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Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307 13. 04. 2012 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. April 2012 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Alpers, Agnes (DIE LINKE.) ....... 10, 11, 73, 74 Dr. Bartels, Hans-Peter (SPD) ........ 58, 107, 146 Bartol, Sören (SPD) ............ 26, 120, 121, 122 Beck, Marieluise (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .............. 1 Beckmeyer, Uwe (SPD) .................... 147 Behrens, Herbert (DIE LINKE.) ......... 123, 124 Bellmann, Veronika (CDU/CSU) ....... 12, 59, 60 Bulling-Schröter, Eva (DIE LINKE.) 61, 62, 63, 148 Dr. Bunge, Martina (DIE LINKE.) ...... 108, 116 Cramon-Taubadel, Viola von (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 2, 3, 4 Dag˘delen, Sevim (DIELINKE.) ......... 5, 13, 14 Dörner, Katja (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 15 Drobinski-Weiß, Elvira (SPD) ....... 91, 92, 93, 94 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 95, 96 Ernst, Klaus (DIE LINKE.) ............. 75, 125 Fell, Hans-Josef (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ........ 149, 150 Dr. Gambke, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 27, 28 Gerdes, Michael (SPD) ................ 159, 160 Gerster, Martin (SPD) ................... 29, 30 Golze, Diana (DIE LINKE.) .............. 76, 77 Gunkel, Wolfgang (SPD) .............. 16, 17, 18 Hänsel, Heike (DIE LINKE.) ................. 6 Hagedorn, Bettina (SPD) ................. 64, 65 Hagemann, Klaus (SPD) ....... 161, 162, 163, 164 Hiller-Ohm, Gabriele (SPD) ............. 66, 126 Dr. Hofreiter, Anton (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............ 127 Hunko, Andrej (DIE LINKE.) ................ 7 Dr. Jüttner, Egon (CDU/CSU) ...... 128, 129, 130 Kaczmarek, Oliver (SPD) .................. 131 Kekeritz, Uwe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ....... 8, 67, 165 Kelber, Ulrich (SPD) .................. 109, 132 Keul, Katja (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .. 110 Klein-Schmeink, Maria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 25 Klingbeil, Lars (SPD) .................... 19, 20 Dr. Kofler, Bärbel (SPD) ............... 133, 134 Krellmann, Jutta (DIE LINKE.) .............. 78 Krischer, Oliver (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............ 151 Kumpf, Ute (SPD) .................... 135, 136 Kurth, Markus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 79, 80 Kurth, Undine (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 97 Lange, Ulrich (CDU/CSU) ............... 31, 32 Lemme, Steffen-Claudio (SPD) ........... 81, 117 Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Abgeordnete Nummer der Frage

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Deutscher Bundestag17. Wahlperiode

Drucksache 17/930713. 04. 2012

Schriftliche Fragenmit den in der Woche vom 10. April 2012eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Alpers, Agnes (DIE LINKE.) . . . . . . . 10, 11, 73, 74

Dr. Bartels, Hans-Peter (SPD) . . . . . . . . 58, 107, 146

Bartol, Sören (SPD) . . . . . . . . . . . . 26, 120, 121, 122

Beck, Marieluise (Bremen)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 1

Beckmeyer, Uwe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147

Behrens, Herbert (DIE LINKE.) . . . . . . . . . 123, 124

Bellmann, Veronika (CDU/CSU) . . . . . . . 12, 59, 60

Bulling-Schröter, Eva (DIE LINKE.) 61, 62, 63, 148

Dr. Bunge, Martina (DIE LINKE.) . . . . . . 108, 116

Cramon-Taubadel, Viola von(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 2, 3, 4

Dagdelen, Sevim (DIE LINKE.) . . . . . . . . . 5, 13, 14

Dörner, Katja (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 15

Drobinski-Weiß, Elvira (SPD) . . . . . . . 91, 92, 93, 94

Ebner, Harald(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 95, 96

Ernst, Klaus (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . 75, 125

Fell, Hans-Josef(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 149, 150

Dr. Gambke, Thomas(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 27, 28

Gerdes, Michael (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 159, 160

Gerster, Martin (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29, 30

Golze, Diana (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . 76, 77

Gunkel, Wolfgang (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 16, 17, 18

Hänsel, Heike (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Hagedorn, Bettina (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 64, 65

Hagemann, Klaus (SPD) . . . . . . . 161, 162, 163, 164

Hiller-Ohm, Gabriele (SPD) . . . . . . . . . . . . . 66, 126

Dr. Hofreiter, Anton(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 127

Hunko, Andrej (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Dr. Jüttner, Egon (CDU/CSU) . . . . . . 128, 129, 130

Kaczmarek, Oliver (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131

Kekeritz, Uwe(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 8, 67, 165

Kelber, Ulrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109, 132

Keul, Katja (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . 110

Klein-Schmeink, Maria(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 25

Klingbeil, Lars (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19, 20

Dr. Kofler, Bärbel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 133, 134

Krellmann, Jutta (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . 78

Krischer, Oliver(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 151

Kumpf, Ute (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135, 136

Kurth, Markus(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 79, 80

Kurth, Undine (Quedlinburg)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 97

Lange, Ulrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 31, 32

Lemme, Steffen-Claudio (SPD) . . . . . . . . . . . 81, 117

Verzeichnis der Fragenden

Abgeordnete Nummerder Frage

Abgeordnete Nummerder Frage

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Lühmann, Kirsten (SPD) . . . . . . . 33, 34, 35, 36, 137

Maisch, Nicole(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . 98, 99, 100, 101

Mast, Katja (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82, 83

Menzner, Dorothee (DIE LINKE.) 152, 153, 154, 155

Movassat, Niema (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . 9, 166

Neskovic, Wolfgang (DIE LINKE.) . . . . . . . . 21, 22

Dr. Nüßlein, Georg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 37

Özoguz, Aydan (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

Oppermann, Thomas (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

Ortel, Holger (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138

Paus, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 39, 40

Pothmer, Brigitte(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 84, 85

Pronold, Florian (SPD) . . . . . . . . 139, 140, 141, 142

Rawert, Mechthild (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143

Rix, Sönke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68, 69

Dr. Rossmann, Ernst Dieter (SPD) . . . . . . . . . 70, 71

Schäfer, Paul (Köln) (DIE LINKE.) . . 111, 112, 113

Schlecht, Michael (DIE LINKE.) . . . . 41, 42, 43, 44

Schneider, Carsten (Erfurt) (SPD) . . 45, 72, 114, 115

Singhammer, Johannes (CDU/CSU) . . . . . . . 46, 47

Stracke, Stephan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 48, 49

Dr. Strengmann-Kuhn, Wolfgang(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 86

Ströbele, Hans-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 24, 50

Süßmair, Alexander (DIE LINKE.) 102, 103, 104, 105

Dr. Tackmann, Kirsten (DIE LINKE.) . . . . . . . 106

Dr. Troost, Axel (DIE LINKE.) . . . . . 51, 52, 53, 54

Vogler, Kathrin (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . 118, 119

Vogt, Ute (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156, 157, 158

Wagenknecht, Sahra (DIE LINKE.) . . . . . . . . 55, 56

Wagner, Daniela(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 144

Wieland, Wolfgang(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 57

Dr. Wilms, Valerie(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 145

Wunderlich, Jörn (DIE LINKE.) . . . . 87, 88, 89, 90

Abgeordnete Nummerder Frage

Abgeordnete Nummerder Frage

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – II –

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Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

Beck, Marieluise (Bremen)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lösung des Namensstreits zwischen Ma-zedonien und Griechenland und der damitverbundenen griechischen Blockade desNATO-Beitritts Mazedoniens . . . . . . . . . . . . 1

Cramon-Taubadel, Viola von(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vorteile für Deutschland aus einem auf-gewerteten EU-Partnerschafts- und-Kooperationsabkommen mit Kasachstan;Berücksichtigung der Menschenrechte inden Verhandlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2

Umsetzung der EU-Sanktionen gegenBelarus, insbesondere gegen Yuri Chyzh,durch die Einstellung der UEFA-Überwei-sungen an den Verein FC Dynamo Minsk . . . . . 3

Dagdelen, Sevim (DIE LINKE.)Einnahmen aus Visumverfahren in denletzten Jahren; Ausgaben deutscher Staats-bürger für Visumgebühren im letzten Jahr . 3

Hänsel, Heike (DIE LINKE.)Wiederholte Einladung von mutmaßlichenafghanischen Kriegsverbrechern zu inoffi-ziellen Gesprächen nach Deutschland . . . . . 5

Hunko, Andrej (DIE LINKE.)Einbindung der EU in die Schließungbzw. in den Ausbau griechischer Abschie-begefängnisse und polizeilicher Haftkapa-zitäten für unerwünschte Migranten . . . . . . 5

Kekeritz, Uwe(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Pläne israelischer Behörden zum Abrissvon Projekten zu Windkraft und Solar-energie der Organisationen medico inter-national und Comet-ME im Westjordan-land . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Movassat, Niema (DIE LINKE.)Ablehnung des Begriffs „Völkermord“ fürdie Kolonialverbrechen in Deutsch-Süd-westafrika von 1904 bis 1908 im Gegen-satz zum Holocaust unter Berufung aufdie UN-Konvention über die Verhütungund Bestrafung des Völkermordes . . . . . . . . 7

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

des Innern

Alpers, Agnes (DIE LINKE.)Einsatz und Vergütung von Praktikantenim Bundeskanzleramt und in den Bundes-ministerien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Bellmann, Veronika (CDU/CSU)Praxis des Nachweises einer deutschenHerkunft für deutschstämmige Namibierbei Beantragung eines deutschen Passessowie rechtliche Grundlage . . . . . . . . . . . . . . 9

Dagdelen, Sevim (DIE LINKE.)Festhalten an im Ausland zu erbringendenSprachnachweisen als Voraussetzung fürden Ehegattennachzug entgegen derRechtsprechung des Europäischen Ge-richtshofs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

Vor- und Nachteile der Einbürgerung fürausländische Staatsangehörige mit einerunbefristeten Aufenthaltsgenehmigung . . . 11

Dörner, Katja(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Einstufung des islamistischen Terrorismusals größte Bedrohung auf der Internetseitedes BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Gunkel, Wolfgang (SPD)Verlagerungen von Angehörigen der Bun-despolizei von der Grenze zu Polen undTschechien zu anderen Dienststellen infol-ge der bundespolizeilichen Neuorgani-sation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

Von der Änderung in der Personalbe-darfsberechnung der Grenzinspektionenzu Polen und Tschechien betroffene An-gehörige der Bundespolizei . . . . . . . . . . . . . 12

Handlungsbedarf im Hinblick auf die vonden Polizeigewerkschaften vorgebrachtesteigende Kriminalität im Grenzbereichzu Polen und Tschechien . . . . . . . . . . . . . . . 12

Seite Seite

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– III –

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Seite Seite

Klingbeil, Lars (SPD)Auswirkungen der Ausnahmen in Arti-kel 1 § 27 Absatz 1 Nummer 5 im Entwurfeines Gesetzes zur Fortentwicklung desMeldewesens auf die Finanzausstattungbetroffener Städte und Gemeinden; Un-terschiede in diesem Punkt zum aktuellenMelderecht der Länder . . . . . . . . . . . . . . . . 13

Neskovic, Wolfgang (DIE LINKE.)Kenntnis des Bundeskriminalamts übergeplante terroristische Anschläge in Pakis-tan sowie von der Tötung des BünyaminErdogan aus der Überwachung vonEmrah Erdogan im September/Oktober2010 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

Özoguz, Aydan (SPD)Umsetzung der Anregungen aus der BMI-Studie „Lebenswelten junger Muslime inDeutschland“ sowie Übereinstimmungenmit der Zielsetzung der Bundesregierung . 16

Ströbele, Hans-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kenntniserlangung über die gezielte Tö-tung von Bünyamin Erdogan und ShahabDashti Sineh Sar durch eine US-Drohnein Wasiristan sowie Einleitung eines Er-mittlungsverfahrens gegen beteiligte Bun-desbehörden wegen des Verdachts der Bei-hilfe zur Tötung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Justiz

Klein-Schmeink, Maria(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Strafrechtliche Möglichkeiten gegen nach-weislich falsche Angaben von Kranken-häusern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Finanzen

Bartol, Sören (SPD)Ausschluss einer Abschaffung der Luftver-kehrsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

Dr. Gambke, Thomas(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Umsatzsteuerliche Mindereinnahmen inden Jahren 2006 bis 2011 aus der gericht-lich aufgehobenen Steuerermäßigung fürfreie Regisseure und ähnliche Berufsgrup-pen sowie Konsequenzen aus dem Urteil . . 19

Mindereinnahmen durch Umsatzsteuer-ermäßigungen im Jahr 2011 sowie Schät-zungen für 2012 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Gerster, Martin (SPD)Anzahl und Summe der vom Bundes-zentralamt für Steuern gemäß der Zinsin-formationsverordnung an die Bundeslän-der weitergeleiteten Meldungen über Zins-zahlungen in den Jahren 2009 bis 2011 . . . 21

Lange, Ulrich (CDU/CSU)Aktuelle Teilauszahlungssummen desdeutschen Anteils an EFSF und EFSM . . . 22

Lühmann, Kirsten (SPD)Beauftragtes Unternehmen und Vorlageder Ergebnisse der Evaluierung der Luft-verkehrsteuer; Einfluss der Evaluierungdes Bundesverbandes der Deutschen Luft-verkehrswirtschaft; geplante Beseitigungnegativer Auswirkungen . . . . . . . . . . . . . . . 23

Dr. Nüßlein, Georg (CDU/CSU)Aktueller Teilauszahlungsstand an Hilfenim Rahmen aller Eurorettungsschirme mitAusgabe über den IWF; maximales deut-sches Haftungsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

Oppermann, Thomas (SPD)Jährliche Einnahmeausfälle bei einer Erhö-hung der Pendlerpauschale um 10 Cent/km . 25

Paus, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Griechische Forderungen nach Rückzah-lung einer Zwangsanleihe des DeutschenReiches von ca. 3,5 Mrd. US-Dollar inPreisen von 1938 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

Veröffentlichung der Subventionshöhepro Empfänger nach den §§ 9a, 9b, 10des Stromsteuergesetzes und den §§ 51,54, 55 des Energiesteuergesetzes . . . . . . . . 26

Schlecht, Michael (DIE LINKE.)Rechengrundlage für die Verringerungdes maximalen Darlehensbetrags für Grie-chenland auf 109,1 Mrd. Euro . . . . . . . . . . 27

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – IV –

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Ankündigung eines neuen Hilfspakets fürPortugal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

Ausschluss weiterer Finanzhilfen mitdeutscher Beteiligung für weitere Euro-länder bis 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

Anzahl eingegangener Anfragen undAnträge bei der Bundesanstalt für Finanz-marktstabilisierung in den letzten sechsMonaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

Schneider, Carsten (Erfurt) (SPD)Vorliegende Gutachten über ermäßigteMehrwertsteuersätze, insbesondere Ergeb-nisse zur Benachteiligung des deutschenGastgewerbes gegenüber dem Ausland . . . 29

Singhammer, Johannes (CDU/CSU)Auswirkungen eines veränderten ESM-Bareinzahlungsschlüssels auf Deutschland,insbesondere bei (Teil-)Ausfall der ESM-Beteiligung der Euroländer Griechenland,Irland, Portugal, Spanien und Italien . . . . . 29

Stracke, Stephan (CDU/CSU)Gesamtvolumen der von der EZB aufge-kauften Staatsanleihen von Euroländernunter dem Programm SMP sowie deut-sches Haftungsrisiko bei Totalausfall . . . . . 30

Ströbele, Hans-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gesamtsumme und Finanzierung der bis-her zugesagten bzw. tatsächlich gewährtenKredite, Bürgschaften und anderen Ga-rantien durch Deutschland nach der Ver-abschiedung des ESM-Vertrags . . . . . . . . . 31

Dr. Troost, Axel (DIE LINKE.)Steuerliche Behandlung der Privatgläubi-ger nach dem Angebot Griechenlandszum Umtausch der Anleihen zwecksSchuldenschnitts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

Auftreten weißer, unbesteuerter Einkünf-te aufgrund doppelbesteuerungsabkom-mensrechtlicher Regelungen nach demUrteil des Bundesfinanzhofs vom 11. Ja-nuar 2012 (I R 27/11) . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

Bisher nicht im Bundessteuerblatt ver-öffentlichte Gerichtsentscheidungen desBundesfinanzhofs; offene steuerrechtlicheVerfahren beim Europäischen Gerichts-hof bzw. bei der Europäischen Kom-mission . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

Anzahl neu aufgenommener BMF-Schrei-ben in die Positivliste vom 26. März 2012im Vergleich zum Vorjahr; Schluss-folgerungen aus dem hohen Bestand vonBMF-Schreiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45

Wagenknecht, Sahra (DIE LINKE.)Höhe der Inanspruchnahme und Einsatz-zweck der Mittel des zweiten Hilfspro-gramms für Griechenland . . . . . . . . . . . . . . 45

Fundstelle des Postens „Sicherheiten fürdas Eurosystem“ in der Aufstellung deszweiten Griechenlandprogramms . . . . . . . . 46

Wieland, Wolfgang(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vereinbarkeit eines Verkaufs des BunkersFriedberger Anlage in Frankfurt am Maindurch die Bundesanstalt für Immobilien-aufgaben mit dem Beschluss der StadtFrankfurt am Main zur Errichtung einerGedenkstätte als Erinnerung an die ehe-malige Synagoge an diesem Ort . . . . . . . . . 46

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Wirtschaft und Technologie

Dr. Bartels, Hans-Peter (SPD)Vorhaben für den 380-kV-Netzausbaudurch Erdverkabelung in anderen euro-päischen Ländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47

Bellmann, Veronika (CDU/CSU)Als energieintensiv eingestufte Unterneh-men für eine Entlastung von der sog. Öko-steuer und den Nutzungsgebühren fürStromnetze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47

Nicht abgerufene EU-Strukturfondsmitteldurch den Freistaat Sachsen sowie jetzigeVerwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48

Bulling-Schröter, Eva (DIE LINKE.)Volumen der in den letzten zwei Jahrenbeantragten und gewährten Exportkredit-garantien der Voith GmbH für Geschäftemit dem Papierkonzern Asia Pulp andPaper . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– V –

Page 6: Schriftliche Fragendipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/093/1709307.pdf · Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307 13. 04. 2012 Schriftliche Fragen mit den in der Woche

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Reduzierung der durch Deutschland zuerbringenden jährlichen Energieeinspa-rung laut Artikel 6 der EU-Energieeffi-zienzrichtlinie bei Veränderung des An-rechenzeitraums für early actions . . . . . . . . 49

Hagedorn, Bettina (SPD)Weiterer beschleunigter Ausbau von Erd-verkabelungstrassen und Freileitungen fürdas Stromnetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50

Hiller-Ohm, Gabriele (SPD)Verzögerungen beim Netzausbau inSchleswig-Holstein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51

Kekeritz, Uwe(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Erneute Verhandlung über Datenexklusi-vität beim EU-Freihandelsabkommen mitIndien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51

Rix, Sönke (SPD)Umsetzung der vier im Energieleitungs-ausbaugesetz genannten Modellvorhabender Erdverkabelung in Niedersachen undHessen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51

Dr. Rossmann, Ernst Dieter (SPD)Verstärkung des Netzausbaus mit zusätz-lichen gesetzlichen Anreizen . . . . . . . . . . . . 52

Beseitigung von Engpässen im schleswig-holsteinischen Stromnetz aufgrund hoherEinspeisungen aus erneuerbaren Ener-gien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53

Schneider, Carsten (Erfurt) (SPD)Auswirkungen des reduzierten Mehrwert-steuersatzes für Beherbergungsleistungenauf den Tourismus in Deutschland . . . . . . . 53

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Arbeit und Soziales

Alpers, Agnes (DIE LINKE.)Bisherige Entwicklung und zukünftigeKürzungen der finanziellen Zuwendungenfür berufsvorbereitende Maßnahmen imBereich der beruflichen Rehabilitation;statistische Berücksichtigung berufsvor-bereitender Maßnahmen der beruflichenRehabilitation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54

Ernst, Klaus (DIE LINKE.)Geschätzte Anzahl der für die Zuschuss-rente anspruchsberechtigten Bestands-rentner nach den Berechnungskriteriender Kostenschätzung 2013 . . . . . . . . . . . . . 55

Golze, Diana (DIE LINKE.)Anspruch von Minijobbenden auf eineZuschussrente bei Einführung einer Ren-tenversicherungspflicht sowie Höhe nach45 Beitragsjahren; Ausgestaltung der Ver-sicherungspflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55

Krellmann, Jutta (DIE LINKE.)Nutzung der kostenpflichtigen Service-nummern der Agenturen für Arbeit inNiedersachsen sowie erzielter Umsatz . . . . 56

Kurth, Markus(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Darlehensgewährung nach § 42a SGB IIseit Januar 2011; Änderungen durch dasneue Regelbedarfsänderungsgesetz . . . . . . 56

Lemme, Steffen-Claudio (SPD)Einigung zwischen BMF und BMAS zurAnhebung des Rehabudgets in der Deut-schen Rentenversicherung hinsichtlich desUmsetzungshorizonts und der Finanzie-rung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58

Mast, Katja (SPD)Vorlage des Hintergrundpapiers des Insti-tuts für Arbeitsmarkt- und Berufsfor-schung als Grundlage für das Fachkräfte-sicherungskonzept der Bundesregierung;Begründung des dort angenommenenRückgangs des Erwerbspersonenpoten-tials bis 2025 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58

Pothmer, Brigitte(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sachstand bei den Finanzierungszusagenvon Dritten zur 50-prozentigen Kofinan-zierung der Berufseinstiegsbegleitung . . . . 59

Anzahl arbeitsloser bzw. arbeitsuchenderPersonen mit einer über das SGB III geför-derten Ausbildung zum Erzieher seit 2008 . . 60

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – VI –

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Dr. Strengmann-Kuhn, Wolfgang(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Anzahl der Bezieher von Grundsiche-rungsleistungen nach dem SGB II inBedarfsgemeinschaften mit mindestenseinem Erwerbseinkommen . . . . . . . . . . . . . 61

Wunderlich, Jörn (DIE LINKE.)Erhöhung der Grenze für geringfügige Be-schäftigung auf 450 Euro; Einführung undAusgestaltung einer Rentenversicherungs-pflicht ohne Benachteiligung der Arbeit-nehmerseite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Ernährung, Landwirtschaft und

Verbraucherschutz

Drobinski-Weiß, Elvira (SPD)Durchführung eines regelmäßigen Moni-torings von transgenen Rapspflanzen undErgebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66

Ebner, Harald(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Grundlage der im Draft Assessment Re-port der BBA für den HerbizidwirkstoffGlyphosat 1998 geschilderten Hinweiseauf Entwicklungsstörungen und Einfor-derung vertiefender Untersuchungen imRahmen der Neubewertung für Glyphosat 67

Kurth, Undine (Quedlinburg)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aktuelle Forschungen über die Empfin-dungsfähigkeit wirbelloser Tiere, insbeson-dere mit Förderung durch den Bund . . . . . 69

Maisch, Nicole(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vogesehene Projekte für die im Bundes-haushalt 2012 veranschlagte 1 Mio. Eurozur Bekämpfung der Lebensmittel-verschwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70

Vorgesehener Haushaltstitel für die Fi-nanzierung der Studie „Ermittlung derweggeworfenen Lebensmittelmengen undVorschläge zur Verminderung der Weg-werfrate bei Lebensmitteln in Deutsch-land“ der Universität Hohenheim; fehlen-de Berücksichtigung der Landwirtschaftin dieser Studie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70

Anteil des durch die 10 EU-Handels- undVermarktungsnormen regulierten Obst-und Gemüseverkaufs in Deutschland;Anteil weggeworfener Lebensmittel auf-grund dieser Normen . . . . . . . . . . . . . . . . . 71

Süßmair, Alexander (DIE LINKE.)Verstöße gegen das Tierschutzgesetz beider Tierhaltung zur Gewinnung und Ver-mehrung von Produkten und Organismen;entsprechende Tierhaltungsbedingungenim Ausland sowie Bedeutung für die Zu-lässigkeit von Importen . . . . . . . . . . . . . . . . 72

Verbesserung der Lage streunenderHunde in der Ukraine und in Rumänienbezüglich ihrer Beseitigung und Tötung . . . 73

Gewährleistung des Tierschutzrechts beiTierbörsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74

Dr. Tackmann, Kirsten (DIE LINKE.)Regelmäßige Erneuerung der Sonder-zulassung für das bienengiftige PestizidClothianidin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Verteidigung

Dr. Bartels, Hans-Peter (SPD)Übernahme von Aufgaben des Marine-arsenals in Kiel durch die WehrtechnischeDienststelle 71 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75

Dr. Bunge, Martina (DIE LINKE.)Unterschiede zwischen Soldaten mit rei-ner Bundeswehrbiographie und mit NVA-Dienstzeiten bei der Versetzung in denvorzeitigen Ruhestand; geplante Fortfüh-rung dieser Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76

Kelber, Ulrich (SPD)Vorgesehene Dienstposten des BMVg füreine Verlagerung von Bonn nach Berlinund entstehende Kosten . . . . . . . . . . . . . . . 77

Keul, Katja (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Entscheidung zu einer Anfrage Jordaniensnach ausgemusterten Patriot-Flugabwehr-systemen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78

Seite Seite

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– VII –

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Seite Seite

Schäfer, Paul (Köln) (DIE LINKE.)Einbindung der Flughafen Köln/BonnGmbH in die Vereinbarung zwischen demBMVg und der kanadischen Seite zurgeplanten Verlagerung des logistischenDrehkreuzes der kanadischen Streitkräftevon Spangdahlem nach Köln/Bonn, damitverbundene Kosten und Konsequenzenhinsichtlich Lärmbelastung für die An-wohner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78

Schneider, Carsten (Erfurt) (SPD)Entwicklung der Anzahl evangelischerSoldaten und Militärgeistlicher seit 2001und der entsprechenden Relation . . . . . . . . 79

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Gesundheit

Dr. Bunge, Martina (DIE LINKE.)Zulässigkeit der Raucherkabinen auf demMünchener Flughafen nach dem Bundes-nichtraucherschutzgesetz . . . . . . . . . . . . . . 81

Lemme, Steffen-Claudio (SPD)Forderungen der sich zur Arbeitsgemein-schaft Länderübergreifender Angemesse-ner Versorgungsanspruch zusammenge-schlossenen Kassenärztlichen Vereinigun-gen nach einer einseitigen Anhebung ihrerVergütung auf den Bundesdurchschnittohne Umverteilungsmechanismus zu Las-ten der übrigen Kassenärztlichen Vereini-gungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82

Vogler, Kathrin (DIE LINKE.)Aktivitäten der Deutschen Stiftung Organ-transplantation im Zusammenhang mitdem Gesetzgebungsverfahren zur Reformder Organspende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83

Veröffentlichung des Berichts über Vor-würfe gegen Organe der Deutschen Stif-tung Organtransplantation . . . . . . . . . . . . . 83

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Bartol, Sören (SPD)Auswirkungen der Luftverkehrsteuer hin-sichtlich der ökologischen Lenkungswir-kung und einer Benachteiligung deutschergegenüber internationalen Luftverkehrs-gesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84

Behrens, Herbert (DIE LINKE.)Neudiskussion des Ausbaus der Bahnstre-cke Löhne–Hameln–Elze zur Gütertransit-strecke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85

Weitere Priorisierung der Aus- und Neu-baustrecke Minden–Haste im Bundesver-kehrswegeplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85

Ernst, Klaus (DIE LINKE.)Wettbewerbsverzerrungen auf dem euro-päischen Markt für Schienenhersteller . . . . 86

Hiller-Ohm, Gabriele (SPD)Bewertung des Beschlusses Schleswig-Holsteins zur Ausweitung der Vorrang-flächen für Windenergie angesichts derbestehenden Leitungsengpässe . . . . . . . . . . 87

Dr. Hofreiter, Anton(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bundesländer mit Einsatz des BiozidsDiflubenzuron durch die Autobahnver-waltungen sowie Gesundheitsriken fürBetroffene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87

Dr. Jüttner, Egon (CDU/CSU)Abschluss einer Finanzierungsvereinba-rung zwischen dem Bund und der Deut-schen Bahn AG für das Projekt „NeubauBahnsteig F“ in Mannheim . . . . . . . . . . . . . 88

Sachstand zum angekündigten Ausbauder Schleusen und der Ertüchtigung desNeckars in der Region Mannheim . . . . . . . 88

Anhebung der Verjährungsfrist für stra-ßenverkehrsrechtliche Ordnungswidrig-keiten auf sechs Monate . . . . . . . . . . . . . . . 89

Kaczmarek, Oliver (SPD)Planungsstand hinsichtlich des Ausbausder B 236 in der Ortsdurchfahrt Schwerte . 89

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – VIII –

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Kelber, Ulrich (SPD)Auswahlkriterien für die Liste der weite-ren Vorhaben des Investitionsrahmen-plans; fehlende Aufführung der A 565 inBonn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90

Dr. Kofler, Bärbel (SPD)Belastung von Freilassing durch den Flug-verkehr des Flughafens Salzburg sowieAngemessenheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90

Ergebnisse des Gesprächs des Bundes-ministers Dr. Peter Ramsauer mit Salz-burgs Verkehrsreferenten Dr. WilfriedHaslauer Ende März 2012 in Berlin . . . . . . 91

Kumpf, Ute (SPD)Zusammensetzung der Fachjury für dasProgramm Schaufenster Elektromobilität,Termin der endgültigen Auswahl derSchaufenster und Sicherstellung der fürdas Programm zugesagten Mittel aus demEnergie- und Klimafonds . . . . . . . . . . . . . . 91

Lühmann, Kirsten (SPD)Einstellung der Planungen für die neueSchleuse Scharnebeck des Elbe-Seiten-kanals . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94

Ortel, Holger (SPD)Bedeutung des Ostkorridors bei der Suchenach Alternativen zur Y-Trasse im Rah-men der Ausbau-/Neubaustrecke Ham-burg–/Bremen–Hannover . . . . . . . . . . . . . . 95

Pronold, Florian (SPD)Besetzung der Leiterstelle des Bundesinsti-tutes für Bau-, Stadt- und Raumforschungmit einem Verwaltungsjuristen vor demHintergrund der Forderung nach der Be-setzung wissenschaftlicher Leiterstellenmit ausgewiesenen Wissenschaftlern . . . . . 95

Gewährleistung der Finanzierung unddes Baubeginns für die Herstellung derBarrierefreiheit im Bahnhof Passau . . . . . . 97

Rawert, Mechthild (SPD)Neue Erkenntnisse zum Stand des Plan-feststellungsverfahrens für die DresdnerBahn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97

Wagner, Daniela(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Seit Januar 2012 erfolgte Auszahlungenbeantragter Zuschüsse aus den Program-men 430 und 431 der KfW Bankengruppesowie nächste Mittelausschüttung . . . . . . . . 98

Dr. Wilms, Valerie(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Seit 1990 an die PLANCO ConsultingGmbH in Essen im Bereich der Wasser-straßen vergebene Studien und derenKosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Dr. Bartels, Hans-Peter (SPD)Erwartete Entstehung von Arbeitsplätzenbei der Onshore-Windenergiegewinnungbundesweit und in Schleswig-Holstein . . . 101

Beckmeyer, Uwe (SPD)Umsetzung der Empfehlungen aus derStellungnahme der Umweltexpertengrup-pe „Folgen von Schadstoffunfällen“ zu„Deepwater Horizon – Erkenntnisse ausder Havarie und den Maßnahmen für dienationale Vorsorge- und Bekämpfungs-strategie“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102

Bulling-Schröter, Eva (DIE LINKE.)Menge an überschüssigen CO2-Emissions-rechten in der EU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103

Fell, Hans-Josef(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im laufenden BMU-Haushalt nochzur Verfügung stehende Mittel für neuePhotovoltaikforschungsprojekte . . . . . . . . 104

Vorlage der Leitstudie 2011 im Auftragdes BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104

Krischer, Oliver(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Seit 2005 vergebene Forschungsaufträgedes BMU an das Deutsche Institut fürWirtschaftsforschung . . . . . . . . . . . . . . . . 105

Seite Seite

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– IX –

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Seite Seite

Menzner, Dorothee (DIE LINKE.)Katastrophenpläne des Bundes im Fallatomarer Störfälle gemäß Artikel 73 Num-mer 14 des Grundgesetzes . . . . . . . . . . . . 105

Ankündigung eines erneuten Morato-riums der Erkundungsarbeiten im Salz-stock Gorleben; dort anfallende Arbeitennach dem 1. April 2012 für den Abschlussder vorläufigen Sicherheitsanalyse Gor-leben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106

Arbeitsstand des angekündigten Gesetz-entwurfs zur Endlagersuche . . . . . . . . . . . 107

Vogt, Ute (SPD)Wirtschaftliche und ökologische Poten-tiale von Kleinwindanlagen und Förde-rung durch den Bund . . . . . . . . . . . . . . . . 107

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Bildung und Forschung

Gerdes, Michael (SPD)Beschränkung der Verteilung der wahl-kreisbezogenen Informationen zu För-derprojekten (Projektsteckbriefe) auf dieMitglieder der Regierungsfraktionen;Abstimmung der entsprechenden Haus-anordnung zur Erstellung der Projekt-steckbriefe mit BMF und BMJ . . . . . . . . . 108

Hagemann, Klaus (SPD)Anzahl vergebener Stipendien im Rahmendes nationalen Stipendienprogramms . . . 109

Inbetriebnahme der Software für das Dia-logorientierte Serviceverfahren und Ein-satz an Hochschulen . . . . . . . . . . . . . . . . . 111

Aktueller Sachstand bei den angekündig-ten lokalen Bildungsbündnissen; Ergeb-nisse weiterer ausgewählter Initiativen imBildungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112

Ausgestaltung des angekündigten Wissen-schaftsfreiheitsgesetzes, insbesondere Er-möglichung prekärer Beschäftigungsver-hältnisse bei Wissenschaftsorganisationen 112

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

wirtschaftliche Zusammenarbeit und

Entwicklung

Kekeritz, Uwe(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Beteiligung der KfW Bankengruppe ander Finanzierung der Helmut-Kohl-Mut-terschaftsklinik in Galle/Sri Lanka . . . . . . 113

Movassat, Niema (DIE LINKE.)Auswirkungen des Putsches in Mali undder durch die westafrikanische Wirt-schaftsgemeinschaft angekündigten Sank-tionen auf die drohende Hungerkatastro-phe in Mali und der weiteren Sahelregion;Bemühungen der deutschen Entwicklungs-hilfe und Nichtregierungsorganisationenzur Verhinderung einer Ausweitung derHungerkrise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – X –

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 1 –

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

1. AbgeordneteMarieluise

Beck

(Bremen)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In welcher Weise bemüht sich die Bundesregie-rung im Vorfeld des NATO-Gipfels am 20.und 21. Mai 2012 in Chicago um die Lösungdes Namensstreits zwischen Mazedonien undGriechenland und der damit verbundenen grie-chischen Blockade des NATO-Beitritts Mazedo-niens, angesichts der Tatsache, dass laut demUrteil des Internationalen Gerichtshofs vom5. Dezember 2011 Griechenland mit der Blo-ckade von NATO-Beitritt und EU-Beitritts-verhandlungen gegen das 1995 mit dem Nach-barland geschlossene Interimsabkommen ver-stößt?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Harald Braun

vom 4. April 2012

Die Bundesregierung bemüht sich derzeit verstärkt, in Gesprächenauch auf Ministerebene beide Seiten, Griechenland und die ehemali-ge jugoslawische Republik Mazedonien, zu mehr Kreativität, Flexibi-lität und Pragmatismus in der Namensfrage zu bewegen und die Ver-mittlungsbemühungen des Beauftragten der Vereinten Nationen fürden Namensstreit, Matthew Nimetz, zum Erfolg zu führen.

Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung aktiv dafür ein, dassalle Möglichkeiten einer euroatlantischen Annäherung Mazedoniensunterhalb der durch den Namensstreit blockierten Schwelle genutztwerden, beispielsweise durch enge Einbindung in die Trainingsange-bote der NATO und die Förderung von Reformvorhaben durch Vor-beitrittshilfen der EU.

Beim NATO-Gipfel 2008 in Bukarest beschlossen die Alliierten imKonsens, dass vor einer Einladung an Mazedonien, dem Bündnisbeizutreten, eine beidseitig akzeptable Lösung des Namensstreits mitGriechenland gefunden sein müsse. Das Urteil des InternationalenGerichtshofs vom 5. Dezember 2011 ändert nichts an der Gültigkeitdieses Beschlusses, wie der NATO-Generalsekretär Anders FoghRasmussen am 6. Dezember 2011 erklärte. Unter den NATO-Part-nern sieht die Bundesregierung derzeit keine Tendenz zur Revisiondieser Beschlusslage.

Die Bundesregierung appelliert an Mazedonien, alle sich bietendeneuroatlantischen Kooperationsmöglichkeiten unterhalb der durchden Namensstreit blockierten Schwelle zu nutzen und nicht unterdem Vorwand blockierter euroatlantischer Beitrittsmöglichkeitennotwendige innere Reformen zu verzögern. Auch deshalb begrüßtdie Bundesregierung die verhältnismäßig starke Beteiligung Mazedo-niens an NATO-Auslandseinsätzen, insbesondere im Rahmen der In-ternationalen Sicherheitsunterstützungstruppe (ISAF) (derzeit sindca. 180 mazedonische Soldaten in Afghanistan im Einsatz).

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 2 –

2. AbgeordneteViola von

Cramon-

Taubadel

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Setzt sich die Bundesregierung bei den Ver-handlungen über ein aufgewertetes EU-Part-nerschafts- und -Kooperationsabkommen mitKasachstan für konkrete Benchmarks im Be-reich der Menschenrechte ein?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Harald Braun

vom 10. April 2012

Die Bundesregierung setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass Men-schenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im neuen Partner-schafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Kasachs-tan fest verankert werden. Diese Prinzipien sollen die Grundlage fürdie gemeinsame Zusammenarbeit bilden. Die Vertragsparteien sollensich dazu verpflichten, ihre inneren und äußeren Angelegenheitendanach zu gestalten. Im Verhältnis der EU zu Kasachstan soll derFörderung von Menschenrechten u. a. im Rahmen des politischenDialogs und der Zusammenarbeit auf den Gebieten Justiz und Si-cherheit besondere Aufmerksamkeit zukommen.

3. AbgeordneteViola von

Cramon-Taubadel

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche politischen, sicherheitspolitischen undwirtschaftlichen Vorteile – insbesondere auchim Hinblick auf einen zukünftigen Erdölim-port aus dem Kashgan-Ölfeld im KaspischenMeer möglicherweise unter Umgehung Russ-lands – verspricht sich die Bundesregierungvon dem geplanten Abschluss eines aufgewer-teten EU-Partnerschafts- und -Kooperations-abkommens mit Kasachstan?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Harald Braunvom 10. April 2012

Die Bundesregierung erwartet vom Abschluss eines neuen Partner-schafts- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und Ka-sachstan eine Intensivierung des Dialogs in allen Bereichen von bei-derseitigem Interesse. Ein wichtiges politisches Ziel dieses Dialogswird sein, dass die EU und Kasachstan effektiver zusammenarbeiten,um gemeinsame Positionen in außen- und sicherheitspolitischen Fra-gen zu entwickeln und Frieden und Sicherheit auf dem eurasischenKontinent zu fördern. Die Bundesregierung erwartet, dass ein ver-tiefter politischer Dialog auch zur Stärkung der Beachtung von de-mokratischen Prinzipien, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeitin Kasachstan führt. Er soll zudem einen Beitrag zur Verbesserungder Rahmenbedingungen für regionale Zusammenarbeit leisten.

Weiterhin soll ein aufgewertetes Partnerschafts- und Kooperations-abkommen dabei helfen, die wirtschaftlichen Beziehungen mit Ka-sachstan zu intensivieren und den beiderseitigen Wohlstand durchHandelserleichterungen und verbesserte Investitionsbedingungen zusteigern. Zudem wird das Land bei der Diversifizierung seiner Ab-satzmärkte unterstützt.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 3 –

Die Bundesregierung erwartet weiterhin eine verbesserte Zusammen-arbeit im Energie- und Rohstoffbereich. Dadurch sollen Rohstoff-und Energieversorgungssicherheit, Energieeffizienz, Nachhaltigkeitund Wettbewerb in diesem Bereich vorangebracht werden.

4. AbgeordneteViola von

Cramon-

Taubadel

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Erwartet die Bundesregierung von der Er-weiterung der Liste von gezielten Finanzsank-tionen und Reisebeschränkungen um den Oli-garchen und Unterstützer des Lukaschenko-Regimes Yuri Chyzh (durch den Durchfüh-rungsbeschluss 2012/171/GASP des Ratesvom 23. März 2012 zur Durchführung desBeschlusses 2010/639/GASP über restriktiveMaßnahmen gegen Belarus), dass Überweisun-gen an den von Yuri Chyzh als Präsident an-geführten Verein FC Dynamo Minsk (etwa inForm von Siegprämien) durch den europäi-schen Fußballverband UEFA ausnahmslos ein-gestellt werden, und wenn nein, wird sie sich da-für – im Sinne der Umsetzung der Sanktionengegen Yuri Chyzh – einsetzen?

Antwort der Staatssekretärin Dr. Emily Habervom 11. April 2012

Die Europäische Union hat gegen den FC Dynamo Minsk mit Wir-kung vom 24. März 2012 Finanzsanktionen verhängt. Damit wurdendie Konten des Vereins in der EU gesperrt. Ab dem 24. März 2012ist es allen Anwendern im Geltungsbereich der einschlägigen Durch-führungsverordnung (EU) Nr. 265/2012 des Rates vom 23. März2012 zudem verboten, dem FC Dynamo Minsk Gelder oder wirt-schaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Die Verordnung istunmittelbar geltendes Recht in allen EU-Mitgliedstaaten.

Nach der sog. Belarus-Embargo-Verordnung (EG) Nr. 765/2006sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, für Verstöße gegen dieEmbargo-Verordnung, inklusive ihrer Änderungen, effektive Sank-tionen vorzusehen. Für Rechtsanwender außerhalb des Anwendungs-bereichs der EU-Verordnung gilt das jeweilige nationale Recht, fürdie UEFA also das schweizerische Recht.

Die Bundesregierung hält die Finanzsanktionen für eindeutig undsetzt diese uneingeschränkt um; Verstöße sind in Deutschland straf-bewehrt.

5. AbgeordneteSevim

Dagdelen

(DIE LINKE.)

Wie viel Geld in Visumverfahren (Visumge-bühren und anderes) hat die BundesrepublikDeutschland in den letzten Jahren eingenom-men (bitte auch nach den 15 wichtigsten Län-dern differenzieren und die Standardgebühren-höhe nennen), und was ist darüber bekannt,wie viel Geld deutsche Staatsangehörige bzw.Firmen usw. für Visumgebühren im letzten

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 4 –

Jahr ausgeben mussten (bitte ebenfalls nachden 15 wichtigsten Ländern differenzieren unddie Standardgebührenhöhe nennen)?

Antwort der Staatssekretärin Dr. Emily Haber

vom 10. April 2012

Die Einnahmen der Bundesrepublik Deutschland aus Visumgebüh-ren in den Jahren 2008 bis 2011 sowie die diesbezügliche Aufstellungder 15 wichtigsten Länder entnehmen Sie bitte der beiliegenden Auf-stellung.

Der starke Rückgang bei den Einnahmen aus Visumgebühren imJahr 2009 war eine Folge der seinerzeit im Zuge der Wirtschafts-und Finanzkrise erheblich gesunkenen Zahl von Visumanträgen.

Zu anderen Einnahmen, wie z. B. Gebühren für Beglaubigungen vonKopien oder die Erstattung von Auslagen, sind keine gesondertenAngaben bezogen auf das Visumverfahren möglich. Hierzu liegender Bundesregierung keine Statistiken vor.

Die Standardgebühr für ein sog. Schengen-Visum beträgt 60 Euro(Artikel 16 Absatz 1 des Visakodex).

Über die Höhe der von deutschen Staatsangehörigen bzw. Firmenim vergangenen Jahr entrichteten Visumgebühren liegen der Bundes-regierung keine Erkenntnisse vor. Die Standardgebühr für die Ertei-lung eines Visums ist je nach Drittstaat unterschiedlich und kann da-her nicht einheitlich angegeben werden.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 5 –

6. AbgeordneteHeike

Hänsel

(DIE LINKE.)

Wie begründet es die Bundesregierung, dasswiederholt afghanische Kriegsverbrecher zu in-offiziellen Gesprächen nach Deutschland ein-geladen werden, so zuletzt im Januar 2012, alsam Rande der Petersberger Afghanistan-Kon-ferenz ein Treffen von US-Kongressabgeord-neten mit Ahmad Zia Massoud, Abdul RashidDostum und Hadschi Mohammad Mohaqiq(vgl. „blutrünstige Warlords“ laut HumanRights Watch World Report Afghanistan2002) in Berlin stattfand, und welche Ziele undInhalte verfolgt die Bundesregierung mit die-ser und anderen Einladungen auf deutschemBoden (bitte auflisten von 2001 bis 2012)?

Antwort der Staatssekretärin Dr. Emily Haber

vom 10. April 2012

Das Treffen von US-Kongressabgeordneten mit Ahmad Zia Mas-soud, Abdul Rashid Dostum und Hadschi Mohammad Mohaqiq imJanuar 2012 fand auf Einladung des Aspen Instituts Berlin am Ran-de einer vom Aspen Institut organisierten Afghanistan-Konferenzstatt. Ein Zusammenhang mit der Internationalen Afghanistan-Kon-ferenz in Bonn am 5. Dezember 2011 bestand nicht. An dem Treffenhaben keine Vertreter der Bundesregierung teilgenommen und dieBundesregierung war auch sonst in keiner Weise an dem Zustande-kommen dieses Treffens beteiligt. Auf die Antwort der Bundesregie-rung auf die Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten Omid Nouripour(Bundestagsdrucksache 17/8538) wird verwiesen.

Im Rahmen des Besucherprogramms der Bundesrepublik Deutsch-land besuchte Hadschi Mohammad Mohaqiq in seiner Funktion alsgewählter Parlamentarier, Oppositionsführer und Vorsitzender desParlamentsausschusses für Religion, Kultur und Erziehung vom20. bis 25. September 2008 den Deutschen Bundestag. Der Besuchdiente der Förderung von persönlichen Kontakten und dem Infor-mationsaustausch zwischen dem Abgeordneten Hadschi MohammadMohaqiq und Vertretern der Bundesregierung sowie des DeutschenBundestages.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung keine der genannten Per-sonen in dem Zeitraum von 2001 bis 2012 zu Treffen nach Deutsch-land eingeladen.

7. AbgeordneterAndrej

Hunko

(DIE LINKE.)

Inwieweit sind Einrichtungen oder Maßnah-men der Europäischen Union in die Schlie-ßung griechischer Abschiebegefängnisse bzw.polizeilicher Haftkapazitäten für unerwünsch-te Migrantinnen und Migranten eingebunden(in der Evros-Region beispielsweise in Soufli,Tychero, Feres, Filakio), und welche Mittelbzw. sonstigen Unterstützungsleistungen wer-den jeweils für Renovierungen, Umstruktu-rierungen und Neubauten von laut Medienbe-richten 30 Abschiebehaftanstalten im gesamten

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 6 –

Land bereitgestellt, wie es etwa ein Schild in Ty-chero über eine Unterstützung der Renovie-rung durch die EU in Höhe von 844 538,27 Eu-ro ausweist?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Harald Braunvom 10. April 2012

Die Europäische Union unterstützt die Umsetzung des griechischenAktionsplans zur Reform des Asylsystems sowohl durch die Einbin-dung des EU-Asylunterstützungsbüros EASO als auch finanziell. Einwichtiges Ziel ist es, die griechische Regierung dabei zu unterstützen,die Aufnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zu ver-bessern. Dafür sollen u. a. neue Erstaufnahmeeinrichtungen geschaf-fen werden. Dies kann auch zur Entlastung der polizeilichen Haft-kapazitäten beitragen (zum Beispiel der Gewahrsameinrichtungen inFeres und Tychero). Der Neubau der neuen Polizeistation in Fereswurde mit Mitteln des EU-Außengrenzenfonds finanziert.

Es liegen der Bundesregierung dagegen keine Informationen übereine unmittelbare finanzielle oder sonstige Unterstützung der griechi-schen Pläne hinsichtlich der genannten 30 Abschiebehaftanstaltendurch die Europäische Union vor. Bei einer gemeinsamen Begeg-nung des griechischen Ministers für Bürgerschutz Michalis Chrysso-hoidis und der EU-Kommissarin Cecilia Malmström mit der Presseam 2. April 2012 in Brüssel erklärte der Minister Michalis Chrysso-hoidis auf Nachfrage allerdings, dass Griechenland für die Finanzie-rung der geplanten Haftanstalten Gelder aus dem EU-Außengren-zenfonds und dem EU-Rückkehrfonds verwenden wolle.

8. AbgeordneterUweKekeritz

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierungzu den Meldungen, u. a. von medico interna-tional vom 7. März 2012, dass durch israeli-sche Behörden im Westjordanland Projekte zuWindkraft und Solarenergie der Organisatio-nen medico international und Comet-ME, dieu. a. mit Mitteln des Auswärtigen Amts finan-ziert worden sind, abgerissen werden sollen,und welche Konsequenzen zieht die Bundes-regierung daraus?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Harald Braun

vom 10. April 2012

Zur Verbesserung der Lebensbedingungen der palästinensischen Be-völkerung in den südlichen Hebron-Bergen führt die Bundesregie-rung seit 2009 Projekte der regenerativen Energien (Stromanlagenmit Solar- und Windenergie) mit einem bisherigen Gesamtvolumenvon gut 600 000 Euro durch. Die Anlagen der regenerativen Ener-gien wurden in elf Gemeinden installiert: Tuba, Maghayir al’ Abeed,Isfey at-Tahta, Esfeh al-Fauqa, Umm el Kheir, Tha’ale, Sha’ab el Bo-tom, Qawawis, Susya, Wadi Jkheish und Abu Kbeita. Je nach geo-graphischer Beschaffenheit der Gemeinde besteht eine Anlage ent-weder aus einer oder mehreren getrennten Installationen.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 7 –

Seit Anfang Januar 2012 wurden gegen fünf der o. g. Projekte derBundesregierung sogenannte Stop-work-Anordnungen verhängt. Die-se Projekte befinden sich in Tha’ale, Sha’ab el Botom, Qawawis,Wadi Jkheish und Esfeh al-Fauqa. In einer Anhörung am 27. Feb-ruar 2012 wurden die Stop-work-Anordnungen in drei Gemeinden(Wadi Jkheish, Sha’ab al Botom, Qawawis) in Abrissverfügungenumgewandelt.

Die Bundesregierung verfolgt gemeinsam mit ihren Partnern in derEU die Lage in den sog. C-Gebieten (62 Prozent des Westjordanlan-des, in denen Israel nach den Abkommen von Oslo allein für Verwal-tung und Sicherheit zuständig ist) sehr aufmerksam. Der Bundesmi-nister Dr. Guido Westerwelle und der Bundesminister Dirk Niebelhaben die Lage in den C-Gebieten und die dort befindlichen deut-schen Projekte auf ihrer Reise in die Region Ende Januar/AnfangFebruar 2012 mit ihren Gesprächspartnern der israelischen Regie-rung sowie beim Besuch des Verteidigungsministers Ehud Barak inBerlin Mitte März 2012 vorrangig thematisiert.

9. AbgeordneterNiema

Movassat

(DIE LINKE.)

Warum bezeichnet die Bundesregierung denHolocaust als Völkermord, während sie dieseBezeichnung für die Kolonialverbrechen inDeutsch-Südwestafrika von 1904 bis 1908 mitder Begründung ablehnt, dass für die Bundes-republik die UN-Konvention über die Verhü-tung und Bestrafung von Völkermord erst am22. Februar 1955 in Kraft getreten ist und sierückwirkend nicht anwendbar sei (vgl. die Ant-wort der Bundesregierung zu Frage 4 derKleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.auf Bundestagsdrucksache 17/8057)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Harald Braun

vom 10. April 2012

Wie die Bundesregierung wiederholt ausgeführt hat, sind völker-rechtliche Bewertungen von historischen Ereignissen nur unter der An-wendung der im Zeitpunkt dieser Ereignisse geltenden völkerrecht-lichen Regeln und Bestimmungen und unter der Zugrundelegung derhistorischen Fakten des konkreten Sachverhalts zu beurteilen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

10. AbgeordneteAgnes

Alpers

(DIE LINKE.)

Liegen der Bundesregierung in der Zwischen-zeit aktuellere Zahlen als die in der Antwort aufdie Kleine Anfrage der Fraktion BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksa-che 17/3567) angegebenen über Anzahl, Alter,Vergütung und die Dauer des Verbleibs vonPraktikantinnen und Praktikanten im Bundes-

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 8 –

kanzleramt und in den Bundesministerien, ein-schließlich ihrer nachgeordneten Behörden,vor, und wenn ja, welche?

Antwort der Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe

vom 5. April 2012

Der Bundesregierung liegen zwischenzeitlich keine aktuelleren alsdie in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 17/3567) angegebe-nen Zahlen über Anzahl, Alter, Vergütung und die Dauer des Ver-bleibs von Praktikantinnen und Praktikanten im Bundeskanzleramtund in den Bundesministerien, einschließlich ihrer nachgeordnetenBehörden, vor.

Am 1. Dezember 2011 ist die Richtlinie des Bundes zur Beschäfti-gung von Praktikantinnen und Praktikanten (PraktikantenrichtlinieBund) in Kraft getreten. Sie löst die Richtlinien des Bundes überPraktikantenvergütung vom 13. August 2001 ab, die unter Berück-sichtigung zwischenzeitlicher Entwicklungen im Ausbildungsbereichund unter sonstiger redaktioneller Anpassung überarbeitet wordensind.

Die Wirkungen dieser neuen Richtlinie, insbesondere hinsichtlichder entstandenen Kosten für Vergütungen und Aufwandsentschädi-gungen sowie der Gewährung sonstiger Leistungen, sollen zwei Jah-re nach ihrem Inkrafttreten evaluiert werden (Nummer 12 Absatz 3der Richtlinie).

11. AbgeordneteAgnes

Alpers

(DIE LINKE.)

Wie bewertet die Bundesregierung die teilwei-se widersprüchlichen Angaben über die Höheder Praktikumsvergütung, die sich zum einenaus der Antwort auf die Kleine Anfrage (Bun-destagsdrucksache 17/3567) und zum anderenaus den auf den Internetseiten einzelner Bun-desministerien angegebenen Daten, beispiels-weise des Bundesministeriums des Innern,welches im Internet angibt, keine Praktikums-vergütung zu zahlen, ergeben?

Antwort der Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe

vom 5. April 2012

Widersprüche zwischen der Antwort auf die Kleine Anfrage (Bun-destagsdrucksache 17/3567) und den genannten Angaben im Inter-net zur Praktikumsvergütung können nicht festgestellt werden.

Mit der neu gefassten Praktikantenrichtlinie Bund wurden einheit-liche Maßstäbe für die Vergütung bzw. Aufwandsentschädigung vonPraktikantinnen und Praktikanten aufgestellt. Gleichzeitig hat dieBundesregierung mit der Richtlinie klar zum Ausdruck gebracht,dass Praktika dazu dienen, unter zielgerichteter Betreuung und fach-licher Anleitung praktische Kenntnisse und Arbeitsplatzerfahrungenzu vermitteln. Praktikantinnen und Praktikanten sollen dabei auf

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 9 –

den künftigen Beruf vorbereitet und bei der Berufswahl unterstütztwerden. Zudem können sie mit dem Praktikum ihre Ausbildungdurch Praxiserfahrungen sinnvoll vervollständigen.

Für die Vergütung bzw. Aufwandsentschädigung gelten folgendeMaßgaben:

Praktikantinnen und Praktikanten, die ein freiwilliges Praktikumabsolvieren, haben einen gesetzlichen Anspruch (§ 26 i. V. m. § 17des Berufsbildungsgesetzes) auf eine angemessene Vergütung (mo-natlich mindestens 300 Euro), für deren Höhe schulische, hochschu-lische oder berufliche Vorbildung sowie Art und Dauer des Prakti-kums maßgebend sind.

Praktikantinnen und Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum ableis-ten, das Bestandteil einer Schul-, Berufs- oder Hochschulausbildungist oder das als Zulassungs- oder Prüfungsvoraussetzung in Studien-oder Prüfungsordnungen vorgeschrieben ist, besitzen keinen Vergü-tungsanspruch. Zum Ausgleich der entstehenden finanziellen Belas-tungen kann monatlich eine steuerpflichtige Aufwandsentschädigunggezahlt werden, die in der Regel mindestens 300 Euro betragen soll.

Die Mehrzahl der Bundesministerien bietet lediglich Pflichtpraktikaan.

12. AbgeordneteVeronika

Bellmann

(CDU/CSU)

Inwiefern müssen deutschstämmige Namibierbei der Beantragung eines deutschen Passes inNamibia ihre deutsche Herkunft über wie vieleGenerationen nachweisen, und auf welcherrechtlichen Grundlage ist diese Forderung ge-rechtfertigt?

Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche

vom 10. April 2012

Gemäß § 1 Absatz 4 des Passgesetzes (PassG) darf ein Pass nurDeutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzesausgestellt werden.

Nach § 6 Absatz 2 PassG in Verbindung mit Nummer 6.2.4.1 derPassverwaltungsvorschrift hat die antragstellende Person das Be-stehen der deutschen Staatsangehörigkeit nachzuweisen. Hierbei istes grundsätzlich unerheblich, ob vorangegangene Generationen diedeutsche Staatsangehörigkeit besessen haben. Ausschlaggebend fürdie Ausstellung ist ausschließlich, ob die antragstellende Person zumZeitpunkt der Antragstellung im Besitz der deutschen Staatsangehö-rigkeit ist.

In den Fällen, in denen bei der Antragstellung jedoch die deutscheStaatsangehörigkeit nicht zweifelsfrei belegt werden kann, ist in derRegel in einem staatsangehörigkeitsrechtlichen Feststellungsverfah-ren zu klären, ob diese erworben wurde und weiter fortbesteht. Dieskann auf Antrag der antragstellenden Person oder ausnahmsweiseauch auf Ersuchen der Passbehörde durch die Staatsangehörigkeits-behörde (vgl. § 30 des Staatsangehörigkeitsgesetzes) durchgeführt

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 10 –

werden. In diesem Zusammenhang können ggf. auch Nachweiseüber die deutsche Staatsangehörigkeit der vorangegangenen Genera-tionen, von denen ihr Erwerb abgeleitet wird, eingefordert werden.

13. AbgeordneteSevimDagdelen

(DIE LINKE.)

Mit welcher Begründung hält die Bundesregie-rung gegebenenfalls an ihrer Auffassung fest,bei der Neuregelung der im Ausland zu erbrin-genden Sprachnachweise als Voraussetzungdes Ehegattennachzugs handele es sich nichtum eine nach der sog. Standstill-Klauseldes EWG-Türkei-Assoziationsrechts verboteneVerschlechterung, nachdem der EuropäischeGerichtshof in der Rechtssache C-256/11 (De-reci) mit Urteil vom 15. November 2011 fest-gestellt hat, dass es „unstreitig“ eine solche ver-botene Verschärfung sei, wenn ein Antrag aufAufenthaltsgewährung grundsätzlich vom Aus-land aus gestellt und dort abgewartet werdenmuss (vgl. Rn. 95 f.), und inwieweit hat sich dieBundesregierung inzwischen mit der nieder-ländischen Regierung zu den Gründen darüberausgetauscht, dass diese von türkischen Staats-angehörigen keine Integrations- und Sprach-nachweise im Ausland mehr verlangt?

Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche

vom 10. April 2012

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bisher keine Entschei-dung zur Vereinbarkeit von Sprachnachweisregelungen beim Fami-liennachzug mit dem Assoziationsrecht getroffen. Der EuGH hatsich auch in dem genannten Urteil zu dieser Frage nicht geäußert.Die Bundesregierung sieht daher keinen Anlass für eine Überprü-fung der gesetzlichen Regelung zum Sprachnachweis beim Ehegat-tennachzug. Vielmehr sieht die Bundesregierung diese Regelung wei-terhin als integrationspolitisch sinnvoll an.

Auch das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 30. März2010 (1 C 8.09) die deutsche Regelung zum Sprachnachweiserforder-nis beim Ehegattennachzug unbeanstandet gelassen.

Die deutsche Regelung ist unabhängig davon, inwieweit in den Nie-derlanden von türkischen Staatsangehörigen ein Sprachnachweisbeim Ehegattennachzug verlangt wird.

Die Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssa-che „Dereci“ werden in der Frage verkürzt wiedergegeben. In demkonkreten Fall geht es nicht um die Frage, ob der Sprachnachweisals Voraussetzung des Ehegattennachzugs zulässig ist. Die in derRechtssache „Dereci“ streitgegenständliche Pflicht, die Entschei-dung über einen Antrag auf Aufenthaltsgewährung im Drittstaat ab-warten zu müssen, ist nicht generell mit dem Assoziationsrecht un-vereinbar. Sie wurde vom Europäischen Gerichtshof nur deshalb fürmit dem Assoziationsrecht unvereinbar erklärt, weil sich der türki-sche Staatsangehörige bereits für einen beschränkten Zeitraum auf

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 11 –

dem Hoheitsgebiet Österreichs in einer ordnungsgemäßen Situationbefunden hatte. Aus dem Urteil lässt sich aber keineswegs der allge-meine Grundsatz ableiten, dass es eine „verbotene Verschärfung sei,wenn ein Antrag auf Aufenthaltsgewährung grundsätzlich vom Aus-land aus gestellt und dort abgewartet werden muss“.

14. AbgeordneteSevim

Dagdelen

(DIE LINKE.)

In welchen Bereichen erlangen ausländischeStaatsangehörige (soweit erforderlich bittenach Drittstaatsangehörigen und Unionsange-hörigen differenzieren) mit einem unbefriste-ten Aufenthaltsrecht infolge einer Einbürge-rung mehr Rechte (z. B. Wahlrecht, Berufsfrei-heit, Freizügigkeit in der Europäischen Union,Anspruch auf Ehegattennachzug in der Regelohne Lebensunterhaltsnachweise usw.; bitteauch die jeweilige rechtliche Grundlage nen-nen), und in welchen Bereichen haben Einge-bürgerte (mit bzw. ohne mehrfache Staatsan-gehörigkeit) unter Umständen auch Nachteile(z. B. eingeschränkter konsularischer Schutzim Ausland, bei Unionsangehörigen: Nachteilebeim Ehegattennachzug infolge einer Schlech-terstellung deutscher Staatsangehöriger durchInländerdiskriminierung usw.)?

Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche

vom 10. April 2012

Die Rechtsstellung von ausländischen Staatsangehörigen im Ver-gleich zur Rechtsstellung von deutschen Staatsangehörigen ergibtsich auf einfachgesetzlicher Ebene aus den jeweiligen Fachgesetzensowie aus den verfassungsrechtlich verbürgten Grundrechten unddem Europarecht.

15. AbgeordneteKatja

Dörner

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussageauf der Homepage des Bundesministeriums desInnern (BMI) „Die derzeit größte Bedrohungfür unsere Freiheit und Sicherheit geht vomislamistischen Terrorismus aus“ (www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/Terrorismus/terrorismus_node.html) vor dem Hintergrundder Erkenntnisse über die NSU-Morde (NSU:Nationalsozialistischer Untergrund)?

Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche

vom 10. April 2012

Eine Bewertung zu der vom islamistischen Terrorismus ausgehendenGefährdung findet sich sowohl in dem Artikel „Terrorismus bekämp-fen – Der internationale Terrorismus ist nach wie vor eine großeBedrohung für die Freiheit und die Sicherheit der Bürgerinnen undBürger in der Bundesrepublik Deutschland.“ auf der genannten BMI-

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 12 –

Homepage als auch in dem weiteren Beitrag zum Islamismus unterwww.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/Extremismus/Islamismus/islamismus_node.html.

Die vom islamistischen Terrorismus ausgehende internationale Ge-fährdung ist nach wie vor eine große Bedrohung für die Freiheit unddie Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in der BundesrepublikDeutschland.

Für die Bundesregierung ist der Vergleich zwischen dem internatio-nalen Terrorismus und den NSU-Morden nicht nachvollziehbar.

16. AbgeordneterWolfgang

Gunkel

(SPD)

Wie viele Angehörige der Bundespolizei müs-sen von der Grenze zu Polen und Tschechien(nach Bundespolizeidirektionen und -inspek-tionen aufgegliedert) zu anderen Dienststellenverlagert werde, wenn die für den viertenSchritt der Neuorganisation festgelegte Ka-tegorisierung der Bundespolizei Bestand hat,und wann ist damit zu rechnen?

17. AbgeordneterWolfgang

Gunkel

(SPD)

Wann ist in der Personalbedarfsberechnungder Grenzinspektionen zu Polen und Tsche-chien (Personalbedarfsermittlung Schengen-Binnengrenze) mit einer Änderung des Fak-tors 3 auf Faktor 1 zu rechnen, und wie vieleAngehörige der Bundespolizei sind davon be-troffen (bitte nach Bundespolizeidirektionenund -inspektionen aufgliedern)?

Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche

vom 5. April 2012

Der Bundesminister des Innern hat bereits im letzten Jahr entschie-den, dass ein Stellenabbau bei der Bundespolizei an der Grenze zurRepublik Polen und zur Tschechischen Republik nicht vorgesehenist. Gleichwohl muss die Bundespolizei auf die Herausforderungen,denen sie sich bundesweit gegenübersieht, reagieren und – ebensowie die Länder – im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Personalressour-cen noch effizienter einsetzen. Auch vor diesem Hintergrund ist dieBundespolizei gezwungen, den Personalansatz im grenzpolizeilichenBereich ständig den Entwicklungen anzupassen.

18. AbgeordneterWolfgang

Gunkel

(SPD)

Sieht das Bundesministerium des InnernHandlungsbedarf im Hinblick auf die von denPolizeigewerkschaften vorgebrachte steigendeKriminalität im Grenzbereich zu Polen undTschechien, und wenn ja, wie gedenkt sie, da-gegen vorzugehen?

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 13 –

Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche

vom 5. April 2012

Der mit der Erweiterung des Schengen-Raumes u. a. um die Repu-blik Polen und die Tschechische Republik Ende 2007 befürchteteAnstieg der Gesamtkriminalität ist für die angrenzenden LänderMecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen und Bayern aus-geblieben. Insgesamt sind die erfassten Straftaten im Vergleich zu2007 rückläufig.

Trotz dieser insgesamt positiven Entwicklung ist in manchen Grenz-regionen allerdings die Eigentumskriminalität angestiegen, insbe-sondere beim Diebstahl von Kraftfahrzeugen, Wohnungseinbruchs-diebstählen und Diebstählen aus Baubuden und von Baustellen.

Bei der Verhinderung und Bekämpfung der grenzüberschreitendenKriminalität muss die bundesstaatliche Ordnung stets Beachtung fin-den. Aufgrund der föderalen Aufgabenverteilung obliegt die all-gemeinpolizeiliche Verantwortung den Ländern. Die polizeilichenAufgaben des Bundes sind verfassungsrechtlich begrenzt. Die Ver-hinderung und Bekämpfung von Eigentumsdelikten liegt – auch inden Grenzregionen – in der originären Verantwortung der Länder.Die Bundespolizei leistet gleichwohl hierzu ihren Beitrag im täg-lichen Einsatz. Spürbar unterstützt die Bundespolizei im Rahmenihrer grenzpolizeilichen Aufgaben, d. h. Verhinderung von unerlaub-ten Einreisen und Bekämpfung von Schleusungskriminalität, dieFahndung im Grenzraum.

Der Bundesminister Dr. Hans-Peter Friedrich ist am 13. Februar2012 mit dem Innenminister der Tschechischen Republik in Hof zuGesprächen über die Zusammenarbeit in den gemeinsamen Grenz-regionen zusammengekommen. Auf seine Einladung hin nahmen aufdeutscher Seite der Bayerische Staatsminister des Innern JoachimHerrmann, der Sächsische Staatsminister des Innern Markus Ulbigund der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister derFinanzen Hartmut Koschyk an den Gesprächen teil. Die Ministerhaben die Einsetzung einer Arbeitsgruppe beschlossen und diese mitder Steuerung der Fortentwicklung der Zusammenarbeit von Polizei-und Zollbehörden beauftragt. Ferner werden Deutschland und dieTschechische Republik einen neuen Polizeikooperationsvertrag erar-beiten. Der neue Vertrag soll Formen und Instrumente der Polizeizu-sammenarbeit schaffen, die über das auf EU-Ebene erreichte Niveauhinausgehen. Ein vergleichbares Gespräch zwischen dem Bundes-minister Dr. Hans-Peter Friedrich und seinem polnischen Amtskolle-gen ist demnächst vorgesehen.

19. AbgeordneterLars

Klingbeil(SPD)

Welche Auswirkungen erwartet die Bundes-regierung durch die Ausnahmen in Artikel 1§ 27 Absatz 1 Nummer 5 im Entwurf einesGesetzes zur Fortentwicklung des Meldewe-sens (MeldFortG) auf Bundestagsdrucksache17/7746 auf die Finanzausstattung der betrof-fenen Städte und Gemeinden, und auf welcheHöhe schätzt sie die finanziellen Auswirkun-gen pro bisher meldepflichtigem Berufs- oderZeitsoldaten?

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 14 –

Antwort der Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe

vom 5. April 2012

Ob und inwieweit die Ausnahme des Artikels 1 § 27 Absatz 1 Num-mer 5 MeldFortG Auswirkungen auf die Finanzausstattung der be-troffenen Kommunen haben wird, kann angesichts der unterschied-lichen Finanzausgleichsgesetze der Länder nicht bewertet werden.Über die Anzahl der von der Regelung betroffenen Berufs- und Zeit-soldaten liegen keine Angaben vor.

20. AbgeordneterLars

Klingbeil

(SPD)

Inwieweit unterscheidet sich der Entwurf einesGesetzes zur Fortentwicklung des Meldewe-sens (MeldFortG) vom aktuellen Melderechtder einzelnen Bundesländer in dem Punkt derAusnahmen für die Meldepflicht?

Antwort der Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe

vom 5. April 2012

Die Meldegesetze der Länder sehen folgende von Artikel 1 § 27MeldFortG abweichende Regelungen vor:

Abweichungen von Absatz 1 Nummer 5

Alle Meldegesetze der Länder beinhalten eine befristete Ausnahmevon der Meldepflicht für Berufs- und Zeitsoldaten, die für eineDauer von bis zu sechs Monaten eine Gemeinschaftsunterkunft odereine andere dienstlich bereitgestellte Unterkunft beziehen und füreine Wohnung im Inland gemeldet sind.

Abweichungen von Absatz 1 Nummer 6

Alle Meldegesetze der Länder beinhalten zumindest eine befristeteAusnahme von der Meldepflicht für Beamte der Bundespolizei, diefür eine Dauer von bis zu sechs Monaten eine Gemeinschaftsunter-kunft oder eine andere dienstlich bereitgestellte Unterkunft beziehenund für eine Wohnung im Inland gemeldet sind. Ein Land sieht zu-sätzlich ohne zeitliche Begrenzung eine Ausnahme von der Melde-pflicht insbesondere für Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei,die sich in der Ausbildung befinden bzw. an Ausbildungsmaßnahmenteilnehmen, vor.

Zwei Länder schränken die Ausnahme von der Meldepflicht für Poli-zeibeamte der Länder, die eine Gemeinschaftsunterkunft oder eineandere dienstlich bereitgestellte Unterkunft beziehen und für eineWohnung im Inland gemeldet sind, auf eine Dauer von bis zu sechsMonaten ein.

Drei Länder sehen keine dem Absatz 1 Nummer 6 entsprechendeAusnahme von der Meldepflicht für Polizeibeamte der Länder vor.

Abweichungen von Absatz 1 Nummer 7

Elf Länder sehen eine dem Absatz 1 Nummer 7 entsprechende Aus-nahme von der Meldepflicht für eine Dauer von bis zu sechs Mona-

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 15 –

ten vor. Drei Länder sehen eine Ausnahme von der Meldepflicht füreine Dauer von bis zu zwei Monaten vor.

Abweichungen von Absatz 2

Fünf Länder sehen eine Ausnahme von der Meldepflicht nach Satz 1für im Inland anderweitig angemeldete Einwohner vor, die für nichtlänger als zwei Monate eine Wohnung beziehen. Ein Land sieht eineAusnahme von der Meldepflicht unabhängig von der Anmeldungeiner Person im Inland vor, sofern die Person die Wohnung für nichtlänger als zwei Monate bezieht.

Die in Satz 3 vorgesehene Ausnahme von der Meldepflicht für eineDauer von bis zu drei Monaten für Personen, die im Ausland woh-nen und im Inland nicht gemeldet sind, wird verkürzt für eine Dauervon zwei Monaten von 15 Ländern vorgesehen. Ein Land sieht dieseRegelung nur für ausländische Saisonarbeitskräfte vor, ein Land mitder Einschränkung, dass die Person bei Familienangehörigen wohnt.Ein Land hat keine Regelung getroffen.

Abweichungen von Absatz 3

Sieben Länder sehen bislang keine dem Absatz 3 entsprechende Re-gelung vor.

Abweichungen von Absatz 4

Zwei Länder sehen keine dem Absatz 4 Satz 1 entsprechende Aus-nahme von der Meldepflicht vor. Ein Land sieht eine Ausnahme vonder Meldepflicht auch für den Fall vor, dass der Betroffene nicht füreine Wohnung im Inland gemeldet ist.

Die Länder sehen keine dem Absatz 4 Satz 2 entsprechende Rege-lung vor. Ein Land sieht eine Ausnahme von der Meldepflicht vor,sofern eine Person nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet undder Aufenthalt nur von kurzer Dauer ist. Vier Länder sehen eineAusnahme von der Meldepflicht vor, sofern eine Person nicht füreine Wohnung im Inland gemeldet ist und der Aufenthalt die Dauervon zwei Monaten nicht überschreitet. Zwei Länder sehen eine Aus-nahme von der Meldepflicht vor, sofern eine Person nicht für eineWohnung im Inland gemeldet und der Aufenthalt die Dauer vonsechs Monaten nicht überschreitet.

21. AbgeordneterWolfgangNeskovic

(DIE LINKE.)

Erhielt das Bundeskriminalamt aufgrund vonÜberwachungsmaßnahmen gegenüber EmrahErdogan im September/Oktober 2010 Kennt-nis über Indizien zu geplanten terroristischenAnschlägen in Pakistan, und wenn ja, welche?

22. AbgeordneterWolfgang

Neskovic

(DIE LINKE.)

Erhielt das Bundeskriminalamt aufgrund vonÜberwachungsmaßnahmen gegenüber EmrahErdogan nach dem 4. Oktober 2010 Kenntnisvon der Tötung des Bünyamin Erdogan, undwenn ja, welchen deutschen Behörden wurdendiese Erkenntnisse übermittelt?

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* DasFritswortnach

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 16 –

Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche

vom 5. April 2012

Beide Fragen betreffen Einzelheiten zum Inhalt von Überwachungs-maßnahmen in einem laufenden Ermittlungsverfahren. Um den Er-folg der Strafverfolgungsbehörden durch eine Veröffentlichung derEinzelheiten nicht zu gefährden, hat die Bundesregierung eine Hin-tergrundinformation bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bun-destages zur Einsichtnahme hinterlegt.*

23. AbgeordneteAydan

Özoguz

(SPD)

Bundesministerium des Iche vom 5. April 2012 alsist in der GeheimschutzstMaßgabe der Geheimschu

Welche der 30 praktischen Anregungen dervom Bundesministerium des Innern in Auftraggegebenen Studie „Lebenswelten junger Musli-me in Deutschland“ (vgl. die S. 644 bis 666,Anregungen sind jeweils hervorgehoben durchgraphischen Rahmen und blaue Schriftfarbe)entsprechen konkret den Zielsetzungen derBundesregierung (bitte einzeln aufschlüsseln,vgl. die Antwort der Bundesregierung auf mei-ne Schriftliche Frage 11 auf Bundestagsdruck-sache 17/9225), und bis wann wird die Bundes-regierung die jeweilige Anregung umsetzen?

Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritschevom 5. April 2012

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht nur die Bundesregierung, son-dern etwa auch zivilgesellschaftliche Akteure einschließlich der Me-dien von allen praktischen Anregungen im Sinne der Fragestellungangesprochen werden und es bereits daher nicht möglich ist, ein Um-setzungsprogramm vorzulegen. Soweit das Handeln der Bundesre-gierung angesprochen ist, prüft die Bundesregierung während ihrerlaufenden Tätigkeit, ob und inwieweit die Erkenntnisse der Studie,die in die praktischen Anregungen eingeflossen sind, jeweils konkretberücksichtigt werden können.

Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf IhreSchriftliche Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 17/9225 verwiesen.

24. AbgeordneterHans-Christian

Ströbele(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Inwieweit trifft der Bericht des Magazins„stern“ vom 29. März 2012 zu, wonach dasBundeskriminalamt (BKA) und damit die Bun-desregierung – entgegen ihren abstreitendenAntworten vom 23. November 2010 (Bundes-

nnern hat die Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter„VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Ant-elle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dorttzordnung eingesehen werden.

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* Das Bundesministerium des IFritsche vom 10. April 2012 alwort ist in der Geheimschutzstnach Maßgabe der Geheimschu

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 17 –

tagsdrucksache 17/3916) sowie vom 26. Januar2011 auf meine Mündliche Frage 9 (Bundes-tagsdrucksache 17/4493) – bereits am 5. Okto-ber 2010 wusste, dass zwei deutsche Staatsan-gehörige mit den Namen Bünyamin Erdoganund Shahab Dashti Sineh Sar am Vortag inWasiristan durch eine US-Drohne getötet wor-den waren, wie einem Dokument des BKA zuentnehmen war („dass Bünyamin Erdogan am04.10.2010 gegen 19 Uhr [pakistanischer Orts-zeit] bei einem Drohnenangriff ums Lebengekommen ist“ ebenso wie „offensichtlich“Shahab Dashti Sineh Sar aus Hamburg, „geb.31.08.1983 in Teheran/Iran“), und welchenStand hat nach Kenntnis der Bundesregierungdas Ermittlungsverfahren des ihr unterste-henden Generalbundesanwalts wegen des Ver-dachts der Beihilfe zur Tötung, weil das BKAoder andere Bundesbehörden durch Hinweisean US-Dienste auf die beiden deutschen Staats-angehörigen und ihren Aufenthaltsort derenunmittelbar darauf erfolgte gezielte Tötung er-möglicht oder gar veranlasst haben?

Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche

vom 10. April 2012

Wie bereits in den von Ihnen erwähnten Antworten der Bundesregie-rung vom 23. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3916) ein-schließlich der damals bei der Geheimschutzstelle zur Einsichtnahmehinterlegten Hintergrundinformation sowie vom 26. Januar 2011(Plenarprotokoll 17/86, S. 9700(B), zu Frage 9, Bundestagsdruck-sache 17/4493) dargelegt, sind die mutmaßlichen Todesfälle weiter-hin nicht offiziell bestätigt. Auf die zu dieser Frage bei der Geheim-schutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsichtnahme hinterleg-te Hintergrundinformation wird verwiesen.*

Zum Stand des von Ihnen erwähnten Ermittlungsverfahrens des Gene-ralbundesanwalts verweist die Bundesregierung auf die Vorbemerkungihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.(Bundestagsdrucksache 17/6828, S. 2).

nnern hat die Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieters „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Ant-elle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dorttzordnung eingesehen werden.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 18 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz

25. AbgeordneteMaria

Klein-Schmeink

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mit welchen gesetzlichen Möglichkeiten kanngegen nachweislich falsche Angaben von Kran-kenhäusern, wie z. B. die Abrechnung nicht tat-sächlich erbrachter medizinischer Leistungen,strafrechtlich vorgegangen werden, und wa-rum ist hier § 263 des Strafgesetzbuchs (StGB)(Betrug) nicht hinreichend?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Max Stadler

vom 11. April 2012

Werden Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter von Krankenkassendurch unwahre Angaben über erbrachte Leistungen vorsätzlich ge-täuscht – etwa von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Kranken-häusern – wird dies im Regelfall den Straftatbestand des Betruges(§ 263 StGB) erfüllen. Von einem solchen Betrug ist auszugehen,wenn die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Krankenkassenaufgrund der Täuschung irrtümlich davon ausgehen, die Leistung seitatsächlich und in der angegebenen Art und Weise erbracht worden,sie deshalb die Leistungserstattung bewilligen und somit über dasVermögen der Krankenkassen verfügen, so dass diesen letztlich einSchaden entsteht. Der Betrug kann mit einer Freiheitsstrafe von biszu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Führen falscheAbrechnungen bei den Krankenkassen zu einem Vermögensverlustgroßen Ausmaßes, droht dem Täter eine Freiheitsstrafe von sechsMonaten bis zu zehn Jahren. Mithin sind die bestehenden Regelun-gen hinreichend, um in solchen Fällen einen Abrechnungsbetrugsanktionieren zu können.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

26. AbgeordneterSören

Bartol

(SPD)

Schließt die Bundesregierung eine Abschaf-fung der Luftverkehrsteuer als eine Konse-quenz der gesetzlich vorgeschriebenen Evaluie-rung der Luftverkehrsteuer aus?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 5. April 2012

Der von Ihnen angesprochene Bericht an den Deutschen Bundestagnach § 19 Absatz 4 des Luftverkehrsteuergesetzes wird derzeit vomBundesministerium der Finanzen unter Beteiligung des Bundesminis-teriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, des Bun-desministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und desBundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erstellt unddem Deutschen Bundestag zum 30. Juni 2012 vorgelegt werden. In-soweit können momentan noch keine abschließenden Ergebnisse

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 19 –

vorliegen. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wird der Berichtdie Auswirkungen der Einführung des Luftverkehrsteuergesetzes aufden Luftverkehrssektor und die Entwicklung der Steuereinnahmenaus der Luftverkehrsteuer darstellen.

Die Diskussion über mögliche Schlussfolgerungen aus diesen Dar-stellungen ist im Anschluss an die Veröffentlichung des Berichts imparlamentarischen Bereich zu führen.

27. AbgeordneterDr. Thomas

Gambke

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie hoch waren die umsatzsteuerlichen Min-dereinnahmen in den Jahren 2006 bis 2011durch die fälschlicherweise angewandte Um-satzsteuerermäßigung für freie Regisseure undähnliche Berufsgruppen, die durch ein Urteildes Bundesfinanzhofs (Urteil vom 4. Mai2011, XI R 44/08) aufgehoben wurde, undplant die Bundesregierung Konsequenzen ausdiesem Urteil?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 12. April 2012

Der Bundesregierung liegen keine Daten oder Schätzungen darübervor, wie hoch die Mindereinnahmen aus der angewandten Umsatz-steuerermäßigung für freie Regisseure waren.

Eine Entscheidung zu den Konsequenzen des Urteils wurde bishernoch nicht getroffen.

28. AbgeordneterDr. Thomas

Gambke

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie hoch waren die Mindereinnahmen durchUmsatzsteuerermäßigungen im Jahr 2011, undwie hoch werden sie für das Jahr 2012 ge-schätzt (bitte nach allen bezifferbaren Bran-chen, inkl. Außer-Haus-Umsätzen der Gastro-nomie sowie nach Gebietskörperschaften auf-schlüsseln)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 12. April 2012

Der Bundesregierung liegen keine unmittelbaren statistischen Einzel-angaben über die tatsächlichen Steuermindereinnahmen aus der An-wendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes vor. Den nachfolgen-den Schätzungen liegen folgende Überlegungen zugrunde:

Ermäßigte Umsatzsteuersätze wirken sich nur dann aus, wenn sieauf der letzten Handelsstufe erhoben werden, d. h. wenn Endver-braucher das Gut oder die Dienstleistung kaufen. Auf vorgelagertenStufen haben sie keine Auswirkungen, wenn alle Käufer vorsteuerab-zugsberechtigt sind. Für die gesamte Umsatzsteuerschuld der ange-botenen Güter und Dienstleistungen ist deshalb der Steuersatz ent-scheidend, der auf der letzten Stufe Anwendung findet. Dies trifft fürden privaten Endverbrauch zu, darüber hinaus aber auch für umsatz-

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 20 –

steuerbefreite Branchen (Ärzte, Banken, Versicherungen) sowie dienicht unternehmerische Betätigung der öffentlichen Hand.

Die Quantifizierung des Umsatzsteueraufkommens muss dement-sprechend auf den Konsum von Endverbrauchern und von von derUmsatzsteuer befreiten Institutionen fokussiert sein.

Die Umsatzsteuerstatistik basiert auf den Umsatzsteuervoranmel-dungen der Unternehmen. Die Steuerpflichtigen werden nach derSumme aller Umsätze gefragt, die dem ermäßigten Umsatzsteuersatzunterliegen. Die Vorsteuerabzüge, die auf ermäßigten Umsatzsteuer-sätzen basieren, werden dagegen nicht ermittelt. Im Unterschied zurSteuerbefreiung wird auch nicht nach der gesetzlichen Grundlage ge-fragt, die die Anwendung ermäßigter Steuersätze erlaubt. Daher kön-nen die für eine Quantifizierung erforderlichen Angaben zum Kon-sum von Endverbrauchern nicht unmittelbar der Umsatzsteuerstatis-tik entnommen werden. Das gilt besonders, wenn es um die Beziffe-rung bezogen auf bestimmte ermäßigt besteuerte Güter oder Dienst-leistungen geht.

Sie baten um eine Bezifferung der Steuermindereinnahmen durch Um-satzsteuerermäßigungen nach bezifferbaren Branchen. Für einzelneBranchen liegen keine Schätzungen vor, sondern nur die geschätz-ten Umsatzsteuermindereinnahmen für einzelne Ermäßigungstatbe-stände.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 21 –

Die Ihnen übermittelten Bezifferungen können teilweise dem23. Subventionsbericht entnommen werden.

29. AbgeordneterMartin

Gerster

(SPD)

Wie viele Meldungen über Zinszahlungen anim Inland ansässige wirtschaftliche Eigentümerleitete das Bundeszentralamt für Steuern nach§ 9 Absatz 3 der Zinsinformationsverordnungin den Jahren 2009 bis 2011 an die einzelnenBundesländer weiter?

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 22 –

30. AbgeordneterMartin

Gerster

(SPD)

Wie hoch war die Summe der in den Jahren2009 bis 2011 an die einzelnen Bundesländergemeldeten Zinszahlungen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschykvom 5. April 2012

In den Jahren 2009 bis 2011 wurden insgesamt 7,5 Millionen Mel-dungen über Zinszahlungen an im Inland ansässige wirtschaftlicheEigentümer durch das Bundeszentralamt für Steuern weitergeleitet.

Das Bundeszentralamt für Steuern leitet die aus dem Ausland erhal-tenen Mitteilungen nicht an einzelne Bundesländer weiter. Durchdas Bundeszentralamt für Steuern wird den Mitteilungen für Aus-wertungszwecke die Identifikationsnummer der Steuerpflichtigenbeigestellt. Die Mitteilungen werden anschließend auf einem Zentral-speicher bereitgestellt und können zur Auswertung abgeholt und wei-ter bearbeitet werden. Die weitere Bearbeitung erfolgt im Rahmendes einheitlich von den Ländern betreuten Kontrollmitteilungsver-fahrens (KMV) und liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des Bundes-zentralamtes für Steuern. Diesem ist deshalb nur die Gesamtzahl derzur Abholung bereitgestellten 7,5 Millionen Meldungen bekannt.

Die korrespondierende Gesamtsumme der für diese Datensätze ausdem Ausland gemeldeten Zinszahlungen betrug ca. 27,8 Mrd. Euro.Dabei ist zu berücksichtigen, dass die auf der Grundlage der Zins-richtlinie gemeldeten Zinszahlungen nicht ausschließlich Zinserträgeim Sinne des Einkommensteuergesetzes umfassen. In den gemelde-ten Zahlungen sind vielmehr überwiegend Erlöse aus der Rückzah-lung oder Einlösung der entsprechenden zinstragenden Forderungenenthalten, die nicht steuerpflichtig sind. Diese Meldungen sind fürAuswertungszwecke von Interesse, um zu ermitteln, ob die Zinserträ-ge aus den eingelösten Nominalforderungen im Inland der Besteue-rung unterlegen haben.

31. AbgeordneterUlrich

Lange

(CDU/CSU)

Wie hoch ist der aktuelle Teilauszahlungsstanddes deutschen Anteils an der EFSF insgesamt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampetervom 11. April 2012

Die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) verfügt überein maximales Ausleihvolumen von 440 Mrd. Euro. Bis zum Stichtag31. März 2012 sind Auszahlungen in Höhe von 55,9 Mrd. Euro ge-tätigt worden (Irland: 9,2 Mrd. Euro, Portugal: 9,6 Mrd. Euro undGriechenland: 37,1 Mrd. Euro).

Die Euromitgliedstaaten beteiligen sich nicht an den Krediten für dieProgrammländer, sondern garantieren die Finanzierungsgeschäfteder EFSF. Der maximale Garantierahmen für die EFSF beträgt ins-gesamt 780 Mrd. Euro. Der deutsche Anteil ohne Irland, Portugal

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 23 –

und Griechenland beträgt 29,07 Prozent. Der Beteiligungsschlüsselbasiert auf den Kapitalanteilen der Mitgliedstaaten an der Europäi-schen Zentralbank (EZB).

32. AbgeordneterUlrichLange

(CDU/CSU)

Wie hoch ist der aktuelle Teilauszahlungsstanddes deutschen Anteils am EFSM insgesamt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 11. April 2012

Der Europäische Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) ist einEU-Gemeinschaftsinstrument und verfügt über ein Ausleihvolumenvon 60 Mrd. Euro. Ende März 2012 belief sich der Auszahlungsbe-trag aus dem EFSM auf 34 Mrd. Euro (Irland: 18,4 Mrd. Euro undPortugal: 15,6 Mrd. Euro). Der auf Deutschland entfallende Anteilam EFSM entspricht dem Anteil am EU-Haushalt von ca. 20 Pro-zent.

33. AbgeordneteKirsten

Lühmann

(SPD)

Welches Beratungsunternehmen wurde vonder Bundesregierung mit der Evaluierung derLuftverkehrsteuer beauftragt, und womit be-gründet die Bundesregierung ihre Entschei-dung für dieses Unternehmen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschykvom 11. April 2012

Die Bundesregierung hat das schweizerische Institut INFRAS ausZürich hinsichtlich des Teilaspektes des Berichts „Auswirkungen derEinführung des Luftverkehrsteuergesetzes auf den Luftverkehrssek-tor“ beauftragt. Das Institut hat im Rahmen des durchgeführten Ver-gabeverfahrens im Hinblick auf das Preis-Leistungs-Verhältnis dasüberzeugendste Angebot abgegeben.

34. AbgeordneteKirsten

Lühmann

(SPD)

Wann werden die Ergebnisse der von der Bun-desregierung in Auftrag gegebenen Evaluie-rung der Luftverkehrsteuer vorliegen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 11. April 2012

Die Ergebnisse der Evaluierung werden von der Bundesregierung imRahmen der Erstellung des dem Deutschen Bundestag zum 30. Juni2012 vorzulegenden Berichts nach § 19 Absatz 4 des Luftverkehr-steuergesetzes benötigt und in diesen einfließen.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 24 –

35. AbgeordneteKirsten

Lühmann

(SPD)

Ist der Bundesregierung die Evaluierung desBundesverbandes der Deutschen Luftverkehrs-wirtschaft (BDL), die am 1. März 2012 er-schienen ist, bekannt, und wenn ja, welcheSchlüsse zieht die Bundesregierung aus diesenErgebnissen?

36. AbgeordneteKirsten

Lühmann

(SPD)

Plant die Bundesregierung, die negativen Aus-wirkungen der Luftverkehrsteuer auf einzelneLuftverkehrsunternehmen infolge einer He-rausnahme von Fracht- und interkontinentalenUmsteigerflügen zu beseitigen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 11. April 2012

Die von Ihnen angesprochene Darstellung des BDL ist der Bundes-regierung bekannt. Die Darstellung der Auswirkungen der Luftver-kehrsteuer sowie die Entwicklung der Einnahmen aus der Luftver-kehrsteuer wird – entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des § 19Absatz 4 des Luftverkehrsteuergesetzes – im Rahmen des Berichtsan den Deutschen Bundestag erfolgen. Im Vorfeld nimmt die Bun-desregierung weder zu möglichen Inhalten des Berichts sowieSchlussfolgerungen aus diesen noch zu Darstellungen zu dem The-menkomplex, die von Interessenverbänden in Auftrag gegeben wur-den, Stellung. Die Diskussion über mögliche Schlussfolgerungen ausdiesen Darstellungen ist im Anschluss an die Veröffentlichung desBerichts im parlamentarischen Bereich zu führen.

37. AbgeordneterDr. Georg

Nüßlein(CDU/CSU)

Wie hoch ist der aktuelle Teilauszahlungsstandan Hilfen im Rahmen aller Eurorettungsschir-me (Griechenland I und II, EFSF und EFSM),die über den Internationalen Währungsfonds(IWF) ausgegeben wurden, und wie hoch istdie deutsche Haftung daraus maximal?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 10. April 2012

Finanzhilfen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF)und des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM)werden nicht über den IWF ausgezahlt. Der IWF hat sich jeweils miteinem eigenen Beitrag an den Programmen für Irland, Portugal undGriechenland beteiligt. Zusagen und Auszahlungen des IWF an dieProgrammländer stellen sich wie folgt dar:

Irlandzugesagte Mittel: 19,54 Mrd. Sonderziehungsrechte (SZR), rund

22,5 Mrd. Euro

davon ausgezahlt: 13,84 Mrd. SZR, rund 16 Mrd. Euro

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 25 –

Portugalzugesagte Mittel: 23,74 Mrd. SZR, rund 26 Mrd. Eurodavon ausgezahlt: 15,9 Mrd. SRZ, rund 18 Mrd. Euro

Griechenland Izugesagte Mittel: 26,43 Mrd. SZR, rund 30 Mrd. Eurodavon ausgezahlt: 17,5 Mrd. SZR, rund 20 Mrd. Euro; Rest wurde

storniert

Griechenland IIzugesagte Mittel: 23,8 Mrd. SZR, rund 28 Mrd. Eurodavon ausgezahlt: 1,4 Mrd. SZR, rund 1,65 Mrd. Euro.

Der Kapitalanteil Deutschlands am IWF beträgt 6,12 Prozent. Ent-sprechend bewegt sich der von Deutschland finanzierte Anteil an al-len IWF-Programmen in dieser Größenordnung.

38. AbgeordneterThomas

Oppermann

(SPD)

Mit welchen Einnahmeausfällen pro Jahr istbei einer Erhöhung der Pendlerpauschale um10 Cent/km zu rechnen (bitte nach Gesamt-kosten, Bund, den einzelnen Ländern und Ge-meinden aufschlüsseln)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 12. April 2012

Da bei den Einkommensteuerveranlagungen die Angaben zu denWerbungskosten nur erforderlich sind, wenn sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1 000 Euro/Jahr insgesamt übersteigen, liegen sta-tistische Einzelangaben zu den Entfernungskilometern und zu denübrigen Werbungskosten nicht vollständig vor. Die in der Steuersta-tistik fehlenden Daten können daher im Werbungskostenmodell nurper Schätzung ergänzt werden. Eine Erhöhung der Entfernungspau-schale von gegenwärtig 0,30 Euro auf 0,40 Euro für Arbeitnehmer,Gewerbetreibende, Selbstständige sowie Land- und Forstwirte hättenach entsprechenden Schätzungen Mindereinnahmen bei der Lohn-und Einkommensteuer inklusive dem Solidaritätszuschlag von rund2,5 Mrd. Euro jährlich zur Folge. Von der Mindereinnahmen entfielenrund 0,1 Mrd. Euro beim Solidaritätszuschlag allein auf den Bund;im Übrigen wäre der Aufteilungsschlüssel von 42,5 Prozent für Bundund Länder und 15 Prozent für die Gemeinden maßgebend.

Da das Werbungskostenmodell nur für das gesamte Bundesgebietvorliegt, ist eine länderweise Bezifferung unter Berücksichtigung derVerhältnisse im jeweiligen Bundesland – z. B. der je nach Region dif-ferierenden Entfernungskilometer – nicht verfügbar.

39. AbgeordneteLisaPaus

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Rechtsauffassung vertritt die Bundes-regierung bezüglich griechischer Forderungennach einer Rückzahlung einer Zwangsanleihedes Deutschen Reiches von ca. 3,5 Mrd. US-Dollar in Preisen von 1938, und entspricht dieBundesregierung der griechischen Position

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* Siehe Berichtigung auf Drucksa

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 26 –

diesbezüglich, dass das Abkommen mit Grie-chenland aus dem Jahr 1961 im Rahmen dersogenannten Westverträge dem nicht entge-gensteht, weil die griechische Regierung sichin einem Notenwechsel die Wiedervorlage of-fener Punkte ausdrücklich vorbehalten hatte?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampetervom 11. April 2012

Die Bundesregierung erkennt diese griechischen Forderungen an.Die so genannte Zwangsanleihe war bereits Gegenstand der Frage 4der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE., die die Bundes-regierung am 11. Februar 2010 in der Bundestagsdrucksache 17/709beantwortet hat.

Hinsichtlich des Abkommens mit Griechenland zur Entschädigungspezifisch nationalsozialistischen Unrechts verweise ich auf die Ant-worten der Bundesregierung vom 30. Mai 2006 auf die Fragen 4und 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundes-tagsdrucksache 16/1634. Die Antwort entspricht auch zum heutigenZeitpunkt der Auffassung der Bundesregierung.*

40. AbgeordneteLisaPaus

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Inwieweit ist es nach Einschätzung der Bun-desregierung möglich, die Subventionshöhenach den §§ 9a, 9b, 10 des Stromsteuergesetzesund den §§ 51, 54, 55 des Energiesteuergeset-zes pro Empfänger zu veröffentlichen, wie esauch bei Mitteln aus dem Europäischen Fondsfür regionale Entwicklung passiert, und welchekonkreten juristischen Einwände können ausSicht der Bundesregierung dagegen sprechen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 10. April 2012

Eine Veröffentlichung der Subventionshöhen pro Empfänger stehtdas Steuergeheimnis nach § 30 der Abgabenordnung (AO) entgegen.§ 30 AO konkretisiert für den Bereich des Steuerrechts einfachge-setzlich die Schutzgarantie des Rechts auf „informationelle Selbstbe-stimmung“. Dieses Recht verbürgt den Grundrechtsträgern Schutzgegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung oder Wei-tergabe der auf sie bezogenen, individualisierten Daten oder indivi-dualisierbaren Daten. Der Schutzbereich umfasst nach der Entschei-dung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 67, 100) die Anga-ben, die ein Steuerpflichtiger aufgrund des geltenden Abgabenrechtszu machen hat, weil diese „weitreichende Einblicke in die persönli-chen Verhältnisse, die persönliche Lebensführung und die beruf-lichen, betrieblichen, unternehmerischen oder sonstigen wirtschaft-lichen Verhältnisse gewähren“. Diese Gewährleistung darf nur imüberwiegenden öffentlichen Interesse und unter Beachtung desGrundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch Gesetz oder aufgrundeines Gesetzes eingeschränkt werden (BVerfGE 65, 1, 44; 67, 100,134; 84, 239).

che 17/13375.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 27 –

Das reine Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit vermag keineDurchbrechung des Steuergeheimnisses zu begründen. Die nach denangesprochenen Steuerbegünstigungen insgesamt gewährten Steuer-entlastungen können dem Subventionsbericht der Bundesregierungentnommen werden.

41. AbgeordneterMichael

Schlecht

(DIE LINKE.)

Kann die Bundesregierung vorrechnen, wiesich der maximale Darlehensbetrag für Grie-chenland von 154,4 Mrd. Euro (Antrag „Fi-nanzhilfen zugunsten der Hellenischen Re-publik;“ auf Bundestagsdrucksache 17/8730)durch die Beteiligung des InternationalenWährungsfonds in Höhe von 28 Mrd. Euro(19,8 Mrd. Euro bis 2014) auf 109,1 Mrd.Euro (Brief des Parlamentarischen Staatsse-kretärs Steffen Kampeter an die Vorsitzendedes Haushaltsausschusses des Deutschen Bun-destages vom 19. März 2012) verringert hat?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 10. April 2012

Der in der Bundestagsdrucksache 17/8730 aufgeführte Darlehensbe-trag in Höhe von bis zu 154,4 Mrd. Euro basiert auf den Beschlüssender Staats- und Regierungschefs der Eurozone vom 26. Oktober2011. Dort wurde vereinbart, neue Finanzhilfen für Griechenland imUmfang von bis zu 130 Mrd. Euro bereitzustellen. Dazu kommendie noch nicht ausgezahlten Eurozonenmittel des ersten Programmsin Höhe von 24,4 Mrd. Euro. Das ergibt insgesamt einen Betrag von154,4 Mrd. Euro. Darüber hinaus hatte der IWF bereits signalisiert,sich in Höhe der noch nicht ausgezahlten Kredite des ersten Pro-gramms (ca. 10 Mrd. Euro) zu beteiligen.

Nach dem Beschluss des IWF vom 15. März 2012, sich im Pro-grammzeitraum bis 2014 in Höhe von 19,8 Mrd. Euro zu beteiligen,wurde der Darlehensbetrag der Eurostaaten für das neue Griechen-landprogramm um 9,8 Mrd. Euro reduziert. Damit verbleibt ein Be-trag von 144,6 Mrd. Euro (statt 154,4 Mrd. Euro), der von den Staa-ten der Eurozone bis 2014 finanziert werden muss. Werden von die-sem Betrag die 35,5 Mrd. Euro abgezogen, die für die Finanzierungder Privatsektorbeteiligung vorgesehen sind, ergibt sich der Betragvon 109,1 Mrd. Euro. Die in meinem Schreiben vom 19. März 2012genannte Summe von 109,1 Mrd. Euro bezieht sich also ausschließ-lich auf die vorgesehenen EFSF-Darlehen für das zweite Anpas-sungsprogramm ohne die Mittel für die Privatsektorbeteiligung.

42. AbgeordneterMichael

Schlecht(DIE LINKE.)

Stimmt die Aussage in der „FINANCIALTIMES DEUTSCHLAND“, vom 10. Febru-ar 2012 im Artikel „Schäubles Portugal-Faux-pas“, wonach der Bundesminister der Finan-zen Dr. Wolfgang Schäuble Portugal bereitsein neues Hilfspaket in Aussicht gestellt hat,

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 28 –

und mit welchen Eckwerten (Höhe, Konditio-nen, Auflagen und Beteiligung Deutschlands)plant die Bundesregierung hier?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 10. April 2012

Die von Ihnen zitierte Berichterstattung in der „FINANCIALTIMES DEUTSCHLAND“ beruft sich auf eine zumindest als recht-lich problematisch einzuschätzende Aufzeichnung einer privatenUnterhaltung von Teilnehmern zu Beginn einer Sitzung der Euro-gruppe. Die Bundesregierung hat diesen Vorgang zur Kenntnis ge-nommen.

Portugal erfüllt das vereinbarte Anpassungsprogramm umfänglich,wie die bisherigen Berichte der Troika bestätigen. Eine Anpassungdes Programms wird derzeit nicht diskutiert. Portugal hat mehrfacherklärt, dass es kein zweites Programm brauchen wird oder beantra-gen will.

43. AbgeordneterMichael

Schlecht

(DIE LINKE.)

Schließt die Bundesregierung aus, dass weitereEuroländer bis 2014 finanzielle Hilfen, an de-nen sich Deutschland beteiligt, benötigen wer-den?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampetervom 10. April 2012

In den vergangenen Monaten wurden umfassende Maßnahmen aufEU-Ebene auf den Weg gebracht, um die Verschuldung in den Griffzu bekommen und die Wirtschafts- und Währungsunion krisenfestzu machen.

Diese Maßnahmen haben bereits einen sehr positiven Effekt auf dieMärkte gezeigt und führten zu einer Verbesserung der Refinanzie-rungsbedingungen. Darüber hinaus haben unter Druck geratene Mit-gliedstaaten einen nachhaltigen Reformkurs eingeschlagen. Der Bun-desregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, die darauf hindeu-ten, dass weitere Euroländer bis 2014 finanzieller Hilfen bedürfen.

44. AbgeordneterMichael

Schlecht

(DIE LINKE.)

Wie viele (Vor-)Anfragen bzw. Anträge sindbei der Bundesanstalt für Finanzmarktstabili-sierung in den letzten sechs Monaten eingegan-gen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 10. April 2012

Bei der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung liegt aus denletzten sechs Monaten eine schriftliche Bitte um ein Gespräch zurneuen Gesetzeslage vor, jedoch weder ein Antrag noch eine Anfrage.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 29 –

Mit einzelnen Instituten haben Informationsgespräche zur neuen Ge-setzeslage stattgefunden.

45. AbgeordneterCarsten

Schneider(Erfurt)

(SPD)

Welche Gutachten liegen der Bundesregierungzur Diskussion über ermäßigte Mehrwert-steuersätze vor, und welche Ergebnisse enthal-ten diese Gutachten zur Benachteiligung desdeutschen Gastgewerbes gegenüber ausländi-schen Konkurrenten?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 10. April 2012

Der Bundesregierung liegen insbesondere folgende Gutachten zurDiskussion über ermäßigte Mehrwertsteuersätze vor:

• „Evalierung von Steuervergünstigungen“, Finanzwissenschaftli-ches Forschungsinstitut an der Universität zu Köln, CopenhagenEconomics, Zentrum für Europäische WirtschaftsforschungMannheim, 2009.

Aussagen über die Benachteiligung des deutschen Gastgewerbesgegenüber ausländischen Konkurrenten werden in diesem Gut-achten nicht getroffen.

• „Analyse und Bewertung der Strukturen von Regel- und ermäßig-ten Sätzen bei der Umsatzbesteuerung unter sozial-, wirtschafts-,steuer- und haushaltspolitischen Gesichtspunkten“ Prof. Kaul,Prof. Ismer et al., 2010.

Mit Bezug auf die umsatzsteuerliche Regelung zur Anwendungdes ermäßigten Steuersatzes für Gastgewerbe und Hotellerie wur-den insbesondere die Rechtsförmlichkeit sowie die Verteilungswir-kungen geprüft. Aussagen zur etwaigen Benachteiligung dieserBranche gegenüber ausländischen Konkurrenten wurden nicht ge-troffen.

46. AbgeordneterJohannes

Singhammer

(CDU/CSU)

In welchem Umfang würden sich die deut-schen Bareinzahlungen zum Stammkapital desEuropäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)zusätzlich erhöhen müssen, wenn sich dieGIPS-Euro-Länder (GIPS: Griechenland, Ir-land, Portugal und Spanien) sowie Italien ander ESM-Bareinlage nicht oder nicht voll be-teiligen würden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 10. April 2012

Im Vertrag zur Einrichtung eines Europäischen Stabilitätsmechanis-mus haben sich die 17 Mitgliedstaaten des Eurowährungsgebiets be-dingungslos und unwiderruflich verpflichtet, ihre Einlage auf das

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 30 –

Grundkapital gemäß dem in Anlage 1 zum ESM-Vertrag aufgeführ-ten Beitragsschlüssel zu leisten. Die Verpflichtung der ESM-Mitglie-der zur Leistung von Kapitalbeiträgen zum genehmigten Stammka-pital gemäß dem ESM-Vertrag bleibt auch unberührt, falls ein ESM-Mitglied Finanzhilfe vom ESM erhält oder die Voraussetzungen da-für erfüllt.

47. AbgeordneterJohannes

Singhammer

(CDU/CSU)

Welche Auswirkungen hätte ein veränderterESM-Bareinzahlungsschlüssel auf den Gesamt-betrag des abrufbaren Kapitals des ESM fürDeutschland, insbesondere für die Höhe derdeutschen Haftung?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 10. April 2012

Wie in meiner Antwort zu Frage 46 dargestellt, ist der ESM-Beitrags-schlüssel vertraglich festgelegt. Aus diesem Grund besteht die Mög-lichkeit einer Erhöhung der deutschen Haftung aufgrund einer Ände-rung des ESM-Beitragsschlüssels nicht.

Der ESM-Vertrag sieht darüber hinaus vor, dass die Haftung einesjeden ESM-Mitglieds unter allen Umständen auf seinen Anteil amgenehmigten Stammkapital zum Ausgabekurs begrenzt bleibt. KeinESM-Mitglied haftet aufgrund seiner Mitgliedschaft für die Ver-pflichtungen des ESM.

48. AbgeordneterStephan

Stracke

(CDU/CSU)

Wie hoch ist aktuell das Gesamtvolumen dervon der Europäischen Zentralbank (EZB) unterdem Programm SMP aufgekauften Staatsanlei-hen von Euroländern, insbesondere auch auf-geschlüsselt nach den einzelnen Euroländern?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampetervom 10. April 2012

Die EZB kauft seit 2010 unter dem „Programm für die Wertpapier-märkte“ (Securities Market Programme, SMP) Staatsanleihen der Eu-roländer auf. Das Gesamtvolumen der von der EZB unter dem SMPbis einschließlich 30. März 2012 aufgekauften Anleihen liegt bei der-zeit 213,5 Mrd. Euro. Die Staatsanleihen werden zu Marktpreisenaufgekauft; zum Fälligkeitstermin müssen die Papiere zum Nenn-wert vom Emittenten getilgt werden. Das Gesamtvolumen der gehal-tenen Anleihen ist im März dieses Jahres aufgrund des starken Kauf-rückgangs seit Jahresbeginn und der zwischenzeitlich fällig geworde-nen Anleihen erstmals signifikant zurückgegangen (Höchststand imFebruar 2012: 219,5 Mrd. Euro). Informationen über die Verteilungder aufgekauften Anleihen auf einzelne Länder werden von der EZBnicht veröffentlicht und sind der Bundesregierung nicht bekannt.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 31 –

49. AbgeordneterStephan

Stracke

(CDU/CSU)

Wie hoch ist daraus resultierend das deutscheHaftungsrisiko bei einem Totalausfall?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampetervom 10. April 2012

Ein Verlust entstünde bei Zahlungsunfähigkeit eines Emittenten.Eventuelle Verluste aus Zahlungsausfällen führen zu einer Minde-rung des an die nationalen Zentralbanken abzuführenden Gewinnsbzw. zu einem Jahresfehlbetrag, der vorzutragen wäre. Bei einereventuellen Verlustumlage wäre die Deutsche Bundesbank entspre-chend ihrem Anteil am eingezahlten EZB-Kapital von rund 27 Pro-zent beteiligt.

50. AbgeordneterHans-Christian

Ströbele

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Angaben macht die Bundesregierungzur Höhe der Summe der gesamten Zusagenund Verpflichtungen zur Gewährung von Kre-diten, Bürgschaften und anderen Garantiendurch Deutschland sowie zur Höhe der bishertatsächlich gewährten Zahlungen, Kredite undGarantien nach der Verabschiedung des ESMin der nunmehr beschlossenen Fassung, dieDeutschland (zu Lasten des deutschen Fiskus)seit Beginn der Finanzkrise 2008 übernommenhat, und welche Vorstellungen und Planungengibt es in der Bundesregierung dazu, wie diesemöglichen Belastungen des deutschen Haus-halts finanziert und getragen werden können,wenn die Kredite und Garantien ganz oderüberwiegend in Anspruch genommen werdensollten und dann von den Schuldnern ganzoder überwiegend nicht mehr bedient werdenkönnen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 10. April 2012

Im Rahmen der Eurostabilisierungsmaßnahmen wurden zunächstfür bilaterale Hilfen in Form von Krediten der Kreditanstalt für Wie-deraufbau Bankengruppe (KfW) an Griechenland im Währungs-union-Finanzstabilitätsgesetz Gewährleistungen bis zur Höhe voninsgesamt 22,4 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Bis zum Dezember2011 hat die KfW insgesamt 15,17 Mrd. Euro an Griechenland aus-gezahlt.

Mit dem Stabilisierungsmechanismusgesetz wurde für die Absiche-rung von Finanzierungsgeschäften, die die Europäische Finanzstabi-lisierungsfazilität zur Durchführung von Notmaßnahmen zugunstenvon Euromitgliedstaaten tätigt, ein Gewährleistungsrahmen von211,0459 Mrd. Euro grundsätzlich bereitgestellt. Bisher wurden Fi-nanzhilfen der EFSF in Höhe von 203 Mrd. Euro für die Program-me für Irland, Portugal und Griechenland zugesagt. Davon wurden

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 32 –

bislang 56 Mrd. Euro an die drei Mitgliedstaaten ausgezahlt. Zur Fi-nanzierung der Auszahlungen hat die EFSF seit Januar 2011 rund71 Mrd. Euro Mittel aufgenommen. Die Differenz von 15 Mrd. Eu-ro entfällt auf den so genannten Liquiditätspuffer. Die Mittelaufnah-me der EFSF belegt – aufgrund der vereinbarten Übersicherung –ein Garantievolumen von insgesamt rund 118 Mrd. Euro. Davonentfallen auf Deutschland rund 33 Mrd. Euro.

Der dauerhafte Europäische Stabilitätsmechanismus ist noch nicht inKraft getreten. Das Gesetzespaket zur Umsetzung von ESM undFiskalvertrag durchläuft zurzeit in Deutschland das Gesetzgebungs-verfahren. Es ist beabsichtigt, dass der ESM im Juli 2012 – nachAbschluss der erforderlichen Ratifizierungsverfahren – in Kraft tritt.Deutschland wird sich am ESM entsprechend seinem Kapitalschlüs-sel mit eingezahltem Kapital in Höhe von rund 21,7 Mrd. Euro undabrufbarem Kapital in Höhe von rund 168,3 Mrd. Euro beteiligen.Die Haftung Deutschlands bleibt unter allen Umständen auf diesenAnteil am genehmigten Stammkapital begrenzt.

Da die Finanzhilfen im Euroraum unter strengen Auflagen gewährtwerden, geht die Bundesregierung nicht davon aus, aus den hierfürgewährten Garantien in Anspruch genommen zu werden.

51. AbgeordneterDr. Axel

Troost

(DIE LINKE.)

Wie gestaltet sich nach dem Angebot Grie-chenlands zum Umtausch von Anleihenzwecks eines Schuldenschnitts bei den Privat-gläubigern die steuerrechtliche Behandlungauch vor dem Hintergrund, dass durch dieFiktion einer zwangsweisen Veräußerung An-leger/-innen vom bisher alten Regime vor derAbgeltungsteuer und einer einjährigen Spe-kulationsfrist nun in das System der Schedu-lenbesteuerung wechseln müssen, und wie sindin diesem Zusammenhang entsprechende reali-sierte bzw. zukünftige Gewinne bzw. Verlustezu behandeln (bitte mit Begründung)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 5. April 2012

Der Umtausch der Anleihen ist einkommensteuerrechtlich für diePrivatanleger als Veräußerung zu behandeln. Haben die Anleger ihreursprünglichen Anleihen vor dem 1. Januar erworben, ist der Tauscheinkommensteuerrechtlich unbeachtlich, wenn es sich bei den Anlei-hen um festverzinsliche Wertpapiere handelte. Erfüllen die Anleihendie Voraussetzungen der sog. Finanzinnovationen, ist der sich ausdem Tausch ergebende Gewinn oder Verlust jedoch einkommen-steuerrechtlich zu berücksichtigen.

Haben die Anleger ihre Anleihen nach dem 1. Januar 2009 erwor-ben, ist der sich aus dem Tausch ergebende Gewinn oder Verlust un-abhängig von der rechtlichen Einstufung der Anleihen einkommen-steuerrechtlich grundsätzlich zu berücksichtigen.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 33 –

Die erhaltenen Anleihen gelten als zum Zeitpunkt des Tauschs als an-geschafft und unterfallen somit dem Regime der Abgeltungsteuer.Wann die Altanleihen angeschafft wurden, ist insoweit nicht von Be-deutung. Zukünftige Gewinne bzw. Verluste aus der Veräußerungbzw. Einlösung der erhaltenen Anleihen werden im Rahmen der Ein-künfte aus Kapitalvermögen erfasst.

52. AbgeordneterDr. Axel

Troost

(DIE LINKE.)

Können nach der Entscheidung des Bundesfi-nanzhofs (BFH) (Urteil vom 11. Januar 2012,I R 27/11) Fallkonstellationen auftreten, in de-nen bei unbeschränkt Steuerpflichtigen mit Ein-künften aus nichtselbstständiger Arbeit, weiße,unbesteuerte Einkünfte aufgrund DBA-rechtli-cher Regelungen (DBA: Doppelbesteuerungs-abkommen) entstehen, und mit welchen wei-teren Staaten existieren vergleichbare DBA-Regelungen wie in dem dem Urteil zugrundeliegenden DBA?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 5. April 2012

Es entspricht dem Standard sowohl des OECD-Musterabkommensals auch des Musters der Vereinten Nationen, das Besteuerungsrechtan den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, die an Bord einesim internationalen Verkehr eingesetzten Seeschiffes oder Luftfahr-zeuges ausgeübt wird, dem Vertragsstaat zuzuweisen, in dem sichder Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung bzw. die Ansässigkeit desUnternehmens befindet. Die entsprechende Klausel ist Bestandteilder deutschen Abkommenspolitik und mit wenigen Ausnahmen(z. B. DBA mit den USA) in nahezu allen deutschen Abkommen zurVermeidung der Doppelbesteuerung enthalten.

Ist die Person, die ihre Tätigkeit an Bord eines im internationalenVerkehr eingesetzten Seeschiffes oder Luftfahrzeuges ausübt, inDeutschland unbeschränkt steuerpflichtig (ansässig), wird die Dop-pelbesteuerung durch eine Freistellung der Einkünfte vermieden.Nur in Ausnahmefällen vermeidet Deutschland Doppelbesteuerun-gen allein durch die Anrechnungsmethode (z. B. DBA mit den Ver-einigten Arabischen Emiraten, Mauritius sowie Zypern). Darüber hi-naus können ungeachtet der normalerweise vereinbarten Freistellungfür unbeschränkt Steuerpflichtige auch nach der BFH-EntscheidungI R 27/11 weiße Einkünfte nur dann entstehen, wenn der Vertrags-staat der Geschäftsleitung bzw. Ansässigkeit des Unternehmens aufdas ihm zugewiesene Besteuerungsrecht verzichtet und das DBA ent-gegen der aktuellen deutschen Abkommenspolitik keine Regelungenthält, die im Fall der Nichtbesteuerung durch den anderen Ver-tragsstaat Deutschland die Möglichkeit einräumt, von der Freistel-lung der Einkünfte auf die Anrechnungsmethode umzuschwenken.Nur bei dieser Konstellation wird die Auslegung des BFH in der Ent-scheidung I R 27/11 relevant, die die Anwendung des § 50d Absatz 9Nummer 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ausschließt, weilsie in § 50d Absatz 8 EStG die speziellere und dem Absatz 9 vorge-hende Regelung sieht.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 34 –

Fälle weißer Einkünfte im Zusammenhang mit der Ausübung einerTätigkeit an Bord eines im internationalen Verkehr eingesetzten See-schiffes oder Luftfahrzeuges sind in jüngster Zeit nur im Verhältniszum Vereinigten Königreich und Irland bekannt geworden und wer-den nach Inkrafttreten der bereits durchgeführten Abkommensrevi-sionen vermieden werden. Das neue am 30. März 2011 unterzeich-nete Doppelbesteuerungsabkommen Deutschlands mit Irland ver-meidet im Gegensatz zum geltenden Abkommen nicht die virtuelle,sondern die tatsächliche Doppelbesteuerung (siehe Artikel 23 Ab-satz 2 Buchstabe a) und Nummer 5 des Protokolls des neuen Ab-kommens). Zu den weiteren DBA, die für diese Fälle weiße Einkünf-te ausschließen, gehören die Abkommen mit Kanada, Neuseelandund den USA einschließlich der revidierten Abkommen mit Liech-tenstein, Österreich, der Schweiz und Spanien und eine Reihe erstparaphierter Abkommen mit EU-Staaten.

53. AbgeordneterDr. Axel

Troost

(DIE LINKE.)

Welche bisher ergangenen Urteile bzw. Be-schlüsse des Bundesfinanzhofs sind bishernoch nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht(bitte mit Nennung von Datum und Aktenzei-chen), und welche steuerrechtlichen Rechts-normen sind derzeit Gegenstand von Verfah-ren beim EuGH bzw. bei der Kommission (bit-te mit Nennung des Verfahrens)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 5. April 2012

Der BFH hat dem Bundesministerium der Finanzen in der Zeit vom1. Januar 2009 bis zum 29. Februar 2012 insgesamt 1 075 zur amt-lichen Veröffentlichung bestimmte Entscheidungen (ohne Entschei-dungen zu Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und Verbrauchsteuern)zugeleitet. Hiervon wurden 889 Entscheidungen bereits im Bundes-steuerblatt Teil II veröffentlicht.

Bei 186 Entscheidungen ist die Abstimmung mit den oberstenFinanzbehörden der Länder über die Veröffentlichung noch nichtabgeschlossen. Eine detaillierte Übersicht entnehmen Sie bitte derbeigefügten Anlage 1.

Nach den hier vorliegenden Informationen sind die als Anlage 2 bei-gefügten Verfahren beim EuGH bzw. bei der Kommission anhängig.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 35 –

Anlage 1

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 36 –

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 37 –

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 38 –

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 39 –

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 40 –

Anlage 2

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 41 –

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 42 –

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 43 –

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 44 –

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 45 –

54. AbgeordneterDr. Axel

Troost

(DIE LINKE.)

Wie viele BMF-Schreiben wurden in die Posi-tivliste vom 26. März 2012 (Anlage 1 zumBMF-Schreiben vom 27. März 2012, IV A 2 –O 2000/11/10006, 2012/0060781) gegenüberder Positivliste vom 1. April 2011 (Anlage 1zum BMF-Schreiben vom 4. April 2011, IVA 2 – O 1000/10/10283, 2011/0281950) neuaufgenommen, und welche Schlussfolgerungenzieht die Bundesregierung aus dem immernoch sehr hohen Bestand von BMF-Schreiben(deutlich über 1 000) vor dem Hintergrund derKomplexität des Steuerrechts (bitte mit Be-gründung)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 10. April 2012

Die Positivliste dient dazu, den Anwendern einen regelmäßig aktuali-sierten Überblick über den Bestand der „gültigen“ BMF-Schreibenzu verschaffen. In dem genannten Zeitraum sind 162 BMF-Schrei-ben neu aufgenommen worden. In diesem Zusammenhang werdenauch die ab dem aktuellen Veranlagungszeitraum nicht mehr benö-tigten BMF-Schreiben aufgehoben.

Da BMF-Schreiben aber i. d. R. thematisch begrenzte Rechts- undVerfahrensfragen regeln und die Vollzugsgleichheit im Interesse derSteuerpflichtigen sichern, ist eine Reduktion der BMF-Schreiben mitRücksicht auf die Vielschichtigkeit von der Besteuerung zugrunde zulegenden Lebenssachverhalten nicht immer möglich und für die Steu-erpflichtigen auch nicht vorteilhaft. Eine Verringerung der Anzahlder BMF-Schreiben, insbesondere auch durch die zeitnahe Auf-hebung überholter und gegenstandslos gewordener Schreiben unddurch eine Vereinfachung des Steuerrechtes, bleiben aber das dauer-hafte Ziel.

55. AbgeordneteSahra

Wagenknecht

(DIE LINKE.)

In welcher Höhe und zu welchem Zweck ist ak-tuell der Kreditrahmen des zweiten Hilfspro-gramms für Griechenland ausgeschöpft?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Hans Bernhard Beusvom 5. April 2012

Auf Ihre Frage verweise ich auf die Antwort der Bundesregierungauf Ihre Schriftliche Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 17/9225,mit der ich Ihnen eine tabellarische Aufstellung zu Umfang, Verwen-dungszweck und geplanten Auszahlungstranchen des zweiten Hilfs-programms für Griechenland übermittelt habe.

Die Auszahlung der Kredite zur Unterstützung der Privatsektorbe-teiligung (PSI) und die Auszahlung der ersten Tranche des zweitenHilfspaketes wurde von der Eurogruppe und dem IWF Mitte Märzdieses Jahres gebilligt. Von den für PSI zur Verfügung stehendenMitteln in Höhe von 35 Mrd. Euro wurden bereits 26,6 Mrd. Euro

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 46 –

für den Bondumtausch und 4,6 Mrd. Euro für die Tilgung von Zin-sen im Rahmen von PSI ausgezahlt. Der Betrag könnte sich noch er-höhen, da die Angebotsfrist für die Beteiligung von Bonds mit aus-ländischem Recht bis zum 4. April 2012 läuft. Darüber hinaus sindbisher Kredite der EFSF in Höhe von 5,9 Mrd. Euro und IWF-Kre-dite in Höhe von 1,6 Mrd. Euro ausgezahlt worden. Die EFSF wirdweitere Mittel der ersten Tranche in den nächsten Wochen auszahlen.

56. AbgeordneteSahra

Wagenknecht

(DIE LINKE.)

In welchem Posten der Aufstellung nach Ver-wendungszwecken und geplanten Auszah-lungstranchen für das zweite Griechenlandpro-gramm sind die „Sicherheiten für das Eurosys-tem von bis zu 35 Milliarden Euro“ verbucht?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampetervom 10. April 2012

Die von Ihnen genannte Aufstellung umfasst ausschließlich das Volu-men des neuen Programms für Griechenland in Höhe von164,5 Mrd. Euro. Nicht enthalten ist die temporäre Besicherung desEurosystems in Höhe von 35 Mrd. Euro. Sie dient zur Absicherungder EZB vor möglichen Verlusten aus Refinanzierungsgeschäften imZusammenhang mit der Umschuldung. Die Mittel wurden bereits zuBeginn der Umtauschphase bereitgestellt. Nach Abschluss desTauschs wird der Kredit rückabgewickelt. Die Bundesregierung hatden Deutschen Bundestag über diesen temporären Kredit unterrich-tet und die zu Grunde liegende Finanzhilfevereinbarung zwischender EFSF, der griechischen Regierung und der Bank of Greece über-mittelt.

57. AbgeordneterWolfgangWieland

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie ist aus Sicht der Bundesregierung der Plander Bundesanstalt für Immobilienaufgaben,den Bunker Friedberger Anlage in Frankfurtam Main, der auf dem Grund einer 1938 ge-brandschatzten Synagoge steht, zu einem an-geblichen Marktwert von knapp 3 Mio. Eurozu verkaufen, mit dem Beschluss des Magis-trats und der Stadtverordnetenversammlungder Stadt Frankfurt am Main, diesen Bunkerzu einem dauerhaften Dokumentations- undErinnerungsort an die ehemalige Synagogeauszubauen vereinbar, und in welcher Weisewird die Bundesregierung die Stadt Frankfurtam Main dabei unterstützen, etwa durch eineReduktion des Kaufpreises?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Hans Bernhard Beus

vom 5. April 2012

Das 3 138 m2 große Grundstück der 1938 zerstörten Synagoge Fried-berger Anlage, auf welchem sich seit 1942/1943 ein fünfgeschossigerHochbunker befindet, steht mittlerweile im Eigentum der Bundesan-

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 47 –

stalt für Immobilienaufgaben (Bundesanstalt). Seit der Aufhebungder Zivilschutzbindung im August 2010 wird das Gebäude für Bun-deszwecke nicht mehr benötigt und wurde von der Bundesanstalt ent-sprechend ihrem gesetzlichen Verwertungsauftrag zum Verkauf vor-gesehen. Denkmalschutz besteht nicht. Im Hinblick auf die besonde-re Bedeutung der Liegenschaft wird diese nicht am Markt, sondernder Stadt Frankfurt am Main, die auch als kommunaler Planungsträ-ger auf die Nutzungsmöglichkeiten des Areals Einfluss hat, zum Di-rekterwerb zum vollen Wert im Sinne der Bundeshaushaltsordnungangeboten. Die Verhandlungen über die Kaufmodalitäten – insbe-sondere den Kaufpreis – sind noch nicht abgeschlossen. Die Bundes-anstalt wird daher die Gespräche mit der Stadt Frankfurt am Mainfortsetzen. Dabei bleibt es weiterhin das Ziel der Bundesanstalt, mitder Stadt Frankfurt am Main eine Einigung herbeizuführen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaftund Technologie

58. AbgeordneterDr. Hans-Peter

Bartels

(SPD)

Sind der Bundesregierung Vorhaben aus Dä-nemark, den Niederlanden oder anderen euro-päischen Staaten hinsichtlich des Netzausbausdurch Erdverkabelung im 380-kV-Bereich z. B.in dichtbesiedelten Landstrichen bekannt, undwenn ja, welche?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzer

vom 5. April 2012

Der Bundesregierung ist bekannt, dass in einigen Ländern bereitsErdkabel auf der Höchstspannungsebene in Betrieb sind. In dicht-besiedelten Gebieten handelt es sich dabei größtenteils um tunnelver-legte Kabel, z. B. in Berlin, London, Tokio oder Madrid. In Däne-mark existieren zwei erdverlegte Kabelabschnitte (Kopenhagen, Aal-borg). Die Übertragungsaufgaben sind jedoch nur eingeschränkt aufdie deutsche Situation übertragbar. Im Rahmen der Pilotprojektenach dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) sollen daher Erfah-rungen mit Erdkabeln im eng vermaschten und stark ausgelastetendeutschen Übertragungsnetz gesammelt werden.

59. AbgeordneteVeronikaBellmann

(CDU/CSU)

Welche Unternehmen mit wie vielen Arbeits-plätzen werden als energieintensiv eingestuftund von der sog. Ökosteuer sowie den Nut-zungsgebühren für Stromnetze entlastet?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzer

vom 5. April 2012

Im deutschen Recht wird der Begriff der energieintensiven Industrienicht bzw. nicht einheitlich verwandt, so dass eine statistische Erfas-

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 48 –

sung der Unternehmen und Arbeitsplätze nicht möglich ist. So sindbeispielsweise die Voraussetzungen für Entlastungen im Energie-steuer- und Stromsteuerrecht grundlegend unterschiedlich zu denAnforderungen, die an die Netzentgeltermäßigung für Unternehmenmit atypischem Abnahmeverhalten oder hoher Stromabnahme ge-stellt werden.

Entlastungen von den Steueranhebungen im Rahmen der ökologi-schen Steuerreform werden nach den §§ 54 und 55 des Energie-steuergesetzes und den §§ 9b und 10 des Stromsteuergesetzes Unter-nehmen des produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land-und Forstwirtschaft gewährt. Unternehmen des produzierenden Ge-werbes sind Unternehmen, die dem Bergbau und der Gewinnungvon Steinen und Erden, dem verarbeitenden Gewerbe, der Energie-und Wasserversorgung sowie dem Baugewerbe zuzuordnen sind.Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sind Unternehmen, dieder Land- und Forstwirtschaft, der Teichwirtschaft und Fischzuchtzuzuordnen sind. Außerdem können anerkannte Werkstätten für be-hinderte Menschen in den Genuss der Steuerentlastungen kommen.Eine gesonderte statistische Auswertung der in diesen Wirtschafts-zweigen tätigen energieintensiven Unternehmen wird nicht geführt.Zu den von diesen Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmern kön-nen dementsprechend keine Angaben gemacht werden.

Die Gewährung besonderer Stromnetzentgelte ist an das spezifischeAbnahmeverhalten des Adressaten (erhebliche Abweichung desHöchstlastbeitrags von der Jahreshöchstlast oder hohe Benutzungs-stundenanzahl und Stromverbrauch von mehr als 10 GWh) undnicht an eine abstrakte Definition des energieintensiven Unterneh-mens geknüpft. Der Berechtigtenkreis ist daher veränderlich, so dasskeine generellen Aussagen dazu möglich sind, welche Unternehmenkonkret in den Anwendungsbereich der Regelung fallen oder wie vie-le Arbeitsplätze gegebenenfalls betroffen sind.

60. AbgeordneteVeronika

Bellmann

(CDU/CSU)

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber,um welchen Betrag es sich bei den durch denFreistaat Sachsen nicht abgerufenen Struktur-fondsmitteln der Europäischen Union handelt,und welchen konkreten Projekten bzw. the-matischen Prioritäten wurden diese Mittel imFreistaat Sachsen nunmehr zugewiesen?

Antwort des Staatssekretärs Stefan Kapferer

vom 12. April 2012

Für das EFRE-Programm (EFRE: Europäischer Fonds für regionaleEntwicklung) des Freistaats Sachsen 2007 bis 2013 liegen nach ak-tuellem Kenntnisstand der Bundesregierung keine Hinweise aufeinen Mittelverfall vor. Das sächsische Ministerium für Wirtschaft undArbeit als zuständige Verwaltungsbehörde für das Programm gehtdavon aus, dass alle zur Verfügung stehenden EFRE-Mittel bis zumEnde der Förderperiode (31. Dezember 2015) verausgabt werden.Auf externe oder interne Ereignisse, die sich auf den Mittelabfluss inden einzelnen Vorhabensbereichen oder Prioritätsachsen des EFREauswirken, kann mit entsprechenden Änderungen des Programms,

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 49 –

die zum Teil von der EU-Kommission genehmigt werden müssen,reagiert werden. Diese Praxis wurde seit Beginn der laufenden För-derperiode für den EFRE in Sachsen im Zuge der Finanz- und Wirt-schaftskrise bereits zweimal erfolgreich realisiert.

61. AbgeordneteEva

Bulling-Schröter

(DIE LINKE.)

Für welche Geschäfte hat die Bundesregierunginnerhalb der letzten zwei Jahre Exportkredit-garantien an die Voith GmbH für Geschäftemit dem Papierkonzern Asia Pulp and Paper(APP) vergeben, bzw. welche diesbezüglichenExportkreditgarantien durch die Voith GmbHwurden in diesem Zeitraum beantragt?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzer

vom 5. April 2012

In den letzten zwei Jahren hat die Bundesregierung keine Deckungenfür Asia Pulp and Paper übernommen. Es liegen auch keine Anträgeauf Exportkreditgarantien für Geschäfte mit Asia Pulp and Papervor.

62. AbgeordneteEva

Bulling-Schröter

(DIE LINKE.)

Welches jeweilige Volumen haben die gewähr-ten oder beantragten Exportkreditgarantiender Voith GmbH für Geschäfte mit dem Pa-pierkonzern Asia Pulp and Paper?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzer

vom 5. April 2012

Siehe die Antwort zu Frage 61.

63. AbgeordneteEva

Bulling-Schröter

(DIE LINKE.)

Wie stark reduziert sich die jährliche Energie-einsparung, die Deutschland laut Artikel 6 desEntwurfs der EU-Energieeffizienzrichtlinie er-bringen müsste, wenn early actions ab 2000und ab 2005 anrechenbar wären?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzer

vom 10. April 2012

Die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) wird derzeit auf EU-Ebenezwischen Rat, EU-Kommission und Parlament intensiv verhandelt.Dabei sind unterschiedliche Entwürfe in der Diskussion, die regel-mäßig angepasst werden und sich dementsprechend verändern. DasErgebnis dieser Verhandlungen, auch im Hinblick auf die konkreteAusgestaltung von Artikel 6 EED, ist somit weiterhin unklar undbleibt abzuwarten. Dies betrifft insbesondere die für die gewünschteQuantifizierung von early actions erforderliche Ausgestaltung derBaseline, der Zusätzlichkeit von Maßnahmen sowie der zugrunde lie-genden Berechnungsmethoden. Die Beantwortung der Frage nach

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 50 –

der Reduktion der zu erbringenden Energieeinsparungen durch earlyactions in Deutschland ist daher auf der momentanen Informations-grundlage nicht möglich.

64. AbgeordneteBettinaHagedorn

(SPD)

Will die Bundesregierung analog zu den vierModellprojekten, die mit dem EnLAG aufder Grundlage der Netzstudie I der DeutschenEnergie-Agentur (dena) mit 850 km Hochspan-nungstrassenlänge gesetzlich ermöglicht wur-den, weitere Erdverkabelungsprojekte im 380-kV-Bereich durch eine gesetzliche Ausweitungder Umlagefähigkeit der Mehrkosten ermög-lichen, da nach Fukushima, dem beschlossenenAtomausstieg und der dena-Netzstudie-II diefast vierfache Trassenlänge als Neubau in ver-kürztem Zeitrahmen vorgesehen ist, und wie be-wertet die Bundesregierung diesen Sachverhalt?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzer

vom 5. April 2012

Der Gesetzgeber hat mit dem Energieleitungsausbaugesetz und dendarin genannten vier Erdkabelpilotprojekten die Entscheidung ge-troffen, im Rahmen dieser Pilotprojekte Erfahrungen mit dem Sys-temverhalten von Erdkabeln auf der 380-kV-Ebene zu sammeln. Aufder Grundlage dieser Erfahrungen soll dann eine Aussage über einenerweiterten Einsatz von Erdkabeln getroffen werden.

Der in der dena-Netzstudie-II berechnete Netzausbaubedarf gibt kei-ne für die weitere Planung belastbare Größenordnung für den Netz-ausbaubedarf wieder. Der konkrete Netzausbaubedarf wird auf derGrundlage des von den Übertragungsnetzbetreibern im Juni 2012vorzulegenden Netzentwicklungsplans ermittelt.

65. AbgeordneteBettina

Hagedorn

(SPD)

Wie will die Bundesregierung den in der dena-II-Studie genannten angestrebten Realisie-rungszeitraum von maximal vier Jahren vonder Planung bis zur Fertigstellung bei Höchst-und Hochspannungsleitungen als Freileitun-gen einhalten, wenn auf die Ausweitung derUmlagefähigkeit von eventuellen Mehrkostenzur Akzeptanzverbesserung bei den betroffe-nen Anwohnern verzichtet wird?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzer

vom 5. April 2012

Die Größenordnung des Netzausbaubedarfs wird erst auf derGrundlage des von den Übertragungsnetzbetreibern im Juni 2012vorzulegenden Netzentwicklungsplans ermittelt. Daraus werden sichauch die zeitlichen Realisierungsnotwendigkeiten ergeben. Nach heu-tigem Stand ist nicht zwingend davon auszugehen, dass eine erweiter-

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 51 –

te Erdverkabelung auf der 380-kV-Ebene zu einer Beschleunigungder Genehmigungsverfahren führt.

Der Bund hat für die Höchstspannungsebene mit der Einführungdes Netzentwicklungsplans und der Bundesfachplanung die Verfah-ren zur Netzausbauplanung deutlich verkürzt. Für die Hochspan-nungsebene wurde mit der Einführung des Regelfalls der Erdver-kabelung ebenfalls eine wichtige Grundlage zur Beschleunigung desNetzausbaus geschaffen.

66. AbgeordneteGabriele

Hiller-Ohm

(SPD)

Wie bewertet es die Bundesregierung, dass derNetzausbau in Schleswig-Holstein zeitlich nichtin dem Tempo umgesetzt wird, wie die Landes-regierung in Schleswig-Holstein und die TenneTSO GmbH dies noch im August 2011 verein-bart hatten?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzer

vom 10. April 2012

Die Bundesregierung geht davon aus, dass Netzbetreiber und Geneh-migungsbehörden eine zügige Realisierung der notwendigen Lei-tungsvorhaben anstreben. Mit Blick auf zukünftige Leitungsvor-haben schaffen die jüngste EnWG-Novelle (EnWG: Energiewirt-schaftsgesetz) und das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertra-gungsnetz (NABEG) die Voraussetzungen für einen schnelleren Aus-bau vor allem bei den Stromübertragungsnetzen.

67. AbgeordneterUwe

Kekeritz

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kann die Bundesregierung bestätigen, dassDatenexklusivität erneut als Bestandteil für dasFreihandelsabkommen zwischen der EU undIndien verhandelt wird, wie es in dem Artikelvom 4. Januar 2012 von Alliance Sud „FTA:India fights back over its generics“ (www.alliancesud.ch/en/policy/trade/fta-india-fights-back-over-its-generics) berichtet wurde, und fürwelche Bereiche ist Datenexklusivität vorgese-hen?

Antwort des Staatssekretärs Jochen Homann

vom 31. Januar 2012

Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass im Rahmen der Ver-handlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU undIndien zur Frage des Unterlagenschutzes Verhandlungen wieder auf-genommen worden wären.

68. AbgeordneterSönke

Rix

(SPD)

Haben die vier im EnLAG genannten Modell-vorhaben der Erdverkabelung in Niedersach-sen und Hessen bereits Planungsrecht erreicht,und wenn nein, warum nicht?

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 52 –

Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzer

vom 10. April 2012

Die Planungs- und Genehmigungsverfahren der Erdkabelpilotpro-jekte des EnLAG werden von den zuständigen Landesbehördendurchgeführt. Nach Kenntnis der Bundesregierung haben die einzel-nen Abschnitte der vier Erdkabelpilotprojekte unterschiedliche Sta-dien des Genehmigungsprozesses erreicht.

Alle Pilotprojekte haben zumindest bereits die Phase des Raumord-nungsverfahrens erreicht. In einigen Fällen wurde dieses bereits ab-geschlossen; in anderen Fällen wird die Planfeststellung vorbereitetoder hat bereits begonnen.

69. AbgeordneterSönkeRix

(SPD)

Wann rechnet die Bundesregierung mit belast-baren Ergebnissen, Baubeginn, Inbetriebnah-me und Erfahrungsberichten aus den vier inNiedersachsen und Hessen durchzuführendenModellvorhaben der Erdverkabelung?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzer

vom 10. April 2012

Da die Bundesregierung keinen Einfluss auf die von Vorhabenträgerund Landesbehörden geführten Verfahren hat, kann sie keine belast-bare Aussage über einen voraussichtlichen Zeitpunkt für erste Er-kenntnisse aus den Pilotprojekten machen.

70. AbgeordneterDr. Ernst Dieter

Rossmann

(SPD)

Hält es die Bundesregierung für geboten,den Netzausbau mit zusätzlichen (über dasEnLAG hinausgehenden) gesetzlichen Anrei-zen – u. a. die gesetzliche Ausweitung der Um-lagefähigkeit z. B. von Mehrkosten bei Erdver-kabelungen im 380-kV-Bereich oder anderentechnischen Innovationen – zu forcieren, undwenn nein, warum nicht?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzer

vom 10. April 2012

Der Gesetzgeber hat im Energieleitungsausbaugesetz vier Erdkabel-pilotprojekte definiert, mit deren Hilfe Erfahrungen mit dem System-verhalten von Erdkabeln auf der 380-kV-Ebene gesammelt werdensollen. Auf der Grundlage dieser Erfahrungen soll dann eine Aussa-ge über den weiteren Einsatz von Erdkabeln getroffen werden. Darü-ber hinaus werden im Netzentwicklungsplan Aussagen über den Ein-satz von Gleichstromübertragungstechnologie und Hochtemperatur-leiterseilen als Pilotprojekte mit einer Bewertung ihrer technischenDurchführbarkeit und Wirtschaftlichkeit enthalten sein. Das Ener-giewirtschaftsgesetz sieht darüber hinaus die Möglichkeit vor, dassein Pilotprojekt einer Gleichstromübertragungsleitung als Erdkabelvorgesehen werden kann.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 53 –

71. AbgeordneterDr. Ernst Dieter

Rossmann

(SPD)

Welche Maßnahmen plant die Bundesregie-rung, damit Engpässe im schleswig-holsteini-schen Stromnetz aufgrund hoher Einspeisun-gen aus erneuerbaren Energien zukünftig ver-hindert und millionenschwere Ausgleichszah-lungen für nicht eingespeiste Energie zu Las-ten der Stromkunden durch erfolgreichenNetzzugang vermieden werden?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzer

vom 10. April 2012

Die von der Bundesregierung im letzten Jahr auf den Weg gebrach-ten Rechtsänderungen befördern einen zügigen Netzausbau inSchleswig-Holstein. Dazu gehören die Möglichkeit der Erdverkabe-lung auf der 110-kV-Ebene und die Neuregelungen des Netzausbau-beschleunigungsgesetzes, die für schlankere Verfahren für den zügi-gen Abtransport von Strom von Schleswig-Holsten nach Süden sor-gen. Außerdem soll in Kürze eine Informations- und Dialogoffensiveüber die Hintergründe des Netzausbaus, die technischen und ökolo-gischen Möglichkeiten und Grenzen einzelner Übertragungstechno-logien informieren und Diskussionsprozesse vor Ort anstoßen undmoderieren. Diese Maßnahme dient dazu, die Diskussion zu versach-lichen und auf diese Weise für mehr Akzeptanz zu werben.

72. AbgeordneterCarsten

Schneider

(Erfurt)

(SPD)

Welche ursächlichen Folgen für die Entwick-lung des Tourismus in Deutschland sind derBundesregierung aus der Einführung des redu-zierten Mehrwertsteuersatzes für Beherber-gungsleistungen zum 1. Januar 2010 bekannt?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzervom 5. April 2012

Die Zahl der Gästeübernachtungen in gewerblichen Beherbergungs-stätten ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr2010 um 3,2 Prozent auf 380,3 Millionen und im Jahr 2011 um3,6 Prozent auf den Rekordwert von 394 Millionen gestiegen. In denJahren 2010 und 2011 konnte das Beherbergungsgewerbe überdurch-schnittliche Umsatzsteigerungen erwirtschaften: 2010 stiegen die Um-sätze im Beherbergungsgewerbe um 6,9 Prozent, im Jahr 2011 um3,8 Prozent (zum Vergleich: 2005: +0,5 Prozent, 2006: +3,8 Prozent,2007: +1,3 Prozent, 2008: +0,8 Prozent, 2009: -5,4 Prozent). Ein kau-saler Zusammenhang mit der Mehrwertsteuerermäßigung auf Beher-bergungsleistungen ist statistisch nicht nachweisbar. Nach Angabendes Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) wieauch des Deutschen Industrie- und Handelskammertages haben vieleBeherbergungsbetriebe die Mehrwertsteuersenkung für eine Ver-besserung des Preis-Leistungs-Verhältnisses ihres Angebotes genutzt.So wurde die Steuersenkung nach Angaben der Verbände für eineKombination aus Preissenkungen, Investitionen, Renovierungen unddie Schaffung neuer Arbeits- und/oder Ausbildungsplätze, Lohner-höhungen und Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen undMitarbeiter verwendet. Profitieren konnte die Branche dabei nach

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 54 –

Angaben des DEHOGA auch von einem erleichterten Kreditzuganginfolge der Mehrwertsteuersenkung.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeitund Soziales

73. AbgeordneteAgnes

Alpers

(DIE LINKE.)

In welchem Umfang gedenkt die Bundesregie-rung, die finanziellen Zuwendungen für berufs-vorbereitende Maßnahmen im Bereich der be-ruflichen Rehabilitation zu kürzen, und wie istdie Entwicklung der finanziellen Zuwendun-gen in den letzten Jahren verlaufen?

Antwort des Staatssekretärs Gerd Hoofe

vom 11. April 2012

Die Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit für Maßnahmekostenberufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen für behinderte Menschenliegt im Verantwortungsbereich der Bundesagentur für Arbeit imRahmen ihrer Haushaltsaufstellung. Die Ausgabenentwicklung seit2008 verlief wie folgt:

2008 2009 2010 201162 690 092 57 814 564 51 282 600 46 618 528

Der Rückgang ist überwiegend Folge der rückläufigen Zahlen vonSchulabsolventen und der stärkeren Konzentration auf inklusiveAusbildung.

74. AbgeordneteAgnes

Alpers(DIE LINKE.)

Wird der Anteil an berufsvorbereitenden Maß-nahmen der beruflichen Rehabilitation in derStatistik der berufsvorbereitenden Maßnah-men gesondert aufgeführt?

Antwort des Staatssekretärs Gerd Hoofe

vom 11. April 2012

Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) führt und veröffent-licht Daten zu Teilnehmern an berufsvorbereitenden Bildungsmaß-nahmen. In dem Produkt „Förderung der Teilhabe behinderterMenschen am Arbeitsleben“, das monatlich im Internetangebot derBA-Statistik veröffentlicht wird, sind die entsprechenden Angabenenthalten. Der Anteil in Bezug auf alle Teilnehmer/-innen an berufs-vorbereitenden Bildungsmaßnahmen wird nicht standardmäßig be-richtet, ist aber mit Hilfe der veröffentlichten Angaben ermittelbar.Bezogen auf die Eintritte in berufsvorbereitende Bildungsmaßnah-men im Jahr 2011 in Höhe von 97 100 Teilnehmerinnen und Teilneh-mern lag der Anteil zur Förderung der Teilhabe behinderter Men-schen bei demnach 23,3 Prozent (22 600 Eintritte).

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 55 –

75. AbgeordneterKlaus

Ernst

(DIE LINKE.)

Wie hoch wäre die geschätzte Anzahl der fürdie Zuschussrente anspruchsberechtigten Be-standsrentner (Stand 31. Dezember 2011; bzw.möglichst aktueller Stand), wenn man die vonder Bundesregierung für die Kostenschätzung2013 (laut dem Informationspaket der Bundes-regierung 50 000 anspruchsberechtigte Perso-nen im Zugangsjahr 2013) zugrunde gelegtenAnnahmen verwendet?

Antwort der Staatssekretärin Dr. Annette Niederfranke

vom 5. April 2012

Es ist heute kein akutes Problem, dass die eigenen Ansprüche nacheinem langen Erwerbsleben nicht für eine herkömmliche Alterssiche-rung ausreichen. Zukünftig wird zusätzliche Vorsorge jedoch immerwichtiger werden, um den während des Erwerbslebens erreichten Le-bensstandard im Alter fortführen zu können. Deswegen ist die Zu-schussrente eine neue Leistung, die für künftige Rentenzugängesicherstellt, dass sich langjährige Lebensleistung wie auch Vorsorgelohnen. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit für Menschen, die ihrLeben lang gearbeitet haben oder Kinder erzogen und gepflegthaben. Konkrete Angaben, wie viele Rentnerinnen und Rentner imaktuellen Rentenbestand die Voraussetzungen für die Zuschussrenteerfüllen würden, liegen nicht vor.

76. AbgeordneteDiana

Golze

(DIE LINKE.)

Hätten Minijobbende, die heute freiwillig ren-tenversichert sind und zusätzlich vorsorgen,Anspruch auf eine Zuschussrente (und damitzukünftig alle Minijobbenden), würde eine all-gemeine Versicherungspflicht für die gesetz-liche Rentenversicherung eingeführt, und wiehoch wäre die Zuschussrente nach 45 Beitrags-jahren, jeweils bei 400 Euro und rechnerischbei 450 Euro?

Antwort der Staatssekretärin Dr. Annette Niederfranke

vom 11. April 2012

Zuschussentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt (Zuschussrente)sollen Versicherte erhalten, die u. a. mindestens 35 Jahre (Rentenzu-gänge ab 2023) mit Pflichtbeitragszeiten oder Berücksichtigungszei-ten zurückgelegt haben. Diese Pflichtbeitragszeiten können nur dieje-nigen Versicherten erwerben, die bei einem Minijob auf die Versiche-rungsfreiheit verzichtet und eigene Rentenversicherungsbeiträge ent-richtet haben.

Nach 45 Jahren mit einem monatlichen Arbeitsverdienst von 400 Eu-ro würde sich ausschließlich auf dieser Basis berechnet ohne Berück-sichtigung einer Einkommensanrechnung auf der Grundlage der ak-tuellen Werte eine Zuschussrente in Höhe von 182,83 Euro monat-lich ergeben und bei einem monatlichen Arbeitsverdienst in Höhevon 450 Euro würde die Zuschussrente 205,70 Euro monatlich betra-gen.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 56 –

77. AbgeordneteDiana

Golze

(DIE LINKE.)

Erwägt die Bundesregierung eine echte Versi-cherungspflicht für alle geringfügig Beschäftig-ten oder eine Versicherungspflicht mit Opting-out-Möglichkeit, und wie hoch wäre der Ren-tenertrag bei einem Minijob in Höhe von450 Euro jeweils bei Versicherungsfreiheit so-wohl bei Entrichtung eigener Beiträge?

Antwort der Staatssekretärin Dr. Annette Niederfranke

vom 11. April 2012

Bei der Einführung einer Rentenversicherungspflicht wird erwogen,eine Opting-out-Möglichkeit einzuführen.

Wie eine Regelung genau aussehen kann, wird zurzeit geprüft.

78. AbgeordneteJutta

Krellmann

(DIE LINKE.)

In welchem Umfang werden die kostenpflich-tigen Servicenummern der Agenturen für Ar-beit in Niedersachsen von Leistungsempfän-gerinnen bzw. Menschen in Erwerbsarbeit ge-nutzt, und wie hoch ist der durch diese Anrufeerzielte Umsatz?

Antwort des Staatssekretärs Gerd Hoofe

vom 12. April 2012

Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit nutzten im erstenQuartal 2012 571 939 Anruferinnen und Anrufer die bundesweit ein-heitliche Servicerufnummer 01801/555111 für den Bereich der Agen-turen für Arbeit der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen. ImJahr 2011 waren es insgesamt 2 157 547 Anruferinnen und Anrufer.Dabei wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht nach Perso-nengruppen unterschieden.

Die Bundesagentur für Arbeit erzielt aus den Anrufen keine Einnah-men. Zu Einnahmen Dritter (Provider etc.) können keine Aussagengetroffen werden.

79. AbgeordneterMarkus

Kurth

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie hat sich die Gesamtzahl aller laufenden,d. h. noch nicht zurückgezahlten, Darlehennach § 42a des Zweiten Buches Sozialgesetz-buch (SGB II) von Januar 2011 bis heute ent-wickelt (bitte monatlich aufschlüsseln), undwas sind die wichtigsten Gründe für die Inan-spruchnahme von Darlehen?

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 57 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ralf Brauksiepe

vom 10. April 2012

Daten zur Rückzahlung und zu den Gründen der Inanspruchnahmevon Darlehen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch liegen inder Statistik der Bundesagentur für Arbeit nicht vor. Rückzahlungenbzw. Tilgungen nach § 42a SGB II fließen in die statistische Erfas-sung der gewährten Zahlungsansprüche nicht ein.

80. AbgeordneterMarkus

Kurth

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Rechtsänderungen bei der Darlehens-gewährung ab dem 1. April 2011 brachte dassog. Regelbedarfsänderungsgesetz mit sich,und haben sich diese Veränderungen nach An-sicht der Bundesregierung auf die Anzahl hilfe-bedürftiger Personen mit Anspruch auf Leis-tungen nach § 42a SGB II ausgewirkt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ralf Brauksiepe

vom 10. April 2012

Mit der zum 1. April 2011 in Kraft getretenen Vorschrift des § 42ades Zweiten Buches Sozialgesetzbuch werden bislang fehlende Rah-menvorgaben für alle nach dem SGB II möglichen Darlehen zur Si-cherung des Lebensunterhalts geregelt. Neben der nunmehr einheit-lich festgelegten Aufrechnung des Darlehens in Höhe von 10 Prozentdes Regelbedarfs ist die Informationspflicht sowie die Aufrechnungs-erklärung in Form eines Verwaltungsaktes gegenüber dem Darle-hensnehmer neu bestimmt worden. Zudem werden allgemeine Vo-raussetzungen sowie die Modalitäten für die Darlehensgewährung,unter anderem der Beginn und die Höhe der Rückzahlungsverpflich-tungen, festgelegt.

Die Gründe für eine Darlehensgewährung sind nicht in § 42aSGB II, sondern ausdrücklich in den jeweiligen Spezialvorschriftenim SGB II geregelt. Beispielsweise ist ein Darlehen möglich, wennein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfassterund nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt wer-den kann (§ 24 Absatz 1 SGB II), bei voraussichtlichem Einkom-menszufluss (§ 24 Absatz 4 SGB II), zur Übernahme von Schuldenzur Sicherung der Unterkunft bei Mietschulden oder Energierück-ständen (§ 22 Absatz 8 Satz 1 SGB II).

Die Festlegung der Modalitäten für die Darlehensgewährung nach§ 42a SGB II trägt zur Rechtssicherheit sowohl in der Leistungssach-bearbeitung als auch bei den Leistungsberechtigten bei. Auswirkun-gen können aus den in der Antwort zu Frage 79 genannten Gründennicht beschrieben werden.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 58 –

81. AbgeordneterSteffen-Claudio

Lemme

(SPD)

Wie gestalten sich im Detail die Einigungender Bundesregierung zwischen den RessortsFinanzen und Arbeit und Soziales zur Anhe-bung des Rehabudgets in der Deutschen Ren-tenversicherung hinsichtlich des Umsetzungs-horizonts sowie der Finanzierung, und wie wer-den diese Einigungen im Einzelnen von derBundesregierung mit Blick auf die Kritik maß-geblicher Akteure begründet?

Antwort der Staatssekretärin Dr. Annette Niederfranke

vom 5. April 2012

In der Zukunft wird es wegen der Demographie und der schrittwei-sen Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre einen temporärerhöhten Rehabedarf geben. Der Referentenentwurf eines Gesetzeszur Anerkennung der Lebensleistung in der Rentenversicherung desBundesministeriums für Arbeit und Soziales sieht daher eine Demo-graphiekomponente bei der Begrenzung der Rehaausgaben vor. DerEntwurf wird derzeit mit den Ressorts abgestimmt. Darüber hinausist jedoch zu prüfen, ob nicht durch die Hebung von Effizienzreser-ven in der Rehabilitation, z. B. beim Betrieb eigener Kliniken derRentenversicherung, Rehamittel bei der Rentenversicherung einge-spart werden können. Der Bundesrechnungshof und der Rechnungs-prüfungsausschuss des Deutschen Bundestages haben entsprechendeForderungen erhoben.

82. AbgeordneteKatja

Mast

(SPD)

Wo ist das Hintergrundpapier des Instituts fürArbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) derÖffentlichkeit bzw. den Abgeordneten desDeutschen Bundestages zugänglich, auf dassich die Bundesregierung in ihrem Fachkräfte-sicherungskonzept bezieht und das von einemRückgang des Erwerbspersonenpotentials von6,5 Millionen Menschen bis 2025 ausgeht?

Antwort des Staatssekretärs Gerd Hoofe

vom 11. April 2012

Die Bundesregierung gibt, wie in ihrem Konzept „Fach-kräftesicherung – Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung“ auf-geführt, Ergebnisse aus der Veröffentlichung der Bundesagentur fürArbeit „Perspektive 2025: Fachkräfte für Deutschland“ wieder. DiesesPapier ist im Internetangebot der BA öffentlich zugänglich: www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Sonstiges/Perspektive-2025.pdf (Abruf: 3. April 2012).

Eine Veröffentlichung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsfor-schung mit aktualisierten Ergebnissen der Berechnungen des IABzur Entwicklung des Erwerbspersonenpotentials ist:

Fuchs, J.; Söhnlein, D.; Weber, B. (2011): „Projektion des Arbeits-kräfteangebots bis 2050: Rückgang und Alterung sind nicht mehraufzuhalten“, IAB-Kurzbericht 16/2011.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 59 –

83. AbgeordneteKatja

Mast

(SPD)

Warum geht die Bundesregierung in ihremFachkräftesicherungskonzept von einem Rück-gang des Erwerbspersonenpotentials bis 2025von 6,5 Millionen Menschen aus, obwohl dieModellrechnung des Bundesinstituts für Be-rufsbildung und des Instituts für Arbeitsmarkt-und Berufsforschung nahelegt, dass dieses Er-gebnis deutlich niedriger sein müsste, da beiden 6,5 Millionen alle schon heute abzusehen-den gesellschaftlichen und gesetzlich bedingtenEntwicklungen keine Berücksichtigung finden?

Antwort des Staatssekretärs Gerd Hoofe

vom 11. April 2012

In dem Konzept „Fachkräftesicherung – Ziele und Maßnahmen derBundesregierung“ wird auf Seite 10 aufgezeigt, dass die Bundesagen-tur für Arbeit auf der Basis von Berechnungen des Instituts fürArbeitsmarkt- und Berufsforschung von einem Rückgang desErwerbspersonenpotentials von 6,5 Millionen Personen unter denAnnahmen ausgeht, dass keine Zuwanderung und keine Erschlie-ßung neuer Erwerbspersonenpotentiale stattfinden. Die Bundesregie-rung hat sich für diese Darstellung entschieden, um sowohl die Ent-wicklungs- als auch Lösungsmöglichkeiten für die Sicherung derFachkräftebasis umfassend aufzeigen zu können.

84. AbgeordneteBrigitte

Pothmer

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie hat sich der Sachstand bei den Finanzie-rungszusagen von Dritten zur 50-prozentigenKofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitungnach § 49 Absatz 1 SGB III seit der Beant-wortung meiner Schriftlichen Frage 42 aufBundestagsdrucksache 17/8829 entwickelt, undwie will die Bundesregierung sicherstellen, dassunter diesen Voraussetzungen in diesem JahrBerufseinstiegsbegleitungen durchgeführt wer-den können?

Antwort der Staatssekretärin Dr. Annette Niederfranke

vom 5. April 2012

Die Bundesministerien für Arbeit und Soziales und für Bildung undForschung sind in den vergangenen Wochen auf mehreren Ebenenbei unterschiedlichen Gelegenheiten und in verschiedenen Formenauf die Länder zugegangen und haben intensiv für die Berufsein-stiegsbegleitung und eine Kofinanzierung durch die Länder gewor-ben. In einem Gespräch mit den Ländern im Bundesministerium fürArbeit und Soziales Ende März 2012 wurden verschiedene Optionenfür eine Kofinanzierung beraten und offene Fragen diskutiert. VieleLänder stehen der Berufseinstiegsbegleitung positiv gegenüber, prü-fen Möglichkeiten für eine Kofinanzierung und führen die Gesprä-che mit den Regionaldirektionen fort. Die Prüfungen sind in denLändern unterschiedlich weit gediehen. Neue Zusagen wurden bishernicht gemacht.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 60 –

Bereits für Ende April dieses Jahres ist eine weitere Beratungsrundemit den Ländern im Bundesministerium für Arbeit und Soziales ge-plant. Die Bundesregierung wird in ihren Bemühungen nicht nach-lassen, die notwendige Kofinanzierung für die Berufseinstiegsbeglei-tung zu realisieren.

85. AbgeordneteBrigitte

Pothmer

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie viele arbeitslose bzw. arbeitsuchende Per-sonen konnten seit 2008 eine über das DritteBuch Sozialgesetzbuch geförderte Ausbildungzum/zur Erzieher/-in beginnen bzw. abschlie-ßen (bitte nach Bundesländern darstellen), undwelches darüber hinausgehende Potential siehtdie Bundesregierung im Bereich arbeitsloserund arbeitsuchender Personen für den Erzie-her-/-innenberuf auch hinsichtlich des wach-senden Fachkräftebedarfs im Zusammenhangmit dem im Jahr 2013 kommenden Rechtsan-spruch auf einen Betreuungsplatz für Kinderab einem Jahr?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ralf Brauksiepe

vom 10. April 2012

Im Zeitraum 2008 bis 2011 begannen 2 056 und beendeten 954 Per-sonen eine Förderung der beruflichen Weiterbildung mit einem Ab-schluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf und dem Schulungs-ziel „Beruf in der Kinderbetreuung und -erziehung“ (nach der Klassi-fikation der Berufe 2010). Bei einer geplanten Maßnahmedauer vondurchschnittlich etwa zwei Jahren werden die Abgangszahlen ent-sprechend zeitverzögert ansteigen. Der folgenden Tabelle könnendie Angaben nach Jahren, Bundesländern und Rechtskreisen ent-nommen werden.

Ab Juli 2013 hat jedes Kind vom vollendeten ersten Lebensjahr aneinen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrich-tung oder in der Kindertagespflege. Der daraus resultierende Bedarfan Erzieherinnen und Erziehern kann durch eine verstärkte Erstaus-bildung, die Erhöhung der Absolventenzahlen in den frühpädagogi-schen Studiengängen, die Beschäftigung von Absolventen verwand-ter Studiengänge (z. B. Diplompädagogen), die Aktivierung nicht er-werbstätiger Erzieherinnen und Erzieher, die Erhöhung von Er-werbsvolumina beschäftigter Erzieherinnen und Erzieher, durch Auf-stiegsfortbildungen von Sozialassistentinnen und Sozialassistentenbzw. Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern sowie durch eine be-rufliche Nachqualifizierung gedeckt werden.

Da die Ausbildung zum Erzieher landesrechtlich geregelt ist, sindZugangsvoraussetzungen und Dauer der Ausbildung je nach Bundes-land verschieden. Auch für Quereinsteiger existieren entsprechendunterschiedliche Wege, eine Ausbildung zu absolvieren. In Betrachtkommen beispielsweise eine berufsbegleitende Ausbildung in Teil-zeit, ein berufsbegleitendes Studium, das Absolvieren der Externen-prüfung (ggf. einschließlich der Teilnahme an einem Vorbereitungs-kurs zur Externenprüfung) oder eine Umschulung.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 61 –

Im Rahmen des Rechts der beruflichen Weiterbidungsförderungkönnen die Agenturen für Arbeit und Jobcenter beim Vorliegen dergesetzlichen Voraussetzungen die Teilnahme an einem Vorberei-tungskurs zur Externenprüfung sowie eine Umschulung zum Erzie-her bzw. zur Erzieherin fördern.

86. AbgeordneterDr. Wolfgang

Strengmann-

Kuhn

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie viele Beziehende von Grundsicherungs-leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialge-setzbuch leben in Bedarfsgemeinschaften, indenen mindestens eine Person ein Erwerbsein-kommen bezieht?

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 62 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ralf Brauksiepe

vom 10. April 2012

Nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit lebten im Novem-ber 2011 2 661 897 leistungsberechtigte Personen nach dem SGB IIin 1 203 517 Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem erwerbstä-tigen Leistungsbezieher.

87. AbgeordneterJörn

Wunderlich

(DIE LINKE.)

Will die Bundesregierung trotz der massivenKritik von Gewerkschaften, Verbänden, derSachverständigenkommission für den ErstenGleichstellungsbericht der Bundesregierungund namhaften Forschungsinstituten wie demInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschungan den arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Ef-fekten von Minijobs an ihren Plänen festhal-ten, die Grenze für geringfügige Beschäftigungvon 400 auf 450 Euro zu erhöhen, und wel-chen Stellenwert nimmt die Kritik der Bun-desministerinnen Dr. Ursula von der Leyenund Dr. Kristina Schröder an der Ausweitungder Verdienstgrenze auf 450 Euro bei der Ent-scheidungsfindung der Bundesregierung ein?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ralf Brauksiepe

vom 10. April 2012

Der zwischen CDU, CSU und FDP geschlossene Koalitionsvertragsieht die Prüfung der Erhöhung und Dynamisierung der Grenze so-zialversicherungsfreier sog. Minijobs vor. Vor diesem Hintergrundhaben sich die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP aufeine Anhebung der Entgeltgrenze für die geringfügig entlohnt Be-schäftigten verständigt. Aus Sicht der Bundesregierung ist es wichtig,bei einer Anhebung insbesondere die Gesichtspunkte der renten-rechtlichen Absicherung der geringfügig Beschäftigten im Auge zubehalten. Im Übrigen bleibt es das Ziel der Bundesregierung, faireEinkommensperspektiven für Frauen und Männer im Lebensverlaufzu schaffen.

88. AbgeordneterJörn

Wunderlich

(DIE LINKE.)

Was würde sich für geringfügig Beschäftigtedurch eine Rentenversicherungspflicht, sowohlim Hinblick auf ihr Nettoeinkommen als auchim Hinblick auf ihre sozialrechtlichen Ansprü-che, verändern, und welche selbst zu erbrin-gende Beitragshöhe würde sich daraus beieiner geringfügigen Beschäftigung in Höhevon 100 Euro, 200 Euro, 300 Euro und 400Euro jeweils ergeben, wenn diese bei einemUnternehmen bzw. in einem privaten Haushaltbeschäftigt sind?

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 63 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ralf Brauksiepe

vom 10. April 2012

Bei einer Beitragsbemessung in der gesetzlichen Rentenversicherungentsprechend den heutigen Regelungen für geringfügig Beschäftigte,die auf die Versicherungsfreiheit verzichten, ergäbe sich Folgendes.Dabei wurde nicht mit eingerechnet, dass für heute geringfügig Be-schäftigte eine Mindestbemessungsgrenze von 155 Euro gilt.

Geringfügig in einem Unternehmen beschäftigte Arbeitnehmerinnenund Arbeitnehmer hätten im Jahr 2012 einen eigenen Rentenversi-cherungsbeitrag von 4,6 Prozent zu entrichten.

Von den Beschäftigten wären bei einem Arbeitsentgelt von

• 100 Euro Beiträge in Höhe von 4,60 Euro,

• 200 Euro Beiträge in Höhe von 9,20 Euro,

• 300 Euro Beiträge in Höhe von 13,80 Euro und

• 400 Euro Beiträge in Höhe von 18,40 Euro

zu entrichten.

Geringfügig in einem Privathaushalt beschäftigte Arbeitnehmerin-nen und Arbeitnehmer hätten im Jahr 2012 einen Rentenversiche-rungsbeitrag von 14,6 Prozent zu entrichten. Von den Beschäftigtenwären bei einem Arbeitsentgelt von

• 100 Euro Beiträge in Höhe von 14,60 Euro,

• 200 Euro Beiträge in Höhe von 29,20 Euro,

• 300 Euro Beiträge in Höhe von 43,80 Euro und

• 400 Euro Beiträge in Höhe von 58,40 Euro

zu entrichten.

Ein Jahr Arbeit bei einem monatlichen Verdienst von durchgehend400 Euro entspricht auf der Grundlage der aktuellen Werte bei allei-niger Pauschalbeitragszahlung des Arbeitgebers 3,11 Euro Rentenzu-wachs pro Monat. Soweit die bei einem Unternehmen beschäftigtenArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen eigenen Rentenversi-cherungsbeitrag in Höhe von monatlich 18,40 Euro zahlen würden,entspricht dies einem Zuwachs von 0,95 Euro auf 4,06 Euro monat-lich. Bei einem über das gesamte Kalenderjahr erzielten monatlichenVerdienst in Höhe von

• 300 Euro würde sich die monatliche Rente um 0,72 Euro,

• 200 Euro würde sich die monatliche Rente um 0,47 Euro,

• 100 Euro würde sich die monatliche Rente um 0,24 Euro

erhöhen.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 64 –

Bei einer in einem Privathaushalt beschäftigten Person entspricht einJahr Arbeit bei einem monatlichen Verdienst von durchgehend400 Euro auf der Grundlage der aktuellen Werte bei alleiniger Pau-schalbeitragszahlung des Arbeitgebers 1,04 Euro Rentenzuwachspro Monat. Soweit die in einem Privathaushalt beschäftigten Arbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmer einen eigenen Rentenversicherungs-beitrag in Höhe von monatlich 58,40 Euro zahlen würden, entsprichtdies einem Zuwachs von 3,02 Euro auf 4,06 Euro monatlich. Beieinem über das gesamte Kalenderjahr erzielten monatlichen Ver-dienst in Höhe von

• 300 Euro würde sich die monatliche Rente um 2,27 Euro,

• 200 Euro würde sich die monatliche Rente um 1,51 Euro,

• 100 Euro würde sich die monatliche Rente um 0,76 Euro

erhöhen.

Die Einführung einer Rentenversicherungspflicht für geringfügig Be-schäftigte hätte weiter zur Folge, dass sie auch einen Anspruch aufdie von der Rentenversicherung für ihre Versicherten erbrachtenLeistungen zur Teilhabe erhalten, sofern sie hierfür die persönlichen(gesundheitlichen) und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen er-füllen. Letzteres ist regelmäßig der Fall, wenn sie die Wartezeit von15 Jahren erfüllt haben. Die Leistungen zur Teilhabe können frühererbracht werden, sofern die im Gesetz hierfür genannten Vorausset-zungen erfüllt werden.

89. AbgeordneterJörn

Wunderlich

(DIE LINKE.)

Wie lange müsste eine Person bei einem Ein-kommen von 100 Euro, 200 Euro, 300 Euround 400 Euro sowie hypothetisch bei 450 Eurojeweils geringfügig beschäftigt sein, um alleinaus einem Minijob, in dem die Beiträge nichtselbst aufgestockt werden, die Wartezeit fürdie einzelnen Rentenarten aus der gesetzlichenRentenversicherung zu erfüllen und so dieRentenansprüche zu realisieren?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ralf Brauksiepe

vom 10. April 2012

Zeiten in einem Minijob werden bei einem Monatsverdienst in Höhevon 400 Euro zu rund einem Drittel auf die Wartezeit angerechnet.Damit müsste eine Person zur Erfüllung der Wartezeit für die Regel-altersrente (60 Monate) 15 Jahre in einem Minijob arbeiten. Beiniedrigerem Verdienst werden die angerechneten Wartezeiten pro-portional gekürzt; bei einem Monatsverdienst von 200 Euro bei-spielsweise werden die Zeiten folglich zu einem Sechstel angerech-net.

Diese Regelung verdeutlicht, dass die Rentenversicherung nicht da-rauf ausgelegt ist, Rentenansprüche ausschließlich aus Zeiten miteinem Minijob zu begründen, insbesondere nicht bei sehr niedrigen

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 65 –

Verdiensten. Die Praxis zeigt auch, dass solche Fälle rein hypothe-tisch sind. In aller Regel liegen nicht nur Wartezeiten aus Minijobsvor, sondern auch aus Zeiten der Beschäftigung außerhalb eines Mi-nijobs oder z. B. aus Zeiten der Kindererziehung.

90. AbgeordneterJörn

Wunderlich

(DIE LINKE.)

Wie bewertet es die Bundesregierung, dass sichdurch eine Versicherungspflicht für Minijob-bende die Anreize für eine solche Beschäfti-gung lediglich auf Seiten der Arbeitnehmerin-nen und Arbeitnehmer vermindern würden,nicht aber die zwar rechtlich nicht vorgesehe-nen, in der Praxis durch die gesetzlich und tarif-lich nicht vorgesehene Schlechterstellung vongeringfügig Beschäftigten hinsichtlich Stunden-löhnen, Sonderzahlungen, gesetzlichen Ur-laubs und Feiertagen sowie Lohnfortzahlungim Krankheitsfall jedoch bestehenden Anreizefür Unternehmen, reguläre durch geringfügigeBeschäftigung zu ersetzen (vgl. hierzu Voss,Dorothea/Weinkopf, Claudia: „Niedriglohn-falle Minijob“, in: WSI-Mitteilungen 1/2012,S. 7 ff.), und wie gedenkt die Bundesregierung,auf dieser Seite steuernd einzugreifen, um dieimmer weitere Ausbreitung von Minijobs mitihren verheerenden Folgen für die Betroffe-nen, die zu zwei Dritteln Frauen sind, und fürden Arbeitsmarkt zu stoppen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ralf Brauksiepevom 10. April 2012

Hinsichtlich der „immer weitere[n] Ausbreitung von Minijobs“ istanzumerken, dass sich die Anzahl der geringfügig Beschäftigten, dieausschließlich einen Minijob ausüben, in den Jahren 2004 bis 2011auf annähernd gleichem Niveau bewegt. Nennenswert zugenommenhat nur die Zahl der im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftig-ten. Einen wesentlichen Zuwachs hat hingegen die sozialversiche-rungspflichtige Beschäftigung zu verzeichnen: Zwischen den Jahren2004 und 2011 stieg die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Be-schäftigten um insgesamt rund 1,9 Millionen Beschäftigte an (Quelle:Statistik der Bundesagentur für Arbeit).

Alle arbeitsrechtlichen Gesetze gelten auch für geringfügig Beschäf-tigte, d. h. sie haben insbesondere Anspruch auf Urlaub, Entgeltfort-zahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen. Im Übrigen sind ge-ringfügig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie an-dere Teilzeitarbeitnehmer zu behandeln. Für sie gelten deshalb auchdie speziellen Schutzvorschriften des Teilzeit- und Befristungsgeset-zes; insbesondere dürfen sie nicht wegen der geringfügigen Beschäfti-gung als einer Form der Teilzeitarbeit schlechter behandelt werdenals in Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 66 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung,Landwirtschaft und Verbraucherschutz

91. AbgeordneteElvira

Drobinski-Weiß(SPD)

An welchen Standorten und wie oft wird inDeutschland ein regelmäßiges Monitoring vontransgenen Rapspflanzen durchgeführt (bitteauflisten)?

92. AbgeordneteElvira

Drobinski-Weiß

(SPD)

Sind auch die Häfen, in denen transgener Rapsangelandet wird, und die zu Ölmühlen führen-den Verkehrswege von diesen Untersuchungenerfasst?

93. AbgeordneteElvira

Drobinski-Weiß(SPD)

Wo und wie oft wurden dabei bisher transgeneRapspflanzen nachgewiesen (bitte auflisten)?

94. AbgeordneteElvira

Drobinski-Weiß

(SPD)

Welche transgenen Events wurden gefunden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Gerd Müller

vom 5. April 2012

Die Fragen 91 bis 94 werden gemeinsam beantwortet.

Ein regelmäßiges Monitoring nach der Richtlinie 2001/18/EG vonin Verkehr gebrachten genetisch verändertem Raps ist nur von denGenehmigungsinhabern durchzuführen. Dies betrifft folgende Zulas-sungen von genetisch verändertem Raps: GT73, MS8, MS8 x RF3,RF3 und T45. Von weiteren Monitoringmaßnahmen im Rahmen derÜberwachung hat die Bundesregierung keine Kenntnis.

In den vorliegenden Monitoringbereichen teilen die rapsverarbeiten-den Industrieverbände (COCERAL, UNISTOCK und FEDIOL)jährlich mit, ob schädliche Effekte auf die Umwelt durch gentech-nisch veränderten Raps beobachtet wurden. Genaue Informationenzu Standorten und der Häufigkeit der Monitoringmaßnahmen sindden Monitoringberichten nicht zu entnehmen. Das Bundesamt fürVerbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlichtdie jeweiligen Monitoringberichte auf der Internetseite des BVL un-ter http://apps2.bvl.bund.de/bbregwww/protected/main/report.do.

In den vorliegenden Monitoringberichten der Genehmigungsinhaberfinden sich keine detaillierten Auflistungen über Funde von gene-tisch verändertem Raps.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 67 –

95. AbgeordneterHarald

Ebner

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auf welchen konkreten Studien basieren dieim Draft Assessment Report (DAR) der Bio-logischen Bundesanstalt für Land- und Forst-wirtschaft (BBA) für den HerbizidwirkstoffGlyphosat 1998 geschilderten Hinweise aufEntwicklungsstörungen wie z. B. craniofacialeFehlbildungen, Fehlbildungen bei inneren Or-ganen (z. B. Herz, Lungen, Nieren), nicht os-sifizierte Sternebrae durch diesen Wirkstoff,und mit welcher Begründung wird Akteurender Zivilgesellschaft Einblick in diese (alten)Studien verweigert?

96. AbgeordneterHarald

Ebner

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche vertiefenden Untersuchungen zu mög-lichen fruchtschädigenden Effekten von Gly-phosat, konkret zum Einfluss von Glyphosatauf retinsäuregesteuerte Entwicklungsprozesse,werden die zuständigen Bundesbehörden imRahmen der Neubewertung für Glyphosat vondem Antragsteller/den Antragstellern einfor-dern, und wie wird die Auswahl derartigeroder ggf. der Verzicht auf derartige Untersu-chungen begründet?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Bleser

vom 5. April 2012

Die Nichtregierungsorganisation (NRO) Earth Open Source hat imJuni 2011 eine Studie mit dem Titel „Roundup and birth defects: Isthe public being kept in the dark?“ veröffentlicht, in der den an derEU-Bewertung von Glyphosat beteiligten deutschen Behörden (vorallem BfR und BVL) sowie der EU-Kommission vorgeworfen wird,sie hätten bereits seit 1998 bzw. seit 2002 Kenntnis über die entwick-lungstoxischen Eigenschaften von Glyphosat gehabt, hätten dies abervor der Öffentlichkeit verheimlicht. Dabei bezieht sich Earth OpenSource vor allem auf einige im EU-Bewertungsbericht (DAR) be-schriebene Studien zur Entwicklungstoxizität an Ratten und Kanin-chen, die von dieser NRO jedoch anders als von den Behörden inter-pretiert und bewertet werden.

Dies betrifft beispielsweise eine Studie an Kaninchen (Suresh, 1993),die von einem deutschen Hersteller bei einem indischen Prüflabor inAuftrag gegeben wurde. In dieser Studie zeigten einige Feten in denbehandelten Gruppen einen als Herzerweiterung (dilated heart) be-zeichneten Befund – für Earth Open Source ein klarer Hinweis, dassGlyphosat Missbildungen auslösen könne. In der EU wurde dieseStudie im Zusammenhang mit allen vorhandenen Studien zur Ent-wicklungstoxizität bewertet. Der genannte Befund fand in mehrerenneueren und qualitativ besseren Studien keine Bestätigung, war nichtklar dosisabhängig und wurde am häufigsten in der höchsten Dosie-rung beobachtet, die bereits für 50 Prozent der Muttertiere tödlichwar. Bereits dieser letztgenannte Fakt weckt große Zweifel an derQualität und Validität der Studie. Unter Berücksichtigung all dieser

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 68 –

Aspekte ist die Erweiterung des Herzens nicht als Hinweis auf mög-liche Missbildungen beim Menschen bewertet worden.

Entsprechendes gilt auch für weitere Studien an Ratten (Tasker andRodwell, 1980) und Kaninchen (Anonym, 1981; Bhide and Patil,1989; Brooker et al., 1991), die von Earth Open Source als Indiz fürEntwicklungstoxizität von Glyphosat gewertet werden, ohne dabei je-doch – entgegen der international üblichen wissenschaftlichen Praxis –die Dosis-Wirkungs-Beziehung, die Reproduzierbarkeit der Effekteoder historische Kontrolldaten (d. h. Daten von vergleichbaren Stu-dien aus demselben Labor) zu berücksichtigen.

Im DAR werden die o. g. Studien wie folgt zitiert:

• Anonym (1981) Teratological investigation of glyphosate in ratsand rabbits. Data owner: Alkaloida.

• Bhide MB, Patil UM (1989) Rabbit teratology study with glypho-sate technical. IIT Project No. 1086. Data owner: Barclay.

• Brooker AJ, Brennan C, John DM, Anderson A, Daw IS (1991)The effect of glyphosate on pregnancy of the rabbit (incorporatespreliminary investigations). CHV 45 & 39 & 40/901303. Data ow-ner: Monsanto.

• Suresh TP (1993) Teratogenicity study in rabbits. Test compound:Glyphosate technical. Study No. TOXI: 884-TER-RB. Data ow-ner: Feinchemie.

• Tasker EJ, Rodwell DE, Jessup DC (1980) Teratology study inrats. 401-056; IR-79-018. Data owner: Monsanto.

Originalstudien, unabhängig von deren Alter, unterliegen den Rege-lungen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Eigentümer.Daher ist es der Zulassungsbehörde nur mit Zustimmung durch diebetreffenden Besitzer möglich, solche Dokumente der Öffentlichkeitzur freien Verfügung zu stellen. Zusammenfassende Darstellungen,wie der Draft Assessment Report über Glyphosat, sind im Internetveröffentlicht und können von der Behörde zugänglich gemacht wer-den.

Gemäß Artikel 8 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hatder Antragsteller entsprechend den Vorgaben der Europäischen Be-hörde für Lebensmittelsicherheit dem Dossier ein Verzeichnis mitden in den letzten zehn Jahren vor dem Datum der Vorlage desDossiers veröffentlichten wissenschaftlichen und von Fachleutenüberprüften frei verfügbaren Literatur über den Wirkstoff und seineMetaboliten beizufügen, in der die Nebenwirkungen auf die Gesund-heit, die Umwelt und Nichtzielarten behandelt werden.

Im Rahmen der Neubewertung von Glyphosat in der EU werden diezuständigen Bundesbehörden alle relevanten wissenschaftlichen Ori-ginalstudien und Veröffentlichungen hinsichtlich gesundheitsgefähr-dender Eigenschaften des Wirkstoffes berücksichtigen. Dies betrifftsowohl Studien zur Identifizierung möglicher gesundheitsgefährden-der Eigenschaften als auch Studien zur Aufklärung des Mechanismusder beobachteten Effekte.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 69 –

97. AbgeordneteUndine

Kurth

(Quedlinburg)

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche aktuellen Forschungen über die Emp-findungsfähigkeit von wirbellosen Tieren sindder Bundesregierung bekannt, und welche For-schungsvorhaben werden von der Bundesregie-rung gefördert bzw. unterstützt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Bleser

vom 10. April 2012

Im Bereich des Einsatzes von wirbellosen Tieren für wissenschaftli-che Zwecke hat die mögliche Empfindungsfähigkeit für Schmerzenunter Tierschutzaspekten eine große Bedeutung. Dabei ist zu beach-ten, dass ein qualitativer Unterschied zwischen Reizwahrnehmungbzw. dem Vorhandensein der sogenannten Nozirezeptoren und derFähigkeit, Schmerz zu empfinden besteht. Schmerzempfindung wirddabei definiert als „ein unangenehmes Sinnes- und Gefühlserlebnis,das mit tatsächlicher oder potentieller Gewebeschädigung verknüpftist oder mit Begriffen einer solchen Schädigung beschrieben wird“(International Association for the Study of Pain (IASP), 1979). Auf-grund ihres subjektiven Charakters bedingt Schmerzempfindungdas Vorhandensein eines Bewusstseins bzw. einer funktionstüchtigenHirnrinde.

Zur Funktionsweise von Nozirezeptoren gibt es international eineVielzahl an Forschungsansätzen in verschiedensten wirbellosen Tier-arten, einschließlich Annelida, Gliederwürmern, Mollusken, Arthro-poden und Cephalopoda. Unklar ist dabei, inwieweit die Fähigkeitdieser Tiere, Schäden wahrzunehmen, auch tatsächlich zu einemSchmerzempfinden führt bzw. führen kann. Die Annahme, dass ins-besondere Kopffüßer (Cephalopoda) über ein Schmerzempfindenverfügen könnten und auch aus diesem Grund durch die europäischeRichtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendetenTiere (2010/63/EU) besonderen Schutz genießen, basiert vor allemauf der Beobachtung des komplexen Verhaltens und der ausgepräg-ten Lernfähigkeit dieser Tiere. Die Frage nach einer grundsätzlichenEmpfindungsfähigkeit von wirbellosen Tieren wird kontrovers dis-kutiert. Hier sei auf die informative Sonderausgabe des „ILARJOURNAL“ (Institute for Laboratory Animal Research; ILARJOURNAL, Volume 52, Number 2, 2011) hingewiesen, das sich aus-schließlich mit dieser Fragestellung beschäftigt.

Konkrete Forschungsprojekte, die sich mit der angesprochenen Fra-ge beschäftigen, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Das Bun-desministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-schutz plant aktuell die Vergabe eines Projektes zur Erforschung dertiergerechten Betäubung und Tötung von Krebstieren, damit insbe-sondere alternative Elektrobetäubungsverfahren einer wissenschaftli-chen Bewertung unterzogen und geeignete Parameter für eine tier-schutzkonforme Betäubung und Tötung von Krebstieren festgelegtwerden können.

Page 80: Schriftliche Fragendipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/093/1709307.pdf · Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307 13. 04. 2012 Schriftliche Fragen mit den in der Woche

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 70 –

98. AbgeordneteNicole

Maisch

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für welche konkreten Projekte, Kampagnenund Maßnahmen wird die im Bundeshaushalt2012 veranschlagte 1 Mio. Euro zur Bekämp-fung der Lebensmittelverschwendung einge-setzt (bitte um Aufschlüsselung nach Projek-ten, Maßnahmen und Höhe der dafür einge-setzten Finanzmittel)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Bleser

vom 10. April 2012

Von der im Bundeshaushalt bei Kapitel 10 02 Titel 684 24 „Informa-tion der Verbraucherinnen und Verbraucher“ eingeplanten 1 Mio.Euro werden rd. 800 000 Euro zur Durchführung einer generellen In-formations- und Aufklärungskampagne für Verbraucherinnen undVerbraucher zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen eingesetzt.Diese Kampagne („Zu gut für die Tonne“) wird durch die AgenturMediaCompany durchgeführt. Im Rahmen dieses Auftrags wurdenbereits Mittel in Höhe von 400 000 Euro für konkrete Maßnahmen,wie insbesondere die Erstellung eines Feinkonzepts, die Durchfüh-rung eines Auftaktkongresses, die Erstellung einer Internetseite undeines Erklärvideos sowie die Produktion und Verteilung von Print-produkten, gebunden.

Darüber hinaus wurde die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Er-nährung (BLE) mit Projektträgeraufgaben beauftragt. Hierfür sindPersonalmittel in Höhe von rd. 60 000 Euro veranschlagt.

Weitere 100 000 Euro werden für die Erstellung von Flyern undCheckkarten zum Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) verwendet, diederzeit in einer gemeinsamen Aktion mit dem Bundesverband desDeutschen Lebensmitteleinzelhandels e. V. bundesweit in Geschäf-ten des Lebensmitteleinzelhandels den Verbraucherinnen und Ver-brauchern und zur Information bereitgestellt werden. Um möglichstallen Menschen in Deutschland die Informationen zum MHD zurVerfügung zu stellen, wird derzeit geprüft, ob eine Übersetzung inweitere Sprachen und eine Distribution des Flyers über (Sozial-)Ver-bände und Kirchen sinnvoll und praktikabel ist.

99. AbgeordneteNicoleMaisch

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Falls die Erstellung der Studie „Ermittlung derweggeworfenen Lebensmittelmengen und Vor-schläge zur Verminderung der Wegwerfratebei Lebensmitteln in Deutschland“ durch dieUniversität Hohenheim nicht aus diesem Bud-get finanziert wurde, aus welchem Haushaltsti-tel wurde die Erstellung der Studie in welcherHöhe finanziert?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Bleser

vom 10. April 2012

Die genannte Studie wurde mit Bundesmitteln aus Kapitel 10 02 Ti-tel 544 61 „Forschung, Untersuchungen und Ähnliches“ im Umfang

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 71 –

von 150 266,60 Euro gefördert. Die Zuwendung wurde als Projekt-förderung gewährt.

100. AbgeordneteNicole

Maisch(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Warum wurde die Landwirtschaft bei der Un-tersuchung der Lebensmittelabfallmengen undmöglicher Vermeidungsansätze nicht in dieStudie einbezogen, und in welchem Rahmensollen diese Daten jetzt erhoben werden (bitteum die Angabe von Forschungsprojekten undveranschlagtem Finanzvolumen)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Bleser

vom 10. April 2012

Die Ermittlung der in der Urproduktion anfallenden, aber nicht alssolche verwendeten Lebensmittelmengen wurde in der Studie ausge-klammert, da dies eine besondere Expertise sowie einen längeren Un-tersuchungszeitraum benötigt. Mit der Eingrenzung und Präzisie-rung des erforderlichen Forschungskonzepts ist bereits die Ressort-forschung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaftund Verbraucherschutz beauftragt. Das Finanzvolumen ist nochnicht festgelegt. Die gesonderte Untersuchung zur landwirtschaftli-chen Urproduktion wurde so terminiert, dass die im Rahmen derStuttgarter Studie gewonnenen Erkenntnisse mit einfließen können.

101. AbgeordneteNicole

Maisch

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie viel Prozent des in Deutschland verkauf-ten Obstes und Gemüses werden durch die ver-bleibenden zehn EU-Handels- und Vermark-tungsnormen reguliert, und welche Erkenntnis-se liegen der Bundesregierung darüber vor,wie hoch der Anteil der Lebensmittel ist, dieaufgrund dieser Normen weggeworfen wer-den?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Bleser

vom 10. April 2012

Unter die zehn spezifischen EU-Vermarktungsnormen Obst und Ge-müse (Äpfel, Birnen, Erdbeeren, Gemüsepaprika, Kiwis, Pfirsiche/Nektarinen, Salate, Tafeltrauben, Tomaten, Zitrusfrüchte) fallen rd.51 Prozent des in Deutschland verkauften Obstes und Gemüses. Alleanderen Obst- und Gemüsearten unterliegen der allgemeinen EU-Norm. Erhebungen über den Anteil der Lebensmittel, die aufgrundder spezifischen Normen weggeworfen werden, liegen derzeit nichtvor. Nach bislang vorliegenden Informationen sind die Verluste nachder Ernte vergleichsweise gering, da die Erzeuger ihre Produktionbereits an den Normen und den – oft höheren Maßstäben unterlie-genden – Anforderungen des Handels und der Verbraucher ausrich-ten. Nicht normgerechte Produkte gehen darüber hinaus in die Ver-arbeitung oder werden verfüttert.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 72 –

102. AbgeordneterAlexander

Süßmair

(DIE LINKE.)

Welche Fälle von Verstößen gegen das Tier-schutzgesetz sind der Bundesregierung im Zu-sammenhang mit der Tierhaltung zur Herstel-lung, Gewinnung und Vermehrung von Stof-fen, Produkten oder Organismen von Tierenbekannt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Bleser

vom 10. April 2012

Die Durchführung tierschutzrechtlicher Vorschriften obliegt alleinden zuständigen Behörden der Länder. Die Bundesregierung hat da-her keine Kenntnis von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz im Zu-sammenhang mit der Haltung von Wirbeltieren, an welchen gemäߧ 10a des Tierschutzgesetzes Eingriffe oder Behandlungen zur Her-stellung, Gewinnung und Vermehrung von Stoffen, Produkten oderOrganismen vorgenommen werden dürfen.

103. AbgeordneterAlexander

Süßmair

(DIE LINKE.)

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregie-rung bezüglich der Haltungsbedingungen vonTieren, die im Ausland zur Herstellung, Ge-winnung und Vermehrung von Stoffen, Pro-dukten oder Organismen gehalten werden, dienach Deutschland importiert werden, und in-wiefern spielen diese Haltungsbedingungen fürdie Zulässigkeit der Importe eine Rolle?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Bleser

vom 10. April 2012

Die Bundesregierung besitzt keine Erkenntnisse bezüglich der Hal-tungsbedingungen von Tieren, die im Ausland zur Herstellung, Ge-winnung und Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismengehalten werden. In der EU sind die in nationales Recht umgesetztenBestimmungen der Richtlinie des Rates 86/609/EWG vom 24. No-vember 1986 zur Annäherung der Rechts- und Verwaltungsvorschrif-ten der Mitgliedstaaten zum Schutz der für Versuche und andere wis-senschaftliche Zwecke verwendeten Tiere bzw. ab dem 1. Januar2013 die Bestimmungen der Richtlinie 2010/63/EU des Euro-päischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zumSchutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere anzu-wenden. Daneben sind ggf. die im Europäischen Übereinkommenzum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zweckeverwendeten Wirbeltiere niedergelegten Bestimmungen zur Haltungvon Versuchstieren anzuwenden.

Auf die Zulässigkeit der Importe entsprechender Stoffe, Produkteoder Organismen haben die Haltungsbedingungen keinen Einfluss.Eine entsprechende Regelung ist in der Richtlinie 2010/63/EU nichtenthalten und kann aufgrund von Artikel 2 der Richtlinie auch natio-nal nicht erlassen werden. Daneben stünden einer solchen Regelungauch handelsrechtliche Vorgaben entgegen.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 73 –

Wer Wirbeltiere zu bestimmten Zwecken, unter anderem dem Zweckder Herstellung, Gewinnung, Aufbewahrung oder Vermehrung vonStoffen, Produkten oder Organismen, aus Drittländern einführenwill, bedarf nach dem Tierschutzgesetz der Genehmigung durch diezuständige Behörde. Voraussetzung für die Erteilung der Genehmi-gung ist grundsätzlich, dass die Tiere (ausgenommen Pferde, Rinder,Schweine, Schafe, Ziegen, bestimmtes Geflügel und Fische) für einensolchen Zweck gezüchtet worden sind. Daneben sind bei der Einfuhrtierseuchenrechtliche Genehmigungsvoraussetzungen zu beachten.

Für die Zulässigkeit von Importen nach Deutschland von lebendenTieren, die in Anhang A oder B der Verordnung (EG) Nr. 338/97über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenar-ten durch Überwachung des Handels gelistet sind, spielen nach Arti-kel 4 Absatz 1 Buchstabe c und Absatz 2 Buchstabe b der Verord-nung (EG) Nr. 338/97 die Haltungsbedingungen des Bestimmungs-ortes eine Rolle, nicht aber die Haltungsbedingungen des Herkunfts-ortes.

104. AbgeordneterAlexander

Süßmair

(DIE LINKE.)

Was hat sich in der Ukraine und in Rumänienbezüglich der Beseitigungen und Tötungenvon Hunden seit dem Beschluss einer gemein-samen Erklärung der Tierschutzpolitiker imAusschuss für Ernährung, Landwirtschaft undVerbraucherschutz des Deutschen Bundesta-ges im Dezember 2011 geändert, und welchekonkreten Maßnahmen hat die Bundesregie-rung unternommen, um die Lage der streunen-den Hunde in den genannten Ländern zu ver-bessern bzw. auf die Regierungen dahingehendeinzuwirken?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Bleser

vom 10. April 2012

Die Bundesregierung setzt sich auch in anderen Ländern für einestärkere Berücksichtigung des Tierschutzes ein. Bezüglich der Si-tuation in Rumänien steht das Bundesministerium für Ernährung,Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit der Deutschen BotschaftBukarest in Kontakt. Die ukrainische Regierung wurde unter Hin-weis auf deren kürzliche Unterzeichnung des Europäischen Überein-kommens zum Schutz von Heimtieren sowie die Mitgliedschaft derUkraine in der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) nach-drücklich aufgefordert, sich der Problematik streunender Hunde auftierschutzgerechte Art und Weise anzunehmen. Die Vermittlung derOIE-Standards zur Kontrolle streunender Hunde war auch Gegen-stand eines von der Weltorganisation für Tiergesundheit organisier-ten Tierschutzseminars in Kiew im März 2012, an dem auch eineVertreterin des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaftund Verbraucherschutz teilgenommen hat.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 74 –

105. AbgeordneterAlexander

Süßmair

(DIE LINKE.)

Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundes-regierung durchzuführen, um dem Tierschutz-recht auch auf so genannten Tierbörsen zurDurchsetzung zu verhelfen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Bleservom 10. April 2012

Bei der Veranstaltung von Tierbörsen gelten die einschlägigen Be-stimmungen des Tierschutzgesetzes und der Allgemeinen Verwal-tungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes. Zur Kon-kretisierung dieser Bestimmungen dienen die vom Bundesministe-rium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Jahr2006 herausgegebenen Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsenunter Tierschutzgesichtspunkten. Diese dienen sowohl den Börsen-verantwortlichen als auch den zuständigen Behörden der Länder alsOrientierungshilfe bei der Anwendung der Bestimmungen des Tier-schutzgesetzes.

Der Veranstalter einer Tierbörse bedarf für die Durchführung einerTierbörse einer tierschutzrechtlichen Erlaubnis durch die zuständigeBehörde. Daneben bedürfen Anbieter, die gewerbsmäßig mit Wirbel-tieren handeln, ebenfalls einer Erlaubnis durch die zuständige Behör-de. Während der Tierbörse ist der Veranstalter für die Einhaltungder tierschutzrechtlichen Anforderungen durch die Anbieter verant-wortlich. Er hat geeignete Kontrollen durchzuführen und bei festge-stellten Verstößen unverzüglich Abhilfemaßnahmen zu veranlassen.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass bei der Einhaltung dertierschutzrechtlichen Anforderungen eine tierschutzgerechte Durch-führung von Tierbörsen grundsätzlich möglich ist. Weitere gesetz-liche Maßnahmen sind daher nicht geplant. Die Durchführung tier-schutzrechtlicher Vorschriften, und damit auch die Genehmigungund Überwachung von Tierbörsen gemäß den Bestimmungen desTierschutzgesetzes, obliegt allein den zuständigen Behörden der Län-der.

106. AbgeordneteDr. Kirsten

Tackmann

(DIE LINKE.)

Aus welchen Gründen wurde erneut eine Son-derzulassung für den bienengiftigen Pestizid-wirkstoff Clothianidin durch das Bundesamtfür Verbraucherschutz und Lebensmittelsicher-heit erteilt, und wie begründet es die Bundes-regierung, dass die eigentlich nur für Notfall-situationen gedachte Sonderzulassung regel-mäßig jedes Frühjahr erteilt wird?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Bleser

vom 10. April 2012

Für die Bekämpfung des Drahtwurms in Mais gibt es derzeit keineregulär zugelassenen Pflanzenschutzmittel. Auch hinreichend wirksa-me alternative Bekämpfungsmöglichkeiten stehen nicht zur Verfü-gung. Deshalb liegt auch in diesem Jahr eine Notfallsituation im Sin-ne des Artikels 53 der Pflanzenschutzmittelverordnung (Verordnung

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 75 –

(EG) Nr. 1107/2009) vor. Daraus lässt sich keine Regelmäßigkeit ab-leiten, wie es in der Frage unterstellt wird. Eine Prüfung, ob eineNotsituation tatsächlich gegeben ist, erfolgt in jedem Einzelfall.

Vor der Erteilung der Notfallzulassung hat das BVL unter anderemeine Beurteilung möglicher Auswirkungen für Bienen vorgenommen.Das Ergebnis war, dass bei der vorgesehenen Anwendung des Pflan-zenschutzmittels „Santana“ (Wirkstoff Clothianidin) das Risiko fürBienen sehr gering ist. Anders als die Saatgutbehandlung, die die Bie-nenschäden im Jahr 2008 verursacht hat, wird „Santana“ als Granu-lat ausgebracht. Bei dieser Technik ist die Belastung durch Stäube er-heblich geringer, da das Granulat abriebfester und die Wirkstoffkon-zentration im Staub niedriger ist. Zudem hat das BVL mit der Notzu-lassung detaillierte Anwendungsbestimmungen bezüglich der Geräte-anforderungen und der Ausbringung festgesetzt, um die Staubbil-dung zu vermeiden. Des Weiteren müssen Betriebsleiter vorab dieImker informieren, deren Bienenstände sich im Umkreis von 60 Me-tern um die Behandlungsfläche befinden. Die Anwendung ist durchein Monitoring zu begleiten. Bei dem Monitoring, das im Jahr 2011zur Anwendung von „Santana“ stattfand, wurden keine Effekte aufBienenvölker festgestellt.

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsder Verteidigung

107. AbgeordneterDr. Hans-Peter

Bartels

(SPD)

Zu welchem Ergebnis ist die vom Bundes-minister der Verteidigung, Dr. Thomas deMaizière, am 14. Januar 2012 in Kiel zuge-sagte Prüfung der Frage, in welchem Umfangdie Wehrtechnische Dienststelle 71 in ZukunftAufgaben des Marinearsenals in Kiel wahr-nehmen soll, gekommen, und wer wurde imBundesministerium der Verteidigung damit be-traut?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Thomas Kossendey

vom 12. April 2012

Im Stationierungskonzept vom 26. Oktober 2011 wird, nachdem diebislang von den beiden Marinearsenalbetrieben Wilhelmshaven undKiel zu betreuenden Marineeinheiten stark reduziert werden und einWeiterbetrieb von zwei eigenständigen Betrieben nicht mehr zurechtfertigen ist, die Schließung des Arsenalbetriebes in Kiel fest-geschrieben.

Beim Umfang der zukünftigen Flotte lässt sich unter Berücksich-tigung der laufenden Betriebskosten und des Aufwandes der not-wendigen Administration nur noch ein Arsenalbetrieb wirtschaftlichund effizient betreiben. Aufgrund der verbleibenden Einheiten imNordseebereich und der sich in Wilhelmshaven bereits befindlichen

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 76 –

Objektlenkung bietet sich Wilhelmshaven als Schwerpunkt derzukünftigen Marineinstandsetzung an. Darüber hinaus ist der Ost-seebereich durch die Außerdienststellung der U-Boote Klasse 206A,der Schnellboote Klasse 143A und mehr als der Hälfte der Minen-abwehreinheiten von der Reduzierung am stärksten betroffen.

Vom Arsenalbetrieb wird in Kiel die Sehrohrwerkstatt als Infrastruk-tur aufrechterhalten. Bei Bedarf wird sie mit Personal des Arsenalbe-triebes Wilhelmshaven betrieben.

Auf dem Gelände des Arsenalbetriebes Kiel sind auch Einrichtungenbzw. Gebäude der Wehrtechnischen Dienststelle 71 untergebracht.Diese Dienststelle wird sich auch künftig auf die Bereiche Wehrtech-nik und Wehrwissenschaft konzentrieren. Sie übernimmt keine Auf-gaben des Marinearsenals. Die beiden Dienststellen unterstützen sichjedoch bei Bedarf durch Amtshilfe.

Die Wehrtechnische Dienststelle 71 und das Marinearsenal sind Teilder zukünftigen Organisation, in der die derzeit verteilten Aufgabender Beschaffung, Informationstechnik und Materialverantwortungfür die Einsatzreife in einem zentralen Amt für Ausrüstungs-, Infor-mationstechnik und Nutzung mit eigenem Geschäftsbereich zusam-mengeführt werden. Die entsprechende Feinstrukturplanung wurdeim Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr durch den Bundes-minister Dr. Thomas de Maizière angewiesen und auf Ämterebeneerarbeitet. Sie befindet sich derzeit im ministeriellen Billigungsgang.

108. AbgeordneteDr. Martina

Bunge

(DIE LINKE.)

Welche Unterschiede bestehen zwischen Sol-daten mit reiner Bundeswehrbiographie undSoldaten mit NVA-Dienstzeiten, wenn diesevor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze inden Ruhestand versetzt werden, hinsichtlichder Höhe des Zuschlags und der Möglichkeitdes Zuverdienstes, und warum sollen diese Un-terschiede zwischen Soldaten mit reiner Bun-deswehrbiographie und Soldaten mit NVA-Dienstzeiten mit dem Gesetz zur Begleitungder Reform der Bundeswehr (Gesetzentwurfder Bundesregierung, Bundesratsdrucksache92/12, Artikel 2 Abschnitt 3 § 7 Nummer 3)22 Jahre nach der Herstellung der „Armee derEinheit“ fortgeführt werden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Thomas Kossendey

vom 10. April 2012

Auch 22 Jahre nach der Herstellung der Einheit Deutschlands hatsich an der Systementscheidung im Einigungsvertrag, aus Gleichbe-handlungsgründen die in der ehemaligen DDR erworbenen Anwart-schaften in die gesetzliche Rentenversicherung zu überführen, nichtsgeändert. Eine davon abweichende Sonderregelung für NVA-Vor-dienstzeiten ist auch im Rahmen des Entwurfs eines Bundeswehr-reform-Begleitgesetzes nicht vorgesehen.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 77 –

Für diese Zeiten – wie für sonstige Beschäftigungszeiten in der DDR –wird deshalb der in der Bundeswehr erdiente Ruhegehaltssatz nach§ 26a des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) weiterhin vorüberge-hend bis zum Beginn der Rente aus der gesetzlichen Rentenversiche-rung um 0,95667 Prozent pro Jahr bis auf höchstens 66,97 Prozentaufgestockt, während die Dienstzeit in der Bundeswehr mit einemProzentsatz von 1,79375 pro Jahr (insgesamt bis höchstens 71,75 Pro-zent) angerechnet wird.

Im Übrigen gilt diese Regelung auch bei rentenrechtlichen Vordienst-zeiten in den alten Bundesländern. Insofern bestehen auch keine Un-terschiede hinsichtlich der Hinzuverdienstmöglichkeiten. In Ost undWest sind einheitlich folgende Sachverhalte zu unterscheiden:

1. Der o. g. Aufstockungsbetrag entfällt, wenn durchschnittlich imMonat mehr als 466,67 Euro dazu verdient werden. Dann stehtnur noch das aufgrund der Wehrdienstzeit in der Bundeswehr er-diente Ruhegehalt zu.

2. Das Ruhegehalt wird gekürzt, wenn soviel dazu verdient wird,dass die Einkünfte insgesamt (Ruhegehalt und Erwerbseinkom-men) über der in § 53 SVG festgelegten Höchstgrenze liegen undzwar unabhängig von den oben genannten rentenrechtlichen Vor-dienstzeiten i. S. d. § 26a SVG. Bezogen auf das Bundeswehrre-form-Begleitgesetz würden dann die darin geregelten erhöhtenHöchstgrenzen gelten.

Die Bundesregierung hat sich zu einer einheitlichen Fortentwicklungder verschiedenen Alterssicherungssysteme verpflichtet. Da die inNummer 1 genannte Hinzuverdienstgrenze einer Regelung im Ren-tenrecht nachgebildet ist, wäre eine Erhöhung dieses Betrages allen-falls bei einer entsprechenden Änderung im Rentenrecht denkbar.

109. AbgeordneterUlrich

Kelber

(SPD)

Wie viele Dienstposten will das Bundesministe-rium der Verteidigung (BMVg) tatsächlich in2012 von Bonn nach Berlin verlagern, und wel-che Kosten (Miete, Umbaumaßnahmen, tech-nische Ausstattung) entstehen für die Unter-bringung dieser Dienstposten in Berlin?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Thomas Kossendeyvom 10. April 2012

Im Rahmen der Neuorganisation des Bundesministeriums ist ge-plant, rund 360 ministerielle Dienstposten zum Herbst 2012 an denzweiten Dienstsitz nach Berlin zu verlagern. Die Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter sollen in einem Mietobjekt untergebracht werden.Ein Mietvertrag ist noch nicht abgeschlossen. Dementsprechendkönnen im Moment Kosten weder für die Anmietung noch für Um-baumaßnahmen oder die IT-Ausstattung beziffert werden.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 78 –

110. AbgeordneteKatja

Keul

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liegt der Bundesregierung bereits eine AnfrageJordaniens nach ausgemusterten Flugabwehr-systemen des Typs Patriot vor (www.lefigaro.fram 23. Februar 2012), und wie beurteilt siedieses Ansinnen im Hinblick auf eine dann zutreffende Genehmigungsentscheidung?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Christian Schmidt

vom 8. März 2012

Der Generalstab der jordanischen Streitkräfte hat seine Absicht zumErwerb von vier überschüssigen Flugabwehrraketensystemen desTyps Patriot Config 2+ aus den Beständen der Bundeswehr gegen-über dem Militärattachéstab in Amman schriftlich erklärt.

Jordanien stellt in der für Europa zunehmend wichtigen, aber durchInstabilität gekennzeichneten Nah- und Mittelostregion einen stabili-sierenden Faktor dar. Das Land selbst ist für seine Nachbarn keineBedrohung, da die jordanische Militärpolitik einen eindeutig defensi-ven Charakter hat.

Über Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfallund im Lichte der jeweiligen Situation. Grundlage hierfür sind diePolitischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export vonKriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern aus dem Jahr 2000 undder Gemeinsame Standpunkt 2008/944/GASP des Rates der Euro-päischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Re-geln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Mili-tärgütern.

111. AbgeordneterPaulSchäfer

(Köln)

(DIE LINKE.)

Welche Konsequenzen hat die geplante Verle-gung des logistischen Drehkreuzes der kanadi-schen Streitkräfte an den Flughafen Köln/Bonn für den Tag- und Nachtflugbetrieb, ins-besondere im Hinblick auf die zusätzliche Zahlan Flügen, und den damit verbundenen An-stieg der Lärmbelastung für die Anwohnerin-nen und Anwohner in den Einflugschneisen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Thomas Kossendeyvom 12. April 2012

Die kanadischen Streitkräfte nutzen bereits seit dem Jahr 2008 in un-regelmäßigen Abständen den Flughafen Köln/Bonn. Gemäß den ka-nadischen Aussagen sind für die Deckung der aktuellen Einsatzver-sorgung der kanadischen Streitkräfte zwei bis vier Flüge im Monatnotwendig. Beginnend im Oktober/November 2012 könnten dann ineinem Zeitraum von sechs Wochen voraussichtlich noch maximalzehn Flüge für Personal und ein bis drei Materialflüge erforderlichsein. Diese zusätzlichen Flüge werden jedoch nicht zwingend überden Flughafen Köln/Bonn abgewickelt, sondern auch über Flugplät-ze außerhalb Deutschlands. Aufgrund der Erfahrungen mit dem bis-

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 79 –

herigen kanadischen Flugaufkommen, für das auch in der Vergan-genheit schon zum Teil der Flughafen Köln/Bonn genutzt wurde,wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht von einer spürbaren Erhöhungdes Gesamtflugaufkommens auf dem Flughafen Köln/Bonn ausge-gangen.

112. AbgeordneterPaul

Schäfer

(Köln)

(DIE LINKE.)

Welche Kosten sind mit der geplanten Verlage-rung des logistischen Drehkreuzes der kanadi-schen Streitkräfte von Spangdahlem nachKöln/Bonn verbunden, und welcher Anteil ent-fällt jeweils auf den Bund, das Land und dieFlughafen Köln/Bonn GmbH?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Thomas Kossendeyvom 12. April 2012

Über mögliche Kosten für eine Verlagerung des logistischen Dreh-kreuzes der kanadischen Streitkräfte zum Flughafen Köln/Bonnliegen dem Bundesministerium der Verteidigung zzt. keine Angabenvor. Sämtliche anfallenden Kosten werden in Gänze von Kanadaübernommen.

113. AbgeordneterPaulSchäfer

(Köln)

(DIE LINKE.)

War die Flughafen Köln/Bonn GmbH bereitsim Vorfeld über die geplante Vereinbarungzwischen dem Bundesministerium der Vertei-digung und der kanadischen Seite informiertund darin eingebunden, und wenn nicht, wa-rum nicht?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Thomas Kossendey

vom 12. April 2012

Zwischen dem BMVg und dem kanadischen Verteidigungsministe-rium sind keine Vereinbarungen getroffen worden. Der Bundesmi-nister der Verteidigung hat lediglich die Unterstützung eines solchenkanadischen Ansinnens zugesagt. Zwischen Vertretern Kanadas undder Flughafengesellschaft Köln/Bonn hatte es bereits im Oktoberletzten Jahres erste Vorgespräche auf Arbeitsebene gegeben, in de-nen eine kanadische Delegation das mögliche Interesse an einer Ver-legung von Spangdahlem nach Köln/Bonn geäußert hat. Weitere Ge-spräche zwischen Kanada und der Flughafengesellschaft Köln/Bonnwurden am 1. März 2012 geführt.

114. AbgeordneterCarsten

Schneider

(Erfurt)

(SPD)

Wie viele evangelische Soldaten und Militär-geistliche gab es zu einem jährlichen Stichtagim Zeitraum 2001 bis 2011, und wie viele sindes heute (März 2012)?

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 80 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Thomas Kossendey

vom 10. April 2012

Aktuell dienen laut eigenen Angaben 63 210 evangelische Soldatin-nen und Soldaten in der Bundeswehr. Sie werden von 95 evangeli-schen Militärgeistlichen betreut. Die weiteren gewünschten Angabenbitte ich der beigefügten Tabelle zu entnehmen.

115. AbgeordneterCarsten

Schneider

(Erfurt)

(SPD)

Wie hat sich diese Relation jährlich seit 2001bis März 2012 entwickelt, und auf wie vieleevangelische Soldaten entfiel und entfällt der-zeit ein Militärgeistlicher?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsThomas Kossendey

vom 10. April 2012

Derzeit werden durchschnittlich laut eigenen Angaben 665 evangeli-sche Soldatinnen und Soldaten durch einen evangelischen Militär-geistlichen betreut. Die Entwicklung in den Jahren 2001 bis 2012 istin der beigefügten Tabelle dargestellt.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 81 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

116. AbgeordneteDr. Martina

Bunge(DIE LINKE.)

Werden durch sogenannte Raucherkabinen,wie zum Beispiel auf dem Münchener Flugha-fen, die Bestimmungen zum Nichtraucher-schutz nach dem Bundesnichtraucherschutzge-setz eingehalten, obwohl die Kabinen in einemgeschlossenen Raum in der Nähe der Termi-nals aufgestellt sind, nur teilgeschlossen sind,die Türen häufig durch Ein- und Austreten of-fenstehen, die Luft in den Kabinen lediglichgefiltert an den Außenraum abgegeben wirdund nicht nur in unmittelbarer Nähe der Rauch-geruch wahrnehmbar ist, und wenn nicht, wie

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 82 –

wären nach dem Bundesnichtraucherschutz-gesetz zulässige Raucherkabinen auszugestal-ten?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ulrike Flach

vom 5. April 2012

Es handelt sich bei den Flughäfen weder um öffentliche Einrichtun-gen des Bundes noch um Verkehrsmittel; daher ist für den Bereichder Flughäfen nicht das Bundesnichtraucherschutzgesetz, sondernsind entsprechende landesgesetzliche Regelungen anzuwenden. Fürden im Beispiel genannten Flughafen München gelten die Regelun-gen im bayerischen Gesetz zum Schutz der Gesundheit (Gesund-heitsschutzgesetz – GSG).

Nach dem Bundesnichtraucherschutzgesetz müssen Raucherräumegesondert gekennzeichnet und abgetrennt sein.

117. AbgeordneterSteffen-Claudio

Lemme

(SPD)

Was entgegnet die Bundesregierung auf Forde-rungen der Kassenärztlichen Vereinigungen,die sich zur Arbeitsgemeinschaft Länder-übergreifender Angemessener Versorgungsan-spruch (LAVA) zusammengeschlossen haben,nach einer einseitigen Anhebung ihrer Vergü-tung auf den Bundesdurchschnitt ohne Umver-teilungsmechanismus zu Lasten der übrigenKassenärztlichen Vereinigungen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ulrike Flach

vom 5. April 2012

In der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses des DeutschenBundestages am 5. März 2012 wurde zu diesem Thema bereits Stel-lung genommen.

Hintergrund der von den im LAVA-Bündnis zusammengeschlosse-nen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) geforderten Anhebungder morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen je Versichertem aufden Bundesdurchschnitt ist, dass sich die Träger des Bewertungsaus-schusses für ärztliche Leistungen nicht auf das mit dem GKV-Finan-zierungsgesetz vorgesehene und dem Bundesministerium für Ge-sundheit (BMG) bis zum 30. April 2011 vorzulegende Konzept füreine schrittweise Konvergenz der Vergütungen verständigen konn-ten. Der Auftrag war Teil der im Koalitionsvertrag zwischen CDU,CSU und FDP vereinbarten Überprüfung der Honorarreform mitdem Ziel, ein einfaches, verständliches Vergütungssystem zu schaf-fen, das die Leistungen adäquat abbildet, wobei regionale Besonder-heiten berücksichtigt werden.

Nach der Auffassung des BMG sind bei der künftigen Anpassungder morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen durch die gemeinsameSelbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen die unterschied-lichen regionalen Inanspruchnahme-, Leistungs- und Morbiditäts-strukturen zu berücksichtigen. Deshalb wurde mit dem GKV-Versor-

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 83 –

gungsstrukturgesetz die Regionalisierung der Honorargestaltungdurch die Rücknahme zentraler Vorgaben gesetzlich verankert. DieAufgabe der Fortschreibung des regionalen Behandlungsbedarfs,welcher die Höhe der Gesamtvergütung bestimmt, wurde damit andie Regionen übertragen. Wesentlicher Maßstab hierfür ist die regio-nale Entwicklung der Morbiditätsstruktur der Versicherten. Ziel isteine Anpassung der Gesamtvergütungen entsprechend dem tatsäch-lichen Beitrag der Vertragsärztinnen und -ärzte an der medizinischenVersorgung der Versicherten in den einzelnen Regionen. Die regio-nalen Vertragspartner sind somit befugt, mögliche Unterschiedebei der tatsächlichen Inanspruchnahme vertragsärztlicher Leistungendurch Versicherte bei den Honorarverhandlungen zur Vergütung ärzt-licher Leistungen zu berücksichtigen.

Bei einer Umsetzung der geforderten Konvergenz ohne einen Um-verteilungsmechanismus innerhalb des KV-Systems wäre von jähr-lichen Mehrbelastungen für die gesetzlichen Krankenkassen in Höhevon mindestens 500 Mio. Euro auszugehen.

118. AbgeordneteKathrin

Vogler

(DIE LINKE.)

Wie beurteilt die Bundesregierung Berichte da-rüber, dass die Deutsche Stiftung Organtrans-plantation (DSO) eine Consultingfirma beauf-tragt habe, um Positionen zum Thema Organ-und Gewebetransplantation von Organisatio-nen und Personen zu analysieren, Gefahrendurch „politische Gegner“ auszuloten und ummit weiteren Lobbyaktivitäten Einfluss auf Ge-setzgebungsverfahren der Bundesregierungund solche „aus der Mitte des Parlaments“ zunehmen, angesichts der Tatsache, dass es sichbei der DSO um eine bundesweite Koordinie-rungsstelle und somit um eine Einrichtung han-delt, die im öffentlichen Auftrag tätig ist?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ulrike Flach

vom 5. April 2012

Es ist nicht die Aufgabe der Bundesregierung, vertrauliche, nicht andie Bundesregierung, sondern das zuständige Aufsichtsgremium ge-richtete Berichte öffentlich zu kommentieren.

119. AbgeordneteKathrin

Vogler

(DIE LINKE.)

Auf welche Weise kann die Bundesregierungauf den Stiftungsrat der DSO einwirken, umergänzend zu dem den Mitgliedern des Aus-schusses für Gesundheit am 27. März 2012übermittelten Vorentwurf des Berichts überVorwürfe gegen Organe der Deutschen Stif-tung Organtransplantation auch Einblick in dieim Bericht erwähnten 74 Anlagen zu erhalten,und welche rechtlichen Möglichkeiten hat dieBundesregierung, den Stiftungsrat zu einerVeröffentlichung des Berichts, der bislang nurden Ausschussmitgliedern und der Bundes-

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 84 –

regierung als Vorentwurf ausschließlich zurvertraulichen Verwendung übermittelt wurde,zu bewegen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ulrike Flach

vom 5. April 2012

Die Bundesregierung kann den Stiftungsrat der Deutschen StiftungOrgantransplantation bitten, Unterlagen zur Verfügung zu stellen;von dieser Möglichkeit kann auch der Ausschuss für Gesundheit desDeutschen Bundestages Gebrauch machen. Der Bundesregierungstehen keine rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung, den Stiftungs-rat der Deutschen Stiftung Organtransplantation dazu zu veranlas-sen. Im Übrigen ist der Bundesregierung nicht bekannt, ob eine, undwenn ja, welche Version des Berichts (mit oder ohne Anlagen) demAusschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages von der DSObzw. deren Stiftungsrat zwischenzeitlich übermittelt wurde.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr,Bau und Stadtentwicklung

120. AbgeordneterSören

Bartol

(SPD)

Liegen der Bundesregierung wissenschaftlicheUntersuchungen vor, welche die Reichweiteder ökologischen Lenkungswirkung der Luft-verkehrsteuer dokumentieren, und inwiefernhat die Luftverkehrsteuer den CO2-Ausstoßdes Luftverkehrs in Deutschland seit dem1. Januar 2011 gesenkt?

121. AbgeordneterSören

Bartol

(SPD)

Wie wertet die Bundesregierung die Kritik,dass die Luftverkehrsteuer sich nicht an demkonkreten CO2-Ausstoß des Flugzeuges orien-tiert und somit Airlines mit neueren Flugzeu-gen mit geringerem Kerosinverbrauch im Ver-gleich zu älteren Maschinen für ihre positiveÖkobilanz nicht belohnt werden?

122. AbgeordneterSören

Bartol

(SPD)

Teilt die Bundesregierung die Wahrnehmung,dass deutsche Airlines aufgrund ihres hohenAnteils am innerdeutschen Flugverkehr pro-portional zu ihren internationalen Wettbewer-bern durch die Luftverkehrsteuer als Gesamt-unternehmen höhere Belastungen im Verhält-nis zum Gesamtumsatz tragen müssen?

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 85 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 10. April 2012

Die Fragen 120 bis 122 werden wegen ihres Sachzusammenhangs ge-meinsam beantwortet.

Um die Folgen der Luftverkehrsteuer beurteilen zu können, wird dasBundesministerium der Finanzen unter Beteiligung des Bundesminis-teriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, des Bun-desministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und desBundesministeriums für Wirtschaft und Technologie dem DeutschenBundestag gemäß § 19 Absatz 4 des Luftverkehrsteuergesetzes biszum 30. Juni 2012 einen Bericht über die Auswirkungen der Luftver-kehrsteuer auf den Luftfahrtsektor und die Entwicklung der Steuer-einnahmen aus der Luftverkehrsteuer vorlegen.

Bei der Erstellung dieses Berichts werden neben den Auswirkungender Steuer auf die Luftfahrtunternehmen und die Flughäfen auchweitere Faktoren, z. B. die Umweltwirkungen, untersucht. Die Er-gebnisse dieser Untersuchung sowie Kritiken und wissenschaftlicheAnalysen werden in den Bericht an den Deutschen Bundestag einflie-ßen.

Vor der Übergabe des Berichts an den Deutschen Bundestag ist eineBewertung der Auswirkungen der Luftverkehrsteuer oder die Kom-mentierung einzelner Stellungnahmen nicht möglich.

123. AbgeordneterHerbert

Behrens

(DIE LINKE.)

Wird das Projekt Ausbau der BahnstreckeLöhne–Hameln–Elze zur Gütertransitstrecke(Bad Oeynhausen Südtrasse) neu diskutiert,wenn die Aussage des Bundesministers Dr.Peter Ramsauer bei der Vorstellung des Hand-buches Bürgerbeteiligung „Das Abarbeiten dergesetzlichen Beteiligungsverfahren allein reichtheute nicht mehr aus. Wir müssen die Prozesseverbessern, und zwar bezogen auf den je-weiligen Einzelfall.“ berücksichtigt wird, und,u. a. weil aufgrund des frühen Planungsstandesnoch keine Aussage getroffen worden ist, wel-che der beiden möglichen Ausbauoptionen indie weitere Planung aufgenommen wird?

124. AbgeordneterHerbert

Behrens

(DIE LINKE.)

Trifft die Aussage zu, dass der gültige Bundes-verkehrswegeplan nach wie vor die Prioritätauf die Aus- und Neubaustrecke Minden–Has-te legt, weil eine Ertüchtigung einer Nebenstre-cke mit einem ausschließlich im Segment desSchienengüterverkehrs erkannten Teilnutzenkeine nachhaltige Problemlösung darstellt, undwenn ja, wie wird dies begründet?

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 86 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 10. April 2012

Die Fragen 123 und 124 werden wegen ihres Sachzusammenhangsgemeinsam beantwortet.

Die Aus-/Neubaustrecke (ABS/NBS) Minden–Haste–Seelze (Nord-strecke) ist ein Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs des aktuellenBedarfsplans für die Bundesschienenwege. Im Ergebnis der 2010 ab-geschlossenen Bedarfsplanüberprüfung konnte die gesamtwirtschaft-liche Vorteilhaftigkeit für diese Strecke nicht nachgewiesen werden.

Die ABS Löhne–Hildesheim–Braunschweig–Wolfsburg (Südstrecke)ist als südliche Umfahrung von Hannover für den Schienengüterver-kehr eine Alternativroute zur Strecke Minden–Wunstorf–Lehrte.Die erste Baustufe ist ein Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs desaktuellen Bedarfsplans für die Bundesschienenwege und bereits inder Realisierung, die zweite Baustufe ist ein Vorhaben des WeiterenBedarfs. Im Ergebnis der 2010 abgeschlossenen Bedarfsplanüber-prüfung konnte die gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit für beideBaustufen nachgewiesen werden.

Die Überprüfung der Bedarfspläne fand auf der Basis der gesamt-wirtschaftlichen Bewertungsmethodik des Bundesverkehrswegepla-nes (BVWP) 2003 statt. Mit der gerade begonnenen Erarbeitung desneuen BVWP 2015 werden auch methodische Ansätze überprüft, diemöglicherweise zu weitergehenden Bewertungskriterien führen kön-nen. In diesem Zusammenhang werden sowohl die ABS Löhne–Braunschweig–Wolfsburg als auch die ABS/NBS Minden–Haste–Seelze erneut zu untersuchen sein.

Die Bundesländer, die Deutsche Bahn AG (DB AG), Abgeordneteund Dritte werden die Möglichkeit haben, ihre Vorschläge für Aus-und Neubaumaßnahmen zur Aufnahme in den neuen BVWP einzu-bringen.

Ziel ist es, den schon derzeit überlasteten Hauptkorridor Berlin–Hannover–Ruhrgebiet/Wuppertal–Köln–Bonn und die Nord-Süd-Verkehre im Knoten Hannover durch geeignete Aus-/Neubaumaß-nahmen verkehrlich sinnvoll und leistungsfähig auszugestalten. Diesbetrifft Güter- und Personenverkehr gleichermaßen.

125. AbgeordneterKlaus

Ernst

(DIE LINKE.)

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregie-rung hinsichtlich der Ausschreibungsmodalitä-ten anderer europäischer Bahnanbieter bei derBeschaffung von Schienen vor, und verfügt dieBundesregierung über Erkenntnisse, die dafürsprechen, dass es aufgrund langjähriger Ver-tragsbindungen bei Bahninfrastrukturprojek-ten zwischen europäischen Bahnanbietern undSchienenherstellern zu erheblichen Wettbe-werbsverzerrungen für Schienenhersteller aufdem Markt kommt und dadurch andere Schie-nenhersteller benachteiligt werden?

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 87 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 11. April 2012

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor.

126. AbgeordneteGabrieleHiller-Ohm

(SPD)

Wie schätzt die Bundesregierung den Be-schluss in Schleswig-Holstein ein, die für Wind-energie ausgewiesenen Vorrangflächen imLand fast zu verdoppeln, angesichts der schonbestehenden Leitungsengpässe durch die Ver-zögerung des Ausbaus der Verteilnetze durchE.ON in den vergangenen zehn Jahren?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 10. April 2012

Das Energiekonzept der Bundesregierung vom 28. Oktober 2010sieht die Windenergie als wesentlichen Baustein für die Erreichungdes Ziels der Bundesregierung an, die erneuerbaren Energien zu stär-ken. Dem entspricht die Ausweisung ausreichend großer Flächen fürdie Windenergie durch die Landesplanungen.

Was den notwendigen Netzausbau betrifft, so schafft das Netzaus-baubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) die Voraus-setzungen für einen schnelleren Ausbau vor allem bei den Strom-übertragungsnetzen.

127. AbgeordneterDr. Anton

Hofreiter

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich welchen Bundesländern wird das BiozidDiflubenzuron zur Bekämpfung des Eichen-prozessionsspinners oder anderer Arten durchdie Autobahnverwaltungen eingesetzt, und wiebewertet die Bundesregierung die Nebenwir-kungen dieses Giftes auf potentiell betroffeneMenschen (insbesondere Nutzer der Autobah-nen, Betriebspersonal, Anwohner)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 11. April 2012

Von den 16 Bundesländern haben bis auf Hamburg und Sachsen-An-halt alle Länder auf eine Abfrage des Bundesministeriums für Ver-kehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) geantwortet.

Danach setzt nur Bayern das Biozid Diflubenzuron 80 zur Bekämp-fung des Eichenprozessionsspinners unter strenger Beachtung derAuflagen und Anwendungsbestimmungen sowie ergänzender Erlasseder bayerischen Obersten Baubehörde ein, welche zum Ziel haben,den Schutz der Beschäftigten, der Verkehrsteilnehmer und der An-wohner sicherzustellen.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 88 –

128. AbgeordneterDr. Egon

Jüttner

(CDU/CSU)

Was unternimmt die Bundesregierung, damitunmittelbar nach dem Abschluss des Plan-rechtsverfahrens für das Projekt „NeubauBahnsteig F“ im Zuge des Ausbaus des Kno-tens Mannheim der Abschluss einer Finanzie-rungsvereinbarung zwischen dem Bund undder Deutschen Bahn AG erfolgen kann?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 6. März 2012

Das Projekt „Neubau Bahnsteig F“ im Mannheimer Hauptbahnhofbefindet sich aktuell in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung.Nach der Erteilung des Baurechts ist es die gemeinsame Auffassungder DB Netz AG und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau undStadtentwicklung, dass die Teilmaßnahme im Rahmen der dann ver-fügbaren Haushaltsmittel möglichst zeitnah realisiert werden soll.

129. AbgeordneterDr. Egon

Jüttner

(CDU/CSU)

Welcher Sachstand zum angekündigten Aus-bau der Schleusen und zur Ertüchtigung desNeckars in der Region Mannheim in Bezugauf die Art der Arbeiten, deren Umfang, Kos-ten und auf den geplanten Baubeginn ist derBundesregierung bekannt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jan Mücke

vom 5. April 2012

Der Bundesregierung liegen folgende Informationen vor:

1. Schleuse Feudenheim

Die Tore der rechten Schleusenkammer sollen noch in diesem Jahr,für rd. 2,7 Mio. Euro, ersetzt werden. Der Auftrag für diese Arbeitenist bereits erteilt.

Für das Jahr 2013 ist dann eine Grundinstandsetzung der linkenSchleusenkammer einschließlich der Errichtung eines neuen Ober-und Unterhauptes geplant. Die erforderlichen technischen Planun-gen stehen vor dem Abschluss. Veranschlagt sind hierfür Ausgabenin Höhe von rd. 24 Mio. Euro. Des Weiteren stehen die Planungenfür die Anlage einer Dalbenliegestelle kurz vor dem Abschluss.

2. Stauhaltung Feudenheim

Gutachten zur Überprüfung der Standsicherheit der Dämme derStauhaltung Feudenheim liegen vor. Zurzeit erfolgt die Auswertungder Gutachten. Im Anschluss wird zu entscheiden sein, ob in diesemBereich ggf. Maßnahmen erforderlich werden.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 89 –

3. Hochwassersperrtor Ladenburg

Für den erforderlichen Ersatz des Hochwassersperrtores läuft zurzeitdie Abstimmung der technischen Konzeption. Der Baubeginn ist für2015 geplant. Die Kosten sind mit rd. 10 Mio. Euro veranschlagt.

130. AbgeordneterDr. Egon

Jüttner

(CDU/CSU)

Ist die Bundesregierung bereit, angesichts derhohen Anzahl verjährter straßenverkehrsrecht-licher Ordnungswidrigkeiten die regelmäßigeFrist der Verfolgungsverjährung, die derzeitgemäß § 26 Absatz 3 des Straßenverkehrsge-setzes (StVG) drei Monate beträgt, auf sechsMonate anzuheben?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 11. April 2012

Verkehrsordnungswidrigkeiten sind massenhaft vorkommende Zuwi-derhandlungen, die in einem einfachen und raschen Verfahren erle-digt werden sollen. Die kurze Verjährungsfrist von drei Monatenträgt diesem Umstand Rechnung und soll die Sachbearbeitung dieserFälle insbesondere im Ermittlungsstadium beschleunigen. Die Bun-desregierung geht davon aus, dass diese Frist in der Regel für eine ef-fiziente Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten ausreicht, zu-mal sie sechs Monate beträgt, wenn ein Bußgeldbescheid ergangenoder öffentliche Klage erhoben worden ist (§ 26 Absatz 3 StVG).

In der Praxis hat die Unterbrechung der Verjährung nach § 33 desGesetzes über Ordnungswidrigkeiten für die Verfolgung von Ver-kehrsordnungswidrigkeiten erhebliche Bedeutung, die in der Regeldurch die Anordnung oder Versendung des Anhörungsbogens er-folgt.

131. AbgeordneterOliver

Kaczmarek

(SPD)

Wie ist der Stand des von der Bundesregierungin ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage derFraktion der SPD auf Bundestagsdrucksache17/4346 für Ende 2011 angekündigten Pla-nungsentwurfs hinsichtlich des Ausbaus derB 236 in der Ortsdurchfahrt Schwerte von derAutobahnanschlussstelle Schwerte bis zumRuhrtal und der damit für 2012 angekündigtenEinleitung des Planfeststellungsverfahrens beider Bezirksregierung Arnsberg?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 10. April 2012

Beim Ausbau der Ortsdurchfahrt Schwerte im Zuge der B 236 han-delt es sich um eine Maßnahme des Um- und Ausbaus von Bundes-fernstraßen, die von der Straßenbauverwaltung des Landes Nord-rhein-Westfalen in eigener Zuständigkeit geplant und ausgeführtwird. Wie das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 90 –

und Verkehr auf Anfrage mitgeteilt hat, wird der Vorentwurf für die-se Ausbaumaßnahme derzeit überarbeitet, insbesondere hinsichtlichdes Lärmschutzes. Mit der Fertigstellung der Entwurfsunterlagenwird nunmehr Ende 2012 gerechnet. Das Planfeststellungsverfahrensoll voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2013 eingeleitet werden.

132. AbgeordneterUlrich

Kelber

(SPD)

Welche Kriterien haben zu einer Aufnahme indie Liste der weiteren Vorhaben des Inves-titionsrahmenplans 2011–2015 geführt, undwarum ist dort die A 565 in Bonn trotz derextrem hohen Belastung (durchschnittliche täg-liche Verkehrsstärke über 90 000 Kfz) nichtaufgeführt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 10. April 2012

Der Investitionsrahmenplan (IRP) 2011–2015 ist wie sein Vorgängerkein Finanzierungsplan, sondern steckt den Planungsrahmen für In-vestitionen des Bundes für die Bundesschienenwege, Bundeswas-serstraßen und Bundesfernstraßen bis 2015 ab. Demzufolge sind imIRP nur die Maßnahmen enthalten, die im Bau sind, die Baurechthaben oder dieses bis 2015 erreichen können. Unter der Kategorie D„Weitere wichtige Vorhaben“ sind Vorhaben aufgeführt, die sichüberwiegend in frühen Planungsstadien befinden (z. B. Vorentwurf,Vorentwurf genehmigt, Linienbestimmung), deren Planung aber wei-ter vorangetrieben bzw. abgeschlossen werden soll. Ziel ist es, dieseProjekte nach 2015 beginnen zu können.

Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist lediglich der sechsstrei-fige Ausbau der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Beuel-Nord und dem Autobahndreieck Bonn-Nordost in den Vordringli-chen Bedarf mit geschätzten Kosten in Höhe von rd. 37 Mio. Euroeingestuft. Dieses Vorhaben befindet sich noch im frühen Stadiumder Vorplanung, so dass eine Berücksichtigung im IRP nicht möglichwar. Im Rahmen der Beteiligung der Länder hat die Landesregie-rung von Nordrhein-Westfalen die Aufnahme der A 565 auch nichtvorgeschlagen.

133. AbgeordneteDr. Bärbel

Kofler

(SPD)

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viel Pro-zent des Flugverkehrs des Flughafens Salzburgüber Freilassing abgewickelt werden, und wel-che Aufteilung hält die Bundesregierung hin-sichtlich der Belastung für die Anrainer inFreilassing für gerecht?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 13. April 2012

Auf der Grundlage der Flugbewegungszahlen am Flughafen Salz-burg im Jahr 2010 seitens der österreichischen Flugsicherung AustroControl ist im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent-wicklung folgende prozentuale Aufteilung berechnet worden:

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 91 –

Gesamtanzahl der Flugbewegungen (bestehend aus An- und Abflügen,jeweils als eine Bewegung gerechnet): 60 549. Hiervon wurden 47,7Prozent als Sichtflugverkehr durchgeführt, die bis auf Einzelausnah-men alle ausschließlich über österreichischem Gebiet erfolgt sind.

Von den verbleibenden 31 712 An- und Abflugbewegungen im In-strumentenflugverkehr erfolgten 45 Prozent als Anflüge unmittelbarüber Freilassing, und 13 Prozent wurden als Abflugverkehr auf einerStrecke zwischen den Orten Freilassing und Mitterfelden hindurch-geführt.

Für den Bundesminister Dr. Peter Ramsauer ist es wichtig, dass eszu einer spürbaren Entlastung der Anrainergemeinden kommt, in-dem künftig noch mehr Flugbewegungen über österreichisches Ge-biet abgewickelt werden, soweit die besonderen Bedingungen füreine sichere Flugverkehrsabwicklung dies aufgrund der topografi-schen Bedingungen der Lage des Flughafens Salzburg zulassen.

134. AbgeordneteDr. Bärbel

Kofler

(SPD)

Was waren im Detail Inhalt und Ergebnis desGesprächs zwischen dem Bundesminister fürVerkehr, Bau und Stadtentwicklung Dr. PeterRamsauer und Salzburgs VerkehrsreferentLandeshauptmann-Stellvertreter Dr. WilfriedHaslauer, die laut Presseberichten des ORFvom 21. März 2012 und „ChiemgauOnline“vom 22. März 2012 in Berlin stattgefundenhaben?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 13. April 2012

Der Bundesminister Dr. Peter Ramsauer und der Landeshaupt-mann-Stellvertreter des Landes Salzburg Dr. Wilfried Haslauer ha-ben bei dem Treffen am 20. März 2012 in Berlin über deutsch-öster-reichische Verkehrsthemen gesprochen. Zu den Themen und Ergeb-nissen des Gesprächs wird auf die Medieninformation des LandesSalzburg vom 21. März 2012 verwiesen.

135. AbgeordneteUte

Kumpf

(SPD)

Wie setzt sich die Fachjury für das ProgrammSchaufenster Elektromobilität der Bundesre-gierung zusammen, und bis wann fällt dieseJury die endgültige Auswahl für die Schau-fenster, nachdem den Projektbewerbern alsTermin März 2012, den Mitgliedern des Aus-schusses für Verkehr, Bau und Stadtentwick-lung Ende April 2012 genannt wurde?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 10. April 2012

Die unabhängige Fachjury, bestehend aus Vertreterinnen und Ver-tretern der Wissenschaft, der kommunalen Spitzenverbände, des

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 92 –

ADAC, des WWF, des BDI und den beiden Koordinatoren derdeutschen Wirtschaft für Elektromobilität, hat am 29. März 2012 ge-tagt und der Bundesregierung ihr Votum über die zu förderndenSchaufenster übergeben. Eine Übersicht über die Besetzung derFachjury ist beigefügt und ist ebenfalls auf den Internetseiten dervier beteiligten Bundesministerien (BMVBS, BMWi, BMU undBMBF) zum Download bereitgestellt.

Die Bundesregierung ist den Empfehlungen der 13-köpfigen Fachju-ry gefolgt. Demnach wurden folgende vier Bewerbungen ausgewählt:

• Living Lab BW E-Mobil (Baden-Württemberg),

• Internationales Schaufenster der Elektromobilität (Berlin/Bran-denburg),

• Unsere Pferdestärken werden elektrisch (Niedersachsen),

• Elektromobilität verbindet (Bayern/Sachsen).

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 93 –

136. AbgeordneteUte

Kumpf

(SPD)

Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass,wie angekündigt, 180 Mio. Euro aus demEnergie- und Klimafonds (EKF) für das Pro-gramm Schaufenster Elektromobilität der Bun-desregierung zur Verfügung stehen werden,

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 94 –

bzw. wie viele Mittel aus dem EKF fließen indie Schaufenster, nachdem der EKF nicht dieerhofften Einnahmen bringt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 10. April 2012

Die Bundesregierung plant weiterhin – trotz der gegenüber den Er-wartungen zurückgebliebenen Einnahmesituation im Energie- undKlimafonds –, für den Förderwettbewerb Schaufenster Elektromobi-lität das ursprünglich vorgesehene Fördervolumen von 180 Mio. Eu-ro zur Verfügung zu stellen.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sit-zung am 21. März 2012 einen entsprechenden Bericht des Bundes-ministeriums der Finanzen zum EKF zur Kenntnis genommen undin einem diesbezüglichen Beschluss begrüßt, dass mit der von derBundesregierung vorgeschlagenen einvernehmlichen Neuaufteilungder Barmittel und Verpflichtungsermächtigungen im Energie- undKlimafonds sowie der Bereitstellung des Liquiditätsdarlehens nun-mehr Planungssicherheit für die 2012 aus dem EKF zu finanzieren-den Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität besteht.

137. AbgeordneteKirstenLühmann

(SPD)

Warum erklärt die Bundesregierung in einemSchreiben an den zuständigen Minister inNiedersachsen vorab das „Aus“ für die auchvon ihr als „hochwirtschaftlich“ erklärte neueSchleuse Scharnebeck des Elbe-Seitenkanalsbereits vor der Fertigstellung der Kategorisie-rungsliste der Bundeswasserstraßen, obwohlanderen Ministern im Rahmen der Erstellungdes Investitionsrahmenplans 2011–2015 mitge-teilt wird „Konkrete Aussagen zu Bundeswas-serstraßenprojekten sind erst nach Abschlussder Priorisierung möglich. Derzeit wird dieder Kategorisierungsliste zugrunde liegendeNetzkategorisierung aller Bundeswasserstra-ßen unter Beteiligung der Länder nochmalsüberprüft“?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jan Mückevom 4. April 2012

Eine Abschätzung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Mitte imRahmen der Überlegungen zur Verbesserung der Hinterlandanbin-dungen ließ erwarten, dass der Bau eines größeren Abstiegsbauwerksbereits vor Ablauf der Restnutzungsdauer des bestehenden Hebewer-kes wirtschaftlich ist. Dabei ist zu beachten, dass sowohl ein Neubauals auch die daraufhin veranlassten Untersuchungen immer unterdem Vorbehalt der realistischen Verfügbarkeit von Haushaltsmittelnstanden.

Die sich aktuell abzeichnende Haushaltssituation, insbesondere fürAusbaumaßnahmen, macht es notwendig, die vorhandenen Pla-

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 95 –

nungskapazitäten auf dringendere Projekte zur Substanzerhaltungund Gewährleistung der Sicherheit zu konzentrieren. Somit könnenfür die Weiterverfolgung der Planung einer zusätzlichen Schleuse oh-ne zusätzliche Mittel keine Planungskapazitäten zur Verfügung ge-stellt werden.

138. AbgeordneterHolger

Ortel

(SPD)

Spielt der vom Netzbeirat bei der DB NetzAG vor einigen Jahren in die Diskussiongebrachte Ostkorridor bei den Suchen nachAlternativen zur Y-Trasse (Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hamburg–/Bremen–Hanno-ver) eine Rolle, und wenn nein, warum nicht?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 11. April 2012

Die Untersuchungen zur Y-Trasse analysieren, welche Konfigurationdie verkehrlichen Anforderngen am effizientesten erfüllt. Die füreinen Ostkorridor von der DB Netz AG vorgeschlagenen Investitio-nen in die Schieneninfrastruktur sollen Kapazitäten für die Zeit biszur Verfügbarkeit großer Projekte wie der Y-Trasse schaffen.

139. AbgeordneterFlorian

Pronold(SPD)

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesre-gierung aus dem Antrag der Fraktionen derCDU/CSU und FDP auf Bundestagsdrucksa-che 17/7183 vom 28. September 2011, in demin Abschnitt III die Bundesregierung auf-gefordert wird, darauf hinzuwirken, „dass inallen Forschungseinrichtungen die wissen-schaftliche Qualitätssicherung einem hohenStandard entspricht und, wo nötig, intensiviertwird. Dabei sind [...] wissenschaftliche Lei-tungspositionen im Rahmen öffentlicher Aus-schreibungen durch ausgewiesene Wissen-schaftler zu besetzen“, und hält sich die Bun-desregierung an die dort beschriebene Auffor-derung, insbesondere was die Besetzung vonwissenschaftlichen Leitungspositionen betrifft?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Andreas Scheuervom 16. Februar 2012

Über den Antrag auf Bundestagsdrucksache 17/7183 hat der Deut-sche Bundestag noch nicht abschließend beraten. Die Bundesregie-rung kann daher noch keine Schlussfolgerungen aus diesem Antragziehen.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 96 –

140. AbgeordneterFlorian

Pronold

(SPD)

Ist es zutreffend, dass die Stelle des Leiters desBundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumfor-schung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesenund Raumordnung (BBR) ohne ein beamten-rechtlich erforderliches Ausschreibungsverfah-ren vergeben wurde, und wenn ja, wie erklärtdie Bundesregierung diese Vorgehensweise un-ter Berücksichtigung der Aufforderung durchdie Fraktionen der CDU/CSU und FDP aufBundestagsdrucksache 17/7183?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Andreas Scheuer

vom 16. Februar 2012

Die Stelle des Leiters des BBSR ist im Einklang mit § 4 der Bundes-laufbahnverordnung ohne Ausschreibung vergeben worden.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 139 verwiesen.

141. AbgeordneterFlorian

Pronold

(SPD)

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsa-che, dass die Stelle des Leiters des Bundesinsti-tutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung(BBSR) im Bundesamt für Bauwesen undRaumordnung (BBR) mit einem Verwaltungs-juristen und nicht, wie von den Fraktionen derCDU/CSU und FDP auf Bundestagsdrucksa-che 17/7183 gefordert, mit einem ausgewiese-nen Wissenschaftler besetzt wurde?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Andreas Scheuer

vom 16. Februar 2012

Zu den wesentlichen Aufgaben des Instituts gehört insbesondere dieZuarbeit für das BMVBS bei Aufgaben der Stadt- und Raumentwick-lung sowie des Wohnungs-, Immobilien- und Bauwesens und die Be-reitstellung zentraler, wissensbasierter Dienste und Hilfen für Bun-desbehörden sowie die Wahrnehmung administrativer Aufgaben fürdie Forschung und Programmsteuerung des BMVBS.

Wie sich seit der Gründung des Instituts gezeigt hat, bedarf es vonSeiten der Institutsleitung in Bezug auf das breit gefächerte Aufga-benspektrum des BBSR und einer Personalverantwortung für rd.200 Beschäftigte in verstärktem Maße auch einer ausgeprägten Per-sonalführungs- und Managementkompetenz.

Die fachlich-inhaltliche Kompetenz, die in entsprechenden fachbezo-genen Hochschulstudien erworben wird, von der Raumordnung überden Städtebau, das Wohnungswesen bis zu bautechnischen Fragen,ist im Übrigen auf der Abteilungsebene angesiedelt. Da die Aufga-benerfüllung in enger Abstimmung mit dem BMVBS erfolgt, das zu-gleich die fachaufsichtlichen Steuerungs- und Aufsichtsfunktionenüber das BBSR wahrnimmt, kommt für die Leitungsfunktion idealer-

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 97 –

weise nur eine erfahrene Führungspersönlichkeit, die zuvor in leiten-der Funktion in einer (Bundes-)Oberbehörde sowie im ministeriellenBereich in entsprechender Funktion tätig war, in Betracht. Dies istbei der Besetzung berücksichtigt worden, denn es handelt sich umeine Persönlichkeit mit Führungserfahrung seit 1996.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 139 verwiesen.

142. AbgeordneterFlorian

Pronold

(SPD)

Ist die Grundfinanzierung des barrierefreienAusbaus des Bahnhofs Passau durch die Deut-sche Bahn AG gesichert, und kann der von derDB AG genannte Baubeginn im Juli 2013 ein-gehalten werden (vgl. Passauer Neue Pressevom 22. März 2012)?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Andreas Scheuer

vom 5. April 2012

Der Bund stellt im Rahmen der mit den Eisenbahninfrastrukturun-ternehmen (EIU) abgeschlossenen Leistungs- und Finanzierungsver-einbarung (LuFV) einen jährlichen Infrastrukturbeitrag i. H. v.2,5 Mrd. Euro für Investitionen in das Bestandsnetz zur Verfügung.Die EIU erhalten durch die fünfjährige Laufzeit der LuFV Planungs-und Investitionssicherheit über einen längerfristigen Zeitraum undkönnen selbst über ihre Investitionstätigkeiten und -schwerpunkte imBestandsnetz entscheiden. Mit der LuFV hat der Bund Anreize ge-schaffen, die Eisenbahnanlagen modern, kundenfreundlich und spe-ziell bei den Bahnhöfen auch barrierefrei zu gestalten.

Die DB Station&Service AG ist Eigentümerin der Personenbahnhö-fe und auch Bauherrin für die anstehenden Baumaßnahmen im Pas-sauer Hauptbahnhof. Pläne und Zeitabläufe zum (barrierefreien)Ausbau und zur Modernisierung fallen somit in den unmittelbarenunternehmerischen Verantwortungsbereich der DB Station&ServiceAG.

Das Projekt für die Modernisierung des Passauer Hauptbahnhofsund die Finanzierung des Gesamtvorhabens ist von der DB Sta-tion&Service AG eingeleitet worden, bedarf aber zur Realisierungdes bewährten Planungs- und Genehmigungsprozesses. Die DB Sta-tion&Service AG versichert, dass nach dem Vorliegen aller erforder-lichen Entscheidungen sowie der abgeschlossenen Planung die Rea-lisierung der Maßnahme schnellstmöglich umgesetzt wird. Die Reali-sierung der Maßnahme erfolgt durch die DB Station&Service AG inAbstimmung mit dem Freistaat Bayern und der Stadt Passau.

143. AbgeordneteMechthild

Rawert

(SPD)

Welche neuen Erkenntnisse liegen dem Bun-desministerium für Verkehr, Bau und Stadtent-wicklung über den Stand des Planfeststellungs-verfahrens durch das Eisenbahn-Bundesamt(EBA) für die Dresdner Bahn, die als lfd.Nummer 44 in den Fünfjahresplan für denAusbau der Schienenwege des Bundes 2011–

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 98 –

2015 – Projektliste und Erläuterungen – auf-genommen wurde, vor, wenn ein Kriterium fürdie Auswahl der Projekte der Investitionsrah-menplanung des Bundes die Möglichkeit desVorliegens von Baurecht bis 2015 ist, und wierealistisch ist diese Planung, wenn man die Tat-sache berücksichtigt, dass – im Fall einer Plan-feststellung ohne Tunnellösung für den Ber-liner Ortsteil Lichtenrade – die BürgerinitiativeDresdner Bahn den Klageweg beschreiten will?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jan Mücke

vom 4. April 2012

Der Planfeststellungsbeschluss für den Planfeststellungsabschnitt 2Lichtenrade der Dresdner Bahn befindet sich beim zuständigen Ei-senbahn-Bundesamt, Außenstelle Berlin, zurzeit in Bearbeitung. DasBundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung rechnetnoch im Laufe des Jahres 2012 mit der Vorlage des Beschlusses. Obdanach Klagen gegen diesen Beschluss erhoben werden, bleibt abzu-warten.

144. AbgeordneteDanielaWagner

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie viele der eingegangenen Anträge auf Zu-schüsse aus den Programmen 430 und 431 derKfW Bankengruppe wurden seit Januar 2012ausgezahlt, und wann ist wieder mit einer Mit-telausschüttung für die genannten Teilpro-gramme zu rechnen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jan Mücke

vom 5. April 2012

Gemäß der Programmbedingungen werden Zuschüsse in den KfW-Programmen Energieeffizient Sanieren (430) und EnergieeffizientSanieren – Baubegleitung (431) in dem auf die Prüfung der Verwen-dungsnachweise folgenden Quartal ausgezahlt. Demnach erfolgt dieAuszahlung der in diesem Jahr beantragten Zuschüsse frühestens imzweiten Quartal 2012.

Alle in den Vorjahren eingegangenen Zuschussanträge werden plan-mäßig aus Haushaltsmitteln bedient.

In diesem Jahr werden die Mittel für Zuschüsse und Kredite imEnergie- und Klimafonds bereitgestellt. Danach stehen in 2012 nachKenntnisnahme einer Vorlage des Bundesministeriums der Finanzendurch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am21. März 2012 für die energetische Gebäudesanierung 1,5 Mrd. Eu-ro für Kredite und Zuschüsse vollständig zur Verfügung. Damit kanneine den Programmbedingungen entsprechende Auszahlung erfol-gen.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 99 –

145. AbgeordneteDr. Valerie

Wilms

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Studien mit welchen Kosten hat dieBundesregierung seit 1990 an die PLANCOConsulting GmbH in Essen im Bereich derWasserstraßen vergeben?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jan Mücke

vom 4. April 2012

Seit 1990 wurden vom Bundesministerium für Verkehr, Bau undStadtentwicklung (einschließlich der Vorgängerministerien) etwa40 Studien mit Bezug zu Bundeswasserstraßen vergeben, an denendie PLANCO Consulting GmbH – teilweise in Arbeitsgemeinschaf-ten – beteiligt war (siehe folgende Aufstellung). Dabei handelte essich um Studien, die sich mit Fragestellungen zur Bewertung vonInfrastrukturmaßnahmen an Wasserstraßen, zur See- und Binnen-schifffahrt, zu Häfen sowie allgemein zur Bundesverkehrswegepla-nung befassen.

In dem Zeitraum seit 2007 sind für die genannten Studien Ausgabenin Höhe von rd. 640 000 Euro geleistet worden. Eine weiter zurück-reichende Ausgabenauswertung ist auf der Basis der verfügbaren Da-ten in der für die Beantwortung einer schriftlichen Einzelfrage zurVerfügung stehenden Frist nicht möglich.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 100 –

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 101 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit

146. AbgeordneterDr. Hans-Peter

Bartels

(SPD)

Wie bewertet die Bundesregierung die Ent-wicklung der Anzahl von Arbeitsplätzen imBereich der Onshore-Windenergiegewinnungin den nächsten 5, 10 und 15 Jahren in Schles-wig-Holstein und bundesweit?

Antwort des Staatssekretärs Jürgen Becker

vom 5. April 2012

Die Bundesregierung stellt keine eigenen Prognosen zur künftigenEntwicklung der Arbeitsplätze im Bereich der erneuerbaren Ener-gien auf.

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* Dasdinie

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 102 –

Eine wissenschaftliche Untersuchung für das Bundesministerium fürUmwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat letztes Jahr in einerPilotmodellierung die dem Bereich Wind onshore zurechenbareBeschäftigung des Jahres 2009 (insgesamt rd. 96 000 Arbeitsplätze)den deutschen Bundesländern zugerechnet (vgl. www.erneuerbare-energien.de/erneuerbare_energien/downloads/doc/47590.php). Hier-bei ergab sich für Schleswig-Holstein ein Wert von rd. 6 000 Arbeits-plätzen. Zur möglichen weiteren Entwicklung bis zum Jahr 2030 ent-hält dieselbe Untersuchung Szenarienrechnungen, die – abhängig vonden jeweils gesetzten Rahmenbedingungen – allerdings zu sehr unter-schiedlichen Ergebnissen kommen.

147. AbgeordneterUweBeckmeyer

(SPD)

Havariekommando ist einerung der Arbeiten im Falle

Inwieweit hat die Bundesregierung die Emp-fehlungen in der Stellungnahme der Umweltex-pertengruppe „Folgen von Schadstoffunfällen“zu „Deepwater Horizon – Erkenntnisse ausder Havarie und den Maßnahmen für die na-tionale Vorsorge- und Bekämpfungsstrategie“umgesetzt, insbesondere mit Blick auf die emp-fohlene Implementierung eines Monitoring-konzeptes in die Vorsorgeplanung und einebessere Kommunikation zwischen den Einsatz-kräften und den lokalen Verwaltungen im Kri-senfall, und auf die Umsetzung welcher Maß-nahmen hat sie verzichtet?

Antwort des Staatssekretärs Jürgen Becker

vom 5. April 2012

Die Umweltexpertengruppe (UEG) „Folgen von Schadstoffunfäl-len“ wurde infolge der Havarie des MS Pallas auf Vorschlag derBundesregierung und auf Bitten der Umweltministerkonferenz dernorddeutschen Länder durch das Bundesministerium für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) auf der Basis einer Bund-Länder-Vereinbarung zur Beratung des Havariekommandos* in Um-weltfragen eingerichtet. Die Mitglieder der UEG sind unabhängigeUmweltfachleute. Die UEG hat die Stellungnahme „Deepwater Ho-rizon – Erkenntnisse aus der Havarie und den Maßnahmen für dienationale Vorsorge- und Bekämpfungsstrategie“ erstellt. Es handeltsich nicht um eine Empfehlung an die Bundesregierung.

Die UEG befürwortet in dieser Stellungnahme ein Vorsorgemonito-ring, das auch im Schadensfall herangezogen werden kann. DessenErstellung und Umsetzung ist Aufgabe der Länder. Das Hava-riekommando arbeitet derzeit an einem entsprechenden Untersu-chungsprogramm. Dabei wird es von der UEG, die das Grundkon-zept erarbeitet hat, unterstützt. In den Partnerhaushalt 2012 der fünfKüstenländer sind 160 000 Euro für die Erarbeitung eines Untersu-chungsprogramms eingestellt.

Die Kommunikation zwischen den Einsatzkräften und den lokalenVerwaltungen wird durch die Einrichtung des Havariekommandos

gemeinsame Institution von Bund und Ländern zur Koor-einer schweren Havarie auf Nord- und Ostsee.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 103 –

und des Maritimen Lagezentrums geregelt. Wie die Einsatzfälle derletzten Jahre zeigen, hat sich diese Regelung bewährt. Durch regel-mäßig durchgeführte Übungen wird der erreichte Standard erhaltenund verbessert.

148. AbgeordneteEva

Bulling-Schröter

(DIE LINKE.)

Hat die Bundesregierung Vorstellungen überdie Menge von überschüssigen CO2-Emissions-rechten in der EU, welche gegenwärtig als Dif-ferenz zu einer Menge existiert, die jenen unge-fähren CO2-Preis generieren würde, von wel-chem die EU-Kommission im Vorfeld derzweiten Handelsperiode für diese Handelspe-riode ausging, und wenn ja, welche Anteiledavon können bestimmten Ursachen zugeord-net werden (z. B. krisenbedingt, Überalloka-tion bestimmter Branchen, Nutzung, CDM/JIetc.)?

Antwort des Staatssekretärs Jürgen Becker

vom 5. April 2012

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass durch die Festlegung derEmissionsobergrenzen im EU-Emissionshandel für die Jahre 2008bis 2012 die EU-weiten CO2-Emissionen wirksam begrenzt werden.Auch wenn aufgrund des vor allem durch die Finanz- und Wirt-schaftskrise verursachten Produktionsrückgangs viele Anlagenbetrei-ber in den letzten Jahren ihre Emissionshöchstgrenzen ohne den Zu-kauf von Zertifikaten eingehalten haben, wird das Mengenziel desEmissionshandels erreicht werden.

Vor allem aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise lagen die tat-sächlichen Emissionen der Anlagenbetreiber in den Jahren 2009 bis2011 EU-weit unter der festgesetzten Emissionsobergrenze. NachBerechnungen des BMU auf der Basis der Daten der EuropäischenUmweltagentur und der EU-Kommission betrug diese Differenz inden Jahren 2008 bis 2011 insgesamt etwa 500 Millionen Zertifikate.In der Folge lag auch der CO2-Preis in den letzten Monaten deutlichunter den Erwartungen. Dieser Effekt wird durch die Nutzung vonZertifikaten aus CDM/JI-Projekten (Certified Emission Reductionund Emission Reduction Unit) verstärkt, die sich bisher (2008 bis2010) auf etwa 300 Mllionen Zertifikate (Quelle: Europäische Um-weltagentur) summieren. Wie sich die Situation über die gesamtezweite Handelsperiode sowie darüber hinaus in der ab 2013 mit ver-schärften Minderungsvorgaben beginnenden dritten Handelsperiodebis 2020 darstellt, hängt von der weiteren wirtschaftlichen Entwick-lung, der Verfügbarkeit von CDM/JI-Projekten, den zukünftigenRahmenbedingungen für das europäische Emissionshandelssystem(ETS) sowie der Einschätzung des Marktes seitens der Emissions-handelsteilnehmer ab.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 104 –

149. AbgeordneterHans-Josef

Fell

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie viele Mittel stehen im laufenden Haushaltdes BMU noch für neue Photovoltaikfor-schungsprojekte zur Verfügung, und könnenaus den Energieforschungstiteln des BMU wei-tere Photovoltaikforschungsprojekte bewilligtwerden, die einen Mittelbedarf in diesem Jahrhaben?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Katherina Reiche

vom 4. April 2012

Dem BMU stehen für Forschung und Entwicklung im Bereich dererneuerbaren Energien im Haushaltsjahr 2012 neben den Ausgabenaus dem Bundeshaushalt in Höhe von 148,87 Mio. Euro derzeit auchAusgaben aus dem Energie- und Klimafonds in Höhe von 13,52 Mio.Euro zur Verfügung.

Im Einzelplan 16 des BMU sind im laufenden Haushaltsjahr Ausga-ben in Höhe von 39 Mio. Euro für Forschungsvorhaben im BereichPhotovoltaik vorgesehen. Insgesamt stehen für neue Forschungsvor-haben im Bereich Photovoltaik im laufenden Haushaltsjahr Haus-haltsmittel als Ausgaben im Jahr 2012 sowie als Verpflichtungser-mächtigung mit Fälligkeit in den Jahren 2013 bis 2016 voraussicht-lich in Höhe von 50 Mio. Euro zur Verfügung.

Die Förderanträge mit einem Laufzeitbeginn im Jahr 2012 werdengegenwärtig vom Projektträger Jülich bearbeitet.

Die Forschungsförderung in den Folgejahren wird abhängig von denzur Verfügung stehenden Mitteln sowie der Entwicklung des For-schungsbedarfes fortgeführt.

150. AbgeordneterHans-Josef

Fell

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ist die sogenannte Leitstudie 2011, die unteranderem vom Deutschen Zentrum für Luft-und Raumfahrt im Auftrag des BMU angefer-tigt wird, bereits fertiggestellt, und wann ge-denkt die Bundesregierung, die Leitstudie 2011zu veröffentlichen (bitte mit genauer Termin-angabe)?

Antwort des Staatssekretärs Jürgen Becker

vom 10. April 2012

Die Forschungsnehmer haben die Arbeiten an der besagten Studie„Langfristszenarien und Strategien für den Ausbau der Erneuerba-ren Energien in Deutschland bei Berücksichtigung der Entwicklungin Europa und global“ am 29. März 2012 abgeschlossen. Das Bun-desministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hatden Endbericht daraufhin am 5. April 2012 in das Internet eingestellt(www.erneuerbare-energien.de/erneuerbare_energien/doc/48514.php).

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 105 –

151. AbgeordneterOliver

Krischer

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Forschungsaufträge (inkl. Angabe derHöhe der finanziellen Mittel) hat das BMUzwischen 2005 und 2012 (bitte nach jeweiligenHaushaltsjahren aufschlüsseln) an das Deut-sche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW)vergeben (bitte nach Abteilungen im DIW auf-schlüsseln?

Antwort des Staatssekretärs Jürgen Becker

vom 12. April 2012

Das BMU hat zwischen 2005 und heute fünf Forschungsaufträge andas Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung Berlin mit einem Ge-samtmittelvolumen von rd. 951 000 Euro vergeben. Nähere Angabengehen aus der beiliegenden Übersicht hervor. Eine Aufschlüsselungnach Abteilungen des DIW liegt nicht vor.

tel€

295

106

33

165

334

FKZ Thema LaufzeitMitin T

205 41 519

Wissenschaftliche Zuarbeit und Expertise bei der Erstellung des Nationalen Allokationsplans für die zweite Handelsperiode 2008-2012 des Handels mit Treibhausgasemissionen gemäß der RL 2003/87/EG.

01.07.2005-15.12.2006

207 14 101/03 Beschäftigungsauswirkungen des Umweltschutzes 05.09.2007- 15.05.2008

3508 81 1300 Vorstudie: Biodiversität, Innovation und Beschäftigung 11.11.2008 -31.05.2009

3709 14 103

Wirtschaftsfaktor Umweltschutz: Aktualisierung der Beschäftigungswirkungen und der Indikatoren zur Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit der Umweltschutzindustrie

01.11.2009 - 31.10.2010

3711 14 101Wirtschaftsfaktor Umweltschutz: Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungswirkungen der Umweltwirtschaft

01.10.2011 - 30.11.2014

Forschungsaufträge des BMU an das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW)

152. AbgeordneteDorotheeMenzner

(DIE LINKE.)

Welche konkreten Maßnahmen zum Katastro-phenmanagement und welche konkreten Kata-strophenpläne hält die Bundesregierung jen-seits der Katastrophenpläne der Länder ent-sprechend Artikel 73 Nummer 14 des Grund-gesetzes für den Fall von atomaren Störfällenmit großräumigen und langandauernden Aus-wirkungen vor?

Antwort des Staatssekretärs Jürgen Beckervom 5. April 2012

Katastrophenschutzmaßnahmen dienen der unmittelbaren Gefahren-abwehr. Die Zuständigkeit für Maßnahmen zum Katastrophen-schutz, d. h. Katastrophenbekämpfung und deren Vorbereitung, liegt

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 106 –

bei den Ländern, je nach Schwerpunkt bei den Innenbehörden derLänder, den regionalen oder den lokalen Verwaltungsbehörden. Auf-gabe des Bundes im Rahmen des Katastrophenschutzes ist dessenUnterstützung und Harmonisierung. Zu diesem Zweck hat der Bundunter Hinzuziehung der Strahlenschutzkommission (SSK) und unterBeteiligung von Vertretern aus Bund und Ländern die „Rahmen-empfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kern-technischer Anlagen“ und die „Radiologischen Grundlagen für Ent-scheidungen über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei un-fallbedingten Freisetzungen von Radionukliden“ erarbeitet. Im Falleeines kerntechnischen Unfalls unterstützt und berät das BMU dieLänder und koordiniert im Bedarfsfall die Maßnahmen der Länder.

Strahlenschutzvorsorgemaßnahmen sind keine Maßnahmen des Ka-tastrophenschutzes. Sie dienen dem vorbeugenden Gesundheitsschutzder Bevölkerung unterhalb der Eingreifrichtwerte des Katastrophen-schutzes. Sie sind überwiegend Aufgabe des Bundes und umfasseninsbesondere Empfehlungen an die Bevölkerung. Maßnahmen insbe-sondere im landwirtschaftlichen Bereich können aufgrund konkreti-sierender Rechtsverordnungen im Einvernehmen mit den zuständigenBundesressorts und den obersten Landesbehörden geregelt werden.

Die Maßnahmen des Katastrophenschutzes (z. B. Evakuierung, Ver-bleiben in Gebäuden, Jodblockade) und der Strahlenschutzvorsorgesind in einem Maßnahmenkatalog zusammengestellt. Er enthältRichtwerte als Basis für Entscheidungen über die Einleitung der je-weiligen Maßnahmen. Der Maßnahmenkatalog ist in der Reihe „Be-richte der Strahlenschutzkommission“ als Heft 60 erschienen.

153. AbgeordneteDorotheeMenzner

(DIE LINKE.)

Welche Begründung liegt der konkreten Termi-nierung des vom Bundesminister Dr. NorbertRöttgen angekündigten erneuten Moratoriumsder Erkundungsarbeiten im Salzstock Gorle-ben vor?

Antwort des Staatssekretärs Jürgen Becker

vom 5. April 2012

Im Zusammenhang mit den Gesprächen des Bundes mit allen Län-dern über ein Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes fürein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle wurde En-de letzten Jahres vom BMU veranlasst, dass bis auf Weiteres keineweiteren Auffahrungen im Erkundungsbereich 3 des SalzstockesGorleben durchgeführt werden sollen. Im Rahmen der derzeit lau-fenden Bund-Länder-Gespräche ist der weitere Umgang mit demErkundungsbergwerk Gorleben Gegenstand der Konsultationen. Zudiesem Punkt gibt es noch keine Entscheidung.

154. AbgeordneteDorotheeMenzner

(DIE LINKE.)

Welche Arbeiten im Salzstock Gorleben sindnach dem 1. April 2012 noch für die Fortfüh-rung der vorläufigen Sicherheitsanalyse Gorle-ben notwendig und geplant, und wann ist mitderen Fertigstellung und Veröffentlichung zurechnen?

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9307– 107 –

Antwort des Staatssekretärs Jürgen Becker

vom 5. April 2012

Unmittelbar für die Fertigstellung der vorläufigen SicherheitsanalyseGorleben (VSG) sind keine weiteren Arbeiten im Salzstock Gorle-ben notwendig. Die VSG ist ebenfalls Gegenstand der aktuellenBund-Länder-Konsensgespräche.

155. AbgeordneteDorothee

Menzner

(DIE LINKE.)

In welchem Arbeitsstand befindet sich dervom Bundesminister Dr. Norbert Röttgen an-gekündigte Gesetzentwurf für eine Endlager-suche, und über welche konkreten Punkteherrscht zwischen Bundes- und Ländervertre-tern diesbezüglich noch Uneinigkeit?

Antwort des Staatssekretärs Jürgen Beckervom 5. April 2012

Der vom Bundesminister Dr. Norbert Röttgen angekündigte Gesetz-entwurf für eine Standortsuche und Auswahl eines Endlagers fürWärme entwickelnde radioaktive Abfälle hat nach wie vor denStand, wie er den am Konsultationsprozess beteiligten Bundeslän-dern als Diskussionspapier am 8. März 2012 zugeleitet wurde. Esgibt noch keinen Referentenentwurf des Bundesministeriums.

Über Einzelheiten der Einbeziehung des Erkundungsbergwerks Gor-leben in den Standortauswahlprozess und die Aufgabenzuweisung istnoch keine vollständige Einigung erzielt worden.

156. AbgeordneteUte

Vogt

(SPD)

Sind der Bundesregierung die wirtschaftlichen(im Hinblick auf die Zahl der durch Klein-windanlagen geschaffenen Arbeitsplätze) undökologischen Potentiale von Kleinwindanlagen– insbesondere im Vergleich zu herkömmlichenWindenergieanlagen – bekannt, und wenn ja,wie schätzt die Bundesregierung diese zahlen-mäßig ein?

Antwort des Staatssekretärs Jürgen Becker

vom 10. April 2012

Nach einem vom BMU geförderten interdisziplinären Forschungs-vorhaben unter der Leitung des Instituts für Psychologie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg kann die KleinwindnutzungNischenpotentiale in Deutschland realisieren (http://mmvr-des.burg-halle.de/*schikora/workshop/index.html). Kleinwindanlagen kön-nen je nach Leistungsfähigkeit und Standortqualität in der Lage sein,Strom für den Eigenverbrauch, beispielsweise in Kombination mitkleinen Speichereinheiten (Akkus), wie auch für die Netzeinspeisungbereitzustellen. Dabei sollte die Wirtschaftlichkeit des jeweiligen Pro-jektes in erster Linie nicht über die Vergütung des Erneuerbare-Ener-gien-Gesetzes (EEG), sondern vor allem über eine Reduzierung der

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9307 – 108 –

Stromrechnung bei hohem Eigenverbrauchsanteil des Windstromsdarstellbar sein. Die Zahl der Beschäftigten für den Bereich derWindenergie wird auf 100 000 geschätzt. Gesonderte Beschäftigungs-zahlen für den Bereich Kleinwindenergie liegen der Bundesregierungnicht vor.

157. AbgeordneteUte

Vogt

(SPD)

In welchem Umfang (bitte in Zahlen) und mitwelchen Programmen werden Kleinwindanla-gen gegenwärtig von der Bundesregierung ge-fördert?

Antwort des Staatssekretärs Jürgen Becker

vom 10. April 2012

Eine Förderung erfolgt über das EEG. Nach § 29 Absatz 3 EEG er-halten Kleinwindanlagen, die ab dem 1. Januar 2012 mit einer instal-lierten Leistung bis einschließlich 50 Kilowatt in Betrieb genommenwerden, die erhöhte Anfangsvergütung in Höhe von 8,93 Cent proKilowattstunde für den gesamten Vergütungszeitraum von 20 Jah-ren. Soweit der von Kleinwindanlagen produzierte Strom für denEigenverbrauch genutzt wird, erfolgt eine indirekte Förderung durchden Wegfall sämtlicher Steuern, Abgaben und Umlagen (Strom-steuer, Mehrwertsteuer, Konzessionsabgabe, Netzentgelte und EEG-Umlage), was – bezogen auf den Haushaltsstrompreis – rund 60 Pro-zent ausmacht.

158. AbgeordneteUte

Vogt

(SPD)

Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung,unter Berücksichtigung der von der Bundes-kanzlerin Dr. Angela Merkel proklamiertenEnergiewende, zukünftig die Förderung vonKleinwindanlagen auszubauen?

Antwort des Staatssekretärs Jürgen Beckervom 10. April 2012

Die Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Rahmen derEnergiewende können mit den aktuellen Regelungen im EEG sichererreicht werden. Die Bundesregierung beabsichtigt daher nicht, dieFörderung von Kleinwindanlagen auszubauen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildungund Forschung

159. AbgeordneterMichael

Gerdes

(SPD)

Auf welcher Grundlage hat das Bundesminis-terium für Bildung und Forschung die Vertei-lung der wahlkreisbezogenen Informationenzu Förderprojekten (Projektsteckbriefe) auf die„Mitglieder der jeweiligen Regierungsfraktio-

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nen“ (Antwort der Bundesregierung auf dieSchriftliche Frage 111 des Abgeordneten KlausHagemann auf Bundestagsdrucksache 17/9085)beschränkt und andere potentiell betroffene(direkt gewählte oder den jeweiligen Wahlkreisbetreuende) Mitglieder des Deutschen Bundes-tages ausgeschlossen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Helge Braun

vom 5. April 2012

Nach der Bewilligung stehen den Abgeordneten aller Fraktionen In-formationen zu Projektförderungen mehrerer Bundesministerien, da-runter auch des Bundesministeriums für Bildung und Forschung(BMBF), im Internet unter www.foerderkatalog.de zur Verfügung.Dieses System, das bereits in der Vergangenheit kontinuierlich ausge-baut wurde, erlaubt eine gezielte Recherche etwa nach inhaltlichenStichpunkten, Empfängern oder auch der Stadt/Gemeinde, in derder Zuwendungsempfänger oder die ausführende Stelle seinen bzw.ihren Sitz hat. Dadurch kann jeder Bundestagsabgeordnete sich um-fassend über die Projektförderung der Bundesregierung in seinemWahlkreis informieren.

Zu Zeiten der großen Koalition wurde von den damaligen Koali-tionsfraktionen der CDU/CSU und SPD der Wunsch gegenüberdem Bundesministerium für Bildung und Forschung geäußert, überbesondere Vorhaben der Projektförderung in den jeweiligen Wahl-kreisen informiert zu werden. Mit der Einführung der Projektsteck-briefe im Frühjahr 2009 wurde dieser Bitte entsprochen. Nach derBildung der christlich-liberalen Koalition haben die Regierungsfrak-tionen der CDU/CSU und FDP den Wunsch geäußert, auch weiter-hin auf diese Weise informiert zu werden.

160. AbgeordneterMichael

Gerdes

(SPD)

Hat das Bundesministerium für Bildung undForschung die entsprechende Hausanordnung(Nr. 6/2009) zur Erstellung der Projektsteck-briefe aus der 16. Legislaturperiode mit demBundesministerium der Finanzen und demBundesministerium der Justiz abgestimmt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Helge Braunvom 5. April 2012

Hausanordnungen sind hausinterne Regelungen, die nicht mit ande-ren Ressorts abgestimmt werden.

161. AbgeordneterKlaus

Hagemann

(SPD)

Wie hoch ist anlässlich des beginnenden Som-mersemesters 2012 bei dem nationalen Stipen-dienprogramm die aktuelle Zahl der vergebe-nen Stipendien jeweils im Einzelnen (nachBundesländern) – unter Angabe des Zeitpunk-tes der geplanten Aufhebung der Förderober-

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grenze, des Mittelabflusses dieses Titels zum1. März 2012, der Mittelbindung in diesemTitel durch bereits vergebene Stipendien für2012 sowie der Gesamthöhe der hierfür seit2010 bislang getätigten Aufwendungen fürWerbung, Schulungen, Verwaltungspauschalenund sonstige Overheadkosten –, und in wel-chen Fachbereichen bzw. Wissenschaftsgebie-ten wurden bislang die meisten Deutschland-Stipendien vergeben?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Helge Braun

vom 5. April 2012

Die letzte Länderanfrage erfolgte zum November 2011. Nach Ein-gang aller Antworten aus den Ländern wurden im Jahr 2011 5 271Deutschland-Stipendien vergeben. Im Einzelnen sind diese Stipen-dien wie folgt auf die Länder verteilt:

Ergebnisse der Ländermeldungen im November 2011

Land StudierendeWS 2009/10 0,45% vergebene

Stipendien

Baden-Württemberg 272.589 1.231 715Bayern 265.284 1.199 797Berlin 139.790 637 192Brandenburg 48.959 223 71Bremen 30.817 140 123Hamburg 71.838 328 16Hessen 184.544 834 364Mecklenburg-Vorpommern 38.490 173 87Niedersachsen 143.410 647 526NRW 501.256 2.262 1.430Rheinland-Pfalz 107.279 482 254Saarland 22.429 100 100Sachsen 108.391 490 298Sachsen-Anhalt 52.521 238 131Schleswig-Holstein 48.978 220 70Thüringen 51.967 236 97Gesamt 2.088.542 9.440 5.271

Die Bundesstatistik zum Deutschland-Stipendium, die frühestens imMai 2012 vorliegen wird, bezieht sich auf den Stichtag 31. Dezember2011.

Die Höchstförderquote wird schrittweise erhöht, bis die in § 11 Ab-satz 4 des Gesetzes zur Schaffung eines nationalen Stipendienpro-gramms festgelegte Höchstgrenze von 8 Prozent erreicht ist.

Verlässliche Aussagen zur Mittelbindung für Stipendien im Bundes-haushalt 2012 sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, zumal dasSommersemester in diesen Tagen gerade erst beginnt. Zum 29. Feb-

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ruar 2012 waren 2,703 Mio. Euro aus Kapitel 30 02 Titel 681 12 „Na-tionales Stipendienprogramm“ abgeflossen.

Zum 29. März 2012 betrug die Gesamthöhe der seit 2010 für dasDeutschland-Stipendium getätigten Aufwendungen 10 903 808,03 Eu-ro. Davon entfielen auf Schulungen und sonstige Overhead- und Ein-führungskosten 3 999 797,32 Euro. Die Höhe der den Hochschulenerstatteten Akquisekosten kann erst ermittelt werden, wenn die ent-sprechenden Verwendungsnachweise der Länder eingegangen sind.In 2011 wurden den Ländern (Hochschulen) hierfür insgesamt892 080 Euro bewilligt.

Aussagen hinsichtlich der Verteilung der Deutschland-Stipendien aufbestimmte Fachbereiche sind erst nach dem Vorliegen der erstenBundesstatistik zum Deutschland-Stipendium möglich.

162. AbgeordneterKlaus

Hagemann

(SPD)

Inwieweit rechnet die Bundesregierung imNachgang zur jüngsten Sitzung des Stiftungs-rates der Stiftung für Hochschulzulassung, dernun die Realisierung des zentralen Vergabe-verfahrens (Typ D) im Rahmen des Dialog-orientierten Serviceverfahrens und eine Markt-erkundung favorisiert, sowie den nahen Verfallder Garantie von T-Systems, noch mit demEinsatz dieser vom Bund finanzierten Softwareim Wirkbetrieb – ggf. unter Angabe des vorge-sehenen Zeitpunktes der Inbetriebnahme –,und wie hoch ist jeweils die Zahl der Hoch-schulen die laut der Antwort der Bundesregie-rung auf meine Schriftliche Frage 77 auf Bun-destagsdrucksache 17/8405 technisch an dasDialogorientierte Serviceverfahren angebun-den werden können bzw. schon sind – unterAngabe des Gesamtergebnisses der Simu-lationstests – sowie die Zahl der bislang vonHochschulen bestellten Konnektoren?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Rachel

vom 5. April 2012

Nach dem am 15. Dezember 2011 ergangenen Beschluss des Stif-tungsrates der für die Ein- und Durchführung des DialogorientiertenServiceverfahrens (DoSV) zuständigen, von den Ländern im Zusam-menwirken mit den Hochschulen getragenen Stiftung für Hochschul-zulassung (SfH) wird diese das DoSV im Mai 2012 mit einem Pilot-betrieb starten. Bei dem Pilotbetrieb vergeben die teilnehmendenHochschulen ihre Studienplätze im Echtbetrieb über das DoSV unddamit über die bundesfinanzierte Software. Die Software hat die SfHam 15. April 2011 abgenommen. Die genaue Anzahl der am Pilotbe-trieb teilnehmenden Hochschulen steht nach Angaben der SfH nochnicht fest. Die Simulationstests, mit denen die SfH mit den Hoch-schulen die technische Qualität der jeweiligen hochschulindividuellenAnbindungslösung überprüft und deren Ergebnisse nach Einschät-zung der SfH für die Entscheidung der jeweiligen Hochschule, am

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DoSV teilzunehmen, maßgeblich sein dürften, sind noch nicht abge-schlossen.

163. AbgeordneterKlaus

Hagemann(SPD)

Wie ist der aktuelle Sachstand bei den lokalenBildungsbündnissen, die die BundesministerinDr. Annette Schavan bereits im Frühjahr 2010angekündigt hatte („Schavan gibt Grundschu-len eine Milliarde“, Handelsblatt vom 17. März2010), in Bezug auf den Veröffentlichungs-zeitpunkt der Förderbekanntmachung, das zurVerfügung stehende Finanzvolumen im Fi-nanzplan bis 2016, die angekündigte Grund-förderung von 5 000 Euro für alle Grundschu-len in Deutschland, die Kriterien für sogenann-te Brennpunktschulen, die geplante Zahl an zufördernden Bündnissen, die vorgesehenen In-strumente sowie den beabsichtigten Finanzie-rungsweg, und zu welchen Ergebnissen habenin diesem Zusammenhang die bestehendenInitiativen zur Vernetzung lokaler Akteure undEinrichtungen, „Lernen vor Ort“, „Allianz fürBildung“ und „Ideen für die Bildungsrepu-blik“, bislang im Einzelnen geführt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Helge Braun

vom 10. April 2012

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die von denRegierungsparteien im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU undFDP vereinbarte Förderung von Bildungsbündnissen – auch im Lichteder Erfahrungen mit den genannten bestehenden Initiativen – konzep-tionell weiterentwickelt und konkretisiert. Die Entwicklung wirddurch die von der Bundesministerin Dr. Annette Schavan im Febru-ar 2011 gemeinsam mit verschiedenen zivilgesellschaftlichen Verbän-den und Akteuren ins Leben gerufene Allianz für Bildung begleitet.

Es ist vorgesehen, außerschulische Angebote für bildungsbenachtei-ligte Kinder und Jugendliche insbesondere im Bereich der kulturel-len Bildung zu fördern. Die Maßnahmen werden von lokalen Bünd-nissen für Bildung vor Ort durchgeführt. Die Förderrichtlinie wird inKürze veröffentlicht.

164. AbgeordneterKlaus

Hagemann

(SPD)

Wie beabsichtigt die Bundesregierung, beidem angekündigten Wissenschaftsfreiheitsge-setz, dessen Entwurf nach Presseberichtenbereits innerhalb des Kabinetts abgestimmtist (FINANCIAL TIMES DEUTSCHLANDvom 23. März 2012), jeweils im Einzelnen dieRechte der Verfassungsorgane Bundestag undBundesrat bei der Festlegung geeigneterSteuerungselemente sowie das Wirksamwerdenbei den Forschungsorganisationen, die nichtallein dem Haushaltsrecht des Bundes unter-liegen und z. B. lediglich Zuweisungen des

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Bundes erhalten, zu sichern, und wie beurteiltdie Bundesregierung in diesem ZusammenhangVorwürfe der Gewerkschaft Erziehung undWissenschaft über „prekäre Beschäftigungs-verhältnisse“, „immer neue Befristungen“ und„Vollzeit-Arbeit bei halber Bezahlung“ (DERTAGESSPIEGEL und SPIEGEL ONLINEvom 28. März 2012) bei Wissenschaftsorganisa-tionen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Helge Braun

vom 12. April 2012

Der Entwurf des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes befindet sich derzeitnoch in der Ressortabstimmung. Abschließende Feststellungen zueinzelnen Regelungsinhalten sind daher noch nicht möglich. EinenZusammenhang zwischen den künftigen Regelungen des Wissen-schaftsfreiheitsgesetzes und der Kritik der Gewerkschaft Erziehungund Wissenschaft sieht die Bundesregierung nicht.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürwirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

165. AbgeordneterUweKekeritz

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In welchem Umfang wird sich die KfW Ban-kengruppe, wie im ARD-Beitrag „Das Ge-schäft mit den Armen: Streit um deutsche Ent-wicklungshilfe“ berichtet, an der Finanzierungder „Helmut-Kohl-Mutterschaftsklinik“ inGalle/Sri Lanka beteiligen, und wie beurteiltdie Bundesregierung das Vorhaben insbeson-dere auch im Zusammenhang mit dem geradewiederaufgebauten Mahamodara Hospital undden veruntreuten Geldern, die die Helmut-Kohl-Stiftung bereits in dieses Projekt inves-tiert hat?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Gudrun Kopp

vom 5. April 2012

2006 war durch eine private Initiative der Helmut Kohl MaternityHospital Galle Foundation (HKMHGF) ein Krankenhausneubaunach starker Beschädigung des alten Krankenhauses durch den ver-heerenden Tsunami begonnen und 2008 infolge von Mittelknappheitausgesetzt worden.

Auf Antrag der sri-lankischen Regierung hat die Bundesregierung imJanuar 2012 die KfW Bankengruppe beauftragt, der Demokrati-schen Sozialistischen Republik Sri Lanka im Rahmen der Finanziel-len Zusammenarbeit (FZ) einen Entwicklungskredit (zinssubventio-niertes Darlehen) in Höhe von 28 Mio. Euro zur Finanzierung der

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Fertigstellung des Geburtskrankenhauses Galle zur Verfügung zustellen. Damit sollen die Baumaßnahmen, einschließlich der Bau-überwachung, sowie medizinische und nichtmedizinische Ausrüs-tungsgüter finanziert werden. Der Darlehensvertrag für den FZ-Ent-wicklungskredit liegt der sri-lankischen Regierung zur Unterzeich-nung vor.

Mit dem Ziel der Wiederherstellung einer angemessenen Geburtsbe-treuung soll durch dieses bilaterale Entwicklungsvorhaben ein Bei-trag zur Verbesserung der Gesundheitssituation der Bevölkerung inder Südprovinz geleistet werden. Das Versorgungsangebot des vonIhnen erwähnten Mahamodara Krankenhauses umfasst momentannur provisorische Geburtsbetreuungsleistungen. Nach der Fertigstel-lung des neuen Geburtskrankenhauses wird die Geburtssituation,einschließlich der zwischenzeitlich aus privaten Mitteln finanziertenund noch im Mahamodara Hospital eingesetzten Ausrüstungsgegen-stände, in dieses verlegt werden.

Die Durchführung der über die KfW Bankengruppe finanziertenMaßnahme erfolgt nach den üblichen Verfahren der bilateralen Fi-nanziellen Zusammenarbeit und unabhängig von bisherigen privatenInitiativen. Auszahlungen aus dem FZ-Entwicklungskredit erfolgendirekt an die mit den Bauleistungen und Lieferungen beauftragtenUnternehmen je nach Projektfortschritt.

166. AbgeordneterNiema

Movassat

(DIE LINKE.)

Welche Auswirkungen werden der Putsch inMali, die sich verschärfende Sicherheitslageinsbesondere im Norden des Landes und diedurch die westafrikanische Wirtschaftsgemein-schaft ECOWAS angekündigten Sanktionengegen das Land aus Sicht der Bundesregierungauf die drohende Hungerkatastrophe in Maliund der weiteren Sahelregion haben, und wieverhalten sich hierbei die deutschen Durch-führungsorganisationen der Entwicklungszu-sammenarbeit und humanitären Hilfe sowiedie in Mali tätigen deutschen und internationa-len Nichtregierungsorganisationen, insbeson-dere unter dem Aspekt der Bemühungen zurVerhinderung einer Ausweitung der Hunger-krise in Mali?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Gudrun Kopp

vom 5. April 2012

Die Bundesregierung betrachtet das Zusammentreffen der Nah-rungsmittelkrise, der kriegerischen Handlungen im Norden desLandes sowie der unmittelbaren und mittelbaren Folgen des Militär-putsches mit Sorge. Die Wiederherstellung der demokratischen, ver-fassungsmäßigen Ordnung, die Bewahrung der territorialen Integri-tät des Landes und kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zurÜberwindung der Nahrungsmittelkrise haben daher oberste Priori-tät, insbesondere auch aufgrund der Beobachtung für die Stabilitätder gesamten Sahelregion. Die Bundesregierung unterstützt daher

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die dringlichen Bemühungen der ECOWAS-Staaten zur Beilegungder politischen Krise.

Allerdings sind aufgrund des am 2. April 2012 von der ECOWASverkündeten Embargos Schwierigkeiten bei der voraussichtlich not-wendigen Einfuhr von Nahrungsmitteln nicht auszuschließen.

Alle laufenden Vorhaben im Rahmen der humanitären Hilfe sowieder entwicklungsorientierten Not- und Übergangshilfe – die durchNichtregierungsorganisationen und internationale Organisationenmit Mitteln des Auswärtigen Amts bzw. des Bundesministeriums fürwirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung umgesetzt werden– werden fortgeführt, soweit die Sicherheitslage dies zulässt. Dies istvon Standort zu Standort unterschiedlich und kann sich auch kurz-fristig noch ändern. Ferner prüft die Bundesregierung, welche regie-rungsfernen Aktivitäten der laufenden Vorhaben des Schwerpunkts„Förderung einer nachhaltigen und produktiven Landwirtschaft“ aufgeringem Niveau – und ebenfalls in Abhängigkeit der Sicherheitslage –weitergeführt werden können. Voraussetzung dafür ist, dass die ein-zelnen Maßnahmen bevölkerungsnah umgesetzt werden und entwe-der direkt oder mittelbar der Verbesserung der Ernährungssituationder Bevölkerung dienen.

Berlin, den 13. April 2012

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ISSN 0722-8333