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Die Nachverrechnung der Salden aus der Betriebskostenabrechnung hat mit den aktuellen Mietern zu erfolgen Der OGH (5 Ob 133/11m) hat in Erinnerung gerufen, dass die Nachverrechnung der sich aus der Betriebskostenjahresabrechnung ergebenden Salden mit jenen Mietern zu erfolgen hat, die zum Zeitpunkt der Fälligkeit (= der auf die Abrechnung zweitfolgende Zinstermin) Mieter sind. Dies gilt auch bei einem in der Zwischenzeit eingetretenen Mieterwechsel.

Rechtsnews von Mag. Kothbauer

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Die Nachverrechnung der Salden aus der Betriebskostenabrechnung hat mit den aktuellen Mietern zu erfolgen

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Die Nachverrechnung der Salden aus der Betriebskostenabrechnung hat mit den aktuellen Mietern zu erfolgen Der OGH (5 Ob 133/11m) hat in Erinnerung gerufen, dass die Nachverrechnung der sich aus der

Betriebskostenjahresabrechnung ergebenden Salden mit jenen Mietern zu erfolgen hat, die zum Zeitpunkt der Fälligkeit (= der auf die Abrechnung zweitfolgende Zinstermin) Mieter sind. Dies gilt

auch bei einem in der Zwischenzeit eingetretenen Mieterwechsel.