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Deutscher Bundestag 15. Wahlperiode Drucksache 15/1949 07. 11. 2003 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November 2003 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Dr. Bauer, Wolf (CDU/CSU) ............. 64, 65 Bellmann, Veronika (CDU/CSU) .............. 1 Bernhardt, Otto (CDU/CSU) ............. 84, 85 Dr. Brauksiepe, Ralf (CDU/CSU) . . . 114, 115, 116 Brüderle, Rainer (FDP) ............ 43, 44, 45, 46 Carstensen, Peter H. (Nordstrand) .......... 30, 55 (CDU/CSU) Connemann, Gitta (CDU/CSU) .............. 86 Dobrindt, Alexander (CDU/CSU) ......... 87, 88 Dr. Faust, Hans Georg (CDU/CSU) .......... 66 Fischer, Axel E. (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) . 89 Dr. Flachsbarth, Maria (CDU/CSU) . 90, 91, 92, 93 Fricke, Otto (FDP) ...................... 11, 67 Fromme, Jochen-Konrad (CDU/CSU) ......... 31 Göbel, Ralf (CDU/CSU) ........... 12, 13, 14, 15 Götz, Peter (CDU/CSU) ................. 32, 33 Grübel, Markus (CDU/CSU) ................ 94 Haibach, Holger (CDU/CSU) ............... 2, 3 Dr. Happach-Kasan, Christel (FDP) ........ 34, 35 Hochbaum, Robert (CDU/CSU) ........... 47, 48 Hüppe, Hubert (CDU/CSU) ................. 68 Dr. Jüttner, Egon (CDU/CSU) ......... 4, 5, 6, 16 Karwatzki, Irmgard (CDU/CSU) ....... 95, 96, 97 Klimke, Jürgen (CDU/CSU) ........ 36, 49, 98, 99 Klöckner, Julia (CDU/CSU) ................. 69 Koschyk, Hartmut (CDU/CSU) .............. 37 Kretschmer, Michael (CDU/CSU) ........... 100 Dr. Krogmann, Martina (CDU/CSU) ......... 50 Laurischk, Sibylle (FDP) ........... 26, 27, 28, 29 Lengsfeld, Vera (CDU/CSU) ................. 38 Leutheusser-Schnarrenberger, Sabine . 101, 102, 103 (FDP) Lintner, Eduard (CDU/CSU) ............... 104 Löning, Markus (FDP) ............. 70, 71, 72, 73 Marschewski, Erwin (Recklinghausen) . . 7, 8, 17, 18 (CDU/CSU) Mayer, Stephan (Altötting) (CDU/CSU) ...... 105 Meyer, Doris (Tapfheim) (CDU/CSU) ...... 56, 57 Michalk, Maria (CDU/CSU) .... 51, 52, 74, 75, 106 Minkel, Klaus (CDU/CSU) .......... 19, 107, 108 Müller, Hildegard (CDU/CSU) ............... 80 Müller, Michael (Düsseldorf) ........ 76, 77, 78, 79 (SPD) Nolting, Günther Friedrich (FDP) ......... 62, 63 Pau, Petra (fraktionslos) ............ 20, 21, 22, 23 Piltz, Gisela (FDP) ...................... 24, 25 Schulte-Drüggelte, Bernhard ........ 39, 40, 41, 42 (CDU/CSU) Siebert, Bernd (CDU/CSU) .................. 53 Straubinger, Max (CDU/CSU) ............... 81 Strothmann, Lena (CDU/CSU) ...... 109, 110, 111 Dr. Thomae, Dieter (FDP) ............... 82, 83 Voßhoff, Andrea (CDU/CSU) ................ 54 Weis, Reinhard (Stendal) (SPD) ......... 112, 113 Weiß, Peter (Emmendingen) (CDU/CSU) .... 9, 10 Willsch, Klaus-Peter (CDU/CSU) .... 58, 59, 60, 61 Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Abgeordnete Nummer der Frage

Schriftliche Fragen - transplantation-information.de · Deutscher Bundestag 15. Wahlperiode Drucksache 15/1949 07. 11. 2003 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November

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Deutscher Bundestag15. Wahlperiode

Drucksache 15/194907. 11. 2003

Schriftliche Fragenmit den in der Woche vom 3. November 2003eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Dr. Bauer, Wolf (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 64, 65

Bellmann, Veronika (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1

Bernhardt, Otto (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 84, 85

Dr. Brauksiepe, Ralf (CDU/CSU) . . . 114, 115, 116

Brüderle, Rainer (FDP) . . . . . . . . . . . . 43, 44, 45, 46

Carstensen, Peter H. (Nordstrand) . . . . . . . . . . 30, 55(CDU/CSU)

Connemann, Gitta (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 86

Dobrindt, Alexander (CDU/CSU) . . . . . . . . . 87, 88

Dr. Faust, Hans Georg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 66

Fischer, Axel E. (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) . 89

Dr. Flachsbarth, Maria (CDU/CSU) . 90, 91, 92, 93

Fricke, Otto (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 67

Fromme, Jochen-Konrad (CDU/CSU) . . . . . . . . . 31

Göbel, Ralf (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 12, 13, 14, 15

Götz, Peter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 32, 33

Grübel, Markus (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 94

Haibach, Holger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 2, 3

Dr. Happach-Kasan, Christel (FDP) . . . . . . . . 34, 35

Hochbaum, Robert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 47, 48

Hüppe, Hubert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 68

Dr. Jüttner, Egon (CDU/CSU) . . . . . . . . . 4, 5, 6, 16

Karwatzki, Irmgard (CDU/CSU) . . . . . . . 95, 96, 97

Klimke, Jürgen (CDU/CSU) . . . . . . . . 36, 49, 98, 99

Klöckner, Julia (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 69

Koschyk, Hartmut (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 37

Kretschmer, Michael (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 100

Dr. Krogmann, Martina (CDU/CSU) . . . . . . . . . 50

Laurischk, Sibylle (FDP) . . . . . . . . . . . 26, 27, 28, 29

Lengsfeld, Vera (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

Leutheusser-Schnarrenberger, Sabine . 101, 102, 103(FDP)

Lintner, Eduard (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 104

Löning, Markus (FDP) . . . . . . . . . . . . . 70, 71, 72, 73

Marschewski, Erwin (Recklinghausen) . . 7, 8, 17, 18(CDU/CSU)

Mayer, Stephan (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . . 105

Meyer, Doris (Tapfheim) (CDU/CSU) . . . . . . 56, 57

Michalk, Maria (CDU/CSU) . . . . 51, 52, 74, 75, 106

Minkel, Klaus (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 19, 107, 108

Müller, Hildegard (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 80

Müller, Michael (Düsseldorf) . . . . . . . . 76, 77, 78, 79(SPD)

Nolting, Günther Friedrich (FDP) . . . . . . . . . 62, 63

Pau, Petra (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . 20, 21, 22, 23

Piltz, Gisela (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 25

Schulte-Drüggelte, Bernhard . . . . . . . . 39, 40, 41, 42(CDU/CSU)

Siebert, Bernd (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53

Straubinger, Max (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 81

Strothmann, Lena (CDU/CSU) . . . . . . 109, 110, 111

Dr. Thomae, Dieter (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . 82, 83

Voßhoff, Andrea (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 54

Weis, Reinhard (Stendal) (SPD) . . . . . . . . . 112, 113

Weiß, Peter (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . 9, 10

Willsch, Klaus-Peter (CDU/CSU) . . . . 58, 59, 60, 61

Verzeichnis der Fragenden

Abgeordnete Nummerder Frage

Abgeordnete Nummerder Frage

Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung

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Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

Bellmann, Veronika (CDU/CSU)Stellung der Frau in der türkischen Gesell-schaft sowie die Situation ethnischer Min-derheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

Haibach, Holger (CDU/CSU)Haftumstände für Kinder und Jugendlichein der Türkei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

Dr. Jüttner, Egon (CDU/CSU)Unterstützung der Feierlichkeiten zum 200.Jahrestag der Ansiedlung der Deutschenauf der Krim . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

Einrichtung einer deutschen Schule bzw.eines Goethe-Instituts in Breslau . . . . . . . . . . 3

Mittel für die Förderung der deutschenSprache in Südwestafrika . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Marschewski, Erwin (Recklinghausen)(CDU/CSU)

Ablehnung von Wiedergutmachungsleistun-gen für Sudetendeutsche durch denDeutsch-Tschechischen Zukunftsfonds . . . . . 4

Abwahl des Vorsitzenden der „Vereini-gung der befreiten politischen Häftlinge“Oldrich Stransky vor dem Hintergrund derGeschichtsaufarbeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

Weiß, Peter (Emmendingen) (CDU/CSU)Bundesmittel für den Wiederaufbau desIrak . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsdes Innern

Fricke, Otto (FDP)Altersstruktur der eingereisten Aussiedlerseit 1993 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Göbel, Ralf (CDU/CSU)Kosten von Bund, Ländern und Gemein-den in den nächsten 10 Jahren für den Wei-terbetrieb des Analogfunks; Ablehnung derFinanzminister gegenüber der Einführungdes Digitalfunks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Abstimmungsergebnis der Innenstaats-sekretäre über die Einführung desDigitalfunks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

Ausschreibung des Digitalfunks . . . . . . . . . . . 9

Dr. Jüttner, Egon (CDU/CSU)Erkenntnisse über Zwangsehen, insbeson-dere minderjähriger Personen türkischerHerkunft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

Marschewski, Erwin (Recklinghausen)(CDU/CSU)

Eigenbeteiligung von Teilnehmern bei derUnterstützung von Maßnahmen der Ver-triebenen zur Förderung des friedlichenMiteinanders mit den Völkern Ostmittel-,Ost- und Südosteuropas . . . . . . . . . . . . . . . . 10

Minkel, Klaus (CDU/CSU)Berücksichtigung der Norm „DIN 9075“bzw. „ISO 9075: Database Language SQL“bei Datenbanksystemen in öffentlichenAusschreibungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Pau, Petra (fraktionslos)Rechtsextreme und fremdenfeindlicheStraftaten im September 2003, geschädigtePersonen, Festnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

Umsetzung der Ergebnisse der Weltkonfe-renz gegen Rassismus im August 2001 inDurban . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

Piltz, Gisela (FDP)Weiterleitung der von Flugpassagieren vonden amerikanischen Behörden verlangtenDatensätze an deutsche Behörden; Zugriff . 16

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsder Justiz

Laurischk, Sibylle (FDP)Dauer eines durchschnittlichen Eheschei-dungsverfahrens in Deutschland im Ver-gleich zu anderen europäischen Staaten . . . . 17

Benachteiligung des haushaltsführendenEhegatten beim Teilhabeanspruch durchdie gesetzlichen Vorschriften zumGüterstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

Aktualität der juristischen Ausgestaltungdes „Lebensmodells Ehe“ . . . . . . . . . . . . . . . 18

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/1949 – II –

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsder Finanzen

Carstensen, Peter H. (Nordstrand)(CDU/CSU)

Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes vonArzneitees . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Fromme, Jochen-Konrad (CDU/CSU)Stand der EU-Programme TACIS undPHARE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Götz, Peter (CDU/CSU)Jährlicher finanzieller Aufwand für Finanz-verwaltung und Kommunen aufgrund derAusweitung der Gemeindewirtschaftsteuerauf die selbstständig Tätigen sowieAufwand für die betroffenen selbstständigTätigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

Dr. Happach-Kasan, Christel (FDP)Steuerausfälle durch die vollständige Steu-erbefreiung von Biokraftstoffen . . . . . . . . . . 21

Klimke, Jürgen (CDU/CSU)Verlängerung der Übergangslösung bezüg-lich der umsatzsteuerlichen Behandlungvon Sportanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

Koschyk, Hartmut (CDU/CSU)Personalkosteneinsparungen der Nachfol-gekonzerne der deutschen Bundespost so-wie der Deutschen Bahn AG aufgrund desBundessonderzahlungsgesetzes, Auswirkun-gen der Senkung der Sonderzahlungen derBundesbeamten auf die geplante Novelledes Postpersonalrechtsgesetzes . . . . . . . . . . . 23

Lengsfeld, Vera (CDU/CSU)Ausgaben der staatlichen Rentenkassen fürDDR-Sonderversorgungen, insbesonderefür Mitarbeiter des ehemaligen Ministeri-ums für Staatssicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . 24

Schulte-Drüggelte, Bernhard (CDU/CSU)Auswirkungen der Beimischung steuerbe-freiten Biodiesels auf den künftigenDieselpreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

Erhöhung des Anteils nicht fossiler Kraft-stoffe bei Ottokraftstoffen . . . . . . . . . . . . . . . 25

Steuerbefreiung nur für unvergälltes Bio-ethanol . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsfür Wirtschaft und Arbeit

Brüderle, Rainer (FDP)Verbesserung der Arbeit der Außenhandels-kammern, insbesondere betr. eines EDV-ge-stützten Informationssystems, und desDienstleistungsangebots . . . . . . . . . . . . . . . . 26

Umsetzung der im Rahmen der Fusionvon E.ON und Ruhrgas durch die Minis-tererlaubnis festgelegten Auflagen . . . . . . . . 27

Hochbaum, Robert (CDU/CSU)Zusammenhang zwischen dem Rückgangder Eintritte in Maßnahmen zur Förderungder beruflichen Weiterbildung und den neu-en Vergabeverfahren durch Vermittlungs-gutscheine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

Klimke, Jürgen (CDU/CSU)Unterscheidung nach Zielgruppen bei der70-prozentigen Verbleibsquoten-Regelungfür Weiterbildungsmaßnahmen der BA . . . . 28

Dr. Krogmann, Martina (CDU/CSU)Untersagung der Nutzung der Software„Jobhexe“ durch die BA . . . . . . . . . . . . . . . . 29

Michalk, Maria (CDU/CSU)Anpassung des Schornsteinfegerrechts angeltendes EU-Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

Schweigepflicht für Schornsteinfeger . . . . . . 30

Siebert, Bernd (CDU/CSU)Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzesund der Außenwirtschaftsverordnung, ins-besondere hinsichtlich einer Genehmigungvon Veräußerungen von mindestens 25 %der Stimmrechte auch bei nicht direkt derRüstungsindustrie zuzurechnenden Firmen . 31

Voßhoff, Andrea (CDU/CSU)Bestellung einer Fachkraft für Arbeits-sicherheit bei Unternehmen ab einemBeschäftigten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/1949– III –

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Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürVerbraucherschutz, Ernährung undLandwirtschaft

Carstensen, Peter H. (Nordstrand)(CDU/CSU)

Import von Eiern aus Polen im Hinblickauf die Einhaltung von Tier- und Lebens-mittelstandarts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

Meyer, Doris (Tapfheim) (CDU/CSU)Zusammenlegung von Bundesforschungs-anstalten in Detmold, Karlsruhe, Kulmbachund Kiel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

Willsch, Klaus-Peter (CDU/CSU)Zulassungsbefristung des Zusatzstoffes Sil-ber und Verbindungen auf den 31. Dezem-ber 2005 im Entwurf einer zweiten Verord-nung zur Änderung zusatzstoffrechtlicherVorschriften für Trinkwasser . . . . . . . . . . . . 34

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsder Verteidigung

Nolting, Günther Friedrich (FDP)Besoldung von Soldaten nach A 11 bei Aus-übung von Aufgaben eines A 14-Dienst-postens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

Integration der Marinefliegerverbände derBundeswehr in die Luftwaffe . . . . . . . . . . . . 36

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsfür Gesundheit und Soziale Sicherung

Bauer, Dr. Wolf (CDU/CSU)Förderung der Zulassung „Orphan drugs“und andererseits Belastung dieser Arznei-mittel mit dem Herstellerrabatt gemäßGKV-Modernisierungsgesetz . . . . . . . . . . . . 37

Widersprüchliche Aussagen der Parlamen-tarischen Staatssekretärin beim Bundesmi-nisterium für Gesundheit und SozialeSicherung, Caspers-Merk, zur Arzneimit-telsicherheit bei Importarznei . . . . . . . . . . . . 38

Dr. Faust, Hans Georg (CDU/CSU)Unwirtschaftlichkeit der Versorgung vonHIV-Patienten nach internationalen Stan-dards in Krankenhäusern . . . . . . . . . . . . . . . 39

Fricke, Otto (FDP)Belastung der Rentenkasse durch Zahlun-gen an Aussiedler seit 1993 . . . . . . . . . . . . . . 40

Hüppe, Hubert (CDU/CSU)Blutzuckermessungen im Rahmen von Blut-spendeterminen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

Klöckner, Julia (CDU/CSU)Bundesmittel für die Aufklärungskampagneüber Organspende und Organtransplan-tation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

Löning, Markus (FDP)Sozialhilfezahlungen für Deutsche in derSchweiz gemäß deutsch-schweizerischemFürsorgeabkommen von 1952; Vereinba-rungen mit anderen Ländern; Kündigungdieser Abkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

Michalk, Maria (CDU/CSU)Kompatibilität der Abrechnungssoftwareder Krankenkassen, insbesondere derAOK, zwischen den einzelnenBundesländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44

Beteiligung von Universitätskliniken ander Erarbeitung des Fallpauschalensystemsfür Krankenhäuser hinsichtlich der Be-handlung von krebskranken Kindern . . . . . . 44

Müller, Michael (Düsseldorf) (SPD)Beseitigung der Diskriminierung inländi-scher Ärzte im Zusammenhang mit der vondeutschen Kassenpatienten möglichen In-anspruchnahme von Ärzten in anderen EU-Staaten durch Zulassung aller Ärzte zurVersorgung von Kassenpatienten . . . . . . . . . 45

Einschränkung der grundgesetzlich garan-tierten Berufs-, Vereinigungs- und Wissen-schaftsfreiheit sowie das Gleichheitsprinzipdurch Zwangsorganisationen wie Ärzte-kammern und der von diesen abhängigenBerufsgerichtsbarkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/1949 – IV –

Müller, Hildegard (CDU/CSU)Aufbau einer Reserve von 1,5 Monatsaus-gaben der GRV aus etwaigen zukünftigenÜberschüssen der gesetzlichen Rentenver-sicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48

Straubinger, Max (CDU/CSU)Aussagen in „Fuchs-Briefe“ zu Familien-krankenversicherung, Kindergeld, Erzie-hungsgeld und Arbeitslosengeld im Zusam-menhang mit einem aus dem EU-Raumstammenden und in Deutschland arbeiten-den Ausländer, dessen Familie weiter ineinem anderen EU-Land wohnt . . . . . . . . . . 49

Dr. Thomae, Dieter (FDP)Übernahme der Kosten für bei einer hollän-dischen Versandapotheke bezogene Arznei-mittel durch die Barmer Ersatzkasse . . . . . . 50

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsfür Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Bernhardt, Otto (CDU/CSU)Beginn des vierspurigen Ausbaus der Bun-desstraße B 76 zwischen Lornsenplatz undKrankenhaus in Eckernförde . . . . . . . . . . . . 51

Connemann, Gitta (CDU/CSU)Weitere Bundesmittel für die Entwicklungund Sicherung der Magnetbahntechnologie 51

Dobrindt, Alexander (CDU/CSU)Finanzierung und Baubeginn des Straßen-bauprojekts Bundesfernstraße B 17 (West-Ortsumgehung Landsberg und Ortsumge-hung Kaufering) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52

Fischer, Axel E. (Karlsruhe-Land)(CDU/CSU)

Auswirkungen der LKW-Maut-Ausfälle aufdie Straßenbauprojekte im Landkreis Karls-ruhe, insbesondere den Ausbau der Orts-umgehung Graben-Neudorf Bundesstraße(B 36) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52

Dr. Flachsbarth, Maria (CDU/CSU)Verluste für Spediteure durch den Nut-zungsausfall von Lastkraftwagen infolgedes Einbaus der On-Bord-Unit Maut-Zahl-geräte sowie gesamtwirtschaftliche Auswir-kungen der verzögerten Mauteinführungauf die Speditionsunternehmen . . . . . . . . . . 53

Ausbau der B 1 trotz der Verluste infolgeder verspäteten Mauteinführung . . . . . . . . . 54

Grübel, Markus (CDU/CSU)Lärmschutz an der Bahnstrecke Bad Cann-stadt-Plochingen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54

Karwatzki, Irmgard (CDU/CSU)Keine Befreiung von der Autobahnbenut-zungsgebühr für humanitäre Hilfsgüter-transporte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55

Klimke, Jürgen (CDU/CSU)Transparenz der Rahmenrichtlinie 70/156/EWG Artikel 8 für Fahrzeuge aus auslau-fenden Serien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57

Kretschmer, Michael (CDU/CSU)Unterstützung der Ansiedlung polnischerMieter in ostdeutschen Grenzstädten mitMitteln aus dem Stadtumbauprogramm Ost 57

Leutheusser-Schnarrenberger, Sabine (FDP)Auswirkungen der geplanten Richtlinieüber Mindestanforderungen für die Sicher-heit von Tunneln im transeuropäischenNetz auf aktuelle Tunnelbauvorhaben inDeutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58

Lintner, Eduard (CDU/CSU)Liberalisierung des Zugangs zu den Eisen-bahnetzen der EU-Staaten für den Schie-nenpersonenverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59

Mayer, Stephan (Altötting) (CDU/CSU)Finanzierung der im Anti-Stau-Programmaufgeführten Bundesfernstraßenbauprojek-te 2004 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59

Michalk, Maria (CDU/CSU)Befahrung der sog. Franken-Sachsen-Magistrale nur noch mit Nahverkehrs-wagen anstatt mit ICE-Zügen ab Winter-fahrplan 2003 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60

Minkel, Klaus (CDU/CSU)Zahl der im Einzelplan 12 (BMVBW) desBundeshaushaltes 2004 unter „Ergänzungs-maßnahmen“ zusammengefassten Baumaß-nahmen; Gefährdung durch die Verschie-bung der Lkw-Maut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61

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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/1949– V –

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Strothmann, Lena (CDU/CSU)Realisierung von im Anti-Stau-Programmaufgeführten Straßenbauprojekten in NRWtrotz fehlender Mauteinnahmen aus 2003,Auswirkungen für 2004 . . . . . . . . . . . . . . . . . 61

Weis, Reinhard (Stendal) (SPD)Festlegung von Lärmgrenzwerten für Schie-nenfahrzeuge bzw. Eisenbahnwaggons aufEU-Ebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürwirtschaftliche Zusammenarbeit undEntwicklung

Dr. Brauksiepe, Ralf (CDU/CSU)Bereitstellung von Mitteln aus dem Etat desBMZ für die Wiederaufbauarbeit in Afgha-nistan 2003, 2004 und später . . . . . . . . . . . . 64

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/1949 – VI –

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

1. AbgeordneteVeronikaBellmann(CDU/CSU)

Wie bewertet die Bundesregierung vor demHintergrund des Beittrittsgesuchs der Türkeizur Europäischen Union die Stellung der Frauin der türkischen Gesellschaft, und wie schätztdie Bundesregierung die aktuelle Situation vonethnischen Minderheiten in der Türkei ein?

Antwort des Staatsministers Hans Martin Buryvom 3. November 2003

Sowohl der Türkei-Fortschrittsbericht 2002 der EU-Kommission alsauch der Asyllagebericht des Auswärtigen Amts kommen zu demSchluss, dass trotz der grundsätzlichen Gleichberechtigung der Ge-schlechter, die in der türkischen Verfassung verankert ist, Frauen undMänner in der Türkei de facto nicht völlig gleichgestellt sind. Dies giltinsbesondere für ländlich-konservative Gebiete der Zentral- und Ost-türkei, wo traditionelle Strukturen und Rollenerwartungen kaum ver-ändert fortbestehen.

Im legislativen Bereich hat die türkische Regierung in den letzten Jah-ren weit reichende Reformen vorangebracht, um bestehende Diskrimi-nierungen von Frauen in verschiedenen Rechtsbereichen zu beendenund die türkische Gesetzgebung an die entsprechenden Normen undWerte der EU anzupassen. Die vollständige Umsetzung dieser Geset-zesreformen und deren Durchsetzung im Alltag stehen jedoch nochaus.

Ein rechtlicher Sonderstatus besteht in der Türkei bislang nur für reli-giöse, nicht aber für ethnische Minderheiten. Die EU hat im Rahmenihrer Beitrittspartnerschaft die Gewährleistung kultureller Rechte fürMinderheiten zu einer prioritären Reformvorgabe gemacht. Ihre Um-setzung ist Voraussetzung zur Erfüllung der politischen Kopenhagen-Kriterien durch die Türkei.

Inzwischen hat die türkische Regierung entsprechende Reformgesetzeverabschiedet. So ist es neben staatlichen auch privaten Sendern er-laubt, Rundfunk und Fernsehsendungen „in den unterschiedlichenSprachen und Dialekten auszustrahlen, die die türkischen Bürger tra-ditionell im Alltag sprechen“. Durch Änderung des Personenstands-gesetzes wurde die Vergabe traditioneller Vornamen freigegeben.Durchführungsbestimmungen und die Implementierung der Refor-men weisen jedoch noch Defizite auf. Für die Bundesregierung isteine konsequente Umsetzung dieser Reformen Voraussetzung für einepositive Beurteilung des Annäherungsprozesses der Türkei an die EU.

2. AbgeordneterHolgerHaibach(CDU/CSU)

Welche Informationen liegen der Bundesregie-rung über die Haftumstände für Kinder undJugendliche in der Türkei vor, und trifft esnach Kenntnis der Bundesregierung zu, dassgefangene Kinder und Jugendliche dort unterteilweise menschenunwürdigen Bedingungenleben müssen?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/1949– 1 –

Antwort des Staatsministers Hans Martin Buryvom 3. November 2003

Im Strafvollzug und insbesondere im Bereich des Jugendstrafrechtsbesteht in der Türkei erheblicher Reformbedarf. Sowohl das Komiteedes Europarates zur Verhütung von Folter und unmenschlicher odererniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT), das die Haftbedingun-gen von jugendlichen Straftätern bei seinen Besuchen in der Türkeivom 5. bis zum 17. Oktober 1997 (Dokument CPT/Inf (1999/2)) undvom 2. bis zum 14. September 2001 (Dokument CPT/Inf (2002/8))ausführlich untersuchte, als auch die EU-Kommission fordern nach-drücklich Verbesserungen der Behandlung jugendlicher Straftäter.

So bestehen kaum Einrichtungen speziell für den Jugendstrafvollzug.Verurteilte Jugendliche werden zwar häufig in Sonderabteilungen vonStrafvollzugsanstalten untergebracht, eine strikte Trennung jugend-licher und erwachsener Straftäter im Strafvollzug gibt es jedoch nicht.Die Haftbedingungen für Jugendliche entsprechen weitgehend denenerwachsener Straftäter.

Mit den Reformen vom Juli 2003 wurden erste Änderungen im Be-reich der Jugendgerichtsbarkeit beschlossen. So wurde beispielsweisedie Zuständigkeit der Jugendgerichte auf alle Minderjährigen (vorher:nur bis zum 16. Lebensjahr) ausgeweitet. Im Rahmen der EU-Bei-trittspartnerschaft hat sich die Türkei zur weiteren Anpassung derHaftbedingungen an die Standards der EU-Mitgliedstaaten verpflich-tet. Die praktische Umsetzung der Reformen bleibt jedoch abzuwar-ten.

Im Falle Besorgnis erregender Haftbedingungen für Jugendliche ineiner Haftanstalt in Aydin, über die die türkische Presse sowie die Mit-glieder der Menschenrechtskommission des türkischen Parlaments be-richtet hatten, kündigte der türkische Justizminister öffentlich eineUntersuchung an.

3. AbgeordneterHolgerHaibach(CDU/CSU)

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregie-rung auf die türkische Regierung einzuwirken,damit sich die Haftbedingungen verbessern,und welche Schritte hat die Bundesregierungbisher zur Lösung dieses Problems unternom-men?

Antwort des Staatsministers Hans Martin Buryvom 3. November 2003

Die Bundesregierung hat gegenüber der türkischen Regierung wieder-holt deutlich gemacht, dass die weitere Annäherung der Türkei an dieEU von einer konsequenten Umsetzung der bereits beschlossenenund der noch ausstehenden rechtsstaatlichen Reformen abhängt. DieBundesregierung sieht auch in der an konkrete Bedingungen geknüpf-ten EU-Beitrittsperspektive für die Türkei ein Instrument, um die Tür-kei zu Reformen, auch hinsichtlich der Haftbedingungen, zu bewegen.Als wirkungsvoll erachtet wird außerdem das Monitoring des Europa-rates. Die Berichte des Komitees des Europarates zur Verhütung vonFolter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/1949 – 2 –

Strafe (CPT) werden mit Zustimmung der türkischen Regierung ver-öffentlicht. Insbesondere in den letzten 12 Monaten sind auf diesemWeg erhebliche – wenn auch noch nicht ausreichende – Fortschritteerreicht worden.

4. AbgeordneterDr. EgonJüttner(CDU/CSU)

Inwiefern unterstützt die Bundesregierung dieFeierlichkeiten zum 200. Jahrestag der Ansied-lung der Deutschen auf der Krim (DeutscheWelle-Monitor Ost-/Südosteuropa Nr. 170/2003 vom 5. September 2003)?

Antwort der Staatsministerin Kerstin Müllervom 5. November 2003

Die Bundesregierung wird die bevorstehenden Feierlichkeiten zum200. Jahrestag der Ansiedlung Deutscher auf der Krim mit Projektender Deutschen Botschaft Kiew und des dortigen Goethe-Instituts so-wie im Rahmen der Begegnungsstättenarbeit unterstützen. Die genaueHöhe der dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird nichtzuletzt vom Ausgang der noch laufenden Haushaltsberatungen für dasJahr 2004 abhängen.

5. AbgeordneterDr. EgonJüttner(CDU/CSU)

Beabsichtigt die Bundesregierung, eine deut-sche Schule oder ein Goethe-Institut in Breslauzu gründen, wie dies laut Presseberichten vonder deutschen Minderheit in Schlesien ge-wünscht wird, und wenn nein, warum nicht(WELT am SONNTAG vom 28. September2003)?

Antwort der Staatsministerin Kerstin Müllervom 5. November 2003

Die Gründung einer deutschen Schule im Ausland erfolgt nicht durchdie Bundesregierung, sondern in der Regel durch interessierte Eltern.Zeichnet sich die Dauerhaftigkeit einer Schulinitiative ab, kann eineamtliche Förderung durch die Bundesregierung im Rahmen der Ver-fügbarkeit von Haushaltsmitteln aufgenommen werden. Die Bundes-regierung fördert in den Woiwodschaften Schlesien, Oppeln und Nie-derschlesien 20 staatliche polnische Schulen und Lehrerkollegs perso-nell, finanziell und beratend (18 vermittelte deutsche Lehrkräfte, Sach-mittelspenden, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen). Im laufendenJahr erhielten 260 Absolventen von Lyzeen der WoiwodschaftenSchlesien, Oppeln und Niederschlesien das Deutsche Sprachdiplom IIder Kultusministerkonferenz und erwarben so in Verbindung mit dempolnischen Sekundarabschluss auch die deutsche Hochschulzugangs-berechtigung. Die Zahl dieser deutschen Sprachdiplome für Schülerder deutschen Minderheit in Polen wird in den kommenden Jahrenweiterhin stark ansteigen.

Das Goethe-Institut ist in Polen mit zwei Instituten in Warschau undKrakau stärker vertreten als in allen übrigen Ländern Mittelosteuro-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/1949– 3 –

pas (u. a. Ungarn, Tschechien, Rumänien), in denen maximal je einGoethe-Institut arbeitet. Das Goethe-Institut Warschau unterhält au-ßerdem seit 1992 in Breslau einen Lesesaal. Zusätzlich wird die Bun-desregierung der Bedeutung von Breslau für die auswärtige Kulturpo-litik dadurch Rechnung tragen, dass von 2004 an das Edith-Stein-Hausin Breslau aus Mitteln zur Förderung deutsch-ausländischer Kultur-gesellschaften unterstützt wird. Die Gründung eines weiteren Goethe-Instituts in Polen ist demgegenüber nicht vorgesehen.

6. AbgeordneterDr. EgonJüttner(CDU/CSU)

Beabsichtigt die Bundesregierung, nach derKritik an der Kürzung der Mittel für die För-derung der deutschen Sprache in Südwestafri-ka, diese Kürzung rückgängig zu machen, undwenn nein, warum nicht (www.az.com.na vom24. September 2003)?

Antwort der Staatsministerin Kerstin Müllervom 5. November 2003

Die Bundesregierung hat ihre Sprachförderung in Namibia in diesemJahr umgestellt. Maßgeblich dafür waren die in diesem Bereich bishererzielten Ergebnisse sowie die Vorgabe des Bundesrechnungshofes,Fördermittel leistungs- und abschlussbezogen einzusetzen. Im Mittel-punkt der Förderung der deutschen Sprache im namibischen Schulwe-sen steht die Deutsche Höhere Privatschule Windhuk (DHPS) alsdeutsch-namibische Begegnungsschule (hier können die deutsche Rei-feprüfung und das Deutsche Sprachdiplom der KMK Stufe II(DSD II) erworben werden). Daneben wird Deutsch in fünf staat-lichen namibischen Schulen, an denen das DSD II erlangt werdenkann, mit finanziellen Sprachbeihilfen gefördert.

Der von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen entsandte Prü-fungskoordinator für Deutsch als Fremdsprache und die Bundespro-grammlehrkräfte wurden abgezogen, da an den genannten Schulen,die das DSD II bereits vergeben, die leistungs- und abschlussbezogeneSprachausbildung mit den vorhandenen Kräften gesichert werdenkann und an weiteren Schulen keine Nachhaltigkeit in Form vonSprachabschlüssen erzielt werden konnte. Diese sonstigen Schulenohne deutschen Sprachabschluss werden künftig im Rahmen der Päd-agogischen Verbindungsarbeit vom Goethe-Institut Johannesburg be-treut.

Im Hochschulbereich fördert die Bundesregierung ein DAAD-Lekto-rat an der Universität von Namibia. Die Hauptaufgabe des DAAD-Lektors liegt in der Germanistenausbildung.

7. AbgeordneterErwinMarschewski(Recklinghausen)(CDU/CSU)

Wie bewertet die Bundesregierung die Ent-scheidung des Deutsch-Tschechischen Zu-kunftsfonds, die auch von Seiten der Bundesre-gierung befürwortete humanitäre Geste für be-sonders vom Vertreibungsschicksal betroffeneSudetendeutsche nicht zu gewähren, und in-wieweit ist die Bundesregierung aufgrund ihresgrundsätzlich positives Votums bereit, mit der

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/1949 – 4 –

tschechischen Regierung über Alternativen zurRealisierung einer humanitären Geste für imbesonderen Maße Betroffene zu sprechen?

Antwort des Staatsministers Hans Martin Buryvom 3. November 2003

Der Verwaltungsrat des Deutsch-Teschechischen Zukunftsfonds ent-scheidet unabhängig über ihm vorgelegte Projektanträge. Dies giltauch für das erwähnte Projekt der Arbeitsgemeinschaft Sudetendeut-scher Sozialwerke.

Im Übrigen hat die Bundesregierung wiederholt deutlich gemacht,dass sie alle weiteren Versöhnungsgesten der tschechischen Seitebegrüßen würde, die zur zukunftsgerichteten Weiterentwicklung derbilateralen Beziehungen konstruktiv beitragen. Voraussetzungen füreine humanitäre Geste sind ein umfassender geschichtlicher Aufarbei-tungsprozess und ein breiter innenpolitischer Konsens in Tschechien.Die Bundesregierung verfolgt die innertschechische Diskussion dahermit großem Interesse.

8. AbgeordneterErwinMarschewski(Recklinghausen)(CDU/CSU)

Wie bewertet die Bundesregierung die Abwahldes Vorsitzenden der „Vereinigung der befrei-ten politischen Häftlinge“, Oldrich Stransky,die mit dessen höflichem Brief an die Sudeten-deutsche Landsmannschaft begründet wird, imHinblick auf die Bemühungen um eine Aufar-beitung der Geschichte und welche Ergebnissehaben die Erkundigungen der Bundesregie-rung in dieser Angelegenheit erbracht (vgl.dpa vom 24. Oktober 2003)?

Antwort des Staatsministers Hans Martin Buryvom 3. November 2003

Aus deutscher Sicht ist die Abwahl des Vorsitzenden des „Verbandesder befreiten politischen Häftlinge in der Tschechischen Republik“,Oldrich Stránsky, angesichts seiner großen Verdienste um die deutsch-tschechische Verständigung bedauerlich. Nach Informationen derBundesregierung lässt Oldrich Stránsky zurzeit rechtlich prüfen, obseine Abwahl, die lediglich durch den Exekutivausschuss des Verban-des, nicht aber durch die Vollversammlung erfolgte, wirksam zustandegekommen ist.

9. AbgeordneterPeterWeiß(Emmendingen)(CDU/CSU)

Trifft die Meldung der „Bild“ vom 21. Okto-ber 2003 zu, wonach die Bundesregierung 100Mio. Euro für den Wiederaufbau des Irak zurVerfügung stellen wird, und wenn ja, aus wel-chen Haushaltstiteln des Bundeshaushalts wirddies erfolgen?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/1949– 5 –

10. AbgeordneterPeterWeiß(Emmendingen)(CDU/CSU)

Welche Beträge werden für welche Art vonMaßnahmen des Wiederaufbaus im Irak be-reitgestellt?

Antwort der Staatsministerin Kerstin Müllervom 3. November 2003

Die Bundesregierung stellt nach gegenwärtigem Stand, einschließlichder zurechenbaren Anteile an den Leistungen der EU, etwa122 Mio. Euro für Maßnahmen zur humanitären Hilfe und zum Wie-deraufbau im Irak zur Verfügung. Diese Zusagen gliedern sich wiefolgt auf:

• bis zu 40 Mio. Euro aus dem Etat des Auswärtigen Amts fürHumanitäre Hilfe (Titel: 05 02 687 12),

• 10 Mio. Euro aus dem Etat des Bundesministeriums für wirtschaft-liche Zusammenarbeit und Entwicklung für Nahrungsmittel-, Not-und Flüchtlingshilfe (Titel: 23 02 687 25),

• rd. 23 Mio. Euro aus Echo als deutscher Anteil (Anteil an humani-tärer Hilfe der EU von 100 Mio. Euro),

• rd. 44,6 Mio. Euro als deutscher Anteil an der EU-Wiederaufbau-hilfe von 200 Mio. Euro (40 Mio. Euro für 2003; 160 Mio. Eurofür 2004; deutscher Anteil: 9,2 Mio. Euro für 2003; 35,4 Mio. Eurofür 2004),

• 4 Mio. Euro für Wasserversorgung und Erstmaßnahmen in der Be-rufsausbildung und Regierungsberatung(Titel: 23 02 866 01 (FZ) und 23 02 96 03 (TZ)).

Neben den genannten Beträgen geht die Bundesregierung davon aus,dass der deutsche Anteil an einer zu erwartenden Bereitstellung einesIDA-Kredits (vorbehaltlich einer Entscheidung der Weltbank) vonjeweils 200 Mio. US-Dollar in den Jahren 2004 bis 2005 etwa44 Mio. US-Dollar entspricht.

Von den bis zu 40 Mio. Euro, die das Auswärtige Amt im Jahr 2003für humanitäre Hilfe im Irak zur Verfügung gestellt hat, sind bislang15 Mio. Euro für konkrete Projekte zugesagt worden. Hierin sind3,5 Mio. Euro für ein derzeit durch das THW im Irak durchgeführtesNotprogramm zur Wasserversorgung enthalten.

Die Bundesregierung hat außerdem die Unterstützung für Polizeiaus-bildung, Wasserversorgung, Wahlberatung, Aufbau irakischer Institu-tionen und Kulturprojekte ins Auge gefasst.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/1949 – 6 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

11. AbgeordneterOttoFricke(FDP)

Wie verteilt sich die Altersstruktur der nachDeutschland eingereisten Aussiedler in denBereichen Kinder, Jugendliche, Erwachsene,Rentner im Zeitraum der letzten 10 Jahre?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Göttrik Wewervom 3. November 2003

Die verfügbaren Daten zur Zahl der zwischen dem 1. Januar 1993und dem 31. Dezember 2002 im Zusammenhang mit einer Aufnah-me nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) eingereisten undanschließend registrierten Personen, gegliedert nach Altersgruppen(Alter der Betroffenen zum Ende des Einreisejahres), enthält dienachfolgende auf der Spätaussiedlerstatistik des Bundesverwaltungs-amtes beruhende Übersicht.

Personen, die nach ihrer Einreise im Zusammenhang mit einer Aufnahme nach dem BVFG zwischen dem1. Januar 1993 und dem 31. Dezember 2002 registriert worden sind, gegliedert nach Altersgruppen*

Alter§ 4 BVFG

Spätaussiedler

§ 7 Abs. 2 BVFGEhegatte +

Abkömmlinge

§ 8 Abs. 2 BVFGnach Ausländerrecht Summe

Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %

0 bis 5 18 968 2,74 82 953 11,84 5 449 7,47 107 370 7,33

6 bis 17 79 668 11,52 273 581 39,05 4 318 5,92 357 567 24

18 bis 44 326 354 47,19 279 503 39,90 57 172 78,40 663 029 45

45 bis 60 122 230 17,67 48 884 6,98 5 456 7,48 176 570 12

60 bis 64 45 885 6,63 7 470 1,07 201 0,28 53 556 4

65 + älter 98 513 14,24 8 122 1,16 331 0,45 106 966 7

Gesamt 691 618 100 700 513 100 72 927 100 1 465 058 100

* Alter jeweils zum Ende des Einreisejahres.

12. AbgeordneterRalfGöbel(CDU/CSU)

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse da-rüber vor, wie hoch die auf die öffentlichenHaushalte von Bund, Ländern und Gemeindenentfallenden Kosten für den Weiterbetrieb desAnalogfunks in den nächsten 10 Jahren insge-samt sein werden, und wenn ja, wie hoch wer-den die Kosten sein?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsFritz Rudolf Körpervom 3. November 2003

Die Zentralstelle zur Vorbereitung der Einführung eines digitalenSprech- und Datenfunksystems für die Behörden und Organisationen

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/1949– 7 –

mit Sicherheitsaufgaben (ZED) hat im Jahr 2001 in einer Abfrage beiBund und Ländern die Kosten des analogen Funksystems auf Basisdes Jahres 2000 ermittelt. Die an die ZED übermittelten Daten warenu. a. wegen der dezentralen Struktur des Analogfunks und der Vertei-lung auf eine Vielzahl von Haushalten und Titeln nicht vollständig.Vorhandene Lücken wurden durch Hochrechnungen und Vergleichevervollständigt.

Auf dieser Basis wurden für den Zeitraum 2006 bis 2015 Gesamt-kosten in Höhe von 5 372 Mio. Euro für eine Weiterführung des bis-herigen analogen Funksystem kalkuliert, wobei davon ausgegangenwird, dass die bestehende Infrastruktur bis 2015 komplett ausge-tauscht werden müsste.

13. AbgeordneterRalfGöbel(CDU/CSU)

Sind die Kosten für den Weiterbetrieb desAnalogfunks – sofern sie bekannt sind – in denVerhandlungen zwischen den Finanzminis-tern/Finanzstaatssekretären von Bund undLändern berücksichtigt worden, und wie be-gründete die Finanzministerkonferenz auf ih-rer Sitzung am 11. September 2003 ihre ableh-nende Haltung gegenüber der Einführung desDigitalfunks?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsFritz Rudolf Körpervom 3. November 2003

Die Kostenschätzung liegt allen Finanzressorts vor.

Die Frage nach der Begründung der Entscheidung der Finanz-ministerkonferenz der Länder ist nicht von der Bundesregierung zubeantworten, da sie in die Zuständigkeit der Länder fällt. Der Bun-desregierung liegt lediglich das Beratungsergebnis der FMK vom11. September 2003 zum TOP 17 „Einführung eines digitalen Sprech-und Datenfunksystems für die Behörden und Organisationen mitSicherheitsaufgaben (BOS)“ vor.

14. AbgeordneterRalfGöbel(CDU/CSU)

Mit welchem Ergebnis hat die jüngste Tagungder Innenstaatssekretäre am 27. Oktober 2003im Hinblick auf die Einführung des Digital-funks abgeschlossen?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsFritz Rudolf Körpervom 3. November 2003

Das Treffen der Innenstaatssekretäre diente dem Ziel, den Entwurfeiner Dachvereinbarung zur Einführung des BOS-Digitalfunks zuberaten und damit dem Auftrag aus dem Beschluss des Bundes-kanzlers mit den Ministerpräsidenten vom 26. Juni 2003 nachzukom-men.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/1949 – 8 –

15. AbgeordneterRalfGöbel(CDU/CSU)

Wann beabsichtigt die Bundesregierung mitder Ausschreibung des Digitalfunks zu begin-nen, und wie sieht die Zeitplanung für das Aus-schreibungs- und Vergabeverfahren aus?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsFritz Rudolf Körpervom 3. November 2003

Die Bundesregierung hat eine Projektgruppe eingesetzt, die auf Basisder zuvor erwähnten Dachvereinbarung von den Ländern mitgetragenwird, bzw. werden soll und die mit Hochdruck alle organisatorischenVorbereitungen für die Ausschreibung trifft, um zeitnah über den mo-dernen Digitalfunk zu verfügen.

16. AbgeordneterDr. EgonJüttner(CDU/CSU)

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse überZwangsehen von insbesondere minderjährigenPersonen türkischer Herkunft in der Bundesre-publik Deutschland beziehungsweise von Per-sonen türkischer Herkunft, die sich dauerhaftin der Bundesrepublik Deutschland aufhalten,und wenn ja, welche (DER TAGESSPIEGELvom 22. Mai 2003)?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsFritz Rudolf Körpervom 3. November 2003

Der Bundesregierung liegen keine statistischen Daten zur Häufigkeitvon „Zwangsverheiratungen“ in der Bundesrepublik Deutschland vor.Zu den sich aus dem Pressebericht (DER TAGESSPIEGEL vom22. Mai 2003) ergebenden eherechtlichen Fragen wird Folgendes aus-geführt:

Der Bericht behandelt – wie aus dem hergestellten Zusammenhangzwischen Zwangsehen und Problemen des Familiennachzugs und derIntegration des minderjährigen Ehegatten ersichtlich – auch Ehe-schließungen in der Türkei. Solche Ehen sind hier nach dem die Formvon Rechtsgeschäften regelnden Artikel 11 des Einführungsgesetzeszum Bürgerlichen Gesetzbuche grundsätzlich ohne weitere Prüfungals gültig anzusehen, wenn sie den Formvorschriften des türkischenRechts entsprechen.

In Deutschland wird eine Ehe nach § 1310 Abs. 1 BGB nur dadurchgeschlossen, dass die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklä-ren, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Die Eheschließendenmüssen die Erklärungen persönlich und bei gleichzeitiger Anwesen-heit abgeben. Werden dabei Umstände offenkundig, die zu einer ge-richtlichen Aufhebung der Ehe führen können, so muss der Standes-beamte seine Mitwirkung an der Eheschließung verweigern. Zu denAufhebungstatbeständen gehört nach § 1314 Abs. 2 Nr. 4 BGB, dassein Ehegatte zur Eingehung der Ehe widerrechtlich durch Drohungbestimmt worden ist; Voraussetzung hierfür ist nicht zwingend, dassdie Drohung durch den anderen Ehegatten oder mit dessen Wissenerfolgt.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/1949– 9 –

17. AbgeordneterErwinMarschewski(Recklinghausen)(CDU/CSU)

Wie begründet die Bundesregierung die nun-mehr erforderliche Eigenbeteiligung von Teil-nehmern bei der „Unterstützung von Maßnah-men der Vertriebenen zur Förderung des fried-lichen Miteinanders mit den Völkern Ostmit-tel-, Ost- und Südosteuropas“ (Einzelplan 06,Bundesministerium des Innern, Kapitel 06 40Titel 685 02), und welche Auswirkungen erwar-tet die Bundesregierung im Hinblick auf dieTeilnehmerzahlen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ute Vogtvom 4. November 2003

Unter Berücksichtigung der mehrfach bekräftigten Aufforderung desDeutschen Bundestages, die Vertriebenen in das Werk der euro-päischen Aussöhnung und Verständigung einzubeziehen (vgl. insbe-sondere die interfraktionelle Entschließung vom 28. Februar 1997(Bundestagsdrucksache 13/4912)) fördert die Bundesregierung nachMaßgabe eines immer wieder auf der Grundlage von Erfahrungenüberarbeiteten Merkblatts Maßnahmen der Vertriebenen, die derVerständigung mit unseren östlichen Nachbarn dienen und die Eini-gung Europas fördern können.

Für die Unterstützung dieser Maßnahmen stellt die Bundesregierungim laufenden Haushaltsjahr 1,783 Mio. Euro (inclusive 920 T Eurofür die institutionelle Förderung des Bundes der Vertriebenen (BDV))im Wege der Zuwendung nach den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsord-nung (BHO) zur Verfügung. Eine Zuwendung wird grundsätzlich nurzur Teilfinanzierung bewilligt, d. h. insoweit, wie keine andere Mög-lichkeit zur Kostendeckung, z. B. durch Teilnehmerbeiträge besteht.

Die Neufassung des Merkblattes stellt aber klar, dass nur eine ange-messene Beteiligung zu verlangen ist, das heißt eine Beteiligung, diedie Teilnehmer unter Berücksichtigung ihrer Leistungsfähigkeit nichtüberfordert. Von Studenten und von Gästen aus vergleichsweise zurdeutschen Situation wirtschaftlich schwächeren Gebieten mit niedrige-rem Einkommensniveau sind daher z. B. niedrigere Beiträge zu erhe-ben als von Personen, die ein deutsches Berufseinkommen beziehen.Deshalb wird nach den bisherigen Erfahrungen nicht damit gerechnet,dass die Förderung von verständigungspolitischen Maßnahmen derVertriebenen wegen eines Rückgangs der Teilnehmerzahlen aufgrundvon Teilnehmerbeiträgen eingeschränkt werden muss.

18. AbgeordneterErwinMarschewski(Recklinghausen)(CDU/CSU)

Wie ist die Aussage der Bundesregierung imBegleitschreiben zum Merkblatt der Projekt-förderung „Unterstützung von Maßnahmender Vertriebenen zur Förderung des friedli-chen Miteinanders mit den Völkern Ostmittel-,Ost- und Südeuropas“ (Einzelplan 06, Bundes-ministerium des Innern, Kapitel 06 40 Titel685 02) zu verstehen, „dass durch die Zuzah-lung eines Eigenbetrages die gewünschten Ziel-

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/1949 – 10 –

gruppen eher erreicht werden“ und welche ver-änderten Zielgruppen sollen angesprochenwerden?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ute Vogtvom 4. November 2003

Das für eine Förderung nach Haushaltsrecht notwendige öffentlicheInteresse ist insbesondere für solche Veranstaltungen zu bejahen, beidenen das verständigungspolitische Bemühen eine Multiplikatorswir-kung entfaltet. Diese Wirkung ist u. a. dann anzunehmen, wenn Perso-nen teilnehmen, denen die jeweilige Veranstaltung so wichtig ist, dasssie auch bereit sind, zu ihren Kosten einen angemessenen Beitrag zuleisten. Unter dem Aspekt der Multiplikatorenwirkung kommen da-nach folgende Zielgruppen in Betracht:

• Vertriebene insbesondere aus den Vereinigungen und Einrichtun-gen der Vertriebenenverbände und deren Nachkommen;

• in den Vertreibungsgebieten lebende Personen mit dortiger Staats-angehörigkeit, insbesondere Dozenten, Lehrer und Studenten auchaus dem Ausland;

• (künftige) Kommunal- und Verbandsvertreter der Partnerstädte (inder Regel im Rahmen der Zusammenarbeit der Heimatkreisge-meinschaften der Vertriebenen mit Verbänden und/oder Vertreternder Heimatkommunen).

Nach den bisherigen Erfahrungen werden Angehörige dieser Ziel-gruppe von der Teilnahme an Veranstaltungen durch angemesseneTeilnehmergebühren nicht abgehalten, sondern sogar eher zu einerTeilnahme motiviert, weil sie mit einem Austausch unter wirklich ander Thematik Interessierten rechnen können.

19. AbgeordneterKlausMinkel(CDU/CSU)

Ist bei öffentlichen Ausschreibungen des Bun-des sichergestellt, dass bei Datenbanksystemenauf die Norm „DIN 9075“ bzw. „ISO 9075:Database Language SQL“ Bezug genommenwird, um herstellereigene SQL-Dialekte abzu-wehren, die einen späteren Wechsel zu einemanderen Hersteller erschweren?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ute Vogtvom 5. November 2003

Soweit es in der Kürze der Zeit erhoben werden konnte, erfüllen dieim Einsatz befindlichen Datenbanksysteme die Normen DIN/ISO9075.

Bei Vergabeverfahren mit funktionaler Leistungsbeschreibung wird inder Regel von den Bietern gefordert, dass mit einem Angebot die ent-sprechenden Vorschriften (z. B. Normen) einzuhalten sind und derStand der Technik berücksichtigt ist. Von der konkreten Benennungeinzuhaltender Spezifikationen kann auf der Grundlage des § 8a

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/1949– 11 –

Abs. 2 (1) c und d VOL/A abgesehen werden. Des Weiteren wirddurch diese aufgestellten und allgemeinen Forderungen sichergestellt,dass unabhängig von der Realisierungsart jeder Bieter alle anzuwen-denden Vorschriften berücksichtigen muss und diese Einhaltung je-weils in seinem Verantwortungsbereich liegt. Ein explizites Auflistenaller einzuhaltenden Normen würde diese Verpflichtung in die Verant-wortung des Auftraggebers legen (z. B. bezüglich der Verpflichtungder Vollständigkeit der einzuhaltenden Normen).

Bei öffentlichen Ausschreibungen von Software wird im Übrigen aufdie Konformität der Angebote mit den „Standards und Architekturenfür eGoverment Anwendungen“ (SAGA) geachtet mit dem Ziel, lang-fristige Herstellerunabhängigkeit und Offenheit zu gewährleisten.

20. AbgeordnetePetraPau(fraktionslos)

Wie viele Fälle tatsächlicher oder zu vermuten-der rechtsextremer und fremdenfeindlicherStraftaten sind der Bundesregierung im Sep-tember 2003 bekannt geworden (bitte nachLändern auflisten)?

21. AbgeordnetePetraPau(fraktionslos)

Wie viele Personen wurden durch rechts-extreme und fremdenfeindliche Straftatengeschädigt (bitte nach Ländern auflisten)?

22. AbgeordnetePetraPau(fraktionslos)

Wie viele Personen wurden wegen rechtsextre-mer und fremdenfeindlicher Straftaten im Mo-nat September 2003 festgenommen (bitte nachLändern auflisten)?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsFritz Rudolf Körpervom 6. November 2003

Vorbemerkung

Die im Folgenden aufgeführten Zahlen können sich infolge von Nach-meldungen der Länder noch – unter Umständen deutlich – verändernund stellen insofern keine abschließenden Werte dar.

Zu Frage 20

Im Monat September 2003 wurden insgesamt 664 politisch rechts mo-tivierte Straftaten, darunter 62 Gewalttaten und 453 Propaganda-delikte, erfasst.

Bei 107 Straftaten, darunter 14 Propagandadelikte und 29 Gewalt-taten, konnte eine fremdenfeindliche Motivation festgestellt werden.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/1949 – 12 –

Verteilung – Politisch motivierte Kriminalität – rechts

Bundesland Gewalttaten Sonstige Straftaten

BB 6 79

BR 1 20

BW 3 47

BY 7 74

HB 0 2

HE 2 33

HH 1 13

MV 2 9

NI 12 78

NW 8 59

RP 1 13

SH 6 23

SL 1 6

SN 10 86

ST 2 27

TH 0 33

Summe 62 602

Verteilung – Politisch motivierte Kriminalität – rechts mit fremden-feindlicher Motivation

Bundesland Gewalttaten Sonstige Straftaten

BB 5 13

BR 0 2

BW 3 7

BY 6 6

HB 0 0

HE 0 8

HH 0 2

MV 0 0

NI 2 8

NW 4 15

RP 1 0

SH 3 6

SL 0 1

SN 4 2

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/1949– 13 –

Bundesland Gewalttaten Sonstige Straftaten

ST 1 4

TH 0 4

Summe 29 78

Zu Frage 21

Im September 2003 wurden insgesamt 51 Personen infolge Straftatender „Politisch motivierten Kriminalität – rechts“ verletzt, darunter18 Personen aus fremdenfeindlicher Motivation.

Bundes-land

Anzahl der verletztenPersonen

„Politisch motivierteKriminalität – rechts“

Anzahl der verletztenPersonen

„Politisch motivierteKriminalität – rechts“mit fremdenfeindlicher

Motivation

BB 3 2

BR 2 0

BW 5 5

BY 8 7

HB 0 0

HE 3 0

HH 0 0

MV 1 0

NI 7 0

NW 9 3

RP 1 0

SH 4 1

SL 1 0

SN 7 0

ST 0 0

TH 0 0

Summe 51 18

Zu Frage 22

Zu den im Monat September 2003 erfassten 664 politisch rechts moti-vierten Straftaten wurden insgesamt 503 Tatverdächtige ermittelt und66 Personen festgenommen. In 7 Fällen wurde Haftbefehl erlassen.

Im Zusammenhang mit den für September 2003 gemeldeten 107 frem-denfeindlich motivierten Straftaten wurden 126 Tatverdächtige ermit-telt, von denen 33 festgenommen wurden. In 2 Fällen wurde Haftbe-fehl erlassen.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/1949 – 14 –

Verteilung der ermittelten Tatverdächtigen und festgenommenen Per-sonen im Bereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“

Bundesland Tatverdächtige vorläufigeFestnahmen

Haftbefehle

BB 71 7 1

BR 11 1 0

BW 38 8 0

BY 71 21 0

HB 0 0 0

HE 14 2 0

HH 10 0 0

MV 17 0 0

NI 83 1 0

NW 32 11 0

RP 5 0 0

SH 37 5 0

SL 8 0 0

SN 63 6 5

ST 26 4 1

TH 17 0 0

Summe 503 66 7

Verteilung der ermittelten Tatverdächtigten und festgenommenen Per-sonen im Bereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts mit frem-denfeindlicher Motivation“

Bundesland Tatverdächtige vorläufigeFestnahmen

Haftbefehle

BB 21 4 1

BR 0 0 0

BW 15 7 0

BY 19 15 0

HB 0 0 0

HE 2 0 0

HH 0 0 0

MV 0 0 0

NI 22 0 0

NW 19 4 0

RP 0 0 0

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/1949– 15 –

Bundesland Tatverdächtige vorläufigeFestnahmen

Haftbefehle

SH 11 2 0

SL 4 0 0

SN 4 0 0

ST 4 1 1

TH 5 0 0

Summe 126 33 2

23. AbgeordnetePetraPau(fraktionslos)

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierungbisher ergriffen, um die Ergebnisse der Welt-konferenz gegen Rassismus im August 2001 inDurban umzusetzen, und welche weiterenMaßnahmen werden nach den Planungen derBundesregierung ergriffen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ute Vogtvom 4. November 2003

Das von der VN-Weltrassismuskonferenz in Durban verabschiedeteAktionsprogramm fordert in seinem Paragraphen 191a die Staatenauf, „im Benehmen mit den nationalen Menschenrechtsinstitutionen,anderen durch Gesetz geschaffenen Institutionen zur Bekämpfung desRassismus und mit der Zivilgesellschaft Aktionspläne auszuarbeitenund diese Aktionspläne sowie andere einschlägige Materialien überdie Maßnahmen, die zur Umsetzung der Bestimmungen des Aktions-programms ergriffen werden, der Hohen Kommissarin der VereintenNationen für Menschenrechte vorzulegen.“

Im Hinblick auf den zweiten Teil der Forderung hat die Bundesregie-rung im Jahr 2002 ihren „Bericht über die aktuellen und geplantenMaßnahmen und Aktivitäten der Bundesregierung gegen Rechtsextre-mismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt“ an dieVereinten Nationen übersandt. Auf diesen Bericht (Bundestagsdruck-sache 14/519) wird auch zur Beantwortung der Frage nach weiterenMaßnahmen und Planungen der Bundesregierung verwiesen.

An der Erstellung eines Nationalen Aktionsplans arbeitet zurzeit eineinterministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesminis-teriums des Innern. Parallel dazu diskutieren die Nichtregierungs-organisationen ihre Vorstellungen über die Inhalte eines solchenNationalen Aktionsplans auf der Ebene des „Forum gegen Rassis-mus“, bei dem dazu eine „Durban-Follow-Up“-AG eingerichtet wor-den ist.

24. AbgeordneteGiselaPiltz(FDP)

Werden Datensätze von Flugpassagieren, dievon amerikanischen Behörden auf sämtlichentransatlantischen Verbindungen von den ein-zelnen Luftfahrtgesellschaften verlangt wer-

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/1949 – 16 –

den, an deutsche Behörden weitergeleitet, undwenn ja, werden die Passagiere über diesesVerfahren aufgeklärt?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Göttrik Wewervom 3. November 2003

Nein.

25. AbgeordneteGiselaPiltz(FDP)

Welche anderen Personen oder Institutionenkönnen auf diese Daten zugreifen, und kannman diesen Zugriff protokollieren?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Göttrik Wewervom 3. November 2003

Die Daten sind Bestandteil eines für die Erbringung von Reisedienst-leistungen geschaffenen Buchungssystems. Teilnehmer dieses Systemsmit Zugriff zu den Daten eines Passagiers sind die an der Durchfüh-rung einer Reise beteiligten Unternehmen, vor allem Reisebüros undFluggesellschaften, in Einzelfällen andere Leistungserbringer wie Ho-tels und Autovermieter, wenn deren Leistungen über das Reisebürogebucht werden. Lesende Zugriffe werden nicht protokolliert. Ersicht-lich sind jedoch Änderungen, die von den Teilnehmern zu einem Da-tensatz vorgenommen werden.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz

26. AbgeordneteSibylleLaurischk(FDP)

Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, wielange ein durchschnittliches Ehescheidungs-verfahren in der Bundesrepublik Deutschlanddauert und welchen Rang dieser Wert in einemeuropäischen Rahmen einnimmt?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsAlfred Hartenbachvom 3. November 2003

Im Jahr 2001 betrug die durchschnittliche Dauer der durch Schei-dungsurteil von den Amtsgerichten in Deutschland entschiedenenVerfahren 10,5 Monate. Welchen Rang diese Verfahrensdauer im eu-ropäischen Rahmen einnimmt, ist der Bundesregierung nicht bekannt.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/1949– 17 –

27. AbgeordneteSibylleLaurischk(FDP)

Teilt die Bundesregierung die Auffassung desDeutschen Juristinnenbundes, dass die be-stehenden gesetzlichen Vorschriften zum Gü-terstand den haushaltsführenden Ehegattenvon Gesetzes wegen um seinen Teilhabean-spruch bringen?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsAlfred Hartenbachvom 3. November 2003

Der gesetzliche Güterstand des Zugewinnausgleichs sorgt dafür, dassbei Beendigung des Güterstandes der in der Ehe erzielte Vermögens-zuwachs zwischen den Ehegatten gleichmäßig aufgeteilt wird. Aller-dings geht das Gesetz davon aus, dass im Grundsatz zwischen denEhegatten nur vorhandenes Vermögen ausgeglichen werden soll. Die-ser Ansatz wird – zuletzt auf dem Deutschen Familiengerichtstag2003 – kritisiert. Allerdings werden sehr unterschiedliche Lösungs-ansätze diskutiert. Die Bundesregierung hat bereits in der Antwort aufFrage 1 der Kleinen Anfrage der Franktion der FDP vom 17. Juli2003 zur Fortentwicklung des ehelichen Güterrechts – Bundestags-drucksache 15/1435 – darauf hingewiesen, dass sie derzeit prüft, obim Recht des gesetzlichen Güterstandes Überarbeitungsbedarf be-steht.

28. AbgeordneteSibylleLaurischk(FDP)

Wie wertet die Bundesregierung die These,dass das vom Gesetzgeber der Bevölkerung an-gebotene „Lebensmodell Ehe“ in seiner juristi-schen Ausgestaltung nicht mehr zeitgemäß istund daher in zunehmendem Maße von der Be-völkerung abgelehnt wird?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsAlfred Hartenbachvom 3. November 2003

Nach den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen warenim Jahr 2002

– 37,6 Millionen Menschen verheiratet,

– 11,4 Millionen Menschen verwitwet oder geschieden,

– 12,4 Millionen Menschen unter 15 Jahre alt und deshalb noch nichtin der Lage, zu heiraten.

Im Jahr 2002 gab es 391 967 Eheschließungen, im Jahr 2001 389 591.

Diese Zahlen zeigen, dass die Ehe einen bedeutenden Stellenwert inder Gesellschaft besitzt.

Die juristische Ausgestaltung der Ehe ist vom Grundsatz der Gleich-berechtigung und Gestaltungsfreiheit in der Ehe geprägt und dahernach Auffassung der Bundesregierung durchaus zeitgemäß.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/1949 – 18 –

29. AbgeordneteSibylleLaurischk(FDP)

Teilt die Bundesregierung die Auffassung desDeutschen Juristinnenbundes, dass die gegen-wärtigen Regelungen zum Zugewinnausgleichkeineswegs auf Teilhabe ausgelegt sind und invielen Fällen zu Ungerechtigkeiten führen?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsAlfred Hartenbachvom 3. November 2003

Es wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

30. AbgeordneterPeter H.Carstensen(Nordstrand)(CDU/CSU)

Stimmt es, dass der Mehrwertsteuersatz vonArzneitees von 7 auf 16 Prozent erhöht wurdeund wenn ja, wie wurde diese Maßnahme be-gründet?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 6. November 2003

Die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für die Lieferungvon Gegenständen richtet sich gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m.der Anlage zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG nach der zolltariflichenEinreihung dieser Gegenstände.

Für die Besteuerung von Umsätzen mit Arzneitees kommt es daraufan, ob diese als Arzneiware in das Kapitel 30 des Zolltarifs (überwie-gend allgemeiner Steuersatz) oder aber als andere Lebensmittelzube-reitung in Kapitel 21 (ermäßigter Steuersatz) einzureihen sind.

Die Einreihung ist aber noch nicht abschließend geklärt, weil es nochMeinungsunterschiede zwischen der Kommission der EU und einigenMitgliedstaaten gibt. Zur Klärung der Angelegenheit sind deshalb wei-tere Erörterungen im zuständigen Ausschuss bei der Kommission derEU vorgesehen.

Die betroffenen Verbände und die interessierten Firmen sind über die-sen Stand der Angelegenheit unterrichtet.

31. AbgeordneterJochen-KonradFromme(CDU/CSU)

Wie bewertet die Bundesregierung den gegen-wärtigen Stand der EU-Programme TACIS(für die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten)und PHARE (für mittel- und osteuropäischeLänder) und wo sieht sie für die Zukunft Be-darf für Veränderungen?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/1949– 19 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Dillervom 3. November 2003

PHARE

Die Vorbeitrittshilfe PHARE (Budget: 1,56 Mrd. Euro per anno 2000bis 2006 in Preisen von 1999) war und ist nach Auffassung der Bun-desregierung ein wichtiges und effizientes Instrument, um die Kandi-datenstaaten bei ihren Beitrittsvorbereitungen zu unterstützen. Als be-sonders positiv hat sich in diesem Zusammenhang die enge Anbin-dung des Programms an die Prioritäten der Beitrittspartnerschaftenund die Ergebnisse der Fortschrittsberichte erwiesen. Dies hat dazugeführt, dass die Programmschwerpunkte gezielt die Schwächen inder Beitrittsvorbereitung aufgreifen konnten. Dabei hat sich insbeson-dere das Instrument der Verwaltungspartnerschaften („Twinning“),das im PHARE-Programm erstmals geschaffen wurde, als höchsteffektiv erwiesen. Mit diesen Verwaltungspartnerschaften können dieBeitrittsländer von den praktischen Erfahrungen der jetzigen Mitglied-staaten bei der Umsetzung des gemeinsamen Besitzstandes der EU(acquis communautaire) profitieren. Gleichzeitig baut dieses Instru-ment Beziehungen zwischen den jeweiligen Partnern auf, die auchnach dem Projektende von beiderseitigem Nutzen sein werden. DieEU-Kommission hat bereits neue Leitlinien für das PHARE-Pro-gramm für die noch verbleibenden Kandidatenstaaten Bulgarien undRumänien mit den Mitgliedstaaten abgestimmt. Dabei wurden die bis-herigen Schwerpunkte bei deutlich steigendem Mittelvolumen für Bul-garien und Rumänien im Wesentlichen fortgeschrieben. Die grenz-überschreitende Zusammenarbeit, die auch im Zusammenhang mitder Nachbarschaftsinitiative der Kommission zu sehen ist, wird künf-tig auch auf die Außengrenzen von Rumänien und Bulgarien ausge-dehnt und der Schwerpunkt „Reform der öffentlichen Verwaltung“wird eine noch stärkere Berücksichtigung finden.

TACIS

Das Finanzvolumen von TACIS (Mittel 2003: 483 Mio. Euro) ist imVergleich zu den Vorbeitrittshilfen insgesamt (Budget 2003: ca.3,5 Mrd. Euro) deutlich geringer, so dass sich die Unterstützung sehrstark auf Technische Hilfe konzentrieren muss. Die Erwartungen andas TACIS-Programm können daher nicht dieselben sein wie bei denVorbeitrittshilfen. Trotzdem ist das TACIS-Programm gerade vordem Hintergrund der Erweiterung am 1. Mai 2004 ein wichtiges In-strument, um die Beziehungen zu den Nachbarstaaten der erweitertenEU zu stärken und dazu beizutragen, dass das Wohlstandsgefälle zwi-schen den neuen EU-Mitgliedstaaten und ihren osteuropäischenNachbarn nicht weiter zunimmt. Um künftig verstärkt gemeinsameProjekte an den neuen Außengrenzen durchführen zu können, schlägtdie EU-Kommission vor, ab 2007 ein neues Finanzinstrument bereit-zustellen, mit dem Projekte beidseits der Außengrenzen finanziertwerden können. Konkrete Vorschläge dazu werden in etwa einem hal-ben Jahr erwartet. Bis 2006 sollen gemeinsame Projekte aus verschie-denen bereits bestehenden Finanzinstrumenten wie INTERREG,PHARE und TACIS finanziert werden. Als positiv bewertet es dieBundesregierung auch, dass das Instrument der Verwaltungspartner-schaften im TACIS-Programm übernommen wurde.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/1949 – 20 –

32. AbgeordneterPeterGötz(CDU/CSU)

Wie hoch schätzt die Bundesregierung denjährlichen finanziellen Aufwand durch zusätzli-che Arbeitsstunden bei der Finanzverwaltungund bei den Kommunen, der durch die Aus-weitung der Gemeindewirtschaftsteuer auf dieselbstständig Tätigen entsprechend dem Ge-setzentwurf der Bundesregierung zur Reformder Gewerbesteuer ergibt, der vom DeutschenBundestag am 17. Oktober 2003 verabschiedetwurde?

33. AbgeordneterPeterGötz(CDU/CSU)

Wie hoch schätzt sie den entsprechenden Zeit-,Personal- und Kostenaufwand durch zusätzli-che Steuererklärungen für die Gewerbesteuerbzw. Gemeindewirtschaftssteuer bei den da-durch betroffenen selbstständig Tätigen proJahr?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 31. Oktober 2003

Die Verbreiterung der personellen Bemessungsgrundlage der Gemein-dewirtschaftssteuer durch Einbeziehung der Selbstständigen im Sinnedes § 18 des Einkommensteuergesetzes ist ein Beitrag zur Versteti-gung der kommunalen Steuereinnahmen. Die Einbeziehung der Ein-künfte aus selbstständiger Arbeit in die kommunale Besteuerung istunter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung auch geboten, weilsich die Berufsbilder der Gewerbetreibenden und der übrigen selbst-ständig Tätigen im Laufe der Entwicklung der letzten Jahrzehnte starkangenähert haben.

Inwieweit die personelle Verbreiterung der Bemessungsgrundlage beider Gemeindewirtschaftssteuer zu einem zusätzlichen Verwaltungsauf-wand in der Finanzverwaltung und bei den Kommunen sowie bei denbetroffenen Selbstständigen führt, ist letztlich von den Gegebenheitenim Einzelfall abhängig und damit nicht generell quantifizierbar. Dabeiist auch zu berücksichtigen, dass die von der Bundesregierung vorge-schlagene Gemeindewirtschaftssteuer einfacher und transparenter aus-gestaltet ist als die bisherige Gewerbesteuer.

34. AbgeordneteDr. ChristelHappach-Kasan(FDP)

Kann die Bundesregierung bestätigen, dassmit einer Steuerbefreiung von Bio-Kraftstoffender Literpreis für Diesel von derzeit 86 Centum bis zu 16 Cent sinken wird, wie es derSPD-Bundestagsabgeordnete Hermann Scheerin der „Bild am Sonntag“ vom 19. Oktober2003, Seite 4 und 5 unterstellt hat?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/1949– 21 –

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 5. November 2003

Die Bundesregierung hält es nicht für wahrscheinlich, dass durch dieSteuerbefreiung von Biokraftstoffen der Literpreis für Diesel von der-zeit 86 Cent um bis zu 16 Cent sinken wird. Der Tankstellenpreis fürauch bisher schon von der Mineralölsteuer befreiten reinen Biodieselliegt im Durchschnitt der letzten Monate nur 11,5 Cent/Liter unterdem für herkömmlichen Dieselkraftstoff. Bei Mischkraftstoffen redu-ziert sich der Preisvorteil entsprechend. Darüber hinaus kann die Bun-desregierung grundsätzlich keine Angaben zur Entwicklung der Preisemachen, da deren Gestaltung im Verantwortungsbereich der Mineral-ölwirtschaft liegt.

35. AbgeordneteDr. ChristelHappach-Kasan(FDP)

In welcher Höhe ist mit Steuerausfällen durchdie vollständige Steuerbefreiung von Bio-Kraftstoffen zu rechnen?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 5. November 2003

Die Auswirkungen der Steuerbefreiung für Biokraftstoffe können der-zeit nur grob geschätzt werden, da, abgesehen vom schon jetzt vonder Steuer befreiten Biodiesel, die Marktentwicklung erst am Anfangsteht. Bislang wird nur bei Bioethanol und ETBE mit fiskalischen Aus-wirkungen gerechnet. Eine technisch unbedenkliche steuerfreie Bei-mischung von Bioethanol oder ETBE zu Ottokraftstoffen würde nachgrober Schätzung zu Mindereinnahmen bei der Mineralölsteuer vonrd. 130 Mio. Euro jährlich führen.

36. AbgeordneterJürgenKlimke(CDU/CSU)

In welcher Weise kann die Bundesregierungauf eine Verlängerung der Übergangslösungbezüglich der umsatzsteuerlichen Behandlungvon Sportanlagen hinwirken, und wie beurteiltsie die Forderung der betroffenen Unterneh-men nach einer Verlängerung der Frist?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 3. November 2003

Aufgrund des Gesetzes zur Sicherstellung einer Übergangsregelungfür die Umsatzbesteuerung von Alt-Sportanlagen vom 1. September2002 (BGBl. I S. 3441, BStBl 2002 I S. 865) können die Umsätze ausder Nutzungsüberlassung von Sportanlagen mit Wirkung vom 15. Ok-tober 2001 bis zum 31. Dezember 2003 – entgegen der Entscheidungdes Bundesfinanzhofes vom 31. Mai 2001 (VR 97/98, BStBl 2001 IIS. 658) – weiterhin in eine steuerfreie Grundstücksüberlassung und in

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/1949 – 22 –

eine steuerpflichtige Überlassung von Betriebsvorrichtungen aufgeteiltwerden.

Eine Verlängerung der Übergangsregelung ist nicht beabsichtigt. DieUmsatzsteuer ist kein geeignetes Instrument zur Wirtschaftsförde-rung. Im Hinblick auf die Einbindung der Umsatzsteuer in das EU-Gemeinschaftsrecht sind Förderungsmaßnahmen über die Umsatz-steuer auch nicht zulässig.

Die Bundesregierung sieht eine Verlängerung der Frist auch deshalbnicht als geboten an, weil den betroffenen Sportanlagenbetreibern auf-grund der Übergangsregelung ausreichend Zeit eingeräumt wurde,sich vom alten auf den neuen Rechtszustand einzustellen und länger-fristige Verträge umzustellen. Die steuersystematischen Bedenken, dieim Bericht der Bundesregierung vom 6. Juni 2002 (Bundestagsdruck-sache 14/9325) ausführlich dargestellt sind, haben weiterhin Bestand.Eine Verlängerung der Übergangsregelung würde außerdem dem Zielder Bundesregierung widersprechen, sektorale Sonderregelungenabzubauen, um die Gerechtigkeit im Steuersystem zu erhöhen. Auchwegen der zu befürchtenden Umsatzsteuerausfälle kommt angesichtsder prekären Haushaltslage bei Bund, Ländern und Gemeinden eineVerlängerung der Übergangsregelung nicht in Betracht.

37. AbgeordneterHartmutKoschyk(CDU/CSU)

Mit welchen Personalkosteneinsparungen kön-nen die Nachfolgekonzerne der DeutschenBundespost sowie die Deutsche Bahn AG abnächstem Jahr aufgrund des Bundessonderzah-lungsgesetzes (BSZG) rechnen, und welcheAuswirkungen hat die mit dem BSZG be-schlossene Senkung der Sonderzahlungen (Ur-laubs- und Weihnachtsgeld) der Bundesbeam-ten auf die in die gleiche Richtung zielendenElemente der geplanten Novelle des Postper-sonalrechtsgesetzes?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Dillervom 5. November 2003

Die Post-Aktiengesellschaften (Deutsche Post AG, Deutsche Post-bank AG, Deutsche Telekom AG) rechnen nach eigenen Angaben2004 – mit sinkender Tendenz in den Folgejahren – aufgrund desBSZG mit Personalkosteneinsparungen von rund 114 Mio. Euro.

Die Maßnahmen aus dem BSZG werden bei den Überlegungen zurNovellierung des Postpersonalrechtsgesetzes berücksichtigt.

Für die Deutsche Bahn AG (DB AG) ergeben sich durch das BSZGkeine Personalkosteneinsparungen. Die der DB AG zugewiesenen Be-amten erhalten ihre Besoldung von einer Behörde ihres Dienstherrn,dem Bundeseisenbahnvermögen (BEV). Die DB AG erstattet nichtdie Besoldung, sondern die Aufwendungen, die sie für Neueinstellun-gen vom Arbeitsmarkt erbringt oder erbringen müsste („Als-ob-Kosten“), die durch das BSZG nicht berührt werden.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/1949– 23 –

38. AbgeordneteVeraLengsfeld(CDU/CSU)

Wie hoch sind die Beträge, die (monatlich oderjährlich) aus den staatlichen Rentenkassen fürgeltende Regelungen über DDR-Sonderversor-gungen – und zwar besonders für Mitarbeiterdes ehemaligen Ministeriums für Staatssicher-heit – ausgegeben werden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Dillervom 3. November 2003

Der Bund erstattet der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte involler Höhe die Aufwendungen, die ihr aufgrund der Überführungvon Rentenansprüchen aus Sonderversorgungssystemen in die gesetz-liche Rentenversicherung einschließlich der Verwaltungskosten ent-stehen.

Diese Kosten werden somit nicht von den staatlichen Rentenkassengetragen.

Die Ausgaben des Bundes für Rentenansprüche aus den Sonderver-sorgungssystemen der ehemaligen DDR betrugen im Haushaltsjahr2002 insgesamt 1 559 Mio. Euro. Darin enthalten sind Ausgaben fürRentenansprüche aus dem Sonderversorgungssystem des ehemaligenMfS/AfNS in Höhe von 230 Mio. Euro. Weiterhin wurden durch denBund für nicht in die gesetzliche Rentenversicherung überführte Ent-schädigungsleistungen für Unfälle (Dienstbeschädigungsteilrenten)aus dem Sonderversorgungssystem des ehemaligen MfS/AfNS imHaushaltsjahr 2002 1,1 Mio. Euro verausgabt.

Die neuen Bundesländer erstatten dem Bund seine Aufwendungen fürLeistungen aus dem Sonderversorgungssystem der Angehörigen derDeutschen Volkspolizei, der Organe der Feuerwehr und des Strafvoll-zugs der ehemaligen DDR. Im Jahr 2002 waren dies 844 Mio. Euro.

39. AbgeordneterBernhardSchulte-Drüggelte(CDU/CSU)

Welche Konsequenzen erwartet die Bundesre-gierung aufgrund ihrer Vorschläge zur Beimi-schung steuerbefreiten Biodiesels für den künf-tigen Preis von Diesel?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 5. November 2003

Die Bundesregierung hält es nicht für wahrscheinlich, dass sich durchdie Steuerbefreiung von Biokraftstoffen der Literpreis für Diesel we-sentlich verändern wird. Der Tankstellenpreis für auch bisher schonvon der Mineralölsteuer befreiten reinen Biodiesel liegt im Durch-schnitt der letzten Monate nur 11,5 Cent/Liter unter dem für her-kömmlichen Dieselkraftstoff. Bei Mischkraftstoffen reduziert sich derPreisvorteil entsprechend. Darüber hinaus kann die Bundesregierunggrundsätzlich keine Angaben zur Entwicklung der Preise machen, daderen Gestaltung im Verantwortungsbereich der Mineralölwirtschaftliegt.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/1949 – 24 –

40. AbgeordneterBernhardSchulte-Drüggelte(CDU/CSU)

Wird bei einem Beimischungszwang von steu-erbefreiten Biodiesel sichergestellt, dass nurnachwachsende Rohstoffe aus der EU verwen-det werden?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 5. November 2003

Es gibt keine Pläne der Bundesregierung, einen Beimischungszwangeinzuführen.

41. AbgeordneterBernhardSchulte-Drüggelte(CDU/CSU)

Welche Strategien verfolgt die Bundesregie-rung, um den Anteil nicht fossiler Kraftstoffebei Ottokraftstoffen zu erhöhen, und wie wirdsichergestellt, dass ausschließlich die Landwirt-schaft in der EU davon profitiert?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 5. November 2003

Im Hinblick auf die bereits erfolgten und gegenwärtig erfolgenden ge-setzgeberischen Maßnahmen zur mineralölsteuerlichen Begünstigungnicht fossiler Kraftstoffe setzt sich die Bundesregierung in den Berei-chen Immissionsschutzrecht und Normung für geeignete Rahmenbe-dingungen zur Erhöhung der Marktchancen von Biokraftstoffen ein.

Ein Gesamtkonzept für den Einsatz von alternativen Kraftstoffen undAntriebstechnologien wird derzeit im Rahmen der Nachhaltigkeits-strategie der Bundesregierung unter Federführung des Bundesministe-riums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen erarbeitet.

Um zu verhindern, dass der Biokraftstoffmarkt der EU durch Einfuh-ren aus Drittländern gestört wird, sieht der neue § 2a des Mineralöl-steuergesetzes eine Begünstigung ausschließlich für unvergälltes Bio-ethanol vor. Der höhere Zollsatz für unvergälltes Drittlandsethanolwird dazu führen, dass die Einfuhr unrentabel wird.

Sofern Marktstörungen auftreten, wird die Bundesregierung die Euro-päische Kommission um entsprechende Schutzmaßnahmen ersuchen.

42. AbgeordneterBernhardSchulte-Drüggelte(CDU/CSU)

Wie wird sichergestellt, dass nur unvergälltesBioethanol in den Genuss der Steuerbefreiungkommt?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/1949– 25 –

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 5. November 2003

Die Bundesfinanzverwaltung wird an den zum Erhalt der Steuerbefrei-ung notwendigen Nachweis von Art und Menge des Biokraftstoffsstrenge Anforderungen stellen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaftund Arbeit

43. AbgeordneterRainerBrüderle(FDP)

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bun-desregierung ergriffen, um die Arbeit der Au-ßenhandelskammern (AHK), insbesondere imHinblick auf ein taugliches EDV-gestütztesInformationssystem qualitativ und mittel-standsgerecht zu verbessern?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffeltvom 6. November 2003

Zusammen mit dem DIHK konnte erreicht werden, dass die Aus-landshandelskammern (AHK) künftig Zugriff auf das Wissensmana-gement der IHK in Deutschland haben. Die technischen Vorbereitun-gen für die Umsetzung dieser Maßnahme laufen. Zudem wurde dieAuffindbarkeit der AHK-Homepages und die Qualität des jeweiligenInternetauftritts überprüft. Die daraus resultierenden Verbesserungs-vorschläge, die gerade den kleinen und mittelständischen Unterneh-men zugute kommen werden, befinden sich in der Umsetzungsphase.Außerdem wurde das Internet-Angebot der AHK z. B. durch dieInternet-Kooperationsbörse e-trade-center erweitert.

44. AbgeordneterRainerBrüderle(FDP)

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bun-desregierung bislang ergriffen, um ein Netz fürMarketing und Vertrieb des Dienstleistungs-angebots der AHK im Inland aufzubauen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffeltvom 6. November 2003

Auf Drängen der Bundesregierung hat der DIHK eine Koordinie-rungsgruppe mit Vertretern der maßgeblichen AHK-Vertriebspart-nern gebildet. Sie ist beauftragt, Konzepte zur Verbesserung des Ver-triebs von AHK-Dienstleistungen in Deutschland zu erarbeiten.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/1949 – 26 –

45. AbgeordneterRainerBrüderle(FDP)

Wurden die Haushaltsmittel zur Verbesserungdes Dienstleistungsangebots der AHK erhöht,und wenn nein, warum nicht?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffeltvom 6. November 2003

Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung sieht für das Jahr 2004beim Titel „Pflege der Wirtschaftsbeziehungen mit dem Ausland“, ausdem das AHK-Netz gefördert wird, einen gleich hohen Ansatz wie in2003 vor. Für die Durchführung von projektvorbereitenden Maßnah-men, die bisher aus diesem Titel finanziert wurden, ist jedoch künftigein eigener Titel vorgesehen, der mit 2 Mio. Euro dotiert ist.

46. AbgeordneterRainerBrüderle(FDP)

Wie ist der Umsetzungsstand bei den Aufla-gen, die im Rahmen der Fusion von E.ONund Ruhrgas durch die Ministererlaubnis fest-gelegt wurden, insbesondere hinsichtlich desGas-Release-Programms sowie der zugesagtenInvestitionen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffeltvom 6. November 2003

Die E.ON AG hat die Veräußerungsauflagen hinsichtlich zweier Un-ternehmensbeteiligungen (Bayerngas und Gelsenwasser AG) bereitserfüllt. Die Veräußerung der drei übrigen Unternehmensbeteiligungen(EWE AG, swb AG Bremen, VNG) hat bis spätestens 11. August2004 zu erfolgen. Die erste Auktion im Rahmen des Gas-Release-Pro-gramms wurde am 30. Juli 2003 durchgeführt. Das Bundesministeri-um für Wirtschaft und Arbeit wertet zurzeit die Erfahrungen von Teil-nehmern der Auktion aus, um erforderlichenfalls mit E.ON/RuhrgasGespräche über Änderungen der Auktionsmodalitäten zu führen. ZurUmsetzung der Sonderkündigungsrechte, die den überwiegend vonRuhrgas beziehenden Stadtwerken in den Auflagen eingeräumt wur-den, hat E.ON/Ruhrgas diesen Stadtwerken ein entsprechendes Ange-bot unterbreitet. Über den Vollzug der Auflage zum sog. Legal Un-bundling (Umsetzungsfrist 1. Januar 2004) werden mit Ruhrgas nochGespräche geführt. Im Zusammenhang mit der Ministererlaubnis vonE.ON/Ruhrgas abgegebene Erklärungen über geplante Investitionensind nicht Gegenstand des Auflagenregimes.

47. AbgeordneterRobertHochbaum(CDU/CSU)

Wie beurteilt die Bundesregierung den Zusam-menhang zwischen dem Rückgang der Ein-tritte in Maßnahmen zur Förderung der beruf-lichen Weiterbildung und den neuen Vergabe-verfahren durch Vermittlungsgutscheine?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/1949– 27 –

48. AbgeordneterRobertHochbaum(CDU/CSU)

Wie begründet die Bundesregierung das Zu-rückfahren der Eintritte in Maßnahmen derberuflichen Weiterbildung, und teilt sie inso-weit die Enschätzung, dass die Förderung derberuflichen Bildung 2001/2002 sehr effektivgewirkt hat?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andresvom 3. November 2003

Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Abkehr der Arbeitsämtervon der bisherigen Zuweisungspraxis der Teilnehmer im Vergleichzum Vorjahr insgesamt zu einem Rückgang der Eintritte in Weiter-bildungen geführt hat. Die Gründe dafür sind die stärkere Konzen-tration der Arbeitsämter auf unmittelbar in Beschäftigung führendeFörderleistungen, strengere Anforderungen an die Arbeitsmarkt- undBeschäftigungsrelevanz von Weiterbildungsangeboten, die im Zugeder Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik geringere Gewichtungder Weiterbildungsförderung in den Eingliederungstiteln der Arbeits-ämtern sowie die Einführung von Bildungsgutscheinen. Im September2003 waren mit rd. 30 000 Neueintritten in geförderte Weiterbildungallerdings wieder ein deutlicheres Ansteigen der Neueintritte und diehöchsten Eintrittszahlen im bisherigen Jahresverlauf zu verzeichnen.

Die mit dem Ersten und Zweiten Gesetz für Moderne Dienstleis-tungen am Arbeitsmarkt vorgenommene Neuausrichtung der Weiter-bildungsförderung und die geschäftspolitische Entscheidung derBundesanstalt für Arbeit für eine Konzentration der Weiterbil-dungsförderung auf arbeitsmarkt- und beschäftigungsrelevanteLehrgänge entsprechen der in der Vergangenheit von vielen Seitengeforderten Verbesserung der Effektivität und Effizienz der beruf-lichen Weiterbildungsförderung.

Die Bundesregierung macht sich allerdings die Empfehlung der Her-zog-Kommission, die Mittel für Weiterbildungsförderung um bis zu50 % zu reduzieren, nicht zu Eigen.

49. AbgeordneterJürgenKlimke(CDU/CSU)

Handelt es sich bei der 70-prozentigen Ver-bleibsquoten-Regelung bei den Fördermittelnberufliche Weiterbildung der Bundesanstaltfür Arbeit um eine „starre Erfolgsquote“, oderwird hierbei nach Zielgruppen (Alter, Ge-schlecht, Langzeitarbeitslose, schwer Vermit-telbare, Berufsbild, Region, etc.) unterschie-den?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andresvom 3. November 2003

Bei der Festlegung einer einheitlichen 70 %igen Verbleibsquote han-delt es sich um eine geschäftspolitische Vorgabe des Vorstandes derBundesanstalt für Arbeit, die stärker als bisher zu einer raschen undnachhaltigen beruflichen Eingliederung im Anschluss an eine Weiter-bildungsförderung führen soll. Die Bundesanstalt für Arbeit hat die

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/1949 – 28 –

Arbeitsämter in einem Rundbrief vom Mai 2003 darauf hingewiesen,dass die Beteiligung von Zielgruppen in die Bewertung der Verbleibs-quote vorangegangener Maßnahmen einfließen soll. Die Bundesregie-rung geht davon aus, dass der Vorstand der Bundesanstalt für Arbeitgeschäftspolitische Vorgaben auf ihre arbeitsmarktkpolitische Wirk-samkeit überprüft, bewertet und gegebenenfalls fortentwickelt.

50. AbgeordneteDr. MartinaKrogmann(CDU/CSU)

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsa-che, dass die Bundesanstalt für Arbeit aus Ur-heberrechtsgründen die Nutzung der Software„Jobhexe“ untersagt, die bisher vielen Arbeits-losen bei der Stellensuche geholfen hat?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andresvom 3. November 2003

Die Vorgehensweise der Bundesanstalt für Arbeit ist aus Sicht derBundesregierung nicht zu beanstanden.

Das Softwareprogramm „Jobhexe“, das kostenpflichtig vertriebenwird, scannt Daten online aus dem von der Bundesanstalt für Arbeitallen kostenlos zur Verfügung gestellten Stellen-Informations-Service(SIS) und dem Ausbildungs-Stellen-Informationsservice (ASIS). DieseDaten können anschließend auf dem Computer des Softwarekäufersabgespeichert und verwendet werden.

Das Softwareprogramm „Jobhexe“ ermöglicht unter anderem auch,aus den Daten des SIS und ASIS Adressenlisten zu erstellen und diesezu verkaufen. Damit sind der missbräuchlichen Nutzung der von derBundesanstalt für Arbeit kostenlos zur Verfügung gestellten Datenkeine Grenzen gesetzt.

Bei SIS und ASIS handelt es sich um Datenbankwerke im Sinne des§ 4 Abs. 2 Satz 1 UrhG, die dem Urheberrechtsschutz der Bundesan-stalt für Arbeit unterliegen. Ihr stehen daher auch die Vervielfälti-gungs-, Verbreitungs- und Bearbeitungsrechte sowie das Recht der öf-fentlichen Wiedergabe zu. Daneben hat die Bundesanstalt für Arbeitals Datenbankherstellerin nach § 87a Abs. 2 UrhG auch die Rechtenach den §§ 87a ff. UrhG. Danach hat der Datenbankhersteller dasausschließliche Recht, die Datenbank insgesamt oder einen nach Artund Umfang wesentlichen Teil der Datenbank zu vervielfältigen, zuverbreiten und öffentlich wiederzugeben.

Die Bundesanstalt für Arbeit hat daher Anfang dieses Jahres eineRahmenvereinbarung zur Datenverwertung herausgegeben, die auchdie Nutzung der Daten aus dem SIS durch Dritte regelt. Durch dieUnterzeichnung der Rahmenvereinbarung verpflichten sich Daten-bezieher unter anderem, die SIS-Daten täglich über einen Server ab-zuholen, den Datenbestand zu aktualisieren sowie vollständig undkostenlos weiterzugeben. Hierdurch hat die Bundesanstalt für Arbeitkommerziellen Jobbörsen einerseits die Möglichkeit eröffnet, auchSIS-Daten anzubieten. Andererseits ist durch diese Vereinbarungsichergestellt, dass weder veraltete Stellenangebote gespeichert wer-den noch Veränderungen oder Verfälschungen an diesen personenbe-zogenen Daten stattfinden.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/1949– 29 –

Die Bundesanstalt für Arbeit hat bereits mit zahlreichen JobbörsenRahmenvereinbarungen abgeschlossen. Auch der Vertreiber der Soft-ware „Jobhexe“ hat die Vereinbarung zum Datenaustausch unter-schrieben. Dennoch hat er die „Jobhexe“ weiterhin gegen Entgelt ver-trieben.

Hierin liegt eine kommerzielle Nutzung und Verwertung der Daten-banken der Bundesanstalt für Arbeit ohne deren Einwilligung und so-mit ein Verstoß gegen § 87b UrhG. Die Bundesanstalt für Arbeit hatdaher den weiteren Vertrieb der „Jobhexe“ untersagt.

51. AbgeordneteMariaMichalk(CDU/CSU)

Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregie-rung, um das derzeitige Schornsteinfegerechtdem geltenden EU-Recht anzupassen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andresvom 31. Oktober 2003

Die Bundesregierung hat der EU-Kommission in der Vergangenheitmehrfach mitgeteilt, dass nach ihrer Auffassung das deutsche Schorn-steinfegerrecht dem geltenden EU-Recht entspricht. Gleichwohl hatdie EU-Kommission – Generaldirektion Binnenmarkt – ein Vertrags-verletzungsverfahren gemäß EG-Vertrag eingeleitet.

Die Bundesregierung hat die EU-Kommission nunmehr unterrichtet,dass sie mit den für den Vollzug des Schornsteinfegergesetzes zustän-digen Bundesländern und den betroffenen Verbänden Wege zur An-passung des Gesetzes an die Maßgaben der EU diskutiert, um den Be-denken der EU-Kommission Rechnung zu tragen. Die Ergebnissewird das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Anfang 2004mit der EU-Kommission erörtern.

52. AbgeordneteMariaMichalk(CDU/CSU)

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsa-che, dass Schornsteinfeger im Rahmen ihrerPflichterfüllung zwar Zutritt zu allen Haushal-ten haben müssen, aber nicht der Schweige-pflicht unterliegen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andresvom 31. Oktober 2003

Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und Räumen sindgemäß § 1 Abs. 3 Schornsteinfegergesetz verpflichtet, dem Bezirks-schornsteinfeger und den bei ihm beschäftigten Personen zum Zweckedes Kehrens und der Überprüfung der kehr- und überprüfungspflichti-gen Anlagen Zutritt zu den Grundstücken und Räumen zu gestatten.Es ist der Bundesregierung nicht bekannt, dass diese Vorschrift – auchohne Normierung einer Schweigepflicht – zu Rechtsgüterverletzungenoder nennenswerten Problemen geführt hat.

Gleichwohl haben Bund und Länder dahin gehend Einigkeit erzielt,bei sich bietender Gelegenheit in das Schornsteinfegergesetz eine ge-

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/1949 – 30 –

setzliche Geheimhaltungsregelung nach dem Vorbild des § 14 Abs. 2Bundesstatistikgesetz einzufügen.

53. AbgeordneterBerndSiebert(CDU/CSU)

Zu welchen Fortschritten ist die Bundesregie-rung angesichts der unterschiedlichen Auffas-sungen zwischen dem Bundesminister der Ver-teidigung, Dr. Peter Struck, und dem Bundes-minister für Wirtschaft und Arbeit, WolfgangClement, in Bezug auf die Novellierung desAußenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirt-schaftsverordnung besonders in Hinsicht aufeine Genehmigung durch die Bundesregierungvon Veräußerungen von mindestens 25 % derStimmrechte auch bei Firmen, die nicht im en-geren Sinne der Rüstungsindustrie zuzurech-nen sind, gekommen (vgl. Financial TimesDeutschland vom 19. August 2003), und wannwird sie einen entsprechenden Gesetzentwurfvorlegen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffeltvom 4. November 2003

Im Ressortkreis wurde Einigkeit darüber erzielt, den Anwendungsbe-reich der Genehmigungspflicht beim Erwerb von Rüstungsgüter pro-duzierenden Unternehmen durch ausländische Erwerber auf solchegebietsansässige Unternehmen zu beschränken, die Kriegswaffennach der Kriegswaffenliste zum Kriegswaffenkontrollgesetz bzw.Kryptosysteme zum Schutz staatlicher Verschlusssachen herstellenoder entwickeln. Im Übrigen sieht der Gesetzentwurf eine Genehmi-gungsfiktion nach einem Monat vor, wodurch gewährleistet wird, dassdie Unternehmen schnell Rechtssicherheit haben.

Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der abschließenden Res-sortabstimmung. Eine Kabinettbefassung ist für Dezember 2003 vor-gesehen.

54. AbgeordneteAndreaVoßhoff(CDU/CSU)

Welche Berufsgenossenschaften schreiben inihren berufsgenossenschaftlichen Vorschriftenfür Sicherheit und Gesundheit die Bestellungeiner Fachkraft für Arbeitssicherheit bereitsbei Unternehmen ab einem Beschäftigten, alsoauch für Kleinstunternehmen, vor?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andresvom 3. November 2003

Alle Berufsgenossenschaften mit Ausnahme der Holz-Berufsgenossen-schaft sehen in ihren Unfallverhütungsvorschriften die Bestellungeiner Fachkraft für Arbeitssicherheit für Betriebe ab einem Beschäf-tigten vor (Regelbetreuung). Eine entsprechende Unfallverhütungs-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/1949– 31 –

vorschrift der Holz-Berufsgenossenschaft befindet sich im Genehmi-gungsverfahren.

Die meisten Berufsgenossenschaften bieten den Kleinbetrieben als Al-ternative zur Regelbetreuung sog. Unternehmermodelle an, bei denender Unternehmer selbst Kenntnisse im Arbeitsschutz erwirbt und nurim Bedarfsfall eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuziehen muss.

Mit diesen Unfallverhütungsvorschriften konkretisieren die Berufs-genossenschaften das Arbeitssicherheitsgesetz, das aus Arbeitsschutz-gründen und auf der Grundlage des europäischen Rechts vorschreibt,dass sich Arbeitgeber durch Arbeitsschutzexperten unterstützen lassenmüssen, soweit dies erforderlich ist. Auch bei Klein- und Kleinstbetrie-ben besteht grundsätzlich ein solcher Bedarf. In vielen Branchen sindgerade hier die Unfallgefahren besonders hoch und die Gefahren-potenziale groß.

Derzeit arbeiten die Berufsgenossenschaften auf Druck des Bundesmi-nisteriums für Wirtschaft und Arbeit an Vereinheitlichungen und Ver-besserungen hinsichtlich der Praktikabilität der Vorschriften für kleineBetriebe. Ergebnisse sind in Kürze zu erwarten.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürVerbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

55. AbgeordneterPeter H.Carstensen(Nordstrand)(CDU/CSU)

Wie beurteilt die Bundesregierung den enor-men Anstieg des Imports von Eiern aus Polenspeziell im Hinblick auf die Einhaltung vonTier- und Lebensmittelstandards, und wo siehtdie Bundesregierung die Ursache für die Pro-duktionsverlagerung?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Gerald Thalheimvom 3. November 2003

Infolge der Geflügelpest in den Niederlanden im ersten Halbjahr2003 ist es zu einer deutlichen Verknappung des Eierangebots in derEU gekommen. Dies hatte Verlagerungen bei der Einfuhr von Eiernnach Deutschland zur Folge. Der Ausfall der Eiereinfuhren aus denNiederlanden konnte jedoch nicht vollständig durch Einfuhren ausanderen Ländern ausgeglichen werden. Aus diesem Grund ist es zueinem spürbaren Anstieg der Eierpreise in Deutschland und derEuropäischen Union gekommen.

Deutschland hat im ersten Halbjahr 2003 nach Angaben des Statisti-schen Bundesamtes 2 464,2 Millionen Eier eingeführt (vergleichbarerVorjahreszeitraum 2 512,2 Millionen Eier), von denen 2 392,2(2 484,0) Millionen Eier aus den Mitgliedstaaten der EU stammen.Aus Polen wurden im gleichen Zeitraum 33,6 Millionen Eier impor-tiert, gegenüber 1,6 Millionen Eier im vergleichbaren Vorjahreszeit-

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/1949 – 32 –

raum. Die Einfuhr von Eiern aus Polen ist aber nur im Rahmen desso genannten Doppel-Null-Abkommens mit einem auf 20 % reduzier-ten Zollsatz wirtschaftlich interessant. Das polnische Kontingent fürdie Einfuhr von Eiern von 1 875 t (ca. 32 Millionen Eier) ist zwischen-zeitlich aber vollständig ausgeschöpft, so dass weitere nennenswerteEinfuhren von Eiern aus Polen nicht mehr zu erwarten sind.

Hinsichtlich der lebensmittelrechtlichen Anforderungen bestehenkeine Bedenken bei Einfuhren von Eiern aus Polen. Im Übrigen setztsich die Bundesregierung für hohe Tierschutzstandards auch in denBeitrittsländern ein.

56. AbgeordneteDorisMeyer(Tapfheim)(CDU/CSU)

Beabsichtigt die Bundesregierung eine Zusam-menlegung bzw. eine damit einhergehende teil-weise Auflösung der Bundesforschungsanstal-ten für Getreide und Kartoffel in Detmold, fürErnährung in Karlsruhe, für Fleisch in Kulm-bach und für Milch in Kiel?

57. AbgeordneteDorisMeyer(Tapfheim)(CDU/CSU)

Falls ja, welche Forschungsanstalten sollen mitwelchem Zuständigkeitsbereich zusammenge-legt werden?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Gerald Thalheimvom 3. November 2003

Seitens des Bundesminsteriums für Verbraucherschutz, Ernährungund Landwirtschaft ist beabsichtigt, zum 1. Januar 2004 die bisher imForschungsverbund „Produkt- und Ernährungsforschung“ zusammen-gefassten Einrichtungen zu einer neuen „Bundesforschungsanstalt fürErnährung und Lebensmittel“ unter präsidialer Leitung zusammenzu-führen. Von dieser Zusammenführung betroffen sind die Bundesan-stalt für Milchforschung, die Bundesanstalt für Getreide-, Kartoffel-und Fettforschung, die Bundesanstalt für Fleischforschung, die Bun-desanstalt für Ernährung und der Institutsteil „Fischqualität“ des Ins-tituts für Fischereitechnik und Fischqualität der Bundesforschungsan-stalt für Fischerei.

Das entsprechende Konzept für die neue „Bundesanstalt für Ernäh-rung und Lebensmittel“ befindet sich zurzeit im internen Abstim-mungsprozess.

Mit der Zusammenlegung wird der Vorschlag des „Rahmenkonzeptesfür die Bundesforschungsanstalten im Geschäftsbereich des Bundes-ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 12. Ju-ni 1996“ aufgegriffen, nach dem u. a. vorgesehen war, die Bundesan-stalt für Milchforschung, die Bundesanstalt für Getreide-, Kartoffel-und Fettforschung und die Bundesanstalt für Ernährung zu einer„Bundesforschungsanstalt für landwirtschaftliche Produkte und Er-nährung“ zusammenzufassen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/1949– 33 –

58. AbgeordneterKlaus-PeterWillsch(CDU/CSU)

Beabsichtigt die Bundesregierung zum Ent-wurf einer zweiten Verordnung zur Änderungzusatzstoffrechtlicher Vorschriften für Trink-wasser die betroffenen Unternehmen, wie dieHersteller von Filtersystemen, anzuhören, undwenn ja, wann ist eine solche Anhörung vorge-sehen?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Gerald Thalheimvom 31. Oktober 2003

Die Bundesregierung hat den Verordnungsentwurf den Verbändender betroffenen Wirtschaft, der Verbraucher sowie Sachkennern ausder Wissenschaft zur schriftlichen Anhörung gemäß § 39 Lebens-mittel- und Bedarfsgegenständegesetz zugeleitet und um Mitteilungeventueller Bemerkungen gebeten. Eine zusätzliche Anhörungsbe-sprechung ist nicht vorgesehen.

59. AbgeordneterKlaus-PeterWillsch(CDU/CSU)

Wie kommt in dem mir vorliegenden Entwurfvom 29. Juli 2003 unter Punkt 2. „§ 6a Zusatz-stoffe zur Trinkwasser-Nachaufbereitung“ dieausnahmsweise Zulassungsbefristung des Zu-satzstoffes Silber und Verbindungen auf den31. Dezember 2005 zustande?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Gerald Thalheimvom 31. Oktober 2003

Die befristete Zulassung von Silbersalzen wurde vorgesehen in Anleh-nung an die ebenfalls befristete Aufnahme von Silbersalzen in denTeil III a der Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfah-ren gemäß § 11 Trinkwasserverordnung 2001.

60. AbgeordneterKlaus-PeterWillsch(CDU/CSU)

Widerspricht der Entwurf einer zweiten Ver-ordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicherVorschriften vom 29. Juli 2003 unter Artikel 2„Änderung der Zusatzstoffverkehrsordnung“,§ 3 Abs. 1 der letzten Novellierung zur Trink-wasserverordnung, die Trinkwasser nach derso genannten Entnahmestelle grundsätzlichdem Lebensmittelbedarfsgesetz zuordnet, undwenn ja, warum?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Gerald Thalheimvom 31. Oktober 2003

Durch die Verordnung soll die Verwendung von Zusatzstoffen bei derNachaufbereitung von Trinkwasser, d. h. nach der so genannten Ent-

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/1949 – 34 –

nahmestelle, geregelt werden. Durch die Trinkwasserverordnung 2001wird der Bereich vor der Entnahmestelle geregelt. Die vorgeseheneVerordnung widerspricht damit nicht der Trinkwasserverordnung2001.

61. AbgeordneterKlaus-PeterWillsch(CDU/CSU)

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierungdie Haltung der Europäischen Union in Bezugauf die Zusatzstoffe Silber und deren Verbin-dungen im Trinkwasser?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Gerald Thalheimvom 31. Oktober 2003

Der Verordnungsentwurf ist der Europäischen Kommission und denMitgliedstaaten der Europäischen Union notifiziert worden. Von dortsind noch keine Stellungnahmen bekannt geworden.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

62. AbgeordneterGünther FriedrichNolting(FDP)

Trifft es zu, dass in den neu aufzustellendenVerbänden der Streitkräftebasis (SKB) derBundeswehr Soldaten für längere Zeit nebenihrem eigentlichen Dienst Aufgaben versehen,die weit über ihren eigentlichen Zuständig-keitsbereich hinausgehen, ohne dass ein finan-zieller Ausgleich erfolgt, – so sollen etwa Sol-daten auf einem A 12-Dienstposten mit Aufga-ben eines A 14-Dienstpostens betraut, aber le-diglich nach A 11 besoldet werden, da keineentsprechenden Planstellen vorhanden sein sol-len, – und wenn ja, warum?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Walter Kolbowvom 29. Oktober 2003

Der Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung (§ 18 Bundesbesol-dungsgesetz) erfordert, dass eine Soldatin oder ein Soldat nur aufeinem Dienstposten verwendet werden darf, dessen STAN-Bewertungmindestens ihrer/seiner Besoldungsgruppe entspricht. Andererseits er-fordert die ständige Einsatzbereitschaft der Bundeswehr personelleFlexibilität. So darf eine Soldatin/ein Soldat abweichend von den aufihrem/seinen Dienstposten fesgelegten Aufgaben auch mit der Wahr-nehmung von höherwertigen Aufgaben eines anderen Dienstpostensbetraut werden. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn ein Oberst-leutnant A 14 eines Stabes zu einem Auslandseinsatz kommandiertwird und ein Hauptmann A 11 des gleichen Stabes für die Dauer derAbwesenheit mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben betraut wird.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/1949– 35 –

Um Laufbahnnachteile für den Betroffenen zu vermeiden, ist diese sogenannte „nichtdienstpostengerechte Verwendung“ ab einem Zeit-raum von zwei Monaten und länger der personalbearbeitenden Stellezu melden. Soll sich die Verwendung über einen Zeitraum von sechsMonaten und mehr erstrecken, ist vorher die Zustimmung der perso-nalbearbeitenden Stelle einzuholen.

Mit der Zustimmung durch die personalbearbeitende Stelle erfolgtauch die Festlegung über die Vergabe von so genannten Dienstposten-wahrnehmungspunkten, die sich dann für die nächste Einweisung/Be-förderung vorteilhaft auswirkt.

Werden allerdings nur Teilaufgaben eines höher bewerteten Dienst-postens wahrgenommen, so ist eine Zuerkennung von Dienstposten-wahrnehmungspunkten regelmäßig nicht vorgesehen.

Im Bereich der Streitkräfte ist es in den meisten Fällen nicht möglich,dass mit der Versetzung von Offizieren auf einen höher bewertetenDienstposten auch die sofortige Einweisung/Beförderung verbundenist. Dies ist in der Diskrepanz zwischen Dienstpostenumfängen undverfügbaren Planstellen begründet.

Für eine Einweisung/Beförderung der Offiziere stehen in der Regelnur die aufgrund von Dienstzeitbeendigungen bzw. Zurruhesetzungenzurückfließenden Planstellen zur Verfügung. Diese reichen abergrundsätzlich nicht aus, um alle Anwärter sofort einweisen/befördernzu können. In diesem Fall sind alle Anwärter in das streitkräfteeinheit-liche Auswahlverfahren aufzunehmen. Dieses Verfahren beruht aufder gesetzlichen Vorgabe der Einweisung nach Eignung, Befähigungund Leistung. Im Rahmen der verfügbaren Planstellen bestimmtgrundsätzlich der Platz, den der Anwärter einnimmt, den möglichenZeitpunkt seiner Einweisung/Beförderung. Als wesentliche Kriterienfür die Bildung der Reihenfolge werden bei Offizieren die letzten dreiBeurteilungen und die Dauer der Verwendung auf höher bewertetenDienstposten (Dienstpostenwahrnehmungspunkte) herangezogen. DieZuweisung der Planstellen erfolgt anteilmäßig auf die Uniformträger-bereiche Heer, Luftwaffe und Marine.

Die vorstehenden Bestimmungen finden auf alle Organisationsberei-che der Bundeswehr Anwendung und sind nicht auf Teilbereiche oderneu aufzustellende Verbände beschränkt.

63. AbgeordneterGünther FriedrichNolting(FDP)

Trifft es zu, dass die Marinefliegerverbändeder Bundeswehr voll in die Luftwaffe integriertwerden sollen, obwohl sich die Ausbildung,der Auftrag und die Befehlsstränge der Mari-neflieger gänzlich von den Luftwaffenverbän-den unterscheiden, und wenn ja, warum?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Walter Kolbowvom 29. Oktober 2003

Der Bundesminister der Verteidigung hat im Rahmen der Weiterent-wicklung der Reform der Bundeswehr bereits am 21. Mai 2003 neue

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/1949 – 36 –

Verteidigungspolitische Richtlinien erlassen und Entscheidungen zustrukturellen Anpassungen der Streitkräfte getroffen.

Vor dem Hintergrund der übergeordneten Zielsetzung, Betriebs- undInvestitionskosten rasch und dauerhaft zu senken, hat der Bundes-minister der Verteidigung u. a. entschieden, das Fähigkeitsprofil derBundeswehr mit einer deutlich reduzierten Zahl von Kampfflugzeu-gen zu erhalten.

Hierzu sind das Jagdbombergeschwader 38 und das Marineflieger-geschwader 2 bis Ende 2005 aufzulösen, um so im Bereich derTORNADO-Flotte möglichst hohe Einsparungen zu erzielen. Es istbeabsichtigt nur diejenigen personellen und materiellen Ressourcendes Marinefliegergeschwaders 2 in die Luftwaffe zu überführen, diefür die Abbildung der Fähigkeit „Seekriegführung aus der Luft“ inder Luftwaffe benötigt werden.

Luftwaffe und Marine haben hierzu in einer gemeinsamen Projekt-organisation einen Überleitplan erstellt, der auch die von Ihnen ange-sprochenen Aspekte Ausbildung, Auftrag und Befehlsstränge berück-sichtigt. Eine über die dargestellten Maßnahmen hinausgehende Inte-gration von Fähigkeiten der Marinefliegerverbände in die Luftwaffeist mit den Entscheidungen des Bundesministers der Verteidigungvom Mai dieses Jahres nicht verbunden.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheitund Soziale Sicherung

64. AbgeordneterDr. WolfBauer(CDU/CSU)

Sieht die Bundesregierung einen Widerspruchdarin, dass auf der einen Seite die EuropäischeUnion die Zulassung „Orphan drugs“, d. h.Arzneimittel, die eine sehr seltene, sehr schwe-re Krankheit behandeln, für die bislang keineBehandlungsmöglichkeit besteht, fördert undauf der anderen Seite auch diese Arzneimitteldurch das GKV-Modernisierungsgesetz mitdem 16-prozentigen Herstellerrabatt belastetwerden, obwohl es bei „Orphan drugs“ wederParallel-Entwicklungen oder Me-too-Arznei-mittel noch Generika-Märkte gibt, und wennnein, warum nicht?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinMarion Caspers-Merkvom 31. Oktober 2003

Orphan Drugs werden durch die EG Verordnung 141/2000 besondersgefördert. Trotzdem unterliegen sie auch weiterhin den Regelungender nationalen sozialen Sicherungssysteme in allen EU-Mitgliedstaa-ten. Der Herstellerabschlag gilt einheitlich für alle verschreibungs-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/1949– 37 –

pflichtigen Arzneimittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenver-sicherung abgegeben werden und für die keine Festbeträge gelten.

Ziel des von den Koalitionsfraktionen und der Fraktion von CDU/CSU beschlossenen Herstellerabschlags ist, alle Arzneimittel, die nichtder Festbetragsregelung unterliegen, einheitlich und gleichmäßig demHerstellerabschlag zu unterwerfen. Eine Differenzierung wäre insbe-sondere auch mit schwierigen Fragen der Privilegierung einzelnerArzneimittelgruppen verbunden gewesen. Der Verzicht auf gesetz-liche Ausnahmen vom Herstellerabschlag erscheint den am Konsenszum GMG Beteiligten auch deshalb vertretbar, weil die Geltung deserhöhten Abschlags bis Ende des Jahres 2004 befristet ist.

65. AbgeordneterDr. WolfBauer(CDU/CSU)

Sieht die Bundesregierung einen Widerspruchzwischen der Aussage der ParlamentarischenStaatssekretärin bei der Bundesministerin fürGesundheit und Soziale Sicherung, MarionCaspers-Merk, in der Befragung der Bundes-regierung am 15. Oktober 2003 zum Thema„Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Ände-rung des Arzneimittelgesetzes“, die Fälschungvon Arzneimitteln, die früher ausschließlich inEntwicklungsländern ein Problem gewesen sei,habe mittlerweile auch Europa erreicht (Ple-narprotokoll 15/65 S. 5543 (B)), und den inder Antwort der Bundesregierung auf dieKleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU„Rolle von Importarzneimitteln in der Arznei-mittelversorgung“ geäußerten Plänen, ein Um-packen von Importarzneimittel in die Original-verpackungen des inländischen Bezugsarznei-mittels durch entsprechende rechtliche Vorga-ben zu ermöglichen (Bundestagsdrucksache15/1431, Frage 17, S. 6) und wenn nein, wa-rum nicht?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinMarion Caspers-Merkvom 31. Oktober 2003

Die Bundesregierung sieht keinen Widerspruch zwischen beiden Aus-sagen.

Die mit dem Entwurf des Zwölften Gesetzes zur Änderung desArzneimittelgesetzes vorgeschlagenen Änderungen des Arzneimittel-gesetzes sind gegen die Verbreitung von Arzneimitteln gerichtet, diehinsichtlich ihrer Identität oder Herkunft falsch gekennzeichnet sind(gefälschte Arzneimittel). Das Erfordernis, weitergehende Regelungenzum Schutz vor Arzneimittelfälschungen zu treffen, beruht aufErkenntnissen, die von Seiten der Verkehrsbeteiligten und der zustän-digen Behörden mitgeteilt wurden.

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Frak-tion der CDU/CSU zur Rolle von Importarzneimitteln in der Arznei-mittelversorgung (Bundestagsdrucksache 15/1431) bezieht sich auf

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/1949 – 38 –

solche Importarzneimittel, die nach der Regelung des § 129 des Fünf-ten Buches Sozialgesetzbuch an Versicherte der gesetzlichen Kranken-versicherung abzugeben sind. Dabei handelt es sich um bestimmteArzneimittel, die aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Mitgliedstaa-ten des EWR-Abkommens importiert werden, als identisch mit inDeutschland zugelassenen Arzneimitteln gelten und in Deutschlandaufgrund spezifischer Regelungen des europäischen und deutschenArzneimittelrechts verkehrsfähig sind.

Arzneimittelimporteure, die Importarzneimittel nach § 129 des Fünf-ten Buches Sozialgesetzbuch anbieten, unterliegen der Überwachungdurch die zuständigen Landesbehörden. Für diese Gruppe von Im-portarzneimitteln ist der Bundesregierung kein Fall bekannt gewor-den, dass ein Importeur Arzneimittel mit gefälschtem Inhalt in Ver-kehr gebracht hat. Die Frage, ob für solche importierten Arzneimittel,deren Identität mit dem inländischen Bezugsarzneimittel nach denVorgaben des Arzneimittelgesetzes als gesichert anzusehen ist, einUmverpacken in die Originalverpackung des inländischen Bezugsarz-neimittels zugelassen werden kann, ist unter dem Gesichtspunkt derArzneimittelsicherheit nicht problematisch. Ob ein Umverpacken inden genannten Fällen zugelassen werden kann, wird seitens der Bun-desregierung geprüft. Die Ergebnisse bleiben abzuwarten.

66. AbgeordneterDr. Hans GeorgFaust(CDU/CSU)

Teilt die Bundesregierung die Auffassung desVorsitzenden der deutschen Aids-Gesellschaft(DAIG), Prof. Dr. Norbert Brockmeyer, dasses für die Krankenhäuser nach wie vor unwirt-schaftlich bleibe, HIV-Patienten nach interna-tionalen Standards zu versorgen, da auch nachVorlage des aktuellen Referentenentwurfes ei-ner Verordnung zum Fallpauschalensystem fürKrankenhäuser für das Jahr 2004 (KFPV2004) eine Finanzierungslücke von 660 Europro stationär zu behandelndem Aids-Patientenzu erwarten sei (dpa-Meldung vom 16. Sep-tember 2003), und wenn nein, warum nicht?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Klaus Theo Schrödervom 1. Oktober 2003

Nein. Der der Einschätzung zugrunde liegende Erlösvergleich hälteiner näheren Analyse nicht stand. Im Bereich der Behandlung vonHIV-Patienten ist die Eingruppierungslogik in die jeweils abrechenba-re Fallpauschale umfassend überarbeitet worden. Beispielsweise wirdim Gegensatz zur Vorjahresversion die Diagnose HIV nicht mehr vorder Frage nach Langzeitbeatmung abgefragt. In der Konsequenz wer-den gerade die aufwändigsten Fälle mit HIV-Erkrankung durch dieneue Eingruppierungslogik vollkommen unterschiedlich und sachge-rechter behandelt.

Eine der Eingruppierungslogik folgende Zuordnung der Patientenda-ten mit Hilfe so genannter Grouper-Programme wird erst nach Ab-schluss der Entwicklungsarbeiten am Fallpauschalen-Katalog möglichsein. Ohne dieses Hilfsinstrument ist eine sachgerechte Beurteilungder HIV-Behandlung nicht möglich. Auch ist darauf hinzuweisen, dass

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/1949– 39 –

die Fallpauschalen im Jahr 2004 budgetneutral eingeführt werden undschon deshalb für Krankenhäuser keine durch die Einführung beding-ten Finanzierungslücken entstehen können.

Die Kalkulation des Fallpauschalen-Katalogs 2004 wurde vom DRG-Institut durchgeführt. Eingegangen sind die Kosten- und Leistungs-daten aus 137 deutschen Krankenhäusern, darunter 12 Universitätskli-nika. Mit 2,1 Millionen Fällen wurde die Kalkulation auf einer auchim internationalen Vergleich sehr umfassenden Grundlage durchge-führt. Für den Bereich der Behandlung von HIV-Patienten konnte ingroßen Teilen auf die Kosten- und Leistungsdaten der anerkanntenund ausgewiesenen AIDS-Zentren zurückgegriffen werden. Insofernist von sachgerechten Vergütungsergebnissen auszugehen. Insgesamthaben die Kalkulationsdaten hinsichtlich der Homogenität der Fall-pauschalen und der Fallzahlen keinen Anlass zur Herausnahme derHIV-Behandlung gegeben.

67. AbgeordneterOttoFricke(FDP)

Wie hoch berechnet oder schätzt die Bundesre-gierung die Belastung der Rentenkasse durchAuszahlungen an Aussiedler in den letzten 10Jahren, nach Jahren aufgeteilt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Franz Thönnesvom 30. Oktober 2003

In der gewünschten Abgrenzung liegen der Bundesregierung keineAngaben vor.

Anhaltspunkte kann eine Sonderauswertung des Verbandes DeutscherRentenversicherungsträger (VDR) liefern, die zum Stichtag 31. De-zember 2002 durchgeführt worden ist. In dieser Auswertung wurdendie Renten mit Anwendung des Fremdrentenrechts (FRG) berück-sichtigt, bei denen alle FRG-relevanten Merkmale (Land, Rechtsan-wendung und Zeiten) erfasst sind. Danach wurden am Stichtag in dergesetzlichen Rentenversicherung 734 000 Renten mit Anwendung desFremdrentenrechts gezahlt; darunter beruhen 192 000 Rentenauszah-lungen mit einem Volumen von 82,2 Mio. Euro monatlich ausschließ-lich auf Beitragszeiten nach dem FRG. Die restlichen 542 000 Rentenbasieren sowohl auf erworbenen Anwartschaften im Inland als auchauf FRG-Zeiten; der Umfang der Aufteilung kann aus der Sonderaus-wertung nicht entnommen werden.

Im Jahr 1995 schätzt der VDR in einer Aufstellung sog. versiche-rungsfremder Leistungen die Höhe der jährlichen auf dem FRG beru-henden Rentenzahlungen auf rund 10 Mrd. DM. Neuere Schätzungenliegen der Bundesregierung nicht vor. In diesem Zusammenhang istdarauf hinzuweisen, dass mit der Einführung des zusätzlichen Bundes-zuschusses im April 1998 eine weitere Abgeltung nicht beitragsgedeck-ter Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt ist.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/1949 – 40 –

68. AbgeordneterHubertHüppe(CDU/CSU)

Wie beurteilt die Bundesregierung die Mög-lichkeit, zum Zweck der Früherkennung vonDiabetes im Rahmen von Blutspendeterminengenerell auch eine Blutzuckermessung durch-zuführen?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinMarion Caspers-Merkvom 5. November 2003

Diagnostische Untersuchungen bei Blutspendern sind darauf ausge-richtet, die Spendetauglichkeit der Spender festzustellen und möglichevon ihnen ausgehende Gefahren für die Empfänger der Blutproduktezu erkennen.

Gegen darüber hinausgehende Untersuchungen zur Früherkennungdes Diabetes in den Blutspendeeinrichtungen wird vor allem einge-wendet, dass die Ergebnisse der Blutzuckerbestimmung in ihrer Aus-sagekraft unzuverlässig seien, weil die Spender vor einer Spende eineMahlzeit zu sich nehmen sollen und deshalb nicht „nüchtern“ zurSpende kommen, wie es für die standardisierte Blutentnahme zur Blut-zuckerbestimmung vorgesehen ist.

Darüber hinaus ist eine prädiabetische Stoffwechsellage aus einerspontan entnommenen, also nicht standardisierten Blutentnahme, al-lein nicht zu erfassen. Bei alleiniger Bestimmung eines Wertes ist,wenn nicht eindeutig pathologische Werte vorliegen, aufgrund desgroßen Verdachtsbereichs eine weitere Abklärung erforderlich. DieAbklärung von Blutzuckerwerten im Verdachtsbereich ist erst durcheinen Glukosetoleranztest oder die Erstellung eines Blutzuckertages-profils möglich. Dies und die notwendige Beratung der Spender wäremit einem hohen Aufwand für die Spendeeinrichtungen verbunden.

69. AbgeordneteJuliaKlöckner(CDU/CSU)

Welche Geldmittel stellt die Bundesregierungjährlich für ihre Aufklärungskampagne überOrganspende und Organtransplantation zurVerfügung, und für welche Zwecke wurden dieAusgaben im Jahr 2002 genau verwendet?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinMarion Caspers-Merkvom 31. Oktober 2003

Auf der Grundlage des am 1. Dezember 1997 in Kraft getretenenTransplantationsgesetzes, das in § 2 Abs. 1 auf Bundesebene insbeson-dere die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mitder Aufklärung der Bevölkerung zum Thema Organspende beauf-tragt, hat die BZgA die Kampagne „Organspende schenkt Leben“entwickelt.

Hierfür wurden im Bundeshaushalt 1997 einmalig zusätzliche Mittelin Höhe von 1,2 Mio. DM bereitgestellt. Im Übrigen hat die BZgAdie Kampagne aus dem Titel 531 06 „Gesundheitliche Aufklärung“finanziert.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/1949– 41 –

Für die Kampagne „Organspende schenkt Leben“ hat die BZgA seit1997 jährlich folgende Mittel ausgegeben:

1997 DM 2 869 194

1998 DM 3 882 647

1999 DM 2 102 909

2000 DM 1 866 663

2001 DM 1 272 833

2002 Euro 936 625.

Im Jahr 2002 wurden von der BZgA im Rahmen der Kampagne „Or-ganspende schenkt Leben“ im Wesentlichen folgende Projekte durch-geführt:

Bereitstellung von Basismedien Euro 700 108

• Organspendeausweis, Informationsbroschüren,Infostand, Ausstellung, Plakate, TV- und Kino-Spot

• Aussendungsaktion an alle niedergelassenenÄrzte, Apotheken und Krankenhäuser Deutsch-lands

Infotelefon Organspende Euro 137 052

in Zusammenarbeit mit der Deutschen StiftungOrgantransplantation (DSO)

Aktionen mit Kooperationspartnern Euro 92 739

• Zuwendung an die Landeszentrale Rheinland-Pfalz zur Umsetzung des Projektes „Streetworkfür Organspende“

• Zuwendung an das Ministerium für Arbeit, Ge-sundheit und Soziales Schleswig-Holstein zurInformationskampagne „Organspende – Wis-sen hilft entscheiden“

• Fortbildungsveranstaltung für Selbsthilfever-bände im Bereich Organspende/Organtrans-plantation, einschließlich eines Ergebnisberich-tes für Multiplikatoren

• Dialogangebot für Selbsthilfeverbände.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/1949 – 42 –

70. AbgeordneterMarkusLöning(FDP)

Ist es richig, dass das deutsch-schweizerischeFürsorgeabkommen von 1952 deutsche Sozial-ämter verpflichtet, die Unterstützung für Deut-sche, die nach Schweizer Recht bewilligt wird,zu übernehmen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Franz Thönnesvom 15. Oktober 2003

Ja.

71. AbgeordneterMarkusLöning(FDP)

Mit welchen anderen Ländern gibt es Verein-barungen, dass die Bundesrepublik Deutsch-land für die Sozialhilfe oder den Lebensunter-halt Deutscher, die im jeweiligen Land leben,aufkommt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Franz Thönnesvom 15. Oktober 2003

Deutschen in Österreich wird aufgrund des Abkommens zwischen derBundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Für-sorge und Jugendwohlfahrtspflege vom 17. Januar 1966 im Rahmender vereinbarten Gegenseitigkeit in gleichem Umfang und unter dengleichen Bedingungen Sozialhilfe (Fürsorge) gewährt wie Österrei-chern. Ein Kostenersatz findet nicht statt – bis auf eine Sonderrege-lung bzgl. der Kosten von stationärer Unterbringung in den Grenzge-bieten (Artikel 10 Abs. 1 i. V. m. Artikel 4 des Abkommens). Kostenfallen demnach für den Bund nicht und für die Träger der Sozialhilfeim üblichen Rahmen an.

72. AbgeordneterMarkusLöning(FDP)

Gibt es sachliche Gründe, die für eine Beibe-haltung dieser Abkommen sprechen?

73. AbgeordneterMarkusLöning(FDP)

Wenn nicht, wann beabsichtigt die Bundesre-gierung diese Abkommen zu kündigen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Franz Thönnesvom 15. Oktober 2003

Die Vereinbarung mit der Republik Österreich hat sich bewährt undsollte beibehalten werden. Bezüglich der Deutsch-SchweizerischenFürsorgevereinbarung wird im Zusammenhang mit der verschärftenRegelung über Sozialhilfe für Deutsche im Ausland, wie sie nach demEntwurf eines Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/1949– 43 –

Sozialgesetzbuch vorgesehen ist, eine Anpassung der Vereinbarung andie zukünftige Rechtslage, ggf. auch eine Kündigung der Vereinba-rung zum 31. März 2004, angestrebt.

74. AbgeordneteMariaMichalk(CDU/CSU)

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Ab-rechnungssoftware der Krankenkassen, insbe-sondere die der Allgemeinen Ortskrankenkas-sen, für niedergelassene Ärzte zwischen deneinzelnen Bundesländern im Hinblick auf dieAbrechnung von ambulanten Leistungen fürz. B. Berufspendler oder Studenten, die in ei-nem anderen Bundesland Leistungen in An-spruch nehmen, kompatibel, und wenn nein,durch welche Maßnahmen kann bzw. will siedies ändern?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Klaus Theo Schrödervom 1. Oktober 2003

Nach Auskunft des AOK-Bundesverbandes ist die Abrechnungssoft-ware der Allgemeinen Ortskrankenkassen in der Lage, die Abrech-nungsdaten nach § 295 SGB V aus der ambulanten Versorgung anzu-nehmen und zu verarbeiten. Dies trifft sowohl für die bereichseigenenals auch für die bereichsfremden Abrechnungsdaten zu. Der AOK-Bundesverband sieht es deshalb als sichergestellt an, dass die Abrech-nungen von Berufspendlern oder Studenten, die in einem anderenBundesland Leistungen in Anspruch nehmen, nach dem gleichen Ver-fahren verarbeitet werden können, wie die Abrechnung der Leistun-gen für die übrigen Versicherten.

Auch die Stellungnahmen der übrigen Spitzenverbände verweisen da-rauf, dass die bundesweite Kompatibilität der zur Prüfung der Ab-rechnungsdaten nach § 295 SGB V eingesetzten Software gegeben ist.

75. AbgeordneteMariaMichalk(CDU/CSU)

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse da-rüber, ob bei der Erarbeitung des Fallpauscha-lensystems für Krankenhäuser hinsichtlich derBehandlung von krebskranken Kindern Uni-versitätskliniken beteiligt waren, und wenn ja,in welchem prozentualen Umfang?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinMarion Caspers-Merkvom 30. Oktober 2003

Der Fallpauschalenkatalog für das Jahr 2004 wurde auf der Grundla-ge von 2,1 Millionen Fällen kalkuliert, die in 137 Krankenhäusern,darunter auch 12 Universitätsklinika, erhoben wurden. Die kalkulier-ten Fälle beinhalten nach Auskunft des DRG-Instituts auch die Fall-kosten der in den Universitätskliniken behandelten krebskrankenKinder; über den prozentualen Anteil mit dem diese Fälle in dieKalkulation eingegangen sind, liegen der Bundesregierung keineErkenntnisse vor.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/1949 – 44 –

76. AbgeordneterMichaelMüller(Düsseldorf)(SPD)

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dassman, nachdem nun durch eine Entscheidungdes Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom13. Mai 2003 – Rechtssache C-385/99) genauder Umstand eingetreten ist, den das Bundes-sozialgericht im Urteil vom 30. Oktober 2002(Az. 12 B 1 KR 28/01 R) beschrieben hat, d. h.deutsche Kassenpatienten dürfen zu Ärzten inanderen EU-Staaten zur Behandlung, nun dieDiskriminierung inländischer Ärzte beseitigensoll, in dem alle Ärzte zur Versorgung vonKassenpatienten zugelassen werden?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinMarion Caspers-Merkvom 10. Oktober 2003

Richtig ist, dass das vom Deutschen Bundestag in 2./3. Lesung am26. September 2003 beschlossene Gesetz zur Modernisierung derGesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz)grundlegende Neuerungen für den Bereich der Kostenerstattung mitsich bringt.

Zum einen werden die Pflichtversicherten den freiwillig Versichertengleichgestellt; auch die Pflichtversicherten können in Zukunft dieMöglichkeit der Kostenerstattung wählen. Der Kostenerstattungsan-spruch ist der Höhe nach begrenzt; die Krankenkasse hat den Erstat-tungsbetrag höchstens in Höhe der Vergütung zu erstatten, die sie beiErbringung als Sachleistung zu tragen hätte.

Darüber hinaus können aufgrund der genannten Entscheidung desEuropäischen Gerichtshofs gesetzlich Krankenversicherte künftigauch Ärzte in anderen EU-Staaten im Wege der Kostenerstattung inAnspruch nehmen. Die Entscheidung wurde mit dem GKV-Moderni-sierungsgesetz in deutsches Recht umgesetzt.

Die Bundesregierung ist jedoch nicht der Ansicht, dass als Folge hier-von künftig auch in Deutschland alle Ärzte zur Versorgung von Ver-sicherten gesetzlicher Krankenkassen zugelassen werden sollen. Einesolche Regelung hätte nämlich zur Folge, dass die im nationalenRecht vorgesehenen Planungs-, Kontroll- und Steuerungsmechanis-men ihrer Wirkung beraubt würden. Unverzichtbares Element dieserSteuerung in Deutschland sind zunächst die gesetzlichen Regelungenzur Zulassung von Leistungserbringern. So ist die ambulante vertrags-ärztliche und vertragszahnärztliche Versorgung vor dem Hintergrundnach wie vor steigender Arztzahlen und einer Schlüsselfunktion vonÄrzten und Zahnärzten für das Leistungsgeschehen in der Kranken-versicherung geprägt durch eine bedarfsorientierte Zulassung vonÄrzten und Zahnärzten zur Versorgung durch die Selbstverwaltung inder gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. §§ 99 ff. SGB V).

Aber nicht nur der bedarfsgesteuerte Zugang von Leistungserbringernzum Versorgungssystem, sondern auch weitere für die übrigen Leis-tungssektoren wesentliche Elemente der kollektiven Steuerung wür-den gefährdet. Das gilt zunächst für das Instrument der kollektivver-traglich zu gestaltenden regionalen Gesamtvergütungen für Ärzte und

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/1949– 45 –

Zahnärzte nach § 85 SGB V einschließlich ihrer Verteilung, die u. a.sicherstellen soll, dass eine übermäßige Ausdehnung der Tätigkeit desVertragsarztes verhindert wird. Das gilt insbesondere aber auch fürdas Instrument der Steuerung und Konkretisierung der Versorgungdurch Richtlinien der gemeinsamen Selbstverwaltung nach § 92SGB V, das gilt für die Steuerung der Arznei- und Heilmittelausgabendurch arztgruppenspezifische, vertraglich zu vereinbarende Richtgrö-ßen nach § 84 Abs. 6 SGB V und schließlich gilt das auch für die fürdie Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Versorgung (§ 106 SGB V) vor-gesehenen Instrumente. Alle diese Instrumente sind nur bei Vertrags-ärzten einsetzbar.

Die Möglichkeit, im europäischen Ausland nicht zugelassene Ärzte inAnspruch nehmen zu können, ist Ausfluss des europäischen Rechtsund zwingt nicht dazu, das inländische Vertragsarztsystem mit denvorskizzierten prioritären Zielen aufzugeben. Einmal wird sich die In-anspruchnahme ausländischer Ärzte nach Einschätzung auf derGrundlage der gegenwärtigen Zahlen und gegenwärtigen Anhalts-punkten nicht übermäßig ausweiten. Auch hat der Europäische Ge-richtshof selbst nochmals ausdrücklich klargestellt, dass es nach wievor dem Recht eines jeden Mitgliedstaats überlassen bleibt zu bestim-men, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Leistungen ge-geben ist. Dies schließt die Einrichtung eines Zulassungssystems ein.Selbst wenn man in der Möglichkeit, im europäischen Ausland nichtnach deutschem Recht zugelassene Ärzte in Anspruch zu nehmen,„eine Diskriminierung“ inländischer nicht zugelassener Ärzte unge-achtet der Tatsache,

– dass sich diese Inanspruchnahme ausländischer Ärzte nur in einemmarginalen Ausmaß bewegen wird,

– dass die ganz überwiegende Mehrheit der ambulant tätigen Ärzteim Inland zur Behandlung von Versicherten der gesetzlichen Kran-kenversicherung zugelassen ist und die Nichtzulassung der wenigenübrigen Ärzte jeweils ihre plausiblen, rechtfertigenden Gründe hatund

– dass die EU-rechtlich bedingte Möglichkeit nicht zu einer Harmoni-sierung des Systemrechts nach EU-Vorgaben zwingt,

sehen wollte, besteht kein Anlass, diese „Diskriminierung“ inländi-scher Ärzte zu beseitigen. Die überaus wichtigen und vorrangigenGründe für die Beibehaltung des Zulassungssystems gehen den Inte-ressen der wenigen nicht zugelassenen Ärzte vor, die aufgrund recht-fertigender Gründe keine Zulassung haben.

Im Übrigen sieht der angesprochene Entwurf des GKV-Modernisie-rungsgesetzes vor, dass die Versicherten in Ausnahmefällen auch nichtzugelassene Leistungserbringer im Wege der Kostenerstattung in An-spruch nehmen können. Ein solcher Ausnahmefall liegt nach § 13Abs. 2 Satz 5 – neu – SGB V vor, wenn medizinische oder sozialeGründe dies im Interesse des Versicherten erforderlich machen.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/1949 – 46 –

77. AbgeordneterMichaelMüller(Düsseldorf)(SPD)

Wie rechtfertigt sich nach Ansicht der Bundes-regierung die Einschränkung der grundgesetz-lich garantierten Berufs-, Vereinigungs- undWissenschaftsfreiheit sowie das Gleichheits-prinzip durch Zwangsorganisationen wie Ärz-tekammern und der von diesen abhängigen Be-rufsgerichtsbarkeit, wenn diese Einschränkun-gen – wie im Rahmen einer von EU-Kommis-sar Mario Monti beauftragten Studie des Insti-tuts für Höhere Studien (Wien) zu den wirt-schaftlichen Auswirkungen einzelstaatlicherRegelungen für freie Berufe vom Januar 2003aufgezeigt worden ist – nicht notwendig sindund nur zu höheren Kosten im Gesundheitswe-sen führen?

78. AbgeordneterMichaelMüller(Düsseldorf)(SPD)

Welche Überlegungen hat die Bundesregie-rung, die ärztlichen Berufsorganisationen alsZwangsorganisationen aufzulösen, zumal siehistorisch als nicht unumstritten gelten kön-nen?

79. AbgeordneterMichaelMüller(Düsseldorf)(SPD)

Ist es nach Meinung der Bundesregierung ge-boten, zur Sicherung von Meinungs-, Wissen-schafts- und Berufsfreiheit und zur Einsparungunnötiger Ausgaben diesen wie Syndikate ar-beitenden Ärztekammern die Möglichkeit zunehmen, ihre Berufskollegen vor Berufsgerich-ten anzuklagen?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinMarion Caspers-Merkvom 10. Oktober 2003

Der Arztberuf gehört zu den so genannten freien Berufen. Dies istausdrücklich in § 1 Abs. 1 Satz 2 der Musterberufsordnung für Ärzte,die auf der Grundlage der Kammer- und Heilberufsgesetze beschlos-sen worden ist, verankert. Die von der EU-Kommission in Auftrag ge-gebene Studie „Economic impact of regulation in die field of liberalprofessions in different member states – Regulation of professionalservices“ hat festgestellt, dass Italien, Österreich, Deutschland undLuxemburg die größte Regulierungsdichte bei freien Berufen aufwei-sen.

Aus Sicht der Bundesregierung besteht nicht zuletzt auch aus diesemGrund langfristig ein Interesse an der Beseitigung struktureller Inflexi-bilitäten, um wachstums- und beschäftigungsfördernde Reformen inDeutschland durchzusetzen. Mit der Agenda 2010 hat die Bundes-regierung ihre Reformstrategie beschleunigt und ein konsistentesReformpaket vorgestellt sowie darüber hinaus am 26. Februar 2003bereits Eckpunkte für den „Masterplan Bürokratieabbau“ und am

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/1949– 47 –

9. Juli 2003 das Strategiekonzept „Initiative Bürokratieabbau“ be-schlossen.

Allerdings ist festzustellen, dass das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) noch im Jahre 2002 eine Entscheidung zur demokratischenLegitimation der funktionalen Selbstverwaltung getroffen hat. Im Be-schluss des BVerfG vom 5. Dezember 2002 heißt es, „außerhalb derunmittelbaren Staatsverwaltung und der gemeindlichen Selbstverwal-tung ist das Demokratiegebot des Artikels 20 Abs. 2 Grundgesetz of-fen für Formen der Organisation und Ausübung von Staatsgewalt. Eserlaubt, für abgegrenzte Bereiche der Erledigung öffentlicher Aufga-ben durch Gesetz besondere Organisationsformen der Selbstverwal-tung zu schaffen.“ Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in einerVielzahl von Urteilen zur Pflichtmitgliedschaft in Kammern Stellunggenommen und festgestellt, dass diese verfassungsmäßig ist.

Im Übrigen besitzt der Bund für eine Änderung der Vorschriften derKammer- und Heilberufsgesetze keine Regelungskompetenz. Rege-lungen der ärztlichen Berufsausübung unterliegen der ausschließlichenZuständigkeit der Länder. Solange die Einhaltung ärztlichen Berufs-rechts in Gestalt der jeweiligen Länder-Berufsordnungen der Aufsichtder Landesärztekammern und diese wiederum der Aufsicht der zu-ständigen obersten Landesbehörden unterliegen, sieht die Bundes-regierung keine Veranlassung, die Sanktionierung von Verstößengegen das Berufsrecht der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu übertra-gen.

80. AbgeordneteHildegardMüller(CDU/CSU)

Ist ein Bericht des Online-Dienstes der „Rhei-nischen Post“ vom 23. Oktober 2003 zutref-fend, wonach die Bundesregierung aus etwai-gen künftigen Überschüssen der gesetzlichenRentenversicherung (GRV) den Aufbau einerReserve von 1,5 Monatsausgaben der GRVmit einem geschätzten Finanzvolumen vonrund 23 Mrd. Euro plant?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Franz Thönnesvom 3. November 2003

Die Schwankungsreserve soll mittelfristig zu einer „Nachhaltigkeits-rücklage“ aufgebaut werden, in dem der obere Zielwert für dieSchwankungsreserve auf das 1,5fache einer Monatsausgabe angeho-ben wird. Sowohl die aktuelle Absenkung als auch der langfristigeAufbau der Schwankungsreserve sind Elemente einer konsequentenWeiterentwicklung dieses Finanzierungsinstruments.

Die Schwankungsreserve ist damit nicht mehr allein unter dem Ge-sichtspunkt der Liquidität der gesetzlichen Rentenversicherung ange-sichts der Ungleichzeitigkeiten von Einnahmen und Ausgaben im Ver-lauf eines Jahres zu sehen. Sie soll künftig auch eine Bedeutung fürdie Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge angesichts kon-junktureller Schwankungen haben. Dazu gehört, dass in konjunkturel-len Schwächephasen die Schwankungsreserve so weit wie möglich auf-gelöst werden kann. Dies spiegelt sich in der schon für das kommendeJahr vorgesehenen Absenkung des Zielwertes für die Mindestschwan-

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/1949 – 48 –

kungsreserve wider. Um eine Stabilisierung des Beitragssatzes auch inwirtschaftlich schwierigen Zeiten erreichen zu können, ist es erforder-lich, in Zeiten des konjunkturellen Aufschwungs die Schwankungs-reserve (wieder) aufzufüllen. Bei der Anhörung des Ausschusses fürGesundheit und Soziale Sicherung zum Entwurf des Zweiten Geset-zes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und andererGesetze am 30. Oktober 2003 haben sich alle Sachverständigen indiesem Sinne geäußert.

81. AbgeordneterMaxStraubinger(CDU/CSU)

Entsprechen die in „Fuchs-Briefe“ vom18. September 2003 getätigten Aussagen zuFamilienkrankenversicherung, Kindergeld, Er-ziehungsgeld und Arbeitslosengeld im Zusam-menhang mit einem aus dem EU-Raum stam-menden Ausländer, der in Deutschland arbei-tet, dessen Familie aber weiterhin in einemanderen EU-Land wohnt, den Tatsachen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Franz Thönnesvom 6. November 2003

Mit dem Beitritt der neuen Mitgliedstaaten voraussichtlich zum1. Mai 2004 werden die Koordinierungsnormen des Europäischen Ge-meinschaftsrechtes auch im Verhältnis zu den neuen Mitgliedstaatenanwendbar, und zwar genau so, wie sie im Verhältnis zu den bisheri-gen Mitgliedstaaten anwendbar sind. In den Beitrittsverhandlungenbestand allgemeiner Konsens, dass die neuen Mitgliedstaaten nichtMitglieder „zweiter Klasse“ sein dürfen. Dies bedeutet, dass sie einer-seits die im Gemeinschaftsrecht enthaltenen Verpflichtungen erfüllenmüssen, dass ihnen – bzw. ihren Arbeitnehmern – aber andererseitsauch die entsprechenden Rechte aus dem Gemeinschaftsrecht zuste-hen.

Für die Familienleistungen gilt im Gemeinschaftsrecht seit Jahrzehn-ten das Beschäftigungslandprinzip. Dies bedeutet, dass derjenige Staatdie Leistungen übernimmt, in dem die Beschäftigung tatsächlich aus-geübt wird und in dem in aller Regel die Lohnsteuer gezahlt wird.

Für den Bereich der Krankenversicherung gilt, dass mit dem Kran-kenversicherungsbeitrag eines Pflichtversicherten immer auch die Mit-versicherung des nichterwerbstätigen Ehegatten und der nichterwerbs-tätigen Kinder verbunden ist. Entsprechend dem Europäischen Ge-meinschaftsrecht gilt dies auch dann, wenn die Familienangehörigenin einem anderen Mitgliedstaat wohnen. Dies entspricht im Übrigenbereits dem geltenden Recht nach dem Deutsch-Polnischen Sozialver-sicherungsabkommen von 1990. Insofern ergibt sich hier durch dieAnwendung des Europäischen Gemeinschaftsrechts ab dem Beitrittkeine Änderung. In diesem Zusammenhang möchte ich auch daraufhinweisen, dass die Kosten für die deutsche gesetzliche Krankenver-sicherung erheblich höher wären, wenn die Familie nicht in Polen,sondern in Deutschland leben würde.

Soweit in den Fuchs-Briefen Leistungen bei Arbeitslosigkeit angespro-chen sind, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die volle Arbeitneh-merfreizügigkeit im Verhältnis zu den neuen Mitgliedstaaten erst

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/1949– 49 –

7 Jahre nach deren Beitritt hergestellt wird. Polnische Arbeitnehmerkönnen also keinesfalls ohne weiteres eine Beschäftigung in Deutsch-land aufnehmen. Im Übrigen ist nach deutschem Recht die Anwart-schaftszeit für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erfüllt, wenn derArbeitslose innerhalb der letzten 3 Jahre vor der Arbeitslosmeldungmindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestan-den hat. Diese Voraussetzung gilt ungeachtet der Staatsangehörigkeit.Die Leistungen bei Arbeitslosigkeit werden jedoch grundsätzlich nurerbracht solange sich der Arbeitssuchende in Deutschland aufhält undsich dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt.

Ich teile daher nicht das ich den Fuchs-Briefen gezogene Fazit, dasssich mit dem Beitritt der neuen Mitgliedstaaten ein „munterer Sozial-staatstourismus“ entwickeln wird. Ein solcher hat sich auch nicht nachdem Beitritt der Mittelmeerländer Spanien, Portugal und Griechen-land ergeben, im Verhältnis zu denen ein ähnliches Einkommens-gefälle bestand wie jetzt im Verhältnis zu Tschechien und Polen. ImÜbrigen dürften ebenso wie bei den früheren EU-Beitritten dank derÜbergangsregelungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit die Zahl der inDeutschland beschäftigten Neu-EU-Bürger nicht unterschiedlichwachsen und auch insofern keine großen zusätzlichen Belastungen zuerwarten sein.

82. AbgeordneterDr. DieterThomae(FDP)

Ist der Bundesregierung bekannt, dass dasBundesversicherungsamt der Barmer Ersatz-kasse untersagt hat, die Kosten für bei einerholländischen Versandapotheke bezogene Arz-neimittel zu übernehmen?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinMarion Caspers-Merkvom 10. September 2003

Ja.

83. AbgeordneterDr. DieterThomae(FDP)

Wie stellt sich die Bundesregierung dazu, dassandere Ersatzkassen nach wie vor mit dieserholländischen Versandapotheke abrechnen,und was will sie hiergegen unternehmen?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinMarion Caspers-Merkvom 10. September 2003

Das Bundesversicherungsamt ist in allen ihm bekannt gewordenenFällen aufsichtsrechtlich eingeschritten. Daraufhin erhobene Klagenbetroffener Krankenkassen führten zu unterschiedlichen Entscheidun-gen der erstinstanzlichen Rechtsprechung. Eine höchstrichterlicheEntscheidung steht noch aus.

Im Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Kran-kenversicherung (Bundestagsdrucksache 15/1525) wurden hieraus

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/1949 – 50 –

Konsequenzen gezogen. Ich verweise in diesem Zusammenhang ins-besondere auf die beabsichtigten Änderungen zu den §§ 43, 73 Arznei-mittelgesetz i. V. m. § 140e des Fünften Buches Sozialgesetzbuch.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr,Bau- und Wohnungswesen

84. AbgeordneterOttoBernhardt(CDU/CSU)

Wann wird der geplante, vierspurige Ausbauder Bundesstraße B 76 zwischen Lornsenplatzund Krankenhaus in Eckernförde beginnen?

85. AbgeordneterOttoBernhardt(CDU/CSU)

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dassder zeitnahe Baubeginn aufgrund der dringendnotwendigen Entlastung der EckernförderInnenstadt wichtig ist?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertensvom 4. November 2003

Der Bundesregierung ist die Maßnahme bisher nicht bekannt.

Nach Auskunft der zuständigen Straßenbauverwaltung des LandesSchleswig-Holstein, die die Bundesfernstraßen in Schleswig-Holsteingemäß Artikel 90 Abs. 2 des Grundgesetzes plant, baut und verwaltet,ist im Zuge der Bundesfernstraße in Eckernförde eine Maßnahme inVorbereitung.

Die Bundesregierung wird sich von der zuständigen Straßenbauver-waltung des Landes Schleswig-Holstein detailliert über die Maßnahmeberichten lassen.

86. AbgeordneteGittaConnemann(CDU/CSU)

Ist die in der „Ems-Zeitung“ vom 1. Oktober2003 zitierte Meldung der „Hessischen Allge-meinen Zeitung“ zutreffend, wonach die Bun-desregierung plant, zusätzlich zu den bereitseingeplanten 20 Mio Euro 40 Mio. Euro fürdie weitere Entwicklung und Sicherung derMagnetbahntechnologie zu investieren?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertensvom 30. Oktober2003

Die Bundesregierung steht zu der weiteren Förderung der Transrapid-Technologie, insbesondere zur Durchführung eines anwendungsnahenWeiterentwicklungsprogramms für die Magnetschwebebahntechnikals schnelles und leistungsfähiges Verkehrssystem.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/1949– 51 –

Das hierfür im Haushaltsentwurf 2004 der Bundesregierung ausgewie-sene Finanzvolumen einschließlich der Entwicklung eines Prototypenfür ein Drei-Sektionen-Fahrzeug und für die Betriebsleittechnik befin-det sich zurzeit in parlamentarischer Beratung.

87. AbgeordneterAlexanderDobrindt(CDU/CSU)

Ist die Anfangsfinanzierung der Straßenbau-projekte Bundesfernstraße B 17 – West-Orts-umgehung Landsberg – und BundesfernstraßeB 17 – Ortsumgehung Kaufering – durch denBundeshaushalt 2004 gesichert?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertensvom 29. Oktober2003

Voraussetzung für den Bau der Umfahrung Kaufering und der West-umfahrung Landsberg am Lech ist die Bestätigung des VordringlichenBedarfs durch den Deutschen Bundestag im Rahmen der Behandlungder Novelle zum Fernstraßenausbaugesetz und die Aufnahme derProjekte in den nächsten Fünfjahresplan. Da diese Voraussetzung der-zeit nicht vorliegen, sind für den Bau der Projekte keine Mittel imBundeshaushalt 2004 vorgesehen.

88. AbgeordneterAlexanderDobrindt(CDU/CSU)

Wann rechnet die Bundesregierung mit demBaubeginn der Vorhaben BundesfernstraßeB 17 – West-Ortsumgehung Landsberg – undBundesfernstraße B 17 – Ortsumgehung Kau-fering –?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertensvom 29. Oktober2003

Sofern die in der Antwort zur Frage 87 genannten Voraussetzungenvorliegen, können die beiden Projekte, für die sich das Baurecht ab-zeichnet, nach Abstimmung mit der bayerischen Straßenbauverwal-tung in die Bundeshaushalte kommender Jahre aufgenommen werden.Schon angesichts der Vielzahl laufender Projekte in Bayern wird diesallerdings erst nach 2004 möglich sein.

89. AbgeordneterAxel E.Fischer(Karlsruhe-Land)(CDU/CSU)

Welche Auswirkungen hat der Ausfall der fürStraßenbauprojekte des Bundes in diesem Jahrverplanten Einnahmen aus der LKW-Maut aufdie Straßenbauprojekte des Bundes im Land-kreis Karlsruhe, insbesondere auf den geplan-ten Ausbau der Ortsumgehung Graben-Neu-dorf (Bundesstraße B 36)?

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/1949 – 52 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Achim Großmannvom 3. November 2003

Der kontinuierliche Weiterbau der Ortsumgehung Graben-Neudorfim Zuge der Bundesstraße B 36 ist sichergestellt. Nach dem Abschlussder Arbeiten an den konstruktiven Ingenieurbauwerken wird mit derVergabe weiterer Baulose die Maßnahme schrittweise realisiert.

Wie auch aus den Ansätzen des Bau- und Finanzierungsprogrammsdes Landes Baden-Württemberg zu entnehmen ist, ist der Bau derOrtsumgehung Graben-Neudorf bis zur Fertigstellung durchfinan-ziert.

90. AbgeordneteDr. MariaFlachsbarth(CDU/CSU)

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Ver-luste für Spediteure durch den Nutzungsausfallvon Lastkraftwagen ein, die infolge des bis zueinen Tag dauernden Einbaus der On-Bord-Unit Maut-Zahlgeräte (OBU) entstehen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertensvom 30. Oktober 2003

Der Einbau einer On-Board-Unit (OBU) dauert in der Regel zwischenzwei und vier Stunden. Wie hoch der dabei entstehende Nutzungsaus-fall ist, kann nicht eindeutig ermittelt werden, da dieser zwischen denSpeditionen und Fahrzeugen differiert.

Zu berücksichtigen ist ferner, dass viele Werkstätten die OBU auch anWochenenden einbauen. An Sonntagen unterfallen die meisten Lkwdem Sonntagsfahrverbot, so dass dann keine Nutzungsausfälle entste-hen.

91. AbgeordneteDr. MariaFlachsbarth(CDU/CSU)

Gibt es Erwägungen der Bundesregierung, denSpediteuren die Verluste für einen zweitenWerkstattaufenthalt, der durch den Einbaufunktionsuntächtiger OBU verursacht wurdezu ersetzen und ggf. Toll Collect für die ent-standenen Kosten in Regress zu nehmen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertensvom 30. Oktober 2003

Die Bundesregierung hat die Bietergemeinschaft ETC.de (später: TollCollect GmbH [TC]) mit der Errichtung und dem Betrieb des weitest-gehend satellitengestützten Lkw-Mauterfassungssystems beauftragt.Hierzu gehört auch der ordnungsgemäße Einbau der OBU und derAustausch fehlerhafter Geräte.

Der Einbau der OBU begründet ein privatrechtliches Vertragsverhält-nis zwischen den Spediteuren und TC. Die Frage der Kostentragungist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TC geregelt. Obsich daraus Ansprüche z. B. auf Schadensersatz für Ausfall- und An-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/1949– 53 –

fahrkosten gegenüber TC wegen defekter Fahrzeuggeräte ergeben,kann nur für jeden Einzelfall ggf. durch die ordentlichen Gerichte ent-schieden werden.

92. AbgeordneteDr. MariaFlachsbarth(CDU/CSU)

Wie beurteilt die Bundesregierung die gesamt-wirtschaftlichen Auswirkungen der unklarenSituation bei der Mauteinführung auf die inDeutschland ansässigen Speditionsunterneh-men?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertensvom 30. Oktober 2003

Die Bundesregierung bedauert, dass aufgrund der zahlreichen undgravierenden Fehler im Lkw-Mautsystem der durch TC vertraglich zu-gesicherte Termin zur Mautbehebung nicht eingehalten werdenkonnte und dass dadurch Unsicherheiten beim Gewerbe entstandensind. Ziel der Bundesregierung ist jetzt, dass TC die Fehler beseitigt,damit baldmöglichst ein stabiler und funktionstüchtiger Start desMautsystems ermöglicht werden kann.

93. AbgeordneteDr. MariaFlachsbarth(CDU/CSU)

Wird trotz der Verluste durch die verspäteteMauteinführung, der im Bundesverkehrswege-plan festgelegte Ausbau der Bundesstraße B 1(Südumgehung Hameln, OrtsumgehungReher/Aerzen, Ortsumgehung Coppenbrügge-Marienau, Ortsumgehung Eimbeckhausen undOrtsumgehung Wehrbergen) wie geplantdurchgeführt?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertensvom 30. Oktober 2003

Das Bundeskabinett hat am 2. Juli 2003 den Bundesverkehrswegeplan2003 (BVWP) beschlossen.

Die abschließende Entscheidung zur Einstufung der Maßnahmen imneuen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen trifft der Deutsche Bun-destag im Rahmen seiner Beratungen zum 5. Fernstraßenausbauände-rungsgesetz.

94. AbgeordneterMarkusGrübel(CDU/CSU)

Welche Möglichkeiten des aktiven und passi-ven Lärmschutzes sieht die Bundesregirungentlang der Bahnstrecke Bad Cannstadt–Plo-chingen, um den vor allem durch den Güter-verkehr verursachten Lärm zu reduzieren?

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/1949 – 54 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertensvom 29. Oktober 2003

Die Bundesregierung hat mit dem Sonderprogramm Lärmschutz anbestehenden Schienenwegen den lange geforderten Einstieg in dieLärmsanierung der Eisenbahnen vollzogen. Seit 1999 stellt der Bunddafür jährlich 100 Mio. DM, jetzt rund 51 Mio. Euro, im Rahmeneiner haushaltsrechtlichen Regelung bereit.

Im Bereich Bad Cannstadt–Plochingen der Strecke Stuttgart–Ulm hatdas Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen dieOrtsdurchfahrten von Bad Cannstadt, Untertürkheim, Obertürkheim,Esslingen-Mettingen, Esslingen, Esslingen-Oberesslingen, Esslingen-Zell, Altbach und Plochingen mit einer Länge von insgesamt 12,8 kmbereits frühzeitig in die Liste der vordringlich zu sanierenden Stre-ckenabschnitte aufgenommen, die den Abgeordneten des DeutschenBundestages im August 2002 zu ihrer Information übersandt wordenist.

Die Deutsche Bahn AG hat damit für die Streckenabschnitte den Pla-nungsauftrag, konkret zu ermitteln, an welchen Gebäuden die Grenz-werte für die Lärmsanierung überschritten sind und ob aktive und/oder passive Schallschutzmaßnahmen in den einzelnen Abschnittenam effektivsten sind und eingesetzt werden können.

95. AbgeordneteIrmgardKarwatzki(CDU/CSU)

Entspricht es den Tatsachen, dass mit Einfüh-rung der LKW-Maut keine Befreiung von derAutobahnbenutzungsgebühr für humanitäreHilfsgütertransporte vorgesehen ist?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertensvom 3. November 2003

Nein. Der Gesetzgeber hat in § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Einführungvon streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesauto-bahnen mit schweren Nutzfahrzeugen (Autobahnmautgesetz –ABMG) Ausnahmen von der Entrichtung der Maut in beschränktemUmfang vorgesehen. Danach sind u. a. Fahrzeuge von Organisationendes Zivil- und Katastrophenschutzes von der Entrichtung der Mautbefreit. Humanitäre Hilfstransporte können von anerkannten Organi-sationen des Zivil- und Katastrophenschutzes durchgeführt werden.

Anerkannte Organisationen des Zivil- und Katastrophenschutzes imSinne des § 1 Abs. 2 ABMG sind das Technische Hilfswerk nach § 1Abs. 2 THW-Helferrechtsgesetz und die nach § 20 Abs. 1 Satz 2 desZivilschutzgesetzes genannten Organisationen (Technisches Hilfs-werk, Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft,Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser Hilfs-dienst).

Die Gebührenfreiheit nur für diese anerkannten Hilfsorganisationenbegründet sich daraus, dass sie im Katastrophenfall Aufgaben der Ge-fahrenabwehr wahrnehmen, da sie in die staatliche Katastrophenab-wehrplanung einbezogen sind. Die Einsatzfahrzeuge dieser Hilfsorga-nisationen werden weit gehend vom Bund beschafft und ausgerüstet.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/1949– 55 –

Sie dienen der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben und werden fürdieses Aufgaben vorgehalten.

Die Durchführung humanitärer Hilfsgütertransporte durch andereOrganisationen hat nicht zur Folge, dass diese im Sinne der o. g. Vor-schriften im Zivil- und Katastrophenschutz mitwirken. Infolgedessenist ihre Gleichstellung mit den darin mitwirkenden Hilfsorganisatio-nen bei der Frage der Mautbefreiung nicht möglich.

In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dassdie Regelung zur Gebührenpflicht privater Hilfsorganisationen nachdem ABMG keinesfalls einen neuen Sachverhalt darstellt. Bereits imRahmen der vom 1. Januar 1995 bis zum 30. August 2003 gültigenRegelung der Autobahnbenutzungsgebühr („Eurovignette“) war dieDurchführung von Hilfstransporten durch private Organisationennicht freigestellt.

96. AbgeordneteIrmgardKarwatzki(CDU/CSU)

Verändert sich mit Einführung der LKW-Mautdie bisherige Praxis, dass aufgrund eines Erlas-ses des Bundesministeriums der Finanzen Un-ternehmen, die Fahrzeuge für humanitäreHilfstransporte zur Verfügung stellen, eine teil-weise Befreiung der Autobahnbenutzungsge-bühr erhalten?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertensvom 3. November 2003

Ein Erlass des Bundesministeriums der Finanzen zur Befreiung vonHilfstransporten bzw. eine Erstattung entsprechender Gebühren istnicht bekannt.

97. AbgeordneteIrmgardKarwatzki(CDU/CSU)

Wie viele Unternehmen haben bisher vonder Erstattung der Autobahnnutzungsgebührfür humanitäre Hilfstransporte Gebrauch ge-macht?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertensvom 3. November 2003

Wenn Unternehmen ihre Fahrzeuge den Hilfsorganisationen für hu-manitäre Hilfstransporte zur Verfügung stellen, werden diese für dieZeit der Nutzung als Fahrzeuge der Hilfsorganisation gekennzeichnetund rechtlich wie diese behandelt. Das führt dazu, dass für diese Fahr-zeuge keine Gebühr anfällt. Es entstehen somit auch keine Erstat-tungsansprüche.

Statistische Erhebungen darüber, ob und wie viele Unternehmen ihreFahrzeuge den Hilfsorganisationen für humanitäre Zwecke zur Verfü-gung stellen, gibt es weder im Bundesministerium für Verkehr, Bau-und Wohnungswesen noch im Bundesministerium des Innern.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/1949 – 56 –

98. AbgeordneterJürgenKlimke(CDU/CSU)

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dasses sich bei der Rahmenrichtlinie 70/156/EWG,Artikel 8 Abs. 2b in der Fassung 98/14/EG fürFahrzeuge aus auslaufenden Serien um ein fürKfz-Käufer transparentes Verfahren handelt,und wenn ja, weshalb?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleickevom 4. November 2003

Artikel 8 Abs. 2b der EG-Rahmenrichtlinie dient dazu, keine unbilli-gen Härten beim Ungültigwerden einer Typgenehmigung für einenFahrzeugtyp eines Herstellers von Kraftfahrzeugen aufkommen zulassen. Dieser Absatz erlaubt, dass Fahrzeuge, die während der Gül-tigkeit der Typgenehmigung hergestellt worden sind, auch noch nachdem Ungültigwerden amtlich zugelassen, verkauft und in Betrieb ge-nommen werden dürfen. Die Erlaubnis wird nur auf Antrag zeitlichund stückzahlmäßig begrenzt vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilt.Diese Fahrzeuge entsprachen im Zeitpunkt der Herstellung allentechnischen Vorschriften. Die Erlaubnis ist bei den betroffenen Fahr-zeugen im Fahrzeugbrief auf Seite 4 unter Nr. 34 bzw. in der Über-einstimmungsbescheinigung (COC) durch den Hersteller einzutra-gen.

Der Käufer kann aus den Fahrzeugpapieren ohne großen Aufwanderkennen, dass das vom Verkäufer angebotene Fahrzeug aus einerauslaufenden Serie stammt.

99. AbgeordneterJürgenKlimke(CDU/CSU)

Welche Folgen hat der Ablauf einer befristetenGenehmigung nach Artikel 8 Abs. 2b 70/156dieser Richtlinie für das Kfz und dessen Inha-ber?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleickevom 4. November 2003

Der Ablauf einer befristeten Genehmigung hat nach einer Zulassungkeine Folge für das Fahrzeug und seinen Inhaber.

100. AbgeordneterMichaelKretschmer(CDU/CSU)

Wie bewertet die Bundesregierung die Äuße-rungen des Bundesministers für Verkehr, Bau-und Wohnungswesen, Dr. Manfred Stolpe, imAugust 2003 im Hanse Club Frankfurt/Oder,Mittel aus dem Stadtumbauprogramm Ost um-zuleiten und die Ansiedlung polnischer Mieterin ostdeutschen Grenzstädten zu unterstützen,und welche konkreten Maßnahmen leitet siedaraus ab?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/1949– 57 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleickevom 4. November 2003

Der Rückbau von Wohnungen ist nach Auffassung der Bundesregie-rung auf das unerlässliche Maß zu beschränken. Deshalb sieht dasProgramm Stadtumbau Ost vor, dass nur rund ein Drittel der in denneuen Ländern leer stehenden Wohnungen rückgebaut wird. Vordiesem Hintergrund hat Bundesminister für Verkehr, Bau- und Woh-nungswesen, Dr. Manfred Stolpe, Überlegungen begrüßt, in Frank-furt/Oder leer stehende Wohnungen polnischen Mietern zur Verfü-gung zu stellen.

Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Dr.Manfred Stolpe, hat zugleich auf die bestehende Möglichkeit hinge-wiesen, innerhalb des Programms Stadtumbau Ost Mittel nicht nurfür den Rückbau, sondern auch für städtebauliche Aufwertungsmaß-nahmen in Stadtteilen mit langfristiger Perspektive einzusetzen.Dabei geht es nicht um ein Umleiten von Mitteln, sondern um dieVerbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse aller Bewohner,z. B. um die Aufwertung des Wohnumfeldes. In erster Linie wollensich die Nachbarstädte Frankfurt/Oder und Slubice jedoch um EU-Mittel bemühen.

Vor konkreten Maßnahmen sind wichtige Vorfragen zu klären. Dazugehört insbesondere das Aufenthaltsrecht für polnische Mieter.

101. AbgeordneteSabineLeutheusser-Schnarrenberger(FDP)

Welche Auswirkungen hat die geplante Richtli-nie über Mindestanforderungen für die Sicher-heit von Tunneln im transeuropäischen Netz(KOM (2002) 769) auf aktuelle Tunnelbauvor-haben in Deutschland, die sich im Planfeststel-lungsverfahren befinden, den Vorgaben desRichtlinienentwurfes jedoch nicht entspre-chen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleickevom 4. November 2003

Mit einer abschließenden Beratung der EU-Richtlinie über „Min-destanforderungen für die Sicherheit in Tunneln im transeuropäi-schen Netz“ (KOM (2002) 769) im Europäischen Parlament ist erst2004 zu rechnen. Zur nationalen Umsetzung sieht die Richtlinie ge-mäß Artikel 10 dann 24 Monate vor. Auf aktuelle Tunnelbauvorha-ben, die sich im Planfeststellungsverfahren befinden, haben die Vor-gaben des Richtlinienentwurfes bis dahin keine Auswirkungen. Aller-dings entsprechen die sicherheitstechnischen Anforderungen der imJahr 2003 eingeführten „Richtlinien für die Ausstattung und den Be-trieb von Straßentunneln (RABT) Ausgabe 2003“ bereits weitgehenddem Sicherheitsniveau der EU-Tunnelrichtlinie oder gehen in einigenPunkten sogar darüber hinaus. Die Bundesregierung wird sich imnoch abzuschließenden europäischen Abstimmungsprozess weiterhinfür eine mit allen nationalen Regelungen kompatible Lösung einset-zen.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/1949 – 58 –

102. AbgeordneteSabineLeutheusser-Schnarrenberger(FDP)

Empfiehlt die Bundesregierung, diese Vorha-ben, soweit noch kein Planfeststellungsbe-schluss getroffen ist, an die Vorgaben desRichtlinienentwurfes jetzt schon anzupassen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleickevom 4. November 2003

Nein. Auf die Antwort zu Frage 101 wird verwiesen.

103. AbgeordneteSabineLeutheusser-Schnarrenberger(FDP)

Welche Auswirkungen finanzieller Art wirddie geplante Richtlinie für Tunnelvorhabendurchschnittlich mit sich bringen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleickevom 4. November 2003

Mit Bezug auf die Antwort zu Frage 101 dürften sich keine oder nurgeringe finanzielle Auswirkungen ergeben.

104. AbgeordneterEduardLintner(CDU/CSU)

Ist die Bundesregierung bereit, die Absicht desEuropäischen Parlaments zu unterstützen, dassdie Liberalisierung des Zugangs zu den Eisen-bahnnetzen der EU-Staaten bis zum 1. Januar2006 auch für den Schienenpersonenverkehrdurchgesetzt wird?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinAngelika Mertensvom 29. Oktober 2003

Die Bundesregierung setzt sich nach wie vor für eine Öffnung derEisenbahnnetze in der Europäischen Union ein.

105. AbgeordneterStephanMayer(Altötting)(CDU/CSU)

Wie sollen die 38 Bundesfernstraßenbaupro-jekte, die im „Anti-Stau-Programm“ aufge-führt sind, im Jahr 2004 vor dem Hintergrund,dass die Lkw-Maut aller Voraussicht nach auchnicht zum 2. November 2003, sondern frühes-tens zum 1. März 2004 eingeführt werdenkann, womit Einnahmeausfälle bei der Lkw-Maut in Höhe von ca. 1,1 Mrd. Euro verbun-den wären, was in etwa genau dem Betragentspricht, den die Bundesregierung jährlichim „Anti-Stau-Programm“ für Bundesfern-straßenbauprojekte vorgesehen hat, finanziertwerden?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/1949– 59 –

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinAngelika Mertensvom 3. November 2003

Von den Maßnahmen des „Anti-Stau-Programms“ sind bereits 14Projekte mit konventionellen Haushaltsmitteln in Bau gegangen.Diese Maßnahmen werden, da es sich um Erweiterungsmaßnahmenan bestehenden Strecken handelt – auch im Falle einer verzögertenMauterhebung – konventionell weiterfinanziert. Für das Anti-Stau-Programm (ASP) sind jährlich rd. 376 Mio. Euro von den rd.1,1 Mrd. Euro für den Bundesfernstraßenbereich vorgesehenenMauteinnahmen eingeplant, das ASP insgesamt ist demzufolge nichtgefährdet.

106. AbgeordneteMariaMichalk(CDU/CSU)

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsa-che, dass die Deutsche Bahn AG nach einemBericht der „Sächsischen Zeitung“ vom21. Oktober 2003 mit dem Winterfahrplan dieso genannte Franken-Sachsen-Magistrale nacheiner Erweiterung von Dresden bis Görlitz austechnischen Gründen nur noch mit Nahver-kehrswagen anstatt mit ICE-Zügen befahrenwill, und sieht sie auch im Hinblick auf dieEU-Osterweiterung nicht Nachbesserungsbe-darf im Bundesverkehrswegeplan?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleickevom 4. November 2003

Offensichtlich können die Dieselneigetechnikfahrzeuge (ICE-VT)nicht wieder ab Fahrplanwechsel am 14. Dezember 2003 auf derStrecke Nürnberg–Dresden zum Einsatz kommen. Stattdessen wirdder Einsatz der Baureihe VT 612 fortgesetzt. Hierbei handelt es sichum eine eigenverantwortliche unternehmerische Entscheidung derDeutschen Bahn AG.

In Hinblick auf die unmittelbar bevorstehende EU-Osterweiterungim Mai 2004 sieht die Bundesregierung keinen Nachbesserungsbe-darf im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2003, der am 2. Juli 2003vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Die verkehrlichen Auswir-kungen der EU-Erweiterung wurden bereits bei der Erarbeitung desBVWP 2003 hinreichend berücksichtigt. Zur weiteren Verbesserungder Infrastruktur der Franken-Sachsen-Magistrale ist im Vordringli-chen Bedarf als neues Vorhaben die Elektrifizierung des AbschnittesNürnberg–Reichenbach (Vogtland) eingestellt worden. Ferner wirdin Verlängerung der Franken-Sachsen-Magistrale die Strecke Dres-den–Görlitz–Grenze D/PL für eine Streckengeschwindigkeit von120 bis 160 km/h ausgebaut; langfristig erfolgt deren Elektrifizie-rung.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/1949 – 60 –

107. AbgeordneterKlausMinkel(CDU/CSU)

Wie viele konkreten Baumaßnahmen wurdenim Einzelplan 12 (Bundesministerium für Ver-kehr, Bau- und Wohnungswesen) des Bundes-haushaltes 2004 – und dort als laufende Num-mer 39 in der Anlage zu Kapitel 12 02 – unterder Bezeichnung „Ergänzungsmaßnahmen“ inHöhe von 711,745 Mio. Euro, zusammenge-fasst?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinAngelika Mertensvom 29. Oktober 2003

Bei den unter der laufenden Nummer 39 in der Anlage zu Kapi-tel 12 02 des Entwurfes des Bundeshaushaltes 2004 bezeichnetenErgänzungsmaßnahmen handelt es sich um ca. 90 Einzelmaßnahmenaus dem Zukunftsinvestitionsprogramm.

108. AbgeordneterKlausMinkel(CDU/CSU)

Sind diese Maßnahmen durch die Verschie-bung der Lkw-Maut gefährdet?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinAngelika Mertensvom 29. Oktober 2003

Eine Gefährdung der Maßnahmen wird nicht gesehen.

109. AbgeordneteLenaStrothmann(CDU/CSU)

Bei welchen der im Bundeshaushaltsplan 2004,Einzelplan 12, Bundesministerium für Ver-kehr, Bau- und Wohnungswesen, Anlage zuKapitel 12 02 (LKW-Maut und Schifffahrts-abgaben) aufgeführten Straßenbauprojekte inNordrhein-Westfalen (NRW), die mit denMaut-Einnahmen aus 2003 finanziert werdensollten (Anti-Stau-Programm), wurde trotz derkomplett fehlenden Maut-Einnahmen aus demJahr 2003 mit dem Bau bzw. Ausbau begon-nen, und aus welchen Haushaltsmitteln oderanderen Finanzquellen wird dieser Baubeginnfinanziert bzw. vorfinanziert?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinAngelika Mertensvom 3. November 2003

Von den Maßnahmen des „Anti-Stau-Programms“ (ASP) sind inNordrhein-Westfalen folgende Projekte

– A 1 Umbau Münster-Süd

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/1949– 61 –

– A 1 Autobahnkreuz (AK) Westhofen–Anschlussstelle (AS) Hagen-Nord

– A 1 AK Köln-Nord–DB (K-AC)

– A 3 AK Köln-Ost–Griesinger Straße

– A 4 AK Kerpen–AK Köln-West

– A 57 AK Meerbusch–AK Kaarst und

– A 57 Umbau AS Neuss-West

mit Haushaltsmitteln aus Kapitel 12 10 – Bundesfernstraßen – inBau gegangen.

110. AbgeordneteLenaStrothmann(CDU/CSU)

Werden Bauprojekte in NRW aus dem o. g.Anti-Stau-Programm bezüglich Mauteinnah-men 2003 gestrichen oder verschoben, undwenn ja, welche?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinAngelika Mertensvom 3. November 2003

Nein.

111. AbgeordneteLenaStrothmann(CDU/CSU)

Bereitet die Bundesregierung in Anbetrachtdes unklaren Maut-Starts eine Streichung odereine Verschiebung der Straßenbauprojekte desAnti-Stau-Programms 2004 vor, die mit denMaut-Einnahmen aus dem Jahr 2004 lt. Haus-haltsplan 2004 finanziert werden sollen, undwenn ja, welche Maßnahmen in NRW sind da-von betroffen?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinAngelika Mertensvom 3. November 2003

Nein.

112. AbgeordneterReinhardWeis(Stendal)(SPD)

Welche Initiativen wurden bisher auf EU-Ebe-ne zur Festlegung von Lärmgrenzwerten fürSchienenfahrzeuge bzw. für Eisenbahnwag-gons ergriffen, und wie war dabei die Positionder Bundesregierung?

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/1949 – 62 –

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinAngelika Mertensvom 30. Oktober 2003

Im Rahmen der Richtlinie 96/48/EG des Rates vom 23. Juli 1996über die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindig-keitsbahnsystems ist auf EU-Ebene die „Technische Spezifikation fürdie Interoperabilität (TSI)“ für das strukturelle Teilsystem Fahrzeugeeingeführt worden. In dieser TSI sind Lärmgrenzwerte für Schienen-fahrzeuge des Hochgeschwindigkeitsverkehrs festgelegt. Bei den Ver-handlungen auf europäischer Ebene hat sich die Bundesregierung imInteresse der vom Schienenlärm betroffenen Menschen für an-spruchsvolle Geräuschgrenzwerte eingesetzt.

Zeitlich versetzt werden unter der Richtlinie 2001/16/EG des Euro-päischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die In-teroperabilität des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsys-tems auch für Fahrzeuge des konventionellen Schienenverkehrs ent-sprechende Mindestanforderungen in Form einer „TSI Lärm“ erar-beitet. Bei den anstehenden Beratungen wird sich die Bundesregie-rung – wie sie bereits in der Antwort auf die Schriftlichen Fragen 59bis 61 vom 14. Februar 2003 (auf Bundestagsdrucksache 15/504) er-klärt hat – für fortschrittliche Lärmschutzstandards einsetzen.

113. AbgeordneterReinhardWeis(Stendal)(SPD)

Wie ist der Sachstand der unter deutscher Lei-tung arbeitenden Europäischen Grenzwert-kommission bezüglich der Festlegung vonLärmgrenzwerten für Schienenfahrzeuge bzw.Eisenbahnwaggons?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin AngelikaMertensvom 30. Oktober 2003

Auf europäischer Ebene beschäftigen sich verschiedene Arbeitsgrup-pen mit Fragen des Schienenverkehrslärms. Die Europäische Kom-mission hat zum einen die in der Frage offenbar angesprochene„Working Group 6 – Railway Noise“ eingesetzt, der vor allem Sach-verständige aus den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft angehören.Die „Working Group 6 – Railway Noise“ hat die Aufgabe, die Euro-päische Kommission bei der Fortentwicklung der Politik zur Be-kämpfung des Schienenverkehrslärms zu beraten. Sie ist zwar in denProzess der Entwicklung von Vorschlägen für künftige Lärmschutz-anforderungen für Schienenfahrzeuge eingebunden, mit der Erstel-lung eines fachlichen Vorschlags für eine „TSI Lärm“ hat die Euro-päische Kommission jedoch das gemeinsame Gremium nach Arti-kel 6 der beiden Richtlinien 96/48/EG und 2001/16/EG beauftragt,nämlich die Europäische Vereinigung für die Interoperabilität derEisenbahnen AEIF (Association Européene pour l’InteropérabilitéFerroviaire). Inwieweit Vorschläge der „Working Group 6 – RailwayNoise“ bei der Festlegung von Geräuschanforderungen für Schie-nenfahrzeuge berücksichtigt werden, bestimmt die EuropäischeKommission in einem Komitologieverfahren, an dem die Mitglied-staaten beteiligt sind.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/1949– 63 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürwirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

114. AbgeordneterDr. RalfBrauksiepe(CDU/CSU)

Welche zusätzlichen Mittel aus welchen Haus-haltstiteln werden aus dem Etat des Bundesmi-nisteriums für wirtschaftliche Zusammenarbeitund Entwicklung (Einzelplan 23) im Laufe desJahres 2003 für die Wiederaufbauarbeit inAfghanistan im Zusammenhang mit dem Be-schluss über die Fortsetzung und Erweiterungder Beteiligung bewaffneter deutscher Streit-kräfte an dem Einsatz einer internationalenSicherheitsunterstützungstruppe in Afghanis-tan (Einsatz in der Region Kunduz) bereitge-stellt?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Uschi Eidvom 3. November 2003

Zur Finanzierung von Maßnahmen der entwicklungsorientiertenNothilfe werden im Geschäftsbereich des BMZ aus Mitteln des lau-fenden Jahres (Kapitel 32 02 Titel 687 25) bis zu 1,4 Mio. Euro be-reitgestellt.

115. AbgeordneterDr. RalfBrauksiepe(CDU/CSU)

Werden die von der Bundesregierung ange-kündigten Mittel in Höhe von 33 Mio. Eurofür die Wiederaufbauarbeit in Afghanistan imJahr 2004 zusätzlich und damit plafonderhö-hend zum Haushaltsentwurf für den Einzel-plan 23 zur Verfügung gestellt?

116. AbgeordneterDr. RalfBrauksiepe(CDU/CSU)

Ist beabsichtigt, die Zusatzmittel in Höhe von33 Mio. Euro für die Wiederaufbauarbeit inAfghanistan über das Jahr 2004 hinaus auch inden nachfolgenden Haushaltsjahren zur Verfü-gung zu stellen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Uschi Eidvom 3. November 2003

Die Zusatzausgaben für die Erweiterung des deutschen Wiederauf-bau-Engagements auf Kunduz und Herat werden für den Zeitraumvon 12 Monaten insgesamt bis zu 33 Mio. Euro betragen. Die Finan-zierung erfolgt für das laufende Jahr aus den Haushalten der beteilig-ten Ressorts. Für das Haushaltsjahr 2004 wird die Bundesregierungim weiteren parlamentarischen Verfahren zum Haushalt 2004 demDeutschen Bundestag einen Vorschlag zur Finanzierung dieses Ein-satzes unterbreiten.

Berlin, den 7. November 2003

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/1949 – 64 –

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ISSN 0722-8333