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Gemeinde Niederrohrdorf Kanton Aargau Allgemeine Nutzungsplanung Revision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland gemäss § 15 BauG Planungsbericht 9. Oktober 2019

Revision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland...Gemeinde Niederrohrdorf Seite 4 / 93 Revision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland - Planungsbericht SCHEIDEGGER + PARTNER AG

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  • Gemeinde Niederrohrdorf Kanton Aargau

    Allgemeine Nutzungsplanung

    Revision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland

    gemäss § 15 BauG

    Planungsbericht

    9. Oktober 2019

  • SCHEIDEGGER + PARTNER AG INGENIEURE + PLANER MARTINSBERGSTRASSE 46 5400 BADEN PILATUSSTRASSE 28 5630 MURI

    E-MAIL [email protected] WEB WWW.KOPA.CH FON +41 056 200 08 88 FAX +41 056 200 08 99 FON +41 056 675 39 00 FAX +41 056 200 08 99

    Auftragsnummer S09.079.001 Status Mitwirkung / Kantonale Vorprüfung ergänzt Verfasser Stefan Giess, dipl. Ing. FH Raumplanung FSU / SIA, Aargauischer Bauverwalter Sara Hassler, dipl. Ing. FH Raumplanung Viktor Oeschger, dipl. Forstingenieur ETH / SIA Verfassungsdatum 9. Oktober 2019 Kontrolle ............... Druckdatum / -initialen 09.10.2019 / SHA Dateipfad / -name I:\Planung\Niederrohrdorf\01\079_NP\Planung\2_akV_2019\Ber_Niederrohrdorf_akV

    _20191009.docx Copyright SCHEIDEGGER + PARTNER AG - BADEN / MURI - 2019

  • Gemeinde Niederrohrdorf Seite 3 / 93 Revision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland - Planungsbericht

    SCHEIDEGGER + PARTNER AG - BADEN / MURI

    Inhaltsverzeichnis

    1 Planungsgegenstand / Ziel 6

    1.1 Anlass 6

    1.2 Bestandteile 6

    1.3 Ziele 7

    1.3.1 Kanton 7 1.3.2 Region 7 1.3.3 Gemeinde 7

    2 Ausgangslage / Rahmenbedingungen 9

    2.1 Rechtskräftige Planungsinstrumente 9

    2.2 Revisionsgründe 9

    2.3 SWOT-Analyse 10

    2.4 Übergeordnete Rahmenbedingungen 11

    2.4.1 Gesetze / Pläne Bund 11 2.4.2 Gesetze / Pläne / Konzepte Kanton 11 2.4.3 Regionale Konzepte 13

    2.5 Fazit 17

    3 Zentrale Sachthemen 18

    3.1 Bauzonengrösse 18

    3.1.1 Flächenübersicht rechtskräftiger Bauzonenplan (Berechnung 2015) 18 3.1.2 Einwohnerprognosen 2032 19

    3.1.3 Einwohnerkapazität rechtskräftiger Bauzonenplan 19 3.1.4 Grösse und Abgrenzung der Bauzonen 20

    3.1.5 Flächendaten neuer Bauzonenplan 20

    3.2 Innere Siedlungsentwicklung 20

    3.2.1 Siedlungsdichte bestehend 20 3.2.2 Innenentwicklung bisher 21 3.2.3 Kernzonenplanung (Masterplan und Schutzbereich) 22

    3.2.4 Innere Reserven auf unbebauten Flächen 24 3.2.5 Nutzungsverdichtung / Siedlungsqualität (BNO) 24

    3.2.6 Handlungsprogramm Innenentwicklung 25

    3.3 Wirkungsabschätzung zu den Innenentwicklungsmassnahmen 25

    3.3.1 Bauzonenstatistik 26

    3.3.2 Kapazitätsberechnung revidierter Bauzonenplan 26 3.3.3 Einwohnerdichten 26

    3.3.4 Berechnung der Einwohnerkapazitäten 27

    3.4 Publikumsintensive Nutzungen 30

    3.5 Entwicklungsschwerpunkte öffentliche Bauten 30

    3.6 Entwicklungsschwerpunkte Wohnen 32

    3.7 Entwicklungsschwerpunkt Industrie / Gewerbe 32

    3.8 Ortsbild- und Denkmalpflege 33

    3.8.1 Bauinventar 33 3.8.2 ISOS 33 3.8.3 ICOMOS 34

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    3.9 Abstimmung mit der Infrastruktur 35

    3.9.1 Bedeutung für die technische Infrastruktur 35

    3.9.2 Bedeutung für die soziale Infrastruktur 35

    3.10 Natur und Landschaft 36

    3.11 Gewässerraum 37

    3.12 Energie 38

    4 Erläuterungen zu den einzelnen Planungsinhalten 39

    4.1 Bauzonenplan 39

    4.1.1 Zonenübersicht 39 4.1.2 Ein- / Aus- / Umzonungen 40 4.1.3 Bauzonen- und Fruchtfolgeflächen / Baupflicht 57 4.1.4 Mehrwertabgabe 59

    4.1.5 Aufhebung Sondernutzungspläne 60

    4.1.6 Gebäude mit Substanzschutz / Kulturobjekte 60 4.1.7 Naturobjekte 60

    4.1.8 Siedlungsrand 62 4.1.9 Lärmschutz 62 4.1.10 Uferschutz / Fliessgewässerzone 63

    4.1.11 Hochwasserschutz 63 4.1.12 Hangwasser / Oberflächenwasser 64 4.1.13 Gewässerschutz 64

    4.1.14 Waldgrenzen 64 4.1.15 Luft 64

    4.1.16 Altlasten 64

    4.2 Kulturlandplan 65

    4.2.1 Landwirtschaftszone 65

    4.2.2 Naturschutzzonen Kulturland 67

    4.2.3 Landschaftsschutzzone (überlagerte Schutzzone) 69 4.2.4 Gewässerraum 70 4.2.5 Naturschutzzonen Wald (überlagerte Schutzzonen) 71 4.2.6 Naturobjekte 72

    4.2.7 Kulturobjekte 75 4.2.8 Weitere Zonen gemäss Art. 18 RPG 77 4.2.9 Historische Verkehrswege 78 4.2.10 Weitere Planinhalte 78

    4.3 Bau- und Nutzungsordnung 79

    4.3.1 Rechtsbeständigkeit 79 4.3.2 Integration der harmonisierten Baubegriffe und Messweisen 79 4.3.3 Änderungen 81

    5 Interessensabwägung 87

    5.1 Interessenabwägung 87

    5.1.1 Bauzonen 87 5.1.2 Innere Siedlungsentwicklung und Erhöhung der Siedlungsqualität 87 5.1.3 Innenentwicklung und Verdichtung 88

    5.1.4 Prognose Bevölkerungswachstum und Bauzonenkapazität 88 5.1.5 Ortsbildschutz 88 5.1.6 Verkehr 88

    5.2 Zielerreichung und Planbeständigkeit 89

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    5.3 Weiterer Handlungsbedarf 89

    5.4 Bundesrecht (RPG / RPV) 89

    6 Ablauf / Information / Mitwirkung 90

    7 Verzeichnis der wichtigsten Rechtserlasse 92

    Beilagenverzeichnis 93

    Die im Planungsbericht verwendeten Funktions- und Personenbezeichnungen beziehen sich

    auf beide Geschlechter.

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    1 Planungsgegenstand / Ziel

    1.1 Anlass

    Die vorliegende Planung dient der Revision der "Allgemeinen Nutzungsplanung" der

    Gemeinde Niederrohrdorf. Die Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland soll damit

    auf die aktuellen Entwicklungsbedürfnisse der Gemeinde ausgerichtet werden.

    Folgende Gründe haben den Gemeinderat bewogen, die kommunale Nutzungspla-

    nung den veränderten Voraussetzungen anzupassen:

    Der Planungshorizont der aktuell gültigen Nutzungsplanung ist abgelaufen.

    Veränderte Bedürfnisse und Randbedingungen in Gesellschaft, Wirtschaft und

    Staat erfordern auch die periodische Überprüfung und Überarbeitung der kom-

    munalen Planungsinstrumente und Rechtserlasse (BNO, Reglemente usw.).

    Es gilt im Einvernehmen mit der ansässigen Bevölkerung und Wirtschaft sowie

    im regionalen Abgleich über die noch beschränkt vorhandenen räumlichen Res-

    sourcen, mittel- und längerfristig eine natur- und umweltverträgliche Entwicklung

    des Lebensraumes Niederrohrdorf zu gewährleisten.

    Die Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland muss auf die neuen gesetzlichen

    Vorgaben angepasst werden (u.a. Umsetzung IVHB, Innenentwicklung, Gewäs-

    serräume).

    1.2 Bestandteile

    Die Vorlage besteht aus folgenden Bestandteilen:

    Bauzonenplan 1:2000

    Änderungen Bauzonenplan 1:2000

    Dieser Plan dient der Orientierung und zeigt die einzelnen Änderungen im Über-

    blick auf.

    Kulturlandplan 1:5000

    Bau- und Nutzungsordnung

    Planungsbericht

    Der Planungsbericht beschreibt die Ziele und Hintergründe der Revision und er-

    läutert die einzelnen Planungsinhalte, jedoch ohne direkte Verbindlichkeit für das

    Grundeigentum. Der kantonalen Behörde dient der Planungsbericht zur Beurtei-

    lung der Planung bzw. deren Änderungen und dem Gemeinderat als Grundlage

    für den Vollzug.

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    1.3 Ziele

    1.3.1 Kanton

    Nebst den gesetzlichen Vorgaben bildet der Richtplan das für den Kanton zentrale

    Planungsinstrument. Dieser stimmt die raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander ab

    und definiert die Leitplanken für die räumliche Entwicklung des Lebensraums Aar-

    gau. Bezüglich seiner vielfach allgemein gültigen Aussagen sei auf das Kapitel 2.4.2

    verwiesen.

    Konkretere Aussagen für die Gemeinde Niederrohrdorf beinhalten die seitens der

    zuständigen kantonalen Behörde am 24. September 2014 eröffneten "Grundlagen

    und Hinweise" zur Gesamtrevision Nutzungsplanung.

    1.3.2 Region

    Die Ziele der Region Baden (Baden Regio) sind in der regionale Entwicklungsstra-

    tegie RES und dem regionalen Entwicklungskonzept REK aufgeführt. Sie werden im

    Kapitel 2.4.3 beschrieben.

    1.3.3 Gemeinde

    Der Gemeinderat hat folgende wegweisenden Leitsätze formuliert (Leitbild, relevan-

    te Themen für die Gesamtrevision):

    Wir setzen uns für ein ausgewogenes Dorfbild ein

    Aktive Einflussnahme auf Planungen des Kantons und der privaten Bauherrn

    Bau- und Nutzungsordnung inkl. Zonenplan überarbeiten

    Wir wollen ein gesundes, massvolles Wachstum

    Wir institutionalisieren eine aktive Bodenpolitik als Gemeinde

    Die sprungfixen Kosten und deren Auslösung sind dem Gemeinderat bekannt

    Wir erhalten und fördern unsere Natur und Landschaft

    Wir unterstützen die Erhaltung unserer Natur und Landschaft

    Wir unterstützen ökologische Aufwertungsprojekte

    Unsere Natur steht für die rücksichtsvolle Freizeitgestaltung zur Verfügung

    Wir tragen Sorge zu unseren Naturschutzgebieten

    Bestrebungen und Projekte von Kanton und Privaten werden unterstützt und

    gefördert

    Die Gemeinde koordiniert die verschiedenen Interessen

    Wir halten den hohen Standard des ÖV

    Bestehende Bus- und SBB-Fahrpläne aufrechterhalten oder verbessern

    Transportkapazität und Linienführung den Bedürfnissen anpassen

    Standards für Erreichbarkeit, Sicherheit und Sauberkeit der Bushaltestellen

    aufrechterhalten

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    Wir halten unsere bestehende Infrastruktur in gutem Zustand und passen die-

    se den Anforderungen entsprechend an

    Die Werterhaltung der Infrastruktur (Werke, Strassen, Liegenschaften) ist si-

    chergestellt

    Die Eigenwirtschaftsbetriebe (Wasser, Abwasser, Abfall) sind langfristig

    (15 Jahre) auf eine solide finanzielle Basis zu stellen

    Aktives Immobilien-Management betreiben

    Wir legen Wert auf den schonenden Umgang mit unseren Ressourcen

    Unterstützen (und Fördern bei eigenen Liegenschaften und Werken) den Ein-

    satz und die Produktion von alternativen und erneuerbaren Energien

    Wir streben für das Trinkwasser das Qualitätsziel an und reduzieren den Ver-

    lust auf 5 %

    Standard bestehendes Entsorgungsangebot halten

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    2 Ausgangslage / Rahmenbedingungen

    2.1 Rechtskräftige Planungsinstrumente

    Die Gemeinde Niederrohrdorf verfügt über eine vollständige, den Anforderungen der

    übergeordneten Gesetzgebung entsprechende Nutzungsplanung.

    Nachfolgend die Datenübersicht der heute rechtskräftigen Pläne und Vorschriften:

    Gemeinde Niederrohrdorf Beschluss

    Gemeinde

    Genehmigung

    Kanton

    Bauzonenplan und Bauordnung 3. Dezember 1996 12. Januar 1999

    Kulturlandplan und Nutzungsordnung 26. November 1999 5. März 2002

    Teiländerung Bauzonen- und Kulturland-

    plan "Hofacher" 27. Juni 2003 28. April 2004

    Teiländerung Bauzonenplan "Hintermatt"

    mit Teiländerung Bauordnung 24. Juni 2005 15. Februar 2006

    Teiländerung Bauzonenplan "Bünt" 27. November 2009 11. August 2010

    Teiländerung Bauordnung 2009 27. November 2009 8. Dezember 2010

    Teiländerung Bauzonenplan "Ergo-Areal"

    mit Teiländerung Bauordnung 15. Juni 2010 22. Dezember 2010

    Die Waldfeststellung wurde durchgeführt. Die entsprechenden Waldgrenzenpläne

    wurden am 23. November 1998 durch das zuständige Kreisforstamt genehmigt.

    2.2 Revisionsgründe

    Die rechtskräftigen kommunalen Planungsinstrumente haben sich insgesamt be-

    währt. Grundsätzliche Widersprüche der bisher ausgeschiedenen Zonen wurden

    nicht festgestellt. Die stattgefundene und aktuelle Entwicklung lösen raumplaneri-

    sche Massnahmen aus. Für die Gemeinde ist es wichtig, die Nutzungsplanung als

    Ganzes sowie ihre einzelnen Elemente zu überprüfen und wo nötig den aktuellen

    Verhältnissen anzupassen.

    Nachfolgend die wesentlichsten Revisionsgründe:

    Die beiden Nutzungspläne, Bauzonen- und Kulturlandplan, stammen aus dem

    Jahre 1996. Gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) ist der Bau-

    landbedarf von 15 Jahren zu berücksichtigen (vgl. Art. 15 RPG). Dieser Zeitraum

    entspricht dem üblichen Rhythmus für eine Gesamtrevision der "Allgemeinen

    Nutzungsplanung". Die vorgesehenen 15 Jahre seit der letzten Revision sind ab-

    gelaufen, weshalb die Planungsinstrumente nun aktualisiert werden sollen.

    Seit dem Inkrafttreten dieser Pläne hat sich das Bild der Gemeinde wesentlich

    verändert.

    Die zonenrelevanten Themen sind gemäss aktuellem Leitbild umzusetzen.

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    Die geschaffenen Veränderungen, die Entwicklungsziele aufgrund veränderter

    Bedürfnisse und Randbedingungen in Gesellschaft und Wirtschaft, Raumentwick-

    lung und Recht, sind in einem überarbeiteten Planungswerk darzustellen.

    Die Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland muss auf die neuen gesetzlichen

    Vorgaben angepasst werden (u.a. Umsetzung IVHB, Innenentwicklung, Gewäs-

    serräume).

    2.3 SWOT-Analyse

    An der Fachhochschule Nordwestschweiz, Hochschule für Wirtschaft, wurde im Jah-

    re 2017 im Rahmen eines Studierendenprojektes eine SWOT-Analyse für die Ge-

    meinde Niederrohrdorf erarbeitet. Mit der SWOT-Analyse (engl. Akronym für

    Strengths (Stärken), Weaknesses (Schwächen), Opportunities (Chancen) und Thre-

    ats (Bedrohungen)) wurde eine Positionsbestimmung und Strategieentwicklung für

    die Gemeinde vorgenommen. Nachfolgend werden die für die Nutzungsplanung

    wichtigsten Aussagen aus der Arbeit zusammengefasst:

    Das Einwohnerwachstum erachten 50 % der Befragten als positiv und 37 % als

    negativ.

    34 % der Befragten plädieren für ein weiteres Wachstum, während 63 % ein sol-

    ches ablehnen.

    Die Lärmbelastung erachten nur 25 % der Befragten als Problem, während 72 %

    ein Problem verneinen.

    Mit dem Landschaftsbild sind 78 % der Befragten zufrieden oder sehr zu frieden;

    nur 19 % sind weniger zufrieden.

    Als Verbesserungsmöglichkeiten werden der Dorfkern sowie die Verkehrsberuhi-

    gung von weniger als 10 % der Befragten angegeben.

    Aus Sicht der Gemeinde ist eine der Hauptschwächen das Fehlen von frei zur

    Verfügung stehendem Bauland; dies ist auch in den angrenzenden Gemeinden

    ein wichtiges Thema.

    Niederrohrdorf wird als Zentrum für die umliegenden Gemeinden am Rohrdorfer-

    berg betrachtet. Falls sich andere Gemeinden in eine ähnliche Rolle bringen wol-

    len, entstehen neue Herausforderungen.

    Mehr wie 50 % der Befragten wünschen sich ein zusätzliches Restaurant.

    Die Themen, welche mit der Nutzungsplanung beeinflusst werden können, spielen

    in der Studie eine eher weniger wichtige Rolle und wurden daher nicht weiter be-

    handelt.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Akronym

  • Gemeinde Niederrohrdorf Seite 11 / 93 Revision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland - Planungsbericht

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    2.4 Übergeordnete Rahmenbedingungen

    2.4.1 Gesetze / Pläne Bund

    Die Einhaltung der Bundesgesetze, insbesondere des Bundesgesetzes über die

    Raumplanung (RPG), ist durch die Berücksichtigung der entsprechenden Grund-

    sätze in der kantonalen Gesetzgebung gewährleistet.

    Die Gemeinde Niederrohrdorf wird vom Sachplan Verkehr, Teilplan Infrastruktur

    Schiene tangiert. Im nördlichen Gemeindegebiet verläuft der Korridor des "Vier-

    spurausbau Limmattal-Rupperswil, Variante Chestenberg und Honeret (Honerettun-

    nel)". Der Korridor ist jedoch erst im Stadion Vorprojekt. Ein Ausbau hätte keine

    Auswirkungen auf Niederrohrdorf, da es sich um einen unterirdischen Tunnel han-

    delt.

    Niederrohrdorf liegt gemäss Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) zwischen dem

    Landesflughaben Zürich und dem Regionalflugplatz Birrfeld (ohne Linienverkehr).

    Die Gemeinde ist jedoch nicht durch die Auswirkungen der Flughäfen (u.a. Höhen-

    beschränkung, Lärmvorbelastungen) betroffen. Der Gemeinderat setzt sich für die

    Reduktion der Lärmbelastung durch den Flugverkehr ein.

    Die Sachpläne und Konzepte des Bundes (Art. 13 RPG) werden nicht tangiert. Kon-

    flikte der kommunalen Planung mit Sachplänen oder konkreten Projekten des Bun-

    des ergeben sich keine.

    2.4.2 Gesetze / Pläne / Konzepte Kanton

    Für die kommunale Nutzungsplanung sind auf kantonaler Ebene in erster Linie das

    Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetzes, BauG), die überarbei-

    tete Bauverordnung (BauV) sowie der Richtplan wegweisend.

    2.4.2.1 Kantonaler Richtplan

    Der kantonale Richtplan koordiniert die raumwirksamen Tätigkeiten des Kantons

    und bezeichnet deren übergeordneten Interessen. Er ist behördenverbindlich (Art. 9

    RPG) und bildet so den Rahmen für die Planung der Gemeinde.

    Gemäss Richtplan zählt die Gemeinde Niederrohrdorf zu den Gemeinden in ländli-

    chen Entwicklungsraum. Diese verbinden den ländlichen Raum mit den Zentren und

    Agglomerationen. Die Siedlungsentwicklung wird an gut erreichbaren Standorten

    der wichtigen kantonalen Verkehrsachsen gefördert, namentlich im Talbereich, wo

    eine gute Erschliessung mit öffentlichem Verkehr vorhanden ist.

    Nebst einer Fülle von allgemein gültigen Aussagen enthält der Richtplan für die

    Gemeinde Niederrohrdorf diverse konkrete Festlegungen:

    Siedlung:

    Siedlungsgebiet (abschliessend keine Einzonungsflächen vorgesehen)

    Siedlungstrenngürtel zu Fislisbach

  • Gemeinde Niederrohrdorf Seite 12 / 93 Revision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland - Planungsbericht

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    Kulturland:

    Ortsbild von regionaler Bedeutung (Weiler), Die Ziele des ISOS sind angemes-

    sen umzusetzen (Richtplanbeschluss S1.5 / Beschlüsse 1.1-1.3).

    Naturschutzgebiete von kantonaler Bedeutung im Wald (NkB)

    Landwirtschaftsgebiet / Fruchtfolgeflächen (FFF)

    Landschaft von kantonaler Bedeutung

    Kantonales Interessengebiet für Grundwassernutzung

    Vorrangiges Grundwassergebiet

    Materialabbaugebiet

    Abbildung 1: Ausschnitt Richtplan Gesamtkarte 2018

    Von den allgemeinen Aussagen im Richtplan sind Folgende wesentlich für die Ge-

    samtrevision:

    Richtplanbeschluss S1.2: Es werden die Rahmenbedingungen für kleinflächige

    Einzonungen festgelegt, welche direkt an Bauzonen grenzen und als weitge-

    hend überbaut gelten. Weitere Einzonungen sind nur bei flächengleicher Kom-

    pensation möglich.

    Richtplanbeschluss S1.2/2.1: Die Gemeinden müssen die Nutzungsplanung so

    gestalten, dass in den Wohn- und Mischzonen im Richtplanhorizont von 2015

    bis 2040 eine Verdichtung bis zur Mindestdichte möglich ist. Im ländlichen Ent-

    wicklungsraum gelten folgende Mindestdichten; überbaute Wohn- und Misch-

    zonen 40 E/ha, unüberbaute Wohn- und Mischzonen 60 E/ha.

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    Richtplanbeschluss S1.2/2.2: Gemeinden, in welchen die Mindestdichte ge-

    mäss Ziffer 2.1 erreicht ist, ermitteln im Rahmen der Nutzungsplanung die für

    eine weitere Erhöhung der Dichte bevorzugten Wohn- und Mischzonen und

    weisen die entsprechenden Potenziale sowie die damit verbundene, zusätzliche

    Verdichtung aus. Sie sorgen in der Nutzungsplanung und mit ergänzenden

    Massnahmen verbindlich für die Umsetzung.

    Soweit im Rahmen der Nutzungsplanung erforderlich, sind diese Richtplanfestle-

    gungen in die Gesamtrevision einzubeziehen.

    2.4.2.2 Agglomerationsprogramm Aarau Ost

    Die Agglomerationsprogramme dienen der Umsetzung von Infrastrukturmassnah-

    men, welche im Interesse einer ganzen Region stehen. Hautanliegen ist dabei eine

    verbesserte Koordination zwischen Siedlungsentwicklung, Verkehr und Umwelt.

    Niederrohrdorf liegt im Perimeter des Agglomerationsprogrammes Aarau Ost. Aktu-

    ell ist die 3. Generation des Programmes beim Bund in Prüfung.

    Die Agglomerationsprogramme sind sehr umfangreich, es werden daher an dieser

    Stelle nur die für Niederrohrdorf gültigen Massnahmen aufgeführt.

    Generation /

    Massnahme Nr.

    Massnahme Stand

    1 / 12.11 LV Umsetzung kantonales Radroutennetz, Radweg Nie-

    derrohrdorf-Mellingen

    Erstellt (Stand

    AGIS)

    2 / S_2 Wichtige Potenziale Innenentwicklung laufend

    3 / BGK_11 BGK Bremgartenstrasse K 271 In Arbeit (Ge-

    nehmigung RR

    erfolgt)

    3 / S_1 - S_9 Massnahmen zur Siedlung entsprechend den Vor-

    gaben des Richtplanes

    laufend

    3 / L_1 - L_5 Generelle Massnahmen zur Landschaft entspre-

    chend den Vorgaben des Richtplanes, keine speziel-

    len Projekte in Niederrohrdorf

    laufend

    2.4.3 Regionale Konzepte

    2.4.3.1 Regionale Entwicklungsstrategie Baden Regio (RES)

    Die regionale Entwicklungsstrategie (RES) der Baden Region vom 7. März 2013

    liegt vor. Die RES soll als Ergänzung zum REK (vgl. nachfolgendes Kapitel) die

    Entwicklungsstrategien zur Steigerung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit

    und der Positionierung der Region als attraktiver und wettbewerbsfähiger Wohn-,

    Wirtschafts- und Freizeitstandort aufzeigen. Aus der im Bericht aufgezeigten Vision

    wurden Strategien formuliert. Dazu zählen:

    eine einfache, direkte und schnelle Erreichbarkeit;

  • Gemeinde Niederrohrdorf Seite 14 / 93 Revision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland - Planungsbericht

    SCHEIDEGGER + PARTNER AG - BADEN / MURI

    eine hohe Lebensqualität;

    attraktive Wohn- und Dienstleistungsquartiere mit Wohnformen für alle Alters-

    und Zielgruppen;

    der Erhalt des Dorflebens und der verschieden Räume;

    die siedlungsnahen Landschaftsräume als attraktive Erholungsräume.

    2.4.3.2 Regionales Entwicklungskonzept Baden Regio (REK)

    Vom Planungsverband Baden Regio liegt der Schlussbericht vom 28. November

    2013 vor. Der Bericht teilt die Region in fünf Raumgruppen auf, Niederrohrdorf zählt

    dabei zu den Raumgruppen ländlich geprägte Entwicklungsachsen und grüne Land-

    schaft.

    Als Grundsätze für die Region gelten unter anderem (gekürzte Fassung):

    Es wird an die Dynamik des Grossraumes Zürich angeknüpft, gleichzeitig wer-

    den die Qualitäten des ländlichen Raumes bewahrt.

    Es werden hochwertige Wohnanlagen mit einen vielseitigen Wohnangebot si-

    chergestellt.

    Es soll eine qualitativ hochwertige, auf den Verkehr abgestimmte Siedlungs-

    entwicklung stattfinden. Die Siedlungsentwicklung konzentriert sich dabei priori-

    tär auf zentrale und gut mit dem ÖV erschlossene Lagen. Siedlungserweiterun-

    gen von regionaler Bedeutung finden nur an gezielten Schwerpunkten statt.

    Die Ansiedlung flächenintensiver Betriebe, insbesondere Logistikanlagen, wird

    nicht angestrebt.

    Es wird eine gute Anbindung der Zentren und Entwicklungsachsen an den Ver-

    kehr sichergestellt. Der Langsamverkehr soll vermehrt gefördert werden und

    Trennwirkungen abgebaut werden.

    Die Landschaft wird aufgewertet, die siedlungsnahen Landschaftsräume lang-

    fristig sichergestellt.

    Die Region setzt sich für ein starkes Zentrum ein, die Versorgung des täglichen

    Bedarfs wird durch die Subzentren und Dorfzentren vor Ort abgedeckt.

    Gemäss den Visionen sollen (für Niederrohrdorf von Belangen) die ländlich gepräg-

    ten Entwicklungsachsen in ihrer Struktur weitgehend erhalten bleiben. Das "Gesicht"

    dieser Gebiete soll sich wenig verändert. Das Potenzial der Dorfzentren wird mittels

    qualitativer Verdichtung ausgereizt und die Ortskerne damit gestärkt. Gestaltete

    Siedlungsränder sorgen für einen klaren Übergang von der Siedlung in die Land-

    schaft. Beim Langsamverkehr werden die Lücken geschlossen. Die landschaftsori-

    entierten Freiräume sind auf eine multifunktionale Nutzung der Landschaft ausge-

    richtet und in Form von Weilern u.a. vereinzelt bewohnt. Sie werden multifunktional

    genutzt, wobei Landwirtschaft, Erholung sowie Natur- und Landschaftsschutz

    gleichberechtigt sind. Die Siedlungsbegrenzung dient dem Schutz von Natur und

    Landschaft am Rande dynamischer Siedlungsgebiete mit hohem Entwicklungs-

    druck.

  • Gemeinde Niederrohrdorf Seite 15 / 93 Revision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland - Planungsbericht

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    Bei den Strategien werden u.a. aufgeführt:

    Die Innenentwicklung, Umstrukturierung und hochwertige Verdichtung von zent-

    ralen und gut erschlossenen Lagen sind zu stärken.

    Ausserhalb von benannten Gebieten (keines in Niederrohrdorf vorhanden) sol-

    len nur Arbeitsplatzgebiete von kommunaler Bedeutung vorgesehen werden

    (Konzentration auf Bestand und Betriebserweiterungen).

    Die öffentlichen Räume (insbesondere auch die Dorfzentren), Strassen, Plätze

    und Freiräume werden als multifunktionale Infrastruktur aufgewertet.

    Die Zentren der Gemeinden stellen die Versorgung des täglichen Bedarfs si-

    cher und tragen als Begegnungsort zur Lebensqualität im ländlichen Raum bei.

    Der Ausbau des Verkehrssystems erfolgt koordiniert und in die Abstimmung mit

    der Siedlungsentwicklung, die verschiedenen Verkehrsträger ergänzen sich.

    In Gemeinden mit hohem Verkehrsaufkommen werden Gesamtverkehrskon-

    zepte erstellt, die Strassenräume werden siedlungsverträglich und nach dem

    Koexistenzprinzip gestaltet, die Ortsdurchfahrten nach Möglichkeit aufgewertet.

    Das für die Region prägende Landschaftsbild soll erhalten, verbessert und

    durch bauliche oder künstliche Eingriffe nicht beeinträchtigt werden.

    Siedlungsnahe Landschafts- und Gewässerräume mit grosser Naherholungs-

    und Freizeitqualität werden sichergestellt und gefördert.

    Das Siedlungsgebiet soll zum Schutz von Natur und Landschaft nicht über die

    definierten Siedlungsbegrenzungslinien hinauswachsen. Die verbleibenden

    Freiräume werden gesichert.

    Siedlungsränder und Zugänge zur Landschaft sind Teil der Siedlungs- und

    Landschaftskonzeption und sollen sorgfältig gestaltet werden.

    Freiräume innerhalb Siedlungstrenngürtel sollen als attraktive siedlungsorien-

    tierte Freiräume in Wert gesetzt werden.

    Als Schlüsselmassnahmen werden unter anderem die Abstimmung der kommuna-

    len Zonenpläne auf das REK, die Erarbeitung von regionalen Sachplänen zur Sied-

    lung / Verkehr, die Erstellung eines Leitfadens für Verdichtung, die Aufwertung von

    öffentlichen Räumen, die städtebauliche Aufwertung der Strassenräume und das

    Erarbeiten von Freiraumkonzepten zur Sicherstellung siedlungsnaher Landschafts-

    und Gewässerräume mit grosser Landschaft-, Naherholungs- und Freizeitqualität

    genannt.

    Gemäss den Visionsplänen ist die Gemeinde Niederrohrdorf in einem moderat ver-

    änderten Gebiet. Diese sollen in ihrer Struktur erhalten und moderat erneuert wer-

    den (Innenentwicklung). Die Nord-Süd-Verbindung (Kantonsstrasse) muss besser

    gestaltet werden. Die Siedlungsbegrenzung nach Westen beibehalten werden. Das

    Dorf ist von landschaftsorientierten Freiräumen umgeben.

  • Gemeinde Niederrohrdorf Seite 16 / 93 Revision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland - Planungsbericht

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    Die positive Stellungnahme von Baden Regio vom 13. Juni 2019 liegt vor. Die Vor-

    gaben werden mit der Planung erfüllt bzw. müssen im Rahmen von anderen Verfah-

    ren geklärt werden (insbesondere Verkehr).

    2.4.3.3 Regionales Parkraumkonzept Baden Regio

    Gemäss regionalem Parkraumkonzept Baden Regio, Schlussbericht vom November

    2014, wird Niederrohrdorf der ländlich geprägten Entwicklungsachsen zugeordnet.

    Gemäss Massnahmentabelle sind für die Gemeinden in den ländlich geprägten

    Entwicklungsachsen folgende Massnahmen vorgesehen:

    Massnahme Umsetzungs-

    zeitpunkt

    M1: Regelung der Bewirtschaftung von Parkplätzen auf öffentlichem

    Grund - Parkierungsreglemente / Gebührenverordnung

    2019

    M2: Regelung der Anzahl zu erstellenden Parkplätze auf privatem Grund

    - BNO bzw. Parkplatzverordnung

    2019

    M3: Grundlagen schaffen für Bewirtschaftung von Parkplätzen auf pri-

    vatem Grund - KGV

    2019

    M5: Voraussetzungen für autoarme Nutzungen schaffen - BNO 2019

    M6: Verankerung des Mobilitätsmanagements in kommunalen Pla-

    nungsinstrumenten

    2019

    M9: Grundlagen für Parkleitsystem schaffen - KGV 2019

    M12: Bereitstellung und Ausbau des Bike+Ride - Angebot

    * Zentrum / restliches Gemeindegebiet 2023 (bei Bedarf)

    2019*

    2.4.3.4 Velokonzept Baden Regio

    Gemäss Velokonzept Baden Regio, Erläuterungsbericht vom November 2013, füh-

    ren durch Niederrohrdorf zwei Routen, eine von Südost nach Nordwest (kantonale

    Route) und eine von Südwest nach Nordost (regionale Route).

    Kantonale Radroute:

    Radweg

    Radstreifen

    Radroute Mischverkehr

    Regionales Netz:

    Netzergänzung Fokus Um-

    feldqualität / Sicherheits-

    empfinden

    Abbildung 2: Velokonzept Baden Regio / Auszug Niederrohrdorf

  • Gemeinde Niederrohrdorf Seite 17 / 93 Revision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland - Planungsbericht

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    Grundsätzlich werden Velofahrer auf kantonalen Radrouten ausserorts auf Radwe-

    gen, innerorts auf Radstreifen geführt. Wo die kantonale Radroute von Kantons-

    strassennetz abweicht, wird der Radverkehr meist im Mischverkehr geführt.

    Regionale Netzte mit Netzergänzung Fokus Umfeldqualität / Sicherheitsempfinden

    bieten abseits der stark befahrenen Strassen eine hohe Umfeldqualität und sind für

    Velofahrer mit erhöhtem Sicherheitsbedürfnis gedacht (Pendler, Kinder, Freizeitver-

    kehr).

    2.5 Fazit

    Mit dem revidierten kantonalen Baugesetz, der Bauverordnung sowie dem überar-

    beiteten Richtplan sind die übergeordneten Vorgaben und Leitplanken relativ klar

    definiert. Der verbleibende Spielraum ist, insbesondere was die Siedlungsentwick-

    lung anbelangt, relativ bescheiden. Der Gemeinderat vertritt die Auffassung, dass

    dieser bescheidene Handlungsspielraum vollumfänglich ausgeschöpft werden soll.

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    3 Zentrale Sachthemen

    3.1 Bauzonengrösse

    Gemäss den kantonalen Grundlagen zur Gesamtrevision sind die bestehenden

    Bauzonen ausreichend, um die erwartete Einwohnerzahl aufnehmen zu können.

    Abbildung 3: Siedlungsgebiet Niederrohrdorf

    3.1.1 Flächenübersicht rechtskräftiger Bauzonenplan (Berechnung 2015)

    Wohn- und Mischzonen Industriezonen

    überbaut [ha]

    unüberbaut [ha]

    überbaut [ha]

    unüberbaut [ha]

    Erhebung Kanton aus dem Jahre 2014

    1

    58.9 6.2 2.4 0.0

    Total1 65.1 2.4

    Erhebung Gemeinde aus dem Jahre 2015

    2

    61.2 4.0 2.4 0.0

    Total2 65.2 2.4

    1 Flächenberechnung auf Basis digitalisierter Aufnahmen (Datengrundlage ARE)

    2 Flächenberechnung auf Basis der amtlichen Vermessung (Datengrundlage Scheidegger + Partner AG)

    Die genaueren Zahlen der amtlichen Vermessung (Berechnung 2015) weichen ge-

    ringfügig von der kantonalen, digitalisierten Erhebung im Jahr 2014 ab. Der Grund

    dürfte zur Hauptsache in der Ungenauigkeit der Digitalisierung sowie auf der aktuel-

    leren Datengrundlage liegen. Die grössere Fläche an bebauten Gebieten ergibt sich

    aus der genaueren Abgrenzung der Unterteilung bebaut / unbebaut bzw. an der Be-

    rücksichtigung der sich im Bau befindlichen / neu bebauten Gebieten.

    Heute sind ca. 93 % der Wohn- und Mischzonen als überbaut zu beurteilen. Die In-

    dustriezone gilt heute gemäss Übersicht Stand der Erschliessung als bebaut (eine

    Gewerbezone gibt es nicht).

    Die bebauten und unbebauten Flächenanteile wurden für den rechtsgültigen Bauzo-

    nenplan zu Beginn der Planung im Jahre 2015 ermittelt. Im Laufe der Planungszeit

    haben sich diese Flächen verändert, da weitere Flächen überbaut wurden. Die Auf-

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    teilung in bebaute und unbebaute Flächen wurde für den rechtskräftigen Bauzonen-

    plan nicht nachgeführt. Für den neuen Bauzonenplan (vgl. Kapitel 3.1.5) sind die

    Flächen aktualisiert.

    3.1.2 Einwohnerprognosen 2032

    Ende 2017 betrug die Einwohnerzahl 4'035 Einwohner (Ende 2012: 3'665 Einwoh-

    ner). Gemäss den Richtwerten ARE zum Fassungsvermögen und Innenentwick-

    lungspfad (vgl. Anhang) aus dem Jahre 2018 prognostiziert der Kanton für das Jahr

    2032 eine Einwohnerzahl von 4'070 Einwohnern, was einer durchschnittlichen jähr-

    lichen Zunahme von 0.53 % entspricht. Da gemäss Richtplan in Niederrohrdorf kei-

    ne Einzonungsflächen zur Verfügung stehen, verzichtet die Gemeinde Niederrohr-

    dorf auf eigene Berechnungen, da diese keinen Einfluss auf die Bauzonengrössen

    haben würden.

    Einwohnerprognose

    Prognose Kanton für das Jahr 2032 ca. 4'110 Einwohner

    Prognose Kanton für das Jahr 2040 ca. 4'180 Einwohner

    3.1.3 Einwohnerkapazität rechtskräftiger Bauzonenplan

    Der Kanton rechnet für die unüberbauten Zonen mit einer Kapazität von 267 Ein-

    wohnern. Für die überbauten Gebiete rechnet er mit einem Verdichtungspotenzial

    von 155 Einwohnern.

    Es ergibt sich für die rechtskräftige Bauzone folgende Einwohnerkapazität:

    Einwohnerkapazität des rechtskräftigen Bauzonenplans

    Berechnung Kanton mit Verdichtung: ca. 4'460 Einwohner

    In den kantonalen Grundlagen zur Nutzungsplanung Siedlung / Kulturland hält die

    zuständige kantonale Behörde dazu Folgendes fest:

    Die Zone W3 hat eine unterdurchschnittliche Dichte an Einwohnern.

    Aufgrund der demografischen Entwicklung ist mehrgeschossiger Wohnungsbau

    im mittleren Wohnungsgrössen (2 - 3 Zimmer) weiterhin angebracht.

    Für eine ländliche Gemeinde bestehen recht hohe Einwohnerdichten in allen

    Wohn- / Mischzonen; daher resultiert wenig weiteres inneres Entwicklungspoten-

    zial in den bereits heute überbauten Wohn- und Mischzonen.

    Rechnerisch besteht bis 2026 kein Bedarf an weiteren Wohn- und Mischzonen

    soweit die Wohnbaureserven weiterhin konsequent und dicht genutzt werden.

    Weiteres Entwicklungspotenzial für das private Wohnen könnte sich durch die

    (überkommunale) Überprüfung der noch grossen Reserven in der Zone für öf-

    fentliche Bauten und Anlagen durch eventuelle Umzonungen ergeben.

  • Gemeinde Niederrohrdorf Seite 20 / 93 Revision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland - Planungsbericht

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    3.1.4 Grösse und Abgrenzung der Bauzonen

    Gestützt auf das revidierte Raumplanungsgesetz und den angepassten Richtplan

    stehen der Gemeinde Niederrohrdorf keine Einzonungsflächen zur Verfügung. Die

    Flächen für neue Einwohner sind mittels Siedlungsentwicklung nach innen (Verdich-

    tung) bereit zu stellen. Mit den geplanten Anpassungen des Bauzonenplans werden

    keine Einzonungen vorgenommen. Die geplanten Massnahmen führen nur zu ge-

    ringfügig höheren Einwohnerzahlen.

    Der Siedlungsrand ist bereits heute gut gefasst mit nur wenigen Baulücken Am

    nördlichen Siedlungsrand liegt mit der unbebauten Parzelle Nr. 404, östlich der Loo-

    renstrasse, eine grössere unbebaute Fläche (ca. 3'300 m2) in der Wohnzone W2.

    Diese kann ohne weitere Massnahmen (u.a. Sondernutzungsplanung) bebaut wer-

    den.

    Das Baugebiet ist gut arrondiert und ergibt mit dem Kontext der Topografie ein gut

    abgegrenztes Siedlungsgebiet.

    3.1.5 Flächendaten neuer Bauzonenplan

    Zonen (neu) überbaut [ha]

    unüberbaut [ha]

    total revidiert

    1

    [ha]

    total rechtskräftig

    2

    [ha]

    W2 33.36 1.22 34.58 33.77

    W3 22.30 1.84 24.14 18.67

    WG3 1.62 0.35 1.97 2.84

    K 5.53 0.06 5.59 9.93

    Wohn- und Mischzonen

    Total (gerundet) 62.81 3.47 66.28 65.21

    OeBA 8.08 2.77 10.85 11.11

    A 2.33 0.00 2.33 2.40

    US 0.60 0.00 0.60 0.53

    Bauzonen

    Total (gerundet) 73.82 6.24 80.06 79.25

    1 Bauzonenfläche gemäss revidiertem Bauzonenplan

    2 Bauzonenfläche gemäss rechtsgültigem Bauzonenplan

    3.2 Innere Siedlungsentwicklung

    3.2.1 Siedlungsdichte bestehend

    Mit der Richtplananpassung werden Zielwerte für die Einwohnerdichte festgelegt.

    Die Dichtewerte von Wohn- und Mischzonen werden für 5 Raumtypen bestimmt.

    Niederrohrdorf wird dem Raumtyp "ländlicher Entwicklungsraum" zugewiesen.

    Die Siedlungsdichte, gemessen am Bestand 2017, beträgt in Niederrohrdorf 63.7

    Einwohner pro ha (E/ha) (Ermittlung durch Kanton). Die Mindestdichte für ländliche

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    Zentren wird in den überbauten Gebieten mit 40 E/ha vorgegeben. In den unüber-

    bauten Gebieten wird eine Mindestdichte von 60 E/ha angestrebt.

    Abbildung 4: Raumtypen / Mindestdichten gemäss Richtplan

    Niederrohrdorf weist somit Einwohnerdichten deutlich über den Mindestvorgaben für

    bebaute und knapp über der Mindestvorgabe für unbebaute Gebiete auf. Die Gebie-

    te mit zu tiefen Werten liegen in den Mischzonen (Gewerbe anstelle von Einwoh-

    nern) oder weisen unbebaute Parzellenteilflächen auf, welche dennoch als bebaut

    eingerechnet wurden (und damit langfristig nachverdichtet werden können). Im Ge-

    gensatz dazu wird auf ca. der Hälfte der bebauten Wohn- und Mischzonen die Min-

    destvorgabe für unbebaute Zonen übertroffen.

    Gemäss Richtplan "ermitteln Gemeinden, in welchen die Mindestdichte erreicht ist,

    im Rahmen der Nutzungsplanung die für eine weitere Erhöhung der Dichte bevor-

    zugten Wohn- und Mischzonen und weisen die entsprechenden Potenziale sowie

    die damit verbundene, zusätzliche Verdichtung aus. Sie sorgen in der Nutzungspla-

    nung und mit ergänzenden Massnahmen verbindlich für die Umsetzung."

    Die Entwicklung findet in den bestehenden, bereits gut ausgenutzten Bauzonen

    statt. Die sogenannten "Schlüsselgebiete" (grosse, zusammenhängende Bauland-

    reserven) sind mehrheitlich mit einem Gestaltungsplan überlagert bzw. wurden /

    werden aktuell gerade überbaut. Zusätzliche planerische Massnahmen sind daher

    für die Schlüsselgebiete nicht vorgesehen.

    3.2.2 Innenentwicklung bisher

    Die bestehenden überdurchschnittlich hohen Einwohnerdichten in Niederrohrdorf

    wurden durch verschiedene Massnahmen erreicht.

    3.2.2.1 Ausnützungsziffer

    Die Gemeinde hat seit längerem keine Ausnützungsziffer mehr vorgegeben. Die

    Bebauungen werden über die Anzahl Vollgeschosse, die Firsthöhe und die Grenz-

    abstände (inkl. Mehrlängenzuschlag) geregelt. Dadurch kann auch in der Wohnzone

    W2 dichter gebaut werden. Die Wohngebiete in der Zone W2 weisen daher vieler-

    orts bereits heute gute Einwohnerdichten und hohe Auslastungsgrade auf. Durch

    die Festlegung der zulässigen Gebäudetypen (Ein-, Reihen- und Gruppenhäuser

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    sowie Mehrfamilienhäuser) und die Festlegung einer maximalen Gebäudelänge

    werden zu grosse Gebäudevolumen in der Zone W2 verhindert.

    3.2.2.2 Gestaltungspläne

    Die Gemeinde weist eine hohe Anzahl von Sondernutzungsplänen auf (19 Pla-

    nungswerke). Neben den 11 Überbauungs- und Erschliessungspläne, welche nur

    einen geringen Einfluss auf die Innenentwicklung haben, sind die 8 Gestaltungsplä-

    ne für die qualitative Innenentwicklung massgebend.

    Die 4 Gestaltungpläne über die Kantonsstrasse (Ortskern) haben die bauliche Ent-

    wicklung im Ortskern in den letzten Jahren geleitet und zur Qualitätssicherung bei-

    getragen. Mit den Gestaltungsplänen für die grösseren Freiflächen Hintermatt (Be-

    bauung erstellt), Hofacher (Bebauung mehrheitlich erstellt) und Egro-Areal (Bebau-

    ung und Umbau teilweise erfolgt) wurden die Bebauungsdichten an den zentralen

    Lagen gefördert und die guten Qualitäten von Bauten und Freiräumen sichergestellt.

    Diese Entwicklung wird mit dem neueren Gestaltungsplan alte Bremgartenstrasse

    (noch nicht umgesetzt) fortgeschrieben. Die Gestaltungspläne sind ein weiterer

    wichtiger Baustein für die gute Innenentwicklung von Niederrohrdorf.

    3.2.2.3 Kommissionen

    Die Gemeinde hat, im Vergleich zu anderen Gemeinden, viele Fachkommissionen,

    welche den Gemeinderat im Bezug auf die Ortsentwicklung unterstützen.

    Siedlung Kulturland

    Baukommission Landschaftskommission

    Planungskommission Landwirtschaftskommission

    Umweltschutzkommission

    In der Gemeinde gab und gibt es interessierte und qualifizierte Baufachleute, welche

    ihr Wissen in diese Kommissionen einbringen / eingebracht haben und sich intensiv

    mit der Gestaltung und Weiterentwicklung Ihres Dorfes auseinander setzen / gesetzt

    haben. Die Qualität der Kommissionen ist auf einem, im Vergleich zu ähnlichen

    Gemeinden, hohen Niveau und trägt massgeblich zur qualitativen Innentwicklung

    bei.

    3.2.3 Kernzonenplanung (Masterplan und Schutzbereich)

    Da die Entwicklung des Ortskerns als zentrales Element der Gesamtrevision Nut-

    zungsplanung angesehen wird, wurde ein Masterplan über die Kernzone und das

    Gebiet Bünt erarbeitet. Der Masterplan zeigt die erwünschte Entwicklung für das

    Ortszentrum und das Areal Bünt (grosse Freifläche an zentraler Lage im Besitz der

    Einwohnergemeinde) auf. Der Masterplan ist behördenverbindlich und dient als

    Grundlage für die Gesamtrevision Nutzungsplanung und als Unterstützung bei der

    Beurteilung von künftigen Planungen und Bauvorhaben im Zentrumsbereich (vgl.

    Masterplan / Beilage). Neben den in der Gesamtrevision umgesetzten Inputs sind

    folgende Handlungsschwerpunkte aus dem Masterplan für die Innenentwicklung

    wichtig:

  • Gemeinde Niederrohrdorf Seite 23 / 93 Revision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland - Planungsbericht

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    Abbildung 5: Auszug Handlungsfelder aus Masterplan

    A: Eingangssituation klären / B, C und E: Unklare Platzsituationen klären /

    D: Beziehung zur Freifläche fördern

    Um die bestehenden Sondernutzungspläne im Ortskern ablösen zu können, ist der

    Masterplan, da nur behördenverbindlich, nicht ausreichend. Es wird daher der

    Schutzbereich Ortskern eingeführt. Die grundeigentümerverbindlichen Vorgaben

    des Schutzbereiches Ortskern werden im Ergänzungsplan zur BNO räumlich genau

    definiert und in der BNO beschrieben. Die Schwerpunkte dabei sind:

    Zielvorgaben, welche die gewünschte Entwicklung aufzeigen

    Festlegung von Bereichen für 2-geschossige Bauten (im Bereich der Kernzone

    mit Satteldach)

    Festlegung Zwangsbaulinien; von diesen darf strassenabgewandt bis max.

    50 cm abgewichen werden

    Festlegung des Freiraumes Bünt sowie weiterer besonderer Freiräume mit Nut-

    zungseinschränkungen

    Festlegung erhaltenswerte Baumgruppen

    Verbindlicherklärung des Masterplanes als Grundlage für die Qualitätsbeurtei-

    lung von Bauvorhaben

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    3.2.4 Innere Reserven auf unbebauten Flächen

    Die grösseren unbebauten Flächen bzw. stark unternutzen Areale im Baugebiet

    wurden überprüft:

    Kategorie Lage (Parzellen Nrn.) Massnahme

    Unbebaute (Teil-)

    Parzellen, bei wel-

    chen die Planung der

    Gemeinde bekannt

    ist

    Alte Bremgartenstrasse (642,

    646, 649, 780)

    Bremgartenstrasse (576)

    Bünt (204)

    Clemenzweg (261)

    Egro-Areal Mitte (1267, 1275

    etc.)

    Esterlistrasse (234)

    Holzrütistrasse (195)

    Mellingerstrasse (516)

    Mellingerstrasse (571)

    Mülimatte (529, 1242)

    Planungen weiterhin aktiv

    begleiten

    Unbebaute (Teil-

    Parzellen) bei wel-

    chen die Planung der

    Gemeinde nicht be-

    kannt

    Bremgartenstrasse (280, 680,

    1052, 1053)

    Buacherweg (289)

    Büntstrasse (207)

    Hiltimattstrasse (760)

    Mülimattstrasse (543)

    Rebhaldenweg (931)

    Rotrischweg (404)

    Rüslerstrasse (238)

    Weiherweg (511)

    Gespräch mit Eigentümern

    suchen über Planungsab-

    sichten / Information über

    die Innere Siedlungsent-

    wicklung

    "bebaute" Parzellen

    welche Potential zur

    Innenentwicklung

    haben

    Buacherweg (270)

    Römerweg (488)

    Gespräch mit Eigentümern

    suchen / Information über

    die Innere Siedlungsent-

    wicklung

    3.2.5 Nutzungsverdichtung / Siedlungsqualität (BNO)

    In der BNO wird mit verschiedenen Massnahmen die qualitativ hochwertige Innen-

    entwicklung gefördert:

    Einführung Schutzbereich Ortskern (vgl. Kapitel 3.2.3)

    Anordnungsspielraum für Attikageschossflächen bei Gestaltungsplänen erhöht

    Aufhebung der maximalen Wohnungsanzahl bei Mehrfamilienhäusern in der Zo-

    ne W2

    Verbot von freistehenden Ein-und Zweifamilienhäuser in der Wohnzone W3

    Verweigerung der Baubewilligung möglich, wenn Bauland nicht optimal ausge-

    nützt wird

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    Umwandlung des Dach- / Attikageschosses in ein Vollgeschoss bei Wohnbauten

    mit mindestens 2 Wohnungen in der Wohnzone W2

    Aussenräume und Umgebungsgestaltung sind Bestandteil der Bauprojekte

    Einführung Fachkommission (verbindliche Festlegung in der BNO)

    3.2.6 Handlungsprogramm Innenentwicklung

    Die Gemeinde Niederrohrdorf fördert die Innenentwicklung mit folgenden Massnah-

    men (vgl. vorhergehende Kapitel):

    Thema Massnahme Realisierung

    Einwohnerdichten erhöhen Nutzungsboni festlegen und

    Einschränkungen Bauweise

    reduzieren in BNO

    Mit Gesamtrevision Nut-

    zungsplanung

    Qualität erhöhen Qualitätsvorgaben in der

    BNO festlegen

    Mit Gesamtrevision Nut-

    zungsplanung

    Bevölkerung sensibilisieren Bevölkerung in geeigneter

    Weise über neue Möglich-

    keiten der Innenentwicklung

    zu informieren

    laufend

    Masterplan Ortskern umset-

    zen

    Platzsituationen klären In Abklärung

    Beziehung zu Bünt klären

    (Durchgang von Strasse

    her)

    In Abklärung

    Fuss- und Velowege sichern In Abklärung

    Ortskern gezielt entwickeln Einführung Schutzbereich

    Ortskern (Bauzonenplan

    und BNO)

    Mit Gesamtrevision Nut-

    zungsplanung

    Schulanlage Rüsler / Hüs-

    lerberg erweitern

    Wettbewerb durchführen In Abklärung

    Bebauung unbebauter /

    unternutzter Flächen fördern

    Gespräche aufnehmen mit

    Eigentümern der Parzellen

    (vgl. Kapitel 3.2.4)

    Laufend

    3.3 Wirkungsabschätzung zu den Innenentwicklungsmassnah-

    men

    Im Folgenden werden die Einwohnerkapazitäten der Wohn- und Mischzonen ge-

    mäss revidiertem Bauzonenplan sowie die Wirkung der Innenentwicklungsmass-

    nahmen aufgezeigt (vgl. nachfolgende Tabellen 1 - 5 / Auszüge gemäss Beilage [2]

    / Nachweis Bauzonenkapazität).

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    3.3.1 Bauzonenstatistik

    Es werden nur geringfügige Ein- und Auszonungen am Baugebietsrand vorgenom-

    men. Mit diesen wird das Baugebiet arrondiert und die baulanderschliessenden

    Strassen dem Baugebiet zugewiesen. Das Baugebiet vergrössert sich damit nur ge-

    ringfügig. Bei den Änderungen ist die Umzonung von grösseren Flächen der Kern-

    zone in die Wohnzone W3 auffällig.

    Abbildung 6: Tabelle 1

    3.3.2 Kapazitätsberechnung revidierter Bauzonenplan

    In der Bauzonenkapazitätsberechnung (vgl. nachfolgende Tabellen) wird für den

    Bauzonenplan ein Fassungsvermögen von 4'521 Einwohnern festgestellt. Dieses

    liegt somit leicht über der vom Kanton errechneten Einwohnerkapazität von 4'405

    Einwohnern innerhalb der Bauzone. Im Folgenden werden die Einwohnerkapazitä-

    ten für den revidierten Bauzonenplan abgeschätzt, und zwar differenziert gemäss

    RIA-Prinzip des Kantons.

    R: Alle vorhandenen Reserven an Wohn- und Mischzonen, das heisst die un-

    überbauten Grundstücke

    I: Alle innert des Planungshorizonts direkt einwohnerwirksamen, räumlich konkre-

    ten Innenentwicklungspotenziale und alle aktivierbaren inneren Nutzungsreser-

    ven innerhalb der bereits überbauten Wohn- und Mischzonen.

    A: Durch Einzonungen zusätzlich herbeigeführte Einwohnerpotenziale. (In Nie-

    derrohrdorf sind keine Einzonungen möglich).

    3.3.3 Einwohnerdichten

    Auf Grund der bereits bestehend hohen Einwohnerdichten werden keine Massnah-

    men getroffen, die einen grossen Einfluss auf die Einwohnerdichten haben. Die ge-

    planten Anpassungen von BNO und Bauzonenplan unterstützen in erster Linie die

    Qualität der Siedlungsentwicklung. Die Nachverdichtung wird nur minimal gefördert.

    Auf Grund dessen, werden für die Berechnungen die Richtwerte des Kantons für die

    Einwohnerdichten in den einzelnen Zonen übernommen. Diese liegen nur wenig

    über den bestehenden Dichten und werden, unter Berücksichtigung der geplanten

    Massnahmen, als plausibel betrachtet (vgl. Grundlagentabelle Kanton im Anhang).

  • Gemeinde Niederrohrdorf Seite 27 / 93 Revision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland - Planungsbericht

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    3.3.4 Berechnung der Einwohnerkapazitäten

    3.3.4.1 Reserven in den unüberbauten Wohn- und Mischzonen (R)

    Schlüsselgebiete

    Als Schlüsselgebiete werden Areale bezeichnet, welche in den Wohn- und Misch-

    zonen liegen, aber unüberbaut sind. Unüberbaute Einzelparzellen zählen nicht zu

    den Schlüsselgebieten. Überbaute Areale, welche künftig einer Wohn- oder Misch-

    zone zugewiesen werden sollen (z.B. Industriezonen), können auch Schlüsselgebie-

    te sein.

    In Niederrohrdorf sind alle grösseren unbebauten Gebiete bereits heute mit einem

    Gestaltungsplan versehen oder dienen der langfristigen Reserve (Zone OeBA). Es

    finden keine Umnutzungen von Arbeitszonen in Wohn- oder Mischzonen statt. Es

    werden daher keine Schlüsselgebiete ausschieden.

    Weitere unüberbaute Wohn- und Mischzonen ohne Schlüsselgebiete

    Bei den unüberbauten Flächen in den Wohn- und Mischzonen handelt es sich meist

    um Einzelparzellen. Die Flächen eignen sich auf Grund ihrer geringen Grösse nicht

    als Schlüsselgebiete. Die Richtwerte der ARE (Kanton Aargau) zum Fassungsver-

    mögen (Einwohnerdichten 2040) in den unbebauten Flächen in diesen Zonen wer-

    den als plausibel betrachtet und übernommen.

    Abbildung 7: Tabelle 2b

    Zusammenzug unüberbaute Wohn- und Mischzonen (R)

    Die Gesamtfläche der unüberbauten Wohn- und Mischzonen beträgt 3.47 ha, auf

    welchen bis 2040 eine Einwohnerdichte von 72 E/ha erreicht werden kann. Dieser

    Wert liegt deutlich über dem Zielwert des kantonalen Richtplans von 60 E/ha.

  • Gemeinde Niederrohrdorf Seite 28 / 93 Revision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland - Planungsbericht

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    Abbildung 8: Tabelle 2c

    3.3.4.2 Reserven in den überbauten Wohn- und Mischzonen (I)

    Handlungsgebiete

    Als Handlungsgebiete werden überbaute Areale mit bereits bestehenden Wohn- und

    Mischnutzungen bezeichnet, auf welchen im Rahmen der Nutzungsplanung Sied-

    lung spezifische planerische Massnahmen zur hochwertigen Siedlungsentwicklung

    nach innen vorgesehen werden. Das können spezielle Zonenbestimmungen

    (Grundnutzungszonen, überlagerte Zonen) oder Sondernutzungsplanpflichten sein.

    Auf Grund der bestehend hohen Dichten in den bebauten Gebieten und der örtli-

    chen Gegebenheiten sind in Niederrohrdorf keine Massnahmen vorgesehen welche

    einen grösseren Einfluss auf die Einwohnerzahlen in den bebauten Gebieten haben.

    Es wird daher auf die Ausscheidung von Handlungsgebieten verzichtet.

    Weitere Innenentwicklung in Wohn- und Mischzonen

    Die heutigen Einwohnerzahlen wurden den Richtwerten des Kantons entnommen

    (Stand 2017). Infolge der grossflächigen Umzonungen von der Kernzone in die

    Wohnzone W3 werden die "Einwohnerzahlen heute" zusammengefasst, da ansons-

    ten der Eindruck einer grösseren "Bevölkerungswanderung" entstehen würde. Die

    Einwohner wechseln jedoch nur ihre "Zonenzugehörigkeit". Insgesamt wird der ge-

    forderte Richtwert von 40 E/ha mit geplanten Einwohnerdichten deutlich überschrit-

    ten. Die Richtwerte der ARE (Kanton Aargau) zum Fassungsvermögen (Einwohner-

    dichten 2040) in den bebauten Flächen in diesen Zonen werden als plausibel be-

    trachtet und übernommen.

    Abbildung 9: Tabelle 3b

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    3.3.4.3 Realisierbare Innenentwicklung in den Wohn- und Mischzonen (R+I)

    Das Fassungsvermögen des Siedlungsgebiets ist sowohl für den Planungshorizont

    des Bauzonenplanes von 15 Jahren als auch für den Zeithorizont des Richtplans für

    das Jahr 2040 dargestellt. Die Durchschnittliche Einwohnerdichte übersteigt die ge-

    forderte Einwohnerdichten für bebaute und unbebaute Gebiete deutlich (soll: 40

    bzw. 60 E/ha).

    Abbildung 10: Tabelle 4

    3.3.4.4 Beurteilung Fassungsvermögen

    Das Fassungsvermögen des Siedlungsgebiets ist bis zum Zeithorizont des Richt-

    plans für das Jahr 2040 dargestellt. Die Einwohnerzahl kann bei optimaler Aktivie-

    rung der Baulandreserven in 15 Jahren auf rund 4'424 und bis 2040 auf etwas über

    4‘500 Einwohner anwachsen. Dabei wird, infolge der bestehend hohen Einwohner-

    dichten, nur von einem geringfügig höheren Ausbaugrades der bereits überbauten

    Bauzonen ausgegangen. Die Bauzonen vermögen damit die vorhergesagten Ein-

    wohner bis ins Jahre 2040 aufzunehmen und verfügen dann noch über eine Reser-

    ve von theoretisch 375 Einwohnern.

    Abbildung 11: Tabelle 5

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    3.4 Publikumsintensive Nutzungen

    Publikumsintensive Nutzungen wie Einkaufszentren oder Fachmärkte bedürfen ei-

    ner besonderen Grundlage in der kommunalen Nutzungsplanung. Am 22. Juni 2010

    beschloss der Grosse Rat die Anpassung des Richtplans, Paket "Umsetzung der

    Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung".

    Laut dem angepassten Richtplankapitel bedürfen neue Standorte für mittelgrosse

    Verkaufsnutzungen - d.h. Verkaufsflächen von 500 m2 bis 3000 m2 - ausserhalb von

    Kern- und Zentrumsgebieten in ländlichen Zentren einer ausdrücklichen Bezeich-

    nung in der Nutzungsplanung. Die Grundversorgung der Bevölkerung innerhalb der

    Ortszentren darf nicht gefährdet werden.

    Da die Gemeinde Niederrohrdorf kein ländliches Zentrum ist, sind gestützt auf die

    vorerwähnten Vorgaben neue Standorte für Verkaufsnutzungen über 500 m2 oder

    deren Erweiterung auch in den Kernzonen (Kernzone) zu bezeichnen.

    Im Rahmen der Revisionsarbeiten wurde die Zulässigkeit von publikumsintensiven

    Nutzungen in den dafür möglichen Zonen geregelt. In der Kernzone werden Ver-

    kaufsgeschäfte bis 1'500 m2 zugelassen; damit soll die öffentliche Nahversorgung

    sichergestellt werden können, und bisher bestehende Läden (u.a. Coop) nicht ein-

    geschränkt werden. Einkaufszentren und Fachmärkte werden ausserhalb der Kern-

    zone ausgeschlossen (Zulässigkeit auf max. 500 m2 Nettoladenfläche beschränkt).

    3.5 Entwicklungsschwerpunkte öffentliche Bauten

    Die bestehenden Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen in Niederrohrdorf müs-

    sen auf Grund Ihrer Gesamtgrösse differenziert betrachtet werden.

    Anlage / Standort Beurteilung

    Gemeindeverwaltung

    Bremgartenstrasse /

    Zentrum

    Neueres Verwaltungsgebäude mit verschiedenen öffentli-

    chen Nutzern (Gemeindeverwaltung, Polizei u.a.) / Kapa-

    zitäten langfristig ausreichend

    Öffentlicher, multifunktionaler Platzbereich bei der Kreu-

    zung

    Keine Flächenreserven vorhanden

    Bauten / Anlagen und Zonierung beibehalten

    Infrastruktur und

    Freifläche Bünt

    Neuer Bauten für Feuerwehr und Bauamt / Kapazitäten

    für Gemeindeverwaltung langfristig ausreichend

    Kohlerhaus / Dorfschür mit Wohnen, Vereinsaktivitäten

    und als Lager für die öffentlichen Werke / Dienste

    Öffentlicher Spielplatz

    Familiengärten und freie Wiese (grosse Flächenreserve) /

    zentraler Freifläche im Siedlungsbereich / soll als "Gene-

    rationenreserve" freigehalten werden / nur langfristige

    und planerisch abgesicherte Entwicklung zulassen (vgl.

    Masterplan Kernzone / Bünt)

    Bauten / Anlagen und Zonierung beibehalten, Dorf-

    schür der Kernzone zuordnen

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    Anlage / Standort Beurteilung

    Schulhäuser

    Rüsler / Hüslerberg

    Schulanlage mit Primarschule und Oberstufe (Kreisschule

    Rohrdorferberg mit Real-, Sekundar- und Bezirksschule),

    Mehrzweckhalle und Sportanlagen

    Ausbau Schulanlage geplant, daher keine Flächenreser-

    ven vorhanden

    Bauten / Anlagen und Zonierung beibehalten

    Sportanlagen

    Holzrütistrasse

    Tennis- und Squashanlage, Beachvolleyballplatz, Pfadi-

    heim, Reithalle mit Reitplätzen

    Flächenreserven zum Wohngebiet vorhanden

    Bauten / Anlagen und Zonierung beibehalten, Reser-

    ven erhalten für weitere Sportanlagen (evtl. Ersatz für

    Sportflächen der Schulanlage bei Erstellung zusätzlicher

    Schulhäuser)

    Kindergarten

    Oberdorfstrasse

    Kindergarten Dorf / Bedarf weiterhin vorhanden

    Gebäude im Bauinventar enthalten

    Keine Flächenreserven vorhanden

    Bauten und Zonierung beibehalten

    Kindergarten /

    Grünanlage Mülirai

    Kindergarten Mülirai mit öffentlichem Spielplatz / Bedarf

    weiterhin vorhanden

    Kleine Parkanlage über Grundwasserschutzbereich / darf

    wegen des Schutzbereiches nicht überbaut werden /

    wichtige Freifläche im Dorfkern

    Keine Flächenreserven vorhanden bzw. nicht anders

    nutzbar

    Bauten / Anlage und Zonierung beibehalten

    Kindergarten / Grünanla-

    ge Clemenzweg

    Kindergarten Clemenz mit öffentlichem Spielplatz / Bedarf

    weiterhin vorhanden

    Keine Flächenreserven vorhanden

    Bauten / Anlage und Zonierung beibehalten

    Spielplatz

    Fohrhölzlistrasse

    Spielplatz und Wiese für freies Spiel

    einziger öffentlicher Spielplatz im nördlichen Teil des Dor-

    fes und daher wichtig fürs Quartier

    Keine Flächenreserven vorhanden

    Anlage und Zonierung beibehalten

    Kirche Gwiggweg Reformierte Kirche / Nutzung bestehend

    Gebäude im Bauinventar enthalten

    zugehörige Gebäude und Anlagen (Parkplatz) auf dem

    Gemeindegebiet von Oberrohrdorf

    Keine Flächenreserven vorhanden

    Bauten und Zonierung beibehalten

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    Anlage / Standort Beurteilung

    Kirche Bremgartenstrasse Katholisches Kirchenzentrum Gut Hirt / Nutzung beste-

    hend

    Gebäude im Bauinventar enthalten

    Kleine Reservefläche im Westen an der Büntstrasse

    Bauten und Zonierung beibehalten / Reservefläche mit

    Gebiet Bünt betrachten

    3.6 Entwicklungsschwerpunkte Wohnen

    Die Gemeinde hat für eine ländliche Gemeinde bereits heute eine recht hohe Ein-

    wohnerdichte in allen überbauten Wohn- und Mischzonen. Das innere Entwick-

    lungspotential in den überbauten Flächen ist daher im Vergleich zu anderen Ge-

    meinden eher tief. Die gemäss Richtplan geforderten 40 Einwohner / ha werden

    selbst in der Wohnzone W2 grösstenteils erreicht bzw. nur geringfügig unterschrit-

    ten. Auf Grund der bestehenden Siedlungsstruktur und Topografie wird von deshalb

    von grossflächigen Umzonungen zwecks einer inneren Siedlungsentwicklung abge-

    sehen.

    Kernzone

    Die bestehende Kernzone umfasst neben dem "alten" Dorfkern auch diverse "neu-

    er" bebaute Flächen mit modernen Bebauungen. Die Abgrenzung wurde deshalb

    mit dem Masterplan Kernzone / Bünt überprüft. Neben mehreren kleinflächigen An-

    passungen der Zonenzuweisung sind dabei zwei Änderungen von Bedeutung.

    Südlich der Mellingerstrasse wird die erste Bautiefe, welche bisher der Kernzone

    zugewiesen war, bis zum Gemeindehaus der Wohnzone W3 zugeordnet. Die hier

    bereits bestehenden modernen Gebäude aus dem Gestaltungsplan Hofacher sowie

    die noch möglichen Gebäude auf der Parzelle Nr. 571 entsprechen gemäss dem

    Gestaltungsplan nicht dem Sinne der Kernzone und werden somit der ordentlichen

    Wohnzone zugewiesen.

    Die bestehenden Mehrfamilienhäuser entlang der Heigellochstrasse (ohne erste

    Bautiefe entlang der Bremgartenstrasse) sowie die geplanten Gebäude gemäss

    Gestaltungsplan Alte Bremgartenstrasse entsprechen nicht dem Sinne der Kernzo-

    ne. Sie werden daher in die Wohnzone W3 umgezont.

    3.7 Entwicklungsschwerpunkt Industrie / Gewerbe

    Ausserhalb der Kernzone und Wohn- und Gewerbezone WG3 sind nur in der Ar-

    beitszone (ehemals Industriezone) mässig störende Betriebe zulässig. Die einzige

    Arbeitszone ist dreiseitig von Wohn- und Mischzonen umgeben. Es besteht ein

    rechtsgültiger Gestaltungsplan (Egro-Areal). Erste Umbauten und Umnutzungen

    wurden gestützt darauf vorgenommen. Die Eigentümer möchten den bestehenden

    Gestaltungsplan anpassen und dabei auch das Gebiet von der Arbeitszone in eine

    Mischzone (Wohn- und Gewerbezone) umzonen, um Wohnnutzungen realisieren zu

    können. Die Planung ist jedoch noch nicht so weit fortgeschritten, als dass sie in die

  • Gemeinde Niederrohrdorf Seite 33 / 93 Revision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland - Planungsbericht

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    laufende Gesamtrevision integriert werden könnte. Eine allfällige Umzonung soll da-

    her zu einem späteren Zeitpunkt auf Grund eines Entwicklungskonzepts umgesetzt

    werden.

    3.8 Ortsbild- und Denkmalpflege

    3.8.1 Bauinventar

    Parallel zu den Entwurfsarbeiten der vorliegenden Nutzungsplanungsrevision wurde

    seitens der kantonalen Denkmalpflege das bestehende Kurzinventar der Kulturgüter

    in der Gemeinde Niederrohrdorf überarbeitet. Inzwischen liegt der Entwurf des aktu-

    alisierten Bauinventars 2016 vor. Die seitens der kantonalen Behörde erfolgten An-

    passungen der erhobenen sowie der vereinzelt aus dem Inventar entlassenen Ob-

    jekte sind in die vorliegende Nutzungsplanung eingeflossen (vgl. Beilage).

    In Niederrohrdorf waren bisher (fast) keine Gebäude über die Zonenpläne und die

    BNO geschützt. Der Schutz erfolgt hauptsächlich über die Festlegung von Volumen-

    und Substanzschutzobjekten in Sondernutzungsplänen (insbesondere in den 3 Pla-

    nungen entlang der Kantonsstrassen). Dabei wurden zu viele und ungeeignete Ob-

    jekte dem (Volumen-) Schutz zugeführt. Diese können mit der Nutzungsplanung

    nicht direkt aus dem Schutz entlassen werden, es ist eine separate Aufhebung der

    Sondernutzungspläne bzw. Teilaufhebung der Schutzobjekte durchzuführen.

    Gestützt auf dem Masterplan Kernzone / Bünt sowie die Festlegung des Schutzbe-

    reiches Ortskern in Bauzonenplan und BNO (inkl. grundeigentümerverbindlichem

    Ergänzungsplan) sollen die Sondernutzungspläne entlang der Kantonsstrassen auf-

    gehoben. Die Schutzobjekte werden neu (wie allgemein üblich) in den Zonenplänen

    und der BNO ausgeschieden. Sie wurden dafür gemäss dem Bauinventar überprüft,

    die Volumenschutzobjekte wurden mehrheitlich entlassen bzw. in Einzelfällen dem

    Substanzschutz zugeführt. Um Differenzen zu den bestehenden Sondernutzungs-

    plänen zu vermeiden oder die Gebäude nicht kurzzeitig ohne Schutz zu belassen,

    wird die Aufhebung der Sondernutzungspläne parallel zur Gesamtrevision Nut-

    zungsplanung durchgeführt.

    Die im Bauinventar der kantonalen Denkmalpflege aktualisierten Objekte sind im

    Bauzonenplan dargestellt sowie in der revidierten Bau- und Nutzungsordnung

    (BNO) im Anhang aufgelistet. Die damit verbundenen Schutzmassnahmen werden

    in den zugehörigen Bestimmungen der BNO festgeschrieben (Festlegung als Ge-

    bäuden mit Substanzschutz bzw. Kulturobjekte). Zusätzlich werden alle Brunnen im

    Baugebiet (einheitliche Behandlung) sowie zusätzliche Trockenmauern, Brunnen

    und Wegkreuze im Kulturland als Kulturobjekte ausgeschieden.

    3.8.2 ISOS

    Der Weiler Holzrüti hat regionale Bedeutung. Er wird im ISOS wie folgt bewertet:

    "Der Weiler weist durch die Lage am unverbauten Hang gewisse Lagequalitäten

    auf. Wegen der lockeren Streuung entlang der Erschliessungsstrasse besteht keine

    ausgeprägte räumliche Ganzheit. Gewisse architektonische, historische Qualitäten

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    durch die weitgehend erhaltene Altbausubstanz, welche allerdings durch einzelne

    Umbauten beeinträchtigt wird. Keine stilistisch besonders ausgeprägten Einzelbau-

    ten."

    Durch die Lage ausserhalb der Bauzone wird die Verbauung des Weilers ausge-

    schlossen. Baugesuche für den Weiler / bzw. Bauten ausserhalb der Bauzone müs-

    sen gemäss dem BauG immer dem Kanton zur Genehmigung eingereicht werden.

    Der Kanton hat daher die Möglichkeit den Schutz des Weilers durchzusetzen. Eine

    gute Einpassung bei Bauten in der Landwirtschaft ist generell notwendig. Für die

    Umsetzung des ISOS sind daher keine zusätzlichen Massnahmen notwendig.

    3.8.3 ICOMOS

    Eine Aufnahme der 4 Gartenanlagen aus dem Hinweisinventar des ICOMOS als

    Schutzobjekte wurde geprüft.

    Objekt Nr. Bezeichnung Umsetzung in Gesamtrevision

    4035-01 Schulhausanlage /

    Schulgarten Ober-

    dorfstrasse

    Gebäude mit Substanzschutz im Besitz der Ge-

    meinde; das Areal wird als Pausenplatz und Leh-

    rerparkplatz genutzt; die Bäume sind mehrheitlich

    erhalten, die Kiesfläche teilweise befestigt worden

    Schutz ohne Massnahmen ausreichend; da die

    Anlage weiterhin als Pausenplatz zur Verfügung

    stehen soll (keine Alternativflächen vorhanden),

    ist es im Interesse der Gemeinde, die Bäume zu

    erhalten und den Platz frei zu halten; allfällige

    Anpassungen zu Gunsten der Aufenthaltsqualität

    der Kinder müssen dabei sorgfältig geprüft wer-

    den; der Parkplatz in rückwärtigen Teil ist beste-

    hend; ein Ausbau ist nicht vorgesehen

    4035-02 Einfamilienhausgarten

    Loonstrasse

    Verifikation Garten / Gebäude mit vorhandenen

    Grundlagen sehr schwierig (keine genaue Adres-

    se, keine weiteren Angaben zur Lage); es könnte

    die Loonstrasse 20 sein in diesem Fall wäre

    der Garten nicht mehr schützenswert (Neubau

    Garage, Betonstützmauer talseitig) / keine Mass-

    nahmen notwendig bzw. nicht möglich (Standort

    unbekannt)

    4035-03 Familiengarten / Pflanz-

    garten Bremgarten-

    strasse

    Teilweise noch bestehend; Teil des Areals Bünt

    Gesamtfläche erhaltenswert (vgl. Kapitel 3.5)

    4035-04 Bauernhausgarten Loo-

    renstrasse 1

    Garten umgestaltet; nicht mehr erhaltenswert

    keine Massnahmen notwendig

  • Gemeinde Niederrohrdorf Seite 35 / 93 Revision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland - Planungsbericht

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    3.9 Abstimmung mit der Infrastruktur

    3.9.1 Bedeutung für die technische Infrastruktur

    Die unbebauten Areale sind mit einer Ausnahme erschlossen oder die Erschlies-

    sung ist mittels Sondernutzungsplan (Gestaltungsplan Hofacher) gesichert und die

    Areale gelten somit als baureif. Die einzige nicht erschlossene Fläche Bünt dient als

    langfristige Reserve (vgl. Masterplan Kernzone); die Erschliessung wird festgelegt,

    wenn das Areal für die Überbauung bereitgestellt wird (Teiländerung der Nutzungs-

    planung notwendig).

    Im Bereich Wasser erfolgen der laufende Unterhalt und Erneuerungen gemäss

    GWP, im Bereich Abwasser gemäss GEP.

    Das Verkehrsaufkommen auf den kantonalen und kommunalen Strassen in der

    Gemeinde Niederrohrdorf kann grundsätzlich als unproblematisch beurteilt werden.

    Die geplanten Umzonungen lösen keinen wesentlichen Mehrverkehr aus. Der zu-

    sätzliche Verkehr kann problemlos bewältigt werden.

    Das Strassennetz ist bereits gut ausgebaut. Investitionskosten fallen für den laufen-

    den Unterhalt an. Im Zusammenhang mit der Innenentwicklung wird die Problematik

    der Gestaltung der Kantonsstrassen zu lösen sein. Es liegt dafür bereits ein Be-

    triebs- und Gestaltungsprojekt vom Kanton zu den Kantonsstrassen K 271 und

    K 415 vor. Die Gestaltung der Kantonsstrassen ist ausserdem Inhalt des Agglome-

    rationsprogramms Aarau Ost sowie des Masterplans Kernzone.

    Mit der Umsetzung des Betriebs- und Gestaltungskonzeptes, denn wenig noch vor-

    handenen Baulandreserven und den fast komplett erschlossenen Arealen sind die

    verkehrlichen Themen grösstenteils abgedeckt. Die Erstellung eines KGV's wird da-

    her zum jetzigen Zeitpunkt nicht als notwendig erachtet. Die notwendigen Mass-

    nahmen, insbesondere zur Stärkung des Fuss- und Radwegverkehrs, können auch

    ohne KGV bestimmt und ausgeführt werden. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt

    das grosse, unbebaute Areal der Bünt überbaut werden soll, ist ein KGV zu erstel-

    len. Verpflichtende Massnahmen, welche einen KGV als Grundlage benötigen

    (Parkleitsysteme, Reduktion oder Bewirtschaftung Parkfelder auf privatem Grund)

    sind nicht vorgesehen. Falls die Gemeinde diese einführen möchte, kann sie jeder-

    zeit (unabhängig von der Nutzungsplanung) einen KGV erstellen lassen.

    3.9.2 Bedeutung für die soziale Infrastruktur

    Verwaltung

    Grössere Investitionen in die Verwaltungsinfrastruktur sind für den nächsten Pla-

    nungshorizont keine zu erwarten. Das Gemeindehaus wurde 2002 gebaut. Ein aus-

    reichend grosser Werkhof steht zur Verfügung.

    Altersfürsorge

    Die Gemeinde hat kein eigenes Alters- und Pflegeheim im Dorf. Es wird auf die Al-

    terszentren in Fislisbach, Mellingen und den Reusspark in Niederwil ausgewichen.

  • Gemeinde Niederrohrdorf Seite 36 / 93 Revision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland - Planungsbericht

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    Gemäss der SWOT-Analyse (vgl. Kapitel 2.3) wird der Neubau eines eigenen Al-

    ters- und Pflegeheimes nicht empfohlen.

    Schule

    Ein Ausbau der Schule Hüslerberg / Rüsler ist geplant, um auch in Zukunft genü-

    gend Räumlichkeiten zur Verfügung zu haben.

    Freizeit

    Die Gemeinde Niederrohrdorf weist zahlreiche Naherholungsgebiete in unmittelba-

    rer Nähe auf. Ein Ausbau der bestehenden Spielplätze und Freizeitanlagen im Sied-

    lungsgebiet ist nicht notwendig.

    3.10 Natur und Landschaft

    Obwohl Niederrohrdorf in den letzten Jahrzehnten einen urbanen Charakter ange-

    nommen hat, handelt es sich immer noch um eine ländliche Gemeinde, eingebettet

    in weitgehend intakte Natur- und Kulturlandschaften.

    Bedingt durch die vorherrschende Topografie resp. die Eignung des offenen Kultur-

    lands für eine vielseitige landwirtschaftliche Produktion, sind die Naturwerte im offe-

    nen Kulturland zahlenmässig eher bescheiden. Umso mehr ist den noch vorhande-

    nen natürlichen sowie landschaftlichen Werten eine erhöhte Beachtung zu schen-

    ken.

    Einen besonderen Stellenwert in der Gemeinde Niederrohrdorf nimmt der Wald ein.

    Dank seiner Nähe zu den Wohnquartieren und seiner natürlichen Vielfalt (Möser,

    Eichenwaldreservat u.a.) hat der Wald eine bedeutungsvolle Funktion als Naherho-

    lungsraum.

    Abbildung 12: Naherholungsgebiet im Wald von Niederrohrdorf

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    Die im Leitbild festgesetzten und von der zuständigen Arbeitsgruppe definierten

    Stossrichtungen werden mit der Revision Nutzungsplanung soweit möglich umge-

    setzt.

    3.11 Gewässerraum

    Der Gewässerraum ist eine von der Gewässerbreite abhängige Pufferzone entlang

    der oberirdischen Gewässer (vgl. Abbildung 13). Er hat die natürlichen Funktionen

    der Gewässer, den Schutz vor Hochwasser sowie die Gewässernutzung zu gewähr-

    leisten und ist extensiv zu gestalten und zu bewirtschaften.

    Abbildung 13: Schematischer Gewässerraum, Begriffe

    Am 1. Januar 2011 trat das revidierte Gewässerschutzgesetz (GSchG) des Bundes

    in Kraft. Darin werden die Kantone verpflichtet, den Raumbedarf der Gewässer zu

    sichern und diesen bei der Richt- und Nutzungsplanung zu berücksichtigen. Auf Stu-

    fe der Gewässerschutzverordnung (GSchV, Art. 41a-c, auf 1. Juni 2011 in Kraft ge-

    setzt) hat der Bundesrat die gesetzlichen Bestimmungen konkretisiert und die Kan-

    tone verpflichtet, die Festlegung der Gewässerräume bis spätestens 31. Dezember

    2018 vorzunehmen.

    Die baulichen und anderen Nutzungen innerhalb des Gewässerraums sind bundes-

    rechtlich abschliessend geregelt (grundsätzliches Bauverbot / nur extensive Bewirt-

    schaftung u.a.), weshalb sich das raumplanerische Verfahren primär auf die räumli-

    che Festlegung des Gewässerraums konzentriert. Der Kanton Aargau legt die Ge-

    wässerräume mit drei Elementen fest (vgl. § 127 BauG):

    Für die Mehrheit der Gewässer (die vier grossen Flüsse, die stehenden Gewäs-

    ser und die kleinen und eingedolten Bäche mit einer Breite < 2 m) wird der Ge-

    wässerraum im revidierten § 127 BauG mittels der Definition von Uferstreifen

    festgelegt.

    Für alle übrigen Bäche (2 m breit und grösser) legt der Kanton den Gewässer-

    raum in der Fachkarte Gewässerraum behördenverbindlich fest.

    Die Gemeinden setzen die Gewässerräume in ihrer Nutzungs- und Sondernut-

    zungsplanung um, indem sie die Gewässerräume im Detail analysieren und den

    örtlichen Gegebenheiten entsprechend umsetzen.

    Mit der vorliegenden Gesamtrevision kommt die Gemeinde Niederrohrdorf diesem

    Festsetzungsauftrag nach.

  • Gemeinde Niederrohrdorf Seite 38 / 93 Revision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland - Planungsbericht

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    3.12 Energie

    Bezüglich Energieplanung steht es den Gemeinden frei, entsprechende Energie-

    konzepte erstellen zu lassen (vgl. § 14 des Energiegesetzes des Kantons Aargau,

    EnergieG). Konkrete Planungsabsichten bestehen aktuell keine.

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    4 Erläuterungen zu den einzelnen Planungsinhalten

    4.1 Bauzonenplan

    Der Bauzonenplan enthält alle grundeigentümerverbindlichen Festlegungen inner-

    halb des Baugebiets. Die Erarbeitung des revidierten Bauzonenplans erfolgte in ei-

    ner Arbeitsgruppe innerhalb der Planungskommission. Zusammengesetzt war diese

    Arbeitsgruppe wie folgt:

    Gregor Naef, Gemeindeammann, Präsident

    Heinz Jossi, Gemeinderat, Vizepräsident bis 2017

    Patrik Hitz, Gemeinderat, Vizepräsident ab 2018

    Sandro Fischer, Bauverwalter bis 2018

    Andreas Ritter, Bauverwalter ab 2019

    Christoph Meiler

    Roger Spiegel

    Stefan Müller

    Otto Lanz

    Stefan Giess, Planer

    Anlässlich mehrerer Sitzungen wurden die relevanten Grundlagen gesichtet und ge-

    stützt darauf die (Bau)-Zonenvorschriften, die Zonierung sowie die weiteren bauge-

    bietsrelevanten Bestimmungen festgelegt. Parallel dazu wurden mit weiteren Fach-

    planern die zusätzlichen Inhalte im Bereich Siedlung (u.a. Masterplan Ortskern) er-

    arbeitet. Der Gemeinderat hat die Entwürfe kontrolliert und verabschiedet.

    Die nachfolgenden Kapitel beschreiben die wesentlichen Planungsinhalte / Ergeb-

    nisse der revidierten Bauzonenplanung.

    4.1.1 Zonenübersicht

    Im Bauzonenplan werden folgende Bauzonen ausgeschieden:

    Kernzone K

    Wohnzone 2 W2

    Wohnzone 3 W3

    Wohn- und Gewerbezone 3 WG3

    Arbeitszone (alt: Industriezone) A

    Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OeBA

    Fliessgewässerzone (alt: Grünzone Mülibach) FGZ

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    Die Wohn- und Gewerbezonen WG und WGA wurden zur Wohn- und Gewerbezone

    WG3 zusammengefasst; die Kernzonen KN und KND zur Kernzone K.

    4.1.2 Ein- / Aus- / Umzonungen

    Ein- / Auszonungen

    Gemäss Richtplankapitel S 1.2, Beschluss 3.5, sind kleinflächige Einzonungen für

    die parzellenscharfen, planerisch zweckmässigen Detailabgrenzungen der Bauzo-

    nen zulässig. Die Flächen müssen direkt an die Bauzone angrenzen, dürfen das

    weit gehend überbaute Gebiet nicht erweitern. Dies sind insbesondere:

    a) nicht mehr landwirtschaftlich genutzte Wohn- oder Ökonomiegebäude auf einem

    Hofareal;

    b) rechtmässig erstellte, bestimmungsgemäss nutzbare und nachträglich zonenwid-

    rig gewordene Bauten und Anlagen;

    c) Gebiete mit langfristigem Freihaltezweck;

    d) bestehende Zonenrandstrassen;

    e) Baulücken bis maximal 1000 m2, die wenigstens zu 2/3 an die Bauzone angren-

    zen.

    Die Einzonungen in Niederrohrdorf betreffen hauptsächlich bestehende Strassenflä-

    chen:

    Davidacherweg

    Gwiggweg

    Heitersbergstrasse

    Hiltiwaldweg

    Holzrütistrasse

    Loorenstrasse

    Rotrischweg

    Rüslerstrasse

    Zelgliweg

    Beim Rotrischweg, an der Moosstrasse, der Forhölzlistrasse und am Buacherweg

    wird die Zonengrenze an die bestehenden Parzellierung / Nutzung bzw. die Wald-

    bestimmung angepasst.

    Kantonsstrassen Gemeindestrassen

    Kantonsstrassen welche beidseitig von Baugebiet umgeben sind, müssen dem

    Baugebiet zugewiesen werden. Sie sind jedoch keiner Bauzone zuzuordnen. Ein-

    zelne Erschliessungsstrassen liegen ausserhalb Baugebiet und sind den angren-

    zenden Bauzonen zuzuweisen. Die Strasseneinzonungen am Baugebietsrand sind

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    von Gesetzes wegen erforderlich, da bestehendes Bauland nicht über Landwirt-

    schaftszone (Nichtbaugebiet) erschlossen werden darf. Gemeindestrassen welche

    bisher je hälftig den angrenzenden Zone zugewiesen waren, müssen gemäss den

    neuen Vorgaben der höherwertigen Zone zugewiesen werden.

    Änderungen Bauzonenplan

    Abbildung 14: Anpassung Zonenzuweisung Kantonsstrasse

    Nr. Änderung Erläuterung

    1 Zuweisung Kantons-

    strasse zu Baugebiet

    Die Kantonsstrasse wird im Bereich der Kreuzung voll-

    ständig dem Baugebiet zugeordnet.

    2 Entlassung Kantons-

    strasse aus Bauzone

    Mehrere Teilflächen der Kantonsstrasse, welche bisher

    einer Bauzone zugewiesen waren, werden aus den

    Bauzonen entlassen.

    3 Zuweisung Kantons-

    strasse in Bauzone (Ar-

    beitszone)

    Eine kleine Teilfläche, welche auf Grund der angepass-

    ten Parzellierung neu nicht mehr zur Kantonsstrasse

    gehört, wird der angrenzenden Bauzone zugewiesen.

    Abbildung 15: Einzonung Gemeindestrasse Hiltiwaldweg

    Nr. Änderung Erläuterung

    4 Einzonung Gemein-

    destrasse in Wohnzone

    W2

    Zuweisung einer baulanderschliessenden Gemein-

    destrasse am Baugebietsrand in das Baugebiet ge-

    mäss Richtplankapitel S1.2, Beschluss 3.5, lit. d.

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    Abbildung 16: Einzonung Gemeindestrassen Holzrütistrasse und Rüslerstrasse /

    Umzonung Zelglistrasse

    Nr. Änderung Erläuterung

    5 Einzonung Gemein-

    destrasse in Zone für öf-

    fentliche Bauten und An-

    lagen

    Zuweisung einer baulanderschliessenden Gemein-

    destrasse am Baugebietsrand in das Baugebiet ge-

    mäss Richtplankapitel S1.2, Beschluss 3.5, lit. d.

    6 Einzonung Gemein-

    destrasse in Zone für öf-

    fentliche Bauten und An-

    lagen bzw. Wohnzone

    W2

    Zuweisung einer baulanderschliessenden Gemein-

    destrasse am Baugebietsrand in das Baugebiet ge-

    mäss Richtplankapitel S1.2, Beschluss 3.5, lit. d.

    7 Umzonung Gemein-

    destrasse

    Umzonung Gemeindestrasse von der Zone für öffentli-

    che Bauten und Anlagen in die Wohnzone W2.

    Abbildung 17: Einzonung Gemeindestrasse Davidacherweg /

    Umzonung Rüslerstrasse und Gsteingweg

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    Nr. Änderung Erläuterung

    8 Einzonung Gemein-

    destrasse in Wohnzone

    W2

    Zuweisung einer baulanderschliessenden Gemein-

    destrasse am Baugebietsrand in das Baugebiet ge-

    mäss Richtplankapitel S1.2, Beschluss 3.5, lit. d.

    9 Umzonung Gemein-

    destrasse

    Umzonung Gemeindestrasse von der Wohnzone W2 in

    die Kernzone.

    10 Umzonung Gemein-

    destrasse

    Umzonung Gemeindestrasse von der Zone für öffentli-

    che Bauten und Anlagen in die Kernzone bzw. Wohn-

    zone W2.

    Abbildung 18: Einzonung Gemeindestrasse Gwiggweg

    Nr. Änderung Erläuterung

    11 Einzonung Gemein-

    destrasse in Wohnzone

    W2

    Zuweisung einer baulanderschliessenden Gemein-

    destrasse am Baugebietsrand in das Baugebiet ge-

    mäss Richtplankapitel S1.2, Beschluss 3.5, lit. d.

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    Abbildung 19: Einzonung Gemeindestrassen Rotrischweg / Heitersbergstrasse

    Nr. Änderung Erläuterung

    12 Einzonung Gemein-

    destrassen in Wohnzone

    W2

    Zuweisung einer baulanderschliessenden Gemein-

    destrasse am Baugebietsrand in das Baugebiet ge-

    mäss Richtplankapitel S1.2, Beschluss 3.5, lit. d.

    Abbildung 20: Einzonungen an der nördlichen Baugebietsgrenze

    Nr. Änderung Erläuterung

    13 Einzonung Gemein-

    destrassen in Wohnzone

    W2

    Zuweisung einer baulanderschliessenden Gemein-

    destrasse am Baugebietsrand in das Baugebiet ge-

    mäss Richtplankapitel S1.2, Beschluss 3.5, lit. d.

    14 Einzonung in die Wohn-

    zone W2

    Die Baugebietsgrenze wird auf die Parzellengrenze ar-

    rondiert; die Einzonung 14 und die Einzonung 15 wer-

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    Nr. Änderung Erläuterung

    den mit der Auszonung 17 kompensiert.

    15 Einzonung in die Wohn-

    zone W2

    Die Baugebietsgrenze wird auf die Kulturgrenze (seitli-

    che Zufahrt in die Garagen) arrondiert. Die zusätzlichen

    Parkierungsflächen in der Landwirtschaftszone müssen

    zurückgebaut werden.