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R DAS AMT at SBL h AT au T DER ST s ADT WEIMAR Kurier // AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN // MITTEILUNGEN // AUSSCHREIBUNGEN // STADTRAT Beschlüsse des Stadtrates aus seiner 10. öffentlichen Sitzung am 16. Sep- tember 2015 Seite 8069 Kulturstadt Europas Nr. 16 26. September 2015 26. Jahrgang NÄCHSTE AUSGABE : 10. Oktober 2015 EHRENNADEL Vorschläge für die Würdigung mit der Silbernen Ehrennadel können ab sofort eingereicht werden Seite 8077 HÜBEN WIE DRÜBEN Jens Spahn und Carsten Schneider im Gespräch über 25 Jahre Deutsche Einheit Seite 8086 RUND UM DIE UHR Radio LOTTE Weimar – Das Stadtradio – sendet jetzt 24 Stun- den täglich Seite 8087 VIELFALT. DAS BESTE GEGEN EINFALT 26. INTERKULTURELLE WOCHE 2015 Mitmachen »Junge Stadt« AUF SEITE 8076 Als Zeichen der Offenheit und des friedlichen Miteinanders findet in Weimar bereits zum 26. Mal in Folge die Interkulturelle Woche statt. Die Stadt setzt mit dem bundesweit einheitlichen Motto »Vielfalt. Das Beste gegen Einfalt.« auch in Hinblick auf die Aktualität der europäischen Flüchtlings- situation ein deutliches Signal gegen Voreingenommenheit und Diskriminie- rung. In Zusammenarbeit mit Vereinen, kirchlichen Gemeinschaften und Institu- tionen aus der Migrationsberatung sowie engagierten Mitmenschen mit und ohne FORTSETZUNG AUF SEITE 8054

Rathauskurier Nr. 16 2015Sitzung am 16. Sep-tember 2015 Seite 8069 Kulturstadt europas Nr. 16 26. September 2015 26. Jahrgang NÄCHSTE AUSGABE: 10. Oktober 2015 EHRENNADEL Vorschläge

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Page 1: Rathauskurier Nr. 16 2015Sitzung am 16. Sep-tember 2015 Seite 8069 Kulturstadt europas Nr. 16 26. September 2015 26. Jahrgang NÄCHSTE AUSGABE: 10. Oktober 2015 EHRENNADEL Vorschläge

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// a m t l i c h e B e K a N N t m a c h U N G e N // m i t t e i l U N G e N // a U S S c h r e i B U N G e N //

STADTRATBeschlüsse des Stadtrates aus seiner 10. öffentlichen Sitzung am 16. Sep-tember 2015

Seite 8069

K u l t u r s t a d t e u r o p a s

Nr. 1626. September 201526. Jahrgang

N Ä C H S T E AU S G A B E:10. Oktober 2015

EHRENNADELVorschläge für die Würdigung mit der Silbernen Ehrennadel können ab sofort eingereicht werden

Seite 8077

HÜBEN WIE DRÜBENJens Spahn und Carsten Schneider im Gespräch über 25 Jahre Deutsche Einheit

Seite 8086

RUND UM DIE UHRRadio LOTTE Weimar – Das Stadtradio – sendet jetzt 24 Stun-den täglich

Seite 8087

V IELFALT. DAS BESTE G EG EN EINFALT

26. INTERKULTURELLE WOCHE 2015

Mitmachen!Mitmachen!Mitmachen!»Junge Stadt«

AUF SEITE 8076

Als Zeichen der Offenheit und des friedlichen Miteinanders findet in Weimar bereits zum 26. Mal in Folge die Interkulturelle Woche statt. Die Stadt setzt mit dem bundesweit einheitlichen Motto »Vielfalt. Das Beste

gegen Einfalt.« auch in Hinblick auf die Aktualität der europäischen Flüchtlings-situation ein deutliches Signal gegen Voreingenommenheit und Diskriminie-rung. In Zusammenarbeit mit Vereinen,

kirchlichen Gemeinschaften und Institu-tionen aus der Migrationsberatung sowie engagierten Mitmenschen mit und ohne

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Page 2: Rathauskurier Nr. 16 2015Sitzung am 16. Sep-tember 2015 Seite 8069 Kulturstadt europas Nr. 16 26. September 2015 26. Jahrgang NÄCHSTE AUSGABE: 10. Oktober 2015 EHRENNADEL Vorschläge

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Die 2 6 . Interkult urell e Woche f in d et vom

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Migrationshintergrund ist ein Programm entstanden, dessen Fokus auf den kulturellen Austausch zwischen Menschen verschiedener Nationen ausgerichtet ist.

Zu diesem Zweck bieten diverse Veranstal-tungen vom 27. September bis zum 4. Okto-ber 2015 Gelegenheiten zum Dialog und zur Begegnung mit Menschen aus verschiedenen Kulturen. Ausstellungen, Vorträge, Musik-beiträge und Gesprächsrunden unterstützen bei dem Bemühen, sich fremden Kulturen zu nähern und Erfahrungen miteinander zu teilen.

Die Ausstellung »Fluchtpunkte« in der ACC Galerie, die von Weimarer Bürgerinnen und Bürgern gestaltet wurde, zeigt Ursachen und gesellschaftliche Folgen von Fluchtbewe-gungen. Dabei wird die Frage aufgeworfen, wie sich die Betrachterinnen und Betrachter positionieren. Welche persönliche Verant-wortung trifft uns selbst angesichts des nicht abreißenden Flüchtlingsstroms? Eine Ausstel-lung, der es nicht an Input mangelt und die sicher lange im Gedächtnis bleiben wird.

Ein weiterer Begegnungsort wird die G alerie »Aufwind« sein, in der ausländische Künst-lerinnen und Künstler aus Thüringen ihre Werke in der Ausstellungsreihe »Welt im Bild« präsentieren. Bilder des syrischen Malers Mohammad M. Hussein werden in der Ausstellung der Galerie Markt 21 »Personality and Character Transformation« zu sehen sein.

Die Eröffnung des Cafés International stellt ein fortlaufendes Projekt der Flüchtlings-sozialarbeit von Caritas und Diakonie dar. Hier wird jeden Dienstag eine Begegnungs-stätte für Geflüchtete und Weimarer Bürge-rinnen und Bürger geschaffen. Außerdem werden Sprachtrainings, Kinderaktivitäten

sowie M ithilfe bei Bewerbungsschreiben angeboten.

Im kommunalen Kino mon ami können sich Interessierte auf iranische, syrische, deutsche sowie französische Filmbeiträge freuen und sich in anschließenden Podiums-diskussionen über ihre Eindrücke aus-tauschen.

Der traditionelle Empfang des Oberbürger-meisters Stefan Wolf wird dieses Jahr am 30. September, 15–17 Uhr, im Rathaus Herderplatz 14, stattfinden. Höhepunkt der 26. Interkulturellen Woche wird ein Will-kommensstraßenfest der Stadt Weimar auf dem historischen Herderplatz sein.

Am 3. Oktober, dem 25. Jahrestag der Deutschen Einheit, wird die kulturelle Vielfalt der Stadt zelebriert. Unter der aktiven Beteiligung von vielen Weimarer Bürgerinnen und Bürgern wird es von 13 bis 22 Uhr Konzerte und Tanzdarbietungen von Künst-lerinnen und Künstlern unterschiedlicher Nationen geben. Besondere musikalische Höhepunkte werden an diesem Tag der iranische Künstler Merhada Ahmadiyan, die syrische Band MAQAM und die aus T hüringen stammende Ska-Band Babayaga sein. Das

Programm, das Kinder und Erwachsene gleichermaßen anspricht, beinhaltet neben diversen Workshops und Tanz- Performances auch einen bekannten Seifenblasen-Aktions-künstler.

Ein thematischer Schwerpunkt des Willkom-mensstraßenfestes ist eine »dialogische Tafel«. Dabei sitzen Weimarer Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit Migrantinnen und Migranten und Geflüchteten an einer Kuchen-tafel und kommen miteinander ins Gespräch. Dabei besteht die Möglichkeit, mit Geflüchte-ten bei Kaffee und Kuchen zu reden und mehr über die Motive und Umstände ihrer Flucht zu erfahren. Interessierte Bürgerinnen und Bürger er langen einen individuellen und per-sönlichen Zugang zu der sonst eher anony-men medialen Flüchtlingsberichterstattung.

Freuen können sich alle Interessierten zudem auf die Veranstaltungen im Rahmen des 7. Hafez-Gedenktages, der mittlerweile ein fester Bestandteil der Interkulturellen Woche in Weimar ist. Das Programm zum Willkommensstraßenfest am 3.10.2015 und zur 26. Interkulturellen Woche finden sie auch unter www.weimar.de

RathausKurier | Herausgeber: Stadt Weimar. Der Oberbürgermeister, Stabsstelle Kommunikation und Protokoll, Rathaus, Herderplatz 14, 99421 Weimar | Redaktion: Ralf Finke

(verantwortlich), Andy Faupel, Mandy Plickert, Telefon: (0 36 43) 76 26 61, Fax: 76 26 50, E–Mail: [email protected]. Für den Inhalt der in der Rubrik »Fraktionen im S tadtrat« abgedruckten

Beiträge sind die jeweiligen Fraktionen verantwortlich. Sie geben bei ihren Beiträgen den Namen des im Sinne des Pressegesetzes Verantwortlichen an. Für den Inhalt eines

namentlich gekennzeichneten Beitrages ist der Autor verantwortlich | Redaktionsschluss dieser Aus gabe war der 21. September 2015 | Konzeption: Gudman-Design, Weimar |

Gestaltung und Vorstufe: Graphische Betriebe Rudolf Keßner Weimar Corax Color & Stempel-Rabe GmbH, Carl-von-Ossietzky-Straße 57 A, 99423 Weimar, Telefon: (0 36 43) 83 63 50,

Fax: 83 63 20 | Druck, Anzeigen und Abonnement: Schenkelberg Druck Weimar GmbH, Österholzstraße 9, 99428 Nohra, Telefon: (0 36 43) 86 87-0, Fax: 86 87-20 | Vertrieb: Allgemeiner

Anzeiger GmbH, Telefon: (03 61) 227 54 90, Fax: (03 61) 227 54 99 | Erscheinungsweise: 14-täglich samstags. Die Verteilung an die Weimarer Haushalte erfolgt kostenlos. Sie ist freiwillig

und kann ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise unterbleiben. Auf die kostenlose Verteilung des Rathauskuriers besteht kein Rechtsanspruch. Der Einzelbezug bei Postversand

oder bei Abholung in der Stabsstelle Kommunikation und Protokoll ist kostenlos | Abo-Preis: 3,00 Euro/Ausgabe (Postversand).

Page 3: Rathauskurier Nr. 16 2015Sitzung am 16. Sep-tember 2015 Seite 8069 Kulturstadt europas Nr. 16 26. September 2015 26. Jahrgang NÄCHSTE AUSGABE: 10. Oktober 2015 EHRENNADEL Vorschläge

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ZWIEBELMARKT IN WEIMAR

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Die APP zum Zwiebelmarkt

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Tourist Information Weimar / Markt 10 T 03643 745-0 / [email protected]

www.weimar.de/zwiebelmarkt

K u l t u r s t a d t E u r o p a s

09.-11.10.201509.-11.10.201509.-11.10.2015

Verkaufsoffener Sonntag am 11. Oktober 2015

gudman.de

Zwiebelmarkt­App überarbeitet – Bühnenprogramm ist online

In wenigen Tagen ist es wieder soweit: Weimar feiert mit tausenden Gästen vom 9. bis 11. Oktober 2015 seinen Zwiebel-markt. Wer sich bereits jetzt einen Über-blick über das große Volksfest verschaffen möchte, kann das tun: Das Zwiebelmarkt-Bühnenprogramm und alle anderen wich-tigen Informationen rund um den Zwiebel-markt finden sich unter www.weimar.de/zwiebelmarkt. Das von der Kulturdirektion der Stadt Weimar online aufbereitete Programm wird dort ständig aktualisiert.

Auch die Zwiebelmarkt-App der weimar GmbH ist für den diesjährigen Zwiebel-markt in allen drei Betriebssystemen (Android, IOS und Windows) überarbeitet worden. Da es sich nicht nur um eine Aktualisierung handelt, ist es notwendig, sich die App in den einzelnen Stores kostenfrei neu herunterzuladen. Hinweise dazu finden sich auch in den alten Versi-onen. Die App gibt einen Überblick zum Zwiebelmarkt von der Anreise über Park-möglichkeiten bis hin zum umfangreichs-ten Teil – dem Bühnenprogramm. Mit der Favoriten-Funktion an den einzelnen Programmpunkten lässt ein individueller Zwiebelmarkt-Fahrplan zusammenstellen. Eine Karte mit Bühnenstandorten, Park-

plätzen, Sanitätswachen und WC-Stand-orten rundet den Service ab.

Der ebenfalls von der weimar GmbH herausgegebene Programmflyer erscheint in diesem Jahr in der Woche vor dem Zwie-belmarkt in einer Auflage von 30.000 Stück. Erhältlich ist er in der Tourist-Information Weimar sowie an vielen anderen öffentli-chen Stellen. Weimars Innenstadthändler werden derzeit von der weimar GmbH mit den Zwiebelmarkt-Plakaten ausgestattet.

In der Tourist-Information Weimar sind unterdessen nicht nur Zwiebelmarkt-souvenirs erhältlich, auch die Karten für den Zwiebelmarktkönigin-Krönungsabend im Hotel Elephant am Samstag, 3. Oktober, gibt es dort oder im Online-Shop unter www.weimar.de/tourismus.

25 Jahre Weimarer Zwiebelmarkt­Königin. Wer trägt die Krone im Jubiläumjahr?

Ein Volk aus 300.000 fröhlichen Frauen, Männern und Kindern. Eine singende und klingende Altstadt. Üppig bestückte Stände von über 500 Händlern. Speisen und Getränke im Überfluss. Das ist das Reich der Weimarer Zwiebelmarkt-Königin. Wer die neue Repräsentantin des größten Thüringer Herbstvolksfestes wird, das entscheidet sich am 3. Oktober 2015.

Seit 25 Jahren krönen die Stadt Weimar und die Thüringer Allgemeine gemeinsam die Weimarer Zwiebelmarkt-Königin. Gesucht wird für diese Aufgabe eine junge Frau, die auf dem Fest selbst und im Jahr danach als Repräsentantin für diese durch und durch bodenständige Tradition der

Kulturstadt steht. Der Weimarer Zwiebel-markt übt seit 362 Jahren eine Anzie-hungskraft aus, die weit über die Stadt-grenzen hinaus reicht. Bewerberinnen um die Krone sollten sich deshalb Weimar und seinem einzigartigen Marktfest wirklich verbunden fühlen.

Nachfolgerin der amtierenden Königin Stefanie Löser können junge Frauen aus Weimar und aus dem Kreis Weimarer Land werden. Sie sollten mindestens 18 Jahre alt sein und durch Geburt oder Wohnort, durch Ausbildung oder Beruf eine enge Bindung an Weimar haben. Eine Ausnahme bilden Bewerberinnen aus der Zwiebel-bauernstadt Heldrungen. Sie sind stets will-kommen, wenn sie in der Lage sind, auch das Jahr über die Aufgaben der Weimarer Zwiebelmarkt-Königin zu erfüllen.

Der Krönungsabend findet am 3. Okto-ber 2015 ab 19 Uhr (Einlass) im Weimarer Hotel Elephant statt. Das unterhaltsame Programm stellt die Bewerberinnen vor und blickt in ein Vierteljahrhundert Weimarer Zwiebelmarkt-Königin zurück. Die Wahl trifft eine unabhängige Jury aus Kultur, Verwaltung, Stadtmarketing, Medien und Gastgewerbe sowie die scheidende Königin.

Bewerbungen mit Angaben zur Person und zur Erreichbarkeit sowie mit einem Foto nehmen die Geschäftsstelle im Pressehaus am Goetheplatz 9a (PF 2243, 99403 Weimar) und das Presseamt der Stadt Weimar im Interims-Rathaus am H erderplatz 14 (99423 Weimar) entgegen.

Bewerbungen können jedoch ebenso per E-Mail an folgende Adressen gesandt werden: [email protected] und [email protected]

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Wochen und Monaten die vie-len Berichte über Flüchtlinge gese-hen und gelesen. Hunderttau-sende Menschen verlassen ihre

Heimat und fliehen nach Europa. Sie geben ihr Zuhause auf, fliehen vor einem jahrel angen Bürgerkrieg, vor unfassba-rer Brutalität. Sie fliehen aus zerstörten Städten, in denen tagtäglich Menschen sterben, ihre Brüder, Schwestern, ihre Familien.

Die Menschen machen sich auf den gefährlichen und beschwerlichen Weg nach Europa, ohne zu wissen, ob sie die sicheren Länder in Europa wirklich errei-chen und ohne zu wissen, was sie dort erwartet. Manche lassen ihr Leben auf der Flucht – die Bilder der Toten im Mittelmeer und des dreijährigen Aylan aus Syrien kennen Sie und ich. All diese Menschen fliehen, weil sie ein sicheres Leben wollen. Sie fliehen vor den Kämpfen, dem Töten, dem Terror. Sie fliehen vor der Zwangs-rekrutierung für einen Krieg, den sie nicht wollen. Die eigene Heimat für immer zu verlassen ist sicher keine Entscheidung, die aus einer Laune heraus getroffen wird.

Bei aller Anteilnahme und der großen Hilfsbereitschaft seitens der Bevölkerung stellen wir uns aber auch Fragen: Wie viele Flüchtlinge werden noch kommen? Wann ist ein Ende abzusehen? Wann ist die Grenze der Belastbarkeit erreicht? Kanzlerin Merkel hat eindrucksvolle Worte dazu gesagt: »Und wenn wir jetzt anfan-gen müssen, uns noch entschuldigen zu müssen dafür, dass wir in Notsituationen ein freundliches Gesicht zeigen, dann ist das nicht mein Land.«

Natürlich wurden auch diese Worte wieder breit diskutiert – dafür sind wir eine funktionierende Demokratie. Meine tiefe und feste Überzeugung ist, dass Frau Merkel Recht hat. Wir müssen diesen Menschen helfen, es ist unsere Pflicht als humanitäre Gesellschaft, die auch auf christlichen Werten beruht! Es stehen viele

Fragen an, die auf verschiedenen Ebenen diskutiert werden und werden müssen. Sei es die Aufnahmepraxis von Flüchtlingen in den USA, sei es das abweisende Verhal-ten von Ungarns Regierungschef Orbán und anderer europäischer Staaten, sei es das große Engagement der Bundesrepu-blik Deutschland – wir müssen uns diesen und weiteren Fragen stellen. Doch heute gilt zuerst: Wir müssen helfen!

Für Ihre Anteilnahme, Ihre Hilfsbereit-schaft und Ihr Verständnis danke ich ihnen als Oberbürgermeister der Stadt Weimar sehr herzlich! Dank Ihres Engagements können wir mit Stolz behaupten, dass wir als Weimarer Bürgerinnen und Bürger auch die derzeit schwierige Flüchtlings-situation wertvoll meistern und Verant-wortung für Flüchtlinge übernehmen.

Als am 15. September gegen Mittag die erste der größeren Flüchtlingsgruppen in Weimar eintraf, wirkten die Menschen erschöpft und müde, aber auch dankbar und erleichtert, dass sich nun nach Mona-ten der Flucht und der Ungewissheit die Hoffnung auf eine Zukunft ohne Krieg, ohne Hunger und ohne Angst erfüllen könnte. Bereits vor ihrer Ankunft waren alle wichtigen Vorbereitungen dank der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Weimar aber auch dank der Arbeit der freiwilligen Helferinnen und Helfer und der sozialen Träger getroffen. Unter den »Weimarer Flüchtlingen« befanden sich elf Frauen, 23 Männer, fünf Kinder im schulfähigen Alter und elf Kleinkinder, dar-unter ein sechs Monate altes syrisches

Mädchen. Sie wurden bei ihrer Ankunft zunächst mit Getränken und Obst ver-sorgt und erhielten eine erste medizini-sche Versorgung. Danach wurden sie in das bereits vorbereitete Flüchtlingswohn-heim in der Nordstraße untergebracht. Die zukünftige Versorgung dieser Flücht-linge hat die AWO übernommen.

Wir, die Stadt Weimar, kümmern uns um die Menschen, die zu uns kommen und die unsere Hilfe benötigen, auch wenn die Herausforderung noch so groß und die Probleme, die sich daraus ergeben werden, bei weitem heute noch nicht abzusehen sind. Lassen Sie uns auch weiterhin zusammen stehen und den Flüchtlingen das angedeihen, was sie derzeit am meisten benötigen: Menschlichkeit!

Ihr

Stefan Wolf Oberbürgermeister

Hilfe für Flüchtlinge

Was wird benötigt?Ein besonderer Bedarf besteht derzeit an Kaffeemaschinen, Mikrowellen, Wasser kochern, Kühlschränken, Wasch-maschinen, Trocknern, Wäscheständern, E-Herden, Wickelkommoden, Wickelauf-lagen, Baby lätzchen, Winterkleidung für Kinder, besonders Mützen, und Sportge-räten jeder Art, insbesondere tragbaren Toren, Basketballkörben, Volleyball- und Ballauffangnetzen.

Sollte beim Transport der Spenden Hilfe benötigt werden, kann dies über das Spendentelefon (0 36 43) 434-15 55 abgeklärt werden. (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr und Samstag von 9 bis 14 Uhr)

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Zahlreiche Spenden g ingen bei der Sam-

melstelle der Sta dt werke ein .

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L BEKANNTMACHUNGdes Wahlleiters der Stadt Weimar zur Sitzung des Wahlausschusses und zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters Weimar-West Seite 8057

BEKANNTMACHUNG1. Änderungssatzung über die Vergabe des Menschenrechtspreises der Stadt Weimar

Seite 8061

STELLENAUSSCHREIBUNGStadtverwaltung Weimar sucht Erzie-herinnen und Erzieher im Rahmen des Modellprojektes »Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule«

Seite 8066

Der Wahlleiter für den Wahlkreis des Ortsteils Weimar­West der Stadt Weimar

Öffentliche BekanntmachungAm Dienstag, dem 03.11.2015, findet um 18.00 Uhr eine öffentliche Sitzung des Wahl-ausschusses für die Wahl des Ortsteilbürger-meisters des Ortsteils Weimar-West der Stadt Weimar am 06.12.2015 statt.

Ort der Sitzung: Stadt Weimar, Haus 1, Raum 225, Schwanseestraße 17, 99423 Weimar

Gegenstand der Sitzung ist die Beschluss-fassung, ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch das Thüringer Kommunal-wahlgesetz und die Thüringer Kommunal-wahlordnung festgelegten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind (§§ 17 Abs. 4 ThürKWG, 22 ThürKWO).

Die Sitzung ist öffentlich, das heißt, jedermann hat Zutritt.

Weimar, den 18.09.2015 Olaf SchäfersWahlleiter

Wahlleiter für den Wahlkreis des Ortsteils Weimar­West – Stadt Weimar

Öffentliche Bekanntmachungder Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Wahl des Ortsteilbürgermeisters in dem Ortsteil Weimar­West der Stadt WeimarDie Wahl findet am 06. Dezember 2015 statt.1. In dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung Weimar-West der Stadt Weimar wird am 06. Dezember 2015 ein Ortsteilbürgermeister als Ehrenbeamter der Stadt Weimar gewählt.

Zum Ortsteilbürgermeister ist jeder Wahlbe-rechtigte im Sinne der §§ 1 und 2 ThürKWG wählbar, der am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Mona-ten seinen Aufenthalt in dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung hat; der Aufenthalt in dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung wird vermutet, wenn die Person im Gebiet des Ortsteils mit Ortsteilverfassung gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend. Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche.

Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik Deutschland: Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik , Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Republik Lett-land, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik , Rumänien, Königreich Schweden, Republik Slowenien, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Republik Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland sowie Republik Zypern.

Nicht wählbar ist, wer infolge Richter-spruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Straf-haft oder in Sicherungsverwahrung befindet.

Zum Ortsteilbürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheit-liche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt. Darüber hinaus ist nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche Eignung

für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt. Jeder Bewerber für das Amt des Ortsteilbürgermeisters hat für die Zulassung zur Wahl gegenüber dem Wahl leiter der Gemeinde eine schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauf-tragten dieser Einrichtungen zusammengear-beitet hat; er muss ferner erklären, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfas-sungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheits-dienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt (§ 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG).

1.1 Wahlvorschläge für die Wahl des Orts-teilbürgermeisters können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, Wählergruppen und Einzelbewerbern einge-reicht werden. Zur Einreichung von Wahl­vorschlägen wird hiermit aufgefordert.

Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann nur einen Wahlvor-schlag einreichen, der nur einen Bewerber enthalten darf und dem eine Erklärung des Bewerbers nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im Wahlvor-schlag einer Partei oder Wählergruppe ist.

Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wähler-gruppe muss den Namen und ggf. die Kurz-bezeichnung der Partei oder der Wähler-gruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterschei-dung der Wahlvorschläge erforderlich ist.

Page 6: Rathauskurier Nr. 16 2015Sitzung am 16. Sep-tember 2015 Seite 8069 Kulturstadt europas Nr. 16 26. September 2015 26. Jahrgang NÄCHSTE AUSGABE: 10. Oktober 2015 EHRENNADEL Vorschläge

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Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. Die Wahlvor-schläge von Parteien und Wählergruppen müssen die Unterschriften von zehn Wahl-berechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig.

In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftrag-ter und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen in Weimar-West wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeich-ner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertre-ter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeich-ner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten. Der Beauf-tragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags gegen-über dem Wahlleiter der Gemeinde abberu-fen und durch andere ersetzt werden.

1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergr uppe muss nach dem Muster der Anlage 5 zur ThürKWO enthalten:

a) das K ennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe,

b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift des

Bewerbers,c) die B ezeichnung des Beauftragten und

seines StelIvertreters,d) die U nterschriften von zehn Wahlberech-

tigten unter Angabe ihres Vor- und Nach-namens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift.

Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wähler-gruppe sind als Anlage beizufügen:

Die Erklärungen des Bewerbers nach dem Muster der Anlage 6a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist, dass er der Aufnahme in dem Wahlvorschlag zustimmt sowie die Erklärung des Bewerbers nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG.

1.3 Der Wahlvorschlag des Einzelbewer-bers muss nach dem Muster der Anlagen 7

a m t l i c h e r t e i l | N R . 1 6 | 2 0 1 5 | 2 6 . J A H R G A N G

und 7a zur ThürKWO den Nachnamen des Bewerbers als Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum, den Beruf und die Anschrift des Bewerbers sowie unter Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Anschrift die Unterschriften von mindes-tens fünfmal soviel Wahlberechtigten tragen, wie weitere Mitglieder des Ortsteilrats zu wählen sind, insgesamt für Weimar-West somit 50. Bewirbt sich der bisherige Ortsteil-bürgermeister, sind keine Unterstützungsun-terschriften erforderlich.

Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers sind als Anlage beizufügen:

Die Erklärung des Einzelbewerbers nach dem Muster der Anlage 6a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber auf-gestellt ist sowie die Erklärung nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG.

2. Der von einer Partei oder einer Wähler-gruppe aufgestellte Bewerber muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versamm-lung von den in Weimar-West wahlberech-tigten Mitgliedern der Partei oder den wahl-berechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in ange-messener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Der Bewerber kann auch durch eine Versamm-lung von Delegierten, die von den wahlbe-rechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wähler-gruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt worden sind, in geheimer Abstim-mung gewählt werden.

Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde an Eides statt zu versichern, dass die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder stimm-berechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war und den Bewer-bern Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemes-sener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter der Gemeinde ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt

insoweit als zuständige Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches.

3. Wahlvorschläge von Parteien und Wähler-gruppen, die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Stadtrat oder im Ortsteilrat Weimar-West vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn wahlberechtigten Bürgern aus Weimar-West, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal so viel wahlberechtigten Bürgern aus Weimar-West unterstützt werden wie weitere Mitglieder des Ortsteilrats zu wählen sind, insgesamt für Weimar-West somit weitere 40 Unterschriften.

Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag, im Stadtrat oder Ortsteilrat vertreten ist, benötigt bei Ein-reichung eines eigenen einzelnen Wahlvor-schlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschrif-ten von viermal so viel Wahlberechtigten wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Ortsteil-rat aufgrund desselben gemeinsamen Wahl-vorschlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvor-schlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunter-schriften bedürfte, weil der Wahlvorschlags-träger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Stadtrat oder im Ortsteilrat vertreten ist.

3.1 Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei oder Wähler-gruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Unterzeich-ner des Wahlvorschlags (§ 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber oder Unter-zeichner des früheren Wahlvorschlags war.

3.2 Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunterschrif-ten persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter bei der Stadtverwaltung Weimar bis zum 02. November 2015, 18.00 Uhr, ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nach-namens, ihrer Anschrift und ihres Geburts-datums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird

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vom Wahlleiter der Gemeinde mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags wäh-rend der üblichen Dienstzeiten der Stadt-verwaltung Weimar, Schwanseestraße 17, 99423 Weimar, Montag, Mittwoch und Don-nerstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr an der Informations-stelle der Stadtverwaltung Weimar, Haus 2, Schwanseestraße 17, 99423 Weimar, ausgelegt.

Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit oder einer körper-lichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum bei der Stadt-verwaltung Weimar aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Ein-tragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstüt-zung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vor-zunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen.

Von der Leistung von Unterstützungsunter-schriften ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für die dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unterschriften können nicht zurückgenommen werden.

3.3 Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbe-werbers noch nicht die erforderliche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvorschlag ebenfalls vom Wahlleiter der Stadt Weimar mit einer Liste zur Leistung der noch erfor-derlichen Unterschriften verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahl-vorschlages ausgelegt. Die Ausführungen unter 3.2 gelten entsprechend.

4. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der Aufforde-rung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 23. Oktober 2015 bis 18.00 Uhr einge-reicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter der Stadt Weimar, Wahlbüro, Haus 1, Zimmer 230 (229)/232, Schwan-seestraße 17, 99423 Weimar, einzureichen. Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 23. Oktober 2015 bis 18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner

des Wahlvorschlags oder durch schriftliche Erklärung des Einzelbewerbers zurückge-nommen werden.

5. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht, so wird die Wahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt.

6. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter der Stadt Weimar unverzüg-lich auf Mängel überprüft und die Beauftrag-ten oder die Einzelbewerber aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens am 02. November 2015 bis 18.00 Uhr beho-ben sein. Am 03. November 2015 tritt der Wahlausschuss der Stadt Weimar zusam-men und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anfor-derungen entsprechen und als gültig zuzu-lassen sind. Stirbt ein Bewerber oder ver-liert er die Wählbarkeit nach der Zulassung des Wahlvorschlages, aber vor der Wahl, so findet die Wahl nicht statt.

7. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.

Weimar, den 18.09.2015

Olaf SchäfersWahlleiter

Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungs­planes B LE 07 »Nördlich der Vollers­rodaer Straße«, Ortsteil Legefeld/Holzdorf

und

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs des Bebauungsplans B LE 07 »Nördlich der Vollersrodaer Straße«, Ortsteil Legefeld/Holzdorf

I.

Der Stadtrat der Stadt Weimar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.09.2015 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich »Nördlich der Vollersrodaer Straße« der Stadt Weimar, Ortsteil Legefeld/Holz-dorf beschlossen.

Das Plangebiet wird im Norden durch die Straße »Über dem großen Anger« sowie die Bestandsbebauung mit einem Mehrfamilien-haus und Reihenhäusern, im Osten durch die Bestandsbebauung am Panoramaweg und der Straße Waldblick, im Süden durch die Vol-lersrodaer Straße (im Geltungsbereich) und im Westen durch die Bestandsbebauung aus Mehrfamilien- und Reihenhäuser begrenzt.

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemar-kung Legefeld in der Flur 1 das Flurstück 127 teilweise sowie in der Flur 2 die Flurstücke 163 teilweise, 188/35, 188/36 teilweise, 188/38, 188/42, 188/47, 188/48 teilweise, 196/3, 196/7, 196/25, 196/31 bis 196/35, 196/54, 196/56, 196/57 teilweise, 196/58, 196/65, 196/67, 196/68, 196/70 bis 196/86, 196/89, 196/92 bis 196/115, 197 teilweise (siehe Lageplan).

Mit dem Bebauungsplan werden die folgen-den allgemeinen Planungsziele angestrebt: – S icherung eines Allgemeinen Wohngebiets

zur Realisierung von Einzel- und Doppel-häusern,

– Schaffung der planungsr echtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung einer optimierten Erschließung.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umwelt-prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

II.

Der vom Stadtrat der Stadt Weimar in seiner öffentlichen Sitzung am 16.09.2015 gebil-ligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans B LE 07 »Nördlich der Vollersr odaer Straße«, Or tsteil Legefeld/Holzdorf und der Entwurf der Begründung liegen

vom 05.10.2015 bis einschließlich 06.11.2015

in der Stadtverwaltung Weimar, Stadt-entwicklungsamt, Schwanseestraße 17, 99423 Weimar, Haus III im Flur des Erd-geschosses mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage zu folgenden Zeiten Montag 8.00 Uhr bis 16.00 UhrDienstag 8.00 Uhr bis 18.00 UhrMittwoch 8.00 Uhr bis 16.00 UhrDonnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 UhrFreitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

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Des Weiteren werden ausgelegt: Gutachterli-che Stellungnahme – Schallimmissionspro-gnose P 1012/15, ita Ingenieurgesellschaft für Technische Akustik Weimar mbH vom 22.04.2015 sowie Ergänzung vom 25.06.2015.

Zusätzlich zur Einsichtnahme können unter folgender Telefonnummer während der Auslegungszeiten Informationen über die ausgelegten Unterlagen eingeholt und Hilfe bei der Durchführung der Einsichtnahme angefordert werden: 03643/762-363.

Das Plangebiet wird im Norden durch die Straße »Über dem großen Anger« sowie die Bestandsbebauung mit einem Mehrfamili-enhaus und Reihenhäusern, im Osten durch die Bestandsbebauung am Panoramaweg und der Straße Waldblick, im Süden durch die Vollersrodaer Straße (im Geltungsbe-reich) und im Westen durch die Bestands-bebauung aus Mehrfamilien- und Reihen-häuser begrenzt.

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemar-kung Legefeld in der Flur 1 das Flurstück 127 teilweise sowie in der Flur 2 die Flurstücke 163 teilweise, 188/35, 188/36 teilweise, 188/38, 188/42, 188/47, 188/48 teilweise, 196/3, 196/7, 196/25, 196/31 bis 196/35,

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196/54, 196/56, 196/57 teilweise, 196/58, 196/65, 196/67, 196/68, 196/70 bis 196/86, 196/89, 196/92 bis 196/115, 197 teilweise (siehe Lageplan).

Mit dem Bebauungsplan werden die folgen-den allgemeinen Planungsziele angestrebt: – S icherung eines Allgemeinen Wohnge-

biets zur Realisierung von Einzel- und Doppelhäusern,

– Schaffung der planungsr echtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung einer optimierten Erschließung.

Während der Auslegungsfrist kann jeder-mann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich unter folgender Adresse:

Stadtverwaltung WeimarStadtentwicklungsamt Schwanseestraße 1799423 Weimar

oder am Ort der Auslegung zur Niederschrift vorbringen.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den

Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Weimar deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 Satz 1 BauGB).

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsge-richtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wur-den, aber hätten geltend gemacht werden können.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durch-führung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Weimar, den 16. September 2015

Stefan Wolf, Oberbürgermeister

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1. Änderungssatzung

zur Satzung über die Vergabe des Menschenrechtspreises der Stadt Weimar

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreis-ordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) – in der jeweils geltenden Fassung – hat der Stadtrat der Stadt Weimar in seiner Sitzung am 08.07.2015 folgende 1. Änderungssat-zung zur Satzung über die Vergabe des Menschenrechtspreises der Stadt Weimar beschlossen:

I.

Die Präambel wird wie folgt neu gefasst:

»Präambel:Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Weimar stellen sich der historischen Ver-antwortung und betrachten menschen-feindliche Entwicklungen der Gegenwart mit großer Sorge. Angriffe auf Leib und Leben oder Eingriffe in die persönliche Freiheit gehören vielerorts zum Alltag. Wie durch das ehemalige Konzentrationslager Buchenwald vor den Toren der Stadt Wei-mar aufrüttelnd dokumentiert wird, sind Folter und Mord Instrumente auch staat-licher Machtausübung. Immer aber gab es auch schon Menschen, die sich – bis hin zum Einsatz ihres eigenen Lebens – gegen Unterdrückung und Gewalt zur Wehr setz-ten. Dies ist auch heute noch so.

Die Stadt Weimar beehrt sich eingedenk ihrer besonderen geschichtlichen Verant-wortung und als Zeichen für all die namen-losen Opfer von Diktaturen und anderen Willkürherrschaften in der Welt deshalb einen Menschenrechtspreis zu verleihen.«

§ 2 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:

»3. Der Preis ist mit 5.000 € dotiert.«

II.

Diese 1. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Hiermit wird bestätigt, dass der Stadtrat der Stadt Weimar in seiner Sitzung am 08.07.2015 vorstehende 1. Änderungs-satzung zur Satzung über die Vergabe des Menschenrechtspreises der Stadt Weimar beschlossen hat. Das Thüringer Landes-verwaltungsamt hat mit Schreiben vom 17.08.2015 (Az.: 240.1-1406-002/14-WE) gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO die

Auf die Voraussetzungen für die Geltend-machung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor-schriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennut-zungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtli-che Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 6. Flächennutzungs-planänderung schriftlich gegenüber der Stadt Weimar unter Darlegung des die Ver-letzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Anlage: Übersichtskarte zum Bereich der 6. Flächennutzungsplanänderung

Weimar, den 26. August 2015

Stefan Wolf, Oberbürgermeister

Bekanntmachung

der Genehmigung der 6. Flächen­nutzungsplanänderung der Stadt Weimar, FNP WE Ä06 »Ettersburger / Lützendorfer Straße«

Der Stadtrat der Stadt Weimar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.04.2015 die 6. Flächennutzungsplanänderung, FNP WE Ä06 »Ettersburger / Lützendorfer Straße« beschlossen.

Die 6. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Weimar wurde vom Thüringer Landesverwaltungsamt mit Bescheid vom 04.08.2015, Aktenzeichen 310-4621-3031/2015-16055000-FNP-Weimar 6.Ä, gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748), genehmigt.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 6. Flä-chennutzungsplanänderung der Stadt Weimar, FNP WE Ä06 »Ettersburger / Lützen dorfer Straße« gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam.

Jedermann kann die 6. Flächennutzungs-planänderung, die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung in der Stadtver-waltung Weimar, Schwanseestraße 17, Haus III, Zimmer 304, während der Dienststunden ein-sehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

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vorzeitige Bekanntmachung der 1. Ände-rungssatzung zur Satzung über die Ver-gabe des Menschenrechtspreises der Stadt Weimar ausdrücklich zugelassen.

Belehrung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO:Die Verletzung von Verfahrens- und Form-vorschriften beim Erlass obiger Satzung, die sich aus der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunal-ordnung – ThürKO) vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) – in den jeweils geltenden Fassungen – oder auf der Grundlage dieses Gesetzes erlassener Rechtsvorschriften ergeben, ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Weimar, 99423 Weimar, Schwanseestraße 17, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach Maßgabe dieser Belehrung geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Vorstehende 1. Änderungssatzung nebst Ausfertigung und Belehrung sind gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO öffentlich bekanntzumachen.

Weimar, den 1.09.2015

Stefan Wolf, Oberbürgermeister

Satzung über die Förderung in Kindertagespflege

Aufgrund der §§ 19, 20, 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thürin-ger Kommunalordung-ThürKO) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), den §§ 22, 23, 24 des Sozialgesetzbuchs (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2006 (BGBl. I S. 3134), des Thüringer Gesetzes über die Bil-dung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege als Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz- ThürKitaG) vom 16. Dezember 2005 (GVBl S. 365, 371) und der Thüringer Verordnung zur Ausgestaltung der Kindertagespflege (Thüringer Kindertagespflegeverordnung – ThürKitapflegVO) vom 29. März 2012 (GVBl. S. 116), in den jeweils gültigen Fassungen, hat der Stadtrat der Stadt Weimar in seiner

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Sitzung am 10.06.2015 die nachfolgende Satzung über die Förderung in Kindertages-pflege beschlossen:

§ 1Geltungsbereich

(1) Die Satzung regelt die Förderung von Kindern durch Tagespflegepersonen, die als Tagespflegepersonen anerkannt sind.

§ 2Inhalt und Umfang der Leistung

(1) Kindertagespflege soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortli-chen und gemeinschaftsfähigen Persön-lichkeit fördern, die Betreuung, Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen sowie den Eltern dabei h elfen, Erwerbstätigkeit und Kinderer-ziehung besser miteinander vereinbaren zu können.

(2) Insbesondere Kinder im Alter bis zu 3 Jahren, können an Stelle oder in Ergän-zung der Betreuung in einer Kindertages-einrichtung in Kindertagespflege ver-mittelt werden. Darüber hinaus wird Kindertagespflege im Einzelfall über einen begrenzten Zeitraum oder nur im Rahmen eines besonderen Betreuungs-bedarfs ergänzend zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung vermittelt.

(3) Kindertagespflege wird von einer geeigne-ten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt der Erziehungsberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen erbracht. Die Kindertagespflege bedarf der Erlaubnis, wenn sie außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate erbracht werden soll. Die Erlaubnis erteilt die Stadt Weimar.

(4) Bis zu fünf gleichzeitig anwesende Kin-der können von einer Tagespflegeperson betreut werden. Platzteilungen sind genauso wie die zeitlich begrenzte Ver-tretungsbetreung eines anderen Kindes für ein nicht anwesendes Kind möglich. Eine Betreuung von Kindern über diese Anzahl hinaus ist auch im Fall einer Platz-teilung und /oder der zeitlich begrenzten Vertretungsbetreuung ausdrücklich nicht zulässig. Im Einzelfall kann die Erlaubnis die Betreuung auf eine geringere Zahl von Kindern begrenzen.

§ 3Aufgaben der Stadt Weimar

(1)Erziehungsberechtigte und Tagespflege-personen haben Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege (§

23 Abs. 4 S. 1 SGB VIII). Die Stadt Weimar unterstützt durch fachliche Beratung zu pädagogischen und persönlichen Aspekten der Tagespflegepersonen und ihrer Kindertagespflegestelle und fördert somit den Qualitätsaufbau, die Quali-tätssicherung sowie eine systematische Qualitätsentwicklung. Jährlich werden, entsprechend der Bedarfe, Fortbildun-gen zu verschiedenen Themen durch die Fachberatung angeboten. Die Aufgabe der Fachberatung besteht darin den Aufbau von Netzwerken zu fördern und zu koor-dinieren sowie Möglichkeiten des Aus-tausches der Tagespflegepersonen unter-einander und mit kompetenten Partnern zu alltäglichen Fragen der Förderung der Kinder zu organisieren.

(2) Die Stadt Weimar prüft die Geeignetheit der Tagespflegeperson und erteilt die Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn die Voraussetzungen nach § 43 SGB VIII erfüllt sind.

(3) Die laufende Geldleistung wird, unter Berücksichtigung der Verwaltungsvor-schrift vom 22.10.2013 des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, in der dort festgesetzten Höhe gewährt. Sie umfasst:1. die E rstattung angemessener Kosten,

die der Tagespflegeperson für den Sach-aufwand entstehen,

2. einen B etrag zur Anerkennung ihrer Förderungsleistung nach Maßgabe von § 23 Abs. 2a SGB VIII,

3. die E rstattung nachgewiesener Aufwen-dungen für Beiträge zu einer Unfallver-sicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Tagespflegeperson und

4. die hälftige E rstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Krankenversicherung und Pflegeversi-cherung.

Die Stadt Weimar gewährt eine freiwillige zusätzliche Zahlung zu der laufenden Geldleistung in Höhe von 30 Euro pro Kind und pro Monat. Diese wird nur im Rahmen der dafür vorhandenen Haus-haltsmittel gezahlt und nur solange bis die Verwaltungsvorschrift vom 22.10.2013 des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft undKultur außer Kraft tritt.

(4)Erziehungsberechtigte und Tagespflege-personen sollen Urlaub und anderweitig abzusehende Ausfallzeiten in der Betreu-ung rechtzeitig miteinander abstimmen. Für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson durch Krankheit oder anderer besonderer begründeter Fälle wird im Einzelfall nach § 23 SGB VIII sowie nach § 4 der Thürin-ger Kindertagespflegeverordnung recht-zeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit

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für das Kind in einer Kindertagesstätte oder durch eine andere Tagespflegeper-son in Absprache mit den Erziehungsbe-rechtigten sichergestellt.

(5) Die Stadt Weimar hält ein bedarfsgerech-tes Angebot an Plätzen in Kindertages-pflege vor. Eltern oder Elternteile, die Kindertagespflege in Anspruch nehmen wollen, werden über dieses Angebot informiert.

§ 4Gewährung von Kindertagespflege

(1) E in Rechtsanspruch auf Kindertagespflege besteht für Kinder ab dem 1. Lebensjahr. Im Rahmen des Platzangebotes der Stadt Weimar wird Kindertagespflege auch einem Kind unter 1 Jahr gewährt, wenn die Erziehungsberechtigten Arbeit suchend sind, sich in einer beruflichen Bildungs-maßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden.

(2) Kindertagespflege kann bis zu 5 h (Halb-tagsbetreuung), bis zu 8 h (2/3 Betreuung) und über 8 h (Ganztagsbetreuung) in Anspruch genommen werden. Sie wird außerdem ergänzend zur Kindertagesein-richtung gewährt, wenn ein besonderer Betreuungsbedarf besteht.

(3) Die Betreuungszeit soll sich am Kindes-wohl sowie dem Lebensrhythmus des Kindes orientieren und die Arbeitszeiten der Eltern berücksichtigen. Sie soll in der Regel täglich zehn Stunden nicht über-schreiten.

(4) Für die Inanspruchnahme von Kinder-tagespflege sind von den Erziehungsbe-rechtigten monatliche Kostenbeiträge zu entrichten. Das Nähere ist in der Anlage 1a der Richtlinie der Stadt Weimar zur Förderung in Kindertageseinrichtungen geregelt (Tabelle zur Erhebung der Eltern-beiträge in Verbindung mit den Grund-sätzen für die Berechnung und Festlegung der Elternbeiträge).

§ 5Vertragliche Regelung

(1) Die Stadt Weimar wirkt darauf hin, dass Rechte und Pflichten aus dem Tagespfle-geverhältnis zwischen der Tagespflege-person und den Erziehungsberechtigten vertraglich geregelt werden. Die Auf-nahme eines Kindes in eine Tagespflege-stelle setzt den Abschluss einer vertragli-chen Regelung voraus.

(2) Für die Förderung des Platzes durch die Stadt Weimar ist ein Betreuungsvertrag mit den Eltern vorzulegen.

(3) Die Stadt Weimar vereinbart mit der Tagespflegeperson außerdem: Für Ausfalltage werden maximal 29

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Arbeitstage pro Kalenderjahr (bei einer 5 Tagewoche) weiter vergütet, bei einer geringeren Anzahl von Arbeitstagen ent-sprechend weniger Ausfalltage. Die Vergü-tungsleistung der Stadt Weimar ist immer subsidiär gegenüber Leistungen Dritter. Dies gilt auch im Fall von Subsidiaritäts-klauseln Dritter. In solchen Fällen werden diese Ausfalltage auf den Gesamtan-spruch angerechnet. Der Anspruch auf Vergütung von Ausfalltagen bezieht sich auf ein Kalenderjahr und ist nicht über-tragbar. Fallen der 24.12. und 31.12. eines Jahres auf gewöhnliche Arbeitstage, so werden dafür 2 volle Ausfalltage berech-net. Die Tagespflegeperson verpflichtet sich bis zum 30. Januar jeden Jahres die Ausfalltage für das Vorjahr schriftlich zu melden. Ab dem 30. Ausfalltag im laufen-den Jahr muss unverzüglich eine Meldung an die Stadt Weimar erfolgen. Sofern eine Tagespflegeperson eine andere Tagespflegeperson zur Vertretung heranzieht, ist diese Vertretung in einer schriftlichen Vereinbarung mit den Eltern zu regeln. Die Tagespflegeperson verpflichtet sich entsprechend § 4 (5) ThürKitapflegVO an mindestens 2 Fortbildungen im Umfang von insgesamt 12 h im Kalenderjahr teil-zunehmen. Die Tagespflegeperson erklärt sich bereit mit den Erziehungsberechtigten, der Stadt Weimar, mit anderen Tagespflege-personen, mit den Kindertageseinrich-tungen sowie anderen Professionen und Diensten zusammenzuarbeiten. Die Tagespflegeperson verpflichtet sich gemäß § 43 Abs. 3 Satz 6 SGB VIII, beim Vorliegen wichtiger Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls gegen-über Eltern auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirken. Nehmen diese die Hilfen nicht in Anspruch oder erfordert die Situation ein sofortiges Einschreiten, informiert die Tagespflegeperson die Stadt Weimar.

(4)Änderungen des Tagespflegeverhältnisses sind der Stadt Weimar durch die Tages-pflegeperson und die Erziehungsberech-tigten des Kindes unverzüglich mitzutei-len.

(5) Die in der Regel 14 Kalendertage umfas-sende bis zu täglich 5 stündige Eingewöh-nungszeit des Kindes beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Betreuungsbe-ginn.

(6) Die Kindertagespflege erfüllt einen eigenständigen ganzheitlichen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag und bietet dem Kind vielfältige Erlebnis- und Erfahrungsmöglichkeiten über den Familienrahmen hinaus. Als Grundlage für das Betreuungsangebot der Tages-

pflegeperson und zur Sicherung von Qualitätsstandards ist eine pädagogische Konzeption zu erarbeiten. Sie soll sich an der Förderung der Persönlichkeit der Kin-der in den genannten Altersgruppen und dem Thüringer Bildungsplan orientieren. Diese Konzeption soll schriftlich vorlie-gen, damit sie von den Eltern eingesehen werden und zur Beurteilung der fachli-chen Eignung durch das Amt für Familie und Soziales herangezogen werden kann.

§ 6Gesundheitsschutz

(1) Die Tagespflegeperson ist als freiberuf-liche Person verpflichtet, gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz, sich über Neuerungen zu informieren und die Bestimmungen des Infektionsschutzge-setzes in der täglichen Arbeit einzuhalten. Die sogenannte Erstbelehrung führt das Gesundheitsamt oder ein damit beauftrag-ter Arzt durch. Die im Abstand von 1 Jahr vorgeschriebene Wiederholung erfolgt durch eine schriftliche Erklärung der Tagespflegeperson an die Stadt Weimar.

(2) Die Eltern informieren unverzüglich die Tagespflegeperson, wenn der Verdacht auf eine ansteckende Krankheit des Kin-des besteht. Die Wiederaufnahme in die Tagespflegestelle erfolgt nach Vorlage einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbe-scheinigung.

(3) Die Tagespflegeperson hat die Eltern über die Erkrankung oder einen Unfall des Kindes unverzüglich zu benachrich-tigen. Bei einem Notfall ist unverzüglich ärztliche Hilfe zu veranlassen.

(4) V or der Aufnahme ist der Tagespflege-person durch die Eltern eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung des Kindes für den Besuch der Tagespflegestelle vorzulegen.

§ 7 Inkrafttreten / Außerkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffent-lichen Bekanntmachung rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft. Mit dem Inkraftreten der auf die Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Festsetzung der laufenden Geld-leistung für Kinder in Kindertagespflege vom 22.10.2013 folgenden neuen Verwaltungsvor-schrift tritt die Satzung außer Kraft.

Hiermit wird bestätigt, dass der Stadtrat der Stadt Weimar in seiner Sitzung am 10.06.2015 vorstehende Satzung über die Förderung in Kindertagespflege beschlossen hat. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben vom 08.07.2015 (Az.:

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240.2-1406-001/15-WE) gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO die vorzeitige Bekanntma-chung der Satzung über die Förderung in Kindertagespflege ausdrücklich zugelassen.

Belehrung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO:Die Verletzung von Verfahrens- und Form-vorschriften beim Erlass obiger Satzung, die sich aus der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunal-ordnung – ThürKO) vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) – in den jeweils geltenden Fassungen – oder auf der Grundlage dieses Gesetzes erlassener Rechtsvorschriften ergeben, ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Weimar, 99423 Weimar, Schwanseestraße 17, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach Maßgabe dieser Belehrung geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Vorstehende Satzung nebst Ausfertigung und Belehrung sind gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO öffentlich bekanntzumachen.

Weimar, den 22.07.2015

Stefan Wolf, Oberbürgermeister

Bekanntmachung der gewählten Schiedspersonen

Die vom Stadtrat der Stadt Weimar in seiner Sitzung am 29.04.2015 gewählten Schieds-personen wurden am 01.09.2015 von der Direktorin des Amtsgerichts Weimar berufen und zur Ausübung ihrer Ämter verpflichtet.

Für die Durchführung von Schlichtungsver-fahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen in den vier Schiedsbezirken der Stadt Weimar sind nachfolgend genannte Schiedspersonen zuständig:· Schiedsbe zirk 1: Frau Martina Born,

Telefon: 03643 / 855 52 74, E-Mail: [email protected]

· Schiedsbe zirk 2: Frau Anita Polt, Telefon: 03643 / 85 00 30 (Anrufe nur in der Zeit von 9 bis 17 Uhr), E-Mail: [email protected]

· Schiedsbe zirk 3: Frau Lena Dornaus, Telefon: 0172 / 603 78 94, E-Mail: [email protected]

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· Schiedsbe zirk 4: Frau Gisela Naumann, E-Mail: [email protected]

Der Sitz der Schiedsstellen 1, 3 und 4 ist in der Schwanseestraße 17, 99423 Weimar . Die Schiedsstelle 2 hat ihren Sitz im Steinbrücken-weg 5, 99425 Weimar. Schriftverkehr mit den Schiedspersonen hat bitte unter den Anschrif-ten des jeweiligen Sitzes zu erfolgen.

Auskünfte hinsichtlich der Zuständigkeits-bereiche der o. g. Schiedsstellen werden vom Rechtsamt der Stadt Weimar, Herrn Becher, Telefon: 03643 / 762-306, E-Mail: [email protected], bzw. über das Sekretariat, Telefon: 03643 / 762-285, E-Mail: [email protected], erteilt.

Öffentliche Bekanntmachungder Teileinziehung öffentlicher Verkehrsflächenhier: Frauenplan, Frauentorstraße, Seifengasse und Brauhausgasse

Auf der Grundlage des § 8 Thüringer Straßengesetz ( ThürStrG) in der Fassung vom 07.05.1993 (GVB S. 273) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. Februar 2014 (GVBl. S. 45, 46) i.V.m. § 26 Abs. 2 und § 40 Abs. 2 ThürKO in der z. Z. geltenden Fassung und der öffentlichen Bekanntma-chung der beabsichtigten Teileinziehung im Rathauskurier Nr. 24/2014 vom 20.12.2014 hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 08.07.2015 folgendes beschlossen:

Die Frauentorstraße und der Frauenplan mit einer Fläche von ca. 3700 qm aus dem Flurstück 13, Flur 41 und Teilflächen aus dem Flurstück 71, Flur 41 und dem Flurstück 103, Flur 42, Gemarkung Weimar; die Seifen-gasse mit einer Fläche von ca. 590 qm in der Gemarkung Weimar, Flur 41, Flurstück 23 und eine Teilfläche der Brauhausgasse mit ca. 520 qm aus dem Flurstück 103, Flur 42, Gemarkung Weimar werden zu sonstigen öffentlichen Straßen mit der Beschränkung des Gemeingebrauchs auf die Benutzungsart »Fußgängerzone« und die Benutzergruppen »Fußgänger, Radfahrer, Lieferverkehr, Stadt-rundfahrten, Kutschen, Taxen«, sowie auf die Benutzungsart »Parken zum Bereithalten zur Aufnahme von Fahrgästen in der Fußgänger-zone in den dafür festgelegten Bereichen« für die Benutzergruppen »Kutschen und Taxen«, teileingezogen.

Mit der Teileinziehung werden gemäß § 8 Abs. 4 Thüringer Straßengesetz für diese Flächen der Gemeingebrauch (§ 14) und widerrufliche Sondernutzungen (§ 18) ent-sprechend eingeschränkt.

Straßenbaulastträgerin ist die Stadt Weimar.

Mit dem Tag der Veröffentlichung erfolgt der sofortige Vollzug der Teileinziehung.

Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Weimar, Bau-, Grünflächen- und Umweltamt, Abt.Tiefbau, Schwansee-straße 17, 99423 Weimar, einzulegen. Falls die Frist durch Verschulden eines Bevoll-mächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden dem Vertretenen zuge-rechnet werden.

Bekanntmachungsanordnung:Die vorstehende Allgemeinverfügung wird hiermit öffentlich bekanntgegeben.

Die Begründung und ein Plan, aus welchem die Lage der Flächen der Teil-einziehung ersichtlich sind, kann bei der Stadtverwaltung Weimar, Bau-, Grün-flächen- und Umweltamt, Abt. Tiefbau Schwanseestraße 17 während der Sprech-zeiten ein gesehen werden:

Dienstag: 9–12 Uhr und 13–18 UhrDonnerstag: 9–12 Uhr und 13–15 UhrFreitag: 9–12 Uhr

Weimar, den 15. September 2015

Stefan Wolf, Oberbürgermeister

Hinweis der Straßenverkehrsbehörde zur Bekanntmachung der Teileinziehung öffentlicher Verkehrsflächen am Frauen-plan, Frauentorstraße, Seifengasse und BrauhausgasseIm Zuge der Teileinziehung von öffentli-chen Verkehrsflächen am Frauenplan, in Teilbereichen der Frauentorstraße und Brauhausgasse sowie der Seifengasse erfolgen Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten und Benutzer-kreise. Infolge dessen ist auch eine dement-sprechende Änderung der verkehrsrechtlich notwendigen Beschilderung erforderlich. Die Änderung der Beschilderung zur Fuß-gängerzone mit Ausweisung der benut-zungsberechtigten Gruppen wird ab dem 28.09.2015 vor Ort umgesetzt.

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Öffentliche Bekanntmachung der Widmung öffentlicher Verkehrsflächenhier: die Flurstücke 211/1 und 212/5, Flur 26, Gemarkung Weimar und Teil­flächen der Flurstücke 6/3 und 6/41, Flur 34, Gemarkung Weimar

Auf der Grundlage des §§ 3 und 6 Thürin-ger Straßengesetz (ThürStrG) in der Fas-sung vom 07.05.1993 (GVBl S. 273) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27.02.2014 (GVBl. S. 45,46) i.V.m. § 26 und § 40 Abs. 2 ThürKO in der z. Z. geltenden Fassung hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 29.04.2015 folgendes beschlossen:

Die Flurstücke 211/1 und 212/5, Flur 26, Gemarkung Weimar und Teilflächen der Flurstücke 6/3 und 6/41, Flur 34, Gemar-kung Weimar mit einer Größe von ca. 1460 m² werden dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße ohne Beschränkung des Gemeingebrauchs gewidmet.

Straßenbaulastträger ist die Stadt Weimar.

Mit dem Tag der Veröffentlichung erfolgt der sofortige Vollzug der Widmung.

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Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Widerspruch eingelegt

werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Weimar, Bau-, Grünflächen- und Umweltamt, Abteilung Tiefbau, Schwanseestraße 19, 99423 Weimar,

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einzulegen. Falls die Frist durch Verschulden eines Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden dem Ver-tretenen zugerechnet werden.

Bekanntmachungsanordnung:Die vorstehende Allgemeinverfügung wird hiermit öffentlichen bekanntgegeben. Die Begründung und ein Plan, aus welchem die Lage der eingezogenen Teilflächen ersichtlich ist, kann bei der Stadt Weimar, Bau-, Grün-flächen- und Umweltamt, Abteilung Tiefbau, Schwanseestraße 19, 99423 Weimar während der Sprechzeiten eingesehen werden:

Dienstag: 9–12 Uhr und 13–18 UhrDonnerstag: 9–12 Uhr und 13–15 UhrFreitag: 9–12 Uhr

Weimar, den 26. August 2015

Stefan Wolf, Oberbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung der Widmung von Straßen, Wegen und Plätzenhier: Verkehrsflächen im Erschließungs­gebiet »Vor dem Stiegel« in L egefeld

Auf der Grundlage der §§ 3 und 6 des Thü-ringer Straßengesetzes in der Fassung vom 07.Mai 1993 (GVB S. 273) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. Februar 2014 (GVBl. S. 45, 46) i.V.m. § 26 und § 40 Abs. 2 ThürKO in der z. Z. geltenden Fas-sung hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 08.07.2015 folgendes beschlossen:

Folgende Straßen im Erschließungsgebiet »Vor dem Stiegel« in der Gemarkung Lege-feld, Flur 2 werden mit dem Tag der öffentli-chen Bekanntmachung für den öffentlichen Verkehr gemäß § 3 Abs. 1 Pkt. 3 und § 6 Thü-ringer Straßengesetzes als Gemeindestraßen ohne Beschränkung des Gemeingebrauchs gewidmet.

Bussardweg: mit einer Teilfläche von 810 qm aus dem Flurstück 203/9;Bienengarten: mit einer Teilfläche von 629 qm aus dem Flurstück 203/11;Lerchenweg: mit einer Teilfläche von 365 qm aus dem Flurstück 222;Lerchenweg: Flurstück 201/5 mit 26 qm;Lerchenweg: mit einer Teilfläche von 755 qm aus dem Flurstück 203/16;Vor dem Stiegel: mit einer Teilfläche von 253 qm aus dem Flurstück 222;Vor dem Stiegel: Flurstück 201/3 mit 29 qm;Vor dem Stiegel: mit einer Teilfläche von

r u b r i k

481 qm aus dem Flurstück 203/22;Zum Seeteich: mit einer Teilfläche von 1346 qm aus dem Flurstück 222; Vollersrodaer Straße/Am Friedhof: Flurstück 203/25 mit 599 qm.

Folgende Wege im Erschließungsgebiet »Vor dem Stiegel« in der Gemarkung Lege-feld, Flur 2 werden mit dem Tag der öffentli-chen Bekanntmachung für den öffentlichen Verkehr gemäß § 3 Abs. 1 Pkt. 4 Thüringer Straßengesetz als sonstige öffentliche Straßen mit der Beschränkung des Gemein­gebrauchs auf die Benutzungsart »nur für den fußläufigen Verkehr« gewidmet.

Bussardweg: mit einer Teilfläche von 123 qm aus dem Flurstück 203/9;Bienengarten: mit einer Teilfläche von 55 qm aus dem Flurstück 203/11; Bienengarten: Flurstück 203/13 mit 131 qm;Lerchenweg: mit einer Teilfläche von 179 qm aus dem Flurstück 203/16;Vor dem Stiegel: mit einer Teilfläche von 56 qm aus dem Flurstück 203/22, Flurstück 203/17 mit 172 qm, Flurstück 203/18 mit 164 qm, Flurstück 203/20 mit 85 qm.

Straßenbaulastträger ist die Stadt Weimar.Mit dem Tag der Veröffentlichung erfolgt der sofortige Vollzug der Widmung.

Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diese Allgemeinverfügung kann inner-halb eines Monats nach öffentlicher Bekannt-machung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift bei der Stadt-verwaltung Weimar, Bau-, Grünflächen- und Umweltamt, Abt.Tiefbau, Schwanseestraße 17, 99423 Weimar, einzulegen. Falls die Frist durch Verschulden eines Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden dem Vertretenen zugerechnet werden.

Bekanntmachungsanordnung:Die vorstehende Allgemeinverfügung wird hiermit öffentlich bekanntgegeben.

Die Begründung und ein Plan, aus welchem die Lage der gewidmeten Straße ersichtlich ist, kann bei der Stadtverwaltung Weimar, Bau-, Grünflächen- und Umwelt-amt, Abt. Tiefbau Schwanseestraße 17 wäh-rend der Sprechzeiten eingesehen werden:

Dienstag: 9–12 Uhr und 13–18 UhrDonnerstag: 9–12 Uhr und 13–15 UhrFreitag: 9–12 Uhr

Weimar, den 12. August 2015

Stefan Wolf, Oberbürgermeister

Bekanntmachung Jahresabschluss 2014 der Sparkasse Mittelthüringen

Der Jahresabschluss der Sparkasse Mittel-thüringen zum 31. Dezember 2014 wurde im elektronischen Bundesanzeiger am 31. Juli 2015 veröffentlicht (www.bundesanzeiger.de).

Der Jahresabschluss kann in jeder unserer Hauptgeschäftsstellen eingesehen werden.

Sparkasse MittelthüringenAnger 25/2699084 Erfurt

Ausschreibungen

StellenausschreibungBei der kreisfreien Stadt Weimar (Kultur-stadt Europas 1999) mit rd. 64.000 Einwoh-nern sind im Rahmen des Modellprojektes »Weiterentwicklung der Thüringer Grund-schule« zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen als

Erzieher (m/w)

mit 24 Wochenstunden (ggf. bedarfsgemäße Anpassung auf max. 28 Wochenstunden) befristet für die Laufzeit des Projektes (vor-aussichtlich bis zum 31.07.2016) zu besetzen.

Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:Pädagogische Arbeit mit den Kindern· B ildung der Persönlichkeit der Kinder und

Erziehung zum Sozialverhalten· W ahrnehmung der Fürsorge- und Auf-

sichtspflicht entsprechend der gesetz-lichen Vorgaben der offenen Ganztags-schule und entsprechend der Regelungen der Hausordnung

· E rstellung sachlicher und aussagekräftiger Berichte über die individuelle Entwick-lung des Kindes

Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern· ständiger I nformationsaustausch inner-

halb des Teams zur Unterstützung der individuellen Förderung des Kindes

· enge Z usammenarbeit mit den Lehrern Eltern und Honorar- Kooperationspart-nern der jeweiligen Grundschule

· aktiv e Beteiligung an der Weiterentwick-lung des Schulkonzeptes im Rahmen des Modellprojektes

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Sonstige Aufgaben· E inrichten und Gestalten der Räume und

des Außengeländes für eine kindgerechte Ganztagsschule

· T eilnahme an Fortbildungen, Projekt-tagen, Wandertagen und Schulfesten

Die Bewerber müssen folgende Voraus­setzungen erfüllen:· pädagogische F achkraft (Abschluss als

staatlich anerkannter/e Erzieher/in)· mehrjähr ige Berufserfahrung als Erzieher/

in wäre wünschenswert· konz eptionelle und organisatorische

sowie künstlerische und musikalische Fähigkeiten

· T eam- und Kooperationsfähigkeit, gute Kommunikationsfähigkeit

· K enntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit modernen Medien

· aktueller N achweis Erste Hilfe Training wäre wünschenswert

· hohe B elastbarkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit

Die Eingruppierung erfolgt nach TVÜ-VKA in der Entgeltgruppe S 6.

Bitte richten Sie Ihre aussagefähigen Bewer-bungsunterlagen bis zum 8. Oktober 2015 (Posteingang) an die

Stadtverwaltung WeimarPersonalabteilungSchwanseestraße 1799421 Weimar

Hinweis: Mit Ihrer Bewerbung, gleich ob schriftlich

oder elektronisch, erklären Sie sich ausdrücklich

damit einverstanden, dass die Stadtverwaltung

Weimar die von Ihnen an uns übermittelten Daten

zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung gemäß

Bundesdatenschutzgesetz erheben, verarbeiten und

nutzen darf. Aus Kostengründen wird darum gebeten,

die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen.

Diese verbleiben bei der Stadtverwaltung Weimar

und werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des

Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungs-

unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber vernichtet.

Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten

wir um Beilage eines adressierten und frankierten

Rückumschlages. Die durch die Bewerbung entstehen-

den Kosten werden durch die Stadtverwaltung

Weimar nicht übernommen.

Ansprechpartnerin: Frau Happe,

Telefon: (0 36 43) 762-997

N R . 1 6 | 2 0 1 5 | 2 6 . J A H R G A N G | a m t l i c h e r t e i l

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

a) Auftraggeber/Vergabestelle:Name: Stadt Weimar Straße: Schwanseestraße 17PLZ/Ort: 99423 WeimarTelefon: (0 36 43) 762-309Fax: (0 36 43) 762-326E-Mail: [email protected]) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibungd) Art des Auftrages: Interimsspielstätte Redoute im Rahmen der Hochwasserschutz-sanierung Deutsches Nationaltheater Weimare) Ort der Ausführung: 99427 Weimar, Ettersburger Str. 61f) Art und Umfang der Leistung: Los 0 Baustelleneinrichtung: 1 St Bespre-chungscontainer incl. 24 Wo Vorhaltung; 1 St WC-Container incl. 24 Wo Vorhaltung; 1 St Bürocontainer incl. 24 Wo Vorhaltung; 1 St Bauschild; 300 m Bauzaun; Los 1 Abbruch Elektroanlagen u. Baustrom: 1 St Freischal-ten; 35 St Demontage/ Entsorgung Schalt-felder/ Unterverteiler; 9000 kg Demontage/ Entsorgung Kabel/ Leitungen; 1400 St Demontage/ Entsorgung Installationsgeräte; 600 St Demontage/ Entsorgung Leuchten; 1 St Baustromanlage stellen, vorhalten, abbauen mit 1 St Anschlussverteiler, 6 St Baustromverteiler, 100 St Leuchten, 1700 m Leitungen; Los 2 Abbruch u. Entsorgung Bau u. HLS: 480 m² Bodenbeläge; 760 m² Estrich mit Belag; 230 m² Wandfliesen; 50 m³ Mauer-werk; 500 m² Anstriche u. Tapeten; 100 m² Holztrennwände u. Holzverkleidungen; 60 m² Trockenbauwände; 750 m² Unterhang-decken; 1,5 m³ Stahlbetondecken; 420 m² Wärmedämmungen; 50 St Fenster u. Türen; 140 m² Oberboden; 90 m² Plattenbeläge; 400 m Entwässerungsleitungen; 700 m Trink-wasserleitungen; 45 St Sanitärgegenstände; 1 St Heizungsanlage; 10 St Heizkörper; 1 St Abluftventilator; 200 m² Lüftungskanäle; z. T. mit Schadstoffbelastungenh) Aufteilung in Lose: jai) Ausführungsfristen: 02.11.15–13.04.16 (losweise unterschiedlich, Einzelfristen s. Vergabeunterlagen)k) Anforderung der Verdingungsunter­lagen: Stadtverwaltung Weimar, Abt. Bau-verwaltung, Haus 2, Zi. 424; Anschrift und Tel.Nr. gleichlautend Punkt a); Abholung/Versand der Unterlagen: ab 21.09.2015l) Kostenbeitrag für die Verdingungsun­terlagen: Los 0 = 8 Euro, Lose 1+2 je 12 Euro; bei Versand + 2 Euro PortoDas Entgelt ist vorher auf das Konto der Stadtverwaltung Weimar, IBAN: DE36 8205 1000 0301 0020 29, BIC: HELADEF1WEM, Sparkasse Mittelthüringen, unter Angabe der Codierung 60.000/15.000+39/15 einzuzahlen.

Es ist nicht rückerstattungspflichtig. Der Ein-zahlungsbeleg ist der Angebotsanforderung beizufügen.n) Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote: Los 0: 05.10.2015, 10:00 Uhr; Los 1: 05.10.2015; 10:30 Uhr; Los 2: 05.10.2015; 11:00 Uhro) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: gleichlautend Punkt k)q) Angebotseröffnung: Los 0: 05.10.2015, 10:00 Uhr; Los 1: 05.10.2015; 10:30 Uhr; Los 2: 05.10.2015; 11:00 Uhr, Stadtverwaltung Weimar, Abt. Bauverwaltung, Schwansee-straße 17, 99423 Weimar, Haus 2, Zi. 424s) Zahlungsbedingungen: gem. VOB/Bu) Eignungsnachweise: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähig-keit und Zuverlässigkeit Angaben gem. VOB/A § 6 Absatz 3 Nr. 2 Buchstaben a–i zu machen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikations-verzeichnis). Bei Einsatz von Nachunterneh-men ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Vorausset-zung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 »Eigenerklärung zur Eignung« vorzulegen. Bei Einsatz von Nach-unternehmen sind auf Verlangen die Eigen-erklärungen auch für diese abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präquali-fiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der N ummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunter nehmen e.V. (Präqualifikati-onsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigener-klärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der im Formblatt »Eigenerklä-rung zur Eignung« genannten Bescheinigun-gen zuständiger Stellen zu bestätigen. Wei-terhin sind mit dem Angebot einzureichen: Angaben entsprechend den Ergänzenden Vertragsbedingungen gem. ThürVgG, Anga-ben zur Preisermittlung u. Verzeichnis der Nachunter nehmerleistungen.v) Ablauf der Zuschlagsfrist: Lose 0 + 1: 23.10.2015, Los 2: 04.11.2015w) Nachprüfungsstelle: Thüringer Landes-verwaltungsamt, Referat 250 – Vergabekam-mer, Weimarplatz 4, 99423 WeimarWir weisen auf die Möglichkeit der Bean-standung der beabsichtigten Vergabeent-scheidung nach § 19 Thüringer Vergabege-setz (ThürVgG), die an die Vergabestelle zu richten ist sowie auf das Verfahren im Fall der Nichtabhilfe nach § 19 Abs. 2 ThürVgG und § 19 Abs. 5 ThürVgG (Kostenfolge) hin.

Dr. Claudia KolbBeigeordnete für Ordnung, Recht und Bauen

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Offenes Verfahren nach VOB/A

Abschnitt I: Öffentlicher AuftraggeberI.1) Name, Adresse und Kontaktstellen:Stadtverwaltung Weimar, Schwanseestr. 17, D-99423 WeimarUnterlagen sind bei folgender Anschrift erhältlich und zu schicken an: Stadtverwaltung WeimarDezernat Ordnung, Recht und BauenAbt. BauverwaltungFrau ÜberschaerSchwanseestraße 17D-99423 WeimarTelefon: +49 (3643) 762-309Fax: +49 (3643) 762-326E-Mail: [email protected] Auskünfte erteilen: die oben genannten KontaktstellenAusschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbe-werblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten KontaktstellenAngebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten KontaktstellenI.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder LokalbehördeI.3) Haupttätigkeit(en): Allgemeine öffentliche VerwaltungI.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher AuftraggeberDer öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: neinAbschnitt II: AuftragsgegenstandII. 1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Neues Bau-hausmuseum/ Am Weimarhallenpark, Neu-bau Tiefgaragenzufahrt congress centrum neue weimarhalleII. 1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung: Bauauftrag, Ausführung, 99423 W eimar, NUTS-Code DEG05 II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auf­trag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS): Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen AuftragII.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags: Neues Bauhausmuseum/ Am Weimarhal-lenpark, Neubau Tiefgaragenzufahrt con-gress centrum neue weimarhalle, FGL 2.00 Neubau Tiefgaragenzufahrt ccnw - Heizung, Lüftung, Sprinkler, Starkstrom; Schwach-strom, Rückbau TiefgaragenzufahrtII.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 45331000, 45331210, 45343230, 45310000, 45110000II.1.7) Angaben zum Beschaffungs­übereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsüberein-

kommen (GPA): jaII.1.8) Aufteilung in Lose: ja, Angebote sind möglich für ein oder mehrere LoseII. 1.9) Varianten/ Alternativangebote sind zulässig: neinII.2) Menge oder Umfang des Auftrags:II.2.1) Gesamtmenge bzw. ­umfang: Fach-los 2.04 TGA Tiefgaragenzufahrt – Heizung: 1 St Übertragerstation ca. 40 kW für Glykol-kreisläufe; 1 St Heizungsverteiler; 50 m Präzisionsstahlrohr NW 20-50 z. T. Wärme-dämmung; 65 m flexibles erdverlegtes Rohr 2x63x5,8; 1 St Pumpengruppe DN 50; 2.300 m flexibles Kupferrohr für Rampen-heizung; 2 St Industrieverteiler; 1 St Miet-wärmeerzeugung ca. 40 kW (ca. 100 Tage); Fachlos 2.05 TGA Tiefgaragenzufahrt – Lüf-tung: 6 St Jet Ventilatoren 45 N Schub; 2 St Jalousieklappen mit Stellantrieb; 2 St Jalou-sieklappen ohne Antrieb; 3 St Rohrschall-dämpfer DN 450; 50 m² Lüftungsleitung, Formstücke; 150 m² Demontage Lüftungs-leitung; Fachlos 2.06 TGA – S prinkler: 200 m Rohrleitung Stahl DN 20-80; 40 m Demon-tage Stahlrohr DN 32-80; 39 St Glasfaßsprink-ler; 1 St Alarmhupe; 1 St Blitzleuchte; 200 m Fernmeldeleitung inkl. Befestigung; Fachlos 2.07 TGA Tiefgaragenzufahrt – Starkstrom: Demontage des starkstromtechnischen Teils der bestehenden Ein-/ Ausfahrt; Erweite-rung der Erdungsanlage und fachgerechter Anschluss an bestehende Anlage; Erweite-rung des Blitzschutzes für 3 Maste; Erwei-terung bestehender Verteileranlagen; 4 St Sicherheitskontaktsteckdosen; 1 St 63A-CEE-Steckdose; 27 St Feuchtraum-LED-Leuchten innen; 8 St Feuchtraum-LED-Leuchten außen; 11 St Sicherheitsleuchten innen/außen; 10 m Verkabelung NYY-0 4x10 mm²; 65 m Verkabelung NYY-I 5x16 mm²; 10 m Verkabelung NYY-0 1x 16 mm²; 250 m Ver-kabelung NYM-J 3x1,5 mm²; 150 m Verkabe-lung NYM-J 5x1,5 mm²; 80 m Verkabelung NYM-J 3x2,5 mm²; 50 m Verkabelung NYM-J 5x2,5 mm²; 110 m Verkabelung NHXH-J E 30 3x1,5 mm²; 65 m Verkabelung NHXCHX 5x10 mm² E90; 75 m Verkabelung (N)HXH E30 5x4 mm²-SiBe; 250 m Verkabelung E30 JE-H (St) H 2x2x0,8; 50 m Verkabelung rot – JY (ST) Y 2x2x0,8; 175 m Verkabelung NHXH-J E 30 3x2,5 mm²; Fachlos 2.08 TGA Tiefgar agenzufahrt – Schwachstrom: Demontage des schwachstromtechnischen Teils der bestehenden Ein-/ Ausfahrt; Erwei-terung der bestehenden Anlagen Brand-meldeanlage, Elektroakustische Anlage, EDV-Anlage, Video-Anlage; Umsetzten der Aus-/ Einfahrt komplett mit Schrankensys-tem und Induktionsschleifen; Neuerrichtung von Ampeln und Wechselverkehrszeichen; 470 m Verkabelung IY(S t)Y 2x2x0,8 mm; 230 m Verkabelung IY(St)Y 4x2x0,8 mm; 90 m Verkabelung IY(St)Y 6x2x0,8 mm; 270 m Verkabelung IY(St)Y 10x2x0,8 mm; 250 m

Verkabelung NYM-J 5x1,5 mm²; 50 m Verka-belung JE-H(St)H 2x2x0,8 Bd E30 rot; 50 m Verkabelung JE-H(St)H 4x2x0,8 Bd E30 rot; Fachlos 2.09 Rückbau Tiefgaragenzufahrt: 450 m² S traßen- u. G ehwegbefestigung auf-nehmen und entsorgen; 750 m³ Baugruben-aushub einschl. Entsorgung; 350 m³ Stahl-beton abbrechen und entsorgen; 100 m² bit. Dichtung aufnehmen und entsorgen; 10 m³ Stahlbeton herstellen; 150 St nachträgliche BewehrungsanschlüsseII.2.2) Angaben zu Optionen: neinII.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: neinII.3.) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Lose 2.04 – 2.08: 01.02.2016 – 22.07.2016; Los 2.09: 01.02.2016 – 28.03.2016Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische InformationenIII.1.2) Wesentliche Finanzierungs­ und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: gem. VOB/BIII. 1.3) Rechtsform der Bietergemein­schaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem VertreterIII.2) TeilnahmebedingungenIII.2.1) Persönliche Lage des Wirtschafts­teilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs­ oder HandelsregisterIII.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Mit dem Angebot sind gem. § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 VOB/A folgende Nachweise einzureichen:Angaben entsprechend den Ergänzenden Vertragsbedingungen gem. ThürVgG, Anga-ben zur Preisermittlung u. Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsver-zeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vor-gesehenen Nachunternehmer präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqua-lifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 »Eigenerklärung zur Eignung« vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunter-nehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunter-nehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunterneh-men (Präqualifikationsverzeichnis) geführt

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werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der im Formblatt »Eigenerklärung zur Eignung« genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt »Eigen-erklärung zur Eignung« ist den Vergabe-unterlagen beigefügt.III.2.3 Technische LeistungsfähigkeitAbschnitt IV: VerfahrenIV.1.1) Verfahrensart: offenIV.2.1) Zuschlagskriterien: niedrigster PreisIV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchge-führt: neinIV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 600.58-40/15IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen: 15 Euro je Los; bei Versand + 2 Euro Porto. Das Entgelt ist vorher auf das Konto der Stadtverwaltung Weimar, IBAN: DE36 8205 1000 0301 0020 29, BIC: HELADEF1WEM, Sparkasse Mit-telthüringen, unter Angabe der Codierung 60.000/15.000+40/15 einzuzahlen. Es ist nicht rückerstattungspflichtig. Der Einzah-lungsbeleg ist der Angebotsanforderung beizufügen.IV. 3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote: Los 2.04: 10.11.2015, 10:00 Uhr; Los 2.05: 10.11.2015, 11:00 Uhr; Los 2.06: 10.11.2015, 12:00 Uhr; Los 2.07: 10.11.2015, 14:00 Uhr; Los 2.08: 10.11.2015, 15:00 Uhr; Los 2.09: 10.11.2015, 16:00 UhrIV. 3.6) Sprache, in der Angebote oder Teil­nahmeanträge verfasst werden können: deutschIV. 3.7) Bindefrist des Angebots: 29.01.2016IV. 3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Los 2.04: 10.11.2015, 10:00 Uhr; Los 2.05: 10.11.2015, 11:00 Uhr; Los 2.06: 10.11.2015, 12:00 Uhr; Los 2.07: 10.11.2015, 14:00 Uhr; Los 2.08: 10.11.2015, 15:00 Uhr; Los 2.09: 10.11.2015, 16:00 Uhr; Stadt-verwaltung Weimar, Abt. Bauverwaltung, 99423 Weimar, Schwanseestr. 17, Haus 2, Zimmer 424Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: ja, Bieter und ihre BevollmächtigtenAbschnitt VI: Zusätzliche InformationenVI. 4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungs­verfahren: Thüringer Landesverwaltungs-amt, Referat 250 – Vergabekammer, Weimar-platz 4, 99423 WeimarVI. 4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Ein-legung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1–4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß

gegen Vergabevorschriften im Vergabever-fahren erkannt und gegenüber dem Auf-traggeber nicht unverzüglich gerügt hat,

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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftragge-ber gerügt werden,

3. V erstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI. 4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt: Stadtverwaltung Weimar, Abt. Bauverwal-tung, Schwanseestraße 17, 99423 WeimarVI. 5) Tag der Absendung der Bekannt­machung: 17.09.2015

Dr. Claudia KolbBeigeordnete für Ordnung, Recht und Bauen

ENDE DER AMTLICHEN BEKANNTMACHUNGEN

Aus dem Stadtrat

Der Stadtrat der Stadt Weimar

hat sich in seiner 10. öffentlichen Sitzung am 16. September 2015 mit folgenden Themen befasst und die nachfolgenden Beschlüsse gefasst:

Anfragen■■ DS 042/2015: EU-Förderung in Weimar■■ DS 116/2015: Finanzierung der öffentli-

chen Infrastruktur■■ DS 151/2015: Anfrage zu Elektrofahr-

zeugen in Weimar■■ D S 153/2015: Möglichkeiten für Verbes-

serung bei Sprechzeiten im Bürgerbüro■■ DS 174/2015: Befragung von Unterneh-

men zum Thema Wirtschaftsförderung■■ DS 175/2015: Einbeziehung der

Ortsteilräte in das Ratsinformations-system

■■ DS 176/2015: Erstellung qualifizierter Mietspiegel und aktuelle Wohnungs-politik

■■ DS 177/2015: Innenstadtbuslinie 5C

Vorlagen und Anträge■■ DS 187/2015: Besetzung Kulturaus-schussDer Stadtrat beschließt die folgenden Ände-rungen in der Besetzung im Kulturausschuss:

Frau Petra Seidel übernimmt die Aufgaben als stimmberechtigtes Mitglied im Kulturaus-schuss. Herr Peter Heide übernimmt zukünftig die Aufgaben als sachkundiger Bürger im Kulturausschuss.

Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung (37)

■■ DS 189/2015: Ortsteilbürgermeister-wahl Weimar-West – Berufung des Wahl-leiters und dessen StellvertreterDer Stadtrat beschließt: Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 ThürKWG beruft der Stadtrat Herrn Olaf Schäfers als Wahlleiter sowie Herrn Stephan Weber als Stellvertretenden Wahlleiter für die Ortsteilbürgermeisterwahl Weimar-West.

Abstimmungsergebnis: 35 Zustimmungen,

1 Gegenstimme

■■ DS 190/2015: Erweiterung der Befug-nisse des Oberbürgermeisters bis zum Ende der LegislaturperiodeDer Stadtrat beschließt: Der Oberbürgermeis-ter wird ermächtigt, über- und außerplanmä-ßige Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen stehen, auch über den in der Hauptsatzung § 8 Abs. 3 c festgesetzten Betrag hinaus (VwHH 25.000 Euro und VmHH 50.000 Euro) zu entscheiden.

Zur Erleichterung der sachgerechten Mittelbewirtschaftung werden die Zweck-bindungsringe 4200 – Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – und 4360 – Unterbringung von Asylbewerbern – um notwendige Haushaltsstellen erweitert.

Abstimmungsergebnis: 15 Zustimmungen,

1 Gegenstimme, 22 Enthaltungen

■■ DS 165/2015: Grundsatzbeschluss zum Neubau einer 2-Felder-Sporthalle am Standort Nordstraße 11■■ DS 165a/2015: Änderungsantrag zur DS 165/2015Der Stadtrat beschließt: Der Neubau einer 2-Felder-Sporthalle mit 102 Zuschauerplätzen am Standort Nordstraße 11 soll durchgeführt werden. Die Umsetzung des Beschlusses steht unter der Bedingung der Bereitstellung von Fördermitteln durch den Freistaat Thüringen.

Die Gesamtkosten für Planung und Bau-ausführung betragen entsprechend der beigefügten Kostenberechnung (vgl. Anlage 2) insgesamt 4.236.000 Euro. Sie bilden die Kostenobergrenze.

Der Bauausführung werden die Vorpla-nungsergebnisse der Leistungsphasen 1 und 2 (vgl. Anlage 3) des Architekturbüros nitschke +

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kollegenarchitekten gmbh zu Grunde gelegt. Dabei sind die Festlegungen, wie sie sich aus der Begründung zu diesem Beschluss ergeben, zu beachten.

Abstimmungsergebnis (in der Fassung der

übernommenen DS 165a/2015 und 165b/2015):

33 Zustimmungen, 1 Gegenstimme, 5 Enthaltungen

■■ DS 167/2015: Erschließungsvertrag für das Baugebiet B LE 07 »Nördlich der Vollersrodaer Straße«, Ortsteil LegefeldDer Stadtrat beschließt die Unterzeichnung des Erschließungsvertrages über die Erschließung des Baugebietes B-LE 07 »Nördlich der Vollers-rodaer Straße« Ortsteil Legefeld zwischen der Stadt Weimar und der MGM Immobilien GmbH & Co. KG als Erschließungsträger.

Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung (38)

■■ DS 168/2015: Stellungnahme Stadt Weimar zur 3. Änderung B-Plan »Im Zwei-buchenfelde«, Gemeinde EttersburgDer Stadtrat beschließt: Im Rahmen der Betei-ligung der Stadt Weimar gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum o.g. Planvorhaben in Ettersburg wird die als Anlage beigefügte Stellungnahme abgegeben.

Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung (38)

■■ DS 169/2015: Aufhebung der DS 096/2015 – 1. Änderungssatzung der Sat-

zung zur Erhebung einer Kulturförderung für Eintrittsentgelte in der Stadt WeimarDer Stadtrat beschließt: Der Beschluss vom 08.07.2015 über die Drucksache DS 096/2015 – die 1. Änderungssatzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Eintrittsentgelte in der Stadt Weimar – wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung (38)

■■ DS 173/2015: Resolution des Stadtrates wider den Missbrauch unseres kulturellen ErbesDer Stadtrat beschließt:1. der politischen Instrumentalisierung oder

kommerziellen Vereinnahmung unserer kulturellen Stätten ausnahmslos entschie-den und mit der gebotenen Deutlichkeit entgegenzutreten.

2. Der Weimarer Stadtrat verurteilt den kürzlich stattgefundenen Versuch polit-verwirrter Außenseiter, mit dem Mittel des Vandalismus, entgegen der Mehrheits-meinung der Völker Europas, auf politische Entscheidungen Druck auszuüben, auf das Schärfste.«

Abstimmungsergebnis: 1 Zustimmung,

38 Gegenstimmen; Der Antrag ist damit abgelehnt.

■■ DS 184/2015: Beirat für Baukultur der Stadt Weimar – Neuberufung eines MitgliedesDer Stadtrat beschließt: Auf der Grundlage

des § 2 der Satzung für den Beirat für Bau-kultur der Stadt Weimar wird folgendes Mitglied in den Beirat berufen: Prof. Jörg Springer – vorgeschlagen durch die Bauhaus-Universität.

Abstimmungsergebnis: 36 Zustimmungen,

2 Enthaltungen

Information des Oberbürgermeisters zu Eilentscheidungen

Herr Wolf informierte die Stadträte über die von ihm während der Sommerpause gefassten Eilentscheidungen zu den Druck-sachen

■■ DS 162/2015: überplanmäßige Mittel-bereitstellung in Höhe von 293.100 Euro im Zweckbindungsring 4360/Flüchtlings-unterkünfte■■ DS 163/2015: überplanmäßige Mittel-bereitstellung in Höhe von 200.000 Euro im Deckungsring 4576/Hilfen zur Erziehung■■ DS 164/2015: überplanmäßige Ausga-ben in Höhe von 25.280 Euro in der HHST 12001.62904

Die Anfragen einschließlich der Antworten sowie die Beschlüsse können im Internet über die Homepage der Stadt Weimar http://stadt.weimar.de/stadtrat/beschluesse/ eingesehen werden und stehen außerdem zum Download bereit.

ZDF-Premiere im Stadtrat

Auch in diesem Jahr begeht Weimar den Tag der Deutschen Einheit wieder mit einer feier-lichen Stadtratssitzung. Die öffentliche Veran-staltung beginnt am 3. Oktober um 11 Uhr im Festsaal des Fürstenhauses der Hochschule für Musik »Franz Liszt« mit der Eröffnung durch die stellvertretende Stadtratsvorsit-zende Sarah Fuchs und einer einführenden Rede von Oberbürgermeister Stefan Wolf.

Stadtrat und Stadtspitze freuen sich sehr, dass in diesem Jahr das ZDF mit einer Vorpremiere bei der Sitzung zu Gast sein wird. Während der Stadtratssitzung wird die 30-minütige ZDF-Reportage zur Deut-schen Einheit, »Rübergemacht – Umzug in ein unbekanntes Deutschland«, von Daniela Sonntag und ZDF Landesstudio Thüringen-Leiter Andreas Postel im Festsaal zu sehen sein. Anschließend diskutieren Oberbür-germeister Stefan Wolf, die stellvertretende Ministerpräsidentin und Finanzministerin des Freistaats Thüringen, Heike Taubert,

Prof. Dr. Christoph Stölzl von der Musikhoch-schule »Franz Liszt« und S tudioleiter Andreas Postel über ihre Erfahrungen zum Thema »25 Jahre Deutsche Einheit«.

Die Fernsehreportage wird einen Tag

später, am 4. Oktober um 18 Uhr, erstmals im ZDF ausgestrahlt.

Weimarerinnen und Weimarer und die Gäste unserer Stadt sind zu der festlichen Stadtratssitzung herzlich eingeladen!

Vor zwei Jahren las der damals 10-jährige Jakob Menkens (li.) aus dem Buch »Wie Opa und ich die

Deutsche Einheit feierten« bei der feierlichen Stadtratssitzung zum Tag der Deutschen Einheit vor.

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F r A k T i O N E N im Weimarer Stadtrat

Willkommen in Weimar

Seit dem 9. September ist es offiziell. Circa 100 Flüchtlinge, vorrangig aus dem von Krieg und Elend geschände-ten Syrien, werden bis Jahresende jede Woche in Weimar ankommen. Eine Zahl, mit der hier vor Ort bis vor kurzem nie-mand rechnen konnte. Daher richtete Oberbürgermeister Stefan Wolf einen Arbeitsstab ein, der sich konkret mit der Unterbringung der Neuankömmlinge befasst. Neben einer Spendenhotline (03643/434-1555) wurde auch eine Annahmestelle in der Industriestraße geschaffen. Die Stadt bittet vorrangig um Betten, Matratzen, Decken, Bettwä-sche, Schlafsäcke, Luftmatratzen, Kissen, Tische und Stühle (Camping-, Bierzelt-garnituren), Hygieneartikel, Hand- und Badetücher. Mit der Erstunterbringung der Vertriebenen wird es jedoch nicht getan sein. Viele der Ankommenden werden bleiben. Nicht Wenige sind vom Krieg und der Flucht gezeichnet. Es ist unsere Aufgabe, in den nächsten Jahren aus ihnen neue Weimarer, Thüringer, Deutsche zu machen. Mit den Worten unseres MP Bodo Ramelow »Hier zeigt sich, dass das Land ein ande-res ist als das der braunen Schreihälse.« Es ist jedoch nicht das erste Mal, dass Thüringen eine große Welle Flüchtlinge aufnehmen und integrieren musste. Nach dem 2. Weltkrieg siedelten sich hier über 600.000 Heimatvertriebene an. Der Integrationswille der Fliehenden scheint da zu sein. So verteilten Flücht-linge auf dem Erfurter Anger Rosen an Passanten mit Karten auf denen stand: »Alle Menschen aus Syrien bedanken sich für das herzliche Willkommen in Deutschland«

F Ü R D I E F R A K T I O N : J A N A K Ö R B E R

Fraktion DIE LINKE.

Goetheplatz 9b, 99423 Weimar

Telefon: (0 36 43) 20 26 46, Fax: (0 36 43) 20 26 13

E-Mail: die-linke-apolda-weimar@t-online

Internet: www.dielinke-weimar.de

F r A k T i O N E N im Weimarer Stadtrat

Dingsbums für Kinder

Zugegeben: Die Überschrift dieses Textes mag auf den ersten Blick ver-wirrend sein. Eigentlich geht es auch gar nicht um ein Dingsbums, sondern um ein Kinderinformationsdingsbums oder – um die Verwirrung perfekt zu machen: Das KIDIBU. Was verbirgt sich dahinter? Die Kinderbeauftragte hat gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen das öminöse Dings-bums entworfen. In einem Workshop hat sich der Nachwuchs u.a. mit der Frage beschäftigt, was Kindern und Jugendlichen in der Stadt fehlt und wie Abhilfe geschaffen werden kann. Das Ergebnis: Eine Stele, Säule oder wie man es auch nennen möchte – halt ein Dingsbums auf dem Goethe-platz. Etwas, an dem sich Kinder und Jugendliche untereinander über kin-der- und jugendgerechte Angebote oder Veranstaltungen informieren können. Wo man nachschaut, wenn man etwas nicht weiß, wo man Fragen stellen kann, in der Hoffnung, dass Andere Antwort wissen. Ein kleiner Ort, an dem Kinder und Jugendliche Orientierung finden und zusammen-kommen können. Eine schöne Sache – zumal mit dem lustigen Namen auch noch für alle einprägsam. Damit das Dingsbums Wirklichkeit werden kann, braucht es aber – wie immer – Geld. Allerdings für städtische Verhältnisse nicht all zu viel. 5.000 Euro, um einen Planer zu beauftragen, um aus der Idee ein Stück Wirklichkeit werden zu lassen. Wir meinen: Unsere Kinder sollte uns das wert sein. Mit einem entsprechenden Antrag im Stadtrat wollen wir hier vorankommen.

F Ü R D I E F R A K T I O N : T H O R A L F C A N I S

Fraktion SPD

Graben 11, 99423 Weimar

Telefon: (0 36 43) 50 58 63, Fax: (0 36 43) 85 06 12

E-Mail: [email protected]

Internet: www.spd-weimar.de

F r A k T i O N E N im Weimarer Stadtrat

Stadtentwicklung?!

Im Dezember lief die Frist zur Investition von ca. 1,4 Mio. Euro für das Haus der Frau v. Stein aus. Bis zum 30. Juni hatte der Eigentümer Zeit, den Nachweis zu erbringen. Bis heute ist es dem OB nicht möglich, eine Darstellung aller Auflagen mit einem plausiblen Nachweis zur Erfüllung vorzulegen. Seit August soll ein weiterer Bauabschnitt folgen – Fort-schritt ist nicht erkennbar, vom Termin zur Fertigstellung ganz zu schweigen. Verkauf des Hauses war 2008. Schiller-str. 13/15. Schilder, auf denen die Stadt die Verantwortung wegschiebt, das Gebäude verfällt ohne Nutzung, statt sich in das städtische Gesamtbild ein-zufügen. Die Verkehrssituation stößt an Grenzen. Das neue Bauhaus-Museum und die Überbauung innerstädtischer Baulücken machen Änderungen im Ver-kehrsfluss und Parkraum dringend not-wendig. Schlachthof, Klinikgelände RO 70, Lützendorfer Str. – lang angekündigt, zur Entwicklung von Wohnraum, immer durch Investoren betreut. Proaktive Erschließung und Vermarktung durch die Stadt selbst, fehlt. Ein neuer Ansatz? – in anderen Städten bereits erfolgreich praktiziert. All diese Aufgaben bedürfen eines gemeinsamen Handelns aller Akteure und dem tatsächlichen Willen zur Veränderung. Schon im seit 2011 geltenden Integrierten Stadtentwick-lungskonzept Weimar 2030 heißt es »Die im vorliegenden Stadtentwicklungs-konzept formulierten Leitlinien und Strategien sollen als Grundlage für den Umgang mit den aktuellen Herausfor-derungen dienen sowie Basis für eine dynamische Diskussion zur Stadtent-wicklung sein.« Wir sind dazu bereit.

FÜR DIE FRAKTION: PROF. DR. WOLFGANG HÖLZER

Fraktion weimarwerk Bürgerbündnis e.V.

Frauentorstraße 11, 99423 Weimar

Telefon und Fax: (0 36 43) 90 67 22

E-Mail: [email protected]

Internet: www.weimarwerk.de

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F r A k T i O N E N im Weimarer Stadtrat

Neue Sporthalle kommt

Mit großer Mehrheit hat jetzt der Stadtrat den Neubau einer 2-Felder- Sporthalle an der Nordstraße beschlossen. Diese Erweiterung der Hallenkapazitäten für den Schul- und Vereinssport ist notwendig, auch, um die weiteren Schul- und Sporthallen-sanierungen in Weimar umsetzen zu können. Doch erst über verschiedene Änderungsanträge konnte die voll-ständige Barrierefreiheit der Halle erreicht werden: Einen Aufzug zu den Zuschauerplätzen im Obergeschoss hatte die Verwaltung nämlich einge-spart. So ernst wird in Weimar offen-bar der erst kürzlich beschlossene kommunale Aktionsplan Inklusion genommen.

Dasselbe gilt für das Klimaschutz-konzept der Stadt: Für den Oberbür-germeister und sein Amt Technische Gebäudewirtschaft gilt offensichtlich nur das mantraartig wiederholte Gebot der »Wirtschaftlichkeit«. Dass sich mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem Hallendach nicht nur CO², sondern mittelfristig auch Geld sparen lässt, war für die Planer wohl kein Argument.

Zum Glück setzte sich der Stadtrat fraktionsübergreifend für Vernunft und Klimaschutz ein: Die Solaranlage kommt! Dass der Klimaschutzbe-auftragte der Stadt zum Jahresende seinen Hut nehmen soll, passt dann in das desolate Bild der derzeitigen Bau- und Energieversorgungsplanungen. Bündnis 90/DIE GRÜNEN sagen: So darf es nicht weitergehen!

F Ü R D I E F R A K T I O N : J A N K R E Y S S I G

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Burgplatz 5, 99423 Weimar

Telefon: (0 36 43) 90 20 87, Fax: 4 92 07 09

E-Mail: [email protected]

Internet: www.gruene-weimar.de

Umbenennung der Hans-Wahl-Straße

Der Kulturausschuss der Stadt Weimar hat in seinen Sitzungen am 22. Juni und 31. August 2015 empfohlen, die Umbenennung der Hans-Wahl-Straße unter Beteiligung der Bürger vorzubereiten. Dabei legt der Kultur-ausschuss Wert darauf, dass ein Name gefunden wird, der entweder einen örtlich/geografischen Bezug oder einen Bezug zum Goethe- und Schiller-Archiv hat.

Namensvorschläge, die entsprechend zu begründen sind, können bis zum 31. Oktober 2015 unter folgender Adresse schriftlich ein-gereicht werden:

Stadtverwaltung WeimarAbteilung Geoinformation und StatistikSchwanseestraße 1799423 Weimar

oder per Mail an [email protected]

Bisher in der Stadtverwaltung Weimar eingegangene Umbenennungsvorschläge werden mit berücksichtigt.

Die eingereichten Vorschläge werden im Kulturausschuss vorgelegt, beraten und diskutiert mit dem Ziel, dem Stadtrat eine Empfehlung zur Umbenennung der Hans-Wahl-Straße auszusprechen.

gez. Dirk MöllerVorsitzender des Kulturausschusses

Sprechstunden DieLinke.Die Sprechstunden finden (sofern nicht anders angegeben) im Fraktionsbüro, G oetheplatz 9 b, statt.

■■ 28. September 2015, 18–19 Uhr: Steff en Vogel, stellv. Fraktionsvorsitzen-der, Kulturausschuss und Wirtschafts- und Tourismusausschuss■■ 1. Oktober 2015, 17–18 Uhr: Marco Modrow, Finanzausschuss und Familien- und Sozialausschuss; Marktstr. 17■■ 26. Oktober 2015, 17–18 Uhr: Steff en Vogel, stellv. Fraktionsvorsitzender, Kulturausschuss und Wirtschafts- und Tourismusausschuss■■ 27. Oktober 2015, 15–16 Uhr: Elke Heisler, Seniorenbeirat; 19–20 Uhr: Sarah Fuchs und Jana Körber, Jugendhilfeausschuss

Sprech zeiten des Fraktionsbüros:Montag, Dienstag: 15–18 Uhr

r u b r i k

Aus der Verwaltung

F O R T S E T Z U N G V O N S E I T E 8 0 5 6

Wohin mit Sachspenden?In folgenden Kleiderkammern der Stadt Weimar können Sachen für Flüchtlinge abgegeben werden:

SPENDENANNAHMESTELLE DER STADT, Industriestraße 14Sachspenden können regelmäßig samstags von 9 bis 14 Uhr, von Montag bis Donnerstag von 16 bis 18 Uhr und freitags von 14 bis 18 Uhr bei den Stadtwerken in der Industrie-straße abgegeben werden (Ausschilderung erfolgt).

KLEIDUNG UND HAUSRATCaritas-Kleiderkammer, Thomas-Müntzer-Straße 18, Telefon: (0 36 43) 20 21 49

KINDERSACHENCaritas-Tauschbörse, Carl-Gärtig-Straße 25, Telefon: (0 36 43) 20 21 49; SOS-Familien-zentrum, Abraham-Lincoln-Straße 37, Telefon: (0 36 43) 80 01 73

MÖBEL, KLEIDUNG, HAUSRATDiakonie-Sozialkaufhaus, Georg-Haar-Straße 18, Telefon: (0 36 43) 85 01 71

KLEIDUNG UND AUSSTATTUNG FÜR SCHWANGERE UND KLEINKINDERKaleb, Trierer Straße 2, Telefon: (0 36 43) 90 35 64

SPENDEN-KONTO FÜR FLÜCHTLINGSSOZIALARBEITCaritasregion Mittelthüringen, Flüchtlings-sozialarbeit von Caritas und Diakonie, IBAN: DE94 3706 0193 5002 7350 18, BIC: GENODED1PAX, Kennwort: Flüchtlingshilfe Weimar

Spendentelefon:Unter der Rufnummer (0 36 43) 434-15 55 können montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 14 Uhr Fragen rund um das Thema »Spenden« gestellt werden, z. B. zu Sachspenden oder zur Abholung größerer Spenden.

Spendenkonto:Die Stadtverwaltung Weimar hat ein Spenden konto für die Flüchtlingshilfe in Weimar eingerichtet. Bitte mit Angabe der Codierung spenden!Kontoverbindung: Sparkasse Mittelthüringen, IBAN: DE36 8205 1000 0301 0020 29, BIC: HELADEF1WEM, Code 43600

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Themenseite:Sonderseite zu Flüchtlingen auf www.weimar.de;http://www.weimar.de/leben/soziales-und-gesundheit/migranten/fluechtlinge/aktuelles/

Ansprechpartner/-innen:Koordination der Hilfen bei der Stadt-verwaltung Weimar: Ulrike-Lilly Koßmann, Telefon: (0 36 43) 762-298; E-Mail: [email protected] Flüchtlingssozialarbeit von Caritas und D iakonie in Weimar: Telefon: (0 36 43) 49 79 81; E-Mail: [email protected] für Flüchtlinge Weimar: Marien-straße 18; E-Mail: [email protected]

Für ehrenamtliche Helfer:EhrenamtsAgentur der Bürgerstiftung Weimar, Ansprechpartner: Anja Pfotenhauer, Stefanie Lachmann, Teichgasse 12a, 99423 WeimarBeratungszeiten:Montag: 9–12 UhrMittwoch: 13–17 UhrDonnerstag: 14–17.30 UhrAußerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung:Telefon: (0 36 43) 81 56 00Telefax: (0 36 43) 81 56 39E-Mail: [email protected]://www.ehrenamt.buergerstiftung-weimar.de/

Sprechstunden des Oberbürgermeisters

Oberbürgermeister Stefan Wolf hält für Weimarer Bürgerinnen und Bürger einmal monatlich eine Bürgersprechstunde ab. Im R ahmen dieser Bürgersprechstunde könnenallgemein interessierende kommunale Ange-legenheiten angesprochen, Fragen gestellt, Anregungen gegeben und Vorschläge gemacht werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass der Oberbürgermeister zu noch nicht abgeschlossenen Widerspruchsverfahren oder gerichtlich anhängigen Verfahren keine Auskünfte geben kann. Dies betrifft ebenso Angelegenheiten des Jobcenters oder auch Probleme mit Rechnungen/Forderungen von Versorgungsträgern (z. B. Strom/Gas, Wasser/Abwasser etc.). Um den Gesprächstermin vorbereiten zu können, wird um eine kurze Inhaltsangabe zum Thema gebeten. Damit ein reibungsloser Ablauf der Bürgersprechstunde gewährleistet ist und unnötige Wartezeiten vermieden werden, bittet der Oberbürger-meister um Voranmeldung unter Telefon: 03643/762-628 (Frau Möller), 03643/762-629 (Frau Scholz), Fax: 03643/762-666 oder E-Mail: [email protected]. Die nächste Sprechstunde findet am Mittwoch, den 14. Okto-ber 2015, von 15 bis 17 Uhr, im Dienstzimmer des Oberbürgermeisters, Herderplatz 14, statt.

K L AU S T R O S TO R F F

VERSTORBEN

Bereits am 7. August verstarb 94-jährig Klaus Trostorff, der ehemalige

Buchen wald-Häftling und von 1969 bis 1989 Direktor der Gedenkstätte Buchen-wald.

In einem Nachruf würdigen Gitta Günther und Gerhard Hoffmann den Verstorbenen.

Klaus Trostorff wurde am 12. November 1920 in Breslau geboren. Als 13-Jäh-riger musste er erleben, wie in seiner Heimatstadt ebenso wie anderswo die jüdische Bevölkerung verfolgt wurde. Seine Großeltern und seine Mutter litten als Juden. Der Vater erhielt als Opern-sänger Berufsverbot, denn er bekannte sich zu seiner Frau. Als Sohn einer Jüdin durfte der Junge kein Abitur ablegen. Um überhaupt zu einer Berufsausbildung zu gelangen, musste er zu einem jüdischen Kaufmann in die Lehre gehen. Als der fast 18-jährige am 9. November 1938 sah, wie die Synagoge brannte, wollte er nicht mehr tatenlos bleiben. Mit Freunden ging er in den Widerstand, versuchte Soldaten zur Desertion zu bewegen und so einen Beitrag gegen den Krieg zu leisten.

Ende 1943 ergriff ihn die Gestapo. Nach fünfmonatigen brutalen Verhören brachten sie ihn in das Konzentrations-lager Buchenwald. Er wurde der politi-sche Häftling Nummer 1819. Ein Breslauer Landsmann nahm sich seiner an und half, die Angst vor dem Ausgeliefert-sein zu überwinden. In einem Interview 2004 sagte Klaus Trostorff: »Ich habe

in Buchenwald großartige Kumpels, Freunde, Kameraden kennen gelernt – mutig, ehrlich, hilfsbereit. Ich weiß nicht, ob ich ohne sie das KZ überlebt hätte, wahrscheinlich nicht.« Trostorff über-lebte das Lager und hörte die Worte vom Lagerältesten: »Kameraden, wir sind frei!« Anlässlich der Totenfeier am 19. April 1945 legte er gemeinsam mit den 21.000 Überlebenden den Schwur von Buchen-wald ab, der sein weiteres Leben beein-flusste.

Nach der Befreiung studierte Klaus Trostorff, erwarb Diplom und Staats-examen und wurde Kommunalpolitiker in Erfurt. 1969 berief ihn der Minister für Kultur der DDR als Direktor der Natio-nalen Mahn- und Gedenkstätte Buchen-wald.

Eine Phase leidenschaftlicher, kreativer Arbeit begann. Klaus Trostorff war maß-geblich an der wissenschaftlichen und pädagogischen Profilierung der Gedenk-stätte beteiligt. 1985 ehrte die Stadt Weimar Klaus Trostorff, indem sie ihm für seine Tätigkeit den Literatur- und Kunst-preis verlieh. Erst Achtundsechzigjährig ließ sich der Direktor in den Ruhestand versetzen, blieb aber der aufklärerischen Arbeit im Sinne des Schwurs von Buchen-wald stets verbunden.

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Das war der Sommer in Weimar

Genius Loci: Leuchtendes Spektakel : Wie hier in der Gerber-

straße zog das Fassadenprojektionsfest ival Genius Loci vom 7.

bis 9. August noch mehr Schaulustige an als in den Vorjahren.

Die rund 30.000 Besucher erwarteten Licht-K langinstallati-

onen internationaler Künstler auch am Jakobsplan und am

Atrium.

Yid dish Summer: Große Konzerte, ausgelassene Gigs und Vieles mehr erwarteten die Gäste des diesjährigen Yiddish Summer Weimar. Vom 18.7. bis 16.8. bot das international bekannte Fes-t ival für jiddische Musik und Kultur für 4.500 Besucher ein buntes Programm aus Musik, Tanz, Sprach- und sogar Kochkursen.

Hollywood im Park: Filmreif : Zu einer Konzertnacht im Weimarhallenpark

lud die Staatskapelle Weimar am 4. Juli . Das Motto des Open Air lautete in

diesem Jahr »Hollywood im Park«. Die Musiker unter Leitung von Stefan

Solyom und Moderator Herbert Feuerstein nahmen die Zuhörer mit in die

Weiten des Wilden Westens, die Unendlichkeit des Universums, in Aben-

teuer-, Märchen- oder Zauberwelten.

Goethe­Geburtstag: Anlässlich des 266. Goethe-Geburts-

tages lud die K lassik Stif tung Weimar am 28. August zum

Fest im Park an der Ilm ein. Unter dem Motto »Das Neue

klingt, das Alte klappert« fanden zahlreiche Veranstaltungen

am Römischen Haus und in der Umgebung statt . Zahlreiche

Besucher genossen ab 18 Uhr den schönen Sommerabend mit

Musik, T heater, Lesungen und kulinarischen Höhepunkten.

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Sommer in WeimarDas war der

Weinfest: »Auf einen Schoppen bei Goethe« : Beim traditionellen Goethe-Weinfest rund um den Geburtstag des Dichterfürsten verwandelte sich der Frauenplan in ein großes Wein-Sensorium. Die Gäste ließen sich die edlen Tropfen schmecken.

Schwanseebad: Nach einem verspätet einsetzenden Sommer

drehten die Temperaturen im weiteren Verlauf mächtig auf. Das

bekam auch das Schwanseebad zu spüren. Tausende Gäste kühlten

sich an den heißen Tagen im kühlen Naturwasser des Bades ab.

20 Jahre Weimar­Blois: Seit 20 Jahren besteht die Städtepartnerschaft zwischen Weimar und dem f ranzösischen Blois. Gefeiert wurde diese in Weimar mit einem großen Bürgerfest auf dem Markt. Zuvor gab es für zahl-reiche Gäste aus Blois einen Empfang im Rathaus, bei dem auch Christ ine Scheller und Eugene Heim dabei waren.

Bauhaus­Museum: Am künftigen Bauhaus-Museum

wurde die neue Verbindungsstraße zwischen Asbach-

und Ernst-T hälmann-Straße f reigegeben. Gleichzei-

t ig begann die nächste Bauphase mit dem Aushub für

die neue Tiefgaragenzufahrt der Weimarhalle.

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Sgej tadtun

aus dem KinderbüroWeimarer Kinderrechtspreis 2015 – Nominierungen gesucht!

Wer sich für die Rechte, Interessen und Bedürf-nisse von Kindern einsetzt, hat Anerkennung verdient! Ab sofort sind wieder alle kleinen und großen Menschen in Weimar gefragt: Welche Person, Gruppe oder Initiative hat sich in die-sem Jahr in unserer Stadt besonders für Kinder stark gemacht und damit Eurer Meinung nach den Kinderrechtspreis 2015 verdient? Eure Vor-schläge könnt Ihr bis zum 6. November 2015 mit einer kurzen Begründung beim Kinderbüro einreichen. Der Preis wird am 20. November 2015 zum zwanzigsten Mal vergeben.

Einsendeschluss? 6. November 2015

Wie? per E-Mail ([email protected])

oder Post an das Kinderbüro der Stadt Weimar

Anmelden für das Türchenöffnen

Nur noch drei Monate, dann ist schon wieder Weihnachten! Alle Kitas, Schulen und Einrich-tungen der Kinder- und Jugendarbeit, die schon jetzt die Vorfreude packt, können sich ab sofort für das traditionelle Adventstürchen-öffnen auf dem Weimarer Weihnachtsmarkt anmelden.

Wer? Kitas, Schulen und Einrichtungen der

Kinder- und Jugendarbeit

Anmeldefrist? bis 13. November 2015

Wie? telefonisch, per Mail oder per Post an das

Kinderbüro der Stadt Weimar

Was ist los?

Kinderrechte-Labor in den HerbstferienIn Weimar wird in diesem Jahr zum 20. Mal der Kinderrechtspreis vergeben. Doch was sind überhaupt Kinderrechte? Wozu brauchen Kinder besondere Rechte und wo werden diese in Weimar eigentlich umgesetzt? Das alles erforschen wir im Kinderrechte-Labor auch direkt in der Stadt. Außerdem werden wir überlegen, wofür man eigentlich einen Kinderrechtspreis bekommen kann. Im kre-ativen Teil werden wir gemeinsam mit der Künstlerin Katja Weber eine Skulptur gestal-ten, welche der/die Preisträger/in in diesem Jahr bekommt. Alle teilnehmenden Kinder bilden im November die Jury für den Kinder-rechtspreis und entscheiden, wer in diesem Jahr gewinnt.

Wann? 6. bis 9. Oktober 2015 jeweils von 9 bis 15 Uhr

Wer? Kinder zwischen 8 und 12 Jahren

Wo? im Kinderbüro im mon ami

Anmeldung? bis zum 28. September 2015 im

Kinderbüro unter [email protected]

oder telefonisch unter (0 36 43) 49 49 90

Kosten? keine, Getränke & Mittagessen werden gestellt

Veranstalter? Kinderbüro Weimar und EJBW Projekt

Findet Demo

Ferienangebot: Willkommen – Bienvenue – Welcome Refugees

Mit den Buchkindern_Weimar gestaltet Ihr gemeinsam ein »Willkommensbuch« für Kinder, die aus anderen Ländern zu uns in die Stadt kommen. Vor allem Flüchtlingskinder, die schon bei uns leben, sind eingeladen aber auch alle anderen können mitmachen. Wir wollen aufschreiben und aufmalen, welche Erlebnisse die Kinder auf ihrer Reise zu uns hatten und wie man Weimar als neuer Bürger und neue Bürgerin am besten entdecken kann. Wo kann man spielen, Fahrrad fahren, sich ausruhen oder andere Kinder treffen? Wo hört Euch jemand zu und wo bekommt Ihr Unterstützung? Wie kann man einen Dreh- und Angelpunkt hier in Weimar darstellen und auf kreative Weise gestalten? Bunt, mit Hilfe vieler künstlerischer Techniken, und in vielen Sprachen soll das Willkommensbuch angefer-tigt werden. Alle Kinder, die neu nach Weimar kommen, sollen es zur Begrüßung erhalten.

Wann? 12.–16. Oktober 2015 jeweils von 10–15 Uhr

Wer? Flüchtlingskinder und alle Interessierten

zwischen 6 und 16 Jahren

Wo? im Kinderbüro im mon ami

Anmeldung? bis zum 30. September 2015 unter

[email protected] oder telefonisch unter

(0 36 43) 49 49 90

Kosten? keine, Getränke & Mittagessen werden gestellt

Veranstalter? Mini Verlag der Buchkinder_Weimar e.V.

mit Unterstützung des Kinderbüro Weimar,

Stadt Weimar und Caritas

nfoschnipselElterncafé im KinderbüroAb sofort bietet die Kinder- und Jugendbeauftragte wieder jeden Dienstag von 16–18 Uhr das Elterncafé als offenen Treffpunkt für alle Eltern und Kinder im Vorschulalter an. Auch Flüchtlingsfamilien mit kleinen Kindern sind herzlich willkommen. Die aktu-ellen Termine sind auf der Internetseite www.kinderbuero-weimar.de zu finden.

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Vorschlägefür die Silberne Ehrennadel einreichen

Vorschläge für die Würdigung mit der Silbernen Ehrennadel der Stadt Weimar können mit ausführlicher Begründung bis zum 31. Oktober 2015 im Büro des Oberb ürgermeisters, Herderplatz 14, 99421 Weimar, eingereicht werden.

Diese Auszeichnung wird jährlich an bis zu drei Bürgerinnen und Bürger der Stadt Weimar für ihr besonderes ehrenamtliches Engagement in den Bereichen Wissen-schaft, Umwelt, Wirtschaft, Kultur, Sozial-wesen, Sport und des öffentlichen Lebens verliehen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.weimar.de.

Netzwerk Frühe HilfenDas Netzwerk Frühe Hilfen möchte Familien darüber informieren, wo sie in Weimar Unter-stützung in allen Lebenslagen erhalten. In dieser Ausgabe möchten wir Ihnen die Arbeit des Shia e. V. Verein für Alleinerziehende vorstellen:

Bei uns finden alleinerziehende Mütter und Väter, aber auch deren Kinder vielfältige Unterstützung. Eingeladen sind bei uns alle, die andere Eltern kennenlernen möchten oder die Rat und Unterstützung suchen. Hierzu bieten wir ein monatliches Sonntags-frühstück an. Für die Zeit zwischen Schlie-ßung der Kindereinrichtungen und Ihrem Feierabend betreuen wir Ihre Kinder. Auch bei Erkrankung der Mutter oder des Vaters wird Ihnen ohne großen bürokratischen Aufwand spontan geholfen. Eine Anmelde-frist von 24 Stunden ist erforderlich. Weiter besteht bei uns die Möglichkeit, Ihr Kind (0–6 Jahre) in unserem Spielkreis (Montag–Freitag, 7.30 bis 15 Uhr und nach Vereinba-rung) betreuen zu lassen.

Für einen stressfreien Umgang zwischen Trennungskindern und ihren Elternteilen, vermieten wir kindgerechte Räume am Wochenende.

Weitere Informationen:

Shia e. V. Verein für Alleinerziehende

Telefon: 03643/851456

E-Mail: [email protected]

www.shia-weimar.de

Gratulation und Beg rüßung zugleich: Oberbürgermeister Stefan Wolf gratulierte den ehema-

ligen Auszubildenden der Stadtverwaltung Weimar zum Abschluss ihrer Ausbildung. T heresa

Lorenz und Lisa Barthels werden nun als Gärtnerinnen für Zierpf lanzenbau bei der Stadt weiter

beschäftigt , Lisa-Marie Maushake, Michelle Hubl und Dorin Kruchen als Verwaltungsfachange-

stellte. Nicht im Bild sind Anna Tantz ( Verwaltungsfachangestellte) sowie Jana Leich, Andreas

Kramp und Mario Forst (alle Stadtsekretäranwärter / -in) .

Fünf junge Menschen begannen am 1. September ihre Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte

bei der Stadtverwaltung : Judith Bölke, Laura T herese Vanek, Sina Eberhardt, Jennifer Wollmuth

und Sina Prange. Des Weiteren werden zum 1. Oktober die Stadtinspektoranwärterin Marie-

Luise Schulz und Stadtinspektoranwärter Toni Poburski den Vorbereitungsdienst in der Lauf-

bahn des gehobenen Verwaltungsdienstes aufnehmen. Ihnen überreichte der Oberbürgermeister

in Anwesenheit der Ausbildungskoordinatorin Marion Grenzner, des Personalamtsleiters Tobias

T hauer und des Personalratsvorsitzenden Matthias Gebhardt ihre Ernennungsurkunden.

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Schauen

Sie rein!

Stadt Tourismus Wirtschaft Leben in Weimar

MÜLLTIPP

Batterien schadlos entsorgenAltbatterien dürfen nicht in den Haus-müll geworfen werden. Sie können Schadstoffe enthalten, aber auch wichtige Rohstoffe, wie Eisen, Zink, Mangan oder Nickel. Deshalb sollten Batterien getrennt gesammelt wer-den. Normale Kleinbatterien können bei allen Händlern abgegeben wer-den, die solche Batterien im Sortiment führen. Meist stehen entsprechende Sammelbehälter an den Packtischen, wenn nicht, fragen Sie danach. Auch bei der Stadtverwaltung in der Schwanseestr. 17 und auf dem Wert-stoffhof gibt es Sammelbehälter.

Vermehrt kommen heute Lithium-batterien und -akkus zum Einsatz, z. B. in Mobiltelefonen, Notebooks, Werkzeugen, Gartengeräten und Elektrofahrrädern. Sie haben eine höhere Energiedichte und können bei unsachgemäßer Handhabung oder Beschädigung Brände verur-sachen. Bei kleineren Batterien bis 500 Gramm ist das Risiko nur gering. Sie können gemeinsam mit herkömm-lichen Batterien gesammelt werden. Größere Akkus bringen Sie bitte – mit abgeklebten Polen oder in Folie verpackt – zum Fachhandel oder zum Wertstoffhof.

Auskunft erhalten Sie bei:Abfallberater der Stadtverwaltung(0 36 43) 762-915(0 36 43) 762-466Kommunalservice Weimar (0 36 43) 43 41-818Anmeldung Sperrmüllabholung(0 36 43) 43 41-888

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinde-rung – Ortsvereinigung WeimarWir sind ein gemeinnütziger Verein, der sich für die Belange von Menschen mit einer geistigen Behinderung einsetzt. Unser Elternverein hat über immerhin schon 25 Jahre vielerlei Möglichkeiten geschaffen, um Betroffene und deren Familien zu unterstützen und zu beraten. Wir bieten mehrmals im Jahr ein Eltern-café an, wo sich Eltern und Angehörige treffen und austauschen können. Gerade für Eltern mit schwerst-mehrfachbehin-derten Kindern ist es immer wieder ein Bedürfnis, im Gespräch zu bleiben. Wir gestalten Feste, z.B. das Herbstfest gemein-sam mit der Werkstatt für Menschen mit Behinderung des LHW Weimar / Apolda oder unser Rollfiets Sommerfest 2014. Wir organisieren – oft mit kompetenten Part-nern zusammen – Informationsveranstal-tungen zu unterschiedlichen Themen, wie z.B. »Behinderten-Testament« oder »Sexu-alität bei Menschen mit geistiger Behinde-rung«, zu denen wir alle Interessierten ein-laden. Wir unterstützen Freizeitaktivitäten, immer mit Blick auf Menschen mit einer geistigen und/oder schwerst-mehrfachen Behinderung, um sie an der Gesellschaft teilhaben zu lassen, z.B. auch durch finan-zielle Unterstützung von Ferienfahrten der Werkstätten und Wohnheime für Menschen mit Behinderung. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Kontakt: Lebenshilfe Ortsvereinigung Weimar,

Jürgen Borchert, [email protected];

Claudia Geiken, Tel.: (0177) 3 91 40 07

Angststörungen – gemeinsam bewältigen

Nicht mehr allein Besorgungen erledigen können, nicht mehr allein liebgewordenen Aktivitäten nachgehen können, insge-samt die Eigenständigkeit verlieren … Dies können äußerst belastende Folgen von Angststörungen sein. Da wünscht man sich dringend professionelle Hilfe, die schwer zu bekommen ist. Deshalb entstand das Bedürfnis, mit ähnlich Betrof-fenen ins Gespräch zu kommen, um sich auszutauschen über Erfahrungen mit dieser Erkrankung und über versuchte Möglichkeiten der Bewältigung. Eine Selbsthilfegruppe kann nicht den Arzt oder Psychotherapeuten ersetzen, aber sie kann gute Begegnungen ermögli-chen, die unterstützen, informieren und Mut machen. Nach einem vergeblichen Versuch eine Gruppe entstehen zu lassen, greift die Selbsthilfekontaktstelle erneut die Anfrage einer Initiatorin auf. Interes-sierte betroffene Menschen wenden sich bitte an die Selbsthilfekontaktstelle.

Kontakt: Selbsthilfekontaktstelle,

Gesundheitsamt Weimar, Tel.: (0 36 43) 762-753,

E-Mail: [email protected]

www.weimar.de

Rathauskurier online // Baustellen // StadtplanVeranstaltungsübersichten // aktuelle Medien-informationen der Stadtverwaltung u.v.m.

Page 27: Rathauskurier Nr. 16 2015Sitzung am 16. Sep-tember 2015 Seite 8069 Kulturstadt europas Nr. 16 26. September 2015 26. Jahrgang NÄCHSTE AUSGABE: 10. Oktober 2015 EHRENNADEL Vorschläge

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Die »F lotten Bürokraten«: Beim diesjährigen Benef ixlauf ging auch die Stadtverwaltung Weimar mit einem Team an den Start . In sechs Teams

liefen die 16 Läuferinnen und Läufer der Stadtverwaltung insgesamt 220 Runden.

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3. Regionale Genussmesse im Landgut Holzdorf am Denkmaltag

»Eine rundum gelungene Veranstaltung!« Das war das Feedback vieler der insgesamt 1.700 Gäste, die am Denkmaltag die nun-mehr 3. Regionale Genussmesse im Landgut Holzdorf besucht haben. Neben vielfältigen regionalen Köstlichkeiten, ob Schafmilchkäse, Wildwurst, Fisch bis hin zu Gelees, Likören, Bränden, Wein und Eis wurden in diesem Jahr erstmals auch handwerkliche Produkte, wie Schmuck, Geschneidertes und Getöpfertes angeboten.

Einen großen Zuspruch verzeichnete auch das Familienprogramm. Während sich die Kinder im Park beim Märchenspaziergang mit Angela Zöllner verzaubern lassen konnten, wurden den Erwachsenen in der Experimentierküche von Barbara Kösling und Christian Hill Kost-proben aus der Vergangenheit geboten.

Die Besucher konnten sich außerdem über die Arbeit der RAG Weimarer Land-Mittel-thüringen e.V. sowie über die touristischen Angebote der Regionen Weimarer Land und Burgenlandkreis informieren.

Die Genussmesse wurde von der Regi-onalen LEADER-Aktionsgruppe Weimarer Land-Mittelthüringen e.V. in Kooperation mit der Diakonie Landgut Holzdorf gGmbH organisiert.

Fulya Ta sliarmut (24) und Van Hoang Ng uyen (21) erhielten au s den Händen von Oberbür­

germeister Stefan Wolf ihre Einbürgerungsurkunden . Die f rischgebackenen deutschen Staats-

bürger leben bereits viele Jahre in Deutschland. Für Van Hoang Nguyen gab es doppelten Grund

zur Freude : Am Einbürgerungstag feierte er zugleich seinen 21. Geburtstag.

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Anerkennung der RAG Weimarer Land – Mittel thüringen e.V. für die EU-Förderperiode 2014–2020

Die Region Weimarer Land-Mittelthüringen wurde erneut als LEADER-Förderregion anerkannt. Am 19. August 2015 hat die Ministerin Birgit Keller die Anerkennungs-urkunde im Rahmen einer Festveranstaltung in Erfurt an Sylvia Sippach, Vorsitzende der RAG Weimarer Land-Mittelthüringen e.V., überreicht.

Vorausgegangen war ein Wettbewerbs-verfahren der Thüringer LEADER-Regionen. Die hier geforderte Regionale Entwick-lungsstrategie (RES) wurde in der ersten Jahreshälfte unter breiter Einbeziehung der Bewohner der Region erarbeitet. Unter dem Leitbild »Im Weimarer Land gemeinsam gestalten, leben und genießen« wurden die Schwerpunkte der zukünftigen Entwicklung festgelegt (Text fassung veröffentlicht unter: www.leader-rag-wei.de). Diese gilt es nun im Förderzeitraum mit Leben zu erfüllen. Für die Umsetzung von Projekten steht der RAG im Förderzeitraum voraussichtlich ein Budget in Höhe von 3,2 Mio. Euro zur Verfügung.

An dieser Stelle bedankt sich Frau Sippach im Namen der RAG recht herzlich bei allen Bürgern, zuständigen Behörden und Institu-tionen, die engagiert und konstruktiv an der Erarbeitung der RES mitgewirkt haben. Frau Sippach fordert alle Bürgerinnen und Bürger der Region ausdrücklich dazu auf, auch zukünftig bei der Gestaltung der Region und Umsetzung von Vorhaben mitzuwirken.

Projektideen können jederzeit an die RAG herangetragen werden. Die Beantragung von LEADER-Fördermitteln ist aber gegenwärtig aufgrund der noch ausstehenden Förderricht-linie noch nicht möglich.

H E i r A T E N i N W E i M A r

Der Rathauskurier gratuliert einmal im Monat den frisch vermählten Paaren. Das Einverständnis der Eheleute für die Veröffentlichung der Namen liegt vor.

Claudia Hartmetz, Jens Hartmetz geb. Klose 04.07.2015Jens Ahlgrimm, Sarah Ahlgrimmgeb. Huber 04.07.2015Michael Haberzettl, Daniela Haberzettl geb. Baer 10.07.2015Oliver Karst, Sarah Karstgeb. Kindervater 16.07.2015Matthias Engelke, Anna Engelkegeb. Berlich 16.07.2015Stefan Patenge, Katharina Patengegeb. Bergmann 18.07.2015Martin Zein, Maria Zeingeb. Gerstendörfer 20.07.2015Uwe Bernd Mächold, Petra Elfriede Porsch-Mächoldgeb. Porsch 20.07.2015Danny Steppa, Sandra-Doreen Steppa-Kissgeb. Kiss 24.07.2015Steve Haufschild, Isabel Maria Haufschild geb. Wander 25.07.2015Melanie Dörrer, Marc Dörrergeb. Skudlabski 25.07.2015Matthias Beger, Manuela Begergeb. Schluck 29.07.2015Marcel Faß, Nancy Faßgeb. Puschinski 29.07.2015Ronny Haberer, Kristin Haberergeb. Eicke 30.07.2015Anja Goette, David Goettegeb. Zaubitzer 31.07.2015Robert Schmidt, Daniela Schmidtgeb. Lieber 31.07.2015Daniel Werth, Christiane Werthgeb. Schlütter 01.08.2015Florian Rost, Nadine Rostgeb. Hennig 01.08.2015Mathias Kaulfuß, Mandy Kaulfußgeb. Alsleben 01.08.2015

Peter Herbert Greißler, Petra Greißler geb. Patommel 07.08.2015Andreas Dietmar Schwanke, Katja Schwankegeb. Kemesies 07.08.2015Michael Blümel, Franziska Blümelgeb. Eichhorn 08.08.2015Matthias Wolfgang Wahle, Mariana Wahlegeb. Schneider 11.08.2015Jens Hauspurg, Victoria Alkewitz 14.08.2015Jankord Holger Michael Schmidt, Nicole Schmidtgeb. Fritsche 14.08.2015Tobias Meißner, Sylvia Meißnergeb. Reinhardt 15.08.2015Ralph Ladusch, Sophie Therese Ladusch geb. Liebscher 15.08.2015Henry Kaufmann, Ann Wanjiru Kaufmann geb. Thuo 19.08.2015Ronny Stephan, Katrin Stephangeb. Umbescheid 21.08.2015Olaf Karsten Lange, Ulrike Langegeb. Schlisio 21.08.2015Rico Ziemer, Josephine Ziemergeb. Albrecht 26.08.2015Pascal Vinke, Nina Baumann 26.08.2015Eckart Göbel, Marie-Kristin Luft 27.08.2015Stefan Kupfer, Cornelia Katrin Schäfer geb. Saat 28.08.2015

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Rathauskurier online //Baustellen // Stadtplan // Veranstaltungsübersichten //aktuelle Medien informationen der Stadtverwaltung u.v.m.

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W i L L k O M M E N i N W E i M A r

Der Rathauskurier begrüßt einmal im M onat die Weimarer Neugeborenen. Das Einverständnis der Eltern für die Veröffent lichung der Namen liegt vor.

Bischoff , Pepina Anna * 08.07.2015Bunge, Lea Sophie * 10.08.2015Conrad, Thilo-Pascal * 29.08.2015Dübler, Talea Jasmin * 29.08.2015Felzer, Esme Maria * 17.08.2015Frankenhäuser, Hanna Luise Ruth * 21.07.2015Germar, Theo August * 22.08.2015Gorke, Frieda Luisa * 14.08.2015Gorski, Kim Michelle * 03.07.2015Göthel, Oliver Max * 14.07.2015Günsch, Gia-Maya * 13.07.2015Hähner, Marwin * 18.07.2015Hähnert, Fynn-Luca * 03.08.2015Harder, Fjella Kristin * 31.07.2015Hartmann, Estelle Marie * 14.07.2015Herenz, Jonas * 27.07.2015Hertig, Paul * 25.08.2015Hoff mann, Mathea * 30.07.2015Höpfner, August * 04.08.2015Kalinin, Jon * 27.08.2015Karst, Leonie * 25.08.2015Knothe, Helena * 04.07.2015Knull, Maria Jennyfer * 07.07.2015Krasnići, Medina * 27.07.2015Krippner, Aemelie Sofi e * 03.07.2015Krippner, Pepe Benjamin * 03.07.2015Krüger, Marlene-Brigitte * 16.08.2015Kruspe, Fritz * 22.08.2015Kurpanik, Louis Lennardt * 03.07.2015Kuznezow, Julia * 09.07.2015Lotze, Oliver Paul * 26.08.2015Lüdemann, Nine Carlotta * 21.08.2015Matschek, Hans Sven * 17.08.2015Meyer, Alfons * 02.07.2015Miranda Anderson, Francisca * 14.08.2015Petlusch, Felix * 02.08.2015Pfeiff er, Helena Katharina * 18.07.2015

Prawatky, Jannis * 28.08.2015Radeke, Maja * 09.08.2015Rollinger, Henri * 21.08.2015Rosenheinrich, Helene * 10.08.2015Šaćirović, Hawa * 14.07.2015Schaarschmidt, Lasse Ole * 01.08.2015Schau, Emilia * 10.07.2015Schirmer, Pepé-Noél Karl * 21.07.2015Schwuchow, Pia Sophie * 02.08.2015Seitz, Lilly * 09.07.2015Sientek, June * 14.07.2015Specht, Lena * 09.07.2015Tischendorf, Constantin * 07.07.2015Ulle, Lukas Daniel * 11.08.2015Weber, Leya Sophia * 06.07.2015Weiß, Clara * 24.07.2015Weißenborn, Finn * 16.08.2015Wesemann, Matteo * 03.08.2015Winkler, Eva Annabell * 16.07.2015Zieliński, Matilda * 11.07.2015

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Aus den Ortsteilen

Versammlung in Legefeld zum Thema VDSL

Ortsteilbürgermeisterin Petra Seidel hat für Montag, den 28. September 2015, 19 Uhr, eine Versammlung im Park Inn Hotel, Kasta-nienallee 1, einberufen. Zu dieser lädt sie ganz herzlich ein und möchte zu allem, was Sie zu Ihrem zukünftigen schnellen Netz-anschluss in Legefeld und Holzdorf wissen möchten, informieren.

40 Jahre Grundschule Legefeld

Als Projekt in der Legefelder Grundschule stand die Geschichte der Schule von früher im Vergleich bis zu heute an. Der Grund hier-für ist, dass Legefelds Grundschule in diesem Jahr 40 Jahre alt wurde. Um dieses Jubiläum nicht untergehen zu lassen, wurde am 18. September 2015 ein kleines Fest mit vielen Erinnerungen veranstaltet. Angefangen über Medaillen, die von Elternteilen früher bei Spartakiaden errungen wurden, bis hin zu alten Ranzen und Brottaschen, Zeugnis-heften, Halstüchern, Urkunden, Fotos reich-ten die mitgebrachten Erinnerungsstücke. Über sämtliche Utensilien konnten kleine Geschichten erzählt werden und alle am kleinen Fest mit anwesenden Erwachsenen konnten in Erinnerungen schwelgen und sich noch einmal in ihre Schulzeit hineinverset-zen. Selbst Schulleiterin Gisela Säugling, die seit 35 Jahren an dieser Schule weilt. Doch übertroffen wurde sie von der Hortnerin Inge Krüger, die von Beginn an, also seit 40 Jahren an Legefelds Grundschule mit den Schulkin-dern Hausaufgaben macht, spielt und bastelt usw. Auch Spiele auf dem Schulhof, wie sie früher so üblich waren, umrahmten das kleine Fest.

Als im August 1975 in der Gemeinde Lege-feld die damalige POS »Erich Weinert« ein-geweiht wurde, lernten dort 450 Kinder und Jugendliche. Diese kamen aus den Gemein-den Bergern, Schoppendorf, Possendorf, Vollersroda, Gelmeroda, Niedergrunstedt, Obergrunstedt und dem Ortsteil Holzdorf sowie Legefeld. Zu dieser POS gehörten eine Turnhalle von 450 m², ein Speisesaal, ein Schulhort für 70 Kinder, ein Schülerclub, ein Traditions kabinett und ein Werkraum.

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Ferienspaß in Schöndorf

Die Schule der Phantasie Weimar hält für Kinder ab 6 bis 12 Jahren einen Herbstspaß »Der Herbst ist bunt – alles rund um die Zwiebel« bereit. Viel Spaß, eine Gemeinschaft mit netten Leuten und Tag für Tag jede Menge ungewöhnlicher Freizeit-Ideen erwarten Dich bei uns vom 5. bis 9. Oktober 2015, täglich von 8 bis 16 Uhr mit Mittagessen-Unkosten-beitrag 25 Euro.

Anmeldung: E-Mail [email protected],

Telefon (0 36 43) 42 15 15, Handy: (01 60) 94 18 99 11,

Schule der Phantasie Weimar, Carl-Gärtig-Str. 25 a

»Paradiesischer« Einzug in den neuen BildungscampusMusäusschüler erobern ihre neue Schule

Neugierig betraten die Regelschüler und Lehrer der Musäusschule pünktlich am ersten Schultag den neuen Schulc ampus »Am Paradies«. Vergessen waren Wartezeit, Vorbereitungsaufwand und Umzugsstress am Tag der Inbesitznahme der farbigen und modernen Unterrichtsräume.

Bei einer kleinen Eröffnungszeremonie und der lang erwarteten Titelverleihung zur ersten Weimarer »Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage« konnten der Schulchor und eine

weitere aktive Schülergruppe ihre selbstge-schriebenen Songs präsentieren. Auch wurde die erste DaZ-Klasse für Flüchtlingskinder mit Fokus auf dem Erlernen der deutschen Sprache willkommen geheißen.

Riesenspaß hatten auch die kleineren »Paradiesvögel« der drei 5. Klassen. Sie führ-ten in der ersten Schulwoche zusammen mit ihren Klassenlehrerinnen und der Schul-sozialpädagogin ein erlebnisreiches Kennen-lernprojekt unter dem Motto »Wir werden ein gutes Team!« durch. So lernten sich die insgesamt 60 Fünftklässler auch klassenüber-greifend bei vielen verschiedenen Aktivitäten in- und außerhalb der Schule kennen. Die Highlights der Woche waren eine verrückte Schulhausrallye und eine Bastel- und Lesenacht mit Übernachtung im neuen Schulgebäude.

Am Samstagvormittag stand der Schulcampus dann für alle interessierten Eltern offen. Aus dem traditionellen Elternabend wurde kurzer-hand ein Elternvormittag mit Schulhaus-führung durch die Musäusschüler, die sich zwischenzeitlich bestens auskannten.

Ein herzliches Dankeschön gilt der großen Gemeinschaft von Unterstützern, die dafür sorgen, dass viele kleine und große Schüler im neuen Schulcampus die Grundsteine für ihre Zukunft legen können.

Der Einzug der 1. bis 4. Klasse findet in den Herbstferien statt.

Über gemeinsame Aktivitäten lernten die Schüler die Schule und ihre Mitschüler kennen.

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Aus den Einrichtungen /Veranstaltungen

FLUCHTPUNKTEnoch bis zum 15. November 2015 in der ACC Galerie Weimar

FLUCHTPUNKTE ist eine Ausstellung von Weimarer Bürgerinnen und Bürgern zu Flucht und Migration in Weimar, Deutschland, Europa und der Welt - und zu unserer Verantwortung. Die Ausstellung stellt unsere eigenen Stand-punkte in Frage. Wie verhalten wir uns ange-sichts der Flüchtlingsströme nach Europa? Welche Verantwortung haben wir? Wo liegen unsere persönlichen räumlichen, ethischen und philosophischen Fluchtpunkte?

Durch die erstarkenden Flüchtlingsströme nach Europa aus den Krisengebieten des Nahen und Mittleren Ostens sowie aus Afrika mit ihren oftmals verheerenden Folgen für Leib und Seele bildeten sich nicht nur Akte der Solidarität und des Mitgefühls heraus. Sondern auch rechtsnationale Gruppen, die auf Demonstrationen den alten Slogan Ausländer raus! skandieren, von Unbekann-ten angezündete Flüchtlingsheime und Massenaufläufe von Menschen, die auf ihren Kundgebungen ihre Sorge um das christliche Abendland zum Ausdruck bringen, die Nächs-tenliebe, den höchsten Wert der Christenheit, dann doch lieber nur für Ihresgleichen gelten lassen wollen.

An dieser Konstellation zwischen Mitgefühl für Notleidende, von Krieg und Hunger Versehrte und der Angst vor dem Fremden, einer bis in den Hass gesteigerten Ablehnung, Abschottung und Ausgrenzung, setzt die Ausstellung Fluchtpunkte an.

Ein umfangreiches Begleitprogramm finden Sie

unter www.acc-weimar.de; Öffnungszeiten: Mo bis So

12 bis 18 Uhr; Fr und Sa 12 bis 20 Uhr; Sonntägliche

Führungen jeweils um 15 Uhr und nach Vereinbarung.

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Neuerscheinung: Mit der Kutsche durch Weimar

Neuerscheinung: Mit der Kutsche durch Weimar

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Man kann sich Weimar »erlaufen«, aber man kann die Klassikerstadt auch im doppelten Wortsinn »erfahren«, nämlich bequem in einer Pferdekutsche sitzend sich vom Kutschbock aus die Sehenswürdigkeiten erklären lassen. Da fühlt man sich dann ein wenig wie Goethe, weil man sich auf dem holprigen Altstadt-pflaster nicht die Füße vertreten muss.

Die in diesem Buch beschriebenen Stationen sind mögliche Anfahrpunkte, denn der Gast bestimmt im Wesentlichen die Route und die Dauer der Fahrt. Es ist auch ein ganz persön-liches Kennenlernen Weimars, weil man nicht in einer großen Gruppe von Ort zu Ort eilen muss, sondern Zeit für Fragen und intensives Zuhören hat. Selbst für Weimarer ist eine solche Rundfahrt zu empfehlen, weil man von einem erhöhten Sitz einen ganz anderen Blick gewinnt und Dinge sieht, an denen man jahr elang vorbei gegangen ist.

Der Autor Ulrich Völkel, 1940 in Plauen geboren, besuchte das Literaturinstitut in Leipzig und lebt seit 2001 in Weimar. Im Buch bietet der Autor die Möglichkeit, Weimar aus einer neuen Sichtweise mit einer individuellen Führung zu entdecken und den Blick von oben zu genießen.

Mit der Kutsche durch Weimar

Preis: 9,95 Euro; 80 Seiten; Format: 13 x 21 cm

Broschur, mit Glanzfolie veredelt

69 farbige und 16 einfarbige, historische Abbildungen

Ausschnitt Stadtplan Weimar

ISBN: 978-3-95560-896-5

Internationale Konferenz »Die Zukunft der Innen-städte« an der Bauhaus- Universität Weimar

Am 29. und 30. Oktober 2015 lädt das Institut für Europäische Urbanistik (IfEU) der Fakultät Architektur und Urbanistik an der Bauhaus-Universität Weimar zur zweitägigen Konferenz »Die Zukunft der Innenstädte« ein. Expertinnen und Experten aus Politik und Planung präsentieren beispielhafte Ansätze aus neun europäischen Städten zu folgenden Schwerpunkten:Vernetzen: Herzstück öffentlicher Raum

(Antwerpen, Kopenhagen, Hannover)Erneuern: Nachkriegsmoderne und Innen-

stadtumbau (Rotterdam, Köln, Dresden)Erweitern: Neue Stadtteile der Innenstadt

(Bremen, Wien, Frankfurt/Main)

Die Teilnahme an der Konferenz ist kostenfrei.Veranstaltungsort: Audimax, Universitäts-bibliothek

Die Online-Anmeldung und das detaillierte Programm finden Sie unter: www.uni-weimar.de/zukunftsstadt2015

Die Konferenz wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des Wissenschaftsjahres– Zukunftsstadt 2015 gefördert.

Das Wissenschaftsjahr 2015 – Zukunfts-stadt zeigt, wie die Forschung eine nachhal-tige Entwicklung der Stadt ermöglicht. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler entwickeln gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und Wirtschaft kluge Lösungen für die großen gesellschaftlichen Herausforderungen. Egal ob Klimaanpassung, Energiesicherheit, gute Arbeit oder das soziale Miteinander: die Antwort darauf muss auf kommunaler Ebene verwirklicht werden können. Die Wissenschaftsjahre sind eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit Wissenschaft im Dialog (WiD). Sie fördern den Austausch zwischen Öffentlichkeit und Forschung.

Traditionell überreichte Prof. K laus Nerlich auch in diesem Jahr wieder Bilder als Gastge­

schenke an den Verein Weimarer Bürgerreisen e.V. Die Bilder für die Städte Mons (Belgien)

und Blois (Frankreich), die neben Paris in diesem Jahr besucht werden, basieren auf Fotogra-

fien, denen Prof. Nerlich durch eigene Anordnungen und Betonungen Bildräume verschafft, die

den Betrachter neue Eindrücke und Interpretationsmöglichkeiten gewinnen lassen. Fred Kölling

stiftete wieder die passenden Rahmen für die beiden Kunstwerke. Von links stehend: Christine

Scheller (Deutsch-Französische Gesellschaft e.V.), Hartmut Eckhardt ( Weimarer Bürgerreisen

e.V.), Prof. Klaus Nerlich, Fred Kölling. Vorne : Winfried Müller ( Weimarer Bürgerreisen e.V.) und

Bernd Schneider ( Weimarer Liedertafel e.V.) .

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Projektwoche mit der Diesterwegschule:ICHSEHE

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www.Stadtbibliothek-Weimar.dewww.Diesterwegschule-Weimar.de

Veranstaltungen in der DiesterwegschuleFörderzentrum „Sehen“Windmühlenstraße 1799425 Weimar

Tag der offenen TürDienstag, 29.09.20159.30 Uhr –14.30 Uhr

9.30 Begrüßung und Programm

11.00 –14.30 Besichtigung der Unterrichtsräume

Erfahrungen unter der Augenbinde

Hilfsmittelfirmen stellen sich vor

Verein „Blickpunkte“ stellt sich vor

Das SFZ Chemnitzstellt sich vor

Kaffee und Kuchen Flohmarkt

Veranstaltungen in der StadtbüchereiSteubenstraße 199423 Weimar

Mittwoch, 30.09.201510.00 – 11.30 Uhr Ich sehe was, was du nicht siehstVeranstaltung von Schülern des FZ Sehen für Schüler der 4. – 6.Klasse

13.00 – 14.30 Uhr Ich sehe was, was du nicht siehstVeranstaltung von Schülern des FZ Sehen für Senioren (Veranstaltungsreihe „Grüne Aue“)

Donnerstag, 01.10.2015 10.00 – 11.30 Uhr Ich sehe was, was du nicht siehstVeranstaltung von Schülern des FZ Sehen für Schüler der 9. –10.Klasse

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Projektwoche »Cranach in Weimar«

Die Grundschule »Lucas Cranach« führt anlässlich des 500. Geburtstages von Lucas Cranach d. J. eine Projektwoche »Cranach in Weimar« durch.

In der Zeit vom 28. September bis 2. Oktober 2015 werden die Schülerinnen und Schüler der Stammgruppen und Klassen das Leben und Werk Lucas Cranachs auf vielfältige Art entdecken. Der Einstieg in die erlebnisreiche Woche wird am Montag, den 28. September 2015 um 8 Uhr mit einer kleinen Aufführung, mit dem vom Zwiebelmarkt bekannten Reimesprecher Theo Theodor in der Aula gestaltet. In historischen Kostümen werden die Grundschüler eine Woche lang von den Lehrerinnen und pädagogischen Mitarbeitern in Angeboten, wie der Steinmetzerei, Tanzen, Wappengestaltung, Buchbinderei, Salbenher-stellung, Porträtmalerei, Kochen, Farbherstel-lung angeleitet. Ein besonderer Höhepunkt wird während der Projektwoche die Graffiti-gestaltung der Netzstation in der Bonhoeffer-straße sein. Dieser Workshop wird von der Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbH unterstützt und unter Leitung des Graffiti-künstlers Nils Jänisch durchgeführt. Auch der Förderverein der Grundschule beteiligt sich an der finanziellen Zuwendung.

Ebenfalls nehmen Erzieherschüler des staat-lichen Berufsbildungszentrums Weimar an der Betreuung der Angebote teil.

Die Grundschule »Lucas Cranach« veran-

staltet anlässlich des 500. Geburtstages von

Lucas Cranach d.J. eine Projektwoche.

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Babysitter-Kurs im Familien-zentrum Weimar

Angeboten wird eine qualifizierte Ausbildung zum Babysitter. Sie ist ausgerichtet auf die Tätigkeit der stundenweisen Kinderbetreu-ung. Diese Aufgabe wird vorwiegend von Jugendlichen im Alter von 14 bis 22 Jahren gern übernommen. Ziel der Qualifizierung ist es, die jungen Menschen für diese Aufgabe zu sensibilisieren, sie zu stärken, damit sie ihren Dienst als Babysitter bewältigen kön-nen und aus ihnen ein verlässlicher und ver-antwortungsbewusster Partner für die Eltern wird, welchem sie vertrauensvoll ihr Kind zur Betreuung anvertrauen können.

Um die angehenden Babysitter gut auf eine solche Tätigkeit vorzubereiten sind die Inhalte des Kurses sehr praktisch aufgebaut, theoretische Wissensvermittlung geht der praktischen Umsetzung voraus. In 20 Unter-richtseinheiten (a 45 Minuten) arbeiten die künftigen Baby sitter zu folgenden Themen:

• VerhaltenineinerfremdenFamilie• PflegeundVersorgungvonBabys,

Kleinkindern und Vorschulkindern (Körperpflege, Ernährung)

• StufenderkindlichenEntwicklung• altersentsprechendeundentwicklungs­

berücksichtigende Beschäftigungsmög-lichkeiten für Babys und Kinder

• VorbereitungaufdenBabysitterdienst(Gesetze, steuerrechtliche Relevanz, Versicherungsschutz)

• Erste­Hilfe­MaßnahmenfürdenNotfallund vieles weitere mehr

Der Kurs findet am 24. und 25. Oktober 2015, jeweils von 10 bis 18 Uhr, statt und endet mit einer Zertifikatsübergabe, welche die Teil-nahme am Kurs bestätigt und die Kurs inhalte aufzeigt. Deshalb ist er als Qualifikation besonders interessant für jene, die einen Au-pair-Aufenthalt planen. Ein Exemplar in engli-scher Sprache kann gern angefordert werden.

Willkommen sind alle, die Spaß und Freude am Umgang mit Kindern zwischen 0 und 10 Jahren haben, einen Au-pair-Aufenthalt planen, vielleicht eine einschlägige Berufsaus-bildung anstreben oder einfach nur Interesse daran haben, eine mögliche Betreuung von Babys und Kindern mit einer guten Basis zu untermauern.

Der Kompaktkurs kostet dem Teilnehmenden eine

Kursgebühr von 45 Euro und eine Materialkosten-

pauschale von 5 Euro.

Anmeldung bitte bis 16. Oktober 2015

unter Telefon (0 36 43) 80 01 73 oder E-Mail:

[email protected]

Jetzt anmelden zum Internationalen IBA Forum STADTLAND in Weimar

Titelmotiv des IBA STA DTL A ND Sommers

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Seit 2. August 2015 ist die Internationale Bauausstellung Thüringen in ihrem ersten IBA STADTLAND Sommer auf Reisen: sie ist in STADTLAND Gesprächen mit Vertretern von Politik und guter Praxis zu Themen wie Willkommenskultur, neue Allianzen und neue Lebensmodelle in einen Erfahrungsaustausch getreten, hat im IBA Salon Anregungen gege-ben, wie Landschaft durch gute Architektur und Kunst erfahrbar gemacht werden kann und in der Bauhaus Summer School mit internationalen Studierenden eine mobile Ausstellungsarchitektur entwickelt.

Den Abschluss bildet am 1. und 2. Oktober 2015 das IBA Forum STADTLAND. Interes-sierte sind herzlich eingeladen, am Abend des 1. Oktober bei einem Coming Together den STADTLAND Sommer Revue passieren zu lassen. Die Ergebnisse und Berichte des STADTLAND Sommers sind in Form einer Pop-Up-Ausstellung nachzuvollziehen.

Auch die internationale Konferenz am 2. Okto-ber steht allen Interessierten offen, die sich für die Perspektiven eines vernetzten Verständnis von Stadt und Dorf, Siedlung und Land-schaft interessieren. Vertreter aus Forschung, Verwaltung und Praxis aus dem In- und Ausland diskutieren anhand von Studien und Praxisprojekten Perspektiven, Phänomene, Methoden und Macher von STADTLAND.

Internationales IBA Forum STADTLAND

Bibliotheksinnenhof und Audimax der

Bauhaus-Universität Weimar

Steubenstraße 6/8

99423 Weimar

1. und 2. Oktober 2015

Do., 1. Oktober 2015, 18 Uhr | Ausstellungseröffnung

Fr., 2. Oktober 2015, 9:30 Uhr bis 17 Uhr | Konferenz

#stadtlandsommer

Teilnahme kostenlos. Online-Anmeldung erbeten

unter: www.iba-thueringen.de/forum-stadtland

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»Hüben wie drüben«: Weimarer Ost-West-Gespräche

Jens Spahn (CDU), parlamentarischer Staats-

sekretär im Bundesfinanzministerium

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Carsten Schneider (SPD), stv. Vorsitzender der

SPD-Bundestagsfraktion

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Auch für die Gesprächsreihe »Hüben wie drüben« ist die Sommerpause beendet!

Nach dem großen Erfolg mit Iris Berben und Thomas Thieme steht jetzt ein weiteres, ein ebenso politisches wie auch privates Gespräch über 25 Jahre Deutsche Einheit an: Jens Spahn (CDU), parlamentarischer Staats-sekretär beim Bundesminister der Finanzen, trifft am 8. Oktober um 19 Uhr im Hotel E lephant Carsten Schneider (SPD), stellver-tretender Vorsitzender der SPD-Bundestags-fraktion in Berlin. Beide verbindet, dass sie sehr jung in die Politik gingen, Jens Spahn ist 35, Carsten Schneider 39 Jahre jung, und beide eine erstaunliche Karriere hinlegten.

Der eine kommt aus dem tiefsten Westen (Ahaus/NRW), der andere aus dem Osten

(Erfurt) des vereinigten Deutschlands. Die Zeit vor der Wende haben sie als Kind oder Teenager erlebt, die Jahre nach 1990 aber wurden für beide Politiker entscheidende Jahre, die sie sehr intensiv erfuhren und bis heute an verantwortlicher Position begleiten.

Um die privaten wie auch beruflichen Erfahrungen in den vergangenen 25 Jahren soll es am 8. Oktober um 19 Uhr im Kamin-zimmer des Hotels Elephant gehen. Dauer deVeranstaltung: rund 90 Minuten, der Eintritt ist frei.

Die Gesprächsreihe »Hüben wie drüben« ist eine gemeinsame Veranstaltung der Stadt Weimar, der Thüringer Allgemeinen und des Hotels Elephant.

Kunstfest Weimar 2015 war ein großer Erfolg

Vom 21. August bis zum 6. September 2015 fand das 26. Kunstfest Weimar statt. Es war die zweite Ausgabe unter der Leitung von Christian

Holtzhauer und in der neuen Trägerschaft des Kunstfests durch das Deutsche Nationalthea-ter Weimar. Im Vergleich zum Vorjahr legte das Kunstfest hinsichtlich der Besucherzahl und der öffentlichen Wahrnehmung noch einmal deutlich zu. Künstlerinnen und Künstler aus dem Libanon, den Niederlanden, der Schweiz, Syrien, Belgien, Schweden und Großbritan-nien, aber auch aus Berlin, Köln, Leipzig und natürlich Weimar und Thüringen waren beim Kunstfest 2015 zu Gast und präsentierten an 17 Festivaltagen ein breit gefächertes Pro-gramm aus Theater, Tanz, Konzerten, Installati-onen, Lesungen, Filmvorführungen, Projekten im Stadtraum und Ausstellungen. Das nächste Kunstfest Weimar findet vom 19. August bis zum 4. September 2016 statt.

Das Kunstfest 2015 in ZahlenDie insgesamt 109 Veranstaltungen, zwei Aus-stellungen und zahlreichen Kunstprojekte im öffentlichen Raum an über 20 verschiedenen Spielorten wurden nach vorläufigen belast-baren Berechnungen von mehr als 29.000 Zuschauern besucht. Die Platzauslastung lag bei über 90 Prozent. Der Etat des Kunstfests 2015 beläuft sich auf etwa 1,42 Millionen Euro. Hiervon steuern der Freistaat Thüringen 650.000 Euro und die Stadt Weimar 250.000 Euro bei. Über 500.000 Euro hat das Kunstfest aus dem Verkauf von Eintrittskarten sowie durch eingeworbene Drittmittel und Sponso-ring selbst erwirtschaftet.

FazitChristian Holtzhauer sieht sein Konzept, vor der historisch aufgeladenen Kulisse der Klas-sikerstadt Weimar ausschließlich zeitgenössi-sche künstlerische Arbeiten zu präsentieren, bestätigt: »Die große Resonanz auf unser Pro-gramm stellt eindrücklich unter Beweis, dass die Kunst der Gegenwart in Thüringen ihren festen Platz hat. Die positiven Reaktionen auf künstlerisch riskante und politisch engagierte Projekte und die vielen Gespräche rund um die einzelnen Veranstaltungen zeigen auch, dass der Wunsch, sich anhand von Kunst über unsere Gesellschaft zu verständigen, groß ist. Weimar bietet für diese Diskussionen einen spannungsgeladenen und damit sehr starken Resonanzboden. Unser Konzept, sowohl die Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besu-cherinnen und Besucher Weimars als auch eine überregionale Öffentlichkeit anzuspre-chen, ist in diesem Jahr voll aufgegangen.«

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Radio LOTTE Weimar – Das Stadtradio – jetzt 24 Stunden täglich!

Wer in Weimar geboren ist, kennt LOTTE als kleinen Bach. Die anderen kennen LOTTE aus der Feder von Thomas Mann. Und dann gibt es noch die Radio-Fans. Die kennen LOTTE seit 1999 als Hörfunksender in unserer Stadt. Zu empfangen ist das Programm des nicht-kommerziellen Radios terrestrisch auf der 106,6 MHz und im Kabel auf der 107,9 MHz. Dazu kommt der Livestream übers Internet (www.radiolotte.de)

Am 1. Juni bekam Radio LOTTE eine neue Lizenz von der Thüringer Landesmedien-anstalt (TLM). Aufgrund des neuen Thüringer Mediengesetzes wird die Frequenz jetzt nicht mehr mit Radio Funkwerk geteilt, sondern Radio LOTTE darf als Bürgerradio rund um die Uhr senden.

Von 6 Uhr morgens bis 12 Uhr läuft die »Stadtzeit am Morgen« – ein Magazin mit Musik, Nachrichten, Interviews und anderen Beiträgen zu Themen, die Weimar beschäfti-gen. Danach gibt es die »Lunchtime« – ent-spannte Musik zur Mittagspause. Montags von 23 Uhr bis 1 Uhr, dienstags bis freitags von 21 Uhr bis 1 Uhr und sonntags von 8 Uhr bis 1 Uhr werden Spezialformate ausgestrahlt, die sich neben Talk und thematisch orientierten Sendungen mit unterschiedlichen Musik-richtungen beschäftigen. Gestaltet werden diese Sendungen übrigens ausschließlich von ehrenamtlichen Radio-Machern. Diese Sendungen werden zum Teil am Nachmittag wiederholt. Dazu gibt es Produktionen von anderen Bürgerradios.

Radio Lotte ist Weimarpreisträger des Jahres 2003 und berichtet seit Beginn des NSU-Prozesses in München regelmäßig und in Sondersendungen. Radio LOTTE Weimar arbeitet werbefrei, bekommt das Geld zum Radiobetrieb von der TLM. Außerdem gibt es den Lotte-Club. Dem gehören mehr als 500 Weimarer an, die durch Spenden und tat-kräftige Hilfe ihr Stadtradio unterstützen.

Neuanmeldung für Theaterkurse

Seit dem 31. August laufen im stellwerk, dem jungen Theater in Weimar, die neuen Theater-werkstätten im Kurssystem. Ab sofort können sich Weimarer Kinder und Jugendliche, die sich für Theater interessieren, anmelden.

■■ Werkstatt Abenteurer für Kinder von 7–9 Jahren, montags 16–18 Uhr

■■ Werkstatt Feldforscher für Kinder von 8–14 Jahren, dienstags 17–18.30 Uhr

■■ Werkstatt Erfi nder für Kinder von 10–13 Jahren, donnerstags 16.30–18.30 Uhr

■■ Werkstatt Denker für Jugendliche von 14–17 Jahren, mittwochs 16.30–18.30 Uhr

■■ Werkstatt Performen für junge Erwachsene ab 16 Jahren, donnerstags 19–22 Uhr

■■ Werkstatt Improvisieren für junge Erwachsene ab 18 Jahren, dienstags 19.30–22.30 Uhr

Die Theaterwerkstätten sind altersspezifisch und thematisch an dem neuen Spielzeit-motto »Verrückt euch!« orientiert. Unsere Werkstätten sind offen für alle Spielwütigen.

Die über ein halbes Jahr wöchentlich statt-findenden Kurse forschen in den Bereichen Schauspiel, Bewegung, Bühnenpräsenz, Stimme, Performance, Improvisation und Text-/Stückerarbeitung. Zwei Mal jährlich w erden alle Arbeiten im Rahmen eines Festivals öffentlich präsentiert.

Anmeldung und Informationen:

E-Mail: [email protected]

Telefon: (0 36 43) 49 08 00, www.stellwerk-weimar.de

Ich sehe was, was Du nicht siehstDie Schüler der Diesterwegschule (Förder-zentrum Sehen) und die Stadtbücherei laden Sie herzlich zu einer Veranstaltung speziell für Senioren am Mittwoch, den 30. September 2015, von 13 bis 14.30 Uhr in den Gewölbe-keller der Stadtbücherei ein.

Blinde und sehbehinderte Schüler werden Ihnen Einblicke in ihren Lebensalltag gewäh-ren. Dabei legen Sie den Schwerpunkt auf das Lesen und Schreiben trotz eingeschränkten Sehvermögens.

Oberbürgermeister Stefan Wolf beg rüßte am vergangenen Montag den österreichischen

Bundespräsidenten Heinz Fischer und dessen Ehef rau Margit Fischer in Weimar. Gemeinsam

mit Klassik-Präsident Hellmut Seemann ging es anschließend zu einer Besichtigung in Goethes

Wohnhaus. Der österreichische Bundespräsident war auf Einladung von Bundespräsident Joachim

Gauck nach Thüringen gekommen. Der hatte elf Staatsoberhäupter der sogenannten Arraiolos-

Gruppe (Staatsoberhäupter mit zumeist repräsentativen Aufgaben) zu informellen Gesprächen

zur Wartburg und nach Erfurt eingeladen. Der Besuch der Eheleute Fischer in Weimar hatte auch

einen persönlichen Grund: Margit Fischers Vater Otto Binder war während der Nazizeit Häftling

im K Z Buchenwald gewesen.

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Zu besonderen Anlässen sendet Radio Lotte mit

einer zu einem mobilen Studio umgebauten

Fahrradrikscha von öffentlichen Plätzen. Zu-

letzt vom Kunstfest.

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8088 n i c h ta m t l i c h e r t e i l | N r . 1 6 | 2 0 1 5 | 2 6 . J a h r g a N g

Dirk Eichholtz ist Friedhofshofs-

leiter. Er führte zum Tag des

Friedhofs am 20. September Be-

sucher durch das Krematorium.

Außerdem konnten Interessierte

bei weiteren Vorträgen, Füh-

rungen sowie bei der Umbettung

von Gebeinen aus den napoleo-

nischen Kriegen dabei sein. Der

Tag des Friedhofs f indet bundes-

weit einmal im Jahr statt .

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Die Bibel – 8. Weimarer LesungenDie Bibel ist nicht nur das weltweit meist-übersetzte und weitverbreitetste literarische Werk, sondern auch das Fundament unserer abendländischen Kultur. Die Veranstaltungs-reihe soll einen Beitrag zur Wertediskussion leisten sowie die Aktualität der Bibel an einem Ort, an dem viele Menschen sich mit ihren Inhalten wenig oder noch gar nicht ausein-andergesetzt haben, nahebringen. An dieser Veranstaltungsreihe, die seit 1999 zum 8. Mal durchgeführt wird, nehmen Persönlichkeiten aus verschiedenen Bereichen des öffentlichen

Lebens teil, die sich zu christlichen Werten bekennen.

Die Lesungen finden im Gewölbekeller der Stadtbücherei zu Weimar statt. Dort steht ein geeignetes Ambiente mit laufender Ausstel-lung, kleiner Bar und mindestens 120 Sitz-plätzen zur Verfügung. Nach der Lesung eines von den Referenten in Umfang und Überset-zung gewählten Textes der Bibel (in der Regel einige Kapitel) schließt sich ein Gespräch an, in welchem die Vortragenden Stellung zur Aktualität des Textes nehmen. Dabei wird auch die Bedeutung der Inhalte für ihr Leben und Wirken erkennbar. Die Abende werden musikalisch umrahmt.

■■ 7. Oktober 2015, 19.30 Uhr: Antje Tillmann, MdB, Finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, liest aus dem Buch Jesaja „Du hast mich bei meinem Namen gerufen«■■ 11. November 2015, 19.30 Uhr: Hellmut Seemann, Präsident der Klassik Stiftung Weimar ■■ 16. März 2016, 19.30 Uhr: Daniel Böcking, stellvertretender Chefredakteur BILD.de, liest aus dem Matthäusevangelium »Der beste Schritt meines Lebens«

Moderation und Gesamtleitung:

Pfarrer Michael Eggert

Wie war´s denn …A M T A G D E S F R I E D H O F S , H E R R E I C H H O L T Z ?

Das kann ich nur für die Sachen sagen, die ich selbst mitorganisiert habe. Wir hatten diesmal die erste Krematoriumsführung eine Stunde früher angesetzt als in den vergangenen Jahren. Diesmal ging es schon um zehn los. Wir sind mit unseren Gästen rund eineinviertel Stunden den Weg gegangen, den Bestatter gehen, wenn sie einen Verstorbenen überführen. Wir haben auch verschiedene gesetzliche Vorschriften erklärt. Es gab viel Techni-sches zu sehen.

Was interessiert denn die Menschen am meisten?

Da ich während der Führung alles ziemlich umfassend erklärt habe, gab es nicht allzu viele Fragen. Die Leute kommen aus verschiedenen Gründen. Zum einen, weil sie den Fall hatten und wissen wollen, was mit dem Angehörigen passierte. Andere w ollen selber eine Entscheidung treffen, ob sie Feuer- oder Erdbestattung möchten. Manche kommen aber aus allgemeinem Interesse.

Wie war denn die Stimmung?

Eher ruhig.

Wurde auch mal gelacht?

Ja, aber wenig. Als die Gruppe nach der Krematoriumsführung wieder das Tages-

licht erreichte, schienen einige etwas erleichterter zu sein. Es wurde aufge-lockerter.

Wer kam denn zu ihnen? Eher Ältere oder waren auch Jüngere dabei?

Ganz gemischt. Von zwanzig bis achtzig.

Was unterscheidet Friedhöfe von anderen öffentlichen Räumen?

Ein Friedhof ist definitiv etwas anderes als eine Parkanlage. Er dient dem persönli-chen Gedenken an Verstorbene. Von daher gelten die Grundsätze der Pietät. Die Friedhofssatzung regelt Vieles. Dennoch stören sich viele an Radfahrern, Joggern oder Hunden. Die Regeln der Pietät gelten natürlich auch für uns als Friedhofsmit-arbeiter. Wenn wir gärtnerische Arbeiten erledigen, können wir im Sommer nicht mit freiem Oberkörper Rasen mähen. In der freien Landschaft mag das egal sein, aber hier auf dem Friedhof geht das nicht.

Was sollte man auf den Weimarer Friedhöfen unbedingt gesehen haben?

Der historische Friedhof ist in jedem Fall sehenswert. Nicht entgehen lassen sollten sich die Besucher aber auch die Grab-bereiche und -abteilungen rund um das Friedhofshauptgebäude. Die sind auch bildgestal terisch sehr interessant.

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Weimarer Mal- und Zeichenschule e.V. [email protected] T: 03643 505524Seifengasse 16 • 99423 Weimar www.malschule-weimar.de F: 03643 804602

Weimarer Mal- und Zeichenschule KurseimHerbstundWinter•31.August2015-22.Januar2016

DerEinstieginlaufendeKurseistmöglich,solangePlätzefreisind.WirgebenIhnengerndenÜberblick.MontagK10 15.30 - 16.30 Farbenlust - Farbenpracht | Malkurs für Grundschüler Manon Grashorn 7 - 9 JahreK11 15.45 - 16.30 ExperimentemitPapierundFarben | Ein Mal- und Zeichenkurs Gabriele Korrek 3 - 4 JahreK12 16.45 - 17.45 ExperimentemitPapierundFarben | Ein Mal- und Zeichenkurs Gabriele Korrek 5 - 6 JahreK13 17.00 - 18.00 Bilder bilden | Ein Malkurs Manon Grashorn 10 - 14 JahreK14 17.00 - 20.00 SpurenundEindrückehinterlassen | Radierung | 14tägig Josephine Bauer Jugendl., Erw.K15 18.00 - 19.30 EinstiegindieMalerei | Acryl und Mischtechnik Rudolf Wuttke Jugendl., Erw.K16 19.00 - 21.00 Malerei Roger Bonnard Jugendl., Erw.K17 9.30 - 12.30 TON-GESTALTENamMontagvormittag | Keramik Petra Töppe-Zenker Erw.

DienstagK18 13.30 - 15.00 OffenesAtelier | Freies Malen und Zeichnen Karsten I.W. Kunert Erw.K19 16.00 - 16.45 Kullerfarbe,PustewindundTintenfleck | Mal- und Zeichenkurs Johanna Zierau 3 - 5 JahreK20 16.30 - 18.00 AllesrundumsZeichnen | Ein Grundlagenkurs Karsten I.W. Kunert Jugendl., Erw.K21 17.00 - 18.00 Bilderleben | Ein Mal- und Zeichenkurs für Vorschulkinder Johanna Zierau 5 - 6 JahreK22 17.00 - 18.00 Malen-Zeichnen-Drucken Sibylle Mania 9 - 14 JahreK23 18.00 - 20.00 DieKunstdesschönenSchreibens | Kalligraphie für Fortgeschrittene Gudrun Illert Jugendl., Erw.K24 18.30 - 20.00 Portraitzeichnen | Das künstlerische Portrait in Schwarzweiß und Farbe Karsten I.W. Kunert Jugendl., Erw.K25 18.30 - 20.30 Textiles Gestalten Heike Reuther / 14tägig Jugendl., Erw.K26 20.15 - 21.45 Nachtakt | Figürliches Zeichnen Karsten I.W. Kunert Jugendl.,Erw.K27 9.30 - 12.30 TON-GESTALTENamDienstagvormittag | Keramik Petra Töppe-Zenker Erw.K28 15.00 - 16.30 KlassischeTechnikenundExperimente | Keramik Kerstin Kreller 10 - 14 JahreK29 16.45 - 18.45 KlassischeTechnikenundExperimente | Keramik Kerstin Kreller Jugendl., Erw.K30 19.00 - 21.00 KlassischeTechnikenundExperimente | Keramik Kerstin Kreller Jugendl., Erw.

MittwochK31 9.30 - 11.30 AtelieramMittwochmorgen | Freies Malen und Zeichnen Peter Vent Jugendl., Erw.K32 10.00 - 11.30 AtelierinTiefurt | Pastellmalerei und Zeichnen Peter Stechert Erw.K33 15.30 - 16.30 BlautrifftGelb | Malen - Zeichnen - Drucken Sibylle Mania 4 - 6 JahreK34 16.00 - 17.00 Bilder bilden | Ein Malkurs Manon Grashorn 10 - 14 JahreK35 17.00 - 18.00 Verwandlungskünstler | Malen - Zeichnen - Drucken Sibylle Mania 7 - 9 JahreK36 18.00 - 19.30 MalereiI Roger Bonnard Jugendl., Erw.K37 18.00 - 20.00 DieKunstdesschönenSchreibens | Kalligraphie für Anfänger und Geübte Gudrun Illert Jugendl., Erw.K38 18.30 - 20.30 MalenmitfarbigemWasser | Aquarellmalerei / 1x Monat Manon Grashorn Jugendl., Erw.K39 18.30 - 20.00 Male deine Farben | Pastellmalerei und Zeichnen Peter Stechert Jugendl., Erw.K40 19.00 - 20.30 PhotoshopBasics Jens Lehmann Jugendl., Erw.K41 19.30 - 21.00 MalereiII Roger Bonnard Jugendl., Erw.K42 15.15 - 16.15 KinderhändeformenPhantasie | Keramikwerkstatt Ute Raabe 6 - 8 JahreK43 16.30 - 18.30 GefäßeundFigürlichesI | Keramikwerkstatt Ute Raabe Jugendl., Erw.K44 18.45 - 20.45 GefäßeundFigürlichesII | Keramikwerkstatt Ute Raabe Jugendl., Erw.

DonnerstagK45 9.30 - 11.00 Male deine Farbe | Pastellmalerei und Zeichnen Peter Stechert Jugendl., Erw.K46 15.30 - 16.30 Bildnerisches Gestalten Christel Schöne 7 - 10 JahreK47 16.00 - 16.45 Was passiert? | Ein Malkurs für die Kleinen Katja Weber 3 - 4 JahreK48 16.30 - 18.00 FreihandzeichnenI Prof. Klaus Nerlich Jugendl., Erw.K49 17.00 - 18.00 Dapassiertwas! | Ein Malkurs für Vorschulkinder Katja Weber 5 - 6 JahreK50 17.00 - 18.00 Bildnerisches Gestalten Christel Schöne 10 - 14 JahreK51 17.30 - 20.30 Druckwerkstatt | Radierung / 14tägig Roger Bonnard Jugendl., Erw.K52 18.15 - 19.45 FreihandzeichnenII Prof. Klaus Nerlich Jugendl., Erw.K53 19.00 - 20.30 Bildnerisches Gestalten Christel Schöne Jugendl., Erw.K54 16.00 - 17.00 PlastischesGestaltenmitTon | Keramik Katrin Diener 6 - 12 JahreK55 17.30 - 19.00 PlastischesGestaltenmitTon | Keramik Katrin Diener Jugendl., Erw.

FreitagK56 16.00 - 18.00 Mappenkurs mit Lezzueck Coosemans, Julia Kneise, Prof. Klaus Nerlich, Karsten Kunert Jugendl. ab 14 J.K57 18.00 - 20.00 FaszinationMalerei Lezzueck Coosemans Jugendl., Erw.

WorkshopsW13 2.- 4.10. Pastellmalerei | PleinAir Dornburger Schlösser Peter Stechert Jugendl., Erw.W14 9. - 11.10. RadierungeninBlau | Cliche verre und Cyanotypie Prof. Nerlich + Dr. Atrat Jugendl., Erw.W15 17.+ 18.10. , 7.+ 8.11. Experiment Farbe Kerstin Steiner Jugendl., Erw.W16 17. + 24. + 25.10. VonderIdeezurGestaltundzurück | Bildhauerei Walter Sachs Jugendl., Erw.W17 23. + 24.10. FigürlichesZeichnenundMalen | Aquarell Julia Kneise Jugendl., Erw.W18 30.10. + 6. + 20.11. Herbst:ZeitzumEinhausen | Keramikwerkstatt Katrin Diener ErwachseneW19 31.10. + 1.11. Fotografie Harald Wenzel-Orf Jugendl., Erw.W20 1.11. Schmuckgestaltung Sybille Richter Jugendl., Erw.W21 14.11. FilzwerkstattimHerbst Claudia Tischer Jugendl., Erw.W22 15. + 29.11. Flieg,Engel,flieg! | Weihnachtskeramik Petra Töppe-Zenker Kinder, Jugendl., Erw.W23 20. + 21.11. VomEntwurfzumDruck | Holzschnitt Martin Max Jugendl., Erw.W24 21.11. ZeitfürWeihnachtsgeschenke | Textiles Gestalten Heike Reuther Kinder, Jugendl., Erw.W25 27. + 28.11. RadierungalsProzess | Druckwerkstatt Josephine Bauer Jugendl., Erw.W26 28.11. OrigamiimAdvent Gabriele Korrek Kinder ab 8 J., Jug., Erw.W27 6.12. Sternenzeit | Druckwerkstatt Heike Reuther Kinder, Jugendl., Erw.W28 12. + 13.12. SchriftzurWeihnachtszeit | Kalligraphie Gudrun Illert Jugendl., Erw.W29 22. + 23.1. EinKunstwerkin24Stunden | Ölmalerei Lezzueck Coosemans Jugendl., Erw.

FerienangeboteF10 5. - 7.10. Märchenfiguren | Abenteuer Keramik Kerstin Kreller Kinder ab 8 J., Jugendl.F11 7. - 9.10. DiegroßeSchatzsuche | Der Kunst auf der Spur Johanna Zierau Kinder ab 8 J., Jugendl.F12 12. -14.10. Comiczeichnen Julia Kneise Kinder ab 8 J., Jugendl.F13 15. + 16.10. VomSchafzumLieblingsstück | Filzen Claudia Tischer Kinder ab 8 J., Jugendl.F14 1. - 3.2. Kleider,Klamotten,Kostüme Christel Schöne Kinder ab 10 J., Jugendl.

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V E r A N S T A LT u N G E N

Verkehrsgespräche

vom MC Weimar e. V. im ADAC durch DVR/ADAC-Verkehrsmoderator Günter Seifert

jeden ersten Dienstag im Monat, 15 Uhr: Mehrgenerationenhaus Weimar West; »Sicher & mobil – Ein Leben lang«jeden zweiten Dienstag im Monat, 15 Uhr: Mehrgenerationenhaus Weimar West; »Kind und Verkehr«jeden dritten Donnerstag im Monat, 13 Uhr: Hotel acarte, Marcel-Paul-Straße; »Sicher & mobil – Ein Leben lang«jeden letzten Dienstag im Monat, 14 Uhr: Mehrgenerationenhaus Schöndorf, Carl-Gärtig-Straße 25 a; »Sicher & mobil – Ein Leben lang«jeden letzten Mittwoch im Monat, 10 Uhr: DRK-Begegnungsstätte, A.-Lincoln-Straße 35; »Sicher & mobil – Ein Leben lang«; 14 Uhr: Hotel »Zur Sonne«, Rollplatz; »Sicher & mobil – Ein Leben lang«

Auskünfte: (0 36 43) 42 09 84 & (0172) 7 97 39 59

Jugend- und Kultur-zentrum »mon ami«27. September 2015, 14–19 Uhr: Spielzeit am Sonntag1. Oktober 2015, 20.30 Uhr: Corazón Verde – 6. Thüringer Tangofestival; Abschlussmilonga mit dem SEXTETO VENDAVAL6.–9. Oktober 2015, 9–15 Uhr: Herbst-ferien im Kinderbüro; Kinderrechte-Labor

Auskünfte: (0 36 43) 84 77 11

Volkshochschule Weimar

30. September 2015, 18.15 Uhr: Zufrie-denheit lernen, Wochenkurs; 19 Uhr: Von der Ohnmacht und Ratlosigkeit der Freunde Israels, Vortrag1. Oktober 2015, 19.30 Uhr: Was müssen Kinder wirklich können, bevor sie in die Schule gehen, Kleingruppen-Kurs2. Oktober 2015, 18 Uhr: Musik aus Bali: Gamelan-Beleganjur, Wochenendkurs5. Oktober 2015, 17 Uhr: Beschwerde-management; 18 Uhr: Französisch – A2.3 9.–11. Oktober 2015, 15 Uhr: Das Ornament – auf den Spuren von Henry van de Velde, Wochenendkurs12. Oktober 2015, 8 Uhr: Englisch für Beschäftigte in der Hotel- und Gast-stättenbranche; 10 Uhr: Holzschnitzkurs für Kinder ab 8 Jahren, Ferienkurs; 17 Uhr: Erfolgreich telefonieren

Anmeldung/Auskünfte: (0 36 43) 88 58 0,

www.vhs-weimar.de

Einladung zur Ein-führungsveranstaltung – KOLLEG 50plus

Rechtzeitig vor Beginn des Wintersemesters 2015/16 findet am 30. September 2015 ab 15 Uhr die Eröffnungsveranstaltung im KOLLEG 50plus an der Bauhaus-Universität Weimar statt. Die noch junge Veranstaltungs-reihe bietet speziell älteren Interessierten semesterweise eine Vielzahl unterschied-lichster Veranstaltungen auf akademischem Niveau wie z.B. spannende Vorlesungsreihen, abwechslungsreiche Vorträge und Sonder-veranstaltungen wie Autorenlesungen, Führungen und Bildungsreisen. Ziel dieser Einführung ist, einen Überblick aller geplanten Veranstaltungen zwischen Oktober 2015 und März 2016 zu geben. Diese sind im aktuellen Vorlesungsverzeichnis zusammengestellt, wel-ches zu diesem Termin zur Verfügung steht. Die Semestereinführung ist kostenfrei!Wir heißen Sie am Mittwoch, dem 30. Sep-tember 2015 ab 15 Uhr in der Coudraystraße 13 A im Hörsaal 2 herzlich willkommen. Bitte achten Sie auf die Wegweiser an der Hauseingangstür und im Haus. Erleben Sie mit uns eine interessante Veranstaltung mit abwechslungsreichen Tipps und musikali-scher Um rahmung! Bringen Sie Freunde und Bekannte mit, wir freuen uns auf Sie!

Kontakt und Informationen: Bauhaus Weiter-

bildungsakademie Weimar e.V., Dipl.-Päd. Ramona

Wangemann, Coudraystraße 13 A, 1. Etage,

Zimmer 110, Telefon: (0 36 43) 58 42 39,

E-Mail: [email protected],

www.wba-weimar.de

Die Veranstaltungsreihe bietet speziell älteren

Interessierten semesterweise eine Vielzahl un-

terschiedlichster Veranstaltungen auf akade-

mischem Niveau.

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Bereitschaftsdienst der Tierärzte der Stadt Weimar außerhalb der normalen Dienstzeit und am Wochenende

Woche vom:

02.10.–09.10.15

09.10.–16.10.15

16.10.–23.10.15

23.10.–30.10.15

30.10.–06.11.15

06.11.–13.11.15

13.11.–20.11.15

20.11.–27.11.15

27.11.–04.12.15

04.12.–11.12.15

11.12.–18.12.15

18.12.–25.12.15

25.12.–01.01.16

Bereich Weimar- Praktizierender tierarzt -

Herr Dr. Weißker Herr TA Unger (0 36 43) 42 14 10 (01 74) 3 27 65 52(0 36 43) 20 29 77

Frau DVM Ponepal Herr Dr. Breymann(03 64 52) 7 05 04 (03 64 58) 4 96 66(01 72) 3 60 31 08 (01 70) 3 26 47 57

Frau Dr. Lehmann Frau DVM Bacher(0 36 43) 42 36 02 (03 64 59) 6 22 59(01 72) 3 70 90 55 (01 71) 9 25 20 19

Dr. Herr Peukert Herr TA Unger (01 52) 08 71 78 49 (01 74) 3 27 65 52

Praxis Olma/Zeise Herr Dr. Breymann(0 36 43) 9 08 19 81 (03 64 58) 4 96 66(0 36 43) 9 08 19 83 (01 70) 3 26 47 57

Dr. Runge/Dr. Hille Frau DVM Bacher(0 36 43) 42 08 23 (03 64 59) 6 22 59

(01 71) 9 25 20 19

Dr. Herr Peukert Herr TA Unger (01 52) 08 71 78 49 (01 74) 3 27 65 52

Frau DVM Ponepal Herr Dr. Breymann(03 64 52) 7 05 04 (03 64 58) 4 96 66(01 72) 3 60 31 08 (01 70) 3 26 47 57

Frau Dr. Schmidt Frau DVM Bacher(0 36 43) 90 46 92 (03 64 59) 6 22 59

(01 71) 9 25 20 19

Herr Dr. Weißker Herr TA Unger (0 36 43) 42 14 10 (01 74) 3 27 65 52(0 36 43) 20 29 77

Praxis Olma/Zeise Herr Dr. Breymann(0 36 43) 9 08 19 81 (03 64 58) 4 96 66(0 36 43) 9 08 19 83 (01 70) 3 26 47 57

Frau Dr. Lehmann Frau DVM Bacher(0 36 43) 42 36 02 (03 64 59) 6 22 59(01 72) 3 70 90 55 (01 71) 9 25 20 19

Frau Dr. Schmidt Herr TA Unger (0 36 43) 90 46 92 (01 74) 3 27 65 52

amtstierarzt

Frau DVM Schwarz(03 61) 26 23 27 77(01 73) 3 78 07 38

Frau Ulrike Meister(01 71) 6 52 72 33

Herr Dr. Kleinhans(01 71) 7 24 62 99

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Frau Dr. Katja Sachs(01 51) 14 66 61 56(0 36 44) 6 51 86 90

Frau DVM Schwarz(03 61) 26 23 27 77(01 73) 3 78 07 38

Frau Ulrike Meister(01 71) 6 52 72 33

Herr Michael Schmidt(01 71) 5 79 55 37

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Den Sonnenuntergang, das Sternenzelt und den Sonnen aufgang erleben wir während einer Übernach-tung im Komfort-Wüstencamp Wahiba-Sands. Zwischen seinen Bergen und der Küste hat der Oman viel zu bieten. Begleiten Sie uns auf einer Reise durch ein Land, das mit seinen pulsierenden Städten und seinen atemberaubenden Landschaften Ihren Urlaub unvergesslich macht. Muscat + Küstenebene Batinah + Jebel Shams Resort + Nizwa + Wahiba + Hajar-Berge + Wadi Bani Kalid u.v.m.

Die Hauptinsel der Azoren, São Miguel, bietet die ganze Vielfalt der Inselgruppe und ein wohl einzig-artig harmonisches Landschaftsbild, dem sie auch ihren Namen »Ilha Verde«, die grüne Insel, verdankt. Auf unserer Reise entdecken Sie die Reize dieses »kleinen Kosmos inmitten des Atlantiks«.

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»BrennWeiten«Roland Rynkowski, FotografieReinhard Keitel, Keramische Skulpturen und Objekte

Der Musiker Roland Rynkowski und der Keramiker Reinhard Keitel verstehen ihr künst-lerisches Handwerk bestens. Sie sind Meister im Umgang mit »Ton« und mit »Tönen«.

In ihren gegenwärtigen Wirkungsfeldern wollen sie nicht angepasst und gefällig bleiben, ein Momentum, das beide schon seit Jahren verbindet. Sie suchen neue kreative Herausforderungen in ihrer künstlerischen Weiterentwicklung, gemeinsam und genre-übergreifend.

Roland Rynkowski mit Fotografie, die aus einem Augenblick und aus einem nicht all-täglichen Blickwinkel heraus Landschaft und Menschen in ihrer Umgebung einfängt. Für ihn ist dies eine künstlerische Tuchfühlung in einem neuen Genre.

Reinhard Keitel mit keramischen Skulp-turen und Objekten, die in ihrer Größe und Gestaltung abweichen von seinen bisher bekannten Arbeiten. Ihre Betrachter werden aufgefordert, diese in landschaftliche Freiräume platziert zu denken.

Dies sind die »BrennWeiten« einer gemein-samen Ausstellung, im Doppelsinn des Wortes.

Am Mittwoch, dem 1. Oktober 2015, findet 16 Uhr das erste Künstlergespräch in der Ausstellung statt. Interessenten sind herzlich eingeladen.

Sonderausstellung im Stadtmuseum Weimar,

Karl-Liebknecht-Str. 7, geöffnet bis 8. November 2015,

Di–So, 10–17 Uhr

Restexemplare vom Aus-stellungskatalog erhältlichAm 13. September 2015 endete die Ausstel-lung »Weimar 1945 – Bilder der Zerstörung. Fotografien von Günther Beyer (1888–1965)«. Mit 9.167 Besuchern gehört sie mit zu den erfolgreichsten Sonderausstellungen im Stadtmuseum Weimar. Großes Interesse fanden die öffentlichen Führungen von Dr. Jens Riederer und Constantin Beyer; auch der Ausstellungskatalog verkaufte sich sehr gut. Zurzeit sind Restexemplare noch an der Museumskasse für 9,80 Euro erhältlich.

Flyer zur Ausstellung

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Symbolische Schlüsselübergabe

Schulcampus „Am Paradies“

Pünktlich zum Schuljahresbeginn am 24. August 2015 erfolgte die symbolische Schlüsselübergabe für den frisch sanierten Schulcampus „Am Para-dies“ durch Betreiber und Mieter.

Der Geschäftsführer der Weimarer Wohnstätte GmbH, Udo Carstens, übergab gemeinsam mit dem Bürgermeister der Stadt Weimar, Peter Kleine, die dafür eigens angefertigten Schlüssel an die beiden Schulleiter Herrn Fleischer von der Carl-Au-gust-Musäus-Regelschule und Herrn Mäder von der Albert-Schweitzer Grundschule.

Der Umzug der Carl-August-Musäus-Regelschule in die neue Schule ist geschafft. Die Schüler der Regeschule bezogen ihre neuen Unterrichtsräume.

Die Grundschüler der Albert-Schweitzer-Schule werden im Oktober 2015 einziehen. Zu diesem Zeitpunkt beginnt dann auch in der Sporthalle und in der neuen Mensa der Schulbetrieb.

Fotos Johannes Krey

Zur offiziellen Einweihung des Schulcampus lädt die Weimarer Wohnstätte GmbH später ein.Aus der vor 30 Jahre erbauten Plattenbauschu-le ist innerhalb der letzten eineinhalb Jahre ein schickes neues Gebäude geworden, das den modernen Anforderungen einer innovativen Lernumgebung entspricht.

Wir machen Schule ...

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