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Staatliche Regelschule „Wilhelm Hey“ Ichtershausen Berufswahlfreundliche Schule seit 2006 Schulstraße 22, 99334 Amt Wachsenburg schulinterne Belehrungsmappe Lehrerexemplar Arbeitsstand: August 2019

schulinterne Belehrungsmappe Lehrerexemplar

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Page 1: schulinterne Belehrungsmappe Lehrerexemplar

Staatliche Regelschule „Wilhelm Hey“ Ichtershausen

Berufswahlfreundliche Schule seit 2006

Schulstraße 22, 99334 Amt Wachsenburg

schulinterne Belehrungsmappe

Lehrerexemplar

Arbeitsstand: August 2019

Page 2: schulinterne Belehrungsmappe Lehrerexemplar

Belehrungsinhalte für Schüler

Die Belehrungen sind entsprechend des schulinternen Belehrungskalenders unter Angabe

der detaillierten Unterweisungsthemen im Klassenbuch zu protokollieren. Diese

detaillierten Unterweisungsthemen können ergänzt werden. Fehlende Schüler sind

nachträglich zu belehren. Verantwortlich ist der jeweilige Klassenlehrer und Fachlehrer.

Einhaltung Hausordnung und Verhaltenskodex

Kenntnis von Hausordnung und Verhaltenskodex

Verhalten im Unterricht und in den Hofpausen

Nutzung elektronischer Geräte, insbesondere Mobiltelefone

Verhalten bei schulfremden Personen auf dem Schulgelände Quellen: http://www.rsichtershausen.de/schulleben/hausordnung/index.html bzw. Text im Anhang

Verhalten bei Brand- und Katastrophengefahr

Alarmsignale in Krisensituationen

Verhalten bei den Signalen „Bleiben“ und „Räumen“

Situationen Amok und Brand Quellen: Unterlagen im Anhang und im Krisenordner der Schule

Verhalten im Straßenverkehr und öffentlichen Verkehrsmitteln

Einhaltung StVO

sicheren Schulweg nutzen

Verhalten im Schulbus

Rechte und Pflichten der Schüler

Rechte und Pflichten § 25 u. 30 ThürSchulG

Rechte und Pflichten Hausordnung

Jugendschutz Quellen: http://www.rsichtershausen.de/schulleben/hausordnung/index.html,

http://www.rsichtershausen.de/informationen/jugendschutz/index.html, http://www.rsichtershausen.de/downloads/thueringer-schulgesetz.pdf

Hygienisches Verhalten

regelmäßige Körperhygiene

Hände waschen (nach Toilettennutzung, vor Essen)

Schutz vor Infektionskrankheiten

Umgang mit elektrischen Anlagen

Bedienung nur durch Lehrer

Beschädigungen sofort Schulleitung melden

Gefahren des elektrischen Stromes

Erste Hilfe bei Unfällen in Schulen

alle Lehrer sind Ersthelfer

bei Unfällen und Verletzungen sofortige Information an Lehrer und/oder Schulleitung

Vermeidung von Unfällen

Verhalten bei Exkursionen, Unterrichtsgängen, Wanderungen

Hausordnung der Schule ist gültig

VWV „Lernen am anderen Ort“ beachten

weitere Belehrung erfolgt vor der Aktivität

Page 3: schulinterne Belehrungsmappe Lehrerexemplar

Schutz der Natur; giftige Pflanzen und Pilze

Müllvermeidung und Mülltrennung

Gefahren durch Zecken, Allergien

Gefahren durch giftige Pflanzen im Garten und der Natur Quellen: http://www.rsichtershausen.de/downloads/gesundheitskonzept-2012.pdf

Verhalten beim Drachensteigen

Mindestabstände zu Freileitungen, Straßen, …

Gefahren des elektrischen Stromes

Umwelt- und Naturschutz Quelle: Text im Anhang

Verhalten beim Baden

Einverständnis der Sorgeberechtigten notwendig

Hinweis auf Gefahren an offenen Gewässer und Kiesgruben

weitere Vorschriften beachten (z.B. Schwimmbadordnung)

nasse Badesachen stets wechseln

Verhalten bei Tollwutgefahr

keine Wild- und Weidetiere berühren

Verletzungen durch Wildtiere sofort Arzt melden

Krankheit führt fast immer zum Tode Quelle: Text im Anhang

Verhalten bei Gewitter

Orte, welche Schutz vor Blitzeinschlägen bieten

Orte, welche man meiden sollte

Erste Hilfe Quelle: Text im Anhang

Umgang mit pyrotechnischen Erzeugnissen

Verbot für Jugendliche unter 16 Jahren

Aufsicht der Sorgeberechtigten notwendig

Hinweise auf Gefahren Quelle: Text im Anhang

Verhalten bei Gefahren im Winter

Betreten von Eisflächen

Hilfeleistung bei Eisunfällen

Verbot Schneeballwurf

besondere Vorsicht im Straßenverkehr Quelle: Text im Anhang und Hausordnung

Verhalten beim Umgang mit Drogen, Alkohol u. a.

Wirkungen von Drogen und Alkohol

Verhaltensweisen bei Kontakt oder Kenntnis

Hilfsangebote „Was tun, wenn Freunde Drogen nehmen?“ Quelle: http://www.rsichtershausen.de/informationen/jugendschutz/index.html

Verhalten bei Betriebsbesichtigungen

Anweisungen befolgen, Unfallverhütung oberster Grundsatz

Hinweis auf Inhalte der VWV „Lernen am anderen Ort“

Einhaltung der Regeln im Unternehmen Quelle: Text VWV „Lernen am anderen Ort“ im Anhang

Page 4: schulinterne Belehrungsmappe Lehrerexemplar

Verhalten in naturwissenschaftlichen Fachräumen

Fachraum nicht ohne Aufsicht betreten

Belehrung über Raumordnung und besondere Vorschriften

Bedienung von Geräten nur durch Fachlehrer, Hinweis auf Not-Aus-Schalter

nicht essen und trinken

Verhalten beim Experimentieren

Anweisungen der Lehrer beachten

Versuchsbeschreibung genau durchlesen

Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Schutzbrille) beachten

Versuchsvorschriften genau einhalten

Verhalten beim Auffinden von Waffen, Munition und Sprengstoff

Fundmunition nicht berühren

Fundstellen sichern und kennzeichnen

Hilfe holen, Polizei verständigen Quelle: Text im Anhang

Hinweise und Gefahren auf Bahnanlagen

Bahnanlagen dürfen nicht betreten werden, diese sind kein Spielplatz

Warn- und Verbotsschilder müssen beachtet werden

die Oberleitungen sind dauerhaft unter Strom – es besteht Lebensgefahr

Überqueren von Bahnanlagen nur an dafür bestimmen Bahnübergängen oder

Unterführungen Quelle: Bundespolizei, Material bei Schulsozialarbeiterin

Page 5: schulinterne Belehrungsmappe Lehrerexemplar

Belehrungskalender

Erste Schulwoche und erste Woche nach den Winterferien durch Klassenlehrer

Einhaltung der Schul- bzw. Hausordnung

Hallenordnung und Nutzungshinweise Gemeindesportzentrum

Verhalten bei Brand- und Katastrophengefahr

Verhalten im Straßenverkehr und öffentlichen Verkehrsmitteln

Rechte und Pflichten der Schüler

Hygienisches Verhalten

Umgang mit elektrischen Anlagen

Erste Hilfe bei Unfällen in Schulen

Verhalten bei Gewitter

Verhalten beim Auffinden von Waffen, Munition und Sprengstoff

Verhalten bei Exkursionen, Unterrichtsgängen, Wanderungen

Verhalten beim Umgang mit Drogen, Alkohol u. a.

Verhalten beim Baden

Hinweise und Gefahren auf Bahnanlagen

Erste Schulwoche und erste Woche nach den Winterferien durch Fachlehrer

Verhalten in naturwissenschaftlichen Fachräumen

Verhalten beim Experimentieren

Verhalten bei Betriebsbesichtigungen

Oktober, Woche nach dem 03. Oktober durch Klassenlehrer

Schutz der Natur; giftige Pflanzen und Pilze

Verhalten beim Drachensteigen

Verhalten bei Tollwutgefahr

November, Woche nach den Herbstferien durch Klassenlehrer

Verhalten bei Gefahren im Winter

Dezember, Woche vor den Weihnachtsferien durch Klassenlehrer

Umgang mit pyrotechnischen Erzeugnissen

Woche vor den Sommerferien durch Klassenlehrer

Verhalten im Straßenverkehr und öffentlichen Verkehrsmitteln

Hygienisches Verhalten

Verhalten bei Gewitter

Verhalten beim Auffinden von Waffen, Munition und Sprengstoff

Verhalten beim Umgang mit Drogen, Alkohol u. a.

Verhalten beim Baden

Hinweise und Gefahren auf Bahnanlagen

Page 6: schulinterne Belehrungsmappe Lehrerexemplar

Anlagen:

- Hausordnung und Verhaltenskodex vom 12. Juni 2018

- Brandschutzplan

- Alarmsignale in Krisensituationen

- Verhalten beim Drachensteigen

- Verhalten bei Tollwutgefahr

- Verhalten bei Gewitter

- Gefahren im Winter

- Umgang mit pyrotechnischen Erzeugnissen

- Hinweise für Lehrer

- Unterschriftsliste

Page 7: schulinterne Belehrungsmappe Lehrerexemplar

Staatliche Regelschule „Wilhelm Hey“ Ichtershausen

Hausordnung

Präambel

Diese Hausordnung gilt für Schüler, Lehrer, Mitarbeiter sowie Besucher der Schule. Sie soll das

Verhalten in der Schule und auf dem Schulgelände regeln und Unfällen vorbeugen. Für alle

Schüler, Lehrer und Mitarbeiter der Staatlichen Regelschule „Wilhelm Hey“ Ichtershausen

gilt der Verhaltenscodex!

Allgemeines Verhalten auf dem Schulgelände

Auf dem Schulgelände hat sich jeder so zu verhalten, dass er sich selbst und andere nicht gefährdet

und / oder verletzt. Alle Anlagen und Einrichtungen der Schule sind ordentlich und sachgerecht

zu behandeln. Für die Sauberkeit von Schulgebäude und Schulhof sind alle Benutzer der Schule

verantwortlich. Alle sorgen für die Reinhaltung ihres Arbeitsplatzes, ihres Unterrichtsraumes, der

Flure, Treppenhäuser und der Toiletten. Es gilt das Prinzip der Müllvermeidung. Abfälle sind in

die entsprechenden Behälter zu werfen. Nach Unterrichtsschluss sind alle Stühle in den

Klassenräumen hochzustellen. Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände (z.B. Waffen, Messer,

Feuerwerkskörper u.a.) ist verboten!

Unterrichtsbeginn und Unterricht

Die Aufsicht im Schulgebäude beginnt um 07:15 Uhr. Bis dahin gelten die Regeln für den

Schulweg. Mit dem Vorklingeln sind die Schüler im Unterrichtsraum und legen alle

Arbeitsmaterialien bereit. Kaugummi und andere Speisen werden im Unterricht nicht verzehrt.

Unterrichtsstörungen jeder Art sind zu unterlassen. Mit Arbeitsmaterialien und Schuleigentum ist

sorgfältig umzugehen. Die Schüler verlassen nach Unterrichtsende um 13:25 Uhr bzw. um 14:20

Uhr das Schulgelände.

Nutzung von Mobiltelefonen und elektronischen Geräten

Der Umgang und die Nutzung von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten im

Unterricht ist für Schüler grundsätzlich nicht erlaubt. Diese Geräte sind auszuschalten, da diese

Geräte internet- und speicherfähig sind und somit u.a. bei Leistungskontrollen und Klassenarbeiten

unerlaubte Hilfsmittel darstellen. Ihr Bereithalten kann als Betrugsversuch aufgefasst und

geahndet werden. Bei Verletzung dieser Regelung ist der jeweilige Fachlehrer gemäß § 51 Abs.1

ThürSchulG ausdrücklich dazu berechtigt, dem Schüler das Handy zeitweise abzunehmen.

Zeitweise Ausnahmen sind nach ausdrücklicher Genehmigung des Fachlehrers möglich.

Mobiltelefone und andere elektronischen Geräte sind nicht gegen Beschädigung und Diebstahl

über die Schule versichert. Die Nutzung darf die Sicherheit auf dem Schulgelände nicht

beeinträchtigen. Das Herstellen von Bild-, Ton oder Videoaufnahmen vom Lehrpersonal oder

Mitschülern ist ohne Einwilligung des Abgebildeten nicht gestattet (StGB § 201a). Das

Urheberrecht ist zu beachten. Der Besitz und die Weitergabe von Filmen bzw. Videos mit

menschenverachtenden und grausamen Inhalten ist nicht erlaubt und stellt nach § 131 Abs. 1 StGB

eine strafbare Handlung dar.

Schulgelände und Schulgebäude

In den großen Pausen gehen die Schüler auf den Schulhof. Rasenflächen dürfen nur bei trockenem

Wetter betreten werden. Die Schüler der Klassen 10 können nach vorheriger Belehrung und

Anleitung die Lehrer bei der Pausenaufsicht unterstützen.

Im Schulgebäude schließt der Lehrer den Fachraum ab. Bei schlechtem Wetter (Regen, Schneefall,

Kälte; 2-maliges Klingelzeichen) bleiben die Schüler in den unteren Flurgängen. Das

Schulgelände darf während der Unterrichtszeit nicht verlassen werden, da in einem solchen Fall

kein Versicherungsschutz besteht. Dies gilt auch für Freistunden während des Unterrichts.

Rauchen, der Konsum von Alkohol und anderen Drogen sind in der Schule und auf dem

Schulgelände verboten. Im Winter ist das Werfen mit Schneebällen auf jeden Fall zu unterlassen.

Für fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigungen der Einrichtung sind die Eltern haftbar.

Das Verhalten in den Sporthallen und auf dem Marcel-Kittel-Sportzentrum ist in der Hallen- bzw.

Sportzentrumsordnung geregelt.

Page 8: schulinterne Belehrungsmappe Lehrerexemplar

Zusammenarbeit Schule - Sorgeberechtigte

Kann ein Schüler wegen Krankheit die Schule nicht besuchen, informieren die Sorgeberechtigten

die Schule am ersten Fehltag bis 08:00 Uhr darüber telefonisch. Spätestens am dritten Fehltag

legen die Sorgeberechtigten der Schule eine schriftliche Mitteilung über den Grund des Fehlens

vor. Muss ein Schüler während des Unterrichtes zum Arzt, ist eine ärztliche Bescheinigung

vorzulegen, die von den Sorgeberechtigten zu unterzeichnen ist. Beurlaubungen vom Unterricht

und anderen Schulveranstaltungen sind von den Sorgeberechtigten schriftlich zu beantragen.

Hausrecht

Das Hausrecht für die Schule hat der Ilm-Kreis als Schulträger. Der Schulleiter und in

Abwesenheit der Stellvertreter üben dieses Hausrecht aus.

Besucher der Schule

Gäste sind in der Schule herzlich willkommen und müssen sich im Sekretariat anmelden.

Werbung und Warenverkauf in der Schule

Werbung und der Verkauf von Waren, soweit sie nicht schulischen Zwecken dienen, sind nicht

zulässig. Schulfremde Druckschriften (z.B. Flugblätter oder Plakate) dürfen auf dem Schulgelände

ohne Zustimmung der Schulleitung nicht verteilt werden.

Unfallvorsorge

Innerhalb des Gebäudes sind Flure und Treppenhäuser freizuhalten, ebenso die

Feuerwehrzufahrten. Auf Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften wird immer wieder

hingewiesen. Wer eine Gefahr oder einen Schaden feststellt, meldet dies sofort der Schulleitung,

einem Lehrer oder dem Hausmeister. Sicherheitsmängel an Schuleinrichtungen oder Schulanlagen

werden dem Schulträger sofort gemeldet. Der Schulträger wird von der Schulleitung über

Schadensfälle (Personen- und Sachschäden) informiert. Die Schulleitung sorgt für wirksame

Möglichkeiten der Ersten Hilfe.

Notfälle

Alle naturwissenschaftlichen Fachräume, die Werkenräume und die Sporthalle sind mit Erste-

Hilfe-Schränken ausgestattet. Über die Standorte der Erste-Hilfe-Koffer und der Feuerlöscher

informieren die Fluchtpläne. Im Notfall sofort über das Sekretariat Hilfe anfordern!

Aufbewahrung von Sachen / Haftung

Die Garderobe muss an den entsprechenden Kleiderhaken in den Unterrichtsräumen aufbewahrt

werden. Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geldbeträgen besteht

grundsätzlich keine Haftung. Dies gilt auch für Schäden an Fahrrädern oder Leichtkrafträdern.

Fundsachen werden beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben. Gefundene

Kleidungsstücke werden am Garderobenständer vor der Schlemmerecke ausgestellt.

Gesundheitswesen

Treten in der Schule meldepflichtige, ansteckende Krankheiten auf oder besteht entsprechender

Verdacht, informiert die Schulleitung den Schulträger und wenn notwendig die Elternschaft.

Ordnungsmaßnahmen

Ordnungsmaßnahmen der Schule werden nach den geltenden Rechtsvorschriften des Landes

Thüringen, Thüringer Schulgesetz, getroffen.

Die Beschlussfassung erfolgte am 11. Juni 2018 durch die Schulkonferenz der Staatlichen Regelschule

„Wilhelm Hey“ Ichtershausen.

________________

Schulleiter

Thomas Umbreit

Page 9: schulinterne Belehrungsmappe Lehrerexemplar

Staatliche Regelschule „Wilhelm Hey“ Ichtershausen

Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex stellt moralische Anforderungen an das Verhalten von Schülern,

Lehrern und Eltern, um ein Wohlfühlen in gegenseitigem Respekt zu gewährleisten.

1. Schüler, Lehrer und Eltern gehen offen, wertschätzend und vertrauensvoll miteinander um,

beleidigen sich nicht gegenseitig und akzeptieren unterschiedliche Ansichten.

2. Jeder Einzelne wird als Persönlichkeit mit seinen Stärken und Schwächen ernst genommen

und geachtet.

3. Die Eltern sind Teil der Schulgemeinschaft und legen die Grundlagen zu sozialem Verhalten.

4. Bei Problemen achten Schüler, Lehrer und Eltern darauf, ihre Angelegenheiten mit der

betreffenden Person zu besprechen oder sich an eine Person ihres Vertrauens zu wenden.

5. Höfliches Auftreten ist wichtig, um seine Interessen freundlich, sachlich und

verantwortungsvoll zu äußern.

Die Beschlussfassung erfolgte am 11. Juni 2018 durch die Schulkonferenz der Staatlichen Regelschule

„Wilhelm Hey“ Ichtershausen.

________________

Schulleiter

Thomas Umbreit

Page 10: schulinterne Belehrungsmappe Lehrerexemplar

Schule:

Staatliche Grund- und Regelschule

"Wilhelm Hey" Ichtershausen

Verhalten im Brandfall Bei Brandgeruch, Brandrauch, Flammen oder Brandverdacht

► Sofort Brand melden !

Ruhe bewahren Brand melden

Feuermelder / Nächster Standort:

Flure in jeder Etage (genaue Ortsbez./Richtung)

Feuerwehr

112 mit Handy

112

Feuerwehr-Rettungsleitstelle 03628 602-577 oder 03628 738-416

Geben Sie bei Brandmeldung an:

Wer meldet?

Wo brennt es?

Was brennt?

Wieviel Verletzte?

Warten auf Rückfragen!

Bitte verständigen Sie sofort nach Alarmplan:

den Hausmeister

0174/9795236- 03628600303

den Schulleiter

über das Sekretariat - 03628600303

Brandschutzbeauftragten

über das Sekretariat - 03628600303

In Sicherheit bringen

Gefährdete Personen warnen

Hilflose Personen mitnehmen

Türen und Fenster schließen

Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen

Aufzug nicht benutzen

Auf Anweisungen achten Sammelstelle aufsuchen Hauptaufgang (außer Ph, Ch) -Wiese vor der

Schule für alle sonstigen Räume und Ph, Ch –

Schulhof

Löschversuch unternehmen - soweit ohne Eigengefährdung möglich!

Nächster Feuerlöscher Informieren Sie sich in Ihrem Objekt und siehe Flucht- und Rettungspläne

Nächster Löschschlauch Informieren Sie sich in Ihrem Objekt und siehe Flucht- und Rettungspläne

Page 11: schulinterne Belehrungsmappe Lehrerexemplar

Verwaltungsvorschrift „Lernen am anderen Ort“

Lernen am anderen Ort Hinweise des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur

für die staatlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen

vom 1. Dezember 2014

Lernen am anderen Ort sind die für alle Schüler verbindlich zu besuchenden schulischen Angebote

außerhalb des Schulgebäudes. Die Organisationsformen und Inhalte des Lernens am anderen Ort sind

vielfältig. Grundsätzlich gilt, dass diese Veranstaltungen einen direkten Bezug zum schulischen Lernen

aufweisen müssen und dem Bildungs- und Erziehungs-auftrag des Thüringer Schulgesetzes entsprechen.

Die Teilnahme ist grundsätzlich verpflichtend.

Unter Berücksichtigung des Leitbildes und des pädagogischen Konzepts ihrer Schule verständigt sich die

Schulkonferenz über schulinterne Grundsätze des Lernens am anderen Ort bei Wandertagen sowie Klassen-

und Kursfahrten.

Alle an diesen Grundsätzen orientierten Angebote und Veranstaltungen sind innerhalb der Schule

organisatorisch abzustimmen. Das betrifft insbesondere die Absicherung von Vertretungsunterricht sowie

die Sicherstellung und möglicherweise erforderliche Unterstützung der Aufsichtspflicht.

Die geplanten Maßnahmen im Rahmen des Lernens am anderen Ort werden vorab vom durchführenden

Lehrer mit dem Schulleiter besprochen und sind rechtzeitig und umfassend mit den Schülern und Eltern zu

erörtern. Das betrifft auch die Zumutbarkeit der Übernahme von Kosten durch die Eltern.

Notwendige Verträge beispielsweise mit Beherbergungsunternehmen, Reiseveranstaltern und

Beförderungsunternehmen sind vom durchführenden Lehrer im Namen der Eltern der minderjährigen

Schüler bzw. im Namen der volljährigen Schüler erst dann abzuschließen, wenn deren schriftliche

Erklärung zur Kostenübernahme und die Genehmigung der Dienstreise im Rahmen des Schulbudgets

vorliegen. Der Lehrer sollte sich für den Abschluss eines Vertrages von den Eltern bzw. den volljährigen

Schülern eine Vollmacht erteilen lassen.

Die Schüler und Eltern sind über den gesetzlichen Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz sowie ggf.

über den Abschluss einer Rücktrittsversicherung, einer Auslandskranken-versicherung und über den

Abschluss einer privaten Haftpflicht- und Unfallversicherung zu informieren. Für Schüler besteht im

ursächlichen Zusammenhang mit den Veranstaltungen gesetzlicher Unfallschutz, der auch Wegeunfälle

umfasst. Zur Vorbereitung einer Maßnahme zum Lernen am anderen Ort gehört die Belehrung der Schüler

über Gefahren und einschlägige Sicherheitsbestimmungen sowie Informationen zu Erster Hilfe und das

Verhalten bei Krankheit und Unfall.

Schüler, die durch grobes Fehlverhalten den Ablauf und die erfolgreiche Durchführung der Veranstaltung

gefährden, können, wenn pädagogische Maßnahmen nicht zum Erfolg führen, von der weiteren Teilnahme

ausgeschlossen werden. Auf die Verpflichtung, ihr Kind bei einem Ausschluss am Ort der Klassenfahrt

ggf. abzuholen oder die Kosten eines Rücktransports zu tragen, sollten die Eltern in Vorbereitung der Fahrt

hingewiesen werden. Der Schüler nimmt anschließend am Unterricht der Schule teil.

Diese Hinweise des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur sind ab dem 1.

Dezember 2014 verbindlich und ersetzen die Hinweise des Thüringer Kultusministeriums zum Lernen am

anderen Ort vom 12. März 2007.

Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.

Als Eltern gelten auch Personen, die Rechte und Pflichten von Sorgeberechtigten im Sinne des § 31 Abs. 1

Thüringer Schulgesetz wahrnehmen

Page 12: schulinterne Belehrungsmappe Lehrerexemplar

Verhalten beim Drachensteigen

Lass den Drachen nur dort steigen, wo Menschen und Umwelt nicht gefährdet werden! Benutze

den Drachen nur bei Windstärken, bei denen du ihn noch voll unter Kontrolle hast! Niemals

darfst du einen Drachen in der Nähe von Stromleitungen, Straßen, Gleisen etc. steigen lassen.

Von Flugplätzen halte mindestens 3 km Abstand. Leinen, die über Stromleitungen liegen, darfst

du oder dein Drachen niemals berühren! Überprüfe dein Fluggerät vor jedem Start! Vorsicht bei

neuen und unerprobten Drachen! Stark gespannte Leinen können Schnittwunden verursachen.

Zuschauer wissen oft nichts von der Gefahr. Deshalb darfst du mit deinem Drachen nie flach

über Menschen oder Tiere fliegen! Die Leinen fliegender Standdrachen sollten in Augenhöhe gut

sichtbar gekennzeichnet werden. Denke an Radfahrer und Fußgänger! Lege die Leinen nicht

über Wege und lass den Drachen auch nicht über Wegen fliegen! Halte stets genug

Sicherheitsabstand zu Zuschauern und anderen Drachen ein! Lass den Drachen weder vor, noch

bei oder gleich nach einem Gewitter fliegen! Unternimm keinen Versuch, die Leine durch eigene

Schnur zu verlängern! Drachenfliegen in Natur- und Vogelschutzgebieten ist untersagt! Brütende

Vögel könnten gestört werden. Bei anderen Tieren können fliegende Drachen Panik auslösen.

Lass keinen Abfall auf der Wiese zurück! Bäume oder Sträucher dürfen nicht als Bodenanker

missbraucht werden!

Quelle: http://www.päd.com/lerntext/verhaltensregeln-f%C3%BCr-das-drachensteigen

Verhalten bei Gewitter

Häuser, Pkw, Busse, Eisenbahnen stellen einen Schutz vor Blitzeinschlägen dar

niemals unter erhöhten Punkten (Bäume, Türme, Mauern) unterstellen

Wasserflächen verlassen

Bodenmulden im freien Gelände zum Hinhocken mit geschlossenen Beinen nutzen

eventuell flach auf den Boden legen

besonders gefährlich ist ein Gewitter, wenn zwischen Blitz und Donner weniger als 10

Sekunden liegen

Verletzte nach den Regeln der Ersten Hilfe versorgen und einem Arzt vorstellen

Verhalten bei Tollwutgefahr

Seuche wird in der Regel mit dem Speichel des Tieres durch Beißen oder Kratzen auf den

Menschen übertragen

Speichel kann sich auch auf dem Fell des erkrankten Tieres befinden

keine Wildtiere und Weidetiere berühren, auch keine Kadaver oder Impfköder

Seuche äußert sich häufig in "zahm" erscheinenden Tieren bzw. einem Verhalten der Tiere,

das dem natürlichen Verhalten total entgegensteht

Verletzungen durch Wildtiere (Kratzen, Beißen) sofort dem Arzt melden, aber auch schon

die Berührung eines tollwutverdächtigen Tieres

Weisungen zur Tilgung der Seuche in betroffenen Gebieten unbedingt Folge leisten

in diesem Fall Haustiere sicher verwahren und Haustiere nur berühren, die man genau kennt,

eine Erkrankung führt fast immer zum Tode

Wahrnehmungen über kranke oder tote Tiere umgehend der zuständigen Gemeinde- oder

Stadtverwaltung, der Polizei oder der Forstverwaltung melden

Verhalten beim Auffinden von Waffen, Munition und Sprengstoff

keine unbekannten rostigen Gegenstände anfassen, insbesondere die Lage nicht verändern

oder mit solchen Gegenständen hantieren

Fundmunition nicht berühren

Fundstellen sichern und kennzeichnen

Hilfe holen bzw. den Fund der nächsten Polizeidienststelle oder Feuerwehr melden

nicht weiter nach Munition suchen

nach behelfsmäßiger Sicherung und Kennzeichnung der Fundstelle die nähere Umgebung

nicht mehr betreten

Page 13: schulinterne Belehrungsmappe Lehrerexemplar

sich wie oben beschrieben auch verhalten, wenn ein Gegenstand nicht eindeutig als Waffe,

Munition oder Sprengstoff erkannt wird

Bergung und Vernichtung ist ausschließlich den speziell beauftragten Personen und Firmen

vorbehalten

die Kenntnis davon, dass ein anderer im Besitz von Fundmunition ist oder eine Fundstelle

kennt, ist sofort zu melden

Gefahren im Winter

vor dem Betreten natürlicher Eisflächen ist grundsätzlich zu warnen; es ist auch unter

Aufsicht der Schule verboten

besonders bedrohlich ist es:

- an Mündungen von Industrieabwässern, an Brücken, Schleusen und Wehren,

- zu Beginn einer neuen Frostperiode oder nach einsetzendem Tauwetter,

- an Wasserstraßen, die durch Eisbrecher für die Schifffahrt offengehalten werden

für die Hilfeleistung bei Eisunfällen beachten

- Hilfe holen (Polizei, Feuerwehr, Erwachsene)

- bei der Bergung eines Verunglückten alle verfügbaren Gegenstände und Hilfsmittel

anwenden, die zur Gewinnung eines festen Halts genutzt werden können (Bretter, Leitern,

Stangen, Balken usw.)

- Sicherung des Retters mit Seilen und Schnüren und sich der Unfallstelle nur mit äußerster

Vorsicht nähern

- nach der Bergung die verunglückte Person nach den Regeln der Ersten Hilfe versorgen,

Hilfe organisieren und einem Arzt zuführen

nicht mit Schneebällen werfen

- Hinweis auf Verletzungsgefahr

- Gefahr des Entstehens von Verkehrsunfällen,

besondere Vorsicht im Straßenverkehr

Schlitterbahnen nicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen anlegen

nicht auf Schneehaufen am Fahrbahnrand klettern und nicht zu Fahrbahnen, Fußwegen,

Eisflächen, Gleisanlagen rodeln

Umgang mit pyrotechnischen Erzeugnissen

Verkaufsbestimmungen einhalten; Verkauf und sonstige Abgabe von pyrotechnischen

Erzeugnissen (Stabraketen, Blitzknaller) ist an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

verboten

Verwendung von pyrotechnischen Erzeugnissen mit geringer Wirkung, die auch in

Räumlichkeiten verwendet werden dürfen (Tischfeuerwerkskörper) ist Personen unter 16

Jahren unter Aufsicht von Erziehungsberechtigten gestattet

Anwendungsbestimmungen vorher genau durchlesen und einhalten

Anwendungszeitraum einhalten

das Werfen von gezündeten Feuerwerkskörpern auf Personen unterlassen

gezündete Feuerwerkskörper sofort wegwerfen

äußerste Vorsicht bei sich in der Nähe befindlichen Gebäuden mit Schilfdächern oder

Lagerstätten mit leicht brennbaren Materialien

örtlich ausgesprochene Verbote für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern strikt einhalten

äußerste Vorsicht bei Feuerwerkskörpern, die versagt haben (Blindgänger): keinesfalls

anfassen oder sich darüber beugen, sondern mit Besen und Schaufel aufnehmen und in einen

Eimer mit Wasser tauchen,

niemals selbst versuchen, Knallkörper selbst herzustellen

solche Versuche melden, ebenso bei Kenntnis darüber, dass sich Personen, insbesondere

Kinder, in den Besitz von Chemikalien gebracht haben, die sich zum Herstellen von

Feuerwerkskörpern eignen

im Zweifelsfall andere Erwachsene hinzuziehen

Page 14: schulinterne Belehrungsmappe Lehrerexemplar

Kenntnisnahme der schulinternen Belehrungsmappe und Verpflichtung zur

Umsetzung folgender Inhalte bzw. Schwerpunkte:

Durchführung der entsprechenden Belehrungen lt. schulinterner Belehrungsmappe

jährliche Kenntnisnahme des Krisenordners der Schule und Unterschrift im September

eines Jahres (Standort Lehrerzimmer)

Belehrung am 8. August 2018 während einer Dienstberatung:

Name, Vorname Unterschrift