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Richtlinien für den Vertrieb von ASFU Lizenzen für Oracle ... · - 3 - Wenn ein Partner ASFU Lizenzen an einen Endkunden verkauft, muss laut Vertriebsvertrag zwischen Oracle und

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Richtlinien für den Vertrieb vonASFU Lizenzen für Oracle Partner

1. Voraussetzungen

Ein Oracle Partner braucht folgende Verträge, um ASFU Lizenzen (Anwendungsspezifische Full UseLizenzen) von Oracle vertreiben zu können:

a) Einen gültigen OPP Member Status (ASFU Vertriebsvertrag)b) Eine genehmigte ASFU Registrierung von Oraclec) Ein gültiger Support Vertrag inkl. Leistung von First Level Support wird

empfohlen, da der Oracle Partner für jegliche technische Unterstützung desAnwendungspaketes beim Endkunden verantwortlich ist (siehe Punkt 8).

Ein Oracle Partner der bisher nur Full Use Lizenzen verkauft hat, kann auch zu einem späteren Zeitpunkteinen Vertriebsvertrag für ASFU Lizenzen zeichnen. Die weitere Vorgehensweise ist Punkt 8. zuentnehmen.

2. Unterschied zwischen dem Anwendungspaket & Anwendungsprogramm

Das Anwendungsprogramm ist die eigene Lösung des Partners. Das Anwendungspaket hingegen bestehtaus der Lösung des Partners und der Oracle Software.

ANWENDUNGS-PAKET

ANWENDUNGS-

PROGRAMM

DES PARTNERS

z.B. F

IBU

ORACLE

SOFT

WARE

+ORACLE

SOFTWARE

• RDBMS: Standard & Enterprise Edition• IAS: Standard & Enterprise Edition

ANWENDUNGS- PROGRAMM DESPARTNERS z.B. FIBU

MODUL 1z.B. Debitoren

MODUL 2z.B. Kreditoren

MODUL 3 ....

MODUL 1

MODUL 2

MODUL 3

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3. Definition der ASFU Lizenz

Eine ASFU Lizenz ist eine limitierte Oracle Lizenz, welche nur in Zusammenhang mit demAnwendungsprogramm des Partners vertrieben und vom Endkunden genutzt werden darf.

ASFU Lizenzen dürfen nur für das registrierte Anwendungspaket genutzt werden. Eine Nutzung mitweiteren Anwendungsmodulen, die nicht registriert und/oder separat nutzbar sind, ist nicht erlaubt.

Bsp: Wenn ein Oracle Partner ein Anwendungspaket für FIBU Anwendungen mit den Modulen wieDebitoren, Kreditoren und Hauptbuch registriert hat, dann darf das Anwendungspaket nicht modifiziertwerden, um ein Standard oder kundenspezifisches Auftragserfassungsmodul oder Versand- undWareneingangsmodul zu ergänzen. Das neue Anwendungspaket muss zusätzlich registriert und lizenziertwerden.

Erfolgt eine Änderung des Datenmodells bzw. der Datenstruktur des vom Partner ausgeliefertenAnwendungspaketes, dann ist die Nutzung einer ASFU Lizenz durch den Endkunden nicht möglich.Werden Veränderungen an der Datenstruktur durch in der Anwendung integrierte Werkzeuge vomEndkunden vorgenommen, muss der Endkunde generell eine Full Use Lizenz für jeden Nutzer erwerben.

4. Produkte und Lizenzierungsformen, die als ASFU Lizenz vertrieben werden dürfen

Oracle Partner dürfen folgende Oracle Produkte als ASFU Lizenz vertreiben:• RDBMS Standard Edition• RDBMS Enterprise Edition• IAS Standard Edition• IAS Enterprise Edition

Ü siehe Graphik unter Punkt 2. „Oracle Software„.

Die Lizenzierungsformen für die ASFU Lizenz entsprechen der Full Use Lizenz. Diese sind:• Named User Single Server (NU-SS)• Named User Multi Server (NU-MS)• Universal Power Unit (UPU)

5. Was müssen Oracle Partner tun, um ASFU Lizenzen verkaufen zu können?

a) Anmeldung im Oracle Partner ProgrammeTM (OPP) über http://alliance.oracle.com oder der Partnerwendet sich an den zuständigen Oracle VAD (Value Added Distributor).

b) Akzeptieren des Vertriebsvertrages für ASFU Programme durch „Click Wrap„ während derAnmeldung zum OPP. Sollte der Vertriebsvertrag noch nicht verfügbar sein, gilt weiterhin derunterzeichnete AMA Vertrag (Alliance Member Agreement).

c) Ausdrucken und das ASFU Registrierungsformblatt komplett ausfüllen. Dieses befindet sich auf demPartner Extranet unter dem Menüpunkt „Downloads“ http://www.oracle.de/Partner oder beimzuständigen Oracle VAD nachfragen (siehe Punkt 11).

d) Einsendung der Registrierung des Anwendungsprogramms und der beinhalteten Module an denzuständigen Oracle VAD oder direkt an die ORACLE Deutschland GmbH, Oracle Partner Programm,Riesstraße 25, 80992 München.

Als Bestätigung erhält der Partner eine Kopie des genehmigten Antrages zugesendet.

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Wenn ein Partner ASFU Lizenzen an einen Endkunden verkauft, muss laut Vertriebsvertrag zwischenOracle und dem Partner, ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Partner und Endkunde bestehen (sieheDistributionsvertrag für Anwendungsspezifische Programme im Rahmen des Oracle Partner Programme(OPP) Punkt „Lizenzvertrag“).

Der Partner darf die Oracle Software nicht weiter lizenzieren, vermieten, verleihen, für Timesharing oder fürRechenzentren (Service Bureau) einsetzen oder Abonnementdienste (Subscription Services) imZusammenhang mit der Oracle Software anbieten.

Weitere Informationen hinsichtlich der Lizenzgebühr und -erweiterung bei Endkunden für ASFU Lizenzenstehen im Quig Online zur Verfügung.

6. Vertrieb von Oracle Partner Anwendungspaketen über Dritte (Distributoren)

Wenn ein Oracle Partner seine eigene Lösung inklusive der Oracle Software über Dritte (Distributoren)vertreiben möchte, ist er dazu verpflichtet den Oracle VAD oder Oracle über abgeschlossene Verträge mitDritten genau zu informieren. Der Oracle Partner muss ASFU Lizenzen an Dritte ausschließlich unter denBedingungen eines schriftlichen Lizenzvertrages gewähren. Dieser muss mindestens gleichwertigen Schutzder gewerblichen Schutzrechte von Oracle gewähren, die der Partner von Oracle erhalten hat. DieLizenzmeldung an den Oracle VAD oder Oracle muss vom Oracle Partner erfolgen, welcher von Oracleein genehmigtes ASFU Registrierungsformblatt besitzt.

7. Supportgrundlage für den Verkauf von ASFU Lizenzen

Der Oracle Partner muss dafür Sorge tragen, dass der First Level Support beim Endkunden über ihnsichergestellt ist. Daher sollte für die Entwicklungslizenzen Produkt Support (telefonische und elektronischeUnterstützung) und Update Subscription Service abgeschlossen sein.

Erfolgt ein Versionswechsel der Oracle Software innerhalb des Anwendungspaketes beim Endkunden,müssen die ASFU Lizenzen unter Update Subscription Service stehen, um ein Update zu erhalten. Solltedieser nicht zugrunde liegen, muss für jede neue Version der Oracle Software neu lizenziert werden.

Die Preisberechnung für den Second Level Support steht im Quig Online zur Verfügung.

8. Möglichkeit zum Verkauf von ASFU Lizenzen für bestehende Partner

Sollte ein Oracle Partner bisher nur Full Use Lizenzen verkauft haben und noch keinen Vertriebsvertrag fürASFU Lizenzen gezeichnet haben, muss der Partner ein Update des OPP Profils unterhttp://alliance.oracle.com vornehmen. Die weitere Vorgehensweise ist ab Punkt 5.b) zu entnehmen.

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9. Wo können Oracle Partner ihre Anwendungspakete im Internet darstellen?

Bei neuer Anmeldung zum Oracle Partner ProgrammeTM kann das Partner-Anwendungspaket im „SolutionsCatalog„ unter http://alliance.oracle.com eingetragen werden. Bei einem Renewal oder Update desUnternehmensprofils kann der Eintrag des Anwendungspaktes jederzeit aktualisiert werden.

Der Solutions Catalog ist weltweit für jeden Internetnutzer zugänglich und bietet somit dem Partner eineChance zu neuen Vertriebswegen.

10. Mit welchem Logo können Oracle Partner das Anwendungspaket kennzeichnen?

Der Partner kann zu Marketing- und Vertriebszwecken das On Oracle Logo nutzen. Für die Verwendungdes Logos muss sich der Partner mit einem Fax Antrag registrieren lassen.a.) Ausdrucken des On Oracle Fax Formulars und komplett ausfüllen (das Formular befindet sich auf den

OPP Webseiten unter http://alliance.oracle.com/onoracle).b.) Das On Oracle Formular an die angegebene Nummer faxen.

Als Bestätigung für die Nutzung des On Oracle Logos bekommt der Partner ein Logo Kit per Postzugesandt, welches die CI Richtlinien und eine CD mit dem Logo in unterschiedlichen elektronischenFormaten erhält.

11 Wie erfolgt die Lizenzmeldung?

Die Meldung der verkauften und installierten ASFU Lizenzen bei Endkunden muss vom Partner monatlichüber einen Oracle VAD erfolgen. Das Formular zur Lizenzmeldung befindet sich auf dem Partner Extranetunter dem Menüpunkt „Downloads“ http://www.oracle.de/Partner

• TD Midrange Systems GmbH (ehemals Workstation 2000)Wolfrathshauser Str. 8481379 MünchenTel: 089 / 7427-0Fax: 089 / 7427-3032Email: [email protected]

• Peacock AGGraf-Zeppelin-Straße 1433181 Haaren-WünnenbergTel: 02957 / 79-1685Fax 02957 / 79-9561Email: [email protected]

Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Partner Information Desk unter 0800 1/ 818 160 zur Verfügung.