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Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Drucksache 17/5322 01. 04. 2011 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. März 2011 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Beck, Marieluise (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .............. 5 Bellmann, Veronika (CDU/CSU) ............. 57 Binder, Karin (DIE LINKE.) ....... 39, 40, 41, 42 Bluhm, Heidrun (DIE LINKE.) ........... 47, 48 Bollmann, Gerd (SPD) ................... 58, 59 Bulmahn, Edelgard (SPD) ................... 22 Burkert, Martin (SPD) ................... 49, 50 Cramon-Taubadel, Viola von (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ........... 9, 10 Dr. Gauweiler, Peter (CDU/CSU) ... 15, 16, 17, 18 Gloser, Günter (SPD) .................... 23, 24 Golze, Diana (DIE LINKE.) ................. 32 Hagemann, Klaus (SPD) .................... 19 Hartmann, Michael (Wackernheim) (SPD) .. 60, 61 Keul, Katja (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ... 44 Körper, Fritz Rudolf (SPD) ............... 65, 66 Korte, Jan (DIE LINKE.) ................... 11 Kotting-Uhl, Sylvia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 25 Krellmann, Jutta (DIE LINKE.) ........... 33, 34 Krischer, Oliver (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 26 Krumwiede, Agnes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 51 Liebich, Stefan (DIE LINKE.) .............. 6, 7 Möller, Kornelia (DIE LINKE.) ........ 62, 63, 64 Nietan, Dietmar (SPD) ....................... 8 Dr. von Notz, Konstantin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 27 Ploetz, Yvonne (DIE LINKE.) ............... 35 Pothmer, Brigitte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 36 Röspel, René (SPD) ........................ 67 Rößner, Tabea (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . 1 Roth, Claudia (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 2, 3, 4 Roth, Karin (Esslingen) (SPD) ............... 68 Sarrazin, Manuel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 20 Schäfer, Paul (Köln) (DIE LINKE.) ........ 45, 46 Schwabe, Frank (SPD) ............. 28, 29, 30, 31 Schwarzelühr-Sutter, Rita (SPD) ..... 52, 53, 54, 55 Steinbach, Erika (CDU/CSU) ................ 12 Dr. Tackmann, Kirsten (DIE LINKE.) ........ 21 Vogler, Kathrin (DIE LINKE.) ............... 43 Wagner, Daniela (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 56 Werner, Katrin (DIE LINKE.) ............ 13, 14 Winkler, Josef Philip (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 37, 38 Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Abgeordnete Nummer der Frage

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Deutscher Bundestag17. Wahlperiode

Drucksache 17/532201. 04. 2011

Schriftliche Fragenmit den in der Woche vom 28. März 2011eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Beck, Marieluise (Bremen)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 5

Bellmann, Veronika (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 57

Binder, Karin (DIE LINKE.) . . . . . . . 39, 40, 41, 42

Bluhm, Heidrun (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . 47, 48

Bollmann, Gerd (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58, 59

Bulmahn, Edelgard (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

Burkert, Martin (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49, 50

Cramon-Taubadel, Viola von(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 9, 10

Dr. Gauweiler, Peter (CDU/CSU) . . . 15, 16, 17, 18

Gloser, Günter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23, 24

Golze, Diana (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

Hagemann, Klaus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Hartmann, Michael (Wackernheim) (SPD) . . 60, 61

Keul, Katja (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 44

Körper, Fritz Rudolf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 65, 66

Korte, Jan (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Kotting-Uhl, Sylvia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 25

Krellmann, Jutta (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . 33, 34

Krischer, Oliver (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 26

Krumwiede, Agnes(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 51

Liebich, Stefan (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . 6, 7

Möller, Kornelia (DIE LINKE.) . . . . . . . . 62, 63, 64

Nietan, Dietmar (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

Dr. von Notz, Konstantin(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 27

Ploetz, Yvonne (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . 35

Pothmer, Brigitte(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 36

Röspel, René (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67

Rößner, Tabea (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . 1

Roth, Claudia (Augsburg)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 2, 3, 4

Roth, Karin (Esslingen) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 68

Sarrazin, Manuel(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 20

Schäfer, Paul (Köln) (DIE LINKE.) . . . . . . . . 45, 46

Schwabe, Frank (SPD) . . . . . . . . . . . . . 28, 29, 30, 31

Schwarzelühr-Sutter, Rita (SPD) . . . . . 52, 53, 54, 55

Steinbach, Erika (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 12

Dr. Tackmann, Kirsten (DIE LINKE.) . . . . . . . . 21

Vogler, Kathrin (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . 43

Wagner, Daniela(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 56

Werner, Katrin (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . 13, 14

Winkler, Josef Philip(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 37, 38

Verzeichnis der Fragenden

Abgeordnete Nummerder Frage

Abgeordnete Nummerder Frage

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Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung

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Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und

des Bundeskanzleramtes

Rößner, Tabea(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ausweitung des barrierefreien Angebotsfür seh- und hörbehinderte Menschennach Aufhebung der Rundfunkgebühren-befreiung für Blinde, Seh- und Hörgeschä-digte im Jahr 2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

Roth, Claudia (Augsburg)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zunahme der barrierefreien Fassungenfür seh- und hörbehinderte Menschen beimit Bundesmitteln geförderten Filmendurch die Novelle des Filmfördergesetzes;Anteil dieser Fassungen an den mit Bun-desmitteln geförderten Filmen in Vergan-genheit und Zukunft; geplante Instrumen-te zur weiteren Erhöhung des Anteils bar-rierefreier Filme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

Beck, Marieluise (Bremen)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Einsatz von BundesministerDr. Guido Westerwelle für die Verhinde-rung der UN-Sicherheitsratsresolution1973 zu Libyen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

Liebich, Stefan (DIE LINKE.)Beitrittsinteresse der Republik Mazedo-nien zur EU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Deutsche Vorschläge zur Reform derVereinten Nationen bzw. des UN-Sicher-heitsrats . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Nietan, Dietmar (SPD)Lage der Frauenhäuser in Afghanistan . . . . 5

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

des Innern

Cramon-Taubadel, Viola von(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kriterien für die Auswahl der Staaten undjeweilige Teilnehmeranzahl für das Trai-ning Programme des Olympic WinterFriendship Project . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Korte, Jan (DIE LINKE.)Ausweitung des PNR-Systems auf inner-europäische Flüge sowie auf den Schiffs-und Bahnverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Steinbach, Erika (CDU/CSU)Erkenntnisse moderner Spurenauswer-tung im Falle der Erschießung des vorma-ligen BGS-Beamten H. M. P. am 15. März1998 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Werner, Katrin (DIE LINKE.)Existenz und Aktivitäten islamfeindlicherund fundamentalchristlicher Gruppierun-gen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Finanzen

Dr. Gauweiler, Peter (CDU/CSU)Anstieg der Forderungen der DeutschenBundesbank gegenüber der EZB und na-tionalen Notenbanken innerhalb des Euro-systems seit 2006 sowie Rechtsgrundlage,demokratische Legitimation und Absiche-rung dieses Verleihs deutscher Staats-gelder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

Hagemann, Klaus (SPD)Finanzielle Auswirkungen des beim Euro-päischen Rat am 11. und 12. März 2011mit Griechenland vereinbarten Zinsnach-lasses und der Laufzeitverlängerung desKredits auf die KfW Bankengruppe bzw.auf den Bundeshaushalt; wirtschaftlichePerspektive Griechenlands . . . . . . . . . . . . . 10

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/5322 – II –

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Sarrazin, Manuel(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Inhalt und Datum der Gespräche des Prä-sidenten des Europäischen Rates mit derBundesregierung über eine neue Qualitätder wirtschaftspolitischen Orientierung imEurowährungsgebiet . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

Dr. Tackmann, Kirsten (DIE LINKE.)Schlussfolgerungen aus dem „Strategi-schen Handlungskonzept zur Darstellungdes Kampfmittelrisikos“ insbesondere hin-sichtlich der sich aus dem Sicherheitsrisikoergebenden Notwendigkeit des Beginnsder Beräumung der Kyritz-RuppinerHeide . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Wirtschaft und Technologie

Bulmahn, Edelgard (SPD)Geplanter Abbau von Handelsbeschrän-kungen mit den Staaten des südlichen Mit-telmeerraums auf nationaler bzw. EU-Ebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

Gloser, Günter (SPD)Bestehende EU-Handelsbeschränkungenmit den Staaten des südlichen Mittelmeer-raums sowie geplante Aufhebung . . . . . . . . 14

Kotting-Uhl, Sylvia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nettorückstellungen der Atomkraftwerks-betreiber für Stilllegung, Rückbau undEntsorgung im Jahr 2010 sowie aus-schließliche Verwendung für deutsche An-lagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

Krischer, Oliver(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Erwähnung eines Newsletters des Wirt-schaftsverbandes Erdöl- und Erdgasgewin-nung in den Literaturempfehlungen desBerichts von BMU und BMWi an denAusschuss für Umwelt, Naturschutz undReaktorsicherheit des Deutschen Bundes-tages zum „Stand der Aufsuchung undFörderung von nicht-konventionellemErdgas in Deutschland“ . . . . . . . . . . . . . . . 17

Dr. Notz, Konstantin von(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

An den aktuellen Stand der Technik ange-passte Exportkontrollen zur Einschrän-kung der Ausfuhr von Technologien zurStörung von Telekommunikationsdienstenund des Internetverkehrs . . . . . . . . . . . . . . 17

Schwabe, Frank (SPD)Risiken, Beteiligung der Öffentlichkeit so-wie Umweltverträglichkeitsprüfungen beider Gewinnung von unkonventionellemErdgas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Vergebene staatliche Exportgarantien fürausländische Projekte der Nukleartechno-logie seit Oktober 2009 sowie vorliegendeAnträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Arbeit und Soziales

Golze, Diana (DIE LINKE.)Anspruch von nicht Hartz-IV-leistungsbe-rechtigten Kindern aus dem Haushalt vonSGB-II-leistungsberechtigten Alleinerzie-henden auf Leistungen des Bildungs- undTeilhabepakets . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

Krellmann, Jutta (DIE LINKE.)Keine Änderung der Rechts- und Verfah-rensgrundlage im Sinne einer Allgemein-verbindlichkeitserklärung des Branchen-tarifvertrags in der SGB-II- bzw. SGB-III-geförderten Weiterbildung im Rahmendes Vermittlungsverfahrens; Notwendig-keit des Einreichens eines neuen Antragsder Tarifpartner bei der Bundesregierung . 21

Allgemeinverbindlichkeitserklärung desim Rahmen des Hartz-IV-Kompromissesvereinbarten Mindestlohns in der Weiter-bildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

Ploetz, Yvonne (DIE LINKE.)Anzahl der trotz Erwerbsarbeit hilfebe-dürftigen Jugendlichen im Alter zwi-schen 15 und 24 Jahren . . . . . . . . . . . . . . . . 22

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5322– III –

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Pothmer, Brigitte(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auswirkungen der Rüge des Bundesar-beitsgerichts zur Befristung von Stellen beider Bundesagentur für Arbeit aus Haus-haltsgründen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

Winkler, Josef Philip(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Übertragbarkeit der gerichtlich angeord-neten Neuordnung der SGB-II-Regelsätzeauf den leistungsberechtigten Teil desAsylbewerberleistungsgesetzes . . . . . . . . . . 25

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Ernährung, Landwirtschaft und

Verbraucherschutz

Binder, Karin (DIE LINKE.)Finanzielle Unterstützung des „VerbandesLebensmittel ohne Gentechnik e. V.“durch das BMELV und Bedingungen derÜbertragung der Nutzungsrechte für dasLogo „Ohne Gentechnik“ . . . . . . . . . . . . . . 26

Vogler, Kathrin (DIE LINKE.)Verhinderung eines Gesundheitsrisikosdurch verstrahlte Lebensmittel aus Japan . 29

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Verteidigung

Keul, Katja (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Verlängerung der Einsatzdauer für Solda-ten bei den letzten Einsatzkontingentender verschiedenen Auslandseinsätze derBundeswehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

Schäfer, Paul (Köln) (DIE LINKE.)Drohnenabstürze beim Einsatz in Afgha-nistan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Bluhm, Heidrun (DIE LINKE.)Anteil der Bevölkerung mit Wohngeldbe-zug in den Jahren 2009 und 2010 . . . . . . . . 34

Anzahl der obdachlosen Personen in denJahren 2009 und 2010 . . . . . . . . . . . . . . . . 34

Burkert, Martin (SPD)Geplante Lärmschutzmaßnahmen an derZugstrecke durch das Altmühltal . . . . . . . . 35

Krumwiede, Agnes(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sicherstellung der Förderung und Weiter-führung von Projekten und Maßnahmendes Programms „Soziale Stadt“ trotzStreichung der Mittel im Bundeshaushalt2011 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

Schwarzelühr-Sutter, Rita (SPD)Ausgestaltung des FABEC-Staatsvertragesin Bezug auf die Ausführung der Flug-sicherung im süddeutschen Grenzgebietdurch die Schweizer Skyguide sowie finan-zielle Auswirkungen des Vertrags fürDeutschland und die Schweiz . . . . . . . . . . . 37

Anpassung der ZweihundertzwanzigstenDurchführungsverordnung zur Luftver-kehrs-Ordnung an die Anforderungen desnationalen europäischen und internatio-nalen Rechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

Wagner, Daniela(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zwischenergebnisse der „Projektgruppezur Neustrukturierung der Wohnkosten-entlastung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Bellmann, Veronika (CDU/CSU)Gewährleistung eines ausreichenden An-gebots an Superkraftstoff für Kraftfahr-zeuge mit E10-Unverträglichkeit . . . . . . . . 39

Bollmann, Gerd (SPD)Rechtliche Behandlung tierischer Neben-produkte durch die europäischeAbfallrahmenrichtlinie . . . . . . . . . . . . . . . . 40

Ausgleich des Zurückbleibens der beimdualen System lizensierten Leichtverpa-ckungen hinter der auf dem Markt be-findlichen Menge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/5322 – IV –

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Hartmann, Michael (Wackernheim) (SPD)Begründung und Durchführung einesNachprüfungsverfahrens der Vergabe vonLeistungen an die Großkanzlei White &Case durch das BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

Möller, Kornelia (DIE LINKE.)Störfall im Atomreaktor Isar I bei derSchnellabschaltung am 17. März 2011 so-wie mögliche Gefährdung der Bevölke-rung; vergleichbare Störfälle in anderenKernkraftwerken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Bildung und Forschung

Rudolf Körper, Fritz (SPD)Umsetzung der steuerlichen Forschungs-und Entwicklungsförderung . . . . . . . . . . . . 43

Röspel, René (SPD)Finanzierung der eingereichten Studiender Firma BASF Plant Science für die Zu-lassung der Genkartoffel „Amflora“ durchMittel der Forschungsförderung des Bun-des . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

wirtschaftliche Zusammenarbeit und

Entwicklung

Roth, Karin (Esslingen) (SPD)Zusicherungen der afghanischen Regie-rung zur Verbesserung der Situation derFrauen und der Verstaatlichung derFrauenhäuser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5322– V –

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5322– 1 –

Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin unddes Bundeskanzleramtes

1. AbgeordneteTabea

Rößner(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Beabsichtigt die Bundesregierung, auf die Län-der und die öffentlich-rechtlichen Anstalteneinzuwirken, damit es nach der Aufhebung derRundfunkgebührenbefreiung für Blinde, Seh-und Hörgeschädigte im Jahr 2013 (infolge desInkrafttretens des Fünfzehnten Rundfunk-änderungsstaatsvertrages (15. RÄStV) und derEinführung des Rundfunkbeitrags) zu einerdeutlichen Ausweitung des barrierefreien An-gebots für blinde und sehbehinderte sowie ge-hörlose und hörbehinderte Menschen kommt?

Antwort des Beauftragten der Bundesregierung

für Kultur und Medien Staatsminister Bernd Neumann

vom 29. März 2011

Die Finanzierung des inländischen öffentlich-rechtlichen Rundfunksliegt in der Zuständigkeit der Länder. Die Regierungschefinnen undRegierungschefs der Länder haben vom 15. bis 21. Dezember 2010den 15. RÄStV unterzeichnet. Dieser soll am 1. Januar 2013 in Krafttreten und sieht Änderungen der Befreiungsregelungen für Men-schen mit Behinderungen vor.

Voraussetzung für das Inkrafttreten des 15. RÄStV und damit auchfür die genannte Neuregelung ist, dass bis zum 31. Dezember 2011die ordnungsgemäße Ratifizierung des 15. RÄStV durch alle Länder-parlamente erfolgt. Andernfalls würde der 15. RÄStV gegenstands-los werden. Das Ratifizierungsverfahren ist noch nicht abgeschlos-sen. Bereits angesichts dieses Verfahrensstandes sieht die Bundesre-gierung gegenwärtig keine Veranlassung, aus Anlass des 15. RÄStVim Sinne der Fragestellung auf die Länder einzuwirken. Zudem ha-ben die Länder bei der Unterzeichnung des 15. RÄStV u. a. folgendeProtokollerklärung abgegeben:

„Die Länder weisen darauf hin, dass finanziell leistungsfähige Men-schen mit Behinderungen einen ermäßigten Beitrag in Höhe voneinem Drittel des Rundfunkbeitrags zu entrichten haben, sofern sienicht einen Befreiungsgrund geltend machen können. Damit soll dieFinanzierung barrierefreier Angebote erleichtert werden. Die Län-der erwarten, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio hierzu ihrenDialog mit den betroffenen Verbänden mit dem Ziel intensivieren,ihr diesbezügliches Angebot auszuweiten, und hierüber regelmäßigberichten. In diesem Zusammenhang erwarten die Länder auch, dassdie privaten Veranstalter von bundesweit verbreitetem Rundfunk ihrbarrierefreies Angebot verbessern.“

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/5322 – 2 –

2. AbgeordneteClaudia

Roth

(Augsburg)

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hat die Erleichterung der Förderbedingungenfür Filme mit Audiodeskriptionen für blindeund sehbehinderte Menschen und für Filmemit ausführlicher Untertitelung für Hörbehin-derte in der Novelle des Filmfördergesetzesvom 1. Januar 2010 zu einer Zunahme der An-zahl und des prozentualen Anteils der barriere-freien Fassungen bei den mit Bundesmittelngeförderten Filmen geführt?

3. AbgeordneteClaudia

Roth

(Augsburg)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für wie viele Filme und für welchen prozen-tualen Anteil der in den Jahren 2008, 2009und 2010 mit Bundesmitteln geförderten Filmeliegen jeweils barrierefreie Fassungen vor, undwelchen Anteil bei den barrierefreien Fassun-gen strebt die Bundesregierung für die in denJahren 2011 und 2012 mit Bundesmitteln zufördernden Filme an?

Antwort des Beauftragten der Bundesregierung

für Kultur und Medien Staatsminister Bernd Neumann

vom 29. März 2011

Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes(5. FFGÄndG), das am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, siehtauf Initiative des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur undMedien (BKM) Förderungshilfen für programmfüllende Filme mitdeutscher Audiodeskription und mit deutschen Untertiteln für Hör-geschädigte vor. Hierdurch soll ein Anreiz für das barrierefreieAbspiel für Seh- und Hörgeschädigte geschaffen werden. Ob dieNeuregelung in § 15 Absatz 1 Nummer 6 Buchstabe h FFG zu einerZunahme der Anzahl und des prozentualen Anteils der barriere-freien Fassungen bei den mit Bundesmitteln geförderten Filmen ge-führt hat, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet wer-den. Die in den Jahren 2009 und 2010 geförderten Filme sind zumüberwiegenden Teil noch nicht fertiggestellt. Der Zeitraum von derAntragstellung auf Produktionsförderung bis zur Kinopremieredauert durchschnittlich drei Jahre. Hinzu kommt, dass eine barriere-freie Fassung des Films oftmals erst nach Abschluss des Produktions-prozesses durch den Verleih hergestellt wird. Nach Auskunft dervom BKM mit der Erhebung entsprechender Zahlen beauftragtenFilmförderungsanstalt kann mit den Zahlen für die in den Jahren2009 und 2010 geförderten Filme frühestens im Jahr 2012 gerechnetwerden. Für das Jahr 2008 werden keine Zahlen erhoben, da zum da-maligen Zeitpunkt die Regelung des § 15 Absatz 1 Nummer 6 Buch-stabe h FFG noch nicht in Kraft war. Nachdem auch aus Sicht desBKM ein großes Interesse besteht, möglichst viele Filme barrierefreiverfügbar zu machen, ist BKM an die Allianz Deutscher Produzen-ten – Film & Fernsehen e. V. herangetreten, um dort dafür zu wer-ben, dass möglichst viele Filme entsprechend ausgerüstet werden.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5322– 3 –

4. AbgeordneteClaudia

Roth

(Augsburg)

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hält die Bundesregierung den Einsatz von zu-sätzlichen Instrumenten zur Erhöhung des An-teils barrierefreier Filme, z. B. die verpflichten-de Herstellung von barrierefreien Filmfassun-gen ab einer bestimmten Förderhöhe, für sinn-voll, und falls nein, warum nicht?

Antwort des Beauftragten der Bundesregierung

für Kultur und Medien Staatsminister Bernd Neumann

vom 29. März 2011

Im Rahmen der bevorstehenden Novellierung des Filmförderungsge-setzes wird die Bundesregierung ein besonderes Augenmerk darauflegen, ob die Erleichterung der Förderbedingungen für barrierefreieFilme zu einer gesteigerten Verfügbarkeit deutscher Kinofilme mitAudiodeskription und erweiterter Untertitelung geführt hat. Solltedies nicht der Fall sein, wird sich die Bundesregierung zum Ziel set-zen, eine Regelung zu finden, die den Bedürfnissen von seh- und hör-geschädigten Kinobesuchern besser gerecht wird. Die konkrete Aus-gestaltung wird im Novellierungsverfahren zu beraten sein.

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

5. AbgeordneteMarieluiseBeck

(Bremen)

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kann die Bundesregierung bestätigen, dasssich der deutsche Außenminister – wie Medienam vergangenen Wochenende berichteten(u. a. FAZ vom 19. März 2011) – aktiv für eineVerhinderung des Zustandekommens der UN-Sicherheitsratsresolution 1973 vom 17. März2011 eingesetzt hat, und wenn ja, wie passt daszur öffentlichen Haltung der Bundeskanzlerin,die – nach Zustandekommen der UN-Resolu-tion – eben diese ausdrücklich begrüßt sowiedie Entschlossenheit und Geschlossenheit derStaatengemeinschaft im Falle Libyens unter-strichen hat (u. a. Süddeutsche Zeitung Onlineund Märkische Oderzeitung vom 19. März2011)?

Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer

vom 30. März 2011

Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, hatsich zu keinem Zeitpunkt aktiv für eine Verhinderung des Zustande-kommens der Resolution 1973 (2011) des Sicherheitsrats der Verein-ten Nationen eingesetzt.

Die Entscheidung, dass Deutschland sich bei der Abstimmung desSicherheitsrats über die Resolution zur Lage in Libyen am 17. März2011 enthalten hat, ist Ergebnis eines gründlichen Abwägungsprozes-

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ses gewesen, der innerhalb der Bundesregierung eng abgestimmtworden ist.

6. AbgeordneterStefan

Liebich(DIE LINKE.)

Wie beurteilt die Bundesregierung das Bei-trittsinteresse der früheren jugoslawischen Re-publik Mazedonien in die Europäische Unionvor dem Hintergrund des positiven Kommis-sionsvotums für einen Verhandlungsstart ei-nerseits und des noch nicht beigelegten Na-mensstreites mit Griechenland anderseits?

Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper

vom 30. März 2011

Die Kommission der Europäischen Union hat in ihren Forschrittsbe-richten in den Jahren 2009 und 2010 die Aufnahme von Beitrittsver-handlungen mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedo-nien empfohlen. Die Bundesregierung unterstützt die Beitrittsper-spektive des Landes.

Allerdings hat bisher noch keine Präsidentschaft einen Ratsbeschlusszur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen auf die Tagesordnung ge-setzt. Hintergrund dafür ist, dass Griechenland deutlich gemacht hat,einem solchen einstimmig zu fassenden Beschluss nicht zustimmenzu können, solange die Namensfrage nicht gelöst ist.

Sobald eine Präsidentschaft das Thema auf die Tagesordnung desRates setzt, wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestaggemäß § 10 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundes-regierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Euro-päischen Union beteiligen.

7. AbgeordneterStefanLiebich

(DIE LINKE.)

Welche Vorschläge zur Reform der VereintenNationen bzw. ihres Sicherheitsrats hat dieBundesregierung in diesem Jahr beim UN-Ge-neralsekretär oder bei der dafür zuständigenKommission in den Vereinten Nationen einge-bracht?

Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer

vom 30. März 2011

Die Bundesregierung vertritt weiterhin gemeinsam mit Brasilien, In-dien und Japan die im sog. G4-Resolutionsentwurf von 2005 enthal-tene Position, wonach der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen umzehn neue Mitglieder erweitert werden sollte (sechs ständige und viernichtständige Mitglieder) und über die Frage des Vetos neuer Mit-glieder nicht unmittelbar entschieden werden muss.

Die Debatten über die Sicherheitsratsreform finden in der General-versammlung der Vereinten Nationen und in einem von ihr zu die-sem Thema eingerichteten informellen Plenum statt. Die Bundes-regierung hat bei diesen Debatten auch ihre Bereitschaft zu Über-

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gangslösungen bekundet, sofern diese tatsächlich eine strukturelleVeränderung des Sicherheitsrats bewirken und die heutigen geopoli-tischen Realitäten besser abbilden.

Die Verhandlungen im informellen Plenum der Generalversamm-lung führten bisher nur zu einer Sammlung der vertretenen gegen-sätzlichen Positionen zu den Hauptfragen (Kategorien von Mitglie-dern, Veto, regionale Verteilung, Größe und Arbeitsmethoden desSicherheitsrats, Verhältnis zur Generalversammlung).

Um in der Reformfrage neues Momentum zu erwirken, wirbt dieBundesregierung aktuell gemeinsam mit Brasilien, Indien und Japanfür eine kurze Resolution der Generalversammlung. In dieser Reso-lution soll die bereits bestehende, ganz weitgehende Übereinstim-mung in der VN-Mitgliedschaft zu zwei wesentlichen Punkten festge-halten werden: Die Reform des Sicherheitsrats soll seine Erweiterungin beiden Kategorien (ständige und nichtständige Mitglieder) unddie Verbesserung seiner Arbeitsmethoden umfassen.

8. AbgeordneterDietmar

Nietan

(SPD)

Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelleLage der Frauenhäuser in Afghanistan vordem Hintergrund der jüngsten Berichterstat-tung, dass es Pläne des afghanischen Ministe-riums für Frauenangelegenheiten gegeben ha-ben soll, die vorsahen, alle afghanischenFrauenhäuser unter die direkte Kontrolle derRegierung zu stellen?

Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper

vom 30. März 2011

Die Bundesregierung und die internationale Gemeinschaft warensehr besorgt über die Ankündigung des afghanischen Ministeriumsfür Frauenangelegenheiten, die Oberaufsicht der Frauenschutzhäu-ser in Afghanistan übernehmen zu wollen. Mit einer solchen Maß-nahme wären Frauenrechte verletzt und afghanische zivilgesellschaft-liche Organisationen, die Frauenschutzhäuser betreiben, geschwächtworden.

Die internationale Gemeinschaft, insbesondere die Vereinten Natio-nen, die Europäische Union und die Bundesregierung äußerten um-gehend und öffentlich ihre Bedenken gegenüber der afghanischenRegierung und drängten sie unter Beteiligung der UnabhängigenAfghanischen Menschenrechtskommission (AIHRC) dazu, die beab-sichtigten Maßnahmen im Sinne international bewährter Praxis fürFrauenschutzräume abzuändern.

Präsident Hamid Karzai hat am Weltfrauentag (8. März) eine Redemit im Grundsatz zu begrüßenden Ausführungen zur Situation undden Rechten der Frau in Afghanistan gehalten.

Die Bundesregierung hat mittlerweile erfahren, dass das afghanischeMinisterium für Frauenangelegenheiten den Gesetzentwurf zurück-gezogen hat. Stattdessen soll nun ein Ausschuss unter Beteiligungvon sieben Ministerien und zwei zivilgesellschaftlichen Organisatio-

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nen eingerichtet werden, um den künftigen Status der Frauenhäuserin Afghanistan zu bestimmen. Die afghanische Regierung hat mitge-teilt, dass sie eine staatliche Aufsicht über die Frauenhäuser nichtmehr anstrebt.

Einen noch wichtigeren Fortschritt sieht die Bundesregierung darin,dass Afghanistan mittlerweile über zivilgesellschaftliche Organisatio-nen und Prozesse verfügt, die wirksamen Einfluss auf Regierungsent-scheidungen nehmen können. Dies sieht die Bundesregierung alsermutigendes Zeichen für die wachsende Stärke der afghanischenZivilgesellschaft und der demokratischen Kultur in Afghanistan.

Die Bundesregierung wird die künftige Entwicklung des Themasweiterhin aufmerksam beobachten. Die Bundesregierung ist zuver-sichtlich, dass die afghanische Regierung die Unabhängigkeit dernichtstaatlichen Frauenschutzhäuser wahren wird.

Dieser Fall zeigt erneut, dass eine langfristige Unterstützung Afgha-nistans, insbesondere auch der Zivilgesellschaft und der Menschen-rechtsorganisationen, durch die internationale Gemeinschaft auchnach dem Transitionsprozess nach 2014 erforderlich sein wird.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

9. AbgeordneteViola vonCramon-

Taubadel

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmeraus welchen Staaten werden am Training Pro-gramme des Olympic Winter Friendship Pro-ject (Bid Book der BewerbungsgesellschaftMünchen 2018, S. 27) teilnehmen?

10. AbgeordneteViola von

Cramon-

Taubadel(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nach welchen Kriterien werden diese Staaten(Frage 9) ausgewählt (bitte insbesondere aufdie Kriterien bezüglich ihrer wirtschaftlichenund gesellschaftlichen Entwicklung/Bedürftig-keit, ihres Bezugs zu Wintersportarten sowiedie Unterstützung ihrer Nationalen Olympi-schen Komitees für die OlympiabewerbungMünchen eingehen)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Christoph Bergner

vom 14. März 2011

Bei dem auf Seite 27 des Bid Books der Bewerbung München 2018erwähnten „Olympic Winter Friendship Project“ handelt es sich umein Angebot für alle Nationalen Olympischen Komitees. Erst im Fal-le des Zuschlages für die Olympischen Spiele würden für den Zeit-raum der sieben Jahre bis zu den Olympischen Spielen maßgeschnei-derte Sportprogramme im Sinne der Sportentwicklung und/oderVorbereitung auf Olympische Spiele zur Verfügung gestellt. Bisheri-

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ge Programme – etwa der Spitzenverbände und der Universitäten –würden darin gebündelt. Die Federführung bei der Koordination desProgramms würde in der Hand des Deutschen Olympischen Sport-bundes in enger Kooperation mit dem zukünftigen Organising Com-mittees for the Omympic Games liegen.

Vor diesem Hintergrund kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch nichtgenau mitgeteilt werden, wie viele Teilnehmer aus welchen Staatenan dem Programm teilnehmen werden und nach welchen Kriteriendiese ggf. ausgewählt werden.

11. AbgeordneterJan

Korte(DIE LINKE.)

Wie verhält sich die Bundesregierung zu dervon mindestens elf Mitgliedstaaten vorgetrage-nen Forderung nach Ausweitung des Passen-ger-Name-Record(PNR)-Systems auf inner-europäische Flüge, und wie steht sie zu denbesonders von Großbritannien vorgetragenenForderungen nach einer Ausweitung der PNR-Datenverwendung auf den Schiffs- und Bahn-verkehr?

Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritschevom 30. März 2011

Derzeit existiert kein innereuropäisches PNR-System, sondern ledig-lich der Entwurf für eine Richtlinie des Europäischen Parlamentsund des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen zuZwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrecht-lichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Krimi-nalität. Der Richtlinienentwurf beschränkt sich auf die Nutzung vonPNR-Daten internationaler Flüge in die und aus der EU und siehteine Überprüfung der Wirkungsweise der Richtlinie spätestens vierJahre nach ihrem – eventuellem – Inkrafttreten vor.

Der Bundesregierung ist der Wunsch Großbritanniens nach Erweite-rung des Richtlinienentwurfs auf innereuropäische Flüge bekannt.Sie nimmt diesen Wunsch zur Kenntnis. Was die Frage nach einerErstreckung auf den Bahn- und Schiffsverkehr angeht, so sieht dieBundesregierung keine Veranlassung, diese Frage im Zusammen-hang mit dem derzeitigen Richtlinienentwurf, der sich auf den Flug-verkehr beschränkt, zu vertiefen.

12. AbgeordneteErika

Steinbach

(CDU/CSU)

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierungzum Hintergrund der Erschießung des vorma-ligen Beamten des Bundesgrenzschutzes(BGS), H. M. P., am 15. März 1998 auch vordem Hintergrund der Möglichkeit modernerSpurenauswertung?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 14. März 2011

Die Beantwortung der Frage zur Ermordung des damaligen Taxifah-rers H. M. P. fällt nicht in die Zuständigkeit der Bundesregierung.

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Zum Todeszeitpunkt war er nicht mehr Angehöriger des BGS (heuteBundespolizei). Konkrete bzw. aktuelle Erkenntnisse hierzu liegennicht vor. Zuständig hierfür ist die Staatsanwaltschaft Fulda.

13. AbgeordneteKatrinWerner

(DIE LINKE.)

Wer waren nach Kenntnis der Bundesregie-rung die Veranstalter des Demonstrationsauf-rufs „Warum schweigt ihr? – Religionsfreiheitist keine Einbahnstraße“ am 12. März 2011 inFrankfurt am Main, und inwieweit haben sichhieran insbesondere rechtsextremistische undislamfeindliche Gruppierungen beteiligt?

Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche

vom 30. März 2011

Der Bundesregierung liegen sicherheitsrelevante Erkenntnisse wederin Bezug auf den Veranstalter der nachgefragten Demonstrationnoch zu einer Teilnahme rechtsextremistischer Gruppierungen hie-ran vor.

14. AbgeordneteKatrin

Werner

(DIE LINKE.)

Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundes-regierung hinsichtlich des Vorhandenseins undAgierens von islamfeindlichen und fundamen-talchristlichen Gruppierungen in Deutschland,und um welche Gruppierungen handelt es sichdabei?

Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche

vom 30. März 2011

In den vergangenen Jahren haben sich auf nationaler und europäi-scher Ebene im rechten Spektrum zunehmend Argumentationsmus-ter mit islamkritischen bis hin zu islamfeindlichen Ansätzen entwi-ckelt. Die Übergänge zwischen extremistischen und populistischenDenkweisen sind dabei fließend und auf den ersten Blick oftmalsnicht klar erkennbar. Sofern es sich um extremistische Gruppierun-gen handelt, wie beispielsweise die NPD, unterliegen diese hinsicht-lich der Sammlung und Bewertung von Erkenntnissen der Beobach-tung durch den Verfassungsschutz.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

15. AbgeordneterDr. PeterGauweiler

(CDU/CSU)

Ist es zutreffend (wie u. a. von der wiwo.devom 18. Februar 2011 berichtet), dass die For-derungen der Deutschen Bundesbank inner-halb des Eurosystems (netto) bis Ende 2010auf 338 Mrd. Euro gestiegen sind (davon allein326 Mio. Euro an Forderungen gegenüber den

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5322– 9 –

nationalen Notenbanken), während dieseAußenstände vor Ausbruch der Finanz- undfolgender Euroschuldenkrise im Jahre 2006noch bei insgesamt nur 18 Mrd. Euro lagen,und in welcher Weise wurde der Verleih deut-scher Staatsgelder demokratisch legitimiert?

16. AbgeordneterDr. Peter

Gauweiler

(CDU/CSU)

In welcher Größenordnung hat die DeutscheBundesbank in den Jahren 2006 bis 2011 Geldan die Europäische Zentralbank (EZB) und annationale Notenbaken im Euroraum verliehen,und wie teilen sich die Geldzuwendungen aufdie einzelnen Banken auf?

17. AbgeordneterDr. Peter

Gauweiler

(CDU/CSU)

Aufgrund welcher genauen nationalen undeuropäischen Rechtsgrundlage erfolgte dieGeldvergabe, und bis zu welchem Zeitpunktsoll das vergebene Geld wieder zurückgezahltwerden?

18. AbgeordneterDr. Peter

Gauweiler

(CDU/CSU)

Wie genau ist die Geldvergabe in jedem einzel-nen Fall abgesichert, und was geschieht beiZahlungsunfähigkeit eines Landes?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 14. März 2011

Ende des Jahres 2010 betrugen die Forderungen der DeutschenBundesbank gegenüber der EZB 337,9 Mrd. Euro (siehe Monats-bericht Februar 2011 der Deutschen Bundesbank, S. 73). Davon ent-fielen 1,4 Mrd. Euro auf die Beteiligung am Kapital der EZB,10,9 Mrd. Euro auf Forderungen an die EZB aus der Übertragungvon Währungsreserven und 325,6 Mrd. Euro auf Forderungen andie EZB aus so genannten TARGET-2-Salden.

Ende des Jahres 2006 lagen die Forderungen an die EZB bei18,3 Mrd. Euro. Davon entfielen 1,2 Mrd. Euro auf die Kapitalbetei-ligung an der EZB, 11,8 Mrd. Euro Forderungen an die EZB ausder Übertragung von Währungsreserven und 5,4 Mrd. Euro aufTARGET (TARGET 2 als Nachfolger von TARGET wurde erstEnde 2007 eingeführt).

Das Eurosystem ist gekennzeichnet durch zentrale Entscheidungsfin-dung in der Geldpolitik (EZB-Rat, Direktorium) und dezentrale ope-rative Aufgabenwahrnehmung durch die nationalen Zentralbanken,die insbesondere die geldpolitischen Operationen durchführen. Diedezentrale Ausführung des Zahlungsverkehrs innerhalb der Eurozo-ne schlägt sich in den TARGET-2-Salden nieder.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/5322 – 10 –

Bei den TARGET-2-Salden handelt es sich nicht um Kreditgeschäfteoder Finanzhilfen, die aus Staatsgeldern vergeben werden. Vielmehrstellen die TARGET-2-Salden systeminterne Verrechnungssaldeninnerhalb des Eurosystems dar (die Summe aller TARGET-2-Saldenist null). Die Verfügungen der Geschäftsbanken über ihre Zentral-bankguthaben (beispielsweise durch Überweisung einer ausländi-schen Bank an eine deutsche Bank) können sich in positiven und ne-gativen TARGET-2-Salden der beteiligten nationalen Zentralbankengegenüber der EZB niederschlagen. Über das Zahlungsverkehrssys-tem TARGET 2 wird jährlich eine sehr große Anzahl von Transak-tionen abgewickelt. 2010 liefen allein über die Deutsche Bundesbank44,7 Millionen Transaktionen in einem Gesamtvolumen von213,8 Billionen Euro.

Der im Zusammenhang der Übertragung von Zentralbankgeld beider Deutschen Bundesbank entstandene Saldo ist eine Forderung ge-genüber der EZB. Diese hat ihrerseits Forderungen und Verbindlich-keiten gegenüber anderen Zentralbanken der Eurozone. Unabhängigdavon, von welcher Zentralbank innerhalb des Eurosystems ein geld-politisches Refinanzierungsgeschäft getätigt wurde, werden die damitverbundenen Risiken immer vom Eurosystem als Ganzes getragen.Die einzelne nationale Zentralbank ist daran risiko- und ertragsmä-ßig nach dem Kapitalschlüssel der EZB beteiligt. Ein Verlust tritt imÜbrigen nur dann ein, wenn ein Geschäftspartner des Eurosystemsausfällt und die von ihm hinterlegten Sicherheiten bei ihrer Verwer-tung trotz der vom Eurosystem angewandten Risikokontrollmaßnah-men nicht den vollen Wert der damit abgesicherten Refinanzierungs-geschäfte einbringen.

Das Ausfallrisiko eines geldpolitischen Refinanzierungsgeschäftsund die Verlusttragung sind unabhängig davon, ob und welche Zent-ralbank des Eurosystems eine aus dem Zahlungsverkehr resultieren-de Saldoforderung hält.

Im Übrigen wird auf die Pressemitteilung der Deutschen Bundes-bank vom 22. Februar 2011 und die Veröffentlichungen anlässlichder Bilanzpressekonferenz am 8. März 2011 verwiesen (www.bun-desbank.de).

Die Schaffung von Zentralbankgeld gehört zu den Kernaufgabender Geldpolitik, die durch den Vertrag von Maastricht auf die Ge-meinschaftsebene als ausschließliche Zuständigkeit übertragen wurde(vgl. die Artikel 127 bis 132, 136 bis 138, 282 des Vertrages über dieArbeitsweise der Europäischen Union – AEUV – sowie die Satzungdes Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank –ESZB-Satzung).

19. AbgeordneterKlausHagemann

(SPD)

Welche finanziellen Auswirkungen hat der vonder Bundesregierung beim Europäischen Ratam 11. und 12. März 2011 vereinbarte Zins-nachlass von 100 Basispunkten für Griechen-land und die Verlängerung der Laufzeit desKredits an die Hellenische Republik von dreiauf siebeneinhalb Jahre für die bundeseigeneKfW Bankengruppe und ggf. den Bundeshaus-halt insbesondere auch im Hinblick auf das für

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5322– 11 –

den Europäischen Stabilitätsmechanismus(ESM) vorgeschlagene „Pricing“ auf Aus-schussdrucksache 17(8)2965, und wie beurteiltdie Bundesregierung sowohl die Schuldentrag-fähigkeit Griechenlands angesichts eines nachPressemeldungen „erdrückenden Schulden-bergs“ („Frau Holle lässt Milliarden rieseln“,WirtschaftsWoche 12/2011), der bereits jetzt„148 Prozent der Wirtschaftsleistung“ desLandes erreicht hat „und schon 2013 auf160 Prozent klettern dürfte“ („Der rasante Ab-stieg des Euro-Sünders Griechenland“, DIEWELT vom 3. März 2011) als auch die wirt-schaftlichen Perspektiven dieses Mitglieds derEurogruppe, die nach diesen Pressemeldungen„Skeptiker bestätigt, die ein Kreditprogrammfür Griechenland ohne Umschuldung von An-fang an für sinnlos, ja schädlich hielten, weil esgriechische Schulden nur weiter erhöhe, bisam Ende doch der unausweichliche Bankrottfolge“?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 31. März 2011

Beim informellen Sondergipfel haben die Staats- und Regierungs-chefs der Eurozone am 11. März 2011 u. a. festgelegt: „[...] in Anbe-tracht der von Griechenland im Kontext seines Anpassungspro-gramms eingegangenen Verpflichtungen kann der Zinssatz bei sei-nen Darlehen um 100 Basispunkte angepasst werden. Überdies wirddie Laufzeit für alle Griechenland im Rahmen des Programms ge-währten Darlehen im Einklang mit dem IWF [Internationaler Wäh-rungsfonds] auf 7,5 Jahre verlängert. Die Finanzminister werden dieEinzelheiten der Durchführung dieser Beschlüsse genauer festlegen.“Die Festlegung der Einzelheiten ist durch die Finanzminister nochnicht erfolgt; z. B. ist derzeit noch nicht entschieden, ob die Laufzeitaller Kredittranchen verlängert wird oder nur die Laufzeit der nochauszureichenden Kredittranchen. Nachdem entsprechende Änderun-gen im Kreditvertrag und in der Gläubigervereinbarung getroffensind, wird das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die finanziel-len Auswirkungen ermitteln.

Vor Auszahlung einer Kredittranche wird jeweils die Schuldentragfä-higkeit Griechenlands geprüft, zuletzt Mitte März 2011. Die EU-Kommission und der IWF bestätigten zu diesem Zeitpunkt im Ba-sisszenario, dass Griechenland nach derzeitigem Stand seine Schul-den zurückzahlen könne. Das Kommissionsdokument zur gemeinsa-men Mission von EU-Kommission, IWF und Europäischer Zentral-bank wurde den haushaltspolitischen Sprechern der Fraktionen undden Obleuten des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestagesam 24. Februar 2011 übersandt. Dieses Dokument geht auch auf dieSchuldentragfähigkeit Griechenlands unter Berücksichtigung derwirtschaftlichen Perspektiven und auf Schätzungen für den nomina-len Schuldenstand ein; die EU-Kommission schätzt den Höchststandder Schulden Griechenlands für das Jahr 2012 auf 159,4 Prozent desBruttoinlandsprodukts und in den Folgejahren abfallend.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/5322 – 12 –

Die Staats- und Regierungschefs des Eurowährungsgebiets haben be-schlossen, dass die Zinsfestsetzung des zukünftigen ESM im Ein-klang mit den Grundsätzen der Zinsfestsetzung des IWF erfolgensoll. Für ESM-Darlehen soll zukünftig folgende Zinsstruktur gelten:Zusätzlich zu den Refinanzierungskosten wird eine Gebühr von200 Basispunkten auf das gesamte Darlehen erhoben. Darüberhinaus wird ein weiterer Aufschlag von 100 Basispunkten für Dar-lehensbeträge erhoben, die nach drei Jahren noch nicht zurückge-zahlt wurden. Durch die Anpassung des Zinssatzes für Griechenlandentsteht eine Vergleichbarkeit in der Behandlung zu unterstützenderEurostaaten.

20. AbgeordneterManuelSarrazin

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wann hat der Präsident des Europäischen Ra-tes im Rahmen der in den Schlussfolgerungendes Europäischen Rates vom 4. Februar 2011festgeschriebenen Konsultationen mit denStaats- und Regierungschefs der Euroländerüber eine neue Qualität der wirtschaftspoli-tischen Koordinierung im Eurowährungsge-biet zur Verbesserung der Wettbewerbsfähig-keit seine Gespräche mit BundeskanzlerinDr. Angela Merkel bzw. Vertreterinnen undVertretern der Bundesregierung geführt, undwelche inhaltlichen Erläuterungen wurden sei-tens der Bundesregierung dem Präsidenten desEuropäischen Rates übermittelt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 31. März 2011

Der Kabinettchef des Präsidenten des Europäischen Rates hat zu-sammen mit einem Vertreter des Präsidenten der EU-Kommissiondie europapolitischen Berater der Staats- und Regierungschefs derEuroländer am 17. und 28. Februar 2011 sowie 8. März 2011 zu denInhalten des Euro-Plus-Pakts konsultiert.

21. AbgeordneteDr. Kirsten

Tackmann

(DIE LINKE.)

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundes-regierung aus dem „Strategischen Handlungs-konzept zur Darstellung des Kampfmittelrisi-kos“, insbesondere hinsichtlich der sich ausdem Sicherheitsrisiko ergebenden Notwendig-keit eines Beginns der Beräumung der Kyritz-Ruppiner Heide und ihrer Finanzierung?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 28. März 2011

Beim „Strategischen Handlungskonzept zur Darstellung des Kampf-mittelrisikos“ handelt es sich um ein Gutachten, das durch die Ober-finanzdirektion Niedersachsen (Leitstelle des Bundes für Boden- undGrundwasserschutz) für den Bund erstellt wurde und seit Januar2011 vorliegt. Die Bundesregierung sieht in diesem Gutachten eine

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5322– 13 –

Planungsgrundlage, aus der nach Wegfall des militärischen Statusdes Truppenübungsplatzes Wittstock und seiner Überführung in einezivile Verwaltung Maßnahmen zur Erfüllung der Eigentümerpflich-ten abgeleitet werden können. Das Gutachten greift unter anderemforst-(waldbrand)schutz-, naturschutz- und arbeitsschutzrechtlicheAspekte auf.

Die endgültige Festlegung der Maßnahmen erfolgt in enger Abstim-mung mit den örtlich zuständigen Ordnungsbehörden. Der betreffen-de Arbeitskreis hat seine Arbeit aufgenommen. Exakte Finanzpla-nungen werden dem Planungsfortschritt entsprechend vorgenom-men. Gleiches gilt für den Zeitplan zur Maßnahmenumsetzung.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaftund Technologie

22. AbgeordneteEdelgard

Bulmahn

(SPD)

Welche konkreten Handelsbeschränkungenbzw. Hemmnisse für den Handel mit den Staa-ten des südlichen Mittelmeerraums (Ägypten,Tunesien, Algerien, Marokko, Libyen) beab-sichtigt die Bundesregierung entweder durchbilaterale Verträge oder durch Initiativen aufEbene der Europäischen Union abzubauen?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzervom 31. März 2011

Die Handelspolitik liegt in der Zuständigkeit der EuropäischenUnion. Die Bundesregierung hat daher auf Ebene der EU-Vorschlä-ge in die laufenden Diskussionen über die Neugestaltung der EU-Politik gegenüber den Staaten des südlichen Mittelmeerraums einge-bracht mit dem Ziel, alle Möglichkeiten für Handelserleichterungenzu prüfen und schnellstmöglich umzusetzen, vordringlich zugunstenderjenigen Staaten, die im Demokratisierungsprozess vorangeschrit-ten sind.

Mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24. März2011 ist eine grundlegende politische Orientierung für die weiterenArbeiten der EU in dieser Frage beschlossen worden, auf deren zügi-ge Umsetzung die Bundesregierung drängen wird.

Die Festlegung konkreter Einzelmaßnahmen muss auf EU-Ebene er-folgen. Aus Sicht der Bundesregierung gehören dazu alle mit derWorld Trade Organization (WTO) konformen Maßnahmen, die derErleichterung des Marktzugangs für Produkte aus den Staaten dessüdlichen Mittelmeerraums dienen, insbesondere der Abbau nochbestehender Zölle (außer auf Waffen und Munition), Erleichterun-gen beim Marktzugang für Dienstleistungen und die Vereinfachungder Ursprungssregeln.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/5322 – 14 –

23. AbgeordneterGünter

Gloser

(SPD)

Welche konkreten Handelsbeschränkungen– insbesondere nichttarifäre Hemmnisse – be-stehen derzeit noch für den Handel zwischender EU und den Staaten des südlichen Mittel-meerraums (Ägypten, Tunesien, Algerien,Marokko, Libyen)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzer

vom 1. April 2011

Die EU hat mit allen Staaten des südlichen Mittelmeerraums ein Ab-kommen über Handelsliberalisierung geschlossen bzw. befindet sichin (weiteren) Verhandlungen zu solchen Abkommen. Die Abkom-men sehen in der Regel neben dem Abbau tarifärer auch den Abbaunichttarifärer Handelshemmnisse vor.

Im Bereich der nichttarifären Handelshemmnisse ist im Agrarbe-reich insbesondere auf tier- und pflanzengesundheitliche Maßnah-men auf Grundlage des WTO-Sanitary and Phytosanitary-Überein-kommens zu verweisen. Regelungen der EU (bzw. der nordafrika-nischen Länder) beruhen nahezu ausschließlich auf internationalvereinbarten Standards des Codex Alimentarius, der World Organi-zation for Animal Health und des International Plant ProtectionConvention.

Es ist nicht bekannt, dass der Handel mit den o. g. Staaten durchnichttarifäre Handelshemmnisse der EU behindert wird. Umgekehrtwenden einige Staaten des südlichen Mittelmeerraums Praktiken an,die den Marktzugang der EU bzw. den Zugang zu Rohstoffen, aberauch die Ausfuhr bestimmter Produkte behindern.

Das Abkommen mit Ägpten sieht eine nahezu vollständige Liberali-sierung vor. Kontingentsregelungen bestehen für Tomaten, Gurken,Artischocken, Zucchini, Weintrauben, Knoblauch, Erdbeeren, Reis,Zucker, verarbeitete Produkte mit hohem Zuckergehalt und verarbei-teten Thunfisch und Sardinen.

Nichttarifäre Handelshemmnisse sind

– Exportsteuern/-restriktionen für Rohstoffe (Metallschrott und Fut-termittel) sowie für bestimmte Lebensmittel oder Baustoffe; SPS-Maßnahmen (Geflügel, Fleisch);

– geänderte Zertifizierungsvorschriften;

– Textilkennzeichnungsvorschriften;

– Vorschriften zur chemischen Behandlung von Baumwolle.

Mit Marokko wurde im Dezember 2010 ein Abkommen zur Liberali-sierung des Agrarbereichs abgeschlossen. Mit Inkrafttreten des Ab-kommens wird die EU ihre Zölle für 55 Prozent der Einfuhren ausMarokko sofort vollständig abbauen. Im Gegenzug werden die Zöllefür 45 Prozent der Ausfuhren aus der EU (bezogen auf den Wert desaktuellen Handelsvolumens) unmittelbar entfallen eine weitere Libe-ralisierung auf dann 70 Prozent des wertmäßigen Handelsvolumens

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5322– 15 –

wird innerhalb von zehn Jahren erfolgen. Die fehlende Dienstleis-tungsfreiheit erschwert z. B. die Niederlassung deutscher Architek-ten in Marokko. Ein Abkommen mit der EU wird seit 2009 verhan-delt; Fortschritte sind derzeit nicht erkennbar. Ein weiteres nichttari-färes Handelshemmnis ist das Exportverbot für bestimmte Häuteund Felle.

Auch mit Tunesien sind Verhandlungen der EU über ein Abkommenzur Liberalisierung des Agrar- und Fischereibereichs weit fortge-schritten. Aufgrund der derzeitigen politischen Situation hat die letz-te Verhandlungsrunde Ende 2010 stattgefunden.

Als nichttarifäres Handelshemmnis sind insbesondere die intranspa-renten Einfuhrvorschriften und -beschränkungen für alkoholischeGetränke zu nennen.

Mit Algerien besteht seit 2005 ein Assoziierungsabkommen, nachdem die Zölle zwischen der EU und Algerien sukzessive abgebautwerden. Algerien hat diesen Liberalisierungsprozess jedoch vorKurzem ausgesetzt mit dem Ziel, in einigen Bereichen neu zu verhan-deln.

In diesem Kontext wurden Maßnahmen ergriffen, die als Handels-hemmnis wirken:

– belastende Einfuhrvorschriften (Akkreditive, Einfuhrzertifikate);

– Beschränkungen ausländischer Direktinvestitionen (algerischeMehrheitsbeteiligung);

– Bevorzugung nationaler Bewerber bei der Vergabe öffentlicherAufträge;

– Einfuhrrestriktionen und Schutz geistiger Eigentumsrechte beiPharmaprodukten;

– Zugang zu Häfen (im Dienstleistungssektor).

Mit Libyen besteht kein bilaterales Abkommen. Seit 2008 verhan-deln beide Seiten jedoch über ein Rahmenabkommen, das auch denHandel umfassen soll. Derzeit sind die Verhandlungen ausgesetzt. In-formationen über nichttarifäre Handelshemmnisse liegen nicht vor.

24. AbgeordneterGünter

Gloser

(SPD)

Welche dieser Handelsbeschränkungen solltennach Ansicht der Bundesregierung schnell be-seitigt werden?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzer

vom 1. April 2011

Die Bundesregierung hat auf Ebene der EU Vorschläge in die laufen-den Diskussionen über die Neugestaltung der EU-Politik gegenüberden Staaten des südlichen Mittelmeerraums eingebracht mit demZiel, alle Möglichkeiten für Handelserleichterungen zu prüfen und

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/5322 – 16 –

schnellstmöglichst umzusetzen, vordringlich zugunsten derjenigenStaaten, die im Demokratisierungsprozess vorangeschritten sind.

Mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24. März2011 ist eine grundlegende politische Orientierung für die weiterenArbeiten der EU in dieser Frage beschlossen worden, auf deren zügi-ge Umsetzung die Bundesregierung drängen wird.

Die Festlegung konkreter Einzelmaßnahmen muss auf EU-Ebene er-folgen. Aus Sicht der Bundesregierung gehören dazu alle WTO-kon-formen Maßnahmen, die der Erleichterung des Marktzugangs fürProdukte aus den Staaten des südlichen Mittelmeerraums dienen,insbesondere der Abbau noch bestehender Zölle und Kontingentev. a. bei Agrarprodukten, Erleichterungen beim Marktzugang fürDienstleistungen und die Vereinfachung der Ursprungsregeln (Pan-europa-Mittelmeer-Abkommen).

25. AbgeordneteSylvia

Kotting-Uhl

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie hoch waren die Nettorückstellungender Atomkraftwerksbetreiber für Stilllegung,Rückbau und Entsorgung im Jahr 2010 fürkommerziell genutzte Atomkraftwerke (AKW)in Deutschland, und ist sich die Bundesregie-rung absolut sicher, dass diese Rückstellungenausschließlich für Anlagen in Deutschland undnicht auch anteilig für AKW-Beteiligungen imAusland gebildet sind (bitte mit Begründung)?

Antwort des Staatssekretärs Jochen Homann

vom 30. März 2011

Die Höhe der Rückstellungen, die von den Energieversorgungsunter-nehmen auf der Grundlage des Atomgesetzes nach den handelsbilan-ziellen Vorschriften für die Entsorgung von radioaktiven Betriebsab-fällen und bestrahlten Brennelementen sowie für die Stilllegung undden Rückbau von Kernkraftwerken in Deutschland gebildet werden,betrug zum 31. Dezember 2010

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5322– 17 –

26. AbgeordneterOliver

Krischer

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie begründet die Bundesregierung, dass siein den Literaturempfehlungen des Berichts derBundesministerien für Umwelt, Naturschutzund Reaktorsicherheit sowie für Wirtschaftund Technologie an den Ausschuss für Um-welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit desDeutschen Bundestages zum „Stand der Auf-suchung und Förderung von nicht-konventio-nellem Erdgas in Deutschland“ (Ausschuss-drucksache 17(16)219) auf einen Newsletterdes Wirtschaftsverbandes Erdöl- und Erdgas-gewinnung verweist vor dem Hintergrund,dass z. B. die Fraktion der CDU im LandtagNordrhein-Westfalen die BezirksregierungArnsberg für die Weiterleitung des gleichenNewsletters in ihrem Antrag „Unkonventio-nelle Erdgasvorkommen: Grundwasser schüt-zen – Sorgen der Bürger ernst nehmen – Berg-recht ändern“ (NRW-Landtagsdrucksache 15/1190) mit den Worten kritisiert hat, diese habe„bei den Kommunen in der betroffenen Re-gion durch das Weiterleiten von Informatio-nen einer der beteiligten Firmen als Grundlageder Information kommunal Verantwortlicherihren Ruf als unabhängige Genehmigungsbe-hörde anhaltend beschädigt und [werde] kaummehr als kompetent angesehen“, und hält dieBundesregierung diese Informationen desDeutschen Bundestages auf dieser fragwürdi-gen Grundlage angesichts der Bedeutung desThemas „Unkonventionelles Erdgas“ für ange-messen?

Antwort des Staatssekretärs Jochen Homann

vom 30. März 2011

Die Bundesregierung kommentiert nicht die Äußerung von Land-tagsfraktionen.

Die Bundesregierung bewertet die Veröffentlichung „Versorgungs-sicherheit durch Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten“ imNewsletter als einen Beitrag der fachlichen Darstellung zum Themaunkonventionelles Erdgas.

27. AbgeordneterDr. Konstantin

von Notz

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche deutschen Unternehmen exportierennach Kenntnisstand der BundesregierungTechnologien zur Störung von Telekommuni-kationsdiensten und Techniken zur Überwa-chung und Unterbrechung des Internetver-kehrs, und wie gedenkt die Bundesregierungdie Lieferung derartiger, auf repressive Maß-nahmen zielender Technologien deutscher Un-ternehmen, z. B. durch auf den aktuellenStand der Technik angepasste Exportkontrol-len, einzuschränken, nicht zuletzt um die De-mokratisierungsprozesse in Regionen in Nord-afrika und dem Nahen Osten zu unterstützen?

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/5322 – 18 –

Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzer

vom 1. April 2011

Die Bundesregierung verfügt über Informationen über die für denExport von ausfuhrgenehmigungspflichtigen Gütern erteilten Aus-fuhrgenehmigungen, jedoch grundsätzlich nicht über alle Unterneh-men und über die tatsächlich exportierten Güter.

Fragen zu individuellen Vorgängen unterliegen der Geheimhaltungs-bedürftigkeit, da Antragsteller nach § 30 des Verwaltungsverfahrens-gesetzes einen Anspruch darauf haben, dass Betriebs- und Geschäfts-geheimnisse nicht unbefugt offenbart werden. Da auch eine Aus-kunft über die Zahl der erteilten Genehmigungen bei den wenigen,in diesem Sektor miteinander konkurrierenden Unternehmen Hin-weise auf konkrete Unternehmen geben könnte, kann hierzu nichtStellung genommen werden.

Die Ausfuhr von Technologie zur Störung von Telekommunikations-diensten sowie Techniken zur Überwachung und Unterbrechung desInternetverkehrs unterliegt grundsätzlich keiner Genehmigungs-pflicht. Sie ist nur dann ausfuhrgenehmigungspflichtig, wenn sie vonAnhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Aus-fuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr vonGütern mit doppeltem Verwendungszweck (EG-Dual-Use-Verord-nung) oder als besonders entwickelt für militärische Zwecke vonTeil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Anlage zur Außenwirtschafts-verordnung) erfasst ist.

Die Bundesregierung verfolgt gegenüber Drittstaaten grundsätzlicheine restriktive Rüstungsexportpolitik, die sich an den „PolitischenGrundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffenund sonstigen Rüstungsgütern“ von 2000 und dem „GemeinsamenStandpunkt 2008/944/GASP des Rates der Europäischen Unionvom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kon-trolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ orien-tiert.

In den „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Ex-port von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr2000 ist bestimmt, dass Genehmigungen für Exporte von Kriegswaf-fen und sonstigen Rüstungsgütern grundsätzlich nicht erteilt werdenbei dem hinreichenden Verdacht des Missbrauchs zur inneren Re-pression oder zu sonstigen fortdauernden und systematischen Men-schenrechtsverletzungen. Entsprechendes gilt für die Genehmigungs-erteilung bei Dual-Use-Gütern.

Sofern ein Waffenembargo gegen einen Staat durch den Sicherheits-rat der Vereinten Nationen oder die Europäische Union verhängtwurde, sind sämtliche Ausfuhren von Rüstungsgütern in das betref-fende Land verboten.

Daneben bestehen für bestimmte Länder, u. a. Iran und Libyen, fürGüter, die der internen Repression dienen könnten, nach Maßgabeeinschlägiger EU-Sanktionsverordnungen Ausfuhrverbote. Techno-logie zur Störung von Telekommunikationsdiensten sowie Technikenzur Überwachung und Unterbrechung des Internetverkehrs sind

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5322– 19 –

in den Anhängen dieser Verordnungen, in denen die zur internenRepression verwendbaren Ausrüstungen aufgezählt werden, nichtgenannt. Weitere Einschränkungen (Sanktionen) können nur imRahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik von denEU-Mitgliedstaaten beschlossen werden.

28. AbgeordneterFrank

Schwabe

(SPD)

Wie bewertet die Bundesregierung die Risikender Gewinnung von unkonventionellem Erd-gas?

Antwort des Staatssekretärs Jochen Homann

vom 31. März 2011

Bezüglich möglicher Risiken bei der Gewinnung von unkonventio-nellem Erdgas geht die Bundesregierung nach jetzigem Kenntnis-stand davon aus, dass bei Beachtung der geltenden technischen Si-cherheitsvorschriften und aktuellen Umweltstandards keine wesentli-chen Unterschiede zur Gewinnung von konventionellem Erdgas be-stehen. Gegenteilige, wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse hierzuliegen der Bundesregierung gegenwärtig nicht vor.

Durch die Erdgasbohrungen sind mehrere wasserrechtliche Tatbe-stände berührt, die eine entsprechende Prüfung und eine Beteiligungder Wasserbehörden der Länder erforderlich machen. Aus wasser-wirtschaftlicher Sicht geht es insbesondere darum, den Schutz desGrundwassers sicherzustellen. Es muss gewährleistet sein, dass beiden technischen Prozessen keine Substanzen zum Einsatz kommen,die nachteilige Auswirkungen auf die Grundwasserbeschaffenheit er-warten lassen und die Nutzung des Grundwassers beeinträchtigenkönnen.

29. AbgeordneterFrank

Schwabe

(SPD)

Hält die Bundesregierung die Beteiligung derÖffentlichkeit bei Verfahren zur Erteilung vonProbebohrungen nach unkonventionellem Erd-gas für ausreichend?

Antwort des Staatssekretärs Jochen Homann

vom 31. März 2011

Rechtsgrundlage für die Zulassung von Probebohrungen bzw. derGewinnung von unkonventionellem Erdgas ist das Bundesbergge-setz. Die Frage der Pflicht der Umweltverträglichkeitsprüfung(UVP) richtet sich nach der auf Grundlage des Bundesberggesetzeserlassenen UVP-V Bergbau (Verordnung über die Umweltverträg-lichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben). Nach geltendem Rechtunterliegen die Gewinnung von unkonventionellem Erdgas miteinem Fördervolumen von täglich mehr als 500 000 Kubikmeternoder die Errichtung und der Betrieb von Förderplattformen im Be-reich der Küstengewässer und des Festlandsockels einer zwingendenUVP-Pflicht und bedarf der Durchführung eines Planfeststellungs-verfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/5322 – 20 –

30. AbgeordneterFrank

Schwabe

(SPD)

Ist die Bundesregierung der Meinung, dass beiVorhaben zur Gewinnung von unkonventio-nellem Erdgas im Bergrecht Umweltverträg-lichkeitsprüfungen sowie die Prüfung von Aus-wirkungen auf das Grundwasser vorzuschrei-ben sind?

Antwort des Staatssekretärs Jochen Homann

vom 31. März 2011

Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen und zusätzlichdarauf hingewiesen, dass es einer wasserrechtlichen Erlaubnis be-darf, wenn feste oder flüssige Stoffe in das Grundwasser eingebrachtwerden, die sich nachteilig auf die Grundwasserbeschaffenheit aus-wirken können.

31. AbgeordneterFrank

Schwabe

(SPD)

Für welche ausländischen Projekte der Nukle-artechnologie hat die Bundesregierung seit Ok-tober 2009 staatliche Garantien (Hermesbürg-schaften) vergeben, und welche Anfragen fürstaatliche Garantien für Projekte der Nuklear-technologie liegen der Bundesregierung vor?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzer

vom 31. März 2011

Es wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Fragen im MonatFebruar 2011, hier Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 17/4915 derAbgeordneten Ute Koczy, sowie der Schriftlichen Fragen 52, 53, 54auf Bundestagsdrucksache 17/3620 und der Schriftlichen Frage 33auf Bundestagsdrucksache 17/3807 verwiesen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeitund Soziales

32. AbgeordneteDiana

Golze

(DIE LINKE.)

Ist es systematisch zutreffend, dass Kinder imHaushalt von nach dem Zweiten Buch Sozial-gesetzbuch (SGB II) leistungsberechtigtenAlleinerziehenden keinen Anspruch auf dieLeistungen des Bildungs- und Teilhabepaketshaben, sofern die Kinder aufgrund vonKinderunterhalt und Kindergeld selbst nichtals Hartz-IV-leistungsberechtigt gelten, undwie viele Kinder sind ggf. nach Schätzung derBundesregierung von dieser Regelungslückebetroffen?

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5322– 21 –

Antwort des Staatssekretärs Gerd Hoofe

vom 1. April 2011

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind bedürftigkeitsauslö-send ausgestaltet. Das bedeutet, dass ein Anspruch auf diese Leistun-gen nur besteht, soweit Leistungsberechtigte hilfebedürftig sind, dieBedarfe für Bildung und Teilhabe also nicht durch zu berücksichti-gendes Einkommen decken können.

Eigenes Einkommen von Kindern, die mit ihrem Elternteil in einerBedarfsgemeinschaft leben, mindert ausschließlich deren eigene Be-darfe. Die Reihenfolge der Einkommensberücksichtigung bestimmtsich nach § 19 Absatz 3 SGB II in der mit Wirkung vom 1. Januar2011 geltenden Fassung: Einkommen des betreffenden Kindes decktzuerst die Regel- und Mehrbedarfe und danach die Bedarfe für Un-terkunft und Heizung. Eigenes Einkommen des Kindes, das anschlie-ßend noch vorhanden ist, deckt darüber hinaus die Bedarfe für Bil-dung und Teilhabe in der Reihenfolge der Absätze 2 bis 7 des § 28SGB II.

Dies stellt keine Regelungslücke dar, sondern ist Folge der bedürftig-keitsauslösenden Ausgestaltung der Leistungen für Bildung und Teil-habe als Teil des soziokulturellen Existenzminimums.

Kindergeld wird jedoch nicht vorrangig zur Deckung der Bedarfefür Bildung und Teilhabe von Kindern eingesetzt. Nach § 11 Ab-satz 1 Satz 4 SGB II in der ab 1. April 2011 geltenden Fassung wirdKindergeld dem Kind als Einkommen nur zugerechnet, soweit es beidem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts mit Aus-nahme der Bedarfe für Bildung und Teilhabe benötigt wird. Hat derElternteil, mit dem ein Kind in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, keinweiteres Einkommen, wird der Teil des Kindergeldes, der nicht zurDeckung der Regel- und Mehrbedarfe sowie der Bedarfe für Unter-kunft und Heizung des jeweiligen Kindes benötigt wird, bei dem El-ternteil als Einkommen berücksichtigt. In diesem Fall besteht dannein ungeschmälerter Anspruch des Kindes auf Bildung und Teilhabe.

Da keine Reglungslücke besteht, können auch keine zahlenmäßigenAngaben darüber gemacht werden.

33. AbgeordneteJuttaKrellmann

(DIE LINKE.)

Trifft es zu, dass die gesetzliche Grundlagesowie die Verfahrenswege, die im Sinneeiner Allgemeinverbindlichkeitserklärung desBranchentarifvertrages in der SGB-II- bzw.SGB-III-geförderten Weiterbildung zu beach-ten sind, im Rahmen des Vermittlungsverfah-rens an keinem Punkt verändert wurden unddass folglich ein neuer Antrag der Tarifpartnerbeschlossen und eingereicht, vom Tarifaus-schuss behandelt und durch Beschluss der Bun-desregierung nach Prüfung anhand der bereitsim vergangenen Verfahren angewandten Krite-rien für rechtsverbindlich erklärt werdenmuss?

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/5322 – 22 –

34. AbgeordneteJutta

Krellmann

(DIE LINKE.)

Wann wird das Bundesministerium für Arbeitund Soziales den im Rahmen des von Bundes-regierung und Bundesrat ausgehandeltenHartz-IV-Kompromisses vereinbarten Min-destlohn in der Weiterbildung (vgl. „Mindest-lohn für drei weitere Branchen geplant“, NeueWestfälische, 10. März 2011) für allgemeinver-bindlich erklären, und welche Maßgabenmacht die Bundesregierung für die Terminie-rung der Allgemeinverbindlichkeitserklärunggeltend?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ralf Brauksiepevom 29. März 2011

Der Erlass einer Mindestlohnverordnung in der Aus- und Weiterbil-dungsbranche nach dem SGB II oder SGB III setzt einen neuenAntrag von Tarifvertragsparteien aus der Branche voraus. Das aufAntrag der Tarifvertragsparteien in der Branche (Zweckgemein-schaft von Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Trägerberuflicher Bildung einerseits sowie der Vereinten Dienstleistungsge-werkschaft ver.di und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaftandererseits) vom 12. Mai 2009 eingeleitete Verfahren zum Erlasseiner Mindestlohnverordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendege-setz (AEntG) wurde im August 2010 ohne Verordnungserlass abge-schlossen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird im Falle einesneuen Antrags den Erlass einer Mindestlohnverordnung in der Aus-und Weiterbildungsbranche nach dem SGB II oder SGB III anhandder Voraussetzungen des AEntG erneut eingehend prüfen. Bislangliegt ein solcher Antrag dem Bundesministerium für Arbeit undSoziales nicht vor.

35. AbgeordneteYvonne

Ploetz

(DIE LINKE.)

Wie viele Jugendliche, im Alter zwischen 15und 24 Jahren, sind derzeit hilfebedürftig trotzErwerbsarbeit, und wie hat sich diese Anzahlüber die Jahre hinweg seit 2005 verändert?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Ralf Brauksiepe

vom 29. März 2011

Die statistische Berichterstattung der Bundesagentur für Arbeit überEinkommen aus Erwerbstätigkeit unterliegt einer zeitlichen Ein-schränkung; sie ist von Januar bis September 2005 und ab Januar2007 möglich. Von Oktober 2005 bis Dezember 2006 stehen Anga-ben zum Erwerbseinkommen für statistische Auswertungen nicht zurVerfügung.

Ab 2007 ist zudem eine integrierte Auswertung der Grundsiche-rungsstatistik und der Beschäftigungsstatistik möglich. Für beschäf-tigte Arbeitslosengeld-II-Bezieher können seitdem ergänzende Struk-

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5322– 23 –

turinformationen u. a. zu Berufen, Wirtschaftszweigen, Qualifikatio-nen und Arbeitszeiten gewonnen werden. Ergänzende Informationenzu methodischen Grundlagen sind in dem Sonderbericht der Statistikder Bundesagentur für Arbeit (BA) „Grundsicherung für Arbeit-suchende: Erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Bezieher: Begriff,Messung, Struktur und Entwicklung“ zu finden (http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistische-Analysen/Statistische-Sonderberichte/Statistische-Sonderberichte-Nav.html).

Aktuell liegen differenzierte Auswertungen zu erwerbstätigen Ar-beitslosengeld-II-Beziehern bis Juli 2010 vor. Danach gab es im Juli2010 rund 148 000 Jugendliche im Alter zwischen 15 bis unter25 Jahren, die hilfebedürftig in der Grundsicherung waren undgleichzeitig Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielten. Das ent-sprach einem Anteil von rund 16 Prozent an allen Arbeitslosengeld-II-Beziehern in diesem Alter. 59 000 Jugendliche waren sozialver-sicherungspflichtig vollzeitbeschäftigt. Von diesen befanden sich33 000 und damit mehr als die Hälfte in einem Ausbildungsverhält-nis. Differenzierte Angaben zu weiteren Beschäftigungsformen unddie Entwicklung im Zeitverlauf sind in der folgenden Tabelle enthal-ten.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/5322 – 24 –

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5322– 25 –

36. AbgeordneteBrigitte

Pothmer

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Konsequenzen hat das Urteil des Bun-desarbeitsgerichts (7 AZR 728/09) vom9. März 2011, das die Befristung von Stellenbei der BA aus Haushaltsgründen (vgl. § 14Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 des Teilzeit- undBefristungsgesetzes) gerügt und eine Dauerbe-schäftigung der betroffenen Beschäftigten ver-fügt hat, für die Bundesagentur (bitte Zahl derbetroffenen Beschäftigten, dauerhaft entste-hende jährliche Kosten, geplante Umsetzungdes Urteils innerhalb der BA darstellen), undwie viele Beschäftigte der BA, deren Stellenaus anderen Gründen befristet sind, sind vondem Urteil insofern betroffen, als dass eine be-reits in die Wege geleitete bzw. in den kom-menden Monaten geplante Übernahme in eineweitere befristete oder unbefristete Beschäfti-gung nunmehr wegen des erlassenen Stellenbe-setzungsstopps auf Eis gelegt wurde?

Antwort des Staatssekretärs Gerd Hoofe

vom 1. April 2011

Nach Angaben der BA sind von dem Urteil des Bundesarbeitsge-richts (BAG) rund 4 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter imRechtskreis SGB II und SGB III betroffen. Diese werden in Dauer-arbeitsverhältnisse übernommen.

Um eine Erhöhung des Personalbestands der BA zu vermeiden, hatdie BA am 10. März 2011 bundesweit für alle Bereiche einen soforti-gen Einstellungsstopp veranlasst. Dieser wird aufrechterhalten, bisdie dauerhaft übernommenen Beschäftigten bedarfsgerecht einge-setzt sind. Befristet Beschäftigte, die nicht unter das BAG-Urteil fal-len, können bis zum Ende der Befristung weiterbeschäftigt werden.Zurzeit prüft und bewertet die BA, welche unmittelbaren Konse-quenzen sich für die Personalplanung in den Agenturen für Arbeitund Regionaldirektionen ergeben.

37. AbgeordneterJosef PhilipWinkler

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Inwiefern stimmt die Bundesregierung der vondem Sachverständigen Dr. Ralf Rothkegel inseiner Stellungnahme zur öffentlichen Anhö-rung des Ausschusses für Arbeit und Sozialesam 7. Februar 2011 vertretenen Auffassungzu, die „Kernaussagen des Hartz-IV-Urteilszum materiellen Inhalt des Grundrechts aufexistenzsichernde staatliche Leistungen und zuden prozeduralen Anforderungen an die Kon-kretisierung des menschenwürdigen Existenz-minimums durch einfaches Gesetz sind aufden leistungsrechtlichen Teil des AsylbLG[Asylbewerberleistungsgesetz] im Verhältnis1:1 übertragbar“, und wenn ja, welche Schluss-folgerung zieht die Bundesregierung daraus?

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/5322 – 26 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Hans-Joachim Fuchtel

vom 29. März 2011

Die Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom9. Februar 2010, wonach der Gesetzgeber zur Konkretisierung desGrundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum alle exis-tenznotwendigen Aufwendungen zu bemessen hat, gelten auch imBereich des AsylbLG. Aus diesem Grund prüft die Bundesregierungderzeit die Leistungssätze im AsylbLG. Die Prüfung ist noch nichtabgeschlossen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist deshalb keine ab-schließende inhaltliche Aussage möglich.

38. AbgeordneterJosef PhilipWinkler

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Inwiefern teilt die Bundesregierung die vondem Sachverständigen Dr. Ralf Rothkegel inder öffentlichen Anhörung des Ausschussesfür Arbeit und Soziales am 7. Februar 2011weiter vertretene Auffassung, der „Gesetzge-ber darf Leistungen für das physische Existenz-minimum von nach dem AsylbLG Leistungs-berechtigten nicht niedriger bemessen als fürDeutsche und nicht dem AsylbLG unterste-hende Ausländer“, und wenn ja, welcheSchlussfolgerung zieht die Bundesregierungdaraus?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Hans-Joachim Fuchtel

vom 29. März 2011

Auf die Antwort zu Frage 37 wird verwiesen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung,Landwirtschaft und Verbraucherschutz

39. AbgeordneteKarin

Binder

(DIE LINKE.)

In welcher Höhe hat das Bundesministeriumfür Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-cherschutz (BMELV) den am 23. März 2010offiziell gegründeten „Verband Lebensmittelohne Gentechnik e. V.“ bisher finanziell unter-stützt, und welche weiteren Zuschüsse oderFörderungen des Bundes sind vorgesehen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Gerd Müller

vom 28. März 2011

Das BMELV bewilligte dem „Verband Lebensmittel ohne Gen-technik e. V.“ mit Zuwendungsbescheid vom 8. September 2010 undÄnderungsbescheid vom 17. März 2011 für die Zeit vom 1. Septem-

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5322– 27 –

ber 2010 bis 31. August 2011 (Bewilligungszeitraum) eine nicht rück-zahlbare Zuwendung von höchstens 80 700 Euro. Im Haushaltsjahr2010 wurden an den Zuwendungsempfänger Bundesmittel i. H. v.13 475 Euro und im Haushaltsjahr 2011 bislang i. H. v. 40 570,41 Eu-ro ausgezahlt.

Die Zuwendung wird als Projektförderung gewährt. Die Mittel sindzweckgebunden und dürfen nur für das bewilligte Vorhaben entspre-chend dem Antrag sowie dem Finanzierungsplan verwendet werden.Zweck der Förderung sind die Durchführung von Informationsmaß-nahmen und damit im Zusammenhang stehende öffentlichkeitswirk-same Maßnahmen zur Bekanntmachung und Verbreitung der Nut-zung der Kennzeichnung „Ohne Gentechnik“.

Eine darüber hinausgehende Förderung des Verbandes „Lebensmit-tel ohne Gentechnik e. V.“ ist bislang nicht vorgesehen.

40. AbgeordneteKarin

Binder

(DIE LINKE.)

Wann und zu welchen Bedingungen hat dasBMELV dem Verband die Nutzungsrechte fürdas Logo „Ohne Gentechnik“, wie von derBundesministerin für Ernährung, Landwirt-schaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, am23. März 2010 öffentlich angekündigt, übertra-gen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Gerd Müller

vom 28. März 2011

Der Vertrag zur Nutzung der Markenrechte an dem Logo „OhneGentechnik“ wurde am 20. Mai 2010 geschlossen. Durch diesen Ver-trag wurde dem „Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e. V.“durch das BMELV für zunächst drei Jahre die unentgeltliche Nut-zungsberechtigung für die deutsche, österreichische und schweizerWort-Bild-Marke „Ohne Gentechnik“ übertragen. Der Vertrag ver-längert sich jeweils um drei Jahre, wenn er nicht mit einer Frist vonzwölf Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

41. AbgeordneteKarin

Binder

(DIE LINKE.)

Wie belegt die Bundesregierung, dass kein In-teressenskonflikt und keine unzulässige Mittel-vergabe des Bundes bzw. Bevorteilung einesUnternehmens vorliegen, da bei dem eingetra-genen Verein und dem Unternehmen „grüne-köpfe, Strategieberatung Reuter, Rehn & Kol-legen GbR“ die Person der Geschäftsführungund die Postanschrift identisch sind?

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/5322 – 28 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Gerd Müller

vom 28. März 2011

Die Bundesregierung kann vorliegend keinen Interessenkonflikt odereine unzulässige Mittelvergabe erkennen. Der „Verband Lebensmit-tel ohne Gentechnik e. V.“ hat die Agentur „grüneköpfe, Strategiebe-ratung Reuter, Rehn & Kollegen GbR“ im Frühjahr 2010 mit derErarbeitung eines Konzepts und der Durchführung von Informa-tionsmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel einer besse-ren Bekanntmachung der Kennzeichnung „Ohne Gentechnik“ undzur Verbreitung des entsprechenden Logos beauftragt. Diese Ent-scheidung wurde mit der Kompetenz der Agentur begründet.

Nachdem sich abzeichnete, dass weder die Finanzausstattung desVerbandes noch der erkennbare anfängliche Arbeitsanfall die Schaf-fung einer eigenständigen Verbandsgeschäftsstelle rechtfertigen, be-auftragte der Verband im Herbst 2010 die Agentur durch einen ge-sonderten Vertrag mit der Durchführung der Arbeiten einer Ge-schäftsstelle des Verbandes (Postverkehr, Versendung von Informa-tionsmaterial, Ansprechstelle). Die Geschäftsführung liegt aus-schließlich in den Händen der damit beauftragten Mitglieder desVorstandes des Verbandes.

42. AbgeordneteKarin

Binder

(DIE LINKE.)

Durch welche Maßnahmen stellt das BMELVdie gemeinnützige Arbeit des Verbandes sowiedie Qualität und Zuverlässigkeit bei Vergabeund Verwaltung des Labels „Ohne Gentech-nik“ insbesondere dahingehend sicher, dassder Verband gar nicht selbst prüft, ob die fürdie Ausweisung vorgesehenen Lebensmittel imSinne der Vorgaben tatsächlich frei von gen-technischen Veränderungen sind?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Gerd Müller

vom 28. März 2011

Da das Logo die Angabe „Ohne Gentechnik“ enthält, ist seine Nut-zung an die Erfüllung der Bedingungen des EG-Gentechnik-Durch-führungsgesetzes (EGGenTDurchfG) gebunden. Die Einhaltung die-ser Bedingungen ist durch die Überwachungsbehörden der Länderzu kontrollieren. Der „Verband Lebensmittel ohne Gentechnike. V.“ ist durch den Markennutzungsvertrag verpflichtet, die gemel-deten Markennutzer an die zuständigen Landesbehörden zu melden.

Die Überwachungsbehörden der Länder können die Kennzeichnungals „Ohne Gentechnik“ und somit auch die Nutzung des Logos un-tersagen, falls die Anforderungen für die Ohne-Gentechnik-Kenn-zeichnung nach dem EGGenTDurchfG nicht erfüllt werden.

Da das Logo als Wort-Bild-Marke gesetzlich geschützt ist, kann auchder Inhaber der Markenrechte die Nutzung des Logos untersagen.Durch den Lizenzvertrag zur Nutzung des Logos „Ohne Gentech-nik“ ist der „Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e. V.“ ver-pflichtet, zu kontrollieren, dass die Vertragsmarken nur von den zurNutzung Berechtigten und nur nach Maßgabe des mit ihnen abzu-

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5322– 29 –

schließenden Unterlizenzvertrages verwendet werden. Der Verbandist berechtigt und verpflichtet, Verstöße gegen die Markenrechte ineigenem Namen zu verfolgen. Das BMELV kann auf die Einhaltungder vertraglichen Pflichten durch den Verband aus dem Markennut-zungsvertrag hinwirken.

43. AbgeordneteKathrin

Vogler

(DIE LINKE.)

Welche Maßnahmen plant die Bundesregie-rung, gegebenenfalls gemeinsam oder in Ab-stimmung mit den Mitgliedsländern der EU,um Gesundheitsgefährdungen der Bevölke-rung durch Importe von verstrahlten Nah-rungsmitteln aus Japan oder dem Pazifikraumdauerhaft und nachhaltig auszuschließen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Gerd Müllervom 28. März 2011

Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es zurzeit keine Auswirkungenauf die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland durchmöglicherweise kontaminierte Lebensmittel aus Japan. Hierbei wirddie aktuelle Medienberichterstattung sehr aufmerksam verfolgt.

Der Handel mit Japan ist nach dem schrecklichen Erdbeben unddem Tsunami praktisch zum Erliegen gekommen. Zudem ist Japanein Lebensmittelimportland. Exporte aus Japan nach Deutschlandsind weitgehend auf Spezialitäten beschränkt, wie beispielsweise So-jasaucen und Norialgen. Frischwaren werden praktisch nicht expor-tiert, ausgenommen wenige Fischspezialitäten. Zum Vergleich: 2010führte Deutschland rund 913 000 Tonnen Fisch und Fischerzeugnis-se ein, aus Japan stammten davon nur etwa 60 Tonnen.

In Deutschland ist das Johann Heinrich von Thünen-Institut (vTI)nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz als Leitstelle für die Überwa-chung der hiesigen Umweltradioaktivität in Fischen und Fischerei-produkten zuständig und beobachtet die Lage in Japan aufmerksam.Das Institut geht derzeit davon aus, dass eine Gefährdung der deut-schen Verbraucher durch Fisch aus Japan zum jetzigen Zeitpunktausgeschlossen werden kann.

Europaweite Höchstwerte an Radioaktivität in Lebens- und Futter-mitteln im Falle eines nuklearen Unfalls sind in einer Verordnungder EU-Kommission im Grundsatz bereits seit langem abgestimmt(Verordnung (EURATOM) Nr. 3954/87 des Rates; Höchstwerte fürFuttermittel sind auf der Grundlage dieser Verordnung durch dieVerordnung (EURATOM) Nr. 770/90 abgestimmt worden).

Sollte die Kommission Informationen über eine radiologische Not-standssituation erhalten, aus der sich ergibt, dass die Höchstwerte inLebensmitteln oder Futtermitteln erreicht werden könnten, erlässtsie unverzüglich eine Verordnung zur Anwendung dieser Werte. Le-bens- und Futtermittel, die diese Höchstwerte überschreiten, dürfennicht importiert oder auf den Markt gebracht werden.

Um ein Lagebild zu erhalten, hat die EU-Kommission den Mitglied-staaten am 15. März 2011 empfohlen, ab sofort Lebensmittel pflanz-

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/5322 – 30 –

lichen und tierischen Ursprungs (insbesondere Fisch und Fisch-erzeugnisse) sowie von Futtermitteln aus Japan auf Radioaktivität zuuntersuchen und sofort über ungewöhnliche Messwerte informiert zuwerden. Unsichere Lebensmittel dürfen nicht in den Verkehr ge-bracht werden.

Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklungen in Japan ebenfallssehr sorgfältig. Das BMELV hat die für die Lebensmittelkontrollezuständigen Bundesländer über die Empfehlung der EU-Kommis-sion informiert. Unter anderem haben Länder mit wichtigen interna-tionalen Einfuhrstellen bereits entsprechende Kontrollverfahrenetabliert und führen im Rahmen ihrer Zuständigkeit Untersuchun-gen von Lebensmitteln und Futtermitteln auf Radioaktivität durch.Des Weiteren wurde der Zoll durch das BMF gebeten, die Lebens-mittelüberwachung bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe zu unter-stützen.

Außerdem hat das BMELV das Bundesamt für Verbraucherschutzund Lebensmittelsicherheit in Berlin beauftragt, die Untersuchungs-ergebnisse zentral zu sammeln und sie zügig auszuwerten. AuchErkenntnisse aus den Forschungseinrichtungen (Bundesinstitut fürRisikobewertung, Bundesamt für Strahlenschutz, vTI) fließen hierein.

Nach Aussagen der WHO gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine Hin-weise darauf, dass kontaminierte Nahrungsmittel in andere Ländergelangt sein könnten. Auch dem BMELV liegen zum jetzigen Zeit-punkt keine Kenntnisse hierüber vor.

Es ist darauf hinzuweisen, dass Japan über ein eigenes System zurGewährleistung der Lebensmittelsicherheit verfügt, so dass vor OrtMaßnahmen getroffen werden, um eine Strahlenbelastung der Bevöl-kerung durch den Verzehr kontaminierter Lebensmittel zu verhin-dern.

Am 17. März 2011 wurden die zuständigen japanischen Behördendurch das japanische Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Wohl-fahrt gebeten, notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um die Lebens-mittelsicherheit zu gewährleisten.

Japanische Behörden haben nach Presseberichten vom 21. März2011 kontaminiertes Gemüse und kontaminierte Milch aus den be-troffenen Regionen gefunden. Regierungssprecher Yukio Edano in-formierte, dass ein Lieferverbot für Milch und Gemüse für die vierRegionen Fukushima, Ibaraki und Tochigi (im Süden) und Gunma(im Südwesten) gelte.

Am 24. März 2011 hat die EU-Kommission kurzfristig eine Verord-nung für eine Sonderimportmaßnahme für japanische Erzeugnissemit den Mitgliedstaaten abgestimmt. Danach werden alle Lieferun-gen aus Japan an den Außengrenzen der EU angehalten und über-prüft. Lebens- und Futtermittel, die nach dem 11. März 2011 in be-stimmten Regionen Japans geerntet oder hergestellt wurden, müssenvon einer Deklaration und von Analysenzertifikaten begleitet sein,die feststellen, dass die Erzeugnisse die Höchstgehalte der EU-Ver-ordnung einhalten. Zusätzlich wird ein Teil dieser Sendungen von

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5322– 31 –

den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Labor nochmalsuntersucht werden, bevor sie in die EU eingeführt werden dürfen.

Deutschland importiert kaum Lebensmittel aus Japan. Die Lebens-mittelimporte aus Japan entsprechen rund 0,1 Prozent aller Güterder Land- und Ernährungswirtschaft, die Deutschland importiert.Aus Japan kommen hauptsächlich Würzsoßen (1 539 Tonnen), Wein(361 Tonnen), Tee und Mate (232 Tonnen) sowie Backwaren(527 Tonnen). Der Wert der Güter der Land- und Ernährungswirt-schaft, die aus Japan importiert werden, beträgt rund 33 Mio. Euro.Zum Vergleich: Deutschland importierte 2010 Güter der Land- undErnährungswirtschaft im Wert von 60,7 Mrd. Euro.

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsder Verteidigung

44. AbgeordneteKatja

Keul

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie lange genau war die Einsatzdauer der Sol-datinnen und Soldaten des jeweils letzten Ein-satzkontingentes der verschiedenen Auslands-einsätze der Bundeswehr, deren Einsatzdauerüber vier Monate lag, und aus welchem Grundwar die Verlängerung der Einsatzdauer jeweilsnötig?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsThomas Kossendey

vom 28. März 2011

Die Stehzeit im Einsatz ist in der Konzeption der Bundeswehr grund-sätzlich auf vier Monate festgelegt. Diese Konzeption sieht vor, dassentsprechend der jeweiligen Aufgabe, der dienstlichen Erfordernissebzw. der individuellen Situation der Soldatinnen und Soldaten dieVerlängerung – aber auch die Verkürzung – dieser grundsätzlichenStehzeit möglich ist.

Die Anzahl der Soldatinnen und Soldaten mit einer Stehzeit vonmehr als vier Monaten im Einsatz betrug in den letzten Einsatzkon-tingenten bei ISAF 1 822 von 4 692, bei KFOR 240 von 1 368, beiEUFOR 35 von 116, bei UNIFIL fünf von 251, bei ATALANTAdrei von 414 und bei EUTM SOMALIA einen von 13.

Bei den Missionen EUSEC in der Demokratischen Republik Kongosowie UNAMID und UNMIS im Sudan beträgt die Stehzeit im Ein-satz aufgrund der dienstlichen Erfordernisse (umfangreiche Einarbei-tung und hohe Bedeutung von Kontinuität) grundsätzlich sechs Mo-nate.

Bei den erstgenannten Einsätzen ist zwischen multinationalenDienstposten, deren Stehzeit im Einsatz aufgrund der komplexerenAufgaben meist in Stäben in der Regel ebenfalls sechs Monate odermehr beträgt, und nationalen Dienstposten mit grundsätzlich viermo-

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/5322 – 32 –

natiger Verwendungsdauer zu unterscheiden. Für die nationalenDienstposten gilt, dass von der grundsätzlichen Stehzeit im Einsatznur dann abgewichen wird, wenn es die Aufgabe erfordert oder diebetreffende Soldatin bzw. der betreffende Soldat eine Verlängerungbeantragt hat.

Bei ISAF haben die Erfordernisse des Partnering mit der afghani-schen Armee dazu geführt, dass neben multinationalen Dienstpostenund Führungsdienstposten auch Dienstposten in den Ausbildungs-und Schutzbataillonen sowie in den Operational Mentoring andLiaison Teams auf sechs Monate festgesetzt wurden.

Partnering aus deutscher Sicht bedeutet das gemeinsame Planen,Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten der Operationen sowiedie dazu notwendige gemeinsame vorbereitende Ausbildung. Dabeiwird ein lageabhängiges Mischen von afghanischen und deutschenTruppenteilen bis auf Zugebene angestrebt. Es bedeutet ferner, dassTruppen mehr als bisher in der Fläche operieren. Darüber hinaus ba-siert Partnering während der Durchführung von Operationen aufeiner engen Zusammenarbeit und Abstimmung in gemeinsamenStützpunkten. Dieses Partnering erfolgreich zu gestalten erfordertbeiderseits ein hohes Maß an gegenseitigem Vertrauen und Kenntnisdes jeweils Anderen. Dieses zwingend notwendige Vertrauen kannnur über einen längeren Zeitraum im Rahmen gemeinsamer Ausbil-dung und gemeinsamen Handelns wachsen.

Demgegenüber lassen es die bestehenden und flexiblen Verfahrenzur Regelung der Stehzeit im Einsatz ebenfalls zu, dass Einsatzzeit-räume von weniger als vier Monaten für bestimmte Dienstposten,Spezialisten oder Verwendungen festgelegt werden können. Dieskann auch in der Form des sogenannten Splittings erfolgen. Damitbietet das System ausreichende Möglichkeiten, flexibel auf alle ein-satzrelevanten Erfordernisse zu reagieren, und hat sich in dieserForm bewährt.

45. AbgeordneterPaul

Schäfer

(Köln)

(DIE LINKE.)

Welche Drohnen der Bundeswehr sind bislangwährend des Einsatzes in Afghanistan abge-stürzt, und was war jeweils die Ursache dafür?

46. AbgeordneterPaul

Schäfer

(Köln)

(DIE LINKE.)

In wie vielen Fällen konnten die abgestürztenDrohnen anschließend wieder eingesetzt wer-den, und in wie vielen Fällen musste ein Ersatzbeschafft werden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Thomas Kossendey

vom 24. März 2011

Die Bundeswehr setzt seit dem Jahr 2003 im Einsatzgebiet ISAF inAfghanistan unbemannte Systeme zur luftgestützten Aufklärung ein.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5322– 33 –

Derzeit werden im Verantwortungsbereich des RegionalkommandosNord folgende unbemannte Systeme genutzt:

• ALADIN, seit April 2003 mit bisher ca. 1 100 Einsatzflügen,

• LUNA, seit März 2003 mit bisher ca. 3 200 Einsatzflügen,

• KZO, seit Juli 2009 mit bisher ca. 520 Einsatzflügen sowie

• HERON 1, seit März 2010 mit bisher ca. 300 Einsatzflügen.

Mit dem System ALADIN waren bislang fünf Abstürze zu verzeich-nen. Auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse kann festge-halten werden, dass drei Abstürze der Fluggeräte aufgrund techni-scher Probleme und zwei Abstürze durch Fehlbedienung hervorgeru-fen wurden.

Für die vier Abstürze des Systems LUNA waren nach den Untersu-chungsergebnissen zweimal ein technisches Problem sowie zweimalFehler des Bedienpersonals ursächlich.

Die zwei Verluste des Systems KZO konnten jeweils einmal auf tech-nisches Versagen und einmal auf eine Fehlbedienung zurückgeführtwerden.

Der bislang einzige Absturz mit dem Remotely Piloted Aircraft(RPA) HERON 1 ereignete sich nach vorliegenden Untersuchungs-ergebnissen durch einen Motorausfall am 19. Dezember 2010 überunbewohntem Gebiet. Der Bergungsversuch mit einem amerikani-schen Transporthubschrauber scheiterte – das RPA zerbrach nachheftigen Oszillationen unter dem Hubschrauber und stürzte zu Bo-den. Nach Sicherung wesentlicher transportierbarer Komponentenwurden die Reste des Fluggerätes gezielt zerstört. Die Gründe fürden Triebwerksausfall werden zurzeit noch durch die für die Aufar-beitung des Unfalls zuständige Dienststelle des Generals Flugsicher-heit in der Bundeswehr untersucht.

Darüber hinaus ereignete sich mit dem RPA HERON 1 ein Boden-unfall, bei dem das Luftfahrzeug zerstört wurde. Als Unfallursachewurde Fehlbedienung durch das Personal festgestellt.

Alle in dieser Aufstellung aufgeführten unbemannten Luftfahrzeugewurden entweder zerstört oder aus wirtschaftlichen Gesichtspunktennicht wieder instandgesetzt. Lediglich verwertbare Teile und Bau-gruppen wurden – nach erfolgter Instandsetzung und Prüfung – alsErsatzteile für die übrigen Systeme weiterverwendet.

Gezielte Ersatzbeschaffung erfolgte nur für die vier Fluggeräte desSystems LUNA und die beiden zerstörten Systeme des RPA HE-RON 1. Die Verluste der Fluggeräte des Systems ALADIN wurdendurch die Serienbeschaffung in 2008/2009 ausgeglichen. Ein Ersatzder Fluggeräte KZO erfolgte nicht.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/5322 – 34 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr,Bau und Stadtentwicklung

47. AbgeordneteHeidrun

Bluhm(DIE LINKE.)

Wie hoch ist der Anteil der Frauen und derMänner in Ostdeutschland, Berlin und West-deutschland, die im Jahr 2009 und im Jahr2010 Wohngeld erhalten haben?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jan Mücke

vom 31. März 2011

Die Wohngeldstatistik erfasst nur das Geschlecht des Antragstellers/der Antragstellerin, d. h. der wohngeldberechtigten Person. Über dasGeschlecht weiterer Haushaltsmitglieder liefert die Wohngeldstatis-tik keine Informationen.

2009 waren 60 Prozent der antragstellenden Personen weiblich und40 Prozent männlich.

Wohngeldempfängerhaushalte nach Geschlecht der Antragstellerin-nen und Antragsteller 2009

Quelle: Statistisches Bundesamt, Berechnungen des BBSR

Das Statistische Bundesamt wird die Wohngeldstatistik 2010 voraus-sichtlich im Herbst 2011 veröffentlichen. Daher sind noch keine Aus-sagen für 2010 möglich.

48. AbgeordneteHeidrun

Bluhm

(DIE LINKE.)

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierungüber die Anzahl der Frauen und die Anzahlder Männer in Ostdeutschland, Berlin undWestdeutschland, die in den Jahren 2009 und2010 wohnungslos waren?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jan Mücke

vom 31. März 2011

Es gibt keine bundeseinheitliche Statistik über die Zahl der Woh-nungslosen in Deutschland. Die im Auftrag des damaligen Bundes-ministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Ende der 90er-Jahre vergebene Machbarkeitsstudie des Statistischen Bundesamtshat ergeben, dass sich mit der amtlichen Statistik nur Teilmengen derWohnungsnotfälle erfassen lassen. Dazu gehören nur solche Perso-

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5322– 35 –

nen, mit deren Unterbringung die kommunalen Ordnungsbehördenbefasst sind.

Laut Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosen-hilfe ist die Wohnungslosigkeit seit Anfang der 90er-Jahre von einerknappen Million auf ca. 227 000 Menschen 2008 deutlich zurückge-gangen.

49. AbgeordneterMartin

Burkert

(SPD)

Ist es beabsichtigt, zur Lärmentlastung der An-wohnerinnen und Anwohner die nächtlichenGüterzüge aus Nürnberg bzw. München überdie neue ICE-Strecke umzuleiten, anstattdurch das Altmühltal?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 1. April 2011

Laut Auskunft der Deutschen Bahn AG ist es derzeit nicht vorgese-hen, auf der vorgenannten Strecke Güterverkehr durchzuführen.Grundsätzlich sei auf Grundlage der Richtlinie des Eisenbahn-Bun-desamtes (EBA) vom 1. Juli 2008 „Anforderungen des Brand- undKatastrophenschutzes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahn-tunneln“ eine Begegnung zwischen Güterzügen und Reisezügen oh-ne spezielle technische Sicherung bei langen und sehr langen Tun-neln auf zweigleisigen Strecken untersagt. Auf der Strecke Nürn-berg–Ingolstadt sind lange bzw. sehr lange Tunnel nach Definitiondieser Richtlinie vorhanden und es bestehe keine geforderte techni-sche Sicherung, die eine solche mögliche Begegnung ausschließenkönnte. In der Inbetriebnahmegenehmigung des EBA zu dieser Stre-cke sei der Ausschluss von Güterzügen daher explizit genannt. Auf-grund der Streckentopographie wäre ein Verkehren von Güterzügenauf dieser Strecke mit den üblichen Zuglängen und Zuglasten nichtmöglich.

50. AbgeordneterMartin

Burkert

(SPD)

Ist es beabsichtigt, an der Zugstrecke durchdas Altmühltal anstatt von Lärmschutzwändendie so genannte K-Sohle, das Leila-Drehgestell,lärmarme Aufbauten und bessere Bremsen anden Güterzügen zu installieren, und wieschätzt die Bundesregierung allgemein die ge-nannten Lärmschutzmaßnahmen im Vergleichzu Lärmschutzwänden ein?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 1. April 2011

Um den Lärm durch den Schienengüterverkehr bereits an der Quellezu bekämpfen, hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau undStadtentwicklung das Pilot- und Innovationsprogramm „Leiser Gü-terverkehr“ initiiert. Das Pilot- und Innovationsprojekt „Leiser Gü-terverkehr“ enthält drei Schwerpunkte, nämlich das Pilotprojekt„Leiser Rhein“, das Innovationsprogramm Verbundstoffbremssoh-

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/5322 – 36 –

len sowie die Einführung eines lärmabhängigen Trassenpreises. Beibereits bestehenden Strecken soll das LärmsanierungsprogrammSchiene fortgesetzt und intensiviert werden. Dazu sollen auch dieMöglichkeiten des technischen Fortschritts bei Fahrzeugen genutztwerden. So kann die Umrüstung auf lärmarme Bremssohlen durchein lärmabhängiges Trassenpreissystem gefördert werden. In derBündelung der Lärmminderung an Fahrzeugen und am Fahrwegliegt die Chance, die Lärmbelastung der Bevölkerung spürbar zu sen-ken. Ein weiteres ortsbezogenes Pilot- und Innovationsprogramm istderzeit nicht vorgesehen.

51. AbgeordneteAgnes

Krumwiede(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche der insgesamt als Modellvorhaben imRahmen des Programms „Soziale Stadt“ ge-förderten Projekte und andere nicht investiveMaßnahmen waren Vorhaben aus den Berei-chen der kulturellen Bildung (beispielsweisekulturelle Kinder- und Jugendarbeit), der För-derung der Stadtteilkultur (beispielsweise Bil-dung kultureller Netzwerke) und der Soziokul-tur, und wie plant die Bundesregierung dieStreichung der Mittel für das Programm „So-ziale Stadt“ (Beschluss des Deutschen Bundes-tages zum Bundeshaushalt 2011) zu kompen-sieren, um die Förderung und Weiterführungder Projekte und Maßnahmen sicherzustellenund die (sozio-)kulturelle Infrastruktur in Städ-ten und Stadtteilen zu unterstützen (bitte kon-krete Maßnahmen aufführen)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jan Mückevom 31. März 2011

Über die Auswahl förderfähiger Projekte und deren konkrete För-derinhalte und -höhe entscheiden die Länder entsprechend dergrundgesetzlichen Aufgabenverteilung in alleiniger Zuständigkeit.Eine Übersicht aller Einzelprojekte in den in der Frage genanntenBereichen liegt dem Bund nicht vor.

Die Kürzung der Bundesmittel im Städtebauförderungsprogramm„Soziale Stadt“ und die Streichung der Möglichkeit für sozial-integ-rative Modellvorhaben sind politische Entscheidungen des Parla-ments. Die Finanzierung aktueller Projekte im Rahmen des Pro-gramms „Soziale Stadt“ des Förderjahres 2010 ist gesichert. Bereitsbewilligte Vorhaben können entsprechend den durch die Länder zu-gewiesenen Fördermitteln und Projektlaufzeiten ausfinanziert wer-den.

Die Bundesregierung wird die Belange der betroffenen Quartiereauch in Zukunft unterstützen. Künftig stehen insbesondere städte-bauliche Investitionen in das Wohnumfeld, die Infrastruktur und dieQualität des Wohnens im Vordergrund.

Darüber hinaus wirkt beispielsweise das Programm „Stärken vorOrt“ im Rahmen der Initiative JUGEND STÄRKEN des Bundes-ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5322– 37 –

schwerpunktmäßig in den Gebieten der Sozialen Stadt. Mit STÄR-KEN vor Ort wird unter Aktivierung lokalen Potenzials ein Schwer-punkt auf Maßnahmen zur Unterstützung der sozialen, schulischenund beruflichen Integration benachteiligter Jugendlicher im Sozial-raum gelegt. 198 von insgesamt 238 Fördergebieten der Fördersäu-le 1 „STÄRKEN vor Ort“ in Stadtteilen befinden sich in den Pro-grammgebieten der Sozialen Stadt.

Mit dem Programm „Agenten“ der Kulturstiftung des Bundes(KSB) sollen überwiegend Haupt- und Realschulen in strukturschwa-chen Stadtteilen erreicht werden. Dieser Schwerpunkt wurde u. a. ge-wählt, um Jugendlichen mit kulturfernen Biographien Gestaltungs-und Erfahrungsräume für das Entdecken und Stärken der eigenenKreativität zu eröffnen, sie für Kunst und Kultur zu begeistern undemotionales, soziales und kreatives Lernen zu ermöglichen. Bei derAuswahl und lokalen Vernetzung der beteiligten Schulen wird aufdie im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ etablierten Struktu-ren vor Ort zurückgegriffen.

52. AbgeordneteRita

Schwarzelühr-

Sutter(SPD)

Wie beurteilt die Bundesregierung den neues-ten Zwischenfall, verursacht durch die Schwei-zer Flugsicherung Skyguide, vom 15. März2011 auf dem Flughafen Zürich/Kloten, derwieder zu einer Beinahkollision von zwei Flug-zeugen geführt hatte, und welche Konsequen-zen zieht die Bundesregierung daraus für dieAusgestaltung des Staatsvertrags FABEC(Functional Airspace Block Europe Central)in Bezug auf die Ausführung der Flugsiche-rung im süddeutschen Grenzgebiet durch dieSchweizer Skyguide?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jan Mücke

vom 31. März 2011

Der Bundesregierung liegen bisher keine Erkenntnisse vor, die eineobjektive Beurteilung des Vorfalls und die Rolle der Skyguide zulas-sen.

53. AbgeordneteRita

Schwarzelühr-

Sutter(SPD)

Welche Alternativen zur immer wieder wegenSicherheitsmängeln in Kritik stehendenSchweizer Skyguide strebt die Bundesregie-rung an, und wie ist die Bereitschaft der DFSDeutsche Flugsicherung GmbH, die Über-wachung des Schweizer Flugraums zu über-nehmen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jan Mücke

vom 31. März 2011

Skyguide ist eine nach europäischen Vorschriften zertifizierte Flug-sicherungsorganisation. Die Bundesregierung und die DFS habennicht die Absicht, die Überwachung des Schweizer Luftraums zuübernehmen.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/5322 – 38 –

54. AbgeordneteRita

Schwarzelühr-

Sutter

(SPD)

Welche finanziellen Auswirkungen hat das In-krafttreten des FABEC-Vertrages auf Deutsch-land und die Schweiz?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jan Mücke

vom 31. März 2011

Mit dem FABEC-Vertrag wird die Forderung der europäischen Ver-ordnungen zum einheitlichen europäischen Luftraum umgesetzt,Flugsicherung unabhängig von nationalen Grenzen orientiert an denLuftverkehrsströmen und -erfordernissen zu organisieren. Ob eineNeuordnung der Lufträume und eine neue Aufteilung der Flugsiche-rungsaufgaben auf die beteiligten Flugsicherungsorganisationen Aus-wirkungen auf die jeweiligen Einnahmen aus Flugsicherungsgebüh-ren haben werden, wird derzeit in Fachgruppen geprüft.

55. AbgeordneteRita

Schwarzelühr-

Sutter

(SPD)

Wie schätzt die Bundesregierung die Möglich-keit einer den Anforderungen des nationalen,europäischen und internationalen Rechts ge-recht werdenden Anpassung der Zweihundert-zwanzigsten Durchführungsverordnung zurLuftverkehrs-Ordnung (220. DVO) etwa durcheine räumliche Verschiebung der festgelegtenEinflugstrecken und Reiseflughöhen bezie-hungsweise eine Verschärfung der DVO durcheine erweiterte zeitliche Beschränkung derNutzung der Flugverfahren oder Anhebungvon Mindestreiseflughöhen ein, und wird dieBundesregierung die 220. DVO anpassen bzw.verschärfen, bevor der Europäische Gerichts-hof in letzter Instanz über die Nichtigkeitskla-ge der Schweiz entscheidet?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jan Mücke

vom 31. März 2011

Die Bundesregierung plant, die Gespräche mit der Schweiz über dieRegelungen zum An-/Abflugverkehr des Flughafens Zürich im lau-fenden Jahr abzuschließen. Dies beinhaltet die Möglichkeit, Anpas-sungen an die 220. DVO vorzunehmen.

56. AbgeordneteDaniela

Wagner

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Beratungszwischenergebnisse der„Projektgruppe zur Neustrukturierung derWohnkostenentlastung“ von Bund und Län-dern liegen der Bundesregierung vor?

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5322– 39 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jan Mücke

vom 29. März 2011

Die Länderprojektgruppe „Neustrukturierung der Wohnkostenent-lastung“ (Vorsitz Nordrhein-Westfalen) wurde aufgrund eines Be-schlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau- und Woh-nungswesen der Bauministerkonferenz vom September 2009 einge-richtet. In der Projektgruppe sind auch die Sozialressorts der Ländervertreten. Der Bund ist durch Vertreter der Bundesministerien fürVerkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie für Arbeit und Sozialesauf Fachebene beteiligt.

Die Projektgruppe hat seit ihrer Einrichtung Anfang 2010 insgesamtviermal getagt; in diesem Rahmen wurden zwei Arbeitsgruppen zuModellstrukturen und zum Einkommen eingerichtet. In der letztenSitzung der Projektgruppe im August 2010 wurde beschlossen, imAnschluss an das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zurÄnderung des SGB II und SGB XII das weitere Vorgehen zu erör-tern. Dieses Gesetz wird voraussichtlich Ende März 2011 verkündetwerden. Das weitere Vorgehen wird das Vorsitzland der Projekt-gruppe voraussichtlich im April 2011 abstimmen. Ziel ist, der Bau-ministerkonferenz im Jahr 2012 über die Ergebnisse der Projekt-gruppe zu berichten.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit

57. AbgeordneteVeronika

Bellmann

(CDU/CSU)

Wie wird im Rahmen der Etablierung desKraftstoffs E10 durch die Mineralölgesell-schaften über die Tankstelleninfrastruktur ge-währleistet, dass für die älteren Kraftfahrzeu-ge, die keinen E10-Kraftstoff tanken können,das Angebot an Superkraftstoff ausreichendzur Verfügung steht?

Antwort des Staatssekretärs Jürgen Becker

vom 31. März 2011

Die Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissions-schutzgesetzes (Verordnung über die Beschaffenheit und die Aus-zeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen –10. BImSchV) verpflichtet Tankstellenbetreiber, die E10-Kraftstoffanbieten, an derselben Abgabestelle zusätzlich E5-Kraftstoff anzubie-ten. Diese Regelung gilt zeitlich unbegrenzt.

Damit bleibt für Verbraucher, deren Fahrzeuge über 5 Vol.-Prozenthinausgehende Ethanolanteile im Otto-Kraftstoff nach Angaben derHersteller nicht vertragen, die Versorgung gewährleistet.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/5322 – 40 –

58. AbgeordneterGerd

Bollmann

(SPD)

Unter welchen Umständen bzw. bei welchenNutzungsverfahren gehören tierische Neben-produkte, und damit auch Gülle, in den Zu-ständigkeitsbereich der europäischen Abfall-rahmenrichtlinie?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Katherina Reiche

vom 29. März 2011

Tierische Nebenprodukte einschließlich Gülle, die in den Anwen-dungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (seit 4. März2011 ersetzt durch die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009) fallen, sindvom Anwendungsbereich der Abfallrahmenrichtlinie ausgenommenmit Ausnahme derjenigen, die zur Verbrennung, Lagerung auf einerDeponie oder Verwendung in einer Biogas- oder Kompostieranlagebestimmt sind (Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe f und Absatz 2 Buchsta-be b der Abfallrahmenrichtlinie). Nur wenn einer dieser vier Aus-nahmetatbestände greift, ist demnach zu prüfen, ob tierische Neben-produkte einschließlich Gülle unter die Definition des Abfalls inArtikel 3 Absatz 1 der Abfallrahmenrichtlinie fallen. Ferner ist indiesen Ausnahmefällen zu prüfen, ob sie als Nebenprodukte einzu-stufen sind (Artikel 5 der Abfallrahmenrichtlinie). Innerhalb derBundesregierung besteht Einigkeit, dass Gülle im Sinne von § 2Satz 1 Nummer 2 des Düngegesetzes die Abfalldefinition der Abfall-rahmenrichtlinie nicht erfüllt, wenn sie vor der bestimmungsgemä-ßen Verwendung als Düngemittel zur Produktion von Methan ineiner Biogasanlage genutzt wird.

59. AbgeordneterGerdBollmann

(SPD)

Wie bewertet die Bundesregierung dieMeldungen (EUWID 1/2/2011 S. 1f; EUWID6/2011, S. 10; Recycling Technology vom12. März 2011), dass mehrere hunderttausendTonnen Leichtverpackungen bei den dualenSystemen weniger lizensiert werden, als vonden Inverkehrbringern bei den Industrie- undHandelskammern gemeldet werden, und wel-che Maßnahmen will die Bundesregierung er-greifen, um diesen Missstand zu beseitigen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Katherina Reiche

vom 29. März 2011

Der Bundesregierung liegen entsprechende Meldungen vor, wonachdie von den dualen Systemen an die Gemeinsame Stelle der dualenSysteme gemeldeten, systembeteiligten Verpackungsmengen von dendurch den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK)aus den hinterlegten Vollständigkeitserklärungen für das Jahr 2009ermittelten Mengen abweichen. Das Bundesministerium für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit hat Gespräche mit den für denVollzug der Verpackungsverordnung zuständigen Ländern und mitdem DIHK aufgenommen, um auf eine Aufklärung der Gründe fürdie Abweichung hinzuwirken.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5322– 41 –

60. AbgeordneterMichael

Hartmann

(Wackernheim)

(SPD)

Aus welchem Grund wurden die vom Bundes-ministerium für Umwelt, Naturschutz undReaktorsicherheit an die Großkanzlei White &Case vergebenen Leistungen freihändig verge-ben (vgl. „Heikle Beratung“ in DER SPIE-GEL, 11/2011), und wie wurde diese freihändi-ge Vergabe vergaberechtlich begründet?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ursula Heinen-Esser

vom 31. März 2011

Die Wahl des Vergabeverfahrens erfolgte unter Beachtung der gel-tenden Regelungen des Vergaberechts. Der Auftrag wurde auf derGrundlage des § 3 Absatz 5 Buchstabe g der Vergabe- und Vertrags-ordnung für Leistungen – Teil A – (besondere Dringlichkeit) frei-händig im Wettbewerb mit Einholung von Vergleichsangeboten ver-geben. Die Wertung der Angebote erfolgte – nach den den Bieternim Voraus mitgeteilten Regeln – unter Beteiligung des zuständigenFachreferates durch die Vergabestelle. Die Zuschlagserteilung er-folgt auf das wirtschaftlichste Angebot.

61. AbgeordneterMichaelHartmann

(Wackernheim)

(SPD)

Fand oder findet im Zusammenhang mit dergenannten Ausschreibung ein Nachprüfungs-verfahren gemäß dem Gesetz gegen Wettbe-werbsbeschränkungen (GWB) vor dem Bun-deskartellamt statt, und wenn nein, warumnicht?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ursula Heinen-Esser

vom 31. März 2011

Die Durchführung von Nachprüfungsverfahren nach dem GWB er-folgt nach § 100 GWB nur bei Aufträgen, die den in § 2 der Vergabe-verordnung festgelegten maßgeblichen Schwellenwert erreichen oderüberschreiten. Dieses war bei der in Rede stehenden Vergabe nichtder Fall. Im Übrigen leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungs-verfahren nach § 107 Absatz 1 GWB nur auf Antrag ein. Einen sol-chen Antrag hat es nicht gegeben.

62. AbgeordneteKornelia

Möller

(DIE LINKE.)

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregie-rung über die Probleme bzw. die Auslösungeiner Reaktorschnellabschaltung beim Kraft-werk Isar I vom 17. März 2011 vor, nachdemdas Kraftwerk vom Netz genommen wurde,und welchen Skalenwert hat diese Störung aufder siebenstufigen Meldeskala?

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/5322 – 42 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ursula Heinen-Esser

vom 1. April 2011

Nach Auskunft der bayerischen Atomaufsichtsbehörde (BayerischesStaatsministerium für Umwelt und Gesundheit – BStMUG) wurdedie Reaktorschnellabschaltung (RESA) während des Abfahrens auf-grund eines Füllstandsabfalls im Reaktordruckbehälter ausgelöst. Zudiesem Zeitpunkt war der Reaktor bereits durch Sammeleinfahrenvon Steuerstäben abgeschaltet worden. Die weiteren, noch nicht voll-ständig eingefahrenen Steuerstäbe wurden durch die RESA-Anre-gung zusätzlich hydraulisch unterstützt eingefahren. Warum es zudiesem nicht vorgesehenen Füllstandsabfall gekommen ist, wird nochgeklärt.

Das Ereignis wurde vom Betreiber in die Stufe Null der Internationa-len Bewertungsskala (keine oder sehr geringe sicherheitstechnischeBedeutung) eingestuft.

63. AbgeordneteKornelia

Möller

(DIE LINKE.)

Bestand durch die Probleme in der Nach-betriebsphase und die Schnellabschaltung inIsar I zu irgendeinem Zeitpunkt eine Gefähr-dung für die Bevölkerung, und wann wurdedie Öffentlichkeit bzw. die Bundesregierungüber den Störfall informiert?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ursula Heinen-Esser

vom 1. April 2011

Nein, das Ereignis hatte nach Angaben der zuständigen bayerischenAtomaufsichtsbehörde keine unzulässigen Auswirkungen auf den si-cheren Anlagenbetrieb und die Umgebung.

Am 22. März 2011 hat der Betreiber des Kernkraftwerks Isar I(KKI I), E.ON Kernkraft GmbH, dem BStMUG das Ereignis ent-sprechend den Vorgaben der atomrechtlichen Meldeverordnung an-gezeigt. Mit Schreiben vom 25. März 2011 hat das BStMUG dieMeldung an die Störfallstelle beim Bundesamt für Strahlenschutzund an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reak-torsicherheit weitergeleitet.

64. AbgeordneteKornelia

Möller

(DIE LINKE.)

Gab es in anderen Kernkraftwerken auch Stö-rungen beim vom Netznehmen der Reaktorenwie am 17. März 2011 in Isar I, und welcheFolgen könnte eine Absenkung des Füllstandsdes Kühlwassers in einem Reaktor haben,wenn das Auffüllen des Kühlwassers nichtrechtzeitig vorgenommen werden kann?

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5322– 43 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ursula Heinen-Esser

vom 1. April 2011

Der Bundesregierung sind bisher drei weitere meldepflichtige Ereig-nisse bekannt geworden, bei denen es beim Abfahren der Anlage zurAuslösung einer Reaktorschnellabschaltung aufgrund eines niedrigenFüllstands im Reaktordruckbehälter gekommen ist.

Bei dem meldepflichtigen Ereignis im KKI I konnte der Füllstanddurch betriebliche Maßnahmen wieder angehoben werden, so dassdie zusätzlich vorhandenen Noteinspeisesysteme nicht angefordertwurden.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildungund Forschung

65. AbgeordneterFritz Rudolf

Körper

(SPD)

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagedes Vorsitzenden der ExpertenkommissionForschung und Innovation, Dietmar Harhoff,im „Handelsblatt“ vom 23. Februar 2011, dassdie Nichtumsetzung der steuerlichen For-schungs- und Entwicklungsförderung für dieEntwicklung des deutschen Innovationssys-tems überaus hinderlich sei?

66. AbgeordneterFritz Rudolf

Körper

(SPD)

Wie sehen die von der Bundesministerin fürBildung und Forschung, Dr. Annette Schavan,vorbereiteten Eckpunkte der bereits im Koali-tionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDPversprochenen steuerlichen Forschungs- undEntwicklungsförderung aus, und wann ist mitihrer Umsetzung zu rechnen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Rachel

vom 1. April 2011

Die Fragen 66 und 67 werden im Zusammenhang beantwortet.

Die Bundesregierung investiert in dieser Legislaturperiode zusätzli-che 12 Mrd. Euro in die zentralen Zukunftsbereiche Bildung undForschung. Damit setzt sie trotz Haushaltskonsolidierung gemäß dergrundgesetzlichen Schuldenbremse ein deutliches Signal für die Zu-kunftsfähigkeit des Bildungs- und Forschungsstandortes Deutsch-land. Entsprechend den Festlegungen im Koalitionsvertrag wird dieBundesregierung die Entscheidung über die Einführung einer steuer-lichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) unter Be-rücksichtigung des gebotenen Konsolidierungskurses und der weite-

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/5322 – 44 –

ren wirtschaftlichen Entwicklung zu gegebener Zeit in ein haushalts-und steuerpolitisches Gesamtkonzept einpassen.

Derzeit ist diese Einführung allerdings angesichts der Haushaltslageund des zwingend gebotenen weiteren Konsolidierungskurses nichtrealisierbar (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Große An-frage der Fraktion der SPD auf Bundestagsdrucksache 17/2942).

67. AbgeordneterRené

Röspel

(SPD)

Welche der für die Zulassung der gentechnischveränderten Stärkekartoffel „Amflora“ derFirma BASF Plant Science eingereichten Stu-dien und wissenschaftlichen Analysen wurdenteilweise oder komplett durch Mittel der For-schungsförderung des Bundes finanziert (bitteum tabellarische Übersicht)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Rachel

vom 1. April 2011

Es wurde keine der für die Zulassung der gentechnisch verändertenStärkekartoffel „Amflora“ der Firma BASF Plant Science einge-reichten Studien und wissenschaftlichen Analysen durch Mittel derForschungsförderung des Bundes finanziert.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürwirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

68. AbgeordneteKarin

Roth

(Esslingen)

(SPD)

Welche Ergebnisse speziell für die Verbesse-rung der Situation der Frauen (neue Projekte,Fortführung von Projekten, Unterstützung desFrauenministeriums, Justiz- und Bildungswe-sens, bitte einzeln auflisten) haben die jüngstenRegierungsverhandlungen zwischen der Bun-desrepublik Deutschland und Afghanistan er-bracht, und welche Zusicherungen in Bezugauf das Verhalten der afghanischen Regierungin der Frage einer Verstaatlichung der Frauen-häuser hat die Bundesregierung erhalten?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Gudrun Kopp

vom 1. April 2011

Im Rahmen der Regierungsverhandlungen über deutsch-afghanischeEntwicklungszusammenarbeit (EZ) am 22. Februar 2011 in Kabulhat die Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium fürwirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung betont, dass esweiterer Schritte seitens der afghanischen Regierung bedarf, damitdie in der afghanischen Verfassung verankerte rechtliche Gleichstel-lung von Frauen auch im täglichen Leben spürbar wird. In diesem

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5322– 45 –

Zusammenhang hat die Bundesregierung die Notwendigkeit einesverbesserten Schutzes von Frauen in Notsituationen durch eine bes-sere Unterstützung von Frauenhäusern sowie die Notwendigkeit zurStärkung des afghanischen Frauenministeriums auf nationaler undsubnationaler Ebene als wichtige Voraussetzung zur Förderung von„gender equality“ in Afghanistan unterstrichen. Zwischen derafghanischen und deutschen Regierung bestand Einvernehmen hin-sichtlich der bedeutenden Rolle von Frauen bei der Schaffung einesnachhaltigen Friedens in Afghanistan und hinsichtlich der Notwen-digkeit, Frauen in den politischen Konfliktlösungsprozess einzube-ziehen.

1. Fortführung von Projekten/neue Projekte

Zur Verbesserung der Lage von Mädchen und Frauen setzt diedeutsch-afghanische EZ gezielt mit einem Gender-Mainstreaming-Projekt an (laufendes Vorhaben, keine Neuzusage bei den Regie-rungsverhandlungen 2011). Die nachhaltige Verbesserung der Le-bensumstände von Mädchen und Frauen in Afghanistan erfolgt aberauch indirekt über Programme und Projekte in den Schwerpunktbe-reichen Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung (Schaffung von Beschäf-tigung und Einkommen), Bildung, Rechtsstaatlichkeit sowie Energie-und Trinkwasserversorgung. Für diese Schwerpunktbereiche derdeutsch-afghanischen EZ wurden von der Bundesregierung bei denRegierungsverhandlungen 2011 insgesamt rd. 80 Mio. Euro zuge-sagt.

a) Gender-Mainstreaming-Projekt

Das Gender-Mainstreaming-Projekt ist dem Schwerpunktsektor„Gute Regierungsführung“ der deutsch-afghanischen EZ zugeord-net. Durch seine Querschnittstätigkeit fördert das Gender-Mainstrea-ming-Projekt ferner die stärkere Berücksichtigung von Gender-Aspekten in allen anderen Schwerpunktsektoren der deutsch-afgha-nischen EZ. Das Vorhaben unterstützt unmittelbar die Umsetzungder entsprechenden Vorgaben der Afghan National DevelopmentStrategy und des National Action Plan for Women of Afghanistan.

Neben der Stärkung des afghanischen Frauenministeriums hilft dasVorhaben insbesondere beim Aufbau von Gleichstellungsreferaten(Gender Units) in zahlreichen Sektorministerien, um die Gleichstel-lung im afghanischen öffentlichen Dienst und in der Regierungsar-beit insgesamt zu fördern. Dies geschieht in enger Zusammenarbeitmit der Unabhängigen Verwaltungs- und Reformkommission fürden öffentlichen Dienst (Independent Administrative Reform andCivil Service Commission). Diese hat mit Unterstützung des Vorha-bens jüngst einen ersten Entwurf für eine „Gender Equality Policy“vorgelegt. Initiiert durch die Gleichstellungsreferate haben dasFinanzministerium und das Ministerium für Handel und Industriebereits gezielte Programme zur Fort- und Weiterbildung ihrer Mit-arbeiterinnen eingerichtet.

In Mazar-e Sharif unterstützt das Vorhaben seit Juni 2010 mit rd.130 000 Euro ein Frauenhaus der afghanischen Nichtregierungsorga-nisation Cooperation Center for Afghanistan (CCA). Insgesamt be-schäftigt CCA zwischen 15 und 20 Mitarbeiter, von denen sieben bisacht für die Betreuung und Qualifizierung von Frauen zuständig

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/5322 – 46 –

sind. In den nächsten Monaten werden hier Schulungen zum Themahäusliche Gewalt durchgeführt.

b) Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung

Trotz bereits erzielter Fortschritte verfügen gerade im ländlichenRaum insbesondere Frauen oft weder über Einkommen noch überrealistische Einkommensperspektiven. Deshalb wurde bei den dies-jährigen EZ-Regierungsverhandlungen vereinbart, einen noch stärke-ren Fokus auf die Förderung ländlicher und landwirtschaftlicher Ent-wicklung in Afghanistan zu richten. Zudem sollen die Kontakte zwi-schen deutschen und afghanischen Unternehmen intensiviert wer-den, um afghanische Exporte und Investitionen deutscher Unterneh-mer in Afghanistan zu fördern. Für die fortgesetzte Förderung vonkleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie für lokale undregionale Wirtschaftsförderung in Nordafghanistan wurde bei denRegierungsverhandlungen 2011 eine neue Zusage in Höhe von7 Mio. Euro erteilt.

Insbesondere durch folgende Maßnahmen werden KMU bzw. dieSchaffung von Einkommen und Beschäftigungsmöglichkeiten geför-dert, von denen insbesondere auch Frauen profitieren sollen:

• Förderung und Entwicklung individueller Fertigkeiten (skill deve-lopment) und Bereitstellung von Maßnahmen und Dienstleistun-gen zur Beschäftigungförderung (employment services) speziellfür Frauen, um deren Integration in den Arbeitsmarkt bzw. derenunternehmerische Tätigkeiten zu stärken,

• fortgesetzte Unterstützung zugunsten lokaler Produzenten in denfünf wichtigsten Wertschöpfungsketten (Leder, Gewürze, Edel-steine, Trockenfrüchte und Teppiche),

• Bereitstellung von Trainings- und Fortbildungsmaßnahmen für lo-kale Handwerkskräfte, Produzenten und Unternehmer (Finanzie-rungsfragen, Marketing, Verbesserung der Produktqualität etc.),

• Politikberatung auf nationaler Ebene zur Förderung des Handels,Schaffung eines Rahmens für die Entwicklung der Privatwirt-schaft,

• Entwicklung der Infrastruktur, d. h. Wiederbelebung der Wirt-schaft durch den gezielten Wiederaufbau von Märkten und Stra-ßen,

• Schaffung neuer bzw. Förderung bestehender Institutionen aufnationaler und Provinzebene (z. B. afghanische Exportförder-agentur, der Handelskammern und Handelsvereinigungen, darun-ter insbesondere auch der Frauenorganisationen),

• Verbesserung der Produktqualität, insbesondere von lokalen land-wirtschaftlichen Erzeugnissen und Handwerksprodukten sowieder Schaffung von Handelsnetzwerken und der Förderung vonVermarktungsfähigkeiten, um den Zugang zu lokalen und regio-nalen Märkten zu verbessern.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5322– 47 –

2. Unterstützung des afghanischen Frauenministeriums

Die afghanische Regierung hat bei den Regierungsverhandlungen2011 ausdrückliches Interesse bekundet, einen Teil der neu zugesag-ten Mittel für den „Offenen Politikberatungsfonds“ (Zusage 2011,2 Mio. Euro) zur Kapazitätsverbesserung des afghanischen Frauen-ministeriums einzusetzen. Konkret richtet sich das Interesse Kabulsauf die Erweiterung der Monitoring- und Evaluierungskapazitätendes afghanischen Frauenministeriums. Der bei den Regierungsver-handlungen 2009 zwischen beiden Seiten erstmals vereinbarte Poli-tikberatungsfonds unterstützt die afghanische Regierung in zentralenReformbereichen.

3. Unterstützung des Bildungswesens

Grundbildung ist ein Schlüsselelement in der Stärkung der Rechtevon Frauen in Afghanistan. Grundfähigkeiten wie Lesen und Schrei-ben sowie Grundkenntnisse der IT sind essentiell für die Teilnahmeam Wirtschafts- und Sozialleben. Deshalb wurde bei den Regierungs-verhandlungen 2011 eine neue Zusage in Höhe von 5 Mio. Euro fürdas Grundbildungsprogramm erteilt, welches gezielt auch Bildungs-chancen für Mädchen unterstützt. Insbesondere wird weiterhin die2008 geschaffene, auf die Förderung der Ausbildung von Mädchenausgerichtete fünfjährige Lehrerausbildung im Lehrerausbildungs-zentrum (Teacher Training Center) in Faizabad gefördert. Ebenfallsvereinbart wurde, das Angebot der Lehrerausbildung weiter in denländlichen Raum hineinzutragen (z. B. durch die Eröffnung von Leh-rerausbildungszentren auf Distriktebene, sog. Satellite Teacher Trai-ning Centers), um es Frauen dort zu erleichtern, an entsprechendenProgrammen teilzunehmen.

In Bezug auf das Verhalten der afghanischen Regierung in der Frageder Verstaatlichung der Frauenhäuser hat die Bundesregierung mitt-lerweile erfahren, dass das afghanische Ministerium für Frauenange-legenheiten den umstrittenen Gesetzentwurf zurückgezogen hat.Stattdessen soll nun ein Ausschuss unter Beteiligung von sieben Mi-nisterien und zwei zivilgesellschaftlichen Organisationen eingerichtetwerden, um den künftigen Status der Frauenhäuser in Afghanistanzu bestimmen.

Die afghanische Regierung hat mitgeteilt, dass sie eine staatlicheAufsicht über die Frauenhäuser nicht mehr anstrebt. Insofern warendie internationalen Bemühungen, an denen sich die Bundesregierungaktiv beteiligt hat, durchaus erfolgreich. Die Bundesregierung hat da-bei sorgfältig darauf geachtet, die Unabhängigkeit der afghanischenRegierung nicht in Frage zu stellen.

Berlin, den 1. April 2011

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ISSN 0722-8333