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Mitteilungen der Gemeinde Flums RATHAUS-POST In dieser Ausgabe 6 · 2019 November / Dezember www.flums.ch Festtagsgrüsse 2 Urnenabstimmung vom 20. Okt. 2019 3 Urnenabstimmung vom 17. Nov. 2019 4 Bürgerversammlungen 4 Personelles 4 Schnupperlehre kaufmännische Grundbildung 5 Alterszentrum Kirchbünte 5 Regionales Zivilstandsamt Sarganserland 6 Areal ehemalige Maschinenfabrik Flums AG 7 Feuerwehrkommando 7 Baubewilligungen 8 Büntliweg 8 Erhebung über die Bautätigkeit im Jahr 2019 und Bauvorhaben 2020 9 Beiträge an Wasserversorgung Flums-Grossberg 9 Winterdienst auf Strassen 10 Verbrennen von Abfällen 10 Energiespartipp 10 Gewässerunterhalt 11 Abfuhrplan 2020 11 Neue EVS-Gebührensäcke 12 I. Nachtrag zum Reglement über die Kommunikationsanlage 12 Gebühren 2020 13 Fasnachtsdekorationen 14 Marktdaten 2020 14 Sternsingen 2020 14 Unentgeltliche Rechtsauskunft 15 KITA Flums 15 Mütter- und Väterberatung Sarganserland 16 Spitex Sarganserland 16 Pro Senectute 17 Soziale Dienste Sarganserland 17 Sehnsucht nach der Heimat? 17 Adventsfenster 2019 18 Weihnachtsaktion Hallenbad Flumserberg 19

Rathauspost 06 2019 - Flums · 2019-11-26 · Dies sind Objekte, die erneuer-bare Elektroenergie erzeugen, fossile Energie einsparen oder den Energiever-brauch senken. Mit dem Energieweg

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Page 1: Rathauspost 06 2019 - Flums · 2019-11-26 · Dies sind Objekte, die erneuer-bare Elektroenergie erzeugen, fossile Energie einsparen oder den Energiever-brauch senken. Mit dem Energieweg

Mitteilungen der Gemeinde Flums

RATHAUS-POSTIn dieser Ausgabe

6 · 2019November / Dezember

www.flums.ch

Festtagsgrüsse 2Urnenabstimmung vom 20. Okt. 2019 3Urnenabstimmung vom 17. Nov. 2019 4Bürgerversammlungen 4Personelles 4Schnupperlehre kaufmännische Grundbildung 5Alterszentrum Kirchbünte 5Regionales Zivilstandsamt Sarganserland 6Areal ehemalige Maschinenfabrik Flums AG 7Feuerwehrkommando 7Baubewilligungen 8Büntliweg 8Erhebung über die Bautätigkeit im Jahr 2019 und Bauvorhaben 2020 9Beiträge an Wasserversorgung Flums-Grossberg 9Winterdienst auf Strassen 10Verbrennen von Abfällen 10Energiespartipp 10Gewässerunterhalt 11Abfuhrplan 2020 11Neue EVS-Gebührensäcke 12I. Nachtrag zum Reglement über die Kommunikationsanlage 12Gebühren 2020 13Fasnachtsdekorationen 14Marktdaten 2020 14Sternsingen 2020 14Unentgeltliche Rechtsauskunft 15KITA Flums 15Mütter- und Väterberatung Sarganserland 16Spitex Sarganserland 16Pro Senectute 17Soziale Dienste Sarganserland 17Sehnsucht nach der Heimat? 17Adventsfenster 2019 18Weihnachtsaktion Hallenbad Flumserberg 19

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RATHAUS-POSTSehr geehrte Damen und Herren

Der Gemeinderat ist im wahrsten Sinne des Wortes voller Energie ins Jahr 2019 gestartet.

Im Zusammenhang mit dem Energie-stadt-Label hat der Gemeinderat die Richtlinien Energiefonds Flums erlassen. Damit sollen die Einwohnerinnen und Ein-wohner motiviert werden, auf erneuerba-re Energien umzusteigen und die Energie-effizienz zu erhöhen, mit dem weiteren Effekt, bei dieser Gelegenheit ältere Ge-bäude zu sanieren und das Erscheinungs-bild in den Quartieren zu verbessern.

Bereits heute bestehen im Dorf in Flums zwei unabhängige Fernwärmenetze, wel-che Wärme der Grossfeuerungen der Flumroc AG von deren Industrieareal aus, der Betriebsgemeinschaft Schnitzel- heizung von der Mehrzweckhalle Kirch-bünte aus und einer weiteren grossen Schnitzelfeuerung der Betriebsgemein-schaft Schnitzelheizung in der Flumserei aus verteilen. Der Gemeinderat hat eine gesamtheitliche Prüfung der weiteren Ausbau- und Vernetzungsschritte be-schlossen, um die Entwicklung der Fern-wärmeversorgung an der Schnittstelle der bestehenden Netze und Erzeugungen sowie mögliches Potenzial für neue An-lagen in einem «Masterplan Fernwärme» zu eruieren und zu koordinieren.

Schliesslich sollen auf einem virtuellen Energieweg Stromerzeugungsanlagen und energiefreundliche, optimierte Anla-gen in der Gemeinde Flums präsentiert werden. Dies sind Objekte, die erneuer-bare Elektroenergie erzeugen, fossile Energie einsparen oder den Energiever-brauch senken. Mit dem Energieweg werden vielseitige Erkenntnisse und Erfol-ge der Öffentlichkeit und den Verbrau-chern auf eine anschauliche Weise näher-gebracht. Lassen Sie sich inspirieren! Was für einen Nutzen ziehen Sie daraus? Haben Sie Ideen? Können auch Sie einen Beitrag zur Verbesserung der Energieeffi-zienz erbringen?

Die Gemeinde Flums hat schon heute viel zu bieten. An das Fernwärmenetz der Betriebsgemeinschaft Holzschnitzelfeue-rung der Ortsgemeinden sind nebst eini-gen Privatliegenschaften auch öffentliche Gebäude wie die Mehrzweckhalle, das Alters- und Pflegeheim Kirchbünte, die Kirche, das Pfarrhaus, die Alterswohnun-gen oder das Haus Löwen (Geschäfts-haus) angeschlossen. Über die Betriebs-

gemeinschaft Holzschnitzelfeuerung werden etwa 800'000 kWh Heizenergie verkauft. Auf dem Areal der Flumserei hat die Betriebsgemeinschaft Holzschnitzel-feuerung der Ortsgemeinden eine weite-re Holzschnitzelheizung, welche die Wär-me für das gesamte Areal liefert, in Betrieb genommen. Ans Fernwärmenetz der Flumroc AG sind verschiedene Indus-triebetriebe, Mehrfamilienhäuser, Einfa-milienhäuser sowie das Primarschulhaus und das Oberstufenschulhaus ange-schlossen. Somit ist der überwiegende Teil der gemeindeeigenen Liegenschaften im Dorf an das Fernwärmenetz der Betriebsgemeinschaft Holzschnitzelfeue-rung oder ans Fernwärmenetz der Flumroc AG angeschlossen. Die EW Schils AG erzeugt elektrische Energie mit Wasserkraft aus dem Einzugsgebiet des Schilstales (Jahresproduktion rund 40'000'000kWh). Die Energieerzeugung bei der EW Schils AG erfüllt höchste öko-logische Anforderungen. Unabhängige Zertifizierungsinstitutionen haben die An-lagen überprüft und die «Naturemade star»-Auszeichnung für die gesamte Ener-gieproduktion erteilt. Im Fonds für ökolo-gische Verbesserungsmassnahmen stehen Mittel für Aufwertungsmassnahmen an genutzten und/oder an beeinflussten Ge-wässern (Schils/Seez) zur Verfügung.

Heute sind die meisten Solarzellen fest montiert und erbringen ihre höchstmögli-che Leistung nur zu einer bestimmten Ta-geszeit. Nicht so die Weltneuheit auf dem Flumroc-Gelände. Die Fotovoltaikanlage Solar Wings richtet die fotovoltaischen Elemente laufend nach dem Stand der Sonne aus. Dazu sind die 480 Module mit je 230 Watt Nennleistung beweglich auf zwei Seiten montiert. Das Verwaltungs-gebäude der Flumroc AG wurde in den Jahren 2013/14 saniert. Dank optimaler Wärmedämmung konnte der Gesamt-energiebedarf von 340'000kWh/a um 71% auf 99'100kWh/a reduziert werden. Die sorgfältig integrierte PV-Fassadenan-lage erzeugt zusammen mit der Dachan-lage 114'000kWh/a. Das entspricht einer Eigenenergieversorgung von 115%. Die vorbildliche Wärmedämmung, die Solar-fassade und die monokristalline PV-Dach-anlage verwandeln das Bürogebäude in einen wegweisenden PlusEnergie-Ver-waltungsbau mit einem Solarstromüber-schuss für die angrenzende Fabrik. Das Projekt ist 2014 mit dem Europäischen Solarpreis ausgezeichnet worden.

Mit dem Energiestadt-Label hat sich der Gemeinderat auch das Ziel gesetzt, die

Energieeffizienz der gemeindeeigenen Liegenschaften nach und nach zu verbes-sern. Aktuell sind im Jahr 2019 die Sanie-rungen des Mitteltrakts des Oberstufen-schulhauses und der Wohnsiedlung Gimsa abgeschlossen worden.

Auch die Qualität des Lebensraums in ökologischer Hinsicht lässt sich in der Ge-meinde Flums sehen. Über 90% der gesamten Gemeindefläche von 75.3km2 befinden sich in einer Schutzzone (Natur-schutzgebiete, Übergangsbereiche/Puf-ferzonen, Geotop-Schutzgebiete und Geotope, Landschaftsschutzgebiete, Le-bensraum-Kerngebiete, Lebensraum-Schongebiete und Wildruhezonen). Mit finanziellen Anreizen wird eine qualitative Verbesserung und sinnvolle Anordnung und Vernetzung der ökologischen Aus-gleichsflächen im Landwirtschaftsgebiet erreicht. Im Rahmen der Öko-Qualitäts-verordnung hat die Gemeinde Flums ein Öko-Vernetzungsprojekt erarbeiten las-sen. Zusammen mit den Gemeinden Bad Ragaz, Vilters-Wangs, Sargans, Mels und Walenstadt ist die Gemeinde Flums aus-serdem am regionalen Landschaftsquali-tätsprojekt beteiligt.

Selbstverständlich wartet noch viel mehr Arbeit, um schrittweise vorwärtszukom-men und weitere Verbesserungen zu er-zielen. Dafür braucht es Beharrlichkeit und Geduld. Politiker, die sich in Klimade-batten profilieren, und Selbstdarsteller an Klimastreiks erfreuen sich grosser Auf-merksamkeit und werden in den Medien gepflegt. Die Umsetzung von kleinen, wirksamen Schritten ist schon weniger spektakulär und findet in der Öffentlich-keit wenig Beachtung. Wie wäre es, statt an einem Klimastreik an der Waldräu-mung anlässlich eines Ortsbürgertags teilzunehmen? Das nützt nicht nur dem Klima viel mehr als ein Protestmarsch; es fördert auch das Verantwortungsbe-wusstsein für den Lebensraum, in dem wir uns bewegen, stärkt das Zusammen-gehörigkeitsgefühl und belebt die sozia-len Kontakte.

Wir wünschen Ihnen ein frohes Fest, fro-he und erholsame Stunden im Kreis Ihrer Familie und für das Jahr 2020 viel Energie, Wohlergehen und Glück.

Gemeinderat Flums

bbeewewewegegeg n, stärkkt t dadadass s ZuZuZörigkkkeitstsgeg füfüf hlh und belelebee t dididieee

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RATHAUS-POST

Urnenabstimmung vom 20. Oktober 2019

Am 20. Oktober 2019 sind an der Urne die National- und Ständeratswahlen durchgeführt worden.

In der Gemeinde Flums sind 36.04% der Stimmberechtigten an die Urne gegangen.

Nationalrat

Liste Kandidatenstimmen Zusatzstimmen Total

SVP Hauptliste 4'502 559 5'061

SVP Unternehmerliste 187 8 195

SVP Seniorenliste 56 0 56

SVP Landliste 238 0 238

CVP Liste Süd-Ost 2'049 395 2'444

CVP Liste Nord-West 160 0 160

CVP Junge CVP Liste Süd-Ost 266 31 297

CVP Junge CVP Liste Nord-West 29 0 29

SP und Gewerkschaften Hauptliste 868 90 958

SP und Gewerkschaften, JUSO-Liste 59 6 65

FDP Hauptliste 758 123 881

FDP Jungfreisinnige 124 0 124

FDP Umweltfreisinnige 88 0 88

FDP Frauen 66 0 66

Grünliberale Hauptliste 676 113 789

Grünliberale Junge Grünliberale 107 2 109

GRÜNE Hauptliste 467 61 528

GRÜNE Junge Grüne 133 0 133

GRÜNE KlimaseniorInnen 64 0 64

EVP 99 5 104

Parteifrei SG 59 0 59

EDU 94 4 98

Der Pflug 10 10 20

SD 53 16 69

BDP 128 47 175

Ständerat Stimmen

Rechsteiner Paul, SP (bisher) 405

Würth Beni, CVP (bisher) 535

Büchel Roland Rino, SVP 520

Dobler Marcel, FDP 206

Feldmann Norbert, BDP 60

Ryser Franziska, GRÜNE 137

Vernazza Pietro, GLP 79

Vereinzelte 9

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RATHAUS-POST

Ständerat (2. Wahlgang) Stimmen

Rechsteiner Paul, SP (bisher) 401

Würth Beni, CVP (bisher) 477

Büchel Roland Rino, SVP 510

Vereinzelte 6

Kantonale Volksabstimmung Ja Nein

Kantonsratsbeschluss über die Gesamterneuerung des Gewerblichen Berufs- und WeiterbildungszentrumsSt.Gallen, Standort Demutstrasse

476 318

Kantonsratsbeschluss über die Erstellung des Campus Wattwil (Ersatzneubau Kantonsschule Wattwil sowieErneuerung und Erweiterung Berufs- und Weiterbildungszentrum Toggenburg)

494 305

Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur Vereinbarungüber die Ost – Ostschweizer Fachhochschule

503 290

VIII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung 569 229

Urnenabstimmung vom 17. November 2019

Am 17. November 2019 ist an der Urne über vier kantonale Vorlagen abgestimmt worden. Ausserdem hat der zweite Wahlgang für die Ständeratswahlen stattgefunden.

In der Gemeinde Flums sind 28.7% der Stimmberechtigten an die Urne gegangen.

BürgerversammlungenDie ordentlichen Bürgerversammlungen finden im Frühjahr 2020 wie folgt statt:

Freitag 27. März 2020, 19.30 Uhr Hotel Bahnhof Ortsgemeinde Flums-Dorf

Dienstag 31. März 2020, 20.15 Uhr Mehrzweckhalle Politische Gemeinde Flums

Donnerstag 02. April 2020, 20.00 Uhr Hotel Bahnhof Ortsgemeinde Flums-Kleinberg

Freitag 03. April 2020, 19.30 Uhr Hotel Gräpplang Ortsgemeinde Flums-Grossberg

Die Traktanden werden mit den amtlichen Publikationen bekannt gegeben.

Personelles

Eintritt Oktober 2019

Samuel MehariPraktikant Gesundheit und Soziales,Alters- und Pflegeheim Kirchbünte

Samuel Mehari, wohnhaft in Flums, ist seit dem 1. Oktober 2019 im Umfang von 100 Stellenprozenten im Alters- und Pfle-geheim Kirchbünte als Praktikant Ge-sundheit und Soziales im Einsatz.

Eintritt November 2019

Anja FischerPflegehelferin, Alters- und PflegeheimKirchbünte

Anja Fischer, wohnhaft in Mels, ist seit dem 1. November 2019 in einem kleinen Pensum im Alters- und Pflegeheim Kirch-bünte als Pflegehelferin im Einsatz.

Der Gemeinderat freut sich, bestens aus-gewiesene Mitarbeitende für den Dienst in der Öffentlichkeit gewinnen zu kön-nen, heisst die neuen Mitarbeitenden herzlich willkommen und wünscht ihnen

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RATHAUS-POSTbei ihren neuen Herausforderungen viel Freude und Erfolg.

Austritte November 2019

Dominik Ackermann, Praktikant im Be-reich Fachmann Betreuung, Kita Flums

Sandra Senti-Müller, diplomierte Pfle-gefachfrau DNII, Alters- und Pflegeheim Kirchbünte

Austritt Dezember 2019

Angelika Locher, Ausbildungsverant-wortliche Pflege, Alters- und Pflegeheim Kirchbünte

Die Gemeindeverwaltung bietet interes-sierten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, eine Schnupperlehre für die kaufmännische Grundbildung in der Branche öffentliche Verwaltung zu absol-vieren. Während zwei Tagen erhalten sie einen kleinen Einblick in die abwechs-lungsreiche Tätigkeit der Verwaltung.

Die Schnupperlehren werden aus organi-satorischen und personellen Gründen ausschliesslich im Frühjahr (23./24. April 2020) durchgeführt. Gesuche an anderen

Daten müssen abgewiesen werden. Es sind keine Ausnahmen möglich. Berück-sichtigt werden nur Schülerinnen und Schüler, die zu diesem Zeitpunkt die zwei-te Sekundarschul-Klasse besuchen.

Die Broschüre, die über die Lehre als Kauffrau/Kaufmann bei der Gemeinde-verwaltung kurz und bündig informiert, sowie ein Anmeldeformular für die Schnupperlehre können im Internet als PDF-Datei heruntergeladen werden (im Onlineschalter auf www.flums.ch).

Anmeldungen für die Schnupperlehre sind zu richten an:

Gemeindeverwaltung FlumsPersonellesMarktstrasse 258890 FlumsTelefon: 081 734 05 90E-Mail: [email protected]

Schnupperlehre kaufmännische Grundbildung

Der Gemeinderat dankt den Mitarbeiten-den für ihren guten Einsatz zu Gunsten der Politischen Gemeinde Flums.

Dienstjubiläum

Manfred MarthyMitarbeiter Werkhof, Werkhof Flums 20 Jahre

Der Gemeinderat gratuliert Manfred Marthy im Namen der Behörde und der Bevölkerung ganz herzlich zum Dienst-jubiläum, dankt ihm für den Einsatz zu Gunsten der Gemeinschaft und wünscht ihm weiterhin viel Freude und Befriedi-gung bei der Erfüllung der Aufgaben.

Gratulation zur bestandenen Prüfung

Chiara Bearth hat den Vorkurs an der Gemeindefachschule St.Gallen absolviert und mit Erfolg abgeschlossen.

Rebecca Vogt hat die Weiterbildung zur Bereichsleiterin Hotellerie-Hauswirtschaft EFA absolviert und mit Erfolg abgeschlos-sen.

Der Gemeinderat gratuliert den Mitarbei-terinnen zu den bestandenen Ausbildun-gen und wünscht ihnen viel Freude und Erfolg bei der Umsetzung des Erlernten.

Alterszentrum Kirchbünte

Der Gemeinderat hat beschlossen, das Alters- und Pflegeheim Kirch-bünte umzubenennen. Ab 1. Januar 2020 heisst es neu «Alterszentrum Kirchbünte».

In einer Untersuchung des Zentrums für Gerontologie der Universität Zürich 2009 hat eine Umfrage in drei städtischen Al-tersheimen zum Begriff Altersheim ge-zeigt: «Alt» wurde von der Mehrheit der Befragten als eine Herausforderung be-trachtet. Mit «Heim» hingegen verband eine grosse Mehrheit der Befragten Schreckensbilder. Interessanterweise fan-den die befragten Heimbewohner aber auch, dass ihr Altersheim ganz und gar nicht mit diesem altmodischen Alters-heimbegriff gleichzusetzen sei.

Gemäss Definition sind Altersheime Insti-tutionen, die sich um Betagte kümmern, die Aufsicht, Unterstützung und Pflege brauchen. Dass diese Einrichtungen für die Bevölkerung selbstverständlich sind, war vor hundert Jahren noch unvorstell-bar. Alter symbolisierte seit dem Mittelal-ter mehrheitlich Zerfall und Gebrechlich-keit und blieb bis ins frühe 20. Jahrhundert gleichbedeutend mit Armut und Invalidi-tät. Das zeigt der Zürcher Altersforscher François Höpflinger in seiner Untersu-chung «Zur Geschichte des Alters in der Schweiz». Da es damals noch keine Al-tersvorsorge in Form einer Rente oder Pension gab, waren gerade besitzlose alte Menschen oft gezwungen, «bis ins Grab zu arbeiten». Das Nachlassen der Kräfte bedeutete für Menschen der Un-

terschicht Verarmung und somit Abhän-gigkeit von wohltätigen Einrichtungen. Die wirtschaftliche Lage und die gesell-schaftliche Stellung älterer Menschen besserten sich erst in der Nachkriegszeit, genauer 1948 mit der Einführung der Alters- und Hinterbliebenenversicherung AHV, des Renten- und Pensionssystems. Die Gesellschaft nahm das Alter fortan als eigenständige Lebensphase wahr, in der man seinen Lebensabend in Ruhe genies-sen sollte. Städtische Altersheime, die den Bürgern kostenlos einen geruhsamen Lebensabend boten, galten als soziale Er-rungenschaft.

Doch all diese Errungenschaften können nicht darüber hinwegtäuschen, dass Alter und Gebrechlichkeit in unserer Gesell-

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RATHAUS-POST

Das Zivilstandsamt Sarganserland mit Amtssitz bei der Gemeindever-waltung Vilters-Wangs erfüllt alle zivilstandsrechtlichen Aufgaben der acht Gemeinden im Sarganserland.

Unsere Kundinnen und Kunden sind Ein-wohnerinnen und Einwohner des Sargan-serlandes sowie Schweizer Bürgerinnen und Bürger, deren Heimatort im Sargan-serland liegt.

Wir Zivilstandsbeamtinnen und Zivil-standsbeamten haben die Aufgabe, durch amtliche Beurkundungen die per-sönliche und familienrechtliche Stellung der Menschen festzuhalten (Name, Ge-schlecht, Alter, Zivilstand, Bürgerrecht, Familienstand usw.).

Zu den häufigsten Aufgaben zählen Ehe-vorbereitungen, Vorverfahren für einge-tragene Partnerschaften, Beurkundungen von Geburten, Kindesanerkennungen, Eheschliessungen, eingetragene Partner-schaften, Namenserklärungen und To-desfälle sowie die Führung und Aktuali-sierung des Personenstandsregisters «Infostar» (früher Familienregister).

Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganser-land und die Verwaltungsbehörden mel-den uns zivilstandsrelevante Änderungen zur Registrierung im Personenstandsre-

Regionales Zivilstandsamt Sarganserland

gister, wie z.B. Eheauflösungen, Einbür-gerungen, Feststellungen Kindsverhält-nisse, Verschollenerklärungen etc.).

Weiter sind wir für die Prüfung und Beur-teilung von ausländischen Dokumenten für die Erfassung der Personalien auslän-discher Personen im Personenstandsre-gisters Infostar zuständig.

Wir stellen diverse Urkunden zum Nachweis des Personenstandes wie z.B. Heimatscheine, Personenstandsausweise, Familienausweise, Partnerschaftsauswei-se, Geburtsurkunden, Eheurkunden, To-desurkunden usw. aus.

Gerne beraten wir Sie bei Ihren zivil-standsamtlichen Anliegen. Termine kön-nen Sie gerne telefonisch oder am Kun-denschalter vereinbaren.

Zivilstandsamt SarganserlandDorfstrasse 347323 WangsTelefon: 081 725 37 00E-Mail: [email protected]: www.vilters-wangs.ch

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Zivilstandsamt Sarganserland sind Tanja Weber (Leiterin), Kurt Bärtsch, Mar-cela Da Silva und Katja De Battista.

von oben links: Katja De Battista, Tanja Weber, Marcela Da Silva, Kurt Bärtsch

Schalteröffnungszeiten:

Wochentag Vormittag NachmittagMontag 08.00 – 11.30 Uhr 14.00 – 17.30 UhrDienstag bis Freitag 08.00 – 11.30 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr

schaft weiterhin als Defizit wahrgenom-men werden. Bereits in den 1970er Jah-ren hat man das Konzept «Altersheim = Abstellgleis» immer wieder in Frage ge-stellt. Alternative, generationenübergrei-fende Wohnideen, aber auch die Erhal-tung von Selbstständigkeit in den eigenen vier Wänden oder betreutes Wohnen sind bereits seit 40 Jahren ein Thema. Aller-dings hat sich das Angebot in Altershei-men auch gewandelt: Heute bieten die meisten vielseitige Dienstleistungen und Kompetenzen an. Alternativbegriffe wie «Alterszentrum» oder auch «Altersdomi-zil» zeigen, dass man Wohnen im Alter als Konzept anders fassen möchte. Die Bezeichnung «Altersheim» wird den heu-tigen Altersheimen nicht mehr gerecht. Das Wort «Heim» kommt aus einer ande-ren Zeit und hat nichts mit der hohen Le-bensqualität und der Selbstbestimmung zu tun, die im Alters- und Pflegeheim Kirchbünte selbstverständlich ist.

Mit der Namensänderung soll dies nun auch für das Alters- und Pflegeheim Kirchbünte erkennbar werden. Die Um-benennung ist mehr als ein symbolischer Schritt. Die Umbenennung trägt dazu bei, das Angebot des Alters- und Pflege-

heims Kirchbünte besser sichtbar zu ma-chen und weiterzuentwickeln. Der Ge-meinderat hat per 1. Januar 2020 die Bezeichnung «Alterszentrum Kirchbün-te» beschlossen.

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RATHAUS-POST

Der Gemeinderat hat beschlossen, das Rückkaufsrecht für das Grund-stück Nr. 3499 (Areal ehemalige Maschinenfabrik Flums AG) nicht auszuüben. Die Liegenschaft ver-bleibt definitiv im Eigentum der Bau-gesellschaft Marktstrasse Flums.

Der Gemeinderat hat das Grundstück Nr. 3499 (Areal ehemalige Maschinenfabrik Flums AG an der Bahnhof- /Marktstrasse) an die Baugesellschaft Marktstrasse Flums (bestehend aus: Wäspe + Partner AG St.Gallen, Büsser AG Generalunter-nehmung und Architektur Chur, Della Santa Immobilien AG Landquart) ver-kauft. Die Bürgerschaft der Politischen Gemeinde Flums hat dem Verkauf anläss-lich der Urnenabstimmung vom 12. Feb-ruar 2017 zugestimmt. Im Kaufvertrag hat die Baugesellschaft Marktstrasse Flums der Politischen Gemeinde Flums ein Rückkaufsrecht eingeräumt. Das Rück-kaufsrecht kann geltend gemacht wer-den, wenn nicht innert drei Jahren ab Abschluss des Vertrages (konkret bis zum 22. März 2020) mit der Überbauung von drei Mehrfamilienhäusern mit je etwa zehn Wohneinheiten begonnen worden ist oder wenn die Baugesellschaft Markt-strasse Flums den Boden oder Teile davon unüberbaut und ohne Bauverpflichtung für den Bau für Mehrfamilienhäuser zu Gunsten der heutigen Käuferin weiter-verkauft.

Die Baugesellschaft Marktstrasse Flums hat ein entsprechendes Baugesuch einge-reicht. Der Gemeinderat hat am 29. Juli 2019 die Baubewilligung für die Überbau-ung Marktstrasse Flums (Neubau drei Mehrfamilienhäuser mit zwei Tiefgara-gen) erteilt.

Im Oktober 2019 hat die Baugesellschaft Marktstrasse Flums dem Gemeinderat mitgeteilt, dass sich bei der Realisierung des Bauvorhabens eine Verzögerung er-geben hat. An der geplanten Realisierung von drei Mehrfamilienhäusern wird nach wie vor festgehalten. Hingegen sollen in diesen Gebäuden Eigentumswohnungen (statt der geplanten kleineren Mietwoh-nungen) angeboten werden. Gegenüber dem bewilligten Projekt hat dies einige Anpassungen zur Folge. Bevor die ent-sprechenden Arbeiten in die Wege gelei-tet werden, hat sich die Baugesellschaft Marktstrasse Flums deshalb beim Ge-

Areal ehemalige Maschinenfabrik Flums AG

meinderat erkundigt, ob seitens der Poli-tischen Gemeinde Flums das Rückkaufs-recht ausgeübt wird oder nicht.

Der Gemeinderat hat sich im Jahr 2015 entschieden, das Grundstück Nr. 3499 von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in die Wohn-Gewerbe-Zone WG3 umzuzonen. Der zu diesem Zweck erlassene Teilzonenplan Marktstrasse ist am 18. Januar 2016 rechtskräftig gewor-den. Die Umzonung ist mit der Absicht erfolgt, das Grundstück Nr. 3499 zu ver-äussern, um es einer Entwicklung zuzu-führen, nachdem sich im Bereich des Wohnungsbaus in der Gemeinde Flums über viele Jahre hinweg nur sehr wenig getan hat. Der Gemeinderat hat sich mit dieser Transaktion eine Signalwirkung und das Auslösen einer gewissen Dyna-mik erhofft. Mittlerweile hat diese Ent-wicklung wie geplant eingesetzt und es sind mehrere Projekte realisiert worden bzw. sie befinden sich in der Ausfüh-rungsphase. Für das Grundstück Nr. 3499 liegt mittlerweile zwar eine rechtskräftige Baubewilligung vor. Die Bauarbeiten sind aber noch nicht in Angriff genommen worden. Im Hinblick auf verschiedene an-dere Bauprojekte, die in der Gemeinde Flums in der jüngsten Vergangenheit ge-baut worden sind und die aktuell noch realisiert werden, besteht nach Ansicht des Gemeinderates absolut kein Druck, das Grundstück Nr. 3499 so schnell wie möglich zu überbauen. Es spricht nach Ansicht des Gemeinderates nichts dage-gen, dass die verschiedenen Bauvorha-ben zeitlich gestaffelt umgesetzt werden.

Auch aus finanzpolitischer Sicht macht es wenig Sinn, das Grundstück Nr. 3499 zu-rückzukaufen, da es im Rahmen des neu-en Rechnungslegungsmodells RMSG zu einem relativ hohen Verkehrswert (etwa 3 bis 4 Mio. Franken) im Finanzvermögen aufgenommen werden müsste. Zum Zeit-punkt des Verkaufs ist es zu einem Buch-wert von unter einer Million Franken im Verwaltungsvermögen geführt worden. Dies wäre allerdings heute nicht mehr möglich, auch wenn das Grundstück nicht verkauft worden wäre.

Aus diesen Gründen erkennt der Gemein-derat keine zwingenden Gründe, das Grundstück Nr. 3499 wieder zurückzu-kaufen bzw. vom Rückkaufsrecht Ge-brauch zu machen. Im Gegenteil: Das Ziel

einer Belebung der Aktivitäten zur Schaf-fung von Wohnraum in der Gemeinde Flums ist absehbar bzw. grösstenteils be-reits erreicht worden. In nächster Zeit werden einige Wohnbauprojekte abge-schlossen. Der Gemeinderat bewertet es als positiv, wenn mit der Überbauung des Grundstücks Nr. 3499 an der Bahnhof- / Marktstrasse gestaffelt, d.h. im Anschluss an die Fertigstellung der aktuellen Wohn-bauprojekte, begonnen wird. Der Ge-meinderat hat deshalb beschlossen, das Rückkaufsrecht nicht auszuüben. Die Baugesellschaft Marktstrasse Flums bleibt damit definitiv Eigentümerin des Grund-stücks Nr. 3499.

Der Feuerwehrkommandant, Reto Wildhaber, tritt per 31. Dezember 2019 aus der Feuerwehr aus. Neuer Kommandant ab 1. Januar 2020 wird Peter Rupf.

Der Kommandant der Feuerwehr Flums, Reto Wilhaber, hat auf Ende 2019 den Rücktritt aus dem Feuerwehrdienst be-kannt gegeben. Der Gemeinderat hat den Rücktritt mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Reto Wildhaber hat die Feu-erwehr Flums mit Umsicht geführt und viel dazu beigetragen, die gut aufgestell-te und moderne Schadenwehr weiterzu-entwickeln. Er hat immer besonderes Ge-wicht auf eine gute Ausbildung und auf eine zeitgemässe Ausrüstung des Perso-nals gelegt. Für diese Leistung im Dienst der Öffentlichkeit dankt der Gemeinderat Reto Wildhaber herzlich.

Auf Antrag der Feuerschutzkommission hat der Gemeinderat Peter Rupf als neu-en Kommandanten gewählt. Peter Rupf verfügt über eine langjährige Erfahrung in der Feuerwehr, ist gut ausgebildet und motiviert. Der Gemeinderat ist stolz dar-auf, dass die ständige Aus- und Weiterbil-dung und der gute Korpsgeist eine un-problematische Ablösung an der Spitze der Feuerwehr ermöglichen. Dem neuen Kommandanten gratuliert der Gemeinde-rat herzlich und wünscht für die neue Herausforderung viel Freude und Befrie-digung.

Feuerwehrkommando

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RATHAUS-POST

Baubewilligungen

VB Immobilien AG, Tuggen:Umbau Saal in Wohnung auf Parz. Nr. 183, Marktstrasse 14 (K-A1)

Barth Hubert, D-Überlingen:Projektänderung 2019 – Neubau Ferien-haus auf Parz. Nr. 2811, Pfaffenacher (W2-B)

Ortsgemeinde Flums-Dorf, Flums:Umbau / Sanierung Ortsgemeindehaus Assek.-Nr. 2686 auf Parz. Nr. 146, Bahn-hofstasse 36 (KA-2)

Eberle Walter, Flumserberg-Portels:Umbau Wohnhaus auf Parz. Nr. 1517, Kleinbergstrasse 25 (W2-B)

Ortsgemeinde Flums-Grossberg,Flumserberg: Energetische Trinkwassernutzung, Zent-rale Reservoir Büchel, Schwammkopf und Chläuschi auf Parz. Nr. 3161, Büchel, und Parz. Nr. 3162, Schwammkopf und Chläuschi (L)

Neyer Cornelia, Berschis: Sanierung Wohnhaus mit neuem Aussen-kamin auf Parz. Nr. 264, Güetlistrasse 2 (W2-A)

Katholische Kirchgemeinde, Flums: Sanierung Pfarrhaus (Fensterersatz) auf Parz. Nr. 27, Marktstrasse 23 (K-A1)

BBF Sport + Touristik AG, Unterterzen: Änderung bestehende Reklameanlagen auf Parz. Nr. 2283, Flumserbergstrasse 134 (K-B)

Kurath Josef, Flumserberg: Ersatz Ölheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe auf Parz. Nr. 3154, Obere Cafridastrasse 12 (W2-B)

Loop Bruno, Bad Ragaz: Anbau Windfang und Sanierung Gebäu-de Assek.-Nr. 1492 auf Parz. Nr. 1293, Flumserbergstrasse 91 (L)

Innobas AG, Flums: Projektänderung – Umbau und Umnut-zung Annexbau Assek.-Nr. 2394 und Abbruch Unterstand Assek.-Nr. 1694 auf Parz. Nr. 1, Rüfistrasse (GI)

Innobas AG, Flums: Rückbau Reservoir und Leitung auf Parz. Nr. 1489, Maltinawald (L)

Pro Eigentum AG, Flums: Grundwasser-Wärmepumpe auf Parz. Nr. 169, Schulstrasse 8 (WG3)

Pro Eigentum AG, Flums: Grundwasser-Wärmepumpe auf Parz. Nr. 3714, Schulstrasse 8a und 8b (WG3)

Bless Jonas und Melanie, Plons:Umnutzung ohne bauliche Massnahmen auf Parz. Nr. 1129, Flumserbergstrasse 72 (L)

Brotzer Peter, Trimbach: Erneuerung und Erweiterung Parkplatz auf Parz. Nr. 2023, Dammstrasse 8 (W2-A)

Der Gemeinderat hat am 7. Oktober 2019 den Teilstrassenplan Büntliweg erlassen und das Strassenbauprojekt genehmigt.

Im Zusammenhang mit der Überbauung Büntli beabsichtigt die IntrBau General-unternehmung und Immobilien AG, ei-nen neuen Erschliessungsweg (Büntli-weg) zu erstellen. Der Büntliweg soll von der Schützengartenstrasse (Gemeinde-

Büntliweg

strasse 2. Klasse) zum Seezweg (Gemein-destrasse 3. Klasse) führen. Die Länge des Büntliweges beträgt rund 180 m mit ei-ner minimalen Wegbreite von 3.00 m. Mit der Erstellung von Pollern südlich und nördlich des Büntliwegs soll das Befahren des Weges durch Motorfahrzeuge verhin-dert werden.

Der Gemeinderat hat am 7. Oktober 2019 den Teilstrassenplan Büntliweg (Weg

3. Klasse) erlassen und das Strassenbau-projekt für den Neubau des Büntliwegs genehmigt. Die öffentliche Auflage ist vom 15. Oktober 2019 bis 13. November 2019 durchgeführt worden.

Gleichzeitig hat der Gemeinderat am 7.Oktober 2019 für den Büntliweg ein Verbot für Motorwagen, Motorräder, Motorfahrräder mit der Signalisation 2.14 verfügt.

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RATHAUS-POST

Im Auftrag des Bundesamtes für Kon-junkturfragen haben die Gemeinden jährlich eine Erhebung zur Ermittlung der Produktionskapazität und der voraus-sichtlichen Beschäftigungslage im Bauge-werbe durchzuführen.

Erfasst werden öffentliche und private Neu- und Umbauten (Hoch- und Tiefbau-ten) sowie die Reparatur- und Unterhalts-arbeiten an öffentlichen Bauten. Nicht zu melden sind private Reparatur- und Un-terhaltsarbeiten.

Als öffentliche Bauvorhaben gelten dieje-nigen der politischen, der Schul-, Kirch- und Ortsgemeinden sowie der übrigen öffentlichen Korporationen. Als private Bauvorhaben gelten alle übrigen Bauvor-haben.

Die Meldepflicht besteht für Objekte, die

a) im Jahre 2019 oder früher begonnen wurden und deren Vollendung auf 2020 oder später fällt.

b) voraussichtlich 2020 oder später zur Ausführung gelangen, falls dafür be-reits ein Baugesuch oder eine Baube-willigung vorliegt.

Erhebung über die Bautätigkeit im Jahr 2019 und Bauvorhaben 2020

Die Korporationen, Architekten, Bauun-ternehmer und privaten Bauherren wer-den gebeten, dem Gemeindebauamt die notwendigen Angaben bis Freitag, 3. Januar 2020, mitzuteilen.

Zu melden sind: Name der Bauherrschaft, Ort und Standort des Bauobjektes, Bau-kosten total und aufgeteilt nach den Jah-

ren der Investition, Zeitpunkt des Baube-ginns und der Bauvollendung sowie – bei Neubauten – die Ende 2019 bereits be-zugsbereiten Wohnungen.

Das Gemeindebauamt erteilt gerne Aus-künfte oder gibt spezielle Erhebungsblät-ter ab.

Der Gemeinderat hat der Wasserver-sorgung Flums-Grossberg Beiträge für den Ersatz des Druckbrecher-schachts Muttli (CHF 14'200.00) sowie für den Ersatz des Druck- brecherschachts Gäpper und die Hydrantennetzerneuerung Gäpper– Tschudiwise (CHF 20'300.00) zugesi-chert.

Die Gesamtkosten für den Ersatz des Druckbrecherschachts Muttli belaufen sich auf CHF 101'000.00. Für die Subven-tionierung fallen CHF 94'900.00 in Be-tracht. An die subventionsberechtigten

Beiträge an Wasserversorgung Flums-Grossberg

Kosten hat die Gebäudeversicherung des Kantons St.Gallen einen Beitrag von 15%, d.h. CHF 14'200.00, in Aussicht ge-stellt. Der Gemeinderat hat beschlossen, im Voranschlag 2020 einen Gemeinde-beitrag von 15%, d.h. CHF 14'200.00, einzusetzen. Vorbehalten bleibt die Ge-nehmigung des Voranschlags 2020 durch die Bürgerschaft der Politischen Gemein-de Flums anlässlich der Bürgerversamm-lung vom 31. März 2020.

Die Gesamtkosten für den Ersatz des Druckbrecherschachts Gäpper und die Hydrantennetzerneuerung Gäpper–

Tschudiwise belaufen sich auf CHF 144'000.00. Für die Subventionierung fallen CHF 135'200.00 in Betracht. An die subventionsberechtigten Kosten hat die Gebäudeversicherung des Kantons St.Gallen einen Beitrag von 15%, d.h. CHF 20'300.00, in Aussicht gestellt. Der Gemeinderat hat beschlossen, im Voran-schlag 2020 einen Gemeindebeitrag von 15%, d.h. CHF 20'300.00, einzusetzen. Vorbehalten bleibt die Genehmigung des Voranschlags 2020 durch die Bürger-schaft der Politischen Gemeinde Flums anlässlich der Bürgerversammlung vom 31. März 2020.

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RATHAUS-POST

Die Schneeräumung durch die Winter-dienstequipen darf nicht behindert wer-den. Gestützt auf Art. 100 des Strassen-gesetzes in Verbindung mit Art. 4 des Strassenverkehrsgesetzes und Art. 20 lit. a sowie Art. 51 des Strassengesetzes wird an folgende Weisungen erinnert:

– Sämtliche an Strassenrändern und auf Ausstellplätzen gelagerten Materialien sind zu entfernen.

– Das Abstellen von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen, Wegen und

Plätzen ist vor und während den Schneefällen zu unterlassen.

– Das Ablagern von Schnee aus privaten Einfahrten und Vorplätzen auf öffentli-chen Strassen ist verboten.

– Fahrzeuge, die an ihrem Standort die Schneeräumung erschweren oder be-hindern, werden auf Kosten des Halters entfernt.

– Für Schäden, welche durch Nichtbeach-ten dieser Anweisungen verursacht werden, lehnt die politische Gemeinde jegliche Haftung ab.

– Fehlbare Fahrzeuglenker oder -halter werden gemäss Art. 109 Strassenge-setz bestraft.

– Anlagen in Gärten (z.B. Gewächshäu-ser, Brunnen, Pergolen, Tische, Bänke) sind während des Winters zu entfernen oder so zu schützen, dass sie durch die Schneeräumung (Pflügen, Fräsen, Sal-zen) nicht beschädigt werden. Die poli-tische Gemeinde lehnt jede Haftung für Schäden ab.

Winterdienst auf Strassen

In Holzfeuerungen für naturbelasse-nes Holz darf kein Altholz oder druckimprägniertes oder mit halo-genorganischen Verbindungen (z.B. PVC) beschichtetes Holz verbrannt werden. Abbruchholz gilt als Abfall und muss fachgerecht entsorgt wer-den.

Haushaltabfall setzt bei der Verbrennung in Cheminée und Garten Dioxin frei. Die wilde Verbrennung von Haushaltabfällen ist in der Schweiz die wichtigste Quelle der Dioxinverschmutzung. Dank Rauch-gasfiltern wurde die Dioxinbelastung durch die Kehrichtverbrennungsanlagen massiv reduziert. Anders bei der illegalen Abfallverbrennung. Die wilde Verbren-nung von einem Kilo Abfall belastet die Umwelt so stark wie die Entsorgung von zehn Tonnen in einer modernen Kehricht-verbrennungsanlage.

Dank den strengen schweizerischen Luft-reinhaltevorschriften ist es gelungen, die Belastung durch Dioxine zu verringern. So wurden die Dioxinemissionen von Keh-

Verbrennen von Abfällen

richtverbrennungsanlagen dank hoher Investitionen in die Rauchgasbehand-lungsanlagen stark reduziert. Der Aus-stoss sämtlicher Abfallentsorgungsanla-gen ist dabei von 365 Gramm Dioxin im Jahr 1980 auf etwa 16 Gramm gesunken. Dieses erfreuliche Resultat wird aber durch die illegale Verbrennung von Haus-haltabfällen getrübt. Obwohl die Menge der illegal verbrannten Abfälle nur ein bis

zwei Prozent der brennbaren Abfälle aus-macht, produzieren sie mit 27 bis 30 Gramm mehr als doppelt so viel Dioxine wie sämtliche Sonderabfall- und Kehricht-verbrennungsanlagen zusammen. Zudem werden die Gifte im Fall der Kleinfeuerun-gen im Gegensatz zur Kehrichtverbren-nungsanlage zumeist in geringer Höhe freigesetzt und setzen sich deshalb in der näheren Umgebung ab.

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RATHAUS-POST

Immer wieder auftretende Unwetter-schäden an Fliessgewässern zeigen, wie wichtig der Gewässerunterhalt und die damit vorgeschriebenen Gewässerab-stände, gültig für Bauten und Anlagen, sind. Der Unterhalt der Gewässer umfasst insbesondere:

– die Sicherung des natürlichen Ufers ge-gen Einsturz und Wegspülen örtlicher Dammerhöhungen;

– die Erhaltung und Verbesserung der die Hänge und Ufer sichernden Vegetati-on;

– das Entfernen von Pflanzen, Bö-schungswülsten und anderen Hinder-nissen im Gerinne und an den Ufern, soweit sie den Abfluss hemmen;

– das Ausschöpfen von Gerinnen, soweit der Schutz der Umgebung vor Überflu-tung es erfordert;

– die Erhaltung von Schutzbauten und Durchlässen;

– das Ausschöpfen von Kiesfängen;– das Entfernen von Unrat.

Gewässerunterhalt

Wo keine andere Unterhaltspflicht nach-weisbar ist, haben die Eigentümer der Grundstücke, die an das Gewässer an-stossen, für den Unterhalt zu sorgen. Ge-wässer, die durch ein Perimeterunterneh-men ausgebaut wurden, sind von diesem

zu unterhalten. Der Gemeinderat ersucht die Grundeigentümer, deren Grund- stücke an Bäche angrenzen, den Bachun-terhalt gewissenhaft und sorgfältig zu besorgen sowie unmittelbar am Gerinne nichts abzulagern.

Der Kehrichtabfuhrplan 2020 wird durch den Entsorgungsverbund Süd herausge-geben. Er ist auf die Verhältnisse in der Politischen Gemeinde Flums angepasst. Der Kehrichtabfuhrplan wird an alle Haushaltungen verteilt und kann im Inter-net heruntergeladen werden (www.flums.ch im Onlineschalter unter Abfall-plan oder www.entsorgungsverbund- sued.ch unter Entsorgungskalender). Der Gemeinderat dankt für die Beachtung der aktuellen Daten für die Abfuhr des Keh-richts und für die Wahrnehmung der le-galen Entsorgungsmöglichkeiten.

Für die Altstoffsammelstelle Kirch-bünte sind folgende Öffnungszeiten zu beachten:

– Mittwoch von 16.00 bis 18.30 Uhr– Freitag von 14.00 bis 16.00 Uhr

Während der Öffnungszeiten können beim anwesenden Personal abgege-ben werden: PET-Flaschen, Karton, Pa-pier, Alteisen, Bauschutt und Batterien

Abfuhrplan 2020

aus dem Hausgebrauch, Autobatterien, Medikamente, Benzin, Farben, Lacke. Kein Öl. Offen zugänglich (unter Rück-sichtnahme von Nachtruhe und Nähe zum Friedhof) sind Alt kleider sammlung, Haushalt batterien, Büchsen/Alu und Glas.

Die unbedienten Altglas-Einwurfstellen dürfen nicht benützt werden:

– an Sonn- und Feiertagen– an Werktagen nachts von 20.00 bis

7.00 Uhr.

Bitte vor der Altstoffsammelstelle ausser-halb der Öffnungszeiten keine Abfälle – auch kein Karton und kein Papier! – de-ponieren. Verstösse werden beim Unter-suchungsamt angezeigt. Die Öffnungs-zeiten sind strikt einzuhalten und können nicht von einzelnen Personen nach Gut-dünken selbst festgelegt werden!

Die genauen Daten zu den Strassen-sammlungen von Papier, Alteisen, Karton und Grüngut sind aus dem Entsorgungs-

kalender ersichtlich. Alle anderen Formen von Abfall mit den entsprechenden Rück-gabemöglichkeiten können ebenfalls aus dem Entsorgungskalender entnommen werden. Bezüglich Hauskehricht ist noch-mals auf Folgendes hinzuweisen: keine schwarzen oder anderen Plastik-Abfallsä-cke benützen, sondern ausschliesslich die offiziellen weiss-grünen Gebührensäcke des Entsorgungsverbundes Süd.

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter der Werkgruppe bei der Altstoffsammelstelle Kirchbünte (Telefon 079 218 29 69) oder der Entsorgungsverbund Süd (Telefon 081 756 53 03) zur Verfügung.

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RATHAUS-POST

Die Gebührensäcke des Entsorgungs-verbundes Süd (EVS) werden ökolo-gischer. Künftig bestehen die Gebüh-rensäcke des EVS aus weisser Ökofolie, während das prägnante Druckmotiv («Fairplay») und die Druckfarbe (grün) unverändert bleiben.

Wurden die EVS-Säcke bislang in Mono-qualität hergestellt, werden die neuen Säcke aus einer 3-Schicht-Folie mit weis-

Neue EVS-Gebührensäcke

ser Aussen- und grauer Innenschicht be-stehen. Diese Modifikation in der Her-stellung der Säcke erlaubt es, den Recyclinganteil in der Rezeptur deutlich zu erhöhen. Neu werden über 80% PE-Rezyklate aus Post-Consumer-Abfällen verwendet. Die positiven Umweltaspekte dabei sind: Ressourcenschonung durch geringeren Verbrauch neuer fossiler Roh-stoffe und in der Folge Verringerung von CO2-Emissionen.

Die Folienoberfläche der neuen Gebüh-renkehrichtsäcke wirkt matt und leicht körnig. Dank der dunklen Innenschicht sind die künftigen EVS-Säcke blickdicht. Selbstverständlich entsprechen auch die modifizierten Gebührenkehrichtsäcke den Qualitätsanforderungen gemäss OKS-Normen.

Die Änderung hat keinerlei preisliche Auswirkung. Die bisherigen Säcke kön-nen weiterhin verwendet werden.

Der Gemeinderat hat am 7. Oktober 2019 den I. Nachtrag zum Reglement über die Kommunikationsanlage er-lassen. Der Erlass ist vom 15. Oktober 2019 bis 13.November 2019 dem fakultativen Referendum unterstellt worden. Die Referendumsfrist ist unbenützt abgelaufen. Ab 1. Januar 2020 wird kein Anschlussbeitrag mehr erhoben.

Die Kommunikationsanlage der Politi-schen Gemeinde Flums ist als Kabelfern-sehanlage erstellt worden, um verschie-dene Radio- und Fernsehprogramme zu verbreiten. Im Verlaufe der Jahre ist ein Hochleistungsnetz aufgebaut worden, das den Kunden Signale für Radio und TV, Internet sowie Telefon in hoher Quali-tät anbietet. Im Zuge dieser Entwicklung haben Mitbewerber in der ganzen Schweiz und auch im Gebiet der Gemein-de Flums mit dem Aufbau entsprechen-der Angebote begonnen. Die Politische Gemeinde Flums muss sich heute mit ih-rer Kommunikationsanlage in einem hart umkämpften Markt behaupten. Um kon-kurrenzfähig zu bleiben, muss die Kom-munikationsanlage einerseits stets auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden. Anderseits sind auch die Ge-schäftsbedingungen der Konkurrenz an-zupassen. Um die Kommunikationsan- lage der Politischen Gemeinde Flums zu finanzieren, werden Anschlussbeiträge und wiederkehrende Gebühren bezogen. Die Mitbewerber verzichten auf den Be-zug der Anschlussbeiträge. Der Gemein-derat hat deshalb beschlossen, ebenfalls auf den Bezug der Anschlussbeiträge zu

I. Nachtrag zum Reglement über die Kommunikationsanlage

verzichten und das Reglement über die Kommunikationsanlage entsprechend anzupassen.

Die Kommunikationsanlage wird von der Politischen Gemeinde Flums betrie-ben. Der Betrieb ist als unselbstständiges öffentlich-rechtliches Unternehmen der Politischen Gemeinde Flums im Eigentum der Bürgerinnen und Bürger. Geführt wird der Betrieb von der Kommission Kommunikationsanlage.

Die Politische Gemeinde Flums ist Mitglied der Interessengemeinschaft Rii-Seez-Net. Diese besteht aus 18 regio- nalen Kabelnetzbetreibern. Das Versor-gungsgebiet erstreckt sich über das mitt-lere und obere Rheintal, die Region Wer-denberg, Teile der Bündner Herrschaft (Rhein-Gebiet) sowie das Sarganserland (Seez-Gebiet). Provider von Rii-Seez-Net ist das Elektrizitäts- und Wasserwerk der Stadt Buchs. Die Signale werden in der eigenen Kopfstation in Buchs aufbereitet und über moderne Glasfasernetze in die Partnergemeinden verbreitet. Die Kabel-netze sind Hochleistungsnetze. Grössten-teils aus Glasfasern aufgebaut, können sie bedarfsgerecht und schrittweise tech-nisch erweitert werden. Die Anlage der Politischen Gemeinde Flums ist heute für das bereit, was die Multimedia-Welt mor-gen bietet.

Rii-Seez-Net ist Mitglied von SUISSEDIGI-TAL, dem Branchenverband der Kabel-TV-Unternehmen in der Schweiz. Ihm gehören rund 250 Unternehmen an. Im Rii-Seez-Net-Versorgungsgebiet werden

etwa 100'000 Einwohnerinnen und Einwohner mit modernster Informa- tions- und Kommunikationstechnologie versorgt. Zu den angebotenen Dienstleis-tungen gehören:

– Digitales TV/Radio– High-Speed-Kabelinternet– Interaktives Fernsehen «myVision»– Mobiles TV «myVision» für unterwegs– Telefonie– Hosting

Das Kommunikationsnetz garantiert auch der Bevölkerung in einem ländlichen Gebiet die Versorgung mit digitalen Dienstleistungen, die über die Grundver-sorgung hinausgehen. Digitales Fernse-hen, schnellstes Internet und digitale Festnetztelefonie stehen den Kundinnen und Kunden schon seit vielen Jahren zu günstigen Konditionen zur Verfügung.

Nebst der Gemeinde Flums bauen zahl-reiche weitere Schweizer Gemeinden ein Netz aus Glasfasern auf. Die Mitbewer-ber, vor allem Swisscom, treten mit um-fangreichen Investitionen in Konkurrenz zu denjenigen Gemeinden, die für viel Geld bereits ein Glasfasernetz gebaut haben. Swisscom verzichtet auf die Erhe-bung von Anschlussbeiträgen.

Um der Konkurrenz zu begegnen, müs-sen zur Stärkung der Kommunikations-anlage der Politischen Gemeinde Flums verschiedene Massnahmen umgesetzt werden. Durch spezifische Kundenkon-takte soll der Abwanderung von Kundin-nen und Kunden zu Mitbewerbern

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RATHAUS-POSTEinhalt geboten werden. Die bestehen-den Kundenverhältnisse sollen ausgebaut (Fernsehen/Radio, Telefonie und Internet) und Nichtkunden angeworben werden. Die anstehenden Bauprojekte sollen ge-nutzt werden, um die Abonnentenzahl deutlich zu steigern. Um diese Ziele zu erreichen, erscheint der Verzicht auf die Erhebung von Anschlussbeiträgen auch bei der Kommunikationsanlage der Politi-schen Gemeinde Flums als geeignete Massnahme, um gegenüber den Mit- bewerbern einigermassen gleich lange Spiesse zu schaffen. Zu diesem Zweck hat der Gemeinderat einen I.Nachtrag zum Reglement über die Kommunikations- anlage der Politischen Gemeinde Flums erlassen. Damit wird inskünftig auf die Erhebung von Anschlussbeiträgen ver-zichtet.

Derzeit beträgt der Anschlussbeitrag pro Haus gemäss Gebührentarif zum Regle-ment über die Kommunikationsanlage CHF 1'885.00. Pro weitere Wohnung werden CHF 485.00 belastet. Der einma-lige Beitrag pro zusätzliches Dezibel be-trägt CHF 100.00. Diese Beiträge entfal-len mit dem Verzicht auf die Erhebung der Anschlussbeiträge. Die gesamte Höhe der Beiträge, die inskünftig nicht mehr vereinnahmt werden können, ist schwie-rig abzuschätzen, weil sie mit der Bau- tätigkeit zusammenhängt. Aufgrund der Tatsache, dass in der Politischen Gemein-de Flums zwar immer noch neue Häuser gebaut werden können, längerfristig aber keine neuen Einzonungen mehr möglich sind und die Bautätigkeit ent-sprechend gebremst werden dürfte, muss mit nicht zu unterschätzenden Aus-

fällen gerechnet werden. Dafür geht der Gemeinderat davon aus, dass der Wech-sel der Kundinnen und Kunden zu den Mitbewerbern nicht allzu sehr ins Ge-wicht fallen wird, was hoffentlich mit stabilen Einnahmen bei den wiederkeh-renden Betriebsgebühren verbunden ist. Damit sollte der Bestand und der Ausbau der Kommunikationsanlage auch mittel-fristig gewährleistet bleiben.

Der Gemeinderat hat den I.Nachtrag zum Reglement über die Kommunikati-onsanlage am 7.Oktober 2019 erlassen und vom 15.Oktober 2019 bis 13.No-vember 2019 dem fakultativen Referen-dum unterstellt. Die Referendumsfrist ist unbenützt abgelaufen. Die neue Bestim-mung wird ab 1. Januar 2020 angewen-det.

AbwassergebührenDer Kanalisations- und ARA-Anschlussbeitrag beträgt im Jahr 2020 wie bisher 24‰ des Neuwerts. Die jährlichen Abwasserge-bühren setzen sich ebenfalls wie bisher wie folgt zusammen:

– Grundgebühr CHF 50.–

– Schmutzwassergebühr CHF 1.50 / m3

– Entwässerungsgebühr CHF –.70 / m2

KommunikationsanlageAuf die Erhebung der Anschlussbeiträge für die Kommunikationsanlage wird ab 2020 verzichtet (bisher CHF 1'885.– pro Haus bzw. CHF 485.– für jede weitere Wohnung). Die monatliche Betriebsgebühr beträgt wie bisher CHF 20.–.

KehrichtabfuhrgebührenDie Grundgebühr für die Kehrichtabfuhr für das Jahr 2020 bleibt unverändert. Die Gebühren setzen sich wie folgt zusammen:

– Grundgebühr CHF 70.00

– Volumenabhängige Gebühr Kehrichtsack 17 Liter CHF 1.00

Kehrichtsack 35 Liter CHF 2.00

Kehrichtsack 60 Liter CHF 3.40

Kehrichtsack 110 Liter CHF 6.30

– Sperrgutmarken / 1 Marke pro 5 kg für jedes Stückgut bis 25 kg und höchstens 150 cm Länge CHF 2.00

– Container (Industrie- / Gewerbekehricht) Andockgebühr pro Leerung CHF 3.00

Gebühr pro kg Abfall CHF 0.25

Gebühren 2020

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RATHAUS-POST

Die traditionellen Flumser Märkte finden nächstes Jahr am

– Dienstag, 12. Mai 2020 (Mai-Markt)– Dienstag, 10. November 2020 (Martini-Markt)statt.

Marktdaten 2020

Fasnachtsdekorationen in Gastwirtschaf-ten sind 20 Tage vor Fasnachtssamstag bis Aschermittwoch gestattet. Gesuche sind spätestens zehn Tage vor der Deko-rationseröffnung an das Gemeindebau-amt zu richten. Die Bewilligung wird durch den Feuerschutzbeamten erteilt.

Der Gemeinderat ersucht die Patentinha-ber von Gastwirtschaften, sich rechtzeitig mit dem Gemeindebauamt in Verbindung zu setzen, falls Dekorationen beabsichtigt sind.

Fasnachtsdekorationen

Sternsingen 2020

Anmeldung für das Sternsingen 2020: Flumser Kinder und Jugendliche sin-gen für Kinder im Libanon und bauen am Frieden mit.

Jedes Jahr im Januar ziehen Kinder und Jugendliche als Heilige Drei Könige ver-kleidet durch Flums und andere Orte, um Lieder zu singen und Segen zu den Men-schen zu bringen. Dieses traditionelle Hilfsprojekt der katholischen Kirche wird vom Hilfswerk Missio organisiert. Über die Jahre wurde es zur grössten Solidari-tätsaktion von Kindern für Kinder welt-weit. Seit Beginn der Bewegung im Jahr 1959 haben die Sternsinger mehr als eine Milliarde Franken gesammelt, welche er-folgreich zum Nutzen von Menschen in Not eingesetzt wurden.

Wenn die Kinder von Haus zu Haus zie-hen, schreiben sie dazu die drei Buchsta-ben C+M+B und die Jahreszahl an die Türen oder kleben den Sternsingerkleber an die Tür. Diese Buchstaben stehen fürs lateinische «Christus Mansionem Benedi-cat – Christus segne dieses Haus». Gleich-zeitig repräsentieren die Buchstaben auch die Anfangsbuchstaben von Caspar, Mel-chior und Balthasar, den Heiligen Drei Königen, welche das neugeborene Jesus-kind im Stall besucht haben. Die Flumser Kinder, Eltern und Freiwillige halfen in den letzten Jahren aktiv mit und leisteten

einen wertvollen Beitrag in der Pfarrei Flums.

Bei der nächstjährigen Sternsingeraktion wird das Projekt «Frieden! Im Libanon und weltweit» von Missio auf die Beine gestellt und ist zugleich das Motto der Aktion Sternsingen 2020. Dabei werden die friedensfördernden Organisationen Caritas Libanon und Adyan Foundation unterstützt. Beide Organisationen setzen sich dafür ein, dass Kinder lernen, in ei-nem kulturell und religiös vielseitigen Um-feld mit Unterschieden positiv und mit Konflikten gewaltfrei umzugehen sowie Andersartigkeit als spannende Vielfalt zu entdecken. Kinder und Jugendliche kön-nen entdecken, dass sie mehr verbindet als trennt – und dass es sich lohnt, offen und respektvoll aufeinander zuzugehen.

Für dieses wichtige Anliegen machen sich die Flumser Sternsinger auf zu Ihnen nach Hause und bringen die frohe Nachricht von der Geburt Jesu und Gottes Segen mit Liedern und Segenswünschen und hoffen, die Welt mit ihrem Beitrag zu ei-nem besseren Ort zu machen. Die Stern-singer werden vom 5.1.bis 7.1.2020 im Gebiet der Pfarrei Flums unterwegs sein. Auf-grund der Grösse des Gebietes und der beschränkten Zeit der Aktion konnten in den vergangenen Jahren nicht alle Haushalte besucht werden. Daher wird

dieses Jahr an einem dafür vorgesehenen Ort für alle Menschen, die nicht besucht werden können, eine Darbietung der Sternsinger organisiert und die Möglich-keit gegeben, die Sternsinger zu erleben und den Segenskleber zu beziehen.

Mitsingen und teilnehmen können Kinder ab der 3. Klasse. Die Schüler der 3.– 9. Klasse können sich über den Religionsleh-rer anmelden. Damit das Sternsingen zu einem frohen und gelungenen Anlass wird, braucht es auch Jugendliche und Er-wachsene, die als Begleitpersonen mit-wirken. Wir freuen uns auch diesesmal auf eine zahlreiche Teilnahme sowohl von Sternsingern wie auch Begleitpersonen. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Hilfe und freuen uns, mit Ihnen ge-meinsam die Welt zu einem lebenswerte-ren Ort zu machen, sowohl für die Kinder im Libanon wie auch für die Menschen hier vor Ort.

Bei Interesse, Fragen oder für eine direkte Anmeldung freuen sich das Pfarramt Flums (081 733 11 62), Bea Frick (076 370 81 81) und Pavel Zupan (079 273 71 52) auf Ihre Kontaktaufnahme.

Neuigkeiten zur Aktion finden Sie unter www.missio.ch.

Der Wochenmarkt findet im Jahr 2020 jeden Freitag vom 1. Mai bis 16. Oktober (jeweils 08.30 Uhr bis 11.00 Uhr) statt.

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RATHAUS-POST

Unentgeltliche Rechtsauskunft des St.Galler Anwaltsverbandes Regionen Rheintal, Werdenberg und Sarganserland

Auch im Jahr 2020 werden in Altstätten, Buchs und Sargans an den nach- folgenden Sprechstunden unentgeltliche Rechtsberatungen angeboten. Die Mit-glieder des St.Galler Anwaltsverbandes erbringen diese Dienstleistung freiwillig und unentgeltlich.

Wo sonst Hemmschwellen zur Kontakt-aufnahme mit einem Anwaltsbüro, einem

Gericht oder einer Behörde bestehen könnten, kann auf unkomplizierte Art in einer kurzen mündlichen Besprechung der Ratschlag eines erfahrenen Anwalts bzw. einer erfahrenen Anwältin einge-holt werden. Einfache Anfragen können mit einer Auskunft über die Rechtslage beantwortet werden. Wo von weiteren Schritten nicht schon von vornherein ab-geraten werden muss, kann den Ratsu-

chenden auch ein möglicher Weg für das weitere Vorgehen aufgezeigt werden. Die Beratungszeit pro Ratsuchenden beträgt etwa zehn Minuten. Für den Besuch der un-entgeltlichen Rechtsberatung ist keine Anmeldung nötig, die Interessierten wer-den zwischen 15 und 18 Uhr in der Rei-henfolge ihres Erscheinens beraten.

Sprechstunden 2020

Altstätten Rathaus, Rathausplatz 2, Sitzungszimmer Nr. 505/506

Donnerstag, 15.00–18.00 Uhr

Buchs Rathaus, St.Gallerstr. 2, EG Sitzungszimmer rechts

Mittwoch, 15.00–18.00 Uhr

Sargans Altes Rathaus, Städtchenstr. 43, Sitzungszimmer 1

Montag, 15.00–18.00 Uhr

09. Januar 2020 06. Januar 2020

06. Februar 2020 05. Februar 2020

05. März 2020 09. März 2020

02. April 2020 01. April 2020

14. Mai 2020 04 Mai 2020

04. Juni 2020 03. Juni 2020

02. Juli 2020 06. Juli 2020

06. August 2020 05. August 2020

03. September 2020 07. September 2020

01. Oktober 2020 07. Oktober 2020

05. November 2020 02. November 2020

03. Dezember 2020 02. Dezember 2020

KITA Flums

Spiel- und Bastelnachmittag in der Kita Flums

Die Kita Flums lädt am Mittwoch, 15. Ja-nuar 2020, von 14.00 bis 16.00 Uhr inter-essierte Kinder im Alter von zwei bis zwölf Jahren mit den Eltern zum Spiel- und Bas-telnachmittag in der Kita Flums ein.

Eltern können diesen Nachmittag dazu nutzen, einen Einblick in die Kita Flums zu erhalten und das Kita-Personal kennen-zulernen.

Norina Gubser, Standortleitung Kita Flums, und ihr Team freuen sich, Sie und Ihr Kind an diesem Nachmittag zu be-grüssen. Bei Interesse bitten wir um An-meldung bis Mittwoch, 8. Januar 2020,

an [email protected] oder telefonisch unter 081 734 04 34.

Die Teilnahme am Spiel- und Bastelnach-mittag ist kostenlos.

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RATHAUS-POST

Mütter- und Väterberatung Sarganserland

Was uns unser Baby sagen willBabys kommunizieren ganz anders als wir Erwachsenen. Sie können auf ihre Weise ausdrücken, was sie wollen und wie sie sich fühlen. Lange, bevor sie beginnen zu sprechen, können sich Babys und Klein-kinder deutlich mitteilen – mit dem gan-zen Körper, mit Lauten, Gesten und Bli-cken.

Was bedeutet es zum Beispiel, wenn das Baby auf dem Wickeltisch nach intensi-vem Spielen und Plaudern plötzlich den Kopf zur Seite wendet? Oder seine At-mung oberflächlich und schnell wird, oder es sehr angespannt ist mit einer ho-hen Körperspannung??? Warum weint es? Solche und andere Fragen beschäfti-gen Eltern kleiner Kinder dauernd.

In den nachfolgenden Kurzfilmen können Eltern sehen und lernen, was ihr Baby ih-nen mit seinem Körper sagen will. Es braucht von Seiten der Eltern Offenheit und viel Feingefühl, auf die Signale ihres Babys einzugehen. Dabei kann man Neu-es entdecken, Überraschungen erleben und sein Kind immer besser kennenler-nen.

Im Kanal SIGNALE DES BABYS sind 100 kurze Filme zu den Signalen des Babys zu sehen. Das Projekt dieser Filme ist unab-hängig und nicht kommerziell.

http://www.youtube.com/channel/UCih 9W5cmpjtz9tp9yTgZbcQ

Über die Weihnachts- und Neujahrs-zeit finden Telefonsprechstunden an den Werktagen statt. Beratungen auf Termin werden individuell ange-boten. Beachten Sie hierbei unsere

Homepage oder die Ansage auf dem Telefonbeantworter. Das ganze Team der Mütter- und Väterberatung Sarganserland wünscht allen besinn-liche, fröhliche und friedliche Weih-nachts- und Neujahrstage!

Mütter- und VäterberatungSarganserlandBahnhofstrasse 257323 WangsTelefon 081 710 46 50www.mvb-sarganserland.ch [email protected]

Runa Wachter2019

FlumsKITA, St. Justusweg 1neu ab 09.00 – 11.30 Uhr

Dezember 03. / 10. / 17.

Erziehungsberatung: siehe Extraplan der Kin der- und Jugendhilfe.Frau Anita Pfister ist an diesem Datum während den Beratungen in der Gemeinde anwesend.

Beratungsplan 2019

Pflegende Angehörige – wertvolle Stützen des Gesundheitswesens

Das Pflegen und Betreuen von Angehöri-gen ist auch heute noch vorwiegend Frauensache: Zwei Drittel der Pflegenden sind Frauen, ein Drittel Männer. Bei pfle-genden Angehörigen handelt es sich aus-schliesslich um Partnerinnen und Partner bzw. Töchter und Söhne. Gemäss der Studie von Swiss Age Care 2010 schränkt ein Grossteil der pflegenden Töchter ihre Berufsausübung ein. Zwei Drittel gaben an, ihr Arbeitspensum reduziert zu haben, und 16 Prozent gaben gar die Berufstä-tigkeit auf.

Wenn pflegende und betreuende Ange-hörige im erwerbsfähigen Alter sind und

Spitex Sarganserland

einen Grossteil ihrer Zeit im gemeinsa-men Haus mit der zu pflegenden Person verbringen, haben sie das Anrecht auf Hilflosenentschädigung und auch einen Anspruch auf Betreuungsgutschriften der AHV.

Frauen, die aufgrund der Pflegebedürf-tigkeit eines Familienmitgliedes keiner geregelten Erwerbstätigkeit nachgehen können oder in einem stark reduzierten Arbeitspensum erwerbstätig sein müs-sen, können ihren Anspruch auf Betreu-ungsgutschriften mit einer frühzeitigen Anmeldung bei der AHV geltend ma-chen.

Die Spitex unterstützt Sie auch gerne, den Antrag auf Hilflosenentschädigung

zu stellen, und unterstützt Sie bei der Formulierung bezüglich des Pflegegrades ihres zu pflegenden Familienmitgliedes.

Sie erreichen uns unter demTel. 081 515 15 15 – wir sind für Sie da!

Spitex SarganserlandBahnhofstrasse 9b7320 [email protected]

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RATHAUS-POST

Pro Senectute

Die Anlaufstelle für Altersfragen

Pro Senectute unterstützt Senioren im Wohnen daheim. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Menschen im Alter gehört zu den Grundsätzen. Engagierte Menschen vor Ort leisten stundenweise die nötige Hilfe. Für die Beratung und Pla-nung stehen Fachleute zur Seite.

– Pro Senectute hilft Senioren und ihren Angehörigen mit Haushilfe und Mahl-zeitendienst beim Wohnen daheim. Wenn nötig an sieben Tagen pro Wo-che.

– Als Anlaufstelle für Altersfragen berät sie kostenlos und vertraulich zu Finan-zen, Recht, Wohnen, Umzug ins Heim und Treuhanddienst.

– Sie informiert in Zusammenarbeit mit der Alzheimervereinigung St.Gallen /Appenzell niederschwellig zu den An-geboten in unserer Region. Bei der Infostelle Demenz erhalten Krankheits-betroffene sowie Angehörige umfas-sende Informationen und Hinweise zu Fragen im Zusammenhang mit Demenz und deren sozialen Auswirkungen.

Anlaufstelle für Altersfragen: 058 750 09 00 oder [email protected]. Weite-re Infos unter: www.sg.prosenectute.ch

Sämtliche Prospekte und Broschüren fin-den Sie als PDF auch auf der Homepage: >Region «Rheintal Werdenberg Sargan-serland» wählen >Unterlagen.

Weitere Informationen der Pro Senectute:

Daheim wohnen

– Haushilfe- und Betreuungsangebote – Mahlzeitendienste

Beratung und Information

– Finanzielle und rechtliche Fragen– Private Betreuung regeln, Finanzierung

klären– Hilfe bei Umzug oder Wohnungsauflö-

sung– Heime und Alterswohnungen in der

Region– Hilfsmittel, Notrufgeräte– Unterstützung bei administrativen Auf-

gaben

– Steuererklärungsdienst– Infostelle Demenz– Coaching für betreuende Angehörige

Kurse und Gruppenaktivitäten

– Kurse zu Sprachen, Computer, kreati-vem Gestalten, Gesundheit etc.

– Begleitete Wanderungen, E-Bike-Tou-ren, Spaziergänge und Ferienwochen

– Gymnastik, Tanznachmittage

Vorsorgedokumente

– Patientenverfügung– Anordnung für den Todesfall– Vorsorgeauftrag– Leitfaden Testament

Soziale Dienste Sarganserland

Vorsorgen, ohne sich zu sorgen: In einer Broschüre haben die Sozialen Dienste Sarganserland zum Thema «Eigene Vorsorge» Möglichkeiten zusammengetragen, um für die Zu-kunft und für klare Verhältnisse zu sorgen.

Die Erklärungen sind gut verständlich for-muliert und geben eine Übersicht, was zu

tun ist. Die wichtigsten Instrumente sind: Patientenverfügung, Vollmacht, Vorsor-geauftrag und Testament. Die beiden letztgenannten Dokumente müssen ent-weder handschriftlich niedergeschrieben oder von einem Notar öffentlich beurkun-det sein.

Die Broschüre ist bei Soziale Dienste Sar-ganserland, Ragazerstrasse 11, 7320 Sar-

Melden Sie sich bei uns!

Leben Sie seit Langem in der Schweiz und möchten nun in Ihre ursprüngliche Hei-mat ins Ausland zurückkehren oder um-gekehrt zurück in die Schweiz kommen? Oder zieht es Sie von Ihrem aktuellen Schweizer Wohnort zurück ins richtige «Dihei» in der Schweiz?

Für die 3. Staffel unserer TV-Doku «SRF bi de Lüt – Heimweh» möchten wir Men-

Sehnsucht nach der Heimat?

gans, erhältlich (Tel. 081 725 85 00, E-Mail: [email protected]) oder kann unter www.sd-sargans.ch � Dokumente & Links � Sozialberatung heruntergela-den werden. Hier finden sich auch Vorla-gen für eine Patientenverfügung und eine Vollmacht.

schen beim Umzug zurück und beim Neustart in der «alten» Heimat filmisch begleiten.

Das Format: Doku-Serie, vier Folgen à 45 Minuten, Ausstrahlung ab August 2020, Dreharbeiten ab Dezember 2019 bis Au-gust 2020.

Haben Sie Lust, Ihre Heimkehr mit einem TV-Projekt zu verbinden? Dann melden Sie sich bei uns:

KontaktE-Mail: [email protected] /Telefon: 044 305 62 16

Infos zur 1. und 2. Staffel + Anmeldefor-mular: www.srf.ch/heimweh

SRFSchweizer Radio und Fernsehen

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RATHAUS-POST

1. Eberle Jasmin und Michi, Gartenstrasse 9

2. Schlegel Vreni, Gartenstrasse 6

3. Bless Vreni und Hans, Ackerstrasse 1

4. Mannhart Gisela und Georg, Ackerstrasse 2

5. Kunz Lydia, Lindenstrasse 3

6. Deflorin Claudia und Marcus, Ackerstrasse 7

7. Rupf Hedi und Richard, Ackerstrasse 9

8. Maier-Bless Brigitte und Patrick, Bahnhofstrasse 20

9. Gantner Luzia und Hans, Schützengartenstrasse 3

10. Derungs Vreni und Josef, Obststrasse 3

11. Bartholet Karin und Erwin, Obststrasse 2

12. Sestito Paola und Franco, Lärchenstrasse 8

13. Tepsic Smila und Milan, Lärchenstrasse 7

14. Wey Fabienne und René, Lärchenstrasse 5

15. Bless Nadja und Marco, Lärchenstrasse 3

Adventsfenster 2019

16. Schumann Margrit und Bruno, Lärchenstrasse 2

17. Caviezel Jessi und Curdin, Grofstrasse 18

18. Ronner Marcel, Hobi Danielle, Fliederstrasse 8

19. Gall Irene, Fliederstrasse 9

20. Castelmur Nadja, Lindenstrasse 6

21. Loop Anita und Ernst, Lindenstrasse 11

22. Bucher Sylvia und Mirko, Lindenstrasse 9

23. Hintermann Simone und Felix, Grofstrasse 14

24. Bless Rita und Rolf, Gartenstrasse 8

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RATHAUS-POST

Tarife

Jahreskarte übertragbar (exkl. Sauna/Dampfbad)für Hotels, Clubhäuser,Ferienwohnungensowie Privatpersonen CHF 120.–

Fragen Sie an der Rezeption Ihres Hotelsoder Vermieters Ihrer Ferienwohnung nach Freikarten. Dieses Angebot ist nur bei den Partnern des Hallenbades erhält-lich.

Unser Angebot

Schwimmen, Planschen, Sauna und Bistro…Bei uns finden Sie alles, was es zum Entspannen braucht. Das Hallenbad bie-tet neben dem grossen Sportbecken (25x10m) auch einen Riesenspass für die Kleinen auf dem Tarzangerüst und im Kinderbecken neu mit Rutschbahn.Für eine Pause steht Ihnen eine gemütli-che Imbissecke mit Snackautomat zur Verfügung.

Unsere neue Wellness-Oase mit finni-scher Sauna, Dampfbad, Fussbad sowie Kaltwasserbecken lädt zum Verweilen und Geniessen ein.

BetriebszeitenMontag (23.12.19–9.3.20) 14.00 – 21.00 UhrDienstag bis Freitag 14.00 – 21.00 UhrSamstag/Sonntag 14.00 – 18.30 Uhr

BadbetriebSabrina Britschgi-Good, Bademeisterin+41 (0)81 733 29 [email protected]

EinzeleintrittErwachsene CHF 8.–Kinder (6 bis 16 Jahre) CHF 5.–Schüler, Lernende, Studenten CHF 6.–

Sauna/Dampfbadpro Person CHF 23.–10er-Abo CHF 200.–

10er-AboErwachsene CHF 72.–Kinder CHF 45.– Gruppen ab 8 PersonenErwachsene CHF 6.–Kinder (6 bis 16 Jahre) CHF 4.–

Weihnachtsaktion Hallenbad Flumserberg

WELLNESS IM HALLENBAD FLUMSERBERG

Wollen Sie fit bleiben oder einfach

entspannen…

…dann besuchen Sie das neu

renovierte Hallenbad und Sauna/Dampfbad am Flumserberg!

Weihnachtsaktion Hallenbad Flumserberg

Holen Sie noch heute Ihre neue Jahreskarte 2020 und wir schenken Ihnen den Eintritt bis Ende Jahr.

Ein langweiliger Regentag? Muskelkater wegen der langen Wanderung? Entspannung nach einem Tag auf der Skipiste? Relaxen nach einem strengen Arbeitstag? Dann besuchen Sie das Hallenbad Flumserberg – direkt vor Ihrer Haustüre.

Das Hallenbad Flumserberg: Treffpunkt für Jung und Alt aus nah und fern.

Für nur CHF 120.– haben Sie ein ganzes Jahr lang die grossartige Gelegenheit für Vergnügen, Fitness und Gesundheit im familien-freundlichen Hallenbad Flumserberg.

Unser Tipp: Die Jahreskarte 2020 als ideales Weihnachtsgeschenk für Ihre Familie, Freunde, Nachbarn oder Mitarbeiter/innen.

Verkauf der Jahreskarten 2020 ab sofort an der Kasse im Hallenbad Flumserberg.

www.hallenbad-flumserberg.ch Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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