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Zentral im Aischtal Seniorenwegweiser Der Kommunalen Allianz NeuStadt&Land

Seniorenwegweiser - Gutenstetten · 2014. 3. 3. · Seniorenwegweiser. Der Kommunalen Allianz NeuStadt&Land. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, heutzutage gestalten ältere Menschen

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  • Zentral im Aischtal

    SeniorenwegweiserDer Kommunalen Allianz NeuStadt&Land

  • Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

    heutzutage gestalten ältere Menschen die Ent-wicklung in unserer Gesellschaft maßgeblich mit. Mit dem Austritt aus der beruflichen Lebensphase beginnt für die meisten ein neuer, aber oft eben-so aktiver wie spannender Lebensabschnitt.

    Mit zunehmendem Alter können aber auch Fra-gen und Probleme auftauchen, über die man als jüngerer Mensch kaum nachgedacht hat. Der Bedarf an Rat und Hilfe von anderen nimmt zu und muss oftmals auch unter Zeitdruck organisiert werden.

    Dabei ist es für die betroffenen Menschen und ihre Angehörigen schwierig, sich einen Überblick über die zahlreichen Angebote zu verschaffen.

    Daher freuen wir uns als Bürgermeister der Kom-munalen Allianz NeuStadt & Land, Ihnen mit dieser Broschüre einen umfassenden und Nutzen stiftenden Wegweiser für die relevanten Ange- bote in unserer Allianz präsentieren zu können.

    Sie finden hier einen Überblick über wesentliche Ansprechpartner, Angebote für Bildung, Freizeit und Kultur, aber auch Tipps und Hilfestellungen für das Wohnen im Alter, barrierefreies Internet,

    Vorwort

  • die Pflege von Angehörigen und vieles mehr. Selbstverständlich stehen Ihnen auch unsere Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter in den Rathäusern bei Fragen gerne zur Verfügung.

    Wir hoffen, dass Sie bei der Lektüre dieses Weg-weisers Antworten auf Ihre Fragen, aber auch Anregungen für ein aktives und selbstbestimmtes Leben im Alter finden, und wünschen Ihnen dabei viel Freude!

    Ihre

    Allianz- Bürgermeister

    Klaus Meier, Neustadt a.d.Aisch

    Robert Christensen, Dietersheim

    Helmut Roch, Diespeck

    Helmut Reiß, Gutenstetten

    1

  • Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

    ich freue mich, dass wir mit diesem Wegweiser allen unseren Mitbürgern und im Besonderen den älteren Menschen, den Hilfesuchenden und ihren Angehörigen ein Mittel an die Hand geben können, das es ihnen ermöglicht, sich im breiten Spektrum von Angeboten, Dienstleistungen und Hilfen zurechtzufinden.

    In der Heimat alt werden – das ist Wunsch und Ziel der meisten Menschen.

    Wir, Ihre Gemeinde, die Seniorenbeauftragte, der Seniorenrat und alle im Wegweiser genannten Dienste und Einrichtungen sowie die inserieren-de Geschäfts- und Firmenwelt wollen helfen, den Weg dorthin zu ebnen.

    Karin Kerschbaum

    Seniorenbeauftragte des Stadtrates der Stadt Neustadt a.d.Aisch

    Vorwort der Seniorenbeauftragten des Stadtrates Neustadt a.d.Aisch

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  • 3

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    Das Beste für Ihre Gesundheit!

    Herausgegeben in Zusammen arbeit mit der Kommu-nalen Allianz NeuStadt&Land. Änderungswünsche, Anregungen und Ergänzungen für die nächste Auflage dieser Broschüre nimmt die Verwaltung oder das zuständige Amt entgegen. Titel, Umschlaggestaltung sowie Art und Anordnung des Inhalts sind zu gunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Übersetzun-gen in Print und Online sind – auch auszugs weise – nicht gestattet.

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    91413157/01. Auflage / 2013Stand 11/2013

    Quellennachweis:Titel, S. 13, 29, 31: Yuri Arcurs - FotoliaS. 5: iceteastock - FotoliaS. 10: dangross - photocaseS. 16: absolut - FotoliaS. 20: Engine Images - Fotolia

    S. 28: Erwin Wodicka - FotoliaS. 37: pressmaster - FotoliaS. 42: stockxpertcom - FotoliaS. 44: Robert Kneschke - FotoliaS. 46: alessandro0770 - Fotolia

    IMPRESSUM

    Druck: Druckerei und Verlag E.Meyer GmbH ·Rudolf-Diesel-Straße 10 ·91413 Neustadt a.d. Aisch

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  • Hilfe bei Pflegebedürftigkeit und Behinderung .................................................. 22

    Bildung, Kultur und Freizeit für Senioren und Behinderte ............................... 29

    Tipp für unterwegs: barrierefreie Toiletten und Behindertenparkplätze ................. 36

    Kommunale Sportangebote für Senioren .......................................................... 37

    Treffpunkte für Senioren ..................................... 39

    Senioren werden aktiv ......................................... 42

    Auch darüber müssen wir reden ......................... 45

    Inhalt

    Vorwort .................................................................U2

    Vorwort der Seniorenbeauftragten des Stadtrates Neustadt a.d.Aisch ........................ 2

    Impressum .............................................................. 3

    Ansprechpartner der Stadt und der Allianzgemeinden ............................................ 5

    Finanzielle Hilfen .................................................... 7

    Sicherheit und Gesundheit im Alter .................... 11

    Tipps für pflegende Angehörige ......................... 15

    Wohnen im Alter .................................................. 19

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  • Ansprechpartner der Stadt und der Allianzgemeinden

    Stadt Neustadt a.d.Aisch

    Bürgerbüro als erste Anlaufstelle in allen Dingen, Sicherheit und Soziales – barrierefrei zu erreichen Würzburger Str. 33, Erdgeschoss, 91413 Neustadt a.d.Aisch. Telefon: 09161 666-0, Fax: 09161 666-65

    Seniorenbeauftragte des Stadtrates Neustadt a.d.Aisch Karin Kerschbaum Eichelbergweg 34, 91413 Neustadt a.d.Aisch Telefon: 09161 9610

    Sprechtage: Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung, Terminvergabe unter 09161 66633, Die ersten drei Donnerstage im Monat.

    Sprechtag des Zentrum Bayern Familie und Soziales, Region Mittelfranken (ehem. Versorgungsamt): Jeden 3. Dienstag im Monat.

    Sprechtag des Seniorenrates: Jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat.

    Alle Sprechtage finden im Besprechungszim-mer neben dem Bürgerbüro der Stadt Neustadt a.d.Aisch Würzburger Straße 33 (Zimmer Nr. 7, Erdgeschoss) statt.

    Gemeindeverwaltung Dietersheim Hauptstraße 7, 91463 Dietersheim Telefon: 09161 66222-0 Fax: 09161 66222-9

    Seniorenbeauftragte im Rathaus: Anneliese Weis, Telefon: 09161 66222-21

    Ansprechpartner in Fragen Sportangebot für Senioren im Gemeindegebiet: Hermann Hönig, Telefon: 09161 3571

    Öffnungszeiten Mo – Do 08:00 – 12:00 Uhr Mo 14:00 – 16:30 Uhr Do 14:00 – 18:00 Uhr Fr 08:00 – 11:30 Uhr

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  • Gemeindeverwaltung Diespeck Rathausplatz 1, 91456 Diespeck Telefon: 09161 8885-0 Fax: 09161 8885-27 E-Mail: [email protected]

    Öffnungszeiten Mo–Fr 08:00 – 12:00 Uhr Mo 14:00 – 16:00 Uhr Di 14:00 – 18:00 Uhr

    Gemeindeverwaltung Gutenstetten Schulstraße 11, 91468 Gutenstetten Telefon: 09161 3167 Fax: 09161 7750 E-Mail: [email protected]

    Öffnungszeiten Mo 13:00 – 17:00 Uhr Mi 08:00 – 12:00 Uhr Do 18:00 – 20:00 Uhr

    Ansprechpartner für Senioren und Behinderte:

    Herr Helmut Reiß bei der Verwaltungsgemeinschaft Diespeck für beide Gemeinden Diespeck und Gutenstetten. Telefon: 09161 888518 oder 88850.

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    Weiterer Ansprechpartner in Gutenstetten:

    Im Zuge der Dorferneuerung Gutenstetten, Reinhardshofen und Pahres hat sich der „Arbeitskreis dörfliches Leben“ gebildet. Bei einer Fragebogenaktion (Rücklaufquote 40 %) wurden die speziellen Wünsche (Angebote) der Senioren im Alter abgefragt.

    Hiervon ausgehend finden Vortragsreihen zu verschiedenen Themen statt.

    Ansprechpartner: Klaus Nirsberger, Gutenstetten, Reinhardshofen, Untere Dorfstr. 6a oder Bürgermeister Helmut Reiß

    mailto:[email protected]:[email protected]

  • Den Lebensabend genießen, ohne aufs Geld achten zu müssen

    Auch das Thema Finanzen bekommt nach Renten- beginn eine ganz neue Bedeutung. In keinem anderen Lebensabschnitt gibt es so viele finanziel-le Schritte zu überdenken. Da kommen natürlich eine Menge Fragen zur Finanzierung auf, beson-ders wenn zum Beispiel der Wechsel in ein Pflege-heim ansteht. Seit dem 01. Januar 2009 haben Sie gegenüber Ihrer Pflegekasse einen Rechts- anspruch auf umfassende persönliche Beratung.

    Es gibt mehrere Leistungen aus dem sozialen Sicherungsstem. Diese sind nicht zwangsläufig mit Einkommen und Vermögen verbunden.

    • Steuerpflicht im Alter Je nach Renteneintritt wird für den Rest des Lebens der Satz für die Besteuerung der Renten festgelegt. Diese Besteuerung wird jedes Jahr um zwei Prozent angehoben: die Steuerpflicht für Neurentner des Jahres 2013 liegt bei 66 Prozent der Renteneinkünfte. Wer 2014 in Rente geht, muss 68 Prozent besteuern. Miet- und Kapital- einnahmen sind ebenfalls steuerlich relevant. Hilfe anzunehmen kann sich steuermindernd aus-wirken. www.deutsche-rentenversicherung.de

    • Wohngeld/Lastenzuschuss Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab: dem Einkommen, der monatlichen Miete und der Zahl der im Haushalt lebenden Personen. Eine aktuelle Wohngeldtabelle erhalten Sie unter www.bmvbs.de. Handelt es sich um eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim, kann Lastenzuschuss gewährt werden. Mehr Info: [email protected]

    Telefon: 09161 92-0

    • Erbschafts- und Schenkungsrecht Wird selbst genutztes Wohneigentum bis 200 Quadratmeter geerbt und zehn Jahre lang weiter bewohnt, zahlen die hinterbliebene Ehe-frau bzw. die Kinder keine Erbschaftssteuer. Die Freibeträge für Erbschafts- und Schenkungssteu-ern sind für den hinterbliebenen Ehepartner und die Kinder stark angestiegen – auf 500.000 Euro / 400.000 Euro. Der Freibetrag für geschiedene Eheleute, Geschwister und deren Kinder beträgt 20.000 Euro. Mehr Info: Notar oder Steuerberater.

    Finanzielle Hilfen

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    http://www.deutsche-rentenversicherung.dehttp://www.bmvbsmailto:[email protected]

  • Finanzielle Hilfen und Entlastungen unabhängig von Einkommen und Vermögen

    • Finanzspritze bei Krankheit Wenn durch häusliche Krankenpflege ein Kran-kenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt wer-den kann, übernehmen die gesetzlichen Kranken-kassen zeitlich begrenzt die Kosten.

    • Blindengeld Menschen, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge weniger als zwei Prozent der vollen Seh-kraft beträgt, haben Anspruch auf Blindengeld – unabhängig von Einkommen und Vermögen. Einkommensabhängig gewährt wird jedoch die Blindenhilfe. Mehr Info: [email protected]

    Telefon: 0911 9280

    • Pflegegeld Wenn gewisse Leistungsvoraussetzungen erfüllt werden, übernimmt die Kranken- bzw. Pflege-kasse die Kosten für die benötigte Untersuchung, Behandlung oder pflegerische Maßnahme. Zur Unterstützung der häuslichen Pflege wird Pflege- geld vollständig oder teilweise – als Kombi-Leistung – an den Pflegebedürftigen bzw. seinen Betreuer ausgezahlt. www.pflegeversicherung.info www.mdk.de Ihre Krankenkasse

    • Rundfunkgebührenbefreiung für Schwerbehinderte und Grundsicherungsemp-fänger Anträge haben die Städte und Gemeinden

    • Anträge für Schwerbehindertenausweise und Parkausweise. Anträge haben die Städte und Gemeinden.

    Einkommensabhängige Leistungen ohne Vermögensprüfung

    • Befreiung von den Rezeptgebühren Eine Befreiung von den Rezeptgebühren ist durch die Krankenkasse nach bestimmten Vor-aussetzungen auf formlosen Antrag hin möglich, beispielsweise aufgrund niedrigen Einkommens, chronischer Erkrankung und Schwerbehinderung. Im Härtefall kann die Krankenkasse den Versicher-ten / die mitversicherten Familienangehörigen vom Arzneikostenanteil freistellen. Dazu ist ein formloser Antrag zu stellen.

    Einkommens- und vermögensabhängige Leistungen

    • Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter Auf Sozialhilfe haben seit den Hartz-Reformen noch Erwerbsunfähige auf Zeit, Vorruheständler mit niedriger Rente, längerfristig Erkrankte und

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    mailto:[email protected]://www.pflegeversicherung.infohttp://www.mdk.de

  • hilfebedürftige Kinder mit selbst nicht hilfe- bedürftigen Eltern einen Anspruch. Sollten die Leistungen der Pflegekasse sowie das Einkommen und das Vermögen des Pflegebedürftigen nicht ausreichen, um die notwendige Hilfe, Pflege und die Kosten des Lebensunterhaltes zu gewährleis-ten, kann also ergänzend Sozialhilfe beantragt werden. Anträge auf Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld und Lastenzuschuss sind bei der Stadt bzw. Gemeinde zu stellen.

    • Zuzahlungen Anfang November 2008 wurde vom Spitzen-verband der Krankenkassen eine Liste von über 10.000 Medikamenten veröffentlicht, die zuzah-lungsfrei verordnet werden können. Informatio-nen zu Zuzahlungsregelungen, zuzahlungsfreien Medikamenten und vielem anderem mehr finden Sie auf den Internetseiten des Bundesgesundheits-Ministeriums sowie über die Hotline 01805 151510 (12 ct / Minute). www.bmg.bund.de www.die-gesundheitsreform.de www.krankenkassenratgeber.de

    Sparmöglichkeiten

    • Zuzahlungsbefreiung für Chroniker Die Leistungen der Kranken- und Pflegeversiche-rung sind grundsätzlich einkommens- und vermö-

    gensunabhängig. Im Falle, dass der Patient die finanzielle Belastung durch die Eigenbeteiligung an Medikamenten, Anwendungen und Fahrkosten nicht tragen kann, ist die Befreiung von der Zu-zahlungspflicht durch die Krankenkasse auf einen formlosen Antrag hin möglich.

    • Sparen bei Arznei- und Hilfsmittelverordnung Vermehrte Zuzahlungen haben sowohl Nachfrage als auch Verschreibungspraxis stark beeinflusst. Zum Sparen bieten sich insbesondere folgende Möglichkeiten an:

    – Generika sind Nachahmerprodukte zu bekann-ten und bewährten Arzneimitteln, deren Patent-schutz abgelaufen ist.

    – Ihr konsultierter Arzt verordnet therapeutisch sinnvolle Medikamente zur Selbstbehandlung auf ein Grünes Rezept.

    – Lassen Sie sich möglichst zuzahlungsfreie Medi-kamente verschreiben.

    – Lassen Sie sich bei regelmäßig eingenommenen Medikamenten die kostengünstigste Packungs-größe verordnen.

    – Für schwer Erkrankte erstatten die Krankenkas-sen auch die Kosten von eigentlich rezeptfreien Arzneimitteln.

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    http://www.bmg.bund.dehttp://www.die-gesundheitsreform.dehttp://www.krankenkassenratgeber.de

  • Landratsamt – Sozialhilfe

    Folgende Hilfen kommen für einkommens- und vermögensschwache Senioren vom Sozialamt infrage:

    – Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsiche-rung nach dem SGB XII

    – Hilfe in besonderen Lebenslagen (Hilfe zur Pflege und Hilfe zur Gesundheit)

    – Wohngeld– Hilfe für Menschen, die aus Alters- oder

    Gesundheitsgründen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können (Fachbereich Betreuungsrecht)

    • Kontakt Landratsamt Neustadt a.d.Aisch – Bad Windsheim Sozialamt Konrad-Adenauer-Str. 1 91413 Neustadt a.d.Aisch

    Richard Klein (Sachgebietsleiter) Telefon: 09161 92240 Fax: 09161 92106 E-Mail: [email protected] www.kreis-nea.de

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  • Sicherheit und Gesundheit im Alter

    Sicherheit im Alter

    Die Polizei behandelt alle Themen rund um das

    Thema Sicherheit, die speziell für Sie und Ihre Angehörigen wichtig sind. In der Broschüre „Der Goldene Herbst“ gibt unser aller Freund und Hel-fer Sicherheitstipps für Senioren. Die Broschüre ist zu beziehen unter der Internet-Adresse: http://www.polizei-beratung.de/mediathek/kom-munikationsmittel/broschueren/

    Viele Betrüger machen sich die Hilfsbereitschaft älterer Menschen an der Haustüre zunutze. Daher sollten Sie bei fremden Personen immer eine ge-wisse Vorsicht walten lassen, die allerdings nicht in eine Phobie ausarten sollte.

    Mit diesen Aussagen könnten Trickbetrüger zum Beispiel versuchen, in Ihre Wohnung zu kommen:

    – Kann ich bitte ein Glas Wasser haben? Mir ist so schlecht. Ich habe Durst. Ich muss dringend mei-ne Tabletten nehmen.

    – Haben Sie Papier und Bleistift? Der Nachbar ist nicht zu Hause, ich möchte ihm eine Nachricht hinterlassen. Haben Sie vielleicht eine Schreib- unterlage? Hier ist das Licht so schlecht – darf ich an Ihrem Tisch schreiben?

    – Ich muss schnell telefonieren – ich hatte einen Unfall. Ich benötige einen Arzt. Ich hatte eine Autopanne. Darf ich Ihr Telefon benutzen?

    – Ich habe ein dringendes Bedürfnis. Darf ich (mein Kind) Ihre Toilette benutzen?

    – Mein Baby braucht sein Fläschchen. Darf ich es bei Ihnen füttern (wickeln)?

    – Erinnern Sie sich nicht mehr an mich? – Damit reden Ihnen die vermeintlichen Bekannten nur ein schlechtes Gedächtnis ein, um Sie in Sicher-heit zu wiegen und von Ihnen in Ihre Wohnung gebeten zu werden. Vorsicht vor diesen „Bekannten“!

    Hausnotruf

    Was tun, wenn aber doch einmal ein Notfall ein-tritt, wenn Sie stürzen oder an plötzlicher Übelkeit leiden? Ein neues System kann bei solchen Notlagen Abhilfe schaffen. Dabei tragen Sie einen kleinen Funksender bei sich, der mit einer Notrufzentrale verbunden ist. Wenn Sie den Knopf drücken, ruft die Zentrale bei Ihnen zu Hause an und meldet sich über einen speziellen Lautsprecher, der ebenfalls zum System gehört. Falls dabei keine Antwort gege-ben wird, benachrichtigt die Notrufzentrale einen Angehörigen, den Sie vorher festgelegt haben.

    Einen Hausnotruf in Neustadt a.d.Aisch bietet an: Bayerisches Rotes Kreuz Kreisverband Neustadt a.d.Aisch – Bad Windsheim Robert-Koch-Str. 2, 91413 Neustadt a.d.Aisch Telefon: 09161 887718 E-Mail: [email protected]

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    http://www.polizei-beratung.de/mediathek/kom�munikationsmittel/broschueren/http://www.polizei-beratung.de/mediathek/kom�munikationsmittel/broschueren/http://www.polizei-beratung.de/mediathek/kom�munikationsmittel/broschueren/mailto:[email protected]

  • Akutgeriatrie und geriatrische Rehabilitation

    Ihre Gesundheit im Alter heilen, fördern und er-halten

    In der Fachabteilung für Akutgeriatrie der Klinik Bad Windsheim mit 36 Betten werden ältere und alte Menschen medizinisch versorgt. Dort wird ein multiprofessionelles und interdisziplinäres Team tätig. Akutgeriatrie ist die dem älteren und alten Menschen angepasste Medizin, die den erkrankten Menschen in seiner Ganzheit in den Mittelpunkt ihrer Bemühungen stellt. Die Patien-ten werden anhand eines umfassenden Behand-lungsansatzes – unabhängig ihrer Grunderkran-kung – behandelt. Miteinbezogen wird zudem die Behandlung von psychischen Erkrankungen oder

    Funktionseinschränkungen, die häufig als Begleit-erscheinung auftreten. Während der geriatrischen Rehabilitation gilt besonderes Augenmerk dem Erhalt bzw. der Wiederherstellung einer größt-möglichen Selbständigkeit im Alltag durch die geriatrische Rehabilitation.

    Medizinische Klinik 4 Geriatrie und Innere Medizin

    Kliniken des Landkreises Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim Erkenbrechtallee 45, 91438 Bad Windsheim Telefon: 09841 99-794 Fax:09841 99-505 E-Mail: www.kliniken-nea.de, [email protected]

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  • Rechnung stellen. Medizinisch notwendige Untersu-chungen übernimmt weiterhin die Krankenkasse!

    Über die in Frage kommenden Untersuchungen informieren Broschüren und Informationsmaterial im Wartezimmer sowie der Arzt. Auch die Kosten für Vorsorgemaßnahmen, die allgemein als sinnvoll erachtet werden, übernimmt weiterhin die gesetz-liche Krankenversicherung. www.igel-verzeichnis.de

    • Gesundheitsinformationen im Netz Im Internet finden Sie meist in kürzester Zeit viele Informationen zu Erkrankungsrisiken, Behand-lungsmethoden, Kliniken, Rehabilitationseinrich-tungen, Literaturhinweise und vieles mehr. Nur überprüfen und werten kann der medizinische Laie die Informationen nicht, da sich die verschie-denen Seiten auch durchaus widersprechen kön-nen oder wichtige Zusatzinformationen fehlen. Das Ärztezentrum für Qualität in der Medizin arbeitet im Auftrag von Bundesärztekammer, Patientenforum und Kassenärztlicher Bundesver-einigung an der Qualität der Gesundheitsinforma-tionen im Internet. Auf ihrer Internetseite lassen sich Checklisten für die richtige Praxiswahl, aktu-elle Informationen zur Gesundheitsreform, zu den Chronikerprogrammen und vieles andere mehr auf den eigenen PC herunterladen. www.patienten-information.de

    Gesundheitsvorsorge

    Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen gehören ebenso zu einer guten Gesundheit wie viel Sport und die richtige Ernährung. Entsprechend dem al-tersbedingt erhöhten Erkrankungsrisiko werden die Kosten in vielen Fällen von der Krankenkasse über-nommen. Durch diese Vorsorgeuntersuchungen können Sie sich viel Leid ersparen, wenn Krankhei-ten möglichst frühzeitig diagnostiziert werden. Ein Beispiel: An Darmkrebs erkranken jährlich 35.000 Bundesbürger. Ab dem 56. Lebensjahr gehört eine Darmspiegelung alle zehn Jahre zum Vorsorge-programm. Frauen ab 50 erhalten alle zwei Jahre eine Einladung zur Mammografie, um durch frühe Diagnose die Heilungschancen bei Brustkrebs deut-lich erhöhen zu können. Auch die regelmäßige, aufmerksame Selbstbeobachtung hat eine enorme Bedeutung, um schwere Erkrankungen schon früh-zeitig und erfolgversprechend zu behandeln. www.kooperationsgemeinschaft-mammographie.de www.kompetenznetze-medizin.de www.rki.de

    • IGeL – individuelle Gesundheitsleistungen Untersuchungen beim niedergelassenen Arzt, deren Kosten nicht (mehr) von der gesetzlichen Kranken-versicherung übernommen werden, kann der Me-diziner als individuell gewünschte Maßnahme der persönlichen Gesundheitsvorsorge dem Patienten in

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    http://www.igel-verzeichnis.dehttp://www.patienten-information.dehttp://www.kooperationsgemeinschaft-mammographie.dehttp://www.kompetenznetze-medizin.dehttp://www.rki.de

  • • Gesprächskreise Der persönliche Austausch mit Menschen in ver-gleichbaren Situationen kann entlastend wirken und eine sehr große gegenseitige Unterstützung bieten. Dabei lernen Sie, die Probleme des Alltags aus anderen Perspektiven zu beleuchten, neue Lösungswege zu entdecken und die Energie wie-der aufzuladen, die Sie für den Erhalt der eigenen Handlungsfähigkeit brauchen. Mehr Info: (Seite 39 ff.)

    • Eine Lobby für pflegende Angehörige gibt es in verschiedenen Vereinen, Verbänden und Netzwerken. Informationsmaterialien zu Organisation der häuslichen Pflege, Adressen von Anlauf- und Beratungsstellen und Hinweise zur Finanzierung der Hilfen werden in Broschüren meist kostenlos herausgegeben. Beispielsweise werden in einer Broschüre des Sozialverbandes Deutschland die Voraussetzungen erläutert, um die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können. Es wird nicht nur beleuchtet, wie der Pflegeaufwand für die Einstufung als pflegebedürftig berechnet wird, sondern auch etliche Begrifflichkeiten des „Pflegelateins“ werden verständlich erklärt. www.bmg.bund.de –> Ratgeber Pflege

    Am liebsten Familienangehörige

    Nichts prägt uns so nachhaltig im Leben wie die Familie. Daher ist das Leben und die Pflege zu Hause durch Angehörige und Menschen aus dem gewohnten Umfeld der Wunsch der meisten Men-schen. Als Angehöriger haben Sie große Vortei-le: Sie wissen um die Vorlieben, Neigungen und Gewohnheiten Ihres Angehörigen und kennen wichtige biografische Stationen seines Lebens. Diese Vertrautheit im Umfeld ist sehr wichtig für das persönliche Wohlbefinden.

    Hilfe für Angehörige

    • Erholungsmaßnahmen für pflegende Angehörige

    Neben den Möglichkeiten der Kurzzeitpflege be-stehen zunehmend häufiger Angebote, bei denen die Angehörigen mit ihrem Pflegebedürftigen ge-meinsam wegfahren und durch unterschiedliche Angebote teilweise getrennt entspannen können, ähnlich den Rehabilitationshäusern für Menschen mit Sehbehinderungen oder mit demenziellen Erkrankungen. Mehr Info: Pflegeheime (Seite 28)

    Tipps für pflegende Angehörige

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    http://www.bmg.bund.de

  • Million Menschen in Deutschland leiden daran. Ungefähr zwei Drittel der Betroffenen werden von Angehörigen betreut, doch die häusliche Pflege ist eine enorme psychische und finanzielle Belastung für die Angehörigen. Oft wird medizinische Hilfe, mit der die Symptome wirksam gemildert werden könnten, zu spät gesucht, da Demenz auch in der heutigen Gesellschaft noch ein Tabuthema dar-stellt.

    Eine frühzeitige Diagnose bedeutet für den Pati-enten einen Zeitgewinn. Im günstigen Fall kann durch Medikamenteneinnahme der Krankheitsver-lauf verlangsamt und dadurch noch für viele Jahre Lebensqualität gewonnen werden. Für vorsorgen- de Maßnahmen bleibt mehr Zeit, um im Sinne des Patienten ein Netzwerk an Hilfen aufzubauen und Entscheidungen für den späteren Verlauf der Krankheit zu treffen.

    Erhält der Hausarzt durch einen Test im Rahmen einer allgemeinmedizinischen Untersuchung des Gesundheitszustandes Hinweise auf eine demen-zielle Erkrankung seines Patienten, wird er ihn zur weiteren Abklärung an einen Geriater, Geronto- psychiater oder einen Neurologen überweisen, um Diagnose und medizinischen Behandlungsplan aufeinander abzustimmen.

    Was tun bei Demenz?

    Wörtlich übersetzt heißt lat. Demens „ohne Geist“. Diese Krankheit beschreibt den Verlust bereits erworbener Fähigkeiten. Vor allem betroffen sind das Kurzzeitgedächtnis, ferner das Denkvermögen, die Sprache und die Motorik, teils auch die Persön-lichkeitsstruktur betroffen.

    Dieser Zustand ist auch für die Angehörigen sehr belastend, da demenzkranke Menschen mit an-dauernder Krankheit oft wichtige Stationen ihres Lebens einfach vergessen und manchmal sogar ge-walttätig werden. Demenz ist neben Depressionen in Deutschland die am häufigsten diagnostizierte gerontopsychiatrische Erkrankung – rund eine

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  • zeiten (Fingerfood) gedeckt werden. Das Durst-empfinden lässt im Alter generell sehr häufig nach, daher ist es ratsam, die aufgenommene Flüssigkeit zu kontrollieren.

    • Personensuche Großen Kummer für Angehörige bereiten immer wieder spontane Spaziergänge, insbesondere zu nächtlichen Stunden. Oft findet der Betroffe-ne später den Weg nach Hause nicht mehr und schämt sich zu sehr, Ortsansässige um Hilfe zu bitten. Die Suche lässt sich so manches Mal ver-kürzen, wenn der Betroffene stets ein Handy bei sich trägt. Wenn er es nicht bedienen kann, lässt es sich wenigstens im Zweifelsfall orten. Denn es besteht die Möglichkeit, sich zur deutschlandwei-ten Handyortung über den Notruf 112 registrieren zu lassen. Eine Life-Sensor-Notfallakte ermöglicht die Hinterlegung von Angaben zu einer Kontakt-person oder zu einem Hausarzt.

    • Fundsachen Auf nächtlichen Ausflügen kann schon mal was verloren gehen. Wer auf ehrliche Finder setzt, fixiert frühzeitig Namensetiketten in Mänteln, Ta-schen, Regenschirmen und Geldbörsen. In Schlüsse-letuis sollten Sie allerdings besser die Adresse weg-lassen. Und wenn es schon nicht zurück gebracht wird, findet sich auch im Fundbüro der Stadt- oder Gemeindeverwaltung manches wieder.

    Sowohl die Demenzerkrankung als auch die Depression erfordert fachärztliche Betreuung wie auch ein verlässliches persönliches Umfeld des Betroffenen. Wenn die krankheitsbedingten Probleme im Alltag überhandnehmen, sollte über die Aufnahme in eine stationäre Pflegeeinrich-tung nachgedacht werden. Im nachfolgenden Teil möchten wir Sie sowohl mit psychologischen Ratschlägen unterstützen als auch die gesetzli-chen Richtlinien und die wichtigsten Pflege- und Beratungsstellen der Kommune vorstellen.

    Tipps für den Alltag

    • Biografie-Koffer So nennt sich die Sammlung der besonderen persönlichen Erinnerungen, zum Beispiel Bilder, Stofftiere oder Selbstgebasteltes, mit denen der Betroffene angenehme Gefühle verbindet. Gegebenenfalls sollten vergrößerte Fotos von besonderen Feierlichkeiten oder Stationen des Lebens in ein Fotoalbum geklebt werden, das sich Ihr Angehöriger immer wieder ansehen kann.

    • Ernährung Viele Demenzkranke haben einen sehr starken Be-wegungsdrang, den Sie nicht unterdrücken kön-nen. Allerdings sollten Sie für einen gefahrlosen Streckenverlauf sorgen. Der dadurch vermehrte Kalorienbedarf kann durch kleine Zwischenmahl-

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  • Wohnen im Alter

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    Barrierefreies Wohnen durch Wohnraumanpassung

    Bei einer barrierefreien Gestaltung der Wohnräu-me sollte das Augenmerk aufgrund der erhöhten Rutschgefahr besonders auf dem Badezimmer liegen. Das Waschbecken sollte in individueller Höhe montiert werden und möglichst flach und unterfahrbar sein, damit es auch von einem Roll-stuhlfahrer genutzt werden kann. Achten Sie beim WC darauf, dass links und rechts ausreichend Bewegungsfläche vorhanden ist, und bringen Sie passende Stützgriffe mit geeignetem Profil und griffiger Oberfläche an, die das Hinsetzen und Aufstehen erleichtern. Eine schwellenfreie Dusch-wanne sorgt ganz einfach für einen rollstuhlge-rechten beziehungsweise leichter zugänglichen Duschplatz. Mehr Info: Infomappe Landkreis neu-sozial.de

    Selbstbestimmt wohnen und leben

    Es ist ganz natürlich, dass die Wohnung mit zu-nehmendem Alter aus verschiedenen Gründen eine wachsende Bedeutung für die eigene Le-bensqualität bekommt. Schließlich verbringen Sie gerade im Alter mehr Zeit zu Hause, da Ihnen zum einen durch den Wegfall geregelter Arbeitszeiten mehr Freizeit zur Verfügung steht, zum anderen aber auch aufgrund von gesundheitlichen Proble-men, die den Weg erschweren. Durch eine bar-rierefreie Ausgestaltung der Innenräume ist die eigene Wohnung der Schlüssel zu einer aktiven Teilnahme am Leben und dem Erhalt der Selbst-ständigkeit bis ins hohe Alter.

    Selbstständig im Alltag

    Auch wenn sich heutzutage dank einer gesunden Ernährung und ausreichend Bewegung viele Men-schen bis ins hohe Alter einer exzellenten Gesund-heit erfreuen, gehen mit dem natürlichen Alte-rungsprozess zumeist auch einige gesundheitliche Veränderungen einher. Durch eine barrierefreie Ausgestaltung der eigenen Wohnräume kann al-lerdings vielen dieser altersbedingten Schwächen Rechnung getragen werden, sodass sie im häus-lichen Alltag kaum mehr ein Problem darstellen. Daneben gibt es eine Vielzahl von Begleitungs-, Betreuungs- und Hilfsdienstleistern, die ehren-

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  • viele Hindernisse aufweist, gibt es alternativ zum Wechsel in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung Wohnangebote unter vollständiger Beibehaltung der eigenständigen Lebensgestaltung, um den Ansprüchen auf individuelles und familienähnli-ches Wohnen trotz Krankheit, Behinderung und Pflegebedürftigkeit gerecht zu werden. Das sind neben den klassischen alten- und behinderten-gerechten Wohnungen die unterschiedlichsten Formen des „Wohnens + Service“.

    • Betreutes Wohnen Zentraler Punkt beim „Betreuten Wohnen“ ist die Tatsache, dass Sie zum Miet- oder Kaufvertrag ei-nen gesonderten Betreuungsvertrag abschließen. Wahl- und Pflichtleistungen müssen dabei genau unterschieden werden und sollten im Vertrag ge-sondert festgelegt sein.

    Betreutes Wohnen für 60+ bietet Ihnen als aktuell stark nachgefragte Wohnform ein Angebot von eigenständigen Mietwohnungen für ältere Paare und Einzelpersonen. Zum Mietvertrag schließen Sie einen Service- oder Betreuungs-Vertrag ab, der ein im Detail beschriebenes Service-Paket enthält. Dafür entrichten Sie eine Monatspauschale.

    • Seniorenwohnungen Entlastung im hauswirtschaftlichen Bereich bie-ten die traditionellen Seniorenwohnungen, die

    Spezielle Wohnformen für Senioren

    Wohnen, Hilfe und Pflege ist in vielen Kombinati-onen möglich. Nicht zuletzt die rechtlichen Ände-rungen zur Finanzierung pflegerischer Leistungen durch die Pflegeversicherung heben die bisheri-gen Grenzen zwischen eigenständigem Wohnen und der pflegerischen Rundumversorgung in einer stationären Einrichtung immer stärker auf.

    Für den immer seltener werdenden Fall, dass die vorhandene private Familien- oder Single-Woh-nung für den jeweiligen Gesundheitszustand zu

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  • • Stationäre Pflegeeinrichtungen Auch wenn sich viele Menschen bis ins hohe Alter einer guten Gesundheit erfreuen, kann es nach Stürzen oder chronischen Krankheiten auch vor-kommen, dass Krankenpflege in einem Umfang notwendig wird, die Angehörige im Privathaus-halt nicht bewältigen könnten. Dann kommt der Umzug des Patienten in eine stationäre Pflegeein-richtung in Betracht. Hier steht Ihnen in der Regel ein Appartement oder ein Ein- oder Zweibettzim-mer mit Bad zur Verfügung. Zudem können Sie rund um die Uhr von qualifizierten Fachkräften versorgt und gepflegt werden.

    • Hausgemeinschaften/Tagesbetreuungen Der Begriff der Hausgemeinschaft bezeichnet eine Wohn-/Pflegegruppe in einer vollstationären Einrichtung, die dem Leben in einer gewachsenen Familie am nächsten kommt. Dadurch können na-türlich individuelle Wünsche stärker berücksichtigt werden, als das im großen Kreis einer stationären Pflegestation normalerweise möglich ist. Es ent-steht zwischen Bewohnern und Pflegekräften ein ganz besonderes Beziehungsverhältnis und der Übergang von der eigenen Wohnung ins Pflege-heim wird Ihnen erleichtert. Gemeinschafts- und Einzelaktivitäten strukturieren den Tagesablauf, wirken vitalisierend und fördern das Zusammen-gehörigkeitsgefühl.

    mit öffentlichen Fördermitteln für Menschen ab 60 Jahren mit niedrigem Einkommen „altersge-recht“ gebaut wurden. Der Bezug der Wohnun-gen ist meist abhängig von einem Wohnberechti-gungsschein, erhältlich am Landratsamt.

    • Senioren-WG Wohngemeinschaften sind nicht nur für Studen-ten attraktiv. In einer Senioren-WG bewahren Sie Ihre Unabhängigkeit und sind doch nie allein. Die gemeinsamen Tage mit den Mitbewohnern können bunt und abwechslungsreich gestaltet werden und erhellen so den Alltag. Und auch im Krankheitsfall können sich die WG-Mitglieder gegenseitig helfen und stützen.

    • Mehrgenerationenwohnen Was vor hundert Jahren noch gang und gäbe war, wird jetzt in der modernen Gesellschaft wieder-entdeckt: das Mehrgenerationenwohnen. Von einer solchen Wohngemeinschaft können alle Be-teiligten nur profitieren. So können Sie innerhalb des familienähnlichen Verbandes die Betreuung der Kinder übernehmen, wenn sich die berufstä-tigen Eltern gerade bei der Arbeit befinden oder anderweitig verhindert sind. Im Gegenzug fühlen sich viele Senioren in einer solchen Mehrgenera- tionen-WG besser in die Gesellschaft integriert und somit mitten im Leben.

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  • auf die immer älter werdende Bevölkerung vorbe-reitet. So ist das PNG am 29. Juni 2012 vom Deut-schen Bundestag beschlossen und in wesentlichen Teilen am 30. Oktober 2012 in Kraft getreten. Die verbleibenden Regelungen wurden zum 1. Januar 2013 gesetzlich wirksam.

    Sowohl Pflegebedürftige als auch Angehörige profitieren vom neuen Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz. Einen Überblick über die wesentlichen Änderungen finden Sie hier:

    Rechtliche Regelungen Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – was hat sich geändert?

    In den kommenden Jahren werden immer mehr Menschen auf Pflege angewiesen sein. Daher ist eine Pflegeversicherung notwendig, die auf den demografischen Wandel reagiert. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung das sogenannte Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) auf den Weg gebracht, welches die Pflegeversicherung

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  • aber weniger als 14 Stunden pro Woche – konn-te die Pflegezeit nicht addieren. Unter der Voraussetzung, dass diese Pflegebedürftigen die Pflegestufe I haben, können nun die Pflegezei-ten addiert werden.

    – Die Teilnahme an Treffen einer Selbsthilfegrup-pe ist für viele pflegende Angehörige von gro-ßer Bedeutung, da sie dort seelische und morali-sche Unterstützung erfahren. Aus diesem Grund sollen Selbsthilfegruppen finanziell stärker gefördert werden.

    • Verbesserung der individuellen Pflege Individuelle Pflege schafft für Pflegebedürftige ein Plus an Lebensqualität. So sind auch in diesem Bereich durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz Verbesserungen vorgesehen.

    • Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme Insgesamt sollen Pflegeleistungen bzw. deren Inanspruchnahme flexibilisiert werden. Anstatt der heutigen verrichtungsbezogenen Leistungs-komplexe können künftig auch bestimmte Zeit-volumen für Pflege gewählt werden. So können Betroffene zusammen mit den Pflegediensten entscheiden, welche Leistungen innerhalb eines Zeitkontingents erbracht werden sollen.

    • Demenzkranke Demenzkranke der Pflegestufe 0 erhalten derzeit zusätzlich zum Betreuungsgeld auch Geld- oder Sachleistungen von der Pflegeversicherung. Am-bulante Pflegedienste bieten künftig neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Ver-sorgung gezielt Betreuungsleistungen an. Diese Betreuungsleistungen können auch Menschen, die nicht an Demenz erkrankt sind, als Sachleistungen in Anspruch nehmen. Zudem wurden die Leistungen für Demenzpatien-ten der Pflegestufen I und II erhöht.

    • Entlastung pflegender Angehöriger Pflegende Angehörige stehen unter einem im-mensen physischen wie psychischen Druck. Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz möchte sie durch folgende Neuregelungen entlasten:– Während einer Verhinderungs- oder Kurzzeit-

    pflege soll den Pflegenden das Pflegegeld zur Hälfte weiterbezahlt werden.

    – Nutzen pflegende Angehörige Vorsorge- und Rehabilitationsangebote, haben diese künftig die Möglichkeit, den Pflegebedürftigen mitzu-nehmen.

    – Wer sich bisher 14 Stunden pro Woche um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmerte, konnte dafür Rentenversicherungsansprüche geltend machen. Wer aber gleichzeitig mehrere Pflegebedürftige betreute – jeden Einzelnen

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  • Antragsteller auch ohne den Medizinischen Dienst vorangehen kann.

    Darüber hinaus soll der Grundsatz „Rehabili-tation vor Pflege“ gestärkt werden, indem der Pflegebedürftige neben seiner Bescheinigung der Pflegebedürftigkeit automatisch eine Empfehlung zur individuellen Rehabilitation erhält.

    • Versorgungsverbesserung in stationären Einrichtungen Durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz werden zusätzliche Betreuungskräfte nun auch in teilstati-onären Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege zur Verfügung gestellt. So wird die Lücke zwischen ambulantem und vollstationärem Bereich geschlossen.

    • Unbürokratische Pflege Die Einkommenssituation des Pflegebedürftigen muss fortan nicht mehr geprüft werden, da nun die Zuschüsse der Pflegekassen für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds in Zukunft ohne einen Eigenanteil des Pflege- bedürftigen gewährt werden. Bislang betrug die Rahmenfrist für die Anerken-nung als verantwortliche Pflegekraft fünf Jahre. Nun ist neben dem Abschluss einer relevanten Ausbildung eine praktische Berufserfahrung von zwei Jahren innerhalb der letzten acht Jahre er-

    • Bezuschussung bei Gründung einer Pflege-Wohngemeinschaft Zukünftig können Personen, die eine Pflege-Wohngemeinschaft gründen, auf eine Förderung von bis zu 10.000 Euro bauen – zusätzlich zu den bisherigen Zuschüssen von einmalig 2.557 Euro. Sollte zudem eine Hilfskraft in der WG eingestellt werden, werden zusätzlich 200 Euro monatlich erstattet. Voraussetzung für diese Zahlungen ist, dass mindestens drei Pflegebedürftige zusammen wohnen.

    • Verbesserung des Serviceangebots Um für eine bessere Aufklärung von Betroffenen und pflegenden Angehörigen zu sorgen, wird der Medizinische Dienst verpflichtet, verbindliche Ser-vicegrundsätze einzuhalten. Betroffene erhalten im Rahmen dieser Maßnahme auch automatisch Auskunft darüber, ob die Durchführung einer Re-habilitationsmaßnahme notwendig wäre. Um die Verbraucher ausreichend zu informieren, müssen die Pflegekassen künftig den Antragstellern inner-halb von zwei Wochen einen Beratungstermin anbieten. Auf Wunsch des Versicherten kann die-ser auch im häuslichen Umfeld oder in der Einrich-tung stattfinden. Zudem sollen Entscheidungen über Pflegebedürftigkeit in Zukunft zeitnah erfol-gen. So muss, wenn vier Wochen nach Einreichung keine Begutachtung erfolgt ist, die Versicherung mindestens drei Gutachter nennen, damit der

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  • gung am vorherigen Tag am darauffolgenden Tag überprüft werden können. Dabei spielt neben der Dokumentation der Pflege an sich auch vor allem die Inaugenscheinnahme der Patienten eine Rolle. Die Hilfsmittelversorgung wird vereinfacht, indem im Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz klargestellt wird, wann eine vertragsärztliche Verordnung notwendig ist und wann diese von den Kranken-kassen verlangt werden kann.

    forderlich. Die Frist verlängert sich entsprechend, wenn die Pflegefachkraft eine pflegebedürftige Person wenigstens 14 Stunden wöchentlich ge-pflegt hat oder an einem relevanten Studium oder einer Weiterbildung teilgenommen hat. Durch eine Konkretisierung des Anwendungs-bereichs werden die Voraussetzungen für den Abschluss eines Gesamtversorgungsvertrages vereinfacht. Es wird gesetzlich verankert, dass ambulante Pflegeeinrichtungen nach Ankündi-

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  • Senioren-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen der Stadt und der Kommunalen Allianz

    • Ambulante Pflegedienste

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    Verein für ambulante Sozialdienste e. V. Obersteinbach 22 91480 Markt Taschendorf Telefon: 09166/996781 Ansprechpartner: Frau u. Herr Funk, Frau Pavlicek

    AWO Ambulante Pflege Hermann-Ehlers-Str. 1 91413 Neustadt a.d.Aisch Telefon: 09161 786161

    Caritasverband Neustadt a.d.Aisch Ansbacher Str. 6 91413 Neustadt a.d.Aisch Telefon: 09161 88890

    Sozialstation des BRK Neustadt a.d.Aisch An der Bleiche 1 91413 Neustadt a.d.Aisch Telefon: 09161 875537

    • Folgen für die Kosten der Pflegeversicherung Um diese Leistungen finanzieren zu können, ist der Beitrag zur Pflegeversicherung ab dem 01.01.2013 von 1,95 auf 2,05 Prozent gestiegen. Für Kinderlose steigt der Beitrag auf 2,3 Prozent. Da die Pflegeversicherung allerdings in Zukunft die steigenden Pflegekosten nicht komplett ab-fangen kann, hat die Bundesregierung beschlos-sen, die private Pflegezusatzversicherung mit fünf Euro pro Person und Monat zu bezuschussen. Kinder und Jugendliche erhalten keine Zuschüs-se. Menschen mit geringem Einkommen werden mit bis zu 60 Euro im Jahr bezuschusst. Die Ein-zahlung für die Pflegezusatzversicherung muss jährlich mindestens 120 Euro betragen. Für die Pflegesstufe III muss die Pflegezusatzversicherung eine Mindestleistung von 600 Euro erbringen. Die Pflegezusatzversicherung sieht eine Wartezeit von fünf Jahren vor. Jedoch darf der Anbieter der Versicherung keinen Antragsteller ablehnen oder einen Risikozuschlag verlangen.

    Weitere nützliche Hinweise rund um das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz erhalten Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums unter www.bundesgesundheitsministerium.de.

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  • • Hauswirtschaftliche Hilfsdienste

    Seniorendienste – Dienstleistungen für Senioren Siedlerstraße 5, 91463 Dietersheim Telefon: 09161 7359 oder 09161 7447

    Pflegedienst Klaus Wandel Lausitzer Str. 5 91456 Diespeck Telefon: 09161 2140

    Caritasverband Neustadt a.d.Aisch Ansbacher Str. 6 91413 Neustadt a.d.Aisch Telefon: 09161 88890

    • Tagespflege

    Tagespflege „Altes Zollamt“ Moltkestr. 6, 91413 Neustadt a.d.Aisch Telefon: 09161 6634990

    • Essen auf Rädern

    Bayerisches Rotes Kreuz Kreisverband Neustadt a.d.Aisch – Bad Windsheim Robert-Koch-Str. 2 91413 Neustadt a.d.Aisch Telefon: 09161 887718 E-Mail: [email protected]

    Zentrale Diakoniestation GmbH Kirchplatz 5, 91413 Neustadt a.d.Aisch Telefon: 09161 8995-0

    • Vollstationäre Pflege

    AWO Marie-Juchacz-Heim Hans-Böckler-Straße 2 91413 Neustadt a.d.Aisch Telefon: 09161 786-0 Fax: 09161 786-103 E-Mail: [email protected]

    Diakonie Johann-Gramann-Haus Diakon Dieter Steger Heimleitung Ansbacher Str. 15 91413 Neustadt a.d.Aisch Telefon: 09161 883-2025 Fax: 09161 883-2002 E-Mail: [email protected]

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  • Bildung, Kultur und Freizeit für Senioren und Behinderte

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    Seniorenbildungsangebote in Neustadt a.d.Aisch

    Das Angebot der Volkshochschule, die laufend neue spezielle Kurse für Senioren entwickelt, ist umfangreich: Gesundheitsvorsorge, Sprach- und Computerkurse, Kreativkreise und Besichtigungen gehören zum Spektrum.

    Bildung

    Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans ... auf alle Fälle! Weiterbildung ist keine Frage des Alters. Wer findet während des stressigen Arbeitsalltags schon Zeit für einen Sprach- oder EDV-Kurs? Viele Menschen haben erst im Alter die Zeit und die Muße, sich schon lang gewünschtes Wissen anzu-eignen. Ganz gleich, ob Sie Ihr Hobby perfektio-nieren oder etwas lernen möchten, was Sie schon Ihr Leben lang können wollten – mit Gleichgesinn-ten zu lernen, bringt nicht nur neue menschliche Kontakte, sondern auch die Herausforderungen mit sich, die zur sinnvollen Beschäftigung anrei-zen und somit zu mehr Zufriedenheit führen.

    Kreisbücherei

    Die Kreisbücherei Neustadt a.d.Aisch befindet sich im Schulzentrum, in dem Gymnasium und Realschule untergebracht sind. Comeniusstraße 4, 91413 Neustadt a.d.Aisch Telefon: 09161 5913

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  • Ein Beispiel dafür sind spezielle Englischkurse, in denen Sie die Weltsprache langsam, aber dafür sicher lernen. Oder gehören auch Sie zu den Men-schen, denen der Computer fremd ist, die aber gerne das kleine Computer-ABC lernen möchten?

    Im entsprechenden Kurs lernen Sie, wie Sie den Computer ein- und ausschalten, die Maus bedie-nen, einen Text schreiben, drucken, speichern und wiederfinden.

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    Generation 50 plus Englisch für Aktive

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  • Tagen vom Postboten an der Haustür in Empfang genommen werden.

    Darüber hinaus eignet sich das Internet auch als Kommunikationsplattform für den Austausch mit Gleichgesinnten. In zahlreichen Online-Foren kann man sich zu fast jeder Lebenslage austau-schen – und manchmal ist etwas Anonymität ja durchaus erwünscht. So ist das Internet zwar nicht die einzige, aber doch eine sehr flexible Informa-tionsquelle, die auch für ältere Menschen rund um die Uhr zur Verfügung steht und eine tolle Lebensbereicherung sein kann.

    Internet für ältere Menschen

    Der Umgang mit dem Internet ist heute gang und gäbe. Doch oftmals fühlen sich ältere Menschen mit diesem Medium überfordert. Doch das muss nicht sein – wenn erst einmal die Funktionsweise des Computers verstanden wurde, ist alles andere ein Kinderspiel. Computerkurse werden häufig an den Volkshochschulen angeboten.

    In Angeboten wie „Computerkurse für Senioren“ wird älteren Menschen Schritt für Schritt erklärt, wie sie mit dem Computer umgehen müssen und welche Vorteile dieses Gerät letztendlich bietet. Selbstverständlich werden die Teilnehmer dieser Kurse auch über die Gefahren aufgeklärt, die im Internet lauern könnten.

    Gerade körperlich eingeschränkten Menschen bie-tet der Computer mit Internetzugang ungeahnte Vorteile. So können beispielsweise Medikamente (auch mit Rezept) online bestellt werden. Auch lästige Behördengänge bleiben so manchem er-spart, denn viele öffentliche Einrichtungen verste-hen sich heute auch als Online-Dienstleister und bieten ihre Formulare im Internet zum Download an. Diese können dann in aller Ruhe zu Hause ausgefüllt werden. Ob Kleidung, Lebensmittel oder technische Geräte – alles kann in den eige-nen vier Wänden ausgesucht und dann in einigen

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  • verbreitet alte Lehrmeinungen, sondern sie ist der Ausdruck unserer Gesellschaft und somit lebendi-ger Bestandteil des täglichen Lebens. Nach dem Berufsleben haben viele ältere Menschen auch einfach wieder mehr Zeit und Muße, um inte- ressante Ausstellungen zu besuchen, ins Theater oder Konzert zu gehen oder eine Zirkus- oder Varietévorstellung zu besuchen. Oder steht Ihnen eher der Sinn danach, die örtlichen Sehenswürdig-keiten zu erkunden?

    In Neustadt a.d.Aisch finden Sie ein vielfältiges und umfassendes Kulturangebot. Ein besonderes Highlight ist der „Neustädter Schlosshof“. Seit 40 Jahren finden von Ende Juni bis Anfang August im romantischen Innenhof des Alten Schlosses Klassik-, Jazz- und Folklorekonzerte auf einer idealen Freilichtbühne statt.

    Einrichtungen der Kirchenmusik, zahlreiche Verei-ne und private Initiativen sorgen darüber hinaus für ein breit gefächertes und lebendiges Kultur- leben in der Stadt und in den Ortsteilen.

    Kulturareal im Alten Schloss

    Das hoch aufragende im 15. Jahrhundert erbaute Alte Markgräfliche Wasserschloss der ehemaligen zollerischen Residenz- und heutigen Kreisstadt Neustadt an der Aisch, ein städtebaulich markan-

    Kultur

    Senioren erobern die Bühne: In den letzten zehn Jahren ist der kulturelle Konsum der älteren Generation erheblich gestiegen – Senioren ma-chen bei vielen Veranstaltungen inzwischen den größten Teil des Publikums aus! Denn was die Jüngeren erst noch herausfinden müssen, haben die „alten Hasen“ längst erkannt: Kultur vermit-telt nicht trockenes und überholtes Wissen und

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  • Keltenmuseum Gutenstetten

    Ein besonderes Kleinod ist das seit 2008 bestehen-de Museum für Archäologie und Gemeinde- geschichte in Gutenstetten. Mit archäologischen Funden aus zehn Jahrtausenden kann der Besu-cher die Besiedlung in Gutenstetten und im unte-ren Aischgrund bewundern. Besondere Highlights sind die Replikate des Hortfundes der Bronzezeit (2000 bis 1200 vor Christus) und das Modell eines Grubenhauses aus der Latenezeit (480 bis 300 vor Christus). Das Ganze wird ergänzt mit einer Bau-ernstube und Gebrauchsgegenständen früherer Jahrhunderte. Das Museum befindet sich im einstigen Schäfer-haus der Gemeinde Gutenstetten in der Haupt-straße 32 (Fachwerkhaus in der Kurve Richtung Münchsteinach). Öffnungszeiten April bis Okto-ber, Sonntag und Feiertag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, November bis März jeweils am ersten Sonn-tag im Monat von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Gerne laden wir auch Seniorengruppen und Vereine ein, für die das Museum auch, falls gewünscht, Füh-rungen mit Erklärung des berühmten Gutenstette-ner Altares organisiert. Ansprechpartner: Gemeinde Gutenstetten Telefon: 09161 3167 oder 09161 88850

    ter Gebäudekomplex am Rande der Altstadt, hat sich heute zu einem attraktiven Kulturareal mit vielfältiger Nutzung entwickelt.

    Der massige, hohe Bau mit seinen beiden Sei-tenflügeln wird nach umfangreichen Renovie-rungsmaßnahmen museal genutzt. Er beherbergt das neue Aischgrunder Karpfen-Museum, eine Hommage an das weltberühmte Symboltier des Aischgrunds, den hochrückigen, tellerförmigen Spiegelkarpfen, an das teichwirtschaftliche Jahr, die Geschichte der Teichwirtschaft im Aischgrund sowie ihre Einbindung in Natur und Umwelt. Mehrere Handwerkerstuben sind im Nordflügel untergebracht. Im Torhaus der alten Schlossanlage liegen eine stimmungsvolle Kleinkunstbühne, die Kinder-SpielWelten mit zahlreichen ausgesucht schönen Puppenstuben und Kaufläden, die eine Zeitreise durch zwei Jahrhunderte bürgerlicher Wohnkultur gestatten, und die Anlagen der Modelleisenbah-ner. In den Sommer- und Herbstmonaten übt der kleine Apothekergarten im idyllischen Schlosshof große Anziehungskraft aus, wenn die heimischen Kräuter, Heil- und Aromapflanzen grünen, blühen und ihren oft betörenden Geruch verströmen. Ansprechpartner: Stadt Neustadt, Telefon: 09161 66614

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  • Hallenbad im Schulzentrum Neustadt a.d.Aisch

    Das Hallenbad im Schulzentrum (Comenius- straße 4) wurde erst kürzlich modernisiert. Ein Mehrzweckbecken aus Edelstahl mit 25 x 12,0 m und einer Wassertiefe von 0,90 m fallend auf 1,80 m bietet sowohl für Schwimmer als auch für Nichtschwimmer in der „kalten“ Jahreszeit ein an-genehmes Schwimm- und Badeerlebnis mit Was-sertemperaturen zwischen 28 und 30 Grad.

    Das Hallenbad bleibt für den öffentlichen Badebe-trieb geschlossen, wenn das Freibad öffnet. Nach der Sommerpause wird das Bad in der Regel am 1.10 wieder geöffnet.

    Öffnungszeiten: Montag, Donnerstag, Freitag von 17:00 bis 20:30 Uhr Dienstag von 17:00 bis 21:30 Uhr Sonntag von 09:00 bis 16:00 Uhr (Warmbadetag). In den Ferien werden die Öffnungszeiten geson-dert festgelegt und bekannt gegeben (Landkreis-Journal, Rathausbote, FLZ „Wohin heute“).

    Die Verweildauer im Bad während der Öffnungs-zeiten ist zeitlich nicht eingeschränkt.

    Das Neustädter Waldbad – eines der schönsten in Bayern

    Das umgebaute, solar beheizte Freibad mit sei-nem alten Baumbestand in den großzügigst be-messenen Liegeflachen wird von zahlreichen Men-schen der Region gerne besucht. Für die Kleinsten stehen ein Planschbecken mit Sonnensegel, Kin-derrutsche, Geysiren, Piratenmast mit Steuerrad und Strandbereich sowie ein Spielplatz mit einer großen Auswahl von Spielgeräten bereit.

    Im Erlebnisbecken mit Strömungskanal, Massage- düsen, Nacken- und Breitmaulduschen und Schwallwasserfontänen hat der Gast die Möglich-keit, in einem Ruhebereich mit Unterwasserbänken und -liegen zu relaxen. Der sportliche Badegast kann im 5 x 50-m-Sportschwimmbecken ungestört seine Bahnen ziehen. Neben dem reinen Wasser-vergnügen finden sich im weitläufigen Areal noch eine Minigolfanlage, ein Fußball-, ein Basketball- und ein Beach-Volleyballplatz sowie ein Schachfeld.

    Öffnungszeiten in der Badesaison täglich von 09:00 bis 20:00 Uhr, dienstags von 07:00 bis 20:00 Uhr, (letzter Einlass um 19:30 Uhr) ab 1. September täglich bis 19:00 Uhr (letzter Einlass um 18:30 Uhr) www.waldbad-neustadt.de

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    http://www.waldbad-neustadt.de

  • anzradweg herausgegriffen werden, der die vier Gemeinden der Kommunalen Allianz „NeuStadt und Land“ verbindet. Dieser Radweg lässt sich im fast ebenen Aischgrund ohne große Anstrengun-gen fahren, im Bereich der Anstiege zum Natur-park Frankenhöhe wird vom Radler eine gewisse Kondition verlangt (53 km).

    Rasenlabyrinth

    Das Rasenlabyrinth im Grünbereich vor der Stadt-mauer ist eine optimale Ergänzung zu den Wind-drehern und dem Jean-Paul-Leseweg im unmit-telbaren Umfeld der NeuStadtHalle. Auf ruhige, meditative Weise gibt das Labyrinth Gelegenheit, sich eine Zeit lang aus unserer technischen, ma-terialistischen und hektischen Welt auszuklinken. Kein schneller Adrenalinkick, sondern ein behut-sames Herangehen und Einlassen auf sich selbst, auf einen Weg, der sicher zum Ziel führt.

    Wandern und Radfahren

    Die besondere Lage der Stadt im breiten Tal der Aisch und an der Nahtstelle der beiden Naturpar-ke Steigerwald und Frankenhöhe lädt geradezu ein, auf Schusters Rappen die nähere und mit dem Rad auch die weitere Umgebung zu erkunden. Ein weit verzweigtes Netz von gut ausgeschilder- ten Rund- oder Fernwanderwegen und die ver-schiedenen regionalen und überregionalen Rad-wege führen durch die Stadt und das gesamte Allianzgebiet.

    Je nach Lust und Laune gibt es die Wahl zwischen mehreren bequemen Pfaden und Wegen durch Wald und Flur, zum Beispiel den Rundwanderweg über das Hasengründlein zum Wasserturm und über die Multernschlucht zurück (ca. 6 km) oder über den Hutsberg mit seiner weiten Fernsicht in das obere Aischtal hinein und zurück über das Schweinebach und Schweinachtal (ca. 5 km).

    Anspruchsvollere Strecken führen beispielsweise zu der am Rand der Ipsheimer Weinberge gelege-nen Burganlage Hoheneck (ca. 15 km), von wo aus es auch mit der Bahn zurück nach Neustadt gehen kann.

    Aus der Reihe der vielen ebenso gut ausgeschil-derten Radwanderwege soll als Beispiel der Alli-

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    mailto:[email protected]

  • Tipp für unterwegs: Barrierefreie Toiletten und Behindertenparkplätze

    1 Stellplatz in der Alleestraße 8 (Poststraße) neben dem Postgebäude

    3 Stellplätze auf dem Parkdeck „Parkstraße“1 Stellplatz in der Bismarckstraße vor Hausnum-

    mer 161 Stellplatz in der Gartenstraße vor dem Amtsge-

    richt

    Behindertengerechte Toiletten in Dietersheim: Rathaus Dietersheim, Hauptstraße 7 Dorfhaus Altheim, Altheim 65, jeweils während der Öffnungszeiten

    Behinderten-Parkplätze in Dietersheim: Stellplatz am Rathaus, Hauptstraße 7 Stellplatz an der Schule, Schulstraße 6

    Behindertengerechte Toiletten in Diespeck: Rathaus Diespeck, Rathausplatz 1 Sport- und Gemeindezentrum, Eymoutiers- straße 2, jeweils während der Öffnungszeiten

    Behinderten-Parkplätze in Diespeck: Stellplatz am Rathaus, Rathausplatz 1 Stellplätze am Sport- und Gemeindezentrum, Eymoutiersstraße 2

    Weitere Parkplätze in Neustadt Hospitalplatz/Peter-Kolb-Platz, Ansbacher Stra-ße 1, Lomeniusstraße, Bismarckstraße – Halte-punkt Mite, Landratsamt usw. Klinik

    www.nea-huerdenlos.de

    Behindertengerechte Toiletten in Neustadt a.d.AischToilettenanlage neben dem Rathaus Toilettenanlage an der NeuStadtHalleToilettenanlage am Festplatz unterhalb der

    Gaststätte „Tempel“

    Behinderten-Parkplätze in Neustadt a.d.Aisch:1 Stellplatz in der Würzburger Straße vor Hs.-Nr. 121 Stellplatz in der Würzburger Straße vor

    Hs.-Nr. 33 (Dienstgebäude Stadt)3 Stellplätze am Parkplatz „Zentrum“ neben der

    NeuStadtHalle1 Stellplatz in der Bamberger Straße neben dem

    Altstadtmarkt1 Stellplatz in der Wilhelmstraße vor Hs.-Nr. 251 Stellplatz in der Parkstraße1 Stellplatz in der Friedrichstraße2 Stellplätze in der Bahnhofstraße vor der Arzt-

    praxis (Orthopäde)1 Stellplatz am Bahnhofsvorplatz vor dem Bahn-

    hofsgebäude5 Stellplätze auf dem P + R-Parkplatz westlich des

    Bahnhofsgebäudes3 Stellplätze auf dem Parkplatz neben der Mark-

    grafenhalle1 Stellplatz in der Nürnberger Straße vor Hs.-Nr. 121 Stellplatz am Pulverturm4 Stellplätze Bahnhaltepunkt Mitte1 Stellplatz im Oberen Stadtmauerweg1 Stellplatz am Max-Döllner-Platz

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    http://www.nea-huerdenlos.de

  • Sollten Sie allerdings aus gesundheitlichen Grün-den Zweifel über den Neubeginn oder die Fortset-zung einer sportlichen Aktivität haben, konsultie-ren Sie zunächst Ihren Arzt.

    TIPP

    Ein Sportarzt kann leicht das Trainingspro-gramm analysieren und entsprechende Verbes-serungsvorschläge machen. Wer nicht zum Arzt gehen möchte, der sollte trotzdem weiterhin so oft wie möglich zu Fuß gehen. Steigen Sie Treppen, statt den Aufzug zu nehmen, statt die zwei Stationen zum Supermarkt mit dem Bus zu fahren, können Sie, vielleicht auch unter Zuhil-fenahme eines Handwagens, hinlaufen. Möglichkeiten der Betätigung gibt es viele.

    Sport

    Mit regelmäßigem Sport älter werden, heißt nicht nur länger gesund bleiben, sondern fördert auch in ganz erheblichem Maße das eigene Wohlbe-finden. Die beliebtesten Sportarten im Herbst des Lebens sind die sogenannten Ausdauersportarten: Schwimmen, Wandern und Gymnastik. Diese Sportarten tragen auf vielfältige Weise dazu bei, dass Sie sich fit und wohl in Ihrer Haut fühlen. Sie fördern sowohl die Herz-Kreislauf-Funktion als auch die Lungenatmung, den Gleichgewichtssinn und die Konzentrationsfähigkeit. Was dem Körper wohltut, ist also auch gut fürs Hirn – allein schon der bloße Gedanke an Bewegung fördert hier die Durchblutung.

    Sport bietet außerdem eine hervorragende Mög-lichkeit, sich zu geselligen Runden zusammenzu-tun: Sei es eine morgendliche Walking-Tour mit den Nachbarsdamen, bei der der neueste Tratsch ausgetauscht wird, oder ein Ausflug ins Grüne zum örtlichen Badesee.

    Zudem gibt es spezielle Gymnastik-Programme, bei denen unter qualifizierter Übungsleitung drei-mal wöchentlich Muskelgruppen trainiert werden, die für das sichere Stehen und Gehen wichtig sind. Durch mehr Standfestigkeit können Stürze verhin-dert werden.

    Kommunale Sportangebote für Senioren

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  • Seniorensportveranstaltungen in Neustadt a.d.Aisch und in den Allianzgemeinden

    Gemeinde Veranstaltung Träger Turnus der TreffenDiespeck Seniorengymnastik DTV Diespeck 1927 einmal wöchentlichDietersheim Männergymnastik Sportverein einmal wöchentlichGutenstetten Qi Gong Privater Träger (SVG) zweimal wöchentlichNeustadt a.d.Aisch Seniorengymnastik BRK einmal wöchentlichNeustadt a.d.Aisch Yoga für Senioren BRK einmal wöchentlichNeustadt a.d.Aisch Seniorengymnastik TSV Neustadt a.d.Aisch einmal wöchentlich

    Seniorensport Angebote des TSV Neustadt a.d.Aisch

    Koronargruppen: Angebot für Herz-Kreislauf-Patienten Michael Kößer, Telefon: 09161 662989 E-Mail: [email protected]

    Walking und Nordic Walking Max Schnabel, Telefon: 09161 1454, E-Mail: [email protected]

    Sportabzeichen Wolfgang Schobert, Telefon: 09161 9852

    Damengymnastik Margit Wallmüller, Telefon: 09161 876718 Büchner Gisela, Telefon: 09161 9698

    Fußball Alte Herren Manfred Delatron Telefon: 09161 5135 E-Mail: [email protected]

    Volleyball Reinhold Schultheiß Telefon: 09161 3740

    Seniorenbewegungsparcours Neustadt a.d.Aisch in der Bleichanlage und am Marie-Juchacz-Heim in der Hans-Böckler-Straße

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    Die größte Zweiradauswahl in Neustadt/Aisch

    Klör Zweiräder und mehr GmbHKarl-Eibl-Strasse 52

    91413 Neustadt/AischTel. 09161/1276Fax 09161/1259

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  • Treffpunkte für Senioren

    • Seniorentanz „Der Tanz ist das stärkste Ausdrucksmittel der menschlichen Seele“ (Thomas Niederreuther). Da-rum schwingen Sie das Tanzbein! Bei den zahlrei-chen Senioren-Tanzabenden der Seniorenbegeg-nungsstätten oder den Seniorentanznachmittagen des Seniorenrates in Neustadt a.d.Aisch können Sie sicher so manchem jungen Hüpfer beim Fox-trott und Cha-Cha noch etwas vormachen.

    • Offener Mittagstisch Warum allein zu Hause essen, wenn sich so leicht Geselligkeit mit gesunder Ernährung kombinieren lässt? Fast alle Altenheime bieten mittlerweile einen Mittagstisch für die älteren Herrschaften aus der Nachbarschaft an. In der Gemeinschaft schmeckt das Essen nicht nur besser, auch Einsam-keit und Isolation werden durch gemeinsames Lachen und Genießen vertrieben. Und außerdem sparen Sie sich auch noch das lästige Aufräumen der Küche!

    Seniorenbegegnungsstätte in Neustadt a.d.Aisch

    Mehrgenerationenhaus „Neustadt an der Aisch“ Träger: Caritasverband Scheinfeld und Landkreis Neustadt a.d.Aisch – Bad Windsheim, Ansbacher Straße 6

    Treffpunkte/Begegnungsstätten

    Das Utopia eines entspannten Nachmittags – in geselliger und vertrauter Runde bei einer Tasse Kaffee zusammen sitzen, gemeinsam lachen, re-den und sich erinnern. Von freien Verbänden, Kir-chengemeinden und Senioreneinrichtungen wird eine Vielzahl solcher Veranstaltungen und Aktivi-täten speziell für Senioren angeboten. Oft finden sich hier neben Gemütlichkeit auch Partner für Spiel und Sport. Wann haben Sie zum Beispiel das letzte Mal eine spannende Partie Schach gespielt?

    • Große und kleine Alltagsprobleme Auf den ersten Blick sind Begegnungsstätten für Senioren ein Treffpunkt zum gemütlichen Bei-sammensitzen. Dahinter verbirgt sich aber noch viel mehr: Wie ein zweites Zuhause fördern die Begegnungsstätten Lebenssinn, Gemeinschaft und Zufriedenheit. Zur täglichen Arbeit der Begeg-nungsstätten gehört die Förderung der Kommuni-kation, verschiedene Freizeitaktivitäten, kreative Betätigung, Sport, Spiel und in hohem Maße die Gesundheitsförderung. Zudem sind die Begeg-nungsstätten aber auch zentrale Anlaufstellen für die großen und kleinen Alltagsprobleme ihrer Besucher. Einen wichtigen Platz in der Senioren-arbeit nimmt die Gesundheitsförderung ein. Sehr beliebt sind dabei Wassergymnastik, Gedächtnis-training und Seniorengymnastik.

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  • – Betreuungsangebote für Demenzkranke,– Gesprächskreis für pflegende Angehörige,– Beratung beim Aufbau von Altenhilfestrukturen

    zum betreuten Wohnen,– Vermittlung von Leihgroßeltern und Babysittern.

    Angebot:– Wöchentliches Gedächtnistraining,– Computersprechstunde,– Spieleabend,– monatlicher Trauertreff,– Ehrenamtsschulungen,

    Seniorentreffpunkte in Neustadt a.d.Aisch und in den Allianzgemeinden

    Ort Seniorentreffen Träger Turnus AngeboteDiespeck Seniorentreff Evangelische Kirche 8x jährlich Geselliges Beisammensein

    mit ProgrammDietersheim Seniorennach-

    mittagEvangelische Kirche 9x jährlich Geselliges Beisammensein

    mit ProgrammGutenstetten Seniorenkreis Evangelischen Kirche 6x jährlich Geselliges Beisammensein

    mit ProgrammNeustadt a.d.Aisch

    Seniorentreff BRK 1x wöchentlich Geselliges Beisammensein

    Neustadt a.d.Aisch

    AWO-Senioren-kreis

    Arbeiterwohlfahrt 1x wöchentlich Geselliges Beisammensein, Vorträge, Ausflüge, Feiern

    Neustadt a.d.Aisch

    Treffen zum Kar-tenspielen

    Arbeiterwohlfahrt 20x jährlich Gemeinsames Kartenspie-len

    Neustadt a.d.Aisch

    Handarbeitskreis Arbeiterwohlfahrt 15x jährlich Gemeinsames Stricken

    Neustadt a.d.Aisch

    Seniorennach-mittag

    VdK 1x monatlich Geselliges Beisammensein

    Neustadt a.d.Aisch

    Seniorenstamm-tisch

    Seniorenrat 1x monatlich Geselliges Beisammensein

    Neustadt a.d.Aisch

    Seniorennach-mittag

    Stadt Neustadt a.d.Aisch mit Seniorenrat

    2x jährlich Geselliges Beisammensein

    Neustadt a.d.Aisch

    Seniorentanz-nachmittag

    Seniorenrat unregelmäßig Seniorentanz

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  • oder des Integrationsvereins Integra und zahl-reiche Musikanten ein buntes Programm für ihre Gäste gestalten und Schülerinnen und Schüler der Mittelschule die Seniorinnen und Senioren mit kostenlosem Kaffee und Kuchen bewirten. Eigens eingerichtete Buslinien bringen die Seniorinnen und Senioren aus den Ortsteilen zur NeuStadt Halle und wieder zurück.

    Alt und Jung, Seniorenweihnacht

    Zwei Veranstaltungen ganz besonderer Art bieten die Stadt Neustadt a.d.Aisch und der Neustädter Seniorenrat mit dem Treffpunkt Alt & Jung im Mai und der Seniorenweihnacht im Dezember. Bis auf den letzten Platz besetzt ist die erst vor wenigen Jahren neu gestaltete NeuStadtHalle am Schloss, wenn Kinder der Kindergärten und Grundschulen

    Seniorenausflugsangebot in Neustadt a.d.Aisch und in den Allianzgemeinden

    Gemeinde Träger Veranstaltung HäufigkeitDiespeck Evangelische Kirche Ausflug einmal jährlichDietersheim Evangelische Kirche Ausflug einmal jährlichGutenstetten Evangelische Kirche Ausflug einmal jährlichGutenstetten Diakonieverein Ausflug einmal jährlichNeustadt a.d.Aisch BRK Seniorenfahrt einmal monatlichNeustadt a.d.Aisch Fränk. Albverein Seniorenwanderung zehnmal jährlichNeustadt a.d.Aisch Arbeiterwohlfahrt Seniorenfahrt dreimal jährlichNeustadt a.d.Aisch BRK Seniorenreise einmal jährlichNeustadt a.d.Aisch Seniorenrat Seniorenfahrt einmal jährlichNeustadt a.d.Aisch Seniorenrat Seniorenwanderung einmal jährlichNeustadt a.d.Aisch Seniorenrat Seniorenradltour mehrmals unregelmäßigDiespeck VdK Ortsverband Ausflüge zwei- bis dreimal

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  • Senioren werden aktiv

    Von Senioren für Senioren – gemeinsam mehr erreichen – der Seniorenrat

    In Neustadt hat sich im Jahr 2003 ein Seniorenrat gegründet, ein Gremium der Meinungsbildung und des Erfahrungsaustausches auf sozialem, kul-turellem und gesellschaftspolitischem Gebiet. Der Neustädter Seniorenrat vertritt die Interessen der Senioren in Neustadt a.d.Aisch. Seine Aufgabe be-steht darin, die Rechte der älteren Generation auf ein selbstbestimmtes Leben einzufordern. Auch die Einbindung der Senioren in das Geschehen der Stadt gehört zu seinem Auftrag. Der Seniorenrat arbeitet ehrenamtlich, überparteilich, überkonfes-sionell und verbandsunabhängig.

    Die Mitglieder des Seniorenrates präsentieren ein vielfältiges Angebot, bei dem sicher jeder etwas nach seinem Geschmack finden kann – egal ob man nun nach einer eher sportlichen, kulturellen oder mehr künstlerischen Betätigung sucht. Wich-tig allein ist, dass man sich beteiligt, denn nur so lässt es sich erfahren, dass man im „Alter“ mit etwas Engagement neue Dinge kennenlernen kann und auf Menschen trifft, die diese Interessen teilen.

    Soziales Engagement

    Aktiv mitmischen statt nur zuschauen ist ein zentraler Wunsch des Herdentieres Mensch. Mit dem Ende des Berufslebens und abklingenden familiären Pflichten ändert sich diese Einstellung keineswegs – vor allem in diesem dritten Lebens-abschnitt suchen viele Menschen nach einer sinn-vollen neuen Aufgabe. Ein großer Teil der neuen Generation 60plus setzt sich daher in der Kirchen-gemeinde oder im Verein ehrenamtlich für die Gemeinschaft ein. Das Deutsche Rote Kreuz zum Beispiel verlässt sich auf die Hilfe der Senioren, die den größten Teil der 10.000 Ehrenamtlichen bilden, die unter anderem für die Organisation der vielen Blutspendentermine zuständig sind.

    42

  • Postadresse Seniorenrat Neustadt Marktplatz 5 91413 Neustadt a.d.Aisch

    Ansprechpartner Felix Schlöder Luitpoldstr. 7 91413 Neustadt a.d.Aisch Telefon: 09161 875673 E-Mail: [email protected] Liselotte Ballwieser Am Schnerrer 45 91413 Neustadt a.d.Aisch Telefon: 09161 3345

    Weitere Ansprechpartner für ehrenamtliches Engagement

    Arbeiterwohlfahrt Neustadt a.d.Aisch – Bad Windsheim Hans-Böckler-Str. 2 Telefon: 09161 786201 Internet: awo-neustadt.de

    Informationen rund um das Engagement im Se-niorenrat sind im Rathausboten, in der Tageszei-tung oder beim Seniorenrat selbst zu finden.

    Regelmäßige Termine

    Jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 11:00 bis 12:00 Uhr: Sprechstunde im Amts- gebäude der Stadt Neustadt a.d.Aisch, Würzburger Str. 33, Erdgeschoss, Zimmer 7*

    Jeden 1. Donnerstag im Monat ab 15:00 Uhr: öffentliche Versammlung für alle Neustäd-ter Seniorinnen und Senioren im Rathaus der Stadt Neustadt a.d.Aisch, Kleiner Sitzungssaal, 1. Obergeschoss.*

    *Termine und Änderungen vorbehalten.

    Das ehrenamtliche Gremium, welches von den über 60-jährigen Bürgern auf die Dauer von 3 Jah-ren gewählt wird, hat derzeit (Stand 2013) folgen-de Mitglieder:

    Felix Schlöder, Liselotte Ballwieser, Heidemarie Bräutigam, Brigitte Wägner, Frieda Beck, Margitta Kareth, Rosmarie Meyer, Gisela Göß

    43

    mailto:[email protected]

  • integra e.V. Ansbacher Str. 6 Telefon: 09161 6633786 E-Mail: [email protected]

    Hospiz-Verein Neustadt a.d.Aisch Bahnhofstraße 13 Xaver Scheuerer, Telefon: 09161 62909

    Caritas im Landkreis Neustadt a.d.Aisch – Bad Windsheim Ansbacher Str. 6 Gerhard Behr-Rößler, Telefon: 09161 88890 E-Mail: [email protected]

    VdK – Ortsverband Eichelbergweg 34 Lina Engel Telefon: 09161 61905

    Diakonisches Werk Kirchplatz 5 Telefon: 09161 89950 E-Mail: [email protected]

    AGENDA 21 Arbeitskreis Wirtschaft Nageleinsgasse 40 a, Ulrike Weisbach Telefon: 09161 5651 E-Mail: [email protected]

    Bayerisches Rotes Kreuz Kreisverband Neustadt a.d.Aisch – Bad Windsheim Geschäftsstelle Robert-Koch-Str. 2 Telefon: 09161 887718 E-Mail: [email protected]

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    mailto:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]

  • Auch darüber müssen wir reden

    Den letzten Weg in Würde gehen

    Sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen ist nach wie vor für viele Menschen ein unvorstellbarer Gedanke, den sie weit von sich schieben. Gerade darum werden allerdings oft die letzten persönli-chen Angelegenheiten nicht im Sinne des Verstor-benen geregelt.

    Infobox: Was ist im Sterbefall zu tun?

    • Zunächst wird der Arzt benachrichtigt, um den Totenschein auszustellen.

    • Die nächsten Angehörigen werden unterrich-tet.

    • Ein Bestattungsinstitut wird mit der Beerdi-gung beauftragt bzw. bei Vorliegen einer ent-sprechenden Vorsorgeregelung vom Ableben in Kenntnis gesetzt.

    • Je nach Glaubensbekenntnis meldet das Bestattungsinstitut die Beerdigung bei der Verwaltung des gewünschten Friedhofs an.

    • Über den Tod werden die Versicherungen des Verstorbenen benachrichtigt, insbesondere die Renten-, Lebens- und Krankenversicherung.

    • Wurde ein Testament hinterlassen, wird dieses beim Nachlassgericht vorgelegt.

    • Die Todesanzeige wird aufgegeben. • Die vertraglichen Bindungen des Verstorbenen

    werden aufgelöst.

    Der Hospiz-Verein NEA in der Bahnhofstraße 13

    Der Hospiz-Verein in Neustadt (gegründet 1995) hat 215 Mitglieder. Der Verein kümmert sich kostenlos mit ehrenamtlichen Mitgliedern um die Betreuung von Schwerstkranken und Sterbenden, deren Pflege und Begleitung bis zum Sterben vom Verein koordiniert werden. Zudem werden Trauernde bei ihrer Trauerarbeit unterstützt. Der Hospizverein ist kein Pflegedienst, versucht aber immer Pflegedienste zur Betreuung Betroffener zu vermitteln. Die Ausbildung zu Hospizhelferin-nen und -helfern wird vom Verein ausgerichtet und zertifiziert. Außerdem werden verschiedene öffentliche Vorträge durchgeführt und Gespräche auch in Familien angeboten, zu Themen wie Ster-bebegleitung und -hilfe, Patientenverfügungen sowie Trauerarbeit.

    Der Verein ist zur Deckung seiner Unkosten auf Mitgliederbeiträge und Spenden angewiesen. Seit 1.1.2013 ist Frau Ute Neumeister als Koordinatorin hauptamtlich angestellt. Man kann sie erreichen über die Telefonnummer des Vereins 09161 62909.

    Weitere Informationen sind auf der Internetseite www.hospiz-nea.de zu finden.

    45

    http://www.hospiz-nea.de

  • Erdbestattungen werden grundsätzlich in einem Sarg aus Holz vorgenommen. Diese Art der Be-stattung ist auf allen Friedhöfen der kommunalen Allianz NeuStadt & Land möglich. Lediglich die Ruhezeiten sind unterschiedlich lang, je nach Bo-denbeschaffenheit zwischen 20 und 30 Jahren.

    Feuerbestattungen werden in Urnen vorgenom-men. In der Regel besteht die Urne aus einem Metallbehälter, den eine Überurne aus Stein oder Metall umschließt. Diese Art der Bestattung ist grundsätzlich auf allen Friedhöfen möglich, teils in eigenen Urnengräbern (Waldfriedhof), teils in einer Urnenwand (kirchlicher Friedhof Neustadt a.d.Aisch), oder bei den weiteren Friedhöfen in der Regel in Einzel- oder Familiengräbern, wie sie für die Erdbestattung zur Verfügung stehen.

    Bestattungsformen

    Die Frage nach der richtigen Bestattung kann je-der nur für sich selbst beantworten. In jedem Fall ist es sinnvoll, seine Entscheidung zu Lebzeiten schriftlich zu hinterlegen und mit den Angehöri-gen abzusprechen.

    46

    Stadtpark 27 91413 Neustadt a.d. AischTel. (0 91 61) 22 [email protected]

    • Beet- und Balkonpflanzen• Blumenladen• Baumpflege/Fällungen• Schaugärten• Stauden und Gehölze• Grabpflege/Neuanlage• Dauergrabpflege• Gartenanlagen• Hochzeitsfloristik • Raumdekorationen• Trauerfloristik

    mailto:[email protected]

  • • Testament Im Testament fixiert sind die Wünsche des Erblas-sers zu seinem Erbe. Einige formale Regeln wie Schriftform, Handschrift, Unterschrift müssen für die Gültigkeit bzw. Verbindlichkeit eingehalten werden. Die Hinterlegung beim Nachlassgericht ist empfehlenswert. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ihren Notar

    Ansprechpartner für den Trauerfall

    • Stadtverwaltung Neustadt a.d.Aisch Standesamt für die Stadt Neustadt a.d.Aisch und die Gemeinde Dietersheim Zuständigkeit: kommunale Friedhöfe in Neustadt a.d.Aisch (Waldfriedhof), Schauerheim und Unterschweinach Marktplatz 5, Telefon: 09161 666-32

    • Gemeindeverwaltung Dietersheim Zuständigkeit: kommunale Friedhöfe in Altheim, Beerbach, Dietersheim, Oberrossbach Frau Wurm, Telefon: 09161 66222-12

    • Verwaltungsgemeinschaft Diespeck Standesamt der Gemeinden Diespeck und Gutenstetten Zuständigkeit: kommunale Friedhöfe in Diespeck, Stübach, Rockenbach, Reinhardshofen Zimmer 8, Rathausplatz 1 Frau Fischer, Telefon: 09161 88850

    Als Ruhezeiten gelten die Ruhezeiten der Erdbe-stattung, bzw. kürzere Zeiten wie 10 Jahre für Urnen.

    Im Neustädter Waldfriedhof und im gemeindli-chen Friedhof in Diespeck besteht auch die Mög-lichkeit einer Baumbestattung, dann allerdings mit sogenannten Bio-Urnen, die im mit Gras bewachsenen Wurzelbereich der Bäume verge-hen. Die Kennzeichnung dieser Grabstätte erfolgt lediglich durch eine kleine Tafel am Baum. Auch hier gelten die gleichen Ruhezeiten.

    Über weitere Bestattungsformen (wie Seebestat-tung oder Verstreuung oder Vergrabung der Asche, die hier nicht möglich sind) informieren die Bestattungsunternehmen.

    Rechtliche Rahmenbedingungen

    • Bestattungsvorsorge-Vertrag In diesem Vertrag können jederzeit Festlegungen zur eigenen Bestattung mit einem Bestattungs- unternehmen getroffen werden, um die trauern-den Angehörigen zu entlasten. Weitere Informati-onen erhalten Sie beim Bundesverband Deutscher Bestatter. (www.bestatter.de)

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    http://www.bestatter.de

  • • Evangelisches Pfarramt Schauerheim Zuständigkeit: Birkenfeld, Schauerheim, Hasen-lohe, Virnsbergerhaag, Diebach (zum Teil), Ober- und Unterrossbach Kirchlicher Friedhof in Birkenfeld Kirchstraße 6, Schauerheim 91413 Neustadt a.d.Aisch Telefon: 09161 2344 Fax: 09161 873878 E-Mail: [email protected]

    • Evangelisches Pfarramt Dottenheim Zuständigkeit: kirchlicher Friedhof in Dottenheim Dottenheimer Hauptstraße 35 Telefon: 09846 785

    • Evangelisches Pfarramt Gutenstetten Zuständigkeit: kirchliche Friedhöfe in Gutenstet-ten und Reinhardshofen 91468 Gutenstetten Kirchenweg 2 Telefon: 09161 2650

    • Evangelisches Pfarramt Diespeck-Stübach 91460 Baudenbach Veit-vom-Berg-Str. 2 Telefon: 09164 245

    • Katholisches Pfarramt Neustadt a.d.Aisch Ansbacher Straße 5 91413 Neustadt a.d.Aisch Telefon: 09161 2511

    • Evangelisches Pfarramt Neustadt a.d.Aisch Zuständigkeit: kirchliche Friedhöfe in Neustadt a.d.Aisch und Herrnneuses Schlossplatz 1 91413 Neustadt a.d.Aisch Telefon: Pfarramt: 09161 887611, Friedhofsverwaltung: 09161 887612

    • Evangelisches Pfarramt Unternesselbach Zuständigkeit: Ortsteile Unternesselbach, Ober-nesselbach, Altheim und Hausenhof Kirchlicher Friedhof in Unternesselbach Unternesselbach 1 91413 Neustadt a.d.Aisch Telefon: 09164 246 Fax: 09164 995351

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    mailto:[email protected]

  • Städtischer Friedhof im Ortsteil Schauerheim, Ansprechpartner: Stadtverwaltung Neustadt a.d.Aisch, Marktplatz 5, 91413 Neustadt a.d.Aisch,