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Kraftknotensysteme Sichere Beförderung von Sichere Beförderung von Rollstuhlfahrern in Kraftfahrzeugen Rollstuhlfahrern in Kraftfahrzeugen Umsetzung der neuen DIN 75 078 Vortragsvorlage von Dipl.-Ing. André Seeck Bast (Bundesanstalt für Straßenwesen) Fotos: André Seeck

Sichere Beförderung von Rollstuhlfahrern in Kraftfahrzeugen Umsetzung der neuen DIN 75 078

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Sichere Beförderung von Rollstuhlfahrern in Kraftfahrzeugen Umsetzung der neuen DIN 75 078. Vortragsvorlage von Dipl.-Ing. André Seeck Bast (Bundesanstalt für Straßenwesen) Fotos: André Seeck. Sicherheitssysteme in Fahrzeugen. - PowerPoint PPT Presentation

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Sichere Beförderung von Sichere Beförderung von Rollstuhlfahrern in KraftfahrzeugenRollstuhlfahrern in Kraftfahrzeugen

Umsetzung der neuen DIN 75 078

Vortragsvorlage von Dipl.-Ing. André SeeckBast (Bundesanstalt für Straßenwesen)

Fotos: André Seeck

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eIm Fahrzeug gibt es grundsätzlich zwei unterschiedliche Sicherheitssysteme:

 1. Passive Sicherzeit

Sicherungssysteme werden aktiv, wenn es zum Crash kommt (Airbag, Gurt, Rückhaltesysteme etc.)

2. Aktive Sicherheit Sicherungssysteme sind immer aktiv (z.B. Licht, Bremsen)

 

Sicherheitssysteme in Fahrzeugen

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Bei den Rückhaltesystemen unterscheidet man zwei unterschiedliche Systeme:

Rollstuhlrückhaltesystem Personenrückhaltesystem

Die Rückhaltesysteme dienen dazu, die Personen oder Gegenstände im Falle eines Crashs langsam gemeinsam mit dem Fahrzeug zu verzögern (wenn wir im Fahrzeug nicht angegurtet sind, bewegt sich unser Körper beim Crash in der vor dem Crash gefahrenen Geschwindigkeit im Raum und wir prallen dementsprechend irgendwo dagegen...)

  

  

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Bisherige Norm 75078 Teil 2

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Straßenverkehrsunfall BTW/PKW

Im hinteren Bereich eines Fahrzeuges gibt es eine stabile Fahrwerkszelle, die durch die Knautschzone des Fahrzeugs im Falle eines Crashs zum Überlebensraum wird

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Rollstuhlrückhaltesystem

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Rollstuhl-rückhaltesystem

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HaltesystemHaltesystemee

HaltesystemHaltesystemee

RückhaltesysteRückhaltesystemm

RückhaltesysteRückhaltesystemm

Bei den personenbezogenen Systemen unterscheidet man zwischen

•Personen-Rückhaltesystemen

•Personen-Haltesystemen.

 

Die Kopfstütze und z.B. ein Brustgurt sind Haltesysteme, die im normalen Fahrbetrieb die Mitfahrer halten (anfahren, bremsen...).

Diese Haltesysteme werden von Personen benötigt, die aus ihrer individuellen Körpersituation heraus sich nicht selbst halten bzw. während des Fahrens stabilisieren können.

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Schwächen der getestetenStandard-Rückhaltesysteme

Submarining-Effekt beim Frontalaufprall infolge unzureichender Gurtgeometrie

Klappmesser-Effekt bei ausschließlicher Verwendung des Beckengurtes

Verrutschen des Schulterschräggurtes an der Schulter, wenn 3-Punkt-Gurt vorhanden

• Versagen der Rollstuhl-Struktur

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• Beckengurtverlauf über Armlehne direkt im Abdominal-Bereich

Fehler bei der Sicherung(herkömmliche Systeme)

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Beckengurt-verlauf direkt im Abdominal-Bereich

Fehler bei der Sicherung(herkömmliche Systeme)

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Fehler bei der Sicherung(herkömmliche Systeme)

Beckengurtverlauf

Parallele Abspannung des RRS

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Beckengurt-verlauf über Rad und Armlehne

Außermittige Platzierung des Rollstuhls

Fehler bei der Sicherung(herkömmliche Systeme)

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Gurtschloss liegt am Rahmen an

Abspannung zu niedrig

Fehler bei der Sicherung(herkömmliche Systeme)

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Sicherung an den zerbrechlichen Fußstützen

Fehler bei der Sicherung(herkömmliche Systeme)

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Sicherung an zerbrechlichen Anbauteilen

Fehler bei der Sicherung(herkömmliche Systeme)

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Sicherung am zerbrechlichen Rad

Fehler bei der Sicherung(herkömmliche Systeme)

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Sicherung an den zerbrechlichen Fußstützen

Fehler bei der Sicherung(herkömmliche Systeme)

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Sicherung an Armlehne und Fußstütze

kein PRS quer zur

Fahrtrichtung

Fehler bei der Sicherung(herkömmliche Systeme)

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Anforderungen an ein geeignetes Rückhaltesystem Optimaler Gurtverlauf des PRS im Becken- und

Schulterbereich. Möglichst geringe Belastung des fragilen Rollstuhls. Einfache, verwechslungsfreie und schnelle

Bedienung. Eignung für Rollstühle verschiedener Bauarten,

Abmessungen und Gewichte.

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Anforderungen an ein geeignetes Rückhaltesystem

Anpassungsfähigkeit an verschiedene Behinderungsarten (z.B. Kleinwuchs).

Bequeme Zugänglichkeit zum Rückhaltesystem im Transportfahrzeug.

Minimale physische und psychische Einengung des Benutzers und Nutzung des Systems in Fahrtrichtung.

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Anforderungen an ein geeignetes Rückhaltesystem

Keine wesentliche Einengung der universellen Nutzbarkeit des Fahrzeug-innenraums und der Transportkapazität.

Niedrige Herstellungs- und Einbaukosten.

Geringes Zusatzgewicht.

Abwärts kompatibel für BTW und Rollstuhl.

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Neue Norm DIN 75078 Teil 2

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Verbessertes Rückhaltesystem mit Kraftknoten (Abspanngurt hinten)

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Verbessertes Rückhaltesystem mit Kraftknoten (Abspanngurt vorne)

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Verbessertes Rückhaltesystem mit Kraftknoten (Beckengurt)

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Verbessertes Rückhaltesystem mit KraftknotenKraftfluss vom Beckengurt über Kraftknoten zum Abspannsystem

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Verbessertes Rückhaltesystem mit Kraftknoten (Schulterschräggurt)

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Vorteile des verbesserten Rückhaltesystems:

Einfache, schnelle und vor allem verwechslungsfreie Befestigung des RRS am Rollstuhl

Beckengurt-Geometrie ver-meidet Submarining

Diagonalgurt vermeidet Klappmesser-Effekt

Management der Rückhalte-kräfte schont den fragilen Rollstuhl (direkter Kraftfluss vom dem PRS über den Kraftknoten in das RRS)

Verbessertes Rückhaltesystem mit Kraft-knoten - RRS und PRS

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Umsetzen auf Fahrzeugsitz mit Fahrzeuggurt (wenn möglich) ist sicherer als Transport im Rollstuhl

Nach wie vor gilt jedoch:

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Kraftknoten ist ein notwendiges Hilfsmittel, das nach dem aktuellen Stand der Technik die Verkehrssicherheit behinderter Menschen gewährleistet.

Es ist nicht Aufgabe des Fahrdienstes, den Kraftknoten zur Verfügung zu stellen.

3) Unabhängig von

- rechtlichen Verpflichtung, die DIN 75078-2 beachten zu müssen, und- Kostenerwägungen

haben die nachfolgenden Träger die Kosten für einen Kraftknoten zu übernehmen.

a) Krankenkassen wenn, Beförderung im Kfz erforderlich ist, zum Erreichen - allgemeinbildender Schulen (Schulpflicht), - Arzt/Therapeuten

b) Sozialhilfeträger im Rahmen der (beruflichen) Eingliederungshilfe (Soweit Aufbringung der Mittel für den Leistungsberechtigten oder dessen Angehörigen aus eigenem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist)

BSG Urteile v. 20.11.2008BSG Urteile v. 20.11.2008Az.: B 3 KN 4/07 KR R; B 3 KR 6/08 R; B 3 KR 16/08 R

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Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals bei HerrnSeeck bedanken, dass er mir seinen Vortrag zur Verfügung stellte!!