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SOZIALBROSCHÜRE ÖH UNI GRAZ 2014/15 Familienbeihilfe Studienbeihilfe Studieren & Arbeiten Wohnbeihilfe ...

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SozialbroSchüre

Öh Uni Graz

2014/15

FamilienbeihilfeStudienbeihilfeStudieren & ArbeitenWohnbeihilfe...

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Inhalt

InhaltVorwort ................................................................................................................................ 5

Familienbeihilfe .................................................................................................................6Höhe der Familienbeihilfe? .......................................................................................................................................................... 6Wer hat Anspruch? ........................................................................................................................................................................ 6Wie lange bekommt man Familienbeihilfe? ......................................................................................................................... 6Toleranzsemester ........................................................................................................................................................................... 6Welcher Leistungsnachweis muss erbracht werden? ...................................................................................................... 6Wie oft und wann darf ein Studienwechsel vorgenommen werden? .........................................................................7Wie hoch ist die Verdienstgrenze? ...........................................................................................................................................7

Studienbeihilfe ..................................................................................................................8Antragsfrist.........................................................................................................................................................................................8Wer hat Anspruch auf Studienbeihilfe? ..................................................................................................................................8Höhe der Studienbeihilfe ..............................................................................................................................................................8Anspruchsdauer und Leistungsnachweis ...............................................................................................................................8Leistungsnachweis – Fristen und Folgen .............................................................................................................................. 9Studienwechsel ................................................................................................................................................................................ 9

Beruf und Studium ....................................................................................................... 10SelbsterhalterInnenstipendium .................................................................................................................................................10Studienabschlussstipendium .....................................................................................................................................................10Bildungskarenz ...............................................................................................................................................................................10Bildungsteilzeit ................................................................................................................................................................................ 11

AK-Studienbeihilfe .........................................................................................................13

Fernsehen - Strom - Telefon/Internet ....................................................................13

Wohnen & Wohnbeihilfe ............................................................................................. 14Kostenlose Mietrechtsberatung ...............................................................................................................................................14Schlichtungsstelle Stadt Graz ...................................................................................................................................................14Wohnungssuche .............................................................................................................................................................................14

Öffentlicher Verkehr ......................................................................................................15Studienkarte ..................................................................................................................................................................................... 15Mobilitätsscheck ............................................................................................................................................................................. 15Standard-Tickets ............................................................................................................................................................................ 15

Mensabeihilfe ....................................................................................................................16

Mensastempel ..................................................................................................................16

Sozialtopf ...........................................................................................................................17

Sozialfonds ........................................................................................................................17

Kulturpass ..........................................................................................................................18

VinziMarkt ..........................................................................................................................18

Beihilfen für Studierende mit Kind ...........................................................................19Familienbeihilfe ............................................................................................................................................................................... 19Kinderbetreuungsgeld ................................................................................................................................................................. 19Familienhärteausgleich ................................................................................................................................................................ 19Unterhaltsvorschuss(Alimentationsbevorschussung) ..................................................................................................... 19Kinderbetreuungsbeihilfe des Landes Steiermark ............................................................................................................ 19

Versicherungsformen .................................................................................................. 20Mitversicherung: Eltern ...............................................................................................................................................................20Mitversicherung: LebensgefährtIn bzw. EhepartnerIn ...................................................................................................20Studentische Selbstversicherung ...........................................................................................................................................20Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte ............................................................................................................20Allgemeine Selbstversicherung ...............................................................................................................................................20

Psychologische Beratungsstelle für Studierende ...............................................21

Impressum ........................................................................................................................21

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Vorwort

Vorwort

Georg Erkinger,Sozialreferent

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

in den letzten Jahren haben wir Studierende zahlreiche Verschlechterungen erleben müs-sen, was unsere finanzielle Situation betrifft. Die Bezugsdauer der Familienbeihilfe wurde auf das vollendete 24. Lebensjahr abgesenkt. Die Wohnbeihilfe und der Mobilitätscheck wurden gekürzt.

Die Preise für öffentliche Verkehrsmittel und Wohnen steigen hingegen von Jahr zu Jahr. Die Anhebung der Studienbeihilfe, Wohnbei-hilfe und anderer Sozialleistungen ist daher dringend notwendig.

Genauso wichtig wie das Durchsetzen unse-rer politischen Forderungen ist es für uns aber auch, dich über bestehende Leistungen um-fassend zu informieren. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch wahrnehmen. Eine Vielzahl verschiedener Leistungen, die bei unterschiedlichen Stellen beantragt wer-den müssen und unterschiedliche Anspruchs-voraussetzungen haben, verkomplizieren es, zu deinem Recht zu kommen.

Wohnbeihilfe bekommt beispielsweise nur, wer eine beihilfenfähige Wohnung mietet. Fa-milienbeihilfe und Studienbeihilfe etwa haben unterschiedliche Altersgrenzen und zu erbrin-gende Leistungsnachweise. Zudem gilt es Fris-ten zu beachten und die entsprechenden Leis-tungsnachweise zeitgerecht zu erbringen.

Die vorliegende Broschüre soll dir daher einen Überblick geben und als Wegweiser im Beihil-fendschungel dienen.

Bei jenen, wo aufgrund von Zugangsbeschrän-kungen, Studieneingangs- und Orientierungs-phase (Steop), Voraussetzungsketten und zahl-reichen anderen immer höheren Hürden ein Verlust der staatlichen Beihilfen eingetreten ist bzw. die sich aus anderen Gründen in ei-ner sozialen Notlage befinden, versuchen wir als ÖH, mit eigenen Leistungen helfend ein-zugreifen.

Als Sozialreferat der ÖH Uni Graz bieten wir daher einen Sozialtopf sowie den Kulturpass und die Vinzimarkt Einkaufsberechtigung an. Zudem verfügt die ÖH Bundesvertretung über einen Sozialfonds, der in sozialen Notla-gen ebenfalls weiterhelfen kann.

Die Broschüre soll dich auch über die Sozi-alleistungen der ÖH informieren. Und nicht zuletzt gibt es einige weniger bekannte Beihil-fen, wie die der Arbeiterkammer Steiermark, die für dich von Interesse sein können.

Wir haben versucht, einen möglichst umfas-senden aber kompakten Überblick über das Beihilfensystem für Studierende der Karl-Franzens-Universität Graz zu geben. Für wei-tere Fragen steht dir das Team des Sozialre-ferats in den Sprechstunden sowie telefonisch (0316 380-2955) und per Mail ([email protected]) natürlich gerne zur Verfügung.Wir hoffen, dir mit den in dieser Broschüre ge-sammelten Informationen die eine oder andere Hilfestellung bieten zu können und wünschen ein erfolgreiches Semester!

Georg Erkinger und das Team des Sozialreferats der ÖH Uni Graz

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Familienbeihilfe

FamIlIenbeIhIlFe

Höhe der Familienbeihilfe?Die Höhe der Familienbeihilfe hängt von dei-nem Alter ab. Von 10 bis 19 Jahren wird sie mit monatlich 136,20 Euro angesetzt. Ab 19 Jahren beträgt die Familienbeihilfe 158,90 Euro pro Monat. Für Familien mit mehreren Kindern bzw. für erheblich behinderte Kinder gibt es zudem eine weitere Erhöhung der Fa-milienbeihilfe.

Wer hat Anspruch?Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder haben grundsätzlich: • Österreichische StaatsbürgerInnen, die im

Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhn-lichen Aufenthalt und den Mittelpunkt ih-rer Lebensinteressen im Inland haben.

• Ausländische StaatsbürgerInnen, die sich auf Grund einer Aufenthaltsberechtigung nach dem Niederlassungs- und Aufent-haltsgesetz rechtmäßig in Österreich auf-halten oder denen Asyl gewährt wurde.

Der Antrag auf Familienbeihilfe ist beim zu-ständigen Wohnsitzfinanzamt zu stellen. Seit 1. September 2013 können volljährige Studieren-de mit Zustimmung des anspruchsberechtigten Elternteils selbst die Familienbeihilfe beantra-gen und sich den Betrag direkt vom Finanzamt überweisen lassen.

AnspruchsdauerSeit 1. Juli 2011 ist die maximale Bezugsdau-er für die Familienbeihilfe mit dem vollende-ten 24. Lebensjahr begrenzt. Unter bestimm-ten Voraussetzungen kann die Familienbeihilfe auch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr ver-längert werden. So etwa wenn:• du in dem Monat, in dem du das 24. Le-

bensjahr vollendest, den Präsenz- oder Zi-vildienst leistest oder davor geleistet hast.

• du vor Vollendung des 24. Lebensjahres ein Kind geboren hast oder an dem Tag, an dem du das 24. Lebensjahr vollendest, schwanger bist.

• du erheblich behindert bist.• du vor Vollendung des 24. Lebensjahres

ein „Freiwilliges Soziales Jahr“ im Inland absolviert hast.

• Wenn du ein Studium mit einer gesetz-lichen Studiendauer von 10 Semestern betreibst, sofern das Studium in dem Ka-lenderjahr, in dem du das 19. Lebensjahr vollendet hast, begonnen wurde.

ACHTUNG: Das Absolvieren einer fünfjähri-gen Oberstufe (HTL, HAK etc.) gilt nicht als Verlängerungsgrund.

ToleranzsemesterDie Familienbeihilfe wird nur für die gesetz-liche Mindeststudienzeit gewährt. Jedoch werden Toleranzsemester eingeräumt in de-nen man weiterhin Familienbeihilfe beziehen kann:• Bachelor- und Masterstudien: Mindeststu-

dienzeit plus zwei Toleranzsemester.• Bei Diplomstudien: pro Abschnitt ein To-

leranzsemester (wird es nicht in Anspruch genommen, kann es in den nächsten Ab-schnitt „mitgenommen“ werden).

Aus bestimmten Gründen kann es auch zu ei-ner Verlängerung der Toleranzsemester kom-men.

Welcher Leistungsnachweis muss erbracht werden?Für einen Anspruch für das zweite Studien-jahr sind aus dem ersten Studienjahr mindes-tens acht Semesterwochenstunden aus Wahl- oder Pflichtfächern oder 16 ECTS-Punkte des

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Familienbeihilfe

jeweiligen Studiums bzw. eine Teilprüfung oder ein Teilrigorosum nachzuweisen.Studierende, die nach dem ersten Semes-ter das Studium wechseln, können den Leis-tungsnachweis aus beiden Studienrichtungen erbringen.Kannst du den Leistungsnachweis nicht er-bringen, so wird die Familienbeihilfe solan-ge eingestellt, bis du neuerlich 16 ECTS (acht Wochenstunden) oder eine Teilprüfung der 1. Diplomprüfung erbringen kannst. Die Stun-den aus dem vorigen Studienjahr können nicht mehr verwendet werden.

Leistungsnachweis bei einem DoppelstudiumWenn Studierende mehr als ein Studium be-treiben, müssen sie sich auf ein Hauptstudium festlegen. Dies muss dann auch beim Finanz-amt bekannt gegeben werden. Die Familien-beihilfe wird dann für dieses Studium bezogen. Auch der Leistungsnachweis muss aus diesem Studium erbracht werden. Ein Wechsel auf das andere Studium gilt als Studienwechsel.

Wie oft und wann darf ein Studienwechsel vorgenommen werden?Insgesamt kann das Studium zweimal gewech-selt werden. Wichtig ist dabei, dass man für die Studien nicht länger als zwei Semester inskri-biert gewesen ist.Wird das Studium erst später gewechselt, ent-fällt die Familienbeihilfe für so viele Semester, wie in den vor dem Wechsel betriebenen Stu-dien Familienbeihilfe bezogen wurde.Nicht als Studienwechsel wird folgendes ge-wertet:• Studienwechsel, bei denen die gesamten

Vorstudienzeiten in die neue Studienrich-tung eingerechnet werden.

• Studienwechsel, die durch ein unabwend-bares Ereignis ohne Verschulden des oder der Studierenden zwingend herbeigeführt

wurden. (z.B. dauerhafte Behinderung bei Sportstudium).

• der Umstieg auf den neuen Studienplan.• ein Wechsel des Studienorts bei gleichblei-

bender Studienrichtung (Achtung: Aus-nahmen simd möglich).

Wie hoch ist die Verdienstgrenze?Wenn dein zu versteuerndes Einkommen in einem Kalenderjahr 10.000 Euro übersteigt, musst du denjenigen Anteil der Familienbeihil-fe zurückzahlen, der diesen Grenzbetrag über-schreitet. Unter dem zu versteuernden Ein-kommen versteht man das Bruttoeinkommen abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge, der Arbeiterkammerumlage, der Werbungskosten (Betriebsausgaben), der Sonderausgaben und der außergewöhnlichen Belastungen. Für Ein-künfte in den Ferien gibt es keine zusätzlichen Freibeträge.Bei der Ermittlung des zu versteuernden Ein-kommens werden u.a. folgende Einkünfte nicht berücksichtigt:• Einkünfte, die vor oder nach Zeiträumen

erzielt werden, für die Anspruch auf Fami-lienbeihilfe besteht .

• Waisenpensionen und Waisenversorgungs-genüsse.

• einkommensteuerfreie Bezüge (z.B. Studi-enbeihilfe).

• 13. und 14. Gehalt.

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Studienbeihilfe

Neben der Familienbeihilfe ist die Studienbei-hilfe die zweite zentrale Unterstützung für Stu-dierende. Im Gegensatz zur Familienbeihilfe ist diese abhängig vom Einkommen der Eltern oder anderer unterhaltspflichtiger Personen.Das Antragsformular gibt es direkt bei der Sti-pendienstelle (Metahofgasse 30, 8010 Graz) oder online auf der Homepage der Studien-beihilfenbehörde (www.stipendium.at ) sowie im Sozialreferat.

Antragsfrist• Wintersemester: 20. September bis 15. De-

zember• Sommersemester: 20. Februar bis 15. Mai

Wer hat Anspruch auf Studienbeihilfe?• Österreichische StaatsbürgerInnen• Unter bestimmten Voraussetzungen haben

zudem EWR-StaatsbürgerInnen, Dritt-staatsangehörige, Staatenlose und Konven-tionsflüchtlinge Anspruch auf Studienbei-hilfe (siehe www.stipendium.at).

Höhe der StudienbeihilfeDie tatsächliche Höhe der Studienbeihilfe er-gibt sich aus der Rechnung „Höchststudien-beihilfe minus bestimmte Abzüge“. Dazu zäh-len unter anderem die Familienbeihilfe, die zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern, ei-nes Ehepartners/einer Ehepartnerin, anderer Unterhaltspflichtiger.

Die Einkommensgrenze liegt bei 8.000 Euro (2014) bzw. 10.000 Euro (ab 2015) jährlich. Informationen zur genauen Berechnungsweise des Einkommens bietet die Studienbeihilfen-behörde. Die Beihilfe wird um den über der Grenze liegenden Betrag vermindert.

• Die Höchststudienbeihilfe für Studierende, die am Wohnort der Eltern studieren be-trägt aktuell effektiv 475 Euro pro Monat.

• Für auswärtige Studierende, Selbsterhalter-Innen*, Vollwaisen, verheiratete Studieren-de sowie für Studierende mit Kind liegt der Höchstbetrag bei 679 Euro monatlich (* siehe Kapitel „Beruf und Studium“).

• Studierenden mit Kind gebührt ein Zu-schlag von 112 Euro monatlich pro Kind. Für erheblich behinderte Studierende gibt es einen Zuschlag von 160 bzw. 420 Euro.

Für einen ungefähren Überblick über deinen möglichen Anspruch empfehlen wir den Sti-pendienrechner:www.stipendienrechner.at

Anspruchsdauer und LeistungsnachweisBachelorstudien: Hier muss nach zwei Se-mestern ein Leistungsnachweis über Prüfun-gen im Ausmaß von mindestens 14 Semes-terwochenstunden oder 30 ECTS- Punkten erbracht werden.Mit erbrachtem Nachweis wird die Studien-beihilfe für die Mindeststudiendauer plus ein Toleranzsemester gewährt.Nach dem sechsten Semester muss erneut ein Nachweis über absolvierte Prüfungen im Aus-maß von 42 Semesterwochenstunden oder 90 ECTS- Punkte erbracht werden, damit das er-wähnte Toleranzsemester auch gültig wird.

Diplomstudien: Anspruch auf Studienbei-hilfe besteht für die Mindeststudiendauer zu-züglich eines Toleranzsemesters pro Studien-abschnitt.Nach dem zweiten Semester muss auch hier ein Nachweis über 14 Semesterwochenstun-den oder 30 ECTS-Punkte erbracht werden. Wenn die Mindeststudienzeit für den ersten

StudIenbeIhIlFe

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Studienbeihilfe

Studienabschnitt mindestens sechs Semester umfasst, muss nach dem sechsten Semester ein Leistungsnachweis über mindestens 42 Semes-terwochenstunden bzw. 90 ECTS- Punkte er-bracht werden.

Für Master- und Doktoratsstudien gibt es je-denfalls ein Toleranzsemester. Im Masterstu-dium müssen mindestens 20 ECTS-Punkte oder 10 Wochenstunden als Leistungsnach-weis nach dem zweiten Semester erbracht wer-den. Im Doktoratsstudium sind es 12 ECTS oder 6 Semesterwochenstunden.

Leistungsnachweis – Fristen und FolgenDer Leistungsnachweis ist innerhalb der An-tragsfrist des dem Nachweiszeitraum folgen-den Semesters zu erbringen. Im Wintersemes-ter ist dies immer der 15. Dezember und im Sommersemester der 15. Mai (Änderungen vorbehalten).

Kann der erforderliche Leistungsnachweis nicht erbracht werden, wird die Auszahlung der Studienbeihilfe eingestellt. Können Prü-fungen im Ausmaß von zumindest der Hälfte des angegebenen Stundenpensums nachgewie-sen werden, muss die erhaltene Studienbeihilfe aber zumindest nicht zurückgezahlt werden.

Achtung! Die Stipendienstelle schickt keine Aufforderung, den Studienerfolg nachzuwei-sen. Der Leistungsnachweis muss der Stipen-dienstelle rechtzeitig selbst vorgelegt werden. Passiert das nicht, ergeht nach Ablauf der Frist ein Bescheid über die Rückforderung der Stu-dienbeihilfe.

StudienwechselDamit der Anspruch nicht erlischt, darf das Studium außerdem höchstens zwei Mal ge-wechselt werden. Dabei darf man im Studi-um, für das man Beihilfe bezieht, höchstens

zwei Semester inskribiert gewesen sein. Sollte man später wechseln, verliert man den Anspruch, kann aber grundsätzlich wieder um Studienbeihilfe ansuchen, wenn man im neu-en Studium gleich viele Semester absolviert hat, wie im alten.

Anrechenbare Prüfungen sowie Zeiten, die in dem neuen Studium bereits vor dem Studien-wechsel absolviert wurden (Doppelstudium), können die Wartezeit verkürzen.

Wird das Studium schon nach dem ersten Se-mester gewechselt, muss sowohl nach dem ins-gesamt zweiten Semester (also ein Sem. altes + ein Sem. neues Studium), als auch nach dem zweiten Semester des neuen Studiums ein Leis-tungsnachweis erbracht werden.

Ein Studienwechsel ist der Stipendienstelle un-bedingt zu melden.

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Beruf und Studium

beruF und StudIum

SelbsterhalterInnen-stipendiumAnspruch hat wer:• über einen Zeitraum von mind. vier Jah-

ren (48 Monaten) zumindest 7.272 Euro (brutto minus Sozialversicherung) jährlich verdient hat.

• das Studium vor Vollendung des 30. Le-bensjahres beginnt (diese Grenze erhöht sich um ein weiteres Jahr für jedes vol-le Jahr, das länger als vier Jahre gearbeitet wurde, höchstens jedoch um fünf Jahre). Für den Beginn des Masterstudiums gilt die Altersgrenze von 35 Jahren.

Abgesehen davon, dass das Einkommen der Eltern keine Rolle spielt, gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Studienbeihilfe.Die Höchststudienbeihilfe für Selbsterhalter-Innen beträgt 679 Euro monatlich. Studieren-de mit Kind erhalten 112 Euro monatlich pro Kind zusätzlich.

Davon werden folgende Beträge abgezogen:• die zumutbare Unterhaltsleistung der Ehe-

partnerin/des Ehepartners• die zumutbare Eigenleistung (wenn die

Zuverdienstgrenze von 8.000 Euro (2014) bzw. 10.000 Euro (ab 2015) jährlich über-schritten wird)

• Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag, falls noch Anspruch darauf besteht

Die Antragstellung erfolgt gleich wie bei der Studienbeihilfe (ohne Unterlagen von Eltern und Geschwistern). Formulare findest du auf www.stipendium.at

StudienabschlussstipendiumWenn man in den letzten 48 Monaten oder vier Jahren vor Zuerkennung des Studienab-schlussstipendiums mindestens 36 Monate erwerbstätig war (zumindest halbbeschäftigt) und die Berufstätigkeit für die Dauer der Zu-erkennung des Stipendiums aufgibt, kann man ein Studienabschlussstipendium beantragen.

Das SAS wird gewährt, wenn dir neben dem Abschluss der Diplomarbeit nur mehr Lehrver-anstaltungen und Prüfungen im Ausmaß von zehn Semesterstunden bzw. 20 ECTS-Punk-ten oder zwei Fachprüfungen zum Abschluss des Studiums fehlen. Ist keine Diplomarbeit anzufertigen, sind es 20 Semesterstunden bzw. 40 ECTS oder vier Fachprüfungen.

Das SAS beträgt zwischen 600 Euro und 1.040 Euro monatlich, je nach Ausmaß der vorange-gangenen Tätigkeit.

Zu beachten ist, dass Leistungen von ande-ren Einrichtungen zur Bestreitung des Unter-haltes (z.B. Arbeitslosengeld, Weiterbildungs-geld, Praktikumsentgelte, Bezüge aufgrund des Mutterschutzes, Renten, etc.), das SAS vermindern!

BildungskarenzEine Bildungskarenz kann zwischen Arbeitge-berIn und ArbeitnehmerIn ab Beginn des sieb-ten Arbeitsmonats in einem nicht geringfügi-gen, durchgängigen Arbeitsverhältnis gegen Entfall des Arbeitsentgeltes für die Dauer von mindestens zwei Monaten bis maximal einem Jahr vereinbart werden. In manchen Betrieben gibt es zusätzliche für dich vergünstigende Be-triebsvereinbarungen zur Bildungskarenz. Er-kundige dich bei deiner Betriebsratskörper-schaft, falls vorhanden.

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Beruf und Studium

Gemäß Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) besteht für die Zeit der Bildungs-karenz Anspruch auf Weiterbildungsgeld in Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes. Der Antrag ist nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Arbeitgeber beim AMS zu stellen.Bei einem Studium an einer Hochschule ist dem AMS nach jedem Semester ein Nachweis über die Ablegung von Prüfungen im Umfang von vier Semesterwochenstunden oder acht ECTS vorzulegen.Ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgren-ze ist zulässig. Das Formular zur Antragsstel-lung findest du auf help.gv.at

BildungsteilzeitFür ArbeitnehmerInnen, deren Arbeitsverhält-nis ununterbrochen bereits mindestens sechs Monate mit gleichbleibender Normalarbeits-zeit gedauert hat, besteht die Möglichkeit, mit dem/r ArbeitgeberIn eine Bildungsteilzeit mit der Dauer von vier Monaten bis zu zwei Jah-ren zu vereinbaren und somit Weiterbildungs-maßnahmen im aufrechten Arbeitsverhältnis wahrzunehmen.Die Arbeitszeit muss um mindestens ein Vier-tel und darf höchstens um die Hälfte der bis-herigen Normalarbeitszeit reduziert werden. Die wöchentliche Arbeitszeit während der Bil-dungsteilzeit muss mind. 10 Stunden betra-gen. Für den Anspruch auf Bildungsteilzeit-geld muss das während der Bildungsteilzeit erzielte Entgelt über der Geringfügigkeits-grenze liegen.

Bei einem Studium an einer Hochschule ist dem AMS nach jedem Semester ein Nachweis über die Ablegung von Prüfungen im Um-fang von zwei Semesterwochenstunden oder vier ECTS vorzulegen.

Arbeitsrechtliche Beratung für StudierendeJeden ersten Mittwoch im Monat findet die arbeitsrechtliche Beratung im Arbeitsrefe-rat (Schubertstraße 6a, 8010 Graz, 1. Stock) durch einen Experten/eine Expertin der AK Steiermark statt. Nähere Infos und Termine auf http://arbeit.oehunigraz.at

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Text worum es geht

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AK-Studienbeihilfe | GIS

Bei der Arbeiterkammer Steiermark kannst du um eine eigene Studienbeihilfe in Höhe von bisher 240 Euro im Studienjahr ansuchen.

Dabei ist es wichtig, dass zumindest ein El-ternteil Mitglied der AK Steiermark ist oder vor einer Arbeitslosigkeit bzw. Pensionierung war. Auch wenn du selbst AK-Mitglied bist, kannst du um die Beihilfe ansuchen.

Hilfreich ist es zudem, wenn du zuvor um die staatliche Studienbeihilfe angesucht hast.

Bei der Antragsstellung sind einige Unterla-gen, wie z.B. dein Studienbeihilfenbescheid (wenn vorhanden) oder die Inskriptionsbestä-tigung oder Einkommensnachweise (auch der Eltern), Nachweise für Unterhaltsverpflich-tungen (auch für Geschwister), der Nachweis über die Familienbeihilfe, dein Studienerfolgs-nachweis etc. in Kopie beizulegen.

Auf der Homepage der Arbeiterkammer fin-dest du das Online-Formular und alle weite-ren Informationen:http://stmk.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildunsgfoerderungen/Studenten-beihilfe.html

Auch Kinder von Tiroler AK-Mitgliedern bzw. studierende Mitglieder der AK Tirol können eine Beihilfe beziehen. Infos unter: http://tirol.arbeiterkammer.at/beratung/bil-dung/BildungundFoerderungen/AKBeihilfe-fuerStudenten.html

StudienbeihilfebezieherInnen können sich von der Rundfunkgebühr und von der Ökostrompauschale befreien lassen sowie einen Zuschuss zum Fernsprechentgelt beantragen. Monatlich gibt es hierbei zwölf Euro Gutschrift für Handy- oder Festnetzte-lefonie oder für ein Internetkombipaket. Ach-tung: gilt nicht für alle Anbieter und Tarife!

Informationen zu den Telefonie-Vertragspart-nern der GIS, den möglichen Tarifen sowie weitere Infos und Anspruchsvoraussetzungen finden sich auf www.gis.at.

aK-StudIenbeIhIlFe FernSehen - Strom - teleFon/Internet

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Wohnen & Wohnbeihilfe

WohnbeihilfeDie Wohnbeihilfe ist eine Beihilfe des Landes Steiermark zur Miete bzw. den Betriebskosteneiner Mietwohnung. Die Höhe der Beihilfe hängt vom Haushaltseinkommen, der Größe der Wohnung und der Anzahl der darin leben-den Personen ab. Wohnbeihilfe wird nur für den Hauptwohnsitz gewährt. Ein schriftlicher Hauptmietvertrag mit Vergebührungsvermerk (oder Einzahlungsbeleg) muss in Kopie vorge-legt werden.

Für weitere Infos siehe www.soziales.steiermark.at

Es empfiehlt sich, sich vor Unterzeichnung des Vertrages bei Makler oder Vermieter zu erkundigen, ob die zu mietende Woh-nung die Kriterien der Wohnbeihilfe erfüllt (Mietzinsobergrenzen).

AnsuchenDas Antragsformular für die Wohnbeihilfe er-hältst du im Sozialreferat oder online auf un-serer Homepage sowie auf www.soziales.stei-ermark.at. Dort findest du auch das Formular zur Wohnungsaufwandsbestätigung, das vom Vermieter ausgefüllt werden muss.Mit dem dort verlinkten Wohnbeihilferechner lässt sich außerdem berechnen, wie hoch die Wohnbeihilfe ausfallen würde.Die ausgefüllten Formulare sind im Referat für Wohnbeihilfe (Dietrichsteinplatz 15, 8011 Graz) abzugeben.

Kostenlose MietrechtsberatungAm zweiten Mittwoch jeden Monats fin-det im Sozialreferat eine kostenlose Miet-rechtsberatung durch die Mietervereini-gung statt. Die genauen Termine findest du auf der Homepage des Referates. In dringenden Fällen ist die Mietervereinigung unter folgender Telefonnummer bzw. online erreichbar:Tel.: 050195-4300Mail: [email protected]: mietervereinigung.at

Schlichtungsstelle Stadt GrazBei Streitigkeiten zu Miethöhe und Betriebs-kosten, Instandhaltungsarbeiten etc. kann die Schlichtungsstelle der Stadt Graz kostenfrei in Anspruch genommen werden. In den Verfah-ren werden in erster Linie Vergleiche und güt-liche Streitbeilegungen angestrebt. Sollte dies nicht möglich sein, werden Entscheidungen getroffen.Schillerplatz 4, 8011 Graz Tel.: +43 316 872-5424E-Mail [email protected]

WohnungssucheNeben Anzeigen in Tageszeitungen und kom-merziellen Online-Plattformen können dir auch folgende Homepages bei der Wohnungs-suche helfen:campusboard.atsws.or.at

Studierendenheime:uni-graz.at/ -> Studieren -> Studierendenleben -> Essen und Wohnen -> Studierendenheime

wohnen & wohnbeIhIlFe

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Öffentlicher Verkehr

StudienkarteDie Studienkarte wird für ordentliche Studie-rende bis zum 26. Geburtstag angeboten. Gül-tig ist sie für alle öffentlichen Verkehrsmittel in den gekauften Tarifzonen. Erhältlich ist sie zu Beginn des jeweiligen Semesters im Mobi-litätscenter der Holding Graz (Jakoministraße 1, 8010 Graz).Sobald du deine persönliche Studienkarte hast, kannst du sie - sofern du Studienbeihilfe be-ziehst - bei der Stipendienstelle einreichen um einen Fahrtkostenzuschuss zu erhalten.

MobilitätsscheckDer Möbilitätsscheck ist ein Zuschuss zur Studienkarte bzw. zur Halbjahres- oder Jahreskarte seitens der Stadt Graz. Für die 6-Monatskarte, die normale Halb-jahres- oder Jahreskarte bekommt man damit einen Zuschuss von 40 Euro. Die 5-Monatskarte bekommt man mit dem Mobilitätsscheck um 35 und die 4-Monats-karte um 30 Euro billiger (Änderungen vor-behalten). Als ordentliche/r StudentIn kann man den Mobilitätsscheck beantragen und einlösen, wenn man• seinen Hauptwohnsitz in Graz hat.• das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet

hat.• folgenden Leistungsnachweis erbringt:

1. Als Erstsemestrige/r genügt eine Inskrip-tionsbestätigung.

2. für Zweitsemestrige: ein Nachweis über acht Wochenstunden bzw. 16 ECTS-Punkte des ersten Studiensemesters.

3. für alle nicht erst- und zweitsemestrig Studierenden: ein Studiennachweis über acht Wochenstunden oder 16 ECTS-Punkte des letzten Studienjahres.

Standard-TicketsFür die Standard-Tickets der öffentlichen Ver-kehrsmittel in Graz ist für Studierende keine Ermäßigung vorgesehen. Verbilligte Tickets gibt es nur für Jugendliche bis zum 19. Ge-burtstag, welche eine Ermäßigung von ca. 40 Prozent auf Stunden- und 24-Stunden-Tickets erhalten.

Weitere Infos und Online-Beantragung:http://www.holding-graz.at/linien/tickets-ta-rife/studienkarte.html

www.graz.at -> Leben in Graz -> Verkehr und Parken -> Mobilitätsscheck

ÖFFentlIcher VerKehr

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16

Mensabeihilfe & Mensastempel

Die Mensabeihilfe ist eine vom Land Steier-mark finanzierte Beihilfe. Die Beantragung ist für Studierende, die für ein Studium an der Uni Graz Studienbeihilfe beziehen, möglich und erfolgt im Sozialreferat der ÖH Uni Graz.

Die Auszahlung der Beihilfe ist an die Kriteri-en des Landes Steiermark gebunden. Da die-se und die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel jeweils neu beschlossen werden, besteht keine endgültige Sicherheit darüber. Die hier zur Verfügung gestellten Informationen bezie-hen sich daher auf die Richtlinien des Som-mersemesters 2014. Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese auf der Homepage des So-zialreferates nachzulesen.

Das Land Steiermark hat im für das Studien-jahr 2013/14 folgende Kriterien aufgestellt:• Österreichische Staatsbürgerschaft oder

EU-Staatsbürgerschaft• Hauptwohnsitz in der Steiermark, jedoch

außerhalb von Graz bzw. Leoben, wenn an diesen Orten dem Studium nachgegan-gen wird

• Soziale Bedürftigkeit nach dem Studienför-derungsgesetz auf Grund eines Vorschlages der Österreichischen HochschülerInnen-schaft

Die Mensabeihilfe betrug bisher pro Semes-ter 320 Euro.

Auf die Beihilfe besteht kein Rechtsanspruch.Weitere Informationen unter:soziales.oehunigraz.at/oeh-foerderungen/mensabeihilfe/

menSabeIhIlFe

Die ÖH fördert jedes Menü in der Men-sa für Studierende mit einem Betrag von 0,80 Euro. Zu diesem Zweck musst du mit deiner UNIGRAZCARD ins ÖH-Ge-bäude in der Schuberstraße 6a, 1. Stock zum Sekretariat kommen, dich in die auf-gelegte Liste eintragen und die Matrikel-nummer im Sekretariat bekanntgeben. Die Förderung wird dann für die entsprechen-de StudentCard freigeschaltet und der Mensa-stempel (ein „M“ neben dem Verlängerungs-datum) kann sofort bei einem Uni-Terminal aufgedruckt werden.

Voraussetzungen sind ein Vorjahreseinkom-men unter 10.000 Euro oder der Bezug von Studienbeihilfe.

Du erhältst einen Rabatt in folgenden Loka-len:• Mensa am Sonnenfelsplatz 1• Mensa TU – Inffeldgasse 10• Café Global, Leechgasse 22

menSaStempel

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17

Sozialfonds | Sozialtopf

Studierende in sozialen Notlagen können aus dem Sozialtopf finanziell unterstützt werden. Voraussetzung für eine Unterstützung ist die soziale Bedürftigkeit im Sinne der Richtlinien sowie das Erbringen von mindestens 16 ECTS aus den letzten beiden Semestern (8 ECTS für Doktoratsstudierende). Die Anzahl der ECTS halbiert sich bei Vorliegen bestimmter Um-stände, z.B. Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen.

Der Sozialtopf ist eine freiwillige Förderung durch die ÖH Uni Graz, daher besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung. Ansuchen können einmal pro Semester, von Semester-beginn bis 10 Werktage vor Beginn der Se-mester- bzw. Sommerferien, gestellt werden. Ansuchen die in den Semester- bzw. Sommer-ferien gestellt werden, zählen als Ansuchen für das folgende Semester und werden in diesem bearbeitet.

Ablauf eines AnsuchensDu gibst ein vollständig ausgefülltes Formu-lar mit allen vorgeschriebenen Unterlagen ab. Dann wird dein Ansuchen innerhalb ei-nes Monats bearbeitet (nicht in der lehrver-anstaltungsfreien Zeit). Wenn nach der Be-arbeitung Fragen offen sind oder Unterlagen fehlen, werden wir dich per E-Mail kontaktie-ren. Einmal im Monat (gegen Monatsende) wird über die Vergabe entschieden. Die Ent-scheidung trifft der/die SozialreferentIn nach Vorgabe der Richtlinien. Danach wirst du über die Entscheidung informiert. Wird dein Ansu-chen abgelehnt, erfährst du warum und hast die Möglichkeit, ein Ansuchen auf Wiederbe-arbeitung zu stellen.

Richtlinien und Formular:http://soziales.oehunigraz.at/oeh-foerderun-gen/sozialtopf/

SozIaltopF

Du kannst zusätzlich zu deinem Sozialtopf-antrag bei der ÖH Uni Graz auch den Sozi-alfondsantrag bei der Bundesvertretung der Österreichischen HochschülerInnenschaft stellen. Voraussetzungen für eine Unterstüt-zung sind unter anderem soziale Bedürftigkeit (im Sinne der Sozialfondsrichtlinien), dass sich der Wohnsitz nicht bei den Eltern befindet, kein Bezug von Studienbeihilfe und ein aus-reichender Studienerfolg.

Du kannst den Antrag entweder direkt bei der ÖH-Bundesvertretung oder im Sozialre-ferat der ÖH Uni Graz abgeben. Wir leiten deinen Antrag gerne an die Bundesvertretung weiter! Es müssen alle erforderlichen Unterla-gen beigelegt sein, sonst wird der Antrag au-tomatisch abgelehnt.

Auskünfte zu Sozialtopf und Sozialfonds be-kommst du in den Sprechstunden des Sozi-alreferates (siehe Homepage). Ein/e speziell für den Sozialtopf zuständige/r Sachbearbei-terIn kann dir bei der Antragsstellung behilf-lich sein.

Eine Liste der nötigen Unterlagen, der Kriteri-en sowie das Antragsformular findest du hier: http://www.oeh.ac.at/studierenleben/sozia-les-und-geld/oeh-sozialfonds/

SozIalFondS

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18

Kulturpass | VinziMarkt

Studierende, die Leistungen aus dem Sozial-topf der ÖH Uni Graz beziehen, können sich im Sozialreferat den Kulturpass ausstellen las-sen.Mit dem Kulturpass können bestimmte Aus-stellungen, Konzerte, Theateraufführungen, Opern etc. besucht werden. Jede Kulturein-richtung, die Partner der Aktion ist, ermög-licht KulturpassbesitzerInnen einen unentgelt-lichen Eintritt.Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellungs-datum.Stehen andere soziale Problemlagen im Vor-dergrund, beispielsweise bei AlleinerzieherInn-nen, so ist Hunger auf Kunst & Kultur direkt der Ansprechpartner für die Ausstellung eines Kulturpasses.

Weitere Infos: www.hungeraufkunstundkultur.at/steiermark

In den VinziMärkten werden gespendete Wa-ren bzw. all jene Waren, welche bisher einfach weggeworfen wurden, zu einem Maximalpreis von 30 % des Normalwertes verkauft.Studierende in einer sozialen Notlage können im Sozialreferat um eine Bestätigung für die Einkaufsberechtigung im VinziMarkt ansu-chen. Hierzu ist ein Nachweis der Einkom-mensverhältnisse und des Studiums an der Karl-Franzens-Universität Graz zu erbringen. Die Bestätigung kann bei den zuständigen SachbearbeiterInnen (siehe soziales.oehuni-graz.at) beantragt werden.

Die Grazer VinziMärkte:• Rochelgasse 15, 8020 Graz• Herrgottwiesgasse 51, 8020 Graz

KulturpaSS VInzImarKt

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Studierende mit Kind

Es gibt verschiedene Beihilfen und Unterstüt-zungen, die das Studieren mit Kind erleich-tern können. Einige ausgewählte werden im Folgenden genannt:

FamilienbeihilfeEine finanzielle Unterstützung für alle Eltern in Österreich, zu beantragen nach der Geburt beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt. Die Höhe wird nach Alter und Anzahl der Kin-der gestaffelt.

KinderbetreuungsgeldDas Kinderbetreuungsgeld steht nach der Geburt eines Kindes allen Eltern unabhän-gig von einer Erwerbstätigkeit vor der Geburt zu. Voraussetzungen sind unter anderem der Lebensmittelpunkt in Österreich, Anspruch auf Familienbeihilfe für das Kind sowie ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kleinkind. Weitere Infos: www.bmfj.gv.at

FamilienhärteausgleichEinmalige Überbrückungshilfe in Notfällen. Zu beantragen bei Eintreten einer unverschuldeten finanziellen Notlage beim Bundesministerium für Familien und Jugend. Der Auszahlungs-betrag bezieht sich auf die jeweilige Notlage. Siehe: www.bmfj.gv.at

UnterhaltsvorschussDieser dient der Sicherstellung des Unter-halts von minderjährigen Kindern, wenn ein Elternteil seinen Verpflichtungen zur Zah-lung nicht (regelmäßig) nachkommt. Der Unterhaltsvorschuss wird vom Staat auf An-trag gewährt. Der Antrag muss von jenem Elternteil, der zur Vertretung des Kindes be-fugt ist, im Namen des Kindes beim zu-ständigen Bezirksgericht gestellt werden. Weiter Infos: www.help.gv.at

Kinderbetreuungsbeihilfe des Landes SteiermarkEine Unterstützung für den Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung. Einzureichen innerhalb von drei Monaten ab Beginn des Besuchs der Einrichtung mit rückwirkender Auszahlung, ansonsten ab Antragstellung beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung. Weitere Infos: www.verwaltung.steiermark.at -> Suchwort: Kinderbetreuungsbeihilfe

Ausführliche Informationen zum Thema fin-det man hier:Plattform UniKid: www.unikid.at

Bundesministerium für Familien und Jugend: www.bmfj.gv.at

beIhIlFen Für StudIerende mIt KInd

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Versicherungsformen

In Österreich gibt es nur für ArbeitnehmerIn-nen eine Pflichtversicherung, aber keinen ge-nerellen Versicherungszwang. Du bist also selbst verantwortlich, eine Krankenversiche-rung abzuschließen, sonst sind im Krank-heitsfall die Arzt- oder Spitalskosten selbst zu tragen. Hier findest du einen Überblick über deine Versicherungsmöglichkeiten.

Mitversicherung: ElternStudierende haben die Möglichkeit, bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres bei den El-tern, Großeltern oder Adoptiveltern mitversi-chert zu sein. Dafür musst du ein „ernsthaftes und zielstrebiges“ Studium nachweisen.

Das heißt: im ersten Abschnitt oder in einem abschnittsunabhängigen Studium, muss ent-weder die Familienbeihilfe bezogen werden oder ein Leistungsnachweis von acht Semes-terwochenstunden (SWS) bzw. einer Teildip-lomprüfung im Jahr erbracht werden.Sobald du den ersten Abschnitt beendet hast, „erlischt“ die acht SWS Nachweispflicht und du musst nur mehr eine Fortsetzungsbestäti-gung schicken, außer der Sozialversicherungs-träger fordert dich zu einem Nachweis über ein „ernsthaftes und zielstrebiges“ Studium auf.Es gibt keine Semesterbeschränkung, die Er-füllung eines erforderlichen Leistungsnachwei-ses ist ausreichend.

Mitversicherung: LebensgefährtIn bzw. EhepartnerInWenn dein/e EhepartnerIn krankenversichert ist, kannst du dich mitversichern lassen. Glei-ches gilt auch für den/die LebensgefährtIn wenn eine Wohngemeinschaft seit mehr als zehn Monaten nachweisbar ist.

Studentische SelbstversicherungMit der studentischen Selbstversicherung kannst du dich um 52,68 Euro monatlich (Stand: 2014) selbst versichern, wenn sonst kein Versicherungsschutz gegeben wäre.Die Voraussetzungen sind:• ein ordentlicher Wohnsitz in Österreich• die gesetzliche Studiendauer plus ein Se-

mester darf nicht um mehr als vier Semes-ter überschritten werden (außer es liegen wichtige Gründe vor)

• du hast noch kein Studium beendet (Aus-nahmen möglich)

• du hast dein Studium nicht öfter als zwei Mal bzw. nicht zu spät gewechselt.

Selbstversicherung für geringfügig BeschäftigteWenn dein monatliches Einkommen die Ge-ringfügigkeitsgrenze monatlich nicht über-schreitet, hast du die Möglichkeit, dich um 55,79 Euro monatlich (Stand: 2014) selbst zu versichern. In diesem Fall bist du nicht nur kranken-, sondern auch pensionsversichert. Auch besteht Anspruch auf Krankengeld.

Allgemeine SelbstversicherungKommt eine studentische Selbstversicherung nicht infrage, kannst du dich auch selbst versi-chern, allerdings zu einem höheren Tarif.Der Höchstsatz 2014 beträgt 377,85 Euro, im Regelfall zahlen Studierende jedoch einen we-sentlich geringeren Betrag. Der Mindestbetrag beträgt ca. 95 Euro. Stelle den Antrag auf Her-absetzung gleichzeitig mit dem Antrag auf frei-willige Selbstversicherung!

Nähere Informationen findest du hier:sozialversicherung.at 

VerSIcherungSFormen

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Psychologische Beratungstelle

Bei der Psychologischen Beratungsstelle für Studierende kannst du, wenn du auf einer Universität oder Fachhochschule studierst, kostenlose, vertrauliche und auf Wunsch auch anonyme Beratung und Betreuung in An-spruch nehmen. Dort bietet man dir Orientierungs- und Ent-scheidungshilfen und unterstützt dich bei Pro-blemen.

Dreihackengasse 1, 8020 Graz+43/316/814748 [email protected] www.studentenberatung.at

pSychologISche beratungSStelle Für StudIerende

Medieninhaberin, Herausgeberin und für den Inhalt verantwortlich:ÖH Uni Graz, Schubertstraße 6a, 8010 GrazTel: 0316/380 - 2955 [email protected]

Redaktion: Georg Erkinger, Talia Cansiz, Alexander MelinzLayout: Thomas KnappLektorat: Karin Haider, Alexander MelinzTitelbild: Universität Erfurt/flickr.comCampusplan: Mag. Birgit Natter (Redaktion), Daniel Blazej (Grafik), Roman Klug (Design, Satz & Layout)Druck: Servicebetrieb ÖH-Uni Graz GmbH

Trotz sorgfältiger Bearbeitung besitzt diese Broschüre keine Rechtsverbindlichkeit. Rechtliche Gültigkeit besitzen die Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt der Universität Graz und Rechtsinformationssystem (RIS) des Bundes. Ände-rungen und Druckfehler vorbehalten.

Diese Broschüre ist veröffentlicht unter der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung - Nicht-kommerziell - Wei-tergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Österreich (CC BY-NC-SA 3.0 AT)URL: https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/at/

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ADM

INISTR

ATION

(von A bis Z)39

Abteilung Gebäude und Technik

18 Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen

75 Prävention und Sicherheit

20 Cam

pusplanung1

Dekanat der G

eisteswissenschaft­

lichen Fakultät1

Dekanat der K

atholisch­ Theologischen Fakultät

1 D

ekanat der N

aturwissenschaft lichen Fakultät

15 D

ekanat der Rechtsw

issenschaft lichen Fakultät15

Dekanat der Sozial­ und W

irtschafts­w

issenschaftlichen Fakultät35

Dekanat der Um

welt­, Regional­ und

Bildungswissenschaftlichen Fakultät

1 D

irektion für Ressourcen und Planung44

lnterne Revision1

Lehr­ und Studienservices75

Lehr­ und Studienservices49

Lehr­ und Studienservices (4students und Bologna­Team

)1

Leistungs­ und Qualitäts m

anagement

20 Personalressort

30 Personalressort

75 Personalressort

1 Portier

15 Portier

33 Portier

20 Rechnungsw

esen und Controlling75

Rechnungswesen und Controlling

1 Rechts­ und 0rganisationsabteilung

1 Rektorat

1 Studien­ und Prüfungsabteilung

39 W

irtschaftsabteilung

GEISTESW

ISSENSCH

AFTLICHE

FAKULTÄT (von A bis Z)22

Alte Geschichte und Altertum

skunde1

Alte Geschichte und Altertum

skunde34

Amerikanistik

11 Anglistik

34 Anglistik

1 Archäologie

25 Archäologie

1 G

ermanistik

18 G

ermanistik

24 G

ermanistik

9 G

eschichte23

Geschichte

39 G

eschichte1

Klassische Philologie

1 Kunstgeschichte

23 M

usikwissenschaft

9 Philosophie

34 Philosophie

33 Rom

anistik33

Slawistik

33 Sprachw

issenschaft33

Theoretische und Angewandte Transla­

tionswissenschaft

34 Volkskunde und Kulturanthropologie

NATUR

WISSEN

SCHATLICH

EFAKULTÄT (von A bis Z)3

Chemie

10 Chem

ie2

Erdwissenschaften

9 Erdw

issenschaften

8 M

athematik und W

issenschaftliches Rechnen

11 M

athematik und W

issenschaftliches Rechnen

25 M

athematik und W

issenschaftliches Rechnen

26 M

olekulare Biowissenschaften

45 M

olekulare Biowissenschaften

31 Pflanzenw

issenschaften32

Pflanzenwissenschaften

58 Pflanzenw

issenschaften59

Pflanzenwissenschaften

2 Pharm

azeutische Wissenschaften

3 Pharm

azeutische Wissenschaften

4 Pharm

azeutische Wissenschaften

5 Physik

8 Physik

25 Physik

12 Psychologie

14 Psychologie

28 Psychologie

51 Psychologie

56 Psychologie

2 Zoologie

55 Zoologie

KATH

OLISCH

-THEO

LOG

ISCHE

FAKULTÄT (von A bis Z)48

Alttestamentliche Bibelw

issenschaft48

Dogm

atik48

Ethik und Gesellschaftslehre

48 Fundam

entaltheologie47

Kanonisches Recht

48 K

atechetik und Religionspädagogik

48 K

irchengeschichte und kirchliche Zeitgeschichte

48 Liturgiew

issenschaft, Christliche Kunst und H

ymnologie

48 M

oraltheologie48

Neutestam

entliche Bibelwissenschaft

48 Ö

kumenische Theologie, 0stkirchliche

0rthodoxie und Patrologie47

Pastoraltheologie und Pastoralpsychologie

48 Philosophie an der K

atholisch­ Theologischen Fakultät

48 Religionsw

issenschaft

UMW

ELT-, REG

ION

AL- UND

B

ILDUN

GSW

ISSENSCH

AFTLICHE

FAKULTÄT (von A bis Z)14

Erziehungs­ und Bildungswissenschaft

33 Erziehungs­ und Bildungsw

issenschaft11

Geographie und Raum

forschung12

Geographie und Raum

forschung14

Pädagogische Professionalisierung35

Systemw

issenschaften, lnnovations­ und N

achhaltigkeitsforschung33

Schulpädagogik25

Sportwissenschaft

56 W

egener Center für Klim

a und G

lobalen Wandel

RECH

TSWISSEN

SCHAFTLICH

EFAKULTÄT (von A bis Z)15

Arbeitsrecht und Sozialrecht15

Europarecht15

Finanzrecht

15 Ö

sterreichische Rechtsgeschichte und Europäische Rechtsentw

icklung15

Österreichisches und lnternationales

Unternehmens­ und W

irtschaftsrecht15

Österreichisches und lnternationales

Zivilgerichtliches Verfahren, lnsolvenzrecht und Agrarrecht

15 Ö

sterreichisches, Europäisches und Vergleichendes Ö

ffentliches Recht, Po­litikw

issenschaft und Verwaltungslehre

15 Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie

und Rechtsinformatik

15 Röm

isches Recht, Antike Rechts­geschichte und N

euere Privatrechtsge­schichte

15 Strafrecht, Strafprozessrecht und

Krim

inologie15

Völkerrecht und lnternationale Bezie­hungen

15 Zivilrecht, Ausländisches und lnternati­

onales Privatrecht

SOZIAL- UN

D W

IRTSCH

AFTSWISSEN

-SCH

AFTLICHE FAKULTAT (von A bis Z)

15 Banken und Finanzierung

15 Finanzw

irtschaft15

Finanzwissenschaft und Ö

ffentliche W

irtschaft19

Marketing

15 lnform

ationswissenschaft und W

irt­schaftsinform

atik15

0rganisation und lnstitutionenökonom

ik19

Personalpolitik15

Produktion und Logistik15

Soziologie

DIEN

STLEISTUNG

EN (von A bis Z)

72 Akadem

ie für Neue M

edien und W

issenstransfer37

alumni UN

I graz. das abso­netzwerk

21 Betriebsrat für das allgem

eine Universitäts personal

43 Betriebsrat für das w

issenschaft liche Universitätspersonal

21 Büro der/des Senatsvorsitzenden

21 Büro des Universitätsrates

1 Büro für lnternationale Beziehungen

14 Büro für lnternationale Beziehungen

67 Büro für lnternationale Beziehungen

72 Career Center

13 Com

petence Center SAP11

Fachbibliothek Anglistik / Am

erikanistik11

Fachbibliothek Geographie

1 Fachbibliothek G

ermanistik

9 Fachbibliothek G

eschichte11

Fachbibliothek Mathem

atik44

Fachbibliothek Molekulare Bio­

wissenschaften

33 Fachbibliothek W

ALL15

Fakultätsbibliothek RESOW

I47

Fakultätsbibliothek Theologie67

Forschungsmanagm

ent und ­service72

Fundraising und Alumni

1 H

ausdruckerei61

Hochschülerlnnenschaft an der Univer­

sität Graz

28 lnform

ationsmanagem

ent65

Krabbelstube

78 K

indergarten“Gaudeam

us“

16 Koordinationsstelle für

Geschlechterstudien, Frauen forschung

und Frauenförderung35

Koordinationsbüro für Umw

elt­system

wissenschaften

15 M

ediathek1

Presse und Komm

unikation8

PresseundKommunikation(G

rafik)15

S0Wl­Zentrum

für Wirtschafts sprachen

37 UN

I for LIFE55

UNI for LIFE

68 unikid &

unicare1

Universitätsarchiv62

Universitätsbibliothek1

Universitäts­Sportinstitut (USI Graz)

27 Universitäts­Sportinstitut (USI G

raz)66

Universitäts­Sportinstitut (USI Graz)

38 Zentrum

für Weiterbildung

1 Zentrum

lntegriert Studieren

GA

STRO

NO

MIE (von A bis Z)

1 Cafeteria

11 Cafeteria

15 Cafeteria

33 Cafeteria

44 Cafeteria

27 USZ­Restaurant

ZENTR

EN (von A bis Z)

15 Center for Accounting Research

8 Centrum

für Jüdische Studien15

Centrum für Sozialforschung

8 Forschungsstelle

Österreichisches D

eutsch

15 G

raz Schumpeter Centre

2 H

uman N

utrition and Metabolism

Research and Training Center

29 Konfuzius­lnstitut

15 REEES

9 treffpunkt sprachen – Zentrum

für Sprache, Plurilingualism

us und Fachdidaktik

19 UN

I­ETC47

Vestigia­Manuscript Research Center

35 Zentrum

für Amerikastudien

14 Zentrum

für Amerikastudien

1 Zentrum

Antike15

Zentrum für D

igitale Komm

unikation19

Zentrum für Entrepreneurship und

angewandte Betriebsw

irtschafts lehre33

Zentrum für lnform

ations modellierung

23 Zentrum

für Kulturwissenschaften

75 Zentrum

für PädagogInnenbildung71

Regional Centre of Expertise

MUSEEN

(von A bis Z)1

Hans­G

ross­Krim

inalmuseum

67 H

aus der Wissenschaft

1 UniG

raz@M

useum

SON

STIGES (von A bis Z)

63 Franz­N

abl­lnstitut2

Klinische Lehr­ u. Forschungs am

bulanz (PsyAm

b)50

Psychotherapeutisches Propädeutikum

64 Universitäts­Sportinstitut –

Spielfeld am H

ilmteich

ADR

ESSEN (von 1 bis 78)

1 Universitätsplatz 3 (B 4)

2 Universitätsplatz 2 (B 4)

3 Universitätsplatz 1 (B 4)

4 Universitätsplatz 4 (B 4)

5 Universitätsplatz 5 (B 4)

6 Universitätsplatz 6 (B 4)

8 H

einrichstraße 22 (B 4)9

Heinrichstraße 26 (B 4)

10 H

einrichstraße 28 (B 4)11

Heinrichstraße 36 (B 4)

12 Universitätsstraße 2­4 (B 4)

13 Universitätsstraße 6 (B 4)

14 Strassoldogasse 10 (C 4)

15 Universitätsstraße 15 (B 4)

16 Beethovenstraße 19 (C 4)

18 H

arrachgasse 34 (B 4)19

Elisabethstraße 50 B (C 4)20

Halbärthgasse 8 (B 4)

21 H

albärthgasse 2 (B 4)22

Goethestraße 28 (B 5)

23 M

ozartgasse 3 (A 4)24

Mozartgasse 8 (A 4)

25 M

ozartgasse 14 (A 4)26

Heinrichstraße 31 (A 4)

27 M

ax­Mell­Allee 11 (A 3)

28 Universitätsstraße 27 (B 4)

29 Johann­Fux­G

asse 30 (B 3)30

Zinzendorfgasse 34 (B 4)31

Schubertstraße 51 (B 3)32

Holteigasse 6 (B 2)

33 M

erangasse 70 (D 4)

34 Attem

sgasse 25 (B 4)35

Merangasse 18 (C 4)

36 H

einrichstraße 33 (B 4)37

Beethovenstraße 9 (C 4)38

Harrachgasse 23 (B 4)

39 Attem

sgasse 8 (B 5)43

Heinrichstraße 18 (B 4)

44 H

umboldtstraße 48 (A 4)

45 H

umboldtstraße 50 (A 4)

46 H

umboldtstraße 46 (A 4)

47 H

einrichstraße 78 A (B 3)48

Heinrichstraße 78 B (B 3)

49 H

arrachgasse 28 (B 4/5)50

Elisabethstraße 32 (C 4)51

Maiffredygasse 12 B (C 5)

55 M

erangasse 12 (C 4)56

Brandhofgasse 5 (B 5)58

Schubertstraße 51 A (B 3)59

Schubertstraße 59 (B 2)61

Schubertstraße 6 A (B4)62

Universitätsplatz 3 A (B 4)63

Elisabethstraße 30 (C 4)64

Hilm

teichstraße 85 (A 1) 65

Heinrichstraße 11 (A 5)

66 G

rillparzerstraße 10 (A 5)67

Elisabethstraße 27 (C 4)68

Harrachgasse 32 (B 4)

71 Attem

sgasse 11 (B 5)72

Liebiggasse 9 (B 3)75

Halbärthgasse 6 (B 5)

78 Rosenberggürtel 12 (A 4)

ALLGEM

EINES

INSTITUTE

Kontakt: Presse + Komm

unikation | 0316/380-1007|com

munication@

uni-graz.at|www.uni-graz.at|K

arl-Franzens-UniversitätGraz,3.Auflage©

Frühjahr2014|Redaktion:Mag.BirgitN

atter,DirektionfürRessourcenundPlanung

Grafik:D

anielBlazej,InstitutfürGeographieundRaum

forschung|Design,Satz&

Layout:RomanK

lug,UniversitätGraz|G

edrucktaufPapier,dasmitdem

Umweltzeichen„BlauerEngel“zertifiziertist.

Campusplan O

nline:

RSÄLE

1 Aula

23 Festsaal

1 H

S 01.131

HS 01.14

1 H

S 01.151

HS 01.22

1 H

S 01.232

HS 02.01

2 H

S 02.112

HS 02.21

2 H

S 02.233

HS 03.01

4 H

S 04.014

HS 04.11

4 H

S 04.215

HS 05.01

5 H

S 05.126

HS 06.01 (A)

6 H

S 06.02 (B)6

HS 06.03 (C)

10 H

S 10.01 (E)10

HS 10.11 (D)

11 H

S 11.0111

HS 11.02

11 H

S 11.0312

HS 12.01 (H

)12

HS 12.11 (G)

15 H

S 15.0115

HS 15.02

15 H

S 15.0315

HS 15.04

15 H

S 15.0515

HS 15.06

15 H

S 15.1115

HS 15.12

15 H

S 15.1315

HS 15.14

15 H

S 15.1523

HS 23.02

23 H

S 23.0325

HS 25.11 (F)

26 H

S 26.K331

HS 31.11

32 H

S 32.0133

MR 33.0.010

34 H

S 34.K1

44 H

S 44.1147

HS 47.01

47 H

S 47.0247

HS 47.11

Vorklinik: HS 07.01 (l)

Vorklinik: HS 07.02 (ll)

15 Statistik und 0perations Research

19 Unternehm

ensführung und Entrepreneurship

15 Unternehm

ensrechnung und Controlling

15 Unternehm

ensrechnung und Reporting

15 Unternehm

ensrechnung und Steuerlehre

15 Unternehm

ensrechnung und W

irtschaftsprüfung15

Volkswirtschaftslehre

15 W

irtschafts­, Sozial­ und Unternehm

ensgeschichte15

Wirtschaftspädagogik

INSTITUTE D

ER M

EDIZIN

ISCHEN

UN

IVERSITÄT G

RA

Z (von A bis Z)4

Experimentelle und

Klinische Pharm

akologie4

Gerichtliche M

edizin4

Hygiene, M

ikrobiologie und Um

weltm

edizin13

Hygiene, M

ikrobiologie und Um

weltm

edizin21

Biophysik26

Pathophysiologie und lmm

unologie4

Sozialmedizin und Epidem

iologie13

Sozialmedizin und Epidem

iologie

Page 23: S ozialbro S chüredownloads.oehunigraz.at/files/2012/07/ÖH-Sozialbrosch... · 2014. 9. 22. · Leistungsnachweis – Fristen und Folgen Der Leistungsnachweis ist innerhalb der An-tragsfrist

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30 41, 58, 63

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39

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41

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30

30

30

39 41, 63

Medizinische Universität Graz

Vorklinik8

19

14

16

1820

30

44 45

66

46

78

49

47 48

31

32

64Univers.-Sportinstitut-Spielfeld am Hilmteich

35

39

34

50

58

29treffpunkt sprachen

Unizentrum Theologie

Zentrum für Molekulare Biowissenschaften

Vorklinik

33Wall

Mensa

Botanischer Garten59

51

2271

24

Meerscheinschlössl23

72Fundraising und Alumni

65

68

63

ÖH-Servicecenter61

Forschungsmanagementund -service

67

Technische Universität Graz

25

USI-Zentrum27

26

21

37UNI for LIFE

Wegener Center56

551

Aula

62Bibliothek

15REWI

SOWIUni IT

9

4

5

6

11 1213

10

38

23

Schönbrunng.

Panorama-

gasseRosenhaingasse

Max-Mell-Allee

Aigner-Rollet-Allee

Rosenberggürtel

Fritz-Pregl-Weg

Amundsengasse

Roseggerweg

Parkstraße

Humboldtstraße

Glacisstraße

Glacisstraße

Glacisstraße

Burgring

Hartenau-gasse

Lenaugasse

Leechgasse

Mandellstraße

Merangasse

Schillerstraße

Leonhardstraße

Leonhardstraße Leonhardstraße

Wilhelm-Fischer-Allee

Maiffredygasse

Sparbersbachgasse

Sparbersbachgasse

Rudolfstraße

Grillparzer-straße

Goethestraße

Goethestraße

Brandhofgasse

Brandhofgasse

Brunngasse

Hugo-Wolf-Gasse

Villefort-gasse

Wastlergasse

Attemsgasse

Zinsendorfgasse

Harrach- gasse

Humboldt-straße

Jahngasse

Hauslabgasse

Geidorfgürtel

Liebiggasse

Johann-Fux-Gasse

Herder-

gasse

Hartenaugasse

Leechgasse Strassoldogasse

Leechgasse

Rückertgasse

LeechgasseJak. Dirnböck G.

Lenaugasse

Holtei-gasse

Hilmgasse

Mozartgasse

Anton-Leb-Gasse

straße

Rechbauer-

Rechbauerstraße

Uhlandgasse

Wastiangasse

Haydngasse

Lessingstraße

Lessingstraße

Technikerstraße

Albertstraße Naglergasse

Naglergasse

Katzianerg.

Garten-gasse

Schiller-

straße

Schumann-

gasse

Morellenfeld- gasse

Morellenfeld-gassegasse

Zwerggasse

Obstgasse

Nibelungengasse

Leonhardgürtel

Engel-gasse

Engelgasse

Dürergasse

Schanzel-gasse

Schanzelgasse

Rembrandt-

gasse

Seebachergasse

Tegetthoffplatz

Reiterweg

Pappenheimgasse

Ehlergasse

Sonnenstraße

Wegenergasse

Gaußgasse

Jensengasse

Rudolfstraße

Rilkerweg

Odilienweg

Am Leonhardbach

Sigmund-Freud-Gasse

Kerschhoferweg

Orgeniweg

Pauluzzigasse

Riesplatz

Auenbruggerplatz

Sauraug.

Erzherzog-Johann-Allee

Maria-Theresien-Allee

Leonhardplatz

Al.-Rollett-W.

Ludwig-Seydler-G.

Wittekw

.

Gabriel-Seidl-

Gasse

Swethg.

Ritterg.

Leechkirche

Geidorfplatz

Körblerg.

Sonnenfelsplatz

Joh.-Mich.-Steffn-Weg

Beethovenstraße

Lichtenfelsgasse

Am Ragnitzbach

Polzerg.

Platz der M

enschenrechte

Elisabethstraße

Heinrichstraße

Heinrichstraße

Schubertstraße

Schubert-straße

Auersperggasse

Mariatroster Straße

Elisabethstraße

Elisabethstraße

Riesstraße

Körblergasse

Hilmteichstraße

Hilmteichstraße

Hilmteichstraße

Leechwald

Rosenhain

Schloßberg

Stadtpark

Universitätsstraße

Halbärthgasse

A

12

BC

D

Buslinien und Haltestellen

5

D

Page 24: S ozialbro S chüredownloads.oehunigraz.at/files/2012/07/ÖH-Sozialbrosch... · 2014. 9. 22. · Leistungsnachweis – Fristen und Folgen Der Leistungsnachweis ist innerhalb der An-tragsfrist

* Die Aktion ist bis 30. 11. 2014 für Studierende gültig, die erstmalig ein StudentenKonto bei der Bank Austria eröffnen und vor Kontoeröffnung mindestens ein Jahr in Österreich wohnhaft waren. Solange der Vorrat reicht. Diese Marketingmitteilung wurde von der UniCredit Bank Austria AG, Schottengasse 6–8, 1010 Wien, erstellt.

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