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Schleswig-Holstein Der echte Norden Gesetz zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs 2015 -Gemeindeseminare- Leck, 20. November 2014

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Schleswig-HolsteinDer echte NordenGesetz zurNeuordnung des kommunalen Finanzausgleichs 2015-Gemeindeseminare-

Leck, 20. November 2014

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Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 2

Neuordnung erforderlich

• FAG historisch gewachsen, immer wieder einzelne Stellschrauben geändert

• Offen war, ob Finanzausgleich noch zu den heutigen kommunalen Aufgaben passt

• Gesetz außerdem oft intransparent, kaum noch nachvollziehbar

• Umfassende Gesamtschau und Überarbeitung fällig

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Kommunale Finanzentwicklung heterogen

Aufgelaufene Defizite

in Mio. Euro

(Planungsdaten 2012)Quelle: Bericht des Innenministeriums zur Finanzsituation der

Kommunen in Schleswig-Holstein vom 5. September 2014, Ziffer B. 2. Seite 7 und 8.

Die Prognose ist für die Ist-Zahlen 2012

etwas günstiger, da die Planzahlen

erfahrungsgemäß höher sind: Es werden

rd. 1.200 Mio. Euro aufgelaufenes Defizit

erwartet.

kreisfreie Städte

kreisangeh. Gemeinden

Kreise-880

-375

-250

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Umfassender Dialog vorausgegangen

• Gremien: Beirat für den kommunalen Finanzausgleich (§ 36 FAG), Arbeitsgruppe

Kommunaler Finanzausgleich

• Beteiligt: Innenministerium, Gemeindetag, Landkreistag, Städtebund, Städtetag,

Finanzministerium, als Gast Landesrechnungshof

• Umfassende schriftliche Unterlagen des Innenministeriums, Erörterung aller Themen.

Auch im Internet ausführliche Erläuterungen und Informationen Datenlage und

Berechnung.

• Stets hohe Transparenz, Bereitstellung diverser Daten und Auswertungen

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Schaubild - viele Stellschrauben-Übersicht FAG-Entwurf mit Werten 2014

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Neue Teilschlüsselmassen (1)

• Neuaufteilung der Schlüsselzuweisungen (2015 rd.1,28 Mrd. Euro) beruht auf den

tatsächlichen Aufgaben der Gemeinden, der Kreise und kreisfreien Städte und der Zentralen

Orte

• Grundlage für Neuaufteilung: Gutachten NIW. Neue Quoten berücksichtigen außerdem

Überführung 51 Mio. Euro Zuweisungen an Kreise und kreisfreie Städte, die bisher außerhalb

FAG geleistet wurden (Weitergabe Nettoentlastung des Landes beim Wohngeld)

• Grundlage sind die Ist-Zuschussbedarfe aller kommunalen Aufgaben aus amtlicher

Finanzrechnung der Kommunen

• Entlastung der Kreise und kreisfreien Städte bei Grundsicherung im Alter und bei

Erwerbsminderung bereits herausgerechnet, weil künftig Kostenübernahme durch Bund

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Neue Teilschlüsselmassen (2)

Ergebnis (neues FAG):

Anteil für Gemeindeaufgaben zwar niedriger als im alten FAG:

35,11 %, unter Einbeziehung der KdU-Entlastung aber höhere Mittel für die

Gemeindeaufgaben – wie Gutachten-Ergebnis

Anteil für Aufgaben der Kreise und kreisfreien Städte nun höher:

49,33 %, unter Berücksichtigung weiterer Zahlungsströme trotzdem kleiner Rückgang

– wie Gutachten-Ergebnis

Anteil für übergemeindliche Aufgaben deutlich höher:

15,56 %, mit unterschiedlichen Auswirkungen auf die Stufen Zentraler Orte

– wie Gutachten-Ergebnis

Hinweis: Die Quoten des Gutachtens sind Basis für weitere Berechnungen. Das Ergebnis dieser

Berechnungen sind die Quoten im Gesetzentwurf.

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Soziale Lasten & Demographie-Faktor

• Bei den Aufgaben der Kreise und kreisfreie Städte dominieren die sozialen Lasten

(Kosten der Unterkunft (KdU), Kinder- und Jugendhilfe, Sozialhilfe)

• Sehr geeigneter externer Indikator: Anzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften

• Entlastung kreisangehöriger Gemeinden mit ungünstiger Sozialstruktur: keine

Beteiligung mehr an KdU (Kreisaufgabe; Aufgabe wird im Gegenzug voll bei

Teilschlüsselmasse für Aufgaben der Kreise und kreisfreien Städte berücksichtigt)

• Gemeinden mit rückläufiger Einwohnerzahl werden entlastet: einwohnerbezogene

Schlüsselzuweisungen sinken nicht so schnell

• Zeitgewinn für Anpassung an den demographischen Wandel

• Betroffen insbesondere ländliche Räume

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Transparenter und nachvollziehbarer (1)

• Abschaffung der Gemeindesonderschlüsselzuweisungen:

Sonderfall war systemwidrig zum Regelfall geworden. Stattdessen jetzt echte

Mindestgarantie für besonders steuerschwache Gemeinden: mindestens 80 % des

Betrags, den eine nicht abundante Gemeinde erreichen kann

• Überführung der zusätzlichen Kreisumlage in die Finanzausgleichsumlage:

Bisher zwei ähnliche Instrumente nebeneinander, jetzt zusammengeführt. Besonders

steuerstarke Gemeinden tragen dadurch nachvollziehbarer zur interkommunalen

Solidarität bei

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Transparenter und nachvollziehbarer (2)

• Abschaffung historischer Festbeträge bei den Schlüsselzuweisungen an die Kreise

und kreisfreien Städte:

Intransparente Sonder-Aspekte werden aufgehoben, darunter die Zahlungen zum

Ausgleich der Zonenrandlage des Kreises Herzogtum Lauenburg und der Hansestadt

Lübeck

• Die intransparenten Zuführungs- und Abzugsbeträge bei der Finanzausgleichsmasse

werden bereinigt:

Zugleich wird eine bisherige gesonderte Zahlung an die Kreise und kreisfreien Städte

einbezogen (Weitergabe Nettoentlastung des Landes beim Wohngeld, jährlich 51 Mio.

Euro). Die Verbundquote der Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes erhöht

sich durch diese Maßnahmen von 17,74 % auf 17,83 % (künftig dadurch für die

Kommunen etwas höheres Plus bei Steigerungen)

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Vorwegabzüge

• Die Vorwegabzüge bilden weiterhin den kleineren Teil des FAG

• Die bisherigen Vorwegabzüge bleiben bestehen.

• Die Vorwegabzüge für Theater und Orchester sowie für das Büchereiwesen werden

angehoben, und zwar bis 2018 jährlich um 1,5 %

Rd. 1,28 Mrd. Euro

Rd. 240 Mio. Euro

FAG 2015

Schlüssel-zuweisun-genVorweg-abzüge

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Finanzielle Auswirkungen-Schlüsselzuweisungen

Reformergebnisse in den Jahren 2014 und 2015 Referat IV 30

Hinweis: Im Reformergebnis werden jeweils die Zuweisungen, die Umlagen und weitere FAG-relevante Zahlungsströme berücksichtigt Stand 17.11.2014

Ergebnisse zusammen

Reformergebnis 2015altes => neues Recht

(Anlage 2 - 30.10.2014)

Reformergebnis 2015altes => neues Recht

(Anlage 2 neu)

Veränderung der Reformsalden

2014 (altes Recht)=> 2015 (neues Recht)

Nachrichtlich:Veränderung

FAG-Ist-Aufkommen*2014 => 2015

ErhöhungSchulsozialarbeit

ErhöhungInfrastrukurlasten

Reformsaldo 2015Tatsächliche Veränderung2014 => 2015

Nachrichtlich:GruSi-Entlastung

2015 ggü. 2011

001 Flensburg 4.970.000 5.149.000 7.516.000 -4.500.000 664.000 37.000 5.850.000 8.217.000 7.007.000002 Kiel 8.665.000 9.269.000 31.161.000 -30.355.000 2.219.000 71.000 11.559.000 33.451.000 20.231.000003 Lübeck 6.286.000 6.547.000 4.360.000 24.417.000 1.985.000 129.000 8.661.000 6.474.000 17.214.000004 Neumünster 4.774.000 4.907.000 7.319.000 1.192.000 577.000 20.000 5.504.000 7.916.000 5.249.000Zusammen 24.694.000 25.872.000 50.356.000 -9.246.000 5.445.000 257.000 31.574.000 56.058.000 49.701.000051 Dithmarschen 7.360.000 7.216.000 9.057.000 7.522.000 560.000 998.000 8.774.000 10.615.000 4.704.000053 Herzogtum Lauenburg 1.077.000 866.000 8.444.000 -746.000 744.000 909.000 2.519.000 10.097.000 5.332.000054 Nordfriesland -4.084.000 -4.271.000 -2.209.000 5.370.000 744.000 1.689.000 -1.838.000 224.000 5.377.000055 Ostholstein 69.000 -170.000 264.000 6.617.000 735.000 794.000 1.359.000 1.793.000 7.457.000056 Pinneberg -604.000 -1.082.000 260.000 11.574.000 894.000 289.000 101.000 1.443.000 10.224.000057 Plön -2.123.000 -2.257.000 -4.937.000 7.894.000 503.000 658.000 -1.096.000 -3.776.000 3.856.000058 Rendsburg-Eckernförde -6.758.000 -7.051.000 317.000 727.000 972.000 1.484.000 -4.595.000 2.773.000 8.741.000059 Schleswig-Flensburg -986.000 -1.218.000 1.500.000 6.373.000 850.000 1.612.000 1.244.000 3.962.000 7.059.000060 Segeberg -6.732.000 -6.974.000 -9.328.000 22.522.000 744.000 1.265.000 -4.965.000 -7.319.000 8.322.000061 Steinburg 1.070.000 942.000 -649.000 9.524.000 360.000 784.000 2.086.000 495.000 4.346.000062 Stormarn -11.504.000 -11.742.000 699.000 -11.584.000 648.000 761.000 -10.333.000 2.108.000 5.614.000Zusammen -23.215.000 -25.741.000 3.422.000 65.793.000 7.755.000 11.243.000 -6.743.000 22.420.000 71.032.000

53.778.000 56.547.000 13.200.000 11.500.000 24.831.000 78.478.000 120.733.000

Kreise / kreisfreie Städte / Gemeinden nach

Kreisergebnis

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Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 13

Gemeindeschlüsselzuweisungen-Berechnung der Schlüsselzuweisungen

70 %

Differenz

abzüglich

Summe

x Nivellierungshebesatz

=

/ Hebesatz

Steuerkraftzahl

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Gewerbesteuer

Gemeindeanteil EkSt, USt u. Sonderausgleich

Steuerkraftmesszahl

Ausgangsmesszahl

sog. Schlüsselzahl Schlüsselzuweisung

Messbetrag

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Gewerbesteuer

Ist-Aufkommen

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Gewerbesteuer

Gemeindeanteil EkSt, USt u. Sonderausgleich

x

Grundbetrag

Einwohner

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Schlüsselzuweisungen an Kreise und kreisfreie Städte-Berechnung der Schlüsselzuweisungen

abzüglich

=x

85 %

Differenz

abzüglich

Differenz

x Nivellierungssatz Umlagekraftmesszahl

Ausgangsmesszahl

sog. integrierte Messzahl

sog. Schlüsselzahl Schlüsselzuweisung

UmlagegrundlagenSteuerkraftmesszahl (Gem.) +Gemeindeschlüsselzuweisung –Finanzausgleichsumlage

Anzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften

3.411 Euro Soziallastenmesszahl

x

Grundbetrag

Einwohner

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Schlüsselzuweisungen an die Zentralen Orte-Berechnung der Schlüsselzuweisungen

(4) Die Mittel nach Absatz 3 Nummer 1 werden auf die Oberzentren im Verhältnis ihrer Einwohnerzahlen (§ 30 Absatz 1) aufgeteilt.

198,5 Mio. Euro ≙ 15,56% der Schlüsselmasse 2015

Oberzentren 111,7 Mio. Euro

andere ZO

86,7 Mio. Euro

56,3 %43,7 %

(5) Die Mittel nach Absatz 3 Nummer 2 werden so auf die anderen Zentralen Orte verteilt, dass die Zuweisung für

der Zuweisung für ein Mittelzentrum beträgt, das nicht im Verdichtungsraum liegt.

1. Mittelzentrum im Verdichtungsraum / Unterzentrum mit Teilfunktionen eines

60%

2. Stadtrandkern I. Ordnung mit Teilfunktionen eines Mittelzenztrums / Unterzentrum

30%

3. Ländlicher Zentralort / Stadtrandkern I. Ordnung 15%

4. Stadtrandkern II. Ordnung 7,50%

Flensburg 15.646.944 €

Landeshauptstadt Kiel 43.699.452 €

Hansestadt Lübeck 38.470.728 €

Neumünster 13.920.480 €

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Fazit

• Umfassender Dialog mit der kommunalen Familie

• Neuer kommunaler Finanzausgleich wird den Kommunen gerecht

• An den tatsächlichen kommunalen Aufgaben ausgerichtet

• Soziallasten werden besonders berücksichtigt

• Transparent und effizient

• Künftig anlassbezogene und regelmäßige Evaluationen und Anpassungen