66
Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt (NVP) - Norderney II-Korridor bis NVP Halbemond - Unterlage A Erläuterungsbericht inkl. Technischer Erläuterungsbericht Antragsteller: TenneT Offshore GmbH

Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

  • Upload
    others

  • View
    1

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und

dem Netzverknüpfungspunkt (NVP)

- Norderney II-Korridor bis NVP Halbemond -

Unterlage A

Erläuterungsbericht inkl. Technischer Erläuterungsbericht

Antragsteller:

TenneT Offshore GmbH

Page 2: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

Auftraggeber: TenneT Offshore GmbH

Bernecker Str. 70

95448 Bayreuth

Titel: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt (NVP)

- Norderney II-Korridor bis NVP Halbemond -

Unterlage A

Erläuterungsbericht inkl. Technischer Erläuterungsbericht

Auftragnehmer: IBL Umweltplanung GmbH

Bahnhofstraße 14a

26122 Oldenburg

Tel.: 0441 505017-10

www.ibl-umweltplanung.de

[email protected]

planungsgruppe grün gmbH

Rembertistraße 30

28203 Bremen

Tel.: 0421 33752-0

www.pgg.de

[email protected]

Ansprechpartner: Dipl.-Biol. Dieter Todeskino

Dipl.-Ing. Daniela Pätzold

Bearbeitung: Dipl.-Ing. Hartger Holm-Grünberg

M. A. Geogr. Ulrike Jetses

Dipl.-Ing. Daniela Pätzold

Dipl.-Ing. Karsten Mußmann

Dipl.-Ing. Henning Müller

Dipl.-Ing. Andi Lehmann

Datum: 25.03.2014

Page 3: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

Inhaltsverzeichnis

1 Anlass des Raumordnungsverfahrens ....................................................................... 1

2 Vorhaben ....................................................................................................................... 2

2.1 Rechtsgrundlagen und Planungsverfahren ............................................................... 2

2.2 Gegenstand des Raumordnungsverfahrens .............................................................. 2

2.2.1 Aufbau der Unterlagen ................................................................................................. 2

2.2.2 Relevante Netzverknüpfungspunkte Onshore ........................................................... 3

2.2.3 Kurzbeschreibung des Vorhabens ............................................................................. 3

2.2.4 Untersuchungsrahmen Küstenmeer .......................................................................... 5

2.2.5 Untersuchungsrahmen Festland ................................................................................. 5

2.3 Hinweise zur Variantenprüfung ................................................................................... 5

2.3.1 Vorbereitende Untersuchungen .................................................................................. 6

2.3.1.1 Übersicht über untersuchte Korridorvarianten im Küstenmeer ...................................... 7

2.3.1.2 Übersicht über untersuchte Korridorvarianten Festland ................................................. 9

2.3.1.3 Gründe für den Ausschluss nicht weiter zu verfolgender Korridorvarianten im Küstenmeer ...................................................................................................................10

2.3.1.4 Gründe für den Ausschluss nicht weiter zu verfolgender Korridorvarianten am Festland ........................................................................................................................11

2.4 Zeitplan ........................................................................................................................13

3 Technische Angaben zum Vorhaben ........................................................................13

3.1 Korridorverlauf ............................................................................................................13

3.2 Technische Angaben ..................................................................................................17

3.2.1 Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) .................................................17

3.2.2 Kabelsystem ................................................................................................................18

3.2.3 Technische Regelwerke und Richtlinien ..................................................................21

3.2.4 Sicherheit .....................................................................................................................21

3.3 Bauphase Seekabel ....................................................................................................21

3.3.1 Verlegeverfahren.........................................................................................................21

3.3.2 Verlegetiefen (Kabelüberdeckung) ...........................................................................24

3.3.3 Muffen (Kabelverbindungen) .....................................................................................25

3.3.4 Arbeitsstreifen und Arbeitsbereich...........................................................................25

3.3.5 Bauzeit .........................................................................................................................26

3.3.6 Kreuzung von Verkehrswegen ..................................................................................27

3.3.7 Kreuzung von Kabeln und Rohrleitungen ................................................................27

3.3.8 Anlandung Seekabel ..................................................................................................27

Stand: 25.03.2014 Seite I von IV

Page 4: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

3.3.9 HD-Bohrung .................................................................................................................27

3.3.10 Kabeleinzug in Schutzrohre ......................................................................................29

3.3.11 Emission von Schall und Luftschadstoffen .............................................................29

3.4 Betriebsphase Seekabel ............................................................................................30

3.4.1 Kontrolle und Reparatur ............................................................................................30

3.4.2 Schutzstreifen .............................................................................................................30

3.4.3 Elektrische und magnetische Felder ........................................................................31

3.4.4 Bodenerwärmung .......................................................................................................31

3.5 Technische Realisierbarkeit Seekorridor .................................................................31

3.6 Bauphase Landkabel ..................................................................................................31

3.6.1 Allgemeines .................................................................................................................31

3.6.1.1 Baustelleneinrichtungen ...............................................................................................31

3.6.1.2 Zuwegungen, Arbeitsflächen ........................................................................................31

3.6.1.3 Vorbereitende Maßnahmen ..........................................................................................32

3.6.1.4 Behandlung von bestehenden Drainagen und Leitungen ............................................32

3.6.1.5 Offene Bauweise...........................................................................................................32

3.6.1.6 Geschlossene Bauweise ..............................................................................................35

3.6.1.7 Entwässerung der Baufelder ........................................................................................36

3.6.1.8 Beschilderung ...............................................................................................................36

3.6.2 Bauzeit .........................................................................................................................36

3.6.3 Emissionen von Schall und Luftschadstoffen .........................................................37

3.7 Betriebsphase Landkabel ..........................................................................................37

3.7.1 Kontrolle und Reparatur ............................................................................................37

3.7.2 Schutzstreifen Landkabel ..........................................................................................38

3.7.3 Elektrische und magnetische Felder ........................................................................38

3.7.4 Bodenerwärmung .......................................................................................................38

3.8 Potenzielle technische Widerstände im Landkorridor ............................................38

3.8.1 Beurteilungskriterien ..................................................................................................39

3.8.2 Bewertung der technischen Widerstände ................................................................40

3.9 Lebensdauer und Rückbau der See- und Landkabel ..............................................41

3.10 Konverterstationen .....................................................................................................41

4 Zusammenfassung der Ergebnisse der Antragsunterlagen ..................................42

4.1 Erläuterungsbericht - Technische Realisierbarkeit.................................................42

4.2 Raumverträglichkeitsstudie (Unterlage B) ...............................................................42

4.3 Natura 2000 ..................................................................................................................43

Stand: 25.03.2014 Seite II von IV

Page 5: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

4.4 Umweltverträglichkeitsuntersuchung ......................................................................44

4.5 Netzverknüpfungspunkt Halbemond ........................................................................52

5 Literaturverzeichnis ....................................................................................................56

6 Anhang .........................................................................................................................57

6.1 Profile trockenfallendes Watt zwischen Hilgenriedersiel und Grohdepolder ......57

7 Kartenanhang ..............................................................................................................60

Abbildungsverzeichnis Abbildung 2.2-1: Übersicht über den Korridorverlauf (Küstenmeer und Festland) ............................. 4 Abbildung 2.3-1: Übersicht Korridorvarianten Küstenmeer (vorbereitende Untersuchung

2012) ........................................................................................................................ 8 Abbildung 2.3-2: Übersicht Korridorvarianten Festland ....................................................................12 Abbildung 3.1-1: Übersicht Trassenkorridor Küstenmeer .................................................................14 Abbildung 3.1-2: Übersicht Korridorverlauf Festland ........................................................................16 Abbildung 3.2-1: Übersicht einer Netzanbindung mit HGÜ-Technik ................................................17 Abbildung 3.2-2: Aufbau eines Gleichstrom-Seekabels ...................................................................18 Abbildung 3.2-3: Steuerkabel für Offshorebereich ............................................................................19 Abbildung 3.2-4: Aufbau eines Gleichstrom-Landkabels ..................................................................20 Abbildung 3.2-5: Steuerkabel am Festland .......................................................................................20 Abbildung 3.3-1: Flachwasserverlegung mit Spülschwert ................................................................23 Abbildung 3.3-2: Offshore Verlegung mit TROV (Postlay burial) .....................................................24 Abbildung 3.3-3: Offshore Verlegung mit Spülschlitten (Simultaneous lay and burial) ....................24 Abbildung 3.3-4: Pilotbohrung ...........................................................................................................28 Abbildung 3.3-5: Aufweitung .............................................................................................................28 Abbildung 3.3-6: Einziehvorgang ......................................................................................................29 Abbildung 3.6-1: Standardkabelgraben und Arbeitsbereich .............................................................33 Abbildung 3.6-2: Systemskizze HD-Bohrung ....................................................................................36 Abbildung 4.5-1: Übersicht über das Untersuchungsgebiet .............................................................54

Tabellenverzeichnis Tabelle 2.3-1: Vergleich der Streckenlängen für die Netzanbindung ............................................. 6 Tabelle 2.3-2: Übersicht der untersuchten Trassenkorridore im Küstenmeer ................................ 9 Tabelle 2.3-3: Übersicht der untersuchten Trassenkorridore am Festland ..................................10 Tabelle 2.3-4: Ausschluss von Korridorvarianten im Küstenmeer ................................................10 Tabelle 2.3-5: Nicht näher zu untersuchende Korridorabschnitte ................................................11 Tabelle 3.2-1: Aufbau eines HGÜ-Seekabels ...............................................................................18 Tabelle 3.3-1: Geplante Überdeckungen der Kabel im Norderney II-Korridor .............................25 Tabelle 3.3-2: Übersicht zu geplanten Bauzeiten des Vorhabens (seeseitig) ..............................26 Tabelle 3.6-1: Übersicht der Bauzeit für 800 m Kabel ..................................................................37 Tabelle 3.8-1: Korridorabschnitte Hilgenriedersiel – NVP Halbemond .........................................40 Tabelle 3.8-2: Technische Widerstände der Korridorabschnitte Hilgenriedersiel – NVP

Halbemond ............................................................................................................41 Tabelle 4.5-1: Übergreifender Variantenvergleich ........................................................................55

Stand: 25.03.2014 Seite III von IV

Page 6: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

Fotoverzeichnis: Foto 3.3-1: Vibrationsschwert im Einsatz .................................................................................22 Foto 3.6-1: Graben bei offener Bauweise ................................................................................34 Foto 3.6-2: Muffengrube mit Arbeitscontainer ..........................................................................35

Anhang

Anhangsabbildungen Anhangsabbildung 6.1-1: System 1 (westliches System) Profil trockenfallendes Watt von

Hilgenriedersiel bis Grohdepolder ............................................................57 Anhangsabbildung 6.1-2: System 2 Profil trockenfallendes Watt von Hilgenriedersiel bis

Grohdepolder ...........................................................................................57 Anhangsabbildung 6.1-3: System 3 Profil trockenfallendes Watt von Hilgenriedersiel bis

Grohdepolder ...........................................................................................58 Anhangsabbildung 6.1-4: System 4 (östliches System) Profil trockenfallendes Watt von

Hilgenriedersiel bis Grohdepolder ............................................................58 Anhangsabbildung 6.1-5: DolWin1 Profil trockenfallendes Watt von Hilgenriedersiel bis

Grohdepolder ...........................................................................................59

Kartenverzeichnis

Karte 3- 1 : Technische Bewertung der Trassenkorridore

Stand: 25.03.2014 Seite IV von IV

Page 7: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

1 Anlass des Raumordnungsverfahrens

Die TenneT TSO GmbH ist nach § 17d EnWG zur Netzanbindung von Windenergieanalgen in der Nordsee verpflichteter Übertragungsnetzbetreiber. Die TenneT Offshore GmbH nimmt diese spezielle Aufgabe im Auftrag der TenneT TSO GmbH wahr. Die TenneT Offshore GmbH ist auch Eigentümer und Betreiber der Anschlussleitungen sowie Antragsteller in Verwaltungsverfahren wie diesem Raum-ordnungsverfahren. Gem. § 17d EnWG haben Betreiber von Übertragungsnetzen, in deren Regelzone der Netzanschluss von Offshore-Anlagen erfolgen soll (anbindungsverpflichteter Übertragungsnetzbe-treiber), die Leitungen entsprechend den Vorgaben des Offshore-Netzentwicklungsplans (ONEP) zu errichten und zu betreiben. Der ONEP 2013 stellt die auf einen 10-Jahres-Horizont vorgenommene Planung von Anbindungsleitungen zur Erschließung von OWP für die gesamte Nord- und Ostsee Deutschlands dar.

Im bestätigten ONEP 2013 ist

• als Ausbau-Maßnahme NOR-1-1 das Erfordernis eines Netzanbindungssystems mit 900 MW Übertragungskapazität für die Anbindung von Offshore-Windparks (OWP) in der Nordsee im Clus-ter 1 (Zone 1) an den Netzverknüpfungspunkt Cloppenburg und eine Trassenführung durch den Grenzkorridor II zwischen AWZ und Küstenmeer und somit einer Anlandung im Raum Norderney und

• als Ausbau-Maßnahme NOR-3-3 das Erfordernis eines Netzanbindungssystems mit 900 MW Übertragungskapazität zur Anbindung von Offshore-Windparks (OWP) in der Nordsee im Clus-ter 3 (Zone 1) an den Netzverknüpfungspunkt Halbemond und eine Trassenführung durch den Grenzkorridor II zwischen AWZ und Küstenmeer und somit einer Anlandung im Raum Norderney,

• als Ausbau-Maßnahme NOR-3-2 das Erfordernis eines Netzanbindungssystems mit 900 MW Übertragungskapazität für die Anbindung für die Anbindung von Offshore-Windparks (OWP) in der Nordsee im Cluster 3 (Zone 1) an den Netzverknüpfungspunkt Unterweser und eine Trassenfüh-rung durch den Grenzkorridor III zwischen AWZ und Küstenmeer und somit einer Anlandung im Raum Wangerooge

festgelegt.

Die Kapazitäten der bekannten Korridore sind mit den aktuellen, sich in Planung oder im Bau befindli-chen Netzanschlusssystemen nicht ausreichend.

In der hier vorliegenden Antragsunterlage beabsichtigt der Vorhabensträger vorausschauend insge-samt drei Systeme zum Netzverknüpfungspunkt Halbemond zu führen um damit den geplanten End-ausbau des Netzverknüpfungspunktes abzudecken. Ein weiteres System soll zukünftig bis zum Netz-verknüpfungspunkt Cloppenburg geführt werden, welches Gegenstand eines eigenständigen ROV ist der „Trassenkorridor Halbemond–Cloppenburg“ sein wird.

Ein drittes ROV soll später für einen weiteren Trassenkorridor mit 6 Kabelsystemen vom Grenzkorri-dor III an der 12 sm-Grenze über Wangerooge (alternativ Langeoog oder Baltrum) zu weiteren Netz-verknüpfungspunkten durchgeführt werden.

Stand: 25.03.2014 Seite 1 von 60

Page 8: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

2 Vorhaben

2.1 Rechtsgrundlagen und Planungsverfahren

Für die Festlegung der Trassenkorridore wird gem. § 15 ROG in Verbindung mit dem NROG und der Verwaltungsvorschrift VV-NROG ein Raumordnungsverfahren durchgeführt. Das Raumordnungsver-fahren (ROV) ist ein Abstimmungsverfahren, in welchem insbesondere die Übereinstimmung des ge-planten Vorhabens mit den Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung so-wie mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen geprüft wird.

Die Verfahrensführung liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (bis 31.12.2013 Regeirungsvertretung Oldenburg).

Nach Abschluss des ROV folgt das Planfeststellungsverfahren. Gemäß § 43 Satz 1 Nr. 3 EnWG (2013) bedarf die Errichtung und der Betrieb von „Hochspannungsleitungen, die zur Netzanbindung von Offshore-Anlagen im Sinne des § 3 Nr. 9 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074) in der jeweils geltenden Fassung im Küstenmeer als Seekabel und landein-wärts als Freileitung oder Erdkabel bis zu dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüp-fungspunkt des nächsten Übertragungs- oder Verteilernetzes verlegt werden sollen (…) der Planfest-stellung“.

2.2 Gegenstand des Raumordnungsverfahrens

2.2.1 Aufbau der Unterlagen

Aufbau, Inhalt und Umfang der Antragsunterlagen wurden in der Unterlage zur Antragskonferenz (IBL & pgg 2012) beschrieben und bei der Antragskonferenz am 12.11.2012 mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Die Regierungsvertretung Oldenburg hat den räumlichen und sachlichen Unter-suchungsrahmen für die Trassenkorridore mit Schreiben vom 14.03.2013 für den Offshore-Bereich und mit Schreiben vom 11.06.2013 für den Onshore-Bereich mitgeteilt (ML NDS 2013a, 2013b). Im Nachgang zur Antragskonferenz und zur Übermittlung des Untersuchungsrahmens fanden weitere Abstimmungen mit der Regierungsvertretung hinsichtlich Vorgehen und Auswahl der zu betrachten-den Korridore statt. U.a. wurde vereinbart, das Vorhaben in drei ROV aufzuteilen:

1. Norderney II-Korridor bis NVP Halbemond

2. Trassenkorridor von Halbemond bis zum NVP Cloppenburg

3. Trassenkorridor vom Grenzkorridor III an der 12 sm-Grenze über Wangerooge (alternativ Lan-geoog oder Baltrum) zu weiteren NVP.

Die Antragsunterlagen sind wie folgt gegliedert:

Unterlage A Erläuterungsbericht

Unterlage B Raumverträglichkeitsstudie

Unterlage C Natura 2000-Voruntersuchung

Unterlage D Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) mit artenschutzrechtlicher Untersu-chung und Untersuchung der Verträglichkeit nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Meeresstrategierahmenrichtlinie (MSRL)

Stand: 25.03.2014 Seite 2 von 60

Page 9: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

Unterlage E Netzverknüpfungspunkt Halbemond

− Raumverträglichkeitsstudie

− Natura 2000-Voruntersuchung

− Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) mit artenschutzrechtlicher Unter-suchung und Untersuchung der Verträglichkeit nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Meeresstrategierahmenrichtlinie (MSRL)

− Machbarkeitsprüfung für netzseitig erforderliche Anlagen

2.2.2 Relevante Netzverknüpfungspunkte Onshore

Gemäß der Scopingunterlage war vorgesehen, zwei Trassenkorridore und vier Netzverknüpfungs-punkte für insgesamt 10 Kabelsysteme im Raumordnungsverfahren zu prüfen.

Von den ursprünglich geplanten 4 Netzverknüpfungspunkten wurden allerdings lediglich die Netzver-knüpfungspunkte Halbemond und Cloppenburg durch die BNetzA im ONEP 2013 bestätigt. Das heißt, eine Fortleitung der von Offshore angelandeten Strommengen bzw. die hierfür erforderlichen Kapazi-täten des Übertragungsnetzes sind nur an den Netzverknüpfungspunkten Halbemond und Cloppen-burg gewährleistet. Dementsprechend müssen weitere Netzverknüpfungspunkte derzeit (noch) nicht in die Betrachtung einbezogen werden.

Durch die Festlegung des räumlichen und sachlichen Untersuchungsrahmens für die Planung der Trassenkorridore im Onshore-Bereich vom 11.06.2013 wurde dem Vorhabensträger empfohlen, ne-ben den Trassenkorridoren auch die Konvertersuchräume zum Gegenstand des Raumordnungsver-fahrens zu machen. Dieser Empfehlung wurde nachgekommen und es fanden zahlreiche Gespräche mit den Trägern öffentlicher Belange an den potenziellen Netzverknüpfungspunkten Halbemond und Cloppenburg statt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung konnten jedoch nur im Raum Halbemond poten-zielle Konvertersuchräume definiert und näher untersucht werden.

2.2.3 Kurzbeschreibung des Vorhabens

Gegenstand des Raumordnungsverfahrens sind Trassenkorridore für die Verlegung von vier Hoch-spannungs-Gleichstrom-Übertragungs-(HGÜ) Systeme1 in einem Trassenkorridor vom Grenzkorri-dor II (Gate II) an der 12 sm-Grenze über Norderney zum Netzverknüpfungspunkt (NVP) Halbemond bzw. Cloppenburg in Niedersachsen (Abbildung 2.2-1). Jedes der vier Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-(HGÜ) Systeme ist mit einer Übertragungsleistung von 900 MW geplant. Drei Systeme mit 2.700 MW sollen am NVP Halbemond angebunden werden. Das vierte Kabelsystem mit 900 MW soll am NVP Cloppenburg angebunden werden. Das System nach Cloppenburg wird bis Halbemond parallel zu den drei anderen geplant und hier mit berücksichtigt. Der Korridor wird getrennt für den See- und Landteil betrachtet. Der Übergang zwischen See- und Landteil befindet sich bei der Anlan-dung binnendeichs bei Hilgenriedersiel an der Muffe zwischen See- und Landkabel.

1 Ein HGÜ System besteht aus 2 Gleichstromkabeln (Hin- und Rückleiter) und einem Lichtwellenleiterkabel.

Stand: 25.03.2014 Seite 3 von 60

Page 10: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

Abbildung 2.2-1: Übersicht über den Korridorverlauf (Küstenmeer und Festland)

Stand: 25.03.2014 Seite 4 von 60

Page 11: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

2.2.4 Untersuchungsrahmen Küstenmeer

Mit Schreiben vom 14.03.2013 legte die Regierungsvertretung Oldenburg fest, dass seeseitig die Va-riante vom Grenzkorridor II über Norderney zum Anlandungspunkt Hilgenriedersiel (K4a) sowie die Varianten vom Grenzkorridor III über Wangerooge zum Anlandungspunkt Minsen (K8a) im Raum-ordnungsverfahren zu untersuchen sind (ML NDS 2013a). Zusätzlich sind mögliche Trassenkorridore über die Inseln Baltrum und Langeoog zu untersuchen. Da für die zunächst im ONEP 2013 bestätig-ten Netzanbindungssysteme der Seekorridor zwischen dem Grenzkorridor II und Hilgenriedersiel aus-reichend ist, wird zunächst auch nur dieser entsprechend des Untersuchungsrahmens bearbeitet. Die Untersuchungen der Varianten über Wangerooge bzw. über Baltrum und Langeoog sind dementspre-chend nicht Teil der vorliegenden Unterlagen. Es ist geplant, diese in einem späteren Verfahren und auf einer aktualisierten Bedarfslage zu betrachten (Kap. 1).

Gem. Untersuchungsrahmen ist über eine Sidescan-Kampagne eine Grobeinschätzung der Sedi-mentverteilung und damit der voraussichtlichen Biotoptypenvorkommen (z.B. Vermeidung der Über-planung von § 30 BNatSchG-Biotopen) durchzuführen. Die Ergebnisse der Sideescan-Kampagne lagen zur Erstellung der Antragsunterlagen noch nicht vor und werden nachgereicht.

2.2.5 Untersuchungsrahmen Festland

Mit Schreiben vom 11.06.2013 legte die Regierungsvertretung Oldenburg fest, dass landseitig die Varianten vom Anlandungspunkt Hilgenriedersiel zu den NVP Halbemond und Cloppenburg sowie die Varianten vom Anlandungspunkt Minsen zu den NVP Wilhelmshaven, Elsfleth/Moorriem und Clop-penburg im Raumordnungsverfahren zu untersuchen sind (ML NDS 2013b). Zusätzlich sind mögliche landseitige Weiterführungen der Trassenkorridore über Baltrum und Langeoog zu untersuchen. Aus genannten Gründen wird in diesem Verfahren nur der Landkorridor zwischen Hilgenriedersiel und Halbemond entsprechend des Untersuchungsrahmens bearbeitet. Die Untersuchungen der Varianten von der Anlandung Hilgenriedersiel bis Cloppenburg, vom Anlandungspunkt Minsen bzw. der Trassenkorridore über Baltrum und Langeoog sind nicht Teil der vorliegenden Unterlagen. Es ist ge-plant, diese in einem späteren Verfahren zu betrachten (Kap. 1).

2.3 Hinweise zur Variantenprüfung

Für jeden Korridor, der von der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) zur Anlandung in Nieder-sachsen führt, ist eine Querung von Vorranggebieten „Natura 2000“ und Vorranggebieten für die „Schifffahrt“ gem. Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) unvermeidlich. Unter-schiedlich sind nur die Längen der Querung und die dadurch entstehenden Auswirkungen. In den bisherigen Verfahren wurden zwei Korridore landesplanerisch festgesetzt und in das LROP über-nommen (ML NDS 2012). Das Vorranggebiet „Kabeltrasse für die Netzanbindung“ (hier: Norderney I-Korridor) führt vom Grenzkorridor II über Norderney nach Hilgenriedersiel. Mit fünf Systemen sind die heutigen Kapazitäten (Leerrohrbauwerk Norderney) dieses Korridors ausgeschöpft. Das Vorrangge-biet „Kabeltrasse für die Netzanbindung“ an der Ostseite der Ems kann drei Systeme aufnehmen, diese sind für die Systeme von BorWin3 und BorWin4 sowie DolWin3 vorgesehen. Weitere Systeme sind dort technisch nicht machbar. Entlang der Jade wird aktuell durch TenneT geprüft, ob eine Verle-gung von Kabelsystemen parallel zum raumordnerisch abgestimmten NorGer-Kabel unter den Ge-sichtspunkten Technik und Umwelt möglich ist. Unter Technik wird zum einen geprüft, ob die morpho-logische Stabilität eine sichere Verlegung und sicheren Betrieb erlaubt, und zum anderen, ob eine Verlegung im Hinblick auf Munitionsfunde bzw. das Vorhandensein von Munitionsversenkungsgebie-ten möglich ist. Die Untersuchung dort konzentriert sich aktuell auf zwei Korridorvarianten (Ost und

Stand: 25.03.2014 Seite 5 von 60

Page 12: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

West). In beiden Korridorvarianten ist nach den bisherigen Auswertungen die Verlegung von max. 3 Kabelsystemen (NorGer plus 2 weitere) möglich. Die technische Prüfung auf die Machbarkeit ist noch nicht abgeschlossen. Aber selbst wenn entlang der Jade noch zwei Systeme möglich wären, wäre damit der Bedarf (Kap. 1) an neu zu planenden Netzverbindungssystemen noch nicht abgedeckt. Für die Anbindungen der Offshore Windparks (OWP) ist mindestens ein weiterer Korridor erforderlich.

Aufgrund der Festlegungen des ONEP 2013 und mangels gegenwärtig anderer räumlicher Varianten ist ein neuer Korridor durch den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und damit durch Vor-ranggebiete „Natura 2000“ zu führen. Die Natura 2000-Voruntersuchung ergab, dass bei einer Que-rung mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen ist, naturschutzrechtliche Verbote aber voraus-sichtlich mittels Kohärenzmaßnahmen überwunden werden können (Details siehe Unterlage C). Die Prüfung von Varianten wurde für drei weitere Korridore (Wangerooge, Langeoog, Baltrum) im Unter-suchungsrahmen festgesetzt. Alle diese alternativen Korridore müssten ebenfalls durch den National-park Niedersächsisches Wattenmeer und damit durch Vorranggebiete „Natura 2000“ geführt werden. Die Voruntersuchung (Kap. 2.3.1) und eine überschlägige Prüfung ergaben, dass keine dieser Varian-ten günstiger ist als der parallel zum Vorranggebiet „Kabeltrasse für die Netzanbindung“ (hier: Norderney I-Korridor) verlaufende Norderney II-Korridor. Bei ähnlicher Schutzwürdigkeit und Arten-ausstattung sind die Korridorlängen im Vorranggebiet „Natura 2000“ außerhalb der Zone I/51 ca. 2 bis 4 km länger (Tabelle 2.3-1). Zudem ist Norderney die einzige Insel mit einer Infrastruktur für Autover-kehr. Die Herstellung der für die Bautätigkeiten notwendigen Infrastruktur kann auf Norderney entfal-len, da diese durch die bereits erfolgten Bautätigkeiten im Norderney I-Korridor vorhanden ist.

Tabelle 2.3-1: Vergleich der Streckenlängen für die Netzanbindung

Anbindung über Norderney: Grenzkorridor II bis NVP Halbe-mond

Anbindung über Wangerooge: Grenzkorridor III* bis NVP Halbe-mond

Anbindung über Langeoog: Grenzkorridor III* bis NVP Halbe-mond

Anbindung über Baltrum: Grenzkorri-dor III* bis NVP Halbemond

Länge in km (ca. Angaben) Seekorridor 34 65 40 35 Nationalparkzone I/51 ** 17 19 7 -- Nationalparkzone I (nicht in I/51) 3 6 4 3

Nationalparkzone II 5 5 8 13 Nationalparkzone III 1 -- -- -- Vorranggebiet „Natura 2000“, ohne der NP-Zone I/51

9 11 12 13

Erläuterung: * Um die Streckenlängen vergleichbar darzustellen, wurde statt des Grenzkorridors II der nächstgele-gene Grenzkorridor III gewählt.

**In der Ruhezone I/51 ist nach Anlage 1 zum Nationalparkgesetz die Anlage von Versorgungs- und Energieleitungen zulässig, soweit dies dem Schutzzweck nicht entgegensteht. Daher sind die Stre-ckenlängen hier gesondert dargestellt.

2.3.1 Vorbereitende Untersuchungen

In einem ersten Schritt wurden in einer Desktop Studie potenzielle Trassenkorridore in der 12 sm-Zone der Nordsee untersucht (IBL & eos Projekt 2012). Diese Studie im Auftrag der TenneT Offshore GmbH diente der Korridorfindung für zukünftig zu entwickelnde Netzanschlussvarianten und war Teil der Unterlagen zur Antragskonferenz.

Stand: 25.03.2014 Seite 6 von 60

Page 13: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

Zum Zeitpunkt der Studie war im Rahmen des Energiekonzepts der Bundesregierung (BMWI/BMU 2010) vorgesehen, die Offshore-Windenergieleistung bis 2030 auf ca. 25 GW auszubauen. Mit den vorhandenen Korridoren konnten ca. 8 GW aus der AWZ Nordsee abgeführt werden. Der verbleiben-de Netzanbindungsbedarf bis 2030 von ca. 17 GW hätte bei einer Übertragungsleistung von ca. 900 MW ca. 18 weitere Kabeltrassen (abzüglich Ostsee) bzw. je nach Anzahl der Kabelsysteme weitere drei bis fünf Korridore in der Nordsee erfordert.

Ausgehend von den genehmigten Offshore-Windparks und den möglichen Übergangspunkten (Grenzkorridore) von der AWZ in die 12 sm-Zone hat TenneT 10 Trassenkorridore in der 12 sm-Zone zu verschiedenen Anlandungspunkten in Niedersachsen und Schleswig-Holstein entwickelt. Dabei wurden die Ergebnisse aus vorherigen Verfahren (u.a. zu den Trassen entlang der Wester- und Osterems, zum OWP Riffgat, über Norderney, durch die Jade und denen nach Büsum) berücksichtigt. Diese 10 Trassenkorridore sowie zwei weitere, die im Rahmen der Bearbeitung der Studie zusätzlich entwickelt wurden, wurden mit dem Ziel untersucht, nachvollziehbar Korridore zu finden, die die Ver-legung und den Betrieb von mehreren Kabelsystemen zulassen. Insgesamt wurden 12 Trassenkorridore mit 20 Varianten untersucht und bewertet (Abbildung 2.3-1). Im Ergebnis konnten Korridore zu sechs Anlandungspunkten gefunden werden.

Im zweiten Schritt wurden die Korridore landseitig jeweils von den sechs Anlandungspunkten bis zur Anbindung an das deutsche Höchstspannungsnetz bei den NVP Halbemond, Cloppenburg, Wil-helmshaven, und Elsfleth/Moorriem untersucht (IBL & pgg 2012). Für eine optimale Ausnutzung der Bündelungsmöglichkeiten war das Ziel der Unterlage die Findung von zwei Trassenkorridoren, mit denen insgesamt 10 Kabelsysteme angebunden werden können.

Die potenziellen Trassenkorridore wurden anhand der folgenden Grundsätze ermittelt:

− technische Machbarkeit unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Bearbeitung gültigen tech-nischen und umweltfachlichen Vorgaben (Verlegetechniken, Einhaltung von Bauzeitenfenstern im Nationalpark etc.),

− möglichst direkte Verbindung zum Netzverknüpfungspunkt (NVP) zur Reduzierung von Strecken-längen und Umwelteingriffen,

− soweit möglich Vermeidung der Inanspruchnahme/Querung von sehr empfindlichen und empfind-lichen Flächen (z. B Reeden, Munitionsversenkungsgebiete, Schutzgebiete, Siedlungsgebiete, Waldflächen),

− größtmögliche Bündelung mit bestehender oder geplanter linienhafter Infrastruktur (Strom-, Gas-leitungen, Straßen, Bahnlinien).

2.3.1.1 Übersicht über untersuchte Korridorvarianten im Küstenmeer

Insgesamt ergaben sich 12 Korridorvorschläge, die mit K1 bis K12 bezeichnet wurden. Varianten wur-den mit Kleinbuchstaben dargestellt, z. B. K4a, K4b bis K4d. In Abbildung 2.3-1 und Tabelle 2.3-2 sind die Korridore mit vorläufigen Namen und die Anzahl der potenziell verlegbaren Kabelsysteme darge-stellt. Es wurden 12 Trassenkorridore mit 20 Varianten untersucht. Im Ergebnis waren 9 Varianten in 9 Korridoren unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Bearbeitung gültigen technischen und umweltfachlichen Vorgaben nicht realisierbar. Es wurden 11 Varianten in 7 Korridoren zu den The-menbereichen Raumordnung/Umwelt und Wirtschaftlichkeit weiter untersucht.

Stand: 25.03.2014 Seite 7 von 60

Page 14: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

Abbildung 2.3-1: Übersicht Korridorvarianten Küstenmeer (vorbereitende Untersuchung

2012) Quelle: (IBL & eos Projekt 2012)

Stand: 25.03.2014 Seite 8 von 60

Page 15: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

Tabelle 2.3-2: Übersicht der untersuchten Trassenkorridore im Küstenmeer

Nr. Kurzbezeichnung Anzahl Varianten im Korri-dor

Anlandung* Realisierbarkeit weiterer Kabelsysteme

Ergebnis der Bewertung (Rang)

K1 Westerems 3 Hamswehrum keine weiteren Kapazitäten 7 K2 Osterems / Pilsum 1 Pilsum --- --- K2a Osterems / Pilsum Pilsum max. 1 Kabelsystem 4 K3 Norderney Ost 1 Hilgenriedersiel --- --- K4 Norderney West 2 Hilgenriedersiel --- --- K4a Norderney West Hilgenriedersiel mind. 5 Kabelsysteme 1 K4b Norderney West Hilgenriedersiel max. 1 Kabelsystem 3 K5 Dornumersiel 1 Dornumersiel --- --- K6 Spiekeroog 1 Westl. Harlesiel --- --- K7 Langeoog Bensersiel --- --- K8 Jade Anlandung 4 --- ersetzt durch die Varianten

8a -8d ---

K8a Jade Anlandung Wangerooge-Minsen

westl. Schillig mind. 5 Kabelsysteme 6

K8b Jade Anlandung Wangerooge-Hooksiel

Hooksiel mind. 5 Kabelsysteme, tech-nisch aufwändiger als K8a

9

K8c Jade Anlandung Paral-lel NorGer

Großwürden 1 Kabelsystem, technisch aufwändiger als K8a

8

K8d Jade Anlandung Cappel-Neufeld

Cappel-Neufeld mind. 5 Kabelsysteme, tech-nisch aufwändiger als K8a

10

K9 Elbe Anlandung --- --- --- K10 Büsum 2 Büsum Querung von Schutzgebieten

bei Helgoland, durch K10a ersetzt

---

K10a Büsum Büsum mind. 5 Kabelsysteme 4 K11 Utlandshörn (neu zu

K1) Utlandshörn mind. 5 Kabelsysteme, tech-

nisch sehr aufwändig 11

K12 St. Peter-Ording 1 St. Peter-Ording mind. 5 Kabelsysteme 1

Erläuterung: * Ort in der Nähe des Anlandungspunktes, K = Korridor, K8a – K8d = unterschiedliche Alternativen Quelle: (IBL & eos Projekt 2012)

2.3.1.2 Übersicht über untersuchte Korridorvarianten Festland

Da insgesamt die Anbindung von zehn Kabelsystemen an die vier Netzverknüpfungspunkte erfolgen sollte, wurden landseitig die Korridore weiter untersucht, in denen seeseitig eine Verlegung von min-destens fünf Kabelsystemen möglich ist (Tabelle 2.3-2). Von den seeseitigen Korridoren kann bei den Varianten (z.B. K8a bis K8d) nur eine umgesetzt werden. Da K8a und K8b die beiden technisch weni-ger aufwändigen Varianten des Korridors K8 sind, wurde K8d ebenfalls nicht weiter untersucht. Für die weitere Untersuchung am Festland ergaben sich daraufhin mit Hilgenriedersiel, Utlandshörn, Minsen, Hooksiel, Büsum und St. Peter-Ording insgesamt sechs Anlandungspunkte am Festland als Ausgangspunkte für die Landkorridore. Von den Anlandungspunkten aus waren die günstigsten Ver-bindungen zu den vier Netzverknüpfungspunkten an Land zu ermitteln. Tabelle 2.3-3 zeigt die landsei-tig weiter untersuchten und bewerteten Trassenkorridore.

Stand: 25.03.2014 Seite 9 von 60

Page 16: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

Tabelle 2.3-3: Übersicht der untersuchten Trassenkorridore am Festland

Variante seeseitig Name seeseitig K4a Norderney-West K8a Wangerooge-Minsen K8b Wangerooge-Hooksiel K10a Büsum K11 Utlandshörn (Variante zu K1) K12 St. Peter Ording

Quelle: (IBL & pgg 2012)

Die Bewertung erfolgte wie bei den Seekorridoren für die Themenbereiche Technik, Um-welt/Raumordnung und Wirtschaftlichkeit.

In der Gesamtbewertung von See- und Landkorridoren zum NVP Halbemond belegte der Korridor vom Grenzkorridor II (Gate II) über die Insel Norderney und der Anlandung in Hilgenriedersiel den ersten Rang und stellt die günstigste Alternative dar.

2.3.1.3 Gründe für den Ausschluss nicht weiter zu verfolgender Korridorvarian-ten im Küstenmeer

Die Regierungsvertretung Oldenburg geht in der Festlegung des Untersuchungsrahmens auf der Grundlage der vorangegangen Untersuchungen (IBL & eos Projekt 2012) für den Offshore-Bereich davon aus, dass die nachfolgend genannten Korridorabschnitte nicht näher zu untersuchen und dabei die Gründe für den Ausschluss darzulegen sind (ML NDS 2013a):

K1, K2, K2a, K3, K4, K4b, K5, K6, K7, K8, K8b, K8c, K8d, K9, K10, K10a, K11, K12.

Tabelle 2.3-4: Ausschluss von Korridorvarianten im Küstenmeer

Korridor Begründung (Erläuterung nach Ziffern unter der Tabelle)

Korridor Begründung (Erläuterung nach Ziffern unter der Tabelle)

K1 1 K8 3 K2 5 K8b 3 K2a 5 K8c 1 K3 2 K8d 3 K4 2 K9 4 K4b 2 K10 6 K5 3 K10a 6 K6 5 K11 5 K7 3 K12 6

Folgende Gründe haben zum Ausschluss der Varianten geführt:

1. Für K1 (Westerems-Trasse) sind drei Systeme vorgesehen, weitere Systeme sind dort technisch nicht möglich. Gleiches gilt für K8c (Jade parallel zu NorGer), wobei noch nicht abschließend ge-klärt ist, ob dort weitere Systeme technisch realisiert werden können.

2. Es wird der Korridor K4a (Norderney II) untersucht. Eine zusätzliche Belegung der Varianten K3, K4 und K4b mit vier bis sechs Systemen ist nicht möglich. Da sie die ungünstigeren Varianten des Korridors K4 darstellen, werden sie nicht weiter untersucht.

3. K8a soll, zusammen mit K5 und K7 in einem weiteren Verfahren untersucht werden. Eine zusätzli-che Belegung der Varianten K8, K8b und K8d mit vier bis sechs Systemen ist nicht möglich. Da sie die ungünstigeren Varianten des Korridors K8a darstellen, werden sie nicht weiter untersucht.

Stand: 25.03.2014 Seite 10 von 60

Page 17: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

4. K9 (Elbe): Ein Korridor im Bereich der Außen- und Unterelbe ist technisch nicht machbar, da die-ser Bereich der Elbe eine sehr hohe Morphodynamik aufweist. Die Tideelbe ist die meist-befahrene Schifffahrtsstraße der Welt. Notankerungen sind relativ häufig. Die erforderliche Über-deckung kann hier nicht gewährleistet werden. Eine Umgehung der verschiedenen Reeden ist zu-dem kaum möglich.

5. K2, K2a, K6 und K11 weisen gegenüber K4a einen längeren Verlauf durch den Nationalpark auf (Vorranggebiet „Natura 2000“) und/oder erfordern einen höheren technischen Aufwand bei der Querung der jeweiligen Insel. Beides führt zu höheren Beeinträchtigungen im Sinne des § 34 BNatSchG. Die Alternativen wurden daher nicht detaillierter untersucht.

6. K10, K10a, K12 sind im Küstenmeer ähnlich wie die beiden Varianten K4a und K8a einzustufen. Aufgrund der sehr langen und ungünstigen Landkorridore wurden sie ausgeschlossen.

2.3.1.4 Gründe für den Ausschluss nicht weiter zu verfolgender Korridorvarian-ten am Festland

Die Regierungsvertretung Oldenburg geht auf der Grundlage der vorangegangenen Untersuchungen (IBL & pgg 2012) in der Festlegung des Untersuchungsrahmens für den Onshore-Bereich davon aus, dass die in Tabelle 2.3-5 genannten Verbindungen und Korridorabschnitte nicht näher zu untersuchen und dabei die Gründe für den Ausschluss (Tabelle 2.3-5) darzulegen sind (ML NDS 2013b). Aus den genannten Gründen ist der Seekorridor über Norderney zu führen. Hieraus resultiert der Anlandungs-punkt Hilgenriedersiel. Der Netzverknüpfungspunkt Halbemond ist im bestätigten ONEP 2013 festge-legt. Der Trassenkorridor landseitig zwischen Hilgenriedersiel und Halbemond wurde im Vorfeld im Rahmen einer Desktopstudie anhand unterschiedlicher Kriterien der Raumwiderstände ermittelt. So sollten z.B. möglichst eine direkte Verbindung mit gestrecktem Verlauf zwischen Anlandungspunkt und Netzverknüpfungspunkt gefunden und Siedlungsbereiche und Schutzgebiete umgangen werden. Weiterhin war die Bündelung mit bestehenden oder geplanten Infrastrukturen ein Kriterium. Eine Durchquerung des Vogelschutzgebietes „Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens“ war nicht zu umgehen, da sich das Gebiet nahezu über die gesamte Küstenlinie des Landkreises Aurich erstreckt. Die gewählte Streckenführung stellt die kürzeste mögliche Querung des Schutzgebietes dar und verläuft so wenig wie möglich in Siedlungsnähe. Die im Landkreis Aurich seltenen Waldgebiete wurden durch die Streckenführung ebenso umgangen. Weiterhin konnte eine Bündelung mit beste-henden bzw. geplanten Kabelverbindung (DolWin1 und DolWin2) realisiert werden.

Tabelle 2.3-5: Nicht näher zu untersuchende Korridorabschnitte

Anlandepunkt - Netzverknüpfunkspunkt

Korridorabschnitte, Bezeichnung gem. (IBL & pgg 2012)

Gründe für den Ausschluss

Utlandshörn - UW Halbemond 3 - 4

Die Varianten sind seeseitig nicht weiter zu verfolgen (s. Kap. 2.3.1.3).

Hooksiel - UW Wilhelmshaven 12 - 13 - 14 - 15

Büsum - UW Wilhelmshaven 22 - 23 - 19 - 18 - 17 - 25 - 15

St. Peter Ording - UW Wilhelmshaven 21 - 23 - 19 - 18 - 17 - 25 - 15

Hooksiel - UW Moorriem 12 - 13 - 16 - 17 - 18 - 19

Utlandshörn - UW Moorriem 3 - 4 - 5 - 10 - 18 - 19

Utlandshörn - UW Moorriem 3 - 2 - 9 - 13 - 16 - 17 - 18 - 19

St. Peter Ording - UW Moorriem 21 - 23

Büsum - UW Moorriem 22 - 23

Hooksiel - UW Cloppenburg 12 - 13 - 16 - 17 - 18 - 20 - 7 - 8

Stand: 25.03.2014 Seite 11 von 60

Page 18: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

Anlandepunkt - Netzverknüpfunkspunkt

Korridorabschnitte, Bezeichnung gem. (IBL & pgg 2012)

Gründe für den Ausschluss

Utlandshörn - UW Cloppenburg 3 - 4 - 5 - 6 - 7 - 8

Utlandshörn - UW Cloppenburg 3 - 2 - 9 - 13 - 16 - 17 - 18 - 20 - 7 - 8

Büsum - UW Cloppenburg 22 - 23 - 24 - 8

St. Peter Ording - UW Cloppenburg 21 - 23 - 24 - 8

Hilgenriedersiel - UW Moorriem 1 - 2 - 4 - 5 - 10 - 18 - 19 Die Anbindung an den NVP Elsfleth/Moorriem ist Gegen-stand eines weiteren Verfah-rens (Kap. 1).

Hilgenriedersiel - UW Moorriem 1 - 9 - 13 - 16 - 17 - 18 - 19

Alternative 10a Aufgrund der sehr langen und ungünstigen Landkorridore wird eine Anbindung von Hilgenriedersiel zum NVP Wilhelmshaven ausgeschlos-sen.

Alternative 25

Die Lage dieser Korridorabschnitte ist in Abbildung 2.3-2 dargestellt.

Abbildung 2.3-2: Übersicht Korridorvarianten Festland

Stand: 25.03.2014 Seite 12 von 60

Page 19: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

2.4 Zeitplan

Der Zeitplan ist abhängig vom Abschluss des Raumordnungsverfahrens. Geht man vom frühestens möglichen Zeitpunkt einer landesplanerischen Feststellung im September 2014 aus, kann das erste Planfeststellungsverfahren in 2014 eingeleitet werden.

3 Technische Angaben zum Vorhaben

3.1 Korridorverlauf

Die Gesamtkorridorlänge beträgt ca. 49 km. Die Länge des seeseitigen Abschnittes beträgt ca. 34 km, die Länge des landseitigen Abschnittes ca. 15 km.

Küstenmeer

Der Trassenkorridor Norderney II verläuft im Küstenmeer vom Grenzkorridor II an der 12 sm-Grenze in südöstlicher Richtung parallel zum bereits vorhandenen Norderney I-Korridor. Der Verlauf des Norderney II-Korridors ist in Abbildung 3.1-1 dargestellt.

Stand: 25.03.2014 Seite 13 von 60

Page 20: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

Abbildung 3.1-1: Übersicht Trassenkorridor Küstenmeer

Stand: 25.03.2014 Seite 14 von 60

Page 21: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

In seinem Verlauf in Richtung Norderney orientiert sich die Lage des Korridors an den bestehenden Kommunikationskabeln und knickt mehrfach ab. Auf Grund des begrenzten Raumes nördlich der Insel ist ein System westlich der Energiekabel des Norderney I-Korridors (mit „Energiekabel (gelegt, ge-nehmigt, geplant)“ bezeichnet) und drei Kabelsysteme östlich geplant.

Die Insel Norderney wird auf möglichst kurzer Strecke mittels jeweils zweier HD-Bohrungen gequert. Ausgehend von der Inselmitte (Grohdepolder) wird jeweils in Richtung Norden und Süden gebohrt. Um Kabelkreuzungen zu vermeiden, sind die Kabel zwischen Insel und Festland westlich der beste-henden Kabel geplant. Dafür erfolgt im Rahmen der Inselquerung eine Unterbohrung des Leerrohr-bauwerks, welches für die 5 Kabelsysteme des Norderney I-Korridors errichtet wurde.

Südlich der Insel verläuft der Korridor wieder in südöstlicher Richtung durch das Watt bis zur Anlan-dung am Festland bei Hilgenriedersiel parallel zum Norderney I-Korridor. Die 4 Kabelsysteme verlau-fen im Watt westlich der bestehenden bzw. genehmigten und geplanten Energiekabel.

Festland

Der Korridor wird in drei Untersuchungsabschnitte aufgeteilt (Abbildung 3.1-2). Die Abschnittsbildung erfolgte im Hinblick auf die ursprünglich zu untersuchenden Varianten zu den weiteren Netzverknüp-fungspunkten (Kap. 1). Die Abschnitte eins und zwei entstanden durch Bildung eines Knotenpunktes. Von dort zweigte ein weiterer Korridorabschnitt nach Osten zum geplanten NVP Wilhelmshaven ab. Zwischen den Abschnitten zwei und drei ergab sich ein Knotenpunkt durch den Abzweig eines weite-ren Korridorabschnitts nach Süden zum NVP Cloppenburg. Um eine einheitliche Abschnittsbenen-nung auch in den folgenden Verfahren zu wahren, wird die Abschnittsnummerierung beibehalten.

Abschnitt 1 verläuft zwischen den Ortschaften Ostermarsch und Hagermarsch, Abschnitt 2 verläuft entlang der Ortsumgehung B 72 der Stadt Norden, Abschnitt 3 verläuft südlich des Stadtgebietes Nor-den in östlicher Richtung bis zum bestehenden Umspannwerk Halbemond.

Landseitig verläuft der Korridor vom Anlandungspunkt Hilgenriedersiel bis zur Anbindung an das deut-sche Höchstspannungsnetz bei dem geplanten NVP Halbemond. Der Trassenkorridor verläuft parallel zur vorhandenen DolWin 2-Trasse. Im Einzelnen verläuft er östlich der Siedlung Hufschlag nach Sü-den und trifft dann auf das Marschtief, dessen Verlauf er bis zum Norder Tief folgt. Zwischen Bargebur und Lütetsburg verläuft der Korridor parallel zur Ortsumgehung B 72 und danach östlich des Tidofelder Holzes. An dessen Südende werden der Berumfehner Kanal und die K 203 gequert, Nach einer kurzen Parallelführung mit der B 72 wird der NVP Halbemond von Westen erreicht.

Stand: 25.03.2014 Seite 15 von 60

Page 22: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

Abbildung 3.1-2: Übersicht Korridorverlauf Festland

Stand: 25.03.2014 Seite 16 von 60

Page 23: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

3.2 Technische Angaben

Aufgrund der erforderlichen Transportleistung (> 200 MW) sowie der Übertragungsstreckenlänge von über 100 km kommt aus technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Übertragung der elektrischen Energie mit Drehstrom bei diesem Vorhaben nicht in Betracht. Die Energieableitung er-folgt über eine mit Hochspannungs-Gleichstrom betriebene Netzanbindungsanlage. Die Betriebs-spannung einer Gleichstromleitung (DC) beträgt gegen Erdpotential jeweils ca. + und - 300 kV und zwischen Hin- und Rückleiter ca. 600 kV.

3.2.1 Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ)

TenneT Offshore holt die elektrische Energie von den Transformator-Plattformen der Offshore-Windparks (Netzanschlusspunkt/NAP) mit Leitungen bestehend aus Drehstromkabeln ab und führt diese auf eine eigene Umrichterplattform. Auf dieser Plattform verbindet eine Schaltanlage die einzel-nen Drehstromkabel mit einer Umrichteranlage, die die Konvertierung des Drehstromes in Gleichstrom vornimmt. Eine Hochspannungs-Leitung bestehend aus zwei Hochspannungs-Gleichstromkabeln (Hin- und Rückleiter) verbindet die beiden Umrichter auf See und an Land miteinander und bewerk-stelligt somit den eigentlichen Energietransport. Der landseitige Umrichter formt den Gleichstrom wie-der in Drehstrom um und speist diesen über eine Schaltanlage in das 380-kV-Übertragungsnetz der TenneT TSO GmbH ein (siehe Abbildung 3.2-1). Die Vorteile in der HGÜ-Technik liegen in niedrigeren Übertragungsverlusten auf der Übertragungsstrecke. Die geringeren Verluste gegenüber der Dreh-strom-Übertragung wiegen die Mehrkosten für den Bau der Konverterstationen auf.

Abbildung 3.2-1: Übersicht einer Netzanbindung mit HGÜ-Technik Quelle: TenneT

Stand: 25.03.2014 Seite 17 von 60

Page 24: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

3.2.2 Kabelsystem

Für die Verbindung der beiden Umrichterstationen kommt eine Leitung bestehend aus Hochspan-nungs-Gleichstromkabeln unterschiedlicher Ausführung zur Anwendung. Den jeweiligen Anforderun-gen entsprechend, ist in Seekabel- und Landkabelausführung mit unterschiedlichen Leiterquerschnit-ten und Leitermaterialien zu unterscheiden.

Seekabel

Der grundsätzliche Aufbau der Seekabel ist Abbildung 3.2-2 zu entnehmen. Eine Stahldrahtarmierung dient dem Schutz des Kabels gegen äußere Einwirkungen und nimmt während der Verlegung die Zugkräfte auf. Verschiedene Schichten stabilisieren das Kabel. Eine Bleiabschirmung dient dem was-serdichten Einschluss der Isolierung und des Hochspannungsleiters, der aus verseilten Kupferdrähten besteht.

Abbildung 3.2-2: Aufbau eines Gleichstrom-Seekabels Quelle: ABB

In Tabelle 3.2-1 sind der Aufbau (von innen nach außen) eines aktuellen HGÜ-Seekabels aufgelistet:

Tabelle 3.2-1: Aufbau eines HGÜ-Seekabels

Von innen nach außen

Beschreibung

Leiter mehrdrahtiger verseilter Leiter aus Kupfer

innere Leitschicht halbleitendes, vernetztes Polyethylen, fest verbunden mit der Innenseite der Isolie-rung

Isolierung Polymer-Dielektrikum, fest verbunden mit Leiter und Isolierung

äußere Leitschicht halbleitendes, vernetztes Polyethylen, fest verbunden mit der Außenseite der Isolie-rung.

Längswasserschutz halbleitendes Quellband, verhindert bei Beschädigung das Eindringen von Wasser Bleimantel Bleilegierung als wasserdichter Einschluss des elektrischen Systems Schichtenmantel Polyethylen, Schutz des Bleimantels gegen Beschädigung und Korrosion

Armierung verzinkter Rundstahldraht als mechanischer Schutz während der Herstellung, Verle-gung und Betrieb

äußere Umhüllung

doppellagiges Polypropylengarn, die äußere Lage mit permanenten spiralenförmigen Markierungen zur Unterscheidung der Kabel und Leitungen

Die technischen Einrichtungen auf den Plattformen und am den Netzverknüpfungspunkt (NVP) Hal-bemond werden mit Kommunikationsmitteln verbunden. Hierzu werden Steuerkabel unter Verwen-

Stand: 25.03.2014 Seite 18 von 60

Page 25: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

dung von Lichtwellenleitern zur Übertragung von Steuer-, Schutz- und Reglersignalen sowie zur Kommunikation eingesetzt, die als See- und Landkabel ausgeführt sind.

Der grundsätzliche Aufbau des vorgesehenen Steuerkabels für den Seebereich ist beispielhaft Abbil-dung 3.2-3 (Vergrößerung) zu entnehmen.

1. Lichtwellenleiter

2. Füllung

3. Rohr (Edelstahl)

4. Außenmantel (Polyethylen)

5. Armierung (verzinkter Stahldraht)

6. Füllmaterial

7. Umhüllung (Polyester-Band)

8. Polypropylen-Garn

Abbildung 3.2-3: Steuerkabel für Offshorebereich Quelle: Ericsson

Die Seekabel werden grundsätzlich als Bündel aus 2 Gleichstromkabeln (Hin- und Rückleiter) und einem Lichtwellenleiterkabel, d.h. direkt aneinander liegend, verlegt. Die Sollüberdeckung des Kabel-bündels variiert, je nach Örtlichkeit zwischen 1,5 und max. 5 m. Im Bereich von Dünen und Deichen werden Hin- und Rückleiter jeweils einzeln im Rohr verlegt, der Abstand zwischen Hin- und Rückleiter wird hier durch die Schutzrohre in den Horizontalbohrungen definiert.

Die Verlegung der Kabel erfolgt in verschiedenen Teilabschnitten. Die jeweilige Länge des Abschnitts hängt u. a. von der Transportkapazität und dem Tiefgang der eingesetzten Schiffe ab. Die Kabelab-schnitte werden an Bord des Verlegeschiffes miteinander verbunden. Die Dauer der Kabelmuffenherstellung richtet sich nach dem noch zu beauftragenden Kabelhersteller, da dieser für die Ausführung der Muffenherstellung verantwortlich sein wird. Der genaue Standort der Kabelmuffen wird unter Berücksichtigung der Schifffahrt, etwaiger Navigationshilfen (Bojen etc.) und mit hinrei-chendem Abstand zu anderen Installationen vorher festgelegt.

Landkabel

Der grundsätzliche Aufbau der Landkabel ist in Abbildung 3.2-4 dargestellt. Ein Schichtenmantel aus Polyethylen schützt das Kabel gegen äußere Einwirkungen. Ein Laminat aus Aluminium und einer Polymerfolie dient dem wasserdichten Einschluss der Isolierung und des Hochspannungsleiters, der aus verseilten Aluminiumdrähten besteht.

Stand: 25.03.2014 Seite 19 von 60

Page 26: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

Abbildung 3.2-4: Aufbau eines Gleichstrom-Landkabels Quelle: ABB

Zur Übertragung von Steuer-, Schutz- und Reglersignalen sowie zur Kommunikation zwischen der Plattform und dem NVP Halbemond werden Steuerkabel mit Lichtwellenleiter eingesetzt. Die Ausfüh-rung der Steuerkabel an Land ist in Abbildung 3.2-5 dargestellt.

Abbildung 3.2-5: Steuerkabel am Festland Quelle: Ericsson

Stand: 25.03.2014 Seite 20 von 60

Page 27: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

3.2.3 Technische Regelwerke und Richtlinien

Die Durchführung der Baumaßnahmen erfolgt nach den einschlägigen Regeln der Technik und den technischen Baubestimmungen, den DIN- und EN-Normen. Für den späteren Betrieb gilt insbesonde-re DIN VDE 0105-100 - Betrieb von elektrischen Anlagen.

3.2.4 Sicherheit

Die größten Gefahren für das Seekabel gehen von Schiffsankern und Fischfanggeräten aus. Zum Schutz gegen diese Gefahren wird das Kabel in den Seeboden eingebracht. An Stellen, an denen dies nicht machbar ist, weil z.B. das Kabelsystem eine Leitung oder Kabel eines anderen Betreibers kreuzt, werden die Kabel mit einer Steinschüttung überdeckt. Nach derzeitigem Planungsstand ist im Küstenmeer keine Kreuzung mit einer vorhandenen Leitung oder Kabeln notwendig.

Die Überdeckung im Landkabelbereich schützt die Leitung vor Frost und vor Beschädigungen durch Dritte.

Im Falle einer Beschädigung des Kabelsystems reagiert das HGÜ-Übertragungssystem in der Regel mit einer Schnellabschaltung. Dadurch ist eine weitere Gefährdung von Personen ausgeschlossen.

3.3 Bauphase Seekabel

3.3.1 Verlegeverfahren

Das jeweils eingesetzte Kabelverlegeverfahren hängt vom jeweiligen Bereich und den hier vorherr-schenden Wassertiefen ab. Die Seekabelverlegung teilt sich für den hier betrachteten Bereich von der Deichquerung in Hilgenriedersiel bis zur 12 sm-Zone in 3 Bereiche:

• Wattenmeer: Vorzugsweise Verlegung bei Hochwasser mit einer Barge und darauf installiertem Verlegeschwert (Kabeleinbau im Vibrationsverfahren).

• Flachwasser (Nearshore): Von der Brandungszone bis 10 m-14 m Wassertiefe – Verlegung mit Kabelverlegebarge und Spülschwert (Vertical Injector) – Vortrieb mittels 4 Seitenankern und ei-nem Zuganker.

• Tiefwasser (Offshore): mehr als 10 m Wassertiefe: Kabelverlegung mittels DP-Schiff - Einbringen der Kabel mittels Spülschlitten oder Trenching Tauchroboter (TROV: Trenching Remote Operating Vehicle).

Kabelverlegeverfahren im Wattenmeer

Im Wattenmeer zwischen Hilgenriedersiel und Norderney (Bereich Grohdepolder) wird die Verlegung mit einem Ponton und einem Vibrationsverfahren (z.B. Vibrationsschwert) angestrebt. Die Verlegung erfolgt bei diesem Verfahren bei Hochwasser von einer Barge aus im so genannten Vibrationsverfah-ren unter Einsatz eines an einem Kran befestigten Verlegeschwerts (siehe Foto 3.3-1). Dieses Verfah-ren hat sich in den vergangen Projekten (BorWin2 und DolWin1) als das für die Umwelt schonendste Verfahren erwiesen, da es hier die geringste Berührung des Wattbodens gibt und die Querung des Norderneyer Riffgat ohne einen Wechsel des Verlegeverfahrens durchgeführt werden kann. Die Fort-bewegung erfolgt mit einem Zuganker. Die Seitensteuerung erfolgt in der Regel über ein angekoppel-tes Arbeitsschiff oder über Seitenanker. Die genaue Ausführung der Seitensteuerung und die Positio-nen für die Anker werden in der späteren Ausführungsplanung festgelegt.

Stand: 25.03.2014 Seite 21 von 60

Page 28: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

Anhand vorliegender Watthöhen bzw. daraus resultierender Wasserstände erfolgte eine Überprüfung zur möglichen Anwendung des bei der Verlegung der Systeme BorWin2 und DolWin1 eingesetzten Verlegeverfahrens sowie der Erreichbarkeit der potenziellen HDD-Rohrenden. In Kapitel 6.1 sind die Watthöhen im Verlauf der vier Systeme sowie die Watthöhe im Verlauf des bereits verlegten benach-barten DolWin1 Wattkabels (westliches Kabel im bereits genehmigten Trassenkorridor über Norderney) gegenübergestellt. Die Höhen wurden mittels Airborne-Laser-Scanning aufgenommen und beziehen sich auf Normal-Höhennull (NHN). Die Höhendaten weisen eine Genauigkeit von +/- 0,15 m auf und es wurden 3 Messpunkte pro m² aufgenommen.

Die Gegenüberstellung der Wattprofile ergibt keine nennenswerten Unterschiede zur DolWin1 Watt-trasse. Eine Verlegung der vier Kabelsysteme mit einem Vibrationsverfahren bei Hochwasser (z.B. Vibrationsschwert) wird daher als realisierbar betrachtet.

Foto 3.3-1: Vibrationsschwert im Einsatz Quelle: eos projekt

Kabelverlegeverfahren im Flachwasserbereich

Im Brandungsbereich bis zur 10 bzw. 14 m Tiefenlinie erfolgt die Kabelverlegung mit einer Barge und einem an einem Kran hängenden Spülschwert (Vertical Injector) (siehe Abbildung 3.3-1). Der genaue Übergangsbereich zum Tiefwasserbereich hängt vom Tiefgang des eingesetzten Kabelverlegers für den Tiefwasserbereich ab. Die Fortbewegung der Verlegeeinheit erfolgt mit Ankern (5 – 6 Ankern), die um eine kontinuierliche Fortbewegung zu gewährleisten mit einem Ankerziehschlepper (AHT = Anchor Handling Tug) versetzt werden.

Stand: 25.03.2014 Seite 22 von 60

Page 29: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

Im Anlandungsbereich werden die Kabel am Strand mit Baggern eingegraben und im Bereich zwi-schen Hoch- und Niedrigwasserlinie mit Spüllanzen auf Tiefe gebracht.

Abbildung 3.3-1: Flachwasserverlegung mit Spülschwert Quelle: OMM

Kabelverlegeverfahren im Tiefwasserbereich

Ab der 10 m bis 14 m Tiefenlinie bis zur 12 sm-Grenze werden größere Kabelverlegeschiffe mit hoher Ladekapazität und damit größerem Tiefgang eingesetzt. Die Kabellegung erfolgt hier mit sogenannten DP-Schiffen (Dynamic Positioning). Sie haben den Vorteil, dass im Gegensatz zur Verlegung im Flachwasserbereich keine Anker benutzt werden müssen.

Generell kommen für diesen Bereich zwei grundlegende Verlegeverfahren in Frage. Einmal das soge-nannte „Surface Lay & Post Lay Burial“ Verfahren, bei dem das Kabel im ersten Schritt vom Kabelle-geschiff auf dem Meeresboden abgelegt wird und in einem zweiten Schritt von einem weiteren Schiff aus in den Meeresboden eingebracht wird (siehe Abbildung 3.3-2). Das Kabel wird vom Verlegeschiff vorerst ungeschützt auf dem Meeresboden abgelegt. Zum anschließenden Eingraben wird ein fernge-steuertes Einspülgerät (TROV=Trenching Remote Operating Vehicle) eingesetzt. Dieses Einspülgerät kann sowohl mit Eigenantrieb ausgestattet sein als auch von einem Schiff gezogen werden. Zur Ei-gensicherung des Kabels wird das abgelegte Kabel zwischen dem Kabelleger und dem Einspülfahrzeug von Verkehrssicherungsfahrzeugen (VSFs) geschützt.

Stand: 25.03.2014 Seite 23 von 60

Page 30: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

Abbildung 3.3-2: Offshore Verlegung mit TROV (Postlay burial) Quelle: ABB

Beim zweiten Verfahren handelt es sich um das „Simultaneously Lay and Burial“-Verfahren. Hierbei werden die Kabel direkt bei der Kabelverlegung in den Meeresboden eingegraben (siehe: Abbildung 3.3-3). Bei der simultanen Kabelverlegung werden Spülschwerter, Spülschlitten oder Unterwasser-pflüge, die vom Kabelleger geführt werden, für das Ablegen des Kabels auf die gewünschte Legetiefe eingesetzt.

Abbildung 3.3-3: Offshore Verlegung mit Spülschlitten (Simultaneous lay and burial) Quelle: OMM

Da es in diesem Bereich keine technischen Gründe gibt, die eins der beschriebenen Verfahren prä-destinieren, erfolgt die Auswahl des Verlegeverfahrens während der Verhandlungsphase mit den Ka-belinstallationsfirmen, für das jeweilige Kabelsystem.

3.3.2 Verlegetiefen (Kabelüberdeckung)

Die Verlegetiefe wird abhängig von örtlichen Verhältnissen wie z.B. Morphodynamik, Schifffahrtsbe-reichen so gewählt, dass das Seekabel vor Fischereiaktivitäten und Ankern ausreichend geschützt ist.

Stand: 25.03.2014 Seite 24 von 60

Page 31: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

Die Verlegetiefen bzw. die Überdeckungen sind für die einzelnen Bereiche wie folgt geplant:

Tabelle 3.3-1: Geplante Überdeckungen der Kabel im Norderney II-Korridor

Bereich Überdeckung der Kabel 12 sm Zone bis 10 m Tiefenlinie 1,5 m 10 m Tiefenlinie bis 7,5 m Tiefenlinie 3,0 m 7,5 m Tiefenlinie bis 5 m Tiefenlinie 5,0 m 5 m Tiefenlinie bis Strand Norderney 3,0 m Wattbereiche 1,5 m Priele 2,0 m Fahrwasser Riffgat 3,0 m

Die erhöhten Überdeckungen (>3,0 bis 5,0 m) nördlich von Norderney resultieren aus den Erfahrun-gen vergangener Projekte. Hier werden höhere Überdeckungen bei der Verlegung gewählt um ein Freispülen der Kabel im Bereich der erhöhten Morphodynamik zu vermeiden.

3.3.3 Muffen (Kabelverbindungen)

Die einzelnen Kabelenden der Teilabschnitte werden mit Seemuffen miteinander verbunden. Hierzu werden die vorher flach abgelegten Seile am Ende des Kabelbündels mit einem Suchanker ergriffen und das Kabelbündel an Bord geholt. Die zu verbindenden Kabelbündel werden in einem an Bord bereitgestellten Muffencontainer abgelegt und gesichert. Der Kabelstrumpf wird abgenommen und die Kabelenden werden mit dem Kabelbündel des neuen Teilabschnittes auf dem Verlegeschiff verbun-den.

Die Herstellung der Muffen für ein Kabelsystem dauert erfahrungsgemäß ca. 7 Tage. Während dieser Zeit muss das Schiff die Position sicher halten.

Bei der anschließenden Ablage der Muffen auf dem Meeresboden wird zwischen sogenannter Inline- und Omega-Verlegung unterschieden. Bei der Inline-Verlegung wird das Ende des bereits verlegten Kabelbündels an Bord des Kabellegeschiffes geholt und dort mit den noch zu verlegenden Kabeln verbunden. Die Muffe wird dann in Linie mit dem Kabelbündel auf dem Meeresboden abgelegt und eingespült. Das Kabellegeschiff setzt dann die Verlegung fort. Bei der Omega-Muffe werden die bei-den Enden der bereits verlegten Kabelbündel an Bord geholt und nach der Verbindung auf dem Mee-resboden abgelegt. Da die Muffe bedingt durch die entstandene Überlänge der Kabelbündel (mindes-tens 2-fache maximale Wassertiefe) nicht mehr direkt auf der Trasse abgelegt werden kann, wird sie seitlich neben der Trasse abgelegt. Die Überlänge wird in Form eines Omega abgelegt und einge-spült. Das Einspülen der Muffe erfolgt abhängig von der Wassertiefe mit einer Spüllanze oder einem TROV.

3.3.4 Arbeitsstreifen und Arbeitsbereich

Der Arbeitsstreifen ist der erkundete und für die Schifffahrt während der Verlegung gesperrte Bereich. Der Arbeitsbereich ist der Bereich, der während der Verlegung auf dem Meeresboden beansprucht wird. Die folgenden Angaben beziehen sich immer nur auf ein einzelnes Kabelsystem.

Im Wattenmeer ist mit einem Arbeitsstreifen von maximal 300 m Breite je Kabelsystem zu rechnen um eventuell notwendige Seitenanker ausbringen zu können. Die Notwendigkeit und die genauen Positio-nen der Seitenanker werden in der Ausführungsplanung des jeweiligen Kabelsystems festgelegt. Die maximale Arbeitsbereichbreite entspricht der Breite der Verlegebarge, da diese während der Verle-

Stand: 25.03.2014 Seite 25 von 60

Page 32: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

gung an verschiedenen Punkten innerhalb des Verlegekorridors trockenfällt. Für den Fall, dass Sei-tenanker eingesetzt werden müssen (starker Seitenwind oder starke Strömung) verbreitert sich der Arbeitsbereich auf 300 m.

Im Flachwasserbereich d.h. von der 10 m Wasserlinie bis zum Nordstrand von Norderney wird ein Arbeitsbereich von einer Breite von ca. 400 m benötigt, um die Anker für die Verlegebarge ausbringen zu können. Für die Breite des Spülgrabens gelten die gleichen Randbedingungen wie im nachfolgend beschriebenen Tiefwasserbereich.

Ab der 10 m Tiefenlinie und tiefer wird das Kabel mittels eines Dynamic Positioning (DP) Schiffes ver-legt, welches einen Arbeitsstreifen von ca. 1 km Breite benötigt. Die Breite des Schwertes beträgt ungefähr 400 mm – 500 mm. Der direkt am Meeresgrund durch die Verlegegeräte in Anspruch ge-nommene Arbeitsbereich hat eine vom eingesetzten Verlegegerät (TROV, Spülschlitten, Spül-schwert,...) abhängige Breite von bis zu ca. 6 m. Die Breite des zunächst entstehenden Spülgrabens im Bereich des Spülschwerts hängt vom Gerätetyp, vom Spüldruck, dem anstehenden Sediment (meist Fein- bis Mittelsande), der Höhe der Wassersäule über dem Spülgraben, der Strömung und der Eingrabetiefe ab und ist damit variabel.

Da der entstandene Graben durch die Tiden sukzessive eingeebnet wird, ist eine Verfüllung nach der Kabelverlegung nicht erforderlich und daher auch nicht vorgesehen.

3.3.5 Bauzeit

Geplant sind vier Kabelsysteme für den Trassenkorridor Norderney. Jedes Kabelsystem muss einzeln verlegt werden. Es wird angenommen, dass die Verlegung der Kabelsysteme in aufeinanderfolgenden Jahren erfolgt. Damit erstreckt sich die Bauzeit im Trassenkorridor Norderney insgesamt über einen Zeitraum von fünf Jahren. Tabelle 3.3-2 gibt eine Übersicht der baubedingten Wirkzeiträume des Ge-samtvorhabens.

Als Bauzeitenfenster aller geplanten Arbeiten im Nationalpark sowie für die Deichquerung mittels Ho-rizontalbohrverfahren (Horizontal Directional Drilling - HDD im Anlandungsbereich Hilgenriedersiel ist jeweils der Zeitraum vom 15.07. bis 30.09. vorgesehen.

Tabelle 3.3-2: Übersicht zu geplanten Bauzeiten des Vorhabens (seeseitig)

Kabel/ Trassen-Nr.

Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Jahr 5

Quartal 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 D W

S S

2 D WS

S

3 D WS

S

4 D WS

S

Erläuterung: D = HDD-Baustelle 15.07.-30.09. W = Kabeleinzug und Kabelverlegung im Watt S = Kabelverlegung im Sublitoral

Stand: 25.03.2014 Seite 26 von 60

Page 33: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

3.3.6 Kreuzung von Verkehrswegen

In der Nordsee und der Deutschen Bucht sind parallel zur Küste verlaufende Verkehrstrennungsgebie-te (VTG) geschaffen worden um Kollisionsgefahren zu minimieren und den Schiffsverkehr so sicher wie möglich zu gestalten. Dies sind Schifffahrtswege, die durch Trennlinien oder Trennzonen in Ein-bahnwege geteilt sind, auf denen jeweils nur in der vorgegebenen Fahrtrichtung gefahren werden darf. Ein prioritäres Gebiet für die Schifffahrt wird im nördlichen UG gequert. Südlich der Insel Norderney erfolgt die Querung des Fahrwassers Riffgat. Zum Schutz der Kabel sollte im Bereich des VTG eine Ankerverbotszone bewirkt werden.

3.3.7 Kreuzung von Kabeln und Rohrleitungen

Die Kreuzung von Kabeln und Rohrleitungen ist nicht erforderlich.

3.3.8 Anlandung Seekabel

Die Querung von besonderen Schutzbereichen wie Deiche, Dünen und Seegraswiesen erfolgt in ge-schlossener Bauweise mittels des HDD-Verfahrens (Horizontal Directional Drilling). Dabei werden die zu kreuzenden Bereiche mittels der HDD-Technik unterbohrt und mit einem Leerrohr versehen, in das zu einem späteren Zeitpunkt die Kabel eingezogen werden. Im Bereich der Bohrstellen werden dabei zusätzliche Flächen zum Arbeitsstreifen nötig um das Bohrgerät mit seinen Nebenaggregaten, die Lagunen für Bohrspülung und Bohrklein sowie die Vorfertigung der Rohrstränge aufzustellen.

Auf Norderney werden die Bohrungen von einem zentralgelegenen Bohrplatz bis zum Nordstrand und bis ins Rückseitenwatt im Bereich Grohdepolder ausgeführt. An diesem Bohrplatz werden später das Wattkabel und das Nearshorekabel mittels einer Muffe miteinander verbunden.

Die Festlandanlandung erfolgt im Bereich Hilgenriedersiel westlich parallel der Systeme alpha ventus, BorWin1, BorWin2, DolWin1 und DolWin2 im Norderney I-Korridor (gelegt, genehmigt, geplant).

3.3.9 HD-Bohrung

Der standardmäßige Ablauf einer gesteuerten Horizontalbohrung lässt sich in drei Hauptarbeitsschritte unterteilen:

− Pilotbohrung

− Aufweitung (Räumen)

− Einziehvorgang

Nachdem das Bohrgerät installiert und mittels Spundwänden (Einbau wenige Stunden), die vor dem Bohrgerät in den Boden einvibriert werden, in der Lage gesichert ist und somit die auftretenden Druck- und Zugkräfte sicher abgeführt werden können, wird mit einem relativ dünnen Pilotbohrgestänge der erste Arbeitsgang begonnen (siehe Abbildung 3.3-4). Am wattseitigen Austrittspunkt erfolgt die Bau-stelleneinrichtung durch ein Arbeitsponton und einer schwimmenden Baugrubenumschließung. Alter-nativ kann auch, in Abhängigkeit der ausführenden Firma, ein Spundwandkasten zum Einsatz kom-men. Die Ausbildung erfolgt mit Spundbohlen, die vibrierend möglichst lärm- und erschütterungsarm in den Wattboden eingebracht werden.

Der Verlauf des Bohrkanals wird während des Vorgangs gemessen und bei Abweichungen zum Soll-verlauf wird steuernd in den weiteren Verlauf eingegriffen.

Stand: 25.03.2014 Seite 27 von 60

Page 34: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

Abbildung 3.3-4: Pilotbohrung Quelle: MOLL-prd

Vor dem Beginn des zweiten Arbeitsschrittes wird am wasserseitigen Austrittspunkt ein Räumer mon-tiert und in Richtung landseitigen Bohreintrittspunkt gezogen (siehe Abbildung 3.3-5).

Abbildung 3.3-5: Aufweitung Quelle: MOLL-prd

Im dritten Arbeitsgang wird das Schutzrohr, das in voller Länge vorgefertigt wurde, in den Bohrkanal eingezogen (siehe Abbildung 3.3-6).

Stand: 25.03.2014 Seite 28 von 60

Page 35: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

Abbildung 3.3-6: Einziehvorgang Quelle: MOLL-prd

Bis zum Einzug der Kabel werden die Rohre mit Wasser gefüllt, wasserdicht verschlossen und die Enden bis zum Kabeleinzug eingegraben.

3.3.10 Kabeleinzug in Schutzrohre

Zum Zeitpunkt der Anlandung werden die Seekabel mittels einer Zugwinde, die landseitig direkt vor dem Schutzrohr verankert wird, eingezogen. Der Einzug der Kabel erfolgt direkt von der vor dem Schutzrohr positionierten Kabellegebarge. Die Distanz zwischen der Barge und dem Schutzrohr wird hierbei mit Rollenbahnen überbrückt. Nach Beendigung des Einzugs und der Sicherung der Kabelen-den beginnt die Kabellegebarge mit Verlegung mittels Vibrationsschwert (Wattbereich) bzw. Spül-schwert (Flachwasserbereich).

Abhängig von der seeseitigen Verlegerichtung (Verlegung auf die Schutzrohre zu) werden die Kabel vor dem Einzug in die Schutzrohre in einer Schleife auf dem Strand bzw. im Watt vor den Schutzroh-ren ausgelegt und dann in einem zweiten Schritt eingezogen.

Die Verlegung zwischen den wasserseitigen Rohraustrittspunkten und dem Beginn der Seekabelver-legung mit Vibrations- bzw. stehendem Spülschwert erfolgt in offener Bauweise.

Die Verlegung zwischen den beiden Bohreintrittspunkten auf Norderney erfolgt ebenfalls in offener Bauweise.

3.3.11 Emission von Schall und Luftschadstoffen

Die Erstellung der HD-Bohrungen und die Verlegung der Kabel sind mit den bei Baumaßnahmen übli-chen Emissionen von Schall und Luftschadstoffen verbunden.

Die Luftschadstoffe entstehen im Wesentlichen durch den Betrieb von Baufahrzeugen und Maschinen und Staubaufwirbelungen aufgrund von Erdarbeiten. Für die Anmischung der für die HD-Bohrungen notwendigen Bohrspülung werden gesonderte Maßnahmen ergriffen, um einen Austrag des Bentonit zu unterbinden. Schallemissionen entstehen hauptsächlich durch den Betrieb der Baufahrzeuge, Ma-schinen und Schiffe.

Die Emission von Schall und Luftschadstoffen während der Bauphase ist örtlich und zeitlich begrenzt.

Stand: 25.03.2014 Seite 29 von 60

Page 36: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

3.4 Betriebsphase Seekabel

Für den Betrieb im Sinne von Inspektion und Instandhaltung ist der Bereich Betrieb der TenneT Offshore zuständig. Aufgabe des Betriebs ist die operative Vorbereitung und Durchführung von In-spektionen, von geplanten und ungeplanten Instandsetzungen sowie von Maßnahmen aus der Fremd- und Bauleitplanung. Zum Betrieb gehört außerdem die Ein- und Unterweisung Dritter. Der Betrieb ist organisiert in einer Betriebskoordination in Lehrte sowie in einer Servicegruppe Offshore in Oldenburg.

Für die Netzführung der Leitung ist die Schaltleitung der TenneT TSO GmbH in Lehrte verantwortlich. Aufgabe der Schaltleitung ist u. a. die Koordination der Abschaltplanung und Durchführung bzw. An-weisung von Schaltungen, die Überwachung der Anlage sowie Alarmierung des zuständigen Be-triebsbereiches bei Unregelmäßigkeiten.

Die Leitung ist ferngesteuert und rund um die Uhr fernüberwacht. Alle relevanten Betriebszustände werden erfasst und für weitere Auswertungen und Störungsanalysen gespeichert. Mit Inbetriebnahme der Leitung werden die Leiter unter Spannung gesetzt und übertragen den Betriebsstrom und damit die elektrische Leistung. Die elektrischen Daten der Leitung werden kontinuierlich durch automatische Schutzeinrichtungen an den beiden Enden der Leitung auf ihre Sollzustände hin überprüft. Sofern eine Überbeanspruchung festgestellt wird, erfolgt die automatische Abschaltung der gestörten Einrichtung vom Netz. Die Schaltleitung informiert die Betriebskoordination und die Servicegruppe Offshore der TenneT Offshore, die die Störungsklärung und alle damit verbundenen Handlungen übernimmt bzw. koordiniert.

3.4.1 Kontrolle und Reparatur

Für die reguläre Wartung wird ein Abschalten des Kabelsystems für ein bis zwei Wochen pro Jahr erwartet. Im regulären Betrieb ist allerdings kein Zugang zu den Kabeln notwendig. Nur im Falle eines Kabelfehlers kann zu Reparaturzwecken ein Zugang zum schadhaften Kabelabschnitt durch Ausspü-len des Kabels erforderlich werden. Die Möglichkeit, dass das Kabel in der Betriebsphase durch Se-dimentverlagerungen frei gespült wird ist aufgrund der angestrebten Solltiefen unwahrscheinlich. Trotzdem wird die Überdeckung des Kabels in der Anfangsphase jährlich gemessen.

Bei Kabelfehlern spricht man von internen und externen Fehlern. Während der geplanten Lebensdau-er des Kabels sollten jedoch keine Schäden durch interne Fehler auftreten. Externe Fehler, d.h. aus-gelöst durch mechanische Einwirkung von außen (Schiffsanker, Fischernetze, etc.) können weitge-hend durch geeignete Verlegemethoden (Verlegetiefe) sowie mechanischen Schutz wirkungsvoll ver-mieden werden.

Sollte es unerwartet zu einem Kabelfehler kommen, wird der schadhafte Abschnitt des Kabels ausge-spült, angehoben und ein neues Stück Kabel eingespleißt, d.h. zwei Kabelmuffen werden gesetzt. Entsprechend der Wassertiefe an der fehlerhaften Stelle des Kabels ist zum Anheben des Kabels eine Mehrlänge erforderlich. Diese Mehrlänge wird nach der Reparatur seitlich in Form einer Bucht, des sogenannten „Omega Loop“, abgelegt. Dabei ist ein Mehrplatzbedarf (entsprechend der Wassertiefe) vonnöten. Nach dem Absenken auf den Meeresgrund wird das reparierte Kabelsystem in den Mee-resgrund eingespült. Die Dauer der Reparatur ist vor allem von den notwendigen Maßnahmen, dem Zeitraum für die Mobilisierung der erforderlichen Ausrüstung und den äußeren Rahmenbedingungen wie z.B. Wetter, Jahreszeit und Wassertiefe abhängig.

3.4.2 Schutzstreifen

Im Bereich der Verkehrstrennungsgebiete wird angestrebt, eine Ankerverbotszone beidseitig des Kor-ridors zu bewirken. Diese Verbotszone wird in Seekarten verzeichnet und ist von der Seeschifffahrt zu

Stand: 25.03.2014 Seite 30 von 60

Page 37: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

beachten. Andere technische Bauwerke am Seeboden wie z. B. Rohrleitungen oder Kabel müssen, je nach Wassertiefe, in der Regel einen Sicherheitsabstand zu den geplanten Kabeltrassen einhalten.

3.4.3 Elektrische und magnetische Felder

Bezogen auf magnetische Emissionen entstehen bei Gleichstromleitungen Magnetfelder, deren Feld-stärke am Meeresboden im Bereich der Stärke des Erdmagnetfelds liegen.

3.4.4 Bodenerwärmung

Die Kabel werden so dimensioniert und verlegt, dass im Bereich der Seetrassen bezogen auf Wärme-emissionen eine Überschreitung des 2 K-Kriteriums (K = Kelvin) 30 cm unter GOK ausgeschlossen werden kann.

3.5 Technische Realisierbarkeit Seekorridor

Die technische Realisierbarkeit des Seekorridors wurde bereits in der Desktop Studie für potenzielle Trassenkorridore in der 12 sm-Zone der Nordsee untersucht (IBL & eos Projekt 2012). In der Studie wurden alle notwendigen technischen Randbedingungen betrachtet und der Seekorridor als technisch realisierbar eingestuft.

3.6 Bauphase Landkabel

3.6.1 Allgemeines

3.6.1.1 Baustelleneinrichtungen

Vor Beginn der Leitungsverlegung werden Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Flächen) für Baucontai-ner, Geräte und Maschinen, Materiallagerung etc. auf geeigneten Flächen in der Nähe der vier Lei-tungstrassen eingerichtet. Dies geschieht durch die ausführenden Firmen in Abstimmung und im Ein-vernehmen mit den Grundstückseigentümern vor Ort. Eine dauerhafte Befestigung der Lagerplätze ist in der Regel nicht erforderlich. Eine ausreichende Straßenanbindung der BE-Flächen ist notwendig. Die Erschließung mit Wasser und Energie sowie die Entsorgung erfolgt entweder über das bestehen-de öffentliche Versorgungsnetz oder vorübergehende Anschlüsse in der für Baustellen üblichen Form. BE-Flächen und Lagerplätze werden durch Einzäunungen gesichert. BE-Flächen und Lagerplätze liegen außerhalb von für Natur und Landschaft wertvolle Flächen. So genannte naturschutzfachlich begründete „Tabu“-Flächen werden im nachgeordneten Verfahren im landschaftspflegerischen Be-gleitplan ausgewiesen.

3.6.1.2 Zuwegungen, Arbeitsflächen

Für die gesamte Bau- und Betriebsphase ist für die Erreichbarkeit der Leitung die Benutzung öffentli-cher Straßen und Wege notwendig. Für den Schutz der Leitungen ist die Einrichtung eines Schutzbe-reiches, beidseitig des Trassenkorridors erforderlich. Der Schutzbereich stellt eine vom Bau, über den Betrieb bis zum Rückbau der Leitungen dauerhaft in Anspruch genommene Fläche dar und beträgt beidseitig 5 m. Der Grundstückseigentümer behält sein Eigentum. Der Schutzbereich der Leitung dient grundsätzlich als Zufahrt zu den Baufeldern.

Die Zugänglichkeit der Schutzbereiche von Straßen und Wegen wird, wo erforderlich, durch Zuwegungen ermöglicht, die zudem auch der Umgehung von Flächen für den Naturschutz (Tabuflä-

Stand: 25.03.2014 Seite 31 von 60

Page 38: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

chen) bzw. Hindernissen wie z. B. Wallhecken, Gräben etc. dienen. Es werden grundsätzlich vorhan-dene Zufahrten genutzt. Die Zuwegungen werden in der Regel nicht als Baustraßen ausgebaut, da geländegängige Fahrzeuge genutzt werden. Dort wo die Straßen und Wege keine ausreichende Trag-fähigkeit oder Breite besitzen, werden in Abstimmung mit den Unterhaltspflichtigen Maßnahmen zum Herstellen der Befahrbarkeit festgelegt und durchgeführt. Eine temporäre Verrohrung von Gräben zum Zwecke der Überfahrt während der Bauphase kann ggf. notwendig sein.

Während der Bauphase ist für die Lagerung des Erdaushubs sowie die Zufahrt für Bagger, Lkw und anderen Maschinen ein Arbeitsstreifen von insgesamt ca. 20 m Breite erforderlich. In Siedlungsgebie-ten oder anderen empfindlichen Gebieten ist eine Verringerung der Arbeitsstreifenbreite möglich.

3.6.1.3 Vorbereitende Maßnahmen

Vor Beginn der Arbeiten wird die Trasse und die zur Verfügung stehenden Arbeitsbereiche und Zuwegungen abgesteckt und markiert. Die dafür zu verwendenden Markierungspfähle sollen auch bei fortgeschrittener Vegetation gut sichtbar sein und aus einem Material bestehen, das keine Schäden an Mähwerken verursacht. Nach Beendigung der Arbeiten werden die Pfähle wieder entfernt. Evtl. erforderliche Tabuflächen werden separat ausgewiesen und markiert. Im Arbeitsbereich vorhandener Aufwuchs und Gehölze werden entfernt bzw. abgetrieben.

Angeschnittene und durchschnittene Viehkoppeln werden während der Bauzeit, soweit erforderlich, mit provisorischen Koppelzäunen versehen. Zufahrtswege und Arbeitsflächen sind ggf. provisorisch einzufrieden. Provisorische Zäune werden nach Beendigung der Bauarbeiten wieder abgebaut.

3.6.1.4 Behandlung von bestehenden Drainagen und Leitungen

Sofern vorhandene Drainagen oder Leitungen (z.B. Wasserleitungen zu Vieh- oder Stalltränken etc.) betroffen sind, werden diese vom Vorhabenträger, in Abstimmung mit dem Eigentümer, angepasst bzw. verlegt.

3.6.1.5 Offene Bauweise

Die Abmessungen des Kabelgrabens sowie des benötigten Arbeitsbereiches von 20 m für die Herstel-lung der vier Leitungen (vorübergehende Inanspruchnahme) ist im nachfolgenden Bild beispielhaft dargestellt.

Stand: 25.03.2014 Seite 32 von 60

Page 39: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

Abbildung 3.6-1: Standardkabelgraben und Arbeitsbereich Quelle: TenneT

In einem ersten Schritt erfolgen der Abtrag und die fachgerechte Lagerung des Oberbodens (im Bild mit „Mutterboden“ bezeichnet). Der Aushub des Kabelgrabens erfolgt schichtweise und wird getrennt nach homogenen Bodenschichten seitlich des Grabens im Arbeitsbereich gelagert. Der Oberboden wird in zweiter Reihe gesondert neben dem Kabelgraben gelagert.

Stand: 25.03.2014 Seite 33 von 60

Page 40: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

Foto 3.6-1: Graben bei offener Bauweise Quelle: TenneT

Ist eine Lagerung des Bodenaushubs vor Ort nicht möglich muss dieser abtransportiert und zwischen-gelagert werden. Überschüssiges oder ungeeignetes Bodenmaterial wird auf geeignete Deponien abgefahren. Die Errichtung der Kabelgräben erfolgt gemäß den Angaben in DIN 4124. Grundsätzlich werden Kabelgräben mit einem Böschungswinkel von 60 Grad hergestellt. Abhängig von der Boden-standfestigkeit kann der Böschungswinkel zwischen 45 und 80 Grad variieren. Bei nicht standfesten Böden ist der Kabelgraben zu verbauen, damit ein gefahrloses Arbeiten gewährleistet werden kann. Die Kabelgrabenbreite beträgt in diesem Fall ca. 0,9 m. Die Kabel werden im Kabelgraben in einem Abstand von etwa 0,4 m in einer ca. 0,5 m hohen steinfreien Sandschicht eingebettet und durch Ab-deckungen und Warnbänder gegen äußere Beschädigungen geschützt. Es ist eine Überdeckung der Kabel von mind. 1,3 m vorgesehen. Bei größeren Verlegetiefen ist der Kabelabstand tiefenabhängig zu vergrößern. Die Steuerkabel (Lichtwellenleiter) werden neben den Hochspannungskabeln ange-ordnet.

Das Kabel wird in einer steinfreien Sandschicht eingebettet (wie oben beschrieben). Danach wird der anstehende Boden der neben den Graben gelagert wird als Verfüllmaterial verwendet. Es erfolgt keine Aufschüttung des ganzen Grabens mit Sand.

Da die Kabel in Einzellängen bis etwa 800 m angeliefert werden können, müssen diese durch Muffen miteinander verbunden werden. Die Muffenmontage findet in einem Arbeitscontainer statt (Foto 3.6-2), der eine trockene und kontrollierte Umgebung gewährleistet. Für die Errichtung des Arbeitscontainers muss der Kabelgraben an dieser Stelle verbreitert werden (ca. 7,0 m x 3,1 m). Permanente im Boden verbleibende Bauwerke sind nicht vorgesehen.

Stand: 25.03.2014 Seite 34 von 60

Page 41: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

Foto 3.6-2: Muffengrube mit Arbeitscontainer Quelle: ABB

Die eigentliche Kabelverlegung erfolgt von einem Kabeltrommel-Wagen aus, der auf dem Arbeitsstrei-fen entlang fährt, durch direktes Ablegen in den Kabelgraben. Sofern Hindernisse und Biegungen zu überwinden sind, werden die Kabel von einer Trommel oder von einem Trommelwagen aus von einem Ende des Kabelgrabens zum anderen Ende gezogen. Hierzu ist der Kabelgraben mit Kabelrollern ausgelegt. Die Fortbewegungskräfte werden entweder durch eine Seilwinde am anderen Kabelgra-benende oder durch motorbetriebene Kabelroller aufgebracht. Nach Verlegung des zweiten Kabels erfolgt die Abstandskontrolle und ggf. eine Lagekorrektur sowie die Vermessung der Lage.

Nach Abschluss der Montage, Entfernen der Kabelroller und des Arbeitscontainers wird das vom Oberboden getrennt gelagerte Aushubmaterial lagenweise wieder eingebaut und so verdichtet, dass die ursprüngliche Geländehöhe dauerhaft erhalten bleibt. Anschließend erfolgen das Aufbringen des Oberbodens und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes (z.B. durch Einsaat).

Kabel- und sonstige Montagereste werden von den Baustellen entfernt und entsprechend den gelten-den Vorschriften fachgerecht verwertet oder entsorgt.

3.6.1.6 Geschlossene Bauweise

Widerstände (Korridorhindernisse wie z.B. Autobahnen, andere klassifizierte Straßen, Bahnanlagen, größere Gewässer und Leitungen Dritter etc. s. oben) werden in geschlossener Bauweise gequert.

Das Einbringen der Rohre in den Boden erfolgt bei der geschlossenen Bauweise grundsätzlich mittels gesteuerter Horizontalbohrungen (HDD = horizontal directional drilling). Bei kurzen Kreuzungen kann

Stand: 25.03.2014 Seite 35 von 60

Page 42: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

die Herstellung der Verrohrung auch durch offene Baugruben erfolgen. Sofern technisch erforderlich kann auch das Pressbohrverfahren eingesetzt werden.

Abbildung 3.6-2: Systemskizze HD-Bohrung Quelle: http:\\www.tracto-technik.de

Grundsätzlich wird für jedes Kabel ein eigenes Schutzrohr verlegt. Es werden in der Regel Kunststoff-rohre verwendet, der Durchmesser hängt von der Bohrungslänge ab und beträgt im Allgemeinen 180 mm für die Hochspannungskabel und 50 mm für Steuerkabel. Der Abstand der Kabelschutzrohre zueinander variiert in Abhängigkeit von der Legetiefe und beträgt mindestens 1 m. Das Schutzrohr für das Steuerkabel wird durch eine der beiden Bohrungen für die Hochspannungskabel mit eingezogen.

Der standardmäßige Ablauf lässt sich in drei Hauptarbeitsschritte unterteilen und ist in Kap. 3.3.9 er-läutert.

3.6.1.7 Entwässerung der Baufelder

Für die Kabelverlegung kann eine temporäre Entwässerung des Kabelgrabens, der Muffenlöcher bzw. der Baugruben in benachbarte Flächen bzw. in die nächstgelegene Vorflut erforderlich sein. Dazu soll unterhalb der Kabelgrabensohle eine Längsdrainage eingebaut werden. Die Entwässerung des Gra-bens, insbesondere der Niederschläge, erfolgt mit geeigneten Pumpen. Ggf. sind hierzu auch Was-sersammelbecken auf geeigneten Flächen zu errichten. Die hierfür genutzten Flächen werden nach Abschluss der Montage entsprechend ihres ursprünglichen Zustandes wiederhergestellt.

3.6.1.8 Beschilderung

Eine entsprechende Beschilderung der Trasse, insbesondere an Kreuzungen, Grundstücks- und Be-wirtschaftungsgrenzen, wird auf Anforderungen des Gestattungspartners (z. B. Wasserverbände, Straßenbehörden etc.) angebracht. Weiterhin wird eine Beschilderung am Kabelendverschlussgerüst angebracht.

3.6.2 Bauzeit

Die Bauzeit für die Verlegung einer Kabellänge von 800 m zeigt die nachfolgende Tabelle. Eine Redu-zierung der Bauzeiten ist durch parallele Arbeiten möglich.

Stand: 25.03.2014 Seite 36 von 60

Page 43: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

Tabelle 3.6-1: Übersicht der Bauzeit für 800 m Kabel

Merkmal Bauzeit Hinweise Verlegung von 800 m Kabel 3 Wochen Eine Reduzierung der Bauzeiten ist durch parallele Arbeiten

möglich. Voraussetzung für parallele Arbeiten ist u.a. das Vor-handensein von ausreichend Baumaterial (z.B. Verschalungs-material).

Bau und Rückbau der Bau-straße für einen 800 m Ab-schnitt

4 Wochen

Bauzeit 800 m Kabel gesamt 7 Wochen Erläuterung: Erfahrungswerte (TenneT)

Bauzeitenregelungen zur Verminderung und Vermeidung naturschutzfachlicher Beeinträchtigungen werden berücksichtigt.

3.6.3 Emissionen von Schall und Luftschadstoffen

Beim Bau der Erdkabeltrasse ergeben sich baubedingt Schallemissionen, hervorgerufen durch den Baubetrieb und durch den Baustellenverkehr. Das Ausmaß der Schallemissionen hängt im Wesentli-chen von der Zahl der erforderlichen Fahrzeugbewegungen und der Art und Betriebsdauer der einge-setzten Geräte ab.

Luftschadstoffe entstehen im Wesentlichen aus dem Betrieb der Baufahrzeuge, Baumaschinen und der Aufwirbelung von Staub aufgrund der Erdarbeiten.

Die Emission von Schall und Luftschadstoffen während der Bauphase ist zeitlich und örtlich begrenzt, da sich die Geräte fortbewegen und nicht an einer Stelle arbeiten.

3.7 Betriebsphase Landkabel

3.7.1 Kontrolle und Reparatur

Die Kabel der Leitungen sind grundsätzlich wartungsfrei und unterliegen somit keiner Inspektion oder Wartung. Für Begehungen und Befahrungen zu Kontrollzwecken sowie ggf. erforderliche Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten kann der Vorhabenträger oder von ihm beauftragte Dritte das Kabel an jedem Punkt auf den Zuwegungen erreichen.

Im Falle von Störungen innerhalb von HDD-Bohrungen wird das defekte Kabelteil aus dem Bohrkanal gezogen und durch ein neues Kabelteil ersetzt. Die Kabelenden werden durch Muffen verbunden.

Der Landteil der Leitungen unterliegt einer jährlichen Inspektion der Leitungstrassen in Form von Be-gehungen oder Befliegungen. Dabei wird der Zustand im Schutzbereich in Bezug auf evtl. neu hinzu-gekommene Baulichkeiten, Bewuchs bzw. Anpflanzungen und die Beschilderung festgestellt. Sollten Bäume und Sträucher die Leitungen gefährden, werden diese in Abstimmung mit dem Eigentümer oder Nutzer durch den Vorhabenträger oder von ihm beauftragten Dritten entfernt.

Sofern die Kabel der Leitung beschädigt sein sollten z. B. durch äußere Einwirkungen oder innere Fehler, so sind die Kabel umgehend zu reparieren. Hierzu werden entsprechende Reparaturmateria-lien und Reservelängen vom Vorhabenträger bereitgehalten. Die Reparatur erfolgt nach Fehlersuche durch Austausch des defekten Kabelstücks. Hierzu ist im Schutzbereich das Kabel freizulegen, der fehlerhafte Teil zu entfernen und durch ein Reservekabel zu ersetzen.

Sollte der Defekt im Bereich eines Kabelschutzrohres liegen, sind die beiden Ende des Dükers freizu-legen, das Kabel aus dem Schutzrohr zu entfernen und durch eine neue Teillänge zu ersetzen. Sollte wider Erwarten die Entfernung des Kabels aus dem Schutzrohr scheitern, ist ein neues Schutzrohr in unmittelbarer Nähe zum Vorhandenen herzustellen und die Reparaturlänge durch diesen neuen Dü-

Stand: 25.03.2014 Seite 37 von 60

Page 44: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

ker zu ziehen. Anschließend erfolgen die Verfüllung der Baugruben und die Rekultivierung der Ober-fläche.

3.7.2 Schutzstreifen Landkabel

Für den Schutz der Leitungen ist die Einrichtung eines Schutzbereiches beidseitig des Trassenkorridors erforderlich. Der Schutzbereich, auch Dienstbarkeitsstreifen genannt, stellt eine vom Bau über den Betrieb bis zum Rückbau der Leitungen dauerhaft in Anspruch genommene Fläche dar. Der Grundstückseigentümer behält sein Eigentum.

3.7.3 Elektrische und magnetische Felder

Wie bei den Seekabeln gibt es aufgrund der Schirmung der HGÜ-Kabel kein elektrisches Feld außer-halb der Kabel.

Die an der Erdoberfläche messbaren magnetischen Felder (Gleichfelder) hängen ab vom Strom, der Verlegetiefe sowie vom Verlegeabstand der beiden Gleichspannungskabel. Bei Bündelung der Kabel heben sich die Magnetfelder der beiden Kabel wegen der entgegengesetzten Stromflussrichtung weit-gehend auf. Die messbaren magnetischen Felder liegen bei einer gebündelten Verlegung der Gleich-stromkabel unter der Stärke des Erdmagnetfeldes (ca. 45 µT).

3.7.4 Bodenerwärmung

Bei dem Betrieb der Kabel kommt es zu einer Wärmeentwicklung. In einem vergleichbaren Projekt in der Wesermarsch wird von folgenden Auswirkungen durch die Kabelerwärmung ausgegangen: Zu Berücksichtigen ist an dieser Stelle, dass die Angaben zur Wärmeabgabe spezifisch auf die in der Wesermarsch vorherrschenden Umweltbedingungen angepasst sind und die tatsächlichen Auswir-kungen im Untersuchungsgebiet daher abweichen können.

Im Beispielprojekt (1.400 MW/±500kV HGÜ-Leitung) wird von einer Wärmeausbreitung an der Gelän-deoberkante bei Sandbettung eine Temperaturerhöhung von 0,78 K (Kleiboden) bzw. 0,8 K (Moorbo-den) erwartet. In einer Tiefe von 0,3 m u. GOK werden Temperaturerhöhungen von 3,15 K (Kleibo-den) bzw. 6,86 K (Moorboden) prognostiziert. Im Bereich der Gewässerunterquerungen erfolgt auf-grund des hohen Wärmeübergangskoeffizienten eine maximale Erhöhung der Temperatur an der Grabensohle von 0,1 K.

3.8 Potenzielle technische Widerstände im Landkorridor

Der landesplanerischen Überprüfung ist nur ein Trassenkorridor zugrunde zu legen, in dem keine technisch unüberwindbaren oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu überwindenden Hin-dernisse bestehen.

Die Hochspannungskabel der Leitung werden wie oben beschrieben an Land überwiegend in offener Bauweise, durch Herstellung eines Kabelgrabens, direkt in die Erde verlegt. Sind innerhalb einer Kor-ridorvariante technische oder sonstige Widerstände vorhanden, die aus verschiedenen Gründen nicht in einer offenen Bauweise gequert können, erfolgt die Querung in geschlossener Bauweise im HDD-Verfahren.

Technische oder sonstige Widerstände können u.a. sein:

• Querung von Flüssen und Deichen

• Autobahnen und andere klassifizierte Straßen

Stand: 25.03.2014 Seite 38 von 60

Page 45: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

• Bahnanlagen

• Leitungstrassen Dritter

• Siedlungsgebiete

• Wälder und Moorgebiete sowie andere geschützte Bereiche

Die technische Bewertung der Korridorvariante sowie die Ermittlung der technischen und sonstigen Widerstände wurde auf Grundlage der Topographischen Karte 1:25.000 (TK25) durchgeführt. Hierzu wurden die Querungen des Korridors von den vorgenannten Widerständen bestimmt. Alle erfassten Korridorwiderstände in dieser technischen Bewertung müssen aufgrund verschiedenster Faktoren im HDD-Verfahren gequert werden. Für die Gewässer wurde die Annahme getroffen, dass nur die Ge-wässer I.- und II. Ordnung im HDD-Verfahren gequert werden. Es wird angenommen, dass die Que-rungen der Gewässer III. Ordnung in einer offenen Grabenbauweise durchgeführt werden.

3.8.1 Beurteilungskriterien

Die Beurteilung der einzelnen Korridorabschnitte erfolgt anhand folgender Kriterien:

Streckenlänge

Es werden jeweils die Längen der Korridorabschnitte ermittelt und aufgelistet.

Erreichbarkeit während der Bauzeit

Eine gute Erreichbarkeit während der Bauzeit ist abhängig von der Anzahl der angrenzenden bzw. zu kreuzenden Straßen und Wege, auf denen z.B. der Materialtransport erfolgen kann. Grundsätzlich wird jedoch davon ausgegangen, dass alle Korridorabschnitte erreichbar sind, falls nötig mit entspre-chendem technischem Aufwand wie z.B. Ertüchtigung/Neubau von Straßen oder Wegen. Die Errich-tung von Baustraßen ist im ganzen Korridorverlauf parallel der Leitungstrasse und auch als Zuwegung vorgesehen.

Widerstände im Trassenkorridor (kreuzende Verkehrswege, Gewässer, andere Infrastruktur, sonstige landschaftliche Widerstände) bzw. Länge von HD-Bohrungen

Die Widerstände in den Korridorabschnitten wurden gezählt und die Längen der HD-Bohrungen unter Annahme von Querschnittsbreiten der zu querenden Hindernisse, Tiefenlagen der zu verlegenden Leitungen sowie in der Baupraxis üblichen Eckdaten wie z.B. Bohrwinkel und Kurvenradius ermittelt. Die ermittelten Bohrlängen sind nur Richtwerte und dienen lediglich als Entscheidungshilfe.

Engstellen im Korridorabschnitt

In den Korridorvarianten wurden die Engstellen der Korridorabschnitte ermittelt. Engstellen sind Berei-che, in denen z. B. nur ein schmaler Korridor aufgrund von Bestandsbebauung oder anderen Zwangspunkten zur Verfügung steht. Engstellen sind kein Ausschlusskriterium. Weiterhin wurden die Bereiche, in denen die Korridorvarianten durch einen Windpark führen oder diesen queren, als Eng-stellen aufgelistet. Aufgrund der dort bereits vorhandenen Leitungen und der einzuhaltenden Abstän-de zu anderen Leitungstrassen wurde dieser Bereich vorsorglich als Engstelle ausgewiesen. Eine weitere Engstelle ist in einigen Korridorvarianten durch die Querung kleinflächiger Siedlungsbereiche oder die Trassierung entlang von Siedlungsgebieten vorhanden. Hier steht ebenfalls nur ein schmaler Korridor zur Verfügung. Es wird in nachfolgenden Verfahren und in der Feinplanung vermieden, Ge-bäude jeglicher Art zu queren.

Stand: 25.03.2014 Seite 39 von 60

Page 46: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

3.8.2 Bewertung der technischen Widerstände

Der Korridorabschnitt 1 beginnt am Anlandungspunkt nordwestlich von Hilgenriedersiel und verläuft überwiegend in südlicher bzw. südwestlicher Richtung. Im Korridorabschnitt Nr. 1 werden eine Deich-anlage, die Landesstraße L 5 sowie einige Gewässer II. Ordnung gequert. Weiterhin verlaufen die Korridorabschnitte 1 und 2 durch einen bestehenden Windpark. Der Korridorabschnitt Nr. 2 verläuft parallel des Marschtiefs in südöstlicher Richtung und kreuzt nördlich von Lütetsburg den Fluss Nordertief, zweimal die B 72 und eine Bahnlinie. Im Bereich von Süderneuland II quert der Korridorab-schnitt den Berumerfehnkanal und die Kreisstraße K 203. Der Korridorabschnitt Nr. 3 verläuft ab hier in östlicher Richtung und endet nach ca. 910 m am Netzverknüpfungspunkt Halbemond.

Engstellen sind im Bereich des Windparks auf einer Länge von 2.500 m vorhanden. Es ist in allen Korridorabschnitten vorgesehen, die Kabel neben dem bestehenden System DolWin1 zu verlegen. Im Bereich des Kreuzungspunktes der Bundesstraße B 72 mit der Landesstraße L 6 ist die Querung ei-nes Kreisverkehres vorgesehen. In diesen schwenkt die Trasse kurzzeitig auf die Westseite der B 72 und nach ca. 150 m wieder zurück auf die Ostseite.

Im Bereich des Windparks ist die Lage der vorhandenen Leitungen bzw. Trassenabstände zu anderen Leitungen zu beachten.

Die Korridorabschnitte und Korridorlängen sind in folgender Tabelle dargestellt.

Tabelle 3.8-1: Korridorabschnitte Hilgenriedersiel – NVP Halbemond

Korridorabschnitte Korridorlänge

1 4,92 km 2 9,15 km 3 0,84 km Gesamtlänge: - 14,91 km

Im Bereich der drei Korridorabschnitte befinden sich eine Vielzahl von parallelen bzw. angrenzenden Wirtschaftswegen sowie Landes- und Kreisstraßen. Die Erreichbarkeit ist somit während der Bauzeit gegeben.

Es kommt im Bereich der Korridorabschnitte zu verschiedenen Widerständen (technische oder sonsti-ge Hindernisse) für die offene Bauweise, die in nachfolgender Tabelle zusammengefasst sind.

Stand: 25.03.2014 Seite 40 von 60

Page 47: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

Tabelle 3.8-2: Technische Widerstände der Korridorabschnitte Hilgenriedersiel – NVP Halbemond

Korridor-abschnitte Autobahnen klassifizierte

Straßen Bahn-strecken

Gewässer I.- und II. Ordn.

Deiche FFH-Gebiete

Siedlungs-gebiete

[Nr.] [Stk.] [Stk.] [Stk.] [Stk.] [Stk.] [m] [Stk.] 1 - 1 - 4 1 - - 2 - 3 1 3 - - - 3 - - - 1 - - -

Gesamt: - 4 1 8 1 - -

Länge HD-Bohrung2 [m/Stck.]

ca. 80 ca. 50 ca. 50 ca. 75 ca. 60 - ca. 100m

Gesamt [m] - ca. 200 ca. 50 ca. 600 ca. 60 - -

Für die Korridorabschnitte von Hilgenriedersiel bis zum NVP Halbemond sind ca. 910 m in geschlos-sener Bauweise (HDD-Verfahren) zu verlegen.

3.9 Lebensdauer und Rückbau der See- und Landkabel

Die Lebensdauer von Erdkabeln beträgt ca. 30 bis 40 Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit ist sowohl eine Erneuerung, als auch der Rückbau der Kabel theoretisch denkbar, wenn der Zweck der Erdkabel ent-fällt (z.B. geänderte gesetzliche Grundlagen, Außerbetriebnahme aller angeschlossenen Offshore-Windparks). Der Rückbau der Kabel wird in einer ähnlichen Vorgehensweise wie bei dem Einbau der Kabel durchgeführt.

Im Seebereich ist ein Rückbau der Leitungen nach Außerbetriebnahme nur dann zulässig oder erfor-derlich, wenn ein Rückbau unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten dem Eigentümer der Leitungen zumutbar und ein Belassen sich zum Zeitpunkt der Außerbetriebnahme unter Umweltgesichtspunkten nicht günstiger darstellt als die durch einen Rückbau bedingten Auswirkungen. Hierüber ist zu gege-bener Zeit zu entscheiden.

3.10 Konverterstationen

Am NVP Halbemond müssen für die Einspeisung des Offshore-Windstroms aus drei der vier Leitun-gen drei Umrichteranlagen mit einer Leistung von jeweils 900 MW errichtet werden.

Die Konverterstationen dienen der Umwandlung der Wechselspannung in Gleichspannung und umge-kehrt.

Die Hauptkomponenten einer Konverterstation sind:

• eine Konverterhalle bestehend aus Ventilhalle, Drosselspulenhalle und DC-Halle

• zwei Konverter-Drehstrom-Schaltfelder

• Kühlanlagen der Umrichterventile

• zwei Leistungstransformatoren zur Anpassung an die 380-kV-Netzspannung

2 Die Länge der der HD-Bohrung ist abhängig von der Breite des Hindernisses, Tiefe der Bohrung sowie anderen örtlichen Gegebenheiten. Die Ermittlung der Bohrlänge dient lediglich als Entscheidungshilfe und basiert auf Erfahrungswerten. Quelle: (http://www.tracto-technik.de, 2013)

Stand: 25.03.2014 Seite 41 von 60

Page 48: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

• zwei 380-kV-Schaltfelder, die die Konverteranlage mit der 380-kV-Sammelschiene verbinden und die somit den Netzverknüpfungspunkt darstellen, über den die regenerative Energie in das 380-kV-Übertragungsnetz der TenneT TSO GmbH eingespeist wird.

In der Umrichter- oder auch Konverteranlage wird der Hochspannungsgleichstrom von ca. ±300 kV in 380-kV-Wechselstrom umgewandelt, der in das Höchstspannungsnetz der TenneT TSO eingespeist werden kann.

Das die Konverterhalle umschließende Gebäude dient dem Schutz der Geräte vor der Witterung, re-duziert die Betriebsgeräusche und bietet eine elektromagnetische Kapselung. Die Leistungstransfor-matoren werden ebenfalls aus Lärmschutzgründen in der Regel eingehaust. Lediglich die Drehstrom-schaltfelder und die Kühlanlagen der Umrichterventile sowie die übrigen 380-kV-Schaltfelder werden im Freien aufgestellt.

Es wird angenommen, dass ein Areal von ca. 15 ha für drei Konverterstationen benötigt wird. Darüber hinaus kann es in Abhängigkeit der Standortwahl zu einem weiteren Flächenbedarf für den Bau eines Umspannwerkes kommen, welcher ca. 5 ha in Anspruch nehmen wird.

Die Ventilhalle ist das höchste Gebäude und kann bis zu 25 m Höhe erreichen.

4 Zusammenfassung der Ergebnisse der Antragsunterlagen

4.1 Erläuterungsbericht - Technische Realisierbarkeit

Seeseitig verläuft der Trassenkorridor bis auf die Querung der Insel Norderney parallel zu den bereits verlegten/geplanten 5 Kabelsystemen im Norderney I-Korridor. Die Anbindung der Leitungen im Norderney II-Korridor ist aus technischer Sicht realisierbar.

Der Trassenkorridor von Hilgenriedersiel zum NVP Halbemond hat insgesamt eine Länge von 15 km. Aufgrund von Trassenhindernissen wie z.B. Querungen von Gewässern, Autobahnen und klassifizier-ten Straßen sowie Moorgebieten und anderen geschützten Bereichen müssen ca. 910 m im HDD-Verfahren verlegt werden. In den Korridorabschnitten 1 und 2 kommt es aufgrund eines vorhandenen Windparks zu einer Engstelle. Im Bereich des Windparks ist die Lage der vorhandenen Leitungen bzw. Trassenabstände zu anderen Leitungen zu beachten. Die Erreichbarkeit der Korridorabschnitte während der Bauzeit ist aufgrund von parallelen bzw. angrenzenden Wirtschaftswegen sowie Landes- und Kreisstraßen gegeben.

4.2 Raumverträglichkeitsstudie (Unterlage B)

In der Raumverträglichkeitsstudie (Unterlage B) wird geprüft, welche raumordnerischen Belange von vier Kabelverbindungen über den Norderney II-Korridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netz-verknüpfungspunkt (NVP) Halbemond betroffen sind und ob eine Übereinstimmung mit den Erforder-nissen der Raumordnung sowie anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen besteht bzw. erreicht werden kann.

Inhalt und Umfang der vorliegenden Raumverträglichkeitsstudie sind in der Antragskonferenz am 12.11.2012 in Oldenburg mit der Regierungsvertretung Oldenburg und den Fachbehörden abgestimmt worden.

Raumbedeutsame Auswirkungen im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben sind überwiegend baubedingt. Sie entstehen im Wesentlichen durch die Inanspruchnahme von Flächen für die Baustel-leneinrichtung und Infrastruktur, durch Staub- und Lärmbelästigung während der Bauaktivitäten bzw.

Stand: 25.03.2014 Seite 42 von 60

Page 49: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

erhöhtem Baustellenverkehr sowie in Störungen der Natur bzw. des Natur- bzw. Landschaftserlebens. Die Auswirkungen entstehen im Wesentlichen durch die Verlegearbeiten im Bereich der Wanderbau-stelle sowie durch Luftschadstoffe und Schallemissionen aus dem Betrieb der Verlegeschiffe und Baumaschinen.

Die Auswirkungen sind räumlich und zeitlich begrenzt und demnach in Hinsicht auf die raumordner-ischen Erfordernisse von untergeordneter Bedeutung. Die anlagen- und betriebsbedingten Auswir-kungen beschränken sich auf die dauerhafte Freihaltung des Schutzstreifens von baulichen Anlagen.

Insgesamt ist festzuhalten, dass das Vorhaben im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen und den ergänzenden Aussagen mit Bedeutung für die Raumordnung steht.

4.3 Natura 2000

Im Bereich des geplanten See- und Landkorridors liegen Natura 2000-Gebiete. In Unterlage C zum ROV wurde die zu untersuchende Natura 2000-Gebietskulisse unter Berücksichtigung eines Untersu-chungsgebietes ermittelt und eine Natura 2000-Voruntersuchung durchgeführt. Dabei war die Frage zu beantworten, ob erhebliche Beeinträchtigungen der Natura 2000-Gebiete in ihren für die Erhal-tungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch vorhabensbedingte Wirkungen offensichtlich auszuschließen sind oder nicht. Ist dies nicht der Fall, ist im nachfolgenden Genehmi-gungsverfahren eine Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung durchzuführen. Das Ergebnis der Natura 2000-Voruntersuchung wird nachfolgend zusammengefasst dargestellt.

Im Seekorridor liegen das FFH-Gebiet „Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer“ (DE 2306-301, 001) und das VS-Gebiet „Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer“ (DE 2210-401, V01). Die Bautätigkeiten zur Kabelverlegung finden innerhalb der Gebietsgrenzen dieser beiden Natura 2000-Gebiete statt. Vorhabensbedingt ist von einer direkten und wiederkehrenden Flächenin-anspruchnahme und von Störwirkungen durch die Bautätigkeit auszugehen. Dadurch bedingt kommt es in unterschiedlicher zeitlicher und räumlicher Intensität zu Struktur- und Funktionsverlusten vor-kommender maßgeblicher Bestandteile (Lebensraumtypen und Arten) und wertbestimmender Vogel-arten. Auf Ebene der Natura 2000-Voruntersuchung ist festzustellen, dass eine erhebliche Beeinträch-tigung der genannten Natura 2000-Gebiete in ihren für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen nicht offensichtlich ausgeschlossen werden kann. Die Durchführung ei-ner Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung wird als erforderlich angesehen.

Das Vogelschutzgebiet (VS-Gebiet) „Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens“ (DE 2309-431, V63) liegt sowohl im See- als auch im Landkorridor. Auswirkungen ergeben sich zum Einen durch die binnendeichs bei Hilgenriedersiel gelegenen HDD-Baustellenflächen (Seekorridor) als auch durch die weitere Verlegung der Kabeltrasse, die im Bereich des Landkorridors auf einer Strecke von ca. 2,7 km direkt durch das VS-Gebiet verläuft. Bautätigkeiten finden somit innerhalb der Gebiets-grenzen statt, so dass von einer vorhabensbedingt direkten und wiederkehrenden Flächeninan-spruchnahme und von entsprechenden Störwirkungen auf wertbestimmende Brut- und Gastvögel auszugehen ist. Eine erhebliche Beeinträchtigung des VS-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen (wertbestimmenden Arten) kann auf Ebene der Natura 2000-Voruntersuchung nicht offensichtlich ausgeschlossen werden kann. Die Durchführung einer Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung wird als erforderlich angesehen.

Gemäß des Untersuchungsrahmens (IBL & pgg 2012) dient die Natura 2000-Voruntersuchung der „Abschätzung des Zulassungsrisikos auf der nächsten Verfahrensstufe, der Planfeststellung“. In die-sem Zusammenhang sollen bereits auf Ebene der Entwicklung möglicher Trassenkorridore Hinweise

Stand: 25.03.2014 Seite 43 von 60

Page 50: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

zur grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit, u.a. Möglichkeiten kohärenzsichernder Maßnahmen, gegeben werden.

Sollte sich im Planfeststellungsverfahren nach Durchführung einer Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Plänen und Projekten (vier Kabelsysteme im Norderney II-Korridor, Trassenkorridor Norderney I und ggf. weitere zu berücksichtigende Pläne und Projekte) herausstellen, dass erhebliche Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten in ihren für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestand-teilen nicht sicher ausgeschlossen werden können, wird eine Abweichungsprüfung nach § 34 BNatSchG erforderlich. Eine kurze Auseinandersetzung mit den Anforderungen einer ggf. erforderli-chen Abweichungsprüfung nach § 34 BNatSchG erfolgt bereits in Unterlage C.

Im Rahmen der Alternativenprüfung wird festgestellt, dass es keine zumutbare günstigere Lösung gibt, die Natura 2000-Gebiete geringer beeinflusst, als die Verbindung zwischen dem Grenzkorridor II über Norderney bis zum NVP Halbemond.

Sofern erforderlich, sind grundsätzlich die folgenden Maßnahmen zur Kohärenzsicherung denkbar:

• Optimierung von Rastvogelhabitaten in genutzten Grünländern an der Festlandsküste und auf den Inseln (z.B. Steuerung des Wasserhaushaltes, Verbesserung des Offenland-Charakters).

• Salzwiesenrenaturierung im Vorland an der Krummhörn (Erhöhung des Salzwassereinflusses) und auf den Inseln (Brechung anthropogener Grüppenstrukturen in ehemals genutzten Bereichen, Wiederherstellung naturnaher Prielsysteme, ähnlich „Ostheller Norderney“).

• Rückbau von anthropogenen Strukturen im Watt (z.B. Fundamentplattform Memmert).

• Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Lahnungssystemen an der Festlandsküste und auf den Inseln für nicht flügge Jungvögel. (z.B. Projekt „um Ost“, Insel Norderney, mit Fokus auf Sä-belschnäbler-Küken).

4.4 Umweltverträglichkeitsuntersuchung

Das seeseitige Untersuchungsgebiet endet bei den Kabelverbindungen (Muffen) von See- und Land-kabel. Die Insel Norderney und die gesamte binnendeichs bei Hilgenriedersiel liegende Baustelle für die Horizontalbohrungen (HD-Bohrungen) werden im Teil Seekorridor betrachtet. Die Trennung der Untersuchungsgebiete Festland / Küstenmeer erfolgt dementsprechend an der landseitigen HDD-Baustelle.

Auswirkungen allgemein

Die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt treten fast ausschließlich während der Bauzeit auf. Mögliche Reparaturarbeiten an den Kabeln im Rahmen des Betriebs sind mit Auswirkungen verbun-den, die mit den baubedingten vergleichbar sind. Auf sie wird daher im Folgenden nicht gesondert hingewiesen.

Im Folgenden werden alle wesentlichen Auswirkungen der Verlegung (baubedingt), des Vorhanden-seins des Kabelsystems in der Umwelt (anlagebedingt) und der Stromdurchleitung bzw. Wartung (be-triebsbedingt) zusammenfassend dargestellt.

Auswirkungen Küstenmeer

Mensch

Die Bauarbeiten sind mit einer zeitweisen Flächeninanspruchnahme sowie Licht- und Geräuschemis-sionen verbunden und haben Störungen der Wohn- und Wohnumfeldfunktion sowie Erholungs- und

Stand: 25.03.2014 Seite 44 von 60

Page 51: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

Freizeitfunktion zur Folge. Die Intensität der Auswirkungen nimmt mit der Entfernung zum Vorhaben ab. Es werden lärmmindernde und sonstige Maßnahmen ergriffen um die Auswirkungen auf das Wohnumfeld und die Erholungsfunktion so gering wie möglich zu halten. Die maßgebenden Immissi-onsrichtwerte sind während der Bautätigkeit einzuhalten. Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Insgesamt sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen der Bautätigkeiten auf das Schutzgut Mensch zu erwarten.

Biotoptypen

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Biotoptypen/Pflanzen ergeben sich im Wesentlichen aus den Bauaktivitäten in den see- und landseitigen Bauabschnitten des Untersuchungsgebietes. Landseitig ist in diesem Zusammenhang als Wirkfaktor maßgeblich die Flächeninanspruchnahme im Bereich der HDD-Baustellen relevant. Seeseitig sind neben der Flächeninanspruchnahme die Wirkfaktoren Sedi-mentumlagerungen und –verdichtungen zu nennen. Bei der Beurteilung der Auswirkungen ist die Re-generationsfähigkeit der Biotoptypen von Bedeutung. Für das Mischwatt werden höhere Empfindlich-keiten und längere Regenerationszeiten erwartet als für vergleichbare Wirkungen im Sandwatt.

Im Bereich der landseitigen HDD-Baustellen ist durch die Anlage von Baueinrichtungsflächen und dem Abtrag von Oberböden von einer Beseitigung vorhandener Vegetation auszugehen. Durch die verschiedenen Verlegetechniken und Einsätze von Geräten im Watt, im Flach- und Tiefwasser kommt es zu Störungen der Sedimente, die hinsichtlich des Biotoptyps Küstenwatt ohne Vegetation höherer Pflanzen in helles Sandwatt, dunkles Sandwatt, Mischwatt und Schill unterschieden werden. Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Insgesamt sind keine erheblich nachteili-gen Auswirkungen der Bautätigkeiten auf das Schutzgut Biotoptypen/Pflanzen zu erwarten.

Makrozoobenthos

Baubedingte Auswirkungen auf das Makrozoobenthos sind durch den Spülbetrieb bedingte Fluidisierung des Sediments und die Bildung von Trübungsfahnen, Sedimentumlagerungen, Vibratio-nen und durch mechanische Effekte möglich.

Bei der Beurteilung der Auswirkungen ist die Regenerationsfähigkeit des Makrozoobenthos von Be-deutung. Generell kann für alle direkten und indirekten gestörten Flächen von einer Regenerations-dauer der betroffenen Strukturen und Funktionen von bis zu drei Jahren ausgegangen werden. Da im Verlauf des Korridors keine artenreichen Bestände (Kiesgründe) und Goniadelle-spisula-Assoziationen sowie Muschelbänke betroffen sind, kann vermutlich von einer kurzfristigen Regenera-tion innerhalb eines Jahres ausgegangen werden. Die Wattbaustelle besteht in jedem Jahr für einen Zeitraum von ca. 11 Wochen (Trockenfallen des Meeresbodens), so dass von einer längeren Regene-rationszeit auszugehen ist. Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Insge-samt sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen der Bautätigkeiten auf die Qualität und die Struk-turen und Funktionen des Lebensraums des Makrozoobenthos und damit in der Folge auch keine Auswirkungen auf die Bestandsentwicklung zu erwarten.

Fische

Durch den allgemeinen Baubetrieb wird es während der Kabelverlegungen zu Lärmimmissionen im unmittelbaren Vorhabensbereich kommen. Es ist von einem örtlich begrenzten Bereich auszugehen, der kurzfristig gemieden wird. Es ist wahrscheinlich, dass die Fische mit beginnender Bautätigkeit zur Hochwasserzeit aus dem nahen Bauumfeld der Wattbaustelle flüchten und sich daher zum Zeitpunkt der beginnenden Unterwasserschall-Immissionen nicht oder nur noch mit einzelnen Individuen im Wirkbereich befinden.

Stand: 25.03.2014 Seite 45 von 60

Page 52: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

Beim Herablassen und beim Verlegen der Kabelbündel, beim Räumen des Arbeitsbereiches im Subli-toral und dem Einsatz von Ankern kann es zu direkten Störungen der lokalen Fischfauna kommen. Hierunter sind v.a. Scheucheffekte zu verstehen. Juvenile und adulte Fische können dem Verlegegerät oder den Ankern ausweichen, zumal von dem Verlegegerät eine Scheuchwirkung aus-geht. Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Insgesamt sind keine erheb-lich nachteiligen Auswirkungen der Bautätigkeiten auf die Qualität und die Strukturen und Funktionen des Lebensraums von Fischen/Rundmäulern und damit in der Folge auch keine Auswirkungen auf die Bestandsentwicklung zu erwarten.

Meeressäuger

Für die Meeressäuger sind jeweils nur die seeseitigen Bauabschnitte relevant. Vorhabensbedingte Wirkungen ergeben sich durch das Einrichten der Wattbaustellen, Schiffsbewegungen sowie längere Aufenthalte von Verlegeeinheiten und/oder Arbeitsschiffen im Bereich der Seetrassen.

Auswirkungen auf Seehunde, Kegelrobben und Schweinswale sind durch visuelle und akustische Störungen (Luft- und Unterwasserschall) während der Bauphase zu erwarten. Visuelle Störungen, die durch baubedingte Lichtemissionen (Beleuchtung, Bewegungen) entstehen, wirken sich dabei in ers-ter Linie über den Luftraum aus (unter Wasser spielen Lichtemissionen so gut wie keine Rolle). Das abgestrahlte Licht wird eher von Robben als von Schweinswalen wahrgenommen, da letztere nur selten Kopf und Augen über die Wasseroberfläche erheben. Visuelle Störungen auf Schweinswale sind während der Bauphase nicht zu erwarten.

Werden während der Bautätigkeiten bestimmte Stördistanzen unterschritten, geraten die Tiere zu-nächst in Stress und ergreifen schließlich die Flucht. Im Wasser befindliche Seehunde reagieren auf Störungen vergleichsweise unempfindlich. Für im Wasser befindliche Säuger wird vom Schweinswal als die empfindlichste Art ausgegangen. Die Meeressäuger werden während der Bautätigkeiten das Bauumfeld meiden. Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Insgesamt sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen der Bautätigkeiten auf die Qualität und die Strukturen und Funktionen des Lebensraums der Meeressäuger und damit in der Folge auch keine Auswirkun-gen auf die Bestandsentwicklung zu erwarten.

Brutvögel

Von wesentlichen Störungen des Brutgeschäfts ist beim beantragten Vorhaben nicht auszugehen, da sämtliche Bauarbeiten ab dem 15. Juli und somit außerhalb der Brutsaison der meisten Arten durch-geführt werden.

Lediglich bei sehr spät brütenden Arten sowie im Fall von Nachgelegen und späten Zweit- und Dritt-bruten ist nicht auszuschließen, dass es ab dem 15. Juli noch zu Auswirkungen in Form von Lebens- und Nahrungsraumverlusten bzw. Einschränkungen der Lebensraumnutzung kommt.

Diese Auswirkungen auf Brutvögel ergeben sich im Wesentlichen aus den Bauaktivitäten. In diesem Zusammenhang sind nach Art und Umfang maßgeblich:

a) Visuelle Effekte durch Anwesenheit von Menschen und Baumaschinen im Brutgebietsumfeld

b) Schallimmissionen in der Bauphase durch Baumaschinen und Fahrzeuge im Brutgebietsumfeld

c) Flächeninanspruchnahme/Abgrabungen/Bodenverdichtung/ -versiegelung.

Vorrangig ist der vorübergehende Lebensraumverlust bzw. die Einschränkung der Lebensraumnut-zung aufgrund akustischer und visueller Wirkungen im Umkreis der Bauarbeiten zu berücksichtigen. Nicht gänzlich auszuschließen sind aber auch Brutverluste durch Flächeninanspruchnahme. Orientiert

Stand: 25.03.2014 Seite 46 von 60

Page 53: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

an den Fluchtdistanzen nach Gassner et al. (2010) wird als worst case angenommen, dass innerhalb einer Störzone von 500 m Auswirkungen auf Brutvögel auftreten können.

Auswirkungen auf Brutvögel sind vor allem dort zu erwarten, wo Brutplätze (Nester, Gelege) von Vö-geln liegen. Dies trifft auf binnendeichs und außendeichs gelegene Flächen des Festlands und der Insel Norderney zu, die nicht periodisch überflutet werden. Das Watt wird jedoch von einigen Arten als Nahrungsraum während der Brutsaison genutzt und übt deshalb im Umfeld der Brutplätze ebenfalls eine wichtige Lebensraumfunktion während der Brutzeit aus.

Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Insgesamt sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen der Bautätigkeiten auf die Qualität und die Strukturen und Funktionen des Lebensraums der Brutvögel und damit in der Folge auch keine Auswirkungen auf die Bestandsent-wicklung zu erwarten.

Gastvögel

Die vorhabensbedingten Auswirkungen auf Gastvögel ergeben sich im Wesentlichen aus den Bauak-tivitäten. In diesem Zusammenhang sind nach Art und Umfang maßgeblich:

a) Licht- und Geräuschemissionen (Luft), visuelle Wahrnehmung von Baufahrzeugen (An- und Ab-transport), Baupersonal

b) Flächennutzung, Bodenverdichtung, ggf. Voll- und Teilversiegelung.

Von den Bauarbeiten verursachte visuelle und akustische Störreize können insbesondere bei emp-findlichen Arten Flucht- und Meidungsreaktionen auslösen, die zu einem temporären Verlust oder der Einschränkung der Nutzbarkeit von Rast-, Nahrungs- und Mausergebieten führen können.

Die visuelle Störwirkung insbesondere durch sich bewegende Menschen, Maschinen und Fahrzeuge (Pontons, Arbeitsschiff etc.) ist von größerer Bedeutung als die akustische Störwirkung, denn Gastvö-gel nehmen Gefahren in erster Linie optisch wahr. Auch spielt die Art und Weise der Bewegung eine Rolle. Plötzliche und rasche Bewegungen sowie Objekte, die sich auf die Gastvögel zu bewegen, lösen frühere und stärkere Fluchtreaktionen aus (Dietrich & Köpf 1985, Ziegler 1994, Siebolts 1998, Garniel et al. 2007). Stationäre Arbeitspontons und Schiffe, die langsam und parallel zu rastenden Gastvogel-Trupps fahren, entfalten dagegen nur eine geringe Störwirkung. Während der naturschutz-fachlichen Baubegleitung zur Kabelanbindung des Offshore-Windparks alpha ventus stellten Ecoplan (2009) im Rückseitenwatt von Norderney fest, dass die Gastvögel auf den Wattflächen unterschiedli-che Abstände zum Verlegeponton einhielten. Während beispielsweise Knutt und Alpenstrandläufer wenige zig Meter vom Verlegeponton entfernt der Nahrungssuche nachgingen, hielt beispielsweise der Große Brachvogel immer einen Abstand von ca. 150 m ein. Insgesamt ist also zu berücksichtigen, dass die Abstände, die die Vögel halten bzw. die Distanz, ab der Reaktionen gezeigt werden, erstens von der artspezifischen Empfindlichkeit und zweitens von der Art der Störung (z.B. Geschwindigkeit und Bewegungsweise von Fahrzeugen/Menschen) abhängen. Bauaktivitäten finden über einen Zeit-raum von fünf Jahren jeweils zwischen dem 15. Juli und dem 30. September statt. Anlage- und be-triebsbedingte Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Insgesamt sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen der Bautätigkeiten auf die Qualität und die Strukturen und Funktionen des Lebens-raums der Gastvögel und damit in der Folge auch keine Auswirkungen auf die Bestandsentwicklung zu erwarten. In der Unterlage C (Natura 2000-Voruntersuchung) werden darüber hinaus, Auswirkun-gen auf Erhaltungsziele von Natura 2000-Gebieten (z.B. Störungsarmut von Nahrungs- und Rastge-bieten) untersucht.

Stand: 25.03.2014 Seite 47 von 60

Page 54: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

Schutzgebiete/Gebiete mit planungsrechtlichen Festlegungen

Das Wattenmeer hat aus naturschutzfachlicher Sicht einen sehr hohen Wert. Dies schlägt sich auch in der Ausweisung von Schutzgebieten nieder, die hier mit betrachtet werden. Baubedingt sind durch die Flächeninanspruchnahme am Meeresgrund und die Störwirkung der Baustelle Auswirkungen auf die zu schützenden Bestandteile der Schutzgebiete zu erwarten. Anlage- und betriebsbedingt treten keine Auswirkungen auf. Insgesamt sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen der Bautätigkeiten auf Schutzgebiete zu erwarten. In der Unterlage C (Natura 2000-Voruntersuchung) werden darüber hin-aus, Auswirkungen auf Erhaltungsziele von Natura 2000-Gebieten (z.B. Störungsarmut von Nahrungs- und Rastgebieten) untersucht.

Wasser

Eine Verschmutzung des Grundwassers ist durch die HDD-Baustellen auf Norderney und bei Hilgenriedersiel nicht zu erwarten.

Eine Absenkung des Grundwasserspiegels ist, wenn überhaupt, dann nur sehr kleinräumig und kurz-zeitig in der unmittelbaren Umgebung der landseitigen HDD-Baustellen möglich. Durch die temporäre Versiegelung der Baustelleneinrichtungsflächen im Grohdepolder auf Norderney kann es zu einer lokalen Verringerung der Grundwasserneubildung kommen. Eine Beeinträchtigung der Trinkwasser-nutzung ist nicht zu erwarten, da die HDD-Baustellen auf Norderney außerhalb des Wasserschutzge-bietes (Entwurf 2011, Landkreis Aurich 2013a) liegen.

Seeseitig ist durch die Kabelverlegung eine vorübergehende und räumlich begrenzte Beeinträchtigung der Gewässerqualität durch Wassertrübung und Mobilisierung von im Sediment abgelagerten Nähr- und Schadstoffen möglich. Anlage- und betriebsbedingt treten keine Auswirkungen auf. Insgesamt sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen der Bautätigkeiten auf das Schutzgut Wasser zu er-warten.

Boden

Aus Erfahrung anderer bereits durchgeführter Verfahren wird davon ausgegangen, dass ca. 1,5 ha Boden im Bereich der HDD-Baustellen je Kabelsystem beansprucht werden. Ein Teil der Flächen wird versiegelt. Die Bodeneigenschaften werden verändert. Die Filter-, Puffer- und Transformatoreigen-schaften des Bodens stehen während der Bauzeit in diesem Bereich nur eingeschränkt zur Verfü-gung. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Baustellen zurückgebaut und stehen wieder zur Verfügung. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden sind lokal, mittelfristig und reversibel.

Anlagebedingt sind dauerhafte Auswirkungen durch den Verbleib des Kabels im Boden zu erwarten. Insgesamt sind jedoch keine erheblich nachteiligen Auswirkungen zu erwarten.

Luft/Klima

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Luft/Klima ergeben sich im Wesentlichen aus den Bauaktivitäten in den see- und landseitigen Bauabschnitten des Untersuchungsgebietes. In diesem Zusammenhang ist als Wirkfaktor maßgeblich die Luftschadstoffemmissionen während der Bauphase zu nennen.

Luftschadstoffemmissionen treten durch den Einsatz von technischem Gerät bei der Verlegung der Kabelsysteme auf dem Meeresboden und im Watt sowie bei den landseitigen Bauarbeiten auf. Verlegeschiffe bzw. Baufahrzeuge verbleiben kurzfristig im see- und landseitigen Untersuchungsge-biet. Anlage- und betriebsbedingt treten keine Auswirkungen auf. Insgesamt sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen der Bautätigkeiten auf das Schutzgut Luft/Klima zu erwarten.

Stand: 25.03.2014 Seite 48 von 60

Page 55: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

Landschaft

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft ergeben sich im Wesentlichen aus den Bauaktivitä-ten in den see- und landseitigen Bauabschnitten des Untersuchungsgebietes. In diesem Zusammen-hang sind als maßgebliche Wirkfaktoren Licht- und Geräuschemissionen (Luft) sowie visuelle Wahr-nehmung durch Baugeräte/ Baubetrieb zu nennen.

Im Trassenkorridor erfolgt die Anlage von insgesamt fünf HDD-Baustellen je Kabelsystem (Anlan-dungsbereich, außendeichs im Watt, im Rückseitenwatt, in der Inselmitte sowie am Nordstrand). Auf-grund technogen erzeugter Licht- und Geräuschemissionen sowie visueller Wahrnehmung von Bau-fahrzeugen, -geräten und Baupersonal ist während der Bauarbeiten von einer wiederkehrenden, vorü-bergehenden, lokal begrenzten Beeinträchtigung des natürlichen Landschaftserlebens auszugehen. Bei der Verlegung der Kabelsysteme im Watt sind die Arbeitsschiffe besonders bei guten Wetterver-hältnissen weithin sichtbar und bilden aufgrund ihrer technogenen Strukturen und Dimensionen einen Kontrast zur umgebenden natürlichen Watt- und Küstenlandschaft. Vor dem Hintergrund weiteren Schiffsverkehrs durch die Berufsschifffahrt sowie einer nur vorübergehenden Bautätigkeit im Watt sind Auswirkungen auf die naturraumtypische Eigenart, Vielfalt und Natürlichkeit jedoch als gering zu be-werten. Da Schiffe im Küstenmeer als Teil der Kulturlandschaft angesehen werden, ist die störende Wirkung nördlich von Norderney als geringer anzusehen als im Bereich des Wattenmeeres. Anlage- und betriebsbedingt treten keine Auswirkungen auf. Insgesamt sind keine erheblich nachteiligen Aus-wirkungen der Bautätigkeiten auf das Schutzgut Landschaft zu erwarten.

Kultur- und sonstige Sachgüter

Im ständig wasserbedeckten Seekorridor nördlich von Norderney resultieren aus der Kabelverlegung in aller Regel keine baubedingten Auswirkungen auf größere Bodenobjekte und Schiffswracks (unbe-achtlich ihrer Bedeutung als Kulturgut). Mittels der im Seekorridor gefahrenen Surveys (Seitensicht (Sidescan)-Sonaruntersuchung, Geophysikalische Untersuchungen) werden größere Bodenfunde (wie z.B. noch nicht erfasste Wracks) vorzeitig entdeckt und können im Rahmen der Feintrassierung der Kabelrouten ausgespart werden.

Insbesondere im Bereich der HDD-Baustellen im Anlandungsbereich sowie auf Norderney besteht im Rahmen der Baumaßnahmen die Möglichkeit auf historische Bodenfunde zu stoßen, die nach dem Denkmalschutzgesetz meldepflichtig sind. Ein Vorkommen von kulturhistorisch wertvollen Objekten im Wattbereich ist nicht zu erwarten. Kleine Bodenfunde wie Scherben können jedoch nicht ausge-schlossen werden.

Da im Anlandungsbereich die Kabelsysteme unterirdisch in Horizontalbohrungen durch Schutzrohre gezogen werden, können Auswirkungen auf die Küstenschutzbauwerke ausgeschlossen werden.

Anlage- und betriebsbedingt treten keine Auswirkungen auf. Insgesamt sind keine erheblich nachteili-gen Auswirkungen der Bautätigkeiten auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter zu erwarten.

Auswirkungen Festland

Mensch einschl. menschlicher Gesundheit

Während der Bauphase sind Beeinträchtigungen durch Lärm- und Lichtimmissionen zu erwarten. Da-bei können Siedlungs- und Erholungsgebiete in ihrer Erlebbarkeit bzw. Nutzbarkeit beeinträchtigt wer-den. Ferner werden durch Baugeräte und Baubetrieb visuelle Unruhen und damit eine Beeinträchti-gung der Wohn- und Erholungsfunktion prognostiziert. Die Intensität der Auswirkungen nimmt mit der Entfernung zum Vorhaben ab. Anlagebedingt sind keine Auswirkungen zu erwarten. Betriebsbedingte Auswirkungen durch elektrische und magnetische Felder können ausgeschlossen werden.

Stand: 25.03.2014 Seite 49 von 60

Page 56: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

Brut- und Gastvögel

Baubedingt entsteht ein temporärer Habitatverlust durch Flächeninanspruchnahme. Durch die Barrierewirkung der Baustelle kann es zu einer Unterbrechung der Austauschbeziehung zwischen Teillebensräumen und damit zu einem Funktionsverlust kommen. Eine Beeinträchtigung der Gastvö-gel wird aufgrund des nur temporären Auftretens nicht angenommen, weiterhin findet die Kabelverle-gung außerhalb der Zugzeiten statt. Anlagebedingte Auswirkungen sind durch die zwingende Freihal-tung der Kabeltrasse von Gehölzen zu erwarten. Betriebsbedingt werden keine Auswirkungen prog-nostiziert.

Nutzungstypen/Wertstufen

Baubedingt entsteht ein temporärer Habitatverlust durch Flächeninanspruchnahme. Anlagebedingte Auswirkungen des Vorhabens ergeben sich durch die zwingende Freihaltung eines Sicherheitsberei-ches (5 m links und rechts der Kabelsysteme) von Gehölzen im Bereich der Kabeltrassen. Betriebs-bedingt kommt es zu einer Abgabe von Wärme durch das Kabelsystem. Im direkten Umfeld der Ka-belanlage entsteht eine Temperaturerhöhung. In diesem Zusammenhang sind Auswirkungen auf Pflanzenwurzeln sowie auf Pilz-Wurzel-Symbiosen denkbar.

Schutzgebiete/ Gebiete mit planungsrechtlichen Festlegungen

Baubedingt sind durch Habitatverlust und -zerschneidung Auswirkungen auf die Schutzgebiete und Gebieten mit planungsrechtlichen Festlegungen zu Natur und Landschaft zu erwarten. Anlagebeding-te Auswirkungen des Vorhabens ergeben sich durch die zwingende Freihaltung eines Sicherheitsbe-reiches (5 m links und rechts der Kabelsysteme) von Gehölzen im Bereich der Kabeltrassen. Be-triebsbedingt kommt es zu einer Abgabe von Wärme durch das Kabelsystem. Im direkten Umfeld der Kabelanlage entsteht eine Temperaturerhöhung. In diesem Zusammenhang sind Auswirkungen auf Pflanzenwurzeln sowie auf Pilz-Wurzel-Symbiosen denkbar.

Boden

Baubedingt ist mit Beeinträchtigungen innerhalb des 40 m breiten Baufelds zu rechnen. Weiterhin werden Flächen für die Baustelleneinrichtung, Abladeplätze und ggf. Baustraßen beansprucht. Die Horizontierung des gewachsenen Bodens wird durch den Aushub und die Lagerung zerstört. Die im Anschluss an die Baumaßnahme vorgenommene Verfüllung des Bodens in den Graben führt zu ver-änderten Ausgangsbedingungen der Bodenbildung. Die bodenphysikalischen und bodenchemischen Eigenschaften dieser verfüllten Böden unterscheiden sich von den umgebenden Böden. Dies kann sich zum Beispiel im Pflanzenwachstum und im landwirtschaftlichen Ertrag widerspiegeln. Die Boden-verdichtung ist insbesondere im Zusammenhang mit einer mechanischen Beanspruchung von schwe-ren Maschinen zu nennen. Durch eine Verschlämmung des Oberbodens und die damit einhergehende Zerstörung des oberflächennahen Bodengefüges ist die Infiltration gehemmt, die Erosionsgefahr steigt und der Lufthaushalt der Böden ist gestört, was sich u.a. negativ auf die Ertragsfähigkeit auswirken kann.

Anlagebedingt kommt es durch die Inanspruchnahme von Raum im Boden zu einem vollständigen und dauerhaften Funktionsverlust für das Schutzgut im Bereich der Fremdkörper. Eine dauerhafte geringfügige Funktionsminderung ist für den Bereich der Kabelbettung zu erwarten.

Betriebsbedingt kommt es zu einer Ableitung von Wärme in den Erdboden durch die Kabelsysteme.

Stand: 25.03.2014 Seite 50 von 60

Page 57: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

Wasser

Baubedingt ist mit Beeinträchtigungen innerhalb des 40 m breiten Baufelds zu rechnen. Auswirkungen auf die Gewässergüte und die Grundwasserqualität sind bei einem ordnungsgemäßen Baubetrieb nicht zu erwarten. Im Rahmen der Kabelverlegung werden vorübergehend Kabelgräben geöffnet, in denen zur Freihaltung von Grund- und Niederschlagswasser eine Drainage und/oder Grundwasser-haltung notwendig ist. Je nach Grundwasserstand variiert der technische Aufwand für die Bautätigkei-ten. Eine Querung von Gewässern in offener Bauweise hat stets Umweltauswirkungen zur Folge. Je nach örtlicher Situation und/oder auch durch die Breite/Größe des Gewässers, kann eine unterirdische Querung der Gewässer notwendig werden.

Anlagebedingt gehen von der Kabelanlage keine Wirkfaktoren aus. Weder der Grundwasserstand, noch die Grundwasserfließrichtung werden beeinträchtigt. Analog zum Schutzgut Boden ist die Er-wärmung des Bodens durch das Kabel ein Wirkfaktor der betriebsbedingten Auswirkungen, der aber vernachlässigt werden kann.

Luft/Klima

Durch den Baubetrieb werden kurzzeitig klimatisch wirksame Vegetationsflächen, hier insbesondere Grünlandflächen, in Anspruch genommen. In den unmittelbaren Abschnittsbereichen der Korridore sind zur Sicherung der Kabel keine Gehölze mehr zulässig. Es werden keine betriebsbedingten Aus-wirkungen prognostiziert.

Landschaft

Baubedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft ergeben sich durch die visuelle Unruhe durch Baugeräte und den Baubetrieb sowie durch Lärm-, Staub und Lichtemissionen während der Bauphase. Die Auswirkungen sind zeitlich begrenzt und räumlich auf den jeweiligen Bauabschnitt begrenzt. Anlagebedingt ergeben sich Auswirkungen durch die Maßgabe, dass aus Sicherheitsgrün-den das direkte Baufeld von Gehölzen freigehalten werden muss. Betriebsbedingt sind durch die Ka-beltrassen keine Auswirkungen zu erwarten.

Kultur- und sonstige Sachgüter

Eine Einschätzung des Gefährdungspotenzials für einzelne Denkmale und der daraus resultierenden denkmalpflegerischen Notwendigkeiten aufgrund der Baumaßnahme kann erst vorgenommen wer-den, wenn der geplante Trassenverlauf im Detail bekannt ist. Anlagebedingte und betriebsbedingte Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

Variantenvergleich Küstenmeer und Festland

Der Korridor von der 12 sm-Grenze über Norderney, die Anlandung bei Hilgenriedersiel zum NVP Halbemond ist alternativlos. Auch im Hinblick auf das vierte Kabel, welches ebenfalls bis Halbemond verläuft und in einem weiteren Raumordnungsverfahren (ROV) bis nach Cloppenburg geführt wird, ist der Korridorverlauf bindend. Nähere Beschreibungen hierzu finden sich im Erläuterungsbericht (Unter-lage A). Erst bei der Weiterführung ab Halbemond in südlicher Richtung bis Cloppenburg ergeben sich alternative Korridorabschnitte, für die in einem weiteren ROV abgeschätzt wird, ob eine bestimmte Variante besonders günstig erscheint.

Stand: 25.03.2014 Seite 51 von 60

Page 58: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

4.5 Netzverknüpfungspunkt Halbemond

Allgemeines

Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens, werden neben den zu untersuchenden Trassenkorridoren auch mögliche Standorte für die erforderlichen Konverterstationen als zukünftige Netzverknüpfungs-punkte (NVP) untersucht. Hierzu wurden potenzielle Flächen in der näheren Umgebung von Halbe-mond ausgewählt, die in dieser Unterlage bewertet werden sollen.

Am NVP Halbemond müssen für die Einspeisung des Offshore-Windstroms aus drei der vier Leitun-gen drei Umrichteranlagen mit einer Leistung von jeweils 900 MW errichtet werden. In der Umrichter- oder auch Konverteranlage wird der Hochspannungsgleichstrom von ca. ±300 kV in 380-kV-Wechselstrom umgewandelt, der in das Höchstspannungsnetz der TenneT TSO eingespeist werden kann. Es wird angenommen, dass ein Areal von ca. 15 ha für drei Konverterstationen benötigt wird. Darüber hinaus kann es in Abhängigkeit der Standortwahl zu einem weiteren Flächenbedarf für den Bau eines Umspannwerkes kommen, welcher ca. 5 ha in Anspruch nehmen wird.

Untersuchungsrahmen

Um die HGÜ-Kabel mit dem Übertragungs- bzw. Drehstromnetz zu verknüpfen, bedarf es geeigneter Netzverknüpfungspunkte. In der hier vorliegenden Unterlage wird die Raumverträglichkeit des Netz-verknüpfungspunkts Halbemond unter Berücksichtigung von drei, dort mit dem Drehstromnetz zu ver-knüpfender HGÜ-Systeme überprüft. Konkret zu überprüfen ist, ob an dem in Aussicht genommenen Netzverknüpfungspunkt Halbemond die für drei HGÜ-Systeme erforderlichen Konverterstationen und die hierfür drehstromnetzseitig erforderlichen Anlagen (380 kV-Leitung einschließlich Nebenanla-gen/Umspannwerk) raumverträglich realisiert werden können. Der Netzverknüpfungspunkt Cloppen-burg und einschließlich des Korridors von Halbemond nach Cloppenburg für das vierte HGÜ-System ist ggf. Gegenstand eines gesonderten Raumordnungsverfahrens.

Mit Schreiben vom 11.06.2013 legt die Regierungsvertretung Oldenburg (ML NDS 2013) daher fest, dass für die jeweiligen Suchräume der Konverterstationen an den Netzverknüpfungspunkten die glei-chen Untersuchungen wie für Erdkabel erforderlich werden.

Untersuchungsgebiet Konvertersuchraum

Für die jeweiligen Suchräume der Konverterstationen an den Netzverknüpfungspunkten werden gem. Untersuchungsrahmen die gleichen Untersuchungen wie für Erdkabel erforderlich. Da der Standort noch nicht abschließend abgegrenzt ist, ein Bereich untersucht, der durch Bau, Anlage und Betrieb von drei Konverterstationen plus Erdkabelanbindung an den in den Unterlagen B bis D behandelten Hauptkorridor beansprucht wird. Die Suchräume für die Konverterstationen wurden mit einem 300 m breiten Streifen (gem. den Vorgaben des Untersuchungsrahmens (ML NDS 2013) gepuffert. In diesem Bereich wird der Bestand beschrieben. Der erforderliche Flächenbedarf für drei Konverterstationen beträgt ca. 15 ha. Die Auswirkungen, bezogen auf 15 ha, werden für die möglichen Konverterstandorte beschrieben, bewertet.

Im Rahmen der folgenden Untersuchungen erfolgt in Unterlage E die Beschreibung und Bewertung des Bestandes im Untersuchungsgebiet (UG) sowie die Ermittlung der Auswirkungen:

• Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) mit Untersuchung der Verträglichkeit nach Wasser-rahmenrichtlinie (WRRL)

• Raumverträglichkeitsstudie

• Besonderer Artenschutz

• Natura 2000-Voruntersuchung

Stand: 25.03.2014 Seite 52 von 60

Page 59: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

Untersuchungsgebiet Machbarkeitsprüfung

In Unterlage E wird in einem 5 km-Radius um die Konvertersuchräume im Hinblick auf die nachfol-gend notwendig werdenden Freileitungsplanungen die grundsätzliche Machbarkeit der Anbindung mittels einer Freileitung geprüft. Dabei wird geprüft, ob der Bau eines Umspannwerkes, welches ca. 5 ha in Anspruch nehmen wird, sowie die Anbindung einer Freileitung raumverträglich realisiert wer-den können. Für die grundsätzliche Machbarkeit erfolgt die Ermittlung des Raumwiderstandes im 5 km-Radius um die Konvertersuchräume.

Vergleich der Suchräume für Konverterstationen

Beim Vergleich möglicher Standorte erfolgt die Zuordnung des jeweils konfliktärmsten (günstigster Standort = Vorzugsstandort) bis zum konfliktträchtigsten (ungünstigster Standort = zurückzustellender Standort) Standortes. Alternative Standorte sind raum- und umweltverträglich, jedoch unter Abwägung aller im ROV zu berücksichtigenden Aspekte mit wesentlichen Nachteilen im Vergleich zur Vorzugsva-riante verbunden.

Anhand der Auswirkungsprognose wird mind. ein Vorzugsstandort aus Sicht der genannten Untersu-chungen ermittelt. Die Ergebnisse der verschiedenen Untersuchungen werden im Kapitel 8 der Unter-lage E in einem übergreifenden Standortvergleich zusammengefasst und auf Basis aller Bewertungs-kriterien mind. ein Vorzugsstandort ermittelt.

Stand: 25.03.2014 Seite 53 von 60

Page 60: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

Abbildung 4.5-1: Übersicht über das Untersuchungsgebiet Erläuterung: 5 km Radius um Suchräume = Untersuchungsgebiet für die Machbarkeitsprüfung netzseitig erforderli-

cher Anlagen Puffer 300 m um Suchraum = Untersuchungsgebiet für die Bestandsbeschreibung Suchraum Konverterstation = potenzieller Standortbereich für die Ermittlung der Auswirkungen Hauptkorridor (630 m, 40 m) von Hilgenriedersiel nach Halbemond Korridoranbindung 35 m = für die Ermittlung der Auswirkungen

Stand: 25.03.2014 Seite 54 von 60

Page 61: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

Übergreifender Variantenvergleich

Im Folgenden werden die Ergebnisse der verschiedenen Untersuchungen zusammenfassend darge-stellt. Dies erfolgt tabellarisch für die Raumverträglichkeitsstudie, die Umweltverträglichkeitsuntersu-chung, den besonderen Artenschutz, die Natura 2000-Voruntersuchung und die Machbarkeitsprüfung für netzseitig erforderliche Anlagen.

In Bezug auf Auswirkungen auf den besonderen Artenschutz und auf Natura 2000-Gebiete ist keiner der Konvertersuchräume den anderen vorzuziehen.

In der Raumverträglichkeitsstudie, der Umweltverträglichkeitsuntersuchung und der Machbarkeitsprü-fung für netzseitig erforderliche Anlagen wurden die Suchräume 1 und 2 als Vorzugsstandorte ermit-telt (Tabelle 4.5-1).

Tabelle 4.5-1: Übergreifender Variantenvergleich

Suchraum 1 Suchraum 2 Suchraum 3 Suchraum 4 Umweltverträglichkeits-untersuchung

Alternativ-standort

Vorzugs-standort

Zurückzustel-lender Standort

Zurückzustel-lender Standort

Raumverträglichkeitsstudie Vorzugs-standort

Vorzugs-standort

Zurückzustel-lender Standort

Zurückzustel-lender Standort

Besonderer Artenschutz -- -- -- -- Natura2000-Voruntersuchung -- -- -- -- Machbarkeitsprüfung für netzseitig erforderliche Anlagen

Vorzugs-standort

Vorzugs-standort

Alternativ-standort

Zurückzustel-lender Standort

Gesamtergebnis Vorzugs-

standort Vorzugs-standort

Zurückzustel-lender Standort

Zurückzustel-lender Standort

Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass Suchraum 1 (westlich des bestehenden Umspannwerkes Halbemond) und Suchraum 2 (südlich des Addinggaster Tiefs) die beiden Vorzugsvarianten sind.

Die beiden Suchräume weisen die geringsten Auswirkungen auf die Schutzgüter auf, wobei der Konvertersuchraum 2 geringere Auswirkungen auf die Wohn- und Wohnumfeldfunktion und Konvertersuchraum 1 geringere Auswirkungen auf das Schutzgut Boden aufweist.

Hinsichtlich ihres Raumwiderstandes weisen Suchraum 1 und 2 keinen bedeutsamen Unterschied auf. Auf mehr als 90 % ihrer Flächen besitzen sie einen mittleren Raumwiderstand. Dieser mittlere Raum-widerstand ergibt sich durch die Ausweisung als Vorbehaltsgebiet für Erholung im RROP sowie beim Konvertersuchraum 2 zusätzlich durch den offenen Status als wertvoller Bereich für Gastvögel.

Ausgehend von einer Anbindung einer 380 kV-Freileitung in Richtung Südwesten ergibt sich der ge-ringste Raumwiderstand vom Suchraum 2. Die Anbindung erfolgt im Vergleich mit den weiteren Such-räumen auf kürzester Strecke. Der Vorteil der Anbindung vom Suchraum 1 liegt in dem bereits vor-handenen Umspannwerk, welches zu erweitern wäre. Die Strecke für die Anbindung einer 380 kV-Freileitung ist geringfügig länger als im Vergleich zum Suchraum 2.

Die Konvertersuchräume 3 und 4 sind u.a. aufgrund der negativen Umweltauswirkungen im Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt sowie im Schutzgut Boden aus Sicht der Umweltverträg-lichkeitsuntersuchung sowie wegen Ihrer Nähe zu geschlossenen Ortslagen (Innenbereich mit Wohn-nutzung) aus Sicht des Raumwiderstandes zurückzustellen.

Stand: 25.03.2014 Seite 55 von 60

Page 62: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

5 Literaturverzeichnis DIETRICH, K. & KÖPF, C. 1985. Erholungsnutzung des Wattenmeeres als Störfaktor für Seehunde. Natur und

Landschaft 61:290–292. ECOPLAN. 2009. Netzanbindung des Offshore-Windparks ‘Alpha Ventus’ im Nationalpark Niedersächsisches

Wattenmeer-Teilprojekt Kabelverlegung 2008. Pp. 1–124. ENWG. 2013. Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) Energiewirt-

schaftsgesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 4 des Gesetzes vom 4. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3746) geändert worden ist.

GARNIEL, A., DAUNICHT, W. D., MIERWALD, U. & OJOWSKI, U. 2007. Vögel und Verkehrslärm. Quantifizie-rung und Bewältigung entscheidungserheblicher Auswirkungen von Verkehrslärm auf die Avifauna. P. 273. Schlussbericht November 2007 / Kurzfassung, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwick-lung, Bonn, Kiel.

GASSNER, E., WINKELBRANDT, A. & BERNOTAT, D. 2010. UVP und Strategische Umweltprüfung: Rechtliche und fachliche Anleitung für die Umweltprüfung (5th edition). Müller, Heidelberg [u.a.]. 480 pp.

IBL & EOS PROJEKT. 2012. Desktop Study. Untersuchung potenzieller Trassenkorridore in der 12 sm-Zone (Stand: 10.10.2012, Rev. 8-0). P. 60. IBL Umweltplanung GmbH, eos Projekt GmbH, Oldenburg, Hanno-ver.

IBL & PGG. 2012. Raumordnungsverfahren (ROV) für Trassenkorridore zwischen der 12 Seemeilen-Zone und den Netzverknüpfungspunkten Wilhelmshaven Nord, Halbemond, Elsfleth/Moorriem und Cloppenburg Ost.. Unterlage zur Antragskonferenz. P. 66. Im Auftrag der TenneT Offshore GmbH.

LANDKREIS AURICH. 2013. Entwurf einer Vordnung zum Wasserschutzgebiet Norderney. ML NDS. 2012. Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen (LROP) vom 24.09.2012 (Nds. GVBl. S. 350,

in Kraft getreten am 03.10.2012). ML NDS. 2013a. Raumordnungsverfahren für die Planung von Trassenkorridoren zwischen der 12 Seemeilen-

Zone und den Netzverknüpfungspunkten am Festland. Hier: Festlegung des räumlichen und sachlichen Untersuchungsrahmen für die Planung der Trassenkorridore im Offshore-Bereich. P. 5. Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Regierungsvertretung Oldenburg, Ol-denburg, Hannover.

ML NDS. 2013b. Raumordnungsverfahren für die Planung von Trassenkorridoren zwischen der 12 Seemeilen-Zone und den Netzverknüpfungspunkten am Festland. Hier: Festlegung des räumlichen und sachlichen Untersuchungsrahmen für die Planung der Trassenkorridore im Onshore-Bereich. P. 7. Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Regierungsvertretung Oldenburg, Ol-denburg, Hannover.

SIEBOLTS, U. 1998. Reaktionen der Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) gegenüber Menschen in verschiedenen Brutkolonien. Vogelwelt 119:271–277.

ZIEGLER, G. 1994. Thesen zum Fluchtverhalten von Entenvögeln gegenüber Menschen. Charadrius 30:201–202.

Stand: 25.03.2014 Seite 56 von 60

Page 63: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

6 Anhang

6.1 Profile trockenfallendes Watt zwischen Hilgenriedersiel und Grohdepolder

Die Anhangsabbildung 6.1-1 bis Anhangsabbildung 6.1-4 zeigen die Profile (grüne Fläche) des tro-ckenfallenden Watts der möglichen vier neuen Kabelsysteme. Anhangsabbildung 6.1-1 zeigt dabei das westliche System und Anhangsabbildung 6.1-4 das östliche System. Der Verlauf geht vom Boh-rungsaustrittspunkt im Hilgenriedersieler Watt (links) bis zum Bohrungsaustritt im Grohdepolder Watt. Anhangsabbildung 6.1-5 zeigt zum Vergleich die Watthöhen im Verlauf der benachbarten DolWin1 Wattkabeltrasse.

Anhangsabbildung 6.1-1: System 1 (westliches System) Profil trockenfallendes Watt von

Hilgenriedersiel bis Grohdepolder

Anhangsabbildung 6.1-2: System 2 Profil trockenfallendes Watt von Hilgenriedersiel bis

Grohdepolder

Grohdepolder Hilgenriedersiel

Höhe

über

NHN

Höhe

über

NHN

Hilgenriedersiel Grohdepolder

Stand: 25.03.2014 Seite 57 von 60

Page 64: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

Anhangsabbildung 6.1-3: System 3 Profil trockenfallendes Watt von Hilgenriedersiel bis

Grohdepolder

Anhangsabbildung 6.1-4: System 4 (östliches System) Profil trockenfallendes Watt von

Hilgenriedersiel bis Grohdepolder

Grohdepolder Hilgenriedersiel

Höhe

über

NHN

Grohdepolder Hilgenriedersiel

Höhe

über

NHN

Stand: 25.03.2014 Seite 58 von 60

Page 65: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

Anhangsabbildung 6.1-5: DolWin1 Profil trockenfallendes Watt von Hilgenriedersiel bis

Grohdepolder

Grohdepolder Hilgenriedersiel

Höhe

über

NHN

Stand: 25.03.2014 Seite 59 von 60

Page 66: Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor ...€¦ · Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-Grenze und dem Netzverknüpfungspunkt

TenneT Offshore GmbH Rev.-Nr. Unterlage A ROV Norderney II-Korridor 4-0 IBL Umweltplanung GmbH

7 Kartenanhang

Karte 3- 1 : Technische Bewertung der Trassenkorridore

Stand: 25.03.2014 Seite 60 von 60