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Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten Betrachtung und Analyse der Risiken VdS 5052 : 2012-11 (02)

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Richtlinien zur Sicherung von GeldautomatenBetrachtung und Analyse der Risiken

VdS 5052 : 2012-11 (02)

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Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten Betrachtung und Analyse der Risiken

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Entstanden unter Mitwirkung von:Peter Belz (Landeskriminalamt Baden-Württemberg)Klaus Brendemühl (Gothaer Versicherung)Heinrich Cremer (Zurich Versicherung)Dr. Andreas Grote (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft)Wolfgang Hamann (Wincor-Nixdorf)Wolfgang Henkes (Provinzial Nord Brandkasse)Dirk Hofmann (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft)Dr. Olaf Jacobsen (Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken)Bernd Küppers (Rheinischer Sparkassen- und Giroverband für den Deutschen Sparkassen- und Giroverband)Alexander Küsel (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft)Wolfgang Lemm (Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken)Frank Lohmeier (R+V Versicherung)Rudolf Otto (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft)Michael Rabe (Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands)Carsten Roll (Sparkassen-Versicherung Sachsen)Mechthild Schlitz (Hessisches Landeskriminalamt)Wolfgang Schönknecht (NCR)Paulus Vorderwülbecke (VdS Schadenverhütung)Udo Wolf (R+V Versicherung)

Wir danken der Polizei, insbesondere der Kommission Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes für die gute und konstruktive Zusammenarbeit bei der Erarbeitung dieser Richtlinien.

Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)

Verlag: VdS SchadenverhütungAmsterdamer Str. 17450735 KölnTel.: (0221) 77 66 0 Fax: (0221) 77 66 341

Copyright VdS Schadenverhütung 2012

Die vorliegende Publikation ist unverbindlich. Die Versicherer können im Einzelfall auch andere Sicherheitsvorkehrungen oder Installateur- oder Wartungsunternehmen zu nach eigenem Ermessen festgelegten Konditionen akzeptieren, die diesen Richtlinien nicht entsprechen.

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INHALT

1 Allgemeines ..............................................................................................................................51.1 Gültigkeit ..........................................................................................................................................51.2 Einleitung .........................................................................................................................................51.3 Risikofaktoren bei Betrieb eines Geldautomaten ...........................................................................51.4 Potenzielle Folgen von Angriffen auf Geldautomaten .....................................................................7

2 Grundsätzliche Empfehlungen .................................................................................................72.1 Allgemeine Gefährdung ...................................................................................................................72.2 Aufstellung von Geldautomaten .......................................................................................................72.3 Notwendigkeit von Sicherungsmaßnahmen ....................................................................................9

3 Risiken und Sicherungsmaßnahmen – Überblick .....................................................................93.1 Risiken ..............................................................................................................................................93.2 Einbruchmeldetechnik ..................................................................................................................103.3 Videotechnik ..................................................................................................................................103.4 Mechanische Sicherungen .............................................................................................................11

4 Sicherungsempfehlungen.......................................................................................................114.1 Gesamtkonzept ...............................................................................................................................114.2 Aufstellort .......................................................................................................................................114.3 Wertbehältnis/Sicherheitsstufe ....................................................................................................114.4 Einbau .............................................................................................................................................124.5 Ver- und Entsorgungsraum ...........................................................................................................134.6 Einbruchmeldetechnik ...................................................................................................................134.7 Videotechnik ...................................................................................................................................134.8 Beleuchtung ...................................................................................................................................144.9 Weitere Maßnahmen ......................................................................................................................14

5 Konkrete Angriffsarten und Angriffsbeschreibungen.............................................................145.1 Einführung ......................................................................................................................................145.2 Angriffe ...........................................................................................................................................145.3 Sprengung ......................................................................................................................................175.4 Totalentwendung ............................................................................................................................205.5 Vandalismus ...................................................................................................................................215.6 Manipulation am GA .......................................................................................................................21

6 Sicherungstechniken ..............................................................................................................236.1 Wertbehältnis, Anerkennungsgrad ................................................................................................236.2 Zertifizierte Widerstandsfähigkeit gegen Gassprengung ..............................................................246.3 Zertifizierte Widerstandsfähigkeit gegen Sprengstoff ..................................................................246.4 Wertbehältnis, Aufstellort ..............................................................................................................246.5 Einbruchmeldetechnik ...................................................................................................................256.6 Videotechnik ...................................................................................................................................26

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7 Reaktionsmöglichkeiten auf konkrete Risiken ........................................................................267.1 Aufbruch mit Werkzeugen .............................................................................................................267.2 Sprengung ......................................................................................................................................267.3 Totalentwendung ............................................................................................................................277.4 Vandalismus ...................................................................................................................................277.5 Indirekte Angriffe ..........................................................................................................................28

Anhang A Begriffe..............................................................................................................................................29Anhang B Abkürzungen .....................................................................................................................................29Anhang C Normative Verweisungen ..................................................................................................................30Anhang D Bezugsquellen und Institutionen .......................................................................................................30Anhang E Montageattest, VdS 3540 ...................................................................................................................31Anhang F Alarmdienst- und Interventionsattest, VdS 2529 ...............................................................................32

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1 Allgemeines

1.1 Gültigkeit

Diese Richtlinien gelten ab dem 01.11.2012. Sie ersetzen die Ausgabe VdS 5052 : 2008-06 (01).

1.2 Einleitung

Angriffe auf Geldautomaten (GA) durch mecha-nisch oder thermisch wirkendes Tatwerkzeug als auch Angriffe auf die Benutzer von GA sind seit Langem bekannt. Ein in Deutschland relativ neues Angriffsszenario stellt die Sprengung von Automaten bzw. darin befindlicher Wertbehält-nisse durch Einleiten und Zünden eines explo-siven Gasgemisches dar.

Dieser Methode – Sprengen von Geldautomaten – muss trotz einer derzeit noch geringen Anzahl von Straftaten besondere Aufmerksamkeit gewid-met werden, da die ungewöhnliche Brisanz des Angriffs mit Explosivstoffen (hier: Gemische von Brenngasen und Sauerstoff) darin liegt, dass der Befüllungsgrad des GA nur schwer regelbar ist und die ausgelöste Explosion infolgedessen i.d.R. nicht kontrolliert abläuft. Dies bedeutet, dass ne-ben dem eigentlichen Schaden am GA mit einer erheblichen Schädigung des unmittelbaren und mittelbaren Umfeldes des angegriffenen GA so-wie Personenschäden gerechnet werden muss.

Trotz präventiver Maßnahmen ist es unmöglich, Risiken aus dem Betrieb von GA völlig auszu-schließen. Das Risiko hängt von mehreren Fak-toren ab und sollte unbedingt von Fachleuten bewertet werden. Um ein vertretbares Risiko und damit ein akzeptables Maß an Sicherheit zu er-reichen, sind individuelle Sicherungskonzepte zu erstellen und umzusetzen. Die Sicherungskon-zepte sind als erfolgreich zu bewerten, wenn sie dazu führen, sowohl erwartete als auch nicht er-wartete Angriffe erfolgreich abzuwehren bzw. die Wahrscheinlichkeit ihrer Ausführung hinreichend zu verringern.

Das vorliegende Druckstück wurde unter Mitar-beit einer aus Reihen der Polizei, der Versiche-rungswirtschaft, der Verwaltungs-Berufsgenos-senschaft, Vertretern der Kreditwirtschaft sowie von Herstellern von GA konstituierten Experten-runde erarbeitet.

Die vorliegenden Richtlinien geben den Verant-wortlichen eine Hilfestellung bei der Beurteilung möglicher Gefährdungen, die sich aus dem Be-

trieb von GA ergeben können. Sie unterstützen bei der Festlegung risikominimierender Maßnahmen.

Die Einstufungs- sowie Handlungsratschläge sind unverbindlich. Die Empfehlungen sind ausdrück-lich als Hilfestellung zu verstehen. Die jeweils Verantwortlichen werden in keiner Weise von ih-rer Entscheidungsverpflichtung und Verantwor-tung entbunden.

Über die vorliegenden Empfehlungen hinaus fin-den sich Anforderungen zum Schutz vor Angrif-fen auf Geldautomaten in den VdS-Sicherungs-richtlinien für Banken, Sparkassen und sonstige Zahlstellen, VdS 2472 sowie in den Informationen für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), BGI/GUV-I 819-2 und -3.

Diese Richtlinien behandeln die bisher bekannten Begehungsweisen, die Empfehlungen entspre-chen dem aktuellen Stand der Technik.

1.3 Risikofaktoren bei Betrieb eines Geldautomaten

Ein Geldautomat stellt technisch gesehen keine Gefahr dar. Die technischen Abläufe beim Betrieb des GA sind sowohl für Betreiber als auch für den Nutzer risikofrei. Dennoch korreliert der reale Einsatz von GA mit einem relevanten Gefahrenpo-tenzial.

Durch die Auslagerung und Automatisierung von Geldgeschäften mit Endkunden erfolgt zeitgleich die Verlagerung des Risikos, welches Geschäften mit Bargeld innewohnt, von den Räumlichkeiten des betreibenden Geldinstituts hin zum Aufstel-lungsort des Automaten. Mit der, wenngleich me-chanisch und elektronisch gesicherten Bereitstel-lung von Bargeld, wird die Entwicklung von Denk-modellen ermöglicht, die es zum Ziel haben, auf diese Werte unrechtmäßig Zugang zu erlangen.

Denkbare Vorgehensweisen für einen Täter, der das Ziel verfolgt, unrechtmäßig Zugriff auf das im GA befindliche Bargeld zu erlangen, können u.a. die folgenden sein:

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Direkte Angriffe Direkte Angriffe nehmen eine Zerstörung des Au-tomaten sowie eine großflächige Beschädigung der Umgebung billigend in Kauf. Hierzu können zählen:

J Sprengung des GA, um direkten Zugriff auf die Geldkassetten zu erlangen

J heiße und kalte Angriffe auf den GA, (Angriffe mit mechanischen und thermischen Werkzeugen) um direkten Zugriff auf die Geld-kassetten zu erlangen

J Totalentwendung des GA, um zu einem späteren Zeitpunkt in einer für den Täter risikoarmen Umgebung Zugriff auf die Geldkassetten zu erlangen.

Indirekte Angriffe Indirekte Angriffe richten sich im Wesentlichen auf die Manipulation der Automaten und/oder der Umgebung. Hierzu können zählen:

J Skimming, d. h. Auslesen der Kontodaten vom Magnet-streifen der Bankkarte bei zeitgleicher Er-schleichung der zugehörigen PIN

J Cash Trapping, d. h. Abfangen von Bargeld im Rahmen von Auszahlungsvorgängen

J Card Trapping, d. h. Abfangen der Bankkarte unter Einsatz ei-ner sogenannten Kartenschlinge bei zeitglei-cher Erschleichung der zugehörigen PIN

Darüber hinaus stellt die Beraubung von Per-sonen, die den GA nutzen, warten oder bestücken eine potenzielle Gefahr dar, die bei der Gestaltung des Umfeldes zu beachten ist.

Die genannten Angriffsarten werden im weiteren Verlauf dieses Dokuments näher besprochen.

Bild 1-1: Tatort einer Geldautomatensprengung

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1.4 Potenzielle Folgen von Angriffen auf Geldautomaten

Verschiedene Überlegungen sind relevant für die Entscheidung, unter welchen Randbedingungen ein bestehender bzw. ein neu aufgestellter GA betrieben werden soll. Etliche Angriffsarten kön-nen nicht nur ausschließlich einen möglichen Bargeldverlust oder den Komplettverlust des Au-tomaten bedeuten, sondern darüber hinaus sehr weitreichende Folgeschäden nach sich ziehen.

Bei praktischen Sprengversuchen an einem ver-schlossenen Automaten wurde die ca. 100 kg schwere Wertbehältnistür 14 m weit fort ge-schleudert. Der gesamte Automat wurde dabei zerrissen. Wenn ein Angriff auf einen in oder an einem Gebäude installierten GA mit einem sol-chen Ablauf stattfindet, wird dies zu erheblichen baulichen Schäden führen. Auch Personenschä-den können dabei nicht ausgeschlossen werden.

Wenn ein solcher Angriff innerhalb eines Foyers oder in der Kundenhalle eines Geldinstitutes stattfindet, muss – u. a. – mit folgenden Resul-taten gerechnet werden:

J Zerstörungen des unmittelbaren Umfeldes aufgrund

J entstehender Druckwellen J fortgeschleuderter schwerer Bestandteile

des Automaten, z. B. der Wertbehältnistür oder Teile der Wandung

J durcheinander geschleuderter Einrich-tungsgegenstände.

J Zerstörung des unmittelbaren sowie mittel-baren Umfeldes aufgrund

J der Entzündung von Bränden durch austre-tende Flammen

J der Explosion/Verpuffung von Gasgemisch, das bei der Befüllung des Automaten aus-getreten ist.

Neben Schäden innerhalb und außerhalb des Ge-bäudes muss unter Umständen sogar mit einem Totalverlust des Gebäudes gerechnet werden. Darüber hinaus sind, auch wenn die Gebäude-schäden sich als nicht verheerend herausstel-len, ernsthafte Schäden an der IT-Landschaft (Arbeitsplatzrechner, Rechner in Automaten bis hin zur essenziellen Serverumgebung des Geld-instituts) durch den Explosionsdruck bzw. Ver-schmutzung durch Explosionsrückstände oder durch thermische Einwirkungen der Explosion zu erwarten.

Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass sich die Schäden auf den inneren Bereich der Institutsräumlichkeiten beschränken, müssen Personenschäden durch herumfliegende Trüm-merteile und/oder Glas erwartet werden. Das gilt auch dann, wenn sich der GA in einem abge-schlossenen Innenraum, z. B. im Foyer oder in einem Vorraum zum Institut befindet.

Auch bei Angriffen mit schweren Maschinen, die die Totalentwendung (Herausreißen) des GA zum Ziel haben, sind erhebliche Gebäudeschäden zu erwarten.

Grundsätzlich darf nicht damit gerechnet werden, dass die Schäden ausschließlich in einem eng begrenzten Bereich auftreten. Zumindest der an das Institut angrenzende öffentliche Raum (Pas-santen, vorbeifahrende Fahrzeuge) ist mit be-droht. Sofern es zu einem Brand kommt, können neben den Institutsräumlichkeiten auch Nachbar-gebäude in Mitleidenschaft gezogen werden.

Alle genannten, nach außen hin – u. a. von der Kundschaft – wahrnehmbaren Folgen eines An-griffs auf Geldautomaten können deutliche Rück-wirkungen auf die weitere Arbeitsfähigkeit des Instituts haben. Eine auf einen Angriff folgende Betriebsunterbrechung kann zu Verärgerungen bis hin zur dauerhaften Abwanderung von Kunden führen. Der Imageschaden, den das Geldinstitut durch einen Angriff erleiden kann, ist nur schwer prognostizierbar, muss aber dennoch in die Ge-samtkalkulation einbezogen werden.

2 Grundsätzliche Empfehlungen

2.1 Allgemeine Gefährdung

Der Einsatz von GA bedeutet vielfach, dass die Verwahrung sowie der Umgang mit erheblichen Werten von den Institutsräumlichkeiten hin zu anderen Örtlichkeiten, z. B. in den öffentlichen Raum, verlagert werden. Die Verlagerung der Bargeldtransaktionen z. B. in den öffentlichen Raum kann bei potenziellen Tätern zu einer er-heblichen Steigerung des Tatanreizes führen.

2.2 Aufstellung von Geldautomaten

Grundsätzlich ist jeder GA unabhängig von der Aufstellsituation potenziell gefährdet. Dennoch können Bedingungen gegeben sein, die Angriffe erschweren oder begünstigen. Die Kombinationen der Einbauumstände und möglicher Angriffssze-

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Gefährdungspotenzial in Abhängigkeit von Aufstel-lungsort und Aufstellungsart;

Überwachung des Automaten durch eine GA-eigene Einbruchmeldeanlage vorausgesetzt

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in Gebäuden mit 24 h-Bewirtschaftung*

frei aufgestellt

Wandeinbau

in Bankgebäuden/ Fremdgebäuden

frei aufgestellt

Wandeinbau

in Containern/ Pavillons

frei aufgestellt

Wandeinbau

außerhalb von Gebäuden frei aufgestellt

Basisgefährdung Erhöhte Gefährdung Hohe Gefährdung

* auch ohne Einbruchmeldeanlage, z. B. Tankstellen, Flughäfen usw.

ansteigendes Gefährdungspotenzial

narien müssen analysiert werden und daraus sind differenzierte Schadenverhütungsmaßnahmen für das konkrete Objekt abzuleiten und umzusetzen.

Tatbegünstigende oder erschwerende Konstel-lationen sind bezogen auf verschiedene Aufstel-lungsarten und Angriffsszenarien in Bild 2-1 dar-gestellt.

Bei der Gesamtbetrachtung der Angriffsszenarien auf GA ergibt sich für alle Aufstellungsorte, aus-genommen der 24 h-bewirtschafteten Bereiche, bei freier Aufstellung ein erhöhtes bis hohes Ge-fährdungspotenzial. Auch bei Wandeinbauten ist die Gefährdung in vielen Fällen erhöht bzw. hoch.

Abweichend von den stationären Standorten kom-men auch mobile Systeme zum Einsatz. Hierbei muss die Gefährdung in Abhängigkeit von der konkreten Nutzungs- und Aufstellungssituation differenziert betrachtet werden.

GA in fahrbaren Geschäftsstellen unterliegen während der Geschäftszeit einer geringen Ge-fährdung. Nach Geschäftsschluss sind alle Bar-geldbestände aus der fahrbaren Geschäftsstelle zu entsorgen.

Mobile Systeme ohne personelle Besetzung (Ein-satz z. B. bei Veranstaltungen) unterliegen einer extrem hohen Gefährdung gegenüber Angriffen aller Art. Dieser Gefährdung kann nur mit er-höhtem Aufwand an zusätzlichen Sicherungs-maßnahmen begegnet werden.

Grundsätzlich ist für mobile Systeme ein spe-zielles Sicherungskonzept mit dem Versicherer abzustimmen, um eine auf den individuellen Fall abgestimmte Gesamtlösung zu erhalten.

Das Gefährdungspotenzial durch Manipulationen an Geldautomaten z. B. durch Skimming, Cash-Trapping oder Card-Trapping ist getrennt von der o. g. Aufstellung einzuschätzen. Neben den Gerä-tetypen (die von den Tätern genutzten Manipula-tionswerkzeuge sind in der Regel automatenspe-zifisch) spielt in diesem Kontext vor allem eine möglichst hohe Nutzungsfrequenz eine Rolle, da die Täter in kurzer Zeit eine Vielzahl von Karten (-daten) erlangen, bzw. Bargeld abfangen wollen.

Bild 2-1: Gefährdungspotenzial von GA

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2.3 Notwendigkeit von Sicherungsmaß-nahmen

Alle Sicherungs- und Überwachungsmaßnahmen an und um Geldautomaten haben zum Ziel, Tatan-reize herabzusetzen, mögliche Tatausführungen wesentlich zu erschweren und die Chancen zu er-höhen, den Täter im Verlauf der Tat zu ergreifen. Es ist sinnvoll, dass der Alarm und im Anschluss daran die Intervention einerseits möglichst kurz nach Tatbeginn erfolgt (vgl. Bild 2-2) und dass andererseits die Zeit, die ein Täter nach einer Alarmauslösung noch „arbeiten“ muss, möglichst lange andauert. Dies kann z. B. durch gestaffelte Sicherungen erfolgen, wenn der Täter bspw. bei der Begehung eines (mechanisch gesicherten und elektronisch überwachten) Raums, in dem GA aufgestellt sind, erkannt und gemeldet wird. Ab dieser Meldung – also noch während der Täter mit dem Angriff auf die eigentlichen GA befasst ist – beginnt die Intervention. Je länger die verblei-bende (erforderliche) Überwindungsdauer, desto größer ist die Chance, den Täter zu ergreifen oder zumindest die Tat zu vereiteln.

3 Risiken und Sicherungs-maßnahmen – Überblick

3.1 Risiken

Aus dem Betrieb von GA können sich unterschied-liche Risiken ergeben, denen, um eine Minimie-rung möglicher Schäden zu erreichen, individuell begegnet werden muss. Die folgende Liste aufge-

führter Risiken sowie die Erläuterungen reaktiver Maßnahmen sind als Orientierungshilfe bei der Durchführung einer Gefährdungsanalyse sowie der Absicherung individueller Risiken zu verste-hen.

Sie kann aufgrund sich ändernder Techniken und sich entwickelnder Tätervorgehensweisen keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Denkbare Risiken, die aus dem Betrieb von GA re-sultieren können, sind die folgenden:

In Bezug auf das im GA befindliche Wertbehältnis bestehen die Risiken, dass Täter das Wertbehältnis

J durch Sprengen am Aufstellort öffnen J durch Angriffe mit Werkzeugen am Aufstellort

öffnen (u. a. Aufkeilen, Trennschleifen, Brenn-schneiden)

J nach einer Totalentwendung öffnen J Vandalismus im Foyer oder am GA betreiben.

In Bezug auf die den GA nutzenden Kunden beste-hen die Risiken, dass Täter

J Kunden berauben J Vorrichtungen am GA oder seinem unmittel-

baren Umfeld installieren, die der Erschlei-chung der PIN dienen

J Vorrichtungen am GA oder seinem unmittel-baren Umfeld installieren, die der Erschlei-chung der Kartendaten dienen

J Vorrichtungen am GA anbringen, die dem Ab-fangen von Bargeld dienen (Cash-Trapping).

Bild 2-2: Zusammenspiel Tatvorgang und Intervention

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3.2 Einbruchmeldetechnik

Einbruchmeldetechnik dient dazu, den Einbruch oder Einbruchversuch eines Täters an oder in einem Gebäude bzw. Sicherungsbereich zu er-kennen und zu melden (zu Planung und Einbau von Einbruchmeldeanlagen siehe VdS 2311). Als Sicherungsbereiche können bestimmte Gebäude, Gebäudeabschnitte, Räume oder einzelne Raum-bereiche, wie z. B. Wertbehältnisse definiert wer-den. Ziel der Einbruchmeldetechnik ist es, einen Täter möglichst frühzeitig zu erkennen und als Reaktion auf die von der Einbruchmeldeanlage (EMA) abgegebene Alarmmeldung eine zeitnahe Intervention einzuleiten. Ziel der Intervention wie-derum ist es, den vom Täter verursachten Scha-den zu minimieren und den Täter zu ergreifen.

Es besteht die Möglichkeit, die EMA für die auto-matische Erzeugung weiterer technischer Mel-dungen zu nutzen. Auch die Kombination von Einbruchmelde- und Videotechnik ist mittels des Protokolls VdS 2465-S3 einfach möglich.

3.3 Videotechnik

Neben der Einbruchmeldetechnik bietet die V ideo technik viele Möglichkeiten, Risiken zu be-gegnen und diese so kalkulierbar zu machen.

Sinnvoll ist es, eine interaktive Videoüberwachung zu etablieren, die es ermöglicht, auf erkannte Vorkommnisse unmittelbar und zielgerichtet zu reagieren. Althergebracht werden Videobilder aufgezeichnet, um eine spätere Beweisführung zu erleichtern. Nach heutigem Stand der Technik können Videobilder ebenso als Entscheidungs-

kriterium für unverzügliche Reaktionen auf un-erwünschte Handlungen dienen (z. B. direkte auditive Ansprache der Täter oder Übergabe der vorliegenden Informationen an die Interventions-kräfte).

Um Videotechnik aktiv und unmittelbar zu Inter-ventionszwecken zu nutzen, ist sicherzustellen, dass dem Personal, welches die Videobilder hin-sichtlich des Inhalts und erforderlicher Hand-lungen bewertet, nur solche Videosequenzen übermittelt werden, für die bereits ein fachlicher Zusammenhang zu einer potenziellen Tat ermit-telt wurde. Beispielsweise ist es unpraktikabel, dass eine Sicherheitsfachkraft einen Monitor „ohne Pause“ betrachtet und bewertet. Sinn-voller ist vielmehr, den Bildschirm, sofern keine Gefährdung ansteht, „schwarz“ zu lassen (keine Videoinformation anzeigen). Die erforderlichen Risikomomente, die zum Anzeigen des Bildes führen, sind individuell zu definieren. So könnte zum Beispiel zur Nachtzeit der Aufenthalt einer Person im Foyer als Übertragungskriterium die-nen. Der qualifizierte Bediener muss dann noch entscheiden, ob die Alarmierung gerechtfertigt ist und ob und welche weiteren Maßnahmen einzu-leiten sind.

In Bild 3-1 ist dargestellt, wie eine hochwertige Vi-deoüberwachung strukturiert ist. Das Videobild1)

wird von der Kamera zur technischen Bildverar-beitung geschickt und anschließend zur perso-nellen oder auch rechnergestützten Auswertung übergeben. Je nach Konfiguration können dabei – ausgehend von den übertragenen Informationen – Steuerinformationen an die Anlage zurückge-sandt werden, die eine optimale Reaktion auf das individuelle Ereignis ermöglichen.

Bild 3-1: Struktur einer Videoüberwachungsanlage

1) Videobild (dargestellt ist die sogenannte Video-Testtafel, VdS 3517; sie dient dazu, die Bildqualität vor Ort unter realen Bedin-gungen zu prüfen und festzustellen, ob die im Vorfeld definierten Anforderungen – Wahrnehmen, Erkennen oder Identifizieren – erfüllt werden)

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3.4 Mechanische Sicherungen

Als Sicherungsebene, die unmittelbar gegen ak-tive Zugriffsversuche eines Täters auf Bargeld oder ähnliche Werte wirkt, dient die mechanische oder physikalische Sicherung. Zu nennen sind zum einen stabile, angemessenen technischen Kriterien genügende, Wertbehältnisse. Weiter kommt bei der mechanischen Sicherung die Kon-struktion und Ausgestaltung relevanter Gebäude und Räume zum Tragen, die so ausgebildet sein sollte, dass der Zugang zu vorhandenen Werten von vornherein wirksam erschwert ist.

4 Sicherungsempfehlungen

4.1 Gesamtkonzept

Ableitend aus den in Abschnitt 3.1 genannten Ri-siken ergeben sich Sicherungsempfehlungen, die als Basismaßnahmen für die Absicherung von GA zu verstehen sind. Individualisierungen bei den Sicherungsmaßnahmen sind für jeden Einzelfall zu überdenken.

Insgesamt sollten, um ein umfassendes Gesamt-konzept einer Absicherung zu realisieren, alle in Bild 4-1 genannten Einzelaspekte berücksichtigt werden.

4.2 Aufstellort

Grundsätzlich sollte der Aufstellort des GA so gewählt werden, dass möglichst wenig Angriffs-arten zum Erfolg führen. Mit Bild 2-1, Seite 8 (Ma-trix) in Abschnitt 2.2 wird hierzu eine erste Ent-scheidungshilfe zu verschiedenen Aufstellorten gegeben.

Durch die Entwicklung neuer Filialkonzepte und die Nutzung von Drittstandorten werden heute auch Standorte außerhalb von Geschäftsstellen erschlossen. Dies kann zur Schaffung eines er-höhten Anreizes für Täter führen.

Einer besonderen Gefährdung unterliegen frei-stehende GA an Standorten wie Parkplätzen, Fußgängerwegen oder Bahnhöfen. Als weitere Standorte, die für GA ein erhöhtes Risiko bedeu-ten können, sind u.a. Autohöfe, Einkaufszentren, Supermärkte oder Tankstellen zu nennen.

Die Auslagerung eines GA-Standortes stellt je-doch für sich genommen nicht automatisch eine signifikante Risikoerhöhung dar. Manche Stand-orte, sofern sie sich in einem belebten und wäh-rend 24 h bewirtschafteten Umfeld befinden (z. B. am Flughafen), sind weitaus risikoärmer als Standorte, die sich in einem – zumindest zeitweise – verlassenen Umfeld befinden (etwa öffentliche Parkplätze oder Außenbereiche von Bahnhöfen).

4.3 Wertbehältnis/Sicherheitsstufe

Da Täter, die an im GA befindliche Werte gelangen wollen, diesen in der Regel mit physischer Gewalt öffnen müssen, ist es zur Abrundung der sinn-vollen Gesamtsicherung unbedingt erforderlich, hochwertige, zertifizierte Wertbehältnisse einzu-setzen.

Zertifizierungsverfahren, um entsprechende Be-hältnisse qualitativ einzustufen und innerhalb bestimmter Klassen anzuerkennen (bei Wert-behältnissen wird von Anerkennungsgraden ge-sprochen), werden von Mitgliedsunternehmen der European Fire and Security Group (EFSG) an-geboten. In Deutschland erfolgt die Prüfung der Behältnisse durch VdS Schadenverhütung.

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4 Sicherungsempfehlungen 4.1 Gesamtkonzept Ableitend aus den in Abschnitt 3.1 genann-ten Risiken ergeben sich Sicherungsemp-fehlungen, die als Ba-sismaßnahmen für die Absicherung von GA zu verstehen sind. Indivi-dualisierungen bei den Sicherungsmaßnah-men sind für jeden Ein-zelfall zu überdenken.

Insgesamt sollten, um ein umfassendes Ge-samtkonzept einer Ab-sicherung zu realisie-ren, alle in Bild 4-1 ge-nannten Einzelaspekte berücksichtigt werden.

4.2 Aufstellort Grundsätzlich sollte der Aufstellort des GA so gewählt werden, dass möglichst wenig Angriffsarten zum Erfolg führen. Mit Bild 2-1, Seite 8 (Matrix) in Abschnitt 2.2 wird hierzu eine erste Entscheidungshilfe zu verschiedenen Aufstellorten gegeben.

Durch die Entwicklung neuer Filialkonzepte und die Nutzung von Drittstandorten werden heute auch Standorte außerhalb von Geschäftsstellen erschlossen. Dies kann zur Schaffung eines erhöhten Anreizes für Täter führen.

Einer besonderen Gefährdung unterliegen freistehende GA an Standorten wie Park-plätzen, Fußgängerwegen oder Bahnhöfen. Als weitere Standorte, die für GA ein er-höhtes Risiko bedeuten können, sind u.a. Autohöfe, Einkaufszentren, Supermärkte oder Tankstellen zu nennen.

Die Auslagerung eines GA-Standortes stellt jedoch für sich genommen nicht auto-matisch eine signifikante Risikoerhöhung dar. Manche Standorte, sofern sie sich in einem belebten und während 24 h bewirtschafteten Umfeld befinden (z.B. am Flug-hafen) sind weitaus risikoärmer als Standorte, die sich in einem – zumindest zeitwei-se – verlassenen Umfeld befinden (etwa öffentliche Parkplätze oder Außenbereiche von Bahnhöfen).

Bild 4-1 Bestandteile des Sicherungs-Gesamtkonzepts

Gesamt- sicherheit

von GA

Aufstellort

Wertbehältnis/ Sicherheitsstufe

Einbau

Ver-/Ent-sorgungsraum

Einbruch-meldetechnik

Videotechnik

Beleuchtung

Einfärbung, Ortung, Schutz vor Beraubung

etc.

Bild 4-1: Bestandteile des Sicherungs-Gesamtkonzepts

Bild 4-2: Anerkennungsplakette eines Wertbehältnisses mit zertifiziertem Widerstand gegen Gassprengung

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Die in GA eingesetzten Wertbehältnisse sollten, um einem Täter ausreichend Widerstand entge-genzubringen, mindestens dem Widerstandsgrad III oder IV gemäß VdS 2450 bzw. EN 1143-1 ent-sprechen.

Bild 4-2 zeigt das Beispiel einer Anerkennungs-plakette, die sich bei jedem VdS-anerkannten Wertbehältnis fest montiert an der Innenseite der Behältnistür befindet.

Sofern das Wertbehältnis Schutz gegen Angriffe mit explosivem Gasgemisch bieten soll, können Wertbehältnisse mit der Zusatzanerkennung „Gas-EX“ eingesetzt werden.

Anmerkung: VdS Schadenverhütung und weitere europäische Prüf- und Zertifizierungsinstitute sind in der EFSG zusammengeschlossen. Un-tereinander werden Prüfungen und Zertifizie-rungen ohne erneute Prüfverfahren anerkannt. Um zu vermeiden, dass Wertbehältnisse einge-setzt werden, deren ausgewiesene Produkteigen-schaften nicht den tatsächlichen Anforderungen nach Norm oder VdS-Richtlinien entsprechen, wird empfohlen, VdS-anerkannte Produkte oder solche mit einer Anerkennung eines Mitglieds der European Fire and Security Group zu verwenden.

4.4 Einbau

Die Gefährdung von GA wird neben dem Aufstell-ort maßgeblich von der Einbausituation beein-flusst. In praktisch allen Fällen ist es sinnvoll, einen Einbau von GA in bzw. durch Wände zu realisieren, da hier die Angriffsmöglichkeiten auf den GA deutlich eingeschränkt sind. Optimal ist ein Wandeinbau, der eine Ver-/Entsorgung aus einem separaten Raum heraus ermöglicht (vgl. Abschnitt 4.5 dieser Richtlinien).

Unabhängig davon, ob eine freistehende Aufstel-lung oder ein Wandein- bzw. Wandanbau favori-siert wird, muss ein GA, um die Wegnahme oder einen Angriff mit Werkzeugen vor Ort zu erschwe-ren, am Aufstellort stabil montiert werden.

Die Montage erfolgt dabei so, dass das im GA be-findliche Wertbehältnis in die Montage mit ein-bezogen wird. Soll der GA nicht direkt auf dem Boden verankert, sondern auf einem Sockel ver-ankert werden, so ist, um die Anerkennung des Produktes aufrecht zu erhalten, ein für dieses Be-hältnis anerkannter Sockel zu nutzen.

Die Montage des GA auf dem Sockel sowie die Montage des Sockels am Aufstellungsort müssen sach- und fachgerecht nach den Vorgaben des Herstellers erfolgen.

Damit sichergestellt ist, dass Sockel und Geldau-tomat für den gemeinsamen Einsatz anerkannt sind, muss der Eintrag in der Rubrik Modell auf der Plakette des GA sowie auf der Plakette des Sockels übereinstimmen (diese ist am Sockel an-gebracht, vgl. Bild 4-2 und Bild 4-3).

Die Montage erfolgt – gemäß Herstellervorgabe – so, dass das Wertbehältnis im tragenden Beton-boden verankert wird. Sofern ein Sockel verwen-det wird, wird dieser im Boden verankert und das Behältnis seinerseits wird mit dem Sockel ver-schraubt (vgl. Bild 4-4).

Bild 4-4: Prinzip der Behältnisverankerung

Bild 4-3: Anerkennungsplakette für Geldautomatensockel

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4.5 Ver- und Entsorgungsraum

Um die organisatorische Trennung von kunden-seitiger Bedienung und serviceseitiger Ver-/Entsorgung des GA zu ermöglichen, wird im Op-timalfall der Einbau des GA in die Wand des Ver-sorgungsraums gewählt.

Der Ver- und Entsorgungsraum (im Folgenden Versorgungsraum genannt), d. h. der Raum über den die Wertbehältnistür eines GA zugänglich ist, muss, wenn ein Angriff bestmöglich erschwert werden soll, mechanisch hohen Anforderungen genügen und sollte bei Geldinstituten dem Siche-rungsbereich (Bereich 5) zugeordnet sein. Hier ist zu nennen:

J Die Wände des Versorgungsraums sind in fester Bauweise auszuführen (die Wände können mit mindestens 120 mm Dicke gemauert oder als Betonwand oder aber als einbruchhemmende Verbundbauwand der VdS-Klasse A ausgeführt sein).

J Türen sind selbstschließend (mit Knauf) und um den Zutritt von Tätern wirksam zu er-schweren, gemäß VdS-Klasse A auszuführen; sie sollten keine Verglasung aufweisen.

J Der Zugang zum Versorgungsraum sollte grundsätzlich nur über eine Zutrittskontroll-anlage der Klasse B mit Überfallauswertung möglich sein. Alternativ darf der Raum nur nach entsprechender Autorisierung begehbar sein.

J Der Raum sollte fensterlos sein. Sind Fenster vorhanden, muss der Einblick auf die darin befindlichen Wertbehältnisse verhindert sein und die Fenster sind mindestens in einbruch-hemmender Ausführung (zumindest entspre-chend der VdS A / RC 3) auszuführen.

4.6 Einbruchmeldetechnik

Generell sind GA mittels Einbruchmeldetechnik zu überwachen. Die Automaten bzw. deren Wert-behältnisse müssen ggf. einen eigenständigen Sicherungsbereich bilden. Alternativ dazu können Räume, in denen sich Wertbehältnisse befinden sowie Versorgungsräume von Geldautomaten, mit einer VdS-anerkannten Einbruchmeldeanla-ge der Klasse C-SG 5 (vgl. VdS 2311) überwacht werden.

Soll das Foyer auch außerhalb der Geschäfts-zeiten zugänglich sein, kann dieses nicht mit ei-ner klassischen EMA überwacht werden, weil die ordnungsgemäße Scharf-/Unscharfschaltung un-ter Einhaltung der Zwangsläufigkeit nicht prakti-kabel ist.

Wenn in einem bestimmten Zeitfenster mit einer niedrigen Nutzungsfrequenz gerechnet werden kann, das Betreten des Foyers außerhalb der Ge-schäftszeiten aber nicht verhindert werden soll, so bietet es sich u. U. an, das Foyer durch eine Perimeterdetektion zu überwachen. Eingebettet in ein schlüssiges Konzept wird dabei das Foyer mittels Bewegungsmelder oder die Tür mittels Magnetkontakt o. ä. überwacht, es wird eine Vi-deoüberwachungsanlage installiert und die Mel-dungen und Bilder werden an eine NSL über-tragen. Eine Meldung während eines definierten Zeitfensters (z. B. von 00:00 Uhr bis 05:00 Uhr) führt dann bspw. dazu, dass automatisch das Vi-deobild oder die Videosequenz in der NSL aufläuft und durch einen Mitarbeiter überprüft werden muss. Dieser wird anhand der Videobilder schnell erkennen, ob es sich um einen „echten Kunden“ handelt oder ob evtl. ein Angriff auf den Geldauto-maten durchgeführt wird.

Die technische Auswertung und Übermittlung der Meldung kann über die EMA abgewickelt werden. Sofern es sich um eine Anschaltung als Perimetermelder handelt, bleibt die Attestierfä-higkeit der VdS-EMA erhalten (Produktrichtlinien in Planung). Über VdS 2465-S3 kann zudem eine intelligente Verknüpfung zwischen EMA und VÜA einfach realisiert werden.

Details zur Überwachung von Foyerzonen sind den Sicherungsrichtlinien für Perimeterüberwa-chung, VdS 3143, zu entnehmen.

4.7 Videotechnik

Der öffentlich zugängliche Bereich eines GA sollte in die Videoüberwachung unter Einhaltung ge-setzlicher Vorschriften mit einbezogen werden. Diese kann neben der bloßen Abschreckung der Beweissicherung dienen.

Eine ereignisgesteuerte Übertragung der Bild-daten und Sabotagemeldungen an eine ständig besetzte Stelle kann für eine zeitnahe Interventi-on genutzt werden. Die Integration in eine vorhan-dene ORÜA ist auch nachträglich möglich.

Wenn Videotechnik zum Einsatz kommt, ist für eine ausreichende Beleuchtung (siehe auch fol-genden Abschnitt) zu sorgen. Diese ist vom Er-richter der Videoanlage unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben auszuführen, um aussa-gekräftige Bilder zu erhalten, die eine Auswer-tung im Rahmen der technischen Spezifikation der Anlagentechnik erst möglich machen.

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4.8 Beleuchtung

Alle Bereiche, die von Kunden genutzt werden, sind ausreichend zu beleuchten. Es wird emp-fohlen, die für Arbeitsstätten in DIN EN 12464-1 (Tb. 5.28) beschriebene Beleuchtungsstärke von 300 lx (analog der Empfehlungen für Verkaufsbe-reiche, Kassen/Schalter) zu realisieren.

Dies erschwert einem Täter, da er nicht im Verbor-genen arbeiten kann, seine Vorgehensweise und erhöht darüber hinaus sein Entdeckungsrisiko.

Zudem begünstigt eine positive Beleuchtungs-situation das persönliche Sicherheitsgefühl. Die Beleuchtung sollte es u. a. ermöglichen, den Au-ßenbereich von Foyers, in dem sich Kunden zur Tätigung von Geldgeschäften am GA aufhalten können, vor dem Verlassen des Foyers einzuse-hen und zu überblicken.

4.9 Weitere Maßnahmen

Einfärbetechnik Mittels Einfärbetechnik können Geldbündel bzw. der gesamte Inhalt von Geldkassetten mit einer praktisch nicht entfernbaren Tinte markiert wer-den. Die Auslösung des Einfärbemechanismus kann z. B. infolge einer unerlaubten Lagever-änderung der Geldkassetten (etwa beim Kippen oder Bewegen des Wertbehältnisses) angesteuert werden. Das Geld ist damit für die normale Inver-kehrbringung ungeeignet, kann aber vom recht-mäßigen Besitzer bei den Filialen der Deutschen Bundesbank mit Antrag auf Erstattung einge-reicht werden.

Um einen sicheren Transport von Geldkassetten vom Werttransportfahrzeug zum GA bzw. umge-kehrt zu gewährleisten, gibt es Einfärbesysteme mit VdS-Anerkennung, die die aufwändigen Prü-fungen von VdS durchlaufen haben.

OrtungMittels unauffälliger Sender, die mit spezieller Funktechnik (GPS/GSM) arbeiten, können Geld-bündel oder Geldkassetten geortet und „verfolgt“ werden.

Derzeit werden keine Ortungssysteme mit VdS-Zertifizierung angeboten.

Sofern eine Intervention durch die Polizei beab-sichtigt ist, sind die technischen Voraussetzungen aus dem von den Landeskriminalämtern der Län-der formulierten Anforderungsprofil für Ortungs-systeme zu erfüllen.

Bei Verwendung von Einfärbe- oder Ortungs-systemen wird generell empfohlen, sich, soweit möglich, auf den Einsatz (z. B. VdS-) anerkannter Systeme und Produkte zu konzentrieren, da hier die technischen Eigenschaften sowie die allge-meine Produktqualität im Rahmen einer unab-hängigen Prüfung bestätigt wurden. Bei nicht anerkannten Produkten wäre eine Beurteilung von Produktqualität und –eignung ausschließlich basierend auf Aussagen des Anbieters möglich.

5 Konkrete Angriffsarten und Angriffsbeschreibungen

5.1 Einführung

Die vorgenannten Sicherungsmaßnahmen dienen der Abwehr bzw. Verhinderung von Angriffen auf GA. Hierbei unterscheidet man zwischen zerstö-renden und manipulativen Angriffen.

Techniken und Maßnahmen gegen die beschrie-benen Angriffe sind in den Abschnitten 6 und 7 erläutert. Die Gesamtheit der umgesetzten Ge-genmaßnahmen ist entsprechend des individu-ellen Sicherungskonzeptes auf das Risiko abzu-stimmen.

5.2 Angriffe

5.2.1 Angriffe mit Werkzeugen

5.2.1.1 Aufkeilen

Unter hohem persönlichem Risiko (hohe Verlet-zungsgefahr) können Wertbehältnisses mithilfe von Metallkeilen und schweren, handgeführten Hämmern angegriffen werden (vgl. Bild 5-1). Da-bei wird angestrebt, mehrere Keile in den Spalt zwischen Tür und Korpus des Behältnisses einzu-treiben und so ein Versagen der Verriegelung her-beizuführen. Bei konstruktiv schwachen Wertbe-hältnissen lassen sich auf diese Weise die einzel-nen Bauteile des Produktes so weit auseinander drücken, dass eine Öffnung erwirkt werden kann.

5.2.1.2 Spreizen

Türen von Wertschutzschränken von GA können je nach Konstruktion mit Hydraulikspreizgeräten angriffen werden. Dabei wird in der Regel zu-nächst versucht, den konstruktiv nicht vollständig vermeidbaren Türspalt an der Verriegelungsseite der Tür mithilfe eines Metallkeils zu erweitern. Sofern der erweiterte Spalt ausreichend Raum bietet, ein Spreizgerät einzusetzen, kann der An-griff erfolgen (vgl. Bild 5-2). Durch wiederholten

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Einsatz des Spreizgerätes und unterstützende Fi-xierung der erzeugten Spalte mit Keilen kann der Korpus des GA unter Umständen so weit defor-miert werden, dass die Riegelbolzen des Riegel-werkes nicht mehr in den Korpus eingreifen und die Tür geöffnet werden kann.

5.2.1.3 Trennschleifen

Angriffe mit Trenn- oder Winkelschleifern auf GA haben zum Ziel, Öffnungen in den Korpus des Wertbehältnisses einzubringen oder die Tür zu überwinden.

Derartige Angriffe können prinzipiell an allen frei zugänglichen Punkten erfolgen. So ist es, sofern der Zugriff auf die Wandungen gegeben ist, unter Umständen möglich, Teile der Wertbehältniswan-dung großflächig herauszutrennen. Dies kann im Erfolgsfall die Möglichkeit gewähren, den Inhalt des GA komplett entwenden zu können.

Weitere potenzielle Angriffspunkte liegen im Be-reich der Sperrstellen der Verschlusseinrichtung und an den Bändern bzw. Scharnieren. Wenn es möglich ist, die Riegelbolzen zu durchtrennen oder die Bänder zu entfernen, ist häufig (sofern keine Notverriegelung greift) ein Öffnen der Tür möglich.

5.2.1.4 Brennschneiden

Schneidbrenner arbeiten mit einem Gemisch aus Brenngas und Sauerstoff. Durch die Reaktion der beiden Gase werden hohe Temperaturen erzeugt, die ausreichend sind, metallische Bauteile von Wertbehältnissen (z. B. Wandung, Armierungen, Riegel) zu schmelzen und so zu zertrennen. Bei nichtmetallischen Werkstoffen ist das Brenn-schneiden keine sinnvolle Vorgehensweise.

Wertbehältnisse, die lediglich eine einwandige metallische Außenhülle aufweisen, lassen sich mit thermischen Mitteln (Schneidbrenner) inner-

Bild 5-2: SpreizangriffBild 5-1: Aufgekeilter Geldautomat

Bild 5-3: Angriff mit dem Winkelschleifer

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halb von Sekunden öffnen (vgl. Bild 5-4, Bild 5-5). Bei einfachen Behältnissen kommen mitunter Bleche von einigen Millimetern Dicke zum Ein-satz. Jedoch lassen sich Bleche, die bis zu einigen Zentimetern dick sind, mit einem Brennschneider schnell und einfach trennen. Sie bieten somit kei-nen Schutz gegen dieses Werkzeug bzw. diese Angriffstechnik.

5.2.1.5 Sauerstofflanze

Die sogenannte Sauerstofflanze ist ein ther-misches Schneidwerkzeug mit extrem hohem En-ergieumsatz. Sie ist geeignet, Metalle und andere Materialen (z. B. Beton) aufzuschmelzen und so zu zerstören. Die Arbeit mit der Sauerstofflanze erzeugt insbesondere bei höherwertigen Wertbe-hältnissen große Mengen an Rauch- und Abgasen. Diese Gase stellen schon nach wenigen Sekunden für den Täter eine deutliche Behinderung dar.

Diese Angriffsmethode ist bei hochwertigen Be-hältnissen kaum realisierbar.

5.2.2 Gefährdungsanalyse bezogen auf Werkzeugangriffe

Die Gefährdungsanalyse, die zum Ziel hat, das Ri-siko von Werkzeugangriffen zu minimieren, muss sich im Wesentlichen mit dem Produkt, d. h. mit der Widerstandsfähigkeit des Wertschutzschran-kes auseinandersetzen. Lediglich, wenn sicher-gestellt ist, dass von einem Täter nicht auf einen konkreten GA zugegriffen werden kann (etwa weil dieser sich in einem stark gesicherten Bereich im Gebäudeinneren befindet), kann die Bedeutung des Widerstandsgrades des Behältnisses in Be-zug auf einen möglichen Aufbruch abweichend bewertet werden.

Eine besondere Gefährdung von GA kann sich aus der Aufstellung der Geräte im öffentlich zugäng-lichen bzw. in relativ leicht begehbaren Räum-lichkeiten ergeben. Dies ist bei Geldausgabeau-tomaten, bedingt durch die erforderliche Bedie-nung durch Kunden, in aller Regel gegeben. Das bedeutet, auch potentielle Täter können sich den Automaten bzw. den darin befindlichen Wertbe-hältnissen bis auf kurze Distanz nähern. Dies ver-setzt potenzielle Täter in die Lage, Einbruchwerk-zeuge relativ schnell und effektiv einzusetzen.

Als besonders ungünstig ist hier die Aufstellung in Bereichen zu werten, die, kriminelle Energie vorausgesetzt, einen leichten Zugriff auf erfor-derliche Werkzeuge gleichsam sicherstellen. GA, die z. B. in Foyerbereichen von Bau- oder Werk-zeugmärkten aufgestellt sind, könnten von Tätern bevorzugt angegriffen werden, weil die Werk-zeuge direkt vor Ort verfügbar sind. Besonders risikoreich dürfte diese Konstellation sein, wenn sich der Markt in einem Gelände mit geringer Wohndichte befindet.

Wegen der erforderlichen Stromversorgung, wenn Werkzeugmaschinen, wie Winkelschleifer u. ä. eingesetzt werden sollen, scheint die Gefähr-dung für Behältnisse, die nicht in unmittelbarer Nähe einer Bebauung aufgestellt sind, geringer auszufallen. Es darf aber nicht vergessen werden, dass die meisten für den Aufbruch von Wertbe-hältnissen verwendeten Werkzeugmaschinen auch mit sehr leistungsfähigen Akkus oder sogar Verbrennungsmotoren ausgestattet sein können, was den vermeintlichen Vorteil aufhebt.

In Bezug auf heiße Angriffe sind die räumliche sowie die Belüftungssituation von Aufstellorten bedeutsam. In sehr kleinen Räumlichkeiten sind heiße Angriffe schlecht oder gar nicht realisier-bar, weil die unmittelbare Gefährdung für den Tä-ter (Hitze, Funkenflug, Rauchgase usw.) zu hoch

Bild 5-4: Brennschneiden im Riegelbereich (Prüfung)

Bild 5-5: Türöffnung nach Brennschneiden

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ist. Bei Behältnissen, die in großen Räumen oder sogar im Freien positioniert sind, sind heiße An-griffe aber durchaus ein relevantes Risiko. Hier gilt, dass mit einer leichten Erreichbarkeit eines GA ein höheres Risiko einhergehen dürfte, als bei einer umständlichen und schweren Erreichbar-keit. Dies liegt darin begründet, dass die Täter für heiße Angriffe eine relativ sperrige Ausrüstung (Gasflaschen, Schläuche, Brennaufsätze) zum Tatort bringen müssen. Der Einsatz von Sauer-stofflanzen erfordert zudem mehr Platz, als die Verwendung von Schneidbrennern.

In jüngerer Vergangenheit ist es (noch) nicht zu nennenswerten Schadenzahlen durch den Ein-satz von Sauerstofflanzen gekommen. Wenn es für einen Täter jedoch möglich sein sollte, eine Sauerstofflanze zum Einsatz zu bringen, muss mit einem – unabhängig vom Diebesgut – hohen Schadenpotenzial gerechnet werden, da mit einer hohen lokalen Wärmeentwicklung sowie einem starken Funkenflug gerechnet werden muss. Da-mit einher geht eine erhöhte Brandgefährdung.

Zusammenfassend stellt sich die Gefährdungs-analyse in Bezug auf Werkzeugangriff so dar, dass ein GA einem umso höheren Risiko ausgesetzt ist, je leichter ein Täter Zugriff auf das Behältnis er-halten kann (z. B. GA freistehend) und je leichter somit der Täter den Antransport des erforder-lichen Werkzeugs vornehmen kann. Für den Täter ungünstige Arbeitsbedingungen (z. B. räumliche Enge, lange Wege, um Werkzeug (manuell) her-anzutransportieren) verringern das Risiko für den individuellen Automaten (vgl. Bild 5-6).

5.3 Sprengung

5.3.1 Sprengung mit Gas

5.3.1.1 Allgemeines

Bei einer Sprengung mit Gas verändern sich die vorhandenen Ausgangsmaterialen im Verlauf einer chemischen Reaktion. Hierbei vergrößert sich das Volumen der reagierenden Gasmischung schlagartig. Die mit der chemischen Reaktion einhergehende Volumenvergrößerung rührt da-her, dass sich der Molekülaufbau ändert und die ablaufende Reaktion stark exotherm verläuft.

Bei einer Behinderung dieser Volumenvergröße-rung, etwa weil die Reaktion in einem geschlos-senen Behältnis erfolgt, wird Druck aufgebaut. Sobald die aus dem Druck resultierende, auf die Innenwände des Behältnisses wirkende Kraft die durch die Außenwand bewirkte Gegenkraft übersteigt (die „Stabilität überschritten wird“), folgt die Zerstörung des Behältnisses. Abhängig von der Höhe des Drucks, Schnelligkeit der Re-aktion sowie Konstruktion und Stabilität des Be-hältnisses kann der Schaden von einer einfachen Öffnung der Tür bis hin zur totalen Zerstörung des Behältnisses einschließlich großräumiger Schä-den im Umfeld reichen.

Je nach Ausführung des Geldautomaten variiert das freie, mit Gas befüllbare Volumen. Dieses Vo-lumen kann durchaus um die 100 Liter betragen. Wenn ein herkömmlich konstruierter GA vollstän-dig mit einem Gasgemisch hoher Brisanz befüllt wird, wird durch die Explosion im Normalfall nicht nur der Automat und das Wertbehältnis vollstän-dig zerstört, sondern auch das Umfeld stark in Mitleidenschaft gezogen.

Wenn sich zum Zeitpunkt der Explosion Personen in der Nähe des Automaten befänden, würden diese mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht überle-ben. Selbst Personen, die sich beabsichtigt oder zufällig im Umfeld zum Explosionsherd befin-den, etwa weil sie zum Zeitpunkt der Sprengung das Foyer straßenseitig passieren, sind extrem gefährdet, da die Explosion kleine und größere Bruchstücke regelrecht in Geschosse verwan-deln kann (vgl. Bild 5-7).

Komplettverlust von Häusern oder Hausteilen durch Explosion und/oder Brand hat es bereits gegeben. Verletzte oder getötete unbeteiligte Dritte müssen bislang nicht beklagt werden – was nur als Glück bezeichnet werden kann.

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In jüngerer Vergangenheit ist es (noch) nicht zu nennenswerten Schadenzahlen durch den Ein-satz von Sauerstofflanzen ge-kommen. Wenn es für einen Tä-ter jedoch möglich sein sollte, eine Sauerstofflanze zum Ein-satz zu bringen, muss mit einem – unabhängig vom Diebesgut – hohen Schadenpotenzial ge-rechnet werden, da mit einer hohen lokalen Wärmeentwick-lung sowie einem starken Fun-kenflug gerechnet werden muss. Damit einher geht eine erhöhte Brandgefährdung.

Zusammenfassend stellt sich die Gefährdungsanalyse in Bezug auf Werkzeugangriff so dar, dass ein GA einem umso höheren Risiko ausgesetzt ist, umso leichter ein Täter Zugriff auf das Behältnis erhalten kann (z.B. GA freistehend) und umso leichter somit der Täter den Antransport des erforderlichen Werkzeugs vornehmen kann. Für den Täter ungünstige Arbeitsbedingungen (z.B. räumliche Enge, lange Wege, um Werkzeug (manuell) heranzutransportieren) verringern das Risiko für den individuel-len Automaten (vgl. Bild 5-6).

5.3 Sprengung

5.3.1 Sprengung mit Gas 5.3.1.1 Allgemeines Bei einer Sprengung mit Gas verändern sich die vorhandenen Ausgangsmaterialen im Verlauf einer chemischen Reaktion. Hierbei vergrößert sich das Volumen der re-agierenden Gasmischung schlagartig. Die mit der chemischen Reaktion einherge-hende Volumenvergrößerung rührt daher, dass sich der Molekülaufbau ändert und die ablaufende Reaktion stark exotherm verläuft.

Bei einer Behinderung dieser Volumenvergrößerung, etwa weil die Reaktion in ei-nem geschlossenen Behältnis erfolgt, wird Druck aufgebaut. Sobald die aus dem Druck resultierende, auf die Innenwände des Behältnisses wirkende Kraft die durch die Außenwand bewirkte Gegenkraft übersteigt (die „Stabilität überschritten wird“), folgt die Zerstörung des Behältnisses. Abhängig von Höhe des Drucks, Schnelligkeit der Reaktion sowie Konstruktion und Stabilität des Behältnisses kann der Schaden von einer einfachen Öffnung der Tür bis hin zur totalen Zerstörung des Behältnisses einschließlich großräumiger Schäden im Umfeld reichen.

Bild 5-6 Risiko von Werkzeugangriffen

Zugriff auf den GA sowie

Werkzeugantransport und Einsatz in einfacher

Weise möglich: steigendes Risiko

Zugriff auf den GA, Werkzeugantransport, Werkzeugeinsatz nicht

in einfacher Weise möglich:

sinkendes Risiko

Bild 5-6: Risiko von Werkzeugangriffen

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Ein besonders hohes Risiko für unbeteiligte Drit-te, für intervenierende Polizeikräfte sowie für die Gebäudesubstanz aber natürlich auch für die Tä-ter selber besteht, wenn es nach der Befüllung des GA mit explosivem Gasgemisch zu einem Zündversagen kommt und sich das zündfähige Gemisch infolge dessen im Foyer oder Gebäude ausbreitet. Schon die minimale Energie eines sta-tischen Entladungsfunkens kann die chemische Reaktion dieser brisanten Mischung aus Brenn-gas und Sauerstoff starten und so die Explosion auslösen.

5.3.1.2 Möglicher Tathergang

Ohne eine Anleitung zu geben, wie die Sprengung eines GA umgesetzt werden kann, wird im Fol-genden eine mögliche Vorgehensweise beschrie-ben, um zu verdeutlichen, mit welch – auf den ersten Blick – geringem Aufwand Täter vorgehen können.

Bei Sprengangriffen wird ein explosionsfähiges Medium in das Wertbehältnis eingebracht und gezündet.

Sobald mit Sauerstoff vermischtes Brenngas ins Wertbehältnis eingelassen wird, besteht höchste Explosionsgefahr, da sich das Gemisch bereits durch kleinste Funken bzw. elektrische Entla-dungen verfrüht entzünden kann.

Sofort nach der Zündung reagiert das Brenngas mit dem Sauerstoff, dehnt sich schlagartig aus und drückt die Tür des im GA befindlichen Wert-behältnisses auf und/oder sprengt die Wände des Behältnisses auseinander. Der Täter kann nun, sofern ihm der Zugang zum GA noch möglich ist, auf die Geldkassetten, sofern diese nicht zu stark zerstört sind, zugreifen und fliehen.

Die bei der Explosion frei werdende Druckkraft ist (u. a.) stark abhängig von der Menge des explo-dierenden Gasgemisches. Je mehr Gasgemisch eingefüllt werden kann, desto stärker wird die Zerstörung des Behältnisses sowie der Umge-bung ausfallen. Da bei der Mischung des Gases unter realen Bedingungen eine exakte Mischung und Mengenregulierung des Explosivgases nicht möglich sein dürfte, lässt sich die Heftigkeit der Explosion kaum prognostizieren.

5.3.1.3 Gefährdungsanalyse

In den letzten Jahren ist es in Europa, aber auch in Deutschland, zu einer beträchtlichen Anzahl von Gasangriffen auf Geldautomaten gekommen. Durch sich permanent verändernde (weiterent-wickelte) Angriffsarten professioneller Täter-gruppen und schwer einschätzbare – von Tätern ohne besondere Kenntnisse – durchgeführte (ver-suchte) Angriffe fällt es schwer, hinreichend kon-krete und gleichzeitig allgemeingültige Gefähr-dungsfaktoren abschließend zu benennen.

Darüber hinaus spielt sicherlich die gerade in Deutschland sehr heterogene und individualisier-te Struktur der Kreditinstitute, die das Erkennen von Mustern deutlich erschwert, eine Rolle. Trotz-dem lassen sich Präventionsansätze ableiten und zumindest vier wesentliche Gefährdungsfaktoren erkennen, die für eine Tatauswahl besonders re-levant zu sein scheinen und die deshalb in eine individuelle Gefährdungsanalyse des Automaten-standortes mit einbezogen werden sollten:

J Geräteöffnung(en) (z. B. Shutter) (Gaseinleitung möglich)

J Umfeldbedingungen (Unbemerkte Tatausführung möglich)

J Positionierung der Versorgungsöffnung / Bau-liche Gegebenheiten (Zugriff auf GA-Inhalt nach erfolgreicher Sprengung möglich)

J Verkehrsanbindung / Intervention (erfolgreiche Flucht nach Tatausführung möglich)

Geräteöffnung(en) (z. B. Shutter)Bauartbedingt verfügen Geldautomaten über eine Vielzahl von Öffnungen (z. B. Kabeldurch-führungen). Gasangriffe erfolgen jedoch fast aus-schließlich über die Geldausgabeöffnung.

Automaten deren Shutter so konstruiert sind, dass eine Einführung eines Schlauches (und damit die Gaseinleitung) über den Shutter nicht möglich ist, unterliegen einer signifikant geringeren Gefähr-dung. Aufgrund konstruktiver Gegebenheiten ist

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Je nach Ausführung des Geldautomaten variiert das freie, mit Gas befüllbare Volu-men. Dieses Volumen kann durchaus um die 100 Liter betragen. Wenn ein her-kömmlich konstruierter GA vollständig mit einem Gasgemisch hoher Brisanz befüllt wird, wird durch die Explosion im Normalfall nicht nur der Automat und das Wertbe-hältnis vollständig zerstört, sondern auch das Umfeld stark in Mitleidenschaft gezo-gen.

Wenn sich zum Zeitpunkt der Explosion Personen in der Nähe des Automa-ten befänden, würden diese mit hoher Wahr-scheinlichkeit nicht über-leben. Selbst Personen, die sich beabsichtigt oder zufällig im Umfeld zum Explosionsherd befinden, etwa weil sie zum Zeit-punkt der Sprengung das Foyer straßenseitig pas-sieren, sind extrem ge-fährdet, da die Explosion kleine und größere Bruchstücke regelrecht in Geschosse verwandeln kann (vgl. Bild 5-7).

Komplettverlust von Häusern oder Hausteilen durch Explosion und/oder Brand hat es bereits gegeben. Verletzte oder getötete unbeteiligte Dritte müssen bislang nicht beklagt werden – was nur als Glück bezeichnet werden kann.

Ein besonders hohes Risiko für unbeteiligte Dritte, für intervenierende Polizeikräfte sowie für die Gebäudesubstanz aber natürlich auch für die Täter selber besteht, wenn es nach der Befüllung des GA mit explosivem Gasgemisch zu einem Zündver-sagen kommt und sich das zündfähige Gemisch infolge dessen im Foyer oder Ge-bäude ausbreitet. Schon die minimale Energie eines statischen Entladungsfunkens kann die chemische Reaktion dieser brisanten Mischung aus Brenngas und Sauer-stoff starten und so die Explosion auslösen.

5.3.1.2 Möglicher Tathergang Ohne eine Anleitung zu geben, wie die Sprengung eines GA umgesetzt werden kann, wird im Folgenden eine mögliche Vorgehensweise beschrieben, um zu ver-deutlichen, mit welch – auf den ersten Blick – geringem Aufwand Täter vorgehen können.

Bei Sprengangriffen wird ein explosionsfähiges Medium in das Wertbehältnis einge-bracht und gezündet.

Sobald mit Sauerstoff vermischtes Brenngas ins Wertbehältnis eingelassen wird, be-steht höchste Explosionsgefahr, da sich das Gemisch bereits durch kleinste Funken bzw. elektrische Entladungen verfrüht entzünden kann.

Sofort nach der Zündung reagiert das Brenngas mit dem Sauerstoff, dehnt sich schlagartig aus und drückt die Tür des im GA befindlichen Wertbehältnisses auf und/oder sprengt die Wände des Behältnisses auseinander. Der Täter kann nun, so-fern ihm der Zugang zum GA noch möglich ist, auf die Geldkassetten, sofern diese nicht zu stark zerstört sind, zugreifen und fliehen.

Bild 5-7 GA-Sprengung, Hochgeschwindigkeitsaufnahmen Bild 5-7: GA-Sprengung, Hochgeschwindigkeitsauf-nahmen

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deshalb bei kombinierten Ein-/Auszahlautomaten mit nur einem Shutter von einem geringeren Ri-siko auszugehen.

UmfeldbedingungenDie tatvorbereitenden Handlungen für eine GA-Sprengung sind sehr auffällig und müssen daher unbeobachtet erfolgen. Im Regelfall finden die Taten daher in der Zeit zwischen Mitternacht und dem Morgengrauen an Standorten, die in dieser Zeit nicht regelmäßig frequentiert werden, statt. Daher kann angenommen werden, dass Geldau-tomaten an Standorten die auch in den Nacht-stunden durchgängig einer Kontrolle unterliegen (z. B. personell besetzte Tankstelle mit 24-stün-diger Öffnung), nur einer sehr geringen Gefähr-dung unterliegen.

Positionierung Versorgungsöffnung / Bauliche GegebenheitenDer Angriff auf den Geldautomaten erfolgt im Regelfall von der Vorderseite (Shutter). Für die Täter ist es von entscheidender Bedeutung, dass sie nach einer Sprengung einen einfachen und möglichst schnellen Zugriff auf den GA-Inhalt bekommen.

Am einfachsten ist dies bei einem sog. Front-loader, da sich die Tür des Wertgelasses in den Kundenraum öffnet. Rearloader (Automaten die von der Geräterückseite befüllt werden) stellen insoweit eine Taterschwernis dar, weil sich die Täter kurz vor oder nach der Sprengung noch Zu-gang zum hinteren Automatenbereich verschaf-fen müssen. Sind die Abtrennungen zu diesem Raum nur in Leichtbauweise ausgeführt, oder verfügt der Raum über zumindest manngroße Fenster, können die Täter davon ausgehen, dass ein Zugang zum rückwärtigen Automatenbereich bereits durch die Explosion verursacht wird. Die bisherigen Erfahrungen lassen vermuten, dass Automaten die in einem Raum fester Bauweise (entsprechende Wandelemente, einbruchhem-mende Türen und Verzicht auf Fenster) mit einer Durch-die-Wand-Installation aufgestellt sind, für Täter weniger attraktiv sind.

Verkehrsanbindung / InterventionDa spätestens nach der Sprengung eine Alarmie-rung der Polizei erfolgt (die Explosion wird im Re-gelfall von besorgten Bürgern beim Polizeinotruf gemeldet) und Interventionskräfte zum Objekt geschickt werden, sind für die Täter neben einer schnellen Tatausführung auch möglichst lange Interventionszeiten und gute Fluchtmöglichkeiten von Bedeutung.

Grundsätzlich kann man daher davon ausgehen, dass Täter die Standorte bevorzugen, die die o. g. Bedingungen erfüllen. Die schnelle Tatausfüh-rung und Flucht nach einer Explosion führte auch schon zu Sprengangriffen in innerstädtischen Be-reichen, wenn die Täter die Umfeldbedingungen als günstig eingeschätzt haben. Absolute Innen-stadtlagen von Großstädten oder Standorte mit einer verstärkten Präsenz von Interventionskräf-ten dürften kaum das Ziel von Gasangriffen sein.

5.3.2 Sprengung mit sonstigen Mitteln

5.3.2.1 Möglicher Tathergang

Die Produktbeschaffung und Logistik bei An-griffen mit gewerblichem oder militärischem Sprengstoff ist komplexer als bei Verwendung explosiver Gase. So müssen neben dem eigent-lichen Sprengstoff, bei dem eine Positionierung innerhalb oder auch außerhalb des Behältnisses erwartet werden sollte, spezielle Zündmecha-nismen verwendet werden. Werden derartige Sprengstoffe, z. B. sog. Plastiksprengstoff wie PETN, von nicht hinreichend ausgebildeten Per-sonen eingesetzt, sind aufgrund fehlender Be-fähigung im Umgang mit dem Sprengmittel gra-vierende Schäden zu erwarten.

5.3.2.2 Gefährdungsanalyse

Derartige Sprengangriffe sind in Deutschland sel-ten, was u. a. darauf zurückzuführen sein könnte, dass gewerbliche Sprengstoffe und die dazu not-wendigen sprengkräftigen Zünder einer strengen Erwerbskontrolle unterliegen. Außerdem beste-hen für die Lagerung hohe Sicherungsvorgaben gegen Entwendung. In Deutschland sind die An-forderungen in den Sprengstoff-Lagerrichtlinien (Sprengstoff-Lagerrichtlinie 230) geregelt.

Bei der allgemeinen Gefährdungsanalyse lassen sich aber auch bei einem möglichen Angriff mit gewerblichen Sprengstoffen z. B. mit Spreng-schnur die gleichen Gefährdungsfaktoren wie un-ter Abschnitt 5.3.1.3 beschrieben erkennen. Ein wesentlicher Gefährdungsaspekt wird auch hier, wie bei Angriffen mit Gas, in den Bereichen der Versorgungsöffnungen und den baulichen Gege-benheiten liegen, da für die Täter ein schneller Zugriff auf den Inhalt nach der Sprengung von Bedeutung ist.

Erreichbarkeit, systembedingte ÖffnungenEbenso, wie bei der Einleitung von Gasen über die Geldausgabeöffnung ist es bei Angriffen mit Fest-sprengstoff, z. B. unter Verwendung von Spreng-schnüren erforderlich, den Sprengstoff im Wert-

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schutzschrank des Geldautomaten zu positionie-ren. Voraussichtlich würde ein Sprengangriff direkt auf die Außenseite die (bauliche) Struktur des unmittelbaren Umfeldes derart schädigen, dass einem Täter der Zugriff auf die eingelagerten Werte unmöglich würde.

Ein Täter kann entweder eine Öffnung in den Au-tomaten bis in den Innenraum des Wertschutz-schrankes herstellen (z. B. Loch bohren) oder er kann versuchen, die Sprengschnur durch die Geldausgabeöffnung ins Innere des Behälters einzubringen.

Bei einem möglichen Einsatz von gewerblichem Sprengstoff resultieren Gefahren für das Gebäude und die Umgebung vor allem aus der detonativen Brisanz des Materials. Die Behältnisse selber können – es gibt entsprechende Prüfverfahren – gegen den Einsatz von Sprengstoffen geprüft und anerkannt werden (Wertbehältnisse mit einer ausgewiesenen Stabilität gegen Sprengangriffe mit Festsprengstoff werden mit dem Zusatzkenn-zeichen „EX“ versehen, vgl. Bild 5-8).

Stabilität des GeldautomatenWertschutzschränke für Geldautomaten mit der Zusatzkennzeichnung EX verfügen über einen ausreichenden Widerstand gegen eingebrachte gewerbliche Sprengstoffe im Rahmen der Anfor-derungen nach VdS 2450 bzw. EN 1143-1.

5.4 Totalentwendung

5.4.1 Möglicher Tathergang

Dieser Modus Operandi hat das Ziel, GA vom Auf-stellungsort zu entfernen, abzutransportieren und die Geldschrankeinheit an einem Ort von gerin-gerem Entdeckungsrisiko zu öffnen. Es handelt

sich in der Regel um einen Blitzeinbruch, d. h. die Täter führen den Einbruch ohne Rücksicht auf vor-handene Einbruchmelde- und Videotechnik durch.

Dazu werden freistehende GA mit Ketten, Stahlsei-len oder Schwerlastgurten umschlungen und mit-tels Fahrzeugen aus der Verankerung gerissen und abtransportiert, um sie an einem anderen Ort gefahrlos öffnen zu können (vgl. Bild 5-9).

Bei in der Wand eingelassenen GA erfolgt das Her-ausreißen in der Regel mit schweren fahrbaren Baumaschinen (z. B. Radlader oder Autokräne). Dabei wird die Einbauwand des GA mit der Bau-maschine zerstört, anschließend erfolgt mit der Baumaschine das Herausreißen und der Abtrans-port des GA. Zusätzlich zum Verlust des GA und dem darin enthaltenen Bargeld sind erhebliche Gebäudebeschädigungen zu verzeichnen. Beson-ders die im Verkaufsbereich oder Eingangsbe-reich von Verbrauchermärkten frei aufgestellte GA werden in dieser Weise angegriffen.

5.4.2 Gefährdungsanalyse

Überdurchschnittlich gefährdet sind frei aufge-stellte GA in ländlichen Bereichen oder Stadt-randgebieten, da diese in der Regel in den Nacht-stunden eine geringe Kundenfrequentierung aufweisen. Die bekannten Schadenfälle sind hauptsächlich diesen Örtlichkeiten zuzuordnen.

Weniger gefährdet sind bei Aufstellung an diesen Örtlichkeiten nur Standorte von GA, bei denen sich auf Grund der baulichen Gegebenheiten ein Her-ausreißen und der Abtransport selbst mit schwe-ren Baumaschinen als schwierig erweisen würde (z. B. Höhenunterschiede zwischen Aufstellungs-ort des GA und dem Zugangsbereich zum GA).

Wandeinbaugeräte in Gebäuden in Massivbau-weise sind nur mit schweren Baumaschinen angreifbar.

Bild 5-8: Anerkennungsplakette Wertbehältnis für GA mit nachgewiesener Wirkungshemmung gegen Sprengstoff

Bild 5-9: Herausgerissener GA

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Insgesamt gibt es bezüglich der Schadenzahlen aus den vergangenen zehn Jahren eine Verrin-gerung der Angriffe mit Totalentwendung des GA durch die Verlagerung der Modi Operandi zu ande-ren Angriffsarten hin, z. B. Gassprengung von GA.

5.5 Vandalismus

5.5.1 Möglicher Tathergang

Vandalismus ist eine bewusste, illegale Handlung, die eine Beschädigung und/oder Zerstörung von Dingen (hier: von GA oder Foyers bzw. Foyerein-richtungen) zum Ziel hat. Konkrete Tatvorgehens-weisen können sich aus der jeweiligen Situation ergeben, sind aber teilweise auch geplant.

Vandalismus kann vielfältige Ursachen haben. Häufigste Auslöser dürften Verärgerung oder Böswilligkeit in Verbindung mit aggressiver Grundstimmung und entsprechendem Verhalten sowie Imponiergehabe – häufig unter Einfluss von Alkohol – sein.

Täter zerstören oder beschädigen z. B. GA durch Treten oder Schlagen. Teilweise kommen mecha-nische Hilfsmittel zum Einsatz. Verschiedentlich werden Einrichtungsgegenstände des SB-Be-reichs zerstörerisch eingesetzt oder entspre-chende Gegenstände vom Täter gezielt mitge-bracht. Auch Flüssigkeiten mit u. U. aggressiver Wirkung, Farbsprays oder Feuerzeuge sowie zum Schneiden oder Kratzen geeignete Gegenstände werden häufig verwendet.

Die häufigsten Angriffe richten sich gegen Kar-tenleser, Tastatur, Beleuchtungs- und Diskreti-onselemente sowie Displays des GA. Nicht selten kommt es zu weiteren Beschädigungen im SB-Foyer. Auch Verunreinigungen, die aus dem un-erwünschten Aufenthalt von Personen oder „Par-tys“ im Foyer resultieren, sind als Vandalismus zu verstehen und lassen sich durch eine wirksame Foyerüberwachung mit entsprechender Interven-tion reduzieren.

5.5.2 Gefährdungsanalyse

Für GA, die in Bereichen aufgestellt sind, für die aufgrund hoher Nutzungsfrequenzen eine soziale Kontrolle gegeben ist, wird das Risiko von Vanda-lismus eher gering bewertet. Auch GA, bei denen eine visuelle Kontrolle durch Mitarbeiter gegeben ist, sind als minder gefährdet einzustufen.

Eine besondere Gefährdung für GA ergibt sich aus der Aufstellung dieser Geräte im öffentlich zu-gänglichen bzw. relativ leicht zugänglichen Raum und insbesondere zu Zeiten, während denen nur eine geringe Nutzung zu verzeichnen ist. Stand-orte in der Nähe von sozialen Brennpunkten oder Treffpunkten gewaltbereiter Personengruppen/Szenentreffs sowie Outdoorinstallationen sind besonders betroffen.

Das Risiko für GA kann sich zudem je nach der Aufstellsituation an Tagen mit Festveranstal-tungen örtlich erhöhen.

5.6 Manipulation am GA

5.6.1 Allgemeines

Neben den geschilderten – vielfach brachialen – Angriffen auf das Wertbehältnis des Geldauto-maten, haben in den vergangenen Jahren mani-pulative Angriffe auf Geldautomaten stark zuge-nommen. Im Unterschied zu den in Absatz 5.2 bis 5.5 genannten Angriffsarten wird bei den im Folgenden beschriebenen Manipulationen auch der Kunde geschädigt, da in einen Auszahlvor-gang eingegriffen wird bzw. Kundendaten/-karten missbräuchlich verwendet werden. Grundsätzlich kann zwischen Delikten deren Ziel der Diebstahl einer einzelnen Karte oder der Banknoten eines einzelnen Auszahlvorgangs (Card- und Cash-Trapping) und dem sog. Skimming (massenhaften Abgreifen der Magnetstreifendaten und PIN) un-terschieden werden.

Aufgrund der hohen Variabilität manipulativer Angriffe muss die Gefährdungsanalyse stets und in besonderem Maße die individuellen Gegeben-heiten eine GA-Installation berücksichtigen. Von einer allgemeinen Gefährdungsanalyse, wie sie in diesen Richtlinien für eine Reihe anderer Bedro-hungen formuliert ist, wird daher abgesehen.

5.6.2 Abfangen von Bargeld beim Auszahlungsvorgang

Gerade in jüngster Vergangenheit ist diese ver-gleichsweise einfach anmutende Form der Mani-pulation vermehrt in das Blickfeld der Öffentlich-keit geraten. Beim sog. Cash-Trapping manipu-lieren die Täter die Geldausgabeöffnung des Au-tomaten mit einer nachgefertigten Blende. Diese Blende wird mit Hilfe von doppelseitigem Klebe-band vor dem eigentlichen Geldausgabeschacht des Automaten (Shutter) angebracht. Bei einem anschließenden Bedienvorgang durch einen Kun-den kommt es scheinbar zu keiner Auszahlung.

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Tatsächlich stellt der Automat die Banknoten bereit, durch die vor dem Auszahlschacht an-gebrachte manipulierte Blende ist dies für den Kunden allerdings nicht zu erkennen. Nach ei-ner gewissen Zeit versucht der Automat die nicht entnommenen Banknoten wieder einzuziehen. Hierbei bleiben an der von den Tätern mit doppel-seitigem Klebeband präparierten Blende zumeist einige Banknoten hängen. Diese werden von den Tätern – nachdem der Kunde den Automaten ver-lassen hat – entnommen.

5.6.3 Abfangen der Karte mit Erschleichung der PIN

Ähnlich wie beim Cash-Trapping handelt es sich beim sog. Card-Trapping um eine Tat, bei der die Täter nach jedem Manipulationsvorfall den Auto-maten neu präparieren müssen.

Beim Card-Trapping wird der Karteneingabe-schlitz des Automaten mittels einer eingeführten Kunststoff- oder Metallschlinge derart manipu-liert, dass die Karte zwar eingezogen aber nicht mehr ausgegeben wird. Der Auszahlvorgang kann auch in diesem Fall nicht abgeschlossen werden, da dem Kunden eine Entnahme der Karte nicht möglich ist. Häufig tritt ein Täter in dieser Situa-tion als vermeintlich hilfsbereiter Kunde auf und schlägt vor, die PIN nochmals einzugeben. Nach dem dies nicht erfolgreich war, verlässt der Kar-teneigentümer häufig den Automatenbereich. Diese Situation nutzt der Täter und entnimmt die Karte. Mit ihr und der ausgespähten PIN kann er nun bis zu den entsprechenden Limits der Karte bzw. des Kontos verfügen.

5.6.4 Auslesen der Karte mit Erschleichung der PIN

Skimming bezeichnet das illegale Ausspähen / Abgreifen der Kartendaten und PIN von Debit- bzw. Kreditkarten an Geldautomaten oder ande-ren Geräten die eine Karten- bzw. PIN-Eingabe erfordern.

Hierbei bringen die Täter – um den Inhalt des Ma-gnetstreifens der Karte kopieren zu können – eine miniaturisierte Leseeinrichtung (nebst Speicher- oder Übertragungseinheit) am Karteneingabe-schlitz des Geldautomaten an. Beim Einführen einer Karte werden die jeweiligen Daten so un-bemerkt kopiert. Die zusätzlich notwendige PIN wird häufig mittels einer im direkten Umfeld ver-deckt platzierten Kamera aufgenommen. Teilwei-se werden von den Tätern auch täuschend echt nachgebildete Aufsatztastaturen angebracht, die die PIN-Eingabe protokollieren.

Die gewonnenen Kartendaten lassen sich auf Rohlinge (sog. White-Cards) kopieren. Mit diesen Kartendubletten können an ausländischen Geld-automaten – überwiegend im außereuropäischen Raum – missbräuchliche Verfügungen vorgenom-men werden.

Nachdem die Skimmingangriffe in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen sind und in Jahr 2010 ein Höchststand mit beträchtlichen Schäden zu verzeichnen war, sind die Fall- und Schadenszahlen durch unterschiedliche konzen-trierte Präventions- und Schutzmaßnahmen im Jahr 2011 massiv zurückgegangen.

Bild 5-11: Manipulation am GA

Bild 5-10: Geldautomat links mit, rechts ohne Manipulation

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Gleichwohl stellen sie zahlenmäßig die häufigsten Angriffe auf Geldautomaten dar und erhalten auch deshalb eine besondere Relevanz, weil im Regelfall von einer Manipulation eine Vielzahl von Kunden betroffen ist.

6 Sicherungstechniken

6.1 Wertbehältnis, Anerkennungsgrad

Als erste Maßnahme gegen Werkzeugangriffe auf Geldautomaten empfiehlt sich der ausschließ-liche Einsatz hochwertiger Wertbehältnisse. Wertbehältnisse, die in Geldautomaten eingesetzt werden, sollten immer einen mehrschichtigen Wandaufbau aufweisen. Neben einem inneren und äußeren Stahlmantel von unterschiedlicher Dicke und Qualität kommen Schichten armierten Betons und/oder weiterer Füll- und Zusatzstoffe zum Einsatz.

Ein Angriff auf hochwertige Behältnisse müsste in mehreren Abschnitten erfolgen. Zunächst wäre zu versuchen, eine Öffnung in die äußere Stahlhülle einzubringen. Anschließend gälte es, die Betonfüllung der Wandung vermittels hand-geführter Werkzeuge zu zertrümmern. Armie-rungen und weitere Stahlhüllen müssten wie-derum mit Schneidbrenner, Winkelschleifer oder anderen Techniken angegriffen werden. Diese Vielzahl erforderlicher Arbeitsschritte erfordert neben Werkzeug und Know-how vor allem Zeit.

Da es nicht möglich ist, durch bloße Inaugen-scheinnahme des Wertbehältnisses dessen Qua-lität hinsichtlich Aufbruchsicherheit zu erfassen, ist es dringend erforderlich, für den Einsatz in Geldautomaten nur solche Wertbehältnisse zu verwenden, die die Prüfung in einem unabhän-gigen Labor und eine Zertifizierung gemäß VdS 2450 bzw. EN 1143-1 aufweisen.

Gemäß den Sicherungsrichtlinien für Banken, Sparkassen und sonstige Zahlstellen, VdS 2472, sind für den Einsatz in Geldinstituten Wertschutz-schränke ab Grad III geeignet.1) Automaten, die außerhalb von Geldinstituten verwendet werden, sollten eher einen höheren Anerkennungsgrad aufweisen.

Zum unabhängigen (herstellerneutralen) Nach-weis der Produktqualität ist es sinnvoll, dass der Hersteller der Wertbehältnisse ein akkreditiertes Prüf- und Zertifizierungsinstitut beauftragt, die Produktprüfung durchzuführen. Entsprechend

der im Rahmen der Prüfung nachgewiesenen Eigenschaften und Stabilität werden Wertbehält-nisse einem von 11 Widerstandsgraden zugeord-net und entsprechend zertifiziert.

Der Hersteller kann die Produktqualität mit dem verliehen Zertifikat nachweisen. Für den Besitzer/Nutzer des Wertbehältnisses ist der Widerstands-grad zudem deutlich auf der an der Innenseite der Behältnistür angebrachten Anerkennungsplaket-te dokumentiert (vgl. Bild 6-1).

Die Stufung der Anerkennungsgrade erfolgt bei steigender Widerstandsfähigkeit (Stabilität gegen Angriffe) in Grad N, gefolgt von Grad I, II, III bis X.

Generell kann davon ausgegangen werden, dass das Risiko für einen Geldautomaten bzw. für ein Wertbehältnis eines Geldautomaten mit Werk-zeugen angegriffen zu werden, umso höher ist, je einfacher dieser erreichbar ist und umso ein-facher sich ein potenzieller Transport und Einsatz von Werkzeugen gestalten würde. Je nach Lage und Erreichbarkeit des Automaten sowie je nach Umfang der aufbewahrten Werte ist der Wider-standsgrad des Wertbehältnisses auszuwählen. Häufig werden zur Bargeldlagerung bzw. –ver-waltung freistehende Wertbehältnis vom Aner-kennungsgrad IV als angemessen angesehen.

Falls Geldautomaten auf einem Sockel stehend montiert werden, muss für den Sockel eine mit dem eigentlichen Automaten harmonierende VdS-Anerkennung vorliegen. Die Montage des Automaten am Sockel sowie die Montage des So-ckels auf Aufstellungsort müssen sach- und fach-gerecht erfolgen.

Damit sichergestellt ist, dass Sockel und Geld-automat für den gemeinsamen Einsatz aner-kannt sind, muss der Eintrag in der Rubrik Modell auf der Plakette des GA sowie auf der Plaket-te des Sockels (diese ist am Sockel angebracht, vgl. Bild 6-2) übereinstimmen.

1) VdS 2472, Seite 29, Abschnitt 4.3.1

Bild 6-1: Anerkennungsplakette für Geldautomaten-Wertbehältnisse

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6.2 Zertifizierte Widerstandsfähigkeit gegen Gassprengung

Der Sprengung von Wertbehältnissen mit Gas (vgl. Abschnitt 5.3.1) kann konstruktiv begegnet wer-den. Wertbehältnisse lassen sich so konstruie-ren, dass sie einem Sprengangriff mit explosiven Gasgemischen widerstehen können und sich im Rahmen der Sprengung nicht öffnen. Eine unge-bremste Steigerung der Sprenggasmenge, etwa um auch derartige verstärkte Wertbehältnisse zu überwinden, ist für einen Täter nicht sinnvoll. Denn wenn die bei einer Sprengung frei werdende Energie zu groß wird, zieht das die Zerstörung des eingelagerte Geldes nach sich.

Die Widerstandsfähigkeit gegen Gassprengungen wird im Rahmen des Prüf- und Zertifizierungs-verfahrens ermittelt und sowohl im Zertifikat des

Wertbehältnisses bestätigt als auch auf der An-erkennungsplakette (montiert auf der Innenseite der Behältnistür) dokumentiert (vgl. Bild 6-3).

6.3 Zertifizierte Widerstandsfähigkeit gegen Sprengstoff

Sofern ein qualifizierter Schutz gegen die Spren-gung von Wertbehältnissen gegen industrielle oder sonstige Sprengstoffe gewünscht ist, emp-fiehlt sich der Einsatz EX-geschützter Wertbe-hältnisse.

Die Widerstandsfähigkeit gegen Sprengstoff (z. B. PETN) unterscheidet sich substanziell von der Prüfung einer Widerstandsfähigkeit gegen Gas-sprengung. Gegebenenfalls sind beide Prüfver-fahren anzuwenden. Im Rahmen des Prüf- und Zertifizierungsverfahrens wird die Widerstands-fähigkeit gegen den Einsatz von plastischem Sprengstoff ermittelt und sowohl im Zertifikat des Wertbehältnisses bestätigt als auch auf der An-erkennungsplakette (montiert auf der Innenseite der Behältnistür) dokumentiert (vgl. Bild 6-4).

6.4 Wertbehältnis, Aufstellort

Risiken für Geldautomaten können sich unter an-derem aus seinem Aufstellort sowie der Aufstel-lungsart ergeben. Das heißt umgekehrt, dass sich über Ort und Art der Aufstellung das Risiko für den Automaten günstig beeinflussen lässt.

Optimal ist ein Behältnis aufgestellt, wenn es für einen potenziellen Täter praktisch nicht erreich-bar ist – das wird aber nur in wenigen Fällen um-setzbar sein. Ein solcher Fall wäre z. B. für Auto-maten gegeben, die im Innern von Geldinstituten aufgestellt und außerhalb der Geschäftszeiten nicht zugänglich sind.

Bild 6-2: Anerkennungsplakette für Geldautomaten-WB und dazugehörigem Sockel

Bild 6-3: Nachweis der Widerstandsfähigkeit gegen Sprengung mit explosiven Gasgemischen

Bild 6-4: Nachweis der Widerstandsfähigkeit gegen Sprengung mit Festsprengstoff

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Aber auch bei rund um die Uhr zugänglichen Geldautomaten kann die Zugänglichkeit durch die Art der Montage eingeschränkt werden. Die Um-setzung vieler Angriffsarten lässt sich erschwe-ren, indem der Schrank nicht „frei aufgestellt“ ist. Ein frei aufgestellter Geldautomat zeichnet sich dadurch aus, dass er von allen vier Seiten aus zu-gänglich ist. Wenn der Automat aber z. B. in einer Wand verbaut ist, ist es für den Täter nur schwer oder gar nicht möglich, die Wände des Wertbe-hältnisses anzugreifen.

Die Wegnahme (Totalentwendung) des GA kann verhindert werden, indem GA (bzw. die darin be-findlichen Wertbehältnisse) am Aufstellungsort entsprechend den Herstellervorschriften sach- und fachgerecht verankert werden.1) Die Montage ist zu dokumentieren (vgl. VdS-Attest zur Bestä-tigung der Montage eines Wertbehältnisses/So-ckels, VdS 3540, Anhang E).

Eine Montage von Automaten „durch die Wand“ (vgl. Bild 6-5) ist im Vergleich zu alternativen Auf-stellungslösungen zu bevorzugen. Am vorteilhaf-testen ist es, den GA in der Wand des Ver- bzw. Entsorgungsraums zu montieren. Eine gute Al-ternative zu dieser Montageart stellt, sofern eine sichere Versorgung des Automaten realisierbar ist, ein in die Wand integrierter Nischen-Einbau (vgl. Bild 6-6) dar.

An Versorgungsräume innerhalb von Geldinsti-tuten gelten die Anforderungen gemäß Bereich 5.2) Das heißt, dass diese Räume in fester Bauwei-se (Wandung von mind. 120 mm Dicke, Betonwan-

dung oder VdS-anerkannte Wandelemente der Klasse A)3) zu errichten sind. Versorgungsräume außerhalb von Geldinstituten sollten nicht schwä-cher ausgeführt werden.

6.5 Einbruchmeldetechnik

Geldautomaten sind durch geeignete Einbruch-meldeanlagen zu überwachen. Um den Siche-rungsrichtlinien für Banken und Sparkassen zu entsprechen, müssen Geldautomaten durch eine VdS-anerkannte Einbruchmeldeanlage VdS-Klas-se C-SG5 überwacht werden.4) Angaben, wie eine hochwertige EMA konzipiert wird, sind in den VdS-Richtlinien für Planung und Einbau von Einbruch-meldeanlagen, VdS 2311, formuliert. Um den Er-folg elektronischer Sicherungsmaßnahmen zu gewährleisten, muss eine qualifizierte Alarmin-tervention durch die Polizei oder eine anerkannte Notruf- und Serviceleitstelle mit Interventions-stelle (NSL mit IS; bislang als Wach- und Sicher-heitsunternehmen bezeichnet) sichergestellt sein. Interventionsmaßnahmen für unterschiedliche Alarmierungsfälle (Einbruch, Überfall, Vandalis-mus usw.) sind im Vorfeld mit der NSL abzustim-men. Hierzu ist es sinnvoll, das Alarmdienst- und Interventionsattest, VdS 2529, zu verwenden (vgl. Anhang F).

Bild 6-5: Durch-die-Wand-Einbau Bild 6-6: Nischen-Einbau

1) VdS 2472, Seite 30, Abschnitt 4.3.1 2) VdS 2472, Abschnitt 3.6.5, Seite 21f 3) VdS 2333, Tabelle 1.01, Seite 6 4) VdS 2472, Abschnitt 3.6.1, Seite 20

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Abhängig von der Aufstellungsvariante kann von einer Objektüberwachung des Geldautomaten ab-gesehen und eine fallenmäßige Überwachung des Raumes und der angrenzenden Bereiche nach VdS Klasse C-SG5 als ausreichend angesehen werden.

6.6 Videotechnik

Die Überwachung durch eine EMA wird sinn-vollerweise durch den Einsatz von Videotechnik vervollständigt. Sofern der Einsatz einer EMA technisch nicht möglich ist, sollte die mecha-nische Sicherung auf jeden Fall (soweit möglich) mittels Video technik unterstützt werden. Die Bildübertragung der Videoüberwachungsanlage (VÜA) sollte ereignisgesteuert sein (vgl. Bild 3-1, Seite 11).

Angaben, wie eine hochwertige VÜA konzipiert wird, sind in den VdS-Richtlinien für Videoüber-wachungsanlagen, Planung und Einbau, VdS 2366, formuliert. Darüber hinaus können Basisinfor-mationen der Broschüre Videoüberwachung, VdS 5473, entnommen werden. Insbesondere muss darauf Wert gelegt werden, dass die VÜA nicht bloß flüchtige Bilder erzeugt, sondern dass diese auch ausgewertet werden. Dazu ist es unabding-bar, dass die Bilder eine dem Einzelfall entspre-chend ausreichende Qualität aufweisen. So kann es in bestimmten Fällen ausreichend sein, wenn lediglich Handlungsweisen von Tätern erkennbar sind. In anderen Fällen wird es aber gewünscht sein, dass der Täter erkannt und ggf. auch iden-tifiziert werden kann. Mit der Planung und Aus-gestaltung einer VÜA sollte unbedingt ein qualifi-ziertes oder zertifiziertes Fachunternehmen (VdS bietet ein entsprechendes Anerkennungsverfah-ren an) beauftragt werden.

7 Reaktionsmöglichkeiten auf konkrete Risiken

7.1 Aufbruch mit Werkzeugen

Um Angriffen und Aufbruchversuchen zu begeg-nen, bieten sich die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen an. Die Maßnahmen können gemein-sam oder, je nach ermittelter Risikolage, auch al-ternativ umgesetzt werden.

J Einsatz hochwertiger Wertbehältnisse (z. B. ab Widerstandsgrad IV); vgl. Abschnitt 6.1

J Zugänglichkeit zum Wertbehältnis außerhalb von Zeiten erhöhter personeller Präsenz mög-lichst einschränken

J Überwachung des Wertbehältnisses bzw. des Aufstellortes (wenn Aufstellung innerhalb eines Gebäudes erfolgt) mit Einbruchmelde-technik (diese behindert nicht den Aufbruch, dient aber der Erkennung der Tat und kann der Ergreifung der Täter dienlich sein); vgl. Abschnitt 6.5

J Überwachung des Wertbehältnisses bzw. des Aufstellortes mit Videotechnik (diese behin-dert nicht den Aufbruch, dient aber der Er-kennung der Tat und kann der Ergreifung der Täter dienlich sein); vgl. Abschnitt 6.5

7.2 Sprengung

Um Sprengangriffen zu begegnen, bieten sich un-ter anderem die im Folgenden aufgeführten Maß-nahmen an. Die Maßnahmen können gemeinsam oder, je nach ermittelter Risikolage, auch alterna-tiv umgesetzt werden.

J Einsatz hochwertiger Wertbehältnisse, die zu-dem über eine nachgewiesene Widerstands-fähigkeit gegen Sprengungen mit Gas (vgl. Abschnitt 6.2) bzw. Sprengstoff (vgl. Abschnitt 6.3) verfügen

J Zugänglichkeit zum Wertbehältnis außerhalb von Zeiten erhöhter personeller Präsenz mög-lichst einschränken

J Überwachung des Wertbehältnisses bzw. des Aufstellortes mit Videotechnik (diese behin-dert nicht den Aufbruch, dient aber der Er-kennung der Tat und kann der Ergreifung der Täter dienlich sein); vgl. Abschnitt 6.5 Sofern die Videoüberwachung ein aktives Eingreifen ins Geschehen ermöglicht (direkte Ansprache des Täters über Lautsprecher) be-steht die Chance, dass ein Abschreckungsef-fekt gegenüber dem Täter greift

J Durch-die-Wand-Einbau und Verwendung von Rearload-Gerät und Überwachung des GA-Versorgungsraums mit einer Einbruchmelde-anlage

J Einbau oder Nachrüstung von Technischen Vorrichtungen, die ein Einleiten von Gas über die Gerätefrontseite behindern und detek-tieren. Dies könnte u.a. sein: Elektronische Shutter-Überwachung oder Rollläden.

Eine elektronische Überwachung (Einbruchmel-deanlage) allein ist gegen dies Angriffsform prak-tisch ohne Nutzen, da die Tat selber vielfach nur sehr wenig Zeit beansprucht.

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7.3 Totalentwendung

Die Täter müssen, um eine Chance zu haben, zum Erfolg zu gelangen, Zugriff auf das Wertbehältnis erlangen. Mit Ausnahme des Angriffs mit schwe-ren Baumaschinen können sämtliche Angriffe mit dem Ziel der Totalentwendung durch das Zusam-menspiel mechanischer und elektronischer Siche-rungsmaßnahmen wirksam erschwert werden.

Mechanische Sicherungsmaßnahmen J Um die Möglichkeit wirksam zu behindern,

Zugseile o. ä. um den GA herumzulegen sind der GA als Durch-die-Wand-Einbau zu instal-lieren.

J Um den Zugang zum Raum und damit ggf. zur Rückseite des GA wirksam zu behindern, sind die Wände des Raumes, in fester Bauweise auszuführen.1)

J Der GA-Versorgungsraum ist mit einer Ein-bruchmeldeanlage zu überwachen.

J Die EMA-Absicherung des GA-Versorgungs-raums sollte gemäß C-SG5 erfolgen.1)

J Die Zugänge sind in VdS Klasse A bzw. RC 3 auszuführen.1)

J Vorhandene Fenster müssen über einen Sicht-schutz verfügen und sind einbruchhemmend VdS-Klasse A bzw. RC 3 auszuführen.1)

J Bei GA ist die Verankerung grundsätzlich er-forderlich (siehe Zertifikat des GA).

J GA sollten so angeordnet werden, dass An-griffe mit Fahrzeugen (umstoßen oder Abrei-ßen des Automaten mithilfe des Fahrzeugs) möglichst erschwert werden, d. h. durch Behinderung der Zufahrt und damit der Er-reichbarkeit des GA mit einem Fahrzeug (z. B. Behinderung durch Poller, schwere Steine, Blumenkübel, Bäume).

J Keinesfalls sollten die Automaten frei aufge-stellt werden.

Eine fachgerechte Befestigung des GA und ggf. des Sockels wird durch die Verwendung der gem. Zertifikat vom Hersteller gelieferten Montagema-terialen und der Verankerung entsprechend der Herstellervorgaben erreicht. Bei der Montage ist insbesondere darauf zu achten, dass diese auf die Wand- bzw. Bodenkonstruktionen und -materi-alien abgestimmt ist.

Hinweis: Der Nachweis der fachgerechten Monta-ge sollte mittels des Druckstücks VdS 3540 (siehe Anhang E) dokumentiert werden.

Elektronische ÜberwachungsmaßnahmenEreignisgesteuerte Videoüberwachung mit Ein-bindung in die Einbruchmeldeanlage (Interven-tionsmöglichkeit) stellt eine grundsätzliche Prä-ventionsmaßnahme im Foyer dar.

Das Foyer sollte, ebenso wie der eigentliche EMA-Sicherungsbereich, in die Überwachung durch die EMA einbezogen werden. Außerhalb der Ge-schäftszeiten sollte, in der Nachtzeit eine zeit-gesteuerte Aktivierung der Foyerüberwachung gegeben sein, um Angriffe auf Teile des Foyers oder GA oder Vandalismus zu erkennen und Ge-genmaßnahmen einleiten zu können. Da es sich bei den Angriffen auf GA sehr häufig um Blitzein-brüche handelt, ist der Alarm aus dem Foyer mit höchster Priorität zu verfolgen. Bei gegebener er-eignisgesteuerter Live-Bildübertragung aus dem Foyer kann die NSL unverzüglich eine Alarmveri-fikation vornehmen und entsprechende Interven-tionsmaßnahmen einleiten.

Bei Geschäftsstellen, bei denen die Gefährdungs-analyse auch Angriffe mit schweren Fahrzeugen in Betracht zieht, sollten zusätzliche Sicherungs-maßnahmen wie z. B. VdS-anerkannte Ortungs- und/oder Einfärbesysteme eingesetzt werden.

7.4 Vandalismus

Ausschlaggebend für die Auswahl wirkungsvoller Gegenmaßnahmen ist die Ermittlung der stand-ortbezogenen Gefährdung (vgl. Abschnitt 5.5.2). Erst dann kann das Risiko durch den alternativen oder parallelen Einsatz unterschiedlicher Maß-nahmen wirksam reduziert werden. Maßnahmen, die geeignet sind, das gewünschte Schutzziel zu erreichen sind: Einsatz von

J GA mit Sicherungsmaßnahmen gegen Vanda-lismus

J Zutrittskontrollanlagen zum Foyer bzw. zum GA-Standort

J Zutrittskontrollanlagen in Verbindung mit Zeitfenstern

J Videotechnik, Portraitkamera im GA J Videotechnik mit Sensorik in bestimmten Zeit-

fenstern (z. B. 00:00 bis 05:00 Uhr) J Videotechnik mit Sensorik in bestimmten Zeit-

fenstern und/oder virtuellem Wächterrund-gang

J Videotechnik mit Sensorik in bestimmten Zeit-fenstern und/oder virtuellem Wächterrund-gang mit akustischer Ansprache von (poten-ziellen) Tätern

J personelle Bewachung/Kontrolle J zeitlich befristete Schließung von SB-Foyers

bzw. GA-Standorten.1) vgl. VdS 2472, Abschnitt 3.6

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7.5 Indirekte Angriffe

Gegen Angriffe, die das Ziel haben, in den Besitz fremder Bankkarten sowie der entsprechenden Identifikationsnummern (PIN) zu gelangen, bieten die GA-Hersteller unterschiedliche Sicherheits-produkte/-lösungen an. Darüber hinaus sollten die Kunden zu einem sorgfältigen Umgang mit den entsprechenden Karten angehalten werden.

Unter anderem sollten die Kunden

J die PIN stets verdeckt (z. B. unter der darüber gehaltenen Hand) eingeben

J die PIN nicht notieren (weder auf der Karte oder als Telefonnummer getarnt)

J die Karte stets sorgfältig verwahren.

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Anhang A Begriffe

Bereich (in Zusammenhang mit Geldinstituten): Die Areale von Geldinstitute werden in 6 Bereiche aufgeteilt; das Sicherungserfordernis steigt von Bereich 0 (Außenbereich) bis zu Bereich 5 (z. B. Räumlichkeiten zur Verwahrung von Werten) an

Card-Trapping: Manipulation des Karteneinga-bebereichs eines Geldautomaten mit dem Ziel, die Rückgabe der Karte an den Besitzer zu ver-hindern, um anschließend Zugriff auf die Karte zu erlangen

Cash-Trapping: Manipulation des Geldausgabe-bereichs eines Geldautomaten mit dem Ziel, Geld, welches zur Ausgabe kommen soll abzufangen

Deplexer/Multiplexer: Vorrichtung, die in einem elektronischen System dazu dient, auf Basis vor-handener Steuerbefehle Eingangssignale aus-zuwählen und zugehörige (Durch-)Schaltungen vorzunehmen

Fahrbare Geschäftsstelle: In einem Fahrzeug un-tergebrachte Geschäftsstelle, die es ermöglicht, Kundengeschäfte für eine gewisse Zeit ohne ört-liche Bindung an das Geldinstitut zu wahrzunehmen

Hinweis: Fahrbare Geschäftsstellen können z. B. im Rahmen von Volksfesten eingesetzt werden.

Geldautomat (GA): Vorrichtung zur automatisier-ten Ausgabe und Annahme von Geld mit einer ge-sicherten Aufbewahrungseinheit (Wertbehältnis)

Skimming: Beschaffung von Persönlichen Identi-fikationsnummern (PIN) sowie relevanter auf der Karte gespeicherter Daten mit dem Ziel, die Kar-te zu duplizieren und illegal Geldabhebungen zu tätigen

Pentaerythrittetranitrat (PETN): Plastischer Sprengstoff

Protokoll 2465-S3 (Übertragungsprotokoll): Be-schreibung des Informationsaustauschs und der Verifikation ausgetauschter Information zwischen Geräten der Einbruchmeldetechnik

Sicherungsbereich (in Zusammenhang mit Räumlichkeiten von Geldinstituten): Areale eines Geldinstitutes, die einer besonderen Sicherheit bedürfen; der Sicherungsbereich in Geldinsti-tuten ist der Bereich 5

Sicherungsbereich (in Zusammenhang mit Ein-bruchmeldetechnik): Das von der Einbruchmel-deanlage (EMA) überwachte Areal (i.d.R. ein-schließlich der Umgrenzung bzw. der Außenhaut)

Anhang B Abkürzungen

BAM:Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung

DGUV:Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

EMA:Einbruchmeldeanlage

EFSG:European Fire and Security Group

GA:Geldautomat

IS:Interventionsstelle

NSL:Notruf- und Serviceleitstelle

ORÜA:Optische Raumüberwachungsanlage

PETN:Pentaerythrittetranitrat

VBG:Verwaltungs-Berufsgenossenschaft

VdS:VdS Schadenverhütung GmbH

VÜA:Videoüberwachungsanlage

ZKA:Zutrittskontrollanlage

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Anhang C Normative Verweisungen

Dieses Dokument gilt in Verbindung mit der – so-fern keine konkrete Version benannt ist – jeweils gültigen Fassung der folgenden Regelwerke und Publikationen:

BG Unfallverhütungsvorschrift Kassen, BGV/GUV-V C9

BG Information, Kredit- und Finanzdienstleis-tungsinstitute, Anforderungen an die sicherheits-technische Ausrüstung von Geschäftsstellen i.V.m. §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz BGV/GUV-I 819-2

BG Information, Kredit- und Finanzdienstlei-stungsinstitute, Betrieb BGV/GUV-I 819-3

DIN EN 1143-1 Wertbehältnisse, Anforderungen; Klassifizierung und Methoden zur Prüfung des Widerstandes gegen Einbruchdiebstahl, Teil  1: Wertschutzschränke, Wertschutzschränke für Geldautomaten, Wertschutzraumtüren und Wert-schutzräume

DIN EN 1627 Türen, Fenster, Vorhangfassaden, Gitterelemente und Abschlüsse  - Einbruchhem-mung - Anforderungen und Klassifizierung; Deut-sche Fassung EN 1627:2011

DIN EN 12464-1 Licht und Beleuchtung  - Be-leuchtung von Arbeitsstätten - Teil 1: Arbeitsstät-ten in Innenräumen

Sprengstofflager-Richtlinien Richtlinie Dieb-stahlsicherung der Lager für Explosivstoffe und Gegenstände mit Explosivstoff; SprengLR 230

VdS 2333 Sicherungsrichtlinien für Geschäfte und Betriebe

Hinweis: Verweisungen im Text beziehen sich auf die Ausgabe VdS 2333 : 2005-04 (03)

VdS 2366 VdS-Richtlinien für Videoüberwachungs-anlagen; Planung und Einbau

VdS 2450 VdS-Richtlinien für mechanische Siche-rungseinrichtungen; Wertschutzschränke, Wert-schutzschränke für Geldautomaten, Wertschutz-raumwandungen und Wertschutzraumtüren; An-forderungen, Klassifizierung und Prüfmethoden

VdS 2465-S3 VdS-Richtlinien für Gefahrenmel-deanlagen; Übertragungsprotokoll für Gefahren-meldeanlagen; Ergänzung S3: Protokollerweite-rung zur Anschaltung von Videoüberwachungs-anlagen an Gefahrenmeldeanlagen

VdS 2472 Sicherungsrichtlinien für Banken, Spar-kassen und sonstige ZahlstellenHinweis: Verweisungen im Text beziehen sich auf die Ausgabe VdS 2472 : 2007-11 (02)

VdS 2529 Alarmdienst- und Interventionsattest

VdS 3143 VdS Sicherungsrichtlinien; Sicherungs-richtlinien Perimeter

VdS 3517 Videotesttafel zur Prüfung realer Video-bilder

VdS 3540 Bestätigung der Montage eines Wertbe-hältnisses/Sockels (Montageattest)

VdS 5473 VdS-Broschüre Videoüberwachung

Anhang D Bezugsquellen und Institutionen

VdS-Richtlinien VdS Schadenverhütung GmbH Verlag Amsterdamer Straße 174 50735 Köln www.vds.de

Publikationen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. im Bereich Schadenverhütung und Technik VdS Schadenverhütung GmbH Verlag Amsterdamer Straße 174 50735 Köln www.vds.de

Publikationen der Unfallversicherungsträger Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die zuständigen Unfallversicherungsträger.

Weitere Informationen der Unfallversicherungsträger DGUV Berlin Mittelstraße 51 10117 Berlin-Mitte www.dguv.de

European Fire and Security Group, EFSG Anerkennungslisten und Informationen

EFSG Sekretariat c/o VdS Schadenverhütung GmbH Amsterdamer Straße 174 50735 Köln www.efsg.org

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Anhang E Montageattest, VdS 3540 VdS 5052 : 2012-11 (02)

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Anhang F Alarmdienst- und Interventionsattest, VdS 2529VdS 5052 : 2012-11 (02)

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Anhang F Alarmdienst- und Interventionsattest, VdS 2529

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Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

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