SozialbroSchüre
Öh Uni Graz
2014/15
FamilienbeihilfeStudienbeihilfeStudieren & ArbeitenWohnbeihilfe...
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Inhalt
InhaltVorwort ................................................................................................................................ 5
Familienbeihilfe .................................................................................................................6Höhe der Familienbeihilfe? .......................................................................................................................................................... 6Wer hat Anspruch? ........................................................................................................................................................................ 6Wie lange bekommt man Familienbeihilfe? ......................................................................................................................... 6Toleranzsemester ........................................................................................................................................................................... 6Welcher Leistungsnachweis muss erbracht werden? ...................................................................................................... 6Wie oft und wann darf ein Studienwechsel vorgenommen werden? .........................................................................7Wie hoch ist die Verdienstgrenze? ...........................................................................................................................................7
Studienbeihilfe ..................................................................................................................8Antragsfrist.........................................................................................................................................................................................8Wer hat Anspruch auf Studienbeihilfe? ..................................................................................................................................8Höhe der Studienbeihilfe ..............................................................................................................................................................8Anspruchsdauer und Leistungsnachweis ...............................................................................................................................8Leistungsnachweis – Fristen und Folgen .............................................................................................................................. 9Studienwechsel ................................................................................................................................................................................ 9
Beruf und Studium ....................................................................................................... 10SelbsterhalterInnenstipendium .................................................................................................................................................10Studienabschlussstipendium .....................................................................................................................................................10Bildungskarenz ...............................................................................................................................................................................10Bildungsteilzeit ................................................................................................................................................................................ 11
AK-Studienbeihilfe .........................................................................................................13
Fernsehen - Strom - Telefon/Internet ....................................................................13
Wohnen & Wohnbeihilfe ............................................................................................. 14Kostenlose Mietrechtsberatung ...............................................................................................................................................14Schlichtungsstelle Stadt Graz ...................................................................................................................................................14Wohnungssuche .............................................................................................................................................................................14
Öffentlicher Verkehr ......................................................................................................15Studienkarte ..................................................................................................................................................................................... 15Mobilitätsscheck ............................................................................................................................................................................. 15Standard-Tickets ............................................................................................................................................................................ 15
Mensabeihilfe ....................................................................................................................16
Mensastempel ..................................................................................................................16
Sozialtopf ...........................................................................................................................17
Sozialfonds ........................................................................................................................17
Kulturpass ..........................................................................................................................18
VinziMarkt ..........................................................................................................................18
Beihilfen für Studierende mit Kind ...........................................................................19Familienbeihilfe ............................................................................................................................................................................... 19Kinderbetreuungsgeld ................................................................................................................................................................. 19Familienhärteausgleich ................................................................................................................................................................ 19Unterhaltsvorschuss(Alimentationsbevorschussung) ..................................................................................................... 19Kinderbetreuungsbeihilfe des Landes Steiermark ............................................................................................................ 19
Versicherungsformen .................................................................................................. 20Mitversicherung: Eltern ...............................................................................................................................................................20Mitversicherung: LebensgefährtIn bzw. EhepartnerIn ...................................................................................................20Studentische Selbstversicherung ...........................................................................................................................................20Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte ............................................................................................................20Allgemeine Selbstversicherung ...............................................................................................................................................20
Psychologische Beratungsstelle für Studierende ...............................................21
Impressum ........................................................................................................................21
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Vorwort
Vorwort
Georg Erkinger,Sozialreferent
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
in den letzten Jahren haben wir Studierende zahlreiche Verschlechterungen erleben müs-sen, was unsere finanzielle Situation betrifft. Die Bezugsdauer der Familienbeihilfe wurde auf das vollendete 24. Lebensjahr abgesenkt. Die Wohnbeihilfe und der Mobilitätscheck wurden gekürzt.
Die Preise für öffentliche Verkehrsmittel und Wohnen steigen hingegen von Jahr zu Jahr. Die Anhebung der Studienbeihilfe, Wohnbei-hilfe und anderer Sozialleistungen ist daher dringend notwendig.
Genauso wichtig wie das Durchsetzen unse-rer politischen Forderungen ist es für uns aber auch, dich über bestehende Leistungen um-fassend zu informieren. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch wahrnehmen. Eine Vielzahl verschiedener Leistungen, die bei unterschiedlichen Stellen beantragt wer-den müssen und unterschiedliche Anspruchs-voraussetzungen haben, verkomplizieren es, zu deinem Recht zu kommen.
Wohnbeihilfe bekommt beispielsweise nur, wer eine beihilfenfähige Wohnung mietet. Fa-milienbeihilfe und Studienbeihilfe etwa haben unterschiedliche Altersgrenzen und zu erbrin-gende Leistungsnachweise. Zudem gilt es Fris-ten zu beachten und die entsprechenden Leis-tungsnachweise zeitgerecht zu erbringen.
Die vorliegende Broschüre soll dir daher einen Überblick geben und als Wegweiser im Beihil-fendschungel dienen.
Bei jenen, wo aufgrund von Zugangsbeschrän-kungen, Studieneingangs- und Orientierungs-phase (Steop), Voraussetzungsketten und zahl-reichen anderen immer höheren Hürden ein Verlust der staatlichen Beihilfen eingetreten ist bzw. die sich aus anderen Gründen in ei-ner sozialen Notlage befinden, versuchen wir als ÖH, mit eigenen Leistungen helfend ein-zugreifen.
Als Sozialreferat der ÖH Uni Graz bieten wir daher einen Sozialtopf sowie den Kulturpass und die Vinzimarkt Einkaufsberechtigung an. Zudem verfügt die ÖH Bundesvertretung über einen Sozialfonds, der in sozialen Notla-gen ebenfalls weiterhelfen kann.
Die Broschüre soll dich auch über die Sozi-alleistungen der ÖH informieren. Und nicht zuletzt gibt es einige weniger bekannte Beihil-fen, wie die der Arbeiterkammer Steiermark, die für dich von Interesse sein können.
Wir haben versucht, einen möglichst umfas-senden aber kompakten Überblick über das Beihilfensystem für Studierende der Karl-Franzens-Universität Graz zu geben. Für wei-tere Fragen steht dir das Team des Sozialre-ferats in den Sprechstunden sowie telefonisch (0316 380-2955) und per Mail ([email protected]) natürlich gerne zur Verfügung.Wir hoffen, dir mit den in dieser Broschüre ge-sammelten Informationen die eine oder andere Hilfestellung bieten zu können und wünschen ein erfolgreiches Semester!
Georg Erkinger und das Team des Sozialreferats der ÖH Uni Graz
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Familienbeihilfe
FamIlIenbeIhIlFe
Höhe der Familienbeihilfe?Die Höhe der Familienbeihilfe hängt von dei-nem Alter ab. Von 10 bis 19 Jahren wird sie mit monatlich 136,20 Euro angesetzt. Ab 19 Jahren beträgt die Familienbeihilfe 158,90 Euro pro Monat. Für Familien mit mehreren Kindern bzw. für erheblich behinderte Kinder gibt es zudem eine weitere Erhöhung der Fa-milienbeihilfe.
Wer hat Anspruch?Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder haben grundsätzlich: • Österreichische StaatsbürgerInnen, die im
Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhn-lichen Aufenthalt und den Mittelpunkt ih-rer Lebensinteressen im Inland haben.
• Ausländische StaatsbürgerInnen, die sich auf Grund einer Aufenthaltsberechtigung nach dem Niederlassungs- und Aufent-haltsgesetz rechtmäßig in Österreich auf-halten oder denen Asyl gewährt wurde.
Der Antrag auf Familienbeihilfe ist beim zu-ständigen Wohnsitzfinanzamt zu stellen. Seit 1. September 2013 können volljährige Studieren-de mit Zustimmung des anspruchsberechtigten Elternteils selbst die Familienbeihilfe beantra-gen und sich den Betrag direkt vom Finanzamt überweisen lassen.
AnspruchsdauerSeit 1. Juli 2011 ist die maximale Bezugsdau-er für die Familienbeihilfe mit dem vollende-ten 24. Lebensjahr begrenzt. Unter bestimm-ten Voraussetzungen kann die Familienbeihilfe auch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr ver-längert werden. So etwa wenn:• du in dem Monat, in dem du das 24. Le-
bensjahr vollendest, den Präsenz- oder Zi-vildienst leistest oder davor geleistet hast.
• du vor Vollendung des 24. Lebensjahres ein Kind geboren hast oder an dem Tag, an dem du das 24. Lebensjahr vollendest, schwanger bist.
• du erheblich behindert bist.• du vor Vollendung des 24. Lebensjahres
ein „Freiwilliges Soziales Jahr“ im Inland absolviert hast.
• Wenn du ein Studium mit einer gesetz-lichen Studiendauer von 10 Semestern betreibst, sofern das Studium in dem Ka-lenderjahr, in dem du das 19. Lebensjahr vollendet hast, begonnen wurde.
ACHTUNG: Das Absolvieren einer fünfjähri-gen Oberstufe (HTL, HAK etc.) gilt nicht als Verlängerungsgrund.
ToleranzsemesterDie Familienbeihilfe wird nur für die gesetz-liche Mindeststudienzeit gewährt. Jedoch werden Toleranzsemester eingeräumt in de-nen man weiterhin Familienbeihilfe beziehen kann:• Bachelor- und Masterstudien: Mindeststu-
dienzeit plus zwei Toleranzsemester.• Bei Diplomstudien: pro Abschnitt ein To-
leranzsemester (wird es nicht in Anspruch genommen, kann es in den nächsten Ab-schnitt „mitgenommen“ werden).
Aus bestimmten Gründen kann es auch zu ei-ner Verlängerung der Toleranzsemester kom-men.
Welcher Leistungsnachweis muss erbracht werden?Für einen Anspruch für das zweite Studien-jahr sind aus dem ersten Studienjahr mindes-tens acht Semesterwochenstunden aus Wahl- oder Pflichtfächern oder 16 ECTS-Punkte des
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Familienbeihilfe
jeweiligen Studiums bzw. eine Teilprüfung oder ein Teilrigorosum nachzuweisen.Studierende, die nach dem ersten Semes-ter das Studium wechseln, können den Leis-tungsnachweis aus beiden Studienrichtungen erbringen.Kannst du den Leistungsnachweis nicht er-bringen, so wird die Familienbeihilfe solan-ge eingestellt, bis du neuerlich 16 ECTS (acht Wochenstunden) oder eine Teilprüfung der 1. Diplomprüfung erbringen kannst. Die Stun-den aus dem vorigen Studienjahr können nicht mehr verwendet werden.
Leistungsnachweis bei einem DoppelstudiumWenn Studierende mehr als ein Studium be-treiben, müssen sie sich auf ein Hauptstudium festlegen. Dies muss dann auch beim Finanz-amt bekannt gegeben werden. Die Familien-beihilfe wird dann für dieses Studium bezogen. Auch der Leistungsnachweis muss aus diesem Studium erbracht werden. Ein Wechsel auf das andere Studium gilt als Studienwechsel.
Wie oft und wann darf ein Studienwechsel vorgenommen werden?Insgesamt kann das Studium zweimal gewech-selt werden. Wichtig ist dabei, dass man für die Studien nicht länger als zwei Semester inskri-biert gewesen ist.Wird das Studium erst später gewechselt, ent-fällt die Familienbeihilfe für so viele Semester, wie in den vor dem Wechsel betriebenen Stu-dien Familienbeihilfe bezogen wurde.Nicht als Studienwechsel wird folgendes ge-wertet:• Studienwechsel, bei denen die gesamten
Vorstudienzeiten in die neue Studienrich-tung eingerechnet werden.
• Studienwechsel, die durch ein unabwend-bares Ereignis ohne Verschulden des oder der Studierenden zwingend herbeigeführt
wurden. (z.B. dauerhafte Behinderung bei Sportstudium).
• der Umstieg auf den neuen Studienplan.• ein Wechsel des Studienorts bei gleichblei-
bender Studienrichtung (Achtung: Aus-nahmen simd möglich).
Wie hoch ist die Verdienstgrenze?Wenn dein zu versteuerndes Einkommen in einem Kalenderjahr 10.000 Euro übersteigt, musst du denjenigen Anteil der Familienbeihil-fe zurückzahlen, der diesen Grenzbetrag über-schreitet. Unter dem zu versteuernden Ein-kommen versteht man das Bruttoeinkommen abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge, der Arbeiterkammerumlage, der Werbungskosten (Betriebsausgaben), der Sonderausgaben und der außergewöhnlichen Belastungen. Für Ein-künfte in den Ferien gibt es keine zusätzlichen Freibeträge.Bei der Ermittlung des zu versteuernden Ein-kommens werden u.a. folgende Einkünfte nicht berücksichtigt:• Einkünfte, die vor oder nach Zeiträumen
erzielt werden, für die Anspruch auf Fami-lienbeihilfe besteht .
• Waisenpensionen und Waisenversorgungs-genüsse.
• einkommensteuerfreie Bezüge (z.B. Studi-enbeihilfe).
• 13. und 14. Gehalt.
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Studienbeihilfe
Neben der Familienbeihilfe ist die Studienbei-hilfe die zweite zentrale Unterstützung für Stu-dierende. Im Gegensatz zur Familienbeihilfe ist diese abhängig vom Einkommen der Eltern oder anderer unterhaltspflichtiger Personen.Das Antragsformular gibt es direkt bei der Sti-pendienstelle (Metahofgasse 30, 8010 Graz) oder online auf der Homepage der Studien-beihilfenbehörde (www.stipendium.at ) sowie im Sozialreferat.
Antragsfrist• Wintersemester: 20. September bis 15. De-
zember• Sommersemester: 20. Februar bis 15. Mai
Wer hat Anspruch auf Studienbeihilfe?• Österreichische StaatsbürgerInnen• Unter bestimmten Voraussetzungen haben
zudem EWR-StaatsbürgerInnen, Dritt-staatsangehörige, Staatenlose und Konven-tionsflüchtlinge Anspruch auf Studienbei-hilfe (siehe www.stipendium.at).
Höhe der StudienbeihilfeDie tatsächliche Höhe der Studienbeihilfe er-gibt sich aus der Rechnung „Höchststudien-beihilfe minus bestimmte Abzüge“. Dazu zäh-len unter anderem die Familienbeihilfe, die zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern, ei-nes Ehepartners/einer Ehepartnerin, anderer Unterhaltspflichtiger.
Die Einkommensgrenze liegt bei 8.000 Euro (2014) bzw. 10.000 Euro (ab 2015) jährlich. Informationen zur genauen Berechnungsweise des Einkommens bietet die Studienbeihilfen-behörde. Die Beihilfe wird um den über der Grenze liegenden Betrag vermindert.
• Die Höchststudienbeihilfe für Studierende, die am Wohnort der Eltern studieren be-trägt aktuell effektiv 475 Euro pro Monat.
• Für auswärtige Studierende, Selbsterhalter-Innen*, Vollwaisen, verheiratete Studieren-de sowie für Studierende mit Kind liegt der Höchstbetrag bei 679 Euro monatlich (* siehe Kapitel „Beruf und Studium“).
• Studierenden mit Kind gebührt ein Zu-schlag von 112 Euro monatlich pro Kind. Für erheblich behinderte Studierende gibt es einen Zuschlag von 160 bzw. 420 Euro.
Für einen ungefähren Überblick über deinen möglichen Anspruch empfehlen wir den Sti-pendienrechner:www.stipendienrechner.at
Anspruchsdauer und LeistungsnachweisBachelorstudien: Hier muss nach zwei Se-mestern ein Leistungsnachweis über Prüfun-gen im Ausmaß von mindestens 14 Semes-terwochenstunden oder 30 ECTS- Punkten erbracht werden.Mit erbrachtem Nachweis wird die Studien-beihilfe für die Mindeststudiendauer plus ein Toleranzsemester gewährt.Nach dem sechsten Semester muss erneut ein Nachweis über absolvierte Prüfungen im Aus-maß von 42 Semesterwochenstunden oder 90 ECTS- Punkte erbracht werden, damit das er-wähnte Toleranzsemester auch gültig wird.
Diplomstudien: Anspruch auf Studienbei-hilfe besteht für die Mindeststudiendauer zu-züglich eines Toleranzsemesters pro Studien-abschnitt.Nach dem zweiten Semester muss auch hier ein Nachweis über 14 Semesterwochenstun-den oder 30 ECTS-Punkte erbracht werden. Wenn die Mindeststudienzeit für den ersten
StudIenbeIhIlFe
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Studienbeihilfe
Studienabschnitt mindestens sechs Semester umfasst, muss nach dem sechsten Semester ein Leistungsnachweis über mindestens 42 Semes-terwochenstunden bzw. 90 ECTS- Punkte er-bracht werden.
Für Master- und Doktoratsstudien gibt es je-denfalls ein Toleranzsemester. Im Masterstu-dium müssen mindestens 20 ECTS-Punkte oder 10 Wochenstunden als Leistungsnach-weis nach dem zweiten Semester erbracht wer-den. Im Doktoratsstudium sind es 12 ECTS oder 6 Semesterwochenstunden.
Leistungsnachweis – Fristen und FolgenDer Leistungsnachweis ist innerhalb der An-tragsfrist des dem Nachweiszeitraum folgen-den Semesters zu erbringen. Im Wintersemes-ter ist dies immer der 15. Dezember und im Sommersemester der 15. Mai (Änderungen vorbehalten).
Kann der erforderliche Leistungsnachweis nicht erbracht werden, wird die Auszahlung der Studienbeihilfe eingestellt. Können Prü-fungen im Ausmaß von zumindest der Hälfte des angegebenen Stundenpensums nachgewie-sen werden, muss die erhaltene Studienbeihilfe aber zumindest nicht zurückgezahlt werden.
Achtung! Die Stipendienstelle schickt keine Aufforderung, den Studienerfolg nachzuwei-sen. Der Leistungsnachweis muss der Stipen-dienstelle rechtzeitig selbst vorgelegt werden. Passiert das nicht, ergeht nach Ablauf der Frist ein Bescheid über die Rückforderung der Stu-dienbeihilfe.
StudienwechselDamit der Anspruch nicht erlischt, darf das Studium außerdem höchstens zwei Mal ge-wechselt werden. Dabei darf man im Studi-um, für das man Beihilfe bezieht, höchstens
zwei Semester inskribiert gewesen sein. Sollte man später wechseln, verliert man den Anspruch, kann aber grundsätzlich wieder um Studienbeihilfe ansuchen, wenn man im neu-en Studium gleich viele Semester absolviert hat, wie im alten.
Anrechenbare Prüfungen sowie Zeiten, die in dem neuen Studium bereits vor dem Studien-wechsel absolviert wurden (Doppelstudium), können die Wartezeit verkürzen.
Wird das Studium schon nach dem ersten Se-mester gewechselt, muss sowohl nach dem ins-gesamt zweiten Semester (also ein Sem. altes + ein Sem. neues Studium), als auch nach dem zweiten Semester des neuen Studiums ein Leis-tungsnachweis erbracht werden.
Ein Studienwechsel ist der Stipendienstelle un-bedingt zu melden.
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Beruf und Studium
beruF und StudIum
SelbsterhalterInnen-stipendiumAnspruch hat wer:• über einen Zeitraum von mind. vier Jah-
ren (48 Monaten) zumindest 7.272 Euro (brutto minus Sozialversicherung) jährlich verdient hat.
• das Studium vor Vollendung des 30. Le-bensjahres beginnt (diese Grenze erhöht sich um ein weiteres Jahr für jedes vol-le Jahr, das länger als vier Jahre gearbeitet wurde, höchstens jedoch um fünf Jahre). Für den Beginn des Masterstudiums gilt die Altersgrenze von 35 Jahren.
Abgesehen davon, dass das Einkommen der Eltern keine Rolle spielt, gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Studienbeihilfe.Die Höchststudienbeihilfe für Selbsterhalter-Innen beträgt 679 Euro monatlich. Studieren-de mit Kind erhalten 112 Euro monatlich pro Kind zusätzlich.
Davon werden folgende Beträge abgezogen:• die zumutbare Unterhaltsleistung der Ehe-
partnerin/des Ehepartners• die zumutbare Eigenleistung (wenn die
Zuverdienstgrenze von 8.000 Euro (2014) bzw. 10.000 Euro (ab 2015) jährlich über-schritten wird)
• Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag, falls noch Anspruch darauf besteht
Die Antragstellung erfolgt gleich wie bei der Studienbeihilfe (ohne Unterlagen von Eltern und Geschwistern). Formulare findest du auf www.stipendium.at
StudienabschlussstipendiumWenn man in den letzten 48 Monaten oder vier Jahren vor Zuerkennung des Studienab-schlussstipendiums mindestens 36 Monate erwerbstätig war (zumindest halbbeschäftigt) und die Berufstätigkeit für die Dauer der Zu-erkennung des Stipendiums aufgibt, kann man ein Studienabschlussstipendium beantragen.
Das SAS wird gewährt, wenn dir neben dem Abschluss der Diplomarbeit nur mehr Lehrver-anstaltungen und Prüfungen im Ausmaß von zehn Semesterstunden bzw. 20 ECTS-Punk-ten oder zwei Fachprüfungen zum Abschluss des Studiums fehlen. Ist keine Diplomarbeit anzufertigen, sind es 20 Semesterstunden bzw. 40 ECTS oder vier Fachprüfungen.
Das SAS beträgt zwischen 600 Euro und 1.040 Euro monatlich, je nach Ausmaß der vorange-gangenen Tätigkeit.
Zu beachten ist, dass Leistungen von ande-ren Einrichtungen zur Bestreitung des Unter-haltes (z.B. Arbeitslosengeld, Weiterbildungs-geld, Praktikumsentgelte, Bezüge aufgrund des Mutterschutzes, Renten, etc.), das SAS vermindern!
BildungskarenzEine Bildungskarenz kann zwischen Arbeitge-berIn und ArbeitnehmerIn ab Beginn des sieb-ten Arbeitsmonats in einem nicht geringfügi-gen, durchgängigen Arbeitsverhältnis gegen Entfall des Arbeitsentgeltes für die Dauer von mindestens zwei Monaten bis maximal einem Jahr vereinbart werden. In manchen Betrieben gibt es zusätzliche für dich vergünstigende Be-triebsvereinbarungen zur Bildungskarenz. Er-kundige dich bei deiner Betriebsratskörper-schaft, falls vorhanden.
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Beruf und Studium
Gemäß Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) besteht für die Zeit der Bildungs-karenz Anspruch auf Weiterbildungsgeld in Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes. Der Antrag ist nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Arbeitgeber beim AMS zu stellen.Bei einem Studium an einer Hochschule ist dem AMS nach jedem Semester ein Nachweis über die Ablegung von Prüfungen im Umfang von vier Semesterwochenstunden oder acht ECTS vorzulegen.Ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgren-ze ist zulässig. Das Formular zur Antragsstel-lung findest du auf help.gv.at
BildungsteilzeitFür ArbeitnehmerInnen, deren Arbeitsverhält-nis ununterbrochen bereits mindestens sechs Monate mit gleichbleibender Normalarbeits-zeit gedauert hat, besteht die Möglichkeit, mit dem/r ArbeitgeberIn eine Bildungsteilzeit mit der Dauer von vier Monaten bis zu zwei Jah-ren zu vereinbaren und somit Weiterbildungs-maßnahmen im aufrechten Arbeitsverhältnis wahrzunehmen.Die Arbeitszeit muss um mindestens ein Vier-tel und darf höchstens um die Hälfte der bis-herigen Normalarbeitszeit reduziert werden. Die wöchentliche Arbeitszeit während der Bil-dungsteilzeit muss mind. 10 Stunden betra-gen. Für den Anspruch auf Bildungsteilzeit-geld muss das während der Bildungsteilzeit erzielte Entgelt über der Geringfügigkeits-grenze liegen.
Bei einem Studium an einer Hochschule ist dem AMS nach jedem Semester ein Nachweis über die Ablegung von Prüfungen im Um-fang von zwei Semesterwochenstunden oder vier ECTS vorzulegen.
Arbeitsrechtliche Beratung für StudierendeJeden ersten Mittwoch im Monat findet die arbeitsrechtliche Beratung im Arbeitsrefe-rat (Schubertstraße 6a, 8010 Graz, 1. Stock) durch einen Experten/eine Expertin der AK Steiermark statt. Nähere Infos und Termine auf http://arbeit.oehunigraz.at
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Text worum es geht
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AK-Studienbeihilfe | GIS
Bei der Arbeiterkammer Steiermark kannst du um eine eigene Studienbeihilfe in Höhe von bisher 240 Euro im Studienjahr ansuchen.
Dabei ist es wichtig, dass zumindest ein El-ternteil Mitglied der AK Steiermark ist oder vor einer Arbeitslosigkeit bzw. Pensionierung war. Auch wenn du selbst AK-Mitglied bist, kannst du um die Beihilfe ansuchen.
Hilfreich ist es zudem, wenn du zuvor um die staatliche Studienbeihilfe angesucht hast.
Bei der Antragsstellung sind einige Unterla-gen, wie z.B. dein Studienbeihilfenbescheid (wenn vorhanden) oder die Inskriptionsbestä-tigung oder Einkommensnachweise (auch der Eltern), Nachweise für Unterhaltsverpflich-tungen (auch für Geschwister), der Nachweis über die Familienbeihilfe, dein Studienerfolgs-nachweis etc. in Kopie beizulegen.
Auf der Homepage der Arbeiterkammer fin-dest du das Online-Formular und alle weite-ren Informationen:http://stmk.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildunsgfoerderungen/Studenten-beihilfe.html
Auch Kinder von Tiroler AK-Mitgliedern bzw. studierende Mitglieder der AK Tirol können eine Beihilfe beziehen. Infos unter: http://tirol.arbeiterkammer.at/beratung/bil-dung/BildungundFoerderungen/AKBeihilfe-fuerStudenten.html
StudienbeihilfebezieherInnen können sich von der Rundfunkgebühr und von der Ökostrompauschale befreien lassen sowie einen Zuschuss zum Fernsprechentgelt beantragen. Monatlich gibt es hierbei zwölf Euro Gutschrift für Handy- oder Festnetzte-lefonie oder für ein Internetkombipaket. Ach-tung: gilt nicht für alle Anbieter und Tarife!
Informationen zu den Telefonie-Vertragspart-nern der GIS, den möglichen Tarifen sowie weitere Infos und Anspruchsvoraussetzungen finden sich auf www.gis.at.
aK-StudIenbeIhIlFe FernSehen - Strom - teleFon/Internet
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Wohnen & Wohnbeihilfe
WohnbeihilfeDie Wohnbeihilfe ist eine Beihilfe des Landes Steiermark zur Miete bzw. den Betriebskosteneiner Mietwohnung. Die Höhe der Beihilfe hängt vom Haushaltseinkommen, der Größe der Wohnung und der Anzahl der darin leben-den Personen ab. Wohnbeihilfe wird nur für den Hauptwohnsitz gewährt. Ein schriftlicher Hauptmietvertrag mit Vergebührungsvermerk (oder Einzahlungsbeleg) muss in Kopie vorge-legt werden.
Für weitere Infos siehe www.soziales.steiermark.at
Es empfiehlt sich, sich vor Unterzeichnung des Vertrages bei Makler oder Vermieter zu erkundigen, ob die zu mietende Woh-nung die Kriterien der Wohnbeihilfe erfüllt (Mietzinsobergrenzen).
AnsuchenDas Antragsformular für die Wohnbeihilfe er-hältst du im Sozialreferat oder online auf un-serer Homepage sowie auf www.soziales.stei-ermark.at. Dort findest du auch das Formular zur Wohnungsaufwandsbestätigung, das vom Vermieter ausgefüllt werden muss.Mit dem dort verlinkten Wohnbeihilferechner lässt sich außerdem berechnen, wie hoch die Wohnbeihilfe ausfallen würde.Die ausgefüllten Formulare sind im Referat für Wohnbeihilfe (Dietrichsteinplatz 15, 8011 Graz) abzugeben.
Kostenlose MietrechtsberatungAm zweiten Mittwoch jeden Monats fin-det im Sozialreferat eine kostenlose Miet-rechtsberatung durch die Mietervereini-gung statt. Die genauen Termine findest du auf der Homepage des Referates. In dringenden Fällen ist die Mietervereinigung unter folgender Telefonnummer bzw. online erreichbar:Tel.: 050195-4300Mail: [email protected]: mietervereinigung.at
Schlichtungsstelle Stadt GrazBei Streitigkeiten zu Miethöhe und Betriebs-kosten, Instandhaltungsarbeiten etc. kann die Schlichtungsstelle der Stadt Graz kostenfrei in Anspruch genommen werden. In den Verfah-ren werden in erster Linie Vergleiche und güt-liche Streitbeilegungen angestrebt. Sollte dies nicht möglich sein, werden Entscheidungen getroffen.Schillerplatz 4, 8011 Graz Tel.: +43 316 872-5424E-Mail [email protected]
WohnungssucheNeben Anzeigen in Tageszeitungen und kom-merziellen Online-Plattformen können dir auch folgende Homepages bei der Wohnungs-suche helfen:campusboard.atsws.or.at
Studierendenheime:uni-graz.at/ -> Studieren -> Studierendenleben -> Essen und Wohnen -> Studierendenheime
wohnen & wohnbeIhIlFe
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Öffentlicher Verkehr
StudienkarteDie Studienkarte wird für ordentliche Studie-rende bis zum 26. Geburtstag angeboten. Gül-tig ist sie für alle öffentlichen Verkehrsmittel in den gekauften Tarifzonen. Erhältlich ist sie zu Beginn des jeweiligen Semesters im Mobi-litätscenter der Holding Graz (Jakoministraße 1, 8010 Graz).Sobald du deine persönliche Studienkarte hast, kannst du sie - sofern du Studienbeihilfe be-ziehst - bei der Stipendienstelle einreichen um einen Fahrtkostenzuschuss zu erhalten.
MobilitätsscheckDer Möbilitätsscheck ist ein Zuschuss zur Studienkarte bzw. zur Halbjahres- oder Jahreskarte seitens der Stadt Graz. Für die 6-Monatskarte, die normale Halb-jahres- oder Jahreskarte bekommt man damit einen Zuschuss von 40 Euro. Die 5-Monatskarte bekommt man mit dem Mobilitätsscheck um 35 und die 4-Monats-karte um 30 Euro billiger (Änderungen vor-behalten). Als ordentliche/r StudentIn kann man den Mobilitätsscheck beantragen und einlösen, wenn man• seinen Hauptwohnsitz in Graz hat.• das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet
hat.• folgenden Leistungsnachweis erbringt:
1. Als Erstsemestrige/r genügt eine Inskrip-tionsbestätigung.
2. für Zweitsemestrige: ein Nachweis über acht Wochenstunden bzw. 16 ECTS-Punkte des ersten Studiensemesters.
3. für alle nicht erst- und zweitsemestrig Studierenden: ein Studiennachweis über acht Wochenstunden oder 16 ECTS-Punkte des letzten Studienjahres.
Standard-TicketsFür die Standard-Tickets der öffentlichen Ver-kehrsmittel in Graz ist für Studierende keine Ermäßigung vorgesehen. Verbilligte Tickets gibt es nur für Jugendliche bis zum 19. Ge-burtstag, welche eine Ermäßigung von ca. 40 Prozent auf Stunden- und 24-Stunden-Tickets erhalten.
Weitere Infos und Online-Beantragung:http://www.holding-graz.at/linien/tickets-ta-rife/studienkarte.html
www.graz.at -> Leben in Graz -> Verkehr und Parken -> Mobilitätsscheck
ÖFFentlIcher VerKehr
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Mensabeihilfe & Mensastempel
Die Mensabeihilfe ist eine vom Land Steier-mark finanzierte Beihilfe. Die Beantragung ist für Studierende, die für ein Studium an der Uni Graz Studienbeihilfe beziehen, möglich und erfolgt im Sozialreferat der ÖH Uni Graz.
Die Auszahlung der Beihilfe ist an die Kriteri-en des Landes Steiermark gebunden. Da die-se und die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel jeweils neu beschlossen werden, besteht keine endgültige Sicherheit darüber. Die hier zur Verfügung gestellten Informationen bezie-hen sich daher auf die Richtlinien des Som-mersemesters 2014. Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese auf der Homepage des So-zialreferates nachzulesen.
Das Land Steiermark hat im für das Studien-jahr 2013/14 folgende Kriterien aufgestellt:• Österreichische Staatsbürgerschaft oder
EU-Staatsbürgerschaft• Hauptwohnsitz in der Steiermark, jedoch
außerhalb von Graz bzw. Leoben, wenn an diesen Orten dem Studium nachgegan-gen wird
• Soziale Bedürftigkeit nach dem Studienför-derungsgesetz auf Grund eines Vorschlages der Österreichischen HochschülerInnen-schaft
Die Mensabeihilfe betrug bisher pro Semes-ter 320 Euro.
Auf die Beihilfe besteht kein Rechtsanspruch.Weitere Informationen unter:soziales.oehunigraz.at/oeh-foerderungen/mensabeihilfe/
menSabeIhIlFe
Die ÖH fördert jedes Menü in der Men-sa für Studierende mit einem Betrag von 0,80 Euro. Zu diesem Zweck musst du mit deiner UNIGRAZCARD ins ÖH-Ge-bäude in der Schuberstraße 6a, 1. Stock zum Sekretariat kommen, dich in die auf-gelegte Liste eintragen und die Matrikel-nummer im Sekretariat bekanntgeben. Die Förderung wird dann für die entsprechen-de StudentCard freigeschaltet und der Mensa-stempel (ein „M“ neben dem Verlängerungs-datum) kann sofort bei einem Uni-Terminal aufgedruckt werden.
Voraussetzungen sind ein Vorjahreseinkom-men unter 10.000 Euro oder der Bezug von Studienbeihilfe.
Du erhältst einen Rabatt in folgenden Loka-len:• Mensa am Sonnenfelsplatz 1• Mensa TU – Inffeldgasse 10• Café Global, Leechgasse 22
menSaStempel
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Sozialfonds | Sozialtopf
Studierende in sozialen Notlagen können aus dem Sozialtopf finanziell unterstützt werden. Voraussetzung für eine Unterstützung ist die soziale Bedürftigkeit im Sinne der Richtlinien sowie das Erbringen von mindestens 16 ECTS aus den letzten beiden Semestern (8 ECTS für Doktoratsstudierende). Die Anzahl der ECTS halbiert sich bei Vorliegen bestimmter Um-stände, z.B. Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen.
Der Sozialtopf ist eine freiwillige Förderung durch die ÖH Uni Graz, daher besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung. Ansuchen können einmal pro Semester, von Semester-beginn bis 10 Werktage vor Beginn der Se-mester- bzw. Sommerferien, gestellt werden. Ansuchen die in den Semester- bzw. Sommer-ferien gestellt werden, zählen als Ansuchen für das folgende Semester und werden in diesem bearbeitet.
Ablauf eines AnsuchensDu gibst ein vollständig ausgefülltes Formu-lar mit allen vorgeschriebenen Unterlagen ab. Dann wird dein Ansuchen innerhalb ei-nes Monats bearbeitet (nicht in der lehrver-anstaltungsfreien Zeit). Wenn nach der Be-arbeitung Fragen offen sind oder Unterlagen fehlen, werden wir dich per E-Mail kontaktie-ren. Einmal im Monat (gegen Monatsende) wird über die Vergabe entschieden. Die Ent-scheidung trifft der/die SozialreferentIn nach Vorgabe der Richtlinien. Danach wirst du über die Entscheidung informiert. Wird dein Ansu-chen abgelehnt, erfährst du warum und hast die Möglichkeit, ein Ansuchen auf Wiederbe-arbeitung zu stellen.
Richtlinien und Formular:http://soziales.oehunigraz.at/oeh-foerderun-gen/sozialtopf/
SozIaltopF
Du kannst zusätzlich zu deinem Sozialtopf-antrag bei der ÖH Uni Graz auch den Sozi-alfondsantrag bei der Bundesvertretung der Österreichischen HochschülerInnenschaft stellen. Voraussetzungen für eine Unterstüt-zung sind unter anderem soziale Bedürftigkeit (im Sinne der Sozialfondsrichtlinien), dass sich der Wohnsitz nicht bei den Eltern befindet, kein Bezug von Studienbeihilfe und ein aus-reichender Studienerfolg.
Du kannst den Antrag entweder direkt bei der ÖH-Bundesvertretung oder im Sozialre-ferat der ÖH Uni Graz abgeben. Wir leiten deinen Antrag gerne an die Bundesvertretung weiter! Es müssen alle erforderlichen Unterla-gen beigelegt sein, sonst wird der Antrag au-tomatisch abgelehnt.
Auskünfte zu Sozialtopf und Sozialfonds be-kommst du in den Sprechstunden des Sozi-alreferates (siehe Homepage). Ein/e speziell für den Sozialtopf zuständige/r Sachbearbei-terIn kann dir bei der Antragsstellung behilf-lich sein.
Eine Liste der nötigen Unterlagen, der Kriteri-en sowie das Antragsformular findest du hier: http://www.oeh.ac.at/studierenleben/sozia-les-und-geld/oeh-sozialfonds/
SozIalFondS
18
Kulturpass | VinziMarkt
Studierende, die Leistungen aus dem Sozial-topf der ÖH Uni Graz beziehen, können sich im Sozialreferat den Kulturpass ausstellen las-sen.Mit dem Kulturpass können bestimmte Aus-stellungen, Konzerte, Theateraufführungen, Opern etc. besucht werden. Jede Kulturein-richtung, die Partner der Aktion ist, ermög-licht KulturpassbesitzerInnen einen unentgelt-lichen Eintritt.Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellungs-datum.Stehen andere soziale Problemlagen im Vor-dergrund, beispielsweise bei AlleinerzieherInn-nen, so ist Hunger auf Kunst & Kultur direkt der Ansprechpartner für die Ausstellung eines Kulturpasses.
Weitere Infos: www.hungeraufkunstundkultur.at/steiermark
In den VinziMärkten werden gespendete Wa-ren bzw. all jene Waren, welche bisher einfach weggeworfen wurden, zu einem Maximalpreis von 30 % des Normalwertes verkauft.Studierende in einer sozialen Notlage können im Sozialreferat um eine Bestätigung für die Einkaufsberechtigung im VinziMarkt ansu-chen. Hierzu ist ein Nachweis der Einkom-mensverhältnisse und des Studiums an der Karl-Franzens-Universität Graz zu erbringen. Die Bestätigung kann bei den zuständigen SachbearbeiterInnen (siehe soziales.oehuni-graz.at) beantragt werden.
Die Grazer VinziMärkte:• Rochelgasse 15, 8020 Graz• Herrgottwiesgasse 51, 8020 Graz
KulturpaSS VInzImarKt
19
Studierende mit Kind
Es gibt verschiedene Beihilfen und Unterstüt-zungen, die das Studieren mit Kind erleich-tern können. Einige ausgewählte werden im Folgenden genannt:
FamilienbeihilfeEine finanzielle Unterstützung für alle Eltern in Österreich, zu beantragen nach der Geburt beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt. Die Höhe wird nach Alter und Anzahl der Kin-der gestaffelt.
KinderbetreuungsgeldDas Kinderbetreuungsgeld steht nach der Geburt eines Kindes allen Eltern unabhän-gig von einer Erwerbstätigkeit vor der Geburt zu. Voraussetzungen sind unter anderem der Lebensmittelpunkt in Österreich, Anspruch auf Familienbeihilfe für das Kind sowie ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kleinkind. Weitere Infos: www.bmfj.gv.at
FamilienhärteausgleichEinmalige Überbrückungshilfe in Notfällen. Zu beantragen bei Eintreten einer unverschuldeten finanziellen Notlage beim Bundesministerium für Familien und Jugend. Der Auszahlungs-betrag bezieht sich auf die jeweilige Notlage. Siehe: www.bmfj.gv.at
UnterhaltsvorschussDieser dient der Sicherstellung des Unter-halts von minderjährigen Kindern, wenn ein Elternteil seinen Verpflichtungen zur Zah-lung nicht (regelmäßig) nachkommt. Der Unterhaltsvorschuss wird vom Staat auf An-trag gewährt. Der Antrag muss von jenem Elternteil, der zur Vertretung des Kindes be-fugt ist, im Namen des Kindes beim zu-ständigen Bezirksgericht gestellt werden. Weiter Infos: www.help.gv.at
Kinderbetreuungsbeihilfe des Landes SteiermarkEine Unterstützung für den Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung. Einzureichen innerhalb von drei Monaten ab Beginn des Besuchs der Einrichtung mit rückwirkender Auszahlung, ansonsten ab Antragstellung beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung. Weitere Infos: www.verwaltung.steiermark.at -> Suchwort: Kinderbetreuungsbeihilfe
Ausführliche Informationen zum Thema fin-det man hier:Plattform UniKid: www.unikid.at
Bundesministerium für Familien und Jugend: www.bmfj.gv.at
beIhIlFen Für StudIerende mIt KInd
20
Versicherungsformen
In Österreich gibt es nur für ArbeitnehmerIn-nen eine Pflichtversicherung, aber keinen ge-nerellen Versicherungszwang. Du bist also selbst verantwortlich, eine Krankenversiche-rung abzuschließen, sonst sind im Krank-heitsfall die Arzt- oder Spitalskosten selbst zu tragen. Hier findest du einen Überblick über deine Versicherungsmöglichkeiten.
Mitversicherung: ElternStudierende haben die Möglichkeit, bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres bei den El-tern, Großeltern oder Adoptiveltern mitversi-chert zu sein. Dafür musst du ein „ernsthaftes und zielstrebiges“ Studium nachweisen.
Das heißt: im ersten Abschnitt oder in einem abschnittsunabhängigen Studium, muss ent-weder die Familienbeihilfe bezogen werden oder ein Leistungsnachweis von acht Semes-terwochenstunden (SWS) bzw. einer Teildip-lomprüfung im Jahr erbracht werden.Sobald du den ersten Abschnitt beendet hast, „erlischt“ die acht SWS Nachweispflicht und du musst nur mehr eine Fortsetzungsbestäti-gung schicken, außer der Sozialversicherungs-träger fordert dich zu einem Nachweis über ein „ernsthaftes und zielstrebiges“ Studium auf.Es gibt keine Semesterbeschränkung, die Er-füllung eines erforderlichen Leistungsnachwei-ses ist ausreichend.
Mitversicherung: LebensgefährtIn bzw. EhepartnerInWenn dein/e EhepartnerIn krankenversichert ist, kannst du dich mitversichern lassen. Glei-ches gilt auch für den/die LebensgefährtIn wenn eine Wohngemeinschaft seit mehr als zehn Monaten nachweisbar ist.
Studentische SelbstversicherungMit der studentischen Selbstversicherung kannst du dich um 52,68 Euro monatlich (Stand: 2014) selbst versichern, wenn sonst kein Versicherungsschutz gegeben wäre.Die Voraussetzungen sind:• ein ordentlicher Wohnsitz in Österreich• die gesetzliche Studiendauer plus ein Se-
mester darf nicht um mehr als vier Semes-ter überschritten werden (außer es liegen wichtige Gründe vor)
• du hast noch kein Studium beendet (Aus-nahmen möglich)
• du hast dein Studium nicht öfter als zwei Mal bzw. nicht zu spät gewechselt.
Selbstversicherung für geringfügig BeschäftigteWenn dein monatliches Einkommen die Ge-ringfügigkeitsgrenze monatlich nicht über-schreitet, hast du die Möglichkeit, dich um 55,79 Euro monatlich (Stand: 2014) selbst zu versichern. In diesem Fall bist du nicht nur kranken-, sondern auch pensionsversichert. Auch besteht Anspruch auf Krankengeld.
Allgemeine SelbstversicherungKommt eine studentische Selbstversicherung nicht infrage, kannst du dich auch selbst versi-chern, allerdings zu einem höheren Tarif.Der Höchstsatz 2014 beträgt 377,85 Euro, im Regelfall zahlen Studierende jedoch einen we-sentlich geringeren Betrag. Der Mindestbetrag beträgt ca. 95 Euro. Stelle den Antrag auf Her-absetzung gleichzeitig mit dem Antrag auf frei-willige Selbstversicherung!
Nähere Informationen findest du hier:sozialversicherung.at
VerSIcherungSFormen
21
Psychologische Beratungstelle
Bei der Psychologischen Beratungsstelle für Studierende kannst du, wenn du auf einer Universität oder Fachhochschule studierst, kostenlose, vertrauliche und auf Wunsch auch anonyme Beratung und Betreuung in An-spruch nehmen. Dort bietet man dir Orientierungs- und Ent-scheidungshilfen und unterstützt dich bei Pro-blemen.
Dreihackengasse 1, 8020 Graz+43/316/814748 [email protected] www.studentenberatung.at
pSychologISche beratungSStelle Für StudIerende
Medieninhaberin, Herausgeberin und für den Inhalt verantwortlich:ÖH Uni Graz, Schubertstraße 6a, 8010 GrazTel: 0316/380 - 2955 [email protected]
Redaktion: Georg Erkinger, Talia Cansiz, Alexander MelinzLayout: Thomas KnappLektorat: Karin Haider, Alexander MelinzTitelbild: Universität Erfurt/flickr.comCampusplan: Mag. Birgit Natter (Redaktion), Daniel Blazej (Grafik), Roman Klug (Design, Satz & Layout)Druck: Servicebetrieb ÖH-Uni Graz GmbH
Trotz sorgfältiger Bearbeitung besitzt diese Broschüre keine Rechtsverbindlichkeit. Rechtliche Gültigkeit besitzen die Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt der Universität Graz und Rechtsinformationssystem (RIS) des Bundes. Ände-rungen und Druckfehler vorbehalten.
Diese Broschüre ist veröffentlicht unter der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung - Nicht-kommerziell - Wei-tergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Österreich (CC BY-NC-SA 3.0 AT)URL: https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/at/
ADM
INISTR
ATION
(von A bis Z)39
Abteilung Gebäude und Technik
18 Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen
75 Prävention und Sicherheit
20 Cam
pusplanung1
Dekanat der G
eisteswissenschaft
lichen Fakultät1
Dekanat der K
atholisch Theologischen Fakultät
1 D
ekanat der N
aturwissenschaft lichen Fakultät
15 D
ekanat der Rechtsw
issenschaft lichen Fakultät15
Dekanat der Sozial und W
irtschaftsw
issenschaftlichen Fakultät35
Dekanat der Um
welt, Regional und
Bildungswissenschaftlichen Fakultät
1 D
irektion für Ressourcen und Planung44
lnterne Revision1
Lehr und Studienservices75
Lehr und Studienservices49
Lehr und Studienservices (4students und BolognaTeam
)1
Leistungs und Qualitäts m
anagement
20 Personalressort
30 Personalressort
75 Personalressort
1 Portier
15 Portier
33 Portier
20 Rechnungsw
esen und Controlling75
Rechnungswesen und Controlling
1 Rechts und 0rganisationsabteilung
1 Rektorat
1 Studien und Prüfungsabteilung
39 W
irtschaftsabteilung
GEISTESW
ISSENSCH
AFTLICHE
FAKULTÄT (von A bis Z)22
Alte Geschichte und Altertum
skunde1
Alte Geschichte und Altertum
skunde34
Amerikanistik
11 Anglistik
34 Anglistik
1 Archäologie
25 Archäologie
1 G
ermanistik
18 G
ermanistik
24 G
ermanistik
9 G
eschichte23
Geschichte
39 G
eschichte1
Klassische Philologie
1 Kunstgeschichte
23 M
usikwissenschaft
9 Philosophie
34 Philosophie
33 Rom
anistik33
Slawistik
33 Sprachw
issenschaft33
Theoretische und Angewandte Transla
tionswissenschaft
34 Volkskunde und Kulturanthropologie
NATUR
WISSEN
SCHATLICH
EFAKULTÄT (von A bis Z)3
Chemie
10 Chem
ie2
Erdwissenschaften
9 Erdw
issenschaften
8 M
athematik und W
issenschaftliches Rechnen
11 M
athematik und W
issenschaftliches Rechnen
25 M
athematik und W
issenschaftliches Rechnen
26 M
olekulare Biowissenschaften
45 M
olekulare Biowissenschaften
31 Pflanzenw
issenschaften32
Pflanzenwissenschaften
58 Pflanzenw
issenschaften59
Pflanzenwissenschaften
2 Pharm
azeutische Wissenschaften
3 Pharm
azeutische Wissenschaften
4 Pharm
azeutische Wissenschaften
5 Physik
8 Physik
25 Physik
12 Psychologie
14 Psychologie
28 Psychologie
51 Psychologie
56 Psychologie
2 Zoologie
55 Zoologie
KATH
OLISCH
-THEO
LOG
ISCHE
FAKULTÄT (von A bis Z)48
Alttestamentliche Bibelw
issenschaft48
Dogm
atik48
Ethik und Gesellschaftslehre
48 Fundam
entaltheologie47
Kanonisches Recht
48 K
atechetik und Religionspädagogik
48 K
irchengeschichte und kirchliche Zeitgeschichte
48 Liturgiew
issenschaft, Christliche Kunst und H
ymnologie
48 M
oraltheologie48
Neutestam
entliche Bibelwissenschaft
48 Ö
kumenische Theologie, 0stkirchliche
0rthodoxie und Patrologie47
Pastoraltheologie und Pastoralpsychologie
48 Philosophie an der K
atholisch Theologischen Fakultät
48 Religionsw
issenschaft
UMW
ELT-, REG
ION
AL- UND
B
ILDUN
GSW
ISSENSCH
AFTLICHE
FAKULTÄT (von A bis Z)14
Erziehungs und Bildungswissenschaft
33 Erziehungs und Bildungsw
issenschaft11
Geographie und Raum
forschung12
Geographie und Raum
forschung14
Pädagogische Professionalisierung35
Systemw
issenschaften, lnnovations und N
achhaltigkeitsforschung33
Schulpädagogik25
Sportwissenschaft
56 W
egener Center für Klim
a und G
lobalen Wandel
RECH
TSWISSEN
SCHAFTLICH
EFAKULTÄT (von A bis Z)15
Arbeitsrecht und Sozialrecht15
Europarecht15
Finanzrecht
15 Ö
sterreichische Rechtsgeschichte und Europäische Rechtsentw
icklung15
Österreichisches und lnternationales
Unternehmens und W
irtschaftsrecht15
Österreichisches und lnternationales
Zivilgerichtliches Verfahren, lnsolvenzrecht und Agrarrecht
15 Ö
sterreichisches, Europäisches und Vergleichendes Ö
ffentliches Recht, Politikw
issenschaft und Verwaltungslehre
15 Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie
und Rechtsinformatik
15 Röm
isches Recht, Antike Rechtsgeschichte und N
euere Privatrechtsgeschichte
15 Strafrecht, Strafprozessrecht und
Krim
inologie15
Völkerrecht und lnternationale Beziehungen
15 Zivilrecht, Ausländisches und lnternati
onales Privatrecht
SOZIAL- UN
D W
IRTSCH
AFTSWISSEN
-SCH
AFTLICHE FAKULTAT (von A bis Z)
15 Banken und Finanzierung
15 Finanzw
irtschaft15
Finanzwissenschaft und Ö
ffentliche W
irtschaft19
Marketing
15 lnform
ationswissenschaft und W
irtschaftsinform
atik15
0rganisation und lnstitutionenökonom
ik19
Personalpolitik15
Produktion und Logistik15
Soziologie
DIEN
STLEISTUNG
EN (von A bis Z)
72 Akadem
ie für Neue M
edien und W
issenstransfer37
alumni UN
I graz. das absonetzwerk
21 Betriebsrat für das allgem
eine Universitäts personal
43 Betriebsrat für das w
issenschaft liche Universitätspersonal
21 Büro der/des Senatsvorsitzenden
21 Büro des Universitätsrates
1 Büro für lnternationale Beziehungen
14 Büro für lnternationale Beziehungen
67 Büro für lnternationale Beziehungen
72 Career Center
13 Com
petence Center SAP11
Fachbibliothek Anglistik / Am
erikanistik11
Fachbibliothek Geographie
1 Fachbibliothek G
ermanistik
9 Fachbibliothek G
eschichte11
Fachbibliothek Mathem
atik44
Fachbibliothek Molekulare Bio
wissenschaften
33 Fachbibliothek W
ALL15
Fakultätsbibliothek RESOW
I47
Fakultätsbibliothek Theologie67
Forschungsmanagm
ent und service72
Fundraising und Alumni
1 H
ausdruckerei61
Hochschülerlnnenschaft an der Univer
sität Graz
28 lnform
ationsmanagem
ent65
Krabbelstube
78 K
indergarten“Gaudeam
us“
16 Koordinationsstelle für
Geschlechterstudien, Frauen forschung
und Frauenförderung35
Koordinationsbüro für Umw
eltsystem
wissenschaften
15 M
ediathek1
Presse und Komm
unikation8
PresseundKommunikation(G
rafik)15
S0WlZentrum
für Wirtschafts sprachen
37 UN
I for LIFE55
UNI for LIFE
68 unikid &
unicare1
Universitätsarchiv62
Universitätsbibliothek1
UniversitätsSportinstitut (USI Graz)
27 UniversitätsSportinstitut (USI G
raz)66
UniversitätsSportinstitut (USI Graz)
38 Zentrum
für Weiterbildung
1 Zentrum
lntegriert Studieren
GA
STRO
NO
MIE (von A bis Z)
1 Cafeteria
11 Cafeteria
15 Cafeteria
33 Cafeteria
44 Cafeteria
27 USZRestaurant
ZENTR
EN (von A bis Z)
15 Center for Accounting Research
8 Centrum
für Jüdische Studien15
Centrum für Sozialforschung
8 Forschungsstelle
Österreichisches D
eutsch
15 G
raz Schumpeter Centre
2 H
uman N
utrition and Metabolism
Research and Training Center
29 Konfuziuslnstitut
15 REEES
9 treffpunkt sprachen – Zentrum
für Sprache, Plurilingualism
us und Fachdidaktik
19 UN
IETC47
VestigiaManuscript Research Center
35 Zentrum
für Amerikastudien
14 Zentrum
für Amerikastudien
1 Zentrum
Antike15
Zentrum für D
igitale Komm
unikation19
Zentrum für Entrepreneurship und
angewandte Betriebsw
irtschafts lehre33
Zentrum für lnform
ations modellierung
23 Zentrum
für Kulturwissenschaften
75 Zentrum
für PädagogInnenbildung71
Regional Centre of Expertise
MUSEEN
(von A bis Z)1
HansG
rossKrim
inalmuseum
67 H
aus der Wissenschaft
1 UniG
raz@M
useum
SON
STIGES (von A bis Z)
63 FranzN
abllnstitut2
Klinische Lehr u. Forschungs am
bulanz (PsyAm
b)50
Psychotherapeutisches Propädeutikum
64 UniversitätsSportinstitut –
Spielfeld am H
ilmteich
ADR
ESSEN (von 1 bis 78)
1 Universitätsplatz 3 (B 4)
2 Universitätsplatz 2 (B 4)
3 Universitätsplatz 1 (B 4)
4 Universitätsplatz 4 (B 4)
5 Universitätsplatz 5 (B 4)
6 Universitätsplatz 6 (B 4)
8 H
einrichstraße 22 (B 4)9
Heinrichstraße 26 (B 4)
10 H
einrichstraße 28 (B 4)11
Heinrichstraße 36 (B 4)
12 Universitätsstraße 24 (B 4)
13 Universitätsstraße 6 (B 4)
14 Strassoldogasse 10 (C 4)
15 Universitätsstraße 15 (B 4)
16 Beethovenstraße 19 (C 4)
18 H
arrachgasse 34 (B 4)19
Elisabethstraße 50 B (C 4)20
Halbärthgasse 8 (B 4)
21 H
albärthgasse 2 (B 4)22
Goethestraße 28 (B 5)
23 M
ozartgasse 3 (A 4)24
Mozartgasse 8 (A 4)
25 M
ozartgasse 14 (A 4)26
Heinrichstraße 31 (A 4)
27 M
axMellAllee 11 (A 3)
28 Universitätsstraße 27 (B 4)
29 JohannFuxG
asse 30 (B 3)30
Zinzendorfgasse 34 (B 4)31
Schubertstraße 51 (B 3)32
Holteigasse 6 (B 2)
33 M
erangasse 70 (D 4)
34 Attem
sgasse 25 (B 4)35
Merangasse 18 (C 4)
36 H
einrichstraße 33 (B 4)37
Beethovenstraße 9 (C 4)38
Harrachgasse 23 (B 4)
39 Attem
sgasse 8 (B 5)43
Heinrichstraße 18 (B 4)
44 H
umboldtstraße 48 (A 4)
45 H
umboldtstraße 50 (A 4)
46 H
umboldtstraße 46 (A 4)
47 H
einrichstraße 78 A (B 3)48
Heinrichstraße 78 B (B 3)
49 H
arrachgasse 28 (B 4/5)50
Elisabethstraße 32 (C 4)51
Maiffredygasse 12 B (C 5)
55 M
erangasse 12 (C 4)56
Brandhofgasse 5 (B 5)58
Schubertstraße 51 A (B 3)59
Schubertstraße 59 (B 2)61
Schubertstraße 6 A (B4)62
Universitätsplatz 3 A (B 4)63
Elisabethstraße 30 (C 4)64
Hilm
teichstraße 85 (A 1) 65
Heinrichstraße 11 (A 5)
66 G
rillparzerstraße 10 (A 5)67
Elisabethstraße 27 (C 4)68
Harrachgasse 32 (B 4)
71 Attem
sgasse 11 (B 5)72
Liebiggasse 9 (B 3)75
Halbärthgasse 6 (B 5)
78 Rosenberggürtel 12 (A 4)
ALLGEM
EINES
INSTITUTE
Kontakt: Presse + Komm
unikation | 0316/380-1007|com
munication@
uni-graz.at|www.uni-graz.at|K
arl-Franzens-UniversitätGraz,3.Auflage©
Frühjahr2014|Redaktion:Mag.BirgitN
atter,DirektionfürRessourcenundPlanung
Grafik:D
anielBlazej,InstitutfürGeographieundRaum
forschung|Design,Satz&
Layout:RomanK
lug,UniversitätGraz|G
edrucktaufPapier,dasmitdem
Umweltzeichen„BlauerEngel“zertifiziertist.
Campusplan O
nline:
HÖ
RSÄLE
1 Aula
23 Festsaal
1 H
S 01.131
HS 01.14
1 H
S 01.151
HS 01.22
1 H
S 01.232
HS 02.01
2 H
S 02.112
HS 02.21
2 H
S 02.233
HS 03.01
4 H
S 04.014
HS 04.11
4 H
S 04.215
HS 05.01
5 H
S 05.126
HS 06.01 (A)
6 H
S 06.02 (B)6
HS 06.03 (C)
10 H
S 10.01 (E)10
HS 10.11 (D)
11 H
S 11.0111
HS 11.02
11 H
S 11.0312
HS 12.01 (H
)12
HS 12.11 (G)
15 H
S 15.0115
HS 15.02
15 H
S 15.0315
HS 15.04
15 H
S 15.0515
HS 15.06
15 H
S 15.1115
HS 15.12
15 H
S 15.1315
HS 15.14
15 H
S 15.1523
HS 23.02
23 H
S 23.0325
HS 25.11 (F)
26 H
S 26.K331
HS 31.11
32 H
S 32.0133
MR 33.0.010
34 H
S 34.K1
44 H
S 44.1147
HS 47.01
47 H
S 47.0247
HS 47.11
Vorklinik: HS 07.01 (l)
Vorklinik: HS 07.02 (ll)
15 Statistik und 0perations Research
19 Unternehm
ensführung und Entrepreneurship
15 Unternehm
ensrechnung und Controlling
15 Unternehm
ensrechnung und Reporting
15 Unternehm
ensrechnung und Steuerlehre
15 Unternehm
ensrechnung und W
irtschaftsprüfung15
Volkswirtschaftslehre
15 W
irtschafts, Sozial und Unternehm
ensgeschichte15
Wirtschaftspädagogik
INSTITUTE D
ER M
EDIZIN
ISCHEN
UN
IVERSITÄT G
RA
Z (von A bis Z)4
Experimentelle und
Klinische Pharm
akologie4
Gerichtliche M
edizin4
Hygiene, M
ikrobiologie und Um
weltm
edizin13
Hygiene, M
ikrobiologie und Um
weltm
edizin21
Biophysik26
Pathophysiologie und lmm
unologie4
Sozialmedizin und Epidem
iologie13
Sozialmedizin und Epidem
iologie
30 41, 58, 63
30 41, 58, 63
41 58, 63
30
30, 5858
58
41, 63
39
39
39
41
63
39
39
39
39
41
41
30
30
30
39 41, 63
Medizinische Universität Graz
Vorklinik8
19
14
16
1820
30
44 45
66
46
78
49
47 48
31
32
64Univers.-Sportinstitut-Spielfeld am Hilmteich
35
39
34
50
58
29treffpunkt sprachen
Unizentrum Theologie
Zentrum für Molekulare Biowissenschaften
Vorklinik
33Wall
Mensa
Botanischer Garten59
51
2271
24
Meerscheinschlössl23
72Fundraising und Alumni
65
68
63
ÖH-Servicecenter61
Forschungsmanagementund -service
67
Technische Universität Graz
25
USI-Zentrum27
26
21
37UNI for LIFE
Wegener Center56
551
Aula
62Bibliothek
15REWI
SOWIUni IT
9
4
5
6
11 1213
10
38
23
Schönbrunng.
Panorama-
gasseRosenhaingasse
Max-Mell-Allee
Aigner-Rollet-Allee
Rosenberggürtel
Fritz-Pregl-Weg
Amundsengasse
Roseggerweg
Parkstraße
Humboldtstraße
Glacisstraße
Glacisstraße
Glacisstraße
Burgring
Hartenau-gasse
Lenaugasse
Leechgasse
Mandellstraße
Merangasse
Schillerstraße
Leonhardstraße
Leonhardstraße Leonhardstraße
Wilhelm-Fischer-Allee
Maiffredygasse
Sparbersbachgasse
Sparbersbachgasse
Rudolfstraße
Grillparzer-straße
Goethestraße
Goethestraße
Brandhofgasse
Brandhofgasse
Brunngasse
Hugo-Wolf-Gasse
Villefort-gasse
Wastlergasse
Attemsgasse
Zinsendorfgasse
Harrach- gasse
Humboldt-straße
Jahngasse
Hauslabgasse
Geidorfgürtel
Liebiggasse
Johann-Fux-Gasse
Herder-
gasse
Hartenaugasse
Leechgasse Strassoldogasse
Leechgasse
Rückertgasse
LeechgasseJak. Dirnböck G.
Lenaugasse
Holtei-gasse
Hilmgasse
Mozartgasse
Anton-Leb-Gasse
straße
Rechbauer-
Rechbauerstraße
Uhlandgasse
Wastiangasse
Haydngasse
Lessingstraße
Lessingstraße
Technikerstraße
Albertstraße Naglergasse
Naglergasse
Katzianerg.
Garten-gasse
Schiller-
straße
Schumann-
gasse
Morellenfeld- gasse
Morellenfeld-gassegasse
Zwerggasse
Obstgasse
Nibelungengasse
Leonhardgürtel
Engel-gasse
Engelgasse
Dürergasse
Schanzel-gasse
Schanzelgasse
Rembrandt-
gasse
Seebachergasse
Tegetthoffplatz
Reiterweg
Pappenheimgasse
Ehlergasse
Sonnenstraße
Wegenergasse
Gaußgasse
Jensengasse
Rudolfstraße
Rilkerweg
Odilienweg
Am Leonhardbach
Sigmund-Freud-Gasse
Kerschhoferweg
Orgeniweg
Pauluzzigasse
Riesplatz
Auenbruggerplatz
Sauraug.
Erzherzog-Johann-Allee
Maria-Theresien-Allee
Leonhardplatz
Al.-Rollett-W.
Ludwig-Seydler-G.
Wittekw
.
Gabriel-Seidl-
Gasse
Swethg.
Ritterg.
Leechkirche
Geidorfplatz
Körblerg.
Sonnenfelsplatz
Joh.-Mich.-Steffn-Weg
Beethovenstraße
Lichtenfelsgasse
Am Ragnitzbach
Polzerg.
Platz der M
enschenrechte
Elisabethstraße
Heinrichstraße
Heinrichstraße
Schubertstraße
Schubert-straße
Auersperggasse
Mariatroster Straße
Elisabethstraße
Elisabethstraße
Riesstraße
Körblergasse
Hilmteichstraße
Hilmteichstraße
Hilmteichstraße
Leechwald
Rosenhain
Schloßberg
Stadtpark
Universitätsstraße
Halbärthgasse
A
12
BC
D
Buslinien und Haltestellen
5
D
* Die Aktion ist bis 30. 11. 2014 für Studierende gültig, die erstmalig ein StudentenKonto bei der Bank Austria eröffnen und vor Kontoeröffnung mindestens ein Jahr in Österreich wohnhaft waren. Solange der Vorrat reicht. Diese Marketingmitteilung wurde von der UniCredit Bank Austria AG, Schottengasse 6–8, 1010 Wien, erstellt.
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