Upload
stefan-tatzber
View
213
Download
1
Embed Size (px)
DESCRIPTION
Die Nachverrechnung der Salden aus der Betriebskostenabrechnung hat mit den aktuellen Mietern zu erfolgen
Citation preview
Die Nachverrechnung der Salden aus der Betriebskostenabrechnung hat mit den aktuellen Mietern zu erfolgen Der OGH (5 Ob 133/11m) hat in Erinnerung gerufen, dass die Nachverrechnung der sich aus der
Betriebskostenjahresabrechnung ergebenden Salden mit jenen Mietern zu erfolgen hat, die zum Zeitpunkt der Fälligkeit (= der auf die Abrechnung zweitfolgende Zinstermin) Mieter sind. Dies gilt
auch bei einem in der Zwischenzeit eingetretenen Mieterwechsel.