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Nichtfinanzielle Berichterstattung gem. § 243b UGB / § 267a UGB 2018 kpmg.at Resümee der ersten Saison „NaDiVeG“

Resümee der ersten Saison „NaDiVeG“€¦ · Resümee der ersten Saison „NaDiVeG“ 3 Rahmenwerke liefern Orientierung In der EU-Richtlinie sowie dem Erläuterungstext zum NaDiVeG

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Page 1: Resümee der ersten Saison „NaDiVeG“€¦ · Resümee der ersten Saison „NaDiVeG“ 3 Rahmenwerke liefern Orientierung In der EU-Richtlinie sowie dem Erläuterungstext zum NaDiVeG

Nichtfinanzielle Berichterstattung gem. § 243b UGB / § 267a UGB

2018

kpmg.at

Resümee der ersten Saison „NaDiVeG“

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2Resümee der ersten Saison „NaDiVeG“

Das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz(NaDiVeG) wurde im Dezember 2016 als österreichischeAntwort auf die EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Bericht-erstattung erlassen. Große Unternehmen von öffentlichem Interesse, welche im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen, sind zu Folgendem verpflichtet: Sie müssen für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen, wesentliche Informationen zur Nachhal-tigkeitsleistung in Form einer nichtfinanziellen Erklärung („NFI-Erklärung“) im Lagebericht oder eines gesonderten nichtfinanziellen Berichts (zB Nachhaltigkeitsbericht) auf-stellen.

Die Berichterstattung umfasst Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Korruptionsbekämpfung.

Diese Angaben sollen die jeweiligen verfolgten Konzepte inklusive deren Ergebnisse, wesentliche Risiken und ent-sprechende abgeleitete Maßnahmen, sowie die wichtigsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren beschreiben.

Unter die Lupe genommen35 der im ATX Prime gelisteten Unternehmen sind ver-pflichtet, für das Geschäftsjahr 2017 eine Erklärung gemäß NaDiVeG zu veröffentlichen. Davon waren 32 zum 15. Juli bereits veröffentlicht und sind in der vorliegenden Erst- analyse berücksichtigt. Zwar macht die Mehrheit der Unternehmen (75 Prozent, 24 absolut) von der Option Gebrauch, einen formal gesonderten NFI-Bericht zu erstellen, es zeigt sich jedoch eine deutliche Tendenz zur zunehmenden Integration in den Geschäftsbericht. Bereits die Hälfte der formal gesonderten Berichte sind in den Geschäftsberichten inkludiert (absolut: zwölf). 25 Prozent (absolut: acht) der untersuchten Unternehmen veröffent-lichen die Angaben in Form einer nichtfinanziellen Erklärung im Lagebericht.

Dies ist nicht zwangsläufig gleichzusetzen mit einem integrierten Bericht, dem grundsätzlich eine integrierte Unternehmensstrategie sowie integrierte Steuerungs-prozesse zugrunde liegen. Integrierte Berichte werden von 9% (absolut: drei) der Unternehmen erstellt.

Wo werden die NFI-Angaben dargestellt?

Wie werden die NFI-Angaben im Vergleich zur Finanzberichterstattung dargestellt?

integriertVerflechtung finanzieller und nichtfinanzieller Angaben

kombiniert NFI-Erklärung als separates Kapitel im Lagebericht / NFI-Bericht als separates Kapitel im Geschäftsbericht

separat eigenständiger Bericht außerhalb des Geschäftsberichts veröffentlicht

Ein Jahr NaDiVeG: Zahlreiche sogenannte „nichtfinanzielle Erklärungen oder Berichte“ sind schon veröffentlicht. Die überwiegende Anzahl der Unternehmen, deren Geschäftsjahr sich am Kalenderjahr orientiert, blicktbereits zurück auf den Berichterstellungsprozess. Der Artikel analysiert die ersten Veröffentlichungen und zeigt die Umsetzung der Transparenz- auflagen in Sachen Nachhaltigkeitsleistung auf.

38%separat

9%integriert

53%kombiniert

37,5%12 Unternehmeneigenständiger NFI-Bericht/Nachhaltigkeits-bericht

25%8 Unternehmen

NFI-Erklärung im Lagebericht

37,5%12 Unternehmen

NFI-Bericht als Teil des

Geschäftsberichts

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3Resümee der ersten Saison „NaDiVeG“

Rahmenwerke liefern OrientierungIn der EU-Richtlinie sowie dem Erläuterungstext zum NaDiVeG wird die Verwendung von Rahmenwerken als Hilfestellung zur Erstellung der NFI-Berichterstattung empfohlen. Die „GRI Sustainability Reporting Standards“ (kurz GRI-Standards) der Global Reporting Initiative haben sich bereits seit mehreren Jahren als meistgenutztes Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung etabliert.

Die GRI-Standards eignen sich grundsätzlich dazu, die NFI-Berichterstattung gesetzeskonform zu erstellen.

Im Gegensatz dazu sind manche andere internationalenRahmenwerke nur auf Teilbereiche des NaDiVeGs an-wendbar (zB zur Berichterstattung von Umweltbelangen).

Mit der erstmaligen Anwendung der GRI-Standards wird häufig ein hoher zusätzlicher Aufwand im Erstellungs-prozess assoziiert. Tatsächlich liefert die detaillierte Beschreibung aber gerade für Erstersteller eine wichtige Orientierungshilfe und führt stellenweise „checklistenartig“ zum NFI-Bericht. Mit der neuen Version des Rahmen-werks, die seit Juli die bisherige Version gänzlich ablöst, bietet GRI zudem eine weitere Anwendungsoption„GRI-referenced“ (ausgewählte Standards).

Unter den analysierten ATX Prime-Berichten zeigt sich ebenfalls eine eindeutige Tendenz zur Verwendung eines Rahmenwerks: 69 Prozent (absolut: 22) der Unternehmen nutzen bereits das Rahmenwerk der Global ReportingInitiative.

Wird ein Rahmenwerk zur Erstellung der NFI-Berichterstattung verwendet?

Alle 22 Unternehmen, die ein Rahmenwerk verwenden, stützen sich dabei auf die Leitlinien der Global Reporting Initiative.

Welches Rahmenwerk wird benutzt?

Unabhängige Prüfung schafft VertrauenDie unabhängige Prüfung unterstützt als Qualitätssicherungdie Glaubwürdigkeit gegenüber den externen Stakeholdern. Zwar ist im NaDiVeG keine verpflichtende externe Prüfung geregelt, jedoch wurde die Prüfpflicht des Aufsichtsrats diesbezüglich ausgeweitet. Bereits nach dieser ersten Saison des NaDiVeGs ist ein Trend zur zunehmenden externen Prüfung nichtfinanzieller Informationen fest- zustellen.

Annähernd die Hälfte (44 Prozent) der NFI-Berichterstattung wurde extern geprüft. Damit holt Österreich im inter-nationalen Vergleich auf: Weltweit lag der Durchschnitt 2017 bei 45 Prozent, wie die Ergebnisse der weltweiten KPMG Studie „Survey of Corporate Responsibility Reporting“ zeigen.

Unabhängige Prüfung

Struktur und Aufbau Eine Struktur für den Aufbau der NFI-Erklärung / des NFI-Berichts ist nicht explizit gesetzlich festgelegt. Durch die Vorgabe der Mindestbelange und erforderlichen

31%Nein

69%Ja

9,5%GRI StandardsReferenced

9,5%GRI G4

Kern

81%GRI Standards

Kern

56%keine externePrüfung

44%externePrüfung

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4Resümee der ersten Saison „NaDiVeG“

Angaben wird jedoch implizit eine gewisse Struktur angeboten.

Nur rund 20% der ATX-Unternehmen gliedern ihre Berichterstattung gemäß den „NaDiVeG“-Belangen (Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung). Die überwiegende Mehrheit verwendet eine unternehmensspezifische Struktur. Beispielsweise nach wesentlichen Handlungsfeldern.

Die größten OptimierungspotenzialeAchtung der MenschenrechteDas NaDiVeG richtet den Fokus der NFI-Berichterstattungauf die wesentlichen Themen für das Unternehmen.Wichtig ist hierbei, sich auf die Themen mit den höchstenAuswirkungen auf Umwelt und Mensch bzw Gesellschaftzu konzentrieren. Mitunter befinden sich vor allem dieThemen mit den bedeutendsten Auswirkungen von Dienstleistungen und Produkten in der vor- oder nachge-lagerten Wertschöpfungskette. Hierzu zählen zB die Endverwertung der Produkte, die Verwendung von bewilligtenFinanzmitteln oder die Arbeitsbedingungen in der Liefer-kette. In diesem Zusammenhang sollte vor allem der Achtung der Menschenrechte mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden, da sich die berichteten Aktivitäten häufig auf ein grundsätzliches Bekenntnis zur Achtung von Menschenrechten (beispielsweise im Code of Conduct) beschränken.

Due Diligence-Prozesse zur Identifizierung und Vermeidung möglicher Verletzungen von Sozial- und Arbeitnehmer-aspekten finden derzeit noch wenig Einzug in die Bericht-erstattung. Die Analyse zeigt welche menschenrechtlichen Aspekte am häufigsten in der nichtfinanziellen Berichter-stattung aufgegriffen werden. Das Recht auf Gleich-behandlung und Anti-Diskriminierung wird am häufigsten adressiert. Meist steht diesbezüglich die Zusammensetzung von Führungskräften und Belegschaft nach Geschlecht im Vordergrund.

Welche Aspekte werden in Bezug auf Menschenrechte adressiert?

Nichtfinanzielle RisikenDer erweiterte Risikobegriff stellte die meisten Unter-nehmen vor eine große Herausforderung. Gefordert ist die Beschreibung von Risiken, die wahrscheinlich negative Auswirkungen auf die Belange haben werden.

Das bedeutet, ein Perspektivenwechsel ist erforderlich.

Es gilt solche Risiken zu beschreiben, die aus negativen Auswirkungen der eigenen Geschäftstätigkeit auf Mensch und Umwelt resultieren.

Damit wird der Risikobegriff für die nichtfinanzielle Bericht- erstattung im Vergleich zur Risikobeschreibung im Lagebe-richt weiter gefasst, bzw ist diesem vorgelagert. Beispiele solcher Risiken: Arbeitsunfälle, Chemikalienaustritte ins Grundwasser oder schadhafte Produkte.

Es ist zu beobachten, dass die Risiken in der NFI-Bericht-erstattung überwiegend verstreut in den jeweiligenThemenbeschreibungen abgebildet werden.

Knapp 37% fassen diese jedoch in einem eigenen Risiko-kapitel zusammen – entweder in der NFI-Erklärung / -Bericht oder im Risikokapitel des Lageberichts.

19%Belange gemäßNaDiVeG

81%unternehmens-

spezifischeStruktur

Diversität

Anti-Diskriminierung

Arbeitsbedingungen

Datenschutz

Due DiligenceSchulungen der Mitarbeiter

Due DiligenceGrundsätzliche Erwartungshaltung an Lieferanten

Due DiligenceAuditierung der Lieferanten

88%

75%

50%

25%

69%

47%

100%

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5Resümee der ersten Saison „NaDiVeG“

Wo wird über NFI-Risiken berichtet?

Umfang der Risikobeschreibung

Die wichtigsten nichtfinanziellen LeistungsindikatorenFür die Belange hinsichtlich Umwelt sowie Arbeitnehmer und Soziales ist in allen analysierten Berichten zumindest ein Leistungsindikator abgebildet.

Hinsichtlich der Achtung von Menschenrechten und der Bekämpfung von Korruption und Bestechung besteht das größte Optimierungspotenzial. Es wird deutlich, dass für diese Themenbereiche noch kein ausreichendes Monitoring implementiert ist. Dies erschwert die Berücksichtigung in der Unternehmenssteuerung.

Berichterstattung von zumindest einem Leistungsindiktator zu den Belangen

Ausblick in die ZukunftUnternehmen und Finanzmarktteilnehmer zeigen einsteigendes Bewusstsein für die Bedeutung von soge-nannten wesentlichen nichtfinanziellen Informationen – nicht umsonst werden diese in der Praxis auch als „extra- finanziell“ oder „vor-finanziell“ bezeichnet.

Es ist davon auszugehen, dass die Integration solcher wesentlichen Angaben in die Geschäftsberichterstattung zukünftig noch stärker voranschreitet. Beispielhaft ist in diesem Zusammenhang die Initiative des Finanzstabili-tätsrats im Zusammenhang mit klimabezogenen Risiken und Chancen zu nennen. Bereits 2015 wurde eine Arbeitsgruppe mit führenden Unternehmen der Finanz-branche etabliert (Task Force on Climate-related Financial Disclosures – TCFD).

Deren Empfehlungen sollen die Identifizierung, Bewertung, Steuerung und Berichterstattung von klimabezogenen finanziellen Auswirkungen auf das Geschäftsmodell anregen und vereinheitlichen.

Eine zunehmend integrierte Betrachtung von finanziellen und nichtfinanziellen Kennzahlen stellt gleichermaßen den Anspruch einer höheren Professionalisierung bzw Systematisierung des Nachhaltigkeitsmanagements.

4%Risikokapitel imLagebericht

33%NFI-Risikokapitel

63%in Beschreibung

der Konzepte integriert

Ausschließlichin Bezug auf die eigeneGeschäftstätigkeit

Risiken aus Geschäftsbeziehungen der nachgelagerten Wertschöpfungsketteproduktbezogen

Risiken aus Geschäftsbeziehungen in der Lieferkettelieferantenbezogen

11%

67%

63%

Bekämpfung vonKorruption undBestechung

Achtung derMenschenrechte

Sozial- undArbeitnehmerbelange

Umweltbelange

81%

97%

100%

100%

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Katharina Schönauer Manager, Advisory T +43 1 31332-3519 M +43 664 889 320 24 [email protected]

Kontakt

Resümee: Die größten Herausforderungen Wesentlichkeit >> Über welche Inhalte muss mindestens berichtet werden? Oder anders ausgedrückt: Welche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt bestehen durch die Geschäftstätigkeit und sind relevant um die Geschäftslage zu verstehen?

Umfang >> Welche Gesellschaften sind in den konsolidierten NFI-Bericht einzubeziehen?

Beschreibung von Risiken,>> die wahrscheinlich negative Auswirkungen haben – Perspektivenwechsel gefragt! Hier gilt es solche Risiken zu beschreiben, die vom Unternehmen ausgehen, dh mit negativen Auswirkungen für Mensch und Umwelt ver- bunden sind (zB Arbeitsunfälle, Chemikalien- austritte ins Grundwasser, schadhafte Produkte etc).

Leistungsindikatoren>> Qualität statt Quantität! Gefordert sind die wichtigsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die für die konkrete Geschäftstätigkeit von Bedeutung sind.

Es sollten nicht nur solche Daten berichtet werden, die einfach erhoben werden können. Ziel ist, diese Leistungsindikatoren für die weitere Steuerung zu nutzen.

Prüfung durch den Aufsichtsrat>> Der Aufsichtsrat ist für die inhaltliche Prüfung verantwortlich.

Eine unabhängige Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer entlastet und stellt eine valide Datengrundlage sicher, die auch externen Stakeholdern gegenüber die Glaubwürdigkeit der NFI-Berichterstattung erhöht.