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Bebauungsplanverfahren Alsterdorf/Winterhude 22 / Ausgleichsfläche Tensfeld Kartierung des Biotopbestands Erfassung der Zauneidechse artenschutzrechtliche Potenzialanalyse AUFTRAGGEBER Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg VERFASSER Planungsgemeinschaft Marienau Naturschutz und Landschaftsplanung Dipl.-Geogr. Jochen Köhnlein Dipl.-Ing. Matthias Koitzsch Dipl.-Biol. Thilo Christophersen Neetzetalstraße 13 21368 Dahlem Tel.: 05851-60 20 17 Fax: 05851-60 20 18 e-mail: [email protected] www.pgm-landschaftsplanung.de Stand Marienau, 30. September 2015

Bebauungsplanverfahren Alsterdorf/Winterhude 22

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Bebauungsplanverfahren Alsterdorf/Winterhude 22 / Ausgleichsfläche Tensfeld

Kartierung des Biotopbestands

Erfassung der Zauneidechse artenschutzrechtliche Potenzialanalyse

AUFTRAGGEBER Hamburger Hochbahn AG

Steinstraße 20

20095 Hamburg

VERFASSER Planungsgemeinschaft Marienau

Naturschutz und Landschaftsplanung

Dipl.-Geogr. Jochen Köhnlein

Dipl.-Ing. Matthias Koitzsch

Dipl.-Biol. Thilo Christophersen

Neetzetalstraße 13 21368 Dahlem

Tel.: 05851-60 20 17 Fax: 05851-60 20 18 e-mail: [email protected] www.pgm-landschaftsplanung.de

Stand Marienau, 30. September 2015

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INHALTSVERZEICHNIS SEITE

1 VERANLASSUNG UND ZIELSETZUNG 4

2 UNTERSUCHUNGSGEBIET 4

3 METHODIK 5

3.1 Biotoptypenkartierung 5

3.2 Habitat-/ Potenzialanalyse 5

3.3 Erfassung der Zauneidechse 5

3.4 Prüfung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände (Zauneidechse) 6

4 ERGEBNISSE 7

4.1 Biotoptypenkartierung 7

4.2 Erfassung der Zauneidechse 10

4.3 Habitat-/ Potenzialanalyse 12

4.4 Prüfung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG für Vorkommen der Zauneidechse 17

5 FAZIT / HINWEISE FÜR DIE WEITERE PLANUNG 20

6 QUELLEN 21

ANHANG Anhang 1: Liste der Farn- und Blütenpflanzen im Gebiet Anhang 2: Karte 1: Biotopbestand M 1: 1.750 Karte 2: Vorkommen der Zauneidechse (Lacerta aglilis) M 1: 1.750 Anhang 3: Nachweise aus den Artengruppen Heuschrecken und Tagfalter (Zufallsfunde)

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1 VERANLASSUNG UND ZIELSETZUNG

Die Hamburger Hochbahn AG (HHA) und der Hamburger Bezirk Nord stellen derzeit für die Errich-tung eines Busbetriebshofes den Angebotsbebauungsplan „Alsterdorf/Winterhude 22“ auf. Im Rah-men dieser Planung ist die Entwicklung einer Ausgleichsfläche in der Schleswig-Holsteiner Gemein-de Tensfeld geplant. Da im Hamburger Stadtgebiet eine ausreichend große und geeignete Auffors-tungsfläche nicht verfügbar war, entschieden sich der Vorhabenträger und der Bezirk Nord, die Flächensuche auf Bereiche außerhalb der Hansestadt auszudehnen. Die HHA erwarb in der Folge eine zuvor landwirtschaftlich genutzte Fläche in Tensfeld. Dort sollen sowohl eine waldrechtlich erforderliche Ersatzaufforstung als auch die sich aus der Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ergebenen Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden. Um die ökologische Aufwertbarkeit und die generelle Eignung der Fläche für Ausgleichsmaßnahmen zu ermitteln, wur-den eine Biotoptypenkartierung sowie eine faunistische Potenzialanalyse für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten durchgeführt. Aufgrund der bereits festgestellten Eignung der Fläche als Habitat der europarechtlich streng geschützten Zauneidechse (Lacerta agilis) wurde weiterhin eine Erfassung von Vorkommen dieser Art durchgeführt. Der vorliegende Bericht dokumentiert die Er-gebnisse dieser Untersuchungen. Für die Zauneidechse wurde weiterhin geprüft, ob durch die Ver-wirklichung der Planung artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach §44 Abs. 1 BNatSchG berührt werden können bzw. welche Maßnahmen zur Vermeidung ergriffen werden sollten.

2 UNTERSUCHUNGSGEBIET

Das Untersuchungsgebiet liegt in der Gemeinde Tensfeld im Schleswig-Holsteinischen Kreis Sege-berg. Die Fläche wurde in der Vergangenheit zur Kiesgewinnung genutzt und danach mit Abraum aus den umgebenen Kiesgruben verfüllt. Später wurde das Gebiet zwischenzeitlich für den Spargel-anbau genutzt. Die Größe des Gebiets beträgt ca. 9,3 ha (Abb. 1). Es wird im Norden von der Kies-straße und im Südosten von der Blunker Landstraße begrenzt. Westlich und südwestlich grenzen Acker- und Waldflächen an, nordöstlich benachbart liegen einzelne Wohngrundstücke mit Gärten.

Abbildung 1: Lage des Untersuchungsgebietes (rot umrandet)

Quelle Luftbild: Google Inc. (2015)

Tensfeld

Kiesstraße

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3 METHODIK

3.1 Biotoptypenkartierung

Die Biotoptypenkartierung wurde gemäß „Kartieranleitung und Biotopschlüssel für die Biotopkartie-rung in Hamburg“ der (BSU, Stand 2011) durchgeführt. Neben der Zuordnung zu den Biotopcodes wurden die bestandsprägenden Gefäßpflanzen der abgegrenzten Biotopflächen aufgenommen (Anhang 1). Parallel zu den Biotopcodes der Hamburger Methodik wurden den Flächen auch die in Schleswig-Holstein geltenden Codes gemäß des „Kartierschlüssels für Biotoptypen“ (LLUR SH, Stand 2014) zugeordnet. Ein besonderes Augenmerk wurde auf das mögliche Vorhandensein ge-setzlich geschützter Biotope gemäß §30 BNatSchG gelegt. Die Vorkommen der einzelnen Biotopty-pen werden in Kapitel 4 textlich beschrieben. Die Biotope wurden als Polygon-Geometrie im ESRI-Shape-Format (ArcGIS) angelegt. Anhang 2 enthält eine Karte mit der räumlichen Darstellung des Biotopbestands. 3.2 Habitat-/ Potenzialanalyse

Die faunistische Potenzialanalyse hat eine Prognose über mögliche Vorkommen bundes- und euro-parechtlich besonders geschützter Tierarten auf der betroffenen Fläche zum Ziel. Sie beinhaltet eine Datenrecherche, die der Eingrenzung des zu betrachtenden Artenspektrums dient. Es werden die Arten ermittelt, deren Vorkommen nachgewiesen oder aufgrund ihrer allgemeinen Verbreitung und des vorhandenen Biotopbestands im Gebiet möglich ist. Im Einzelnen werden folgende Quellen ausgewertet:

Verbreitungsatlanten/Schutz- bzw. Artenhilfsprogramme

Rote Listen des Landes Schleswig-Holstein

allgemeine Literatur zu Ansprüchen und Verbreitung der zu untersuchenden Arten

Anhand der festgestellten Habitatstrukturen und Biotopausstattung einerseits sowie der Verbreitung und der Habitatansprüche der Arten andererseits wird überprüft, ob und an welchem Ort im Gebiet Vorkommen der jeweiligen Art möglich sind. Einzeln betrachtet werden die hinsichtlich der arten-schutzrechtlichen Verbotstatbestände (§44 ff. BNatSchG) bedeutenden europäische Vogelarten sowie Arten, die in Anhang IV der FFH-Richtlinie der Europäischen Union geführt sind. Weitere, lediglich bundesrechtlich besonders geschützte Arten werden in der Potenzialanalyse zu Artengrup-pen zusammengefasst betrachtet. Die Potenzialanalyse enthält keine Angaben über das mögliche Eintreten von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen durch die Planung. 3.3 Erfassung der Zauneidechse

Ziel der Erfassung war zunächst die Feststellung, ob das Untersuchungsgebiet von der Zaunei-dechse besiedelt wird. Weiterhin wurden besiedelte und unbesiedelte Teilflächen sowie Bereiche mit besonders hohem Zauneidechsenbestand und ggf. besonderer Bedeutung für die Reproduktion ermittelt, um die Planung der Ausgleichsmaßnahmen an die Ansprüche der Art anzupassen. Die Bestände der Zauneidechse wurden im Zeitraum von Mitte Juli bis Mitte September 2015 auf 4 Geländebegehungen erfasst (Tabelle 1). Die Erfassungen erfolgten vorrangig durch systematisches Ablaufen der zentralen Offenfläche und der randlichen Saumbereiche der geplanten Ausgleichsflä-che. Ergänzend zur Sichtbeobachtung beim Ablaufen der Fläche wurden im Gebiet auch künstliche Versteck- und Aufwärmstrukturen (schwarzes Tonpapier) ausgelegt und bei den nachfolgenden Begehungen gezielt kontrolliert. Eine besondere Rolle bei der Suche nach Zauneidechsen spielt neben den günstigen Witterungsbedingungen das Aufsuchen von potenziell geeigneten Habitaten zu verschiedenen Besonnungs- bzw. Tageszeiten. Besonders attraktive Bereiche weisen eine Kom-

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bination verschiedener Habitatelemente auf, die im Gebiet besonders sorgfältig abgesucht wurden. So bevorzugt die Art besonnte, unterschiedlich dichte und gut strukturierte, nicht zu feuchte Gras- und Staudenfluren mit kleineren schütter bewachsenen, lockeren, kiesig-sandigen Offenbodenstel-len (Eiablage), die meist in geringer Entfernung zu Gehölzsäumen, Einzelbäumen oder Gebüschen liegen. Günstig wirken sich auch das Vorhandensein von zahlreichen Kleinsäugerbauten, Sonnplät-zen, Verstecken und ein ausreichendes Angebot an Insekten aus (SCHNEEWEIß et al. 2015). Aufgrund der fortgeschrittenen Jahreszeit wurde ein besonderes Augenmerk auf die Beobachtung diesjähriger Jungtiere gelegt, die je nach Witterungsverlauf bis in den Oktober aktiv bleiben. Männli-che Alttiere suchen hingegen schon ab August ihre Winterverstecke auf, während sich die Weib-chen noch einige Zeit länger beobachten lassen. Eine quantitative Erfassung der Zauneidechsenbestände, wie sie z.B. mittels Anwendung der Rückfang-Methode erreicht werden kann, wäre in dem großen Untersuchungsgebiet mit einem hohen Personal- und Zeitaufwand verbunden. Zudem sind bereits zahlreiche Tiere (vor allem adulte Männchen) vermutlich schon in ihren Winterverstecken und daher nicht erfassbar. Auf eine quantita-tive Erfassung wird daher verzichtet.

Tabelle 1: Erfassungstermine Zauneidechse

Datum Zeitraum Wetterbedingungen

20.07.2015 13:00 - 16:30 20°C, heiter, 2-3 Bft.

04.08.2015 10:00 - 14:00 27°C, heiter, 1-2 Bft.

02.09.2015 11:00 - 14:30 18°C, wolkig, 4-5 Bft.

09.09.2015 10:00 - 14:00 19°C, sonnig, 2-3 Bft.

3.4 Prüfung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände (Zauneidechse)

Den ggf. im Gebiet festgestellten Zauneidechsenbeständen werden die Planungsauswirkungen entgegengestellt. Es wird zunächst geprüft, ob

aufgrund der Planung die Tötung/Verletzung gemäß §44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu erwarten ist,

aufgrund der Planung von einer erheblichen Störung gemäß §44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG auszugehen ist, durch die sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern wird,

der Verlust der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (Lebensstätten) gemäß §44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG zu erwarten ist.

Es wird auch geprüft, ob die Erfüllung von Verbotstatbeständen durch entsprechende Maßnahmen vermieden werden kann. Sofern danach weiterhin davon auszugehen ist, dass Verbotstatbestände der Tötung / Verletzung oder der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten eintreten, wird geprüft, inwieweit weiterhin die ökologische Funktion der von der Planung betroffenen Lebensstätten im räumlichen Zusam-menhang erfüllt werden kann (Legalausnahme nach §44 Abs. 5 BNatSchG). Sofern die ökologische Funktion der von der Planung betroffenen Lebensstätten der Zauneidechse im räumlichen Zusammenhang nicht erfüllt und auch nicht durch vorgezogene Ausgleichsmaßnah-men erhalten werden kann, wird formuliert, unter welchen Bedingungen die ökologischen Voraus-setzungen für eine Ausnahmefallregelung gemäß §45 Abs. 7 BNatSchG vorliegen.

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4 ERGEBNISSE

4.1 Biotoptypenkartierung

4.1.1 Allgemeine Flächencharakteristik

Der zentrale, offene Teil des Untersuchungsgebietes stellt eine ältere, sehr magere Brache auf kiesigem bis grobsandigem Rohboden dar, dessen Ursprung in einer früheren Auffüllung mit Ab-raum liegt. Davor wurde auf der Fläche Kiesabbau betrieben. Eine schwache Humusschicht ist bis heute nur in den Randbereichen der Offenfläche ausgebildet, wo durch angrenzenden Baumbe-stand auch Laubfall vorhanden ist. Weiträumig ist noch die Beetstruktur der Nutzung als Spargelan-baufläche erkennbar. Die aktuelle Vegetation stellt sich als ein Mosaik aus größeren, recht artenarmen Landreitgras- und Glatthaferwiesen und darin eingestreuten, teils sehr lückig bewachsenen Magerrasenbereichen dar. Das Gelände ist insgesamt wenig strukturreich und reliefarm. Zu den Rändern sind die Standortbe-dingungen allgemein durch Beschattung und Laubfall etwas nährstoffreicher und frischer. Dort haben sich kleinere Nitrophytenfluren und Pioniergehölze aus Weiden und Birken etabliert. Am südöstlichen Rand der Fläche fällt das Gelände stark zur Blunker Landstraße hin ab. Im Hangbe-reich hat sich dort ein älterer Eichen- und Buchenbestand etabliert. Im Nordosten grenzt die Fläche an Gartengrundstücke und verwilderte, aufgelassene Ziergehölze. In Tabelle 2 sind die festgestellten Biotoptypen des Untersuchungsgebietes aufgeführt (Codes der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg). Die Listen der nachgewiesenen Gefäßpflan-zen der einzelnen Biotoptypen finden sich in Anhang 1.

Tabelle 2: Im Untersuchungsgebiet vorkommende Biotoptypen (Codes und Klarnamen gemäß der Kartieranleitungen Hamburg und Schleswig- Holstein)

Biotopcode HH Biotopcode SH

AKM Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte RHn Nitrophytenflur

AKT Halbruderale Gras- und Staudenflur trockener Standorte RHg Ruderale Grasfluren

TMZ Sonstiger Trocken- oder Halbtrockenrasen TRs Offene trocken-sandige Standorte mit Vegetation

WPB Birken- und Espen-Pionier- oder Vorwald WPb Pionierwald mit Zitterpappel/Hängebirke

WMS Buchenwald basenarmer Standorte WLa Buchenwald auf bodensauren Standorten

WQT Bodensaurer Eichen-Birken-Wald trockener bis frischer Sandböden WLq sonstige bodensaure (Eichen-)Wälder

WZF Fichtenforst WFn Fichtenforst

HRX Standortfremdes Gebüsch HBx Gebüsch aus nicht heimischen Arten

HRS Sonstiges Sukzessionsgebüsch HBy Sonstiges Gebüsch

LOB Beerenobstplantage AOb Beerenstrauchplantage

EHH Heterogener Hausgarten SGb kleinflächige Gärten, strukturreich m. hohem Laubholzanteil

4.1.2 AKM (Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte)

Am südlichen Rand der Brache befindet sich eine leicht gestörte, mäßig frische halbruderale Gras- und Staudenflur. Dort dominieren Stickstoffzeiger, vor allem Giersch (Aegopodium podagraria), der dort flächenhafte Bestände bildet. Daneben wachsen dort die Große Brennessel (Urtica dioica) und das Kletten-Labkraut (Galium aparine). Am nördlichen Rand treten wieder mehr Magerkeitszeiger hinzu.

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4.1.3 AKM (Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte) HRS (Sonstiges Sukzessionsgebüsch)

Der Nordrand des Gebietes zur Kiesstraße hin ist von einer mäßig frischen, durch lockeren Gebüschbewuchs unterbrochenen Gras- und Staudenflur geprägt. In der Krautschicht wachsen Saumarten der mesophilen Standorte neben dem Glatthafer (Arrhenaterum elatius), der dort flächen-hafte Bestände bildet. Der Gehölzaufwuchs wird vor allem durch jüngere Sand-Birken (Betula pendula), Sal-Weiden (Salix caprea) und Weißdorn (Crataegus monogyna) gebildet. Am Ostrand des Bestandes tritt als Neophyt der Japanische Staudenknöterich (Fallopia japonica) hinzu.

4.1.4 AKT (Halbruderale Gras- und Staudenflur trockener Standorte)

Die Vorkommen des Typs liegen großflächig im Osten der vormaligen Spargelanbaufläche. Insge-samt ca. ein Drittel der Offenfläche des Untersuchungsgebietes ist mit dieser dichten und recht artenarmen, von Landreitgras (Calamagrostis epigejos) und Glatthafer (Arrhenaterum elatius) domi-nierten Grasflur bewachsen. Das wuchsstarke Landreitgras breitet sich sehr effektiv über Rhizome aus und hemmt das Aufkommen von Kräutern und anderen Gräsern. Vereinzelt finden sich in den Grasfluren jüngere Weißdorne (Crataegus monogyna) und Sand-Birken (Betula pendula). Kleinflä-chig siedeln sich an offenen Bodenstellen innerhalb der Landreitgrasfluren auch lückige Bestände von Kräutern und Gräsern basenarmer Magerrasengesellschaften an (s. 4.1.3). Allerdings erreichen diese Arten hier keine ausreichenden Deckungen, so das eine Einstufung der Fläche als gesetzlich geschützter Biotop nach §30 BNatSchG Abs. 2 Nr.3 nicht erfolgt.

4.1.5 AKT (Halbruderale Gras- und Staudenflur trockener Standorte) TMZ (Sonstiger Trocken- oder Halbtrockenrasen)

Im Westteil der zentralen Brache haben sich neben den zuvor beschriebenen Glatthafer- und Land-reitgrasfluren auch ausgedehnte Bereiche zu einer schütter bewachsenen, trockenen und sehr mageren halbruderalen Grasflur entwickelt, die neben dem Landreitgras (Calamagrostis epigejos) von weiteren anspruchslosen Süßgräsern wie dem Rotem Straußgras (Agrostis capillaris) geprägt wird. Nur sehr vereinzelt kommen in der Fläche jüngere Weißdorne und Sand-Birken auf. Eingestreut liegen lückige, moos- und flechtenreiche Vegetationsbestände mit zahlreichen Arten der Magerrasen- und Rohboden-Pioniergesellschaften. Typische und häufige Arten sind dort das Kleine Habichtskraut (Hieracium pilosella), der Schaf-Schwingel (Festuca ovina agg.) und das Schmalblätt-rige Rispengras (Poa angustifolia). Hinzu treten auch zahlreiche, teils bestandsgefährdete Arten wie der Knöllchen-Steinbrech (Saxifraga granulata, RL SH: 3), das Berg-Sandglöckchen (Jasione mon-tana, RL SH: 3), Wundklee (Anthyllis vulneraria, RL SH: 3) und vereinzelt auch die Sand-Strohblume (Helichrysum arenarium, RL SH: 2). Artenreiche Bestände magerrasentypischer Pflanzen kommen insbesondere im südwestlichen Bereich des Untersuchungsgebietes vor, wo sie stellenweise hohe Artmächtigkeiten aufweisen. Daneben kommen aber auch dort die oben genannten Arten der trockenen Grasfluren vor. Die in Karte 1 gesondert dargestellte südwestliche Teilfläche des Typs AKT/TMZ wird gleichwohl aufgrund des vorherrschenden Magerrasencharakters insgesamt als nach §30 Abs. 2 Nr.3 BNatSchG gesetz-lich geschützter Trocken- und Magerrasen eingestuft. Die östlich an diese Bereiche angrenzenden Bestände dieses Biotoptyps stellen sich als ein teils kleinflächig wechselndes Mosaik aus artenärmeren Grasfluren mit kleineren, weniger gut ausge-prägter Sandmagerrasenvegetation dar. Die Artenzahl und die Deckungsgrade der magerrasentypi-schen Pflanzenarten sind hier deutlich niedriger, es überwiegt der Flächenanteil mit artenärmeren Straußgras- und Landreitgrasfluren. Diese Bereiche sind nicht nach §30 BNatschG gesetzlich ge-schützt.

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4.1.6 WPB (Birken- und Espen-Pionier- oder Vorwald)

Mehrere kleine Flächen an den Rändern der Brache haben sich zu ca. 15-20 Jahre alten, meist lichten Pionierwäldern aus Sand-Birke (Betula pendula) und Salweide (Salix capraea) entwickelt. Der Standort ist dort trocken bis mäßig frisch, die dichtwüchsige Krautschicht besteht teils aus Land-reitgras-Beständen, teils aus einer trockenen Grasflur aus Schaf-Schwingel (Festuca ovina), Knöll-chen-Steinbrech (Saxifraga granulata), Wilder Möhre (Daucus carota) und Spitzwegerich (Plantago lanceolata). Stellenweise bilden sich auch Bestände nährstoffliebender Saumarten wie der Hain-Sternmiere (Stellaria holostea), dem Wiesen-Kerbel (Anthriscus sylvestris) und dem Giersch (Aegopodium podagraria).

4.1.7 WPB (Birken- und Espen-Pionier- oder Vorwald) AKT (Halbruderale Gras- und Staudenflur trockener Standorte)

Am Nordwestrand des Gebietes befindet sich ein Mischbestand aus dem vorstehend beschriebe-nen, von Sand-Birken geprägten Pionierwald und einer trockenen Gras- und Staudenflur. Hier fin-den sich vor allem Gräser wie Rotes Straußgras (Agrostis capillaris), Land-Reitgras (Calamagrostis capillaris) und Glatthafer (Arrhenaterum elatius) und eine Reihe von Staudenarten magerer, kiesiger Standorte wie z.B. Natternkopf (Echium vulgare), Wilde Möhre (Daucus carota) und Gelber Wund-klee (Anthyllis vulneraria).

4.1.8 WMS (Buchenwald basenarmer Standorte)

Am Südrand des Gebietes stockt ein von Buchen bewachsener Hangwald im Böschungsbereich zur Blunker Landstraße. Zur Rotbuche (Fagus sylvatica) tritt im Westteil des Bestandes vermehrt die Kiefer (Pinus sylvestris) hinzu. Die Krautschicht ist nur sehr schwach entwickelt, darin finden sich neben Störzeigern und Gartenpflanzen wie dem Schöllkraut (Chelidonium majalis) und der Silber-blättrigen Goldnessel (Lamium argentatum) vor allem Säurezeiger wie Efeu (Hedera helix) und Vielblütige Weißwurz (Polygonatum multiflorum). Am Waldrand treten mesophile Saumarten wie die Hain-Sternmiere und der Taumel-Kälberkropf (Chaerophyllum temulum) hinzu.

4.1.9 WQT (Bodensaurer Eichen-Birken-Wald trockener bis frischer Sandböden) WPB (Birken- und Espen-Pionier- oder Vorwald)

Östlich an den vorstehend beschriebenen Buchenwald angrenzend befindet sich ebenfalls im Hangbereich zur Blunker Landstraße ein von Stiel-Eichen (Quercus robur) dominierter Laubwald. In der Strauchschicht wachsen neben der recht häufigen Hasel (Corylus avelana) einzelne Rot-Buchen und gepflanzte Fichten (Picaea abies). In der dichten Krautschicht dominieren nährstoffliebende Arten frischerer Standorte. Nach Norden ist dem Bestand ein kleinerer Pionierwald aus Zitter-Pappel (Populus tremula) vorgelagert (Biotoptyp WPB).

4.1.10 WZF (Fichtenforst)

Ein recht kleiner Bestand älterer, gepflanzter Fichten (Picaea abies) befindet sich am Rande des vorstehend beschriebenen Eichenwaldes.

4.1.11 HRX (Standortfremdes Gebüsch)

Am Ostrand des Untersuchungsgebietes befindet sich ein an einen Hausgarten grenzendes Zierge-hölz mit dichtem Bewuchs aus Flieder (Syringa vulgaris), in dem eine jüngere Kastanie (Aesculus hippocastanum) wächst. Ebenfalls am Ostrand des Gebietes liegt eine Gartenbrache mit flächigem Bewuchs aus verschie-denen nicht heimischen Ziergehölzen, darunter Zwergmispel (Cotoneaster sp.), Sanddorn (Rhamnus hippophae) und Rhododendronsträucher.

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4.1.12 LOB (Beerenobstplantage)

Am Nordrand des Gebietes liegt eine eingezäunte, ruderalisierte Gras- und Staudenflur mit einer Beerenobst-Reihenpflanzung und jungen Obstgehölzen.

4.1.13 EHH (Heterogener Hausgarten)

Nördlich an die Beerenobstfläche grenzt ein aktuell genutztes Gartengrundstück mit Rasenflächen und einzelnen Gehölzen an. 4.2 Erfassung der Zauneidechse

Die Lage der Fundpunkte sowie der schwerpunktmäßig besiedelten Bereiche sind Karte 2 zu ent-nehmen. Eine Übersicht über die Fundzahlen und die Altersstruktur unter den nachgewiesenen Tieren gibt Tabelle 3.

4.2.1 Fundzahlen und Geschlechterverhältnis

An allen 4 Erfassungsterminen wurden im Untersuchungsgebiet Zauneidechsen nachgewiesen. Die Nachweisdichte nahm dabei zum Ende der Untersuchung hin leicht zu. Auch der Anteil beobachte-ter, in diesem Jahr geschlüpfter (juveniler) Tiere nahm zum Ende hin zu. So wurden am ersten Termin 23 Exemplare gesichtet (20 ad./subad., 3 juv.), am zweiten Termin 9 Exemplare (8 ad./subad., 1 juv.) und am dritten Termin 18 (13 ad./subad., 5 juv.). Am letzten Termin wurde schließlich mit 29 Exemplaren (20 ad./subad., 9 juv.) der höchste Wert erreicht. Die Erfassungsbe-dingungen am dritten Termin waren aufgrund der hohen Temperaturen suboptimal (hohe Mobilität und geringe Fluchtdistanz), was sich in der vergleichsweise geringen Zahl der Funde niederschlägt. Aussagen über die tatsächliche Größe der örtlichen Zauneidechsenpopulation lassen sich an den Fundzahlen nicht festmachen. Selbst aufwändige Fang-/Wiederfanguntersuchungen ermöglichen nach Expertenmeinung keine Aussage zu Populationsgrößen, da die Wiederfangraten meistens zu gering sind (BLANKE 2006 in: SCHNEEWEIß et al. 2015). Gleichwohl wird für das gesamte Untersu-chungsgebiet von einer Größenordnung im oberen zweistelligen Bereich (adulte/subadulte Tiere) ausgegangen. Der geringe Anteil nachgewiesener adulter männlicher Tiere ist wohl überwiegend auf das artspezi-fische phänologische Verhalten der Zauneidechse zurückzuführen. So ziehen sich die Männchen bereits ab Anfang August in ihre Winterquartiere zurück, während Weibchen und subadulte meist noch bis in den September aktiv sind. Diesjährige Jungtiere sind oft bis in den Oktober zu beobach-ten (SCHNEEWEIß et al. 2015). Für eine repräsentative Erfassung des Männchenanteils ist deswegen der Frühsommeraspekt bedeutend, der bei dieser Untersuchung aber nicht abgedeckt war.

Tabelle 3: Zauneidechsen-Fundzahlen, Alters- und Geschlechtsverteilung

Erfassungstermin Männchen

adult

Weibchen adult

Subadult (männl./weibl.)

juvenil Ind. Gesamt

20.07.2015 0 18 2 3 23

04.08.2015 1 5 2 1 9

02.09.2015 0 12 1 5 18

09.09.2015 0 16 4 9 29

4.2.2 Räumliche Besiedelung

Wie in Karte 2 zu erkennen ist, besiedelt die Zauneidechse nahezu ausschließlich die westlichen, nordwestlichen und südlichen Randbereiche des Untersuchungsgebietes. Funde im Offenland in

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einer Entfernung von mehr als ca. 10-20 m zu den mit Gehölzen bewachsenen Randbereichen waren selten und machten einen Anteil von nur etwa 15% aller Funde aus. Jungtiere wurden sogar nur maximal 10m von den nächstgelegenen Gehölzstrukturen entfernt beobachtet. Bei Störungen versuchen die Tiere in der Regel, möglichst schnell in ein Erdloch (z.B. Wühlmausbau) oder unter schützendes Strauchwerk zu gelangen. Die von der Zauneidechse besiedelten Bereiche liegen nahezu vollständig in dem von Magerrasen und trockenen Grasfluren geprägten Teil des Untersuchungsgebietes (Kap. 4.1.5). Als Schwer-punkträume sind folgende Gebiete zu nennen:

Ehemaliger Bahndamm am Westrand und angrenzende Offenflächen

Kiefernanpflanzung am Gebietssüdrand / Westseite des benachbarten Pionierwäldchens

Grasfluren / lockerer Gehölzbestand am Nordwestrand des Gebietes Aufgrund der geringen Entfernung zwischen den besiedelten Teilgebieten ist davon auszugehen, dass es sich bei den Tieren dieser Gebiete um Teile einer einzigen lokalen Population handelt. Da an zahlreichen Stellen juvenile und subadulte Zauneidechsen gefunden wurden, ist außerdem auf der gesamten besiedelten Fläche vom Vorhandensein von Reproduktionsstätten auszugehen.

4.2.3 Besiedelung der Region Tensfeld durch die Zauneidechse

Informationen über die landesweite Verbreitung der Zauneidechse werden beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und ländliche Räume Schleswig Holstein (LLUR) geführt. Die Daten für die Region Tensfeld wurden im Rahmen einer Datenrecherche bei der Abteilung Artenschutz

abgefragt. Sie ergaben folgendes Bild:

Abbildung: Fundorte der Zauneidechse im Raum Tensfeld, Untersuchungsgebiet (Quelle: Datenabfrage Artkataster LLUR 2015) Wie aus obiger Abbildung ersichtlich liegen alle Fundorte der Art im Westen und Süden des Unter-suchungsgebietes. Die Daten stammen aus dem Zeitraum bis 2012, einzelne der dargestellten Fundpunkte sind historisch (vor 1970). Durch die großräumige Nutzung des Raums westlich Tensfeld als Kiesabbaugebiet ist allerdings davon auszugehen, dass sich im Zuge dieser Nutzung

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sowie der nachfolgenden Aufgabe von Abbauflächen in den letzten Jahrzehnten an zahlreichen Orten weitere Zauneidechsenpopulationen etablieren konnten. 4.3 Habitat-/ Potenzialanalyse

4.3.1 Allgemeine Habitateignung des Gebietes

Die zentrale Offenfläche des Gebietes eignet sich aufgrund der Standortsituation und der Vegetation für eine Reihe von Artengruppen als Habitat. Insbesondere die Magerrasenbereiche sind potenziel-ler Lebensraum für wärme- und trockenheitsliebende Vertreter der Artengruppen der Heuschrecken, Schmetterlinge, Käfer und Hautflügler. Dies gilt auch für Reptilien und Kleinsäuger sowie einzelne Vogelarten der Offen- und Halboffenlandschaft. Für letztgenannte sind auch die am Rande der Brache liegenden Pionierwäldchen attraktive Brut- und Nahrungshabitate. Die im Süden liegenden kleinen Laubwaldbereiche sind hingegen als Lebensraum für baum- und bodenbrütende Vogelarten der Wald- und Gehölzlebensräume geeignet. Als Jagdhabitat für offenlandbewohnende Fledermäu-se eignen sich die Gehölzränder und Brachflächen des Gebietes. Potenzielle Tagesverstecke und Zwischenquartiere für einzelne Fledermausarten finden sich in den schmalen Waldbeständen am Südostrand des Gebietes.

4.3.2 Säugetiere

Für die Artengruppe liegen Verbreitungsangaben (KLINGE 2014) und eine neue Rote Liste (BORKENHAGEN 2014) vor. Von den in Schleswig-Holstein vorkommenden 50 landlebenden Säuge-tierarten sind neben allen 14 Fledermausarten 4 weitere Arten im Anhang IV der FFH-Richtlinie genannt und damit europarechtlich besonders geschützt. Nachweise des in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführten Wolfs (Canis lupus) liegen aus den letzten Jahren aus dem südlichen und zentralen Schleswig-Holstein vor, darunter auch zwei Be-obachtungen aus 2015 im Kreis Segeberg. Bodenständige Vorkommen im Untersuchungsgebiet sind jedoch aufgrund der Lage und der Habitatstruktur nicht zu erwarten. Vom Fischotter (Lutra lutra) und dem seit den 1990er Jahren wieder in Schleswig-Holstein beo-bachteten Biber (Castor fiber) sind aufgrund des Fehlens von Gewässerlebensräumen im Gebiet keine Vorkommen zu erwarten. Von der osteuropäisch verbreiteten Haselmaus (Muscardinus avellanarius) gibt es zahlreiche Nachweise auch im Raum Ostholstein und im Kreis Segeberg. Die Art kommt in Wäldern aller Art vor, bisweilen auch in Knicks, Gebüschen und Brachen, soweit diese in der Nähe größerer Wälder liegen. Ein Vorkommen im unbewaldeten Teil des Untersuchungsgebietes ist aufgrund seiner Habitatstruktur und der Ansprüche der Art nicht zu erwarten. Vorkommen sind allenfalls in dem von der Planung nicht betroffen unterwuchsreichen Waldriegel am Südostrand des Gebietes möglich. Für Vertreter der Gruppe der Fledermäuse eignen sich der offene Bereich des Gebietes, in dem die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen geplant ist sowie die Ränder der angrenzenden Gehölzbestände potenziell vor allem als Jagdhabitat. Dies gilt für folgende Arten:

Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)

Potenziell als Quartier für Fledermäuse geeignete Strukturen bestehen lediglich in den älteren Gehölzbeständen am Südostrand. In den dortigen älteren Buchen und Eichen finden sich vereinzel-te Höhlungen und Stammanrisse, die sich als Zwischenquartier oder Tagesversteck für Zwergfle-

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dermäuse und die Rauhautfledermaus eignen. Wochenstuben- oder Winterquartiere sind im Gebiet jedoch nicht zu erwarten. Aus der Gruppe der nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführten besonders oder streng ge-schützten Arten sind Vorkommen der besonders geschützten Arten Eichhörnchen, Igel, Maulwurf, sowie von Vertretern aus den Gruppen der Spitzmäuse (Soricidae) und Altweltmäuse (Murinae) möglich.

4.3.3 Vögel

Für die Potenzialabschätzung lagen für das Gebiet folgende Daten vor:

Angaben zur Gefährdungssituation gemäß Roter Liste (KNIEF et al. 2010)

eigene Beobachtungen in der Brutsaison 2015 (Ortsbegehung im Mai 2015) Die 33 potenziell oder nachweislich vorkommenden Brutvogelarten des Untersuchungsgebietes sind in Tabelle 2 aufgeführt.

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Tabelle 2: Potenzielle und nachgewiesene Brutvögel des Untersuchungsgebietes

Deutscher Name

Wissenschaftlicher Name Gefährdung

Potenzielles Vorkommen

Nachweis Ortsbegehung 2015

RL SH RL D

Amsel Turdus merula - - +

Baumpieper Anthus trivialis - V +

Blaumeise Parus caeruleus - - +

Buchfink Fringilla coelebs - - +

Buntspecht Dendrocopus major - - +

Dorngrasmücke Sylvia nisoria - - +

Eichelhäher Garrulus glandarius - - +

Elster Pica pica - - +

Feldsperling Passer montanus - V +

Fitis Phylloscopus trochilus - - +

Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla - - +

Gartengrasmücke Sylvia borin - - +

Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus - V +

Gelbspötter Hippolais icterina - - +

Gimpel Pyrrhula pyrrhula - - +

Goldammer Emberiza citrinella - - +

Grünfink Carduelis chloris - - +

Habicht Accipiter gentilis - - +

Heckenbraunelle Prunella modularis - - +

Heidelerche Lullula arborea 3 V +

Klappergrasmücke Sylvia curruca - - +

Kleiber Sitta europaea - - +

Kohlmeise Parus major - - +

Kolkrabe Corvus corax - - +

Mäusebussard Buteo buteo - - +

Misteldrossel Turdus viscivorus - - +

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla - - +

Rabenkrähe Corvus corone - - +

Ringeltaube Columba palumbus - - +

Rotkehlchen Erithacus rubecula - - +

Schwanzmeise Aegithalos caudatus - - +

Singdrossel Turdus philomelos - - +

Sommergoldhähnchen Regulus ignicapilla - - +

Sperber Accipiter nisus - - +

Star Sturnus vulgaris - - +

Stieglitz Carduelis carduelis - - +

Sumpfmeise Parus palustris - - +

Tannenmeise Parus ater - - +

Gartenbaumläufer Cercia brachydactyla - - +

Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca 3 - +

Wintergoldhähnchen Regulus regulus - - +

Zaunkönig Troglodytes troglodytes - - +

Zilpzalp Phylloscopus collybita - - + +

Gefährdungsstatus: V = Vorwarnstufe, aktuell (noch) nicht gefährdet; 3 = Bestand gefährdet

Der überwiegende Teil der potenziell vorkommenden Brutvögel ist in den Gehölzbeständen an den Rändern des Gebietes zu erwarten, während die zentralen Offenflächen kaum geeignete Bedingun-gen als Brutvogelhabitat bieten. Diese sind allerdings für zahlreiche Vogelarten als Nahrungslebens-raum von Bedeutung.

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Erwähnenswert ist das nachgewiesene Brutvorkommen des Mäusebussards im Eichenwald am Südrand des Gebietes. Als Habitat für Gastvögel ist das Untersuchungsgebiet ohne besondere Bedeutung.

4.3.4 Amphibien

Für die Artengruppe liegen auf Bundeslandebene Verbreitungsangaben (FÖAG 2014) und eine Rote Liste (KLINGE 2003) vor. Alle heimischen Amphibienarten fallen unter den besonderen Artenschutz. 13 Arten dieser Gruppe sind zudem nach Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützt. Von diesen kommen 8 in Schles-wig-Holstein autochthon vor. Der Moorfrosch (Rana arvalis) kommt im schleswig-holsteinischen Raum sowohl im Östlichen Hügelland als auch im Geest- und Marschbereich. Aktuelle Fundorte liegen auch im Kreis Sege-berg. Er besiedelt Gebiete mit hohen Grundwasserständen, wo er vorzugsweise in Feuchtgrünlän-dern mit ausgeprägten Grabenstrukturen und Feuchtwäldern anzutreffen ist. Als Landlebensraum bevorzugt er frostgeschützte Grabenränder und Ufer sowie feuchte Gehölzbestände mit Binsen- und Seggenvegetation. Potenzielle Laichgewässer sind im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden, eben-so keine geeigneten Landlebensräume mit ausreichend feuchten Standortbedingungen. Vom Laubfrosch (Hyla arborea) besiedelt in Schleswig-Holstein einzelne Bereiche der Geest sowie vor allem das östliche Hügelland. So gibt es auch für den Raum um den Plöner See noch dicht besiedelte Bereiche. Besiedelt werden gebüsch- und gehölzreiche Gebiete mit einem hohen Anteil an vegetationsreichen, fischfreien Stillgewässern und ausreichendes Angebot an besonnten Sitz-warten. Derartige Strukturen sind im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden. Vorkommen sind daher dort nicht zu erwarten. Die Arten Kammmolch (Triturus cristatus), Kleiner Wasserfrosch (Rana lessonae) und Rot-bauchunke (Bombina bombina) sind an Stillgewässer gebunden, die im Plangebiet nicht vorhanden sind. Vorkommen sind daher nicht zu erwarten. Auch Vorkommen der an vegetationsarme Gewässer gebundenen Arten Kreuzkröte (Bufo calamita) und Knoblauchkröte (Pelobates fuscus) können ausgeschlossen werden. Vorkommen der Wechselkröte (Bufo viridis) sind in der weiteren Umgebung des Untersuchungsge-bietes nicht nachgewiesen. Diese Arten sind daher im Untersuchungsgebiet nicht zu erwarten. Für Vertreter der nur bundesgesetzlich nach BArtSchV geschützten Arten Erdkröte (Bufo bufo) und Grasfrosch (Rana temporaria) ist die Nutzung der Staudenfluren und Säume als Landlebensraum möglich.

4.3.5 Reptilien

Für die Artengruppe liegen auf Bundeslandebene Verbreitungsangaben (KLINGE 2014) und eine Rote Liste (KLINGE 2003) vor. Alle heimischen Reptilienarten fallen unter den besonderen Schutz der Bundesartenschutzverordnung. Von den acht streng geschützten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sind die Zauneidechse (Lacerta agilis) und die Schlingnatter (Coronella austriaca) in Schleswig-Holstein heimisch. Die vom Aussterben bedrohte Schlingnatter bewohnt in Schleswig-Holstein nur die Geestbereiche. Vorkommen im Gebiet sind daher nicht zu erwarten.

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Angaben zu Vorkommen der gesondert untersuchten Zauneidechse finden sich in Kapitel 4.2. Aus der Gruppe der nur bundesgesetzlich nach BArtSchV geschützten Arten wurden Vorkommen von Ringelnatter und Waldeidechse im Gebiet nachgewiesen. Weiterhin sind auch Vorkommen der Blindschleiche möglich.

4.3.6 Käfer

Für die Artengruppe liegt eine Rote Liste (GÜRLICH et al. 2011) vor. Die Potenzialanalyse basiert weiterhin auf Angaben des Vereins zur naturwissenschaftlichen Heimatforschung zu Hamburg (www.entomologie.de/hamburg) und aus GÜRLICH et al. (1995). Weitere Angaben zu Verbreitung und Habitatpräferenzen der Arten stammen aus ZAHRADNIK (1985), HARDE (1988), WACHMANN et al. (1995) und MÜLLER-MOTZFELD (2004). Von den in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführten 14 Käferarten kommen 3 in Schleswig-Holstein aktuell vor. Der Eremit (Osmoderma eremita) bewohnt alte Laubbäume, vor allem Eichen, Buchen, Linden, Weiden und Obstbäume, sofern diese Höhlen mit Mulmkörper aufweisen. Im Untersu-chungsgebiet sind keine geeigneten Brutbäume vorhanden, ein Vorkommen der Art ist daher nicht zu erwarten. Heldbock (Cerambyx cerdo) lebt in Eichenwäldern und sind auf Altholzbestände mit einem hohen Anteil absterbender Bäume angewiesen. Das Untersuchungsgebiet stellt keinen ge-eigneten Lebensraum dar, ein Vorkommen der Arten ist daher unwahrscheinlich. Der Schmalbindige Breitflügel-Tauchkäfer (Graphoderus bilineatus) ist ein Wasserkäfer, auch von ihm ist daher im Gebiet kein Vorkommen zu erwarten. Aus der Gruppe der nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführten besonders oder streng ge-schützten Arten sind Vorkommen von besonders geschützten Vertretern der Familie der Bock- Pracht- und Laufkäfer zu erwarten.

4.3.7 Schmetterlinge

Für Schleswig-Holsteins Großschmetterlinge liegen Verbreitungsangaben und eine Rote Liste (KOLLIGS 2009) vor. Der Anhang IV der FFH-Richtlinie umfasst 17 in Deutschland heimische Schmetterlingsarten. Sie sind sämtlich in der Roten Liste als ausgestorben geführt oder haben keine natürliche Verbreitung im Bundesland. Eine mögliche Betroffenheit dieser Arten ist durch das Vorhaben somit nicht zu erwarten. Die einzige Ausnahme bildet der Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina). Die Art besiedelt gern Bachufer, feuchte Brachflächen und Abbauflächen. Der Nachtkerzenschwärmer benötigt Futterpflanzen aus der Familie der Nachtkerzengewächse, wobei Weidenröschenarten (Epilobium sp.) bevorzugt werden. Von dem sehr mobilen Falter, der nach Norden bis nach Schles-wig-Holstein nachgewiesen ist, können reproduzierende Vorkommen an Beständen der Futterpflan-zen überall schnell begründet werden. Seltener sind dagegen ortsgebundene, dauerhafte Populati-onen. Aufgrund seiner Mobilität und derzeitigen Ausbreitungstendenz nach Norden gilt seine Einstu-fung in Anhang IV der FFH-Richtlinie als problematisch (PETERSEN et al. 2003). Die als Raupenfutterpflanze genutzte Gemeine Nachtkerze (Oenothera biennis) wurde vereinzelt auch im Untersuchungsgebiet gefunden. Für den Aufbau einer Population erforderliche größere Vorkommen von Futterpflanzen sind im Gebiet jedoch nicht vorhanden. Bodenständige Vorkommen der Art sind im Untersuchungsgebiet daher nicht zu erwarten. Aus der Gruppe der nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführten besonders oder streng ge-schützten Arten sind Vorkommen einzelner, weniger spezialisierter, besonders geschützter Vertreter der Gehölze, Brachen und Staudenfluren möglich. Nachgewiesen wurden im Rahmen der Erfas-

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sung der Zauneidechse z.B. die auf Magerrasen, Wiesen und an Säumen vorkommenden Arten Kleiner Feuerfalter (Lycaena phlaeas) und Gemeiner Bläuling (Polyommatus icarus).

4.3.8 Weitere Artengruppen

Für die 7 in Schleswig-Holstein nachgewiesenen europarechtlich geschützten Arten aus der Gruppe der Amphibien eignet sich das Untersuchungsgebiet nicht als Reproduktions- oder Landlebensraum, so dass Vorkommen nicht zu erwarten sind. Auch die Artengruppen der Süßwassermollusken, Fische und Libellen weisen Vertreter auf, die in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt sind. Mangels Gewässerlebensräumen sind aber auch von ihnen keine Vorkommen im Untersuchungsgebiet zu erwarten. Aus folgenden Artengruppen sind keine in Schleswig-Holstein heimischen Vertreter in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt, jedoch sind einzelne Arten nach Bundesrecht geschützt:

Aus der Gruppe der besonders geschützten Heuschrecken sind lediglich aktuelle Nachwei-se der bundesrechtlich besonders geschützten Blauflügeligen Ödlandschrecke (Oedipoda caerulescens) in Schleswig-Holstein bekannt, die aus dem Gebiet um Geesthacht stammt. Vorkommen der thermophilen (wärmeliebenden) Art sind im Untersuchungsgebiet aufgrund der großen Entfernung zu ihrem weiter südlich liegenden Areal nicht zu erwarten.

Vorkommen bundesrechtlich besonders geschützter Netzflüglerarten, Spinnen, Krebse, Nesseltiere, Schwämme und Stachelhäuter sind im Untersuchungsgebiet nicht zu erwar-ten. Aus der Artengruppe der Hautflügler sind hingegen Vorkommen von Arten aus der Gruppe der Bienen und Hummeln (Apoidea), der Hornisse (Vespa crabro) und aus der Gat-tung der Waldameisen (Formica spp.) zu erwarten.

4.3.9 Pflanzen

Für Farn- und Blütenpflanzen liegen die Erfassungsdaten aus der Biotoptypenkartierung vor, bei der die prägenden und wertgebenden Pflanzenarten aufgenommen wurden. Von den in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführten Gefäßpflanzenarten kommt nur der Schierlings-Wasserfenchel (Oenanthe conioides) in Schleswig-Holstein vor. Im Untersuchungsgebiet ist die an der Tide-Elbe endemische Art nicht zu erwarten. Aus der Gruppe der nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführten, jedoch bundesrechtlich beson-ders geschützten Arten wurden in den Magerrasen im Südwesten des Gebietes Vorkommen der Sand-Strohblume (Helichrysum arenaria) und des Knöllchen-Steinbrechs (Saxifraga granulata) nachgewiesen. Letztere Art kommt vereinzelt auch in den Säumen der randlichen Pionierwälder vor. 4.4 Prüfung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG für

Vorkommen der Zauneidechse

4.4.1 Von der Planung betroffene Habitatstrukturen

Gegenstand der Planung ist auf Teilbereichen der derzeit unbewaldeten Fläche des Untersu-chungsgebietes eine Waldentwicklung. Diese hat allerdings nicht die forstliche Nutzung der Fläche zum Ziel, sondern es soll ein Laubwald aufwachsen, der sich hinsichtlich seiner Artenzusammen-setzung, Struktur und Entwicklungsdauer an der am Standort unter natürlichen Bedingungen zu erwartenden Sukzession orientieren soll. So ist auf in der Detailplanung noch näher zu konkretisie-renden Teilflächen in einer Größenordnung von 7 ha die allmähliche Entwicklung eines mehrschich-tigen, standortgerechten Laubwalds mit sonnigen, trockenwarmen Waldrändern geplant. Neben einer Gehölzansaat und der Anpflanzung von Sämlingen sollen in einzelnen Teilbereichen auch

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großkronige Bäume oder Heister gepflanzt werden. Für die Waldentwicklung werden vor allem die großflächigen trockenen Gras- und Ruderalfluren in Anspruch genommen, die den zentralen und östlichen Teil der Offenfläche prägen. Die bereits bestehenden Pioniergehölze an den Rändern des Gebietes sollen an die neuen Waldflächen anschließen. Für die im Südwesten liegenden Bereiche der Offenfläche ist dagegen keine Bewaldung geplant. Vielmehr soll in diesem Bereich die gezielte Aufwertung, Pflege und Entwicklung von gehölzfreien Trockenlebensräumen mit ihren artenreichen Sandmagerrasen und der dort lebenden Population der europarechtlich streng geschützten Zauneidechse erfolgen. Für die Zauneidechse sollen außer-dem an den neu entstehenden Rand- und Saumbereichen der Waldentwicklungsfläche gezielte Maßnahmen vorgenommen werden, um dort die Habitatqualtität und –kapazität für die Zauneidech-se zu verbessern bzw. zu erhöhen.

4.4.2 Verbot der Tötung oder Verletzung nach § 44 Abs. 1 (1) BNatSchG

Das Tötungs- und Verletzungsverbot nach § 44 Abs. 1 (1) BNatSchG umfasst alle Altersstadien der Zauneidechse, also neben den adulten, subadulten und juvenilen Tieren auch die im Bodensubstrat vergrabenen Gelege der Art. Um ein Eintreten des Verbotstatbestandes durch die geplanten Maß-nahmen zu vermeiden, sind daher in den von der Art besiedelten Bereichen (s. Karte 2) folgende Hinweise zu berücksichtigen:

Keine Durchführung von Pflegemahdgängen während der Aktivitätsphase der Zauneidechse (März-Oktober)

Keine Entfernung von potenziellen Versteckplätzen oder Winterruhehabitaten wie Reisighaufen, liegendes Totholz, Zaunpfahlstapel

Verzicht auf Bodenverdichtung an potenziellen Eiablageplätzen, z.B. durch Fahrzeugver-kehr, Lagerung von Maschinen oder Pflanzgut

Kein Abschieben, Pflügen, Fräsen oder Plaggen von Vegetation oder Oberboden

4.4.3 Störungsverbot nach § 44 Abs. 1 (2) BNatSchG

Eine erhebliche Störung mit negativen Folgen für den Erhaltungszustand der lokalen Population der Art ist durch die geplanten Maßnahmen für die Zauneidechse nicht zu erwarten. Störungen können zwar baubedingt punktuell und zeitlich begrenzt durch Boden- oder Pflanzarbeiten auftreten, die Tiere können sich dieser aber jederzeit entziehen, etwa durch Flucht in ihre Versteckbauten oder in angrenzende Gehölze. Langfristige Störungseffekte finden durch die Bewaldung von Teilen der Offenfläche in Form von Verdrängungs- und Habitatverlagerungseffekten statt. Diese werden aber durch die flankierenden Vermeidungs- und Artenhilfsmaßnahmen, wie sie unter Kap. 4.5.2 und 4.5.4 aufgeführt sind, unter der Erheblichkeitsschwelle gehalten. Eine Verschlechterung des Erhaltungs-zustands der lokalen Population ist nicht zu erwarten.

4.4.4 Verbot der Beschädigung oder Zerstörung von Lebensstätten nach § 44 Abs.1 (3) BNatSchG

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Die Verwirklichung des Verbotstatbestandes ist überall dort zu erwarten, wo sich die Binnenflächen der geplanten Waldentwicklung mit den von der Zauneidechse besiedelten Bereichen überschneiden. Auch wenn solche Überschneidungen durch die sorgfältige Planung der bewaldeten Flächen weitest-gehend reduziert werden können, so bleiben doch einzelne Bereiche mit Nachweisen der Zaunei-dechse, in denen sich in Folge der Waldentwicklung die Habitateignung für die Art deutlich verschlech-tern wird. Diese Verschlechterung resultiert u.a. aus der zu erwartenden Reduzierung der Besonnungsdauer, der zunehmenden Bodenfeuchte und der Verringerung der Boden- und Lufttempe-ratur sowie der zunehmenden Dicke der Streuschicht infolge des Laubfalls. Die Folge ist der sukzessi-ve Rückgang von strukturell und mikroklimatisch geeigneten Habitaten wie Versteck- und Sonnplät-zen, Eiablageplätzen und Nahrungshabitaten. Diesem Effekt steht jedoch die Verbesserung bzw. Aufwertung von bisher nicht oder suboptimal als Zauneidechsenhabitat geeigneten Bereichen gegenüber, die durch die Durchführung gezielter Arten-hilfsmaßnahmen im Rahmen der Ausgleichsflächengestaltung erzielt wird. So sind entlang der Ränder der für die Waldentwicklung vorgesehenen Bereiche folgende Maßnahmen vorgesehen (SCHAPER

STEFFEN RUNTSCH, mündl. Mitt.):

Anreicherung der neu entstehenden Waldsäume mit Strukturelementen (Reisig- und Lese-steinhaufen, größere Totholzelemente), Abstand der Strukturelemente voneinander max. 50 m (entsprechend dem Aktionsradius der Art)

Anlegen vegetationsfreier Offenbodenbereiche (Eiablagehabitate)

Verlängerung des Waldrands durch einen geschwungenen Verlauf der Außengrenze der Waldentwicklungsfläche

Entwicklung gestufter Gehölzränder durch verringerte Pflanzdichte an den Rändern der Wald-entwicklungsfläche

Regelmäßige manuelle Gehölzentfernung auf der verbleibenden offenen Magerrasenfläche

4.4.5 Prüfung nach § 44 Abs. 5 BNatSchG

Trotz der Integration der o.g. Maßnahmen in das Ausgleichskonzept ist aufgrund des auf Teilflächen zu erwartenden Eintretens des Verbotstatbestandes der Beschädigung oder Zerstörung von Lebens-stätten der Zauneidechse eine Prüfung nach §44 Abs.5 BNatschG durchzuführen (s. Kapitel 3.4). Darin ist für diese Art zu prüfen, ob die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiter erfüllt wird. Ziel der in Kapitel 4.4.4 genannten Maßnahmen ist es, eine Verringerung der Größe und Kapazität der von der Zauneidechse besiedelbaren Habitate nach Umsetzung der Planung zu verhindern. Die verbleibende, nicht bewaldete Teilfläche soll insgesamt quantitativ und qualitativ in ihrer Funktion als Zauneidechsenhabitat verbessert werden. Dies soll erreicht werden, indem die von der Art bevor-zugt besiedelten Gehölzrandlinien entsprechen den Maßgaben des Gestaltungskonzeptes (SCHA-

PER STEFFEN RUNTSCH, mündl. Mitt.) hinsichtlich Exposition und Ausstattung mit von der Zaunei-dechse benötigten Habitatstrukturen artgerecht gestaltet werden. Auch hinsichtlich der Lauflänge der besiedelbaren Gehölzränder soll nach Umsetzung der Planung kein Defizit gegenüber der Vorsi-tuation entstehen. Unter diesen Bedingungen kann die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt werden. Die Anwendung der Aus-nahmefallregelung gemäß §45 Abs. 7 BNatSchG wird daher nicht erforderlich.

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5 FAZIT / HINWEISE FÜR DIE WEITERE PLANUNG

Beim Untersuchungsgebiet handelt sich um eine heterogene Fläche mit unterschiedlichen natur-schutzrechtlichen Wertigkeiten. Hinsichtlich der auf Teilbereichen auftretenden Magerrasenbestän-de und der Vorkommen der europarechtlich geschützten Zauneidechse sind bei der Planung und Realisierung der auf Teilflächen des Gebietes geplanten Waldentwicklung die Regelungen des § 30 und 44 BNatSchG zu beachten. In dem südwestlichen, von Magerrasenarten geprägten Bereich, der gemäß §30 (2) Nr. 3 BNatSchG den gesetzlich geschützten Biotopen zuzuordnen ist, sind Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können, unzulässig. Eine Ausnahme von dem Verbot bedarf einer vorherigen behördlichen Ausnahme nach §30 BNatSchG (3). Diese kann unter der Bedingung erteilt werden, dass zu erwartende Beeinträchtigungen der Biotope ausgeglichen werden können. Gebiete mit Vorkommen gesetzlich geschützter Biotope eignen sich nur in Ausnahmefällen für die Kompensation von Eingriffen oder Waldumwandlungen. Da für die Fläche eine Verwendung als naturschutz- und waldrechtliche Ausgleichsfläche geplant ist, besteht somit das Erfordernis, den Erhalt der geschützten Magerrasenbereiche sowie die Auf-wertung benachbarter, suboptimaler Ausprägungen bei den Planungen zu berücksichtigen. Dies kann geschehen, indem die in Karte 1 dargestellten, gesetzlich geschützten Bereiche mit gut aus-geprägter Magerrasenvegetation von den Aufforstungsmaßnahmen weitgehend ausgenommen werden. Dort, wie auch in den benachbarten Bereichen mit Landreitgrasfluren bzw. suboptimaler Ausprägung von Sandmagerrasen, sind im Rahmen des Ausgleichskonzepts zu entwickelnde Maß-nahmen zur Förderung und Entwicklung von Magerrasen durchzuführen. Dies sind beispielsweise:

Manuelle Entfernung aufkommender Gehölze (Entkusselung)

mehrschürige Mahd oder Abschieben des Oberbodens zur Schwächung der Landreitgras-Bestände in von der Art dominierten Bereichen

Offenhalten der Vegetation mittels extensiver Beweidung z.B. durch Schafe Auch die nachgewiesenen Vorkommen der bundesrechtlich besonders geschützten Pflanzenarten Sand-Strohblume (Helichrysum arenaria) und Knöllchen-Steinbrech (Saxifraga granulata) in den Magerrasen im Südwesten und in den Säumen der randlichen Pionierwälder sind als typische Tro-ckenrasenarten Profiteure der beschriebenen Maßnahmen. Die artenschutzrechtlichen Zugriffsver-bote gelten für sie gemäß §44 Abs. 5 BNatschG nicht. Für die nachgewiesenen Vorkommen der Zauneidechse in Offenbereichen gelten die artenschutz-rechtlichen Verbotstatbestände gemäß §44 (1) BNatSchG. Um deren Eintreten zu verhindern, sind im Zuge geplanten Waldentwicklung geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von artenschutzrecht-lichen Verbotstatbeständen (Tötung / Verletzung von Individuen, Beschädigung oder Zerstörung von Lebensstätten) sowie zur Stützung der lokalen Zauneidechsenpopulation durchzuführen (Kapitel 4.4.2, 4.4.4). Marienau, 30.09.2015

Dipl.-Ing. Matthias Koitzsch

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6 QUELLEN

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B-Plan Alsterdorf/Winterhude 22 - Ausgleichsfläche Tensfeld Biotoptypenkartierung/Potenzialanalyse/Erfassung Zauneidechse

Planungsgemeinschaft Marienau

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SCHNEEWEIß, N., I. BLANKE, E. KLUGE, U. HASTEDT & R. BAIER (2014): Zauneidechse im Vorhaben-gebiet: Was ist bei Eingriffen und Vorhaben zu tun? Naturschutz und Landschaftspflege in Branden-burg 23 (1) 2014. Postdam. WACHMANN, E. R. PLATEN, D. BARNDT (1995): Laufkäfer. Beobachtung. Lebensweise. Augsburg WINKLER, C. (2000): Die Heuschrecken Schleswig-Holsteins – Rote Liste. Herausgeber: Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein. Flintbek. ZAHRADNIK, J. (1985): Käfer Mittel- und Nordwesteuropas. Ein Bestimmungsbuch für Biologen und Naturfreunde. Hamburg. SCHAPER, STEFFEN, RUNTSCH (2015): B‐Plan Alsterdorf 22 / Winterhude 22 Landschaftsplanerischer Fachbeitrag, Konzeptentwurf Maßnahmenfläche in Tensfeld – Kurzerläuterung (Entwurf). Stand 28.08.2015. Unveröff. Gutachten. Hamburg.

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B-Plan Alsterdorf/Winterhude 22 - Ausgleichsfläche Tensfeld Biotoptypenkartierung/Potenzialanalyse/Erfassung Zauneidechse

Planungsgemeinschaft Marienau

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Anhang 1: Liste der Farn- und Blütenpflanzen im Gebiet Die nachfolgende Liste enthält alle im Rahmen der Biotoptypenkartierung erfassten Pflanzenarten des Untersuchungsgebietes, dargestellt nach Biotoptypen, in denen der Nachweis erfolgte. Sie stellt aber keine komplette Florenliste dar, da nur die den Biotopbestand prägenden und wertgebenden Arten erfasst wurden.

AKT (Halbruderale Gras- und Staudenflur trockener Standorte) TMZ (Sonstiger Trocken- oder Halbtrockenrasen) Wiss. Name Dt. Name RL SH (2006) RLD (1996)

Achillea millefolium Gemeine Schafgarbe* - -

Agrostis capillaris Rotes Straußgras* - -

Anthoxanthum odoratum Ruchgras* - -

Anthyllis vulneraria Wundklee* 3 V

Arabidopsis thaliana Acker-Schmalwand* / ** - -

Arenaria serpyllifolia Quendel-Sandkraut* - -

Arrhenaterum elatius Glatthafer - -

Artemisia vulgaris Gemeiner Beifuß - -

Barbarea vulgaris Gemeines Barbenkraut - -

Betula pendula Sand-Birke - -

Calamagrostis epigejos Landreitgras - -

Cerastium semidecandrum Fünfmänniges Hornkraut* / ** - -

Crataegus laevigatum Zweigriffliger Weißdorn - -

Crataegus monogyna Eingriffliger Weißdorn - -

Cytisus scoparius Besenginster - -

Daucus carota Wilde Möhre - -

Echium vulgare Gewöhnlicher Natternkopf 3 -

Festuca ovina agg. Schaf-Schwingel* / ** V -

Geranium dissectum Schlitzblättriger Storchschnabel - -

Geranium molle Weicher Storchschnabel - -

Helichrysum arenarium Sand-Strohblume* / ** 2 -

Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut* / ** - -

Holcus lanatus Weiches Honiggras - -

Hypericum perforatum Gemeiner Hartheu* / ** - -

Hypochaeris radicata Gemeines Ferkelkraut* / ** - -

Jasione montana Berg-Sandglöckchen* / ** 3 -

Knautia arvensis Wiesen-Witwenblume V -

Lathyrus sylvestris Wilde Platterbse - -

Leucanthemum vulgare Wiesen-Margerite V -

Linaria vulgaris Gemeines Leinkraut* - -

Luzula campestris Feld-Hainsimse V -

Myosotis stricta Aufrechtes Vergissmeinnicht* / ** V -

Odontites vulgaris Roter Zahntrost V -

Oenothera biennis Gemeine Nachtkerze - -

Plantago lanceolata Spitzwegerich - -

Poa angustifolia Schmalblättriges Rispengras* - -

Potentilla argentea agg. Silbriges Fingerkraut*/** V -

Rosa sp. Rose - -

Rubus fruticosus agg. Brombeere - -

Saxifraga granulata Knöllchen-Steinbrech* 3 -

Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer* / ** - -

Sedum telephium Große Fetthenne - -

Senecio jacobaea Jacobs-Greißkraut - -

Senecio vernalis Frühlings-Greißkraut - -

Stellaria holostea Hain-Sternmiere - -

Tanacetum vulgare Rainfarn - -

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B-Plan Alsterdorf/Winterhude 22 - Ausgleichsfläche Tensfeld Biotoptypenkartierung/Potenzialanalyse/Erfassung Zauneidechse

Planungsgemeinschaft Marienau

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AKT (Halbruderale Gras- und Staudenflur trockener Standorte) TMZ (Sonstiger Trocken- oder Halbtrockenrasen) Wiss. Name Dt. Name RL SH (2006) RLD (1996)

Taraxacum officinalis Gemeiner Löwenzahn - -

Trifolium campestre Hasen-Klee* / ** - -

Trifolium repens Weiß-Klee - -

Verbsacum nigrum Schwarze Königskerze - -

Verbascum thapsus Kleinblütige Königskerze - -

Veronica arvensis Acker-Ehrenpreis - -

Vicia angustifolia Schmalblättrige Wicke - -

Viola tricolor Hornveilchen - - */**Gekennzeichnete Arten sind in SH (*) oder FHH (**) Kennarten für Untertypen aus der Gruppe der Trockenrasen

WPB (Birken- und Espen-Pionier- oder Vorwald)

Wiss. Name Dt. Name RL SH (2006) RLD (1996)

Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn - -

Achillea millefolium Gemeine Schafgarbe - -

Aegopodium podagraria Giersch - -

Anthriscus sylvestris Wiesen-Kerbel - -

Betula pendula Sand-Birke - -

Calamagrostis epigejos Landreitgras - -

Carpinus betulus Hainbuche - -

Cisrsium arvense Acker-Kratzdistel - -

Crataegus monogyna Eingriffliger Weißdorn - -

Cytisus scoparius Besenginster - -

Dactylis glomerata Knaulgras - -

Daucus carota Wilde Möhre - -

Festuca ovina Schaf-Schwingel V -

Galium aparine Kletten-Labkraut - -

Geum urbanum Gemeine Nelkenwurz - -

Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut - -

Hypericum perforatum Gemeiner Hartheu - -

Linaria vulgaris Gemeines Leinkraut - -

Luzula campestris Feld-Hainsimse V -

Plantago lanceolata Spitzwegerich - -

Poa angustifolia Schmalblättriges Rispengras - -

Prunus avium Vogel-Kirsche - -

Prunus padus Frühe Traubenkirsche - -

Ribes rubrum Rote Johannisbeere - -

Rubus idaeus Himbeere - -

Salix capraea Sal-Weide - -

Saxifraga granulata Knöllchen-Steinbrech - -

Stellaria holostea Hain-Sternmiere - -

Tanacetum vulgare Rainfarn - -

Taraxacum officinale Gemeiner Löwenzahn - -

Urtica dioica Große Brennessel - -

Vicia angustifolia Schmalblättrige Wicke - -

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WMS (Buchenwald basenarmer Standorte)

Wiss. Name Dt. Name RL SH (2006) RLD (1996)

Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn - -

Alliaria petiolata Knoblauchsrauke - -

Caerophyllum temulum Taumel-Kälberkropf - -

Chelidonium majalis Schöllkraut - -

Corydalis avelana Hasel - -

Fagus sylvatica Rotbuche - -

Galium aparine Kletten-Labkraut - -

Geum urbanum Gemeine Nelkenwurz - -

Hedera helix Efeu - -

Lamium argentatum Silberblättrige Goldnessel - -

Picea abies Fichte - -

Polygonatum multiflorum Vielblütige Weißwurz - -

Quercus robur Stiel-Eiche - -

Ribes uva-crispa Stachelbeere - -

Rubus fruticosus Brombeere - -

Rubus idaeus Himbeere - -

Sambucus nigra Schwarzer Holunder - -

Stachys sylvatica Wald-Ziest - -

Stellaria holostea Hain-Sternmiere - -

WQT (Bodensaurer Eichen-Birken-Wald trockener bis frischer Sandböden) WPB (Birken- und Espen-Pionier- oder Vorwald)

Wiss. Name Dt. Name RL SH (2006) RLD (1996)

Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn - -

Alliaria petiolata Knoblauchsrauke - -

Chaerophyllum temulum Taumel-Kälberkropf - -

Chelidonium majalis Schöllkraut - -

Corylus avelana Hasel - -

Crataegus monogyna Eingriffliger Weißdorn - -

Fagus sylvatica Rotbuche - -

Galium aparine Kletten-Labkraut - -

Geranium robertianum Ruprechtskraut - -

Geum urbanum Gemeine Nelkenwurz - -

Hedera helix Efeu - -

Lamium argentatum Silberblättrige Goldnessel - -

Picea abies Fichte - -

Polygonatum multiflorum Vielblütige Weißwurz - -

Populus tremula Zitter-Pappel - -

Quercus robur Stiel-Eiche - -

Ribes rubrum Rote Johannisbeere - -

Rubus fruticosus Brombeere - -

Rubus idaeus Himbeere - -

Sambucus nigra Schwarzer Holunder - -

Stellaria holostea Hain-Sternmiere - -

Urtica dioica Große Brennessel - -

Veronica hederifolia Efeublättriges Ehrenpreis - -

Page 26: Bebauungsplanverfahren Alsterdorf/Winterhude 22

B-Plan Alsterdorf/Winterhude 22 - Ausgleichsfläche Tensfeld Biotoptypenkartierung/Potenzialanalyse/Erfassung Zauneidechse

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AKM (Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte) HRS (Sonstiges Sukzessionsgebüsch)

Wiss. Name Dt. Name RL SH (2006) RLD (1996)

Aegopodium podagraria Giersch - -

Arrhenaterum elatius Glatthafer - -

Fallopia japonica Japanischer Staudenknöterich - -

Galium album Weißes Labkraut - -

Galium aparine Kletten-Labkraut - -

Hypericum perforatum Gemeiner Hartheu - -

Rubus idaeus Himbeere - -

Stellaria holostea Hain-Sternmiere - -

Urtica dioica Große Brennessel - -

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B-Plan Alsterdorf/Winterhude 22 - Ausgleichsfläche Tensfeld Biotoptypenkartierung/Potenzialanalyse/Erfassung Zauneidechse

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Anhang 2: Karte 1: Biotopbestand M 1 : 1.750 Karte 2: Vorkommen der Zauneidechse (Lacerta agilis) M 1 : 1.750

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B-Plan Alsterdorf/Winterhude 22 - Ausgleichsfläche Tensfeld Biotoptypenkartierung/Potenzialanalyse/Erfassung Zauneidechse

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Anhang 3: Nachweise aus den Artengruppen Heuschrecken und Tagfalter (Zufallsfunde) Die nachfolgende Liste enthält alle im Rahmen der Biotoptypenkartierung und der Zauneidechsener-fassung erfassten Heuschrecken- und Tagfalterarten des Untersuchungsgebietes. Sie stellt keine komplette Artenliste dar der beiden Artengruppen dar sondern basiert auf Zufallsfunden.

Tagfalter

Wiss. Name Dt. Name RL SH (2009) RLD (2008)

Aphantopus hyperantus Brauner Waldvogel - -

Coenonympha pamphilus Kleines Wiesenvögelchen - -

Gonepteryx rhamni Zitronenfalter - -

Lycaena phlaeas Kleiner Feuerfalter - -

Manjola jurtina Großes Ochsenauge - -

Pieris rapae Kleiner Kohlweißling - -

Polyommatus icarus Hauhechel-Bläuling - -

Tyria jacobae Blutbär - -

Zygaena filipendulae Mädesüß-Blutströpfchen V -

Heuschrecken

Wiss. Name Dt. Name RL SH (2000) RLD (2011) Chorthippus apricarius Feld-Grashüpfer - -

Chorthippus biguttulus Nachtigall-Grashüpfer - -

Chorthippus brunneus Brauner Grashüpfer - -

Metrioptera roeseli Roesels Beißschrecke - -

Pholidoptera griseoaptera Strauchschrecke - -

Stenobothrus linneatus Heidegrashüpfer 2 V

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´Quelle Luftbild: Google Inc. (2015) Bearbeitet: M. Koitzsch

Gezeichnet: M. Koitzsch30.09.201530.09.2015

Auftragnehmer: Auftraggeber:

Bebauungsplanverfahren Alsterdorf/Winterhude 22- Ausgleichsfläche Tensfeld -

Erfassung Zauneidechse (Lacerta agilis) Karte2

Legende

M 1 : 1.750

Hamburger Hochbahn AGSteinstraße 2020095 Hamburg

Untersuchungsgebiet

0 50 10025Meter

20.07.2015

Erfassungsdatum

04.08.201502.09.201509.09.2015

adult

Status und Anzahl der Einzelbeobachtungen

juvenil juvenil und adultAnzahl (juvenil / adult und subadult)

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01/2

Besiedelte Fläche

Matthias Koitzsch
Rechteck
Matthias Koitzsch
Kreis
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AKT/TMZ

AKT/TMZ (§)AKT

AKT

WMS

LOB

WQT

EHH HRX

HRX

WPB/AKT

AKM/HRS

AKT

WPB

AKT

AKM WPB

WPB

AKT

AKT WZF

VSW

Bearbeitet: M. KoitzschGezeichnet: M. Koitzsch

30.09.201530.09.2015

Auftragnehmer: Auftraggeber:

Bebauungsplanverfahren Alsterdorf/Winterhude 22- Ausgleichsfläche Tensfeld -

Biotoptypenkartierung Karte1

Legende

M 1 : 1.750

Hamburger Hochbahn AGSteinstraße 2020095 Hamburg

Biotoptypen

´

0 50 10025Meter

(Hamburger Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel, Stand 2011)

*) Biotoptyp ist nach §30 Abs. 2 Nr.3 BNatSchG gesetzlich geschützt

Quelle Luftbild: Google Inc. (2015)

Untersuchungsgebiet

AKM - Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte

AKT - Halbruderale Gras- und Staudenflur trockener StandorteAKT - Halbruderale Gras- und Staudenflur trockener StandorteTMZ - Sonstiger Trocken- od. Halbtrockenrasen*

EHH - Heterogener Hausgarten

AKM - Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer StandorteHRS - Sonstiges Sukzessionsgebüsch

LOB - Beerenobstplantage

VSW - Wirtschaftsweg

WMS - Buchenwald basenarmer Standorte

WPB - Birken- und Espen-Pionier- oder Vorwald

WQT - Bodensaurer Eichen-Birken-Wald trockener bis frischer SandbödenWZF - Fichtenforst

HRX - Standortfremdes Gebüsch

Bereich mit signifikanten Vorkommen des Typs TMZ (gesetzlich geschützt nach §30 BNatschG)

WPB - Birken- und Espen-Pionier- oder VorwaldAKT - Halbruderale Gras- und Staudenflur trockener Standorte

Matthias Koitzsch
Rechteck