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Regel 4 - Ausrüstung der Spieler -

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Regel 4 - Ausrüstung der Spieler -. Regel 4 – Ausrüstung der Spieler. Grundausrüstung:. Die zwingend vorgeschriebene Grundausrüstung eines Spielers besteht aus:. einem Jersey oder Hemd,. Shorts,. Strümpfen,. Schienbeinschützern und. Fußbekleidung. Regel 4 – Ausrüstung der Spieler. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Regel 4 - Ausrüstung der Spieler -

Regel 4- Ausrüstung der Spieler

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Regel 4 – Ausrüstung der Spieler

Grundausrüstung:

- einem Jersey oder Hemd,

Die zwingend vorgeschriebene Grundausrüstung eines Spielers besteht aus:

- Shorts,

- Strümpfen,

- Schienbeinschützern und

- Fußbekleidung.

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Regel 4 – Ausrüstung der Spieler

- einem Jersey oder Hemd:

Die zwingend vorgeschriebene Grundausrüstung eines Spielers besteht aus:

Ein Trikot ist ein Kleidungsstück mit Ärmeln.

Solche Trikots sind demnach nicht erlaubt !

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Regel 4 – Ausrüstung der Spieler

- einem Jersey oder Hemd:

Die zwingend vorgeschriebene Grundausrüstung eines Spielers besteht aus:

Spieler dürfen unter dem Trikot Unterleibchen tragen.

Allerdings dürfen darauf aufgebrachte Slogans oder Werbe-aufschriften nicht zum Vorschein gebracht werden. Ein Spieler, der diese Slogans oder Werbeaufschriften dennoch zum Vor-schein bringt, darf nicht vom Spiel ausgeschlossen werden.

Ein derartiges Vorgehen ist im Spiel-bericht zu vermerken !

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Regel 4 – Ausrüstung der Spieler

- Shorts:

Die zwingend vorgeschriebene Grundausrüstung eines Spielers besteht aus:

Werden Thermohosen getragen, muss ihre Farbe mit der Hauptfarbe der Hosen übereinstimmen.

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- Shorts:

Die zwingend vorgeschriebene Grundausrüstung eines Spielers besteht aus:

Es ist im Bereich des DFB verboten, dass Shorts mit Werbe-aufdrucken versehen sind !

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Regel 4 – Ausrüstung der Spieler

- Strümpfen:

Die zwingend vorgeschriebene Grundausrüstung eines Spielers besteht aus:

Auch hier gilt: Im Bereich des DFB keine Werbung auf den Strümpfen !

Länge und Form sind nicht fest vorgeschrieben !

Aber:

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Regel 4 – Ausrüstung der Spieler

- Schienbeinschonern:

Die zwingend vorgeschriebene Grundausrüstung eines Spielers besteht aus:

Diese müssen von den Strümpfen vollständig bedeckt sein,müssen aus einem geeigneten Material bestehen (Gummi, Plastik oder ähnlichen Substanzen),

und müssen einen angemessenen Schutz vor Verletzungen bieten.

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- Fußbekleidung:

Die zwingend vorgeschriebene Grundausrüstung eines Spielers besteht aus:

Das Spielen ohne Schuhe ist nicht grundsätzlich nicht erlaubt !

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Regel 4 – Ausrüstung der Spieler

Die Trikotfarben beider Mannschaften müssen sich voneinander unterscheiden.

Ebenso muss sich jeder Torwart in der Farbe seiner Sportkleidung von den anderen Spielern, vom Schiedsrichter und dessen Assistenten unterscheiden.

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Regel 4 – Ausrüstung der Spieler

Ein Spieler darf keine Ausrüstungsgegenstände oder Kleidungsstücke tragen, die für ihn oder einen anderen Spieler eine Gefahr darstellen.

- Schmuck,

- gefährliche Schraubstollen,

Beispiele:

- Gipsverbände u.ä.

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Regel 4 – Ausrüstung der Spieler

Jegliche Art von Schmuck ist gefährlich. Da der Begriff „gefährlich“ interpretationsbedürftig und folglich bislang unklar war, ist nunmehr jeglicher Schmuck verboten.

Ringe, Ohrringe sowie Leder und Gummibänder können ebenfalls zu Verletzungen führen und dürfen deshalb nicht getragen werden.

Schmuck darf nicht mit Klebeband abgedeckt werden, da dies keinen ausreichenden Schutz bietet.

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Regel 4 – Ausrüstung der Spieler

Nicht erlaubt:

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Regel 4 – Ausrüstung der Spieler

Wenn ein Spieler gezwungen ist, einen Gipsverband zu tragen, ist der Schiedsrichter allein befugt zu entscheiden, ob dieser Verband eine Gefahr für die anderen Spieler bedeutet und ob der betreffenden Spieler somit am Spiel teilnehmen darf oder nicht.Moderne Schutzgegenstände wie Kopfschutz, Gesichtsmaske, Knie- und Ellenbogenschoner aus weichem, leichtem und gepolsterten Material gelten als nicht gefährlich und sind deshalb erlaubt.

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Dank neuer technischer Erkenntnisse sind Sportbrillen heute für den Träger und seine Gegenspieler viel sicherer.

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Regel 4 – Ausrüstung der Spieler

Kontrollpflichten des Schiedsrichters:

Wenn er Grund zu der Annahme hat, dass etwas an der Ausrüstung nicht in Ordnung ist, kann er die Ausrüstung des Spielers auch zu jeder anderen Zeit prüfen.

Der Schiedsrichter prüft vor dem Spiel die Ausrüstung der Spieler.

Vor allem bei mehrfarbiger Spielkleidung prüft der Schiedsrichter vor Spielbeginn, ob eine klare Unterscheidung während des Spiels gewährleistet ist.

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Regel 4 – Ausrüstung der Spieler

Kontrollpflichten des Schiedsrichters:

Wenn der Schiedsrichter feststellt, dass ein Spieler Gegenstände an sich trägt, die nicht erlaubt sind und die eine Gefahr für die anderen Spieler darstellen können, hat er den Spieler aufzufordern, sie zu entfernen.

Entsprechendes gilt für die Frage, ob Spieler Schmuck, andere Ausrüstungsgegenstände oder einen Gipsverband tragen, welche für sie selbst oder andere eine Gefährdung darstellen.

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Regel 4 – Ausrüstung der Spieler

Kontrollpflichten des Schiedsrichters:

Kommt der Spieler der Aufforderung des Schiedsrichters nicht nach, darf er nicht am Spiel teilnehmen.

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Strafbestimmungen:

- muss der Spieler das Spielfeld verlassen, wenn der Ball zum nächsten Mal aus dem Spiel ist, es sei denn, er hat seine Ausrüstung bereits in Ordnung gebracht,

Bei nahezu jeder Übertretung gegen die Regel 4- muss das Spiel nicht unterbrochen werden,

- wird der fehlbare Spieler vom Schiedsrichter aufgefordert, das Spielfeld zu verlassen, um seine Ausrüstung in Ordnung zu bringen,

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Strafbestimmungen:

- hat der Schiedsrichter zu prüfen, ob die Ausrüstung nunmehr korrekt ist, bevor er seine Zustimmung zur Rückkehr auf das Spielfeld erteilt,

Bei nahezu jeder Übertretung gegen die Regel 4- darf ein Spieler, der zur Korrektur seiner Ausrüstung vom Feld geschickt wurde, nur mit Zustimmung des Schiedsrichters zurückkehren,

- ist die Zustimmung nur möglich, wenn der Ball aus dem Spiel ist.

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Strafbestimmungen:

so ist das Spiel zu unterbrechen und mit einem indirekten Freistoß dort fortzusetzen, wo der Spieler in das Spiel eingriff.

Ausnahme:

Greift ein Spieler ohne Schuhe in das Spielge-schehen ein,

Auf eine Verwarnung wird ab der Saison 2005/2006 verzichtet.

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Regelfrage 1:

Während des laufenden Spiels sieht der SR, dass ein Spieler während eines Zweikampfes einen Schienbein-schoner verliert. Er fordert ihn, während der Ball noch im Spiel ist, auf den Schienbeinschoner wieder anzuziehen. Daraufhin zieht sich der Spieler den verlorenen Schienbein-schoner unbemerkt vom SR auf dem Spielfeld wieder an, greift ins Spiel ein und erzielt anschließend mit dem Kopf ein Tor. Entscheidungen ?Tor ist gültig - vor Anstoß Kontrolle der Aus-rüstung durch den SR.

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Regelfrage 2:

Nach einem Zweikampf beanstandet ein Spieler wegen einer am Oberschenkel erlittenen leichten Verletzung die Schuhe seines Gegners. Aus diesem Grund unterbricht der SR das Spiel und kontrolliert die Schuhe des Gegenspielers. Dabei stellt er scharfkantige Stollen fest. Hat sich der SR richtig verhalten und wie muss entschieden werden ?Nein, keine Unterbrechung wegen mangelhafter Ausrüstung, somit SR-Ball, Spieler muss Spielfeld zur Korrektur der Ausrüstung verlassen.

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Regel 4 – Ausrüstung der Spieler

Regelfrage 3:

Während des laufenden Spiels wirft ein Spieler im Bereich des Assistenten seine Schienbeinschoner aus dem Spiel-feld. Wie muss der SRA, der diesen Vorgang wahrnimmt, reagieren ?

Nächste SpielunterbrechungFahnenzeichen, Rücksprache SR-SRA, Spieler muss Ausrüstung vervollständigen (ggf. Wiedereintritt ins Spiel in der nächsten Unterbrechung nach Kontrolle durch SR)

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Regelfrage 4:

Ein Spieler verliert nach einem Zweikampf einen Schuh. Der Schiedsrichter sieht dies und fordert den Spieler auf, den Schuh wieder anzuziehen. Nachdem sich der Ball zunächst außerhalb des Spielbereichs dieses Spielers befindet, gelangt er nun in seine Nähe. Nun läuft dieser Spieler in den Spielbereich und spielt, noch mit einem Schuh, den Ball. Wie ist zu entscheiden?

Zunächst keine Unterbrechung, keine Verwarnung, ind. Freistoß, wo Ball gespielt wurde.

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Regelfrage 5:

Unmittelbar vor Spielbeginn werden von den SRA die Ausrüstungen der Spieler überprüft. Dabei stellt ein SRA bei zwei Spielern Beanstandungen an den Schuhen fest. Er schließt deshalb beide Spieler bis zur Beseitigung der Mängel vom Spiel aus. Der SR pfeift das Spiel an, obwohl beide Spieler noch nicht auf dem Feld sind. War diese Entscheidung richtig ?

Nein, nur SR kann Spieler wegen Beanstandungen ausschließen. SRA hätten SR informieren müssen, dieser informiert Spielführer

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Der FVN-Lehrstab wünscht allen Schiedsrichtern und Schieds-

richterinnen:

„Gut Pfiff !“

Ausarbeitung FVM-Lehrstab Franz-Willi Schmitz Stand 3/2006