Upload
avian
View
31
Download
1
Embed Size (px)
DESCRIPTION
Schulstruktur und Schulaufsicht in NRW Jutta Schattmann Schulamt Kreis Herford. Rechtliche Grundlagen. GG Artikel 7 (1): Das gesamte Schulwesen steht unter Aufsicht des Staates. LV NRW Artikel 8 (3): - PowerPoint PPT Presentation
Citation preview
Schulstruktur und Schulaufsicht
in NRW
Jutta Schattmann
Schulamt Kreis Herford
Rechtliche Grundlagen
GG Artikel 7 (1):
Das gesamte Schulwesen steht unter Aufsicht des Staates.
LV NRW Artikel 8 (3):
Das Land und die Gemeinden haben die Pflicht, Schulen zu errichten und zu fördern. Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Landes. Die Schulaufsicht wird durch hauptamtlich tätige, fachlich vorgebildete Beamte ausgeübt.
Schulgesetz NRW
Neunter Teil (§ 86 – 91)
Oberste SchulaufsichtsbehördeMinisterium für Schule und Weiterbildung (MSW)
Obere SchulaufsichtsbehördenSchulabteilungen der Bezirksregierungen
zuständig für alle Schulformen
Untere Schulaufsichtsbehörden54 Schulämter für die Kreise und Städte
zuständig für Grundschulen, Hauptschulen, Förderschulen
Aufgaben der unteren Schulaufsicht
1. Fachaufsicht über die Schulen
2. Dienstaufsicht über die Schulen
Fachaufsicht (Beispiele)
Förderung der Erziehungs- und Bildungsarbeit
Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit
Kontrolle des Unterrichts
Beratung der Schulleiter und Lehrer bei der Umsetzung der Lehrpläne und Erlasse
Sicherung der gleichmäßigen Lehrerversorgung
Organisation von Fort- und Weiterbildung
Beratung der Schulträger
Dienstaufsicht über das pädagogische Personal
Einstellung und Vereidigung
Versetzung und Abordnung
Dienstliche Beurteilung
Genehmigung von Dienstreisen
Dienstlichen Beschwerden nachgehen
Schulamt
als untere staatliche Schulaufsicht
Mischbehörde aus
• schulfachlichen Mitarbeitern (Schulrätinnen, Schulräte)
• verwaltungsfachlichen Mitarbeitern
(werden von den Städten und Kreisen gestellt)
Leitung
Schulaufsichtsbeamter (vom Ministerium ernannt)
Verwaltungsfachmann (vom OB oder Landrat ernannt)
Aufgaben der verwaltungsfachlichen Mitarbeiter
Führung von Personalnebenakten
Führung der Stellendatei
Personalangelegenheiten der Lehrkräfte
Wirtschaftliche Angelegenheiten der Lehrkräfte
Schülerangelegenheiten
Bewirtschaftung der Haushaltsmittel
Sekretariatsaufgaben der Schulräte
Innere und äußere Schulangelegenheiten
Innere Schulangelegenheiten:
• Bildungs- und Erziehungsarbeit
• Lehrkräfte• Sozialpädagogen• ErzieherStaatliches Schulamt
Äußere Schulangelegenheiten:
• Schulgebäude errichten und unterhalten
• Sachmittelausstattung• Lehr- und Lernmittel• Verwaltungspersonal
Kommunales Schulverwaltungsamt
Enge Zusammenarbeit