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Sicherheit S I C H E R H E I T am i n Arbeitsplatz H O T E L S

S I C H E R H E I T - Service - WKO.at · Ursula IFKOVITS, AbtInsp. Landespolizeidirektion Wien . Landeskriminalamt Wien . AB 4 – Kriminalprävention/Eigentum . Tel.: 01 / 313 10

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Sicherheit

S I C H E R H E I T

am

i n

Arbeitsplatz

H O T E L S

Ursula IFKOVITS, AbtInsp.

Landespolizeidirektion Wien

Landeskriminalamt Wien AB 4 – Kriminalprävention/Eigentum

Tel.: 01 / 313 10 – 37411 DW

Mobil: 0664 – 827 90 31 mailto: [email protected]

Sensibilisierung durch Vernetzung

Informationsaustausch durch „rechtzeitige“ Warnmeldungen

WKW/FG Hotellerie & Österreichische Hotelportierverband

Infokette - E-Mail an registrierte Hotelbetriebe

[email protected]

Aufklärung und Tatbeweis

Leider kann nicht jede Straftat einem/einer festgenommenen Person „zweifelsfrei“ nachgewiesen werden

Täter/in gestehen nur jene Tat, bei der Sie auf frischer Tat betreten wurde/n

Problem insbesondere im Bereich Taschendiebstahl –

zumeist keine Personsbeschreibung und auch keine verwertbaren Spuren

Videoaufzeichnung – zumeist schlechte Auflösung der Bilder

Themen

Diebstahl Einbruchsdiebstahl

Raub Bombendrohung

Auffindung bedenklicher Gegenstände Todesfall im Hotel

Falschgeld Rechtliche Bestimmungen

Warum sind

ua. Hotels/Beherbergungsbetriebe

für

Diebe und (Einbrecher)

interessant?

Ihre Meinungen und Erfahrungen!

Faktoren

.) Freier Zugang – keine Legitimierung .) Personalwechsel/Schichtbetrieb/Fremdunternehmen .) Starke Frequentierung, insbesondere bei Seminar-

Hotels und großen Hotels – ANONYMITÄT!

PROBLEM

Sorglosigkeit

(hohes subjektives Sicherheitsgefühl der Gäste) Verantwortungsübergabe durch den Gast an den Mitarbeiter

Divergenz in Bezug auf Ansprüche und Forderungen (SORGLOS-PAKET vs. Arbeitsvertrag/Arbeitsaufgaben)

D i e b s t a h l

Täter nutzt die Unaufmerksamkeit!

GELEGENHEIT macht DIEBE!

Tatorte Unversperrte Betriebs- und Seminarräume

Umkleideräume der Angestellten (externe/interne Täter?) Rezeptionsbereich (Check-In/Out – Gepäck) Restaurant, insbesondere Frühstücksräume

Gastgarten, Barbereich sowie

Gästezimmer (zB. während Reinigung aufgrund offener Zimmertür)

Prävention

Sensibilisierung des Personals sowie der Gäste

(Eigenverantwortung, Nutzung von Sperrmöglichkeiten/Kästen)

Anbringung von Schildern „Betreten verboten“ oder durch „Bilddarstellungen“

Änderungen bei der Ausstattung von Betriebstüren,

zB. Knauf statt Drücker, Zutrittskarten

Kamera/Video – uU abschreckende Wirkung (Fahndung, Aufklärung)

Diebstahl – Täter und Modus

Täter … beide Geschlechter, zumeist zwei Personen

Passen sich durch seriöse Kleidung perfekt der Umgebung/Hotelklasse an

„Springer“ …wartet auf Gelegenheit! Ändert uU. mehrmals seine

Position und sucht die Nähe zur ausgewählten Person bzw. herrenlose Tasche, etc.

„Lehne/Lehne-Trick“, „Sakkotrick“ oder „Abdecktrick/Zeitungstrick“

„ausgewähltes Opfer“ wird uU. durch direktes Ansprechen/Infoauskunft/Zeitungsverkauf abgelenkt und

zweiter Täter nimmt Handy/Laptop/Tasche etc. an sich

INDIKATOREN … A-TYPISCHES VERHALTEN

Wie soll ich A-TYPISCHES VERHALTEN

erkennen?

Stellen Sie die folgenden Fragen an sich selbst!

„WIE WÜRDE ICH MICH IN DER JEWEILIGEN SITUATION VERHALTEN ?“

„WÜRDE ICH DIE GLEICHE FRAGE STELLEN ?“

„WÜRDE ICH MEINE BEKLEIDUNG AUCH SO TRAGEN?“

Diebstahl - Tatort Gästezimmer

… keine sichtbare Beschädigung – Image … Leseprotokoll uU. kein Hinweis auf Manipulation

Möglichkeiten wären

.) Zimmertür nicht ordnungsgemäß geschlossen

.) Einschleichen während Zimmer-Reinigung aufgrund offener

Zimmertür (Anbringung Hinweisschild)

.) Täuschungshandlung des Täters – Ersuchen um Öffnung durch Legendenbildung

WAS SOLLTE ICH TUN BEI DIEBSTAHLSMELDUNG DURCH GAST

Polizei 133 verständigen!

Unterstützung sofort anbieten – Sperre von etwaigen gestohlenen Karten bzw. fernmündliche Kontaktaufnahme mit Familie gewährleisten

Je nach Tatörtlichkeit und Diebesgut – NACHSCHAU im Hotel selbst, insbesondere

allgemein zugängliche Räumlichkeiten, zB. Toiletten, Tiefgarage, aber auch Müllbehältnisse, Blumenkisten, Schirmständer etc., sowie in unmittelbarer Hotel-Umgebung, zB. unter parkende Fahrzeuge, Gebüsch/Hecken, etc.

Täter entnehmen in der Regel nur das Geld und es erfolgt die Entsorgung der

Tasche/Geldbörse

Aufklärungsproblem Zumeist keine Personsbeschreibung und Wiedererkennung

Videoaufzeichnung vorhanden?

Einbruchsdiebstahl in Gästezimmer

„Türblatt-Bohrer “

Neuer Modus in der Zeit 2011-2013

Am 26.12.2013: Zwei von drei Tätern wurden festgenommen!

Bohrloch ca. 3 – 5 mm in der Höhe des Beschlages Drücker/Innenseite wurde betätigt

Bohrloch wurde anfangs wieder gefüllt

Bohrloch

Türblatt – Bohrer

Eine Fortsetzung - durch andere Täter -

kann nicht ausgeschlossen werden!

… zumeist ab 17.00 Uhr … nicht immer gab es auch Geschädigte, da die Zimmer nicht belegt oder

nichts zu holen war

WICHTIG: IMMER POLIZEILICHE ANZEIGE ERSTATTEN, AUCH WENN DIE MANIPULATION ERST SPÄTER BEMERKT WIRD UND ES KEINEN

GESCHÄDIGTEN GAST GIBT!

Schlüsselrolle Reinigungspersonal

Sensibilisierung (Schmutz/Holzstaub auf Boden) nicht einfach saugen, sondern auf etwaige Beschädigungen achten!

Keine Reinigung der Tür - keine etwaigen Spuren vernichten!

POLIZEI 133 oder 112 – Hinweis „Türblattbohrer“ verständigen!

„Ablenkung durch fernmündliche Falschmeldung“

29.04.2015 – 04.06.2016 (Festnahme) Zeitfenster zumeist ab 01.00 - 04.30 Uhr

Ablenkung des Nachtportiers durch falsche Behauptungen

„Wasserschaden“ bzw. „Lärmerregung“ im Zimmer X

Tatort: Geldladen an der Rezeption Gestohlenes Gut: Bargeld

Modus

… Täter waren bereits zum Zeitpunkt des Anrufes vor Ort und beobachteten den Nachtportier

… während der Zeit der Nachschau in den genannten Zimmern erfolgt der Einbruch bzw. der Diebstahl des

Bargeldes aus der Kassalade

… Anrufe erfolgten immer via Handy (slowakische Vorwahl +421…)

Festnahmen von zwei Tätern (39 und 40 Jahre) erfolgten am 04.06.2015

nach einem weiteren Versuch in einem Hotel in Wien 17!

Eine Fortsetzung

- durch andere Täter - kann nicht ausgeschlossen werden!

Frage: „Welche Möglichkeiten der Abklärung einer

angeblichen Intervention habe ich?

R A U B

Höchstes Rechtsgut eines Menschen ist das LEBEN, GESUNDHEIT und KÖRPERLICHE UNVERSEHRTHEIT, FREIHEIT und VERMÖGEN!

Gefährlichkeit einer Person liegt im Motiv!

Lebensbedrohende Motive sind primär emotional behaftet, insbesondere Hass, Rache, Neid, Eifersucht, etc.

(siehe Tagesmeldungen/Berichterstattungen)

Vertraute Personen könnten diese genannten Rechtsgüter unter Umständen ernstlich gefährden, da aber uns VERTRAUT, haben wir in

der Regel von diesen Personen keine Angst!

RAUB

SACHWERTE SIND ERSETZBAR, MENSCHENLEBEN NICHT!

Kein Widerstand !

Täter-Motiv: Braucht dringend Bargeld (Bereicherung) und kein anderes emotionales Motiv!

Waffe dient in der Regel der Unterstreichung der Ernsthaftigkeit

Verhalten vor/während/nach einem Überfall

Raubüberfälle werden in der Regel vorbereitet!

Achten Sie darauf, ob Sie

beobachtet werden oder sich Personen verdächtig verhalten (zB Erkundigungen einholen)

Keine Auskunft über Geldverkehr und Sicherheitsvorkehrungen an Fremde

Verhalten vor/während/nach einem Überfall

Geldbestände gering halten und

für fremde Personen - Kassa/Tresor nicht einsehbar

Montage „Überfalltaster“ - stiller Alarm

Verhalten vor/während/nach einem Überfall

Forderungen folgen - keine Gegenwehr!

Wenn Sie Forderungen nicht erfüllen können (zB kein Schlüssel etc.) – sagen Sie dies

Nach Möglichkeit Personsbeschreibung merken, insbesondere

Auffälligkeiten wie Narben, Tätowierungen, Schmuck, Bekleidung (Schuhe)

Sicherung der Videoaufzeichnung!

Verhalten vor/während/nach einem Überfall

Verständigen Sie sofort die Polizei bzw. Rettung/Verletzte;

Sperre des Tatortes – KEINE SPUREN VERNICHTEN!!!

Video ja/nein; Zeugen ja/nein; Notiz Personsbeschreibung;

Befolgung interner Anweisungen;

Nehmen Sie die Opferschutzeinrichtungen in Anspruch;

Auffindung eines verdächtigen Gegenstandes

• Keine Veränderungen am verdächtigen Gegenstand vornehmen

• Absicherung des Bereiches

• Verständigen Sie umgehend die Exekutive 133

• Dokumentieren! Wer und wann gefunden? Wer hat Änderungen vorgenommen? Sicherung Videomaterial? Telefondienst (gab es Tage

zuvor oder am gleichen Tag Drohungen oder verdächtige Mails)?

• Einhaltung interner Vorschriften

• Bereithaltung Gebäudeplan für polizeilichen Einsatzleiter!

Bombendrohung schriftlich/mündlich?

Schriftliche Drohungen

z.B. Briefsendung, E-Mail

sofortige Verständigung der Polizei 133

Brief/Postsendung nicht mehr berühren – keine Spuren vernichten

keine Weiterleitung der E-Mail – sonst uU keine bzw. aufwendige Rückverfolgungsmöglichkeit für Datensicherung/Polizei (E-Mail-Header – abhängig vom E-Mail-Programm)

(genauere Beschreibung - via zB Enzyklopädie Wikipedia, etc.)

Fernmündliche Bombendrohung (Checklisten)

Wenn Aufnahmemöglichkeit – uU. eigenes Handy - vorhanden SOFORT aktivieren!

Wer hat wann angerufen?

Mann/Frau/Kind? Sprache/Dialekt?

Stimme offensichtlich verstellt? Was wurde genau angekündigt?

Hintergrundgeräusche/was genau? (zB. U-Bahn, Straßenlärm, bellende Hunde, lachende oder

sprechende Personen, TV oder Radio etc.)

Ausreden lassen, keine Unterbrechung, uU. Nachfragen !!!

Verständigen Sie sofort die Polizei 133!

Verständigen Sie den Verantwortlichen des Hotels für die weitere Amtshandlung mit der Exekutive!

WICHTIG: Bereithaltung des aktuellen Gebäudeplans!

Verdächtige Gegenstände - die bis zum Eintreffen der

Exekutive vorgefunden wurden – nicht berühren, zB Feuerlöscher, Blumenvasen, etc.

Anmerkung: NUR eigenes Personal hat Kenntnis über

Gegebenheiten/Ortskenntnis!

Grundsatzfrage: WELCHE GEGENSTÄNDE SIND ANDERS BZW ZUSÄTZLICH AUFGESTELLT/ABGESTELLT?

Reglose Person - Todesfall

Hat jeder Mitarbeiter Kenntnis über Anzahl und Ort der im Hotel befindlichen Defibrillatoren?

• Sofortige Einleitung - ERSTE HILFE!!!

• andere Mitarbeiter - Verständigung Rettung und Beiziehung Defibrillator

• Absicherung des Bereiches (uU Errichtung Sichtschutz)

• Keine „nicht notwendigen“ Veränderungen vornehmen

Alles notieren/merken, zB wer, wo und wann gefunden,

welche Veränderungen erfolgten, Zeuge/n, etc.

F a l s c h g e l d - „ B L Ü T E “

Erkennung setzt Kenntnis über die bestehenden Sicherheitsmerkmale voraus!

Schulungen werden Angeboten von der Österreichischen Nationalbank (siehe Homepage - www.oenb.at)

F a l s c h g e l d

SEHEN – KIPPEN – FÜHLEN

Broschüren über die Sicherheitsmerkmale gibt es bei jeder Bank oder unter

www.oenb.at (Link Bargeld – Euro)

Siehe auch Verzeichnis zu den Testergebnissen - Bargeldbearbeitungsmaschinen

Qualität der „Blüten“ wird immer besser!

(Täter nutzen natürlich die neue moderne Reproduktionstechnologie)

Wenn Sie die Möglichkeit haben, überprüfen Sie die Geldscheine mit einem Geldprüfgerät!

Wenn Sie keine Möglichkeit haben, zumindest manuelle

Überprüfung von mindestens drei Merkmalen!

Kontrolle darf auch als „Gäste-Service“ verstanden werden:

„Kein Falschgeld als Retourgeld!“

Durchsichtsregister Wasserzeichen Sicherheitsfaden

Beim Kippen der alten Banknote - 20 Euro- wird, je nach Betrachtungswinkel, das Euro-Symbol oder die Wertzahl als Hologramm in wechselnden Farben sichtbar. Neue EUROPA-Serie: 5, 10 und 20 Euro ... Porträt der

mythologischen Gestalt Europa, €-Symbol, Wertzahl.

Farbwechsel Smaragdzahl: Smaragdgrün/Tiefblau

VORDERSEITE Spezialfolienstreifen

KIPPEN

Durch Kippen der Banknote wird die Wertzahl oder das jeweilige Architekturmotiv in wechselnden Farben sichtbar.

VORDERSEITE Spezialfolienelement KIPPEN

Die Wertzahl erscheint bei Aufsicht purpurrot und unter einem anderen Betrachtungswinkel olivgrün oder braun.

RÜCKSEITE - Optisch variable Farbe

KIPPEN

Bei Falschgeldverdacht ersuchen Sie den Gast Sie zur Rezeption bzw.

Prüfgerätörtlichkeit zu begleiten

Machen Sie den Gast aufmerksam, dass das Geldprüfgerät den Euro-Schein nicht

akzeptiert

Befolgen Sie in diesem Fall die internen Vorschriften! (Sollten diesbezüglich noch keine Vorschriften bestehen, bitten Sie um Abklärung im Team)

In der Regel flüchtet die „wissende Person“ nach der

Mitteilung bzw. sollte eine „unwissende Person“ in den Verdacht geraten,

wartet diese das Eintreffen der Polizei ab und ist an Aufklärung interessiert

„Blüte“ wird von Polizei sichergestellt und der Nationalbank zur Überprüfung übermittelt

Notfallkommunikation 133 oder 112

Inhalt der Mitteilung entscheidet über die Priorität der Einsatzverteilung seitens der Leitzentrale an die Funkmittel (zB Funkwagen, Fuß-Streife)

Inhalt: Name, Telefonnummer/Erreichbarkeit, Örtlichkeit

Was ist passiert ?

zB Zimmer-Einbruch – Täter anwesend/nicht anwesend!

Betrüger – T . anwesend/geflüchtet (Personsbeschreibung/Fluchtrichtung)! Raub – T . anwesend/geflüchtet (Personsbeschreibung/Fluchtrichtung)!

aggressive Person/tobende Psychose, etc.

Bei Änderung des Sachverhaltes bitte nochmals anrufen!

Inhalte des Arbeitsvertrages, interne Vorschriften, interner

Kommunikationsplan sowie Notfallplan, etc. sind unbedingt zu beachten!

Auch wenn ich laut Gesetz das Recht auf Anhaltung im Sinne des § 80

StPO hätte, so hat die Einhaltung der internen Vorschriften, meine Eigensicherung sowie Deeskalation absoluten Vorrang

und Priorität!

Empfehlung: Persönliche Unsicherheiten immer mit Teamleiter abklären!

§ 80 StPO Private Anhalterecht

Liegen hinreichende Gründe für die Annahme vor,

dass eine Person eine mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung ausführe,

unmittelbar vorher ausgeführt habe,

oder dass nach ihr wegen einer solchen Handlung gefahndet werde,

so ist jedermann berechtigt, diese Person auf angemessene Weise anzuhalten.

Er ist jedoch verpflichtet, die Anhaltung unverzüglich dem nächsten Sicherheitsorgan anzuzeigen.

§ 3 StGB Notwehr

Nicht rechtswidrig handelt,

wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden

rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperlicher Unversehrtheit, Freiheit oder

Vermögen von sich oder einem anderen

abzuwehren.

Angriff Abwehr

Rechtliche Bestimmungen – Hinweis

Elektroimpulsgeräte (Elektroschockgeräte) sowie Pfefferspray

… sind Waffen und erfordern einen verantwortungsvollen Umgang … sollten daher niemals als Geschenk dienen

… Besitz ab 18 Jahre und kein aufrechtes Waffenverbot

… führt beim Angreifer – nach entsprechender Anwendung - zeitgleich oder mittelbar/unmittelbar - zu einer vorübergehenden Orientierungslosigkeit und

bietet mir uU. die Möglichkeit - die Gefahrenzone - zu verlassen

Wenn jemand unbedingt auf eine Waffe besteht, sollte die Anschaffung und entsprechende Schulung betreffend Handhabung, Bedienung, Einsatzgebiet und

Wirkung, etc., ausschließlich bei einem inländischen Fachhändler (Waffenhändler) erfolgen!

NIEMALS eine Bestellung über Internet!

Informative Internetadressen www.bmi.gv.at

(aktuelle Warnhinweise, Personen – sowie Sachfahndungen, Kontaktnummern zu diversen Meldestellen, Präventionshinweise zu

verschiedenen Delikten, Infobroschüren, etc.)

www.sicherdaheim.at (Homepage der WKW mit Firmenverzeichnis zu den verschiedenen

Fachgebieten, Kontaktadressen zu Errichter von Alarm – und Videoanlagen, Schlosser, etc.)

www.dsb.gv.at

(Homepage der Datenschutzbehörde)

Herzlichen Dank

für Ihre Aufmerksamkeit

und

Interesse an einer

gemeinsamen Sicherheit!