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Alters- und Pflegeheim Fahr, St.Margrethen Seite 1 Februar 2008 Inhaltsverzeichnis 1. Partnerschaft 2. Recht auf Respekt und Wertschätzung 3. Recht auf Toleranz 4. Recht auf Anteilnahme 5. Selbstbestimmung 6. Unterstützung bei der Sinnfindung Seite 6 7. Motivation und Unterstützung 8. Andere Strategien 9. Recht auf angepasste Sprache 10. Begrüssung und kurze Gespräche 11. Bezugsperson im Fahr-Team 12. Offene Türen bei Heimleitung und Sekretariat Seite 7 13. Mitspracherecht in der Wohngemeinschaft 14. An Aktivitäten teilnehmen 15. Umgang mit Geld 16. Umgang mit Sucht 17. Recht auf Kündigung des Pensionsvertrags 18. Hygiene / Körperpflege 19. Zimmerordnung Seite 8 20. Recht auf Nachtruhe 21. Einblick in die Pflegedokumentation 22. Pflegeeinstufung 23. Sitzungsprotokolle des BewohnerInnen-Rates 24. Offene Rechnungsstellung 25. Information über die Tagesaktualität 26. Über das Menü informiert zu werden Seite 9 27. Allgemeine Fragen und Beratung 28. Konflikte mit MitbewohnerInnen 29. Fahr-Betriebsorganisation 30. Ressourcen stehen im Vordergrund 31. Offene, kritische Rückmeldungen 32. Arbeiten und Verantwortung übernehmen 33. Tages-Gestaltung / Tages-Rhythmus 34. Nicht an Defizite erinnert werden Seite 10

Rechte und Pflichten der Fahr-BewohnerInnen Farbig€¦ · Gesundheitsberatung Seite 15. Alters- und Pflegeheim Fahr, St.Margrethen Seite 3 Februar 2008 70. Schmerzlinderung 71. Richtige

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Alters- und Pflegeheim Fahr, St.Margrethen Seite 1

Februar 2008

Inhaltsverzeichnis

1. Partnerschaft 2. Recht auf Respekt und Wertschätzung 3. Recht auf Toleranz 4. Recht auf Anteilnahme 5. Selbstbestimmung 6. Unterstützung bei der Sinnfindung

Seite

6

7. Motivation und Unterstützung 8. Andere Strategien 9. Recht auf angepasste Sprache 10. Begrüssung und kurze Gespräche 11. Bezugsperson im Fahr-Team 12. Offene Türen bei Heimleitung und Sekretariat

Seite

7

13. Mitspracherecht in der Wohngemeinschaft 14. An Aktivitäten teilnehmen 15. Umgang mit Geld 16. Umgang mit Sucht 17. Recht auf Kündigung des Pensionsvertrags 18. Hygiene / Körperpflege 19. Zimmerordnung

Seite

8

20. Recht auf Nachtruhe 21. Einblick in die Pflegedokumentation 22. Pflegeeinstufung 23. Sitzungsprotokolle des BewohnerInnen-Rates 24. Offene Rechnungsstellung 25. Information über die Tagesaktualität 26. Über das Menü informiert zu werden

Seite

9

27. Allgemeine Fragen und Beratung 28. Konflikte mit MitbewohnerInnen 29. Fahr-Betriebsorganisation 30. Ressourcen stehen im Vordergrund 31. Offene, kritische Rückmeldungen 32. Arbeiten und Verantwortung übernehmen 33. Tages-Gestaltung / Tages-Rhythmus 34. Nicht an Defizite erinnert werden

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35. Das Haus verlassen 36. Religionsfreiheit 37. Spenden in die Personalkasse 38. Recht auf Verweigerung 39. Recht auf Auswahlmöglichkeiten 40. Unterstützung bei Umzug und der Einlebungszeit 41. Erfüllung spezieller Wünschen gegen Bezahlung 42. Uhren / Tageskalender

Seite

11

43. Post / Wahrung des Postgeheimnisses 44. Tageszeitungen / Zeitschriften 45. Geburtstags- und Weihnachtsgeschenk 46. Wäschepflege / Flickstübli 47. Persönliche Kleider 48. Dienstleistung Sekretariat

Seite

12

49. Dienstleistungen Hauswart 50. Recht auf Reinigungsmaterial 51. Coiffeur, Pediküre, Hörgeräteservice 52. Übernahme von Verantwortung 53. Schutz vor Verletzungen / Schmerzen 54. Recht auf Grenzen und Führung

Seite

13

55. Brandschutz 56. Rufanlage 57. Weglaufschutz bei Bedarf 58. Anwesenheitskontrolle 59. Depot im Heimtresor 60. Gute Beleuchtung 61. Geräte und Mobilar 62. Geschlossene Haustüren 63. Rückmeldung erhalten

Seite

14

64. Kritik anbringen 64. Schweigepflicht der MitarbeiterInnen 65. Umfang und Art der Pflege, Betreuung bestimmen 66. Förderung der vorhandenen Ressourcen 67. Unterstützung und Pflege bei Bedarf 68. Gesundheitsberatung

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Alters- und Pflegeheim Fahr, St.Margrethen Seite 3

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70. Schmerzlinderung 71. Richtige Bewegungsanleitung 72. Dekubitus-Prophylaxe 73. Sturzprophylaxe 74. Unterstützung bei Kontakten mit den Ärzten 75. Einbezug bei der Pflegeplanung 76. Einbezug der Angehörigen 77. Unterstützung bei Ängsten

Seite

16

78. Infos über die Medikation 79. Medikametenverweigerung 80. Alternativmedizin 81. Unterstützung beim Spitaleintritt 82. Patientenverfügung 83. Schutz des Lebens / Exit 84. Fachgerechte Betreuung bei Hirnleistungsstörung

Seite

17

85. Fachkundige MitarbeiterInnen 86. Eintritt in die letzte Lebensphase 87. Palliativpflege 88. Begleitung und Unterstützung 89. Seelischer Beistand 90. Gäste im Zimmer empfangen 91. Offene Heimtüren / Cafeteria

Seite

18

92. Angehörige / Bezugspersonen 93. Transporte,/ Fahrt in den Rheinpark 94. Veranstaltungen der Frauenvereine 95. Zum Essen einladen 96. Ferien bei Angehörigen 97. Zimmereinrichtung 98. Mobilar 99. Eigenes Haustier

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100. Zimmer- und Haustürschlüssel 101. Zutritt zum Zimmer 102. Recht auf Heizung 103. Coiffeur- und Pedicuresalon 104. Aktivierungsraum 105. Zimmer wechseln 106. Tisch für die Schuhpflege 107. Zimmerreinigung 108. Eigenes Bett / Bett- und Frotteewäsche

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109. Rauchen 108. Öffentliche und halböffentliche Bereiche 111. Bestmögliche Infrastruktur 112. Mobiliar 113. Speisesaal 114. Veranstaltungs-Saal 115. Etagenküche

Seite

21

116. Waschküche 117. Kapelle 118. Gartenanlage 119. Zur Teilnahme animiert werden 120. Bei Bedarf begleitet werden 121. Angehörige und Bezugspersonen einladen 122. Wünsche und Ideen einbringen 123. Gruppenaktivitäten anregen / gestalten

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124. Stammtisch mit der Heimleitung, dem Küchenchef 125. Fahr-Ferien 126. Dekoration öffentlicher Räume 127. Verpflegungs-Grundsatz 128. Wo will ich essen 129. Service / Menge bestimmen 130. Menü-Mitgestaltung 131. Spezielle Verpflegungs-Wünsche 132. Frühstücksbuffet

Seite

23

133. Mittagessen 134. Nachmittagskaffee 135. Abendessen 136. Zwischenverpflegung 137. Essen in der Nacht 138. Spezielle Ernährung 139. Getränketisch / Früchte 140. Selber Kochen 141. Lunchpaket 142. Private Festessen

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143. Ständige Preisvergleiche 144. Bestmögliche Zimmerbelegung 145. Überlegter Mitarbeitereinsatz 146. Umweltschutz

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Pflichten der Fahr-BewohnerInnen

1. Eigenverantwortung 2. Selbständigkeit erhöht die Lebensqualität 3. Leben in einer Wohngemeinschaft 4. Gegenseitige Unterstützung

Seite

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5. Offene Rückmeldungen 6. Umgang mit dem Fahr-Team 7. Körperpflege / Zimmerordnung 8. Zimmerlautstärke / Zimmer lüften 9. Im Speisesaal 10. Informationspflicht 11. Wäsche kennzeichnen 12. Ideen einbringen 13. Finanzen

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Alters- und Pflegeheim Fahr, St.Margrethen Seite 6

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Die Rechte der Fahr-Bewohnerinnen und Bewohner 1. Partnerschaft: Wir betrachten Kunden/innen und Dienstleistende als gleichwertige Partner die in gleichem Mass voneinander profitieren. Geben und Nehmen halten sich die Waage, Gefühle betreffend einseitiger Abhängigkeit werden thematisiert. 2. Recht auf Respekt und Wertschätzung: Alle Menschen sind es wert, geschätzt und als Persönlichkeiten respektiert zu werden, kritisierbar sind nur Handlungen und Verhalten. Alle Fahr-BewohnerInnen haben eine grosse Lebenserfahrung, besitzen vielfältige Erkenntnisse und haben für die Gesellschaft grosse Werte erarbeitet. BewohnerInnen, die bei MitarbeiterInnen Respekt und Wertschätzung vermissen, haben das Recht dies einzufordern. 3. Recht auf Toleranz: Jeder Mensch ist einzigartig, d.h. alle Fahr-Kunden/innen können vom Fahr-Team erwarten, dass Ihre Eigenheiten, Strategien, Glaubenssätze und Gewohnheiten ak-zeptiert werden 4. Recht auf Anteilnahme: Fahr-MitarbeiterInnen sind ihren Kunden/innen nahe und fühlen sich mit ihnen verbunden. Fahr-BewohnerInnen haben das Recht auf Aufmerksamkeit, Freundlichkeit und einfühlsame Mitarbeit-erInnen. 5. Selbstbestimmung: Die Fahr-BewohnerInnen haben das Recht, ihre Fragen und Überlegungen, Entscheidungen und Handlungen gemäss ihren Ressourcen selbst zu bestimmen. Unterstützung wird geboten, wenn sie erforderlich ist oder gegen Bezahlung verlangt wird. 6. Sinnfindung: Entscheidungen zu treffen, Eigenverantwortung zu übernehmen, selbständig zu bestimmen und zu handeln sowie in einer Wohngemeinschaft mitzubestimmen erfordert von den Fahr-BewohnerInnen Kraft und Willen. Ohne den Sinn zu erkennen fehlen diese beiden Vor-aussetzungen. Die Fahr-BewohnerInnen haben daher das Recht, sich mit Fahr-MitarbeiterInnen über Fragen betreffend Sinn, Lebensqualität, Erwartungen, Ziele usw. auszutauschen.

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7. Motivation und Unterstützung: Die Fahr-BewohnerInnen haben das Recht zu verlangen, vom Fahr-Team zu selb-ständigem Denken und Handeln aufgefordert zu werden. Mit aufmunternden, ver-schiedene Möglichkeiten aufzeigenden, sowie bestätigenden, positive und auch kritischen Rückmeldungen fördern die Fahr-MitarbeiterInnen die Selbständigkeit ihrer Kunden/innen. 8. Andere Strategien: BewohnerInnen, die gemäss ihrer Biographie betreffend Übernahme von Eigen-verantwortung und Selbständigkeit eigene Strategien entwickelt haben, werden gemäss ihren Bedürfnissen, sowie speziellen Vereinbarungen mit dem Fahr-Team, unterstützt. 9. Recht auf angepasste Sprache: Kunden/innen können von Fahr-MitarbeiterInnen verlangen, mit ruhiger, deutlicher und freundlicher Stimme angesprochen zu werden. Bis auf wenige, klar begründetet Ausnahmen, spricht das Fahr-Team alle Fahr-BewohnerInnen mit "Sie" an, denn wir sind uns bewusst, dass für Akzeptanz, Nähe und Vertrautheit keine Du-Form erfor-derlich ist. 10. Begrüssung und kurze Gespräche:

Kunden/innen haben das Recht, wahrgenommen zu werden. Ein Augenkontakt, ein Lächeln eine Begrüssung oder ein kurzer "Schwatz" mit den Dienstleistenden, d.h. den Fahr-MitarbeiterInnen, gehören zur Normalität. Diese Normalität kann jederzeit eingefordert werden. 11. Bezugsperson im Fahr-Team: Alle Kunden/innen haben das Recht, mit einem/r Fahr-Mitarbeiter/in eine nähere Beziehung (Bezugsperson) aufzubauen. Die BewohnerInnen haben das Wahlrecht, bei Begründung können Mitarbeiter/in eine Wahl ablehnen. Die Bezugsperson ist verpflichtet, sich um das Wohlergehen und die Förderung der Selbständigkeit "ihrer Fahr-Bewohnerin" zu kümmern und nimmt sich pro Monat ca. zwei Stunde Zeit, diese Beziehung zu pflegen. 12. Offene Türen bei Heimleitung und Sekretariat: Die Türen im Fahr-Sekretariat und/oder der Heimleitung stehen meistens offen, d.h. die Fahr-BewohnerInnen sind herzlich Willkommen.

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13. Mitspracherecht in der Wohngemeinschaft: Alle BewohnerInnen haben im Fahr ein Mitspracherecht in allen Fragen des Zusam-menlebens. Sie haben das Recht, an den BewohnerInnen-Versammlungen, den Bewohner-Rat-Sitzungen, Stammtischgesprächen usw. teilzunehmen und ihre Mei-nungen einzubringen. 14. An Aktivitäten teilnehmen: Die BewohnerInnen entscheiden selbst, an welchen Veranstaltungen und Aktivitäten sie teilnehmen. Sie haben das Recht auf entsprechende Information. Je nach Krank-heitsbild werden sie vom Team zur Teilnahme aufgefordert, motiviert und begleitet. 15. Umgang mit Geld: Die BewohnerInnen entscheiden selbst über ihre Finanzen. Sie haben das Recht, Fragen betreffend Finanzverwaltung mit der Heimleitung zu besprechen. Diese wird bei Bedarf über entsprech-ende Möglichkeiten und Hilfsangebote informieren. 16. Umgang mit Sucht: Der Umgang mit einer Sucht ist die persönliche Angelegenheit von BewohnerInnen, wenn diese für die Wohngemeinschaft oder das Fahr-Team keine unzumutbare Belastung darstellt. Die BewohnerInnen haben das Recht, auf gesundheitsschädig-endes Verhalten aufmerksam gemacht zu werden und erhalten auf Verlangen oder bei klarer Notwendigkeit vom Fahr-Team Unterstützung. 17. Recht auf Kündigung des Pensionsvertrags: Der Pensionsvertrag kann jederzeit gekündigt werden. Betreffend der einmonatigen Kündigungszeit kann mit der Heimleitung verhandelt werden. 18. Hygiene / Körperpflege: Die BewohnerInnen entscheiden selbst über die Art und den Umfang ihrer Körper-pflege und übernehmen diese so weit wie möglich selbst. Zu beachten sind Ge-ruchsbelästigungen für MitbewohnerInnen und MitarbeiterInnen sowie medizinische Erfordernisse, z.B. Hautpflege und Dekubitusprophylaxe. Verschiedene Vorstel-lungen von Sauberkeit und Körperpflege werden diskutiert und entsprechend verein-bart. 19. Zimmerordnung: Die BewohnerInnen entscheiden selbst über die Art und den Umfang betreffend Zimmerordnung und -reinigung und übernehmen das Aufräumen und Teile der Rei-nigungsarbeiten so weit mögich selber. Zu beachten sind Ungeziefer und Geruchs-belästigungen für MitbewohnerInnen, Be-ucherInnen sowie das Fahr-Team.

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20. Recht auf Nachtruhe: Die BewohnerInnen haben das Recht auf Nachtruhe und den MitbewohnerInnen ge-genüber eine entsprechende Mitverantwortung. So weit es Krankheitsbilder und Sicherheit zulassen, entscheiden sie wann und wie oft MitarbeiterInnen vom Nacht-dienst Dienstleistungen erbringen. Die BewohnerInnen entscheiden wann und wie lange für sie die Nachtruhe dauert. 21. Einblick in die Pflegedokumentation: Die BewohnerInnen haben das Recht, jederzeit Einblick in ihre Pflegedokumentation zu verlangen. Diese Einsicht wird so schnell wie möglich gewährleistet und bei Be-darf erklärt. Dieses Recht kann an Angehörige abgetreten werden. 22. Pflegeeinstufung: Über Veränderungen in der Pflegeeinstufung anhand des BESA-Systems wird so schnell wie möglich informiert und Gründe, die zu Veränderungen führten, erläutert. Dieses Recht auf Information über die Pflegeeinstufung kann an Angehörige abge-treten werden. 23. Sitzungsprotokolle des BewohnerInnen-Rates: Protokolle und Aktennotizen über die Sitzungen des BewohnerInnen-Rates sind in einem roten Ordner abgelegt. Dieser Ordner kann in der Fahr-Cafeteria eingesehen werden. 24. Offene Rechnungsstellung: Die Fahr-BewohnerInnen haben das Recht, über Kosten und Pensionsrechnung in-formiert zu werden. Auf Wunsch erhalten sie die Monatsrechnung oder eine Rech-nungs-Kopie. Dieses Recht kann an Angehörige oder Bezugspersonen abgetreten werden. 25. Information über die Tagesaktualität: Alle BewohnerInnen haben das Recht, am Morgen die Namen der heute verant-wortlichen MitarbeiterInnen, die heutigen Geburtstage, Namen von neuen Mit-arbeiter-Innen, Anlässe, interne Weiterbildungen usw. über die Fahr-Tages-Zytig zu erfahren. 26. Über das Menü informiert zu werden: Alle BewohnerInnen werden laufend über das Menü-Angebot informiert. Sie haben das Recht, bei ihnen unbekannte Menüs betreffend Inhalt und Zubereitung Informa-tionen zu verlangen.

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27. Allgemeine Fragen und Beratung: Alle BewohnerInnen haben das Recht, bei allen Kader-MitarbeiterInnen einen Ter-min für ein Informations- oder Beratungsgespräch zu vereinbaren. 28. Konflikte mit MitbewohnerInnen: Die Fahr-BewohnerInnen haben das Recht, bei Konflikten mit MitbewohnerInnen beim Fahr-Kader-Team eine Moderation oder ein Coaching zu verlangen. 29. Fahr-Betriebsorganisation: Alle BewohnerInnen haben das Recht, sich über das in der Cafeteria aufgelegte Fahr-Organisations-Handbuch umfassend zu informieren. 30. Ressourcen stehen im Vordergrund: Alle BewohnerInnen haben das Recht, dass bei allen Dienstleistungen und Begeg-nungen von und mit Fahr-MitarbeiterInnen ihre Ressourcen im Zentrum stehen und Defizite nur so weit erforderlich ein Thema sind. 31. Offene, kritische Rückmeldungen: Die BewohnerInnen haben das Recht auf offene, kritische Rückmeldungen. Kon-struktive Auseinandersetzungen ist für das Fahr-Team ein Teil der Normalität und ein Zeichen der Wertschätzung gleichberechtigter Partner/innen. 32. Arbeiten und Verantwortung übernehmen: Alle BewohnerInnen haben das Recht, so weit möglich und entsprechend ihren Kompetenzen eine Arbeit zu übernehmen. Mündlich oder auf einer "Ämtli-Tafel" können sie täglich bekannt geben, welche Arbeit sie übernehmen möchten. 33. Tages-Gestaltung / Tages-Rhythmus: Alle BewohnerInnen haben das Recht ihren Alltag und Tages-Rhythmus selbst zu bestimmen und können erwarten, dass die Organisation im Fahr auf grösstmögliche Flexibilität ausgerichtet ist. Da bei gewissen Krankheiten nur über Einhaltung einer Tages-Struktur bestmögliche Lebensqualität ermöglicht wird, unterstützen Fahr-MitarbeiterInnen entsprechend und geben bei Bedarf den Zeit-Rahmen vor. 34. Nicht an Defizite erinnert werden: Alle BewohnerInnen haben das Recht, so weit wie möglich nicht an ihre Defizite er-innert zu werden. Sie können erwarten, dass Pflegeschürzen, Pflegematerialien usw. nur dem Bedarf entsprechend im Fahr zu sehen sind.

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35. Das Haus verlassen Die BewohnerInnen haben das Recht, das Haus jederzeit zu verlassen. Dabei ist die Informationspflicht zu beachten. Bei BewohnerInnen die aus gesundheitlichen Grün-den einen gewissen Schutz benötigen und sich beim Verlassen des Fahr's ge-fährden könnten, ist dieses Recht eingeschränkt. Dabei wird beachtet, dass eine absolute Sicherheit nie möglich ist und nach Absprache mit den Angehörigen ein gewisses Risiko eingegangen wird. 36. Religionsfreiheit: Gemäss dem Heimreglement ist die Religionsfreiheit im Fahr gewährleistet. Das Fahr-Team unterstützt bei Bedarf gemäss religiösen Traditionen und achtet die christlichen Wert- und Moralvorstellungen. 37. Spenden in die Personalkasse: Die Kunden/innen haben das Recht, mit einer Spende in die Personalkasse beson-dere Leistungen und Anstrengungen zu verdanken. Sie haben das Recht auf ent-sprechende Rückmeldungen vom Fahr-Team. 38. Recht auf Verweigerung: Die BewohnerInnen haben das Recht auf Verweigerung. Sie bestimmen, welche Dienstleistungen auf welche Art sie beziehen wollen. BewohnerInnen welche aus gesundheitlichen Gründen die Folgen einer Verweigerung betreffend Schmerzen und Lebensqualität nicht einschätzten können, haben das Recht, entsprechend informiert und bei Bedarf vom Fahr-Team unterstützt zu werden. 39. Recht auf Auswahlmöglichkeiten: Die BewohnerInnen haben das Recht aus einem möglichst grossen Angebot an Dienstleistungen auswählen zu können. 40. Unterstützung bei Umzug und der Einlebungszeit: Die BewohnerInnen haben das Recht, beim Umzug und den ersten Monaten des Lebens im Heim vom Fahr-Team möglichst umfassend begleitet und unterstützt zu werden. 41. Erfüllung spezieller Wünschen gegen Bezahlung: Das Fahr-Team erfüllt, so weit möglich, alle Aufträge und besonderen Wünsche oder organisiert die entsprechenden Fachleute. Kosten gemäss Taxordnung. 42. Uhren / Tageskalender: Die BewohnerInnen haben das Recht, im öffentlichen Bereich Uhren und Tageska-lender zu finden. Bei Bedarf werden sie von Fahrteam darauf aufmerksam gemacht.

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43. Post / Wahrung des Postgeheimnisses: Die BewohnerInnen haben das Recht auf Wahrung des Postgeheimnisses. Persön-liche Post kann im Haus-Postkasten eingeworfen oder im Sekretariat abgegeben werden. Diese wird um ca. 16.30 Uhr auf das Postamt von St.Margrethen gebracht. 44. Tageszeitungen / Zeitschriften Das Heim hat einige Tageszeitungen abonniert. Die Fahr-BewohnerInnen haben das Recht, diese Zeitungen in den allgemeinen Räumen zu lesen. Zeitschriften werden gesammelt und auf den Wohngruppen und in der Cafeteria der Wohn-gemeinschaft zur Verfügung gestellt. 45. Geburtstags- und Weihnachtsgeschenk: Die BewohnerInnen haben am Geburtstag und an Weihnachten das Recht auf ein kleines Geschenk. Dieses wird von ihrer Bezugsperson gemäss wahrgenommenen Wüschen und Bedürfnissen besorgt. 46. Wäschepflege / Flickstübli: Die BewohnerInnen haben das Recht auf Unterstützung oder Übernahme der Wäschepflege. Diese Dienstleistung wird vom Fahr-Team nach bestem fachlichem Wissen und gemäss dem ökonomischen und ökologischen Fahrgrundsatz aus-geführt. Die Fahr-BewohnerInnen haben das Recht, die Dienstleistung der Frei-willigen MitarbeiterInnen vom "Fahr-Flickstübli" in Anspruch zu nehmen. 47. Persönliche Kleider: Alle BewohnerInnen entscheiden selbst, welche Kleider sie tragen. Wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, ihre Kleider entsprechend aus-zuwählen, habe sie das Recht auf Beratung und Unterstützung durch das Fahr-Team. Als einzige Kleider-Regel ist zu beachten, dass am Mittag Schlafanzug und Morgenrock im Speisesaal nicht erwünscht sind. 48. Dienstleistung Sekretariat Telefondienst, Führung der Heimkasse, Schriftverkehr mit Krankenkassen, Rech-nungs-Stellung, Kontrolle der Rechnungen usw. sind Aufgaben, die im Sekretariat erledigt werden. BewohnerInnen haben das Recht, sich über diese Dienstleistungen infor-mieren zu lassen. Sie haben zudem das Recht sich m Sekretariat Bargeld auszahlen zu lassen, Rechnungskopien, ein persönliches Tarifblatt, Briefmarken, Büromaterialien zu beziehen sowie Kopien machen zu lassen. Zudem garantiert das Sekretariat die Übernahme aller Arbeiten die erforderlich sind, damit die Krankenkassen den gesetzlichen Anteil der Pflegekosten innert nützlicher Frist ausbezahlen.

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49. Dienstleistungen Hauswart: Die BewohnerInnen haben das Recht, beim Einzug eine gewisse Unterstützung des Hauswarts in Anspruch zu nehmen. Grössere Dienstleistungen werden, soweit mög-lich, gegen Bezahlung übernommen oder auf Wunsch einem Fachmann übergeben. Kleinere Dienstleistungen und Reparaturen betreffend eigenem Mobiliar werden vom Hauswart kostenlos ausgeführt. 50. Recht auf Reinigungsmaterial: Die BewohnerInnen haben das Recht, für Reinigungsarbeiten die entsprechenden Ma-terialien und Geräte zu beziehen. Diese werden in einem speziellen Schrank aufbewahrt und können frei benutzt werden. 51. Coiffeur, Pediküre, Hörgeräteservice: Alle BewohnerInnen haben das Recht, den freien Salon für Coiffeur und Pediküre sowie für die Dienstleistungen ihres eigenen Coiffeurs oder ihre Pediküre zu nutzen. Alle BewohnerInnen haben das Recht, die Angebote des Fahr-Coiffeurs und der Fahr-Fusspflegerin gegen Bezahlung zu nutzen. Die Dienstleistung der Firma Kühnis betreffend Reinigung und Wartung des Hörgeräts im Fahr-Veranstaltungs-saal ist für alle Fahr-BewohnerInnen gratis. Die Kosten für Coiffeur, Pediküre kön-nen über die Pensionsrechnung bezahlt werden. 52. Übernahme von Verantwortung: Die BewohnerInnen haben das Recht auf Übernahme von Selbstverantwortung be-treffend eigener Sicherheit. MitarbeiterInnen übernehmen diese Verantwortung bei BewohnerInnen welche die Verantwortung für ihre eigene Sicherheit nicht über-nehmen können und betreuen diese intensiv. 53. Schutz vor Verletzungen / Schmerzen: Das Fahr-Team beachtet stetig, dass die BewohnerInnen vor Verletzungen und Schmerzen möglichst geschützt werden und trifft nach Rücksprache mit den Be-wohnerInnen und/oder ihre Vertrauenspersonen die entsprechenden Massnahmen. 54. Recht auf Grenzen und Führung: Die BewohnerInnen haben das Recht, bei Bedarf und entsprechendem Krank-heitsbild angeleitet zu werden, sowie gewisse Grenzen zu erfahren. Bei notwendiger Anleitung achten wir verstärkt auf eine wertschätzende Haltung. Wir gewährleisten, dass Führungsbedarf laufend überprüft und entsprechend angepasst wird.

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55. Brandschutz: Die BewohenrInnen haben das Recht, dass alle Massnahmen betreffend Brand-schutz getroffen werden und sich das Team in diesem Bereich laufend weiterbildet. 56. Rufanlage: Die BewohnerInnen haben das Recht auf eine Schwestern-Rufanlage. Diese muss im Bett stets erreichbar sein. Auf "Rufe" wird so schnell wie möglich reagiert. Nur wenn demente BewohnerInnen die Rufanlage dauernd betätigen, kann diese für eine kurze Zeit aus der Reichweite entfernt werden. Als Ersatz erfolgt mindestens alle 15 Minuten ein Kontrollbesuch. 57. Weglaufschutz bei Bedarf: Die BewohnerInnen haben das Recht darauf, über gute technische Hilfsmitteln vor dem Weglaufen geschützt zu werden. 58. Anwesenheitskontrolle: Die BewohnerInnen haben das Recht auf regelmässige, möglichst unauffällige Kon-trolle der Anwesenheit. Das Fahr-Team gewährleistet, dass bei jeder Mahlzeit eine Kontrolle durchgeführt wird. 59. Depot im Heimtresor: Die BewohnerInnen haben das Recht, Geld und Schmuck für kurze Zeit im Heim-tresor einschliessen zu lassen. 60. Gute Beleuchtung: Die BewohnerInnen haben ein Recht darauf, dass einer ausreichenden Beleuchtung die erforderliche Aufmerksamkeit geschenkt wird. Wenn finanziell möglich, werden die neuesten Erkenntnisse der Forschung betreffend Beleuchtung genutzt. 61. Geräte und Mobilar: Die BewohnerInnen haben das Recht auf optimal gewartetes und Unfälle ver-hinderndes Gerät und Mobiliar. 62. Geschlossene Haustüren: Die BewohnerInnen haben das Recht auf Schutz vor Einbruch und Betrügereien. Die Haustüre wird am Abend gemässs Vereinbarung mit dem Bewohner-Rat ge-schlossen. Unbekannte und verdächtige Personen werden von den MitarbeiteInnen angesprochen und bei Bedarf des Hauses verwiesen. 63. Rückmeldung erhalten: Die BewohnerInnen haben das Recht, offene Rückmeldungen zu erhalten.

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64. Kritik anbringen: Alle Fahr-BewohnerInnen haben das Recht, allen MitarbeiterInnen jederzeit kritische Rückmeldungen zu geben. Sie haben das Recht, dass ihre Rückmeldungen ver-dankt, sowie ernst genommen und als Lernchance erkannt werden. BewohnerInnen, die ihre Kritik oder Anregungen nicht direkt, sondern anonym ans Fahr-Team weiter-geben möchten, können diese bei der Moderatorin des BewohnerInnen-Rates melden, oder schriftlich im Post-Briefkasten deponieren. 65. Schweigepflicht der MitarbeiterInnen: Die BewohnerInnen haben das Recht, auf Persönlichkeitsschutz der über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht. Der/die ArbeitnehmerIn darf ihre Kennt-nisse über Krankheiten, Verhalten und persönliche Verhältnisse der im Heim leben-den Personen und deren Angehörigen während und nach Beendigung des Arbeits-erhältnisses nicht verwerten und/oder anderen zugänglich machen. Ausgenommen ist die Weitergabe von Informationen, zu denen die Arbeitnehmerin verpflichtet ist. 66. Umfang und Art der Pflege und Betreuung bestimmen: Die BewohnerInnen haben das Recht, den Umfang und die Art der Pflege selbst zu bestimmen. Sie haben das Recht auf umfassende Information. Wenn Ent-scheidungen einem/r BewohnerIn aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich sind, oder ein/e BewohnerIn die Folgen einer Entscheidung nicht verantworten können, hat ein/e Be-wohnerIn das Recht, auf Fremdentscheidung nach bestem Wissen und Gewissen unter Einbezug seines/ihres mutmasslichen Willens. 67. Förderung der vorhandenen Ressourcen: Die BewohnerInnen haben das Recht, dass ihre Ressourcen vom Fahr-Team gefördert werden und sie die entsprechenden Anleitung erhalten. Sie haben das Recht, dass alle Handlungen, die sie selbst übernehmen können, nicht vom Fahr-Team übernommen werden. 68. Unterstützung und Pflege bei Bedarf: Die BewohnerInnen haben das Recht auf angemessene Unterstützung, Betreuung und Pflege, wenn sie diese benötigen oder verlangen. 69. Gesundheitsberatung: Die BewohnerInnen oder deren Vertrauensperson haben das Recht auf umfassende, fachlich korrekte Beratung.

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70. Schmerzlinderung: Die BewohnerInnen haben das Recht auf möglichst fachgerechte Schmerz-linderung. Das Pflege-Team informiert die Ärzte möglichst umfassend und ist dafür besorgt, dass Schmerzlinderung die erforderliche Beachtung erhält. 71. Richtige Bewegungsanleitung: Die BewohnerInnen haben das Recht, dass Bewegungsunterstützung auf dem Wis-sen der Kinästhetik basiert, sie entsprechend informiert werden und Bewegungs-ziele, die erreicht werden können, gemeinsam vereinbart werden. 72. Dekubitus-Prophylaxe: Die BewohnerInnen haben das Recht auf fachgerechte Dekubitus-Prophylaxe. Wir garantieren die ständige Weiterbildung der, in diesem Bereich arbeitenden Wund- und Lagerungs-SpezialistInnen. 73. Sturzprophylaxe: Die BewohnerInnen habe das Recht, vor Stürzen oder den Sturzfolgen möglichst gut geschützt zu werden. Gangbeobachtung, Gehtraining, Informationen sowie der optimale Einsatz von erprobten Hilfsmitteln sollen die Sturzgefahr vermindern. 74. Unterstützung bei Kontakten mit den Ärzten: Die freie Arztwahl wird garantiert. Die BewohnerInnen oder deren Vertrauensperson haben das Recht, bei Kontakten mit ihrem Hausarzt vom Pflege-Team Unter-stützung zu verlangen. Bei einem gewünschten Arztwechsel wird bei Bedarf und auf Wunsch die notwendig Unterstützung garantiert. 75. Einbezug bei der Pflegeplanung: Die BewohnerInnen oder deren Vertrauensperson haben das Recht, dass die Pflegeplanung mit ihnen abgesprochen und diese, entsprechend ihren Zielen und Wünschen erstellt wird. 76. Einbezug der Angehörigen: Die BewohnerInnen haben das Recht, dass ihre Vertrauenspersonen bei der Be-treuung und Pflege vom Fahr-Team in die Arbeit einbezogen werden. Auf Wunsch wird für die erforderliche Distanz gesorgt. 77. Unterstützung bei Ängsten: Die BewohnerInnen haben das Recht, dass bei Ängsten soweit möglich jederzeit eine Ansprechperson aus dem Fahr-Team für sie da ist.

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78. Infos über die Medikation: Die BewohnerInnen oder deren Vertrauensperson haben das Recht über die Medi-kamentenabgabe umfassende Informationen zu verlangen und zu erhalten. 79. Medikametenverweigerung: Die BewohnerInnen haben das Recht die Einnahme der Medikamente zu ver-weigern. Wir garantieren kein versteckte, z.B. in Getränke oder Essen gemischte Verabreichung von Medikamenten. BewohnerInnen haben das Recht, dass sie und Ihre Vertrauens-person über Folgen der verweigerten Medikamenteneinnahme vom Pflege-Team und bei Bedarf auch von ihrem Hausarzt umfassend informiert werden. 80. Alternativmedizin: Die BewohnerInnen haben das Recht auf Unterstützung bei der Nutzung von Alter-nativmedizin - Methoden. Die Heimleitung sorgt dafür, dass sich einzelne Mitarbeiter- Innen auf diesem Gebiet weiterbilden und ihr Wissen zur Verfügung stellen. 81. Unterstützung beim Spitaleintritt: Die BewohnerInnen haben das Recht, bei einem Spitaleintritt die erforderliche Un-terstützung zu erhalten. Dauert der Spitalaufenthalt länger als eine Woche, haben sie das Recht auf einen Besuch vom Fahr-Team. Die Angehörigen werden über einen Spitaleintritt so schnell wie möglich informiert. 82. Patientenverfügung: Das Fahr-Team garantiert, dass Patientenverfügungen und klar formulierte Wün-sche der Fahr-BewohnerInnen beachtet werden. Das Fahr-Team macht regelmässig auf die Möglichkeit einer Patientenverfügung aufmerksam. 83. Schutz des Lebens / Exit: Das Fahr-Team garantiert den Schutz des Lebens. Unterstützung oder Zulassung einer Selbsttötung ist gemäss Beschluss des Gemeinderats von St.Margrethen im Fahr nicht möglich. Das Fahr-Team akzeptiert jedoch eine entsprechende Ent-scheidung und hilft allenfalls einen geeigneten Ort zu finden. 84. Fachgerechte Betreuung bei Hirnleistungsstörung: Die BewohnerInnen haben das Recht, bei Hirnleistungsstörungen möglichst fach-gerecht betreut und gepflegt zu werden. Ihre Würde wird gewahrt. Die Mitbe-wohnerInnen werden regelmässig aufgefordert, den BewohnerInnen ihrer Krankheit entsprechend mit Toleranz und Rücksicht zu begegnen.

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85. Fachkundige MitarbeiterInnen: Die Heimleitung und das Pflegeleitungs-Team garantieren, dass ständig eine aus-gebildete MitarbeiterIn für die fachkundige Pflege im Fahr anwesend ist oder diese innerhalb von ca. 15 Minuten im Fahr ist. 86. Eintritt in die letzte Lebensphase: Ist für den Arzt und das Pflege-Team klar ersichtlich, dass die ärztliche Behandlung und Pflege nur noch das Leiden verlängert, versuchen wir, möglichst mit allen Be-troffenen das weitere Vorgehen zu besprechen und gemeinsam notwendige Ent-scheidungen zu treffen. 87. Palliativpflege: Die Fahr-BewohnerInnen haben das Recht während der letzten Zeit ihres Lebens eine, dem heutigen Fachwissen entsprechende Betreuung und Pflege zu erhalten. Lebensqualität und Schmerzfreiheit haben für das Fahr-Team mehr Gewichtung als ein möglichst langes Leben. 88. Begleitung und Unterstützung: Die BewohnerInnen haben das Recht, vom Fahr-Team in der letzen Lebensphase besonders betreut und unterstützt zu werden. Spezielle Wünsche werden, soweit möglich, erfüllt. Vertrauenspersonen und Angehörige werden in die Betreuung und Pflege einbezogen und erhalten bei Bedarf die erforderlich Unterstützung. 89. Seelischer Beistand: Die BewohnerInnen haben das Recht, beim Fahr-Team jederzeit seelischen Bei-stand über einen Priesters zu verlangen. Wir gewährleisten, dass der Priester ent-sprechend informiert wird. Die im Fahr üblichen Rituale werden garantiert. Ein Mit-glied des Fahr-Teams nimmt an der Beerdigung teil. 90. Gäste im Zimmer empfangen Die BewohnerInnen können jederzeit BesucherInnen empfangen oder diese einige Tage bei sich übernachten lassen. 91. Offene Heimtüren / Cafeteria: Die Fahr-BewohnerInnen haben das Recht, im Fahr regelmässig andere Menschen anzutreffen. Deshalb gewähren wir verschiedenen Gruppen das Gastrecht, z.B. der Chrabbelgruppe St.Margethen, der Mutter- und Kindberatung und dem Pro-Senectute Mittagstisch. Die Vereine werden aufgefordert, an unseren offenen Ver-anstaltungen einen Beitrag zu leisten. Die BewohnerInnen haben das Recht auf eine offene Cafeteria in der sie Gäste empfangen und Menschen aus dem Dorf treffen können.

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92. Angehörige / Bezugspersonen Die BewohnerInnen haben das Recht, dass ihre Angehörigen, Bezugspersonen und Gäste im Fahr jederzeit Willkommen sind. 93. Tansporte / Mitglied in einem Verein / Fahrt in den Rheinpark: Die BewohnerInnen haben das Recht auf Unterstützung bei Fahrten und Mitglied-schaften in einem Verein. Kostengünstige Transportdienste der MitarbeiterInnen, Freiilligen MitarbeiterInnen und weiteren Fahrdiensten werden auf Wunsch orga-nisiert. Die BewohnerInnen haben das Recht, monatlich an einer Gratis-Fahrt in das Rheinparkzentrum teilzunehmen. Bei Bedarf wird die Begleitung gewährleistet. 94. Veranstaltungen der Frauenvereine: Die BewohnerInnen haben das Recht, rechtzeitig an die Veranstaltungen der Frau-envereine erinnert und zur Teilnahme aufgefordert zu werden. Ein Transportdienst wird gewährleistet. 95. Zum Essen einladen: Die BewohnerInnen haben das Recht, nach Voranmeldung jederzeit Gäste zum Essen im Fahr einzuladen. Wenn möglich, wird dieses Recht auch ohne Anmeldung gewährleistet. Die Fahr-BewohnerInnen haben das Recht, am jährlichen Gratis-Brunch für Angehörige und Bezugspersonen vier Gäste einzuladen. 96. Ferien bei Angehörigen: Es steht den Fahr-BewohnerInnen frei, wann und wohin sie in die Ferien gehen. Mit einer Reduktion auf den Pensionspreis ab dem dritten Ferientag werden die Be-wohnerInnen animiert, regelmässige Ferien zu geniessen. 97. Zimmereinrichtung: Die Fahr-BewohnerInnen haben das Recht auf ein Einzelzimmer mit Nasszelle, Schwestern-Ruftaste, Telefon-, TV- und Internetanschluss und entscheiden selbst, wie Sie Ihr Zimmer einrichten und mit Bildern dekorieren. 98. Mobilar: Es werden ein spezielles Bett und ein Nachttisch, Bett- und Frotteewäsche sowie auf Wunsch und soweit möglich ein Keller- und Kühlschrank zur Verfügung gestellt. Es ist unser Ziel, so bald wie möglich allen Fahr-BewohnerInnen einen eigenen Briefkasten zur Verfügung zu stellen. 99. Eigenes Haustier: Wenn eine artgerechte Tierhaltung und Tierpflege möglich ist können Haustiere ins Fahr mitgebracht werden. Es wird eine entsprechende Vereinbarung getroffen.

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100. Zimmer- und Haustürschlüssel: Die BewohnerInnen und/oder die Angehörigen erhalten auf Wunsch einen Zimmer- und Haustürschlüssel. Werden diese verloren, helfen die Fahr-MitarbeiterInnen beim Suchen. Bei Bedarf wird gegen Entschädigung ein Nachschlüssel bestellt. 101. Zutritt zum Zimmer: Mit dem bis Frühling 2008 montierten Schild "Bitte nicht stören" usw. geben die Be-wohnerInnen Ihre entsprechenden Wünsche bekannt. Vor dem Betreten des Zim-mers melden die Fahr-MitarbeiterInnen ihr Kommen an, warten einen Moment und betreten in der Regel das Zimmer erst nach Aufforderung. 102. Recht auf Heizung: Die Temperatur in der Mitte des Zimmers muss auf Tischhöhe 21 Grad betragen. 103. Coiffeur- und Pedicuresalon: Die BewohnerInnen haben das Recht, den Coiffeursalon für Dienstleistungen des persönlichen Coiffeurs oder der Fusspflegerin frei zu nutzen 104. Aktivierungsraum: Ende 2008 steht den Fahr-BewohnerInnen ein kleiner Aktivierungs-Raum zur Ver-fügung. Die BewohnerInnen haben das Recht, diesen Raum frei zu nutzen. 105. Tisch für die Schuhpflege: Die BewohnerInnen haben das Recht, für das Schuhe putzen im Keller den Tisch unter der Treppe jederzeit zu nutzen. 106. Zimmer wechseln: BewohnerInnen die ein anderes Zimmer mieten möchten, melden sich bei der Heim-leitung. Ihre Wüsche werden so weit möglich erfüllt. 107. Zimmerreinigung: Das Zimmer wird periodisch von den Fahr-MitarbeiterInnen gereinigt. Diese reinigen gemäss den Wüschen der Fahr-BewohnerInnen. Die vereinbarte Zeit und Art der Zimmerreinigung wird in einem Reinigungs-Informationsordner festgehalten. 108. Eigenes Bett / Bett- und Frotteewäsche: Die BewohnerInnen können ihr Bett sowie die eigene Bett- und Frottewäsche mit-bringen. Sollte Pflege im Bett erforderlich sein, ist das zur Verfügung gestellte Pflegebett zu benutzen.

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109. Rauchen: Wenn die Brandschutzregeln beachtet werden und ein Depot für die Instandstellung des Zimmers bezahlt oder eine entsprechende Garantie geleistet wird, ist das Rau-chen im eigenen Zimmer erlaubt. 110. Öffentliche und halböffentliche Bereiche: Wir betrachten Gartenanlagen, Cafeteria, Veranstaltungs- und grosser Speisesaal sowie die Kappelle als öffentlichen Raum den auch Gäste möglichst frei nutzen kön-nen. Im halböffentlichen Bereich ist die Nutzung für Gäste eingeschränkt, da diese Räume den BewohnerInnen als Wohnküchen und Wohnzimmer zur Verfügung stehen. 111. Bestmögliche Infrastruktur: Wir gewährleisten, dass die Möblierung im öffentlichen und halböffentlichen Bereich auf die Bedürfnisse der BewohnerInnen ausgerichtet ist. Dabei werden Grundsätze des normalen Wohnen beachtet. 112. Mobiliar: Die BewohnerInnen haben das Recht, alle Stühle und Tische im öffentlichen Bereich zu nutzen. Private Möbel können im halböffentlichen Bereich bei ausreichendem Platz und nach Rücksprache mit der Heimleitung der Wohngemeinschaft zur Ver-fügung gestellt werden. 113. Speisesaal: Die BewohnerInnen haben das Recht, bei der Platzwahl im Speisesaal mitzube-stimmen. Dabei wird Rücksicht genommen auf die Wünsche einer Tischgemein-schaft. Wir gewährleisten, dass der gewählte Platz im Speisesaal für die Bewohner-Innen für die üblichen Mahlzeiten reserviert ist. BewohnerInnen haben das Recht, ihren persönlichen Stuhl im Speisesaal zu benutzen und stehen zu lassen. 114. Veranstaltungs-Saal: Die BewohnerInnen haben das Recht, den Veranstaltungs-Saal nach Rücksprache mit der Heimleitung frei zu nutzen, wie z.B. Jassnachmittage oder private Feste mit den Angehörigen. 115. Etagenküche: Die Wohngruppen-Küchen stehen allen BewohnerInnen zur Verfügung. Kochen und Backen, ist ausser bei den Servicezeiten, nach Rücksprache mit dem Fahr-Team er-wünscht.

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116. Waschküche: Die BewohnerInnen haben das Recht, tagsüber die Waschküche jederzeit zu be-treten. Die kleine Waschmaschine steht zur freien Verfügung. Wir gewährleisten die Unterstützung beim selber Waschen und Bügeln. 117. Kapelle: Die BewohnerInnen haben das Recht, die Kapelle jederzeit zu nutzen. Bei Bedarf wird eine Begleitung gewährleistet. 118. Gartenanlage: 2008 wird in einem Projekt die mögliche Gartengestaltung mit Tierhaltung erarbeitet. 2009 soll ein einladender, anregender Garten den BewohnerInnen und Gästen zur Verfügung stehen. Die BewohnerInnen haben das Recht auf einen persönlich nutz-baren Bereich in einem Hochbeet. 119. Zur Teilnahme animiert werden: Die BewohnerInnen haben das Recht, auf verschiedene Art an das Veranstaltungs- und Aktivierungsangebot erinnert zu werden. Bei Bedarf werden sie vom Mitarbeiter-Innen-Team ermuntert, aus den Angeboten auszuwählen und diese zu nutzen. 120. Bei Bedarf begleitet werden: Die BewohnerInnen haben das Recht, bei Bedarf an die Aktivitäten und Veran-staltungen begleitet und wieder abgeholt zu werden. 121. Angehörige und Bezugspersonen einladen: Alle Angehörigen und Bezugspersonen haben das Recht, auf Wunsch der Be-wohnerInnen an den meisten Aktivitäten und Veranstaltungen teilzunehmen. Die beschränkten Platzmöglichkeiten, z.B. bei den Ausflügen verunmöglichen es, ein Recht der Teilnahme bei allen Veranstaltungen zu garantieren. 122. Wünsche und Ideen einbringen: Die BewohnerInnen sind aufgefordert, Wünsche und Ideen betreffend Veran-staltungen und des Zusammenlebens der Heimleitung bekannt zu geben. Sie haben das Recht, über die Gründe, die zu Entscheidungen führen, informiert zu werden. 123. Gruppenaktivitäten anregen / gestalten: Die BewohnerInnen haben das Recht, Anregungen und Wünsche betreffend Grup-penaktivitäten bei der Heimleitung anzubringen. Das Fahr-Team freut sich, wenn BewohnerInnen bei der Gestaltung von Gruppenaktivitäten einen Beitrag leisten.

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124. Stammtisch mit der Heimleitung und dem Küchenchef: Die Fahr-BewohnerInnen haben das Recht, regelmässig zu den Stammtischen mit der Heimleitung und dem Küchenchef eingeladen zu werden. 125. Fahr-Ferien: Jährlich werden für die Fahr-BewohnerInnen einige Ferientage organisiert. Das Fahr-Team übernimmt dabei die Betreuung und Pflege. Alle BewohnerInnen haben das Recht, an diesen Ferien teilzunehmen. 126. Dekoration öffentlicher Räume: Alle Fahr-BewohnerInnen haben das Recht, bei der Dekoration der öffentlichen Räume mitzuwirken und ihre Meinung einzubringen. 127. Verpflegungs-Grundsatz: Die BewohnerInnen haben das Recht auf ausreichende und ihren Bedürfnissen angepasste Ernährung. Im Bereich Verpflegung wird vom Fahr-Team eine möglichst grosse Wahlmöglichkeit angestrebt. 128. Wo will ich essen: Wir garantieren den BewohnerInnen die grösstmögliche Wahlfreiheit. Die Be-wohnerInnen haben das Recht, sich in den Sommermonaten das Mittag- und Abendessen im Garten servieren zu lassen. Ab Sommer 2008 haben die Bewohner-Innen das Recht, das Mittagessen in einigen Nachbarheimen einzunehmen. 129. Service / Menge bestimmen: Die BewohnerInnen haben das Recht, bei jeder Mahlzeit die zu servierende Menge zu bestimmen. 130. Menü-Mitgestaltung: Die BewohnerInnen haben das Recht bei der Menüzusammstellung mitzuwirken und Anregungen einzubringen 131. Spezielle Verpflegungs-Wünsche: Die BewohnerInnen können erwarten, dass spezielle Verpflegungswünsche so weit wie möglich berücksichtigt werden. 132. Frühstücksbuffet: Den BewohnerInnen wird auf ihre Wohngruppe täglich ein Frühstücksbuffet angeboten.

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133. Mittagessen: Die BewohnerInnen können zwischen dem Menü und einem Wochenhit auswählen. Täglich wird ein Salatbuffet angeboten. 134. Nachmittagskaffee: Auf den Wohngruppen wird am Nachmittag ein Kaffee offeriert. 135. Abendessen: Die Fahr-BewohnerInnen können am Abend zwischen einen süssen und salzigen Nachtessen auswählen, Zudem wird ein Fleischteller, Kaffee-Complet und Joghurt offeriert. 136. Zwischenverpflegung: Die BewohnerInnen haben das Recht, bei Bedarf eine Zwischenverpflegung zu ver-langen. 137. Essen in der Nacht: Es wird gewährleistet, dass bei Bedarf BewohnerInnen in der Nacht eine Zwischen-verpflegung angeboten wird. 138. Spezielle Ernährung: Die BewohnerInnen haben das Recht, bei medizinischem Bedarf die entsprechende Diätkost zu erhalten oder weniger lang gekochtes Gemüse zu verlangen. 139. Getränketisch / Früchte: Die BewohnerInnen haben das Recht, sich jederzeit gratis bei den Getränke- und Früchte-Tischen zu bedienen. An Sonn- und Feiertagen wird mittags ein Glas Wein offeriert. 140. Selber Kochen: Das Fahr-Team gewährleistet, dass BewohnerInnen auf Wunsch stets Kochen oder Backen können und die notwendige Infrastruktur zur Verfügung steht. 141. Lunchpaket: Bei Abwesenheit am Mittag können die BewohnerInnen morgens in der Küche ein Lunchpaket beziehen. 142. Private Festessen: Die Fahr-BewohnerInnen haben das Recht, private Feiern und Festessen im Fahr durchzuführen und erhalten die erforderliche Unterstützung.

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143. Ständige Preisvergleiche: BewohnerInnen haben das Recht, dass beim Einkauf auf bestmögliche Qualität zu geringstem Preis geachtet und die Preise der verschiedenen Anbieter verglichen werden. Bei unwesentlichen Preisunterschieden wird das Gewerbe von St.Mar-grethen vorgezogen. 144. Bestmögliche Zimmerbelegung: BewohnerInnen haben das Recht, dass die Heimleitung für eine möglichst optimale Zimmerbelegung sorgt und so der Pensionspreis möglichst gering gehalten wird. 145. Überlegter Mitarbeitereinsatz: BewohnerInnen haben das Recht, dass der Mitarbeitereinsatz dem Bedarf ent-spricht, laufend angepasst wird und das Fahr-Team die bestmögliche Leistung erbringt. Wir bezahlen an motivierte und lernwillige MitarbeiterInnen marktübliche Löhne. 146. Umweltschutz: BewohnerInnen haben das Recht, dass bei Einkauf, Einsatz und Entsorgung von Materialien der grösstmögliche Schutz der Umwelt gewährleistet wird. Umwelt be-lastende Reinigungsmittel werden sparsam eingesetzt und Energie bewusst genutzt. Pflichten der Fahr-Bewohnerinnen und Bewohner 1. Eigenverantwortung: Die Fahr-BewohnerInnen übernehmen so weit möglich die Eigenverantwortung und treffen Entscheidungen wenn möglich selbständig. 2. Selbständigkeit erhöht die Lebensqualität: Die Fahr-BewohnerInnen sind bereit, ihre Selbständigkeit so lange wie möglich zu erhalten und übernehmen alle Handlungen die sie selbst ausführen können. 3. Leben in einer Wohngemeinschaft: Die Fahr-BewohnerInnen begegnen den MitbewohnerInnen mit einer wertschätzen-den Haltung und leisten so weit möglich einen Beitrag für das gute Zusammenleben der Fahr-Wohngemeinschaft. 4. Gegenseitige Unterstützung: Die Fahr-BewohnerInnen unterstützen sich gegenseitig so weit wie möglich und akzeptieren die Lebensgewohnheiten und Bedürfnisse der MitbewohnerInnen.

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5. Offene Rückmeldungen: Wer arbeitet macht Fehler - doch nur wer Fehler kennt, kann sich verbessern. Die Fahr-BewohnerInnen geben sofort kritische Rückmeldung an der richtigen Stelle und wenden sich bei Bedarf an die Heimleitung. 6. Umgang mit dem Fahr-Team: Die Fahr-BewohnerInnen sind sich bewusst, dass alle Handlungen der Fahr-Mitar-beiterInnen auf ihr Wohlbefinden ausgerichtet sind und begegnen ihnen mit Ver-trauen, Offenheit und Wertschätzung. 7. Körperpflege / Zimmerordnung: Die Fahr-BewohnerInnen pflegen sich und ihr Zimmer so, dass MitbewohnerInnen keinen Geruchsbelästigungen ausgesetzt sind. 8. Zimmerlautstärke / Zimmer lüften: Die Fahr-BewohnerInnen achten darauf, dass die Zimmernachbarn nicht durch übermässigen Lärm gestört werden. Das Zimmer ist regelmässig kurz zu lüften. Das Lüften der Gemeinschaftsräume wird von den Fahr-MitarbeiterInnen übernommen. 9. Im Speisesaal: Die Fahr-BewohnerInnen beachten am Esstisch so weit möglich die üblichen, in der Schweiz geltenden Verhaltensregeln. 10. Informationspflicht: Die Fahr-BewohnerInnen informieren das Fahr-Team über Ihre Erwartungen und Bedürfnisse und gewähren den verantwortlichen MitarbeiterInnen das Recht auf Einblick in ihre Krankenakten. Wenn ein Essen ausserhalb des Hauses eingenom-men wird, muss das Fahr-Team informiert werden. 11. Wäsche kennzeichnen Wenn die persönliche Wäsche im Haus gewaschen wird, ist diese mit dem Namen kennzeichnen zu lassen. 12. Ideen einbringen: Die Fahr-BewohnerInnen bringen Ideen und Vorschläge betreffend dem Zusammen-leben im Bewohner-Rat ein. 13. Finanzen: Die Fahr-BewohnerInnen bestimmen eine Bezugsperson die bei Bedarf die Verant-wortung für das rechtzeitige Bezahlen der Heimrechnung übernimmt.