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DVR AG 1 RISIKO RISIKO Management Management ...es ist 5 vor zwölf ...es ist 5 vor zwölf SOLVENCY II Chance und SOLVENCY II Chance und Risiko für den Risiko für den Mittelstand Mittelstand

RISIKO Management ...es ist 5 vor zwölf

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RISIKO Management ...es ist 5 vor zwölf. SOLVENCY II Chance und Risiko für den Mittelstand. Zielsetzung dieser Veranstaltung. Einführung in das Thema Riskmanagement Einführung in das Thema Solvency II Sensibilisierung für die Veränderungsprozesse. Tsunami im Indischen Ozean 280.000 Tote - PowerPoint PPT Presentation

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DVR AG 1

RISIKORISIKO Management Management...es ist 5 vor zwölf...es ist 5 vor zwölf

SOLVENCY II Chance und Risiko SOLVENCY II Chance und Risiko für den Mittelstand für den Mittelstand

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DVR AG 2

Zielsetzung dieser Veranstaltung Einführung in das Thema Einführung in das Thema

RiskmanagementRiskmanagement Einführung in das Thema Solvency IIEinführung in das Thema Solvency II Sensibilisierung für die Sensibilisierung für die

VeränderungsprozesseVeränderungsprozesse

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DVR AG 3

Tsunami im Indischen OzeanTsunami im Indischen Ozean

280.000 Tote280.000 ToteVolkswirtschaftlicher Schaden 14 Mrd. USDVolkswirtschaftlicher Schaden 14 Mrd. USDVersicherter Schaden 5 Mrd. USDVersicherter Schaden 5 Mrd. USD

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DVR AG 4

3220 Tote durch Hurrikans in USA ,Karibik3220 Tote durch Hurrikans in USA ,KaribikVolkswirtschaftliche Schäden im Volkswirtschaftliche Schäden im Jahre 2004 = 59 Mrd. USD, Jahre 2004 = 59 Mrd. USD, davon versichert = 28 Mrd. USD, davon versichert = 28 Mrd. USD,

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DVR AG 5

3000 Tote durch Hurrikan Katarina in USA3000 Tote durch Hurrikan Katarina in USAVolkswirtschaftliche Schäden im Volkswirtschaftliche Schäden im Jahre 2005 = 600 Mrd. USD, Jahre 2005 = 600 Mrd. USD, Direkter Sachschaden = 200 Mrd. USDDirekter Sachschaden = 200 Mrd. USDdavon versichert = ca. 125 Mrd. USD, davon versichert = ca. 125 Mrd. USD,

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DVR AG 6

Terroranschlag WTCTerroranschlag WTC3.025 Tote3.025 ToteVolkswirtschaftlicher Schaden nicht beziffert Volkswirtschaftlicher Schaden nicht beziffert Versicherter Schaden 20 Mrd. USDVersicherter Schaden 20 Mrd. USD

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Und der Alltag....

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DVR AG 8

Feuerschaden gering im 6-stelligen EUR BereichFeuerschaden gering im 6-stelligen EUR BereichTägliche Ausfallkosten > 30.000 EURTägliche Ausfallkosten > 30.000 EURUmweltschaden im Moment nicht bezifferbar Umweltschaden im Moment nicht bezifferbar

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Busunglück in BelgienBusunglück in Belgien11 Tote11 ToteGeschätzter Schaden ca. 3 Mio. EURGeschätzter Schaden ca. 3 Mio. EURRegulierungsdauer voraussichtlich > 2 JahreRegulierungsdauer voraussichtlich > 2 Jahre

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Hotelbrand in NeckargemündHotelbrand in Neckargemünd

Versicherungsumme 8 Mio EUR Versicherungsumme 8 Mio EUR Schadenregulierung durch Vergleich 4 Mio EUR Schadenregulierung durch Vergleich 4 Mio EUR

-Versicherungsbedingungen waren nicht auf ein -Versicherungsbedingungen waren nicht auf ein historisches Gebäude abgestellt,historisches Gebäude abgestellt,

-Versicherungswerte konnten nicht nachgewiesen -Versicherungswerte konnten nicht nachgewiesen werden. werden.

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Zurück zur Tagesordnung

Einführung in das Thema Einführung in das Thema RiskmanagementRiskmanagement

Was ist die Grundlage?Was ist die Grundlage?

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DVR AG 12

KonTraGKonTraGEine Kernaussage:Eine Kernaussage:

Der Vorstand hat geeignete Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungs-system ein Überwachungs-system einzurichten, damit den Fortbestand einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.Entwicklungen früh erkannt werden.

Quelle: § 91 Abs. 2 AktGQuelle: § 91 Abs. 2 AktG

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DVR AG 13

Gesellschaftsrechtliche Gesellschaftsrechtliche VerankerungVerankerung

Dies ist die erste Dies ist die erste gesetzliche gesetzliche

Regelung, in der der Regelung, in der der Begriff des Begriff des

Risikomanagements Risikomanagements definiert und als definiert und als

Aufgabe Aufgabe beschrieben wird.beschrieben wird.

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DVR AG 14

KonTraG

Kontroll- und Transparenz Gesetz

Risiko Management

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KonTraG

Basel II Solvency II

Banken Versicherungen

Risiko Management

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DVR AG 16

KonTraG

Basel II Solvency II

Banken Versicherungen

Risiko Management

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Rahmen und InhaltRahmen und Inhalt

Durch das Gesetz wird die Durch das Gesetz wird die Unternehmens-leitung zur Einrichtung Unternehmens-leitung zur Einrichtung eines Überwachungs-systems und eines eines Überwachungs-systems und eines Risikomanagementsystems (RMS)Risikomanagementsystems (RMS) verpflichtet.verpflichtet.

Dies gilt für börsennotierte Dies gilt für börsennotierte Unternehmen und Unternehmen mit Unternehmen und Unternehmen mit einem Umsatz > 200 Mio. EUR.einem Umsatz > 200 Mio. EUR.

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KonTraG

Basel II Solvency II

Banken VersicherungenRisiko

ManagementRisiko

Management

Sonstige UnternehmenSonstige UnternehmenRisk ManagementRisk Management Risk ManagementRisk Management

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Dadurch ergibt sich:Dadurch ergibt sich:

Die Notwendigkeit zur Einrichtung Die Notwendigkeit zur Einrichtung eines RMSeines RMS

Risiken zu analysieren und zu Risiken zu analysieren und zu bewertenbewerten

Risiken zu dokumentierenRisiken zu dokumentierenRisiken zu beeinflussenRisiken zu beeinflussen

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DVR AG 20

RisikobegriffRisikobegriff

Risiko wird definiert Risiko wird definiert als die Möglichkeit, als die Möglichkeit,

dass das dass das tatsächliche tatsächliche

Ergebnis einer Ergebnis einer unternehmerischen unternehmerischen Aktivität von dem Aktivität von dem

erwarteten erwarteten Ergebnis abweicht.Ergebnis abweicht.

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RisikobegriffRisikobegriff

Risiko wird definiert Risiko wird definiert als die Möglichkeit, als die Möglichkeit,

dass das dass das tatsächliche tatsächliche

Ergebnis einer Ergebnis einer unternehmerischen unternehmerischen Aktivität von dem Aktivität von dem

erwarteten erwarteten Ergebnis abweicht.Ergebnis abweicht.

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DVR AG 22

Allgemeine SchadengefahrAllgemeine Schadengefahr

Damit werden Damit werden Ereignisse Ereignisse beschrieben, die das beschrieben, die das Vermögen eines Vermögen eines Unternehmens Unternehmens unmittelbar mindern unmittelbar mindern w.z.B. Feuer, Sturm w.z.B. Feuer, Sturm etc.etc.

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Auswirkungen auf einen Auswirkungen auf einen UnternehmerUnternehmer

RechenschaftsfunktionRechenschaftsfunktion die Dokumentation kann die Dokumentation kann bei Eintritt einer Unternehmenskrise ihr bei Eintritt einer Unternehmenskrise ihr pflichtgemäßes Verhalten nachweisen.pflichtgemäßes Verhalten nachweisen.SicherungsfunktionSicherungsfunktion um die Einhaltung der um die Einhaltung der

Einzelmaßnahmen sicherzustellen.Einzelmaßnahmen sicherzustellen. PrüfbarkeitPrüfbarkeit ist die Grundlage und Voraussetzung ist die Grundlage und Voraussetzung für die Prüfung und Evaluation der Systeme und für die Prüfung und Evaluation der Systeme und Prozesse. Prozesse.

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DVR AG 24

Gestaltungsmöglichkeit von Risiken

Ein Unternehmen hat folgende Gestaltungs-Ein Unternehmen hat folgende Gestaltungs-möglichkeiten:möglichkeiten:

RisikovermeidungRisikovermeidung

RisikominderungRisikominderung

RisikoüberwälzungRisikoüberwälzung

RisikokompensationRisikokompensation

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25DVR AG

Solvency IISolvency II

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26DVR AG

Solvency II.Solvency II.

Das Rundschreiben R 7/95 des Das Rundschreiben R 7/95 des Bundesauf-sichtsamtes für das Bundesauf-sichtsamtes für das Versicherungswesen bestimmt, welche Versicherungswesen bestimmt, welche Maßnahmen Versicherungs-unternehmen Maßnahmen Versicherungs-unternehmen zu treffen haben. Diese Rege-lungen zu treffen haben. Diese Rege-lungen betreffen zunächst den Finanzbereich betreffen zunächst den Finanzbereich und nicht die Zeichnungspolitik.und nicht die Zeichnungspolitik.

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27DVR AG

Welche Ziele verfolgt Solvency II

Stabilisierung der weltweiten Stabilisierung der weltweiten Versicherungs- und Versicherungs- und Rückversicherungssysteme nach ein-Rückversicherungssysteme nach ein-heitlichen Aufsichts- und heitlichen Aufsichts- und Kapitalausstattungs-regeln.Kapitalausstattungs-regeln.

Das Eigenkapital der Versicherungsgesell-Das Eigenkapital der Versicherungsgesell-schaften wird an die Risikoeinstufung des schaften wird an die Risikoeinstufung des Transferrisikos des Versicherungsnehmers Transferrisikos des Versicherungsnehmers angepasst.angepasst.

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28DVR AG

Versicherungsrechtliche Verankerung

Die Rechnungslegung für Versicherungs- und Die Rechnungslegung für Versicherungs- und Rückver-sicherungsunternehmen werden durch Rückver-sicherungsunternehmen werden durch internationale Standards wie IAS/IFRS internationale Standards wie IAS/IFRS verändert.verändert.

(International Accounting Standards)(International Accounting Standards)

(International Financial Reporting Standards)(International Financial Reporting Standards)

Der Zeitplan sieht vor, dass Ende 2004 die Der Zeitplan sieht vor, dass Ende 2004 die Einzelheiten der Phase I verabschiedet und in Einzelheiten der Phase I verabschiedet und in EU-Recht umgesetzt werden.EU-Recht umgesetzt werden.

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29DVR AG

Weitere gesetzliche GrundlagenWeitere gesetzliche GrundlagenSolvency I Richtlinien:2002/13/EG (Schadenversicherung)2002/83/EG (Lebensversicherung) befasst sich mit der geforderten Solvabilität in der Sach- und Lebensversicherung. Die verfügbare Solvabilität soll ermittelt werden. Diese Regelung ist ab 1.1.2004 wirksam.

Richtlinie 2002/87/EG vom 20. 11. 2002 soll in 2004 in nationales Recht umgewandelt werden. Die Anwen-dung ist ab 1.1.2005 wirksam.

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30DVR AG

Weiterer Zeitplan

Ab 2005 sind dann die Bestimmungen, die Ab 2005 sind dann die Bestimmungen, die von allen Versicherungsunternehmen, außer von allen Versicherungsunternehmen, außer Versicherungs-vereinen, anzuwenden sind, Versicherungs-vereinen, anzuwenden sind, als Standard bekannt.als Standard bekannt.

Parallel dazu wird Solvency II Parallel dazu wird Solvency II weiterentwickelt. Bis 2008 sollen die Details weiterentwickelt. Bis 2008 sollen die Details erarbeitet und in Rechts-normen umgesetzt erarbeitet und in Rechts-normen umgesetzt werden.werden.

Es ist anzunehmen, dass sich die Es ist anzunehmen, dass sich die Versicherungswirt-schaft in weiten Teilen an Versicherungswirt-schaft in weiten Teilen an die Ansätze, die die Banken mit Basel II die Ansätze, die die Banken mit Basel II geschaffen haben, ablehnen wirdgeschaffen haben, ablehnen wird..

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31DVR AG

Zentraler Inhalt von SolvencyZentraler Inhalt von Solvency

Im Zentrum von Solvency II stehen..Im Zentrum von Solvency II stehen..

.... das .... das ZielkapitalZielkapital

... das interne Riskmanagement ... das interne Riskmanagement

... das Frühwarnsystem... das Frühwarnsystem

Das BaFin geht davon aus, dass das Zielkapital Das BaFin geht davon aus, dass das Zielkapital von Versicherungsgesellschaften so bemessen von Versicherungsgesellschaften so bemessen sein muss, dass auf seinem Niveau das sein muss, dass auf seinem Niveau das

Insolvenzrisiko nahezu Insolvenzrisiko nahezu Null istNull ist..

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32DVR AG

Anforderungen an das Risiko- Anforderungen an das Risiko- Management von Management von VersicherernVersicherernVersicherungsgesellschaften, die über hoch-Versicherungsgesellschaften, die über hoch-entwickelte Risikomodelle sowie ausgefeilte entwickelte Risikomodelle sowie ausgefeilte Risikomanagement- und Kontrollsysteme Risikomanagement- und Kontrollsysteme verfügen, sollen für diesen Aufwand belohnt verfügen, sollen für diesen Aufwand belohnt werden. werden. (Schnittstelle zum betrieblichen (Schnittstelle zum betrieblichen Risiko- Management)Risiko- Management)

Man diskutiert eine Anrechnung auf das Man diskutiert eine Anrechnung auf das Zielkapital.Zielkapital.

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33DVR AG

SanktionenSanktionen

Die Mindestkapitalanforderungen dürfen Die Mindestkapitalanforderungen dürfen nicht unterschritten werden.nicht unterschritten werden.

Das BaFin geht ferner davon aus, dass beim Das BaFin geht ferner davon aus, dass beim Unterschreiten der Unterschreiten der Mindestkapitalanforderungen ein Mindestkapitalanforderungen ein Versicherungsunternehmen aus dem Markt Versicherungsunternehmen aus dem Markt ausscheiden muss.ausscheiden muss.

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34DVR AG

3 Säulen Prinzip

1.1. Quantitative AnforderungenQuantitative Anforderungen

2.2. Interne u. externe Interne u. externe PrüfungsverfahrenPrüfungsverfahren

3.3. Markttransparenz u. DisziplinMarkttransparenz u. Disziplin

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35DVR AG

Auswirkungen sind...Auswirkungen sind...

- die Versicherungswirtschaft wird bereits vor - die Versicherungswirtschaft wird bereits vor der Risikozeichnung sehr viel stärker Einfluß der Risikozeichnung sehr viel stärker Einfluß auf das zu transferierende Risiko nehmen.auf das zu transferierende Risiko nehmen.

- die Zeichnungspolitik wird sich an einem- die Zeichnungspolitik wird sich an einemRating-Verfahren orientieren, das verstärkt Rating-Verfahren orientieren, das verstärkt Risikozuschläge aber auch Rabattierungen Risikozuschläge aber auch Rabattierungen generieren wird.generieren wird.

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36DVR AG

Auswirkungen Fortsetzung:Auswirkungen Fortsetzung:

Abhängig von der Art und Güte eines Risikos Abhängig von der Art und Güte eines Risikos werden Auflagen, Obliegenheiten, Prämien und werden Auflagen, Obliegenheiten, Prämien und Bedingungen modelliert werden.Bedingungen modelliert werden.

Im Schadenfall werden alle Umstände überprüft. Im Schadenfall werden alle Umstände überprüft. Gesetze, Normen und Verwaltungsanordnungen Gesetze, Normen und Verwaltungsanordnungen werden verstärkt auf ihre Einhaltung geprüft werden verstärkt auf ihre Einhaltung geprüft werden.werden.

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37DVR AG

Betriebliche RisikoanalyseBetriebliche Risikoanalyse

..

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38DVR AG

Betriebliche Risikoanalyse

These:These:

Die betriebliche Risikoanalyse Die betriebliche Risikoanalyse findet derzeit nur im findet derzeit nur im

Schadenfall stattSchadenfall statt..

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39DVR AG

Vorvertragliche Anzeigepflicht

Vers.-Beginn

Vertragslaufzeit

Vers.- Ablauf

Vertragsobliegenheiten, Gefahrenminde-rung,Gefahrerhöhungen,etc.

Schaden-ereignis

Schadenprüfung

Wurden Gesetze, Verwaltungsanord-nungen und Normen eingehalten ?

Antrag

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40DVR AG

Charakteristisch ist:Charakteristisch ist:

Die Makler und Agenten sind mit den Erhebungs-Die Makler und Agenten sind mit den Erhebungs-methoden in der Regel eher nicht vertraut.methoden in der Regel eher nicht vertraut.

Die Dokumentation ist in der Regel lückenhaft Die Dokumentation ist in der Regel lückenhaft bis nicht vorhanden.bis nicht vorhanden.

Der Versicherungsnehmer wiegt sich in einer Der Versicherungsnehmer wiegt sich in einer Schein-sicherheit.Schein-sicherheit.

Der Versicherungsnehmer ist überwiegendDer Versicherungsnehmer ist überwiegend nicht nicht bereit in Vorsorge und Revision zu investieren.bereit in Vorsorge und Revision zu investieren.

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41DVR AG

Das Zustandekommen von Das Zustandekommen von Versicherungswerten und Versicherungswerten und VersicherungssummenVersicherungssummen.....

........geschieht eher nicht systematisch, geschieht eher nicht systematisch, sondern eher geschätzt.sondern eher geschätzt.

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42DVR AG

Die schwierigsten Wertermittlungen liegen in den Bereichen... der verschiedenen Arten der der verschiedenen Arten der HaftpflichtversicherungHaftpflichtversicherungUmwelthaftung und BodenkaskoUmwelthaftung und BodenkaskoProdukthaftungProdukthaftungRückrufkosten nach dem neuen GPSGRückrufkosten nach dem neuen GPSG

Generelle Prüfung behördlicher Vorschriften, Generelle Prüfung behördlicher Vorschriften, Verordnungen, Gesetze (UVV, ASiG)Verordnungen, Gesetze (UVV, ASiG)IT, IT- SecurityIT, IT- Security

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43DVR AG

Die Risikoanalyse des Höchstschadens

Der PML beschreibt Der PML beschreibt den wahrscheinlich den wahrscheinlich höchstmöglichen höchstmöglichen Schaden, der mit Schaden, der mit einer gewissen einer gewissen Wahrscheinlichkeit Wahrscheinlichkeit eintreten kann.eintreten kann.

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44DVR AG

Rating des Risikotransfers

Die Risiken, die über den Risikotransfer an Die Risiken, die über den Risikotransfer an einen Versicherer überwälzt werden sollen, einen Versicherer überwälzt werden sollen, sind genau zu dokumentieren. Die sind genau zu dokumentieren. Die Dokumentation ist laufend fortzuschreiben. Dokumentation ist laufend fortzuschreiben.

(Gefahrenerhöhung/Gefahrenminderung)(Gefahrenerhöhung/Gefahrenminderung)

Dies gilt seit 1985:Dies gilt seit 1985:

BGH Urteil unter dem Begriff BGH Urteil unter dem Begriff „Sachwalterurteil“.„Sachwalterurteil“.

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45DVR AG

Ausblick

Riskmangement wird in Riskmangement wird in Zertifizierungssystemen eingebunden Zertifizierungssystemen eingebunden werden.werden.

Die Swiss Association for Qualitiy hat Die Swiss Association for Qualitiy hat zusammen mit dem Österreichischen zusammen mit dem Österreichischen Normierungsinstitut ein Regelwerk Normierungsinstitut ein Regelwerk aufbaut, das europaweit eingeführt aufbaut, das europaweit eingeführt werden wird. werden wird.

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46DVR AG

ONR-Regelwerk RiskmanagementBestandteile sind:Bestandteile sind: ONR 49000 Begriffe und GrundlagenONR 49000 Begriffe und Grundlagen ONR 49001 Elemente des Risikomanagement-ONR 49001 Elemente des Risikomanagement-

SystemsSystems ONR 49002-1 Leitfaden für das ONR 49002-1 Leitfaden für das

RisikomanagementRisikomanagement ONR 49002-2 Leitfaden für die Einbettung des ONR 49002-2 Leitfaden für die Einbettung des

Risikomanagements in das ManagementsystemRisikomanagements in das Managementsystem ONR 49003 Anforderungen an die Qualifikation ONR 49003 Anforderungen an die Qualifikation

des Risikomanagersdes Risikomanagers

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47DVR AG

Schlußbemerkungen

Bis voraussichtlich zum 1.1.2009 wird Bis voraussichtlich zum 1.1.2009 wird Solvency II eingeführt werden.Solvency II eingeführt werden.

Die Abhängigkeit der Risikosysteme von Die Abhängigkeit der Risikosysteme von KonTraG wird durch die Kredit- und KonTraG wird durch die Kredit- und Versicherungswirtschaft auch in Versicherungswirtschaft auch in mittelständischen, gewerblichen und mittelständischen, gewerblichen und industriellen Unternehmen greifen. industriellen Unternehmen greifen. 

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48DVR AG

VersicherungsschVersicherungsschutz wird im utz wird im Vorfeld von Vorfeld von Verträgen Verträgen wesentlich wesentlich genauer genauer analysiert analysiert werden.werden.

Versicherungsschutz Versicherungsschutz wird nicht zu jedem wird nicht zu jedem Preis erhältlich sein. Preis erhältlich sein. Der Endabnehmer von Der Endabnehmer von Ver-Ver-sicherungsprodukten sicherungsprodukten muss sich darauf ein-muss sich darauf ein-stellen, dass ihm stellen, dass ihm künftig - bei künftig - bei ungünstigen Vor-ungünstigen Vor-aussetzungen - aussetzungen - Versicherungsschutz Versicherungsschutz versagt bleibt. versagt bleibt. Anderer-seits wird Anderer-seits wird Vorsorge in präventive Vorsorge in präventive Maßnahmen belohnt Maßnahmen belohnt werden.werden.

Page 49: RISIKO  Management ...es ist 5 vor zwölf

49DVR AG

Tun Sie alles, dass dies nicht Wirklichkeit werden kann