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Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren Altona-Altstadt 60 4 Auftraggeber: Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona Jessenstraße 1-3 22767 Hamburg Auftragnehmer: LÄRMKONTOR Bekannt gegebene Messstelle nach §§ 26, 28 BImSchG 28. November 2013 Projektnummer: LK 2013.218

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren ...daten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Web... · km/h Emissionspegel L m,E Tag dB(A) Nacht dB(A) Max-Brauer-Allee

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Schalltechnische Untersuchung

zum Bebauungsplanverfahren Altona-Altstadt 60

4

Auftraggeber:

Freie und Hansestadt Hamburg

Bezirksamt Altona

Jessenstraße 1-3

22767 Hamburg

Auftragnehmer:

LÄRMKONTOR

Bekannt gegebene Messstelle

nach §§ 26, 28 BImSchG

28. November 2013

Projektnummer: LK 2013.218

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Schalltechnische Untersuchung

zum Bebauungsplanverfahren Altona-Altstadt 60

Auftraggeber:

Freie und Hansestadt Hamburg

Bezirksamt Altona

Jessenstraße 1-3

22767 Hamburg

Auftragnehmer:

LÄRMKONTOR

Bekannt gegebene Messstelle

nach §§ 26, 28 BImSchG

Berichtsstand: 28. November 2013

Berichtsumfang: 24 Seiten sowie 5 Anlagen

Projektnummer: LK 2013.218

Projektbearbeitung:

Geschäftsführer:!

LÄRMKONTOR GmbH • Altonaer Poststraße 13 b • 22767 Hamburg Bekannt gegebene Messstelle nach §§ 26,28 BImSchG

* AG Hamburg HRB 51 885 Telefon: 0 40 - 38 99 94.0 • Telefax: 0 40 - 38 99 94.44 • E-Mail: [email protected] • http://www.laermkontor.de

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Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren Alto na-Altstadt 60

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Inhaltsübersicht

1 Aufgabenstellung 4

2 Arbeitsunterlagen 4

3 Berechnungsmodell 5

4 Verkehrslärm 5

4.1 Berechnungsgrundlage 5

4.2 Beurteilungsgrundlage 5

4.3 Eingangsdaten 6

4.4 Berechnungsergebnisse Verkehrslärm 8

4.5 Mehrbelastung der Nachbarschaft 8

5 Gewerbelärm 9

5.1 Berechnungsgrundlage 9

5.2 Beurteilungsgrundlage 9

5.3 Eingangsdaten 10

5.3.1 Geräuschbelastung durch das neu entstehende IKEA

Einrichtungshaus 10

5.3.1.1 Parkhaus 11

5.3.1.2 Offenes Parkdeck 4 11

5.3.1.3 Parkdeck 1-3 12

5.3.1.4 Klima-und Haustechnik 14

5.3.1.5 Öffnung des Daches der Parkspindel 15

5.3.1.6 Spitzenschallquellen 16

5.3.2 Geräuschbelastung durch den Wochenmarkt 17

5.3.2.1 An- und Abfahrt durch Marktbeschicker 17

5.3.2.2 Aufbau, Marktzeit und Abbau der Stände 18

5.3.3 Spitzenpegel 19

5.4 Berechnungsergebnisse Gewerbe 19

5.4.1 Mittelungspegel 19

5.4.2 Spitzenpegel 20

6 Empfehlungen zum Schallschutz 20

7 Anlagenverzeichnis 22

8 Queilenverzeichnis 23

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1 Aufgabenstellung

Das Bezirksamt Altona der Freien und Hansestadt Hamburg steilt den Bebauungspian

Aitona-Aitstadt 60 im Ortsteii 203 für das Gebiet östlich der Max-Brauer-Aliee, zwischen

Großer Bergstraße und Neue Große Bergstraße auf.

Gegenstand der Untersuchung ist der auf das Gebiet einwirkende Straßenverkehrsiärm

sowie der auf das Gebiet einwirkende Gewerbelärm aus den gewerblichen Nutzungen

wie der regelmäßig abgehaltene Wochenmarkt und das neue IKEA Einrichtungshaus.

Im Bebauungsplangebiet Altona-Altstadt 60 in Hamburg-Altona ist auf der Fläche zwi-

schen der Großen Bergstraße und der Neuen Großen Bergstraße die Errichtung eines

Gebäudekomplexes geplant. Auf 7 Geschossen des Plangebäudes sollen Wohnungen

und Läden entstehen. Die Fiäche soii als gemischte Baufläche (Mischgebiet; Mi) fest-

gesetzt werden. im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung ist zu klären, inwie-

weit sich schailtechnische Konflikte insbesondere für geplante Wohnstandorte ergeben

können.

2 Arbeitsunterlagen

Folgende Unterlagen standen für die Untersuchung zur Verfügung:

• Bebauungspian ENTWURF Aitona-Aitstadt 60 im pdf- und dwg-Format,

vom Auftraggeber, E-Maii vom 07.10. und 30.10.2013

• Lagepiäne Bestand im dwg- (ALKIS ) und jpg-(Orthophoto) Format

vom Auftraggeber, E-Maii vom 07.10. und 30.10.2013

• Gebäudehöhen der Bestandsgebäude und Planungen an der Straße Neue Gro-

ße Bergstraße, vom Auftraggeber, E-Mail vom 07.10. und 16.10.2013

• Lagepläne zu den Bauvorhaben am Goetheplatz, Neue Große Bergstraße und

Große Bergstraße im pdf-Format (Stand 08.07.2013, 18.06.2013 und

05.07.2011), vom Auftraggeber, E-Maii vom 25.10.2013

• Angaben zu den Verkehrszahlen der relevanten Straßen

vom Auftraggeber, E-Mail vom 16.10.2013

• Angaben zu Gewerbelärmemissionen aus schaiitechnischen Untersuchungen

der LÄRMKONTOR GmbH LK 2009.072 „Schailtechnische Untersuchung zum

Neubau eines iKEA-Marktes in Hamburg-Aitona vom 5. Juii 2009 und LK

2011.004 „Schailtechnische Untersuchung zum Bauvorhaben iKEA in Hamburg-

Aitona“ vom 20.10.2011

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3 Berechnungsmodell

Sämtliche Berechnungen erfolgen mit dem Programm IMMI, Version 2013 (16.10.2013)

der Firma Wölfel Messsysteme • Software GmbH + Co. KG.

Der Untersuchungsraum sowie die nähere Umgebung wird in einem 3-dimensionalen

Berechnungsmodell erfasst. In dem Modell sind die vorhandenen Baukörper, die ab-

schirmend oder reflektierend wirken, ebenso in ihrer Lage und Höhe enthalten wie die

relevanten Schallquellen.

Die Immissionsorte werden an dem geplanten Baukörper 0,5 m vor der jeweiligen Fas-

sade über alle Geschosse platziert. Im B-Plan-Entwurf sind die Baugebiete als Kern-

bzw. Mischgebiet vorgesehen.

4 Verkehrslärm

Auf das Plangebiet wirkt Straßenverkehr mit der stark frequentierten Straße Max-

Brauer-Alle ein.

Direkt angrenzend an das Bauvorhaben verläuft die Straße Große Bergstraße, die im

Westen in die Max-Brauer-Allee einmündet. Die Neue Große Bergstraße ist Fußgän-

gerzone ohne Straßenverkehr. Die Lage der Straßen ist in Anlage 1 dargestellt.

4.1 Berechnungsgrundlage

Die Berechnungen der Beurteilungspegel für die Straßenverkehrswege erfolgen nach

der 16. BImSchV /I/ bzw. nach dem Teilstückverfahren der „Richtlinien für den Lärm-

schutz an Straßen - Ausgabe 1990“ - RLS-90 121.

Die für die Straßen des Untersuchungsgebietes maßgeblichen zulässigen

Höchstgeschwindigkeiten und Straßenoberflächen sind entsprechend der

Berechnungsgrundlagen beurteilt und wurden bei den Schallausbreitungsberechnungen

berücksichtigt.

Die Anlage 1 zeigt den Lageplan der Verkehrsuntersuchung. Die Berechnungen für den

Tagzeitraum bzw. den Nachtzeitraum erfolgen über alle Geschosse für Fassadenpunk-

te. Die Ergebnisse sind in der Anlage 2 für ausgewählte Geschosse dargestellt.

4.2 Beurteilungsgrundlage

Die Beurteilung der Geräuschauswirkungen durch den Straßenverkehr im Plangebiet

erfolgt auf Grundlage des „Hamburger Leitfadens Lärm in der Bauleitplanung 2010“ /3/

bzw. der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)/I/.

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Der Planaufsteller verfügt über einen Ermessensspielraum hinsichtlich der Schwelle des

Einsetzens einer hinzunehmenden Beeinträchtigung durch Lärm. Für den Verkehr stel-

len die Grenzwerte der 16. BImSchV nach geltender Rechtsauffassung jedoch die

Obergrenze dieses Ermessensspielraums dar. Die 16. BImSchV nennt die Immissions-

grenzwerte nach Tabelle 1:

Tabelle 1: Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV (Auszug)

Nutzung Grenzwert

Tag (6 - 22 Uhr) Nacht (22 - 6 Uhr)

Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime

57 dB(A) 47 dB(A)

Reine und allgemeine Wohngebiete 59 dB(A) 49 dB(A)

Kern-, Dorf- und Mischgebiete 64 dB(A) 54 dB(A)

Gewerbegebiete 69 dB(A) 59 dB(A)

Nach derzeitigem Wissensstand kann davon ausgegangen werden, dass Lärmbelas-

tungen durch Straßenverkehr oberhalb von 65 dB(A) (Mittelungspegel, tags) mit hoher

Wahrscheinlichkeit eine Risikoerhöhung für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bewirken.

Oberhalb der Grenze von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts ist nach geltender Rechts-

auffassung^ der gesundheitsgefährdende Bereich erreicht und damit in der Regel die

Grenze für planerisches Wollen und Abwägen. Beim Erreichen oder Überschreiten die-

ser Werte sollen Wohngebiete im Bestand somit nicht planungsrechtlich abgesichert

und neue nicht entwickelt werden.

4.3 Eingangsdaten

Die Angaben für die Verkehrsmengen auf den umliegenden Straßen resultieren aus

Angaben der Fachbehörde für Wirtschaft Verkehr und Innovation (WVI), die auf Ver-

kehrszählungen im Jahr 2010 beruhen. Der Prognoseansatz Verkehr verwendet die

werktäglichen Verkehrsstärken mit gleichem Schwerverkehrsanteil für den Tag und die

Nacht sowie einer Verkehrszunahme bis zum Jahr 2025 von 10%. Mit diesem hier ver-

wendeten Prognoseansatz wird mit pauschal üblichen Zuschlägen nach der „sicheren

Seite“ im Sinne der Betroffenen verfahren.

Für die Mehrfachreflexion bei gegenüberliegender Bebauung werden Zuschläge im Be-

reich der Straße Große Bergstraße in Abhängigkeit von der Breite der Straßenschlucht

und der Höhe der angrenzenden Bebauung zusätzlich berücksichtigt.

^ BVerwG, Urteil vom 23.02.2005 - 4 A 5.04; BVerwG, Urteil vom 28.10.1998-11 A 3.98 - BVerwGE 107, 350 <357>

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Die nächstgelegenen Lichtsignalanlagen (siehe Anlage 1) zum Bebauungsplan Altona-

Altstadt 60 wurde gemäß den Vorgaben der RLS-90 121 mitberücksichtigt.

Die Emissionsdaten für die Straßen sind in Tabelle 2 zusammengestellt.

Tabelle 2: Emissionen der Straßenverkehrswege

Straße M (Kfz/h)

Tag/Nacht

Lkw-Anteil

Tag/Nacht %

Straßen- oberfläche

Vzul

km/h

Emissionspegel L m,E

Tag

dB(A)

Nacht

dB(A)

Max-Brauer-Allee nörd- lich Große Bergstraße Fahrtrichtung Holsten- straße

693/127 6/6 Asphalt 50 63 55

Max-Brauer-Allee nörd- lich Große Bergstraße Fahrtrichtung Elbchaus- see

693/127 6/6 Asphalt 50 63 55

Große Bergstraße zwi- schen Max-Brauer Allee und Goetheplatz

198/36 9/9 Asphalt 50 58 51

Große Bergstraße öst- lich Goetheplatz

198/36 9/9 Asphalt 30 56 49

Max-Brauer-Allee süd- lich Große Bergstraße Fahrtrichtung Holsten- straße

759/139 7/7 Asphalt 50 64 56

Max-Brauer Allee süd- lich Große Bergstraße Fahrtrichtung Elbchaus- seee

759/139 7/7 Asphalt 50 64 56

Eriäuterungen:

M: stündliche Verkehrsstärke Vzuii zulässige Höchstgeschwindigkeit

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4.4 Berechnungsergebnisse Verkehrslärm

Die Ergebnisse der Berechnungen der Verkehrsgeräusche sind in der Anlage 2 darge-

stellt. Die Darstellung der Pegel ist so gewählt, dass Überschreitungen des maßgebli-

chen Grenzwertes der 16. BImSchV /I/ rot dargestellt sind.

An den der Max-Brauer-Allee zugewandten Fassadenseite sowie den Fassaden im

Nahbereich der Max-Brauer-Allee, werden Beurteilungspegel bis zu 73 dB(A) tags und

66 dB(A) nachts erreicht. Die Grenzwerte der 16. BImSchV werden somit um bis zu 9

dB(A) tags und 12 dB(A) nachts überschritten. Hier sind Konflikte für Außenwohnberei-

che zu erwarten. Die Schwellenwerte von 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts werden

teilweise überschritten.

An den zur Großen Bergstraße ausgerichteten Fassaden werden im Kreuzungsbereich

mit der Max-Brauer-Alle Beurteilungspegel von bis zu 70 dB(A) tags und 63 dB(A)

nachts erreicht. Die Grenzwerte der 16. BImSchV werden somit um bis zu 6 dB(A) tags

und 9 dB(A) nachts überschritten. Auch hier sind Konflikte für Außenwohnbereiche zu

erwarten. Die Schwellenwerte von 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts werden teilweise

überschritten.

In den weiter entfernten Bereichen werden Beurteilungspegel größtenteils unter

65 dB(A) tags und sicher unter 60 dB(A) nachts erreicht. Ganz im Osten des Plange-

biets können die Grenzwerte der 16. BImSchV für Mischgebiete von 64 dB(A) tags und

54 dB(A) nachts eingehalten werden. Auf dem Dach sind Beurteilungspegel sicher unter

60 dB(A) tags zu erwarten und somit aus schalltechnischer Sicht keine Konflikte für eine

Aufenthalts- bzw. Spielplatznutzung zu erwarten.

An den rückwärtigen Fassaden zur Neuen Großen Bergstraße sowie in den Innenhöfen

wird der Grenzwert der 16. BImSchV für Misch- und Kerngebiete tags und nachts größ-

tenteils sicher eingehalten.

4.5 Mehrbelastung der Nachbarschaft

Mehrbelastungen durch Verkehrslärm für die Nachbarschaft insbesondere an der Gro-

ßen Bergstraße sind durch die Planung, welche größtenteils den Bestand sichert nicht

zu erwarten. Lediglich an der Ostspitze ist eine Überplanung eines bisher unbebauten

Bereiches sowie teilweise eine Erhöhung des bestehenden Baukörpers geplant. Eine

relevante Mehrbelastung durch Mehrfachreflexionen ist hierdurch jedoch nicht zu erwar-

ten. (< 0,5 dB(A)).

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5 Gewerbelärm

5.1 Berechnungsgrundlage

Die Ausbreitungsberechnung der gewerblichen Schallimmissionen erfolgt auf Grundla-

ge der TA Lärm /4/ in Verbindung mit der DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls bei

der Ausbreitung im Freien“ /5/ mit der Windverteilung für Hamburg /6/.

Der Lageplan der Gewerbeuntersuchung ist der Anlage 3 zu entnehmen. Die Berech-

nungen für den Tagzeitraum bzw. den Nachtzeitraum erfolgen für Fassadenpegel über

alle Geschosse. Die Berechnungsergebnisse sind in der Anlage 4 für ausgewählte Ge-

schosse für den Tag- und Nachtzeitraum dargestellt.

5.2 Beurteilungsgrundlage

Die durch die umliegenden Gewerbeflächen erzeugten Immissionen werden nach dem

„Hamburger Leitfaden - Lärm in der Bauleitplanung 2010“ /3/ in Anlehnung an die Im-

missionsrichtwerte der TA Lärm /4/ beurteilt.

Die TA Lärm dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädli-

chen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche

Umwelteinwirkungen durch Geräusche von Anlagen, die als genehmigungsbedürftige

oder nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des zweiten Teils des

Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen.

Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche ist sichergestellt,

wenn die Schallbelastung durch Gewerbeanlagen am maßgeblichen Immissionsort die

Immissionsrichtwerte nach TA Lärm (siehe Tabelle 3) nicht überschreitet.

Tabelle 3: Immissionsrichtwerte der TA Lärm (Auszug)

Nutzung Immissionsrichtwerte der TA Lärm

Tag (6 - 22 Uhr) Nacht (22 - 6 Uhr)

Allgemeine Wohngebiete 55 dB(A) 40 dB(A)

Kern-, Dorf- und Mischgebiete 60 dB(A) 45 dB(A)

Gewerbegebiete 65 dB(A) 50 dB(A)

Anmerkungen:

Die angegebenen Immissionsrichtwerte gelten gemäß Absatz 6.4 der TA Lärm während des Tages für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde (z.B. 1:00 bis 2:00 Uhr) mit dem höchsten Beurteilungspegel zu dem die zu beurteilende Anlage relevant

beiträgt.

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• Bezugszeiträume:

Tag, außerhalb der Ruhezeiten - an Werktagen:

- an Sonn- und Feiertagen:

8:00-20:00 Uhr

9:00- 13:00, 15:00 - 20:00 Uhr

Tag, innerhalb der Ruhezeiten - an Werktagen: - an Sonn- und Feiertagen:

6:00-8:00, 20:00-22:00 Uhr 7:00 - 9:00, 13:00 - 15:00, 20:00 - 22:00 Uhr

Nacht (ungünstigste volle Stunde)

- an Werktagen: - an Sonn- und Feiertagen:

22:00-6:00 Uhr 22:00-7:00 Uhr

• Seltene Ereignisse

Bei seltenen Ereignissen (an nicht mehr als zehn Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und in diesem Rahmen auch an nicht mehr als zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden) soll erreicht wer- den, dass die Beurteilungspegel die Immissionsrichtwerte um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten. In keinem Fall dürfen seltene Ereignis jedoch die nachfolgenden Werte überschreiten:

1. tags (außerhalb der Ruhezeiten) 70 dB(A) 2. tags (innerhalb der Ruhezeiten) 65 dB(A) 3. nachts 55 dB(A)

• Einzelne Geräuschspitzen

Einzelne Geräuschspitzen sollen die Immissionsrichtwerte außen tags um nicht mehr als 30 dB(A) sowie nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. Bei seltenen Ereignissen sollen Geräusch- spitzen die Immissionsrichtwerte tagsüber um nicht mehr als 20 dB(A) und nachts um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten.

5.3 Eingangsdaten

Zur Berechnung der Geräuschauswirkungen durch die gewerblichen Geräuschquellen

aus dem Wochenmarkt wurden auch Geräusche, die durch das angrenzend entstehen-

de neue IKEA Einrichtungshaus berücksichtigt (siehe Anlage 3). Alle übrigen kleinge-

werblichen Quellen sind als misch- bzw. kerngebietstypisch einzustufen und werden

aus diesem Grund nicht weiter beachtet.

5.3.1 Geräuschbelastung durch das neu entstehende IKEA Einrichtungshaus

Für die Einschätzung der Geräuschbelastungen durch das entstehende IKEA Einrich-

tungshaus wurden die Ansätze durch die genannte Schalltechnische Untersuchung zur

Genehmigung ^ übernommen. Für das IKEA Einrichtungshaus wurden die Öffnungszei-

ten von 9:00 -21:30 Uhr angesetzt

Aufgeführt werden hier nur diejenigen Emissionsquellen und Quellarten, die einen rele-

vanten Beitrag zur Immissionssituation im Bereich des Plangebietes Altona-Altstadt 60

leisten. Die abgewandten Quellen auf der Rückseite des Neubaus des IKEA Einrich-

^ LK 2009.072 „Schalltechnische Untersuchung zum Neubau eines IKEA-Marktes in Hamburg-Altona vom 5. Juli 2009 und LK 2011.004 „Schalltechnische Untersuchung zum Bauvorhaben IKEA in Ham- burg-Altona“ vom 20.10.2011

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tungshauses, wie die Zufahrten zum Parkdeck oder die Anlieferung im Tiefgeschoß,

wurden berücksichtigt, sind jedoch hier nicht im Einzelnen aufgeführt. Aufgrund des ge-

ringen Beitrags dieser Quellen wird nur auf die Vorgängeruntersuchung -vgl. Fußnote 2-

verwiesen.

Die in der Vorgängeruntersuchung ermittelten Geräuscheinwirkungen durch den Betrieb

des IKEA Einrichtungshauses wurden in das Modell aufgenommen. Die Lage der we-

sentlichen Schallquellen ist in Anlage 4 dargestellt. Die Emission der wesentlichen

Schallquellen ist in den folgenden Kapiteln angegeben.

5.3.1.1 Parkhaus

In den vier obersten Geschossen des neu geplanten IKEA-Gebäudes sind die Pkw-

Parkflächen als Schallquellen zu berücksichtigen. Dabei sind die unteren drei Geschos-

se des Parkdecks an drei Fassadenseiten (Nord, West, Süd) zu Lüftungszwecken zu

ca. 1/3 offen konzipiert. Das untere der vier Parkdeckgeschosse ist an der südlichen

Fassade mit einer Brüstung so geplant, dass etwa 34 Pkw-Stellplätze offen unter freiem

Himmel zu berücksichtigen sind. Die östliche Gebäudeseite wird geschlossen ausge-

führt. Das oberste Parkdeck ist als offenes Parkdeck mit einer Brüstung konstruiert.

Insgesamt werden auf den vier Geschossen zum gegenwärtigen Planungsstand rund

750 Stellplätze untergebracht.

5.3.1.2 Offenes Parkdeck 4

Das oberste Parkdeck (Deck 4) und der Außenbereich von Parkdeck 1 werden gemäß

Parkplatzlärmstudie III als „Parkplatz an Einkaufszentren“ mit Asphaltbelag modelliert.

Dabei wird berücksichtigt, dass Kunden den Einkaufswagen zur Verladung der Ware

mit zum Pkw nehmen. Daraus ergibt sich bei dieser Parkplatzart ein Zuschlag (Kra) von

3 dB(A). Für Impulshaltigkeit (K|) werden zusätzlich weitere 4 dB(A) beaufschlagt.

Insgesamt wird von einer annähernd gleichmäßigen rechnerischen Wahrscheinlichkeit

für die Benutzung aller freien und nicht vermieteten Parkdeckstellplätze ausgegangen.

Das nach oben offene Parkdeck 4 hat auf einer Fläche von etwa 7.000 m^ rund

200 Pkw-Stellplätze. Die getroffenen Annahmen ergeben die in Tabelle 4 eingetragenen

Werte

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Tabelle 4: Emissionen des offenen Parkdecks

Quelle Zeitraum

[h]

Anzahl

Stellplätze

Bewegungen

[Stellpl.+Std]

Oberfläche Lwa im Zeitraum

[dB(A)]

Parkdeck 4 9-22 Uhr 13 200 ~0,8 Asphalt o.ä. 98

Parkdeck 4 22-6 Uhr (lauteste

Nachtstunde) 200 0,02 Asphalt o.ä. 81

Erläuterungen:

Lwa: Schal llelstungspegel

5.3.1.3 Parkdeck 1-3

Die drei unteren Parkdecks (Deck 1 bis 3) sind an der Ostfassade geschlossen konzi-

piert. Nach Norden (zur „Neuen Großen Bergstraße“), nach Westen (zur „Altonaer

Poststraße“) und nach Süden (zum „Lawaetzweg“) soll die Fassade im Bereich der

Parkdecks zu Lüftungszwecken zu ca. 1/3 offen sein. Nach Norden und Westen ist die

Fassade hier gestaffelt gestaltet.

Die Berechnungen berücksichtigen eine massive Konstruktionsweise (Blechbrüstung

mit Faserzement) der Parkdecks mit einem Schalldämm-Maß von mindestens

R’w = 50 dB für den massiven Anteil der Außenwände. Unter der Berücksichtigung, das

1/3 offen gestaltet ist, ergibt sich ein aus offen und geschlossenen Fassadenteilen re-

sultierendes Schalldämm-Maß für die Wand von etwa R’w = 5 dB.

Aufgrund der Anforderungen an den Blendschutz plant IKEA, Lamellen im Bereich der

Öffnungen von Parkdeck 1-3 zu installieren. Die Öffnungen befinden sich an der Nord-,

West- und Südseite im oberen Bereich des Gebäudes.

Um die Lüftungseigenschaften der Öffnungen zu erhalten, erfordert die Maßnahme eine

Vergrößerung der Öffnung. Von vorher 1,09 m auf nachher 1,50 m. Damit beträgt die

Vergrößerung rund 40 cm in der Öffnungshöhe. Schalltechnisch wirksam sind ebenfalls

die Lamellen mit einer Querschnitthöhe von insgesamt rund 13 cm. Die mit Lamellen

versehene vergrößerte Öffnung der Parkdecks 1-3 reduziert das Schalldämm-Maß der

Außenwand des Parkdecks von 5 auf 4 dB(A) also um 1 dB(A). Die Schallquellen Park-

deck 1-3 werden damit um 1 dB(A) lauter.

Zur Berechnung der Geräuschabstrahlung aus dem unteren Parkdeck ist zunächst der

Innenpegel im Parkdeck zu berechnen. Nach Formel 16 in Kapitel 8.4.2 der Parkplatz-

lärmstudie m ergibt sich der Halleninnenpegel aus:

L| in dB(A) = Lw+14+10 lg(T/V)

mit:

L| = Innenpegel in dB(A)

Lw = Schallleistungspegel in dB(A)

T = Nachhallzeit T = (0,16 V)/A in s

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V = Volumen in

A = äquivalente Absorptionsfläche nach DIN 52212 in

Zur Ermittlung des Schallleistungspegels Lw für jedes der drei unteren Parkdecks wird

auf die Berechnung für das oberste Parkdeck (Deck 4) zurückgegriffen.

Zur Berechnung der Innenpegel der Parkdecks 1-3 wird die Raumgeometrie der Innen-

räume je Parkdeck einheitlich mit einer Breite von etwa 110 m, einer Tiefe von etwa

85 m und einer Höhe von etwa 2,80 m angesetzt. Hieraus ergeben sich Flächen von

etwa 9.350 m^ (Decke und Boden) und ein Raumvolumen von etwa 26.180 m^. Diese

Dimensionen wurden für alle drei Parkdecks angenommen, auch wenn die Flächen

nach oben abnehmen. Die Parameter dienen lediglich der Bestimmung des Innenpe-

gels „zur sicheren Seite“.

Die Berechnung der Nachhallzeit erfolgt auf Basis der Raumgeometrie und des Absorp-

tionskoeffizienten. Nach der Parkplatzlärmstudie 171 Kapitel 8.4.2 werden die massiven

Bauteile mit einem Absorptionskoeffizient a = 0,03 für Beton berücksichtigt. Die Öffnun-

gen werden mit a = 1 angesetzt. Mit der so berechneten Nachhallzeit von etwa 2,6 Se-

kunden ergibt sich ein Innenschallpegel im Tagzeitraum von 72 dB(A) und für den

Nachtzeitraum von 55 dB(A).

Tabelle 5: Emissionsdaten, Fiächenqueiie Parkgeschossfassade

Quelle Zeitraum Einwirk-

zeit

JÜL

Innenpegel

[dB(A)]

Schall- dämm-Maß

[dB(A)]

L”, WA

[dB(A)]

L” WA,r

[dB(A)]

Parkdeck 1 Nord 9-22 Uhr 13 72 63 62

Parkdeck 1 Nord 22-6 Uhr (LNS) 55 46 46

Parkdeck 2 Nord 9-22 Uhr 13 72 63 62

Parkdeck 2 Nord 22-6 Uhr (LNS) 55 46 46

Parkdeck 3 Nord 9-22 Uhr 13 72 63 62

Parkdeck 3 Nord 22-6 Uhr (LNS) 55 46 46

Parkdeck 1 West 9-22 Uhr 13 72 63 62

Parkdeck 1 West 22-6 Uhr (LNS) 55 46 46

Parkdeck 2 West 9-22 Uhr 13 72 63 62

Parkdeck 2 West 22-6 Uhr (LNS) 55 46 46

Parkdeck 3 West 9-22 Uhr 13 72 63 62

Parkdeck 3 West 22-6 Uhr (LNS) 1 55 46 46

Erläuterungen:

L'wA.r: beurteilter flächenbezogener Schallleistungspegel ohne Ruhezeitzuschlag LNS: Lauteste Nachtstunde im Beurteilungszeitraum Nacht 22-6 Uhr

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5.3.1.4 Klima-und Haustechnik

Die Haustechnikeinrichtungen zur Entlüftung und Klimatisierung des iKEA Einrich-

tungshauses sind besondere emissionsreievante Geräte. Die schailtechnisch reievan-

ten Geräte befinden sich auf einer Technikpiattform auf dem Dach des Gebäudes sowie

in Räumen zur technischen Gebäudeausrüstung (TGA) auf dem obersten Parkdeck.

Die Kiima und Haustechnikgeräte mit ihren maximaien Schaiileistungspegein sind in

der Tabeile 6 aufgeführt.

Tabelle 6: Emissionsdaten der Haustechnik

Queiie ID

Emission

Höhe

[m]

Fiäche

[m^]

-WA

[dB(A)]

WA

[dB(A}]

Anzahi der Er- eignis-

se

Ein- wirk- zeit

WA,r

Tag Nacht

[h] [dB(A)] [dB(A)]

Axial- verflüssi- ger

A1

Axial- verflüssi- ger

A2

Zuluft RTL Bl

Abluft RTL B2

Zuluft RTL Küche

B3

Abluft RTL Küche

B4

Brandgas Gl

Brandgas G2

Zuluft NBA NI

Zuluft NBA N2

Abluft NBA N3

Abluft NBA N4

36

36

36

36

36

36

36

36

33

33

33

33

27

28

35

36

10

10

17

17

18

18

18

18

99

99

77

79

71

73

111

111

111

111

111

111

85

85

62

64

61

63

99

99

99

99

99

99

je1

24

24

24

24

24

24

85

85

62

64

61

63

87

87

87

87

86

86

85

85

62

64

61

63

Erläuterungen:

Lwa: Schallleistungspegel eines Einzelereignisses

L”wa: flächenbezogener Schallleistungspegel (Pegel, der pro Fläche emittiert wird)

U’wA.r: beurteilter flächenbezogener Schallleistungspegel (Anzahl der Ereignisse und Einwirkzeit be- rücksichtigt)

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Zusätzliche Geräte

Zur Abschätzung der Geräuscheinwirkungen durch den Betrieb zusätzlicher, gebäude-

technischer Geräte, wurden die relevanten Geräte mit den in Tabelle 7 angegebenen

Emissionen in das vorhandene Berechnungsmodell aufgenommen.

Tabelle 7: Emissionsdaten der zusätzlichen Anlagen der Haustechnik

Quelle ID

Emission

Höhe

[m]

Anzahl der Ereignisse

Einwirk- zeit

[h]

Lwa Tag 6-22 Uhr

[dB(A)]

>-WA Nacht

[dB(A)]

LwAr Tag/Nacht

[dB{A)]

Multisplit- Außengerät

Gri

Multisplit- Außengerät

Gr 2

E-Räume Gr 5

Aufzugs raum A01

Gr 5.1

Mitarbeiter Restaurant

Aufzugs raum AI 3

Gr 7

Gr 9

23

23

23

23

23

23

je1

24

24

16

16

16

16

84

84

66

66

79

78

69

69

84/69

84/69

66/

66/-

79/

78/-

Erläuterungen:

Lwa: Schallleistungspegel eines Einzelereignisses

LwAr: beurteilter Schallleistungspegel (Anzahl der Ereignisse und Einwirkzeit berücksichtigt)

5.3.1.5 Öffnung des Daches der Parkspindei

Im Rahmen des Neubaus des IKEA-Gebäudes in Hamburg sollen die schalltechnischen

Auswirkungen bei Entfall des Daches der Pkw-Rampe untersucht werden. Das Re-

chenmodell für die schalltechnische Untersuchung vom 20.10.2011 wurde auf Grundla-

ge der aktuellen Ausführungsplanung^ überarbeitet. Im Rechenmodell sind die Lüf-

tungsöffnungen des Parkhauses berücksichtigt. Hieraus ergibt sich folgende Schallquel-

len für die Öffnungen der Tiefgaragenzufahrt.

^ vom Stand Ausführungsplanung [nps tchoban voss Arch.; e-mail v. 11.01.2013; Planstände: Parkhaus- fassade mit Änderung vom 12.01.2012, Lkw-Einfahrt gern, telef. Angabe v. 14.01.2013 mit hochabsorbie-

render Auskleidung mit „Tektalan“ und Pkw-Einfahrtsbereich gern. Planzeichnung mit Akustikvlies in Ver- bindung mit 8 cm mineralischem Dämmstoff hinter gelochten Blechen gern, schalltechnischer Anforde- rung]

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Tabelle 8: Emissionsdaten der Flächenschallquellen für Parkhausöffnungen

Quelle Einwirkzeit Tag/Nacht

[h]

Emission (Tag/Nacht)

L WA [dB(A)]

L wr [dB(A)]

Öffnung des Daches der Parkspindel 13/1 75/58 74/58

Eriäuterungen:

L”wa: flächenbezogener Schallleistungspegel eines Einzelereignisses/m^ L’ ’wr: resultierender flächenbezogener Schallleistungspegel unter Berücksichtigung der Einwirkzeit

Die Raumbedingungen werden mit C = -5 dB in der Parkhaus-Zufahrtöffnung (Spindel)

gern. DIN EN 12354-4; Tabelle B.1 angesetzt.

Analog zur Schallausbreitung des Parkhaustores wird auch für die Öffnung des Daches

der Parkspindel eine Richtcharakteristik von dL(90°) = - 8

dB(A) gemäß 7.3.2 der Parkplatzlärmstudie 171 angesetzt.

Gegenüber der Öffnung des Daches der Parkspindel be-

stehen keine schalltechnischen Bedenken. Beurteilungs-

technisch relevante Steigerungen des Gewerbelärmpegels

durch Öffnung des Daches der Parkspindel sind unter den

getroffenen Annahmen nicht zu erwarten.

5.3.1.6 Spitzenschallquellen

Gemäß TA-Lärm /4/ dürfen kurzzeitige Geräuschspitzen im

Betriebsablauf durch Maximalwerte der Einzelereignisse

die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als

30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A)

überschreiten. Als maßgebliche Spitzenschallquellen im

Bereich des Parkplatzes des Parkdecks 4 und 1 wird das

Türenschlagen der Pkw mit einem Schallleistungspegel

von 100 dB(A) berücksichtigt (siehe Tabelle 9). Diese An-

sätze sind Studien der Hessischen Landesanstalt für Um-

welt/8// und /9/ sowie der bayerischen Parkplatzlärmstudie

m entnommen. Die Lage der Spitzenschallquellen wird möglichst nächstgelegen zu

den Immissionsorten gewählt. Zur Abschätzung der Auswirkungen von Türenschlagen

innerhalb des Parkdecks werden die schallabstrahlenden Fassadenteile mit einem um 5

dB(A) reduziertem Spitzenpegel berücksichtigt. Dieser Ansatz ergibt sich aus dem an-

gesetzten Schalldämm-Maß von R'w = 4 dB für die Fassadenteile (vgl. Kapitel 5.3.1.3.)

Abbildung der Öffnung des Daches der Parkspindel

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Tabelle 9: maßgebliche Spitzenpegel

Spitzen-Schallleistungspegel (LW) [dB(A)]

Türenschlagen Pkw 100

Türenschlagen Pkw Im Parkdeck 96

5.3.2 Geräuschbelastung durch den Wochenmarkt

Die Öffnungszeiten des Wochenmarktes sind Werktags (Mittwoch und Samstag) von 8

bis 14 Uhr festgelegt. Zusätzlich wurden die Geräusche davor und danach durch den

Auf - und Abbau der Stände berücksichtigt. Die Annahmen sind aus der Sächsischen

Freizeitlärmstudie /IO/ und der VDI 3770 Richtlinie für Freizeitanlagen /II/ hergeleitet.

5.3.2.1 An- und Abfahrt durch Marktbeschicker

Die Anfahrt der Marktbeschicker zum Aufbau der Marktstände auf der Neuen Großen

Bergstraße erfolgt von der Ostseite, von der Großen Bergstraße her. Die Fahrzeuge

verbleiben während der Marktzeit auf dem Marktgelände, meist hinter den Ständen.

Nach der Marktzeit und dem Abbau der Stände nehmen die Fahrzeug denselben Weg

zurück.

Die An- und Abfahrten wurden als Linienschallquelle über das Marktgelände hinweg

modelliert (vgl. Anlage 3). Von den insgesamt 51 Ständen wird angenommen, dass täg-

lich 10 % mit großen Lkws und 90 % mit leichten Kleintransportern angefahren werden.

Für die großen Lkws wird jeweils eine Rangierfahrt berücksichtigt. Die Fahrzeug-

Bewegungen entsprechen der zweifachen Standzahl (siehe Tabelle 10).

Die Ermittlung der Geräuschemissionen der im Zusammenhang mit der Lkw-

Anlieferung stehenden Betriebsvorgänge erfolgt auf der Basis zweier Studien der Hes-

sischen Landesanstalt für Umwelt/8/ /9/. Die Anlieferung mit Kleintransportern basiert

auf der Parkplatzlärmstudie III und der RLS 90 121.

Tabelle 10: Emissionsdaten der Lkw und Kieintransporter, Zu- / Abfahrten und Rangieren

Quelle Zeitraum L’wA,1h

[dB{A)]

Anzahl der

Ereignisse

L’wA.r

[dB(A)]

Zufahrt Lkw 7-20 Uhr 63 58

Abfahrt Rangieren Lkw 7-20 Uhr 68 63

Zu- und Abfahrt Kleintransporter 7-20 Uhr 48 92 55

Erläuterungen:

L’wA.ih: auf eine Stunde und 1 m-Wegelement bezogener Schallleistungspegel

L’wA.r: beurteilter Schallleistungspegel (Anzahl der Ereignisse und Einwirkzeit berücksichtigt)

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5.3.2.2 Aufbau, Marktzeit und Abbau der Stände

Auf- und Abbau

Vor und nach der Marktzeit (8 bis 14 Uhr) werden die Stände auf- und abgebaut. Auch

wenn es dazu direkt keine Emissionsansätze gibt werden diese Geräusche berücksich-

tigt. Es wird angenommen, dass der Auf- und Abbau mit Klappergeräuschen verbunden

ist. Die Geräusche im Zusammenhang mit dem Klappern von Stützen beim Auf- und

Abbau der Stände wird nach dem „Technischem Bericht zur Untersuchung der Lkw-

und Ladegeräusche auf Betriebsgeiänden von Frachtzentren (...)“ /9/ pro Vorgang mit

einer Einwirkzeit von 5 Sekunden berücksichtigt. Bei einem Schalileistungspegei von

114 dB(A) ergibt sich daraus je Aufbau- oder Abbauvorgang ein auf eine Stunde bezo-

gener Schalileistungspegei von 85 dB(A). Bei der Angabe des „Technischen Berichtes

zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeiänden von Frachtzen-

tren (...)“ von 114 dB(A) für das Setzen bzw. Einklappen von Aufliegerstelzen handelt es

sich um einen Emissionsansatz ais Grundiage für die Beurteiiung des Spitzenpegeikri-

teriums der TA Lärm. Die Einwirkzeiten solcher Maximalereignisse bewegen sich je-

doch im Millisekundenbereich, der Ansatz von 5 Sekunden je Aufbau- oder Abbauvor-

gang befindet sich aiso auf der „sicheren Seite“.

Die Geräusche im Zusammenhang mit dem Auf- und Abbau der Stände sind auf vier

Flächen mit der zweifachen Anzahl der Stände auf dem Marktgelände berücksichtigt

und in Tabeiie 11 dargesteilt.

Marktzeit

Die Geräusche im Zusammenhang mit dem Markgeschehen sind der Sächsischen

Freizeitlärmstudie /IO/ und der Freizeitiärmrichtiinie VDi 3770 /11/entnommen. Modei-

iiert wurde ein normaier Markt mit einer Grundlautstärke die eine probiemiose Kommu-

nikation zwischen Verkäufer und Kunden eriaubt. Mit einem flächenbezogenen Schal-

leistungspegel von L”wa = 58 dB(A). Marktschreier wurden nicht berücksichtige jedoch

ein Aufschiag für die maximale Spanne von 4 dB(A) nach der Sächsischen Freizeit-

iärmstudie /IO/ wurde berücksichtigt. Die Emissionen im Zusammenhang mit dem Markt

sind in Anlage 3 dargestellt und in Tabeiie 11 zusammengefasst

Tabelle 11: Emissionsdaten der Fiächenqueiien

Queiie Lwa

[dB(A)l L”wa

[dB(A)l

Anzahi der

Ereignisse

Einwirk-

zeit [h] L”wA,r

[dB(A)l

Auf- und Abbau

Fläche West 85 65 12 1 64

Auf- und Abbau

Fläche Mitte-West 85 52 38 61

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Quelle Lwa

[dB(A)] L”wa

[dB(A)]

Anzahl der

Ereignisse

Einwirk-

zeit [h] L”wA,r

[dB(A)]

Auf- und Abbau

Fläche Mitt-Ost 85 57 40 1 61

Auf- und Abbau

Fläche Ost 85 64 12 63

Marktgelände 62 58

Erläuterungen:

Lwa: Schallleistungspegel eines Einzelereignisses

L”wa: flächenbezogener Schallleistungspegel (Pegel, der pro Fläche emittiert wird)

L”wA,r: beurteilter Schallleistungspegel (Anzahl der Ereignisse und Einwirkzeit berücksichtigt)

5.3.3 Spitzenpegel

Gemäß der Regelungen der TA Lärm 141 sind auch kurzzeitige Geräuschspitzen in den

Untersuchungen des Gewerbelärms zu berücksichtigen.

Als maßgeblicher Verursacher einzelner Spitzenpegel im Bereich des Gewerbes wird

das Entlüftungsgeräusch der Betriebsbremse eines Lkw gemäß der Hessischen Studien

zu Frachtzentren von 2005 /9/ mit einem maximalen Schallleistungspegel von

108 dB(A) angesetzt. Zudem wird das Türenschlagen von Pkw mit 100 dB(A) berück-

sichtigt.

Im den Bereichen in denen die Stände aufgebaut werden, wurde für das Klappern ein

Spitzenpegel von 114 dB(A) in Ansatz gebracht. Auf dem Marktgelände wurde ein Spit-

zenpegel von 90 dB(A) gemäß VDI 3770 /11/ für lautes Rufen angesetzt.

5.4 Berechnungsergebnisse Gewerbe

Die Ergebnisse der Berechnungen durch den Gewerbelärm sind in dem Fassadenpe-

gelplan der Anlage 4 für den Tag und die lauteste Nachtstunde dargestellt. Die Darstel-

lung der Pegel ist so gewählt, dass Überschreitungen des maßgeblichen Richtwertes

der TA Lärm 141 rot dargestellt sind. Die Hauptlärmquelle stellt der zweimal wöchentlich

stattfindende Wochenmarkt dar.

5.4.1 Mittelungspegel

An den zum Wochenmarkt ausgerichteten Fassaden werden Beurteilungspegel von bis

zu 60 dB(A) tags erreicht. Nachts sind hier keine schalltechnischen Ereignisse zu er-

warten. Das geplante IKEA Einrichtungshaus wirkt sich hierbei - ausgehend von der

Genehmigungsplanung bezogen auf die teilweise näherem geplanten IKEA liegende

bestehende Nachbarschaft - eher untergeordnet aus und führt durch nächtlich im Be-

trieb befindliche lufttechnische Anlagen zu keinen Beurteilungspegeln über 35 dB(A).

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Der Richtwert der TA Lärm wird somit tags vereinzelt erreicht, aber nicht überschritten

und nachts sichereingehalten. Relevante Pegelerhöhungen durch örtliche Anlieferun-

gen oder Außensitzplätzen kleinerer vorhandener oder geplanter Läden sind nicht zu

erwarten.

5.4.2 Spitzenpegel

Das Spitzenpegelkriterium der TA Lärm 141 wird sowohl tags als auch nachts an allen

Immissionsorten sicher eingehalten.

6 Empfehlungen zum Schallschutz

Das geplante Bauvorhaben ist durch den Straßenverkehr wie auch den angrenzenden

Wochenmarkt belastet.

Während aufgrund von Gewerbelärm keine Konflikte nach Maßgabe der TA Lärm 141 zu

erwarten sind, ist insbesondere an den Gebäudefassaden im Einflussbereich der Max-

Brauer-Allee mit Verkehrslärmbeaufschlagungen teilweise oberhalb der Schwellenwerte

von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts zu rechnen. Dies betrifft ebenso mögliche Au-

ßenwohnbereiche. Auch an der Großen Bergstraße sind größtenteils Überschreitungen

der Grenzwerte der 16. BImSchV IM für Kern-/ Mischgebiete zu erwarten. Jedoch kann

für alle Gebäude zumindest eine lärmabgewandte Gebäudeseite erreicht werden.

Insgesamt werden somit Festsetzungen zum Schutz vor Lärm gern. Hamburger Leitfa-

den Lärm in der Bauleitplanung 2010 notwendig, um gesunde Wohn- und Lebensver-

hältnisse im Plangebietzu sichern. Diese Festsetzungen sind in Anlage 5 zusammen-

gefasst:

. Die Grundrissklausel für alle Gebäude mit geplanten Wohnanteilen und Beurtei-

lungspegeln nachts >54 dB(A):

„Durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung sind

die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten mit Beurtei-

lungspegeln < 54 dB(A) zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und

Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht mög-

lich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zu-

zuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein

ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fens-

tern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-

schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume

zu beurteilen. “

. Die Blockrandklausel für die Gebäude mit geplanten Wohnanteilen und Beurtei-

lungspegeln nachts >60 dB(A):

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„An der Max-Brauer-Allee sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite

(Innenhof oder im weiteren Verlauf auch Neue Große Bergstraße) zu orientieren.

Wohn-Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie

Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am

Tag erreicht oder überschritten, sind an den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite

orientierten Räume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten

Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare

Maßnahmen vorzusehen.

Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärm-

abgewandte Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie

zum Beispiel verglaste Loggien mit teilgeöffneten Bauteilen, sicherzustellen, dass

durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung er-

reicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbe-

reich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.“

. Klausel zum Schutz gewerblicher Aufenthaltsräume für die Gebäude mit Beurtei-

lungspegeln tags >64 dB(A):

„Aufenthaitsräume von gewerbiichen Nutzungen - hier insbesondere die Pausen-

und Ruheräume - sind an der Max-Brauer-Ailee sowie an der Großen Bergstraße

durch geeignete Grundrissgestaitung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zu-

zuordnen. Soweit die Anordnung an den von Verkehrslärm abgewandten Gebäu-

deseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz

an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauli-

che Maßnahmen geschaffen werden.“

Hamburg, 28. November 2013

^PMahon Krüger LARMKONTOR GmbH

iRainer Baik LARMKONTOR GmbH

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7 Anlagenverzeichnis

Anlage 1: Lageplan Verkehr

Anlage 2: Fassadenpegelplan Verkehr

Anlage 3: Lageplan Gewerbe

Anlage 4: Fassadenpegelplan Gewerbe

Anlage 5: Festsetzungsplan Verkehr

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8 Quellenverzeichnis

IM Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissions- schutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung -16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Geset- zes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146)

I2I Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 - RLS-90

Verkehrsblatt, Amtsblatt des Bundesministers für Verkehr, VkBI. Nr. 7 vom 14. Ap- ril 1990 unter lfd. Nr. 79

131 Hamburger Leitfaden - Lärm in der Bauieitpianung 2010, 1. Auflage Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt,

Amt für Landesplanung vom Januar 2010

141 Sechste ailgemeine Verwaitungsvorschrift zum Bundes-Immissions- schutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBI Nr. 26/1998, S. 503)

I5I DiN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“

Oktober 1999, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, DIN - Deutsches Institut für Normung e.V., zu beziehen überBeuth Verlag GmbH

/6/ Berechnung der Meteorologie-Faktoren Co bzw. Cmet Freien und Hansestadt Hamburg, Amt für Immissionsschutz und Betriebe - Lärmmessstelle - vom 12.04.2005, Standort Fuhlsbüttel

171 Parkplatziärmstudie, Empfehiungen zur Berechnung von Schailemissionen

aus Parkpiätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern

und Tiefgaragen

Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 6. überarbeitete Auflage, August 2007

IBI Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw und Ladegeräusche auf Be-

triebsgeiänden von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen,

Umweltplanung, Arbeite- und Umweltschutz, Heft 192, Hessisches Landesamt für

Umwelt, Wiesbaden 1995

191 Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch

Lastkraftwagen auf Betriebsgeiänden von Frachtzentren, Auslieferungsla-

gern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräu-

sche insbesondere von Verbrauchermärkten - Umweit und Geoiogie

Lärmschutz in Hessen, Heft 3, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie,

Wiesbaden 2005

/IO/ Sächsische Freizeitiärmstudie, Abschlussbericht zum Forschungs- und

Entwickiungsvorhaben

Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Dresden 2002

LARMKONTOR GmbH LK 2013.218 Seite 23 von 24

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Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren Alto na-Altstadt 60

LÄRMKONTOR I Qrnt;K|

/11/ VDI-Richtlinie 3770 -„Emissionskennwerte von Schailquelien Sport- und

Freizeitaniagen“

vom September 2012, zu beziehen über Beuth Verlag GmbH

LARMKONTOR GmbH LK 2013.218 Seite 24 von 24

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A Legende

Gebietsgrenze

* Festsetzung

Gebäude (Bestand)

Gebäude (Planung)

Straße

Hilfslinie

2 Lichtsignalanlage

SO

MK

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Plannhalt

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A Legende

Gebietsgrenze

Gebäude (Bestand)

Gebäude (Planung)

Straße

Hilfslinie

Lichtsignalanlage

ImiTiissionspunkt

OGS; 69/62 OG3; 70/63 EG; 70/63

UGb: 67/60 OG3; 68/61 EG: 68/60 UGb: 66/59

OG3; 67/60 EG; 67/60 OGS; 71/64

OG 3; 72/65 EG: 73/66 OG1; 66/58

EG: 65/58

OG6: 70/63 J OG3: 71/64 ^ EG; 73/66 .•

1

UG1: 68/60 EG; 67/60

Plannhalt

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Legende

I * Gebietsgrenze

I _ * Festsetzung

Gebäude (Bestand)

Gebäude (Planung)

Vorbelastung Möbelhaus

Parkhaus, Haustechnik

Flächenquelle

Wochenmarkt

Standaufbau und -abbau

Kfz Marktbeschicker

Hilfslinie

M

ü.

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Legende

Gebietsgrenze

Gebäude (Bestand)

Gebäude (Planung)

Vorbelastung Möbelhaus

Parkhaus, Haustechnik

Flächenquelle

Wochenmarkt

Standaufbau und -abbau

Kfz Marktbeschicker

Hl fs inie

X X-XX-Xi^^

Plannhalt

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/

Legende

Gebietsgrenze

Gebäude (Bestand)

Gebäude (Planung)

Straße

Beide Farben: Klausel zum Schutz

gewerblicher Aufenthalsräume

Blockrandklausel

Grundrissklausel

Hilfslinie

[3 Lichtsignalanlage

• Immissionspunkt

Uüfci: 69/62 OG3: 70/63 EG: 70/63

OG5; 67/60 OG3; 68/61 EG: 68/60 OG5: 66/59

OG3: 67/60 EG: 67/60 OG5: 65/58

OG3: 66/58 EG: 66/59

UG1: 68/60 EG: 67/60