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Telefon: 233 – 280 74 233 – 273 96 233 – 255 66 Telefax: 233 – 242 17 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN HA II/41P PLAN HA II/54 PLAN HA II/41 V Lerchenauer Straße (westlich) Georg-Brauchle-Ring (nördlich) Bus- und U-Bahnhof Olympiapark (südlich) - Erlebnis und Auslieferungszentrum der BMW AG – a) Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung, Bereich V/28 - Billigungsbeschluss und vorbehaltlich endgültiger Beschluss - b) Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1914 (Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 18b Teil III) – Billigungsbeschluss - Stadtbezirk 11 – Milbertshofen – Am Hart Anlagen: 1. Übersichtsplan M 1: 5.000 2. Lageplan Stadtbezirk 11 3. Plan zur Flächennutzungsplanänderung 4. Verkleinerung des Bebauungsplanentwurfes mit Grünordnung 5. Durchführungsvertrag mit Anlagen Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 26.11.2003 (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Wie nachstehende Erläuterung der Flächennutzungsplanänderung mit integrierter Lan- schaftsplanung sowie Satzungstext und Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungs- plan mit Grünordnung (S. 11 ff). A. Frühzeitige Unterrichtung der Bürger gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch Für die Bauleitpläne wurde die frühzeitige Unterrichtung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 Bau- gesetzbuch in der Zeit vom 01.08.2003 bis zum 12.09.2003 durchgeführt. Am 10.09.2003 fand in der Aula der Grundschule an der Hanselmannstraße 45 eine öffentliche Erörterung statt. Äußerungen konnten bis zum 22.09.2003 vorgebracht werden. Die Äußerungen der Bürger beziehen sich ausschließlich auf den Vorhabenbezogenen Be- bauungsplan mit Grünordnung. Anregungen zur beabsichtigten Flächennutzungsplanände- rungen wurden nicht vorgebracht. Die insgesamt vorgebrachten Äußerungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Referat für Stadtplanung und Bauordnung...2005 geplant. Die BMW AG beabsichtigt ca. 170 Kfz-Auslieferungen pro Tag durchzuführen. 1.3 Qualität der Architektur, Baumasse Die Baumasse

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Telefon: 233 – 280 74233 – 273 96233 – 255 66

Telefax: 233 – 242 17

Referat für Stadtplanungund BauordnungStadtplanungPLAN HA II/41PPLAN HA II/54PLAN HA II/41 V

Lerchenauer Straße (westlich)Georg-Brauchle-Ring (nördlich)Bus- und U-Bahnhof Olympiapark (südlich)- Erlebnis und Auslieferungszentrum der BMW AG –

a) Änderung des Flächennutzungsplanesmit integrierter Landschaftsplanung, Bereich V/28- Billigungsbeschluss und vorbehaltlich endgültiger Beschluss -

b) Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1914(Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 18b Teil III)– Billigungsbeschluss -

Stadtbezirk 11 – Milbertshofen – Am Hart

Anlagen: 1. Übersichtsplan M 1: 5.0002. Lageplan Stadtbezirk 113. Plan zur Flächennutzungsplanänderung4. Verkleinerung des Bebauungsplanentwurfes mit Grünordnung5. Durchführungsvertrag mit Anlagen

Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 26.11.2003 (VB)Öffentliche Sitzung

I. Vortrag der Referentin

Wie nachstehende Erläuterung der Flächennutzungsplanänderung mit integrierter Lan-schaftsplanung sowie Satzungstext und Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungs-plan mit Grünordnung (S. 11 ff).

A. Frühzeitige Unterrichtung der Bürger gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Für die Bauleitpläne wurde die frühzeitige Unterrichtung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 Bau-gesetzbuch in der Zeit vom 01.08.2003 bis zum 12.09.2003 durchgeführt. Am 10.09.2003 fand in der Aula der Grundschule an der Hanselmannstraße 45 eine öffentliche Erörterung statt. Äußerungen konnten bis zum 22.09.2003 vorgebracht werden.

Die Äußerungen der Bürger beziehen sich ausschließlich auf den Vorhabenbezogenen Be-bauungsplan mit Grünordnung. Anregungen zur beabsichtigten Flächennutzungsplanände-rungen wurden nicht vorgebracht.

Die insgesamt vorgebrachten Äußerungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

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1. Stellungnahmen von Bürgern

1.1 Verkehr, Stellplätze

Die BA-Vorsitzende erkundigte sich nach der beabsichtigten Verkehrsführung und den Auswirkungen des Vorhabens auf das Verkehrsaufkommen.

Es wurde darauf hingewiesen, dass Mitarbeiter der BMW AG in den angrenzenden Wohngebieten parken würden. Das Parkhaus an der Dostlerstraße hingegen würde leer stehen.

Darüber hinaus wurde nach den Öffnungszeiten für die Tiefgaragen und die Unterbrin-gung von Stellplätzen für Werksmitarbeiter gefragt.

Es wurde angemerkt, dass die ursprünglich geforderte öffentliche Durchwegbarkeit des Planungsgebietes fehlen würde. Die Fußgängerbrücke solle zu jeder Zeit geöffnet sein und nicht bei Schließung der BMW Welt gesperrt werden. Es wird darum gebeten noch einmal zu prüfen, ob die Durchwegbarkeit des Planungsgebietes verbessert werden könne, um die Anbindung des Stadtteils Milbertshofen an den Olympiapark zu verbes-sern.

Es wurde die Meinung vertreten, die geplante Fußgängerbrücke würde nicht genutzt werden.

Stellungnahme:

Das Erschließungskonzept für die BMW Welt sieht drei Zu- und Ausfahrten zu den an-grenzenden öffentlichen Straßen Lerchenauer Straße und Georg-Brauchle-Ring vor. Der Andienungsverkehr für die BMW Welt und der Anlieferungsverkehr der Neufahrzeuge wird über eine Zufahrt am Georg-Brauchle-Ring in die Tiefgarage geführt und fährt im Norden des Grundstückes wieder auf die Lerchenauer Straße aus. Die Zufahrt am Ge-org-Brauchle-Ring dient ausschließlich diesen Andienungs- und Anlieferungsverkehren. Der Pkw-Verkehr (Besucher, Mitarbeiter) wird im Norden des Planungsgebietes an der Lerchenauer Straße in die Tiefgaragengeschosse ein- und ausgeleitet. Die Zufahrt für Busse, Fahrzeugabholer mit eigenem Pkw und die Zu- und Ausfahrt für Taxis, Pkw-Shuttle und Kiss+Ride befindet sich ebenfalls an der Lerchenauer Straße auf Höhe der Dostlerstraße. Ziel des Erschließungskonzeptes ist es die Verkehre möglichst unmittel-bar in die Tiefgaragen zu führen. Der Vorplatz der BMW Welt an der Lerchenauer Stra-ße bleibt den Besucherbussen, den Fahrzeugabholern und Sonderfahrzeugen wie Taxis u.ä. vorbehalten.

Das Verkehrsaufkommen auf der Lerchenauer Straße wird durch die BMW Welt nur un-erheblich erhöht und kann von dem umgebenden Straßennetz aufgenommen werden.

Die Tiefgarage der BMW Welt dient ausschließlich der Unterbringung von Stellplätzen für die in der BMW Welt beschäftigten Mitarbeiter, Kunden und Besucher der BMW Welt und des BMW Museums. Die Mitarbeiterstellplätze im Parkhaus West (Olympiapark-haus) wurden bereits in das neue Parkhaus an der Moosacher Straße und in die BMW Parkhäuser an der Dostlerstraße sowie an der Riesenfeldstraße verlegt. Die Tiefgarage der BMW Welt wird vsl. zu den Geschäftszeiten der BMW Welt geöffnet sein.

Nach Aussage der Vorhabenträgerin soll in Zukunft jedem Mitarbeiter ein Stellplatz in ei-nem bestimmten Parkhaus zugewiesen werden, um die Nutzung der Parkhäuser zu re-geln und unnötigen Parksuchverkehr zu vermeiden. Die tatsächliche Nutzung der Park-häuser entzieht sich den planungsrechtlichen Regelungsmöglichkeiten. Der sich aus dem Vorhaben ergebende Stellplatzbedarf kann in der Tiefgarage der BMW Welt voll-ständig abgedeckt werden.

Die bestehenden Fußwegebeziehungen zum Olympiapark bleiben unverändert erhalten. Die geplante Fußgängerbrücke über die Lerchenauer Straße wird der Öffentlichkeit mit

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einem Auf- bzw. Abgang im Bereich des Doppelkegels auch außerhalb der Geschäfts-zeiten zur Verfügung stehen. Ein öffentlicher Durchgang durch das private Gebäude au-ßerhalb der Geschäftszeiten ist vor allem aus sicherheitstechnischen Gründen nicht realisierbar.

1.2 Bauabwicklung, Betrieb der BMW Welt

Es wurden Auskünfte über den beabsichtigten Baubeginn gewünscht.

Zusätzlich wurden Auskünfte über die Anzahl der durchschnittlichen Fahrzeugausliefe-rungen pro Tag und die voraussichtlichen Öffnungszeiten der BMW Welt erbeten.

Stellungnahme

Die BMW AG strebt den Baubeginn für Anfang 2004 an. Baufertigstellung ist für Ende 2005 geplant.

Die BMW AG beabsichtigt ca. 170 Kfz-Auslieferungen pro Tag durchzuführen.

1.3 Qualität der Architektur, Baumasse

Die Baumasse und das Dachgebilde seien hypertroph und das Gebäude sei ein intro-vertiertes, autistisches Stadtimplantat. Die Olympiabauten mit Zeltdach würden beein-trächtigt und der Zugangsbereich zum Olympiapark werde verbaut. Die Dacharchitektur der BMW Welt werde in Konkurrenz zur olympischen Zeltdachlandschaft geplant. Sie mache sich selbst größer und die Olympiabauten kleiner.

Die Baumasse sei mindestens eineinhalb mal so groß wie die der Olympia(sport)halle. Das Gebäude sei um die Hälfte höher und fünfmal so lang wie das BMW Museum und habe deshalb eine nicht mehr vorstellbare Dimension. Direkt beim Südausgang des U-Bahnhofes Olympiazentrum erhebe sich das 28,5 m hohe Gebäude, so dass der visuel-le Freiraum beschränkt würde.

Die Beurteilung des Planungsreferates sei bezüglich der Einfügung des Projektes in die Umgebung unrichtig und Tatsachen verdrehend.

Es seien keine Fotomontagen gefertigt worden.

Stellungnahme

Aufgrund der besonderen städtebaulichen Situation und der hohen Qualität des Umfel-des mit den Olympischen Sportstätten, dem Olympischen Dorf und dem Ensemble des BMW Hochhauses mit Museum wurde bereits im Vorfeld der Aufstellung des Bebau-ungsplanes großen Wert auf die Qualität des Gebäudeentwurfes und die Einfügung des Projektes in dieses Umfeld gelegt.

Die Stadtgestaltungskommission der Landeshauptstadt München hat sich bereits am 05.10.1999 mit dem Projekt in Form eines Massenmodells befaßt und ist zu dem Ergeb-nis gekommen, dass die Baumasse noch einmal auf Reduzierungsmöglichkeiten über-prüft werden sollte, grundsätzlich jedoch an dieser Stelle vertretbar ist.

Um der architektonischen Qualität der umgebenden Gebäude gerecht zu werden, wurde 2001 ein beschränkter internationaler Realisierungswettbewerb durchgeführt. Das Preis-gericht war unter anderen mit anerkannten Architekten und einem Landschaftsarchitek-ten und Stadträten der Landeshauptstadt München besetzt. Die Empfehlung des Ent-wurfes von Coop Himmelb(L)au beruht auf der Beurteilung des Entwurfes durch das Preisgericht als „herausfordernder Entwurf von einzigartiger und visionärer Gebäudeer-scheinung“, welcher „dem Standort in hervorragender Weise gerecht wird.“ So hat das Gebäude z.B. keine Rückseiten, sondern öffnet sich sowohl zum Olympiapark hin als auch zu den angrenzenden Straßen.

Es wurde zusätzlich eine Stadtbildverträglichkeitsuntersuchung erstellt, welche das Pro-

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jekt durch Fotomontagen von 10 verschiedenen Standorten im Umfeld beurteilt. Diese Untersuchung hat auch unter Berücksichtigung der Baumasse keine Beeinträchtigung der markanten Gebäude des Olympiaparkes ergeben. Die Neuplanung führt zu einer Neugestaltung dieses äußersten Randes des Olympiaparkes und stellt zukünftig einen prägnanten Eckpunkt des Parkes dar. Der Zugangsbereich vom Bus- und U-Bahnhof Olympiazentrum erhält durch das Gebäude eine neue räumliche Qualität, der Eingangs-bereich in den Park wird klarer ersichtlich. Die Stadtbildverträglichkeitsuntersuchung lag während der Frühzeitigen Unterrichtung der Bürger gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur Einsicht im Planungsreferat vor und wurde in Auszügen in der Erörterung des Planentwurfes am 10.09.2003 vorgestellt.

Die Beurteilung des Planungsreferates entspricht der Beurteilung des Preisgerichts und den Ergebnissen der Stadtbildverträglichkeitsstudie.

1.4 Nutzungskonzept für den Olympiapark

Der Geschäftsführer der Olympiapark GmbH habe Anfang August 2003 mit Zustimmung von Oberbürgermeister und Stadträten das Konzept dargelegt, welches für die Nutzung des Olympiaparks nach 2006 auf die Umwandlung des Sportparkes in ein Kommerzge-lände hinauslaufe.

Stellungnahme

Aufgabe des Bebauungsplanes ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grund-stücke innerhalb des Geltungsbereiches zu regeln. Der Geltungsbereich dieses Vorha-benbezogenen Bebauungsplanes umfasst im Wesentlichen das Baugrundstück für das geplante Vorhaben der BMW Welt und nur in einem untergeordnet Maße Flächen des Olympiaparkes zur Sicherung der Einbindung in den Park.

Die Entwicklung eines Nutzungskonzeptes für den Olympiapark ist deshalb nicht Ge-genstand dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnung.

1.5 Eingriffe in den Grünflächen- und Baumbestand

Die Grünflächen und Bäume würden verschwinden. 140 Bäume mit einem mittleren Stammdurchmesser von etwa 35 cm (Umfang 110 cm i.M.) würden gefällt, von denen nur 33 Bäume mit einem Stammdurchmesser von 10 cm (Umfang 30 cm) wieder ange-pflanzt würden. Hiervon würden nur 14 im Olympiapark gepflanzt.

Stellungnahme

Von insgesamt 140 Bäumen werden 120 Bäume gefällt, von denen 74 Bäume die Krite-rien der Baumschutzverordnung erfüllen und damit im Durchschnitt den angegebenen Stammdurchmesser aufweisen. Die verbleibenden Bäume einschließlich der neu zu pflanzenden Bäume ergeben 54 Bäume, die sich nach Abschluss der Baumaßnahme und Fertigstellung der Freiflächen im Geltungsbereich dieses Vorhabenbezogenen Be-bauungsplanes befinden.

Auf der öffentlichen Grünfläche des Olympiaparks werden 7 Bäume gepflanzt, deren Pflanzstandorte nach dem bestehenden Pflanzraster des Parkkonzeptes ausgewählt wurden. Zudem werden im Bereich des BMW Stammwerkes und der Dostlerstraße Er-satzpflanzungen für die restlichen Bäume, die unter die Baumschutzverordnung fallen, vorgenommen sowie auf dem U-Bahnhofsvorplatz drei weitere Bäume gepflanzt.

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1.6 Nichteinhaltung von Bauvorschriften

Um die BMW Welt nach BauGB und BauNVO einigermaßen genehmigungsfähig er-scheinen zu lassen, würden Teile des Olympiaparkes dem Baugrundstück zugeschla-gen. Das Baugrundstück sei in den Olympiapark über den Walter-Bathe-Weg hinaus vergrößert worden, damit die GRZ von 0,84 erreicht werde. Die zulässige GRZ gem. BauNVO entspräche 0,8.

Es sei keine Geschossflächenzahl genannt und festgesetzt, da diese zwischen 3,5 und 4,0 liegen würde, statt der zulässigen GFZ von 2,4. Es sei keine Baumassenzahl ange-geben, da diese mit Dach zwischen 20 und 25, statt der zulässigen BMZ von 10 liegen würde.

Stellungnahme

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und das Baugrundstück der BMW Welt sind nicht identisch. Teilflächen des Olympiaparkes wurden in den Geltungsbereich des Vor-habenbezogenen Bebauungsplanes aufgenommen, um einerseits den im Bebauungs-plan Nr. 18b Teil III festgesetzten Bauraum aufheben zu können und andererseits die Neufestsetzung der Straßenbegrenzungslinie im Süden an die bestehende Straßenbe-grenzungslinie westlich des Planungsgebietes anschließen zu können.

Das Baugrundstück für die BMW Welt wurde dabei weitgehend flächenneutral arron-diert. Die ursprünglich geschwungene westliche Grundstücksgrenze wurde begradigt. Das Baugrundstück wurde nach Süden bis zum parallel zur Abbiegespur in die Tiefgara-ge verlegten Fuß- und Radweg (Lovelockweg) erweitert. Hier stand jedoch nicht die zu-sätzliche „Baulandgewinnung“ im Vordergrund, sondern die Ablesbarkeit der Trennung von Privatgrund und öffentlichem Grund in der Realität (Grenze wird künftig die Nord-kante des Radweges sein) und die Möglichkeit der einheitlichen Gestaltung dieses Be-reiches.

Für Sondergebiete gilt gemäß § 17 Baunutzungsverordnung eine maximal zulässige Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8. Diese kann überschritten werden, wenn besondere städtebauliche Gründe dies erfordern und wenn sichergestellt ist, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt werden, nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden und sonstige öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Eine Überschreitung der GRZ von 0,8 ist aus technisch-funktionalen Gründen erforderlich. Sie wird jedoch durch Maßnahmen (z.B. Baumpflan-zungen) im unmittelbaren Umfeld ausgeglichen und ist städtebaulich und grünordne-risch vertretbar. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und nachteilige Auswirkun-gen auf die Umwelt sind nicht zu erwarten. Die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind aufgrund des weiten Abstandes zu angrenzenden Bebauungen weiterhin gewährleistet.

Im übrigen ist die Stadt im Bereich eines Vorhaben- und Erschließungsplanes gemäß § 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB nicht an den Festsetzungskatalog nach § 9 BauGB und der BauNVO gebunden.

Die Angabe einer Geschossflächenzahl oder einer Baumassenzahl im Bebauungsplan ist nicht zwingend erforderlich. In diesem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird das Maß der baulichen Nutzung über die über- und unterbaubare Grundstücksfläche (Bau-grenzen, Flächen für Nebenanlagen, Tiefgarage), die GRZ sowie die maximal zulässige Oberkante definiert. Im Rahmen des Durchführungsvertrages wurde durch die Festle-gung eine maximal zulässigen Bruttogrundfläche gem. DIN 277 (Definition siehe Kapitel 4.3.1 der Begründung) ein Obergrenze für das Nutzungsmaß definiert. Auf die Festset-zung einer Geschossflächenzahl wurde verzichtet, da diese bezüglich der städtebauli-chen Kubatur des Gebäudes nicht aussagekräftig ist. Auch die sonstigen städtebauli-chen Belange, wie z.B. das ausgelöste Verkehrsaufkommen, sind in diesem konkreten

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Fall über die Festsetzung einer GFZ nur eingeschränkt regelbar. Aufgrund des Gebäu-deentwurfes ist die Bestimmung einer BMZ nicht über eine einfache Projektion des Daches multipliziert mit der maximal zulässigen Gebäudehöhe bestimmbar, da die Hauptbaukörper der Halle und des Doppelkegels eine wesentlich kleinere Fläche ein-nehmen.

1.7 Bürgerbeteiligung

Es wurde behauptet, die Bürgerbeteiligung sei in diesem Projekt eine Farce und würde nicht ernst genommen. Die Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB solle möglichst frühzei-tig und mit sich wesentlich unterscheidenden Lösungen, die für die Neugestaltung eines Gebietes in Betracht kommen würden, erfolgen.

Alle Entscheidungsgremien hätten bereits vorweg geblendet der geplanten BMW Welt zugestimmt und würden nichts mehr ändern. Der Bau sei in vollem Gange. Die P+R-Parkplätze wurden ins Wohngebiet Olympiadorf verlagert, der Abbruch des Parkhauses West (Olympiaparkhaus) habe bereits begonnen.

Stellungnahme

Die Frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde ordnungsgemäß in der bei der Landeshaupt-stadt München durch Stadtratsbeschlüsse geregelten Form gem. § 3 Abs.1 BauGB durchgeführt. Die Bürger wurden über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung einschließlich der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Ihnen wurde Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Aufgrund der Schulfe-rienzeit wurde die Dauer der Frühzeitigen Unterrichtung der Bürger auf 6 Wochen aus-geweitet. Zusätzlich wurde nach Ende der Schulferien am 10.09.2003 die Erörterung des Planentwurfes angeboten und durchgeführt. Anschließend wurde den Bürgern noch 12 Tage Zeit zur Äußerungen gegeben. Die Äußerungen der Bürger werden unter ge-rechter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und unterein-ander nach Maßgabe dieses Vortrages und Beschlusses berücksichtigt und fließen in das weitere Bauleitplanverfahren ein.

Die Zulässigkeit des P+R-Parkplatzes auf dem Parkplatz des Studentenwerkes wurde im Rahmen eines Antrages auf Vorbescheid geprüft und bestätigt. Eine entsprechende Baugenehmigung wurde erteilt. Die rechtliche Grundlage für den Abbruch des Parkhau-ses West bildet eine Abbruchgenehmigung gem. Art. 65 BayBO und ist unabhängig von der Aufstellung dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu beurteilen. Abbruch und Neubau sind bereits vollzogen.

1.8 Umbenennung U-Bahnhof

Es werde vermutet, dass der U-Bahnhof Olympiazentrum in BMW Welt umbenannt wür-de.

Stellungnahme

Eine Umbenennung des U-Bahnhofes ist nicht beabsichtigt. Darüber hinaus kann dies nicht im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens geregelt werden.

2. Stellungnahmen des Bund Naturschutz in Bayern e.V.

2.1 Erfolgte Baumfällungen

Es sei festgestellt worden, dass etwa 40 gemäß Baumschutzverordnung geschützte Bäume auf dem Baugrundstück bereits gefällt worden seien. Dieser Eingriff in den Baumbestand und das Landschaftsbild des Olympiageländes sei noch während der frühzeitigen Unterrichtung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt. Eine vom Ge-setzgeber vorgesehene Mitwirkung von Bürgern und Naturschutzverbänden seien damit nicht möglich. Es sei zu prüfen, ob in diesem Fall ein Rechtsbruch vorliege, denn es sei

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erheblich in die Belange des Naturschutzes eingegriffen worden, bevor ein reguläres Abwägungsverfahren möglich gewesen sei.

Stellungnahme

Die rechtliche Grundlage für die erfolgten Baumfällungen bildet nicht dieser Vorhaben-bezogene Bebauungsplan, sondern die Genehmigung für den Abbruch des Parkhauses gem. Art. 65 BayBO. Diese Genehmigung wurde erteilt auf Grund des erfolgten Nach-weises für zu sichernde Ersatzstellplätze insbes. durch Neuerrichtung eines Parkdecks auf dem bisherigen Parkplatz des nördlich angrenzenden Studentenwohnheims.

Bezüglich der für den Abriss erforderlichen Baumfällungen wurde von der BMW AG am 16.07.2003 ein Fällungsantrag gestellt. Dieser Fällungsantrag wurde am 31.07.2003 durch die Untere Naturschutzbehörde genehmigt. Die Ersatzpflanzungen sind gem. die-ser Genehmigung im Freiflächengestaltungsplan im Rahmen des Baugenehmigungsver-fahrens nachzuweisen. Die Pflanzungen sind innerhalb eines Jahres nach Bezugsfertig-keit des Neubaus vorzunehmen, ersatzweise 2 Jahre nach Baumbeseitigung. Die Fäll-genehmigung umfasst 38 Bäume, welche gem. Baumbestandsplan einen Stammum-fang von über 80 cm haben. Die Fällungen wurden auf Basis dieser Genehmigung durchgeführt. (s. auch Stellungnahme unter A/1.5)

2.2 Landschaftsbild

Das Landschaftsbild des angrenzenden Olympiageländes würde massiv gestört wer-den. Anstelle der bisher zu sehenden sanften, begrünten Hügelkuppe würde eine fast 30 m hohe Fassade aufragen und den Olympiapark beherrschen.

Stellungnahme

Die Stadtbildanalyse hat keine negative Beeinträchtigung des Landschaftsbildes des Olympiageländes ergeben. Das geplante Gebäude liegt in einer äußersten Randlage des Parks. Es erfolgt ein Paradigmenwechsel vom untergeordneten Parkhaus und P+R-Stellplätzen zu einer anspruchsvollen Architektur. Diese Wechsel sind in einer Stadt nicht unüblich. Es ist eine Zielsetzung der Planung, dass die Einbindung in den Olym-piapark durch Aufgreifen und Weiterführen des Gestaltungskonzepts (sanfte Hügel mit Rasenflächen und Bäumen im Raster) erfolgt und dadurch die Eingliederung des Ge-bäudes in diese leicht bewegte Topographie stattfindet.

2.3 Laubmoosarten

Der nördlich an das Parkhaus angrenzende P+R-Parkplatz des MVV beherberge etwa 30 Eschen. Auf diesen Eschen würden sich insgesamt 9 nach der Bayerischen Roten Liste gefährdete Laubmoosarten (Orthotrichum affine, O. striatum, O. speziosum, O. obtusifolium, O. lyelii, O. pumilum, Tortula virescens, Tortula papillosa, Pylaisia polyant-ha) befinden, deren Standorte verloren gehen würden.

Stellungnahme

Für die zu fällenden Bäume wurde ein Ausgleichskonzept erarbeitet, das den Ersatz der Bäume regelt.

Durch die Neupflanzung von Bäumen werden neue Standorte für Moose geschaffen und dadurch die Wiederansiedlung von Moosen ermöglicht. Dabei ist davon auszugehen, dass sich diese Moose auch auf den im Anschluss befindlichen Bäumen des Olympia-parks befinden, so dass sie sich von dort aus wieder ansiedeln können.

Das festgestellte Vorkommen der Moose wird in die Umweltverträglichkeitsstudie und in den Umweltbericht mit Benennung der Quelle übernommen.

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2.4 Verlagerung P+R-Parkplatz

Die von BMW vorgelegten Vorschläge zum Stellplatztausch und zur Stellplatzneuschaf-fung könnten einen P+R-Parkplatz unmittelbar an einer günstig gelegenen und leis-tungsstarken U-Bahn-Haltestelle nicht annähernd ersetzen. D.h. es würde innerhalb des Mittleren Rings zusätzlicher Pkw-Verkehr in erheblichem Umfang generiert.

Stellungnahme

Die P+R-Stellplätze werden in die neu gebaute Parkpalette unmittelbar nördlich des U-Bahnhofes verlegt. Die Entfernung zum U-Bahnhof ist dadurch sogar geringer gewor-den. Es entsteht in keinem Fall zusätzlicher Pkw-Verkehr innerhalb des Mittleren Rings.

B. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch

Die Deutsche Telekom hat Hinweise zum Bauvollzug gegeben, welche der Vorhabenträge-rin zur Berücksichtigung zugeleitet wurden.

Stellungnahmen der Regierung von Oberbayern und des Regionalen Planungsverban-des München

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1914 und die Flächennut-zungsplanänderung stehen den Erfordernissen der Raumordnung dann nicht entgegen, wenn sichergestellt wird, dass für die bestehende P+R-Anlage in räumlicher Nähe rechtzeitig adäquater und zeitnaher Ersatz geschaffen wird.

Stellungnahme

Als Ersatz für die zwischenzeitlich beseitigte P+R-Anlage wurde nördlich des Bus- und U-Bahnhofes „Olympiazentrum“ auf dem Parkplatz des Studentenwerkes ein Parkdeck errich-tet. Im Flächennutzungsplan wird hier das Planzeichen P ergänzt. Der P+R-GmbH wurde die gleiche Anzahl an Stellplätzen wie im Bestand zur Verfügung gestellt. Das Parkdeck wurde bereits Anfang September 2003 in Betrieb genommen. Das Parkplatzbetreibungsrecht der P+R-GmbH wurde auf das Grundstück des Parkplatzes des Studentenwerkes übertragen.

C. Durchführungsvertrag

Die Firma BMW AG hat am 22.10.2003 das in der Anlage 5 beiliegende Angebot eines Durchführungsvertrages unterbreitet. Darin verpflichtet sich die BMW AG zur Durchführung des Vorhabens entsprechend den Darstellungen in den Vorhabenplänen innerhalb von 36 Monaten nach Erteilung der Baugenehmigung.

Des weiteren werden im Durchführungsvertrag durch Regelungen zur Nutzungsbindung si-chergestellt, dass die wesentlichen Eckdaten der BMW Welt dauerhaft erhalten bleiben und kein von der BMW AG unabhängiges Event-Center entsteht. Darüber hinaus beinhaltet der Durchführungsvertrag Vereinbarungen zur Erschließung, zu den erforderlichen Ausgleichs-maßnahmen und zur Kostenübernahme wobei sichergestellt wird, dass durch den vorhaben-bezogenen Bebauungsplan keine Kostenbelastung für die Stadt entsteht..

Es ist vorgesehen nach Zustimmung durch den Stadtrat den Durchführungsvertrag gegen-zuzeichnen.

Die Annahme des Angebotes des Durchführungsvertrages wird empfohlen.

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Beteiligung des Bezirksausschusses

Der Bezirksausschuss des 11. Stadtbezirkes Milbertshofen – Am Hart wurde gem. § 1 Abs. 2 und Abs. 6 (Katalog des Planungsreferates Ziff. 6.1) der Bezirksausschuss-Satzung angehört. Der Bezirksausschuss hat mit Schreiben vom 01.08.2003 der vorgelegten Planung einstimmig zugestimmt.

Der Bezirksausschuss hat einen Abdruck der Sitzungsvorlage erhalten.

Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Zöller, und den zuständigen Verwaltungsbeiräten, Frau Stadt-rätin Lindner-Schädlich und Herrn Stadtrat Brannekämper, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.

Der Beschluss unter Ziffer 6 ergeht unter dem Vorbehalt einer erneuten Beschlussfassung, wenn während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Ab. 2 BauGB Anregungen eingehen. In diesem Fall wird die Angelegenheit der Vollversammlung erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.

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II. Antrag der Referentin

Ich beantrage Folgendes:

1. Die Äußerungen aus der frühzeitigen Unterrichtung der Bürger § 3 Abs. 1 BauGB kön-nen nur nach Maßgabe des Vortrages unter Punkt A.1 berücksichtigt werden.

2. Die Äußerungen aus dem Verfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB können berücksichtigt wer-den.

3. Die Änderung des Flächennutzungsplanes nach dem Plan vom 24.10.2003 samt Erläu-terung wird gebilligt.

4. Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1914 für den Bereich Lerchenauer Straße (westlich), Georg-Brauchle-Ring (nördlich), Bus- und U-Bahnhof Olympiapark (südlich), Plan vom 03.11.2003 und Text und die dazugehörige Begründung werden gebilligt.

5. Dem Durchführungsvertrag mit Vorhabenplänen wird zugestimmt.

6. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend dem Plan des Planungsreferates, M 1:10.000, vom 24.10.2003 geändert.

7. Der endgültige Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplanes ergeht unter dem Vorbehalt einer erneuten Beschlussfassung nur bei eingehenden Anregungen wäh-rend der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

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a) Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Grünordnung, V/28

Erläuterung der Flächennutzungsplanänderung

Anlass und Ausgangslage

Die BMW AG plant die Errichtung eines Erlebnis- und Auslieferungszentrums, die BMW Welt, in unmittelbarer Nähe zum BMW Hochhaus mit angegliedertem BMW Museum und dem BMW Stammwerk.

Hierdurch soll der Standort der BMW AG in München weiter gefestigt und durch ein neues Ge-bäude mit hoher architektonischer Qualität ergänzt werden.

Das Planungsgebiet liegt im 11. Stadtbezirk Milbertshofen / Am Hart nördlich des Mittleren Rings und westlich der Lerchenauer Straße.

Im Zusammenhang mit der Errichtung der BMW Welt wurde bereits im Vorfeld mit dem Abbruch vorhandener baulicher Anlagen begonnen. Im Norden des Planungsgebietes befand sich ur-sprünglich ein P+R Parkplatz mit 274 Stellplätzen und im südlichen Teil ein eingeschossiges Parkhaus mit 1.250 Stellplätzen.

Östlich des Planungsgebietes befindet sich das BMW Stammwerk. Im Westen und Südwesten schließen die großzügigen Grünflächen des Olympiaparks mit den Olympischen Sportstätten an. Im Norden grenzen die bis zu 20-geschossigen Wohngebäude des Olympischen Dorfes sowie der Bus- und U-Bahnhof Olympiazentrum an das Planungsgebiet.

Durch den im Norden an das Planungsgebiet angrenzenden Bus- und U-Bahnhof Olympiazen-trum ist die geplante BMW Welt sehr gut an das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs mit direktem Anschluss an die Stadtmitte angeschlossen. Darüber hinaus ist das Planungsgebiet durch die Lage am Mittleren Ring zusätzlich sehr gut in das örtliche und überörtliche Straßennetz eingebunden.

Planungsziele

Die Planungsziele ergeben sich vor allem aus der besonderen Lage des Planungsgebietes in un-mittelbarer Nähe zum Olympiagelände und dem denkmalgeschützten BMW Hochhaus und BMW Museum:

- Ergänzung der qualitativ hochwertigen Architektur der umgebenden Bereiche;- Einfügung in das städtebauliche und landschaftsplanerische Umfeld;- räumliche und gestalterische Eingliederung der BMW Welt und der Außenanlagen in das

Umfeld mit sorgfältiger Ausgestaltung der grünplanerischen Bezüge zum westlich angrenzen-den Olympiapark.

Als eine planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung der BMW Welt an diesem Standort ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Anstelle der bisherigen Darstellung als öffentlicher Parkplatz / Parkhaus ist vorgesehen, das Grundstück der BMW Welt künftig als „Son-dergebiet Kfz - Auslieferung“ dar zu stellen.

Auswirkungen der Planung

Das Bauvorhaben führt zu einer städtebaulichen und architektonischen Neugestaltung dieses Teilbereichs des Olympiaparks und des Mittleren Rings und ergänzt die bestehenden Baudenk-mäler.

Die BMW Welt wird einen qualitätvollen Kontrapunkt zum Ensemble des BMW Hochhauses bil-den und vor allem das Vorfeld des Bus- und U-Bahnhofes Olympiazentrum wesentlich aufwerten. Die Eingliederung des Gebäudes in den Olympiapark wird durch die Freiflächengestaltung er-reicht. Die bestehenden Sichtbeziehungen zu den markanten Gebäuden von Olympiapark und BWM Hochhaus und die damit verbundene Orientierbarkeit bleiben weitestgehend erhalten.

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Aufgrund der relativ geringen Höhenentwicklung wird die BMW Welt keine Auswirkungen auf das Stadtbild der Altstadt oder übergeordnete Sichtachsen der Stadt München haben.

Die im ursprünglich bestehenden Parkhaus vorhandenen 1.250 Stellplätze werden zum überwie-genden Teil in das bereits realisierte Parkhaus an der Moosacher Straße sowie zu geringen Tei-len in die bestehenden BMW Parkhäuser in der Dostlerstraße und Riesenfeldstraße verlagert.

Darüber hinaus werden die Stellplätze im Parkhaus an der Dostlerstraße bei Veranstaltungen in den Olympischen Sportanlagen für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Die P+R Anlage ist bereits durch die Errichtung eines Parkdecks auf dem bestehenden Parkplatz des Studentenwerkes am Helene-Meyer-Ring ersetzt worden. Dieser Standort ist durch das Planzeichen P gesichert.

Prüfung der Umweltverträglichkeit

Um die Wirkungen der Planung auf Natur und Umwelt abschätzen zu können, erfolgte eine ver-tiefte Untersuchung in einer Umweltverträglichkeitsstudie. Zur Änderung des Flächennutzungs-planes mit integrierter Landschaftsplanung können daraus folgende Aussagen zu den Auswir-kungen auf Natur und Landschaft getroffen werden:

Die Wegebeziehungen bleiben erhalten, die Orientierung gewährleistet. Eine Verschlechterung der stadtklimatischen Faktoren Lufthygiene und thermische Situation ist nicht zu erwarten.

Durch die geplanten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen der Eingriffe in die Schutzgüter sowie durch die durchzuführenden Maßnahmen zum Ausgleich sind keine erheblichen Umwelt-auswirkungen zu erwarten.

Durch die geplante Baumaßnahme entstehen keine negativen Auswirkungen auf Klima , Luft und Fauna, sowie das Stadt- und Landschaftsbild.

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b) Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1914

Entwurf Satzungstext

des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1914der Landeshauptstadt München

für den Bereich Lerchenauer Straße (westlich)Georg-Brauchle-Ring (nördlich)Bus- und U-Bahnhof Olympiapark (südlich) (Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 18b Teil III)

- Erlebnis und Auslieferungszentrum der BMW AG –

vom ................

Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund der §§ 10 Abs. 1 und 12 des Baugesetzbuches (BauGB), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), der Art. 91 und 7 Abs. 1 der Bayerischen Bau-ordnung (BayBO) und des Art. 3 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Land-schaft und der Erholung in der freien Natur (BayNatSchG) folgende Satzung:

§ 1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung

1 Für den Bereich Lerchenauer Straße (westlich), Georg-Brauchle-Ring (nördlich), Bus- und U-Bahnhof Olympiapark (südlich) wird ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung gemäß § 12 BauGB als Satzung erlassen.

2 Der Bebauungsplan besteht aus dem Plan der Landeshauptstadt München vom 03.11.2003 angefertigt vom städtischen Vermessungsamt am .........., und diesem Sat-zungstext.

3 Der vom vorliegenden Bebauungsplan erfaßte Teil des rechtsverbindlichen Bebauungs-planes Nr. 18b Teil III (MüABl. Nr.17, vom 20.06.1971) wird durch diesen Vorhabenbe-zogenen Bebauungsplan Nr. 1914 verdrängt.

§ 2 Art der Nutzung

1 Das Sondergebiet Erlebnis- und Auslieferungszentrum der Fahrzeugindustrie dient der Übergabe von Kraftfahrzeugen an die Kunden und der Präsentation und Ausstellung der Marken und Produkte des Unternehmens.

2 Im Rahmen dieser Zweckbestimmung sind folgende Nutzungen zulässig:

1. Flächen, die der Fahrzeugpräsentation und Fahrzeugauslieferung dienen;

2. Ausstellungs- und Foyerflächen einschließlich

- vorwiegend produktbezogener Einkaufs- und Dienstleistungseinrichtungen mit ei-ner Verkaufsfläche von bis zu insgesamt 2.000 qm in flexibler Aufteilung und An-ordnung;

- diverser gastronomischer Einrichtungen mit einer Gastraumfläche von bis zu 2.000 qm und einer Freischankfläche von bis zu 300 qm;

3. ein Veranstaltungssaal mit Nebeneinrichtungen und Tagungs- und Besprechungsräu-men;

4. betriebliche Schulungsräume einschließlich der zugehörigen Nebenräume.

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§ 3 Höhenentwicklung, Oberkante

1 Die festgesetzte Oberkante bezieht sich auf die Höhenkote von 509,33 m ü NN.

2 In Teilbereichen ist eine Überschreitung der zulässigen Oberkante um bis zu 1,0 m zu-lässig.

§ 4 Baugrenzen

1 Die nördliche Baugrenze darf durch die in den Vorhabenplänen dargestellte Treppenan-lage überschritten werden. Die maximal zulässige GRZ von 0,84 darf durch diesen Bau-teil nicht überschritten werden.

2 Im Bereich zwischen der Straßenbegrenzungslinie der Lerchenauer Straße und der öst-lichen Baugrenze sowie zwischen der Straßenbegrenzungslinie des Georg-Brauchle-Ringes und der südlichen Baugrenze sind notwendige Fluchttreppen zulässig. Diese sind innerhalb der befestigten Flächen unterzubringen.

§ 5 Nebenanlagen1 Im Bereich westlich der Zufahrt vom Georg-Brauchle-Ring zwischen der südlichen Bau-

grenze und der Straßenbegrenzungslinie des Georg-Brauchle-Ringes ist die Unterbrin-gung eines ebenerdigen Lüftungsbauwerkes zulässig.

2 Nebenanlagen sind nur innerhalb der befestigten Flächen zulässig. Hiervon kann im Einzelfall abgewichen werden, wenn dies aus funktionalen oder technischen Gründen erforderlich ist. Die gem. § 12 Abs. 1 dieser Satzungsbestimmungen nachzuweisenden unversiegelten Flächen müssen weiterhin nachgewiesen werden.

§ 6 Werbeanlagen / Hinweisanlagen

1 Die Errichtung von Werbeanlagen / Hinweisanlagen über der Dachkante des Gebäudes sowie Werbeanlagen in Form von laufenden Schriften, Blink- und Wechselbeleuchtung oder sich bewegende Werbeanlagen sind nicht zulässig.Digitale Werbeanlagen oder ein Großplakat sind nur an der nördlichen Fassade zuläs-sig, soweit sie die Wohnungen im Norden und den Verkehr auf der Lerchenauer Straße nicht beeinträchtigen. Sie sind in die Fassadengestaltung des Gebäudes zu integrieren und müssen einen direkten Bezug zu Produkten bzw. Marken des Unternehmens oder Veranstaltungen in der BMW Welt haben.

2 Werbeanlagen am Gebäude sind nur in Form von Firmenlogos und / oder Firmennamen in Einzelbuchstaben mit einer Schrifthöhe von max. 2 m zulässig.

3 Westlich des Gebäudes, zum Olympiapark orientiert, sind Werbeanlagen nicht zulässig.

4 Werbeanlagen an den Fassaden müssen sich in die Architektur des Gebäudes einfü-gen.

5 Freistehende Werbeanlagen / Hinweisanlagen sind innerhalb der befestigten Flächen unterzubringen. Hiervon kann im Einzelfall abgewichen werden, wenn dies aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich ist. Sie dürfen eine Höhe von max. 4,5 m nicht über-schreiten. Darüber hinaus sind drei Werbeanlagen mit einer Höhe von bis zu 7 m zuläs-sig.Die freistehenden Werbeanlagen / Hinweisanlagen müssen sich in das Freiflächenge-staltungskonzept einfügen.

6 Es sind bis zu 17 Fahnenmasten für Werbefahnen entsprechend der Eintragung im Freiflächengestaltungsplan zulässig.

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§ 7 Zu- und Ausfahrten

1 Von der Lage der durch Planzeichen festgesetzten Zu- und Ausfahrten bzw. Ein- und Ausfahrtbereiche sind geringfügige Abweichungen zulässig, wenn technische Gründe dies erfordern und die Abweichungen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.

2 Die Zufahrt vom Georg-Brauchle-Ring dient ausschließlich der Andienung des Sonder-gebietes.

§ 8 Stellplätze

1 Die Stellplätze sind in Tiefgaragen unterzubringen.

2 Im Bereich zwischen der Straßenbegrenzungslinie der Lerchenauer Straße und der öst-lichen Baugrenze bzw. innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und außerhalb der zu begrünenden Flächen des Baugrundstückes sind bis zu 30 ebenerdige Stellplät-ze zulässig.

3 Im Bereich zwischen der Straßenbegrenzungslinie der Lerchenauer Straße und der öst-lichen Baugrenze sind bis zu 4 Stellplätze für Busse zulässig.

§ 9 Schallschutz1 Im Sondergebiet sind zum Schutz der gegenseitigen Lärmeinwirkungen nach außen alle

Betriebsteile und Anlagen so anzuordnen und zu errichten, dass die je qm Grundstücks-fläche innerhalb des Baugebietes abgestrahlte Schallleistung den in der Planzeichnung festgesetzten immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel LW‘‘/qm nicht überschreitet.

2 Absatz 1 gilt auch für die Änderung oder Erweiterung von Betriebsteilen und Anlagen.

§ 10 Leitungsrecht1 Für die gemäß Planzeichnung festgesetzte Leitungsrechtsfläche auf dem Grundstück

Fl.Nr. 404/148 ist eine Dienstbarkeit zugunsten der Landeshauptstadt München einzu-tragen.

2 Für die gemäß Planzeichnung festgesetzte Leitungsrechtsfläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 404/207 ist eine Dienstbarkeit zugunsten der Stadtwerke München GmbH einzu-tragen.

§ 11 Einfriedungen

Einfriedungen sind nicht zulässig. Ausgenommen hiervon ist eine erforderliche Absturz-sicherung im Bereich der Tiefgaragenzufahrt. Diese darf eine Höhe von 2,00 m nicht überschreiten.

§ 12 Grünordnung

1 Die unversiegelten Flächen müssen mindestens 16% der Grundstücksflächen betragen. Diese sind entsprechend den für die unversiegelten Freiflächen des angrenzenden Olympiaparkes geltenden Gestaltungskriterien zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. Ausgefallene Bäume und Sträucher sind gemäß den Güteanforderungen der Festset-zungen dieses Bebauungsplanes zu ersetzen.

2 Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind mindestens 34 große, standortgerechte Laubbäume neu zu pflanzen. Von den zu pflanzenden Bäumen sind mindestens 12 Bäume zwischen der östlichen Baugrenze und der westlichen Straßenbegrenzungslinie der Lerchenauer Straße zu pflanzen. Die zu pflanzenden Bäume müssen einen Stamm-umfang von mindestens 30 - 35 cm aufweisen.

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3 Bei der Pflanzung von Bäumen innerhalb von Belagsflächen sind mindestens 24 qm große, durchwurzelbare Pflanzflächen vorzusehen. Überdeckte Baumscheiben sind zu-lässig. Ein ausreichender Schutz der Baumstämme ist dauerhaft zu gewährleisten.

4 Der Übergang zwischen der öffentlichen Grünfläche des Olympiaparkes zu den in der Planzeichnung als „begrünte Flächen auf Baugrundstücken“ dargestellten Flächen ist gestalterisch fließend herzustellen.

5 Für die Feuerwehrumfahrungen innerhalb der als „begrünte Flächen auf Baugrund-stücken“ dargestellten Flächen sind luft- und wasserdurchlässige Beläge zu verwenden (z.B. Rasengittersteine, Waben-Rasenpflaster, Schotterrasen, Kies).

6 Die als Ausgleichsflächen festgesetzten Flächen innerhalb der öffentlichen Grünfläche sind zu begrünen und dauerhaft unversiegelt zu erhalten.

7 Die vorgesehene Gestaltung der Freiflächen ist in einem besonderen Freiflächengestal-tungsplan darzustellen, der gemäß §1 Abs. 5 der Bauvorlagenordnung mit dem Bauan-trag einzureichen ist.

§ 13 InkrafttretenDer Vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Grünordnung tritt mit der Bekanntmachung gemäß § 10 BauGB in Kraft.

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InhaltsverzeichnisBegründung des Bebauungsplanentwurfes1 Ausgangslage 181.1 Anlass und Zweck der Planung 181.2 Bisheriges Verfahren 181.3 Dringlichkeit und zeitlicher Ablauf der Realisierung der BMW Welt 192 Bestandsaufnahme und Bewertung 192.1 Größe des Planungsgebietes, Eigentumsverhältnisse, Grundstücksarrondierung 192.2 Planungsvoraussetzungen 192.3 Planerische Vorgaben und rechtliche Ausgangslage 202.4 Denkmalschutz 212.5 Städtebau 212.6 Grünordnung 222.7 Verkehr und Erschließung 232.8 Vorbelastungen 242.9 Umweltverträglichkeitsprüfung und Umweltbericht 252.10 Technische Infrastruktur 262.11 U-Bahn-Trasse 263 Ziele der Planung 263.1 Städtebau und Stadtgestalt 263.2 Grünordnung 273.3 Verkehr und Erschließung 273.4 Technische Infrastruktur 274 Planungskonzeption 274.1 Städtebauliches Konzept 274.2 Vorhabenpläne zur BMW Welt 284.3 Bebauungsplankonzept 294.4 Leitungsrechte 344.5 U-Bahn 344.6 Grünordnungskonzept 354.7 Verkehrs- und Erschließungskonzept, Stellplätze 364.8 Altlasten 394.9 Lärm 394.10 Technische Infrastruktur 415 Auswirkungen der Planung 415.1 Städtebauliche Ordnung 415.2 Grünordnung 425.3 Verkehr 425.4 Gesamtbeurteilung 426 Kosten 427 Umweltbericht 447.1 Anlass des Umweltberichts 447.2 Beschreibung der Festsetzungen 447.3 Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des Vorhabens 457.4 Zu erwartende Auswirkungen durch das Vorhaben auf die Schutzgüter 507.5 Maßnahmen zu Vermeidung und Minderung der Eingriffe in die Schutzgüter 557.6 Ausgleichsmaßnahmen 557.7 Sonstiges 577.8 Zusammenfassende Bewertung der Umweltverträglichkeit des Bauvorhabens

(Zusammenfassung des Umweltberichts) 57

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1 Ausgangslage

1.1 Anlass und Zweck der Planung

Die Ansprüche an Präsentation und Akquisition auf dem Fahrzeugmarkt haben sich in den letzten Jahren wesentlich verändert. Deshalb plant die BMW AG ein Erlebnis- und Auslieferungszentrum, die BMW Welt, zu errichten. Ähnliche Einrichtungen dieser Art, wie sie bereits von anderen Fahrzeugherstellern in anderen Städten und auch in Mün-chen realisiert wurden und werden, sind, um auch weiterhin wettbewerbsfähig zu blei-ben, aus heutiger Sicht aus der Branche nicht mehr wegzudenken.

Die geplante BMW Welt verbindet vier verschiedene Funktionsbereiche:

- Auslieferungsbereich der Fahrzeuge;- Präsentationsbereich der Marken und Produkte der BMW Group mit Gastronomie,

Shops, etc.;- Veranstaltungsort für BMW interne aber auch externe Veranstaltungen im Rahmen

der Zweckbestimmungen der BMW Welt;- Schulungsräume der BMW AG.

Die Standortwahl beruht einerseits auf der Verbundenheit der BMW AG mit der Stadt München und andererseits auf der direkten Nähe zum BMW Hochhaus, dem BMW Mu-seum und dem BMW Stammwerk.

Hieraus ergeben sich folgende positive Synergieeffekte:

- Verbindung der Präsentation der Marke BMW in der BMW Welt mit einer Werksfüh-rung oder einem Museumsbesuch;

- Angebot eines zusätzlichen Veranstaltungsortes im Bereich der Olympiaanlagen;- Angebot ergänzender Infrastruktureinrichtungen wie Restaurants, Cafés etc. im Be-

reich des Olympiaparkes.

1.2 Bisheriges Verfahren

Die Stadtgestaltungskommission hat in ihrer Sitzung am 05.10.1999 auf der Grundlage der Erläuterung des Konzeptes der BMW Welt und eines Massenmodells den Standort als geeignet beurteilt.

Das bestehende Planungsrecht (Beb.Pl. Nr. 18b Teil III: Parkhaus und Parkplatz für U-Bahn-Benutzer) läßt die geplante Bebauung und Nutzung nicht zu. Deshalb sind für die Realisierung der BMW Welt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung und die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnung erforderlich.

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat am 07.02.2001 für die BMW Welt einen Grundsatz- und Eckdatenbeschluss gefaßt, in welchem der Standort für dieses Projekt grundsätzlich für geeignet erachtet und gleichzeitig die städtebaulichen und pla-nerischen Eckdaten für die Auslobung eines Realisierungswettbewerbes festgelegt wur-den.

Die BMW AG hat anschließend unter Mitwirkung von Mitgliedern des Stadtrates und des Planungsreferates einen Realisierungswettbewerb durchgeführt und auf der Grundlage des Wettbewerbsergebnisses am 26.11.2001 die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt, mit dem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der BMW Welt geschaffen werden sollen.

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München hat in seiner Sitzung am 20.03.2002 die-sem Antrag entsprochen und für das genannte Gebiet die Änderung des Flächennut-zungsplanes und die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grün-ordnung Nr. 1914 beschlossen. Gleichzeitig wurde das Ergebnis des Wettbewerbes

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dem Stadtrat bekanntgegeben.

1.3 Dringlichkeit und zeitlicher Ablauf der Realisierung der BMW Welt

Als Ergebnis des Realisierungswettbewerbes wurden die Entwürfe der Architekturbüros Coop Himmelb(l)au, Wien, und Sauerbruch Hutton, Berlin, mit dem ersten Preis ausge-zeichnet. Nach einer ersten Überarbeitung wurde der Entwurf von Coop Himmelb(l)au durch das Preisgericht zur Realisierung empfohlen.

Anschließend wurde dieser Entwurf unter Beibehaltung der städtebaulichen Gestalt opti-miert und soll nun möglichst zeitnah realisiert werden.

Seitens der BMW AG ist die Fertigstellung im Herbst 2005 angestrebt.

2 Bestandsaufnahme und Bewertung

2.1 Größe des Planungsgebietes, Eigentumsverhältnisse, Grundstücksarrondierung

Das Planungsgebiet hat eine Größe von rd. 29.530 qm.

Der Umgriff des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Milbertshofen:

Fl.Nr. 404/148 (ganz, 14.127 qm); Fl.Nr. 404/207 (ganz, 11.434 qm);Fl.Nr. 404/192 (ganz, 62 qm); Fl.Nr. 404/15 (teilweise, 2.979 qm);Fl.Nr. 367 (teilweise, 33 qm);Fl.Nr. 404/198 (teilweise, 893 qm).

Das Baugrundstück befindet sich im Eigentum der Vorhabenträgerin. Die Grundstücke der öffentlichen Grünflächen mit Ausnahme des Grundstückes Fl.Nr. 404/192 befinden sich im Eigentum des Freistaates Bayern. Lediglich das kleine Grundstück Fl.Nr. 404/192 am Walter-Bathe-Weg befindet sich in städtischem Eigentum.

Das Baugrundstück der BMW Welt umfasst eine Fläche von 26.636 qm. In Zusammen-hang mit der Realisierung des Bauvorhabens wurden die vorhandenen Grundstücks-grenzen den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes angepasst.

2.2 Planungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Realisierung des Bauvorhabens war unter anderem die Verlage-rung vorhandener Stellplätze.

Die 1.250 pflichtigen Stellplätzen der BMW AG im Parkhaus West wurden auf das neu hergestellte Parkhaus der BMW AG an der Moosacher Straße und die bereits bestehen-den Parkhäuser Nordost (Riesenfeldstraße) und Süd (Dostlerstraße) der BMW AG ver-lagert. Durch diese Verlagerungen können die im Parkhaus West bestehenden pflichti-gen Stellplätze der BMW AG erneut nachgewiesen werden. Der Stellplatznachweis der BMW AG für den Standort des Stammwerkes einschließlich des BMW Hochhauses wird dabei weiterhin erfüllt.

Die Dienstbarkeit, welche eine öffentliche Nutzung von mindestens 750 Stellplätzen im Parkhaus West an bestimmten Tagen und zu bestimmten Zeiten regelt, wurde durch die BMW AG bereits auf das Parkhaus Süd der BMW AG (Dostlerstraße) übertragen.

Zur Unterbringung der im Planungsgebiet bestehenden P+R-Anlage hat die BMW AG auf dem Parkplatz des Studentenwerkes südlich des Helene-Mayer-Ringes ein Park-deck als Ersatzmaßnahme errichtet. Die Stellplätze der P+R-GmbH konnten hier voll-ständig wiederhergestellt werden. Die neue P+R-Anlage wurde Anfang September 2003 in Betrieb genommen.

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2.3 Planerische Vorgaben und rechtliche Ausgangslage

Flächennutzungsplan

Der geltende Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung stellt das Pla-nungsgebiet größtenteils als öffentlichen Parkplatz, einen kleinen Teil als Allgemeine Grünfläche dar. Da dies nicht der geplanten Nutzung entspricht, wird der Flächennut-zungsplan im Parallelverfahren geändert.

Darüber hinaus gilt die landschaftsplanerische Zielvorgabe, die vorhandene gute Grünausstattung zu erhalten und weiterzuentwickeln.

Rechtskräftige Bebauungspläne im Planungsgebiet

Das Planungsgebiet liegt vollständig im Bereich des seit dem 10.02.1972 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 18b Teil III (Lerchenauer Straße, Petuelring, U-Bahnhofbereich).

Dieser setzt auf dem nördlichen Grundstück Flst.Nr. 404/207 für die Fläche des beste-henden P+R-Parkplatzes „Parkplatz für U-Bahn-Benutzer“ und im Nordosten Straßen-verkehrsfläche fest. Der P+R-Parkplatz ist ausschließlich ebenerdig herzustellen und mit Bäumen zu bepflanzen. Über den P+R-Parkplatz verlaufen Geh- und Fahrrechtsflächen zur Erschließung des südlich angrenzenden Parkhauses und im Nordosten ein Lei-tungsrecht zugunsten der Landeshauptstadt München.

Unter der Lerchenauer Straße und im östlichen Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 404/207 verläuft eine durch Planfeststellungsverfahren festgesetzte U-Bahn-Trasse mit dem nördlich des Planungsgebietes liegenden Bus- und U-Bahnhof „Olympiazentrum“.

Auf dem südlichen Grundstück Fl.Nr. 404/148 ist als Art der Nutzung „Parkhaus“ festge-setzt. Die Baugrenzen überschreiten das Grundstück im Westen und dehnen sich auf das Grundstück Fl.Nr. 404/15 aus. Das Maß der Nutzung für die Fläche des Parkhauses wird durch die Festsetzung der maximalen Geschossigkeit auf ein bzw. zwei Geschos-se mit maximal zulässigen Traufhöhen von 4,70 m bzw. 8,60 m festgesetzt. Als Dach-form ist ein Flachdach vorgeschrieben.

Entlang der Straßenflächen der Lerchenauer Straße (bis zur Zufahrt zum P+R-Park-platz) und des Georg-Brauchle-Ringes (bis zur Zufahrt zum Parkhaus) wurden jeweils „Flächen zu begrünen und mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen“ festgesetzt.

Der von diesem Bebauungsplan erfaßte Teilbereich des Grundstücks Fl.Nr. 367 (Ler-chenauer Straße) ist vollständig als Straßenverkehrsfläche festgesetzt, der Teilbereich des Grundstücks Fl.Nr. 404/198 (Georg-Brauchle-Ring) ist größtenteils als Straßenver-kehrsfläche und zu einem kleinen Teil als „Flächen zu begrünen und mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen“ festgesetzt. Der tatsächliche Ausbau der Straße orientiert sich jedoch nicht an der planungsrechtlichen Festsetzung, sondern an den bestehenden Grundstücksgrenzen.

Hinweislich wurde ein Fußgängersteg über die Lerchenauer Straße zum BMW Museum aufgenommen.

Der Bebauungsplan Nr. 18b Teil III ist im Geltungsbereich dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in Teilen zu ändern.

Westlich an das Parkhaus West und den P+R-Parkplatz grenzt der Olympiapark an, welcher durch den Bebauungsplan Nr. 18b Teil III als öffentliche Grünfläche festgesetzt ist.

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Satzungen und Verordnungen der Landeshauptstadt München:

Das gesamte Planungsgebiet liegt im Geltungsbereich folgender Satzungen und Verord-nungen der Landeshauptstadt München:

- Satzung über Einfriedungen und Vorgärten vom 18.04.1990;- Baumschutzverordnung vom 12.05.1992;- Satzung über die Gestaltung und Ausstattung der unbebauten Flächen der bebau-

ten Grundstücke und über die Begrünung baulicher Anlagen vom 08.05.1996 (Frei-flächengestaltungssatzung).

2.4 Denkmalschutz

Das Planungsgebiet liegt im seit 19.03.1998 in die Denkmalliste Bayern (Baudenkmale) aufgenommenen Ensemble des Olympiaparks. Dieses Ensemble ist sowohl von ge-schichtlicher als auch künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung. Der denkmalge-schützte Bereich wird durch die Landshuter Allee im Westen, die Trieb- und Moosacher Straße im Norden, die Lerchenauer Straße im Osten sowie die Fußlinie des Olympiaber-ges und den Nymphenburg-Biedersteiner Kanal im Süden begrenzt. Das Ensemble ent-hält in einem künstlich gestalteten Landschaftspark, unter dem Wahrzeichen des Olym-piaturmes, die zur Ausrichtung der XX. Olympischen Spiele 1972 angelegten Sportstät-ten und die zugehörigen Nebeneinrichtungen und Verkehrsanlagen sowie das Olympi-sche Dorf.

Gleichzeitig wurden die einzelnen Bauwerke der olympischen Sportanlagen, wie die Olympiahalle, die Olympia-Schwimmhalle und das Olympiastadion sowie der Fernseh-turm (sog. Olympiaturm) ebenfalls in die Denkmalliste Bayern aufgenommen.

Das Hauptverwaltungsgebäude der BMW AG, an der Ostseite der Lerchenauer Straße, bestehend aus einem flachen Betriebsgebäude, einem 90 m hohen Bürohochhaus und einem südwestlich an den Flachbau angrenzenden Museumsgebäude wurde am 29.10.1999 in die Denkmalliste Bayern aufgenommen.

2.5 Städtebau

2.5.1 Lage im Stadtgebiet

Das Planungsgebiet liegt im 11. Stadtbezirk Milbertshofen / Am Hart in unmittelbarer Nähe zum BMW Hochhaus und dem BMW Stammwerk. Das Gebiet wird begrenzt durch die Lerchenauer Straße im Osten, den Georg-Brauchle-Ring im Süden, den Olympiapark und das Olympische Dorf im Westen und den Bus- und U-Bahnhof „Olym-piazentrum“ im Norden.

2.5.2 Stadtgestalterische Situation und städtebauliches Umfeld

Das Planungsgebiet wird geprägt durch die auf der Ostseite der Lerchenauer Straße heranrückenden, bis zu 25 m hohen Produktionshallen der BMW AG, die Schüssel des BMW Museums und das prägnante BMW Hochhaus. Im Norden grenzt die bis zu 20 Geschosse hohe Bebauung des Olympischen Dorfes an. Im Süden und Westen schlie-ßen die Anlagen des Olympiaparkes an, von denen die Eissporthallen unmittelbar süd-lich des Mittleren Ringes am nächsten an das Planungsgebiet heranreichen.

Ebenfalls von Bedeutung für das Gebiet sind die ausgedehnten Straßenverkehrsflächen und die im Norden unmittelbar anschließende großflächige Bus- und U-Bahnhofanlage mit ihrer flachen Überdachung. Der unmittelbar nördlich an den P+R-Parkplatz grenzen-de Vorplatz und der Ein- und Ausgangsbereich des U-Bahnhofes und der Bushalteplatz weisen aufgrund ihrer vollständigen Versiegelung nur eine geringe Aufenthaltsqualität auf.

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Die 6-8-geschossige Wohnbebauung südlich des Mittleren Ringes wendet sich den süd-lich angrenzenden Wohngebieten zu und nimmt nur geringen Einfluss auf das Pla-nungsgebiet.

Der Standort verfügt aufgrund seiner besonderen Lage in direkter Nähe zum Olympia-park mit den Olympischen Sportstätten und dem Olympiaturm einerseits und zum BMW Hochhaus mit angeschlossenem Museum andererseits über eine hohe und einmalige Qualität. Das Gelände des nördlichen Olympiaparkes mit seinem sportlichen, kulturel-len, gastronomischen und auch kommerziellen Angebot wird von einer breiten Bevölke-rungsschicht genutzt. Einschließlich der Veranstaltungen in den Olympia-Sportstätten wird der Olympiapark jährlich von rd. 5 – 6 Mio. Menschen besucht.

Die Abfolge architektonisch und städtebaulich bedeutender Gebäude wird durch ein sich im Bau befindliches weiteres Hochhaus am Georg-Brauchle-Ring, westlich der Riesstra-ße, ergänzt.

2.5.3 Bestehende Bebauung und Nutzung im Planungsgebiet

Im Vorfeld zur beabsichtigten Baumaßnahme wurde bereits mit dem Abbruch der ehe-mals vorhandenen baulichen Anlagen begonnen. Das ursprünglich im Planungsgebiet liegende Parkhaus West war eingebettet in das hier auslaufende Gelände des Olympia-parks. In diesem Parkhaus bestanden 1.250 Stellplätze. Es konnte sowohl über den P+R-Parkplatz als auch über den Georg-Brauchle-Ring angefahren werden. Der im nördlichen Teil des Planungsgebietes ehemals bestehende ebenerdige P+R-Parkplatz umfasste 274 Stellplätze und wurde über eine Zufahrt an der Lerchenauer Straße er-schlossen.

2.6 Grünordnung

2.6.1 Natürliche Grundlagen

Das Planungsgebiet liegt auf würmeiszeitlichem Niederterrassenschotter des Natur-raums der Münchner Schotterebene in einem Gebiet, in dem nach dem 2. Weltkrieg Trümmerschutt abgelagert wurde. Das Gelände um das Parkhaus ist, als Bestandteil des Olympiaparks, leicht modelliert mit Höhen von ca. 508 m bis 513 m ü NN.

Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs dieses Vorhabenbezogenen Bebauungs-planes sind zu ca. 67 % versiegelt. Das Baugrundstück der BMW Welt ist zu etwa 71 % durch das bestehende Parkhaus und den P+R-Parkplatz versiegelt. Der relativ hohe Versiegelungsgrad trägt zur thermischen Belastung in der Umgebung bei.

Das anfallende Oberflächenwasser von Dachfläche und P+R-Parkplatz wird dem Unter-grund über Sickerschächte zugeleitet. Auf den Vegetationsflächen kann eine flächige Versickerung stattfinden.

Der vermutliche Höchstgrundwasserstand (HW 1940) liegt in nördlichen Bereich des Baugrundstücks bei 504,4 m ü. NN. In Bezug auf den ebenfalls im Norden liegenden Höhenbezugspunkt von 509,33 m ü. NN befindet sich der Höchstgrundwasserstand 4,85 m unter Geländeoberkante (GOK).

Die Grundwassereinmessung vom 25.03.2002 ergibt aktuelle Grundwasserstände von 502,15 m ü. NN im Norden und Osten des Planungsgebiets und 502,3 m ü. NN im Süd-westen. Sie liegen damit ca. zwischen 7,05 und 7,2 m unter GOK.

Die westlich des Planungsgebiets liegende Teilfläche des Olympiaparks stellt ein wichti-ges Frischluftentstehungsgebiet dar und ermöglicht die Frischluftzufuhr bei westlichen Winden in das Planungsgebiet und in die angrenzenden bebauten Bereiche.

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2.6.2 Vegetation und Baumbestand

Die potenzielle natürliche Vegetation ist der Eichen-Hainbuchen-Wald. Im gesamten Planungsgebiet beträgt der Vegetationsflächenanteil ca. 33 %, auf dem Baugrundstück der BMW Welt ca. 29 %. Die Freiflächen bestehen aus baumbestandenen Rasenflächen entlang des Georg-Brauchle-Ringes und der Lerchenauer Straße sowie aus mit Sträu-chern und Bäumen bestandenen Einfassungen der Verkehrsflächen. Im Westen des Parkhauses befindet sich als Abgrenzung zum Olympiapark eine freiwachsende Hecke aus standortgerechten Gehölzen mit potenzieller Bedeutung als Vogellebensraum. Von den im Geltungsbereich dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vorhandenen 140, ca. 30 Jahre alten Bäumen (hauptsächlich Berg-, Spitz- und Feldahorn, Esche und Hainbuche), unterliegen 77 Bäume der Baumschutzverordnung. Die Bäume weisen überwiegend eine gute Vitalität auf. Auf den Eschen im Bereich der P+R-Anlage wach-sen 9 nach der Roten Liste Bayern gefährdete Laubmoosarten.

Schutzgebietsausweisungen, kartierte Biotope oder schützenswerte Tierarten sind nicht vorhanden.

2.6.3 Erholung

Das Baugrundstück selbst hat keine Erholungsfunktion. Es ist Bestandteil des hier aus-laufenden nördlichen Olympiaparks und wird im Westen von einem Hauptzugangsweg vom U- und Busbahnhof „Olympiazentrum“ berührt. Die Erreichbarkeit des Olympia-parks von den östlichen Stadtvierteln ist über den südlichen Vorplatz des U-Bahnhofes gegeben.

2.7 Verkehr und Erschließung

2.7.1 Individualverkehr (MIV)

Das Planungsgebiet wird von der Lerchenauer Straße im Osten und vom Georg-Brauch-le-Ring / Petuelring im Süden erschlossen. Über den Mittleren Ring ist das Planungsge-biet sehr gut in das überregionale Verkehrsnetz (Bundesautobahnen A 8, A 9, A 95 und A 96) eingebunden.

Gem. der verkehrlichen Machbarkeitsstudie für die BMW Welt, welche auf einer Ver-kehrszählung vom 15.12.1998 beruht, liegen derzeit folgende Querschnittsbelastungen in der Lerchenauer Straße und auf dem Georg-Brauchle-Ring vor:

Lerchenauer Straße nördlich Parkdeck- / 29.400 Kfz/TagP+R-Zufahrt

Lerchenauer Straße zwischen Parkdeck- / 29.600 Kfz/TagP+R-Zufahrt und Dostlerstraße

Lerchenauer Straße zwischen Dostlerstraße 35.700 Kfz/Tagund Georg-Brauchle-Ring/Petuelring

Georg-Brauchle-Ring 81.000 Kfz/Tag.

Die Lerchenauer Straße hat im Bereich des Planungsgebietes in beide Richtungen je-weils 2 Fahrspuren. In nördlicher Richtung besteht unmittelbar nach der Einmündung der Dostlerstraße eine zusätzliche, rd. 100 m lange Linksabbiegespur zum P+R-Park-platz bzw. zum Parkhaus West. In südlicher Richtung gibt es nördlich der Dostlerstraße ebenfalls eine eigenständige Linksabbiegespur.

Der Kreuzungspunkt der Lerchenauer Straße mit dem Georg-Brauchle-Ring ist als Un-terführung ausgebildet, so dass die Hauptfahrspuren (zwei Fahrspuren je Richtung) des Georg-Brauchle-Ringes die Lerchenauer Straße unterqueren. In beiden Fahrtrichtungen des Mittleren Ringes bestehen Rampen, welche erst westlich der Fußgängerbrücke

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über den Georg-Brauchle-Ring auf die Hauptfahrbahn des Mittleren Ringes geführt wer-den. Westlich der Lerchenauer Straße (westliche Fahrtrichtung) bestehen diese Ram-pen aus zwei Gerade-aus-Spuren. Der Fahrverkehr von der Lerchenauer Straße Nord kommend Richtung Westen wird als freilaufender Rechtsabbieger geführt. Südlich des bestehenden Parkhauses weitet sich die Rampe auf drei Spuren auf, um eine Rechts-abbiegespur für das bestehende Parkhaus aufzunehmen.

Aufgrund des Straßenausbaus des Mittleren Ringes und der Lerchenauer Straße haben beide Straßen ausreichend Kapazitätsreserven für die verkehrliche Erschließung der BMW Welt.

2.7.2 Öffentlicher Personennahverkehr

Durch die Lage des Planungsgebietes unmittelbar südlich des Bus- und U-Bahnhofes „Olympiazentrum“ ist eine hervorragende Anbindung an das Öffentliche Personennah-verkehrsnetz Münchens gegeben.

Die U-Bahn-Linie U 3 verbindet das Planungsgebiet unmittelbar mit der Münchner In-nenstadt. Die U-Bahnstrecke wird bis Juni 2007 über den U-Bahnhof Olympiapark Nord zum U-Bahnhof Olympiaeinkaufszentrum (OEZ) und bis Dezember 2010 bis zum S-Bahnhof Moosach verlängert.

Der Bahnhof Olympiapark dient derzeit als Umsteigeplatz von der U-Bahn zu den Busli-nien 36, 41, 43, 81, 84, 136 und 184, welche den Münchener Norden andienen.

2.7.3 Fuß- und Radwegeverbindungen

Gemäß „Verkehrsentwicklungsplan Radverkehr“ (1999) verlaufen keine Haupt- oder Ne-benrouten am Planungsgebiet vorbei. Die Erreichbarkeit ist jedoch durch die vorhande-nen Fuß- und Radwege gesichert.

Die Rahmenplanung Milbertshofen sieht in der Dostlerstraße eine Hauptverbindung der Wohngebiete östlich des BMW Werkes zum Olympiapark vor. Ursprünglich bestand über die Lerchenauer Straße ein öffentlich nutzbarer Fußgängersteg, welcher sich im Ei-gentum der BMW AG befand. Dieser wurde aufgrund von Korrisionsschäden, deren Sa-nierung aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr vertretbar war, etwa 1992 rückgebaut.

Die bestehenden Fuß- und Radwege führen im wesentlichen vom Bus- und U-Bahnhof „Olympiazentrum“ sowohl zum Olympiastadion als auch zum BMW Hochhaus und zum BMW Museum.

Entlang der Lerchenauer Straße bestehen parallel zur Fahrbahn beidseitig Fuß- und Radwege. Südlich des Parkhauses verläuft der Fuß- und Radweg etwas abgesetzt von der Fahrbahn über eine kleine Brücke über die derzeitige Parkhauszufahrt. Dieser ist heute nur wenig frequentiert.

2.8 Vorbelastungen

2.8.1 Altlasten

Im Planungsgebiet wurde eine Altlastenerkundung durchgeführt.

Als Ergebnis kann zusammenfassend festgehalten werden, dass im Planungsgebiet Bombentrichter vorhanden sind, welche möglicherweise mit Bauschutt oder umweltrele-vanten Materialien verfüllt sein könnten. Aufgrund dessen ist vor Baubeginn eine geo-physikalische Erkundung des Geländes auf eventuell vorhandene Kampfmittel durchzu-führen.

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Darüber hinaus wurden keine Hinweise auf das Vorhandensein von sanierungspflichti-gen Verunreinigungen des Untergrundes gefunden. Es sind lediglich lokal erhöhte Ge-halte an PAK und vereinzelt an PBC in den oberflächennahen Bereichen bzw. im an-thropogenen Auffüllhorizont vorhanden. Aus abfallrechtlicher Sicht ist eine fachgerechte Separierung des belasteten Bodens erforderlich.

Eine Kennzeichnung gem. § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB von Bereichen, deren Böden erheb-lich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, ist nicht erforderlich. Einschränkun-gen für die geplante Nutzung ergeben sich aus den gefundenen Bodenbelastungen nicht.

2.8.2 Lärm

Lärmbelastung entsteht vor allem durch den Verkehr auf den angrenzenden Straßen, der Lerchenauer Straße und des Georg-Brauchle-Ringes. Zusätzlich wird durch den Parkverkehr im bestehenden Parkhaus West, auf dem P+R-Parkplatz und dem Park-platz des Studentenwerkes Lärm verursacht.

Gemäß der Immissionstechnischen Untersuchung für diesen Vorhabenbezogenen Be-bauungsplan beträgt die Verkehrslärmbelastung im Kreuzungsbereich der Lerchenauer Straße / Georg-Brauchle-Ring am Tag bis zu 70 dB(A) und in der Nacht bis zu 60 dB(A).

Die zulässigen Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) werden an der angrenzenden Wohnbebauung durch den heutigen Verkehr weit überschritten.

Zur Beurteilung der auf das Planungsgebiet einwirkenden Immissionen wird die geplan-te Nutzung „Sondergebiet Erlebnis- und Auslieferungszentrum“ eine Gewerbegebiet gleichgesetzt. Die in einem Gewerbegebiet gem. DIN 18005 geltenden Orientierungs-werte von tags 65 dB(A) werden um 5 dB(A) überschritten. Dies ist mit Hilfe geeigneter Schallschutzmaßnahmen bewältigbar. Da in der BMW Welt keine Wohnnnutzungen zu-lässig sind, wird auch in der Nacht ein Orientierungswert von 65 dB(A) zugrunde gelegt. Dieser Orientierungswert wird eingehalten.

2.8.3 Luft

Gemäß Umweltatlas der Landeshauptstadt München weist das Planungsgebiet bzgl. der Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Schwebstaub, Blei, Kohlenmonoxid, Stickstoffdioxid und Kohlenwasserstoffe eine geringe bis mittlere Belastung auf.

Die durch den Verkehr verursachte maximal zulässige Belastung durch Ruß wird an den Meßstellen Georg-Brauchle-Ring (westlich der Lerchenauer Straße) und Lerchenauer Straße gemäß Umweltatlas der Landeshauptstadt München erreicht.

Insgesamt kann festhalten werden, dass die Luftbelastung durch Schadstoffe im Pla-nungsgebiet keine Grenzwertüberschreitung aufzeigt.

2.9 Umweltverträglichkeitsprüfung und Umweltbericht

Zu diesem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird entsprechend dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchge-führt. Deren Aussagen fließen in den Umweltbericht gem. § 2a Abs. 1 BauGB in der vor-liegenden Begründung in gekürzter Form ein.

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2.10 Technische Infrastruktur

2.10.1 Vorhandene Leitungen im Planungsgebiet

Im Vorfeld dieser Planung wurde bereits eine Spartenvoranfrage bzgl. der im Planungs-gebiet befindlichen Leitungen durchgeführt.

Innerhalb der im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 18 Teil III eingetragenen Lei-tungsrechtsfläche (auf dem nordöstlichen Teil des Grundstückes Fl.Nr. 404/207) befin-den sich folgende Leitungen:

- Telekomleitungen;- Stromleitungen;- Wasserversorgungsleitung.

Diese Leitungen werden auf das nördlich angrenzende Grundstück des Bus- und U-Bahnhofes „Olympiazentrum“ verlegt.

Die sich ursprünglich in der Werksmauer des BMW Stammwerkes an der Lerche-nauer Straße befindliche Erdgasdruckregleranlage RE 80 aB wurde auf das Grund-stück des Bus- und U-Bahnhofes verlegt.

Über die nordöstlichste Ecke des Grundstücks verlaufen von der Lerchenauer Stra-ße kommend über ca. 8 m hinweg eine 100 StSw- und eine 300 StSw-Erdgaslei-tung, welche im Norden auf das Grundstück des Bus- und U-Bahnhofes verschwen-ken.

Darüber hinaus befindet sich im Südosten des Grundstückes Fl.Nr. 404/148 ein Entwäs-serungskanal NE 800/1200.

Weder die Erdgasleitungen noch der Entwässerungskanal beeinträchtigen die geplante Bebauung, so dass eine Verlegung nicht vorgesehen ist.

2.10.2 Technische Erschließung der BMW Welt

In den an das Planungsgebiet angrenzenden Straßen befinden sich Wasserversor-gungs-, Erdgas-, Strom- und Telekommunikationsleitungen sowie ein Entwässerungska-nal. Diese weisen ausreichende Kapazitäten zur Ver- und Entsorgung der BMW Welt auf.

Eine Beheizung der BMW Welt kann mittels Fernwärme aus dem Fernwärmenetz der Landeshauptstadt München bzw. über eine Anbindung an das Netz des BMW Stamm-werkes sichergestellt werden.

2.11 U-Bahn-Trasse

Der östliche Teil des Grundstückes Fl.Nr. 404/207 wird von der U-Bahn-Trasse der Linie U 3 unterquert. Der U-Bahn-Tunnel besitzt keine besonderen Schall- und Erschütte-rungsschutzvorkehrungen.

3 Ziele der Planung

3.1 Städtebau und Stadtgestalt

Die städtebaulichen Ziele ergeben sich vor allem aus der besonderen Lage des Pla-nungsgebietes in unmittelbarer Nähe zum Olympiagelände und dem denkmalgeschütz-ten BMW Hochhaus mit angegliederten BMW Museum.

Die wesentlichen städtebaulichen Ziele sind:

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- qualitative Aufwertung des Eingangsbereiches vom Bus- und U-Bahnhof „Olympia-zentrum“ in den Olympiapark durch hochwertige Architektur und Landschaftsgestal-tung;

- Berücksichtigung der vorhandenen denkmalgeschützten Gebäude der BMW AG an der Ostseite der Lerchenauer Straße (BMW Hochhaus, BMW Museum);

- Verbesserung der Wegebeziehungen vom Planungsgebiet zum BMW Hochhaus und BMW Museum durch den Neubau einer für die Öffentlichkeit zugänglichen Fuß-gängerbrücke;

- öffentliche Zugänglichkeit des Planungsgebietes;- funktionale Ergänzung der Infrastrukturangebote des Olympiageländes.

3.2 Grünordnung

Die grünordnerischen Zielsetzungen werden vor allem durch die Nähe des Planungsge-bietes zum Olympiapark als stadtbedeutsame öffentliche Grünfläche bestimmt.

Die grünplanerischen Ziele sind

- räumliche und gestalterische Eingliederung des geplanten Neubaus und der Außen-anlagen in das Umfeld und v.a. in den Olympiapark mit sorgfältiger Ausgestaltung der grünplanerischen Bezüge zum westlich angrenzenden Olympiapark;

- qualitativ hochwertige Ausgestaltung der Freiflächen auf dem Grundstück;- Vermeidung bzw. Minderung nicht vermeidbarer Eingriffe in Natur und Landschaft;- Ausgleich nicht zu vermeidender Eingriffe z.B. bei Neuversiegelung und beim Ein-

griff in den Baumbestand.

3.3 Verkehr und Erschließung

Für den Verkehr ergeben sich folgende Ziele:

- bestmögliche Nutzung der leistungsfähigen öffentlichen Personennahverkehrsmittel durch unmittelbare Nähe des Bus und U-Bahnhofes „Olympiazentrum“;

- Vermeidung einer zusätzlichen Lärm- und Abgasbelastung gegenüber den Wohn-nutzungen des Olympischen Dorfes;

- Erhalt der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses im Umfeld der BMW Welt.

3.4 Technische Infrastruktur

Für die technische Infrastruktur gelten folgende Ziele:

- wirtschaftliche Nutzung natürlicher Potentiale zur Reduzierung des Energieverbrau-ches;

- wirtschaftliche Nutzung umweltverträglicher und erneuerbarer Energien.

4 Planungskonzeption

4.1 Städtebauliches Konzept

Das städtebauliche Konzept der BMW Welt trägt der hohen Qualität seines Umfeldes mit den Olympischen Sportstätten, dem Olympischen Dorf und dem Ensemble des BMW Hochhauses sowie dem einmaligen Standort an der Schnittstelle dieser Nutzun-gen und Architekturstile Rechnung.

Die BMW Welt markiert als architektonisch eigenständiges Gebäude diese Schnittstelle. Die BMW Welt hat keine Rückseiten, sondern öffnet sich nach allen Seiten und nimmt damit Rücksicht darauf, dass sie allseits von öffentlichen Flächen (Lerchenauer Straße und Georg-Brauchle-Ring im Osten und Süden, U- und Busbahnhof Olympiazentrum und Olympiapark im Norden und Westen) umgeben ist.

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Die BMW Welt ist zwar funktional dem östlich angrenzenden BMW Ensemble und dem BMW Stammwerk zugeordnet, ergänzt jedoch durch ihre der Öffentlichkeit zugängliche, attraktive Nutzung auch die Freizeiteinrichtungen des Olympiaparkes.

Das Gebäude der BMW Welt nimmt die Idee der Glas-Stahl-Zeltdachkonstruktion der Olympischen Sportanlagen auf und entwickelt diese weiter. Das Gebäude von sehr ho-her architektonischer Qualität, das die bisherigen untergeordneten Nutzungen (Park-haus, Parkplatz) ersetzt, führt zu einem spannungsreichen Paradigmenwechsel an die-ser städtebaulich wichtigen Stelle.

Die Freiflächengestaltung greift die Themen der Gestaltung des Olympiaparkes (model-lierte Raseninseln, Baumraster) auf und schafft damit einen fließenden Übergang zum Olympiapark.

4.2 Vorhabenpläne zur BMW Welt

Die BMW Welt soll als transparenter, offener und kommunikativer „Marktplatz“, welcher durch die Charakteristika der umgebenden weich modellierten Landschaft des Olympia-parks und dem industriellen Raster des Fabrikgeländes gekennzeichnet ist, die Position eines Automobilkonzernes am Beginn des 21. Jahrhunderts, bei der Funktion, Selbst-darstellung und Serviceleistungen mit Entertainmentelementen gleiche Bedeutung ha-ben, widerspiegeln.

Dieser „Marktplatz“ ist Bühne für unterschiedliche, sich immer wieder ändernde Nutzun-gen, wirkt aber trotzdem nicht beliebig. Die wechselnden Höhen innerhalb des Gebäu-des verdichten den Raum, schaffen Orientierung und wechselnde Teilräume.

Unter der skulptural geformten weitgespannten Dachkonstruktion lassen sich die frei eingestellten Funktionsbereiche der Fahrzeugauslieferung, des multifunktionalen Veran-staltungssaales , der Ausstellungs- und Foyerflächen mit Gastronomie und Shops und der betrieblichen Schulungsräume flexibel einrichten.

Das Dach besteht aus einer leichten, weitgehend transparenten Konstruktion, in der sich die Bereiche der Lounges in den beiden oberen Geschossen wie die Gondel eines Zeppelins befinden. Diese Bereiche wurden so konzipiert, dass sie nach den Vorstellun-gen der Architekten einerseits Ausblicke sowohl auf das BMW Hochhaus als auch auf die Fahrzeugauslieferung bieten und andererseits Einblicke in die Konstruktion des Daches und des Gebäudes ermöglichen. Die Form der Dachkonstruktion wurde in Be-zug zu den darunterliegenden Funktionen, den wichtigen Ausblicken aus dem Gebäude (Sicht auf Hochhaus und Museum) und technisch–konstruktiven Erfordernissen entwi-ckelt. Aufgelagert wird die Dachkonstruktion auf einem umlaufend hinter die Vorderkan-te des Daches versetzten Hauptkonstruktionsraster, wodurch ein großer stützenfreier Raum möglich wird. In der Halle stehen lichte Raumhöhen zwischen 8 m und 20 m zur Verfügung.

Das Kernstück der BMW Welt ist die Fahrzeugauslieferung, welche sich auf einer er-höhten Ebene befindet. Die Ausfahrt erfolgt über eine Rampe innerhalb des Gebäudes auf den Vorplatz an der Lerchenauer Straße.

Über der Fahrzeugauslieferung befinden sich die Lounges zur Betreuung der Kunden und die Räume für die betriebliche Schulung. Die Erschließung der Lounges erfolgt über Lifte und Treppen in einem aus der Dachkonstruktion ausgeschnittenen Sichtkeil, wel-cher bereits vom parkseitigen Eingang die Sicht auf das BMW Hochhaus freigibt. Dem multifunktionellen Veranstaltungssaal ist ein Tagungsbereich angegliedert.

Weitgehend für den Besucher unsichtbar bleibt der logistische Unterbau des Gebäudes im ersten Untergeschoss. Dieser dient der Aufbereitung und Anlieferung der Neufahr-zeuge bzw. der Ver- und Entsorgung der BMW Welt.

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Die Stellplätze für Besucher, Kunden und Mitarbeiter werden im zweiten und dritten Un-tergeschoss aufgenommen.

4.3 Bebauungsplankonzept

Die Planzeichnung des Bebauungsplanes unterscheidet planungsrechtlich zwischen der öffentlichen Grünfläche des Olympiaparkes und dem privaten Baugrundstück der BMW Welt. Um die Integration der BMW Welt in den Olympiapark gewährleisten und einen fließenden Übergang zwischen der öffentlichen Grünfläche und den Freiflächen der BMW Welt herstellen zu können, werden Teilflächen des Olympiaparkes in die Vorha-benpläne einbezogen.

Innerhalb der privaten Grundstücksfläche wird bei der Festsetzung der bebaubaren Flä-chen in überbaute und damit städtebaulich wirksame und lediglich unterbaute, nicht au-ßenwirksame Flächen unterschieden. Der festgesetzte Bauraum orientiert sich weitge-hend an den oberirdischen Bauteilen der BMW Welt.

Durch die hinweisliche Darstellung von Halle und Doppelkegel und des Daches in unter-schiedlichen Farbtönen, wird erkennbar, welche Teilbereiche der überbaubaren Grund-stücksfläche zwar durch das Dach überspannt werden, sich aber dennoch städtebaulich als Außenraum darstellen. Die gem. Bebauungsplan Nr. 18 b Teil III festgesetzte Stra-ßenbegrenzungslinie, vor allem im Norden des Grundstückes und im Süden entlang des Georg-Brauchle-Ringes, orientierte sich an der Planung der olympischen Anlagen. Mit der Überplanung des Gebietes und der bereits vollzogenen Grundstücksarrondierung wird die Straßenbegrenzungslinie entlang der neuen Grundstücksgrenzen geführt.

4.3.1 Art und Maß der Nutzung

Art der Nutzung

Für das Baugrundstück der BMW Welt wird als Art der Nutzung „Sondergebiet Erlebnis- und Auslieferungszentrum der Fahrzeugindustrie“ festgesetzt.

Das Sondergebiet dient neben der Übergabe der Kraftfahrzeuge an die Kunden vor al-lem der Präsentation und Ausstellung der Marken und Produkte der BMW Group und dem Erleben des Unternehmens.

Deshalb sind innerhalb des Sondergebietes folgende Nutzungen zulässig:

- Flächen für die Fahrzeugpräsentation und Fahrzeugauslieferungen;- Ausstellungs- und Foyerflächen einschließlich produktbezogener Einkaufs- und

Dienstleistungsflächen und Gastronomieeinrichtungen;- ein Veranstaltungssaal;- Schulungsräume für die Markenakademie der BMW AG.

Die zulässigen Nutzungen beinhalten die erforderlichen Betriebs-, Technik- und sonsti-gen Nebenflächen. Hierzu gehören auch die Tiefgarage, die oberirdischen Stellplätze und der Bereich der Fahrzeugvor - und aufbereitung.

Die Flächen für die Fahrzeugpräsentation und Fahrzeugauslieferungen umfassen den Bereich der Fahrzeugübergabe.

Die Ausstellungs- und Foyerflächen dienen dem Erleben des Unternehmens BMW. In diesen Bereichen werden einerseits die Produkte und Marken der BMW Group ausge-stellt und präsentiert. Hier sind temporär auch Veranstaltungen, z.B. im Rahmen der Produktpräsentation, zulässig. Andererseits soll der Besucher und Kunde hier die Unter-nehmensphilosophie der BWM AG erleben können. Innerhalb der Ausstellungs- und Foyerflächen sind u.a. auch produktbezogene Einkaufs- und Dienstleistungsflächen z.B. für Markenshops (Accessoireverkauf, BMW Zubehör) und kleinere Dienstleistungsein-richtungen (Reise- und Versicherungsleistungen) zulässig. Zusätzlich ist es möglich,

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hier in kleinerem Rahmen auch Fahrzeuge zu verkaufen. Die Verkaufsfläche dieser Shops und Dienstleistungseinrichtungen darf eine Gesamtfläche von 2.000 qm nicht überschreiten. Sie sollen flexibel nutzbar und aufteilbar sein, um einem sich verändern-den Bedarf und unterschiedlichen Formen der Produktpräsentation angepaßt werden zu können. Sie dienen hauptsächlich der Bedarfsdeckung der Besucher und Kunden der BMW Welt.

Die im Rahmen der Ausstellungs- und Foyerflächen zulässigen gastronomischen Ein-richtungen (Bistros, Restaurants, Clubbingräume) mit einer maximalen Gastraumfläche von 2.000 qm dienen ebenfalls hauptsächlich der Bewirtung der Besucher und Kunden der BMW Welt, sollen aber auch die Infrastruktureinrichtungen des Olympiaparkes um weitere Angebote ergänzen. Die Freischankfläche von bis zu 300 qm wird als Restau-rantaußenflächen genutzt und befindet sich innerhalb des Bauraumes.

Der Veranstaltungssaal umfasst bis zu 800 Sitzplätze und kann multifunktional und flexi-bel genutzt und bestuhlt werden. Zur Durchführung von kleineren Tagungen, Pressekon-ferenzen und Interviews sollen einige Tagungs- und Besprechungsräume hergestellt werden.

Die betrieblichen Schulungsräume werden für die Fortbildung von BMW Mitarbeitern und BMW Händlern genutzt.

Der in den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogene Teil des Olympiaparkes wird als öffentliche Grünfläche festgesetzt.

Maß der Nutzung

Das Maß der Nutzung wird über die zeichnerische Festsetzung einer maximal über- und unterbaubaren Grundstücksfläche in Verbindung mit einer maximal zulässigen Oberkan-te von 28,50 m über dem Höhenbezugspunkt 509,33 m üNN und der maximal zulässi-gen Grundflächenzahl (GRZ) von 0,84 definiert.

Die Baugrenzen halten im Süden und Osten einen Abstand von 1 m zur Außenkante des Daches, um einen gewissen Spielraum in der weiteren Konkretisierung der Vorha-benpläne zu haben. Im Nordwesten sind Dachkante und Baugrenze identisch, da das Dach hier bereits bis auf 1 m an die Grundstücksgrenze heranreicht. Im Südwesten des Baugrundstückes umfasst die Baugrenze mit einem Abstand von 1 m die hier geplante Treppenanlage und den vorgelagerten Erschließungsbereich. Im Norden schließt die Baugrenze den unter dem Dach herauskragenden Teil des Veranstaltungsbereiches ein.

Auf die Festsetzung einer Geschossflächenzahl wurde verzichtet, da diese bezüglich der städtebaulichen Kubatur des Gebäudes nicht aussagekräftig ist. Auch die sonstigen städtebauliche Belange, wie z.B. das ausgelöste Verkehrsaufkommen, sind über die Festsetzung einer GFZ nur eingeschränkt regelbar. Im Rahmen des Durchführungsver-trages wurde eine zulässige Bruttogrundfläche gesichert.

Die Bruttogrundfläche gem. DIN 277 (BGF) ist die Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen des Bauwerkes ausgenommen der Grundflächen von nicht nutzbaren Dachflächen und von konstruktiv bedingten Hohlräumen. Die BGF der BMW Welt be-trägt insgesamt 72.000 qm, von denen 45.100 qm unterirdisch und 26.900 qm oberir-disch sind. Abweichend von den Angaben der BGF in den Vorhabenplänen, beinhaltet das Nutzungsmaß von 72.000 qm eine Nutzungsmaßreserve von 700 qm, welche einen gewissen Spielraum in der weiteren Entwicklung des Projektes ermöglicht. Die GFZ der oberirdischen Geschossflächen beträgt ca. 1,0.

Das Gestaltungskonzept der BMW Welt basiert auf der Idee einer flexiblen Nutzbarkeit der Flächen und der fließenden Übergänge zwischen den einzelnen Nutzungsbereichen. Aufgrund dessen ist eine klare Abgrenzung der unterschiedlichen Nutzungen nur einge-

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schränkt möglich. Geringfügige Abweichungen in den einzelnen Nutzungsbereichen sind im Durchführungsvertrag geregelt. Die Flächen der Fahrzeugpräsentation und -aus-lieferung mit den Lounges in den Obergeschossen umfassen eine Fläche von rd. 7.500 qm. Hiervon werden rd. 1.000 qm für die betrieblichen Schulungsräume genutzt. Der Veranstaltungssaal einschließlich der Tagungs- und Besprechungsräume und der vor-gelagerten Aufenthaltsfläche hat eine Fläche von rd. 4.800 qm. Im dritten Obergeschoss befinden sich rd. 400 qm betriebliche Nebenflächen. Die übrigen oberirdischen Flächen von 14.200 qm dienen der Unterbringung der Ausstellungs- und Foyerflächen ein-schließlich der Verkaufs- und Gastronomiebereiche.

Die nicht öffentlich zugänglichen Bereiche wie Lager- und Logistikflächen, einschließlich der Aufbereitung der auszuliefernden Fahrzeuge und die Stellplätze werden im Wesent-lichen unterirdisch untergebracht.

Das Gebäude hat insgesamt eine Grundfläche von rd. 17.680 qm. Diese Grundfläche ergibt sich aus der Projektion des Daches und der darüber hinausragenden Tiefgara-genzufahrtsbereiche im Norden des Grundstückes und um den Doppelkegel. Die Grund-fläche des Gebäudes entspricht damit einer GRZ von 0,66.

Die maximal zulässige GRZ von 0,84 ergibt sich aus dem Gebäude, den funktional er-forderlichen Verkehrsflächen und Nebenanlagen und der Feuerwehrumfahrung. Sie um-fasst sämtliche versiegelte Flächen des Baugrundstückes. Eine Überschreitung der gem. § 17 Abs. 1 BauNVO maximal zulässigen GRZ von 0,8 ist aus technisch-funktio-nalen Gründen erforderlich. Diese Überschreitung wird jedoch durch Maßnahmen im un-mittelbaren Umfeld der BMW Welt ausgeglichen und ist städtebaulich und landschafts-planerisch vertretbar.

Höhenentwicklung

Die Höhenentwicklung der BMW Welt liegt mit einer maximal zulässigen Oberkante von 28,50 m über den Höhen des BMW Museums (ca. 20 m) und der Produktionshallen (ca. 25 m) des BMW Werkes. In Teilbereichen ist eine Überschreitung der Oberkante um bis zu 1,0 m zulässig. Diese Überschreitung ist im Bereich der Kundenlounges erforderlich.

Die Stadtbildverträglichkeitsuntersuchung zeigt, dass sich das Gebäude mit seiner Hö-henentwicklung gut in die Umgebung des Olympiaparkes und des BMW Ensembles ein-fügt und die wichtigen Sichtbeziehungen zum Olympiaturm nur geringfügig einge-schränkt werden.

Höhenbezugspunkt

Bezugspunkt für die Festsetzung der Oberkante bildet der festgesetzte Höhenbezugs-punkt von 509,33 m ü NN, welcher sich auf der nordöstlichen Grundstücksgrenze des Grundstückes Fl.Nr. 404/207 befindet.

Die in den Vorhabenplänen der Architekten Coop Himmelb(L)au angegebenen Höhen beziehen sich auf die +- 0-Ebene, welche bei 510,58 m ü NN liegt. Die angegebene Oberkante von 28,50 m bezieht sich wie die Bebauungsplanfestsetzung auf den Höhen-bezugspunkt von 509,33 m ü NN.

Baugrenzen

Die nördliche Baugrenze darf durch die in den Vorhabenplänen dargestellte Treppenan-lage überschritten werden. Die maximal zulässige GRZ von 0,84 darf dabei nicht über-schritten werden. Im Bereich zwischen der Straßenbegrenzungslinie der Lerchenauer Straße und der östlichen Baugrenze sowie zwischen der Straßenbegrenzungslinie des Georg-Brauchle-Ringes und der südlichen Baugrenze sind notwendige Fluchttreppen in-nerhalb der befestigten Flächen zulässig.

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4.3.2 Stadtgestalt

Nebenanlagen

Aufgrund der besonderen Lage des Planungsgebietes gibt es keine Bereiche, welche sich der Einsicht der Öffentlichkeit entziehen. Aus diesem Grunde werden die erforderli-chen haustechnischen Nebenanlagen und Ver- und Entsorgungsbereiche (z.B. Müllent-sorgung, Anlieferzone) innerhalb des Gebäudes in den Untergeschossen untergebracht. Lediglich ein ebenerdiges Lüftungsbauwerk zur Be- und Entlüftung der Tiefgarage muss aus technischen Gründen außerhalb des Gebäudes an der Tiefgaragenzufahrt am Ge-org-Brauchle-Ring untergebracht werden.

Die Nebenanlagen sind ausschließlich auf den befestigten Flächen unterzubringen, um zu gewährleisten, dass die maximal zulässige GRZ von 0,84 nicht überschritten wird. Aus funktionalen Gründen, können Nebenanlagen im Einzelfall innerhalb der begrünten Bereiche untergebracht werden. Hierbei ist jedoch zu gewährleisten, dass mindestens 16% des Baugrundstückes unversiegelt bleiben.

Werbeanlagen / Hinweisanlagen

Das Werbeanlagenkonzept der BMW Welt trägt einerseits der besonderen städtebauli-chen Lage des Planungsgebietes und andererseits der hochwertigen Architektur der BMW Welt Rechnung. Aus diesem Grunde sind im Westen des Gebäudes zum Olym-piapark hin orientiert keine Werbeanlagen zulässig. Die Werbeanlagen sollen im We-sentlichen der Akzentuierung und der Gebäudekommunikation dienen.

Es ist vorgesehen, jeweils an den drei Hauptzugängen bzw. -zufahrten eine freistehen-de Werbeanlage (Pylon) mit einer Höhe von bis zu 7 m aufzustellen (im Nordwesten zum U-Bahnhof Olympiazentrum, an der südlichen Zufahrt von der Lerchenauer Straße und an der Zufahrt vom Georg-Brauchle-Ring). Darüber hinaus sollen drei Fahnenmas-tengruppen im Süden am Georg-Brauchle-Ring, im Osten auf dem Vorplatz an der Ler-chenauer Straße und im Norden zum U-Bahnhof Olympiazentrum hergestellt werden. Die Werbeanlagen und Fahnenmasten müssen sich in das Freiflächengestaltungskon-zept einfügen. Zusätzliche Hinweisschilder für die Gebäudekommunikation (Kennzeich-nung der Eingänge etc.) sind zulässig.

An der Nordfassade kann ein Großplakat angebracht werden. Dieses Plakat ist in die Fassadengestaltung des Gebäudes zu integrieren und muss einen direkten Bezug zu den Marken und Produkten der BMW Group oder Veranstaltungen in der BMW Welt ha-ben. Weitere Werbeanlagen an der Fassade müssen sich in die Architektur des Gebäu-des einfügen.

Mit den Satzungsbestimmungen zu den Werbeanlagen soll gewährleistet werden, dass sich alle Hinweis- und Werbeanlagen und die Fahnenmasten in das Freiflächengestal-tungskonzept einfügen und den Gestaltungsansprüchen der Landeshauptstadt München gerecht werden. Aus diesem Grund sind auch laufende Schriften, Blink- und Wechsel-beleuchtungen sowie sich bewegende Werbeanlagen ausgeschlossen.

Allgemein gilt, dass Werbeanlagen, welche nicht explizit in den Satzungsbestimmungen dieses Bebauungsplanes geregelt sind, der Genehmigung nach Artikel 6 Bayerisches Denkmalschutzgesetz bedürfen, da sich das Planungsgebiet innerhalb eines Ensemble-schutzbereiches befindet.

Abstandsflächen

Die Nutzung des Sondergebietes ist einem Gewerbegebiet vergleichbar, so dass hier entsprechend der Bayerischen Bauordnung 0,25 H für die Beurteilung der Abstandsflä-chen angenommen werden kann. Bei der maximal zulässigen Höhenentwicklung der Bebauung von 28,5 m ist entsprechend eine Abstandsfläche von rd. 7,1 m einzuhalten.

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Im Norden sowie im Nordwesten des Planungsgebietes rücken die oberirdischen Ge-bäudeteile (Dachüberstand, Tiefgaragenrampe, Veranstaltungssaal) bis zu einem Ab-stand von rd. 1 m an die jeweiligen Grundstücksgrenzen heran. Dies ist jedoch städte-baulich vertretbar, da hierbei im Norden eine ausreichende Belichtung des Bus- und U-Bahnhofbereiches gewährleistet bleibt und der im Westen angrenzende Bereich, wel-cher im Bebauungsplan Nr.18 b Teil III als öffentliche Grünfläche festgesetzt ist, eben-falls nur geringfügig beeinträchtigt wird. Aufgrund der transparenten Gestaltung des Ge-bäudes ist eine Verschattung der öffentlichen Grünfläche, welche hier aus asphaltierten Wegeflächen besteht, weitgehend ausgeschlossen.

Zudem ermöglicht der Artikel 6 Abs. 7 Bayerische Bauordnung die Anrechnung von öf-fentlichen Grünflächen und öffentlichen Verkehrsflächen bei der Ermittlung von Ab-standsflächen, so dass die Lage der geplanten Bebauung bei der Würdigung der Ab-standsflächenerfordernisse als vertretbar angesehen wird.

Die Tiefgarage darf gem. den zeichnerischen Festsetzungen einschließlich ihrer Zufahrt bis auf 1 m an die Grundstücksgrenze heranreichen. Dies ist unter Zugrundelegung des Art. 6 Abs. 7 BayBO zulässig, da das angrenzende Grundstück als öffentliche Verkehrs-fläche festgesetzt und auch ausgebaut ist. Unzumutbare Beeinträchtigungen dieses Grundstückes resultieren hieraus nicht.

Zu- und Ausfahrten

Die nördliche Zu- und Ausfahrt an der Lerchenauer Straße ist als Ein- und Ausfahrtsbe-reich gekennzeichnet, da sich hier neben der Zu- und Ausfahrt aus den beiden unteren Geschossen und eine Ausfahrt aus dem obersten Geschoss der Tiefgarage, auch die Ausfahrt für Busse und die Neufahrzeuge befindet. Aus technischen Gründen sind ge-ringfügige Abweichungen von der Lage der beiden anderen Zu- und Ausfahrten zuläs-sig, sofern öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Die Zufahrt vom Georg-Brauchle-Ring darf ausschließlich für die Andienung der BMW Welt und die Anlieferung der Neufahrzeuge genutzt werden.

Stellplätze

Die Stellplätze sind in Tiefgaragen unterzubringen.

Lediglich bis zu 30 Stellplätze für Taxis, Kunden und Besucher dürfen oberirdisch au-ßerhalb der begrünten Flächen des Baugrundstückes untergebracht werden.

Zusätzlich sind bis zu 4 Busstellplätze in dem Bereich zwischen der Lerchenauer Stra-ße und dem Gebäude der BMW Welt zulässig. Die Busse sollen hier lediglich kurzfristig halten, um Besucher ein- und aussteigen zu lassen und fahren anschließend zu einem externen Busparkplatz.

Fußsteg

In den rechtskräftigen Bebauungsplänen Nrn. 18b Teil III und 660 wurde ein Fußsteg hinweislich dargestellt. Dieser Fußsteg soll auch in diesen Vorhabenbezogenen Bebau-ungsplan wieder aufgenommen werden.

Da sich die Lage des Fußsteges hauptsächlich im Geltungsbereich dieses Vorhabenbe-zogenen Bebauungsplanes geringfügig verändert, mit dem Endpunkt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 660 jedoch weiterhin identisch bleibt, ist eine Erweiterung des Gel-tungsbereiches dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht erforderlich.

Der Fußsteg muss über den Fahrbahnen der Lerchenauer Straße eine lichte Höhe von mindestens 4,5 m haben, um die Unterquerung durch Lkw weiterhin gewährleisten zu können.

Dieser Fußsteg ist Teil der Vorhabenpläne und wird entsprechend durch die BMW AG

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auf eigene Kosten errichtet und Instand gehalten. Dies wurde im Durchführungsvertrag geregelt.

Die BMW AG beabsichtigt, den Fußsteg der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

4.4 Leitungsrechte

Innerhalb des Planungsgebietes verlaufen im Südosten ein Entwässerungskanal und im Nordosten zwei Erdgasleitungen. Beide Leitungen sind einschließlich der einzuhalten-den Freihaltezonen von beiderseits 5 m in der Planzeichnung als mit einem Leitungs-recht zugunsten des Erschließungsträgers zu belastende Flächen festgesetzt. Diese Flächen müssen für notwendige Revisionsarbeiten an den Leitungen von einer Bebau-ung freigehalten werden. Mögliche Ampelanlagen, Anlagen für ein Parkleitsystem oder sonstige Hinweis- und Werbeanlagen können nach Abstimmung mit dem Leitungsträger innerhalb der Freihaltebereiche zugelassen werden.

Im Bereich der Tiefgaragenzufahrt im Südosten des Grundstückes kann die Leitungs-schutzzone für den Entwässerungskanal in Abstimmung mit den Stadtentwässerungs-werken reduziert werden. Ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen Kanalaußenkante und Bauwerksaußenkante bzw. Baugrubenverbau ist dabei grundsätzlich einzuhalten. Im Rahmen der Bauausführung ist durch entsprechende, mit den Stadtentwässerungs-werken abzustimmende Schutzmaßnahmen zu gewährleisten, dass eine Beschädigung des Kanals ausgeschlossen ist.

Entsprechend der vorhandenen Leitungen ist auf dem Grundstück Fl.Nr. 404/207 eine Grunddienstbarkeit für die vorhandenen Erdgasleitungen zugunsten der Stadtwerke München GmbH und auf dem Grundstück Fl.Nr. 404/148 eine Grunddienstbarkeit für den vorhandenen Entwässerungskanal zugunsten der Landeshauptstadt München ein-zutragen. Dies wurde im Rahmen der Kaufverträge über die Grundstücke bereits gere-gelt.

Auf dem Gelände des Bus- und U-Bahnhofes befindet sich in einem Abstand von rd. 2 m zur Grenze des Geltungsbereiches dieses Bebauungsplanes die Erdgasdruckregler-anlage RE 80 aB. Der mit oberirdischen Teilen von Gebäuden einzuhaltende Sicher-heitsabstand von 20 m wird an dieser Stelle durch den Dachüberstand und den heraus-kragenden Gebäudeteil des Veranstaltungsbereiches unterschritten. Diese Auskragung reicht bis etwa 4,5 m an die Druckregleranlage heran. Hier ist sicherzustellen, dass möglicherweise entweichendes Erdgas aus der Druckregleranlage nicht in geschlosse-ne Innenbereiche des Daches oder des Gebäudes eindringen kann. Dies kann z.B. über Fenster, welche nur von einem befugten Personenkreis (z.B. Hausmeister) geöffnet werden können und bei Veranstaltungen in den der Regleranlage zugewandten Räu-men geschlossen bleiben, sichergestellt werden. Darüber hinaus ist im Rahmen der Freiflächengestaltung zu berücksichtigen, dass die Druckregleranlage weiterhin sowohl von Norden als auch von Süden erreichbar sein muss.

Die im Bestand im Planungsgebiet befindlichen Leitungen (Telekom, Strom, Wasser) werden im Rahmen der Neubebauung und der erforderlichen Straßenumbaumaßnah-men in die Verkehrsfläche der Lerchenauer Straße bzw. des Bus- und U-Bahnhofes Olympiazentrum verlegt.

4.5 U-Bahn

Die Tiefgaragen der BMW Welt halten einen Abstand von minimal 15 m zur Trasse der U-Bahn ein. Lediglich die Ausfahrt führt über die U-Bahn-Trasse hinweg. Der oberirdi-sche Baukörper (ohne Berücksichtigung des Dachüberstandes) hält einen Abstand von mindestens 25 m von der U-Bahn-Trasse ein.

Im Rahmen der Bauausführung sind ggf. vom Betrieb der U-Bahn ausgehende Schall-

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und Erschütterungsemissionen zu berücksichtigen.

4.6 Grünordnungskonzept

4.6.1 Freiflächengestaltungskonzept zur BMW Welt

Die Freiflächengestaltung muss aufgrund der besonderen Lage des Planungsgebietes einerseits dem Anspruch der Einbindung in den Olympiapark und andererseits der not-wendigen funktionalen und verkehrlichen Abläufe im Vorfeld der BMW Welt gerecht wer-den.

Das Freiflächengestaltungskonzept nimmt die Themen des angrenzenden Olympia-parks, wie die modellierten Rasenflächen und das Pflanzraster für Großbäume in einer neu interpretierten Form auf. So entstehen entlang der Lerchenauer Straße geometrisch ausgerundete Raseninseln, die durch Modellierung der Rasenflächen eine durchgehen-de Topographie mit dem Olympiapark zeichnen. Mittels dieser Raseninseln soll zum einen eine klare optische Trennung von öffentlichem Straßenraum und dem privaten Gelände der BMW Welt erkennbar werden und zum anderen sollen sie der Unterstüt-zung der Verkehrsleitung auf dem Grundstück dienen. Die Grüninseln markieren und begrenzen deutlich die Zu- und Ausfahrtsbereiche.

Insgesamt werden im Planungsgebiet mindestens 34 standortgerechte Laubbäume mit einem Stammumfang von mind. 30 – 35 cm gepflanzt, die den im Olympiapark verwen-deten Baumarten entsprechen und in das bestehende Pflanzraster des Olympiaparkes eingebunden werden. In den Raseninseln entlang der Lerchenauer Straße sollen min-destens 12 Bäume gepflanzt werden. Neben der Ausrichtung der Baumstandorte am Pflanzraster des Olympiaparkes orientiert sich die Standortwahl auch an den wichtigen Blickbeziehungen von der BMW Welt zum BMW Hochhaus und an dem städtebaulich wichtigen, neuen Orientierungspunkt des Doppelkegels. So sind einerseits im Sichtbe-reich von den in der Dachfläche untergebrachten Lounges zum gegenüberliegenden BMW Hochhaus und andererseits im Sichtbereich vom Georg-Brauchle-Ring auf den Doppelkegel keine Baumpflanzungen vorgesehen.

Zwischen Gebäude und Lerchenauer Straße werden im Vorfeld der BMW Welt vielfälti-ge Nutzungen wie Vorfahrt, Kurzzeitparken, Andienung, Auslieferungsverkehr, Photo-point, Bushalt abgewickelt.

Die südliche Vorzone des U- und Busbahnhofs außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans wird durch die Pflanzung von weiteren drei Bäumen im Pflanzraster des Parkkonzepts gestalterisch aufgewertet. Zusätzlich wird durch die Errichtung von Fahrradabstellplätzen unmittelbar nördlich des Bebauungsplanumgriffes eine Verbesse-rung der bestehenden Situation erreicht.

4.6.2 Konzept des Grünordnungsplans

Ziel des Grünordnungskonzeptes ist die funktionale und gestalterische Einbindung des geplanten Gebäudes in den nördlichen Olympiapark. Das Gebäude der BMW Welt ist frei von Rückseiten. Transparenz und gestalterische Übergänge werden durch das Auf-greifen der Gestaltungselemente des Parks geschaffen. Die Freiflächen im Westen wer-den optisch und räumlich dem Olympiapark zugeordnet. Einfriedungen sind nicht zuläs-sig. Hiervon ausgenommen ist eine im Bereich der Tiefgaragenzufahrt erforderliche Ab-sturzsicherung.

Die Gestaltungselemente des Olympiaparks (baumbestandene Rasenflächen mit Baum-pflanzungen in einem festgelegten Raster, weich modellierte Hügel) werden in der Frei-flächenplanung für die BMW Welt aufgegriffen und im Süden und Osten um das Gebäu-de weitergeführt.

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Um einen qualitativ hochwertigen Ersatz der zu fällenden Bäume des Bestands, haupt-sächlich der Bäume mit Schutzstatus gem. BaumSchVO der Landeshauptstadt Mün-chen, zu erzielen, werden Bäume mit einem Stammumfang 30/35 gepflanzt. Zur Sicher-stellung einer gesunden Entwicklung ist bei in Belagsflächen vorgesehenen Bäumen ein ausreichend großer Wurzelraum zu gewährleisten.

Die zu begrünenden Flächen und die zu pflanzenden Bäume werden in der Planzeich-nung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nur hinweislich dargestellt und über textliche Satzungsbestimmungen festgesetzt, um im Rahmen der Weiterentwicklung des gesamten Vorhabens Spielräume in der Detailausgestaltung zu haben. Es wird aus-drücklich textlich festgesetzt, dass entlang der Lerchenauer Straße mindestens 12 Bäu-me zu pflanzen sind.

Die nach der Neuordnung der Grundstücke zukünftigen Flächen des Olympiaparkes werden wie bisher auch als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Beim Umbau dieser Flä-chen werden diese an die vorhandene Topografie des Olympiaparkes angepasst und damit die Einfügung des Projektes in die bestehende Situation gewährleistet. Die dabei anfallenden Kosten werden durch die BMW AG getragen. Innerhalb dieser Flächen wer-den drei Bäume als zu erhalten festgesetzt, darüber hinaus werden keine weiteren Fest-setzungen getroffen.

Durch diesen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die planungsrechtlich festge-setzte Fläche der öffentlichen Grünfläche des Olympiaparkes um ca. 270 qm erhöht. Diese Erhöhung ergibt sich aus einer planungsrechtlichen Umwidmung von bisher als Bauraum festgesetzten Teilen des Grundstückes Fl.Nr. 404/15 und von als Straßenver-kehrsfläche festgesetzten Teilen des Grundstückes Fl.Nr. 404/198 zu öffentlichen Grün-flächen. In der Realität stellt sich diese Fläche bereits heute als Grünfläche dar, so dass die Umwidmung lediglich eine planungsrechtliche Korrektur ist.

Abweichend von der Satzung über Einfriedung und Vorgärten der Landeshauptstadt München sind im Bereich zwischen der Straßenbegrenzungslinie der Lerchenauer Stra-ße und der östlichen Baugrenze oberirdische Stellplätze zulässig. Im Norden des Pla-nungsgebietes ist an Stelle der im Beb.Pl. Nr. 18b Teil III festgesetzten Verkehrsfläche des U-Bahnhofes „Olympiazentrum“ abweichend von dieser Satzung die Unterbringung einer Tiefgaragenzufahrt vorgesehen. Dies ist aufgrund der gegebenen städtebaulichen Situation vertretbar.

Eine Dachbegrünung ist aufgrund der Konstruktion und Dachgestaltung nicht vorgese-hen.

4.6.3 Ausgleichsmaßnahmen

Die für das Bauvorhaben BMW Welt entstehenden Ausgleichsbedarfe werden im Um-weltbericht behandelt.

4.7 Verkehrs- und Erschließungskonzept, Stellplätze

4.7.1 Erschließungskonzept

Motorisierter Individualverkehr / Lieferverkehr / Busverkehr

Die BMW Welt ist über drei Zu- und Ausfahrtsbereiche an das öffentliche Straßennetz angeschlossen:

- Nord-Zu-/Ausfahrtsbereich an der Lerchenauer Straße auf Höhe der bestehenden Zufahrt zum P+R-Parkplatz(Tiefgaragenzufahrt und -ausfahrt für Pkw, Tiefgaragenausfahrt für Andienung und Anlieferung der Neufahrzeuge, oberirdische Ausfahrt für Busse und Neufahrzeuge);

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- Süd-Zu-/Ausfahrt an der Lerchenauer Straße auf Höhe der Dostlerstraße (Zufahrt für Busse, Zu- und Ausfahrt für Taxis, Pkw-Shuttle und Kiss+Ride, Zufahrt Fahrzeugabholer mit eigenem Pkw);

- Zufahrt vom Georg-Brauchle-Ring (Zufahrt zur Andienung und Anlieferung der Neufahrzeuge).

Das Erschließungskonzept der BMW Welt sieht vor die Verkehre möglichst unmittelbar in die Tiefgarage zu führen.

Der Pkw-Verkehr (Besucher, Mitarbeiter) wird im Norden des Planungsgebietes in die Tiefgaragengeschosse ein- und ausgeleitet. Der Andienungsverkehr für die BMW Welt und der Anlieferungsverkehr der Neufahrzeuge wird über die Zufahrt am Georg-Brauch-le-Ring in die Tiefgarage geführt und fährt im Norden des Grundstückes wieder auf die Lerchenauer Straße aus.

Der Vorplatz der BMW Welt an der Lerchenauer Straße bleibt den Besucherbussen, den Fahrzeugabholern und Sonderfahrzeugen wie Taxis u.ä. vorbehalten. Die Besucherbus-se fahren über die Südzufahrt an der Lerchenauer Straße auf das Grundstück und fah-ren anschließend über die nördliche Ausfahrt wieder auf die Lerchenauer Straße. Die Fahrzeugabholer kommen aus dem Gebäude und fahren ebenfalls über die nördliche Ausfahrt auf die Lerchenauer Straße. Ausschließlich Sonderfahrzeuge fahren über die südliche Zu- und Ausfahrt ein und aus.

Öffentlicher Personennahverkehr

Aufgrund der unmittelbaren Nähe des Planungsgebietes zum Bus- und U-Bahnhof „Olympiazentrum“ ist die BMW Welt sehr gut in das Netz des öffentlichen Personennah-verkehrs eingebunden.

Es wird davon ausgegangen, dass rd. 40 % der Besucher und rd. 30 % der Fahrzeu-gabholer die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. Die U-Bahnlinie weist ausreichende Ka-pazitäten auf, um dieses zusätzliche Kundenaufkommen aufzunehmen.

Fuß- und Radwegeverbindungen

Die bestehenden Fuß- und Radwege bleiben weitestgehend unverändert bestehen.

Lediglich der Fuß- und Radweg südlich des bestehenden Parkhauses West (Lovelock-weg) wird im Rahmen der Freiflächengestaltung parallel zur Abbiegespur der zukünfti-gen Tiefgarage verlegt.

Durch die Herstellung eines neuen, öffentlich zugänglichen Fußgängerstegs über die Lerchenauer Straße vom BMW Museum zur BMW Welt wird die Verbindung für Besu-cher des BMW Museums zur BMW Welt aufgewertet. Die BMW AG beabsichtigt, diesen Fußgängersteg der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

4.7.2 Verkehrsaufkommen

Das tägliche Verkehrsaufkommen des Erlebnis- und Auslieferungszentrums von 1.500 bis 2.500 Kfz/Tag kann vom umgebenden Straßennetz gut aufgenommen werden. Für die maßgebenden Werktage beläuft sich der Ziel- und Quellverkehr an einem Ausliefe-rungsspitzentag ohne Veranstaltung auf ca. 1.500 Kfz/Tag, an einem Spitzentag mit BMW affiner Veranstaltung auf ca. 2.500 Kfz/Tag.

Die Erhöhung des Verkehrsaufkommens auf der Lerchenauer Straße durch die BMW Welt und der damit verbundenen baulichen Maßnahmen im direktem Umfeld führen zu unerheblichen Belastungszunahmen. Diese Zunahmen liegen im Umfeld der BMW Welt im 1 %-igen Bereich. Erst unter Einbeziehung sämtlicher Vorhaben im größeren Umfeld zeigen sich signifikantere Auswirkungen. Bis zum Planungshorizont 2005 betragen die

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Zunahmen ca. 5 bis 6 %, bis 2015 ca. 10 bis 12 %.

Mögliche verkehrliche Verlagerungen auf der Lerchenauer Straße durch die Verkehrs-übergabe des Petueltunnels können erst nach einer Eingewöhnungsphase geprüft wer-den und wurden in der verkehrlichen Machbarkeitsstudie noch nicht berücksichtigt. Je-doch weisen erste Zählergebnisse vom Herbst 2002 darauf hin, dass mit der Freigabe des Petueltunnels eine Rückverlagerung des Gesamtverkehrs auf die Hauptachsen Pe-tuelring und Frankfurter Ring mit einer etwa gleich hohen Belastung wie vor der Bau-phase verbunden ist, weshalb in der Lerchenauer Straße mit keiner wesentlichen Ver-änderung des Verkehrsaufkommens infolge des Tunnelausbaus des Petuelringes zu rechnen ist.

Die mit der Realisierung der BMW Welt verbundenen Maßnahmen im Umfeld (Neubau Parkhaus Moosacher Straße, Neubau Parkdeck Helene-Mayer-Ring) können verkehrlich ohne Probleme abgewickelt werden.

Die Leistungsreserven für die maßgebenden Ströme auf der Lerchenauer Straße liegen für den Prognosezeitraum 2005 (ohne Auswirkungen Petuelring) während der Abend-spitze zwischen 15 % und 25 %.

Die eingehende Standortbetrachtung der sich in Planung befindenden BMW Welt nach verkehrsrelevanten Aspekten zeigt eine sehr gute Eignung für die Realisierung des Vor-habens. Durch die unmittelbare Lage am Mittleren Ring ist eine ausgesprochen gute Anbindung an das übergeordnete Hauptstraßennetz gegeben.

Die Leistungsfähigkeitsbetrachtung der Anschlusspunkte der BMW Welt kommt zu ei-nem positiven Nachweis auch für den Fall einer Mitberücksichtigung sämtlicher Vorha-ben im Münchner Norden und der bestehenden Grundlast (ohne Auswirkung Petueltun-nel).

Die Fahrzeuganlieferung wird mittels Umlaufverfahren abgewickelt, was bedeutet, dass die Lkw die Neufahrzeuge aus Freimann anliefern, in der BMW Welt abladen und an-schließend in das Stammwerk der BMW AG an der Lerchenauer Straße fahren, um hier neue Fahrzeuge nach Freimann zu transportieren. Durch diese Nutzung von ursprüngli-chen Leerfahrten der Lkw aus Freimann entsteht praktisch keine Schwerverkehrs-Mehr-belastung in der Lerchenauer Straße.

Die Erschließung der BMW Welt kann auch ohne größere Umbaumaßnahmen in der Lerchenauer Straße als gesichert angesehen werden.

4.7.3 Eingriffe in den öffentlichen Straßenraum

Für die Erschließung der BMW Welt sind folgende geringfügige Eingriffe in die umge-benden öffentlichen Straßen erforderlich:

- Nordzufahrt Lerchenauer Straße : Änderung der Ampelschaltung für den ausfahren-den Verkehr in zwei getrennte Phasen;

- Südzufahrt Lerchenauer Straße : Einrichtung einer kurzen Linksabbiegespur (für 3 - 4 Fahrzeuge) für die Linksabbieger von der Lerchenauer Straße auf das Grundstück der BMW Welt;

- Zufahrt Georg-Brauchle-Ring : Anpassungsmaßnahmen im Rahmen möglicher ge-ringfügiger Verschiebungen der neuen Zufahrt zur Tiefgarage gegenüber der Lage der bestehenden Zufahrt zum Parkhaus;

- Fuß-/Radweg entlang Georg-Brauchle-Ring : Verlegung des Fuß- und Radweges hö-hengleich zur Abbiegespur in die Tiefgarage der BMW Welt.

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4.7.4 Stellplätze

In der BMW Welt werden rd. 620 Stellplätze in zwei Tiefgaragengeschossen und bis zu 30 oberirdische Stellplätze hergestellt.

Der Stellplatzbedarf der BMW Welt beträgt rd. 400 Stellplätze. Dieser wurde über die angestrebten Besucherzahlen, die Anzahl der Fahrzeugauslieferung pro Tag und die Anzahl der Mitarbeiter bestimmt und anhand von empirischen Untersuchungen von Stellplatzbedarfen geprüft.

Darüber hinaus soll die BMW Welt zukünftig zentrale Anlaufstelle für alle privaten Besu-cher der BMW AG sein, d.h. dass auch die Besucher des BMW Museums und der Werksführungen zunächst in der BMW Welt ankommen und von hieraus über den ge-planten Fußsteg über die Lerchenauer Straße weitergeleitet werden. Durch dieses zu-sammenhängende Konzept werden voraussichtlich künftig auch die Besucherzahlen des Museums und der Werksführungen steigen. Um den sich hieraus ergebenden Stell-platzbedarf auffangen zu können, wurde die Anzahl der Stellplätze in der Tiefgarage ge-genüber den ursprünglichen Planungen um rd. 220 Stellplätze erhöht.

Durch diese Erhöhung der Anzahl der Stellplätze auf 620 in der BMW Welt können auch seltene Spitzenbedarfe bei einzelnen Veranstaltungen verbessert abgedeckt wer-den.

4.8 Altlasten

Im Planungsgebiet sind keine Flächen vorhanden, welche gem. § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB kennzeichnungspflichtig sind.

Die BMW AG als Vorhabenträgerin beabsichtigt jedoch eine fachgerechte Separierung und Entsorgung der leicht belasteten Böden und der Baumaterialien des Parkhauses West.

Vor Baubeginn soll eine geophysikalische Erkundung des Geländes auf eventuell vor-handene Kampfmittel durchgeführt werden.

4.9 Lärm

Zur Beurteilung der Verträglichkeit der Baumaßnahme im Hinblick auf den Immissions-schutz wurde eine Immissionstechnische Untersuchung durchgeführt.

Untersuchungsinhalt dieser Untersuchung war:

- Schallemissionen infolge des Gewerbelärms unter Berücksichtigung der bereits be-stehenden Vorbelastung an definierten Immissionsorten im Umfeld;

- Schallimmissionen, die von außen auf das Planungsgebiet einwirken.

4.9.1 Lärmemissionen

Bei dem Gewerbelärm, der vom Planungsgebiet ausgeht, handelt es sich um Ge-räuschemissionen durch den Betrieb der BMW Welt, welche im Wesentlichen durch den Verkehr auf dem Gelände verursacht werden.

Darüber hinaus wurden folgende Schallemissionen berücksichtigt:

- Schallabstrahlung infolge erhöhter Innenpegel im Gebäude (Veranstaltungssaal);- Schallabstrahlung der haustechnischen und betriebstechnischen Anlagen;- Schallabstrahlung durch die Nutzung der Restaurantaußenterrasse.

Die schutzbedürftigen Immissionsorte im Einwirkungsbereich der BMW Welt befinden sich im Allgemeinen Wohngebiet im Olympiadorf (Hochhaus des Studentenwerkes, zweigeschossige Bungalowsiedlung der Studentenstadt) und im Allgemeinen Wohnge-biet südöstlich des Kreuzungspunktes Lerchenauer Straße / Georg-Brauchle-Ring.

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Als Planungsrichtwert für die o.g. Bereiche wird ein gegenüber den zulässigen Orientie-rungswerten gem. DIN 18005 um 6 dB reduzierter Wert als Beurteilungsgrundlage her-angezogen, da durch das geplante Parkdeck am Helene-Mayer-Ring sowie durch das angrenzende Stammwerk der BMW AG die Immissionsrichtwerte für Allgemeine Wohn-gebiete an allen drei Immissionsorten bereits heute ausgeschöpft sind. Es gelten folglich die Planungsrichtwerte von 49 dB(A) tags und 34 dB(A) nachts.

An den Immissionsorten im Norden des Planungsgebietes werden die zulässigen Pla-nungsrichtwerte von 49 dB(A) tags und 34 dB(A) nachts durch die BMW Welt eingehal-ten.

Am südöstlich der BMW Welt liegenden Immissionsort werden die nächtlichen Pla-nungsrichtwerte werktags um 2,7 dB und am Sonntag um 0,4 dB überschritten. Dem gegenüber steht der Verkehrslärm auf den öffentlichen Straßen, der von der Geräusch-zusammensetzung vergleichbar mit dem Verkehrslärm auf dem Gelände ist. Die Vorbe-lastung durch Fremdgeräusche auf den öffentlichen Straßen (Georg-Brauchle-Ring / Lerchenauer Straße) liegt an diesem Immissionsort am Tag bei 70 dB(A) und in der Nacht bei 60 dB(A). Damit liegt der Beurteilungspegel, der durch den Straßenverkehr auf den öffentlichen Straßen verursacht wird, um 23 dB(A) höher als der, der durch die zu beurteilende Anlage verursacht wird. Es findet somit eine deutliche Überdeckung des Gewerbelärms, verursacht durch Verkehrsgeräusche auf den Freiflächen, durch den Straßenverkehrslärm auf den umliegenden Straßen statt. Aufgrund der o.a. Sachverhal-te sind durch die zu beurteilende Anlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen bezo-gen auf den südöstlich gelegenen Immissionsort zu befürchten.

Im Rahmen der immissionstechnischen Untersuchung wurde für den Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ein zulässiger flächenbezogener Schallleis-tungspegel von tags L w“ = 65 dB(A) und nachts von L w“ = 50 dB(A) festgelegt, welcher nicht überschritten werden darf.

4.9.2 Lärmimmissionen

Die Schallemissionen, die von außen einwirken, werden im Wesentlichen durch den Straßenverkehrslärm auf der Lerchenauer Straße und dem Georg-Brauchle-Ring sowie dem Busbahnhof im Norden bestimmt.

Zur Beurteilung der auf das Planungsgebiet einwirkenden Immissionen wird die geplan-te Nutzung „Sondergebiet Erlebnis- und Auslieferungszentrum“ als Gewerbe eingestuft. Da in der BMW Welt, anders als in anderen Gewerbegebieten, keine Wohnnnutzungen zulässig sind, werden tags und nachts identische Orientierungswerte gem. DIN 18005 zugrunde gelegt. Damit gelten Orientierungswerte von tags / nachts 65 dB(A).

Die zulässigen Orientierungswerte werden tags um 5 dB(A) überschritten. Daher sind für die Fassadenbereiche, an denen schutzbedürftige Aufenthaltsräume angrenzen, schalltechnische Maßnahmen in Form einer ausreichenden Schalldämmung der Außen-bauteile zu ergreifen. In der Nacht wird der Orientierungswert eingehalten.

Die Anforderungen an das erforderliche Schalldämm-Maß der Außenbauteile richten sich nach dem vorliegenden „maßgeblichen Außenlärmpegel“ vor der Fassade, der ge-mäß DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau), Tab. 8, einem Lärmpegelbereich zugeordnet wird. Der maßgebliche Außenlärmpegel ermittelt sich aus dem berechneten Beurtei-lungspegel tags unter Berücksichtigung eine Zugschlags von 3 dB(A).

Unter Berücksichtigung der berechneten „maßgeblichen Außenlärmpegel“ ergeben sich folgende Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109:

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HauptgebäudeNord-Ost-Fassade entlang der Lerchenauer Straße: Lärmpegelbereich V

Süd- / Süd-Ost-Fassade: Lärmpegelbereich IV

Westfassade von Süden bis 40 m nach Norden: Lärmpegelbereich IV

alle übrigen Fassaden: Lärmpegelbereich III

Doppelkegel:Nord- bis Westseite (lärmzugewandte Seiten) Lärmpegelbereich V

Nordostseite (lärmabgewandte Seite): Lärmpegelbereich IV

4.10 Technische Infrastruktur

Die BMW Welt wird an das städtische Trinkwassernetz angeschlossen.

Der Abwasseranfall von voraussichtlich 20,5 l/s kann vom städtischen Kanalsystem auf-genommen und abgeleitet werden.

Die elektrische Energieversorgung für den Betrieb der BMW Welt soll durch den An-schluss an das BMW interne Stromnetz gesichert werden. Die vermietbaren Bereiche, wie Shops und Restaurants, sollen an das städtische Stromnetz angeschlossen wer-den.

Zur Reduzierung des Energieverbrauches sollen zusätzlich natürliche Möglichkeiten der Belichtung und Belüftung eingesetzt werden. So kann das Gebäude im Sommer durch Öffnen der Westfassade natürlich durchlüftet werden. Ebenso soll zur Erwärmung und Belichtung des Gebäudes Sonnenenergie über die großen Fensterfronten und das Dach passiv genutzt werden. Die Beheizung der BMW Welt darüber hinaus wird mittels Fern-wärme aus dem Fernwärmenetz der Landeshauptstadt München, ggf. auch über das BMW Stammwerk, sichergestellt.

Das in der Waschstraße der BMW Welt anfallende Abwasser wird entsprechend dem Umweltwasserleitfaden der BMW AG über einen zweifachen Schlammfang und eine biologische Abwasseranlage vorgereinigt. Das auf dem Waschplatz abfließende Abwas-ser durchläuft einen Schlammfang und einen Koaleszensabscheider. Die Abwasserqua-lität entspricht somit den Grenzwerten der Stadtentwässerung. Eine Belastung des Ab-wassers über die Waschanlage kann ausgeschlossen werden.

Die Ver- und Entsorgung der BMW Welt kann allgemein als gesichert und umweltver-träglich angesehen werden. Die passive Nutzung der Solarenergie wirkt sich positiv auf die Energiebilanz aus.

5 Auswirkungen der Planung

5.1 Städtebauliche Ordnung

Die Realisierung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans führt zu folgenden stadtpla-nerischen und städtebaulichen Auswirkungen:

- der Lage des Gebietes angemessene, publikums- und öffentlichkeitswirksame Nut-zung der Fläche;

- städtebauliche und architektonische Aufwertung des Planungsgebietes und des Zu-gangsbereiches vom Bus- und U-Bahnhof „Olympiazentrum“ durch eine der Ge-samtsituation entsprechende Architektur des Gebäudes;

- Schaffung eines markanten Orientierungspunktes entlang des Mittleren Ringes;- Ergänzung des denkmalgeschützten Ensembles des BMW Hochhauses und des

BMW Museum zu einer räumlichen Einheit und Schaffung einer besseren fußläufi-gen Verbindung dieser beiden Bereiche;

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- Ergänzung der Infrastruktureinrichtungen der Olympiaanlagen.

5.2 Grünordnung

Die Realisierung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans führt zu folgenden grünord-nerischen Auswirkungen:

- Erhöhung des Versiegelungsgrades im Planungsgebiet um 7 % im Vergleich zur Be-standssituation; der hierdurch entstehende Ausgleichsbedarf von 3.108 qm wird durch Entsiegelung innerhalb der Grünfläche in Höhe von 558 qm und durch Inan-spruchnahme von 2.550 qm des Ökokontos der Landeshauptstadt München abge-glichen;

- Fällung von voraussichtlich 74 gem. der Baumschutzverordnung der Landeshaupt-stadt München unter Schutz stehenden Bäumen, von denen 34 große, standortge-rechte Laubbäume im Planungsgebiet und 41 in der unmittelbaren Umgebung er-setzt werden;

- Überschreitung der max. zulässigen GRZ gem. § 17 BauNVO, die durch Entsiege-lungsmaßnahmen und Baumpflanzungen im Umfeld ausgeglichen werden;

- Verbesserung der Einbindung des Planungsgebietes in den Olympiapark durch Transparenz der Freiflächen im Westen und Aufgreifen der Gestaltungselemente des Parks;

- Über die Grünordnung innerhalb des Geltungsbereichs hinaus erfolgt eine gestalteri-sche Aufwertung der südlichen Vorzone des U- und Busbahnhofs Olympiazentrum durch die Pflanzung von drei großen Laubbäumen.

5.3 Verkehr

Es sind keine negativen verkehrlichen Auswirkungen auf das umliegenden Straßennetz und den Verkehrsknotenpunkt Lerchenauer Straße / Georg-Brauchle-Ring zu erwarten, da diese ausreichende Kapazitätsreserven aufweisen.

5.4 Gesamtbeurteilung

In Abwägung der Belange der Stadtplanung und des Städtebaus, der Grünordnung und des Verkehrs ist bei Würdigung der öffentlichen und privaten Belange die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur BMW Welt positiv zu bewerten.

Die Eingriffe in Natur und Landschaft können über die vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ausgeglichen werden.

6 Kosten

Der Landeshauptstadt München entstehen durch diesen Bebauungsplan keine Kosten, da diese im Verhältnis zur Landeshauptstadt München von der Vorhabenträgerin über-nommen werden. Nach derzeitigem Planungsstand betrifft dies folgende Maßnahmen:

- vollständige und dauerhafte Verlegung der Stellplätze des bestehenden P+R-Park-platz auf das Grundstück der Parkplatzanlage des Studentenwerks südlich des He-lene-Mayer-Ringes durch Herstellung eines neuen Parkdecks;

- bauliche Änderungen der Anschlüsse an die Lerchenauer Straße und den Georg-Brauchle-Ring incl. erforderlicher Signalanlagen sowie im Zusammenhang mit der Errichtung des Fußsteges über die Lerchenauer Straße und die Verlegung des Fuß-/Radweges entlang des Georg-Brauchle-Ringes einschließlich erforderlich werden-der Anpassungsmaßnahmen (z.B. Beleuchtungsmaste, Erdkabel etc.);

- Verlegung der durch Leitungsrecht im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 18b Teil III innerhalb des Planungsgebietes gesicherten Sparten (Telekom, Strom, Wasser);

- Kosten der fachgerechten Separierung und Entsorgung des belasteten Bodenmate-rials und der Baumaterialien des Parkhauses West;

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- alle erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen innerhalb des Planungsge-bietes, sowie Flächenbereitstellung, Herstellung und Entwicklungspflege der Aus-gleichsflächen bzw. der damit verbundenen Kosten, soweit die Ausgleichsflächen nicht im Geltungsbereich dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nachgewie-sen werden;

- Verbesserung der Freiflächengestaltung im Bereich der südlichen Vorzone des U- und Busbahnhofes Olympiazentrum;

- Anpassung der öffentlichen Grünfläche im Westen des Bebauungsplanumgriffes an die bestehende öffentliche Grünfläche des Olympiaparkes.

Die Kostenübernahme durch die BMW AG als Vorhabenträgerin wurde in unterschiedli-chen Verträgen gegenüber der Landeshauptstadt München vor Billigungsbeschluss geregelt.

Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme durch die BMW AG ist gesichert.

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7 Umweltbericht

7.1 Anlass des Umweltberichts

In der BMW Welt sollen bis zu 2.000 qm Verkaufsfläche für produktbezogenen Einzel-handel realisiert werden (Markenshops etc.). Hierdurch wird der im Anhang 1 Nr. 18.6.2 i.V. mit Nr. 18.8 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) festge-legte Grenzwert für Einzelhandelsflächen von 1.200 qm überschritten, so dass eine all-gemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3 Abs. 1 UVPG erforderlich ist.

Im vom Planungsreferat der Landeshauptstadt München durchgeführten Screening (Vorprüfung des Einzelfalls) am 01.02.2002 wurde die Aufstellung einer gesetzlichen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mit Umweltbericht nach § 2a BauGB und § 6 UVPG beschlossen. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung dieses Vorha-benbezogenen Bebauungsplans.

Die Umweltverträglichkeitsstudie wird im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung die-ses Vorhabenbezogenen Bebauungsplans von der Vorhabenträgerin BMW AG durchge-führt.

7.2 Beschreibung der Festsetzungen

7.2.1 Angaben zum Standort

Zur Stärkung ihrer Konzernpräsenz wünscht die BMW AG, die BMW Welt in unmittelba-rer Nähe zum BMW Hochhaus, zum Museum und dem BMW Stammwerk zu errichten.

Die Standortwahl Lerchenauer Straße / Georg-Brauchle-Ring beruht darüber hinaus auf der günstigen Zuordnung zum öffentlichkeitswirksamen Olympiagelände und auf der sehr guten verkehrlichen Anbindung.

7.2.2 Art des Vorhabens

Dieser Vorhabenbezogene Bebauungsplan setzt für den überwiegenden Teil des Pla-nungsgebietes Sondergebiet Erlebnis- und Auslieferungszentrum der Fahrzeugindustrie und im Westen öffentliche Grünfläche fest. Im Sondergebiet sind die für die Nutzung als Erlebnis- und Auslieferungszentrum erforderlichen Einrichtungen und Flächen zulässig.

Nähere Angaben zu Art und Maß der Nutzung siehe Punkt 4.3.1. dieser Begründung.

Umfang des Vorhabens und Angaben zum Bedarf an Grund und Boden

Die Größe des Geltungsbereichs des Bebauungsplans beträgt ca. 29.530 qm. Das ge-plante Gebäude und die versiegelten Anteile der Freiflächen umfassen innerhalb des Geltungsbereichs eine Fläche von ca. 22.600 qm. Ca. 6.930 qm sind Vegetationsfläche.

Der Geltungsbereich ist im Westen über das Baugrundstück hinaus Richtung Olympia-park erweitert. Die Erweiterung des Geltungsbereichs über das Baugrundstück hinaus ist erforderlich, um die geplante Fuß- und Radwegeänderung im Süden einzubeziehen. Der Olympiapark wird dadurch in Teilbereichen in den Geltungsbereich mit einbezogen. Aufgrund der geplanten Umverlegungen wird die öffentliche Grünfläche des Olympia-parks um ca. 270 qm planungsrechtlich vergrößert (Teilbereiche des bestehenden Bau-raums und der bisherigen Straßenverkehrsfläche werden zur öffentlichen Grünfläche umgewidmet).

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7.2.3 Darstellung der Festsetzungen

Neben den Festsetzungen der Art und des Maßes der baulichen Nutzungen werden weitere Festsetzungen zur Stadtgestalt getroffen (s. Punkt 4.3.2).

grünordnerische Festsetzungen

- mindestens 16 % des Baugrundstücks sind gemäß den Gestaltungskriterien des an-grenzenden Olympiaparks zu begrünen und zu bepflanzen und dauerhaft zu erhal-ten.

- es sind auf dem Baugrundstück mindestens 34 große, standortgerechte Laubbäume neu zu pflanzen, von denen mindestens 12 Bäume zwischen der östlichen Baugren-ze und der westlichen Straßenbegrenzungslinie der Lerchenauer Straße zu pflanzen sind;

- die zu pflanzenden Bäume müssen einen Stammumfang von mind. 30-35 cm auf-weisen; bei der Pflanzung von Bäumen innerhalb von Belagsflächen sind mind. 24 qm große, durchwurzelbare Pflanzflächen vorzusehen;

- der Übergang zwischen der öffentlichen Grünfläche des Olympiaparks zu den be-grünten Flächen auf dem Baugrundstück ist gestalterisch fließend herzustellen. Ge-ländemodellierungen sind in Anlehnung an das Gestaltungskonzept des Olympia-parks zulässig.

- Einfriedungen sind nicht zulässig.- für die Feuerwehrumfahrung sind wasserdurchlässige Beläge zu verwenden.

sonstige Festsetzungen

- es wird ein flächenbezogener Schallleistungspegel Lw“ von 65/50 dB(A) festgesetzt, um einen Schutz der umgebenden Bebauung zu gewährleisten.

7.3 Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des Vorhabens

In der Umweltverträglichkeitsstudie werden folgende Schutzgüter untersucht:

Auswirkungen auf den Menschen durch Verkehrslärm und bezüglich der Erholung, Bo-den, Grundwasser, Oberflächen- und Niederschlagswasser, Stadtklima mit lufthygieni-scher und thermischer Komponente, Vegetation und Fauna, Stadt/Landschaftsbild so-wie die Ver- und Entsorgung.

7.3.1 Bestandsbeschreibung der untersuchungsrelevanten Schutzgüter und ihre Funktionen

Eine Beschreibung der Bestandssituation des Planungsgebiets ist auch dem Kap. 2.6.1 „Natürliche Grundlagen“ dieser Begründung zu entnehmen.

Im Folgenden wird eine kurze Beschreibung des Zustands und eine Bewertung der von der Planung betroffenen Schutzgüter gegeben:

Schutzgut Mensch / Lärmbelastung

Zur Untersuchung der Lärmbelastung liegt eine Immissionstechnische Untersuchung des Ingenieurbüros Dipl.Ing. PETER MUTARD, Ingenieurgesellschaft für technische Akustik, Schall- und Wärmeschutz mbH, vom 19.09.02 vor. Der Schwerpunkt des Gut-achtens liegt in der Untersuchung möglicher Auswirkungen des Bauvorhabens BMW Welt auf die Umgebung.

Es zeigt sich jedoch auch, dass Lärmbelastung v.a. durch den Verkehr auf den stark be-fahrenen Straßen Georg-Brauchle-Ring und Lerchenauer Straße entsteht. Weitere Ver-ursacher sind der Parkverkehr des Parkhauses, des P+R-Parkplatzes sowie des Park-platzes des Studentenwerks.

Die Orientierungswerte gem. DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete (tags 55 dB(A),

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nachts 40 dB(A)) werden durch die Lärmimmissionen des Straßenverkehrs besonders im Kreuzungsbereich der Lerchenauer Straße mit dem Georg-Brauchle-Ring an der südlich angrenzenden Wohnbebauung weit überschritten.

Die für die geplante Nutzung „Sondergebiet Erlebnis- und Auslieferungszentrum“ zu-grunde gelegten Orientierungswerte gem. DIN 18005 von 65 dB(A) tags und nachts, werden am Tage um 5 dB(A) überschritten. (s. auch Kap. 2.8.2)

Schutzgut Mensch / Erholung

Das Untersuchungsgebiet hat selbst keine Erholungsfunktion. Aufgrund seiner Lage im Randbereich des nördlichen Olympiaparks kommt ihm jedoch besondere Bedeutung als Schnittstelle für den Erholungs- und Freizeitverkehr zu. Zum Olympiapark bestehen zwei Fuß- und Radwegeverbindungen vom U- und Busbahnhof „Olympiapark“, die über Brücken den Georg-Brauchle-Ring queren. Sie stellen die nördlichen Hauptzugänge zum Olympiapark dar. Einer der stark frequentierten Fußwege verläuft unmittelbar west-lich des Untersuchungsgebiets.

Die Erreichbarkeit aus den östlichen Stadtteilen erfolgt über Straßenverbindungen, de-ren Aufenthaltsqualität relativ gering ist. Die wenig attraktive Dostlerstraße ist dabei die wichtigste Ost-West-Verbindung zwischen Milbertshofen und dem Olympiapark. Die hauptsächliche Wegeverbindung von der Dostlerstraße zum Olympiapark verläuft über den südlichen Vorplatz des U-Bahnhofs.

Schutzgut Boden

Der Bearbeitung des Schutzgutes Untergrund und Boden liegt ein Baugrund- und Grün-dungsgutachten der beratenden Ingenieure für Geotechnik Dr.-Ing. A. Schubert vom 03.04.2002 mit Ergänzung vom 02.10.02 zugrunde. Das Gutachten wird den Unterlagen zur Baueingabe beigefügt.

Der Boden im Planungsgebiet, wie auch in der weiteren Umgebung, ist anthropogen be-einflußt und durch die städtische Nutzung geprägt. Er ist dadurch in seinen Funktionen eingeschränkt. Der Versiegelungsgrad im Geltungsbereich ist mit ca. 67 % schon relativ hoch mit den bekannten Auswirkungen auf Stadtklima, Wasserversickerung sowie Pflanzen- und Tierlebensraum.

Laut Altlastenverdachtsflächenkataster der Landeshauptstadt München liegt für die Flur-stücke 404/148 (Olympiaparkhaus) und 404/207 (P+R-Parkplatz) nach derzeitigem Kenntnisstand kein Altlastenverdacht vor. Hinweise auf altlastenrelevante Nutzungen (Werkstätten, Tankanlagen etc.) im Bereich der oben genannten Flurstücke liegen dem Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) nicht vor.

Nach einer Untersuchung der Gerling Consulting Gruppe vom 20.12.2002 „Untersu-chung des Standorts für das geplante Erlebnis- und Auslieferungszentrum (EAZ) im München auf potenzielle Verunreinigungen im Untergrund sowie auf Belastungen in der Bausubstanz des Olympiaparkhauses“ haben sich keine Hinweise auf das Vorhanden-sein von sanierungspflichtigen Verunreinigungen im Untergrund ergeben. Die Untersu-chungsergebnisse der Bausubstanz des Parkhauses zeigen, dass das Material aller un-tersuchten Bauteile nicht als unbelastet eingestuft werden kann, sondern spezielle An-forderungen bei der umweltgerechten Verwertung zu beachten sind.

Schutzgut Wasser

Die Angaben zum Grundwasser entstammen dem Umweltatlas der Landeshauptstadt München, sowie dem Baugrund- und Gründungsgutachten der beratenden Ingenieure für Geotechnik Dr.-Ing. A. Schubert vom 03.04.2002, ergänzt am 02.10.02. Ferner flie-ßen die Messungen zur Leitfähigkeit im Rahmen des Grundwassermodells ein.

Die Hauptfließrichtung der Grundwasserströme verläuft im Untersuchungsgebiet von

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SW nach NNO mit einem Gefälle von 2-3 ‰. Der vermutliche Höchstgrundwasserstand (HW 1940) liegt in nördlichen Bereich des Baugrundstücks bei 504,4 m ü. NN. In Bezug auf den ebenfalls im Norden liegenden Höhenbezugspunkt von 509,33 m ü. NN befindet sich der Höchstgrundwasserstand 4,85 m unter GOK.

Die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers erfolgt im Untersuchungsge-biet hauptsächlich über Sickerschächte. Die punktuelle Oberflächenwasserversickerung über Schächte stellt eine für die Grundwasserneubildung am wenigsten günstige Versi-ckerungsvariante dar.

Schutzgut Klima / Luft

Die Daten bezüglich der Luftbelastung durch die einzelnen Luftschadstoffe sind dem Umweltatlas der Landeshauptstadt München (Stand 1993) entnommen. Der Hauptemit-tent von Luftschadstoffen ist der Verkehr. Bezüglich der Hauptkomponenten der Luftbe-lastung: Schwefeldioxid, Schwebstaub, Blei, Kohlenmonoxid, Stickstoffdioxid und Koh-lenwasserstoff, ist eine geringe bis mittlere Belastung zu verzeichnen. Die Belastung durch Ruß erreicht lt. Umweltatlas 1995 an den Meßstellen Georg-Brauchle-Ring west-lich der Lerchenauer Straße und in der Lerchenauer Straße den Prüfwert von 8 µg/cbm (23. BImSchV).

Die vorhandene Nutzung im Untersuchungsgebiet verursacht durch die Flächenversie-gelung eine Erhöhung der Oberflächentemperatur und trägt somit zur thermischen Be-lastung im Umfeld bei. Der Baumbestand und die randlichen Grünflächen mildern die Aufheizung partiell. Sie wirken sich dadurch kleinräumig positiv auf das Kleinklima aus.

Der Olympiapark stellt ein wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet dar und ermöglicht die Frischluftzufuhr bei vorherrschenden westlichen Winden ins Untersuchungsgebiet und in die angrenzenden bebauten Bereiche. Die Durchlüftung der angrenzenden Stadtquar-tiere wird durch die bestehende Bebauung im Untersuchungsgebiet nicht beeinträchtigt. Der Komplex des Stammwerkes der BMW AG wirkt sich einschränkend auf die freie Luftströmung aus. Dostlerstraße und geplanter Petuelpark bilden Frischluftbahnen in West-Ost-Richtung.

Schutzgut Vegetation und Fauna

Vegetation

Die Beschreibung und Bewertung der vorhandenen Vegetation / der Vegetationsstruktu-ren im Untersuchungsgebiet erfolgen aufgrund von eigenen, detaillierten Erhebungen durch Geländebegehung und Vitalitätsbestimmung. Ein Baumbestandsaufmaß wurde im Februar 2001 durch das Ingenieurbüro Georg Ziegler, Ingenieurvermessung, erstellt.

Das Parkhaus West (Olympiaparkhaus) ist von baumbestandenen Rasenflächen an der Süd- und Ostseite zum Georg-Brauchle-Ring und zur Lerchenauer Straße eingefaßt. Die vorhandenen Baumarten sind Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Spitzahorn (Acer pla-tanoides), Feldahorn (Acer campestre), Esche (Fraxinus excelsior), Hainbuche (Carpi-nus betulus). Die Bäume weisen überwiegend eine gute Vitalität auf.

Im Westen trennt eine freiwachsende Hecke das Parkhaus vom stark frequentieren Ver-bindungsweg zwischen dem U- und Busbahnhof „Olympiazentrum“ und den Sportanla-gen im Olympiagelände. Die dichte Hecke besteht aus Spitzahorn (Acer platanoides), schwarzem Holunder (Sambucus nigra), Schlehe (Prunus spinosa), Weißdorn (Cratae-gus monogyna), Wildrosen (Rosa spec.). Am westlichen Gebäuderand des Parkhauses ist eine geschnittene Hainbuchenhecke gepflanzt.

Nördlich des Parkhauses grenzt unmittelbar der P+R-Parkplatz an. Die Stellplätze tren-nen etwa 3 m breite Baumgräben, die mit Eschen (Fraxinus excelsior) bestanden sind. Die meisten Bäume sind in ihrer Vitalität bereits leicht herabgesetzt (Vitalität 1), nur we-

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nige Bäume haben noch eine sehr gute Vitalität (Vitalität 0), einige weisen stärkere Schädigungen auf (Vitalität 3). Auf diesen Eschen im Bereich der P+R-Anlage wachsen 9 nach der Roten Liste Bayern gefährdete Laubmoosarten.

Entlang der Lerchenauer Straße setzen sich die baumbestandenen Rasenflächen bis zur Ausfahrt des Parkhauses am nördlichen Rand des P+R-Parkplatzes fort. Die Ein- und Ausfahrt ist durch schmale Pflanzstreifen mit niedrigen Ziersträuchern und einzel-nen Bäumen voneinander getrennt. Die Stirnseite des Parkplatzes wird durch eine brei-tere, ebenfalls mit niedrigen Ziersträuchern und Bäumen bestandene Pflanzfläche gebil-det. Das Alter der Bäume beträgt im Durchschnitt 30 - 35 Jahre.

Von 140 vorhandenen Bäumen innerhalb des Geltungsbereichs des Vorhabenbezoge-nen Bebauungsplans unterliegen 77 Bäume der Baumschutzverordnung. Diese Bäume mit Stammumfängen bis 150 cm, die in den meisten Fällen noch eine gute Vitalität auf-weisen, werden als erhaltenswert eingestuft.

Der Gehölzbedeckungsgrad liegt nach Umweltatlas der Landeshauptstadt München zwischen 5–10 %.

Die dominierende Grünfläche im Umfeld des Untersuchungsgebiets ist der Olympiapark mit seinen baumbestandenen Rasenflächen und den innerhalb der Wegeflächen ge-pflanzten Einzelbäumen. Im parkzugewandten Vorfeld des U- und Busbahnhofs „Olym-piazentrum“ sind gemäß dem Parkkonzept des Olympiaparks Winterlinden (Tilia corda-ta) in Baumscheiben innerhalb der asphaltierten Wegeflächen angepflanzt. Die Vitalität dieser Linden ist leicht herabgesetzt.

Der Vegetationsbestand außerhalb des Olympiaparks besteht aus reinem Verkehrsgrün in Form von baumbestandenen Rasenflächen auf Verkehrsinseln sowie aus Straßen-bäumen entlang von Lerchenauer Straße, Petuelring und Georg-Brauchle-Ring. Die Straßenbäume sind hauptsächlich Eschen und Linden.

Die Vegetationsgestaltung und Baumartenverwendung im Geltungsbereich entspricht dem Gestaltungskonzept des Olympiaparks, in dem baumbestandene Rasen- und Wie-senflächen mit Einzelbäumen und Baumgruppen (in einem Raster gepflanzt) auf model-lierten Hügeln dominieren.

Fauna

Im Planungsgebiet ist nur eine geringe Strukturvielfalt an Lebensräumen zu verzeich-nen. Das Artenvorkommen der Fauna ist daher überwiegend auf typische Arten der In-tensivrasen beschränkt. Die intensiv gepflegten, häufig gemähten und gedüngten Ra-senflächen sind als Lebensraum von geringer Bedeutung, ebenso die Zierstrauchan-pflanzungen als Verkehrsgrün mit überwiegend einer Pflanzenart am nördlichen Rand des P+R-Parkplatzes. Die freiwachsende Hecke im Westen besitzt ein gewisses Le-bensraumpotenzial für Vögel.

Wertvolle oder seltene Pflanzenarten sind nach bayerischem Arten- und Biotopschutz-programm (ABSP) nicht vorhanden. Eine spezielle Artenkartierung liegt nicht vor. Die Lage des Planungsgebiets zwischen stark befahrenen Straßen und stark frequentierten Fußgängerbereichen, die Art der Nutzung als Parkhaus / Parkplatz, der relativ hohe Ver-siegelungsgrad sowie die Gestaltung der Freiflächen schränkt die Eignung des Untersu-chungsgebiets als faunistischen Lebensraum stark ein.

Biotope, Schutzgebiete

Im engeren Untersuchungsbereich sind keine Biotope, Schutzgebiete oder schützens-werte Tierarten vorhanden.

Die Bedeutung des engeren Untersuchungsgebiets bezüglich Biotop- und Artenschutz ist gering.

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Schutzgut Stadt/Landschaftsbild

Zur Analyse des Stadtbildes wird auf die ausführliche Stadtbildanalyse zum Bauvorha-ben BMW Welt verwiesen (DRAGOMIR STADTPLANUNG, November 2002). Dort wer-den die Auswirkungen des geplanten Gebäudes auf das weitere und nähere Stadtum-feld analysiert, an der jeweiligen Bestandssituation gespiegelt und abschließend bewer-tet.

Das Planungsgebiet hat derzeit nur geringe Bedeutung für das Stadtbild, da das Park-haus durch seine zurückhaltende Gestaltung kaum wahrnehmbar ist. Das Gebäude des Parkhauses entspricht in seiner architektonischen Gestaltung seiner Funktion als reiner Zweckbau. Die P+R-Anlage hat einen großen Anteil an befestigten Flächen und eine spärliche Randeingrünung. An der Hauptzuwegung von Norden zum Olympiapark gele-gen, zeigt die große P+R-Anlage mit der Massierung von Stellplätzen ein optisch wenig ansprechendes Gesamtbild für die Olympiaparkbesucher.

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Das Untersuchungsgebiet ist Bestandteil des Ensembles Olympiapark und mit diesem seit 19.03.1998 in die Denkmalliste Bayern (Baudenkmale) aufgenommen. Der Olympia-park ist sowohl von geschichtlicher als auch von künstlerischer und städtebaulicher Be-deutung. Weitere bedeutende Baudenkmäler sind das Verwaltungsgebäude der Bayeri-schen Motorenwerke AG (BMW), eine Baugruppe bestehend aus dem flachen Betriebs-gebäude, dem Bürohochhaus und dem Museum.

Die Umgebung des Untersuchungsgebiets weist eine hohe städtebauliche Qualität durch die bekannten, markanten Baudenkmäler auf (s. Begründung Kap. 2.4 „Denkmal-schutz“). Das Gebäude des Parkhauses und die P+R-Anlage werden als untergeordne-ter Teil des Ensembles Olympiapark eingestuft und erscheinen als nicht zwingend er-haltenswert.

Ver- und Entsorgung

Das anfallende Oberflächenwasser auf den Grundstücken von Parkhaus und P+R-Anla-ge wird über Sickerschächte dem Untergrund zugeleitet. Strom- und Wasserver- und -entsorgung sowie Abfallentsorgung sind gewährleistet. Auf den offenen Rasenflächen des Olympiaparks kann das anfallende Niederschlagswasser breitflächig versickern.

Schutzgut-Wechselwirkungen

Im Folgenden werden die signifikanten Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern dargestellt.

Durch die großflächige Überbauung des Bodens findet die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers hauptsächlich über Sickerschächte statt.

Die Bodenversiegelung bedingt eine erhöhte thermische Aufheizung im Sommer. Sie verursacht ungünstige Auswirkungen auf Lufthygiene und Stadtklima durch geringere Luftfeuchtigkeit und stärkere Staubentwicklung. Die Aufheizung führt letztendlich zu ei-ner Beeinträchtigung des menschlichen Wohlbefindens. Für die einheimische Fauna und Flora stellen die stark aufgeheizten, versiegelten Flächen abträgliche Lebensbedin-gungen dar. Die großkronigen Bäume auf der P+R-Fläche reduzieren spürbar die Ober-flächenaufheizung und tragen partiell zur Verbesserung des örtlichen Kleinklimas bei.

Die geringe Strukturvielfalt und überwiegend intensive Pflege der Freiflächen bieten der Fauna insgesamt nur wenig bedeutenden Lebensraum.

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Zusammenfassung der Bestandsbewertung der Schutzgüter

Das Planungsgebiet besitzt aus naturschutzfachlicher Sicht nur wenig Bedeutung. Die Schutzgüter Boden und Grundwasser sind, abgesehen von den Auswirkungen der Ver-siegelung, nur wenig betroffen. Die thermische Aufheizung stellt einen weiteren Beitrag zur Belastung des Stadtklimas dar.

Die Bäume, die unter Baumschutzverordnung stehen (v.a. der Eschenbestand auf dem P+R-Parkplatz) werden als wertvoll eingestuft.

Das Planungsgebiet ist Bestandteil des Gesamtkonzepts Olympiapark und gliedert sich gestalterisch in den Olympiapark ein. Die schlichte Bauweise des Parkdecks entspricht der untergeordneten Nutzung. Die P+R-Anlage zeigt ein optisch wenig ansprechendes Gesamtbild. Angesichts der Nähe zu markanten Baudenkmälern weist das vorhandene Gebäude sowie die P+R-Anlage wenig ästhetische Qualität und eine geringe städtebau-liche Attraktivität an dieser Stelle auf.

Das Planungsgebiet hat selbst keine Erholungsfunktion, nimmt aber eine Schlüsselstel-lung im Zugangsbereich zum Olympiapark von Norden ein. Die Aufenthaltsqualität der Wegeverbindung von Norden zum Olympiapark ist durch die Massierung der parkenden Fahrzeuge auf dem P+R-Parkplatz herabgesetzt. Durch die flache Bauweise des Park-hauses ist der Olympiaturm als wichtiges Orientierungsmerkmal vom U-Bahnhof „Olym-piazentrum“ gut zu erkennen.

7.4 Zu erwartende Auswirkungen durch das Vorhaben auf die Schutzgüter

Vom Bauvorhaben BMW Welt sind hauptsächlich die Schutzgüter Boden, Grundwasser und Vegetation betroffen. Bei den übrigen Schutzgütern ergeben sich entweder keine si-gnifikanten Auswirkungen oder es liegen sogar Verbesserungen gegenüber der Be-standssituation vor. Im Folgenden werden die Auswirkungen auf die Schutzgüter kurz erläutert.

Schutzgut Mensch / Lärmbelastung

Zur Beurteilung der Auswirkungen der Lärmbelastung durch die BWM Welt auf die an-grenzende Wohnbebauung wird als Planungsrichtwert ein gegenüber den zulässigen Orientierungswerten gem. DIN 18005 um 6 dB reduzierter Wert als Beurteilungsgrundla-ge herangezogen, da durch das geplante Parkdeck am Helene-Mayer-Ring sowie durch das angrenzende Stammwerk der BMW AG die Immissionsrichtwerte für Allgemeine Wohngebiete an den Immissionsorten bereits heute ausgeschöpft sind. Es gelten folg-lich die Planungsrichtwerte von 49 dB(A) tags und 34 dB(A) nachts.

Durch das Vorhaben der BMW Welt werden nur an der südöstlich des Georg-Brauchle-Ringes liegenden Wohnbebauung die nächtlichen Planungsrichtwerte werktags um 2,7 dB und am Sonntag um 0,4 dB überschritten. Aufgrund der hohen Vorbelastung durch Fremdgeräusche auf den öffentlichen Straßen (Georg-Brauchle-Ring / Lerchenauer Straße) sind durch die BMW Welt keine schädlichen Umwelteinwirkungen bezogen auf diese Wohnbebauung zu befürchten.

Die Orientierungswerte für Gewerbegebiete gem. DIN 18005 „Schallschutz im Städte-bau“, welche die Beurteilungsgrundlage für die geplante Nutzung „Sondergebiet Erleb-nis- und Auslieferungszentrum darstellen, werden entlang der Lerchenauer Straße und dem Georg-Brauchle-Ring tags geringfügig um bis zu 5 dB(A) überschritten. Da in der BMW Welt, anders als in anderen Gewerbegebieten, keine Wohnnutzungen zulässig sind, werden auch in der Nacht 65 dB(A) als Beurteilungsgrundlage zugrunde gelegt. Dieser Orientierungswert wird eingehalten. Für die Fassadenbereiche, an denen schutz-bedürftige Aufenthaltsräume angrenzen, sind schalltechnische Maßnahmen in Form ei-ner ausreichenden Schalldämmung der Außenbauteile zu ergreifen.

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Die Lärmeinwirkung auf die das Gebäude umgebenden Freiflächen kann aufgrund der dort vorgesehenen Nutzung vernachlässigt werden.

Schutzgut Mensch / Erholung

Das Planungsgebiet ist zwar Bestandteil des Olympiaparks, hatte aber aufgrund seiner Nutzung nie Erholungsfunktion. Die Erholungsflächen des Olympiaparks bleiben durch die Planung unangetastet. Die Planung hat keine Auswirkungen auf die Freiflächenver-sorgung. Die im Freiflächengestaltungsplan vorgesehenen Baumpflanzungen entspre-chen dem Pflanzkonzept des Parks.

Die Wegeverbindungen vom U- und Busbahnhof „Olympiazentrum“ und somit die Er-reichbarkeit des Olympiaparks von Norden bleiben erhalten. Durch das Bauvorhaben ändert sich die Umgebung der Wegeverbindungen und dadurch ihre Aufenthaltsqualität. Gegenüber der vorhandenen Stellplatzanlage bedeutet das geplante Gebäude eine we-sentliche Verbesserung der Attraktivität v.a. für den unmittelbar im Westen verlaufenden Walter-Bathe-Weg. Die Erreichbarkeit des Olympiaparks bleibt vom U-Bahnhof im Nor-den sowie von der Dostlerstraße im Osten erhalten.

Das geplante Bauwerk BMW Welt verändert aufgrund seiner Ausmaße die bisher freien Sichtbeziehungen auf Olympiaturm und BMW Hochhaus vom U-Bahnhof aus gesehen. Diese beiden Merkzeichen werden durch das geplante Gebäude nicht verdeckt, treten jedoch optisch etwas in den Hintergrund. Das Gebäude BMW Welt dominiert den westli-chen Endpunkt der Dostlerstraße. Die Orientierung zum Olympiapark wird dadurch er-schwert. Insgesamt bleibt die Orientierung von Norden und Osten erhalten.

Schutzgut Boden

Ein Eingriff in den Untergrund und in den Boden besteht auf der gesamten Fläche des Baugrundstücks durch die relativ große Tiefe (max. –13,8 m) und große Flächenaus-dehnung des Gebäudes. Der Oberboden auf den bestehenden Freiflächen hauptsäch-lich im Osten und Süden um das Parkhaus sowie im Osten der P+R-Anlage wird ent-fernt und damit in das Bodengefüge einschließlich der Bodenfauna eingegriffen. Aller-dings wurde das Baugrundstück schon im Bestand baulich genutzt. Der Untergrund und der aufgebrachte Oberboden befinden sich in weiten Teilen des Baugrundstücks nicht mehr in natürlichem Zustand. Der Eingriff in das Bodengefüge findet in eine bereits bau-lich veränderte Situation statt und relativiert sich dadurch.

Das Bauvorhaben führt zu einer Versiegelung von ca. 77 % der Fläche innerhalb des Geltungsbereichs dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Das Gebäude trägt mit ca. 59 %, die versiegelte Außenfläche (Wege, Einfahrten, Vorfeld etc.) mit ca. 18 % der Gesamtfläche zur Versiegelung bei. Das bedeutet eine Zunahme der Versiegelung innerhalb des Geltungsbereichs gegenüber dem Bestand von 10 %.

Der Boden kann seiner Funktion als Lebensraum, Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungs-medium somit auf 10 % zusätzlicher versiegelter Fläche gegenüber dem Bestand nicht mehr gerecht werden.

Schutzgut Wasser

Das Bauwerk greift durch seine Gründungstiefe in das obere Grundwasserstockwerk ein. Die Baumaßnahme bewirkt eine kleinräumige Änderung der Grundwasserströ-mungsverhältnisse, die sich allerdings nicht großräumig auswirkt. Eine Belastung der Grundwasserqualität durch das Bauvorhaben selbst ist nicht zu erwarten.

Durch entsprechende technische Maßnahmen soll die Versickerung in den Untergrund gewährleistet werden. Im Vergleich zur Bestandssituation (Versickerung über Sicker-schächte) stellt die Planung eine Verbesserung für die Grundwasserneubildung dar.

Alle für das Grundwasser relevanten Auswirkungen der geplanten Bebauung (Wieder-

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versickerung des Grundwassers während der Bauphase, Aufstau durch den Baukörper, etc.) werden im wasserrechtlichen Verfahren zur Baueingabe behandelt.

Schutzgut Klima / Luft

Das Verkehrsaufkommen reduziert sich im Vergleich zur bestehenden Situation. Eine lufthygienische Mehrbelastung durch den Verkehr ist durch das Bauvorhaben nicht zu erwarten.

Die bestehende sommerliche Aufheizung wird durch die Neuplanung nach derzeitiger Einschätzung nicht verringert. Eine gravierende Erhöhung der Aufheizung ist nicht zu erwarten.

Die Frischluft vom Olympiapark kann aufgrund der Ausdehnungen des geplanten Ge-bäudes an dieser Stelle nicht mehr so ungehindert in die östlichen Stadtquartiere strö-men wie in der Bestandssituation. Das Gebäude kann eine leichte Barrierewirkung auf die Frischluftzufuhr ausüben.

Das geplante Gebäude besteht aus Glasfassaden, zum überwiegenden Teil aus trans-parenten Innenbereichen und einem Glasdach. Seine Verschattungswirkung auf die im Westen angrenzende Parkfläche, auf die Wege des Olympiaparks sowie auf die Vorzo-ne des U-Bahnhofs wird aufgrund der relativ hohen Lichtdurchlässigkeit des Gebäudes als wenig beeinträchtigend eingeschätzt. Vegetation, die auf Verschattung sensibel rea-giert, ist nicht vorhanden.

Eventuell können Verwirbelungen zwischen Gebäude und Doppelkegel auftreten. In die-sem Bereich sind keine Aufenthaltsflächen geplant, so dass eine Beeinträchtigung des menschlichen Wohlbefindens nicht zu befürchten ist.

Schutzgut Vegetation und Fauna

Von 140 Bäumen und Sträuchern innerhalb des Geltungsbereichs werden insgesamt 120 vor Beginn der Bautätigkeit gefällt. Darunter sind 74 Bäume, die unter die Baum-schutzverordnung der Landeshauptstadt München fallen. Die weiteren 46 Fällungen be-treffen Bäume und Großsträucher, die nicht der Baumschutzverordnung unterliegen.

3 Bäume der insgesamt 77 unter die Baumschutzverordnung fallenden Bestandsbäume bleiben bestehen. Sie befinden sich im Westen zwischen dem geplanten Gebäude und dem Lilian-Board-Weg. Von den Gehölzen ohne Schutzstatus bleiben 17 erhalten.

Der Eingriff in den Baumbestand, der überwiegend als zu erhalten bewertet wurde, ist gravierend. Für den Ersatz der zu fällenden Bäume besteht ein Ausgleichskonzept. Die unter Baumschutzverordnung fallenden zu fällenden Bäume werden im Umfeld ersetzt. Zur gestalterischen Aufwertung des südlichen Vorfelds des U-Bahnhofs Olympiazen-trum werden im Rahmen der Freiflächengestaltung ebenfalls große Laubbäume ge-pflanzt.

Durch die Baumfällungen wird den nach Angaben des Bund Naturschutz Bayern gefähr-deten Laubmoosarten die Lebensgrundlage entzogen. Durch die Neupflanzung von Bäumen werden neue Standorte für Moose geschaffen und dadurch die Wiederansied-lung von Moosen ermöglicht. Dabei ist davon auszugehen, dass sich diese Moose auch auf den im Anschluss befindlichen Bäumen des Olympiaparks befinden, so dass sie sich von dort aus wieder ansiedeln können.

Das im Bestand vorhandene Freiflächenelement „baumbestandene Rasenflächen“ wird in der Planung wieder aufgegriffen und somit dem ursprünglichen Gestaltungskonzept entsprochen.

Der Lebensraum für die Fauna wird verkleinert. Die Lebensbedingungen für die Fauna erfahren aufgrund der bereits wenig wertvollen Bestandssituation jedoch keine grundle-

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gende Verschlechterung gegenüber dem Bestand.

Schutzgut Stadt/Landschaftsbild

Zur Analyse des Stadtbildes sei auf die ausführliche Stadtbildverträglichkeitsuntersu-chung zum Bauvorhaben BMW Welt verwiesen.

Durch die Situationsänderung vom untergeordneten Parkhaus und P+R-Anlage zur ei-genständigen Architektur findet ein Paradigmenwechsel statt. Der architektonisch hoch-wertige Neubau ergänzt die Baudenkmäler der BMW Gebäude und des Ensembles Olympiapark und setzt ein weiteres städtebauliches Merkzeichen innerhalb des bereits von außerordentlichen Bauwerken geprägten Abschnitts des Mittleren Rings.

Die Einbindung in den Olympiapark entsteht auf der Gebäudewestseite durch die dem Park zugewandten offenen Freiflächen und durch die Vermeidung einer Rückseitenaus-bildung. Baumpflanzungen auf leicht modellierten Grünflächen auf der Gebäudeostseite setzen das Pflanzkonzept des Olympiaparks fort, so dass eine Gesamteinbindung in das Parkkonzept gegeben ist.

Die Sichtbeziehungen auf Olympiaturm und BMW Hauptverwaltung bleiben bestehen. Die Beeinträchtigung des Stadt/Landschaftsbildes während der Bauphase ist temporär und damit hinnehmbar.

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Der geplante Neubau ergänzt die Baudenkmäler des Olympiaparks und der BMW Ge-bäude und unterstreicht die städtebauliche Gesamtbedeutung dieses Gebiets und die-ses Abschnittes des Mittleren Rings. Die bauliche Veränderung im Randbereich des Olympiaparks führt zu keiner einschneidenden Änderung des Parkkonzepts.

Ver- und Entsorgung

Die Ver- und Entsorgung bezüglich Anlieferung und Abtransport des Gastronomiebe-triebs, Abtransport des anfallenden Mülls und sonstiger Ver- und Entsorgungsbedarfe erfolgt unterirdisch innerhalb des Gebäudes. Eine Lärm- und Geruchsbelastung sowie ästhetische Beeinträchtigung des Umfeldes durch abgestellte Container etc. entsteht nicht. Die Energieversorgung wird durch die Stadtwerke München geregelt.

Schutzgut-Wechselwirkungen

Die Flächenversiegelung von 77 % im gesamten Planungsgebiet (Neuversiegelung von 10 %) wirkt sich nachteilig auf die Schutzgüter Boden, Vegetation und Fauna aus. Durch die Bodenversiegelung ist das Schutzgut offener Boden reduziert und dadurch auch der Lebensraum für Vegetation und Flora beschnitten. Der vorhandene Baumbestand wird stark reduziert, durch Neupflanzungen innerhalb des Geltungsbereichs und im engeren Umfeld erfolgt ein Ausgleich dieses Eingriffs.

Der durch die Bodenversiegelung in das Schutzgut Wasser / Grundwasserneubildung verursachte Eingriff kann durch den Einbau von Rigolen minimiert werden.

Die Versiegelung des Bodens, die Reduzierung von Baumbestand und Freiflächen so-wie die große Oberfläche des Gebäudes verursachen eine thermische Aufheizung mit ungünstigen Auswirkungen auf das Stadtklima. Die bereits bestehende sommerliche Aufheizung wird nicht verringert.

Die sich positiv auf das Stadtbild auswirkende Änderung in Gestaltung und Nutzung des Baugrundstücks wirkt sich auch positiv auf die ästhetische Qualität der Hauptwegever-bindung vom Norden zum Olympiapark aus.

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Zusammenfassung der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter

Schutzgut Auswirkungen durch Bauvorhaben BMW Welt

Wechselwirkung des Schutzgutes v.a. zu

Beurteilung der Auswir-kungen

Mensch (Wohlbefinden / Gesundheit, Er-holung)

Lärmemissionen inner-halb der Grenzwerte

+

Fußwegeverbindungen zum Olympiapark ge-währleistet mit ästheti-scher Aufwertung

+

Orientierbarkeit mit ästhe-tischer Aufwertung ge-währleistet, von Dostler-str. vermindert

+

Boden Änderungen im Bodenge-füge

Grundwasser 0

große Gründungstiefe Grundwasser –

Erhöhung des Versiege-lungsgrades

Grundwasser, Fauna, Flora, Stadtklima

Wasser lokaler Grundwasserauf-stau und lokale Änderung der Fließrichtung

Boden –

Grundwasserneubildung durch Rigolenversickerung

Boden, Stadtklima +

Stadtklima keine Erhöhung der Luft-schadstoffe

menschl. Wohlbefin-den / Gesundheit

0

tendenzielle Erhöhung der thermischen Aufhei-zung

menschl. Wohlbefin-den / Gesundheit

-

Vegetation und Fauna

kein besonderes faunisti-sches Artenvorkommen, Moosarten der Roten Lis-te Bayern

0

Freiflächen kleinflächig u. artenarm

Boden, Stadtklima, Stadtbild

0

großer Verlust an Bäu-men

Fauna, Stadtklima, Mensch

Stadt/Landschaftsbild

Ergänzung der Baudenk-mäler durch hochwertige Architektur

Denkmalschutz +

Einbindung in den Olym-piapark gewährleistet

Denkmalschutz, Er-holung

+

Kultur- und Sachgüter

Ergänzung der Baudenk-mäler durch hochwertige Architektur

Stadt/Landschafts-bild, Mensch

+

Ver- und Entsorgung

Ver- und Entsorgung er-folgt unterirdisch inner-halb Gebäude

Stadt/Landschafts-bild, Mensch

+

Zuführung Oberflächen-wasser in Grundwasser

Wasserhaushalt, Bo-den

+

Zeichenerklärung: – = negative Auswirkung, 0 = neutrale Auswirkung (keine signifikante Veränderung gegenüber Bestand), + = positive Auswirkung

Es liegt ein Eingriff in das Schutzgut Boden v.a. durch die Erhöhung des Versiegelungs-

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grades, in das Schutzgut Grundwasser bezüglich Höhe und Änderung der Strömungs-verhältnisse, in das Schutzgut Stadtklima (thermische Komponente) durch tendenzielle Erhöhung der Aufwärmung sowie in das Schutzgut Vegetation v.a. durch die Baumfäl-lungen vor.

Bei den Schutzgütern Stadtklima (Lufthygiene), Fauna und Mensch (Lärmbelastung) weist das Bauvorhaben keine signifikanten Auswirkungen auf.

Das Schutzgut Grundwasser weist bezüglich Grundwasserneubildung durch Rigolen eine Verbesserung gegenüber der Bestandssituation (Sickerschächte) auf.

Für das Schutzgut Mensch besteht eine ästhetische Aufwertung der Fußwegeverbin-dungen. Aufwertungen erfahren auch die Schutzgüter Stadt/Landschaftsbild sowie Kul-tur- und Sachgüter.

7.5 Maßnahmen zu Vermeidung und Minderung der Eingriffe in die Schutzgüter

Maßnahmen zur Verringerung der Bodenversiegelung wurden im Laufe des Planungs-prozesses durch Gebäudeverkleinerung und Vergrößerung der unversiegelten Freiflä-chen durchgeführt (im Vergleich zur GRZ von ca. 0,9 im Wettbewerbsentwurf wurde die GRZ auf 0,84 reduziert). Weitere Maßnahmen zur Verringerung der GRZ und somit zur Verringerung der Bodenversiegelung sind nicht geplant. Der durch die Baumaßnahme abzuschiebende Oberboden wird nach guter fachlicher Praxis sachgerecht gelagert und wieder eingebaut.

Durch entsprechende technische Maßnahmen wird die Versickerung gewährleistet. Die-se Maßnahme stellt auch eine Verbesserung gegenüber der Bestandssituation dar.

Die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung des Grundwassers und zur Grundwasser-verträglichkeit des Bauvorhabens werden im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens zum Bauantrag geklärt.

Maßnahmen zur Verringerung der thermischen Aufheizung sind nicht vorgesehen.

Der Eingriff in das Schutzgut Vegetation wird durch Ersatzpflanzungen von Großbäu-men auf dem Grundstück und in der näheren Umgebung ausgeglichen. Darüber hinaus erfolgt eine Pflanzung von großen Laubbäumen auf dem Vorplatz des U-Bahnhofs. Durch die Baumpflanzungen werden auch neue Lebensräume für Moose geschaffen.

Es wird im Rahmen der vorliegenden Untersuchung keine Belastung der menschlichen Gesundheit, des menschlichen Wohlbefindens (Schutzgut Mensch) und keine Eingriffe in die Schutzgüter Kultur und Sachgüter sowie Stadt- und Landschaftsbild festgestellt.

Durch die Maßnahmen zu Vermeidung und Minderung der Eingriffe in die Schutzgüter sowie die durchzuführenden Maßnahmen zum Ausgleich sind keine weiteren erhebli-chen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten.

7.6 Ausgleichsmaßnahmen

Ausgleichsbedarfe für die Eingriffe in die betroffenen Schutzgüter

Die durch das Bauvorhaben BMW Welt entstehenden Eingriffe müssen ausgeglichen werden. Die Eingriffe bestehen hauptsächlich

- bezüglich des zusätzlichen Verbrauchs an bisher offenem Boden durch Versiege-lung und damit Verkleinerung von Lebensraum für Vegetation (v.a. Bäume) und Fauna mit allen seinen negativen Auswirkungen;

- bezüglich des Verlustes an Bäumen mit Schutzstatus nach Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt München;

- Ausgleich gem. § 17 BauNVO (wg. Überschreitung der GRZ von 0,8).

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Ausgleich gem. § 19 BNatSchG i.V. mit § 1 a Abs. 3 BauGB

Gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, §19), Bayerischem Naturschutzgesetz (BayNatSchG, Art. 6) und Baugesetzbuch (BauGB, § 1a Abs. 3) müssen bei Planungen von Bauvorhaben nicht vermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft ausgeglichen werden.

Der Ausgleichsbedarf für den zu erwartenden Eingriff in Natur und Landschaft wird auf der Grundlage des Leitfadens „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft – Eingriffs-regelung in der Bauleitplanung“ des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwick-lung und Umweltfragen, 1999, ermittelt. Gem. § 1a Abs. 3 ist die Überplanung bereits vorhandenen Baurechts nach §§ 30, 34 BauGB nicht ausgleichspflichtig.

Die Bestandserhebung und –bewertung und die Ermittlung der Schwere des Eingriffs (GRZ > 0,35) ergeben eine Festlegung des Kompensationsfaktors von 1,0. Der Faktor ergibt sich hauptsächlich aufgrund des insgesamt großen Baumbestands, der großen Anzahl von wertvollen Siedlungsgehölzen aus überwiegend einheimischen Arten, der Zugehörigkeit des Gebiets zum Olympiapark sowie der städtebaulich und grünordne-risch sensiblen Lage des Gebiets als Bestandteil des Olympiaparks.

Der erforderliche Ausgleichsbedarf wird somit für die Baurechtsmehrung ermittelt, die durch das Bauvorhaben der BMW Welt entsteht. Der rechnerisch ermittelte reine Aus-gleichsbedarf beträgt 3.108 qm. Durch Entsiegelung innerhalb der öffentlichen Grünflä-che und durch Umwandlung von bestehendem Baurecht in öffentliche Grünfläche ent-steht hier eine Reduzierung der Versiegelung von 558 qm. Diese Fläche kann als Aus-gleichsfläche angerechnet werden. Der demnach letztendlich zu erbringende Aus-gleichsbedarf außerhalb des Planungsgebietes beträgt 2.550 qm.

Aufgrund des Fehlens geeigneter Kompensationsflächen im Planungsgebiet und seiner Umgebung hat sich die Inanspruchnahme des Ökokontos der Landeshauptstadt Mün-chen als die geeignetste Lösung erwiesen. Die Deckung des Ausgleichsbedarfs außer-halb des Planungsgebietes wird durch Inanspruchnahme von Flächen des 1. Münchner Ökokontos der Landeshauptstadt München erfolgen. Für das Ökokonto „Eschenrieder Moos“ liegt ein landschaftspflegerisches Entwicklungskonzept vor, das Art und Umfang der Aufwertungsmaßnahmen festlegt (vgl. Beschluss des Stadtrates vom 25.04.2001). Mit der Umsetzung der Maßnahmen wurde bereits begonnen.

Die Inanspruchnahme von Flächen des 1. Münchner Ökokontos der Landeshauptstadt München bzw. die Übernahme der damit verbundenen Kosten wurde im Durchführungs-vertrag geregelt. Der Eingriff wird somit ausgeglichen.

Ersatzpflanzungen gem. § 7 BaumSchVO:

Im Planungsgebiet werden voraussichtlich 74 Bäume gefällt, die unter die Baumschutz-verordnung der Landeshauptstadt München fallen. Gem. § 7 BaumSchVO sind Ersatz-pflanzungen erforderlich.

Es sind folgende Ersatzpflanzungen im Planungsgebiet und in der näheren Umgebung vorgesehen:

- 34 Bäume auf den Freiflächen innerhalb des Planungsgebietes;- 11 Bäume in der Dostlerstraße vor dem Gebäude der Betriebskrankenkasse der

BMW AG (Gebäude 80.0), die im Jahr 2001 neu gepflanzt wurden und als Ersatz-pflanzung angerechnet werden;

- 30 Bäume innerhalb des BMW Stammwerkes;

Der Eingriff in den Baumbestand, der keinen Schutzstatus hat, wird im Zuge der Ab-handlung der Eingriffsregelung gem. § 19 BNatSchG ausgeglichen.

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Die Pflanzungen auf dem Baugrundstück werden durch Festsetzungen im Vorhabenbe-zogenen Bebauungsplan geregelt. Die Ersatzpflanzungen außerhalb des Geltungsbe-reichs dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurden im Durchführungsvertrag geregelt.

Der Eingriff in den geschützten Baumbestand kann somit als ausgeglichen betrachtet werden.

Ausgleich gem. § 17 BauNVO (wg. Überschreitung der GRZ von 0,8):

Gemäß § 17 BauNVO muß die Überschreitung der max. zulässigen GRZ von 0,8 durch Maßnahmen ausgeglichen werden, durch die nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden.

Die Überschreitung der max. zulässigen GRZ um 0,04 wird durch Maßnahmen in der näheren Umgebung wie folgt ausgeglichen:

- Flächenentsiegelung der nördlichen Vorzone vor dem Flachbau des BMW Hochhau-ses (Gebäude 2.0, Grundstück im Eigentum der BMW AG) an der Dostlerstraße;

- Alle Ersatzpflanzungen tragen zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt gem. § 17 Abs. 2 Satz 2 BauNVO bei.

Die Flächenentsiegelung und die Baumpflanzungen wurden im Durchführungsvertrag geregelt. Die Überschreitung der GRZ kann somit als ausgeglichen betrachtet werden.

7.7 Sonstiges

7.7.1 Standortvarianten

Es bestehen keine weiteren Standortvarianten, da der Standort an der Lerchenauer Straße / Georg-Brauchle-Ring sich für die BMW Welt aufgrund der gewünschten Nähe zur Konzernzentrale als der sinnvollste und am besten geeignete erwies.

7.7.2 Darstellung der Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben

Die Datengrundlage für diesen Umweltbericht war ausreichend. Es konnten externe Gutachten zu Boden, Grundwasser sowie zur Lärmbelastung verwendet werden. Der Baumbestand wurde eingemessen. Die Auswirkungen des Bauvorhabens wurden mit Unterstützung der Fachgutachter eingeschätzt.

7.8 Zusammenfassende Bewertung der Umweltverträglichkeit des Bauvorhabens (Zusammenfassung des Umweltberichts)

Durch die geplante Baumaßnahme entstehen keine negativen Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch mit den Faktoren Lärmbelastung und Erholung, Lufthygiene, Fau-na, auf das Stadt/Landschaftsbild sowie die Kultur- und Sachgüter.

Das Bauvorhaben führt zu einer städtebaulichen und architektonischen Neugestaltung dieses Teilbereichs des Olympiaparks und des Mittleren Rings und ergänzt die beste-henden Baudenkmäler. Die Einbindung in den Olympiapark erfolgt durch Vermeidung ei-ner Gebäuderückseitenausbildung und durch das Aufgreifen der Gestaltungsprinzipien des Olympiaparks. Die Wegebeziehungen bleiben erhalten, die Orientierung weitestge-hend gewährleistet. Eine Verschlechterung der Lufthygiene ist nicht zu erwarten. Ein Eingriff in die Fauna liegt aufgrund der geringen Wertigkeit des Bestands nicht vor.

Eingriffe finden statt bei den Schutzgütern Boden, Wasser und Vegetation.

Der Versiegelungsgrad im Planungsgebiet steigt gegenüber der Bestandssituation um 10 %. Der Boden kann seiner Funktion als Lebensraum, Filter-, Puffer- und Stoffum-wandlungsmedium auf rd. 77 % der Fläche innerhalb des Geltungsbereichs des Vorha-

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benbezogenen Bebauungsplanes nicht mehr gerecht werden. Der Eingriff ist gem. § 19 BNatSchG auszugleichen und im Rahmen der Eingriffsregelung abzuhandeln.

Das Gebäude greift in das obere Grundwasserstockwerk ein. Grundwasserflurabstand und Strömungsverhältnisse werden zumindest lokal verändert. Die erforderlichen Maß-nahmen zur Sicherung des Grundwassers und zur Grundwasserverträglichkeit des Bau-vorhabens werden im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens zum Bauantrag ge-klärt.

Durch die Flächenversiegelung wird die Versickerung des anfallenden Oberflächenwas-sers erschwert. Durch den Einbau von Rigolen soll die Versickerung gewährleistet und die Grundwasserneubildung sichergestellt werden. Im Vergleich zur Bestandssituation stellt dies eine qualitative Aufwertung der Versickerungssituation dar.

Die thermische Belastung wird durch die geplante Bebauung und zukünftige Versiege-lung nicht verringert. Eine stärkere Aufheizung, bedingt auch durch die große Gebäu-deoberfläche, ist möglich.

Der Eingriff in den Baumbestand ist bedeutsam. Der Baumbestand wir zum größten Teil entfernt. Die zu fällenden Bäume, die unter die Baumschutzverordnung fallen, werden auf den geplanten Freiflächen des Bauvorhabens und auch in der näheren Umgebung ersetzt. Die zu fällenden Bäume, die keinen Schutzstatus haben, werden im Rahmen der Abhandlung der Eingriffsregelung gem. § 19 BNatSchG flächenhaft verrechnet. Wei-tere Bäume werden im Rahmen des Straßenbaus der Lerchenauer Straße sowie der gestalterischen Aufwertung der Vorzone des U-Bahnhofs gepflanzt. Durch o.a. Vermei-dungs- und Minderungsmaßnahmen der Eingriffe in die Schutzgüter sowie durch die durchzuführenden Maßnahmen zum Ausgleich sind keine weiteren erheblichen Umwelt-auswirkungen zu erwarten.

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III. Beschluss

Nach Antrag.

Stadtrat der Landeshauptstadt München

Der Vorsitzende: Die Referentin:

Ober-/Bürgermeister Prof. Thalgott Stadtbaurätin

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IV. Abdruck von I mit III.

Über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium - HA II - V 3an das Direktorium – HA II/R (3x)an das Revisionsamtan die Stadtkämmereimit der Bitte um Kenntnisnahme.

V. Wv. Planungsreferat - HA II/41V

zur weiteren Veranlassung

zu V.: 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt.

2. an den Bezirksausschuss 113. an das Kommunalreferat - Abt. I4. an das Kommunalreferat - Abt. III5. an das Baureferat HA Tiefbau6. an das Baureferat HA Gartenbau7. an das Baureferat HA U-Bahnbau8. an das Kreisverwaltungsreferat9. an das Referat für Gesundheit und Umwelt10. an das Referat für Arbeit und Wirtschaft11. an die Stadtwerke München GmbH12. an das Planungsreferat SG 313. an das Planungsreferat HA I14. an das Planungsreferat HA II/0115. an das Planungsreferat HA III16. an das Planungsreferat HA IV17. an das Planungsreferat HA IV/44Tmit der Bitte um Kenntnisnahme

Am..............

Planungsreferat - HA II/41 V

I.A.