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Rechtliche Aspekte der Normung in den EG-Mitgliedstaaten
und der EFTA
Band 3
Deutschland
Josef Falke
Rechtliche Aspekte der Normung in den EG-Mitgliedstaaten
und der EFTA
Band 3
Deutschland
Josef Falke
Zahlreiche weitere Informationen zur Europischen Union sind verfgbar ber Internet, Server Europa (http://europa.eu.int).
Bibliographische Daten befinden sich am Ende der Verffentlichung.
Luxemburg: Amt fr amtliche Verffentlichungen der Europischen Gemeinschaften, 2000
Volume 1 : ISBN 92-828-8907-6 (englisch) Volume 2: ISBN 92-828-8908-4 (hauptschlich englisch)
Volume 3: ISBN 92-828-8909-2 (deutsch)
Europische Gemeinschaften, 2000
Printed in Belgium
GEDRUCKT AUF CHLORFREI GEBLEICHTEM PAPIER
ANMERKUNG
Diese Verffentlichung wurde fr die Europische Kommission und das Sekretariat der EFTA erstellt. Die darin enthaltenen Aussagen sind die der Autoren und stellen nicht notwendigerweise die Sicht der Europischen Kommission und des Sekretariats der EFTA dar.
Vorwort
Die vorliegende Untersuchung entstand im Rahmen eines von der Europischen Kom-mission in Auftrag gegebenen und finanzierten Forschungsprojektes zu dem Thema "Der Status technischer Normen in den Mitgliedslndern der EG und der EFTA". Der Untersuchung lag ein Fragebogen zugrunde, den Franck Gambelli von der Fdration des Industries Mcaniques in einer Vorstudie fr die Europische Kommission ausgear-beitet hat. Die Studie orientiert sich im wesentlichen an diesem als Anhang 1 abge-druckten Fragebogen, geht aber an vielen Stellen sowohl in der rechtssystematischen Aufarbeitung des Stoffes als auch in der Analyse der rechtstatschlichen Zusammen-hnge ber den engeren Kern der Fragen hinaus. Die Arbeit ist bis zum Stand vom November 1999 aktualisiert worden.
Ohne die bereitwillige Untersttzung zahlreicher Personen und Verbnde, die in unterschiedlicher Weise am Normungsgeschehen aktiv oder rezipierend teilnehmen, htte die Studie in der vorliegenden Form nicht erstellt werden knnen. Besonders wei-terfhrend war ein vielstndiges Gesprch ber die gesamte Spannbreite der Studie mit Herrn Dipl.-Ing. Ernst-Peter Ziethen und Herrn Dipl.-Ing. Klaus-Peter Schulz, Abtei-lung Internationale Zusammenarbeit im DIN, Herrn Eckart Budde, dem Leiter der Rechtsabteilung des DIN, und Herrn Dr. Reinhard Salffner, dem Leiter der Abteilung Internationale Koordinierung der Deutschen Elektrotechnischen Kommission. Zahl-reiche Geschftsfhrerinnen und Geschftsfhrer von Normungsausschssen wie auch von Wirtschaftsverbnden und viele Prfstellen haben sich an Befragungen beteiligt. Ihnen allen sei nachdrcklich fr Ihre Ausknfte und die Bereitstellung von Unterlagen gedankt.
Klaus Simonis war bei der Durchsicht der umfangreichen und weitverzweigten Rechtsprechung auf normungsrelevante Urteile behilflich. Angela Schmidt-Kppers hat geduldig und mit groer Sorgfalt das umfangreiche Manuskript und die zahlreichen Tabellen betreut. Auch ihre Hilfe war unentbehrlich.
Die Arbeit ist vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universitt Bremen als Habi-litationsschrift angenommen worden. Herrn Prof. Christian Joerges, Europisches Hochschulinstitut in Florenz, Herrn Prof. Gert Brggemeier, Zentrum fr Europische Rechtspolitik und Universitt Bremen, und Herrn Prof. Roderich Wahsner, Universitt Bremen, danke ich fr die Erstattung der Gutachten, Christian Joerges zudem fr lang-jhrige anregungsreiche Kooperation in der Forschung.
Bremen, November 1999 Josef Falke
Zum Hintergrund
Dieser Band ist Teil eines vergleichenden Berichtes und wurde im Rahmen des For-schungsprojektes "Legal Aspects of Standardisation in the Memberr States of the EC and the EFTA" erstellt, das von der Europischen Kommission und der EFTA in Auf-trag gegeben wurde. Das Projekt besteht aus 18 Landesberichten, die in zwei gesonder-ten Bnden verffentlicht werden, und einer vergleichenden Analyse.
Das gesamte Projekt basiert auf einem Fragebogen, den Franck Gambelli von der Federation des Industries Mcaniques fr die Europische Kommission vorbereitet hat. Whrend er den Autoren Spielraum lt, sich auf bestimmte Aspekte mehr zu konzen-trieren als auf andere, sichert der Fragebogen zugleich einen hohen Grad an Kohrenz, erleichtert die gegenseitige Bezugnahme und steigert den Wert der Landesberichte fr vergleichende Zwecke.
Das Projekt wurde von einer Steuerungsgruppe begleitet; an ihr waren Cornells Bre-kelmans (Projektleiter), Giovanni Mendola, Michael Shorter, Hugo Sattler und Werner Sterk (alle von der Europischen Kommission), Anne-Lise Bakke (EFTA Sekretariat), Gaston Michaud (CEN), Stephen Mariott (CENELEC), Hlne Laferre (ETSI), Marc Sapir (European Trade Union Technical Bureau for Health and Safety) und Franck Gambelli beteiligt. Erste Fassungen der Landesberichte wurden nationalen Stellen und den Europischen Normungsorganisationen sowie ihren Mitgliedern zum Zwecke der Kommentierung zugnglich gemacht.
VII
Zum Hintergrund
LEGAL ASPECTS OF STANDARDISATION IN THE MEMBER STATES OF THE EC AND OF EFTA
GESAMTBERBLICK
Vol.1 Harm Schepel, Josef Falke, Legal Aspects of Standardisation in the Member States of the EC and of EFTA. Comparative Report, Luxembourg 2000.
Vol.2 Josef Falke Harm Schepel (eds.), Legal Aspects of Standardisation in the Member States of the EC and of EFTA. Country Reports, Luxembourg 2000.
sterreich Belgien Dnemark Finnland Frankreich Griechenland Island Irland Italien Luxemburg Niederlande Norwegen Portugal Spanien Schweden Schweiz
und Liechtenstein Vereinigtes Knigreich
Peter Draxler, Alexander Petsche et al, Jos Dumortier and Liesbet Godts, Frede Ask, Marja-Leena Mansala, Jeanne Champigneulle Mihalov, Leonidas Kanellos, Tryggvi Thrhallsson, Robert Clark, Patrizio Mencherti, Guy Arendt and Isabelle Marinov, Cornells Stuurman and Hugo S.A. Wijnands, Sverre Sandvik, Mrio Lobo, Ana Agostinho, Rogrio Mendes et ai, Gmez Acebo & Pombo, Christina Helgesson,
Dirk Trten, Karin Brgi and Leena Kriegers-Tejura, Simmons & Simmons.
Vol.3 Josef Falke, Rechtliche Aspekte der Normung in den EG-Mitgliedstaaten und der EFTA. Band 3: Deutschland, Luxembourg 2000.
VIII
Inhaltsverzeichnis
Verzeichnis der Tabellen und bersichten XV
Abkrzungsverzeichnis XIX
0. Einfhrung 1 0.1 Normung in Europa aus der Sicht der Europischen Kommission 1 0.2 Normung in Europa aus der Sicht des Deutschen Bundestages 3 0.3 Normung in Europa aus der Sicht des DIN 4 0.4 Zum Aufbau der Arbeit 6
1. Das DIN als zentrale nationale Normungsorganisation 9 1.1 Grndung, rechtlicher Status, Mitgliedschaft, organisatorische Aspekte 14 1.1.1 Historische Entwicklungsetappen 14 1.1.2 Mitgliedschaft im DIN und Frderer-Gemeinschaft der DKE 22 1.1.3 Lenkungsgremien des DIN und der DKE 23 1.1.4 Arbeitsgremien des DIN und der DKE 31 1.1.5 Organisationsplan des DIN 39 1.1.6 Struktur der Deutschen Elektrotechnischen Kommission
im DIN und VDE (DKE) 47 1.1.7 berblick ber den Bestand des Deutschen Normenwerkes 49 1.2 Der Normenvertrag und die Beteiligung staatlicher Stellen
an der Normung 58 1.2.1 Der Normenvertrag zwischen der Bundesregierung und dem DIN 58 1.2.2 Vertretung staatlicher Stellen in der Normungsorganisation 66 1.3 Existenz und Koordinierung regionaler und
branchenspezifischer Organisationen 70 1.3.1 Einbeziehung der Nonnen der ehemaligen DDR
in das Deutsche Normenwerk 70 1.3.2 Beziehungen des DIN zu anderen deutschen technischen Regelsetzern 75 1.3.3 Zusammenwirken von DIN und VDI 89 1.3.4 Normenausschsse des DIN mit auswrtigen Geschftsstellen 94 1.4 Finanzierung der Normungsarbeit 98
2. Definition technischer Normen 109
3. Klassifizierung technischer Normen 11.9 3.1 Klassifizierung technischer Nonnen, Normenkatalog 119 3.2 Kennzeichnung Europischer Normen 123 3.3 Verffentlichung anderer Dokumente 125 3.4 Normungsgegenstnde 126 3.5 Entwicklungsbegleitende Normung
und ffentlich zugngliche Spezifikationen 128
4. Verfahren der Normung auf nationaler Ebene 133 4.1 Verabschiedung technischer Normen 133 4.1.1 Verfahren zur Verabschiedung technischer Normen im allgemeinen 133
IX
Inhaltsverzeichnis
4.1.2 Konsensprinzip 146 4.1.3 Stellung des Staates und behrdlicher Stellen im Normungsverfahren 147 4.1.4 Kurzverfahren, DKE-Schnellverfahren, Genehmigungserfordernisse 149 4.1.5 Mitwirkung auslndischer Staatsangehriger 151 4.1.6 Inhaltliche Anforderungen an die Normung 153 4.2 Beteiligung von Gewerkschaften, Verbraucherorganisationen,
Umweltgruppen oder anderen Vertretern ffentlicher Interessen 157 4.2.1 Technische Normung und Arbeitsschutz,
Beteiligung von Vertretern der Arbeitnehmer 159 4.2.1.1 Kommission Sicherheitstechnik im DIN 159 4.2.1.2 Zusammenarbeit des DIN mit den Berufsgenossenschaften 160 4.2.1.3 Einbeziehung von Technischen Regeln
fr berwachungsbedrftige Anlagen 167 4.2.1.4 Normung im Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes 173 4.2.1.5 Kommission Arbeitsschutz und Normung 176 4.2.2 Technische Normung und Verbraucherschutz,
Beteiligung von Vertretern der Verbraucher 182 4.2.3 Technische Normung und Umweltschutz,
Beteiligung von Vertretern des Umweltschutzes 189 4.3 Einbindung der interessierten Kreise
in die europische und internationale Normungsarbeit 198 4.4 Anpassung technischer Normen 209 4.5 Annullierung einer technischen Norm 212 4.6 Kartellrechtliche Anforderungen an die Erstellung technischer Normen ... 215
5. bernahme Internationaler oder Europischer Normen in das nationale Normenwerk 219
5.1 Zustndigkeiten und Verfahren 219 5.2 Quantitative Erfassung des Umstellungsprozesses
zugunsten der Europischen und Internationalen Normen 227
6. Technische Nonnen und Rechtsvorschriften 237 6.1 Technische Normen im Vergleich zu Verwaltungsakten
oder hnlichen Begriffen 237 6.2 Verleihung eines besonderen Status an technische Normen 241 6.3 Obligatorischer oder freiwilliger Charakter von technischen Normen 246 6.4 Verweisungen in Rechtsvorschriften auf technische Normen 247 6.4.1 Funktion der Verweisung auf technische Nonnen und Regeln 247 6.4.2 Zulssigkeit bestimmter Verweisungsformen 248 6.4.2.1 Starre Verweisung 250 6.4.2.2 Normergnzende gleitende Verweisung 251 6.4.2.3 Normkonkretisierende gleitende Verweisung
bzw. Generalklauselmethode 252 6.4.3 Publikationserfordernisse bei der Verweisung auf technische Nonnen 253 6.4.4 Kontrollierte Rezeption technischer Regelwerke 256
Inhaltsverzeichnis
6.4.5 Allgemein anerkannte Regeln der Technik, Stand der Technik, Stand von Wissenschaft und Technik 259
6.4.5.1 Allgemein anerkannte Regeln der Technik 260 6.4.5.2 Stand der Technik 263 6.4.5.3 Stand von Wissenschaft und Technik 268 6.4.6 Vermutungsregeln 269 6.4.7 I. Sonderfall: Bauaufsichtliche Einfhrung Technischer
Baubestimmungen und Bauregelliste A 273 6.4.8 II. Sonderfall: Verzeichnisse der AVV-GSG 276 6.5 Abweichklauseln 281 6.5.1 Abweichklauseln im allgemeinen 281 6.5.2 Abweichklauseln im Bausektor 285 6.5.3 Abweichklauseln bei berwachungsbedrftigen Anlagen 287 6.6 berprfung der Vermutung, da technische Normen
die gesetzlichen Anforderungen konekt konkretisieren 288 6.7 Nationale Rechtsvorschriften und harmonisierte Nonnen 292 6.8 Verweis auf andere als nationale Standards 300 6.9 Rechtliche Bedeutung der Regeln der Technik 302 6.10 Technische Normen und Rechtsstaatlichkeitsprinzip
bzw. Billigkeitsgrundsatz 304
7. Nonn, Stand der Technik, Brauch 307 7.1 Begriffliche Ein- und Abgrenzungen 307 7.2 Technische Normen und berufsstndische Gepflogenheiten 315
8. Technische Normen und ffentliches Beschaffungswesen 317 8.1 Umsetzung der EG-Vergaberichtlinien 317 8.2 Pflicht ffentlicher Auftraggeber,
auf harmonisierte Normen zu verweisen 329 8.3 Sanktionen bei fehlendem Bezug auf harmonisierte Normen 336 8.4 Besondere technische Normen fr Bauvergabe und Bauabwicklung 338
9. Technische Normen und privatrechtliche Vertrge 341 9.1 Generelle Aspekte 341 9.2 Technische Normen und Tarifvertrge bzw. Betriebsvereinbarungen 351 9.3 Versicherungen und Einhaltung technischer Normen 353 9.3.1 Sachversicherungen und technische Normen 353 9.3.2 Produkthaftpflichtversicherung und technische Normen 359 9.3.3 Umwelthaftpflicht-Modell und technische Normen 360 9.3.4 Prmiennachlsse bei Einhaltung technischer Normen 361
10. Verffentlichung von technischen Normen 363
11. Technische Normen, Urhebenecht, gewerblicher Rechtsschutz 373 11.1 Urhebenechte an technischen Normen 373 11.1.1 Urhebenechte an technischen Normen im Verhltnis zwischen
dem DIN, den hauptamtlichen und den ehrenamtlichen Mitarbeitern 373
XI
Inhaltsverzeichnis
11.1.2 Schutz gegen nicht-autorisierten Nachdruck technischer Normen 379 11.1.3 Technische Normen als gemeinfreie amtliche Werke 381 11.2 Technische Normen und gewerblicher Rechtsschutz 390
12. Technische Normen, Konformittsvermutung und berwachungsstellen 397
12.1 Technische Nonnen und Konformittsvermutung 397 12.2 Technische Normen und berwachungsstellen 405
13. Technische Normen im Zivil- und Strafrecht 417 13.1 Bercksichtigung technischer Normen durch Gerichte 417 13.2 Technische Normen im Zivilrecht 423 13.2.1 Gewhrleistung im Kaufrecht 424 13.2.1.1 Abweichung von technischen Normen als Mangel 424 13.2.1.2 Verweis auf technische Normen als Eigenschaftszusicherung 426 13.2.1.3 Verwendung von Gte-, Prf- oder Konformittszeichen
als Eigenschaftszusicherung 429 13.2.1.4 Rgepflicht beim Handelskauf 432 13.2.2 Gewhrleistung im Werkvertragsrecht,
insbesondere im Bauvertragsrecht 433 13.2.2.1 Fehlerfreiheit 433 13.2.2.2 Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik 435 13.2.2.3 Magebender Zeitpunkt fr die Einhaltung
der anerkannten Regeln der Technik 441 13.2.2.4 Informationspflichten des Unternehmers 447 13.2.3 Haftung nach 823 BGB 448 13.2.3.1 Verletzung von Verkehrspflichten - 823 Abs. 1 BGB 448 13.2.3.2 Verletzung von Schutzgesetzen - 823 Abs. 2 BGB 461 13.2.4 Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz 463 13.2.4.1 Fehlerbegriff 463 13.2.4.2 Haftungsbefreiung bei hoheitlichem Zwang zum Fehler 467 13.2.4.3 Haftungsbefreiung fr Entwicklungsrisiken 469 13.3 Technische Normen und freiwillige Prfzeichen 470 13.3.1 Konformittserklrung durch den Hersteller 471 13.3.2 Das DIN-Prf- und berwachungszeichen und das Zeichen DINplus 472 13.3.3 Das VDE-Zeichen 474 13.3.4 Das GS-Zeichen 476 13.3.5 Das bereinstimmungszeichen fr Bauprodukte 480 13.3.6 Das RAL-Gtezeichen 481 13.3.7 Das Umweltzeichen Blauer Engel" 483 13.4 Haftung der Normungsorganisationen oder des Staates 487 13.4.1 Schadensflle wegen fehlerhafter technischer Normen 488 13.4.2 Kein Haftungsausschlu nach 676 BGB 489 13.4.3 Deliktische Haftung der Normungsorganisation und Grundstze
fr das Erstellen bzw. Anwenden von DIN-Normen 490
XII
Inhaltsverzeichnis
13.4.4 Haftung einzelner Arbeitsgremien oder Ausschumitglieder 496 13.4.5 Haftung des Staates fr fehlerhafte technische Normen 497 13.5 Technische Normen im Strafrecht 499 13.5.1 Die Bedeutung technischer Normen im Ordnungswidrigkeitenrecht 501 13.5.2 Der Straftatbestand der Baugefahrdung 502 13.5.3 Die Zwischenstecker-Urteile 504 13.5.4 Das Lederspray-Urteil und die Grundstze der strafrechtlichen
Produktverantwortung 506 13.6 Technische Normen und inefhrende Werbung 509
14. Zusammenfassung und Ausblick 515
Literaturverzeichnis 519
Anhang 1 Fragebogen zum rechtlichen Status technischer Normen 559
Anhang 2 Register zum Fragebogen 575
Anhang 3 Anzahl der im DIN-Katalog fr technische Regeln angezeigten technischen Regeln in sonstigen Regelwerken und ihre Herausgeber nach einzelnen Sachgebieten (Stand: 31.12.1998) 577
Anhang 4 Kategorien technischer Normen 585
Anhang 5 Fragebogen an Geschftsfhrer von Normenausschssen des DIN 589
Anhang 6 Organisationsplan des Normenausschusses Maschinenbau
(NAM) im DIN 591
Anhang 7 Ablauf des europischen Normungsverfahrens 593
Anhang 8 Normung im Selbstverstndnis des DIN 595 Anhang 9 Fragebogen an im Rahmen der Richtlinien nach der neuen
Konzeption zur technischen Harmonisierung und Normung benannte Zertifizierungsstellen 597
XIII
Verzeichnis der Tabellen und bersichten
Tab. 1 : Normungsarbeit des DIN - Anteile der Normungsvorhaben auf nationaler, europischer und internationaler Ebene, 1984 bis 1998 (in %) 9
Tab. 2: Zahlenmige Entwicklung der Normung auf nationaler (DIN), europischer und internationaler Ebene zwischen 1979 und 1997 11
Tab. 3: Nonnenausschsse des DIN nach dem Jahr ihrer Grndung, Anzahl des Bestandes der jeweils betreuten Normen und der laufenden Vorhaben am Ende des Jahres 1997 sowie Relation der laufenden Vorhaben zum Bestand der Nonnen 17
Tab. 4: Mitgliedsbeitrge im DIN bzw. Frderer-Beitrge der DKE -ausgewhlte Beitragsstufen im Jahr 1997 (in DM) 23
Tab. 5: Zusammensetzung des Prsidiums des DIN-Amtsperiode 1999 bis 2004 25
Tab. 6: Mitglieder des Lenkungsausschusses der Deutschen Elektrotechnischen Kommission im DIN und VDE (DKE) -[Stand: 31.12.1998] 28
Abb. 1 : Organisationsplan des DIN einschlielich Tochtergesellschaften (Stand: 1.4.1998) 40
Abb. 2: Struktur der Deutschen Elektrotechnischen Kommission 48
Tab. 7: Anzahl technischer Normen in den Jahren 1985, 1989, 1993 und 1997 in den einzelnen Arbeitsgebieten des DIN 50
Tab. 8: Entwicklung der Aktivitten der Deutschen Elektrotechnischen Kommission im DIN und VDE (DKE), gemessen in den Jahren 1972 und 1994 bis 1998 55
Tab. 9: Von der DKE im Jahr 1998 betreute Normen und Norm-Entwrfe nach Anzahl und Seitenzahl in den einzelnen Fachbereichen der DKE 57
Tab. 10: Anzahl der ehrenamtlichen Mitarbeiter der Ausschsse und der im Jahr 1998 erarbeiteten bzw. im Februar 1999 geltenden VDI-Richt-linien nach der Fachgliederung im VDI 90
Tab. 11 : Nonnenausschsse des DIN mit auswrtigen Geschftsstellen 95
Tab. 12: Einnahmen und Ausgaben des DIN in den Jahren 1980 bis 1998 in Mio. DM nach verschiedenen Einnahme- und Ausgabekategorien 99
Tab. 13 : Auszge aus der Preisliste fr DIN-Normen bzw. DIN VDE-Normen in den Jahren 1983, 1988, 1993 und 1998 101
Tab. 14: Bestand der auf PERINORM erfaten Datenstze Ende 1996 122
Tab. 15: Beispiele fr die Numerierung bei der bernahme Europischer und Internationaler Normen in das Deutsche Normenwerk 124
XV
Tabellen verzeiclm is
Tab. 16a: Anzahl neuer Normungsvorhaben, die im DIN-Anzeiger fr technische Regeln (Mai 1998) angezeigt waren, nach Einspruchsfristen und Kategorien von Normen 137
Tab. 16b: Anzahl von Internationalen Norm-Entwrfen, die im DIN-Anzeiger fr technische Regeln (Ausgabe Mai 1998) angezeigt waren, nach Einspruchsfristen und Kategorien von Normen 138
Tab. 17: Durchschnittliche Anzahl der Stellungnahmen im Rahmen der ffentlichen Anhrung zu Norm-Entwrfen und %-Anteil der auf einzelne Kreise entfallenden Einwendungen bzw. Anregungen nach Normenausschssen des DIN 139
Abb. 3: Geschftsgang zur Erstellung einer DIN-Norm gem DIN 820-4 144
Tab. 18: Anzahl externer Ausschsse im technischen Bereich, in denen die gewerblichen Berufsgenossenschaften am Ende der Jahre 1985, 1991 und 1997 vertreten waren 166
Tab. 19: Arbeitsschutzrelevante Regelungen zu berwachungsbedrftigen Anlagen (Stand: Oktober 1998) 170
Tab. 20: Anzahl der Normen und sonstiger Technischer Regeln, auf die in den Technischen Regeln zu berwachungs-bedrftigen Anlagen verwiesen wird 172
Abb. 4: Organigramm der Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) 180
Abb. 5: Aufgaben und Arbeitsweise der Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) 181
Tab. 21 : Priorittenliste der Geschftsstelle des Verbrauchenates des DIN (Vorschlag Juni 1997) 186
Tab. 22: Anzahl der in der Priorittenliste des Verbrauchenates enthaltenen Normungsvorhaben, in denen der Verbrauchenat frmlich einen Verbrauchervertreter nominiert hat, nach der Normungsebene 187
Tab. 23: Umweltrelevante Produktnormung einzelner Normenausschsse des DIN 192
Tab. 24: Anteile nationaler, europischer und internationaler Normungs-vorhaben einzelner Normenausschsse des DIN (in %) 200
Tab. 25: Anzahl der von ausgewhlten Nationalen Normungsorganisationen betreuten Sekretariate von Normenausschssen in CEN, CENELEC, ISO und IEC am Ende des Jahres 1997 208
Tab. 26: Anzahl der im Mai 1998 bekanntgegebenen internationalen, europischen und nationalen Norm-Entwrfe, die Erstausgaben oder nderungen vorhandener Normen beinhalten 212
Tab. 27: bersicht ber die Mglichkeiten zur bernahme von CEN/CENELEC-oder ETSI-Verffentlichungen in das Deutsche Normenwerk 224
XVI
Taheenverzeichnis
Tab. 28: Anzahl der im DINAnzeiger fr technische Regeln (Ausgabe Mai 1998) bekanntgegebenen verabschiedeten neuen Normen und neuen Normungsvorhaben nach regelsetzenden Gremien 228
Tab. 29: Europische und internationale Durchdringung des deutschen elektrotechnischen Normenwerkes nach einzelnen Normungsbereichen 230
Tab. 30: Im Jahr 1998 verffentlichte Normen und NormEntwrfe der DKE nach unterschiedlichen Kategorien 232
Tab. 31 : Ersetzung zurckgezogener Normen und Normentwrfe, angezeigt im DINAnzeiger fr technische Regeln (Ausgabe Mai 1998) 233
Tab. 32: Ersetzung zurckgezogener deutscher elektrotechnischer Normen und NormEntwrfe (Januar 1997 bis Mrz 1998) 235
Tab. 33: Bauregelliste A, Teil 1 des Deutschen Instituts fr Bautechnik nach Bauproduktgruppen und in Bezug genommenen Technischen Regeln 276
Tab. 34: Entwicklung des Bestandes der in den Verzeichnissen , und C der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gertesicherheitsgesetz von 1970 bis 1996 bekanntgemachten technischen Normen und Vorschriften 278
Tab. 35: Entwicklung des Bestandes der im Verzeichnis A der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gertesicherheitsgesetz bekanntgemachten technischen Normen nach einzelnen Nonnkategorien von 1970 bis 1996 280
Tab. 36: Umsetzung von Richtlinien nach der neuen Konzeption zur technischen Harmonisierung und Normung in das bundesdeutsche Recht 293
Tab. 37: Verzeichnis der Normen im Rahmen der Richtlinien nach der neuen Konzeption zur technischen Harmonisierung und Normung (Stand: November 1999) 298
Tab. 38: bersicht ber die EGRichtlinien im Bereich des ffentlichen Auftragswesens und ihre Umsetzung in das deutsche Recht 324
Tab. 39: Von den einzelnen Vergabestellen anzuwendende Vergabevorschriften fr die Bereiche Bau, Lieferungen und Dienste 326
Tab. 40: Anwendungsbereiche der Regeln zum ffentlichen Auftragswesen nach Auftragsinhalt und Auftraggeber 328
Tab. 41 : Anzahl der im DINKatalog fr technische Regeln in den Jahren 1994 und 1999 ausgewiesenen Normen fr Beton und Betonfertigteile nach einzelnen Kategorien 335
Tab. 42: Regelwerk des Verbandes der Schadensversicherer e.V. (Okt. 1999) 354 Tab. 43: Verweise in UmweltzeichenVergabegrundlagen
au f technische Normen 486
XVII
Abkiirzungsverzeichnis
A (Arbeits)ausschu ABl. Amtsblatt der Europischen Gemeinschaften Abs. Absatz AcetV Acetylenverordnung AD Arbeitsgemeinschaft Druckbehlter a. F. alte Fassung AFNOR Association Franaise de Normalisation AG Amtsgericht AGBG Gesetz zur Regelung der Allgemeinen Geschftsbedingungen AGI Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. AgV Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbnde AMBV Arbeitsmittelbenutzungsverordnung ANEC Association Europenne pour la Coordination de la Reprsentation des
Consommateurs pour la Normalisation Anm. Anmerkung ANSI American National Standards Institute ARGEBAU Arbeitsgemeinschaft der fr das Bau-, Wohnungs- und
Siedlungswesen zustndigen Minister der Lnder Art. Artikel ASMW Amt fr Standardisierung, Mewesen und Warenprfung AT-UGB Umweltgesetzbuch, Allgemeiner Teil ATV Abwassertechnische Vereinigung e.V. ATV Allgemeine Technische Vertragsbedingungen fr Bauleistungen AufzV Aufzugsverordnung AVV Allgemeine Verwaltungsvorschrift AVV-GSG ' Allgemeine Verhaltungsvorschrift zum Gertesicherheitsgesetz AWV Arbeitsgemeinschaft fr wirtschaftliche Verwaltung in Wirtschaft und
ffentlicher Hand e.V.
BAGUV Bundesverband der Unfallversicherungstrger der ffentlichen Hand e.V.
BAM Bundesanstalt fr Materialprfung BArbBl. Bundesarbeitsblatt BAuA Bundesanstalt fr Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BauO Bauordnung BauPG Bauproduktengesetz BauR Baurecht BB Der Betriebs-Berater BDI Bundesverband der Deutschen Industrie BetrVG Betriebsverfassungsgesetz BG Berufsgenossenschaft BGB Brgerliches Gesetzbuch BGBl. Bundesgesetzblatt
XIX
Abkrzungen
BGH Bundesgerichtshof BGHSt Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen BGHZ Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen BgVV Bundesinstitut fr gesundheitlichen Verbraucherschutz und
Veterinrmedizin BGZ Berufsgenossenschaftliche Zentrale fr Sicherheit und Gesundheit BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchV Verordnung zur Durchfhrung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes BMA Bundesminister(ium) fr Arbeit und Sozialordnung BMU Bundesminister fr Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit BSI British Standards Institution BT-Drs. Drucksache des Deutschen Bundestages BVerfG Bundesverfassungsgericht BVerfGE Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts BVerwG Bundesverwaltungsgericht BVerwGE Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts BWB Bundesanstalt fr Wehrtechnik und Beschaffung
CECC CENELEC Electronic Components Committee CEN Comit Europen de Normalisation CENELEC Comit Europen de Normalisation Electrotechnique ChemG Chemikaliengesetz CIM Computer Integrated Manufacturing CWA CEN Workshop Agreement
DACH Deutsche Akkreditierungsstelle Chemie GmbH DAfStb Deutscher Ausschu fr Stahlbeton DampfkV Dampfkesselverordnung DB Der Betrieb DBV Deutscher Beton-Verein DEKITZ Deutsche Koordinierungsstelle fr IT-Normenkonformittsprfung
und -zertifizierung DGGT Deutsche Gesellschaft fr Geotechnik e.V. DGQ Deutsche Gesellschaft fr Qualitt e.V. DGWK Deutsche Gesellschaft fr Warenkennzeichnung e.V. DGZfP Deutsche Gesellschaft fr zerstrungsfreie Prfung e.V. DIBt Deutsches Institut fr Bautechnik DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. DIN CERTCO Deutsche Gesellschaft fr Konformittsbewertung mbH DIN KonRat Deutscher Rat fr Konformittsbewertung im DIN DIN-Mitt. DIN-Mitteilungen DINST DIN-Informationssystem Technik DINZERT Deutscher Zertifizierungsrsat im DIN DITR Deutsches Informationszentrum fr Technische Regeln im DIN DKE Deutsche Elektrotechnische Kommission im DIN und VDE
XX
Abkrzungen
DNA Deutscher Normenausschu e.V. DNV Deutscher Naturwerkstein-Verband e.V. DV Die ffentliche Verwaltung DQS Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen
mbH, Qualitts- und Umweltgutachter DruckbehV Druckbehlterverordnung DVA Deutscher Verdingungsausschu fr Bauleistungen DVB1. Deutsches Verwaltungsblatt DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. DVS Deutscher Verband fr Schweitechnik DVWK Deutscher Verband fr Wasserwirtschaft und Kulturbau e.V.
EBN Entwicklungsbegleitende Normung EDI Electronique Data Interchange EDV Elektronische Datenverarbeitung EG Europische Gemeinschaft(en) EGH Arbeitskreis Entwicklungsgemeinschaft Holzbau EGV Vertrag ber die Europische Union EN Europische Norm ENV Europische Vornorm EnWG Energiewirtschaftsgesetz EOTC European Organisation for Testing and Certification EP Europisches Parlament ETS Europische Telekommunikationsnorm ETSI European Telecommunications Standards Institute etz Elektrotechnische Zeitschrift EuR Europarecht EuZW EuropischeZeitschrift fr Wirtschaftsrecht EWG Europische Wirtschafts-Gemeinschaft EWR Europischer Wirtschaftsraum EWS Europisches Wirtschafts- und Steuenecht
FTZ Forschungs- und Technologiezentrum der Deutschen Bundespost TELEKOM
GAEB Gemeinsamer Ausschu Elektronik im Bauwesen GATT General Agreement on Tariffs and Trade GdT Gemeinschaftsausschu der Technik GefStoffV Gefahrstoffverordnung GenTG Gentechnikgesetz GG Grundgesetz GGS Gtegemeinschaft Software e.V. GMB1. Gemeinsames Ministerialblatt GRUR Gewerblicher Rechtsschutz und Urhebenecht GS Geprfte Sicherheit GSG Gesetz ber technische Arbeitsmittel (Gertesicherheitsgesetz)
XXI
Abkrzungen
GSGV GtA GVB1. GWB
Verordnung zum Gertesicherheitsgesetz Gesetz ber technische Arbeitsmittel Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrnkungen
HD Harmonisierungsdokument HGB Handelsgesetzbuch HGrG Haushaltsgrundstzegesetz HVBG Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften ICS International Classification for Standards i. d. F. in der Fassung IEC International Electrotechnical Commission I-ETS Vorlufige Europische Telekommunikationsnorm IEV International Electronic Vocabulary IP Innere Prfstelle der Normenprfstelle ISO International Organisation for Standardisation ISO/COPOLCO Committee on Consumer Policy of the ISO ITA Industrial Technical Agreement i. V. m. in Verbindung mit
JuS JZ
KAN KG KIG KRdL KS KTA KU
LA LAWA LBO LG LMBG
MBO MPG
N NA NAGUS NAM NDI n. F. NJW
Juristische Schulung Juristenzeitung
Kommission Arbeitsschutz und Normung Kammergericht Kommission Informationsgesellschaft im DIN Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN Kommission Sicherheitstechnik Kerntechnischer Ausschu Koordinierungsstelle Umweltschutz
Lenkungsausschu Lnderarbeitsgemeinschaft Wasser Landesbauordnung Landgericht Lebensmittel- und Bedarfsgegenstndegesetz
Musterbauordnung Gesetz ber Medizinprodukte
Normenstelle Normenausschu Normenausschu Grundlagen des Umweltschutzes Normenausschu Maschinenbau Normenausschu der Deutschen Industrie neue Fassung Neue Juristische Wochenschrift
XXII
Abkrzungen
NJW-RR NJW, Rechtsprechungs-Report Zivilrecht NP Normenprfstelle des DIN NpV Nachprfungsverordnung NVwZ Neue Zeitschrift fr Verwaltungsrecht NVwZ-RR NVwZ, Rechtsprechungs-Report
OLG Oberlandesgericht ON steneichische Normungsorganisation OWiG Gesetz ber Ordnungswidrigkeiten
PAS Publicly Available Specifications PatG Patentgesetz prEN project EN prETS project ETS prHD project Harmonisation Document ProdHaftG Produkthaftungsgesetz PTB Physikalisch-Technische Bundesanstalt
RAL Deutsches Institut fr Gtesicherung und Kennzeichnung e.V. RG Reichsgericht RGW Rat fr Gegenseitige Wirtschaftshilfe RGSt Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen RGZ Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen
SGB Sozialgesetzbuch SGML Standard Generalized Markup Language s. i. s. sicher ist sicher SNF Schweizerische Normen-Vereinigung StGB Strafgesetzbuch StLB Standard-Leistungsbuch fr das Bauwesen StVZO Straenverkehrszulassungsordnung
TA Lrm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lrm TA Luft Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TBETSI Technischer Beirat ETSI TBINK Technischer Beirat Nationale und Internationale Koordinierung TBKON Technischer Beirat Konformittsbewertung TBS Technischer Beirat Struktur TGL Technische Gte- und Lieferbedingungen TKG Telekommunikationsgesetz TR Technische Regel TU Technische berwachung TV Technischer berwachungs-Verein
UAbs. Unterabsatz UBA Umweltbundesamt UmwHB Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen fr die Versiehe
rung der Haftpflicht wegen Schden durch Umwelteinwirkungen
XXIII
Abkrzungen
UPR UrhG Urt. UVV UWG
VbF VDE VDEh VDI VDMA VdS
VdTV VersR VGB VgV vo VOB VOF VOL W G VwVfG
W.d.K. WHG WTO WuW
ZHR ZIP ZVDH ZVEH ZVEI ZPO ZRP ZUR
Umwelt- und Planungsrecht Urhebenechtsgesetz Urteil Unfallverhtungsvorschrift Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Verordnung ber brennbare Flssigkeiten Verband Deutscher Elektrotechniker e.V. Verein Deutscher Eisenhttenleute Verein Deutscher Ingenieure Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. Verband der Schadenversicherer e.V., ab 1995: Abteilung Schadenverhtung und Technik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Verband der Technischen berwachungsvereine e.V. Versicherungsrecht Technische Vereinigung der Grokraftwerkbetreiber e.V. Vergabeverordnung Verordnung Verdingungsordnung fr Bauleistungen Verdingungsordnung fr freiberufliche Leistungen Verdingungsordnung fr Leistungen Versicherungsvertragsgesetz Verwaltungsverfahrensgesetz
Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V. Wasserhaushaltsgesetz World Trade Organisation Wirtschaft und Wettbewerb
Zeitschrift fr das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht Zeitschrift fr Wirtschaftsrecht und Insolvenzpraxis Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks Zentralverband der Deutschen Elektrohandwerke Zentralverband der Elektrotechnischen Industrie Zivilprozeordnung Zeitschrift fr Rechtspolitik Zeitschrift fr Umweltrecht
XXIV
0. Einfhrung
0.1 Normung in Europa aus der Sicht der Europischen Kommission Die Europische Kommission hat im Oktober 1990 unter dem Titel Manahmen zur schnelleren technologischen Integration in Europa" ein Grnbuch ber den Ausbau der Europischen Normung vorgelegt1. Darin errtert sie eine Reihe von Fragen in bezug auf die organisatorische Struktur, Finanzierung, Politik und Ttigkeit der Normungsorganisationen auf europischer wie auf nationaler Ebene und schlgt Vernderungen vor, um den Nutzen der Normung fr den Europischen Markt zu erhhen. Die dadurch agestoene lebhafte Debatte2 hat gezeigt, da die Kommission mit ihren Empfehlungen Zielsetzungen verfolgt, die sich tendenziell widersprechen. Die fr das ehrgeizige Binnenmarktprogramm erwnschte Beschleunigung der Normungsarbeiten luft der ffnung fr weitere interessierte Kreise und fr Sachwalter ffentlicher Belange zuwider. Sie gefhrdet die fr die Normerstellung geltende Konsensorientierung, die trotz Einfhrung qualifizierter Mehrheitsentscheidungen aus guten Grnden beibehalten wurde3: Technische Normen mssen fachlich berzeugen, sie knnen nicht zwangsweise durchgesetzt werden. Das Konsensprinzip erschwert, solange keine Vetomglichkeiten eingerumt werden, in den mit der Zusammensetzung von Normungsgremien begrndeten Begrenzungen die einseitige Durchsetzung von Interessen. Auf Gemeinschaftsebene ist ein Konsens aber ohne zeitaufwendige und grndliche Aufarbeitung der unterschiedlichen Traditionen und wirtschaftlichen Voraussetzungen nicht zu erzielen. Die unmittelbare Geltung Europischer Normen aus eigenem Recht ohne frmliche Umsetzung in die jeweiligen nationalen Nonnenwerke wrde in absehbarer Zeit zu einem Bestand echter Europischer Normen" fhren, der das Ma der technologischen Integration in Europa erkennen liee, entsprche aber nicht dem noch lngere Zeit sehr fragmentarischen Charakter des europischen Normenwerks und wrde die Geschlossenheit der nationalen Normenwerke gefhrden.
In den Stellungnahmen zum Grnbuch ber den Ausbau der europischen Normung wird vor allem aus Kreisen der Normung das nationale Delegationsprinzip verteidigt und die Schaffung weiterer sektorspezifischer Normungsorganisationen verworfen. Alle betroffenen Kreise sollten in den nationalen Normungsgremien mitarbeiten und sich an
1 ABI. C 20 . 28.1.91, 135. Vgl. dazu die Stellungnahmen des EP, ABl. C 249 . 16.9.91, 208212; des WSA, ABl. C 120 . 6.5.91, 2833; des Deutschen Bundesrates, BRDrs. 766; der deutschen Bundesregierung, Stellungnahme der Bundesregierung 1991; des DIN, Stellungnahme des DIN 1991. Vgl. weiter fr das Bundesministerium fur Wirtschaft Sauer 1991, fur das DIN Reihlen 1991b. Aus der Reihe der interessierten Kreise" vgl. Eichbauer 1991, Httenrauch 1991, Kessler 1991 und Zwingmann 1991.
2 Die Kommission hat ber 250 Stellungnahmen von interessierten Gruppen erhalten. 3 Vgl. CEN/CENELECGeschftsordnung, Teil 2: Gemeinsame Regeln fr die Normungsarbeit,
Ziff. 2.3.3, Abs. 3: Der Vorsitzende mu alles in seiner Macht Stehende tun, einmtige Beschlsse des Komitees zu erhalten. Wenn Einmtigkeit in einer Frage nicht erreichbar ist, sollte der Vorsitzende versuchen, Konsens herbeizufhren, statt sich einfach auf einen Mehrheitsbeschlu zu verlassen." Siehe auch Abschnitt 5.1.1, Satz 1: In allen Fllen, in denen ein Beschlu gefat werden mu, ist mit grtem Nachdruck Einstimmigkeit anzustreben."
Einfhrung
der breiten nationalen Meinungsbildung in allen Phasen der Normsetzung beteiligen. Die erzielten Arbeitsergebnisse mten den breiten Konsens der Fachkreise wiedergeben, eine solche Konsensbildung aber erfordere gengend Zeit.
Nach ausfhrlicher Diskussion mit den betroffenen Kreisen hat die Kommission ihre Vorschlge zur Neustrukturierung der europischen Normung weitgehend fallen gelassen4. Sie hlt nicht mehr an dem Vorschlag fest, neben CEN, CENELEC und ETSI weitere sektorspezifische europische Normungsgremien zu schaffen. Sie hat das Modell der Direktfinanzierung der europischen Normung durch den Verkauf Europischer Normen aufgegeben. Auch die Idee, Europische Normen sollten aus sich heraus, also ohne Umsetzung in die nationalen Normenwerke, gelten, wird nicht weiter verfolgt5. Angesichts der massiven Verteidigung des nationalen Delegationsprinzips erkennt die Kommission zwar den Vonang des nationalen Wegs zur Ausarbeitung Europischer Normen" an, der sich jedoch nicht zum Monopol entwickeln" solle6. Mit Nachdruck fordert sie:
Aus diesen Grnden mssen die europischen Normungsgremien die direkte Beteiligung reprsentativer Organisationen auf europischer Ebene an ihrer Arbeit zulassen. Eine solche Beteiligung in Form nicht stimmberechtigter Beobachter mu auf jeder Stufe des Normungsverfahrens und auf jeder Ebene des betreffenden Normungsverfahrens und auf jeder Ebene des betreffenden Normungsgremiums von der Arbeitsgruppe bis zur Generalversammlung mglich sein. Im Falle der Sozialpartner" (ist) "eine solche direkte Beteiligung eine politische Voraussetzung fur die Akzeptanz und den Ausbau der europischen Normung"7.
Damit ist deutlich zutage getreten, da die europische Normung sowohl hinsichtlich ihrer Effizienz als auch hinsichtlich ihrer Legitimitt direkt von der Ausgestaltung der Normung in den nationalen Mitgliedsverbnden abhngig ist. Auch die Europischen Normen wirken nur vermittels ihrer Umsetzung in nationale Normen auf die Rechtsordnungen der einzelnen Mitgliedstaaten ein. Der rechtliche Status von Normen, die rechtlichen Anknpfungsmglichkeiten an technische Normen, und die Verfahren zur Verab
4 Vgl. Mitteilung der Kommission, Normung in der europischen Wirtschaft. Folgemanahmen zum Grnbuch der Kommission von Oktober 1990, ABl. C 96 . 15.4.92, 218; vgl. auch die Entschlieung des Rates vom 18.6.1992 zur Funktion der europischen Normung in der europischen Wirtschaft, ABl. C 173 v. 9.7.92, 1 f.
5 Die Kommission hat ihre Ankndigung (vgl. Folgemanahmen zum Grnbuch, Ziff. 53), in knftigen Richtlinienvorschlgen direkt auf harmonisierte Normen zu verweisen und nicht mehr wie bisher auf die zu ihrer Umsetzung aufgestellten nationalen Normen, soweit ersichtlich, bisher nur in Art. 5 ihres Vorschlags fr eine Richtlinie des Europischen Parlaments und des Rates ber angeschaltete Telekommunikationsgerte und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformitt, KOM (97) 257 endg. v. 4.6.1997 wahr gemacht.
6 Folgemanahmen zum Grnbuch, Ziff. 33. 7 Ebenda, Ziff. 34. Vgl. auch die Entschlieung des EP zur europischen Politik auf den Gebieten
Normung, Zertifizierung und Prfwesen v. 11.7.1991, ABl. C 240 . 16.9.91, 208 ff. (Ziff. 15), wo erstmals in diesem Zusammenhang auch von Umweltschtzem die Rede ist, und die Stellungnahme des WSA zu dem Grnbuch ber die Entwicklung der europischen Normung, ABl. C 120 . 6.5.91, 28 ff. (Ziff. 5 und 6).
Einihrung
schiedung und Anpassung von technischen Normen sind in mehrfacher Hinsicht von hohem Interesse: - Im Bereich der neuen Konzeption zur technischen Harmonisierung und Normung
hngen der weitere Ausbau und die Aufrechterhaltung eines echten Binnenmarktes davon ab, da die in die nationalen Normenwerke bernommenen harmonisierten Normen bei den Unternehmen und Zertifizierungsstellen zu vergleichbaren Auswir-kungen fhren.
- Im Bereich des ffentlichen Auftragswesens erfordert die ffnung der Mrkte fr Liefer- und Bauauftrge, da voneinander abweichende nationale Anforderungen durch harmonisierte Leistungsanforderungen ersetzt werden.
- Im Bereich der Informationstechnologie und der Telekommunikation wie auch der Biotechnologie und fortgeschrittener Werkstoffe mssen Zug um Zug mit der weite-ren technologischen Entwicklung, sozusagen entwicklungsbegleitend Normen fest-gelegt werden, um die Konkunenzfhigkeit der europischen Industrie auf dem Weltmarkt zu gewhrleisten und Verbundeffekte zu erzielen8.
- Ein gemeinsamer Markt fr Lebensmittel erfordert vergleichbare Standards fr Le-bensmitteluntersuchungen und fr Hygienemanahmen der Erzeuger, Verarbeiter und Vermarkter von Lebensmittelerzeugnissen.
- Umstritten ist, in welchem Umfang im Bereich der Politik zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz auf den Verweis auf technische Normen zurck-gegriffen werden soll9.
In ihrem Bericht Effizienz und Verantwortlichkeit in der europischen Normung im Rahmen des neuen Konzepts" vom Mai 199810 schlgt die Kommission u. a. vor, die Transparenz whrend der Bearbeitung der Normungsprogramme zu erhhen, CEN und CENELEC strker fr reprsentative europische Interessengruppen zu ffnen und die Normungsmandate zu przisieren. Die bedeutende Rolle der nationalen Normungs-organisationen fr die Konsensbildung und die Umsetzung der Normen wird unter-strichen. Im Vergleich zu ffentlich verfgbaren Spezifikationen, wird hervorgehoben, da Normen auf einem allgemeinen Konsens beruhen und fr ihr Zustandekommen hhere prozessuale Sicherheiten gelten. In seiner Stellungnahme betont das Europische Parlament11, fr die Bewertung der Effizienz stelle die Dauer der Normerarbeitung nur einen von mehreren Faktoren dar, ein anderer sei die Qualitt im Sinne einer angemes-senen Bercksichtigung aller betroffenen Parteien und der ffentlichkeit.
0.2 Normung in Europa aus der Sicht des Deutschen Bundestages
Die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europische Parlament ber die strkere Nutzung der Normung in der Gemeinschaftspolitik12 ist im Deutschen Bun-
8 Vgl. Thiard/Pfau 1988. 9 Ausfhrlich dazu unter 4.2.1.4. 10 KOM (98) 291 endg. v. 13.5.1998. 11 Entschlieung des Europischen Parlaments vom 12.2.1999. 12 KOM (95) 412 endg. v. 30.10.1995.
Einfihrung
destag auf lebhaftes Interesse gestoen. Die Mehrheit des Bundestages hat die Bundes-regierung aufgefordert13, sich bei der Europischen Kommission dafr einzusetzen, da sichergestellt wird, da bei den Normungsvorhaben eine enge Zusammenarbeit der europischen mit den internationalen Normungsgremien garantiert ist. Weiterhin wird die Bundesregierung gebeten, darauf hinzuwirken, da - die Anerkennung der Bedeutung eines kohrenten Normensystems hoher Qualitt auf
der Basis von Transparenz, Offenheit, Konsens, Effizienz und Beschlufassung auf der Grundlage einzelstaatlicher Vertretung,
- die Vermeidung einer Aufsplitterung der Normungsarbeiten und eine strkere Koor-dinierung untereinander sowie
- eine regelmige und vertiefte Abstimmung mit allen interessierten Parteien - ein-schlielich Umweltinteressen - sowie die Verbindung zu Forschung und Entwick-lung
Grundprinzipien der Zusammenarbeit sein mssen. Dabei soll sichergestellt werden, da die Grundstze der Selbstverwaltung und Freiwilligkeit als zentrale Prinzipien der euro-pischen Normung erhalten bleiben. Die Normung wird in diesem Beschlu als wichti-ges Mittel zur Entbrokratisierung und Deregulierung eingestuft. Die am Normungspro-ze beteiligten gesellschaftlichen Gruppen, insbesondere die Wirtschaft, wird aufgefor-dert, sich weiterhin intensiv an den nationalen und internationalen Normungsprozessen zu beteiligen.
Die Fraktion der SPD hatte in ihrem Entschlieungsantrag14, fr den sie keine Mehr-heit finden konnte, die Bedeutung der Normung als freiwillige Vereinbarung aller inter-essierten Kreise auf nationaler, europischer und internationaler Ebene fr einen fairen Wettbewerb und freien Welthandel betont. Aspekte der Sicherheit, der Gesundheitsvor-sorge, des Umweltschutzes und des Verbraucherschutzes mten bei der Erarbeitung der Normen noch strker bercksichtigt werden. Da auf private Normen in Gesetzen und Richtlinien Bezug genommen werde und sie faktische und rechtliche Bindungswirkung entfalteten, msse das Verfahren der Normerarbeitung transparenter und offener gestal-tet werden. Neben etlichen Manahmen zur strkeren Einbeziehung des Umweltschut-zes im Rahmen der europischen und internationalen Normung fordert dieser Antrag die Schaffung eines europischen Normungsgesetzes15 zur Definition der Spielregeln der Normungsarbeit, um Demokratie und Rechtsstaatsprinzipien im Bereich der Normung abzusichern.
Der Entschlieungsantrag der Fraktion BNDNIS 90/DIE GRNEN16, der ebenfalls keine Mehrheit fand, hob hervor, bei der Beratung ber die Rolle der Normung und der Normungsgremien in der Gemeinschaftspolitik mten die demokratische Kontrolle, die
13 BT-Drs. 13/6365 v. 2.12.1996, S. 2.
14 Ebenda, S. 5 f.
15 Bereits Eberstein 1972 setzte sich unter dem Titel Bedarfes eines Normen-Organisationsgesetzes, oder ist der staatliche Einflu und seine Mitwirkung bei der Normung auch auf andere - dem bis-herigen System der Normung entsprechende - Weise mglich?" mit der Frage einer gesetzlichen Rahmenregelung fr die technische Normung auseinander.
16 Ausfhrlich dazu unter 4.2.3.
Einfihrung
Transparenz, die Beteiligung der wichtigen gesellschaftlichen Gruppen, die Bercksich-tigung von Umwelt- und Verbraucherinteressen und die Glaubwrdigkeit im Vorder-grund stehen. Der Verlust demokratischer Verfahrensprinzipien durch die Verlagerung der Entscheidungsmacht auf nichtparlamentarische und private Gremien und Instituti-onen msse ausgeglichen werden, indem die Politik entsprechende Rahmenbedingungen und Verfahren auf Ebene der EG fr die Normungsaktivitten festlege.
0.3 Normung in Europa aus der Sicht des DIN
Das DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. hat im April 1996 eine auerordentliche Prsidiumssitzung unter dem Thema Normung in Europa und das DIN - Ziele fr das Jahr 2005" durchgefhrt17. In einem Memorandum unter dem programmatischen Titel Normung in Europa bis zum Jahre 2005" hat das Prsidium des DIN die Ziele des DIN angesichts der wachsenden Integration Europas, der Globalisierung der Mrkte und der Erfordernisse einer auch kologisch nachhaltigen Entwicklung in den folgenden zehn Punkten festgelegt18: 1. Die technische Normung ist eine Aufgabe der Selbstverwaltung aller interessierten
Kreise. Sie vollzieht sich nach den Grundstzen der Freiwilligkeit, der ffentlich-keit, der Beteiligung aller Interessierten und des Konsenses. Der Staat ist dabei ein wesentlicher Partner."
2. Die internationale Normung hat Vonang vor der europischen und diese vor der nationalen Normung. Internationale Normen von ISO und IEC dienen dem Welt-handel, dem Verbraucher, Arbeits- und Umweltschutz und dem weltweiten Tech-nologietransfer."
3. Nonnen enthalten Handlungsempfehlungen, ihre Anwendung ist freiwillig. Im Rahmen der Neuen Konzeption auf dem Gebiet der technischen Harmonisierung und der Normung" konkretisieren Europische Normen beispielhaft die grundle-genden in den EG-Richtlinien niedergelegten Anforderungen. Ihre Befolgung ermglicht den Marktzutritt, ohne andere Lsungen auszuschlieen, die das gleiche Schutzniveau eneichen. Durch die Verfahrensregeln der europischen Normung wird sichergestellt, da Europische Normen unter fairen, jedermann zugnglichen Bedingungen entstehen und da sie sich als anerkannte Regeln der Technik durch-setzen."
4. Die europische Normung sucht die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Europischen Kommission. Diese kann kein Veto- oder Bestimmungsrecht bean-spruchen. Ihre Normungsantrge sind zgig zu bearbeiten.
5. Die Harmonisierung der technischen Regeln in Europa darf das in bestehenden nationalen Normen festgelegte Niveau nicht verringern. Bei Wahrung gleicher Sicherheitsmastbe sollen Europische Nonnen alternative technische Lsungen
17 BT-Drs. 13/6365 v. 2.12.1996, S. 2-4. 18 Prsidium des DIN 1997. Aus der Dokumentation der auerordentlichen Sitzung des Prsidiums des
DIN im April 1996 vgl. im brigen Reihlen 1996a und Reihten 1996b sowie Kolb 1996 und Kunerth 1996.
Einfihrung
und Anforderungsklassen zulassen, soweit die Einheitlichkeit und Widerspruchs-freiheit des europischen Normenwerks dies gestatten.
6. Die europische Normung bedarf einer breiten gesellschaftlichen Akzeptanz. Das schliet die Sozialpartner, die nicht gewerblichen Letztverbraucher und den Um-weltschutz samt ihrer Verbnde ein. Deshalb sollen im Rahmen der nationalen wie der europischen Normungsinstitutionen Strukturen ausgebaut werden, die eine zielgerichtete und effiziente Beteiligung von Vertretern dieser Interessengruppen begnstigen. Das DIN hat mit der Kommission Sicherheitstechnik (KS), dem Ver-brauchenat (VR) und der Koordinierungsstelle Umweltschutz (KU) Beispiele ge-setzt."
7. Die europische Normungsarbeit mu beschleunigt werden. Das darf jedoch nicht zu einem Verlust an Qualitt und Konsens fhren.
8. Die bewhrten Verfahren der Normungsarbeit mssen um neue Konzepte ergnzt werden; dies gilt besonders fr die Normung auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnik. Mittels der entwicklungsbegleitenden Normung sollen die Ergebnisse von Forschung und Entwicklung rasch in Normungsdokumenten be-rcksichtigt werden. Das DIN und die europischen Normungsinstitute sind bereit, Sekretariatsfunktionen fr Konsortien zu bernehmen, deren primre Zielsetzung es ist, in einem beschleunigten internen Verfahren ffentlich verfgbare Spezifikati-onen (PAS) zu erarbeiten."
9. Neue Arbeitsfelder der europischen Normung sind der Dienstleistungssektor und die Umweltanforderungen. Angesichts der verstrkten Integration einzelner Tech-niksektoren sind die organisatorischen Grenzen zwischen den Normungsinstituten durchlssiger zu gestalten.
10. Die nationalen Normungsinstitute bleiben die konstitutiven Grundsteine des Systems der europischen Normung im CEN und CENELEC": - Sie informieren die nationale Fachwelt bzw. die interessierten Kreise ber die
technische Regelsetzung in Europa. - Sie fhren das ffentliche Einspruchsverfahren auf nationaler Ebene durch und
sorgen fr nationale Akzeptanz. - Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Beteiligung von jedermann und damit zur
demokratischen Legitimation der technischen Normung. - Sie stellen die notwendigen Sprachfassungen der Europischen Normen bereit. - Sie sorgen fr eine rasche bernahme der Europischen Normen ins nationale
Nonnenwerk und fr die Zurckziehung entgegenstehender nationaler Normen. - Sie bieten ein umfassendes Dienstleistungsangebot fr die Normenanwender.
0.4 Zum Aufbau der Arbeit
Zur Fundierung dieser Perspektivendiskussion unternimmt es die vorliegende Arbeit, den rechtlichen Status technischer Normen in der Bundesrepublik Deutschland zu err-tern. Er folgt dabei dem ausfhrlichen Fragebogen, den Franck Gambelli im Jahr 1996
Einfihrung
zur Vorbereitung einer rechtsvergleichenden Untersuchung fr die Europische Kom-mission ausgearbeitet hat19.
Begonnen wird mit Ausfhrungen zum DIN, dem Deutschen Normungsinstitut, das die zentrale nationale Normungsorganisation fr die Bundesrepublik Deutschland dar-stellt. Neben organisatorischen Aspekten (1.1) geht es um den Normenvertrag zwischen dem DIN und der Bundesregierung sowie um die Beteiligung staatlicher Stellen (1.2), um die Existenz und Koordinierung von regionalen und branchenspezifischen Organi-sationen (1.3) sowie um die Finanzierung der Normungsarbeit (1.4). Kurzen Hinweisen zur Definition (2.) und zur Klassifizierung technischer Normen (3.) folgen ausfhrliche Darlegungen zur Aufstellung technischer Normen, u. a. auch zur Beteiligung von Ver-tretern aus anderen Staaten (4.1.), zur Beteiligung von Gewerkschaften, Verbraucher-organisationen, Umweltgruppen oder anderen Vertretern ffentlicher Interessen und zur Bercksichtigung von Aspekten des Arbeits-, Verbraucher- und Umweltschutzes in der Normung (4.2), zur Einbindung der interessierten Kreise in die europische und inter-nationale Normungsarbeit (4.3), zur Anpassung (4.4) und zur Annullierung technischer Normen (4.5) sowie zu kartellrechtlichen Anforderungen an das Erstellen von techni-schen Nonnen (4.6). Die bernahme Internationaler oder Europischer Normen in das nationale Normenwerk ist von entscheidender Bedeutung fr die Einbindung der natio-nalen Normung in die europischen und internationalen Normungsaktivitten und wird dementsprechend im Detail errtert (5.).
Das anschlieende Kapitel widmet sich den allgemeinen Fragen der Verknpfung von technischen Normen und Rechtsvorschriften. Nach begrifflichen Abklrungen (6.1) geht es um die Frage der Verleihung eines besonderen Status an technische Normen (6.2), um ihren obligatorischen oder freiwilligen Charakter (6.3), um die Frage, wie Rechts-vorschriften auf technische Normen verweisen (6.4), um Abweichklauseln (6.5) sowie um die gerichtliche berprfung der Vermutung, da technische Nonnen gesetzliche Anforderungen konekt konkretisieren (6.6). Dieses umfangreiche Kapitel wird abge-schlossen mit Ausfhrungen zur Verknpfung nationaler Rechtsvorschriften mit harmo-nisierten Normen (6.7), zum Verweis auf andere als nationale Standards (6.8), zur rechtlichen Bedeutung der Regeln der Technik (6.9) und schlielich zur Bedeutung des Rechtsstaatlichkeitsprinzips bzw. des Billigkeitsgrundsatzes fr technische Normen (6.10). Auch im nchsten Abschnitt geht es zunchst wieder um begriffliche Abgren-zung, nmlich zwischen Norm", Stand der Technik" und Brauch" (7.1), sowie um den Zusammenhang zwischen technischen Nonnen und berufsstndischen Gepflogen-heiten (7.2). Errtert wird sodann die rechtliche Bedeutung der Regeln der Technik (7.3).
Von hoher praktischer Relevanz sind technische Normen im Bereich des ffentlichen Beschaffungswesens. Der Bericht geht der Frage nach, wie mit der Bezugnahme auf harmonisierte Normen eine Abschottung der nationalen Beschaffungsmrkte vermieden wird (8.). Ausfhrlich wird sodann die Bedeutung technischer Normen in privatrecht-lichen Vertrgen errtert (9.1), whrend auf den Zusammenhang zwischen Normen und
19 Die deutsche Fassung dieses Fragebogens ist als Anhang I abgedruckt. Anhang 2 enthlt ein Regi-ster darber, welche Seiten der vorliegenden Arbeit sich auf welche Ziffern dieses Fragebogens beziehen.
Einfhrung
Tarifvertrgen (9.2) sowie zwischen Versicherungsbedingungen und der Einhaltung von Normen (9.3) nur kurz eingegangen wird.
Umfassender wird die Verffentlichung technischer Normen erlutert (10.). Nicht nur wegen der wirtschaftlichen Bedeutung fr die Normungsorganisationen besteht Grund dazu, die Urhebenechte an Normen (11.1) und den Themenkreis Normen und gewerb-licher Rechtsschutz" (11.2) sorgfltig zu errtern. Die Markterschlieungsfunktion von technischen Normen ist eng verknpft mit ihrer Konformittsvermutung. Fr norm-gerechte Erzeugnisse gilt die widerlegliche Vermutung, da sie den zu stellenden An-forderungen gengen. Der Bericht geht diesem Zusammenhang (12.1) und der Frage nach, in welcher Weise die staatlichen oder halbstaatlichen berwachungsstellen tech-nische Normen bercksichtigen (12.2). Im abschlieenden Kapitel geht es kurz um die Bercksichtigung technischer Normen durch Gerichte im allgemeinen und ausfhrlich um die Bedeutung der technischen Normen fr die umfassend verstandene zivilrecht-liche Haftung (13.2); hier werden neben der Gewhrleistung im Kaufrecht (13.2.1) und im Werkvertragsrecht (13.2.2) die Haftung nach 823 BGB (13.2.3) und nach dem Produkthaftungsgesetz (13.2.4) errtert. Weiter geht es um die Bedeutung der Normen fr die Erteilung freiwilliger Prfzeichen (13.3), um die Haftung der Normungsorgani-sationen oder des Staates im Zusammenhang mit der Erarbeitung von Normen (13.4) und schlielich um die Bedeutung technischer Normen im Rahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit fr Produkte (13.5). Zu guter letzt wird noch die Behandlung tech-nischer Normen im Recht der inefhrenden Werbung vorgestellt (13.6.)
Die Arbeit sttzt sich nicht nur auf die Auswertung des umfangreichen einschlgigen Schrifttums und der einschlgigen Gesetzes- und Verordnungstexte. Die auf der Basis einer Auswertung der auf CD-ROM erfaten Urteile ermittelte einschlgige Rechtspre-chung der Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichte wurde einer Analyse unter verschie-denen thematischen Schwerpunkten unterzogen. Sorgfltig wurden die Vertrge, Orga-nisationsstatuten, Richtlinien und Vereinbarungen, die den Ablauf der Normungsakti-vitten regeln, analysiert. Vor allem aber flieen in den Bericht die Ergebnisse zahlrei-cher und zum Teil sehr ausfhrlicher Informationsgesprche und einer umfassenden Konespondenz mit Personen, die in der praktischen Normungsarbeit ttig sind, und mit Vertretern der interessierten Verkehrskreise ein.
Schlielich wurden zu spezifischen Fragenkreisen noch drei ergnzende Erhebungen durchgefhrt. Die dazu erstellten halbstandardisierten Fragebgen richteten sich an 54 Verbnde oder Institutionen, die neben dem DIN als technische Regelsetzer auftreten20, an 54 Geschftsfhrer von Normenausschssen des DIN2 ' und an 65 Zertifizierungs-stellen, die die Bundesregierung im Rahmen der Richtlinien nach der neuen Konzeption zur technischen Harmonisierung und Normung als anerkannte Stellen gemeldet hat22.
Der Bericht verfolgt durchgehend die Absicht, neben den rechtswissenschaftlichen Kategorisierungen auch die rechtstatschlichen Entwicklungen darzustellen.
20 Dem Bericht knnen 36 ausfuhrliche Antwortschreiben zugrunde gelegt werden. 21 Fr 32 Normenausschsse liegen Antworten vor. 22 Die Anzahl der Antwortschreiben betrgt 43.
1. Das DIN als zentrale nationale Normungsorganisation
Die Neuorientierung der gemeinschaftlichen Normungspolitik hat zu einer grundlegen-den und sehr schnellen Verlagerung der Prioritten bei der technischen Normung von der nationalen auf die europische Ebene gefhrt. Das zeigt in der Tabelle 1 der steile Anstieg der auf die europische Ebene entfallenden Normungsaktivitten des DIN von 12 % aller Normungsvorhaben im Jahre 1984 auf 56 % im Jahre 1998 und der noch strkere Rckgang der nur auf nationale Vorhaben entfallenden Aktivitten von 84 % auf 8 % zwischen 1984 und 1996. Im gleichen Zeitraum ist der auf weltweite Nor-mungsvorhaben entfallende Anteil von 4 % auf 36 % gestiegen.
Tab. 1 : Normungsarbeit des DIN - Anteile der Normungsvorhaben auf nationaler, europischer und internationaler Ebene, 1984 bis 1998 (in %)
national europisch weltweit
1984 84 12 4
1986 81 14 5
1988 60 30 10
1990 30 52 18
1992 19 59 22
1994 24 47 29
1996 15 53 32
1998 8 56 36
Quelle: Ermittelt nach Europische Normung 1998, 6 und Reihlen 1998c, 80.
Die Anzahl der jhrlich verffentlichten DIN-Normen betrug 1.304 im Jahr 1986 und 2.034 im Jahr 1997. Bei einem Anstieg der durchschnittlichen Seitenzahl je neu erschie-nener Norm von 7 auf 21 Seiten wuchs die Seitenzahl der jhrlich neu erschienenen DIN-Normen von 9.115 im Jahr 1986 auf 42.200 im Jahr 1997 ungleich strker. Damit ist der Gesamtumfang des Deutschen Normenwerks von 100.141 Seiten auf 257.200 Seiten angeschwollen. Die folgenden Zahlen belegen den drastischen Umschichtungs-proze zwischen der nationalen, der europischen und der internationalen Normungs-ebene: Die Anzahl der ausschlielich auf nationaler Ebene erarbeiteten DIN-Normen ist im gleichen Zeitraum von 1.193 auf 200 jhrlich gesunken, die Anzahl der Europ-ischen Normen einschlielich der bernahmen aus dem Internationalen Nonnenwerk von 23 auf 1.700 gestiegen. Weitere ca. 200 Normen werden derzeit jhrlich aus dem Internationalen Normenwerk bernommen, ohne da sie zuvor als Europische Normen beschlossen worden sind1.
Diese auerordentliche Steigerung im Umfang des Deutschen Normenwerks fhrt der langjhrige Direktor des DIN, Helmut Reihlen, in einer im Auftrag des Finanzaus-schusses des DIN durchgefhrten Untersuchung auf folgende Grnde zurck2: - Das DIN (einschlielich der Deutschen Elektrotechnischen Kommission) ist auf
Grund des Normenvertrages mit der Bundesregierung die zentrale Normungsorgani-sation auf nationaler Ebene und verantwortlich fr die Wahrnehmung der deutschen Interessen in den Europischen und Internationalen Normungsorganisationen. Dies
1 Vgl. Reihlen 1997b, 766 f. und DIN-Geschftsbericht 1997/98, 3.
2 Ebenda, 767 f.
Kapitel I
sowie die europischen und internationalen Bemhungen zum Abbau der technischen Handelshemmnisse vermittels der neuen Konzeption zur technischen Harmonisie-rung und Normung auf Ebene der Europischen Gemeinschaft sowie vermittels des GATT-Normenkodex im Rahmen des GATT, jetzt der WTO3, haben dazu gefhrt, da das DIN aufzahlreichen Arbeitsfeldern Normungsaufgaben bernommen hat, die in der Vergangenheit anderen Institutionen oder Verbnden zugeordnet waren.
- Die stndig weiterentwickelte Technik durchdringt immer mehr Lebensgebiete. - Es besteht ein gestiegenes Bedrfnis, sich vor unbeabsichtigten schdlichen Neben-
wirkungen des Technikeinsatzes hinsichtlich der Sicherheit, der Gesundheit und der kologischen Folgen auch vorsorgend zu schtzen. Die Haftung fr schadenstrch-tige Produkte ist verschrft worden.
- Technische Erzeugnisse nehmen gleichzeitig hinsichtlich Komplexitt und Verbrei-tungsgrad zu und erfordern deshalb vielfach umfangreiche Erluterungen.
- Je mehr Einzelkomponenten zu groen technischen Systemen zusammengeschlossen werden, desto mehr innere und uere Schnittstellen mssen definiert werden; ein prominentes Beispiel ist der Aufbau weltweiter Netze der Telekommunikation.
- Etliche technische Entwicklungen sind in der erforderlichen arbeitsteiligen Form ohne begleitende Festlegung technischer Normen (entwicklungsbegleitende Nor-mung) nicht oder nur unter unntig erschwerten Bedingungen mglich.
- Die Umstellung von Nonnen, die Produkte, also technische Lsungen, beschreiben (design standards), zu Normen, die Leistungsanforderungen, also Ziele, beschreiben (performance standards) verlngert die Normtexte.
- Supranational erarbeitete Normen erfordern bei der bernahme in das Deutsche Nor-menwerk ein nationales Vorwort zur Einordnung in den vorhandenen Normen-bestand und gegebenenfalls in das staatlich gesetzte Recht.
- Supranational erarbeitete Normen mssen wegen der unterschiedlichen nationalen Regelungstraditionen und Begriffsverstndnisse umfangreiche begriffliche Abgren-zungen und Erluterungen treffen, um zu europaweit oder weltweit wenn nicht homogenen, so doch kompatiblen Ergebnissen zu gelangen.
Das Prsidium des DIN hat im Jahr 1990 festgelegt, da ab 1991 alle Normenausschs-se neue Nonnungsvorhaben durch ihre Beirte genehmigen lassen mssen, sofern sie nicht mit einem laufenden oder geplanten Projekt von CEN (Comit Europen de Nor-malisation) bzw. CENELEC (Comit Europen de Normalisation Electrotechnique) oder ISO (International Standardisation Organisation) bzw. IEC (International Electro-nical Commission) identisch sind. Der Beirat soll prfen, ob nicht ein Antrag an die Europischen oder Internationalen Normungsorganisationen zweckmiger ist4.
Wie Tabelle 2 ausweist, ist der Bestand der Europischen Normen5 zwischen 1985 und 1997 von 744 auf 7.629 auf mehr als das Zehnfache gestiegen.
3 bereinkommen ber Technische Handelshemmnisse, ABl. L 338 v. 23.12.94, 86-99 mit dem Verhaltenskodex fr die Ausarbeitung, Annahme und Anwendung von Normen im Anhang 3. Vgl. dazu Schepel/Falke 1999, 43-45.
4 Reihlen 1991a, 5. 5 Einschlielich Harmonisierungsdokumenten und ETS (European Telecommunication Standards).
10
Tab. 2: Zahlenmige Entwicklung der Normung auf nationaler (DIN), europischer und internationaler Ebene, 1979 bis 1997
DINNormen davon neu erschienen
DINNormEntwrfe Mitglieder des DIN e.V. Hauptamtliche Mitarbeiter
davon DINAngestellte Ehrenamtliche Mitarbeiter Normenausschsse Arbeitsausschsse Sitzungen von Normenausschssen Auslegestellen fr DINNormen DINNormen in Englisch Internationale Nonnen (ISO, IEC)
davon neu erschienen Arbeitsausschsse (ISO, IEC) Europische Normen
davon neu erschienen Europische NormEntwrfe Arbeitsausschsse (CEN, CENELEC, Quelle: DINGeschftsberichte.
1979 18.103 1.462 4.451 5.901
774 621
41.000 119
3.912 4.705
132 2.250 5.446
447
82 5
162 ETSI)
1982 19.970
1.418 4.603 5.786
764 604
41.000 123
3.655 4.666
127 3.294 6.756
647
115 13
233
1985 20.566
1.473
5.531 743 595
41.000 114
3.744 4.848
150 5.891 8.275
788
744 37
299
1988 20.450
1.379 4.482 5.347
749 599
39.616 110
3.709 4.730
134 5.874 9.928
823 3.360 1.116
213 850
1.260
1991 21.257
1.150 5.148 6.351
988 789
44.565 107
3.973 5.162
159 7.300
11.421 904
3.470 1.870
400 2.940 1.700
1994 22.554
1.462 7.311 5.973 1.048
815 36.077
99 4.427 5.601
161 8.615
13.007 1.153 3.830 4.137 1.181 3.824 2.059
1997 24.886
2.034 8.775 5.734 1.041
792 31.617
88 4.776 5.339
154 9.550
15.306 1.410 3.783 7.629 1.654 4.526 2.397
o 5
5 a re re" S' 5 ft" 3 S I ci a o 5' a
Kapitel I
Vergleichsweise geringfgig ist demgegenber der Anstieg der nationalen Normen von 20.566 auf 24.886 im gleichen Zeitraum, wobei noch zu bedenken ist, da die Europi-schen Normen als DIN-Normen unverndert in den nationalen Normenbestand zu ber-nehmen sind. Die vergleichsweise hohe Dynamik im Europischen Normenwerk schlgt sich vor allem in der Anzahl der jhrlich neu erschienenen Europischen Normen nie-der. Hier ist eine Steigerung von 37 im Jahr 1985 auf 1.654 im Jahr 1997 zu verzeich-nen; das entspricht einem Verhltnis von 1 zu 45. Die Anzahl der Europischen Norm-Entwrfe ist von 299 im Jahr 1985 auf 4.526 im Jahr 1997 und damit auf das Fnf-zehnfache gestiegen. In diesem Zeitraum ist die Anzahl der Internationalen Normen von 8.275 auf 15.306, also um 85 % angewachsen. Sind im Jahr 1985 noch 788 Internatio-nale Nonnen neu erschienen, war dieser Wert im Jahr 1997 auf 1.410, also um 79% gestiegen. Die Relation zwischen den Europischen, den Internationalen und den DIN-Normen hat sich kontinuierlich zugunsten der Internationalen, vor allem aber der Euro-pischen Normen verschoben. Lautete das Verhltnis im Jahr 1985 noch 1 : 11 : 26, so hatte sich dieses den jeweiligen Normenbestand ausdrckende Zahlenverhltnis am Ende des Jahres 1997 zu 1 : 2,0 : 3,3 verschoben.
Entsprechend dem aus Grnden der Marktffnung bestehenden Vorcang der inter-nationalen Normung sind bei CEN 40 % der Europischen Normen mit Internationalen Normen der ISO identisch6. Etwa 85 % der CENELEC-Normen werden entweder un-verndert oder mit gemeinsamen europischen Abnderungen aus Arbeitsergebnissen der IEC bernommen7. Das geschieht auf der Grundlage des Kooperationsabkommens zwischen IEC und CENELEC, dessen berarbeitete Fassung von 1996 (Dresdener Ab-kommen)8 bereits eine Parallele Umfrage im Stadium des Norm-Entwurfs vorsieht. Die Deutsche Elektrotechnische Kommission (DKE) gibt an, 98 % ihrer Normungsarbeit seien heute durch IEC und CENELEC bestimmt, nur noch 2 % knnten rein national durchgefhrt werden9.
Mit der Aufwertung der europischen Normung stieg die Bedeutung der nationalen Normungsinstitute. Nur sie sind bei der Vorbereitung und Verabschiedung Europischer Normen handlungs- und stimmberechtigt. Die interessierten Kreise (z. B. Hersteller, Anwender, Verbraucher, Zertifizierungsstellen, Wissenschaft, Behrden, Umweltver-bnde) sind an der europischen Normung nicht unmittelbar beteiligt, sondern knnen nur mittelbar ber die Nationalen Normungsorganisationen in sogenannten Spiegelgre-mien" mitwirken. Es gibt auch keine Beteiligung der (Fach-ffentlichkeit) im Wege einer direkten europaweiten Anhrung zu Entwrfen fr Europische Normen; diese durchlaufen unter Koordination der Nationalen Normungsinstitute ein regelmig auf sechs Monate befristetes Stellungnahmeverfahren10. Zwar knnen in den Nationalen
6 Vgl. CEN 1995, 26. 7 DKE-Jahresbericht 1998, 10. - Nach CENELEC 1998, II.4 liegen 90% der CENELEC-Arbeits-
ergebnisse IEC-Normen zugrunde, 70 % sind mit IEC-Normen identisch. 8 IEC - CENELEC Agreement on common planning of new work and parallel voting, October 1996.
Vgl. dazu Schepel/Falke 1999, 35-41. 9 Vgl. Elektrotechnische Normungsarbeit 1998, 5. 10 Ziff. 4.2.5 und 4.3.5 der Gemeinsamen Regeln von CEN und CENELEC fr die Normungsarbeit. -
Sie sind abgedruckt in Grundlagen der Normungsarbeit des DIN 1995,447-505.
12
Das DIN als zentrale nationale Normungsorganisation
Normungsgremien Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitnehmerinteressen in bestimmtem Umfang reprsentiert werden (Grundsatz der funktionalen Reprsentation). Aber bei der europischen Normung mssen die Normungsinstitute nach dem nationalen Delega-tionsprinzip unter den Bedingungen der territorialen Reprsentation auftreten11: Die nationalen Delegationen knnen bei der Abstimmung ber Europische Nonnen jeweils nur eine Stimme abgeben12. An der Sitzung der Technischen Komitees, der eigentlichen Arbeits- und Entscheidungsgremien in der europischen Normung, sollen blicherweise nicht mehr als drei Delegierte einer Mitgliedsorganisation zur selben Zeit teilnehmen. Bei der Vorbereitung ihrer Stellungnahme mu jede Mitgliedsorganisation dafr sorgen, da die Delegation einen einheitlichen nationalen Standpunkt vertritt, der die Meinung aller von der Arbeit betroffenen Fachkreise bercksichtigt"13. Das Prinzip der tenitorialen Reprsentation wird allerdings in gewissem Mae in den Arbeitsgruppen berwunden, die die Technischen Komitees einrichten drfen, damit sie eine bestimmte kurzfristige Aufgabe innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne im Rahmen klarer Hand-lungsanweisungen ausfhren14. In ihnen sind in persnlicher Eigenschaft einzelne Mit-glieder ttig, die vom bergeordneten Gremium oder von CEN/CENELEC-Mitgliedern ernannt werden15. Eine Arbeitsgruppe darf auch Fachleute von Organisationen ein-schlieen, die in dem bergeordneten Gremium lediglich Beobachterstatus haben, also die Europische Kommission, das EFTA-Sekretariat sowie andere internationale und europische Organisationen, die ein besonderes Interesse an der europischen Nor-mungsarbeit haben und mit denen eine formelle Vereinbarung getroffen ist16 17.
Auf der Ebene der nationalen Normungsinstitutionen gibt es erhebliche Bemhungen, die Aktivitten der verschiedenen Einrichtungen der technischen Regelsetzung zu bn-deln und institutionelle Vorkehrungen fr die Wahrung ffentlicher Interessen zu tref fen18. Das DIN Deutsches Normungsinstitut e.V. ist die zentrale Nationale Normungs-organisation, die allein berechtigt ist, fr die Bundesrepublik Deutschland in den Euro-pischen und Internationalen Normungsorganisationen aufzutreten.
11 Vgl. Voelzkow/Eichener 1992, 272.
12 Ziff. 5.1.3 der Gemeinsamen Regeln von CEN und CENELEC fr die Normungsarbeit.
13 Ebenda, Ziff. 2.3.2
14 Ebenda, Ziff. 2.5.1.
15 Ebenda, Ziff. 2.5.2, Satz 1.
16 Ebenda, Ziff. 2.5.2, Satz 1 in Verbindung mit Ziff. 2.3.5, Abs. 3 und Ziff. 3.4.5.
17 Derzeit ist den folgenden europischen Organisationen ein solcher Beobachtungsstatus eingerumt, der European Association for the Co-ordination of Consumer Representation in Standardisation (ANEC), dem European Chemcal Industry Council (CEFIC), der European Confederation of Medical Associations (EUCOMED), der European Construction Industry Federation (FIEC), dem European Office of Crafts, Trades and Small and Medium-sized Enterprises for Standardisation (NORMAPME) und dem European Trade Union Technical Bureau for Health and Safety (TUTB).
18 Nach der zuspitzenden Formulierung von Voelzkow/Eichener 1992, 278 sollen die ursprnglich wirtschaftsorientierten Normenorganisationen durch staatliche Interventionen in eine Arena gesell-schaftlicher Technikentscheidungen berfuhrt werden".
13
Kapitel I
1.1 Grndung, rechtlicher Status, Mitgliedschaft, organisatorische Aspekte
Das DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. ist keine staatliche Instanz, sondem ein eingetragener technisch-wissenschaftlicher Verein mit Sitz in Berlin, der im Sinne des deutschen Vereins- und Steuenechts ausschlielich und unmittelbar gemeinntzige Zwecke verfolgt, indem es durch Gemeinschaftsarbeit der interessierten Kreise, zum Nutzen der Allgemeinheit Deutsche Normen oder andere Arbeitsergebnisse, die der Rationalisierung, der Qualittssicherung, dem Umweltschutz, der Sicherheit und der Verstndigung in der Wirtschaft, Technik, Wissenschaft, Verwaltung und ffentlichkeit dienen, aufstellt, sie verffentlicht und ihre Anwendung frdert"19. Das DIN vertritt die deutsche Normung im In- und Ausland20. Um die Rechtsform des gemeinntzigen Vereins zu wahren, verfolgt das DIN nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf die Erlse aus der Verwertung seiner Arbeit nur fr die satzungsmigen Zwecke verwenden. Eigenwirtschaftliche Ttigkeiten, die mit dem Aufgabengebiet des DIN im Zusammenhang stehen, werden in rechtlich verselbstndigter Form verfolgt.
7.7.7 Historische Entwicklungsetappen
Der Beginn der industriellen Normung reicht in Deutschland bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts zurck. Hier einige Beispiele21: Der Verein Deutscher Eisenbahntech-niker gab im Jahre 1850 Einheitliche Vorschriften fr den durchgehenden Verkehr auf bestehenden Bahnen" heraus. Wrttemberg ordnete mit Verfgung vom 29. Oktober 1860 an, Schlauchverbindungen fr das Feuerlschwesen im ganzen Lande einheitlich einzufhren. Im Bauwesen entstand 1870 als erste Manorm das sptere Reichsformat des Ziegels, das 1872 in Deutschland gesetzlich eingefhrt wurde. Der Verein Deutscher Cement-Fabrikanten gab 1877 eine Gte- und Prfnorm fr Portland-Zement heraus. Die beginnende Massenfertigung von Waffen, Nhmaschinen, Schreibmaschinen und Fahndern fhrte im Werkzeugmaschinenbau ausgangs des 19. Jahrhunderts zu Typen-bildungen. Der im Jahr 1893 gegrndete Verband Deutscher Elektrotechniker (VDE) verabschiedete im Jahr 1895 Sicherheitsvorschriften fr elektrische Stromanlagen sowie Normalien fr Schmelzsicherungen und im Jahr 1901 fr isolierte Leitungen. Bedeu-tende Unternehmen begannen mit der Werknormung und gaben sogenannte Normalien-kataloge heraus. In einem heit es u. a.:
Normalien sind die im Maschinenbau berall, in jeder Fabrik verwendbaren Teile, die austauschbar fabriziert, aus richtig gewhltem Material hergestellt, so billig in einer Spe-zialfabrik gekauft werden knnen, wie sie der eigene Betrieb beim besten Willen niemals anfertigen kann"22.
Der bereits im Jahr 1856 gegrndete Verein Deutscher Ingenieure (VDI) begann im Jahr 1866 mit Normungsarbeiten fr den Bergbau und fr die Eisen- und Stahlproduktion.
19 I Abs. 2 der Satzung des DIN. - Sie ist abgedruckt in Grundlagen der Normungsarbeit des DIN 1995,9-12.
20 1 Abs. 3 der Satzung des DIN. 21 Vgl. im einzelnen Holm 1967, 14-16. 22 Zitiert aus dem im Jahr 1908 herausgegebenen Normalien-Katalog der Firma Ludwig Loewe & Co.
AG nach Holm 1967, 16.
14
Das DIN als zentrale nationale Normungsorganisation
Im Jahr 1913 wurde angeregt, die Vereinheitlichungsarbeiten der Industrieverbnde und Finnen zusammenzufassen. Den entscheidenden Ansto zur Vereinheitlichung der Nor-mungsaktivitten gab im Herbst 1916 mit dem Ziel der Steigerung der Rstungsproduk-tion das Waffen- und Munitionsbeschaffungsamt (WUMBA)23.
Im Mai 1917 wurde der Normalien-Ausschu fr den allgemeinen Maschinenbau" gegrndet. In ihm fanden sich die damaligen technischen Behrden (Heeresverwaltung, Reichsmarineamt, Eisenbahn-Zentralamt, Reichspost-Zentralamt, Physikalisch-Techni-sche Reichsanstalt, Eichungskommission) sowie technische Verbnde und Firmen des Maschinenbaus, der Elektrotechnik, der Feinmechanik, des Schiffbaues u.s.w. zu ge-meinsamer Arbeit zusammen24. Der neue Ausschu erhielt die Aufgabe, grundlegende Normalien fr den Maschinenbau zu schaffen unter besonderer Bercksichtigung des raschen Aufbaues einer rationellen Massenherstellung fr den Heeresbedarf, aber auch im Hinblick auf die nach dem Krieg zu erwartenden Verhltnisse. Die Patenschaft ber den Normalien-Ausschu bernahm zunchst der VDI. Noch im Dezember 1917 wurde der Normalien-Ausschu fr den allgemeinen Maschinenbau" in den Normen-Aus-schu der Deutschen Industrie" (NDI) umbenannt. Zur Arbeitsweise bei der Erstellung von Normen hie es in dem Entwurf der Verfassung des NDI25:
In der Arbeitsweise bei Herstellung der Normen soll gegenber dem bisherigen Verfah-ren keine nderung eintreten. Die Arbeitsausschsse sollen nach wie vor in der Lage und gehalten sein, alle in Frage kommenden Kreise zur Arbeit an den Entwrfen heranzuzie-hen. Es soll ferner dafr gesorgt werden, da die Entwrfe durch Verffentlichungen mglichst weiten Kreisen zur Kenntnis kommen, da die auf die Verffentlichung erfol-genden Einwendungen geprft und erst dann, wenn die Entwrfe vllig ausgereift sind, sie zur endgltigen Festsetzung an den Vorstand weitergegeben werden. (...) Es ist anzunehmen, da Norm-Entwrfe, die unter Hinzuziehung aller Kreise aufgestellt, als-dann der ffentlichen Kritik unterbreitet und zuletzt nochmals durch die Prfung eines Kreises erlesener Sachverstndiger gegangen sind, sich als brauchbar erweisen werden."
Der NDI wurde als zentrale Normungsinstitution in Deutschland rasch anerkannt und hatte bis zum Ende des Jahres 1926 bereits 1.700 Normen verabschiedet. Mit der im Herbst 1926 erfolgten Namensnderung in Deutscher Normenausschu" (DNA) wurde die Bedeutung fr das gesamte, ber die Industrie hinausgehende Wirtschaftsleben ver-deutlicht26.
Bereits frh wurden heute noch fortwirkende organisatorische Festlegungen getrof-fen. Im April 1920 erfolgte die Entscheidung fr die Rechtsform des eingetragenen Vereins. Dieses hatte zur Folge, da die Finanzierung der Arbeiten durch die Mitglieds-finnen, ergnzt durch den Erls aus dem Verkauf der Normbltter, erfolgte. Die Nor-mung geschah in eigener Verantwortung, nicht in staatlichem Auftrag. Rasch bildeten sich die noch heute mageblichen Organe: Mitgliederversammlung, Prsidium, Prsi-dent, Geschftsfhrer mit Geschftsstelle, Fachnormen- und Arbeitsausschsse sowie
23 Ausfhrlich dazu Wlker 1992, 45-95; vgl. auch Holm 1967, 20-22.
24 Ausfhrlich zur Entwicklung im Jahr 1917 Wlker 1992, 113-152; vgl. auch Holm 1967, 23-30.
25 Zitiert nach Holm 1967, 26 f.
26 Vgl. Wlker 1992, 153 f.; Holm 1967, 48.
15
Kapitel I
Normenprfstelle heraus. Die eigentlichen Normungsarbeiten wurden in den Fachnor-men-Ausschssen und selbstndigen Arbeitsausschssen durchgefhrt. Fr die Koh-renz des Normenwerks sorgte eine Normenprfstelle. Zu ihren Aufgaben heit es in einem Papier aus dem Jahre 191827:
Die zweite Hauptaufgabe des Normenausschusses besteht darin, dafr zu sorgen, da nicht nur die in den eigenen Arbeitsausschssen aufgestellten allgemeinen Normen, son-dern auch die von den Fachverbnden ausgearbeiteten Sondernormen in sich vllig durchgebildet und ausgereift sind. Eine brauchbare Norm darf nicht das Ergebnis belie-biger Zusammenstellungen und zufalliger Vereinbarungen sein; hier mssen vielmehr bestimmte Gesetzmigkeiten zugrunde liegen, deren Vernachlssigung sich beim Ge-brauch in der Praxis schwer rcht. Wilde Normen sind schlimmer als gar keine! (...) In der Normenprfstelle sind alle Erfahrungen, die im Laufe der Zeit bei den verschiedenen Vereinheitlichungsarbeiten gemacht werden, planmig zu sammeln und die sich daraus ergebenden grundlegenden Gesichtspunkte herauszuarbeiten. Diese Stelle ist auch dazu bestimmt, dafr zu sorgen, da die Normen nicht erstanen, sondern sich den Fortschrit-ten der Technik entsprechend fortentwickeln".
Die Tabelle 3 enthlt eine Auflistung der derzeitigen Normenausschsse des DIN nach dem Jahr ihrer Grndung und gibt fr sie die Anzahl des Bestandes der jeweils betreuten Normen und der laufenden Vorhaben am Ende des Jahres 1997 an sowie die Relation der laufenden Vorhaben zum Bestand der Normen.
Sie weist einen ersten Entwicklungsschub bis zum Jahr 1926 nach. Gemessen an der Grndung von Normenausschssen (NA), erfolgte die umfangreichste Aufgabenauswei-tung in den Nachkriegsjahren 1947 bis 1950. Hier ist insbesondere auf die bedeutsamen Normenausschsse Bauwesen, Materialprfung, Eisen und Stahl, Kunststoffe, Verpak-kungswesen, Maschinenbau, Holzwirtschaft und Mbel, Werkzeuge und Spannzeuge, Wasserwesen sowie Feinmechanik und Optik hinzuweisen. Eine deutliche Themenaus-weitung fand zwischen 1967 und 1970 statt, zunchst mit den Normenausschssen Me-dizin, Gastechnik und Kommunale Technik, sodann im Bereich des Arbeitsschutzes28 mit den Normenausschssen Persnliche Schutzausrstung und Ergonomie sowie im Bereich des Verbraucherschutzes mit den Normenausschssen Lebensmittel und land-wirtschaftliche Produkte, Sport- und Freizeitgert29.
27 Zitiert nach Holm 1967, 38.
28 Bedeutsam fr die Normungsaktivitten im Bereich des Arbeitsschutzes ist auch die Schaffung der Kommission Sicherheitstechnik im Jahr 1965; vgl. dazu nher die Ausfhrungen unter 4.2.1.1.
29 Ergnzend ist auf die Grndung des NA Gebrauchstauglichkeit im Jahr 1962 und auf die Einsetzung des Verbraucherrates beim DIN-Prsidium im Jahr 1974 hinzuweisen; zu letzterem ausfhrlich unter 4.2.2.
Das DIN als zentrale nationale Normungsorganisation
Tab. 3: Normenausschsse des DIN nach dem Jahr ihrer Grndung, Anzahl des Bestandes der jeweils betreuten Normen und der laufenden Vorhaben am Ende des Jahres 1997 sowie Relation der laufenden Vorhaben zum Bestand der Normen
Grn-dungs-jahr
1917 1917
1918 1918 1919 1920 1922 1922 1922 1924 1925 1925 1926 1926 1927 1929
1930 1932 1935 1935 1940 1941 1941
1945 1947 1947 1947
Kurz-zeichen
AWI NSMT
FSF FNLa NAD FNFW FNNE GINA FABERG NRK FAKRA A Federn Textilnorm NAFA NABD NHRS
FNCA NATANK NAS NGL FAKAU FNL NUS
FNK NABau NAFuO NMP
Normenausschu an
:
A Wlzlager N Schiffs- und Meerestechnik (vormals: FNA Schiffbau und N Marine) NA Schienenfahrzeuge NA Laborgerte und Laboreinrichtungen NA Stahldraht und Stahldrahterzeugnisse NA Feuerwehrwesen NA Nichteisenmetalle NA Gieereiwesen NA Bergbau NA Rundstahlketten NA Kraftfahrzeuge A Federn NA Textil und Textilmaschinen NA Fahnder
Bestand Normen Ende '97
100 543
404 227
77 337 343
50 472
46 477
19 354
16 NA Bibliotheks- u. Dokumentationswesen 59 NA Heiz- und Raumlufttechnik (vormals: FNA Heizung u. Lftung) NA Chemischer Apparatebau NA Tankanlagen NA Schweitechnik NA Gleitlager NA Kautschuktechnik NA Lichttechnik NA Uhren und Schmuck (vormals: FNA Uhren; seit 1998 in den NA Feinmechanik und Optik integriert) NA Kltetechnik NA Bauwesen NA Feinmechanik und Optik NA Materialprfung
242
218 37
293 109 293
96 148
137 1.307
858 2.471
neue Arbei-
neue Arb. /
ten '97 Bestand
38 438
181 50 46
210 220
26 307
48 325
15 319
24 75 95
70 70
288 30 74 48 23
105 1.696
758 1.469
0,38 0,81
0,45 0,22 0,60 0,62 0,64 0,52 0,65 1,04 0,66 0,79 0,90 1,50 1,27 0,39
0,32 1,89 0,98 0,28 0,25 0,50 0,16
0,77 1,30 0,88 0,59
17
Kapitel I
Grn- Kurz-dungs- zeichen jhr
Normenausschu Bestand an Normen
Ende '97
neue neue Arbei- Arb. / ten '97 Bestand
1947 FES 1947 FNK 1947 NB 1947 FNTh
1947 NAVp 1948 FNH 1949 NAM 1949 ANG
1949 FNF 1949 FR 1949 AR 1949 NHM
1949 NWM 1950 NPa 1950 FWS 1950 FA 1950 NAW 1951 NAR 1951 NDG 1952 NARK
1952 NASG 1954 NL 1956 NAEBM 1957 NKe
1961 NI 1961 NAT 1962 NAGD
NA Eisen und Stahl NA Kunststoffe NA Browesen NA Technik in Theater/Mehrzweckhallen (vormals: FNA Theatertechnik) NA Verpackungswesen NA Heiz-, Koch- und Wrmgert NA Maschinenbau A Normungsgrundstze (vormals: A Normungstechnik) NA Farbe NA Rohre, Rohrverbindungen/Rohrleitungen 213 A Rohrverschraubungen NA Holzwirtschaft und Mbel (vormals: FNA Holz) NA Werkzeugmaschinen NA Papier und Pappe NA Werkzeuge und Spannzeuge NA Anstrich- u. hnl. Beschichtungsstoffe NA Wasserwesen NA Radiologie NA Druckgasanlagen NA Rettungsdienst und Krankenhaus (vormals: A Krankenhauswesen) NA Sicherheitstechnische Grundstze N Luftfahrt NA Eisen-, Blech- und Metallwaren NA Kerntechnik (ab 1998 in NA Materialprfung integriert) NA Informationstechnik NA Terminologie NA Gebrauchstauglichkeit/Dienstleistungen (eingegliedert: FNA Hauswirtschaft [1927; seit 997 Erweiterung um Dienstleistungen)
346 819 152 48
377 113
1.320 5
41 ti 213
67 359
203 49
953 242 969 158 168 121
60 4.234
181 159
596 62 87
335 900 131 21
383 70
970 0
6 70 14
261
52 30
299 225 736
56 89
118
79 4.746
35 0
846 14
112
0,97 1,10 0,86 0,44
1,02 0,62 0,73
0,15 0,33 0,21 0,73
0,26 0,61 0,31 0,93 0,76 0,35 0,53 0,98
1,32 1,12 0,19
1,42 0,23 1,29
Das DIN als zentrale nationale Normungsorganisation
Grn- Kenn-dungs- zeichen jhr
Normenausschu Bestand neue neue an Normen Arbei- Arb. /
Ende '97 ten '97 Bestand
1963 AGlas
1967 NE
1967 NAMed 1968 NAGas 1968 NKT 1969
1969 NPF 1969 NAA
1970 NPS 1970 DKE
1970 FNErg
1970 NAL
1971 NASport
1971 NSM 1971 FMV
1972 NDR 1973 NG 1973 NIN 1975 NG
1984 photo-kinonorm
A Glas 22 34 1,55 (ab 1998 in NA Bauwesen eingegliedert) N Elektrotechnik (Arbeitsgemeinschaft 826 303 0,37 zw. Bundesamt f. Wehrtechnik u. Beschaf-fung, DIN u. Zentralverband d. Elektroindu-strie; vormals: FNA Elektrotechnik [1941]) NA Medizin NA Gastechnik NA Kommunale Technik NA Dental (vormals [seit 1951]: A Dental) NA Pigmente und Fllstoffe NA Armaturen (Wiedergrndung des zwischen 1926 und 1945 bestehenden FNA Armaturen) NA Persnliche Schutzausrstung Deutsche Elektrotechnische Kommission im DIN und VDE (Fortsetzung der von der VDE seit 1895 durchgefhrten Normungsarbeit) NA Ergonomie NA Lebensmittel/landwirtschaftl. Produkte (vormals: FNA Landwirtschaft [gegr. 1922]) NA Sport-und Freizeitgert 245 155 0,63 (vormals: A Turn- und Sportgerte) NA Sachmerkmale NA Mechanische Verbindungselemente (vormals: A Schrauben, [gegr. 1917]) NA Druck- und Reproduktionstechnik NA Grundlagen der Normung NA Instandhaltung NA Erdl- und Erdgasgewinnung (vormals: FNA Tiefbohrtechnik und Erdlgewinnung) NA Bild und Film 311 198 0,64 (Zusammenfhrung des FNA Kinotechnik fr Film und Fernsehen [gegr. 1920] und des FNA Phototechnik [gegr. 1918])
431 196 63 89
188 241
123
.680
65 471
364 116 34
157
83 126
199
1.544
168 1.134
0,84 0,59 0,54 1,76
0,44 0,52
1,62
0,18
2,58 2,41
135 403
55 32
3 6
35 163
52 4 5
191
0,26 0,40
0,95 0,13 1,67
19
Kapitel I
Grn- Kenn-dungs- zeichen jhr
Normenausschu Bestand an Normen
Ende '97
neue neue Arbei- Arb. / ten '97 Bestand
1988 NDWK
1990 NA 1990 AGS A 1990 KRdL
1990 NALS
1992 NQSZ
1993 NAGUS 1994 NATPD
1994 NWT
1996 NATG
NA Daten- und Warenverkehr in der Konsumgterwirtschaft NA berwachungsbedrftige Anlagen NA Gefahrstoffe/Arbeitsschutz Komm. Reinhaltung d. Luft im VDI u. DIN (Zusammenlegung d. Komm. Reinhaltung der Luft des VDI u. d. NA Luftreinhaltung im DIN) NA Akustik, Lrmminderung und Schwingungstechnik im DIN und VDI (Nachfolger des FNA Akustik -FANAK, gegr. 1953) NA Qualittsmanagement, Statistik und Zertifizierungsgrundlagen (Fortfhrung des A Qualittsssicherung und angewandte Statistik [AQS] und des A Zertifizierungsgrundlagen [AZG]) NA Grundlagen des Umweltschutzes NA Technische Produktdokumentation (Fortfhrung der Arbeiten des NA Zeich-nungswesen [NZ] u. d. A Schilder; seit 1998 in den NA Techn