Saatkrähen in Soest - Vergrämungsversuch in 2009 -

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Saatkrähen in Soest - Vergrämungsversuch in 2009 -. AUN 11.12.2008. Saatkrähen - ganz allgemein. Die Saatkrähe ist ein typischer Brutvogel des Kreises Soest. Sie ernährt sich sowohl von Pflanzen als auch von Tieren, vor allem von Regenwürmern und Insektenlarven. - PowerPoint PPT Presentation

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  • Saatkrhen in Soest- Vergrmungsversuch in 2009 -AUN 11.12.2008

  • Saatkrhen - ganz allgemeinDie Saatkrhe ist ein typischer Brutvogel des Kreises Soest. Sie ernhrt sich sowohl von Pflanzen als auch von Tieren, vor allem von Regenwrmern und Insektenlarven. ber lange Zeit wurden Saatkrhen intensiv verfolgt, ihre Kolonien vernichtet - auch im Kreis Soest. Als Folge dieser Verfolgung siedelten Saatkrhen zunehmend in Stdten. Hier waren sie vor direkten Verfolgungen sicherer als im Umland.Quelle: ABU Soest - www.abu-naturschutz.de

  • Saatkrhen und NaturschutzIn Deutschland ist die Saatkrhe (Corvus frugilegus) eine gesetzlich besonders geschtzte Vogelart.Es ist gem Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung verboten, die Vgel zu tten oder zu fangen, ihre Nester zu zerstren oder ihre Eier zu entfernen und die Tiere whrend der Brut und Jungenaufzucht zu stren.Nur in wenigen begrndeten Fllen kann die zustndige Behrde Ausnahmen von diesen Verboten erteilen.Quelle: ABU Soest - www.abu-naturschutz.de

  • Bundesnaturschutzgesetz 42 Abs. 1 BNatSchG

    Es ist verboten, ,wild lebende Tiere der streng geschtzten Arten und der europischen Vogelarten whrend der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, berwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stren; eine erhebliche Strung liegt vor, wenn sich durch die Strung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,Fortpflanzungs- oder Ruhesttten der wild lebenden Tiere der besonders geschtzten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschdigen oder zu zerstren,.

  • Ausnahmen 43 Abs. 8 BNatSchGDie nach Landesrecht zustndigen Behrden knnen von den Verboten des 42 im Einzelfall weitere Ausnahmen zulassen zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schden,zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt,fr Zwecke der Forschung, Lehre, Bildung oder Wiederansiedlung oder diesen Zwecken dienende Manahmen der Aufzucht oder knstlichen Vermehrung,im Interesse der Gesundheit des Menschen, der ffentlichen Sicherheit, einschlielich der Landesverteidigung und des Schutzes der Zivilbevlkerung, oder der mageblich gnstigen Auswirkungen auf die Umwelt oderaus anderen zwingenden Grnden des berwiegenden ffentlichen Interesses einschlielich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art.

  • Verbreitungsgebiet NRW 2006Kreis Soest - gelb unterlegtQuelle: ABU Soest - www.abu-naturschutz.de

  • Entwicklung in Kreis und Stadt SoestQuelle: ABU Soest - www.abu-naturschutz.de

  • Verteilung in Soest

  • Verteilung in Soestrot = ber 100 Paaregelb = bis 20 Paaregrn = 21 -100 PaareVerteilung in Soest

  • Beratungsverlauf

  • Kolonien - Vergrmungsversuche 2009In der Besprechung am 04.12.2008 wurde mit dem Kreis Soest vereinbart, dass an drei Standorten Vergrmungsversuche beantragt werden. Clarenbachpark (nrdlicher Bereich, ca. 40 Nester)Riga Ring/Ecke Opmnder Weg (in Richtung Coca Cola, 80 Nester)Lbecker Ring (70 Nester)

  • Verteilung in Soestrot = ber 100 Paaregelb = bis 20 Paaregrn = 21 -100 PaareVerteilung in Soest

  • beabsichtigte VergrmungsmanahmenBeseitigung aller Nester (Clarenbachpark)Teilentastung der Bume (Clarenbachpark)Optische Reize (alle drei Standorte)

  • Flankierende Manahmen zu den VergrmungsversuchenEntwicklung von Ausweichstandorten in der Feldflur (z.B.: Landesfrderung fr Alleenentwicklung)Flankierende Manahmen in der Feldflur (Kreis Soest)Information und Aufklrung per Flyer (Kreis Soest)

  • Die weiteren SchritteAntrag an den Kreis SoestOrganisation der ManahmenMonitoring der ManahmenFeststellung des Bestandes an NesternEvaluation mit Kreis Soest und ABU