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o RSB-interne Regel (Liste B des DSB) RH 1.98 und RH 1.99 Unterhebelrepetierer (Lever Action) „regelkonforme Waffen, Zubehör und Ausrüstung“ (Hinweise zur Waffenkontrolle) Erläuternde Erklärungen und Anmerkungen zur Auslegung der RSB-Ausschreibung - für Waffenkontrolleure, verantwortliche Stand- aufsichten und Schützen (4. Auflage ab 2014) von Heinz-Josef Bär

„regelkonforme Waffen, Zubehör und Ausrüstung“ der OrdGewWelt/Heinz-Josef_Baer... · sehr wahrscheinlich auch den anderen Herstellern, z. B. Marlin) mit diversen Stecherabzügen

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o RSB-interne Regel (Liste B des DSB) RH 1.98 und RH 1.99 Unterhebelrepetierer (Lever Action)

„regelkonforme Waffen, Zubehör und Ausrüstung“

(Hinweise zur Waffenkontrolle)

Erläuternde Erklärungen und Anmerkungen zur Auslegung der RSB-Ausschreibung - für Waffenkontrolleure, verantwortliche Stand- aufsichten und Schützen

(4. Auflage ab 2014)

von Heinz-Josef Bär

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UH-Rep. .Inhalt --- 4. Auflage ab 2014, St. 3/14 --- H.-J. Bär

o RSB-interne Regel (Liste B des DSB) RH 1.98 und RH 1.99 Unterhebelrepetierer (Lever Action)

o

„regelkonforme Waffen, Zubehör und Ausrüstung“ (4. Auflage ab 2014)

Inhalt

• Allgemeine und spezielle Regeln sowie Erläuterungen zur

RSB-Ausschreibung

- Vorwort

- Allgemein

- RSB-Regel 1.98 = „Ziffer 1.1 - Disziplin I“ Lever Action Gewehre im Kaliber .22 lfb (.22 lr) Unterhebelrepetierer .22 lfB

- RSB-Regel 1.99 = „Ziffer 1.1 - Disziplin II“ Lever Action Gewehre für Zentralfeuermunition Unterhebelrepetierer GK

- Abzug

- Visierung „Ziffer 1.10“ (Disziplin I und II) - Hinweis zum 2. Satz der o. a. Ziffer: „Vernierdiopter u. ä. sind nicht erlaubt“ - zusätzlicher Hinweis zu „Eigenkonstruktionen“

- Beschuss

- Anlage 1 = Erlaubte Lochkimmen

- Anlage 1 a = nicht erlaubte Diopter „peep sights“ für Disziplin II (GK)

- Anlage 2 = Beschreibung der zu verwendenden Waffen sowie des Wettbewerbs

gemäß „Liste B“ des DSB (Status: 05.07.2011)

- Anlage 3 = Auszug: RSB-Ausschreibung 2014; für 1.98 + 1.99 Unterhebelrepetierer

- Anlage 4 = Beschusszeichen (Auszug) der C.I.P.-Mitgliedstaaten

sowie die Beschuss- und Ortszeichen aus Deutschland

Erlaubt ist die nicht-kommerzielle Nutzung unter Nennung des Verfassers. Dies gilt auch für die Verwendung von Auszügen.

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UH-Rep. --- 4. Auflage ab 2014, St. 03/14 --- H.-J. Bär 1

o RSB-(interne) Regel (Liste B des DSB) RH 1.98 und RH 1.99 – Unterhebelrepetierer (Lever Action)

o

„regelkonforme Waffen, Zubehör und Ausrüstung“ (4. Auflage ab 2014)

Allgemeine und spezielle Regeln sowie Erläuterungen zur RSB-Ausschreibung

Vorwort

Mit der neuen SpO des DSB ab dem Sportjahr 2014 wurden die bisher dort erwähnten Regeln 1.56 + 1.57 „Unterhebelrepetierer 50m bzw. 100m“ nicht mehr aufgeführt. DSB-einheitliche Regeln – und somit „Deutsche Meisterschaften“ für das Schießen mit Unterhebelrepetierern sind bis auf weiteres nicht in Sicht. Die entsprechenden Disziplinen finden sich in der „Liste B“ des DSB, welche die „abweichenden Disziplinen der Landesverbände im Deutschen Schützenbund e. V.“ darstellt. Folglich gilt im Bereich des RSB weiterhin die „jährliche“ jeweilige landesinterne Ausschreibung (Regel 1.98 und 1.99) für das Schießen mit Unterhebelrepetierern.

Allgemein

Die Regeln zur Beschaffenheit eines Unterhebelrepetierers können „naturgemäß“ nicht so exakt definiert werden, wie für moderne Matchwaffen. Man sollte sich hier einen Grundsatz immer vor Augen führen: Ein Unterhebelrepetierer ist keine „designte Matchwaffe“, welche bis ins Detail reglementiert werden kann. Vom „Henrystutzen“ (Mod. 1860) bis zu den „Lever Actions“ des 20. Jahrhunderts wurden sie immer wieder modernisiert und verändert. Daher sind hier bei der Waffenkontrolle, neben der Beschreibung in der „RSB-internen-Regel 1.98 und 1.99 Unterhebelrepetierer“, folgende Regeln der SpO. des DSB nicht aus den Augen zu verlieren: DSB-SpO 0.1.3 - Auslegung (= Zitat) „Wo der Wortlaut der Sportordnungsregeln eine eindeutige Auslegung nicht zulässt, sind sie stets im Sinne des sportlichen Anstands, der eine mögliche Gleichstellung aller Teilnehmer verlangt, zu interpretieren.“

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DSB-SpO - (0.5 Waffen, Munition und Ausrüstung) - 0.5.3 - „Zubehör“ (= Zitat) „Sportwaffen, Behelfe, Ausrüstung, Zubehör usw., die in diesen Regeln nicht erwähnt sind, jedoch einen persönlichen Vorteil gegenüber anderen verschaffen können oder gegen den Sinn dieser Regeln und Bestimmungen verstoßen, sind nicht erlaubt.“

RSB-Regel 1.98 = „Ziffer 1.1 - Disziplin I“ Lever Action Gewehre im Kaliber .22 lfb (.22 lr) „Unterhebelrepetierer .22 lfb“ Im 19. Jahrhundert existierten zwar auch schon Lever Action Gewehre im Kal. .22 lfb. – „lr“, aber die Mehrzahl der heute auf dem Markt angebotenen Modelle wurden erst im Laufe des 20. Jahrhunderts konstruiert. Daher gelten für Modelle im Kal.-.22-lfb. keine Einschränkungen in Bezug auf das Entwicklungsjahr und somit etwas erleichterte Bedingungen, was die „typgemäße“ Ausstattung anbelangt. Zum Beispiel sind hier gefederte Visierblätter, welche mittels Schraube fein höhenverstellbar sind, zugelassen. Aber auch bei der „Disziplin I“ gilt, - die Visierung muss „vom Typ her“ zu einem UH-Repetierer passen. Typische „Matchvisierungen“, wie sie üblicherweise auf modernen Wettkampfwaffen (kurz oder lang) verwandt werden, sind nicht zugelassen.

� Zum Thema: „Erlaubte Lochkimmen“ siehe Anlage 1.

RSB-Regel 1.99 = „Ziffer 1.1 - Disziplin II“ Lever Action Gewehre für Zentralfeuermunition „Unterhebelrepetierer GK“ Hier ist zu beachten, dass gemäß Ausschreibung nur UH-Gewehre zugelassen sind, deren Modelle vor dem Jahr 1900 entwickelt wurden. Das heißt, dass hier strengere Maßstäbe als bei der Disziplin I (Gewehre im Kal. .22 lfb. – „lr“) angelegt werden müssen, - was die „typgemäße und zeitgenössische“ Ausstattung der Waffen anbelangt. Dies betrifft vor allem die – • Visierung --- Zum Beispiel - gefederte Visierblätter, welche mittels Schraube „fein“ höhenverstellbar sind, tauchen in der mir bekannten Literatur vor dem Jahr 1900 noch nicht auf. --- Auch seitlich am Systemkasten befestigte, fein höhen- und seitenverstellbare Lochkimmen wurden erst im 20. Jahrhundert entwickelt. Ausnahme: Im Jahr 1895 brachte Lyman eine seitlich – mit langer Führungsstange – zu befestigende höhenverstellbare Lochkimme (sehr große Diopteröffnung) für die Modelle Winchester 1886, 1892, 1894 und 1895 auf den Markt, welche aber eher für die Jagd, als für einen sportlichen Einsatz geeignet ist.

� Zum Thema: „Erlaubte/nicht erlaubte Lochkimmen“ siehe auch hier Anlage 1 und 1a. Magazin (keine „auswechselbaren“ Kastenmagazine) --- Erst im Jahr 1905 brachte Winchester das erste Gewehr mit einem auswechselbaren Kastenmagazin auf den Markt (Mod. 1905 = halbautomat. Gew.).

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--- Auch die „Savage-99“ besaß in der Anfangszeit ein „nicht-herausnehmbares“ Mittelschaftmagazin. • Hinweis zur ‚Savage 99’ Noch ein paar Worte zur ‚Savage 99’. Bei diesem Modell handelt es sich um einen modern aussehenden „hahnlosen“ Unterhebelrepetierer. Er wurde ab 1899 (exakt 100 Jahre) bis 1999 hergestellt, und ist somit für die RSB-Disziplin „1.99 UH-Rep.-Zentralfeuer“ zugelassen. Aber, wie bereits im vorherigen Abschnitt erwähnt - nur, wenn er ein „nicht herausnehmbares“ Mittelschaftmagazin besitzt. Erst im späteren 20. Jahrhundert wurde die Büchse mit einer Schiebesicherung am Kolbenhals, anstatt eines kleinen Sicherungsschiebers am Unterhebel und einem „herausnehmbaren“ Kastenmagazin ausgestattet.

Abzug

Sollte ein Schütze mit einem alten Original zum Wettkampf antreten, so ist neben dem Abzugswiderstand zu überprüfen, ob die Waffe mit einem Stecher ausgerüstet ist. Im 19. Jahrhundert wurde eine größere Anzahl der UH-Repetierer von der Fa. Winchester (und sehr wahrscheinlich auch den anderen Herstellern, z. B. Marlin) mit diversen Stecherabzügen ausgerüstet. Neben dem Doppelzüngelstecher (Deutscher Stecher) wurden oftmals auch Rückstecher (Französischer Stecher) eingebaut, welche auf den ersten Blick nicht von einem Direktabzug zu unterscheiden sind. Auch wenn es sich um eine Originalwaffe des 19. Jahrhunderts handelt; Ausnahmen bezüglich des Abzugswiderstands kennt die Ausschreibung des RSB nicht. Prinzipiell ist jede Waffe zurückzuweisen, die mit einem Stecherabzug ausgerüstet ist oder der vorgeschriebene Abzugswiderstand von mindestens 1000 g nicht hält.

Visierung – „Ziffer 1.10“ (Disziplin I und II) - Hinweis zum 2. Satz der o a. Ziffer; „Vernierdiopter u. ä. sind nicht erlaubt“

Die entsprechenden, d. h. vom Typ her zu den Vernierdiopter passenden „sportlich ambitio-nierten“ Korntunnel sind ebenfalls nicht erlaubt; auch dann nicht, wenn sie, ebenso wie die diversen Vernierdiopter u. ä. in den zeitgenössischen Publikationen und Katalogen des 19. Jahrhunderts aufgeführt sind. - zusätzlicher Hinweis zu „Eigenkonstruktionen“

Selbstgebaute Visier-„Eigen“-konstruktionen sind nur dann zugelassen, wenn diese neben den vorgegebenen Maßen und sonstigen Merkmalen gemäß Regel 1.10 der RSB-Ausschreibung, „typgemäß“ -–-und „nahezu“ identisch sind mit typischen UH-Rep.-Visieren, wie sie serienmäßig (keine Sonderanfertigungen) von den Herstellern verbaut wurden bzw. werden und/oder in der Literatur erwähnt und beschrieben sind.

Bei der Gelegenheit sei nochmals darauf verwiesen, dass bei der Disziplin II - „Zentralfeuer“ die jeweiligen UH-Rep.-Modelle – und somit natürlich auch deren Anbauteile gemäß Regel 1.1 vorletzter Satz, vor den Jahr 1900 entwickelt worden sein müssen.

Der Nachweis in Bezug auf „typgemäß“ obliegt in diesem Fall dem Schützen.

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Beschuss: –RSB-Ausschreibung - Regel 1.2 Für Wettbewerbe des DSB (s. hierzu auch SpO 0.5.1) und natürlich auch des RSB gilt:

(= Zitat RSB-Ausschreibung) Auf jeder Waffe müssen in Deutschland gültige Beschusszeichen nach gesetzlichen Vorschriften vorhanden sein. Ausnahme = Originale vor Einführung der Beschusspflicht.

(Zusatz: = Original-Feuerwaffen, die vor dem 01.01.1891 hergestellt und nicht verändert worden sind.) (Dies entspricht dem BeschG vom 11.10.2002 = in Kraft seit dem 1.4.2003 – “Ausnahmen von der Beschusspflicht“ - § 4 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b)

Beschusszeichen Da in Deutschland alle Beschusszeichen der C.I.P.-Staaten gültig sind, heißt dies in der Praxis:

Jede teilnehmende Waffe (Herstellungsdatum > 01.01.1891) hat das Beschusszeichen eines C.I.P. *) -Teilnehmer-Staates zu tragen.

*) Commission Internationale Permanente pour l'épreuve des armes à feu portatives –C.I.P. (Ständige Internationale Kommission für die Prüfung von Handfeuerwaffen.)

Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, die gültigen Beschusszeichen der C.I.P.-Teilnehmerstaaten identifizieren zu können, habe ich einen Auszug der für Sie „wesentlichen“ Beschusszeichen zusammengestellt - siehe Seite 1-3 der Anlage 4.

Die deutschen Beschuss- und Ortszeichen der Beschussämter (mit Historie) finden Sie (als Auszug) auf - siehe Seite 4 der Anlage 4. Achtung!

Die USA ist nicht Mitglied der C.I.P. Daher gelten die dortigen - zumeist firmeninternen - Abnahmemarken in Deutschland nicht. Einen staatlich vorgeschrieben, offiziellen Beschuss aller Schusswaffen kennen die USA nicht. Man verlässt sich hier wohl auf die Wirkung der sehr strengen US-Haftungsgesetze.

Da im Wettbewerb „UH-Rep.“ gelegentlich Waffen eingesetzt werden, welche von den Schützen „direkt“, d.-h. ohne Zwischenhändler aus den USA importiert werden, bedarf es bezüglich des Beschusszeichens eines prüfenden Blickes. In einigen Fällen ist nämlich zu beobachten, dass die Schützen ihrer Pflicht, die Waffe in Deutschland beschießen zu lassen, nicht nachkommen. Auch hier gilt natürlich für „alte Originale“, d. h . Herstellungsdatum = vor dem 1. Jan. 1891, dass diese von der Beschusspflicht ausgenommen sind.

Offiziell, - d.-h. über einen deutschen Händler importierte Waffen, welche nach dem vorgenannten Datum hergestellt wurden, sind i.-d.-R. alle in Deutschland oder in einem C.I.P.-Teilnehmer-Staat beschossen.

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Anlage zu UH-Rep. --- 4. Auflage ab 2014, St. 03/14 --- H.-J. Bär

= OK

Anlage 1 RSB-Regeln 1.98 und 1.99 für das Schießen mit Unterhebelrepetierern (Lever Action) Punkt 1.10 Visierung:

Offene „typgemäße“ Visierung (keine Matchvisierung u. ä.) alternativ Lochkimme mit kleinem Schraubteller. Vernierdiopter u. ä. sind nicht erlaubt. Erlaubte Lochkimme: Eine eventuell vorhandene Seitenverstellung darf nicht mit bloßer Hand regulierbar sein (= ggf. mittels Madenschraube o. ä. zu blockieren. Maximaler Außendurchmesser des Schraubtellers = 14 mm. Mindest-Lochdurchmesser (Durchblick) = 1,5 mm. Zusätzliche Einsätze sind nicht erlaubt. Maximal sind zwei Zielhilfen erlaubt, keine „Dreipunktvisierung“.

Punkt 1.11 Zielhilfsmittel: sind nicht gestattet.

� Vernierdiopter u. ä. sind nicht erlaubt.

Diese ‚Lochkimme’ ist dann erlaubt, wenn sie die oben genannten Kriterien erfüllt.

= max. 14 mm

keine Seitenverst. von Hand

= min. 1,5 mm

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Anlage 1a zu UH-Rep. ---4. Auflage ab 2014, St. 03/14 --- H.-J. Bär

nicht zugelassene Diopter „peep sights“

… zu RSB-Regel 1.99 = „Ziffer 1.1 – Disziplin II“ Lever Action Gewehre (UHR) für Zentralfeuermunition

zu Punkt 1.10 Visierung:

Hier ist zu beachten, dass gemäß RSB-Ausschreibung zur LVM nur UHR-Gewehre zugelassen sind, deren Modelle vor dem Jahr 1900 entwickelt wurden. � Da dies sinngemäß somit auch für deren Zubehör und Anbauteile gilt, sind die

nachstehend aufgeführten Diopter „peep sights“ nicht RSB-zugelassen.

Quelle: (beide) Midway Deutschland

Bei beiden Modellen handelt es sich um „nicht typgemäße“, d. h. in der Zeit vor dem Jahr 1900 entwickelte peep sights. • Das Williams receiver sight wurde gemäß meinen Erkenntnissen zwischen den beiden

Weltkriegen des 20. Jahrhunderts u. a. für UHR-Gewehre entwickelt und gebaut. Die Firma Williams wurde erst im Jahre 1926 gegründet.

• Lyman receiver sight Mod. 57 und 66 u. a. für UHR-Modelle:

Bei Internetrecherchen fand ich das Lyman receiver sight Mod. 57 erstmals im Lyman Katalog des Jahres 1940 und das Mod. 66 erstmals im entsprechenden Katalog des Jahres 1957.

Anlage 1 a

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Quelle: DSB,_Wiesbaden_Status: 05.07.2011

Anlage zu UH-Rep.--- 4. Auflage ab 2014, St. 03/14 --- H. J. Bär

interne Disziplinen des RSB e.V. (RH) „Auszug“ RH 1.98 Unterhebelrepetierer .22 lfB Ordnungsnr: Liste B

Schlagwort Ordnungsnr- LSpO

Angabe

1 Wettbewerb 1.98 Unterhebelrepetierer 1.1 Waffenart 1.1 Langwaffe / Mehrlader; Unterhebelrepetierer 1.2 Lauflänge in cm min. 42 2 Visierung 1.10 Kimme / Korn; Diopter / Korn 3 Kaliber 5,6 mm/ .22 lr. / .22 lfb 4 Distanz in m 2 50 5 Anschlagart 3.1 stehend, kniend bzw. sitzend 6.1 Wettkampfschüsse 3.1 4 x 5 stehend; 4 x 5 kniend bzw. sitzend 6.2 Zeitvorgaben in Min. 3.1 pro Serie 75 Sek. 6.3 Scheibe 2 0.4.3.04 (= neu seit 2014 „Scheibe Nr. 4“) 7 Beschreibung RH 1.99 Unterhebelrepetierer Zentralfeuer (GK) Ordnungsnr: Liste B

Schlagwort Ordnungsnr- LSpO

Angabe

1 Wettbewerb 1.99 Unterhebelrepetierer 1.1 Waffenart 1.1 Langwaffe / Mehrlader; Unterhebelrepetierer

vor 1900, Replika oder Original 1.2 Lauflänge in cm min. 42 2 Visierung 1.10 Kimme / Korn; Diopter / Korn 3 Kaliber Zentralfeuer ohne Kaliberbegrenzung 4 Distanz in m 2 50 5 Anschlagart 3.1 stehend, kniend bzw. sitzend 6.1 Wettkampfschüsse 3.1 4 x 5 stehend; 4 x 5 kniend bzw. sitzend 6.2 Zeitvorgaben in Min. 3.1 pro Serie 75 Sek. 6.3 Scheibe 2 0.4.3.04 (= neu seit 2014 „Scheibe Nr. 4“) 7 Beschreibung („kursiv“ = eigene Zusätze bzw. Anmerkungen)

Beschreibung der zu verwendenden Waffen sowie des Wettbewerbs gemäß: „Liste B“ des Deutschen Schützenbundes;

Abweichende Disziplinen der Landesverbände im Dt. Schützenbund e.V. (genehmigt durch den Bescheid des BVA vom 05.07.2011)

Anlage 2

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Quelle: RSB-Internetseite

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RSB-Ausschreibung

Landesverbandsmeisterschaften 2014 Anlage 5 1.98/1.99 Unterhebelrepetierer zur Ausschreibung

Regeln für das Schießen mit Unterhebelrepetierern (Lever Action)

1.1 Waffen

Disziplin I: Lever Action Gewehre im Kaliber 22lfB (22 lr.) Disziplin II: Lever Action Gewehre für Zentralfeuermunition. Zugelassen sind Unterhebelgewehre, deren Modelle vor 1900 entwickelt wurden. Zugelassen sind auch entsprechende Repliken.

1.2 Auf jeder Feuerwaffe müssen in Deutschland gültige Beschusszeichen nach gesetzlichen Vorschriften vorhanden sein. Ausnahme = Originale vor Einführung der Beschusspflicht.

1.3 Bekleidung: Spezialbekleidung, wie Schießjacke nach Ziffer 1.2.3 SpO, Schießhose nach Ziffer 1.2.4 SpO und Schießschuhe nach Ziffer 1.2.5 SpO, ist nicht erlaubt.

1.4 Abzug: mindestens 1000g Der Abzugswiderstand darf nicht mit bloßer Hand regulierbar sein.

1.5 Mündungsbremsen: sind nicht gestattet. 1.6 Ladekapazität: mindestens 5 Patronen. 1.7 Laufbeschwerungen: sind nicht gestattet. 1.8 Gewicht: ohne Limit, jedoch darf das Gewicht der Originalwaffe nicht überschritten

werden. 1.9 Schäftung: wie Original.

Lochschaft, Handballenauflage oder jede Art von Handstütze gemäß der SpO sind nicht gestattet.

1.10 Visierung Offene „typgemäße“ Visierung (keine Matchvisierung u. ä.), alternativ Lochkimme, mit kleinem Schraubteller. Vernierdiopter u. ä. sind nicht erlaubt. Erlaubte Lochkimme: Eine eventuelle vorhandene Seitenverstellung darf nicht mit

„Liste B“ des DSB – Auszug von RSB (verbandsintern)

Anlage 3

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Quelle: RSB-Internetseite

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bloßer Hand regulierbar sein (ggf. mittels Madenschraube o. ä. blockieren). Maximaler Außendurchmesser des Schraubtellers 14 mm.

Mindest-Lochdurchmesser (Durchblick) 1,5 mm. Zusätzliche Einsätze sind nicht erlaubt. Maximal sind zwei Zielhilfen erlaubt, keine "Dreipunktvisierung".

1.11 Zielhilfsmittel: sind nicht gestattet. 1.12 Gewehrriemen: ist nicht gestattet. 1.13 Schießbrille: ist erlaubt. 1.14 Munition

Disziplin I: Randfeuerpatronen im Kaliber 22 lfB (.22 lr.) Disziplin II: Handelsübliche (auch selbst geladene) Zentralfeuermunition.

2. Schießentfernung und Scheiben Die Schießentfernung beträgt 50m. Scheiben: Disziplin I + II: Gewehrscheibe 100 m gemäß 0.20 SpO.

3. Schusszahlen – Schießzeit 3.1 Die Disziplinen I und II bestehen aus je 40 Schuss.

20 Schuss stehend in 4 Serien à 5 Schuss in 75 Sek. 20 Schuss kniend in 4 Serien à 5 Schuss in 75 Sek.

Maximale Schusszahl pro Scheibe: 10 Ab dem 46. Lebensjahr ist statt kniend der Sitzendanschlag erlaubt. Beim Wechsel des Anschlages vom Stehend- zum Kniendschießen beträgt die Pause max. 10 Min.

3.2 Probeschüsse Vor Beginn der Wettkampfschüsse: 1 Probeserie im Stehendanschlag à 5 Schuss in 75 Sek.

4. Ergebnisgleichheit Bei Ergebnisgleichheit ist nach SpO Regel 0.12 zu verfahren.

5. Vorkampf und Endkampf Ab der Landesverbandsmeisterschaft wird eine Unterteilung in Vorkampf und Endkampf vorgenommen. Am Endkampf nehmen die 5 besten Schützen des Vorkampfes teil. Geschossen werden im Stehendanschlag 2 Serien à 5 Schuss in 75 Sek.

5.1 Endergebnis Das Ergebnis im Endkampf wird zum Vorkampfergebnis addiert.

5.2 Ergebnisgleichheit Endkampf Im Falle von Ergebnisgleichheit nach dem Endkampf schießen die ergebnisgleichen Schützen sofort 1 Stechschuss nach Ansage in 75 Sekunden. Ist die Ergebnisgleichheit dann noch nicht gebrochen, so liegt das bessere Ergebnis bei der geringsten Entfernung des Stechschusses vom Mittelpunkt der Scheibe. Ein Probeschießen findet nicht statt.

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Quelle: RSB-Internetseite

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6. Wertung: Disziplin I: Wertung gemäß SpO Kleinkaliber. Disziplin II: Bei angeschossenen Ringen muss die Einschussmitte auf dem den Ring

begrenzenden Kreis liegen (Zentrumswertung).

7. Durchführung Nach dem Kommando „Laden“ fragt der Schießleiter: „Sind Sie bereit?“ Kommt kein Widerruf, wird nach ca. 5 Sek. mit dem Kommando „Feuer“ die 5-Schuss-Serie gestartet. Bei Widerruf ist dem Schützen einmalig Gelegenheit zu geben, seine Vorbereitungen in einer Zeit von 15 Sek. abzuschließen. Nach Ablauf der Zeit von 15 Sek. kommt der Aufruf: „Achtung“ und nach weiteren ca. 5 Sek. das Kommando „Start“. Nach Ablauf der Schießzeit von 75 Sek. gibt der Schießleiter das Kommando: „STOP“. Ein nach diesem Kommando abgegebener Schuss wird für diese Serie nicht gewertet. Dem Schützen wird der beste Treffer auf der gerade beschossenen Scheibe abgezogen.

8. Störungen 8.1 Anlage

Tritt an einer Anlage eine technische Störung auf, die eine korrekte Beendigung einer begonnenen Serie verhindert, wird diese Serie nicht gewertet und die Schusslöcher werden abgeklebt. Nach Behebung der Störung wird die Serie wiederholt. Eine zusätzliche Probeserie wird nicht gestattet.

8.2 Waffen- und Munitionsstörung Wird eine Waffe aus irgendeinem Grunde funktionsunfähig, darf der Schütze unter genauester Beachtung der allgemein üblichen Sicherheitsbestimmungen versuchen, die Störung innerhalb der Serienzeit zu beheben und das Schießen fortzusetzen. Falls die Störung in der Serienzeit nicht behoben werden kann, bekommt der Schütze keine Zeitverlängerung. Die geladene Waffe ist zu entladen (entfernen des Magazins, falls technisch möglich) und mit offenem Verschluss und Laufrichtung zur Scheibe abzulegen. Beachtet der Schütze diese Sicherheitsregel nicht, so ist er zu disqualifizieren (rote Karte). Die vor der Störung abgegeben Schüsse werden für diese Serie gewertet. Der Schütze darf in der nächsten Serie wieder antreten.

Ein Tausch der Waffe ist nicht erlaubt. 9. Allgemeines

Die Disziplinen I und II werden landesverbandsintern als Einzel- und Mannschaftswettbewerbe (siehe Anlage 2 und 3 der Ausschreibung) ausgetragen. Sofern es die örtlichen Gegebenheiten

zulassen, werden diese Disziplinen parallel geschossen! Bis einschließlich Bezirk bleibt es den Veranstaltern vorbehalten, die Disziplinen wie unter Punkt 5 beschrieben, durchzuführen. Die Meldung zur nächst höheren Meisterschaft erfolgt mit dem Vorkampfergebnis. Bei allen nicht aufgeführten Punkten ist die SpO sinngemäß anzuwenden.

Stand: 28.10.2013

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Anlage 4-1 zu Allg. Ord’-gew. +UH-Rep.--- 4. Auflage ab 2014, St. 03/14 --- H.-J. Bär 1

+

Beschusszeichen (Auszug) der C.I.P. *) -Mitgliedsstaaten *) Ständige Internationale Kommission für die Prüfung von Handfeuerwaffen.

Diese Staaten vereinbarten die gegenseitige Anerkennung der Beschusszeichen. Nachstehend sind lediglich die „Allgemeinen“- sowie evtl. zusätzliche “Nitro-Beschusszeichen“, vorwiegend für Büchsen mit gezogenen Läufen und evtl. Militärwaffen (von ca. Anfang des 20. Jahrhunderts bis heute) aufgeführt. Wegen der Komplexität der Materie, häufigerer Änderungen des politischen und gesetzlichen Umfelds sowie der C.I.P.-Mitgliedschaften kann natürlich die Vollständigkeit und 100%-ige Richtigkeit nicht garantiert werden.

Quelle: „Beschusszeichen“ von G. Wirnsberger, DWJ Verlags-GmbH, Blaufelden – und „Kleines Lexikon der Beschusszeichen, Beschussamt Ulm.

Belgien: Chile:

Finnland: Frankreich:

Großbritannien.:

brit. Militärw.:

brit. Zivilw:

Deutschl.:

DDR:

…und zusätzl. bzw.

Weitere Infos zu den deutschen Beschusszeichen siehe Seite 4 dieser Anlage.

oder (1971-73)

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Anlage 4-1 zu Allg. Ord’-gew. +UH-Rep.--- 4. Auflage ab 2014, St. 03/14 --- H.-J. Bär 2

Italien.:

…und zusätzl.

Österreich:

Mögl. Nr’n im Brustschild = 1 - 4

Mögl. Nr’n im Brustschild = 1 - 2

…und zusätzl.

Mögl. Buchstaben zusätzl. zu Nitropulver „NP“ = F, P, W, V, B (P, W, u. B = bis i. 20er J.)

Russland/

Russ. Föderation

Beschusszeichen Russische Föderat. ab 31.12.1994

= Auszug; Die Beschusszeichen wechselten und waren uneinheitlich.

Slowak. Rep. (= ab 1996) (vorher. Teil der Tschechoslowakei)

Tschechische Rep. (Nachfolg. der Tschechosl.) = gleicher Stempel wie vorh. Tschechoslowakei. (Bis in die 30er-Jahre wurden die alten Österr./Ung. Beschusszeichen verwandt.)

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Anlage 4-1 zu Allg. Ord’-gew. +UH-Rep.--- 4. Auflage ab 2014, St. 03/14 --- H.-J. Bär 3

Spanien:

…und zusätzl.

Ungarn: (Bis 1928 wurden die alten Österr./Ung. Beschusszeichen verwandt.) FN

Jugoslawien: (war C.I.P.-Mitglied von 1973 bis zum 30.9.1992) Ab diesem Datum werden die Beschusszeichen des Beschussanstalt „Kragujevac“ nicht mehr anerkannt.

Page 16: „regelkonforme Waffen, Zubehör und Ausrüstung“ der OrdGewWelt/Heinz-Josef_Baer... · sehr wahrscheinlich auch den anderen Herstellern, z. B. Marlin) mit diversen Stecherabzügen

Anlage 4-2 zu Allg. Ord.-gew. + UH-Rep. --- 4. Auflage ab 2014, St. 03/14 --- H.-J. Bär 4

Beschuss- und Ortszeichen aus Deutschland*) = Auszug: Hier ist nur der "Nitrobeschuss von Büchsen" angegeben.

Zeitraum Beschussz. *) Ortszeichen Beschussamt>4.(7)1893-1939/40 "offizielle" Ortszeichen existierten noch nicht

? Frankfurt-Oder (entfällt ab 1939/40)? Oberndorf a. Neckar? Suhl

Zella-Mehlis

1939/40-1945 Oberndorf a. Neckar (entfällt ab 1945)

Suhl

Zella-Mehlis (entfällt ab 1945)

DDR >1945-1950 Suhl

DDR 1950-1975 zusätzl. Suhl

DDR 1975-1990 Suhl

BRD >1945-1990 oder

Berlin (entfällt ab 1991)

(i. d. Praxis ab 1952) (1971-1973) Hannover gegr. 1953 (1955)

Kiel

--- danach gl. OZ wie Kiel = "Nesselblatt"

Köln gegr. Anfang der 1960er Jahre

Mellrichstadt gegr. nach(?) 1968

München

Ulm - alt Ulm - neu

ab 1991Hannover

Kiel + "Beschussstelle" Eckernförde

Köln

Mellrichstadt

München

Suhl

Ulm

(Beschuss- + Ortszeichen kombiniert)

Eckernförde (= Nebenst. von Kiel) von 1952-1968 = Ortszeichen "Eichenblatt"

Ulm gegr. 1952 = Nachfolger von Oberndorf a. Neckar

(Z + M verschlungen)

Die deutsche Beschuss-Kennzeichnung besteht seit 1912 i. d. R. aus dem Beschusszeichen (mit entsprechendem Buchstaben der Beschussart), dem jeweiligen Ortszeichen*) und der zweistelligen Jahreszahl des Beschusses (zeitw. auch um die Monatszahl ergänzt)Auf Antrag können die beiden Ziffern der Jahreszahl durch Buchstaben "verschlüsselt" werden. A-K (ohne J) entsprechen den Ziffern 0-9(weitere Zusatz-Kennz. waren/sind möglich)

*) "offizielle" OZ = ab 1939/40