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Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Wandsbek

Bezirksamt Wandsbek, Postfach 70 21 41 ,22021 Hamburg Management des öffentlichen Raumes

Am Alten Posthaus 2 22041 Hamburg

Ansprechpartner: Telefon 040 428 81 -e-mail @wandsbek.hamburg.de Gz.: W/MR 312-0

Datum: ... 20.06.2013

AUFFORDERUNG ZUR ANGEBOTSABGABE

Freihändige Vergabe nach der HOAI 2009 in Verbindung mit dem VHBF-1

Vergabenummer:

Kurzbeschreibung der Leistung:

nicht

Bauüberwachung

In-

Straßen I

ggf.

Ort der Leistung (Ausführungsort):

W/MR 311-3-F-2/2013

- Bauoberleitung/Dokumentation gern. LB-Straßen Tabelle AB wobei hier die Prozente der Ziffer 8.1

einzurechnen sind, da Abstriche aufgrund der gleichzeitigen Beauftragung der

erfolgen müssen

- Bauüberwachung

für das Deckenprogramm 2013/2014 (großflächige

standsetzung von Fahrbahnen) 33 bezirklicher

Straßenabschnitte (siehe Anlage) sowie benannter

zu berücksichtigende Ersatzmaßnahmen im HH­Bezirksamtsbereich Wandsbek. Der Umfang der Baumaßnahme ist den Baubeschrei bungen (siehe Anlage) zu entnehmen.

Hamburg- Bezirksamtsbereich Wandsbek

Ablauf der Angebotsfrist (Einreichungstermin): ... 05.07.2013

Ausführungsfrist (Lieferfrist): voraussichtlicher Baubeginn Ende Juni 2013 bei offener Wetterlage bis Ende der Baumaßnahme bzw. deren Abrechnung

Zuschlagskriterien: ~Preis

Ooualität

D Ausführungsfristen

D Garantie

D Folgekosten

D

Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung der Freien und Hansestadt Hamburg zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus der beiliegenden Leistungsbeschreibung.

Die anrechenbaren Kosten werden gern. Kostenberechnung vorläufig als Honorargrundlage festgelegt auf

Baukosten 4.000.000.00 Euro (einschl. Markierung, Baustoffprüfung, Pechrecycling etc.) LSBG 120.000,00 Euro Straßenbegleitgrün 0,00 Euro Oberflächenabbruch 0,00 Euro Geländemodellierung 0.00 Euro Summe 4.120.000.00 Euro entspricht ca.3.500.000,00 €Netto (Berechnungsgrundlage)

Bitte berücksichtigen Sie folgende weitere Randbedingungen:

• Für die Betreuung des Bauvorhabens ist eine lückenlose Anwesenheit auf der Baustelle nicht erforderlich. Wir erwarten jedoch, dass Sie die in der anl. Leistungsbeschreibung aufgelisteten Leistungen vollständig für alle Gewerke über die gesamte Bauzeit erbringen. Sofern erforderlich ist die Bauausführung auch während der Nachtarbeit und am Wochenende zu überwachen.

• Die für die Honorarberechnung maßgebende Bauzeit zwischen Baubeginn und Abnahme ist mit 10 Monaten festgelegt. Die vereinbarten Ingenieurleistungen (z.B. Abrechnung, Mängelbeseiti­gung nach der Abnahme, Gewährleistungsabnahme etc.) sind abweichend hiervon jedoch teil­weise auch noch nach der Abnahme zu erbringen.

• In der anl. Leistungsbeschreibung sind alle Leistungen, für die wir ein Angebot von Ihnen erwar­ten, aufgelistet. Ausgenommen hiervon sind nur Leistungen für preisliche Prüfung von Nach­tragsforderungen und Erarbeitung von Vergabevermerken. Diese und andere nicht erfassten Leistungen sollen nach Zeitaufwand zu festgesetzten Stundensätzen erbracht werden. Bitte übergeben Sie uns dafür ein Angebot für Stundenhonorarsätze für Ingenieure und Techniker. Wir gehen von ca.5 Std Techniker und 5 Stunden Ingenieurtätigkeiten aus.

• Grundlage für die Honorarberechnung der Leistungsphasen (Lph.) ist die HOAI 2009 in Verbin­dung mit der LBB-Straßen. Für die im Folgenden benannten Leistungen aus§ 46 wird zur Ho­norarberechnung die Honorarzone 111 (Mindestsatz) auf Basis des Kostenfeststellu ngsbetrages festgelegt. für die Lph. 8) sind 13 % als Bewertung für die Honorarermittlung anzusetzen. Für die Lph. 8 wurde die Bewertung abweichend von der LB-Straßen angesetzt, da ein fachkundiger Vertreter des Bauherrn jederzeit für Entscheidungen und zur Beratung bereit steht und seinerseits antei­lige Leistungen der Bauoberleitung wahrnimmt. Darüber hinaus kommt es bei der gemeinsa­men Vergabe mit der Bauüberwachung zu Leistungsüberschneidungen die honorartechnisch zu berücksichtigen sind.

• Ein Umbauzuschlag wird nicht gewährt.

• Nebenkosten über den gesamten Leistungsbereich sind in das Honorar mit einzurechnen.

Bitte benennen Sie mit Ihrem Angebot auch Ihre Berechnungsgrundlagen. In Ihrem Angebot sollten Sie auch eine Aussage darüber treffen, wie sich eine Bauzeitverlängerung oder -verkürzung auf das Honorar auswirken würde. Hierzu bitten wir um die Übermittlung einer Be­rechnungsformel.

Bitte benennen Sie uns die Mitarbeiterin I den Mitarbeiter die/der die o.g. Leistungen erbringen soll, einschl. einer Vertretung. Bitte legen Sie für diese Mitarbeiter/innen die vorliegenden Verpflichtungser­klärungen vor. Dies gilt auch für eventuelle Nachunternehmer.

Falls Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen, werden Sie gebeten, Ihr Angebot entweder auf

dem Postwege in verschlossenem Umschlag oder per Fax bis zum Einreichungstermin (s.o.) bei dem

einzureichen.

Bezirksamt Wandsbek Management des öffentlichen Raumes

Vergabemanagement W/MR 121 Vergabenummer: W/M R311-3-F-2/2013

Am Alten Posthaus 2 Zimmer201

22041 Hamburg Telefax: 040 428 81-2561

Bis zum Einreichungstermin können die Angebote geändert werden; die Änderungsmitteilung ist in gleicher Weise einzureichen.

Nebenangebote werden nicht zugelassen.

Auskünfte erteilt - Tel. 428 81 •· Bei dieser Stelle können auch die der Vergabezugrun­de liegenden Bedingungen und Vertragsbestandteile eingesehen werden. Bei Bedarf können die An­lagen auch in digitaler Form (pdf-Format) zur Verfügung gestellt werden.

Weiterhin behalten wir uns vor, im Rahmen der Angebotswertung Einzelgespräche mit den jeweiligen Bietern durchzuführen, die der Aufklärung des Angebotsinhalts dienen sollen.

Dem Angebot liegen folgende Vertragsbestandteile zu Grunde:

a)Allgemeine Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen Hamburg , Ausgabe 2009;

b) Leistungsbild und Bewertung nach der HOAI 2009;

c) Folgende besonderen technischen Bedingungen und Richtlinien ZTV/St-Hmb und Dienstanweisung DAT/98

Bei Widerspruch gelten die Vertragsbestandteile nacheinander in der angegebenen Reihenfolge.

Angebote, die nicht unterschrieben sind oder an eine andere, als die in der Aufforderung zur Ange­botsabgabe genannte Stelle versendet werden, gelten als nicht abgegeben.

Wird das Angebot unvollständig oder unrichtig ausgefüllt, fehlen geforderte Nachweise oder sind Än­derungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei, so kann es vom Wettbewerb ausge­schlossen werden. Zusätzlich muss dem Angebot eine eigenhändig unterschriebene, diesem Schrei­ben beiliegende Eigenerklärung bezüglich des Ausschlusses vom Wettbewerb beigefügt werden.

Anlagen: Leistungsbeschreibung

Aufstellung der Teilmaßnahmen

Baubeschreibung

Ergänzende Angaben zur Bauaufsicht

Übersichtspläne

Anlage 2

Aufstellung der Teilmaßnahmen

Ab sehn Wege- Länge Fläche Baustrecke .-Nr: Aufsicllt m m2

1 Nord Eulenkrugstraße 1.992 16.000 2 Nord Saseler Mühlenweg 935 7.600 3 Nord Meiendorfer Mühlen weg 297 2.050 4 Nord Volksdotter Weg 711 5.250 5 Nord Saseler Bogen 306 2.160 6 Nord Im Affen Dorfe 310 2.700 7 Nord Wiesenhöfen 158 1.200 8 Nord Berner Weg 453 3.800 9 Nord Gussau 339 1.900 10 Nord Puckaffer Weg 1.471 10.100 11 Nord entfällt 12 Nord Frahmredder 1.653 10.600 13 Nord Langen stücken 490 3.850 14 Nord Stormarnpla tz 173 1.950 15 Nord Stadtbahnstraße 499 3.350

1 Süd Wolliner Straße 1.145 8.200 2 Süd Rahlstedter Weg 359 2.600 3 Süd Charlottenburger Straße 826 7.700 4 Süd Am Pulverhof 106 970 5 Süd Kielkoppelstraße 1.508 10.800 6 Süd Sorenkoppel 513 3.450 7 Süd Brockdorffstra ß e 410 3.550 8 Süd Tegelweg 277 1.850 9 Süd Pi/lauer Straße 365 2.700 10 Süd Allensteiner Straße 240 1.650 11 Süd Tilsiter Straße 1.333 9.700 12 Süd Jesselallee 197 1.400 13 Süd Nordlandweg 644 5.100 14 Süd Spitzberaen weg 357 3.000 15 Süd Busbrookhöhe 562 3.350 16 Süd Zamenhofweg 263 1.950 17 Süd Pezolddamm 894 6.150 18 Süd Eilenau 526 3.620 19 Süd Eilbeker Weg 263 3.000

Summe= 20.575 153.250

Anlage 3

Baubeschreibung

1. Anlass der Planung

Im Zuge eines Sonderprogramms des Bezirksamtes Wandsbek zur Beseitigung von Schäden an Fahrbahnen durch Frostaufbrüche und aufgrund der erheblichen Zunahme des Verkehrsaufkommens sind für diese Maßnahme kurzfristig Haushaltsmittel vom Bezirk aus Grundinstandsetzung zur Verfügung gestellt worden. Aufgrund der vorhandenen Schadensbilder in Fahrbahnen wurde im Bezirk eine Prioritätenliste aufgestellt, anhand derer die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen zur Instandsetzung bestimmt wurden.

2. Vorhandener Zustand

Die 33 Teilbaumaßnahmen liegen im gesamten Bezirk Wandsbek verstreut, so dass beide Wegeaufsichten gleichermaßen einzubeziehen sind.

Die vorhandenen Fahrbahndeckschichten , welche teilweise mit einer Oberflächenbehandlung (Dünnschichtbelag) versehen sind, bestehen aus aufgehelltem Asphaltbeton. Durch Aufgrabungen sind die Deckschichten zum Teil erheblich gestört. An zahlreichen Stellen sind Schadstellen mit Kaltasphalt ausgebessert. Außerdem sind starke Verformungen, Risse, Löcher und Ausmagerungen festzustellen . Die Fahrbahnen sind beidseitig mit Bordsteinen eingefasst, an die sich Gehwege, zum Teil Radwege bzw. Parkstreifen anschließen. Die öffentlichen Beleuchtungs- und Entwässerungseinrichtungen sind vorhanden.

Es handelt sich um Bezirksstraßen.

3. Geplanter Zustand

Ca. 153.000 m2 vorhandenen Deckschichten sollen abgefräst und durch neue Deckschichten aus Asphaltbeton (AC 8 D N) ersetzt werden . Die Abfräsdicke beträgt allgemein 3 - 5 cm, in einigen wenigen, punktuell gestreuten Bereichen mit ausgeprägtem Schadensbild bis 9 cm. Da in den früheren Jahren im Straßenbau unter anderem auch pechhaltige Asphalttragschichten verwendet wurden , wurden die abzufräsenden Fahrbahndecken zwischen den Wasserläufen vorab auf Pechgehalt untersucht. Nach Inaugenscheinnahme ist in drei Straßen, im Abschnitt Nord und einer Straße im Abschnitt Süd , mit Pechbelastung zu rechnen.

Die belasteten Schichten liegen jedoch in der Regel tiefer als die Frästiefe (ab 4 cm und tiefer) , so dass nur im Einzelfall eine fachgerechte Entsorgung des Fräsgutes erfolgen muss. Die Instandsetzung der Fahrbahnen wird durchgehend mit Asphaltbeton (AC 8 D N) 4 cm dick (100 kg/m2

) erfolgen. In Bereichen mit starken Schäden wird mit Asphaltbinder (AC 16 B Hmb hochstandfest) 5 cm dick vorprofiliert. Die Umpflasterungen ca. 520 m2 der Schächte und Straßenabläufe werden ausgebaut, die entstandenen Hohlräume werden in vorgenannter Bauweise hergestellt.

Anlage 3

In einigen Teilbereichen werden ca. 5.700 m vorhandene Wasserläufe neu hergestellt oder profiliert. Es werden ca. 440 Straßenabläufe und 615 Sehachtabdeckungen reguliert.

Die Fahrbahnmarkierungen werden entsprechend den straßenverkehrsbehördlichen Vorgaben wiederhergestellt.

Leistungsbeschreibung Anlage 1 Leistungen

der Bauoberleitung (HOAI § 46, Lph. 8), der Örtlichen Bauüberwachung (HOAI Anlage 2, Ziff. 2.9 entspricht 2.88)

Koordinieren der Arbeiten der am Projekt Beteiligten in technischer und terminlicher Hinsicht

Aufstellen und Verteilen von Anliegerinfos in Abstimmung mit dem AG Prüfen und Überwachen der Bauzeitenpläne und Veranlassung der regelmäßigen Fortschreibung

Zustandsfeststellungen gern. § 3, Ziff. 4. VOB/B, gemeinsam mit dem AN und AG

Überwachen der Verkehrssicherung des Auftragnehmers

Erarbeiten notwendiger Änderungen des Bauablaufs u. Aufzeigen der sich daraus gebenden terminlichen, technischen und vertraglichen Konsequenzen

Umsetzen der Bauablaufänderungen

Erarbeiten, Fortschreiben und Aufstellen derverkehrlichen Auflagen (Vorbereitung/Umsetzung der Auftraggeberpflichten, z.B. zum Erlass der Straßenbau behördlichen Anordnung gern . § 45 (2) StVO) im Zusammenwirken mit dem AN (Baufirma),einschl. der Betrachtung der Auswirkungen für Bauablauf, Bauverfahren o.ä.

Zusammenstellen und Pflegen sämtlicher Bauunterlagen/ Bauakten (zeichnerische Darstellungen und rechnerische Ergebnisse etc.) und übergeben an den AG nach Abschluss der Baumaßnahme

Vorbereiten von VOB- und VOL-Aufträgen, insbesondere von Abrufaufträgen aus Rahmen- und Jahresverträgen (Markierungen, Verkehrszeichen, KLV-Bit , KLV-Stra, Baustoffprüfungen), die zusätzlich zum Hauptbauauftrag zur vollständigen Abwicklung der Baumaßnahme erforderlich sind.

Vorbereiten und Durchführen von Besprechungen, einschl. Fertigen und Versenden aller Besprechungsprotokolle (Baubesprechungen und Bedarfsbesprechungen, einschl. verkehrlicher Belange u.ä.) während der Baudurchführung

Im Rahmen der täglichen Baupraxis aufzeigen von Konsequenzen (Technik, Ablauf) und erarbeiten von Entscheidungsalternativen bei festgestellten Mängeln oder Bauablaufstörungen während der Bauausführung

Prüfen von Nachtragsforderungen im Hinblick auf Erfordernis, Technik, Mengen und Bauablauf

Die Prüfung der Preise bei Nachtragsforderungen und die Erarbeitung des Vergabeberichts für Nachtragsaufträge wird gern. Anlage 1 (Honorarermittlung) gesondert vergütet.

Prüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen

Erarbeiten der Kostenfeststellung (Schlussabrechnung des gesamten Projekts)

Mitarbeiten beim Erstellen von Beiträgen für statistische Meldungen, Informationsmaterial, Pressemitteilungen, Antworten zu Anfragen und Eingaben u.ä.

Mitwirken bei Zustandsfeststellungen nach Schadenersatzanforderungen Dritter, Bauleistungsschäden o.ä.

Veranlassen, Überwachen und Durchführen technischer Teilabnahmen einschl. Fertigen von Protokollen

Veranlassen/ Überwachen/ Durchführen von Funktionsprüfungen einschl. Fertigen von Protokollen

Veranlassen erforderlicher Abnahmen durch Dritte (z.B. HSE, Genehmigungsbehörden) und Mitwirken daran, einschl. Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüche

Überwachen des Ausgabenstandes (Kostenkontrolle) und Führen eines Nachweises über den Mittelabfluss (Ausgabenübersicht)

Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung genehmigten Unterlagen, dem Bauvertrag sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften

Kontrollieren der vom bau ausführenden Unternehmen erbrachten Bauleistungen, einschl. der kontinuierlichen Kontrolle verwendeter und wieder verwendeter Baumaterialien, Baustoffe, Baustoffgemische sowie der fertigen Leistungen, einschl. Dokumentieren der entsprechenden Liefer- und Gütenachweise

Veranlassen und Überwachen von Kontrollprüfungen und ggf. Schiedsuntersuchungen, sowie auswerten und interpretieren der Prüfungsergebnisse.

Dokumentieren des Bauablaufes und der bauvertragsrelevanten Ereignisse, Führen des Bautagebuches Überwachen der Einhaltung bekannter ausführungsrelevanter Auflagen (z.B. Umwelt- und Lärmschutz, Verkehrssicherheit etc.)

Einweisen der Auftragnehmer in die Baustelle und in den Baubereich.

Kontinuierliches bau begleitendes Überwachen der Einhaltung der angeordneten verkehrlichen Auflagen

Überwachen der Verkehrssicherung der vom Auftraggeber beauftragten Unternehmen

Erarbeiten von Vorschlägen zur Behebung von Schäden oder Mängeln.

Überwachen von Mängelbeseitigungen während der Bauausführung

Erstellen der Aufmaße für alle Teilleistungen, gemeinsam mit dem AN für den AG

Feststellen der Notwendigkeit von Ausführungsänderungen

Überwachen und Dokumentieren der vorübergehenden Inanspruchnahme von Flächen auch außerhalb des Baufeldes und Überwachen der dort erforderlichen. baulichen Maßnahmen, einschließlich Wiederherstellung des vorgefundenen Zustandes nach Inanspruchnahme der Flächen.

Prüfen der Rechnungen für die zu überwachenden Verträge in fachlicher und rechnerischer Hinsicht einschl. prüfen und archivieren aller von den AN eingereichten Abrechnungsunterlagen.

Mitwirken bei der Wahrnehmung von Anliegerbelangen auf der Baustelle gegenüber den Baufirmen

Mitwirken beim Prüfen der Anträge auf Abnahme/ Teilabnahme

Mitwirken bei der Vorbereitung und Durchführung der Abnahmen und Teilabnahmen, einschl. fertigen von Protokollen

Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel, sowie Überwachen der erforderlichen Rest- und Nacharbeiten.

VERWALTUNGSINTERNES VORBLATT

Auftraggeber : Bezirksamt Wandsbek Dezernat für Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Management des öffentlichen Raumes Am Alten Posthaus 2 22041 Hamburg

Auftragnehmer: Rolf Czerwinsky Ingenieurbüro Alstertalerweg 20 24558 Wakendorf II

1. Vertrag Nr.: MR311-3-F-2/2013

2 Finanzposition: 01.6.1641.741.53 (GI)

3. Finanzstelle.: 86.4.842 31 (Neubau)

4. Mittelreservierungs-Nr: 300064965

vom Verteiler:

1) Auftragnehmer

2) W/MR 311-4 z.w.V.

3) W/MR 311-3 z.d.A.

5. Mittelbindungs-Nr.: 210 / 2013 4)

6. Auftragssumme: 5) (einschl. Umsatzsteuer): 140.949,49 €

7. Auftragssumme: (ohne Umsatzsteuer):

8. Kostenträger: 9. Auftrag:

10. Sachkonto:

118.453,35 €

FHH 20020764 63070010

Stichwort: Bauüberwachung Deckenprogramm 2013 / 2014

Kennzahl:

6)

7)

Hauptvertrag (Nr. ) 0; Nachtrag (Nr. ) 0; Projektnummer: 12-032

VM-lng - 1 11 /RA 7 14-03-2011

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

INGENIEURVERTRAG Nr. MR311-3-F-2/2013

zwischen

der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch

das Bezirksamt Wandsbek Dezernat für Wirtschaft, Bauen und Umwelt

Fachamt Management des öffentlichen Raumes

VM-lng - 1 11 /RA 7 14-03-2011

als Auftraggeber

und

Rolf Czerwinsky Ingenieurbüro

Alstertalerweg 20 24558 Wakendorf 11

als Auftragnehmer

1von6

1 n halt:

§ 1 Gegenstand des Vertrages

§ 2 Bestandteile des Vertrages

§ 3 Leistungen des Auftragnehmers

§ 4 Leistungen des Auftraggebers

§ 5 Leistungen fachlich Beteiligter

§ 6 Termine und Fristen

§ 7 Vergütung

§ 8 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers

§ 9 Ergänzende Vereinbarungen

§ 1

Gegenstand des Vertrages

Gegenstand dieses Vertrages ist: (genaue Bezeichnung der Maßnahme)

Bauoberleitung/Dokumentation gern. LB-Straßen (Leistungsphase 8)

und Bauüberwachung für das Deckenprogramm 2013/2014 (großflächige Instandsetzung von Fahrbahnen) 33 bezirklicher Straßen /Straßenabschnitte (siehe Anlage) sowie benannter ggf. zu berücksichtigende Ersatzmaßnahmen im HH-Bezirksamtsbereich Wandsbek

§2

Bestandteile des Vertrages

Bestandteile dieses Vertrages, die vom Auftraggeber abgefordert werden können , sind:

1. Allgemeine Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen Hamburg, Ausgabe 2009

2. Leistungsbild und Bewertung der HOAI 2009

Ingenieurleistungen bei der Objektplanung von Verkehrsanlagen des Straßenverkehrs

(LB- Straßen Ausgabe 2012)

3. folgende besondere Technischen Bedingungen und Richtlinien:

PLAST Hamburg

ZTV/St-Hmb. und Dienstanweisung-DAT/98

Normierung zur Erstellung digitaler Straßenbauunterlagen

VM-lng - 1 11 /RA 7 14-03-2011 2von 6

§3

Leistungen des Auftragnehmers

(1) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer

~ die in der Anlage Nr. 1 beschriebenen Leistungen

~ folgende Leistungen

Grundleistungen :

Gern. LB-Straßen Tabelle 8, wobei hier Abstriche aufgrund der gleichzeitigen Beauftragung der Bauüberwachung erfolgen müssen.

Grundlage für die Honorarberechnung der Leistungsphasen (Lph .) ist die HOAI 2009 in Verbindung mit der LB-Straßen. Für die im Folgenden benannten Leistungen aus§ 46 wird zur Honorarberechnung die Honorarzone 111 (Mindestsatz) auf Basis des Kostenfest­stel lungsbetrages festgelegt. für die Lph . 8) sind 13 % als Bewertung für die Honorarermittlung anzusetzen. Für die Lph. 8 wurde die Bewertung abweichend von der LB-Straßen angesetzt, da ein fachkundiger Vertreter des Bauherrn jederzeit für Entscheidungen und zur Beratung bereit steht und seinerseits anteilige Leistungen der Bauoberleitung wahrnimmt. Darüber hinaus kommt es bei der gemeinsamen Vergabe mit der Bauüberwachung zu Leistungsüberschneidungen die honorartechnisch zu berücksichtigen sind.

Ein Umbauzuschlag wird auch für besondere Leistungen nicht gewährt.

Besondere Leistungen: Bauüberwachung für das Deckenprogramm 2013/2014 (großflächige Instandsetzung von Fahrbahnen) 33 bezirklicher Straßen/ Straßenabschnitte (siehe Anlage 2) sowie benannter ggf. zu berücksichtigende Ersatzmaßnahmen im HH-Bezirksamtsbereich Wandsbek. Der Umfang der Baumaßnahme ist der Baubeschreibung (siehe Anlage3) zu entnehmen .

Der Vertrag umfasst, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung der Freien und Hansestadt Hamburg. Einzelheiten ergeben sich aus der beiliegenden Leistungsbeschreibung (Anlage1 ).

Die anrechenbaren Kosten werden gern. Kostenberechnung als pauschales Honorar fest­gelegt.

Für die Betreuung des Bauvorhabens ist eine lückenlose Anwesenheit auf der Baustelle nicht erforderlich. Wir erwarten jedoch, dass Sie die in der anl. Leistungsbeschreibung aufgelisteten Leistungen vollständig für alle Gewerke über die gesamte Bauzeit erbringen. Sofern erforderlich ist die Bauausführung auch während der Nachtarbeit und am Wochen­ende zu überwachen.

Die für die Honorarberechnung maßgebende Bauzeit zwischen Baubeginn und Abnahme ist mit 10 Monaten festgelegt. Die vereinbarten Ingenieurleistungen sind abweichend hier­von jedoch teilweise auch noch nach der Abnahme zu erbrinQen. VM-lng - 1 11 / RA 7 14-03-2011 3 von 6

In der anl. Leistungsbeschreibung (Anlage1) sind alle Leistungen, für die wir ein Angebot von Ihnen erwarten, aufgelistet. Ausgenommen hiervon sind nur Leistungen für preisliche Prüfung von Nachtragsforderungen und Erarbeitung von Vergabevermerken. Diese und andere nicht erfassten Leistungen sollen nach Zeitaufwand zu festgesetzten Stundensät­zen erbracht werden.

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(2) Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als „Verfasser" zu unter­zeichnen .

(3) Der Auftragnehmer hat die zu liefernden Textbeiträge per Mail oder Datenträger als Mik­rosaft Word-Datei zur Verfügung zu stellen. Digitale Planungen sind per Datenträger für Auto CAD R14 Anwender als - DWG-File gemäß Normierungskatalog und der G 5-Gruppen für die „DSGK". - Datenspeicherung im DOS-Format bzw. als selbstentpackende Datensätze (kein

Backup Ggf. als DXF-File) zu liefern .. Bei Lieferung einer Plottdatei muss die jeweilige CTB-Datei enthalten sein.

§4

Leistungen des Auftraggebers

Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber erbracht:

Übergabe der benötigten Unterlagen

§5

Leistungen fachlich Beteiligter

Folgende Leistungen werden von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht und sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen und in diese einzuarbeiten:

§6

Termine und Fristen

(1) Für die Leistungen nach§ 3 gelten folgende Termine bzw. Fristen:

Baubeginn ca. Ende Juli 2013- Sauende ca. Ende Mai2014

(2) Kann der termingerechte Arbeitsablauf nicht eingehalten werden, hat der Auftragnehmer dies mit Nennung der Gründe dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen .

§7

Vergütung

(1) Honorar für Leistungen nach§ 3 Abs. 1;

vgl. Anlage Nr. 2. (Vertragsbestandteil!)

D Das Honorar wird als Berechnungshonorar vereinbart

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Euro

mit einem Festbetrag von psch

D mit einem vorläufigen Betrag von

12,l Das Honorar wird frei vereinbart

12,l als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von psch

D als Zeithonorar mit einem Festbetrag von psch

D als Zeithonorar mit einem Höchstbetrag von

12,l als Zeithonorar nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf mit einem vor­läufigen Betrag von

Stundensätze werden vereinbart mit

Euro/h für den Auftragnehmer

Euro/h für techn./wirtschaftl. Mitarbeiter --Euro/h für techn. Zeichner u. sonst. Mitarbeiter

Zwischensumme

(2) Nebenkosten(§ 14 HOAI)

D Die Nebenkosten werden nicht gesondert erstattet

Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit

psch

vorläufig

Summe

12,l Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit 3,0 v. H. des Honorars

Zwischensumme

(3) Gesamtvergütung (Summe aus (1) und (2)) Netto

Umsatzsteuer 19 v. H.

Brutto

§8

Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

118.453,35

22 .506,14

140.959,49

Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nach§ 12 der Allgemeinen Vertragsbe­stimmungen für Ingenieurleistungen in Hamburg müssen mindestens betragen für:

a) Personenschäden:

b) sonstige Schäden:

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§9

Ergänzende Vereinbarungen

1.500.000 Euro

500.000 Euro

(1) Mit der Unterschrift unter diesen Vertrag erklärt der Auftragnehmer, dass er von der Fi­nanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg nicht von der Teilnahme am Wettbe­werb nach § 4 Abs . 9 Buchstaben b) und c) VOF ausgeschlossen ist, und dass keine Ausschlussgründe entsprechend§ 4 VOF vorliegen.

Dem Auftragnehmer ist bewusst, dass eine falsche Erklärung seinen Ausschluss von künftigen Beauftragungen sowie die Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund zur Folge haben kann .

(2) Für Leistungen der Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung und Bauoberleitung gilt: Der Auftragnehmer wird im Rahmen dieses Auftrages auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten gesondert verpflichtet, sofern er nicht bereits von einer zuständi­gen Stelle der Freien und Hansestadt Hamburg nach dem Verpflichtungsgesetz ver­pflichtet wurde und diese Verpflichtung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch wirk­sam ist. Sofern eine Verpflichtung zwar bereits erfolgt und bei Vertragsschluss noch wirksam ist, deren Geltung aber während der voraussichtlichen Dauer des dem Vertrag zugrunde liegenden Auftrages endet, ist die Verpflichtung erneut vorzunehmen.

Dazu benennt er dem Auftraggeber den/die Namen der mit der Auftragsbearbeitung be­trauten Person(en) wie folgt:

Name Geltungsdauer der ggf. vorliegenden Verpflichtung

Sofern die benannten Personen bereits von der Freien und Hansestadt Hamburg ver­pflichtet wurden und die Verpflichtungen noch für den Zeitraum, den die Durchführung des Auftrages voraussichtlich in Anspruch nehmen wird , gültig sind , sind Kopien der Niederschriften über die erfolgten Verpflichtungen bei der für die Verpflichtung zuständi­gen Stelle einzureichen.

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(3) Es wird darauf hingewiesen, dass Vervielfältigungen im Rahmen der Verschickungen durch das Fachamt Management des öffentlichen Raumes bzw. ihrer hierfür benannten Vertragspartnern vorgenommen werden. Die hierzu erforderlichen Originalplä­ne/Mutterpausen bzw. Datenträger sind zur Verfügung zu stellen.

(4) Die Stundennachweise für erbrachte Leistungen sind wöchentlich und tabellarisch zu erbringen und können nur dann zur Prüfung des Nachweis der erbrachten Leistung bei der Abrechnung herangezogen werden.

Rechtsverbindliche Unterschriften

Hamburg, den 19.06.2013

Auftraggeber: Auftragnehmer:

„ Baudezernent Fachamtsleiter MRL

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