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Urheberre cht in der Schocksta rre? Welche Ideen zur Neuordnung warum nicht funktionieren. Stephan Dreyer, Hans-Bredow-Institut Ausschuss für Medien- und Kreativwirtschaft der Handelskammer Hamburg 31.01.2012

Urheberrecht in der Schockstarre? Welche Ideen zur Neuordnung warum nicht funktionieren

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Vortrag von Stephan Dreyer, Hans-Bredow-Institut, vor dem Ausschuss für Medien- und Kreativwirtschaft der Handelskammer Hamburg am 31.01.2012

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Page 1: Urheberrecht in der Schockstarre? Welche Ideen zur Neuordnung warum nicht funktionieren

Urheberrecht in der Schockstarre?Welche Ideen zur Neuordnungwarum nicht funktionieren.

Stephan Dreyer, Hans-Bredow-InstitutAusschuss für Medien- und Kreativwirtschaft

der Handelskammer Hamburg31.01.2012

Page 2: Urheberrecht in der Schockstarre? Welche Ideen zur Neuordnung warum nicht funktionieren

Transformationsprozesse / NutzerseiteVeränderungen der Nutzerstrukturen

Digital Natives

Prosumenten

Demokratisierung von Werk-schöpfung und -vermittlung

Veränderung der Nutzungsstrukturen

Informationsverhalten

schnell, unkompliziert, jederzeit

private Öffentlichkeiten

Neue Formen der Teilhabeund Partizipation

Page 3: Urheberrecht in der Schockstarre? Welche Ideen zur Neuordnung warum nicht funktionieren

Transformationsprozesse / AnbieterseiteNeue Distributionsformen

Neue Erlös- und Geschäftsmodelle

Neue Anbieter &Anbieterformen

Zahl der Anbieter

Neue Schutzmaßnahmen

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Konsequenzen für das Urheberrecht

Bedeutungszuwachs Auseinanderdriften vonRechtslage und Praxis

Geringe Kenntnissinkende Akzeptanz

sinkende Wertschätzungkreativer Kulturgüter

Nutzer als rechtlicheund faktische Verlierer

Anbieter als rechtlicheund faktische Verlierer

Urheber als rechtlicheund faktische Verlierer

erschwerte Durchsetzbarkeit

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Ideologische Fronten

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Orientierung am geistigen Eigentum

• Untrennbares Band zwischen Schöpfer und Schöpfung mit Auswirkungen auf Schutzbereichsdefinition, Zuordnungsregelungen und Einfluss des Urheber-persönlichkeitsrechts

• Fokus auf Belange des Urhebers

• Monismus• Nutzerrechte als Ausnahme

von der Regel

Ideologische FrontenOrientierung am

Interessenausgleich

• Band zwischen Schöpfer und Schöpfung erscheint angesichts der Schutz-ausdehnung auf eher industriell geprägte Werk-kategorien als sinnentleerte Legitimationsfigur

• Fokus auf Ausgleich im Dreieck Urheber / Verwerter / Nutzer

• Monismusaufgabe• Ausschließlichkeitsrechte als

Ausnahme von der Regel

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Akzeptanzverlust, Legitimationskrise

Wiederherstellung der Akzeptanz

Überdenken der bisherigen Ansätze

Unterschiedliche Folgestrategien

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„Reformtiefe“

Feinkorrekturen von Einzelaspekten

GrundlegendeReform

Unterschiedliche Folgestrategien

Page 9: Urheberrecht in der Schockstarre? Welche Ideen zur Neuordnung warum nicht funktionieren

Modernisierungsvorschlägeauf allen Ebenen

Inhalt

Rechtewahrnehmung

Schranken

Vergütung

Durchsetzung

heute: 13 Fokusthemen

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Fokus 1: Leistungsschutzrecht Verleger

Page 11: Urheberrecht in der Schockstarre? Welche Ideen zur Neuordnung warum nicht funktionieren

Fokus 1: Leistungsschutzrecht VerlegerPro neues LSR

• Neue Einnahmequelle; mögliche positive Effekte für Qualitätsjournalismus

• Gesetzliches Paid Content, keine Wettberwerbsnachteile für Verlage, die jetzt Paid Content einsetzen

• Angleichung des Schutzniveaus von Verlegern an Niveau von Verwertern im Film- und Musikbereich

• Klagebefugnis gegen Übernahme von Texten

Contra neues LSR

• Faktische Abgabenpflicht für Aggregatoren und Suchmaschinen; Risiko der Schwächung deren Navigations- und Orientierungsfunktion

• Benachteiligung kleinerer Verlage

• Monopolisierung kleinster Texteinheiten

• Risiko der überschießenden Effekte von neuen Ausschließlichkeitsrechten,

• Sonderrecht im internationalen Vergleich

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Fokus 2: Verwaiste Werke

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Pro Erweiterung der Wahrnehmungsbefugnis

• Rechtssicherheit für Anbieter verwaister Werke

• Vergütungen sind in der Lage, bei Kreativen anzukommen

• Treuhänderstellung der Verwertungsgesellschaften gegenüber Nutzern und Rechteinhabern

• Verwertungsrechte auf Seiten der Verwerter führen nicht zwangsläufig zu einer Verbesserung des Zugangs (kein Lizenzzwang)

Pro Gemeinfreiheit

• Rechtssicherheit für Anbieter verwaister Werke

• Interesse an wirtschaftlicher Auswertung bereits erloschen

• Interessen der Allgemeinheit an der Bewahrung und Nutzbar-machung des kulturellen Erbes

• Kein Lizenzierungszwang• Kein dogmatischer Bruch wie bei

Wahrnehmungsbefugnis ohne Rechtserwerb

• Fragliche Begründung für Ver-gütungsanspruch bei unbe-kannten Urhebern/LSR-Inhabern

Fokus 2: Verwaiste Werke

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Fokus 3: Schutzfristen

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Contra Verkürzung

• Veränderte Inhaltsbestimmung ggf. enteignungsgleicher Eingriff

• Bei Anwendung nur auf neue Werke: parallele Schutzfristen

• Armotisierungszeitpunkt nicht im Vorwege absehbar

• Nicht-Berücksichtigung der Quersubventionierung (Mischkalkulation)

• aufwändige Planung und Berechnungen erforderlich

• Verringerte Investitions-leistungen in neue Werke wegen höherer Auswertungsrisiken

Pro Verkürzung

• schnellerer freier Zugang zu Kulturgütern

• weniger Rechtsunsicherheit bei Wiederveröffentlichtung und ungeklärter Rechteinhaberschaft

• Weniger künstlich gesteigerte Transaktionskosten bei Lizenzierung

• Verringerung der Gefahr der Nicht-Verwertung älterer Werke; Chance der Wiederverwertung steigt

• Regerer Wettbewerb aufgrund kürzerer Auswertungszeiträume

Fokus 3: Schutzfristen

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Schranken

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Schranken

Kleinteilig

abschließender Charakterder Schrankenkataloge

Geringe Zukunftsoffenheit

Schwerfällig

Kaum Anpassungen an das digitale Zeitalter

Vorschläge: Modernisierung der Schranken-bestimmungen in unterschiedlichen Ausprägungen

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Fokus 4: Privatkopie

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Pro weitere Beschränkung

• Kein „Recht auf Privatkopie“• Anpassung der Schranke an

vollautomatische Privatkopier-Software und ausgelagerte Kopiersysteme

• Weniger Privatkopien auf Sharehostern

• Rechtssicherheit auch aus Nutzersicht

Contra weitere Beschränkung

• Erschwerung des Zugangs / Verkürzung privaten Freiraums

• eigene Originale nicht immer vorhanden

• Praktische Durchsetzungsdefizit• Betroffenheit auch zukünftiger

elektronischer Nutzungsformen• Wegfall der Vergütungen im

elektronischen Bereich• Gefahr für Technologie-

wirtschaftsstandort• Elektronische Schutzmaß-

nahmen sind bereits erlaubt

Fokus 4: Privatkopie

Page 20: Urheberrecht in der Schockstarre? Welche Ideen zur Neuordnung warum nicht funktionieren

Fokus 5: Nutzergenerierte Inhalte

Page 21: Urheberrecht in der Schockstarre? Welche Ideen zur Neuordnung warum nicht funktionieren

Fokus 5: Nutzergenerierte InhalteContra neue Schranke

• In der Praxis bereits jetzt kaum Verfolgung von Verstößen

• Keine ernsthafte Bedrohung • EU-Vorgaben wären zu ändern• Bei Einführung: Risiko der

massenhaften kommentarlosen Weiterverbreitung; faktisch ggf. Beeinträchtigung der kommerziellen Auswertung

Pro neue Schranke

• Europarechtlich bereits angedacht

• Keine wirtschaftliche Konkurrenz zu der professionellen Werkvermittlung

• Verbesserung des Rechtsrahmens sozialer Kommunikation

• Keine Kriminalisierung von nicht-kommerziellen kreativen Nutzungen

• Vergütungspflicht kann neue Einnahmequelle darstellen

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Fokus 6: Generalklauseln (insb. „Fair Use“)

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Fokus 6: Generalklauseln (insb. „Fair Use“)Contra Generalklauseln

• Änderungen im nationalen und EU-Recht notwendig

• Hohe Rechtsunsicherheit, da Fair-Use-Vorliegen im Einzelfall gerichtlich geklärt werden muss

• Prozesskostenrisiko• niedergeschriebene Schranken =

mehr Rechtssicherheit als offene Generalklauseln

• Ergänzung ergebnislos bei neuartigen Verwertungsanliegen

Pro Generalklauseln

• Geringere Komplexität der Schrankensystematik

• Bessere Verständlichkeit• Hohe Flexibilität und

Zukunftsoffenheit• Innovationsfördernd• International: best practice-

Modell

Page 24: Urheberrecht in der Schockstarre? Welche Ideen zur Neuordnung warum nicht funktionieren

Fokus 7: Unabdingbarkeit von Schranken

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Fokus 7: Unabdingbarkeit von SchrankenContra Unabdingbarkeit

• Eingriff in Vertragsautonomie• Unternehmerisch gerechtfertigte

Beschränkungen bei digitalen Gütern ausgehebelt

• Schwächung der Kontrollmechanismen inkl. technischer Schutzmaßnahmen

• Nichtberücksichtigung der Mischkalkulation zwischen Trägermedien und Digitalvertrieb

Pro Unabdingbarkeit

• Verbesserter Verbraucherschutz• Aufwertung der praktischen

Relevanz der Schranken-bestimmungen

• Anpassung der Schrankenbestimmungen an elektronische Werke

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Vergütung

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Fokus 8: AngemessenheitContra Anspruch

• Höhere Urhebervergütungen führen zu Gewinneinbußen auf Verwerterseite

• Vorsichtigeres Einkaufen neuer Werke, negative Konsequenzen für Kulturindustrie

Pro Anspruch

• Verbände sind nicht durchgängig zur Verhandlung angemessener Vergütungen bereit

• Verwerterverbände sind rglm. nicht berechtigt, branchen-spezifische Vergütungsregeln auszuhandeln

• (Subsidiär gedachte) gerichtliche Konfliktlösung als einer der wenigen Umsetzungswege

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Fokus 9: Vergütungsmodelle

Vergütung

Flächendeckende Einzelvergütung „Kulturflatrate“

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„Einzelabrechnungsmodell“Pro Einzelabrechnung

• Wirtschaftlicher Wert der Einzelnutzung bekannt

• Abrechnung auf Grundlage tatsächlich erfolgter Nutzungen

• Erwirtschaftung höherer Erträge

Contra Einzelabrechnung

• Datenschutzrechtlich bedenklich• Verteuerung des Werkgenusses

(im Vgl. zu Pauschalvergütung)• Notwendigkeit

flächendeckenden Einsatzes technischer Schutzmaßnahmen; dadurch Erschwerung des Zugangs

• Interoperabilitätsprobleme• Schwierige Implementation für

Laienanbieter• Keine Vergütung für nur geringe

Nutzung

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„Kulturflatrate “

Page 31: Urheberrecht in der Schockstarre? Welche Ideen zur Neuordnung warum nicht funktionieren

„Kulturflatrate “Contra Kulturflatrate

• Neue faktische nutzungsunabhängige Gebühr

• Schwindende Kaufanreize• Organisationsaufwand für

Einsammlung, Berechnung und Verteilung; Bürokratiekosten

• Realitätsnaher Verteilungsschlüssel aufwendig zu ermitteln; Datenschutzbedenken

• Ggf. Schwächung kleinerer Urheber

Pro Kulturflatrate

• Einfaches und gleichmäßig wirkendes Modell

• Kostengünstige Einsammlung, Erfassung und Verteilung

• Kulturverbraucherfreundlich: Werkzugang erfolgt einfach, schnell und (transaktions-) kostengünstig; kein DRM nötig

• Ggf. signifikante neue Vergütungen

• Vergütung auch für rechtswidrig angebotene Inhalte möglich

• Entkriminalisierung der Uploader und Nutzer

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Fokus 9: Kollektive Rechtewahrnehmung

Page 33: Urheberrecht in der Schockstarre? Welche Ideen zur Neuordnung warum nicht funktionieren

Contra kollektive Wahrnehmung

• Vakuum bereits durch Direktlizenzierung bei global agierenden Unternehmen geschlossen

• Organisatorischer Aufwand• Eingriff in gewachsene

Strukturen• Eingriff in Vertragsautonomie

Pro kollektive Wahrnehmung

• EU-Kommission sieht Zustand als wettbewerbsfeindlich an

• EuGH kritisiert territoriale Lizenzen

• Ggf. Wegbereiter neuer Zugangsöffnungen und innovativer Vermittlungsmodelle

• Leichterer Zugang zu Lizenzen• Skaleneffekte; Verbilligung der

Lizenzen

Fokus 9: Kollektive Rechtewahrnehmung

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Durchsetzung

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Fokus 10: Haftungserweiterung

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Fokus 10: HaftungserweiterungPro Erweiterung

• Intermediär kennt als einziger Verletzer und Nutzer

• Effektive Rechtsdurchsetzung• Rechtsverletzungen als

Teilkausalität des wirtschaftliche Erfolgs der Intermediäre

• Wachsende Bedeutung und zunehmende soziale Verantwortlichkeit

• Verhaltenspflicht zur Missbrauchsabwehr

Contra Erweiterung

• Schwächung der Netzdienstleister

• Ggf. Beschränkung der Informationsfreiheit

• Überschießende Selbstzensur; „chilling effects“

• Organisatorischer Aufwand; Kosten und Kostenumlage

• Faktische Verhinderung automatik-basierter Geschäftsmodelle

• Verlagerung der Rechts-durchsetzung ins Private

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Fokus 11: Abmahnungen

Page 38: Urheberrecht in der Schockstarre? Welche Ideen zur Neuordnung warum nicht funktionieren

Fokus 11: AbmahnungenContra Begrenzung

• Abschreckungseffekt wird verringert

• Ggf. Unterdeckung der tatsächlich anfallenden Kosten

• Symbolische Schwächung der Rechtsdurchsetzung

Pro Begrenzung

• Verbraucherfreundlichere Abmahnregelung

• Nachvollziehbare Kosten• Rechtssicherheit für Abmahner

und Abgemahnte

Page 39: Urheberrecht in der Schockstarre? Welche Ideen zur Neuordnung warum nicht funktionieren

Fokus 12: Netzsperren / Access Blocking

Page 40: Urheberrecht in der Schockstarre? Welche Ideen zur Neuordnung warum nicht funktionieren

Fokus 12: Netzsperren / Access BlockingPro Netzsperren

• Effektives Mittel gegen illegale Anbieter (bessere Erreichbarkeit des Intermediärs, schnelle Umsetzung, breite Wirkung)

• Signal- und Abschreckungswirkung

Contra Netzsperren

• Einschränkung der Freiheit des Netzes

• Eingriff in die offene Infrastruktur des Netzes

• Ggf. Beschränkung zum Zugang von Inhalten (unschuldiger) Dritter

• Faktische Umgehbarkeit• Kenntnis der

Beobachtung/Ermittlung• Schneller Ersatz durch neue

illegale Angebote• Bedenken bzgl. Rechtsstaat-

lichkeit

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Fokus 13: Graduated Response Modelle

Page 42: Urheberrecht in der Schockstarre? Welche Ideen zur Neuordnung warum nicht funktionieren

Fokus 13: Graduated Response ModellePro 3 Strikes

• Vorbehördliche/vorgerichtliche Ermittlung und Sanktionierung, Entlastung von Behörden und Gerichten

• Effektives Schaffen von „Awareness“

• Datenschutzfreundliche Ausgestaltung möglich

Contra 3 Strikes

• Überwachung über Deep Packet Inspection: Eingriff in verfassungsrechtlich geschützte Kommunikationssphäre

• Rechtsstaatliche Probleme bei Warnungen nur aufgrund von Hinweisen Privater

• Bei Abschaltung: Eingriff in Grundrechte des Nutzers

• Frage der praktischen Durchsetzbarkeit eines Internetzugangsentzugs

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Funktionswandel?

Explosion unterschiedlicherInteressenausprägungen

Interessendurchsetzung& Protestkultur

Aushandlungsprozesse

RegulatorischeEntwicklungspfade

Ausblick