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Alle Vorteile der VISA-Karte mit Versicherungsschutz auf einen Blick REISESCHUTZINFO CLASSIC CARD TM & © Hanna-Barbera. (s06)

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Alle Vorteile der VISA-Karte mit Versicherungsschutz auf einen Blick

REISESCHUTZINFO CLASSIC CARD

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Dieser Report wurde mit Hilfe der Adobe Acrobat Distiller Erweiterung "Distiller Secrets v3.0.2" der IMPRESSED GmbH erstellt.Registrierte Kunden können diese Startup-Datei für die Distiller Versionen 7.0.x kostenlos unter http://www.impressed.de/DistillerSecrets herunterladen.ALLGEMEIN ----------------------------------------Beschreibung: Verwenden Sie diese Einstellungen zum Erstellen von Adobe PDF-Dokumenten, von denen Sie hochwertige Prepress-Drucke erzeugen möchten. Erstellte PDF-Dokumente können mit Acrobat und Adobe Reader 5.0 oder höher geöffnet werden.Dateioptionen: Kompatibilität: PDF 1.3 Komprimierung auf Objektebene: Nur Tags Seiten automatisch drehen: Aus Bund: Links Auflösung: 1200 dpi Alle Seiten Piktogramme einbetten: Nein Für schnelle Web-Anzeige optimieren: JaPapierformat: Breite: 99.2126 Höhe: 208.346 mmKOMPRIMIERUNG ------------------------------------Farbbilder: Neuberechnung: Bikubische Neuberechnung auf 300 ppi (Pixel pro Zoll) für Auflösung über 450 ppi (Pixel pro Zoll) Komprimierung: Automatisch (JPEG) Bildqualität: HochGraustufenbilder: Neuberechnung: Bikubische Neuberechnung auf 300 ppi (Pixel pro Zoll) für Auflösung über 450 ppi (Pixel pro Zoll) Komprimierung: Automatisch (JPEG) Bildqualität: HochSchwarzweißbilder: Neuberechnung: Bikubische Neuberechnung auf 1200 ppi (Pixel pro Zoll) für Auflösung über 1800 ppi (Pixel pro Zoll) Komprimierung: CCITT Gruppe 4 Mit Graustufen glätten: AusRichtlinien: Richtlinien für Farbbilder Bei Bildauflösung unter: 300 ppi (Pixel pro Zoll) Ignorieren Richtlinien für Graustufenbilder Bei Bildauflösung unter: 300 ppi (Pixel pro Zoll) Ignorieren Richtlinen für monochrome Bilder Bei Bildauflösung unter: 1200 ppi (Pixel pro Zoll) IgnorierenFONTS --------------------------------------------Alle Schriften einbetten: JaUntergruppen aller eingebetteten Schriften: NeinWenn Einbetten fehlschlägt: AbbrechenEinbetten: Schrift immer einbetten: [ ] Schrift nie einbetten: [ ]FARBE --------------------------------------------Farbmanagement: Einstellungsdatei: None Farbmanagement: Farbe nicht ändern Wiedergabemethode: StandardGeräteabhängige Daten: Unterfarbreduktion und Schwarzaufbau beibehalten: Nein Transferfunktionen: Entfernen Rastereinstellungen beibehalten: NeinERWEITERT ----------------------------------------Optionen: Überschreiben der Adobe PDF-Einstellungen durch PostScript zulassen: Nein PostScript XObjects zulassen: Nein Farbverläufe in Smooth Shades konvertieren: Ja Geglättene Linien in Kurven konvertieren: Nein Level 2 copypage-Semantik beibehalten: Ja Einstellungen für Überdrucken beibehalten: Ja Überdruckstandard ist nicht Null: Ja Adobe PDF-Einstellungen in PDF-Datei speichern: Ja Ursprüngliche JPEG-Bilder wenn möglich in PDF speichern: Ja Portable Job Ticket in PDF-Datei speichern: Nein Prologue.ps und Epilogue.ps verwenden: Nein JDF-Datei (Job Definition Format) erstellen: Nein(DSC) Document Structuring Conventions: DSC-Kommentare verarbeiten: Ja DSC-Warnungen protokollieren: Nein EPS-Info von DSC beibehalten: Ja OPI-Kommentare beibehalten: Nein Dokumentinfo von DSC beibehalten: Ja Für EPS-Dateien Seitengröße ändern und Grafiken zentrieren: JaPDF/X --------------------------------------------Standards - Berichterstellung und Kompatibilität: Kompatibilitätsstandard: NeinENDE DES REPORTS ---------------------------------IMPRESSED GmbHBahrenfelder Chaussee 4922761 Hamburg, GermanyTel. +49 40 897189-0Fax +49 40 897189-71Email: [email protected]: www.impressed.de
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Legen Sie diese Informationsbroschüre zu Ihren Reise-unterlagen, so ist sie immer griffbereit!Bei regelmäßiger Verwendung Ihrer VISA-Karte genießen Sie ganzjährig Ihre Reiseversicherung.

Falls Sie Ihre VISA-Karte verlieren sollten oder sie Ihnen gestohlen wird, melden Sie den Verlust so rasch wie mög-lich der VISA-SERVICE Kreditkarten AG unterTel. (01) 711 11 DW 770, Fax (01) 711 11 DW 559.

Bei Verlust Ihrer VISA-Karte im Ausland beschafft Ihnen VISA eine Ersatzkarte und ermöglicht Ihnen eine Notfall-bargeldbehebung. Lassen Sie sich auf Kosten von VISA zu folgender Telefonnummer vermitteln: VISA-AUSTRIA+43 (0)1 / 711 11 DW 77024-Stunden-Service

In Sicherheit reisen – mit Ihrer VISA-Karte, der WIENER STÄDTISCHEN und der UNIQA.

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INHALTSVERZEICHNIS

Allgemeines 5

1. Reise- bzw. Reisegepäck-Versicherung 6

1.1 Reisegepäckversicherung einschließlich

Camping-Risiko 6

1.2 Versicherung der Kosten bei Verzögerung der

Auslieferung von Reisegepäck 8

1.3 Flugverspätungs-Mehrkosten-Versicherung 8

1.4 Kfz-Abschleppkostenversicherung 9

1.5 Schibruchversicherung 9

2. Unfall- und Behandlungskosten-Versicherung für Haupt- und Zusatzkarteninhaber 10

2.1 Reiseunfallversicherung 10

2.2 Behandlungskosten-

bzw. Ambulanzfl ugkostenversicherung 11

2.3 Verkehrsmittel-Unfallversicherung 13

3. Privat-Haftpfl ichtversicherung für Reisen 14

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Wann besteht Versicherungsschutz? Bei Verlassen der Wohnung am Hauptwohnsitz oder Zweitwohnsitz zum unmittelbaren Antritt einer Reise mit einem Ziel außerhalb des Wohnortes bis zur Rückkehr in die Wohnung. Fahrten zwischen Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz so-wie Fahrten vom Wohnort zur Arbeitsstätte sind nicht als „Reise“ im Sinne der Bedingungen der VISA-Reise-schutzversicherung anzusehen. Wird die Fahrt vom Zweit-wohnsitz zu einem anderen Ziel als dem Hauptwohnsitz angetreten, ist diese als „Reise“ im Sinne der VISA-Reise-schutzversicherung anzusehen. Bei befristeter Verlegung des Wohnsitzes im Inland oder in das Ausland (z.B. wegen Studium, Berufsausübung etc.) gilt der befristete neue Wohnsitz als Wohnsitz im Sinne der Bestimmungen der VISA-Reiseschutzversicherung.

Wenn die letzte Benützung Ihrer VISA-Karte nicht länger als 2 Monate vor Schadenseintritt zurückliegt.

Wer ist versichert? Die Reiseunfall- und die Behandlungskosten-Versicherung (inkl. Ambulanzfl ug und Primärrettung) gelten ausschließ-lich für den Inhaber einer VISA-Karte mit Versicherungs-schutz. Die Reisegepäck-, die Reisehaftpfl icht- und die Ver-kehrsmittel-Unfallversicherung gelten auch für den mit dem VISA-Karteninhaber in häuslicher Gemeinschaft lebenden mitreisenden Ehepartner bzw. Lebensgefährten und minder-jährige Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (unmittel-bare Familienmitglieder).

Was ist versichert?Die folgenden Ausführungen stellen nur einen kurzen Auszug aus den Bedingungen für die VISA-Reiseschutz-versicherung dar. Die WIENER STÄDTISCHE sendet Ihnen gerne die kompletten Versicherungsbedingungen zu: Kundennummer für Österreich +43 (0) 503 50-356.

Was ist generell zu beachten? Bei allen Schadensmeldungen an die WIENER STÄDTISCHE nehmen Sie bitte Ihre VISA-Karte, mit der Sie in den letzten 2 Monaten vor Schadenseintritt bei einem VISA-Partner be-zahlt haben, und den Verkaufsbeleg bzw. die letzte Monats-rechnung mit. Bei schriftlicher Schadensmeldung geben Sie bitte Ihre VISA-Kartennummer an und schicken Sie den Ver-kaufsbeleg bzw. die letzte Monatsrechnung in Kopie samt Schadensunterlagen an:

WIENER STÄDTISCHE – VISA-Reiseversicherungsabteilung 1020 Wien, Obere Donaustraße 53.

ALLGEMEINES

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1. REISE- BZW. REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG

1.1 REISEGEPÄCKVERSICHERUNG

Versicherungssumme: bis € 1.816,82

Bedingungen: Allgemeine Bedingungen für die Reisege-päckversicherung einschließlich Zusatzbedingungen für Camping-Risken sowie besondere Bedingungen für:

Versicherung der Kosten bei Verzögerung der Auslieferung des Reisegepäcks

Schibruchversicherung

Abschleppkostenversicherung

Flugverspätungs-Mehrkosten-Versicherung

Versichert ist das gesamte Reisegepäck, das Sie und Ihre mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden mitreisenden Angehörigen zum persönlichen Reisebedarf während einer Reise mit sich führen. Beachten Sie bitte, dass zum Reisege-päck sowohl die während einer Reise mitgeführten Gegen-stände des persönlichen Bedarfs als auch die am Körper oder in der Kleidung getragenen Sachen bzw. auch die auf der Reise zum persönlichen Gebrauch gekauften Gegenstände bis € 181,68 gehören.

Im Kraftfahrzeug ist Reisegepäck untertags nur im ver-sperrten Kofferraum versichert. Wenn dies aufgrund der Bauart des Kfz nicht möglich ist, müssen die Sachen im Fahrzeuginneren, nicht einsehbar, verwahrt werden. Fer-ner besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihr Reisegepäck (aus-genommen Wertgegenstände) im verschlossenen Kfz in der Zeit von 21–6 Uhr und für Fahrtunterbrechungen, die länger als 2 Stunden dauern, versichern können (Klausel 72W).Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass für vergessene, verlorene, liegengelassene oder nicht beaufsichtigte Ge-päckstücke (als nicht beaufsichtigt gelten auch Sachen in Ihrem verschlossenen Kfz zwischen 21 und 6 Uhr früh) keine Entschädigung geleistet werden kann. Besonders wichtig ist, dass die Versicherungssumme dem gesamten Zeitwert des Reisegepäcks (einschließlich der am Körper getragenen Sachen) entsprechen muss; ist sie zu niedrig, werden im Schadensfall die Ersatzleistungen im Verhält-nis gekürzt (Unterversicherung). Nicht versichert sind un-ter anderem Bargeld, Schecks, Dokumente, Fahrkarten, Sparbücher, Kfz-Zubehör etc.

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Wichtig: Es besteht die Möglichkeit, gegen zusätzliche Beantra-gung einer sogenannten Erstrisiko-Deckung die Folgen ei-ner Unterversicherung auszuschließen. In diesem Fall wird unabhängig vom Wert des gesamten Reisegepäcks ein Schaden bis zu einem Höchstbetrag von € 1.816,82 bzw. bei Verdoppelung € 3.633,64 ersetzt (Klausel 71W).

Die Anforderungsbons dafür fi nden Sie am Ende dieser Broschüre.

Wie sind Wertgegenstände versichert? Schmucksachen, Uhren, Pelze, Foto-, Film- und Videoausrüs-tung, Apparate und Geräte aller Art nebst Zubehör, Jagd- und Sportwaffen, Sportausrüstungen sowie Ferngläser sind mit höchstens 50% der Versicherungssumme versichert, solange sie:

getragen bzw. benutzt und im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt werden,

im Hotel zur Aufbewahrung übergeben worden sind oder

sich in einem verschlossenen Raum oder in einer bewach- ten Garderobe befi nden.

Kein Versicherungsschutz besteht für Schmucksachen, Uhren sowie Foto- und Filmapparate nebst Zubehör, sofern diese nicht in einem schwer wegnehmbaren Behältnis ver-schlossen werden.

Was ist im Schadensfall zu unternehmen? Bei Diebstahl oder Beschädigung des Reisegepäcks bitte so-fort Anzeige bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle erstatten.

Protokoll aufnehmen lassen und Protokolldurchschrift oder Anzeigebestätigung verlangen.

Gegebenenfalls Bestätigung des Beförderungsunterneh-mens (z.B. Fluglinie).

Gegebenenfalls Bestätigung des Beherbergungsbetriebes.

Wahren Sie im Schadensfall Ihre Schadenersatzansprüche gegen Dritte, wie z.B. Bahn, Post, Fluglinie, Schifffahrtsli-nie, Beherbergungsbetriebe usw.

Kopien entsprechender Schreiben bzw. Meldungen anfertigen.

Möglichst rasche schriftliche oder telefonische Schadensmeldung – Inland: 050 350-356, aus dem Ausland: +43 (0) 50 350-356 – an die WIENER STÄDTISCHE unter Angabe der VISA-Kartennummer. Fax +43 (0) 503 50 99 23181.

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1.2 VERSICHERUNG DER KOSTEN BEI VERZÖGERUNG DER AUSLIEFERUNG VON REISEGEPÄCK

Versicherungssumme: bis € 218,02

Was ist versichert? Der nachweislich entstandene Schaden infolge verzögerter Auslieferung des Reisegepäcks.

Was ist im Schadensfall zu unternehmen? Lassen Sie sich bitte die Verzögerung der Auslieferung bestä-tigen, reichen Sie die Belege bei der WIENER STÄDTISCHEN ein.

1.3 FLUGVERSPÄTUNGS-MEHRKOSTEN-VERSICHERUNG

Versicherungssumme: bis € 109,01 je Versicherungsfall

Was ist versichert? Bei einer Flugverspätung von mehr als 4 Stunden,

bei Versäumen eines Anschlussfl uges auf Grund einer Flugverspätung sowie

beim Versäumen eines Fluges auf Grund einer Verspätung eines öffentlichen Linien-Verkehrsmittels von mehr als ei-ner Stunde,

die notwendigen Mehrausgaben für den persönlichen Be-darf auf Grund einer Verspätung.

Darunter versteht man beispielsweise:

Auslagen für eine erforderlich werdende Nächtigung und für Verpfl egungskosten

Telefon- und Telexkosten

Was ist im Schadensfall zu unternehmen? Die Verspätung bzw. das Versäumen eines Fluges bzw. An-schlussfl uges auf Grund einer derartigen Verspätung ist durch eine Bestätigung seitens des jeweiligen Beförderungs-unternehmens zu belegen. Die Mehrkosten sind ebenfalls durch entsprechende Belege nachzuweisen.

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1.4 KFZ-ABSCHLEPPKOSTENVERSICHERUNG

Versicherungssumme: bis € 218,02

Was ist versichert? Es werden die Abschlepp- bzw. Bergungskosten eines Kraft-fahrzeuges, das im Besitz des Karteninhabers oder eines sei-ner unmittelbaren Familienmitglieder steht und durch Panne oder Unfall fahrunfähig wird, bis zur nächsten Werkstatt er-setzt, sofern der Karteninhaber der Lenker ist.

1.5 SCHIBRUCHVERSICHERUNG

Versicherungssumme: bis € 218,02

Was ist versichert? Der Bruch von Schiern, Schibobs, Snowboards und derglei-chen einschließlich Bindung und Schistöcken beim bestim-mungsgemäßen Gebrauch mit einer Höchsthaftungssumme von € 218,02.

Kosten für Mietschier infolge Bruchs der versicherten Schier werden bis zu € 21,80 ersetzt. Längsrisse und Leimlösungen sind von der Versicherung ausgeschlossen. Schäden an Kan-ten, Lack und Belag werden nur als Folge von Schibruch er-setzt. Dies gilt entsprechend für Schibobs, Snowboards und dergleichen.

Der Versicherungsschutz für die im Abschnitt 1 (Reise-, Reisegepäckversicherung) genannten Sparten ist subsidi-är, das heißt, es besteht Anspruch nur für jene Kosten, die nicht durch zahlungsverpfl ichtete Dritte zu tragen sind.

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2. UNFALL- UND BEHANDLUNGSKOSTEN-VERSICHERUNG FÜR HAUPT- UND ZUSATZKARTENINHABERBedingungen: Grundlage für diese Unfallversicherungen bilden die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversiche-rung (AUVB 1988) – mit Ausnahme des Kinderlähmungs- und Zeckenbissrisikos (Art. 6 Pkt. 3 und Art. 12 der AUVB 1988 gelten als gestrichen) – sowie die Besonderen Bedingungen für:

Reiseunfall-Versicherung (Klausel 53W)

Verkehrsmittel-Unfallversicherung (Klausel 79W)

Behandlungskosten- und Ambulanzfl ugkostenversicherung (Klausel 77W)

Wichtiger Hinweis:Unversicherbar und jedenfalls nicht versichert im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 1988) sind Personen, die dauernd vollständig ar-beitsunfähig oder von schwerem Nervenleiden befallen sind, sowie Geisteskranke.

Vollständige Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn dem Ver-sicherten infolge Krankheit oder Gebrechen nach medizi-nischen Gesichtspunkten die Ausübung einer Erwerbstä-tigkeit nicht zugemutet werden kann und auch tatsächlich keine Erwerbstätigkeit vorliegt.

2.1 REISEUNFALLVERSICHERUNG

Bedingung: Klausel 53WVersicherungssummen: € 72.672,83 für dauernde Invalidität€ 14.534,57 für den Todesfall

Wer ist versichert? Versichert ist ausschließlich der Inhaber einer VISA-Karte mit Versicherungsschutz auf Reisen (siehe bitte dazu Seite 5).

Was ist versichert? Erreicht oder übersteigt der nach einem Unfall festgestellte Invaliditätsgrad 50%, so leistet der Versicherer die volle Ver-sicherungssumme in Höhe von € 72.672,83. Bei Invaliditäts-graden unter 50% wird keine Leistung erbracht.

Was ist nach einem Unfall zu tun? Nach einem Unfall nehmen Sie unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch und treffen Sie bitte Vorkehrungen zur Abwen-dung und Minderung der Unfallfolgen. Alle Unfälle, insbe-sondere mit Todesfolge, sind – eventuell durch Angehörige – der WIENER STÄDTISCHEN unter Tel. 050 350-356 telefo-nisch und so rasch wie möglich auch schriftlich zu melden.

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2.2 BEHANDLUNGSKOSTEN- BZW. AMBULANZFLUG KOSTENVERSICHERUNG

Bedingung: Besondere Bedingung für die Behandlungskos-ten- und Ambulanzfl ugkostenversicherung (Klausel 77W).

Versicherungssumme: bis zu 100% der tatsächlich aufge-wendeten Kosten.

Wer ist versichert? Versichert ist ausschließlich der VISA-Karteninhaber.

Was ist versichert? Ambulanzfl ugkostenversicherung: Bei medizinisch notwendigen und ärztlich angeord-neten Ambulanzfl ügen mit einem Rettungsjet der „Tyrol Air Ambulance“ Innsbruck werden die Kosten bis zur tatsächlichen Höhe übernommen. Bei Inanspruchnahme einer anderen Rettungsorganisation ist der Kostenersatz mit € 2.906,91 begrenzt.

Hubschrauberprimärrettungskostenversicherung: Bei medizinisch notwendiger Primärrettung mittels Not-arzt-Hubschrauber werden die tatsächlich aufgewende-ten Kosten ersetzt.

Behandlungskostenversicherung: Ersatz wird für jene Behandlungskosten geleistet, die zur Erstversorgung eines auf der Reise eingetretenen Unfalles oder einer akut eingetretenen Krankheit nach ärztlicher Verordnung während der Reise notwendig geworden sind.

Bergungskostenversicherung: Versichert sind die nachgewiesenen Kosten der Suche nach dem Versicherten einschließlich des Transportes bis zum nächstgelegenen Spital (bei einem Unfall, Berg- oder Wassernot).

Überführungskosten bei Todesfall: Versichert sind die nachgewiesenen Kosten des Trans-portes im Todesfall bis zum Wohnort des Verstorbenen.

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Was ist nach einem Unfall bzw. einer Krankheit zu tun?

Bei Inanspruchnahme ärztlicher Behandlung (auch in einem Krankenhaus) sowie bei Ambulanzfl ügen und Hubschrau-berprimärrettung lassen Sie sich bitte die aufgewendeten Kosten bestätigen und reichen Sie diese schriftlich bei der WIENER STÄDTISCHEN oder unter Tel. 050 350-356 unter Schilderung der Ereignisse ein.

Bei der Notwendigkeit eines Ambulanzfl uges setzen Sie sich bitte mit der Leitstelle der Tyrol Air Ambulance, A-6020 Innsbruck (Flughafen), Tel.: +43 (0) 512/22 422, Fax: +43 (0) 512/28 88 88 in Verbindung, die von 0–24 Uhr erreichbar ist, und machen Sie folgende Angaben:

Name, Vorname, Alter und Heimatadresse des Verletzten oder Erkrankten.

Art und Zeitpunkt der Verletzung oder Krankheit. Geben Sie bitte Informationen über den Krankheitszustand so detailliert wie möglich.

Name, Anschrift, Land und Telefonnummer, in dem sich der Verletzte oder Erkrankte befi ndet.

Name, Telefonnummer und Verständigungssprache des behandelnden Arztes.

Namen und Kontaktmöglichkeit von Angehörigen am Urlaubsort und in der Heimat.

Wichtiger Hinweis:Beachten Sie bitte nachstehende Ausschlüsse für die Behand-lungskosten- bzw. Ambulanzfl ugkostenversicherung:Es besteht kein Leistungsanspruch für:

bestehende chronische Leiden und deren Folgen;

solche Krankheiten und Gebrechen, die im letzten Jahr vor Reisebeginn behandelt worden oder behand-lungsbedürftig gewesen sind, und deren Folgen;

Kosten von Impfungen, ärztlichen Gutachten und Attesten sowie von Pfl egepersonal;

Kosten von Erholungsreisen sowie von Bade- und Er-holungsaufenthalten, ferner für Kosten der Reparatur oder Wiederbeschaffung eines Zahnersatzes, künstli-cher Gliedmaßen oder sonstiger künstlicher Behelfe, die durch einen Unfall oder Krankheit entstehen.

Schwangerschaft, Entbindungen, Fehlgeburten, Schwangerschaftskomplikationen und Schwanger-schaftsunterbrechungen mit allen Folgen, auch wenn diese durch einen Unfall herbeigeführt wurden.

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Bitte beachten Sie:Ein Kostenersatz erfolgt im Rahmen der Behandlungskos-ten- und Ambulanzfl ugkostenversicherung nur insoweit, als nicht von einem Sozialversicherungsträger bzw. einem sonstigen Leistungsträger (z.B. Privatversicherer) Ersatz zu leisten ist bzw. Ersatz geleistet wurde (Subsidiärdeckung).

2.3 VERKEHRSMITTEL-UNFALLVERSICHERUNG

Zusätzliche Versicherungsleistung

Bedingung: Besondere Bedingung für die Verkehrsmittel-Unfallversicherung (Klausel 79W)

Versicherungssummen: bis € 152.612,95 (für dauernde Invalidität) € 152.612,95 (für den Todesfall)

Wer ist versichert? Die Verkehrsmittel-Unfallversicherung gilt für den Inhaber einer VISA-Karte mit Versicherungsschutz zusätzlich zur Rei-seunfall-Versicherung.

Im Rahmen der Verkehrsmittel-Unfallversicherung sind mit-versichert:Der mitreisende und im gemeinsamen Haushalt lebende Ehe-partner bzw. Lebensgefährte sowie die mitreisenden und im gemeinsamen Haushalt lebenden leiblichen Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Was ist versichert? Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Unfälle als Passa-gier bei der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (Motor-fl ugzeug, Düsenfl ugzeug, Bahn, Bus, Schiff) und Mietwagen (in diesem Fall auch als Lenker), sofern die Reise/Fahrt/Miete mit der VISA-Karte bezahlt wurde.Vom Versicherungsschutz nicht umfasst sind Unfälle bei der Benützung von Luftfahrtgeräten (wie z.B. Hängegleiter) und bei Fallschirmabsprüngen.

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3. PRIVAT-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR REISENBedingungen: Allgemeine und Ergänzende Allgemeine Bedingungen für die Haftpfl ichtversicherung (AHVB und EHVB 1986, Ab-schnitt B, Ziff. 14).Versicherungssummen:Bis € 726.728,34 pauschal für Personen- und Sachschäden, davon bis max. € 21.801,85 für Mietsachschäden.

Was ist versichert? Schadenersatzverpfl ichtungen des Inhabers einer VISA-Kar-te mit Versicherungsschutz sowie seiner unmittelbaren Familienmitglieder (siehe Seite 5) als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens (z.B. Sachbeschädigung in einem Hotel in dem Sie während Ihrer Reise wohnen), mit Ausnahme der Gefahren durch eine betriebliche, berufl iche oder gewerbsmäßige Tätigkeit.

Wichtiger Hinweis:Bitte beachten Sie, dass Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges herbeigeführt werden, von der Reisehaftpfl ichtversicherung ausgeschlossen bleiben.

Mietsachschäden

Eingeschlossen ist bis zu einer Versicherungssumme von € 21.801,85 im Rahmen der Pauschalversicherungssumme die gesetzliche Haftpfl icht aus der Beschädigung von zu Wohnzwecken und sonstigen privaten Zwecken gemiete-ten Räumen und Gebäuden gemäß Klausel 74W.

Auslanddeckung für die ganze Welt (Klausel 75W).

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die ganze Welt. Er gilt in diesem Rahmen für österreichisches und auslän-disches Recht.

Eine bereits bestehende Privathaftpfl ichtversicherung (auch im Rahmen einer Haushaltsversicherung) geht die-sem Vertrag vor (Klausel 76W).

Was ist im Schadensfall zu unternehmen? Sollten Sie keine primär zuständige Privathaftpfl ichtversi-cherung haben:

Möglichst rasche Meldung des Schadens an die WIENER STÄDTISCHE, Tel. +43 (0) 50350-356. Melden Sie jedes Er-eignis, das einen Schaden verursacht hat, jeden Anspruch, der tatsächlich erhoben wird, jede gerichtliche oder poli-zeiliche Maßnahme. Fax +43 (0) 50350 99 23181.

Bitte anerkennen und begleichen Sie Ansprüche des Ge-schädigten nicht vor der Entscheidung des Versicherers.

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VISA-LÄNDERVERZEICHNISDas VISA-Logo zeigt Ihnen weltweit, wo Sie mit

Ihrer VISA-Karte bequem bezahlen können.

Ägypten 24.000 • Andorra 21.000 • Antigua und Barbuda 2.000 • Argentinien 241.000 • Australien 572.000 • Bahamas 2.460 • Belgien 88.000 • Bermuda 2.000 • Bolivien 4.400 •

Brasilien 848.000 • Chile 81.000 • China 115.000 • Costa Rica 51.000 • Dänemark 30.000 • Deutschland 500.000 • Domini-kanische Rep. 73.000 • Ecuador 210.000 • El Salvador 19.000 • Finnland 58.000 • Frankreich 1.018.000 • Griechenland 500.000 • Großbritannien 795.000 • Guatemala 39.000 • Hon-duras 34.000 • Hongkong 78.000 • Indien 213.000 • Indone-sien 96.000 • Irland 93.000 • Island 12.000 • Israel 107.600 •

Italien 1.300.000 • Jamaika 11.000 • Japan 2.670.000 • Kanada 630.000 • Kenia 7.400 • Korea 1,000.000 • Kroatien 59.000 •

Kuwait 9.000 • Libanon 17.000 • Luxemburg 8.000 • Malaysia 76.000 • Marokko 14.261 • Martinique 1.680 • Mauritius 9.000 • Mexico 199.000 • Neuseeland 110.000 • Nicaragua 20.000 •

Niederlande 107.000 • Norwegen 61.000 • Österreich 92.000 Paraguay 12.000 • Peru 19.000 • Philippinen 66.000• Polen 145.000 • Portugal 53.000 • Puerto Rico 54.000 • Russ. Föde-ration 98.000 • Saudi Arabien 40.000 • Schweden 113.000 •

Schweiz 110.000 • Singapur 34.000 • Slowenien 20.000 • Spa-nien 1.165.000 • Sri Lanka 19.000 • Südafrika 130.000 • Süd-korea 3.390.000 • Taiwan 158.000 • Thailand 160.000 • Trini-dad & Tobago 6.700 • Tschechische Rep. 46.000 • Tunesien 10.000 • Türkei 1.049.000 • Ungarn 22.000 • Uruguay 32.000 •

USA 6.026.000 • Venezuela 93.000 • Vereinigte Arab. Emirate 22.000• Zypern 18.000

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Unter www.visa.at fi nden Sie eine Aufstellung der VISA-Ver-tragspartner in den einzelnen Ländern sowie eine Suchmög-lichkeit nach VISA-Bargeldautomaten.

Anzahl der VISA-Vertragspartner

Verwendete Distiller Joboptions
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Ich möchte meinen Versicherungsschutz erweitern:(Gewünschte Zusatzversicherung bitte kennzeichnen)

Verdoppelung der in dieser Broschüre genannten Versicherungs summen (ausgenommen Verkehrsmittel Unfallversicherung) zu einer Jahresprämie von € 26,89.

Erweiterung der Reisegepäckversicherung auf „Erstes Risiko“ = keine Unterversicherung – Entschädigung bis zur Versicherungs- summe (Klausel 71W).

Bei Versicherungssumme € 1.816,82 ............................................ Jahresprämie € 18,17 Bei Versicherungssumme (nur in Verbindung mit der im ersten Punkt angeführten Verdoppelung der Versicherungssumme.) € 3.633,64 ............................................ Jahresprämie € 36,34

Versicherungsschutz für Reisegepäck im Kraftfahrzeug (ausge- nommen Wertgegenstände laut Art. 1, Punkt 4 der „Allgemei- nen Bedingungen für die Reisegepäckversicherung“) in der Zeit von 21 bis 6 Uhr und für länger als 2-stündige Fahrtunter- brechung (Klausel 72W).

Bei Versicherungssumme € 1.816,82 ............................................ Jahresprämie € 18,17

Bei Versicherungssumme (in Verbindung mit der Verdoppelung der genannten Versicherung) € 3.633,64 ............................................ Jahresprämie € 36,34

Die vorgenannten Zusatzdeckungen gelten ab Einlangen des Antrages bei VISA und verlängern sich automatisch von Jahr zu Jahr, wenn nicht einen Monat vor Ablauf des Versicherungs- jahres schriftlich gekündigt wird.

Ich bin damit einverstanden, dass die meinem Auftrag entspre-chende Versicherungsprämie von meinem genannten VlSA-Konto abgebucht wird.

Name des Karteninhabers

Adresse

VlSA-Karten Nr.:

Datum und Unterschrift des KarteninhabersBitte vollständig ausfüllen.

Verwendete Distiller Joboptions
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✁Ich möchte eine Zusatzversicherung anfordern:(Gewünschte Zusatzversicherung bitte kennzeichnen)

Zusatzversicherung eines Angehörigen (ohne VlSA-Karte) mit den Grund-Versicherungssummen und dem Deckungsumfang entsprechend Beschreibung zum Preis von € 26,89 pro Jahr.

Zusatzversicherung eines Angehörigen (ohne VlSA-Karte) mit verdoppelten Versicherungssummen (ausgenommen die Ver- kehrsmittel-Unfallversicherung) zum Preis von € 53,78 pro Jahr.

Als Angehörige gelten folgende Personen: - der/die Ehepartner/-in im gemeinsamen Haushalt - der/die Lebensgefährte/-in im gemeinsamen Haushalt - Kinder, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, im gemeinsamen Haushalt mit dem VlSA-Karteninhaber leben, in Berufsausbildung stehen und kein eigenes Einkommen haben.

Die Zusatzversicherung für Angehörige gilt ein Jahr ab Einlangen des Antrages bei VISA oder der WIENER STÄDTISCHEN und verlän-gert sich automatisch von Jahr zu Jahr, wenn nicht einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres schriftlich gekündigt wird.

Daten des zu versichernden Angehörigen:

Name

Adresse

Geburtsdatum

Ich bin damit einverstanden, dass die meinem Auftrag entspre-chende Versicherungsprämie von meinem genannten VlSA-Konto abgebucht wird.

Name des Karteninhabers

Adresse

VlSA-Karten Nr.:

Datum und Unterschrift des Karteninhabers

Bitte vollständig ausfüllen.

Verwendete Distiller Joboptions
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Bitte senden an:VISA-SERVICE Kreditkarten AGKarteninhaberservicePostfach 147, 1011 Wien

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Verwendete Distiller Joboptions
Dieser Report wurde mit Hilfe der Adobe Acrobat Distiller Erweiterung "Distiller Secrets v3.0.2" der IMPRESSED GmbH erstellt.Registrierte Kunden können diese Startup-Datei für die Distiller Versionen 7.0.x kostenlos unter http://www.impressed.de/DistillerSecrets herunterladen.ALLGEMEIN ----------------------------------------Beschreibung: Verwenden Sie diese Einstellungen zum Erstellen von Adobe PDF-Dokumenten, von denen Sie hochwertige Prepress-Drucke erzeugen möchten. Erstellte PDF-Dokumente können mit Acrobat und Adobe Reader 5.0 oder höher geöffnet werden.Dateioptionen: Kompatibilität: PDF 1.3 Komprimierung auf Objektebene: Nur Tags Seiten automatisch drehen: Aus Bund: Links Auflösung: 1200 dpi Alle Seiten Piktogramme einbetten: Nein Für schnelle Web-Anzeige optimieren: JaPapierformat: Breite: 99.2126 Höhe: 208.346 mmKOMPRIMIERUNG ------------------------------------Farbbilder: Neuberechnung: Bikubische Neuberechnung auf 300 ppi (Pixel pro Zoll) für Auflösung über 450 ppi (Pixel pro Zoll) Komprimierung: Automatisch (JPEG) Bildqualität: HochGraustufenbilder: Neuberechnung: Bikubische Neuberechnung auf 300 ppi (Pixel pro Zoll) für Auflösung über 450 ppi (Pixel pro Zoll) Komprimierung: Automatisch (JPEG) Bildqualität: HochSchwarzweißbilder: Neuberechnung: Bikubische Neuberechnung auf 1200 ppi (Pixel pro Zoll) für Auflösung über 1800 ppi (Pixel pro Zoll) Komprimierung: CCITT Gruppe 4 Mit Graustufen glätten: AusRichtlinien: Richtlinien für Farbbilder Bei Bildauflösung unter: 300 ppi (Pixel pro Zoll) Ignorieren Richtlinien für Graustufenbilder Bei Bildauflösung unter: 300 ppi (Pixel pro Zoll) Ignorieren Richtlinen für monochrome Bilder Bei Bildauflösung unter: 1200 ppi (Pixel pro Zoll) IgnorierenFONTS --------------------------------------------Alle Schriften einbetten: JaUntergruppen aller eingebetteten Schriften: NeinWenn Einbetten fehlschlägt: AbbrechenEinbetten: Schrift immer einbetten: [ ] Schrift nie einbetten: [ ]FARBE --------------------------------------------Farbmanagement: Einstellungsdatei: None Farbmanagement: Farbe nicht ändern Wiedergabemethode: StandardGeräteabhängige Daten: Unterfarbreduktion und Schwarzaufbau beibehalten: Nein Transferfunktionen: Entfernen Rastereinstellungen beibehalten: NeinERWEITERT ----------------------------------------Optionen: Überschreiben der Adobe PDF-Einstellungen durch PostScript zulassen: Nein PostScript XObjects zulassen: Nein Farbverläufe in Smooth Shades konvertieren: Ja Geglättene Linien in Kurven konvertieren: Nein Level 2 copypage-Semantik beibehalten: Ja Einstellungen für Überdrucken beibehalten: Ja Überdruckstandard ist nicht Null: Ja Adobe PDF-Einstellungen in PDF-Datei speichern: Ja Ursprüngliche JPEG-Bilder wenn möglich in PDF speichern: Ja Portable Job Ticket in PDF-Datei speichern: Nein Prologue.ps und Epilogue.ps verwenden: Nein JDF-Datei (Job Definition Format) erstellen: Nein(DSC) Document Structuring Conventions: DSC-Kommentare verarbeiten: Ja DSC-Warnungen protokollieren: Nein EPS-Info von DSC beibehalten: Ja OPI-Kommentare beibehalten: Nein Dokumentinfo von DSC beibehalten: Ja Für EPS-Dateien Seitengröße ändern und Grafiken zentrieren: JaPDF/X --------------------------------------------Standards - Berichterstellung und Kompatibilität: Kompatibilitätsstandard: NeinENDE DES REPORTS ---------------------------------IMPRESSED GmbHBahrenfelder Chaussee 4922761 Hamburg, GermanyTel. +49 40 897189-0Fax +49 40 897189-71Email: [email protected]: www.impressed.de
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Verwendete Distiller Joboptions
Dieser Report wurde mit Hilfe der Adobe Acrobat Distiller Erweiterung "Distiller Secrets v3.0.2" der IMPRESSED GmbH erstellt.Registrierte Kunden können diese Startup-Datei für die Distiller Versionen 7.0.x kostenlos unter http://www.impressed.de/DistillerSecrets herunterladen.ALLGEMEIN ----------------------------------------Beschreibung: Verwenden Sie diese Einstellungen zum Erstellen von Adobe PDF-Dokumenten, von denen Sie hochwertige Prepress-Drucke erzeugen möchten. Erstellte PDF-Dokumente können mit Acrobat und Adobe Reader 5.0 oder höher geöffnet werden.Dateioptionen: Kompatibilität: PDF 1.3 Komprimierung auf Objektebene: Nur Tags Seiten automatisch drehen: Aus Bund: Links Auflösung: 1200 dpi Alle Seiten Piktogramme einbetten: Nein Für schnelle Web-Anzeige optimieren: JaPapierformat: Breite: 99.2126 Höhe: 208.346 mmKOMPRIMIERUNG ------------------------------------Farbbilder: Neuberechnung: Bikubische Neuberechnung auf 300 ppi (Pixel pro Zoll) für Auflösung über 450 ppi (Pixel pro Zoll) Komprimierung: Automatisch (JPEG) Bildqualität: HochGraustufenbilder: Neuberechnung: Bikubische Neuberechnung auf 300 ppi (Pixel pro Zoll) für Auflösung über 450 ppi (Pixel pro Zoll) Komprimierung: Automatisch (JPEG) Bildqualität: HochSchwarzweißbilder: Neuberechnung: Bikubische Neuberechnung auf 1200 ppi (Pixel pro Zoll) für Auflösung über 1800 ppi (Pixel pro Zoll) Komprimierung: CCITT Gruppe 4 Mit Graustufen glätten: AusRichtlinien: Richtlinien für Farbbilder Bei Bildauflösung unter: 300 ppi (Pixel pro Zoll) Ignorieren Richtlinien für Graustufenbilder Bei Bildauflösung unter: 300 ppi (Pixel pro Zoll) Ignorieren Richtlinen für monochrome Bilder Bei Bildauflösung unter: 1200 ppi (Pixel pro Zoll) IgnorierenFONTS --------------------------------------------Alle Schriften einbetten: JaUntergruppen aller eingebetteten Schriften: NeinWenn Einbetten fehlschlägt: AbbrechenEinbetten: Schrift immer einbetten: [ ] Schrift nie einbetten: [ ]FARBE --------------------------------------------Farbmanagement: Einstellungsdatei: None Farbmanagement: Farbe nicht ändern Wiedergabemethode: StandardGeräteabhängige Daten: Unterfarbreduktion und Schwarzaufbau beibehalten: Nein Transferfunktionen: Entfernen Rastereinstellungen beibehalten: NeinERWEITERT ----------------------------------------Optionen: Überschreiben der Adobe PDF-Einstellungen durch PostScript zulassen: Nein PostScript XObjects zulassen: Nein Farbverläufe in Smooth Shades konvertieren: Ja Geglättene Linien in Kurven konvertieren: Nein Level 2 copypage-Semantik beibehalten: Ja Einstellungen für Überdrucken beibehalten: Ja Überdruckstandard ist nicht Null: Ja Adobe PDF-Einstellungen in PDF-Datei speichern: Ja Ursprüngliche JPEG-Bilder wenn möglich in PDF speichern: Ja Portable Job Ticket in PDF-Datei speichern: Nein Prologue.ps und Epilogue.ps verwenden: Nein JDF-Datei (Job Definition Format) erstellen: Nein(DSC) Document Structuring Conventions: DSC-Kommentare verarbeiten: Ja DSC-Warnungen protokollieren: Nein EPS-Info von DSC beibehalten: Ja OPI-Kommentare beibehalten: Nein Dokumentinfo von DSC beibehalten: Ja Für EPS-Dateien Seitengröße ändern und Grafiken zentrieren: JaPDF/X --------------------------------------------Standards - Berichterstellung und Kompatibilität: Kompatibilitätsstandard: NeinENDE DES REPORTS ---------------------------------IMPRESSED GmbHBahrenfelder Chaussee 4922761 Hamburg, GermanyTel. +49 40 897189-0Fax +49 40 897189-71Email: [email protected]: www.impressed.de
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Wenn Sie weitere Informationen über Ihre VISA Classic Card haben möchten, rufen Sie uns an: VISA-AUSTRIA (01) 711 11 DW 380

www.visa.atoffi [email protected]

VISA-AUSTRIA VISA-SERVICE Kreditkarten AG, Postfach 147, 1011 WienFirmensitz: Wien; Registergericht: Handelsgericht Wien FN 84.409g

Verwendete Distiller Joboptions
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