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Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Umwelt Ruhe, bitte! Informationen zum Lärmschutz • Beispiele • Zuständigkeiten • Rechtsvorschriften

Ruhe, bitte! - Berlin.de · 3 Inhalt Vorwort in aller Ruhe . 4 Geräuschkulissen in der Großstadt . 6. Wie kann ich selbst Lärm vermeiden? 6 Kinderlärm gehört zum Leben 7 Was

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Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und VerbraucherschutzUmwelt

Ruhe, bitte!

Informationen zum Lärmschutz•Beispiele•Zuständigkeiten•Rechtsvorschriften

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Impressum

HerausgeberSenatsverwaltungfürGesundheit,UmweltundVerbraucherschutzÖffentlichkeitsarbeitBrückenstraße610179Berlinwww.berlin.de/senguv

FachredaktionSenatsverwaltungfürGesundheit,UmweltundVerbraucherschutzReferatIIc

RedaktionAnkeKuckuckwww.ankekuckuck.de

LayoutGerhartSchneiderwww.schneider-cid.de

DruckPrototypPrintGmbHwww.prototypprint.de

Weitergehende Fachinformationenwww.berlin.de/sen/umwelt/laerm/

Berlin, Dezember 2010

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Inhalt

Vorwort in aller Ruhe 4

Geräuschkulissen in der Großstadt 6WiekannichselbstLärmvermeiden? 6KinderlärmgehörtzumLeben 7WastunbeiRuhestörung? 8

Gesetzliche Regelungen 10 Typische Lärmstörungen 15Beispiele

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Zuständigkeiten und Adressen 24

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Vorwort in aller Ruhe...

Liebe Berlinerinnen und Berliner,

LärmistBestandteilunseresLebens–unddiesbesondersineinerGroßstadtwieBerlin.DasunmittelbareNebeneinandervonWohnen,ArbeitundFreizeit,dasLebenaufengemRaum,lebhafterVerkehrundeinregesGemeinwesenführenfastzwangs-läufigzuBelastungen.

IndenletztenJahrenhatsichdieErkenntnisdurchgesetzt,dassLärmeineernstzuneh-mendeUmweltbelastungist.LärmkannsichnegativaufdasWohlbefindenunddieGesundheitauswirken.Jedervonunsistdaheraufgerufen,Lärmzuvermeiden.AberwelcheGeräuschkulisseistzumutbar?WiekannmanLärmpegelmindern?Waskannundmussjede/rEinzelneimprivatenwieimöffentlichenUmfeldtun,umunsereempfindlichenSinnezuschonen?

UmGesundheitsgefahrenfürdieBürge-rinnenundBürgerdurchUmgebungslärm–besondersdurchdenStraßenverkehr–zuverringern,habenwirfürBerlineinenLärm-minderungsplanaufgestellt.HierfürwurdedieLärmbelastungjederStraßeundjedesGebäudessystematischermitteltundinLärmkartenerfasst.Daraufaufbauendent-wickeltdieSenatsverwaltungfürGesund-heit,UmweltundVerbraucherschutzgemeinsammitverschiedenenPartnernAktionsplänezurVerringerungderLärm-belastung–zumBeispielfürdienächtlicheAusweisungvonTempo-30-AbschnittenaufbesondersbelastetenHauptverkehrs-straßen,umdenSchlafderAnwohnerinnenundAnwohnerzuschützen.

InderStadtgibtesabernochunzähligeandereLärmquellen:Hupkonzerte,Fange-sänge,Partylärm,Schlagbohrgeräusche...

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DassorgtnichtnurfürÄrger,sondernauchfürdieFrage:Mussichmirdasgefallenlas-sen?WelcherechtlichenMöglichkeitengibtesbeiRuhestörung?Undanwenkannichmichwenden,damitderKrachendlichauf-hört?

IndieserBroschüreerfahrenSie,wieSieselbstLärmvermeidenkönnen,wasSiegegenstörendeGeräusche,dieanderever-ursachen,unternehmenkönnenundwasdieRechtslagedarüberaussagt.EsgibtvieleBeispiele,indenensichderEineoderdieAnderewiederfindenwirdunddiehel-fensollen,sinnvolleEntscheidungenzutreffen.

Übrigens:EinruhigesGesprächbringtmehralslaut-starkesGebrüll.NurToleranzundRücksicht-nahmeführenzueinemgutenMiteinander.BerlinbietetbeiallerHektikundLautstärkevielebesinnlicheOrte,andenenSieRuhegenießenkönnen.

Katrin LompscherSenatorinfürGesundheit,UmweltundVerbraucherschutz

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Geräuschkulissen in der Großstadt

WerhatsichnichtschoneinmalüberLärmgeärgert:DorterfreuensichdieMitmieterlautstarkanihrerneuenHifi-Anlage,hiermähtdieNachbarinzurunpassendenZeitdenRasen,danagtBaustellen-LärmanderwohlverdientenNachtruhederAnwohner.NichtzuvergessenderstetshupendeFreundderjungenNachbarstochter,diesonntäglichenKirchenglocken,dielaut-starkeFeierimNebenhausunddasalljähr-licheStraßenfestvomSportverein.

UndwersichersteinmalaufdieGeräusch-kulisse–zumBeispieldenhysterischbel-lendenTerrierausderdrittenEtage–einge-schossenhat,beidemliegennichtselteninnerhalbkürzesterZeitdieNervenblank.MerkwürdigerweiseerlebenesdieLärmver-ursacheroftmalsganzanders.Siesindmit-tendrinimGeschehenundsehensichsel-tenalsStörer.Wersichhingegenbeschwert,giltleichtalsSpielverderber,alsschlecht-gelaunterMeckerer.DasinddieFrontenschnellverhärtet.

DerersteverantwortlicheSchrittineinerGemeinschaftsolltedeshalbdieÜberle-gungsein:Wie kann ich selbst Lärm vermeiden?DasistinvielenFällengarnichtsoschwie-rig;dennLärmisthäufigaufGedanken-losigkeitzurückzuführenundnichtnotwendig.VieleGeräuschekönnenzudemdurchtech-nischeoderorganisatorischeMaßnahmenentwederganzverhindertoderzumindestreduziertwerden,zumBeispieldurch• lärmarmeMaschinenundGeräte,diedemneuestenStandderTechnikentsprechen,

• ElektromotorenanstellevonOtto-oderDieselmotoren,

• lärmarmeKraftfahrzeugeundeineumweltschonendeundruhigeFahrweise,

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• Verstärker-undLautsprecheranlagen,dieaufdenzulässigenImmissionsrichtwerteingepegeltsind,

• EinhaltungderZimmerlautstärke,• dieguteErziehungvonHaustieren,• geeigneteSchallschutzmaßnahmeninhellhörigenGebäuden(Teppichboden,weicheSchuhsohlen).

Generellgilt:VermeidenSiesoweitwiemöglichlauteBetätigungen–voralleminderNachtzeit(22bis6Uhr)undanSonn-undFeiertagen.SchließenSieTürenundFenster,wenneseinmallauteralsgewöhn-lichwird.UndversuchenSiesichimZwei-felsfallinIhreNachbarnhineinzuversetzenundstellenSiesichdieFrage,obIhrLärmsiestörenkönnte.

Kinderlärm gehört zum LebenSeitFebruar2010gibtesimLandes-Immis-sionsschutzgesetzBerlineinespezielleRegelungzumLärmvonKindern:„Störende Geräusche, die von Kindern ausgehen, sind als Ausdruck selbstver-ständlicher kindlicher Entfaltung und zur Erhaltung kindgerechter Entwick-lungsmöglichkeiten grundsätzlich sozialadäquat und damit zumutbar.“

ZieldieserNeuregelungistes,dienotwen-digenFreiräumefüreinekindgerechteEnt-wicklungauchunterdenBedingungeneinerGroßstadtzusichern.Sichausprobie-ren,herumtobenundauchmallauthalsschreien–alldasgehörtbeiKinderndazu,auchwennesfüranderemanchmalziem-lichstörendseinkann.AllerdingsstehtdiesePrivilegierungvonGeräuschenvonKindernunterdemVorbehalt,dasssieimZusammenhangmitderkindlichenEntfal-tungstehenundderErhaltungkindge-rechterEntwicklungsmöglichkeitendienen.

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EinepauschaleFreistellungvonjeglicherRücksichtnahmehatderGesetzgebermitdieserNeuregelungwederbezwecktnochgeschaffen.DiemitderErziehungvonKin-dernbetrautenPersonensinddaherweiter-hininderVerantwortung,mitKinderndieRücksichtnahmeaufdieberechtigtenInteressenundBedürfnisseAnderereinzu-üben.

Was tun bei Ruhestörung?WennSiesichdurchLärmbelästigtfühlen,solltenSiezunächstdasGesprächmitdenVerursachernsuchen,bevorSiesichgege-benenfallsandieBehördenwenden.BesprechenSiemöglicheLösungen,mitdenenbeideSeitenlebenkönnen–und:SchiebenSiediesesGesprächnichtsolangevorsichher,bisSienurnochaggressivrea-gierenkönnen.DannfällteineEinigungschwer.HilftallesRedennichts,könnenSiesichbeiandauerndenunderheblichenStörungeninderZeitvon6bis22UhrandasOrdnungsamtwenden.InderZeitvon22bis6UhrkanndiePolizeiüberdieWachedeszuständigenAbschnittsalarmiertwer-den.WirdeineAnzeigeerstattet,solltenderPolizeiweitereZeugenbenanntwerden.

ZurBeratunginFragenderLärmverhütungund-bekämpfungstehendarüberhinausdieMitarbeiterinnenundMitarbeiterderbezirklichenUmweltämterbzw.derSenats-verwaltungfürGesundheit,UmweltundVerbraucherschutzzurVerfügung.

SolltenSiesichdurchtechnischeAnlagenIhresWohnhausesgestörtfühlen(wiez.B.LärmdurchEntlüfter,Fahrstuhl,Müll-schlucker),wendenSiesichbittezunächstandenEigentümerderWohnanlage,soweitdannnocherforderlich,auchandasörtlicheBezirksamt.

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SolltenVerstößegegenprivatrechtlicheVereinbarungenvorliegen,dieüberdiegesetzlichenBestimmungenhinausgehen(wieetwaRuheschutzwährendderMittags-zeitinMietverträgenoderzeitlicheVerbotefürdenEinsatzbestimmterHaus-undGartengeräteinSatzungenvonSiedler-verbänden),solltendiezuständigeHaus-verwaltungoderderVerbandeingeschaltetwerden,damitderLärmverursachervondiesendazuangehaltenwerdenkann,denLärmabzustellen.ImStreitfallmussindie-senFällenderZivilrechtswegbeschrittenwerden.

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Gesetzliche Regelungen

Das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) solldieBürgeru.a.vorLärmschützen.Besondersgeregeltsind:derSchutzderNachtruhevon22bis6UhrundderSchutzderSonn-undFeiertagsruhevon6bis 22Uhr.DiesgiltfürLärm,derdurchmenschlichesVerhaltenunddurchdenBetriebnichtgenehmigungsbedürftigerAnlagen(z.B.Gewerbebetriebe,MaschinenundGeräte)nachdemBundes-Immissions-schutzgesetz(BImSchG)verursachtwird.DasLandes-ImmissionsschutzgesetzBerlinschütztdarüberhinausauchdieTageszeit(6bis22Uhr),wennvermeidbareundstö-rendeGeräuschedurch• dieBenutzungvonTonwiedergabegerä-tenundMusikinstrumenten,

• öffentlicheVeranstaltungenimFreienoder

• dieHaltungvonTierenverursachtwerden.

BeinachgewiesenenZuwiderhandlungengegendieVerbotsvorschriftendesLandes-ImmissionsschutzgesetzesBerlinkönnenGeldbußenvonbiszu50.000Eurofestge-setztwerden.AußerdemkönnenTatgegen-stände(z.B.Tonwiedergabegeräte)einge-zogenwerden.AusgenommenvondenVerbotsvorschriftendesLandes-Immissi-onsschutzgesetzessindMaßnahmenzurSchnee-undEisglättebeseitigungunddasLäutenvonKirchenglockenzukirchlichenZwecken.

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)wirdangewendetbeiGeräuschenundanderenImmissionen,diedurchdenBetriebvonAnlagenverursachtwerden.EsenthältübergreifendeRegelungenzumImmissionsschutzundistdieGrundlagefürdieGenehmigungvonAnlagen,fürEin-

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griffegegenüberAnlagenbetreibernundfürdenErlassvonRechtsverordnungen.

Die Sechste Allgemeine Verwaltungs-vorschrift zum Bundes-Immissions-schutzgesetz (TA Lärm)regeltLärm,dervongewerblichbetrie-benenAnlagenverursachtwird.

Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), § 117wirdangewendetbeiLärmwährendderTageszeit.EinBußgelddrohtdem,dervor-sätzlichohneberechtigtenAnlassoderineinemunzulässigenodervermeidbarenAusmaßLärmerzeugt,welchergeeignetist,andereerheblichzubelästigenoderdieGesundheiteinesanderenzuschädigen.

Die Geräte- und Maschinenlärmschutz-verordnung (32. BImSchV) regeltLärm,derdurchdenBetriebbestimmterMaschinen(z.B.Rasenmäher,Laubbläser,Vertikutierer,SchreddersowieBau-undKommunalmaschinen)inWohn-gebietenverursachtwird.DiebetroffenenMaschinensindinderVerordnungabschlie-ßendaufgezählt.

Die Sportanlagenlärmschutz-verordnung (18. BImSchV) regeltLärm,dervonSportanlagenausgeht,soweitsiezurSportausübungbenutztwer-den.

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)regeltLärm,derdurchdieBenutzungvonKraftfahrzeugenimStraßenverkehrent-steht.

Auszüge der Gesetzestexte im Wortlaut finden Sie im Netz unter www.berlin.de/sen/umwelt/laerm/

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Typische Lärmstörungen 15Beispiele

Gewerbelärm am frühen MorgenLärmquelle: WäschereibetriebOrt:GewerbegebietmitangrenzenderWohnbebauungZeit:5UhraneinemWerktag

DieNachtruhederAnwohnerwirdjedenMorgenjähdurchdieBetriebsgeräuschedesWäschereibetriebesbeendet.DerLärmdringtdurchgeöffneteWerktoreundFens-tersowievomFreigeländebeiderLkw-BeladungindasWohnumfeld.

Rechtslage:AuchinGewerbe-undIn-dustriegebietenangesiedelteGewerbebe-triebedürfenwährendderNachtzeitvon22bis6UhrkeinenLärmverursachen,durchdenandereerheblichgestörtwerdenkönnen.Generellwirdzwischenimmissi-onsschutzrechtlichgenehmigungspflichti-genundnichtgenehmigungspflichtigenAnlagenunterschieden.SolltenstörendeArbeiteninderNachtzwingenderforder-lichsein,kannfürnichtgenehmigungsbe-dürftigeAnlageninEinzelfälleneineAus-nahmezulassungnach§10LImSchGBlnerteiltwerden.Zuständigfürgenehmi-gungsbedürftigeAnlagenistdieSenats-verwaltungfürGesundheit,UmweltundVerbraucherschutz,ReferatIIC,indenübrigenFällendasörtlicheBezirksamt.

Hupkonzert auf der StraßeLärmquelle:DauerhupenbeilaufendemMotorOrt:voreinemWohnhausauföffentlichemStraßenlandZeit:zujederbeliebigenTages-undNacht-zeit

EinjungerMannparktseinAutobeilau-fendemMotor.ErhatsichmitseinerFreun-

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dinverabredet.VollerUngedulddrücktermehrmalsaufdieHupe,bissieendlichamFenstererscheint.

Rechtslage:§30Abs.1derStraßenver-kehrs-Ordnung(StVO)verbietetunnötigenLärmdurchFahrzeugebeiderTeilnahmeamStraßenverkehr.Hupenistunzulässig,esseidenn,mansiehtsichoderanderegefährdet.DiesesVerbotgiltauchfürdasunnötigeLaufenlassenund„Hochjagen“desMotorsimLeerlauf,Fahrenmitquiet-schendenReifenunddasübermäßiglauteSchließenderAutotürensowiefürunnöti-gesHin-undHerfahren.ZuständigistderPolizeipräsidentinBerlin.Geschiehtdas-selbeaufPrivatgelände,dasdemöffent-lichenVerkehrnichtzugänglichist,wirdgegen§2Abs.3LImSchGBln(unnötigesBetreibeneineslärm-undabgaserzeu-gendenMotors)verstoßen.DiesisteineOrdnungswidrigkeit.MitdemunnötigenHupenhandeltderFahrerebenfallsord-nungswidrig,daerdieNachbarschafterheblichbelästigt.Zuständigistdasört-licheBezirksamt.

Renovieren in der eigenen WohnungLärmquelle:nichtgewerblicheRenovie-rungsarbeitenOrt: WohnzimmerZeit: nach20UhraneinemWerktag

FamilieM.renoviertdasWohnzimmer.Eswirdgeklopft,gebohrt,gesägtundgestri-chen.Gemeinsamwurdebeschlossen,biszumletztenPinselstrichdurchzuhalten.EinlöblichesVorhaben,dochdurchdielaut-starkenArbeitenfühlensichdieNachbarngestört.

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Rechtslage: Nach§2Abs.1Satz1LImSchGBlnhatsichjedersozuverhalten,dassschädlicheUmwelteinwirkungennachMöglichkeitvermiedenwerden.DieNacht-ruhevon22bis6Uhrmussunbedingtein-gehaltenwerden(§3LImSchGBln).Zustän-digistdasörtlicheBezirksamt.

Hörgenuss zu HauseLärmquelle:MusikdurcheineStereo-anlageOrt:WohnzimmervonHerrnL.Zeit:Freitag,17.30Uhr

HerrL.isthocherfreutüberseineneueSte-reoanlageundprobiertsieauchgleichaus.Malsehen,obdieBässeauch„goodvibra-tions“hervorrufen?!BeiFamilieM.nebenantanzenschondieTelleraufdemTisch.

Rechtslage:HierliegteinVerstoßgegen§5LImSchGBlnvor,weildieStereoanlageineinerLautstärkebenutztwird,diedieNachbarnerheblichstört.DiemöglicheHellhörigkeiteinesHausesverpflichtetjedenEinzelnen,inbesonderemMaßerück-sichtsvollzusein.SofernandereHausbe-wohnerunzumutbargestörtwerdenkön-nen,darfsehrlauteMusikauchtagsübernurüberKopfhörergehörtwerden.ZuständigistdasörtlicheBezirksamt.

Lautstarke PartyLärmquelle: PartyOrt:WohnzimmerdesEhepaaresP.Zeit: nach 22 Uhr

FamilieP.feiertmiteinpaarFreunden.LauteMusik,Tanzgeräusche,GesangundauchlautstarkgeführteUnterhaltungendringenbisinsSchlafzimmerdesNachbarn.Resigniertdenktdieserdaran,dasseramnächstenMorgenwiederfrühzurArbeitgehenmussundhofft,dassesihmindieserNachtnochgelingteinzuschlafen.

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Rechtslage:WährendderNachtzeit(22bis6Uhr)darfkeinLärmerzeugtwerden,durchdenandereinihrerNachtruhegestörtwerdenkönnen(§3LImSchGBln).DiesgiltsowohlfürlautstarkeUnterhal-tungenundGesangalsauchfürdieBenut-zungvonTonwiedergabegerätenundMusikinstrumenteninWohnungen.BeiFei-ernindeneigenenvierWändensolltendieNachbarnvorherinformiertundumVer-ständnisgebetenwerden.DieAnkündi-gungeinerFeieristjedochkeinFreibrieffürübermäßigenLärm.Werfeiert,sollteimmerdafürsorgen,dassdieMusikinZimmerlaut-stärkebleibtunddieFenstergeschlossensind.Übrigens:EsisteinweitverbreiteterIrrtum,dassesinBerlinerlaubtist,einmalimJahrindeneigenenvierWändeneinelautstarkeFeierdurchzuführen.ZuständigistdasörtlicheBezirksamt.

Hochbetrieb in der EckkneipeLärmquelle:Musik-BoxineinerSchank-wirtschaftOrt:EckkneipeineinerWohngegendZeit:nach20UhraneinemWerktag

Seit18UhristinderEckkneipeHochbe-trieb.UnaufhörlichdröhnendieSchlagerderSaisonausderMusik-Box,übertöntvoneinigenBesuchern.TrotzdesVentilatorsistdieLuftinderGaststubesoschlecht,dassderGastwirtTürundFensteraufreißt;mitdemErfolg,dassnunmehrdieganzeStraßedieHitparadeverfolgenkann.Einangetrun-kenerGastbringtdurchlautstarkesMitsin-genaufdemBürgersteigvordemLokaldieAnwohnerzusätzlichumihreRuhe.ProtestederNachbarnnützennichts;derGastwirtkümmertsichnichtumdasRuhebedürfnisderAnwohner.

Rechtslage:DerübermäßiglauteBetriebderMusik-BoxstellteinenVerstoßgegen§5LImSchGBlndar.DasVerhaltendesGastesgiltalsOrdnungswidrigkeitnach

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§117OWiG.FürStörungeninundaußer-halbderSchankwirtschaftistderGastwirtverantwortlich.DiesgiltauchfürdasVerhal-tenseinerGäste.EinanerkannterSachver-ständigerfürAkustikkönntedenGeräusch-pegelderMusikanlageaufdaszulässigeMaßbegrenzen.DerGastwirtsolltedafürsorgen,dassFensterundTürenderSchank-wirtschaftgeschlossensindunddasssichseineGästeauchaußerhalbdesLokalsleiseverhalten.ZurLärmminderungkanndieVerwaltungsbehördeverschiedeneMaß-nahmengegenüberdemWirtanordnen.ZuständigistdasörtlicheBezirksamt.

Live-Band im Lokal Lärmquelle: Live-MusikOrt:KneipeineinemWohnhausZeit:gegen23UhraneinemSonnabend

WieanjedemWochenendespieltinderKneipeauchandiesemSonnabendab20UhreineLive-Band.DerSängerwirdvonGitarren-undSchlagzeugrhythmenbeglei-tet.DieGästesingenlautstarkmit,klopfendenTaktaufdenTischenundspendenstür-mischenBeifall.DieMieterinderüberdemLokalgelegenenWohnungnehmenandenMusikdarbietungenunfreiwilligteil.

Rechtslage:ZwarhatderNachbareinesGewerbebetriebeseingewissesMaßanGeräuschenzudulden,diehierbeschrie-beneRuhestörunggehtjedochüberdieGrenzederZumutbarkeithinaus.DerAnspruchderNachbarnaufRuhehatgrundsätzlichVorrangvordemwirtschaft-lichenInteressedesGastwirts.DiedurchdieLive-MusikunddieGästeverursachtenerheblichenBelästigungenstelleneinenVerstoßgegendie§§3und5LImSchGBlndar.VerantwortlichhierfüristderGastwirt.BevorderGastwirtLive-MusikinseinemLokalanbietet,sollteervoneinemaner-kanntenSachverständigenfürAkustikdieSchalldämmungderTrennwändeund

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-deckenzwischenderSchankwirtschaftunddenanliegendenWohnungenprüfenlassen,gegebenenfallssollteauchderEin-baueinesSchallpegelbegrenzersfürdieMusikanlagezusätzlichgeprüftwerden.ZuständigistdasörtlicheBezirksamt.

Sommernacht im BiergartenLärmquelle:BetriebeinesSchank-vorgartensOrt:SchankvorgartenauföffentlichemStraßenlandineinerWohngegendZeit:aneinemFreitaggegen23Uhr

EndlicheinmaleinemildeSommernacht!VieleAnwohnerundGästeausderStadtnutzendieMöglichkeit,imSchankvorgar-tenihrBieroderihreSchorlezutrinkenundbeiinteressantenGesprächendiesüdlän-discheAtmosphärezugenießen.AuchderNachbarimNebenhauswillandemschö-nenSommerabendteilhaben.ErhatdasFenstergeöffnetundhörtunfreiwilligdielebhafteUnterhaltungderGäste.ObderWirtdaraufachtet,dassseineGästenichtüberdieSträngeschlagen?

Rechtslage:AuchbeimBetriebeinesSchankgartensistderSchutzderNachtruhe(§3LImSchGBln)zubeachten.WenndurcheinenSchankvorgartenwährendderNacht-stundenerheblicheBelästigungenfürdieNachbarschaftentstehenkönnen,mussderWirtzuvoreineAusnahmezulassungnach §10Abs.2LImSchGBlnbeantragen.InderRegelwirdsiefürFreitagundSonnabendbis24Uhr,fürdieübrigenTagebis23Uhrerteilt.DabeisinddiebesonderenörtlichenGegebenheitenzubetrachten,z.B.obsichderSchankvorgartenineinerruhigenNebenstraßeoderinlebhafterCity-Lagebefindet.ZuständigistdasörtlicheBezirksamt.

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Party auf dem DampferLärmquelle:FahrgastschiffOrt:LandwehrkanalZeit:nachts,nach22.00Uhr

DieReedereiWimpelhataufdemFahrgast-schiffMSRomantikzueinerMondschein-fahrteingeladen.DieSzeneistperfekt:IneinerlauenJuli-NachttuckertdieMSRomantiküberdieKanäleBerlins.AnBordsindetwa250fröhlich-ausgelasseneGäste,denenDJRemmy-Demmiordentlicheinheizt.DieAnwohnerentlangdesLand-wehrkanalshabenvonsolcherArtVergnü-gungsdampferninzwischendieNasevoll.

Rechtslage: FürdieBeschallungsanlagenaufdemFahrgastschiffgeltendieRege-lungendesLandes-Immissionsschutzge-setzesBerlin.Danachistesgemäߧ3LImSchGBlnverboten,inderZeitvon22bis6UhrLärmzuverursachen,durchdenanderePersoneninihrerNachtruhegestörtwerdenkönnen.UndauchwährendderTageszeitdürfenlaut§5LImSchGBlnTonwiedergabegeräteundMusikinstru-mentenichtineinerLautstärkebenutztwerden,durchdieanderePersonenerheb-lichgestörtwerden.EinVerstoßgegendieseVorschriftenkannalsOrdnungswid-rigkeitmitGeldbußegeahndetwerden.ZuständigistdasörtlicheBezirksamt.FürdieGeräuschimmissionen,diedurchdenSchiffsverkehrselbstentstehen(z.B.Motorengeräusche),istdieWasser-undSchifffahrtsdirektionOstdiezuständigeOrdnungsbehörde.AnzeigenkönnenandieDienststellenderWasserschutzpolizeiinBerlingerichtetwerden.

Tierische ÄußerungenLärmquelle:HundegebellOrt: WohnungderFamilieZ.ineinemMehrfamilienhausZeit:tagsüber

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FamilieZ.iststolzaufihrenNero.DerHundwirdüberwiegendinderWohnunggehal-tenundnimmtjedeRegunginderNach-barschaftzumAnlass,lautundanhaltendzubellen.FamilieZ.wertetdiesesVerhaltendesHundesalsbegrüßenswerteWachsam-keit,obwohlsichdieNachbarnschonmehr-fachüberdaslauteHundegebellbeschwerthaben.

Rechtslage: FamilieZ.verstößtgegen§2Abs.2LImSchGBln,wonachTieresozuhal-tensind,dassandereMenschendurchderenGeräuschenichterheblichbelästigtwerden.SchlägtderHunderstdannan,wennjemandIhreWohnungbetretenwill,soistdasGeräuschfürdenNachbarzumut-bar.SolltederHundjedochjedenSchritteinesVorübergehendenmitlautemGebellbegleiten,musserbessererzogenoderzumindestgutbeaufsichtigtwerden(Aus-künfteüberHundesausbildungerteilendieHundezuchtvereine).Zuständigistdasört-licheBezirksamt.

Rummel für Jung und AltLärmquelle: Volksfestmitgesamt-städtischerBedeutungOrt:FestplatzaneinerWohnsiedlungZeit:tagsüberundwährendderAbend-stunden

AlleJahrewiederfindetaufdemFestplatzinderNäheeinerWohnsiedlungeingroßesVolksfestmitGeisterbahnundAutoscooterstatt.FröhlicheundausgelasseneStim-mung,einVergnügenfürJungundAlt–soweitessichumBesucherdieserVeranstal-tunghandelt.NichtsolustigfindendasdieAnwohner,derenRuhebedürfnisjedesJahraufsNeuearggestörtwird.

Rechtslage:DasLandes-Immissionsschutz-gesetzBerlinmachtöffentlicheVeranstal-tungenimFreien,vondenenstörendeGeräuschefürDrittezuerwartensind,von

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einervorherzuerteilendenGenehmigungabhängig.EineVeranstaltungistöffentlich,wenndieTeilnahmederAllgemeinheitmöglichist.EineGenehmigungkannerteiltwerden,wenneinöffentlichesBedürfnisvorliegt,z.B.wennessichumeinehisto-rische,kulturelleodersportlicheVeranstal-tunghandelt.IndemGenehmigungsver-fahrenwirdzwischendenschutzwürdigenBelangenderAnwohnerunddenInteres-sendesjeweiligenVeranstaltersundderBesucherabgewogen.DieGenehmigungwirdzumSchutzderAnwohnervorunzu-mutbaremLärmmitNebenbestimmungenversehen,dabeikommenzeitliche,örtlicheundtechnischeRegelungeninBetracht(z.B.dieBeschränkungderDauerderVer-anstaltung,VorgabenüberAufstellungsorteunddieAbstrahlrichtungvonLautspre-chern,dieVorgabevonGeräuschpegeln,dieEinpegelungderVerstärkeranlage).FürVeranstaltungenvongesamtstädtischerBedeutungistdieSenatsverwaltungfürGesundheit,UmweltundVerbraucher-schutzzuständig,indenübrigenFällendasörtlicheBezirksamt.

Straßenfest mit Musik Lärmquelle:StraßenfestmitbezirklicherBedeutungOrt:WohngegendZeit: Sonntag,18Uhr

DieAnwohnerveranstalteneinmalimJahreinStraßenfest,zudemauchVerwandteundFreundeeingeladenwerden.NebenWürstchenbraten,Bier-undGetränkeaus-schankwirdLive-MusikdurcheineBandgeboten.EinigeAnwohnerfühlensichinihrerSonntagsruheunzumutbargestört.

Rechtslage:DieSonn-undFeiertagsruheistdurch§4LImSchGBlngeschützt.EsdarfkeinLärmverursachtwerden,durchdenjemandinseinerRuheerheblichgestörtwird.FallsvoneineröffentlichenVeranstal-

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tungimFreienstörendeGeräuschezuerwartensind,musseineGenehmigungvierWochenvorBeginnderVeranstaltungbeantragtwerden.ZumSchutzderAnwoh-nerwirddieGenehmigungmitNebenbe-stimmungenversehen(siehevorigesBei-spiel).ZuständigistdasörtlicheBezirksamt.DiesgiltfüröffentlicheVeranstaltungenimFreienmitbezirklicherBedeutungwiez.B.kleinereVolksfeste,Straßenfeste,Bürger-festeundSommerfesteinKleingarten-kolonien.

Zeit zum Rasen mähenLärmquelle:verschiedeneGartengeräteOrt: GartenineinemWohnviertelZeit:Sonntaggegen16Uhr

DerHimmelistbedeckt,essiehtnachRegenaus.HerrM.mussnochdringenddenRasenmähen.Erweiß,dasseramSonntageigentlichnichtmähendürfte.TrotzdemwirfterdenKrachmacheran.SeineFrauistderweildamitbeschäftigt,miteinemRasenkantenschneiderdemGründenletztenSchliffzugeben.

Rechtslage:DasisteinVerstoßgegendieGeräte-undMaschinenlärmschutzverord-nung(32.BImSchV),diefürverschiedenemotorbetriebeneGartengerätesowiefürBau-undKommunalmaschinenumfang-reicheLärmschutzregelungenvorsieht.DanachdürfenzumBeispielMotorrasen-mäheranSonn-undFeiertagennichtbe-triebenwerden.AnWerktagenistdieBe-triebszeitauf7bis20Uhrbegrenzt.Frei-schneider,Grastrimmer,Graskantenschnei-der,LaubbläserundLaubsammlerdürfenauchanWerktagennurvon9bis13und15bis17Uhrbetriebenwerden.Ausge-nommenvondiesenBeschränkungensindGeräteundMaschinen,diemitdemUmweltzeichenderEuropäischenUniongekennzeichnetsind.DieseRegelungenfin-denkeineAnwendungaufDorf-,Misch-,

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Kern-,Gewerbe-undIndustriegebiete.Ein-schränkungenbestehenauchfüröffent-licheStraßenundfürSchienenwege.Soweitmöglich,solltenindichtbesiedeltenGebie-tenvorzugsweiseElektrorasenmähereinge-setztwerden.BeikleinenGärtenreichtsogareinHandrasenmäheraus.ZuständigistdasörtlicheBezirksamt.

Wenn der Motor röhrt...Lärmquelle:nichtgewerblicheKfz-Repara-turarbeitenOrt:InnenhofeinerWohnanlage,ca.3mvordemWohnzimmerfenstereinesMietersZeit:17UhraneinemWerktag

HerrB.nutztseineFreizeit,umseinMopedzureparieren.ErlässtdabeidenMotorimLeerlaufimmerwiederhochjubeln,obwohldiesfürReparaturzweckeeigentlichnichtnötigwäre.Außerdemwirdlautstarkgehämmert.SeinNachbarhatzurgleichenZeitFreundezumKaffeeeingeladen.ManplaudertüberallesmöglicheinentspannterAtmosphäre.ErwillseinenGästendenKrachnichtzumutenundschließtdieFens-ter.TrotzdemdringtderLärmnochindieWohnung.DerNachbaristgenervtundver-ärgert.

Rechtslage:HerrB.betreibtunnötigeinenlärm-undabgaserzeugendenMotor(§2Abs.3LImSchGBln).Außerdemhandelternach§117OWiGordnungswidrig,daervermeidbarenLärmerzeugt,derdieNach-barschafterheblichbelästigt.LautstarkeReparaturarbeitenimFreiendürfenauchzurTageszeitnichtinunmittelbarerNähevonWohnungenundanderenschutzwür-digenEinrichtungenvorgenommenwer-den.Test-undProbefahrtensolltennichtinWohngebietenerfolgen.ZuständigistdasörtlicheBezirksamt.WennderartigeRepara-turarbeitengewerblichdurcheineKfz-Werkstattausgeführtwerden,istebenfallsdasörtlicheBezirksamtzuständig.

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Das Leben ist (k)eine BaustelleOrt:IneinemGebietmitWohn-undGeschäftshäuserninderInnenstadtZeit:werktags,20.30Uhr

EhepaarW.sitztnacheinemanstrengendenArbeitstaggemütlichvordemFernseher.AufdemgegenüberliegendenGrundstückwirdeifriggebaut.EssollunbedingtnochdieBodenplattefürdendortentstehendenLebensmittelmarktbetoniertwerden.DabeiwirddurchdieAnlieferungdesBetons,dieeingesetztenPumpensowiedenKranreich-lichKrachgemacht.DasFernsehvergnügenistdahin.Rechtslage:DerBetriebeinerBaustelleführthäufigzuBelästigungenfürdieAn-wohner.RechtlichbetrachtetisteineBau-stelleeinenichtgenehmigungsbedürftigeAnlageimSinnedesBundes-Immissions-schutzgesetzes.Nach§22Abs.1Nr.1die-sesGesetzessindnichtgenehmigungsbe-dürftigeAnlagensozuerrichtenundzubetreiben,dassschädlicheUmwelteinwir-kungen,dienachdemStandderTechnikvermeidbarsind,verhindertwerden.Unver-meidbareschädlicheUmwelteinwirkungensindaufeinMindestmaßzubegrenzen.DervonBaustellenausgehendeLärmwirdnachderAllgemeinenVerwaltungsvorschriftzumSchutzgegenBaulärm–Geräuschimmissi-onen–(AVVBaulärm)bewertet.DiesesiehtinAbhängigkeitvomBaugebiet(z.B.Misch-gebiet,allgemeinesWohngebietoderrei-nesWohngebiet)undvonderTageszeitImmissionsrichtwertevor,dievomBaustel-lenbetreibereingehaltenwerdenmüssen.DieNachtzeitistinderAVVBaulärm–an-dersalsimLandes-ImmissionsschutzgesetzBerlin–dieZeitzwischen20bis7Uhr.FürArbeiten,dieauszwingendenGründeninderNachtzeitoderanSonn-undFeiertagendurchgeführtwerdenmüssen,kanneineAusnahmezulassungnach§10Abs.1LImSchGBlnbeantragtwerden.ZuständigistdieSenatsverwaltungfürGesundheit,UmweltundVerbraucherschutz,ReferatIIC.

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Zuständigkeiten und Adressen

Zuständigkeiten der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbrau-cherschutz

• LärmdurchdenBetriebimmissions-schutzrechtlichgenehmigungsbedürf-tigerAnlagen

• LärmdurchdenBetriebvonBaustellen,BaulagerplätzenundBaumaschinen

• LärmdurchöffentlicheVeranstaltungenimFreienmitgesamtstädtischerBedeu-tung(z.B.GroßveranstaltungenaufdemZentralenFestplatz,Deutsch-Amerika-nischesVolksfest,Rock-Musikveranstal-tungenundandereGroßveranstaltungeninderWaldbühne,demOlympia-StadionBerlinundderParkbühneWuhlheide, vordemBrandenburgerTor,aufdem Alexanderplatz)

• LärmdurchSportveranstaltungenmitgesamtstädtischerBedeutung

Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und VerbraucherschutzReferatIICBrückenstraße610179BerlinTelefon:(030)9025-0www.berlin.de/sen/umwelt

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Zuständigkeiten der örtlichen Bezirksämter

• Lärmvonnichtgenehmigungsbedürf-tigenAnlagen(mitAusnahmevonBau-stellen,BaulagerplätzenundBauma- schinensowiebeiSport-undsonstigenVeranstaltungenmitgesamtstädtischerBedeutung)wiez.B.

-Betriebsstätten(Schankwirtschaften, Schankvorgärten,Diskotheken, Druckereien,Bäckereien,Fleischereien, Kfz-Reparaturwerkstättenu.ä.) -ortsfesteEinrichtungen(feste Veranstaltungsplätze,Sportanlagenu.ä.) -MaschinenundGeräte(Rasenmäher, Wärme-undUmwälzpumpenu.ä.)

• verhaltensbedingterLärmimZusammen-hangmiteinerAnlage,z.B.Ladetätig-keitenundReparaturarbeitenimFreiendurchGewerbebetriebe

• verhaltensbedingterLärm,z.B.LärmdurchSingenundGrölenimHaus-undNachbarschaftsbereich,Lärmdurch privateFeierlichkeiten,Lärmdurchhäus-licheRenovierungsarbeiten,LärmdurchdenBetriebvonTonwiedergabegerätenundMusikinstrumenten,LärmdurchTiere

• LärmdurchöffentlicheVeranstaltungenimFreienvonbezirklicherBedeutung, z.B.Haus-undStraßenfeste,Bürgerfeste,Kinderfeste,SommerfestevonKleingar-tenkolonien,VeranstaltungenvonVerbän-den,VereinenundKirchen,Eröffnungs-,Jubiläums-undWerbeveranstaltungenvonGewerbebetrieben,KonzerteundRock-MusikveranstaltungenimFreien

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• LärmdurchMotorsportveranstaltungenvonbezirklicherBedeutungsoweitdieseeinenzeitlichenUmfangvonvierTagennichtüberschreiten,z.B.Geschicklich-keits-undSlalomturniereoderMofa- TurniereinnerhalbeinesodermehrererBezirkebzw.VeranstaltungenmitModell-autosmitVerbrennungsmotoren

• LärmmessungenundtechnischeBegut-achtungensowieOrtsbesichtigungenimRahmenderÜberwachungvonnichtgenehmigungsbedürftigenAnlagen(mitAusnahmevonBaustellen,Baulagerplät-zenundBaumaschinen,VeranstaltungenmitgesamtstädtischerBedeutung)sowieimRahmeneinesAusnahmezulassungs-,Genehmigungs-oderOrdnungswidrig-keitenverfahrensnachdemLandes- ImmissionsschutzgesetzBerlinbeiAnge-legenheitenvonbezirklicherBedeutung

• ErmittlungenzurFeststellungdesVerursa-chersbeizunächstunbekanntenLärmquel-len.Fallsessichumeinegenehmigungsbe-dürftigeAnlageodereineBaustelle,einenBaulagerplatzodereineBaumaschinehan-delt,istfürdasweitereVerfahrendieSenatsverwaltungfürGesundheit,UmweltundVerbraucherschutzzuständig.

• LärminNaturschutz-undLandschafts-schutzgebieten

• LärmauföffentlichenGrün-undEr- holungsanlagen

• Schallschutzanbaulichenundhaustech-nischenAnlagen

Zuständigkeit der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost

• Geräuschimmissionen,diedurchdenSchiffsverkehrselbstentstehen (z.B.Motorengeräusche)

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Adressen Bezirksämter von Berlin

MitteMathilde-Jacob-Platz110551BerlinTel.(030)9018-20

PankowBreiteStraße24a13187BerlinTel.(030)90295-0

SpandauCarl-Schurz-Straße2-613597BerlinTel.(030)20279-0

Tempelhof-SchönebergJohn-F.-Kennedy-Platz10825BerlinTel.(030)90277-0

Treptow-KöpenickAlt-Köpenick2112555BerlinTel.(030)90297-0

LichtenbergMöllendorffstraße610367BerlinTel.(030)90296-0

Friedrichshain-KreuzbergFrankfurterAllee35-3710247BerlinTel.(030)90298-0

Charlottenburg-WilmersdorfOtto-Suhr-Allee10010617BerlinTel.(030)9029-10

Steglitz-ZehlendorfKirchstraße1-314163BerlinTel.(030)90299-0

NeuköllnKarl-Marx-Straße8312043BerlinTel.(030)90239-0

Marzahn-HellersdorfAlice-Salomon-Platz312627BerlinTel.(030)90293-0

ReinickendorfEichborndamm215-23913437BerlinTel.(030)90294-0

Adressen Wasserschutzpolizei (WSP) und Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost

WSP West Mertensstraße14013587BerlinTel.(030)4664-983160

WSP Mitte NeuesUfer110553BerlinTel.(030)4664-983260

WSP Ost Baumschulenstraße112437BerlinTel.(030)4664-983360

Wasser- und Schifffahrts-direktion OstGerhart-Hauptmann-Straße1639108MagdeburgTel.(0391)2887-0

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