeugen (Abschn.2BGR 269)

� Kontrolle von Befestigungen, Halterungen u.ä.

� Vermeidung unsicherer anhaftender Verbindungen

� Druckbegrenzung in hydraulischen und pneumatischen Aus-rüstungen bei Gefährdungen durch Herumschlagen vonSchlauchleitungen sowie Versprühen oder Verspritzen vonFluiden (z. B. 5 MPa nach DIN EN 982, DIN EN 983,DIN EN 292-2)

� Verwendung von Auffangeinrichtungen, z. B. Abdeckungen,Schutzwände, Fangkörbe

� Kennzeichnung und Absperrung der Gefahrstellen

� Tragen von persönlicher Schutzausrüstung: Augen- undGesichtsschutz (Schutzbrille) und Kopfschutz (Schutzhelm)bei Verletzungsgefahr durch Versprühen fester und flüssigerStoffe, Zerspringen von rotierenden Werkzeugen oderWerkstücken (§ 27 BGV D 1; BGR 269)

Zum Schutz vor Gefährdungen durch berstende Druckbehälteroder Rohrleitungen infolge Überdrucks, die von den unterAbschnitt 1.4.2 genannten überwachungsbedürftigen Anlagenausgehen können, sind die Forderungen der entsprechendenVerordnungen und Technischen Regeln (siehe Abschnitt 1.4.4)durch Sachverständige zu prüfen. Nach Ablauf von Über-gangsfristen werden ab 01.01.2008 die Prüfungen nicht mehrvon Sachverständigen, sondern nur noch von zugelassenenÜberwachungsstellen durchgeführt. Zum Vollzug der Störfall-verordnung sind nach § 58a BImSchG Störfallbeauftragte alssachkundige Berater für die Planung von Betriebsanlagen undBeschaffung von Einrichtungen zu bestellen.

Page 80: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

80

1.4.4 Vorschriften, Regelwerk (Auswahl), Literatur

Gesetze, Verordnungen, RichtlinienBImSchG Bundes-ImmissionsschutzgesetzGSG Gerätesicherheitsgesetz14. GSGV 14. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (Druckgerätever-

ordnung)BetrSichV BetriebssicherheitsverordnungPSA-BV PSA-BenutzungsverordnungVerordnung über Gashochdruckleitungen12. BImSchV 12. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Stör-

fall-Verordnung)

Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR)ASR 12/1-3 Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände

Berufsgenossenschaftliche VorschriftenBGV A 1 Grundsätze der PräventionBGV D 6 (VBG 9) KraneBGV D 1 (VBG 15) Schweißen, Schneiden und verwandte VerfahrenBGV C 22 (VBG 37) Bauarbeiten

Regeln der TechnikTRD Technische Regeln für DampfkesselTRB, TRR Technische Regeln zur Druckbehälterordnung - Druckbehälter

(TRB), Rohrleitungen (TRR) (TRB-TB)TRG Technische Regeln DruckgaseTRGL Technische Regeln für GashochdruckleitungenDIN EN 166 : 1996 Persönlicher Augenschutz : AnforderungenDIN EN 292-2 : 1995 Sicherheit von Maschinen : Grundbegriffe, Allgemeine Gestal-

tungsleitsätze : Technische Leitsätze und SpezifikationenDIN EN 345-1 : 1997 Sicherheitsschuhe für den gewerblichen Gebrauch : Spezifika-

tionDIN EN 345-2 : 1996 Sicherheitsschuhe für den gewerblichen Gebrauch : Zusätzli-

che SpezifikationDIN EN 345/A2 : 1998(Entwurf)

Sicherheitsschuhe für den gewerblichen Gebrauch : Spezifika-tion; Änderung A2

DIN EN 397 : 1995 IndustrieschutzhelmeDIN EN 953 : 1997 Sicherheit von Maschinen : Allgemeine Anforderungen an die

Gestaltung und Bau von feststehenden und beweglichen tren-nenden Schutzeinrichtungen

Page 81: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

81

DIN EN 982 : 1996 Sicherheit von Maschinen : Sicherheitstechnische Anforderun-gen an fluidtechnische Anlagen und deren Bauteile : Hydraulik

DIN EN 983 : 1996 Sicherheit von Maschinen : Sicherheitstechnische Anforderun-gen an fluidtechnische Anlagen und deren Bauteile : Pneumatik

DIN 4420-1 : 1990 Arbeits- und Schutzgerüste : Allgemeine Regelungen : Sicher-heitstechnische Anforderungen : Prüfungen

VDI 2263 Blatt 3 : 1990 Explosionsdruckstoßfeste Behälter und ApparateBGI 533 (ZH 1/71)BGI 543 (ZH 1/63)

Sicherheit beim Arbeiten mit HandwerkzeugenSchleifer

BGI 554 (ZH 1/102) GasschweißerBGR 191 (ZH 1/702) Benutzung von Fuß- und BeinschutzBGR 192 (ZH 1/703) Benutzung von Augen- und GesichtsschutzBGR 193 (ZH 1/704) Benutzung von KopfschutzBGR 269 Betreiben von SchleifmaschinenZH 1/74 Sicherheitsregeln für Hydraulik-SchlauchleitungenZH 1/386 Merkblatt: Nachstellbare Schutzhauben an Schleifmaschinen

und Schleifen ohne SchutzhaubeBGR 234 (ZH 1/428) Lagereinrichtungen und -geräte

Literatur[1] NN: Sicher lagern und stapeln. In: Gesund + sicher (1992),

Nr. 4, S. 106-113

[2] NN: Maschinenschutz transparent. In : Sicherheitsingenieur(1994), Nr. 3, S. 32

Page 82: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

82

1.4.5 Textbausteine für Prüflisten und Formblätter

Prüffragen � Sind Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch kip-pende Teile ausreichend, z. B. durch Anfahrschutz, Wege-freiheit, ebene Fahrwege, Kippsicherungen?

� Sind Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch rol-lende oder gleitende Teile ausreichend, z. B. durch Anfahr-schutz, Wegrollsicherungen, wie Keile, Stützen?

� Sind Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch her-abfallende Teile, wie Werkzeuge, Werkstücke, Bauteile,ausreichend, z. B. durch Ablagen, Behälter, Fußleisten, Be-festigungen, Fangnetze, Schutzhelm?

� Sind Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch ber-stende und wegfliegende Teile sowie versprühte oder ver-spritzte Medien ausreichend, z. B. durch Sicherheitsventile,Schutzhauben, Schutzwände, Schutzbrille?

Gefährdungen/Mängel � Gefährdung durch kippende Teile infolge ...(z. B. Anfahren an Stapel oder hohe, kopflastige Teile bei Wegengen, Durchfahrenunebener Wege)

� Gefährdung durch pendelnde Teile infolge ...(z. B. bei Schrägzug von Kranlasten)

� Gefährdung durch rollende oder gleitende Teile infolge ...(z. B. durch Erschütterungen, Anfahren, Neigung der Lagefläche)

� Gefährdung durch herabfallende Teile infolge ...(aus der Ruhelage, z.B. von Werkzeugen, Werkstücken, Bauteilen durch fehlendeAblagen / Behälter / Befestigungen, Öffnungen in Ablagen)

� Gefährdung durch sich lösende, berstende und wegfliegen-de Teile infolge ...(aus der Bewegung, z.B. von Schleifkörperteilen, Spänen, Spritzern, unter Druckaustretenden Flüssigkeiten und Gasen)

Maßnahmen Vermeidung von Gefährdungen durch kippende Teile� Anfahren, Anstoßen, Brems- und Beschleunigungskräfte

sowie zu schnelle Kurvenfahrten vermeiden ...(z. B. ausreichende Wegbreiten, Geschwindigkeitsbegrenzungen, ausreichendeSicht)

� Verlagerung des Schwerpunktes beachten ...(z. B. Betriebsanweisungen, Unterweisungen zum Be- und Entladen, Befahren vonNeigungen, Beseitigen von Unebenheiten und Vertiefungen im Transportweg)

� Schwerpunkt möglichst tief anordnen ...(z. B. bei Festlegung von Anschlagpunkten beachten)

� Stapelverband, zulässige Stapelhöhe einhalten ...(z. B. Festlegungen in Regelungen, Betriebsanweisungen)

� Kippsicherungen anbringen ...(z. B. Stützen, Verankerungen)

Vermeidung von Gefährdungen durch pendelnde Teile� Schrägzug bei angeschlagener Last vermeiden ...

(z. B. entsprechende Zugänglichkeit und Bewegungsraum abgesetzter Lasten ge-währleisten)

� Halteseil oder Haltestange bereitstellen bei möglicher pen-delnder Last ...

� über Einhaltung von Sicherheitsabständen unterweisen ...

Page 83: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

83

Vermeidung von Gefährdungen durch rollende oder glei-tende Teile� Anfahren, Anstoßen, Erschütterungen sowie Beschleuni-

gungskräfte beim Anfahren und Bremsen vermeiden ...(z. B. ausreichende Wegbreiten, ausreichende Sicht, Geschwindigkeitsbegrenzun-gen)

� Wegrollsicherungen verwenden ...(z. B. Keile, Stützen, Spannseile)

� Sicherheitsabstand einhalten ...(z. B. Kennzeichnung der Begrenzung von Verkehrswegen)

� Auffangeinrichtungen, Leitplanken, trennende Schutzein-richtungen anbringen ...

Vermeidung von Gefährdungen durch herabfallende Teile� Werkzeuge und Arbeitsmaterial sicher ablegen können

(z. B. Bereitstellung von Behältern und Ablagen, Fußleisten anbringen, Öffnungenabdecken)

� Befestigungen, Halterungen von Teilen, die herabfallen kön-nen, kontrollieren ...

� Auffangeinrichtungen anbringen(z. B. Fangnetze, Schutzdächer)

� über Benutzung von PSA unterweisen ... und solche bereit-stellen ...(z. B. Kopfschutz, Fußschutz mit Zehenkappen)

� über Einhaltung von Sicherheitsabständen bzw. Aufenthalts-verbot unterweisen ... und darauf hinweisen ...(z. B. Hinweisschilder, Flächen kennzeichnen)

Vermeidung von Gefährdungen durch sich lösende, ber-stende und wegfliegende Teile� auf Einhaltung von Geschwindigkeits- bzw. Drehzahlbegren-

zungen achten ...(z. B. Bereitstellung geeigneter Schleifscheiben)

� Befestigungen, Halterungen u. ä. kontrollieren ...� Leckagen an unter Druck stehenden Behältern und Rohrlei-

tungen feststellen ...� Druckbegrenzungseinrichtungen kontrollieren ...� Auffangeinrichtungen anbringen ...

(z. B. Schutzhauben, Spritz- und Späneschutz)� über Benutzung von PSA unterweisen und darauf hinweisen

...

Page 84: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

84

1.5 Sturzgefährdungen

1.5.1 Art der Gefährdungen und deren Wirkungen

Sturzgefährdungen auf der Ebene können unterschieden werdenin Gefährdungen durch:

� Ausrutschen� Stolpern� Umknicken� Fehltreten

rutschige Trittflächena) Rutschgefährdungen

Bestehen u. a. auf:

� Flächen mit öligen, fettigen, schmierigen Verschmutzungen(Speisereste, Öle, Fette, Pflanzenabfälle u. a.)

� Nassen Trittflächen (stauende Nässe durch fehlende Ab-flussmöglichkeiten)

� glatten Trittflächen (geschliffene, mit Pflegemitteln po-lierte Flächen), u. a. auf Treppenstufen und Stufenkanten

� Flächen mit witterungsbedingter Glätte (Eis, Schnee)

� Losen Ablagerungen auf Trittflächen (Laub, körnigesMaterial)

� losen Belägen auf Trittflächen (Teppiche, Bleche, Roste)

� wechselndem Belag auf Trittflächen mit unterschiedlichemGleitreibungswiderstand

� zu großer Unterschied des Gleitreibungswiderstandesvon Treppenstufe und Stufenkante

� Trittflächen mit Neigung/Steigung (Auffahrrampen, Lauf-stege u. a.).

Stolperstellenb) Gefährdungen durch Stolpern, Umknicken, Fehltreten

Entstehen u. a. durch:

� Unebenheiten der Fläche (Stufungen, Schrägen/Welligkeit,Öffnungen/Vertiefungen)

� Gelöste, hochstehende Belagränder oder Stufenkanten-profile

� Fußangeln, die Fußspitze oder Fuß erfassen(z. B. Spanndraht)

� Herumliegende Gegenstände

� unzureichende Form und Größe der Auftrittsfläche

� unzureichende Tragfähigkeit der Trittfläche.

Page 85: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

85

1.5.2 Grenzwerte, Beurteilungskriterien

geplante neue Fußbödena) Rutschgefährdungen

Die Prüfung der Rutschhemmung von neu zu verlegendenFußböden kann nach dem labormäßigen Prüfverfahren aufder Schiefen Ebene durchgeführt werden - für Arbeitsbereichenach BGR 181 bzw. DIN 51130 und für nassbelastete Bar-fußbereiche nach GUV 26.17 bzw. DIN 51097. Bewertungs-kriterien sind der Neigungswinkel/Grenzwinkel, bei dem einBegehen der Schiefen Ebene gerade noch möglich ist, unddie Volumina der Hohlräume des Fußbodenprofils (Verdrän-gungsräume). Bestimmte Winkelbereiche und Volumina desVerdrängungsraumes werden Bewertungsgruppen derRutschhemmung R9 bis R13 bzw. A bis C (Tabelle 1-3 undTabelle 1-5) bzw. Bewertungsgruppen des Verdrängungs-raumes V4 bis V10 (Tabelle 1-4) zugeordnet.In Abhängigkeit von Arbeitsbereich und Tätigkeit kann ausdem Anhang 1 der BGR 181 der erforderliche R- und V-Wertentnommen werden. Z. B. gelten für nicht überdachte Ar-beitsbereiche im Freien allgemein R10/V4 bzw. R11.Die BGR 181 kann neben Fußböden auch für Treppenstufenangewendet werden. Für die Bestimmung der Rutschhem-mung von Stufenkanten gibt es zur Zeit noch kein aner-kanntes Prüfverfahren.Bei Kenntnis des R- und V-Wertes kann der geeignete Fuß-boden aus der Positivliste - Geprüfte Fußböden - [1] ausge-wählt werden (für nassbelastete Barfußbereiche entspre-chend - Liste NB [2]).

Bewertung der Rutschhemmung von Fußböden nachBGR 181 [1]:

Tab. 1-3 Zuordnung der Neigungswinkelbereiche zu denBewertungsgruppen der Rutschhemmung

Bewertungsgruppe Winkelbereiche

R 9 von 6° bis 10°R 10 mehr als 10° bis 19°R 11 mehr als 19° bis 27°R 12 mehr als 27° bis 35°R 13 mehr als 35°

Page 86: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

86

Tab. 1-4 Zuordnung der Mindestvolumina zu den Bewer-tungsgruppen des Verdrängungsraumes

Bewertungsgruppe desVerdrängungsraumes

Mindestvolumen des Ver-drängungsraumes

(cm3/dm2)

V 4 4V 6 6V 8 8V 10 10

Bewertung der Rutschhemmung von Bodenbelägen innassbelasteten Barfußbereichen nach GUV 26.17 [2]:

Tab. 1-5 Zuordnung der Mindestneigungswinkel zu denBewertungsgruppen der Rutschhemmung

Bewer-tungs-gruppe

Mindest-neigungs-winkel Bereiche

A 12 ° BarfußgängeEinzel- und Sammelumkleideräume

B 18 ° DuschräumeBereich von DesinfektionssprühanlagenBeckenumgängeBeckenböden in Nichtschwimmerbe-reichen (auch von Wellenbecken)HubbödenPlanschbeckenIns Wasser führende LeiternIns Wasser führende, max. 1 m breiteTreppen mit beidseitigen HandläufenLeitern und Treppen außerhalb desBeckenbereiches

C 24 ° Ins Wasser führende Treppen, soweitsie nicht B zugeordnet sindDurchschreitebeckenGeneigte Beckenrandausbildung

Page 87: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

87

Prüfung vorhandener Fuß-böden

Vorhandene Fußböden können mittels mobiler Prüfgerätevor Ort geprüft werden. Zur Zeit gibt es einen Normentwurfeines Prüfverfahrens für nichtprofilierte und für textile Boden-beläge (DIN 51131) sowie ein Prüfverfahren für Sportböden(DIN 18032-2). Für die Gleitreibungsmessung von Fußbödenvor Ort haben sich Tribometer-Prüfgeräte bewährt. Gegen-wärtig kommen in Deutschland vor allem folgende Gerätezum Einsatz:

� FSC 2000 und GMG 100 (motorbetrieben)� Schuster-Tribometer (handbetrieben).

Zu ermitteln ist der Gleitreibwert µ:

� �FF

R

N

F ReibkraftF Normalkraft (Last)

R

N

Die mit Hilfe von Tribometern erzielten Reibwerte könnennach den Kennwerten in Tabelle 1-6 bewertet werden.Zu hohe Reibwerte (z. B. µ > 0,7 bei Sportböden nach Nor-mentwurf DIN 18032-2) können unter bestimmten Bedin-gungen (häufige Drehbewegungen des Fußes, Abbremsenschneller Bewegungen) zu einer zu hohen Belastung desStütz- und Bewegungsapparates führen.

Tab. 1-6 Bewertung der Gleitreibung (Empfehlung desFachausschusses Bauliche Einrichtungen,Sachgebiet „Fußböden, Treppen“)

Reibwert Bewertung

Rutschhemmung vorhan-den1)

µ = 0,45

Rutschhemmung vorhan-den unter Beachtung derBetriebsbedingungen2)

(zusätzliche Schutzmaßnahmenerforderlich)3)

µ = 0,30Rutschhemmung nichtvorhanden

1) Bei hohen Reibwerten, z. B. µ > 0,8 kann ein erhöhtes Stolperrisikooder eine Gefährdung der Gesundheit durch extreme biomechanischeBelastung des Stütz- und Bewegungssystems (z. B. der Kniegelenke)bestehen.

2) z. B. zeitweiliges Aufkommen von gleitfördernden Stoffen, Reini-gungsmitteln

3) z. B. Nässebindung mit textilen Läufern, Absperrung

Page 88: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

88

b) Beurteilungskriterien für Sturzgefährdungen durch Stol-pern, Umknicken, Fehltreten; Grenzwerte

gefährliche Stolperhöhen Die Sturzgefährdungen können in erster Linie nach dem Gradder Unebenheit bzw. nach dem Vorhandensein von Bewe-gungshindernissen beurteilt werden. Im Vorschriften- undRegelwerk existieren keine allgemeingültigen Grenzwerte fürunzulässige Stolper- und Umknickhöhen.Für den Bau von Fußböden werden in den Normen DIN 18201und DIN 18202 Toleranzen für Unebenheiten angegeben.Für einzelne bautypische Bodenbeläge existieren weitereDIN-Normen (Abschnitt 1.5.4). Als häufigste zulässige Höhen-differenz auf 0,1 m Länge werden 2 mm angegeben. DieseHöhendifferenz ist eher als bautechnische Qualitätsforde-rung, weniger als untere Grenze für unzulässige Stolper-oder Umknickkanten anzusehen.Zur allgemeinen Orientierung für gefährliche Unebenheitenvon Trittflächen können die in Abbildung 1-9 und 1-10 an-geführten Richtwerte [4] dienen:

(25 % entsprechen einem Winkel von 14°)

Abb. 1-9 Gefährliche Höhenunterschiede und Schrägen

Gefährdungen bestehen, wenn l > 20 mm bei einer Tiefe t > 6 mm und ei-ner Breite b > 60 mm (in Bewegungsrichtung gesehen)

Abb. 1-10 Gefährliche Öffnungen und Vertiefungen

Page 89: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

89

Gefahrstellen, wie gelöste, hochstehende Belagränder undStufenkantenprofile, sind bei jeder Höhe gefährlich und solltenin jedem Fall beseitigt werden. Zu geringe Tritt- und Stand-flächen, die zum Fehltreten führen können, sind dann vor-handen, wenn die für Treppenstufen und Stufenpodesteempfohlenen Mindestabmessungen (ASR 17/1,2, BGI 561,DIN 18032) nicht eingehalten werden (29 cm Auftrittstiefe,80 cm Trittflächenbreite). Podestartige Arbeitsflächen müssennach der § 24 ArbStättV eine Bewegungsfläche von minde-stens 1,5 m2 bei einer Länge von mindestens 1 m haben.

ergänzende Beurteilungc) Ergänzende Beurteilung der Sturzgefährdungen

Eine ergänzende Beurteilung kann unter Beachtung derUmfeld- und Einsatzbedingungen nach Tabelle 1-7 durch-geführt werden.

Tab. 1-7 Ergänzende Beurteilungskriterien für Sturzge-fährdungen

Kriterien Vorschriften/Regeln

Bereitstellung und Tragen geeigneterSchutzschuhe:- Rutschhemmende Eigenschaften der

Schutzschuhe (Sohlenwerkstoff, Profil)(Tabelle 1-8)

- Verschleißzustand der Schuhe- Trageeigenschaften der Schuhe

BGR 191

Erkennbarkeit möglicher Sturzgefährdungenauf Trittflächen:- Ausreichende Beleuchtung, Kontrast, farb-

liche Kennzeichnung- Vermeidung von Wahrnehmungstäu-

schungen (fehlende Übergänge)- Hinweise (Schilder, Piktogramme)- Unterweisungen

ASR 7/3,ASR 7/4,ASR 41/3,DIN 5035,BGV A 8

Erhöhte Anforderungen durch erschwerendeBedingungen (erhöhte Rutschhemmung):- Beim Gehen mit getragener Last, Ziehen/

Schieben von Last (Sichteinschränkungen,Schwerpunktverlagerung des Körpers ...)

- Neigung/Steigung des Fußbodens- Kurven und sonstige Änderungen der Be-

wegungsrichtung- Schnelles, hektisches Gehen- Kombination von o. g. Bedingungen

Page 90: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

90

1.5.3 Arbeitsschutzmaßnahmen

FußbödenAuswahl der Trittflächen a) Technische und organisatorische Maßnahmen

(ASR 8/1, ASR 17/1,2; §§ 7, 10 BGV C 22)

� Verwendung von Bodenbelägen mit Verdrängungsraum(Durchbrüchen) bei starken Verschmutzungen

� Verwendung von rutschhemmenden Beschichtungen (mitkörnigen Einstreuungen) bei dünnen filmartigen Schmutz-schichten

� Vermeidung von wechselnden Bodenbelägen mit großemUnterschied der Rutschhemmung

� Gleiche Steighöhen bei benachbarten stufenförmigenoder podestartigen Erhebungen/Vertiefungen

Oberflächenbehandlung � pflegeleichter Zustand der Trittflächen; Eindringen vonschmierigen und öligen Stoffen verhindern (z. B. durchVersiegelung)

� chemische Nachbehandlung (mit Flusssäure u. a.) zurErhöhung der Oberflächenrauhigkeit von Trittflächen

� mechanische und thermische Nachbehandlung (Schlei-fen, Fräsen, Strahlen, Stocken, Beflammen)

� laser-technische Nachbehandlung� Gewährleistung von Rutschsicherheit durch Reinigung

und Pflege (BGI 659)� Sofortiges Auftragen von Abstumpfmitteln bei auftreten-

der Glätte (z. B. Sägespäne, Taumittel, Sand)bauliche Maßnahmen � Vermeidung von Nässestaus in Nassbereichen durch ge-

eignete Entwässerungsmöglichkeit (z. B. Abfluss mit Ge-fälle >1%)

� Vermeidung von witterungsbedingter Glätte infolge Eis,Schnee, Nässe an ständigen Arbeitsplätzen im Freien(z. B. durch Überdachung)

� Befestigung von losen Belägen mit geringer Rutschhem-mung an der Unterseite (z. B. von Teppichen, Gitterro-sten)

� Ausfüllen von Vertiefungen, Löchern� Überdecken von trittunsicheren Flächen (z. B. mit nicht-

verschiebbaren Blechen, Platten) (§ 12a BGV C 22)� Anbringung von Gleitschutzleisten auf geneigten Trittflä-

chen mit Steigung >11° und/oder bei unzureichenderRutschhemmung (im Abstand zwischen 400 und 500 mm)

Page 91: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

91

zusätzliche Absicherung � Anbringen von Handläufen, Haltegriffen o. a. Haltemöglich-keiten auf trittunsicheren Flächen

� Absicherung von Gefahrstellen, in die durch Sturz hinein-geraten werden kann (z. B. mit trennenden Schutzein-richtungen)

verhaltensbezogene Maß-nahmen

b) Verhaltensbezogene Maßnahmen� Beseitigung bzw. Vermeidung von Unordnung und Abla-

gerungen im Arbeitsbereich (§§ 44, 52 ArbStättV)� Bereitstellung von geeignetem Schuhwerk (Tabelle 1-8)

(BGR 191; DIN EN 345-1 bis -2; PSA-BV)� Wahrnehmbarkeit verbleibender Sturzgefährdungen (Be-

leuchtung, Kontrast, farbliche Kennzeichnung, keine Wahr-nehmungstäuschungen) (ASR 7/3, ASR 7/4, ASR 41/3)

� Anbringung von gekennzeichneten Absperrungen oderHinweisen (Schilder, Piktogramme) (BGV A 8, ASR 17/1,2)

� Durchführung von Unterweisungen (BGV A 1)� Beachtung höherer Anforderungen beim Gehen mit ge-

tragener Last, Ziehen/Schieben von Last, auf Schrägen(Sichteinschränkungen, Schwerpunktverlagerung desKörpers u. a.); ausreichender Bewegungsraum

� Erfassen und Berücksichtigen physischer und psychischerLeistungsvoraussetzungen/Überforderungen (Balancestö-rungen, körperliche Störungen des Bewegungsapparates,verlangsamtes Reaktionsvermögen)

Tab. 1-8 Hinweise zur Auswahl von geeignetem Schuhwerk(siehe auch Tabelle 1-7)

Hinweise zum Schuhwerk � Schuhsohlen sollen flexibel und in allen Richtungen gleich-mäßig profiliert sein. Querprofile sind bei verschmutztenBöden am wirksamsten.

� Ein stark ausgeprägtes Sohlenprofil ist nicht immer gleich-bedeutend mit einer hohen Rutschsicherheit.

� Schlamm, Schnee u. ä. erfordern ein grobes Sohlenprofilmit selbstreinigender, offener Randgestaltung.

� Je geringer der Verschmutzungsgrad, desto feiner dieProfilierung.

� Bei Fußbodenverschmutzungen sind folgende Sohlenwerk-stoffe zu empfehlen:�für ölige und fettige Fußböden: vor allem Weich-PUR,

PUR, PVC�für nasse und schlammige Fußböden: vor allem Gummi

� Bei niedrigen bzw. frostigen Umgebungstemperaturen sindSohlen aus harten Werkstoffen oder Werkstoffen, die zumVerspröden neigen, z. B. aus Leder, Hartplaste oder PUR,ungeeignet; geeignet sind z. B. flexible Gummisohlen.

Page 92: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

92

Treppen� Voraussetzung für ein sicheres Treppensteigen ist eine op-

timale Treppengestaltung unter Beachtung der Schrittmaß-formel (DIN 18065). D. h. für Treppen mittlerer Neigung (� =ca. 24° bis 36°):

a + 2s = 62 cm (�3 cm),d. h. = 59 bis 65 cm (optimales Schrittmaß: 62 cm), wobei

a – Auftrittstiefes – Steigung/Auftrittshöhe

Günstige Abmessungen sind gegeben, z. B. bei a = 29 cmund s = 17 cm, was einem Treppenneigungswinkel � vonetwa 30° entspricht.

� Für steilere Treppen (� = 36° bis 45°), z. B. Steiltreppen zuArbeitsbühnen und Hilfstreppen zur gelegentlichen Nutzung,können folgende Berechnungsformeln verwendet werden:

a + 2s = 65 cma + s = 46 cm

� Unterschiedliche Auftrittshöhen und –tiefen sowie gewen-delte Treppenabschnitte besonders im Antritt und Austrittder Treppen möglichst vermeiden.

� Wenn möglich, auf Zwischenpodeste verzichten, da dieseden Schrittrhythmus stören können; bei Festlegung der Po-destlänge Schrittmaß (ca. 62 cm) berücksichtigen.

� Auftrittskanten rutschhemmend und möglichst nicht überste-hend ausbilden; je flacher die Treppe, desto breiter solltenKantenprofile, -streifen u. ä. sein.

(� < 30° : ca. 3 cm bis 5 cm � > 30° : ca. 3 cm)

� Rutschhemmung von Auftrittsflächen einschließlich Auftritts-kanten sowie von Treppenpodesten möglichst gleich ge-stalten.

� Beleuchtung so anordnen, dass Stufen und Stufenkantengut wahrnehmbar sind, erforderlichenfalls durch zusätzlichefarbliche Kennzeichnung; besonders gut wahrnehmbar solltenerste und letzte Stufenkante sein.

� Störeinflüsse auf Schrittrhythmus im Treppenlauf, z. B.Blickfang durch Werbemittel oder Spiegel, vermeiden.

� Handlauf benutzen!

Page 93: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

93

1.5.4 Vorschriften, Regelwerk, Literatur

Gesetze, Verordnungen, RichtlinienArbStättV ArbeitsstättenverordnungPSA-BV PSA – Benutzungsverordnung

Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR)ASR 7/3 Künstliche BeleuchtungASR 7/4 SicherheitsbeleuchtungASR 8/1 FußbödenASR 17/1,2 VerkehrswegeASR 41/3 Künstliche Beleuchtung für Arbeitsplätze und Verkehrswege im

Freien

Berufsgenossenschaftliche VorschriftenGUV 26.17 Merkblatt Bodenbeläge für nassbelastete BarfußbereicheBGV A 1 Grundsätze der PräventionBGV C 22 (VBG 37) BauarbeitenBGV A 8 (VBG 125) Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Ar-

beitsplatz

Regeln der TechnikDIN EN 344-1 : 1997 Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe für den gewerblichen

Gebrauch : Anforderungen und PrüfverfahrenDIN EN 344-2 : 1996 Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe für den gewerblichen

Gebrauch : Zusätzliche Anforderungen und PrüfverfahrenDIN EN 344/A2 : 1998(Entwurf)

Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe für den gewerblichenGebrauch : Anforderungen und Prüfverfahren; Änderung A2

DIN EN 345-1 : 1997 Sicherheitsschuhe für den gewerblichen Gebrauch : Spezifika-tion

DIN EN 345-2 : 1996 Sicherheitsschuhe für den gewerblichen Gebrauch : Zusätzli-che Spezifikation

DIN EN 345/A2 : 1998(Entwurf)

Sicherheitsschuhe für den gewerblichen Gebrauch : Spezifika-tion; Änderung A2

DIN EN 346-1 : 1997 Schutzschuhe für den gewerblichen Gebrauch : SpezifikationDIN EN 346-2 : 1996 Schutzschuhe für den gewerblichen Gebrauch : Zusätzliche

SpezifikationDIN EN 346/A2 : 1998(Entwurf)

Schutzschuhe für den gewerblichen Gebrauch : Spezifikation;Änderung A2

DIN EN 347-1 : 1997 Berufsschuhe für den gewerblichen Gebrauch : SpezifikationDIN EN 347-2 : 1996 Berufsschuhe für den gewerblichen Gebrauch : Zusätzliche

SpezifikationDIN EN 347/A2 : 1998(Entwurf)

Berufsschuhe für den gewerblichen Gebrauch : Spezifikation;Änderung A2

Page 94: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

94

DIN 4843-100 : 1993 Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe : Rutschhemmung,Mittelfußschutz, Schnittschutzeinlage und thermische Bean-spruchung : Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung

DIN 5035-2 : 1990 Beleuchtung mit künstlichem Licht : Richtwerte für Arbeitsstät-ten in Innenräumen und im Freien

DIN 18032-2 : 1996(Entwurf)

Sporthallen : Hallen für Turnen, Spiele und Mehrzwecknutzung– Sportböden : Anforderungen, Prüfungen

DIN 18065 : 2000 Gebäudetreppen : Definitionen, Messregeln, HauptmaßeDIN 18201 : 1997 Toleranzen im Bauwesen : Begriffe, Grundsätze, Anwendung,

PrüfungDIN 18202 : 1997 Toleranzen im Hochbau : BauwerkeDIN 18318 : 1996 VOB Teil C : ATV : Verkehrswegebauarbeiten, Pflasterdecken,

Plattenbeläge und EinfassungenDIN 18333 : 1996 VOB Teil C : ATV : BetonwerksteinarbeitenDIN 18352 : 1998 VOB Teil C : ATV : Fliesen- und PlattenarbeitenDIN 18353 : 1998 VOB Teil C : ATV : EstricharbeitenDIN 18367 : 1998 VOB Teil C : ATV : HolzpflasterarbeitenDIN 51097 : 1992 Prüfung von Bodenbelägen : Bestimmung der rutschhemmen-

den Eigenschaft : Nassbelastete Barfußbereiche, Begehungs-verfahren - Schiefe Ebene

DIN 51130 : 2003 Prüfung von Bodenbelägen : Bestimmung der rutschhemmen-den Eigenschaft : Arbeitsräume und Arbeitsbereiche mit er-höhter Rutschgefahr, Begehungsverfahren - Schiefe Ebene

DIN 51131 : 2002(Entwurf)

Prüfung von Bodenbelägen : Bestimmung der rutschhemmen-den Eigenschaft : Verfahren zur Messung des Gleitreibungs-koeffizienten

BGI 561 (ZH 1/113) TreppenBGI 643 (ZH 1/381) Auf Nummer Sicher gehen – Stolpern und Ausrutschen vermei-

denBGI 659 (ZH 1/470) GebäudereinigungsarbeitenBGR 181 (ZH 1/571) Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit

RutschgefahrBGR 191 (ZH 1/702) Benutzung von Fuß- und Beinschutz

Literatur[1] Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit

(Hrsg.): Sicherheitstechnisches Informations- und Arbeitsblatt560210. Geprüfte Bodenbeläge-Positivliste. Bielefeld: Erich-Schmidt-Verlag. In: BIA-Handbuch 42 (2002), Nr. XII

[2] Säurefliesner-Vereinigung e.V. (Hrsg.): RutschhemmendeBodenbeläge in naßbelasteten Barfußbereichen: Liste "NB"

[3] SKIBA, R.: Taschenbuch Arbeitssicherheit. 9. Auflage. Biele-feld: E.-Schmidt-Verlag 1997

[4] TGL 30 033 (DDR-Norm): Trittsicherheit in Arbeitsstätten: All-gemeine Festlegungen für Trittflächen. 1988

Page 95: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

95

1.5.5 Textbausteine für Prüflisten und Formblätter

Prüffragen � Sind bei witterungsbedingter Glätte, Nässe oder Verunreini-gungen Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zur Beseitigungvon Rutschgefährdungen ausreichend?

� Sind bei wechselnden Bodenbelägen mit sehr unterschiedli-cher Gleitreibung (besonders in Kurven) oder losen Boden-belägen Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Beseitigung vonRutschgefährdungen ausreichend, z. B. durch chemischeNachbehandlung bzw. Befestigung?

� Sind im Gehbereich vorhandene Unebenheiten, wie Öffnun-gen, Vertiefungen, Stufungen, Schrägen ungefährlich bzw.sind entsprechende Überdeckungen vorhanden, die Gefähr-dungen durch Stolpern oder Umknicken weitgehend aus-schließen?

� Sind Tritt- und Standflächen in Form, Größe und Tragfähig-keit ausreichend, um ein Fehltreten zu vermeiden?

� Sind unvermeidbare, zeitweilige Sturzgefährdungen durchAusrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten ausreichendwahrnehmbar, z. B. durch entsprechende Beleuchtung, Far-be, Kontrast, Hinweisschilder?

� Kann der Schrittrhythmus beim Treppensteigen gestört wer-den? (ungleiche Stufenhöhen, ungleiche Rutschhemmungbzw. Ebenheit von Trittstufe/Stufenkante, schlechte Wahr-nehmbarkeit der ersten und letzten Stufenkante)

� Wird geeignetes Schuhwerk getragen (festes Schuhwerk mitrutschhemmender und angemessen profilierter Sohle)?

Gefährdungen/Mängel � Rutschgefährdung infolge ...(z. B. Nässe, witterungsbedingte Glätte, Verunreinigungen, körniges Material,wechselnder Bodenbelag, Neigung/Steigung)

� Gefährdung durch Stolpern/Umknicken infolge...(z. B. Öffnungen, Vertiefungen, Stufungen >6 mm, Schrägen >25 %, gelöste Belag-ränder oder Stufenkantenprofile, unzureichende Beleuchtung)

� Gefährdung durch Fehltreten infolge ...(z. B. unzureichende Form, Größe, Tragfähigkeit der Trittfläche; Ablenkung beimBegehen von Treppen)

Page 96: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

96

Maßnahmen Vermeidung bzw. Beseitigung von Rutschgefährdun-gen� rutschhemmende Beläge einsetzen bzw. herstellen ...

(z. B. profilierte Beläge, Beschichtungen, chemische Oberflächenbehandlung,Stufenkantenprofile)

� Nässestaus, Verunreinigungen und witterungsbedingteGlätte vermeiden bzw. rechtzeitig beseitigen ...

� wechselnde Bodenbeläge mit sehr unterschiedlicherGleitreibung (besonders in Kurven) beseitigen bzw. mitmöglichst gleicher Gleitreibung versehen ...(z. B. Beschichtungen, chemische Nachbehandlung)

� Gleitreibungsmessungen durchführen ...� lose Beläge ... (z. B. Teppiche, Gitterroste, Abdeckungen) befesti-

gen� auf Schrägen Gleitschutzleisten anbringen ..., Halte-

möglichkeiten schaffen ...� Wahrnehmbarkeit zeitweiliger Rutschgefährdungen

verbessern ...(z. B. Beleuchtung, Hinweisschilder)

� geeignetes Schuhwerk tragen ...(rutschhemmend, angemessene Profilierung)

Vermeidung bzw. Beseitigung von Stolpergefährdun-gen� Stolperstellen beseitigen, überdecken oder absperren ...� Kabel u.a. Versorgungsleitungen überdecken oder in >2

m Höhe verlegen ...� Gitterroste u.ä. Abdeckungen gegen Abheben und Ver-

schieben sichern ...� gelöste Stufenkantenprofile erneuern oder befestigen ...� Wahrnehmbarkeit unvermeidbarer Stolperstellen ver-

bessern ...

Vermeidung bzw. Beseitigung von Gefährdungendurch Fehltreten� unterschiedliche Steighöhen bei benachbarten Trittflä-

chen angleichen bzw. beseitigen ...� auf Benutzung der Handläufe von Treppen u.a. Halte-

möglichkeiten hinweisen ...(z. B. Unterweisung)

� ausreichende Standfläche am Arbeitsplatz zur Verfü-gung stellen

Page 97: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

97

1.6 Absturzgefährdungen

1.6.1 Art der Gefährdungen und deren Wirkung

Absturzunfälle Abstürze sind sowohl wegen ihrer Häufigkeit als auch wegender Schwere der Folgen ein Unfallschwerpunkt. In den letztenJahren lag der Anteil der tödlichen Absturzunfälle an der Ge-samtzahl der tödlichen Arbeitsunfälle bei ca. 30 %.Abstürze entstehen durch:

ZusammenbrechenDurchbrechen

� Zusammenbrechen oder Durchbrechen des hochgelegenenStandplatzes oder der Abdeckung (unzureichende Tragfä-higkeit)Dies kann ausgelöst werden durch:� das Einwirken zu großer Kräfte, z. B. Überlastung durch

Personen und/oder Gegenstände (Werkzeuge, Material),Sturm, Kollision mit Kranen oder Baumaschinen

� Materialversagen, z. B. durch unzureichende Dimensio-nierung der Gesamtkonstruktion oder einzelner Teile,Verschleiß oder Korrosion

UmkippenWegrutschenWegrollen

� Umkippen, Wegrutschen oder Wegrollen des hochgelegenenStandplatzes (unzureichende Standfestigkeit)Beispiele sind:� Umkippen eines Gerüstes� Wegrutschen einer Leiter� Wegrollen einer fahrbaren Arbeitsbühne� Verrutschen einer Abdeckung

FallenKippenRutschen

� Fallen, Kippen oder Rutschen einer Person über eine bzw.von einer Absturzkante (sicherheitstechnische Einrichtungenfehlen oder werden nicht wirksam)

Der Absturz kann ausgelöst werden durch:� zu weites Hinauslehnen� Angestoßen werden� Stolpern, Ausrutschen� Gesundheitsstörung

Unfallbegünstigend kann das Arbeitsumfeld wirken, z. B.Zwangshaltungen, Heben und Tragen schwerer Lasten oderunzureichende Sichtverhältnisse.

Aufprallfläche Entscheidend für die Schwere des Unfalls ist neben der Ab-sturzhöhe die Beschaffenheit der Aufprallfläche. So sind beieinem Absturz, z. B. auf harte oder scharfkantige Oberflächen,schwerste oder tödliche Verletzungen auch bei geringen Ab-sturzhöhen möglich.18 % aller tödlichen Absturzunfälle ereignen sich bei Absturz-höhen < 3 m.

Page 98: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

98

1.6.2 Grenzwerte, Beurteilungskriterien

ArbeitsplätzeVerkehrswegeGefahrenbereiche

Nach ASR 12/1-3 besteht Absturzgefahr bei einer Absturzhöhevon mehr als 1 m. An Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, beidenen Absturzgefahren bestehen oder die an Gefahrenberei-che grenzen, müssen Einrichtungen vorhanden sein, die ver-hindern, dass Beschäftigte abstürzen oder in die Gefahrenbe-reiche gelangen (§ 12 ArbStättV).

Bei der Auswahl der jeweiligen Einrichtung sind die räumlichenund betrieblichen Gegebenheiten zu berücksichtigen, insbe-sondere die mögliche Absturzhöhe, Art, Umfang und Häufigkeitder auszuführenden Arbeiten. Für wiederkehrende Arbeitensind in der Regel ortsfeste Arbeitsplätze und Zugänge (Ver-kehrswege), z. B. Arbeitsbühnen, Laufstege, Treppen- undSteigleitern zu schaffen (DIN EN ISO 14 122, T 1 - 3, ASR 20),für zeitweilige Arbeiten können auch zeitweilige Einrichtungenwie Gerüste oder Leitern genutzt werden. Die Betriebssicher-heitsverordnung (BetrSichV), besonders Abschnitt 5, Anhang 2ist zu berücksichtigen.

Bauarbeiten Wegen der besonderen Verhältnisse des Baubetriebes sindnach § 12 BGV C 22 Absturzsicherungen bei Bauarbeiten abunterschiedlichen Höhen erforderlich:

� unabhängig von der Absturzhöhe an Arbeitsplätzen undVerkehrswegen an oder über Wasser oder anderen Stoffen,in denen man versinken kann

� ab 1 m Absturzhöhe an freiliegenden Treppenläufen und-absätzen, Wandöffnungen und Bedienungsständen vonMaschinen und deren Zugängen

� ab 2 m Absturzhöhe an allen übrigen Arbeitsplätzen undVerkehrswegen mit nachfolgend genannten Ausnahmen:� ab 3 m Absturzhöhe an Arbeitsplätzen und Verkehrswe-

gen auf Dächern� ab 5 m Absturzhöhe beim Mauern über die Hand und bei

Arbeiten an Fenstern (z. B. Reinigungs- und Malerarbei-ten, nicht Ein- und Ausbau).

Besteht die Möglichkeit, dass Abstürzende auf Aufprallflächenmit beispielsweise scharfen Kanten oder Spitzen, herausragen-den oder sich bewegenden Teilen fallen, sollten schon bei ge-ringen Höhen Absturzsicherungen zur Anwendung kommen.

Page 99: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

99

arbeitsmedizinische Unter-suchungen

Arbeiten mit Absturzgefährdungen sollen nur von Personenausgeführt werden, die gesundheitlich dazu in der Lage sind.Zu empfehlen sind arbeitsmedizinische Erstuntersuchungenvor Aufnahme der Tätigkeit und regelmäßige Nachuntersu-chungen. Vorzeitige Nachuntersuchungen sollten nach länge-ren Erkrankungen, auf Wunsch eines Beschäftigten oder beiVorliegen von gesundheitlichen Bedenken erfolgen.(BGI 504–41)

1.6.3 Arbeitsschutzmaßnahmen

Grundsätzlich sollten hochgelegene Arbeitsplätze und derenZugänge so beschaffen sein, dass bei bestimmungsgemäßerNutzung keine Absturzgefahr besteht. Zwangsläufig wirkendeEinrichtungen wie Geländer, ortsfeste Arbeitsbühnen, Laufste-ge, Abdeckungen oder auch der dreiteilige Seitenschutz sinddeshalb stets vorrangig anzuwenden.

Grundlegende Maßnahmen sind:

� die fachgerechte Planung und Ausführung aller Arbeitenbeim Errichten und Einrichten von hochgelegenen Arbeits-plätzen und Verkehrswegen

� die Einhaltung von Prüffristen und darüber hinaus regelmä-ßige Kontrollen (Sichtprüfungen), z. B. auf bauliche Verän-derungen oder Verschleißerscheinungen

� Unterweisungen und Motivation der Beschäftigten zur Ak-zeptanz der Schutzeinrichtungen.

Tragfähigkeit Maßnahmen zur Gewährleistung der Tragfähigkeit vonhochgelegenen Arbeitsplätzen und deren Zugängen (gefordertin § 6 BGV C 22, DIN EN ISO 14 122 T 1-3, DIN 4420-1),

� ausreichende Bemessung der Gesamtkonstruktion und dertragenden Einzelteile entsprechend der zu erwartenden Nut-zung

� Bau bzw. Aufbau nach den Vorschriften und Anleitungen desHerstellers

� Überprüfen des Objektes auf sichtbare Mängel, z. B. durchVerschleiß, Alterung, Korrosion

� Einhalten der zulässigen Belastungsgrenzwerte.

Page 100: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

100

Standsicherheit Maßnahmen zur Gewährleistung der Standsicherheit vonhochgelegenen Arbeitsplätzen und deren Zugänge (gefordert in§ 6 BGV C 22, DIN EN ISO 14 122 T 1-3, DIN 4420-1),

� tragfähiger Untergrund, z. B. beim Aufstellen von Leiternoder Gerüsten

� ausreichende und funktionssichere Verankerung oder Kipp-sicherung, z. B. bei Gerüsten

� stabile Schwerpunktlage, z. B. bei Leitern durch Wahl einesgeeigneten Anstellwinkels

� ausreichende und funktionssichere Feststelleinrichtungen,z. B. bei Fahrgerüsten

� Berücksichtigung möglicher äußerer Einwirkungen, z. B.Sturm, starker Regen, Frost, Erschütterungen durch Spren-gen, Fahrzeugverkehr oder Rammen.

Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit an Ab-sturzkanten und Öffnungen

Absturzsicherungen AbsturzsicherungenHierbei handelt es sich um Einrichtungen, die ein Abstürzenvon Personen verhindern. Sie sind vorrangig vor allen anderenMaßnahmen zum Schutz vor Absturz anzuwenden.Absturzsicherungen sind Umwehrungen, Abdeckungen undAbsperrungen.

Page 101: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

101

Umwehrungen � Umwehrungen, z. B. Geländer, Brüstungen, feste Ab-schrankungenASR 12/1-3 gibt hierfür Gestaltungsregeln:� Mindesthöhe: 1,00 m für Absturzhöhen bis 12 m

1,10 m für Absturzhöhen über 12 m� Schutz vor Hindurchfallen ist durch Stäbe, Knieleisten,

Gitter, feste Ausfüllungen oder ähnliches zu gewährlei-sten

� bei senkrechten Zwischenstäben darf der Abstand höch-stens 18 cm betragen

� Abstände: Handlauf - KnieleisteKnieleiste - Fußleiste, jeweils höchstens 50 cm

� offene Umwehrungen müssen Fußleisten von 5 cm Höheoder einen anderen gleichwertigen Schutz aufweisenAusnahme: Treppen

� Lastannahmewerte für die statische Berechnung derUmwehrung (Horizontalkraft an der Oberkante)H = 1000 N/mH = 500 N/m für Umwehrungen an Bühnen oder

Treppen und Laufstegen mit lotrechtenVerkehrslasten von höchstens 5000 N/m

H = 300 N/m für Umwehrungen in Bereichen oder anVerkehrswegen, die nur zu Kontroll- undWartungszwecken begangen werden so-wie an Steckgeländern

Abb.1-11 Beispiele für Umwehrungen

Page 102: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

102

dreiteiliger Seitenschutz Die im Bauwesen häufigste Form der Umwehrung ist der drei-teilige Seitenschutz. DIN 4420-1 und BGI 807 enthalten u. a.folgende Gestaltungsregeln:� Bestandteile: Geländerholm, Zwischenholm, Bordbrett� Gesamthöhe an der Oberkante: mindestens 1,00 m� Abstand Geländerholm - Zwischenholm;

Zwischenholm - Bordbrett:jeweils nicht größer als 0,47 m

� Oberkante des Bordbrettes mindestens 0,10 m über derAufstellflächeDicke: mindestens 3 cm,Höhe: mindestens 10 cm

� Geländer- und Zwischenholm� bei einem Pfostenabstand bis 2 m:

� Bretter mit einem Querschnitt von mindestens3 cm x 15 cm, Sortierklasse S 10 oder MS 10nach DIN 4074-1

oder� bei einem Pfostenabstand bis 3 m

� Bretter mit einem Querschnitt von mindestens4 cm x 20 cm, Sortierklasse S 10 oder MS 10nach DIN 4074-1

� Stahlrohre nach DIN EN 12 811-2 mit 48,3 mm Außen-durchmesser und mindestens 3,2 mm Wanddicke

� Aluminiumrohre mit Festigkeitseigenschaften des Zu-standes F 28 nach DIN 1746-1 mit 48,3 mm Außen-durchmesser und mindestens 4 mm Wanddicke

� an Stelle des Zwischenholms können auch Netze oderGeflechte nach DIN EN 1263-1 mit einer Maschenweitevon höchstens 10 cm verwendet werden

� Seitenschutzpfosten (bei höchstens 3 m Abstand)� Bretter mit einem Querschnitt von mindestens

3 cm x 15 cm, Sortierklasse S 10 oder MS 10nach DIN 4074-1

� Stahlrohre: siehe Holme� Aluminiumrohre: siehe Holme

� alle verwendeten Teile müssen in eingebautem Zustandgegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert sein

� bei Verwendung von Teilen, die nicht der vorstehend be-schriebenen Regelausführung entsprechen, ist ein Brauch-barkeitsnachweis zu erbringen.

Page 103: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

103

Abb. 1-12 Dreiteiliger Seitenschutz nach DIN 4420-1

Abdeckungen � Öffnungen, z. B. in Gruben oder Decken, können außerdurch feste oder abnehmbare Geländer auch durch Abdek-kungen nach ASR 12/1-3 gesichert werden:� Anforderungen an Geländer allgemein: siehe Umwehrun-

gen� klappbare oder verschiebbare Geländer müssen mit An-

schlägen bzw. Einrichtungen versehen sein, die ein Öff-nen in Richtung des Absturzbereiches verhindern

� Abdeckungen für Öffnungen < 9,00 m² oder Kantenlän-gen < 3,00 m müssen ausreichend tragfähig für die vor-gesehene Belastung, unverschiebbar und möglichst bün-dig sein

� klappbare Abdeckungen (z. B. Lukendeckel) müssen soausgeführt sein, dass sie nicht unbeabsichtigt zufallenkönnen und dass sie an 3 Seiten der Öffnung eine Ab-sturzsicherung (Umwehrung) aufweisen.

Page 104: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

104

Absperrungen � Absperrungen sind eine Möglichkeit, Personen und Ab-sturzkante auf ebenen und < 20° geneigten Flächen räum-lich zu trennen, d. h. hinter der Absperrung befindliche Per-sonen werden von der Absturzkante ferngehalten. Die Ab-sperrung sollte einen Abstand > 2 m zur Absturzkante habenund fest sein. Zulässig sind z. B. Geländer, Ketten und Seile.

Abb. 1-13 Absperrung

Auffangeinrichtungen AuffangeinrichtungenLassen sich aus arbeitstechnischen Gründen Absturzsicherun-gen nicht verwenden, sind nach § 12 BGV C 22 an deren StelleEinrichtungen zum Auffangen abstürzender Personen (Auf-fangeinrichtungen) erforderlich.

� Einrichtungen zum Auffangen abstürzender Personen sind:� Fang- und Dachfanggerüste (BGR 165 - 174, DIN 4420)� Schutzwände (BGG 928, BGI 807, DIN 4420)� Schutznetze (BGR 179, DIN EN 1263)

� Maximaler Höhenunterschied zwischen Absturzkante bzw.Arbeitsplatz/Verkehrsweg und Aufprallfläche nach § 12BGV C 22:� Ausleger-, Konsol- und Hängegerüst als Fanggerüst

- 3,00 m� Dachfanggerüst - 1,50 m� alle sonstigen Fanggerüste - 2,00 m� Schutznetze - 6,00 m

Page 105: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

105

Fang- und Dachfanggerü-ste

� Fang- und DachfanggerüsteGestaltungsregeln nach § 8 BGV C 22 und DIN 4420-1:� Für Belagteile ist ein Tragfähigkeitsnachweis nach BGG 927

zu erbringen, sie sind dicht zu verlegen, um Bauwerksek-ken ist der Belag in voller Breite herumzuführen.

� In der Fanggerüstlage ist jeder Knotenpunkt im Bauwerkzu verankern.

� Fanggerüste kommen an annähernd horizontalen Ab-sturzkanten zum Einsatz. Die seitliche Begrenzung desFanggerüstes kann Seitenschutz mit einer maximalenNeigung von 15° oder eine Schutzwand sein. Ist dieSchutzwand mehr als 15° geneigt, ist sie wie der Ge-rüstbelag zu bemessen und dicht zu verlegen� vertikaler Abstand h bis 2,00 m,

Abstand b mindestens 0,90 m� vertikaler Abstand h bis 3,00 m,

Abstand b mindestens 1,30 m.

Abb. 1-14 Bauliche Durchbildung der Fanggerüste(DIN 4420-1)

Page 106: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

106

� Dachfanggerüste werden genutzt für Arbeiten an und aufDachflächen mit einer Neigung von mehr als 20° bis 60°.Liegt die Neigung des Daches zwischen 45° und 60°, darfder Höhenunterschied zwischen Arbeitsplätzen oder Ver-kehrswegen und den Einrichtungen zum Auffangen ab-rutschender Personen nicht mehr als 5,00 m betragen.Für Arbeiten auf einer mehr als 45° geneigten Fläche sindzusätzlich besondere Arbeitsplätze, beispielsweise gelat-tete Dachflächen, Dachdecker-Auflegeleitern oder Dach-deckerstühle zu schaffen.Schutzwände von Dachfanggerüsten können aus� einer dichten oder unterbrochenen Verbretterung mit

Zwischenräumen von höchstens 10 cm oder� ausreichend tragfähigen Netzen oder Geflechten nach

BGI 807 mit einer Maschenweite von höchstens 10 cmbestehen.

Abb. 1-15 Bauliche Durchbildung der Dachfanggerüste(DIN 4420-1)

Schutzwände � Schutzwände auf geneigten Flächen sollen nach BGI 807und BGG 928 nur� auf Flächen bis 60° Neigung verwendet werden; bei einer

Neigung >45° soll der vertikale Abstand zwischen Ar-beitsplatz und Fußpunkt der Schutzwand höchstens5,00 m betragen,

� an Teilen baulicher Anlagen befestigt werden, die ausrei-chend tragfähig sind,

� montiert werden, wenn die Beschäftigten gegen Absturzgesichert sind,

� verwendet werden, wenn sie den gesicherten Arbeitsbe-reich seitlich um mindestens je 1,00 m überragen.

Page 107: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

107

Schutznetze � Schutznetze (Gestaltungsregeln und Prüfung nachBGR 179):� stehen zur Verfügung als

Typ „S“ – Schutznetze mit Randseil, z. B. im Hallenbauund

Typ „T“ - Schutznetze in Konsolen, z. B. im Hochbauanstelle von Fanggerüsten,

� sollen mit Gebrauchsanleitung versehen sein, die minde-stens folgende Informationen enthält:� erforderliche Verankerungskräfte,� maximale Absturzhöhe,� minimale Auffangbreite,� Schutznetzverbindungen,� minimaler Abstand unter dem Schutznetz,� Aufbewahrung, Pflege, Überprüfung,

� sollen nur an Konstruktionen befestigt werden, die auf-tretende Kräfte aufnehmen und weiterleiten können,

� sollen nur von Beschäftigten montiert werden, die gegenAbsturz gesichert sind,

� sollen möglichst dicht unterhalb des zu sichernden Ar-beitsplatzes aufgehängt werden.

� Die Absturzhöhen Hi und He dürfen 6,00 m nicht über-schreiten� Hi - vertikaler Abstand zwischen Schutznetz und dem

darüber liegenden Arbeitsplatz� He - vertikaler Abstand zwischen Schutznetz und dem

darüber liegenden Arbeitplatz am Rande der Ar-beitsfläche

� Die verringerte Absturzhöhe Hr im Randbereich desSchutznetzes darf in einem Abstand von 2,00 m von denAufhängepunkten nicht mehr als 3,00 m betragen.

� Die Fangbreite b des Schutznetzes soll in Abhängigkeitvon der Absturzhöhe He mindestens folgende Werte auf-weisen:He bis zu 1,00 m � b mindestens 2,00 mHe bis zu 3,00 m � b mindestens 2,50 mHe bis zu 6,00 m � b mindestens 3,00 m

Page 108: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

108

Abb. 1-16 Schutznetze: Zulässige Absturzhöhen und erforder-liche Auffangbreiten von Arbeitsflächen mit einerNeigung von 0° bis 20° nach DIN EN 1263-2

� Wenn die Arbeitsfläche um mehr als 20° geneigt ist,� soll die Auffangbreite b mindestens 3,00 m betragen� soll der Abstand t zwischen dem äußersten Arbeits-

platz und dem untersten Punkt des Schutznetzrandesnicht mehr als 3,00 m betragen

Abb. 1-17 Schutznetze: Zulässige Absturzhöhen und erforderliche Auffangbreitenvon Arbeitsflächen mit einer Neigung von mehr als 20° nachDIN EN 1263-2

Page 109: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

109

� Müssen Schutznetze miteinander verbunden werden, sollkein Zwischenraum >10 cm auftreten.

� Maschenweite des Netzes: höchstens 10 cm

Sichtprüfung Für die Prüfung empfiehlt BGR 179:� Vor und während des Einsatzes sind die Netze, das Netz-

zubehör und auch die Tragkonstruktionen auf Mängel zuüberprüfen.

� Nach Erkennen von Mängeln dürfen die Schutznetze ein-schließlich Zubehör erst dann weiter verwendet werden,wenn ein Sachkundiger bestätigt hat, dass die Mängel dieSicherheit nicht beeinträchtigen.

� Liegen Sicherheitsmängel vor, dürfen diese nur durchden Hersteller oder von ihm benannte Personen beseitigtwerden.

� Nach Beanspruchung durch das Auffangen einer Personoder eines Gegenstandes dürfen Schutznetze – ein-schließlich Zubehör - erst nach Überprüfung und Zustim-mung eines Sachkundigen weiter verwendet werden.

Prüfung � Bis zu einem Jahr nach der Herstellung dürfen Netze oh-ne Prüfung eingesetzt werden.Ist das Netz älter, ist von einer amtlich anerkannten Mate-rialprüfstelle oder dem Hersteller eine Prüfung an derPrüfmasche vorzunehmen. Dieser Nachweis darf jeweilsnicht älter als ein Jahr sein.Der Zeitpunkt der letzten Alterungsprüfung muss amSchutznetz ersichtlich sein.

Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) gegen Absturz

persönliche Schutzausrü-stung

Lassen sich Absturzsicherungen und Auffangeinrichtungennicht einsetzen, können nach § 12 BGV C 22 auch PSA gegenAbsturz (Anseilschutz) verwendet werden. Voraussetzung istdas Vorhandensein geeigneter Anschlageinrichtungen.

� Anseilschutz ist ein Auffangsystem.Bestandteile � Bestandteile können sein:

Auffanggurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer, Höhensiche-rungsgeräte, mitlaufende Auffanggeräte einschließlich be-weglicher Führung , Steigschutzeinrichtungen mit festerFührung.

� Bei der Auswahl der Auffangsysteme ist darauf zu achten,dass es bei einem Absturz nicht zum Aufprall kommen kann,d. h. die Fallstrecke sollte möglichst kurz sein.

Page 110: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

110

Nach der PSA-Benutzungsverordnung

� muss die PSA gegen Absturz den Beschäftigten individuellpassen, da sie grundsätzlich für den Gebrauch durch einePerson bestimmt ist,

� trägt der Arbeitgeber durch Wartungs-, Reparatur- und Er-satzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerungdafür Sorge, dass die PSA gegen Absturz während der ge-samten Benutzungsdauer gut funktionieren und sich in ei-nem hygienisch einwandfreien Zustand befinden,

� hat der Arbeitgeber die Beschäftigten darin zu unterweisen,wie die PSA gegen Absturz sicherheitsgerecht benutzt wer-den; soweit erforderlich, führt er eine Schulung in der Benut-zung durch.

Darüber hinaus empfiehlt die BGR 198:Unterweisung � Vor der Anwendung sind die Beschäftigten nach Bedarf,

aber mindestens einmal im Jahr über das Verhalten beimEinsatz, Handhabung und Verwendung der Bestandteilebzw. des Systems zu unterweisen.

Sichtprüfung � Alle Teile des Systems sind vor jeder Benutzung einerSichtprüfung zu unterziehen.

� Beschädigte oder durch Absturz beanspruchte Teile dürfengar nicht mehr oder erst nach Prüfung durch einen Sach-kundigen wieder verwendet werden.

Prüfung durch Sachkundi-ge

� PSA gegen Absturz muss mindestens einmal jährlich durchSachkundige geprüft werden, feste Führungen nach Bedarf.

� Textile Bestandteile sind vor Wärmequellen und Sonnenein-strahlung zu schützen, Einwirkungen von aggressiven Medi-en (Laugen, Säuren, Lösungsmitteln) sind zu vermeiden.

1.6.4 Vorschriften, Regelwerk (Auswahl)

Gesetze, Verordnungen, RichtlinienArbStättV Arbeitsstättenverordnung

Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR)ASR 8/5 - Nicht durchtrittsichere DächerASR 12/1-3 - Schutz gegen Absturz und herabfallende GegenständeASR 20 - SteigeisengängePSA-BV PSA-BenutzungsverordnungBaustellV Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Bau-

stellen (Baustellenverordnung)BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung

Page 111: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

111

Berufsgenossenschaftliche VorschriftenBGV C 22 (VBG 37) BauarbeitenBGV D 36 (VBG 74) Leitern und Tritte

Regeln der TechnikDIN EN 131-1 : 1993 Leitern : Benennungen, Bauarten, FunktionsmaßeDIN EN 131-2 : 1993 Leitern : Anforderungen, Prüfung, KennzeichnungDIN EN 341 : 1993DIN EN 341/Ber1 : 1994

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz : AbseilgerätePersönliche Schutzausrüstung gegen Absturz : Abseilgeräte;Berichtigung 1

DIN EN 353-1 : 2002 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz : Steigschutzein-richtungen mit fester Führung

DIN EN 353-2 : 2002 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz : MitlaufendeAuffanggeräte einschließlich beweglicher Führung

DIN EN 354 : 2002 PSA gegen Absturz; VerbindungsmittelDIN EN 355 : 2002 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz : FalldämpferDIN EN 358 : 2000 Persönliche Schutzausrüstung für Haltefunktionen und zur Ver-

hinderung von Abstürzen : Haltegurte und Verbindungsmittel fürHaltegurte

DIN EN 360 : 2002 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz : Höhensiche-rungsgeräte

DIN EN 361 : 2002 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz : AuffanggurteDIN EN 362 : 1993 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz : Verbindungs-

elementeDIN EN 362/A1 : 1997 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz : Verbindungs-

elemente; Änderung A1DIN EN 363 : 2002 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz : AuffangsystemeDIN EN 364 : 1993 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz : PrüfverfahrenDIN EN 364/Ber1 : 1994 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz : Prüfverfahren;

Berichtigung 1DIN EN 365 : 1993 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz : Allgemeine

Anforderungen an Gebrauchsanleitung und KennzeichnungDIN EN 516 : 1995 Vorgefertigte Zubehörteile für Dacheindeckungen : Einrichtun-

gen zum Betreten des Daches, Laufstege, Trittflächen und Ein-zeltritte

DIN EN 795 : 1996 Schutz gegen Absturz : Anschlageinrichtungen : Anforderungenund Prüfverfahren

DIN EN 813 : 1997 Persönliche Schutzausrüstung zur Verhinderung von Abstürzen :Sitzgurte

DIN EN 1263-1 : 2002 Schutznetze: Sicherheitstechnische Anforderungen : Prüfver-fahren

Page 112: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

112

DIN EN 1263-2 : 2002 Schutznetze: Sicherheitstechnische Anforderungen für die Er-richtung von Schutznetzen

DIN 4420-1 : 1990E DIN 4420-1 : 2002

Arbeits- und Schutzgerüste : Allgemeine Regelungen, Sicher-heitstechnische Anforderungen, Prüfungen

DIN 4420-2 : 1990 Arbeits- und Schutzgerüste : Leitergerüste : Sicherheitstechni-sche Anforderungen

DIN 4420-3 : 1990 Arbeits- und Schutzgerüste : Gerüstbauarten ausgenommenLeiter- und Systemgerüste : Sicherheitstechnische Anforderun-gen und Regelausführungen

DIN 4420-4 : 1988 Arbeits- und Schutzgerüste aus vorgefertigten Bauteilen (Sy-stemgerüste) : Werkstoffe, Gerüstbauteile, Abmessungen,Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen

DIN 4421 : 1982 Traggerüste : Berechnung, Konstruktion und AusführungDIN 4422-1 : 1992 Fahrbare Arbeitsbühnen (Fahrgerüste) aus vorgefertigten

Bauteilen : Werkstoffe, Gerüstbauteile, Maße, Lastannahmenund sicherheitstechnische Anforderungen

DIN 4426 : 2001 Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen – Sicher-heitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrs-wege; Planung und Ausführung

DIN 4567 : 1998

DIN EN ISO 14 122-1 :2002

DIN EN ISO 14 122-2 :2002DIN EN ISO 14 122-3 :2002

Leitern : Bemessungsgrundlage für Leitern für den besonderenberuflichen GebrauchSicherheit von Maschinen; Ortsfeste Zugänge zu maschinellenAnlagen; Teil 1: Wahl eines ortsfesten Zuganges zwischen zweiEbenenSicherheit von Maschinen; Ortsfeste Zugänge zu maschinellenAnlagen; Teil 2: Arbeitsbühnen und LaufstegeSicherheit von Maschinen; Ortsfeste Zugänge zu maschinellenAnlagen; Teil 3:Treppen, Treppenleitern und Geländer

DIN 18160-5 : 1998 Hausschornsteine : Einrichtungen für SchornsteinfegerarbeitenDIN 18799-1 : 1999 Steigleitern an baulichen Anlagen : Steigleitern mit Seitenholm :

Sicherheitstechnische Anforderungen, PrüfungenDIN 18799-2 :1999 Steigleitern an baulichen Anlagen : Steigleitern mit Mittelholm :

Sicherheitstechnische Anforderungen, PrüfungenDIN 18799-3 : 1999 Steigleitern an baulichen Anlagen : Steigleitern für Schornstei-

ne : Sicherheitstechnische Anforderungen, PrüfungenDIN 24532 : 1981 Senkrechte ortsfeste Leitern aus StahlBGG 906 (ZH 1/55) Grundsätze für Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis

von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegenAbsturz

BGG 927 (ZH 1/585) Grundsätze für die Prüfung von Belagteilen in Fang- und Dach-fanggerüsten sowie von Schutzwänden in Dachfanggerüsten

BGG 928 (ZH 1/586) Grundsätze für die Prüfung von Seitenschutzbauteilen undDachschutzwänden

Page 113: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

113

BGI 504 – 41 (ZH 1/600.41) Arbeiten mit Absturzgefahr (arbeitsmedizinische Vorsorge)BGI 521 (ZH 1/23) Leitern sicher benutzenBGI 561 (ZH 1/113) TreppenBGI 605 (ZH 1/263) Lagerbühnen und andere hochgelegene ArbeitsplätzeBGI 607 (ZH 1/266) StehleiternBGI 637 (ZH 1/367) PodestleiternBGI 651 (ZH 1/423) Umgang mit MehrzweckleiternBGI 691 (ZH 1/604)

BGI 807 (ZH 1/584)

Nachrüsten von Steigeisen- und Steigleitergängen mit Steig-schutzeinrichtungen an SchornsteinenSicherheit von Seitenschutz, Randsicherungen und Dach-schutzwänden als Absturzsicherungen bei Bauarbeiten

BGR 177 (ZH 1/542) Steigeisen und SteigeisengängeBGR 179 (ZH 1/560) Einsatz von SchutznetzenBGR 198 (ZH 1/709) Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz

1.6.5 Textbausteine für Prüflisten und FormblätterPrüffragen

� Haben Arbeitsplätze oder Verkehrswege� mit einer möglichen Absturzhöhe > 1 m (für Bauarbeiten

siehe BGV C 22 § 12),� an und über Wasser oder anderen festen oder flüssigen

Stoffen, in denen man versinken kann, unabhängig vonder Absturzhöhe

ständige Absturzsicherungen, die verhindern, dass Perso-nen abstürzen bzw. hineinfallen können?

� Sind die Umwehrungen so ausgeführt und bemessen, dasssie bei den zu erwartenden Belastungen nicht brechen kön-nen?

� Sind die ständigen Absturzsicherungen so gestaltet, dassPersonen nicht hindurchfallen können?

� Sind vorhandene Öffnungen, z. B. Luken, Schächte, Rut-schen, Gruben, Falltüren durch Geländer oder durch Abdek-kungen gesichert?

� Ist bei Arbeitsplätzen, die eine ständige Absturzsicherungnicht zulassen, gesichert, dass der Schutz vor Absturz aufandere Weise gewährleistet wird (z. B. Auffangeinrichtun-gen)?

� Ist das Objekt, auf dem sich hochgelegene Arbeitsplätzeoder Verkehrswege befinden, ausreichend tragfähig undstandsicher?

� Sind Aufstiegshilfen (z. B. Leitern) und deren Anwendung si-cher?

Page 114: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

1 Mechanische Gefährdungen

114

Gefährdungen/Mängel� Tragfähigkeit unzureichend ...

(z. B. Leiter, Dach, Gerüst)� Standsicherheit unzureichend ...� ungesicherte Absturzkante ...� ungesicherte Öffnung ...� Arbeiten auf „nichtbegehbaren Flächen“ (Gefahr des Abstur-

zes ins Gebäudeinnere) ...� Umwehrung unzureichend ...

(z. B. fehlende oder unzureichend befestigte Teile)� Abdeckung unzureichend ...

(z. B. Stolperstellen, ungenügende Festigkeit)� Gerüste weisen Mängel auf ...

(z. B. nicht ordnungsgemäßer Seitenschutz, Abstand Wand-Gerüst zu groß, Belagnicht vollständig ausgelegt, ungenügende Verankerung)

� Anschlagpunkte für PSA gegen Absturz unzureichend ...� bei PSA gegen Absturz Auffangsysteme fehlerhaft zusam-

mengestellt ..., PSA falsch angelegt

Maßnahmen� Tragfähigkeit verbessern / wiederherstellen durch ...� Standsicherheit verbessern / wiederherstellen durch ...

(z. B. sachgerechtes Aufstellen von Leitern, Gerüsten)� Absturzkante sichern durch ...

(z. B. 3-teiliger Seitenschutz, Fanggerüste, PSA gegen Absturz)� Öffnung sichern durch ...

(z. B. Umwehren, Abdecken)� Auffangeinrichtungen im Gebäudeinneren vorsehen ...

(z. B. Schutznetze)� Umwehrung in ordnungsgemäßen Zustand versetzen ...� Abdeckung in ordnungsgemäßen Zustand versetzen ...� sicherheitsgerechten Zustand (wieder-)herstellen ...� geeignete Anschlagpunkte vorsehen ...� bei PSA (Auffangsysteme) geeignete Kombinationen aus-

wählen ..., Beschäftigte unterweisen ...

Page 115: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

115

2 Elektrische Gefährdungen

Durchströmung

Störlichtbogen

Inhaltsverzeichnis

Autoren:Dr.-Ing. P. LangeDr.-Ing. J. Nagel

Ansprechpartner:Dr.-Ing. J. NagelBAuA, Gruppe 2.2, Dresden

Bearbeitungsstand: 01.01.2004

Page 116: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

116

2 Elektrische Gefährdungen

Inhaltsverzeichnis

2.1 Art der Gefährdungen und deren WirkungenDurchströmung

Störlichtbogen

2.2 Grenzwerte, BeurteilungskriterienSpannung

Lichtbogenarbeit

Kurzschlussstrom

2.3 Arbeitsschutzmaßnahmen2.3.1 Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

Arbeitgeberpflichten

Sicherheitsregeln

Schutzabstände

Arbeiten unter Spannung

NH-Sicherungen

Prüfungen

2.3.2 Maßnahmen zum Erhalten des ordnungsgemäßen Zustandes

Berührungsschutz

Fehlerschutz

Zusatzschutz

Störlichtbogenschutz

2.4 Vorschriften, Regelwerk (Auswahl), Literatur

2.5 Textbausteine für Prüflisten und Formblätter

Anlage 1: Gefahrenzone

Anlage 2: Schutzabstände bei speziellen Arbeiten

Anlage 3: Annäherungszone für nicht elektrotechnische Arbeiten

Anlage 4: Prüffristen

Page 117: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

117

2 Elektrische Gefährdungen

2.1 Art der Gefährdungen und deren Wir-kungen

Durchströmung Gesundheitliche Schädigungen durch die Wirkung des elektri-schen Stromes können entstehen

� bei der Durchströmung, wenn der Strom durch den mensch-lichen Körper in Abhängigkeit der Widerstände im Unfall-stromkreis und der treibenden Spannung eine gefährlicheGröße annimmt.Die Durchströmung kann erfolgen� bei direkter Berührung von spannungsführenden Teilen

unterschiedlichen Potentials und� bei der unzulässigen Näherung im Hochspannungsbe-

reich, wenn die Luftstrecke innerhalb der Gefahrenzonedurch einen Vorlichtbogen zwischen spannungsführen-dem Teil und Mensch überbrückt wird.

Dabei können Strommarken an den Berührungspunkten, in-nere Verbrennungen, Verkochung der Blutbahn oder Herz-kammerflimmern entstehen.

Störlichtbogen � durch Störlichtbögen und deren thermische, dynamische undtoxische Wirkungen auf den Menschen

Thermische Wirkungen:Verbrennungen 1. bis 4. Grades durch erhitzte Gase oderMetallteile

Dynamische Wirkungen:Verletzungen durch bewegte Teile infolge des Druckaufbausin geschlossenen Räumen mit anschließendem Zerberstender Kapselung

Toxische Wirkungen:Vergiftungen durch Gase oder Stäube, z. B. durch Ozonoder die Zersetzungsprodukte von Schwefelhexafluorid SF6

Lichtwirkung:Verblitzen der Augen

2.2 Grenzwerte, Beurteilungskriterien

Spannung � Über 50 V Wechselspannung und 120 V Gleichspannung istSchutz gegen gefährliche Körperströme erforderlich(DIN VDE 0100-410).

� Elektrische Betriebsmittel mit einer Nennspannung zwischen50 V und 1000 V für Wechselstrom und zwischen 75 V und1500 V für Gleichstrom müssen den Sicherheitsgrundsätzender 1. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz entspre-chend beschaffen sein.

Page 118: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

118

2 Elektrische Gefährdungen

Lichtbogenarbeit � Bei Störlichtbögen mit einer Lichtbogenarbeit größer 250 kWssind Verbrennungen der Haut bei normaler Arbeitsbeklei-dung möglich. (Auf der Grundlage von Untersuchungen derBG Feinmechanik und Elektrotechnik und des Prüffeldes fürelektrische Hochleistungstechnik in Berlin festgelegterGrenzwert in TGL 200-0606/05.)

Kurzschlussstrom � Bei Arbeiten unter Spannung besteht bei einem Kurzschluss-strom bis 3 mA Wechselstrom oder 12 mA Gleichstrom undbei einer Energie bis 350 mJ keine Gefährdung (DA zu § 8Nr. 1 BGV A 2).

2.3 Arbeitsschutzmaßnahmen

2.3.1 Arbeiten an elektrischen Anlagen und Be-triebsmitteln

ArbeitgeberpflichtenPflichten des Arbeitgebers:� Nach BGV A 2 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass

Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (Her-stellen, Errichten, Ändern und Instandsetzen) nur von derElektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht der Elek-trofachkraft durchgeführt werden.

� Der Unternehmer kann zu den Arbeitsaufgaben und denArbeitsbereichen eine Pflichtenübertragung nach § 13BGV A 1 durchführen.

� Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische An-lagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zu-stand geprüft werden (§ 5 BGV A 2)

5 Sicherheitsregeln Arbeitsschutzmaßnahmen im Rahmen der Fach- und Auf-sichtsverantwortung der Elektrofachkraft:� Einhalten der 5 Sicherheitsregeln:

� Freischalten� gegen Wiedereinschalten sichern� Spannungsfreiheit feststellen� Erden und Kurzschließen� benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken

oder abschranken

Page 119: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

119

2 Elektrische Gefährdungen

Arbeiten in der NähespannungsführenderTeile

� In der Nähe spannungsführender Teile, die nicht gegen di-rektes Berühren geschützt sind, darf gearbeitet werden,wenn die zulässigen Annäherungen nicht unterschrittenwerden. Als zulässige Annäherung gelten:� die äußere Grenze der Gefahrenzone (DL), DA § 7 Ta-

belle 2 BGV A 2; innerhalb dieser Grenze besteht akuteLebensgefahr

Anlage 1: Gefahrenzone

� die äußere Grenze der Annäherungszone,für elektrotechnische Arbeiten § 7 Tabelle 3 BGV A 2für nicht elektrotechnische Arbeiten § 7 Tabelle 4 BGV A 2.

Anlage 2: Schutzabstände bei speziellen Arbeiten

Anlage 3: Annäherungszone für nicht elektrotechnischeArbeiten

Arbeiten unter Span-nung

� Arbeiten unter Spannung müssen nach national erprobtenVerfahren ausgeführt werden. Bedingungen und Regelun-gen dazu sind in § 8 BGV A 2 und DIN VDE 0105-100 ange-geben.

NH-Sicherungen � Beim Betätigen von unter Spannung stehenden NH-Sicherungen sollte der Sicherungsaufsteckgriff mit Stulpeund Gesichtsschutz verwendet werden, wenn kein Berüh-rungsschutz und keine Schottungen zwischen den NH-Sicherungsunterteilen vorhanden sind. Unterweisungen undTraining für das Betätigen von NH-Sicherungen werdenempfohlen.

Prüfungen � Regelungen für die Prüfung elektrischer Anlagen und Be-triebsmittel (Erst- und Wiederholungsprüfungen) sind in § 5BGV A 2 und DIN VDE 0100-610 angegeben. Weitere spe-zielle Prüfungen sind im Technischen Regelwerk enthalten.

Anlage 4: Prüffristen

Gefahrenzone

DV DL

Annäherungszone

unter Spannung stehendes Teil

Page 120: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

120

2 Elektrische Gefährdungen

2.3.2 Maßnahmen zum Erhalten des ordnungsge-mäßen Zustandes

Basisschutz � Schutzmaßnahmen gegen das Berühren betriebsmäßig unterSpannung stehender Teile:Austausch von� unzureichenden oder beschädigten Isolierungen,� defekten Isolierplatten, Abdeckungen, Gehäusen oder

Kapselungen,� beschädigten oder unzulässigen Steckverbindungen,� Anschluss- oder Verlängerungsleitungen ohne Zugentla-

stung� bzw. Beseitigung äußerlich erkennbarer Schäden und

Mängel.

Fehlerschutz � Schutzmaßnahmen beim Berühren von Teilen, die im Feh-lerfall eine gefährliche Spannung annehmen können:� Überprüfen, ob die in DIN VDE 0100-410 beschriebenen

Schutzmaßnahmen vorhanden bzw. wirksam sind,� Durchführung von Wiederholungsprüfungen nach Tabelle

1A bis 1C in den Durchführungsanweisungen zurBGV A 2 durch die Elektrofachkraft.

Zusatzschutz � Der Zusatzschutz ist nur als Ergänzung des Basisschutzes ein-zusetzen. Er wird realisiert mit Fehlerstrom-Schutzschalternmit I�n � 30 mA oder mit LS/DI-Schalter (bedingt zulässig).Der Zusatzschutz wird besonders dort gefordert, wo robusteBedingungen den Basisschutz unwirksam machen können,z. B. nach DIN VDE 0100 Gruppe 700 in Räumen mit Bade-wanne oder Dusche, Schwimmhallen, Baustellen, landwirt-schaftliche Betriebsstätten.

Störlichtbogenschutz � Schutzmaßnahmen gegen das Auftreten bzw. gegen dieWirkungen von Störlichtbögen:- Auswahl und Einsatz von lichtbogengeprüften Schalt- und

Verteilungsanlagen,- Bescheinigung des Errichters der Anlage zur Gewährlei-

stung des Lichtbogenschutzes,- Durchführen von Funktionsprüfungen der Lichtbogen-

schutzeinrichtungen nach Angaben des Herstellers,- Realisieren der technischen Maßnahmen nach

DIN VDE 0101, Abschnitt 7.4,- Einhalten der vorgeschriebenen klimatischen Bedingungen.

Page 121: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

121

2 Elektrische Gefährdungen

2.4 Vorschriften, Regelwerk (Auswahl),Literatur

Gesetze, Verordnungen1. GSGV Erste Verordnung zum Gesetz über technische Arbeitsmittel

(Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebs-mittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen)

Berufsgenossenschaftliche VorschriftenBGV A 1:2004 Grundsätze der PräventionBGV A 2 (VBG 4) Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, mit Durchführungsan-

weisungen und Anhang

Regeln der TechnikDIN V VDE V 0140-479:1996 (IEC-Report 479-1:1994)

Wirkungen des elektrischen Stromes auf Menschen und Nutz-tiere; Allgemeine Aspekte

DIN VDE 0100-410 : 1997A1 : 2003(HD 384.4.41 S2:1996IEC 364-4-41:1992)

Schutzmaßnahmen : Schutz gegen elektrischen Schlag

DIN VDE 0100-470 : 1996(HD 384.4.47 S2:1995IEC 364-4-47:1993)

Schutzmaßnahmen : Anwendung der Schutzmaßnahmen

DIN EN 61140(VDE 0140 T.1) : 2003(IEC 61140:2001)

Schutz gegen elektrischen Schlag : Gemeinsame Anforderun-gen für Anlagen und Betriebsmittel

DIN 57106 T. 1 (VDE 0106T. 1) :1982

Schutz gegen elektrischen Schlag; Klassifizierung von elektri-schen und elektronischen Betriebsmitteln

DIN 57106 T. 100 (VDE0106 T. 100) :1983

Schutz gegen elektrischen Schlag; Anordnung von Betäti-gungselementen in der Nähe berührungsgefährlicher Teile

DIN VDE 0100 T. 739:1989 Zusätzlicher Schutz bei direktem Berühren in Wohnungendurch Schutzeinrichtungen mit I�n � 30 mA in TN- und TT-Netzen

DIN EN 50110-1 (DIN VDE0105-100) : 2000

Betrieb von elektrischen Anlagen

DIN 57100 T. 100 (VDE0100 T. 100 ): 1982

Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V

DIN VDE 0100-540 : 1991(HD 384.5.54 S1:1980IEC 364-5-54:1980)

Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel : Erdung,Schutzleiter, Potentialausgleichsleiter

DIN V VDEV 0800–2–548 :1999(IEC 60364-5-548:1996)

Elektrische Anlagen für Gebäuden; Erdung und Potentialaus-gleich für Anlagen der Informationatechnik

DIN VDE 0100-550 : 1988 Schutzmaßnahmen ; Auswahl und Errichtung elektrischer Be-triebsmittel ; Steckvorrichtungen, Schalter, Installationsgeräte

DIN VDE 0100-610 : 1994A1 : 1995

Prüfungen; Erstprüfungen

Page 122: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

122

2 Elektrische Gefährdungen

DIN VDE 0100-704 : 2001(HD 384.7.704 S1:2000IEC 60364-7-704: 1989,mod.)

Baustellen

DIN V VDE V 0100-705 :2003

Elektrische Anlagen in Landwirtschaftlichen und gartenbauli-chen Anwesen

DIN VDE 0101: 2000 (HD637 S1 : 1999)

Errichten von Starkstromanlagen mit Nennwechselspannungenüber 1 kV

DIN EN 50191 ( VDE0104) : 2001

Errichten und Betreiben elektrischer Prüfanlagen

DIN VDE 0100-710 : 2002 Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen be-sonderer Art - Medizinisch genutzte Räume

DIN EN 60204-1 (VDE0113 T. 1) : 1998(IEC 60204-1:1997 + Cor-rigendum 1998)

Sicherheit von Maschinen : Elektrische Ausrüstung von Ma-schinen; Allgemeine Anforderungen

DIN VDE 0132 : 2001 Brandbekämpfung im Bereich elektrischer AnlagenDIN 57166 (VDE0166):1981

Elektrische Anlagen und deren Betriebsmittel in explosivstoff-gefährdeten Bereichen

DIN EN 60079 - 14(VDE0165 T. 1): 1998

Elektrische Anlagen in gasexplosionsgefährdeten Bereichen

DIN EN 60079 - 0 (VDE0170/0171 T. 1): 2003(IEC 31/425/CDV:2002)

Elektrische Anlagen Betriebsmittel für gasexplosionsgefährde-ten Bereiche; Allgemeine Anforderungen

DIN EN 50281-3 (VDE0165 T. 102) : 2003

Betriebsmittel zur Verwendung in Bereichen mit brennbarenStaub; T3: Einteilung von staubexplosionsgefährdeten Berei-chen

DIN EN 50281-1-2 (VDE0165 T. 2) : 1999

Betriebsmittel zur Verwendung in Bereichen mit brennbarenStaub; T1-2: Betriebsmittel mit Schutz durch Gehäuse – Aus-wahl, Errichten und Instandhaltung

Page 123: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

123

2 Elektrische Gefährdungen

2.5 Textbausteine für Prüflisten und Form-blätter

Prüffragen � Ist gewährleistet, dass betriebsmäßig unter Spannung ste-hende Teile nicht berührt werden können?

� Werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur vonElektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsichtvon elektrotechnisch unterwiesenen Personen errichtet undbetrieben?

� Werden in regelmäßigen Abständen Wiederholungsprüfun-gen zum Erhalten des ordnungsgemäßen Zustandes durch-geführt? (Prüffristen VBG 4; Prüfen von Schutzmaßnahmen)

� Werden besonders vor Arbeitsbeginn Unterweisungen übermögliche Gefährdungen durch elektrischen Strom durchge-führt, einschließlich für elektrotechnische Laien (Bagger-,Kranführer und Bauarbeiter)?

� Wie wird abgesichert, dass die vorgeschriebenen Schutzab-stände nicht unterschritten werden?

� Werden defekte elektrische Betriebsmittel (z. B. handge-führte Elektrowerkzeuge, Kabelroller, Verlängerungsleitun-gen, Steckvorrichtungen) unverzüglich außer Betrieb ge-nommen?

Gefährdungen/Mängel � Arbeiten oder Eingriff an elektrischen Anlagen durch Fa-chunkundige (Laien)

� Arbeiten unter Spannung ohne zwingende Gründe (Durch-führungsanweisung BGV A2)

� sichtbare Schäden an elektrischen Betriebsmitteln(z. B. beschädigte Isolierungen, unzulässige Steckverbindungen oder Verlänge-rungsleitungen)

� Unterschreiten von vorgeschriebenen Schutzabständendurch Unkenntnis

� Fehlender Berührungsschutz(Abstand, Abdeckung, Umhüllung, Kapselung)

� nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch von elektrischen Be-triebsmitteln(z. B. elektrische Handwerkzeuge für Innen bei Regen im Freien)

� Nichtbeachten der 5 Sicherheitsregeln(z. B. unterlassene Erdung an der Arbeitsstelle)

Maßnahmen � Arbeiten an elektrischen Anlagen nur durch Elektrofach-kräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen

� Mängel durch die Elektrofachkraft beseitigen ...� über Schutzabstände, Schutzmaßnahmen und bestim-

mungsgemäßen Gebrauch elektrischer Betriebsmittel unter-weisen ...

� Fünf-Sicherheitsregeln konsequent einhalten� Wiederholungsprüfungen durchführen ...� elektrischen Anlagen und Betriebsmittel entsprechend den

elektrotechnischen Regeln (Anhang VBG 4) betreiben ...

Page 124: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

124

Anlage 1 2 Elektrische Gefährdungen

GefahrenzoneAuszug aus BGV A 2

Die Gefahrenzone ist ein Bereich um unter Spannung stehender Teile, in dem beim Ein-dringen ohne Schutzmaßnahmen der zur Vermeidung einer elektrischen Gefahr erforderli-che Isolationspegel nicht sichergestellt ist

Gefahrenzone: DIN VDE 0105-100

Netz-NennspannungUn (Effektivwert)

Äußere Grenze der Gefah-renzone

Innenraumanlage Freiluft-anlage

DL1) (Abstand in Luft)

Bemessungs-Steh-Blitz-/Schalt-

StoßspannungUimp (Scheitelwert)

kV mm kV

< 1 keine Berührung 4

3 60 120 40

6 90 120 60

10 120 150 75

15 160 95

20 220 125

30 320 170

36 380 200

45 480 250

66 630 325

70 750 380

110 1100 550

132 1300 650

150 1500 750

220 2100 1050

275 2400 850

380 2900 / 3400 950 / 10050

480 4100 1175

700 6400 15501) Werte DL sind für die höchste Bemessungs-Stehstoßspannung (Blitz- oder Schaltstoßspannung) angegeben;

weitere Werte für niedrige Bemessungsspannungen siehe DIN VDE 0101

Die Abstände DL sind identisch mit den Werten der Gefahrenzone in BGV A 2 DA Tab. 2.Alle Arbeiten innerhalb der Gefahrenzone müssen entsprechend den Bedingungen für Arbeitunter Spannung ausgeführt werden.

Page 125: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

125

Anlage 2 2 Elektrische Gefährdungen

Annäherungszone für elektrotechnische ArbeitenAuszug aus der BGV A 2

Schutz durch Abstand und Aufsichtsführung

Wenn Schutz durch Abstand und Aufsichtsführung angewandt werden soll, müssen für die-se Methode festgelegte Abstände eingehalten werden. Diese Abstände sind festgelegt inDIN VDE 0105-100, Tab. 102 oder BGV A 2 Tabelle 3.

Schutzabstände bei speziellen Arbeiten

Netz-Nennspannung

Un (Effektivwert)kV

Schutzabstand(Abstand in Luft von ungeschütztenunter Spannung stehenden Teilen)

m

bis 1 0,5

über 1 bis 30 1,5

über 30 bis 110 2,0

über 110 bis 220 3,0

über 220 bis 380 4,0

Diese Arbeiten müssen von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Perso-nen oder unter entsprechender Aufsicht durchgeführt werden.

Spezielle Arbeiten, z. B.:

- Bewegen von Leitern- Arbeiten an Freileitungen (mehrerer Stromkreise) Hochziehen, Herablassen von Werk-

zeugen oder Material- Anstrich- und Ausbesserungsarbeiten

Page 126: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

126

Anlage 3 2 Elektrische Gefährdungen

Annäherungszone für nicht elektrotechnische ArbeitenAuszug aus der BGV A 2

Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile

Für Bauarbeiten und nicht elektrotechnische Arbeiten, auch wenn sie von elektrotechnischenLaien ausgeführt werden, gelten folgende Abstände. Sie sind angegeben in DIN VDE 0105-100, Tab. 103 oder BGV A 2 Tabelle 4.

Annäherungszone, Schutzabstände

Netz-Nennspannung

Un (Effektivwert)

Äußere Grenze der AnnäherungszoneDV;

Schutzabstand (Abstand in Luft von un-geschützten

unter Spannung stehenden Teilen)kV m

bis 1 1,0

über 1 bis 110 3,0

über 110 bis 220 4,0

über 220 bis 380 5,0

Diese Abstände gelten für Bauarbeiten und sonstige nichtelektrotechnische Arbeiten, z. B.:- Gerüstbau- Arbeiten mit Hebezeugen, Baumaschinen- Montagearbeiten- Anstrich- und Ausbesserungsarbeiten- Bewegen von sonstigen Geräten und Bauhilfen- Transportarbeiten

Page 127: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

127

Anlage 4 2 Elektrische Gefährdungen

PrüffristenAuszug aus der BGV A 2

Gemäß BGV A 2 sind elektrische Anlagen und Betriebsmittel in ordnungsgemäßem Zustandzu erhalten.Der ordnungsgemäße Zustand ist vor der ersten Inbetriebnahme bzw. nach Änderungenoder Instandsetzungen vor der Wiederinbetriebnahme durch Prüfungen nachzuweisen.Für Wiederholungsprüfungen sind die Fristen so zu bemessen, dass entstehende Mängel,mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. Dieser Grundsatz gilt alserfüllt, wenn folgende Fristen eingehalten werden:

Tabelle 1A: Wiederholungsprüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Anlage/Betriebsmittel Prüffrist Art der Prüfung Prüfer

Elektrische Anlagen und orts-feste Betriebsmittel

4 Jahre auf ordnungsgemäßenZustand

Elektrofachkraft

Elektrische Anlagen und orts-fest elektrische Betriebsmittelin „Betriebsstätten, Räumenund Anlagen besonderer Art“(DIN VDE 0100 Gruppe 700)

1 Jahr

Schutzmaßnahmen mit Feh-lerstrom-Schutzeinrichtungenin nichtstationären Anlagen

1 Monat auf Wirksamkeit Elektrofachkraft oderelektrotechnisch unter-wiesene Person beiVerwendung geeigneterMess- und Prüfgeräte

Fehlerstrom-, Differenzstromund Fehlerspannungs-Schutzschalter

Benutzer

– in stationären Anlagen 6 Monate

auf einwandfreieFunktion durch Betäti-gen der Prüfeinrich-tung

– in nichtstationären Anlagen arbeit-stäglich

Page 128: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

128

Anlage 4 2 Elektrische Gefährdungen

Tabelle 1B: Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Anlage/Betriebsmittel PrüffristRicht- und Maximal-Werte

Art derPrüfung

Prüfer

– Ortsveränderliche elektri-sche Betriebsmittel (soweitbenutzt)

– Verlängerungs- und Gerä-teanschlussleitungen mitSteckvorrichtung

– Anschlussleitungen mitStecker

– bewegliche Leitungen mitStecker und Festanschluss

Richtwert 6 Monate, auf Bau-stellen 3 Monate*).Wird bei den Prüfungen eineFehlerquote < 2 % erreicht,kann die Prüffrist entspre-chend verlängert werden.Auf Baustellen, in Fertigungs-stätten und Werkstätten oderunter ähnlichen Bedingungenein Jahr, in Büros oder unterähnlichen Bedingungen zweiJahre.

auf ord-nungs-gemäßenZustand

Elektrofach-kraft, bei Ver-wendung ge-eigneter Mess-und Prüfgeräteauch elektro-technisch un-terwiesenePerson

*) Konkretisierung siehe „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz – Auswahl und Betrieb elektrischerAnlagen und Betriebsmittel auf Baustellen“.

Die Forderungen sind für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel auch erfüllt, wenndiese von einer Elektrofachkraft ständig überwacht werden.Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel gelten als ständig überwacht, wenn siekontinuierlich– von Elektrofachkräften instandgehalten

und– durch messtechnische Maßnahmen im Rahmen des Betreibens (z. B. Überwachen des

Isolationswiderstandes)geprüft werden.

Page 129: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

129

3 Gefahrstoffe

Arbeitsstoffe

Gefahrstoffe

Gefahrstoffe mit spezifischengefährlichen Eigenschaften

Inhaltsverzeichnis

Autoren:Dr. rer. nat. Martin HennDipl.-Ing. I. LepeniesDr. rer. nat. Rolf Packroff

Ansprechpartner:Dr. rer. nat. Martin HennDr. rer. nat. Rolf PackroffBAuA, Gruppe 4.6, Dortmund

Bearbeitungsstand: 01.01.2004

Page 130: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

130

3 Gefahrstoffe

Inhaltsverzeichnis3.1 Art der Gefährdungen und deren Wirkungen

3.1.1 Gefahrstoffe und Gefährlichkeitsmerkmale

3.1.2 Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen (3. Abschnitt

GefStoffV)

Liste der gefährlichen Stoffe und Zubereitungen

Einstufung

Kennzeichnung

R-Sätze

S-Sätze

3.1.3 Sicherheitsdatenblatt

3.2 Technische Regeln für Gefahrstoffe, Grenzwerte3.2.1 Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

3.2.2 Maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK)

Liste der Luftgrenzwerte

3.2.3 Technische Richtkonzentration (TRK)

3.2.4 Biologischer Arbeitsplatztoleranzwert (BAT)

3.2.5 Auslöseschwelle

3.2.6 Mischexposition

3.3 Arbeitsschutzmaßnahmen3.3.1 Mindeststandards für den Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen

(TRGS 500)

3.3.2 Vorschriften für den Umgang mit Gefahrstoffen

Ermittlungspflicht

Pflicht zur Ersatzstoffprüfung

Pflicht zum Erstellen eines Gefahrstoffverzeichnisses

Überwachungspflicht

Rangfolge der Schutzmaßnahmen

Pflicht zum Erstellen von Betriebsanweisungen

Unterweisungspflichten, Unterrichtungspflichten, Beteiligungspflichten

Pflicht zu Vorsorgemaßnahmen bei Betriebsstörungen und Unfällen

Pflicht zur gefährdungslosen Aufbewahrung, Lagerung, Abfallentsorgung

Pflicht zur Einhaltung von Hygienemaßnahmen

Pflicht zu Vorsorgeuntersuchungen

Page 131: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

131

3 Gefahrstoffe

3.3.3 Ergänzende Vorschriften für Gefahrstoffe mit spezifischen gefährlichen Ei-

genschaften

Umgang mit besonders gefährlichen krebserzeugenden

Gefahrstoffen nach § 15a GefStoffV

3.4 Vorschriften, Regelwerk, Literatur

3.5 Textbausteine für Prüflisten und Formblätter

ArbeitshilfenAnlage 1: Zumutbarkeit von Ersatzlösungen

Anlage 2: Erweitertes Gefahrstoffverzeichnis

Anlage 3: Verbote und Beschränkungen

Anlage 4: Begriffe

Page 132: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

132

3 Gefahrstoffe

3.1 Art der Gefährdungen und deren Wir-kungen

3.1.1 Gefahrstoffe und Gefährlichkeitsmerkmale

Gefahrstoffe Gefahrstoffe sind

� gefährliche Stoffe und Zubereitungen, die 1. explosionsgefährlich, 2. brandfördernd, 3. hochentzündlich, 4. leichtentzündlich, 5. entzündlich,

Gefährlichkeitsmerkmale 6. sehr giftig, 7. giftig, 8. gesundheitsschädlich, 9. ätzend,10. reizend,11. sensibilisierend,12. krebserzeugend,13. fortpflanzungsgefährdend ,14. erbgutverändernd oder15. umweltgefährlichsind bzw. sonstige chronisch schädigende Eigenschaften be-sitzen;

GefStoffV � Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die explosionsfähigsind;

� Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, aus denen bei Her-stellung oder Verwendung Stoffe oder Zubereitungen mitden genannten gefährlichen Eigenschaften entstehen oderfreigesetzt werden können.

Die Gefährlichkeitsmerkmale sowie die zugehörige Kennzeich-nung mit Kennbuchstaben, Gefahrensymbolen, Gefahrenbe-zeichnungen und Gefahrenhinweisen sind in Tabelle 3-1 zu-sammengestellt.Auf explosionsgefährliche und brennbare Stoffe sowie entspre-chende Schutzmaßnahmen wird im Gefährdungsfaktor Brand-und Explosionsgefährdungen (Abschnitt 5) besonders einge-gangen.

Page 133: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

133

3 Gefahrstoffe

Tab. 3-1 Gefahrstoffübersicht, Merkmale und Kennzeichnung

Gefährlichkeitsmerkmale wichtige Kennzeichnungsbestandteile nach §§ 6, 7GefStoffV

nach § 4 Abs. 1 GefStoffV KennbuchstabenGefahrensymboleGefahrenbezeichnung

GefahrenhinweiseR-Sätze(Auswahl aus Anhang III derRichtlinie 67/548/EWG)

Stoffe und Zubereitungen sind:

1. explosionsgefährlich, wenn sie in festem, flüssigem,pastenförmigem oder gelatinösem Zustand auch ohne Beteili-gung von Luftsauerstoff exotherm und unter schneller Ent-wicklung von Gasen reagieren können und unter festgelegtenPrüfbedingungen detonieren, schnell deflagrieren oder beimErhitzen unter teilweisem Einschluss explodieren,

E

Explosionsgefährlich

R2 Durch Schlag, Reibung, Feueroder andere Zündquellen explosi-onsgefährlich

R3 Durch Schlag, Reibung, Feueroder andere Zündquellen beson-ders explosionsgefährlich

2. brandfördernd, wenn sie in der Regel selbst nicht brenn-bar sind, aber bei Berührung mit brennbaren Stoffen oder Zu-bereitungen, überwiegend durch Sauerstoffabgabe, dieBrandgefahr und die Heftigkeit eines Brandes beträchtlich er-höhen,

O

Brandfördernd

R7 Kann Brand verursachenR8 Feuergefahr bei Berührung mit

brennbaren StoffenR9 Explosionsgefahr bei Mischung

mit brennbaren Stoffen

3. hochentzündlich, wenn sie

a) in flüssigem Zustand einen extrem niedrigen Flamm-punkt und einen niedrigen Siedepunkt haben,

b) als Gase bei gewöhnlicher Temperatur und Normaldruckin Mischung mit Luft einen Explosionsbereich haben,

F+

Hochentzündlich

R12 Hochentzündlich

4. leichtentzündlich, wenn sie

a) sich bei gewöhnlicher Temperatur an der Luft ohneEnergiezufuhr erhitzen und schließlich entzünden kön-nen,

b) in festem Zustand durch kurzzeitige Einwirkung einerZündquelle leicht entzündet werden können und nachderen Entfernen in gefährlicher Weise weiterbrennenoder weiterglimmen,

c) in flüssigem Zustand einen sehr niedrigen Flammpunkthaben,

d) bei Berührung mit Wasser oder mit feuchter Luft hoch-entzündliche Gase in gefährlicher Menge entwickeln,

F

Leichtentzündlich

R11 LeichtentzündlichR15 Reagiert mit Wasser unter Bil-

dung hochentzündlicher GaseR17 Selbstentzündlich an der Luft

5. entzündlich, wenn sie in flüssigem Zustand einen niedrigenFlammpunkt haben,

R10 Entzündlich

Page 134: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

134

3 Gefahrstoffe

Gefährlichkeitsmerkmale wichtige Kennzeichnungsbestandteile nach §§ 6, 7GefStoffV

nach § 4 Abs. 1 GefStoffV KennbuchstabenGefahrensymboleGefahrenbezeichnung

GefahrenhinweiseR-Sätze(Auswahl aus Anhang III derRichtlinie 67/548/EWG)

6. sehr giftig, wenn sie in sehr geringer Menge bei Einatmen,Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führenoder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursa-chen können,

T+

Sehr giftig

R26 Sehr giftig beim EinatmenR27 Sehr giftig bei Berührung mit der

HautR28 Sehr giftig beim VerschluckenR39/ Ernste Gefahr irreversiblen

Schadens/ immer in Verbindungmit einem oder mehreren derR-Sätze 26, 27 oder 28 z.B.

R39/26Sehr giftig/ernste Gefahr irrever-siblen Schadens durch Einatmen

7. giftig, wenn sie in geringer Menge bei Einatmen, Verschlu-cken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oderakute oder chronische Gesundheitsschäden verursachenkönnen,

T

Giftig

R23 Giftig beim EinatmenR24 Giftig bei Berührung mit der HautR25 Giftig beim VerschluckenR39/ Ernste Gefahr irreversiblen

Schadens/ immer in Verbindungmit einem oder mehreren der R-Sätze 23, 24 oder 25

R48/ Gefahr ernster Gesundheitsschä-den bei längerer Exposition/immer in Verbindung mit einemoder mehreren der R-Sätze 23,24 oder 25

8. gesundheitsschädlich, wenn sie bei Einatmen, Ver-schlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führenoder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursa-chen können,

Xn

Gesundheitsschädlich

R20 Gesundheitsschädlich beimEinatmen

R21 Gesundheitsschädlich bei Berüh-rung mit der Haut

R22 Gesundheitsschädlich beimVerschlucken

R48/ Gefahr ernster Gesundheitsschä-den bei längerer Exposition/immer in Verbindung mit einemoder mehreren der R-Sätze 20,21 oder 22

R68/ Irreversibler Schaden möglich/immer in Verbindung mit einemoder mehreren der R-Sätze 20,21 oder 22

R65 kann beim Verschlucken Lungen-schäden verursachen

9. ätzend, wenn sie lebende Gewebe bei Berührung zerstörenkönnen,

C

Ätzend

R34 Verursacht VerätzungenR35 Verursacht schwere Verätzungen

10. reizend, wenn sie - ohne ätzend zu sein - bei kurzzeitigem,länger andauerndem oder wiederholtem Kontakt mit Hautoder Schleimhaut eine Entzündung hervorrufen können,

Xi

Reizend

R36 Reizt die AugenR37 Reizt die AtmungsorganeR38 Reizt die HautR41 Gefahr ernster Augenschäden

Page 135: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

135

3 Gefahrstoffe

Gefährlichkeitsmerkmale wichtige Kennzeichnungsbestandteile nach §§ 6, 7GefStoffV

nach § 4 Abs. 1 GefStoffV KennbuchstabenGefahrensymboleGefahrenbezeichnung

GefahrenhinweiseR-Sätze(Auswahl aus Anhang III derRichtlinie 67/548/EWG)

11. sensibilisierend, wenn sie bei Einatmen oder Aufnahmeüber die Haut Überempfindlichkeitsreaktionen hervorrufenkönnen, so dass bei künftiger Exposition gegenüber dem Stoffoder der Zubereitung charakteristische Störungen auftreten,

Xn

Gesundheitsschädlich

R42 Sensibilisierung durch Einatmenmöglich

R42/43Sensibilisierung durch Einatmenund Hautkontakt möglich

sensibilisierend, wenn sie bei Einatmen oder Aufnahmeüber die Haut Überempfindlichkeitsreaktionen hervorrufenkönnen, so dass bei künftiger Exposition gegenüber dem Stoffoder der Zubereitung charakteristische Störungen auftreten,

Xi

Reizend

R 43 Sensibilisierung durch Hautkon-takt möglich

12. krebserzeugend, wenn sie bei Einatmen, Verschluckenoder Aufnahme über die Haut Krebs erregen oder die Krebs-häufigkeit erhöhen können,

krebserzeugend

Kategorie 1 und 2

T

Giftig

R45 Kann Krebs erzeugen

R49 Kann Krebs erzeugen beimEinatmen

krebserzeugend

Kategorie 3

Xn

Gesundheitsschädlich

R40 Verdacht auf krebserzeugendeWirkung

13. fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch), wennsie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Hautnichtvererbbare Schäden der Nachkommenschaft hervorrufenoder deren Häufigkeit erhöhen (fruchtschädigend) oder eineBeeinträchtigung der männlichen oder weiblichen Fortpflan-zungsfunktionen oder –fähigkeit zur Folge haben können,

fortpflanzungsgefährdend

Kategorie 1 und 2

T

Giftig

R60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeitbeeinträchtigen

R61 Kann das Kind im Mutterleibschädigen

fortpflanzungsgefährdend

Kategorie 3

Xn

Gesundheitsschädlich

R62 Kann möglicherweise die Fort-pflanzungsfähigkeit beeinträchti-gen

R63 Kann das Kind im Mutterleibmöglicherweise schädigen

Page 136: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

136

3 Gefahrstoffe

Gefährlichkeitsmerkmale wichtige Kennzeichnungsbestandteile nach §§ 6, 7GefStoffV

nach § 4 Abs. 1 GefStoffV KennbuchstabenGefahrensymboleGefahrenbezeichnung

GefahrenhinweiseR-Sätze(Auswahl aus Anhang III derRichtlinie 67/548/EWG)

14. erbgutverändernd, wenn sie bei Einatmen, Verschluckenoder Aufnahme über die Haut vererbbare genetische Schä-den zur Folge haben oder deren Häufigkeit erhöhen können,

erbgutveränderndKategorie 1 und 2

T

Giftig

R46 Kann vererbbare Schäden verur-sachen

erbgutveränderndKategorie 3

Xn

Gesundheitsschädlich

R68 Irreversibler Schaden möglich

15. umweltgefährlich, wenn sie selbst oder ihre Umwand-lungsprodukte geeignet sind, die Beschaffenheit des Natur-haushalts, von Wasser, Boden oder Luft, Klima, Tieren,Pflanzen oder Mikroorganismen derart zu verändern, dassdadurch sofort oder später Gefahren für die Umwelt herbei-geführt werden können.

N

Umweltgefährlich

R50 Sehr giftig für WasserorganismenR51 Giftig für WasserorganismenR52 Schädlich für WasserorganismenR53 Kann in Gewässern längerfristig

schädliche Wirkungen habenR54 Giftig für PflanzenR55 Giftig für TiereR56 Giftig für BodenorganismenR57 Giftig für BienenR58 Kann längerfristig schädliche

Wirkungen auf die Umwelt habenR59 Gefährlich für die Ozonschicht

Gefährlichkeitsmerkmalenach § 4 Abs. 2 GefStoffV

Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse sind:

1. explosionsfähig, wenn sie auch ohne Luft durch Zünd-quellen wie äußere thermische Einwirkungen, mechanischeBeanspruchungen oder Detonationsstöße zu einer chemi-schen Umsetzung gebracht werden können, bei der hochge-spannte Gase in so kurzer Zeit entstehen, dass ein sprung-hafter Temperatur- und Druckanstieg hervorgerufen wird,oder

im Gemisch mit Luft, wenn nach Wirksamwerden einer Zünd-quelle eine selbsttätig sich fortpflanzende Flammenausbrei-tung stattfindet, die im allgemeinen mit einem sprunghaftenTemperatur- und Druckanstieg verbunden ist,

2. auf sonstige Weise chronisch schädigend, wenn siebei wiederholter oder länger andauernder Exposition einen inden Nummern 12 bis 14 nicht genannten Gesundheitsscha-den verursachen können.

Page 137: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

137

3 Gefahrstoffe

3.1.2 Einstufung und Kennzeichnung von Stoffenund Zubereitungen (3. Abschnitt GefStoffV)

Liste der gefährlichenStoffe und Zubereitungen

Stoffe mit verbindlicher, einheitlicher Einstufung und Kenn-zeichnung für die gesamte EU enthält die Liste der gefährlichenStoffe und Zubereitungen nach Anhang I der Richtlinie67/548/EWG [2].

Einstufung Hersteller oder Einführer müssen gefährliche Stoffe, die nicht inder vorgenannten Liste enthalten sind, entsprechend Anhang VIder Richtlinie 67/548/EWG [6] einstufen. Für alle Zubereitun-gen, die zumindest einen gefährlichen Stoff enthalten, ist dieEinstufung nach Richtlinie 1999/45/EG vorzunehmen. Wennbei betrieblichen Verfahren gefährliche Stoffe entstehen oderfreigesetzt werden, muss der Verwender diese Stoffe ebenfallseinstufen.

Kennzeichnung Die Kennzeichnung von Gefahrstoffen auf der Verpackungmuss in deutscher Sprache, in gut lesbarer Größe und haltbarauf der Verpackung angebracht sein und mindestens folgendeAngaben enthalten:

Tab. 3-2 Kennzeichnungsbestandteile von Gefahrstoffen undZubereitungen

Kennzeichnung Stoffe Zubereitungen

Handelsname oder BezeichnungChemische BezeichnungGefahrensymbol und Gefahrenbe-zeichnungHinweise auf besondere Gefahren(R-Sätze)Sicherheitsratschläge (S-Sätze)Name, Anschrift, Telefon-Nr. desInverkehrbringersZugeordnete EG-Nummer(EINECS- oder ELINCS-Nummer)Wenn in der Liste der gefährlichenStoffe aufgeführt, mit dem Hinweisversehen: "EG-Kennzeichnung"Füllmenge des Inhalts(bei Verbraucherprodukten)

Page 138: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

138

3 Gefahrstoffe

Die für das Inverkehrbringen erstellte Kennzeichnung mussauch, von einigen Ausnahmen abgesehen, im Betrieb erhaltenund weitergegeben werden.Weitergehende Erläuterungen zur Durchführung der Einstufungund Kennzeichnung finden sich in der TRGS 200 undTRGS 201.

R-Sätze Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze):In den Gefahrenhinweisen (R-Sätze) wird auf die gefährlichenEigenschaften, die zu der Einstufung des Stoffes oder der Zu-bereitung als gefährlich geführt haben und - soweit bekannt undsinnvoll - auf den kritischen Aufnahmeweg (durch Einatmen,Verschlucken oder über die Haut) hingewiesen.

S-Sätze Sicherheitsratschläge (S-Sätze):Hier wird auf einige Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mitGefahrstoffen aufmerksam gemacht und es werden direkteHandlungsanweisungen sowie Empfehlungen zur Schadensbe-grenzung gegeben. Diese Hinweise werden durch weitere An-gaben zu Schutzmaßnahmen im Sicherheitsdatenblatt ergänzt.

Page 139: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

139

3 Gefahrstoffe

Besondere Kennzeichnung von bestimmten Stoffen, Zube-reitungen und Erzeugnissen (TRGS 200):Diese Kennzeichnung ist erforderlich für� Ammoniumnitrat und –haltige Zubereitungen (Düngemittel)� Asbest und asbesthaltige Zubereitungen und Erzeugnisse� Bleihaltige Zubereitungen� Cadmiumhaltige Zubereitungen (Legierungen)� Cyanacrylathaltige Zubereitungen� Erzeugnisse, die Formaldehyd freisetzen� Erzeugnisse, die polychlorierte Biphenyle (PCB) und

polychlorierte Terphenyle (PCT) enthalten� Flüssige Zubereitungen, die Halogenkohlenwasserstoffe

enthalten� Flüssiggasbehälter� Formaldehydhaltige Zubereitungen (Wasch-, Reinigungs- u.

Pflegemittel)� Isocyanathaltige Zubereitungen� Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungs-

gefährdende Stoffe� Noch nicht vollständig geprüfte neue Stoffe und Zubereitun-

gen, die solche Stoffe enthalten� Ottokraftstoff� Pentachlorphenol und seine Zubereitungen� Stoffe mit R 33� Stoffe mit R 64� Stoffe mit R 67� Stoffe und Zubereitungen mit Aspirationsgefahr� Stoffe, die durch Versprühen oder Verspritzen aufgetragen

werden� Zement und Zementzubereitungen� Zinnorganische Verbindungen und Zubereitungen� Zubereitungen mit epoxidhaltigen Verbindungen, (mittl. Mo-

lekulargewicht < 700)� Zubereitungen mit mehr als 1% Aktivchlor� Zubereitungen, die im Einzelhandel für jedermann erhältlich

sind� Zubereitungen, die nicht als gefährlich eingestuft sind, je-

doch mindestens einen gesundheitsgefährdenden oder um-weltgefährlichen Stoff oder einen Stoff enthalten, für den esgemeinschaftliche Grenzwerte für die Exposition am Arbeits-platz gibt

� Zubereitungen, die nicht als sensibilisierend eingestuft sind,aber mindestens einen sensibilisierenden Stoff enthalten

Page 140: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

140

3 Gefahrstoffe

3.1.3 Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt Hersteller, Einführer und erneute Inverkehrbringer gefährlicherStoffe und Zubereitungen müssen dem gewerblichen Abnehmerein EU-Sicherheitsdatenblatt mitliefern (§ 14 GefStoffV). Das giltnicht für die private Abnahme und für Schädlingsbekämp-fungsmittel nach Richtlinie 78/631/EWG. Das Sicherheitsdaten-blatt muss folgende Angaben enthalten: 1. Stoff/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung 2. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3. Mögliche Gefahren 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 7. Handhabung und Lagerung 8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstun-

gen 9. Physikalische und chemische Eigenschaften10. Stabilität und Reaktivität11. Angaben zur Toxikologie12. Angaben zur Ökologie13. Hinweise zur Entsorgung14. Angaben zum Transport15. Vorschriften16. Sonstige Angaben

Das Sicherheitsdatenblatt ist in deutscher Sprache abzufassen,mit Datum zu versehen und kostenlos dem Abnehmer zu über-mitteln. Eingehende Erläuterungen zur Erstellung eines Sicher-heitsdatenblattes sind in der TRGS 220 enthalten.

3.2 Technische Regeln für Gefahrstoffe,Grenzwerte

3.2.1 Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

TRGS Die technischen Regeln für Gefahrstoffe geben den Stand dersicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischensowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffehinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang wieder. Sie werdenvom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und der Ent-wicklung entsprechend angepasst.

Page 141: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

141

3 Gefahrstoffe

Gliederung der TRGS:1 Allgemeine2 Technische Regeln der Reihe 100

(Begriffsbestimmungen)3 Technische Regeln der Reihe 200

(Inverkehrbringen von gefährlichen Stoffen, Zubereitungenund Erzeugnissen)

4 Technische Regeln der Reihe 300-600(Umgang mit Gefahrstoffen)

5 Technische Regeln der Reihe 700(Gesundheitliche Überwachung)

6 Technische Regeln der Reihe 900(Grenzwerte, Einstufungen, Begründungen und sonstigeTRGS)

Von den Technischen Regeln für Gefahrstoffe kann nach§ 44 Abs. 2 GefStoffV ohne behördliche Zustimmung abgewi-chen werden, wenn ebenso wirksame Maßnahmen getroffenwerden. Dies ist der Behörde auf Verlangen nachzuweisen.

3.2.2 Maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK)

MAK Die Maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK) ist die Konzen-tration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, bei der im all-gemeinen die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigtwird (§ 3 Abs. 5 GefStoffV).

Liste der Luftgrenzwerte MAK werden vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit imBundesarbeitsblatt in Form der TRGS 900 (Grenzwerte in derLuft am Arbeitsplatz „Luftgrenzwerte“) bekannt gegeben. ImVerzeichnis von Luftgrenzwerten und krebserzeugenden, erb-gutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen [3]sind Gefahrstoffgrenzwerte aus der TRGS 900 und Stoffbe-wertungen der TRGS 905 und Anhang I der RL 67/548/EWGzusammengefasst.

Page 142: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

142

3 Gefahrstoffe

Tab. 3-3 Auszug aus der Liste von Stoffen nach TRGS 900, TRGS 905 und Anhang I derRL 67/548/EWG [3]

Stoffname EG-Nr. Einstufung Luftgrenzwerte Spitzenb. HinweiseCAS-Nr. K M R

FRE

ml/m3 mg/m3 KategorieHerkunft

Acetaldehyd 200836875-07-0

3 50 91 =1=DFG

Acetamid 200473560-35-5

3

Aceton 200662267-64-1

500 1200 1,5DFG

BAT

Acetonitril 200835275-05-8

20 34 4DFG, EU

H

Acetylcholineste-rase - Hemmer

BAT

o-Acetylsalicyl-säure

200064150-78-2

5 ENL

Acrylaldehyd 2034534107-02-8

0,1 0,25 =1=DFG

H

Acrylamid- Einsatz von

festem Acryla-mid

- im übrigen

201173779-06-1

2 2 30,06

0,03

4 H, TRK, EKA(BAT)TRGS 901-25

Acrylnitril 2034665107-13-1

2 3 7 4 H, TRK, EKATRGS 901-9

Alachlor 2401108 3

Im Verzeichnis bedeutenEG-Nr.:Registriernummer des Europäischen Verzeichnisses der aufdem Markt vorhandenen chemischen Stoffe (EINECS) bzw. derEuropäischen Liste der angemeldeten Stoffe (ELINCS)CAS-Nr.:Registriernummer des Chemical Abstract ServiceDiese beiden Registriernummern erlauben eine eindeutigeIdentifizierung von chemischen Stoffen, sofern diese in demjeweiligen System erfasst sind.

Einstufung:K: krebserzeugendM: erbgutveränderndRF: Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfä-

higkeit (Fruchtbarkeit)RE: fruchtschädigend (entwicklungsschädi-

gend)

Kategorien 1, 2, 3nach Anhang VIder Richtlinie67/548/EWG

Page 143: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

143

3 Gefahrstoffe

Luftgrenzwerte:Luftgrenzwerte sind Schichtmittelwerte bei in der Regel täglichachtstündiger Exposition und bei Einhaltung einer durchschnitt-lichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden.Für staubförmige Stoffe werden die MAK als Feinstaub- bzw.als Gesamtstaubkonzentration festgesetzt. Als Feinstaub wirdder Anteil am Gesamtstaub bezeichnet, der den Alveolarbereichder Lunge erreicht.A: alveolargängige FraktionE: einatembare Fraktion

Spitzenbegrenzung/Kategorie/Herkunft:An Arbeitsplätzen kann die Konzentration der Stoffe in derAtemluft erheblichen Schwankungen unterworfen sein. DieAbweichung nach oben vom Mittelwert bedarf bei vielen Stoffender Begrenzung, um Gesundheitsschäden zu verhüten.Der Schichtmittelwert ist dabei in jedem Fall einzuhalten. Fürdie Begrenzung von Expositionsspitzen gelten folgende Rege-lungen:1. Die Konzentration lokal reizender und geruchsintensiver

Stoffe soll zu keinem Zeitpunkt höher sein als die Grenz-wertkonzentration (Überschreitungsfaktor 1). Für einzelneStoffe kann der Ausschuss für Gefahrstoffe andere Über-schreitungsfaktoren festlegen. Die Stoffe werden durch dasZeichen = = und den Überschreitungsfaktor ausgewiesen (inder Regel:=1=).

2. Die mittlere Konzentration resorptiv wirksamer Stoffe undvon Stoffen mit Luftgrenzwerten, die nach dem TRK-Konzeptaufgestellt wurden, soll in keinem 15-Minuten-Zeitraum die4fache Grenzwertkonzentration überschreiten (15-Minuten-Mittelwert, Überschreitungsfaktor 4). Für einzelne Stoffe oderStoffgruppen kann der Ausschuss für Gefahrstoffe andereÜberschreitungsfaktoren festlegen. Die Stoffe werden durchAngabe des Überschreitungsfaktors ausgewiesen (in derRegel: 4).Die Dauer der erhöhten Exposition darf in einer Schicht ins-gesamt 1 Stunde nicht überschreiten.

= =: Kategorie und1u.4: Überschreitungsfaktoren für KurzzeitwerteDFG: Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher

Arbeitsstoffe der Deutschen ForschungsgemeinschaftEU: Kommission der Europäischen Union

Page 144: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

144

3 Gefahrstoffe

Hinweise:H: Hautresorptive Stoffe

Beim Umgang mit hautresorptiven Stoffen ist die Einhaltungdes Luftgrenzwertes für den Schutz der Gesundheit nichtausreichend. Durch organisatorische und arbeitshygienischeMaßnahmen ist sicherzustellen, dass der Hautkontakt mitdiesen Stoffen unterbleibt. Bei unmittelbarem Hautkontakt istdie TRGS 150 (Unmittelbarer Hautkontakt mit Gefahrstoffen)zu berücksichtigen.

Y: Mit der Bemerkung „Y“ werden Stoffe ausgewiesen, bei de-nen ein Risiko der Fruchtschädigung bei Einhaltung der MAKund BAT-Werte nicht befürchtet zu werden braucht.

EKA: Expositionsäquivalente für krebserzeugende Arbeitsstoffe

3.2.3 Technische Richtkonzentration (TRK)

TRK Die Technische Richtkonzentration (TRK) ist nach§ 3 Abs. 7 GefStoffV die Konzentration eines Stoffes in der Luftam Arbeitsplatz, die nach dem Stand der Technik erreicht wer-den kann (Erläuterungen siehe auch TRGS 102). TRK sind inder TRGS 900 enthalten.

3.2.4 Biologischer Arbeitsplatztoleranzwert (BAT)

BAT-Werte Der Biologische Arbeitsplatztoleranzwert (BAT) ist nach§ 3 Abs. 6 GefStoffV die Konzentration eines Stoffes oder sei-nes Umwandlungsproduktes im Körper oder die dadurch aus-gelöste Abweichung eines biologischen Indikators von seinerNorm, bei der im allgemeinen die Gesundheit der Arbeitnehmernicht beeinträchtigt wird. Grenzwerte im biologischen Materialfinden sich in der TRGS 903.

3.2.5 Auslöseschwelle

Auslöseschwelle Die Auslöseschwelle ist überschritten, wenn die Einhaltung desLuftgrenzwertes nicht nachgewiesen ist. Bei gesplitteten Luft-grenzwerten gilt der niedrigere Wert, sofern nicht im Einzelfallandere Regelungen getroffen werden (TRGS 101).

3.2.6 Mischexposition

Mischexposition Am Arbeitsplatz treten häufig mehrere Gefahrstoffe gleichzeitigauf (Mischexposition). Zur Bewertung dieser Mischexpositionensind die in TRGS 402 und TRGS 403 festgeschriebenen Be-stimmungen zu berücksichtigen.

Page 145: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

145

3 Gefahrstoffe

3.3 Arbeitsschutzmaßnahmen

3.3.1 Mindeststandards für den Umgang mit chemi-schen Arbeitsstoffen (TRGS 500) [5]

Maßnahmen, die einen Mindestschutz des Arbeitnehmerssicherstellen, sollten für alle chemischen Arbeitsstoffe an-gewendet werden. Sie sind nachfolgend zusammengestellt.Eine Checkliste, die auch als Teil der Dokumentation für dieGefährdungsbeurteilung verwendet werden kann, steht unterhttp://www.baua.de/prax/ags/ags.htm zum Herunterladen zurVerfügung.

Gestaltung der Arbeits-stätte

� leicht zu reinigende Oberflächen von Decken, Wänden, Ar-beitsmitteln vorsehen (§ 8 ArbStättV)

� Arbeitsmittel und Lebensmittel getrennt aufbewahren� Waschgelegenheit mit Handtüchern, Hautschutz, Hautreini-

gungs- und Hautpflegemitteln vorsehen� Pausen- oder Bereitschaftsräume, Tagesunterkünfte auf

Baustellen einrichten (§§ 29, 30, 45 ArbStättV)� Kleiderablage, Umkleideräume vorsehen (§ 34 ArbStättV)� Reinigungsmöglichkeit für stark verschmutzte Arbeitsklei-

dung anbieten (§ 34 ArbStättV)� Waschräume bzw. Duschmöglichkeiten vorsehen

(§§ 35, 46, 47 ArbStättV)

Arbeitsorganisation � notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen treffen, deren Wirk-samkeit überprüfen, Anpassung sicherstellen, z. B. durchEinbindung in betriebliche Führungsstrukturen (§ 3 ArbSchG)

� Miss- oder Fehlgebrauch von Arbeitsstoffen verhindern (guterkennbare, aussagefähige Beschriftung, Beschriftung undInhalt der Verpackung müssen übereinstimmen, ungültigeBeschriftungen/Kennzeichnungen entfernen)

� nur vom Arbeitgeber vorgesehene Arbeitsstoffe verwenden� Mengen am Arbeitsplatz begrenzen (§ 52 ArbStättV)� Arbeitnehmerzahl begrenzen (zeitliche oder räumliche Tren-

nung)� Arbeitsplätze aufräumen, Arbeitsgeräte sauber halten� Arbeitsbereiche ausreichend mit gesundheitlich zuträglicher

Atemluft versorgen (§ 5 ArbStättV)� Verunreinigungen unverzüglich mit geeigneten Mitteln besei-

tigen (§ 54 ArbStättV)� beschriftete Behälter zur Abfallbeseitigung bereitstellen

(möglichst mit Deckel/Abdeckung) (§ 25 ArbStättV)� Rückstände von Arbeitsstoffen (staubende, flüssige, kle-

bende ... Produkte) an den Außenseiten von Behältern/ Ver-packungen entfernen

� Arbeitsstätte mit geeigneten Methoden (z. B. ohne Staub-aufwirbelung) reinigen (§ 54 ArbStättV)

Page 146: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

146

3 Gefahrstoffe

� Abfälle und gebrauchte Putzlappen in bereitzustellendenBehältern sammeln

� Arbeitsstoffe in festgelegten (ggf. gekennzeichneten) Berei-chen/ Schränken aufbewahren oder lagern

� Arbeitsstoffe übersichtlich geordnet, möglichst im Original-behälter/Originalverpackung aufbewahren oder lagern

� Arbeitsstoffe nicht in Behältern aufbewahren oder lagern,durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebens-mitteln verwechselt werden kann

� Arbeitsstoffe nicht in Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Sa-nitätsräumen oder Tagesunterkünften aufbewahren oder la-gern (§ 52 ArbStättV)

� Gefährdungen durch Arbeitsstoffe bei der Festlegung vonMaßnahmen für Notfälle und zur Ersten Hilfe berücksichtigen(z. B. durch Verweis auf eine vorhandene Telefonliste derGiftinformationszentren)

� Arbeitnehmer vor der Verwendung neuer Arbeitsstoffe überdie beim Umgang notwendigen Schutz- und Hygienemaß-nahmen unterweisen; Unterweisungen regelmäßig wieder-holen; unerfahrene Mitarbeiter besonders umfassend unter-richten und anleiten (§ 12 ArbSchG, § 20 GefStoffV)

� Betriebsanweisungen und sonstige Informationen zu denverwendeten Arbeitsstoffen müssen für jeden Arbeitnehmereinsehbar sein.

� Arbeitnehmer sind zu unterweisen,� Arbeitskleidung zu tragen,� auf persönliche Hygiene zu achten,� zum Essen, Trinken, Rauchen und Schnupfen die hierfür

vorgesehenen Räumlichkeiten/ Bereiche zu benutzen und� Pausen- oder Bereitschaftsräume bzw. Tagesunterkünfte

nicht mit stark verschmutzter Arbeitskleidung zu betreten.� Verhaltensregeln sollten in den arbeitsplatzspezifischen

Teil der Betriebsanweisung nach § 20 GefStoffV integriertwerden.

� Arbeitnehmer sind verpflichtet,� für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu

tragen,� für die Gesundheit und Sicherheit Dritter zu sorgen, die

durch den eigenen Umgang mit Arbeitsstoffen gefährdetwerden können,

� Arbeitsstoffe, Schutzvorrichtungen und zur Verfügung ge-stellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäßzu verwenden (§ 15 ArbSchG).

Hautschutz � Verspritzen von Flüssigkeiten, Freisetzung von Stäuben/Nebeln vermeiden

� Hautverletzungen (z. B. Stiche, Schnitte) durch sachge-rechte Arbeitstechniken vermeiden

Page 147: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

147

3 Gefahrstoffe

� Hautschutzplan (Hautgefährdung, anzuwendende Hautreini-gungs- und Hautpflegemittel) mit arbeitsmedizinischer Unter-stützung erstellen und an geeigneter Stelle bekannt machen

� nach Maßgabe des Sicherheitsdatenblattes bzw. Lieferan-tenauskunft Schutzhandschuhe zur Verfügung stellen

� zur Verfügung gestellte Schutzhandschuhe verwenden(Sie sollten allergenarm, beständig, für die Einsatzzeit ge-genüber dem jeweils verwendeten Arbeitsstoff undurchlässigsein und sauber gelagert werden; siehe auch TRGS 531„Feuchtarbeit“.)

� geeignete Arbeitskleidung verwenden (Zum Schutz vor Haut-reizungen durch Fasern langärmlige, möglichst geschlos-sene Arbeitskleidung, z. B. Overalls mit Ärmelbündchen,verwenden.)

� nach Maßgabe des Sicherheitsdatenblattes bzw. Lieferan-tenauskunft Schutzbrille zur Verfügung stellen

� Schutzbrillen tragen, evtl. Augenduschen in der Nähe desTätigkeitsbereiches aufstellen

� unterscheidbare Reinigungstücher für Maschinen und Händezur Verfügung stellen und verwenden

� vorbeugenden Hautschutz bei folgenden Tätigkeiten vorse-hen:� Arbeiten im feuchten Milieu (ab ca. 2 Stunden)� Arbeiten mit feuchtigkeitsdichten Handschuhen ab ca.

2 Stunden� Arbeiten, die eine häufige bzw. intensive Handreinigung

erfordern (TRGS 531)

Schutz vor Stäuben � staubentwickelnde Arbeitsstoffe in geschlossenen Silos,Bunkern, Transportbehältern oder Säcken aus staubdichtemMaterial aufbewahren und lagern; Schüttware und offeneContainer abdecken

� Ablagerungsmöglichkeiten von Staub konstruktiv vermeiden(z. B. Träger abschrägen, keine textilen Oberflächen, Ni-schen verkleiden)

� Höhe von Abwurf-, Füll- und Schüttstellen verringern; evtl.mit flexiblen, staubdichten Umhüllungen versehen

� Freisetzung von Stäuben durch sachgerechte Arbeitstechni-ken vermeiden

� staubarme Be- und Verarbeitungsverfahren und -geräte ver-wenden

� Staubablagerungen verhindern bzw. regelmäßig entfernen� ausreichende Lüftung und Luftführung gewährleisten� bei Reinigungsarbeiten Staub saugen, nicht blasen� nach Möglichkeit Feucht- oder Nassverfahren anwenden

(z. B. bei Reinigungs- oder Abbrucharbeiten)� Schneidwerkzeuge funktionsgerecht warten und schärfen

Page 148: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

148

3 Gefahrstoffe

� bei Tätigkeiten mit Staubentwicklung im Freien (z. B. beiAbkippvorgängen) nicht in der Staubfahne aufhalten; mitdem Rücken zum Wind arbeiten

� entleerte Säcke im Wirkbereich einer Staubabsaugung zu-sammenlegen, bündeln, pressen

� Arbeitskleidung� von der Straßenkleidung getrennt aufbewahren� nicht abschütteln, nicht abblasen

� Schutzbrille und ggf. geeignete Atemschutzmaske bei kurz-zeitiger starker Staubentwicklung oder bei Überkopfarbeitenzur Verfügung stellen und tragen

Schutz vor Gasen, Dämp-fen, Nebeln

� Freisetzung durch sachgerechte Arbeitstechniken vermei-den

� Gebinde stets geschlossen halten; nur zur Entnahme öff-nen

� beim Ab- und Umfüllen sowie bei offener Anwendung aus-reichende Lüftung und geeignete Luftführung gewährleis-ten

� verschüttete und ausgelaufene Arbeitsstoffe unverzüglichbeseitigen, ggf. mit geeigneten Bindemitteln

� Arbeitsverfahren anwenden, bei denen möglichst wenigGase, Dämpfe, Nebel freigesetzt werden; großflächig of-fene Anwendungen vermeiden; Freisetzung von Lö-sungsmitteln durch Absenkung der Verarbeitungstempe-ratur verringern

� Versprühen und Verspritzen flüssiger Arbeitsstoffe durchTauchrohre („Unterspiegelbefüllung“) vermeiden; Tauch-,Streich- oder Rollverfahren anstelle von Spritzverfahreneinsetzen

3.3.2 Vorschriften für den Umgang mit Gefahr-stoffen

Vorschriften Die wesentlichen in der Gefahrstoffverordnung vorgeschriebe-nen Arbeitsschutzmaßnahmen sind im folgenden Text kurz er-läutert.Diese Arbeitsschutzmaßnahmen sind beim Umgang mit Ge-fahrstoffen immer zu treffen, unabhängig von den spezifischengefährlichen Eigenschaften der Stoffe, auf die im Ab-schnitt 3.3.3 näher eingegangen wird.

Page 149: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

149

3 Gefahrstoffe

Feststellung von Gefahr-stoffen

Ermittlungspflicht (§ 16 GefStoffV)Der Arbeitgeber ist verpflichtet festzustellen, ob in seinem Be-trieb mit Gefahrstoffen umgegangen wird.Dabei sind auch die Gefährdungspotentiale von Stoffen zu be-rücksichtigen, die erst durch das Arbeitsverfahren entstehenkönnen (z. B. Bildung von Stickoxiden bei Schweißarbeiten).Als Informationsquellen stehen zur Verfügung:� Kennzeichnung auf der Verpackung� EG-Sicherheitsdatenblatt� zusätzliche Informationen des Herstellers oder Einführers (bei

Bedarf anfordern (Formschreiben s. Anlage 1 zur TRGS 440)� Informationen der Berufsgenossenschaft und Gewerbeauf-

sicht� Fachliteratur� Sachverständige.

Ersatzstoffe Pflicht zur Prüfung von Ersatzstoffen und Ersatzverfahren(§ 16 Abs. 2 GefStoffV)Der Arbeitgeber muss prüfen, ob1. Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse mit einem geringe-

ren gesundheitlichen Risiko erhältlich sind,2. durch Änderung des Herstellungs- oder Verwendungsverfah-

rens das Auftreten von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz ver-hindert oder verringert werden kann,

3. durch emissionsarme Verwendungsformen (z. B. Perlen,Pasten, Lösungen, Suspensionen, staubfreie oder staub-arme Granulate) Gefährdungen verhindert oder verringertwerden können.

Ist die Verwendung dieser Stoffe, Zubereitungen, Erzeugnisseund Verfahren sowie Verwendungsformen zumutbar, dürfen nurdiese verwendet werden.Das Ergebnis der Prüfung ist schriftlich festzuhalten und derzuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.Entscheidungskriterien für die „Ermittlung der Zumutbarkeit desEinsatzes von Ersatzlösungen“ finden Sie in der TRGS 440.

Anlage 1: Zumutbarkeit von Ersatzlösungen

Page 150: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

150

3 Gefahrstoffe

Gefahrstoffverzeichnis Pflicht zum Erstellen eines Gefahrstoffverzeichnisses(§ 16 Abs. 3a GefStoffV, TRGS 440)Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein Verzeichnis aller ermitteltenGefahrstoffe, mit denen im Betrieb umgegangen wird, zu füh-ren.Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten:1. Bezeichnung des Gefahrstoffes,2. Einstufung des Gefahrstoffes oder Angabe der gefährlichen

Eigenschaften,3. Mengenbereiche des Gefahrstoffes im Betrieb,4. Arbeitsbereiche, in denen mit dem Gefahrstoff umgegangen

wird.

Das Verzeichnis ist bei wesentlichen Änderungen fortzuschrei-ben, mindestens einmal jährlich zu überprüfen, kurzfristig ver-fügbar aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Ver-langen vorzulegen.Ausnahmen:� Gefahrstoffe, die im Hinblick auf ihre gefährlichen Eigen-

schaften und Menge oder Verwendung keine Gefahr für dieBeschäftigten darstellen

� Gefahrstoffe, mit denen nur kurzfristig und nicht regelmäßigumgegangen wird (z. B. Erprobung von Mustern, kleine Re-paraturen)

Ein Verzeichnis muss immer geführt werden, wenn es sich umTätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden undfortpflanzungsgefährdenden Stoffen handelt.

Als Gefahrstoffverzeichnis gelten auch

� Bestandslisten und Einlagerungspläne (z. B. in Lagern undVerkaufsstellen bei ausschließlichem Umgang mit verpack-ten und gekennzeichneten Gefahrstoffen), sofern weitereInformationen zu den Gefährdungen vorliegen, wie Samm-lungen von Betriebsanweisungen, Unfallmerkblätter, Sicher-heitsdatenblätter,

� Sammlungen von Sicherheitsdatenblättern, sofern sie ar-beitsbereichsbezogen sind und um Angaben zu Mengenbe-reichen ergänzt wurden.

Page 151: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

151

3 Gefahrstoffe

Tab. 3-4 Beispiel für ein einfaches Gefahrstoffverzeichnis

Nr. Gefahrstoff(Handels-name)

Einstufung;gefährlicheEigenschaften

Angaben zuMengen(kg, l/Jahr)

Arbeitsberei-che

1 ...

2 ...

3 Spiritus F; R 11 100 Reparatur-werkstatt

Wäscherei

4 ...

5 Dieselmotor-emission

krebserzeu-gend

5 Gabelstapler Hochlager

6 Antifrost Xn; R 22 45 Kfz-Werkstatt

7 ...

8 Betonlöser C; R 34-37 20 Bauhof

Durch eine Erweiterung der Tabelle (erweitertes Gefahrstoffver-zeichnis) um Angaben

� zu den wichtigsten gefährlichen Inhaltsstoffen (aus dem Si-cherheitsdatenblatt oder einer Anfrage nach § 16 Abs. 3GefStoffV an den Hersteller oder Einführer),

� zu Grenzwerten,

� zur innerbetrieblichen Verwendung etc.können die wichtigsten Grundinformationen zur Gefährdungs-ermittlung, zur Prioritätensetzung bei der Ersatzstoffsuche oderzur Arbeitsbereichsanalyse nach TRGS 402 mit relativ gerin-gem Zusatzaufwand zusammengestellt werden.

Anlage 2: Erweitertes Gefahrstoffverzeichnis

Überwachungspflicht (§ 18 GefStoffV)Feststellung der Konzent-ration von Gefahrstoffen

Die Gefahrstoffverordnung verpflichtet den Arbeitgeber, dieEinhaltung der geltenden Grenzwerte (MAK, TRK, BAT) zuüberprüfen und die Gesamtwirkung verschiedener gefährlicherStoffe zu beurteilen, wenn das Auftreten gefährlicher Stoffe inder Luft am Arbeitsplatz nicht sicher auszuschließen ist.

Page 152: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

152

3 Gefahrstoffe

sachkundige Messungen Im Rahmen einer solchen Überprüfung von Arbeitsplätzen wer-den in der Regel Messungen erforderlich sein. Der Arbeitgeberkann diese Messungen in eigener Verantwortung durchführen,vorausgesetzt, er verfügt über die notwendige Sachkunde unddie notwendigen Einrichtungen. Er kann aber auch eine außer-betriebliche Messstelle mit dieser Aufgabe betrauen.Die Messergebnisse müssen aufgezeichnet und mindestens30 Jahre aufbewahrt werden. Bei Betriebsstillegung müssen dieDaten an den zuständigen Unfallversicherungsträger überge-ben werden. Von der Messpflicht befreit ist, wer behördlich oderberufsgenossenschaftlich anerkannte Herstellungs- oder Ver-wendungsverfahren oder Geräte verwendet (außer bei beson-ders gefährlichen krebserzeugenden Gefahrstoffen).In den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 402 ein-schließlich Anhänge und TRGS 403 werden Empfehlungen zurDurchführung und Bewertung von Arbeitsplatzmessungen ge-geben.Rangfolge der Schutzmaßnahmen einhalten (§ 19 GefStoffV)

geschlossene Anlagen � Das Arbeitsverfahren ist so zu gestalten, dass gefährlicheGase, Dämpfe und Schwebstoffe nicht frei werden und Ar-beitnehmer mit gefährlichen festen oder flüssigen Stoffenoder Zubereitungen nicht in Hautkontakt kommen (z. B. ge-schlossene Anlagen, Gaspendelung).

lokale Absaugung � Können diese Forderungen nicht erfüllt werden, sind die ge-fährlichen Stoffe an ihrer Austritts- oder Entstehungsstellevollständig zu erfassen und ohne Gefahr für Mensch undUmwelt zu entsorgen (lokale Absaugung).

Lüftung � Ist eine vollständige Erfassung nicht möglich, sind Lüftungs-maßnahmen vorzunehmen.

persönliche Schutzaus-rüstungen

� Bei Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes (TRGS 900)sind persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zustellen und zu benutzen. Dies gilt auch bei unmittelbaremHautkontakt mit gefährlichen Stoffen (TRGS 150) und wennmit allergischen Reaktionen zu rechnen ist.Welche persönlichen Schutzausrüstungen geeignet sind,legt der Arbeitgeber nach sorgfältiger Prüfung aller Um-stände fest.Das Tragen von Atemschutzgeräten und von Vollschutzan-zügen darf keine ständige Maßnahme sein.

Page 153: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

153

3 Gefahrstoffe

Expositionszeitbeschrän-kung

� Bei Überschreitung von Arbeitsplatzgrenzwerten hat der Ar-beitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmer nur solangebeschäftigt werden, wie es das Arbeitsverfahren unbedingterfordert und es mit dem Gesundheitsschutz vereinbar ist.

� Der Arbeitgeber hat die Arbeitsverfahren, soweit zumutbar,dem Stand der Technik kontinuierlich anzupassen(§ 19 Abs. 4 GefStoffV, TRGS 001). Es sind die allgemeinanerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischenund hygienischen Regeln, einschl. der Regeln über Einstu-fung, Sicherheitsinformation und Arbeitsorganisation sowiedie sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Er-kenntnisse zu beachten (TRGS 002).

Pflicht zum Erstellen von Betriebsanweisungen(§ 20 Abs. 1 GefStoffV; TRGS 555)

Betriebsanweisungen Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind vom Arbeitgeber arbeits-bereichs- und stoffbezogene Betriebsanweisungen zu erstellen,die Angaben zu� Gefahren für Mensch und Umwelt� erforderlichen Schutzmaßnahmen� Verhaltensregeln bei Gefahren� Erste-Hilfe-Maßnahmen und� zur sachgerechten Entsorgung gefährlicher Abfälleenthalten müssen.Die Betriebsanweisung ist in verständlicher Form, in der Spra-che der Beschäftigten abzufassen und an geeigneter Stelle inder Arbeitsstätte bekannt zu machen.

Page 154: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

154

3 Gefahrstoffe

Unterweisungspflichten (§ 20 Abs. 2 GefStoffV), Unterrich-tungspflichten, Beteiligungspflichten (§ 21 GefStoffV)

Unterweisung der Arbeit-nehmer

Der Arbeitgeber hat betroffene Arbeitnehmer anhand der Be-triebsanweisung über die auftretenden Gefahren und über dieSchutzmaßnahmen zu unterweisen. Die Unterweisungen müs-sen vor der Beschäftigung und danach mindestens einmal jähr-lich mündlich und arbeitsplatzbezogen erfolgen. Inhalt und Zeit-punkt der Unterweisungen sind schriftlich festzuhalten und vonden Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen. Der Nach-weis der Unterweisung ist zwei Jahre aufzubewahren. Wird derArbeitsplatz einer Schwangeren nach der Mutterschutzricht-linienverordnung beurteilt, sind die werdende Mutter und dieübrigen Arbeitnehmerinnen sowie der Betriebs- oder Personal-rat über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sowie diezu ergreifenden Maßnahmen zu unterrichten.

Unterrichtung des Betriebs-und Personalrates

Der Arbeitgeber hat den Betriebs- oder Personalrat und fallsdieser nicht vorhanden ist, die betroffenen Arbeitnehmer� bei der Prüfung und Anwendung von Ersatzstoffen und Er-

satzverfahren, bei der Ermittlung und Beurteilung von Gefah-ren sowie bei der Festlegung der erforderlichen Maßnah-men, bei der Auswahl und Festlegung der Tragebedingun-gen von persönlichen Schutzausrüstungen zu hören,

� über die Ergebnisse der Messungen zu unterrichten undEinsicht in die Messprotokolle zu gewähren,

� von einer Überschreitung der MAK oder TRK unter Angabevon Gründen unverzüglich zu unterrichten und

� über arbeitsplatzbedingte gesundheitliche Bedenken nacharbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen zu unterrich-ten (§ 31 GefStoffV).

Rechte des Arbeitneh-mers

Werden die MAK, TRK oder BAT-Werte nicht unterschritten undhilft der Arbeitgeber der Beschwerde darüber nicht unverzüglichab, kann sich der Arbeitnehmer nach Ausschöpfung der inner-betrieblichen Möglichkeiten unmittelbar an die zuständigeÜberwachungsbehörde wenden.Bei unmittelbarer Gefahr für Leben und Gesundheit hat der Ar-beitnehmer das Recht, die Arbeit zu verweigern. Dem Arbeit-nehmer dürfen daraus keine Nachteile entstehen.

Page 155: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

155

3 Gefahrstoffe

Pflicht zu Vorsorgemaßnahmen gegen Betriebsstörungenund Unfälle (§ 26 GefStoffV)Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, die Betriebsstö-rungen verhindern und bei Betriebsstörungen und Unfällen dieGefahren für die Arbeitnehmer begrenzen. Bei Betriebsstörun-gen, Instandhaltungsarbeiten oder Unfällen, bei denen außer-gewöhnlich hohe Gefahrstoffkonzentrationen auftreten können,hat der Arbeitgeber� die Arbeitnehmer zu unterrichten,� die Arbeitnehmerzahl zu begrenzen,� die Expositionszeit auf das unbedingt erforderliche Mindest-

maß zu reduzieren und� persönliche Schutzausrüstungen (Arbeitsschutzkleidung,

Atemschutzgeräte) zur Verfügung zu stellen. Die Arbeitneh-mer sind verpflichtet, die zur Verfügung gestellten persönli-chen Schutzausrüstungen zu benutzen.

Pflicht zur gefährdungslosen Aufbewahrung, Lagerung,Abfallentsorgung (§ 24, § 36 Nr. 6, 7 GefStoffV)

Aufbewahrung Gefahrstoffe einschließlich Rohstoffe und Abfälle sind so aufzu-bewahren oder zu lagern, dass sie die menschliche Gesundheitund die Umwelt nicht gefährden. Es müssen� Vorkehrungen gegen Fehlgebrauch bzw. Missbrauch ge-

troffen werden,� mit der Verwendung verbundene Gefahren erkennbar sein

(Kennzeichnung am Gebinde),Lagerung � Gefahrstoffe in Behältnissen aufbewahrt oder gelagert wer-

den, die sich durch Form und Bezeichnung deutlich von Le-bensmittelverpackungen und –gefäßen unterscheiden.

� Gefahrstoffe dürfen nur übersichtlich geordnet und nicht inder Nähe von Arznei-, Lebens- oder Futtermitteln aufbewahrtoder gelagert werden.

� Unverpackte Gefahrstoffe in loser Schüttung sollten an derLagerstätte gekennzeichnet werden (TRGS 200).

Pflicht zur Einhaltung von Hygienemaßnahmen(§ 22 GefStoffV)

Hygienemaßnahmen Nahrungs- und Genussmittel dürfen nur so aufbewahrt werden,dass sie mit Gefahrstoffen nicht in Berührung kommen.Pflicht zu Vorsorgeuntersuchungen (§ 28 GefStoffV)

Vorsorgeuntersuchungen Wird am Arbeitsplatz die Auslöseschwelle für die im Anhang VIGefStoffV aufgeführten gefährlichen Stoffe und Zubereitungenüberschritten (z. B. für Chrom(VI)-Verbindungen, Xylole, Nickel/Nickelverbindungen in Form atembarer Stäube oder Tröpf-chen), sind Vorsorgeuntersuchungen der Beschäftigten durchbesonders ermächtigte Ärzte durchzuführen. Die Kosten trägtder Arbeitgeber.

Erstuntersuchung Vor Aufnahme der Beschäftigung mit den vorgenannten Stoffenmuss die Erstuntersuchung erfolgt sein, die bei Beschäfti-gungsbeginn nicht länger als 12 Wochen zurückliegen darf.

Page 156: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

156

3 Gefahrstoffe

Nachuntersuchungen Nachuntersuchungen sind in gewissen Zeitabständen vorge-schrieben. Je gefährlicher der Stoff, desto kürzer sind im allge-meinen die Abstände zwischen den Untersuchungen.

Atemschutzgeräte,G 26

Beschäftigte, die Atemschutzgeräte benutzen müssen, solltennach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeits-medizinische Vorsorgeuntersuchungen G 26 "Atemschutzge-räte" überwacht werden.

ArbeitgeberpflichtenDer Arbeitgeber hat� dem Arzt auf Verlangen die zur Durchführung der Vorsorge-

untersuchungen erforderlichen Auskünfte über die Arbeits-platzverhältnisse zu erteilen und eine Besichtigung des Ar-beitsplatzes zu ermöglichen,

Vorsorgekartei � eine Vorsorgekartei zu führen, die unter anderem Angabenenthält zur Art der vom Arbeitsplatz ausgehenden Gefähr-dungsmöglichkeiten, zur Art der Tätigkeit mit Angabe desBeginns und des Endes der Tätigkeit, zu Zeiträumen frühe-rer Tätigkeiten, bei denen eine Gefährdungsmöglichkeit be-stand (soweit bekannt),

ärztliche Bescheinigung � die Kartei und die ärztlichen Bescheinigungen für jeden Ar-beitnehmer bis zu dessen Ausscheiden aufzubewahren,

� beim Ausscheiden des Arbeitnehmers den ihn betreffendenAuszug aus der Kartei und die ärztlichen Bescheinigungenan ihn auszuhändigen und eine Kopie dieser Unterlagen mitden Personalunterlagen aufzubewahren,

� die Kartei so aufzubewahren, dass Unbefugte keinen Zu-gang haben.

3.3.3 Ergänzende Vorschriften für Gefahrstoffe mitspezifischen gefährlichen Eigenschaften

ergänzende Vorschriftenfür spezielle Gefahrstoffe

Im Folgenden sind Gefahrstoffe aufgelistet, für die ergänzendeeigenschaftsbezogene Schutzmaßnahmen vorgeschrieben sind,die neben den Grundvorschriften zum Umgang mit Gefahrstoffenebenfalls erfüllt werden müssen.1. Explosionsgefährliche Stoffe und Zubereitungen (E)� Verwendungsverbot für Heimarbeiter

(§ 15c Abs. 1 GefStoffV)� Beschäftigungsverbot für Jugendliche (gilt nicht für Auszu-

bildende unter Fachaufsicht bei Einhaltung des Luftgrenz-wertes) (§ 22 JArbSchG)

2. Brandfördernde Stoffe und Zubereitungen (O)� Beschäftigungsverbot für Jugendliche (gilt nicht für Auszu-

bildende unter Fachaufsicht bei Einhaltung des Luftgrenz-wertes) (§ 22 JArbSchG)

� nach TRGS 514 und TRGS 515 lagern(§ 15a Abs. 1 GefStoffV)

Page 157: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

157

3 Gefahrstoffe

3. Hochentzündliche Stoffe und Zubereitungen (F+)� Verwendungsverbot für Heimarbeiter

(§ 15c Abs. 1 GefStoffV)� Beschäftigungsverbot für Jugendliche (gilt nicht für Auszu-

bildende unter Fachaufsicht bei Einhaltung des Luftgrenz-wertes) (§ 22 JArbSchG)

� Informations- und Aufzeichnungspflichten bei Abgabe anDritte (sachkundige Abnehmer), Selbstbedienungsverbot(§§ 3, 4 ChemVerbotsV)

4. Leichtentzündlich Stoffe und Zubereitungen (F)� Beschäftigungsverbot für Jugendliche (gilt nicht für Auszu-

bildende unter Fachaufsicht bei Einhaltung des Luftgrenz-wertes) (§ 22 JArbSchG)

5. Entzündliche Stoffe und Zubereitungen(keine zusätzlichen Forderungen)

6. Sehr giftige und 7. giftige Stoffe und Zubereitungen (T+)� Erlaubnis für das Inverkehrbringen, Sachkenntnis

(§§ 2, 5 ChemVerbotsV)� Beschränkung der Mittel für Begasungen

(§ 15d Abs. 1 GefStoffV)� Verwendungsverbot für Heimarbeiter

(§ 15c Abs. 1 GefStoffV)� Beschäftigungsverbot für Jugendliche (gilt nicht für Auszu-

bildende unter Fachaufsicht bei Einhaltung des Luftgrenz-wertes) (§ 22 JArbSchG)

� Beschäftigungsverbot für werdende Mütter bei Grenzwert-überschreitung (§§ 4, 5 MuSchRiV)

� Aufbewahrung, Lagerung, Transport, Abfallentsorgung inverschließbaren, gekennzeichneten Behältern(§ 36 Abs. 6 GefStoffV);Zugang nur durch fachkundiges Personal (§ 24 GefStoffV)

� nach TRGS 514 und TRGS 515 lagern(§ 15a Abs. 1 GefStoffV)

� Ess-, Trink-, Rauchverbot am Arbeitsplatz (Pausenräume)(§ 22 GefStoffV)

� Waschräume sowie Räume mit getrennten Aufbewah-rungsmöglichkeiten für Straßen- und Arbeitskleidung(§ 22 GefStoffV)

� Umkleideräume für Straßen- und Arbeitskleidung durch ei-nen Waschraum mit Duschen voneinander getrennt (wennaus gesundheitlichen Gründen erforderlich)(§ 22 GefStoffV)

� Arbeits- und Schutzkleidung ist vom Arbeitgeber zu reini-gen, erforderlichenfalls gesondert zu entsorgen und zu er-setzen (§ 22 GefStoffV)

Page 158: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

158

3 Gefahrstoffe

8. Gesundheitsschädliche Stoffe und Zubereitungen (Xn)� Beschäftigungsverbot für Jugendliche (gilt nicht für Auszu-

bildende unter Fachaufsicht bei Einhaltung des Luftgrenz-wertes) (§ 22 JArbSchG)

� Beschäftigungsverbot für werdende und stillende Mütter beiGrenzwertüberschreitung (§§ 4, 5 MuSchRiV)

9. Ätzende Stoffe und Zubereitungen (C)� Beschäftigungsverbot für Jugendliche (gilt nicht für Auszu-

bildende unter Fachaufsicht bei Einhaltung des Luftgrenz-wertes) (§ 22 JArbSchG)

� Informations- und Aufzeichnungspflichten bei Abgabe anDritte (sachkundige Abnehmer), Selbstbedienungsverbot(§§ 3, 4 ChemVerbotsV)

10. Reizende Stoffe und Zubereitungen (Xi)� Beschäftigungsverbot für Jugendliche (gilt nicht für Auszu-

bildende unter Fachaufsicht bei Einhaltung des Luftgrenz-wertes) (§ 22 JArbSchG)

11. Sensibilisierende Stoffe und Zubereitungen (Xn)(keine zusätzlichen Forderungen)

12. Krebserzeugende und14. erbgutverändernde Stoffe und Zubereitungen Kategorie 1

und 2 (T)� Herstellungs- und Verwendungsverbot für Gefahrstoffe

nach § 15 Abs. 1 GefStoffVAnlage 3: Verbote und Beschränkungen

� Verwendungsverbot für Heimarbeiter(§ 15c Abs. 1 GefStoffV)

� Erlaubnis für das Inverkehrbringen, Sachkenntnis(§§ 2, 5 ChemVerbotsV)

� Informations- und Aufzeichnungspflichten bei Abgabe anDritte (sachkundige Abnehmer), Selbstbedienungsverbot(§§ 3, 4 ChemVerbotsV)

� Beschäftigungsverbot für Jugendliche (gilt nicht für Auszu-bildende unter Fachaufsicht bei Einhaltung des Luftgrenz-wertes) (§ 22 JArbSchG)

� Beschäftigungsverbot für werdende Mütter(§§ 4, 5 MuSchRiV)

� Beschäftigungsverbot für stillende Mütter bei Grenzwert-überschreitung (§§ 4, 5 MuSchRiV)

� Erweiterte Ersatzstoffpflicht:� Gefahrstoffe ersetzen, wenn dies zumutbar und nach dem

Stand der Technik möglich ist, auch wenn das Verfahrengeändert werden muss; Ersatzpflicht bei Sanierungs- undInstandhaltungsarbeiten

� regelmäßige Ermittlung und Bewertung von Art, Ausmaß,Dauer der Exposition auch bei jeder Änderung der Bedin-gungen (§ 36 Abs. 1 GefStoffV)

� Verwendung geschlossener Anlagen(§ 36 Abs. 3 GefStoffV)

Page 159: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

159

3 Gefahrstoffe

� Verpflichtung zur Unterschreitung der TRK(§ 36 Abs. 5 GefStoffV)

� Keine Rückführung abgesaugter Luft ohne vorherige Rei-nigung (§ 36 Abs. 7 GefStoffV)

� Organisatorische Maßnahmen:- Mengenbegrenzung am Arbeitsplatz

(§ 36 Abs. 6 GefStoffV)- Begrenzung der Arbeitnehmerzahl

(§ 36 Abs. 6 GefStoffV)- Abgrenzung und Kennzeichnung der Arbeitsbereiche

(§ 36 Abs. 6 GefStoffV)- Gefahrstoffkennzeichnung am Arbeitsplatz

(§ 36 Abs. 6 GefStoffV)- regelmäßige Reinigung von Räumen, Anlagen und Gerä-

ten (§ 36 Abs. 6 GefStoffV)- Arbeitszeitbeschränkung bei Grenzwertüberschreitung

(§ 15a Abs. 5 GefStoffV)� Aufbewahrung, Lagerung, Transport, Abfallentsorgung

in verschließbaren, gekennzeichneten Behältern(§ 36 Abs. 6 GefStoffV)

� Zugang nur durch fachkundiges Personal (§ 24 GefStoffV)� Ess-, Trink-, Rauchverbot am Arbeitsplatz

(Pausenräume) (§ 22 GefStoffV)� Waschräume sowie Räume mit getrennten Aufbewah-

rungsmöglichkeiten für Straßen- und Arbeitskleidung (Gar-deroben) einrichten (§ 22 GefStoffV)

� Umkleideräume für Straßen- und Arbeitskleidung durch ei-nen Waschraum mit Duschen voneinander getrennt (wennaus gesundheitlichen Gründen erforderlich) einrichten(§ 22 GefStoffV)

� Arbeits- und Schutzkleidung ist vom Arbeitgeber zu reini-gen, erforderlichenfalls gesondert zu entsorgen und zu er-setzen (§ 22 GefStoffV)

� Anzeigepflicht:unverzüglich der zuständigen Behörde melden (spätes-tens 14 Tage vor Verwendung oder möglicher Entstehungbei Herstellungsverfahren)Erstanzeige, Wiederholungsanzeigen (§ 37 GefStoffV)

� zusätzliche Vorschriften für Gefahrstoffe nach§ 15a GefStoffV einhaltenAnlage 3: Verbote und Beschränkungen

Page 160: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

160

3 Gefahrstoffe

Umgang mit besonders gefährlichen krebserzeugendenGefahrstoffen nach § 15a GefStoffV

zusätzliche Vorschriften fürGefahrstoffe nach § 15aGefStoffV

Für Gefahrstoffe nach § 15a GefStoffV, insbesondere Asbest,gelten alle Vorschriften für krebserzeugende Stoffe der Kate-gorien 1 und 2 und zusätzlich folgende:� Expositionsverbot: Arbeitnehmer dürfen den in

§ 15a GefStoffV genannten Gefahrstoffen nichtausgesetzt sein.

� Überwachungspflicht ohne Ausnahme (§ 18 Abs. 5 GefStoffV):Beim Umgang mit Gefahrstoffen nach § 15a besteht in je-dem Falle Überwachungspflicht.

� Herstellung und Verwendung nur in geschlossenenAnlagen (§ 36 Abs. 4 GefStoffV):Für besonders gefährliche krebserzeugende Gefahrstoffenach § 15a Abs. 1 GefStoffV sind nur geschlossene Anla-gen zulässig. Soweit Ausnahmebestimmungen anwendbarsind, müssen Bildung und Ausbreitung der Gefahrstoffesoweit wie möglich begrenzt werden.

� Rückführungsverbot auch für gereinigte Luft(§ 36 Abs. 8 GefStoffV):In Arbeitsbereichen, in denen mit besonders gefährlichen,krebserzeugenden Gefahrstoffen nach § 15a Abs. 1GefStoffV umgegangen wird, darf abgesaugte Luft nicht zu-rückgeführt werden. Bei Abbruch- und Sanierungsarbeitenvon Asbest ist der Einsatz von Industriestaubsaugern zu-lässig.

Abbruch-, Sanierungs-,Instandhaltungsarbeiten

Ausnahmeregelungen bei Abbruch-, Sanierungs- und In-standhaltungsarbeiten (für Asbest s. auch TRGS 519):

� Ersatzpflicht bei Sanierungs- und Instandhaltungsar-beiten (§ 15a Abs. 2 GefStoffV)Besonders gefährliche krebserzeugende Gefahrstoffe müs-sen durch Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse mit ei-nem geringeren gesundheitlichen Risiko ersetzt werden.

Ausstattung des Unter-nehmens

� Geeignete personelle und sicherheitstechnische Aus-stattung des Unternehmens (§ 15a Abs. 3 GefStoffV)Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten dürfennur durch Unternehmen mit geeigneter personeller und si-cherheitstechnischer Ausstattung durchgeführt werden. DerNachweis der Sachkunde ist durch die Teilnahme an einemvon der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehr-gang zu erbringen. Instandhaltungsarbeiten mit geringerExposition der Arbeitnehmer bedürfen keiner behördlichenAnerkennung.

Page 161: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

161

3 Gefahrstoffe

Zulassungspflicht für Un-ternehmen beim Umgangmit Asbest

� Zulassungspflicht für Unternehmen(§ 39 Abs. 1 GefStoffV)Abbruch- und Sanierungsarbeiten an oder in bestehendenAnlagen, Bauten oder Fahrzeugen, die schwach gebun-dene Asbestprodukte enthalten, dürfen nur nach Zulassungdurch die zuständige Behörde durchgeführt werden.

Arbeitsplan � Arbeitsplan für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an As-bestprodukten der zuständigen Behörde vorlegen(§ 39 Abs. 2 GefStoffV)Vor dem Entfernen von asbesthaltigen Materialien ist einArbeitsplan aufzustellen und der zuständigen Behörde vor-zulegen. Der Arbeitsplan muss folgende Angaben enthal-ten:- Art und voraussichtliche Dauer der Arbeiten- Ort und Ausführung der Arbeiten- vorgesehene Arbeitsweise und Schutzmaßnahmen- Angaben zu persönlichen Schutzausrüstungen- Einrichtungen zum Schutz und zur Dekontamination

von Personen- Entsorgungsnachweis.

12. Krebserzeugende,13. fortpflanzungsgefährdende und14. erbgutverändernde Stoffe und Zubereitungen

Kategorie 3 (Xn)� Beschäftigungsverbot für Jugendliche (gilt nicht für Auszu-

bildende unter Fachaufsicht bei Einhaltung des Luftgrenz-wertes) (§ 22 JArbSchG)

� Beschäftigungsverbot für werdende Mütter(§§ 4, 5 MuSchRiV)

� Beschäftigungsverbot für stillende Mütter bei Grenzwert-überschreitung (§§ 4, 5 MuSchRiV)

� Informations- und Aufzeichnungspflichten bei Abgabe anDritte (sachkundige Abnehmer), Selbstbedienungsverbot(§§ 3, 4 ChemVerbotsV)

Page 162: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

162

3 Gefahrstoffe

13. Fortpflanzungsgefährdende Stoffe und ZubereitungenKategorie 1 und 2 (T)� Verwendungsverbot für Heimarbeiter

(§ 15c Abs. 1 GefStoffV)� Beschäftigungsverbot für Jugendliche (gilt nicht für Aus-

zubildende unter Fachaufsicht bei Einhaltung des Luft-grenzwertes) (§ 22 JArbSchG)

� Beschäftigungsverbot für werdende Mütter(§§ 4, 5 MuSchRiV)

� Beschäftigungsverbot für stillende Mütter bei Grenzwert-überschreitung (§§ 4, 5 MuSchRiV)

� Erlaubnis für das Inverkehrbringen, Sachkenntnis(§§ 2, 5 ChemVerbotsV)

� Ess-, Trink-, Rauchverbot am Arbeitsplatz(Pausenräume) (§ 22 GefStoffV)

� Aufbewahrung, Lagerung in verschließbaren Behältern;Zugang nur durch fachkundiges Personal (§ 24 GefStoffV)

� Waschräume sowie Räume mit getrennten Aufbewah-rungsmöglichkeiten für Straßen- und Arbeitskleidung(Garderoben) einrichten (§ 22 GefStoffV)

� Umkleideräume für Straßen- und Arbeitskleidung durcheinen Waschraum mit Duschen voneinander getrennt(wenn aus gesundheitlichen Gründen erforderlich) vorse-hen (§ 22 GefStoffV)

� Arbeits- und Schutzkleidung ist vom Arbeitgeber zu reini-gen, erforderlichenfalls gesondert zu entsorgen und zu er-setzen (§ 22 GefStoffV)

� Informations- und Aufzeichnungspflichten bei Abgabe anDritte (sachkundige Abnehmer), Selbstbedienungsverbot(§§ 3, 4 ChemVerbotsV)

Achtung:Beschäftigungsverbot für gebärfähige Arbeitnehmerinnen beimUmgang mit Gefahrstoffen, die Blei oder Quecksilberalkyle ent-halten, wenn sie den Grenzwert überschreiten(§§ 4, 5 MuSchRiV)

Page 163: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

163

3 Gefahrstoffe

3.4 Vorschriften, Regelwerk, Literatur

Gesetze, VerordnungenChemG ChemikaliengesetzJArbSchG JugendarbeitsschutzgesetzAltstoffverordnung Verordnung (EWG) Nr. 793/93 zur Bewertung und Kontrolle der

Umweltrisiken chemischer AltstoffeChemVerbotsV Chemikalien-VerbotsverordnungGefStoffV GefahrstoffverordnungMuSchG MutterschutzgesetzMuSchRiV Mutterschutzrichtlinienverordnung

Regeln der TechnikTechnische Regeln für Gefahrstoffe (http://www.baua.de/prax/ags/trgs.htm)TRGS 001 Allgemeines, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der TRGSTRGS 002 Übersicht über den Stand der Technischen Regeln für Gefahr-

stoffeTRGS 101 BegriffsbestimmungenTRGS 102 Technische Richtkonzentrationen (TRK) für gefährliche StoffeTRGS 150 Unmittelbarer Hautkontakt mit Gefahrstoffen, die durch die Haut

resorbiert werden können - Hautresorbierbare Gefahrstoffe -TRGS 200 Einstufung von Stoffen, Zubereitungen und ErzeugnissenTRGS 201 Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen zur Beseitigung

beim UmgangTRGS 220 Sicherheitsdatenblatt für gefährliche Stoffe und ZubereitungenTRGS 400 Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen durch Gefahr-

stoffe am Arbeitsplatz : AnforderungenTRGS 402 Ermittlung und Beurteilung der Konzentrationen gefährlicher

Stoffe in der Luft in ArbeitsbereichenTRGS 403 Bewertung von Stoffgemischen in der Luft am ArbeitsplatzTRGS 440 Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen durch Gefahrstoffe

am Arbeitsplatz : Ermitteln von Gefahrstoffen und Methoden zurErsatzstoffprüfung

TRGS 500 Schutzmaßnahmen : MindeststandardsTRGS 519 Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder InstandhaltungsarbeitenTRGS 540 Sensibilisierende StoffeTRGS 555 Betriebsanweisung und Unterweisung nach § 20 GefStoffVTRGS 900 Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz „Luftgrenzwerte“TRGS 903 Biologische Arbeitsplatztoleranzwerte (BAT – Werte)TRGS 905 Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fort-

pflanzungsgefährdender StoffeTRGS 907 Verzeichnis sensibilisierender StoffeBGI 664 Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Ab-

bruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten

Page 164: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

164

3 Gefahrstoffe

Literatur[1] Merkblatt Gefährliche Stoffe (Teil 1 bis 4): Bayerisches

Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie,Frauen und Gesundheit. (Hrsg.): LAS 073 - 09/93/Dr. Ai

[2] Liste der gefährlichen Stoffe und Zubereitungen nach An-hang I der Richtlinie 67/548/EWG. Bremerhaven: Wirt-schaftsverlag NW 1999. (Schriftenreihe der Bundesanstaltfür Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Regelwerke, Rw 23)- ISBN 3-89-492-406-771-9

[3] Verzeichnis von Luftgrenzwerten und krebserzeugenden,erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdendenStoffen: Liste von Stoffen nach TRGS 900, TRGS 905 undAnhang I der Richtlinie 67/548/EWG. Bremerhaven: Wirt-schaftsverlag NW. (Schriftenreihe der Bundesanstaltfür Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Regelwerke, Rw 5) -ISBN 3-89701-152-2

[4] Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen - Ge-fahrstoffverordnung und Anhänge I, IV, V, VI. Bremerha-ven: Wirtschaftsverlag NW 2000. (Schriftenreihe der Bundes-anstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Regelwerke,Rw 14) (inkl. Diskette) - ISBN 3-89701-466-1

[5] Schütze deine Haut, vermeide Staub......Technische Regelfür Gefahrstoffe TRGS 500 „Schutzmaßnahmen: Mindest-standards“ und Checkliste zur TRGS 500, BAuA-Quartbro-schüre, Dortmund 2003 – ISBN 3-88261-4444-4

[6] Kompendium „Einstufung und Kennzeichnung“. Bremer-haven: Wirtschaftsverl. NW 2003. (Schriftenreihe der Bundes-anstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Regelwerke,Rw 28) - ISBN 3-89701-223-5

[7] Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin(Hrsg.): Gefahrstoffe : Kennzeichnung - kein Problem!? Rich-tig kennzeichnen bringt Freu(n)de. Bearbeiter: T. Neustadt.Dortmund 2003, BAuA-Quartbroschüre - ISBN 3-88261-350-0

Aktuelle Informationen zu Gefahrstoffen, einschließlich Rechtstexte aus Richtlinien, Ver-ordnungen, TRGS auch im Internet: www.baua.de/prax/

Page 165: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

165

3 Gefahrstoffe

3.5 Textbausteine für Prüflisten und Form-blätter 1

Prüffragen� Welche chemischen Arbeitsstoffe werden im Unternehmen

hergestellt oder verwendet?� Welche chemischen Arbeitsstoffe sind Gefahrstoffe, d. h. als

gefährlich eingestuft und gekennzeichnet, explosionsfähigoder auf sonstige Weise chronisch schädigend?

� Liegen die Sicherheitsdatenblätter für gefährliche Stoffe undZubereitungen vor?

� Gibt es Gefahrstoffe, die erst beim Umgang, z. B. mit Er-zeugnissen, entstehen oder freigesetzt werden?

� Sind alle Gefahrstoffe im Gefahrstoffverzeichnis erfasst undwird dieses regelmäßig aktualisiert?

� Wurde bei allen Gefahrstoffen geprüft, ob sie sich durch we-niger gefährliche Stoffe oder Verfahrensänderungersetzen lassen?

� Werden emissionsarme Verwendungsformen eingesetzt?� Ist die Prüfung von Ersatzlösungen dokumentiert?� Sind die Mindeststandards der TRGS 500 für den Umgang

mit chemischen Arbeitsstoffen umgesetzt?� Entsprechen die Hygieneanforderungen, z. B. Sanitär- und

Umkleideräume den zusätzlichen Vorgaben der Gefahrstoff-verordnung?

� Ist die Gefahrstoff-Kennzeichnung vollständig und bleibt siewährend des gesamten Produktionsdurchlaufes erhalten?

� Wird bei allen Tätigkeiten nach dem Stand der Technik ver-hindert, dass gefährliche Stoffe entstehen oder freigesetztwerden?

� Wird durch die Tätigkeitsgestaltung der Hautkontakt mit Ge-fahrstoffen nach dem Stand der Technik verhindert?

� Gibt es für bestimmte Tätigkeiten verfahrens- und stoffspezi-fische Kriterien nach TRGS 420 oder andere behördlich oderberufsgenossenschaftlich anerkannte Arbeitsverfahren undwerden diese angewendet?

� Sind bei allen anderen Tätigkeiten die Luftgrenzwerte (ein-schließlich Spitzenbegrenzung) nach TRGS 900 eingehal-ten?

� Werden die Luftgrenzwerte überwacht, erforderlichenfallsdurch eine anerkannte Messstelle?

� Sind für Tätigkeiten, bei den ein Luftgrenzwert derzeit nichteingehalten werden kann, zusätzliche Schutzmaßnahmen(z. B. persönliche Schutzausrüstung) festgelegt und existiertein Konzept, wie die Einhaltung zukünftig gewährleistetwird?

� Ist bei Verwendung von persönlicher Schutzrüstung, z. B.Schutzhandschuhen und Atemschutzgeräten, deren Eignungfür den jeweiligen Gefahrstoff gewährleistet?

1 Die BAuA-Checkliste zur TRGS 500 [5] wird als Ergänzung empfohlen

Page 166: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

166

3 Gefahrstoffe

� Sind erforderlichenfalls Beschäftigungsverbote (für Jugendli-che, werdende und stillende Mütter, Gebärfähige) eingehal-ten?

� Sind die Exponierten / Gefahrstoffmengen / Expositionszei-ten auf das unbedingt erforderliche Maß begrenzt?

� Sind die Arbeitnehmer anhand von Betriebsanweisungen tä-tigkeitsbezogen über auftretende Gefahren und notwendigeSchutzmaßnahmen unterwiesen?

� Haben die Arbeitnehmer die Unterweisung durch Unterschriftbestätigt?

� Sind die Betriebsanweisungen in der Sprache der Beschäf-tigten abgefasst und sind sie am Arbeitsplatz ausgehängt/-gelegt?

� Werden der Betriebs- oder Personalrat bzw. die Arbeitneh-mer bei der Ermittlung, bei Gefahrstoffmessungen sowie beider Festlegung von Schutzmaßnahmen in erforderlichemMaße beteiligt?

� Werden Fremdfirmen rechtzeitig über mögliche Gefahreninformiert, Schutzmaßnahmen vereinbart, schriftlich festge-legt und ist ein Koordinator eingesetzt?

� Sind ausreichende Schutzmaßnahmen zur gefahrlosen Auf-bewahrung, Lagerung und Abfallentsorgung getroffen?

� Sind Vorsorgemaßnahmen bei Betriebsstörungen und Un-fällen festgelegt (Erste Hilfe, Alarmplan, Alarmübungen, Not-duschen, Augenduschen, Verhaltensanforderungen) underforderlichenfalls mit den Beschäftigten eingeübt?

� Ist die sachgerechte Beschaffung, Lagerung und Wartungpersönlicher Schutzausrüstungen gewährleistet, insbeson-dere der Austausch von Schutzhandschuhen und Atem-schutzfiltern nach Überschreitung der vom Hersteller ange-gebenen Einsatzzeiten?

� Werden die Pflichten zu Vorsorgeuntersuchungen (Erstun-tersuchung, Nachuntersuchung, Vorsorgekartei) erfüllt?

� Sind bei Herstellung und Verwendung von krebserzeugen-den oder erbgutverändernden Gefahrstoffen die notwendi-gen Schutzmaßnahmen getroffen und die Arbeiten der zu-ständigen Behörde angezeigt?

Gefährdungen/Mängel� Umgang mit gefährlichen Stoffen / Zubereitungen

(siehe Gefahrstoffverzeichnis)(z. B. beim Herstellen / Verwenden von Gefahrstoffen)

� gefährliche Stoffe entstehen / werden durch das Herstel-lungs- oder Verwendungsverfahren freigesetzt

� Übersicht über die verwendeten Arbeitsstoffe im Unter-nehmen ist unvollständig / wichtige Angaben fehlen

� Sicherheitsdatenblätter für gefährliche Stoffe / Zuberei-tungen sind nicht vorhanden / veraltet

� Gefahrstoffverzeichnis fehlt / ist unvollständig / ist nichtaktualisiert

� Prüfung von Ersatzlösungen wurde nicht durchgeführt /nicht dokumentiert

� Kennzeichnung der Gefahrstoffe ist mangelhaft / gehtwährend des Produktionsdurchlaufes verloren

Page 167: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

167

3 Gefahrstoffe

� Mindeststandards (TRGS 500) sind unzureichend umge-setzt

� Hygieneeinrichtungen entsprechen nicht den rechtlichenAnforderungen

� Arbeitsverfahren / Anlagen entsprechend nicht dem Standder Technik

� Anerkannte Arbeitsverfahren werden nicht angewendet� Luftgrenzwerte (TRGS 900) werden nicht überwacht /

Überwachung ist lückenhaft� Messung / Überwachung der Luftgrenzwerte wird gar

nicht / nicht von einer anerkannten Messstelle durchge-führt

� Luftgrenzwerte werden nicht eingehalten� Persönliche Schutzausrüstung ist für den Gefahrstoff

nicht geeignet� Unmittelbarer Hautkontakt mit Gefahrstoffen� Beschäftigungsverbote werden nicht beachtet� Exponierte sind nicht auf die unbedingt erforderliche An-

zahl begrenzt� Gefahrstoffe am Arbeitsplatz sind nicht auf die unbedingt

erforderliche Menge begrenzt� Expositionszeiten sind nicht auf die unbedingt erforderli-

che Mindestzeit begrenzt� Betriebsanweisung fehlt / ist nicht auf den Arbeitsplatz

bezogen / ist nicht in der Sprache der Beschäftigten ab-gefasst

� keine / ungenügende Unterweisung� Unterweisung ist nicht durch Unterschrift bestätigt� Betriebs-/Personalrat wurde nicht angehört

MaßnahmenErmittlungspflicht� Liste der Arbeitsstoffe auf Vollständigkeit und Aktualität

überprüfen� Sicherstellen, dass die Sicherheitsdatenblätter für gefähr-

liche Stoffe und Zubereitungen vorliegen� Feststellen, bei welchen Tätigkeiten Gefahrstoffe entste-

hen oder freigesetzt werden können...� Gefahrstoffe und Zubereitungen bewerten und ggf. selbst

einstufen ...� in regelmäßigen Abständen und bei Änderung der Bedin-

gungen neu bewerten ...� Sicherheitsdatenblätter oder Produktinformationen beim

Hersteller anfordern� Sicherheitsdatenblätter am Arbeitsplatz auslegen ...� Gefahrstoffe am Arbeitsplatz kennzeichnen: ...

Page 168: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

168

3 Gefahrstoffe

Pflicht zur Ersatzstoff- und Ersatzverfahren- Prüfung� Gefahrstoffe vermeiden / verringern durch andere

Herstellungs- oder Verwendungsverfahren ...� prüfen, ob Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse mit

geringerem gesundheitlichen Risiko erhältlich sind ... (ge-sundheitliches Risiko abschätzen und Zumutbarkeit prü-fen)

� emissionsarme Verwendungsformen einsetzen ...(staubfreie Granulate, Perlen, Pasten, Lösungen, Suspensionen)

Pflicht zum Erstellen eines Gefahrstoffverzeichnisses� Gefahrstoffverzeichnis arbeitsplatzbezogen erstellen� Gefahrstoffverzeichnis vervollständigen / aktualisieren� Gefahrstoffverzeichnis bei wesentlichen Änderungen aber

mindestens einmal jährlich überprüfenÜberwachungspflicht� Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien nach TRGS 420

oder andere behördlich oder berufsgenossenschaftlichanerkannte Arbeitsverfahren anwenden

� Luftgrenzwerte (TRGS 900) überwachen ...� Messungen der Grenzwerte durch anerkannte Messstel-

len veranlassen ...� Messergebnisse dokumentieren und mindestens 30 Jahre

aufbewahren (bei krebserzeugenden und erbgutverän-dernden Gefahrstoffen mindestens 60 Jahre)

Rangfolge der Schutzmaßnahmen einhalten� Arbeitsverfahren so gestalten, dass keine gefährlichen

Gase, Dämpfe, Schwebstoffe frei werden ...(geschlossene Anlagen, Gaspendelung, Einsaugen mit Unterdruck, Schleusen,geschlossene Probenahmegefäße, Probenahmeventile ohne Toträume undohne Nachlauf; Sicherheitseinrichtungen gegen Überdruck )

� Gefahrstoffe an ihrer Austritts- oder Entstehungsstelle ab-saugen ...

� Lüftungsmaßnahmen vorsehen / Abluft gefahrlos ableiten,nicht in Arbeitsbereiche führen ...

� Hautkontakt vermeiden ...� Persönliche Schutzausrüstungen anwenden ...� Arbeitskleidung und Schutzkleidung regelmäßig reinigen /

entsorgen / ersetzen ...Organisatorische Arbeitsschutzmaßnahmen:� Anzahl der exponierten Arbeiter begrenzen ...� Expositionszeit begrenzen ...� bei Grenzwertüberschreitung Arbeitszeit beschränken ...� Gefahrstoffmengen am Arbeitsplatz begrenzen ...� Herstellungs- und Verwendungsverbot veranlassen ...� Verwendungsverbot für Heimarbeiter festlegen ...� Expositionsverbot festlegen ...� Beschäftigungsverbot festlegen ...

(Jugendliche, werdende Mütter, stillende Mütter, gebärfähige Arbeitnehmerin-nen)

� Beschäftigungsverbot bei Grenzwertüberschreitung ver-anlassen ...

� Arbeitsbereiche abgrenzen / kennzeichnen ...

Page 169: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

169

3 Gefahrstoffe

� regelmäßig Räume, Anlagen, Geräte reinigen ...(Behälter auskochen oder mit Flüssigkeitsstrahlern reinigen; Flüssigkeiten mitBindemitteln aufnehmen; Stäube aufsaugen (nicht blasen)

� Kennzeichnung während des gesamten Betriebsdurch-laufes erhalten ...

� Fremdunternehmen über mögliche Gefahren informieren,Schutzmaßnahmen vereinbaren und schriftlich festlegen,Koordinator einsetzen ...

Pflicht zum Erstellen von Betriebsanweisungen� Betriebsanweisungen erstellen und am Arbeitsplatz aus-

legen ...Unterweisungspflichten, Unterrichtungspflichten, Betei-ligungspflichten� betroffene Arbeitnehmer mindestens einmal jährlich an-

hand der Betriebsanweisung unterweisen / Unterweisungdokumentieren / durch Unterschrift bestätigen lassen ...

� Wissen und Verhalten der Arbeitnehmer kontrollieren ...� Beschäftigte in alle Arbeitsschutzmaßnahmen einbeziehen

...� Personal-, Betriebsrat, die betroffenen Arbeitnehmer ein-

beziehen und unterrichten ...(über Ersatzstoffe, Schutzmaßnahmen, PSA, MAK-und TRK-Wertüberschrei-tung, gesundheitliche Bedenken der Arbeitsmedizin)

Pflicht zu Vorsorgemaßnahmen gegen Betriebsstörun-gen und Unfälle� Vorsorgemaßnahmen bei Betriebsstörungen planen ...� Alarmplan aufstellen / Alarmübungen dokumentieren ...� zusätzlichen Alarmplan aufstellen ...

(bei leichtentzündlichen und giftigen Gasen)� Notduschen vorsehen ...� Augenduschen vorsehen ...Pflicht zur gefahrlosen Aufbewahrung, Lagerung, Ab-fallentsorgung� Gefahrstoffe nur in Behältnissen aufbewahren, die sich

deutlich von Lebensmittelverpackungen und -gefäßen un-terscheiden ...

� Gefahrstoffe nicht in der Nähe von Arznei-, Lebens- oderFuttermitteln aufbewahren / lagern ...

� Gefahrstoffe in verschließbaren, gekennzeichneten Behäl-tern aufbewahren / lagern / transportieren / entsorgen ...

� Mit Totenkopf gekennzeichnete Gefahrstoffe unter Ver-schluss halten, Zugang nur durch fachkundiges Personal ...(Namen angeben)

� Gefahrstoffe übersichtlich geordnet aufbewahren / lagern ...� Gefahrstoffe nicht in Aufenthaltsräumen lagern ...� Unverpackte Gefahrstoffe in loser Schüttung an der Lager-

stelle kennzeichnen ...� Transport von Gefahrstoffen auf öffentlichen Verkehrswe-

gen regeln ...Pflicht zur Einhaltung von Hygienemaßnahmen� Sauberkeit am Arbeitsplatz herstellen / erhalten ...� Trennung der Aufenthalts- und Pausenräume von den Ar-

beitsräumen

Page 170: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

170

3 Gefahrstoffe

� geeignete Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflege-mittel zur Verfügung stellen ...

� Waschgelegenheiten, -räume einrichten ...� vor den Pausen und nach der Arbeit Hände waschen� beschmutzte oder getränkte Kleidung sofort ausziehen� Ess-, Trink- und Rauchverbot am Arbeitsplatz kenntlich machen

...� Garderoben mit getrennten Aufbewahrungsmöglichkeiten

für Straßen- und Arbeitskleidung einrichten ...Pflicht zu Vorsorgeuntersuchungen� notwendige arbeitsmedizinische Untersuchungen festlegen

...� Erstuntersuchung veranlassen ...� Nachuntersuchungen veranlassen ...� Vorsorgekartei führen, vor Unbefugten schützen, bis zum

Ausscheiden des Arbeitnehmers aufbewahren ...Anzeigepflicht� Herstellung und Verwendung von krebserzeugenden und

erbgutverändernden Gefahrstoffen (Kategorie 1, 2) der zu-ständigen Behörde anzeigen ...

Page 171: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

171

Anlage 1 3 Gefahrstoffe

Ermittlung der Zumutbarkeit des Einsatzes von Ersatzlösungennach den §§ 16 und 36 GefStoffVAuszug aus TRGS 440, Anlage III

Einflussfaktoren Änderung + / 0 / - Bemerkungen

MaterialkostenPreisvergleich (auch Hilfsstoffe)Verbrauchsmengen

AnlagekostenNeuanlage, Energie

Technische SchutzmaßnahmenLüftungsmaßnahmen, Brand/Ex-Schutz

ArbeitskostenVor-/Nacharbeiten, Rüstzeiten, Ver-fahrensdauer, Mitarbeiterqualifikation

Persönliche SchutzmaßnahmenSchutzausrüstung, Hygienemaßnah-men, Schwarz/Weiß-Bereiche

Arbeitsmedizinische VorsorgeAusfallzeiten, Wege- und Untersu-chungskosten

TransportkostenFrachttarife, Verpackung, ...

LagerkostenWGK, VbF

EntsorgungskostenRecycling, Abwasser, Abluft

Arbeitsplatzmessungen

Weitere EinflussfaktorenFirmenimage

Abschließende Bewertung

Für jeden der Einflussfaktoren ist zu ermitteln, ob sich die ins Auge gefasste Ersatzlösung positiv (+),negativ (-) oder neutral (0) auswirkt. Als weitere Einflussfaktoren können im Einzelfall noch Versiche-rungs- und Organisationskosten, Gesundheitsquote, Sicherheitsbewusstsein, Motivation der Beschäf-tigten, Branchenimage, ISO 9000, Kennzeichnung, Gütesiegel, Genehmigungsverfahren u.a. relevantwerden.

Page 172: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

172

Anlage 2 3 Gefahrstoffe

Erweitertes GefahrstoffverzeichnisQuelle: BAuA-Regelwerk 25 (vergriffen)

Nr. Gefahrstoff(Handelsname)

gefährliche In-haltsstoffe

Einstufung;gefährlicheEigen-schaften

Grenzwertml/m2 (ppm)mg/m3

AngabenzuMengen(kg, l/Jahr)

Arbeitsbereiche Verwendung

Page 173: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

Anlage 3 3 Gefahrstoffe

173

Verbote und Beschränkungen

Auszug aus der Gefahrstoffverordnung

Herstellungs- und Verwendungsverbote (§ 15)(1) Nach Maßgabe des Anhangs IV bestehen Herstellungs- und Verwendungsverbote für:1. Asbest,2. 2-Naphthylamin, 4-Aminobiphenyl, Benzidin, 4-Nitrobiphenyl,3. Arsen und seine Verbindungen,4. Benzol,5. Antifoulingfarben,6. Bleikarbonate,7. Quecksilber und seine Verbindungen,8. zinnorganische Verbindungen,9. Di-µ-oxo-di-n-butylstanniohydroxyboran,

10. Dekorationsgegenstände, die flüssige gefährliche Stoffe oder Zubereitungen enthalten,11. aliphatische Chlorkohlenwasserstoffe,12. Pentachlorphenol und seine Verbindungen,13. Teeröle,14. polychlorierte Biphenyle und Terphenyle sowie Monomethyltetrachlordiphenylmethan,

Monomethyldichloridphenylmethan und Monomethyldibromdiphenylmethan,15. Vinylchlorid,16. Starke Säure-Verfahren zur Herstellung von Isopropanol,17. Cadmium und seine Verbindungen,18. kurzkettige Chlorparaffine19. Kühlschmierstoffe,20. DDT,21. Hexachlorethan22. Biopersistente Fasern.

Allgemeine Beschäftigungsverbote und -beschränkungen (§ 15a)(1) Arbeitnehmer dürfen den nachfolgend genannten besonders gefährlichen krebserzeu-genden Gefahrstoffen nicht ausgesetzt sein:- 6-Amino-2-ethoxynaphthalin,- 4-Aminobiphenyl und seinen Salzen,- Asbest,- Benzidin und seinen Salzen,- Bis(chlormethyl)ether,- Cadmiumchlorid (in atembarer Form),- Chlormethyl-methylether,- Dimethylcarbamoychlorid,- Hexamethylphosphorsäuretriamid,- 2-Naphthylamin und seinen Salzen,- 4-Nitrodiphenyl,- 1,3-Porpansulton,

Page 174: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

Anlage 3 3 Gefahrstoffe

174

- N-Nitrosaminverbindungen,- Tetranitromethan,- 1-, 2-, 3-Trichlorpropan.

Satz 1 gilt nicht

1. für Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an bestehenden Anlagen, Fahr-zeugen, Gebäuden, Einrichtungen oder Geräten, die die in Satz 1 genannten Gefahrstoffeenthalten, soweit die Einhaltung des Gebotes nach Satz 1 nach dem Stand der Techniknicht möglich ist,

2. für die besonders gefährlichen krebserzeugenden Nitrosamine nach Satz 1, die nach demStand der Technik unvermeidbar entstehen,

3. für- N-Nitroso-methyl-tert.butylamin,- N-Nitroso-dibenzylamin,- N-Nitroso-dicyclohexylamin,- N-Nitroso-ethyl-tert.butylamin,- N-Nitroso-n-butyl-tert.butylamin,- N-Nitroso-diallylamin,- N-Nitroso-prolin,- N-Nitroso-N-methyl-3-aminopyridin,- N-Nitroso-N-methyl-4-aminopyridin,- Dinitrosopentamethylentetramin

und soweit sich bei den in Satz 1 genannten N-Nitrosaminverbindungen in Prüfungenein Hinweis auf krebserzeugende Wirkungen nicht ergeben hat.

Page 175: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

Anlage 4 3 Gefahrstoffe

175

Begriffe

Auszug aus Anhang VI der RL 67/548/EWG

Krebserzeugende Stoffe

Krebserzeugend Kategorie 1Stoffe, die auf den Menschen bekanntermaßen krebserzeugend wirken. Der Kausalzusam-menhang zwischen der Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff und der Entste-hung von Krebs ist ausreichend nachgewiesen.

Krebserzeugend Kategorie 2Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen angesehen werden sollten. Es bestehenhinreichende Anhaltspunkte zu der Annahme, dass die Exposition eines Menschen gegen-über dem Stoff Krebs erzeugen kann. Diese Annahme beruht im Allgemeinen auf Folgen-dem:– geeignete Langzeit-Tierversuche,– sonstige relevante Informationen.

Krebserzeugend Kategorie 3Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zu Besorg-nis geben, über die jedoch ungenügend Informationen für eine befriedigende Beurteilungvorliegen. Aus geeigneten Tierversuchen liegen einige Anhaltspunkte vor, die jedoch nichtausreichen, um einen Stoff in Kategorie 2 einzustufen.

Erbgutverändernde Stoffe

Erbgutverändernd Kategorie 1Stoffe, die auf den Menschen bekanntermaßen erbgutverändernd wirken.Es sind hinreichende Anhaltspunkte für einen Kausalzusammenhang zwischen der Exposi-tion eines Menschen gegenüber dem Stoff und vererbbaren Schäden vorhanden.

Erbgutverändernd Kategorie 2Stoffe, die als erbgutverändernd für den Menschen angesehen werden sollten.Es bestehen hinreichende Anhaltspunkte zu der begründeten Annahme, dass die Expositioneines Menschen gegenüber dem Stoff zu vererbbaren Schäden führen kann. Diese An-nahme beruht im Allgemeinen auf Folgendem:– geeigneten Tierversuchen,– sonstigen relevanten Informationen.

Erbgutverändernd Kategorie 3Stoffe, die wegen möglicher erbgutverändernder Wirkung auf den Menschen zu BesorgnisAnlass geben. Aus geeigneten Mutagenitätsversuchen liegen einige Anhaltspunkte vor, diejedoch nicht ausreichen, um den Stoff in Kategorie 2 einzustufen.

Page 176: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

Anlage 4 3 Gefahrstoffe

176

Reproduktionstoxische (fortpflanzungsgefährdende) Stoffe

Reproduktionstoxisch Kategorie 1Stoffe, die beim Menschen die Fortpflanzungsfähigkeit (Fruchtbarkeit) bekanntermaßen be-einträchtigenEs sind hinreichende Anhaltspunkte für einen Kausalzusammenhang zwischen der Exposi-tion eines Menschen gegenüber dem Stoff und einer Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfä-higkeit vorhanden.Stoffe, die beim Menschen bekanntermaßen fruchtschädigend (entwicklungsschädigend)wirkenEs sind hinreichende Anhaltspunkte für einen Kausalzusammenhang zwischen der Exposi-tion einer schwangeren Frau gegenüber dem Stoff und schädlichen Auswirkungen auf dieEntwicklung der direkten Nachkommenschaft vorhanden.

Reproduktionstoxisch Kategorie 2Stoffe, die als beeinträchtigend für die Fortpflanzungsfähigkeit (Fruchtbarkeit) des Menschenangesehen werden solltenEs bestehen hinreichende Anhaltspunkte zu der begründeten Annahme, dass die Expositioneines Menschen gegenüber dem Stoff zu einer Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeitführen kann. Diese Annahme beruht im Allgemeinen auf Folgendem:– eindeutige tierexperimentelle Nachweise einer Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfä-

higkeit ohne Vorliegen anderer toxischer Wirkungen, oder Nachweis einer Beeinträch-tigung der Fortpflanzungsfähigkeit bei etwa denselben Dosierungen, bei denen anderetoxische Effekte auftreten, wobei jedoch die beobachtete fruchtbarkeitsbeeinträchti-gende Wirkung nicht sekundäre unspezifische Folge der anderen toxischen Effekte ist;

– sonstige relevante Informationen.Stoffe, die als fruchtschädigend (entwicklungsschädigend) für den Menschen angesehenwerden solltenEs bestehen hinreichende Anhaltspunkte zu der begründeten Annahme, dass die Expositioneiner schwangeren Frau gegenüber dem Stoff zu schädlichen Auswirkungen auf die Ent-wicklung der Nachkommenschaft führen kann. Diese Annahme beruht im Allgemeinen aufFolgendem:– eindeutige Nachweise aus Tierversuchen, in denen eine fruchtschädigende Wirkung

ohne Anzeichen ausgeprägter maternaler Toxizität beobachtet wurde, oder fruchtschä-digende Wirkungen in einem Dosisbereich mit maternal toxischen Effekten, wobei je-doch die fruchtschädigende Wirkung nicht sekundäre Folge der maternalen Toxizitätist;

– sonstige relevante Informationen.

Reproduktionstoxisch Kategorie 3Stoffe, die wegen möglicher Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit (Fruchtbarkeit) desMenschen zu Besorgnis Anlass gebenDiese Annahme beruht im Allgemeinen auf Folgendem:

– Ergebnisse aus geeigneten Tierversuchen, die hinreichende Anhaltspunkte für denstarken Verdacht auf eine Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit in einemDosisbereich ohne Vorliegen anderer toxischer Wirkungen liefern, oder entspre-chende Hinweise auf eine Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit in einemDosisbereich, in dem andere toxische Effekte auftreten, wobei jedoch die beobach-tete Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit nicht sekundäre unspezifischeFolge der anderen toxischen Wirkungen ist und der Nachweis der Befunde für eineEinstufung des Stoffes in Kategorie 2 nicht ausreicht;

Page 177: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

Anlage 4 3 Gefahrstoffe

177

– sonstige relevante Informationen.Stoffe, die wegen möglicher fruchtschädigender (entwicklungsschädigender) Wirkungenbeim Menschen zu Besorgnis Anlass gebenDiese Annahme beruht im Allgemeinen auf Folgendem:

– Ergebnisse aus geeigneten Tierversuchen, die hinreichende Anhaltspunkte für ei-nen starken Verdacht auf eine fruchtschädigende Wirkung ohne ausgeprägte ma-ternale Toxizität liefern, bzw. die solche Anhaltspunkte in maternal toxischen Dosis-bereichen liefern, wobei jedoch die beobachtete fruchtschädigende Wirkung nichtsekundäre Folge der maternalen Toxizität ist; und der Nachweis der Befunde füreine Einstufung des Stoffes in Kategorie 2 nicht ausreicht;

– sonstige relevante Informationen.

Page 178: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

178

4 Biologische Arbeitsstoffe

Bakterien, Viren, Pilze, Parasiten

Gentechnisch veränderteMikroorganismen

Zellkulturen

Inhaltsverzeichnis

Autoren:R. SchöneichDr. rer. nat. R. Pipke

Ansprechpartner:R. SchöneichBAuA, Gruppe 4.7, Berlin

Bearbeitungsstand: 01.01.2004

Page 179: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

179

4 Biologische Arbeitsstoffe

Inhaltsverzeichnis

4.1 Art der Gefährdungen und deren Wirkungen

4.2 BeurteilungskriterienRisikogruppenEinstufungslisten

4.3 ArbeitsschutzmaßnahmenEinsatz weniger oder nicht gefährlicher biologischer ArbeitsstoffeSicheres ArbeitsverfahrenBegrenzung der Zahl der ExponiertenKennzeichnung der GefahrenbereicheVorkehrungen gegen Unfälle und BetriebsstörungenNotfallplanHygienemaßnahmenpersönliche SchutzausrüstungBetriebsanweisungenFachkundeArbeitsmedizinische VorsorgeImpfungen

4.4 Vorschriften, Regelwerk, Literatur

4.5 Textbausteine für Prüflisten und Formblätter

Page 180: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

180

4 Biologische Arbeitsstoffe

4.1 Art der Gefährdungen und deren Wirkungen

Definition Biologische Arbeitsstoffe sind Mikroorganismen, einschließlichgentechnisch veränderter Mikroorganismen, Zellkulturen undhumanpathogener Endoparasiten. Ein biologischer Arbeitsstoffim Sinne der Biostoffverordnung ist auch ein mit transmissibler,spongiformer Enzephalopathie assoziiertes Agens, das beim Men-schen eine Infektion oder eine übertragbare Krankheit verursachenkann.Mikroorganismen sind alle zellularen oder nichtzellularen mikrobio-logischen Einheiten, die zur Vermehrung oder zur Weitergabe vongenetischem Material fähig sind.Zellkulturen sind in-vitro-Vermehrungen von aus vielzelligen Orga-nismen isolierten Zellen.Die Mikroorganismen wie z. B. Bakterien, Viren oder Pilze treten jenach Verwendungsart auch als luftgetragene Partikel, oft an Staub-partikel gebunden, auf (Bioaerosole). Des weiteren können sie alsVerunreinigungen in Arbeitsstoffen, Zellkulturen, Proben von Kör-perflüssigkeiten, Abwasser usw. oder als Anhaftungen an Werk-zeugen und Geräten oder ähnlichem vorkommen.

Gesundheitsgefährdungen Die Aufnahme von biologischen Arbeitsstoffen mit Gefährdungs-potential kann bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen durchEinatmen, durch Verschlucken, durch Kontakt mit der unverletztenoder verletzten Haut bzw. Schleimhaut sowie durch Stiche oderBisse erfolgen.Dadurch können beim Menschen Infektionen, sensibilisierendeoder toxische Wirkungen hervorgerufen werden.

Tätigkeiten Tätigkeiten sind das Herstellen und Verwenden von biologischenArbeitsstoffen sowie der berufliche Umgang mit Menschen, Tieren,Pflanzen, biologischen Produkten und Gegenständen, wenn dabeibiologische Arbeitsstoffe freigesetzt werden können und Beschäf-tigte mit den biologischen Arbeitsstoffen direkt in Kontakt kommenkönnen.Zur Ermittlung der Gefährdung ist zu unterscheiden zwischen

� gezielten Tätigkeiten, die vorliegen, wenn1. der biologische Arbeitsstoff mindestens der Spezies nach be-

kannt ist,2. die Tätigkeiten auf einen oder mehrere biologische Arbeits-

stoffe unmittelbar ausgerichtet sind und3. die Exposition der Beschäftigen im Normalbetrieb hinreichend

bekannt oder abschätzbar ist.

Page 181: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

181

4 Biologische Arbeitsstoffe

Gezielte Tätigkeiten liegen typischerweise bei der Forschungund der industriellen Nutzung von biologischen Arbeitsstoffen(Biotechnologie) vor.

und

� nicht gezielten Tätigkeiten, bei denen eine Exposition gegen-über biologischen Arbeitsstoffen möglich ist, die Handhabungdieser Stoffe aber nicht Zweck der Tätigkeit ist. Typisch für nichtgezielte Tätigkeiten ist eine Mischexposition gegenüber biologi-schen Arbeitsstoffen, bei der die einzelnen Komponenten oftnicht bekannt sind.Nicht gezielte Tätigkeiten können beispielsweise vorliegen imRahmen von:

� Arbeiten in Nahrungsmittelproduktionsanlagen,

� Arbeiten in der Land- und Forstwirtschaft,

� Tätigkeiten, bei denen Kontakt mit Tieren bzw. Erzeugnissentierischen Ursprungs besteht,

� Arbeiten im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege,

� Arbeiten zur Abfallentsorgung und

� Arbeiten in Abwasserkläranlagen.

4.2 Beurteilungskriterien

Risikogruppen Die Einstufung biologischer Arbeitsstoffe beruht auf dem Infekti-onsrisiko für den Menschen. Dazu werden biologische Arbeitsstoffein vier Risikogruppen eingeteilt:

� biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 1 sind Stoffe, bei denen esunwahrscheinlich ist, dass sie beim Menschen eine Krankheitverursachen;

� biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 2 sind Stoffe, die eineKrankheit beim Menschen hervorrufen können und eine Gefahrfür Arbeitnehmer darstellten könnten; eine Verbreitung desStoffes in der Bevölkerung ist unwahrscheinlich; eine wirksameVorbeugung oder Behandlung ist normalerweise möglich;

� biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 3 sind Stoffe, die eineschwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernsteGefahr für Arbeitnehmer darstellen können; die Gefahr einerVerbreitung in der Bevölkerung kann bestehen, doch ist norma-lerweise eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung möglich;

� biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 4 sind Stoffe, die eineschwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernsteGefahr für Arbeitnehmer darstellen; die Gefahr einer Verbreitungin der Bevölkerung ist unter Umständen groß; normalerweise isteine wirksame Vorbeugung oder Behandlung nicht möglich.

Page 182: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

182

4 Biologische Arbeitsstoffe

Einstufungslisten Die Einstufungslisten sind nach den bisher eingestuften Organis-mengruppen Viren, Pilze, Bakterien und Parasiten getrennt.Eine Auflistung der eingestuften biologischen Arbeitsstoffe der Risi-kogruppen 2 bis 4 (Krankheitserreger) enthält die EG-Richtlinie2000/54/EG. Die Einstufungen werden durch technische Regeln fürbiologische Arbeitsstoffe (TRBA) leichter zugänglich gemacht undum zusätzliche Mikroorganismen ergänzt. Die mit den TRBA be-kanntgemachten Listen entsprechen den Einstufungslisten der Be-rufsgenossenschaft der chemischen Industrie (In Anwendung desKooperationsmodells werden die Einstufungslisten der BGI in dieentsprechenden TRBA aufgenommen.).

Bei Tätigkeiten im Bereich der Gentechnik ist die „Liste risikobe-werteter Spender- und Empfängerorganismen für gentechnischeArbeiten“ zu berücksichtigen, die das Bundesministerium für Ge-sundheit nach Anhörung der Zentralen Kommission für die Biologi-sche Sicherheit bekannt gemacht hat.

Sensibilisierende und toxi-sche Wirkungen

Sensibilisierende und toxische Wirkungen biologischer Arbeits-stoffe werden bei der Einstufung in Risikogruppen nicht berück-sichtigt. Sie können aber für die Gefährdungsbeurteilung relevantsein, so dass ggf. spezifische Maßnahmen zum Schutz derBeschäftigten ergriffen werden müssen.Daher enthalten die Einstufungslisten organismenspezifische Hin-weise auf diese Wirkungen. Eine ausführliche Darstellung der sen-sibilisierenden Wirkungen von biologischen Arbeitsstoffen enthältder Beschluss 606 des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe.Wissenschaftlich begründete, verbindliche Grenzwerte liegen fürTätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen nicht vor. Aus diesemGrund haben Messungen von biologischen Arbeitsstoffen bei derUmsetzung der Anforderungen der BioStoffV nur eine untergeord-nete Bedeutung. Sie können jedoch zur Orientierung im Rahmender Gefährdungsbeurteilung z. B. beim Einsatz neuer Verfahrenoder zur Kontrolle der Wirksamkeit technischer Schutzmaßnahmen(TRBA 405 „Anwendung von Messverfahren und technischen Kon-trollwerten für luftgetragene Biologische Arbeitsstoffe“) herangezo-gen werden.

Page 183: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

183

4 Biologische Arbeitsstoffe

4.3 Arbeitsschutzmaßnahmen

Die wesentlichen in der BioStoffV vorgeschriebenen Arbeits-schutzmaßnahmen werden zur besseren Übersichtlichkeit in einerTabelle zusammengestellt und im anschließenden Text kurz erläu-tert.

Tab. 4-1 Grundvorschriften für Tätigkeiten mit biologischenArbeitsstoffen

Arbeitsschutzmaßnahmen Vorschrift

Informationsbeschaffung § 5 BioStoffV

Gefährdungsbeurteilung bei gezielten Tätigkeiten § 6 BioStoffV

Gefährdungsbeurteilung bei nicht gezielten Tä-tigkeiten

§ 7 BioStoffV

Durchführung der Gefährdungsbeurteilung § 8 BioStoffV

Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen derRisikogruppe 1

§ 9 BioStoffV

Allgemeine und spezifische Schutzmaßnahmen § 10 Abs. 1, 4und 6 BioStoffVAnhang II und III

Ersetzungspflicht § 10 Abs. 2BioStoffV

Hygienemaßnahmen, Schutzausrüstung § 11 BioStoffV

Betriebsanweisung, Unterrichtung § 12 Abs.1 und 2BioStoffV

Arbeitsanweisungen, Vorsorge gegen Betriebs-störungen und Unfälle

§ 10 Abs. 5, § 12Abs. 3 und 4BioStoffV

Verzeichnis exponierter Beschäftigter § 13 Abs. 3BioStoffV

Arbeitsmedizinische Vorsorge § 15 BioStoffVAnhang IV

Gentechnik Soweit nach dem Gentechnikrecht gleichwertige oder strengereRegelungen bestehen, sind diese anzuwenden.

Page 184: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

184

4 Biologische Arbeitsstoffe

Entscheidung überdie Art der Tätigkeit

Informationsbeschaffung (§ 5 BioStoffV)Der Arbeitgeber ist verpflichtet, festzustellen, ob und mit welchenbiologischen Arbeitsstoffen Tätigkeiten in seinem Betrieb durchge-führt werden. Dabei sind zu berücksichtigen:

� Identität, Einstufung, Infektionspotential, sensibilisierende undtoxische Wirkungen der biologischen Arbeitsstoffe,

� tätigkeitsbezogene Informationen über Betriebsabläufe und Ar-beitsverfahren,

� Art und Dauer der Tätigkeiten, damit verbundene möglicheÜbertragungswege und Informationen über eine Exposition derBeschäftigten sowie

� Erfahrungen aus vergleichbaren Tätigkeiten, Belastungs- undExpositionssituationen und über bekannte tätigkeitsbezogene Er-krankungen sowie die ergriffenen Gegenmaßnahmen.

Ausgehend von den Informationen muss entschieden werden, obes sich um gezielte oder nicht gezielte Tätigkeiten handelt.

Biologischer Arbeitsstoffder Spezies nach bekannt?

Nicht gezielte Tätigkeiten

Gezielte Tätigkeiten

Tätigkeiten aufbiologischen Arbeitsstoff

ausgerichtet?

Exposition im Normalbetriebbekannt oder abschätzbar?

ja

ja

nein

nein

nein

ja

Abb. 4-1 Ablauf des Entscheidungsprozesses

Diese Entscheidung hat keinen Einfluss auf das Schutzniveau, ob-wohl sich die Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung derSchutzmaßnahmen bei gezielten und nicht gezielten Tätigkeitenunterscheiden.

Page 185: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

185

4 Biologische Arbeitsstoffe

Zuordnungzu einer Schutzstufebei gezielten Tätigkeiten

Gefährdungsbeurteilung bei gezielten Tätigkeiten(§ 6 BioStoffV)Auf Grundlage der beschafften Informationen hat der Arbeitgebereine Gefährdungsbeurteilung bei gezielten Tätigkeiten durchzufüh-ren.In Gemischen von biologischen Arbeitsstoffen sind die einzelnenbiologischen Arbeitsstoffe für sich zu bewerten.Umfasst eine Tätigkeit mehrere biologische Arbeitsstoffe verschie-dener Risikogruppen, ist für die Festlegung die Risikogruppe desbiologischen Arbeitsstoffes mit dem höchsten Gefährdungsgradmaßgebend.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind für alle gezielten Tä-tigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen mindestens dieallgemeinen Hygienemaßnahmen der Schutzstufe 1 nach Anhang IIoder III festzulegen.Zusätzlich sind für biologische Arbeitsstoffe

� der Risikogruppe 2 die Sicherheitsmaßnahmen derSchutzstufe 2,

� der Risikogruppe 3 die Sicherheitsmaßnahmen derSchutzstufe 3,

� der Risikogruppe 4 die Sicherheitsmaßnahmen derSchutzstufe 4 nach Anhang II oder IIIfestzulegen.

Die in den Anhängen II und III der BioStoffV als empfohlen bezeich-neten Sicherheitsmaßnahmen sind festzulegen, wenn dadurch dieGefährdung der Beschäftigten verringert werden kann.Konkretisierungen zu den Anhängen II und III finden sich in spezifi-schen Schutzmaßnahmen-TRBA (siehe 4.4, TRBA 100 bis TRBA250).Neben der Infektionsgefährdung müssen die toxischen und sensibi-lisierenden Wirkungen der biologischen Arbeitsstoffe bei der Beur-teilung zusätzlich berücksichtigt werden. Diese Wirkungen habenkeinen Einfluss auf die Zuordnung zu einer Schutzstufe, erfordernaber ggf. weitergehende Schutzmaßnahmen.

Page 186: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

186

4 Biologische Arbeitsstoffe

Zuordnung zu einerSchutzstufe bei nicht ge-zielten Tätigkeiten

Gefährdungsbeurteilung bei nicht gezielten Tätigkeiten(§ 7 BioStoffV)Auf Grundlage der beschafften Informationen hat der Arbeitgebereine Gefährdungsbeurteilung bei nicht gezielten Tätigkeiten durch-zuführen.Der Arbeitgeber prüft, ob die beschafften Informationen eine ab-schließende Gefährdungsbeurteilung und die Zuordnung der Tätig-keit zu einer Schutzstufe nach Anhang II oder III der BioStoffV er-möglichen.In der Regel können nicht gezielte Tätigkeiten einer Schutzstufezugeordnet werden, weil einschlägige Erkenntnisse bzw. ausrei-chendes Wissen und langjährige Erfahrungen vorliegen.Die Zuordnung einer Tätigkeit zu einer Schutzstufe erfolgt in Ab-hängigkeit der Höhe der Infektionsgefährdung.

Die Höhe der Infektionsgefährdung wird in Form einer plausib-len, nachvollziehbaren Abschätzung auf der Grundlage der zu-vor ermittelten Informationen beurteilt und wird insbesonderebestimmt durch- das Infektionspotenzial der relevanten Mikroorganismen

oder Mikroorganismengruppen, das sich in deren Einstu-fung widerspiegelt,

- die Wahrscheinlichkeit des Auftretens dieser Mikroorga-nismen oder -gruppen sowie deren Menge oder Konzen-tration und

- die zu erwartende Expositionssituation bei der zu beurtei-lenden Tätigkeit.

Nicht gezielte Tätigkeiten- mit biologischen Arbeitsstoffen, bei denen keine Infektionsge-

fährdung besteht bzw. diese unwahrscheinlich ist, sind ver-gleichbar mit gezielten Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstof-fen der Risikogruppe 1 und somit der Schutzstufe 1 zuzuordnen.

- bei denen die Gefährdung maßgeblich durch biologische Ar-beitsstoffe der Risikogruppe 2 bestimmt wird, sind in der Regelder Schutzstufe 2 zuzuordnen.

- bei denen aufgrund der Expositionssituation eine hohe Infekti-onsgefährdung durch biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe3 besteht, sind der Schutzstufe 3 zuzuordnen.

Ist mit einer Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen un-terschiedlicher Risikogruppen zu rechnen (Mischexposition) undwird die Höhe der Infektionsgefährdungen durch die biologischenArbeitsstoffe der niedrigeren Risikogruppe bestimmt, können dieseTätigkeiten der niedrigeren Schutzstufe zugeordnet werden.Ist aufgrund der Expositionssituation von einer geringen Infektions-gefährdung auszugehen, kann auch bei nicht gezielten Tätigkeiten,bei denen biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 vorkommen,die Zuordnung zur Schutzstufe 2 erfolgen. Entsprechend kann aucheine Zuordnung zur Schutzstufe 1 erfolgen, wenn bei nicht gezieltenTätigkeiten biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2 vorkom-men, eine Gefährdung aufgrund der Expositionssituation jedoch

Page 187: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

187

4 Biologische Arbeitsstoffe

unwahrscheinlich ist.Die Schutzstufen und die zugehörigen Hygiene- und Sicherheits-maßnahmen sind in den Anhängen II und III der BioStoffV aufge-führt.Liegen keine ausreichenden Informationen und Erkenntnisse zueiner nicht gezielten Tätigkeit vor, so dass keine Zuordnung zueiner Schutzstufe vorgenommen werden kann, ist entsprechend § 7Abs. 3 BioStoffV zu verfahren. Dies kann z.B. bei neuen Verfahrenund Techniken der Fall sein. Das Vorgehen bei derGefährdungsbeurteilung ist hier vom konkreten Einzelfall abhängigund erfordert vom Arbeitgeber einen erhöhten Aufwand bei derBeschaffung der Informationen sowie bei der Festlegung dererforderlichen Schutzmaßnahmen.Neben der Infektionsgefährdung müssen die toxischen und sensibi-lisierenden Wirkungen der biologischen Arbeitsstoffe bei der Beur-teilung zusätzlich berücksichtigt werden. Diese Wirkungen habenkeinen Einfluss auf die Zuordnung zu einer Schutzstufe, erfordernaber ggf. weitergehende Schutzmaßnahmen.

Anlässe fürdie Durchführung der Ge-fährdungsbeurteilung

Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (§ 8 BioStoffV)Eine Gefährdungsbeurteilung ist vor Aufnahme der Tätigkeitendurchzuführen und danach zu wiederholen

� bei Änderungen der Arbeitsbedingungen, die zu einer erhöhtenGefährdung der Beschäftigten führen könnten,

� bei der Feststellung einer Kontamination des Arbeitsplatzes,

� im Falle, dass sich ein Beschäftigter im Rahmen der Tätigkeiteine Infektion oder Erkrankung zugezogen hat,

� auf Empfehlung des Arztes, wenn die Gesundheit des unter-suchten Beschäftigten infolge der Arbeitsbedingungen gefährdeterscheint

sowie spätestens nach Ablauf eines Jahres zu überprüfen.

Dokumentation In Erweiterung von § 6 ArbSchG müssen auch in Betrieben mitzehn oder weniger Beschäftigten die geforderten Unterlagen zumErgebnis der Gefährdungsbeurteilung und der festgelegtenMaßnahmen vorliegen, wenn dort nicht ausschließlich gezielteTätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 1 ohnesensibilisierende und toxische Wirkungen oder hinsichtlich derGefährdung vergleichbare nicht gezielte Tätigkeiten durchgeführtwerden.Die Unterlagen müssen bei gezielten Tätigkeiten ein Verzeichnisder biologischen Arbeitsstoffe enthalten. Bei nicht gezielten Tätig-keiten sollte dieses Verzeichnis die relevanten Mikroorganismenoder Mikroorganismengruppen enthalten, soweit diese für die Ge-fährdungsbeurteilung maßgeblich sind.

Page 188: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

188

4 Biologische Arbeitsstoffe

Risikogruppe 1 Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 1(§ 9 BioStoffV)Für gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risiko-gruppe 1 ohne sensibilisierende oder toxische Wirkungen sowie fürvergleichbare nicht gezielte Tätigkeiten gelten die allgemeinen Hy-gienemaßnahmen der Schutzstufe 1 nach Anhang II oder III, die inder TRBA 500 und weiteren TRBA konkretisiert sind. Auch dürfen inHeimarbeit nur solche biologischen Arbeitsstoffe verwendet werden.Weitergehende Pflichten nach den §§ 11 bis 16 BioStoffV bestehennicht.

Schutzmaßnahmen Allgemeine und spezifische Schutzmaßnahmen (§ 10 Abs. 1, 4und 6; Anhang II und III BioStoffV)Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Schutzmaßnahmen entspre-chend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu treffen.

Für die Schutzmaßnahmen gilt die nachstehende Rangfolge:1. Arbeitsverfahren und technische Schutzmaßnahmen sind so zu

gestalten, dass biologische Arbeitsstoffe nicht frei werden.2. Ist dies nicht möglich, oder werden biologische Arbeitsstoffe

bestimmungsgemäß freigesetzt, sind Schutzmaßnahmen zutreffen, um die Exposition der Beschäftigten so gering wie mög-lich zu halten. Dabei hat die Anwendung technischer Schutz-maßnahmen grundsätzlich Vorrang vor organisatorischen Maß-nahmen und persönlicher Schutzausrüstung. Weitergehendepersönliche Schutzausrüstung, wie z. B. Atemschutz, ist nurdann zur Verfügung zu stellen, wenn technische und organisato-rische Schutzmaßnahmen allein nicht zur Erreichung desSchutzzieles ausreichen. Darüber hinaus ist die Zahl derexponierten Beschäftigten, die Tätigkeiten mit biologischenArbeitsstoffen der Risikogruppe 2 und höher ausüben, auf einMindestmaß zu begrenzen.

Grundsätzlich sind die allgemeinen Hygienemaßnahmen nachTRBA 100 für den Laborbereich bzw. nach TRBA 500 „AllgemeineHygienemaßnahmen: Mindestanforderungen“ bezogen auf die kon-krete Tätigkeit festzulegen. Zusätzliche Maßnahmen sind bei ge-zielten Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe1 ohne sensibilisierende oder toxische Wirkung oder vergleichbarennicht gezielten Tätigkeiten nicht erforderlich.Für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ab Risikogruppe 2sind folgende zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen:

- Sicherheitsmaßnahmen der Anhänge II oder III BioStoffV:- bei gezielten Tätigkeiten:

Zusätzlich zu den verbindlichen Maßnahmen der Anhängemüssen die als empfohlen ausgewiesenen Sicherheitsmaß-nahmen ergriffen werden, wenn dadurch die Gefährdung derBeschäftigten verringert werden kann.

- bei nicht gezielten Tätigkeiten:Aus Anhang II oder III der BioStoffV sind die Sicherheits-maßnahmen auszuwählen und festzulegen, die erforderlich

Page 189: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

189

4 Biologische Arbeitsstoffe

sind, um die Gefährdung der Beschäftigten zu minimieren.Andere bzw. weitergehende geeignete Schutzmaßnahmen hatder Arbeitgeber festzulegen, wenn Sicherheitsmaßnahmen derAnhänge II oder III nicht anwendbar oder angemessen sind oderdie auszuwählenden nicht ausreichen, um die Sicherheit derBeschäftigten zu gewährleisten.

- Schutzmaßnahmen, die in der Verordnung direkt gefordert wer-den, wie z.B. Kennzeichnung der Arbeitsplätze und Gefahrenbe-reiche sowie

- sonstige Schutzmaßnahmen, die anhand der Beurteilung derkonkreten Tätigkeiten erforderlich sind

Schutzmaßnahmen beisensibilisierenden Stoffen

Haben die biologischen Arbeitsstoffe auch toxische oder sensibili-sierende Eigenschaften, ist zu prüfen, ob hierfür noch weitereSchutzmaßnahmen erforderlich sind, oder ob die bereits aufgrunddes Infektionspotentials ermittelten Maßnahmen ausreichend sind.Ggf. kann auf Regelungen aus dem Gefahrstoffrecht zurückgegrif-fen werden. Die für den Umgang mit toxischen bzw. sensibilisieren-den biologischen Arbeitsstoffen notwendigen Schutzmaßnahmenunterscheiden sich in der Regel nicht von denen, die bei Tätigkeitenmit sensibilisierenden und toxischen Gefahrstoffen notwendig sind.Spezielle Schutzmaßnahmen für einzelne Bereiche sind im Be-schluss 606 des ABAS aufgeführt.

Konkretisierungdurch TRBA

Konkretisierungen zu den Anhängen II und III finden sich in spezifi-schen Schutzmaßnahmen-TRBA und Beschlüssen des Ausschus-ses für Biologische Arbeitsstoffe (siehe TRBA 100 bis TRBA 250,Beschlüsse 601 bis 605).

Ersetzung Ersetzungspflicht (§ 10 Abs. 2 BioStoffV)Biologische Arbeitsstoffe, die eine Gesundheitsgefahr für Beschäf-tigte darstellen, sind soweit dies zumutbar und nach dem Stand derTechnik möglich ist, durch biologische Arbeitsstoffe zu ersetzen, dienicht oder weniger gefährlich sind (z.B. Auswahl von weniger infek-tiösen Laborstämmen, Auswahl von geeigneten Stämmen der Risi-kogruppe 1 für die Bodensanierung sowie als Futtermittelzusatz-stoffe).

Hygiene, persönlicheSchutzausrüstung

Hygienemaßnahmen, Schutzausrüstung (§ 11 BioStoffV)Der Arbeitgeber hat Maßnahmen zur Desinfektion und Dekontami-nation zu treffen und persönliche Schutzausrüstung zur Verfügungzu stellen. Persönliche Schutzausrüstung muss getrennt von ande-ren Kleidungsstücken gelagert und in gebrauchsfähigem Zustandgehalten werden.Beschäftigte dürfen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffenkeine Nahrungs- oder Genussmittel zu sich nehmen. Hierfür sindgesonderte Bereiche einzurichten.

Betriebsanweisungen Betriebsanweisung, Unterrichtung(§ 12 Abs. 1 und 2 BioStoffV)Bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen sind vom Arbeitge-ber arbeitsbereichs- und stoffbezogene Betriebsanweisungen zuerstellen, die Angaben zu

Page 190: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

190

4 Biologische Arbeitsstoffe

� Gefahren für die Beschäftigten,� erforderlichen Schutzmaßnahmen,� Verhaltensregeln bei Unfällen und Betriebsstörungen und� Erste-Hilfe-Maßnahmenenthalten müssen.Die Betriebsanweisung ist in verständlicher Form, in der Spracheder Beschäftigten abzufassen und an geeigneter Stelle in der Ar-beitsstätte bekannt zu machen.

Eine ausführliche Darstellung einschließlich einer Zusammenstel-lung beispielhafter Betriebsanweisungen enthält die BGI 853 „Be-triebsanweisungen nach der Biostoffverordnung“.

Unterweisung Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten anhand der Betriebsanwei-sung über die auftretenden Gefahren und über die Schutzmaßnah-men zu unterweisen. Die Unterweisung ist vor Aufnahme der Tätig-keiten mündlich und arbeitsplatzbezogen durchzuführen und in denFällen des § 8 zu wiederholen. Inhalt und Zeitpunkt der Unterwei-sungen sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenendurch Unterschrift zu bestätigen.

Fachkunde Arbeitsanweisungen, Vorsorge gegen Betriebsstörungen undUnfälle (§ 10 Abs. 5; § 12 Abs. 3 und 4 BioStoffV)Für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppen 3und 4 (mäßiges bis hohes Risiko) müssen Beschäftigte eine ausrei-chende Fachkunde und eine arbeitsplatzbezogene Einweisung ha-ben. Arbeitgeber müssen sich fachkundig beraten lassen.

Arbeitsanweisungen Der Arbeitgeber hat Arbeitsanweisungen bereitzustellen für:

� Tätigkeiten mit erhöhter Unfallgefahr,

� Verfahren für die Handhabung von Proben menschlichen odertierischen Ursprungs und

� Instandsetzungs-, Reinigungs-, Änderungs- oder Abbrucharbei-ten in oder an kontaminierten Anlagen und Geräten.

Beschäftigte und ihre Vertreter sind über Betriebsstörungen undUnfälle zu unterrichten, soweit die Sicherheit und die Gesundheitder Beschäftigten gefährdet sind.

Verzeichnis exponierterBeschäftigter

Verzeichnis exponierter Beschäftigter (§ 13 Abs. 3 BioStoffV)Der Arbeitgeber hat Beschäftigte, die gezielte Tätigkeiten mit biolo-gischen Arbeitsstoffen der Risikogruppen 3 und 4 durchführen, ineinem Verzeichnis zu erfassen, in dem die Art der Tätigkeiten, derverwendete biologische Arbeitsstoff und etwaige Unfälle oder Be-triebsstörungen anzugeben sind. Gleiches gilt für nicht gezielte Tä-tigkeiten mit vergleichbarer Gefährdung.

Page 191: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

191

4 Biologische Arbeitsstoffe

Arbeitsmedizinische Vorsorge (§ 15 BioStoffV; Anhang IV)verpflichtende Untersu-chungen

Der Arbeitgeber hat Beschäftigte vor Aufnahme von Tätigkeiten mitbiologischen Arbeitsstoffen nach Anhang IV arbeitsmedizinisch un-tersuchen und beraten zu lassen. Die Untersuchung ist in regelmä-ßigen Abständen zu wiederholen sowie am Ende der Beschäftigunganzubieten. Bei gesundheitlichen Bedenken sind kürzere Zeitab-stände anzuordnen.

Angebotsuntersuchungen Vor Aufnahme der Tätigkeiten und danach in regelmäßigen Abstän-den sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anzubieten:

� bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risiko-gruppe 3,

� bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risiko-gruppe 2, es sei denn, auf Grund der Gefährdungsbeurteilungund der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Ge-sundheitsschaden zu rechnen und

� unverzüglich Beschäftigten, die sich eine Infektion oder Erkran-kung zugezogen haben, die auf Tätigkeiten mit biologischen Ar-beitsstoffen zurückzuführen sein kann. Dieses Angebot gilt auchfür alle Beschäftigten des gleichen Tätigkeitsbereichs, es seidenn, die Infektion oder die Erkrankung ist auf eine personenbe-zogene Schädigung (z. B. Stich- oder Schnittverletzung) zurück-zuführen, und eine Übertragung auf andere Beschäftigte ist aus-zuschließen.

Impfungen Beschäftigten, die biologischen Arbeitsstoffen ausgesetzt sein kön-nen, ist eine Impfung anzubieten, wenn ein wirksamer Impfstoff zurVerfügung steht.Dabei ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob– dieser Krankheitserreger tätigkeitsspezifisch auftritt und– die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit mit diesem Krankheitserre-

ger im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung ein erhöhtes In-fektionsrisiko haben.

Arbeitgeberpflichten Der Arbeitgeber hat dem Arzt die zur Durchführung der Vorsorge-untersuchungen erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzver-hältnisse zu erteilen und eine Besichtigung des Arbeitsplatzes zuermöglichen.

Page 192: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

192

4 Biologische Arbeitsstoffe

Pflichten des Arztes Der Arzt hat

� den Untersuchungsbefund schriftlich festzuhalten,

� den untersuchten Beschäftigten arbeitsmedizinisch zu beratenund

� ihm eine Bescheinigung über das Untersuchungsergebnis aus-zustellen. Nur bei Pflichtuntersuchungen übermittelt der Arzt eineKopie der Bescheinigung über das Untersuchungsergebnis demArbeitgeber.

Bei gesundheitlichen Bedenken hat der Arzt dem Arbeitgeber zuempfehlen, den Arbeitsplatz zu überprüfen, wenn die Gesundheitdes untersuchten Beschäftigten infolge der Arbeitsbedingungengefährdet erscheint.Ärztliche Aufzeichnungen über Vorsorgeuntersuchungen sind soaufzubewahren, dass Unbefugte keinen Zugang haben.

4.4 Vorschriften, Regelwerk, Literatur

Gesetze, Verordnungen, Richtlinien2000/54/EG Richtlinie 2000/54/EG des europäischen Parlaments und des Rates

über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durchbiologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Siebte Einzelrichtlinie imSinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG)

BioStoffV Biostoffverordnung

GefStoffV GefahrstoffverordnungGenTG Gentechnikgesetz

GenTSV Gentechnik-Sicherheitsverordnung

JArbSchG JugendarbeitsschutzgesetzMuSchRiV Mutterschutzrichtlinienverordnung

Regeln der TechnikTechnische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)und Beschlüsse des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffelink zum ABAS: http://www.baua.de/prax/abas/trba.htmTRBA 001 Allgemeines und Aufbau des Technischen Regelwerkes zur

Biostoffverordnung, Anwendung von Technischen Regeln fürBiologische Arbeitsstoffe

TRBA 002 Übersicht über den Stand der Technischen Regeln für BiologischeArbeitsstoffe

TRBA 100 Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mitbiologischen Arbeitsstoffen

TRBA 105 Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit biologischenArbeitsstoffen der Risikogruppe 3

Page 193: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

193

4 Biologische Arbeitsstoffe

TRBA 120 VersuchstierhaltungTRBA 210 Abfallsortieranlagen: SchutzmaßnahmenTRBA 211 Biologische Abfallbehandlungsanlagen: SchutzmaßnahmenTRBA 220 Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen

Arbeitsstoffen in abwassertechnischen AnlagenTRBA 230 Landwirtschaftliche NutztierhaltungTRBA 240 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit mikrobiell kontaminiertem

ArchivgutTRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der

WohlfahrtspflegeTRBA 310 Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Anhang VI Gentechnik-

SicherheitsverordnungTRBA 400 Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit

biologischen ArbeitsstoffenTRBA 405 Anwendung von Messverfahren für luftgetragene Biologische

ArbeitsstoffeTRBA 450 Einstufungskriterien für Biologische ArbeitsstoffeTRBA 460 Einstufung von Pilzen in RisikogruppenTRBA 462 Einstufung von Viren in RisikogruppenTRBA 464 Einstufung von Parasiten in RisikogruppenTRBA 466 Einstufung von Bakterien in RisikogruppenTRBA 500 Allgemeine Hygienemaßnahmen: MindestanforderungenBeschluss 601 Sicherheitstechnische Anforderungen zur Tuberkulosediagnostik in

LaboratorienBeschluss 602 Spezielle Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor

Infektionen durch BSE/TSE-ErregerBeschluss 603 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Transmissibler Spongiformer

Enzephalopathie (TSE) assoziierten Agenzien in TSE LaboratorienBeschluss 604 Sicherheitstechnische Anforderungen bei der MilzbranddiagnostikBeschluss 605 Tätigkeiten mit poliowildvirus-infiziertem und/oder potentiell

infektiösem Material einschließlich der sicheren Lagerung vonPoliowildviren in Laboratorien

Beschluss 605 Biologische Arbeitsstoffe mit sensibilisierender Wirkung

Bekanntmachung des Bundesministeriums für GesundheitListe risikobewerteter Spender- und Empfängerorganismen für gentechnische Arbeiten(http://www.rki.de/GENTEC/ZKBS/ZKBS.HTM?ORGLISTE/LISTE_VOR.HTM&1)

Berufsgenossenschaftliche Schriften (BG-Informationen)(http://www.hvbg.de/d/pages/praev/vorschr/bgvr/bgvr1.html)

BGI 583 Biologische Arbeitsstoffe bei der BodensanierungBGI 631 Sichere Biotechnologie, Eingruppierung biologischer Agenzien:

Viren; (Merkblatt B 004).BGI 632 Sichere Biotechnologie, Einstufung biologischer Arbeitsstoffe:

Parasiten – Besondere Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mitParasiten; (Merkblatt B 005).

Page 194: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

194

4 Biologische Arbeitsstoffe

BGI 633 Sichere Biotechnologie, Einstufung biologischer Arbeitsstoffe:Bakterien (Merkblatt B 006).

BGI 634 Sichere Biotechnologie, Einstufung biologischer Arbeitsstoffe: Pilze;(Merkblatt B 007).

BGI 636 Sichere Biotechnologie, Eingruppierung biologischer Agenzien:Zellkulturen; (Merkblatt B 009).

BGI 762 Keimbelastung wassergemischter Kühlschmierstoffe,Handlungshilfe nach Biostoffverordnung

BGI 805 Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der MetallindustrieBGI 853 Betriebsanweisungen nach der Biostoffverordnung

Literatur

[1] Adelmann, S.; Schulze-Halberg, H. (Hrsg.): Arbeitsschutz inBiotechnologie und Gentechnik. Berlin, 1996.- ISBN 3-540-57978-8

[2] Biostoffverordnung - Rechtsverordnung, gemeinschaftlicheEinstufung, ausgewählte technische Regeln. Bremerhaven:Wirtschaftsverlag NW, 1999. (Schriftenreihe der Bundesanstalt fürArbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Regelwerke, Rw 29)- ISBN 3-89701-452-1

[3] Hüsing, B., Knorr, Chr., Menrad, K. und E. Strauß: Erhebung desStandes der Technik beim nicht beabsichtigten Umgang mitbestimmten biologischen Arbeitsstoffen aus der Sicht desArbeitsschutzes. Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW, 1995.(Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz undArbeitsmedizin: Forschung, Fb 725)- ISBN 3-89429-954-1

[4] Hofmann, F.; Jäckel, R. (Hrsg.):Merkblätter Biologische Arbeitsstoffe. Landsberg, 2000.- ISBN 3-609-62150-8

[5] Simon, R., Tichy, H.-V.: Erhebung des Standes der Technik beimabsichtlichen Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen aus der Sichtdes Arbeitsschutzes. Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW, 1998.(Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz undArbeitsmedizin: Forschung, Fb 790)- ISBN 3-89701-093-3

Page 195: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

195

4 Biologische Arbeitsstoffe

4.5 Textbausteine für Prüflisten undFormblätter

Prüffragen

� Sind alle gezielten und nicht gezielten Tätigkeiten mit biologischenArbeitsstoffen erfasst worden?

� Wurde geprüft, ob sich biologische Arbeitsstoffe mit geringeremGefährdungspotential einsetzen lassen?

� Wurden die biologischen Arbeitsstoffe auf Grundlage ihrer Einstufung einerentsprechenden Schutzstufe zugeordnet und wurden die darausabzuleitenden Schutzmaßnahmen nach den Anhängen II und III BioStoffVrealisiert?

� Wurden für diejenigen Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, die sichnicht eindeutig zu einer Schutzstufe zuordnen lassen, eine Risikobeurteilungdurchgeführt und entsprechende Schutzmaßnahmen nach den Anhängen IIund III BioStoffV realisiert?

� Wurden sensibilisierende und toxische Wirkungen biologischer Arbeitsstoffebei der Festlegung von Schutzmaßnahmen mit berücksichtigt?

� Wurden für Tätigkeiten in Laboratorien, Isolierstationen und Räumen zurHaltung von Labortieren spezifische Schutzmaßnahmen gem. Anhang IIBioStoffV festgelegt?

� Wurden für industrielle Verfahren (Biotechnologie) spezifischeSchutzmaßnahmen festgelegt?

� Ist sichergestellt, dass nur fachkundige und eingewiesene Beschäftigte mitgesundheitsgefährdenden biologischen Arbeitsstoffen umgehen?

� Wird die Freisetzung gesundheitsgefährdender biologischer Arbeitsstoffedurch vorrangig technische und durch organisatorische Maßnahmenvermieden bzw. minimiert?

� Wurden geeignete Hygienemaßnahmen getroffen?� Wurden geeignete persönliche Schutzausrüstungen bereitgestellt?� Wurden den Beschäftigten geeignete Impfungen empfohlen?� Liegen Betriebsanweisungen vor?� Liegt ein Verzeichnis aller Beschäftigten, die gezielte Tätigkeiten mit

biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppen 3 und 4 durchführen, vor?� Wurden die vorgeschriebenen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen

durchgeführt und wurden die Beschäftigten über weitereAngebotsuntersuchungen informiert?

Gefährdungen/Mängel� gezielter oder nicht gezielter Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen: ...� Durchführung gentechnischer Arbeiten: ...

Maßnahmen� biologische Arbeitsstoffe mit geringerem Gefährdungspotential einsetzen: ...� lüftungstechnische Beratung veranlassen: ...� Arbeitsbereiche mit Warnzeichen „Biogefährdung“ kennzeichnen: ...� Betriebsanweisung erstellen und Einhaltung kontrollieren: ...� Unterweisungen durchführen: ...� Aerosole vermeiden: ...� Schutzkleidung tragen: ...

Page 196: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

196

4 Biologische Arbeitsstoffe

� arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchführen: ...� Hygieneplan erstellen und Einhaltung kontrollieren: ...� arbeitstätigkeitsbezogene Qualifizierung veranlassen: ...� Zahl exponierter Beschäftigter begrenzen: ...� Notfallplan (bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der

Risikogruppen 3 und 4): ...� Maßnahmen zur Desinfektion und Dekontamination: ...� Ess- und Trinkverbot am Arbeitsplatz einhalten / kontrollieren: ...

Page 197: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

197

5 Brand- und Explosionsge-fährdungen

Brand

Explosion

Inhaltsverzeichnis

Autoren:Dipl.-Ing. R. FähnrichDr.-Ing. S. KirchbergDr.-Ing. A. Pärnt

Ansprechpartner:Dipl.-Ing. R. FähnrichBAuA, Gruppe 2.3, Dortmund

Bearbeitungsstand: 01.01.2004

Page 198: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

5 Brand- und Explosionsgefährdungen

198

Inhaltsverzeichnis5.1 Art der Gefährdungen und deren Wirkungen

5.2 Grenzwerte, Beurteilungskriterien5.2.1 Brandgefährdung durch brennbare Feststoffe, Flüssigkeiten und Gase

Brandgefährdungsklassen für Betriebsbereiche

Kenngrößen / Stoffdaten

Brandklassen für zu löschende Stoffe

5.2.2 Explosionsgefährdung durch explosionsfähige Atmosphäre

(Gase, Dämpfe, Nebel, Stäube)

5.2.3 Gefährdung durch explosionsfähige Stoffe / Explosivstoffe

5.3 Arbeitsschutzmaßnahmen5.3.1 Brandschutzmaßnahmen

5.3.2 Explosionsschutzmaßnahmen

5.4 Vorschriften, Regelwerk, Literatur

5.5 Textbausteine für Prüflisten und Formblätter

Page 199: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

5 Brand- und Explosionsgefährdungen

199

5.1 Art der Gefährdungen und deren Wir-kungen

Brand/Explosion Brände und Explosionen verursachen oft schwere Personen-und Sachschäden.

Die Gefährdungen ergeben sich bei Bränden durch die Flam-menwirkung (Hitze) und bei Explosionen durch die Flammen-wirkung (Hitze) und die Druckwirkung und zusätzlich könnentoxische Wirkungen und Sichtbehinderungen (Rauchentwick-lung) auftreten. Die Belastungen der Atemluft führen oft inner-halb weniger Minuten zum Tod (z.B. d. Monoxide).Die Gefährdungen können sowohl für die Arbeitsplätze, alsauch für die Nachbarschaft (Betriebe, öffentliche Einrichtungen,Anwohner) bestehen, so dass Arbeitnehmer und auch Drittegefährdet sein können.

Brand- und Explosionsgefährdungen müssen zusammenhän-gend betrachtet werden. Ein Brand ist oftmals Auslöser (Zünd-quelle) für eine Explosion und eine Explosion ist oft mit einemNachfolgebrand verbunden.

Neben Explosionen unter atmosphärischen Bedingungen kön-nen allgemein betrachtet Reaktionen in der Gasphase und phy-sikalische Explosionen unter starkem Druckanstieg auftreten.[1]

Auch im Rechtssystem wird zwischen Explosionsgefahren unteratmosphärischen und unter nicht atmosphärischen Bedingun-gen unterschieden.

In diesem Kapitel beschränken wir uns im Wesentlichen auf dieBetrachtung von Brand- und Explosionsgefährdungen unteratmosphärischen Bedingungen.

Page 200: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

5 Brand- und Explosionsgefährdungen

200

3 Komponentender Entstehungvon Bränden undExplosionen

Voraussetzung für das Entstehen von Bränden und Explosio-nen ist das Vorhandensein von einem brennbaren Stoff, einemReaktionspartner wie Oxidationsmittel (meist Luftsauerstoff)und einer wirksamen Zündquelle (Abbildung 5-1).

brennbarerStoff

Oxidations-mittel

Zündquelle

Brand

explosions-fähigesGemisch Explosion

Abb. 5-1 Entstehung von Bränden und Explosionen

Ein weiteres Kriterium für das Entstehen einer Explosion ist,dass der brennbare Stoff mit dem Oxidationsmittel ein explosi-onsfähiges Gemisch (Gas-, Dampf-, Nebel- oder Staub-Luft-Gemisch) bildet.Voraussetzung zur Vermeidung von Bränden und/oder Explo-sionen ist der sichere Ausschluss mindestens einer der 3Komponenten [2] [3].

5.2 Grenzwerte, Beurteilungskriterien

5.2.1 Brandgefährdung durch brennbare Feststoffe,Flüssigkeiten und Gase

Betriebsbereiche können je nach Brandgefährdung in eine derfolgenden Brandgefährdungsklassen eingestuft werden(BGR 133)1. geringe Brandgefährdung2. mittlere Brandgefährdung3. große Brandgefährdung.

Brandgefährdungsklas-sen

Geringe Brandgefährdung liegt vor, wenn Stoffe mit geringerEntzündbarkeit vorhanden sind und die örtlichen und betriebli-chen Verhältnisse nur geringe Möglichkeiten für eine Brandent-stehung bieten und wenn im Falle eines Brandes mit geringerBrandausbreitung zu rechnen ist.Mittlere Brandgefährdung liegt vor, wenn Stoffe mit hoherEntzündbarkeit vorhanden sind und die örtlichen und betriebli-chen Verhältnisse für die Brandentstehung günstig sind, jedochkeine große Brandausbreitung in der Anfangsphase zu erwar-ten ist.Große Brandgefährdung liegt vor, wenn

� durch Stoffe mit hoher Entzündbarkeit und durch die örtli-

Page 201: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

5 Brand- und Explosionsgefährdungen

201

chen und betrieblichen Verhältnisse große Möglichkeiten füreine Brandentstehung gegeben sind und

� in der Anfangsphase mit großer Brandausbreitung zu rech-nen ist oder

� eine Zuordnung in mittlere oder geringe Brandgefährdungnicht möglich ist.

Kenngrößen/Stoffdaten Als Beurteilungskriterien dienen sicherheitstechnische Kenn-größen und Stoffdaten, z. B.

� Entflammungstemperatur� Zündtemperatur� Selbsterwärmungstemperatur� Flammpunkt� Heizwert.Diese Kenngrößen und Stoffdaten erhält man aus den Sicher-heitsdatenblättern für Gefahrstoffe (GefStoffV), siehe auchAbschnitt 3, Gefahrstoffe, bzw. aus Nachschlage- und Tabel-lenwerken [4], [5], [6], [7].

Brandklassen Zu löschende Stoffe werden nach DIN EN 2 in 4 Brandklasseneingeteilt:

Brandklasse zu löschende Stoffe

A feste, glutbildende Stoffe

B flüssige Stoffe

C gasförmige Stoffe, auch unter Druck

D brennbare Metalle

Ausgehend von den Kenngrößen und Stoffdaten ist zu prüfen,welche Zündquellen im Untersuchungsbereich während desbestimmungsgemäßen Betriebes bzw. bei einer Störung wirk-sam werden können, z. B.

� offene Flammen� heiße Oberflächen� mechanisch erzeugte Funken� Schweiß- und Schneidfunken� elektrische Funken, Störlichtbögen� elektrostatische Entladungen� Blitzschlag� Selbstentzündung, bis hin zu starker optischer Strahlung.

5.2.2 Explosionsgefährdung durch explosionsfähigeAtmosphäre (Gase, Dämpfe, Nebel, Stäube)

Explosionsgefährdung Explosionsgefährdung besteht immer dann, wenn brennbareGase, Flüssigkeiten oder Stäube vorhanden sind, freigesetz-

Page 202: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

5 Brand- und Explosionsgefährdungen

202

toder entstehen können und diese wiederum mit Luft (Sauer-stoff) explosionsfähige Atmosphäre bilden können.Der Abschnitt D der Explosionsschutzregeln (Ex-RL) enthältGrundlagen für die Beurteilung der Explosionsgefährdung.

brennbare Flüssigkei-ten

Brennbare Flüssigkeiten und Stäube weisen bei der Explosi-onsgefährdung Besonderheiten auf. Brennbare Flüssigkeitenselbst können keine explosionsfähige Atmosphäre bilden, son-dern deren Dämpfe und Nebel. Bei der Beurteilung ihrer Ent-stehung und Ausbreitung sind die örtlichen und betrieblichenVerhältnisse (z. B. Temperaturen) besonders zu beachten. Dieehemalige Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF) un-terteilte die brennbaren Flüssigkeiten entsprechend ihresFlammpunktes und der Mischbarkeit mit Wasser in die Gefah-renklassen AI, AII, AIII und B. Diese direkte Klassifizierung wirdin der Betriebssicherheitsverordnung und in der Gefahrstoffver-ordnung als Nachfolgevorschriften nicht mehr vorgenommen.

Stäube Bei der Gefahrenbeurteilung durch brennbare Stäube mussman Nutzstäube und Abfallstäube unterscheiden, wobei Abfall-stäube problematisch sind, da ihr Anfall hinsichtlich Menge undKornspektrum oft schwierig zu beurteilen ist.Brennbare Stäube können als abgelagerte Stäube oder im auf-gewirbelten Zustand vorliegen. Zu berücksichtigen ist, dassaufgewirbelter Staub unter bestimmten Umständen sedimentie-ren und somit zu Staubablagerungen führen kann und dassabgelagerter Staub aufgewirbelt werden kann. Für abgelagertebzw. aufgewirbelte Stäube gibt es unterschiedliche sicher-heitstechnische Kenngrößen (VDI-Richtlinie 2263 Blatt 1).Zur Beurteilung der Explosionsgefährdung durch die einzelnenStoffe ist die Kenntnis der Kenngrößen und Stoffdaten erforder-lich. Die Kenngrößen erhält man aus Sicherheitsdatenblätternfür Gefahrstoffe und Nachschlage- und Tabellenwerken [4], [5],[6], [7].

Als Hilfsmittel zur Erkennung möglicher Explosionsgefahrenund zum Erfordernis von Explosionsschutzmaßnahmen kanndas folgende Schema dienen:

Page 203: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

5 Brand- und Explosionsgefährdungen

203

Sind brennbare Stoffe vorhan-den?

NEIN keine Explosions-schutzmaßnahmen er-forderlich

ja

Kann durch ausreichendeVerteilung in der Luft ein ex-plosionsfähiges Gemisch ent-stehen?

NEIN keine Explosions-schutzmaßnahmen er-forderlich

ja

Mengen und Quellen explosi-onsfähigerAtmosphäre abschätzen!

Ist die Bildung von gefährlicherexplosionsfähiger Atmosphäremöglich?

NEIN keine Explosions-schutzmaßnahmen er-forderlich

ja

Explosionsschutzmaßnahmenerforderlich

5.2.3 Gefährdung durch explosionsfähige Stoffe/Explosivstoffe

Für den Umgang mit explosionsfähigen Stoffen/Explosivstoffengelten spezielle Vorschriften, z. B. SprengG, 2. SprengV,Sprengstofflager-Richtlinien). Der Umgang mit diesen Stoffenist nur entsprechend ausgebildeten und berechtigten Personengestattet. Im normalen Betriebsgeschehen ist der Umgang mitdiesen Stoffen verboten.

5.3 Arbeitsschutzmaßnahmen

5.3.1 Brandschutzmaßnahmen

Die Maßnahmen des Brandschutzes zielen in erster Linie dar-auf ab, eine Brandentstehung zu verhindern.

Brandschutzmaßnah-men

Spezielle Maßnahmen sollten in

� Benutzungsanweisungen, z. B. von Geräten, Maschinen, An-lagen, Fahrzeugen

� Sicherheitsdatenblättern für Gefahrstoffe� Vorschriften zu Arbeitsverfahren, z. B. Schweißen BGV D 1enthalten sein.Weitere Maßnahmen des vorbeugenden und des abwehrendenBrandschutzes sind geregelt in� Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Page 204: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

5 Brand- und Explosionsgefährdungen

204

� Bauordnungen (MBO)� Industriebaurichtlinie� Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)� Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR 13/1, 2)� Regeln und Informationen der Berufsgenossenschaften.

Feuerlöscheinrichtungen Die Art und die Größe der bereitzustellenden Feuerlöschein-richtungen kann nach BGR 133 bestimmt werden. Feuerlöschermüssen mindestens alle zwei Jahre geprüft werden (§ 53ArbStättV).

Kennzeichnung Es sind zu kennzeichnen:� feuergefährdete Bereiche,� Stellen, an denen sich Feuerlöscheinrichtungen befinden,

soweit sie nicht automatisch oder zentral von Hand gesteuertwerden,

Fluchtwege.

Brennbare, leicht brennbare oder selbstentzündliche Stoffedürfen nur in geeigneten und nicht brennbaren Behältnissengelagert werden. Die Lagerung und der Umgang mit diesenStoffen ist in speziellen Vorschriften geregelt, z. B. in der Un-fallverhütungsvorschrift "Gase" (BGV B 6), in der Betriebssi-cherheitsverordnung sowie in den einschlägigen TechnischenRegeln; dies sind bis auf Weiteres z.B. die Technischen Regelnfür brennbare Flüssigkeiten (TRbF).

Brandschutz-Fachleute

Bei der Beurteilung der Brandgefährdung und bei der Festle-gung von speziellen Brandschutzmaßnahmen sollten Fachleuteauf dem Gebiet des Brandschutzes, z. B. Brandschutzsachver-ständige und die örtlich zuständige Feuerwehr, konsultiert wer-den.Beschäftigte, die mit der Brandbekämpfung beauftragt wurden,sind auszubilden und regelmäßig fortzubilden.

5.3.2 Explosionsschutzmaßnahmen

Explosionsschutzmaßnah-men

Abschnitt E der Ex-RL enthält Anleitungen für die richtige Aus-wahl und Festlegung von Maßnahmen des Explosionsschutzes.Die Ex-RL unterscheidet 3 Kategorien des Explosionsschutzes:E 1 Maßnahmen, welche eine Bildung gefährlicher explosi-

onsfähiger Atmosphäre verhindern oder einschränken(Vermeiden explosionsfähiger Atmosphäre; "primärerExplosionsschutz").

E 2 Maßnahmen, welche die Entzündung gefährlicher explo-sionsfähiger Atmosphäre verhindern (Vermeiden wirk-samer Zündquellen; "sekundärer Explosionsschutz").Bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen dieser Kate-gorie sind die verbleibenden explosionsgefährdeten Be-reiche nach der Wahrscheinlichkeit des Auftretens gefähr-licher explosionsfähiger Atmosphäre in Zonen gemäßEx-RL zu unterteilen. Die Zonen müssen deutlich gekenn-

Page 205: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

5 Brand- und Explosionsgefährdungen

205

zeichnet sein.E 3 Konstruktive Maßnahmen, welche die Auswirkung einer

Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken(Konstruktiver Explosionsschutz; "tertiärer Explosi-onsschutz").

Für spezielle Stoffgruppen und/oder Arbeitsbereiche (z. B. Ar-beitsstätten, Anlagen, Apparate etc.) sind spezielle Vorschriftenund Richtlinien heranzuziehen, z. B. die Gefahrstoffverordnung,die Betriebssicherheitsverordnung, die Explosionsschutzver-ordnung (11. GSGV), die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift"Gase" (BGV B 6), die VDI-Richtlinie 2263, die VDI-Richtlinie 3673 und sowie die einschlägigen DIN-VDE-Richtlinien. Regeln für die Konzeption und den Bau von Ma-schinen zur Vermeidung der von den Maschinen ausgehendenBrände enthält DIN EN 13 478.Die BetrSichV regelt die Anforderungen an die Errichtung undden Betrieb von Arbeitsmitteln einschließlich von Anlagen inexplosionsgefährdeten Bereichen. Maschinen, Geräte undSchutzsysteme, die bestimmungsgemäß in explosionsgefähr-deten Bereichen verwendet werden sollen, müssen den Be-schaffenheitsanforderungen der Explosionsschutzverordnung(11. GSGV) entsprechen. Sie werden nach der Richtli-nie 94/9/EWG entsprechend den Einsatzbedingungen in Gerä-tegruppen und entsprechend dem Schutzgrad in Kategorieneingeteilt und dementsprechend gekennzeichnet.Bestehen Schwierigkeiten bei der Anwendung der Vorschriftenund Richtlinien bzw. generell bei der Beurteilung der Explosi-onsgefährdung oder bei der Auswahl und Festlegung von Ex-plosionsschutzmaßnahmen, sollten Fachleute auf dem Gebietdes Explosionsschutzes konsultiert werden.

Page 206: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

5 Brand- und Explosionsgefährdungen

206

5.4 Vorschriften, Regelwerk, Literatur

Gesetze, Verordnungen, RichtlinienBetrSichV BetriebssicherheitsverordnungSprengG SprengstoffgesetzGefStoffV Gefahrstoffverordnung2. SprengV Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz11. GSGV Elfte Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (Explosions-

schutzverordnung)ArbStättV ArbeitsstättenverordnungASR 13/1,2 Arbeitsstätten-Richtlinie Feuerlöscheinrichtungen94/9/EWG Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitglieds-

staaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemä-ßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen

1999/92/EG Richtlinie 1999/92/EG des Europäischen Parlaments und desRates vom 16. Dezember 1999 über dieMindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschut-zes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, diedurch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können(ABl. L 23 vom 28.01.2000, S. 57)

Berufsgenossenschaftliche VorschriftenBGV A 1 Grundsätze der PräventionBGV B 6 (VBG 61) GaseBGV D 1 (VBG 15) Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren

Technische Regeln und Regeln der TechnikEx-RL Explosionsschutz-Regeln des Fachausschusses Chemie beim

Hauptverband der gewerblichen BerufsgenossenschaftenDIN EN 2 : 1993 BrandklassenDIN EN 13 478 : (Entwurf) Sicherheit von Maschinen, BrandschutzVDI 2263 Richtlinie Staubbrände und Staubexplosionen

Gefahren - Beurteilung - Schutzmaßnahmen, 1992VDI 2263 Blatt 1

Blatt 2Blatt 3Blatt 4

Ermittlung sicherheitstechnischer Kenngrößen, 1990Inertisierung, 1992Explosionsdruckstoßfeste Behälter und Apparate, 1990Unterdrückung von Staubexplosionen, 1992

VDI 3673 Richtlinie Druckentlastung von Staubexplosionen, 2002VdS 2001 Sicherheitsregeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit

Feuerlöschern des VdS (entspricht BGR 133)BGR 104 (bisher ZH 1/10) Explosionsschutz-RegelnBGR 133 (ZH 1/201) Regeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit FeuerlöschernBGI 560 (ZH 1/112) Arbeitssicherheit durch vorbeugenden BrandschutzBGI 562 (ZH 1/116) Merkblatt: BrandschutzBGI 563 (ZH 1/117) Merkblatt: Brandschutz bei Schweiß- und Schneidarbeiten

Page 207: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

5 Brand- und Explosionsgefährdungen

207

TRbF Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten

Literatur[1] Fähnrich, R. / Mattes, H.: Explosionsschutz: Kommentar zur

ExVO und BetrSichVERICH SCHMIDT VERLAG GmbH & Co., Berlin 2004- ISBN 3 503 01881 6

[2] Rempe, A.: Praxishandbuch für den betrieblichen Brandschutz.Augsburg: WEKA Fachverlag für technische FührungskräfteGmbH 1995. - ISBN 3-8111-4477-4

[3] Bartknecht, W.: Explosionsschutz: Grundlagen und Anwen-dung. Berlin, Heidelberg, New York: Springer Verlag 1993- ISBN 3-540-55464-5

[4] Nabert, K.; Schön, G.: Sicherheitstechnische Kennzahlenbrennbarer Gase und Dämpfe. Braunschweig: Deutscher Eich-verlag GmbH, Nachdruck 1991- Bestell-Nr. 9946undRedeker, T.; Schön, G.: Sicherheitstechnische Kennzahlenbrennbarer Gase und Dämpfe, 6. Nachtrag. Braunschweig:Deutscher Eichverlag GmbH 1990- ISBN 3-8064-9936-5

[5] BIA-Handbuch: Brenn- und Explosions-Kenngrößen von Stäu-ben. Sonderdruck der sicherheitstechnischen Informations- undArbeitsblätter 140 260 - 140 279. Bielefeld: Erich Schmidt Ver-lag 1985- ISBN 3-5030-2030-6

[6] Tabellenbuch brennbarer und gefährlicher Stoffe. Berlin:Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik 1979

[7] Brandschutz- und sicherheitstechnische Kennwerte ge-fährlicher Stoffe. 1. Auflage. Berlin: Staatsverlag der Deut-schen Demokratischen Republik 1988- ISBN 3-329-00318-9

Page 208: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

5 Brand- und Explosionsgefährdungen

208

5.5 Textbausteine für Prüflisten und Form-blätter

Prüffragen� Werden Brandgefährdungen durch Feststoffe, Flüssigkeiten

oder Gase ausgeschlossen?� Werden Brandgefährdungen bei brandgefährdenden Ar-

beitsverfahren (z. B. Schweißen) verhindert?� Werden Explosionsgefährdungen durch explosionsfähige

Atmosphäre (z. B. Gase, Dämpfe, Stäube) ausgeschlossen?� Sind ausreichend geeignete Feuerlöscheinrichtungen vor-

handen?� Sind die Beschäftigten über Brandmeldung, Brandbekämp-

fung und über Fluchtwege ausreichend informiert?� Sind die Fluchtwege ohne Behinderungen nutzbar?

Gefährdungen/Mängel� Brandgefährdung durch Feststoffe ...� Brand-/Explosionsgefährdung durch brennbare Flüssigkeiten ...� Brand-/Explosionsgefährdung durch Gase ...� Brand-/Explosionsgefährdung durch Stäube ...� Brand-/Explosionsgefährdung durch die Arbeitsausführung ...� Brand-/Explosionsgefährdung durch Mangel bei dem Ar-

beitsmittel� Brand-/Explosionsgefährdung durch Schweißarbeiten� Mangel im vorbeugenden Brandschutz ...

(Brandwache)� baulicher Mangel des Brandschutzes ...

(bei Lägern, Fluchtwegen, Rauchabzugsschächten)� ungeeignete Feuerlöscheinrichtung ...� Mangel bei Feuerlöscheinrichtung ...

(in der Funktion, Kennzeichnung)� Mangel bei der Brandmeldung oder bei der Signalgebung ...

Maßnahmen� Fachleute für Brand- und Explosionsschutz konsultieren ...� Unterweisung durchführen ...� Kontrollbegehung durchführen ...� Begrenzung der Menge von leicht entzündbaren oder explo-

sionsfähigen Stoffen:Ort ........................................................................................,Stoff: ..............................................., Menge: .......................

� Behinderungen auf Fluchtwegen beseitigen ...� Feuerlöscheinrichtungen prüfen� brandgefährdete Bereiche kennzeichnen� explosionsgefährdete Bereiche kennzeichnen� Fluchtwege kennzeichnen

Page 209: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

209

6 Kalte und heiße Medien

Inhaltsverzeichnis

Autoren:Dr. med. D. KrastelDipl.-Ing. I. LepeniesDr. rer. nat. H. Müller-ArneckeDr.-Ing. K. Bux

Ansprechpartner:Dr.-Ing. K. BuxBAuA, Gruppe 2.4, Dresden

Bearbeitungsstand: 01.01.2004

Page 210: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

210

6 Kalte und heiße Medien

Inhaltsverzeichnis

6.1 Kalte Medien6.1.1 Art der Gefährdungen und deren Wirkungen

6.1.2 Grenzwerte, Beurteilungskriterien

6.1.3 Arbeitsschutzmaßnahmen

Kontaktkälte

Aufwärmzeiten

6.1.4 Vorschriften, Regelwerk, Literatur

6.1.5 Textbausteine für Prüflisten und Formblätter

6.2. Heiße Medien6.2.1 Art der Gefährdungen und deren Wirkungen

6.2.2 Grenzwerte, Beurteilungskriterien

Einflussgrößen

Grenztemperaturen

Kontakttemperaturen

6.2.3 Arbeitsschutzmaßnahmen

Technische Maßnahmen

Organisatorische Maßnahmen

Individuelle Schutzmaßnahmen

6.2.4 Vorschriften, Regelwerk, Literatur

6.2.5 Textbausteine für Prüflisten und Formblätter

Page 211: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

211

6 Kalte und heiße Medien

6.1 Kalte Medien

6.1.1 Art der Gefährdungen und deren Wirkungen

Das Berühren kalter Oberflächen, z. B. bei der Produktion unddem Transport von Tiefkühlkost, bei der Kaffeegefriertrocknungund beim Umgang mit verdampfenden Kältemitteln oder ver-flüssigten Gasen, kann Schmerzempfinden, Taubheit oder lo-kale Erfrierungen an exponierten Hautstellen zur Folge haben.Der Einfluss kalter Umgebung auf den Menschen wird im Ab-schnitt 7, Klima beschrieben.

6.1.2 Grenzwerte, Beurteilungskriterien

Einflussfaktoren Genormte Grenzwerte existieren nicht. Einfluss auf die Ge-sundheitsgefährdungen beim Hautkontakt mit kalten Medienhaben:

� Temperatur der Oberfläche� Dauer des Kontaktes� Art der Oberfläche (Material, Struktur, Beschichtung)� gefährdetes Körperteil (z. B. Hände)� Größe der gefährdeten Körperoberfläche� Eignung der verwendeten persönlichen Schutzausrüstungen

Anhaltswerte für die Beurteilung der Wirkungen beim Berührenverschiedener Materialien liefert die Tabelle 6-1. Mit hohenZahlenwerten der Wärmeträgheit (eine Materialeigenschaft)nimmt die Gefahr (bei entsprechender Oberflächentemperatur)einer Erfrierung bzw. Verbrennung (siehe Abschnitt 6.2.2) zu.

Tabelle 6-1 Schwellwerte der Oberflächentemperatur für ver-schiedene Wirkungen bei 10 Sekunden Kontaktdauer mit demFinger an bestimmten Materialien (Auswahl aus DIN EN ISO13732-3).

Wirkung: Erfrierung Taubheit SchmerzMaterial Oberflächentemperaturen To [°C]

Wärmeträgheit Fo

[106 J2 / s m4K2]Aluminium -7,0 +3 15 *) 449Stahl -12,5 -1 15 *) 52,9Stein -18,5 -15 3,5 4,35Nylon - -40 -6 0,61Holz - - -10 0,27*) Schmerzreaktion setzt sofort ein

Page 212: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

212

6 Kalte und heiße Medien

6.1.3 Arbeitsschutzmaßnahmen

Kontaktkälte � Kältebelastung reduzieren, z. B. durch Nutzen von Hilfsmit-teln für den Umschlag und Transport kalter Produkte;durch wärmeisolierende Fußbodenbeläge, wärmeisolierendeArbeits- und Fahrersitze;durch beheizbare Sitzflächen, Standflächen und Werkzeug-griffe;

� geeignete persönliche Schutzausrüstung verwenden(Empfehlungen siehe DIN EN 511, DIN V ENV 342);

Aufwärmräume � Aufwärm- und Umkleideräume einrichten (Ausnahmen siehe§ 29 ArbStättV);Raumtemperatur mindestens 21 °C, Gestaltung entspre-chend Arbeitsstättenverordnung (§§ 6, 29 ArbStättV);

Aufwärmzeiten � bei zusätzlichem kalten Raumklima empfohlene maximaleKälteexpositionszeiten und minimale Aufwärmzeiten beach-ten (siehe Tabelle 7-3).

Page 213: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

213

6 Kalte und heiße Medien

6.1.4 Vorschriften, Regelwerk, Literatur

DIN V ENV 342 : 1988 Schutzkleidung - Kleidungssysteme zum Schutz gegen KälteDIN EN 511 : 1994 Schutzhandschuhe gegen Kälte

6.1.5 Textbausteine für Prüflisten und Formblätter

Prüffragen� Ist das Berühren kalter Oberflächen oder der Kontakt mit

kalten Flüssigkeiten, verdampfenden Kältemitteln oder ver-flüssigten Gasen weitgehend ausgeschlossen?

Gefährdungen/Mängel� Berühren kalter Oberflächen� Kontakt mit kalten Flüssigkeiten� Kontakt mit verdampfenden Kältemitteln� Kontakt mit verflüssigten Gasen

Maßnahmen� Hilfsmittel für den Umschlag und Transport kalter Produkte

nutzen� Aufwärmräume einrichten� PSA verwenden� Verhaltensmaßnahmen in Betriebsanweisung aufnehmen /

trainieren / Einhaltung kontrollieren� maximale Kälteexpositionszeiten und minimale Aufwärm-

zeiten nach DIN 33403-5 einhalten

Page 214: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

214

6 Kalte und heiße Medien

6.2 Heiße Medien

6.2.1 Art der Gefährdungen und deren Wirkungen

Der Kontakt mit heißen festen, flüssigen oder gasförmigenStoffen kann zu schweren Verbrennungen oder Verbrühungenführen

� bei unbeabsichtigtem Berühren heißer Oberflächen (Rohr-leitungen, Brennöfen, Behälter usw.),

� bei beabsichtigtem Berühren heißer Oberflächen (Handrä-der, Ventile, Griffe usw.),

� bei direktem Kontakt mit heißen Stoffen (Flüssigkeiten,Heißdampf, Heißluft usw.),

� durch offene Flammen und

� durch Spritzer heißer Medien.

Auf Wärmestrahlung durch heiße Medien in der Umgebung desMenschen wird im Abschnitt 7, Klima, eingegangen.

6.2.2 Grenzwerte, Beurteilungskriterien

Einflussgrößen Einfluss auf mögliche Gesundheitsgefährdungen beim Haut-kontakt mit heißen Medien haben:

� Oberflächentemperatur� Dauer des Kontaktes� Art der Oberfläche (Material, Struktur, Beschichtung)� gefährdetes Körperteil (Gesicht, Hände usw.)� Größe der gefährdeten Körperoberfläche� Eignung der verwendeten persönlichen Schutzausrüstungen

Als Orientierungshilfe für die Einstufung der Gesundheitsfolgenkann die Abbildung 6-1 dienen, die den Grad der Verbrennungin Abhängigkeit von der Oberflächentemperatur der Haut undder Einwirkzeit darstellt.

Beim Kontakt nimmt die Haut sofort eine zwischen ihrer (THautca. 30-35°C) und der heißen Oberflächen (To) liegende Kon-takttemperatur (TK) an, die solange kein Temperaturausgleicherfolgt, nahezu konstant bleibt. Dabei liegt die Kontakttempe-ratur immer näher zur Temperatur des Materials mit der größe-ren Wärmeträgheit (siehe Tabelle 6-1). Die Kontakttemperaturlässt sich näherungsweise mit folgender Formel berechnen(Temperaturen in [K], FHaut ≅ 2,28 106 J2 / s m4K2):

TK ≅ To – (To - THaut) / (1 + Fo/ FHaut)

Page 215: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

215

6 Kalte und heiße Medien

Grenztemperaturen

Sekunden M inuten Stunden

Einw irkzeit in s

Oberflächentem peraturder Haut in °C

03 1 10 1 10 190

80

70

60

50

4440

0,1 0,3 1 10 100 1000 10 000

4

3

2

1

(1) keine Gewebeveränderungen(2) Verbrennungen 1. Grades (Hautrötungen, Schwellungen mit

Schmerzen)(3) Übergangszone(4) Verbrennungen 2. Grades (Blasenbildung,

unvollständige Hautzerstörung) und 3. Grades(vollständige Hautzerstörung)

Abbildung 6-1 Grad der Verbrennung in Abhängigkeit vonHauttemperatur und Einwirkzeit (SKIBA 1979)

Tabelle 6-2 zeigt die Verbrennungsschwellen beim beabsich-tigten Berühren heißer Oberflächen für verschiedene Materiali-en in Abhängigkeit von der Oberflächentemperatur der Haut(Kontakttemperatur) und der Kontaktdauer. Die Messeinrich-tung und Vorgehensweise beim Messen der Oberflächentem-peratur TO des Materials sollte nach DIN EN 563 erfolgen (z. B.elektrisches Thermometer mit Kontaktfühler aus Metall, berüh-rungslose Oberflächentemperatur-Messung mit Infrarot-Messgeräten; maximale Messabweichung bei TO � 50 °C nichtgrößer als � 2 °C).

Page 216: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

216

6 Kalte und heiße Medien

Tabelle 6-2 Verbrennungsschwellen TO bei Berührung heißerOberflächen verschiedener Materialien(DIN EN 563)

Material Kontaktdauer von1 Minute 10 Minuten 8 Stunden

und längerTO (°C) TO (°C) TO (°C)

Unbeschichtete MetalleBeschichtete MetalleKeramische, glas- undsteinartige MaterialienKunststoffeHolz

515156

6060

484848

4848

434343

4343

Anmerkung:Der Wert von 51�C für eine Kontaktdauer von 1 min gilt auchfür andere Materialien mit hoher Wärmeleitfähigkeit, die nicht inder Tabelle angeführt sind.

Der Wert von 43�C für alle Materialien bei Kontaktzeiten von8 Stunden und länger gilt nur dann, wenn ein geringer Teil desKörpers (unter 10 % der gesamten Hautoberfläche des Kör-pers) oder ein geringer Teil des Kopfes (unter 10 % der Hauto-berfläche des Kopfes) die heiße Oberfläche berühren. Wenndie Berührungsfläche nicht lokal begrenzt ist oder die heißeOberfläche von lebenswichtigen Teilen des Gesichts (z. B. denLuftwegen) berührt wird, können ernsthafte Schädigungen auchdann eintreten, wenn die Oberflächentemperatur 43�C nichtüberschreitet.

6.2.3 Arbeitsschutzmaßnahmen

Sind heiße Medien im Arbeitsbereich nicht gänzlich zu vermei-den, lassen sich Verbrennungsgefährdungen durch folgendeSchutzmaßnahmen vermindern:

technischeMaßnahmen

� Oberflächentemperatur senken

� geschlossene Systeme für heiße Medien verwenden

� Isolierung, z. B. auf Rohrleitungen, aufbringen

� trennende Schutzeinrichtungen, z. B. Abschirmung, Absper-rung, anbringen

� Kontaktfläche verringern durch Strukturierung der Oberflä-che, z. B. durch Aufrauen, Rippen oder Noppen

� geeignete Werkstoffe nach Tabelle 6-2 für Stellteile, z. B.Handräder, Ventile und Griffe, auswählen

Page 217: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

217

6 Kalte und heiße Medien

organisatorischeMaßnahmen

� durch Warnzeichen, optische und akustische Warnsignaleauf die Gefährdung hinweisen

� Unterweisung, Schulung durchführen

� Verhaltensregeln in der Betriebsanweisung festlegenindividuelleSchutzmaßnahmen

� persönliche Schutzausrüstungen verwenden

6.2.4 Vorschriften, Regelwerk, Literatur

DIN EN 563 : 2000 Sicherheit von Maschinen : Temperaturen berührbarer Oberflä-chen : Ergonomische Daten zur Festlegung von Temperatur-grenzwerten für heiße Oberflächen

[1] Nohl, J.: Verfahren zur Sicherheitsanalyse. Eine prospektiveMethode zur Analyse und Bewertung von Gefährdungen.Wiesbaden: Deutscher-Universitäts-Verlag GmbH 1989- ISBN 3-8244-2001-5

[2] Skiba, R.: Taschenbuch Arbeitssicherheit. Bielefeld: Erich-Schmidt-Verlag 1979- ISBN 3-503-02944-2

6.2.5 Textbausteine für Prüflisten und Formblätter

Prüffragen� Ist sichergestellt, dass Personen durch unbeabsichtigtes Be-

rühren heißer/kalter Oberflächen nicht gefährdet werden?� Sind beim beabsichtigten Berühren heißer Oberflächen

(z. B. Handräder, Ventile, Griffe) Verbrennungen unmöglich?� Ist Hautkontakt mit heißen/kalten Flüssigkeiten oder Heiß-

dampf in jedem Falle ausgeschlossen?

Gefährdungen/Mängel� unbeabsichtigtes Berühren heißer/kalter Oberflächen

(z. B. Rohrleitungen, Behälter, Maschinenteile, Brennöfen)� beabsichtigtes Berühren heißer/kalter Oberflächen

(z. B. Handräder, Ventile, Griffe)� Hautkontakt mit heißen/kalten Flüssigkeiten� Hautkontakt mit Heißdampf� Hautkontakt mit Heißluft� Verbrennungsgefahr durch offene Flammen� Verbrennungsgefahr durch Spritzer heißer Medien

Page 218: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

218

6 Kalte und heiße Medien

Maßnahmen� geschlossene Systeme für heiße Medien verwenden� Isolierung aufbringen� trennende Schutzeinrichtung anbringen

(Abschirmung, Absperrung)� Kontaktfläche verringern durch

(z. B. Aufrauen, Rippen, Noppen)� geeignete Werkstoffe für Stellteile auswählen

(z. B. Handräder, Ventile, Griffe)� Gefahrstelle kennzeichnen

(optische oder akustische Warnsignale)� Verhaltensmaßnahmen in Betriebsanweisung aufnehmen /

trainieren / Einhaltung kontrollieren� PSA verwenden

Page 219: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

219

7 Klima

Übersicht

Kältebelastung

Wärmebelastung

Inhaltsverzeichnis

Autoren:Dr. med. D. KrastelDipl.-Ing. I. LepeniesDr.-Ing. K. Bux

Ansprechpartner:Dr.-Ing. K. BuxBAuA, Gruppe 2.4, Dresden

Bearbeitungsstand: 01.01.2004

Page 220: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

7 Klima

220

Inhaltsverzeichnis

7.1 ÜbersichtKlimabereiche

Wärmebilanz

Thermisch-neutrales Klima

Klimaermittlung

7.2 Kälte7.2.1 Art der Gefährdungen und deren Wirkungen

7.2.2 Grenzwerte, Beurteilungskriterien

7.2.3 Arbeitsschutzmaßnahmen

7.2.4 Vorschriften, Regelwerk, Literatur

7.2.5 Textbausteine für Prüflisten und Formblätter

7.3 Hitze7.3.1 Art der Gefährdungen und deren Wirkungen

7.3.2 Grenzwerte, Beurteilungskriterien

7.3.2.1 Klimasummenmaße

7.3.2.2 Orientierungswerte für die Erträglichkeit von Klimabelastungen

7.3.2.3 Effektive Bestrahlungsstärke

7.3.3 Arbeitsschutzmaßnahmen

Technische Maßnahmen

Ergonomisch-organisatorische Maßnahmen

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

7.3.4 Vorschriften, Regelwerk, Literatur

7.3.5 Textbausteine für Prüflisten und Formblätter

Anlage 1: Protokoll Klimamessung

Anlage 2: Begriffe

Anlage 3: Isolationswert verschiedener Bekleidungen

Anlage 4: WBGT-Index

Page 221: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

7 Klima

221

7.1 Übersicht

Klimabereiche Das Klima am Arbeitsplatz lässt sich grob in folgende Bereichegliedern:

� Kältebereich� thermisch-neutrales Klima bzw. Behaglichkeitsbereich� Wärme- und Hitzebereich

Die Wirkung des Klimas auf den Menschen wird bestimmtdurch die Klimagrößen

� Lufttemperatur� Luftfeuchtigkeit� Luftgeschwindigkeit� Wärmestrahlung (Maschinen, Lampen, Wandflächen, Fen-

ster)und die personenbezogenen Größen

� energetische Arbeitsbelastung� Bekleidung.

Wärmebilanz Im thermisch neutralen Klima, das weitgehend identisch mitdem Behaglichkeitsbereich ist, befindet sich der Wärmeaus-tausch des Menschen mit der Umgebung im Gleichgewicht,d. h. erzeugte und aufgenommene Wärmeenergie entsprechender Wärmeabgabe. In relativ engen Grenzen kann der Menschdie Wärmebilanz ausgleichen. Zur Regulierung bestehen fol-gende Möglichkeiten:

� Wärmeproduktion durch Stoffwechsel (Muskelarbeit)� Wärmeabgabe durch Verdunstung (Schweißbildung)� Wärmeaustausch durch Leitung (direkter Kontakt)� Wärmeaustausch durch Konvektion (Luftbewegung)� Wärmeaustausch durch Strahlung� Wärmeisolation durch Kleidung

Bei hochgradiger Wärme- oder Kältebelastung werden dieGrenzen der internen (thermophysiologischen) und externen(verhaltensbezogenen) Möglichkeiten zur Kompensation über-schritten. Es können dann in Abhängigkeit von Art, Intensitätund Dauer der thermischen Einwirkung akute oder chronischeGesundheitsschäden entstehen.

Page 222: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

7 Klima

222

Abb. 7-1 Die Wärmebilanz des Körpers bei verschiedenen Klima-bedingungen (nach E. Grandjean)

Den Zusammenhang zwischen den Einflussgrößen und Körperre-aktionen verdeutlicht Abbildung 7-2.

Abb. 7-2 Wärmebilanz des menschlichen Körpers

Page 223: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

7 Klima

223

thermisch-neutralesKlima

In §§ 5, 6 ArbStättV sind Festlegungen zu Lüftung und Mindest-Raumtemperaturen getroffen, die einzuhalten sind (siehe auchTeil 3, Prüflisten Arbeitsstätte: Lüftung, Raumtemperatur).

Anhaltspunkte für ein behagliches Raumklima bei leichter undhauptsächlich sitzender Tätigkeit gibt Tabelle 7-1. Auf geeig-nete Kleidung und möglichst geringe Wärmeleitung durchHautkontakt sollte geachtet werden.

Tab. 7-1 Empfohlene Behaglichkeitsgrenzen für das Umge-bungsklima bei leichter und hauptsächlich sitzenderTätigkeit nach DIN EN ISO 7730

Klimagrößen Winterbe-dingungen(Heizperi-ode)

Sommerbe-dingungen(Kühlungs-periode)

operative Raumtemperatur1) °C 20 -24 23 - 26

Temperaturdifferenz zwischen1,1 m und 0,1 m oberhalb desFußbodens (Kopf- und Fußhö-he)

°C < 3 < 3

Oberflächentemperatur desFußbodens

°C 19 - 26

mittlere Luftgeschwindigkeit,abhängig von Lufttemperaturund Turbulenzgrad,z. B. bei 20 °C und Turbulenz-grad 5 %

m/s < 0,2 < 0,2

relative Luftfeuchtigkeit % 30 - 70 30 - 701) Die operative Raumtemperatur t0 ist annähernd der Mittelwert von Lufttem-

peratur ta in °C und mittlerer Strahlungstemperatur tR in °C.

Klimaermittlung Grundlagen zur Klimaermittlung und Anforderungen an Mess-geräte enthalten DIN-Fachbericht 128 und DIN EN ISO 7726.

Messprotokoll Protokolle von Klimamessungen sollten außer den eigentlichenMessergebnissen folgende Angaben enthalten, sofern dieseentscheidenden Einfluss auf das Klima haben:

� Messzeit (Datum, Uhrzeit, Dauer)

� Messort, Messpunkte (gegebenenfalls Skizze)

� Raummaße, Beschaffenheit der umgebenden Flächen

� Messgeräte (z. B. Hersteller, Typ, Baujahr, Messbereich)

� Betriebsverhältnisse, insbesondere solche, die auf das KlimaEinfluss haben, z. B. Anzahl der Personen, Beleuchtung,Lastzustände von Maschinen und Anlagen und andereWärmequellen sowie Luftströmungen aufgrund von Fen-stern, Toren und Hallendachöffnungen

Page 224: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

7 Klima

224

� Außenklimaverhältnisse (z. B. Lufttemperatur, Luftfeuchte,Sonne, Luftgeschwindigkeit).

Ein Messprotokoll zur Klimamessung können Sie hier entnehmen.Anlage 1: Protokoll KlimamessungAnlage 2: Begriffe

7.2 Kälte

7.2.1 Art der Gefährdungen und deren Wirkungen

Kältebereiche Nach DIN 33403-5 unterscheidet man fünf Kältebereiche:

Tab. 7-2 Kältebereiche

Kältebereich Benennung Lufttemperatur t (°C)I kühler Bereich von +15 bis +10II leicht kalter Bereich unter +10 bis -5III kalter Bereich unter -5 bis -18IV sehr kalter Bereich unter -18 bis -30V tiefkalter Bereich unter -30

Kälte kann durch Geräte, Verfahren oder Witterungsbedingun-gen verursacht werden, z. B. in Kühlhäusern, in der Lebens-mittel-, Getränkeindustrie, bei Arbeiten im Freien, z. B. in derLand- und Forstwirtschaft oder Bauindustrie.

Gesundheitsgefahren Bereits leichte Abweichungen vom Behaglichkeitsbereich min-dern das Wohlbefinden. Die kältebedingte Minderdurchblutungvon Haut und Extremitäten ruft Kälteempfindungen sowie Ein-schränkungen von Beweglichkeit, Sensibilität und Geschick-lichkeit hervor. Durch die gleichzeitige Abnahme des Reakti-onsvermögens, der Aufmerksamkeit und der Leistungsfähigkeiterhöht sich die Unfallgefahr.Die Minderdurchblutung von Haut und Extremitäten kann beistarker Abkühlung örtliche Schäden des Körpergewebes (Er-frierungen 1. bis 4. Grades) verursachen. Anhaltender starkerWärmeentzug kann zu einer Abkühlung des Gesamtorganis-mus führen. Die Abkühlung kann im extremen Fall eine lebens-bedrohliche Absenkung der Körperkerntemperatur mit Be-wusstseinsverlust zur Folge haben.

Page 225: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

7 Klima

225

7.2.2 Grenzwerte, Beurteilungskriterien

Grobübersicht Für eine grobe Einschätzung des Gesundheitsrisikos unter Be-rücksichtigung auch höherer Luftgeschwindigkeiten kann Abbil-dung 7-3 als Anhaltspunkt dienen.

Windgeschwindigkeit

m/s

1

3

2

4

20

15

10

5

0-50 -40 -30 -20 -10 -0 +10° C

(1) große Gefährdung(2) erhöhte Gefährdung für Erfrierungen ungeschützter Kör-

perteile(3) geringe Gefährdung bei hinreichender Bekleidung(4) Gefahr durch Unterschätzung der notwendigen Schutzmaß-

nahmen

Abbildung 7-3 Bereiche kalter Klimabedingungen mit ver-schieden großer Gefährdung des Menschen

Folgende Einflussgrößen, die sich nach DIN-Fachbericht 128und DIN 33403-5 ermitteln bzw. an Hand von Tabellen ab-schätzen lassen, sind für thermische Belastungen an Kältear-beitsplätzen maßgebend:

� Lufttemperatur� Luftgeschwindigkeit� Wärmestrahlung� energetische Arbeitsbelastung� Wärmeisolation der Bekleidung� Expositionszeit

Page 226: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

7 Klima

226

GrenzwerteHauttemperatur

Die thermischen Belastungen bei Kältearbeit sollten so geringwie möglich sein oder im Erträglichkeitsbereich liegen. Erträgli-che Bedingungen sind nach DIN 33403-5 dann gegeben, wenndie mittlere Hauttemperatur (gemessen nach DIN EN ISO9886) nicht unter 30°C absinkt.Besonders häufig treten lokale Unterkühlungen an Kopf, Ge-sicht (Nase, Kinn, Ohren), Händen (Finger) und Füßen (Zehen)auf. Die Schutzmaßnahmen sollten mindestens sicherstellen,dass an keiner dieser Körperstellen die Hauttemperatur unter+ 12°C absinkt.

7.2.3 Arbeitsschutzmaßnahmen

Maßnahmen zur Reduzierung der Kältebelastung können sein:Lufttemperatur � Kältebelastung reduzieren

Die Lufttemperatur ist die grundlegende und wichtigste Be-lastungsgröße und sollte nicht niedriger als technologischerforderlich sein.

Luftgeschwindigkeit � Zugluft vermeidenDie Luftgeschwindigkeit ist möglichst gering zu halten.DIN 33403-5 empfiehlt für vorwiegend sitzende oder stehen-de Tätigkeiten eine mittlere Luftgeschwindigkeit von <0,2 � 0,1 m/s.

Wärmestrahler � Wärmestrahler einsetzen

Arbeitsschutzmaßnahmenbei häufig wechselndenKlimabelastungen

� häufig wechselnde Klimabelastungen zwischen den Kältebe-reichen sowie zwischen Kältebereich und Außenklima ein-schränken, z. B.� durch überbaute Rampen mit möglichst klimadichtem Ab-

schluss an Lastkraftwagen� beheizbare Fahrerkabinen (Gabelstapler)� Einrichtung von Zwischenlagerräumen� Arbeitsteilung zwischen den Klimabereichen

persönliche Schutzausrü-stung

� Bekleidung an die jeweiligen Arbeits- und Klimabedingungenanpassen, eventuell ist beheizbare Kälteschutzkleidung zurVerfügung zu stellen.

Anlage 3: Isolationswerte verschiedener Bekleidungen

Aufwärmzeiten � nach DIN 33403 -5 empfohlene Kälteexpositions- und Auf-wärmzeiten möglichst einhalten (siehe Tabelle 7-3)

Page 227: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

7 Klima

227

Tabelle 7-3 Kälteexpositions- und Aufwärmzeiten nachDIN 33403-5

Kältebe-reich

Lufttempe-ratur

t

(°C)

Maximale,ununter-brochene

Kälteexpo-sitionszeit

(min)

EmpfohleneAufwärmzeit

in % zurKälteexpo-sitionszeit

(%)

EmpfohleneAufwärmzeit(gerundete

Werte)

(min)I von

bis+15+10

150 5 10

II unterbis

+10- 5

150 5 10

III unterbis

- 5-18

90 20 15

IV unterbis

-18-30

90 30 30

V unter -30 60 100 60

Pausenräume � Aufwärm- und Umkleideräume einrichten (§ 29 ArbStättV)Die Raumtemperatur muss mindestens 21 °C betragen, dieRäume sollen trocken und zugluftfrei sein.

� eventuell Einrichtungen zur Wiedererwärmung der Händeund Füße vorsehen (Warmluftgeräte, Wärmeplatten)

Trockenschränke � Möglichkeit schaffen, Kälteschutzkleidung abzulegen und zutrocknenFür Arbeit in den Kältebereichen III bis IV sollten Einrichtun-gen zur Trocknung (Trockenschränke) und Erwärmung derKleidung, Stiefel und Handschuhe vorgesehen werden.

Kontaktkälte � Kontaktkälte vermeiden

arbeitsmedizinische Vor-sorgeuntersuchungen

Beschäftigte, die bei Temperaturen unter -25 °C arbeiten, sindgemäß BGV A 4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ arbeitsmedizi-nischen Vorsorgeuntersuchungen zu unterziehen(siehe BGI 504-21).

Page 228: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

7 Klima

228

7.2.4 Vorschriften, Regelwerk, Literatur

Gesetze, VerordnungenArbStättV ArbeitsstättenverordnungASR 5 LüftungASR 6 RaumtemperaturenPSA-BV PSA- Benutzungsverordnung

Berufsgenossenschaftliche VorschriftenBGV A 1 Grundsätze der PräventionBGV A 4 (VBG 100) Arbeitsmedizinische VorsorgeBGV D 4 (VBG 20) Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen

Regeln der TechnikDIN V ENV 342 : 1998 Schutzkleidung : Kleidungssysteme zum Schutz gegen KälteDIN V ENV 26385 : 1990 Prinzipien der Ergonomie in der Auslegung von Arbeitssyste-

menDIN 33403-5 : 1997 Klima am Arbeitsplatz und in der Arbeitsumgebung : Ergonomi-

sche Gestaltung von KältearbeitsplätzenDIN 50010-2 : 1981 Klimate und ihre technische Anwendung : Klimabegriffe : Phy-

sikalische BegriffeDIN EN 340 : 1993 Schutzkleidung : Allgemeine AnforderungenDIN EN ISO 7730 : 1995 Gemäßigtes Umgebungsklima : Ermittlung des PMV und des

PPD und Beschreibung der Bedingungen für thermische Be-haglichkeit

DIN EN ISO 7726 : 2002 Umgebungsklima - Instrumente zur Messung physikalischerGrößen

DIN EN ISO 9886 : 2002 Ermittlung der thermischen Beanspruchung durch physiologi-sche Messungen

DIN-Fachbericht 128 :2003

Klima am Arbeitsplatz und in der Arbeitsumgebung – Grundla-gen zur Klimaermittlung

ISO 9920 : 1995 Ergonomie des Umgebungsklimas : Schätzung der thermi-schen Isolation und des Verdunstungswiderstandes einer Be-kleidungskombination

ISO/TR 11079 : 1993 Evaluation des kalten Umgebungsklimas : Bestimmung dererforderlichen Bekleidungsisolation

VDI 2078 : 1996 Berechnung der Kühllast klimatisierter Räume (VDI-Kühllastregeln)

BGI 504-21 (ZH 1/600.21) Auswahlkriterien für spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgenach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 21 „Kälte-arbeiten“

Page 229: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

7 Klima

229

7.2.5 Textbausteine für Prüflisten und FormblätterPrüffragen

� Werden Kältebelastungen durch Witterungsbedingungen,Geräte oder Verfahren weitestgehend verhindert?

� Ist die Lufttemperatur nicht niedriger als technologisch un-bedingt erforderlich?

� Wird Zugluft weitgehend vermieden?� Sind vorhandene Schutzmaßnahmen ausreichend?

Gefährdungen/Mängel� Kältebeanspruchung durch Witterungsbedingungen� Kältebeanspruchung durch Geräte / Verfahren

Maßnahmen� Lufttemperatur nicht niedriger als technologisch unbedingt

erforderlich einstellen� Zugluft vermeiden durch

(z. B. Abdichten von Fenstern / Türen; Windschutz; geringe Luftgeschwindigkeit)� Wärmestrahler einsetzen� PSA anwenden� Aufwärmzeiten nach DIN 33 403-5 einhalten� Umkleideräume einrichten� Aufwärmräume einrichten� Warmluftgeräte / Wärmeplatten zur Wiedererwärmung der

Hände aufstellen� Trockenschränke zum Vorwärmen und Trocknen der Klei-

dung vorsehen� Kontaktkälte vermeiden

Maßnahmen bei häufig wechselnden Klimabelastungen� überbaute Rampen zum klimadichten Abschluss an Last-

kraftwagen vorsehen� beheizbare Fahrerkabinen einrichten� Zwischenlagerräume einrichten� Arbeitsteilung zwischen den Klimabereichen vorsehen

7.3 Hitze

7.3.1 Art der Gefährdungen und deren Wirkungen

An vielen Arbeitsplätzen, z. B. in der Metall-, Glas-, Keramik-und Gummiindustrie, treten neben den witterungsbedingtenHitzeeinwirkungen auch technologisch bedingte Wärmebela-stungen durch hohe Temperaturen und hohe Wärmestrah-lungsintensitäten auf.

Page 230: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

7 Klima

230

Gesundheitsgefahren Steigen die Umgebungstemperaturen über 26°C an, ist mitKonzentrationsmängeln, Leistungsabfall, Zunahme von Ar-beitsfehlern, Erschöpfung, Ermüdung und Zunahme von Un-fällen zu rechnen. Hochgradige Wärmeeinwirkung kann auchzur Belastung des Herz-Kreislauf-Systems, der Atemwege unddes Wasser- und Elektrolyt-Haushalts führen. Im extremen Fallkönnen Hitzekrankheiten wie Hitzekrämpfe, Hitzekollaps undHitzschlag ausgelöst werden. Durch direkten Kontakt mit hei-ßen Oberflächen, Flüssigkeiten, Dämpfen oder durch Einwir-kung intensiver Wärmestrahlung können lokale Gewebeschä-den (Verbrennungen, Verbrühungen) entstehen (siehe auchAbschnitt 6).

7.3.2 Grenzwerte, Beurteilungskriterien

Einflussgrößen der thermischen Belastung sind:

� Lufttemperatur� Luftfeuchtigkeit� Luftgeschwindigkeit� Wärmestrahlung� energetische Arbeitsbelastung� Wärmeisolation der Bekleidung� Expositionszeit

7.3.2.1 KlimasummenmaßeKlimasummenmaße Klimasummenmaße sollen die durch verschiedene Einflussgrö-

ßen bedingte komplexe thermische Beanspruchung des Men-schen in einem Zahlenwert zusammenfassen.Als Beurteilungsmaßstab im Hitzeklima können die Klimasum-menmaße nach DIN 33403-3 dienen:

� Normal-Effektivtemperatur NET (ohne Wärmestrahlung,normale Kleidung)

� Basis-Effektivtemperatur BET (ohne Wärmestrahlung, Arbeitmit unbekleidetem Oberkörper)

� WBGT-Index (Wet Bulb Globe Temperature, mit Wär-mestrahlung)

� Erforderliche Schweißrate reqS

Die zur Ermittlung der Klimasummenmaße erforderlichen Kli-magrößen werden in DIN-Fachbericht 128 sowie DIN EN ISO7726 beschrieben.Bei der Anwendung der Klimasummenmaße muss berücksich-tigt werden, dass sie nicht bei allen Umgebungsbedingungenzuverlässige Orientierungswerte liefern.Die Normal-Effektivtemperatur unterschätzt die Klimabelastungim trocken-warmen Klimabereich und berücksichtigt die Bela-stung durch Wärmestrahlung nicht. Sie wird aus einem Nomo-gramm ermittelt und in den Auswahlkriterien für die arbeitsme-dizinische Vorsorge als Klimamaß für die Angabe von Richt-

Page 231: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

7 Klima

231

werten verwendet (s. Tabelle 7.6 und 7.7; BGI 504-30).Die Anwendung der Basis-Effektivtemperatur ist besonders imfeucht-warmen Klima durch Erfahrungswerte aus dem Bergbauabgesichert, berücksichtigt aber ebenfalls die Belastung durchWärmestrahlung nicht.Der WBGT-Index ist relativ einfach zu erfassen. Er ist für dieBewertung zeitlich konstanter Klimabedingungen geeignet.Anlage 4: WBGT-Index

Das Modell zur Bestimmung des Klimasummenmaßes - Erfor-derliche Schweißrate - beruht auf einer komplexen Berechnungdes Wärmeaustausches. Es ist nur mit wesentlichen Ein-schränkungen anwendbar.

7.3.2.2 Orientierungswerte für die Erträglichkeit von Kli-mabelastungen

Orientierungswerte fürdie Erträglichkeit von Kli-mabelastungen

In Tabelle 7-4 sind Orientierungswerte für die Erträglichkeits-grenze anhand des WBGT-Indexes angegeben. Zur Einstufungdes Arbeitsenergieumsatzes enthält Tabelle 7-5 Bewertungenund Beispiele. Die Orientierungswerte gelten für eine achtstün-dige Expositionszeit bei konstanten Klimabedingungen. Beizeitlich schwankenden Klimabelastungen ist ein angemessenlanger Beurteilungszeitraum zu betrachten (siehe DIN EN27243). Die angegebenen Orientierungswerte gelten für eineBekleidungsisolation von etwa 0,6 clo (sieheDIN EN ISO 7730). Im allgemeinen erfordert das Tragen was-serdampftundurchlässiger Kleidung eine Verminderung derOrientierungswerte und das Tragen wärmestrahlungsreflektie-render Kleidung eine Erhöhung.

Tabelle 7-4 Orientierungswerte der Erträglichkeitsgrenze fürden WBGT-Index in Abhängigkeit vom Arbeitse-nergieumsatz (AU) für akklimatisierte Personen(DIN 33403-3)

Stufe ArbeitsenergieumsatzAU

Orientierungswertefür den WBGT-Index

in °CkJ/min W

I AU � 8 AU � 130 32II 8 < AU � 12 130 < AU � 200 29III 12 < AU � 16 200 < AU � 270 28

Luftbewegung(-geschwindigkeit)

nicht spür-bar

spürbar

IV 16 < AU � 20 270 < AU � 330 26.0 26.5V 20 < AU � 23 330 < AU � 380 24.5 26.0VI 23 < AU � 25 380 < AU � 420 24.0 25.5VII AU > 25 AU > 420 23.0 25.0

Page 232: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

7 Klima

232

Tabelle 7-5 Stufung für den Arbeitsenergieumsatz(Entwurf DIN 33403-3)

Stufung für den Stufe Bewertung Arbeitsenergieumsatz AU BeispielArbeitsenergieumsatz kJ/min W1)

I sehr leicht bis 8 bis 130 Ruhiges Sit-zen;mittelschwereArmarbeit imSitzen

II leicht überbis

812

überbis

130200

Gehen (Ebe-ne, 3 km/h)

III mittelschwer überbis

1216

überbis

200270

Gehen (Ebe-ne, 4 km/h)

IV mittel-schwer/schwer(Grenzbe-reich)2)

überbis

1620

überbis

270330

Gehen (Ebe-ne, 5 km/h)

V schwer überbis

2023

überbis

330380

Gehen (Ebe-ne, 6 km/h)

VI sehr schwer überbis

2325

überbis

380420

Gehen(5° Steigung,4 km/h)

VII schwerst über 25 über 420 Gehen(5° Steigung,5 km/h)

1) 1 W = 0,06 kJ/min2) Als Dauerleistungsgrenze gilt für Männer abhängig von der

eingesetzten Muskelmasse und vom Trainingszustand ein Ar-beitsenergieumsatz von 16,5 - 17,5 kJ/min (Stufe IV); oberhalbdieser Stufe ist eine Dauerbelastung nicht mehr tolerierbarbzw. die damit verbundene Überbeanspruchung muss durchErholung wieder ausgeglichen werden. Für Frauen gelten umca. 30 % niedrigere Werte.

Wärmestrahlung Belastungen durch technisch bedingte Wärmestrahlung lassensich nicht immer ausschließen. Belastungsgrenzen durchWärmestrahlung (Orientierungswerte) sind in Abbildung 7-4 fürDauerbelastung (8 h-Schicht) und in Abbildung 7-5 für Kurz-zeitbelastung (1-2 h) angegeben.

Page 233: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

7 Klima

233

7.3.2.3 Effektive Bestrahlungsstärkeeffektive Bestrahlungsstär-ke

Durch Wärmestrahlung nimmt der Mensch aus seiner Umge-bung Wärme auf und gibt gleichzeitig Wärme ab. Die Differenzzwischen der durch Strahlung zugeführten und der durchStrahlung abgeführten Wärmestromdichte wird effektive Be-strahlungsstärke Eeff genannt. Sie wird aus Gründen einer ein-heitlichen Bezugsbasis auf eine Haut- oder Oberflächentempe-ratur des Menschen von 32 °C bezogen. Sie stellt damit denauf diese Basis bezogenen, aus Wärmestrahlung resultieren-den Wärmestrom je Fläche dar.

Wärmestrahlung Dauer-belastung

Abb. 7-4 Orientierungsbereiche für Wärmestrahlungsexposi-tion in Abhängigkeit vom Arbeitsenergieumsatz AU(DIN 33403-3)

Wärmestrahlung Kurzzeit-belastung

Abb. 7-5 Orientierungsbereiche für Wärmestrahlungsexposi-tion in Abhängigkeit vom Arbeitsenergieumsatz AUbei einer Expositionszeit von ca. 90 min bei Luft-temperaturen 11 °C, 19 °C und 27 °C (DIN 33403-3)

Page 234: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

7 Klima

234

Die Wärmestrahlungsexposition kann in Abhängigkeit von dereffektiven Bestrahlungsstärke (siehe DIN 33403-3) grob in dreiBereiche (A, B, C) unterteilt werden.

(A) Eeff � 35 W/m2:Ist die mittlere effektive Bestrahlungsstärke nicht höher als35 W/m2, so hat die Wärmestrahlung keinen zusätzlich ar-beitsbelastenden Einfluss. Hier sind die übrigen Klimapa-rameter - insbesondere Lufttemperatur und Luftfeuchte -ausschlaggebend. Maximale Arbeitsenergieumsätze bis zu300 W sind möglich.

(B) 35 W/m2 � Eeff � 300 W/m2:In diesem Wertebereich der mittleren effektiven Bestrah-lungsstärke ist eine Dauerexposition nur bei Arbeitener-gieumsätzen unterhalb der in der Abbildung 7-4 eingetra-genen Geraden möglich. Oberhalb dieser Geraden sindMuskelerholzeiten erforderlich. Ein Verbleib im Wär-mestrahlungsbereich ist möglich.

(C) Eeff � 300 W/m2:Bei mittleren effektiven Bestrahlungsstärken oberhalb von300 W/m2 sind in jedem Fall Entwärmungsphasen erfor-derlich. Eine Dauerexposition ist nicht zulässig. Bei höhererBestrahlungsstärke ist auch bei kurzer Einwirkung auf dieungeschützte Haut unter Umständen eine Verbrennungs-gefahr gegeben.

Schmerzgrenze bei unbe-kleideter Haut

Auf unbekleidete Hautpartien darf Wärmestrahlung nicht unbe-grenzt einwirken. Aus Abbildung 7-6 ist zu entnehmen, ob eineWärmestrahlungs-Schutzkleidung zum Schutz vor Verbrennun-gen getragen bzw. ob die Zeitspanne des Arbeitseinsatzes oh-ne Verwendung von Schutzkleidung begrenzt werden muss.

Abb. 7-6 Schmerzgrenze der unbekleideten Haut in Abhän-gigkeit von der Bestrahlungsstärke (DIN 33403-3)

Page 235: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

7 Klima

235

Auswahlkriterien für diearbeitsmedizinische Vor-sorge

Beschäftigte sind arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchun-gen zu unterziehen, wenn die in den Tabellen 7.6 und 7.7 an-gegebenen Richtwerte überschritten werden (Erläuterungendazu siehe BGI 504-30).

Tabelle 7-6 Richtwerte der Normaleffektivtemperatur (NET) in °C für die Auswahl der zuuntersuchenden Beschäftigten (nach BGI 504-30)

Arbeitsener-gieumsatz (W)

Expositionszeit*< 15 Min.

Expositionszeit15 - 30 Min.

Expositionszeit31 - 60 Min.

Expositionszeit> 60 Min.

Gruppe 1: hitzeadaptierte Beschäftigtebis 100 W - > 36 36 34bis 200 W - 36 34 32bis 300 W - 34 32 30> 300 W 35 32 30

Gruppe 2: gelegentlich exponierte, nicht hitzeadaptierte Beschäftigtebis 100 W - > 36 34bis 200 W - 34 32bis 300 W 35 32 30> 300 W 35 30 28

Tabelle 7-7 Richtwerte der effektiven Bestrahlungsstärke in W/m2 für die Auswahl der zuuntersuchenden Beschäftigten (nach BGI 504-30)

Arbeitsener-gieumsatz (W)

Expositionszeit*< 15 Min.

Expositionszeit15 - 30 Min.

Expositionszeit31 - 60 Min.

Expositionszeit> 60 Min.

Gruppe 1: hitzeadaptierte Beschäftigtebis 100 W 1000 750 500 300bis 200 W 750 500 300 200bis 300 W 500 300 200 100> 300 W 250 200 100

Gruppe 2: gelegentlich exponierte, nicht hitzeadaptierte Beschäftigtebis 100 W 1000 500 300bis 200 W 750 300 200bis 300 W 500 200 100> 300 W 250 100 35

*ununterbrochene Expositionszeit

Page 236: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

7 Klima

236

7.3.3 Arbeitsschutzmaßnahmen

Technische Maßnahmen:Gebäudegestaltung Dachüberstände, Auskragungen, Jalousien, absorbierendes

oder reflektierendes Fensterglas können die Sonnenstrahlungerheblich abschirmen.

Luftführung Natürliche Lüftung oder lüftungstechnische Anlagen (Ventilato-ren, Luftduschen) sorgen für Abkühlung durch erhöhten Luft-wechsel oder höhere Luftgeschwindigkeiten.

Luftkühlung In räumlich engumgrenzten Bereichen (Steuerstände, Kranka-binen) sollte die zugeführte Luft gekühlt werden. Die Tempera-turdifferenz zwischen dem gekühlten Raum und der Umgebungsollte nicht mehr als 4 bis 6°C betragen.

Klimatisierung Die Klimatisierung von Arbeitsplätzen und -bereichen ist anzu-streben. Strahlungswärme muss auf andere Art beseitigt werden.

Wärmestrahlenschutz Die Wärmestrahlung sollte verringert werden, z. B. durch:� Anlagenkapselung� Schutzgläser� Drahtgewebe� Hitzeschutzschirme� Kettenvorhänge

Ergonomisch-organisatorische Maßnahmen:Reduzierung der Arbeits-schwere

Reduzierung der Muskelarbeit großer Muskelgruppen (Arm-,Bein- und Rumpfmuskulatur) auf das unbedingt erforderlicheMaß.

Muskel-Erholungszeiten Viele kurze muskuläre Pausen im klimabelasteten Bereich sindeffektiver als wenige, längere.

Entwärmungspausen Die Entwärmungspausen sollten länger als 10 min sein. DasKlima in den Aufenthaltsräumen sollte im Behaglichkeitsbereichliegen.

persönliche Schutzausrü-stung

Lassen sich durch technische und ergonomische Maßnahmendie Klimabedingungen nicht weiter verbessern, müssen per-sönliche Schutzausrüstungen getragen werden, die den jeweili-gen Anforderungen (§ 4 ArbSchG; PSA-BV) bestmöglich an-zupassen sind.

Akklimatisation, Hitzege-tränke

Eine langsame Gewöhnung an Hitzearbeit (Akklimatisation)und eine ausreichende Getränkeaufnahme tragen wesentlichzur Herabsetzung der Hitzebeanspruchung bei.

Arbeitsmedizinische VorsorgeuntersuchungenArbeitsmedizinische Vor-sorgeuntersuchungen

Beschäftigte, die Hitzearbeiten entsprechend den Auswahlkrite-rien (BGI 504-30) ausführen (siehe Tabellen 7-6, 7-7), sindgemäß UVV „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ (BGV A 4 GUV0.6) arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen zu unter-ziehen.

Page 237: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

7 Klima

237

7.3.4 Vorschriften, Regelwerk, Literatur

Gesetze, Verordnungen, RichtlinienArbSchG ArbeitsschutzgesetzArbStättV ArbeitsstättenverordnungPSA-BV PSA - Benutzungsverordnung

Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR)ASR 5 LüftungASR 6 Raumtemperaturen

Berufsgenossenschaftliche VorschriftenBGV A 1 Grundsätze der PräventionBGV A 4 (VBG 100) Arbeitsmedizinische Vorsorge

Regeln der TechnikDIN V ENV 26385 : 1990 Prinzipien der Ergonomie in der Auslegung von Arbeitssyste-

menDIN 33 403-3 : 2001 Klima am Arbeitsplatz und in der Arbeitsumgebung : Beurtei-

lung des Klimas im Warm- und Hitzebereich auf der Grundlageausgewählter Klimasummenmaße

DIN 50010-2 : 1981 Klimate und ihre technische Anwendung : Klimabegriffe : Phy-sikalische Begriffe

DIN EN 340 : 1993 Schutzkleidung : Allgemeine AnforderungenDIN EN 531 : 1998 Schutzkleidung für hitzeexponierte ArbeiterDIN EN 27243 : 1993 Warmes Umgebungsklima : Ermittlung der Wärmebelastung

des arbeitenden Menschen mit dem WBGT-Index (wet-bulb-globe-temperature)

DIN EN ISO 7726 : 2002 Umgebungsklima - Instrumente zur Messung physikalischerGrößen

DIN EN 28996 : 1993 Ergonomie : Bestimmung der Wärmeerzeugung im menschli-chen Körper

DIN EN 12515 : 1997 Warmes Umgebungsklima : Analytische Bestimmung und Be-urteilung der Wärmebelastung durch Berechnung der erforder-lichen Schweißrate

DIN EN ISO 9886 : 2002 Ermittlung der thermischen Belastung durch physiologischeMessungen

BGI 504-30 (ZH 1/600.30) Auswahlkriterien für spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgenach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 30 „Hitze-arbeiten“

BGI 537 (ZH 1/83) Merkblatt: Wärmebelastete Arbeitsplätze (T 007)BGI 579 (ZH1/174) Arbeiten unter Hitzebelastung

Page 238: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

7 Klima

238

Literatur[1] Spitzer, H.; Hettinger, Th.; Kaminsky, G.: Tafeln für den

Energieumsatz bei körperlicher Arbeit. 6. Auflage, Berlin: BeuthVerlag GmbH 1982- ISBN 3-410-36569-9

[2] Wenzel, H. G.; Piekarski, G.: Klima und Arbeit. München:Bayerisches Staatsministerium für Arbeit 1982

[3] Hettinger, Th.; Müller, B. H. u. a.: Belastung und Beanspru-chung bei unterschiedlicher Effektivtemperatur und Arbeits-schwere. Bremerhaven: Wirtschaftsverl. NW 1991. (Bundesan-stalt für Arbeitsschutz: Forschung, Fb 634)- ISBN 3-89429-084-6

[4] Gebhard, H.; Kampmann, B. u. a.: Systematische Analyseaktueller Klimasummenmaße für Hitzearbeitsplätze. Bremerha-ven: Wirtschaftsverl. NW 1999. (Bundesanstalt für Arbeits-schutz und Arbeitsmedizin: Forschung, Fb 829)

7.3.5 Textbausteine für Prüflisten und Formblätter

Prüffragen� Bestehen Hitzebelastungen durch Witterungseinflüsse, Ge-

räte und Verfahren oder durch Wärmestrahlung?� Ist die Sonneneinstrahlung ausreichend durch bauliche Ein-

richtungen, Jalousien oder Vorhänge abgeschirmt?� Wird ausreichend für natürliche Lüftung gesorgt?� Werden Lüftungsanlagen / Klimaanlagen regelmäßig gerei-

nigt und gewartet?� Sind Pausen zur Muskelerholung (Arbeitsschwere) und zur

Entwärmung ausreichend?

Gefährdungen/Mängel� Hitzebelastung durch Geräte / Verfahren� Hitzebelastung durch Witterungseinflüsse� Hitzebelastung durch Wärmestrahlung

Maßnahmen� Sonnenstrahlung abschirmen durch ...

(Jalousien; Dachüberstände; Auskragungen)� natürliche Lüftung ermöglichen� Lüftungsanlagen installieren

(z. B. Ventilatoren, Luftduschen)� Steuerständen oder Kabinen gekühlte Luft zuführen� Arbeitsbereiche klimatisieren� Wärmestrahlung verringern durch ...

(Anlagenkapselung; Schutzgläser; Drahtgewebe; Hitzeschutzschirme; Kettenvor-hänge)

� Arbeitsschwere reduzieren� viele kurze Pausen zur Muskelerholung vorsehen� längere Entwärmungspausen (� 10 min) einplanen� PSA anwenden

Page 239: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

Anlage 1 7 Klima

239

KlimamessungQuelle: Klima und Luft am Arbeitsplatz, Messtechnisches Taschenbuch für den Betriebspraktiker

Datum

___________

_______________________________________________________________

_______________________________________________________________

Messung

� mobil � stationär

Blatt

____ von ___

Messhöhen 1 - 170 cm

2 - 210 cm

3 - 10 cm

Temperatur t Lufttemperaturtw Feuchttemperaturtnw Natürliche Feuchtthermometer

TemperaturtG Globetemperatur

Windrichtung Wärmestrahlung

Lfd. Nr. Uhrzeit Messort Mess-höhe

Rel.Feuchte

Temperatur Luftgeschwindigkeit Wärmestrahlung Bemerkungen

RF(%)

t(°C)

tw(°C)

tnw(°C)

tG(°C)

v(m/s)

Richtg. Eeff(W/m2)

Richtg.

W

N

91

5

7 32

46

8O

S

Page 240: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

Anlage 2 7 Klima

240

BegriffeAuszug aus DIN-Fachbericht 128

3.4 WärmestrahlungFür die Einwirkung von Wärme am Arbeitsplatz ist der auf den menschlichen Körper bezogene, durchWärmestrahlung bedingte Wärmestrom maßgebend.Die Wirkung der Wärmestrahlung auf den Menschen kann auch aus der Kenntnis der „effektiven Be-strahlungsstärke“ Eeff (siehe Abschnitt 3.4.1), der „mittleren Strahlungstemperatur“ tR (siehe Abschnitt3.4.3) oder der „Globe-Temperatur“ tG (siehe Abschnitt 3.4.2) beurteilt werden.

3.4.1 Effektive BestrahlungsstärkeDurch die Wärmestrahlung nimmt der Mensch aus seiner Umgebung Wärme auf und gibt gleichzeitigWärme ab. Die Differenz zwischen der durch Strahlung zugeführten und der durch Strahlung abge-führten Wärmestromdichte wird hier effektive Bestrahlungsstärke Eeff genannt. Sie wird aus Gründeneiner einheitlichen Bezugsbasis auf eine Haut- oder Oberflächentemperatur des Menschen von 32 °Cbezogen. Sie stellt damit den auf diese Basis bezogenen, aus Wärmestrahlung resultierenden Wär-mestrom je Fläche dar.Die effektive Bestrahlungsstärke kann direkt mit geeigneten Messgeräten gemessen werden.Dabei ist zu beachten, dass bei der Messung der gesamte umschließende Raum erfasst wird.

3.4.2 Globe-TemperaturDie Globe-Temperatur tG ist die Temperatur im Innern einer geschwärzten Hohlkugel aus einem dün-nen, gut wärmeleitenden Material. Die Globe-Temperatur tG stellt sich in Abhängigkeit von den folgen-den Größen ein:- Lufttemperatur,- Luftgeschwindigkeit,- Wärmestrahlung,- Durchmesser der Kugel (15 cm) und- Absorptionsvermögen der Kugeloberfläche (Emissionsgrad e = 0,95)Bei der Messung ist zu beachten, dass die Einstellzeit des Globe-Thermometers 20 bis 30 Minutenbeträgt.

3.4.3 Mittlere StrahlungstemperaturDie mittlere Strahlungstemperatur tR ist eine Größe, die insbesondere im Behaglichkeitsbereich zurKennzeichnung der Wärmestrahlung benutzt wird. Sie ist die äquivalent einwirkende Strahlungstempe-ratur der umschließenden Flächen auf einen Empfänger unter Berücksichtigung der Raumwinkel unddes Emissionsvermögens in einer temperierten Umgebung.Die mittlere Strahlungstemperatur tR in °C wird aus der Lufttemperatur t, der Luftgeschwindigkeit u(siehe Abschnitt 3.3) und der Globe-Temperatur tG (siehe Abschnitt 3.4.2) nach folgender Näherungs-formel berechnet:

Page 241: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

Anlage 3 7 Klima

241

Isolationswerte verschiedener Bekleidungen (informativ)Auszug aus Entwurf DIN 33403-3

Isolationswert IclBekleidungm² · K/W clo*)

Unbekleidet 0 0Shorts 0,016 0,1Tropenkleidung - offenes, kurzes Oberhemd, kur-ze Hose, leichte Socken, Sandalen

0,047 bis 0,062 0,3 bis 0,4

Leichte Sommerkleidung - offenes, kurzes Ober-hemd, lange leichte Hose, leichte Socken, Schu-he

0,078 0,5

Leichte Arbeitskleidung - kurze Unterhose, offe-nes Arbeitshemd oder leichte Jacke, Arbeitshose,Wollsocken, Schuhe

0,093 0,6

Overall (Baumwolle) - Oberhemd, kurze Unterwä-sche, Socken, Schuhe

0,124 0,8

Leichte Außensportkleidung - kurzes Unterzeug,Trainingsjacke, Trainingshose, Turnschuhe

0,140 0,9

Regenschutzkleidung, 2teiliger Anzug (Polyuret-han) - Oberhemd, kurze Unterwäsche, Socken,Schuhe

0,140 0,9

Feste Arbeitskleidung - lange Unterwäsche, ein-teiliger Arbeitsanzug, Socken, feste Schuhe

0,155 1,0

Leichter Straßenanzug - kurze Unterwäsche, ge-schlossenes Oberhemd, leichte Jacke, lange Ho-se, Socken, Schuhe

0,155 1,0

Schmelzeranzug (flammenhemmende Ausrü-stung) - Oberhemd, kurze Unterwäsche, Socken,Schuhe

0,155 1,0

Freizeitkleidung - kurze Unterwäsche, Oberhemd,Pullover, feste Jacke u. Hose, Socken, Schuhe

0,186 1,2

Schmelzeranzug und Hitzeschutzmantel - Ober-hemd, kurze Unterwäsche, Socken, Schuhe

0,217 1,4

Leichter Straßenanzug mit leichtem Mantel 0,233 1,5Fester Straßenanzug - lange Unterwäsche, ge-schlossenes langes Oberhemd, feste Jacke undHose, Pullover, Wollmantel, Wollsocken, festeSchuhe

0,233 1,5

Kleidung für nasskaltes Wetter - lange Unterwä-sche, geschlossenes langes Oberhemd,feste Jacke und Hose, Pullover, Wollmantel,Wollsocken, feste Schuhe

0,233 bis 0,310 1,5 bis 2,0

Polarkleidung ab 0,465 ab 3,0*) Kennwert für den Wärmedurchlasswiderstand der Bekleidung in „clothing-Einheiten“ kurz clo genannt

(1 clo = 0,155 m² K/W).

Isolationswerte ausgewählter Bekleidungen im trockenen Zustand

Page 242: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

Anlage 4 7 Klima

242

WBGT-IndexAuszug aus DIN 33403-3

3.2 WBGT-Index (Wet Bulb Globe Temperature)Der WBGT-Index nach YAGLOU und MINARD wird üblicherweise in °C angegeben und wird nachfolgenden Formeln bestimmt (vgl. DIN EN 27243):innerhalb und außerhalb von Gebäuden ohne direkte Einwirkung von Sonnenstrahlung:WBGT = 0,7 tnw + 0,3 tg- außerhalb von Gebäuden bei direkter Einwirkung von Sonnenstrahlung:

WBGT = 0,7 tnw + 0,2 tg + 0,1 tamit:

tnw Temperatur eines natürlich-belüfteten, befeuchteten Thermometers in °C,tg Globetemperatur in °C undta Lufttemperatur in °C.

Globetemperatur und die Temperatur eines natürlich-belüfteten Feuchtthermometers bilden Mischgrö-ßen, die von den Klimagrößen Lufttemperatur, Luftfeuchte (nur tnw), Wärmestrahlung und Luftge-schwindigkeit beeinflusst werden.

Die Messung der Temperatur tnw wird definitionsgemäß mit einem Thermometer folgender Form vor-genommen:

Es wird ein zylindrisches Thermometergefäß mit einem Durchmesser von (6 ± 1) mm und einerLänge von mindestens 30 mm angewendet. Das Thermometergefäß ist mit einem weißen Strumpfüberzogen, der eine gute Saugfähigkeit für Wasser aufweist. Die Messung erfolgt bei vollständigerBefeuchtung dieses Strumpfes durch destilliertes Wasser ohne zusätzliche Belüftung des Gerätes.Die vollständige Befeuchtung ist besonders bei starker Wärmestrahlung zu beachten.

Es ist demzufolge zu beachten, dass es sich bei der Größe tnw um die Temperatur eines durch die amMessort vorhandenen (natürlichen) Luftbewegungen beeinflussten Feuchtthermometers handelt; sie istnicht zu verwechseln mit der Feuchttemperatur tw (siehe DIN 33 403 Teil 1) eines zwangsbelüftetenPsychrometers nach Aßmann.

Bei der Ermittlung der Globetemperatur ist die Einstellzeit des Globethermometers, die etwa20 Minuten beträgt, zu beachten, das Messgerät muss entsprechend lange am Messort verbleiben.

Der WBGT-Index ist zur Beurteilung der Klimawirkungen im Bereich thermischer Behaglichkeit nichtgeeignet.

Page 243: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

243

8 Beleuchtung

Beleuchtungsstärke

Leuchtdichteverteilung

Blendungsbegrenzung

Lichtrichtung, Schattigkeit

Lichtfarbe, Farbwiedergabe

Inhaltsverzeichnis

Autoren:Dr.-Ing. H. HahneDipl.-Ing. E. TschöckeDipl.-Chem. B. Görner

Ansprechpartner:Dipl.-Chem. B. GörnerBAuA, Gruppe 2.4, Dresden

Bearbeitungsstand: 01.01.2004

Page 244: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

8 Beleuchtung

244

Inhaltsverzeichnis8.1 Art der Gefährdungen und deren Wirkungen

Grundforderungen

Gütemerkmale

Unfallgefahren

8.2 Richtwerte, Beurteilungskriterien8.2.1 Beleuchtungsstärke

Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung

Messung, Bewertung

Tageslicht

8.2.2 Leuchtdichteverteilung

8.2.3 Blendungsbegrenzung

8.2.4 Lichtrichtung, Schattigkeit

8.2.5 Lichtfarbe, Farbwiedergabe

8.3 ArbeitsschutzmaßnahmenBeleuchtungsgestaltung

Arbeitsplatzbeleuchtung

Tageslicht, Sonnenschutz

8.4 Vorschriften, Regelwerk, Literatur8.5 Textbausteine für Prüflisten und Formblätter

Page 245: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

8 Beleuchtung

245

8.1 Art der Gefährdungen und deren Wir-kungen

Die Beleuchtung am Arbeitsplatz muss ausreichend sein, um� eine Leistung erbringen und� Gefahren rechtzeitig erkennen und abwenden zu können.

Einfluss der Beleuchtung Die Beleuchtung hat nicht nur direkten Einfluss auf das Seh-vermögen, sondern beeinflusst auch das vegetative Nervensy-stem und die Lebensfunktionen des Körpers, z. B. Atmung,Verdauung, Hormonhaushalt. Wahrnehmung, Konzentrationund Aufmerksamkeit werden durch höhere Beleuchtungsstär-ken erhöht. Die Leistungsbereitschaft des Menschen nimmt zu.Der Einfluss der Beleuchtungsstärke ist um so größer, je höherder Anteil der visuellen Anforderungen und je schwieriger dieSehaufgabe ist. Durch höhere Beleuchtungsstärken können dieFehler- sowie Unfallhäufigkeit gesenkt werden. Bei übermäßi-gen und langdauernden Belastungen des Sehapparates sowieungenügenden Beleuchtungsbedingungen können Augener-müdung (Augenbeschwerden und Kopfschmerzen) als auchallgemeine Ermüdung (z. B. Mattigkeit, herabgesetzte Aufmerk-samkeit und Leistungsfähigkeit) auftreten.Blendung wirkt sich nachteilig auf Leistung und Arbeitssicher-heit aus, setzt das Sehvermögen und den Sehkomfort herab.Das sichtbare Flimmern bei Leuchtstofflampen wird als sehrlästig empfunden, bewirkt eine Störung der Wahrnehmung be-wegter Teile und erhöht die Unfallgefahr.Mit zunehmendem Alter werden die Fähigkeiten des Sehappa-rates reduziert, die Elastizität der Augenlinse lässt nach. Essteigt der Lichtbedarf und die Empfindlichkeit gegenüber Blen-dung nimmt zu.

Gütemerkmale der Be-leuchtung

Die Qualität einer Beleuchtungsanlage für Arbeitsstätten kanndurch Gütemerkmale gekennzeichnet werden, die sowohl inder ASR 7/3 als auch in DIN EN 12665 und DIN EN 12464-1beschrieben sind:� Beleuchtungsstärke� Leuchtdichteverteilung� Begrenzung der Blendung� Lichtrichtung und Schattigkeit� Lichtfarbe und Farbwiedergabe

� Flimmern.Diese Merkmale sollten in ihrer Gesamtheit beachtet werden.Schon die Verletzung eines Gütemerkmals kann zu einer Un-fallgefahr führen bzw. die Erfüllung der Sehaufgabe beeinträch-tigen.

Page 246: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

8 Beleuchtung

246

In § 7 ArbStättV wird festgelegt, dass Beleuchtungsanlagen inArbeitsräumen und Verkehrswegen so anzuordnen und auszu-legen sind, dass sich aus der Art der Beleuchtung keine Unfall-oder Gesundheitsgefahren für den Arbeitnehmer ergeben kön-nen. Die Beleuchtung muss sich nach der Art der Sehaufgaberichten.

Unfallgefahren Unfallgefahren können entstehen, z. B. durch:

� unangemessene Beleuchtungsstärke, dadurch z. B.� nicht rechtzeitiges Erkennen von Stolperstellen� Anstoßen von Personen an Gegenstände im Raum

� zu große Beleuchtungsstärkeunterschiede zwischen Ar-beitsplatz und Umgebung oder im weiteren Umfeld

� zu weiche oder zu große Kontraste

� optische Täuschung durch stroboskopischen Effekt (schein-barer Stillstand oder scheinbar langsamere Bewegung rotie-render Teile bei der Beleuchtung mit Leuchtstofflampen)

� Blendquellen in der Hauptblickrichtung

� Beleuchtung, die Schlagschatten und Gefahrenquellen über-decken, z.B. auf Treppen (räumliche Erstreckung der Stufenist nicht klar bestimmbar)

� Farbverfälschung, z. B. bei Sicherheitsfarben.

8.2 Richtwerte, Beurteilungskriterien

Die Beurteilung der Beleuchtung bzw. Beleuchtungsanlagenkann erforderlich sein aus

� gesetzlichen Gründen (Vorschriften durch Gesetzeswerke,örtliche Auflagen von Behörden, Auflagen der Sachversiche-rer o. ä.)

� ergonomischen Gründen (Beanstandungen der Beschäftig-ten, Umsetzung neuer Erkenntnisse o. ä.)

� wirtschaftlichen Gründen (Alterung von Lampen, Verschmut-zungen von Leuchten, Austausch von Schaltnetzen o. ä.).

Die Norm DIN 5035-1 wurde durch die Europäische NormDIN EN 12665 (2002) und Norm DIN 5035-2 durchDIN EN 12464-1 (2003) ersetzt. Bei der Beurteilung der Be-leuchtung sollten die oben genannten Gütemerkmaleberücksichtigt werden.

BeurteilunglichttechnischerGrößen

Die einzelnen Merkmale werden durch lichttechnische Größen(DIN EN 12665) gekennzeichnet, für die zahlenmäßige Anga-ben in der ASR 7/3 sowie DIN EN 12464-1 enthalten sind.In den nachfolgenden Ausführungen werden die wichtigsten fürerforderlich gehaltenen Angaben zur Beurteilung der Qualitätder Beleuchtung dargestellt:

Page 247: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

8 Beleuchtung

247

8.2.1 Beleuchtungsstärke

Beleuchtungsstärke � nach ASR 7/3� Die Beleuchtungsstärke E in Lux (lx) im Raum ist ab-

hängig von der Art, der Anzahl und den Abständen derLeuchten. Sie ist nicht an jeder Stelle des Raumes gleichgroß.

� Die mittlere Beleuchtungsstärke darf den 0,8fachenWert der Nennbeleuchtungsstärke En nicht unterschreiten.Kein Messwert darf kleiner sein als 0,6 En.

� Die Nennbeleuchtungsstärke En ist der Wert der mittle-ren Beleuchtungsstärke für eine Arbeitsstätte oder Raum-zone, in der eine bestimmte Tätigkeit auszuführen ist. Fürdiesen Wert ist die Beleuchtungsanlage auszulegen.� Die Nennbeleuchtungsstärke bezieht sich auf den

mittleren Alterungszustand der Beleuchtungseinrich-tung.

� Die Nennbeleuchtungsstärke für eine Tätigkeit oder Artdes Raumes ist von der Sehaufgabe abhängig.

� In § 7 ArbStättV wird eine Allgemeinbeleuchtung vonEn � 15 lx gefordert.

� In ASR 7/3, Tabelle, Punkt 4 sind Nennbeleuchtungs-stärken für verschiedene Raum- bzw. Tätigkeitsartenangegeben.

� Die Mindestbeleuchtungsstärke für ständig besetzte Ar-beitsplätze beträgt 200 lx.

� Bei der Planung und Überprüfung neuer Beleuchtungsan-lagen sollte En mit einem Planungsfaktor von mindestens1,25 multipliziert werden.

� nach DIN EN 12464-1� Die Angabe der Beleuchtungsstärken erfolgt als War-

tungswerte der Beleuchtungsstärke Ēm.

� Die Beleuchtungsstärke darf nicht unter den Wartungs-wert sinken. Bei Unterschreitung sollte eine Wartung er-folgen.

� DIN EN 12464-1, Tabelle 5, Spalte 3 enthält Wartungs-werte der Beleuchtungsstärke für Räume (Bereiche),Sehaufgaben oder Tätigkeiten.

� Der Wartungswert der Beleuchtungsstärke für ständig be-setzte Arbeitsplätze darf nicht unter 200 lx liegen.

Page 248: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

8 Beleuchtung

248

Not- und Sicherheitsbe-leuchtung

� nach ASR 7/4� Rettungswege

Emin = 1 lxgemessen in 0,2 m Höhe über dem WegEinschaltverzögerung max. 15 s

� Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung0,1 x En (mind. 15 lx)Einschaltverzögerung max. 0,5 s

Die Norm DIN 5035- 5 wurde 1999 durch die EuropäischeNorm DIN EN 1838 ersetzt, die bei der Planung und demBau von Notbeleuchtungssystemen mit beachtet werdensollte. Anhang B dieser Norm informiert über geltende natio-nale Abweichungen, die sich für Deutschland auf die Ein-schaltverzögerung von maximal 15 s für Rettungswege undAntipanikbeleuchtung (gem. ASR 7/4) beziehen.

� nach DIN EN 1838� Rettungswege

mit einer Breite bis zu 2 m: Emin = 1 lxMittelbereich (0,5 x Wegbreite): 0,5 x Emin(gemessen auf dem Boden)Breitere Rettungswege können als mehrere 2 m breiteStreifen betrachtet oder mit Antipanikbeleuchtung ausge-rüstet werden.Einschaltverzögerung: 5 s für 0,5 x Emin60 s für Emin (geforderte Beleuchtungsstärke)

� AntipanikbeleuchtungEmin = 0,5 lx (gemessen auf der freien Bodenfläche)Einschaltverzögerung: 5 s für 0,5 x Emin60 s für Emin

� Arbeitsplätze mit besonderer GefährdungEmin = 0,1 x ĒmĒm = erforderlicher Wartungswert (mind. 15 lx) derBeleuchtungsstärkeEinschaltverzögerung:keine oder maximal 0,5 s

Messung/Bewertung In DIN 5035-6 und ASR 7/3 sind Angaben zur Messung undBewertung der Beleuchtung enthalten.

� Danach ist die Beleuchtungsstärke mittels Beleuchtungs-stärkemessgerät an mehreren Punkten zu messen.

� ASR 7/3 enthält eine Grobschätzung der Beleuchtungs-stärke anhand der installierten Leistung der Beleuch-tungskörper bzw. der Lampen.

Tageslicht Messung und Berechnung von Tageslicht in Innenräumen kannnach DIN 5034 erfolgen.

Page 249: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

8 Beleuchtung

249

8.2.2 Leuchtdichteverteilung

Leuchtdichte � Die Leuchtdichte L in Candela/m2 (cd/m2) ist ein Maß fürden Helligkeitseindruck, den das Auge von einer Fläche hat.Sie ist abhängig von der Beleuchtungsstärke und vom Refle-xionsgrad der Oberfläche.� Um eine ausgewogene Leuchtdichteverteilung im Ge-

sichtsfeld zu erreichen, ist die Abstimmung der Beleuch-tungsstärke des unmittelbaren Umgebungsbereiches aufdie Beleuchtungsstärke der Sehaufgaben erforderlich.Dieses Verhältnis der Beleuchtungsstärkewerte ist inDIN EN 12464-1, Tabelle 1 angegeben.

� Nach DIN EN 12464-1 werden für die Hauptflächen einesRaumes Reflexionsgrade fürDecken von 0,6 bis 0,9,Wände von 0,3 bis 0,8,Arbeitsflächen von 0,2 bis 0,6 undBöden von 0,1 bis 0,5 empfohlen.

Messung/Bewertung � Die Leuchtdichten sind mit einem Leuchtdichtemessgerätoder einem Beleuchtungsstärkemessgerät (mit Leucht-dichtevorsatz) bestimmbar.

� Das Verhältnis sollte zwischen den Leuchtdichten im Ar-beitsfeld und im Arbeitsumfeld 3:1 oder im weiteren Um-feld 10:1 nicht überschreiten.

8.2.3 Blendungsbegrenzung

Blendung � Blendung wird durch zu hohe Leuchtdichten und/oder zugroße Leuchtdichteunterschiede im Gesichtsfeld hervorge-rufen.� Blendung darf weder durch Lampen oder Leuchten (Di-

rektblendung), noch durch Spiegelung hoher Leucht-dichten auf reflektierenden Flächen (Reflexblendung)auftreten.

Messung/Bewertung � Die Bewertung der Direktblendung durch Leuchten einerBeleuchtungsanlage ist nach dem Unified Glare Rating-Verfahren (UGR) vorzunehmen.

� In DIN EN 12464-1, Tabelle 5, Spalte 4 sind die UGR-Werte der Blendungsbegrenzung für verschiedene Räu-me, Sehaufgaben und Tätigkeiten angegeben.

� Bei unten offenen Leuchten und Leuchten mit klaren,nicht strukturierten Abdeckungen sollte der Mindestab-schirmwinkel nach DIN EN 12464-1, Tabelle 2 eingehal-ten werden.

Page 250: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

8 Beleuchtung

250

8.2.4 Lichtrichtung, Schattigkeit

Lichtrichtung/Schattigkeit� Für eine gute Erkennbarkeit von Formen und Strukturen ist

eine angemessene Schattenwirkung Voraussetzung.

� Die Schattigkeit wird beeinflusst durch die Anzahl, Verteilungund Anordnung der Leuchten im Raum.

8.2.5 Lichtfarbe, Farbwiedergabe

Lichtfarbe � Die Lichtfarbe künstlicher Lichtquellen wird in 3 Gruppeneingeteilt:� warmweiß (ww)� neutralweiß (nw)� tageslichtweiß (tw)

� In DIN EN 12464-1, Tabelle 5, Spalte Bemerkungen, ist teil-weise die Farbtemperatur (Tcp) als Bewertungsgröße für dieLichtfarbe von Lampen angeben.

Farbwiedergabe � Die Anforderungen hinsichtlich der Farbwiedergabe lassensich durch die Wahl von Lampen mit geeigneten Farbwie-dergabeeigenschaften erfüllen.

� Nach DIN EN 12464-1 wird die Farbwiedergabe von Licht-quellen durch den Farbwiedergabe-Index (Ra) charakteri-siert.

� Die Mindestwerte für Farbwiedergabe-Indizes für Räume,Sehaufgaben bzw. Tätigkeiten sind in DIN EN 12464-1, Ta-belle 5, Spalte 5, angegeben.

8.3 Arbeitsschutzmaßnahmen

Die Literatur (siehe Punkt 8.4) enthält folgende Empfehlungen

Auswahl des Beleuch-tungssystems

� für die Auswahl des Beleuchtungssystems:� Allgemeinbeleuchtung, wenn ein Raum in seiner ganzen

Ausdehnung weitgehend gleichmäßig auszuleuchten ist,wobei besondere Erfordernisse einzelner Raumteile nichtberücksichtigt sind.

� Arbeitsplatzorientierte Allgemeinbeleuchtung dient zur all-gemeinen Beleuchtung einer Zone eines Raumes, beidenen an bestimmten Arbeitsplätzen die Beleuchtungs-stärke erhöht ist.

� Arbeitsplatzbeleuchtung zur Beleuchtung einer speziellenSehaufgabe; darf nur mit zusätzlicher Allgemeinbeleuch-tung ausgeführt werden.

Page 251: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

8 Beleuchtung

251

Reduktion des Flimmerns � zur Reduktion des Flimmerns:� Leuchtstofflampen mit sichtbarem Flimmern oder Flak-

kern unverzüglich ersetzen.� Geeignete Maßnahmen gegen stroboskopischen Effekt

treffen (Zwei- oder Dreiphasenschaltung, Vorschaltgerätemit HF-Betrieb).

Beleuchtungsgestaltung � zur Gestaltung der Beleuchtung:

� Sicherung einer ausreichend hohen Beleuchtungsstärkenach Art der Sehaufgabe oder Tätigkeit bzw. des Raumesoder Bereiches.

� Die Leuchtdichten (Flächenhelligkeiten) aller größerenFlächen und Gegenstände im Gesichtsfeld sollten mög-lichst gleicher Größenordnung sein.

� Am Arbeitsplatz sollten in der Mitte des Gesichtsfeldes diehelleren und außen die dunkleren Flächen liegen.

� Flächenhelligkeiten in den häufigsten Blickrichtungensollten durch Farb- und Lichtgebung ausgeglichen wer-den.

� Im Gesichtsfeld einer arbeitenden Person, d. h. dem Teilder Umgebung, der mit ruhendem Kopf und ruhendenAugen überblickt werden kann, soll sich kein Leuchtkör-per befinden.

� Bei allen Leuchten sollte durch Abschirmungen dieBlendwirkung begrenzt werden, z. B. durch Reflektoren,Raster bzw. Einbauten.

� Der Winkel zwischen horizontaler Blickrichtung und einerVerbindungslinie Auge - Leuchtkörper sollte mehr als 30°betragen.

� Es sollten ausgewogene Schatten mit weichen Rändernangestrebt werden, dabei sollte der Hauptanteil desLichtes seitlich von oben einfallen.

� Eine größere Zahl von Leuchten mit niedrigen Leucht-dichten ist günstiger als wenige mit hohen Leuchtdichten.

� Zur Vermeidung von Blendungen durch Spiegelungensollte der Arbeitsplatz zur Lichtquelle (oder Lichtquellezum Arbeitsplatz) so angeordnet sein, dass die häufigsteBlickrichtung nicht mit reflektiertem Licht zusammenfällt.

� Auf reflektierende Farben und Materialien an Maschinen,Apparaten, Tischflächen, Schalttafeln usw. zur Vermei-dung von Spiegelungen sollte verzichtet werden.

Page 252: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

8 Beleuchtung

252

Arbeitsplatzbeleuchtung � für die Gestaltung der Arbeitsplatzbeleuchtung:� generell seitlichen Lichteinfall bevorzugen� Blendung vermeiden durch Abschirmung der Leuchten� ausgewogene Verhältnisse zwischen Allgemein-/Arbeits-

platzbeleuchtung und diffuser/direkter Beleuchtung vor-sehen

� Leuchtstofflampen besitzen höhere Lichtausbeute alsGlühlampen (Wärmeentwicklung)

Tageslicht, Sonnenschutz � zur Berücksichtigung von Tageslicht und Sonnenschutz:� ausreichende Sichtverbindung nach außen ermöglichen

(§ 7 ArbStättV)� Empfehlung für Räume mit einer Grundfläche bis zu

600 m²:� Verhältnis der Gesamtfensterfläche zu Raumgrundflä-

che 1/10 (ASR 7/1) bzw.� Verhältnis der Gesamtfensterfläche zu Außenwandflä-

che 1/3� wirksamen Sonnenschutz gegen Blendung durch Son-

nenlicht und gegen Wärmestrahlung vorsehen bzw. pla-nen :� primär durch entsprechende Gestaltung des Gebäudes

und Anordnung des Arbeitsplatzes, z. B. Gebäude-orientierung, Vordächer, Sonnenschutzglas

� sekundär durch mit dem Gebäude verbundene ein-stellbare Einrichtungen, z. B. Außenjalousien, Marki-sen oder mittels Verschattung durch Bäume

� tertiär durch nachträgliche Maßnahmen, z. B. Rollos,Jalousien, Textil-Lamellen

Page 253: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

8 Beleuchtung

253

8.4 Vorschriften, Regelwerk, Literatur

Gesetze, Verordnungen, RichtlinienArbStättV ArbeitsstättenverordnungBildscharbV Bildschirmarbeitsverordnung

Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR)ASR 7/1 Sichtverbindung nach außenASR 7/3 Künstliche BeleuchtungASR 7/4 SicherheitsbeleuchtungASR 41/3 Künstliche Beleuchtung für Arbeitsplätze und Verkehrswege im

Freien

Regeln der TechnikDIN 5034-1 : 1999 Tageslicht in Innenräumen : Allgemeine AnforderungenDIN 5034-2 : 1985 Tageslicht in Innenräumen : GrundlagenDIN 5034-3 : 1994 Tageslicht in Innenräumen : BerechnungDIN 5034-5 : 1993 Tageslicht in Innenräumen : MessungDIN 5035-6 : 1990 Beleuchtung mit künstlichem Licht : Messung und BewertungDIN 5035-7 : 2003 Beleuchtung mit künstlichem Licht: Beleuchtung von Räumen

mit BildschirmarbeitsplätzenDIN 5035-8 : 1994 Beleuchtung mit künstlichem Licht : Spezielle Anforderungen

zur Einzelplatzbeleuchtung in Büroräumen und büroähnlichenRäumen

DIN EN 12464-1 : 2003 Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten : Ar-beitsstätten in Innenräumen

DIN EN 12464-2 : 2003(Entwurf)

Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten : Ar-beitsplätze im Freien

DIN EN 12665 : 2002 Licht und Beleuchtung - Grundlegende Begriffe und Kriterien fürdie Festlegung von Anforderungen an die Beleuchtung

DIN EN 13032-1 : 1998 Angewandte Lichttechnik - Messung und Darstellung photome-trischer Daten von Lampen und Leuchten : Messung

DIN EN 1838 : 1999 Angewandte Lichttechnik : NotbeleuchtungBGI 523 (ZH 1/28) Broschüre: Mensch und ArbeitsplatzBGR 131 (ZH 1/190) Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz an Arbeitsplätzen

mit künstlicher Beleuchtung und für SicherheitsleitsystemeBGR 216 Optische SicherheitsleitsystemeBGI 650 Bildschirm- und Büroarbeitsplätze : Leitfaden für die GestaltungBGI 827 Sonnenschutz im Büro : Hilfen für die Auswahl von geeigneten

Blend- und Wärmeschutzvorrichtungen an Bildschirm- und Bü-roarbeitsplätzen

BGI 856 Beleuchtung im Büro : Hilfen für die Planung von Beleuch-tungsanlagen von Räumen mit Bildschirm- und Büroarbeitsplät-zen

Page 254: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

8 Beleuchtung

254

Literatur

[1] Becker-Biskaborn, G.-U.: Ergonomische Erkenntnissammlungfür den Arbeitsschutz. Bremerhaven: Wirtschaftsverl. NW 1975.(Bundesanstalt für Arbeitsschutz: Forschung, Fb 142)Band 1 - ISBN 3-920320-51-4Band 2 - ISBN 3-920320-52-2

[2] Compes, P.C.; Kretzschmar, E.; Elias, B.: Innenraumbe-leuchtung mit künstlichem Licht. Bremerhaven: Wirtschaftsverl.NW 1979. (Bundesanstalt für Arbeitsschutz: Sonderschrift, S 5)- ISBN 3-88314-045-7

[3] Müller, St.: Planung und Messung der Beleuchtung von Ar-beitsplätzen im Freien. Bremerhaven: Wirtschaftsverl. NW 1993.(Bundesanstalt für Arbeitsschutz: Forschung, Fb 674)- ISBN 3-89429-274-1

[4] Rüschenschmidt, H.: Beleuchtung und Farbe am Arbeitsplatz.Bochum: Verlag Stumpf 1988

[5] Schmidt-Clausen, HJ.-J.; Hartge, J.E.: Einflüsse gerichteterund diffuser Arbeitsplatzbeleuchtung auf die Erkennbarkeit.Bremerhaven: Wirtschaftsverl. NW 1986. (Bundesanstalt für Ar-beitsschutz: Forschung, Fb 453)- ISBN 3-88314-498-3

[6] Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin(Hrsg.): Tageslicht und Sonnenschutz im Büro : Hinweise fürdie ergonomische Arbeitsplatzgestaltung. Bearb.: H. Hahne.Dortmund 2000. BAuA-Quartbroschüre- ISBN 3-88261-344-0

[7] Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin(Hrsg.): Technik 3 : Gestaltung von Ausbildungswerkstätten fürmetallverarbeitende Berufe : Hinweise für praktische ergonomi-sche Gestaltungsmaßnahmen. Bearb.: K.-H. Feld. Dortmund2000. BAuA-Quartbroschüre- ISBN 3-88261-330-0

[8] Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin(Hrsg.): Lichttechnische Gestaltung von Halleneinfahrten.Dortmund 1988 (AWE-Nr. 64)

Page 255: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

8 Beleuchtung

255

8.5 Textbausteine für Prüflisten und Form-blätter

Prüffragen� Ist das Beleuchtungssystem zweckmäßig ausgelegt bzw. an-

geordnet?� Sind die Arbeitsplätze durch eine künstliche Beleuchtung

ausreichend hell (Beleuchtungsstärke) beleuchtet?� Ist die Arbeitsstätte durch eine Allgemeinbeleuchtung ausrei-

chend gleichmäßig beleuchtet (Kontraste)?� Sind die Beleuchtungsanlagen ausreichend gegen Blendung

geschützt?� Werden Blendung und Reflexionen auf reflektierenden Flä-

chen vermieden?� Ist eine angemessene Schattenwirkung gewährleistet?� Wird Flimmern / Flackern bei Leuchtstofflampen vermieden?� Ist die Lichtfarbe der Beleuchtungsanlage für die entspre-

chende Raum- und Tätigkeitsart geeignet?� Ist die erforderliche Stufe der Farbwiedergabeeigenschaften

der Lampen eingehalten?� Erfolgt eine angemessene Nutzung des Tageslichtes in In-

nenräumen?� Besteht an den Arbeitsplätzen ausreichender Sichtkontakt

nach draußen?� Sind die Arbeitsplätze gegen unzuträgliche Blendung und

Wärmestrahlung durch direkte Sonneneinstrahlung ge-schützt?

� Ist eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung für Rettungs-wege und Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung vorhan-den?

Gefährdungen/Mängel� Beleuchtungssystem ist unzweckmäßig ausgelegt / angeord-

net� Beleuchtungsstärke ist unzureichend� bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung besteht Unfallgefahr� Kontraste sind zu groß oder zu klein

(Leuchtdichteverteilung im Gesichtsfeld ist unausgewogen)� Direktblendung durch nichtabgeschirmte Lampen oder

Leuchten� Reflexblendung durch Spiegelung hoher Leuchtdichten auf

reflektierenden Flächen� zu geringe oder zu tiefe Schattigkeit

(Formen und Oberflächenstrukturen werden schlecht erkannt durch nicht angemes-sene Schattenwirkung)

� Flimmern / Flackern bei Leuchtstofflampen� Stroboskopischer Effekt bei der Beobachtung bewegter Teile� Lichtfarbe bzw. Farbwiedergabeeigenschaft der Lampen ist

ungeeignet� Tageslicht in Innenräumen wird nicht angemessen genutzt� Sonnenschutz ist nicht ausreichend / fehlt� Sicherheitsbeleuchtung ist nicht ausreichend / fehlt

Page 256: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

8 Beleuchtung

256

Maßnahmen� Fachleute konsultieren ...� Beleuchtungsanlage ändern / neu projektieren ...� Messung der Innenraumbeleuchtung durchführen / veranlas-

sen ...� Leuchten regelmäßig warten / reinigen ...� Beleuchtungsstärke nach Art der Tätigkeit und räumlichen

Bedingungen anpassen ...� Sicherheitsbeleuchtung auf Rettungswegen einrichten ...� Sicherheitsbeleuchtung an Arbeitsplätzen mit besonderer

Gefährdung einrichten ...� große Kontraste (Unterschiede der Leuchtdichten) im Ge-

sichtsfeld beseitigen ...(durch Oberflächengestaltung von Wänden und Decke, Reflexionsgrade, Farbe)

� Blendung beseitigen / begrenzen ...(durch Abschirmung von Blendquellen)

� angemessene Schattigkeit anstreben ...(durch entsprechende Anzahl, Verteilung und Anordnung der Leuchten im Raum)

� Leuchtstofflampen mit sichtbarem Flimmern / Flackern erset-zen ...

� stroboskopischen Effekt beseitigen ...(durch Zwei- oder Dreiphasenschaltung, Vorschaltgeräte mit HF-Betrieb)

� Lichtfarbe und Farbwiedergabe im Raum sowie Farbgebungdes Raumes überprüfen / aufeinander abstimmen ...

� Sichtverbindung nach außen schaffen ...� Arbeitsplätze günstig zu den Fenstern anordnen ...� wirksamen Sonnenschutz vorsehen ...

Page 257: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

257

9 Lärm

Lärm

Inhaltsverzeichnis

Autoren:Dr.-Ing. H. LazarusDipl.-Ing. W. PartheyDr.-Ing. M. Schust

Ansprechpartner:Dr.-Ing. P. KurtzDr.-Ing. P. BeckerDr.-Ing. G. BrocktBAuA, Gruppe 2.6, Dortmund

Bearbeitungsstand: 01.01.2004

Page 258: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

258

9 Lärm

Inhaltsverzeichnis

9.1 Art der Gefährdungen und deren WirkungenGehörschäden

Extraaurale Wirkung

Geräuschimmission

Geräuschemission

9.2 Grenzwerte, Beurteilungskriterien9.2.1 Kenngrößen

Beurteilungspegel

Spitzenschalldruckpegel

9.2.2 Grenzwerte, Beurteilungskriterien

Grenzwerte für Arbeitsplätze

Sprachverständigung

Lärmbereiche

Infra-, Ultraschall

9.3 Arbeitsschutzmaßnahmen9.3.1 Einsatz lärmarmer Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren

9.3.2 Schalltechnische Gestaltung von Arbeitsräumen

Schallausbreitungskurve

Schallabsorbierende Auskleidung

Hintergrundgeräuschpegel

9.3.3 Weitere technische Schallschutzmaßnahmen

Kapseln

Schalldämpfer

Abschirmwände

Schallschutzkabinen

9.3.4 Lärmminderungsprogramm nach BGV B 3

9.3.5 Sonstige Maßnahmen nach BGV B 3

Gehörvorsorgeuntersuchungen

PSA

Signalerkennung

Mutterschutz

Page 259: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

259

9 Lärm

9.4 Vorschriften, Regelwerk, Literatur (Auswahl)

9.5 Textbausteine für Prüflisten und Formblätter

Anlage 1: Geräuschdatenblatt

Page 260: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

260

9 Lärm

9.1 Art der Gefährdungen und deren Wirkun-gen

Lärm gehört zu den häufigsten Gefährdungen am Arbeitsplatz.In Deutschland sind ca. 5 Millionen Arbeitnehmer gehörgefähr-dendem Lärm ausgesetzt.

Definition Lärm Lärm ist hörbarer Schall (z. B. Maschinengeräusch, Ton, Knall,störender Sprachschall), der die Gesundheit - d. h. das körper-liche und/oder seelische Wohlbefinden - des Menschen beein-trächtigen kann.

Gehörschäden Die auffälligsten Lärmwirkungen sind (VDI 2058 Blatt 2)

� die allmählich eintretende Lärmschwerhörigkeit durchlangjährige Lärmexposition als chronische, irreparableSchädigung, die als Berufskrankheit Nr. 2301 anerkanntwerden kann. Die Entwicklung bleibender Hörminderungenals Vorstufe der chronischen Schädigung ist bei A-Schall-druckpegeln ab etwa 80 dB möglich,

� der akute Gehörschaden durch Einwirkung sehr hoherSchallimpulse, der meist als Unfallfolge zu werten sein wird.Ein Schadenseintritt ist bereits möglich bei einmaliger, kur-zer Geräuscheinwirkung mit einem unbewerteten Spitzen-schalldruckpegel von mehr als etwa 140 dB oder bei einerEinwirkung mit einem AI-Schalldruckpegel ab etwa 120 dBüber einige Minuten. (BGV B 3, VDI 2058 Blatt 2).

Lärm verursacht aber nicht nur Gehörschäden, sondern gefähr-det generell die Gesundheit und erschwert die Arbeit in Betriebund Büro (VDI 2058 Blatt 3)

erhöhtes Unfallrisiko � durch erhöhtes Unfallrisiko infolge des Überhörens von Sig-nalen und Warnrufen oder infolge von Fehlverhalten alsSchreckreaktion auf unerwartete Geräuscheinwirkung,

verminderteArbeitsleistung

� durch Erhöhung der Beanspruchung des Organismus, ins-besondere bei Tätigkeiten mit hohen geistigen Anforderun-gen, wie Konzentration, Aufmerksamkeit, Gedächtnis, unddaraus folgender verminderter Arbeitseffektivität,

� durch Störung der sprachlichen Kommunikation, z. B. beiLehrtätigkeiten,

� als ein Stressor bei kombinierter Belastung, z. B. auf mobi-len Maschinen zusammen mit Ganzkörperschwingungen,Hitze, Kälte, Zugluft u. a.,

Page 261: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

261

9 Lärm

Stress � durch negative Beeinflussung physiologischer und psychi-scher Regulationsmechanismen, die zu erhöhtem Stress-Hormonspiegel, Verengung der peripheren Blutgefäße bzw.zu Verärgerung, Nervosität u. ä. führt und die auf Dauer dasRisiko für Erkrankungen des Herz-Kreislauf- und des Ver-dauungssystems erhöhen kann.

Das Ausmaß der genannten Gesundheitsbeeinträchtigungenwird hauptsächlich durch die Schallparameter Schalldruckpe-gel, Frequenzcharakteristik (z. B. hervortretender Ton), zeit-liche Struktur (z. B. Impulshaltigkeit) sowie durch die Schallein-wirkdauer bestimmt, hängt ferner auch von der physischen undpsychischen Konstitution der betroffenen Personen mit ab.

Geräuschimmission Die Lärmbelastung (Geräuschimmission) ist die Summe allerSchalleinwirkungen am betrachteten Arbeitsplatz.Die Höhe der Lärmbelastung hängt ab

� von der Höhe der Geräuschabstrahlung (Geräuschemission)der eingesetzten Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren, Zu-satzausrüstungen, wie Absauganlagen u. ä. Schallquellen,

� vom Betrag der Schallpegelabnahme mit der Entfernung voneiner Quelle (siehe Abschnitt 9.3),

� vom Abstand der Quelle(n) zum betrachteten Arbeitsplatz,

� von der Anzahl der wirksamen Quellen und den realen Be-triebszeiten der Quellen während der täglichen Arbeitszeit.

Die Höhe der Lärmbelastung wird im Allgemeinen durch denBeurteilungspegel LAr gekennzeichnet (siehe Abschnitt 9.2).

Geräuschemission Im Gegensatz zur Geräuschimmission bezeichnet die Ge-räuschemission die Luftschallabstrahlung einer Maschine o. ä.(Geräuschquelle), ermittelt bei genormten Aufstell- und Be-triebsbedingungen derselben und ohne Schalleinflüsse vonanderen Quellen und ohne Reflexionsschall aus der Umgebung(siehe Abbildung 9-1). Die Emission ist also ein quelleneigenesMerkmal. Emissionskenngrößen sind:

� der Schallleistungspegel LWA

� der Emissions-Schalldruckpegel LpA

Page 262: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

262

9 Lärm

Immission:� arbeitsplatzbezogen� Summe aller Schalleinwirkungen einschl. Re-

flexionsschall (z. B. von Raumoberflächen)� abhängig vom realen Betrieb der Geräusch-

quellen� Kenngrößen:

� Beurteilungspegel LAr� Spitzenschalldruckpegel Lpeak

Emission:� maschinenbezogen� Maschinenbetrieb nach Norm� ohne Reflexionsschall aus der Umgebung� ohne Einfluss anderer Geräusche� Kenngrößen:

� Schallleistungspegel LWA� Emissions-Schalldruckpegel LpA

Abb. 9-1 Veranschaulichung von Geräuschimmission und -emission (schematisch)

9.2 Grenzwerte, Beurteilungskriterien

Die im folgenden im Zusammenhang mit der ArbStättV und derBGV B 3 genannten Grenzwerte für die Lärmbelastung amArbeitsplatz sind weitgehend gleichlautend mit denjenigen derRichtlinie 86/188/EWG von 1986 über den „Schutz der Arbeit-nehmer gegen Gefährdung durch Lärm am Arbeitsplatz“.

Im Jahr 2003 ist diese Richtlinie ersetzt worden durch dieRichtlinie 2003/10/EG über „Mindestvorschriften zum Schutzvon Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Ge-fährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm)“. Die neueRichtlinie, die bis zum 15.2.2006 in nationales Recht umgesetztwerden muss, enthält u. a. sowohl einen neuen Grenzwert(LEx,8h = 87 dB(A) aber unter Berücksichtigung von Gehör-schutz) als auch zwei Auslösewerte (85/80 dB(A)), die die bis-herigen Grenzwerte (90/85 dB(A)) ersetzen. Hinzu kommennoch Begrenzungen für die Spitzenschalldruckpegel.

Insofern werden auch die nachstehenden Ausführungen zuGrenzwerten angepasst werden, wenn die neue Richtlinie indeutsches Recht umgesetzt wird.

Page 263: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

263

9 Lärm

9.2.1 Kenngrößen

Beurteilungspegel Hauptkenngröße für die Lärmbelastung am Arbeitsplatz ist derBeurteilungspegel LAr oder Lr (BGV B 3 Anlage 1, DIN 45645-2).Anmerkung:Für frequenz- und zeitbewertete Schallpegel sind im Schrifttum etwasdifferierende Schreibweisen anzutreffen. Im Folgenden werden dieBewertungskennbuchstaben nur beim Formelzeichen angegeben,nicht mit an der „Einheit“ dB; also z. B. LAr � 85 dB anstelleLAr � 85 dB(A). Inhaltlich sind die Angaben jeweils gleichwertig.

Der Beurteilungspegel am Arbeitsplatz LAr wird gebildet aus

� dem äquivalenten A-bewerteten Dauerschalldruckpegel fürdie tatsächliche Dauer der Arbeitsschicht LAeq,T

� und gegebenenfalls den Zuschlägen für die ImpulshaltigkeitKl und die Tonhaltigkeit KT des einwirkenden Lärms

� und der Umrechnung der tatsächlichen ArbeitsschichtdauerT auf die Beurteilungszeit Tr = 8 h:

L L K K TTdBAr Aeq T I T

r

� � � �, lg .10

LAeq,T ist der zeitliche Mittelwert des A-bewerteten Schalldruck-pegels über die Zeit T, gemessen in der Regel mit der Zeitbe-wertung S (= Slow) oder F (= Fast).Wenn der äquivalente Dauerschalldruckpegel mit der Zeitbe-wertung I (= Impuls) ermittelt wird (LAleq,T), dann ist im gemes-senen Wert der Impulszuschlag KI bereits enthalten, d. h.LAleq,T = LAeq,T + KI.In der Praxis ergeben sich für KI = LAleq,T - LAeq,T im allgemeinenWerte zwischen etwa 2 und 8 dB. Ist der Zuschlag KI � 2 dB,kann er unberücksichtigt bleiben.

Page 264: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

264

9 Lärm

Ermittlung desBeurteilungspegels

Bei der Ermittlung des Beurteilungspegels im Zusammenhangmit gehörgefährdenden Geräuschen wird die Impulshaltigkeitz. Z. nur in bestimmten Fällen berücksichtigt; diese Fälle sindvon der zuständigen Berufsgenossenschaft jeweils in BGV B 3Anlage 2 angegeben.Der Tonzuschlag KT soll je nach Auffälligkeit deutlich heraus-hörbarer Einzeltöne zu 3 oder 6 dB gewählt werden (DIN 45645-2). Bei der Ermittlung des Beurteilungspegels im Zusammen-hang mit gehörgefährdenden Geräuschen wird z. Z. KT nichtangewendet (BGV B 3 Anlage 1, DIN 45645-2).Der Beurteilungspegel wird in der Regel durch Messungen orts-bezogen (z. B. am ortsfesten Maschinenbedienplatz) ermittelt;er kann aber auch personenbezogen (bei Arbeitsaufgaben mitungeregeltem Aufenthalt an mehreren Arbeitsorten, z. B. beiInstandhaltungspersonal) bestimmt werden. Er darf ausnahms-weise auch als wöchentlicher Mittelwert gebildet werden(BGV B 3 Anlage 1, DIN 45645-2).Der ermittelte Beurteilungspegel muss längerfristig typisch fürdie Lärmbelastung sein (DIN 45645–2).Im Planungsstadium (Errichtung oder wesentliche Änderungvon Arbeitsstätten) kann die Geräuschimmission, gekennzeich-net durch LAeq, mit Hilfe der Geräuschemissionswerte der vorge-sehenen Arbeitsmittel und –verfahren und der Merkmale desArbeitsraumes, wie Geometrie und Absorptionsvermögen alsImmissionsprognose abgeschätzt werden (VDI 3760,DIN EN ISO 11690-1).

Spitzenschalldruckpegel Eine zusätzliche Immissionskenngröße speziell zur Beurteilunggehörgefährdenden Lärms ist der unbewertete Spitzenschall-druckpegel Lpeak (BGV B 3, DIN 45645-2).

9.2.2 Grenzwerte, Beurteilungskriterien

Grenzwerte Grenzwerte, d. h. höchstzulässige Werte des ortsbezogenenBeurteilungspegels LAr, sind in der ArbStättV § 15, abhängigvon der Art der Tätigkeit oder des Raumes, verbindlich festge-legt.

anzustrebende Werte Nicht selten sind nach dem Stand der Technik und gesichertenarbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen niedrigere LAr-Werteals die höchstzulässigen Werte erreichbar. Solche Werte sindim Regelwerk (Normen, VDI-Richtlinien u. ä.) angegeben; siesollten nach Möglichkeit noch unterschritten werden (anzustre-bende Werte).Die gesetzlichen Grenzwerte (ArbStättV) und anzustrebendeWerte (DIN EN ISO 11690-1) des Beurteilungspegels zeigtTabelle 9-1. Die Werte verstehen sich einschließlich des vonaußen einwirkenden Lärms.

Page 265: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

265

9 Lärm

Tab. 9-1 Grenzwerte und anzustrebende Werte des Beur-teilungspegels LAr entsprechend der Artder Tätigkeit oder des Raumes

Tätigkeitsart(mit Beispielen),

Raumart

Grenzwertvon

LAr in dB

anzustre-bende Wer-te von LAr

in dBüberwiegend geistige Tätigkeiten:- wissenschaftliche Arbeiten

(z. B. mit Bildschirmgerät)- Lehren- Texte entwerfen, Übersetzen- Führen von Sitzungen, Verhandeln- Software entwickeln- Arbeiten in Funkzentralen- ärztliches Operieren

55 35 ...45

einfache und überwiegend Routinetä-tigkeiten in Büros und vergleichbareTätigkeiten:- Arbeiten an Bildschirmgeräten- Buchen und Disponieren- Beobachtungs-, Steuerungstätigkeiten

u.ä. in Messwarten, Prozessleit-ständen

70 45 ...55

sonstige Tätigkeiten:- Arbeiten an/ mit Werkzeug- oder Fer-

tigungsmaschinen- Wartungs-, Instandsetzungs-, Reini-

gungs-, Transportarbeiten- handwerkliche Arbeiten

85

im Aus-nahmefall

90

75 ...80

85Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, Sani-tätsräume

55

Hinweise und weitere Beispiele zur Zuordnung von praktischvorkommenden Tätigkeiten zu den Grenzwerten 55 dB und70 dB enthält VDI 2058 Blatt 3.

sprachlicheKommunikation

Steht als Tätigkeitsanforderung die sprachliche Kommunikationim Vordergrund, können als Beurteilungskriterien die Angabender Tabelle 9-2 mit herangezogen werden (VDI 2058 Blatt 3,VDI 2569, DIN ISO 9921). Die in der Tabelle empfohlenenWerte für LAr sollten nicht überschritten werden. Sie beziehensich auf die Summe aller störenden Geräusche (z. B. durchBürogeräte, Raum-Lüftungsanlage, Sprechen in benachbartenArbeitsbereichen, Lärm von außen).

Page 266: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

266

9 Lärm

Tab. 9-2 Kriterien für die Sprachkommunikation in Betriebund Büro

Anforderungan die

Sprachver-ständlichkeit

Sprach-verständ-lichkeit

Sprech-aufwand

Entfernungder Ge-sprächs-

partner in m

empfohleneWerte für LAr

in dB

hoch1) sehr gut entspanntbis normal

2...4 30...40

mittelmäßig2) gut normal bisangehoben

1...2 45...55

gering3) befriedigend angehoben 1...2 55...65

1) Situation: Arbeitsbereich für Gespräche von mehreren Personen(hohe Verantwortung, Fachgespräche, Fremdsprachen)

2) Situation: Arbeitsbereich für Gespräche von/mit zwei Personen(allg. Informationen, arbeitsübliche Gesprächsgegenstände)

3) Situation: nur für kurze Gespräche geeignet

Bei größeren Entfernungen der Gesprächspartner als angege-ben wird die aufgeführte Qualität der Sprachkommunikationnicht erreicht, bei geringeren Entfernungen wird sie verbessert.

Lärmbereiche Schalldruckpegelkriterien bezüglich der Vermeidung von Ge-sundheitsschäden, insbes. von Gehörschäden und von erhöh-ten Unfallrisiken, enthält auch BGV B 3. Danach gelten einzel-ne Arbeitsplätze und Arbeitsbereiche� als Lärmbereiche, wenn dort LAr � 85 dB oder

Lpeak � 140 dB,� als kennzeichnungspflichtige Lärmbereiche, wenn dort

LAr � 90 dB oder Lpeak � 140 dB.Anmerkungen:Für die Bedingung Lpeak � 140 dB kann ersatzweise die BedingungLAlmax � 130 dB genommen werden.

Ein Lärmbereich entsteht bereits dann, wenn der FallLpeak � 140 dB nur einmal während der Arbeitsschicht eintritt; praktischkommen so hohe Spitzenwerte jedoch relativ selten vor (z. B. bei Bol-zensetzgeräten).

Infra- und Ultraschall Soweit Belastung durch Infraschall (Frequenzbereich ca. 2 Hzbis 20 Hz) oder Ultraschall (Frequenzbereich ca. 20 kHz bisüber 200 kHz) vermutet wird, sollte VDI 2058 Blatt 2 beachtetwerden.Anmerkung:Mit Infraschall ist unter anderem bei Lichtbogen-Schmelzöfen, Kol-benverdichtern und Mahlwerken für Gestein u. ä., mit Ultraschall beiallen Geräten für Industriezwecke, bei denen Ultraschall die Funk-tionsbasis ist (z. B. Schweiß-, Bohr-, Lötgeräte), zu rechnen.

Page 267: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

267

9 Lärm

9.3 Arbeitsschutzmaßnahmen

rechtliche Grundlagen Die Maßnahmen beruhen in erster Linie auf dem rechtlich fest-geschriebenen Grundsatz für den Lärmschutz an Maschinen(9. GSGV), von Arbeitsverfahren und an Arbeitsplätzen(ArbStättV, BGV B 3), Gefährdungen entsprechend dem Standder Lärmminderungstechnik soweit wie möglich zu verringern,auch wenn vorgegebene Emissions- bzw. Immissionsgrenz-werte bereits eingehalten sein sollten.Nachfolgend sind in Frage kommende Maßnahmen bei derPlanung von Arbeitsstätten (Errichtung oder wesentliche Än-derung) sowie für vorhandene Arbeitsstätten angegeben.

9.3.1 Einsatz lärmarmer Arbeitsmittel und Arbeitsver-fahren

lärmarmeArbeitsmittel

Nach § 3 BGV B 3 ist dafür zu sorgen, dass neu anzuschaf-fende Arbeitsmittel dem Stand der Lärmminderungstechnik ent-sprechen; d. h. sie sollten möglichst niedrige Werte des Emissi-ons-Schalldruckpegels LpA und des Schallleistungspegels LWA,vgl. Abbildung 9-1, aufweisen. Zwecks Auswahl geräuscharmerArbeitsmittel sollten bei der Angebotseinholung möglichst um-fassende Angaben zur Geräuschemission (siehe Anlage 1:Geräuschdatenblatt) angefordert werden.Anmerkung:Die Hersteller von Maschinen und anderen geräuschabstrahlendenArbeitsmitteln sind zu bestimmten Angaben über die Geräuschemis-sion (vgl. „Geräuschdatenblatt“) verpflichtet (9. GSGV bzw.3. GSGV).Sobald Angaben zur Geräuschemission vorliegen, kann die Ar-beitsmittelauswahl vorgenommen werden durch Vergleich� der Geräuschemissionswerte der Fabrikate des Marktange-

botes untereinander,� der Emissionswerte mit den in VDI-Richtlinien der Reihe ETS

(Emissionskennwerte technischer Schallquellen, z. B. VDI 3749Blatt 1 bis 6) genannten niedrigsten Werten des dort enthalte-nen Wertebereiches (Beispiel s. Tabelle 9-3) oder mit empfoh-lenen Werten in dem entsprechenden Veröffentlichungen (Amt-liche Mitteilungen der BAU 1988 bis 1993),

� der Emissionswerte mit gegebenenfalls in BGV B 3 An-hang 1 festgelegten Grenzwerten,

� der Emissionswerte mit Anhaltswerten, die gegebenenfalls inder zutreffenden Maschinensicherheits-Norm enthalten sind,

� der Emissionswerte mit Emissionsgrenzwerten, wie sie z. B.für einige Baumaschinenarten gelten (15. BlmSchV).

Page 268: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

268

9 Lärm

Tab. 9-3 Bereiche von Geräuschemissionswerten für ver-gleichbare Kettensägen mit Verbrennungsmotor(nach VDI 3748, Stand 1986)

Betriebs-zustand

Motorleis-tung in kW

A-SchallleistungspegelLWA in dB

niedrigster mittlerer höchster

Leerlauf < 4� 4

8794

95100

104109

Vollgas mitBelastung

< 4� 4

109114

113118

120122

Vollgas ohneBelastung

< 4� 4

112117

118119

122122

lärmarmeArbeitsverfahren

Nach § 4 BGV B 3 sind Arbeitsverfahren entsprechend demStand der Lärmminderungstechnik zu gestalten oder auszu-wählen und anzuwenden. Lärmarme Arbeitsverfahren sind un-ter anderem in technischen Regeln (z. B. DIN EN ISO 11690-2,VDI 3759), in der BAuA-Schriftenreihe ArbeitswissenschaftlicheErkenntnisse und in BG-Schriften (LärmschutzarbeitsblätterLSA der Gruppe 300, z. B. LSA 02-300, BGI 679) beschrieben.LSA 02-300 enthält u. a. Lärmminderungshinweise zu folgen-den Vorgängen:� Drehen, Sägen, Fräsen, Bohren,� Schleifen, Polieren, Räumen,� Falzen, Bördeln, Eintreiben, Hämmern, Richten, Positionie-

ren, Ankörnen,� Schrauben, Nieten,� Reinigen, Entgraten.

9.3.2 Schalltechnische Gestaltung von Arbeitsräumen

Arbeitsräume sind gemäß § 5 BGV B 3 so zu gestalten, dassdie Schallausbreitung entsprechend dem Stand der Technikvermindert wird.

Minderung derSchallausbreitungim Arbeitsraum

Die Schallausbreitungsminderung in Arbeitsräumen wird vor-zugsweise gekennzeichnet (VDI 3760), siehe Abbildung 9-2,durch� die mittlere Schalldruckpegelabnahme je Abstandsverdopp-

lung von einer Schallquelle DL2 (Idealfall: bei ungehinderterSchallausbreitung im Freien ist DL2 = 6 dB) und

Page 269: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

269

9 Lärm

� die Schalldruckpegelüberhöhung DLf gegenüber der Schall-druckpegelabnahme im Freien.(Die Mittelung bezieht sich nach VDI 3760 vorzugsweise auf Ok-tavpegelwerte bei bestimmten Oktavmittenfrequenzen.)

DL2 und DLf werden für bestimmte Entfernungsbereiche vonder Quelle ermittelt, in der Regel für den Nah-, Mittel- und Fern-bereich.In Räumen mit diffusem Schallfeld kann die Schallausbrei-tungsminderung auch mit Hilfe des mittleren Schallabsorpti-onsgrades � der Raumbegrenzungsflächen oder der Nach-hallzeit T beschrieben werden. Ein Diffusschallfeld kann z. B.angenommen werden, wenn der Raum annähernd würfelförmigund für jede der 6 Begrenzungsflächen � � 0,3 ist. Viele derheute üblichen Werkhallen und größeren Büros sind jedoch aku-stisch sog. flache Räume, d. h. Raumlänge oder/und –breite� 3 mal Raumhöhe, bei denen die Beschreibung mittels T odernur durch � der Begrenzungsflächen ungeeignet ist.

in einem Raumim Freienund die daraus abgeleiteten Kenngrößen DL2 und DLf

Abb. 9-2 Schalldruckpegelabnahme mit der Entfernung von derSchallquelle (Schallausbreitungskurve)

Page 270: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

270

9 Lärm

Schallabsorptionsgrade, Schallausbreitungskurven und damitDL2 und DLf können im Planungsstadium von Arbeitsstättenberechnet oder in vorhandenen Arbeitsstätten mittels Messungermittelt werden.Der Stand der Technik bezüglich der Schallausbreitungsmin-derung in Arbeitsräumen kann als eingehalten gewertet wer-den, wenn die Kriterien gemäß Tabelle 9-4 für fertig einge-richtete Räume (mit Maschinen, Regalen, Paletten, Rohrleitun-gen usw., wie geplant oder wie vorhanden) erfüllt sind.

Tab. 9-4 Kriterien für Arbeitsräume bezüglich derSchallausbreitungsminderung

Fundstelledes Kriteriums

in %DL2

in dBDLf

in dB

VDI 3760 � 4(5 m...16 m)1)

� 8(5 m...16 m)1)

BGV B 3 § 5 DA � 30(0,5...4 kHz)2)

� 4(0,5...4 kHz)2)

1) Abstandsbereich von der Schallquelle2) Bereich der Oktavmittenfrequenzen

schallabsorbierendeAuskleidung

Ergeben sich bei der Überprüfung der Räume mittels Rech-nung oder Messung ungenügende Werte, sollte die Schallab-sorption erhöht werden, z. B. durch Absorber-Deckensysteme,durch Wandverkleidungen und in Büros auch durch textileFußbodenbeläge.

Hintergrundgeräusch-pegel

Die akustische Qualität von Arbeitsräumen wird auch durch denHintergrundgeräuschpegel LAh (äquivalenter A-Dauerschall-druckpegel), d. h. durch Geräusche von haustechnischen Aus-rüstungen (Lüftungsanlage u. ä., jede andere Geräuscherzeu-gung im Raum ausgenommen) und durch Lärm von außen,mitbestimmt. Tabelle 9-5 enthält empfohlene LAh-Werte für ei-nige Raumarten (nach DIN EN ISO 11690-1).

Tab. 9-5 Empfohlene maximale Hintergrundgeräuschpegel fürverschiedene Raumarten

Raumart LAhin dB

KonferenzraumKlassenzimmerEinzelbüroIndustrielaboratorien u. ä.Messwarten, Prozessleitstände u. ä.Werkhallen

30...3530...4030...4035...5035...5565...70

Page 271: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

271

9 Lärm

Um die empfohlenen Werte zu erreichen, sollten - den jeweilsmaßgebenden Geräuscheinflüssen entsprechende – techni-sche Maßnahmen vorgenommen werden (z. B. Schalldämpferfür Lüftungskanäle, Erhöhung der Fensterschalldämmung ge-gen Außenlärm).

9.3.3 Weitere technische Schallschutzmaßnahmen

Kapseln,Schalldämpfer,Abschirmwände,Schallschutzkabinen

Ergibt sich aus der Lärmbeurteilung (siehe Abschnitt 9.2), dasstrotz der Einhaltung des Standes der Lärmminderungstechnikbei neu angeschafften Arbeitsmitteln oder bei Arbeitsverfahrenund Arbeitsräumen (§§ 3, 4, 5 BGV B 3) anzustrebende, emp-fohlene Werte oder die Grenzwerte der Immission voraus-sichtlich überschritten werden, sollten weitere technische Maß-nahmen� an den Hauptlärmquellen (akustische Voll- oder Teilkapseln,

Schalldämpfer u. ä.),� auf dem Schallübertragungsweg zu den Arbeitsplätzen (aku-

stische, mindestens 1,8 m hohe Abschirmwände, z. B. umeinen Richtarbeitsplatz oder um einen Verhandlungsbereichim Mehrpersonenbüro),

� an den Arbeitsplätzen (Schallschutzkabinen, z. B. um Mess-warten in Kraftwerkshallen)

vorgesehen werden (§ 15 ArbStättV, § 5 DA BGV B 3). Tabelle 9-6zeigt Anhaltswerte für die Wirkung solcher Maßnahmen.

Tab. 9-6 Anhaltswerte der erreichbaren Lärmminderung durchKapseln, Abschirmwände und Kabinen

Schallschutzmaßnahme A-Schalldruckpegel-minderung in dB

Kapsel- einschalig, ohne absorb. Auskleidung- einschalig, mit absorb. Auskleidung- doppelschalig, mit absorb. Auskleidungund Körperschallisolierung

5 ... 1010 ... 2520 ... 40

Schallabschirmung- ohne absorb. Deckenbereich darüber- mit absorb. Deckenbereich darüber

bis ca. 5bis ca. 10

Schallschutzkabine 15 ... 30

Page 272: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

272

9 Lärm

9.3.4 Lärmminderungsprogramm nach BGV B 3

Lärmminderungsprogramm Werden bei der Lärmbeurteilung in vorhandenen Arbeitsstättenkennzeichnungspflichtige Lärmbereiche festgestellt (vgl. Ab-schnitt 9.2), ist für diese Bereiche ein Lärmminderungspro-gramm zu erstellen, schriftlich zu fixieren und durchzuführen(§ 6 BGV B 3, DIN EN ISO 11690-1, BG-Lärmschutz-Arbeits-blatt BGI 675).Ein Lärmminderungsprogramm sollte folgende Aufgaben undArbeitsschritte enthalten:

Lärmschwerpunkte ermit-teln

� Ermittlung der Lärmimmission (Beurteilungspegel,DIN 45645-2) an den Arbeitsplätzen

� Ermittlung der Lärmschwerpunkte, d. h. feststellen,� an welchen Immissionsorten die höchsten Beurteilungs-

pegel vorliegen (z. B. anhand einer Schallpegeltopografie)� wie viele Beschäftigte dort exponiert sind (Arbeitsplatzka-

taster)� welche Schallquellen am jeweils betrachteten Immissions-

ort für die Lärmbelastung ausschlaggebend sind (Haupt-lärmquellen)

Hauptlärmquellen bezüg-lich des Standes derTechnik prüfen

� Beschaffung (Herstellerangaben, Messung u. a.) der Emis-sionswerte der Hauptlärmquellen (Arbeitsmittel, Arbeitsver-fahren) und Prüfung in Bezug auf den Stand der Technikoder die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten (siehe Ab-schnitt 9.3.1; DIN EN ISO 1690-2)

Geräuschursachenan Hauptlärmquellenermitteln

� Analyse der Geräuschursachen bei den Hauptlärmquellen,die nicht dem Stand der Technik entsprechen (vorrangig zubehandelnde Hauptlärmquellen)

� Prüfung der Schallausbreitungsbedingungen im Arbeitsraumin Bezug auf den Stand der Technik (s. Abschnitt 9.3.2)

erforderliche technischeMaßnahmen festlegen

� Festlegung von technischen und verfahrenstechnischenMaßnahmen für die vorrangig zu behandelnden Hauptlärm-quellen anhand technischer Regeln u. ä. (DIN EN ISO 11690-2,VDI-Richtlinien, Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse derBAuA, BG-Lärmschutz-Arbeitsblätter) und der Fachliteratursowie von technischen Maßnahmen auf dem Schallausbrei-tungsweg

Wirkung der Maßnahmenabschätzen

� Durchführung einer Immissionsprognose zur Einschätzungder Wirkung der vorgesehenen Maßnahmen, gegebenen-falls Variation der Maßnahmen

� Aufstellung eines Zeitplanes mit Prioritätenstufung zurDurchführung der Maßnahmen, Realisierung der Maßnah-men

� Festlegung zur zeitlich begrenzten Anwendung von Gehör-schutz

Page 273: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

273

9 Lärm

erreichte Lärmminderungfeststellen

� Nachprüfung des Erfolges des realisierten Lärmminderungs-programms (vorzugsweise durch Messungen)

� Aktualisierung des Lärmminderungsprogramms bei Weiter-entwicklung des Standes der Technik oder bei wesentlicherÄnderung der zugrunde liegenden Lärmsituation

9.3.5 Sonstige Maßnahmen nach BGV B 3

Für Lärmbereiche, d. h. LAr � 85 dB oder Lpeak � 140 dB, gilt:Die Beschäftigten, für die eine Gehörschädigungsgefahr be-steht, sind zu erfassen (§ 7).

Mutterschutz Anmerkung:Werdende und stillende Mütter dürfen keiner schädlichen Lärmein-wirkung ausgesetzt werden (MuSchG); empfohlen wird unter anderemeine Lärmbelastungsgrenze von LA = 80 dB bei völliger Vermeidungimpulshaltiger Geräuscheinwirkung (siehe bisherige Ausführungsvor-schriften zum MuSchG, Land Berlin).

persönliche Schutzaus-rüstungen (PSA), Gehör-schutz

� Den Beschäftigten sind geeignete persönliche Gehör-schutzmittel (BGR 194, BGI 673, DIN EN 458) zur Verfü-gung zu stellen; desgleichen Beschäftigten außerhalb vonLärmbereichen, wenn für diese der personenbezogene Be-urteilungspegel LAr (vgl. Abschnitt 9.2) 85 dB erreichen oderüberschreiten kann (§ 10).

Gehörvorsorge-untersuchungen

� Für die Beschäftigten kommen Gehörvorsorgeuntersuchun-gen in Betracht (§ 9 DA, BGV A 4).Anmerkungen:Die Vorsorgeuntersuchungen schließen audiometrische Tests unddie ärztliche Beratung zur Gehörschützeranwendung ein. Beschäf-tigte sollten die ihnen ausgehändigten Gehörschützer zur Untersu-chung mitbringen (BGI 504-20, ZH 1/565.4). Tritt ein Hörverlustplötzlich ein, ist sofortige ärztliche Behandlung angezeigt.

Für kennzeichnungspflichtige Lärmbereiche,d. h. LAr � 90 dB oder Lpeak � 140 dB, gilt:� Die Bereiche sind mit dem Schild „Gehörschutz tragen“

(§ 7 Absatz 2 DA, BGV A 8) zu kennzeichnen.Gehörschutzmittelanwen-dung

� Die Beschäftigten in kennzeichnungspflichtigen Lärmberei-chen haben die bereitgestellten Gehörschutzmittel zu benut-zen; ebenso Beschäftigte außerhalb von Lärmbereichen,wenn für diese der personenbezogene Beurteilungspegel LAr(vgl. Abschnitt 9.2) 90 dB erreichen oder überschreiten kann(§ 10).

Signalerkennung Die ausreichende Erkennung akustischer Signale, von Warn-rufen und Gefahr ankündigenden Geräuschen ist durch Lärm-minderungsmaßnahmen sicherzustellen; ist ausreichendeLärmminderung nicht möglich, ist die Signalgebung zu verbes-sern (§ 12).Anmerkung: Siehe hierzu auch Abschnitt 12.

Page 274: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

274

9 Lärm

9.4 Vorschriften, Regelwerk, Literatur (Aus-wahl)

Gesetze, VerordnungenArbStättV Arbeitsstättenverordnung15. BlmSchV Baumaschinenlärm-VerordnungGesBergV Gesundheitsschutz-Bergverordnung3. GSGV Maschinenlärminformations-Verordnung9. GSGV MaschinenverordnungMuSchG MutterschutzgesetzAV zum MuSchG Ausführungsvorschriften zum Verbot der Beschäftigung wer-

dender oder stillender Mütter unter schädlicher Lärmeinwirkung(Amtsblatt für Berlin Nr. 49/1989)

Berufsgenossenschaftliche VorschriftenBGV A 4 (VBG 100) Arbeitsmedizinische Vorsorge/GUV 0.61/VSG 1.21/GesBergV1

BGV A 8 (VBG 125) Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeits-platz/GUV 0.7/VSG 1.5

BGV B 3 (VBG 121) Lärm/GUV 9.20/VSG 1.1/GesBergVRegeln der TechnikDIN EN 458 : 1994 Gehörschützer : Empfehlungen für Auswahl, Einsatz, Pflege

und Instandhaltung: Leitfaden-DokumentDIN EN ISO 4871 : 1997 Akustik : Angabe und Nachprüfung von Geräuschemissions-

werten von Maschinen und GerätenDIN ISO 9921 : 2002(Entwurf)

Ergonomie: Beurteilung der Sprachkommunikation (ISO/DIS9921:2001). Deutsche Fassung pr EN ISO 9921:2001

DIN EN ISO 11690-1 : 1997 Akustik : Richtlinien für die Gestaltung lärmarmer maschinen-bestückter Arbeitsstätten : Allgemeine Grundlagen

DIN EN ISO 11690-2 : 1997 Akustik : Richtlinien für die Gestaltung lärmarmer maschinen-bestückter Arbeitsstätten : Lärmminderungsmaßnahmen

DIN 45645-2 : 1997 Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen : Geräusch-immissionen am Arbeitsplatz

VDI 2058 Bl. 2 : 1988 Beurteilung von Lärm hinsichtlich GehörgefährdungBl. 3 : 1999 Beurteilung von Lärm am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung

unterschiedlicher TätigkeitenVDI 2560 : 1983 Persönlicher SchallschutzVDI 2567 : 1994 (Entwurf) Schallschutz durch SchalldämpferVDI 2569 : 1990 Schallschutz und akustische Gestaltung im BüroVDI 2711 : 1978 Schallschutz durch KapselungVDI 2720 Bl. 2 : 1983 Schallschutz durch Abschirmung in Räumen

1 Enthalten vergleichbare Bestimmungen

Page 275: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

275

9 Lärm

VDI 3729 Bl. 1 : 1992 Emissionskennwerte technischer Schallquellen (ETS) : Geräteder Büro- und Informationstechnik : Rahmen-Richtlinie

Bl. 2 : 1982 ETS : Büromaschinen : SchreibmaschinenBl. 3 : 1982 ETS : Büromaschinen : Vervielfältigungsmaschinen und Büro-

kopiergeräteBl. 5 : 1982 ETS : Büromaschinen : PostbearbeitungsmaschinenBl. 6 : 1990 ETS : Geräte der Büro- und Informationstechnik : Arbeitsplatz-

computerVDI 3730 : 1988 ETS : Prozessöfen (Röhrenöfen)VDI 3731 Bl. 1 : 1982 ETS : Kompressoren

Bl. 2 : 1990 ETS : VentilatorenVDI 3734 Bl. 1 : 1981 ETS : Rückkühlanlagen : Luftkühler

Bl. 2 : 1990 ETS : KühltürmeVDI 3735 : 1986 ETS : ZerkleinerungsmaschinenVDI 3736 Bl. 1 : 1984 ETS : Umlaufende elektrische Maschinen : Asynchronmaschi-

nenVDI 3740 Bl. 1 : 1982 ETS : Holzbearbeitungsmaschinen : Rahmen-Richtlinie

Bl. 2 : 1982 ETS : Holzbearbeitungsmaschinen : Hobelmaschinen für ein-seitige Bearbeitung

Bl. 3 : 1987 ETS : Holzbearbeitungsmaschinen : Tisch- und Baustellen-Kreissägemaschinen

Bl. 4 : 1983 ETS : Holzbearbeitungsmaschinen : TischfräsmaschinenBl. 6 : 1989 ETS : Holzbearbeitungsmaschinen : Tischbandsägemaschinen

VDI 3741 : 1981 ETS : Maschinen in Flaschen-AbfüllanlagenVDI 3742 Bl. 1 : 1981 ETS : Spanende Werkzeugmaschinen : Drehmaschinen

Bl. 2 : 1981 ETS : Spanende Werkzeugmaschinen : FräsmaschinenBl. 3 : 1983 ETS : Spanende Werkzeugmaschinen : WälzfräsmaschinenBl. 4 : 1983 ETS : Spanende Werkzeugmaschinen : Kaltkreissägemaschi-

nenBl. 5 : 1983 ETS : Spanende Werkzeugmaschinen : SchleifmaschinenBl. 6 : 1983 ETS : Spanende Werkzeugmaschinen : Bohrmaschinen

VDI 3743 Bl. 1 : 1982 ETS : Pumpen : KreiselpumpenBl. 2 : 1989 ETS : Pumpen : Verdrängerpumpen

VDI 3748 : 1986 ETS : HandkettensägemaschinenVDI 3749 Bl. 1 : 1993 ETS : Druckluftwerkzeuge und -maschinen : Rahmen-Richtlinie

Bl. 2 : 1983 ETS : Druckluftwerkzeuge und -maschinen : Schlagende Ma-schinen

Bl. 3 : 1983 ETS : Druckluftwerkzeuge und -maschinen : Bohrhämmer undHammerbohrmaschinen

Bl. 4 : 1984 ETS : Druckluftwerkzeuge und -maschinen : BohrmaschinenBl. 5 : 1986 ETS : Druckluftwerkzeuge und -maschinen : SchleiferBl. 6 : 1987 ETS : Druckluftwerkzeuge und -maschinen : Schrauber

VDI 3752 Bl. 1 : 1993 ETS : Werkzeugmaschinen : Pressen zum Schneiden vonBlech

Page 276: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

276

9 Lärm

Bl. 2 : 1989 ETS : Umformmaschinen : SchmiedepressenVDI 3753 : 1997 ETS : Stationäre VerbrennungsmotorenVDI 3757 : 1996 ETS : GießereimaschinenVDI 3759 : 1986 Lärmminderung beim Transport von Blechen, Profilen, Hohlkör-

pernVDI 3760 : 1996 Berechnung und Messung der Schallausbreitung in Arbeits-

räumenVDI 3761 : 1990 ETS : Handgeführte Elektrowerkzeuge für die HolzbearbeitungVDI 3767 : 1997 ETS : BetonsteinformmaschinenBGR 194 (ZH 1/705) Regeln für den Einsatz von Gehörschützern / GUV 20.33BGI 504-20 (ZH 1/600.20) Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für arbeitsmedizinische

Vorsorgeuntersuchungen, G 20 LärmBGI 673 (ZH 1/563) Empfehlungen zum Tragen von Gehörschützern bei der Teil-

nahme am öffentlichen StraßenverkehrBGI 675 (ZH 1/564.20) LSA 01-305 Geräuschminderung im Betrieb. Lärmminderungs-

programm nach § 6 UVV LärmBGI 679 (ZH 1/564.18) LSA 02-300 Geräuschminderung bei der Fertigung. Lärmarme

Technologien und Arbeitsverfahren. Metallerzeugung und –ver-arbeitung

BGI 682 (ZH 1/565.5) LSI 01-200 Geräuschminderung an Arbeitsplätzen. Bezugs-quellen für Werkstoffe, Bauelemente und Werkzeuge

ZH 1/565.4 Merkblatt für die ärztliche Beratung zur Anwendung von Gehör-schützern

Literatur

[1] Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Hrsg.):Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse : Lärmminderung.Dortmund, ab 1979 (AWE Nr. 1/79, ff)

[2] Lazarus, H. u. a.: Lärmschutz an Maschine und Arbeitsplatz. Be-stand und Bedarf arbeitsschutzbezogener Normung. KAN-Be-richt 8. Hrsg.: Verein zur Förderung der Arbeitssicherheit in Eu-ropa e.V., Sankt Augustin. 1996

Page 277: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

277

9 Lärm

9.5 Textbausteine für Prüflisten und Form-blätter

Prüffragen� Ist gehörschädigender Lärm unwahrscheinlich?

(Anzeichen: Unterhaltung in 1 m Abstand voneinander mit gehobener Stimme ist befrie-digend möglich)

� Können akustische Signale bei Lärm vollständig gehört wer-den?

� Können akustische Signale bei Lärm eindeutig erkannt wer-den?

� Bleibt die Erledigung von Arbeitsaufgaben (Durchführung, Ergebnisse)völlig unbeeinflusst durch Lärm?

� Sind Lärmbereiche nach UVV Lärm ermittelt worden?� Sind Lärmbereiche mit LAr � 90 dB gekennzeichnet?� Werden geeignete Gehörschutzmittel getragen?� Sind für Lärmbereiche mit LAr � 90 dB Lärmminderungspro-

gramme umgesetzt?� Werden bei der Beschaffung lärmarme Maschinen / Geräte

ausgewählt?� Werden lärmarme Arbeitsverfahren angewendet?� Werden bei gehörschädigendem oder störendem Lärm Maß-

nahmen zur Lärmminderung erarbeitet?� Sind die Lärmgrenzwerte der ArbStättV eingehalten?� Entsprechen die akustischen Eigenschaften der Arbeitsräume

dem Stand der Technik?� Werden Beschäftigte in Lärmbereichen über Gesundheitsge-

fährdungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen?� Werden Beschäftigte in Lärmbereichen in arbeitsmedizinische

Vorsorgeuntersuchungen einbezogen?� Werden die Schallschutzvorrichtungen instand gehalten?

Gefährdungen/Mängel� Lärmpegel LAr � 85 dB� Lärmpegel LAr � 90 dB� Lärmpegel LAr > Grenzwert� Lärm stört Sprachverständigung; störende Geräusche und Tö-

ne durch ...� Lärm durch ...

(Maschine, Gerät, Ausblasöffnungen, Verkehr)� Hintergrundgeräuschpegel LAh im Raum ist zu hoch� Raum ist zu hallig� Schallschutzvorrichtungen an Maschinen / Geräten ... sind be-

schädigt� Fenster- und Türschalldämmung ist zu gering� Lärmminderungsprogramm fehlt / ist mangelhaft� Lärmbereiche mit LAr � 90 dB sind nicht gekennzeichnet� Lärmexponierte sind nicht erfasst� fehlende oder ungeeignete Gehörschutzmittel� Gehörschutzmittel werden nicht getragen� keine Gehörvorsorge-Untersuchung für Lärmexponierte bei

LAr � 85 dB

Page 278: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

278

9 Lärm

Maßnahmen� lärmarme Maschinen / Geräte auswählen ...� lärmarmes Arbeitsverfahren auswählen ...� Fachleute für Lärmschutz konsultieren ...� Lärmmessung veranlassen ...� Schallausbreitungsmessung im Raum veranlassen ...� Schallschutzvorrichtung an Maschine / Gerät instand setzen /

erneuern ...� Lärmbereich kennzeichnen ...� Lärmexponierte erfassen ...� Unterweisung durchführen über ...

(Lärmgefährdung, Tragen von Gehörschutz)� geeignete Gehörschutzmittel auswählen und bereitstellen ...� Tragen der Gehörschutzmittel veranlassen ...� Gehörschutztragen über die gesamte Schicht sicherstellen /

kontrollieren ...� Lärmminderungsprogramm aufstellen für Bereich ...� Schallschutzmaßnahme auswählen / realisieren ...

(z. B. Kapsel, Abschirmwand, Schalldämpfer, Absorber-Deckenverkleidung)

Page 279: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

279

Anlage 1 9 Lärm

Geräuschdatenblatt1

in Anlehnung an DIN EN ISO 11690-1

Empfohlene Geräuschemissionsdaten, die von den Maschinenherstellern zur Verfügung gestellt werdensollten Abschnitt 1 bis 3), sowie angabepflichtige Emissionswerte (Abschnitt 4)

1 Maschine1.11.21.31.41.5

Typ:Modell:HerstellerMaschinen-Nummer:Baujahr:

1.6 Geräuschrelevante Maschinenpara-meter, z. B. elektrische Nennleistung:

mechanische Nennleistung:Nenndrehzahl:max. Drehzahl:

2. Gemessene Geräuschemissionswerte

Betriebsbedingungennach DIN...

Andere, ver-einbarte Be-triebsbedin-

gungen

Geräuschemissionsmessungen entsprechendder maschinenspezifischen Messnorm (DIN...)

Leerlauf(siehe 2.8.1)

Last(siehe 2.8.2) (siehe 2.8.3)

2.1 A-bewerteter Schallleistungspegel LWA (bezo-gen auf 1 pW)

....... dB ....... dB ....... dB

2.2 Messunsicherheit KWA ....... dB ....... dB ....... dB2.3 A-bewerteter Emissions-Schalldruckpegel am

Arbeitsplatz LpA,2

....... dB ....... dB ....... dB

2.4 Messunsicherheit KpA

2.5 ersatzweise für LpA, wenn kein ortsfester Ar-beitsplatz festgelegt ist:

2.5.1 1 m-Messflächenschalldruckpegel LpA,1m ....... dB ....... dB ....... dB2.5.2 Maximaler Schallpegel aus Rundummessung

in 1 m Entfernung von der Maschinenoberflä-che und in 1,60 m Höhe über dem BodenLpA,1m,max

3

....... dB ....... dB ....... dB

2.6 C-bewerteter Spitzenschalldruckpegel amArbeitsplatz LpCpeak

....... dB ....... dB ....... dB

Ggf. LW oder Lp in Oktavbändern für Betriebsbedingungen nach 2.8.1 � 2.8.2 � 2.8.3 �Oktavmittenfrequenz fm in Hz 63 125 250 500 1 k 2 k 4 k 8 k

2.7

LW � Lp am Arbeitsplatz � in dB2.8

2.8.1

2.8.2

2.8.3

Erläuterungen zu den Betriebsbedingungen der Maschine

Page 280: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

280

Anlage 1 9 Lärm

3. Schallschutz

3.1 Sind Lärmminderungsmaßnahmen in der Maschinenkonstruktion enthalten? Ja � Nein �Wenn ja, welche Lärmminderungsmaßnahmen wurden angewendet?

Existiert eine lärmärmere Ausführung dieses Maschinentyps? Ja �Nein �

Wenn ja, wie groß ist die Schallpegelminde-rung?

Leerlauf Last VereinbarteBetriebsbe-dingungen

Verminderung von LWA ....... dB .......dB ....... dB

3.2

Verminderung von LpA ....... dB .......dB ....... dB4. Geräuschangabe nach DIN EN ISO 4871 und DIN ... (9. GSGV)

Wahlweise: Einzahlangabe (4.1) � Zweizahlangabe (4.2) �

Betriebsbedingungen nach DIN...Leerlauf Last

Angegebener Einzahl GeräuschemissionswertSchallleistungspegel LWAd ............... dB ............... dB

4.1

4.1.14.1.2

Emissions-Schalldruckpegel am ArbeitsplatzLpAd ............... dB ............... dB

4.2

4.2.1

4.2.2

Angegebener Zweizahl GeräuschemissionswertSchallleistungspegel LWA

Unsicherheit KWA

Emissions-Schalldruckpegel LpA

Unsicherheit KpA

............... dB

............... dB

............... dB

............... dB

............... dB

............... dB

............... dB

............... dB4.3 C-bewerteter Spitzenschalldruckpegel am Ar-

beitsplatz ............... dB ............... dB

1 zu beziehen (Formblatt modifiziert, mit Erläuterungen) bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin,

Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund2 Wenn mehrere Arbeitsplätze festgelegt sind, dann sind LpA und KpA für jeden Platz bestimmen.3 Die Lage der Messpunkte für LpA,1m,max in Bezug zur Maschine ist mitanzugeben.

Page 281: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

281

10 Vibration

Ganzkörperschwingungen

Hand - Arm - Schwingungen

Inhaltsverzeichnis

Autoren:Dr.-Ing. S. KirchbergDr.-Ing. R. Melzig-ThielDr. sc. med. H. Seidel

Ansprechpartner:Dr. sc. med. H. SeidelBAuA, Gruppe 2.7, Berlin

Bearbeitungsstand: 01.01.2004

Page 282: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

10 Vibration

282

Inhaltsverzeichnis

10.1 Art der Gefährdungen und deren Wirkungen10.1.1 Hand-Arm-Schwingungen

10.2.2 Ganzkörperschwingungen

10.2 Grenzwerte, Beurteilungskriterien

10.3 Arbeitsschutzmaßnahmen10.3.1 Hand-Arm-Schwingungen

10.3.2 Ganzkörperschwingungen

10.4 Vorschriften, Regelwerk, Literatur

10.5 Textbausteine für Prüflisten und Formblätter

Page 283: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

283

10 Vibration

10.1 Art der Gefährdungen und deren Wirkun-gen

Für den Begriff Vibration werden häufig die Begriffe mechani-sche Schwingungen bzw. Schwingungen verwendet.Gefährdungen entstehen dann, wenn stark spürbare mechani-sche Schwingungen� auf das Hand-Arm-System einwirken (Hand-Arm-

Schwingungen)� beim stehenden oder sitzenden Menschen über die Füße,

den Rücken oder das Gesäß bzw. beim liegenden Men-schen über die Auflagefläche in den Körper des Menscheneingeleitet werden (Ganzkörperschwingungen).

10.1.1 Hand-Arm-Schwingungen

Hand-Arm-Schwingungen werden vorwiegend durch rotierendoder schlagend arbeitende Handmaschinen oder durch Werk-stücke, die während der Bearbeitung mit den Händen gehaltenwerden, verursacht.

Gesundheitsschäden Durch langjährige Tätigkeit mit starken Hand-Arm-Schwingungen können degenerative Veränderungen der Hand-knochen, der Gelenke in der Hand, des Ellenbogens und derSchultern entstehen. Diese sind mit Schmerzen und Bewe-gungseinschränkungen verbunden. Außerdem können Durch-blutungsstörungen in den Fingern auftreten, die sich durchTaubheit und Kribbeln in den Fingern äußern und bis zukrampfartigen Attacken führen (Weißfinger-Krankheit) �1], [4�.Hand-Arm-Schwingungen können zu BerufskrankheitenBK 2103 - Knochen- und Gelenkschäden - sowie BK 2104 -Durchblutungsstörungen an den Händen - führen.

10.1.2 Ganzkörperschwingungen

Ganzkörperschwingungen treten vorwiegend in Fahrzeugen,Flugzeugen, Schiffen, mobilen Arbeitsmitteln, wie Baggern,Raupen und Bohrgeräten, sowie an Arbeitsplätzen auf stationä-ren Maschinen auf. Sie entstehen z. B. durch Fahrbah-nunebenheiten, durch die Antriebsmaschinen sowie durch dieArbeitseinrichtungen.

Gesundheitsschäden Ganzkörperschwingungen können Leistungsfähigkeit undWohlbefinden beeinträchtigen sowie eine Belastung der Wir-belsäule bewirken. Langjährige, intensive, vorwiegend vertikaleEinwirkungen können zur Berufskrankheit 2110 - Schäden derWirbelsäule - führen [1], [3]. Ganzkörperschwingungen könnensich auch negativ auf die Verdauungsorgane sowie auf einebestehende Schwangerschaft auswirken.

Page 284: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

10 Vibration

284

Beim Betrieb von stationären Maschinen in Gebäuden könnendie Deckenschwingungen zur Belästigung der Beschäftigtensowie zur Beeinträchtigung von Tätigkeiten führen, die hoheKonzentration und Feinmotorik erfordern.

10.2 Grenzwerte, BeurteilungskriterienBeurteilungsgrößen Beurteilungsgrößen für die Prävention sind

� für Hand-Arm-Schwingungen:der Schwingungsgesamtwert (Vektorbetrag) ahv, der aus denfrequenzbewerteten Beschleunigungen der drei Messrich-tungen ermittelt wird, im Zusammenhang mit der täglichenEinwirkungsdauer T (gemäß DIN EN ISO 5349-1 undVDI 2057-2)

� für Ganzkörperschwingungen:der Effektivwert awe der frequenzbewerteten Beschleunigungim Zusammenhang mit der täglichen Einwirkungsdauer Te(gemäß VDI 2057-1).

Die Beurteilungsgrößen (früher K-Werte) sowie die Frequenz-bewertungen für Ganzkörperschwingungen wurden inDeutschland aus den internationalen Normen übernommen.Die bewertete Beschleunigung aw nach DIN 45671 von 1987bzw. die K-Werte nach VDI 2057 von 1987 können deshalb -insbesondere bei Ganzkörperschwingungen - andere Aussagenergeben als nach den international angepassten Regelungen.Die Gesundheitsgefährdung durch Ganzkörperschwingungenhängt ab von der Schwingungsbelastung (gekennzeichnetdurch den awe- bzw. K-Wert), der täglichen Dauer der Schwin-gungseinwirkung, der Körperhaltung, dem Vorkommen vonStößen und dem Lebensalter.Die für die Schwingungsbelastung relevanten awe- bzw. ahv-Werte sind unter Berücksichtigung der tatsächlichen Einsatz-bedingungen von vibrierenden Maschinen durch Schwin-gungsmessungen zu ermitteln (DIN 45671-1:2001 [2]). Die vonden Herstellern schwingungsintensiver Arbeitsmittel zur Kenn-zeichnung der Schwingungsemission nach 9. GSGV angege-benen Beschleunigungswerte gelten für die in den Prüfnormenfestgelegten Betriebsbedingungen.Diese Werte ermöglichen deshalb nur eine grobe Beurteilungder Schwingungsbelastung beim praktischen Einsatz der Ar-beitsmittel. Verbindliche Grenzwerte existieren z. Z. nur für Be-triebe, die der Bergverordnung unterliegen. In VDI 2057-1 wirdfür die Beurteilung von Ganzkörperschwingungen der inAbbildung 10-1 angegebene Zusammenhang verwendet.Bei Belastungen, gekennzeichnet durch die Wertepaare vonawe und Te, die innerhalb des gekennzeichneten Bereichs lie-gen, kann mit einer möglichen Gefährdung gerechnet werden.Wenn Belastungen oberhalb dieses Bereichs liegen, kann voneiner deutlichen Gefährdung ausgegangen werden. Dabei wirdvorausgesetzt, dass sich die Einwirkungen mit dieser Tagesdo-sis über Jahre hinweg regelmäßig wiederholen.

Page 285: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

285

10 Vibration

Richtwerte

8,0 24,04,02,01,00,5 hTägliche Einwirkungsdauer Te

10,0

5,0

2,5

1,0

0,5

0,1

0,25

ain m/s

we2

Abb. 10-1 Ganzkörperschwingungen; Richtwerte für dasBeurteilungskriterium „Gesundheit“ in Abhän-gigkeit von der frequenzbewerteten Be-schleunigung und der täglichen Expositions-dauer

Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit werden durch Schwin-gungseinwirkung bereits bei wesentlich geringeren Werten be-einflusst.Jugendliche sowie werdende und stillende Mütter dürfen nichtmit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen die Sicherheit unddie Gesundheit der betroffenen Personen durch Stöße undSchwingungen gefährdet wird. Durch eine Beurteilung allerTätigkeiten sind Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung undmögliche Auswirkungen abzuschätzen und erforderliche Maß-nahmen zu bestimmen.Für Hand-Arm-Schwingungen wird die Beurteilung der tägli-chen Schwingungsbelastung als Grundlage für die Präventionin Abhängigkeit von der Tagesschwingungsbelastung und dertäglichen Einwirkungsdauer T nach VDI 2057-2 durchgeführt.Für die Beurteilung der langjährigen Belastung durch Hand-Arm-Schwingungen enthält Tabelle 10-1 Richtwerte nachDIN EN ISO 5349-1.

Tab. 10-1 Hand-Arm-Schwingungen; Schwingungsexposition, beider in einer Gruppe schwingungsbelasteter Personendas Auftreten der Weißfingerkrankheit (VVS) in 10%der Fälle zu erwarten ist

Expositionsjahre 1 2 4 8

ahv für 8 h in m/s² 26 14 7,1 3,7

Page 286: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

10 Vibration

286

Können die aw- bzw. ahv-Werte nicht ermittelt werden, so mussman bei solchen Arbeiten, die im Abschnitt 1 genannt sind oderbei vergleichbaren Arbeiten eine Gefährdung vermuten undgeeignete Arbeitsschutzmaßnahmen ergreifen.

10.3 Arbeitsschutzmaßnahmen

10.3.1 Hand-Arm-Schwingungen

Maßnahmen zur Expositi-onsminderung

� Generell sind möglichst schwingungsarme Technologienauszuwählen.

� Die Griffschwingungen bei Handmaschinen sind vom Her-steller durch Anwendung der Prinzipien des schwingungs-armen Konstruierens möglichst niedrig zu halten. Die techni-sche Dokumentation von Handmaschinen muss eine Anga-be zur Schwingungsemission enthalten. Vom Nutzer ist einMaschinentyp mit möglichst geringer Schwingungse-mission und nicht überdimensionierter Maschinenleistungzu wählen.

� Kalte Hände sind während der Schwingungsbelastung zuvermeiden, z. B. durch Handschuhe, durch Arbeitspausen.

� Hochfrequente Schwingungsbelastungen (z. B. beim Arbei-ten mit Schleifmaschinen) können durch Schwingungs-schutzhandschuhe gemindert werden.

10.3.2 Ganzkörperschwingungen

� Die Arbeit sollte so organisiert werden, dass die täglicheZeit der Schwingungsexposition nicht zu einer möglichenoder deutlichen Gefährdung nach VDI 2057 Blatt 1 führt.

� Fahrbahnunebenheiten, z. B. auf unbefestigten Wegen,auf Baustellen, auf Werksstraßen, in Toreinfahrten, solltengemindert oder beseitigt werden.

� In Abhängigkeit von den Einsatzbedingungen und vomFahrzeugtyp sollten schwingungsisolierende Fahrzeug-sitze oder Kabinen ausgewählt werden. Eventuell sind da-für Beratungen oder Schwingungsmessungen durch Exper-ten erforderlich.

� Die Federung, Dämpfung und Polsterung von Fahrzeug-sitzen sollte instandgehalten werden.

� Die Schwingungsübertragung von stationären Maschinenauf den Menschen kann durch eine ordnungsgemäß aus-gelegte Schwingungsisolierung der Maschine oder desArbeitsplatzes vermindert werden.

Page 287: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

287

10 Vibration

10.4 Vorschriften, Regelwerk, LiteraturGesetze, Verordnungen9. GSGV Neunte Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz

(Maschinenverordnung)JArbSchG JugendarbeitsschutzgesetzMuSchG MutterschutzgesetzMuSchRiV Mutterschutzrichtlinienverordnung

Regeln der TechnikDIN EN ISO 5349-1 : 2001 Mechanische Schwingungen - Messung und Bewertung der

Einwirkung von Schwingungen auf das Hand-Arm-System :Teil 1 : Allgemeiner Leitfaden

DIN 45671-2 : 1987 Messung mechanischer Schwingungen am Arbeitsplatz : Mess-verfahren

DIN 45671-2 : 2001 Messung mechanischer Schwingungen am Arbeitsplatz – Teil2: Messverfahren

DIN EN 28662-1 : 1993 Handgehaltene motorbetriebene Maschinen - Messung mecha-nischer Schwingungen am Handgriff : Teil 1 : Allgemeines

Richtlinie 2002/44/EG :2002

Richtlinie 2002/44/EG des Europäischen Parlaments und desRates vom 25. Juni 2002 über Mindestvorschriften zum Schutzvon Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Ge-fährdung durch physikalische Einwirkungen (Vibrationen) (16.Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie89/391/EWG. Amtsblatt der Europäischen GemeinschaftenL177/13-L177/19.

VDI 2057 : 1987 Einwirkung mechanischer Schwingungen auf den MenschenVDI 2057 Blatt 1: 2002 Einwirkung mechanischer Schwingungen auf den Menschen –

Ganzkörper-Schwingungen -VDI 2057-Blatt 2: 2002 Einwirkung mechanischer Schwingungen auf den Menschen

- Hand-Arm-SchwingungenVDI 3831 : 1985 Schutzmaßnahmen gegen die Einwirkung mechanischer

Schwingungen auf den Menschen : Allgemeine Schutzmaß-nahmen, Beispiele

VDI 2062 Bl. 1 : 1976 SchwingungsisolierungVDI 2062 Bl. 2 : 1976 Begriffe und Methoden : Isolierelemente

Literatur[1] Dupuis, H.; Hartung, E.; Christ, E.; Konietzko, H.: Mechani-

sche Schwingungen; Kenntnisstand über Beanspruchung, Be-lastung, Minderung und Richtwerte. Bremerhaven: Wirtschafts-verlag 1988. (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeits-schutz: Forschung, Fb 552)- ISBN 3-88314-815-6

[2] Kaulbars, U.: Vibration am Arbeitsplatz. Köln: Verlag TÜVRheinland 1994- ISBN 3-82490-219-2

Page 288: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

10 Vibration

288

[3] Seidel, H.; Griffin, M. J.: Whole-body Vibration. In: Encyclopaediaof Occupational Healt and Safety / Eds.: Stellmann, J. M.; Mc Cann,M.; Warshaw, L.; Brabant, C.: -4.ed. Geneva: ILO 1998,ISBN 92-2-1098 15-X (V2)

[4] Bovenzi, M.: Hand-transmitted vibration. In: Encyclopaedia ofOccupational Healt and Safety. V. 2. / Eds.: Stellmann, J. M.; McCann, M.; Warshaw, L.; Brabant, C.: -4.ed. - Geneva: ILO 1998,ISBN 92-2-1098 15-X (V2)

10.5 Textbausteine für Prüflisten und Form-blätter

Prüffragen� Wird das Fahren im unbefestigten Gelände oder auf unbefe-

stigten Wegen möglichst vermieden?� Werden Federung, Dämpfung, Polsterung der Fahrzeuge in-

standgesetzt?� Werden Fahrbahnunebenheiten beseitigt?� Werden vibrationsarme Handmaschinen benutzt?

(z. B. Drucklufthämmer, Schlagbohrmaschinen)� Wird die tägliche Zeit der Vibrationsbelastung minimiert?� Werden vibrationsarme Maschinen / Fahrzeuge / Geräte aus-

gewählt?� Wird geprüft, ob durch eine Schwingungsisolierung die Vibra-

tionsbelastung reduziert werden kann?� Werden kalte Hände während der Benutzung von Handma-

schinen vermieden, z. B. durch Handschuhe oder Auf-wärmmöglichkeiten?

Gefährdungen/Mängel� häufiges Fahren auf unbefestigtem Gelände ...

(mit Baufahrzeug, Bagger, Schaufellader)� häufiges Benutzen von stark vibrierenden Handmaschinen ...

(z. B. Drucklufthämmer, Schlagbohrmaschinen)� kalte Hände während der Vibrationsbelastung durch Handma-

schinen� defekte Federung, Dämpfung, Polsterung oder des Sitzes im

Fahrzeug

Maßnahmen� Fachleute für Schwingungsschutz konsultieren ...� Schwingungsmessung veranlassen ...� tägliche Zeit der Vibrationsbelastung verkürzen ...� Federung, Dämpfung, Polsterung der Fahrzeuge instandset-

zen ...� Fahrbahnunebenheiten beseitigen, Ort ...� vibrationsarme Maschinen/ Geräte auswählen ...� Schwingungsschutzhandschuhe bei Schleifarbeiten verwen-

den ...� Möglichkeit der Schwingungsisolierung prüfen / realisieren ...� Arbeitnehmer über Gesundheitsrisiken informieren

Page 289: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

289

11 Strahlung

Ionisierende Strahlung- Elektromagnetische Strahlung

(Röntgenstrahlung, Gammastrahlung)

- Teilchenstrahlung

Nichtionisierende Strahlung- Optische Strahlung

(UV-Strahlung, sichtbare Strahlung, Infrarot-strahlung)

- Laserstrahlung

- Elektromagnetische Felder(Hochfrequente Wellen bzw. Felder, Niederfre-quente Felder, Statische Felder)

Inhaltsverzeichnis

Autoren:Dr. med. I. RuppeDipl.-Ing. M. JanßenDipl.-Ing. G. Ott

Ansprechpartner:Für ionisierende Strahlung und elektromagnetische Felder:Dr. med. I. RuppeBAuA, Gruppe 2.7, BerlinFür inkohärente optische Strahlung und Laserstrahlung:Dipl.-Ing. G. OttBAuA, Gruppe 2.3, Dortmund

Bearbeitungsstand: 01.01.2004

Page 290: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

11 Strahlung

290

Inhaltsverzeichnis

11.1 Art der Gefährdungen und deren WirkungenParameter

Strahlungsarten, Wellenarten

11.1.1 Ionisierende Strahlung

Röntgenstrahlung, Gammastrahlung

Teilchenstrahlung

11.1.2 Nichtionisierende Strahlung

Optische Strahlung

(UV-Strahlung, sichtbare Strahlung, Infrarotstrahlung, Laserstrahlung)

Elektromagnetische Felder

(Hochfrequente Felder und Wellen, niederfrequente Felder, statische Felder)

Elektromagnetische Verträglichkeit

Herzschrittmacher

11.2 Grenzwerte, Beurteilungskriterien11.2.1 Ionisierende Strahlung

11.2.2 Nichtionisierende Strahlung

11.3 ArbeitsschutzmaßnahmenArbeitsmittel

Bauartzulassung

Sicherheitsklassen

Beauftragte

Messung

11.4 Vorschriften, Regelwerk, Literatur

11.5 Textbausteine für Prüflisten und Formblätter

Anlage 1: Optische Strahlung: Messstrategie

Anlage 2: Optische Strahlung: Messprotokoll

Anlage 3: Elektomagnetische Felder: Messstrategie

Anlage 4: Elektromagnetische Felder: Messprotokoll

Page 291: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

11 Strahlung

291

11.1 Art der Gefährdungen und deren Wir-kungen

Parameter Die Größen Frequenz f und Wellenlänge � sind über die Licht-geschwindigkeit c = � . f miteinander verknüpft. Sie sind dasHauptcharakteristikum der elektromagnetischen Welle. So istdie Härte der Strahlung (sehr großes f bzw. sehr kleines �) einAusdruck der Ionisierungsfähigkeit von Atomen und Molekülen.Die Wirkung der elektromagnetischen Welle ist zudem von derIntensität abhängig. Zum Beispiel bezieht sich die Stärke derGammastrahlung auf die Anzahl von Quanten, die in derZeiteinheit auf ein Flächenelement auftreffen (Zählereignissebeim Geigerzähler).Abbildung 11-1 gibt einen Überblick über Wellenlänge, Frequen-zen und Strahlungsarten elektromagnetischer Wellen (ohneTeilchenstrahlung).

Page 292: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

11 Strahlung

292

Frequenz Wellenlänge Bereiche

30 Hz

300 Hz

3 kHz

30 kHz

300 kHz

3 MHz

30 MHz

300 MHz

3 GHz

30 GHz

300 GHz

107 m

106 m

105 m

104 m

103 m

102 m

10 m

1 m

10-1 m

10-2 m

10-3 m

Wechsel-strom

Rundfunk-wellen

Mikrowellen

ElektrischeInstallation

lang

mittel

kurz

ultrakurzFernsehenMobiltelefon

Mikrowellen-herdRadar

3 THz

30 THz

300 THz

3�1015 Hz

10-4 m

10-5 m

10-6 m

10-7 m

Infrarotstrahlung

sichtbares LichtUV-Strahlung

Wärmequellen780 nm rot

380 nm violett

Solarium

30�1015 Hz

300�1015 Hz

3�1018 Hz

30�1018 Hz

10-8 m

10-9 m

10-10 m

10-11 m

Röntgen-strahlung

300�1018 Hz

3�1021 Hz

10-12 m

10-13 m

Gammastrah-lung

Abb. 11-1 Wellenlängen und Frequenzen elektromagnetischer Wellen bzw. Strahlung (ge-ändert nach Frike, W.; Neue Elektrosmog-Studie in Schweden.In: Arbeitnehmer 44 (1996) Nr. 6)

Radioaktivität

Page 293: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

11 Strahlung

293

11.1.1 Ionisierende StrahlungZur ionisierenden Strahlung zählt man die Röntgenstrahlungsowie die härtere Gammastrahlung und die Teilchenstrahlung(α-, β-, Neutronenstrahlung), obwohl die ionisierende Wirkung(Herauslösen von Elektronen aus der Atomhülle) schon bei derkurzwelligen ultravioletten Strahlung beginnt.

Wirkungen Die Einwirkung ionisierender Strahlung auf Menschen kann in ho-hen Dosen akute Strahlenschäden (Hautverbrennung, Organ-schaden, Strahlenerkrankung, Tod) hervorrufen. Auch durch lang-zeitige Einwirkung niedriger Strahlendosen können Karzinome,Leukämie und auch genetische Schäden entstehen.

11.1.2 Nichtionisierende StrahlungDie nichtionisierende Strahlung besteht aus zwei großen über-lappungsfreien Bereichen, der optischen Strahlung und denelektromagnetischen Feldern.

Tab. 11-1 Wellenlängen und Frequenzen nichtionisierenderStrahlung

Optische Strahlung: Wellenlänge �- ultraviolette Strahlung- sichtbare Strahlung- Infrarotstrahlung

100 nm bis 380 nm380 nm bis 780 nm780 nm bis 1 mm

Elektromagnetische Felder: Frequenz f- Radiofrequenz - Wellen und Felder- Niederfrequenz - Wellen und Felder- statische Felder

300 GHz bis 30 kHz 30 kHz bis >0 Hz 0 Hz

Optische Strahlung Bei der Optischen Strahlung wird zwischen der kohärenten-und inkohärenten Strahlung unterschieden. Lichtwellen sindkohärent, wenn sie von einer Lichtquelle mit gleicher Wellen-länge und Schwingungsart ausgesandt werden. Laser erzeu-gen kohärente Strahlung. Die inkohärente Strahlung ist jedeultraviolette, sichtbare und infrarote Strahlung, die nicht derLaserstrahlung zuzuordnen ist, deren Strahlungsquelle z. B.Sonne, Glühlampen, Leuchtstofflampen sein können.Die optische Strahlung wird an der Körperfläche absorbiert,dringt also nur geringfügig in diese ein. Als exponierte Organekommen nur die Haut und speziell das Auge in Betracht. Diesvereinfacht die Ermittlung der Bestrahlungsstärke-Wirkungs-Beziehungen sehr.

UV-Strahlung Die ultraviolette Strahlung hat die höchste Quantenenergie.Sie wird aufgeteilt in UV-A, UV-B (starke biologische Wirkung)und UV-C (tödlich für Bakterien etc.). Unterschieden werdenakute und langfristige Wirkungen. Erstere verursachen Hautrö-tungen, Bindehaut- und Hornhautentzündungen, letztere kön-nen zu vorzeitiger Hautalterung, dem malignem Melanom, ande-ren Hautkrebsen und zur Trübung der Augenlinse (grauer Star)führen.

Page 294: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

11 Strahlung

294

sichtbare Strahlungund nahe Infrarot-strahlung

Die sichtbare Strahlung (380 � � � 780 nm) und der naheInfrarotbereich (� � 1400 nm) können bis zur Netzhaut vordrin-gen und sind daher für die Augensicherheit relevant (ausrei-chende Helligkeit, Vermeidung von Blendung usw.). Hier kön-nen in Abhängigkeit von Wellenlänge und Einwirkungsdauerphotochemische und thermische Schädigungen entstehen.Akute Gefährdung besteht beim ungeschützten Blick in dieSonne.

Wärmestrahlung Strahlung aus dem langwelligen Infrarotbereich (1400 nm ≤ �≤ 1 mm) nennt man Wärmestrahlung. Sie kann Hautverbren-nungen sowie thermische Belastungen des Organismus verur-sachen. Bei langjähriger Einwirkung von Infrarotstrahlung kanneine Trübung der Augenlinse (grauer Star) auftreten.

Laserstrahlung Laserstrahlung ist eine kohärente Strahlung, die meist bei ei-ner diskreten Wellenlänge im ultravioletten, im sichtbaren oderim infraroten Spektralbereich emittiert wird.Die Schädigungsmöglichkeiten sind die gleichen wie bei nicht-kohärenter ultravioletter, sichtbarer und infraroter Strahlung,wobei durch die starke Bündelung eine wesentlich höhereStrahlungsintensität und damit ein weitaus höheres Gefähr-dungspotential entsteht.Für die Augensicherheit ist der sichtbare Bereich (380 ≤ � ≤780 nm) und der nahe Infrarotbereich (� ≤ 1400 nm) von be-sonderer Bedeutung. Hier wird die Strahlung durch die Linsedes Auges fokussiert. Die Bestrahlungsstärke kann bis zu500.000-fach im Auftreffpunkt auf der Netzhaut verstärkt wer-den.Gepulste Laserstrahlung erfordert eine besondere Sicherheits-analyse [1], [7].

elektromagnetischeFelder

Statische, niederfrequente elektrische und magnetische undhochfrequente elektromagnetische Felder liegen im Frequenz-bereich zwischen 0 Hz und 300 GHz. Die Wirkung elektroma-gnetischer Felder auf den Menschen ist abhängig vom Fre-quenzbereich. Bei Einwirkung niederfrequenter Felder kann esdurch die induzierten Ströme im Körper zu Reizungen vonMuskeln und Nerven kommen.Hochfrequente elektromagnetische Felder werden beim Ein-dringen in biologische Materie absorbiert, wobei Wärme ent-steht. Bei ausreichend hoher Intensität kann das bei lokalerEinwirkung z. B. auf das Auge zu einer Temperaturerhöhung inder Augenlinse mit der Folge der Entstehung eines GrauenStars oder bei längerer Ganzkörpereinwirkung zur Erhöhungder Körperkerntemperatur mit möglichen Schädigungen führen.

elektromagnetische Ver-träglichkeit

Ein eigenes Gebiet ist die elektromagnetische Verträglichkeitvon technischen Bauteilen, Geräten, Komponenten oder gan-zen Anlagen. Durch Festlegungen von Mindestanforderungenzur elektromagnetischen Verträglichkeit sollen technischeFunktionsstörungen verringert werden.

Page 295: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

11 Strahlung

295

Herzschrittmacher (HSM) Die gesamte Schrittmacher-Elektroden-Konfiguration stellt eineAntenne bzw. Induktionsschleife und damit eine Empfangsein-richtung für von außen einwirkende Felder dar. Wirken be-stimmte unkontrollierte Signale auf den HSM ein, sind Störun-gen möglich. Die Folgen einer Störung reichen in Abhängigkeitvon der Funktionsweise des Implantates von kaum merklichenUnregelmäßigkeiten über leichten Schwindel bis zum Bewusst-seinsverlust und im Extremfall zum Tod des HSM-Trägers.Bereiche intensiver Strahlung sind mit Warnzeichen zu kenn-zeichnen.

11.2 Grenzwerte, Beurteilungskriterien11.2.1 Ionisierende Strahlung

Ionisierende Strahlung Grenzwerte für die äußere Bestrahlung sind in der Röntgenver-ordnung (RöV) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für Personen und Tätigkeiten festgelegt.Grenzwerte für die Aufnahme von radioaktiven Stoffen in denKörper über Luft, Wasser und Nahrung enthält die Strahlenschutz-verordnung.Die Aktivitätszufuhr-Grenzwerte sind so festgelegt, dass beiihrer Einhaltung auch der Dosisgrenzwert eingehalten wird.

Dosis-Wirkungsmodelle Bei üblicherweise vorliegenden sehr kleinen Strahlendosen giltfür die Dosis-Wirkungsbeziehung ein lineares Modell, d. h. einModell ohne ausgeprägten Schwellenwert. Dies führt zu restrik-tiven Grenzwerten, da jede zusätzliche kleine Dosis den schäd-lichen Wirkungsbeitrag erhöht. Wissenschaftler favorisierenteilweise ein nichtlineares Schwellenwertmodell, das z. B. Re-paraturmechanismen der DNA mit berücksichtigt. Bei der Aus-wahl eines Dosis-Wirkungsmodells müssen auch möglicheUnfälle mit höheren Strahlendosen berücksichtigt werden.

11.2.2 Nichtionisierende Strahlung

UV-Strahlung,sichtbare Strahlung,Infrarotstrahlung

Die Wirkungsfunktionen für akute Schädigungen sind gut be-kannt. Aufgrund der starken Abhängigkeit von der Wellenlängeist eine genaue Messung nur mit größerem Aufwand möglich.Die Merkformel zur Langzeitwirkung von ultravioletter Strahlungheißt: „Die Haut vergisst keine einzige Bestrahlung“. Die kumu-lierende Wirkung ist in einer eher sonnenhungrigen Gesell-schaft ein besorgniserregendes Faktum. Der UV-Wirkungsbetrag aus dem Berufsleben sollte daher - soweit wirt-schaftlich vertretbar - minimiert werden. Schutzmaßnahmensind in den Schriften [4], [7] enthalten.Bisher gibt es in der Bundesrepublik Deutschland keine konkre-ten verbindlichen Festlegungen zu Grenzwerten und Schutzmaß-nahmen für inkohärente optische Strahlung. International aner-kannt sind die IRPA/INIRC-, ICNIRP- sowie die ACGIH-Empfeh-lungen [3], [5], [8] über die maximal zulässige Bestrahlung. DieseLücke wird durch die geplante EU-Richtlinie „Optische Strah-

Page 296: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

11 Strahlung

296

lung“ geschlossen.Laserstrahlung Für Laserstrahlung besteht bereits ein umfangreiches nationa-

les und internationales Regelwerk mit festgelegten Grenzwer-ten. Wichtige Forderungen für den Schutz von Beschäftigtenvor gesundheitsgefährdender Laserstrahlung enthält die BG-Vorschrift BGV B 2 „Laserstrahlung“. Weitere wichtige Bestim-mungen sind in der DIN EN 60825-1 „Strahlungssicherheit vonLasereinrichtungen, Klassifizierung von Anlagen, Anforderun-gen, Benutzer-Richtlinien“ festgelegt. Die BGI 832 „Betrieb vonLasereinrichtungen“ stellt eine Handlungsanleitung dar, wieLasereinrichtungen, die nach DIN EN 60825-1 in Verkehr ge-bracht werden, in Übereinstimmung mit der Unfallverhütungs-vorschrift BGV B 2 und deren Anhänge betrieben werden kön-nen. Im „Handbuch Laser-Strahlenschutz“ [1] und in der VDE-Schriftenreihe „Schutz vor optischer Strahlung“ [7] werden Si-cherheitsfragen umfassend behandelt.

elektromagnetische Fel-der

Grenzwerte für die Exposition gegenüber elektromagnetischenFeldern sind in der Berufsgenossenschaftlichen VorschriftBGV B 11 „Elektromagnetische Felder" und in der 26. Verord-nung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes(Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BlmSchV)festgelegt. Verfahren zur Messung sind in der deutschen NormDIN VDE 0848-1, August 2000 enthalten.Durch die Europäische Kommission wurde ein Entwurf einerRichtlinie zum Schutz der Arbeitnehmer erarbeitet, mit dessenVerabschiedung im Jahre 2004 zu rechnen ist [12].

11.3 Arbeitsschutzmaßnahmen

Eine geschlossene Darstellung aller Schutzmaßnahmen für dengesamten, sehr inhomogenen Strahlenschutzbereich ist nichtmöglich.

Einsatz sicherer Arbeits-mittel

Voraussetzung für eine sichere Arbeit ist, dass die eingesetztenBauteile, Geräte, Maschinen und Komponenten bzw. Anlagenim Sinne des Strahlenschutzes sicher sind. Dies wird dadurcherreicht, dass sie die genormten sicherheitstechnischen Eigen-schaften bzw. Anforderungen erfüllen.Ist eine Einhaltung der Grenzwerte nicht möglich, sind die Ab-stände zur Quelle zu vergrößern, die Einsatzzeiten zu verkür-zen und gegebenenfalls persönliche Schutzausrüstungen(Schutzkleidung, Schutzbrillen) anzuwenden.Die Norm EN 12198-1 : 2000 „Sicherheit von Maschinen; Bewer-tung und Verminderung des Risikos der von Maschinen emittier-ten Strahlung“ ergänzt im Teil 1 „Allgemeine Prinzipien“ die all-gemeinen Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie und enthältu. a. ein Verfahren zur Bewertung des Risikos, das von derStrahlenemission von Maschinen ausgeht.Für den Schutz gegen hochfrequente elektromagnetische Fel-der gilt die DIN 32780-100 „Schutzausrüstungen“ vom Nov. 1999.

Bauartzulassung Bei Geräten mit besonders hohem Gefährdungsgrad wird eine

Page 297: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

11 Strahlung

297

Bauartzulassung verlangt (z. B. bei Röntgengeräten).Sicherheitsklassen Um eine Orientierung über die Gefährdung zu erhalten, werden

Klasseneinteilungen vorgenommen, denen abgestufte sicher-heitstechnische und betriebsorganisatorische Maßnahmen zu-geordnet werden. Zum Beispiel wird gefordert, dass Laserein-richtungen entsprechend ihrer Abstrahlung deklariert werden.Dadurch lassen sich auch Messungen oder Berechnungen aufein Mindestmaß reduzieren.Kennzeichnung und Zutrittsbeschränkung von Räumen ist beiintensiver Strahlung zu fordern.Sicherheitsklassen lassen sich selbst für höhere Gefährdungs-grade relativ leicht festlegen, wenn die Strahlung als gerichteterStrahl (Laser, andere optische Quellen) nur einen bestimmtenRaumbereich überstreicht.

Beauftragte Für das sichere Betreiben strahlender Einrichtungen mit hohemGefährdungspotential sind spezielle Beauftragte für die Sicher-heit zu bestellen:� Strahlenschutzbeauftragter nach StrlSchV� Röntgenbeauftragter nach RöV� Laserschutzbeauftragter nach BGV B 2

Messung Messungen vor Ort sind in jedem Fall schwierig und verlangengroße Erfahrung. Zum Beispiel müssen alle Röntgenanlagendurch Sachverständige alle 5 Jahre überprüft werden, Beschleu-niger jedes Jahr. Auch für radioaktive Präparate gibt es teilwei-se zeitlich gestaffelte Überprüfungsfristen. Einige Anwenderhaben als Auflage ausreichende eigene Messgeräte vorzuhal-ten und bestimmte Messungen durchzuführen.Hinweise zur Messstrategie optischer Strahlung und elektro-magnetischer Felder sowie Messprotokolle können nachfolgendentnommen werden.Anlage 1: Messstrategie zur Messung optischer StrahlungAnlage 2: Messprotokoll zur Messung optischer StrahlungAnlage 3: Messstrategie zur Messung elektromagnetischer Fel-

derAnlage 4: Messprotokoll zur Messung elektromagnetischer Fel-

derBeruflich strahlenexponierte Personen müssen Dosimeter tra-gen (Filmdosimeter, Stabdosimeter, Pegelwarner oder Finger-ringdosimeter).Zur Beurteilung der Gefährdung durch nichtionisierende Strah-lung sind orientierende Messungen durchzuführen. Nach größe-ren Reparaturen und/oder Änderungen der Betriebsparameterder Anlage sind die Messungen zu wiederholen. Unter be-stimmten Voraussetzungen können die Messungen durch Be-rechnungen ersetzt werden. Vorschriften hierzu sind für elek-tromagnetische Felder in der DIN VDE 0848-1 enthalten.

Page 298: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

11 Strahlung

298

11.4 Vorschriften, Regelwerk, LiteraturGesetze, VerordnungenGSG GerätesicherheitsgesetzStrVG StrahlenschutzvorsorgegesetzRöV RöntgenverordnungStrlSchV Strahlenschutzverordnung26. BlmSchV 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Verord-

nung über elektromagnetische Felder)Berufsgenossenschaftliche VorschriftenBGV B 2 (VBG 93) LaserstrahlungBGV B 11 Elektromagnetische Felder (Juni 2001)Regeln der TechnikDIN VDE 0848-1 :2000 Sicherheit in elektrischen, magnetischen und elektromagneti-

schen Feldern : Definition, Mess- und BerechnungsverfahrenDIN VDE 0848-2 :1991(Entwurf)

Gefährdungen durch elektromagnetische Felder : Schutz vonPersonen im Frequenzbereich von 30 kHz bis 300 GHz

DIN VDE 0848-3-1:2003(Entwurf)

Sicherheit in elektrischen, magnetischen und elektromagneti-schen Feldern : Schutz von Personen mit aktiven Körperhilfs-mitteln im Frequenzbereich 0 Hz bis 300 GHz

DIN 32780-100 : 1999 Schutzkleidung, Teil 100 : Schutz gegen hochfrequente elektro-magnetische Felder im Frequenzbereich 80 MHz bis1 GHz – Anforderungen an Prüfverfahren

DIN EN 60825-1 : 2003(VDE 0837)

Sicherheit von Laser-Einrichtungen : Klassifizierung von Anla-gen, Anforderungen und Benutzer-Richtlinien

DIN EN 12198-1 : Sicherheit von Maschinen : Bewertung und Verminderung desRisikos der von Maschinen emittierten Strahlung : AllgemeinePrinzipien

BGR B 11 Elektromagnetische Felder (Juni 2001)BGI 832 Betrieb von LasereinrichtungenEmpfehlung der SSK Empfehlungen zur sicheren Anwendung magnetischer Reso-

nanzverfahren in der medizinischen Diagnostik (Berichte derStrahlenschutzkommission, Heft 36/2003)

Literatur[1] Sutter, E.; Schreiber, P.; Ott, G.: Handbuch Laser-

Strahlenschutz. Berlin, Heidelberg, New York: Springer Verlag1989- ISBN 3-540-50315-3

[2] BIA-Report 5/95: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenos-senschaften (HVBG) (Hrsg.) Grenzwertliste 1995: Neuss:Neusser Druckerei und Verlag GmbH 1995- ISBN 3-88383-375

[3] IRPA / INIRC: Guidelines on limits of exposure to ultraviolet ra-diation of wavelengths between 180 nm and 400 nm (incohe-rent optical radiation), Health Physics Vol. 56, No. 6,pp. 971-972, 1989; Vol. 49, No. 8, pp. 331-340, 1985

[4] Schreiber, P.; Ott, G.: Schutz vor ultravioletter Strahlung.2. Aufl. Bremerhaven: Wirtschaftsverl. NW 1985. (Schriftenrei-

Page 299: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

11 Strahlung

299

he der Bundesanstalt für Arbeitsschutz: Sonderschrift, S 14)- ISBN 3-88314-352-9

[5] 1993-1994 Threshold Limit Values for Chemical Substancesand Physical Agents and Biological Exposure Indices. Hrsg:American Conference of Governmental Industrial Hygienists(ACGIH), Cincinnati/Ohio

[6] Guidelines on limits of exposure to static magnetic fields. Inter-national comission on non-ionizing radiation protection, HealthPhysics, Volume 66, No. 1, Jan. 1994, p. 100-106

[7] Sutter, E.: Schutz vor optischer Strahlung. Berlin, Offenbach:VDE-Verlag 1999. - ISBN 3-8007-2363-8

[8] ICNIRP: Guidelines on limits of exposure to broad-band incohe-rent optical radiation (0.38 to 3 µm), Healt Physics SocietyVol.73, No 3, p. 539-554, Sept. 1997

[9] Ruppe, K.: Arbeitsmedizin systematisch. 1. Auflage, Lorch:UNI-MED-Verlag 1995

[10] ICNIRP: Guidelines on limits of exposure to time – varyingelectric, magnetic, and electromagnetic fields (up to 300 GHz).Health Phys. 74 (1998), 494-522

[11] Council Recommendation 1999/519/EC of 12 July 1999 on thelimitation of exposure of the general public to electromagneticfields (0 Hz to 300 GHz) (Official Journal L 197 of 30 July1999) [Empfehlung des Rates vom 12. Juli 1999 zur Begren-zung der Exposition der Bevölkerung gegenüberelektromagnetischen Feldern (0 Hz – 300 GHz) Amtsblatt derEuropäischen Gemeinschaften L 197 v. 30. Juli 1999)]

[12] 5059/93 SOC 88 - KOM(92) 560 endg. 8392/94 SOC 209 -KOM(94) 284 endg. SYN 449Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des EuropäischenParlaments und des Rates über Mindestvorschriften zumSchutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vorder Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektro-magnetische Felder und Wellen) Brüssel 2003

Page 300: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

11 Strahlung

300

11.5 Textbausteine für Prüflisten und Form-blätter

Prüffragen� Ist sichergestellt, dass Geräte, die Laser- oder Röntgenstrah-

lung erzeugen, die radioaktiv strahlen oder bei denen infraroteoder ultraviolette Strahlung auftreten, nur entsprechend derBetriebsanweisung des Herstellers verwendet werden?

� Werden die Geräte, die Strahlung erzeugen, regelmäßig si-cherheitstechnisch überprüft?

� Gibt es Arbeitsanweisungen für Tätigkeiten mit Geräten oderStoffen, die Strahlung erzeugen?

� Gibt es ausreichende Schutzmaßnahmen zum Schutz vorelektromagnetischen Feldern für Arbeiten in der Nähe vonSendern für Rundfunk, Fernsehen oder Mobilfunk?

� Wurde geprüft, ob die Einwirkzeit der Strahlung verringertwerden kann?

Gefährdungen/Mängel� Laserstrahlung� Röntgenstrahlung� radioaktive Strahlung� Funkwellen� Infrarot-Wärmestrahlung� UV-Strahlung� Gerät nicht sicherheitstechnisch überprüft� Anweisungen zur sicheren Ausführung der Tätigkeiten fehlen� Schutzmaßnahmen entsprechen nicht der Betriebsanwei-

sung / Arbeitsanweisung� Ausführung der Tätigkeit entspricht nicht der Betriebsanwei-

sung / ArbeitsanweisungMaßnahmen

� Gerät sicherheitstechnisch überprüfen� Arbeitsanweisung erstellen� Einwirkungszeit der Strahlung / Wellen verringern� Gefahrenbereich kennzeichnen� über Betriebsanweisung und Arbeitsanweisung unterweisen

Page 301: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

Anlage 1 11 Strahlung

301

Messstrategie zur Messung optischer Strahlung

1. Zielsetzung der Messung festlegen,z. B.: Überwachung der Grenzwerteinhaltung an einem Arbeitsplatz.

2. Ermittlung der Expositionsbedingungen, z. B.:Welche Angaben liegen über die Strahlungsquelle vor?Aufenthaltsorte und Expositionszeiten während der Arbeitsschicht.Schädigungsmöglichkeiten, Grenzwerte.Persönliche Schutzausrüstung.

3. PlanungAuf Grundlage der Zielsetzung und der Messbedingungen ist die Durchführung derMessung und das einzusetzende Messgerät festzulegen.

4. Auswahl des MessverfahrensSpektralverfahren,Integralverfahren,Personendosimeter.

5. Durchführung der Messung unter Berücksichtigung z. B. folgender Punkte:Messort bzw. Messorte.Messrichtung.Messdauer, Mittelungsdauer.

6. Auswertung der Messergebnisse,z. B. Bestimmung der effektiven Bestrahlungsstärke

7. Bewertung(Vergleich Messwerte/Grenzwerte)

8. Festlegen, ob und wann Wiederholungsmessungen notwendig sindz. B. bei Veränderung der Expositionsbedingungen

9. Messprotokoll erstellen

In Anlehnung an: Siekmann, H.: Messung und Beurteilung optischer Strahlung- Handlungsbedarf, TagungsbandNichtionisierende Strahlung, Band I, Seite 513-526, Köln: TÜV-Verlag GmbH 1999-ISBN 3-8249-0559-0

Page 302: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

Anlage 2 11 Strahlung

302

Messprotokoll zur Messung optischer Strahlung

1. Allgemeine Angaben:Betreiber: Bearbeiter:

Bemessene Anlage/Gerät:Standort:

Anschrift:

Hersteller und Baujahr:Ort, Datum, Uhrzeit: Inventarnummer:Angaben zur Strahlungsquelle:Hersteller: Leistung:Typ: Emissionsdaten bekannt?Betriebsart: Spektrum bekannt?Einhausung:Optische Komponenten:

Arbeitsablauf (typische und kritische Aufenthaltsorte, effektive Expositionsdauer, Kon-troll- und Wartungstätigkeiten):

2. Messungen:Verwendete Messgeräte:Typ: Messaufnehmer:Seriennummer: Kalibrierung:

Messorte und Messpunkte (Beschreibung, Lageplan oder -skizze):Messwerte (Bestrahlungsstärke, Durchschnitts- und Maximalwerte):Besonderheiten (Einfluss weiterer UV-Quellen, örtliche und zeitliche Varianz der Werte):Angaben zur Messunsicherheit:

3. Grenzwerte:Grenzwertsituation (Rechtsvorschriften, Richtlinien, Normen):Grenzwerte für die maximal zulässige Expositionszeit:

4. Auswertung:Vergleich der Messwerte mit den Grenzwerten für die maximal zulässige Bestrahlung:Ermittlung der maximal zulässigen Expositionszeit:Zusammenfassende Darstellung der Gefährdungssituation:

5. Empfehlungen für Schutzmaßnahmen:Technische GestaltungsmaßnahmenOrganisatorische Schutzmaßnahmen (z. B. Festlegung von Aufenthaltszeiten, Warnhin-weise, Einweisung und Unterweisung)Persönliche SchutzmaßnahmenDatum / Unterschrift

In Anlehnung an: Knuschke, P.: UV-Expositionen durch künstliche Strahlungsquellen in Arbeitsbereichen, Ta-gungsband Nichtionisierende Strahlung, Band I, Seite 493-504, Köln: TÜV-Verlag GmbH 1999;-ISBN 3-8249-0559

Page 303: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

Anlage 3 11 Strahlung

303

Messstrategie zur Messung elektromagnetischer Felder

1. Zielsetzung der Messung festlegen,z. B.: Überwachung der Grenzwerteinhaltung an einem Arbeitsplatz.

2. Ermittlung der Expositionsbedingungen, z. B.:Welche Angaben liegen über die Feldquelle vor?Aufenthaltsorte und Expositionszeiten während der Arbeitsschicht.Gefährdungsmöglichkeiten, zulässige Werte.Persönliche Schutzausrüstung erforderlich?

3. PlanungAuf Grundlage der Zielsetzung und der Messbedingungen ist die Durchführung der Mes-sung zu planen.Festlegung eines bewertbaren Betriebszustandes bei Anlagen / Feldquellen mit wech-selnden Betriebsparametern.

4. Auswahl geeigneter Messverfahren und Messgeräteselektive Messverfahren,Breitbandverfahren,Personen-Monitore.

5. Durchführung der Messung unter Berücksichtigung z. B. folgender Punkte:Messorte bzw. Messpunkte,Messraster,Messdauer, Mittelungsdauer,Effektivwert- oder Spitzenwertmessung,Schutzmassnahmen für Messgeräte vorsehen (z. B. Messbereichsüberschreitungen).

6. Auswertung der MessergebnisseBerücksichtigung von Messunsicherheiten, Korrekturfaktoren

7. BewertungVergleich Messwerte mit zulässigen Werten der Expositionsbereiche.Beurteilung des Einsatzes von Implantatträgern.Empfehlungen für Schutzmaßnahmen.Einfluss weiterer Feldquellen berücksichtigen.

8. Festlegen, ob und wann Wiederholungsmessungen notwendig sindz. B. nach einer wesentlichen Änderung oder Instandsetzung und in bestimmten Zeitab-ständen

9. Messprotokoll erstellen

Zur Erfassung aller relevanten Angaben bei Arbeitsplatzuntersuchungen an EMF-Arbeitsplätzen empfiehlt sichdie Nutzung der Expositionsdatenbank FieldDB (siehe Amtliche Mitteilungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutzund Arbeitsmedizin 3/2000).

Page 304: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

Anlage 4 11 Strahlung

304

Messprotokoll zur Messung elektromagnetischer Felder

1. Allgemeine Angaben:

Betreiber: Typ / Baujahr:Betriebsart:Signalform:

Anschrift:

Arbeitsfrequenz:Ort, Datum, Uhrzeit: Spektrum:Angaben zur Anlage: Betriebsspannung und -strom:Standort: Mastbild und Leiter-/Bodenabstand:Hersteller:Typ / Baujahr: Lageplan / Skizze / Abbildung:Verwendungszweck: bisherige Schutzmaßnahmen:

Angaben zur Feldquelle:Standort: Bearbeiter des Messprotokolls:Hersteller:

2. Arbeitsplatz

Bezeichnung: Expositionsdauer pro Schicht:Tätigkeit: weitere Arbeitsumweltfaktoren:Expositionsbereich nach BGV B 11: soziale Faktoren:Expositionsregime: Implantatträger:

3. Messungen:

Verwendete Messgeräte:

Typ: Messaufnehmer:Hersteller: Kalibrierung:Seriennummer: Name des Messenden:

Messorte und Messpunkte (Beschreibung, Lageplan oder -skizze):Messwerte (elektrische Feldstärke, magnetische Feldstärke, magnetische Flussdichte,Leistungsdichte):Besonderheiten (Effektivwert oder Spitzenwertmessung, Einfluss weiterer Feldquellen):Angaben zur Messunsicherheit:

4. Grenzwerte:

Grenzwertsituation (Rechtsvorschriften, Richtlinien, Normen):Zulässige Werte in den einzelnen Expositions- und Frequenzbereichen:Entscheidung, ob Basis(grenz)werte herangezogen werden müssen:

Page 305: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

Anlage 4 11 Strahlung

305

5. Auswertung:

Vergleich der Messwerte mit den zulässigen Werten:Bestimmung von Bereichen mit erhöhter Exposition und Gefahrenbereichen:Bewertung der Messergebnisse:

6. Empfehlungen für Schutzmaßnahmen:Technische GestaltungsmaßnahmenOrganisatorische Schutzmaßnahmen (z. B. Festlegung von Aufenthaltszeiten, Kenn-zeichnung von Gefahrenbereichen, Warnhinweise, Verbotszeichen, Einweisung undUnterweisung)Persönliche SchutzausrüstungBesondere Hinweise zum Einsatz von ImplantatträgernDatum / Unterschrift

Detaillierte Angaben zur Messung und Berechnung finden Sie in der DIN VDE 0848 / Teil 1: Sicherheit in elektri-schen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern : Definitionen, Mess- und Berechnungsverfahren. August2000.Zur Erfassung aller relevanten Angaben bei Arbeitsplatzuntersuchungen an EMF-Arbeitsplätzen empfiehlt sichdie Nutzung der Expositionsdatenbank FieldDB (siehe Amtliche Mitteilungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutzund Arbeitsmedizin 3/2000)

Page 306: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

306

12 Aufnahme von Informationen,Handhabung von Stellteilen

Wahrnehmung von Signalen und Pro-zessmerkmalen

Handhabung von Stellteilen

Inhaltsverzeichnis

Autoren:Dipl.-Ing. M. KittelmannDr.-Ing. H. LazarusDipl.-Psych. B. WeißgerberDr. A. Windel

Ansprechpartner:Dipl.-Ing. M. KittelmannBAuA, Gruppe 2.2, DresdenDr. A. WindelBAuA; Gruppe 2.5, Dortmund

Bearbeitungsstand: 01.01.2004

Page 307: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

12 Aufnahme von Informationen, Handhabung von Stellteilen

307

Inhaltsverzeichnis

12.1 Art der Gefährdungen und deren Wirkungen

12.2 Grenzwerte, BeurteilungskriterienInformationsaufnahme

Stellteilhandhabung

Arbeitsablaufbezogene Einflussfaktoren

12.3 Arbeitsschutzmaßnahmen12.3.1 Empfehlungen für die Gestaltung von Informationen

Hörbarkeit

Sichtbarkeit

Verständlichkeit

Sinnfälligkeit

Sicherheitskritische Prozessmerkmale

Informationsgestaltung auf Bildschirmen

12.3.2 Gestaltungsempfehlungen für Stellteile

Körperliche Überbelastung

Rückmeldung

Griffigkeit

Sinnfälligkeit

Anordnung

Erkennbarkeit

Unbeabsichtigte Betätigung

Anforderungen an Tastatur und Maus für Bildschirmarbeitsplätze

12.3.3 Arbeitsablaufbezogene Einflussfaktoren

12.4 Vorschriften, Regelwerk, Literatur

12.5 Textbausteine Prüflisten und Formblätter

Page 308: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

12 Aufnahme von Informationen, Handhabung von Stellteilen

308

12.1 Art der Gefährdungen und deren Wirkun-gen

Definition In jedem Arbeitsprozess muss der Mensch Informationen auf-nehmen, verarbeiten und in Handlungen umsetzen.Die aufzunehmenden Informationen können aus dem Arbeits-prozess direkt oder vermittelt hervorgehen (Tabelle 12-1):

Tab. 12-1 Informationen und angesprochene Sinnesbereiche

aufzunehmende Informationen angesprochene Sin-nesbereiche

direkt über Prozessmerkmale, z. B.:� Laufgeräusch eines Motors� Form der abgehobenen Späne� Stellung von Bedienteilen� brenzliger Geruch� Vibrieren einer Anlage

nahezu alle:

Sehen, Hören, Rie-chen, Fühlen, Bewe-gungswahrnehmung,...

vermittelt durch Signale, z. B.:� Gefahrensignale,

z. B. Hupe, Sirene, Warnblinken� Sicherheits-Kennzeichnung� Anzeige von Betriebszuständen,

z. B. über Monitor, Lichtzeichen, Digi-talanzeige, Zeigerstand auf Skala

� sprachliche Informationen(mündlich oder schriftlich)

� rechner(software)-gestützte Prozess-steuerung

im wesentlichen Se-hen und Hören

Die Umsetzung der Informationen kann über das Betätigenvon Stellteilen erfolgen (Arten von Stellteilen sieheDIN EN 894-3).Informationsaufnahme, -verarbeitung und -umsetzung werdenmaßgeblich von der Gestaltung der Informationsmittel sowie derStellteile beeinflusst. Darüber hinaus sind weitere Faktoren, z. B.Umgebungsbedingungen, Arbeitsorganisation, Beeinträchtigun-gen durch persönliche Schutzausrüstungen und Einschränkun-gen der individuellen Leistungsvoraussetzungen, zu berücksich-tigen (vgl. Abschnitt 12.2).

Wirkungen Durch häufige Über- oder Unterforderungen bei der Informations-aufnahme und -verarbeitung können psychische und physischeFehlbeanspruchungen und entsprechende Gesundheitsbeein-trächtigungen (vgl. Abschnitt 14.1 und 13.1 sowie DIN EN ISO10075) auftreten.Besonders kritisch sind in diesem Zusammenhang Abweichun-gen vom Normalbetrieb.Wenn Informationen objektiv fehlen, übersehen bzw. überhört,verwechselt bzw. falsch wahrgenommen werden oder wennStellteile verwechselt oder auch falsch oder unbeabsichtigt be-tätigt werden, kann es zu Fehlhandlungen kommen, die sicher-heitskritische Situationen hervorrufen.

Page 309: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

12 Aufnahme von Informationen, Handhabung von Stellteilen

309

12.2 Grenzwerte, Beurteilungskriterien

Geprüft werden sollte,Informationsaufnahme � ob die Aufnahme der erforderlichen Informationen gewährlei-

stet ist:Kriterien:� Vorhandensein und Wahrnehmbarkeit von Signalen und

Prozessmerkmalen, die kritische Situationen anzeigen� Hörbarkeit bzw. Sichtbarkeit von Informationen� Unterscheidbarkeit von Informationen� Verständlichkeit von Zeichen, Symbolen, Piktogrammen� Sinnfälligkeit zwischen Gestaltung der Informationsmittel

und Inhalt der InformationStellteilhandhabung � ob die verwendeten Stellteile die Umsetzung der Information

gewährleisten:Kriterien:� körperliche Überbelastung� Rückmeldung� Griffigkeit� Sinnfälligkeit von Funktion und Betätigungsrichtung von

Stellteilen sowie zwischen der Bewegung von Stellteilenund korrespondierenden Anzeigen

� Anordnung, auch in Verbindung mit Anzeigeelementen� Erkennbarkeit der Stellgröße� Möglichkeit unbeabsichtigter Betätigung

weitere Faktoren � ob weitere im Arbeitsprozess wirkende Faktoren, die die In-formationsaufnahme und deren Verarbeitung bzw. Umset-zung beeinträchtigen können (vgl. auch [1], [5]), zu berück-sichtigen sind, z. B.:� Signalverdeckungen auf Grund ungünstiger Arbeitsumge-

bungsbedingungen, wie Lärm, unzureichende Beleuch-tung, Hitze, mechanische Schwingungen, austretendeDämpfe/Nebel, Witterungseinflüsse

� Überangebot aufzunehmender Informationen� zeitliche Dichte der Informationsverarbeitung� besondere Bedingungen bei Abweichungen vom Normal-

betrieb� Behinderung der Informationsübertragung und -

umsetzung durch das Tragen von persönlichenSchutzausrüstungen, z. B.� durch Handschuhe oder Schutzbekleidung erschwerte

Betätigung von Stellteilen� eingeschränkte Sicht durch Gesichtsschutz� eingeschränktes Hören durch Tragen von Gehörschutz

� eingeschränkte individuelle Leistungsvoraussetzungen,z. B. Schwerhörigkeit, altersbedingte Veränderungen desSehvermögens ab dem 40. Lebensjahr, eingeschränkteKenntnisse bei Auszubildenden oder neueingestellten Be-schäftigten.

Page 310: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

12 Aufnahme von Informationen, Handhabung von Stellteilen

310

12.3 Arbeitsschutzmaßnahmen

12.3.1 Empfehlungen für die Gestaltung von Informatio-nen

Hörbarkeit von Informatio-nen

� Akustische Informationen müssen sich ausreichend vonUmgebungsgeräuschen abheben:� Schallpegel von Gefahrensignalen (Warnsignalen, Notsi-

gnalen):� Der A-Schallpegel des Signals sollte um mindestens

15 dB höher als der A-Schallpegel des Störgeräuschessein.

� Der A-Schallpegel des Notsignals sollte nicht kleiner als75 dB sein.

vgl. auch DIN EN 981, DIN EN 457,

� Schallpegel zur Sprachverständigung:� Der A-Schallpegel der Sprache (beim Hörer) sollte

2 dB(A) (befriedigend) bis 10 dB(A) (gut) höher sein alsder A-Schallpegel des Umgebungsgeräusches.

� Die Nachhallzeit solltefür Büroräume 0,5 - 1,0 sfür Fertigungsräume 2,0 s

unterschreiten.vgl. auch ISO 9921-1, DIN EN 457, DIN 33404-3

Sichtbarkeit von Informa-tionen

� Optische Informationen müssen ausreichend sichtbar sein:� Gefahrensignale (Warnsignale, Notsignale):

� Leuchtdichte des Warnsignals bei Leuchtflächen� 5 x Leuchtdichte des Hintergrundes

� Leuchtdichte des Notsignals bei Leuchtflächen� 2 x Leuchtdichte des Warnsignals

� bei punktartigen Strahlungsquellen ist die erforderlicheBeleuchtungsstärke in Abhängigkeit vom Hintergrundfestzulegen (vgl. DIN EN 842)

� störende Umgebungsfaktoren, z. B. Dämpfe, Rauche,Nebel beachten

� Anordnung:◦ nahe der Gefahrenquelle◦ direkt gegebene Signale möglichst im Gesichtsfeld

� Auftreten von Blendung, Spiegelung, Abschattung ver-meiden

� Anordnung von Anzeigeeinrichtungen:� möglichst im Gesichtsfeld, gruppiert nach

◦ Wichtigkeit der Anzeige◦ Häufigkeit der Benutzung◦ Ablesefolge

vgl. auch DIN EN 981, DIN EN 842, DIN EN 894-2,DIN EN 61310-1/VDE 0113-101, DIN 67510-2 bis 4,DIN EN ISO 10075-2

Page 311: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

12 Aufnahme von Informationen, Handhabung von Stellteilen

311

� Kriterien für die Lesbarkeit von Schriften:� Größe der Schrift in Verbindung mit Blickwinkel und

Betrachtungsabstand� Lichtverhältnisse, Kontraste� Anzahl wahrzunehmender Ziffern und Buchstaben� Anordnung von Ziffern und Buchstaben� Leserlichkeit von Schriften

Eine gute Leserlichkeit von Schriftzeichen wird in Ab-hängigkeit vom Nennmaß für die Schriftgröße h unterden in Tabelle 12-2 genannten Anforderungen der Ein-flussgrößen erreicht. (Bei Texten nur aus Großbuchstabenist die Schriftgröße h gleich der Höhe des GroßbuchstabensH (in mm). Bei gemischter Schreibweise ist die Mittellängeder Kleinbuchstaben auf die Höhe des Kleinbuchstabens x (inmm) bezogen.)

Tab. 12-2 Einflussfaktoren und Anforderungen an die Leserlichkeit von Schriften(nach DIN 1450)

Nr. Einflüsse Anforderung Bemerkung

1Kontrast Verhältnis von Zeichenleuchtdichte

zu Zeichenträgerleuchtdichte 1 : 3bis 1 : 10 (schwarze Zeichen aufweißem oder hellbuntem Grund)

Bei weißen Zeichen auf schwarzem Grundist die Schriftgröße h um ≈ 25 % zu vergrö-ßern.

2 Linienbreite derZeichen

(1/7) h2) bis (1/8) h

3 Verhältnis von Bild-höhe zu Bildbreite

≈ 3 : 2 (Mittelschrift)-

4Zeichenabstand ≈ (1/7) h Eine angepasste Abstandsgestaltung für

jede Schrift wird empfohlen (Beispiel sieheDIN 1451-2)

5 Schreibweise gemischt -

6Sehschärfe1) Visus 0,7 Es wird davon ausgegangen, dass etwa

90 % der Bevölkerung den Visus 0,7 errei-chen.

7 Schriftart z. B. DIN 1451-2 und –3 -8 Wortabstand ≥ (3/7) h Siehe auch Bemerkung zu Nr. 4.9 Zeilenabstand ≈ (11/7) h10 Zeilenlänge bis zu 65 Zeichen je Zeile

-

11Randabstand ≥ (7/7) h Ein freier Rand neben der Beschriftungsflä-

che verbessert das Erfassen der Informati-on.

12

Leuchtdichte desZeichenträgers

bis 100 cd/m2 Bei höheren Leuchtdichten (bis 500 cd/m2)steigt zwar die Leserlichkeit noch um 5 bis10 %, dafür nimmt aber vor allem bei grö-ßeren Flächen die Blendung zu, was zuvorzeitiger Ermüdung führt.

13 Sehwinkel ≈ 15‘

14 Qualität desZeichenträgers

z. B. Papier DIN 6723-90 -

1) Siehe DIN 58220-3, 2) h...Schriftgröße

Page 312: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

12 Aufnahme von Informationen, Handhabung von Stellteilen

312

Tabelle 12-3 enthält Richtwerte für Schriftgrößen h und deren Leseentfernungen E für dieLeserlichkeit von Beschriftungen bei unterschiedlichen Lesebedingungen. Es wird empfoh-len, die angegebenen Werte anhand der vorliegenden Lesebedingungen (z. B. schlechteBeleuchtung, Überstrahlungen, Blendungen, geringe Kontraste, Dunst, Flimmern) den tat-sächlichen Verhältnissen anzupassen.

Tab. 12-3 Richtwerte für Schriftgrößen h und deren Leseentfernungen E bei unterschiedli-chen Lesebedingungen

Leseentfernung (in m) E = h · �Schrift-größe h

mmungünstige Lesebedingungen

� = 0,3 (≈12‘)ausreichende Lesebedingungen

� = 0,23 (≈15‘)gute Lesebedingungen

� = 0,12 (≈30‘) 1,8 2 2,5 3 3,5 4 5

0,525 0,6 0,75 0,9 1,05 1,2 1,5

0,4 0,46 0,575 0,69 0,805 0,92 1,15

0,3 0,3 0,3 0,36 0,42 0,48 0,6

6 7 8 10

1,8 2,1 2,4 3

1,38 1,61 1,84 2,3

0,72 0,84 0,96 1,2

12 14 16 20

3,6 4,2 4,8 6

2,76 3,22 3,68 4,6

1,44 1,68 1,92 2,4

21 28 35 42 49

6,3 8,4 10,5 12,6 14,7

4,83 6,44 8,05 9,66 11,27

2,52 3,36 4,2 5,04 5,88

56 63 70 77 84 98

16,8 18,9 21 23,1 25,2 29,4

12,88 14,49 16,1 17,71 19,32 22,54

6,72 7,56 8,4 9,2410,0811,76

105112126140175210245280

31,5 33,6 37,8 42 52,5 63 73,5 84

24,15 25,76 28,98 38,2 40,25 48,3 56,35 64,40

12,613,4415,1216,82125,229,433,6

315350385420490560630

94,5105115,5126147168189

72,45 80,5 88,55 96,6112,7128,8144,9

37,84246,250,458,867,275,6

Anmerkung: Bestimmungsgröße für die maximale Leseentfernung ist der Sehweitenfaktor hEf �

E = Leseentfernung in mm h = Schriftgröße in mm

Page 313: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

12 Aufnahme von Informationen, Handhabung von Stellteilen

313

Blickt der Betrachter nicht senkrecht auf eine Informati-onsfläche, so gilt im Regelfall für die LeseentfernungE‘ = E · cos �.Bei gedruckten und ähnlichen Schriften (z. B. vonSchreibmaschine oder Schnelldrucker) in verkehrsübli-chen Schriftwerken soll die Schriftgröße h nicht kleiner als1,75 mm sein (1,5 mm für Indizes und Exponenten), be-zogen auf eine Sehweite von 400 mm. (Dies entsprichteinem Sehwinkel von 15‘ für h und von �13‘ für Indizesund Exponenten.)

vgl. DIN 1450, DIN 43790,� Graphische Symbole für Sicherheitszeichen am Arbeits-

platz: siehe BGV A 8, Anhang I Nr. 2 GefStoffV. (Bran-chenspezifische Symbole werden hier nicht erfasst.)Weitere Hinweise zur Gestaltung von Bildzeichen sieheDIN 461, DIN 43790, DIN 30602-1, -2, DIN 30603,DIN V 30604, DIN 32830-1.

� Farbliche Gestaltung als Informationsträger nach [3], [9]z. B.:� psychologische Wirkung von Farben beachten, z. B.

◦ bei monotonen reizarmen Tätigkeiten sowie beigroßen Räumen mit wenig Tageslicht und bei nied-rigen Temperaturen und Geräuschpegeln warmeund anregende Farben einsetzen;

◦ bei schwerer körperlicher Arbeit, bei betriebsamen,eher hektischen Tätigkeiten in kleinen Räumen mitviel Tageslicht (z. B. mit Südfenstern), bei hohenTemperaturen und bei hohem Geräuschpegel kühleund beruhigende Farben einsetzen (vgl. Tab. 12-4);

Tab. 12-4 Wirkung von Farben auf das Raum- und Tem-peraturempfinden

Farbe Distanzwirkung TemperaturwirkungRotOrangeBraunGelbGrünBlauViolett

nahsehr nahesehr nahe, einengendnahfernfern, weitendsehr nahe

warmsehr warmneutralsehr warmsehr kalt bis neutralkaltkalt

� Farbcodierungen für Rohrleitungen in Abhängigkeitvom durchfließenden Stoff

� Farbgebung von Maschinen und Anlagen: farblicheAbhebung wichtiger Elemente der Maschinen/Anlagen,z. B. Bedienteile, vom Hintergrund

Page 314: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

12 Aufnahme von Informationen, Handhabung von Stellteilen

314

� Farbgebung im unmittelbaren Sehbereich: Kontrastezwischen Arbeitsflächen und bearbeiteten Objekten

� Farbe und Beleuchtung: Farberkennung in Abhängig-keit von Lichtfarbe und Leuchtdichte

vgl. auch DIN EN 61310-1, DIN 2403Verständlichkeit und Un-terscheidbarkeitvon Informationen

� Die Informationen müssen verständlich und voneinanderunterscheidbar sein:� Kriterien für Gefahrensignale (Warnsignale, Notsignale):

� Gefahrensignale müssen eindeutig sein.� Gefahrensignale müssen deutlich von anderen Signa-

len und voneinander unterscheidbar sein.� Gestaltungsempfehlungen zur Lichtfarbe:

◦ Warnsignal: gelb oder rot je nach Dringlichkeit◦ Notsignal: rot

wenn gleichzeitig Warnsignal rot auftritt � Anforde-rungen an Notsignal gemäß DIN EN 842:� mindestens doppelte Intensität� blinken� Verdopplung in der gleichen Signaleinrichtung� nach Möglichkeit Kopplung mit akustischen Si-

gnalen� Gestaltungsempfehlungen zur Anordnung: Relative Posi-

tion der Leuchte, wenn mehrere Signalleuchten in einerSignalrichtung angeordnet sind: rotes Signal über gel-ben Signal anordnen; zwei rote Signale horizontal an-ordnen.

vgl. auch DIN EN 981, DIN EN 457, DIN EN 842, DIN 33404-3

� Kriterien für die Softwaregestaltung:� Die Software muss benutzerfreundlich gestaltet sein.� Wesentliche Gütekriterien der Software sind:

◦ Aufgabenangemessenheit◦ Selbstbeschreibungsfähigkeit◦ Erwartungskonformität◦ Fehlerrobustheit◦ Steuerbarkeit◦ Lernförderlichkeit◦ Individualisierbarkeit◦ Gebrauchstauglichkeit

vgl. auch BildscharbV, DIN EN ISO 9421-10 und -11Sinnfälligkeit beider Anzeige vonInformationen

� Die Sinnfälligkeit zwischen der Gestaltung von Anzeigenund erwarteter Information muss ausreichend sein, so dassder Decodierungsaufwand bei der Informationsverarbeitunggering ist [4].

Page 315: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

12 Aufnahme von Informationen, Handhabung von Stellteilen

315

Abb. 12.1 Sinnfällige Zuordnung von Zeigerbewegung zuFunktionsänderung bei Anzeigen mit fester Skalaund bewegtem Zeiger [4]

Informationen aus Pro-zessmerkmalen

� Sicherheitskritische Prozessmerkmale sollten den Beschäf-tigten in ihrer Bedeutung und hinsichtlich der erforderlichenHandlungen besonders erläutert werden (z. B. Gerüche, Be-schleunigungen, Schwingungen als Anzeichen von Überlastungvon Maschinen oder von undichten Rohrleitungen).

Informationsgestaltung aufBildschirmen

� Informationen, die durch Bildschirme übermittelt werden,sollten den folgenden Gestaltungsmerkmalen entsprechen:- Positivdarstellung (dunkle Zeichen auf hellem Grund) be-

nutzen- Schriftarten verwenden, die die Gefahr der Verwechslung

von Zeichen reduzieren (Überprüfbar an O und 0, U und V,S und 5)

- Größe der verwendeten Schriftart dem Sehabstand zumBildschirm anpassen. Die Zeichenhöhe (Großbuchstabenohne Oberlänge) sollte einem Sehwinkel von mindestens22 Bogenminuten (um Erkennbarkeit zu gewährleisten)und maximal 31 Bogenminuten (um flüssiges Lesen nichtzu erschweren) entsprechen. Als Faustformel gilt: Sehab-stand(in mm)/155 < Zeichenhöhe < Sehabstand (inmm)/110: Hieraus ergeben sich folgende Zeichenhöhen� bei 50 cm Sehabstand: min. 3,2 mm Zeichenhöhe,

max: 4,5 mm� bei 60 cm: min. 3,9 mm; max: 5,5 mm� bei 70 cm: min. 4,5 mm; max: 6,4 mm

- Bildschirmgröße in Abhängigkeit von der zu bearbeiten-den Aufgabe wählen: Bei herkömmlichen Geräten mitKathodenstrahlröhre (CRT) gilt:� bei Textverarbeitung sind 17 Zoll Bildschirmdiagonale

heute Stand der Technik� bei Verwendung einer grafischen Benutzungsoberflä-

che und/oder bei Mischaufgaben (Text- und Grafikver-arbeitung): min. 19 Zoll

� bei überwiegender Grafikanwendung und CAD: min.21 Zoll

� Bei Geräten mit Flüssigkristallanzeige (LCD) entsprichtdie sichtbare Bildschirmdiagonale der angegebenen.Daher dürfen LCD-Monitore bis zu 2 Zoll kleiner sein.

Page 316: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

12 Aufnahme von Informationen, Handhabung von Stellteilen

316

- Bei Geräten mit CRT auf Flimmerfreiheit achten:� Monitore bis 17 Zoll: min. 85 Hz� größere Monitore: min. 100 Hz

- Bei LCD-Geräten:� Aktivmatrixbildschirme (TFT) verwenden, die Nach-

leuchtspuren (ghosting) und die dadurch verursachteschlechte Erkennbarkeit von Zeichen konstruktionsbe-dingt reduzieren.

� Auf die Möglichkeit hoher Kontrasteinstellungen (min:300:1) achten.

� Geräte wählen, bei denen die Bildgüte nicht oder nurgering vom Blickwinkel beeinflusst wird (horizontal undvertikal).

- Bei CRT-Geräten� auf eine entspiegelte Bildschirmoberfläche (z. B.

Lambda/4 Beschichtung) achten, die die Lesbarkeitder Zeichen verbessert;

� auf eine hohe Bildstabilität (kein Zittern, kein Springenvon Bildpunkten) achten,

� auf eine gute Zeichengeometrie auch in den Eckberei-chen achten.

- Scharfe Zeichendarstellung durch Wahl einer hohen Auflö-sung in Abhängigkeit von der Bildschirmgröße (Zei-len x Spalten) fördern:� bei 15 Zoll Monitoren: min. 800 x 600 Bildpunkte� bei 17 Zoll Monitoren: min. 1024 x 768 Bildpunkte� ab 19 Zoll: min. 1200 x 1024 Bildpunkte

- Schärfe und Lesbarkeit von Zeichen werden durch dieLeuchtdichte und Kontraste beeinflusst:� Leuchtdichten unter 35 cd/m2 sind unzulässig� mittlere Leuchtdichten sollten bei 100 cd/m2 liegen� Leuchtdichteverhältnisse (Hintergrund zu Zeichen)

sollten min. 3:1 betragen- Die Verwendung von Farben am Bildschirm reduziert in

der Regel den Hintergrund-Zeichenkontrast. Farbbild-schirme mit CRT-Technologie weisen zudem oft Konver-genzfehler auf, die die Zeichenschärfe negativ beeinflus-sen. Sofern Farben eingesetzt werden, müssen diese gutunterscheidbar sein.

- Da auch die Aufstellung des Bildschirms die Güte der In-formationsdarstellung beeinflusst, sind als wesentlicheKriterien zu beachten:� Blickrichtung auf den Bildschirm im Verhältnis zu Fen-

stern und künstlicher Beleuchtung� Reflexionen und Blendungen auf dem Bildschirm� Beleuchtungsstärken am Arbeitsplatz.� Sehabstand (s.o.)� Abstimmung Bildschirmpositionierung auf die Körper-

haltung des Nutzersvgl. BildscharbV, DIN EN 29241-3, DIN EN ISO 9421-8

Page 317: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

12 Aufnahme von Informationen, Handhabung von Stellteilen

317

12.3.2 Gestaltungsempfehlungen für Stellteile

Auswahl möglicherStellteile

� Die ergonomische Auswahl bzw. Gestaltung von Stellteilenerfordert eine Analyse der Arbeitsaufgabe, da das Stellteildie Schnittstelle zum Benutzer darstellt: Wichtige Parameterfür die Stellteilauswahl wie Schnelligkeit, Häufigkeit und Ge-nauigkeit von notwendigen Handlungen lassen sich beob-achten. Weitere wie Arbeitswiderstand, Kraftrichtung, Bewe-gungsform und Bewegungsrichtung können durch physikali-sche Messungen von Kräften oder Geschwindigkeiten er-mittelt werden. Anhand dieser Merkmale können anschlie-ßend geeignete Stellteile ausgewählt (oder konstruiert) wer-den (vgl. DIN EN 894-3). So wird sicher gestellt, dass dieKörperstellung des Benutzers, dessen Handhaltung, Greifartoder auch Kopplungsart zwischen Benutzer und Stellteil op-timal auf die erforderlichen Arbeitsschritte abgestimmt sind.

körperlich belastendeHandhabung von Stell-teilen

� Körperliche Überbelastungen bei der Handhabung vonmechanischen Stellteilen, z. B. durch langandauernde stati-sche Haltearbeit, zu große Stellwege oder zu schnelle Be-wegungsabläufe, sind zu vermeiden.vgl. DIN EN 894-3, [4], [5], [6]

Rückmeldung von Informa-tionen

� Eine ausreichende Rückmeldung nach Betätigung vonStellteilen ist zu gewährleisten, z. B. durch:� Betätigungsmindestwiderstand bei manuell betätigten

Stellteilen� (zusätzliche) Anzeigen bei motorisch angetriebenen Stell-

teilenGriffigkeit von Stelltei-len

� Die Griffigkeit von Stellteilen muss den Anforderungen derTätigkeit entsprechen:� Griffform, -profil, -größe nach DIN EN 894-3� Händigkeitsneutralität� Betätigung mit Handschuhen sollte bei Erfordernis möglich

sein� Einwirkung von Nässe, Staub, Schmutz beachtenvgl. DIN EN 894-3, [6]

Sinnfälligkeit der Be-wegung von Stellteilen

� Auf die Sinnfälligkeit zwischen der Bewegung von Stelltei-len und der ausgelösten Wirkung bzw. zwischen Stellteilenund Anzeigen ist zu achten:� Sinnfälligkeit zwischen Funktion und Bewegungsrichtung

von Stellteilen:

Page 318: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

12 Aufnahme von Informationen, Handhabung von Stellteilen

318

Tab. 12-2 Betätigungssinn und Anordnung von Stellteilen [4]

Funktion Bewegungsrichtungein aufwärts, nach rechts, vorwärts,

im Uhrzeigersinn, ziehen(Zug- und Druckschalter)

aus abwärts, nach links, rückwärts,gegen den Uhrzeigersinn, drücken

rechts im Uhrzeigersinn, nach rechtslinks gegen den Uhrzeigersinn, nach linksheben aufwärts, rückwärtssenken abwärts, vorwärtseinziehen aufwärts, rückwärts, ziehenausfahren abwärts, vorwärts, drückenverstärken vorwärts, aufwärts, nach rechts,

im Uhrzeigersinnvermindern rückwärts, abwärts, nach links,

gegen den UhrzeigersinnAusnahme:Ventil öffnen gegen den UhrzeigersinnVentil schließen im Uhrzeigersinn

� sinnfällige Bewegung von Stellteilen und Anzeigen:

Abb. 12-2 Sinnfällige Zuordnungen der Bewegungsrich-tung von Drehknöpfen zur Zeigerbewegungbei Anzeigen mit fester Skala [4]

Anordnung von Stelltei-len

� Die Anordnung von Stellteilen muss den Handhabungsan-forderungen entsprechen:� Häufig zu betätigende sowie von ihrer Funktion her wichti-

ge Stellteile (z. B. NOT-AUS-Schalter) sollten innerhalb deszentralen Greifraumes bzw. Fußraumes angeordnet sein.

� Stellteile, die entweder in ihrer Funktion (z. B. alle Ventile)oder im Ablauf (z. B. Inbetriebnahme eines Motors) zu-sammengehören, sollten in Gruppen angeordnet werden.

� Bei Mehrmaschinenbedienung sollte eine einheitliche An-ordnung von Funktionen in den Bedienfeldern und in denAnzeigedisplays der zu bedienenden Maschinen ange-strebt werden.

vgl. DIN EN ISO 6682, DIN EN 894-3,DIN EN 61310-3/VDE 01130-103, [6]

Page 319: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

12 Aufnahme von Informationen, Handhabung von Stellteilen

319

Erkennbarkeit der Stellgrö-ße

� Die zu verstellende Größe sowie die jeweilige Einstellungmüssen eindeutig erkennbar und verständlich sein:� Kennzeichnung der Stellgröße durch Form, Größe, Ober-

flächenstruktur, Lage, Beschriftung, Farbe und Bildzei-chen

� Kennzeichnung der Einstellung durch Lage, Zeiger, Ska-len bzw. Weganfangs- und -endmarken, Stellwiderstand,zusätzliche optische und akustische Signale

unbeabsichtigte Betä-tigung von Stellteilen

� Ein unbeabsichtigtes Betätigen von Stellteilen ist zu ver-hindern, z. B. durch:� hinreichenden Stellwiderstand (Stellkraft)� eine vor dem Stellen zu lösende Sperre� versenkten Einbau des Stellteils� Stellrichtung verschieden von der Berührungsrichtung� Einbau an Stellen geringer Berührungswahrscheinlichkeit� hinreichenden Abstand von anderen Stellteilen� Abdeckung des Stellteils� Verschließen des Stellteils

Anforderungen anTastatur und Maus fürBildschirmarbeitsplätze

� Tastatur und Maus für Bildschirmarbeitsplätze sollten denfolgenden Gestaltungsmerkmalen entsprechen:� Zur Vermeidung ergonomisch ungünstiger Arbeitshaltun-

gen oder Zwangshaltungen sollte� die Tastatur getrennt vom Bildschirm aufstellbar sein,� die Tastatur neigbar sein (empfohlen: bis 15 Grad),� die Tastatur eine Bauhöhe von höchstens 30 mm (ge-

messen an der mittleren Tastenreihe) aufweisen,� vor der Tastatur die Möglichkeit zur Handauflage mit

einer Tiefe von 50 bis 100 mm bestehen.� Um ein fehlerfreies Betätigen der Tastatur zu gewährlei-

sten, sollte� die Beschriftung der Tastatur der Anzeigenart entspre-

chen, d. h. die Positivdarstellung ist zu empfehlen,� die Tastatur einen Reflexionsgrad von 20 bis 50 %

aufweisen,� der Tastenbetätigungsdruck bei 0,25 bis 1,5 Newton

liegen,� die Form der Tasten konkav sein, um die Griffigkeit zu

erhöhen,� der Tastenhub zwischen 2 und 4 mm liegen und einen

eindeutigen Druckpunkt aufweisen,� der Durchmesser der Tasten bei 12 bis 15 mm liegen.

vgl. DIN 2137 Teile 1 und 6� Die Maus sollte der Anatomie der Hand angepasst sein,

d. h. zum Handballen rund und zu den Fingern hin breiterauslaufend geformt sein. Die Größe der Maus sollte dergewölbten Hand entsprechen.

Page 320: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

12 Aufnahme von Informationen, Handhabung von Stellteilen

320

12.3.3 Arbeitsablaufbezogene Einflussfaktoren

weitere Faktoren Einflüsse weiterer Faktoren sowie Gestaltungsansätze sindbeschrieben in [1] und [5].vgl. auch DIN EN 894-1, DINV ENV 26385, DIN EN 60447,DIN 32541, DIN 33414-4

12.4 Vorschriften, Regelwerk, Literatur

Gesetze, VerordnungenBildscharbV BildschirmarbeitsverordnungGefStoffV Gefahrstoffverordnung

Berufsgenossenschaftliche VorschriftenBGV A 8 (VBG 125) Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Ar-

beitsplatz

Regeln der TechnikDIN 461 : 1973 Graphische Darstellung von KoordinatensystemenDIN 1450 : 1993 Schriften : LeserlichkeitDIN 2137- 1: 1995 Büro- und Datentechnik - Tastaturen: Deutsche Tastatur für

Schreibmaschinen; Tastenanordnung und Belegung mitSchriftzeichen

DIN 2137 -6 : 2003 Büro- und Datentechnik - Tastaturen: Deutsche Tastatur für dieDaten- und Textverarbeitung sowie für Schreibmaschinen; Ta-stenanordnung und Belegung mit Funktionen

DIN 2403 : 1984 Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem DurchflussstoffDIN 32541 : 1977 Betreiben von Maschinen und vergleichbaren technischen Ar-

beitsmitteln : Begriffe für TätigkeitenDIN 33404-3 : 1982 Gefahrensignale für Arbeitsstätten : Akustische Gefahrensi-

gnale : Einheitliches Notsignal : Sicherheitstechnische Anforde-rungen, Prüfung

DIN 33414-4 : 1990 Ergonomische Gestaltung von Warten : Gliederungsschema,Anordnungsprinzipien

DIN 43790 : 1991 Grundregeln für die Gestaltung von Strichskalen und ZeigernDIN 67510-2 : 2002 Langnachleuchtende Pigmente und Produkte : Messung von

langnachleuchtenden Produkten am Ort der AnwendungDIN 67510-3 : 1994 Langnachleuchtende Pigmente und Produkte : Langnach-

leuchtendes SicherheitsleitsystemDIN 67510-4 : 1996 Langnachleuchtende Pigmente und Produkte : Produkte für

langnachleuchtendes Sicherheitssystem : Markierungen undKennzeichnungen

DIN EN 457 : 1992 Sicherheit von Maschinen : Akustische Gefahrensignale : All-gemeine Anforderungen, Gestaltung und Prüfung

DIN EN 574 : 1997 Sicherheit von Maschinen : Zweihandschaltungen : FunktionelleAspekte : Gestaltungsleitsätze

DIN EN 842 : 1996 Sicherheit von Maschinen : Optische Gefahrensignale : Allge-meine Anforderungen, Gestaltung und Prüfung

Page 321: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

12 Aufnahme von Informationen, Handhabung von Stellteilen

321

DIN EN 894-1 : 1997 Sicherheit von Maschinen : Ergonomische Anforderungen andie Gestaltung von Anzeigen und Stellteilen : Allgemeine Leit-sätze für Benutzer-Interaktion mit Anzeigen und Stellteilen

DIN EN 894-2 : 1997 Sicherheit von Maschinen : Ergonomische Anforderungen andie Gestaltung von Anzeigen und Stellteilen : Anzeigen

DIN EN 894-3 : 2000 Sicherheit von Maschinen : Ergonomische Anforderungen andie Gestaltung von Anzeigen und Stellteilen : Stellteile

DIN EN 981 : 1997 Sicherheit von Maschinen : System akustischer und optischerGefahrensignale und Informationssignale

DIN EN ISO 6385 (Ent-wurf): 2002

Ergonomie - Grundsätze der Ergonomie für die Gestaltung vonArbeitssystemen (ISO/DIS 6385:2002); Deutsche FassungprEN ISO 6385:2002

DIN EN 29241-3 : 1993 Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bild-schirmgeräten : Anforderungen an visuelle Anzeigen

DIN EN 29241-3/A1 : 2000 Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bild-schirmgeräten : Anforderungen an visuelle Anzeigen : Ände-rung A1

DIN EN 60447 : 1994 Mensch - Maschine - Schnittstelle (MMI) : BedienungsgrundsätzeDIN EN 61310-1/VDE 0113-101 : 1996

Sicherheit von Maschinen : Anzeigen, Kennzeichen und Bedie-nen : Anforderungen an sichtbare, hörbare und tastbare Signale

DIN EN 61310-3 : 1999 Sicherheit von Maschinen : Anzeigen, Kennzeichen und Bedie-nen : Anforderungen an die Anordnung und den Betrieb vonBedienteilen (Stellteilen)

DIN EN ISO 9421-1: 2002 Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bild-schirmgeräten: Allgemeine Einführung

DIN EN ISO 9421-7: 1998 Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bild-schirmgeräten: Anforderungen an visuelle Anzeigen bzgl. Re-flexionen

DIN EN ISO 9421-8 : 1998 Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bild-schirmgeräten : Anforderungen an Farbdarstellungen

DIN EN ISO 9421-10 : 1996 Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bild-schirmgeräten : Grundsätze der Dialoggestaltung

DIN EN ISO 9421-11 : 1999 Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bild-schirmgeräten : Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit;Leitsätze

DIN EN ISO 10075-1 Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbela-stung: Allgemeines und Begriffe

DIN EN ISO 10075-2 Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbela-stung: Gestaltungsgrundsätze

ISO 9921-1 : 1996 Ergonomische Bewertung der Sprachkommunikation : Sprach-Interferenz-Pegel und Kommunikationsabstände für Personenmit normalem Hörvermögen in direkter Kommunikation (SIL-Methode)

BGI 650 Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Leitfaden für die Gestaltung

Page 322: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

12 Aufnahme von Informationen, Handhabung von Stellteilen

322

Literatur[1] Facaoaru, R.; Frieling, E.: Verfahren zur Ermittlung informatori-

scher Belastungen - Theoretische und konzeptionelle Grundla-gen. Zeitschrift für Arbeitswissenschaft 39 (1985), S. 69-72

[2] Luczak, H.: Arbeitswissenschaft. Berlin, Heidelberg: Springer-Verlag 1993- ISBN 3-54054-636-7

[3] Neumann, J., Timpe, K.-P.: Psychologische Arbeitsgestaltung.VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften 1976

[4] Schmidtke, H.: Ergonomie. München, Wien: Carl Hauser Ver-lag, 1993.- ISBN 3-44616-440-5

[5] Nohl, J.: Verfahren zur Sicherheitsanalyse. Wiesbaden: Deut-scher Universitäts-Verlag GmbH 1989- ISBN 3-8244-2001-5

[6] Bundesanstalt für Arbeitsschutz (Hrsg.): Arbeitswissenschaft-liche Erkenntnisse: Stellteile: Eignung von handbetätigten Stell-teilen für translatorische und rotatorische Stellbewegungen. 1990(AWE-Nr. 83)

[7] Bundesanstalt für Arbeitsschutz (Hrsg.): Arbeitswissenschaftli-che Erkenntnisse: Bildschirmarbeitsplätze. 1989 (AWE-Nr. 2/79)

[8] Bundesanstalt für Arbeitsschutz (Hrsg.): Arbeitswissenschaft-liche Erkenntnisse: Anforderungen aus der Sicht von Sicherheitund Gesundheitsschutz an die Softwareentwicklung. 1998(AWE-Nr. 114)

[9] Frieling, E.; Sonntag, K.: Lehrbuch Arbeitspsychologie. 2.vollst. überarbeitete und erweiterte Auflage. Bern, Göttingen, To-ronto, Seattle: Huber, 1999

Page 323: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

12 Aufnahme von Informationen, Handhabung von Stellteilen

323

12.5 Textbausteine für Prüflisten und Form-blätter

Prüffragen � Werden kritische Situationen durch Gefahrensignale recht-zeitig angezeigt und ist deren Wahrnehmung gesichert?

� Können aus Prozessmerkmalen (z. B. Gerüche) Rückschlüsseauf sicherheitskritische Situationen geschlossen werdenund ist den Beschäftigten deren Bedeutung bekannt?

� Sind akustische Informationen ausreichend hörbar?� Ist die Sprachverständigung gesichert?� Sind optische Informationen ausreichend sichtbar?� Sind Informationen verständlich und eindeutig voneinander

unterscheidbar?� Ist die eingesetzte Software aufgabenangemessen und

benutzerfreundlich?� Ist die Sinnfälligkeit zwischen der Gestaltung von Anzeigen

und der erwarteten Informationen gegeben?� Werden körperliche Überlastungen bei der Handhabung

von mechanischen Stellteilen vermieden?� Ist eine ausreichende Rückmeldung nach der Betätigung

von Stellteilen gewährleistet?� Entspricht die Griffigkeit von Stellteilen den Anforderungen

der Tätigkeit?� Ist die Sinnfälligkeit zwischen der Bewegung von Stellteilen

und der ausgelösten Wirkung gegeben?� Ist die Sinnfälligkeit zwischen Stellteilen und Anzeigen ge-

geben?� Entspricht die Anordnung der Stellteile den Handhabungs-

anforderungen?� Sind die zu verstellenden Größen sowie die jeweilige Ein-

stellung eindeutig erkennbar und verständlich?� Wird die unbeabsichtigte Betätigung von Stellteilen ver-

mieden?� Werden Störungen der Informationsaufnahme, -verarbeitung

oder -umsetzung durch ungünstige Arbeitsumgebungsbe-dingungen, Mängel in der Arbeitsorganisation, Tragen per-sönlicher Schutzausrüstungen oder eingeschränkte indivi-duelle Leistungsvoraussetzungen vermieden?

Page 324: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

324

12 Aufnahme von Informationen, Handhabung von Stellteilen

Gefährdungen/Mängel Mängel in der Informationsaufnahme bzw. Signalwahr-nehmung� Signale für die Anzeige sicherheitskritischer Situationen

fehlen / haben Funktionsstörungen� akustische Informationen sind zu leise oder undeutlich

(z. B. Gefahrensignale, Sprachverständigung)� optische Informationen sind schlecht zu erkennen

(z. B. Gefahrensignale, Anzeigen, Schriften, Symbole, Farben)� Signale werden durch ungünstige Arbeitsumgebungsbe-

dingungen verdeckt(z. B. Signalton durch Störlärm; Signallampen durch Dämpfe)

� Informationen sind schlecht voneinander zu unterscheiden� Zeichen / Symbole / Piktogramme sind unverständlich� Anzeigen sind nicht sinnfällig� Bedeutungen sicherheitskritischer Prozessmerkmale sind

unzureichend bekannt(z. B. Gerüche, Beschleunigungen, Laufgeräusche von Motoren)

Mängel bei der Stellteilhandhabung� Stellteilhandhabung erfordert zu hohe körperliche Belastung� Rückmeldung nach Betätigung der Stellteile ist unzureichend� Stellteile sind nicht griffig� Bewegung der Stellteile ist nicht sinnfällig� Anordnung der Stellteile ist ungünstig� Stellgrößen sind schwer zu erkennen / unverständlich� unbeabsichtigte Betätigung der Stellteile ist möglichArbeitsablaufbedingte Einflussfaktoren� Überangebot aufzunehmender Informationen� zu wenig Zeit zur Informationsverarbeitung� Signalwahrnehmung / Stellteilhandhabung wird durch per-

sönliche Schutzausrüstungen behindert� eingeschränkte individuelle Leistungsvoraussetzungen

(z. B. Schwerhörigkeit, eingeschränktes Sehvermögen, unzureichende Kenntnis-se bei Azubi)

Maßnahmen � akustische Signale verstärken ...� Störgeräusche reduzieren ...� optische Gefahrensignale besser sichtbar machen ...

(z. B. Leuchtdichte erhöhen; störende Umgebungsfaktoren [Dämpfe, Rauche, Nebel,Blendung, Abschattung] vermeiden; Gefahrensignale nahe der Gefahrenquelle anord-nen; Gefahrensignale im Gesichtsfeld anordnen)

� Anzeigen im Gesichtsfeld anordnen; nach Wichtigkeit, Be-nutzungshäufigkeit und Ablesefolge gruppieren ...

� Lesbarkeit der Schrift / Symbole / Piktogramme verbessern ...� Aufgabenangemessenheit der Software überprüfen lassen ...� Beschäftigte unterweisen über sicherheitstechnische Pro-

zessmerkmale, erforderliche Handlungsweisen, Signale ...� Stellteile entsprechend den Handhabungsanforderungen

anordnen ...� unbeabsichtigte Betätigung von Stellteilen verhindern, durch ..

(z. B. Abdeckung, Verschließen, Versenken)� Griffigkeit von Stellteilen verbessern ...� körperliche Belastungen bei der Handhabung von Stelltei-

len reduzieren ...

Page 325: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

325

13 Physische Belastungen

Manuelle Handhabung von Lasten

Erzwungene Körperhaltung

Bewegung unter überhöhter Kraftan-strengung

Inhaltsverzeichnis

Autoren:Dipl.-Ing. E. TschöckeDr. phil. H.-J. WindbergDr. A. Windel

Ansprechpartner:Dr. sc. med. CaffierBAuA, Gruppe 3.4, BerlinDr. A. WindelBAuA, Gruppe 2.5, Dortmund

Bearbeitungsstand Abschnitt 13.3: 01.01.2004

Bearbeitungsstand Abschnitt 13.1, 13.2 und 13.4: Juni 2001(Aktuelle Ergänzungen unter http://www.baua.de/ Pra-xis/Manuelle Lastenhandhabung)

Page 326: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

13 Physische Belastungen

326

Inhaltsverzeichnis

13.1 Übersicht

13.2 Manuelle Handhabung von Lasten13.2.1 Art der Gefährdung und deren Wirkungen

Rückenerkrankungen

Herz-Kreislauf-Belastung

13.2.2 Grenzwerte, Beurteilungskriterien

Mutterschutzgesetz

Kinderarbeitsschutzverordnung

Lastenhandhabungsverordnung

Beurteilungsverfahren

Leitmerkmalmethode

13.2.3 Gestaltungsmaßnahmen

Grundforderungen

Technische, organisatorische Maßnahmen

Unterweisung

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Lastenhandhabungsregeln

13.2.4 Vorschriften, Regelwerk, Literatur

13.2.5 Textbausteine für Prüflisten und Formblätter

13.3 Erzwungene Körperhaltung13.3.1 Art der Gefährdung und deren Wirkungen

13.3.2 Beurteilungskriterien für Tätigkeiten mit erzwungener Körperhaltung

13.3.3 Gestaltungsmaßnahmen

Grundforderungen

Körpermaße

Bewegungsraum

Mindestfreiräume

Greifräume

Beinfreiraum

Sehraum

Arbeitshöhe, Arbeitsflächenhöhe

Armstützen

Fußstützen

Page 327: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

327

13 Physische Belastungen

Sitzen, Stehhilfen

13.3.4 Vorschriften, Regelwerk, Literatur

13.3.5 Textbausteine für Prüflisten und Formblätter

13.4 Bewegung unter überhöhter Kraftanstrengung13.4.1 Art der Gefährdung und deren Wirkungen

13.4.2 Beurteilungskriterien

13.4.3 Gestaltungsmaßnahmen

13.4.4 Vorschriften, Regelwerk, Literatur

13.4.5 Textbausteine für Prüflisten und Formblätter

Anlage 1: Heben und Tragen von Lasten

Page 328: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

13 Physische Belastungen

328

13.1 Übersicht

Verschiedenartige mechanische Belastungen können, soferndie Belastbarkeit des Stütz- und Bewegungssystems über-schritten wird, zu Gesundheitsgefährdungen führen.

Gefährdungsarten Grundsätzlich sind folgende Gefährdungen zu unterscheiden:

� Aufbringen hoher Körperkräfte, z. B. bei der manuellenHandhabung von Lasten

� erzwungene Körperhaltung und/oder häufiger Einsatz kleinerMuskelgruppen

� Bewegung unter überhöhter Kraftanstrengung oder ungün-stigen räumlichen Bedingungen.

Plötzliche Körperbewegung oder kurzzeitiges Aufbringen sehrhoher Körperkräfte, z. B plötzliches Ausweichen vor Hindernis-sen, plötzliches Heben schwerer Lasten, plötzliche Lastverän-derung, Stolpern oder Stürzen beim Lastenhandhaben könnenGefährdungen hervorrufen, die zu folgenden Gesundheits-schäden führen können:

� Muskelfaserrisse, -zerrungen, Verhebungen� Bandscheibenquetschungen� Blockieren von Wirbelgelenken� Knochenbrüche.Kombinationen der Gefährdungsarten sind möglich.Schwerpunkt der physischen Belastung bei der Arbeit ist diemanuelle Handhabung von Lasten.Die Grenze der physischen Belastbarkeit ist individuell starkunterschiedlich und hängt von einer Vielzahl von Einflussfakto-ren ab. Sowohl für die

� Belastung des Herz-Kreislauf-Systems als auch für die� Belastung des Muskel-Skelett-Systems

gibt es keine rechtsverbindlichen Grenzwerte, jedoch gesi-cherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse.

13.2 Manuelle Handhabung von Lasten

13.2.1 Art der Gefährdung und deren Wirkungen

Begriff Manuelle Handhabung im Sinne der Lastenhandhabungsver-ordnung (LasthandhabV) und dieses Ratgebers ist jedes Be-fördern oder Abstützen einer Last durch menschliche Kraft,unter anderem das Heben, Absetzen, Schieben, Ziehen, Tra-gen oder Bewegen einer Last.Die Gefährdung bei der manuellen Lastenhandhabung wirddurch langandauerndes und/oder häufiges Aufbringen hoher

Page 329: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

329

13 Physische Belastungen

Körperkräfte hervorgerufen.Beispiele sind:Möbeltragen, Steinesetzen, Bewegen von kranken Personen,Bewegen von Paletten mit Handhubwagen, Halten von Bohr-hämmern

Rückenerkrankungendurch manuelle Lasten-handhabung

Bei der Handhabung von Lasten ist die Belastung des Rückenshäufig so erheblich, dass krankhafte Folgeerscheinungen auf-treten können:� akute schmerzhafte Schädigungen durch kurzzeitige me-

chanische Fehlbelastung mit deutlicher Funktionseinschrän-kung (z. B. Muskelzerrung beim Heben, Knochenbruchdurch Sturz beim Tragen einer Last auf unebenem Boden,Blockierung eines Wirbelgelenkes beim Lastenanheben)

� chronische Schäden durch fortgesetzte mechanische Fehl-belastungen mit stetig zunehmenden Dauerbeschwerden(Bandscheibenverschleiß, Bänderdehnung, Sehnenscheiden-entzündung, Muskelverspannung).

Bandscheibenschäden mit ihren Folgeerscheinungen im Rückenund in den Beinen sind heute sehr verbreitet. Diese Rückener-krankungen verursachen Schmerzen und schränken die Beweg-lichkeit und Vitalität des Menschen stark ein. Sie führen zu lan-gen Arbeitsabwesenheiten und gehören heute zu den Hauptur-sachen der Frühinvalidität (besonders bei Maurern, Stahlbeton-bauern im Hoch- und Tiefbau, Landwirten, Transportarbeitern,Pflegepersonal).Neben der Schädigung des Stütz- und Bewegungsapparatesdes Menschen können durch langandauerndes oder häufigesAufbringen hoher Körperkräfte Überbelastungen des Herz-Kreislauf-Systems eintreten.

13.2.2 Grenzwerte, Beurteilungskriterien

Grenzwerte für werdendeMütter

Für werdende Mütter existieren einheitliche staatliche Vor-schriften zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheits-schutz bei Hebe- und Tragetätigkeiten. Hier gelten die Höchst-gewichte nach § 4 Abs. 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG).

Tab. 13-1 Höchstgewichte nach MuSchG

Last in kgHeben/Tragen selten wiederholt

werdende Mütter 10 5

Page 330: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

13 Physische Belastungen

330

maximale Lastgewichtefür Kinder über 13 Jahre

Im Interesse des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit derKinder bei zulässigen leichten Beschäftigungen gelten die ma-ximalen Lastgewichte nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 Kinderarbeits-schutzverordnung (KindArbSchV). Danach ist eine Beschäfti-gung für Kinder über 13 Jahren nicht geeignet, wenn sie miteiner manuellen Handhabung von Lasten verbunden ist, die diemaximalen Lastgewichte nach Tabelle 13-2 überschreitet.

Tab. 13-2 Maximale Lastgewichte nach KindArbSchV

max. Lastgewicht in kgmanuelle Lasten-handhabung gelegentlich regelmäßig

Kinder über 13 Jahre 10 7,5

Für die manuelle Handhabung von Lasten, die aufgrund ihrerMerkmale oder ungünstiger ergonomischer Bedingungen fürdie Beschäftigten eine Gefährdung für Sicherheit und Gesund-heit, insbesondere der Lendenwirbelsäule, mit sich bringt, giltdie Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV). Nach § 2LasthandhabV ist der Arbeitgeber unter anderem verpflichtet,die Arbeitsbedingungen hinsichtlich ihrer möglichen gesund-heitsschädigenden Wirkungen zu beurteilen.

Beurteilung bei der manu-ellen Lastenhandhabung

Von Fachexperten wurde eine mehrstufige Vorgehensweise zurGefährdungsbeurteilung bei der manuellen Lastenhandhabung(gemäß „Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedin-gungen beim Heben und Tragen von Lasten“ [1]) erarbeitet:

1. Stufe:Orientierendes Verfahren (Leitmerkmalmethode)2. Stufe:Quantitative Verfahren zur Belastungsanalyse, z. B.� Biomechanische Modellrechnungen� Abschätzung des Energie- oder Arbeitsenergieumsatzes� Maximal akzeptierte Lasten� NIOSH-Verfahren� Refa-VerfahrenDiese aufwendigeren Verfahren können z. B. bei risikobe-hafteten Tätigkeiten, unklaren Einschätzungen oder spezi-ellen Fragestellungen angewendet werden. Hierbei sindmeist detaillierte Angaben zu bestimmten Belastungsartensowie eine Berücksichtigung subjektiver Kriterien, wie Alter,Geschlecht und Körperhöhe, möglich.Als Anwenderkreis empfiehlt sich ergonomisch geschultesPersonal.Weiterführende Informationen zur Anwendung der genann-ten Verfahren sind in [1], [2] und [3] enthalten.

Page 331: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

331

13 Physische Belastungen

Bei der Festlegung von Maßnahmen auf der Grundlage derStufen 1 und 2 sollten die speziellen Ausführungsbedingungenund individuellen Leistungsvoraussetzungen des Arbeitnehmersberücksichtigt werden. Eine Konsultation des Betriebsarztesbzw. arbeitswissenschaftlicher Beratungsstellen ist hierbei zuempfehlen.

Leitmerkmalmethode Als orientierendes Verfahren zur Beurteilung der Arbeitsbedin-gungen gemäß LasthandhabV wird von der Bundesanstalt fürArbeitsschutz und Arbeitsmedizin und dem Länderausschussfür Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik die Leitmerkmalme-thode empfohlen.

Diese Methode erfordert keine besonderen arbeitswissen-schaftlichen Kenntnisse. Sie kann daher von Betriebspraktikern(z. B. Arbeitsvorbereitern, Technologen, Sicherheitsbeauftrag-ten) und Arbeitgebern angewendet werden.Voraussetzung für die Anwendung ist eine gute Kenntnis der zubeurteilenden Hebe- und Tragetätigkeiten (Häufigkeit, Dauer,Lastgewichte, Körperhaltungen, Ausführungsbedingungen).Beurteilt werden Lastenhandhabungen anhand der Leitmerk-male� Zeiten unter Last� Lastgewicht� Körperhaltung� Ausführungsbedingungen.Es wird eine Punktsumme ermittelt, die ein Maß für die Bela-stung darstellt. Mit Hilfe der Punktsumme erfolgen die Zuord-nung zu Risikostufen sowie die Ableitung von Gestaltungser-fordernissen.

Formblatt Die aktuelle Version der Handlungsanleitung und des Form-blattes zur Beurteilung von Lastenhandhabungen anhand vonLeitmerkmalen sind in [1] enthalten.Weiterführende Informationen zur Anwendung der Leitmerk-malmethode sind auch in [2] enthalten.

Anlage: Handlungsanleitung und Formblatt zur Beurteilungvon Lastenhandhabungen anhand von Leitmerkma-len

13.2.3 Gestaltungsmaßnahmen

Maßnahmen sind primär auf eine Vermeidung manueller La-stenhandhabungen mit Gefährdungen der Gesundheit der Be-schäftigten zu richten (§ 2 Abs. 1 LasthandhabV).Wo dies nicht möglich ist, sind auf der Basis einer Beurteilungder Arbeitsbedingungen nach § 5 ArbSchG durch den Arbeit-geber geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine Gefährdungder Gesundheit der Beschäftigten möglichst gering zu halten(§ 2 Abs. 2 LasthandhabV).

Page 332: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

13 Physische Belastungen

332

Dies kann mit technischen, organisatorischen oder persönli-chen Mitteln erfolgen.

Empfehlungen für manu-elle Lastenhandhabungs-prozesse

1. Vermeidung mechanischer Fehlbelastung, z. B. durch Me-chanisierung, Automatisierung (jedoch Mechanisierungslük-ken vermeiden)

2. Arbeitsplanung, z. B.� Zwischenlagerungen vermeiden� Bearbeitungsvorgänge ohne spezielles Umpacken vor-

nehmen3. Arbeitsplatz- bzw. -umgebungsgestaltung:

� gewährleisten, dass Last nahe am Körper aufgenommenund transportiert werden kann (z. B. genügend Fuß- undBeinraum, Lasten vorn im Regal)

� ergonomisch günstige Lastaufnahme- bzw. Absetzhöhezwischen 70 cm und 110 cm über Boden (z. B. mit Hubti-schen, versenkbaren Arbeitsbühnen) vorsehen

� genügend Bewegungsraum für das Handhaben von La-sten schaffen

� unebenen, rutschigen oder instabilen Fußboden vermei-den

� Schwellen, Absätze, Treppen bzw. Rampen vermeiden� geeignete Arbeitsschuhe tragen� schlechte Sichtverhältnisse, extreme Temperaturen und

Feuchtigkeit vermeiden4. Gestaltung der Last

� Verringerung der Lastgewichte� keine unhandlichen oder sperrigen Lasten� günstige Griffgestaltung� Griffstellen gut erreichbar� Lastanschlagpunkte vorsehen� Vermeidung gefährlicher Lasteigenschaften, z. B. scharfe

Schneiden, raue Oberflächen, undichte Flüssigkeitsbe-hälter

5. Kennzeichnung höherer Lastgewichte, die nicht verringertwerden können� Angabe des Gewichtes� Angabe des Schwerpunktes� Kennzeichnung der Anschlagpunkte und Griffstellen

6. Bereitstellung von Arbeitshilfen (z. B. Tragegurte, Schulter-polster, Handgriffe, Hebebühne, Hebezangen, Sauggriffe,Sackkarre)

7. Verringerung des Arbeitstempos8. Wechsel zwischen be- und entlastenden Tätigkeiten

Page 333: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

333

13 Physische Belastungen

9. ausreichende Erholzeiten10. Unterweisung in das richtige Handhaben von Lasten (ge-

mäß § 4 LasthandhabV)� Risiken anhand der charakteristischen Gesundheitsge-

fährdung darlegen� Hebelarmwirkung erläutern� Auswirkungen auf menschlichen Körper aufzeigen� Regeln für körpergerechtes Lastenhandhaben darlegen

(siehe unten) und praktische Übungen durchführen� Benutzung von Hebehilfen bzw. Hilfsmitteln anhand

praktischer Beispiele erläutern und trainieren11. Betreuung der Mitarbeiter

� Bei erhöhten physischen Belastungen durch Lasten-handhabung sollte vor Aufnahme einer Tätigkeit einebetriebsärztliche Untersuchung erfolgen bzw. die kör-perliche Eignung der Beschäftigten berücksichtigt wer-den.

� Gegebenenfalls sollten regelmäßige betriebsärztlicheKontrollen in Verbindung mit aufklärenden Maßnahmen(Rückenschulen usw.) durchgeführt werden.

Regeln für das Lasten-handhaben

Regeln für körpergerechtes Handhaben von LastenAnheben:� Prüfen, ob Last ohne Behinderung bewegt werden kann!� Unhandliche, sperrige Lasten mit technischen Hilfsmitteln

oder durch mehrere Personen aufnehmen!� Last nie ruckartig anheben!� Last mit geradem Rücken und gebeugten Knien heben!� Last möglichst körpernah heben!� Beim Heben Wirbelsäule nicht verdrehen!Absetzen:� Last mit geradem Rücken in der Hocke absetzen!� Last gleichmäßig absetzen!� Keinesfalls Last kurz vor dem Absetzen plötzlich abfangen!� Absetzunterlagen verwenden (Quetschgefahr für Hände

vermeiden)!Tragen:� Lasten symmetrisch verteilen (nicht einseitig tragen)!� Aufrechte Haltung!� Last am Körper abstützen!� Last nahe am Körper tragen!� Last möglichst auf Schulter oder Rücken tragen!� Bei andauerndem Tragen Last mehrmals absetzen!

Weiterführende Gestaltungsregeln sind u. a. in [2] enthalten.

Page 334: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

13 Physische Belastungen

334

13.2.4 Vorschriften, Regelwerk, LiteraturGesetze, VerordnungenArbSchG ArbeitsschutzgesetzMuSchG MutterschutzgesetzJArbSchG JugendarbeitsschutzgesetzLasthandhabV LastenhandhabungsverordnungBKV Berufskrankheiten-VerordnungKindArbSchV Kinderarbeitsschutzverordnung

Regeln der TechnikBGI 523 (ZH 1/28) Broschüre: Mensch und Arbeitsplatz

Literatur[1] Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik

(LASI) (Hrsg.): Handlungsanleitung zur Beurteilung der Ar-beitsbedingungen beim Heben und Tragen von Lasten. 2001(LASI-Veröffentlichungen/LV 9)

[2] Steinberg, U; Windberg, H.-J.: Leitfaden Sicherheit und Ge-sundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten -Empfehlungen für den Praktiker. Überarb. Aufl. Bremerhaven:Wirtschaftsverl. NW 1997. (Bundesanstalt für Arbeitsschutzund Arbeitsmedizin: Sonderschrift, S 43)- ISBN 3-89429-833-2

[3] Bongwald, O.; Luttmann, A.; Laurig, W.: Leitfaden für die Be-urteilung von Hebe- und Tragetätigkeiten. Hrsg.: Hauptverbandder gewerblichen Berufsgenossenschaften. Sankt Augustin 1995- ISBN 3-88383-365-7

[4] Grandjean, E.: Physiologische Arbeitsgestaltung - Leitfadender Ergonomie. Landsberg: Verlag ecomed 1991- ISBN 3-609-64460-5

[5] Hettinger, Th.; Wobbe, G.: Kompendium der Arbeitswissen-schaft - Optimierungsmöglichkeiten zur Arbeitsgestaltung undArbeitsorganisation. Ludwigshafen (Rhein): Kiehl Verlag GmbH1993- ISBN 3-47045-401-9

[6] Schmidtke, H.: Ergonomie. München, Wien: Hanser-Verlag 1993- ISBN 3-44616-440-5

[7] Luczak, H.: Arbeitswissenschaft. Berlin, Heidelberg: Springer-Verlag 1993 - ISBN 3-54054-636-7

[8] Becker-Biskaborn, G.-U.: Ergonomische Erkenntnissammlungfür den Arbeitsschutz. Bremerhaven: Wirtschaftsverl. NW 1975.(Bundesanstalt für Arbeitsschutz: Forschung, Fb 142)Band 1 - ISBN 3-920320-51-4Band 2 - ISBN 3-920320-52-2

[9] Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Hrsg.):Heben und Tragen ohne Schaden. Dortmund 2000, BAuA-Quartbroschüre - ISBN 3-88261-364-5

Page 335: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

335

13 Physische Belastungen

13.2.5 Textbausteine für Prüflisten und FormblätterPrüffragen

� Kann eine Gefährdung durch das manuelle Handhaben vonLasten ausgeschlossen werden?

� Wurde eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei der ma-nuellen Lastenhandhabung gemäß LasthandhabV durchge-führt?

� Werden die Höchstgewichte nach MuSchG eingehalten?� Werden bei zulässigen leichten Tätigkeiten von Kindern über

13 Jahren die max. Lastgewichte nach KindArbSchV einge-halten?

� Wurden geeignete Maßnahmen getroffen, um eine Gesund-heitsgefährdung durch manuelle Lastenhandhabung mög-lichst gering zu halten?

Gefährdungen/Mängel� Belastung durch manuelle Handhabung von Lasten:

� hohe Häufigkeit bzw. Dauer von Hebe- und Tragetätigkei-ten

� hohe Lastgewichte für Männer / Frauen / Kinder über13 Jahre

� Hebe- und Tragetätigkeiten unter ungünstiger Körperhal-tung(z. B. in Rumpfvorbeugehaltung und / oder -verdrehung)

� Lastenhandhabung unter ungünstigen Ausführungsbedin-gungen(z. B. eingeschränkte Standsicherheit)

Maßnahmen� Belastungen bei der manuellen Lastenhandhabung ermitteln ...

(z. B. Häufigkeit und Dauer der Tätigkeit, Lastgewichte, Körperhaltung, Ausführungs-bedingungen)

� Belastung reduzieren ...(z. B. Mechanisierung, Lastgewichte verringern, technische Hilfen bereitstellen)

� Zeiten unter Last minimieren, Wechsel zwischen be- und ent-lastenden Tätigkeiten ermöglichen ...

� Beschäftigte über sichere Lastenhandhabung unterweisen …� arbeitsmedizinische Betreuung veranlassen ...

Page 336: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

13 Physische Belastungen

336

13.3 Erzwungene Körperhaltung

13.3.1 Art der Gefährdung und deren Wirkungen

Langandauernde und/oder häufige erzwungene Körperhaltungund/oder häufig wiederkehrender Einsatz kleiner Muskelgruppenkönnen Gesundheitsschäden verursachen.Beispiele sind:Knien beim Fliesenlegen, Hocken beim Schweißen, Überkopf-arbeit beim Deckentapezieren, Arbeiten im Inneren von Kesselnoder Behältern, Dateneingabe am Computer, manuelle Leiter-plattenbestückungMögliche Wirkungen sind:� Überbelastung einzelner Muskelgruppen und Gelenke mit

den Folgen rascher Ermüdung, Schmerzen und frühzeitigemVerschleiß, Entzündung von Sehnen, Muskeln, „RepetitiveStrain Injury (RSI; Schädigung durch wiederholte, schnelle,kraftlose Bewegungen)“

� Überbelastung des Herz-Kreislauf-Systems; Behinderungder Durchblutung der Arme oder Beine durch abgedrückteBlutgefäße mit der Folge der Blutdruckerhöhung

13.3.2 Beurteilungskriterien für Tätigkeiten mit erzwun-gener Körperhaltung

Beurteilung bei erzwunge-ner Körperhaltung

Müssen über längere Zeit erzwungene bzw. unveränderte Kör-perhaltungen eingenommen werden, besonders bei� ausschließlichem Sitzarbeitsplatz ohne Wechsel der Körper-

haltung,� fehlendem Bein-/Fußraum,� körperferner Anordnung der Arbeitsmittel und Stellteile,� zu geringer oder zu großer Arbeitshöhe,� eingeschränkter Bewegungsfreiheit,� ungünstiger Kombination der Arbeitsmittel und –möbel,so sollte� der Arbeitsplatz nach den unter Abschnitt 13.3.3 gegebenen

Empfehlungen umgestaltet werden,� die Arbeitsorganisation so verändert werden, dass ein

Wechsel der Körperhaltung möglich ist.

13.3.3 Gestaltungsmaßnahmen

Empfehlungen bei erzwun-genen Körperhaltungen

� Um während der Arbeitstätigkeit natürliche Körperhaltungenund natürliche Bewegungsabläufe zu ermöglichen, ist eineAnpassung der Arbeitsplätze an die Körpermaße des Men-schen und an die erforderlichen Arbeitsabläufe nötig. Kanndie Arbeitstätigkeit sowohl im Sitzen als auch im Stehen aus-geübt werden, ist alternierende Steh-Sitzarbeit ein sinnvollerBeitrag zur Prävention von Muskel- und Skeletterkrankungen:

Page 337: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

337

13 Physische Belastungen

Im Stehen und im Sitzen werden die selben Muskeln unter-schiedlich stark beansprucht, so dass jeder Haltungswech-sel zu einer dynamischen Beanspruchung der Muskulaturbeiträgt.

� Bei Steharbeit sollte vor allem auf eine angemessene Ar-beitsplattenhöhe sowie die Bereitstellung einer Stehhilfe(s.u.), bei Sitzarbeitsplätzen auch auf die Höhe, Breite undTiefe des Beinfreiraumes sowie geeignet gestaltete Sitzge-legenheiten zusammen mit evtl. erforderlichen Fußstützengeachtet werden.

Körpermaße Mit der Anpassung der Arbeitsplätze an die Körpermaße desMenschen werden natürliche Körperhaltungen und damit natür-liche Bewegungsabläufe gewährleistet.� In DIN 33402-2 sind die Maße für Personen aus der Bundes-

republik Deutschland zusammengestellt. Diese Maße geltenaber für den unbekleideten Menschen, so dass für Arbeits-und Schutzkleidung Bekleidungszuschläge erforderlich sind.

� DIN 33419 enthält wichtige Körpermaße der Weltbevölkerung.� Als allgemeine Gestaltungsregel gilt: Innenmaße müssen

sich an der größten, Außenmaße an der kleinsten Gestaltorientieren.

� Bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Maschinen und Werk-zeugen nach ergonomischen Gesichtspunkten sollten Kör-pergrößenbereiche und nicht konkrete Körpermaße einereinzelnen Person verwendet werden.

Bewegungsraum Der Bewegungsraum ist abhängig von der auszuführendenTätigkeit und den Körpermaßen und muss dem Menschen an-gepasst sein. Dadurch können gesundheitsgefährdende oderermüdende Körperhaltungen vermieden werden.� Richtmaße finden sich in DIN 33402-2 und -3, DIN 33406,

Entwurf DIN EN 1005-4 und Entwurf DIN EN ISO 14738.Für die Festlegung des funktionellen Bewegungsraumes amArbeitsplatz sollten zwei Aspekte berücksichtigt werden:� Sind am Arbeitsplatz größere Kräfte zu übertragen, so muss

der verfügbare Raum so bemessen sein, dass der ganzeKörper unbehindert bewegt werden kann.

� Sind am Arbeitsplatz Betriebsmittel zu benutzen, zu bedie-nen oder zu warten, so bestimmt sich der notwendige Be-wegungsraum sowohl nach der Nutzerpopulation (Männerund/oder Frauen) als auch nach der Körperhaltung bei derArbeit.

Page 338: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

13 Physische Belastungen

338

Mindestfreiräume Die folgenden Mindestfreiräume (nach [1]) sollten berücksich-tigt werden:

Tab. 13-3 Mindestfreiräume

Körperhaltung Höhe (mm) Breite (mm) Tiefe (mm)stehensitzen1)

gebückt stehen2)

hockenknien

19501950125012501500

600600800700700

75080010009001100

1) Werden am Arbeitsplatz Hochstühle verwendet, so bemisst sich der mini-male Freiraum in der Höhe von der Fußstütze des Stuhles bis zur Deckebzw. Unterkante von Überkopfeinbauten.

2) Nur für kurzzeitige Wartungsarbeiten zulässig.

Greifräume Es werden verschiedene, an physiologischen Kriterien orien-tierte Greifräume unterschieden (Abbildung 13-1):

� physiologisch maximaler Greifraum (großer Greifraum):� Raum, der ohne Mitbewegen der Schulter und bei nicht

völlig gestrecktem Arm erreichbar ist� vor allem für Arbeiten im Stehen (für Entfaltung großer

Körperkräfte in weitem Arbeitsfeld) geeignet� hohe Beweglichkeit und Flexibilität der Hand (als Greifor-

gan) erreicht

� kleiner (optimaler) Greifraum:� bei angewinkelten Oberarmen durch Länge der Unterar-

me bestimmt� besonders geeignet für zielgerichtete, feinmotorische Tä-

tigkeiten, für geschicklichkeitsbetonte Arbeiten mitschnellen und genauen Bewegungen, für häufige Bewe-gungen

Stellteile, Werkzeuge und Werkstücke, Hilfsmittel u. a. Ar-beitsmaterial sollten im physiologischen Greifraum, häufig undbewegungsintensiv genutzte Arbeitsmittel und Arbeitsgegen-stände im kleinen Greifraum angeordnet sein.Übermäßige (d.h. über den maximalen hinaus gehende)Greifräume erhöhen das Risiko von Beschwerden im Rückenund in den Schultern.

Page 339: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

339

13 Physische Belastungen

kleiner (optimaler)Greifraum inTischhöhe

großer (maximaler)Greifraum in Tischhöhe

50

35

30

+ +

Abb. 13-1 Horizontaler Greif- und Arbeitsraum in Tischhöhe [2](Maße in cm)

Beinfreiraum Maße für den Beinfreiraum lassen sich nach Abbildung 13-2ableiten. Hierbei gelten die folgenden Grundsätze:� Orientierung am größten Mann, deshalb höhenverstellbarer

Tisch empfehlenswert� Beinraumtiefe auch z. B. an Konsolen und Steuerpulten be-

achten� Beinraumbreite richtet sich nach der für die Tätigkeit erfor-

derlichen seitlichen Beweglichkeit (mindestens 70 cm)

12

60

4520

Beinraum

A

BC

D

A höhenverstellbar 68 – 76 C mind. 62, besser 66nicht höhenverstellbar 72 – 75

B mind. 65, besser 69 D mind. 55, besser 59

Abb. 13-2 Mindestabmessungen des Beinraumes in cm an Ar-beitsflächen [nach BGI 523]

Page 340: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

13 Physische Belastungen

340

Sehraum Hinsichtlich der Gestaltung des Sehraumes ist die Bemaßungdes Blickfeldes von vorrangiger Bedeutung. Das Blickfeld um-fasst den Bereich, in dem bei fester Kopfhaltung und bewegtenAugen Gegenstände fixiert werden können.� Kopf und Nacken sollten bei Arbeit im Stehen auf die Dauer

nicht mehr als um 15° nach vorn geneigt sein; andernfalls istmit Ermüdungserscheinungen zu rechnen (Abbildung 13-3).

� Die bevorzugte Seh-Linie liegt im Mittel zwischen 20° und30° unter der Horizontalebene (0°).

� Um ungünstige Blickwinkel zu vermeiden, sollte derHauptarbeitsbereich (z. B. Anzeigen, Instrumente) je nachWichtigkeit und Häufigkeit des Ablesens nahe der Seh-Linieim optimalen oder maximalen Blickfeld angeordnet werden(Abbildung 13-4).

°

Bequemes Stehen Bequeme aufrechte(mittlere) Sitzhaltung

Neigung des Kopfes gegen die Senkrechte

� = 150� = 250

Entspannte Sehachse

� = �0 + � = 300� = �0 + � = 400

Abb. 13-3 Bequeme Blicklinien (entspannte Sehachse) bei ver-schiedenen Körperstellungen [2]

Page 341: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

341

13 Physische Belastungen

AA

B

B 35°

35°15°15°

Abb. 13-4 Grenzen des optimalen (A) und maximalen (B)Blickfeldes (horizontal) [2]

Arbeitshöhe Als Arbeitshöhe wird die Höhe der Wirkstelle an zu bearbeiten-den Teilen bezeichnet.Sie sollte auch unter Berücksichtigung der aufzuwendendenKörperkraft und der Sehaufgabe ermittelt werden.� detaillierte Empfehlungen zur systematischen Vorgehens-

weise bei der Ermittlung aufgabenabhängiger Arbeitsplatz-Maße im Produktionsbereich siehe DIN 33406 und EntwurfDIN EN ISO 14738

Bei stehender Arbeit sind Arbeitshöhen, die 5 bis 10 cm unterder Ellenbogenhöhe liegen, am günstigsten. Zusätzlich solltedie Art der Arbeit berücksichtigt werden [3]:

� für feine Arbeiten (z. B. Zeichnen) Abstützung der Ellen-bogen erwünscht, da dadurch Rumpfmuskulatur entlastetwird� Arbeitshöhe ca. 5 cm - 10 cm über Ellenbogenhöhe

� bei manuellen Tätigkeiten Raum für Behälter, Werkzeu-ge, Arbeitsgut berücksichtigen� Arbeitshöhe ca. 10 cm - 15 cm unter Ellenbogenhöhe

� bei kraftaufwendigen Arbeiten (z. B. schwere Montagear-beiten) niedrige Arbeitshöhen günstig� Arbeitshöhe ca. 15 cm - 40 cm unter Ellenbogenhöhe

Arbeitstische Für Arbeitstische gelten die folgenden ergonomischen Emp-fehlungen: [1]� Arbeitstisch muss stand- und kippsicher sein� Arbeitstisch darf keine scharfen Ecken und Kanten aufwei-

sen� Tischoberfläche darf nicht spiegeln oder blenden (Refle-

xionsgrad zwischen 20 und 50 %)� Feste Arbeitsflächenhöhen (Tischhöhen) für stehende Arbeit

siehe Abbildung 13-5 (allgemeine Richtwerte ohne Berück-sichtigung individueller Körpermaße)

� Aus ergonomischer Sicht ist eine individuelle Anpassung der

Page 342: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

13 Physische Belastungen

342

Arbeitshöhe wünschenswert (siehe auch Abbildung 13-6).� Exakte Anpassung der Höhen an verschiedene Körpergrößen

bedingt Höhenverstellbarkeit der Arbeitsflächen� Maßnahme: leicht höhenverstellbare Tische (minde-

stens im Bereich zwischen 68 und 115 cm),Erhöhung der Tischbeine

� wenn Verstellbarkeit nicht möglich:� grundsätzlich Berücksichtigung eher der großen als der

kleinen Personen, da durch Roste, Holzunterlagen usw.Anpassung für kleine Personen leichter zu erreichen ist

Abb. 13-5 Empfohlene feste Arbeitsflächenhöhen bei stehenderArbeit für beide Geschlechter (nach [3])

150 155 160 165 170 175 180 185

Körpergrößen in cm

110

105

100

95

90

85

Arbeits-höhe

incm

Abb. 13-6 Empfohlene Arbeitshöhen für stehende leichte Hand-arbeit in Abhängigkeit der Körpergrößen [3]

Page 343: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

343

13 Physische Belastungen

Bei sitzender Arbeit gelten (z.T. zusätzlich; s.o.) die folgendenergonomischen Empfehlungen:� Ermittlung der Maße von Arbeitstischen für sitzende Tätig-

keit im Produktionsbereich siehe DIN 33406 und EntwurfDIN EN ISO 14738

� Maße von Arbeitstischen für vorwiegend sitzende Tätigkeitim Bürobereich (Schreibtische, Bildschirm-Arbeitstische)siehe Abbildung 13-2 (DIN EN 527-1)

� Maße von Arbeitstischen für alternierende Steh-Sitzarbeitsiehe BGI 650 sowie [14]

Armauflagen Armauflagen sind notwendig, wenn bei feinmotorischen Präzisi-onsarbeiten der Ellenbogen oder der Unterarm eine von derArbeitsplatte unabhängige Unterstützung benötigt.Sollte keine Notwendigkeit bestehen, können Armauflagen zurEntlastung der Schulter-Nacken- und Rückenmuskulatur, ins-besondere in der hinteren Sitzhaltung, dennoch sinnvoll sein.Für Armauflagen gelten die folgenden ergonomischen Emp-fehlungen: [1]� Die lichte Distanz d zwischen den Armauflagen sollte

400 mm < d < 500 mm sein.� Sofern keine variable Höhenverstellung vorhanden ist, sollte

die Höhe h der Auflagefläche der Armauflagen zwischendem Sitzreferenzpunkt 180 mm < h � 230 mm betragen.

� Die Breite der Auflagefläche darf 50 mm nicht unterschreiten.� Armauflagen, die an neigungsverstellbare Rückenlehnen

angelenkt sind, sollten in ihrer Neigung so verstellbar sein,dass sie unabhängig vom Lehnenanstellwinkel in eine hori-zontale Position gebracht werden können.

� Armauflagen an bodenfesten Sitzen und an drehbarenHochstühlen sollten dann hochklappbar sein, wenn andern-falls der Zugang zum und der Abgang vom Arbeitsplatz un-zumutbar behindert oder die Sitzdrehung eingeschränktwird.

� Armauflagen sollten gepolstert sein, um die Flächenpres-sung besonders im Ellenbogenbereich zu senken.

Fußstützen Fußstützen können bei Einsatz fester Arbeitsflächenhöhen einHilfsmittel für eine physiologische Körperhaltung und zur Ver-meidung hoher Flächenpressung an den Oberschenkeln imBereich der Sitzvorderkante sein. Dies gilt besonders bei dergeringen Oberschenkellänge kleiner Personen und bei hochge-stelltem Sitz (Fußstützen werden selbst bei höhenverstellbarenArbeitsflächen aus psychologischen Gründen oft bevorzugt).Sie können aufgrund der geringen Aufstellfläche aber zuZwangshaltungen führen. Besser als Fußstützen ist daher dieVerwendung von höhenverstellbaren Arbeitstischen (optimal:leicht elektromotorisch höhenverstellbare Arbeitstische zur al-ternierenden Steh-Sitzarbeit).Für Fußstützen gelten die folgenden ergonomischen Empfeh-

Page 344: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

13 Physische Belastungen

344

lungen: [1]� DIN 4556 gibt die Auftrittsfläche mit einer Breite von minde-

stens 500 mm und einer Tiefe � 330 mm an. Da sich jedochdiese Auftrittsfläche als viel zu klein erwiesen hat, solltengrößere Fußstützen gewählt werden.

� Der Höhenverstellbereich sollte zwischen 30 mm und min-destens 125 mm liegen.

� Unabhängig von der Höhenverstellung sollte eine Verände-rung des Anstellwinkels zwischen 0° und - je nach Ausfüh-rung - ca. 10° bis 40° vorgesehen werden.

� Fußstützen sollten aus Werkstoffen geringer Wärmeleitfä-higkeit gefertigt werden, um den Wärmeentzug der Füßeklein zu halten.

� Fußstützen sollten rutschfest auf dem Boden aufliegen oderan dem Arbeits- bzw. Betriebsmittel befestigt sein.

� Höhen- und Neigungsverstellungen sollten in sitzender Hal-tung mit den Füßen vorgenommen werden können (Arbeits-platz mit wechselnder Personalbesetzung).

Arbeitssitze Die Art der gewählten Körperhaltung bestimmt entscheidenddie Beanspruchung der arbeitstätigen Person. Die folgendenVor- und Nachteile stehender und sitzender Tätigkeit sollten beider Planung von Arbeitssystemen berücksichtigt werden.� Arbeit im Stehen

Vorteile:- Gute Ausnutzung der Bewegungsmöglichkeiten von Ar-

men und Beinen; Ortswechsel leicht möglich- Gut geeignet für kraftbetontes Arbeiten- Sehr großes BlickfeldNachteile:- Hoher Energieaufwand – schnelle Ermüdung- Geringe Oberkörperstabilität, daher für Präzisionsarbeiten

wenig geeignet- Beinbeschwerden/Gefäßerkrankungen der unteren Ex-

tremitäten können begünstigt werden

� Arbeit im SitzenVorteile:- Entlastung der Beine, z.T. auch der Arme (Armauflagen)- Möglichkeit, unnatürliche Körperstellungen zu vermeiden- reduzierter Energieverbrauch- Entlastung des Kreislaufs- Hohes KomfortempfindenNachteile:- Belastung der Wirbelsäule und der Rückenmuskulatur bei

statischem Sitzverhalten- Erschlaffung der Bauchmuskulatur- Entwicklung des Rundrückens- ungünstig für Verdauungs- und Atmungsorgane

Page 345: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

345

13 Physische Belastungen

dynamisches Sitzen Da statisches Sitzen zu einer Dauerbelastung der Wirbelsäuleführen kann, wird dynamisches Sitzen, d. h. wechselnde Sitz-haltung (siehe Abbildung 13-7), empfohlen. Geeignete Sitzmö-bel sind hierfür erforderlich.� Der häufige Wechsel der Sitzhaltung reduziert die Ermüdung

der am Sitzen beteiligten Muskelgruppen (Gesäß-, Bauch-,Rücken- und Halsmuskeln).

� Als generelle Empfehlung für dynamisches Sitzen gilt: Diebeste Körperhaltung ist immer die nächste.

Abb. 13-7 Dynamisches Sitzen

Für Arbeitssitze gelten die folgenden ergonomischen Empfeh-lungen:� Sitz muss stand- und kippsicher sein� Sitz soll höhenverstellbar (mindestens im Bereich von 42 bis

50 cm) sein� Sitz soll den Nutzer beim Hinsetzen leicht abfedern, um die

Stoßbelastung der Wirbelsäule zu reduzieren� Sitz darf keine scharfen Kanten aufweisen� Abrundung der Vorderkante� sofern möglich sollte der Sitz atmungsaktiv gepolstert sein� Rückenlehne in Höhe und Neigung verstellbar� Unterteil drehbar mit 5 Rollen oder Gleitern� bei Ausstattung mit Rollen - Anpassung des Rollwiderstan-

des an den Fußbodenbelag� Abmessungen und Verstellbereiche siehe [14]; nach DIN EN

1335-1 (Bürodrehstühle) bzw. DIN 68877 (Arbeitsdrehstühle)� Anforderungen an Arbeitssitze s. a. Arbeitswissenschaftliche

Erkenntnisse Nr. 37 und 39 [11]; [12]

Page 346: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

13 Physische Belastungen

346

Stehhilfen Stehhilfen sind Hilfsmittel beim Wechsel zwischen stehenderund sitzender Körperhaltung.Sie ermöglichen es Personen an Steharbeitsplätzen, sich mitdem Gesäß abzustützen, wobei der Bodenkontakt der Füßebeibehalten wird (Entlastung des Kreislaufes und Stützappara-tes).Stehhilfen eignen sich jedoch nur bei Arbeiten, die vorwiegendvon einem festen Platz aus durchgeführt werden und wenigKörperbewegung erfordern oder bei Arbeiten an wechselnden,jedoch eng zusammenliegenden Stellen.

Abb. 13-8 Verwendung von Stehhilfen (nach [13])

13.3.4 Vorschriften, Regelwerk, LiteraturVerordnungenArbStättV ArbeitsstättenverordnungBildscharbV Bildschirmarbeitsverordnung

Regeln der TechnikDIN EN 527-1: 2000 Büromöbel - Büro-Arbeitstische: MaßeDIN EN 1335-1: 2002 Büromöbel - Büro-Arbeitsstuhl: Maße; Bestimmung der MaßeDIN 4556 : 1983 Büromöbel : Fußstützen für den Büroarbeitsplatz; Anforderun-

gen, MaßeDIN 33400Beiblatt 1 : 1978

Gestalten von Arbeitssystemen nach arbeitswissenschaftlichenErkenntnissen : Beispiel für höhenverstellbare Arbeitsplattformen

DIN 33402-1 : 1978 Körpermaße des Menschen : Begriffe, MessverfahrenDIN 33402-2 : 1986 Körpermaße des Menschen : Werte

Page 347: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

347

13 Physische Belastungen

DIN 33402-2Beiblatt 1 : 1984

Körpermaße des Menschen : Werte; Anwendung von Körper-maßen in der Praxis

DIN 33402-3 : 1984 Körpermaße des Menschen : Bewegungsraum bei verschiede-nen Grundstellungen und Bewegungen

DIN 33406 : 1988 Arbeitsplatzmaße im Produktionsbereich : Begriffe, Arbeits-platztypen, Arbeitsplatzmaße

DIN 33408-1 : 1987 Körperumrissschablonen für SitzplätzeDIN 33408-1Beiblatt 1 : 1987

Körperumrissschablonen für Sitzplätze; Anwendungsbeispiele

DIN 33419 : 1993 Allgemeine Grundlagen der ergonomischen Prüfung von Pro-duktentwürfen und Industrieerzeugnissen

DIN 68877 : 1981 Arbeitsdrehstuhl : Sicherheitstechnische Anforderungen, PrüfungDIN EN 1005-4 : 2002(Entwurf)

Sicherheit von Maschinen – Menschliche körperliche Leistung :Bewertung von Körperhaltungen bei der Arbeit an Maschinen

DIN EN ISO 9241-5 : 1999 Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bild-schirmgeräten : Anforderungen an Arbeitsplatzgestaltung undKörperhaltung

DIN EN ISO 9241-6 :2001 Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bild-schirmgeräten : Leitsätze für die Arbeitsumgebung

DIN EN ISO 14738 : 1998(Entwurf)

Sicherheit von Maschinen : Anthropometrische Anforderungenan die Gestaltung von Maschinenarbeitsplätzen

DIN EN ISO 6385 (Ent-wurf): 2002

Ergonomie - Grundsätze der Ergonomie für die Gestaltung vonArbeitssystemen

BGI 504-37 (ZH 1/600.37) Auswahlkriterien für spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeun-tersuchungen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grund-satz G 37 „Bildschirmarbeitsplätze“

BGI 523 (ZH 1/28) Broschüre: Mensch und ArbeitsplatzZH 1/535 Sicherheitsregeln für Büro-Arbeitsplätze (zurückgezogen

10/2003)ZH 1/618 Sicherheitsregeln für Bildschirm-Arbeitsplätze im Bürobereich

(zurückgezogen 10/2003)BGI 650 Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Leitfaden für die GestaltungLiteratur

[1] Schmidtke, H.: Ergonomie. München, Wien: Hanser-Verlag 1993- ISBN 3-44616-440-5

[2] Hettinger, Th.;Wobbe, G.: Kompendium der Arbeitswissenschaft- Optimierungsmöglichkeiten zur Arbeitsgestaltung und Arbeitsor-ganisation. Ludwigshafen (Rhein): Kiehl Verlag GmbH 1993- ISBN 3-47045-401-9

[3] Grandjean, E.: Physiologische Arbeitsgestaltung - Leitfadender Ergonomie. Landsberg: Verlag ecomed 1991- ISBN 3-609-64460-5

[4] Luczak, H.: Arbeitswissenschaft. Berlin, Heidelberg: Springer-Verlag 1993- ISBN 3-54054-636-7

Page 348: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

13 Physische Belastungen

348

[5] Becker-Biskaborn, G.-U.: Ergonomische Erkenntnissammlungfür den Arbeitsschutz. Bremerhaven: Wirtschaftsverl. NW 1975.(Bundesanstalt für Arbeitsschutz: Forschung, Fb 142)Band 1 - ISBN 3-920320-51-4Band 2 - ISBN 3-920320-52-2

[6] Kirchner, A.; Kirchner J.-H.; Kliem, M.; Müller, J. M.: Räum-lich-ergonomische Gestaltung - Handbuch. Bremerhaven: Wirt-schaftsverl. NW 1990. (Bundesanstalt für Arbeitsschutz: For-schung, Fb 632)- ISBN 3-89429-087-0

[7] Hahn, H.; Köchling, A.; Krüger, D.; Lorenz, D.: ArbeitssystemBildschirmarbeit. Bremerhaven: Wirtschaftsverl. NW 1995. Bun-desanstalt für Arbeitsschutz: Forschungsanwendung, Fa 31)- ISBN 3-89429-936-3

[8] Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Hrsg.):Technik 3 - Gestaltung von Ausbildungswerkstätten für metall-verarbeitende Berufe. Dortmund 2000, BAuA-Quartbroschüre- ISBN 3-88261-330-0

[9] Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Hrsg.):Gesundheitsschutz - Sitzen - alles o. k.?. Dortmund, BAuA-Quartbroschüre.Band 1 Arbeitssitze im Produktionsbereich. Dortmund 1998

- ISBN 3-88261-351-3Band 2 Arbeitssitze im Büro - und Dienstleistungsbereich.

Dortmund 2000. - ISBN 3-88261-352-1Band 3 Arbeitssitze richtig nutzen. Dortmund 2000

- ISBN 3-88261-353-X[10] Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Referat

Öffentlichkeitsarbeit (Hrsg.): Der Bildschirmarbeitsplatz – Dieneue Bildschirmarbeitsverordnung in der Praxis. Bonn 1997.Bestell-Nr. 170

[11] Bundesanstalt für Arbeitsschutz (Hrsg.): Arbeitswissen-schaftliche Erkenntnisse: Arbeitssitze 1: Arbeitssitze und ihr Ein-satz an Arbeitsplätzen im Produktionsbereich. Dortmund 1988(AWE-Nr. 37)

[12] Bundesanstalt für Arbeitsschutz (Hrsg.): Arbeitswissen-schaftliche Erkenntnisse: Arbeitssitze 2: Arbeitssitze und ihr Ein-satz an Arbeitsplätzen im Büro- und Dienstleistungsbereich.Dortmund 1988 (AWE-Nr. 39)

[13] Bundesanstalt für Arbeitsschutz (Hrsg.): Arbeitswissen-schaftliche Erkenntnisse: Verwendung von Stehhilfen: Entla-stung an Steharbeitsplätzen. Dortmund 1988 (AWE-Nr. 54)

[14] Lange, W.; Windel, A.: Kleine ergonomische Datensammlung.Köln: Tüv-Verlag 2003– ISBN: 3-8249-0831-X

Page 349: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

349

13 Physische Belastungen

13.3.5 Textbausteine für Prüflisten und FormblätterPrüffragen

� Können über längere Zeit erzwungene bzw. unveränderteKörperhaltungen vermieden werden, z. B. durch Umgestal-tung des Arbeitsplatzes?

� Ist ein Wechsel der Körperhaltung durch organisatorischeMaßnahmen möglich?

� Wurden Maßnahmen getroffen, um eine Belastung durch Tä-tigkeiten mit häufig wiederkehrendem Einsatz kleiner Muskel-gruppen (z. B. der Finger, Hände, Arm) über längere Zeit möglichstgering zu halten?

Gefährdungen/Mängel� Belastung durch langandauernde und / oder häufig erzwun-

gene Körperhaltung(z. B. Hocken, Knien, Liegen, Stehen, Sitzen, verdreht, gebeugt, überstreckt [Über-kopfarbeit])

� Belastung durch häufig wiederkehrenden Einsatz kleinerMuskelgruppen(z. B. Dateneingabe am Computer, manuelle Leiterplattenbestückung)

Maßnahmen� Zwangshaltungen / ungünstige Körperhaltungen vermeiden;

Belastung kleiner Muskelgruppen reduzieren ...� Arbeitsplatz umgestalten ...

(z. B. Bewegungsraum, Greifraum, Beinfreiraum, Sehraum, Arbeitshöhe)� Arbeitsorganisation verbessern ...

(Wechsel der Körperhaltung [stehend / sitzend] ermöglichen; Pausen, Tätigkeits-wechsel)

� Armstützen, Fußstützen, geeignete Arbeitssitze (auch Steh-hilfen) bereitstellen ...

� Beschäftigte unterweisen …(z. B. Stuhleinstellung, richtiges Sitzen)

� technische Hilfsmittel einsetzen ...

Page 350: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

13 Physische Belastungen

350

13.4 Bewegung unter überhöhter Kraftan-strengung

13.4.1 Art der Gefährdung und deren Wirkungen

Langandauernde und/oder häufige Bewegungen unter ungün-stigen räumlichen Bedingungen oder überhöhter Kraftanstren-gung können zu Gesundheitsschäden führen.Beispiele sind:� Begehen von Abwasserkanälen mit einer Höhe von 1,5 m� Besteigen von Schornsteinen, TurmdrehkränenMögliche Wirkungen sind:� hohe Belastung des Herz-Kreislauf-Systems mit dem Risiko

akuter Regulationsstörungen� hohe Muskelermüdung, Kraftverlust

13.4.2 Beurteilungskriterien für Tätigkeiten mit über-höhter Kraftanstrengung

Beurteilung bei über-höhter Kraftanstren-gung

Erfordern die Tätigkeiten überhöhte Kraftanstrengung, z. B.durch� große Steighöhe� weite Entfernung und Wege� niedrige Durchgangshöheso sind die Belastungen nach den folgenden Empfehlungenabzubauen.

13.4.3 Gestaltungsmaßnahmen

Empfehlungen bei über-höhter Kraftanstrengung

� arbeitsorganisatorische Regelungen (insbesondere regel-mäßige Pausen oder Tätigkeitswechsel)

� Nutzung von technischen Hilfsmitteln (z. B. Lifte, Schmutz-fräsen bei der Kanalreinigung)

� Ruhebühnen bei langen Aufstiegen auf Steigleitern (nach§ 20 ArbStättV Abstand der Ruhebühnen untereinander� 10 m)

Page 351: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

351

13 Physische Belastungen

13.4.4 Vorschriften, Regelwerk, LiteraturVerordnungenArbStättV Arbeitsstättenverordnung

Literatur

[1] Grandjean, E.: Physiologische Arbeitsgestaltung - Leitfadender Ergonomie. Landsberg: Verlag ecomed 1991- ISBN 3-609-64460-5

[2] Hettinger, Th.;Wobbe, G.: Kompendium der Arbeitswissenschaft- Optimierungsmöglichkeiten zur Arbeitsgestaltung und Arbeitsor-ganisation. Ludwigshafen (Rhein): Kiehl Verlag GmbH 1993- ISBN 3-47045-401-9

[3] Schmidtke, H.: Ergonomie. München, Wien: Hanser-Verlag 1993- ISBN 3-44616-440-5

[4] Luczak, H.: Arbeitswissenschaft. Berlin, Heidelberg: Springer-Verlag 1993- ISBN 3-54054-636-7

13.4.5 Textbausteine für Prüflisten und FormblätterPrüffragen

� Kann die Belastung durch langandauernde Tätigkeiten mithäufiger Bewegung unter ungünstigen räumlichen Bedingun-gen mit technischen und / oder organisatorischen Maßnah-men reduziert werden?

� Kann die Belastung durch langandauernde Tätigkeiten mithäufiger Bewegung unter überhöhter Kraftanstrengung mittechnischen und / oder organisatorischen Maßnahmen redu-ziert werden?

Gefährdungen/Mängel� Belastung durch langandauernde und / oder häufige Bewe-

gung unter ungünstigen räumlichen Bedingungen(z. B. Begehen von Abwasserkanälen)

� Belastung durch langandauernde und / oder häufige Bewe-gung unter überhöhter Kraftanstrengung(z. B. Besteigen von Turmdrehkränen)

Maßnahmen� Belastung bei Tätigkeiten unter ungünstigen räumlichen Bedin-

gungen oder überhöhter Kraftanstrengung reduzieren ...� Arbeitsorganisation verbessern ...

(Pausen, Tätigkeitswechsel)� technische Hilfsmittel einsetzen

Page 352: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

Anlage 1 13 Physische Belastungen

352

Handlungsanleitung für die Beurteilung der Arbeitsbedingungengemäß Arbeitsschutzgesetz und Lastenhandhabungsverordnungmit der Leitmerkmalmethode

Dieses Verfahren dient der orientierenden Beurteilung der Arbeitsbedingungenbeim Heben und Tragen von Lasten. Trotzdem ist bei der Bestimmung der Zeit-wichtung, der Lastwichtung, der Haltungswichtung und Ausführungsbedin-gungswichtung eine gute Kenntnis der zu beurteilenden Teiltätigkeit unbedingteVoraussetzung. Ist diese nicht vorhanden, darf keine Beurteilung vorgenommenwerden. Grobe Schätzungen oder Vermutungen führen zu falschen Ergebnissen.

Die Beurteilung erfolgt grundsätzlich für Teiltätigkeiten und ist auf einen Arbeitstag zu bezie-hen. Wechseln innerhalb einer Teiltätigkeit Lastgewichte und/oder Körperhaltungen, so sind Mittel-werte zu bilden. Treten innerhalb einer Gesamttätigkeit mehrere Teiltätigkeiten mit deutlich unter-schiedlichen Lastenhandhabungen auf, sind diese getrennt einzuschätzen und zu dokumentieren.Zur Beurteilung sind 3 Schritte erforderlich:

1. Bestimmung der Zeitwichtung,2. Bestimmung der Wichtung der Leitmerkmale und3. Bewertung.

Bei der Bestimmung der Wichtungen ist grundsätzlich die Bildung von Zwischenstufen (Interpolation)erlaubt. Eine Häufigkeit von 40 ergibt z. B. die Zeitwichtung 3. Einzige Ausnahme ist die wirksameLast von > 40 kg für den Mann und > 25 kg für die Frau. Diese Lasten ergeben kompromisslos eineLastwichtung von 25.

1. Schritt: Bestimmung der Zeitwichtung

Die Bestimmung der Zeitwichtung erfolgt anhand der Tabelle getrennt für drei mögliche Formen derLastenhandhabung:

� Für Teiltätigkeiten, die durch regelmäßiges Wiederholen kurzer Hebe-, Absenk- oderUmsetzvorgänge gekennzeichnet sind, ist die Anzahl der Vorgänge bestimmend für dieZeitwichtung.

� Für Teiltätigkeiten, die durch Halten einer Last gekennzeichnet sind, wird die Gesamtdauerdes Haltens zugrunde gelegt.

Gesamtdauer = Anzahl der Haltevorgänge x Dauer für einen einzelnen Haltevorgang

� Für Teiltätigkeiten, die durch Tragen einer Last gekennzeichnet sind, wird der Gesamtweg,der mit Last gegangen wird, zugrunde gelegt. Dabei wird eine mittlere Geschwindigkeit beimLaufen von 4 km/h = 1 m/s angenommen.

Page 353: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

353

Anlage 1 13 Physische Belastungen

2. Schritt: Bestimmung der Wichtung von Last, Haltung und Ausführungsbedin-gungen

2.1 Lastgewicht

� Die Bestimmung der Lastwichtung erfolgt anhand der Tabelle getrennt für Männer undFrauen.

� Werden im Verlauf der zu beurteilenden Teiltätigkeit unterschiedliche Lasten gehandhabt, sokann ein Mittelwert gebildet werden, sofern die größte Einzellast bei Männern 40 kg und beiFrauen 25 kg nicht überschreitet. Zum Vergleich können auch Spitzenlastwerte verwendetwerden. Dann muss jedoch die verringerte Häufigkeit dieser Spitzen zugrunde gelegt wer-den, auf keinen Fall die Gesamthäufigkeit.

� Bei Hebe-/Halte-/Trage-/Absetztätigkeiten ist die wirksame Last zugrunde zu legen. Mit derwirksamen Last ist die Gewichtskraft gemeint, die der Beschäftigte tatsächlich ausgleichenmuss. Die Last ist somit nicht immer gleich dem Gewicht des Gegenstandes. Beim Kippeneines Kartons wirken nur etwa 50 % des Kartongewichtes.

� Beim Ziehen und Schieben von Lasten ist eine gesonderte Beurteilung erforderlich.

2.2 Körperhaltung

Die Bestimmung der Körperhaltungswichtung erfolgt anhand der Piktogramme in der Tabelle. Es sinddie für die Teiltätigkeit charakteristischen Körperhaltungen beim Handhaben der Lasten zu ver-wenden. Werden als Folge des Arbeitsfortschritts unterschiedliche Körperhaltungen eingenommen,so kann ein Mittelwert aus den Haltungswichtungen für die zu beurteilende Teiltätigkeit gebildet wer-den.

2.3 Ausführungsbedingungen

Zur Bestimmung der Ausführungsbedingungswichtung sind die zeitlich überwiegenden Ausführungs-bedingungen zu verwenden. Gelegentlicher Diskomfort ohne sicherheitstechnische Bedeutung istnicht zu berücksichtigen. Sicherheitsrelevante Merkmale sind im Textfeld „Überprüfung des Arbeits-platzes aus sonstigen Gründen“ zu dokumentieren.

3. Schritt: Die Bewertung

Die Bewertung jeder Teiltätigkeit erfolgt anhand eines teiltätigkeitsbezogenen Punktwertes (Be-rechnung durch Addition der Wichtungen der Leitmerkmale und Multiplikation mit der Zeitwichtung).

� Bewertungsgrundlage sind biomechanische Wirkungsmechanismen in Verbindung mit Do-sismodellen. Hierbei wird berücksichtigt, dass die interne Belastung der Lendenwirbelsäuleentscheidend von der Oberkörpervorneigung und dem Lastgewicht abhängt sowie mit stei-gender Belastungsdauer und/oder -häufigkeit, Seitneigung und/oder Verdrehung zunimmt.

� Zusammenfassende Bewertungen bei mehreren Teiltätigkeiten sind problematisch, dasie über die Aussagefähigkeit dieser orientierenden Analyse hinausgehen. Sie erfordern inder Regel weitergehende arbeitsanalytische Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung.

� Ableitbare GestaltungsnotwendigkeitenAus dieser Gefährdungsabschätzung sind sofort Gestaltungsnotwendigkeiten und -ansätzeerkennbar. Grundsätzlich sind die Ursachen hoher Wichtungen zu beseitigen. Im einzelnensind das bei hoher Zeitwichtung organisatorische Regelungen, bei hoher Lastwichtung dieReduzierung des Lastgewichtes oder der Einsatz von Hebehilfen und bei hoher Haltungs-wichtungen die Verbesserung der Arbeitsplatzgestaltung.

Page 354: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

Anlage 1 13 Physische Belastungen

354

Beurteilung von Lastenhandhabungen anhand von Leitmerkmalen - Version 2001Die Gesamttätigkeit ist ggf. in Teiltätigkeiten zu gliedern. Jede Teiltätigkeit mit erheblichen körperlichenBelastungen ist getrennt zu beurteilen.

Arbeitsplatz/Tätigkeit:_______________________________________________________

1. Schritt: Bestimmung der Zeitwichtung (Nur eine zutreffende Spalte auswählen!)

Hebe- oder Umsetzvorgänge(< 5 s)

Halten(> 5 s)

Tragen(> 5 m)

Anzahl am Arbeitstag Zeit-wichtung

Gesamtdauer am Ar-beitstag

Zeit-wichtung

Gesamtweg amArbeitstag

Zeit-wichtung

< 10 1 < 5 min 1 < 300 m 1

10 bis < 40 2 5 bis 15 min 2 300 m bis < 1km 2

40 bis < 200 4 15 min bis < 1 Stunde 4 1 km bis < 4 km 4

200 bis < 500 6 1 Stunde bis< 2 Stunden 6 4 bis < 8 km 6

500 bis < 1000 8 2 Stunden bis< 4 Stunden 8 8 bis < 16 km 8

� 1000 10 � 4 Stunden 10 � 16 km 10

Beispiele:

� Setzen von Mauersteinen

� Einlegen von Werkstük-ken in eine Maschine

� Pakete aus einem Contai-ner entnehmenund auf ein Band legen

Beispiele:

� Halten und Führen einesGussrohlings bei der Bear-beitung an einem Schleif-bock

� Halten einer Handschleif-maschine

� Führen einer Motorsense

Beispiele:

� Möbeltransport

� Tragen von Gerüstteilenvom Lkw zum Aufstellort

2. Schritt: Bestimmung der Wichtungen von Last, Haltung und Ausführungsbedin-gungen

Wirksame Last1) für Männer Lastwichtung Wirksame Last1) für Frauen Lastwichtung< 10 kg 1 < 5 kg 1

10 bis < 20 kg 2 5 bis < 10 kg 220 bis < 30 kg 4 10 bis < 15 kg 430 bis < 40 kg 7 15 bis < 25 kg 7

� 40 kg 25 � 25 kg 251) Mit der „wirksamen Last“ ist die Gewichtskraft bzw. Zug-/Druckkraft gemeint, die der Beschäftigte tatsächlich

bei der Lastenhandhabung ausgleichen muss. Sie entspricht nicht immer der Lastmasse. Beim Kippen einesKartons wirken nur etwa 50 %, bei der Verwendung einer Schubkarre oder Sackkarre nur 10 % der Lastma-sse.

Page 355: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

355

Anlage 1 13 Physische Belastungen

Charakteristische Körperhal-tungen und Lastposition 2) Körperhaltung, Position der Last Haltungswichtung

� Oberkörper aufrecht, nicht verdreht� Last am Körper

1

� geringes Vorneigen oder Verdrehendes Oberkörpers

� Last am Körper oder körpernah

2

� tiefes Beugen oder weites Vornei-gen

� geringe Vorneigung mit gleichzeiti-gem Verdrehen des Oberkörpers

� Last körperfern oder über Schulter-höhe

4

� weites Vorneigen mit gleichzeitigemVerdrehen des Oberkörpers

� Last körperfern� eingeschränkte Haltungsstabilität

beim Stehen� Hocken oder Knien

8

2) Für die Bestimmung der Haltungswichtung ist die bei der Lastenhandhabung eingenommene charakteristi-sche Körperhaltung einzusetzen; z. B. bei unterschiedlichen Körperhaltungen mit der Last sind mittlereWerte zu bilden - keine gelegentlichen Extremwerte verwenden!

Ausführungsbedingungen Ausf.-wichtung

Gute ergonomische Bedingungen, z. B. ausreichend Platz, keine Hindernisse im Ar-beitsbereich, ebener rutschfester Boden, ausreichend beleuchtet, gute Griffbedin-gungen

0

Einschränkung der Bewegungsfreiheit und ungünstige ergonomische Bedingungen(z. B. 1.: Bewegungsraum durch zu geringe Höhe oder durch eine Arbeitsfläche unter1,5 m² eingeschränkt oder 2.: Standsicherheit durch unebenen, weichen Boden ein-geschränkt)

1

Stark eingeschränkte Bewegungsfreiheit und/oder Instabilität des Lastschwerpunktes(z. B. Patiententransfer) 2

Page 356: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

Anlage 1 13 Physische Belastungen

356

3. Schritt: Bewertung

Die für diese Tätigkeit zutreffenden Wichtungen sind in das Schema einzutragen und auszurechnen.

Anhand des errechneten Punktwertes und der folgenden Tabelle kann eine grobe Bewertung vorge-nommen werden.3) Unabhängig davon gelten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes.

Risikobereich Punktwert Beschreibung

1 < 10 Geringe Belastung, Gesundheitsgefährdung durch körperlicheÜberbeanspruchung ist unwahrscheinlich.

2 10 < 25Erhöhte Belastung, eine körperliche Überbeanspruchung istbei vermindert belastbaren Personen4) möglich. Für diesenPersonenkreis sind Gestaltungsmaßnahmen sinnvoll.

3 25 < 50Wesentlich erhöhte Belastung, körperliche Überbeanspruchungist auch für normal belastbare Personen möglich. Gestal-tungsmaßnahmen sind angezeigt.5)

4 � 50 Hohe Belastung, körperliche Überbeanspruchung ist wahr-scheinlich. Gestaltungsmaßnahmen sind erforderlich.5)

Anmerkungen:3) Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass mit steigenden Punktwerten die Belastung des Muskel-Skelett-

Systems zunimmt. Die Grenzen zwischen den Risikobereichen sind aufgrund der individuellen Arbeitstechni-ken und Leistungsvoraussetzungen fließend. Damit darf die Einstufung nur als Orientierungshilfe verstan-den werden.

4) Vermindert belastbare Personen sind in diesem Zusammenhang Beschäftigte, die älter als 40 oder jüngerals 21 Jahre alt, „Neulinge“ im Beruf oder durch Erkrankungen leistungsgemindert sind.

5) Gestaltungserfordernisse lassen sich anhand der Punktwerte der Tabellen ermitteln. Durch Gewichtsvermin-derung, Verbesserung der Ausführungsbedingungen oder Verringerung der Belastungszeiten können Bela-stungen vermieden werden.

Überprüfung des Arbeitsplatzes aus sonstigen Gründen erforderlich:Begründung:

Datum der Beurteilung: Beurteilt von:

Hrsg.: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und Länderausschuss für Arbeitsschutz und Si-cherheitstechnik 2001

Lastwichtung

Haltungswichtung

Ausführungsbedingungswichtung

Summe Zeitwichtung Punktwert

+

+

= x =

Page 357: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

357

14 Psychische Belastung

Arbeitsaufgabe und organisatorischerRahmen

Soziale Beziehungen

Einflüsse der Gefährdungsfaktoren1 bis 13

Inhaltsverzeichnis

Autoren:Dipl.-Ing. M. KittelmannDr. rer. soc. K. KuhnDr. rer. nat. G. RichterDr. sc. med. P. UllspergerDipl.-Psych. B. Weißgerber

Ansprechpartnerin:Dr. rer. nat. G. RichterBAuA, Gruppe 3.3, Dresden

Bearbeitungsstand: 01.01.2004

Page 358: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

358

14 Psychische Belastung

Inhaltsverzeichnis

14.1 Art der Belastung und deren Wirkungen

14.2 Grenzwerte, BeurteilungskriterienBewertungsprinzipien

Einflussfaktoren

Ablaufschema

Arbeitsaufgabe und organisatorischer Rahmen

Arbeitstätigkeit, Arbeitsteilung

Arbeitsablauf

Arbeitszeit, Schichtarbeit

Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz

Pausen

Soziale Beziehungen

Betriebsklima

Personalmanagement

Einflüsse der Gefährdungsfaktoren 1 bis 13

14.3 ArbeitsschutzmaßnahmenArbeitsaufgabe, organisatorischer Rahmen

Arbeitstätigkeit, Arbeitsinhalt

Arbeitszeit, Schichtarbeit

Pausen

soziale Beziehungen

Betriebsklima

Personalmanagement

Einflüsse der Gefährdungsfaktoren 1 bis 13

14.4 Vorschriften, Regelwerk, Literatur

14.5 Textbausteine für Prüflisten und FormblätterPrüffragen

Gefährdungen/Mängel

Maßnahmen

Page 359: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

359

14 Psychische Belastung

14.1 Art der Belastung und deren Wirkungen

Begriff Psychische Belastung ist die Gesamtheit aller psychischenEinwirkungen, die von außen auf den Menschen zukommen(vgl. DIN EN ISO 10075, [1]).

Ursachen Im Arbeitsprozess sind das� die Anforderungen aus der Arbeitsaufgabe und ihrem orga-

nisatorischen Rahmen,� die Wirkung sozialer Beziehungen und� die Einflüsse der Gefährdungsfaktoren 1 bis 13.

Wirkungen Psychische Belastung kann positive Wirkungen bei den Be-schäftigten hervorrufen, z. B. Weiterentwicklung körperlicherund geistiger Fähigkeiten, Gesunderhaltung, Wohlbefinden undverbesserte Motivation.Sie kann aber auch negative Folgen haben:� Negative Auswirkungen auf die Arbeitssicherheit, insbeson-

dere auf das Unfallgeschehen, können sein:� nachlassende Aufmerksamkeit, Konzentration� Informationsverluste durch leichte Ablenkbarkeit

von der Arbeit� verlängerte Reaktionszeiten� verspätetes oder ausbleibendes Bewusstwerden

eigener Fehlhandlungen� Tendenz zu reaktiver statt vorausschauender Arbeitswei-

se.� Negative Auswirkungen auf Leistung, Verhalten und Ge-

sundheit können sein:kurzfristig, z. B.:� Stresserleben, Ermüdungsgefühl, Monotonie, Sättigungs-

erleben [2], [3]� Leistungsschwankungen� gehäufte Konflikte im kollegialen Bereichlängerfristig bzw. chronisch, z. B.:� Gesundheitsbeschwerden, psychosomatische Störungen

und Erkrankungen� erhöhter Nikotin-, Alkohol- und Medikamentenkonsum� Unzufriedenheit, Resignation, innere Kündigung, depres-

sive Verstimmung, Burnout� Leistungsminderungen� erhöhtes Infarktrisiko, z. B. Herzinfarkt, Schlaganfall� Fehlzeiten, Fluktuation, Frühverrentung

Mit psychischen Fehlbelastungen sind Anforderungen und Be-lastungen gemeint, die in ihrer Ausprägung mit einer hohenWahrscheinlichkeit bei Beschäftigten zu gesundheitlichen Be-einträchtigungen führen.

Page 360: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

360

14 Psychische Belastung

14.2 Grenzwerte, Beurteilungskriterien

Grenzwerte Grenzwerte für die psychische Belastung können nicht ange-geben werden. Psychische Arbeitsbelastung ist kein einheitli-ches und eindimensionales Konzept [4]. Es gibt keinen einzigenbesten Weg zur Erfassung und Bewertung psychischer Ar-beitsbelastung und damit auch keine allgemein gültigenGrenzwerte.

Bewertungsprinzipien Zu bewerten ist� die Übereinstimmung zwischen den Leistungsvoraussetzun-

gen der Beschäftigten und den Anforderungen der Tätigkeit(optimale psychische Belastung oder Fehlbelastungen)

� das Auftreten psychischer Fehlbelastungen wie Überforde-rungen bzw. Unterforderungen.

Einflussfaktoren Tabelle 14-1 enthält Einflussfaktoren psychischer Belastungund deren Merkmale.

Page 361: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

361

14 Psychische Belastung

Tabelle 14-1 Einflussfaktoren psychischer Belastung undMerkmale

Einflussfaktoren MerkmaleArbeitsaufgabe und organisatorischer RahmenArbeitstätigkeit - Vollständigkeit der Tätigkeit

- Verantwortung- Information- zeitlicher und inhaltlicher Tätigkeits-

spielraum- Kooperation/Kommunikation- Durchschaubarkeit, Vorhersehbarkeit,

Beeinflussbarkeit- emotionale Inanspruchnahme- körperliche Abwechslung

Arbeitsablauf - Ausgeglichenheit des Arbeitsanfallsüber die Arbeitszeit

- Störungen und Unterbrechungen desArbeitsablaufes

Qualifikation - Qualifikationsnutzung u. -erweiterungVerhaltensanforderungen - Erfüllbarkeit und AkzeptanzArbeitszeit - Dauer

- Flexibilität- Nacht- und Schichtarbeit- Beschäftigungsbeschränkungen- Pausengestaltung

Flexibilisierung,z. B. bei Telearbeit, Leiharbeit,befristeter Beschäftigung, Pro-jektarbeit

- zeitlich- örtlich- Beschäftigungsform

soziale BeziehungenBetriebsklima - Führungsverhalten

- Gruppenverhalten- Mitsprache der Beschäftigten

Personalmanagement - berufliche Entwicklungsmöglichkeiten- soziale Angebote

Einflüsse der Gefährdungsfaktoren 1 bis 13Psychische Belastung, z. B.durch Lärm, Kälte, Hitze, elektri-sche Gefährdungen und mögli-che Kombinationen

� vgl. Teil 2 des Ratgebers

AblaufschemaBeurteilung1. Schritt

Bei der Beurteilung sollte zunächst durch Beobachtung desArbeitsablaufes und Befragung der Beschäftigten grob abge-schätzt werden, an welchen Arbeitsplätzen Sicherheitsrisikenoder Gesundheitsgefährdungen durch psychische Belastungvorhanden sein können.Hinweise auf psychische Fehlbelastung können auch vorhan-dene betriebliche Daten geben, z. B.� gehäufte krankheitsbedingte Ausfälle,� Arbeitsunfälle infolge Fehlhandlungen oder� häufige Störungen des Arbeitsablaufes, die zu psychischen

Überforderungen der Beschäftigten führen können.

Page 362: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

362

14 Psychische Belastung

Beurteilung2. Schritt

Gezielte Maßnahmen (zur beanspruchungsoptimalen Gestal-tung der Arbeitstätigkeiten) können aus einer Ursachenunter-suchung abgeleitet werden.Die Ermittlung psychischer Belastungen im Betrieb kann aufdrei Stufen - orientierend, vertiefend oder umfassend erfolgen.In einer ersten Orientierungsphase werden mit Hilfe von Gro-banalyseverfahren, z. B. Checklisten potentielle Risiken abge-schätzt. In der zweiten Phase erfolgt eine vertiefende Analysepsychischer Belastung und Beanspruchung mit Hilfe vonScreeningverfahren. In einer dritten Phase werden spezielleAnalysetechniken empfohlen, die bei spezifischen Fragestel-lungen eine differenzierte Analyse und Bewertung psychischerBelastung vorsehen ([5], [6], [7], [8]).Die Ermittlung psychischer Belastungen kann nach jeder Phaseabgebrochen werden, wenn das Vorliegen psychischer Fehl-belastungen, die zu psychischen Über- und Unterforderungführen, nicht bestätigt wird.Eine einfache Methode, die auch von betrieblichen Nutzern ohnearbeitswissenschaftliche Vorbildung zur groben Ursachenermitt-lung angewendet werden kann, ist der Vergleich der Situation amArbeitsplatz mit den nachfolgend zusammengestellten ungünsti-gen Merkmalsausprägungen (vgl. Tabelle 14-1):

14.2.1 Arbeitsaufgabe und organisatorischer Rahmen

Arbeitstätigkeit, ArbeitsteilungArbeitsaufgabe und orga-nisatorischer Rahmen

� Vollständigkeit der Tätigkeit:(Begriffserläuterung: Vollständige Tätigkeiten enthalten dasselbständige Setzen von Zielen, die Handlungsvorbereitung,die Auswahl der Mittel, die Ausführung und die Erfolgskon-trolle und wirken dadurch beanspruchungsgünstig sowiemotivationsfördernd.)

Arbeitstätigkeit, Arbeits-teilung

� Tätigkeit unvollständig, z. B. nur Bearbeiten, nur Kontrol-lieren

� Daueraufmerksamkeit bei seltenen Handlungserforder-nissen, z. B. Überwachungstätigkeit in automatisiertenAnlagen

� Tätigkeit besteht nur in Resttätigkeiten nach erfolgterAutomatisierung, z. B. Materialzuführung

� Verantwortung:� unklare Kompetenzen und Verantwortlichkeiten� zu hohe oder zu geringe Verantwortung für andere Men-

schen, das Arbeitsergebnis oder die zu nutzende Technik� Information:

� fehlende, unvollständige oder verspätete Informationenzur eigenen Leistung, zum Arbeitsablauf und zum Be-triebsgeschehen

� ungenügende Einweisung in die Arbeitsaufgabe� Treffen von Entscheidungen ohne ausreichende Informa-

tionen

� Informationsüberflutung

Page 363: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

363

14 Psychische Belastung

� zeitlicher und inhaltlicher Tätigkeitsspielraum:� enge Zeitbindung, z. B. bei Taktarbeit, hoher Arbeitsin-

tensität� hoher Zeitdruck� keine Variationsmöglichkeiten bei der Arbeitsausführung

� Kooperation/Kommunikation:� geringe soziale und/oder fachliche Kontakte mit Kollegen� unzureichende Möglichkeiten zur gegenseitigen Unter-

stützung der Beschäftigten oder Unterstützung durch denVorgesetzten, z. B. bei Schwierigkeiten während der Ar-beit

� Durchschaubarkeit, Vorhersehbarkeit, Beeinflussbarkeit:� unzureichende Klarheit über den Arbeitsablauf, z. B. über

die Einbindung der eigenen Tätigkeit in den Gesamtpro-zess, über Tätigkeitserfordernisse und -folgen

� häufige Bewältigung unvorhersehbarer Abweichungen vomNormalbetrieb, z. B. infolge mangelhafter Funktionssicher-heit der Technik, infolge organisatorischer Schwachstellen,wie Transportprobleme, Personalmangel

� keine aktive Einflussnahme auf die Arbeitssituation mög-lich, z. B. Vorausplanen, Spielräume ausschöpfen, Mitge-stalten

� emotionale Inanspruchnahme:� Tätigkeiten, die menschliche Gefühlswerte stark berüh-

ren, z. B. Sozialarbeit, Rettungsdienst, Feuerwehr� Tätigkeiten, die ein ständiges Eingehen auf andere Men-

schen erfordern, z. B. auf Kunden, Schüler, Ältere, Pati-enten

� emotionale Dissonanz, z. B. im Call Center, an der Hotel-rezeption

� körperliche Abwechslung:� einseitige Körperhaltung, z. B. nur Sitzen, nur Stehen� immer wiederkehrende einförmige Bewegungsabläufe,

z. B. am Fließband, beim Bestücken von Automaten

ArbeitsablaufArbeitsablauf � Ausgeglichenheit des Arbeitsanfalles über die Arbeitszeit:

� stoßweiser Arbeitsanfall� Zeitpuffer fehlen

� Störungen und Unterbrechungen des Arbeitsablaufes:� Ausfälle von Maschinen, Geräten, Rechentechnik� häufige Fertigungsumstellungen� Nichteinhaltung der Lieferfristen von Zulieferern� Personalmangel

Page 364: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

364

14 Psychische Belastung

QualifikationQualifikation � Qualifikationsnutzung und -erweiterung:

� wesentlich höhere oder niedrigere Qualifikation der Be-schäftigten als für die Ausführung der Tätigkeit erforder-lich

� qualifikationsfremder Einsatz des Beschäftigten� ungenügende Schulung für die Bedienung der Arbeits-

mittel, z. B. Computer, Werkzeugmaschinen� unzureichende Lernmöglichkeiten

VerhaltensanforderungenVerhaltensanforderungen � Erfüllbarkeit und Akzeptanz der Verhaltensanforderungen:

� Verhaltensanforderungen zur Gewährleistung der Sicher-heit und/oder zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungensind nicht erfüllbar bzw. führen zu Überforderungen

� Verhaltensanforderungen werden als unnötig, hinderlichund/oder körperlich belastend empfunden

ArbeitszeitArbeitszeit � Dauer:

� sehr häufige Überschreitung der werktäglichen Arbeitszeitder Beschäftigten

� unzureichende Berücksichtigung gesicherter arbeitswis-senschaftlicher Erkenntnisse bei der Schichtplangestal-tung (vgl. [9], [10])

� Vereinbarkeit von Familie und Beruf:� Unvereinbarkeit der Arbeitszeitregelung mit sozialen Ver-

pflichtungen, z. B. Kinderbetreuung und persönlichen In-teressen

� Nacht- und Schichtarbeit:� keine ärztlichen Untersuchungen für die Beschäftigten

nach § 6 ArbZG� kein schichtarbeitsspezifisches Verpflegungsangebot

Mutterschutz,Jugendarbeitsschutz

� Beschäftigungsbeschränkungen:� Nichteinhaltung der gesetzlichen Beschränkung der Ar-

beitszeit für besonders zu schützende Personengruppengemäß MuSchG und JArbSchG

Pausen � Pausengestaltung:� Nichteinhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhe-

pausen:

Page 365: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

365

14 Psychische Belastung

Tabelle 14-2 Ruhepausen während der Arbeitszeit gemäߧ 4 ArbZG

Arbeitszeit Pausenzeit (gesamt)6 h - 9 h

> 9 hmind. 30 minmind. 45 min

FlexibilisierungIn der Arbeitswelt ist eine zunehmende Tendenz zur Flexibilisie-rung der Arbeit zu beobachten. Neben dem Begriff der flexiblenArbeit werden auch die Begriffe der „atypischen“ oder „prekä-ren“ Beschäftigung genannt. Bei derartigen Arbeitsformen ist zuprüfen, ob sich für die Beschäftigten daraus psychische Fehl-belastungen ergeben können. Zum Beispiel wirkt sich zeitlicheFlexibilisierung in Form von geteilten Diensten oder Arbeitenauf Abruf ungünstig aus.

14.2.2 Soziale Beziehungen

Betriebsklimasozialen Beziehungen,Betriebsklima

� Führungsverhalten:� häufige Konflikte zwischen Vorgesetzten und Mitarbei-

tern, z. B. durch fehlende Einbeziehung der Mitarbeiteroder unzureichende Überzeugungskraft/Fachkompetenzdes Vorgesetzten

� Gruppenverhalten:� häufige Konflikte zwischen den Mitarbeitern, z. B. über

Arbeitsteilung und Entlohnung oder über geleistete Qua-lität oder Menge

� Ausgrenzung von Gruppenmitgliedern oder Mobbing� Informationsdefizite, z. B. durch Sprachbarrieren

� Mitsprache der Beschäftigten:� fehlende oder unzureichende Einbindung in Planungs-,

Entscheidungs-, Veränderungsprozesse� keine Beachtung der Vorschläge der Beschäftigten,

z. B. zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen

PersonalmanagementPersonalmanagement � berufliche Entwicklungsmöglichkeiten:

� keine Qualifizierungsmöglichkeiten innerhalb der Tätigkeit� keine langfristigen beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten

Page 366: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

366

14 Psychische Belastung

� soziale Angebote (Beispiele):� keine Essenversorgung� keine Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförde-

rung� keine betriebliche Förderung für Frauen, Jugendliche,

Behinderte

14.2.3 Einflüsse der Gefährdungsfaktoren 1 bis 13

Psychische Fehlbelastungdurch die Gefährdungsfakto-ren 1 bis 13

Psychische Fehlbelastungen durch die Gefährdungsfaktoren1 bis 13 mit negativen Auswirkungen auf die Gesundheit unddie Sicherheit der Beschäftigten können auftreten, wenn dieseFaktoren� die Arbeitsausführung erschweren oder Angst vor Fehl-

handlungen erzeugen, z. B. durch Beeinträchtigung der In-formationsaufnahme infolge Lärm oder Beleuchtung beimAblesen von Anzeigen, Leistungseinschränkungen durchTragen von persönlichen Schutzausrüstungen,

� dem persönlichen Behaglichkeitsempfinden widersprechenoder Unwohlsein, Ekel hervorrufen, z. B. geruchsbelästigen-de Arbeitsstoffe, unzureichende Beleuchtung, ungünstigeklimatische Bedingungen,

� Unsicherheit oder Angst erzeugen, insbesondere aufgrundunzureichender Schutzmaßnahmen oder unzureichenderKenntnisse und Unterweisungen über die Wirkungen be-stimmter Gefährdungsfaktoren sowie über den Produktions-/Arbeitsprozess, z. B. beim Auftreten von Gefahrstoffen odervon Strahlung, Arbeiten in brand- und explosionsgefährdetenBereichen, Arbeiten unter Spannung, beiInfektionsgefährdungen.

14.3 Arbeitsschutzmaßnahmen

Wird durch die Gefährdungsbeurteilung eine sicherheitsabträg-liche oder gesundheitsgefährdende psychische Fehlbelastungfestgestellt, kann ihr mit Arbeitsgestaltungsmaßnahmen be-gegnet werden.

14.3.1 Gestaltung der Arbeitstätigkeit/des Arbeitsin-haltes

Arbeitsaufgabe und organisatorischer RahmenArbeitstätigkeit, Arbeits-inhalt

Zur Vermeidung psychischer Fehlbelastungen bzw. zur Opti-mierung der psychischen Belastungen, die aus den Anforde-rungen der Arbeitsaufgabe resultieren, können nach[11], [12], [13], [14], [15] beitragen:

Page 367: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

367

14 Psychische Belastung

� Systematischer Arbeitsplatzwechsel (job rotation): Die Ar-beitsinhalte werden nicht verändert, sondern mehrere Be-schäftigte wechseln im Rhythmus die Arbeitsplätze.

� Arbeitserweiterung (job enlargement): Der Arbeitsinhalt wirdvergrößert, d. h. den Beschäftigten werden mehrere ähnli-che Arbeitsaufgaben übertragen, die auf gleichem Qualifi-kationsniveau liegen. Dies führt zu höheren Zyklus- bzw.Taktzeiten.

� Arbeitsbereicherung (job enrichment): Der Arbeitsinhalt wirdderart verändert, dass den Arbeitspersonen größere Hand-lungsspielräume übertragen werden und somit größere Qua-lifikationsanforderungen an sie gestellt werden.

� Arbeitsgruppen mit erweiterten Handlungs- und Entschei-dungsspielräumen: Einer Arbeitsgruppe wird ein umfassen-der Arbeitsauftrag übertragen. Über die Art seiner Ausfüh-rung können die Mitglieder der Gruppe im Rahmen vorge-gebener Ziele, Zeitvorgaben und technischer Bedingungenselbst entscheiden, z. B. über die Verteilung der Arbeitsauf-gaben.

� Verringerung von Zeitzwängen: Durch den Einbau von Puf-fern zwischen den Arbeitsstationen wird es möglich, für dieDauer von 10 - 15 Minuten vor- oder nachzuarbeiten. Arbeits-zyklen <1,5 min sollten vermieden werden.

� Unterstützung der Problembewältigung bei Tätigkeiten mithoher emotionaler Inanspruchnahme, z. B. in der Kranken-und Altenpflege und bei der SozialarbeitMögliche Maßnahmen sind:� Supervisionsangebote,� abgestufte Betreuungsangebote,� Ausbildung von Mitarbeitern als betriebliche Ansprech-

partner in Problemsituationen.� Für Tätigkeiten mit unzureichender körperlicher Abwechs-

lung empfiehlt sich ein Pausengymnastikangebot.Darüber hinaus sind aus den in Abschnitt 14.2 beurteilten un-günstigen Merkmalsausprägungen von Tätigkeiten, die aus derArbeitsorganisation resultieren, direkt Gestaltungsmaßnahmenableitbar.Bei sehr komplexen Arbeitssituationen bzw. Ursachenstruktu-ren sollte erwogen werden, arbeitswissenschaftlichen, ar-beitspsychologischen oder arbeitsmedizinischen Rat einzuho-len.

Page 368: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

368

14 Psychische Belastung

Gestaltung der ArbeitszeitArbeitszeit � Die werktägliche Arbeitszeit kann bis zu 10 Stunden betra-

gen, wenn sichergestellt ist, dass innerhalb von6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen imDurchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten wer-den.

� Das Angebot flexibler Arbeitszeiten und Teilzeitarbeit solltemit dem Bedarf der Beschäftigten abgestimmt sein.

Schichtarbeit � Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit unter Berücksichti-gung der gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnis-se (siehe [9], [10], [11], [16]).

� Gewährung von kostenlosen arbeitsmedizinischen Untersu-chungen für Nachtarbeiter (vgl. [8, Anhang]):� vor Arbeitsaufnahme� Berechtigung zur Nachuntersuchung im Abstand von

3 Jahren� Berechtigung zur Untersuchung ab dem 50. Lebensjahr

einmal jährlich.� Einhaltung der Beschäftigungsbeschränkungen gemäß

MuSchG und JArbSchG.

Pausen � Die vorgeschriebenen Ruhepausen von 30 min bei 6 bis 9 hArbeitszeit und von 45 min bei mehr als 9 h Arbeitszeit nach§ 4 ArbZG sind einzuhalten; sie können in Zeitabschnitte vonmindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

� Bei der Gestaltung der Arbeitszeit sind auch die Regelungenüber Mindestruhezeiten nach § 5 ArbZG zu beachten.

� Den unterschiedlichen Belastungen während der Arbeit kanndurch eine differenzierte Pausendauer und -häufigkeit ent-sprochen werden. Kurze und häufige, gleichmäßig verteiltePausen sind zu bevorzugen. Weitere Empfehlungen nach[11], [12], [16]:� bei Arbeiten mit einem Energieumsatz oberhalb der Dau-

erleistungsgrenze aber < 40 KJ/min: Pausen im Verlaufder Schichtzeit ausreichend

� bei Arbeiten mit einem Energieumsatz > 40 KJ/min: Pausesofort nach Beendigung der Schwerarbeit

� Arbeitszeitrhythmus bei Fließbandarbeit:55 Minuten Arbeit/5 min Pause

� Entwärmungspausen nach Arbeit im Hitzebereich:siehe Gefährdungsfaktor Klima (Abschnitt 7)

� Aufwärmpausen nach Arbeit im Kältebereich:siehe Gefährdungsfaktor Klima (Abschnitt 7)

Page 369: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

369

14 Psychische Belastung

� Die tägliche Arbeit an Bildschirmgeräten ist gemäß § 5BildschArbV regelmäßig durch andere Tätigkeiten oderdurch Pausen zu unterbrechen.Empfehlung nach [17]:In Abhängigkeit von der Art der Tätigkeit am Bildschirmgerätsollte zwischen regelmäßigen festgelegten Kurzpausen undfrei wählbaren Kurzpausen differenziert werden.

� Mögliche Abweichungen von Vorschriften nach §§ 3, 4, 5und 6 ArbZG siehe § 7 ArbZG.

14.3.2 Gestaltung der sozialen Beziehungen

Gestaltung des Betriebsklimassoziale BeziehungenBetriebsklima

� Durchführung von Schulungen der Führungskräfte hinsicht-lich „Umgang mit den Mitarbeitern“

� Schaffung von Möglichkeiten der Mitwirkung der Beschäf-tigten an der Gestaltung der Arbeitstätigkeiten, z. B. durchdie Gründung von Qualitäts-, Sicherheits- oder Gesund-heitszirkeln, durch den Aufbau eines betrieblichen Vor-schlagwesens

� Unterstützung der Problembewältigung bei Tätigkeiten mithoher emotionaler Belastung, z. B. durch Supervisionsange-bote für Krankenschwestern, Altenpfleger und Sozialarbeiter

� Beseitigung vorhandener Sprachbarrieren

PersonalmanagementPersonalmanagement � Erfassung des Bedarfes an Qualifizierungsmaßnahmen und

Integration in die Betriebsplanung� betriebliche Gesundheitsförderung entsprechend dem Be-

darf, z. B. Informationen der Beschäftigten über richtigesHeben und Tragen von Lasten, Gymnastikprogramme fürTätigkeiten mit einseitiger körperlicher Belastung, Beratungvon Schichtarbeitern (Ernährung, Schlaf, Gestaltung desWohnumfeldes)

� betriebliche Unterstützung der Kinderbetreuung� Bereitstellung von Betriebsessen

14.3.3 Minimierung der Einflüsse der Gefährdungs-faktoren 1 bis 13

Einflüsse der Gefährdungs-faktoren 1 bis 13

Die Wirkungen der Gefährdungsfaktoren 1 bis 13 sollten vor-rangig durch technische und organisatorische Maßnahmenverringert werden (siehe z. B. Gefährdungsfaktor Lärm (Ab-schnitt 9), Klima (Abschnitt 7), Beleuchtung (Abschnitt 8)).Unsicherheiten und Ängste z. B. im Umgang mit Gefahrstoffen,Strahlungen oder infektiösem Material sollten durch Aufklärung,Training, Unterweisung, Qualifizierungsmaßnahmen oder dasBereitstellen von PSA abgebaut werden.

Page 370: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

370

14 Psychische Belastung

14.4 Vorschriften, Regelwerk, Literatur

Gesetze, Verordnungen, RichtlinienArbZG Arbeitszeitgesetz, enthalten als Artikel 1 im Arbeitszeitrechts-

gesetzArbStättV ArbeitsstättenverordnungBildschArbV BildschirmarbeitsverordnungJArbSchG JugendarbeitsschutzgesetzMuSchG Mutterschutzgesetz

Regeln der TechnikDIN EN ISO10075-1 : 2000 Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbela-

stung: Allgemeines und BegriffeDIN EN ISO 10075-2 : 2000 Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbela-

stung : GestaltungsgrundsätzeISO 6385 : 1991 Prinzipien der Ergonomie in der Auslegung von Arbeitssystemen

Literatur

[1] Joiko, K.; Schmauder, M.; Wolff, G.: Psychische Belastungund Beanspruchung im Berufsleben: Erkennen – Gestalten.Dortmund/ Berlin: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Ar-beitsmedizin 2002. - BAuA-Quartbroschüre,ISBN- 3-88261-431-5

[2] Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin(Hrsg.): Psychische Belastung und Beanspruchung: Stress,psychische Ermüdung, Monotonie, psychische Sättigung.Dortmund 2000 (AWE-Nr. 116)

[3] Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin(Hrsg.): Gesundheitsschutz 20 : Stress im Betrieb?: Hand-lungshilfen für die Praxis. Bearbeiter: Projektgruppe „Stress“der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.Dortmund/Berlin/Dresden 2004, - BAuA-Quartbroschüre- ISBN-3-88261-380-7

[4] Richter, P.; Hacker, W.: Belastung und Beanspruchung –Stress, Ermüdung und Burnout im Arbeitsleben. Heidelberg:Asanger Verlag 1998

[5] Debitz, U.; Gruber, H.; Richter, G.: Psychische Gesundheitam Arbeitsplatz. Teil 2: Erkennen, Beurteilen und Verhütenvon Fehlbeanspruchungen. Bochum: Verlag Technik & Infor-mation e.K. 2003, 2. überarb. Auflage

[6] Richter, G.; Kuhn, K.: Toolbox 1.0. Instrumente zur Erfas-sung psychischer Belastungen. Dortmund / Dresden: Bun-desanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin [2001] 2002.(Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Ar-beitsmedizin); http://www.baua.de/prax/index.htm

[7] Resch, M.: Analyse psychischer Belastungen – Verfahrenund ihre Anwendung im Arbeits- und Gesundheitsschutz.Bern: Verlag Hans Huber 2003

Page 371: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

371

14 Psychische Belastung

[8] Richter, G.; Friesenbichler, H.; Vanis, M.: Psychische Ge-sundheit am Arbeitsplatz. Teil 4: Psychische Belastungen -Checklisten für den Einstieg. Tharandt: Info Media Verlage.K., Mai 2004

[9] Weidinger, M.; Hoff, A.; Huth, B.: Beispielsammlung huma-ner Arbeitszeitsysteme. Bremerhaven: Wirtschaftsverl. NW1992. (Bundesanstalt für Arbeitsschutz: Forschung, Fb 605)- ISBN 3-88314-964-0

[10] Beermann, B.: Leitfaden zur Einführung und Gestaltung vonNacht- und Schichtarbeit. Hrsg.: Bundesanstalt für Arbeits-schutz und Arbeitsmedizin 1997 - ISBN 3-88261-360-2

[11] Ulich, E.: Arbeitspsychologie. Zürich: vdf Hochschulverlag AG2001, 5., vollst. überarb. und erweiterte Auflage

[12] Luczak, H.: Arbeitswissenschaft. Berlin, Heidelberg: Springer-Verlag 1993 - ISBN 3-54054-636-7

[13] Richter, G.: Psychische Belastung und psychische Bean-spruchung : Stress, psychische Ermüdung, Monotonie undpsychische Sättigung. Bremerhaven: Wirtschaftsverl. NW2000, 3. überarbeitete Auflage (Schriftenreihe der Bundesan-stalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Forschungsan-wendung, Fa 36)- ISBN 3-89429-865-0

[14] Pohlandt, A.; Heymer, J.; Gruber, H.: Psychische Gesund-heit am Arbeitsplatz. Teil 3: Verhüten von Fehlbeanspruchun-gen durch Arbeits- und Organisationsgestaltung. 1. Auflage.Bochum: Verlag Technik & Information e.K. 2003

[15] Heeg, F. J.; Beinhold, F.; Bubel, S.: Lust auf Arbeit. Dort-mund/ Berlin: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsme-dizin 2003. – BAuA-Quartbroschüre,- ISBN 3-88261-450-7

[16] Schmidtke, H.: Lehrbuch der Ergonomie. München, Wien:Hauser Verlag 1993 - ISBN 3-44616-440-5

[17] Hahn, H.; Köchling, A.; Krüger, D.; Lorenz, D.: Arbeitssy-stem Bildschirmarbeit. Bremerhaven: Wirtschaftsverl. NW1995. (Bundesanstalt für Arbeitsschutz: Forschungsanwendung,Fa 31)- ISBN 3-89429-936-3

[18] Bullinger, H. J.: Ergonomie, Produkt- und Arbeitsplatzge-staltung. Stuttgart: B. G. Teubner 1994 - ISBN 3-51906-366-2

[19] Richter, G.: Psychologische Bewertung von Arbeitsbedin-gungen. Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW 2001. (Schrif-tenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsme-dizin: Forschungsbericht, Fb 909)

[20] Teichtrieb, E.; Beermann, B.: Mobbing in Deutschland: For-schungsergebnisse. In: Bundesanstalt für Arbeitsschutz undArbeitsmedizin (Hrsg.): Gesundheitsschutz in Zahlen 1999.Sonderausgabe der Amtlichen Mitteilungen, Nr. 15, S. 36-40.Dortmund: April 2001

Page 372: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

372

14 Psychische Belastung

14.5 Textbausteine für Prüflisten und Form-blätter

Prüffragen� Enthält die Arbeitsaufgabe mehrere Arbeitsschritte, die zu-

sammen möglichst einen vollständigen Arbeitsablaufbilden (Planen, Ausführen, Kontrollieren, Prüfen)?

� Werden Belastungen durch Daueraufmerksamkeit bei sel-tenen aktiven Handlungserfordernissen während der Tätig-keit vermieden (z. B. Überwachungstätigkeit in automatisierten Anlagen)?

� Werden immer wiederkehrende einförmige Bewegungs-abläufe während der Tätigkeit vermieden (z. B. Fließbandarbeit)?

� Sind Verantwortlichkeiten klar abgegrenzt?� Sind zeitliche und inhaltliche Variationsmöglichkeiten für

die Tätigkeitsausführung vorhanden?� Erfolgt eine ausreichende Information der Beschäftigten

zur Arbeitsaufgabe, zum Arbeitsablauf und zum Betriebs-geschehen?

� Erhalten die Beschäftigten ausreichend und rechtzeitigRückmeldungen über die eigene Leistung?

� Bestehen ausreichende soziale und fachliche Kontaktmög-lichkeiten zwischen den Beschäftigten während der Arbeit-stätigkeit?

� Ist bei Tätigkeiten mit hoher emotionaler Inanspruchnah-me, z. B. in der Kranken- und Altenpflege oder bei der So-zialarbeit, eine ausreichende Unterstützung in Problemsi-tuationen vorhanden?

� Werden Belastungen durch häufige unvorhergeseheneAbweichungen vom normalen Arbeitsablauf vermieden?

� Ist es den Beschäftigten möglich, die anfallende Arbeitgleichmäßig über die Arbeitszeit zu verteilen?

� Stimmt die Qualifikation der Beschäftigten mit den Arbeits-anforderungen überein?

� Sind die festgelegten Verhaltensanforderungen erfüllbarund werden sie akzeptiert?

� Wird die werktägliche Arbeitszeit eingehalten?� Wird die über 8 Stunden hinausgehende werktägliche Ar-

beitszeit aufgezeichnet?� Sind die Arbeitszeitregelungen flexibel?� Werden die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen ein-

gehalten?� Entsprechen Nacht- und Schichtarbeitspläne den vorlie-

genden gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnis-sen?

� Werden die zeitlichen Beschäftigungsbeschränkungen fürSchwangere, Mütter sowie Jugendliche eingehalten?

� Herrscht ein gutes Betriebsklima?� Können die Beschäftigten auf die Arbeitsbedingungen Ein-

fluss nehmen (z. B. betriebliches Vorschlagswesen)?� Entsprechen die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten

den Interessen der Beschäftigten?

Page 373: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

373

14 Psychische Belastung

� Welche sozialen Angebote gibt es und wie werden sie an-genommen (z. B. Essenversorgung, betriebliche Gesundheitsförderung,Frauenförderung)?

� Werden psychische Belastungen durch ungünstige Arbeit-sumgebungsbedingungen, z. B. durch Lärm, unzureichendeBeleuchtung, ungünstige klimatische Bedingungen, Ge-fahrstoffe, Strahlung, Brand- und Explosionsgefahr, ver-mieden?

Gefährdungen/MängelMangelhafte Arbeitsaufgabengestaltung und unzurei-chende organisatorische Rahmenbedingungen� unvollständige Arbeitstätigkeiten� zu hohe / zu geringe Verantwortung� unzureichende Abgrenzung der Verantwortung� unzureichende Information der Beschäftigten� unzureichender zeitlicher und inhaltlicher Tätigkeitsspiel-

raum� unzureichende Kooperation, Kommunikation� unzureichende körperliche Abwechslung� hohe emotionale Inanspruchnahme� unzureichende Durchschaubarkeit, Vorhersehbarkeit, Be-

einflussbarkeit des Arbeitsablaufes� unausgeglichener Arbeitsanfall über die Arbeitszeit� unzureichende Qualifikation� hinderliche, belastende, unzweckmäßige Verhaltensanfor-

derungen� sehr häufige Überschreitung der werktäglichen Arbeitszeit� unflexible Arbeitszeitregelungen� Unzufriedenheit mit der Schichtplangestaltung� zu lange Arbeitsintervalle ohne Pausen� Nichteinhaltung der Arbeitszeitbeschränkungen nach

MuSchG und JArbSchG

soziale Beziehungen� häufige Konflikte zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern� häufige Konflikte zwischen den Mitarbeitern� erhebliche Unzufriedenheit mit den Arbeitsbedingungen

und unzureichende Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Ge-staltung der Arbeitsbedingungen

Einflüsse der Gefährdungsfaktoren 1 bis 13� Lärm� ungünstige klimatische Bedingungen� Mängel bei der Beleuchtung� Gefahrstoffe� Brand- und Explosionsgefahr� Infektionsgefährdungen� Tragen von PSA� Strahlung� elektrische Gefährdungen� mechanische Gefährdungen

Page 374: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

374

14 Psychische Belastung

MaßnahmenGestaltung der Arbeitsaufgabe und ihrer organisatori-schen Rahmenbedingungen� Arbeitserweiterung� Arbeitsbereicherung� systematische Arbeitsplatzwechsel� Gruppenarbeit einführen� Zeitpuffer vorsehen� Supervisionsangebote� Pausengymnastik� Arbeitszeitregime verändern� Überstunden abbauen� Schichtarbeitspläne verändern� Pausengestaltung verbessern� Beratung zu geeigneten arbeitsorganisatorischen Maß-

nahmen durch externe Fachkraft organisieren ...

Verbesserung der sozialen Beziehungen� Betriebsklima verbessern …

(z. B. Führungskräfteschulungen zum Umgang mit den Mitarbeitern veranlassen,betriebliche Gesundheits-/Sicherheitszirkel initiieren, Einführung eines betriebli-chen Vorschlagwesens festlegen)

� Personalmanagement verbessern …(z. B. Qualifizierungsangebote dem Bedarf anpassen, betriebliche Gesundheits-förderung initiieren bzw. aktivieren, soziale Leistungen des Betriebes verbessern)

Page 375: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

Teil 3375

Praxishilfen

Formblätter zur Dokumentation

Formblatt 1Formblatt 2Formblatt 3

Prüflisten Arbeitsstätte

Mitarbeiterbefragung

Betriebliche Arbeitsschutzorganisation

Bezugsquellen-Verzeichnis

Bearbeitungsstand: 01.01.2004

Page 376: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

Formblatt 1 zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung Muster

376

Rea

lisie

rung

(wer

) (

wan

n)

Bear

beite

r:U

nter

schr

ift S

iFa:

Unt

ersc

hrift

Bet

riebs

arzt

:

Maß

nahm

enSc

hutz

ziel

,Vo

rsch

rifte

n,B

etrie

bs-

anw

eisu

ngen

Gef

ährd

ung/

Man

gel

Betri

eb:

Bere

ich:

Dat

um:

Tätig

keit;

Arb

eits

mitt

el;

Arb

eits

plat

z

Page 377: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

Formblatt 2 zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung Muster

377

Betrieb/Bereich: Bearbeiter:Arbeitsplatz/Tätigkeit: Unterschrift SiFa:Datum: Unterschrift Betriebsarzt:

AuftretendeGefährdungen

Schutz-zielerreicht

Bemerkungen, Maßnahmen, Realisierung Termin

MechanischeGefährdungen

� �

ElektrischeGefährdungen

� �

Gefahrstoffe � �

BiologischeArbeitsstoffe

� �

Brand/Explosion � �

Kalte/HeißeMedien

� �

Klima � �

Beleuchtung � �

Lärm � �

Vibration � �

Strahlung � �

Informations-aufnahme/Stell-teilhandhabung

� �

PhysischeBelastungen

� �

PsychischeBelastung

� �

Sonstiges � �

Page 378: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

Formblatt 3 zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung Muster

378

Prüffragen erfüllt Bemerkungenja nein

� �

Page 379: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

379

Prüflisten Arbeitsstätte

Bauliche Gestaltung und Sicherheits-einrichtungenArbeitsraum, ArbeitsplatzBeleuchtungFenster, OberlichterFußböden, Wände, Decken, DächerLüftungRaumtemperaturLärmVerkehrswegeRettungswege, Flucht- und RettungsplanErste HilfeSchutz gegen EntstehungsbrändeTüren, Tore

Räume für besondere NutzungBereitschaftsräumePausenräumeLiegeräumeSanitätsräumeToilettenräumeUmkleideräume; KleiderablagenWaschräume, Waschgelegenheiten

Weitere bauliche EinrichtungenFahrtreppen und FahrsteigeLaderampenSteigleitern und Steigeisengänge

Autoren:Dipl.-Ing. M. EfkerDipl.-Ing. M. KittelmannDipl.-Ing. J. Kühs

Ansprechpartner:Dipl.-chem. G. LohseBAuA, Gruppe 2.4, Dresden

Bearbeitungsstand: 01.01.2004

Page 380: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

BAuA Prüflisten Arbeitsstätte

380

AnwendungshinweisDie Prüflisten sind als Hilfsmittel für arbeitsbereichsbezogene Gefährdungsbeurteilungen anwend-bar. Sie ergänzen die arbeitsplatz- bzw. tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen im Sinneiner umfassenden Beurteilung der Arbeitsbedingungen.

Grundlage für die vorliegenden Prüflisten bildet die Verordnung über Arbeitsstätten vom20.03.1975 in der zz. gültigen Fassung1) (ArbStättV). Darüber hinaus werden Empfehlungen zurAusgestaltung dieser Forderungen gegeben, wie sie insbesondere in den Arbeitsstättenrichtlinien(ASR) sowie in Vorschriften und Normen enthalten sind.

Werden die Forderungen in den Prüflisten erfüllt, kann davon ausgegangen werden, dass bezüg-lich der benannten Sachverhalte angemessene Voraussetzungen für sicherheits- und gesund-heitsgerechtes Arbeiten vorliegen. Abweichungen von den Forderungen sind gemäß § 4 ArbStättVmöglich, wenn der Arbeitgeber andere, ebenso wirksame Maßnahmen trifft. Für bestimmte Ar-beitsstätten bestehen gemäß § 56 ArbStättV Übergangsbestimmungen.

1 In der zweiten Jahreshälfte 2003 wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit der Entwurf einer neuenArbeitsstättenverordnung der Öffentlichkeit vorgestellt.Bei Redaktionsschluss (Januar 2004) befand sich dieser Entwurf noch in der abschließenden Meinungsbildung bzw. indem Gesetzgebungsverfahren. Anforderungsänderungen, die der neue Verordnungstext enthält, konnten daher hiernoch nicht berücksichtigt werden.

Page 381: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

381

Bauliche Gestaltung und Sicherheitseinrichtungen BAuA Prüflisten Arbeitsstätte

Arbeitsraum, Arbeitsplatz§§ 3a, 23, 24, 27 ArbStättV

erfülltja nein

Bemerkung

Raumabmessung, LuftraumHat der Arbeitsraum eine Grundfläche von mindestens 8 m²?Ist für jeden ständig im Arbeitsraum anwesenden Arbeitnehmerein Mindestluftraum von- 12 m³ bei überwiegend sitzender Tätigkeit- 15 m³ bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit- 18 m³ bei schwerer körperlicher Arbeitvorhanden?

Bewegungsfläche am ArbeitsplatzWird jedem Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz oder, wennnicht möglich, in der Nähe des Arbeitsplatzes, mindestens einefreie Bewegungsfläche von 1,5 m² zur Verfügung gestellt undbeträgt die Breite der freien Bewegungsfläche am Arbeitsplatzmindestens 1 m?

Einzelarbeitsplätze mit erhöhter UnfallgefahrVerfügen Einzelarbeitsplätze mit erhöhter Unfallgefahr, die au-ßerhalb der Ruf- und Sichtweite zu anderen Arbeitsplätzen lie-gen, über Einrichtungen, mit denen im Gefahrenfall Hilfsperso-nen herbeigerufen werden können?

Nichtraucherschutz am ArbeitsplatzWird ein ausreichender Nichtraucherschutz gewährleistet?

Page 382: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

Bauliche Gestaltung und Sicherheitseinrichtungen BAuA Prüflisten Arbeitsstätte

382

Beleuchtung§§ 7, 53 ArbStättV, ASR 7/1, 3, 4

erfülltja nein

Bemerkung

Natürliche BeleuchtungVerfügt die Arbeitsstätte über eine Sichtverbindung nach au-ßen? (Ausnahme siehe § 7(1) Nr. 1-3 ArbStättV)

AllgemeinbeleuchtungWird die Beleuchtung zentral geschaltet oder sind die Licht-schalter der Allgemeinbeleuchtung- immer leicht zugänglich?- selbstleuchtend bzw. ist eine Orientierungshilfe vorhanden?- in der Nähe der Ein- bzw. Ausgänge sowie längs der Ver-

kehrswege angebracht?

Künstliche BeleuchtungSind die Beleuchtungseinrichtungen in Arbeitsräumen und Ver-kehrswegen so angeordnet und ausgelegt bzw. ausgewähltworden, dass sich aus der Beleuchtung keine Unfall- oder Ge-sundheitsgefahren, wie z. B. Blendung, Schattenbildung, Ver-fälschung von Sicherheitsfarben, ergeben?

Ist die Beleuchtungsstärke des Arbeitsplatzes den Arbeitsauf-gaben angepasst?(vgl. ASR 7/3: Empfehlungen für Nennbeleuchtungsstärken)

SicherheitsbeleuchtungSind gefährliche Stellen und Rettungswege im Betrieb bei Aus-fall der Allgemeinbeleuchtung beleuchtet?Wird die Sicherheitsbeleuchtung mindestens jährlich auf ein-wandfreie Funktion geprüft (z. B. Einschaltverzögerung, Nut-zungsdauer)?

Page 383: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

383

Bauliche Gestaltung und Sicherheitseinrichtungen BAuA Prüflisten Arbeitsstätte

Fenster, Oberlichter§§ 9, 12 ArbStättV, ASR 12/1-3, § 12 BGV C 22, VDI 2719, DIN 4426

erfülltja nein

Bemerkung

Ist gesichert, dass die Arbeitnehmer am Arbeitsplatz durch ge-öffnete Fenster in ihrer Bewegungsfreiheit nicht behindert wer-den?

Wird sichergestellt, dass die Mindestbreite der Verkehrswegedurch geöffnete Fenster nicht eingeengt wird?

Sind Fenster und Oberlichter so beschaffen, dass die Räumegegen unmittelbare Sonneneinstrahlung abgeschirmt werdenkönnen?

Ist die Schalldämmung von Fenstern ausreichend?(Empfehlungen nach VDI 2719: der Schallpegel der insgesamtvon außen eindringenden Geräusche soll nicht höher sein alsder empfohlene Wert für den Hintergrundgeräuschpegel desRaumes gemäß Prüfliste „Lärm“)

Sind nach § 12 BGV C22 ab einer Höhe von mehr als 5 m bau-liche Einrichtungen vorhanden, die ein gefahrloses Reinigender Fenster ermöglichen, z. B. Umwehrungen, Anschlagpunktezum Anbringen der PSA)?(weitere Empfehlungen für Absturzsicherungen sieheASR 12/1-3, DIN 4426)

Page 384: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

Bauliche Gestaltung und Sicherheitseinrichtungen BAuA Prüflisten Arbeitsstätte

384

Fußböden, Wände, Decken, Dächer§ 8 ArbStättV, ASR 8/1, 4, 5, BGV A 8

erfülltja nein

Bemerkung

FußbödenIst der Fußboden frei von Stolperstellen, eben und rutschhem-mend ausgeführt und leicht zu reinigen?

Sind unvermeidbare Stolper-, Sturz- oder Rutschstellen aufdem Fußboden ausreichend kenntlich gemacht bzw. gesichert,z. B. durch Gelb-Schwarz-Kennzeichnung nach BGV A8, Ge-länder oder rutschhemmende Fußbodenbeläge?(Empfehlungen für weitere Schutzmaßnahmen siehe ASR 8/1)

Ist die zulässige Belastung der Fußbodenfläche in Lagerräu-men, unter denen sich andere Räume befinden, an den Zugän-gen erkennbar?(Gilt auch für Zwischenböden und Galerien in Lagerräumen.)

Sind Standflächen der Arbeitsplätze ausreichend wärmege-dämmt, z. B. durch Verwendung von Fußbodenmaterial mit ei-ner maximalen Wärmeleitzahl von 0,60 kcal/mh grad, Siche-rung einer Mindestoberflächentemperatur von 18 °C durch Hei-zungsanlagen, rutschsichere Fußbodenauflagen?(vgl. auch ASR 8/1)

Wände, DeckenSind die Oberflächen von Wänden und Decken leicht zu reini-gen oder zu erneuern, falls dies erforderlich ist?

Lichtdurchlässige WändeBestehen lichtdurchlässige Wände im Bereich von Arbeitsplät-zen und Verkehrswegen aus bruchsicheren Werkstoffenoderbestehen Schutzabschirmungen, z. B. Geländer, vor Glasflä-chen aus nicht bruchsicheren Werkstoffen?(Empfehlungen für bruchsichere Werkstoffe, Abschirmungenund Kennzeichnungen siehe ASR 8/4)

Nicht durchtrittsichere DächerSind auf begehbaren nicht durchtrittsicheren Dächern Einrich-tungen vorhanden, die ein Abstürzen verhindern,z. B. Laufstege mit Geländer?(Empfehlungen gemäß ASR 8/5 für Zugänge zu nicht durchtritt-sicheren Dächern:- Zugänge unter Verschluss halten- Anbringen von Gebotsschildern „Dach nur auf Laufstegen

betreten“ (nach BGV A8)

Page 385: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

385

Bauliche Gestaltung und Sicherheitseinrichtungen BAuA Prüflisten Arbeitsstätte

Lüftung§§ 5, 14, 16, 53 ArbStättV, ASR 5

erfülltja nein

Bemerkung

Ist gesichert, dass den Arbeitsräumen unter Berücksichtigungder angewendeten Arbeitsverfahren und der körperlichen Be-anspruchung der Arbeitnehmer ausreichend gesundheitlich zu-trägliche Atemluft zugeführt wird?(vgl. Empfehlungen in ASR 5: Kriterien der Luftqualität, Anfor-derungen an die freie Lüftung, Anforderungen an lüftungstech-nische Anlagen)

Ist gesichert, dass vorhandene lüftungstechnische Anlagen, wieKlimaanlagen oder Lüftungsanlagen, regelmäßig gewartet undmindestens alle zwei Jahre auf Funktionsfähigkeit geprüft wer-den?

Werden Gase, Stäube, Dämpfe oder Nebel, die in Arbeitsräu-men in unzuträglicher Menge und Konzentration auftreten, ander Entstehungsstelle abgesaugt und beseitigt?

Werden Störungen an Absaugeinrichtungen, die nicht ohneweiteres erkennbar sind, durch eine selbsttätig wirkende Warn-einrichtung angezeigt?

Kommt es zu Beeinträchtigungen durch Zugluft?

Page 386: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

Bauliche Gestaltung und Sicherheitseinrichtungen BAuA Prüflisten Arbeitsstätte

386

Raumtemperatur§ 6 ArbStättV, ASR 6

erfülltja nein

Bemerkung

Werden in den Arbeitsräumen die empfohlenen Raumtempe-raturen (Lufttemperatur im Arbeitsraum in 0,75 m Höhe überdem Fußboden) in Abhängigkeit der überwiegenden Arbeits-schwere eingehalten, (Empfehlung nach ASR 6):

- Eine Lufttemperatur wird im Arbeitsraum bei

Arbeitshaltung Arbeitsschwere Temperatur

a) Sitzen Leicht + 20 °Cb) Sitzen Mittel + 19 °C

c) Stehen / Gehen Leicht + 19 °Cd) Stehen / Gehen Mittel + 17 °Ce) Stehen / Gehen Schwer + 12 °C

erreicht.

- Werden die Mindesttemperaturen in den Arbeitsräumenwährend des gesamten Arbeitszeit gewährleistet?

- Wird eine Lufttemperatur von + 26 °C in Arbeitsräumen nurin Ausnahmefällen (bei darrüberliegender Außentemperatur)erreicht?

- Werden bei zulässiger Unterschreitung der empfohlenenMindesttemperaturen oder Lufttemperaturen oberhalb von+ 26 °C zum Schutz der Beschäftigten geeignete Ersatzmaß-nahmen getroffen?

- Liegt die Oberflächetemperatur des Fußbodens an ständi-gen Arbeitsplätzen nicht mehr als 3 °C unter und 6 °C überder Lufttemperatur?

- Besteht die Möglichkeit die Arbeitsplätze durch Schutzvor-richtungen gegen direkte Sonneneinstrahlung zu schützen?

- Wird darauf geachtet, dass die Beschäftigten keiner ver-meidbaren Zugluft ausgesetzt werden?

Page 387: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

387

Bauliche Gestaltung und Sicherheitseinrichtungen BAuA Prüflisten Arbeitsstätte

Lärm§ 15 ArbStättV, DIN EN ISO 11690-1 und 2, VDI 3760

erfülltja nein

Bemerkung

Ist gesichert, dass der Beurteilungspegel am Arbeitsplatz diefolgenden Werte nicht überschreitet:- bei überwiegend geistigen Tätigkeiten 55 dB(A)- bei einfachen oder überwiegend mechanisierten Bürotätig-

keiten und vergleichbaren Tätigkeiten 70 dB(A)- bei allen sonstigen Tätigkeiten 85 dB(A), in Ausnahmefällen

90 dB(A)?

Wird der Schallpegel nach der Art des Betriebes so gering wiemöglich gehalten?(Empfehlungen für die akustische Ausgestaltung der

Arbeitsräume nach DIN EN ISO 11690-1, 2 und VDI 3760:

Maximale Werte des Hintergrundgeräuschpegels1):- in Räumen mit überwiegend geistigen Tätigkeiten 40 dB- in Räumen mit einfachen und Routinetätigkeiten 55 dB- in Räumen mit sonstigen Tätigkeiten 70 dB

Bei Überschreitung der Werte Überprüfung der Schalldäm-mung von Fenstern, Türen, Wänden, Decken und des Schal-leintrages durch gebäudetechnische Ausrüstungen im Arbeits-raum veranlassen.(Weitere Empfehlungen siehe Teil 2, Abschnitt 9 „Lärm“)

1) Der Hintergrundgeräuschpegel LAh setzt sich zusammen aus dem Schallpegel gebäudetechnischer Ausrü-

stungen, z. B. Lüftungsanlagen, und Lärm von außen.

Page 388: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

Bauliche Gestaltung und Sicherheitseinrichtungen BAuA Prüflisten Arbeitsstätte

388

Verkehrswege§§ 7, 12, 17, 52 ArbStättV, ASR 7/3, ASR 12/1-3, ASR 17/1,2

erfülltja nein

Bemerkung

Sind Verkehrswege so beschaffen und bemessen, dass sie si-cher begangen oder befahren werden können und dass nebenden Wegen beschäftigte Arbeitnehmer durch den Verkehr nichtgefährdet werden?(Empfehlungen zu Beschaffenheit und Abmessungen von We-gen für den Fahrverkehr, Wegen für den Gehverkehr und Trep-pen, Kennzeichnung von Gefahrstellen auf Verkehrswegen,Schutz der Arbeitsplätze neben Verkehrswegen siehe ASR17/1,2)

Sind Verkehrswege für kraftbetriebene oder schienengebun-dene Beförderungsmittel so breit, dass zwischen der äußerenBegrenzung der Beförderungsmittel (unter Berücksichtigungder Breite der Ladung) und der Grenze des Verkehrswegesbeidseitig ein Sicherheitsabstand von jeweils mindestens0,50 m vorhanden ist?

Beträgt der Abstand von Verkehrswegen für Fahrzeuge zu Tü-ren, Toren, Durchgängen, Durchfahrten und Treppenaustrittenmindestens 1,00 m?

Sind die Begrenzungen der Verkehrswege in Arbeits- und La-gerräumen deutlich erkennbar, und sind sie in Räumen mitmehr als 1000 m² Grundfläche gekennzeichnet?

Sind die Beleuchtungseinrichtungen in Verkehrswegen so an-geordnet und ausgelegt, dass sich aus der Art der Beleuchtungkeine Unfall- oder Gesundheitsgefahren ergeben können (z. B.durch unzureichende Beleuchtungsstärke, Blendung, Schatten-bildung)?(Empfehlungen für Anordnung und Auslegung von Beleuch-tungseinrichtungen siehe ASR 7/3)

Ist gesichert, dass Beschäftigte auf Verkehrswegen nicht durchherabfallende Gegenstände von höher gelegenen Arbeitsplät-zen, Verkehrswegen oder Betriebseinrichtungen gefährdetsind?(Empfehlungen für Schutzmaßnahmen siehe ASR 12/1-3)

Page 389: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

389

Bauliche Gestaltung und Sicherheitseinrichtungen BAuA Prüflisten Arbeitsstätte

Rettungswege, Flucht- und Rettungsplan§§ 10, 19, 52, 55 ArbStättV, BGV A 8; DIN 4844-3

erfülltja nein

Bemerkung

Entsprechen die Rettungswege den Anforderungen an Ver-kehrswege gemäß § 17 ArbStättV?(vgl. Prüfliste „Verkehrswege“, ASR 17/1,2, ASR 10/1)

Sind Rettungswege und Türen in deren Verlauf gekennzeich-net?(vgl. BGV A8: Rettungszeichen)

Führen Rettungswege auf möglichst kurzem Weg ins Freieoder in einen sicheren Bereich?

Sind Türen im Verlauf von Rettungswegen oder andere Ret-tungsöffnungen unverschlossen und unversperrt, solange sichArbeitnehmer in der Arbeitsstätte befinden?

Besteht für den Betrieb ein Flucht- und Rettungsplan, wenn La-ge, Ausdehnung, Art und Nutzung der Arbeitsstätte dies er-fordert, und ist er an geeigneter Stelle ausgelegt oder ausge-hängt?

Enthält der Alarmplan / Flucht- und Rettungsplan Regeln fürdas Verhalten im Brandfall und bei Unfällen?

Entspricht die Ausführung des Flucht- und Rettungsplans derzeichnerischen Darstellung nach BGV A8 / DIN 4844-3?

Ist der Standort des Betrachters lagerichtig im Flucht- und Ret-tungsplan eingezeichnet?

Sind akustische und optische Gefahrensignale ausreichendwahrnehmbar (vgl. Teil 2, Abschnitt 12)undkennen die Beschäftigten die Bedeutung der Alarmsignale?

Wird in angemessenen Zeitabständen entsprechend demFlucht- und Rettungsplan geübt, wie sich die Beschäftigten imGefahr- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen können?

Page 390: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

Bauliche Gestaltung und Sicherheitseinrichtungen BAuA Prüflisten Arbeitsstätte

390

Erste Hilfe§§ 39, 53 ArbStättV, ASR 39/1,3, BGV A 8

erfülltja nein

Bemerkung

Sind in den Arbeitsstätten die zur Ersten Hilfe erforderlichenEinrichtungen und Mittel vorhanden?(Empfehlungen siehe ASR 39/1,3)

Werden die Mittel zur Ersten Hilfe regelmäßig auf Vollständig-keit und Verwendungsfähigkeit kontrolliert?

Sind die Aufbewahrungsstellen von Mitteln zur Ersten Hilfe undKrankentragen gekennzeichnet?(siehe BGV A8: Rettungszeichen)

Sind Mittel zur Ersten Hilfe im Bedarfsfall leicht zugänglichund gegen Verunreinigung, Nässe und hohe Temperaturen ge-schützt?

Schutz gegen Entstehungsbrände§ 13 ArbStättV, ASR 13/1,2, BGV A 8

erfülltja nein

Bemerkung

Sind in den Räumen die je nach Brandgefährlichkeit der vor-handenen Betriebseinrichtungen und Arbeitsstoffe erforderli-chen Feuerlöscheinrichtungen vorhanden?(Empfehlungen für Feuerlöscheinrichtungen siehe ASR 13/1)

Sind nicht selbsttätig wirkende Feuerlöscheinrichtungen ge-kennzeichnet, leicht zugänglich und leicht handhabbar?(vgl. BGV A8: Brandschutzzeichen)

Sind selbsttätige ortsfeste Feuerlöscheinrichtungen, bei derenEinsatz Gefahren für die Beschäftigten auftreten können, mitselbsttätig wirkenden Warneinrichtungen ausgerüstet?

Page 391: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

391

Bauliche Gestaltung und Sicherheitseinrichtungen BAuA Prüflisten Arbeitsstätte

Türen, Tore§§ 10, 11 ArbStättV, ASR 10/1, 5, 6, ASR 11/1-5, VDI 3728

erfülltja nein

Bemerkung

Türen und ToreSind Ausführung, Lage, Anzahl und Abmessungen der Türenund Tore auf die Art und Nutzung der Räume abgestimmt?(Empfehlungen siehe ASR 10/1)Haben Pendeltüren und -tore ausreichende Durchsichtöffnun-gen?Sind lichtdurchlässige Flächen von Türen, die aus nicht bruch-sicherem Werkstoff bestehen, gegen Eindrücken geschützt?(Empfehlungen für Abschirmungen siehe ASR 10/5)Sind Schiebetüren und -tore gegen Ausheben und Herausfallengesichert?Sind Türen und Tore, die nach oben öffnen, gegen Herabfallender Flügel bei Versagen der Tragmittel gesichert?(Empfehlungen für Schutzmaßnahmen siehe ASR 10/6)Ist die Schalldämmung von Türen und Toren ausreichend?(Empfehlungen nach VDI 3728: der Schallpegel der insgesamtvon außen eindringenden Geräusche soll nicht höher sein alsder empfohlene Wert für den Hintergrundgeräuschpegel desRaumes gemäß Prüfliste „Lärm“)

Kraftbetätigte Türen und ToreSind Quetsch- und Scherstellen bis zu einer Höhe von 2,50 mso gesichert, daß die Bewegung der Türen und Tore imGefahrfall zum Stillstand kommt oderwird die Tür-/Torbewegung durch eineÜberwachungseinrichtung unterbrochen, wenn Personen in denGefahrenbereich gelangen oderist der Gefahrenbereich vom Bedienungsstandort vollständig zuübersehen?(Empfehlungen für Schutzmaßnahmen siehe ASR 11/1-5)Kommt es nach dem Abschalten des Antriebs oder bei Ausfallder Energieversorgung für den Antrieb sofort zum Stillstand derTüren bzw. Tore (Ausnahme: Türen und Tore als Brandab-schlüsse)?Ist sichergestellt, dass sich kraftbetätigte Türen und Tore, dieeinen Brandabschluss bilden, bei Ausfall der Energie nochselbständig schließen?Besteht die Möglichkeit, kraftbetätigte Türen auch von Hand zuöffnen?

Page 392: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

Räume für besondere Nutzung BAuA Prüflisten Arbeitsstätte

392

Bereitschaftsräume§§ 3a, 6, 7, 15, 29, 30 ArbStättV

erfülltja nein

Bemerkung

Ist ein Bereitschaftsraum vorhanden, wenn in die Arbeitszeit re-gelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft fälltund keine Pausenräume zur Verfügung stehen?

Entsprechen Raumhöhe und Grundfläche den Anforderungenan Pausenräume gem. § 29 Abs. 2, 3 ArbStättV?

Sind im Raum ausreichend Sitzgelegenheiten mit Rückenlehnevorhanden?

Verfügt der Raum über eine Sichtverbindung nach außen?

Kann eine Raumtemperatur von mind. 21 °C erreicht werden?

Beträgt der Lärmbeurteilungspegel LAr höchstens 55 dB?

Wird ein ausreichender Nichtraucherschutz gewährleistet?

Page 393: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

393

Räume für besondere Nutzung BAuA Prüflisten Arbeitsstätte

Pausenräume§§ 3a, 6, 7, 15, 23, 29 ArbStättV, ASR 29/1-4

erfülltja nein

Bemerkung

Steht ein leicht erreichbarer Pausenraum zur Verfügung, wenn- bis zu 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind und besondere Ar-

beitsbedingungen gem. ASR 29/1-4 vorliegen- mehr als 10 Arbeitsnehmer beschäftigt sind und in den Ar-

beitsräumen keine ausreichende Erholung gewährleistet ist?

Steht jedem Arbeitnehmer, der den Pausenraum benutzen soll,mindestens 1 m² zur Verfügung und beträgt die Grundflächemindestens 6 m²?

Verfügt der Raum über eine Sichtverbindung nach außen?

Beträgt der Lärmbeurteilungspegel LAr höchstens 55 dB?

Kann eine Raumtemperatur von mindestens 21 °C erreichtwerden?

Ist die Ausstattung der Räume ausreichend?(vgl. § 29 Abs. 4 ArbStättV und Empfehlungen nachASR 29/1-4)

Wird ein ausreichender Nichtraucherschutz gewährleistet?

Liegeräume§§ 3a, 6, 15, 31 ArbStättV, ASR 31

erfülltja nein

Bemerkung

Ist ein Liegeraum vorhanden, wenn werdende oder stillendeMütter beschäftigt sind oder Arbeitnehmerinnen an Steharbeits-plätzen arbeiten, die kein zeitweises Sitzen zulassen?(Empfehlungen zur Beschaffenheit und Ausstattung der Liege-räume siehe ASR 31)Kann eine Raumtemperatur von mind. 21 °C eingehalten wer-den?Verfügt der Raum über eine Sichtverbindung nach außen?Beträgt der Lärmbeurteilungspegel LAr höchstens 55 dB?Ist ein ausreichender Nichtraucherschutz gewährleistet?

Page 394: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

Räume für besondere Nutzung BAuA Prüflisten Arbeitsstätte

394

Sanitätsräume§§ 6, 7, 15, 38 ArbStättV, ASR 38/2, BGV A 8

erfülltja nein

Bemerkung

Ist mindestens ein Sanitätsraum oder eine vergleichbare Ein-richtung vorhanden, wenn- mehr als 1000 Arbeitnehmer beschäftigt sind

oder- mit besonderen Unfallgefahren zu rechnen ist und mehr als

100 Arbeitnehmer beschäftigt sind?Sind Sanitätsräume und vergleichbare Einrichtungen mit einerKrankentrage leicht zu erreichen?Sind die Räume ausreichend ausgestattet und bemessen?Sind Sanitätsräume und vergleichbare Einrichtungen gekenn-zeichnet?(vgl. BGV A8: Rettungszeichen)Kann eine Raumtemperatur von mindestens 21 °C eingehaltenwerden?Verfügt der Raum über eine Sichtverbindung nach außen?Beträgt der Lärmbeurteilungspegel LAr höchstens 55 dB?

Page 395: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

395

Räume für besondere Nutzung BAuA Prüflisten Arbeitsstätte

Toilettenräume§§ 16, 37 ArbStättV, ASR 37/1

erfülltja nein

Bemerkung

Stehen den Arbeitnehmern in der Nähe der Arbeitsplätze Toi-lettenräume mit einer ausreichenden Zahl von Toiletten undHandwaschbecken zur Verfügung?(Empfehlungen siehe ASR 37/1)

Stehen, wenn mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigt werden, dieToilettenräume ausschließlich den Betriebsangehörigen zurVerfügung?

Sind, wenn mehr als 5 Arbeitnehmer verschiedenen Ge-schlechts beschäftigt sind, für Frauen und Männer vollständiggetrennte Toilettenräume vorhanden?

Befinden sich die Toilettenräume in unmittelbarer Nähe vonPausen-, Bereitschafts-, Umkleide- und Waschräumen?

Ist gesichert, dass die Abluft nicht in andere Räume geführtwird?

Page 396: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

Räume für besondere Nutzung BAuA Prüflisten Arbeitsstätte

396

Umkleideräume; Kleiderablagen§§ 6, 16, 34 ArbStättV, ASR 34/1-5

erfülltja nein

Bemerkung

Sind Umkleideräume vorhanden, wenn bei der Tätigkeit beson-dere Arbeitskleidung getragen werden muss und es den Arbeit-nehmern aus gesundheitlichen oder sittlichen Gründen nichtzuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden?(Empfehlungen hinsichtlich Beschaffenheit und Ausstattungsiehe ASR 34/1-5)

Sind, wenn keine Umkleideräume erforderlich sind, für jedenArbeitnehmer eine Kleiderablage und ein abschließbares Fachvorhanden?

Sind für Männer und Frauen getrennte Räume vorhanden?

Beträgt die Grundfläche des Raumes mind. 6 m²?(Empfehlungen zur Bemessung und Aufteilung sieheASR 34/1-5)

Kann eine Raumtemperatur von mind. 21 °C zu den Umkleide-zeiten gesichert werden?

Besteht die Möglichkeit, Arbeitskleidung zu trocknen und zulüften?

Liegen die Umkleideräume für Arbeitnehmer an Hitzearbeits-plätzen in der Nähe der Arbeitsplätze?(Empfehlungen zur Lage bei Hitzearbeitsplätzen sieheASR 34/1-5)

Page 397: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

397

Räume für besondere Nutzung BAuA Prüflisten Arbeitsstätte

Waschräume, Waschgelegenheiten§§ 8, 16, 35 ArbStättV, ASR 35/1-4, ASR 35/5

erfülltja nein

Bemerkung

Sind Waschräume vorhanden, wenn die Arbeitnehmer bei ihrerTätigkeit infektiösen, giftigen, gesundheitsschädlichen, ätzen-den, reizenden oder stark geruchsbelästigenden Stoffen, er-heblicher Verschmutzung, Hitze oder Nässe ausgesetzt sind?(Empfehlungen zur Lage, Beschaffenheit, Ausstattung, Hei-zung, Lüftung und Beleuchtung siehe ASR 35/1-4)

Sind, wenn keine Waschräume erforderlich sind, Waschgele-genheiten mit fließendem Wasser in der Nähe der Arbeitsplätzevorhanden?

Sind für Frauen und Männer getrennte Waschräume vorhan-den?

Hat der Waschraum mindestens eine Grundfläche von 4 m²?

Ist der Fußboden auch in feuchtem Zustand ausreichendrutschhemmend?

Kann eine Raumtemperatur von mindestens 21 °C gewährleis-tet werden?

Stehen die hygienisch erforderlichen Mittel zum Reinigen undAbtrocknen der Hände zur Verfügung?(Empfehlungen siehe ASR 35/5)

Ist gesichert, dass die Abluft nicht in andere Räume geführtwird?

Page 398: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

weitere bauliche Einrichtungen BAuA Prüflisten Arbeitsstätte

398

Fahrtreppen und Fahrsteige§§ 18, 53 ArbStättV, ASR 18/1-3

erfülltja nein

Bemerkung

Sind Fahrtreppen und Fahrsteige so beschaffen, dass sie si-cher benutzt werden können?(Empfehlungen siehe ASR 18/1-3)

Sind Quetsch- und Scherstellen gesichert?(Empfehlungen siehe ASR 18/1-3)

Können Fahrtreppen und Fahrsteige im Gefahrfall durch guterkennbare und leicht zugänglicher Notabschalteinrichtungenvom Benutzer oder dritten Personen stillgelegt werden?(Empfehlungen für zusätzliche Notabschalteinrichtungen sie-he ASR 18/1-3)

Ist bei Fahrtreppen und Fahrsteigen die Laufrichtung bzw. derBetriebszustand eindeutig erkennbar?

Ist eine unbeabsichtigte erneute Bewegung nach dem Ab-schalten des Antriebs von Fahrtreppen und Fahrsteigen aus-geschlossen?

Werden die sicherheitstechnischen Einrichtungen regelmäßiggeprüft?

Ist gesichert, dass Fahrtreppen und Fahrsteige bei einemtechnischen Mangel, der zu einer Gefährdung für den Benut-zer führen kann, selbsttätig zum Stillstand kommen?(Beispiel für technische Mängel siehe ASR 18/1-3)

Sind Fahrtreppen ausreichend beleuchtet?(Empfehlungen nach ASR 7/3: 100 lx Nennbeleuchtungsstär-ke)

Page 399: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

399

weitere bauliche Einrichtungen BAuA Prüflisten Arbeitsstätte

Laderampen§ 21 ArbStättV, ASR 7/3

erfülltja nein

Bemerkung

Sind die Laderampen mindestens 0,80 m breit?Haben die Laderampen mindestens einen sicheren Abgang,z. B. als Treppe oder als geneigte sicher begehbare oder be-fahrbare Fläche?Haben Laderampen mit mehr als 20 m Länge, soweit es be-triebstechnisch möglich ist, in jedem Endbereich einen Ab-gang?Sind Treppenöffnungen innerhalb von Rampen so gesichert,dass Arbeitnehmer nicht abstürzen und Fahrzeuge nicht in dieTreppenöffnungen abkippen können?Sind Laderampen von mehr als 1,00 m Höhe, die keine ständi-gen Be- und Entladestellen sind, mit Einrichtungen zum Schutzgegen Absturz gesichert?Sind Laderampen, die neben Gleisanlagen liegen und mehrals 0,80 m über Schienenoberkante hoch sind, so ausgeführt,dass Arbeitnehmer im Gefahrfall unter der Rampe Schutz fin-den können?Sind Laderampen ausreichend beleuchtet?(Empfehlung für Verladerampen nach ASR 7/3: 100 lx Nenn-beleuchtungsstärke)

Steigleitern und Steigeisengänge§ 20 ArbStättV, ASR 20

erfülltja nein

Bemerkung

Haben Steigleitern oder Steigeisengänge an ihrenAustrittsstellen eine Haltevorrichtung?Sind Steigleitern oder Steigeisengänge, die länger als 5,00 msind, mit Einrichtungen zum Schutz vor Absturz gesichert?(Empfehlungen für Absturzsicherungen siehe ASR 20)Sind bei Steigleitern und Steigeisengängen mit mehr als 80°Neigung zur Oberfläche in Abständen von höchstens 10 m Ru-hebühnen vorhanden?

Page 400: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

Vorschriften, Regelwerk, Literatur BAuA Prüflisten Arbeitsstätte

400

Vorschriften, Regelwerk, LiteraturGesetze, Verordnungen, RichtlinienArbStättV Arbeitsstättenverordnung vom 20.03. 1975 BGBl. I S. 729 zuletzt

geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 27. September 2002(BGBl. I S. 3777)Arbeitsstättenrichtlinien (ASR)

ASR 5 LüftungASR 6 RaumtemperaturenASR 7/1 SichtverbindungASR 7/3 Künstliche BeleuchtungASR 7/4 SicherheitsbeleuchtungASR 8/1 FußbödenASR 8/4 Lichtdurchlässige WändeASR 8/5 Nicht durchtrittsichere DächerASR 10/1 Türen und ToreASR 10/5 Glastüren, Türen mit GlaseinsatzASR 10/6 Schutz gegen Ausheben, Herausfallen und Herabfallen von Türen

und TorenASR 11/1-5 Kraftbetätigte Türen und ToreASR 12/1-3 Schutz gegen Absturz und herabfallende GegenständeASR 13/1,2 FeuerlöscheinrichtungenASR 17/1,2 VerkehrswegeASR 18/1-3 Fahrtreppen und FahrsteigeASR 20 SteigeisengängeASR 25 SitzgelegenheitenASR 29/1-4 PausenräumeASR 31 LiegeräumeASR 34/1-5 UmkleideräumeASR 35/1-4 WaschräumeASR 35/5 Waschgelegenheiten außerhalb von erforderlichen WaschräumenASR 37/1 ToilettenräumeASR 38/2 SanitätsräumeASR 39/1,3 Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe

Berufsgenossenschaftliche VorschriftenBGV C 22 BauarbeitenBGV A 8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz

Page 401: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

401

Vorschriften, Regelwerk, Literatur BAUA Prüflisten Arbeitsstätte

Regeln der TechnikDIN 4426: 1990 Sicherheitseinrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen: Ab-

sturzsicherungenDIN 4844-3: 2003 Sicherheitskennzeichnung: Flucht- und RettungspläneDIN EN ISO 11690-1: 1997 Akustik : Richtlinien für die Gestaltung lärmarmer maschinenbe-

stückter Arbeitsstätten: Allgemeine GrundlagenDIN EN ISO 11690-2: 1997 Akustik : Richtlinien für die Gestaltung lärmarmer maschinenbe-

stückter Arbeitsstätten: LärmschutzmaßnahmenDIN EN ISO 11690-3: 1999 Akustik : Richtlinien für die Gestaltung lärmarmer maschinenbe-

stückter Arbeitsstätten: Schallausbreitung und -vorausberechnungin Arbeitsräumen

VDI 2719: 1987 Schalldämmung von Fenstern und deren ZusatzeinrichtungenVDI 3728: 1987 Schalldämmung beweglicher Raumabschlüsse; Türen, Tore und

MobilwändeVDI 3760: 1996 Berechnung und Messung der Schallausbreitung in Arbeitsräumen

Page 402: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

402

Mitarbeiterbefragung

Kommunikation

Partizipation

Verbesserungsvorschläge

Autoren:Dipl.-Ing. (FH) W. Leistner

Ansprechpartner:Dr. med. J. KopskeDipl.-Ing. (FH) W. LeistnerBAuA, Gruppe 3.2, Berlin

Bearbeitungsstand: 01.01.2004

Page 403: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

Mitarbeiterbefragung

403

Allgemein

Die Mitarbeiterbefragung ist eine Methode, mit deren Hilfe Zusammenhänge zwischen denArbeitsbedingungen, subjektiv empfundenen Belastungen und gesundheitlichenBeschwerden ermittelt werden können. Weiterhin gibt sie die Möglichkeit, verbesserungs-bedürftige Arbeitsbedingungen aus Sicht der Beschäftigten zu erfragen. Die Ergebnisse derMitarbeiterbefragung können somit den Arbeitgeber bei der Auswahl der erforderlichen(verhältnis- als auch verhaltenspräventiven) Maßnahmen unterstützen. Damit kann dieMitarbeiterbefragung einen Beitrag zur Optimierung des Arbeitsschutzes leisten.

Die Mitarbeiterbefragung fördert auch die Kommunikation zu Sicherheit und Gesund-heitsschutz im Betrieb und ist eine Methode zur Beteiligung der Beschäftigten im Sinne der§§ 3 und 17 des Arbeitsschutzgesetzes. Die Akzeptanz der Maßnahmen wird verbessert, dadie Beschäftigten in dem Prozess der Auswahl und Einführung integriert werden.

Insbesondere in Gesundheitsförderungsprojekten hat sie sich auch zur Ermittlung vonarbeitsbedingten Gesundheitsgefahren bewährt. Zur Gewährleistung der Anonymität sollteeine schriftliche Mitarbeiterbefragung erst ab 50 Beschäftigten durchgeführt werden.

In den Fragebögen können Informationen zu den folgenden Bereichen erfasst werden:� gesundheitliche Situation der Mitarbeiter� Arbeitsinhalte� Gefährdungen und Belastungen im Betrieb� Arbeitsplatzgestaltung� Ablauf und Organisation der Arbeit� soziales Umfeld (u. a. das Verhältnis der Mitarbeiter zu den Vorgesetzten und das

Betriebsklima)

Für die Mitarbeiterberbefragung stehen eine Vielzahl von Fragebögen zur Verfügung, diesich nach Ziel und Analysentiefe unterscheiden.

Beispiele für Fragebögen/Instrumente

� Fragebogen zu Beschwerden und Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems(Nordischer Fragebogen)Kuorinka, I.; Jonsson, B.; Kilbom, A.; Vinterberg, H.; Biering-Sorensen, F.; Andersson, G.;Jorgensen, K. (1987); Fragebogen in: [1], [2]

� Fragebogen zur persönlichen Situation im Beruf und Betrieb(Salutogenetische Subjektive Arbeitsanalyse – SALSA)Udris, I.; Rimann, M. (1999); Fragebogen in: [2]

� Fragebogen zur subjektiven Einschätzung der Belastungen am ArbeitsplatzSlesina, W. (1987); Fragebogen in: [1], [2]

Page 404: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

Mitarbeiterbefragung

404

� Kurz- Fragebogen zur Arbeitsanalyse – KFZAPrümper, J.; Hartmannsgruber, K.; Frese, M. (1995); Fragebogen in: [2], [4]

� Psychologische Bewertung von Arbeitsbedingungen,Screening für Arbeitsplatzinhaber – BASARichter, G. (2001 ); Fragebogen in: [5]

Diese Fragebögen sind wissenschaftlich fundierte und erprobte Instrumente.

Literatur

[1] Caffier, G.; Steinberg, U.; Liebers, F.: Praxisorientiertes Methodeninventar zurBelastungs- und Beanspruchungsbeurteilung im Zusammenhang mit arbeitsbedingtenMuskel-Skelett-Erkrankungen. Bremerhaven: Wirtschaftsverl. NW 1999. (Schriftenreiheder Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Forschung, Fb 850);http://www.baua.de/prax/index.htm

[2] Gröben, F.; Freigang-Bauer, I.; Bös, K.: Leitfaden zur Durchführung von Gesund-heitsförderungsmaßnahmen im Betrieb. Schwerpunkt: Muskelskelett-Erkrankungen.Bremerhaven: Wirtschaftsverl. NW 2004. (Schriftenreihe der Bundesanstalt fürArbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Sonderschrift)

[3] Kuorinka, I.; Jonsson, B.; Kilbom, A.; Vinterberg, H.; Biering-Sorensen, F.;Andersson, G.; Jorgensen, K.: Standardised Nordic questionaires for the analysis ofmusculoskeletal symptoms. Appl. Ergonom. 18 (1987), 233-237

[4] Prümper, J.; Hartmannsgruber, K.; Frese, M.: KFZA. Kurz-Fragebogen zurArbeitsanalyse. Zeitschrift für Arbeits- und Organisationspsychologie (1995) 3, 125-132

[5] Richter, G.: Psychologische Bewertung von Arbeitsbedingungen. Screening fürArbeitsplatzinhaber (BASA), Dortmund Dresden: Bundesanstalt für Arbeitsschutz undArbeitsmedizin 2001. (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz undArbeitsmedizin, Projekt F 1493) – Gründruck

[6] Richter, G.; Kuhn, K.: Toolbox Version 1.0. Instrumente zur Erfassung psychischerBelastungen. Dortmund/Dresden: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin[2001] 2002. (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin);http://www.baua.de/prax/index.htm

[7] Slesina, W.: Arbeitsbedingte Erkrankungen und Arbeitsanalyse – Arbeitsanalyse unterdem Gesichtspunkt der Gesundheitsvorsorge. Stuttgart: Enke 1987

[8] Udris, I.; Rimann, M.: SAA und SALSA: Zwei Fragebögen zur subjektiven Arbeits-analyse. In: Dunkel, H. (Hrsg.): Handbuch psychologischer Arbeitsanalyseverfahren.Zürich: vdf Hochschulverlag ETH 1999, 397-419. (Schriftenreihe Mensch – Technik –Organisation, Band 14)

Page 405: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

405

Betriebliche Arbeitsschutzorganisation

Verantwortung

Arbeitsschutzmanagement

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Betriebsarzt

Sicherheitsbeauftragter

Arbeitsschutzausschuss

Gefährdungsbeurteilung

Fremdbetriebe

Unterweisung

Schutzbedürftige Beschäftigtengruppen

Brand- und Explosionsschutz, Erste Hilfe

Mitwirkung der Beschäftigten

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Beschaffung von Arbeitsmitteln

Prüfungen von Arbeitsmitteln

Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüs-tungen

Autoren:Dipl.-Ing. M. KittelmannDr. rer. pol. Ralf Pieper

Ansprechpartner:Dr. med. J. KopskeBAuA, Gruppe 3.2, Berlin

Bearbeitungsstand: 01.01.2004

Page 406: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

406

BAuA Fragebogen betriebliche Arbeitsschutzorganisation

AnwendungshinweiseDie grundlegende Verpflichtung des Arbeitgebers zur Durchführung der Maßnahmen desArbeitsschutzes für eine geeignete Arbeitschutzorganisation zu sorgen, ist in § 3 (2)ArbSchG festgelegt (vgl. auch § 2 (3) BGV A 1). Weiterhin heißt es dort, dass der Arbeitge-ber Vorkehrungen zu treffen hat, dass die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätig-keiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und dieBeschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können. Das Niveau der betrieblichenArbeitsschutzorganisation hat daher wesentlichen Einfluss auf die Festlegung und Umset-zung von Arbeitsschutzmaßnahmen, die z. B. aus Gefährdungsbeurteilungen abgeleitetwurden, sowie auf deren konsequente Einhaltung im Arbeitsprozess.

Es ist deshalb hilfreich, wesentliche Voraussetzungen für eine funktionierende Arbeitsschut-zorganisation im Zusammenhang mit der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen zuhinterfragen. Gleichzeitig kann damit die Wirksamkeit der Arbeitsschutzorganisation einge-schätzt und verbessert werden.

Empfohlen wird die Einführung und Aufrechterhaltung eines systematischen Ansatzes beider Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes, wie er konzeptionell in der Form desArbeitsschutzmanagementsystems (AMS) im nationalen Leitfaden für AMS vorgeschlagenwird. [1]

Der vorliegende Fragebogen soll insbesondere kleineren und mittleren Unternehmen Anre-gungen zur Überprüfung der Arbeitsschutzorganisation geben.

Je nach den konkreten betrieblichen Bedingungen (z. B. Beschäftigtenzahl, Art der Produk-tion oder Dienstleistung) können bestimmte Fragekomplexe entfallen.

Forderungen Quellen1) Bemerkungen

1. Sind für die Aufgaben im Arbeitsschutz die Verantwortlichkeiten und Zuständig-keiten der Führungskräfte klar definiert, abgegrenzt und schriftlich festgelegt?

� Festlegung der Verantwortung des Arbeitge-bers gem. der Organisation bzw. Rechtsformdes Betriebs / Unternehmens

§ 13 (1) ArbSchG

� Überschneidungsfreie Aufgabenzuweisun-gen

§ 13 (2) ArbSchG;§ 13 BGV A 1

� Aufgabenzuweisungen im Arbeitsschutz� als Bestandteil der Stellenbeschreibung

für das festgelegte Arbeitsgebiet� durch Pflichtübertragungserklärungen für

besondere über das Aufgabengebiet hi-nausgehende Aufgaben

1) Vorschriften, Regelungen, gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse

Page 407: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

407

BAuA Fragebogen betriebliche Arbeitsschutzorganisation

Forderungen Quellen1) Bemerkungen

2. Entspricht ein freiwillig eingeführtes Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) all-gemein anerkannten Anforderungen?

Ein AMS muss für folgende Bereiche wirksameFestlegungen treffen:

- Politik- Organisation- Planung und Umsetzung- Messung und Bewertung- Verbesserungsmaßnahmen

Nationaler Leitfadenfür AMS [1]

3. Sind die erforderlichen Fachleute für Sicherheit und Gesundheitsschutz (Fach-kraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragte) im Betrieb be-stellt worden?

� Bestellung gemäß:.1. der Betriebsart und der damit für die Ar-

beitnehmer verbundenen Unfall- undGesundheitsgefahren,

2. der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmerund die Zusammensetzung der Arbeit-nehmerschaft und

3. der Betriebsorganisation, insbesondereim Hinblick auf die Zahl und die Art derfür den Arbeitsschutz und die Unfallver-hütung verantwortlichen Personen

4. der Kenntnisse und die Schulung desArbeitgebers oder der nach § 13 Abs. 1Nr. 1, 2 oder 3 ArbSchG verantwortli-chen Personen in Fragen des Arbeits-schutzes („Unternehmermodell“; bei derBestellung von SiFa).

§ 2 (1), § 5 (1),§ 19 ASiG;BGV A 6 und A 7;§ 19 BGV A 1

4. Ist die für Ihr Unternehmen tätige Fachkraft für Arbeitssicherheit ausreichendwirksam?

� Einsatzzeit in Abhängigkeit von Gefähr-dungsprofil und Beschäftigtenzahl; ggf.Prüfung der Kriterien einer alternativen Be-treuungsform (z.B. Unternehmermodell)

BGV A 6

� schriftliche Bestellung:� Vertrag� Festlegung der Betreuungsaufgaben

§ 5 ASiG

� Qualifikation:� Fachkundenachweis� branchenbezogene Kenntnisse

§ 7 ASiG;BGV A 6

1) Vorschriften, Regelungen, gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse

Page 408: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

408

BAuA Fragebogen betriebliche Arbeitsschutzorganisation

Forderungen Quellen Bemerkungen

� Aufgabenerfüllung, insbesondere� Beratung des Unternehmers, z. B. bei

� Beschaffung von Arbeitsmitteln undAuswahl von Arbeitsstoffen

� Auswahl und Erprobung von persönli-chen Schutzausrüstungen

� der sicherheitsgerechten Gestaltungder Arbeitsplätze und -abläufe

� Voraussetzung: rechtzeitige Informationdurch den Unternehmer über geplanteInvestitionen und Veränderungen der Ar-beitsabläufe

� Information des Unternehmers, betriebli-cher Fachleute und der Beschäftigten,z. B. zu� neuen Rechtsvorschriften und Rege-

lungen� arbeitsschutzgerechten Verhaltenswei-

sen� Unterstützung bei der Beurteilung der Ar-

beitsbedingungen hinsichtlich Gefährdun-gen für die Beschäftigten

� Auswertung von Arbeitsunfällen, Wege-unfällen und Sachschadensfällen

� Überwachung der vorgeschriebenen si-cherheitstechnischen Prüfungen von Ar-beitsmitteln (z. B. Aufzüge, Krane) durchSachverständige oder Sachkundige

� Unterstützung bei der Organisation desAlarm- und Rettungswesens

§ 6 ASiG

� ausreichende, an den betrieblichen Belan-gen orientierte Fortbildung

§ 5 (3) ASiG

� Bereitstellung von Räumlichkeiten und Aus-stattung sowie Hilfspersonal durch den Un-ternehmer

§ 2 (2), § 5 (2) ASiG

Page 409: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

409

BAuA Fragebogen betriebliche Arbeitsschutzorganisation

Forderungen Quellen Bemerkungen

5. Ist der für Ihr Unternehmen tätige Betriebsarzt ausreichend wirksam?� Einsatzzeit in Abhängigkeit von Gefähr-

dungsprofil und BeschäftigtenzahlBGV A 7

� schriftliche Bestellung:� Vertrag� Festlegung der Betreuungsaufgaben

§ 2 ASiG

� Qualifikation:� arbeitsmedizinische Fachkunde� Kenntnisse über branchentypische Ge-

fährdungen/Belastungen� Ermächtigung zur Durchführung speziel-

ler arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersu-chungen

§ 4 ASiG;BGV A 7

� Aufgabenerfüllung, insbesondere� Beratung des Unternehmers zur gesund-

heitsgerechten Gestaltung der eingesetz-ten Arbeitsmittel, der Arbeitsabläufe undder Arbeitsstätte

� arbeitsmedizinische Untersuchung, Beur-teilung und Beratung der Beschäftigten

� Beurteilung der Arbeitsbedingungen hin-sichtlich Gesundheitsgefährdungen fürdie Beschäftigten

� Information des Unternehmers und derBeschäftigten, z. B.� zu erforderlichen arbeitsmedizinischen

Vorsorgeuntersuchungen� zur betrieblichen Gesundheitsförde-

rung� über gesundheitsgerechte Lebenswei-

se

§ 3 ASiG

� ausreichende, an den betrieblichen Belan-gen orientierte Fortbildung

§ 2 (3) ASiG

� Bereitstellung von Räumlichkeiten und Aus-stattung sowie Hilfspersonal durch den Un-ternehmer

§ 2 (2), § 5 (2)ASiG

Page 410: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

410

BAuA Fragebogen betriebliche Arbeitsschutzorganisation

Forderungen Quellen Bemerkungen

6. Findet eine regelmäßige Zusammenarbeit/Kommunikation der für Ihr Unterneh-men tätigen Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes untereinanderund mit anderen Fachleuten statt?

� untereinander

� innerbetrieblich, z. B. mit:� Betriebsleitung� Betriebsrat/Personalrat� Planern/Arbeitsgestaltern� Sicherheitsbeauftragten� weiteren betrieblichen Beauftragten

� außerbetrieblich, z. B. mit:� Fachkräften für Arbeitssicherheit und Be-

triebsärzten anderer Unternehmen� Berufsgenossenschaft� Gewerbeaufsicht� Krankenkassen

§§ 9 – 11 ASiG;§ 19 (2), § 20 (4)BGV A 1

7. Wurden in Ihrem Unternehmen Sicherheitsbeauftragte bestellt und sind dieseausreichend wirksam?

� Sicherheitsbeauftragte sind grundsätzlich inBetrieben mit mehr als 20 Beschäftigten zubestellen

§ 22 SGB VII;§ 20 BGV A 1;Anlage 2 zuBGV A 1

� Eignung:� ausreichende Betriebserfahrung� Kenntnis der für seinen Bereich zutreffen-

den Vorschriften und Regeln des Arbeits-schutzes

� Resonanz bei den Kollegen

� Aufgaben:� Information des Unternehmers über fest-

gestellte Unfall- und Gesundheitsgefah-ren der Beschäftigten

� Überwachung des Vorhandenseins undder ordnungsgemäßen Benutzung dervorgeschriebenen Schutzeinrichtungenund persönlichen Schutzausrüstungen

§ 22 SGB VII;§ 20 (2) BGV A 1

� ausreichende Aus- und Fortbildung sichern § 23 SGB VII;§ 20 (6) BGV A 1

Page 411: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

411

BAuA Fragebogen betriebliche Arbeitsschutzorganisation

Forderungen Quellen Bemerkungen

8. Besteht in Ihrem Unternehmen ein Arbeitsschutzausschuss und ist er ausrei-chend wirksam?

� Einrichtung in Unternehmen mit mehr als 20Beschäftigten

§ 11 ASiG

� Zusammensetzung:� Arbeitgebervertreter� Betriebsrat/Personalrat� Betriebsarzt� Fachkraft für Arbeitssicherheit� Sicherheitsbeauftragte

§ 11 ASiG

� regelmäßige Zusammenkunft, Geschäfts-ordnung

9. Werden Gefährdungsbeurteilungen der Arbeitsplätze/Tätigkeiten durchgeführtund dokumentiert?

� angemessene Erfassung und Auswertungvon Arbeitsunfällen/Wegeunfällen, Berufs-krankheiten und anderen arbeitsbedingtenErkrankungen

§ 5 ArbSchG;§ 3 BGV A 1

� regelmäßige Überprüfung der Einhaltung derzutreffenden Arbeitsschutzvorschriften und-regeln

� Ermittlung und Bewertung verbleibender Ge-fährdungen an den Arbeitsplätzen und Revi-sion der Gefährdungsbeurteilung bei sichändernden Arbeitsbedingungen

� Wirksamkeitsüberprüfung der auf derGrundlage der Gefährdungsbeurteilung ge-troffenen Arbeitsschutzmaßnahmen

§ 3 ArbSchG,§ 2 BGV A 1

� Dokumentation § 6 ArbSchG;§ 3 BGV A 1;ASiG

� Besondere Arbeitsschutzmaßnahmen fürden Einsatz von Leiharbeitnehmern

§ 12 Abs. 2ArbSchG; § 11, § 12AÜG

Page 412: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

412

BAuA Fragebogen betriebliche Arbeitsschutzorganisation

Forderungen Quellen Bemerkungen

10. Werden Arbeitnehmer anderer Arbeitgeber (Fremdbetriebe) beschäftigt und liegendazu ausreichende Regelungen vor?

� gegenseitige Abstimmung der beteiligten Ar-beitgeber über Maßnahmen der Arbeitssi-cherheit und ihre Durchführung (hauptver-antwortlich für die Arbeitssicherheit bleibtstets der Arbeitgeber der Beschäftigten)

§ 8 ArbSchG;§ 5 BGV A 1;BGI 580

11. Werden die Beschäftigten ausreichend über Gefahren und Schutzmaßnahmen inihren Arbeitsbereichen unterwiesen und informiert?

� Durchführung von Unterweisungen vor Auf-nahme der Tätigkeit, insbesondere� bei der Einstellung� bei Veränderungen des Aufgabengebie-

tes� bei Einführung neuer Arbeitsmittel und

Technologien

§ 12 ArbSchG;§ 4 BGV A 1;GefStoffV;BioStoffV;PSA-BV;LasthandhabV;BetrSichV

� Regelmäßige Wiederholung von Unterwei-sungen während der Tätigkeit in Abhängig-keit von den auftretenden Gefährdungen:� mindestens 1x jährlich� Jugendliche halbjährlich� Empfehlung für Produktionsbereiche:

vierteljährlich

� Nachweis der Durchführung von Unterwei-sungen (beim Umgang mit Gefahrstoffen ge-setzlich gefordert, in anderen BereichenNachweisführung dringend empfohlen):� Inhalt und Zeitpunkt schriftlich festhalten� Unterschriftsleistung durch die Unterwie-

senen

� besondere Anweisungen für Beschäftigte ingefährlichen Arbeitsbereichen

§ 9 ArbSchG

Page 413: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

413

BAuA Fragebogen betriebliche Arbeitsschutzorganisation

Forderungen Quellen Bemerkungen

12. Sind Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz besonders schutzbedürftiger Be-schäftigtengruppen gewährleistet?

� Frauen § 4 Nr. 6 ArbSchG;MuSchG; Mu-SchRiV; ArbZG

� Jugendliche/Kinder über 13 Jahre § 4 Nr. 6 ArbSchG;JArbSchG;KindArbSchV

� Behinderte § 4 Nr. 6 ArbSchG;§ 81 SGB IX;DIN 18024-2

13. Liegen ausreichende Regelungen zum Schutz der Beschäftigten vor unmittel-baren Gefahren durch Brände und Explosionen sowie zur Ersten Hilfe vor?

� Festlegungen zur Brandbekämpfung, Eva-kuierungspläne

§ 10 ArbSchG;§ 22 BGV A 1

� Festlegungen zum eigenständigen Treffenvon Maßnahmen zur Gefahrenabwehr undSchadensbegrenzung durch die Beschäftig-ten bei Bränden und Explosionen

� Antihavarietraining

� Vorhandensein von erforderlichen Einrich-tungen für die Erste Hilfe:� Meldeeinrichtungen� Sanitätsräume� Erste-Hilfe-Material� Rettungstransportmittel, -geräte

§ 10 ArbSchG;§§ 24-28 BGV A 1;§ 38, § 39 ArbS-tättV;ASR 39/1, 3

� Anzahl von Ersthelfern:� ein Ersthelfer für bis zu 20 anwesende

Versicherte� bei mehr als 20 anwesenden Versicher-

ten� in Verwaltungs- und Handelsbetrieben

5 %,� in sonstigen Betrieben 10 %

� der Versicherten� erforderliche Zusatzausbildung bei spe-

ziellen Gefährdungen(z. B. gefährliche Stoffe, Arbeiten unterSpannung)

§ 26 BGV A 1

Page 414: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

414

BAuA Fragebogen betriebliche Arbeitsschutzorganisation

Forderungen Quellen Bemerkungen

� Mindestens 1 Betriebssanitäter:- in einer Betriebsstätte mit mehr als 1500

anwesenden Versicherten- in einer Betriebsstätte mit 1500 oder we-

niger, aber mehr als 250 anwesendenVersicherten und Art, Schwere und Zahlder Unfälle den Einsatz von Sanitätsper-sonal erfordern

- auf einer Baustelle mit mehr als 100 an-wesenden Versicherten

§ 27 BGV A 1

14. Haben die Beschäftigten Möglichkeiten, an der Gestaltung ihrer Arbeitsbedingun-gen mitzuwirken?

� Information, Anhörung und Beteiligung derBeschäftigten durch den Arbeitgeber zu al-len Aktivitäten, die Auswirkungen auf Si-cherheit und Gesundheit der Beschäftigtenhaben können

§ 17, § 14ArbSchG; BetrVG;BPersVG;LPersVG

� Mitwirkung der Beschäftigten bei der Ge-staltung der Arbeitsbedingungen, z. B.� Sicherheitszirkel, Gesundheitszirkel� betriebliches Vorschlagwesen� Sicherheitswettbewerbe

� Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten BetrVG, BPersVG,LPersVG

15. Sind im Betrieb erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen festge-legt?

� Aufklärung der Beschäftigten über die mitbestimmten Tätigkeiten verbundenen Ge-sundheitsgefährdungen und entsprechendeVorsorgeuntersuchungen

§ 11 ArbSchG;ASiG;BGV A 4, BGI 504

� Überprüfungen der Arbeitsbedingungen ausarbeitsmedizinischer Sicht einschließlich derMöglichkeit ihrer behindertengerechten Ge-staltung

� Beschäftigungsbeschränkungen/-verbote fürbestimmte gefährdende Tätigkeiten

� Erhebung von Daten zur Aufdeckung vonUrsachen arbeitsbedingter Erkrankungen

Page 415: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

415

BAuA Fragebogen betriebliche Arbeitsschutzorganisation

Forderungen Quellen1) Bemerkungen

16. Ist sichergestellt, dass die verwendeten Arbeitsmittel den geltenden Sicherheits-anforderungen entsprechen und wird deren bestimmungsgemäße und sicher-heitsgerechte Benutzung gewährleistet?

� Prüfung einzuhaltender vorgreifender Ar-beitsschutzanforderungen, z. B. für Maschi-nen� Einhaltung der Richtlinie 98/37/EWG, ins-

besondere� Einhaltung der Sicherheits- und Ge-

sundheitsanforderungen nach An-hang I

� Vorlage einer Konformitätserklärung� CE-Kennzeichnung� Vorlage einer Betriebsanweisung

� ggf. Vereinbarung zu berücksichtigenderNormen und/oder Spezifikationen

GSG und 9. GSGVEG-Richtlinie98/37/EG;§ 7 BetrSichV

� Bereitstellung von Arbeitsmitteln, die für dieam Arbeitsplatz gegebenen Bedingungengeeignet sind und bei deren bestim-mungsgemäßer Benutzung Sicherheit undGesundheitsschutz gewährleistet sind

§ 4 (1) BetrSichV

� Einhaltung der Betriebsanleitungen sowieder Forderungen zum sicherheits- und ge-sundheitsgerechten Einsatz von Arbeitsmit-teln, die in der BetrSichV sowie im entspre-chenden Regelwerk enthalten sind� ggf. Betriebsanweisungen erstellen

§ 9 BetrSichV

1) Vorschriften, Regelungen, gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse

Page 416: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

416

BAuA Fragebogen betriebliche Arbeitsschutzorganisation

Forderungen Quellen Bemerkungen

17. Ist sichergestellt, dass die vorgeschriebenen Prüfungen für bestimmte Arbeitsmit-tel bzw. überwachungsbedürftige Anlagen durch befähigte Personen bzw. zuge-lassene Überwachungsstellen durchgeführt werden?

� Übersicht über wiederkehrende Prüfungen § 10, § 11 bzw.§14ff. BetrSichV;MPBetreibV;RöV;StrlSchV;

18. Werden erforderliche persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt?� Ermittlung und regelmäßige Überprüfung

des Bedarfs von Kopfschutz, Fußschutz,Augen- und Gesichtsschutz, Atemschutz,Körperschutz unter Berücksichtigung vonSchutzwirkung und Trageeigenschaften; be-sondere Unterweisung

§ 4 Nr. 5 ArbSchG;PSA-BV;§§ 29-31 BGV A 1

Page 417: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

417

BAuA Fragebogen betriebliche Arbeitsschutzorganisation

Vorschriften, Regelwerk, LiteraturGesetze, Verordnungen, RichtlinienRichtlinie 98/37/EG EG-MaschinenrichtlinieArbSchG ArbeitsschutzgesetzArbStättV ArbeitsstättenverordnungArbZG ArbeitszeitgesetzASiG ArbeitssicherheitsgesetzAÜG ArbeitnehmerüberlassungsgesetzBetrVG BetriebsverfassungsgesetzBetrSichV BetriebssicherheitsverordnungBPersVG BundespersonalvertretungsgesetzGSG Gerätesicherheitsgesetz9. GSGV 9. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (Maschinenver-

ordnung - 9. GSGV)JArbSchG JugendarbeitsschutzgesetzKindArbSchV KinderarbeitsschutzverordnungLPersVG LandespersonalvertretungsgesetzeMPBetreibV Medizinprodukte-BetreiberverordnungMuSchG MutterschutzgesetzMuSchRiV MutterschutzrichtlinienverordnungPSA-BV PSA-BenutzungsverordnungRöV RöntgenverordnungSGB VII Sozialgesetzbuch VII Gesetzliche UnfallversicherungSGB IX Sozialgesetzbuch IX Rehabilitation und Partizipation behin-

derter MenschenStrlSchV StrahlenschutzverordnungBKV Berufskrankheitenverordnung

Berufsgenossenschaftliche VorschriftenBGV A 1 Grundsätze der PräventionBGV A 4 Arbeitsmedizinische VorsorgeBGV A 6 Fachkräfte für Arbeitssicherheit, BG-spezifische FassungenBGV A 7 Betriebsärzte, BG-spezifische Fassungen

Page 418: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

418

BAuA Fragebogen betriebliche Arbeitsschutzorganisation

Regeln der TechnikDIN 18 024-2 : 1996 Barrierefreies Bauen : Öffentlich zugängliche Gelände und Ar-

beitsstätten : PlanungsgrundlagenASR 39/1, 3 Arbeitsstättenrichtlinie: Mittel und Einrichtungen zur Ersten

HilfeBGI 504 (ZH 1/600) Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsor-

ge nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für ar-beitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen – Gesamtausga-be

BGI 580 (ZH 1/182) Merkblatt: Arbeitnehmer in Fremdbetrieben

Literatur[1] Nationaler Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme,

BArbBl. 1/2003 (vgl. http://www.baua.de/prax/index.htm)

Page 419: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

419

Bezugsquellen-Verzeichnis

Richtlinien/Gesetze/Verordnungen

� Richtlinien der Europäischen GemeinschaftVertretung der EU-Kommission in Deutschland (www.EU-Kommission.de),Unter den Linden 78, 10117 BerlinOnline: http://europa.eu.int/eur-lex/

Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH (www.Bundesanzeiger.de),Postfach 10 05 34, 50445 Köln

� Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes und der LänderBundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH (www.Bundesanzeiger.de),Postfach 10 05 34, 50445 KölnOnline: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/

Veröffentlichungen in der Reihe – Regelwerke - der Schriftenreihe der Bundesanstaltfür Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin:Verlag für Neue Wissenschaft GmbH (www.nw-verlag.de),Bürgermeister-Smidt-Str. 74 – 76, 27568 Bremerhaven

Vorschriften- und Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung

� Berufsgenossenschaftliches Vorschriften- und Regelwerk (BGVR)Carl Heymanns Verlag KG (www.heymanns.com),Luxemburger Straße 449, 50939 KölnOnline: http://www.hvbg.de/d/pages/praev/vorschr/bgvr/bgvr1.html

� Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG)Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften(www.lsv.de/verbaende/01blb/index.html),Weißensteinstraße 70 – 72, 34131 KasselOnline: http://www.lsv.de/verbaende/01blb/02serv_bera/vsg/index.html

� GUV-RegelwerkHerausgeber: Bundesverband der Unfallkassen e.V. (www.unfallkassen.de),Fockensteinstraße 1, 81539 München(zu beziehen durch den örtlich zuständigen Unfallversicherungsträger)Online: http://regelwerk.unfallkassen.de/

Page 420: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

420Bezugsquellen-Verzeichnis

Regeln der Technik

� Arbeitsstättenrichtlinien (ASR)In: Bundesarbeitsblatt (www.bundesarbeitsblatt.de),Verlag W. Kohlhammer GmbH, Postfach 40 02 63, 50832 KölnOnline: http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/Vorschriften/Arbstaett/InhArbst.html

� Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse (AWE)Forschungsergebnisse für die Praxis, Herausgeber: Bundesanstalt für Arbeitsschutzund ArbeitsmedizinWirtschaftsverlag NW - Verlag für neue Wissenschaft GmbH (www.nw-verlag.de),Postfach 10 11 10, 27511 Bremerhaven

� Auswahlkriterien für spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge nach denberufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinischeVorsorgeuntersuchungen (BGI 504)Carl Heymanns Verlag KG (www.heymanns.com),Luxemburger Straße 449, 50939 KölnOnline: http://www.hvbg.de/d/pages/praev/vorschr/bgvr/bgvr1.html

� Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für arbeitsmedizinischeVorsorgeuntersuchungen (BGG 904: G 1 bis G 45)Gentner Verlag, Abt. Buchdienst, (www.gentnerverlag.de/),Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart

� DIN-VDE-Normen und DIN-IEC-NormenBeuth Verlag GmbH (www.beuth.de),Burggrafenstraße 6, 10787 BerlinVDE-VERLAG GmbH (www.VDE-Verlag.de),Bismarckstraße 33, 10625 Berlin

� Normen (DIN, DIN EN, DIN EN ISO, EN, ISO ...)Beuth Verlag GmbH (www.beuth.de),Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin

� Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)Carl Heymanns Verlag KG (www.heymanns.com),Luxemburger Str. 449, 50939 KölnOnline: http://www.baua.de/prax/abas/trba.htm

� Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF)Carl Heymanns Verlag KG (www.heymanns.com),Luxemburger Str. 449, 50939 KölnOnline: http://www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/Vorschriften/Vorschriften.html

� Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)Carl Heymanns Verlag KG (www.heymanns.com),Luxemburger Str. 449, 50939 KölnOnline: http://www.baua.de/prax/ags/trgs.htm

Page 421: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

421Bezugsquellen-Verzeichnis

� VDI-RichtlinienBeuth Verlag GmbH (www.beuth.de),Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin

� VdS-RichtlinienVdS Schadenverhütung GmbH (www.vds.de),Postfach 10 37 53, 50477 Köln

Page 422: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

422

Stichwort-Liste

Stichworte Seite

Absturzgefährdung- Abdeckungen- Auffangeinrichtungen- Grenzwerte- Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz- Schutznetze- Schutzwände- Umwehrungen

97, 383, 39910310498109107106101

Allgemeinbeleuchtung 247, 250, 382Arbeiten unter Spannung 119Arbeitsenergieumsatz 232Arbeitshöhe/Arbeitsflächenhöhe/Arbeitstischhöhe 341, 342Arbeitsinhalt/Arbeitstätigkeit 366Arbeitsplatzbeleuchtung 252Arbeitsschutzausschuss 411Arbeitsschutzgesetz 14, 21Arbeitsschutzmaßnahmen

- Grundsätze- Rangfolge

242424

Arbeitsschutzorganisation, Prüfliste 405Arbeitssitze 344Arbeitsstätte, Prüflisten

- Arbeitsplatz- Arbeitsraum- Bereitschaftsraum- Brandschutz- Erste Hilfe- Fahrtreppen, Fahrsteige- Fenster/Oberlichter- Feuerlöscheinrichtungen- Laderampen- Lärm- Liegeräume- Lüftung- Pausenräume- Raumtemperatur- Rettungswege- Sanitätsräume- Steigleitern/Steigeisengänge- Toilettenräume- Türen/Tore- Umkleideräume- Verkehrswege- Waschräume

379381381392390, 413390398383390399387393385393386389394399395391396388397

Arbeitszeit/Schichtarbeit/Pausen 364, 368

Page 423: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

423

Aufnahme von Informationen/Handhabung von Stellteilen- Hörbarkeit- Lesbarkeit- Sichtbarkeit- Sinnfälligkeit- Verständlichkeit/Unterscheidbarkeit

306310311310314314

Aufwärmzeiten 212, 227Behaglichkeitsklima 223Beleuchtung

- Gütemerkmale243, 382245

Beleuchtungsstärke 247Betriebsarzt 22, 409Beurteilungspegel 263Bewegungsraum 337Bildschirme

- Informationsgestaltung- Tastatur/Maus

315315319

Biologische Arbeitsstoffe- Betriebsanweisungen- Einstufungslisten- Ersetzungspflicht- gezielte Tätigkeiten- Grundvorschriften- nicht gezielte Tätigkeiten- Risikogruppen- Schutzstufen- Verzeichnis Exponierter

178189182189180, 185183181, 186181, 188185190

Biologischer Arbeitsplatztoleranzwert (BAT) 144Blendschutz/Sonnenschutz 252Blendung 249Brand- und Explosionsgefährdungen

- Kenngrößen/Stoffdaten- primärer, sekundärer, tertiärer Explosionsschutz

197, 390, 413201204

Brandgefährdungsklassen 200Durchströmung 117effektive Bestrahlungsstärke 233elektrische Gefährdung 115elektrische Schutzabstände/Sicherheitsabstände 119, 124, 125elektromagnetische Felder

- Messprotokoll- Messstrategie

294, 296304303

elektromagnetische Verträglichkeit 294energetische Arbeitsbelastung 232erzwungene Körperhaltung 336Explosionsgefährdungen

- brennbare Flüssigkeiten- Stäube

explosionsfähige Stoffe/Explosivstoffe

197202202203

Fehlerschutz/indirektes Berühren 120Feuerlöscheinrichtungen 204, 390Formblatt Dokumentation 376, 377, 378

Page 424: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

424

Gefährdungsbeurteilung- Ablaufschema- Arbeitgeberpflichten- Bewertungskriterien- Betriebszustände- Dokumentation- Methode und Verfahren- Mitwirkung der Arbeitnehmer- personenbezogene Beurteilung- Rechtsgrundlagen- Zeitpunkt- Ziel

132021211916, 26172219142314

Gefahrensignale 273, 310, 314gefährliche Oberflächen 52Gefahrstellen, mechanische 38Gefahrstoffe

- Aufbewahrung/Lagerung- Auslöseschwelle- besonders gefährliche Stoffe- Betriebsanweisungen- Einstufung- Ermittlungspflicht- Ersatzstoffe- Gefährlichkeitsmerkmale- Hautschutz- Herstellungs- und Verwendungsverbote- Hygienemaßnahmen- Kennzeichnung- Luftgrenzwerte- Sicherheitsdatenblatt- Überwachungspflicht

129155144160, 173153137149149, 171132146173155133 ff., 137141140151

Gefahrstoffverzeichnis 150 ff., 172Gehörschäden 260Gehörschutz 273Geräuschdatenblatt 267, 279Geräuschemission 261, 267 ff.Geräuschimmission 261Greifraum 338Heben und Tragen

- Lastgewichte/Höchstgewichte328329

heiße Medien 214heiße Oberflächen 214heiße Stoffe 214Herzschrittmacher 295Hintergrundgeräuschpegel 270Hitze 229Informationsaufnahme 308Infrarotstrahlung/Wärmestrahlung 294Infraschall 266ionisierende Strahlung 295Jugendarbeitsschutz 156-162, 364, 368, 412Kälte 211, 224kalte Medien 211Kältebereiche 224Kälteexpositionszeiten 227Klima 219

Page 425: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

425

Klimabereiche 221Klimamessung 223, 239Klimasummenmaße 230, 242Kontaktkälte 212Lärm

- Grenzwerte- Sprachverständigung

257264265

lärmarme Arbeitsmittel/Arbeitsverfahren 267Lärmbelastung 261Lärmbereiche 266, 273Lärmemission 261Lärmminderungsprogramm 272Laserschutzbeauftragter 297Laserstrahlung 294, 296Lastenhandhabung 328, 352Lastenhandhabungsregeln 333Leuchtdichte 249Lichtfarbe/Farbwiedergabe 250Lichtrichtung/Schattigkeit 250Maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK) 141mechanische Gefährdungen/ungeschützt bewegteMaschinenteile

- besondere Betriebszustände- Engstellen- organisatorische und verhaltensbezogene Anforderungen- Schutzeinrichtungen- Sicherheitsabstände

38

3941464341

mechanische Gefährdungen/unkontrolliert bewegte Teile- herabfallende, sich lösende, berstende und wegfliegende

Teile- kippende, pendelnde Teile- rollenden, gleitenden Teilen

7273

7273

Mindestfreiräume, Beinfreiraum 338, 339Mitarbeiterbeteiligung 22, 402Mutterschutz 154, 157-162, 273, 329,

364, 368Notbeleuchtung/Sicherheitsbeleuchtung 248optische Strahlung

- Messprotokoll- Messstrategie

293302301

physische Belastungen- Beurteilung/Leitmerkmalmethode- Gefährdungsarten

• Bewegung unter überhöhter Kraftanstrengung• erzwungene Körperhaltung• manuelle Handhabung von Lasten

- Gestaltungsmaßnahmen

325330, 352328350336328331

Prüffristen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel 119, 127

Page 426: Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener ... · 5 Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb Handbuch für Arbeitsschutzfachleute Zusammenfassung

426

psychische Belastungen- Beurteilung- Einflussfaktoren- Gestaltungsmaßnahmen- Wirkungen

357361360366 ff.359

Quetschstellen 41, 54Röntgenschutzbeauftragter 297Schallausbreitung Arbeitsraum 268Schallpegel 263, 271, 272schutzbedürftige Personengruppen 19, 413Schutzeinrichtungen 43, 59, 77, 100Schwingungen

- Ganzkörperschwingung- Hand-Arm-Schwingung

281283, 286283, 286

Schwingungsschutz 286Sehraum 340Sicherheitsabstände 41Sicherheitsbeauftragter 410Sicherheitsfachkraft 22, 407Signalerkennung 273soziale Beziehungen 365spannungsführende Teile 119Spitzenschalldruckpegel 264Stäube 147, 202Stehhilfen 346Stellteile 317Störlichtbogen 117, 120Strahlenschutzbeauftragter 297Strahlung 289Strahlungsarten/Wellenarten 292Stress 261, 359Sturzgefährdungen

- Oberflächenbehandlung/Reinigung und Pflege- Reibwerte- Schuhwerk- Stolperhöhen- Stolperstellen- Treppen- Trittflächen/Fußböden

8490879188849284

Tageslicht 248, 252Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 140, 163Technische Richtkonzentration (TRK) 144thermisch-neutrales Klima 223Transportmittel und bewegte Arbeitsmittel

- Aufstiege- Prüffristen- Standsicherheit- Verhalten- Verkehrswege

575958636360, 388

Ultraschall 266UV-Strahlung 293Verbrennungsgrad 215Vibration 281Wärmestrahlung 232, 294