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Rechte und Pflichten der MAV Eine Einführung

Rechte und Pflichten der MAV Eine Einführung. Rechtsgrundlagen Landeskirchliches Mitarbeitergesetz (LMG): Regelung der privatrechtlichen Dienstverhältnisse

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Rechte und Pflichten der MAV

Eine Einführung

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Rechtsgrundlagen

Landeskirchliches Mitarbeitergesetz (LMG): Regelung der privatrechtlichen Dienstverhältnisse

- § 5 (1): Bildung einer Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK)

- § 5 (2): ARK schafft Regelungen über Inhalt, Abschluss und Beendigung

von Dienst- verhältnissen sowie Vergütung und Entlohnung - es entsteht die Kirchliche Dienstvertragsordnung (KDVO)

- § 5 (3): ARK wirkt bei sonstigen Regelungen von dienstrechtlicher Bedeutung mit

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Anmerkung:

1. Weg: AG bestimmt den Tarif2. Weg: AG-V und AN-V verhandeln

einen Tarifvertrag3. Weg: Arbeitsrechtskommission,

paritätisch besetzt mit AG-Vertretern und AN-Vertretern stellen Übereinstimmung her über die geltende Dienstordnung

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Kirchliche Dienstvertragsordnung (KDVO): regelt alle Angelegenheiten der Arbeit, wie z.B. Schriftform des Dienstvertrages u. der Nebenabsprachen, Eingruppierung Schriftform der Nebenabsprachen, Regelmäßige Arbeitszeiten, Arbeitszeit an Samstagen und Vorfesttagen, Überstunden,Vergütung, Bestandteile, Auszahlung der VergütungBeendigung des Dienstverhältnisses, Kündigungsfristen... Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Rechtsgrundlagen

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Rechtsgrundlagen

Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG)

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MVG - Sein Sinn

Jeder Mitarbeiter hat das Recht auf Vertretung durch eine MAV, die auf die gleichmäßige und ordnungsgemäße Anwendung der arbeitsrechtlichen Vorschriften für alle Mitarbeiter achtet.

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Gegenüber der Dienststellenleitung

Vertrauensvolle und partnerschaftlicheZusammenarbeit- Gegenseitige Information- Versuch der Einigung in Streitfällen

Die Pflichten der MAV

ausschließlich?

ausschließlich?

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Gegenüber den Mitarbeitern

Darauf achten, dass alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nach Recht und Billigkeit behandelt werden

Die Pflichten der MAV

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Gegenüber den Mitarbeitern

…die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu fördern

Die Pflichten der MAV

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Gegenüber den Mitarbeitern

…persönliche Anliegen auf Veranlassung des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin, sofern die MAV diese für berechtigt hält, bei der Dienststellenleitung vertreten.

Die Pflichten der MAV

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Gegenüber den Mitarbeitern

…das Verständnis für den Auftrag der Kirche zu stärken und für eine gute Zusammenarbeit einzutreten

Die Pflichten der MAV

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MVG

§ 35 Allgemeine Aufgaben der MAV

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Die Rechte der MAV

RechteMAV-

derStufen

Fünf

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Die Rechte der MAV

Erste Stufe

Passives Recht

Informationsrechte der Mitarbeitervertretung

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MVG:

§ 34 Informationsrechte der MAV„Die MAV ist zur Durchführung ihrer –

Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Die DL soll die MAV bereits in der Vorbereitung von Entscheidungen informieren und die MAV, insbesondere bei org. u. sozialen Maßnahmen [§ 40 MVG], frühzeitig an der Planung beteiligen….“

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Die Rechte der MAV

Zweite Stufe

Beratungsrecht

Mitberatung

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MVG:

§ 46 Fälle der Mitberatung

z.B. a) Auflösung, Einschränkung, Verlegung und Zusammenlegung von Dienststellen oder erheblichen Teilen von ihnen

f) Aufstellung und Änderung des Stellenplans, …

h) Dauerhafte Vergabe von Arbeitsbereichen an Dritte, ….

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Die Rechte der MAV

Dritte Stufe

Vetorechte

Eingeschränkte MitbestimmungMitbestimmung

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MVG:

§ 39 Fälle der Mitbestimmung bei allgemeinen personellen Angelegenheiten

a) Inhalt und Verwendung von Personalfragebögen, …

b) Aufstellung von Beurteilungsgrundsätzen

c) Aufstellung von Grunds. für die Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie die Teilnehmerauswahl….

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MVG

§ 40 Fälle der Mitbestimmung in org. u. sozialen Angelegenheiten

a) Bestellung von Betriebsärzten ….

b) Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen..

d) Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen …

e) Aufstellung von Grundsätzen für den Urlaubsplan

f) Aufstellung von Sozialplänen …

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MVG

§ 42 Fälle der eingeschränkten Mitb. in Personalangelegenheiten der privatrechtlich angestellten MA

a) Einstellung

b) ordentl. Kündigung nach Ablauf der Probezeit …

c) Eingruppierung …

j) Versagung und Widerruf der Genehmigung einer Nebentätigkeit ..

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Die Rechte der MAV

Vierte Stufe

Gestaltungsrechte

Initiativrecht der MAVDienstvereinbarungen

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MVG

§ 47 Initiativrecht der MAV

(1) Die MAV kann der DL in den Fällen der §§ 39, 40, 42, 43, 46 Maßnahmen vorschlagen…..

(2) Kommt …. Einigung nicht zu Stande, …kann die MAV die Schlichtungsstelle anrufen

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MVG:

§ 36 Dienstvereinbarungen

(1) MAV u. DL können Dienstverein-barungen abschließen.

(2) … schriftlich …

(3) …gelten unmittelbar …

(6) …bei Streitigkeiten über die Auslegung … Schlichtungsstelle anrufen …

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Die Rechte der MAV

Fünfte Stufe

Beschwerderecht

Beschwerderecht der MAV bei Aufsichtsorganen

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MVG

§ 48 Beschwerderecht der MAV

(1) Verstößt die DL gegen sich aus diesem Kirchengesetz ergebende …. Pflichten, hat die MAV das Recht, bei den zuständigen Leitungs- und Aufsichtsorganen Beschwerde einzulegen.

(2) … Abhilfe schaffen …

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Ablaufschema Mitbestimmung

Zustimmung

Zustimmung gilt

als erteilt

Erörterungführt nicht zu einerEinigung

DL verzichtet auf Anrufung

der Schlichtung

Mav erklärt sich überhaupt nicht

MAV beantragt mündliche Erörterung

MAV widerspricht unter Angabe von Gründen

Erörterung führt zur Einigung

Maßnahme kann von der DL durchgeführt werden

DL ruft die Schlichtungsstellean, diese entscheidet über

die Ersetzung der Zustimmung

Maßnahme muss unterbleiben