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Sachsen Digital 2017 Überarbeiteter Anhang (Maßnahmenteil 2018) zur Digitalisierungsstrategie des Freistaates Sachsen

Sachsen Digital 2017

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Sachsen Digital 2017Überarbeiteter Anhang (Maßnahmenteil 2018) zur Digitalisierungsstrategie des Freistaates Sachsen

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Sachsen Digital 2017Überarbeiteter Anhang (Maßnahmenteil 2018) zur Digitalisierungsstrategie des Freistaates Sachsen 2., aktualisierte Auflage

Maßnahmenübersicht und Beschreibung der Maßnahmen zur Umsetzung

Der Maßnahmenteil beschreibt eine dynamische Handlungsebene, die stetigem Wandel unterliegt und seit 2016 einem regelmäßigen Controlling zugeführt wird.

Hinweise:

■ Inhalte und Maßnahmen der Digitalisierungsstrategie stellen kein Präjudiz für die Bereitstellung von Haushaltsmit-teln des Freistaates Sachsen dar. Ein Anspruch auf Realisierung, Finanzierung oder finanzielle Förderung kann daraus nicht abgeleitet werden.

■ Die strategischen Ziele und Handlungsfelder von „Sachsen Digital 2017“ (Seiten 1 bis 51) gelten unverändert fort. Der vorliegende, aktualisierte Anhang (Maßnahmenteil 2018) gibt den Stand zum 1. März 2018 wieder.

4 Inhaltsverzeichnis Maßnahmen

1. Strategisches Ziel: Digitale Infrastruktur entwickeln 11

1.1. Handlungsfeld: Flächendeckender NGA-Breitbandausbau 12

1.1.1. Erarbeitung eines NGA-Breitbandausbaukonzeptes für Sachsen 12

1.1.2. Erstellung eines Förderkonzeptes zur Verzahnung bestehender Förderangebote zum Breitband- ausbau in Sachsen 13

1.1.3. Operationalisierung des NGA-Breitbandausbaukonzeptes im Rahmen der Digitalen Offensive Sachsen (Richtlinien DiOS und DiOS-EFRE) 14

1.1.4. Durchführung von Vorhaben des Breitbandausbaus im Rahmen einer LEADER-Entwicklungsstrategie 16

1.1.5. Verbesserung der Breitbandversorgung durch die Richtlinie Ländliche Entwicklung 17

1.1.6. WLAN.Sachsen (I) - Erstellung eines Gesamtkonzeptes „WLAN.Sachsen“ und Förderung eines Pilotprojektes zur öffentlichen WLAN-Versorgung (Regierungscampus) 18

1.1.7. WLAN.Sachsen (II) - Förderung öffentlicher WLAN-Hotspots in touristisch relevanten Bereichen (RL DiOS) 19

1.1.8. Entwicklung der Beratungsstelle Digitale Offensive Sachsen (Beratungsstelle DiOS) zu einem NGA-Breitbandkompetenzzentrum (NGA-BKZ) 20

1.1.9. Einführung breitbandiger Datendienste für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) 21

1.1.10. Entwicklung und Erprobung neuer Telekommunikationstechnologien in Sachsen 22

1.1.11. Sachsen auf dem Weg in eine Gigabit-Gesellschaft - Studie zu den Potenzialen, möglichen Anwendungen und der erforderlichen Gigabitinfrastruktur 23

1.2. Handlungsfeld: Konvergenz der Netze 24

1.2.1. Förderung Intelligenter Netze im Energiebereich 24

1.2.2. Begleitung von „Smart City“-ÖPNV-Projekten 25

1.2.3. Umsetzung des HighTech-Programms „Synchrone Mobilität“ 26

1.2.4. Landesinitiative Digitalisierung in der Energiewirtschaft 27

1.3. Handlungsfeld: Vernetzung im Gesundheits- und Pflegebereich 28

1.3.1. Unterstützung der Einführung der medizinischen Telematik-Infrastruktur in Sachsen 28

1.3.2. Förderung der Entwicklung der IT-Plattform „CCS Telehealth Ostsachsen“ 29

1.3.3. Förderung der Einführung von Assistenzsystemen und integrativen Ver sorgungs- und Dienst- leistungsnetzwerken (EFRE-Richtlinie SMS 2014-2020) 30

2. Strategisches Ziel: Informations- und Cybersicherheit gewährleisten 31

2.1. Handlungsfeld: Sicherheit in der öffentlichen Verwaltung 32

2.1.1. Sensibilisierung der Verwaltungsmitarbeiter für das Thema Informations- und Cybersicherheit 32

Inhaltsverzeichnis Maßnahmen

Inhaltsverzeichnis Maßnahmen 5

2.1.2. Ausbau des sächsischen Computer Emergency Response Teams (SAX.CERT) 33

2.1.3. Ausbau der Sicherheitsinfrastuktur des sächsischen Verwaltungsnetzes (SVN) 34

2.1.4. Erarbeitung und Umsetzung eines Konzeptes zur Netzhärtung für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Digitalfunk) 35

2.2. Handlungsfeld: Sicherheit für Bürger und Unternehmen 36

2.2.1. Sensibilisierung der allgemeinen Öffentlichkeit für das Thema Informations- und Cybersicherheit 36

2.2.2. Entwicklung eines gesamtgesellschaftlichen Präventionsansatzes durch die AG Digitale Medien des Landespräventionsrates 37

2.2.3. Unterstützung von Unternehmen bei der Implementierung von Schutzsystemen 38

2.2.4. Sicherheitsmonitoring für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen 39

2.2.5. Veranstaltungsreihe „IT Sicherheit in sächsischen KMU“ 40

2.3. Handlungsfeld: Bekämpfung der Cyberkriminalität 41

2.3.1. Ausbau des Cybercrime-Competence Centers (SN4C) 41

2.3.2. Schaffung einer sächsischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Cybercrime 42

2.3.3. Fortbildung der Polizei im Bereich „Bekämpfung von Cybercrime“ 43

2.3.4. Umsetzung des IT-Vorhabens „IT-Forensik.2020“ 44

2.3.5. Fortführung des Vorbereitungsdienstes in der Fachrichtung Polizei im Schwerpunkt Computer- und Internetkriminalitätsdienst 45

3. Strategisches Ziel: Kompetenz und „Gute Arbeit“ im digitalen Zeitalter gestalten 47

3.1. Handlungsfeld: Kompetenzen für die digital geprägte Gesellschaft 48

3.1.1. Verbesserung der Medienkompetenz von Lehrkräften durch passgenaue Fortbildungsangebote 48

3.1.2. Stärkung der IT- und Medienkompetenz von Beschäftigten und Auszubildenden im Rahmen der ESF-Richtlinie „Berufliche Bildung“ 49

3.1.3. Unterstützung des Arbeitskreises E-Learning der Landesrektorenkonferenz sächsischer Hochschulen 50

3.1.4. Etablierung der Medienpädagogik als Querschnittsaufgabe in den Lehramtsstudiengängen 51

3.1.5. Entwicklung von Projekten zur Unterstützung der sorbischen Sprache (elektronisches Lehrbuch, digitale Rechtschreibprüfung, Online-Lernprogramm) 52

3.1.6. SMK-Konzeption „Medienbildung und Digitalisierung in der Schule“ 53

3.2. Handlungsfeld: Arbeitswelt im digitalen Zeitalter 54

3.2.1. Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Ausbau der Telearbeit in der Sächsischen Staatsverwaltung 54

3.2.2. Interessenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Digitale Arbeit“ 57

6 Inhaltsverzeichnis Maßnahmen

3.2.3. Forschung zu den Auswirkungen des digitalen Wandels auf die Arbeit 58

3.2.4. Arbeit 4.0: Stärkung der lebensphasenorientierten Personalpolitik im Freistaat Sachsen 59

4. Strategisches Ziel: Digitale Innovationskraft stärken 61

4.1. Handlungsfeld: Hard- und Software 62

4.1.1. Förderung von Aktivitäten eines IT-/Software-Clusters und von digitalisierungsbezogenen Innovationsclustern sowie Kooperationsnetzwerken in Sachsen 62

4.1.2. Beteiligung am Mikroelektronikförderprogramm ECSEL 64

4.1.3. Förderprogramm Kofinanzierung Kinodigitalisierung in Sachsen 65

4.2. Handlungsfeld: Wirtschaft 4.0 66

4.2.1. Entwicklung einer industriepolitischen Gesamtstrategie für Sachsen 66

4.2.2. Professionalisierung sächsischer Touristinformationseinrichtungen 67

4.2.3. Entwicklung barrierefreier Angebote für touristische Angebote 68

4.2.4. Fortschreibung der Tourismusstrategie Sachsen 2020 insbesondere unter Berücksichtigung von Digitalisierungsaspekten 69

4.2.5. Nutzung der Wertschöpfungspotenziale der Kultur- und Kreativwirtschaft (KKwi) für die sächsische Wirtschaft 70

4.2.6. Beratung des inhabergeführten Einzelhandels zur Nutzung digitaler Technologien 71

4.2.7. Digitalisierung als Querschnittsthema in der Studie „Logistikwirtschaft im Freistaat Sachsen“ 72

4.2.8. Smart Systems Hub Dresden 73

4.2.9. Unterstützung innovativer Unternehmen (Technologiegründerstipendium, Digitalisierung der Geschäftsmodelle, Ausbau des elektronischen Geschäfts verkehrs, Verbesserung des Infor- mationsschutzes in KMU) 74

4.2.10. Smart Infrastructure Hub Leipzig (vormals Teil von 4.2.8) 76

4.2.11. Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen in landwirtschaftlichen Unternehmen 77

4.2.12. Unterstützung des Projekts „Data Mining und Wertschöpfung“ 78

4.3. Handlungsfeld: Bedarfsorientierter Ausbau der FuE-Infrastruktur 79

4.3.1. Ansiedlung eines Instituts für angewandte Software-Forschung 79

4.3.2. Entwicklung eines Spitzenzentrums Funktionsintegration für Mikro-/Nanoelektronik der Fraunhofer-Gesellschaft 80

4.3.3. Investition in Reinraum-Erweiterungen des Fraunhofer Instituts für Photonische Mikrosysteme (IPMS) 81

Inhaltsverzeichnis Maßnahmen 7

4.3.4. Nutzung von Big Data durch die Hochschulbibliotheken des Freistaates Sachsen 82

4.3.5. Landesdigitalisierungsprogramm für Wissenschaft und Kultur des Freistaats Sachsen 83

4.3.6. Erweiterung des Hochleistungsrechners HRSK-II für die skalierbare Datenanalyse: HPC Data Analytics (HPC-DA) 84

4.4. Handlungsfeld: Innovative Ansätze in der Gesundheits- und Pflegewirtschaft sowie im Umweltbereich 85

4.4.1. Förderung der Weiterentwicklung digitaler Dienste im Bereich der Gesundheits- und Pflegewirtschaft 85

4.4.2. Förderung des EU-übergreifenden Innovationstransfers (entfallen) 86

4.4.3. Forschung und Entwicklung zur Digitalisierung der Patientenversorgung 87

4.4.4. Fachbeirat des SMS zu Fragen der Digitalisierung im Gesundheitswesen (eHealth-Beirat) 88

4.4.5. Klassenbranding an der HHL und am „SpinLab – The HHL Accelerator“ 89

4.4.6. Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen im Freistaat Sachsen (RL eHealthSax 2017/18) 90

4.4.7. Naturschutz- und Regionalentwicklungsprojekt „Engagement 2020“ – „REGIOCROWD“ 91

5. Strategisches Ziel: Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 93

5.1. Handlungsfeld: Öffnung des Staates und der Verwaltung zu Bürgern und Unternehmen mit IT unterstützen 94

5.1.1. Aufbau des sächsischen Open Data Portals 94

5.1.2. Weiterentwicklung der Geodateninfrastruktur in Sachsen 95

5.1.3. Weiterentwicklung des Online-Beteiligungsportals Sachsen 96

5.1.4. Weiterentwicklung der Deutschen Zentralbücherei für Blinde 97

5.1.5. Weiterentwicklung des Internet-Portals „Sächsisches Wildmonitoring“ 98

5.1.6. ROHSA 3 (Rohstoffdaten Sachsens) als Schlüsselprojekt der Sächsischen Rohstoffstrategie 99

5.1.7. Einführung eines Förderportals für die elektronische Antragstellung bei der SAB 101

5.1.8. Etablierung einer Projektplattform für Bauprojekte zur effizienten Zusammenarbeit mit externen Planungsbüros 102

5.2. Handlungsfeld: Elektronische Kommunikation mit Verwaltung und öffentlichen Institutionen etablieren 103

5.2.1. Ausbau des Service-Portals Amt24 103

5.2.2. Weiterentwicklung der Behördennummer 115 104

5.2.3. Ausbau Moderne Bürgerdienste 105

5.2.4. Innovationkommune Brandis und Innovationsnetzwerk Sachsen 106

8 Inhaltsverzeichnis Maßnahmen

5.2.5. Einführung der Basiskomponente Antragsmanagement für Online-Antragsverfahren 107

5.2.6. Bereitstellung digitaler Zugänge zu einmaligem archivischem Kulturgut 109

5.2.7. Umsetzung des Projektes „Elektronischer Versand von Dokumenten (eVvD)“ zum Ausbau und zur Etablierung des Elektronischen Rechtsverkehrs 110

5.2.8. Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) und der elektronischen Grundaktenführung bei den sächsischen Grundbuchämtern zum Ausbau und zur Etablierung des Elektronischen Rechtsverkehrs 111

5.2.9. Öffentliche Zustellungen und Bekanntmachungen im Justizportal anzeigen zur Erleichterung des Zugangs der Bürger zur Justiz mittels elektronischer Portale 112

5.2.10. Schaffung eines zentralen Schutzschriftenregisters der Länder (ZSSR) zur Erleichterung des Zugangs der Bürger zur Justiz mittels elektronischer Portale 113

5.2.11. Modernisierung des Insolvenzbekanntmachungsportals zur Erleichterung des Zugangs der Bürger zur Justiz mittels elektronischer Portale 114

5.2.12. Einführung eines zentralen Schullogin für alle sächsischen Schüler und Lehrer 115

5.2.13. Weiterentwicklung des Internet-Portals „Online-Jagdscheinprüfung“ 116

5.2.14. Einführung der elektronischen Vergabe für staatliche Vergabestellen (E-Vergabe) 117

5.2.15. Einführung der Elektronischen Rechnung 118

5.3. Handlungsfeld: Den Einsatz von IT bei der Erledigung von Verwaltungstätigkeiten weiter vorantreiben und wirtschaftlich gestalten 119

5.3.1. Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung und Aktenführung 119

5.3.2. Aufbau einer zentralen Informations- und Wissensdatenbank für die Verwaltungsmitarbeiter der Sächsischen Staatsregierung 120

5.3.3. Nutzung der GeodatenInfrastruktur Sachsen 121

5.3.4. Redesign des Fachverfahrens forumSTAR zur Anpassung und Modernisierung der IT-Fachverfahrens der sächsischen Justiz 122

5.3.5. Umsetzung des Projekts „Strafgerichtliche Verfahrensneuanlage (SGNA)“ zur Anpassung und Modernisierung der IT-Fachverfahren der sächsischen Justiz 123

5.3.6. Umsetzung des Projektes „Insolvenztabelle“ zur Anpassung und Modernisierung der IT-Fach- verfahren der sächsischen Justiz 124

5.3.7. Bereitstellung von Hochwasserinformationen und -warnungen durch das Landeshochwasser- zentrum (LHWZ) des Freistaates Sachsen 125

5.3.8. DIANAweb - digitale Antragstellung Agrar webbasiert 126

Inhaltsverzeichnis Maßnahmen 9

5.3.9. Weitestgehende Digitalisierung der Anerkennung von Saat- und Pflanzgut im Freistaat Sachsen 127

5.3.10. Aufbau des innerbetrieblichen PPS-Systems FISmobil im Staatsbetrieb Sachsenforst 128

5.3.11. Datenaustausch zwischen dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) und sächsischen Kommunen im Rahmen des Vollzuges der EU-Umgebungslärm-Richtlinie (entfallen) 129

5.3.12. Umstellung der analogen Datenanbindung automatischer Messstationen für Umweltdaten auf IP-basierte Kommunikation 130

5.3.13. Elektronische Kommunikation der Hauptkasse mit dem Statistischen Landesamt als Pilotprojekt bezüglich der Anordnung der elektronischen Kassenanordnungen im MBS-Verfahren (wurde in Maßnahme 5.2.15 integriert) 131

5.3.14. Scannen zur steuerlichen Beleglesung von Jahressteuererklärungen und von Fragebögen zur steuerlichen Erfassung 132

5.3.15. Einführung von „Voice over IP“ in der sächsischen Landesverwaltung (vormals 5.3.21) 133

5.3.16. Einführung einer Datenbank zur Erfassung von Doktoranden 134

5.3.17. Modernisierung des Internetauftritts der Hochschule Meißen (FH) und des Fortbildungszentrums mit der Etablierung geschützter elektronischer Interaktionsmöglichkeiten 135

5.3.18. Zentrale Bereitstellung von E-Government Basiskomponenten (BaK) 136

5.3.19. Erneuerung des Sächsischen Verwaltungsnetzes (SVN 2.0) 137

5.3.20. Elektronisches Lehrgangsteilnehmermanagement an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen 138

5.3.21. Einführung eines elektronischen Aufgabenmanagementsystems innerhalb einer Abteilung des LSF als Pilotprojekt 139

5.3.22. Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung und Aktenführung (Digitalisierung der Beihilfepost) 140

5.3.23. Einführung eines webbasierten Versorgungsauskunftsverfahrens für die Beamten des Freistaates Sachsen (Online-Versorgungsauskunft) 141

5.3.24. Einführung eines computergestützten Facility Managementsystems 142

Abkürzungsverzeichnis 143

10

1. Strategisches Ziel: Digitale Infrastruktur entwickeln

12 Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln

Maßnahme 1.1.1. Erarbeitung eines NGA-Breitbandausbaukonzeptes für Sachsen

Federführung SMWA

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

SK, SMI, SMUL

Beschreibung Der Auf- und Ausbau einer flächendeckenden, leistungs- und zukunftsfähigen digitalen Infrastruktur ist ein wesentliches strategisches Ziel innerhalb von „Sachsen Digital“ und bildet oft erst die Voraussetzung für die Umsetzung der anderen Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen. Diese Infrastruktur ist die Grundlage für den Anschluss des Freistaates an europäische und internationale Entwicklungen. Die Staatsregierung konzentriert sich daher auf den flächendeckenden Ausbau von Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzen (NGA-Netze).

Mit dem zu Beginn des Jahres 2018 geschlossenen Koalitionsvertrag der Bundesregierung soll der geförderte Breitbandausbau zukünftig mit einem stärkeren Fokus auf den Glasfaserausbau stattfinden. Die Regierungskoa-lition in Sachsen hat sich bereits im Dezember 2017 das Ziel einer flächendeckenden Versorgung des Freistaates mit Glasfasernetzen gesetzt. Die beim Ausbau anfallenden Eigenanteile der Kommunen werden vom Freistaat kompensiert, auch bei den Kommunen, die sich bereits in der Planung beziehungsweise Umsetzung von Pro-jekten befinden oder den Ausbau auf der Grundlage der Richtlinie Digitale Offensive Sachsen (RL DiOS 2013) bereits erfolgreich gemeistert haben.

Meilensteine ■ Konkrete Umsetzung der Zielsetzung durch den Bund ■ Anpassung der erforderlichen Rechtsvorschriften, um sächsischen Kommunen den bisher zu leistenden

Eigenanteil zu kompensieren

Erläuterung zurUmsetzung

■ Anpassung der RL DiOS, nachdem der Bund über die „Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breit-bandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ seinerseits Fördermittel bereitstellt

■ Verwaltungsvereinbarung mit dem BMVI zur Ergänzung der Förderung sächsischer Kommunen durch den Bund auf bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben durch den Freistaat Sachsen

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

abgeschlossen

1. Strategisches Ziel: Digitale Infrastruktur entwickeln1.1. Handlungsfeld: Flächendeckender NGA-Breitbandausbau

Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln 13

Maßnahme 1.1.2.Erstellung eines Förderkonzeptes zur Verzahnung bestehender Förderangebote zum Breitbandausbau in Sachsen

Federführung SMWA

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

SK, SMI, SMUL

Beschreibung Das Programm „Digitale Offensive Sachsen“ und die dazugehörigen Förderrichtlinien (RL DiOS und RL DiOS-EFRE) bilden die wichtigste, explizit NGA-fokussierte Basis für den Breitbandausbau in Sachsen. Daneben bestehen weitere Förderangebote. Das vorgesehene Förderkonzept soll die gesamte Förderkulisse zum Breitbandausbau in Sachsen aufzeigen und die einzelnen Förderprogramme zueinander positionieren. Im Sinne eines effizienten Fördermitteleinsatzes und der Erreichung des politischen NGA-Flächendeckungszieles wurden bestehende be-ziehungsweise geplante Förderangebote seitens des Freistaates Sachsen, des Bundes, aber auch der EU, förder-materiell und auch -finanziell aufeinander abgestimmt. Entsprechend der Spezifika der einzelnen Förderricht-linien wurden hierzu separate Förderkonzepte erstellt, welche die grundlegende Positionierung der Richtlinien zueinander untersetzen.

Meilensteine -

Erläuterung zurUmsetzung

25. Januar 2016: Beschluss des Förderkonzeptes zur Richtlinie DiOS im Kabinett27. September 2016: Beschluss des Förderkonzeptes zur Richtlinie DiOS-EFRE im Kabinett11. Dezember 2017: Absichtserklärung im Koalitionsausschuss: „Ziel ist die flächendeckende Versorgung des Freistaates mit Glasfaser.“

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

abgeschlossen

14 Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln

Maßnahme 1.1.3.Operationalisierung des NGA-Breitbandausbaukonzeptes im Rahmen der Digitalen Offensive Sachsen (Richtlinien DiOS und DiOS-EFRE)

Federführung SMWA

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

-

Beschreibung Mit einer aktuellen Breitbandverfügbarkeit der Anschlüsse mit mindestens 50 Mbit/s im Download bei 65,7 Prozent (Stand Ende 2017) liegt der Freistaat Sachsen im bundesweiten Vergleich an drittletzter Stelle. Das Programm „Digitalen Offensive Sachsen“ bildet mit der RL DiOS und RL DiOS-EFRE die wichtigste, explizit breit-bandfokussierte Fachförderung des Freistaates Sachsen. Die Richtlinie DiOS ist derzeit mit bis zu 370 Millionen Euro Landesmitteln und zusätzlichen Mitteln aus der Digitalen Dividende in Höhe von knapp 32 Millionen Euro untersetzt.

Die RL DiOS-EFRE adressiert die digitalen Bedarfe der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Sachsen und ergänzt damit die bereits bestehenden Fördermaßnahmen nach der RL DiOS zum NGA-Ausbau. Für die Breitbandvorhaben durch den EFRE stehen im Förderzeitraum 2014 – 2020 derzeit bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung.

Um zu dem spezifischen Ziel der Steigerung von Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen KMU durch hochleistungsfähige Breitbandnetze beizutragen, sieht die RL DiOS-EFRE das Ausbauziel von mindestens 500 Mbit/s symmetrisch für KMU in Kumulationsgebieten vor. Die Ausrichtung auf wirtschaftliche Aktivitäten wird einerseits durch höhere Übertragungsraten für KMU und andererseits durch die Konzentration auf Ku-mulationsgebiete hergestellt. Das Kumulationsgebiet ist dabei ein räumlich abgegrenztes Gebiet, welches eine Mindestanzahl von zehn KMU enthält. Antragsteller sind kommunale Stellen in den Übergangsregionen Dresden und Chemnitz. Zum Zwecke einer konsistenten NGA-Förderung in Sachsen wird ein Verfahren angestrebt, das sich in wesentlichen Teilen an die RL DiOS anlehnt. Zielgruppe der EFRE-Förderung sind KMU. Öffentliche Ein-richtungen und Privathaushalte dürfen im Rahmen der Erschließung mit erfasst werden.

Durch die Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen ist es gelungen, möglichst viele dieser Ausbauvorhaben aus der Analyse- in die nachfolgende Investivphase, das heißt den konkreten NGA-Ausbau, zu überführen. Zwar sind sich die Kommunen der Bedeutung einer leistungsfähigen Breibandinfrastruktur als Standortfaktor bewusst und begreifen diese als Form der Daseinsvorsorge. Allerdings wurde bereits in der Analysephase deut-lich, dass der Breitbandausbau die Gemeinden vor massive finanzielle Herausforderungen stellt. Das parallel geschaffene Bundesprogramm macht das SMWA durch eine Aufstockung auf 90 Prozent Freistaats- und Bun-desförderung gezielt attraktiver. Dennoch sind für zahlreiche Kommunen auch zehn Prozent Eigenanteil an der Finanzierung der Ausbaukosten noch eine zu hohe Hürde.

Vor diesem Hintergrund ist weiterhin beabsichtigt, die Förderkulisse zum Breitbandausbau im Freistaat Sachsen im Bedarfsfall attraktiver zu gestalten. Dies erfolgt unter Wahrung der Ziele und Empfehlungen der NGA-Breitbandausbaukonzeption.

Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln 15

Maßnahme 1.1.3.Operationalisierung des NGA-Breitbandausbaukonzeptes im Rahmen der Digitalen Offensive Sachsen (Richtlinien DiOS und DiOS-EFRE)

MeilensteineErklärung des Bundes zum weiteren Vorgehen im Breitbandausbau (es wird erwartet, dass 2018 die Förderung des Bundes in entsprechender Art und Weise fortgesetzt wird)

Erläuterung zurUmsetzung

10. Mai 2016: Novellierte RL DiOS wurde im Kabinett beschlossen und trat am 20.Mai 2016 inKraft27. September 2016: Neue Richtlinie DiOS-EFRE wurde im Kabinett beschlossen und trat am 21. Oktober 2016 in Kraft9. Dezember 2017: RL DiOS und RL DiOS-EFRE wurden geändert (SächsABl. 2018, S. 2ff)

■ Mit Stand 2017 befanden sich 393 Kommunen (über 90 Prozent) im Förderverfahren, das heißt sie haben Beratungsleistungen beim Bund beantragt und/ oder Investivmittel nach „alter“ RL DiOS2013 beziehungs-weise Bundesförderprogramm kofinanziert durch RL DiOS (neu) bewilligt bekommen.

■ Hiervon haben 385 Kommunen Beratungsleistungen beim Bund beantragt, wovon 347 Anträge bewilligt wurden, weitere 75 Kommunen haben bereits abgeschlossene Studie nach der RL DiOS(2013) vorliegen.

■ Insgesamt befinden sich 212 Kommunen in Investivphase nach RL-DiOS (2013) und des Bundesförderpro-gramms mit Kofinanzierung durch RL DiOS (2016), weitere Kommunen beteiligen sich mit Ausbauprojekten der digitalen Infrastruktur am Förderprogramm „Brücken in die Zukunft“.

■ Zwischenzeitlich waren 125 Investivanträge beim Projektträger des Bundes erfolgreich und haben mit über 493 Millionen Euro hohen Förderbetrag nach Sachsen holen können.

■ Zu den über das Förderprogramm des Bundes erfolgreichen sächsischen Projekten hat Freistaat Kofinan-zierung in Höhe von über 259 Millionen Euro zugesagt, so dass Investitionen von über 836 Millionen Euro geplant sind.

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

16 Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln

Maßnahme 1.1.4.Durchführung von Vorhaben des Breitbandausbaus im Rahmen einer LEADER-Entwicklungsstrategie

Federführung SMUL

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Breitbandkompetenzzentrum Sachsen (BKZ)

Beschreibung Zur Verbesserung der Breitbandverfügbarkeit mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen besteht ein Bedarf, insbesondere im Bereich der Versorgung mit Hochgeschwindigkeitsinternet (NGA) in nicht oder unterversorgten Orten. Ursache hierfür sind die erheblichen Versorgungslücken im ländlichen Raum des Freistaates Sachsen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund des unterschiedlichen Ausbaustandes auch innerhalb des ländli-chen Raums eine sehr heterogene Versorgungslage besteht. Vor allem, weil die Schließung der Lücken beim leitungsgebundenen Breitband angebot mit höheren Übertragungsraten privatwirtschaftlich oft nicht rentabel ist, besteht das Risiko, dass insbesondere ländliche Räume in der Versorgung zurückbleiben. Die Versorgung mit Hochgeschwindigkeitsinternet dient neben der wirtschaftlichen Entwicklung und dem Ausgleich von Versor-gungsdefiziten auch der Implementierung von telemedizinischen Angeboten.

Die Versorgungslücken orientieren sich hierbei nicht an Gemeindegrenzen. Grundprinzip von LEADER ist die freie Entscheidung der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) eines ländlichen Gebietes über die LEADER-Entwicklungs-strategie (LES). Auf Grundlage der LES bestimmt die LAG die Auswahl von Vorhaben, die Fördersätze und das zur Verfügung stehende Budget selbst. 23 der 30 LES‘ der ländlichen Gebiete in Sachsen enthalten Zielstellungen zum Breitbandausbau. Vorrangig sollen zur Erreichung dieser Ziele Fachförderprogramme, wie die Richtlinie Digitale Offensive Sachsen, (vgl. Maßnahme 1.1.3) in Anspruch genommen werden, sodass Vorhaben mit einer Förderung über die Richtlinie LEADER/ 2014 nur in sehr geringem Umfang zu erwarten sind.

Meilensteine 2020: Umsetzung bis Ende der Förderperiode

Erläuterung zurUmsetzung

2015: Zielstellung wurde in die regionalen LEADER-Entwicklungsstrategien aufgenommen, vorrangig Inan-spruchnahme der Fachförderung

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln 17

Maßnahme 1.1.5. Verbesserung der Breitbandversorgung durch die Richtlinie Ländliche Entwicklung

Federführung SMUL

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Breitbandkompetenzzentrum Sachsen (BKZ)

Beschreibung Ziel ist die Verbesserung der Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten mit einer anliegenden Down stream-Übertragungsrate von weniger als 16 Mbit/s. Förderinstrument dafür ist die Richt linie Ländliche Entwicklung (RL LE/2014). Durch die Schaffung einer zuverlässigen, erschwing lichen und hochwertigen Breitbandinfrastruk-tur soll die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in bislang aufgrund wirt-schaftlicher Erwägungen oder technologischer Restriktionen unterversorgten ländlichen Gebieten ermöglicht und damit insbesondere land- und forstwirtschaftliche Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden. Die Maßnahme beinhaltet die Verbesserung der Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten durch die Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke, die Förderung der Verlegung von Leerrohren und die Förderung von Machbarkeitsuntersuchungen. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung und besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Für die Förderung stehen bis 2018 jährlich etwa eine Million Euro für den Breitbandausbau zweckgebundene GAK-Mittel zur Ver-fügung (Bundesanteil 60 Prozent/Landesanteil 40 Prozent).

Meilensteine 2018: Umsetzung bis Jahresende im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel

Erläuterung zurUmsetzung

Bisher: Zwei Vorhaben bewilligt und weitere zwei Vorhaben beantragt

Abschluss derMaßnahme

bis Ende der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

18 Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln

Maßnahme 1.1.6.WLAN.Sachsen (I) - Erstellung eines Gesamtkonzeptes „WLAN.Sachsen“ und Förderung eines Pilotprojektes zur öffentlichen WLAN-Versorgung (Regierungscampus)

Federführung SMWA

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

SMI

Beschreibung Im Rahmen der „Digitalen Offensive Sachsen“ sollen „Smart City“-Projekte in Städten und Regionen unterstützt und in eine integrierte Stadtentwicklung eingebunden werden. Als Pilotprojekt wird im Sächsischen Staatsmi-nisterium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr diesbezüglich eine weitgehende WLAN-Ausstattung geprüft, die auf den gesamten Regierungscampus übertragen werden soll. In diesem Zusammenhang lassen sich wertvolle Erfahrungen in der Versorgung stark frequentierter Gebiete sammeln und notwendige Vorarbeiten zur Unter-stützung der IT-gestützten Kommunikation zwischen Verwaltung, Bürgern und Unternehmen leisten, die in ein Gesamtkonzept „WLAN.Sachsen“ für den Freistaat Sachsen münden sollen.

Meilensteine Erarbeitung von Handlungsfeldern für eine WLAN-Versorgung im Freistaat Sachsen

Erläuterung zurUmsetzung

Zunächst: Pilotierung im Rahmen des Sächsischen Verwaltungsnetzes (SVN), die gewonnenen Erkenntnisse fließen in WLAN-Strategie ein

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln 19

Maßnahme 1.1.7.WLAN.Sachsen (II) - Förderung öffentlicher WLAN-Hotspots in touristisch relevanten Bereichen (RL DiOS)

Federführung SMWA

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

-

Beschreibung Die RL DiOS umfasste bislang neben dem Netzausbau in den Teilen A und C mit dem Teil B auch die erstmalige Installation von „Hot Spots in touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen“. Mit dieser Förderung sollten zunächst entsprechende Orte mit öffentlich zugänglichem, kostenlosem Internet für die Nutzung mobiler End-geräte ausgestattet werden. Dieses Ziel wird unter anderem mit einem Großprojekt auf Ebene des Erzgebirgs-kreises und mehreren lokalen Projekten verwirklicht.

Meilensteine Prüfung der Ausweitung der Fördermöglichkeiten auf alle frei zugänglichen, öffentlichen WLAN-Systeme

Erläuterung zurUmsetzung

■ Bisher wurden drei WLAN-Projekte bewilligt, weitere drei Projekte befinden sich im Antragsverfahren ■ Zum Aufbau „SchlossNetz“ der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) wurde zwischen SMWA und

SMWK Vereinbarung getroffen und das Projekt finanziell unterstützt

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

20 Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln

Maßnahme 1.1.8.Entwicklung der Beratungsstelle Digitale Offensive Sachsen (Beratungsstelle DiOS) zu einem NGA-Breitbandkompetenzzentrum (NGA-BKZ)

Federführung SMWA

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

SMUL

Beschreibung Um einen größtmöglichen Erschließungseffekt zu erreichen, sind die vorhandenen Fördermöglichkeiten beim Breitbandausbau miteinander zu kombinieren. Dazu wird als Grundlage im Förderkonzept die Positionierung, Kombinierbarkeit und Vorrangigkeit der einzelnen bestehenden und geplanten Förderangebote zueinander definiert (vgl. Maßnahme 1.1.2). Für die praktische Umsetzung dieses Förderkonzeptes und des NGA-Breit-bandausbaukonzeptes wurde mit dem Breitbandkompetenzzentrum Sachsen (BKZ) eine zentrale, umfassende Beratungskompetenz für alle relevanten Förderinstrumente aufgebaut und damit die bisherige Beratungsstelle DiOS abgelöst. Seit der Gründung berät das BKZ zur umfänglichen Förderkulisse und unterbreitet den poten-ziellen Antragstellern individuell zugeschnittene Vorschläge zu Fördermöglichkeiten. Das BKZ begleitet oder führt bedarfsweise Analysen und Studien zum Breitbandausbau durch. Es unterstützt die Kommunikation zum Breitbandausbau im Freistaat Sachsen. Zudem berät und unterstützt das BKZ die Umsetzung der Digi-talisierungsstrategie „Sachsen Digital“, insbesondere bei der Schaffung der für einzelne Vorhaben benötigten Breitbandinfrastruktur. Das BKZ hilft zudem ergänzend dabei, die Prozesse der Breitbandförderung stärker zu standardisieren. Damit sind Erleichterungen der Antragstellung und Nachweiserbringung für Zuwendungsemp-fänger zu erwarten sowie letztlich eine Beschleunigung des NGA-Breitbandausbaus. Als „regionale Ergänzung“ zum BKZ wird der Einsatz lokaler beziehungsweise regionaler Breitbandberater mit definiertem Zuständigkeits-gebiet (technische, vergabe- und förderrechtliche Expertise) bei den Kommunen beziehungsweise Landkreisen angeregt.

Meilensteine -

Erläuterung zurUmsetzung

1. Januar 2017: BKZ hat die Arbeit aufgenommen und ist seitdem auch als fachlich-technische Unterstüt-zung der Bewilligungsbehörde (Landesdirektion Sachsen) tätig

BKZ hat bereits zum 4. und 5. Call des BMVI beraten und unterstützt (Stand 2017: 248 Gespräche mit Kom-munen, zahlreiche telefonische und schriftliche Abstimmungen mit Kommunen sowie deren Breitbandbera-tern, Durchführung von 31 Informationsveranstaltungen)

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

abgeschlossen

Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln 21

Maßnahme 1.1.9.Einführung breitbandiger Datendienste für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)

Federführung SMI

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

SMWA, Bundesministerium des Innern (BMI)

Beschreibung Die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) benötigen neben der Sprachkommunikation über den BOS-Digitalfunk in Zukunft eine flächendeckende Versorgung mit breitbandigen Datendiensten. Dabei wird eine mobile Versorgung mittels des Standards LTE (Long Term Evolution) oder seiner Nachfolger bevorzugt. Es ist zu erwarten, dass im Ergebnis der Befassung durch die Ständige Konferenz der Innenminister und -se-natoren der Länder (IMK) eine Hybridlösung aus Netzen kommerzieller Mobilfunkanbieter, ergänzt um eigene Standorte, insbesondere BOS-Digitalfunkstandorte, verfolgt wird. Die BOS-Digitalfunkstandorte müssen bei der Nutzung für breitbandige mobile Datendienste entsprechend an Festnetze (zum Beispiel Sächsisches Ver-waltungsnetz oder kommunales Datennetz) angebunden werden. Hier ergeben sich Synergien zum Förderpro-gramm „Digitale Offensive Sachsen“ und dem damit geplanten Ausbau von NGA-Netzen.

Bei der Vergabe der 700MHz-Frequenzen fand der angemeldete Bedarf der BOS von mindestens 2 x 15 MHz durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) keine Berücksichtigung. Um eine bessere Position gegenüber dem zu-ständigen Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) bei künftigen Frequenzvergaben zu er-halten, sollen schnellstmöglich passende Frequenzen identifiziert und beim BMVI und der BNetzA beantragt werden. Hiervon unbenommen ist die spätere Nutzung durch ein gegebenenfalls eigenes Breitbandnetz oder einen privaten Leistungserbringer.

Meilensteine

2018: Schaffung eines Piloten einschließlich der erforderlichen Ressourcen (Bundesebene)2018: Erstellung eines Sachstandsberichts zur entsprechenden Anpassung des Frequenzplans für den Bereich 700 MHz und 450-470 MHz für die BOS2022: Beginn Realisierung

Erläuterung zurUmsetzung

2015: Beschluss der IMK zur Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Beobachtung und Prüfung der weiteren technischen Entwicklung eines breitbandigen Datenfunks der BOSSommer 2017: Beschlussfassung der IMK, dass es zur Erfüllung der Anforderungen an die BOS-Breitband-dienste einer gemeinsamen, bundesweit einheitlichen Infrastrukturbedarf

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Planung

22 Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln

Maßnahme 1.1.10. Entwicklung und Erprobung neuer Telekommunikationstechnologien in Sachsen

Federführung SMWA

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

-

Beschreibung Die EFRE-Technologieförderung unterstützt branchen- und technologieoffen Forschungs- und Entwicklungs (FuE)-Projekte von Unternehmen mit innovativem technologieorientiertem Inhalt, die der Entwicklung neuer Produkte und Verfahren dienen. Unternehmen können eine Förderung auch im Verbund mit anderen Unterneh-men oder gemeinsam mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen erhalten. Die Förderung dient dem Ziel, das mit einem hohen technischen Risiko von FuE-Projekten einhergehende finanzielle Risiko zu mindern. Sie soll die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft der Unternehmen stärken sowie im Falle von Verbund-projekten die Kooperationsfähigkeit der Unternehmen verbessern. Die EFRE-Technologieförderung bietet damit auch Anknüpfungspunkte für die Entwicklung neuer Telekommunikationstechnologien.

In laufenden FuE-Vorhaben werden zukunftsweisende Aktivitäten wie die 5G-Technologie bei der funkbasierten Übertragung behandelt. Hier geht es um völlig neue Anwendungsszenarien wie das „Internet der Dinge“ mit kleinzellularen Strukturen oder das hochautomatisierte Fahren, wo die Infrastruktur zunächst an den Fahr-zeug-Trassen installiert wird. Die FuE-Projekte liefern Lö sungen für dafür geeignete Produkte und Dienstleis-tungen.

Meilensteine

Antragstellungen zur Förderung der Entwicklung und Erprobung neuer Telekommunikationstechnologien in Sachsen sind jederzeit möglich

2020: Umsetzung des Programms bis Ende der Förderperiode

Erläuterung zurUmsetzung

28. Februar 2017: Inkrafttreten der Förderrichtlinie

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln 23

Maßnahme 1.1.11.Sachsen auf dem Weg in eine Gigabit-Gesellschaft - Studie zu den Potenzialen, möglichen Anwendungen und der erforderlichen Gigabitinfrastruktur

Federführung SMWA

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

-

Beschreibung Um den Freistaat Sachsen auf den Weg in die Gigabitgesellschaft vorzubereiten und mögliche Handlungsbedar-fe für die Staatsregierung zu ermitteln, braucht es die Erforschung der zukünf tigen Bedarfe von Wirtschaft und Gesellschaft an Gigabitinfrastruktur. Aufsetzend auf vorliegende Erkenntnisse, unter anderem auf die bereits im Jahre 2013 erarbeitete „Breitbandstudie Sachsen 2030“ soll eine sachsenspezifische Studie in Auftrag gegeben werden.

Meilensteine 1. Halbjahr 2018: Studie wird vorgelegt

Erläuterung zurUmsetzung

2017: Beauftragung Studie

Abschluss derMaßnahme

bis Ende der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

in Planung

24 Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln

Maßnahme 1.2.1. Förderung Intelligenter Netze im Energiebereich

Federführung SMWA

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB), Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH

Beschreibung Die Digitalisierung in der Energiewende wird Herausforderungen und Chancen vor allem für die sächsische Energiewirtschaft mit sich bringen. Es werden sich neue Geschäftsmodelle herauskristallisieren, Energieerzeu-ger und -verbraucher reagieren künftig flexibel aufeinander. Die ersten Smart-Home-Anwendungen existie-ren bereits. Das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ initiiert den Massen-Rollout von intelligenten Stromzählern, zunächst für Großabnehmer, und regelt die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für die Erhe-bung, Verteilung und Nutzung von Big Data.

Die Zielstellungen des Energie- und Klimaprogramms Sachsen 2012 hinsichtlich der Integration zunehmender Mengen erneuerbarer Energien in das Energiesystem und zur Steigerung der Energieeffizienz können nur im Rahmen der Weiterentwicklung des gesamten Energiesystems erfüllt werden. Deshalb werden investive Mo-dellvorhaben für intelligente Nieder- und Mittelspannungsverteilersysteme (sogenannte intelligente Netze im Energiebereich), die zum Anschluss zusätzlicher Energiekunden an intelligente Netze führen oder die stärkere Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem unterstützen (zum Beispiel Regeltechnik, intelligente Trafos, Smart Meter) gefördert. Die Förderung richtet sich an Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Für eine Förderung von Projekten, die der Nutzung erneuerbarer Energieträger sowie der Errichtung von Energiespeichern und intelligenten Niederspannungs- und Mittelspannungsverteilsystemen dienen, sind auch kommunale Körperschaften, soweit sie wirtschaftlich tätig sind, und sonstige Unternehmen mit direkter und indirekter öffentlicher Beteiligung zugelassen, die den Beschränkungen der KMU-Definition nicht entsprechen. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die Förderperiode 2014-2020.

Meilensteine1. Quartal 2019: Start erster Modellvorhaben im Bereich intelligente Nieder- und Mittelspannungsverteiler-systeme in Sachsen

Erläuterung zurUmsetzung

7. Mai 2015: Veröffentlichung der Richtlinie des SMWA „Zukunftsfähige Energieversorgung – RL Energie/2014“

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Planung und Umsetzung

1.2. Handlungsfeld: Konvergenz der Netze

Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln 25

Maßnahme 1.2.2. Begleitung von „Smart City“-ÖPNV-Projekten

Federführung SMWA

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

ÖPNV - Zweckverbände, Kommunen, Verkehrsunternehmen

Beschreibung „Smart City“-ÖPNV-Projekte unterstützen durch virtuelle Dienste und Angebote nahtlose dynamische Mobili-tätsketten von Tür zu Tür (Verzahnung von individual- und öffentlichem Verkehr, verschiedenen Verkehrsträgern sowie gemeinschaftlichen Mobilitätsformen wie Car-Sharing und Entwicklung von mobilen Zahlungslösungen für Fahrscheine im ÖPNV). Unter Berücksichtigung des Sächsischen ÖPNV-Gesetzes müssten diese Projekte von den jeweils zuständigen Zweckverbänden oder Verkehrsbetrieben eingebracht werden. Das BMVI hat dazu einen Dialog- und Stakeholderprozess initiiert und eine gemeinsame „Roadmap“ formuliert, die die Handlungs-erfordernisse, die notwendigen Schritte und die entsprechenden Verantwortlichkeiten für einen digitalvernetz-ten Öffentlichen Verkehr der Zukunft skizziert. Die „Roadmap“ wurde mithilfe der fachlich relevanten Beteilig-ten und insbesondere der Länder erarbeitet und im Juli 2016 fachlich verabschiedet. In diesem Prozess wurden die sächsischen Interessen im Auftrag des Freistaates Sachsen durch den Verkehrsverbund Oberelbe vertreten.

Meilensteine

2017 – 2020: Umsetzungsphase der in der Roadmap skizzierten Maßnahmen, wie:

■ Verabschiedung der Roadmap in übergeordneten Gremien (zum Beispiel Beschluss VMK im November 2017)

■ Mitwirkung bei der Umsetzung der Ziele und Maßnahmen im eigenen Zuständigkeitsbereich (ordnungspo-litischer Rahmen)

■ Unterstützung in der Funktion als Gesetzgeber, Aufgabenträger beziehungsweise Genehmigungsbehörde ■ Fortführung Stakeholder-Dialog, Mitarbeit in Gremien des Dialog-Prozesses (gegebenenfalls durch Vertre-

ter des Verkehrsverbundes Oberelbe)

Erläuterung zurUmsetzung

Juni 2016: Veröffentlichung Förderrichtlinie „eTicketing und digitale Vernetzung im Öffentlichen Personen-verkehr“ des BMVI im Bundesanzeiger

Anteilmäßige Förderung der Einführung eines interoperablen eTickets und der digitalen Vernetzung im ÖPV, das Fördervolumen beträgt 16 Millionen Euro für die Jahre 2016 bis 2018

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Planung und Umsetzung

26 Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln

Maßnahme 1.2.3. Umsetzung des HighTech-Programms „Synchrone Mobilität“

Federführung SMWA

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

ÖPNV – Zweckverbände, Kommunen, Verkehrsunternehmen, Wirtschaftsunternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen, nachgeordnete Behörden

Beschreibung Intelligente Verkehrssysteme (IVS) sind die Gesamtheit aller strukturellen Komponenten, die zur „intelligenten“ Mobilität von Personen oder Gütern erforderlich sind. Zentrale Anwendungen sind neben dem verkehrsbe-gleitenden Informationsaustausch, der dynamischen Verkehrsführung an Knotenpunkten oder der zentralen Verkehrsteuerung von Lichtsignalanlagen vor allem die Automatisierung innerhalb von Fahrzeugen und die Digitalisierung der Infrastruktur. Aber auch die Kombination unterschiedlicher Angebote von verschiedenen Verkehrsträgern (intermodaler Verkehr) sowie der Bedarf an neuen Hard- und Softwarekomponenten für zu-kunftsweisende Antriebskonzepte bieten große Entwicklungspotenziale. Die Maßnahme „Synchrone Mobilität 2023“ soll diese Entwicklungen aufgreifen und in die Praxis umsetzen. Es verfolgt damit die Ziele, die sächsische Forschungs- und Wirtschaftskompetenz auf den Gebieten der Fahrzeugtechnik, Verkehrstechnik, Mikroelektro-nik sowie Kommunikations- und Ortungstechnik zu demonstrieren und anzuwenden. Darüber hinaus sollen IVS zur umfassenden Verkehrsautomatisierung in einem urbanen Umfeld eingeführt werden. Ziel ist es, unmittelbar umsetzbare IVS zu entwickeln und Technologien mit hohem Marktpotenzial zu generieren. Des Weiteren sollen die Einsparpotenziale an CO2- und Schadstoffemissionen nachgewiesen werden.

Neben der technischen Entwicklung von IVS ist es notwendig, die Infrastruktur durch IVS zu ertüchtigen und für automatisiert fahrende Fahrzeuge vorzubereiten. Dieser Weg wird mit den Pilotprojekten an der B 170 im Bereich Bannewitz sowie der S 177 bei Dresden verfolgt. Dort wird eine zusätzliche Ausstattung der Straßen mit IVS bereits in der Planungsphase und beim Bau der Straße berücksichtigt. Nach Fertigstellung stehen die Strecken als Testkorridor für das automatisierte Fahren zur Verfügung.

MeilensteineAnwendung von IVS im Rahmen der Pilotprojekte B 170 (Bereich Bannewitz) und S 177 (Ortsumfahrung Dresden)

Erläuterung zurUmsetzung

Integration der IVS-Komponenten in Straßenbauplanung (Auftragnehmer LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH)

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Planung und Umsetzung

Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln 27

Maßnahme 1.2.4. Landesinitiative Digitalisierung in der Energiewirtschaft

Federführung SMWA

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Energy Saxony e. V.

Beschreibung Die sächsischen Zielstellungen hinsichtlich der Integration zunehmender Mengen erneuerbarer Energien in das Energiesystem und zur Steigerung der Energieeffizienz können nur im Rahmen der Weiterentwicklung des gesamten Energiesystems erfüllt werden. Das sächsische Energiecluster Energy Saxony e. V. hat dazu die „Lan-desinitiative Digitalisierung in der Energiewirtschaft“ ins Leben gerufen, in der die bisherigen Aktivitäten auf-genommen und gebündelt werden sollen. Sie soll als Grundlage für eine vollumfassende Begleitung des Themas über die nächsten drei Jahre dienen. Dabei sollen Geschäftsmodelle für künftige Märkte entwickelt sowie eine wissenschaft liche Begleitung und die Umsetzung von Modellvorhaben realisiert werden.

Leitthemen von sogenannten Innovationslaboren sollen unter anderem sein:

■ Wandel ermöglichen: Warum Energieversorgungsunternehmen Digitalisierungsstrategien brauchen und wie man sie entwickelt

■ Flexibilität und wie man sie nutzt – Erzeugung, Netz und Last ■ Geschäftsmodelle für Energieversorgungunternehmen ■ Mehrwerte durch Smart Metering ■ IT-Security ■ Standardisierung und Regulierung

Das SMWA begleitet die Initiative und stellt Mittel zur Förderung von Modellvorhaben zur Verfügung.

Meilensteine

28. Juni 2018: Auftakt Landesinitiative Digitalisierung der Energiewende durch Energy Saxony e. V.3. Quartal 2018: Erstes regionales Innovationslabor zum Thema Wandel ermöglichen: Warum Energie- versorgungsunternehmen Digitalisierungsstrategien brauchen und wie man sie entwickelt4. Quartal 2018: Zweites regionales Innovationslabor zum Thema Wandel ermöglichen: Warum Energie- versorgungsunternehmen Digitalisierungsstrategien brauchen und wie man sie entwickelt

Erläuterung zurUmsetzung

14. Dezember 2017: Förderbescheid auf Basis der Richtlinie Clusterförderung des SMWA

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

28 Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln

Maßnahme 1.3.1. Unterstützung der Einführung der medizinischen Telematik-Infrastruktur in Sachsen

Federführung SMS

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbh (Gematik)

Beschreibung Mit der Einführung der Telematik-Infrastruktur wurde in Deutschland eine flächendeckend verfügbare tech-nologische Grundlage für den sicheren Austausch von medizinischen Informationen geschaffen. Die Telema-tik-Infrastruktur soll unter Berücksichtigung der notwendigen hohen Sicherheitsstandards die Informations-technologiesysteme in Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäusern und Krankenkassen miteinander verbinden und so einen systemübergreifenden Austausch von Informationen ermöglichen. Um den Aufbau der notwendigen Telematik-Infrastruktur voran zutreiben, wurden auf der Grundlage des Fünften Buches Sozialgesetzbuch von der hierfür zuständigen Gematik, in der die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, wie zum Beispiel die Krankenkassen, vertreten sind, flächendeckend nutzbringende elektronische Anwendungen für eine Verbesse-rung der Versorgung von Patientinnen und Patienten eingeführt.

Meilensteine -

Erläuterung zurUmsetzung

1. Januar 2016: Inkrafttreten des Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Ge-sundheitswesen, Festschreibung klarer Richtlinien, um ein innovatives, digitales Gesundheitssystem aufzu-bauen

Voraussetzung: Etablierung einer zukunftsweisenden und sicheren Telematik-Infrastruktur, die den Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte sowie moderne, vernetzte medizinische Anwendungen erfordert

■ Erfolgreicher Abschluss der Vorpilotphase für das Versichertenstammdatenmanagement ■ Schrittweise Ausweitung auf Erprobungspraxen (Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten) und Kranken-

häuser ■ Verzicht auf die Versichertenstammdatenmanagement-Erprobungsphase in der Testregion Südost

Dezember 2017: Zertifizierung und Freigabe aller erforderlichen Hardwarekomponenten für den Anschluss an die Telematik-Infrastruktur durch die GematikSeit Dezember 2017: Schrittweise Anschluss der Arztpraxen in eigener Verantwortung nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen an die bundeseinheitliche technische Infrastruktur

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

abgeschlossen

1.3. Handlungsfeld: Vernetzung im Gesundheits- und Pflegebereich

Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln 29

Maßnahme 1.3.2. Förderung der Entwicklung der IT-Plattform „CCS Telehealth Ostsachsen“

Federführung SMS

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Carus Consilium Sachsen GmbH, T-Systems International GmbH

Beschreibung „CCS Telehealth Ostsachsen“ ist eine offene und erweiterbare Telemedizin-Infrastruktur für Krankenhäuser und ambulante Praxen. Das Modellvorhaben wurde in den Jahren 2013-2015 mit mehr als neun Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und aus Mitteln des Freistaates Sachsen gefördert.

Durch einen schnellen Informationsaustausch zwischen Ärzten, anderen an der Versorgung Beteiligten und Patienten sowie durch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit sollen Versorgungsunterschiede zwischen gut ausgestatteten urbanen Zentren und ländlichen, strukturschwachen Regionen überbrückt werden. Die Über-mittlung von Diagnose- und Behandlungsdaten über die IT-Plattform erlaubt beschleunigte Behandlungspro-zesse und einen besseren medizinischen Erfahrungsaustausch.

Gegenwärtig werden drei medizinische Anwendungen umgesetzt. Die Fern-Anwendung „Tele coaching“ ermög-licht die Versorgung und Nachsorge von Patienten mit Herzschwäche. Fachkräfte des Dresdner Herzzentrums überwachen die Gesundheitsdaten des Patienten, der über einen Tablet-PC von zuhause aus seine aktuellen Vitaldaten verschickt, Fragebögen ausfüllt und Übungen mithilfe von Lernvideos absolviert. „Tele-Stroke“ dient der ambulanten Nachsorge von Schlaganfallpatienten. Die „Telepathologie“ setzt auf die Vernetzung von Ex-perten unterschied licher Kliniken. Abbildungen von Gewebeschnitten werden über einen Hochleistungsscanner erfasst und an eine Partnerklinik übermittelt. So können sich Pathologen zu seltenen Tumorerkrankungen aus-tauschen, Zweitbefunde erstellen oder eine Primärdiagnostik durchführen, wenn ein Pathologe mit spezieller Expertise für bestimmte Erkrankungen kurzfristig nicht vor Ort verfügbar ist.

Weitere Anwendungen und Behandlungspfade können auf die Plattform aufgeschaltet und umgesetzt werden. Die Weiterentwicklung der Plattform soll durch den Freistaat Sachsen unterstützt werden. Federführend für die Plattform ist die Carus Consilium Sachsen GmbH (Tochter des Universitätsklinikums Dresden) und die T-Systems International GmbH.

Meilensteine -

Erläuterung zurUmsetzung

Seit Juli 2015: Pilotbetrieb erster Beispielanwendungen

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

abgeschlossen

30 Anhang: Maßnahmen, 1 - Digitale Infrastruktur entwickeln

Maßnahme 1.3.3.Förderung der Einführung von Assistenzsystemen und integrativen Ver sorgungs- und Dienstleistungsnetzwerken (EFRE-Richtlinie SMS 2014-2020)

Federführung SMS

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

SMWA, SMWK

Beschreibung „Ambient Assisted Living“ (AAL, „Altersgerechte Assistenzsysteme“) sind Konzepte, Produkte und Dienstleis-tungen, die neue Technologien und das soziale Umfeld miteinander verbinden und verbessern, um die Lebens-qualität für Menschen in allen Lebensabschnitten zu erhöhen. Im Fokus stehen der Erhalt und die Förderung der Selbständigkeit älterer beziehungsweise hilfsbedürftiger Menschen sowie die Bereitstellung von Hilfs- und Un-terstützungsangeboten im häuslichen Bereich. AAL deckt ein breites Spektrum von Anwendungen ab: Gesund-heit und Pflege, Haushalt und Versorgung, Sicherheit und Privatsphäre, Kommunikation und soziales Umfeld.Mit der EFRE-Richtlinie soll die Entwicklung innovativer und marktfähiger Lösungen, die älteren Menschen dabei helfen, sich durch technische Assistenzsysteme sowie digitalgestützte Versorgungs- und Dienstleistungs-modelle Selbständigkeit und Lebensperspektive zu sichern, unterstützt werden. Die Angebote altersgerechter Begleitung und technischer Unterstützungssysteme sollen zielgerichtet durch den Freistaat Sachsen gefördert werden.

Meilensteine31. März 2018: Antragsstichtag für AAL-Projekte nach EFRE-Richtlinie SMS 2014-2020 (aktuell stehen noch zehn Millionen Euro zur Verfügung)

Erläuterung zurUmsetzung

Juli 2016: Projektförderung „AUXILIA – Nutzerzentriertes Assistenz- und Sicherheitssystem zur Unterstüt-zung von Menschen mit Demenz auf Basis intelligenter Verhaltensanalyse“ der TU Chemnitz

Projektziel ist es, Ansätze zur Unterstützung Demenzkranker in praxistaugliche Assistenzsysteme zu über-führen

April 2017: Projektförderung „Care4ALL – Initial – Alle einbeziehen – ein neues Mensch-Technik-Interakti-onskonzept zur Pflege von Menschen mit Demenz“ von HTW Dresden, TU Dresden, Friedrich-Alexander-Uni-versität Erlangen-Nürnberg, Cognitec Systems GmbH und Cultus gGmbH Dresden

Projektziel ist es, Pflege Demenzkranker mittels Roboterassistenz (Überwachungsfunktion, Behandlungs- und Therapiefunktion) zu verbessern

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

2. Strategisches Ziel: Informations- und Cybersicherheit gewährleisten

32 Anhang: Maßnahmen, 2 - Informations- und Cybersicherheit gewährleisten

Maßnahme 2.1.1.Sensibilisierung der Verwaltungsmitarbeiter für das Thema Informations- und Cybersicherheit

Federführung SMI

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

TU Dresden, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege Meißen, Bundesakademie für öffentliche Verwaltung, IT-Planungsrat, externe Dienstleister

Beschreibung Informationssicherheit ist als integraler Bestandteil des Arbeitsalltags in der Verwaltung zu verstehen und nicht als Erweiterung, die über das vermeintlich Notwendige hinausgeht. Bezüglich der Informationssicherheit und des Datenschutzes müssen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im erforderlichen Umfang sensibilisiert und qualifiziert werden. Hierzu sind angesichts der in der Verwaltungsvorschrift Informationssicherheit festgeleg-ten Verantwortlichkeiten und Rollen jeder Mitarbeiter selbst, aber auch die Behördenleitungen in besonderer Weise gefordert.

Auf Landesebene organisiert der Beauftragte für Informationssicherheit des Landes regelmäßig halbtägige Sensibilisierungsveranstaltungen unter dem Titel „INFOSIC“. In einer unterhaltsamen Mischung aus Vorträ-gen und Technikdemonstrationen („Live-Hacking“) werden Themen der Informationssicherheit behandelt. So wurden seit 2012 über 10.000 Bedienstete der sächsischen Landes- und Kommunalverwaltung sowie weiterer öffentlicher Einrichtungen und Institutionen erreicht. Die gesamte Veranstaltungsreihe wurde und wird dabei aus Projektmitteln des IT-Planungsrats unterstützt, der die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik gemäß Artikel 91c Grundgesetz koordiniert.

Zudem ist IT-Sicherheit Thema einer kontinuierlichen Fortbildungsmaßnahme. Die Maßnahme wird kontinuier-lich weiterentwickelt.

MeilensteineJuni 2018: Sächsischer IT-SicherheitstagOktober 2018: Sensibilisierungsveranstaltung INFOSIC: „Die Hacker kommen!“ in Dresden

Erläuterung zurUmsetzung

Januar 2018: Start des E-Learning-Angebots „Informationssicherheit am Arbeitsplatz“ am Fortbildungs-zentrum Meißen

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

2. Strategisches Ziel: Informations- und Cybersicherheit gewährleisten2.1. Handlungsfeld: Sicherheit in der öffentlichen Verwaltung

Anhang: Maßnahmen, 2 - Informations- und Cybersicherheit gewährleisten 33

Maßnahme 2.1.2. Ausbau des sächsischen Computer Emergency Response Teams (SAX.CERT)

Federführung SMI

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Alle Ressorts, Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID)

Beschreibung Im Licht der sich ständig ausweitenden Bedrohungslage im Bereich Informationssicherheit ist es dringend ge-boten, die defensiven Fähigkeiten der Staatsverwaltung auszubauen. Das sächsische Computer Emergency Res-ponse Team im Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SAX.CERT) stellt hier einen wichtigen Grundpfeiler für die praktische Informationssicherheit in der säch sischen Staatsverwaltung dar. Dort werden unter anderem Erkenntnisse aus Sicherheitsvorfällen gebündelt und ausgewertet, um sie als proaktive Maßnahmenempfehlun-gen an die Behörden der Landesverwaltung zu verteilen. Für die frühzeitige Warnung vor neuen Bedrohungen aus dem Cyberraum hält das SAX.CERT durch eigene Beobachtung und im Austausch mit anderen CERTs ein ständiges Lagebild zur Bedrohungssituation aufrecht und ist durch das Sicherheitsmonitoring des Verwaltungs-netzes laufend über den Stand der Sicherheit der informationstechnischen Systeme der Landesverwaltung informiert. Um dem SAX.CERT die Erfüllung dieser Daueraufgaben zu ermöglichen, sollen weitere Investitionen in das SAX.CERT getätigt werden.

Meilensteine

Voraussichtlich 1. Halbjahr 2019: Sächsisches Informationssicherheitsgesetz tritt in Kraft (dem SAX.CERT werden damit erweiterte Befugnisse bei der Abwehr von Cybergefahren eingeräumt und die dafür benötigten Ressourcen zur Verfügung gestellt)Perspektivisch: Aufwuchs der Mitarbeiteranzahl von zwei auf fünf bis sechs Mitarbeiter

Erläuterung zurUmsetzung

Bisher: Veröffentlichung von über 100 eigenen Frühwarnungen beziehungsweise Warnmeldungen, Bearbei-tung von über 30 Sicherheitsvorfällen (meist Virenvorfälle, insbesondere im Bereich Ransomware), Betreu-ung von Sicherheitsprüfungen sächsischer Webserver und von technischen Projekten wie dem Aufbau eines Sensornetzwerks zur Erkennung von Hackerangriffen (HoneySens)

Abschluss derMaßnahme

bis Ende der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

in Planung und Umsetzung

34 Anhang: Maßnahmen, 2 - Informations- und Cybersicherheit gewährleisten

Maßnahme 2.1.3. Ausbau der Sicherheitsinfrastuktur des sächsischen Verwaltungsnetzes (SVN)

Federführung SMI

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Alle Ressorts, Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID), TU Dresden, T-Systems MMS

Beschreibung Der sich stetig verändernden und sich verschärfenden Bedrohungslage in der IT-Sicherheit muss auch das säch-sische Verwaltungsnetz (SVN) Rechnung tragen. Daher soll ein kontinuierlicher Anpassungsprozess etabliert werden, der diese Entwicklungen berücksichtigt. So entwickelt der Beauftragte für Informationssicherheit des Landes (BfIS Land) in Abstimmung mit dem säch sischen Computer Emergency Response Team (SAX.CERT) fort-während technische Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Netz des SVN, vor allem in Zusammenarbeit mit privaten Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen.

Ein innovatives technisches Pilotprojekt zur Informationssicherheit wurde vom BfIS Land in Zusammenarbeit mit der Professur für Datenschutz und Datensicherheit der Technischen Universität Dresden im Rahmen einer Diplomarbeit unter dem Titel „HoneySens“ entwickelt. Unter Berücksichtigung der Anforderungen des SVN wurde eine Softwarelösung umgesetzt, bei der innerhalb der gefährdeten Teilnetze platzierte Sensoren Infor-mationen über alle ankommenden verdäch tigen Datenpakete aufzeichnen und an eine zentrale Serverkompo-nente zur Verarbeitung weiterleiten. Über eine komfortable Web-Anwendung können die aggregierten Daten ausgewertet und bei Bedarf entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.

Der im Rahmen der Diplomarbeit entwickelte Prototyp wurde in einem weiteren Schritt für den Einsatz in kom-plexen Netzstrukturen angepasst und zusammen mit weiteren Anwendern erfolgreich getestet. Ziel ist es, den Prototypen zusammen mit einem oder mehreren Industriepartnern in eine dauerhafte Lösung zu überführen, die nicht nur für die Erhöhung der Informationssicherheit in Sachsen genutzt, sondern auch in die entsprechen-den Gremien der Länder und des Bundes eingebracht werden soll.

Meilensteine1. Halbjahr 2018: Aufnahme des Betriebs über die Telekom-Cloud sowie Veröffentlichung der Open-Source- Version über GitHub, so dass HoneySens auch sächsischen KMU und Nutzern in anderen Bundesländern zur Verfügung steht (vgl. Maßnahme 2.2.3)

Erläuterung zurUmsetzung

Anfang 2017: T-Systems MMS übernahm dauerhaften Produktivbetrieb und die entsprechende Weiter-entwicklung von HoneySens

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

Anhang: Maßnahmen, 2 - Informations- und Cybersicherheit gewährleisten 35

Maßnahme 2.1.4.Erarbeitung und Umsetzung eines Konzeptes zur Netzhärtung für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Digitalfunk)

Federführung SMI

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Bundesministerium des Innern (BMI)

Beschreibung Die Einsatzkräfte aller Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) verlassen sich im täglichen Dienst und in besonderen Einsatzlagen auf den im Freistaat Sachsen flächendeckend eingeführten BOS-Di-gitalfunk als Einsatz- und Kommunikationsmittel. Aus Sicht des Freistaats stellt der BOS-Digitalfunk als Ein-satzmittel eine kritische Infrastruktur (KRITIS) nach Definition des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) dar.

Die Sprachkommunikation zu und zwischen den Einsatzkräften ist insbesondere im Zivil- und Katastrophen-schutz unerlässlich. Die Verfügbarkeit des BOS-Digitalfunks ist daher gemäß den Empfehlungen des BBK zu sichern und dessen bestimmungsgemäße Funktion flächendeckend aufrechtzuerhalten. Damit in Notfallsitua-tionen eine weitestgehend flächendeckende Funkkommunikation gewährleistet werden kann, erarbeiten Bund und Länder Konzepte zur Netzhärtung und setzen diese um. Mit Netzhärtung werden Maßnahmen bezeichnet, die einen Betrieb des BOS-Digitalfunks auch bei auftretenden Störungen der Stromversorgung über einen län-geren Zeitraum, insbesondere bei einem großflächigen und andauernden Ausfall der regulären Netz-Stromver-sorgung, sicherstellen.

Meilensteine2018: Planungsleistungen zur Realisierung der Netzhärtung und Realisierung erster Netzhärtungsmaßnahmen2019 bis 2020: Realisierung von ca. 120 Netzhärtungsmaßnahmen

Erläuterung zurUmsetzung

2015: Zustimmung zum Konzept zur Netzhärtung durch die Konferenz der Leiter der Koordinierenden Stellen, Beschlüsse in den Arbeitskreisen II und V der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) zur Erhöhung der Verfügbarkeit des BOS-Digitalfunks2016 bis 2017: Erstellung Umsetzungskonzept und Nutzerforderung zur Realisierung der Netzhärtung durch Polizeiverwaltungsamt (PVA)Dezember 2017: Übersendung Nutzerforderung und Netzhärtungskonzept an den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) zur weiteren fachlichen Abstimmung und Umsetzung in Abstimmung mit dem PVA

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

36 Anhang: Maßnahmen, 2 - Informations- und Cybersicherheit gewährleisten

Maßnahme 2.2.1.Sensibilisierung der allgemeinen Öffentlichkeit für das Thema Informations- und Cybersicherheit

Federführung SMI

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

U. a. VHS Sachsen, Verbraucherzentrale Sachsen, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA)

Beschreibung In Anlehnung an die bereits bestehenden Sensibilisierungsveranstaltungen zur Informationssicherheit für Lan-desbedienstete organisiert der Beauftragte für Informationssicherheit des Landes (BfIS Land) mit Unterstüt-zung der Volkshochschulen (VHS) und der Verbraucherzentrale Sachsen Veranstaltungen zur Cybersicherheit für die allgemeine Öffentlichkeit. In etwa zweistündigen „Live-Hackings“ werden Bürgerinnen und Bürger mit leicht verständlichen Technikdemonstrationen für die Gefahrenpotenziale von Schadprogrammen sensibilisiert. Es ist zudem angedacht, die Öffentlichkeit mit geeigneten Werbemaßnahmen und -mitteln, zum Beispiel Pla-katen, Postern, Flyern, Postkarten und Werbeformen im Internet nicht nur auf solche Veranstaltungen, sondern auch auf das Thema Cybersicherheit im Allgemeinen hinzuweisen und Aufmerksamkeit dafür zu generieren. Alle öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen sollen nach Möglichkeit mit Partnern zusammen gestaltet werden, die in ihren Rollen und Zuständigkeiten Bürgerinnen und Bürger im Bereich der Cybersicherheit sensibilisieren. Dazu gehören in Sachsen die Verbraucherzentrale, auf Bundesebene unter anderem das Bundesamt für Sicher-heit in der Informationstechnik (BSI) und auf europäischer Ebene dessen Pendant, die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit ENISA. Zudem sollen bestehende – auch internationale – Kampagnentage beziehungsweise -Wochen für Sensibilisierungsmaßnahmen genutzt werden, um eine möglichst große Reich-weite zu generieren.

MeilensteineApril bis November 2018: Live-Hackings für Bürger in Zusammenarbeit mit den VHS in diversen Städten in Sachsen

Erläuterung zurUmsetzung

Seit 2016: Durchführung von Live-Hacking-Veranstaltungen zum Europäischen Monat der Cybersicherheit (ECSM) mit diversen Partnern für rund 1.200 Personen (koordiniert durch das dafür zuständige BSI)

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

2.2. Handlungsfeld: Sicherheit für Bürger und Unternehmen

Anhang: Maßnahmen, 2 - Informations- und Cybersicherheit gewährleisten 37

Maßnahme 2.2.2.Entwicklung eines gesamtgesellschaftlichen Präventionsansatzes durch die AG Digitale Medien des Landespräventionsrates

Federführung SMI

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

U. a. Sächsischer Datenschutzbeauftragter (AG-Vorsitz), SMK, SMS, Sächsisches Städte- und Gemeindebund (SSG), Sächsisches Landkreistag (SLKT), Sächsische Landeszentrale für politische Bildung (SLpB), Center for Learning Technology, TU Dresden, Landeselternrat, Landesschülerrat, Sächsischer Volkshochschulverband, Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM), Landeskriminalamt, Verbraucher-zentrale Sachsen

Beschreibung Digitale Medien sind chancen- und zugleich problembehaftet. In einem ganzheitlichen und generationenüber-greifenden Ansatz sollten einerseits Kinder und Jugendliche digitale Medien effektiv nutzen, gleichzeitig aber auch vor den Risiken geschützt werden. Deshalb müssen ihnen ihre Familie, ihre Lehrer und Erzieher kompetent zur Seite stehen. Medien sind ein wesentlicher Bestandteil im Konzept des lebenslangen Lernens – Medienkom-petenz ist daher auch in der Aus- und Weiterbildung sowie im Arbeitsleben von großer Bedeutung. Gesamt-gesellschaftlich meint aber auch, Zielgruppen einzubeziehen, denen aus unterschiedlichen Gründen (finanziell, technisch, etc.) der Zugang nur beschränkt oder gar nicht möglich ist.

Innerhalb des Landespräventionsrates, einem Gremium mit dem Ziel der Vernetzung und Bündelung der lan-desweiten Präventionsaktivitäten in verschiedenen Themenbereichen, wurde die bis April 2017 tätige Arbeits-gruppe „Digitale Medien“ eingerichtet. Die aus unterschiedlichen Bereichen kommenden Mitglieder brachten ihre Kompetenzen ein, um

■ eine IST-Analyse der durch die beteiligten Institutionen aktuell geleisteten Arbeiten im Handlungsfeld „Prävention und digitale Medien“ zu erstellen,

■ Schnittstellen und mögliche Redundanzen sowie weitere Präventionserfordernisse in Bezug auf digitale Medien herauszuarbeiten,

■ um daraus schließlich Handlungsempfehlungen sowohl für die Akteure als auch für die Landesebene zu entwickeln und in einem Abschlussbericht zusammenzufassen.

MeilensteinePerspektivisch: Berücksichtigung der Handlungsempfehlungen aus dem Abschlussbericht durch die Ressorts; seitens SK erfolgte kein Auftrag zur Vorbereitung einer Kabinettsbefassung

Erläuterung zurUmsetzung

September 2015: Auftaktveranstaltung der AG Digitale Medien2015 / 2016: Erarbeitung der Handlungsempfehlungen und Erstellung des AbschlussberichtsOktober 2016: Vorstellung des Abschlussberichts im Rahmen der Plenarsitzung des Landespräventionsrates und Übergabe an den Vorsitzenden, Herrn Staatsminister Markus UlbigApril 2017: Übergabe des Abschlussberichts an die Ressorts, Stellungnahmen der Ressorts zu den Umset-zungsmöglichkeiten der Handlungsempfehlungen

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

abgeschlossen

38 Anhang: Maßnahmen, 2 - Informations- und Cybersicherheit gewährleisten

Maßnahme 2.2.3. Unterstützung von Unternehmen bei der Implementierung von Schutzsystemen

Federführung SMI

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

TU Dresden, T-Systems MMS, Silicon Saxony, Sächsisches Landkreistag (SLKT), Sächsischer Städte- und Gemeindebund (SSG), SAX.CERT, Unternehmen

Beschreibung HoneySens-Sensoren sind innerhalb gefährdeter Teilnetze platzierte Sensoren, die innerhalb einer Sicherheits-architektur Informationen über verdächtige Datenpakete aufzeichnen und an eine zentrale Serverkomponente zur Verarbeitung weiterleiten. Die aggregierten Daten können mit Hilfe einer Web-Anwendung ausgewertet werden.

Der Beauftragte für Informationssicherheit des Landes (BfIS Land) strebt den testweisen Aufbau und Betrieb von HoneySens-Sensoren in verschiedenen kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) an, um verdächtige Zugriffe auf Netzwerkdienste und -geräte zu detektieren und bei Sicherheitsvorfällen die betroffenen Unter-nehmen zeitnah automatisiert informieren zu können. Darüber hinaus soll gewährleistet werden, dass Bedie-nung und Handhabung dieses Systems zur Erhöhung der Cybersicherheit von den KMU in Eigenregie erfolgen kann.

Grundlage des Projektes ist eine 2014 in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Dresden und dem Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) durchgeführte Diplomarbeit, die unter anderem die Analyse und Konzeption eines derartigen Systems für das Sächsische Verwaltungsnetz zum Thema hatte (vgl. Maßnah-me 2.1.3). Der aus dieser Forschung entstandene Prototyp, dessen Funktionalität zukünftig als kommerzieller Service vom Industriepartner T-Systems Multimedia Solutions angeboten wird, soll nun im Hinblick auf die komplexen Gegebenheiten bei KMU testweise aufgebaut und betrieben werden. Ein weiteres Augenmerk des Forschungsprojektes liegt dabei auf der Untersuchung und Bewertung der vielfältigen Anforderungen, die sich aus dem Einsatz bei den KMU ergeben.

Die KMU wurden bei diversen Netzwerkveranstaltungen zu einer Teilnahme am Forschungsprojekt aufgerufen. Für das Projekt sollen ungefähr 20 HoneySens-Sensoren durch den BfIS Land zur Verfügung gestellt werden.

Meilensteine Bis Juli 2018: Start Pilotprojekt in KMU

Erläuterung zurUmsetzung

-

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Planung und Umsetzung

Anhang: Maßnahmen, 2 - Informations- und Cybersicherheit gewährleisten 39

Maßnahme 2.2.4. Sicherheitsmonitoring für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen

Federführung SMI

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

SMWA, sächsische Industrie- und Handelskammern

Beschreibung Eine sichere und vertrauenswürdige Webpräsenz ist eines der Aushängeschilder für ein Unternehmen. Doch neue Bedrohungen und Sicherheitslücken entstehen täglich und es ist gerade für kleine und mittlere Unterneh-men (KMU), die nicht IT-affin sind, schwierig, die eigenen Inter netangebote auf einem aktuellen und zugleich sicheren Stand zu halten. Um die Unternehmen bei dieser Herausforderung zu unterstützen, wird das im säch-sischen Verwaltungsnetz bereits regelmäßig durchgeführte Sicherheitsmonitoring durch den BfIS Land auch KMU weiter zur Verfügung gestellt werden. Das Sicherheitsmonitoring in der Landesverwaltung besteht in der regelmäßigen Überprüfung des erreichten Informationssicherheitsniveaus, vorrangig durch automatisierte be-ziehungsweise teilautomatisierte Sicherheitsscans der IT-Infrastruktur. Mit Hilfe solcher Erhebungen, angerei-chert mit Meldungen aus den Ressorts oder von externen Stellen, wird regelmäßig ein realistisches Lagebild der aktuellen Sicherheitslage in der Landesverwaltung erstellt. Auf dieser Basis sind individuelle Handlungsempfeh-lungen möglich. In diesem Zusammenhang sind auch gemeinsam mit Wirtschaftsverbänden organisierte Schu-lungsseminare zur Webseitensicherheit denkbar. Im weiteren Sinn ist die Maßnahme aus Sicht des BfIS Land als abgeschlossen zu betrachten, wenn KMU beziehungsweise ihre Verbände die Maßnahme regelmäßig nutzen.

Meilensteine Bis August 2018: Nächste Runde Sicherheitsmonitoring KMU über IHK

Erläuterung zurUmsetzung

2016 und 2017: Durchführung von Sensibilisierungsveranstaltungen mit dem Angebot für ein Sicherheits-monitoring durch das SMI in Zusammenarbeit mit der IHK Chemnitz und der IHK Leipzig (nur vereinzelt wahrgenommen)

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

in Planung

40 Anhang: Maßnahmen, 2 - Informations- und Cybersicherheit gewährleisten

Maßnahme 2.2.5. Veranstaltungsreihe „IT Sicherheit in sächsischen KMU“

Federführung SMWA

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Sächsische Industrie- und Handelskammern, sächsische Handwerkskammern

Beschreibung Erpressungstrojaner, Hacking sensibler Firmendaten, Manipulation in Online-Shops: Unerkannte Sicherheitsri-siken führen schnell zum wirtschaftlichen Aus von Unternehmen. Doch wo liegen die größten Risiken? Welche Vorschriften gibt es? Wie werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am besten sensibilisiert? Um sächsische Unternehmen – vor allem außerhalb der Ballungszentren – bei Fragen zur Cybersicherheit zu unterstützen, wurde eine gemeinsame Veranstaltungsreihe von SMWA und Kammern für Unternehmen ins Leben gerufen: „IT-Sicherheit in sächsischen KMU“.

In einer kompakten Veranstaltung erfahren Geschäftsführer, Betriebsleiter und IT-Entscheider, was zu tun ist: Wo liegen die größten Risiken? Wie werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am besten sensibilisiert? Hand-lungsbedarfe und wichtige Rechtsgrundlagen werden ebenso vermittelt wie Unterstützungsmöglichkeiten und Förderprogramme zum Thema. Die Veranstaltungen sind jeweils gezielt auf die Bedürfnisse von Händlern, pro-duzierenden Unternehmen oder Dienstleistern ausgerichtet. Die Teilnahme ist kostenfrei. Weitere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit sind unter www.smwa.sachsen.de/it-sicherheit.html zu finden.

MeilensteineMai/ Juni 2018: Fünf Veranstaltungen für die Zielgruppe DienstleisterHerbst 2018: Vier Veranstaltungen für die Zielgruppe Produktionsunternehmen

Erläuterung zurUmsetzung

Herbst 2017: Vier Veranstaltungen für die Zielgruppe Handelsunternehmen

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

Anhang: Maßnahmen, 2 - Informations- und Cybersicherheit gewährleisten 41

Maßnahme 2.3.1. Ausbau des Cybercrime-Competence Centers (SN4C)

Federführung SMI

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

-

Beschreibung Die Bekämpfung und Verfolgung von Cyberkriminalität ist Aufgabe und priorisiertes Ziel der sächsischen Polizei. Dazu wird das Cybercrime-Competence Center Sachsen (SN4C) im Landeskriminalamt (LKA) ausgebaut. Hier arbeiten Kriminalisten und IT-Spezialisten unter einem Dach zusammen. Neben der personellen Ausstattung steht den Ermittlern die neueste Hard- und Software zur Verfügung. Durch die unmittelbare Kommunikation zwischen IT-Forensikern (Sicherung und Aufbereitung von digitalen Spuren) und Ermittlern wird eine effektive Fallbearbeitung und zielgerichtete Beweisführung sichergestellt.

Zum Ausbau des SN4C werden Absolventen von IT-Studiengängen zu Kriminalkommissaren ausgebildet (vgl. Maßnahme 2.3.5). Das SN4C kooperiert außerdem mit weiteren Landeskriminalämtern in der „Sicherheits-kooperation Cybercrime“ mit dem Bitkom e. V. Darüber hinaus wird eine Kooperation mit der Hochschule Mitt-weida gepflegt. Neben der Herstellung einer jederzeitigen Einsatzfähigkeit (insbesondere in Bezug auf Kriti-sche Infrastrukturen) wird die Etablierung der Spezial-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und die Einführung neuer Ermittlungs- beziehungsweise ermittlungsunterstützender Methoden und Verfahren (zum Beispiel Projekt IT-Forensik.2020) angestrebt.

Meilensteine

Bis September 2018: Herstellung der Einsatzfähigkeit zur Durchführung von Quellen-TKÜ-MaßnahmenOktober 2018: Versetzung von zehn Absolventen des Computer- und Internetkriminalitätsdienstes in das SN4C und die Polizeidirektionen, Einstellung weiterer zehn AnwärterBis Dezember 2018: Weiterführung des Projektes IT-Forensik.2020 und Stärkung des Bereiches Ermittlungen des SN4C

Erläuterung zurUmsetzung

2016: Versetzung der ersten elf Absolventen des Ausbildungsganges „Computer- und Internetkriminalitäts-dienst“ in das LKA (SN4C) beziehungsweise in die Polizeidirektionen2017: Versetzung weiterer 15 Absolventen; Neueinstellung weiterer zehn Anwärter; Initialisierung des Pro-jektes IT-Forensik.2020; Einrichtung des Sachbereiches „Informationstechnische Überwachung“; Unterzeich-nung der Kooperationsvereinbarung zwischen dem SMI, dem SMJus und der Hochschule Mittweida

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

2.3. Handlungsfeld: Bekämpfung der Cyberkriminalität

42 Anhang: Maßnahmen, 2 - Informations- und Cybersicherheit gewährleisten

Maßnahme 2.3.2. Schaffung einer sächsischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Cybercrime

Federführung SMJus

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

-

Beschreibung Die Gewährleistung von Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten und IT-Systemen ist essentiell für Kommunikation und Transaktion mittels elektronischer Medien. Der effektiven Bekämpfung von Cyberkri-minalität kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu.

Als notwendige Ergänzung zu der vom Sächsischen Staatsministerium des Innern geschaf fenen zentralen poli-zeilichen Ermittlungseinheit SN4C soll auf Seiten der Staatsanwaltschaften ebenfalls eine entsprechende Zent-ralstelle geschaffen werden. Vor dem Hintergrund der sowohl quantitativ als auch qualitativ rasant ansteigen-den Cyberkriminalität ist deshalb beabsichtigt, bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden eine Zentralstelle zur Bekämpfung der Cyberkriminalität einzurichten, die für den gesamten Freistaat Sachsen zuständig sein soll.

Diese Zentralstelle soll für den Bereich der Justiz die Aufgaben einer zentralen Ansprechstelle für Cyberkrimi-nalität übernehmen. Daneben soll sie regionale und überregionale Aus- und Fort bildungsmaßnahmen in diesem Bereich organisieren beziehungsweise daran mitwirken. Ein wichtiger Schwerpunkt soll auch die Bearbeitung besonders herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität sein.

Meilensteine -

Erläuterung zurUmsetzung

März 2016: Einrichtung der Zentralstelle

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

abgeschlossen

Anhang: Maßnahmen, 2 - Informations- und Cybersicherheit gewährleisten 43

Maßnahme 2.3.3. Fortbildung der Polizei im Bereich „Bekämpfung von Cybercrime“

Federführung SMI

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

-

Beschreibung Auf der Grundlage eines bundesweit abgestimmten Fortbildungskonzeptes IuK-Kriminalität/Internetkriminali-tät sind zahlreiche Qualifizierungsmaßnahmen für die in der Bekämpfung von Cybercrime tätigen Bediensteten vorgesehen. Das Konzept sieht eine Fortbildung in drei miteinander verbundenen Bereichen vor, um die Straf-verfolgungsmaßnahmen zu optimieren.

Im ersten Bereich soll den Polizeibeamten ein fundiertes Grundwissen bezüglich des Internetstrafrechtes und der Einordnung sowie der Begehungsweise von Cybercrime-Straftaten vermittelt werden. Damit können sie erste Maßnahmen vor Ort treffen, um zum Beispiel Datenträger zu sichern und diese an die nachgeordneten Stellen weiterzugeben.

Unter den in den zuständigen Dezernaten eingesetzten Polizeibeamten müssen ebenfalls speziell ausgebildete IuK-Sachbearbeiter vorhanden sein, die die Delikte qualifiziert weiterbearbeiten. Diese treffen dann auch wei-tere Beweissicherungsmaßnahmen (zum Beispiel Datenträgerauswertung).

Der dritte Bereich betrifft die Sachbearbeiter im Landeskriminalamt, die als Spezialisten für die Bekämpfung von Cybercrime ausgebildet werden. Sie übernehmen die besonders aufwendigen und speziellen Beweissiche-rungen (IT-Forensik, das heißt elektronische Spurensicherung und Wiederherstellung gelöschter Daten) sowie die Beratung bei Durchsuchungsmaßnahmen und komplexen Ermittlungsfällen. Außerdem erfolgt in diesem Bereich die Beobachtung des Marktes, um die sich teilweise schnell vollziehenden Veränderungen in diesem speziellen Kriminalitätsbereich zu erkennen.

Die bestehenden Fortbildungsinhalte der sächsischen Polizei, aber auch im Zusammenwirken innerhalb der Sicherheitskooperation mit den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Berlin, werden regelmäßig aktualisiert und für neu auftretende Themen beziehungsweise Phänomene Lehrgangskonzeptionen ausgearbeitet und darauf aufbauend Polizeibeamte qualifiziert. Es handelt sich um eine dauerhafte Maßnahme, die in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess eingebunden ist.

Meilensteine 2. Halbjahr 2018: Start der sächsischen Fortbildung „Zentrale Auswerteumgebung für digitale Spuren“

Erläuterung zurUmsetzung

-

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Planung und Umsetzung

44 Anhang: Maßnahmen, 2 - Informations- und Cybersicherheit gewährleisten

Maßnahme 2.3.4. Umsetzung des IT-Vorhabens „IT-Forensik.2020“

Federführung SMI

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

-

Beschreibung Die IT-Forensik behandelt die Untersuchung von verdächtigen Vorfällen im Zusammenhang mit IT-Systemen und die Feststellung des Tatbestandes und der Täter durch Erfassung, Analyse und Auswertung digitaler Spu-ren. Mittlerweile ist die Untersuchung von Computersystemen im Sinne einer inhaltlichen Auswertung der dort gespeicherten Informationen auch im Zusammenhang mit herkömmlichen Straftaten etabliert.

Das Projekt „IT-Forensik.2020“ verfolgt das Ziel, die Prozesse der Aufbereitung, Bereitstellung sowie der Aus-wertung von digitalen Spuren in der sächsischen Polizei zu vereinheitlichen und zu beschleunigen. Mit dem Pro-jekt werden der bisherige Verwaltungsaufwand bei der Handhabung von Festplatten und lokalen Auswerte-PCs abgeschafft, der Geschäftsablauf zentralisiert, Wartungsaufgaben ausgelagert und dadurch die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren beschleunigt.

Mit seiner „Zentralen Auswerteumgebung für digitale Spuren (ZAdiS)“ schafft das Projekt polizeilichen Anwen-dern landesweit eine schnelle, zuverlässige und flexible Umgebung zur Auswertung von digitalen Beweismit-teln. Damit einhergehend werden die Qualität im Bereich der Nutzer unterstützung erhöht und die Verfahrens-weisen bei der Auswertung und Bereitstellung digitaler Beweismittel vereinheitlicht. Wesentliche Bausteine sind außerdem der Aufbau eines IT-forensischen Sondernetzes, die Einrichtung einer IT-Forensik-Cloud und eines Multimedia-Hinweis portals sowie die Realisierung eines Internet-Ermittlungszugangs.

Meilensteine

Bis September 2018: Abschluss der Konzeptphase, Fertigstellung der Grobkonzepte für die neuen IT-VerfahrenAb Oktober 2018: Realisierung und Test der Fachverfahren auf Basis der neuen InfrastrukturAb 2019: Stufenweise Überführung der Fachverfahren in den polizeilichen Wirkbetrieb

Erläuterung zurUmsetzung

November 2016: Vorlage der Projektskizze beim SMIJanuar 2017: Auftrag zur Initiierung des ProjektesFebruar 2017: Einrichtung der Projektorganisation im Landeskriminalamt, Beginn KonzeptarbeitDezember 2017: Unterzeichnung einer Rahmenvereinbarung mit dem BKA als Grundlage für das Multi media-Hinweisportal

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

Anhang: Maßnahmen, 2 - Informations- und Cybersicherheit gewährleisten 45

Maßnahme 2.3.5.Fortführung des Vorbereitungsdienstes in der Fachrichtung Polizei im Schwerpunkt Computer- und Internetkriminalitätsdienst

Federführung SMI

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

-

Beschreibung Zur Bekämpfung der Computer- und Internetkriminalität erfolgt die Neueinstellung von Absolventen von Fach-hochschulen und Hochschulen (Fachrichtung Informatik, Wirtschaftsinformatik und Informations- und Kom-munikationstechnik) als Polizisten in Sachsen. Sie sollen als IT-Spezialisten zur Bekämpfung der Computer- und Internetkriminalität eingesetzt werden.

Vor dem Beginn der Tätigkeit als Polizeibeamter haben sie ein Auswahlverfahren zu absol vieren, das neben der Prüfung von Computerkenntnissen auch einen Sporttest und eine ärztliche Untersuchung umfasst. Im Falle des Bestehens ist im Beamtenverhältnis auf Widerruf als Kriminalkommissaranwärter ein einjähriger Vorberei-tungsdienst vorgesehen. Dieser besteht aus sechs Monaten fachtheoretischer Ausbildung an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) sowie aus sechs Monaten Praktikum beim Landeskriminalamt und in den Polizei-direktionen. Der Vorbereitungsdienst ist die von einem Beamten abzuleistende Ausbildungszeit, die mit einer Laufbahnprüfung endet. Er dient dem Erwerb der Laufbahnbefähigung für die erste Einstiegsebene der Lauf-bahngruppe 2 Fachrichtung Polizei, Schwerpunkt Computer- und Internetkriminalitätsdienst. Nach erfolgrei-chem Abschluss erfolgt die Ernennung zu Kriminalkommissaren. Die Arbeitsplätze befinden sich im sächsischen Cybercrime-Competence Center (SN4C) des Landeskriminalamtes und in den Cyberkriminalitäts-Kommissaria-ten der Polizeidirektionen (vgl. Maßnahme 2.3.1).

Meilensteine 1. Oktober 2018: Beginn vierter Ausbildungslehrgang

Erläuterung zurUmsetzung

1. Oktober 2015: Beginn erster Ausbildungslehrgang1. Oktober 2016: Beginn zweiter Ausbildungslehrgang1. Oktober 2017: Beginn dritter Ausbildungslehrgang

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

46

3. Strategisches Ziel: Kompetenz und „Gute Arbeit“ im digitalen Zeitalter gestalten

48 Anhang: Maßnahmen, 3 - Kompetenz und „Gute Arbeit“ im digitalen Zeitalter gestalten

Maßnahme 3.1.1.Verbesserung der Medienkompetenz von Lehrkräften durch passgenaue Fortbildungsangebote

Federführung SMK

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

-

Beschreibung Lehrkräften aller Schularten kommt eine Schlüsselrolle bei der Vorbereitung der heranwachsenden Generati-onen auf die Anforderungen einer digitalen Zukunft zu. Nach § 40 Absatz 2 des Sächsischen Schulgesetzes sind sächsische Lehrkräfte verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Lehrerfortbildung ist eine ständige Auf-gabe, deren Schwerpunktsetzungen den aktuellen Anforderungen angepasst werden. Das Programm von zen-tralen, regionalen und schulinternen Fortbildungsangeboten wird durch das SMK mittels themenspezifischer Fortbildungsleitlinien strategisch gesteuert. Die Steuerung der Fortbildungsteilnahme der Lehrkräfte erfolgt dezentral über das Fortbildungskonzept der jeweiligen Schule, für das der Schulleiter oder die Schulleiterin verantwortlich zeichnet. Der Katalog der aktuellen Fortbildungsangebote wird schuljährlich neu veröffentlicht (vgl. www.schulportal.sachsen.de/fortbildungen).

Medien- und IT-Kompetenz sind wichtige Bestandteile der Fortbildungsleitlinien. Themen wie „Didaktik des Einsatzes elektronischer Medien im Unterricht“ sowie „Weiterentwicklung der fachbezogenen Medienkom-petenz“ sind Bestandteil der Fortbildungsleitlinie „Sicherung der Unterrichtsqualität“. In den Fortbildungen lernen die Lehrkräfte, das Internet, elektronische Medien und Anwendungen wie Tablets, interaktive Tafeln oder Geocaching fachbezogen und effektiv in ihrem Unterricht einzusetzen. Vermittelt werden außerdem Kompe-tenzen in den Bereichen Urheberrecht und Datenschutz im Umgang mit digitalen Medien. Ein umfassendes Online-Beratungsangebot bietet Lehrkräften Unterstützung in rechtlichen Fragen (Daten- und Jugendschutz, Persönlichkeitsrecht, Urheber- und Lizenzrecht).

Auf Basis der Leitlinie „Schulische Prävention und Gesundheitsförderung“ werden Fortbildungen zu den Chan-cen und Risiken des Medienkonsums angeboten. Darüber hinaus spielen die Angebote der schulinternen Lehrer-fortbildung eine wichtige Rolle bei der Abdeckung von spezifischen Bedarfen vor Ort an den Schulen.

Meilensteine Fortlaufend: Steuerung und Durchführung von Fortbildungsangeboten

Erläuterung zurUmsetzung

Schuljahr 2016/17: Aufnahme des Bereiches „Medienkompetenz“ in verschiedene FortbildungsleitlinienJanuar 2018: Gründung einer Arbeitsgruppe, welche im Landesamt für Schule und Bildung die Medien-fortbildungen koordiniert

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

3. Strategisches Ziel: Kompetenz und „Gute Arbeit“ im digitalen Zeitalter gestalten3.1. Handlungsfeld: Kompetenzen für die digital geprägte Gesellschaft

Anhang: Maßnahmen, 3 - Kompetenz und „Gute Arbeit“ im digitalen Zeitalter gestalten 49

Maßnahme 3.1.2.Stärkung der IT- und Medienkompetenz von Beschäftigten und Auszubildenden im Rahmen der ESF-Richtlinie „Berufliche Bildung“

Federführung SMWA

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

-

Beschreibung Kontinuierliche Beteiligung an berufsbezogener (Weiter-)Bildung ist im beruflichen Lebenslauf notwendig, um neuen Anforderungen, zum Beispiel durch die Weiterentwicklung von wissenschaftlichen Erkenntnissen und Technologien, wachsenden Ansprüchen an die Qualifikation der Arbeitskräfte oder die zunehmende Bedeutung des Umwelt- und Ressourcenschutzes gerecht zu werden. Zudem dient berufliche Weiterbildung der Erhaltung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit. Im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF), Förderperiode 2014-2020, fördert das SMWA über die ESF-Richtlinie Berufliche Bildung Qualifizierungsmaßnahmen in allen beruflich relevanten Bereichen, darunter die IT- und Medienkompetenz.

Mit der Förderung werden betriebliche und individuell-berufsbezogene Bildungsaktivitäten zur Erhöhung der Anpassungsfähigkeit von Arbeitskräften und Arbeitgebern an den Wandel unterstützt. Gleichzeitig werden Anreize für eine berufliche Weiterbildung gesetzt.

Im Einzelnen werden die Programme „Weiterbildungsscheck betrieblich“, bei dem die Antragstellung, Organi-sation und Bezahlung beziehungsweise Abrechnung beim Arbeitgeber liegt, „Weiterbildungscheck individuell“ auf Eigeninitiative von Beschäftigten selbst sowie Zusatzqualifikationen für Auszubildende unterstützt. Bei der Förderung betrieblicher Weiterbildungsschecks ist im Zeitraum der Durchführung einer Fortbildungsmaßnahme eine vollständige oder partielle Freistellung von der sonstigen betrieblichen Tätigkeit üblich.

MeilensteineEinrichtung eines entsprechenden Monitoringsystems ist geplant, mit dem Informationen zur Anzahl der ge-förderten Beschäftigten und Auszubildenden geliefert werden können, die Weiterbildung/ Zusatzqualifikation im Bereich IT/ Medien/ Marketing aufgenommen haben

Erläuterung zurUmsetzung

Förderzeitraum 2014 – 2020 des Europäischen Sozialfonds (ESF): Programme „Weiterbildungsscheck be-trieblich“ und „Weiterbildungscheck individuell“ sowie „Zusatzqualifikationen“ werden umgesetzt

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

50 Anhang: Maßnahmen, 3 - Kompetenz und „Gute Arbeit“ im digitalen Zeitalter gestalten

Maßnahme 3.1.3.Unterstützung des Arbeitskreises E-Learning der Landesrektorenkonferenz sächsischer Hochschulen

Federführung SMWK

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Landesrektorenkonferenz

Beschreibung Mit Unterstützung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst hat die Landesrektoren-konferenz der sächsischen Hochschulen (LRK) den Arbeitskreis (AK) E-Learning eingerichtet, um Aktivitäten im Bereich E-Learning/Medienpädagogische Arbeit zu koordinieren und zu bündeln.

Der AK E-Learning ist ein wissenschaftliches Gremium und unterstützt durch seine Empfehlungen an die Hoch-schulen maßgeblich die fachliche und strategische Beratung, die Initiierung und Durchführung von Hoch-schulvorhaben und damit die weitere Verstetigung des E-Learning beziehungsweise der medienpädagogischen Arbeit. Der AK hat es sich zum Ziel gemacht, die inhaltliche Umsetzung strategischer hochschulübergreifender Ziele zur Sicherung und schnellen Entwicklung des E-Learning an den sächsischen Hochschulen voranzubringen und zu unterstützen. Der AK E-Learning bestimmt dadurch maßgeblich die Einführung und Verstetigung von technologischen und methodischen Innovationen für Lehren und Lernen mit neuen Medien. Damit verbunden ist die kontinuierliche Begutachtung, Auswahl und Begleitung von Vorhaben, die auf den gesamten Hoch-schulraum wirken. Konkret erfolgt dies durch die finanzielle Unterstützung von Projekten an den sächsischen Hochschulen.

Der AK E-Learning arbeitet sehr eng mit dem Hochschuldidaktischen Zentrum Sachsen (HDS) zusammen, um Weiterbildungen für Lehrende im Bereich der Mediendidaktik/ Medienkompetenz anzubieten.

Meilensteine -

Erläuterung zurUmsetzung

30. Januar 2018: Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zwischen dem AK E-Learning der LRK und dem HDS

Ziel ist es, die bisherige Zusammenarbeit zu vertiefen und zur Beförderung einer didaktisch fundierten Lehre auf dem Gebiet der digitalisierten Hochschulbildung Rahmenbedingungen sowie Angebote für die Lehrenden der sächsischen Hochschulen zu schaffen.

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

Anhang: Maßnahmen, 3 - Kompetenz und „Gute Arbeit“ im digitalen Zeitalter gestalten 51

Maßnahme 3.1.4. Etablierung der Medienpädagogik als Querschnittsaufgabe in den Lehramtsstudiengängen

Federführung SMWK

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

SMK

Beschreibung In der Sächsischen Lehramtsprüfungsordnung I ist für alle Schularten verbindlich festgelegt, dass die Medien-erziehung in ihren Teilaspekten Bestandteil der Lehramtsstudiengänge ist. Die Hochschulen setzen dies im Rahmen ihrer gesetzlichen Autonomie um und passen die Inhalte an die Entwicklungen in der Medienpädagogik fachlich und didaktisch an.

Meilensteine Maßnahme wird kontinuierlich durchgeführt

Erläuterung zurUmsetzung

■ Umsetzung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Autonomie der lehramtsausbildenden Hochschulen ■ Maßnahme ist auch in den Zielvereinbarungen zwischen SMWK und lehrerbildenden Hochschulen ver-

ankert

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

52 Anhang: Maßnahmen, 3 - Kompetenz und „Gute Arbeit“ im digitalen Zeitalter gestalten

Maßnahme 3.1.5.Entwicklung von Projekten zur Unterstützung der sorbischen Sprache (elektronisches Lehrbuch, digitale Rechtschreibprüfung, Online-Lernprogramm)

Federführung SMK, SMWK

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Stiftung für das sorbische Volk, Witaj-Sprachzentrum, Sächsische Bildungsagentur

Beschreibung Die sorbische Sprache und Kultur als Ausdruck der Identität des sorbischen Volkes zu bewahren und zu ent-wickeln, ist in Art. 6 der Sächsischen Verfassung als ein Grundanliegen verankert. Um die Präsenz der Sprache in den neuen (digitalen) Medien auf eine annähernd gleichwertige Stufe mit anderen (Minderheiten-)Sprachen zu stellen, werden moderne digitale Informationsquellen in Sorbisch erarbeitet. Infolge des kleinen Kreises an Abnehmern können digitale Produkte für das Sorbische nicht zu marktüblichen Preisen angeboten werden.

Sowohl durch staatliche Förderung als auch durch Bemühungen zur Nutzung diverser Förderprogramme wird dieser Nachteil zumindest für einige Bereiche ausgeglichen. Hierzu zählen die Projekte „Digitale sorbische Rechtschreibprüfung“ und „Sorbisch online lernen“ unter Federführung des SMWK sowie das Pilotprojekt „Elek-tronisches Lehrbuch für Schulen“ unter Federführung des SMK, die vom Freistaat Sachsen über die Stiftung für das sorbische Volk gefördert werden.

Die „Digitale sorbische Rechtschreibprüfung“ wurde bereits veröffentlicht. Mit „Sorbisch online lernen“ wurde ein multimediales Sorbisch-Lernprogramm für Erwachsene entwickelt, die sorbisch als Zweit-/ Fremdsprache erlernen möchten. Die Erarbeitung des „Elektronischen Lehrbuches“ für das Fach Sorbisch, das bestehende Print-Materialien ergänzen soll, beginnt mit der Klassenstufe 5 und wird schrittweise ausgeweitet. Das digitale Lehrbuch wird die bestehenden Printversionen der Sprachbücher für den Unterricht im Fach Sorbisch zunächst nicht ablösen, sondern zweckentsprechend ergänzen. Das Lehrbuch wird auf der Homepage des WITAJ-Sprach-zentrums veröffentlicht.

Meilensteine

29. März 2018: Veröffentlichung des „Elektronischen Lehrbuches“ unter www.krokpokroku.sorbischlernen.de mit sieben LehreinheitenBis Dezember 2018: Veröffentlichung der Lehreinheiten 8 bis 11Ab 2019: Fortführung der Arbeiten unter Nutzung eines Backendtools, mit dem das WITAJ-Sprachzentrum weitere Aufgaben in Eigenregie erstellen kann

Erläuterung zurUmsetzung

2016: Veröffentlichung einer Testversion der „Digitalen sorbischen Rechtschreibprüfung“2017: Veröffentlichung „Sorbisch online lernen“ sowie von Lehreinheiten des „Elektronischen Lehrbuches“ auf einer Testseite, Erprobung des o. g. Backendtools

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

Anhang: Maßnahmen, 3 - Kompetenz und „Gute Arbeit“ im digitalen Zeitalter gestalten 53

Maßnahme 3.1.6. SMK-Konzeption „Medienbildung und Digitalisierung in der Schule“

Federführung SMK

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

SMI, SMWK, SMWA, sonstige Verwaltung, Wirtschaft, Zivilgesellschaft

Beschreibung Die Konzeption „Medienbildung und Digitalisierung in der Schule“ des SMK ist den Auswirkungen und Mög-lichkeiten der Digitalisierung im Bereich der schulischen Bildung und einer damit einhergehenden verstärkten Bedeutung der Medienbildung gewidmet. Sie ist ein Rahmen, um Aktivitäten auf diesen Gebieten zu koordi-nieren und zielgerichtete Entscheidungen zu ermöglichen. Dazu beschreibt sie vor allem das Grundverständnis von Medienbildung und Digitalisierung in der Schule und formuliert strategische Ziele in mehreren Hand-lungsfeldern. Sie ist für die Umsetzung der formulierten Ziele, deren Zeithorizont bis in das Jahr 2025 reicht, handlungsleitend.

Die Konzeption richtet sich maßgeblich an die Entscheidungsträger in Schulaufsicht, Schulverwaltung und Lehrerbildung, die Schulträger, die Lehrenden und Lernenden und die an Schule interessierte Öffentlichkeit. Sie wird regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt. Dabei bilden die theoretischen und strategischen Formu-lierungen die Grundlage für eine kontinuierliche Einschätzung der Zielerreichung sowie der Ausrichtung der umzusetzenden Maßnahmen.

Den Anforderungen der Strategie der Kultusministerkonferenz (KMK) zur Bildung in der digitalen Welt entspre-chend wird vom Primat des Pädagogischen ausgegangen und die Erziehungs- und Bildungsziele werden den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen angepasst. Damit liegt eine konzeptionelle Fassung des Themas vor, die einerseits die Strategie der KMK berücksichtigt und andererseits die Forderungen des Bundes an die Länder im Rahmen des DigitalPakts Schule abdeckt.

Meilensteine

26. Juni 2018: Kabinettsbefassung zum Umsetzungskonzept zum Konzept „Medienbildung und Digitalisie-rung in der Schule“Bis 3. Quartal 2018: Einrichtung eines Monitorings zur Planung und Umsetzung der Maßnahmen inklusive öffentlicher Berichtslegung

Erläuterung zurUmsetzung

15. Dezember 2016: Vorstellung des Diskussionsentwurfs der Konzeption1./2. Quartal 2017: Diskussion in einem breiten Netzwerk von Experten18. November 2017: Veröffentlichung der Konzeption8. Februar 2018: Kabinettsbeschluss zur Stärkung der Medienbildung und Digitalisierung in der Schule (Nr. 4 des „Zukunftspakts Sachsen“, Beschluss Nr. 06/0573)

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

54 Anhang: Maßnahmen, 3 - Kompetenz und „Gute Arbeit“ im digitalen Zeitalter gestalten

Maßnahme 3.2.1.Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Ausbau der Telearbeit in der Sächsischen Staatsverwaltung

Federführung Alle Ressorts

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

-

Beschreibung In der Strategie für IT und E-Government wurde bereits der Anspruch formuliert, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der sächsischen Verwaltung ein örtlich flexibles Arbeiten zu ermöglichen. Dieser wurde im Koali-tionsvertrag vom November 2014 mit dem vereinbarten Vorbildwirken des Freistaates als Arbeitgeber gestärkt.

Der Zugriff auf interne Dienste und Daten soll standortunabhängig und zeitlich flexibel möglich sein, egal ob mit mobilem Endgerät oder dem PC, denn der Bedarf, IT-Dienste und -Anwendungen von zu Hause aus oder von unterwegs zu nutzen, steigt.

Das Zusammenspiel von Berufs- und Familienverantwortung sowie organisatorische Veränderungen erfordern darüber hinaus innovative Arbeitszeitmodelle in allen Hierarchieebenen. Mit einer breiteren Anwendung flexi-bler Modelle sollen die Potenziale der Beschäftigten gesichert sowie Teilzeit und Telearbeit gefördert werden. Dafür werden die erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt, beispielsweise ein dienstlicher Internet-zugang. Der technische Ausbau erfolgt innerhalb der möglichen Kapazitäten nach Bedarf.

Die gewünschte Flexibilisierung von Arbeitszeit und -ort darf aber nicht zu einer Aushöhlung zentraler und erhaltenswerter Schutzziele und gesetzlicher Vorgaben in Bezug auf Arbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeit sowie Nacht- und Schichtarbeit führen. Möglichen gesundheitlichen Risiken, wie ständiger Erreichbarkeit oder flexi-blen und unkontrollierbaren Arbeitszeiten, soll vorgebeugt werden.

Meilensteine

SMF: ■ Fortlaufend: Weiterer Ausbau von alternierender Telearbeit und Kurzzeit-Telearbeit im Rahmen der Umset-

zungsmöglichkeiten im Geschäftsbereich (im SMF selbst bereits abgeschlossen) ■ 2018: Aktualisierung der bereits bestehenden Rahmendienstvereinbarung Telearbeit für den Geschäftsbe-

reich des SMF ist vorgesehen

SMI:Fortlaufend: Ausbau der alternierenden (häuslichen) und mobilen Telearbeit

SMJus:Bis November 2018: Abschluss und Auswertung der Erprobung von CAG-Fernzugängen (Citrix Access Gateway)

3.2. Handlungsfeld: Arbeitswelt im digitalen Zeitalter

Anhang: Maßnahmen, 3 - Kompetenz und „Gute Arbeit“ im digitalen Zeitalter gestalten 55

Maßnahme 3.2.1.Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Ausbau der Telearbeit in der Sächsischen Staatsverwaltung

Meilensteine(Fortsetzung)

SMK: ■ März 2018: Prüfung und anschließend Verhandlung mit der Personalvertretung über Anpassung der ein-

schlägigen Rahmendienstvereinbarung insbesondere hinsichtlich Kurzzeit-Telearbeit ■ Fortlaufend: Unter Berücksichtigung der Dienstvereinbarung Telearbeit Ausübung alternierender Telearbeit

im Geschäftsbereich des SMK

SMS:Fortlaufend: Soweit Arbeitsaufgaben es zulassen und die in der Dienstvereinbarung zur Telearbeit festgehalte-nen Voraussetzungen erfüllt sind, Abschluss von Teleheimarbeits vereinbarungen nach dieser Dienstvereinba-rung

SMULIm Jahr 2018: Geplante Optimierung des Workflows zur Bewilligung von Kurzzeittelearbeit für SMUL selbst

SMWA: ■ Bis Mai 2018: Geplanter Abschluss einer im Juni 2017 begonnenen Evaluierung der konkreten Umsetzung

von Telearbeit im SMWA ■ Fortlaufend: Ausbau der alternierenden (häuslichen) und mobilen Telearbeit

Erläuterung zurUmsetzung

SMF:Zum Berichtszeitpunkt: Im SMF selbst 28 Telearbeitsplätze (ca. 8 Prozent der Bediensteten); daneben Mög-lichkeit der Inanspruchnahme von Kurzzeit-Telearbeit; ähnliche Situation im nachgeordneten Bereich, insbe-sondere im Landesamt für Steuern und Finanzen sowie in den Finanzämtern

SMI: ■ September 2016: Inkrafttreten der Neufassung der Rahmendienstvereinbarung zur mobilen Arbeit im Ge-

schäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (dadurch insbesondere stärkere Ausrichtung am Einzelfall möglich, etwa durch ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für die Kurzzeit-[Tele]arbeit)

■ Zum Berichtszeitpunkt: Gestiegene Nachfrage nach den mit der Rahmendienstvereinbarung angebotenen mobilen Arbeitsformen

SMJus:Seit September 2017: Erprobung der Nutzung von CAG-Fernzugängen (Citrix Access Gateway) für Bediens-tete der sächsischen Justiz (gegebenenfalls mit Festlegungen zur Verwendung dienstlich gestellter Hard- und Software an den Teleheimarbeitsplätzen)

56 Anhang: Maßnahmen, 3 - Kompetenz und „Gute Arbeit“ im digitalen Zeitalter gestalten

Maßnahme 3.2.1.Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Ausbau der Telearbeit in der Sächsischen Staatsverwaltung

Erläuterung zurUmsetzung (Fortsetzung)

SMK:Im Jahr 2004: Für den Geschäftsbereich des SMK Abschluss der derzeit gültigen Dienst vereinbarung mit dem Hauptpersonalrat, die ausschließlich eine alternierende Telearbeit am häuslichen Arbeitsplatz erlaubt

SMS:Zum Berichtszeitpunkt: 25 Teleheimarbeitsvereinbarungen

SMUL: ■ Seit vielen Jahren: Geübte Praxis von alternierender Telearbeit im Geschäftsbereich des SMUL aufgrund der

Dienstvereinbarung „Mobile Arbeit“; in Dienststellen mit mehreren Dienstsitzen mit der dort bereitgestell-ten Technik (sogenannte Satellitenarbeit)

■ Zum Berichtszeitpunkt: Möglichkeit der sogenannten Kurzzeittelearbeit gemäß Dienstvereinbarung „Mobi-le Arbeit“

SMWA: ■ April 2015 / Januar 2016: Dienstvereinbarungen mit örtlichem und Haupt-Personalrat über die Gewährung

von dezentraler Arbeit zur Pflege von Angehörigen und zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie (erlauben, je nach Lebenslage, häusliche oder mobile Telearbeit)

■ 1. Quartal 2018: Erarbeitung eines Leitfadens „Telearbeit im SMWA“ und eines Formulars zur Verein-fachung der Beantragung von kurzfristiger mobiler Telearbeit

■ Bis zum Berichtszeitpunkt: Anzahl der Telearbeitsplätze in den letzten vier Jahren mehr als verdoppelt (von ca. 25 auf ca. 80)

SMWK:Fortlaufend: Bereitstellung des mobilen Zugriffs auf IT-Verfahren und Informationen in Abhängigkeit von den technischen Rahmenbedingungen des Sächsischen Verwaltungsnetzes

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

Anhang: Maßnahmen, 3 - Kompetenz und „Gute Arbeit“ im digitalen Zeitalter gestalten 57

Maßnahme 3.2.2. Interessenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Digitale Arbeit“

Federführung SMWA

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Fachkräfteallianz Sachsen, Unternehmen, Beschäftigte, Betriebsräte, Gewerkschaften, Kammern und Verbände

Beschreibung Der digitale Wandel in der Arbeitswelt berührt vielfältige Bereiche und Prozesse. Nicht nur Berufe, Tätigkeiten, Anforderungen und Arbeitsinhalte, sondern auch die Ausgestaltung von Arbeit werden sich in vielen Berufen fundamental verändern. Dabei werden auch bisher geltende Arbeits- und Sozialstandards in Frage gestellt.

Wir möchten herausfinden, wie sächsische Unternehmen beim Wandel unterstützt werden müssen und welche Bedarfe die Beschäftigten haben. Dabei setzen wir auf den Meinungsaustausch mit den Sozialpartnern und beteiligen uns an bestehenden Initiativen.

Ergebnisse des Dialogs fließen auch in unsere Aktivitäten auf Bundesebene ein. So vertritt das SMWA die Interessen Sachsens in der Arbeitsgruppe „Arbeiten 4.0“ in der länderübergreifenden Arbeits- und Sozialminis-terkonferenz.

Die Digitalisierung betrifft auch viele Bereiche des Schwerpunkts „Gute Arbeit für Sachsen“ des SMWA, deren Hauptziele in der Sicherung von nachhaltiger Beschäftigung mit attraktiven Arbeitsbedingungen, der Verbes-serung der Aus- und Weiterbildung sowie der Förderung von sozialer Inklusion liegen. Es wird eine Verknüpfung von Themen wie die Erhöhung der Tarifbindung und die Erweiterung der Mitbestimmungsmöglichkeiten in sächsischen Betrieben mit den Veränderungen, die der digitale Wandel mit sich bringt, angestrebt.

Auch die Fachkräfteallianz Sachsen befasst sich mit der fortschreitenden Digitalisierung der Arbeitswelt. Das Gremium hat sich verständigt, die Chancen der Digitalisierung als zentralen Tagesordnungspunkt einer Sitzung gemeinsam zu erörtern.

Meilensteine 2018/ 2019: Studie und Dialogprozess zu Arbeit 4.0 in Sachsen

Erläuterung zurUmsetzung

Februar 2016: Gemeinsame Stellungnahme der Bundesländer im Rahmen der Arbeits- und Sozialminister-konferenz (ASMK)28. April 2016: Arbeitnehmerempfang zum Thema „Wandel der Arbeit / Arbeitswelt der Zukunft“7. Juni 2016: Gemeinsame Erklärung der Fachkräfteallianz Sachsen mit Handlungsfeld Digitalisierung ver-abschiedet28. Oktober 2016 und 13. November 2017: forum sachsen digital mit Thementisch Arbeit 4.0

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

58 Anhang: Maßnahmen, 3 - Kompetenz und „Gute Arbeit“ im digitalen Zeitalter gestalten

Maßnahme 3.2.3. Forschung zu den Auswirkungen des digitalen Wandels auf die Arbeit

Federführung SMWA

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Unternehmen und Beschäftigte, Betriebsräte und Gewerkschaften, Kammern und Verbände

Beschreibung Die dynamische Entwicklung im Bereich der Digitalisierung wird die Arbeitsprozesse grundlegend verändern. Trotz einer Vielzahl von Untersuchungen lässt sich derzeit nur schwer abschätzen, in welche Richtung der di-gitale Wandel geht und welche beschäftigungspolitischen Veränderungen in den kommenden Jahren generell und hier im Freistaat Sachsen speziell eintreten werden. Die Staatsregierung will die Auswirkungen von „Arbeit 4.0“ in Unternehmen des Freistaates Sachsen untersuchen, um daraus unterstützende Maßnahmen abzuleiten.

MeilensteineWeiterführung DGB Index „Gute Arbeit in Sachsen 2017“

Bis Mitte 2018: Beauftragung einer Studie zum Thema Arbeit 4.0

Erläuterung zurUmsetzung

Im Auftrag des SMWA wurden folgende Länderzusatzstudien zum Themenkomplex Arbeit 4.0 erstellt:

■ IAB Betriebspanel 2016 und 2017, Länderbericht Sachsen ■ DGB-Index „Gute Arbeit 2016“ mit Themenschwerpunkt „Digitalisierung der Arbeit“ ■ „Weiterbildung in Sachsen 2016“ erfolgte parallel zur Erhebung des Bundesministeriums für Bildung und

Forschung „Weiterbildungsverhalten in Deutschland 2016“ mit Thema „Digitalisierung in der Weiterbil-dung“

■ „Stand und Perspektiven der Digitalisierung in Sachsen“ als Teil der Bundesstudie „Monitoring Wirtschaft DIGITAL“

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

Anhang: Maßnahmen, 3 - Kompetenz und „Gute Arbeit“ im digitalen Zeitalter gestalten 59

Maßnahme 3.2.4. Arbeit 4.0: Stärkung der lebensphasenorientierten Personalpolitik im Freistaat Sachsen

Federführung SMWA

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Fachkräfteallianz Sachsen

Beschreibung Der digitale Wandel in der Arbeitswelt erfordert ein strategisches Personalmanagement in den Unternehmen, das die Hebung aller Arbeitszeitpotenziale bei gleichzeitiger Berücksichtigung individualisierter Lebensentwür-fe fokussiert. Aufbauend auf den Forschungsbefunden zu den Auswirkungen des digitalen Wandels auf die Arbeit und dem Weißbuch „Arbeiten 4.0“ wird die Staatsregierung im Dialog mit relevanten Akteuren des Ar-beitsmarktes, wie den Mitgliedern der Fachkräfteallianz Sachsen, geeignete Maßnahmen zur Stärkung einer le-bensphasenorientierten Personalpolitik im Freistaat Sachsen entwickeln und unterstützen. Im Fokus steht auch die weitere Sensibilisierung – insbesondere sächsischer kleiner und mittlerer Unternehmen – für eine moderne Personalpolitik. Über die Fachkräfterichtlinie des SMWA werden unter anderem regionale Maßnahmen zur In-formation und Sensibilisierung von Unternehmen zu Themen der Fachkräftesicherung sowie der Verbesserung der Vereinbarkeit Familie und Beruf gefördert.

Meilensteine

30. Mai 2018: Befassung der Fachkräfteallianz Sachsen mit dem Thema „Personalmanagement/-entwicklung bei sächsischen Arbeitgebern“Juli bis August 2018: Stärken- und Schwächenanalyse zum lebensphasenorientierten, alter(n)sgerechten Personalmanagement in sächsischen Unternehmen mit Handlungsempfehlungen für ein MaßnahmepaketAb August 2018: Onlinebeteiligung zur „Fachkräftestrategie 2030“, Implementierung des lebensphasen-orientierten, alter(n)sgerechten Personalmanagements in der FachkräftestrategieVoraussichtlich im Mai 2018: Inkrafttreten der weiterentwickelten Mittelstandsrichtlinie (Aufnahme der Personalentwicklungsberatung als Förderschwerpunkt, stärkere Transparenz der Beratungsinhalte und aktive Bewerbung)

Erläuterung zurUmsetzung

Fachkräfteallianz Sachsen:

2. November 2016: Beschluss zur Konzipierung einer Sensibilisierungskampagne zur Etablierung einer alter(n)sgerechten Personalpolitik11. November 2017: Beschluss zur Ausschreibung einer Studie zum lebensphasenorientierten, alter(n)sge-rechten Personalmanagement im Rahmen der Weiterentwicklung der Fachkräftestrategie Sachsen

Über Fachkräfterichtlinie des SMWA unter anderem Unterstützung von MINT-bezogenen Projekten

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

60 Anhang: Maßnahmen, 3 - Kompetenz und „Gute Arbeit“ im digitalen Zeitalter gestalten

4. Strategisches Ziel: Digitale Innovationskraft stärken

62 Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken

Maßnahme 4.1.1.Förderung von Aktivitäten eines IT-/Software-Clusters und von digitalisierungsbezogenen Innovationsclustern sowie Kooperationsnetzwerken in Sachsen

Federführung SMWA

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

SMWK

Beschreibung Clusterförderung (Innovationscluster, Kooperationsnetzwerke)Die Clusterförderung des Freistaates Sachsen soll den Aufbau und Ausbau strategischer Kooperationen zwi-schen sächsischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Technologie-, Gründer- und Innovationszentren, Kammern und Verbänden unterstützen. Somit sollen sächsi-sche kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Unternehmensgründer ihre Kooperations- und Leistungsfä-higkeit ausbauen und dadurch ihre Markt- und Innovationspotenziale noch besser ausschöpfen. Dabei sollen zum Beispiel auch die im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel auftretenden Herausforderungen aufge-griffen werden. Der Freistaat Sachsen will so den Wissenstransfer über Branchen und Technologiefelder hinweg intensivieren, die gemeinsame Erschließung zukunftsträchtiger Themenfelder stärken und so bereits vorhan-denes Wissen durch die Nutzung in anderen Anwendungsbereichen wirtschaftlich noch besser verwerten. Die Förderung soll ferner dazu beitragen, die auf zentralen Zukunftsmärkten vorhandenen Entwicklungspotenziale für die sächsische Wirtschaft zu erschließen. Über die Clusterförderung können unter anderem Kooperations-netzwerke und Innovationscluster mit einem thematischen Bezug zur Digitalisierung unterstützt werden.

IT-/Software-Cluster SachsenUm die Potenziale Sachsens als stark wachsender Software-Standort in seiner gesamten Breite – Ausbildung, Forschung, Industrie und Dienstleistungen – zu fördern, unterstützt der Freistaat darüber hinaus auch Akti-vitäten zur Schaffung eines IT-/ Software-Clusters in Sachsen. Über die Jahre haben sich lokal und inhaltlich differenzierte Cluster in Sachsen gebildet, welche bis zum Bundesverband Bitkom vernetzt sind. Das Ziel des Freistaates ist unter anderem die Zusammenarbeit der existierenden Akteure (zum Beispiel Software Saxony, GeSis, IT-Bündnis Chemnitz und Bitkom) durch die Unterstützung verbindender, gemeinschaftlicher Aktivitäten. Dazu gehört beispielsweise der seit 2015 jährlich stattfindende Sächsische IT-Summit. Die Erwartungen der sächsischen Software-Branche wurden im Positionspapier sächsischer IT-Cluster („SW-IT-CH“) konzentriert zusammengefasst. Das Positionspapier enthält Handlungsempfehlungen sowohl für Cluster als auch für Staats-ministerien. Dabei haben aktuelle Themenbereiche wie Sicherheit und Zuverlässigkeit ein hohes Gewicht.

Meilensteine -

4. Strategisches Ziel: Digitale Innovationskraft stärken4.1. Handlungsfeld: Hard- und Software

Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken 63

Maßnahme 4.1.1.Förderung von Aktivitäten eines IT-/Software-Clusters und von digitalisierungsbezogenen Innovationsclustern sowie Kooperationsnetzwerken in Sachsen

Erläuterung zurUmsetzung

19. März 2015: Erster Sächsischer IT-Summit in Dresden statt (wurde mit Sponsoring und Förderung durch Mittelstandsrichtlinie vom Silicon Saxony e. V. durchgeführt)31. Mai 2016: Beim zweiten Sächsischen IT-Summit in Chemnitz haben Branchennetzwerk Silicon Saxony, Cluster IT Mitteldeutschland e. V. und IT-Bündnis Chemnitz Zusammenarbeit vereinbart

Über Clusterförderung werden bislang „Südwestsachsen Digital“ als Kooperationsnetzwerk und der „Smart Infrastructure Hub Leipzig“ (vgl. Maßnahme 4.2.10) als Innovationscluster gefördert

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

64 Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken

Maßnahme 4.1.2. Beteiligung am Mikroelektronikförderprogramm ECSEL

Federführung SMWA

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

-

Beschreibung ECSEL („Electronic Components and Systems for European Leadership”) ist das zentrale und über die Gesamt-laufzeit von sieben Jahren mit Fördermitteln von bis zu 2,4 Milliarden Euro ausgestattete europäische Pro-gramm zur Förderung von Kooperationsprojekten auf den Gebieten Mikroelektronik sowie smart und embedded systems. Es setzt eine jeweils hälftige Ko-Finanzierung der Teilnehmerstaaten voraus. Um Anzahl und Umfang sächsischer Projektteile maßgeblich zu erhöhen, hat sich der Freistaat zu einem eigenen Engagement entschlos-sen. Sachsen ist bereit, über die ECSEL-Gesamtlaufzeit bis zu 200 Millionen Euro für die Förderung sächsischer Projektteile zur Verfügung zu stellen. Zur Umsetzung wurde mit dem auf nationaler Seite zuständigen BMBF eine weitgehende Integration des sächsischen ECSEL-Fördersystems in das nationale Fördersystem vereinbart, das wiederum eng mit dem europäischen Fördersystem verzahnt ist.

Meilensteine Jährlich im Herbst Entscheidungsphase der ECSEL-Förderaufrufe

Erläuterung zurUmsetzung

Laufendes Förderprogramm mit jährlichen Förderaufrufen und Entscheidungen

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken 65

Maßnahme 4.1.3. Förderprogramm Kofinanzierung Kinodigitalisierung in Sachsen

Federführung SMWK

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Filmförderungsanstalt (FFA) als Fördermittel ausreichende Stelle

Beschreibung Im Juni 2011 schloss das SMWK mit der Filmförderungsanstalt (FFA) eine Kofinanzierungsvereinbarung und übernahm hierbei die Förderkriterien von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und FFA: Kinos mit bis zu sechs Leinwänden (in Orten mit bis zu 50.000 Einwohnern sind auch mehr Leinwände möglich), einem durchschnittlichen Mindestnetto-Erlös von 40.000 Euro pro Jahr und Leinwand oder mehr als 8.000 Besuchern pro Jahr und Leinwand, durchschnittlich maximal 260.000 Euro Nettokartenumsatz und einem Pachtvertrag über mindestens fünf Jahre bei Antragstellung. Gleichzeitig wurden die Fördersummen der BKM übernommen: bis zu 17.500 Euro pro Leinwand beziehungsweise bis zu 21.000 Euro bei kulturellen oder strukturellen Besonderheiten. Die FFA förderte zusätzlich grundsätzlich mit max. 10.000 Euro pro Leinwand.

Durch die Kumulierbarkeit der Förderungen konnten die Kinobetreiber bis zu 75 Prozent Förderung erhalten. Die Ausreichung der sächsischen Fördergelder übernahm die FFA.

Aufgrund der Mindest-Fördervoraussetzungen konnten zwangsläufig nicht alle Programmkinos gefördert wer-den (sogenannte Drop-out-Kinos). SMWK hat deshalb im September 2014 auch das entsprechende Nachfol-ge-Digitalisierungsprogramm der BKM kofinanziert.

Fördervoraussetzung war dieses Mal das Nicht-Erreichen der Fördervoraussetzungen des alten Programms. Aufgrund des technischen Fortschritts und der bei den kleineren Kinos geringeren Prozessorgröße, konnte man mittlerweile von erforderlichen Umstellungskosten in Höhe von 40.000 Euro pro Leinwand ausgehen. Die Zuwendungshöhe von BKM und SMWK betrug jeweils 25 beziehungsweise 30 Prozent (Zuschlag für Program-minhalt, Ort kleiner als 20.000 Einwohner, …) der förderfähigen Kosten. In absoluten Zahlen waren dies 12.500 Euro beziehungsweise 15.000 Euro. Auch die Abwicklung dieser sächsischen Förderung übernahm die FFA.

Meilensteine -

Erläuterung zurUmsetzung

2011 bis 2014: SMWK hat beide Digitalisierungsprogramme von mit insgesamt rund 900.000 Euro gefördert

61 Leinwände in 35 sächsischen Kinos konnten so auf digitalen Filmbetrieb umgestellt werden

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

abgeschlossen

66 Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken

Maßnahme 4.2.1. Entwicklung einer industriepolitischen Gesamtstrategie für Sachsen

Federführung SMWA

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

-

Beschreibung Die Staatsregierung wird eine industriepolitische Gesamtstrategie „Industrie der Zukunft“ entwickeln. Zen-trales Instrument hierfür ist die „StrategieWerkstatt: Industrie der Zukunft“. In diesem Rahmen werden die industriellen, wettbewerblichen, technologischen und sozialen Herausforderungen beleuchtet, mit denen sich die sächsische Industrie insbesondere durch die Digitalisierung bis 2030 konfrontiert sieht. Im Fokus stehen auch die Veränderungen in der Arbeitswelt, die mit der Einführung neuer Fertigungstechnologien und mit der organisatorischen Wandlung industrieller Prozesse verbunden sind.

Ein kontinuierlicher Interaktions- und Kommunikationsprozess insbesondere mit sächsischen, aber auch na-tionalen und europäischen Stakeholdern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verbänden unter Einbeziehung strategischer Partner identifiziert spezifische Stärken, Schwächen sowie Potenziale der sächsischen Industrie. Zugleich entstehen in einem intensiven Interaktionsprozess Struktur und Grundzüge einer sächsischen Indust-riestrategie mit adressierten Handlungsempfehlungen. Das Vorhaben dient auch der Stärkung der Vernetzung sächsischer Akteure inner- und außerhalb der Landesgrenzen, der Identifizierung von Projektpartnern sowie zur Entwicklung von Projektideen zur operativen Umsetzung der Strategie.

Meilensteine7. März 2018: Zweite Ergebniskonferenz der „StrategieWerkstatt: Industrie der Zukunft“ in Dresden24. April 2018: Vorstellung der Ergebnisse der „StrategieWerkstatt: Industrie der Zukunft“ in Berlin12. November 2018: Abschlussveranstaltung der „StrategieWerkstatt: Industrie der Zukunft“

Erläuterung zurUmsetzung

Juni 2016: Vorlage der SWOT-StudieSeit September 2016: drei Sitzungen des Strategiekreises7. März 2017: erste Ergebniskonferenz der „StrategieWerkstatt: Industrie der Zukunft“ im Rahmen der Leipziger Messen Z/intec

Zahlreiche Workshops, Veranstaltungen, unter anderem am 4. Dezember 2017 mit Staats minister Martin Dulig in Brüssel, Gespräche, Interviews, Veröffentlichung von Schlaglichtern

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

4.2. Handlungsfeld: Wirtschaft 4.0

Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken 67

Maßnahme 4.2.2. Professionalisierung sächsischer Touristinformationseinrichtungen

Federführung SMWA

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

-

Beschreibung Mit 224 Touristinformationen (TI) gibt es in mehr als der Hälfte aller sächsischen Kommunen (431) eine Anlauf-stelle für Gäste. 2015 bis 2017 wurden alle TI analysiert, Empfehlungen mit dem Ziel der Professionalisierung sächsischer TI erarbeitet, der Austausch untereinander angeregt und weitere Unterstützungsangebote entwi-ckelt.http://www.ltv-sachsen.de/de/Themen/Touristinformationen_1740.html

Mit dem Ziel, die Professionalität der TI zu verbessern, wurden fünf Handlungsfelder zu den Themen Aufga-benwahrnehmung, Qualität und Innovation, Ausstattung, Digitalisierung sowie Organisation und Finanzierung definiert und mit Maßnahmen für die kommunale, regionale und Landesebene untersetzt. Zur praktischen Unterstützung steht ein Praxisleitfaden zur Verfügung.http://www.ltv-sachsen.de/csdata/download/1/de/ 160520_leitfaden_ti_sachsen_final_2297.pdf

In sieben Städten wurde mit den Vertretern der TI und Destinationsmanagementorganisationen (DMO) der Aus-tausch gesucht. 107 Teilnehmer beteiligten sich an der regen Diskussion zu den Handlungsfeldern.

Die besten Praxisbeispiele zu Ausstattung und Qualität, zum Stellenwert des Tourismus und dem Umgang mit Leistungsträgern wurden gemeinsam mit Tipps & Tricks in dieser Sammlung zusammengestellt, um den Service für Gäste weiter zu optimieren.http://www.ltv-sachsen.de/csdata/epaper/1/de/5a37cbb09bd92/

Die räumliche Ausstattung einer TI sollte die Gesichtspunkte wie Funktionalität, Modernität und Design erfül-len. Als Grundlage dienen die Kriterien der DTV i-Marke.http://www.ltv-sachsen.de/csdata/download/1/de/ basis_und_zusatzausstattung_einer_touristinformation_2771.pdf

Meilensteine Laufende Umsetzung

Erläuterung zurUmsetzung

Bedarfsweise Modernisierung der TI

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

68 Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken

Maßnahme 4.2.3. Entwicklung barrierefreier Angebote für touristische Angebote

Federführung SMWA

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen mbH

Beschreibung Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft (RIGA) vom 29. Juni 2015 unterstützt das SMWA unter anderem Unternehmen der Tourismuswirtschaft mit Zuwendungen für Investitionsvorhaben. Mit den Investitionsvorhaben müssen neue Dauerarbeitsplätze geschaffen werden. Für Investitionsvorhaben auf dem Gebiet des Tourismus gelten ergänzende Regelungen (vgl. Ziff. II Nr. 7). Gefördert werden Investitionen, die zur Erhöhung der Übernachtungszahlen in den Tourismusregionen, zur Gewinnung neuer Gästegruppen sowie zur Saisonverlängerung insbesondere in den Bereichen Aktiv-, Vital- und Erlebnistourismus beitragen. Die Un-terstützung barrierefreier Angebote ist entsprechend mit abgedeckt.

Das SMWA hat die Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen mbH (TMGS) mit Marketingmaßnahmen für das Reiseland Sachsen beauftragt, unter anderem im Bereich „Sachsen barrierefrei“.

■ Das Informationsangebot der TMGS findet sich auf den Internetseiten www.sachsen-tourismus.de. Die Inhalte – inklusive Bilder – sind lesbar für technische Bildschirmleser privater Nutzer (Blinde, Sehbehin-derte).

■ Die Print-Broschüre „Sachsen barrierefrei“ wird im Vertrieb auch in Hörfassung angeboten und steht online auf den Internetseiten der TMGS zur Verfügung.

■ Den Reiseinteressierten und Gästen steht eine Online-Datenbank mit barrierefreien touristischen Ange-boten touristischer Leistungsträger zur Verfügung.

■ Es gibt Sensibilisierungs- und Weiterbildungsangebote der TMGS für touristische Leistungsträger, unter anderem steht ein Leitfaden „Tourismus für ALLE in Sachsen“ online zur Verfügung

Meilensteine Maßnahme läuft kontinuierlich weiter

Erläuterung zurUmsetzung

Laufende Pflege und Weiterentwicklung der vorhandenen Instrumente und Produkte

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken 69

Maßnahme 4.2.4.Fortschreibung der Tourismusstrategie Sachsen 2020 insbesondere unter Berücksichtigung von Digitalisierungsaspekten

Federführung SMWA

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Landestourismusverband Sachsen e. V. (LTV), Tourimus Marketing Gesellschaft Sachsen mbH (TMGS)

Beschreibung Die Fortschreibung der Tourismusstrategie Sachsen 2020 ist in Arbeit und wird im 2. Quartal 2018 fertig-gestellt. Die Anforderungen der Digitalisierung für die Tourismusbranche sind ein wichtiges Thema für die Tourismusstrategie Sachsen 2025.

MeilensteineAugust 2017 bis 2. Quartal 2018: Fertigstellung der Fortschreibung (Tourismusstrategie Sachsen 2025)2. Quartal 2018: Kabinettsbeschluss

Erläuterung zurUmsetzung

Januar 2017: Start der Erarbeitung der Fortschreibung der Tourismusstrategie Sachsen 2020 und Konstitu-ierung der Arbeitsgruppen (18. Januar 2017 Auftaktgespräch Staatsminister Dulig mit LTV-Vorstand)Februar bis August 2017: Sitzungen der Arbeitsgruppen

Das SMWA hat einen breiten Interessentenkreis von Tourismusakteuren angeschrieben mit der Bitte, Anre-gungen und Positionierungen für die Fortschreibung mitzuteilen, von Januar bis August 2017 fanden acht Sitzungen der Arbeitsgruppen statt, begleitet wurden diese Beratungen von den drei Sitzungen der politi-schen Arbeitsgruppe

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

70 Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken

Maßnahme 4.2.5.Nutzung der Wertschöpfungspotenziale der Kultur- und Kreativwirtschaft (KKwi) für die sächsische Wirtschaft

Federführung SMWA

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

SMWK, Landesverband für Kultur- und Kreativwirtschaft e. V.

Beschreibung Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist ein bedeutender Arbeitgeber und eine starke Wirtschaftsbranche in Sach-sen. Die Kopplung der Kultur- und Kreativwirtschaft (KKwi) an Zulieferer aus der IT- und Medienindustrie auf der einen und Kunden sowie Partner aus anderen Branchen auf der anderen Seite macht sie zu einer typischen Querschnittsbranche, die mit ihren spezifischen Leistungen als Partner in der Wertschöpfung agiert – und zwar entlang der gesamten Wertschöpfungskette- von der Ideenfindung über Design bis hin zur Vermarktung.

Zur Erschließung der Innovations- und Wertschöpfungspotenziale fördert der Freistaat Sachsen das Sächsische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft, dessen Projektträger der Landesverband der Kultur- und Kreativ-wirtschaft Sachsen e. V. ist.

Das Thema Digitalisierung findet als aktueller Megatrend im Zweiten Bericht zur Kultur- und Kreativwirtschaft Sachsen, dessen qualitativer Teil 2018 ausgeschrieben wird, Berücksichtigung. Aus den Erkenntnissen sollen Handlungsempfehlungen für die Staatsregierung abgeleitet werden.

Meilensteine2018: Ausschreibung qualitativer Teil „Zweiter Bericht zur Kultur- und Kreativwirtschaft Sachsen“Laufend bis 2022: Begleitung der Förderung des Landesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft Sachsen e. V.

Erläuterung zurUmsetzung

April 2017: Bewilligung der Förderung der Einrichtung eines selbstorganisierten Sächsischen Zentrums für Kultur- und KreativwirtschaftNovember 2017: Diskussion der Wertschöpfungspotenziale der Kultur- und Kreativwirtschaft zur Digitalkon-ferenz des Freistaates Sachsen seitens SMWAFebruar 2018: Veröffentlichung Zwischenbericht zum Zweiten Kulturwirtschaftsbericht (Online abrufbar unter: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/30214)

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken 71

Maßnahme 4.2.6. Beratung des inhabergeführten Einzelhandels zur Nutzung digitaler Technologien

Federführung SMWA

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

-

Beschreibung Die Digitalisierung aller Lebensbereiche wirkt sich insbesondere auf das Kaufverhalten vieler Konsumenten aus. Das stellt für den inhabergeführten Einzelhandel eine besondere Herausforderung dar. Den inhabergeführten Einzelhandel bei der Digitalisierung seines Geschäftes zu unterstützen ist Ziel der Beratung, die das SMWA im Rahmen der Mittelstandsrichtlinie fördert.

Meilensteine

Maßnahme läuft und wird fortgesetzt

Mai 2018: zusätzliche förderfähige Ausgaben im Programm E-Business ab Inkrafttreten der überarbeiteten Mittelstandsrichtlinie

Erläuterung zurUmsetzung

In der Mittelstandsrichtlinie werden hierfür die Programme Betriebsberatung/ Coaching und E-Business angeboten

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

72 Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken

Maßnahme 4.2.7.Digitalisierung als Querschnittsthema in der Studie „Logistikwirtschaft im Freistaat Sachsen“

Federführung SMWA

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

-

Beschreibung Laut „Monitoring-Report Wirtschaft DIGITAL 2016: Sachsen“ sind die sächsischen Unternehmen im Bereich Verkehr und Logistik durchschnittlich digitalisiert (42 von möglichen 100 Punkten, bundesweit: 43 Punkte).

Um Erkenntnisse und Ansatzpunkte für Handlungsoptionen zur Steigerung des Digitalisierungsgrades in der sächsischen Logistikwirtschaft zu erlangen, soll die Digitalisierung in der Studie „Logistikwirtschaft im Freistaat Sachsen“ als Querschnittsthema vertieft in den Blick genommen werden.

So soll die Digitalisierung zum Beispiel bei der Ermittlung und Beschreibung der aktuel-len Megatrends und Trends der Logistik und der Ableitung daraus resultierender Risiken, Chancen, Herausforderungen und Potenziale für die sächsische Logistikwirtschaft in besonderem Maße berücksichtigt werden. Durch die Ermittlung und Darstellung von fünf Praxisbeispielen sollen die positiven Effekte für die sächsische Logistikbranche durch den Einsatz IT-gestützter Systeme, Prozesse und Anwendungen veranschau-licht werden. Im Zuge der Befragung von sächsischen Betrieben sollen die aktuellen und geplanten Digitalisie-rungsaktivitäten und Hemmnisse im Bereich Logistik eruiert, beschrieben, analysiert und interpretiert werden. Digitalisierungspotenziale sollen abgeschätzt, Handlungs- und Unterstützungsbedarfe aufgezeigt, Handlungs-empfehlungen sowie Maßnahmenvorschläge zur Steigerung des Digitalisierungsgrades entwickelt werden. Bei der Herleitung von Gestaltungsoptionen zur branchenbezogenen Qualifikations- und Fachkräftesicherung sol-len auch die Ziele und Maßnahmen der Digitalisierungsstrategie des Freistaates Sachsen berücksichtigt werden.

Meilensteine 3. Quartal 2019: Abschluss der Maßnahme

Erläuterung zurUmsetzung

Februar 2018: Bekanntmachung der europaweiten Ausschreibung

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken 73

Maßnahme 4.2.8. Smart Systems Hub Dresden

Federführung SK, SMWA, SMWK

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Wirtschaftsföderung Stadt Dresden, Wirtschaftsföderung Stadt Chemnitz, sächsische Universitäten und Hochschulen, Forschungsinstitute, Unternehmen, Wirtschaftsverbände und Start-up-Initiativen

Beschreibung Digital Hubs sind Ökosysteme, die die Kooperation von Unternehmen, Gründern und Wissenschaft fördern sol-len, um die digitale Transformation in Deutschland strategisch anzustoßen. Dresden und Leipzig wurde durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) als ein Hub mit zwei Standorten ausgewählt (siehe www.de-hub.de). Die nationale Hub Agency (RCKT) vernetzt die Hubs untereinander; eine durch die Germany Trade & Invest-Gesellschaft betriebene Werbekampagne stellt die Stärken Deutschlands an den verschiedenen Standorten international heraus.

Zum Leipziger Hub siehe Maßnahme 4.2.10.

Mit dem „Smart Systems Hub - Enabling IoT“ in Dresden entsteht ein Kompetenz- und Innovationszentrum zur Industrie-Digitalisierung, das die erste europäische Adresse für Komponenten smarter Systeme ist. Ausgehend von der Leitindustrie Mikroelektronik sollen durch die Integration von Software und Connectivity neue Ge-schäftsmodelle besetzt werden. Der Dresdner Hub soll die digitale Souveränität Deutschlands sichern helfen und ist mit der Vision verknüpft, der führende One-Stop-Shop für IoT-Lösungen in Deutschland und in Europa zu werden und im Jahr 2028 weltweit zu den Top 3 der Anbieter zu zählen. Er soll als attraktiver Ausbildungs- sowie Beratungs- und Umsetzungsstandort im Bereich Smart Systems wahrgenommen werden.

Die Leistungen des Smart Systems Hub und seiner Partner sind in sogenannten „Trails“, also Besuchstouren bei Demonstratoren eines Technologie- oder Geschäftsfelds, erlebbar.

Meilensteine2. Halbjahr 2018: Arbeitsaufnahme durch die bis dahin gegründete Hub-Management-Gesellschaft; Abschluss der Planungen für das Technologie-Transferzentrum des Hubs, das „Co-Innovation Center“ und Umsetzungsbeginn

Erläuterung zurUmsetzung

2017 und 1. Quartal 2018: Erarbeitung der inhaltlichen und rechtlichen Gestalt der Hub-Management Gesellschaft und eines Netzwerks von Sponsoring- und Kooperations-Partnern

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Planung und Umsetzung

74 Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken

Maßnahme 4.2.9.Unterstützung innovativer Unternehmen (Technologiegründerstipendium, Digitalisierung der Geschäftsmodelle, Ausbau des elektronischen Geschäfts verkehrs, Verbesserung des Informationsschutzes in KMU)

Federführung SMWA

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

-

Beschreibung TECHNOLOGIEGRÜNDERSTIPENDIUM

Gründerteams in zukunftsträchtigen Technologiebereichen werden für zwölf Monate mit personengebundenen Stipendien unterstützt. Ziel ist die Gründung nach sechs Monaten. Damit bezieht sich die Förderung auf die Gründungsvorbereitung und erste Schritte des Unternehmensaufbaus. Dabei soll ein „weicher“ Übergang zur unternehmerischen Selbstständigkeit ermöglicht werden, der die persönlichen Risiken der Gründer reduziert, die konzeptionelle Basis für die Gründung verbessert und den notwendigen finanziellen Freiraum für die Weiterent-wicklung des Businessplans schafft.

BERATUNGS- UND DIGITALISIERUNGSPROJEKTE über die Förderung der Mittelstandsrichtlinie:

■ Betriebsberatung/ Coaching für mehr digitale Kompetenz im Mittelstand Das branchenoffene Beratungsangebot soll unter anderem dazu beitragen, Unternehmen noch stärker für das Thema zu sensibilisieren und konkrete Schritte im Bereich Digitalisierung zu gehen.

■ E-Business-Projekte Die E-Business-Förderung unterstützt Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), in denen sie sich mit modernen Informations- und Kommunikationstechnologien neue Absatzmärkte erschließen, interne Geschäftsprozesse im Zusammenhang mit Kunden und Lieferanten optimieren und weitgehend elektronisch (digital) abbilden.

■ Informationsschutz in KMU Die erweiterte Förderung von Informationsschutzprojekten soll dazu beitragen, den Schutz der Informa-tionen und IT-Systeme zu verbessern sowie Sicherheitskonzepte und -strategien in KMU konzeptionell vorzubereiten.

Meilensteine 16. Mai 2018: Inkrafttreten der Mittelstandsrichtlinie (SächsABl 558), gültig ab 4. Mai 2018

Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken 75

Maßnahme 4.2.9.Unterstützung innovativer Unternehmen (Technologiegründerstipendium, Digitalisierung der Geschäftsmodelle, Ausbau des elektronischen Geschäfts verkehrs, Verbesserung des Informationsschutzes in KMU)

Erläuterung zurUmsetzung

Bewilligungen 2017 (2016) [2015]:

TechnologiegründerstipendiumAnzahl bewilligter Projekte: 44 (51) [56]; Bewilligungsvolumen: 1.262.000 Euro (1.854.000 Euro) [1.700.000 Euro]

E-BusinessAnzahl bewilligter Projekte: 277 (240) [173]; Bewilligungsvolumen 3.578.592 Euro (3.067.000 Euro) [800.000 Euro]

InformationssicherheitAnzahl bewilligter Projekte: 3 (5) [0]; Bewilligungsvolumen: 6.141 Euro (3.000 Euro) [0 Euro]

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

76 Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken

Maßnahme 4.2.10. Smart Infrastructure Hub Leipzig (vormals Teil von 4.2.8)

Federführung SK, SMWA, SMWK

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Stadt Leipzig, sächsische Universitäten und Hochschulen, Forschungsinstitute, Unternehmen, Wirtschaftsverbände und Start-up-Initiativen

Beschreibung Digital Hubs sind Ökosysteme, die die Kooperation von Unternehmen, Gründern und Wissenschaft fördern sol-len, um die digitale Transformation in Deutschland strategisch anzustoßen. Dresden und Leipzig wurden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) als ein Hub mit zwei Standorten ausgewählt (siehe www.de-hub.de). Die nationale Hub Agency (RCKT) vernetzt die Hubs untereinander; eine durch RCKT und durch die Germany Trade & Invest-Gesellschaft betriebene Werbekampagne stellt die Stärken Deutschlands an den verschiedenen Standorten international heraus.

Zum Dresdner Hub siehe Maßnahme 4.2.8.

In Leipzig entsteht ein digitales Ökosystem für die Bereiche Energie, Smart City und Gesundheit, welches eta-blierte Wirtschaft, Start-ups und Forschung verbindet. Die intelligente Vernetzung und Digitalisierung von Prozessen und Infrastruktur innerhalb einer Stadt wird erforscht und ausgebaut. Dies trägt dazu bei, die Da-seinsfürsorge in Bereichen mit hohem öffentlichen Interesse besser, effizienter, digitaler und damit zukunfts-fähig zu machen.

Meilensteine

März 2018: Benennung eines Beirats mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Forschung2. Quartal 2018: Konkretisierung des Gebäudekonzepts und Ausarbeitung von Gebäudeplanung2. Quartal 2018: Finalisierung des Konzepts zum hochschulübergreifenden Forschungszentrum (RCI) nach Klärung der Unterstützung durch den Freistaat Sachsen2. Halbjahr 2018: First-Closing des Venture-Capital-FondsAb 2019: Schaffung eines Budgets zur Umsetzung von Smart City Pilotprojekten bei der Stadt Leipzig

Erläuterung zurUmsetzung

September 2017: Aufnahme der Arbeit der regionalen Hub-Koordinatoren SpinLab und Wirtschaftsförderung der Stadt LeipzigDezember 2017: Förderung aus der Richtlinie Clusterförderung des SMWA bewilligtJanuar 2018: Acht erste offizielle „Smart Infrastructure“-Start-ups im SpinLabFebruar 2018: Immer mehr etablierte Unternehmen bringen sich finanziell und inhaltlich in den Hub ein und ausgearbeitete Konzepte zur Umsetzung eines hochschulübergreifenden Forschungszentrums (RCI), eines Gründerzentrums und des Venture-Capital-Fonds liegen vor

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Planung und Umsetzung

Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken 77

Maßnahme 4.2.11.Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen in landwirtschaftlichen Unternehmen

Federführung SMUL

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

-

Beschreibung Gefördert werden Investitionen in die Digitalisierung von Geschäftsprozessen in landwirtschaftlichen Unter-nehmen in den Bereichen Nutztierhaltung, pflanzliche Erzeugung sowie Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Darunter fallen Investitionen im Zusammenhang mit der Erfassung, Spei-cherung, Verarbeitung und Sicherung von Daten sowie der digitalen Dokumentation von Prozessen in landwirt-schaftlichen Betrieben. Förderfähig sind insbesondere die Entwicklung und der Erwerb von Software, Sensoren und GPS-Anlagen. Die Förderung erfolgt aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum 2014-2020 im Rahmen der Richtlinie Landwirtschaft, Innovation und Wissenstransfer des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft. Die Digitalisierung von Geschäftsprozessen ermöglicht es den landwirtschaft-lichen Unternehmen, ressourcenschonender und effizienter zu produzieren. Die Maßnahme stärkt langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und trägt dazu bei, dass die sächsischen Landwirte den gesell-schaftlichen Erwartungen hinsichtlich einer nachhaltigen, tierwohlgerechten und umweltschonenden Erzeu-gung von landwirtschaftlichen Produkten besser nachkommen können.

Meilensteine Mai 2018: Inkraftsetzung der geänderten Richtlinie und erster Aufruf zur Antragseinreichung

Erläuterung zurUmsetzung

Januar 2018: Genehmigung des Änderungsantrags des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum 2014-2020 durch die Europäische Kommission

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

78 Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken

Maßnahme 4.2.12. Unterstützung des Projekts „Data Mining und Wertschöpfung“

Federführung SMWK

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

SMWA, Institute für Informatik und Wirtschaftsinformatik der Universität Leipzig, Fraunhofer-Zentrum für Internationales Management und Wissensökonomie

Beschreibung Das Forschungsprojekt „Data Mining und Wertschöpfung“ ist auf die Entwicklung von neuen Methoden und geeigneten Softwarelösungen zur Bewertung und Nutzung von Daten ausgerichtet. Dabei sollen sozio-öko-nomische und softwaregestützte Kompetenzen verknüpft werden, um Unternehmen bei der Digitalisierung wissenschaftlich begleiten und praktisch unterstützen zu können. Auf Basis neuer Ansätze zur wirtschaftlichen Verwertung von Daten und der Simulation der Wertigkeit von Daten für unterschiedliche Nutzergruppen sollen die Entstehung neuer flexibler Geschäftsnetzwerke und deren Wirkmechanismen untersucht werden. Ziel ist es, für sächsische Unternehmen anwendungsorientierte Methoden zur Bewertung von Daten und deren Nutzungs-möglichkeit auf der Grundlage softwarebasierter Lösungen zu entwickeln.

Meilensteine

Bis Ende 2019: bedarfsorientierte Konzeptentwicklung, Feinjustierung des Gesamtkonzepts bis LaufzeitendeBis Ende 2019: Analyse bestehender Methoden2019 bis 2021: Entwicklung und Umsetzung bedarfsgerechter Interaktionsformate und IT-ToolsMitte 2019 bis Laufzeitende: Pilotierung der entwickelten MethodeAb 2020 bis Laufzeitende: Wissenstransfer

Erläuterung zurUmsetzung

Zuwendungsbescheid erteilt (Bewilligungszeitraum: 1. April 2018 - 31. März 2022)

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken 79

Maßnahme 4.3.1. Ansiedlung eines Instituts für angewandte Software-Forschung

Federführung SMWA

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

SMWK, Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR), BMWi

Beschreibung Die Initiative zur Ansiedlung eines Institutes für angewandte Software-Forschung gründet sich unter anderem auf steigende Bedarfsartikulationen aus der in Sachsen schnell wachsenden Software-Branche. Eine Analyse hat ergeben, dass die Softwareforschung im außeruniversitären Bereich strukturelle Schwächen aufweist und es eines über Sachsen hinaus relevanten, renommierten Software-Institutes bedarf. Mit einem solchen Institut mit Leuchtturmfunktion soll der Freistaat im Software-Bereich an Attraktivität für Forscher und Entwickler ge-winnen, wovon die wirtschaftliche Entwicklung der Branche, der Anwenderindustrien und des Standortes pro-fitieren. In finanzieller wie inhaltlicher Hinsicht erfordert der Aufbau des Institutes starke Partner. Hier konnte das zur Helmholtz-Gemeinschaft gehörenden Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) als namhafte, international anerkannte Forschungseinrichtung mit dem etabliertem Bund-Länder-Finanzierungsmodell als Partner für den Standort Sachsen gewonnen werden.

Meilensteine Institut befindet sich im Aufbau

Erläuterung zurUmsetzung

3. August 2017: Gründung des DLR-Instituts für Softwaremethoden zur Produktvirtualisierung

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

4.3. Handlungsfeld: Bedarfsorientierter Ausbau der FuE-Infrastruktur

80 Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken

Maßnahme 4.3.2.Entwicklung eines Spitzenzentrums Funktionsintegration für Mikro-/Nanoelektronik der Fraunhofer-Gesellschaft

Federführung SMWK

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

TU Dresden, TU Chemnitz, HTW Dresden, Fraunhofer Gesellschaft

Beschreibung Der Freistaat Sachsen stellt für die Jahre 2016 und 2017 fünf Millionen Euro Landesmittel für Pilotprojekte zur Entwicklung eines Spitzenzentrums „Funktionsintegration für die Mikro-/ Nanoelektronik“ bereit. Davon erhal-ten die Partneruniversitäten TU Dresden und TU Chemnitz sowie die HTW Dresden insgesamt ca. 1,5 Millionen Euro, knapp 3,5 Millionen Euro wurden der Fraunhofer Gesellschaft (FhG) zugewiesen.

Das Vorhaben hat wesentliches Potenzial, den Mikro- und Nanoelektronik-Standort Sachsen im internationalen Maßstab noch sichtbarer zu machen, seine Gesamtleistungsfähigkeit auch in Zukunft auf höchstem Niveau zu halten und die Anziehungskraft für Unternehmen in diesem Bereich zu vergrößern. Vorrangiges Ziel ist es, ein Ökosystem zu schaffen, in welchem eine schnelle Überführung von Forschungsergebnissen in innovative Pro-dukte realisiert werden kann. Außerdem erhöht das Vorhaben die Erfolgschancen der FhG (sowie die ihrer Part-ner-Einrichtungen) bei zukünftigen einschlägigen Förderwettbewerben auf nationaler und europäischer Ebene.

Meilensteine -

Erläuterung zurUmsetzung

26. Februar 2016: Zuwendungsbescheide wurden erteilt (Bewilligungszeitraum: 12. Februar 2016 - 31. De-zember 2017 [vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde genehmigt])

31. Dezember 2017: Projekt wurde planmäßig abgeschlossen: ■ Anforderungsanalyse abgeschlossen ■ Bereitstellung von Methoden zum Systemdesign realisiert ■ Integration von innovativen Materialien in MEMS-Prozesse abgeschlossen ■ Verfahren der Systemintegration vorhanden ■ Verfahren der Zuverlässigkeit entwickelt ■ Technologie- und Entwicklungsplattform etabliert

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

abgeschlossen

Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken 81

Maßnahme 4.3.3.Investition in Reinraum-Erweiterungen des Fraunhofer Instituts für Photonische Mikrosysteme (IPMS)

Federführung SMWK

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

BMBF

Beschreibung Das Fraunhofer-Institut für Photonische Mikrosysteme (IPMS) erforscht Basistechnologien und ermöglicht dar-auf aufbauend einen Technologietransfer, um elektronische, mechanische und optische Komponenten sowie de-ren Integration in miniaturisierte Bauelemente und Systeme zu gewährleisten. Um seine Forschungsinfrastruktur auf einem global wettbewerbsfähigen Spitzenniveau zu halten, ist eine Investition in Reinraum-Erweiterungen für die Forschung an mikro- und nanoelektromechanischen Sensor-Aktor-Systemen auf 200mm-Wafersub-traten notwendig. Hierdurch wird eine Kompatibilität der IPMS-Forschungsinfrastruktur für die Erforschung neuartiger hochintegrierter funktionaler Mikrosysteme angestrebt. Die Maßnahme dient der Stärkung des in Sachsen vorhandenen Forschungsnetzwerkes für Mikroelektronik, aber auch der Ermöglichung europäischer Kooperationen im Rahmen von Horizon 2020, dem Rahmenprogramm der Europä ischen Union für Forschung und Innovation, und der Teilnahme an zukünftigen transeuropäischen Pilotlinien für Smarte Systeme. Der Frei-staat Sachsen fördert die Erweiterung des Mikrosystem reinraumes des IPMS auf 200mm-Wafersubstrate aus Strukturfondsmitteln und Landesmitteln mit 24 Millionen Euro.

Meilensteine Bis Ende Juni 2018: Fertigstellung/ Beendigung der Maßnahme

Erläuterung zurUmsetzung

■ Zuwendungsbescheid erteilt ■ Ursprünglicher Bewilligungszeitraum 30. September 2015 - 31. Dezember 2017 wurde bis zum 30. Juni

2018 verlängert, da Verzögerungen bei den Anlagenlieferungen und -inbetriebnahmen eingetreten sind

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

82 Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken

Maßnahme 4.3.4. Nutzung von Big Data durch die Hochschulbibliotheken des Freistaates Sachsen

Federführung SMWK

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB), Hochschulbibliotheken des Freistaates Sachsen

Beschreibung Die Bewältigung der immer größer werdenden Mengen an digitalen Dokumenten (Big Data) stellt die Hoch-schulbibliotheken des Freistaates Sachsen vor große Herausforderungen. Big Data umfasst dabei Retrodigi-talisate, elektronische Publikationen beziehungsweise Forschungsdaten und Metadaten. Der Umgang mit Big Data stellt eine der wesentlichen Zukunftsaufgaben der Bibliotheken dar, die nur in enger Abstimmung mit Hochschulen und deren Rechenzentren umgesetzt werden kann.

Die SLUB wie auch die anderen Hochschulbibliotheken befinden sich mit den jeweiligen Hochschulen in stän-digem Austausch zur Implementierung und Gestaltung von Plattformen für Forschungsdaten und den institu-tionellen Forschungsdatenrepositorien.

Die Hochschulbibliotheken des Freistaates Sachsen zielen mit den Projekten auf den effizienten Umgang von digitalen Dokumenten beziehungsweise Forschungsdaten durch die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ab. Sie unterstützen insbesondere den freien Zugang zu Informationen, Daten und Software (Open Access, Open Data und Open Source). Mit den Projekten zur digitalen Langzeitarchivierung schaffen sie die Vorausset-zungen für die dauerhafte Bewahrung digitaler Dokumente und Forschungsdaten.

In den EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung)-Projekten „Material Hub. Informa tionstechnische Integration und Mobilisierung der bedeutenden Materialforschungskompetenzen in Dresden und Sachsen“, „Aufbau eines Medienübergreifenden Repository auf der Basis von Qucosa“ und „Aufbereitung und dezentrale Vernetzung von Bibliotheksmetadaten auf Basis von Linked Open Data Technologien“ werden Systeme und Werkzeuge für den Umgang mit großen Datenmengen in einer Reihe von Einzel- und Verbundprojekten von den Hochschulbibliotheken entwickelt.

MeilensteineBis September 2018: Organisation eines Workshops für die Fachcommunity zur Erweiterbarkeit des Material Hub und Einwerbung von weiteren Datenquellen aus der Industrie und deren Einbindung

Erläuterung zurUmsetzung

Absolvierte Meilensteine in 2017: ■ Erstellung eines Prototyps des Material Hub ■ Veranstaltung von zwei Workshops (1. Juni 2017 in Dresden, 16. November 2017 in Frankfurt) ■ Gewinnung von drei Pilotpartnern, deren Materialien im Projekt Verwendung finden

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken 83

Maßnahme 4.3.5. Landesdigitalisierungsprogramm für Wissenschaft und Kultur des Freistaats Sachsen

Federführung SMWK

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB), Hochschulbibliotheken des Freistaates Sachsen, öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken in kommunaler Trägerschaft

Beschreibung Die Übertragung von Texten in analoger, gedruckter Form mittels Retrodigitalisierung ist zurzeit eine der wich-tigsten Aufgaben der Bibliotheken. Des Weiteren gehört die Langzeitarchivierung zu den notwendigen Maßnah-men der Bibliotheken, um die Digitalisate dauerhaft zu sichern und zur Verfügung zu stellen. Da die Nutzerinnen und Nutzer der Bibliotheken immer stärker aktuelle Volltexte voraussetzen, muss auch das Angebot an aktu-ellen E-Books und Datenbanken ausgebaut werden, um damit den Wissenschaftsstandort Sachsen zu stärken. Dies ist auch ein wichtiger Aspekt des Landesdigitalisierungsprogramms für Wissenschaft und Kultur (LDP). Das LDP besteht aus folgenden drei Teilen:

1) Digitalisierung für wissenschaftliche und kulturelle Einrichtungen im Freistaat Sachsen, in zwei Bereichen:1.1) Massendigitalisierung für die SLUB und für die Universitätsbibliotheken Chemnitz, Freiberg und Leipzig1.2) Digitalisierung von Einzelstücken und besonderen Sammlungen2) Lizenzierung digitaler Medien (Konsortium der sächsischen Hochschulbibliotheken)3) Digitale Langzeitarchivierung

Die SLUB koordiniert das LDP in Abstimmung mit dem SMWK. Das LDP ist im Doppelhaushalt 2017/18 veran-schlagt. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse wird für das LDP eine Verlängerung im Doppelhaushalt 2019/20 beantragt.

Meilensteine

Bis Ende 2018: Abschluss der: ■ Digitalisierung von 8.000 Drucken Leipziger Verlage ■ Digitalisierung des historischen Altbestands der Bibliothek

der Hochschule für Bildende Künste Dresden

2018: Beginn der Digitalisierung des kriegsbedingt nach Breslau verlagerten Altbestands der Oberlausitzschen Bibliothek der Wissenschaften in Görlitz

Erläuterung zurUmsetzung

1. Januar 2017: Beginn Projektzeitraum (2017/18)6. April 2017: Workshop zum LDP in SLUB2017: Digitalisierung von 2.261.156 Images2015-2017: Digitalisierung im LDP insgesamt: 4.172.0632017: Volltexterkennung für 295.364 Seiten in Antiqua-Schrift2017: Langzeitarchivierung von 1.370.639 DateienJuni 2017: Abschluss von drei Rahmenverträgen mit Dienstleistern zur 1) Massendigitalisierung, 2) Boutiquedigitalisierung und 3) Zeitungsdigitalisierung

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

84 Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken

Maßnahme 4.3.6.Erweiterung des Hochleistungsrechners HRSK-II für die skalierbare Datenanalyse: HPC Data Analytics (HPC-DA)

Federführung SMWK

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

TU Dresden, BMBF

Beschreibung Das technisch-wissenschaftliche Hochleistungsrechnen (High Performance Computing – HPC) ist eine grund-legende Schlüsseltechnologie, die für immer mehr Wissenschaftsgebiete den Einsatz neuer Analysemethoden und dadurch neue Erkenntnisse ermöglicht. Ein Bereich, der sich bislang nicht ohne umfangreiche Anpassungen mit bestehenden HPC-Architekturen umsetzen lässt, ist die Analyse sehr großer Datenmengen. Neben der Weiterentwicklung numerischer Simulations-Software sowie der Skalierbarkeit von Anwendungen ist daher auch die Entwicklung von integrierten, ganzheitlichen und fächerübergreifenden Konzepten für eine innovative Datenanalyse zwingend erforderlich. Diese würde sowohl etablierten als auch neuen Forschungsfeldern einen starken Auftrieb geben.

Es entsteht ein bisher einmaliges Forschungsinstrument, das zusammen mit der anwenderorientierten Begleit-forschung, einer integrierten Weiterentwicklung der Governance-Strukturen und der Entwicklung von Portalen diversen Forschungscommunitys den Zugang zur Schlüsseltechnologie HPC deutlich erleichtern beziehungs-weise überhaupt erst ermöglichen wird. Darüber hinaus soll das HPC-DA-System in Lehre und Weiterbildung eingesetzt werden. Die synergetische Zusammenführung der beiden sehr dynamischen Forschungsbereiche HPC und Big-Data-Datenanalyse ist bundesweit einzigartig.

Die Ausrichtung auf Data Analytics ist eine konsequente Weiterentwicklung des datenintensiven Rechnens, das das Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen (ZIH) an der TU Dresden bereits seit dem Jahr 2004 verfolgt. Die Erweiterung des HRSK-II wird getrieben durch die Anwendungen und basiert auf intensiven und langfristigen Forschungsaktivitäten des ZIH auf diesem Gebiet.

Meilensteine

2018 und 2019: Geplante Zuweisungen an die TU Dresden (Gesamtkosten 10 Millionen Euro):

■ 2018: 2 Millionen Euro ■ 2019: 5 Millionen Euro

2019: Abschluss

Erläuterung zurUmsetzung

2015: Antragsskizze zur Förderung nach Art. 91b GG2016: Empfehlung des Wissenschaftsrates zur Förderung des Antrages2017: Zuweisung von 3 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln (je 50 Prozent)Ab 2017: schrittweise Beschaffung und Installation

Abschluss derMaßnahme

bis Ende der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

in Planung und Umsetzung

Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken 85

Maßnahme 4.4.1.Förderung der Weiterentwicklung digitaler Dienste im Bereich der Gesundheits- und Pflegewirtschaft

Federführung SMS

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

SMWA, SMWK

Beschreibung Um das Potenzial digitaler Dienste in der Gesundheits- und Pflegewirtschaft besser auszuschöpfen, soll ihre Weiterentwicklung systematisch gefördert werden. Viele digitale Dienste haben sich bisher nicht durchsetzen können und sind nicht in die Regelversorgung aufgenommen worden. Dennoch bietet die technische Entwick-lung Möglichkeiten, Patienten, ihre Angehörigen, aber auch Gesundheits- und Pflegedienste so zu unterstützen, dass diese eine digitale Unterstützung gern annehmen. Sachsen verfügt gerade in diesem Bereich über sehr gute Forschungseinrichtungen, die einen maßgebenden Beitrag zur Fortentwicklung der digitalen Dienste leis-ten können.

EU-Förderprogramme sollen deshalb genutzt werden, um Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie innova-tive Modellvorhaben im Bereich E-Health einschließlich telematischer, interdisziplinärer Vernetzung zu fördern.

Meilensteine31. März 2018: Antragsstichtag für neue Digitalisierungsprojekte nach der EFRE-Richtlinie SMS 2014-2020 (aktuell stehen rund zehn Millionen Euro für neue Projekte zur Verfügung)

Erläuterung zurUmsetzung

Beispiele für geförderte Projekte:

■ Oktober 2016: Projektförderung „Einfach:ambulant“ der TU Dresden, der CareSocial GmbH sowie des Pfle-gedienstes Steuer; Projekt konzentriert sich auf Unterstützung ambulanter Pflegedienste sowie verbesserte Kommunikation zwischen Angehörigen und weiteren Beteiligten wie Ärzten, Apothekern und anderen Dienstleistern

■ August 2017: Projektförderung „eMMa – Patientenzentriertes eMedikationsmanagement als Add-on zum Medikationsplan“ von Universitätsklinikum Leipzig, Institut für angewandte Informatik (InfAI) e. V., Verein zur Förderung der Gesundheitswirtschaft in der Region Leipzig e. V., vital.services GmbH und Mogic GmbH; Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung einer digitalen Anwendung für das Medikationsmanagement

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

4.4. Handlungsfeld: Innovative Ansätze in der Gesundheits- und Pflegewirtschaft sowie im Umweltbereich

86 Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken

Maßnahme 4.4.2. Förderung des EU-übergreifenden Innovationstransfers

Federführung SMS

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

SMWA, SMWK

Beschreibung Die Europäische Union hat in ihrer grundlegenden (Politik-) Strategie Europa 2020 einen Schwerpunkt auf For-schung, Entwicklung und Innovation gelegt und die Europäische Innovationspartnerschaft „Aktivität und Ge-sundheit im Alter“ ins Leben gerufen. Insbesondere durch innovative Ansätze und digitale Gesundheitsdienste wie Telemedizin und Assistenzsysteme soll erreicht werden, dass ältere Menschen länger ein selbstbestimmtes Leben führen können. Als Referenzregion ist Sachsen durch das SMS vertreten.

Die Initiative stellt die wohl bedeutendste Maßnahme auf europäischer Ebene in Bezug auf die Unterstützung der Regionen zur Bewältigung der mit dem demografischen Wandel verbundenen Herausforderungen dar. Für Sachsen besteht insoweit die Möglichkeit zu vergleichen, wie sich andere Regionen in Europa systematisch auf die Bewältigung dieser Herausforderungen mithilfe elektronischer Gesundheitsdienste vorbereiten.

EU-Projekte sollen genutzt werden, um den Innovationstransfer in Sachsen zu unterstützen. Die Europäische Kommission unterstützt den Innovationstransfer durch die entsprechende Ausrichtung der infrage kommenden Förderprogramme.

Der Begleitausschuss des Kooperationsprogrammes Sachsen-Tschechien 2014-2020 hat sich gegen die Durchführung des Projektes entschieden. Die Maßnahme wird daher nicht fortgeführt.

Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken 87

Maßnahme 4.4.3. Forschung und Entwicklung zur Digitalisierung der Patientenversorgung

Federführung SMS

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

SMWA, SMWK

Beschreibung Die heutige Patientenversorgung erfolgt in der Regel in funktional und geographisch getrennten Versorgungs-einrichtungen. Dies führt zu einer Fragmentierung klinischer Prozesse und einer Vielzahl von Medien- und Technologiebrüchen im Informationsfluss. Verstärkt wird dieser Umstand vor allem aufgrund der fehlenden Interoperabilität der Geräte und nicht definierter Übergabepunkte. Eine durchgängig digital gestützte und pati-entenorientierte Versorgungskette lässt daher eine erhebliche Verbesserung der Patientenversorgung erwarten. Die Digitalisierung der Patientenversorgung hat sich bislang vor allem in der Diagnostik etabliert. Insbesondere die modernen bildgebenden Verfahren oder die Verfahren zur molekularen Diagnostik demonstrieren die enor-men Potenziale digital erzeugter Daten.

Darüber hinaus hat der Trend zur Digitalisierung unlängst eine völlig neue Therapiealternative hervorgebracht: die Behandlung mittels Software. Im Unterschied zu digitalen Therapie-Unterstützungssystemen, die vorran-gig medizinisches Wissen in digitale Formen übersetzen und somit die Therapie sowohl für den Patienten als auch für den Arzt erleichtern, basieren digitale Therapien auf dezidierten Algorithmen, die in Form optischer beziehungsweise akustischer Muster oder auch virtueller Realitäten therapeutisch wirksam werden können. Diese Art der Therapie befindet sich noch in den Anfängen, birgt aber ein enormes gesundheitsökonomisches Potenzial und erhebliche Marktchancen. Beispielhaft sei eine digitale Sehschulung genannt, bei der Lichtreize zur Therapiestimulation auf einem Bildschirm dargestellt werden.

Digitale Therapieunterstützungssysteme sind ein maßgeblicher Baustein für durchgängige, digitale Versor-gungsketten. EU-Förderprogramme sollen in Sachsen in diesem Bereich gezielt für die Förderung der Entwick-lung von weitergehenden Digitalisierungskonzepten genutzt werden.

Meilensteine -

Erläuterung zurUmsetzung

Abschluss durch Inkrafttreten der RL eHealthSax 2017/18 (vgl. Maßnahme 4.4.6)

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

abgeschlossen

88 Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken

Maßnahme 4.4.4. Fachbeirat des SMS zu Fragen der Digitalisierung im Gesundheitswesen (eHealth-Beirat)

Federführung SMS

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

SK, SMI, SMWA, wesentliche Akteure des Gesundheitswesens

Beschreibung Die Digitalisierung gehört zu den drängenden sektorenübergreifenden Entwicklungen im Gesundheitswesen. Um eine konsistente Auseinandersetzung mit dem Thema zu gewährleisten, ist ein regelmäßiger Austausch zwischen den Beteiligten notwendig. Mit der Gründung des eHealth-Beirats arbeiten die wesentlichen Akteure des Gesundheitswesens in einem Fachbeirat zusammen und begleiten sektorenübergreifend den Prozess der Digitalisierung im Gesundheitswesen im Freistaat Sachsen.

Neben den Vertretern der beteiligten Ressorts und der Selbstverwaltung wird auch der Säch sische Daten-schutzbeauftragte eingebunden. Darüber hinaus sind themenabhängig Verbände und Vertreter der Wissen-schaft als Gäste zugelassen.

Das SMS übt den Vorsitz im Beirat aus und übernimmt gleichzeitig die Aufgaben der Geschäftsstelle.

Mit der Gründung des Beirats sind die folgenden Ziele verbunden:

■ Informationsaustausch, Schaffung eines Gesprächs- beziehungsweise Diskussionsforums ■ Akzeptanzförderung ■ öffentlichkeitswirksame Besetzung des Themas ■ Beratung des SMS zu Fragen ■ Bewertung von fachlichen beziehungsweise wissenschaftlichen Projekten und Initiativen ■ Koordination sächsischer Maßnahmen ■ Erstellung von Branchenkonzeptionen ■ Schaffung eines Netzwerkes ■ Koordination der Akteure, Abstimmungen für ein gemeinsames Vorgehen

Der Fachbeirat wird in seiner letzten Sitzung vor Ablauf der Legislaturperiode einen Abschlussbericht zu seiner Tätigkeit beschließen.

Meilensteine 2. Halbjahr 2018: 6. Beiratssitzung

Erläuterung zurUmsetzung

17. Juni 2016: 1. Beiratssitzung22. September 2016: 2. Beiratssitzung23. Februar 2017: 3. Beiratssitzung12. Juni 2017: 4. Beiratssitzung24. Januar 2018: 5. Beiratssitzung

Abschluss derMaßnahme

bis Ende der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken 89

Maßnahme 4.4.5. Klassenbranding an der HHL und am „SpinLab – The HHL Accelerator“

Federführung SMS

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

-

Beschreibung Ziel der Innovationspartnerschaft zwischen dem SMS, der Handelshochschule Leipzig (HHL) gGmbH sowie der SpinLab Accelerator GmbH ist es, innovative Start-ups im Bereich Gesundheitswirtschaft mit dem Schwerpunkt Digitalisierung des Gesundheitswesens (E-Health, Telemedizin) zu ermitteln und zu fördern. Im Rahmen eines Auswahlverfahrens werden mindestens drei Start-ups ausgewählt, die für sechs Monate an einem strukturierten, intensiven Unterstützungsprogramm („Klasse“) teilnehmen. Die Förderung hilft, das Ziel des Freistaates Sachsen, im Interesse der Patienten innovative Angebote und Konzepte im Gesundheitsbereich auszubauen und auf intelligente Weise mit digitalen Innovationen zu verbinden, konsequent weiterzuverfolgen.

Die Vertragspartner HHL gGmbH und SpinLab Accelerator GmbH recherchieren daher gezielt und international nach jungen Start-ups im Bereich Gesundheitswirtschaft, Schwerpunkt Digitalisierung des Gesundheitswesens (E-Health, Telemedizin), schreiben aktiv Start-ups in diesem Bereich an, gestalten einen effektiven Auswahlpro-zess und unterstützen die ausgewählten Start-ups für sechs Monate im SpinLab-Programm.

Gründer- und Innovationsteams erhalten zunächst Zugang zur benötigten Infrastruktur. Dazu gehören unter anderem ein modern ausgestattetes Co-Working-Büro sowie die Möglichkeit, Technologien von Partnern be-ziehungsweise diverse Software- und Cloud-Lösungen kostenfrei zu nutzen. Darüber hinaus können Gründer- und Innovationsteams ein strukturiertes Coaching- und Beratungsprogramm durch das SpinLab-Kernteam und externe Experten in Anspruch nehmen. Gewährleistet wird auch der Austausch mit erfahrenen Mentoren. Die Unternehmen erhalten Kontakte zum HHL-Gründer- und Investoren-Netzwerk beziehungsweise zu einem sehr breiten Netzwerk von Industriepartnern und der „Old Economy“.

Meilensteine -

Erläuterung zurUmsetzung

Mai bis Oktober 2017: Betreuung von drei Start-ups im Bereich Gesundheitswirtschaft, Schwerpunkt Digita-lisierung des Gesundheitswesens (E-Health, Telemedizin) durch SpinLab im Auftrag des SMS und Begleitung bei der Umsetzung der Unternehmensidee, Verstetigung im Rahmen der Hub-Strategie (vgl. Maßnahme 4.2.10)

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

90 Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken

Maßnahme 4.4.6.Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen im Freistaat Sachsen (RL eHealthSax 2017/18)

Federführung SMS

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB)

Beschreibung Die Sächsische Staatsregierung wirkt mit der RL eHealthSax 2017/18 darauf hin, dass mittels einer digital gestützten Versorgung im medizinischen Bereich eine Verbesserung entlang der gesamten Versorgungskette erreicht wird. Der Ausbau der Digitalisierung in den Bereichen Prävention und Diagnose, Therapie, Nachsorge bis hin zur Rehabilitation und Pflege liegt im Interesse des Freistaates Sachsen. Zugleich sollen die Gesund-heitskompetenz und Selbstbestimmung der Patienten gestärkt und nutzerorientierte Anwendungen gefördert werden.

Ziel ist es — in Zusammenarbeit der Akteure im sächsischen Gesundheitswesen, der Wissen schaft, der Wirt-schaft und der öffentlichen Hand — patientenorientierte Anwendungen und Dienstleistungen zu implementie-ren, welche die medizinische Versorgung mittels digitaler Lösungen erleichtern beziehungsweise verbessern sowie den alltagsüblichen elektronischen Kommunikationswegen (PC, Smartphone, Tablet etc.) anpassen. Un-terstützt werden daher patientenorientierte und an einer Überführung in die Regelfinanzierung ausgerichtete Maßnahmen, mit denen eine regionale medizinische Versorgung verbessert werden kann. Von besonderer Re-levanz sind in diesem Zusammenhang:

■ die inter- und intrasektorale Zusammenarbeit (Vernetzung zwischen Sektoren, sektorenspezifische Netz-werkstrukturen),

■ die Einordnung in die Telematikinfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen im Sinne der Interoperabili-tät,

■ die Ausrichtung auf die Strukturen und Prozesse zur Integration in die Regelversorgung im Sinne der Nach-haltigkeit der Maßnahmen,

■ die Stärkung der Patientenrechte sowie der Patientensouveränität, ■ die Orientierung am Nutzen für Patienten sowie für die Leistungserbringer im Gesundheitswesen, ■ die Beachtung datenschutzrechtlicher und datensicherheitstechnischer Vorgaben sowie ■ die Anwendung telemedizinischer Lösungen und neuer Therapien.

Entscheidungen über Projektanträge werden durch die SAB im Einvernehmen mit dem SMS getroffen.

Meilensteine -

Erläuterung zurUmsetzung

16. Mai 2017: Beschluss der RL eHealthSAX 2017/18 durch das Kabinett7. Juli 2017: Inkrafttreten der RL eHealthSAX 2017/18Seit September 2017: Entscheidung über Projektanträge

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken 91

Maßnahme 4.4.7. Naturschutz- und Regionalentwicklungsprojekt „Engagement 2020“ – „REGIOCROWD“

Federführung SMUL

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Naturpark Dübener Heide e. V.

Beschreibung Die Internetplattform www.regiocrowd.com dient zur Erprobung von Zeit- und Geldengagement-Projekten im Bereich Naturschutz. Sie wurde vom Naturpark Dübener Heide e. V. initiiert und durch den Freistaat Sachsen (SMUL) gefördert. Über die Plattform werden regelmäßig Aufrufe gestartet, um Menschen zu finden, die Geld und/oder Zeit für Projekte im Bereich Naturschutz und Regionalentwicklung spenden. Freiwillige Helfer können so unkompliziert Kontakt zu den „Bedarfsanmeldern“ aufnehmen. Neben den Aufrufen zu Tagesaktivitäten, wie dem mittlerweile zur Tradition gewordenen Heidekraut-Tag am 3. Oktober jeden Jahres, finden sich auch andere Angebote, zum Beispiel zur Betreuung von Wildkatzen oder Bibern. Parallel dazu fand das Thema Gel-dengagement für Naturschutz- und Regionalentwicklungsprojekte durch Crowdfunding Aufnahme. Mit Hilfe der eingegangenen Gelder konnten schon einige Projekte erfolgreich umgesetzt werden. Die Ergebnisse sind auf www.regiocrowd.com einsehbar.

Nach dem erfolgreichen Start von REGIOCROWD in der Dübener Heide entwickeln aktuell mehrere Partner aus dem Netzwerk Umweltbildung (NUS) in Sachsen Strategien zum Transfer der Erfahrungen und zur Etablierung von Engagement-Management-Strukturen in sächsischen Regionen wie dem Leipziger Land, dem Erzgebirge und dem Vogtland. Neben der Qualifizierung und der Erprobung von Zeit- und Geldengagement-Kampagnen steht auch die regionale Einbindung von strategischen Partnern im Fokus.

Meilensteine2. März 2018: Qualifizierung Crowdfunding in LeipzigBis April 2018: Programmierung und Anpassung neuer Plattform10. April 2018: Qualifizierung WordPress (neue Plattform) in Bad Düben

Erläuterung zurUmsetzung

■ Plattform REGIOCROWD wird bereits genutzt und auf andere Regionen in Deutschland ausgeweitet ■ Erweiterung der bestehenden Plattform bis März 2018

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

92 Anhang: Maßnahmen, 4 - Digitale Innovationskraft stärken

5. Strategisches Ziel: Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

94 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

Maßnahme 5.1.1. Aufbau des sächsischen Open Data Portals

Federführung SMI

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Alle Ressorts, Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID), Kommunen und weitere Träger der Selbstverwaltung

Beschreibung Die Bereitstellung von Daten der Verwaltung zur Weiterverwendung durch Dritte (Open Govern ment Data) ist Grundlage für alle Teilaspekte des Open Government (Transparenz, Beteiligung, Kollaboration). Zudem wird die Wirtschaft gefördert, da auf Basis der zur Verfügung gestellten Daten neue Wertschöpfungsketten entstehen können. Die Behörden des Freistaates Sachsen werden dies deshalb in eigener Verantwortung vermehrt tun. Der Freistaat erschließt diese Angebote über einheitliche Metadaten in einem Internet-Portal, in das auch sächsische Kommunen und weitere Träger der Selbstverwaltung ihre offenen Verwaltungsdaten einbinden kön-nen. Das Portal stellt die Metadaten der deutschen (GovData.de) und europäischen (europeandataportal.eu) Dateninfrastruktur zur Verfügung. Die Belange aller Stakeholder werden mit Verwaltung, Wirtschaft und Zivil-gesellschaft intensiv erörtert.

Meilensteine

Mai 2018: Erfassung der bereits zur Weiternutzung bereitgestellten Daten unter register.opendata.sachsen.deDezember 2018: Regelung der gesetzlichen Pflichten zur proaktiven Bereitstellung von Daten, Regelbetrieb von register.opendata.sachsen.deJuni 2019: Erweiterung des Umfangs der Daten mit gesetzlich eröffnetem Zugang2019: Register wird Basiskomponente im Sinne der Sächsischen E-Government-Gesetz-Durchführungsver-ordnung

Erläuterung zurUmsetzung

Juli 2014: Entwurf Datenlizenz Deutschland 2.0 durch GovData VerbundOktober 2014: Verwaltungsvereinbarung GovDataFebruar 2015: mehr als 2.000 sächsische Verwaltungsdaten über GovData recherchierbarDezember 2015: Beschluss des interministeriellen Lenkungsausschusses IT und E-Government zur Umsetzung von Open Government Data2016: Beginn der Umsetzung in der Verantwortung und nach Maßgabe der RessortsDezember 2016: Verpflichtung in der Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder, dem Landtag vorzuschla-gen, die kostenfreie proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten gesetzlich zum Grundsatz zu machenJuni 2017: Entwurf für DCAT-AP (ein gemeinsames deutsches Metadatenmodell zum Austausch von offenen Verwaltungsdaten) durch den Freistaat Sachsen an die Fachgruppe GovDataNovember 2017: Alpha-Version des sächsischen Open-Data-Registers

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

5. Strategisches Ziel: Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben5.1. Handlungsfeld: Öffnung des Staates und der Verwaltung zu Bürgern und Unternehmen mit IT unterstützen

Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 95

Maßnahme 5.1.2. Weiterentwicklung der Geodateninfrastruktur in Sachsen

Federführung SMI

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Alle Ressorts

Beschreibung Mit der E-Government-Basiskomponente Geodaten (GeoBAK) bietet die Geodateninfrastruktur Sachsen für Verwaltung, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu digi-talen Geoinformationen im Freistaat Sachsen. Das Geoportal Sachsenatlas ist ein zentraler Zugangspunkt, um nach Geoinformationen zu recherchieren und diese im räumlichen Zusammenhang darzustellen, auszutauschen und zu bearbeiten. Die GeoBAK stellt Funktionalitäten für die Publikation, Verknüpfung und Auswertung von Geodaten über moderne Webtechnologien (Online-Kartendienste) zur Verfügung.

Im Zuge der Digitalisierung der Verwaltung ist unter anderem die Georeferenzierung von Angaben in öffentli-chen Registern vorzunehmen. Damit werden staatliche Behörden und Kommunen in die Lage versetzt, Sachin-formationen, die bislang zum Beispiel in Tabellen abgelegt sind, in einer Kartenansicht darzustellen und mit ihrer räumlichen Umgebung in Beziehung zu bringen.

Mit der Weiterentwicklung der GeoBAK wird die Einbindung und Verarbeitung von Geoinformationen in digital ablaufenden Verwaltungsprozessen im E-Government unterstützt.

Zur Nutzung der Geodateninfrastruktur vgl. Maßnahme 5.3.3.

Meilensteine

August 2018: Bereitstellung von Anwendungen zur selbständigen Entwicklung von interaktiven Internetkar-ten auf der Grundlage digitaler WebkartenDezember 2018: Ausbau von Schnittstellen zur georeferenzierten Abfrage in öffentlichen Registern und digitalen Verwaltungsverfahren

Erläuterung zurUmsetzung

Bis zum Berichtszeitpunkt: Stetige Weiterentwicklung der seit längerem im Einsatz befindlichen GeoBAK

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

96 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

Maßnahme 5.1.3. Weiterentwicklung des Online-Beteiligungsportals Sachsen

Federführung SMI

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

SK, kommunale Ebene, externe Dienstleister

Beschreibung Bürgerinnen und Bürger haben ein wachsendes Bedürfnis nach Teilhabe und Mitbestimmung in einer moder-nen, lebendigen Demokratie. Sie erwarten sowohl von den parlamentarischen Vertreterinnen und Vertretern als auch von den Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung innovative und effektive Lösungen für die immer komplexer werdenden Sachverhalte in vielen Lebensbe reichen. Der Wunsch nach transparenten Entscheidungs-prozessen sowie nach Einbeziehung in diese Prozesse wird dabei immer größer. Aufgabe der Verwaltung ist es, neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Politik und Verwaltung zu finden und Instrumente zu entwickeln, die diese Zusammenarbeit unterstützen. Die Chancen liegen auf der Hand. So er-fährt bürgerschaftliches Engagement eine deutlich größere Wertschätzung und Politik und Verwaltung können den enormen Wissens- und Erfahrungsschatz der Bürgerschaft für die Gestaltung des Gemeinwesens nutzbar machen.

Ein solches Instrument für Partizipation ist das Beteiligungsportal Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de).

Das Beteiligungsportal steht als E-Government Basiskomponente allen sächsischen staatlichen und kommuna-len Behörden zur Nutzung zur Verfügung. Derzeit gibt es 260 Mandanten (Behörden). Im Portal lassen sich freie Themen diskutieren, formelle Beteiligungen zu Planungsverfahren oder Online-Umfragen durchführen sowie Verfahren zur Meldung von Informationen mit Geo-Bezug (Mängelmelder, mobile Datenerfassung) realisieren. Anpassungen an das individuelle Layout der nutzenden Behörde sind möglich.

Das Beteiligungsportal wird funktional weiterentwickelt. Derzeit befindet sich die Version 9 des Beteiligungs-portals im produktiven Einsatz. Sie enthält das Zentrale Landesportal Bauleitplanung zur Erfüllung der ge-setzlichen Pflicht für Städte und Gemeinden, Bauleitplanungen auf einem Zentralen Landesportal elektronisch zugänglich zu machen.

Meilensteine31. Juli 2018: Inbetriebnahme Version 10 mit neuem Beteiligungsformat „Bürgerversammlung“, Weiter-entwicklung Landesportal Bauleitplanung, Umstellung auf neuen Styleguide gemäß Markenhandbuch

Erläuterung zurUmsetzung

Bis zum Berichtszeitpunkt: Durchführung von 735 Beteiligungsverfahren

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 97

Maßnahme 5.1.4. Weiterentwicklung der Deutschen Zentralbücherei für Blinde

Federführung SMWK

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

SMS

Beschreibung Digitale Technologien, demographischer Wandel sowie die Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft zur verbes-serten Teilhabe behinderter Bürgerinnen und Bürger bilden die Motivation, die Deutsche Zentralbücherei für Blinde (DZB) als Dienstleister für barrierefreie Information und Kommunikation zu entwickeln. Bereits seit 2011 arbeitet die DZB für die Sächsische Staatskanzlei, andere Behörden und Einrichtungen im Freistaat und darüber hinaus im Bereich der barrierefreien Gestaltung von Informationszugängen und Kommunikationsangeboten. Seit 2016 wird das Angebot „BIKOSAX“ (Barrierefreie Informations- und Kommunikationsangebote des Frei-staates Sachsen) als Dienstleistung für den gesamten Freistaat entwickelt und umgesetzt. BIKOSAX umfasst die Information, Beratung und Unterstützung von Behörden und Einrichtungen des Freistaates im Bereich der barrierefreien Informationstechnik, unter anderem durch

■ Schulungsangebote für Entscheidungsträger, Fachexperten und Sachbearbeiter, ■ Erstellung und Verbreitung barrierefreier Dokumente, Informations- und Kommunikationsangebote, ■ Analyse von graphischen Oberflächen von Desktop- beziehungsweise Webanwendungen auf barrierefreie

Gebrauchstauglichkeit, ■ Erstellung von Richtlinien der Barrierefreiheit für den Freistaat Sachsen und Mitwirkung an der Schaffung

internationaler Standards und Verfahren und ■ Technologieberatung bei der Entwicklung von barrierefreien Applikation.

Meilensteine

Bis Ende 2019: Etablierung des Angebots für alle Ministerien und Landeseinrichtungen des FreistaatsBis Ende 2019: Entwicklung und Einrichtung eines Angebots zur Prüfung von IT-Verfahren (Software) auf BarrierefreiheitBis 2021: Ausweitung des Angebots auf kommunale Einrichtungen des Freistaates

Erläuterung zurUmsetzung

Juli bis Dezember 2016: Etablierungsprojekt BIKOSAX (das heißt Konzipierung und nachhaltiger Aufbau des Kompetenzzentrums BIKOSAX an der DZB) mit zugewiesenen Mitteln des SMSJanuar 2017: Start des Angebots der in BIKOSAX zu erbringenden Dienstleistungen

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

98 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

Maßnahme 5.1.5. Weiterentwicklung des Internet-Portals „Sächsisches Wildmonitoring“

Federführung SMUL

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Staatsbetrieb Sachsenforst; beteiligte Landkreise, externe Dienstleister

Beschreibung Die Jagdausübungsberechtigten haben die Pflicht, für bestimmte Wildarten eine Abschussplanung und Nach-weise über getätigte Abschüsse – einschließlich Fall- und Unfallwild – für alle jagdbaren Tiere zu erstellen und bei der Unteren Jagdbehörde zu melden. Das Sächsische Jagdgesetz regelt darüber hinaus ein einheitliches Monitoring bestimmter Wildarten. Mit dem Ziel, die genannten jagdrelevanten Daten einheitlich und effektiv auswerten zu können sowie mittel- und langfristig den Verwaltungsaufwand für die Jagdbehörden zu senken (Vermeidung von Doppel erfassungen), wird das Online-System mit den Modulen Abschussplanung, Strecken-listen und Monitoring genutzt. Mittelfristig soll die Planung und Meldung in Papierform abgelöst werden. Die Jagdausübungsberechtigten werden künftig die Abschussplanung, die Streckenlisten und die Beobachtungen bestimmter Wildarten (Wildmonitoring) online mit diesem System ausführen.

Um für die Jagdausübungsberechtigten einen Mehrwert zu erzielen und um eine möglichst hohe Qualität der Daten zu gewährleisten, werden eine Reihe von Funktionen angeboten, die für die eigene Verwaltung des Jägers (zum Beispiel Streckenbuch) eingesetzt werden können beziehungsweise die die Meldungen erleich-tern (Kartenmodul). Die Untere Jagdbehörde soll von der bisher anfallenden Routinearbeit der Erfassung der Abschusspläne und Streckenlisten der Jagd ausübungsberechtigten sowie der Zusammenfassung der Daten für das Zuständigkeitsgebiet (Kreis oder kreisfreie Stadt) befreit werden. Das System ermöglicht die Auswertungen aller Daten. Auch für die Obere Jagdbehörde stehen Funktionen zur Verfügung, um beispielsweise die Daten der Verwaltungsjagdbezirke – das sind die vom Staatsbetrieb Sachsenforst verwalteten Eigenjagdbezirke des Freistaates Sachsen – in das System zu integrieren und die Daten sachsenweit einheitlich und bedarfsgerecht auswerten zu können.

Meilensteine Ab April 2018: schrittweise Digitalisierung der Jagdbezirke

Erläuterung zurUmsetzung

Jagdjahr 2013/ 2014: EinführungAb September 2016: Weiterentwicklung und Steigerung der Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 99

Maßnahme 5.1.6. ROHSA 3 (Rohstoffdaten Sachsens) als Schlüsselprojekt der Sächsischen Rohstoffstrategie

Federführung SMWA, SMUL

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

SMI, Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID), Projektpartner: TU Bergakademie Freiberg (Koopera-tionsvertrag), Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), Sächsisches Bergarchiv, Wismut GmbH weitere Archive in der Bundesrepublik, die sächsische Rohstoffdaten in ihrem Bestand haben, Sächsi-sche Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB)

Beschreibung ROHSA hat die digitale Erfassung, Sicherung, Bewertung und Verfügbarmachung aller relevanten rohstoffgeo-logischen Daten für Spate und Erze im Freistaat Sachsen zum Ziel.

Sachsen nutzt seinen umfangreichen Fundus geologischer und lagerstättenbezogener Informationen aus jahr-hundertelanger intensiver Erkundungs- und Bergbautätigkeit. Projektergebnisse und digital vorliegende Fach-daten haben hohe wirtschaftliche Bedeutung, unter anderem für potentielle Bergbauinvestoren.

Die fortlaufende Bearbeitung von ROHSA erfolgt in Teilprojekten und reicht bis ins Jahr 2024. Im Projekt erzielte Ergebnisse werden öffentlich zugänglich gemacht (zweisprachige Website „Rohstoffe in Sachsen“).

Meilensteine

ROHSA 3.2 (2017-2018): ■ Metadatenerfassung und ROHSA-relevante Digitalisierung externer Archive, Software-Entwicklungen und

Anpassungen ■ Kontinuierliche Erfassung und Erschließung von Wismut-Bohrungen über 2024 hinaus ■ Archiv-Erschließung TUBAF Gesteinsdünnschliffe für DB „AQUILA“ online ■ Verbesserung der Website und der Suchmaschine ROHSA sowie Erstellung einer englischen Fassung ■ Vorbereitung und Durchführung einer Ausstellung am Flughafen Dresden unter dem Titel „Sachsen hebt

seine Schätze“.

100 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

Maßnahme 5.1.6. ROHSA 3 (Rohstoffdaten Sachsens) als Schlüsselprojekt der Sächsischen Rohstoffstrategie

Erläuterung zurUmsetzung

ROHSA 1 (2006) und 2 (2008): ■ Erfassung bekannter Spat- und Erz-Vorkommen

Vorprojekt ROHSA 3 (2012): ■ Arbeitsumfang und Ressourcenbedarf für digitale Erfassung und Verfügbarmachung aller relevanten roh-

stoffgeologischen Daten für Spate und Erze im Freistaat Sachsen

Pilotprojekt ROHSA 3.1 (2013-2016): ■ Konzeptions- und Pilotphase „Sachsen hebt seine Schätze“ zu sechs Archiven im mittleren Erzgebirge ■ Entwicklung der ROHSA 3-Gesamtmethodik- Erschließung von verschiedenen Archiven, Qualitätssicherung

und rechtssichere Verfügbarmachung für ROHSA 3.2 ■ Freischaltung ROHSA-Webseite (www.rohsa.sachsen.de) und ROHSA-Suchmaschine

(www.rohsa.sachsen.de/suche) ■ Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung bewerten ROHSA 3.1 positiv und befürworten weitere Teil-

projekte

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Planung und Umsetzung

Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 101

Maßnahme 5.1.7. Einführung eines Förderportals für die elektronische Antragstellung bei der SAB

Federführung SMF

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB)

Beschreibung Ein strategisches Ziel der SAB als Förderbank des Freistaates Sachsen ist es, die Digitalisierung spürbar voran-zubringen. In diesem Zusammenhang sollen bis Ende 2018 die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Kunden der Bank einen großen Anteil der Anträge für eine Förderung elektronisch stellen können.

Über einen persönlichen Online-Account werden die Kunden die Möglichkeit haben, mit der SAB zu intera-gieren. Für bestimmte Förderprogramme werden die bisherigen PDF-Antragsdokumente durch Webformulare ersetzt und damit die Dateneingabe online ermöglicht. Anschließend werden die eingegebenen Daten in die Systeme der SAB übermittelt und weiterverarbeitet.

Meilensteine2. Quartal 2018: Elektronische Antragstellung für erste Förderprogramme und damit sukzessive Bereitstel-lung des Portals für die KundenAnschließend: Ausweitung auf weitere Förderprogramme

Erläuterung zurUmsetzung

Bis zum Berichtszeitpunkt: Fachliche Definition und technische Entwicklung des Portals für die ersten För-derprogramme

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

102 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

Maßnahme 5.1.8.Etablierung einer Projektplattform für Bauprojekte zur effizienten Zusammenarbeit mit externen Planungsbüros

Federführung SMF

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

-

Beschreibung Jährlich werden durch den Freistaat Sachsen im Bereich der Hochbauverwaltung ungefähr 400 Millionen Euro in über 200 laufenden Bauprojekten umgesetzt. Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanage-ment (SIB) ist bei allen diesen Projekten für ein professionelles und nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ausgerichtetes Immobilien- und Baumanagement verantwortlich. Dabei reicht das Spektrum von der Projekt-entwicklung und Planung von Bauprojekten bis zur Baudurchführung.

Ziel des Projektes ist es, trotz immer kürzer werdender Planungs- und Bauzeiten eine effektive Projektsteue-rung, insbesondere der vielen internen und externen Projektbeteiligten, zu gewährleisten. Als zentrale Kom-munikations- und Dokumentenplattform zwischen dem SIB und externen Planungsbüros dienen sogenannte „virtuelle Projekträume“, innerhalb derer eine projektbezogene Zusammenarbeit über Firmengrenzen hinweg möglich ist.

Parallel dazu erfolgt die Anbindung an bereits bestehende Informationsquellen wie das interne Haushaltsvoll-zugsprogramm und nach Abschluss der Maßnahme die Übergabe der Daten an ein Facility Managementsystem zur Weiterführung der vorhandenen Dokumentation, abgestimmt auf die Erfordernisse der Immobilieninstand-haltung.

MeilensteineMai 2018: Implementierung erweiterter CAD („computer-aided design“)-FunktionalitätenJuni 2018: Implementierung der Module für das Raum- und Gebäudebuch

Erläuterung zurUmsetzung

Juli 2017: Implementierung ProjektkommunikationAugust 2017: Implementierung Dokumentenmanagement

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 103

Maßnahme 5.2.1. Ausbau des Service-Portals Amt24

Federführung SMI

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

SK (Amt24), alle Ressorts, Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD), Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA), Kommunen, Kooperationspartner Innenministerium Baden-Württemberg, externe Dienstleiser

Beschreibung Amt24 ist das übergreifende Online-Service-Portal der Verwaltungen des Freistaates Sachsen. Es bietet Bürge-rinnen, Bürgern und Unternehmen detaillierte Informationen über Verwaltungsdienstleistungen und Behörden sowie den Zugang zu elektronischen Formularen und zu weiteren Online-Diensten an. Auch viele andere IT-Ver-fahren in der Verwaltung des Freistaates Sachsen, die diese Informationen benötigen, beziehen die zugrunde-liegenden Daten aus Amt24. Aufgrund von § 10 des Sächsischen E-Government-Gesetzes sind alle Behörden in Sachsen verpflichtet, regelmäßig aktuelle Daten an Amt24 zu liefern. Damit wird gewährleistet, dass dort stets verlässliche Informationen verfügbar sind.

Die technische Basis des Amt24 wurde in Kooperation mit Baden-Württemberg grundlegend erneuert und dabei für künftige Anforderungen gestaltet. Wesentliche bis 2018 geplante Neuerungen sind die Verbesserung der Version für Mobilgeräte, des Redaktionssystems und der Schnittstellen zur automatisierten Datenübertra-gung. Die Übernahme des Formular- und Verfahrensmanagements von service-bw, die stärkere Integration mit anderen Basiskomponenten und die Anbindung an den geplanten bundesweiten Portalverbund zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes werden folgen.

Meilensteine

26. März 2018: Liveschaltung des weiterentwickelten Amt24 im bisherigen Funktionsumfang in zeitlicher Abstimmung mit der Produktivsetzung der neuen E-Government-Plattform im Rahmen des SVN 2.0Mitte 2018: Übernahme des Formular- und Verfahrensmanagements von service-bw in das Serviceportal Amt24 in das Test- beziehungsweise Entwicklungssystem

Erläuterung zurUmsetzung

Seit 2011: Kooperationsvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg zur gemeinsamen Weiterentwick-lung der Funktion „Zuständigkeitsfinder“Seit November 2014: Neuentwicklung des „Zuständigkeitsfinders“ durch die Fa. SEITENBAU GmbH2017: Erneuerung der Kooperationsvereinbarung mit Baden-Württemberg hinsichtlich der gemeinsamen Nutzung und Weiterentwicklung des Formular- und Verfahrensmanagements1. Quartal 2018: Migration der Altdaten

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

5.2. Handlungsfeld: Elektronische Kommunikation mit Verwaltung und öffentlichen Institutionen etablieren

104 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

Maßnahme 5.2.2. Weiterentwicklung der Behördennummer 115

Federführung SMI

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

SK (Amt24), BMI, anwendende Kommunen (Chemnitz, Dresden, Leipzig, Brandis), kommunale Landesverbände (SSG, SLKT)

Beschreibung Mit der bundesweit einheitlichen Behördennummer 115 erhalten Bürgerinnen und Bürger einen direkten Zugang zu Auskünften über Leistungen ihrer Verwaltung. Kommunen, Länder und der Bund haben sich vernetzt und gestalten diese Behördennummer gemeinsam. Das BMI hat den Auftrag, die einheitliche Behördennummer 115 flächendeckend im gesamten Bundesgebiet einzuführen. Dafür wurde im BMI eine Geschäfts- und Koordinie-rungsstelle 115 eingerichtet. Der Freistaat Sachsen trat der „Verwaltungsvereinbarung D115-Regelbetrieb“ mit Wirkung zum 1. April 2011 bei.

Als Anwendung des IT-Planungsrates ist die 115 mit weiteren E-Government-Anwendungen wie dem Leistungs-katalog der öffentlichen Verwaltung und dem Behördenfinder verbunden. Bürgerinnen und Bürger erhalten einen bedeutend verbesserten telefonischen Service hinsichtlich Erreichbarkeit und Qualität der Auskunftser-teilung und für die Verwaltung ergeben sich durch die Zentralisierung definierter Aufgabenbereiche wesentliche Synergieeffekte. Neben den Auskünften über die Verwaltung ist es für jede 115-Kommune möglich, zusätzliche Dienste wie Terminvereinbarungen über diesen Kanal anzubieten.

Durch die bereits erfolgte Aufschaltung der drei kreisfreien Städte Dresden, Chemnitz und Leipzig sind ca. ein Drittel der sächsischen Bürgerinnen und Bürger am deutschlandweiten 115-Verbund angeschlossen. Ab Mitte April 2018 wird die 115 in ganz Sachsen erreichbar sein. Allerdings werden nur Bundes- und Landesleistungen und keine kommunalen Leistungen beauskunftet, sofern die Kommune, aus der angerufen wird, nicht Teilneh-mer am 115-Verbund ist (Basisabdeckung). Ziel ist es, weitere sächsische Landkreise, Städte und Gemeinden in den 115-Verbund aufzunehmen, damit auch kommunale Leistungen über die 115 beantwortet werden können.

Weiterhin wird geprüft, ob und in welchem Umfang die Behördennummer 115 auch in Krisensituationen, zum Beispiel bei Hochwassern, in Sachsen genutzt werden könnte.

MeilensteineApril 2018: Umsetzung der Basisabdeckung in SachsenMai 2018: Umsetzung der Basisabdeckung in ganz Deutschland

Erläuterung zurUmsetzung

März 2016: Beschlussfassung des IT-Planungsrates zur flächendeckenden Freischaltung der Behördennummer 115 in den Jahren 2018 und 2019

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 105

Maßnahme 5.2.3. Ausbau Moderne Bürgerdienste

Federführung SMI

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Pilotkommunen, Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen - KISA (bis Ende Januar 2014), Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Staatsbetrieb sächsische Informatik Dienste (SID), IfG Institut für eGovernment Transfer Potsdam, T-Systems, Bundesdruckerei, eKiosk Dresden

Beschreibung Moderne Bürgerdienste sind ein wesentlicher Bestandteil einer leistungsfähigen und bürgerorientierten Ver-waltung. Unter anderem durch Bürgerterminals und mobile Bürgerbüros kann die Verwaltung auch dann in der Fläche präsent bleiben, wenn die dezentrale Infrastruktur der öffentlichen Hand aufgrund finanzieller und personeller Herausforderungen konsolidiert werden muss. Somit kann neben Online-Angeboten, die die Er-wartungshaltung der Bürgerschaft im digitalen Zeitalter zum Maßstab nehmen, der persönliche Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern, die Verwaltungsangelegenheiten nicht über das Internet abwickeln können oder wol-len, aufrecht erhalten werden (Multikanalstrategie). Mobile Bürgerbüros setzen das Prinzip der aufsuchenden Verwaltung im Sinne „rollender Verwaltungsstellen“ oder „mobiler Verwaltungsarbeitsplätze“ um. Bürgerter-minals verkürzen die „Wege zum Amt“, indem eine virtuelle Präsenz in Form einer audio visuellen, bilateralen Kommunikation mit einem Verwaltungsmitarbeiter ermöglicht wird.

Im Zeitraum von 2012 bis 2016 wurde der Einsatz von Mobilen Bürgerkoffern und Bürgerterminals in ausge-wählten Pilotkommunen erprobt. Die Pilotierungsphase wurde seit 2013 durch eine externe wissenschaftliche Evaluierung begleitet. Auf Basis dieser Erfahrungen und Ergebnisse wurde ein Handlungsleitfaden erstellt, der als Grundlage für die Einführung in weiteren Kommunen und staatlichen Behörden dient. Zudem wurden die Ergebnisse der Evaluierung in einem Evaluierungsbericht dokumentiert.

Meilensteine -

Erläuterung zurUmsetzung

-

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

abgeschlossen

106 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

Maßnahme 5.2.4. Innovationkommune Brandis und Innovationsnetzwerk Sachsen

Federführung SMI

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Stadt Brandis

Beschreibung Die Stadt Brandis ist im Ergebnis eines wettbewerblichen Verfahrens im Jahr 2014 als Innovationskommune Sachsens ausgewählt worden. In der Stadt wurden bis Ende 2016 Instrumente und Ansätze der Verwaltungs-modernisierung und des E-Governments verzahnt und integrativ umgesetzt.

Das SMI hat mit der Innovationskommune Brandis und dem kommunalen Innovationsnetzwerk den 1. Platz des internationalen eGovernment-Wettbewerbes der Firmen BearingPoint und Cisco in der Kategorie „Bestes Ko-operationsprojekt“ gewonnen. Sachsen hatte sich mit dem Projekt „Innovative Kooperation und Verwaltungs-modernisierung im Freistaat Sachsen – Innovationskommune und Innovationsnetzwerk Sachsen“ beworben und sich als einer von drei Finalisten durchgesetzt. Die Jury urteilte: Die Kooperation zwischen dem Freistaat und der Stadt Brandis zur integrativen Umsetzung von E-Government-Projekten sei bundesweit einzigartig.

Meilensteine -

Erläuterung zurUmsetzung

24. Mai 2017: Abschlussveranstaltung der Innovationskommune Brandis: „Zur Nachahmung empfohlen: Brandis ist Innovationskommune“

Bis dahin durchgeführte Projekte in Stichpunkten (für eine ausführlichere Darstellung vgl. den Maßnah-menkatalog in der Fassung vom 1. Juni 2017):Neuer Internetauftritt; Ratsinformationssystem mit ausschließlich digitalen Dokumenten; Bürger-App mit „Basis-Leistungen“ der Webseite und ergänzenden Leistungen; neue Formen der Bürgerbeteiligung; Frei-schaltung der Behördenrufnummer 115; Bürgerkoffer, der Verwaltungs dienstleistungen außerhalb des Rathauses ermöglicht; verbessertes Prozessmanagement, über die Prozessplattform Sachsen auch für andere Kommunen als Modellierungsgrundlage verfügbar; elektronische Vorgangsbearbeitung und Ak-tenführung; Online-Stadtplan; digitalisiertes Baumkataster (Software ARCHIKART); Online-Kita-An-meldung; digitalisiertes, insbesondere datenbankbasiertes Raum-/ Mietmanagement; digitaler Bauhof; elektronisches Meldewesen; elektronisches Steueramt; Erstellung eines Leitbildes; Einrichtung öffentli-cher WLAN-Hot spots; Aufruf der Stadt Brandis an Dritte, selbst innovative Projekte einzureichen; Image-film; im März 2015 Gründung eines Innovationsnetzwerks (mit den Kommunen Brand-Erbisdorf, Brandis, Markranstädt, Thallwitz, Wilsdruff und Wurzen)

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

abgeschlossen

Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 107

Maßnahme 5.2.5. Einführung der Basiskomponente Antragsmanagement für Online-Antragsverfahren

Federführung SMI

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

SMK, SMWA, SMUL, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Sächsische Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung (SAKD), Kommunen

Beschreibung Mit der Basiskomponente Antragsmanagement (Bak AM) soll Bürgern und Unternehmen ein medienbruchfreier Antragsprozess für unterschiedliche Antragsverfahren von der Antragstellung bis zur elektronischen Bescheid-zustellung angeboten werden. Folgende Umsetzungsprojekte für erste Antragsverfahren werden derzeit reali-siert.

Gewerbeanzeigen: Ein Online-Verfahren für Gewerbeanzeigen („Online-Gewerbedienst“) wird gemeinsam mit der Sächsischen An-stalt für Kommunale Datenverarbeitung (SAKD) umgesetzt. Das Verfahren soll für die beteiligten Verwaltungen effizienter gestaltet und zugleich den Gewerbetreibenden ein modernes Verfahren zum dialoggestützten Einrei-chen von Gewerbeanzeigen angeboten werden. Zunächst ist die Nutzung des Dienstes durch elf Pilotkommunen vorgesehen. Im Mai 2016 wurde der Testwirkbetrieb in der ersten Pilotkommune Borna gestartet.

Bohranzeigen: In Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und dem Säch-sischen Oberbergamt wurde ein Online-Verfahren für die Anzeige von Bohrungen und geophysikalischen Un-tersuchungen sowie zur Einreichung der Daten aus Bohrungen von Unternehmen und Bürgern umgesetzt. Die Produktivsetzung erfolgte zum 1. Dezember 2017. Mit diesem Verfahren wird bereits eine Online-Quote von 90 Prozent erzielt. Das sind fünf Anträge pro Tag.

Fahrzeugzulassung: Die „internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)“ wird als zentrale sächsische Lösung in Zusammenarbeit mit den sächsischen Kommunen und der SAKD auf der Grundlage der Bak AM und unter Einbindung weiterer Basis-komponenten, zum Beispiel für den Zahlungsverkehr, umgesetzt. Im Januar 2018 wurde eine weitere Ausbau-stufe, die Wiederzulassung von KFZ, produktiv gesetzt. An dem Verfahren sind alle Landkreise des Freistaates angeschlossen.

Brauchtumsfeuer (Abbrennen von Feuern im Rahmen von Brauchtümern, zum Beispiel Osterfeuer):Auf Initiative der Kommunen des Innovationsnetzwerkes sollen weitere Online-Antragsverfahren auf Ebene des Satzungsrechtes pilothaft umgesetzt werden. Das Brauchtumsfeuer wurde als erstes Verfahren in diesem Rah-men für die Pilotkommunen Radebeul, Brand-Erbisdorf, Brandis, Thallwitz, Wilsdruff und Glauchau im August 2017 produktiv gesetzt.

108 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

Maßnahme 5.2.5. Einführung der Basiskomponente Antragsmanagement für Online-Antragsverfahren

Beschreibung (Fortsetzung)

Online-Wohngeld: Auf Initiative der kreisfreien Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz hat das SMI zur Umsetzung eines On-line-Dienstes zum komplexen Verwaltungsverfahren Wohngeld eine Machbarkeitsstudie erstellt. Das Projekt wird nach der Erweiterung der Kooperationsvereinbarung mit Baden-Württemberg im Rahmen von Amt24 mit der Komponente Verfahrensmanagement fortgesetzt.

Lehrer-Einstellungsmanagement Online Saxony (Leo.Sax):Hierbei handelt es sich um eine politisch bedeutende Online-Anwendung zur Erfassung und Verarbeitung von Bewerberdaten im Rahmen der Lehrereinstellungsverfahren. Mit dem Projekt sollen die Bewerbungen attrakti-ver und einfacher gestaltet werden.

Die elektronische Antragstellung für weitere Antragsverfahren wird schrittweise über die neue Komponente Verfahrensmanagement der Basiskomponente Amt24 implementiert werden.

Meilensteine

April 2018: Anschluss der Pilotkommunen Meißen, Wurzen, Flöha und Olbernhau an den Online-Gewerbe-dienstJuni 2018: Bereitstellung des Lehrereinstellungsmanagements für AbnahmetestsAugust 2018: Produktivsetzung des LehrereinstellungsmanagementsOktober 2018: Anpassung der Machbarkeitsstudie „Online-Wohngeld“ an die Basiskomponente Amt24Dezember 2018: Produktivsetzung der Online-Bohranzeige 2.0 (vollständige Einbindung der unteren Wasser-behörden)Dezember 2018: Anschluss des Gewerbeverfahrens der KISA (Zweckverband Kommunale Informationsverar-beitung Sachsen) an den Online-Gewerbedienst (ca. 60 Kommunen)

Erläuterung zurUmsetzung

-

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 109

Maßnahme 5.2.6. Bereitstellung digitaler Zugänge zu einmaligem archivischem Kulturgut

Federführung SMI

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

SK, Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

Beschreibung Der Freistaat Sachsen wird sämtliche freie Informationen, die Zugang zu seinem staatlichen Archivgut ermög-lichen, in nationalen und internationalen Online-Portalen bereitstellen. Er wird darüber hinaus mindestens fünf Prozent dieser über 110 Kilometer umfassenden Überlieferung an unikalem Kulturgut digitalisieren und in offenen Netzen abrufbar machen. Damit fördert er Wissenschaft und Forschung, macht Verwaltungshandeln transparent und unterstützt die Wirtschaft mit der Möglichkeit, staatliche Informationen weiterzuverwenden und neue Produkte für die Informationsgesellschaft zu entwickeln. Er erleichtert den Zugang zu Kulturgut, festigt den Ruf Sachsens als kulturelles und historisches Zentrum in der Mitte Europas und stiftet Identität in Zeiten der Globalisierung. Der Freistaat wird zu diesem Zweck eine leistungsfähige Infrastruktur aufbauen, die personellen wie finanziellen Mittel bereitstellen und Fördermittel akquirieren.

Für das Archivwesen mit seinen speziellen Anforderungen wird SAX.Archiv als Plattform für das Staatsarchiv auf www.sachsen.de weiter ausgebaut (derzeit 2,44 Millionen Datensätze zu Achiv gut).

Meilensteine

2018: Einbindung von weiteren 12,5 Millionen Archivgut-Digitalisaten sowie weiteren Video- und Audio-Di-gitalisaten in SAX.Archiv, Einbringung aller rechtlich freien Erschließungsinformationen des Staatsarchivs in das Archivportal-D innerhalb der Deutschen Digitalen Bibliothek und in die Europeana sowie Ergänzung durch Archivgut-Digitalisate, Abschluss des DFG-geförderten Projekts „Retrokonversion von Erschließungsinforma-tionen“ (85.000 Datensätze)2018 – 2020: DFG-gefördertes Projekt zur Digitalisierung von Archivgut (Fördersumme 157.000 Euro; 930.000 Bilddateien)In Planung: kontinuierlicher Ausbau der Infrastruktur und Füllung mit neu zu schaffenden Inhalten (Erschlie-ßungsinformationen, Archivgut-Digitalisate)

Erläuterung zurUmsetzung

2017: Erstellung von 17 Millionen Bild-Digitalisaten von Archivgut (Akten und Karten)2017: Erstellung von 1.000 Stunden Video-Digitalisaten und 940 Stunden Audio-Digitalisaten von Archivgut

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

110 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

Maßnahme 5.2.7.Umsetzung des Projektes „Elektronischer Versand von Dokumenten (eVvD)“ zum Ausbau und zur Etablierung des Elektronischen Rechtsverkehrs

Federführung SMJus

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Bundesländer des forumSTAR-Verbundes (SMJus für Sachsen), OLG Dresden

Beschreibung Der Freistaat Sachsen gehört zu den bundesweiten Vorreitern im Bereich des Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV). Bereits bis zum 1. Dezember 2012 ist der elektronische Zugang zu sämtlichen sächsischen Gerichten und in allen Verfahrensarten (außer Grundbuchsachen) sukzessive eröffnet worden. In etlichen Verfahrensarten nutzen auch die Gerichte ihrerseits den ERV und versenden etwa Eintragungsbekanntmachungen elektronisch. Nunmehr muss es darum gehen, den ERV im Freistaat Sachsen weiter auszubauen und zu etablieren. Hierfür soll insbesondere der elektronische Ausgang in weiteren Geschäftsbereichen eröffnet und zudem mit De-Mail ein zusätzlicher Kommunikationskanal eröffnet werden.

Textprodukte (Urteile, Beschlüsse, Anschreiben etc.), die von den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit dem forumSTAR-Textsystem erzeugt wurden, werden bei den Gerichten derzeit ausgedruckt und postalisch versendet. Eine Übersendung in elektronischer Form ist bislang nicht möglich. Aus diesem Grunde wurde im forumSTAR-Verbund mit Unterstützung des Freistaates Sachsen das Projekt „Elektronischer Versand von Do-kumenten (eVvD)“ initiiert.

In einer ersten Umsetzungsstufe wurden grundlegende Funktionen für den elektronischen Nachrichtenempfang umgesetzt. Über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingegangene Nachrichten und Dokumente mit den jeweiligen Metadaten werden so direkt in das Fachverfahren forumSTAR übernommen. In einer zweiten Umsetzungsstufe wurden sodann alle Funktionen geschaffen, die für die Erzeugung und den Versand von Dokumenten aus dem Fachverfahren forum-STAR heraus – unter Nutzung des Textsystems und der Clientseitigen Signaturanwendungskomponente – notwendig waren.

Meilensteine 2019: Einführung der zweiten Umsetzungsstufe im Rahmen der Einführung der E-Akte

Erläuterung zurUmsetzung

Oktober 2016: Beendigung der ersten Umsetzungsstufe und Umsetzung im Regelbetrieb

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 111

Maßnahme 5.2.8.Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) und der elektronischen Grundakten-führung bei den sächsischen Grundbuchämtern zum Ausbau und zur Etablierung des Elektronischen Rechtsverkehrs

Federführung SMJus

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

OLG Dresden, Amtsgerichte, Notare, Behörden

Beschreibung Seit 2011 wird innerhalb des Projektes „Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Grundaktenführung bei den sächsischen Grundbuchämtern“ die Integration von elektronischen Anträgen und Dokumenten in die Geschäftsprozesse der Grundbuchämter sukzessive vorangetrieben. Nach Einführung des rechtsverbindlichen Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) zunächst bei den Grundbuchämtern Dresden und Leipzig wird das Projekt bis Ende 2018 sukzessive auf alle weiteren 23 sächsischen Grundbuchämter ausge-dehnt.

Alle neu eingehenden Papierdokumente werden in die elektronische Form überführt und ausschließlich elektro-nisch weiter bearbeitet und aufbewahrt. Die elektronische Übersendung der Anträge und Dokumente ist für die Notare nach der Sächsischen E-Justizverordnung für die dort genannten Gerichte und Verfahren verpflichtend. Diese Arbeitsweise soll durch den vollelektronischen Workflow vom Antragseingang bis zur Archivierung zu einer Verkürzung der Zeiten für die Notare bei der Antragstellung führen, da Postumlaufzeiten wegfallen und die Notare nicht an Öffnungszeiten der Grundbuchämter gebunden sind. Neben einer Kostenersparnis hinsicht-lich Porto und Büromaterial führt das Verfahren auch zu einer Akzeptanzsteigerung bei den Notaren, da sie eine sofortige signierte Eingangsbestätigung nach elektronischem Posteingang im Grundbuchamt erhalten. Die Zusammenarbeit der Gerichte untereinander wird durch den erleichterten Daten- und Dokumentenaustausch (Gesamtbelastungen) verbessert sowie die Gerichtsorganisation gemäß dem technischen Fortschritt optimiert.

Meilensteine

Bis 1. Mai 2018: Umstellung bei den Amtsgerichten Riesa, Kamenz und ZwickauBis 1. Juli 2018: Umstellung bei den Amtsgerichten Dippoldiswalde, Döbeln und BornaBis 1. September 2018: Umstellung bei dem Amtsgericht Weißwasser und damit Abschluss der Umstellung bei allen Amtsgerichten

Erläuterung zurUmsetzung

1. April 2017: Umstellung beim Amtsgericht Chemnitz, seitdem im Abstand von zwei Monaten Umstellung jeweils bei zwei bis drei weiteren Gerichten

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

112 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

Maßnahme 5.2.9.Öffentliche Zustellungen und Bekanntmachungen im Justizportal anzeigen zur Erleichte-rung des Zugangs der Bürger zur Justiz mittels elektronischer Portale

Federführung SMJus

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Mitantragsteller voraussichtlich Baden-Württemberg und Bayern, Bundesrat, Bundestag

Beschreibung Speziell in der Justiz gehen die Länder – auf Grundlage einer Zusammenarbeit in der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz (BLK) – verstärkt dazu über, Leistungen unter Nutzung der Vorteile der IT in gemeinsamen, länderübergreifenden Registern und Portalen anzubieten. Unter anderem wurden in den letzten Jahren vielfach Vorschriften über Papierbekanntmachungen und -veröffentlichungen durch Internetveröffent-lichungen ersetzt, zum Beispiel in Insolvenzsachen (www.insolvenzbekanntmachungen.de), und hinsichtlich der Zwangsversteigerungstermine (www.zvg-portal.de). Beide Internetseiten stellen Angebote des gemeinsa-men Justizportals des Bundes und der Länder dar, die über die Adresse www.justiz.de verlinkt sind. Soweit in anderen Regelungszusammenhängen noch Vorschriften existieren, die weiterhin Papierbekanntmachungen und -veröffentlichungen vorsehen (etwa über die Gerichtstafel, deren Bedeutung als Informationsquelle heutzutage noch deutlich niedriger sein dürfte), sollen auch diese weitgehend durch eine zentrale länderübergreifende Internetveröffentlichung auf dem Justizportal ersetzt werden. Dort, wo ein erkennbares nachhaltiges Bedürfnis dafür besteht, soll jedenfalls parallel zu Papierbekanntmachungen und -veröffentlichungen auch eine Veröf-fentlichung im Internet erfolgen.

MeilensteineIm Laufe der kommenden Zeit: Sondierung der weiteren Umsetzbarkeit in Abstimmung mit der seit März 2018 neu gebildeten Bundesregierung

Erläuterung zurUmsetzung

September 2015: 5. Treffen der Abteilungsleiter Zivilrecht und Diskussion eines Entwurfes zur Umsetzung des VorhabensAugust 2015: Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) formuliert grundlegende Bedenken (Risiko von Datenmissbrauch durch sogenanntes crawling; Unterhaltung des Portals ungeklärt; fehlende gesetzgeberische Vorkehrungen zur Einbindung älterer Menschen im ländlichen Raum)März 2016: Die Länder-AG eJustice II spricht sich wegen der ablehnenden Grundhaltung des BMJV dafür aus, das hiesige Vorhaben zugunsten von im Bereich der Justiz-IT anstehenden und vordringlicheren Projekten zurückzustellen.

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Planung

Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 113

Maßnahme 5.2.10.Schaffung eines zentralen Schutzschriftenregisters der Länder (ZSSR) zur Erleichterung des Zugangs der Bürger zur Justiz mittels elektronischer Portale

Federführung SMJus

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Alle anderen Bundesländer (Hessen federführend)

Beschreibung Speziell in der Justiz gehen die Länder – auf Grundlage einer Zusammenarbeit in der Bund-Länder-Kommis-sion für Informationstechnik in der Justiz (BLK) – verstärkt dazu über, Leistungen unter Nutzung der Vorteile der IT in gemeinsamen, länderübergreifenden Registern und Portalen anzubieten. Beispiele hierfür sind das Vollstreckungsportal, das Justizportal oder das Insolvenzbekanntmachungsportal. Im Zuge der Einführung der elektronischen Verfahrensaktenführung wird es ein bundesweites Akteneinsichtsportal geben. Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (sogenanntes „E-Justice-Gesetz“) sieht die Einrichtung eines zentralen länderübergreifenden elektronischen Schutzschriftenregisters (§§ 945a, 945b ZPO n. F.) zum 1. Januar 2016 vor. Die Landesjustizverwaltung Hessen ist mit der fachlichen und tech nischen Kon-zeptionierung und der späteren Realisierung des Registers beauftragt worden.

Schutzschriften sind Schriftsätze, die dem potentiellen Antragsgegner in einem einstweiligen Rechtsschutzver-fahren als Verteidigungsmittel dienen und in diesem Sinne vom entscheidenden Richter zu berücksichtigen sind. Momentan werden in den einzelnen Gerichten jeweils interne Sammlungen solcher in der Regel in Papierform eingereichten Schutzschriften geführt. Da der potentielle Antragsgegner der Schutzschrift nicht immer sicher sein kann, ob und wenn ja bei welchem Gericht zu seinen Lasten der Antrag zum Erlass einer einstweiligen Ver-fügung eingereicht wird (etwa kann im Medienrecht praktisch jedes ordentliche Gericht zuständig sein), ist es bislang üblich, die Schutzschrift bei mehreren Gerichten einzureichen. Durch das Einstellen einer Schutzschrift in das zentrale Schutzschriftenregister hingegen wird diese nunmehr bundesweit als bei allen ordentlichen Gerichten und Arbeitsgerichten eingereicht gelten und von sächsischen Richtern über eine Suchfunktion auf-findbar sein.

Meilensteine -

Erläuterung zurUmsetzung

1. Januar 2016: Nach Abnahme des Grob- und Feinkonzeptes Realisierung und Start des Registers im Echtbetrieb und schrittweise Aufnahme von Schutzschriften

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

abgeschlossen

114 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

Maßnahme 5.2.11.Modernisierung des Insolvenzbekanntmachungsportals zur Erleichterung des Zugangs der Bürger zur Justiz mittels elektronischer Portale

Federführung SMJus

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Andere Bundesländer (federführend Nordrhein-Westfalen), OLG Dresden

Beschreibung Speziell in der Justiz gehen die Länder – auf Grundlage einer Zusammenarbeit in der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz (BLK) – verstärkt dazu über, Leistungen unter Nutzung der Vorteile der IT ressourcenschonend in gemeinsamen, länderübergreifenden Registern und Portalen anzubieten. Beispiele hier-für sind neben dem Vollstreckungsportal und dem Justizportal das Portal zur Veröffentlichung von Bekanntma-chungen in Insolvenzverfahren – Insolvenzbekanntmachungsportal (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Im Rahmen der Einführung der elektronischen Verfahrensaktenführung wird es ein bundesweites Aktenein-sichtsportal geben. Im Zuge des technischen Fortschritts und sich verändernden Anforderungen sind auch diese Portale fortlaufend zu modernisieren. Das Insolvenzbekanntmachungsportal wird für die Bundesländer zentral durch das Land Nordrhein-Westfalen betrieben. Insbesondere durch Sachsen und Niedersachsen wurde mit Blick auf derzeit noch bestehende Probleme bei der automatisierten Löschung von Insolvenzbekanntmachun-gen sowie aktuelle Gerichtsentscheidungen zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Suchfunktion eine umfassende Überarbeitung des Portals vorgeschlagen, die seitens der Länder inzwischen auch beschlossen wurde.

Meilensteine Bis September 2018: Abnahme Feinkonzept

Erläuterung zurUmsetzung

November 2016: Beschluss der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz (BLK) über die weitere Feinkonzeption und die daran anschließende Umsetzung

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

in Planung

Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 115

Maßnahme 5.2.12. Einführung eines zentralen Schullogin für alle sächsischen Schüler und Lehrer

Federführung SMK

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

SMWK, Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID), TU Dresden, Sächsischer Datenschutzbeauftragter

Beschreibung Die zentrale Login-Plattform „Schullogin“ ist ein Gemeinschaftsprojekt zwischen dem Säch sischen Staatsmi-nisterium für Kultus und der TU Dresden. Schullogin stellt als Dienst des Sächsischen Bildungsservers (SBS) einen zentralen Zugang zu digitalen Bildungsangeboten für alle sächsischen Schülerinnen und Schüler sowie alle Lehrkräfte bereit. Die Zugänge sollen perspektivisch auch für die Anmeldung an Schulnetzwerken und an WLAN-Accesspoints genutzt werden.

Mit genau einem Login sollen Schüler und Lehrer Zugang zu möglichst vielen digitalen Bildungsangeboten mit notwendiger Authentifizierung erhalten. Damit entfallen die bisher erforderlichen angebotsspezifischen Nut-zerverwaltungen mit eigener Zugangskennung. Im Sinne der Datensparsamkeit und -vermeidung führt diese Maßnahme zu einer Verringerung der Anzahl an Nutzerverwaltungen. Dadurch erhöht sich die Konsistenz der Nutzerdaten und der administrative Aufwand wird wesentlich reduziert. Es entsteht eine Umgebung, die ein sicheres Arbeiten in einem geschützten digitalen Raum möglich macht. Die geforderte Trennung von Verwal-tungs- und Unterrichtstätigkeit wird umgesetzt.

Die gesicherte Lagerung der personenbezogenen Nutzerdaten wird auf Servern im Hoheitsbereich des Freistaa-tes Sachsen sichergestellt. Neben Anwendungen wie E-Mail, zentraler Dateiablage und Lernmanagementsyste-men werden über Schullogin weitere Applikationen, insbesondere des SBS, angebunden.

Meilensteine

2018: Umsetzung Design, Dateiablage, Aliase (nutzerfreundliche Systemnamen), Konzeption Supportstruk-turen, Fortführung IT-Sicherheits- und Datenschutzkonzept sowie Realisierung für berufsbildende Schulen

2019: Aufbau Supportstrukturen, Konzeption Anmeldeverfahren für Schulen in freier Trägerschaft und schrittweise Übernahme in den Regelbetrieb

Erläuterung zurUmsetzung

Seit Juni 2017: Pilotbetrieb von Schullogin (Erstellung und Verwaltung von Accounts für Schüler und Lehrer aller allgemeinbildender Schulen, Nutzung des E-Mail-Systems zur Kommunikation und der Lernmanagement-systeme OPAL Schule und SBS-Moodle zur Kooperation und weiterer Anwendungen)

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Planung und Umsetzung

116 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

Maßnahme 5.2.13. Weiterentwicklung des Internet-Portals „Online-Jagdscheinprüfung“

Federführung SMUL

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Staatsbetrieb Sachsenforst, Landkreise, kreisfreie Städte

Beschreibung Mit Nutzung der Webapplikation „Online-Jäger- und Falknerprüfung“ zur Durchführung der schriftlichen Prü-fung gemäß SächsJagdG/ SächsJagdVO sind die Unteren Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte in der Lage, diese mit geringem personellem Aufwand zu organisieren und durchzuführen. Für die Unteren Jagdbehörden wurde der Verwaltungsaufwand zur Vorbereitung der Prüfung und bei der Auswertung, durch Anzeige des Prüfungsergebnisses unmittelbar nach Beendigung der Prüfung, minimiert. Zudem stehen den Jagdbehörden umfangreiche Daten zur statistischen Auswertung zur Verfügung.

Mit der Bereitstellung der Online-Testprüfung ist es für die Prüfungsanwärterinnen und -anwärter oder andere Interessierte möglich, die fachlichen Kenntnisse am eigenen Computer zu testen.

Meilensteine

Ab 2018: ■ Weiterentwicklung eines Auswertemoduls für die Prüfungsteile mündlich- praktische Prüfung und Schieß-

prüfung ■ Vernetzung der unteren Jagdbehörden zur gemeinsamen Nutzung der Prüfungsdatenbanken aller unteren

Jagdbehörden ■ Bereitstellung eines Druckprogramms zur Fertigung der Prüfungsurkunde beziehungsweise des Prüfbe-

scheides

Erläuterung zurUmsetzung

2010: Erste Durchführung der Online-Jagdscheinprüfung Fragenkatalog der schriftlichen Jäger- und Falknerprüfung unterliegt laufender Aktualisierung und Ergänzung, insbesondere hinsichtlich der Anpassung an sich ändernde rechtliche Grundlagen

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 117

Maßnahme 5.2.14. Einführung der elektronischen Vergabe für staatliche Vergabestellen (E-Vergabe)

Federführung SMI

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Alle Ressorts

Beschreibung Als elektronische Vergabe (E-Vergabe) bezeichnet man den von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung erfolgenden Einsatz elektronischer Verfahren für Kommunikation und Vorgangsbearbeitung durch Einrichtun-gen der öffentlichen Hand bei Beschaffungen.

Um das Verfahren zu vereinfachen und Kosten zu senken, hat die EU im Rahmen von drei Richtlinien (RL 2014/23/EU, RL 2014/24/EU und RL 2014/25/EU) die Verwendung elektronischer Mittel in einem Vergabever-fahren neu geregelt.

Die Richtlinien betreffen ausschließlich die Vergabeverfahren über den EU-Schwellenwerten. Sie geben ver-bindlich vor,

■ dass die Übermittlung von Bekanntmachungen in elektronischer Form erfolgen muss, ■ dass die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt und vollständig direkt mit Hilfe elektronischer

Mittel zugänglich gemacht werden müssen und ■ dass die Kommunikation in allen Verfahrensstufen ausschließlich elektronisch zu erfolgen hat.

Diese Richtlinien sind zum 18. April 2016 in nationales Recht umgesetzt worden. Die Regelungen finden sich im Wesentlichen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, 2. Abschnitt.

Zur Umsetzung der EU-Richtlinien wird den Dienststellen des Freistaates Sachsen eine zentrale elektronische Vergabemanagementlösung auf Basis der Vergabemanagersoftware der Firma Administration Intelligence AG (AI) über die E-Government-Plattform zur Verfügung gestellt. Den Vergabestellen wurde freigestellt, die Soft-ware auch für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte einzusetzen.

Meilensteine

Ca. Mitte 2018: Roll-out weiterer Funktionalitäten (Leistungsverzeichnisse, Terminmanagement etc.) zur Unterstützung des Vergabeprozesses mittels der sogenannten Langworkflows18. Oktober 2018: Abwicklung der gesamten Kommunikation zwischen potentiellem Bietern und den Verga-bestellen in elektronischer Form

Erläuterung zurUmsetzung

Seit 18. April 2016: Veröffentlichung von Bekanntmachungen über EU-TED, bund.de und auf der Vergabe-plattform www.evergabe.sachsen.de1. Quartal 2018: Migration SVN 2.0

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

118 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

Maßnahme 5.2.15. Einführung der Elektronischen Rechnung

Federführung SMI

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

SMF, Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID)

Beschreibung Die Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (e-Rechnung), die am 26. Mai 2014 in Kraft getreten ist, ist bis zum 27. November 2018 in nationales Recht umzusetzen. Die Richtlinie verpflichtet alle öffentlichen Auftraggeber im Sinne der EU-Vergaberichtlinien, Rechnungen, die auf Basis von Verträgen aus EU-Ausschreibungen in elektronischer Form versandt werden, elektronisch zu emp-fangen und weiter zu verarbeiten. Für ihre Anwendung ist zudem ein EU-Normsetzungsverfahren notwendig, in dem das semantische Datenmodell für die elektronische Rechnungslegung bestimmt wird. Dieses Normset-zungsverfahren wurde am 27. Mai 2017 (Veröffentlichung im Amtsblatt der EU) abgeschlossen. 18 Monate (Bund) und 30 Monate (Länder) nach dieser Veröffentlichung müssen alle in der Richtlinie genannten öffentli-chen Stellen Rechnungen im europäischen Datenformat elektronisch empfangen und verarbeiten können. Die Richtlinie ist jeweils von Bund und Ländern eigenständig umzusetzen.

Das SMI ist für die rechtliche Umsetzung der EU-Richtlinie im Freistaat Sachsen zuständig. Der SID wurde vom SMI beauftragt, eine einheitliche technische Lösung für den elektronischen Rechnungseingang unter Nutzung der Basiskomponente „Zahlungsverkehr“ zu entwickeln.

Meilensteine

November 2018: Rechtliche Umsetzung der E-Rechnung im Rahmen der Novellierung des Sächsischen E-Government-GesetzesNovember 2018: Rechtliche Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht und Vollzug der Regelungen durch den Bund sowie Behörden der Länder, die Rechnungen durch Vollzug von Bundesrecht empfangenNovember 2019: Technische Umsetzung der elektronischen EingangsrechnungApril 2020: Vollzug der Regelungen durch die Länder als subzentrale öffentliche Auftraggeber i.S.v. Artikel 11 Absatz 2 Satz 2 der RL 2014/55/EU

Erläuterung zurUmsetzung

August 2016: Einrichtung einer Arbeitsgruppe beim SID mit Vertretern des SMI, des SMJus, des Statistischen Landesamtes, des SMF, des Landesamts für Steuern und Finanzen (LSF), der Sächsischen Anstalt für kom-munale Datenverarbeitung (SAKD) und der Landeshauptstadt Dresden zur Erarbeitung eines abgestimmten Konzeptes für die technische und organisatorische Umsetzung der E-Rechnung im Freistaat Sachsen

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 119

Maßnahme 5.3.1. Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung und Aktenführung

Federführung SMI

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Alle Ressorts

Beschreibung Die Verwaltung auf Basis von Papierakten wird den heutigen Anforderungen an eine moderne und effiziente Verwaltung nicht gerecht. Erwartet werden inzwischen:

■ schnelle und einfache Recherche nach Schriftgut sowie die zeit- und ortsunabhängige Verfügbarkeit, ■ schneller und einfacher und dabei sicherer und nachvollziehbarer Austausch von Dokumenten zwischen

den Verwaltungen, ■ sachgerechte Verwaltung von bereits elektronisch vorliegendem Schriftgut, dessen Umfang ständig zu-

nimmt, ■ das medienbruchfreie Zusammenwirken der in vielen Bereichen eingeführten IT-Fachverfahren mit der

Aktenführung der Verwaltung.

Mit § 12 des Mitte 2014 verabschiedeten Sächsischen E-Government-Gesetzes wird die Einführung bei allen staatlichen Behörden bis August 2018 gesetzlich geregelt.

Die ressortübergreifende Steuerung und zentrale Koordination des Projektes „Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung und Aktenführung in der sächsischen Staatsverwaltung (eVA.SAX)“ wird durch das Kom-petenzzentrum Vorgangsbearbeitung (CCV) im SMI wahrgenommen. Der Betrieb des IT-Verfahrens eVA.SAX wird zentral durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) sichergestellt. Die einzelnen Behörden beziehungsweise Ressorts verfolgen dabei unterschiedliche, teilweise zum Beispiel gestufte Einführungsmo-delle.

Meilensteine

Bis Ende 2018: Umsetzung gemäß E-Government-Gesetz in Behörden des Freistaates unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden HaushaltsmittelBis Ende 2019: Gemäß aktuellen Bedarfsmeldungen der Ressorts Umsetzungsbedarf an ca. 14.700 Arbeits-plätzenBis Ende 2022: Gemäß aktuellen Bedarfsmeldungen der Ressorts Umsetzungsbedarf an ca. 15.400 Arbeits-plätzen

Erläuterung zurUmsetzung

31. Dezember 2017: Nutzung des IT-Verfahrens eVA.SAX durch 9.470 Beschäftigte der Staatsverwaltung, davon als Vorgangsbearbeitungssystem durch über 6.700 Beschäftigte

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

5.3. Handlungsfeld: Den Einsatz von IT bei der Erledigung von Verwaltungstätigkeiten weiter vorantreiben und wirtschaftlich gestalten

120 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

Maßnahme 5.3.2.Aufbau einer zentralen Informations- und Wissensdatenbank für die Verwaltungs-mitarbeiter der Sächsischen Staatsregierung

Federführung SMI

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Alle Ressorts

Beschreibung Im Koalitionsvertrag 2014 bis 2019 ist vorgesehen, eine zentrale Informations- und Wissensdatenbank (ZIWD) für die Verwaltung zu schaffen. Damit soll ein „optimiertes Zusammenarbeiten und intelligentes Suchen in Ver-waltungsablagen“ erreicht werden. Perspektivisch ist die Möglichkeit der interaktiven Zusammenarbeit geplant.

MeilensteineApril 2018: Kabinettsbehandlung zur Beauftragung zum Aufbau und Umsetzung der ZIWD sowie zur Implementierung der Einzel-Intranets der Ressorts

Erläuterung zurUmsetzung

Juni 2015 bis Oktober 2016: Erarbeitung eines Grobkonzeptes zur Einführung eines Informations- und Wis-sensportals, Bestätigung durch das Kabinett, Auftrag zur Erstellung einer Machbarkeitsanalyse und Erstellung eines Soll-/Feinkonzeptes

Januar bis Dezember 2017: ■ Erarbeitung einer Machbarkeitsanalyse, in welcher vier Szenarien beleuchtet wurden ■ Vorlage eines Zwischenberichtes zur ressortübergreifenden Entscheidung für Szenario 3: Aufbau einer zen-

tralen Informations- und Wissensdatenbank (ZIWD) und schrittweise Implementierung der Einzel-Intranets der Ministerien / der SK auf eine gemeinsame technologische Plattform auf Basis von MS SharePoint

■ Erarbeitung eines Soll-/Feinkonzeptes zur fachlichen Beschreibung des Szenarios 3 und Vorlage eines Abschlussberichtes

■ Beauftragung eines Externen mit der Prüfung und Bewertung der Szenarien sowie der anschließenden Erarbeitung des Soll-/Feinkonzept für die vorgeschlagene Lösung

Abschluss derMaßnahme

bis Ende der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 121

Maßnahme 5.3.3. Nutzung der GeodatenInfrastruktur Sachsen

Federführung SMI

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Alle Ressorts

Beschreibung Mit der E-Government-Basiskomponente Geodaten (GeoBAK) bietet die Geodateninfrastruktur Sachsen für Verwaltung, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu digi-talen Geoinformationen im Freistaat Sachsen. Die GeoBAK stellt Funktionalitäten für die Publikation, Verknüp-fung und Auswertung von Geodaten über moderne Webtechnologien (Online-Kartendienste) zur Verfügung.

Das Geoportal Sachsenatlas ist ein zentraler Zugangspunkt zu Geoinformationen der staatlichen Behörden und Kommunen im Freistaat Sachsen im Internet. Es bietet neben einer Einstiegsseite und allgemeinen Infor-mationen rund um das Thema Geoinformationen und Geodateninfrastruktur zahlreiche Funktionen, um nach Geoinformationen zu recherchieren und diese im räumlichen Zusammenhang darzustellen, auszutauschen und zu bearbeiten.

Anwendungsbeispiele sind: ■ Bereitstellung von Geoinformationen von staatlichen Behörden und Kommunen im Freistaat Sachsen über

interaktive Karten und Geoportale ■ Nutzung von Schnittstellen zur Auswertung und Analyse von Geoinformationen ■ Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie durch geodatenhaltende Stellen im Freistaat Sachsen

Durch Schnittstellen von der GeoBAK zu anderen E-Government-Basiskomponenten und -Verfahren lassen sich Geoinformationen medienbruchfrei in Verwaltungsverfahren einbinden. Staatliche Behörden und Kommunen können somit ihre Verwaltungsabläufe effizienter gestalten und moderne Verwaltungsdienstleistungen erfolg-reich entwickeln.

Zur Weiterentwicklung der Geodateninfrastruktur vgl. Maßnahme 5.1.2.

Meilensteine Vgl. „Meilensteine“ zur Maßnahme 5.1.2

Erläuterung zurUmsetzung

Zum Berichtszeitpunkt: Die GeoBAK steht für geodatenhaltende Stellen im Freistaat Sachsen zur Nutzung zur Verfügung; die Verarbeitung von Geoinformationen in Verwaltungsprozessen mithilfe GeoBAK findet statt

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

122 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

Maßnahme 5.3.4.Redesign des Fachverfahrens forumSTAR zur Anpassung und Modernisierung der IT-Fach-verfahrens der sächsischen Justiz

Federführung SMJus

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Alle 16 Bundesländer (Federführung Bayern, SMJus für Sachsen), OLG Dresden

Beschreibung Schon heute stützt sich die sächsische Justiz bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in nahezu allen Bereichen auf moderne IT-Fachverfahren, die weit über herkömmliche Schreibprogramme hinaus Funktionen bieten, welche die internen Arbeitsabläufe erleichtern und beschleunigen sollen. Die Ausweitung des Elektronischen Rechts-verkehrs und steigende Anforderungen seitens der Nutzerinnen und Nutzer erfordern allerdings eine fortlau-fende Anpassung und Modernisierung dieser Fachverfahren. Das in einem Länderverbund aus zehn Bundes-ländern entwickelte Fachverfahren forumSTAR ist mit ca. 3.000 Anwendern das wichtigste Fachverfahren der sächsischen Justiz. In den vergangenen Jahren erfuhr es jedoch wiederholt Kritik seitens der Anwenderinnen und Anwender.

Auf Initiative des Freistaates Sachsen hatte der Entwicklungsverbund forumSTAR im Jahr 2015 beschlossen, die Anwendung forumSTAR und das Textsystem einer umfassenden Modernisierung zu unterziehen. Ziel des Redesigns ist sowohl eine Erneuerung der fachlichen als auch der tech nischen Architektur von forumSTAR und des Textsystems. Dabei stehen als Ziele die Anwenderakzeptanz und die Verbesserung der Ergonomie, der Stabilität, der Bedienungsfreundlichkeit und der Performance im Mittelpunkt. Die Modernisierung der Benut-zeroberflächen wird eine bedeutende Rolle spielen. Die Verbesserung soll nicht zuletzt durch eine fachliche „Entschlackung“ und eine stärkere Konzentration der Funktionalitäten erreicht werden. Die Überarbeitung des Fachverfahrens wird modulweise erfolgen, um der Praxis sukzessive die neue Anwendung zur Verfügung stellen zu können. Begonnen wird mit dem Zivilmodul.

Die Modernisierung des Fachverfahrens forumSTAR durch den Länderverbund mit allen 16 Bundesländern er-folgt zwischenzeitlich unter dem neuen Namen „GeFa“ (Gemeinsames Fachverfahren).

Meilensteine September 2022: Start der Pilotierung des Zivilmoduls

Erläuterung zurUmsetzung

29. März 2017: Beschluss des E-Justice-Rats zur Entwicklung eines gemeinsamen Fachverfahrens

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 123

Maßnahme 5.3.5.Umsetzung des Projekts „Strafgerichtliche Verfahrensneuanlage (SGNA)“ zur Anpassung und Modernisierung der IT-Fachverfahren der sächsischen Justiz

Federführung SMJus

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Bundesländer des forumSTAR-Verbundes (SMJus für Sachsen) und des web.sta-Verbundes, OLG Dresden

Beschreibung Schon heute stützt sich die sächsische Justiz bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in nahezu allen Bereichen auf moderne IT-Fachverfahren, die weit über herkömmliche Schreibprogramme hinaus Funktionen bieten, welche die internen Arbeitsabläufe erleichtern und beschleunigen sollen. Die Ausweitung des Elektronischen Rechts-verkehrs und steigende Anforderungen seitens der Nutzerinnen und Nutzer erfordern allerdings eine fortlaufen-de Anpassung und Modernisierung dieser Fachverfahren.

Das unter anderem in den Strafabteilungen der sächsischen Gerichte zum Einsatz kommende Fachverfahren forumSTAR ermöglicht die elektronische Registrierung sowie die Datenhaltung und -bearbeitung in Strafver-fahren. Die Anlage von Neueingängen und die Erfassung relevanter Daten (zum Beispiel Personalien der Verfah-rensbeteiligten) nach Übermittlung der Akten von der Staatsanwaltschaft an das Gericht erfolgte bislang noch händisch. Das Projekt „Strafgerichtliche Verfahrensneuanlage“ dient dem Ziel, eine automatische Übernahme derartiger Daten – und perspektivisch auch von Dokumenten – aus dem staatsanwaltschaftlichen Fachverfah-ren web.sta in das gerichtliche Fachverfahren forumSTAR unter Verwendung des standardisierten Datenformats XJustiz zu ermöglichen.

Dabei soll bei Übermittlung einer Anklage, eines Antrags auf Erlass eines Strafbefehls oder eines anderen ver-fahrenseinleitenden Antrages (zum Beispiel Haftbefehlsantrag, Durchsuchungsbeschluss) durch die Staatsan-waltschaft sowie bei Verfahren der Strafvollstreckungskammern und der Führungsaufsichtsstelle mittels vom Fachverfahren web.sta bereitgestellter strukturierter Daten die Neuanlage des gerichtlichen Verfahrens mit forumSTAR erleichtert und so der Arbeitsaufwand der Geschäftsstellen und das Auftreten von Erfassungsfeh-lern beim (erneuten) Einpflegen von Namen, Daten etc. spürbar verringert werden.

Meilensteine -

Erläuterung zurUmsetzung

September 2017: Beendigung des Rollouts im Freistaat Sachsen

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

abgeschlossen

124 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

Maßnahme 5.3.6.Umsetzung des Projektes „Insolvenztabelle“ zur Anpassung und Modernisierung der IT-Fachverfahren der sächsischen Justiz

Federführung SMJus

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Bundesländer des forumSTAR-Verbundes (SMJus für Sachsen), OLG Dresden

Beschreibung Schon heute stützt sich die sächsische Justiz bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in nahezu allen Bereichen auf moderne IT-Fachverfahren, die weit über herkömmliche Schreibprogramme hinaus Funktionen bieten, welche die internen Arbeitsabläufe erleichtern und beschleunigen sollen. Die Ausweitung des Elektronischen Rechts-verkehrs und steigende Anforderungen seitens der Nutzerinnen und Nutzer erfordern allerdings eine fortlaufen-de Anpassung und Modernisierung dieser Fachverfahren.

Das auch in den Insolvenzabteilungen der sächsischen Gerichte eingesetzte Fachverfahren forumSTAR ermög-licht die elektronische Registrierung von und Datenhaltung in Insolvenzverfahren. Die erstmalige Erfassung von Daten, die der Insolvenzverwalter zum Verfahren übersendet, erfolgt allerdings derzeit noch händisch. Ziel des Projektes „Insolvenztabelle“ ist es, das Insolvenzmodul von forumSTAR so zu erweitern, dass eine elektronische Übernahme der in der vom Insolvenzverwalter erstellten Insolvenztabelle enthaltenen Daten in das Fachver-fahren forumSTAR möglich ist. Hierbei geht es einerseits um die Übermittlung vollständiger Forderungsanmel-dungen, die während eines Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter eingehen, und andererseits um die Übermittlung von Korrekturen an bereits übermittelten Datensätzen vor und nach Prüfung dieser Forderungen.

Das Projekt – unter Federführung des Freistaates Sachsen – wird in zwei Stufen durchgeführt. Die erste Stufe hat die Übertragung vollständiger Forderungsanmeldungen in Form strukturierter Datensätze zum Gegenstand. In der zweiten Stufe wird dann die Übermittlung von Korrekturnachrichten zu bereits übermittelten Datensät-zen umgesetzt. Neben ausführlichen Tests im Pilotbetrieb ist auch eine Untersuchung über die Verarbeitung großer Datenmengen erforderlich, da in der Praxis umfangreiche Insolvenzverfahren mit mehreren hundert oder gar tausend Forderungsanmeldungen möglich sind.

Meilensteine 30. September 2018: Beendigung der Pilotierung

Erläuterung zurUmsetzung

4. Mai 2017: Start der Pilotierung am Amtsgericht Leipzig

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 125

Maßnahme 5.3.7.Bereitstellung von Hochwasserinformationen und -warnungen durch das Landeshoch-wasserzentrum (LHWZ) des Freistaates Sachsen

Federführung SMUL

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

SMI, Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID)

Beschreibung Das LHWZ betreibt fachlich ein Informations- und Kommunikationssystem (Hochwasserinformations- und -managementsystem – HWIMS), welches alle Prozesse des Hochwassernachrichten- und Alarmdienstes im Freistaat Sachsen integriert und unterstützt. Es dient der Warnung vor und der Information über die aktuelle und zu erwartende Hochwassergefährdung. Daten, die Aufschluss über die Entstehung, den zeitlichen Verlauf und die räumliche Ausdehnung eines Hochwassers geben, werden erfasst, ausgewertet und übermittelt. Teil-nehmer am Hochwassernachrichten- und Alarmdienst, weitere Stellen sowie die Öffentlichkeit werden über eine Hochwassergefährdung unterrichtet.

Die Bereitstellung der für den Hochwassernachrichten- und Alarmdienst relevanten Daten für die vom LHWZ betriebenen Vorhersagesysteme ermöglicht weiterhin das Erstellen hydrologischer Vorhersagen. Mittels hydro-logischer Vorhersagen kann – gegenüber auf reinen Beobachtungen basierenden Prognosen – die Vorwarnzeit signifikant erhöht werden. Auf diese Weise können gezielte Maßnahmen geplant und ergriffen werden, um Gefahren für Leib und Leben, Sachschäden und sonstige nachteilige Folgen zu verringern beziehungsweise abzuwenden.

Beim LHWZ werden Forderungen der Leitinitiative „Digitale Agenda der Strategie Europa 2020“ nach gren-züberschreitenden elektronischen Behördendiensten erfüllt. Für den Hochwassernachrichten- und Alarmdienst relevante Daten, der an den Freistaat Sachsen angrenzenden Staaten Republik Polen und Tschechische Republik, können direkt von der Publikumsplattform des LHWZ aufgerufen werden.

MeilensteineAb 2018: Konsolidierung des Betriebes, fortlaufende Wartung und Pflege des Systems (korrektiv, prophylak-tisch und perfektionierend)

Erläuterung zurUmsetzung

November 2015: Live-Gang des erneuerten HWIMS2016/ 2017: Fachliche Erweiterungen des HWIMS für Drittsysteme

■ Anschließende Evaluierungen sind jeweils im Zusammenhang mit der Auswertung von künftigen Hoch-wasserereignissen erforderlich

■ Darüber hinaus ist regelmäßige Fortschreibung und Anpassung/ gegebenenfalls Erweiterung notwendig

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

abgeschlossen

126 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

Maßnahme 5.3.8. DIANAweb - digitale Antragstellung Agrar webbasiert

Federführung SMUL

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID)

Beschreibung Für die Zukunft ist auf Basis des modular aufgebauten Systems DIANA (Digitale Antragstellung Agrar) geplant, die bestehenden Verfahren der Antrags-CD im Direktzahlungsbereich und der (elektronischen) Antragstellung im investiven Bereich zu harmonisieren, fachlich weiterzuentwickeln und komplett und einheitlich als elektro-nische Antragstellung bereitzustellen. Technologisch wird die Umstellung auf eine vollständig browserbasierte Webanwendung (DIANAweb) 2018 vollzogen. Ziele von DIANA sind:

■ technische Harmonisierung der elektronischen Antragstellungen, ■ Vermeidung separater Entwicklungen und Minimierung der Systempflegeaufwendungen, ■ einheitliches Stammdatenmanagement der Antragsteller, ■ Steigerung beziehungsweise Erhaltung der Qualität der elektronischen Antragstellung, ■ Flexibilisierung der Eingabeformulare, ■ Schaffung eines einheitlichen Sicherheitsniveaus und ■ Akzeptanzerhöhung bei Antragstellern.

MeilensteineMärz 2018: DIANAweb inkl. Geographische Informationssysteme (GIS) im Bereich Direktzahlungen und flä-chenbezogene Agrarförderung (vollständige Umsetzung GIS-basierte Antragstellung)

Erläuterung zurUmsetzung

März 2015: Freigabe DIANA für die Antragstellung auf Direktzahlungen und flächenbezogene Agrar förderungFebruar 2016: Freigabe elektronischer Auszahlungsantrag für die Richtlinie Landwirtschaft, Innovation, Wis-senstransfer, Teil A (RL LIW/A)März 2016: Antragstellung auf Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung 2016 (1. Ausbaustufe GIS-basierte Antragstellung)März 2017: Antragstellung auf Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung 2017 (2. Ausbaustufe GIS-basierte Antragstellung)Juni 2017: Elektronischer Auszahlungsantrag der Richtlinie LEADERAugust 2017: Elektronischer Auszahlungsantrag der Richtlinie Wald- und Forstwirtschaft (RL WuF)September 2017: Elektronischer Auszahlungsantrag SchulernährungsprogrammMärz 2018: DIANAweb - Antragstellung Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung 2018 sowie für die elektronischen Auszahlungsanträge ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) investiv

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 127

Maßnahme 5.3.9.Weitestgehende Digitalisierung der Anerkennung von Saat- und Pflanzgut im Freistaat Sachsen

Federführung SMUL

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), SMWA, SMWK

Beschreibung Das Saatgutverkehrsgesetz (SaatG), die Saatgutverordnung (SaatgutV) und die Pflanzkartoffelverordnung (PflKartV) sind in Deutschland die Grundlage für das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut. Für den Frei-staat Sachsen erfolgt die Prüfung und Zertifizierung der Saatgutpartien sowie die Überwachung und Kontrolle des Saatguthandels durch das LfULG.

Zur elektronischen Unterstützung des Verwaltungsverfahrens wurde ein zwischen mehreren Bundesländern abgestimmtes IT-Verfahren entwickelt.

Vom aufbereiteten Erntegut werden amtliche Proben gezogen, an denen in der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) unter anderem Reinheit, Besatz und Keimfähigkeit ermittelt werden (Beschaffenheitsprüfung). In der Probenannahme der BfUL müssen weiterhin die umfangreichen Daten aus dem Probenahmeschein in das elektronische System übertragen werden. Auf Basis dieser Laborergebnisse und der vorangegangenen Feldbestandprüfung erfolgt die Zertifizierung der Saatgutpartien entsprechend der An-tragstellung. Die Bescheide werden in eine Mailbox gestellt, die für die Antragsteller über User-ID und Passwort zugängig ist.

Neben dem amtlichen Anerkennungsverfahren wird durch das Fachreferat auch die Saatgutverkehrskontrolle und die Organisation und Auswertung des Nachkontrollanbaues durchgeführt. Beide Aufgabenfelder werden bislang nur zum Teil vom neuen System unterstützt. Der Datenaustausch mit allen externen Beteiligten, ein-schließlich Bundessortenamt, wird elektronisch vorgenommen.

Meilensteine

2018: Implementierung der Saatgutverkehrskontrolle2018: Beginn der Einführung mobiler Datenerfassung und elektronischer Datenübermittlung bei der Feldbe-sichtigung (Smartphones, Outdoor Tablets)2019: Implementierung der Mischungsanträge

Weiterer Ausbau der mobilen Datenerfassung durch Feldbesichtiger (Stand: März 2018: ca. 40 Prozent)

Erläuterung zurUmsetzung

15. Mai 2016: Einführung des IT- Verfahrens für die Pflanzkartoffeln1. Juli 2016: Anpassung der Untersuchungskarte für die Beschaffenheitsprüfung

Abschluss derMaßnahme

bis Ende der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

128 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

Maßnahme 5.3.10. Aufbau des innerbetrieblichen PPS-Systems FISmobil im Staatsbetrieb Sachsenforst

Federführung SMUL

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Staatsbetrieb Sachsenforst, Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID)

Beschreibung Die bei Sachsenforst derzeit eingesetzten forstbetrieblichen IT-Verfahren sind mehrheitlich heterogene, dezen-trale proprietäre Einzelplatzsysteme mit einem vergleichsweise geringen Integra tionsgrad („Insellösungen“). Dadurch ergeben sich erhebliche Nachteile, insbesondere bei Betrachtung der Aspekte Aufwand für die Benut-zer und Administration, Flexibilität der Benutzer, Ergonomie der Benutzeroberflächen, Wartung und Betreuung sowie Ausfallrisiko. Mit dem System FISmobil verfolgt Sachsenforst das Ziel, die betrieblichen Kernprozesse durch Bereitstellung eines hochintegrierten, outdoorfähigen Produktionsplanungs- und Steuerungssystems (PPS-System) für die operative Ebene (insbesondere Revierleiter, Mitarbeiter in den Forstbezirken) zu unter-stützen.

Meilensteine

Bis Ende April 2018 WIS NG-Ausbaustufe 1: Fertigstellung der Komponenten WISNG.Control- Center und WISNG.Workspace für das Waldinformationssystem Next Generation (WIS NG)Bis Mitte Dezember 2018 WIS NG-Ausbaustufe 2: Entwurf und Beauftragung einer Fachanwendung zur aktiven Verwaltung und Änderung der ForsteinrichtungsdatenBis Mitte Dezember 2018 WIS NG-Ausbaustufe 3: Anbindung anderer Verbrauscher und Fachanwendungen

Erläuterung zurUmsetzung

Ab II. Quartal 2014: Aufnahme des Produktionsbetriebes für das Fachverfahren Naturalvollzug V1.1 mit erheblich erweitertem FunktionsumfangAb III. Quartal 2016: Aufnahme des Produktionsbetriebes für das Fachverfahren „Fotooptische Polter analyse“ im FISmobilAb III. Quartal 2016: Aufnahme des Produktionsbetriebes für das Fachverfahren „Forsteinrichtung - Pla-nungsbegang FESA_pro“II. Quartal 2017: Implementierung und Bereitstellung des Informationssystems „Waldbiotopkartierung“III. Quartal 2017: Fertigstellung der FISmobil-Rahmenprojektspezifikation mit erweiterten Konzepten be-ziehungsweise Strategien zu Softwarearchitektur und Software-Engineering für das Vorhaben FISmobil als Grundlage der Entwicklung der nächsten FISmobil-Komponenten

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Planung und Umsetzung

Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 129

Maßnahme 5.3.11.Datenaustausch zwischen dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) und sächsischen Kommunen im Rahmen des Vollzuges der EU-Umge-bungslärm-Richtlinie

Federführung SMUL

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

LfULG, Kommunen

Beschreibung Gemäß EU-Umgebungslärm-Richtlinie sind Städte und Gemeinden seit 2007 verpflichtet, sich mit der Lärmpro-blematik in ihrem Gemeindegebiet auseinanderzusetzen. Der von der EU verfolgte strategische Ansatz schreibt vor, die Lärmbelastung entlang von Hauptlärmquellen und in Ballungsräumen in Lärmkarten grafisch darzu-stellen, die daraus resultierenden Lärmbetroffenheiten in der Bevölkerung zu ermitteln und die Öffentlichkeit zu informieren. Im Freistaat Sachsen sind circa 225 Gemeinden von dieser gesetzlichen Aufgabe betroffen. Im Anschluss an die Kartierung sind in sogenannten Lärmaktionsplänen geeignete Maßnahmen zur Lärmminde-rung festzuschreiben und anschließend umzusetzen. Alle fünf Jahre erfolgt eine Aktualisierung der Lärmkarten und Lärmaktionspläne. Dem LfULG obliegt die Aufgabe, sachsenweit die Ergebnisse der Lärmkartierung und Aktionsplanung zu sammeln, zu begutachten, zur landesweiten Berichterstattung zu bündeln und an den Bund zur Berichterstattung an die EU weiterzuleiten.

Im Rahmen der Umsetzung der EU-Umgebungslärm-Richtlinie ist ein umfangreicher Datenaustausch zwischen dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und den zur Umsetzung der Richtlinie gesetzlich verpflichteten Kommunen erforderlich. Dies betrifft zum Beispiel digitale Geländemodelle, digitale Oberflä-chenmodelle, Auszüge aus Liegenschaftskarten, 3D-Gebäudedaten, Gemeindegrenzen, Angaben zur baulichen Nutzung, Einwohnerdaten und akustisch aufgearbeitete Verkehrsdaten. Die Daten werden von verschiedenen Stellen bereitgestellt und vom LfULG zentral gesammelt. Anschließend sind die Eingangsdaten von den Gemein-den zu prüfen und zu aktualisieren. Dazu ist eine Plattform zum Austausch großer Datenmengen erforderlich, die einen beiderseitigen Zugriff (Kommunen und LfULG) erlaubt. Darüber hinaus ist eine zentrale Datenhaltung und -pflege sicherzustellen, um die alle fünf Jahre erforderliche Aktualisierung möglichst effektiv gewährleis-ten zu können.

Die Umsetzung der Maßnahme ist nicht mehr erforderlich, da der Bedarf zwischenzeitlich durch die Einführung und Nutzung von SiDaS (Sicherer Datenaustausch Sachsen) gedeckt ist.

130 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

Maßnahme 5.3.12.Umstellung der analogen Datenanbindung automatischer Messstationen für Umweltdaten auf IP-basierte Kommunikation

Federführung SMUL

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL), Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Staatsbetrieb Sächsische Informatikdienste (SID)

Beschreibung Die BfUL betreibt im Auftrag des SMUL verschiedene automatische Messnetze, in denen Umweltdaten er-fasst werden. Die Messdaten bilden die Grundlage für Maßnahmen der Gefahrenabwehr (Hochwasser, erhöhte Schadstoffkonzentrationen) oder für Verwaltungsentscheidungen. Insbesondere die Gefahrenabwehr erfordert eine schnelle und hohe Verfügbarkeit der Messdaten. Deshalb werden die Daten der Hochwassermeldepegel redundant erfasst und übertragen.

Die Datenübertragung von den Messstationen zu den zentralen Servern erfolgt bisher überwiegend Punkt-zu-Punkt-basiert mittels analoger Modems. Dies entspricht nicht dem Stand der Technik und wird von Telekommu-nikationsanbietern künftig nicht mehr unterstützt. Eine Umstellung dieses Verfahrens ist auch aus wirtschaft-lichen und funktionalen Gründen notwendig.

Die Umstellung auf IP-basierte Übertragung erfordert Hard- und Softwareänderungen in den Messstationen. Komplexe Sicherheitsrisiken, die sich gegenüber der analogen Technik auftun, müssen identifiziert und aus-geräumt beziehungsweise minimiert werden. Mit der Umstellung wird eine standardisierte Schnittstelle ge-schaffen, die von verschiedenen, auch zukünftigen Übertragungsverfahren aller Telekommunikationsanbieter unterstützt wird.

Insgesamt sind fünf Messnetze umzustellen. Für diese Umstellung wurde 2014 ein Grobkonzept erstellt, das hinsichtlich der Anforderungen für die aktuelle Hochwasservorsorge eng mit dem Landeshochwasserzentrum (LHWZ) abgestimmt wurde.

Bei der Umstellung des Luftgütemessnetzes des Geschäftsbereiches sollen die Erfahrungen berücksichtigt wer-den.

MeilensteineMärz 2018: Entscheidung BeschaffungsverfahrenAb 2018: Realisierung von Einzelmaßnahmen

Erläuterung zurUmsetzung

2016/17: Tests mit verschiedenen Datenloggern und Übertragungsprotokollen weitestgehend abgeschlossenMai 2017: Vorlage Fortschreibung Grobkonzept für zukünftige DFÜ-LösungAugust 2017: Vorlage Sicherheitskonzept für zukünftige DFÜ-LösungOktober 2017: Vorlage Umsetzungskonzept für zukünftige DFÜ-LösungNovember 2017: Bestätigung Umsetzungskonzept für zukünftige DFÜ-Lösung durch LfULG, SMUL und SID

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

in Planung

Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 131

Maßnahme 5.3.13.Elektronische Kommunikation der Hauptkasse mit dem Statistischen Landesamt als Pilot-projekt bezüglich der Anordnung der elektronischen Kassenanordnungen im MBS-Verfah-ren (wurde in Maßnahme 5.2.15 integriert)

Federführung SMI

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Statistisches Landesamt, SID, SMF

Beschreibung Durch Authentifizierungsmaßnahmen (elektronische Signatur) und sichere Kommunikationswege soll die Kom-munikation mit der Hauptkasse auf ein papierloses Verfahren umgestellt werden. Die begleitenden Unterlagen zu erteilten elektronischen Kassenanordnungen sollen vollständig und sicher elektronisch abgewickelt werden können. Dokumente sind revisionssicher elektronisch abzulegen. In einem Pilotprojekt soll mit dem Statisti-schen Landesamt diese Verfahrensweise beispielhaft bei den Mustern 800/899 (Nr. 3 der Anlage 4a VwV zu § 70 SäHO) umgesetzt werden. Dafür sollen technische Lösungen gefunden und die damit erforderlichen neuen Abläufe getestet und realisiert werden.

Das Vorhaben ist im Projekt E-Rechnung (Maßnahme 5.2.15) aufgegangen, da die elektronische Freigabe von Datensätzen und deren Autorisierung gegenüber der Hauptkasse Bestandteil des elektronischen Work-flows im Projekt E-Rechnung sind.

132 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

Maßnahme 5.3.14.Scannen zur steuerlichen Beleglesung von Jahressteuererklärungen und von Fragebögen zur steuerlichen Erfassung

Federführung SMF

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Finanzressort des Landes Baden-Württemberg

Beschreibung Mit dem Verwaltungsabkommen KONSENS haben die Steuerverwaltungen der Länder und des Bundes eine enge Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Informationstechnik für das Besteuerungsverfahren sowie für das Steuerstraf- und Bußgeldverfahren vereinbart. Ein Baustein im Vorhaben KONSENS ist das Projekt SESAM (SteuerErklärungen Scannen, Archivieren und Maschinell bearbeiten), das vom Land Baden-Württemberg ver-antwortet wird.

Mit den Produkten SteuBel (Steuerliche Beleglesung für Jahressteuererklärungen) und Scannen FSE (Erweite-rung für Fragebögen zur steuerlichen Erfassung) wird den Finanzämtern die personelle Eingabe der Daten von Papiersteuererklärungen abgenommen. Zudem werden die Finanzämter mit einem maschinellen Abgleich der Daten von Papiersteuererklärungen unterstützt. Diese können mit dem Produkt CLAUDIA (Clearing von Steu-ererklärungsdaten, automatisiert und dialogunterstützt) so aufbereitet werden, dass die weitere Verarbeitung durch andere IT-Verfahren (zum Beispiel Abgleich der Grundinformationen, Risikomanagementsystem, Festset-zungsverfahren) ohne personelle Unterstützung ermöglicht wird.

Meilensteine

Bis 31. März 2018: Entwicklung eines Konzepts für die flächendeckende EinführungAb August 2018: Sukzessive Ausweitung des Scannens von Steuererklärungen auf weitere FinanzämterBis 1. September 2018: Freigabe für die Nutzung zum Scannen der Fragebögen zur steuerlichen ErfassungAb 1. Januar 2019: In Papier eingehende Einkommensteuererklärungen werden nahezu vollständig gescannt

Erläuterung zurUmsetzung

Mai 2017: erfolgreicher Abschluss der Pilotierung von SteuBel

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 133

Maßnahme 5.3.15. Einführung von „Voice over IP“ in der sächsischen Landesverwaltung (vormals 5.3.21)

Federführung SMI

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Staatsbetrieb Sächsiche Informatik Dienste (SID) im Auftrag des Staatsbetriebs Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB), alle Ressorts

Beschreibung „Voice over IP“ (VoIP) ist eine Technologie zur Internet-Telefonie. Die flächendeckende Einführung von VoIP in der Sächsischen Landesverwaltung auf der Basis des Sächsischen Verwaltungsnetzes (SVN) stellt eine Verein-heitlichung der Infrastruktur für Daten und Telefonie dar. Mit dem Technologiewechsel wird die Telefonie zum IT-Verfahren.

Ziel ist eine effiziente Zusammenarbeit in der Verwaltung, basierend auf aktuellen technischen Lösungen, unter Beachtung der Informationssicherheit und des Datenschutzes.

Meilensteine 2018: Abschluss der Umstellung auf VoIP

Erläuterung zurUmsetzung

2008: Entscheidung zur Einführung von VoIP mit Beginn SVN2009: Beginn der schrittweisen Umstellung der Behörden auf VoIP2017: Beginn der Migration SVN 2.0, Fortführung der VoIP-Migration

Abschluss derMaßnahme

bis Ende der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

134 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

Maßnahme 5.3.16. Einführung einer Datenbank zur Erfassung von Doktoranden

Federführung SMWK

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Gemeinsame Wissenschaftskonferenz des Bundes und der Länder (GWK), BMBF, Bundesländer

Beschreibung Zur Ermöglichung einer besseren Transparenz im Bereich des wissenschaftlichen Nachwuchses ist es aus wis-senschafts-, arbeitsmarkt- und auch hochschulpolitischen Gründen bedeutsam, die Zahl der Doktoranden sta-tistisch zu erfassen. Hierzu ist es notwendig, einen methodischen Zugang zu der Frage zu entwickeln, ab wann, das heißt ab welchem Stadium der Vorarbeit beziehungsweise der Bearbeitung eines Themas vom Beginn einer Promotion gesprochen werden kann. Aus Gründen der Vergleichbarkeit erscheint es sinnvoll, die Definition bundesweit abzustimmen.

Das SMWK war an den Beratungen des Arbeitskreises Wissenschaftlicher Nachwuchs (AG WISNA) der GWK aktiv beteiligt. Ziel der AG WISNA bestand nicht nur darin, die Bedingungen für ein gemeinsa-mes Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses abzustimmen, sondern auch bundesweit gemeinsame Standards zur Erfassung der Datenlage im Bereich des wissenschaftlichen Nachwuch-ses zu erarbeiten. Im Sinne der notwendigen bundesweiten Vergleichbarkeit von Kennzahlen ist es von zentraler Bedeutung, insbesondere die Definition und Erfassung von Doktoranden in abgestimmter Methodik durch alle Bundesländer sicherzustellen. Das BMBF hatte für die Sicherstellung einer einheitlichen Datenerfassung von Promovenden beziehungsweise Doktoranden die Federführung in Form eines Projektes übernommen. Die Erfas-sung der Promovierenden im Freistaat Sachsen sollte von dieser Definition ausgehen.

Meilensteine -

Erläuterung zurUmsetzung

■ Gesetz über die Statistik für das Hochschulwesen sowie für die Berufsakademien (HStatG) wurde ent-sprechend 2016 geändert, in § 5 HStatG ist Erfassung der Promovierenden entlang der dort festgelegten Erhebungsmerkmale normiert worden

■ Promovierendenstatistik wurde gem. § 13 Abs. 1 HStatG erstmals im Sommersemester 2017 erhoben

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

abgeschlossen

Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 135

Maßnahme 5.3.17.Modernisierung des Internetauftritts der Hochschule Meißen (FH) und des Fortbildungszentrums mit der Etablierung geschützter elektronischer Interaktionsmöglichkeiten

Federführung SMI

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum

Beschreibung Die Hochschule Meißen (FH) und das Fortbildungszentrum bilden in den vier Fachbereichen Allgemeine Verwal-tung, Sozialverwaltung und Sozialversicherung, Steuer- und Staatsfinanzverwaltung sowie Rechtspflege den Nachwuchs für die gehobene Funktionsebene in der Verwaltung und Justiz des Freistaates Sachsen aus. Das Fortbildungszentrum ist die zentrale ressortübergreifende Fortbildungseinrichtung für die Bediensteten der Landesverwaltung.

Die Hochschule ist aus dem Zusammenschluss der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung und der Aka-demie für öffentliche Verwaltung des Freistaates Sachsen entstanden. Im Zuge der laufenden Fusion ergibt sich unter anderem die Notwendigkeit, einen neuen Internetauftritt zu implementieren, der die Bereiche der Aus- und der Fortbildung gleichermaßen unterstützt. Dabei sollen auch neue funktionale Anforderungen, ins-besondere an Flexibilität, Interaktion und geschützte Kommunikation, implementiert werden. Die Nutzung be-stehender E-Government-Basiskomponenten ist zu prüfen.

Im Rahmen der Maßnahme wird ein entsprechendes Konzept für einen neuen Internetauftritt der HSF Meißen erarbeitet und die Implementierung der zugrundeliegenden Plattform geplant sowie umgesetzt. Die moderni-sierte technische Basis soll zur stetigen Verbesserung der Aus- und Fortbildungsangebote der HSF Meißen und damit mittelbar zur Stärkung der E-Kompetenz im Freistaat Sachsen beitragen.

Meilensteine2. Quartal 2018: Probelauf der Plattform, Ergänzung von InhaltenEnde Juni 2018: Fertigstellung der Plattform

Erläuterung zurUmsetzung

4. Quartal 2016: Zuschlagsentscheidung und teilweise Implementierung der technischen Plattform1. Quartal 2017: Beratungen zu Inhalten und Struktur des Webangebots mit der Webagentur, Programmie-rung durch die Webagentur

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

136 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

Maßnahme 5.3.18. Zentrale Bereitstellung von E-Government Basiskomponenten (BaK)

Federführung SMI

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID)

Beschreibung Standardisierung, sinnvolle Zentralisierung und Kooperation sind wesentliche Faktoren für einen wirtschaftli-chen Einsatz der IT auch in der sächsischen Verwaltung. Hierbei spielen BaK im Sinne des Sächsischen E-Go-vernment-Gesetzes – IT-Komponenten mit fachunabhängiger oder fachübergreifender Funktionalität, die in mehreren Bereichen benötigt werden – eine wesentliche Rolle. BaK realisieren derzeit unter anderem Funk-tionen für den elektronischen Zahlungsverkehr, für die elektronische Signatur und Verschlüsselung sowie für die Bereitstellung elektronischer Formulare. Der eingeschlagene Weg, solche BaK zentral bereitzustellen und zentral beim SID zu betreiben, wird konsequent fortgesetzt. Die Komponenten werden anforderungsgerecht weiterentwickelt und ergänzt.

Hierbei werden auch die sächsischen Kommunen einbezogen, denen BaK zur Mit- und Nachnutzung angeboten werden. Eine entsprechende Vereinbarung besteht bereits seit 2011. Eine Fortschreibung der Nutzungsverein-barung ab 2019 wird angestrebt.

In Zukunft sollen die Verfügbarkeit und die Funktionen der BaK stärker kommuniziert werden. Angestrebt ist eine Anlaufstelle, welche als zentraler Ansprechpartner für die Einsatzmöglichkeiten agieren kann. Mit der am 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Durchführungsverordnung zur Umsetzung des Sächsischen E-Government-Ge-setzes sind die staatlichen Behörden verpflichtet, verfügbare BaK einzusetzen, wenn diese den jeweiligen funk-tionalen Anforderungen genügen.

MeilensteineBis 2. Quartal 2018: Migration der BaK in die neue SVN 2.0 (Sächsisches Verwaltungsnetz) InfrastrukturBis Ende 2018: Fortschreibung der BaK-Nutzungsvereinbarung mit den Kommunen

Erläuterung zurUmsetzung

2011: Vereinbarung zur Mitnutzung der BaK durch Kommunen2014: Verlängerung der Vereinbarung bis 2018

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 137

Maßnahme 5.3.19. Erneuerung des Sächsischen Verwaltungsnetzes (SVN 2.0)

Federführung SMI

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Alle Ressorts, Sächsischer Landtag, Sächsischer Rechnungshof, Kommunen

Beschreibung Das Sächsische Verwaltungsnetz (SVN) ist als das zentrale Kommunikationsnetzwerk des Freistaates Sachsen und als gemeinsame Netzwerkinfrastruktur für die Staatsverwaltung und die Sächsischen Kommunalverwal-tungen auch zukünftig unverzichtbar. Nach bereits erfolgter Verlängerung liefen die Verträge zum Betrieb des SVN am 31. März 2017 aus. Daher wird das SVN im Rahmen des Projektes „Sächsisches Verwaltungsnetz 2.0“ (SVN 2.0) neu aufgebaut und anschließend betrieben.

Es soll folgenden übergeordneten Anforderungen genügen:

■ wirtschaftlicher Betrieb, ■ angemessene Bandbreiten, ■ leistungsfähige SVN-Dienste, ■ angemessenes Informationssicherheitsniveau, ■ einfache Betriebs-, Abrechnungs- und Änderungsprozesse.

Dabei sind die spezifischen Anforderungen, die in den Ressorts und den Kommunen bestehen, sowie neue Technologien zu beachten. Das Projekt wird in enger Kooperation zwischen dem Freistaat und den Kommunen durchgeführt.

Meilensteine September 2018: Erstellung des Systems bis Abnahme

Erläuterung zurUmsetzung

Zum Berichtszeitpunkt: Laufende Migration der Leistungen vom SVN zum SVN 2.0

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

138 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

Maßnahme 5.3.20.Elektronisches Lehrgangsteilnehmermanagement an der Landesfeuerwehr- und Katastro-phenschutzschule Sachsen

Federführung SMI

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen, Gebietskörperschaften (vorrangig aus Sachsen), Werkfeuerwehren, privatrechtliche Vereine

Beschreibung Die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen (LFS) bildet insbesondere Führungs- und Spezi-alkräfte aller Feuerwehren, die Angehörigen der Berufsfeuerwehren und die Mitglieder von Stäben und anderen Organisationseinheiten aus.

Das aus etwa 80 verschiedenen Lehrgängen bestehende Aus- und Fortbildungsangebot der LFS wird überwie-gend von sächsischen Kommunen und Landesbehörden genutzt. Diesen stehen die Angebote kostenfrei zur Verfügung. Gegen Entgelt können auch Angehörige von Feuerwehren und anderen Organisationseinheiten aus Sachsen-Anhalt und Thüringen teilnehmen.

Jährlich werden rund 4.800 Lehrgangsplätze angeboten. Allerdings kann der Bedarf regelmäßig nicht vollstän-dig abgedeckt werden, so dass die anmeldenden Bedarfsträger (zumeist eine kommunale Gebietskörperschaft oder eine Werkfeuerwehr) nur einen Teil der beantragten Lehrgangsplätze zugewiesen bekommen.

Das Lehrgangsteilnehmermanagement beinhaltet die Stammdatenpflege, die Bedarfsermittlung und Vergabe der Lehrgangsplätze, das Einladungs- und Anmeldeverfahren sowie die Überprüfung, ob die Voraussetzungen zur Teilnahme an einer Lehrgangsart erfüllt sind. Die Anmeldungen erfolgen derzeit vorrangig per E-Mail oder Telefax; die Bearbeitung und Übertragung der Daten manuell. Mit Einführung einer neuen Schulverwaltungs-software soll die Anmeldung elektronisch erfolgen und die Erfassung und Überprüfung der Daten automatisiert werden. Die anmeldenden Dienststellen erhalten einen Zugang, um beispielsweise auf einem Formularserver die Daten selbst einzugeben und unverzüglich eine Rückmeldung zu erhalten, ob sämtliche Voraussetzungen für die Anmeldung erfüllt sind.

MeilensteineNovember 2018: Abschluss Vergabeverfahren SchulverwaltungssoftwareJanuar 2019: Implementierung und Test der SoftwareFebruar 2019: Start der Software mit elektronischem Anmeldeverfahren

Erläuterung zurUmsetzung

Januar 2018: Markterkundung zu bundesweit in Betrieb befindlicher Schulverwaltungssoftware und Beteiligung sowie Abstimmung mit den in den Betrieb der Schulverwaltungssoftware involvierten Organisa-tionseinheiten der LFS

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 139

Maßnahme 5.3.21.Einführung eines elektronischen Aufgabenmanagementsystems innerhalb einer Abteilung des LSF als Pilotprojekt

Federführung SMF

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

-

Beschreibung Im Landesamt für Steuern und Finanzen sind durch Teams in komplexen Projekten umfassende Aufgabenpake-te zu bewältigen, die einer IT-gestützten und geschäftsprozessbasierten Steuerung durch die Führungskräfte bedürfen.

Mit der Software „JIRA“ zur agilen Vorgangs- und Projektverfolgung soll ein Aufgabenmanagementsystem innerhalb einer Abteilung als Pilotprojekt eingeführt werden.

Aufgaben können vom Verantwortlichen elektronisch erfasst, priorisiert und den Sachbearbeitern medien-bruchfrei zugewiesen werden.

Das Ziel besteht in der Erhöhung der Transparenz für alle Beteiligten, klar definierten Geschäftsprozessen und einer besseren Steuerung der Aufgaben, insbesondere bei Prioritäten- und Bearbeiterwechseln.

MeilensteineMai 2018: Erfahrungsbericht erster AnwenderJuni 2018: Weiteres Rollout

Erläuterung zurUmsetzung

Oktober 2016: Programmvorstellung für den örtlichen Personalrat des LSF und die Informationssicherheits-beauftragteMärz 2017: Freigabe zum Einsatz des Verfahrens durch den örtlichen Personalrat des LSFSeptember 2017: Zustimmung von der Informationssicherheitsbeauftragten zum Einsatz des VerfahrensDezember 2017: Beginn Pilotbetrieb für ausgewählte Anwender

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Planung und Umsetzung

140 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

Maßnahme 5.3.22.Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung und Aktenführung (Digitalisierung der Beihilfepost)

Federführung SMF

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

-

Beschreibung Die Beihilfe ist eine Fürsorgeleistung, die Beamte und Versorgungsempfänger vom Freistaat Sachsen beanspru-chen können. Sie erhalten eine anteilige Erstattung von Kosten bei der Geburt von Kindern, im Krankheits- oder Pflegefall. Die Digitalisierung der Beihilfeeingangspost (schätzungsweise 1,5 Millionen zu scannende Seiten pro Jahr) mit dem Ziel, die papierbezogene Beihilfebearbeitung durch die elektronische Beleglesung und Akten-führung abzulösen, ist ein wesentlicher Teilschritt auf dem Weg zur Modernisierung der Beihilfebearbeitung. Dabei wird der Posteingang vollständig gescannt und dem Bearbeiter digital zugeleitet. Durch den Einsatz von Prüfprogrammen wird neben der manuellen ebenso eine maschinelle Bearbeitung ermöglicht. Hierbei ist spe-zielle Erkennungssoftware einzusetzen, die die einzelnen Rechnungsinhalte (zum Beispiel Gebührennummern, Schwellenwerte, Rechnungsbeträge, Rechnungsdatum, behandelte Person, Rechnungsadressat, Geburtsdaten) ausliest und maschinell verarbeiten kann. Die Digitalisierung dient der Effizienzsteigerung. Das zeigen Erfah-rungen im Bereich der privaten Krankenversicherungen und der Beihilfestellen der großen Bundesländer (zum Beispiel Bayern, Nordrhein-West falen, Rheinland-Pfalz, Hessen), die Krankenkosten ebenfalls zunehmend au-tomatisiert bearbeiten.

Meilensteine

Im 1. Quartal 2019: Ausschreibung der Leistung (Scannen, Software für Prüfprogramme, Erkennungs-software, virtueller Postkorb etc.)Ab 3. Quartal 2019: Vergabe der Leistung und UmsetzungAb 3. Quartal 2020: Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung und Aktenführung

Erläuterung zurUmsetzung

Im Jahr 2017: Im Rahmen eines Vorprojektes Variantenuntersuchung mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Planung

Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben 141

Maßnahme 5.3.23.Einführung eines webbasierten Versorgungsauskunftsverfahrens für die Beamten des Freistaates Sachsen (Online-Versorgungsauskunft)

Federführung SMF

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

-

Beschreibung Arbeitnehmer werden bereits in regelmäßigen Abständen darüber informiert, welche Renten sie bei Eintritt in den Ruhestand zu erwarten haben. Mit der Online-Versorgungsauskunft soll nun auch dem entsprechenden Informationsbedürfnis der Beamten über ihre Pensionsansprüche Rechnung getragen werden. Das Vorhaben hat den Ausbau des Serviceangebotes gegenüber Beamten in Form einer Online-Versorgungsauskunft zum Ziel. Die Online-Versorgungsauskunft soll die Beamten in die Lage versetzen, jederzeit selbst anhand der von ihnen erfassten Daten einen Überblick über ihre Versorgungsanwartschaften (Höhe ihrer voraussichtlichen Versor-gungsbezüge) zu erhalten.

MeilensteineBis Dezember 2019: Fachliche und technische Aufbereitung; Erarbeitung eines Fachkonzepts sowie eines IT-KonzeptsBis Ende 2020: Einführung der Online-Versorgungsauskunft

Erläuterung zurUmsetzung

Derzeit: Vorbereitung des Projektbeginns im Jahr 2019

Abschluss derMaßnahme

über die Legislaturperiode hinaus

Stand derUmsetzung

in Planung

142 Anhang: Maßnahmen, 5 - Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben

Maßnahme 5.3.24. Einführung eines computergestützten Facility Managementsystems

Federführung SMF

Beteiligte Ressortsbzw. Dritte

-

Beschreibung Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) ist mit der Objektverwaltung von ca. 3.000 Gebäuden im gesamten Freistaat Sachsen betraut.

Ziele der Einführung eines computergestützten Facility Managementsystems sind der lücken lose Überblick über alle genutzten Immobilien, verbunden mit der Sicherstellung des reibungs losen Betriebs aller Gebäude sowie der darin enthaltenen technischen Anlagen, die Überwachung von Energieverbräuchen, die Bereitstellung von aussagekräftigen Flächeninformationen und die Schaffung von Kostentransparenz innerhalb der Gebäudebe-wirtschaftung.

Wesentliche zu implementierende Bausteine sind dabei das Mängel- und Störungsmanagement für alle tech-nischen Anlagen und die umfangreiche Vertragsverwaltung über alle Objekte und Anlagen, um vertragliche Fristen sowie Kosten und Leistungen transparent darzustellen und aufzubereiten.

MeilensteineBis Mai 2018: Umsetzung VertragsmanagementBis März 2019: Umsetzung Energiecontrolling

Erläuterung zurUmsetzung

Juni 2017: Implementierung Raum- und GebäudebuchOktober 2017: Implementierung technisches AnlagenbuchDezember 2017: Implementierung Modul zur Wartung und Prüfung technischer Anlagen

Abschluss derMaßnahme

innerhalb der Legislaturperiode

Stand derUmsetzung

in Umsetzung

Abkürzungsverzeichnis

144 Abkürzungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

AAL Ambient Assisted Living

AG Arbeitsgruppe

AG IS Arbeitsgruppe Informationssicherheit

AG WISNA Arbeitsgruppe Wissenschaftlicher Nachwuchs

AK Arbeitskreis

ARGE Arbeitsgemeinschaft

ASMK Arbeits- und Sozialministerkonferenz

BaK Basiskomponente

BAköV Bundesakademie für öffentliche Verwaltung

BBK Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

BDBOS Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

BfIS Land Beauftragter für Informationssicherheit Land

BfUL Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft

BGBl Bundesgesetzblatt

BGR Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe

BIP Bruttoinlandsprodukt

BKM Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien

BKZ Breitbandkompetenzzentrum Sachsen

BLK Bund-Länder-Kommission

BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales

BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung

BMI Bundesministerium des Innern

BMJV Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz

BMVI Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

BNetzA Bundesnetzagentur

BOS Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

BRAK Bundesrechtsanwaltskammer

BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Abkürzungsverzeichnis 145

CAG Citrix Access Gateway

CCV Kompetenzzentrum Vorgangsbearbeitung

CD Compact Disc

CeBIT Centrum für Büroautomation, Informationstechnologie und Telekommunikation

CIO Chief Information Officer

DFG Deutsche Forschungsgemeinschaft

DFÜ Datenfernübertragung

DGB Deutscher Gewerkschaftsbund

DIANA Digitale Antragstellung Agrar

DiWO Digitales Wohngeldverfahren

DiOS Digitale Offensive Sachsen

DLR Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt

DsiN Deutschland sicher im Netz e. V.

DuBAS Duale Berufsausbildung mit Abitur Sachsen

DV Dienstvereinbarung

DZB Deutsche Zentralbücherei für Blinde

E-Akte Elektronische Akte

ECSEL Electronic Components and Systems for European Leadership

ECSM European Cyber Security Month

EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

EGVP Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

ENIAC Electronic Numerical Integrator and Computer

ENISA European Network and Information Security Agency

ERV Elektronischer Rechtsverkehr

ESF Europäischer Sozialfonds

EU Europäische Union

eVA SAX Elektronische Vorgangsbearbeitung und Aktenführung in der sächsischen Staatsverwaltung

E-Vergabe Elektronische Vergabe

eVvD Elektronischer Versand von Dokumenten

146 Abkürzungsverzeichnis

FFA Filmförderanstalt

FhG Fraunhofer-Gesellschaft

FHSV – FOBIZ Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen und die Akademie für öffentliche Verwaltung des Freistaates Sachsen – Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen

FISmobil Forstinformationssystem zur mobilen und effizienten Gestaltung forstlicher Aufgaben im sächsischen Landeswald

FuE Forschung und Entwicklung

GAK Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

GDA Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie

GDI Geodateninfrastruktur

GeoBAK Basiskomponente Geodaten

GeoSN Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen

GIS Geoinformationssystem

GKZ Geokompetenzzentrum Freiberg e. V.

GRW-Infra Richtlinie zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“

GRW-RIGA Richtlinie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“

GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

GWK Gemeinsame Wissenschaftskonferenz

HDS Hochschuldidaktisches Zentrum Sachsen

HH Haushalt

HHL Handelshochschule

HPC High-Performance Computing

HPR Hauptpersonalrat

HRSK Hochleistungsrechner-/ Speicherkomplex

HSF Hochschule und Fortbildungszentrum

HTW Hochschule für Technik und Wirtschaft

HWIMS Hochwasserinformationssystem

IAB Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung

Abkürzungsverzeichnis 147

IHK Industrie- und Handelskammer

IKT Informations- und Kommunikationstechnik

IMAG Interministerielle Arbeitsgruppe

IMK Innenministerkonferenz

INSPIRE Infrastructure for Spatial Information in Europe

IP Internet Protocol

IPMS Fraunhofer-Institut für Photonische Mikrosysteme

ISMS Informationssicherheits-Managementsystem

IT Informationstechnik

IVS Intelligente Verkehrssysteme

KAG Kommunalabgabengesetz

Kfz Kraftfahrzeug

KISA Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen

KKW Kultur- und Kreativwirtschaft

KMK Kultusministerkonferenz

KMU Kleine und mittlere Unternehmen

KONSENS Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung

KoSel Kompetenzentwicklung und Studienorientierung mit E-Learning

KRITIS Kritische Infrastrukturen

LA ITEG Landesauschuss zur Planung und Steuerung von Informationstechnik und E-Government im Freistaat Sachsen

LEADER Liaison Entre Actions de Développement de l‘Économie Rurale

LES LEADER-Entwicklungsstrategie

LFS Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen

LfULG Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

LHWZ Landeshochwasserzentrum

LKA Landeskriminalamt

LTE Long Term Evolution

LTV Landestourismusverband Sachsen e. V.

148 Abkürzungsverzeichnis

Mbit/s Megabit pro Sekunde

meLT Mehrperspektivisches Lernen mit Tablets

MINT Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik

MHz Megahertz

MPZ Medienpädagogische Zentren

NGA Next Generation Access

OLG Oberlandesgericht

OP Operationelles Programm

OPAL Online-Plattform für Akademisches Lehren

ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr

ÖPR Örtlicher Personalrat

PC Personal Computer

PD Polizeidirektion

PflKartV Pflanzkartoffelverordnung

PolFH Hochschule der Sächsischen Polizei

PPS-System Produktionsplanungs- und Steuerungssystem

PVA Pensionsversicherungsanstalt

Reha Rehabilitation

RL Richtlinie

RL eHealth Sax 2017/18 Richtlinie zur nachhaltigen Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen im Freistaat Sachsen

RL LE Richtlinie Ländliche Entwicklung

RL LIW/2014 Richtlinie „Landwirtschaft, Innovation, Wissenstransfer“

RL WuF Richtlinie Wald- und Forstwirtschaft

ROHSA Rohstoffdaten Sachsens

SaatG Saatgutverkehrsgesetz

SaatgutV Saatgutverordnung

SAB Sächsische Aufbaubank - Förderbank

SächsDSB Sächsischer Datenschutzbeauftragter

Abkürzungsverzeichnis 149

SächsEGovG Sächsisches E-Government-Gesetz

SächsEJustizVO Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr

SächsGDIG Sächsisches Geodateninfrastrukturgesetz

SächsJagdG Sächsisches Jagdgesetz

SächsJagdVO Sächsische Jagdverordnung

SAENA Sächsische Energieagentur

SAKD Sächsische Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung

SAX.CERT Computer Emergency Response Team für die Landesverwaltung des Freistaates Sachsen

SBA Sächsische Bildungsagentur

SchulG Schulgesetz

SESAM Steuererklärungen Scannen, Archivieren und Maschinell bearbeiten

SGB V Sozialgesetzbuch Fünftes Buch

SID Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste

SIMAP système d‘information pour les marchés publics

SIX Sächsischer Innovationsindex

SK Sächsische Staatskanzlei

SLKT Sächsischer Landkreistag e. V.

SLM Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien

SLpB Sächsische Landeszentrale für politische Bildung

SLUB Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden

SMF Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

SMI Sächsisches Staatsministerium des Innern

SMJus Sächsisches Staatsministerium der Justiz

SMK Sächsisches Staatsministerium für Kultus

SMS Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

SMUL Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

SMWA Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

SMWK Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

SN4C CyberCrime Competence Center Sachsen

150 Abkürzungsverzeichnis

SSG Sächsischer Städte- und Gemeindetag e. V.

StaLa Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

SteuBel Steuerliche Beleglesung

SVN Sächsisches Verwaltungsnetz

SWOT Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats

TED Tenders Electronic Daily

TIG Technologien der Informationsgesellschaft

TU Technische Universität

TV Tourismus Verein

VgV Vergabeverordnung

VHS Volkshochschule

VMK Verkehrsministerkonferenz

VoIP Voice over Internet Protocol

VSDM Versichertenstammdatenmanagement

VwV IS Verwaltungsvorschrift zur Gewährleistung der Informationssicherheit in der Landesverwaltung

WLAN Wireless Local Area Network

ZCMS Zentrales Content-Management-System

ZIH Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen

ZIM Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

ZIWD Zentrale Informations- und Wissensdatenbank

ZPO Zivilprozessordnung

ZSSR Zentrales Schutzschriftenregister der Länder

151

Impressum

HerausgeberSächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und VerkehrWilhelm-Buck-Straße 2 | 01097 DresdenTelefon: 0351 564-8064Telefax: 0351 [email protected] | www.smwa.sachsen.de

Redaktionsschluss31. März 2018

RedaktionSächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr,Referat 41, Digitales Sachsen

Gestaltung und SatzK&C Advertising KG | www.kucwerbung.de

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